DE69634366T2 - Verfahren und einrichtung zum anbieten ungenutzter kommunikatioskapazität an teilnehmer eines zellularen kommunikationssystems - Google Patents

Verfahren und einrichtung zum anbieten ungenutzter kommunikatioskapazität an teilnehmer eines zellularen kommunikationssystems Download PDF

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Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Technisches Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Mobilfunksystem und insbesondere auf ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Einladung von Abonnenten in Mobiltelefonsysteme zur Nutzung des Systems während Perioden der Nicht-Spitzen-Belastung der Resourcen.
  • Beschreibung des Standes der Technik
  • Kapazität ist eine kritische Größe in der Bereitstellung von Mobilfunkleistungen an Abonnenten. Dieses Kapazitätsproblem erwächst nicht nur im Hinblick auf die Funkschnittstelle, über welche Radiofrequenz-Kommunikation bewirkt wird, sondern auch im Hinblick auf alle anderen genutzten Resourcen innerhalb des oder angeschlossen an das Mobilfunksystem. Kapazität aus Sicht der Benutzernachfrage zum Zugriff auf das Mobilfunksystem und alle daran angeschlossenen externen Resourcen treibt auch die Bestimmung der Abrechnungsraten/-gebühren für die Mobilfunkleistungen und/oder die Gebühren für die Nutzung der externen Resourcen.
  • Es ist deshalb für die Planer eines Mobilfunksystems wichtig, adäquate Kapazität bereit zu stellen, um angenommene Abonnentennachfrage (z.B. Systembelastung) während der Spitzen-Nutzungszeiten des Tages (wie Hauptverkehrszeit und in der Mitte des Tages) bereitzustellen. Ein inakzeptabler Umsatzverlust entsteht, wenn die Spitzen-Belastungsnachfrage nicht erfüllt werden kann, weil genau zu diesen Zeiten des Tages die Ab rechnungsrate für die Leistungen und die potentielle Umsatzgenerierung ihr höchstes Niveau erreichen. Auf der anderen Seite gibt es auch überschüssige Kapazität, wenn ein Mobilfunksystem geplant wird, um adäquate Kapazität während der Spitzen-Nachfrage zu haben. Sie bleibt während bestimmter Zeiten außerhalb der Spitzen-Belastung während des Tages (wie an den Nächten und an Wochenenden und auch solchen kurzzeitigen Momenten geringerer Belastungen während der Spitzen-Nutzungszeiten des Tages) ungenutzt. Auch dies ist inakzeptabel, weil, wenn das Mobilfunksystem nicht durch die Abonnenten genutzt wird, die ungenutzte Systemkapazität verschwendet wird und der Mobilfunkanbieter nicht so viel Umsatz aus dem System generiert wie es möglich wäre.
  • Mobilfunkanbieter berechnen oft höhere Gebühren für mobile Anrufe während der Woche, insbesondere während der Arbeitsstunden. Wegen dieser höheren Gebühren machen aber Abonnenten, die gerne ihr Mobilfunksystem während der Arbeitsstunden benutzen würden, alleine aus Gebührengründen diese mobilen Anrufe nicht. Dieses belastet die Mobilfunkanbieter während der Hauptbelastungszeiten des Tages nicht, weil die Abonnentennachfrage – trotz der hohen Abrechnungsraten – sehr häufig mit der Systemkapazität übereinstimmt (oder sie manchmal sogar überschreitet), und deshalb nahezu ein Maximum an Umsatz von dem System geliefert wird. Außerhalb der Spitzenzeiten des Tages oder in solchen kurzzeitigen Momenten von reduzierter Belastung während der Spitzenbelastungszeiten des Tages, würde der Mobilfunkanbieter gerne zusätzlichen Umsatz durch die ungenutzte Systemkapazität generieren und wäre sehr interessiert, zusätzlich Abonnenten anzulocken. Das gilt insbesondere für kostenbewusste Abonnenten, die das System nutzen. EP-A-0526118 zeigt ein dynamisches Preisgestaltungsverfahren und eine Vorrichtung, um Abonnenten für ein Mobilfunksystem zu interessieren, das System außerhalb der Spitzen-Belastungszeiten zu nutzen.
  • WO94/28683 zeigt ein System und ein Auswahlgerät zur Auswahl des Mobilfunkanbieters, basierend auf z.B. dem Preis für Abonnenten. Dementsprechend existiert die Notwendigkeit für ein System und ein Verfahren, den Mobilfunk-Abonnenten eine Gelegenheit anzubieten, anderweitig ungenutzte oder ineffizient genutzte Mobiltelefonsystem-Servicekapazität zu nutzen.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Entsprechend der vorliegenden Erfindung wird die Kommunikationsbelastung von einer oder mehreren Resourcen des Mobiltelefonsystems überwacht. Wenn bestimmte Zustände überflüssiger, ungenutzter Resourcenkapazität festgestellt werden, wird eine Nachricht an die Abonnenten über das mobile Netzwerk und deren mobiler Geräte gesendet, die reduzierte Abrechnungsraten für Anrufe anbietet, die von den mobilen Geräten in Antwort auf die Angebotsnachricht initiieren werden. Abonnenten können dann vorzugsweise das System zu reduzierten Gebühren benutzen.
  • Ein anderer Aspekt der vorliegenden Erfindung ist, dass mobile Geräte, die innerhalb des Mobilfunksystems/Mobiltelefonsystem arbeiten, einen visuellen oder akustischen Hinweis an den Abonnenten bezüglich des Empfangs einer Angebotsnachricht abgeben. In Antwort auf diesen Hinweis wird ein mobiler Anruf zum Zwecke von entweder Sprach- oder Datenübertragung zu reduzierten Gebühren initiiert. Darüberhinaus sind in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung die mobilen Geräte durch den Abonnenten programmierbar, um automatisch auf eine Angebotsnachricht für ein mobiles Telefongespräch, das der Abonnent wünscht, zu antworten. Im Falle von Sprachkommunikation oder Abonnenten-unterstützter Datenkommunikation antwortet das mobile Gerät auf den Empfang der Angebotsnachricht und den automatischen Zugriff auf das Mobilfunksystem durch Benachrichtigung des Abonnenten, dass der Anrufaufbau fortschreitet. Andererseits wird für die Datenkommunikation, die nicht vom Abonnenten unterstützt wird, die Abonnenten-gewünschte Datenkommunikation automatisch über das Mobilfunksystem in Antwort auf den Empfang einer Angebotsmeldung durchgeführt. Darüber hinaus kann der Gegenstand der vorliegenden Erfindung auch so arbeiten, dass Angebotsnachrichten nur dann versandt werden, wenn alle überwachten Resourcen anzeigen, dass überschüssige, ungenutzte Kapazität zur Verfügung steht. Bei Datenapplikation kann die Kapazität eines Datenserviceknotens, der an das Mobilfunksystem angeschlossen ist, zu größeren Bedenken als die Kapazität des Mobilfunksystems oder irgendeiner der enthaltenen Resourcen (z.B. ein Fax-Server oder eine Datenbank) bei dem Mobilfunkbetreiber führen. In solchen Fällen und in Übereinstimmung mit einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird die Belastung des Datenserviceknotens und/oder der zugeordneten Resourcen durch das Mobilfunksystem überwacht. Wenn Momente übermäßig überflüssiger Kapazität bei Datenserviceknoten festgestellt werden, wird eine Nachricht an die Abonnenten über das Mobilfunksystem und seine mobilen Geräte versandt, die reduzierte Gebühren für Anrufe an die Datenserviceknoten als Antwort auf die Angebotsnachrichten anbietet. Alternativ oder zusätzlich können reduzierte Gebühren den Abonnenten für den Mobiltelefonsystemzugriff als Antwort auf die Angebotsnachricht angeboten werden. Darüber hinaus kann der Gegenstand der vorliegenden Erfindung auch so arbeiten, dass die Angebotsmessung nur dann versandt wird, wenn alle der überwachten Resourcen überflüssige und ungenutzte Kapazität anzeigen.
  • Es ist bekannt, dass in einigen Mobilfunksystemen, wie in CDMA-Mobilfunksystemen (Code Division Multiple Access), die Belastung des Aufwärts-Verbindungskanals der Funkschnittstelle nicht notwendigerweise der Last des Abwärts-Verbindungskanals entspricht. Deshalb beinhaltet ein anderer Aspekt der vorliegenden Erfindung die Überwachung der unterschiedlichen Belastungsbedingungen der Aufwärts-Verbindungs- und Abwärts-Verbindungs-Kommunikationskanäle durch das Mobilfunksystem. Wenn Zustände von überschüssiger, ungenutzter Aufwärts-Verbindungskapazität festgestellt werden, wird eine Nachricht an die Abonnenten über das Mobilfunknetzwerk und ihre mobilen Geräte geschickt, die reduzierte Abrechnungsraten für die Benutzung des aufwärts gerichteten Kommunikationskanals in Antwort auf eine Angebotsmessung anbietet (in erster Linie für Datenkommunikation). Messungen von Zuständen überflüssiger, ungenutzter Abwärts-Verbindungskanalkapazität auf der anderen Seite resultieren in einem Angebot für reduzierte Abrechnungsraten für die Nutzung des abwärts gerichteten Kommunikationskanals in Antwort auf eine Angebotsnachricht (in erster Linie für Datenapplikationen).
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Ein besseres Verständnis des Verfahrens und der Vorrichtung der vorliegenden Erfindung kann durch Hinzuziehen der folgenden detaillierten Beschreibung zusammen mit den begleitenden Zeichnungen erreicht werden:
  • 1 ist ein Blockdiagramm eines Mobiltelefonsystems;
  • 2A ist eine Grafik, die ein Beispiel der festgestellten Belastung einer Mobilfunksystem-Funkschnittstelle darstellt;
  • 2B ist eine Grafik, die ein anderes Beispiel einer erfahrenen Belastung eines anderen Typs von Mobiltelefon-Funkschnittstellen beschreibt;
  • 3 ist ein Flussdiagramm, das den Betrieb der vorliegenden Erfindung darstellt;
  • 4 ist ein weiteres Flussdiagramm, das den Betrieb der vorliegenden Erfindung darstellt;
  • 5 ist ein vereinfachtes Blockdiagramm eines mobilen Gerätes in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung; und
  • 6 ist ein vereinfachtes Blockdiagramm einer mobilen Vermittlungszentrale in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Bezug genommen wird im Folgenden auf 1, bei der ein vereinfachtes Blockdiagramm eines Mobilfunksystems 10 (AMPS, D-AMPS, GSM, CDMA oder dergleichen) mit einem einzigen Funkzellenstandort 12 dargestellt ist. Es ist selbstverständlich, dass solche Systeme 10 typischerweise eine Mehrzahl von Funkzellenstandorten 12 enthalten und dass die Darstellung eines einzelnen Zellenortes als Illustration und nicht als Beschränkung für die Arbeitsweise der vorliegenden Erfindung benutzt wird. Jeder Funkzellenstandort 12 enthält eine Basisstation (BS) 14, die eine bidirektionale Funkfrequenz-Kommunikation über eine Funkschnittstelle 16 mit mobilen Geräten 18, die innerhalb des Systems 10 operieren, bewirken. Es ist weiterhin selbstverständlich, dass Mobilfunk-Telefonsysteme, wie das System 10, typischerweise viel mehr als ein mobiles Gerät 18 innerhalb des Systems 10 oder jeder Funkzelle 12 darin zu jeder Zeit enthält, und dass die Schilderung nur einer mobilen Station als Illustration und nicht als Begrenzung der Arbeitsweise der vorliegenden Erfindung zu verstehen ist. Jede Basisstation 14 ist angeschlossen an eine mobile Vermittlungszentrale (MSC = mobile switching center) 20, die an ein öffentliches Telefonnetz (PSTN) 22 oder ein anderes Telefonnetz (nicht dargestellt) angeschlossen ist. Die mobile Vermittlungszentrale 20 wird betrieben, um die Arbeit der Basisstation 14 zu kontrollieren und die Standorte der mobile Geräte innerhalb des Systems 10 zu überwachen und um solche Mobilfunkgespräche, die durch die mobilen Geräte 18 initiiert oder beendet werden, mit dem öffentlichen Telefonnetz 22 zu verschalten.
  • 2A und 2B zeigen Abbildungen, die die Belastung der Funkschnittstelle 16 für einen Funkzellenstandort 12 des Mobiltelefonsystems 10 zeigen, die während eines typischen Tages festgestellt wurde. Bei jeder der Abbildungen wurde die gemessene Belastung 24 der Funkschnittstelle 16 auf der Y-Achse 26 und die Zeit eines einzelnen Tages auf der X-Achse 28 aufgetragen. In 2A ist die gemessene Belastung 24b mit Hinblick auf die Funkschnittstelle 16 in einem Advanced-Mobile-Phone-Service- (AMPS), einem digitalen D-AMPS-, einem GSM- (GSM Global System for Mobile -Kommunikation) oder ähnlichen Mobilfunksystemen dargestellt, wobei die gemessene Belastung der Aufwärts- und Abwärts-Verbindung die gleiche ist. 2B zeigt auf der anderen Seite die gemessene Belastung 24u und 24d mit Hinblick auf die Aufwärts-Verbindung und Abwärts-Verbindung der Funkschnittstelle 16 in einem CDMA- (Code Division Multiple Access) oder ähnlichen Mobilfunksystemen, wobei die gemessenen Aufwärts-Verbindungs- und Abwärts-Verbindungs-Belastungen häufig unterschiedlich sind. Zum Beispiel wird in der Datenkommunikation (wie Faxübertragungen von mobilen Geräten) in einem CDMA-System ein signifikanter Anteil der Bandbreite für Aufwärts-Verbindungen, über die die Abonnentennachrichten versandt werden, verbraucht, während der Bandbreitenanteil, der für die Übertragung der Systemnachrichten benutzt wird, geringer ist.
  • In den 2A und 2B erkennt man, dass die Belastungen 24b, 24u und 24d im Tagesverlauf erheblich variieren.
  • Während der Verkehrsspitzenzeiten (z.B. sieben Uhr bis neun Uhr am Morgen und vier Uhr bis sechs Uhr am Nachmittag) ist die gemessene Belastung 24 relativ hoch. Tatsächlich kann die Nachfrage – dargestellt durch 30 – nach mobile Telefonleistungen zu einigen Zeiten während dieser Spitzen-Nachfrageperiode die Belastungskapazität 32 des Systems überschreiten; und so kann nicht allen Abonnenten, die während dieser Zeiten mobile Telefonleistungen in Anspruch nehmen wollen, ein Service zur Verfügung gestellt werden. Man erkennt auch anhand der 2A und 2B, dass die gemessene Belastung 24b, 24u und 24d während anderer Zeiten des Tages (z.B. am Abend, während der Nacht, am späten Vormittag und am mittleren Nachmittag) – allgemein durch 34 dargestellt – relativ niedrig ist. Außerhalb der Perioden der Spitzen-Belastungsnachfrage der Zeit 34 besitzt das System überschüssige Funkschnittstellenkapazität, die ineffizient genutzt wird.
  • Um zu einem gewissen Grad die Bedenken der Mobilfunkanbieter über die ineffiziente Nutzung der Funkschnittstelle 16 während bestimmter Zeiten außerhalb der Spitzen-Belastungsperiode des Tages zu adressieren (und auch während der Woche), wie nachts und an Wochenenden, bieten die Mobilfunkbetreiber den Abonnenten spezielle Gebührenpläne an. Anrufe, die nachts oder während des Wochenendes entsprechend dem Plan gemacht werden, werden zu wesentlich geringeren Gebühren abgerechnet und sind in bestimmten Fällen fast kostenfrei. Das Anbieten solcher speziellen Gebührenpläne dient als Anreiz zur Erhöhung der Nutzung des Mobilfunksystems durch Abonnenten ausserhalb der Spitzen-Belastungszeiten und bewirkt einen entsprechenden Anstieg in der gemessenen Belastung 24 der Funkschnittstelle 16, wie durch 36 dargestellt. Trotz der Nutzung der speziellen Pläne durch die Abonnenten erkennt man in den 2A und 2B, dass es einen substantiellen Anteil von ungenutzter Kapazität der Funkschnittstelle 16, wie durch 38 dargestellt, gibt. Darüber hinaus helfen solche Pläne nicht, kurzzeitige Reduktionen der Last, die während der Spitzen-Belastungszeiten des Tages auftreten, zu adressieren.
  • Bezug wird jetzt wieder auf 1 genommen. Das Mobilfunksystem 10 enthält weiterhin eine Vielzahl von Geräten 40 zur Messung der unterschiedlichen Belastungen des Systems und der dazu gehörigen Komponenten. Ein solches Gerät 40(1) ist aufgestellt innerhalb oder angeschlossen an die mobile Vermittlungszentrale 20 und misst die Belastung 24 (siehe 2A und 2B) an den physikalischen Kanälen der Funkschnittstelle 16. Zum Beispiel bestimmt das Gerät 40(1) in einem AMPS-artigen Mobilfunksystem für jede Zelle 12 die Anzahl der Funkfrequenzträger der Funkschnittstelle 16, die gerade für eine Abonnen-Mobilkommunikation genutzt werden. Ähnlich überwacht das Gerät 40(1) in einem Mobilfunksystem der digitalen Kommunikationstypen D-AMPS oder GSM die Anzahl der Zeitfenster, die für jedem Anruf für die mobile Abonnentenkommunikation genutzt werden.
  • Bezug genommen wird jetzt wieder auf die 2A und 2B. Wenn die durch das Gerät 40(1) gemessene Belastung 24 mit Hinblick auf die physikalischen Kanäle, die von der Funkschnittstelle 16 über einen bestimmten Zeitraum genutzt werden, geringer ist als eine voreingestellte Schwellenbelastung 42, generiert und überträgt das Mobilfunksystem 10 an alle benachbart lokalisierbaren mobilen Geräte 18 eine Nachricht, die den Abonnenten die Nutzung der Funkschnittstelle zu reduzierten Gebühren im Vergleich zur Gebühr, die aktuell zu dieser Tageszeit gilt, anbietet. Diese Angebotsnachricht wird mit dem Ziel an die mobilen Geräte und ihre sie besitzenden Abonnenten innerhalb der Funkzelle 12 übertragen, das Mobilfunksystem 10 genau zu diesem Zeitpunkt außerhalb der Spitzen-Belastungsnachfrage zu nutzen. Nehmen wir z.B. an, dass die am Gerät 40(1) gemessene Belastung 24 der Funkschnittstelle 16 um drei Uhr am Nachmittag – wie dargestellt in den 2A und 2B – kleiner als die Schwellwertbelastung 42 ist. Die Angebotsnachricht wird dann generiert und an die benachbarten mobilen Geräten 18 gesandt. In Antwort auf den Empfang der Angebotsmessung wird eine Anzahl der mobilen Geräte 18 Mobilfunkanrufe initiieren, die einen Anstieg der gemessenen Belastung (dargestellt durch die gestrichelte Linie 24') und eine daraus resultierende Generierung von zusätzlichem Umsatz für den Mobilfunkanbieter bewirken. Wenn die erhöhte gemessene Belastung 24' über eine Schwellwertbelastung 42 ansteigt, wird die Übertragung der Angebotsnachricht beendet und nicht erneut übertragen, bis die gemessene Belastung 24 oder 24' erneut unter den Schwellwert fällt.
  • Um die reduzierten Abrechnungsgebühren, die von dem Mobilfunkanbieter während der Momente außerhalb der Spitzen-Belastung angeboten wird, zu nutzen, müssen die mobilen Geräte 18 einen Hinweis darauf versenden, den die Vermittlungsstellen erhalten, dass die Anrufanforderung, die durch die mobilen Geräte über die Funkschnittstelle 16 übertragen wird, insbesondere in Antwort auf die Angebotsmessung gemacht wurde. Dieses schützt einen Abonnenten davor, zufällig Anrufe während dieser Zeiten außerhalb der Spitzen-Belastung zu initiieren und so vorteilhafterweise die Vorteile der reduzierten Gebühren zu genießen, während der Abonnent anderenfalls gezwungen wäre, die volle Abrechnungsrate für diesen Anruf zu bezahlen. Es ist möglich, dass sich die Belastungssituation ändert, bevor der Anruf initiiert wird. Der Hinweis, den das mobile Geräte sendet, ist auch deshalb wichtig, weil er als eine Anfrage für einen Zugriff zu reduzierten Gebühren dient. Wenn sich die Belastungsbedingungen geändert haben, kann es sein, dass dem Abonnent in Antwort auf die Systembestätigung der Zugriff verweigert wird.
  • In analogen Mobilfunksystemen, wie dem gut bekannten AMPS-System, wird die Angebotsnachricht vorzugsweise über den analogen Steuerkanal übertragen. In digitalen Mobilfunksystemen, wie den wohl bekannten D-AMPS- oder GMS-Systemen, wird die Angebotsnachricht vorzugsweise über entweder den analogen oder digitalen Steuerkanal übertragen. In CDMA-Systemen, wie in dem IS-95 CDMA-System, wird die Angebotsnachricht vorzugsweise über den Anfragekanal übertragen. Es ist selbstverständlich, dass die Angebotsnachricht an die mobilen Geräte des Mobilfunksystems 10 durch jedes geeignete Mittel oder Verfahren übertragen werden kann und die vorangegangenen Spezifikationen eine Illustration und keine Limitation der Implementierung der vorliegenden Erfindung darstellt.
  • Wir nehmen wieder Bezug auf 1. Die mobilen Geräte 18, die in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung arbeiten, sind so programmiert, dass sie auf ein Zeichen des Abonnenten, der den Wunsch äußert, von den reduzierten angebotenen Abrechnungsraten Gebrauch zu machen, reagieren. Das mobile Gerät tut dies durch die Überwachung des Empfangs von Angebotsnachrichten, die vom System 10 versendet werden. Die mobilen Geräte 18 arbeiten außerdem in zwei Modi. In einem ersten Arbeitsmodus alarmiert das mobile Gerät 18 visuell oder akustisch den Abonnenten in Reaktion auf den Empfang einer System-Angebotsnachricht-Sendung, dass sich das System 10 in einem Belastungszustand ausserhalb der Spitzenbelastung befindet. Diese Nachricht erlaubt dem Abonnenten danach, einen Mobilfunkanruf zu initiieren und die Vorteile der reduzierten Gebühren in Anspruch zu nehmen. Das mobile Gerät 18, das entsprechend seiner Programmierung arbeitet, liefert automatisch einen Hinweis, der mit einer Anrufanfrage an die mobile Vermittlungszentrale 20 gesendet wird, dass der Mobilfunkanruf in Antwort auf die Angebotsnachricht gemacht wird. Der Abonnent kann danach entscheiden, entweder in eine Sprach- oder Datenmobil-Kommunikation einzusteigen, die zu den reduzierten Gebühren gemacht wird, bis das System den Abonnentenzugriff ablehnt (eventuell wegen einer Änderung in den Belastungsbedingungen).
  • In einer zweiten Betriebsart ist das mobile Gerät 18 durch den Abonnenten so konfiguriert, dass es automatisch einen Anruf in Antwort auf den Empfang der nächsten Übertragung einer Angebotsnachricht des Systems 10 initiiert. Dabei liefert die mobile Gerät 18 automatisch zusammen mit der Anrufaufbauanfrage den notwendigen Hinweis an die Vermittlungszentrale 20, dass der Mobilfunkanruf in Reaktion auf eine Angebotsnachricht gemacht wurde. Dort, wo der Abonnent es wünscht, an einer Sprach- oder Datenkommunikation teilzunehmen, benachrichtigt das mobile Gerät 18 den Abonnenten visuell oder akustisch darüber, dass der Anrufaufbau voranschreitet. Alternativ und speziell im Hinblick auf Anwendung in der Datenkommunikation ist das mobile Gerät 18 durch den Abonnenten so programmierbar, dass ein Datentransfer automatisch durchgeführt wird, der entweder eine Fax- oder Datenübertragung von dem mobilen StationGerät oder eine Fax-Datenübertragung an das mobile Gerät 18 über das Mobilfunknetzwerk 10 umfasst.
  • Die vorliegende Erfindung ist möglicherweise nutzbringender in der Datenkommunikation im Vergleich zur Sprachanwendung einzusetzen. Ein Grund dafür ist, dass Mobilfunkdatenübertragungen sehr oft keine zeitkritischen Übertragungen sind. Solange die Daten irgendwann gesendet oder empfangen werden, ist es für den Abonnenten irrelevant, ob die Übertragung jetzt oder in einer Stunde stattfindet. Auf der anderen Seite ist Sprachkommunikation sehr oft zeitsensitiv. Der Anruf muss jetzt oder nie gemacht werden. Dementsprechend kann der Abonnent nicht warten oder ist nicht geduldig genug, darauf zu warten, dass eine Angebotsnachricht empfangen wird, bevor der mobile Anruf initiiert wird.
  • Bezug genommen wird im Folgenden speziell auf 2B. In CDMA oder anderen Mobilfunksystemen kann es Zeiten während des Tages geben, in der die gemessene Belastung 24u der Aufwärts-Verbindung den Schwellenwert der Belastung 42 übersteigt, während zur gleichen Zeit die gemessene Belastung 24d an der Abwärts-Verbindung geringer ist als der Schwellwert. Einer dieser auftretenden Zustände ist allgemein in 44 dargestellt. Es soll daran erinnert werden, dass diese Belastungsmessungen auf einer Funkzellen-zu-Funkzellen-Basis gemacht werden. Entsprechend einer Geräte-40(1)-Messung der Abwärts-Belastung 24d, die geringer ist als die Schwellwertbelastung 42, generiert und überträgt das System eine Nachricht an alle benachbart stationierten mobilen Geräten 18, die Abonnenten anbietet, die Abwärts-Funkschnittstelle 16 zu reduzierten Gebühren zu nutzen (im Vergleich zu den Gebühren, die zur gleichen Tageszeit gelten). Diese Angebotsnachricht wird verschickt, um mobile Geräte und deren Besitzer einzuladen, den abwärts gerichteten Abschnitt des CDMA-Mobilfunksystems 10 zu diesem speziellen Moment einer außerhalb der Spitzen-Belastung liegenden Abwärts-Verbindungsnachfrage zu nutzen.
  • Dementsprechend mag es andere Zeiten während des Tages geben, bei dem die gemessene Belastung 24d der Abwärts-Verbindung die Schwellwertbelastung 42 überschreitet, während zur gleichen Zeit die gemessene Belastung 24u an der Aufwärts-Verbindung geringer ist als der Schwellwert. Eine solcher Zustand ist allgemein mit 46 dargestellt. In Reaktion auf eine Geräte-40(1)-Messung der Aufwärts-Belastung 24u, die geringer als die Schwellwertbelastung 42 ist, generiert und übermittelt das System 10 an alle benachbart stationierten mobilen Geräte 18 eine Nachricht, die den Abonnenten anbietet, die Aufwärts-Funkschnittstelle 16 zu reduzierten Abrechnungsraten im Vergleich zu den Raten, die während der aktuellen Zeit des Tages abgerechnet werden, zu nutzen. Diese Angebotsnachricht wird versandt, um Mobilfunkstation und deren Benutzer einzuladen, den Aufwärts-Anteil des CDMA-Mobilfunksystems 10 zu dem Zeitpunkt der Nicht-Spitzen-Belastung Aufwärts-Verbindungsnachfrage zu nutzen.
  • Das Angebot für entweder Aufwärts- oder Abwärts-Kapazität der Funkschnittstelle 16 autorisiert nicht notwendigerweise Abonnenten Sprach- oder Datenkommunikation zu nutzen, die beide Anteile von aufwärts und abwärts gerichteter Kommunikation der Schnittstelle benötigen (d.h. bidirektionale Abonnentenkommunikation). Vielmehr lädt das Versenden der Angebotsnachricht den Abonnenten ein, einen Anruf von einem Nachricht empfangenden mobilen Gerät 16 zu initiieren und reduzierte Abrechnungsraten für nicht Spitzen-Belastungs-Nachfrage-Anteile der Funkschnittstelle 16 für die Übertragung von einer unidirektionalen Abonnenten-Sprach- oder -Datenkommunikation zu nutzen. Beispielsweise misst das Gerät 40(1) eine Bedingung, die eine Nicht-Spitzenbelastung 24u der Aufwärts-Verbindung darstellt, und generiert eine Aufwärts-Verbindungs-Angebotsnachricht. Das empfangende mobile Gerät 18 initiiert daraufhin einen Mobilfunkanruf und überträgt eine unidirektionale Abonnentenkommunikation über den aufwärts gerichteten Anteil der Funkschnittstelle 16. Diese Kommunikation kann aus einer Fax-Übertragung, einer Datenübertragung oder einem Sprachanruf bestehen, der an einen Anrufbeantworter oder einen automatischen Sprachdienst geht. Ebenso verhält es sich bei einer Abwärts-Verbindungskondition 24d, die vom Gerät 40(1) außerhalb der Spitzenbelastung gemessen wird. Wenn das mobile Gerät 18 unter Umständen eine Abwärts-Verbindungs-Angebotsnachricht empfängt, initiiert es eine unidirektionale Abonnentenkommunikation über den abwärts gerichteten Anteil der Funkschnittstelle 16. Selbstverständlich wird in den Fällen, bei denen sowohl die aufwärts gerichtete Last 24u und die abwärts gerichtete Last 24d unter dem Schwellwert 42 sind, das System 10 an alle sich in der Umgebung befindenden mobilen Geräten 18 eine Nachricht generieren und übermitteln, die Abonnenten sowohl die aufwärts gerichtete als auch die abwärts gerichtete Funkschnittstelle 16 zu reduzierten Gebühren anbietet. Darauf antwortend ist der Hinweis des mobilen Gerätes eine Identifikation dafür, ob entweder der aufwärts gerichtete oder der abwärts gerichtete oder beide Teile der Funkschnittstelle 16 benutzt werden sollen.
  • Die Funkschnittstelle 16 ist nicht der einzige Teil des Mobilfunksystems 10, der Belastungsengpässen, die den Systembetrieb beeinflussen, ausgesetzt ist. Tatsächlich kann es Situationen geben, bei denen die Funkschnittstelle 16 sich in einer Schwachlastbedingung befindet, aber die Angebotsnachricht nicht versendet werden soll, um zusätzliche Last anzuziehen, weil es für einen effizienten Systembetrieb 10 wichtig ist, die Belastung anderer Aspekte des Systems zu kontrollieren. Das Mobilfunksystem 10 kann so ausgelegt sein, dass es überschüssige Funkschnittstellenkapazität 16 hat. Auf diese Weise würde in Übereinstimmung mit der vorgehend beschriebenen Implementierung die Angebotsnachricht ständig übermittelt werden. Das Resultat wären zu viele Abonnentenanrufe, die zu reduzierten Gebühren gemacht würden und somit einen Umsatzverlust für den Mobilfunkanbieter bedeuten. Eventuell würde dies auch zu einer Überbelastung von anderen Resourcen innerhalb des Systems oder von solchen, die an das System angeschlossen sind, führen. In solchen Situationen sollte die Festlegung, ob Angebotsnachrichten übermittelt werden, auf der Belastungsmessung von anderen Resourcen (vielleicht in Kombination mit der Ermittlung für die Funkschnittstelle 16) und nicht auf der Messung der Belastung der Funkschnittstelle 16 allein, gemacht werden.
  • Dementsprechend beinhaltet das Mobilfunksystem 10 zusätzliche Geräte 40(2) bis 40(4), um andere Belastungsmessungen an anderen Systemresourcen durchzuführen. Zum Beispiel ist so ein Gerät 40(2) innerhalb der oder angeschlossen an die mobile Vermittlungszentrale 20 lokalisiert, um die Belastung auf der Kommunikationsverbindung 48, die sich zwischen der mobilen Vermittlungszentrale und der Basisstation 14 erstreckt, zu messen. Die Belastungsmessung wird entweder im Hinblick auf einzelne oder einer Kombination der Signalanteile und/oder der Abonnentenkommunikationsanteile von jeder der Verbindungen 48 gemacht. Für den Fall, dass die Belastungsbedingung, die von dem Gerät 40(2) gemessen wird, geringer ist als der vorher bestimmte Belastungsschwellwert, erzeugt und verteilt das System 10 die Angebotsnachricht an die Abonnenten der mobilen Geräte 18, um die Abonnenten einzuladen, das Mobilfunksystem zu benutzen. Die Ermittlung und die Nachrichtenverbreitung werden unabhängig von dem aktuellen Belastungsstatus der Funkschnittstelle 16 gemacht. Eine geringere Abrechnungsrate wird dann durch das System 10 auf jeden Anruf angewandt, der in Antwort auf eine verbreitete Angebotsnachricht initiiert wird.
  • Ein anderes Gerät 40(3), das entweder innerhalb der oder angeschlossen an die mobile Vermittlungszentrale 20 ist, misst die Belastung an der Schnittstelle 50 der mobilen Vermittlungszentrale. Diese Schnittstelle kontrolliert die Kommunikation über die Kommunikationsverbindung 48, die sich zwischen der mobilen Vermittlungszentrale und der Basisstation 14 erstreckt. Die Belastungsmessungen werden im Hinblick auf entweder einzeln oder im Hinblick auf das Gemeinsame des Signalanteils oder des Abonnentenkommunikationsanteils an der Schnittstelle 50 gemacht. Für den Fall, dass die Belastungsbedingung, die vom Gerät 40(3) gemessen wird, geringer ist als ein vorbestimmter Belastungsschwellenwert, generiert und verbreitet das System 10 die Angebotsnachricht an die mobilen Geräte 18 der Abonnenten, um die Abonnenten einzuladen, das Mobilfunksystem 10 zu nutzen. Diese Ermittlung und Verteilung wird unabhängig von dem tat sächlichen Belastungsstatus von entweder der Funkschnittstelle 16 oder der Kommunikationsverbindung 48 gemacht. Eine reduzierte Abrechnungsrate wird dann durch das System 10 auf alle Anrufe angewandt, die in Antwort auf die Verbreitung der Angebotsnachricht initiiert werden.
  • Wiederum ein anderes Gerät 40(4), das entweder innerhalb der oder angeschlossen an die mobile Vermittlungszentrale 20 ist, misst die Belastung der Kommunikationsverbindung 52, die sich zwischen der mobilen Verteilungsvermittlungszentrale und dem öffentlichen leitungsbasierten Telefonnetzwerk 22 erstreckt. Die Belastungsmessung wird entweder im Hinblick auf einzelne oder im Hinblick auf Gemeinsames des Signalanteils und/oder der Abonnentenkommunikationsanteile über die Verbindung 52 gemacht. Für den Fall, dass eine Belastungsbedingung durch das Gerät 40(4) gemessen wird, die geringer ist als ein vorher bestimmter Belastungsschwellwert, generiert und verteilt das System 10 die Angebotsnachricht an alle mobilen Geräte 18 der Abonnenten, um sie einzuladen, das Mobilfunksystem 10 zu benutzen. Die Ermittlung und die Verbreitung werden unabhängig von dem tatsächlichen Belastungsstatus von entweder der Funkschnittstelle 16, der Kommunikationsverbindung 48 oder der Schnittstelle 50 gemacht. Eine reduzierte Abrechnungsrate wird dann von dem System 10 für alle Anrufe angewendet, die in Antwort auf die Verteilung der Angebotsnachricht initiiert werden.
  • Alternativ kann die Entscheidung, die Angebotsnachricht durch das System 10 zu verbreiten, die von Gerät 40 gemessene Belastungsbedingung von irgendeiner der Systemresourcen berücksichtigen. Das beinhaltet die Funkschnittstelle 16, die Kommunikationsverbindung 48, die Schnittstelle 50 und/oder die Kommunikationsverbindung 52. Selbstverständlich kann ein die Belastung messendes Gerät 40, das entweder innerhalb des oder angeschlossen an das Systems 10 an jede Resource angeschlossen sein, die Belastungsengpässe haben, die für das System interessant sind (wie der Prozessor des mobilen Vermittlungssystems z.B.), um Belastungsmessungen vorzunehmen. Für den Fall, dass Belastungsbedingungen durch irgendeines der Geräte 40 an den Systemresourcen detektiert werden, die geringer sind als ein vorher bestimmter Belastungsschwellwert, generiert und verbreitet das System 10 die Angebotsmessung an die mobilen Stationen 18 der Abonnenten, um sie einzuladen, das mobile Telefonsystem 10 zu benutzen. Das kann irgendeine der Resourcen oder eine Kombination von verschiedenen Resourcen sein, wie sie durch dem Mobilfunkanbeiter festgelegt werden. Eine reduzierte Abrechnungsrate wird dann von dem System 10 auf alle Anrufe angewandt, die in Antwort auf die Verteilung einer Angebotsnachricht initiiert werden.
  • Belastungsengpässe, die die Abonnentennutzung des Mobilfunksystems 10 beeinflussen, können außerhalb des Systems selbst bestehen. Man kann sich z.B. die Existenz eines Datenserviceknotens 54, der entweder an die mobile Vermittlungszentrale 20 oder an das öffentliche Telefonnetz 22 angeschlossen ist, vorstellen. Wenn es direkt an die mobile Vermittlungszentraleum 20 angeschlossen ist, kann der Datenserviceknoten 54 einen Knoten des Telefonnetzwerks darstellen (vielleicht innerhalb des öffentlichen Telefonnetzes 22 oder innerhalb eines integrierten digitalen Servicenetzwerkes (ISDN)). Dieser kann durch den Telefonanbieter bereitgestellt und gepflegt werden. Wenn er an das Telefonnetzwerk 22 angeschlossen ist, kann der Datenserviceknoten 54 einen Knoten im lokalen Netzwerk oder Weitverkehrsnetz (LAN oder WAN) darstellen. Dieser kann durch eine dritte Partei angeboten und gepflegt werden. Der Datenserviceknoten 54, ein alleinstehendes Datenmanagementgerät beinhaltend, ist angeschlossen an und zugreifbar durch entweder die mobile Vermittlungszentrale 20 oder das öffentliche Telefonnetz 22.
  • Zusätzliche Geräte 40(5) bis 40(6), die Belastungsmessungen an den Resourcen machen können, die dem Datenserviceknoten 54 zugeordnet sind, sind vorhanden und angeschlossen, um Nachrichten an das mobile Telefonsystem 20 zu senden. Zum Beispiel misst eines solcher Geräte 40(5), das an die mobile Vermittlungszentrale 20 angeschlossen ist, die Belastung der Kommunikationsverbindung 56, die sich zwischen der mobilen Vermittlungszentrale oder dem öffentlichen Telefonnetz 22 und dem Datenserviceknoten 54 erstreckt. Die Belastungsmessung wird gemacht mit Hinblick auf entweder einzeln oder gemeinsam die Signalanteile oder die Abonnentenkommunikationsanteile auf der Verbindung 56. Für den Fall, dass eine Belastungssituation vom Gerät 40(5) festgestellt wird, die geringer ist als ein vorher bestimmter Belastungsschwellenwert, generiert und verbreitet das System 10 die Angebotsnachricht an die Abonnenten des mobilen Gerätes 18, um die Abonnenten einzuladen, auf den Datenserviceknoten 54 zuzugreifen oder diesen über das mobile Telefonsystem 10 zu nutzen. Eine reduzierte Abrechnungsrate wird dann von dem System 10 angewandt auf alle Anrufe, die in Antwort auf die Verbreitung einer Angebotsnachricht initiiert wurden.
  • Ein anderes solches Gerät 40(6), das an die mobile Vermittlungszentrale 20 angeschlossen ist, misst irgendeinen Belastungsengpass des Betriebes des Datenserviceknotens 54. Das Gerät 40(6) kann beispielsweise die Fähigkeit (z.B. die Prozessorbelastung) des Datenserviceknotens 54, ob er in der Lage ist, Anfragen nach Daten oder Eingaben- oder Ausgabedaten zu bearbeiten, überwachen. Für den Fall, dass die Belastungsbedingung, die durch das Gerät 40(6) gemessen wird, geringer ist als ein vorher bestimmter Schwellenwert, generiert und verbreitet das System 10 die Angebotsnachricht an die mobilen Geräte 18 der Abonnenten, um die Abonnenten einzuladen, auf den Datenserviceknoten 54 zuzugreifen oder ihn über das Mobilfunksystem 10 zu nutzen. Eine reduzierte Abrechnungsrate wird dann von dem System 10 angewendet auf alle Anrufe, die in Antwort auf die Verbreitung einer Angebotsnachricht initiiert wurden.
  • Ein vollständigeres Verständnis dieses Aspekts des Einladens kann durch die Nutzung eines speziellen Beispiels erlangt werden, bei dem der Datenserviceknoten 54 eine Datenbank umfasst, die abrufbare Informationen für bestimmte Interessengruppen von Abonnenten des Mobilfunksystems 10 beinhaltet. Die Datenbank kann entsprechend periodisch auf den neuesten Stand gebrachte Immobilienlisten für einen bestimmten Markt speichern und so von Interesse für Immobilienvermittler sein. Ein Vermittler möchte den neuesten Stand der aktuellen Liste haben, braucht die Information aber nicht notwendigerweise unmittelbar und mag auch nicht die volle Gebühr für entweder die mobile Verbindung oder den Zugriff auf die Datenbank zahlen. In Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung kann der Immobilienvermittler sein Mobiltelefon so programmieren, dass ein Alarm generiert wird, wenn eine Angebotsnachricht vom System 10 verbreitet wird. Alternativ kann automatisch auf die verbreitet Angebotsnachricht geantwortet werden. Auf jeden Fall wird ein Mobilfunkanruf von dem mobilen Gerät 14 des Vermittlers an den Datenserviceknoten 54 gemacht. Dieser Anruf enthält den Hinweis, dass der Anruf in Antwort auf eine Angebotsnachricht gemacht wurde und deshalb die reduzierte Gebühr für entweder einzeln oder beide – die genutzt Mobilzeit bzw. der Zugriff auf die Datenbank – abgerechnet wird. In Antwort auf einen Anruf des Vermittlers wird der Datenserviceknoten 54 die aktuelle Liste, die in der Datenbank gespeichert ist, über das Mobilfunksystem 10 an den Vermittler herunterladen. Das geschieht entweder über ein Faxgerät (FAX) 58 (eine Fax-Nachricht nutzend) oder über ein Datenendgerät (DT = data terminal) 60 (über eine Daten- oder Email-Kommunikation), die an das mobile Gerät 14 angeschlossen sind. Selbstverständlich kann die Datenkommunikation alternativ auch von dem Abonnenten zum Datenserviceknoten 54 in Antwort auf eine Angebotsnachricht gemacht werden. Dies geschieht bei Gelegenheiten, bei denen die Daten, die im Knoten gespeichert oder verarbeitet werden, durch eine Übertragung vom Abonnenten auf den neuesten Stand gebracht werden sollen.
  • Die Angebotsnachricht kann sich weiterhin auf einen spezifischen Service beziehen, der vom System zu einer reduzierten Gebühr angeboten wird. Zum Beispiel kann die Belastung der Funkschnittstelle gering sein, während gleichzeitig die Belastung am Datenserviceknoten hoch ist. In diesem Fall lädt die Angebotsnachricht die Abonnenten ein, Services zu nutzen, die den Zugriff auf den belasteten Datenserviceknoten nicht, den Zugriff auf die nicht ausgelastete Funkschnittstelle aber benötigen.
  • Bezug genommen wird nun auf die 3 und 4, bei denen Flussdiagramme dargestellt sind, die den Betrieb der vorliegenden Erfindung beschreiben. Generell beziehen sich die Schritte, die in 3 beschrieben sind, auf den Betrieb einer mobilen Vermittlungsstelle oder anderer Kontrolleinheiten innerhalb des Mobilfunksystems. Auf der anderen Seite beschreiben die Schritte der 4 generell den Betrieb der mobilen Geräte der Abonnenten innerhalb des Mobiltelefonsystems. Mit speziellem Hinblick auf 3 wird in Schritt 100 beschrieben, dass das Mobilfunksystem so arbeitet, um Belastungen an irgendeiner internen oder externen Resource von Interesse zu beobachten. Wie bereits oben beschrieben, können solche Resourcen die Funkschnittstelle, die Kommunikationsverbindungen, die Datenserviceknoten usw. beinhalten. Als nächstes wird in Schritt 102 ermittelt, welche gemessene Belastung von irgendeiner der Resourcen oder ausgewählter Kombination von Resourcen geringer ausfällt als ein vorbestimmter Schwellwert. Mit Hinblick auf das Funkinterface 16 wird diese Ermittlung auf einer Funkzellenbasis gemacht. Fällt in dem Vergleich des Schritts 102 die Antwort negativ aus, kehrt der Prozess zurück zu Schritt 104, um in der Überwachung der Resourcenbelastung fortzufahren. Wenn der Vergleich positiv beantwortet wird, wird eine Nachricht durch das System generiert und im Schritt 106 über das Mobilfunksystem verbreitet, um Abonnenten einzuladen, die Resource oder Resourcen zu reduzierten Gebühren zu nutzen. Für den Fall, dass die Verbreitung auf der Belastung der Messung der Funkschnittstelle beruht, wird die Verbreitung durch das System nur in der Funkzelle oder in den Funkzellen gemacht, in denen die gemessene Belastung geringer ist als der Schwellwert.
  • Wie in 4 beschrieben, wird im Schritt 108 die verbreitete Angebotsnachricht durch das mobile Gerät des Mobilfunksystems empfangen. In Schritt 110 wird dann eine Bewertung vorgenommen, ob der Abonnent durch Programmierung seiner mobilen Station angezeigt hat, dass er wünscht, die Vorteile der mit der Angebotsnachricht verbundenen, reduzierten Gebührenraten zu nutzen. Wenn der Vergleich im Schritt 110 negativ ausfällt, kehrt der Prozess in Schritt 112 zurück zur Überwachung der Resourcenbelastung. Wenn der Vergleich positiv beantwortet wird, wird in Schritt 114 eine Bewertung vorgenommen, ob der Abonnent seine mobile Station in der Art und Weise programmiert hat, dass ein Alarm auf die Angebotsnachricht generiert wird. Wenn der Abonnent es wünscht, alarmiert zu werden, wird in Schritt 116 ein visueller oder ein akustischer Alarm generiert. In Antwort auf diesen Alarm kann der Abonnent in Schritt 118 einen Mobilfunkanruf initiieren (Sprache oder Daten), um die Vorteile der reduzierten Gebühr, die durch die Angebotsnachricht dargelegt werden, zu nutzen.
  • Wenn der Vergleich in Schritt 114 negativ beantwortet wird, wird eine Bewertung in Schritt 120 gemacht, ob der Abonnent seine mobile Station so programmiert hat, dass eine automatische Antwort auf die verbreitete Angebotsnachricht gemacht wird. Falls nicht, kehrt der Prozess in Schritt 122 zurück zur Überwachung der Systemresourcen. Wenn eine automatische Antwort programmiert war, wird eine Antwort, die als Teil einen Mobilfunkanruf enthält (Sprache oder Daten), in Schritt 124 ausgeführt, um die reduzierten Datenraten, die durch die Angebotsnachricht dargelegt werden, zu nutzen. Ein Teil der durchgeführten Antwort kann – wie durch die gestrichelte Linie dargestellt – die Erzeugung eines Alarms in Schritt 116 beinhalten, um dem Abonnent zu erlauben, aktiv an dem Anruf teilzuhaben.
  • Der Mobilfunkanruf, der in den Schritten 118 und 124 automatisch initiiert wird, beinhaltet einen spezifischen Hinweis darauf, dass er in Antwort auf eine verbreitete Angebotsnachricht gemacht wird. In 3 ist wiederum dargestellt, dass alle eingehenden Mobilfunkanrufe im Schritt 126 daraufhin getestet werden, ob sie in Antwort auf eine Angebotsnachricht gemacht werden. Wenn die Anrufe keinen spezifischen Hinweis darauf enthalten, ob sie in Antwort auf eine Angebotsnachricht gemacht werden, wird der Anruf in Schritt 120 in der üblichen Weise und den dann geltenden Gebühren für den Anruf behandelt. Auf der anderen Seite wird ein Anruf, der den spezifischen Hinweis enthält, in Schritt 130 zu den reduzierten Gebühren behandelt, die im Zusammenhang mit der verteilten Angebotsnachricht angeboten wurden. Dieser Prozessschritt ermittelt, ob entweder Aufwärts-Verbindungen, Abwärts-Verbindungen oder beide Bandbreiten angefordert werden und von der Angebotsnachricht autorisiert sind.
  • Die Verarbeitung des Anrufs, die in Schritt 130 vorgenommen wird, beinhaltet ferner die Verarbeitung und die Ermittlung in Schritt 132, ob die Niedrigbelastungsbedingung, die vorher in Schritt 102 entdeckt wurde, immer noch zu der Zeit gilt, zu dem die eingehende mobile Abonnentenanruf empfangen wird. Wenn die Belastungsbedingung unter dem Schwellwert bleibt, wird mit der Verarbeitung in der Art und Weise fortgefahren, wie sie in Schritt 130 beschrieben ist. Wenn die Messung der Belastung von einer der Resourcen oder einer ausgewählten Kombination von Resourcen so angestiegen ist, dass sie über dem voreingestellten Schwellwert liegt, wird das System entweder: (1) den Abonnentenanruf in Schritt 134 ablehnen; oder (2) die Behandlung des Anrufs in Übereinstimmung mit Schritt 130 zu den reduzierten Abrechnungsraten fortsetzen.
  • Die Verarbeitung des Anrufs in Schritt 130 beinhaltet weiterhin optional die Verarbeitung in Schritt 143, um festzustellen, ob die Niedrigbelastungsbedingung, die vorher in Schritt 102 festgestellt wurde, immer noch während des Anrufs fortdauert. Wenn die Belastungsbedingung unter dem Schwellwert bleibt, wird die Bearbeitung des Anrufs in der Art und Weise fortgesetzt, die in Schritt 130 dargestellt ist. Wenn die Messung der Belastung von irgendeiner Resource oder einer ausgewählten Kombination von Resourcen über den vorbestimmten Belastungsschwellwert ansteigt, kann der Abonnent entweder: (1) weiterhin mit den reduzierten Gebühren belastet werden (Schritt 130); (2) auf die Veränderung in Schritt 138 darauf hingewiesen werden, wonach der Anruf in Schritt 128 in konventioneller Weise zu den dann gültigen Abrechnungsraten für den Anruf abgerechnet werden; oder (3) wählen, den Anruf in Schritt 140 abzubrechen und auf das nächste Auftauchen der Verbreitung einer Angebotsnachricht zu warten, um den Anruf fortzusetzen.
  • Bezug genommen wird jetzt auf die 5, bei der ein vereinfachtes Blockdiagramm eines mobilen Gerätes 18 im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung dargestellt ist. Die mobile Station 18 enthält einen Prozessor (CPU) 62, der an ein Senderempfangsgerät 64 angeschlossen ist, das auf eine Anzahl unterschiedlicher physikalischer Kanäle des Mobilfunksystems betrieben werden kann. Ein Ausgangssignal des Prozessors 62 wählt den Kanal aus, auf welchem das Senderempfangsgerät 64 für Kommunikationen über die Funkschnittstelle betrieben werden soll. Eine Antenne 66 ist an das Senderempfangsgerät 64, zur Übertragung und zum Empfang von Funkkommunikation (sowohl Sprache als auch Daten) über das Mobilfunksystem angeschlossen. Dieses kann z.B. die Basisstation 14 von 1 nutzen. Eine Datenspeichervorrichtung 68 (vorzugsweise in Form eines Nur-Lese-Speichers (ROM = read only memory)) oder eines Wahlfrei-Zugriff-Speichers (RAM = random access memory) ist zusätzlich an den Prozessor 62 angeschlossen. Das Datenspeichergerät 68 wird zur Speicherung von Programmen und Daten benutzt, die durch den Prozessor 62 zur Kontrolle des Betriebs der mobilen Station 18 ausgeführt werden, um den konventionellen Betrieb der mobilen Geräte auszuführen und um solche Funktionen auszuführen, die erforderlich sind, um den Vorteil der verbreiteten Angebotsnachrichten, wie hier beschrieben und in 4 dargestellt, zu nutzen. Das mobile Gerät 18 beinhaltet weiterhin ein Mikrofon 70 und einen Lautsprecher 72, die an den Prozessor 62 angeschlossen sind, um telefonische Sprachkommunikation zu ermöglichen. Über den Lautsprecher 72 werden auch akustische Hinweise auf die Verbreitung einer Angebotsnachricht an den Abonnenten gemacht. Weiterhin ist eine Datenschnittstelle 74 vorhanden, die an den Prozessor angeschlossen ist, um telefonische Datenkommunikation über den Anschluss an ein Faksimilegerät 58 oder ein Datenendgerät 60 vorzunehmen. Das Laden des mobilen Gerätes 18 mit Programmen kann über die Datenschnittstelle 74 durchgeführt werden. Eine Anzeigeeinheit 76 und eine Tastatur 78 ist zusätzlich in die mobile Station integriert und an den Prozessor 62 angeschlossen. Über die Anzeigeeinheit 76 werden visuelle Hinweise auf die Verteilung einer Angebotsnachricht an den Abonnenten übermittelt. Die Eingabe der Programmierung des mobilen Gerätes 18 und Betriebskommandos können außerdem über die Tastatur 78 eingegeben werden.
  • In 6 ist ein vereinfachtes Blockdiagramm einer Mobilfunkvermittlungszentrale 20 in Verbindung mit der vorliegenden Erfindung dargestellt. Die mobile Vermittlungszentrale 20 beinhaltet eine Vermittlungseinheit 80 und einen Kontrollbereich 82. Die Vermittlungseinheit 80 beinhaltet die funktionalen Erfordernisse für die Vermittlung von Telefonanrufen, die die mobilen Geräte, die innerhalb des Mobilfunknetzwerks arbeiten, ausgelöst oder beendet haben. Die Kontrolleinheit 82 beinhaltet die Funktionalität zur Kontrolle des Betriebes der Vermittlungseinheit 80 und für die Kontrolle des Betriebs der Basisstationen, die an die mobile Vermittlungszentrale 20 angeschlossen sind. Ein Prozessor (CPU) 84, der in Übereinstimmung mit einem Kontrollprogramm arbeitet, das im Speicher 86 gespeichert ist, bewirkt die Kontrolle über den Betrieb der mobile Vermittlungszentrale 20. Ein Aspekt dieser Kontrollfunktion beinhaltet die Verarbeitung der Belastungsinformation, die von den Belastungsmessgeräten 40 empfangen werden, die innerhalb oder außerhalb der mobilen Vermittlungszentrale 20 vorhanden sind. In Antwort auf diese Verarbeitung, und wie oben beschrieben, wird eine Angebotsnachricht auf die Kontrolleinheit 20 generiert und über die Funkschnittstelle an die mobilen Geräte übermittelt. Sie bietet die Nutzung zu reduzierten Gebührenraten von ineffizient genutzten Resourcen des Mobilfunksystems oder anderer externer Resourcen an.
  • Obwohl eine bevorzugte Ausführungsform des Verfahrens und der Vorrichtung der vorliegenden Erfindung durch die mitgelieferten Zeichnungen dargestellt wurde und auch in der vorangegangenen detaillierten Beschreibung beschrieben wurde, ist selbstverständlich, dass die Erfindung nicht durch die beschriebene Ausführungsform begrenzt werden soll. Es ist möglich, eine Vielzahl von Umgruppierungen, Modifikationen oder Ersetzungen durchzuführen, ohne von dem Geltungsbereich der Erfindung, wie er durch die folgenden Ansprüche dargelegt und definiert ist, abzuweichen.

Claims (34)

  1. Verfahren zum Einladen von Abonnenten eines Mobiltelefonsystems (10), Kommunikationsressourcen zu nutzen, die ungenutzte Kapazität haben, bestehend aus den folgenden Schritten: Messen (100) der Belastung einer ausgewählten internen oder externen Mobiltelefonsystem-Kommunikationsressource; Senden (106) einer Angebotsnachricht an Abonnenten eines Mobiltelefonsystems, die zum Nutzen einer ausgewählten Kommunikationsressource zu einer verringerten Gebühr einlädt; und Gewähren (130) des Zugangs für Abonnenten, die auf die gesendete Angebotsnachricht antworten, zu der ausgewählten Kommunikationsressource zu verringerter Gebühr, dadurch gekennzeichnet, dass vor dem Schritt des Sendens (106) das Verfahren den Schritt des Bestimmens (102) umfasst, ob die gemessene Belastung der ausgewählten Kommunikationsressource geringer ist als ein vorausbestimmter Schwellenwert, und dadurch, dass der Schritt des Sendens als Antwort auf eine positive Bestimmung ausgeführt wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, das ferner den Schritt des Einsteigens in eine Datenkommunikation über die ausgewählte Kommunikationsressource umfasst.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die ausgewählte Kommunikationsressource eine Funkschnittstelle (16) des Mobiltelefonsystems (10) umfasst.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, wobei die Funkschnittstelle (16) einen Aufwärtsverbindungsabschnitt und einen Abwärtsverbindungsabschnitt umfasst, und wobei der Schritt des Messens (100) den Schritt des getrennten Messens der Belastung des Aufwärtsverbindungs- und des Abwärtsverbindungsabschnitts umfasst.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, wobei der Schritt des Bestimmens (102) den Schritt des unabhängigen Vergleichens der gemessenen Aufwärtsverbindungs- und der Abwärtsverbindungsbelastungen mit dem Schwellenwert umfasst, und wobei der Schritt des Sendens (106) die folgenden Schritte umfasst: Senden einer Aufwärtsverbindungs-Angebotsnachricht an Abonnenten eines Mobiltelefonsystems, die zum Nutzen eines Aufwärtsverbindungsabschnitts der Funkschnittstelle zu verringerter Gebühr einlädt, wenn die Aufwärtsverbindungsbelastung geringer ist als der Schwellenwert, und Senden einer Abwärtsverbindungs-Angebotsnachricht an Abonnenten eines Mobiltelefonsystems, die zum Nutzen des Abwärtsverbindungsabschnitts der Funkschnittstelle zu verringerter Gebühr einlädt, wenn der Abwärtsverbindungsabschnitt kleiner ist als der Schwellenwert.
  6. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die ausgewählte Kommunikationsressource einen Datenserviceknoten (54) umfasst, der mit dem Mobiltelefonsystem (10) verbunden ist.
  7. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die ausgewählte Kommunikationsressource eine Vielzahl von Datenserviceknoten (54) umfasst, die mit dem Mobiltelefonsystem verbunden sind, und wobei der Schritt des Sendens (106) ferner den Schritt des Anzeigens des Datenserviceknotens umfasst, der zu der verringerten Gebühr angeboten wird.
  8. Verfahren nach Anspruch 1, das ferner den Schritt des Erzeugens (124) beim Abonnenten einer Antwortnachricht auf die Angebotsnachricht umfasst, die das Einrichten eines Mobiltelefonanrufs anfordert, wobei die Antwortnachricht einen spezifischen Hinweis darauf umfasst, dass die Antwortnachricht als Antwort auf die Angebotsnachricht gesendet wird.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, das ferner den Schritt des Verarbeitens (126) der Antwortnachricht nach Empfang umfasst, um die Gegenwart des spezifischen Hinweises zu bestätigen, bevor der Zugang zu der ausgewählten Kommunikationsressource zu verringerter Gebühr gewährt wird.
  10. Verfahren nach Anspruch 8, wobei der Schritt des Erzeugens (124) den Schritt des automatischen Erzeugens der Antwortnachricht im Anschluss an den Empfang der Angebotsnachricht umfasst.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, das ferner das Gewähren (128) von Zugang zu der ausgewählten Kommunikationsressource für Abonnenten zu einer anderen Gebühr als der verringerten Gebühr umfasst, wenn eine Zugangsanfrage nicht spezifisch angibt, dass sie als Antwort auf die gesendete Angebotsnachricht erfolgt.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, das ferner den Schritt des Fortsetzens (132) des Messens der Belastung im Anschluss an das Senden der Angebotsnachricht umfasst.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, das ferner den Schritt des Verweigerns des Zugangs zu der ausgewählten Kommunikationsressource zu verringerter Gebühr für Abonnenten verweigert, die auf die gesendete Angebotsnachricht antworten, wenn die gemessene Belastung vor der Antwort des Abonnenten über den vorausbestimmten Schwellenwert steigt.
  14. Verfahren nach Anspruch 11, das ferner den Schritt des Fortsetzens (136) des Messens der Belastung nach dem Zugang des Abonnenten zu der ausgewählten Kommunikationsressource umfasst.
  15. Verfahren nach Anspruch 14, das ferner den Schritt des Fortsetzens (138) des Gewährens des Zugangs zu der ausgewählten Kommunikationsressource zu einer anderen Gebühr als der verringerten Gebühr für Abonnenten umfasst, wenn die gemessene Belastung während des Zugangs über den vorausbestimmten Schwellenwert steigt.
  16. Verfahren nach Anspruch 14, das ferner den Schritt des Beendens (140) des Zugangs des Abonnenten zu der ausgewählten Kommunikationsressource umfasst, wenn während des Zugangs die gemessene Belastung über den vorausbestimmten Schwellenwert steigt.
  17. Mobilkommunikationssystem (10), umfassend: mindestens eine belastungsbeschränkte Kommunikationsressource; Mittel (40) zum Messen (100) der Belastung der belastungsbeschränkten Kommunikationsressource; eine Steuerverarbeitungseinheit (20), die angeschlossen ist, um von den Mitteln (40) zum Messen einen gemessenen Belastungswert zu erhalten und die ein Signal erzeugen (106) kann, das den Abonnenten das Nutzen der belastungsbeschränkten Kommunikationsressource zu einer verringerten Gebühr anbietet, und ferner als Antwort auf ein empfangenes Abonnentenzugangssignal einem antwortenden Abonnenten den Zugang zu der belastungsbeschränkten Kommunikationsressource gewähren (130) kann, wobei das Mobilkommunikationssystem ferner Folgendes umfasst: Funkfrequenzkommunikationsmittel, die mit der Steuerverarbeitungseinheit (20) zum Senden (106) des Angebotssignals an Abonnenten und zum Tragen des Zugangssignals des antwortenden Abonnenten vom antwortenden Abonnenten zu der Steuerverarbeitungseinheit (20) verbunden werden, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerverarbeitungseinheit (20) ferner bestimmen (102) kann, ob der gemessene Belastungswert geringer ist als ein vorausbestimmter Schwellenwert, und dadurch, dass die Steuerverarbeitungseinheit (20) das Signal erzeugen kann, das den Abonnenten das Nutzen der belastungsbeschränkten Kommunikationsressource als Antwort auf den unter dem Messschwellenwert liegenden gemessenen Belastungswert anbietet.
  18. System nach Anspruch 17, wobei die belastungsbeschränkte Kommunikationsressource eine Funkschnittstelle (16) des Mobilkommunikationssystems (10) umfasst.
  19. System nach Anspruch 18, bei dem die Funkschnittstelle (16) einen Aufwärtsverbindungsabschnitt und einen Abwärtsverbindungsabschnitt umfasst, wobei die Mittel (40) zum Messen Mittel zum unabhängigen Messen der Aufwärtsverbindungs- und der Abwärtsverbindungsbelastung umfassen.
  20. System nach Anspruch 19, bei dem das Angebotssignal ein Aufwärtsverbindungsangebotssignal umfasst, wenn die Aufwärtsverbindungsbelastung geringer ist als der Schwellenwert, und ein Abwärtsverbindungsangebotssignal, wenn die Abwärtsverbindungsbelastung geringer ist als der Schwellenwert.
  21. System nach Anspruch 17, wobei das Abonnentenzugangssignal als Reaktion auf den Empfang des gesendeten Angebotssignals erzeugt wird.
  22. System nach Anspruch 17, wobei die belastungsbeschränkte Kommunikationsressource einen Datenserviceknoten (54) umfasst, der mit dem Mobiltelefonsystem (10) verbunden ist.
  23. System nach Anspruch 17, wobei die belastungsbeschränkte Kommunikationsressource eine Vielzahl von Datenserviceknoten (54) umfasst, die mit dem Mobilkommunikationssystem (10) verbunden sind, und das Angebotssignal den Abonnenten anzeigen kann, welcher der Datenserviceknoten angeboten wird.
  24. System nach Anspruch 17, das ferner eine Abonnentenmobilstation (18) umfasst, die das Abonnentenzugangssignal erzeugen kann.
  25. System nach Anspruch 24, wobei die Abonnentenmobilstation (18) ferner Mittel umfasst, die auf den Empfang des gesendeten Angebotssignals reagieren, um dem Abonnenten eine Warnung zu melden.
  26. System nach Anspruch 24, wobei die Abonnentenmobilstation (18) ferner automatisch das Abonnentenzugangs signal als Reaktion auf den Empfang der gesendeten Angebotsnachricht erzeugen kann.
  27. System nach Anspruch 24, wobei die Abonnentenmobilstation (18) ferner eine Datenschnittstelle zum Erleichtern des Verbindens eines Datenkommunikationsgeräts mit der Mobilstation (18) umfasst, um in Datenkommunikationen einzusteigen, die die belastungsbeschränkte Kommunikationsressource nutzen.
  28. System nach Anspruch 17, wobei die Steuerverarbeitungseinheit (20) ferner dem Abonnenten den Zugang zu der belastungsbeschränkten Kommunikationsressource zu verringerter Gebühr verweigern kann, wenn das empfangene Abonnentenzugangssignal nicht als Bestätigungsantwort auf das Angebotssignal gesendet wird.
  29. Steuereinheit (20), die Abonnenten eines Mobiltelefonsystems (10) einladen kann, Kommunikationsressourcen zu nutzen, die ungenutzte Kapazität haben, wobei die Steuereinheit Folgendes kann: Empfangen der Belastungsmessinformation in Zusammenhang mit der Belastung auf einer ausgewählten Kommunikationsressource; Erzeugen (106) eines Angebotssignals, das an die Abonnenten eines Mobiltelefonsystems gesendet wird und zum Nutzen der ausgewählten Kommunikationsressource zu einer verringerten Gebühr einlädt; und Gewähren (130) des Zugangs zu der ausgewählten Kommunikationsressource zu verringerter Gebühr für den antwortenden Abonnenten, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (20) ferner bestimmen (102) kann, ob die gemessene Belastung auf der ausgewählten Kommuni kationsressource geringer ist als ein vorausbestimmter Schwellenwert, und dadurch, dass die Steuereinheit (20) das Angebotssignal als Antwort auf eine positive Bestimmung erzeugen (106) kann.
  30. Steuereinheit nach Anspruch 29, wobei die ausgewählte Kommunikationsressource eine Funkschnittstelle (16) des Mobiltelefonsystems (10) umfasst.
  31. Steuereinheit nach Anspruch 30, wobei die Funkschnittstelle (16) einen Aufwärtsverbindungs- und einen Abwärtsverbindungsabschnitt umfasst, und wobei die Steuereinheit Belastungsmessinformation in Zusammenhang mit der Belastung auf dem Aufwärtsverbindungs- und dem Abwärtsverbindungsabschnitt getrennt empfangen kann.
  32. Steuereinheit nach Anspruch 30, wobei die Steuereinheit (20) ein Aufwärtsverbindungsangebotssignal erzeugen kann, wenn die Belastung auf dem Aufwärtsverbindungsabschnitt als geringer als der vorausbestimmte Schwellenwert bestimmt wird, und ein Abwärtsverbindungsangebotssignal erzeugen kann, wenn die Belastung des Abwärtsverbindungsabschnitts als geringer als der vorausbestimmte Schwellenwert bestimmt wird.
  33. Steuereinheit nach Anspruch 29, wobei die Steuereinheit (20) ferner bestimmen (126) kann, ob ein Signal von dem antwortenden Abonnenten als eine Antwort auf das Angebotssignal gesendet wird.
  34. Steuereinheit nach Anspruch 33, wobei die Steuereinheit (20) ferner dem antwortenden Abonnenten den Zugang zu der ausgewählten Kommunikationsressource zu verringerter Gebühr verweigern kann, wenn bestimmt (126) wird, dass das Signal des antwortenden Abonnenten nicht als eine Antwort auf das Angebotssignal gesendet wird.
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