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Hintergrund
der Erfindung
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(1) Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung, die als ein Zugangspunkt
bei der minimalinvasiven Chirurgie verwendet wird und die das Einführen von
Instrumenten oder der Hand durch einen kleinen Einschnitt in Körpergewebe
erlaubt, während
der Insufflationsdruck innerhalb der Körperhöhle aufrechterhalten wird.
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(2) Beschreibung des Standes
der Technik
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Die
minimalinvasive Chirurgie, wie beispielsweise Laparoskopie, weist
trotz ihrer vorteilhaften Aspekte einige Nachteile auf. Derartige
Operationen umfassen die Verwendung von chirurgischen Instrumenten,
die durch Trokare oder Kanülen
betätigt
werden und die durch Körpergewebe
zu einer Operationsstelle innerhalb einer Körperhöhle eingeführt werden, und erfordern ein
größeres Maß an manueller Geschicklichkeit
und Hand-Augen-Koordination
des Chirurgen. Es bedarf vieler Jahre der Übung, bevor der Chirurg ein
komfortables Maß an
Agilität
beim Handhaben von chirurgischen Instrumenten entwickelt, die durch
Trokare an die Operationsstelle eingeführt sind, während die Bewegungen der Instrumente
durch ein Laparoskop beobachtet wird. Bis dieses Ausmaß an Vertrautheit
mit chirurgischen Techniken von dem Chirurgen entwickelt ist, erfordert die
minimalinvasive Chirurgie erheblich mehr von der Zeit des Chirurgen
als die gleiche Operation benötigen
würde,
die an einem offenen Einschnitt des Körpers durchgeführt würde.
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Zusätzlich verlängert die
Notwendigkeit, einen pneumoperitonealen oder Insufflationsdruck
innerhalb der Körperhöhle an der
Operationsstelle aufrechtzuerhalten, während die Instrumente von dem Trokar
entfernt und durch diesen während
der Operation eingeführt
werden, die für
die Durchführung
einer Operation durch minimalinvasive Chirurgie erforderliche Zeit
verglichen mit derjenigen, die für
die Durchführung
der gleichen Operation mittels eines offenen Einschnittes in dem
Körper
benötigt
wird.
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Es
ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, eine chirurgische Vorrichtung
bereitzustellen, die den Chirurgen bei der Durchführung minimalinvasiver Operationen
helfen kann, indem ein Zugangspunkt durch Körpergewebe in eine Körperhöhle an der Operationsstelle
bereitgestellt wird, was das Einführen von chirurgischen Instrumenten
oder der Hand des Chirurgen durch den Zugangspunkt erlaubt, während der
Insufflationsdruck des Pneumoperitoneums innerhalb der Körperhöhle aufrechterhalten wird.
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WO
95/07056 beschreibt eine chirurgische Vorrichtung umfassend ein
Ventil vom Iristyp zum Abdichten um den Arm eines Chirurgen oder
eines chirurgischen Instrumentes herum, wobei das Ventil an einem
Eintrittspunkt einer Arbeitskammer oder Büchse angeordnet ist, in der
die Hand des Chirurgen oder das Instrument betätigt werden kann, wobei die Büchse eine
Apertur für
den Zugang zu einem Einschnitt an einem Ende der Arbeitskammer entfernt von
dem Ventil vom Iristyp aufweist.
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WO
95/24864 beschreibt eine extrakorporale Pneumoperitoneum-Zugangsblase
zum Einführen
in eine Körpergewebepunktierungsstelle
und Aufblasen zu einer sphärischen
Kammer, wobei die Blase eine Anzahl von Ventilen zum Einführen von
chirurgischen Vorrichtungen in die Kammer und dann in die Punktierungsstelle
enthält.
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US 5,211,370 offenbart eine
chirurgische Vorrichtung zum Bereitstellen eines Zugangs für eine Hand
und für
chirurgische Instrumente durch einen Körpergewebeeinschnitt und zum
Bereitstellen eines abdichtenden Verschlusses des Einschnittes,
wobei die Vorrichtung ein Zugangspunktgehäuse und ein Ventilelement an
dem Gehäuse
umfasst, um den Zugangspunkt wenigstens teilweise zu okkludieren,
wobei das Ventil eine flexible röhrenförmige Büchse umfasst
mit einem ersten Ende, das an ein erstes ringförmiges Teil befestigt ist,
und einem zweiten Ende, das an ein zweites ringförmiges Teil befestigt ist.
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WO
95/22289,
US 5,366,478 und
US 5,385,560 beschreiben
weitere chirurgische Vorrichtungen zur Anwendung bei der invasiven
Chirurgie.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Die
chirurgische Vorrichtung der vorliegenden Erfindung ist in Anspruch
1 definiert. In der bevorzugten Ausführungsform ist die Hülle von
Anspruch 1 durchsichtig. Ein Zugangspunkt, bestehend in einer Ausführungsform
aus einem Paar röhrenförmiger Kränze, ist
an der Öffnung
des proximalen Endes der Hülle
befestigt. Die Kränze
weisen koaxiale Innenbohrungen auf und sind miteinander für eine Relativdrehung
verbunden. Die Kränze
werden mit Mitteln zum Befestigen der Kränze an Körpergewebe versehen, wobei
die inneren Bohrungen der Kränze an
einem Einschnitt durch das Gewebe angrenzen.
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Das
distale Ende der Hülle
kann mit einem Mittel versehen sein zum selektiven Verschließen und
zum Versiegeln der zweiten Öffnung,
oder zum Öffnen
der zweiten Öffnung,
um das Einführen
von einem Instrument oder der Hand des Chirurgen in das Innere der
Hülle zu
erlauben. Wenn ein Instrument oder die Hand des Chirurgen durch
die zweite Öffnung
eingeführt
ist, wird das Mittel dann zum Versiegeln der Öffnung um das distale Ende
der Hülle und
das Instrument oder die Hand befestigt, um ein Entweichen des Insufflationsdruckes
aus der Körperhöhle durch
den Einschnitt und die Hülle
zu verhindern. Es werden verschiedene Mittel zum Versiegeln benachbart
der zweiten Öffnung
der Hülle
bereitgestellt, einschließlich
einer geschlitzten zweiten Öffnung
in dem elastischen Material der Hülle. Verschiedene Arten von
Bändern
einschließlich
elastischer Schnüre,
Streifen, die gegossenen Draht enthalten, und Streifen von Haken
und Schleifenbefestigermaterial, wie beispielsweise Velcro®,
werden auch um das distale Ende der Hülle herum befestigt, um die zweite Öffnung der
Hülle zu
verschließen
und zu versiegeln.
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Verschiedene
Ausführungsformen
der konzentrischen Kränze
am prooximalen Ende der Hülle werden
auch beim abdichtenden Befestigen der Hülle an dem Körpergewebe
verwendet, das an den Gewebeeinschnitt angrenzt. Diese Ausführungsformen umfassen
einen sich verjüngenden
Abschnitt von einem der Kränze,
der in dem Gewebeeinschnitt festgeklemmt ist, um die abgedichtete
Verbindung der Hülle
mit dem Gewebe bereitzustellen. Eine weitere Ausführungsform
verwendet eine ringförmige
Krempe auf einem der Kränze,
die durch den Einschnitt eingeführt
wird, um das den Einschnitt umgebende Körpergewebe zu unterlagern.
Eine Frontplatte mit einer kreisförmigen mittigen Öffnung wird
dann über dem
Kranz und gegen das Äußere des
Körpergewebes
angeordnet, um das Gewebe zwischen der Kranzkrempe und der Frontplatte
einzuschließen
und dadurch die abgedichtete Verbindung der Kränze mit dem Körpergewebe
bereitzustellen, wobei die Innenbohrungen der Kränze an dem Gewebeeinschnitt
angrenzen. Die Ausführungsformen
der Kränze
sind aus flexiblem Kunststoffmaterial konstruiert, das erlaubt,
dass die Kränze
durch einen herkömmlichen Greifer
oder Pinzette durch Klemmen verschlossen werden können, wodurch
die Innenbohrungen der Kränze
geschlossen versiegelt werden und ein Austausch von verschiedenen
Ausführungsformen
der Hülle
auf den Kränzen
ermöglicht
wird. Eine weitere Ausführungsform
der Kränze
wird mit einer entfernbaren Kappe versehen, die sich über der
inneren Bohrung des Kranzes schließt und sie geschlossen versiegelt.
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Gemäß der Erfindung
besteht der Zugangspunkt aus einem Verschlussgehäuse mit einer Zugangsöffnung,
die sich durch das Gehäuse
erstreckt, die Zugang zu dem Einschnitt erlaubt, der von dem Gehäuse umgeben
ist. Ein Ventilelement wird an dem Gehäuse vorgesehen, das selektiv
geöffnet wird,
um Zugang zu dem Einschnitt durch die Gehäusezugangsöffnung zu erlauben, und geschlossen wird,
um einen Zugang zu dem Einschnitt durch die Zugangsöffnung zu
verhindern und den Insuflationsdruck innerhalb der Körperhöhle aufrechtzuerhalten. Das
Ventilelement kann einen gefesselten Stopfen, der innerhalb der
Zugangsöffnung
sitzt, um die Öffnung
geschlossen zu versiegeln, ein Schiebetor mit einer Einlassöffnung,
die mit der Zugangsöffnung
in einer Position des Tores fluchtet und von der Zugangsöffnung in
einer zweiten Position des Tores versetzt ist, einen komprimierbaren,
elastischen ringförmigen
Ring, der eine Einlassöffnung
aufweist, die geschlossen eingeengt ist, wenn der Ring zusammengedrückt ist
und die sich elastisch öffnet,
wenn der Druck von dem Ring genommen wird, umfassen. Insbesondere
ist festzuhalten, dass ein Iris-Ventil bereitgestellt werden kann,
das aus einer röhrenförmigen Büchse besteht,
die verdreht wird, um die Büchse
in ihre geschlossene Position einzuengen, die die Zugangsöffnung des
Verschlussgehäuses
blockiert. In einer jeden dieser Ausführungsformen des Verschlussgehäuses werden
verschiedene unterschiedliche Ausführungsformen der Hülle verwendet.
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Eine
Ausführungsform
der Hülle
weist eine im Allgemeinen Y-förmige
Konfiguration auf mit drei vorstehenden Armen umfassend einen proximalen Arm
und zwei distale Arme. Der proximale Arm wird bereitgestellt, wobei
die erste Öffnung
an dem Kranzpaar befestigt ist, und die zwei distalen Arme werden bereitgestellt
mit einer zweiten und dritten Öffnung und
Mitteln an den distalen Armen zum Schließen ihrer Öffnungen, wie in der zuvor
beschriebenen Ausführungsform
der Hülle.
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Weitere
Ausführungsformen
der Hülle
weisen eine röhrenförmige Büchsenkonfiguration
auf, wobei ein erstes Ende der Büchse
um das Äußere des
Zugangspunktgehäuses
befestigt ist. Das gegenüberliegende
Ende der Hüllenbüchse wird
mit einer oder mehreren Öffnungen versehen
zum Einführen
der Hand des Chirurgen und/oder eines chirurgischen Instrumentes
in die Hülle.
Verschiedene Mechanismen werden zum Befestigen der Hüllenöffnung um
den Arm des Chirurgen bereitgestellt. In einer weiteren Ausführungsform
ist die Hülle
als ein umgedrehter Handschuh mit fünf Fingern ausgebildet, die
in das innere Volumen der Hülle
abhängen. Die
Finger des Chirurgen werden in die Finger eingeführt, um eine chirurgische Vorrichtung
zu betätigen, die
im Inneren der Hülle
enthalten ist. Eine noch weitere Ausführungsform der Hüllenbüchse verwendet einen
Saugring, der an dem Körpergewebe
um das Zugangspunktgehäuse
befestigt ist.
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Bei
der Verwendung von einer jeden der Ausführungsformen der Erfindung
wird ein Einschnitt in das Körpergewebe
gemacht und der Zugangspunkt wird an dem Körpergewebe befestigt, wobei die
Mittenbohrung des Zugangspunktes an den Gewebeeinschnitt angrenzt.
Das Ventilelement des Zugangspunktgehäuses wird verschlossen und
die zweite Öffnung
der Hülle
wird geschlossen versiegelt. Dann wird die Körperhöhle an der Stelle des durchzuführenden
Eingriffes insuffliert. Die versiegelte Verbindung des Zugangspunktes
zu dem Körper, die
an dem Einschnitt angrenzt, und der geschlossene Verschluss der
zweiten Öffnung
der Hülle
halten den Insufflationsdruck innerhalb der Körperhöhle aufrecht, während ein
Zugangspunkt zum Einführen
von Instrumenten oder der Hand des Chirurgen in die Körperhöhle bereitgestellt
wird.
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Das
Einführen
eines Instrumentes oder der Hand des Chirurgen in die Körperöffnung wird
erreicht, indem die versiegelte Öffnung
der zweiten Öffnung
der Hülle
freigegeben wird und indem die Vorrichtung oder die Hand in das
Hülleninnere
durch die zweite Öffnung
eingeführt
wird. Die zweite Öffnung wird
dann um die Vorrichtung oder den Unterarm der in die Hülle eingeführten Hand
geschlossen versiegelt. Die Vorrichtung oder die Hand kann dann
durch die zweite Innenbohrung des Zugangspunktes eingeführt werden,
der mit dem Körper
befestigt ist, wobei der versiegelte Verschluss der zweiten Öffnung um die
Vorrichtung oder die Hand den Insufflationsdruck innerhalb der Körperhöhle aufrechterhält. Alternativ kann
das Ventilelement des Zugangspunktes um die Vorrichtung oder die
Hand herum geschlossen sein, um den Druck in der Körperhöhle aufrechtzuerhalten.
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Kurze Beschreibung der
Zeichnungen
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Weitere
Gegenstände
und Merkmale der vorliegenden Erfindung werden in der folgenden
detaillierten Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung und
in den Zeichnungen offenbart, wobei:
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1 eine Vorrichtung in ihrer
funktionsfähigen
Position, versiegelt an einen Einschnitt zeigt, der an einem Körpergewebe
vorgenommen ist, und die in eine Körperhöhle vorsteht;
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2 eine teilweise Innenquerschnittsansicht
der Vorrichtung von 1 ist;
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3 eine Innenquerschnittsansicht
eines Kranzes der geschlossen geklemmten Vorrichtung von 1 ist;
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4 eine perspektivische Ansicht
eines alternativen Kranzes ist;
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5 ein Querschnitt des Kranzes
von 4 ist;
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6 ein Querschnitt des Kranzes
von 4 ist, der den Kranz
geschlossen geklemmt zeigt;
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7 und 8 eine Variantenausführungsform des Kranzes von 4 zeigen;
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9 und 10 eine alternative Hülle zeigen;
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11 u. 12 eine alternative Hülle zeigen;
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13 u. 14 eine alternative Hülle zeigen;
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15–17 eine
alternative Hülle
zeigen;
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18–20 eine
alternative Hülle
zeigen;
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21–23 eine
alternative Hülle
zeigen;
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24 u. 25 eine weitere Ausführungsform einer chirurgischen
Vorrichtung zum Versiegeln eines in eine Körperhöhle gemachten Einschnittes
zeigen;
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26 eine alternative Hülle zeigt;
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27 das Zugangspunktgehäuse mit
einem ringförmigen
Ventilelement zeigt;
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28 das Zugangspunktgehäuse mit
einem Torventil und einer umgekehrten Handschuhhülle zeigt;
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29 das Zugangspunktgehäuse mit
einem Stopfenventil und einer befestigten Hülle mit zwei Öffnungen
zeigt;
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30 das Zugangspunktgehäuse mit
einem Iris-Ventil zeigt; und
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31 u. 32 Details der Konstruktion des Iris-Ventils
zeigen.
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Die
hierin im Zusammenhang mit den 1 bis 26 beschriebenen Anordnungen
sind in WO 96/10963 beschrieben, die Stand der Technik gemäß Art. 54(3)
EPC ist.
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1 zeigt eine Vorrichtung,
bei der das Zugangspunktgehäuse
im Allgemeinen aus einem ersten Kranz 2, einem zweiten
Kranz 4 und einer flexiblen, flüssigkeitsdichten Hülle 6 besteht.
Bevorzugterweise sind alle drei oben angegebenen Hauptkomponententeile
aus flexiblen, elastischen Kunstoffmaterialien konstruiert. Es sollte
jedoch verstanden werden, dass sie aus verschiedenen unterschiedlichen Arten
von Materialien konstruiert sein können, die für die Verwendung bei chirurgischen
Vorrichtungen akzeptabel sind. Weiterhin sind die relativen Größen der
in den Zeichnungen dargestellten Komponententeile der Vorrichtung
lediglich veranschaulichend und sollten nicht als beschränkend verstanden
werden. Die Vorrichtung kann in verschiedenen unterschiedlichen
Größen konstruiert
sein.
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Bevorzugterweise
ist auch das Material der Hülle 6 durchsichtig,
um dem Chirurgen zu erlauben, die Betätigung eines Instrumentes oder
die Hand des Chirurgen in der Hülle
zu beobachten. Zum Beispiel könnte
die Hülle
aus zwei überlappenden
Schichten aus Urethanfolie hergestellt sein, die an ihren Kanten miteinander
hitzeversiegelt sind. Andere äquivalente Materialien
und Herstellungsverfahren können
verwendet werden. Die Hülle 6 weist
eine allgemein Y-förmige
Konfiguration auf mit einem ersten Arm 8 an einem proximalen
Ende der Hülle
und einem zweiten Arm 10 und dritten Arm 12 an
dem entgegengesetzten distalen Ende der Hülle. Eine erste Öffnung 14 wird
an dem Ende des ersten Armes 8 der Hülle bereitgestellt und der
zweite Kranz wird in der ersten Öffnung
aufgenommen. Der zweite Kranz 4 und der erste Arm der Hülle sind
permanent aneinander befestigt, um eine versiegelte Verbindung zwischen dem
Kranz und der Hülle
bereitzustellen. Alternativ könnte
der erste Arm der Hülle
die Spitze des Kranzes überlappen
und daran durch ein elastisches Band oder eine Nahtmateriallänge befestigt
sein, die um den Arm und den Kranz herum gebunden ist. Die Enden
des zweiten Armes 10 und des dritten Armes 12 werden
auch mit einer entsprechenden zweiten Öffnung 16 und einer
dritten Öffnung 18 dadurch
hindurch bereitgestellt. Es werden Mittel an den Enden des zweiten
Armes 10 und des dritten Armes 12 bereitgestellt,
um die entsprechende zweite Öffnung 16 und
dritte Öffnung 18 selektiv
zu verschließen
und zu versiegeln. Die Art und Weise des Verschließens der zweiten
und dritten Öffnung
wird detaillierter unter Bezugnahme auf spätere Ausführungsformen beschrieben werden.
Die Verschlüsse
an der zweiten Öffnung 16 und
dritten Öffnung 18 erlauben,
dass diese Öffnungen
geschlossen werden können
und um chirurgische Instrumente herum, wie beispielsweise die in 1 gezeigte Pinzette 20,
versiegelt werden können.
Alternativ können
in einer größeren Version
der in 1 gezeigten Vorrichtung
die Hand des Chirurgen und der Unterarm durch die zweite Öffnung 16 eingeführt werden
und das in das Hülleninnere 22 durch
die dritte Öffnung 18 eingeführte chirurgische
Instrument von dem Chirurgen innerhalb der Hülle ergriffen werden. Die zweite Öffnung 16 kann
dann um den Unterarm des Chirurgen befestigt und die dritte Öffnung 18 geschlossen
und versiegelt werden, um das Entweichen von Insufflationsdruck durch
die zweite und dritte Öffnung
bei der Verwendung der Vorrichtung zu verhindern.
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Ein
zweiter Kranz 4 weist eine zylindrische Konfiguration mit
einer hohlen, zylindrischen Innenbohrung auf, die sich dadurch erstreckt.
Die Innenbohrung 24 des Kranzes steht mit dem Innenvolumen 22 der
Hülle in
Verbindung. Entgegengesetzt zu seiner Verbindung mit der Hülle 6 weist
der zweite Kranz einen ringförmigen
Flansch 26 auf, der sich um seine äußere Oberfläche erstreckt.
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Der
erste Kranz 2 wird aus zwei Abschnitten gebildet, einem
ersten Abschnitt 28 mit einer zylindrischen Konfiguration
und einem zweiten Abschnitt 30 mit einer sich verjüngenden Konfiguration.
Der erste Abschnitt 28 weist eine zylindrische Innenbohrung 32 mit
einer ringförmigen
Rille 34 auf, die darin ausgebildet ist. Die ringförmige Rille 34 ist
so dimensioniert, dass sie den ringförmigen Flansch 26 des
zweiten Kranzes aufnimmt, wodurch eine versiegelte drehbare Verbindung
zwischen dem ersten und dem zweiten Kranz hergestellt ist. Wie aus 1 ersichtlich, wird der
zweite Abschnitt 30 als eine Hautschraube ausgebildet,
die in eine Versiegelung des Zugangspunktgehäuses eingeschraubt wird und
diese ausbildet, wodurch sie es an den Einschnitt in der Haut anbringt.
Der Abschnitt weist eine sich verjüngende Innenbohrung 36 und
eine sich verjüngende äußere Oberfläche auf, über die
sich ein helikales Gewinde 38 erstreckt. Die Gewinde werden
in einen Einschnitt in dem Hautgewebe eingeschraubt, um den Zugangspunkt über dem
Einschnitt versiegelnd anzubringen. Der zweite Abschnitt 30 des
ersten Kranzes verjüngt
sich zu einer Zugangsöffnung 40,
die Zugang von dem Innenvolumen 22 der Hülle durch
die Innenbohrung des ersten Kranzes 2 und des zweiten Kranzes 4 bereitstellt.
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Unter
Bezugnahme auf 1 wird
bei der Verwendung der Vorrichtung zuerst ein Einschnitt 42 durch
das Körpergewebe 44 gemacht.
Der erste Kranz 2 wird dann in dem Einschnitt befestigt,
indem zuerst der sich verjüngende
Abschnitt 30 des Kranzes in den Einschnitt 42 eingeführt wird
und der Kranz gedreht wird, was das helikale Gewebe 38 veranlasst,
den Kranz 2 weiter in den Einschnitt hineinzuziehen. Der
Einschnitt 42 in dem Körpergewebe 44 wird
um das Äußere des
ersten Kranzes 2 gedehnt, während der Kranz gedreht und
wirksam in den Einschnitt eingeschraubt wird. Der Passsitz des sich
verjüngenden
Abschnittes 30 des ersten Kranzes in dem Einschnitt 42 befestigt
die Vorrichtung an dem Körpergewebe
und versiegelt die Verbindung der Vorrichtung mit dem Gewebe. Alternativ
kann der erste Kranz, ohne die Hautschraube, mit dem Körpergewebe
durch ein Klebeband befestigt werden, oder an das Gewebe genäht werden.
Der erste Kranz 2 kann von seiner Zugangsöffnung 40 mit
einer Kanülenverlängerung
(nicht gezeigt) versehen sein, um durch alle Hautschichten zu reichen.
Der erste Kranz 2 kann an dem Gewebe 44 befestigt
sein, indem er in dem Einschnitt 42 mit oder ohne dem zweiten
Kranz 44 und der angebrachten Hülle 6 festgeklemmt
wird. Im letzteren Falle erlaubt die Flexibilität und die Elastizität des ersten
und zweiten Kranzes, dass der zweite Kranz 4 später an den
ersten Kranz 2 angebracht wird, wobei der ringförmige Flansch 26 des zweiten
Kranzes in die ringförmige
Rille 34 des ersten Kranzes eingeführt wird. Die zweite Öffnung 16 und
dritte Öffnung 18 der
Hülle 6 werden
verschlossen, um das Innenvolumen 22 der Hülle zu versiegeln.
Wenn es so erwünscht
ist, kann eine Vorrichtung wie beispielsweise die Pinzette 20 zuerst
in das Hülleninnere
durch entweder die erste Öffnung 16 oder
die zweite Öffnung 18 eingeführt werden
und dann in der Hülle
mit einer jeden ihrer Griffe 46 positioniert werden, die
durch die erste und zweite Öffnung
vorstehen. Die erste und die zweite Öffnung werden dann um die Griffe
der Pinzette geschlossen versiegelt.
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Nach
dem oben beschriebenen Aufbauen der Vorrichtung wird dann ein Insufflationsdruck
an die Körperhülle 50 angelegt.
Der Insufflationsdruck geht durch den Einschnitt hindurch und bläst auch
die Hülle
auf. Sofern es später
notwendig ist, die Pinzette 20 oder die Hülle 6 für ihren
Austausch mit einer anderen, später
zu beschreibenden Ausführungsform der
Hülle zu
entfernen, erlaubt das elastische Material des ersten Kranzes und
des zweiten Kranzes 4, dass die Kränze mit den Backen 52 einer
chirurgischen Klemme, wie in 3 dargestellt,
geschlossen geklemmt werden können.
Dies versiegelt den Zugangspunkt geschlossen, der durch die Vorrichtung der
Erfindung bereitgestellt wird unter Beibehaltung des Insufflationsdruckes,
während
die Hülle
an dem ersten Kranz 2 ersetzt wird. Alternativ könnte das
Zugangspunktgehäuse
mit einer Ventilanordnung versehen werden, von der verschiedene
Ausführungsformen
später
beschrieben werden.
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Da
der Insufflationsdruck niedrig ist, typischerweise 10 mm Quecksilber
(Hg) (1,33 kPa), können
verschiedene Arten von Ventilanordnungen in der Bohrung des ersten
Kranzes verwendet werden, um den Insufflationsdruck in der Körperhöhle aufrechtzuerhalten.
Zum Beispiel kann ein aufblasbarer Toroid-förmiger Ballon, der an seinem
Innendurchmesser schließt,
wenn er aufgeblasen ist, als das Ventil verwendet werden. Ebenso
kann eine Schaumscheibe mit einer mittig gelegenen Apertur, die
infolge der Elastizität
des Schaumes schließt,
als das Ventil verwendet werden. In beiden Beispielen erlaubt die
Flexibilität
des Ballons oder des Schaums das Einführen der Hand und/oder der
Vorrichtungen durch die mittig gelegene Öffnung. Die Elastizität des Ballons
oder des Schaums führt
dazu, dass sich die mittig gelegene Öffnung um die durch die Öffnung eingeführte Hand
oder das Instrument versiegelt und dazu führt, dass sich die Öffnung geschlossen
versiegelt, nachdem die Hand oder das Instrument entfernt ist. Verschiedene
andere Arten von Ventilstrukturen können ebenfalls verwendet werden.
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4 zeigt eine Alternative
zu dem ersten Kranz 2 der Vorrichtung der 1 bis 3.
In 4 weist der erste
Kranz 56 wiederum eine zylindrische Konfiguration auf mit
einer zylindrischen Innenbohrung 58 mit einer ringförmigen Rille 60,
die so dimensioniert ist, dass sie den ringförmigen Flansch 26 des zweiten
Kranzes 4 der Vorrichtung nach den 1 bis 3 aufnehmen
kann. Anstelle eines sich verjüngenden
Abschnittes eines Kranzes weist diese Ausführungsform des ersten Kranzes
jedoch eine ringförmige
Krempe 62 benachbart seiner Zugangsöffnung 64 auf. Eine
kreisförmige
Frontplatte 66 mit einer kreisförmigen mittig gelegenen Öffnung 68 wird über dem Kranz 56 angeordnet,
wobei sich der Kranz durch die Frontplattenöffnung in einer engen Reibungspassung
erstreckt. Zusammen befestigen die ringförmige Krempe 62 und
die Frontplatte 66 diese Ausführungsform des ersten Kranzes 56 an
dem Körpergewebe,
wobei sich der Kranz durch den Einschnitt im Gewebe erstreckt.
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Bei
der Verwendung des Kranzes von den 4–6 erlaubt die Elastizität des Materials
eines Kranzes, dass die Kranzkrempe 62 deformiert und durch
einen kleinen, in dem Körpergewebe 72 gemachten
Einschnitt eingeführt
wird. Die Elastizität des
Kranzes erlaubt, dass er sich expandiert, wenn er einmal durch den
Einschnitt 70 eingeführt
ist, so dass der Einschnitt um die Peripherie des Kranzes 56 gedehnt
wird und sich die ringförmige
Krempe 62 benachbart dem Gewebe, das den Einschnitt umgibt, erstreckt.
Die Frontplatte 66 wird dann über dem Kranz 56 angeordnet,
wobei der Kranz durch die Frontplattenöffnung 68 eingeführt wird.
Nachdem die Frontplatte über
den Kranz nach unten geschoben worden ist, befestigt die feste Reibungspassung
der Frontplatte 66 um den Kranz den Kranz an dem Körpergewebe 72 und
versiegelt den Einschnitt zwischen der Kranzkrempe 62 und
der Frontplatte 66. Mit dem Kranz vor Ort können der
zweite Kranz 4 und die Hülle 6 dann an dem
ersten Kranz in Vorbereitung auf die unter Bezugnahme auf die erste
Ausführungsform
früher
beschriebene Anwendung angebracht werden.
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Wie
der erste Kranz nach den 1 bis 3 kann der erste Kranz nach
den 4 bis 6 ebenfalls geschlossen versiegelt
werden, indem der Kranz zwischen den Backen 52 eines chirurgischen
Greifers gekrimmt wird, wie in 6 dargestellt,
und dadurch die innere Bohrung 58 des Kranzes geschlossen
versiegeln und den Insufflationsdruck in der Körperhöhle aufrechterhalten, wenn
die Hülle
von dem Kranz entfernt wird.
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Alternativ
kann der erste Kranz mit einer versiegelnden Kappe 76,
wie in 7 und 8 gezeigt, versehen werden.
Die Kappe 76 wird durch eine flexible Halterung 78 mit
dem Kranz 56 verbunden. Die Kappe 76 weist einen
ringförmigen
Flansch 80 um ihre Peripherie herum auf, der so dimensioniert
ist, dass er in die ringförmige
Rille 60 des ersten Kranzes passt, wobei die Kappe in die
Innenbohrung des Kranzes eingeführt
ist, wodurch die Innenbohrung des Kranzes geschlossen versiegelt
wird.
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9 bis 23 zeigen verschiedene Anordnungen der
Hülle,
die alle zusammen mit dem ersten Kranz 2, der in den 1 bis 3 gezeigt ist, oder mit dem ersten Kranz 56,
wie er in den 4 bis 8 gezeigt ist, verwendet
werden können.
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Die
in den 9 und 10 gezeigte Hülle 84 weist
nicht die Y-förmige
Konfiguration der Hülle
von 1 auf. Die Hülle 84 weist
entgegengesetzte proximale Enden 86 und distale Enden 88 auf.
Das proximale Ende 86 der Hülle weist eine erste Öffnung 90 auf,
die an einem zweiten Kranz 4 befestigt ist, der identisch
ist mit dem zweiten Kranz von 1.
Die Verbindung zwischen der Hülle 84 und
dem zweiten Kranz 4 ist auch identisch zu der von 1. Das Material der Hülle 84 ist
transparent, flexibel und flüssigkeitsdicht,
wie die erste beschriebene Hülle.
Diese Hülle
verwendet jedoch ein Material, das eine Elastizität aufweist,
die es dem Material ermöglicht,
aus seiner in 9 gezeigten
Ruhekonfiguration gestreckt zu werden.
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Die
zweite Öffnung 92 am
distalen Ende 88 der Hülle
ist als eine geschlitzte Öffnung
ausgebildet. Im Ruhezustand der Hülle ist die zweite Öffnung 92 geschlossen.
Die Flexibilität
des Hüllenmaterials
ist ausreichend, um die zweite Öffnung
in ihrem Ruhezustand geschlossen zu halten und eine Leckage des Insufflationsdruckes,
typischerweise 1333.2 Nm–2 (10 mm Quecksilber
(Hg)), durch die geschlitzte Öffnung zu
verhindern. Ein Paar Ohren 94 stehen von der Hülle an entgegengesetzten
Seiten der zweiten Öffnung 92 hervor.
Ein jedes der Ohren 94 weist ein Loch 96 hindurch
auf, in das mittels eines Spreizwerkzeuges eingegriffen werden kann,
um die Ohren voneinander weg zu bewegen. Die Bewegung der Ohren 94 weg
voneinander streckt die geschlitzte Öffnung 92 der Hülle in einen
geöffneten
Zustand, was das Einführen
von Vorrichtungen durch die Öffnung
erlaubt, wie beispielsweise des in 10 gezeigten
chirurgischen Greifers 98 mit mittlerer Größe. Die
Elastizität
des Hüllenmaterials
verursacht, dass sich die geschlitzte Öffnung 92 schließt und um
den Greifer 98 herum versiegelt, wenn die Ohren 94 freigegeben
werden, wodurch der Insufflationsdruck aufrechterhalten wird.
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Wie
in 1 ist der zweite
Kranz 4 am proximalen Ende der Hülle 84 mit einem ringförmigen Flansch 26 versehen,
der in die ringförmige
Rille des ersten Kranzes eingreift, was zur Ausbildung der versiegelten
Drehverbindung zwischen dem ersten Kranz und der Hülle 84 führt.
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Die 11 und 12 zeigen eine Hülle 102 ähnlich der
zuvor beschriebenen Hülle 84 der 9 und 10. Der Unterschied zwischen der Hülle von 9 und 10 und derjenigen von 11 und 12 besteht
darin, dass die geschlitzte Öffnung
und die Ohren der vorherigen Hülse
durch ein elastisches Band 104 ersetzt sind, das die zweite Öffnung 106 am
distalen Ende der Hülle
von 11 und 12 umgibt. Die restliche
Konstruktion der Hülle 102 und
des zweiten Kranzes 4 verbleibt die gleiche wie zuvor beschrieben.
In 11 und 12 ist das elastische Band
in eine offene Position gestreckt, um das Einführen einer Vorrichtung, wie
beispielsweise der Pinzette 108, in die zweite Öffnung 102 der
Hülle zu
erlauben. Man erlaubt dann, dass das Band 104 um die Pinzette 108 herum
nahe dem Gelenk oder der Kammerverriegelung Kontakt macht, um die
zweite Öffnung 106 im Wesentlichen
um die Pinzette herum zu versiegeln und den Insufflationsdruck aufrechtzuerhalten.
Wie in 12 gezeigt, erlaubt
die Flexibilität
des Hüllenmaterials,
dass die Hülle
durch ihr Inneres nach innen zurückgefaltet
werden kann, wenn mit der Pinzette in den Einschnitt gefasst wird.
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Bei
der in den 13 und 14 gezeigten Hülle weicht
der zweite Kranz 112 nur geringfügig von dem zweiten Kranz der
zuvor beschriebenen Hüllen
dahingehend ab, dass er eine ringförmige Rille 114 aufweist,
die um seine äußere Oberfläche herum
ausgebildet ist. Die verbleibende Konstruktion des zweiten Kranzes
und die Art und Weise, in der er mit dem ersten Kranz für eine Relativdrehung
damit verbunden ist, verbleibt die gleiche.
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Verschiedene
Anordnungen der Hülle
können
lösbar
an dem zweiten Kranz 112, wie in 13 und 14 gezeigt,
angebracht sein. Die in den 13 und 14 gezeigte Hülle 116 weist
wiederum die allgemein Y-förmige
Konfiguration der Vorrichtung nach 1 auf,
einschließlich
des proximalen Armes 118 und zweier distaler Arme 120, 122.
Der proximale Arm 118 weist eine erste Öffnung 124 zu dem
Innenvolumen der Hülle
auf und die distalen Arme 120, 122 weisen eine
zweite Öffnung 126 und
eine dritte Öffnung 128 zum
Hülleninneren
auf. Flexible Bänder sind
mit den proximalen und distalen Armen benachbart ihren Öffnungen
verbunden, Längen
aus elastischem Strick 130 sind benachbart den Öffnungen durch
Abschnitte aus Klebeband 132 befestigt.
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Beim
Befestigen des proximalen Armes 118 an dem Kranz 112 wird
der Kranz durch die erste Öffnung 124 des
Armes eingeführt
und die Länge
des Strickes 130 wird benachbart der äußeren Rille 114 des
Kranzes angeordnet. Die Stricklänge
wird dann fest um den proximalen Arm 118 der Hülle über der äußeren Rille 114 des
Kranzes gebunden, wodurch der proximale Arm der Hülle fest
mit dem Kranz verbunden wird. Die Verbindung des Arms der Hülle mit dem
Kranz auf diese Art und Weise stellt eine ausreichende Versiegelung
zwischen dem Arm und dem Kranz dar, um den Insufflationsdruck aufrechtzuerhalten.
Die zweite Öffnung 126 und
dritte Öffnung 128 der
distalen Arme 120, 122 werden auf die gleiche
Art und Weise geschlossen versiegelt. Die zweite und dritte Öffnung können auf
sich selbst geschlossen versiegelt werden, oder können um
den Unterarm des Chirurgen oder um ein chirurgisches Instrument
herum geschlossen versiegelt werden, indem die Stricke 130 um
den distalen Arm in der gleichen Art und Weise gebunden werden,
wie unter Bezugnahme auf den proximalen Arm der Hülle 116 beschrieben.
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Die
in 15 bis 20 gezeigten Hüllen sind
im Wesentlichen identisch zu den in den 13 und 14 gezeigten,
mit der Ausnahme, dass andere Verschlussmittel anstelle des in den 13 und 14 verwendeten Strickes 130 verwendet
werden.
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In 15 werden zwei Streifen
Klebeband 134 an einem jeden Hüllenarm 136 befestigt.
Eine Länge
aus gegossenem Metall 138, z. B. eine Drahtlänge, wird
zwischen den zwei Klebebändern
angeordnet. Um die Öffnungen
an den Enden der zwei distalen Arme 136 der Hülle zu schließen, wird
das den Draht enthaltende Band um den Arm und das Instrument 140,
die durch die Armöffnungen
eingeführt sind,
gewickelt, um die Öffnungen
um das Instrument wie in 17 gezeigt
fest zu versiegeln. Wenn ein Instrument nicht durch die Armöffnung eingeführt ist,
ist das den Draht enthaltende Band lediglich um den Arm herumgewickelt,
um die Öffnung
geschlossen zu versiegeln.
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Der
Draht innerhalb des Bandes hält
das Band in seiner um den Hüllenarm
gewickelten Konfiguration.
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Die 18 bis 20 zeigen eine weitere Hülle, bei
der die Stricke und das Band der zuvor beschriebenen Ausführungsformen
ersetzt sind durch Haken- und Schleifen-Befestiger, z. B. Befestiger
vom Velcro®-Typ.
Wie in den Zeichnungsfiguren gezeigt, weist ein jeder distaler Arm 146 der
Hülle die
Rückseite
eines Haken-Befestigerstreifens 148 und einen Schleifen- Befestigerstreifen 150 auf,
der daran befestigt ist. Abschnitte der Rückseiten der Haken- und Schleifen-Befestigungsstreifen
sind auch aneinander befestigt. Um die Armöffnung um ein durch die Öffnung eingeführtes Instrument 152 geschlossen
zu versiegeln, werden die Haken- und
Schleifen-Befestiger um den distalen Arm der Hülle und des durch die Öffnung des
Armes eingeführten
Instrumentes herumgewickelt. Dies bedingt, dass sich der Hakenstreifen 148 und
der Schleifenstreifen 150 überlappen und dadurch die Armöffnung um
das Instrument 152 geschlossen versiegeln.
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Obwohl
nur die distalen Arme der Hülle
in den 15 bis 20 gezeigt sind, sollte verstanden werden,
dass der in den 15 bis 17 gezeigte Band- und Drahtverschluss
und der in den 18 bis 20 gezeigte Haken- und Schleifenverschluss
verwendet werden kann, um den proximalen Arm mit dem zweiten Kranz
anstelle des elastischen Strickes 130, der in den 13 bis 14 gezeigt ist, lösbar zu befestigen. Noch weiterhin
können
die Hüllenöffnungen
an den proximalen und distalen Enden der Hülle in anderer äquivalenter
Art und Weise als den oben beschriebenen geschlossen versiegelt
werden.
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Die
Hülle 156 von 21 ist den zuvor beschriebenen
Y-förmigen
Ausführungsformen ähnlich mit
der Ausnahme, dass ihr erster Arm 158 als ein Faltenbalg
mit einer Vielzahl von Falten ausgebildet ist. Die in dem ersten
Arm 158 der Hülle
ausgebildeten Falten verleihen ihr eine noch größere Flexibilität als die
zuvor beschriebenen Hüllen
und erlauben, dass in einen Einschnitt tief mit einer Vorrichtung 160 hineingegriffen
wird, indem die Falten des Faltenbalges komprimiert werden. Das
Expandieren der Falten des Faltenbalges erlaubt, dass das Instrument 160 zurückgezogen
und von dem Einschnitt räumlich weiter
getrennt werden kann, wobei sich die expandierenden Faltenbalgfalten
hinsichtlich des Innenvolumens der Hülle 156 erheblich
vergrößern. Die
distalen Arme 162 der Hülle
sind mit den Griffen des Instrumentes 160 in der gleichen
Art und Weise befestigt und versiegelt wie bei einer jeglichen zuvor
beschriebenen Hülle.
Das proximale Ende der Hülle 164 ist
an einem Kranz 166 befestigt, der lösbar an einer jeden der zuvor
beschriebenen Ausführungsformen
des ersten Kranzes angebracht ist. Zusätzlich kann der Kranz 166 direkt
an dem den Einschnitt umgebenden Körpergewebe befestigt sein,
wie in 21 gezeigt. Das
untere Ende des Kranzes wird zuerst durch den Einschnitt eingeführt, bis
der ringförmige
Flansch 168 des Kranzes an die äußere Oberfläche des den Einschnitt umgebenden
Gewebes anstößt. Der
Kranz kann dann vor Ort mit dem Gewebeeinschnitt befestigt werden,
indem ein Nahtmaterial durch den Kranz und das den Einschnitt umgebenden
Gewebe geführt
wird. Alternativ könnte der
Kranz vor Ort durch die Verwendung eines Klebebandes gesichert werden.
Bei der Verwendung des Kranzes auf diese Art und Weise wird das
untere Ende des Kranzes verlängert
um zu gewährleisten, dass
er vollständig
durch die Schichten des Hautgewebes reicht.
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Die 22 und 23 zeigen eine Variation der Hülle von 21. Bei dieser Anordnung
weist das distale Ende der Hülle
eine kreisförmige
Kappe 172 auf, die lösbar
daran befestigt ist. Die Kappe ist bevorzugterweise aus einem flexiblen
Kunststoffmaterial konstruiert und wird mit einer inneren ringförmigen Rille
versehen (in 22 als
gestrichelte Linien gezeigt), die sehr ähnlich der in der ersten und
zweiten Anordnung des ersten Kranzes 2, 56 zuvor
beschriebenen ringförmigen
Rille ist. Das distale Ende 174 der Hülle 170 weist einen
ringförmigen
Flansch 176 auf, der daran ausgebildet und so dimensioniert
ist, dass er in die ringförmige
Rille im Inneren der Kappe 172 passt. Das Einfügen des
ringförmigen
Flansches 176 in die ringförmige Rille der Kappe stellt
eine lösbare,
versiegelte Verbindung zwischen dem proximalen Ende 174 der
Hülle und
der Kappe 172 bereit.
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Die
Kappe 172 wird auch mit einem Paar distaler Arme 178 versehen.
Die Arme 178 sind aus dem flexiblen, elastischen Kunststoffmaterial
hergestellt, das erlaubt, dass die Handgriffe einer Vorrichtung durch
das Innere der Arme wie in 23 C
dargestellt eingeführt
werden können.
Elastische Stricke 180 werden an einem jeden der Arme 178 befestigt, um
die Arme, wie in den vorherigen Ausführungsformen, geschlossen um
die Instrumentenhandgriffe zu befestigen. Andere Äquivalente
der Bänder 180 können beim
Verschließen
der Arme 178 um die Instrumentenhandgriffe herum verwendet
werden.
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Indem
eine abnehmbare Kappe auf der Hülle bereitgestellt
wird, ist es nicht erforderlich, dass der gefaltete Abschnitt der
Hülle sehr
weit sein muss. Die Hülle
kann viel enger sein, wenn das Instrument in die Hülle von
oben eingeführt
werden kann. Auf diese Art und Weise ist es nicht erforderlich,
dass Handhabungsringe des Instrumentes durch die Hülle passen müssen (siehe 23). Die Verwendung dieser
Hülle ist
in den 23A bis 23D dargestellt. Die entfernbare
Kappe 172 wird zuerst von dem proximalen Ende der Hülle 170 entfernt,
wodurch das Innenvolumen der Hülle
exponiert wird. Das Instrument 182 kann dann in die Hülle eingeführt werden.
Wie in 23B gezeigt,
stellt das Innenvolumen der Hülle genügend Raum
zum Handhaben des Instrumentes bereit. Die Kappe 172 wird
dann über
die Handgriffe des Instrumentes angeordnet, wobei ein jeder Handgriff
durch die Arme 178 der Kappe eingeführt wird, so dass sie aus den
Armen, wie in 23C dargestellt,
vorstehen. Die Kappe 172 wird dann am distalen Ende 174 der
Hülle befestigt,
indem der ringförmige
Flansch 176 in die innere ringförmige Rille der Kappe eingeführt wird,
wie zuvor beschrieben. Die Stricke 180 werden als nächstes um
den Arm 178 fest angezogen (z. B. durch einen Knoten mit
einem halben Schlag), wodurch die Arme mit den Instrumentenhandgriffen
versiegelt werden. Die Vorrichtung ist nun zur Verwendung in der
gleichen Art und Weise bereit, wie die zuvor beschriebene Vorrichtung.
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Die 24 und 25 zeigen eine weitere Anordnung, wo
die Hülle
der Vorrichtung mit dem Körpergewebe
auf der äußeren Oberfläche des
den Einschnitt umgebenden Gewebes befestigt ist. Unter Bezugnahme
auf 24 besteht diese
Anordnung aus einer Hülle 184 mit
einer weiten kreisförmigen Basis
mit einer vorstehenden ringförmigen
Krempe 186. Die Krempe 186 ist an der äußeren Oberfläche des
Körpergewebes 188 durch
Klebestreifen 190 befestigt. Alternativ kann die Krempe 186 an
dem Gewebe 188 durch Festnähen oder andere äquivalente Mittel
befestigt werden. Die Hülle 184 erstreckt
sich von ihrer Basis nach oben und verjüngt sich zu einem Faltenbalgabschnitt
mit einer Vielzahl von kreisförmigen
Falten 192. Das Verjüngen
der Hülle
verleiht ihr eine im Allgemeinen konische Konfiguration, wobei ein
größeres Innenvolumen
der Hülle
benachbart ihrer ringförmigen
Krempe 186 angeordnet ist als das Volumen der Hülle benachbart
den Falten 192. Die Falten 192 erhöhen die
Flexibilität
der Hülle
und erlauben ihr, sich von dem Gewebeeinschnitt 194 hinweg
zu expandieren und zum Einschnitt hin zu komprimieren.
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Eine
Zugangsöffnung 196 verläuft durch
die Seite der Hülle
gerade unterhalb der Falten 192. Die Öffnung 196 wird zum
Insufflieren von Gas in die Körperhöhle bereitgestellt,
die durch den Einschnitt 194 und das Innenvolumen der Hülle zugänglich ist.
Ein ähnlicher
Zugang kann an den Hüllen
der zuvor beschriebenen Anordnungen vorgesehen sein.
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Gerade
oberhalb der Vielzahl der kreisförmigen
Falten 192 wird das distale Ende der Hülle als eine zylindrische Büchse 198 ausgebildet.
Ein Ventil 200 ist gegen die innere Oberfläche der
Büchse 198 positioniert
und geschlossen versiegelt ein Instrument oder eine Hand eines Chirurgen,
das/die durch das Ventil eingeführt
ist, oder schließt
die zentrale Öffnung 202 des
Ventils, wenn die Vorrichtung oder die Hand entfernt wird. Das Ventil 200 kann
ein Toroid aus Schaum sein, das an der inneren Oberfläche der Büchse 198 befestigt
ist. Die Elastizität
des Schaums erlaubt, dass seine zentrale Öffnung 202 expandiert, wenn
ein Instrument oder die Hand des Chirurgen durch die Öffnung eingeführt wird,
wobei ein versiegelter Verschluss um das Instrument oder die Hand beibehalten
wird, der ausreichend ist, um den Insufflationsdruck in der Körperhöhle und
dem Inneren der Hülle
aufrechtzuerhalten. Die Versiegelung 200 kann auch eine
aufblasbare Blase mit einer Toroidform sein, die in der gleichen
Art und Weise funktioniert wie die Schaum-Toroid-Versiegelung. Zusätzlich können das
Toroid-Schaumventil und das aufblasbare Blasentoroidventil mit einer
Reibungspassung in das Innere der Hüllenbüchse 198 eingepasst
und daraus entfernbar sein. Bei dieser Variation des Ventils verbleibt
es um den Gelenkkasten des chirurgischen Instrumentes oder um das
Handgelenk des Chirurgen herum versiegelt, wenn das Instrument oder
das Handgelenk aus dem Inneren der Hüllenbüchse 198 entfernt
wird. Bei der Verwendung eines Ventils dieses Typs muss das elastische
Material der Hülle 184 durch
eine chirurgische Klemme wie zuvor beschrieben geschlossen geklemmt
werden, um den Insufflationsdruck in der Körperhöhle aufrechtzuerhalten, wenn
die Vorrichtung oder das Handgelenk mit angebrachter Dichtung aus
dem Inneren der Instrumentenbüchse 198 entfernt
wird. Beim erneuten Einführen
des Instrumentes oder des Handgelenks mit der angebrachten Versiegelung
zurück
in das Innere der Hülle,
wobei die Toroid-Versiegelung in dem Büchseninneren 198 der
Hülle angeordnet
ist, kann dann die Klemme, die die Hülle geschlossen versiegelt,
entfernt werden, um Zugang zu der Vorrichtung durch den Gewebeeinschnitt 194 zu
erlauben. Die erneut positionierte Versiegelung in der Hüllenbüchse 198 hält den Insufflationsdruck
in der Körperhöhle und dem
Hülleninneren
aufrecht.
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26 zeigt die flexible Hülle 206 ähnlich den
zuvor beschriebenen Ausführungsformen
der Hülle
an einen Kranz 201 befestigt, der ebenfalls ähnlich zu
den in den 1 bis 23 beschriebenen Kränzen ist.
Die Hülle 208 ist
als permanent an den Kranz 210 befestigt gezeigt. Das proximale
Ende der Hülle 212 kann
jedoch zu dem Kranz 210 in einer Vielzahl von Art und Weisen
befestigt sein, wie zuvor beschrieben. Das obere Ende des Kranzes 210 kann in
die Öffnung
am proximalen Ende 212 der Hülle eingeführt sein und die Hülle um den
Kranz durch einen Strick, wie beispielsweise eine Länge aus
elastischem Schlauch oder einer Länge eines Nahtmaterials, befestigt
sein. Das proximale Ende der Hülle kann
auch mit dem Kranz in anderen äquivalenten Art
und Weisen befestigt sein.
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Der
Kranz 210 ist ähnlich
den zuvor beschriebenen Anordnungen des zweiten Kranzes. Er kann
auch lösbar
mit einem ersten Kranz verbunden sein, wie in den 1 bis 4 und 5 bis 8 gezeigt. Alternativ kann das untere
Ende 216 des Kranzes direkt in den Gewebeeinschnitt 218 eingeführt sein,
wie in 26 gezeigt. Der
Einschnitt 218, der durch das Körpergewebe 220 geführt ist,
wäre kleiner
als die Peripherie des unteren Endes 216 des Kranzes, so dass
das den Einschnitt umgebende Gewebe gestreckt wird, um um den Kranz
herum zu passen. Der Kranz 210 würde sich dann in den Einschnitt 218 erstrecken
und vor Ort an dem Körpergewebe 220 befestigt
werden durch eine Vielzahl von Nähten 222, die
durch das Gewebe und den Kranz um die Peripherie des Kranzes herum
verlaufen. Alternativ könnte
sich der Kranz in den Einschnitt erstrecken und vor Ort befestigt
sein durch Klebebänder
oder andere äquivalente
Mittel.
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Die
Hülle 208 von 26 unterscheidet sich von
den zuvor beschriebenen Hüllen
dahingehend, dass eine zweite Öffnung 224 und
eine dritte Öffnung 226 in
der Hülle
bereitgestellt und geschlossen versiegelt werden durch flexible
Streifen 228, 230 mit gegenüberliegenden Nuten und Federn
von der Art, wie sie auf Kunstoffbeuteln der Marke Ziploc® verwendet
werden. Die gegenüberliegenden
flexiblen Streifen mit Nut 228 und Feder 230,
die an der zweiten Öffnung 224 offen
und an der dritten Öffnung 226 geschlossen
gezeigt sind, stellen zwei Öffnungen
in der Hülle 208 bereit,
die leicht geöffnet
und geschlossen werden können,
wie erforderlich. Darüber
hinaus stellen sie in ihren geschlossenen Positionen eine ausreichende
Versiegelung dar, um den Insufflationsdruck in der Körperhöhle und
dem Hülleninneren
aufrechtzuerhalten. Indem zwei Nut- und Federverschlüsse an der
zweiten Öffnung 224 und
der dritten Öffnung 226 bereitgestellt
werden, wird ermöglicht, dass
die Hand des Chirurgen durch eine Öffnung eingeführt wird
und die Öffnung
geschlossen um das Handgelenk des Chirurgen versiegelt wird, entweder durch
Schließen
der Nut- und Federstreifen oder durch Befestigen der Hülle benachbart
der zweiten Öffnung,
die um das Handgelenk des Chirurgen mit einem flexiblen Band geschlossen
ist, wie bei den vorherigen Ausführungsformen
verwendet. Wenn die Hülle
um das Handgelenk des Chirurgen geschlossen befestigt ist, können, wenn
verschiedene Instrumente von dem Chirurgen benötigt werden, diese Instrumente
aus dem Hülleninneren
entfernt und in das Innere eingeführt werden, wo sie durch die
Hand des Chirurgen durch die dritte Öffnung 226 gegriffen
werden können.
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Eine
jede der später
beschriebenen Anordnungen der Vorrichtung wird auf die gleiche Art
und Weise wie die erste beschriebene Vorrichtung beim Bereitstellen
eines Zuganges für
eine Hand oder ein Instrument durch einen Körpergewebeeinschnitt verwendet,
während
der Insufflationsdruck oder ein Pneumoperitoneum innerhalb des Körpers aufrechterhalten
wird.
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Zusätzlich kann
die Vorrichtung verwendet werden, indem sie ein jedes der Instrumente
innerhalb ihrer eigenen Hülle
der Vorrichtung enthält,
die bei einem minimalinvasiven chirurgischen Eingriff verwendet
werden sollen. Der zweite Kranz 4 von einer jeden Hülle würde dann
erlauben, dass die Instrumente, in ihrer eigenen Hülle enthalten,
schnell mit dem ersten Kranz 2 verbunden werden könnten, sofern
dies während
des Verlaufes der Operation erforderlich wird. Der erste Kranz 2 würde mit
einer Ventilstruktur in seinem Inneren versehen werden, z. B. einer
Struktur oder einer anderen äquivalenten
Art von Ventil innerhalb der Innenbohrung des ersten elastomeren
Kranzes, um die Bohrung zu schließen und zu versiegeln, während Instrumente
in ihren eigenen Hüllen
von dem ersten Kranz entfernt und daran angebracht werden. Die oben
beschriebene lösbare
Schnellverbindung des ersten Kranzes und des zweiten Kranzes kann
auch ersetzt werden durch andere Arten von bekannten Verbindungsarten,
z. B. einer Verbindung vom Bajonett-Typ, die erlaubt, dass der erste
Kranz und der zweite Kranz schnell verbunden oder getrennt werden
können,
wie erwünscht. Darüber hinaus
kann die Größe der Hülle gegenüber der
in den Figuren gezeigten wesentlich größer sein, so dass mehrere Instrumente,
die erforderlich sind, um eine spezielle Operation durchzuführen, in
der einen Hülle
enthalten sein könnten.
Dies würde
erlauben, dass der Chirurg die in der Hülle enthaltenen Instrumente
wie benötigt
aufnimmt und verwendet, ohne die Versiegelung in der Wand der Hülle oder
um das Handgelenk des Chirurgen zu durchbrechen, um Instrumente
aus der Hülle
zu entfernen oder zusätzliche
Instrumente in die Hülle
einzuführen.
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27 zeigt eine weitere Anordnung
des Zugangspunktgehäuses 250,
die aus einem ersten Gehäuseteil 252 und
einem zweiten Gehäuseteil 254 besteht.
Das erste Gehäuseteil 252 weist
bevorzugterweise eine zylindrische Konfiguration auf mit einer zylindrischen
Zugangsöffnung 256,
die sich dadurch hindurch erstreckt. Eine ringförmige Rille 258 ist
im Inneren der ersten Gehäuseöffnung 256 ausgebildet und
ein ringförmiger
Flansch 260 einer Hautschraube 262 wird in der
ringförmigen
Rille aufgenommen. Der Eingriff des Flansches in die Rille befestigt
die Hautschraube 262 an dem Zugangspunktgehäuse 250. Wie
unter Bezugnahme auf die Ausführungsform
von 1 bis 3 beschrieben, wird die Hautschraube 262 in
den Einschnitt 264 durch das Körpergewebe 266 eingeschraubt,
um das Zugangspunktgehäuse 250 an
dem Gewebe über
dem Einschnitt zu befestigen. Die zylindrische Innenoberfläche der
ersten Gehäuseteilöffnung 256 weist
auch innere Schraubengewinde 268 auf, die benachbart der
Spitze des Gehäuseteils
an der inneren Oberfläche
der Zugangsöffnung
ausgebildet sind. Gerade unterhalb der inneren Schraubengewinde
ist eine ringförmige
Schulter 270 an der inneren Oberfläche der Öffnung ausgebildet.
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Das
zweite Gehäuseteil 254 weist
ebenfalls eine zylindrische Konfiguration und eine zylindrische Zugangsöffnung 272 auf,
die sich dadurch in sein Inneres erstreckt. Die Zugangsöffnung 272 des
zweiten Teils weist im Wesentlichen die gleiche Durchmessergröße auf wie
die Zugangsöffnung 256 des
ersten Gehäuseteils. Äußere Schraubengewinde 274 sind an
der Außenseite
des zweiten Gehäuseteils
ausgebildet. Die äußeren Schraubengewinde
sind komplementär
zu den inneren Schraubengewinden des ersten Gehäuseteils. Ein Flansch 276 steht über die äußeren Schraubengewinde
an der Spitze des zweiten Gehäuseteils
vor. Der Flansch 276 weist bevorzugterweise eine hexagonale
Konfiguration auf, die das händische
Eindrehen des Flansches und des zweiten Gehäuseteils erleichtert.
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Eine
Hüllenbüchse 278,
wie eine der zuvor beschriebenen Anordnungen der Büchse oder
der noch zu beschreibenden Anordnungen, ist an dem Zugangspunktgehäuse 250 zwischen
dem ersten und zweiten Gehäuseteil
angebracht. Die Büchse 278 weist
einen ringförmigen
Ring 280 auf, der an ihrer proximalen Öffnung befestigt ist. Der ringförmige Ring 280 passt
zwischen die Oberfläche
an der Spitze des ersten Gehäuseteils 252 und
der Bodenoberfläche
des Flansches 276 des zweiten Gehäuseteils. Der ringförmige Ring 280 ist
elastisch und komprimierbar und stellt eine versiegelte Verbindung
zwischen der Büchse
und dem Zugangspunktgehäuse bereit.
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Ein
ringförmiges
Ventilelement 282 ist in der Zugangsöffnung des Zugangspunktgehäuses zwischen
dem ersten und dem zweiten Gehäuseteil
angeordnet. Das ringförmige
Ventilelement 282 ist aus einem komprimierbaren, elastischen
Material konstruiert. Eine Einlassöffnung 284 reicht
durch das Ventilelement 282. Indem das zweite Gehäuseteil 254 selektiv
so gedreht wird, dass es nach unten zu dem ersten Gehäuseelement 252 gedreht
wird, wird das ringförmige
Ventilelement 282 innerhalb der Zugangsöffnung des Zugangspunktgehäuses komprimiert.
Das Komprimieren des ringförmigen
Ventilelementes zwischen den zwei Gehäuseteilen verursacht, dass
sich die Einlassöffnung 284 des
Elementes zusammenzieht, wobei die Einlassöffnung verschlossen wird. Die
zusammengezogene, verschlossene Einlassöffnung wird durch die gestrichelten
Linien in 27 dargestellt.
Indem das zweite Gehäuseelement 254 so
gedreht wird, dass es sich von dem ersten Gehäuseelement 252 entfernt,
verursacht die Elastizität
des ringförmigen
Ventilelements 282, dass es seine in 27 gezeigte nicht-komprimierte Konfiguration
wieder einnimmt, wodurch die Einlassöffnung 284 geöffnet wird.
Auf diese Weise öffnet
und schließt
das Zugangspunktgehäuse 250 selektiv
den Zugang zu dem Körpergewebeeinschnitt 264.
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28 zeigt ein weiteres Zugangspunktgehäuse 290.
Dieses Gehäuse
weist ebenfalls eine zylindrische Konfiguration mit einer zylindrischen
Zugangsöffnung 292 auf,
die sich durch die Mitte des Gehäuses
erstreckt. Eine ringförmige
Rille 294 ist in der inneren Oberfläche der Gehäusezugangsöffnung ausgebildet und ein
ringförmiger
Flansch 296 einer Hautschraube 298 wird in der
ringförmigen
Rille aufgenommen. Der Eingriff des ringförmigen Flansches 296 in
die ringförmige
Rille 294 befestigt die Hautschraube an dem Zugangspunktgehäuse.
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Ein
Torventilelement 300 ist in dem Gehäuse 290 angebracht
und öffnet
und schließt
den Zugang selektiv durch die Gehäusezugangsöffnung 292. Das Torventilelement
ist ein Hobelteil mit einer größeren Breite
als der Durchmesser der Gehäusezugangsöffnung 292.
Die Länge
des Torventils erstreckt sich von einer T-förmigen Leiste 302 an
ihrem rückwärtigen Ende
oder linkshändigen
Ende, wie in 28 dargestellt,
durch einen horizontalen Schlitz 304 mit einem rechtwinkligen
Querschnitt entsprechend dem rechtwinkligen Querschnitt des Torventils,
zu einem manuellen Knopf 306 am vorderen Ende des Torventils, der
außerhalb
des Zugangspunktgehäuses
angeordnet ist. Das Tor weist eine Einlassöffnung 308 auf, die sich
dadurch hindurch erstreckt. Die Einlassöffnung 308 ist kreisförmig und
hat die gleiche Größe wie die Gehäusezugangsöffnung 292.
Sie ist an dem Tor so angeordnet, dass in der Ruheposition des Tores
die Einlassöffnung
von der Gehäusezugangsöffnung, wie
in 28 gezeigt, versetzt
ist, wodurch der Zugang zu dem Einschnitt durch die Zugangsöffnung blockiert
ist. Die T-förmige
Leiste 302 des Tores ist innerhalb einer rechtwinkligen
Kammer 310 in dem Zugangspunktgehäuse angeordnet. Die Kammer
ist ausreichend groß dimensioniert
um zu erlauben, dass die T-förmige
Leiste 302 durch einen Teil der Kammer hin und her geschoben
werden kann und dadurch das Torventil 302 durch den horizontalen Schlitz 304 in
dem Zugangspunktgehäuse
hin und her geschoben werden kann. Eine Feder 312 spannt das
Torventil nach rechts vor, wie in 28 dargestellt.
Die Kammer 310 ist ausreichend groß um zu erlauben, dass der
Knopf 306 manuell betätigt
wird, was verursacht, dass sich das Torventil nach links über eine
ausreichende Strecke bewegt, um die zylindrische Zugangsöffnung 292 des
Gehäuses
mit der Einlassöffnung 308 des
Torventils auszurichten. Die Einlassöffnung 308 weist einen
Durchmesser auf, der zu dem der Zugangsöffnung 292 passt und wenn
sie mit der Zugangsöffnung
ausgerichtet ist, Zugang durch das Gehäuse 290 und durch
die Hautschraube 298 und den Gewebeeinschnitt erlaubt.
Die Freigabe des manuellen Knopfes 306 verursacht, dass
sich das Torventil unter der Vorspannung der Feder 312 nach
rechts in seine in 28 gezeigte Ruheposition
bewegt, wodurch die Gehäusezugangsöffnung 292 geschlossen
wird.
-
Ein
ringförmiger
Flansch 306 wird an der Spitze des Gehäuses 290 bereitgestellt,
der die Zugangsöffnung 292 umgibt.
Eine flexible Instrumentenversiegelung 318 wird über dem
ringförmigen Flansch
angeordnet. Die Versiegelung weist einen nach innen vorspringenden
ringförmigen
Flansch 320 auf, der unterhalb des ringförmigen Flansches 316 des
Gehäuses
eingreift, um die Versiegelung über
der Gehäusezugangsöffnung 292 sicher
zu halten. Eine Öffnung 292 verläuft durch
die Mitte der Vorrichtungsversiegelung. Die Öffnung 322 ist viel kleiner
dimensioniert als die Zugangsöffnung 292 des Gehäuses. Die
Vorrichtungsversiegelung 318 ist aus einem streckbaren,
elastischen Material konstruiert, das erlaubt, dass sich die Versiegelungsöffnung 322 expandiert,
wenn ein chirurgisches Instrument durch die Öffnung eingeführt wird.
Das Strecken der Versiegelung 318 um das durch die Versiegelungsöffnung 322 eingeführte Instrument
stellt einen Zugang durch die Versiegelung bereit, während sie
um das Instrument herum versiegelt, wodurch der Insufflationsdruck
in der Körperhöhle aufrechterhalten
wird. Wenn das Torventil in seine offene Position nach links, wie
in 28 betrachtet, bewegt
wird, kann ein chirurgisches Instrument durch die Versiegelungsöffnung und
das Gehäuse
in den Gewebeeinschnitt eingeführt
werden.
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Eine
Hülle 324 ähnlich den
zuvor beschriebenen Hüllen
ist außen
an dem Zugangsgehäuse 290 befestigt.
Die Hülle
weist einen Öffnung
an einem Ende mit einem elastischen Ring 326 auf, der um
die Öffnung
angeordnet ist. Der Ring 326 kann ein elastisches Band
sein, ein O-Ring
oder ein anderer gleichwirkender Mechanismus, der verwendet werden
kann, um die Öffnung
der Hülle 324 um
das Zugangspunktgehäuse 290 zu
befestigen.
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Wie
in den vorherigen Anordnungen weist die Hülle 324 eine im Allgemeinen
röhrenförmige Büchsenkonfiguration
auf mit der Ausnahme, dass das gegenüberliegende Ende der Hülle von
dem Zugangsgehäuse 290 keine Öffnung aufweist.
Die Hülle 324 ist
an ihrem gegenüberliegenden
Ende geschlossen und weist vier invertierte fingerförmige Anhänge 328 auf,
die in der Hülle
ausgebildet sind und sich in das Innenvolumen der Hülle erstrecken.
Die Anhänge 328 sind
so dimensioniert, dass sie die fünf Finger
einer jeden Hand des Chirurgen darin aufnehmen können. Sie erlauben es dem Chirurgen,
ein Instrument innerhalb des Innenvolumens der Hülle 324 handzuhaben,
ohne dass eine zweite Öffnung
in der Hülle
erforderlich wäre,
die um den Arm des Chirurgen oder das Instrument herum versiegelt
werden müsste,
wie in den vorherigen Anordnungen der Hülle.
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29 zeigt ein weiteres Zugangspunktgehäuse 330 und
eine zusätzliche
Anordnung der Hülle 322.
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Das
Zugangspunktgehäuse 330 ist ähnlich der
Ausführungsform
des in 28 gezeigten
Gehäuses.
Das Gehäuse
weist ebenfalls eine zylindrische Konfiguration mit einer Hautschraube 334 auf, die
an dem unteren Ende des Gehäuses
in im Wesentlichen der gleichen Art und Weise befestigt ist wie
in der zuvor in 28 beschriebenen
Ausführungsform.
Eine im Allgemeinen zylindrische Zugangsöffnung 336 reicht
durch das Gehäuse
und expandiert, während
sie sich von der Spitze des Gehäuses
zum Boden des Gehäuses
erstreckt. Ein ringförmiger
Flansch 338 umgibt die Zugangsöffnung an der Spitze des Gehäuses und
eine Instrumentenversiegelung 340 ist über dem Flansch in der selben
Art und Weise wie bei der zuvor beschriebenen Ausführungsform
befestigt.
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Die
Ausführungsform
des Zugangspunktgehäuses 330 von 29 unterscheidet sich von
der Ausführungsform
von 28 insoweit, als
dass sie kein Torventil umfasst und die damit in Beziehung stehende
Struktur. Stattdessen wird die Vorrichtungsversiegelung 340 der
Ausführungsform
nach 29 mit einem Stopfen 342 versehen,
der mit der Versiegelung durch ein Halteseil 344 verbunden
ist. Der Stopfen 342 ist so dimensioniert, dass er in der
Versiegelungsöffnung 346 der
Vorrichtungsversiegelung versiegelnd sitzt, wodurch die Versiegelungsöffnung verschlossen
wird und der Insufflationsdruck in der Körperhöhle aufrechterhalten wird.
Der Stopfen 342 ist ausreichend groß dimensioniert, so dass er
leicht in die Versiegelungsöffnung
eingeführt
werden kann, um den Zugang durch das Zugangspunktgehäuse zu verschließen und
manuell von der Öffnung
entfernt werden kann, um Zugang durch das Gehäuse bereitzustellen. Die Instrumentenversiegelung 340 ist
aus einem flexiblen, elastischen Material konstruiert, das es erlaubt,
dass sich die Versiegelungsöffnung 346 um
ein durch die Öffnung
eingeführtes
Instrument herum streckt, wodurch Zugang durch die Öffnung bereitgestellt
wird, während
um das Instrument herum versiegelt wird, Die Hülle 332 ist ähnlich zu
der in 26 gezeigten
mit der Ausnahme, dass die Hülle 332 nur
einen Verschluss 348 vom Zip-Typ an der Seite der Hülle zwischen
seinen Enden und einen Verschluss 350 vom Velcro®-Typ
um das Ende der Hülle
gegenüberliegend
dem Zugangspunktgehäuse 330 aufweist.
Wie in den vorherigen Anordnungen weist die Hülle eine im Allgemeinen röhrenförmige Büchsenkonfiguration
auf. Das Ende der Hülle
gegenüberliegend
dem Verschluss 350 vom Velcro®-Typ
ist an einem zylindrischen Kranz 352 mit einem radial nach
außen
vorstehenden ringförmigen Flansch 354 befestigt.
Der Kranz 352 erstreckt sich um die Öffnung zu der Hülle. Eine
ringförmige
Kappe 356 wird an dem Kranz 352 zum Drehen der
Kappe relativ zu dem Kranz angebracht. Die Kappe weist einen Satz
von Gewinden 358 auf, die in ihrer inneren Oberfläche ausgebildet
sind. Ein komplementärer Satz
von Gewinden 360 ist um die äußere Oberfläche des Zugangspunktgehäuses 330 ausgebildet.
Der Eingriff der Gewinde der ringförmigen Kappe 356 in die
Gewinde 358 des Gehäuses
befestigt die Hülle lösbar mit
dem Gehäuse.
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Die 30 bis 32 zeigen ein Zugangspunktgehäuse 362 der
Erfindung. Diese Ausführungsform des
Zugangspunktgehäuses
kann mit einer jeglichen Hülle
verwendet werden, kann aber auch ohne eine angebrachte Hülle verwendet
werden. Das in 30 gezeigte
Zugangspunktgehäuse 362 wird
in Verwendung mit einer weiteren Anordnung der Hülle 364 gezeigt, die
nicht an dem Zugangspunktgehäuse
angebracht ist, wie erläutert
werden wird.
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Das
Zugangspunktgehäuse 362 besteht
aus einem ersten Gehäuseteil 366 und
einem zweiten Gehäuseteil 368.
Die 30, 31 und 32 zeigen
Variationen des ersten Gehäuseteils,
die sich nur geringfügig
voneinander unterscheiden. In den 30 und 31 weist das erste Gehäuseteil 366 eine
zylindrische Konfiguration mit einer zylindrischen inneren Oberfläche 370 und
einen ringförmigen
Flansch 372 auf, der radial über eine geringe Entfernung
vom Boden des Gehäuseteils
nach innen vorsteht. Der Flansch 372 stellt eine Anstoßoberfläche für den ringförmigen Flansch 374 einer
Hautschraube 376 bereit. Die Hautschraube 376 wird
verwendet, um das Zugangspunktgehäuse 362 an dem Gewebeeinschnitt
zu befestigen, das über
dem Gewebeeinschnitt positioniert ist. Eine kleine Kerbe 378 ist
in der zylindrischen Seitenwand 380 des ersten Gehäuseteiles
vorgesehen.
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Ein
erstes ringförmiges
Teil ist innerhalb der zylindrischen Seitenwand 380 des
ersten Gehäuseteils 366 befestigt.
Das erste ringförmige
Teil besteht aus einem Bodenring 382 und einem Spitzenring 384.
Die beiden Ringe sind im Wesentlichen identisch zueinander mit der
Ausnahme, dass der Bodenring 382 eine vorstehende Nase 386 aufweist
und eine ringförmige
Rille 388 an seiner oberen Oberfläche. Der obere Ring weist eine
vorstehende ringförmige
Leiste 390 auf, die so dimensioniert ist, dass sie in der
ringförmigen
Leiste 388 des Bodenringes aufgenommen werden kann.
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Eine
röhrenförmige, flexible
und elastische Büchse 392 wird
an dem ersten ringförmigen
Teil befestigt. Die Büchse
weist gegenüberliegende
erste und zweite Enden auf. Das erste Ende 394 wird zwischen
dem Bodenring 382 und dem oberen Ring 384 des
ersten ringförmigen
Teils gestreckt und ist dazwischen an der ringförmigen vorspringenden Leiste 390 befestigt,
die in die ringförmige
Rille 388 des Teils eingeführt ist. Das erste Ende 394 der
Büchse kann
zwischen dem Bodenring und dem oberen Ring des ersten ringförmigen Teils
durch Kleber oder andere äquivalente
Verfahren befestigt werden. Das erste ringförmige Teil wird dann in die
zylindrische Seitenwand 380 des ersten Gehäuseteils 366 eingeführt, wobei
die vorstehende Nase 386 in die Kerbe 378 des
ersten Gehäuseteils
eingreift. Der Eingriff der Nase in die Kerbe befestigt das erste
ringförmige Teil
stationär
relativ zu dem ersten Gehäuseteil 366.
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Das
zweite Gehäuseteil 368 ist
dem ersten Gehäuseteil
insoweit ähnlich,
als dass es eine zylindrische Konfiguration aufweist, die im Wesentlichen die
gleiche Größe aufweist
wie das erste Gehäuseteil.
Das zweite Gehäuseteil
weist eine zylindrische Seitenwand 396 mit einer zylindrischen
Innenoberfläche 398 auf.
Ein ringförmiger
Flansch 400 steht nach innen von der zylindrischen Seitenwand 396 an
der Spitze des zweiten Gehäuseteils
vor. Ein Paar bogenförmiger
Kerben 402 sind in der zylindrischen Seitenwand 396 gegenüber dem
ringförmigen Flansch 400 ausgebildet.
Bevorzugterweise sind die bogenförmigen
Kerben 402 direkt aneinander gegenüberliegend positioniert und
erstrecken sich über 120° des Umfanges
der zylindrischen Seitenwand. Innerhalb des zweiten Gehäuseteils,
wo die innere Oberfläche 398 der
zylindrischen Seitenwand auf die innere Oberfläche des ringförmigen Flansches 400 stößt, wird
eine kreisförmige
Aussparung 404 ausgebildet. Ein O-Ring 406 wird
in der kreisförmigen
Aussparung 404 aufgenommen.
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Ein
zweites ringförmiges
Teil ist innerhalb des zweiten Gehäuseteils 368 zum Drehen
angebracht. Das zweite ringförmige
Teil besteht aus einem Bodenring 408 und einem oberen Ring 410.
Der Bodenring und der obere Ring des zweiten ringförmigen Teils
sind ähnlich dem
Bodenring und dem oberen Ring des ersten ringförmigen Teils mit der Ausnahme,
dass der obere Ring 410 ein Paar vorstehender Nasen 412 an
gegenüberliegenden
Seiten des Ringes aufweist. Der obere Ring 410 weist auch
eine ringförmige
Rille 414 auf, die an seiner Unterseite ausgebildet ist.
Der Bodenring 408 weist eine ringförmige Leiste 416 auf,
die auf seiner oberen Oberfläche
ausgebildet ist und so dimensioniert ist, dass sie in der ringförmigen Rille 414 des
oberen Ringes aufgenommen werden kann.
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Das
zweite Ende 418 der röhrenförmigen Büchse 392 wird
zwischen dem oberen Ring 410 des zweiten röhrenförmigen Teiles
und dem Bodenring 408 gestreckt und ist dazwischen durch
den Eingriff der ringförmig
vorstehenden Leiste 416 in der ringförmigen Rille 414 befestigt.
Der obere Ring und der Bodenring eines zweiten ringförmigen Teils
können durch
Klebstoffe oder äquivalente
Verfahren aneinander befestigt werden, wodurch das zweite Ende der
röhrenförmigen Büchse zwischen
den zwei Ringen befestigt wird. Der obere Ring 410 und
der Bodenring 408 des zweiten röhrenförmigen Teils werden zu der
zylindrischen Seitenwand 396 des zweiten Gehäuseteils 368 zusammengebaut,
wobei die gegenüberliegenden
vorstehenden Nasen 412 innerhalb der bogenförmigen Kerben 402 angeordnet sind.
Die obere Oberfläche
des oberen Ringes 410 ist im Eingriff mit dem O-Ring 406,
was eine Versiegelung zwischen dem zweiten Gehäuseteil 368 und dem
zweiten ringförmigen
Teil ausbildet. Diese Anordnung des zweiten ringförmigen Teils
in dem zweiten Gehäuseteil
erlaubt, dass das zweite ringförmige Teil
um 120° relativ
zum zweiten Gehäuseteil
gedreht werden kann.
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Das
zweite Gehäuseteil 368 wird
zu dem ersten Gehäuseteil 366 zusammengebaut,
wie in den 30 und 32 gezeigt. Die zwei Gehäuseteile
können
aneinander durch Klebstoffe, mechanische Befestiger, wie beispielsweise
Schrauben, oder durch äquivalente
Verfahren befestigt werden. Wenn das erste und das zweite Gehäuseteil
zusammengebaut sind, wird das durch den oberen Ring 384 und
den Bodenring 382 gebildete erste ringförmige Teil innerhalb des Zugangspunktgehäuses 362 stationär gehalten.
Das zweite ringförmige
Teil, das durch den oberen Ring 410 und den Bodenring 408 gebildet
ist, ist in der Lage, um 120° zwischen
einer ersten und zweiten Position des zweiten ringförmigen Teils
relativ zu dem Zugangspunktgehäuse
gedreht zu werden. Die erste Position des zweiten ringförmigen Teiles
relativ zum Zugangspunktgehäuse
ist in 30 gezeigt. In
dieser Position bildet das Innere der röhrenförmigen Büchse 392 eine Einlassöffnung durch das
Zugangspunktgehäuse
und stellt einen Zugang von außerhalb
des Gehäuses
durch den Gewebeeinschnitt vermittels der Hautschraube 376 bereit.
Wenn das aus dem oberen Ring 410 und dem Bodenring 408 bestehende
zweite ringförmige
Teil in seine zweite Position relativ zu dem Zugangspunktgehäuse gedreht
wird, wird die röhrenförmige Büchse 392 um ihre
mittig gelegene Einlassöffnung
verdreht und verschließt
die Einlassöffnung.
Alternativ wird für
den Fall, dass ein Gegenstand durch die Einlassöffnung des Zugangspunktgehäuses 362 eingeführt ist,
und das zweite ringförmige
Teil bestehend aus dem oberen Ring 410 und dem unteren
Ring 408 in seine zweite Relativposition zu dem Gehäuse gedreht
wird, die röhrenförmige Büchse 392 um
den durch die Einlassöffnung
eingeführten
Gegenstand verdreht, wodurch die Büchse um den Gegenstand konstringiert und
die Büchse
um den Gegenstand versiegelt wird. Auf diese Art und Weise öffnet und
schließt
das Ventilelement, das durch den ersten und zweiten ringförmigen Teil
des Zugangspunktgehäuses 362 ausgebildet
ist, den Zugang durch den Gewebeeinschnitt vermittels der Einlassöffnung selektiv.
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Die
in 30 gezeigte Hülle 364 ist
die gleiche wie die zuvor beschriebenen Hüllen, ausgenommen die Art und
Weise, mit der sie um den Gewebeeinschnitt herum befestigt ist.
In 30 ist die Hülle 364 mit
einem ringförmigen
Saugring 420 versehen, der das Zugangspunktgehäuse 362 umgibt.
Der Saugring weist eine ringförmige
Rille 422 auf, die sich um seine Unterseite erstreckt.
Ein Saugansatz 424 ist an dem ringförmigen Ring 420 angebracht
und steht mit der ringförmigen
Rille 422 in Verbindung. Bei der Anwendung wird der ringförmige Saugring 420 auf
dem Körpergewebe
angebracht, das den Einschnitt umgibt, wie in 30 gezeigt. Eine Vakuumquelle wird dann
mit dem Saugansatz 424 verbunden, wodurch ein Saugvakuumdruck
innerhalb der ringförmigen
Rille 422 des Ringes erzeugt wird. Der Saugvakuumdruck
hält den
ringförmigen
Ring 420 an der Gewebeoberfläche fest, wodurch die Hülle 364 an
der Gewebeoberfläche
befestigt wird.
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Wie
früher
angemerkt, unterscheidet sich das in 32 gezeigte
Zugangspunktgehäuse
von demjenigen von den 30 und 31 nur in der Konstruktion
des ersten Gehäuseteils.
Die restliche Konstruktion des in 32 gezeigten
Zugangspunktgehäuses
ist die gleiche wie die in 1 gezeigte.
Das erste Gehäuseteil 428 dieser
Ausführungsform
verwendet keine Hautschraube 376, um das Zugangspunktgehäuse über dem
Einschnitt befestigend anzubringen. Deshalb ist es nicht erforderlich,
dass die zylindrischen Seitenwände 430 dieses
ersten Gehäuseteiles
so groß sind
wie die von 31, da es nicht
erforderlich ist, dass sie den ringförmigen Flansch 374 der
Hautschraube darin aufnehmen müssen.
Stattdessen wird das Äußere des
ersten Gehäuseteils 428 mit
einem Paar entgegengesetzt vorspringenden Armen 432 versehen.
Kerben 434 werden in den oberen Oberflächen der Arme vorgesehen. Indem
das Zugangspunktgehäuse
an dem Körpergewebe,
das den Einschnitt umgibt, befestigt wird, werden die vorstehenden
Arme 432 mit dem Körpergewebe
vernäht,
wobei das Nahtmaterial durch die Kerben 434 von einem jeden
der Arme schleifenförmig
geführt
wird. Auf diese Weise wird das erste Gehäuseteil 428 des Zugangspunktgehäuses befestigt über dem
Gewebeeinschnitt gehalten.
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Obwohl
die Erfindung unter Bezugnahme auf spezifische Ausführungsformen
beschrieben worden ist, sollte verstanden werden, dass andere Variationen
und Anpassungen der Erfindung vorgenommen werden können, ohne
vom beabsichtigten Umfang der durch die nachfolgenden Ansprüche definierten Erfindung
abzuweichen.