DE69633900T2 - Verfahren und Anlage zur Sandentfernung und zur physikalisch-chemischen Klärung von städtischen und industriellen Abwässern - Google Patents

Verfahren und Anlage zur Sandentfernung und zur physikalisch-chemischen Klärung von städtischen und industriellen Abwässern Download PDF

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Description

  • Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, die Ausführung der Funktion der Sandabscheidung, die eventuell mit einer Entfettung vervollständigt wird, eines städtischen oder industriellen Abflusses mit mittlerem Durchsatz beispielsweise in der Trockenzeit oder Zeit mit geringem Regen, und einer ergänzenden Funktion der physiko-chemischen gefilterten Dekantierung für große Mengen, wie die Mengen in Regenzeiten, in ein und derselben kompakten Anlage zu ermöglichen.
  • Bis zu einer jüngeren Epoche waren die Abwasserreinigungsanlagen so bemessen, dass in den Einheitsnetzen, die die Abwässer und die Regenrieselwässer aufnahmen, Mengen bis zu einem Maximum von ungefähr 2 bis 2,5 mal der mittleren Menge dieser Netze in der Trockenzeit behandelt werden. Die überschüssigen Mengen (oder Übermengen) in der Regenzeit wurden gewöhnlich ohne Behandlung in die natürliche Umgebung durch Überlaufkanäle abgeleitet, die sich im Netz oder am Kopf der Station, stromaufwärts oder stromabwärts vom Sandabscheider befanden.
  • Es wird daran erinnert, dass eine Anlage zur Wasserbehandlung klassisch eine Rechenreinigungsstufe, eine Sandabscheidungsstufe (sogar eine Entfettungsstufe) und eine oder mehrere Behandlungsstufen (erste, zweite, sogar dritte Stufe) umfasst.
  • In Anbetracht der großen Mengen von Verschmutzung, die durch die einheitlichen Wässer von Regenzeiten mitgeführt werden, wird es nun als erforderlich erkannt, in wirtschaftlich vernünftigen Grenzen, die überschüssigen Wässer von Regenzeiten vor der Abgabe in die natürliche Umgebung zu behandeln, um die Verschlechterung dieser Umgebungen als Folge der Regenereignisse zu begrenzen.
  • Da die biologischen Verfahren Schwierigkeiten haben, starke Schwankungen der zu behandelnden Verschmutzungsbelastung anzunehmen, werden die Spitzen von Regenzeiten nur bis zu einer Menge in der Größenordnung von 2 bis 3 mal der mittleren Menge der Trockenzeiten biologisch behandelt.
  • Von da an werden die Überschüsse gewöhnlich entweder in die natürliche Umgebung abgegeben oder durch eines der folgenden Mittel behandelt:
    • – Speicherung der Übermengen, die während des Regens abgelehnt werden, durch das Netz oder die Station, dann Umverteilung zu den Stationen während einer Dauer in der Größenordnung von 24 Stunden maximal nach dem Ende des Regens,
    • – einfache oder bessere physiko-chemische Dekantierungsbehandlung der nicht biologisch behandelten Abflüsse.
  • Der physiko-chemischen Behandlung wie der biologischen Behandlung geht gewöhnlich eine Vorbehandlung der Abflüsse voraus, während derer die Abflüsse rechengereinigt oder gesiebt werden, um von diesen die Materialien in Suspension mit einer relativ großen Größe (größer als einige Millimeter) zu trennen, dann in häufig kombinierten Anlagen vom Sand befreit und entfettet werden, um davon den Sand mit einem Durchmesser von mehr als ungefähr 200 μMetern sowie die fetten schwimmfähigen Stoffe zu trennen.
  • Die neuen Ballastdekantierungsverfahren, insbesondere für Mikrosand, wie von den französischen Patenten Nr. 88-02288 und von der französischen Patentanmeldung Nr. 94-05308, eingereicht am 2. Mai 1994, beschrieben, haben die physiko-chemische Dekantierung im Vergleich zur Speicherung für die Behandlung der Wässer von Regenzeiten wirtschaftlich sehr attraktiv gemacht.
  • Die Kosten der Anlagen zur physiko-chemischen Behandlung und zur Dekantierung addieren sich trotzdem zu jenen der klassischen Anlagen zur Vorbehandlung (Rechenreinigung, Entfettung, Sandabscheidung sowie zu jenen der klassischen Behandlungsanlagen) und steigern in nicht vernachlässigbarer Weise die Kosten für die Behandlung und dies nur für eine Verwendung in den Regenzeiten.
  • Es ist möglich, dass bestimmte Stationsbetreiber oder -konstrukteure daran gedacht haben, in punktueller Weise die Möglichkeit einer Einleitung eines Reagenz in die Sandabscheidungsanlage oder stromaufwärts von dieser vorzusehen, um die Belastung mit kohlenstoffhaltiger Verschmutzung, die nach dem Sandabscheider an einer Einheit zur biologischen Behandlung ankommt, verringern zu können, wenn diese überlastet ist.
  • Dies ist jedoch nicht geeignet, um die behandelte Menge signifikant zu erhöhen, da die maximalen hydraulischen Lasten in den Sandabscheidungsanlagen in der Größenordnung von 70 m3/m2·h bei reiner Sandabscheidung und 15 bis 20 m3/m2·h bei kombinierter Entfettung und Sandabscheidung nicht die Dekantierung des gebildeten Flockungsmittels ermöglichen, das durch die verschiedenen Partikel und den Sand, der durch das unbehandelte Wasser mitgeführt wird, nicht ausreichend mit Ballast versehen wird, um eine Dekantierungsgeschwindigkeit der Flockungsmittel zu ermöglichen, die an derartige Niveaus der hydraulischen Last angepasst ist.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, die physiko-chemische Dekantierungsbehandlung der Überschüsse von Regenzeiten wirtschaftlich möglich und wirksam zu machen. Sie lehrt dazu, dass die Behandlung direkt in den Anlagen, die normalerweise für die Sandabscheidung in Trockenzeiten oder Zeiten mit wenig Regen verwendet werden, unter Verwendung des Ballastdekantierungsverfahrens mit zurückgeführtem Sand erfolgt.
  • Sie lehrt dazu ein Verfahren zur Behandlung eines unbehandelten Abwasserstromes, welcher mit Partikeln und/oder Kolloiden versetzt ist, bei dem der unbehandelte Strom normalerweise in einen Sandabscheider während sogenannter Sandabscheidungs-Phasen eingeleitet wird, um hier einen von Sand befreiten Strom, welcher durch einen Ablauf über Behandlungsstufen ausgetragen wird, um den von Sand befreiten Strom einer ersten, einer zweiten und sogar dritten Behandlung zu unterziehen, sowie Sand voneinander zu trennen, welcher durch Einrichtungen zum Abführen abgefördert und durch eine Sandabgabe ausgetragen wird, dadurch gekennzeichnet, dass während weiterer sogenannter physiko-chemischer Behandlungsphasen:
    • – der unbehandelte Strom in einer ersten Zone, der sogenannten Koagulationszone, in der dem Strom in kontrolliertem Verhältnis ein Koagulanzmittel beigemengt wird, umgewälzt wird, wobei die Koagulationszone turbulent gehalten wird,
    • – in diesen Strom in Einleitungszonen Filtersand sowie ein Flockungsmittel gegebenenfalls sukzessive beigemengt wird,
    • – der koagulierte Strom in einer zweiten Zone, der sogenannten Zwischenzone, umgewälzt wird, welche mindestens eine der Einleitungszonen mit einschließen kann und in der turbulente Strömungen erzeugt werden, welche dazu geeignet sind, einen Großteil des Filtersandes in Suspension zu halten, während sich die Kolloide und Partikel um den Sand herum anlagern,
    • – der Strom mit im Wesentlichen dem gesamten Sand sowie den daran angelagerten Kolloiden oder Partikeln im Sandabscheider zirkuliert, in welchem durch Dekantieren ein dekantierter Strom, welcher durch einen Ablauf abgeführt wird, und Schlamm mit Sand sowie den an diesem anhaftenden Kolloiden und Partikeln, welcher durch die Einrichtungen zum Abführen und durch eine Sandabgabe ausgetragen wird, voneinander getrennt werden, sowie
    • – die Schlämme gesammelt werden, der Filtersand abgetrennt wird, um diesen wieder in die Sandeinleitungszone zurückzuführen, sowie die Schlämme und überschüssiger Sand abgeschieden werden.
  • Sie schlägt ebenso eine Anlage zur Behandlung eines unbehandelten Abwasserstromes vor, welcher mit Partikeln und/oder Kolloiden versetzt ist, aufweisend einen Sandabscheider mit einem Zulauf, einem Ablauf für das von Sand befreite Wasser, welcher mit ersten, zweiten und sogar dritten Behandlungsstufen verbunden ist, Einrichtungen zum Abführen des Sandes sowie einer Sandabgabe, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine physiko-chemische Behandlungsstrecke aufweist, die umfasst:
    • – eine stromaufwärts des Sandabscheiders angeordnete erste Zone, die sogenannte Koagulationszone, welche einen mit einer Quelle für Koagulanzmittel verbundenen Zulauf sowie Einrichtungen zur Erzeugung turbulenter Strömungen aufweist,
    • – einen Sandzulauf, welcher mit einer Quelle für sortierten Filtersand verbunden ist,
    • – einen Flockungsmittelzulauf, der mit einer Quelle für Flockungsmittel verbunden ist,
    • – eine zweite Zone, die sogenannte Zwischenzone, die mit Einrichtungen zur Erzeugung turbulenter Strömungen ausgestattet ist, welche dazu geeignet sind, den größten Teil des dem Strom beigegebenen Sandes in Suspension zu halten, wobei die Zuläufe für den Sand und das Flockungsmittel in diese oder stromaufwärts dieser Zwischenzone einmünden,
    • – den mit Einrichtungen zum Abführen des Sandes ausgestatteten Sandabscheider, wobei die Zwischenzone einen mit dem Zulauf des Sandabscheiders in Verbindung stehenden Ablauf hat,
    • – einen Ablauf für behandeltes Wasser, welcher gegebenenfalls mit dem Ablauf für von Sand befreites Wasser verbunden ist,
    • – eine Rückführung für Sand, welche die Sandabgabe mit der Quelle für sortierten Sand verbindet.
  • Das Prinzip der Erfindung liegt in der Kombination der folgenden Funktionen in oder bei einer Anlage zur Sandabscheidung (und eventuell zur kombinierten Sandabscheidung/Entfettung) vom klassischen Typ:
  • 1. – eine Funktion zur Bildung von Ballastflockungsmittel in einer Zone zur Vorbereitung der physiko-chemischen Reifung stromaufwärts von der Sandabscheidungszone.
  • Diese Zone umfasst mindestens die folgenden Mittel:
    • • Ein Mittel zur Einleitung eines Koagulanzmittels, wie Eisen(III)chlorid oder Aluminiumsulfat, das stromaufwärts von der Anlage eingeleitet werden kann, beispielsweise stromaufwärts von einer Biegung des Netzes oder stromaufwärts von der Rechenreinigung, und ein mechanisches oder geometrisches Mittel zum Mischen und zum Erzeugen von Turbulenzen.
    • • Ein Mittel zum Einleiten und ein Mittel zum Einmischen eines Flockungsmittels, wie eines organischen Polyelektrolyts, der stromaufwärts von der Sandabscheidungszone und stromabwärts von der Einleitung des Koagulanzmittels eingeleitet wird.
    • • Ein Mittel zum Einleiten und ein Mittel zum Einmischen eines "Mikrosandes", d. h. eines feinen Sandes mit einer Größe typischerweise unterhalb ungefähr 350 μm, welcher das Versehen des durch die vorangehenden Mittel gebildeten Flockungsmittels mit Ballast sicherstellt.
    • • Der Punkt der Einleitung des Mikrosandes kann sich an einem beliebigen Ort stromaufwärts von der eigentlichen Sandabscheidungszone befinden, eventuell in einem speziellen Einleitungsbehälter stromaufwärts von oder in einer Reifezone der Flockungsmittel.
    • • Diese Reifezone, in der Turbulenzen erzeugt werden, um die Bildung und die Reifung der Ballastflockungsmittel und ihr Halten in Suspension (oder eine Vordekantierung der schwersten Elemente) vor dem Schicken in die Sandabscheidungszone zu ermöglichen.
  • Die Bewegung der Reifezone (in einem oder mehreren Behältern), die durch mechanische Mittel (Rührer) oder durch eine Lufteinleitung ausgeführt werden kann, wird typischerweise auf einem Geschwindigkeitsgradienten zwischen 70 und 300 s–1 (vorzugsweise zwischen 150 und 250 s–1) gehalten. Der (oder die) Behälter ist (sind) an seinem (ihrem) unteren Teil mit Mitteln zum Abführen von eventuellen Ablagerungen versehen, wenn dies in Abhängigkeit von den Eigenschaften des zu behandelnden Abflusses und den Verwendungsbedingungen als erforderlich beurteilt wird.
  • Diese Mittel können aus einer einfachen Abführung durch Pumpen oder unter Verwendung eines Luftpumpensystems ("Lufteinpressen" unter Verwendung eines Ansaugeffekts durch Blasenbildung) gebildet sein.
  • Das Mittel zum Abführen kann mit einem Sortiermittel kombiniert werden, das die Funktion sicherstellt, dass die Sandmasse, die zum Versehen des Flockungsmittels mit Ballast dient, in optimalen Durchmessergrenzen (typischerweise sortierte Größe zwischen ungefähr 80 und 350 μMetern, vorzugsweise zwischen 150 und 250 μMetern) gehalten wird.
  • Der Reifebehälter der Flockungsmittel ist vorzugsweise mit einem Eingangshindernis versehen, das die hydraulischen Kurzschlüsse vermeidet und in welches der Filtersand des Flockungsmittels und das Polymer ganz oder teilweise eingeleitet werden kann.
  • Der Reifebehälter für die Flockungsmittel kann stromaufwärts mit einem oder mehreren Behältern vervollständigt werden, in den beispielsweise das Koagulanzmittel, der das Flockungsmittel mit Ballast versehende Sand und/oder das Polymer eingeleitet und eingemischt werden.
  • 2. Eine Funktion zur Trennung der Ballastflockungsmittel: diese Funktion wird durch natürliche Dekantierung der Flockungsmittel in der Zone sichergestellt, die normalerweise für die Sandabscheidung vorgesehen ist: während der Phasen der Verwendung der physiko-chemischen Dekantierung werden die Lüftungsmittel, die gewöhnlich im Sandabscheider (Sandabscheider/Entfetter) vorgesehen sind, um die organischen Materialien in Suspension zu halten (Sandabscheidung) und um die Fette schwimmen zu lassen (Entfettung), beispielsweise auf Anweisung im Fall der Überschreitung einer Schwelle für eine vorbestimmte Menge angehalten und das Ballastflockungsmittel kann in den Zonen der Sandabscheidung und/oder Entfettung mit Anstiegsgeschwindigkeiten dekantieren, die 130 m/h und mehr erreichen können.
  • Die Entfernung der dekantierten Ballastflockungsmittel wird durch die klassischen Mittel sichergestellt, die dem Sandabscheider eigen sind, beispielsweise eine mechanische oder Luftpumpe ("Lufteinpressen"), die trichterförmig sind oder an einer Brücke angeordnet sind, die die Länge des Sandabscheidungsbeckens durchläuft, oder sogar durch Räumen des Grundes bis zu einem Wiedergewinnungstrichter.
  • Die Gesamtheit der dekantierten Materialien (Mikrosandballast, organische Materialien, Sand und schwere Ablagerungen, die vom Netz stammen), die so entfernt wurden, wird mit oder ohne vorherige Sortierung (beispielsweise durch Hydrozyklonieren oder Sieben oder Schwimmen) durch dem Fachmann bekannte Transportverfahren (in Rinnen in einem Wasserstrom, in einer Rohrleitung ...) bis zu Mitteln mitgenommen, die die nachstehende dritte Funktion gewährleisten.
  • 3. – Eine Funktion der Sortierung der dekantierten Materialien (organischen Materialien, von grobem Sand und von zurückzuführendem Filtersand) und des Zurückführens des Sandes, der das Versehen des Flockungsmittels mit Ballast gewährleistet.
  • Diese Funktion, die die Rückführung des Filtermaterials der Flockungsmittel sicherstellt, ist in der Praxis erforderlich, um eine ausreichende Konzentration von Filtermaterial im Flockungs/Reife-Behälter aufrechtzuerhalten, um ein Versehen der Flockungsmittel mit Ballast zu ermöglichen, die ihre Dekantierbarkeit bei hohen Spiegel-Geschwindigkeiten (vitesses au miroir) im mehr als 30 m/h und bis zu 130 m/h und mehr) in der Sandabscheidungszone gewährleisten können.
  • Diese Funktion kann durch ein beliebiges dem Fachmann bekanntes Mittel gewährleistet werden, das es ermöglicht, in einem oder mehreren Schritten die folgenden Phasen zu trennen:
    • – den Filtersand (Sand mit einem typischen Durchmesser von 80 bis 350 μMetern, vorzugsweise 150 bis 250 μMetern).
    • – den groben Sand, der vom Netz mitgenommen wird und Abmessungen von mehr als ungefähr 250 bis 300 μMetern aufweist, der ad hoc zu den Aufnahmeeinrichtungen abzuführen ist.
    • – die organischen flockulierten Materialien (Schlämme), die:
    • • entweder zum Hauptnetz oder zu einem getrennten Netz für die Behandlung in der Station zurückgebracht werden
    • • oder zu einer Speicher/Behandlungs-Einheit für Schlämme geschickt werden.
    • – eventuell die organischen groben Materialien (Blätter, Fasern) für die Abfüh rung beispielsweise zu den Produkten der Rechenreinigung.
  • Vorzugsweise wird diese Funktion des Sortierens/Rückführens in folgender Weise ausgeführt.
  • Das Gemisch von dekantierten Materialien, das aus der Sandabscheidungszone abgefördert wird, wird beispielsweise durch Hydrozyklonieren vorbehandelt, um die Schlämme, organischen Materialien und sehr feinen Sand, die abgeführt werden sollen, und den Sand, der in Trockenzeiten normalerweise nach außen abgeführt wird und in Regenzeiten beispielsweise durch Hydrozyklonieren nach eventueller Verdünnung erneut behandelt wird, zu trennen, um den groben Sand mit einem Durchmesser von näherungsweise oberhalb 250 μMetern vom Sand zur Filterverwendung mit einem Durchmesser von näherungsweise zwischen 150 und 250 μMetern zu trennen.
  • Die Trennvorgänge in der Phase der physiko-chemischen Behandlung können durch Hydrozyklonieren, aber auch durch Sieben und/oder Zentrifugation und/oder Fließbetttrennung und/oder jegliches andere dem Fachmann bekannte Trennmittel sichergestellt werden.
  • Der Sand zur Filterverwendung, der in einem Umwälzbehälter gespeichert wird, wird in der Phase der physiko-chemischen Behandlung in den Einleitungsbehälter oder direkt in den Reifebehälter, wenn der Einleitungsbehälter auf Kosten eines leichten Verlusts des Wirkungsgrades der Entschmutzung gespart werden soll, umverteilt.
  • Eine Schleife zur Trennung der groben organischen Materialien ist ausgehend von einem beliebigen Punkt der Konzentration dieser organischen Materialien, beispielsweise am Grund des Reifebehälters oder an der Rinne, die die am Grund des Dekantierungs- und Sandabscheidungsbehälters wieder aufgenommenen Materialien aufnimmt, angeordnet.
  • Diese Schleife kann den groben Sand beispielsweise durch ein mittleres Sieb mit einem Gitter von 1 bis 10 mm, vorzugsweise 3 bis 5 mm, trennen.
  • Aufgaben, Merkmale und Vorteile der Erfindung gehen aus der folgenden Beschreibung hervor, die als nicht-begrenzendes Beispiel mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen gegeben wird, in denen:
  • 1 eine schematische Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Anlage mit einem Behälter, der normalerweise zur Sandabscheidung vor einer vollständigen Behandlung dient, ist,
  • 2 eine vertikale Längsschnittansicht entlang der Linie II-II von 1 ist,
  • 3 eine Querschnittsansicht entlang der Linie III-III von 1 ist,
  • 4 eine Draufsicht auf eine weitere erfindungsgemäße Anlage ist,
  • 5 eine vertikale Längsschnittansicht ist, und
  • 6 eine Querschnittsansicht entlang der Linie VI-VI von 4 ist.
  • Die Anlage von 1 bis 3 wird zuerst mit Bezug auf eine Funktion in der einfachen Sandabscheidungs-Phase (Trockenzeit oder Zeit mit geringem Regen beispielsweise) beschrieben, wobei die 4 bis 6 Varianten davon zeigen.
  • Das unbehandelte Wasser, das vorher rechengereinigt wurde, kommt über den Kanal 11, den Schaufelschieber 12 in der offenen Konfiguration und den Kanal 13 in der Zone 2 zur Sandabscheidung – Entfettung eines Sandabscheiders – Entfetter – hier in einer klassischen rechteckigen Form dargestellt, an.
  • Unter der Wirkung einer Luftblasenbildung (Blasenbildungsrampen 21) werden die Fette zur Oberfläche schwimmen lassen, während die Materialien in Suspension in turbulenter Weise durchgerührt werden, um die Ablagerungen von organischem Material im Sandabscheider zu begrenzen.
  • Das vom Sand befreite Wasser wird durch den Überlauf 232 abgefördert und durch den Kanal 3 zu den nicht dargestellten Behandlungsstufen abgeführt, während die Fette durch einen Räumer 223, der mit der sich drehenden Brücke 22 verbunden ist, zu einer Transporteinrichtung für Fette und schwimmende Stoffe 24 abgeführt werden.
  • Die im Sandabscheider dekantierten Materialien (hauptsächlich Sand und gebundene oder schwere organische Materialien) werden am unteren Teil durch den Räumer 222 geräumt, der sie zu einem Mittel zum Heben durch eine Luftpumpe – Lufteinpressen (oder eine mechanische Pumpe) 221 zurückführt, und in die Abführungsrinne 51 geschickt, die mit einer ausreichenden Steigung für die Abführung des Gemisches zum Wiederaufnahmesammelbehälter 52 versehen ist.
  • Es ist zu beachten, dass der Grund des Sandabscheiders auch mit einem flachen Grund mit Räumen bis zu einer oder mehreren Wiederaufnahmegräben vorgesehen sein kann. Es ist auch möglich, einen Sandabscheider mit einem Grund mit V-förmiger (V-förmigen) Rutsche(n) 26 zu verwenden, der durch eine mechanische Pumpe oder eine Luftpumpe – Lufteinpressen 221 – unterstützt wird, welche an einer sich drehenden Brücke angeordnet ist, wie in 4 bis 6 als Variante dargestellt.
  • Ebenso kann die Abführungsrinne 51 mit einem Wasserstrom 58 und/oder einer Luftblasenbildung am Boden versehen sein, die die Ablagerungen der durchlaufenden Materialien vermeidet.
  • Der Wiederaufnahmesammelbehälter 52 kann auch mit einem mechanischen Bewegungssystem oder einem Bewegungssystem durch Lufteinleitung versehen sein, das es das Halten der Materialien in Suspension und eine Vortrennung der organischen Materialgesteine, die mit den mineralischen Materialien verbunden sind, ermöglicht.
  • Die organische Materialien werden schließlich vom Sand mit Hilfe der Gesamtheit aus Pumpe 53 und Hydrozyklon 54 getrennt, die mit jeder anderen gewöhnlichen Art zur Trennung des Sandes und der organischen Materialien vervollständigt oder durch diese ersetzt werden können, wie beispielsweise Archimedesschnecken oder abwechselnde Rechenklassierer.
  • Der Sand wird dann beispielsweise zu einem Gefäß abgeführt, die organischen Materialien werden auch, eventuell nach Sieben und Pressen, beispielsweise zu den Rückständen der Rechenreinigung abgeführt.
  • In der Phase der physiko-chemischen Behandlung (Zeit mit starkem Regen beispielsweise) wird die Funktion folgendermaßen modifiziert.
  • Dem rechengereinigten unbehandelten Wasser wird ein Koagulanzmittel über einen Weg 80, der stromaufwärts von der beschriebenen Anlage einmündet, entweder durch Einleitung des Koagulanzmittels (beispielsweise dreiwertiges Metallsalz) stromaufwärts von einer hydraulischen Diskontinuität, die das Mischen gewährleistet (beispielsweise der Rechenreiniger), oder durch Einleitung in einen Koagulationsbehälter (nicht dargestellt), der stromaufwärts von der Anlage angeordnet ist, zugegeben. Turbulenzen werden erzeugt, um die Koagulation zu fördern, entweder durch mechanische (klassische) Mittel, wie Rührer (nicht dargestellt), oder durch hydraulische Diskontinuitäten (Biegung oder dergleichen), oder durch jegliches andere geeignete bekannte Mittel. Der Schaufelschieber 12 wird geschlossen und das koagulierte Wasser strömt dann beispielsweise durch Überlauf, indem es davon profitiert, dass in der Praxis das Niveau der eintretenden Strömung aufgrund von Regen gestiegen ist, in den bewegten Einleitungsbehälter 14, wo es innig mit einem körnigen Material vermischt wird, das das sich bildende Flockungsmittel wirksam mit Ballast versehen kann.
  • Das körnige Material ist vorzugsweise Sand, dessen sortierter Durchmesser zwischen näherungsweise 80 und 350 Mikrometer, vorzugsweise unterhalb 250 Mikrometer, durch Speisen ausgehend von Mitteln zur Rückführung, die später beschrieben werden, gehalten wird.
  • Das koagulierte Wasser verweilt im Einleitungsbehälter 14 während einer Dauer in der Größenordnung von 30 Sekunden bis 1 Minute bei Spitzenmenge mit einem Geschwindigkeitsgradienten typischerweise zwischen ungefähr 100 s–1 und 400 s–1, vorzugsweise in der Größenordnung von ungefähr 200 s–1.
  • Das mit dem Sand vermischte koagulierte Wasser, das vom Einleitungsbehälter 14 stammt, strömt durch Ablaufen in den bewegten Reifebehälter 15 mit einer Verweilzeit in der Größenordnung von 1 bis 2 Minuten bei Spitzenmenge und mit einem Geschwindigkeitsgradienten typischerweise zwischen 70 und 300 s–1, vorzugsweise in der Größenordnung von 150 s–1.
  • Ein Flockungsreagenz wird zum zu behandelnden Wasser ausgehend von einer Quelle 90 entweder in den Einleitungsbehälter 14 oder in den Reifebehälter 15 oder teilweise in jeden dieser Behälter (aber stromabwärts von der Einleitung des Koagulanzmittels) hinzugefügt.
  • Im Reifebehälter bilden sich die Flockungsmittel, vergrößern sich und belasten sich mit Sand. Die Strömung des zu behandelnden Wassers wird dann durch Überlauf in den Kanal 13, dann in den Sandabscheider 2 geschickt, in dem die Luftblasenbildungssysteme 21 angehalten werden, um den Flockungsmitteln zu ermöglichen, in einer Strömung, deren Anstiegsgeschwindigkeit 130 m/h und mehr, vorzugsweise 100 bis 130 m/h, erreichen kann, durch das Versehen des Flockungsmittels mit Ballast zu dekantieren. Die physiko-chemischen Flockungsmittel und der Sand, die durch den unbehandelten Abfluss mitgenommen werden, der im Sandabscheider dekantiert wurde – hier mit flachem Grund dargestellt, der mit Unterstützung durch eine Luftpumpe geräumt wird, aber mit jeglichem anderen Mittel zur Unterstützung ausgestattet sein kann, wie beispielsweise die Böden mit V-förmigen Rutschen und Unterstützung durch eine Luftpumpe oder eine Pumpe, die klassisch in einem Sandabscheider verwendet werden – werden durch den Räumer 22, die Luftpumpe 221 wiederaufgenommen und zur seitlichen Rinne 51, zum Wiederaufnahmesammelbehälter 52, zur Sandpumpe 53 und zum Hydrozyklon 54 geschickt, der die Schlämme, die durch Überlauf abgeführt werden, vom Sand trennt, der durch Ablauf wiedergewonnen und in den Sandbehälter 6 geschickt wird.
  • Der Siebsand wird vom groben Sand, der vom unbehandelten Wasser gebracht wird, vor der Rückführung in den Einleitungsbehälter 14, im Hydrozyklon 63, der durch die Sandpumpe 62 gespeist wird, getrennt.
  • Ein Gitter oder ein Sieb 72 kann an einem Punkt der Konzentration der Materialien mit großer Größe und der Fasern, welcher sich im Rückführungskreis befindet, vorgesehen sein, um diesen Kreis von diesen Materialien mit einer Abführung 74 zu dekonzentrieren.
  • Die Abführung der behandelten Wässer wird in der in 1 bis 3 dargestellten Anlage durch einen Überlauf 231, der sich auf einer Höhe befindet, die höher liegt als die Höhe des Abflusses des Wassers durch den Überlauf 232, in der Phase der einfachen Sandabscheidung durchgeführt, wobei die Abführung des Überlaufs 232 in der Phase der physiko-chemischen Behandlung geschlossen wird, um den Spiegel des zu dekantierenden Wassers steigen zu lassen und das hydraulische Profil an die Anforderungen des Durchgangs durch die Behälter 14 und 15 in der Phase der physiko-chemischen Behandlung anzupassen. Diese Überläufe münden vorteilhafterweise in denselben Wasserablauf, der eventuell stromabwärts mit einem Verteilungsschieber ausgestattet ist, der das abführt, was die normalen Behandlungsstufen nicht behandeln können. Es ist trotzdem möglich, dass diese Überläufe mit verschiedenen Abläufen verbunden sind, beispielsweise einschließlich eines direkten Abführungsweges für die Wässer in Regenzeiten.
  • In der dargestellten Anlage wird der Filtersand in der Phase der einfachen Sandabscheidung in dem einen oder anderen der Behälter 6, 14 und 15 gespeichert, während der ganze überschüssige Sand, der durch den Hydrozyklon 54 getrennt wird, durch den bei 57 und/oder 66 dargestellten Ausgang abgeführt wird.
  • An sich klassische Anordnungen werden aufgegriffen, um den gespeicherten Sand in Suspension zu halten oder um beim Zurückbringen in Suspension am Beginn der Regenepisode über einen erhöhten Geschwindigkeitsgradienten zu verfügen (Antrieb mit einem Motor mit 2 Geschwindigkeiten oder an Verzögerungen gebundene Geschwindigkeitsänderung).
  • Unter den zahlreichen möglichen Varianten kann man zur Information folgende anführen:
    • – die Möglichkeit, die Einleitungs- und Reifebehälter mit Trichtern auszustatten, die es ermöglichen, die Flockungsmittel, die dort vordekantieren würden, sowie die schweren Materialien, die vom unbehandelten Wasser mitgenommen werden, daraus abzufördern, wie in 4 bis 6 dargestellt, die auch die Möglichkeit darstellen, ein Sieb 72 an der Abführung der Koagulations- und/oder Reifebehälter zu installieren, um die schweren groben Materialien und die Fasern von den Flockungsmitteln und vom Sand, die in den Wiederaufnahmetrichter 52 geschickt werden, zu trennen,
    • – die Möglichkeit, den Durchlauf des zu behandelnden Wassers durch den Einleitungsbehälter 14 und den Reifebehälter 15 in der Phase der einfachen Sandabscheidung wie in der Phase der physiko-chemischen Behandlung vorzusehen, wie in 4 bis 6 dargestellt. In diesem Fall kann die Wiederaufnahme der behandelten Wässer auch durch einen einzigen Überlauf 23 durchgeführt werden und die Wiederaufnahme der Fette und schwimmenden Stoffe durch den Räumer 223 und die Fettrinne 24 wird durch eine geringere Amplitude der Veränderung des Niveaus im Sandabscheider vereinfacht,
    • – die Möglichkeit, die Mittel zur Trennung der Schlämme, des Filtersandes und des überschüssigen Sandes anders anzuordnen, indem beispielsweise der Hydrozyklon (oder jegliches andere Mittel zur Trennung durch Sieben, Zentrifugation, Fließbett oder dergleichen) 54 verwendet wird, um den überschüssigen Sand durch Ablauf und das Gemisch der Schlämme und des zurückzuführenden Filtersandes durch Überlauf zu trennen, wobei dieses Gemisch später in abzuführende Schlämme und in zurückgeführten Filtersand durch den Hydrozyklon 63 getrennt wird.
  • Es ist zu beachten, dass die beschriebene Anlage wie ein Konzentrator für Sand mit der ausgewählten Abmessung für das Versehen des Flockungsmittels mit Ballast funktioniert: die Filtersandlast wird aufrechterhalten, indem Sand zum zu behandelnden Wasser zugeführt wird.
  • Die Anlage von 1 bis 3 und ihre Funktion werden beispielsweise folgendermaßen bemessen:
    • • mittlere vom Sand zu befreiende Menge in der Trockenzeit oder Zeit mit wenig Regen: 1000 m3/h
    • • maximale von der hinteren biologischen Behandlungsstation angenommene Menge: 2500 m3/h
    • • maximale durch physiko-chemische Dekantierung in der Sandabscheidungsanlage in Zeit mit starkem Regen zu behandelnde Menge: 8000 m3/h
    • • Abmessung der Dekantierungs-Sandabscheidungsanlage:
      Oberfläche: 100 m2
      Tiefe: 4 m
      Anstiegsgeschwindigkeit der Sandabscheidung bei mittlerer Menge in Trockenzeit: 10 m/h bei maximaler Menge der biologischen Behandlung: 25 m/h bei maximaler Menge der physiko-chemischen Dekantierung: 80 m/h
    • • Volumen des Filtersand-Einleitungsbehälters: 125 m3
    • • Volumen des Reifebehälters: 250 m3
    • • Koagulanzmittel: FeCl3, das stromaufwärts von der Rechenreinigung vor der Anlage in einem Verhältnis von 60 mg/Liter unbehandeltem Wasser eingeleitet wird
    • • Filtersand: zwischen 100 und 250 Mikrometer, in einem Verhältnis von 3 kg Sand, der pro m3 unbehandeltem Wasser wieder eingeleitet wird, zurückgeführt, Einleitung des Sandes in den Einleitungsbehälter.
    • • Flockungsmittel: anionisches Polymer im Verhältnis von 1 mg/Liter unbehandeltem Wasser, eingeleitet in den Reifebehälter.
    • • Senkung der organischen Verschmutzung zwischen dem unbehandelten Wasser und dem behandelten Wasser, das aus der Anlage nach der physiko-chemischen Behandlung ausströmt
      Materialien in Suspension > 80%
      Chemischer Sauerstoffbedarf > 65%
      Phosphor > 80%
      Selbstverständlich wurde die vorangehende Beschreibung nur als nicht-begrenzendes Beispiel vorgeschlagen und können zahlreiche Varianten vom Fachmann vorgeschlagen werden, ohne vom Rahmen der Erfindung abzuweichen.

Claims (37)

  1. Verfahren zur Behandlung eines unbehandelten Abwasserstromes, welcher mit Partikeln und/oder Kolloiden versetzt ist, bei dem der unbehandelte Strom normalerweise in einen Sandabscheider (23) während sogenannter Sandabscheidungs-Phasen eingeleitet wird, um hier einen von Sand befreiten Strom, welcher durch einen Ablauf (3) über Behandlungsstufen ausgetragen wird, um den von Sand befreiten Strom einer ersten; einer zweiten und sogar dritten Behandlung zu unterziehen, sowie Sand voneinander zu trennen, welcher durch Einrichtungen (22) zum Abführen abgefördert und durch eine Sandabgabe (51) ausgetragen wird, dadurch gekennzeichnet, dass während weiterer sogenannter physiko-chemischer Behandlungsphasen: – der unbehandelte Strom in einer ersten Zone, der sogenannten Koagulationszone, in der dem Strom in kontrolliertem Verhältnis ein Koagulanzmittel beigemengt wird, umgewälzt wird, wobei die Koagulationszone turbulent gehalten wird, – in diesen Strom in Einleitungszonen (15, 16) Filtersand sowie ein Flockungsmittel gegebenenfalls sukzessive beigemengt wird, – der koagulierte Strom in einer zweiten Zone, der sogenannten Zwischenzone (14), umgewälzt wird, welche mindestens eine der Einleitungszonen mit einschließt und in der turbulente Strömungen erzeugt werden, welche dazu geeignet sind, einen Großteil des Filtersandes in Suspension zu halten, während sich die Kolloide und Partikel um den Sand herum anlagern, – der Strom mit im wesentlichen dem gesamten Sand sowie den daran angelagerten Kolloiden und Partikeln in einem Sandabscheider zirkuliert, in welchem durch Dekantieren ein dekantierter Strom, welcher durch einen Ablauf (3) abgeführt wird, und Schlamm mit Sand sowie den an diesem anhaftenden Kolloiden und Partikeln, welcher durch die Einrichtungen (22) zum Abführen und durch eine Sandabgabe (51) ausgetragen wird, voneinander getrennt werden, sowie – die Schlämme gesammelt werden, der Filtersand abgetrennt wird (54, 63), um diesen wieder in die Sandeinleitungszone zurückzuführen, sowie die Schlämme und überschüssigen Sand abgeschieden werden.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Ablauf für das dekantierte Wasser während der physiko-chemischen Behandlungsphase sowie der Ablauf für das von Sand befreite Wasser während des Entsandens ineinanderlaufen.
  3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der wiederverwendete Filtersand eine mittlere Teilchengröße im Bereich von 80 und 350 μm, vorzugsweise zwischen 150 und 250 μm, aufweist.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Anstiegsgeschwindigkeit in der Dekantier-Entsandungs-Zone während der Entsandungsphase auf ein Maximum zwischen 25 und 75 m3/h/m2 und während der physikochemischen Behandlungsphase auf ein tief angesetztes Maximum von 200 m3/h/m2 begrenzt ist.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Höchstgeschwindigkeit in der Zwischenzone zwischen 70 und 450 s–1, vorzugsweise zwischen 150 und 250 s–1 liegt.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Koagulanzmittel stromaufwärts einer Verwirbelungsquelle in den Abwasserzulauf (11) eingeleitet wird, wodurch eine schnelle Vermischung des Abwassers mit dem Koagulanzmittel sichergestellt wird.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der zum Koagulieren gebrachte Abwasserstrom vor dem Einleiten des Filtersandes in einen Einleitungsbehälter eingeleitet und dann in einen Reifebehälter weitergeleitet wird, welcher die Zwischenzone beinhaltet, wobei das Flockungsmittel in den einen und/oder in den anderen der Behälter eingeleitet wird.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Einleiten des Filtersandes und das Einleiten des Flockungsmittels unmittelbar in einen Reifebehälter erfolgen, welcher die Zwischenzone beinhaltet.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Abwasser während des Entsandens direkt in die Entsandungszone gelangt, ohne die Einleitungszone oder die Zwischenzone zu durchlaufen.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Wasser beim Verlassen der Dekantier-Entsandungs-Zone auf zwei verschiedenen Niveaus (231, 232) gewonnen wird, welche voneinander getrennt und unabhängig voneinander aktiviert werden können, jenachdem, ob man sich in der Entsandungsphase oder der physiko-chemischen Behandlungsphase befindet, wobei das Abgabeniveau (231) für das dekantierte Wasser während der physiko-chemischen Behandlungsphase höher ist als das, welches während des Entsandens verwendet wird.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass während der physiko-chemischen Behandlungsphase die Trennung der Schlämme und organischen Materialien, der Filtersande und überschüssigen Sande durch Hydrozyklonieren und/oder durch Sieben und/oder durch Zentrifugieren und/oder durch Fließbetttrennung sichergestellt wird.
  12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der mit Sand versetzte Abfluss, welcher durch die Sandabgabe abgeführt wird, während der gesamten Phase durch gemeinsame Mittel zum Hydrozyklonieren behandelt wird.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass während der physikochemischen Behandlungsphase durch Durchlaufen eines ersten Hydrozyklotrons (54) der schwere sandige Abfluss gewonnen wird, welcher einem zweiten Hydrozyklotron (63) zugeführt wird, um den feinen Sand, welcher, wie der Filtersand, in Richtung der Einleitungszone zurückgeleitet wird, und den groben Sand, welcher vom ungereinigten Strom mitgeführt wird, voneinander zu trennen.
  14. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass in der physikochemischen Behandlungsphase von dem Hydrozyklotron (54) durch Ablaufen der grobe Sand und durch Überlaufen die Schlämme und der feine Sand, welche einem zweiten Hydrozyklonierens unterzogen werden, um die organischen Schlämme von dem in die Einleitungszone zurückzuleitenden Filtersand zu trennen, gewonnen werden.
  15. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Filtersand während des Entsandens in einer Sandspeicherzone, welche mit Bewegungsmitteln ausgestattet ist, gespeichert wird und zu Beginn der physiko-chemischen Behandlungsphase in Suspension gebracht wird.
  16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Sand in der oder den Zonen gespeichert wird, welche als Einleitungszone und/oder als Zwischenzone während der physiko-chemischen Behandlungsphase verwendet wird/werden.
  17. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Sandstrom, welcher durch die Sandabgabe austritt, einer Trennbehandlung unterzogen wird, um eventuell vorhandene große Partikel oder eventuell vorhandene Fasern abzutrennen.
  18. Anlage zur Behandlung eines unbehandelten Abwasserstromes, welcher mit Partikeln und/oder Kolloiden versetzt ist, aufweisend einen Sandabscheider (2) mit einem Zulauf (13), einem Ablauf (3) für das von Sand befreite Wasser, welcher mit einer oder mehreren ersten, zweiten und sogar dritten Behandlungsstufen verbunden ist, Einrichtungen (22) zum Abführen des Sandes sowie einer Sandabgabe (51), dadurch gekennzeichnet, dass sie eine physiko-chemische Behandlungsstrecke aufweist, die umfaßt: – eine stromaufwärts des Sandabscheiders (2) angeordnete erste Zone, die sogenannte Koagulationszone, welche einen mit einer Quelle für Koagulanzmittel verbunden Zulauf sowie Einrichtungen zur Erzeugung turbulenter Strömungen aufweist, – einen Sandzulauf (64), welcher mit einer Quelle für sortierten Filtersand verbunden ist, – einen Flockungsmittelzulauf (90), der mit einer Quelle für Flockungsmittel verbunden ist. – eine zweite Zone, die sogenannte Zwischenzone (14), die mit Einrichtungen zur Erzeugung turbulenter Strömungen ausgestattet ist, welche dazu geeignet sind, den größten Teil des dem Strom beigegebenen Sandes in Suspension zu haften, wobei die Zuläufe für den Sand und die Flockungsmittel in diese oder stromaufwärts dieser Zwischenzone einmünden, – den mit Einrichtungen (22) zum Abführen des Sandes ausgestatteten Sandabscheider, wobei die Zwischenzone einen mit dem Zulauf des Sandabscheiders in Verbindung stehenden Ablauf hat, – einen Wasserablauf, welcher gegebenenfalls mit dem Ablauf für von Sand befreites Wasser verbunden ist, – eine Rückführung für Sand, welche die Sandabgabe mit der Quelle für sortierten Sand verbindet.
  19. Anlage nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der wiederverwendete Filtersand eine mittlere Teilchengröße im Bereich von 80 und 350 μm, vorzugsweise zwischen 150 und 250 μm, aufweist.
  20. Anlage nach einem der Ansprüche 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Koagulanzmittel stromaufwärts einer Quelle zum Erzeugen turbulenter Strömungen in den Abwasserzulauf eingeleitet wird, wodurch eine schnelle Vermischung des Abwassers mit dem Koagulanzmittel sichergestellt wird.
  21. Anlage nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Zwischenzone einen Einleitungsbehälter (14), in den der Einleitungszulauf für Sand mündet, sowie einen Reifungsbehälter aufweist, wobei der Zulauf für das Flockungsmittel in den einen und/oder in den anderen Behälter mündet.
  22. Anlage nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Einleiten des Filtersandes und das Einleiten des Flockungsmittels unmittelbar in einen Reifungsbehälter (15) erfolgt, welcher die Zwischenzone beinhaltet.
  23. Anlage nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Zone für die Koagulation und/oder für das Einleiten des Filtersandes und/oder für das Reifen der Flockungsmittel Umwälzbehälter mit flachem Grund sind.
  24. Anlage nach Anspruch 21 oder nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Zone für die Koagulation und/oder für das Einleiten des Filtersandes und/oder für das Reifen der Flockungsmittel Umwälzbehälter mit trichterförmigem Grund sind, an die Mittel zum Entleeren und/oder zum Sortieren von Material durch Dekantieren und/oder zum Zurückleiten von Filtersand anschließbar sind.
  25. Anlage nach einem der Ansprüche 18 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Leitung mit direktem Zugang zu dem ungereinigten Strom (11, 12), welche den ungereinigten Strom ohne Durchlaufen der Einleitungszone oder der Zwischenzone durchleitet, sowie Mittel zum Verteilen aufweist, wie Schieber, Absperrungen, Stufen, welche die Verteilung des ungereinigten Stromes entweder durch die Leitung mit direktem Zugang oder durch die Einleitungs- und Zwischenzone ermöglicht.
  26. Anlage nach einem der Ansprüche 18 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass der Wasserablauf (3) mit den Mitteln zur Wassergewinnung (232, 232) verbunden ist, welche auf zwei verschiedenen Niveaus angeordnet sind und voneinander getrennt und unabhängig voneinander aktiviert werden können, jenachdem, ob man sich in der Entsandungsphase oder der physiko-chemischen Behandlungsphase befindet.
  27. Anlage nach einem der Ansprüche 18 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Dekantierzone zum Entsanden einen Grund in Gestalt V-förmiger Rutschen aufweist, die mit Mitteln zum Wiederaufnehmen des dekantierten Materials durch eine mechanische Pumpen bzw. Pumpen oder durch eine Luftpumpe bzw. Luftpumpen ausgestattet ist, welche auf einer sich drehenden Brücke angeordnet sind.
  28. Anlage nach einem der Ansprüche 18 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Dekantierzone zum Entsanden einen flachen Grund aufweist, welcher mit Mitteln zum Räumen ausgestattet ist, die die dekantierten Materialien einer Wiederaufnahmezone zuführen, welche mit Mitteln zur Wiederaufnahme ausgerüstet ist, die feststehen und/oder auf einer sich drehenden Brücke angeordnet sind, wie eine mechanische Pumpe(n) oder eine Luftpumpe(n).
  29. Anlage nach einem der Ansprüche 18 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zum Zurückleiten mittel zum Hydrozyklonieren (54, 63) und/oder Sieben und/oder Zentrifugieren und/der zur Fließbetttrennung aufweisen.
  30. Anlage nach einem der Ansprüche 18 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass der Sandablauf mit einem Anschluss zum Abfördern des Sandes durch ein Hydrozyklotron (54) verbunden ist.
  31. Anlage nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass der Ablauf des ersten Hydrozyklotrons an einen zweiten Hydrozyklotron angeschlossen ist, dessen Überlauf mit einer Quelle für sortierten Sand verbunden ist.
  32. Anlage nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass der Überlauf des ersten Hydrozyklotrons an einen zweiten Hydrozyklotron angeschlossen ist, dessen Ablauf mit einer Quelle für sortierten Sand verbunden ist.
  33. Anlage nach einem der Ansprüche 18 bis 32, dadurch gekennzeichnet, dass der Rückhaltebehälter für den Sand eine Lagerzone aufweist, die mit einer Umwälzeinrichtung ausgestattet ist.
  34. Anlage nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerzone mit der Einleitungszone und/oder der Zwischenzone zusammenläuft.
  35. Anlage nach einem der Ansprüche 18 bis 34, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter für die physiko-chemische Behandlung eine Einrichtung zur Trennung eventuell vorhandener großer Partikel und/oder eventuell vorhandener Fasern, wie ein Sieb, aufweist.
  36. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die bei dem vom Sand befreiten Abwasser durchgeführte Behandlung ein biologisches Verfahren ist.
  37. Anlage nach einem der Ansprüche 18 bis 35, dadurch gekennzeichnet, dass die Behandlungsstufe(n), welche mit dem Ablauf für von Sand befreitem Wasser verbunden ist bzw. sind, eine biologische Behandlung durchführen.
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