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Die
vorliegende Erfindung betrifft allgemein eine implantierbare Vorrichtung
zum Anwenden elektrischer Kardioversionsenergie oder eines elektrischen
Kardioversionsschocks auf wenigstens eine Kammer eines eine Kardioversion
benötigenden
Herzens eines Patienten.
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Nach
Definition bezeichnet der Begriff "Kardioversion" oder "Kardioverter" auf dem Gebiet automatischer implantierbarer
Arrhythmiesteuervorrichtungen den Prozeß und die Vorrichtung zum Abgeben
elektrischer Schocks oder Impulse mit verhältnismäßig hoher Energie an das Herzgewebe
oder über
dieses, um eine lebensbedrohliche Tachyarrhythmie zu beenden. Kardioversionsschocks
oder -impulse können
mit einer Herzdepolarisation oder einem Herzrhythmus synchronisiert
sein, oder dies kann nicht der Fall sein, und sie können verwendet werden,
um eine bösartige
ventrikuläre
Tachykardie oder ventrikuläre
Fibrillation mit einer auswählbaren oder
programmierbaren Impulsenergie zu beenden. Die Beendigung einer
atrialen oder ventrikulären
Fibrillation durch solche Impulse wird als "Defibrillation" (eine Form einer Kardioversion) bezeichnet,
und "Defibrillatoren" wurden als eine
Form eines Kardioverters charakterisiert. Es wurden Produkte als
kombinierte, mehrfachprogrammierbare "Schrittmacher/Kardioverter/Defibrillator"-Systeme zum Bereitstellen
programmierbarer Stufentherapien einer Antitachyarrhythmiestimulation,
synchronisierter Kardioversionsimpulse und nicht synchroni sierter
Defibrillationsimpulse beschrieben und verkauft. In der nachstehenden
Beschreibung und den Ansprüchen
wird angenommen, daß die
Begriffe "Kardioversion" und "Defibrillation" austauschbar sind
und daß die
Verwendung eines Begriffs die andere Vorrichtung oder Operation
einschließt,
es sei denn, daß spezifische Unterscheidungen
zwischen ihnen in Zusammenhang mit der Verwendung vorgenommen werden.
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Tachyarrhythmien
sind Episoden von Herzdepolarisationen hoher Frequenz, die typischerweise in
einer Herzkammer auftreten, die sich jedoch von einer Kammer zur
anderen ausbreiten können,
und deren Frequenz ausreichend hoch und chaotisch ist, um den Ausstoß der Kammer
bzw. der Kammern zu beeinträchtigen,
was im Fall einer ventrikulären
Fibrillation oder Schwäche
zur Bewußtlosigkeit
und zum Tod führt
und im Fall einer atrialen Fibrillation oder eines atrialen Flatterns
und atrialer und ventrikulärer Nicht-Sinustachykardien
zu Schwäche
und Schwindelgefühlen
führt.
Eine atriale Fibrillation und ein atriales Flattern sind schwächend, jedoch
nicht lebensbedrohlich, es sei denn, daß sich daraus eine ventrikuläre Fibrillation
ergibt.
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Eine
Fibrillation wurde im allgemeinen durch hochenergetische Defibrillationsschocks
oder -impulse behandelt, welche, in Zusammenhang mit implantierbaren
Antiarrhythmievorrichtungen, durch großflächige Elektroden, einschließlich einer
Elektrode an oder in der zu defibrillierenden Kammer, angewendet werden.
Das hohe Energieniveau wird verwendet, um gleichzeitig den größten Teil
der zu defibrillierenden Herzkammer zu depolarisieren, was während der
Abgabe des Impulses Gewebe in allen Stufen des Depolarisations-Repolarisationszyklus
einschließt.
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Die
atriale Fibrillation ist wahrscheinlich die am weitesten verbreitete
Herzarrhythmie, wie in "The Framingham
Study" berichtet
wurde, die in "Epidemiologic
Features of Chronic Atrial Fibrillation", THE NEW ENGLAND JOURNAL OF MEDICINE,
306:18, 1018 – 22,
1992 von W. Kannel, M.D. u.a. erwähnt ist. Eine atriale Fibrillation
führt jährlich zu
doppelt so vielen Krankenhauseinlieferungen wie eine Bradykardie oder
eine ventrikuläre
Tachyarrhythmie. Die Framingham Study hat eine Gesamthäufigkeit
der atrialen Fibrillation von etwa 0,1 % pro Jahr unter Erwachsenen im
Alter von 25 – 64
Jahren gefunden, und die Prävalenz
in dieser Bevölkerungsgruppe
betrug etwa 2 %.
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Die
atriale Fibrillation ist mit Anfällen
bzw. Schlaganfällen
verbunden, von denen angenommen wird, daß sie durch Blutgerinnsel hervorgerufen
werden, die sich infolge einer anhaltenden atrialen Fibrillation
in Bereichen stagnierenden Blutflusses bilden. Zusätzlich treten
bei Patienten, die unter einer atrialen Fibrillation leiden, im
allgemeinen Zuckungen des Herzens auf, und es können bei ihnen sogar Schwindelgefühle oder
sogar Bewußtlosigkeit
auftreten. Die atriale Fibrillation ist ansonsten an sich nicht
lebensbedrohlich, falls die Ventrikel normal schlagen, es wird jedoch
angenommen, daß sie
eine lebensbedrohliche ventrikuläre
Tachyarrhythmie beschleunigen können.
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Eine
atriale Fibrillation tritt plötzlich
auf und kann häufig
nur durch eine Abgabe elektrischer Energie an das Herz durch die
Haut des Patienten über
einen externen Defibrillator des auf dem Fachgebiet wohlbekannten
Typs korrigiert werden. Es muß Sorge
getragen werden, daß der atriale
Kardioversionsschock außerhalb
der verwundbaren Periode der Ventrikel abgegeben wird. Diese Behandlung
wird gewöhnlich
als synchronisierte Kardioversion bezeichnet und schließt, wie
der Name impliziert, das Anwenden elektrischer Defibrillationsenergie
auf das Herz synchron mit einer erfaßten ventrikulären elektrischen
Aktivierung (R-Zacke)
des Herzens außerhalb
der verwundbaren Periode ein. Die Behandlung ist sehr schmerzhaft
und führt
leider in den meisten Fällen
nur zu einer vorübergehenden
Erleichterung für
Patienten, die nur einige Wochen andauert.
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Es
sind Arzneimittel zum Verringern der Auftrittshäufigkeit einer atrialen Fibrillation
erhältlich. Diese
Arzneimittel haben jedoch viele Nebenwirkungen, und viele Patienten
sind gegen sie resistent, wodurch ihre therapeutische Wirkung stark
verringert wird.
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Es
wurden automatische implantierbare atriale Defibrillatoren vorgeschlagen,
um Patienten, die am Auftreten einer atrialen Fibrillation leiden,
Erleichterung zu verschaffen. Beispielsweise sind verbesserte implantierbare
atriale Defibrillator- und Leitungssysteme in US-A-5 549 642 und
in den auf den Erwerber der vorliegenden Anmeldung übertragenen US-Patenten
US-A-5 165 403, US-A-5 292 338 und US-A-5 314 430 beschrieben. Die Abgabe
eines atrialen Defibrillationsimpulses zu einer ungeeigneten Zeit
im Herzzyklus kann ventrikuläre
Arrhythmien einschließlich
einer ventrikulären
Fibrillation induzieren. Ein atrialer Meßverstärker und ein Fibrillationsdetektor
ist in diesen Systemen enthalten, um festzustellen, wann die Atrien
des Herzens eine Kardioversion benötigen, und es ist ein ventrikulärer Meßverstärker zum
Erfassen der R-Zacken enthalten. Der atriale Fibrillationsdetektor
veranlaßt
eine Kardioverterstufe, defibrillierende oder kardiovertierende
elektrische Energie an die Atrien in zeitlicher Beziehung zu einer erfaßten R-Zacke
des Herzens abzugeben, um die Abgabe des atrialen Kardioversionsimpulses
in der verwundbaren Periode der Ventrikel zu verhindern.
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In
dem im Patent mit der Endnummer 338 beschriebenen System wird beispielsweise
auch das Ausgangssignal des ventrikulären Meßverstärkers durch einen ventrikulären Fibrillationsdetektor
analysiert, um eine ventrikuläre
Fibrillation oder andere lebensbedrohliche Tachyarrhythmien zu erkennen. Falls
eine ventrikuläre
Fibrillation oder andere lebensbedrohliche ventrikuläre Tachyarrhythmien
induziert werden oder spontan auftreten, wird eine ventrikuläre Kardioversionstherapie
an die Ventrikel abgegeben. Dadurch können die Atrien automatisch
und sicher kardiovertiert werden.
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Leider
ist die Menge an elektrischer Energie, die zum Kardiovertieren oder
Defibrillieren der Atrien erforderlich ist, in den meisten Fällen ausreichend, um
im Bereich des Brustkorbs des Patienten einen plötzlichen sich ausbreitenden
Schmerz hervorzurufen oder den Patienten zu betäuben. Typischerweise betragen
Defibrillationsschwellen zwischen transvenösen, eine Leitung aufweisenden
Elektroden, die angeordnet sind, um zwischen dem rechten Atrium (RA)
und dem Koronarsinus (CS) oder der oberen Hohlvene (SVC) und dem
CS atriale Kardioversionswege bereitzustellen, über welche berichtet wurde, 1,3
+– 0,4
J. Mit einer transvenösen
Schocktherapie in diesem Bereich sind ein erhebliches Unbehagen und
häufig
unerträgliche
Schmerzen verbunden, weshalb es erforderlich ist, manche Patienten
zu sedieren, und was bei anderen Patienten dazu führt, daß sie sich
weigern, die Therapie anzunehmen.
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Weiterhin
kann die erfolgreiche Kardioversion oder Defibrillation der Atrien
auch zu einer schnellen Verringerung der Herzfrequenz des Patienten
von einer hohen und möglicherweise
veränderlichen Herzfrequenz
führen.
Diese schnelle Änderung
der Herzfrequenz kann bei manchen Patienten ein Unbehagen oder sogar
ein vorübergehendes
Schwindelgefühl
hervorrufen.
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Der
atriale Defibrillator und das Verfahren aus US-A-5 332 400 warnen
den Patienten, daß die Abgabe
eines atrialen Kardioversionsschocks kurz bevorsteht, in Form dem
inneren Gewebe des Patienten zugeführter elektrischer Energie
mit einer solchen Menge, daß sie
vom Patienten ohne Schmerzen oder ohne andere unerwünschte Wirkungen
bemerkbar ist. Die Warnung läßt vor der
Abgabe des Kardioversionsschocks auch ausreichend Zeit, um dem Patient
Gelegenheit zu geben, sich darauf vorzubereiten. Falls der Patient
beispielsweise steht oder geht und die Warnung empfängt, möchte er
zur Vorbereitung möglicherweise
einen Platz zum Sitzen finden. Falls der Patient nach einem anderen
Beispiel ein Auto fährt
und die Warnung empfängt,
möchte
er zur Vorbereitung möglicherweise
sicher von der Straße
fahren und parken.
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Zusammenfassend
sei bemerkt, daß sich
implantierbare atriale Kardioverter, die in der Lage sind, elektrische
Energie ausreichender Amplitude und Dauer zu erzeugen, welche über epikardiale
oder endokardiale Elektroden abgegeben werden, als wirksam beim
Kardiovertieren einer atrialen Fibrillation oder Tachykardie in
einen normalen Sinusrhythmus erwiesen haben. Wenn die abgegebene
Schockenergie jedoch 1,0 Joule übersteigt,
spürt der
sich bei Bewußtsein
befindende Patient schwer behandelbare Schmer zen, wodurch die Verwendbarkeit
dieser Therapie drastisch begrenzt wird, insbesondere wenn die atriale
Kardioversion mehrere Male am Tag erforderlich ist.
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Von
automatischen implantierbaren Kardiovertern/Defibrillatoren abgegebene
ventrikuläre
Kardioversionsschocks weisen typischerweise eine um eine Größenordnung
größere Energie
im Bereich von 10,0 – 30,0
Joule auf. Der Patient ist jedoch zu der Zeit, zu der der Schock
verabreicht wird, wegen des Herzleistungsverlusts gewöhnlich bewußtlos. Nichtsdestoweniger
berichten Patienten nach dem Erwachen über sich hinziehende Brustmuskelschmerzen und
Unbehagen infolge des erfolgreichen Kardioversionsschocks. Ein erheblicher
Forschungsaufwand wurde in das Verringern des erforderlichen Energieniveaus
für den
ventrikulären
Kardioversionsschock investiert, um die Größe der implantierten Vorrichtung
zu verringern und ihre Lebensdauer zu erhöhen. Bis heute ist die verringerte übertragene
Energie noch groß genug,
um erhebliche Schmerzen zu verursachen, wenn der Patient noch wach
ist, und es existieren nach der Kardioversionsschock-Energieübertragung
erhebliche sich hinziehende Schmerzen.
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In
Hinblick auf eine Schmerzsteuerung durch elektrische Stimulation
sei bemerkt, daß temporär oder permanent
implantierte medizinische elektrische Nerven- oder Rückenmarks-Stimulationsvorrichtungen
(SCS-Vorrichtungen) zum Erzeugen einer Schmerzlinderung weithin
verfügbar
sind. Das implantierbare Nervenstimulationssystem Itrel II von Medtronic® wird
weitverbreitet zur Behandlung und Linderung schwer behandelbarer
Schmerzen implantiert. Klinische Berichte und Untersuchungen haben gezeigt,
daß die
Rückenmarksstimulation
Schmerzsymptome einer Angina Pectoris zu unterdrücken scheint. Die Wirkungen
einer SCS auf Anginasymptome, die durch die Stimulation des Herzens
einer Person bei einer erhöhten
Rate induziert werden, wurden untersucht, wie beispielsweise in "Effects of spinal
cord stimulation in angina pectoris induced by pacing and possible
mechanism of action",
BMJ, 307(21):477 – 450,
August 1993 von C. Mannheimer, MD u.a. beschrieben ist. Über ähnliche
Schmerzunterdrückungswirkungen
wurde bei Patienten berichtet, die an durch körperliche Anstrengungen induzierten
oder durch Schmerzen oder Schrecken hervorgerufenen Anginasymptomen
leiden, wie in "Spinal Cord
stimulation in angina pectoris with normal coronary arteriograms", Coronary Artery
Disease, 1993:4:819 – 827
von T. Eliasson, MD u.a. dargelegt ist. Es wird darin behauptet,
daß eine
Rückenmarksstimulation
Schmerzen durch Unterbinden der Impulsübertragung in kleinen Faserafferenten
durch Aktivieren der großen
Faserafferenten auf dem Wirbelsäulensegmentniveau
lindert.
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Chronische
Anginasymptome treten bei einer durch körperliche Anstrengungen induzierten
erhöhten
Herzfrequenz auf, wenn der Herzmuskel infolge des eingeschränkten arteriellen
Blutflusses an Sauerstoff verarmt und sich in dem an Sauerstoff
verarmten Herzmuskel Laktat ansammelt. Typischerweise verringert
der Patient das Niveau der körperlichen Anstrengung,
um die Herzfrequenz zu verringern, oder er wird mit Medikamenten
versorgt. Akute Anginasymptome ergeben sich bei einem "Herzanfall", wenn eine beschränkte Herzarterie
blockiert wird. Eingriffstherapien sind erforderlich, um den Blutfluß wiederherzustellen,
bevor die Insuffizienz zu einer myokardialen Ischämie führt. Weder
chronische noch akute Anginasymptome stehen notwendigerweise in Zusammenhang
mit einer Arrhythmie einer Herzkammer, die zur Linderung Kardioversions-
und/oder Arzneimitteltherapien erfordert, und die in diesen Artikeln
beschriebene SCS-Schmerzunterdrückung steht
nicht in Zusammenhang mit einer Kardioversion.
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Es
wurden andere Vorgehensweisen vorgeschlagen und Nervenstimulationssysteme
in Patienten implantiert, um eine chronische Angina zu steuern und/oder
eine Tachyarrhythmie-Herzfrequenz
auf einen normalen Wert zu verringern. Ein solcher früher implantierbarer,
peripherer Nervenstimulator, der Karotissinus-Nervenstimulator Angistat
von Medtronic®,
bewirkte das Regeln des Blutdrucks des Patienten durch elektrische
Stimulation des Karotissinusnervs, um eine vagale Reflexaktivität einzuleiten,
die wiederum ein Verlangsamen einer supraventrikulären Tachykardie
eines Patienten bewirkte.
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Eine
elektrische Stimulation des linken oder rechten Vagusnervs zum direkten
Erreichen dieses Ergebnisses wurde auch in dem Vagusnervenstimulator
Barostat von Medtronic® implementiert. In US-A-5
330 515 ist ein programmierbarer, implantierbarer Vagusstimulator
zum Stimulieren afferenter Fasern, um einen absteigenden antinozizeptiven
Weg zu aktivieren und dadurch ankommende Schmerzsignale zu blockieren,
beschrieben. Eine Geschichte dieser Stimulationssysteme und ein
Vergleich mit anderen Stimulationssystemen zur Schmerzsteuerung für verschiedene
Schmerzquellen erscheinen im Patent mit der Endnummer 515.
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Die
Abgabe einer kompensatorischen Bradykardiestimulation, falls sie
zum Wiederherstellen einer angemessenen Herzleistung erforderlich
ist, und andere Aspekte eines kombinierten Nervenstimulators und
Schrittmachers sind in US-A-5 330 507 beschrieben. In US-A-5 203
326 ist auch eine Kombination aus einem Antiarrhythmieschrittmacher
und einem Nervenstimulator zum Stimulieren ausgewählter autonomer
Nerven oder Ganglien im autonomen Nervensystem des Patienten beschrieben.
In US-A-5 334 221 mit dem Titel "METHOD
AND APPARATUS FOR TREATMENT OF ANGINA" ist eine Vorrichtung offenbart, welche
Impulsstöße an das
Atrium abgibt, welche mit erfaßten
atrialen Depolarisationen synchronisiert sind, um das Fettpolster
im SA-Knoten zu stimulieren und die Sinusfrequenz von Patienten
zu verringern, die an einer Angina leiden. Systeme dieser Typen
sollen das Herz nicht kardiovertieren, und sie bewirken nicht das
Verringern von Schmerzen, die mit der Verabreichung eines Defibrillationsschocks
einhergehen.
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Das
Lindern von Schmerzen durch den Betrieb implantierbarer Arzneimittelspender
zum automatischen periodischen Verabreichen eines Bolus eines schmerzlindernden
Arzneimittels an einer Stelle im Körper ist auf dem Fachgebiet
auch wohlbekannt. Die programmierbare implantierbare Arzneimittelpumpe
SynchroMed® von
Medtronic wird mit einem Arzneimittelspendekatheter implantiert,
um ein schmerzlinderndes oder analgetisches Mittel, beispielsweise
Schmerzmittel, Betäubungsmittel
oder andere Mittel, oder spinale Opiate abzugeben oder Chemotherapie-Arzneimittel
oder andere Mittel an eine spezifische Körperstelle abzugeben. Eine
Kombination aus einem Katheter zur Abgabe eines schmerzlindernden
oder analgetischen Mittels und einer elektrischen Leitung zum Abgeben
einer elektrischen Stimulation zur Behandlung verschiedener neurologischer
Störungen
durch gleichzeitige oder aufeinanderfolgende Verabreichung beider
Therapien ist beispielsweise in US-A-5 119 832 beschrieben. Eine
solche Kombination aus einer Leitung und einem Arzneimittelverabreichungskatheter
wird gegenwärtig
im temporären
Untersuchungssystem Verify® von Medtronic® verwendet,
um die wirksamste Therapie an einer gegebenen Verabreichungsstelle
zu bestimmen.
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Zur
Behandlung atrialer und ventrikulärer Tachyarrhythmien zurückkehrend
sei bemerkt, daß bei einer
Anzahl von Systemen vorgeschlagen wurde, die Verabreichung einer
geeigneten Antiarrhythmie-Arzneimitteltherapie als eine alternative
oder begleitende Therapie mit der Verabreichung einer geeigneten
Kardioversionstherapie zu kombinieren, wie beispielsweise in US-A-4
987 897, US-A-5 087 243 (wovon der Anspruch 1 abgeleitet ist) und
US-A-5 269 301 beschrieben ist. Bei diesen Systemen ist ein implantierbares
Arzneimittelverabreichungssystem mit einem implantierbaren Schrittmacher/Kardioverter/Defibrillator
kombiniert, wobei das System einen Entscheidungsfällungs-Steueralgorithmus
aufweist, um die Diagnose der Arrhythmie zu steuern, die zu verabreichende
Therapie mit Prioritäten
zu versehen und die Therapien zu verabreichen. Es wird gehofft, daß die Arzneimitteltherapien
die Häufigkeit
verringern können,
mit der es erforderlich ist, einen Defibrillationsschock zu verabreichen,
indem entweder die Tachyarrhythmie vollständig unterdrückt wird
oder sie in eine Tachyarrhythmie einer geringeren Frequenz oder
eine weniger chaotische Tachyarrhythmie umgewandelt wird, die einer
Konversion durch weniger aggressive Stimulationstherapien hoher
Rate zugänglich
ist. Falls ein Defibrillationsschock an einen Patienten abgegeben
wird, der bei Bewußtsein
ist, werden die mit dem Schock verbundenen Schmerzen durch die verabreichten
Arzneimitteltherapien nicht gelindert. Weiterhin verringert die
Verabreichung eines Antiarrhythmie-Arzneimittels die Schmerzen nicht,
die der Patient spürt,
wenn er von einem ventrikulären
Defibrillationsereignis aufwacht.
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Trotz
dieser erheblichen Verbesserungen der Technologie implantierbarer
medizinischer Vorrichtungen besteht ein Bedarf an der Reduktion
der Schmerzen und der Unannehmlichkeiten, die mit der intrakardialen
Abgabe von Kardioversionsschocks verbunden sind.
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Eine
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht daher darin, die Schmerzen
zu lindern, die mit der Abgabe eines Kardioversionsschocks an die Atrien
oder Ventrikel des Herzens eines Patienten verbunden sind.
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Die
vorliegende Erfindung sieht daher ein System einer implantierbaren
medizinischen Vorrichtung zum Abgeben von Kardioversionsenergie
an wenigstens eine Kammer des Herzens eines Patienten, die eine
Kardioversion benötigt,
vor, welches aufweist:
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- Erfassungsmittel zum Erfassen der Aktivität einer Kammer
des Herzens des Patienten,
- Bestimmungsmittel, die auf die Erfassungsmittel reagieren bzw.
ansprechen, um zu bestimmen, wann die Kammer des Herzens des Patienten
eine Kardioversion benötigt,
und
- Kardioversionsmittel, die auf die Bestimmungsmittel ansprechen,
um Kardioversionsenergie an die Kammer des Herzens des Patienten
abzugeben, wenn die Kammer eine Kardioversion benötigt, und
- Mittel zum Anwenden einer Schmerzlinderungstherapie an einer
geeigneten Stelle im Körper
des Patienten in Zusammenhang mit der Abgabe von Kardioversionsenergie
an die Herzkammer, um die Schmerzen zu verringern, die der Patient
während
der Abgabe der Kardioversionsenergie spürt,
gekennzeichnet durch
- Mittel zum zeitlichen Festlegen der Abgabe von Kardioversionsenergie
anhand bzw. ausgehend von der Anwendung der Schmerzlinderungstherapie,
um zu ermöglichen,
daß zeitabhängige Wirkungen
der angewendeten Schmerzlinderungstherapie wirksam werden.
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Die
vorliegende Erfindung wird vorzugsweise in einer Vorrichtung zum
Abgeben atrialer Kardioversionsschocks an die Atrien des Herzens
eines Patienten, die eine Kardioversion benötigen, verwirklicht, wobei
das Anwenden des Kardioversionsschocks auf die Atrien der Verabreichung
der Schmerzlinderungstherapie um eine Zeit versetzt folgt, die ausreicht,
um die Therapie wirksam werden zu lassen. Die Abgabe des atrialen
Kardioversionsschocks wird vorzugsweise mit der Erfassung einer ventrikulären Depolarisation
synchronisiert, wobei nach der Verzögerung erneut bestätigt wird,
daß die atriale
Fibrillation noch vorhanden ist.
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Der
Patient wird vorzugsweise vor der bevorstehenden Abgabe des Kardioversionsschocks
gewarnt. In dieser Hinsicht liefert die Abgabe der Rückenmarksstimulation
selbst dem Patienten eine Warnung, weil sie eine wahrnehmbare Parathesie
induziert, die der Patient mit dem zeitlichen Verstreichen der Verabreichung
der Kardioversionstherapie verbinden kann. Eine hörbare Warnung
kann auch bei der Verabreichung des Schmerzmittels bereitgestellt
werden.
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Die
Schmerzlinderungstherapie für
die induzierten und sich ausbreitenden Schmerzen, die mit der Kardioversionsenergie
verbunden sind, besteht vorzugsweise in der Abgabe eines Schmerzmittels an
eine oder mehrere spezifische Stellen der peripheren und zentralen
Schmerzwege vor dem Verabreichen der therapeutischen Kardioversionsenergie. Die
kombinierten Kardioversions- und Schmerzlinderungstherapien werden
vorzugsweise in einer einzigen implantierbaren, mehrfachprogrammierbaren medizinischen
Vorrichtung oder getrennten implantierbaren Kardioversions- und
Schmerzsteuervorrichtungen mit Mitteln zum Übertragen von Betriebs- und Statusbefehlen
zwischen den Vorrichtungen durch den Körper des Patienten verwirklicht.
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Vorteilhafterweise
können
die durch die Abgabe der Kardioversionsenergie induzierten sich ausbreitenden
Schmerzen, insbesondere bei einer atrialen Kardioversion, auf ein
Niveau verringert werden, das ermöglicht, daß der Patient sich wohler fühlt und
die Kardioversionstherapie, insbesondere die atriale Kardioversion,
annimmt.
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Diese
und andere Aufgaben, Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung
werden anhand der folgenden detaillierten Beschreibung der bevorzugten
Ausführungsformen,
die nur als Beispiel angegeben sind, besser verständlich werden,
wenn sie in Zusammenhang mit der Zeichnung betrachtet werden, wobei
gleiche Bezugszahlen überall
in den mehreren Ansichten identische Strukturen angeben und wobei:
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1 ein schematisches Blockdiagramm
einer ersten Ausführungsform
eines automatischen atrialen Kardioversions- und Schmerzlinderungssystems
gemäß der vorliegenden
Erfindung ist, wobei die Verabreichung einer Schmerzlinderungs-Arzneimitteltherapie
verwendet wird,
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2 eine schematische Darstellung
des in einen Patienten implantierten Systems gemäß der ersten Ausführungsform
ist,
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3 ein Flußdiagramm
der Arbeitsweise des Systems aus den 1 und 2 beim Lindern durch die
Abgabe eines atrialen Kardioversionsschocks induzierter Schmerzen
ist,
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4 eine Modifikation der
Systeme gemäß der ersten
Ausführungsform
zu einem umfassenden Schmerzlinderungs-Fibrillationserfassungs- und Kardioversionssystem
zeigt,
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5 ein schematisches Blockdiagramm
eines atrialen und ventrikulären
Schrittmachers/Kardioverters/Defibrillators und einer Schmerzlinderungs-Steuerschaltung
zur Verwendung in dem System aus 4 zum
Lindern durch die Abgabe eines atrialen und/oder ventrikulären Kardioversionsschocks
induzierter Schmerzen ist, und
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6 eine weitere alternative
Ausführungsform
des Systems aus den 1 oder 4 zum Bereitstellen der Verabreichung
von Schmerzmitteln direkt an das Herzgewebe zeigt.
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In
den 1 und 2 sind die therapeutische Vorrichtung
und das Implantationsschema, die für ein vollständig integriertes,
permanent implantiertes atriales Kardioverter-/Arzneimittelverabreichungssystem 30 mit
einem Arzneimittelverabreichungskatheter 116 und einem
Kardioversionsleitungssystem 34, 36 gemäß einer
ersten Ausführungsform
der Erfindung erforderlich sind, dargestellt. In Zusammenhang mit
der Abgabe von Kardioversionsschocks an das Herz 10 spüren Patienten
schwer zu behandelnde Schmerzen infolge der Aktivierung von Schmerzrezeptoren,
die sich innerhalb der Gefäßinnenhaut der
Herzgefäße befinden,
wobei afferente Fasern über
den Sympathikusnerv zu T1 – T4
vorstehen.
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Es
hat sich gezeigt, daß durch
die Infusion verschiedener analgetischer Medikamente oder Arzneimittel
(oder einfach "Schmerzmittel") einschließlich Opiaten
(d.h. Morphinsulfat, Hydromorphon) und Nicht-Opiaten (d.h. Alpha-2-adrenergische Antagonisten
und neuronenspezifische Kalziumkanal-Blockiermittel) eine schnelle
und wirksame Schmerzfreiheit nach einer intrathekalen Verabreichung
an spezifische Rückenmarkssegmente
erreicht werden kann. Wie in der Literatur berichtet wird, umfaßt der Wirkungsmechanismus
dieser Schmerzmittel das Blockieren der Projektion von den Laminae
I und II, welche die Eingabe markhaltiger Aδ- und C-Schmerzrezeptoren empfängt. Abhängig von
dem spezifischen verabreichten Schmerzmittel wird auch mitgeteilt,
daß das
Einsetzen der Schmerzunterdrückung
in wenigen Minuten bis einer Stunde auftritt und daß die Dauer
der Schmerzfreiheit von 4 – 24 Stunden
reichen kann. Die Verzögerung
des Einsetzens der Schmerzfreiheit ist nicht problematisch, weil eine
schnelle Kardioversion im Gegensatz zu einer ventrikulären Fibrillation
nicht für
eine atriale Fibrillation erforderlich ist. Die Zeit bis zur Schmerzfreiheit kann
vom System 30 verwendet werden, um das Fortsetzen der atrialen
Fibrillation neu zu überprüfen, Speicherkondensatoren
zu laden, um den Kardioversionsschock abzugeben, und eine ventrikuläre Erfassung
zu gewährleisten,
um eine Synchronisation des Kardioversionsschocks mit der R-Zacke
des Herzzyklus zu ermöglichen.
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In 1 ist ein vollständig implantierbares atriales
Kardioverter-/Arzneimittelverabreichungssystem 30 gemäß der vorliegenden
Erfindung in Zusammenhang mit einem schematisch dargestellten menschlichen
Herzen 10, das eine Überwachung
einer atrialen Fibrillation und eine mögliche Kardioversion der Atrien 16, 18 benötigt, und
einer externen Programmiereinrichtung 100 dargestellt.
Das atriale Kardioverter-/Arzneimittelverabreichungssystem 30 ist
zur sequentiellen intrathekalen Verabreichung eines schmerzlindernden
Mittels bei therapeutischen Niveaus im Bereich der T1-T4-Segmente
des Rückenmarks,
wie in 2 dargestellt
ist, gefolgt von der Verabreichung atrialer Kardioversionsimpulse oder
-schocks elektrischer Energie mit einer ausreichenden Amplitude
und Dauer, um eine wirksame Kardioversion des Herzens 10 bei
der atrialen Fibrillation auszuführen,
in der Lage. Die Abschnitte des Herzens 10, die in 1 dargestellt sind, sind
der bzw. das rechte Ventrikel (RV) 12, der linke Ventrikel 14,
das rechte Atrium (RA) 16, das linke Atrium 18, die
SVC 20, der CS 21 einschließlich des CS-Ostiums oder der
CS-Öffung 24,
der linken ventrikulären freien
Wand 26 und der unteren Hohlvene 27.
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Das
System 30 weist im allgemeinen eine Umhüllung 32 zum hermetischen
Dichten der internen Schaltungselemente, der Batterie, der Telemetrieantenne
und eines wiederauffüllbaren
Arzneimittelvorratsbehälters
oder einer wiederauffüllbaren Arzneimittelkammer,
eine bipolare RV-Leitung 34 und eine RA-CS-Leitung 36 auf.
Die Umhüllung 32 und die
Leitungen 34 und 36 sind für die Implantation unterhalb
der Haut eines Patienten eingerichtet, um das atriale Kardio verter-/Arzneimittelverabreichungssystem 30 vollständig implantierbar
zu machen.
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Die
RV-Leitung 34 weist vorzugsweise eine endokardiale Bipolarleitung
mit Elektroden 38 und 40 auf, die zum Herstellen
von elektrischem Kontakt mit dem rechten Ventrikel 12 des
Herzens 10 eingerichtet sind. Die Elektroden 38 und 40 ermöglichen
das Erfassen ventrikulärer
Depolarisationen oder R-Zacken im rechten Ventrikel 12.
Wie dargestellt ist, wird die Leitung 34 vorzugsweise durch
die SVC 20, das rechte Atrium 16 und dann in den
rechten Ventrikel 12 geführt, um die Elektroden 38, 40 in
seinem Apex zu verankern, wie dargestellt ist.
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Die
RA-CS-Leitung 36 weist im allgemeinen eine Spitzen- oder CS-Kardioversionselektrode 44 und
eine proximale Ring- oder
RA-Kardioversionselektrode 46 auf, wie beispielsweise in
dem vorstehend erwähnten
Patent mit der Endnummer 403 dargestellt ist. Wie dargestellt ist,
ist die RA-CS-Leitung 36 flexibel und dafür eingerichtet,
die obere Hohlvene 20 hinab in das rechte Atrium 16 und
in das Koronarsinusostium 24 geführt zu werden. Die CS-Elektrode 44 wird
in den Koronarsinuskanal 21 des Herzens in der Nähe seiner
linken Seite vorbewegt, so daß die erste
Elektrode oder Spitzenelektrode 44 entweder innerhalb des
Koronarsinus 22 neben dem linken Ventrikel 14 und
unterhalb des linken Atriums 18 oder am bevorzugtesten
innerhalb der großen
Herzvene 23 neben dem linken Ventrikel 14 und
unterhalb des linken Atriums 18 liegt. Die Elektroden 44 und 46 sind voneinander
beabstandet, so daß sich
die RA-Elektrode 46 im rechten Atrium 16 befindet,
wenn die CS-Elektrode 44 wie vorstehend beschrieben positioniert
ist. Die CS-Elektrode 44 ermöglicht zusammen mit der RA-Elektrode 46 ein
bipolares Erfassen der Herzaktivität in den Atrien 16 und 18.
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Die
CS-Elektrode 44 und die RA-Elektrode 46 ermöglichen
auch die Abgabe elektrischer Defibrillationsenergie an die Atrien.
Weil sich die CS-Elektrode 44 unterhalb des linken Atriums 18 in
der Nähe des
linken Verztrikels 14 befindet und sich die RA-Elektrode 46 innerhalb
des rechten Atriums 16 befindet, wird die elektrische Kardioversionsenergie, wenn
sie zwischen diesen Elektroden angewendet wird, im wesentlichen
auf die Atrien 16 und 18 des Herzens 10 beschränkt. Daher
wird die auf den rechten Ventrikel 12 und den linken Ventrikel 14 angewendete
elektrische Energie minimiert, wenn die Atrien kardiovertiert oder
defibrilliert werden. Hierdurch wird die Möglichkeit erheblich reduziert,
eine ventrikuläre
Fibrillation des Herzens infolge der Anwendung von elektrischer
Kardioversionsenergie auf die Atrien des Herzens zu induzieren.
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Es
wurden weitere Elektrodensysteme und Kardioversionswege offenbart,
und sie sind für
die Verwendung bei der Verwirklichung der vorliegenden Erfindung
geeignet. Ein solches atriales Kardioversionselektrodensystem ist
in dem Artikel "Safety
and feasibility of transvenous cardioversion in atrial tachycardia" von Blanc u.a.,
veröffentlicht
in Cardiac Pacing, herausgegeben von Gomez, Futura Pub. Co., 1985,
S. 1526 – 1529
offenbart. Bei diesem Elektrodensystem wird eine einzige Leitung
mit Elektroden verwendet, die sich im rechten Atrium und in der
Pulmonalarterie befinden. Die Verabreichung atrialer Kardioversionsschocks
zwischen der RV-Elektrode und einer subkutanen Elektrode ist im
vorstehend erwähnten
Patent mit der Endnummer 338 offenbart. Die Verabreichung atrialer
Defibrillationsimpulse zwischen einer Koronarsinuselektrode und
einer subkutanen Elektrode ist auch im vorstehend erwähnten Patent
mit der Endnummer 430 offenbart.
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Ein
weiteres geeignetes Elektrodensystem zur atrialen Kardioversion
ist im vorstehend erwähnten
US-Patent US-A-5 549 642 offenbart. Das darin offenbarte Elektrodensystem
weist eine RA/SVC-Elektrode (allein oder optional mit einer subkutanen
Elektrode gekoppelt) und eine CS-Elektrode auf.
Die langgestreckte RA/SVC-Elektrode scheint atriale Defibrillationsschwellen
im Bereich von etwa 1,0 Joule oder weniger über einen erheblichen Teil der
Patientenpopulation bereitzustellen, was eine erhebliche Verbesserung
gegenüber
den im vorstehend erwähnten
Patent mit der Endnummer 403 verwendeten RA- oder SVC-CS/Große-Vene-Elektrodensystem
darstellt.
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Beliebige
der vorstehend erwähnten
Elektrodensysteme zur atrialen Kardioversion und der zugeordneten
atrialen und/oder ventrikulären
Leitungen können
bei der Verwirklichung der vorliegenden Erfindung verwendet werden.
Selbst ein Kardioversionsschock von etwa 1,0 Joule kann jedoch für einen erheblichen
Teil der Bevölkerung
schmerzhaft sein, insbesondere weil sich atriale Fibrillationsepisoden häufig wiederholen,
weshalb eine häufige
Kardioversion erforderlich ist.
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Innerhalb
der Umhüllung 32 weist
das System 30 einen ventrikulären Meßverstärker 50 auf, der mit
der RV-Leitung 34 gekoppelt ist, um elektrische Signale
in dem Ventrikel über
das bipolare Elektrodenpaar 38, 40 und einen R-Zacken-Detektor 52 zu empfangen,
um die R-Zacken von diesem zu erfassen. Der ventrikuläre Meßverstärker 50 und
der R-Zacken-Detektor 52 bilden
ein erstes Erfassungsmittel, das R-Zacken in dem Elektrogramm erfaßt, das
durch die RV-Leitung 34 zum
ventrikulären
Meßverstärker übertragen
wird. Der R-Zacken-Detektor 52 ist von dem auf dem Fachgebiet
wohlbekannten Typ, welcher beim Auftreten einer während eines Herzzyklus
erfaßten
R-Zacke einen Ausgangsimpuls bereitstellt. Die Abgabe des atrialen
Defibrillationsschocks oder Impulses wird durch die R-Zacke unter Verwendung
des ventrikulären
Zeitgebers 64 zeitlich festgelegt, wie nachstehend beschrieben
wird.
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Die
Zuleitungs- bzw. Leitungs- und Elektrodensysteme bei bestimmten
Ausführungsformen
der vorstehend erwähnten
Patente mit den Endnummern 338, 403, 430 und 642 umfassen eine RV-Defibrillationselektrode,
die an einer RV-Leitung positioniert ist, welche in den rechten
Ventrikel eingeführt
ist, und ein Paar ventrikulärer
Meßelektroden.
Alternativ können beim
in 1 dargestellten atrialen
Kardioversionssystem gemeinsame ventrikuläre Stimulationsleitungen mit
bipolaren, einschraubbaren ventrikulären Elektroden dieses Typs
als Stimulations/Meßelektroden 38, 40 verwendet
werden.
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Ein
atrialer Meßverstärker 54 ist
mit der RA-CS-Leitung 36 gekoppelt, um elektrische Signale oder
P-Zacken zu empfangen, die am rechten Atrium 16 auftreten.
Der atriale Meßverstärker 54 bildet
ein zweites Erfassungsmittel zum Erfassen der atrialen P-Zacken-Aktivität des Herzens,
die von der CS-Elektrode 44 und der RA-Elektrode 46 der RA-CS-Leitung 36 aufgenommen
wird. Das P-Zacken-Ausgangssignal des atrialen Meßverstärkers 54 ist
mit einem Analog-Digital-Wandler 60 gekoppelt,
der das Analogsignal, welches die atriale Aktivität des Herzens
darstellt, zur Weiterverarbeitung in digitale Abtastwerte umwandelt,
um fest zustellen, ob eine atriale Fibrillation vorhanden ist und
ob der atriale Kardioversionsschock beim Versetzen der Atrien in
eine normale atriale Frequenz wirksam ist.
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Die
Umhüllung 32 des
atrialen Kardioverter-/Arzneimittelverabreichungssystems 30 weist weiterhin
einen Mikrocomputer 62 auf, der vorzugsweise in einer im
vorstehend erwähnten
Patent mit der Endnummer 338 offenbarten Weise implementiert ist
und weiter mit Bezug auf die Flußdiagramme aus den 3 und 6 beschrieben wird. Die Implementation
des Mikrocomputers 62 gemäß dieser Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung führt
zu mehreren Funktionsstufen und einem RAM/ROM 82 zum Speichern
von Betriebsalgorithmen und programmierbaren Parametern sowie angesammelter Betriebsdaten
für eine
nachfolgende Telemetrie zur externen Programmiereinrichtung 100.
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Die
Stufen umfassen den ventrikulären
Zeitgeber 64 zur zeitlichen Festlegung verschiedener Intervalle,
die in jedem QRST-Zyklus wiederkehren, sowie des R-Zacken-Synchronisationszeitintervalls, eine
Intervallfestlegungsstufe 66 zum Auswählen von Zeitintervallen, die
im ventrikulären
Zeitgeber 64 zeitlich festzulegen sind, einen Verzögerungszeitgeber 65 zum
zeitlichen Festlegen weiterer in der Intervallfestlegungsstufe 66 für die Ausführung der
Schmerzlinderungstherapie eingestellter Verzögerungszeiten, eine optionale
Patientenwarnvorrichtung 67 und ein Warnungsfestlegungsregister 63,
eine Kardioversionsenergieniveau-Festlegungsstufe 69, einen
atrialen Fibrillationsdetektor 70, eine Ladungsabgabe-Steuerstufe 72,
eine Schmerzmittelverabreichungs-Steuerstufe 112 und eine
Rechenstufe 80.
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Der
Mikrocomputer 62 ist dafür eingerichtet, mit dem RAM/ROM-Speicher 82 zusammenzuarbeiten,
der durch einen Mehrbit-Adreßbus
und einen bidirektionalen Mehrbit-Datenbus mit dem Mikrocomputer 62 gekoppelt
sein kann. Dies ermöglicht
es dem Mikrocomputer 62, gewünschte Speicherstellen innerhalb
des Speichers zu adressieren, um Schreib- oder Leseoperationen auszuführen. Während einer Schreiboperation
speichert der Mikrocomputer 62 Daten, wie Zeitintervalle
oder Betriebsparameter, im Speicher 82 an den durch den
Mehrbit-Datenbus definierten Adressen. Während eines Lesevorgangs erhält der Mikrocomputer 62 Daten
von dem Speicher an den von den Mehrbitadressen identifizierten
Speicherstellen, die über
den Adreßbus
bereitgestellt werden, und empfängt
die Daten von dem Speicher 82 über den bidirektionalen Datenbus.
Daten, die sich auf die Erfassungen einer atrialen Fibrillation und
die Verabreichungen der Therapien beziehen, können im RAM-Speicher 82 aufgezeichnet werden, um
sie in einer auf dem Fachgebiet wohlbekannten Weise abzufragen und
durch Telemetrie zur externen Programmiereinrichtung 100 auszusenden.
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Die
Erfassung der atrialen Fibrillation kann im atrialen Fibrillationsdetektor 70 in
Zusammenhang mit der Rechenstufe 80 des Mikrocomputers 62 anhand
der vom atrialen Meßverstärker 54 unter
Verwendung beliebiger der verschiedenen auf dem Fachgebiet bekannten
Verfahren zum Erfassen einer atrialen Fibrillation erfaßten digitalisierten
P-Zacken erreicht werden. Im allgemeinen kann eine atriale Fibrillation
ansprechend auf eine längere
Reihe atrialer Depolarisationen oder P-Zacken hoher Frequenz (beispielsweise
mit 240 bpm oder größer) erfaßt werden.
Falls eine größere Spezifität für eine atriale
Fibrillation erwünscht
ist, kann auch eine Analyse der Regelmäßigkeit der Frequenzwellenformmorphologie
verwendet werden.
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Der
Abschluß der
atrialen Fibrillation kann ansprechend auf eine Verringerung der
Frequenz der atrialen Depolarisationen und/oder eine Erhöhung ihrer
Regelmäßigkeit
erfaßt
werden. Geeignete Detektionsverfahren sind in dem Artikel "Automatic Tachycardia
Recognition" von
Arzbaecher u.a., veröffentlicht
in PACE, Band 7, Mai – Juni
1984, Teil II, S. 541 – 547
und in der PCT-Anmeldung US-A-92/02829, Veröffentlichungsnummer WO-A-92/18198
von Adams u.a. offenbart. In der PCT-Anmeldung wird auch eine sorgfältige Synchronisation
des atrialen Hochspannungs-Defibrillationsimpulses mit den Ventrikeln
zum Vermeiden des Herbeiführens
einer ventrikulären
Tachykardie oder Fibrillation erörtert.
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Zusätzlich kann
der Patient in Zusammenhang mit Vorrichtungen, welche das Auftreten
einer atrialen Fibrillation automatisch erfassen, optional durch
Betrieb der Warnvorrichtung 67 vor der Erfassung einer
atrialen Fibrillation gewarnt werden, damit er sich auf die Abgabe
des atrialen Kardioversionsschocks vorbereitet. Bei dieser Variation
dieser Ausführungsform
der Erfindung kann der Patient vor der Diagnose einer atrialen Fibrillation
und dem Beginn der Verabreichung der schmerzlindernden Arzneimitteltherapie
gewarnt werden. Die Warnung kann in der im vorstehend erwähnten Patent
mit der Endnummer 400 beschriebenen Weise vorgenommen werden, sie wird
jedoch vorzugsweise durch Versorgen eines piezoelektrischen Kristalloszillators,
der bei einer hörbaren
Frequenz intensiv genug schwingt, damit der Patient sie hören kann
und Vorkehrungen treffen kann, mit Energie bewirkt, falls dies erforderlich
ist. Der Patient kann wahlweise auch mit einer Programmiereinrichtung 100 mit
begrenzten Funktionen versehen werden, die beim Übertragen eines Befehls zum
Mikrocomputer 62 verwendbar ist, um die Abgabe des Kardioversionsschocks
zu verhindern, bis der Patient die Wirkungen der Schmerzlinderungstherapie
spürt,
wobei der Patient zu dieser Zeit die Programmiereinrichtung 100 verwenden
kann, um die Abgabe des Kardioversionsschocks zu ermöglichen, sofern
das Vorhandensein der atrialen Fibrillation neu bestätigt wird.
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In
dieser Hinsicht weist das System 30 auch das Warnungsfestlegungsregister 63,
den Verzögerungszeitgeber 65 und
die Warnvorrichtung 67 auf, die zum Erzeugen des Warnalarms
für den
Patienten verwendet werden, wenn der atriale Fibrillationsdetektor 70 feststellt,
daß Atrien
einer Fibrillation ausgesetzt sind. Die Warnvorrichtung 67 kann
einen piezoelektrischen Kristalloszillator, der einen hörbaren Alarm
erklingen läßt, aufweisen,
um den Patienten zu warnen, daß eine
atriale Fibrillation erfaßt
wurde und daß elektrische
Kardioversionsenergie den Atrien des Patienten zugeführt wird.
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Falls
eine Programmiereinrichtung 100 bereitgestellt ist, kann
sie optional auch ein vom Patienten aktiviertes Befehlssignal aufweisen,
um die Verabreichung der schmerzlindernden Therapien und Kardioversionstherapien
ansprechend auf eine symptomatische atriale Fibrillation einzuleiten.
Es wird angenommen, daß auch
in diesem Zusammenhang die Fähigkeit
zur Verwendung der Programmiereinrichtung 100 zum Verzögern der
Abgabe des Kardioversionsimpulses, bis der Patient die Wirkungen
der Schmerzlinderungstherapie spürt,
wertvoll ist.
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Nachdem
die Fibrillationserfassungswarnung an den Patienten abgegeben wurde
oder nachdem der Patient eine Kardioversionstherapie durch die Programmiereinrichtung 100 angefordert
hat, wird das Register 63 gesetzt, um anzugeben, daß der Patient
die Fibrillationserfassungswarnung empfangen hat oder eine Therapie
angefordert hat. Unmittelbar danach beginnt der Verzögerungszeitgeber 65 mit
der Festlegung der Warnverzögerungsperiode. Die
Verzögerungsperiode
definiert ein Zeitintervall von dem Zeitpunkt, zu dem der Patient
die Warnung empfängt
oder die Therapie anfordert, bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Patient
zuerst erwarten sollte, die elektrische Energie zur Kardioversion
zu empfangen. Die Verzögerungszeit
ist vorzugsweise zwischen einer Minute und zwanzig Minuten programmierbar,
um ausreichend Zeit zu gewähren,
um zu ermöglichen,
daß die
Schmerzlinderungstherapie wirksam wird und damit sich der Patient
auf den Empfang der elektrischen Energie zur atrialen Kardioversion vorbereiten
kann.
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Eine
zweite Warnung kann wahlweise kurz vor der Abgabe des Kardioversionsimpulses
gegeben werden, falls dies erwünscht
ist. Falls der Patient die schmerzlindernde Wirkung der Schmerzlinderungstherapie
während
der Warnverzögerung
nicht spürt,
kann er die Programmiereinrichtung 100 verwenden, um den
Verzögerungszeitgeber 65 zurückzusetzen
und die Abgabe des Kardioversionsimpulses zu verzögern, bis
der Zeitgeber 65 abläuft.
Alternativ kann es die Programmiereinrichtung dem Patienten stattdessen
ermöglichen,
die Abgabe des Impulses zu verzögern,
bis der Patient die schmerzlindernde Wirkung spürt, und die Verabreichung der Kardioversionstherapie
nur nach einem vom Patienten eingeleiteten Freigabesignal an die
implantierte Vorrichtung zulassen, wodurch angegeben wird, daß die Therapie
verabreicht werden kann. Gemäß einer weiteren
Alternative kann die Programmiereinrichtung verwendet werden, um
die Therapie während der
Warnverzögerung
einfach abzubrechen, was besonders nützlich sein kann, falls die
Therapie ursprünglich
vom Patienten angefordert wurde und die Symptome des Patienten abgeklungen
sind.
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Ein
Warnsystem, wie es vorstehend beschrieben wurde, welches eine Vorrichtung
aufweist, die spezifisch für
das Bereitstellen der Warnung ausgelegt ist, ist möglicherweise
nicht erforderlich, falls der Patient unabhängig spüren kann, daß das Schmerzmittel
wirksam wird. Wie nachstehend erwähnt wird, kann die schmerzlindernde
Wirkung einer intraspinalen Stimulation fast sofort vom Patienten
wahrgenommen werden, und es wird dadurch wirksam eine solche Warnung
einer bevorstehenden Abgabe eines Kardioversionsschocks bereitgestellt.
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In
bezug auf das Arzneimittelverabreichungssystem sei bemerkt, daß es eine
Arzneimittelpumpe 110 aufweist, die betreibbar ist, um
einen einprogrammierten Bolus des schmerzlindernden Arzneimittels
vom Arzneimittelspender 114 durch den Arzneimittelverabreichungskatheter 116 und
in den Bereich der Wirbelsäulensegmente
T1 – T4
zu pumpen, wie in 2 dargestellt
ist. Die Arzneimittelkammer 114 ist vorzugsweise durch
ein Septum 118 perkutan wiederauffüllbar. Die Komponenten des
Arzneimittelverabreichungssystems können die im implantierbaren
Arzneimittelspender SynchroMed® von Medtronic® implementierte
Form annehmen. Der Arzneimittelinfusionskatheter 116 kann
ein Katheter der Modellreihe 8700 von Medtronic® sein.
Die Verabreichungszeitpunkte und die Menge des in den Epiduralraum
abgegebenen Arzneimittels sind in den RAM/ROM 82 programmiert.
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In 3 ist ein Flußdiagramm
des Betriebs des Mikrocomputers 62 gemäß der ersten Ausführungsform
der Erfindung dargestellt. In Schritt S100, der immer fortdauert
(außer
während
der Abgabe eines atrialen Kardioversionsschocks), wird die atriale Aktivität des Herzens
erfaßt.
In Schritt S102 wird der Algorithmus zur Erfassung einer atrialen
Fibrillation im atrialen Fibrillationsdetektor 72 aufgerufen.
Falls sie erfaßt
wird, betätigt
in Schritt S104 die Arzneimittelverabreichungssteuerung 72 die
Arzneimittelpumpe 110, um einen einprogrammierten Bolus
des schmerzlindernden Arzneimittels vom Arzneimittelspender 114 über den
Arzneimittelverabreichungskatheter 116 in den Bereich der
Wirbelsäulensegmente T1 – T4 zu
pumpen. Die Ladungsabgabesteuerung 72 kann aufgerufen werden,
um das Aufladen der Ladungsspeicherkondensatoren einzuleiten, es
ist jedoch bevorzugt, das Aufladen der Kondensatoren bis zum Ende
der Verzögerung
aufzuschieben, damit das Schmerzmittel wirksam wird, und das Aufladen des
Kondensators während
des Schmerzmittel-Zeitraums,
also während
des Zeitraums, in dem erwartet wird, daß die Schmerzlinderungswirkung
fortdauert, zu verzögern.
Die optionalen Warnschritte sind im Flußdiagramm aus 3 nicht enthalten.
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Der
Verzögerungszeitgeber 65 wird
geladen und aktiviert, um die Verzögerung für das Wirksamwerden der Schmerzlinderungswirkung
in den Schritten S106 und S108 zeitlich festzulegen. Während dieser
Verzögerung
kann das Fortdauern der atrialen Fibrillationsepisode in den Schritten
S100 und S102 überprüft werden,
und der Algorithmus kann an diesem Punkt wahlweise angehalten werden.
Weil atriale Fibrillationsausbrüche
jedoch erneut auftreten und weil der Bolus des schmerzlindernden
Arzneimittels bereits abgegeben wurde, ist eine erneute Bestätigung am
Ende der Verzögerungszeiten
ausreichend, um festzulegen, ob die Kardioversionsschocktherapie
zu verabreichen ist oder nicht.
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Wenn
der Verzögerungszeitgeber 65 in Schritt 5108 abläuft, wird
der Verzögerungszeitgeber 65 für den Schmerzmittel-Zeitraum zurückgesetzt und
in Schritt 5110 gestartet. Die Erfassung der atrialen Fibrillation
wird in Schritt 5112 während
des Schmerzmittel-Zeitraums neu überprüft. Falls
sie nur nach Ende des Schmerzmittel-Zeitraums neu überprüft wird,
ist es erforderlich, die Schritte S104 – S114 zu wiederholen, bis
sie während
eines Schmerzmittel-Zeitraums neu überprüft wird.
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Daraufhin
wird in Schritt S116 die Ladungsabgabesteuerung 72 angewiesen,
es der Speicherkondensator-Ladeschaltung 74 zu ermöglichen,
die Hochspannungs-Ausgangskondensatoren bis auf die in der Niveaustufe 69 festgelegte
Kardioversionsenergie aufzuladen. Der Mikrocomputer 62 legt
dann ein Synchronisationszeitintervall in der Intervallfestlegungsstufe 66 anhand
einer vom R-Zacken-Detektor 52 erfaßten R-Zacke fest. Der ventrikuläre Zeitgeber 64 führt den
ventrikulären
und den atrialen Meßverstärkern 50 und 54 dann
ein Austastsignal zu. Beide Operationen können in Schritt S118 ausgeführt werden.
Die Neuüberprüfung einer
fortgesetzten atrialen Fibrillation kann auch zwischen den Schritten
S116 und S118 ausgeführt
werden.
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Beim
Verstreichen des Synchronisationszeitintervalls im ventrikulären Zeitgeber 64 wird
ein Befehl über
die Ladungsabgabesteuerung 72 angewendet, um die Entlade schaltung 76 zu
betätigen,
um den atrialen Kardioversionsschock zwischen der RA-Elektrode 46 und
der CS-Elektrode 44 (oder zwischen einem anderen geeigneten
Satz von Elektroden) abzugeben. Nachdem der atriale Kardioversionsschock
abgegeben worden ist, werden der atriale und der ventrikuläre Meßverstärker wieder
aktiviert, und das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein einer atrialen
Fibrillation wird in Schritt 5112 wieder getestet. Falls
die Episode abgeschlossen ist, springt der Algorithmus zu Schritt 5100 zurück.
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Falls
die Episode nicht abgeschlossen ist, können die Schritte aus 3 wiederholt werden, jedoch
bei einem höheren
programmierten Kardioversionsenergieniveau, das in der Kardioversionsniveau-Festlegungsstufe 69 festgelegt
ist. Nach einer bestimmten Anzahl von Versuchen können die
verfügbaren
Therapien erschöpft
sein. Unabhängig
davon, ob die Therapien erfolgreich sind, ist es wahrscheinlich,
daß dem
Patienten geraten wurde, den behandelnden Arzt zu kontaktieren.
Die Ereignisgeschichte der Episoden und die verabreichten Therapien
werden zur nachfolgenden Übertragung
nach außen
und zur Analyse durch den Arzt in einer wohlbekannten Weise im RAM 82 aufgezeichnet,
um das Reprogrammieren der Therapien zu unterstützen.
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Demgemäß umfaßt die methodologische Folge
zum Bereitstellen der Schmerzlinderungstherapie, um den durch die
Abgabe atrialer Kardioversionsenergie induzierten Schmerzen entgegenzuwirken,
die anfängliche
Erfassung einer atrialen Fibrillation, ein optionales Warnen des
Patienten, eine intraspinale Arzneimittelinfusionstherapie zum Erzeugen einer
Schmerzfreiheit, ein Warten, um zu ermöglichen, daß die Schmerzfreiheit eintritt
und die Ladungsspeicher kondensatoren geladen werden, eine Neuüberprüfung der
atrialen Fibrillation, die Abgabe der Kardioversionsenergie und
eine Überprüfung, daß eine erfolgreiche
atriale Defibrillation aufgetreten ist. Falls eine erfolgreiche
atriale Kardioversion nicht auftreten sollte, werden die Schritte
aus 3 erneut eingeleitet,
abgesehen davon, daß die
Schmerzmittelverabreichung nicht wiederholt wird, es sei denn, daß der Schmerzmittel-Zeitraum
verstrichen ist, um eine Arzneimittelüberdosierung zu verhindern.
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Abhängig von
dem eingesetzten Schmerzmittel, kann es auch erwünscht sein, einen weiteren Zeitgeber
aufzunehmen, um die Abgabe eines weiteren Schmerzmittelbolus zeitlich
abhängig
von der vorhergehenden Verabreichung zu unterbinden, um eine weitere
Verzögerung
zum Verhindern einer Arzneimittelüberdosierung einzuführen. Ein
solcher Zeitgeber kann die kumulative Menge des über einen festgelegten Zeitraum
verabreichten Schmerzmittels berücksichtigen.
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Es
kann zusätzlich
erwünscht
sein, dem Patienten die Option zu geben, die Programmiereinrichtung 100 zum
Zwischenspeichern der Verabreichung einer erhöhten Schmerzmittelmenge zu
verwenden, falls die erwünschte
Schmerzlinderungswirkung bei der permanent programmierten Einstellung
nicht erreicht wird. Es können
im Systemspeicher die Zeit und das Datum solcher vom Patienten programmierter
Erhöhungen
festgehalten werden, damit sie der Arzt betrachten kann, und es
kann die wiederholte Verwendung der Programmiereinrichtung unterbunden
werden.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung kann die Arzneimittelpumpe 110 zur Verabreichung
eines schlaffördernden
Mittels in der Art eines Hypnotikums, eines Barbiturats oder eines
Beruhigungsmittels als eine Alternative zur Ausführung der vorstehend erörterten
Schmerzlinderungstherapien oder in Zusammenhang mit diesen verwendet werden.
Wie in US-A-5 630 834 "Atrial
Defibrillator and Method of Use",
eingereicht von Bardy am 3. Mai 1995 dargelegt ist, besteht ein
alternatives Verfahren zum Verringern mit einer atrialen Kardioversion
verbundener Schmerzen darin, den Kardioversionsschock zu verabreichen,
während
der Patient schläft, so
daß ein
schlafförderndes
Mittel als eine Schmerzlinderungstherapie dienen kann.
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Es
wird gemäß einer
solchen Ausführungsform
angenommen, daß die
Verabreichung des schlaffördernden
Mittels vom Patienten über
die Programmiereinrichtung 100 herbeigeführt wird.
Beispielsweise kann der Patient nach der Erfassung einer Fibrillation
durch die implantierte Vorrichtung und der Übertragung der Fibrillationserfassungswarnung oder
in Zusammenhang mit einer Patientenanforderung zur Kardioversionstherapie
festlegen, daß die Verabreichung
eines schlaffördernden
Mittels wünschenswert
wäre. In
diesem Fall kann das schlaffördernde
Mittel unter Verwendung der hier offenbarten Vorrichtung entweder
für sich
oder in Zusammenhang mit einer Neurostimulation verabreicht werden, und
die Verabreichung des Kardioversionsschocks kann einen ausreichenden
Zeitraum verzögert
werden, damit der Patient bewußtlos
wird. Bei einer komplexeren Ausführungsform
könnten
zwei getrennte Arzneimittelpumpen verwendet werden, um die Verabreichung
des schlaffördernden
Mittels allein oder in Zusammenhang mit einem Schmerzmittel zu ermöglichen.
Das schlaffördernde
Mittel kann durch den Katheter 116 (1), der sich in einem peripheren Blutgefäß befindet,
systemisch verabreicht werden.
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Die
Erfassungswarnung, die Warnverzögerung
und die Verwendung der Programmiereinrichtung 100 zum Rücksetzen
des Verzögerungszeitgebers 65,
um die Verabreichung eines Kardioversionsimpulses zu verzögern, wie
vorstehend in Zusammenhang mit der Verabreichung eines Schmerzmittels
erörtert
wurde, gelten auch für
eine Ausführungsform,
bei der die Schmerzlinderungstherapie die Verabreichung eines schlaffördernden
Mittels einschließt.
In diesem Fall kann der Ablauf der Warnverzögerung ohne ein Rücksetzen
durch den Patienten als Nachweis dafür angesehen werden, daß der Patient
schläft,
wodurch die Verabreichung des Arzneimittels erlaubt wird. Falls
das schlaffördernde
Mittel während
des Verzögerungsintervalls
nicht wirksam wird, kann der Patient entweder die Programmiereinrichtung 100 verwenden,
um die Warnverzögerung zurückzusetzen,
oder er kann die Therapieverabreichung aufheben.
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Eine
weitere Ausführungsform
der Erfindung kann die Arzneimittelpumpe 110 zur Verabreichung eines
Mittels zum Verringern der Kardioversions- oder Defibrillationsschwelle,
wie D-salotol, Procainamid oder Quinidin, als Alternative zur Ausführung der vorstehend
erörterten
Schmerzlinderungstherapien oder in Zusammenhang mit diesen verwenden.
Die Verringerung der Defibrillationsschwelle in einem solchen Fall
ermöglicht
einen weniger schmerzhaften Kardioversionsimpuls mit einer verringerten
Amplitude. Die Verabreichung eines den Schwellenwert verringernden
Mittels kann demgemäß als eine Schmerzlinderungstherapie
oder als Teil einer Schmerzlinderungstherapie verwendet werden.
In einem solchen Fall kann das den Schwellenwert verringernde Mittel
unter Verwendung der hier offenbarten Vorrichtung entweder für sich oder
in Zusammenhang mit einer Neurostimulation verabreicht werden. Bei
einer komplexeren Ausführungsform
könnten zwei
getrennte Arzneimittelpumpen verwendet werden, um die Verabreichung
eines den Schwellenwert verringernden Mittels für sich oder in Zusammenhang
mit einem Schmerzmittel zu ermöglichen.
Das den Schwellenwert verringernde Mittel kann durch den Katheter 116 (1), der sich in einem peripheren
Blutgefäß oder dem
perikardialen SAC befindet, systemisch verabreicht werden, oder
es kann vom distalen Koronarsinus retroperfundiert werden.
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Die
Erfassungswarnung und die Warnverzögerung, die vorstehend in Zusammenhang
mit der Verabreichung eines Schmerzmittels erörtert wurden, gelten bis zu
dem Maße,
daß eine
Verzögerung erforderlich
ist, um es zu ermöglichen,
daß das
den Schwellenwert verringernde Mittel vor der Verabreichung des
Kardioversionsschocks wirksam wird, auch für eine Ausführungsform, bei der die Schmerzlinderungstherapie
die Verabreichung eines den Schwellenwert verringernden Mittels
einschließt.
Die Programmiereinrichtung 100 kann es dem Patienten noch
ermöglichen,
die Verabreichung des Kardioversionsschocks während des Warnverzögerungsintervalls
zu unterbinden, sie weist jedoch typischerweise nicht die Fähigkeit
zum Rücksetzen
des Warnverzögerungsintervalls
bei Nichtvorhandensein eines gleichzeitig verabreichten Schmerzmittels
auf. In einem solchen Fall kann das Verstreichen der Warnverzögerung als
Nachweis dafür
angesehen werden, daß das
den Schwellenwert verringernde Mittel Wirkung gezeigt hat, und es
wird dadurch die Abgabe eines Kardioversionsschocks ausgelöst, sofern
die Fibrillation andauert. Falls ein Schmerzmittel in Zusammenhang
mit dem den Schwellenwert verringernden Mittel verabreicht wird,
kann die Fähigkeit
des Patienten, das Verzögerungsintervall
zurückzusetzen,
bis die Schmerzmittelwirkung wahrgenommen wird, noch wertvoll sein.
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In
bezug auf einen weiteren Aspekt der Erfindung sei bemerkt, daß die vorstehend
beschriebenen Ausführungsformen
auch in ein als Beispiel dienendes kombiniertes System zur atrialen
und ventrikulären
Kardioversion und Schmerzlinderung aufgenommen werden können, bei
dem die Komponenten eines ventrikulären Fibrillationserfassungs-
und Defibrillationssystems in Systemen 30 oder 30' enthalten sein
können,
um einen zusätzlichen
Sicherheitsspielraum bereitzustellen, wenn eine Möglichkeit
besteht, daß die
Verabreichung atrialer Kardioversionsenergie eine ventrikuläre Fibrillation
hervorrufen kann. Die 4 und 5 zeigen eine Modifikation
des Systems gemäß der ersten
und der zweiten Ausführungsform,
um eine ventrikuläre
Defibrillation zusammen mit einer atrialen Kardioversion und dem Schmerzlinderungssystem
gemäß der vorliegenden Erfindung
zu ermöglichen.
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4 zeigt schematisch einen
Schrittmacher/Kardioverter/Defibrillator und ein intraspinales (oder
an einer anderen Stelle angeordnetes) Schmerzlinderungssystem 150 einschließlich eines Impulsgenerators 152 (der
die umfassende Schaltung 300 aus 5 enthält) und eines Leitungssatzes,
einschließlich
einer CS-Leitung 130, einer RA/SVC-Leitung 140 und
einer ventrikulären
Leitung 160. Das System 150 weist gemäß dieser
weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung auch einen elektrischen Anschluß zur Schmerzlinderung und/oder
einen Arzneimittelverabreichungskatheterport 170 zur Verbindung
mit einer SCS-Stimulationsleitung 124, um eine epidurale
oder andere neuronale Schmerzlinderungsstimulation bereitzustellen, oder
einen epiduralen Arzneimittelverabreichungskatheter 116 zum Zuführen von
Schmerzmitteln zum epiduralen Raum, wie vorstehend beschrieben wurde,
auf.
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Die
intraspinale Version des Schmerzlinderungssystems 150 kann
die Arzneimittelverabreichungskomponenten des Systems 30 oder
den SCS oder andere neuronale Stimulationskomponenten des Systems 30' oder beide
aufweisen. Die Schmerzlinderungskomponenten werden nachstehend allgemein
in bezug auf die umfassende Schaltung 300 aus 5 als die Schmerzlinderungs-Zeitgeber-
und Steuerschaltung 270 und die Schmerzlinderungsvorrichtung 272 beschrieben.
Wie nachstehend weiter beschrieben wird, kann das System aus den 4 und 5 so konfiguriert werden, daß die Schmerzlinderungs-Zeitgeber-
und Steuerschaltung 270 und die Schmerzlinderungsvorrichtung 272 beide
Formen einer intraspinalen Schmerzmitteltherapie und einer SCS-Schmerzlinderungstherapie
aufweisen können.
Die Kombination aus dem epiduralen Katheter und der Nervenstimulationsleitung,
die im vorstehend erwähnten
Patent mit der Endnummer 832 offenbart ist, kann für die intraspinale
Verabreichung sowohl intraspinaler Analgetika als auch für SCS-Schmerzlinderungstherapien
verwendet werden.
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Die
ventrikuläre
Leitung 160 kann die Form der in den vorstehend erwähnten Patenten
mit der Endnummern 338 und 430 offenbarten ventrikulären Leitungen
annehmen und drei koaxiale spulenförmige Drahtleiter aufweisen,
die voneinander durch rohrförmige
Isolierhüllen
getrennt sind. Eine Ringelektrode 164 und eine ausfahrbare
Helixspitzenelektrode 166, die in einem isolierenden Elektrodenkopf 168 zurückziehbar
angeordnet ist, befinden sich neben dem distalen Ende der Leitung 160 und
bilden ein bipolares ventrikuläres
Stimulations-/Meßelektrodenpaar.
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Eine
Kardioversionselektrode 162 in Form einer langgestreckten
freiliegenden Spule befindet sich neben dem Elektrodenkopf 168 und
innerhalb des rechten Ventrikels. Die RV-Elektrode 162 kann aus
Platin, einer Platinlegierung oder anderen Materialien hergestellt
sein, von denen bekannt ist, daß sie
in implantierbaren Defibrillationselektroden verwendbar sind, und
sie kann eine Länge
von etwa 5,0 cm aufweisen. Die Elektroden 164 und 166 werden zur
ventrikulären
Herzstimulation und zum Erfassen ventrikulärer Depolarisationen oder R-Zacken
verwendet, wie vorstehend beschrieben wurde. Jede der Elektroden 162, 164 und 166 ist
mit einem der spulenförmigen
Leiter innerhalb der ventrikulären Leitung 160 gekoppelt,
welche in einem sich am proximalen Ende befindenden gegabelten Verbinder 158,
der wiederum an Steckbuchsen in einem Verbinderblock 154 angebracht
ist, mit drei jeweiligen elektrischen Verbindern gekoppelt sind.
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Die
RA/SVC-Leitung 140 ist ähnlich
aufgebaut und weist ein J-förmiges
distales Ende mit einer Ringelektrode 146 und einer ausfahrbaren
Helixelektrode 148 auf, die zurückziehbar in einem isolierenden
Elektrodenkopf 144 angebracht ist, wodurch ein atriales,
bipolares Stimulations-/Meßelektrodenpaar gebildet
ist. Jede der Elektroden 146 und 148 ist mit einem
der spulenförmigen
Leiter innerhalb des Körpers
der RA/SVC-Leitung 140 gekoppelt, und sie werden zur atrialen
Stimulation und zum Erfassen atrialer Depolarisationen verwendet.
Eine langgestreckte, freiliegende, spulenförmige atriale Kardioversionselektrode 142 ist
auch proximal zur Elektrode 146 bereitgestellt und mit
dem dritten Leiter innerhalb des Körpers der RA/SVC-Leitung 144 gekoppelt.
Die Elektrode 142 kann vorzugsweise etwa 10,0 cm lang oder
länger
sein, und sie ist so konfiguriert, daß sie sich von der SVC in den
RA und zur Trikuspidalklappe erstreckt. Ein gegabelter Verbinder 138, der
drei elektrische Verbinder trägt,
die jeweils mit einem der spulenförmigen Leiter gekoppelt sind,
ist am proximalen Ende der RA/SVC-Leitung 140 zur Verbindung
mit Steckbuchsen des Verbinderblocks 154 ausgebildet.
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Die
CS-Leitung 130 nimmt die Form der im vorstehend erwähnten Patent
mit der Endnummer 430 offenbarten Koronarsinusleitung an
und weist einen einzigen spulenförmigen
Drahtleiter auf, der mit einer langgestreckten, freiliegenden, spulenförmigen Defibrillationselektrode 132 gekoppelt
ist. Die in unterbrochenen Umrißlinien
dargestellte Elektrode 132 befindet sich innerhalb des
Koronarsinus und der großen
Vene des Herzens 10 und kann etwa 5,0 cm lang sein. Ein
Verbinder 128 ist mit dem spulenförmigen Leiter der CS-Leitung 130 gekoppelt
und in eine weitere Steckbuchse des Verbinders 154 eingeführt.
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Das
System 150 weist den Impulsgenerator 152 in Kombination
mit den Leitungen auf, wobei die Leitungsverbinderanordnungen 128, 138, 158 in
den Verbinderblock 154 eingeführt sind. Wahlweise kann die
Isolation des nach außen
weisenden Abschnitts des Gehäuses
des Impulsgenerators 152 unter Verwendung einer Kunststoffbeschichtung,
beispielsweise Parylen oder Silikongummi, bereitgestellt werden, wie
es gegenwärtig
bei manchen unipolaren Herzschrittmachern der Fall ist. Der nach
innen weisende Abschnitt kann jedoch stattdessen unisoliert gelassen
werden, oder es kann irgendeine andere Unterteilung zwischen den
isolierten und unisolierten Abschnitten verwendet werden, die als
eine subkutane Kardioversions-/Defibrillationselektrode allein oder
in Kombination mit einer oder mehreren der eine Leitung aufweisenden
Kardioversions-/Defibrillationselektroden zum Kardiovertieren oder
Defibrillieren entweder der Atrien oder der Ventrikel zu verwenden
ist.
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Es
sei bemerkt, daß die
bis zu diesem Punkt in bezug auf Figur 7 beschriebenen Leitungen
und Elektrodensysteme atriale und ventrikuläre Elektrodensysteme und Kardioversions-/Defibrillationswege einschließen, welche,
abhängig
davon, ob eine atriale oder ventrikuläre Kardioversions-/Defibrillationstherapie
in Verbindung mit einer schmerzlindernden Therapie gemäß der vorliegenden
Erfindung ausgeführt
wird, kombiniert oder getrennt werden können. Wie im vorstehend erwähnten US-Patent
US-A-5 549 642 erwähnt
wurde, wird durch das Hinzufügen
der ventrikulären
Leitung 160 und der RV-Elektrode 162 ein weiterer
Weg zur atrialen Defibrillation sowie ein ventrikulärer Defibrillationsweg
bereitgestellt. Im erstgenannten Fall kann atriale Kardioversionsenergie zwischen
der RA/SVC-Elektrode 142 (für sich oder mit
einer subkutanen Elektrode, beispielsweise der Elektrode 156 des
Impulsgeneratorgehäuses,
gekoppelt) und der Kombination aus der RV-Elektrode 162 und
der CS-Elektrode 132 übertragen
werden. Im letztgenannten Fall kann eine besonders wirksame ventrikuläre Kardioversion/Defibrillation
in einem Weg zwischen der RV-Elektrode 162 und einer verteilten
Elektrode, die durch elektrisches Verbinden der CS-Elektrode 132 mit
der RA/SVC-Elektrode 23 gebildet ist, bewirkt werden.
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5 ist ein schematisches
Funktionsblockdiagramm einer implantierbaren, umfassenden, atrialen
und/oder ventrikulären
Schrittmacher/Kardioverter/Defibrillator- und Schmerzlinderungsschaltung 300,
in der die vorliegende Erfindung nutzbringend angewendet werden
kann. Dieses Schaltungsdiagramm sollte als beispielhaft für den Systemtyp,
in dem die Erfindung angewendet werden kann, und nicht als einschränkend angesehen
werden, weil angenommen wird, daß die Erfindung nutzbringend
in einer großen
Vielzahl von Vorrichtungsimplementationen, einschließlich ausschließlich atrialer
und ventrikulärer
Kardioverter/Defibrillatoren angewendet werden kann, welche Antitachykardie-
und Bradykardie-Stimulationstherapien bereitstellen können oder nicht.
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Unter
Berücksichtigung
des Erwähnten
wird die umfassendste Schaltung 300 aus 5 in Zusammenhang mit dem Leitungssystem
aus 4 beschrieben. Die
Schaltung 300 ist mit Anschlüssen in den Steckbuchsen des
Verbinderblocks 154 versehen, um eine elektrische Verbindung
mit den Leitungsverbindern 128, 138 und 158 herzustellen,
und sie ist auch mit dem elektrischen Anschluß- oder Katheterport 170 im
Verbinderblock 154 versehen.
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In
bezug auf die Anschlüsse 310, 311, 318 und 320 sei
bemerkt, daß der
Anschluß 310 wahlweise
mit der nicht isolierten Gehäuseelektrode 156 gekoppelt
ist. Der Anschluß 320 ist
am RV-Leitungsverbinder 158 angebracht und stellt insbesondere
eine Verbindung zur RV-Elektrode 162 her. Der Anschluß 311 ist
dafür ausgelegt,
eine elektrische Verbindung zur RA/SVC-Kardioversionselektrode 142 über den Leitungsverbinder 138 und
die RA/SVC-Leitung 140 herzustellen. Der Anschluß 318 ist
dafür ausgelegt, eine
elektrische Verbindung zur CS-Kardioversionselektrode 132 über den
Leitungsverbinder 128 und die CS-Leitung 130 herzustellen.
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Die
Anschlüsse 310, 311, 318 und 320 sind mit
der Hochspannungs-Ausgangsschaltung 234 gekoppelt, welche
Hochspannungsschalter aufweist, die von der Kardioversions/Defibrillationssteuerlogik 230 über den
Steuerbus 238 gesteuert werden. Die Schalter innerhalb
der Schaltung 234 steuern, welche Kardioversionselektrodensätze verwendet
werden und welche während
der Abgabe der Kardioversionsschocks mit den positiven und negativen
Anschlüssen
der Hochspannungs-Ausgangskondensatorbank einschließlich der
Kondensatoren 246 und 248 gekoppelt werden.
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In
bezug auf die Anschlüsse 317, 321, 324 und 326 sei
bemerkt, daß die
Anschlüsse 324 und 326 dafür ausgelegt
sind, über
den Verbinder 158 der RA-Leitung 160 elektrische
Verbindung mit dem ventrikulären
Stimulations-/Meßelektrodenpaar 164, 166 herzustellen.
Die Anschlüsse 324 und 326 sind
mit dem R-Zacken-Meßverstärker 200 gekoppelt,
der vorzugsweise die Form eines automatischen verstärkungsgesteuerten
Verstärkers
annimmt, welcher eine einstellbare Meßschwelle als Funktion der
gemessenen R-Zacken-Amplitude bereitstellt. Ein V-SENSE-Signal wird
immer dann auf der Rout-Leitung 202 erzeugt, wenn das zwischen
den Elektroden 612 und 614 erfaßte Signal
die gegenwärtige
Meßschwelle übersteigt.
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Die
Anschlüsse 317 und 321 sind
dafür ausgelegt,
eine elektrische Verbindung über
den Verbinder 138 der RA/SVC-Leitung 140 mit dem atrialen Stimulations-/Meßelektrodenpaar 146, 148 herzustellen.
Die Anschlüsse 317 und 321 sind
mit dem P-Zacken-Meßverstärker 204 gekoppelt,
der vorzugsweise auch die Form eines automatischen verstärkungsgesteuerten
Verstärkers
annimmt, welcher eine einstellbare Meßschwelle als Funktion der
gemessenen P-Zacken-Amplitude bereitstellt. Ein A-SENSE-Signal wird
auf der P-out-Leitung 206 immer dann erzeugt, wenn das
zwischen den Anschlüssen 317 und 321 erfaßte Signal
die gegenwärtige Meßschwelle übersteigt.
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Die
Schaltmatrix 208 wird verwendet, um auszuwählen, welche
der verfügbaren
Anschlüsse mit
dem Breitbandverstärker 210 (0,5 – 200 Hz)
zur Verwendung bei der digitalen Signalanalyse gekoppelt werden.
Die Auswahl der Elektroden wird über den
Daten-/Adreßbus 218 vom
Mikroprozessor 224 gesteuert, wobei diese Auswahlen so
geändert
werden können,
wie über
den RF-Sender-Empfänger 102 einprogrammiert
und im RAM 226 gespeichert ist. Signale von den zur Kopplung
mit dem Bandpaßverstärker 210 ausgewählten Elektroden
werden dem Multiplexer 220 zugeführt und danach durch den A/D-Wandler 222 in
Mehrbit-Digitalsignale umgewandelt, um sie, von der Direktspeicherzugriffsschaltung 228 gesteuert,
im RAM 226 zu speichern. Der Mikroprozessor 224 kann
digitale Signalanalysetechniken zum Charakterisieren der im Direktzugriffsspeicher 226 gespeicherten
digitalisierten Signale verwenden, um den Herzrhythmus des Patienten
unter Verwendung beliebiger der zahlreichen auf dem Fachgebiet bekannten
Signalverarbeitungsverfahren zu erkennen und zu klassifizieren.
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Die
Schrittmacher-Zeitgeber-/Steuerschaltung 212 weist programmierbare
Digitalzähler
auf, welche die grundlegenden Zeitintervalle steuern, die DDD, WI,
DVI, VDD, AAI, DDI und anderen Modi der Einzel- und Doppelkammerstimulation,
die auf dem Fachgebiet wohlbekannt sind, zugeordnet sind. Die Schaltung 212 steuert
auch Escapeintervalle, welche der Antitachyarrhythmiestimulation
sowohl im Atrium als auch im Ventrikel zugeordnet sind, unter Verwendung
beliebiger auf dem Fachgebiet bekannter Antitachyarrhythmie-Stimulationstherapien.
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Durch
die Stimulationsschaltung 212 definierte Intervalle umfassen
atriale und ventrikuläre
Stimulations-Escapeintervalle, die Refraktärperioden, während derer
erfaßte
P-Zacken und R-Zacken
unwirksam sind, die Zeitsteuerung der Escapeintervalle zurückzusetzen,
und die Impulsbreiten der Stimulationsimpulse. Die Dauern dieser
Intervalle werden vom Mikroprozessor 226 ansprechend auf
im RAM 226 gespeicherte Daten festgelegt und über den Adreß-/Datenbus
218 zur Stimulationsschaltung 212 übertragen. Die Stimulationsschaltung 212 bestimmt auch,
vom Mikroprozessor 224 gesteuert, die Amplitude der Herzstimulationsimpulse.
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Während der
Stimulation werden die Escapeintervallzähler innerhalb der Schrittmacher-Zeitgeber-/Steuerschaltung 212 beim
Erfassen von R-Zacken und P-Zacken, wie durch Signale auf den Leitungen 202 und 206 angegeben
wird, und entsprechend dem ausgewählten Stimulationsmodus bei
der Zeitablauf-Auslösererzeugung
von Stimulationsimpulsen durch die Schrittmacher-Ausgangsschaltung 214 und 216,
welche mit den Anschlüssen 317, 321, 324 und 326 gekoppelt
sind, zurückgesetzt.
Die Escapeintervallzähler
werden auch bei der Erzeugung von Stimulationsimpulsen zurückgesetzt
und steuern dadurch die Grundzeitsteuerung der Herzstimulationsfunktionen
einschließlich
der Antitachyarrhythmiestimulation. Die von den Escapeintervall-Zeitgebern definierten
Intervalldauern werden über
den Daten-/Adreßbus 218 vom
Mikroprozessor 224 festgelegt. Der beim Rücksetzen
durch erfaßte
R-Zacken und P-Zacken in den Escapeintervallzählern vorhandene Zählwert kann
verwendet werden, um die Dauern von R-R-Intervallen, P-P-Intervallen,
P-R-Intervallen und R-P-Intervallen zu messen, wobei diese Messungen
im Speicher 226 gespeichert werden und zum Erfassen des
Vorhandenseins von Tachyarrhythmien verwendet werden.
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Der
Mikroprozessor 224 arbeitet als eine unterbrechungsgesteuerte
Vorrichtung, und spricht auf Unterbrechungssignale von der Schrittmacher-Zeitgeber-/Steuerschaltung 212 an,
die dem Auftreten erfaßter
P-Zacken und R-Zacken und der Erzeugung von Herzstimulationsimpulsen
entsprechen. Diese Unterbrechungssignale werden über den Daten-/Adreßbus 218 zugeführt. Alle
erforderlichen mathematischen Berechnungen, die vom Mikroprozessor 224 auszuführen sind,
und alle Aktualisierungen der Werte oder Intervalle, die von der
Schrittmacher-Zeitgeber-/Steuerschaltung 212 gesteuert
werden, finden nach diesen Unterbrechungssignalen statt.
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Beispielsweise
können
ansprechend auf eine erfaßte
oder stimulierte ventrikuläre
Depolarisation oder R-Zacke das Intervall, das diese R-Zacke von
der unmittelbar vorhergehenden R-Zacke, ob stimuliert oder erfaßt, trennt
(R-R-Intervall)
und das Intervall, das die stimulierte oder erfaßte R-Zacke von der vorhergehenden
atrialen Depolarisation, ob stimuliert oder erfaßt, trennt (P-R-Intervall),
gespeichert werden. In ähnlicher
Weise können
ansprechend auf das Auftreten einer erfaßten oder stimulierten atrialen
Depolarisation (P-Zacke) das Intervall, das die erfaßte P-Zacke von der unmittelbar
vorhergehenden stimulierten oder erfaßten atrialen Kontraktion trennt (P-P-Intervall),
und das Intervall, das die erfaßte P-Zacke
von der unmittelbar vorhergehenden erfaßten oder stimulierten ventrikulären Depolarisation trennt
(R-P-Intervall), gespeichert werden.
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Vorzugsweise
ist ein Abschnitt des RAMs 226 als eine Anzahl von Umlaufpuffern
konfiguriert, die in der Lage sind, eine vorhergehende Reihe gemessener
Intervalle zu speichern, welche ansprechend auf das Auftreten einer
stimulierten oder erfaßten
Unterbrechung analysiert werden können, um festzustellen, ob
das Herz des Patienten gegenwärtig eine
atriale oder ventrikuläre
Tachyarrhythmie aufweist.
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Die
Erfassung atrialer oder ventrikulärer Tachyarrhythmien gemäß der vorliegenden
Erfindung kann auf dem Fachgebiet bekannten Tachyarrhythmieerfassungsalgorithmen
entsprechen. Beispielsweise kann das Vorhandensein einer atrialen
oder ventrikulären
Tachyarrhythmie durch Erfassen einer anhaltenden Reihe kurzer R-R-
oder P-P-Intervalle einer eine Tachyarrhythmie angebenden durchschnittlichen
Frequenz oder einer ununterbrochenen Reihe kurzer R-R- oder P-P-Intervalle
bestätigt
werden. Die Plötzlichkeit
des Einsetzens der erfaßten hohen
Frequenzen, die Stabilität
der hohen Frequenzen oder eine Anzahl anderer auf dem Fachgebiet bekannter
Faktoren können
zu dieser Zeit auch gemessen werden. Geeignete Verfahren zur Erfassung einer
ventrikulären
Tachyarrhythmie, bei denen diese Faktoren gemessen werden, sind
in US-A-4 726 380, US-A-4 880 005 und US-A-4 830 006 beschrieben. Ein zusätzlicher
Satz von Tachykardieerkennungsverfahren ist in dem Artikel "Onset and Stability
for Ventricular Tachyarrhythmia Detection in an Implantable Pacer-Cardioverter-Defibrillator" von Olson u.a.,
veröffentlicht
in Computers in Cardiology, 7. – 10.
Oktober 1986, IEEE Computer Society Press, S. 167 – 170 offenbart.
Einer der Vorteile der vorliegenden Erfindung besteht jedoch darin,
daß angenommen
wird, daß sie
in Zusammenhang mit den meisten Tachykardieerfassungsalgorithmen
aus dem Stand der Technik verwirklichbar ist.
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Falls
eine atriale oder ventrikuläre
Tachyarrhythmie erfaßt
wird und eine Antitachyarrhythmie-Stimulationsbehandlung erwünscht ist,
werden geeignete Zeitintervalle zum Steuern der Erzeugung von Antitachyarrhythmie-Stimulationstherapien
vom Mikroprozessor 224 in die Schrittmacher-Zeitgeber- und
Steuerschaltung 212 geladen, um den Betrieb der sich darin
befindenden Escapeintervallzähler
zu steuern und um Refraktärperioden
festzulegen, während
derer die Erfassung von R-Zacken und P-Zacken nicht das Neustarten
der Escapeintervallzähler bewirkt.
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Falls
die Erzeugung eines Kardioversions- oder Defibrillationsschocks
erforderlich ist, verwendet der Mikroprozessor 224 einen
Escapeintervallzähler
zum Steuern der zeitlichen Anordnung solcher Kardioversions- und
Defibrillationsimpulse sowie der zugeordneten Refraktärperioden.
Ansprechend auf die Erfassung einer atrialen oder ventrikulären Fibrillation
oder einer Tachyarrhythmie, die einen Kardioversionsimpuls erfordert,
aktiviert der Mikroprozessor 224 die Kardioversions-/Defibrillationssteuerschaltung 230,
welche das Laden der Hochspannungskondensatoren 246 und 248 über die
Ladeschaltung 236, von Hochspannungs-Ladesteuerleitungen 240 und 242 gesteuert,
einleitet. Die Spannung der Hochspannungskondensatoren wird über die
VCAP-Leitung 244 überwacht,
welche über
den Multiplexer 220 geführt
wird, und ansprechend auf das Erreichen eines vom Mikroprozessor 224 festgelegten
vorgegebenen Werts zur Erzeugung eines Logiksignals auf der Cap-Full-Leitung
(CF-Leitung) 254 führt,
wodurch das Laden beendet wird. Danach wird der Zeitablauf der Abgabe
des Defibrillations- oder Kardioversionsimpulses von der Schrittmacher-Zeitgeber-/Steuerschaltung 212 gesteuert.
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Nach
der Verabreichung der Fibrillations- oder Tachykardietherapie versetzt
der Mikroprozessor die Vorrichtung in die Herzstimulation zurück und wartet
auf die nächstfolgende
Unterbrechung infolge der Stimulation oder des Auftretens einer
erfaßten
atrialen oder ventrikulären
Depolarisation.
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In
der erläuterten
Vorrichtung wird die Abgabe der atrialen und/oder ventrikulären Kardioversions-
oder Defibrillationsimpulse durch die Ausgabeschaltung 234,
von der Steuerschaltung 230 über den Steuerbus 238 gesteuert,
ausgeführt.
Die Ausgabeschaltung 234 bestimmt, ob ein monophasiger oder
ein biphasiger Impuls abgegeben wird, die Polarität der Elektroden
und welche Elektroden an der Abgabe des Impulses beteiligt sind.
Die Ausgabeschaltung 234 weist auch Hochspannungsschalter
auf, welche steuern, ob Elektroden während der Abgabe des Impulses
miteinander gekoppelt sind. Alternativ können Elektroden, welche während des
Impulses miteinander gekoppelt werden sollen, einfach, entweder
außerhalb
oder innerhalb des Gehäuses
der Vorrichtung, permanent miteinander gekoppelt werden, und die
Polarität
kann ähnlich
vorgegeben werden, wie es bei gegenwärtigen implantierbaren Defibrillatoren
der Fall ist. Ein Beispiel von Ausgabeschaltungen zur Übertragung
biphasiger Impulsregime an Mehrelektrodensysteme kann den vorstehend
erwähnten
US-Patenten US-A-4 727 877 und US-A-4 953 551 entnommen werden.
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Ein
spezifischer Umschalter bzw. Umschaltschaltkreis und eine Erklärung der
möglichen
Elektrodenkombinationen und Vorteile solcher Kombinationen ist im
vorstehend erwähnten
Patent mit der Endnummer 642 dargelegt. Die 4 und 5 zeigen in
Hinblick auf die Implementation der vorliegenden Erfindung umfassend
die Komponenten, die bei einer Variation selektiv verwendet werden
können,
um eine atriale Kardioversion mit einer ventrikulären Kardioversionsunterstützung bereitzustellen,
falls die atriale Kardioversionsenergie eine ventrikuläre Fibrillation einleitet.
Zusätzlich
ist durch die Verwendung der Komponenten des in den Figuren 7 und
8 dargestellten Systems auch die Implementation der vorliegenden
Erfindung in einem ventrikulären
Kardioverter/Defibrillator möglich.
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Falls
eine atriale oder ventrikuläre
Fibrillation identifiziert wird, besteht die typische Therapie in
der Abgabe eines Defibrillationsimpulses hoher Amplitude, der im
Fall einer ventrikulären
Fibrillation typischerweise mehr als 10,0 Joule und im Fall einer
atrialen Defibrillation etwa 1,0 Joule oder weniger aufweist. Niedrigere
Energieniveaus werden zur synchronisierten Kardioversion eingesetzt,
um eine Tachykardie hoher Frequenz zu konvertieren. Wie im Fall
gegenwärtig
verfügbarer
implantierbarer Schrittmacher/Kardioverter/Defibrillatoren und wie
in den vorstehend erwähnten
Entgegenhaltungen erörtert ist,
ist vorgesehen, daß die
Amplitude des Defibrillationsimpulses ansprechend darauf inkrementiert
werden kann, daß es
durch einen anfänglichen
Impuls oder anfängliche
Impulse nicht gelingt, die Fibrillation zu beenden.
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Wenngleich
die vorliegende Erfindung in erster Linie auf das Lindern der mit
einer atrialen Kardioversion verbundenen Schmerzen anwendbar ist, können die
vorstehend beschriebenen Ausführungsformen
der Erfindung weiter beim Lindern von Schmerzen nach der Verabreichung
Verwendung finden, die von einem Patienten beim Aufwachen nach der
Verabreichung eines ventrikulären
Kardioversionsschocks gespürt
werden. Es ist in dieser Hinsicht zu verstehen, daß die schmerzlindernden
Komponenten in einen ventrikulären
Schrittmacher/Kardioverter/Defibrillator eines auf dem Fachgebiet
wohlbekannten Typs aufgenommen werden können, der die vorstehend beschriebenen
Komponenten und Leitungen zur atrialen Kardioversion nicht aufweist.
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Zu 5 zurückkehrend sei bemerkt, daß die Ausführung der
Schmerzlinderungstherapie in Erwartung der Ausführung einer atrialen Kardioversionsschocktherapie
durch den Mikroprozessor 224 erreicht wird, der die Zeitgeber-
und Steuerschaltung 250 zur Schmerzlinderung betreibt.
Die Zeitgeber- und Steuerschaltung 250 zur Schmerzlinderung
ist in der Lage, beim Empfangen des Befehls vom Mikroprozessor 224 die
Schmerzlinderungstherapie für den
im Befehl festgelegten Zeitraum einzuleiten. Im Fall einer atrialen
Kardioversions- und Schmerzlinderungs-Arzneimitteltherapie kann
dem Flußdiagramm aus 3 gefolgt werden.
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In
bezug auf die ventrikuläre
Kardioversion bzw. Defibrillation muß der ventrikuläre Schock,
sobald die Ausgangskondensatoren 246, 248 auf
das einprogrammierte Energieniveau aufgeladen wurden, und mit oder
ohne Synchronisation in bezug auf die R-Zacke an das Herz abgegeben
werden. Folglich bleibt möglicherweise
keine Zeit, eine Schmerzmitteltherapie auszuführen und zu warten, daß sie wirksam
wird. Daher kann die Verwendung einer SCS- oder Nervenstimulation zum Lindern
der Schmerzen und der Unannehmlichkeiten, die mit einer ventrikulären Kardioversion/Defibrillation
verbunden sind, bevorzugt werden.
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Zu
den vorstehend beschriebenen alternative Schmerzlinderungs-Arzneimittelverabreichungstherapien
können
die intraatriale und/oder intraventrikuläre Verabreichung von Schmerzmitteln
einschließen,
um den sich ausbreitenden Schmerzen entgegenzuwirken, die mit der Übertragung
von atrialer Kardioversionsenergie verbunden sind. Die Abgabe der
Schmerzmittel direkt in das Atrium und/oder den Ventrikel kann durch
ein Lumen der jeweiligen Leitungen bewirkt werden. Die Abgabe von
Schmerzmitteln direkt in den Koronarsinus durch ein Lumen der RA-CS-Leitung 36 könnte sich
als vorteilhaft erweisen, weil die venöse Blutströmung bei einer verhältnismäßig niedrigen
Rate zum CS-Ostium 24 und zum rechten Atrium zurückführt. Eine
andere Alternative besteht darin, den Schmerzmittelbolus in den
Bereich der Nervenafferenten vom Herzen abzugeben, wodurch alle
kardialen Schmerzrezeptoren abgedeckt werden würden.
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Eine
bevorzugte Alternative besteht darin, das Schmerzmittel in den Herzbeutel
abzugeben, der das Epikard umgibt, so daß die schmerzlindernde Wirkung
auf den Herzmuskel um das Herz verteilt wird. Diese Alternative
kann bei der Arzneimittelverabreichungsausführungsform des mehrfachprogrammierbaren
Doppelkammer-Schrittmacher-/Kardioverter/Defibrillator-Systems aus
den 4 und 5 oder des atrialen Einzelkammer-Kardioverter-/Defibrillator-Systems
aus den 1 und 3 verwirklicht werden. Im
erstgenannten Fall kann ein Arzneimittelverabreichungskatheter am
Katheterport 170 angebracht werden, und sein distales Ende
kann durch den Herzbeutel geführt
werden. Im letztgenannten Fall kann der Arzneimittelverabreichungskatheter 116 von
der Arzneimittelkammer 114 durch den Herzbeutel geführt werden.
Beliebige der vorstehend beschriebenen Kardioversions-/Defibrillationselektrodensysteme
können
in diesen Systemen eingesetzt werden.
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Bei
einer weiteren Variation kann die Verabreichung des Schmerzmittels
durch wenigstens ein kombiniertes epikardiales Arzneimittelverabreichungs-
und Defibrillationselektrodenpflaster 312, das durch eine Öffnung im
Herzbeutel am Epikard des Herzens 10 befestigt ist, wie
in 6 dargestellt ist,
bewirkt werden. Bei dieser Alternative ersetzt die Elektrodenanordnung 314 die
RV-Elektrode 162 aus 4 und ist über den
Katheterport 170 intern an einem der Anschlüsse 310 oder 320 aus 5 angebracht. Die Schrittmacher/Kardioverter/Defibrillator- und
Arzneimittelspender-Kombination 152 weist eine interne
Arzneimittelaufnahmekammer, die zur perkutanen Wiederauffüllung durch
eine Trennwand 118 zugänglich
ist, und eine Arzneimittelpumpe auf, wie vorstehend mit Bezug auf 1 beschrieben wurde.
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Das
Pflaster 312 bzw. Patch kann mit einer freiliegenden elektrisch
leitenden Kardioversions/Defibrillationselektrode 314 versehen
sein, die aus einem Netz gebildet ist, wie im vorstehend erwähnten Patent
mit der Endnummer 243 beschrieben ist, oder sie kann mit
einem verteilten Muster freiliegender spulenförmiger Drahtwicklungen versehen
sein, wie auf dem Fachgebiet wohlbekannt ist. In beiden Fällen ist
innerhalb des isolierenden Unterlagsträgerkissens 316 für die Kardioversions/Defibrillationselektrode 314 in
der im vorstehend erwähnten
Patent mit der Endnummer 243 beschriebenen Weise eine Kammer zum
Aufnehmen und Verteilen eines Schmerzmittels innerhalb des Herzbeutels
und über
der Epikardoberfläche
des Herzens 10 ausgebildet. Das Unterlagsträgerkissen 316 weist
eine durchlässige
Außenschicht
auf, durch die das Schmerzmittel hindurchtritt und verteilt wird.
Das Schmerzmittel kann auch durch die Kardioversions-/Defibrillationselektrode 314 oder entlang dieser
verteilt werden. Wie in Figur 9 dargestellt ist, wird das Schmerzmittel über den
Port 170 und den Verbinder 330, ein Lumen des
Leitungskörpers 340 und
einen Einlaß in
die Innenkammer des Pflasters 312 durch die interne Arzneimittelpumpe gespendet.
Die ventrikuläre
Kardioversions-/Defibrillationsenergie kann zwischen der Kardioversions-/Defibrillationselektrode 314 und
der SVC/RA-Elektrode 142 und
der CS-Elektrode 132 verabreicht werden.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
des Systems aus 6 kann
das Schmerzmittel modifiziert werden, um zu ermöglichen, daß es durch eine an die Elektrode 314 angelegte
niedrige elektrische Energie iontophoretisch in das Myokard abgegeben wird,
wie im Patent mit der Endnummer 243 beschrieben ist. Die
iontophoretische Verabreichung führt
zur Verteilung des Schmerzmittels im Herzarteriensystem zum Umlauf
innerhalb des Myokards. Gemäß dieser
Ausführungsform
weist das System mehr als eine Kardioversions-/Defibrillationselektrode
und mehr als ein Arzneimittelverabreichungspflaster auf.
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Es
sei auch bemerkt, daß in
jeder der vorstehend beschriebenen Ausführungsformen aus den 1 – 5 die
Komponenten zur Schmerzlinderungstherapie und die Leitung 124 und/oder
der Katheter 116 in getrennte implantierbare medizinische
Vorrichtungen aufgenommen werden können, welche in bezug auf die
Ausführung
von Kardioversions- und Schmerzlinderungstherapien miteinander kommunizieren.
Es wäre
gegenwärtig
schwierig, die Arzneimittelkammer 114, die Trennwand 118 und
die Arzneimittelpumpe 110 in einem einzigen Gehäuse für das System 30 oder
die umfassende Schaltung 300 mit den Komponenten eines
atrialen Kardioverters oder eines atrioventrikulären Kardioverters oder eines
Schrittmachers/Kardioverters/Defibrillators physikalisch zu kombinieren
und auch einen geeigneten Katheterport 170 bereitzustellen.
Es wäre
einfacher, den SCS-Impulsgenerator 120 mit der umfassenden Schaltung 300 des
Systems 150 zu kombinieren, weil zusätzlicher Platz nur für den zusätzlichen
elektrischen Verbinder bereitgestellt werden müßte.
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Folglich
kann das "Körperbussystem" aus dem vorstehend
erwähnten
Patent mit der Endnummer 897 verwendet werden, um Befehle
und Statusberichte zwischen einer getrennt enthaltenen medizinischen
Arzneimittelverabreichungsvorrichtung oder einer Nervenstimulationsvorrichtung
und einem Schrittmacher/Kardioverter/Defibrillator oder einem einfacheren
Kardioverter/Defibrillator zu übertragen. In
einem solchen Fall würde
erwartet werden, daß der
mehrfachprogrammierbare Doppelkammer-Schrittmacher/Kardioverter/Defibrillator
oder das Einzelkammer-Untersystem davon die Betriebsbefehle den
getrennten Arzneimittelspende- oder Nervenstimulationsvorrichtungen
bereitstellen würde.
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Die
externe Programmiereinrichtung 100 weist bei allen der
vorstehend beschriebenen Ausführungsformen
einen Telemetrietransceiver und eine Antenne für eine Zweiwege-Telemetrieverbindung
mit der Antenne 106 des RF-Senders/Empfängers 102 auf. Betriebsmodi
und -parameter können durch
Betreiben der Telemetrieverbindung in einer auf dem Fachgebiet wohlbekannten
Art in den RAM/ROM 82 einprogrammiert oder aus diesem ausgelesen
werden. Auf diese Weise können
die Arzneimitteldosierung und die Zeitintervalle oder die SCS-Stimulationstherapien,
die vorstehend beschrieben wurden, einprogrammiert werden. Daten, die
sich auf die Erfassung von atrialen Fibrillations episoden und die
Verabreichung der Arzneimitteltherapie und der Kardioversionsschocks
beziehen, können
auch im RAM/ROM 82 gespeichert werden, um sie in einer
auf dem Fachgebiet wohlbekannten Weise auf Befehl der externen Programmiereinrichtung 100 durch
Telemetrie auszusenden.
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Anhand
der vorstehenden Offenbarung können
Abänderungen
und Modifikationen der vorliegenden Erfindung möglich sein. Wenngleich die
vorliegende Erfindung in Zusammenhang mit einer mikroprozessorbasierten
Architektur beschrieben wurde, ist zu verstehen, daß sie, falls
dies erwünscht
ist, auch in einer anderen Technologie, wie einer digitallogikbasierten,
kundenspezifisch integrierten Schaltungsarchitektur (IC-Architektur),
implementiert werden könnte.