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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Technisches
Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Mobilfunksystem und insbesondere
auf ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Einladung von Abonnenten
in Mobiltelefonsysteme zur Nutzung des Systems während Perioden der Nicht-Spitzen-Belastung der
Resourcen.
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Beschreibung
des Standes der Technik
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Kapazität ist eine
kritische Größe in der
Bereitstellung von Mobilfunkleistungen an Abonnenten. Dieses Kapazitätsproblem
erwächst
nicht nur im Hinblick auf die Funkschnittstelle, über welche
Radiofrequenz-Kommunikation bewirkt wird, sondern auch im Hinblick
auf alle anderen genutzten Resourcen innerhalb des oder angeschlossen
an das Mobilfunksystem. Kapazität
aus Sicht der Benutzernachfrage zum Zugriff auf das Mobilfunksystem
und alle daran angeschlossenen externen Resourcen treibt auch die
Bestimmung der Abrechnungsraten/-gebühren für die Mobilfunkleistungen und/oder
die Gebühren
für die Nutzung
der externen Resourcen.
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Es
ist deshalb für
die Planer eines Mobilfunksystems wichtig, adäquate Kapazität bereit
zu stellen, um angenommene Abonnentennachfrage (z.B. Systembelastung)
während
der Spitzen-Nutzungszeiten des Tages (wie Hauptverkehrszeit und
in der Mitte des Tages) bereitzustellen. Ein inakzeptabler Umsatzverlust
entsteht, wenn die Spitzen-Belastungsnachfrage nicht erfüllt werden
kann, weil genau zu diesen Zeiten des Tages die Ab rechnungsrate
für die
Leistungen und die potentielle Umsatzgenerierung ihr höchstes Niveau
erreichen. Auf der anderen Seite gibt es auch überschüssige Kapazität, wenn
ein Mobilfunksystem geplant wird, um adäquate Kapazität während der
Spitzen-Nachfrage zu haben. Sie bleibt während bestimmter Zeiten außerhalb
der Spitzen-Belastung während
des Tages (wie an den Nächten
und an Wochenenden und auch solchen kurzzeitigen Momenten geringerer
Belastungen während der
Spitzen-Nutzungszeiten des Tages) ungenutzt. Auch dies ist inakzeptabel,
weil, wenn das Mobilfunksystem nicht durch die Abonnenten genutzt
wird, die ungenutzte Systemkapazität verschwendet wird und der
Mobilfunkanbieter nicht so viel Umsatz aus dem System generiert
wie es möglich
wäre.
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Mobilfunkanbieter
berechnen oft höhere
Gebühren
für mobile
Anrufe während
der Woche, insbesondere während
der Arbeitsstunden. Wegen dieser höheren Gebühren machen aber Abonnenten,
die gerne ihr Mobilfunksystem während
der Arbeitsstunden benutzen würden,
alleine aus Gebührengründen diese
mobilen Anrufe nicht. Dieses belastet die Mobilfunkanbieter während der
Hauptbelastungszeiten des Tages nicht, weil die Abonnentennachfrage – trotz
der hohen Abrechnungsraten – sehr
häufig
mit der Systemkapazität übereinstimmt
(oder sie manchmal sogar überschreitet),
und deshalb nahezu ein Maximum an Umsatz von dem System geliefert
wird. Außerhalb
der Spitzenzeiten des Tages oder in solchen kurzzeitigen Momenten
von reduzierter Belastung während
der Spitzenbelastungszeiten des Tages, würde der Mobilfunkanbieter gerne
zusätzlichen Umsatz
durch die ungenutzte Systemkapazität generieren und wäre sehr
interessiert, zusätzlich
Abonnenten anzulocken. Das gilt insbesondere für kostenbewusste Abonnenten,
die das System nutzen. EP-A-0526118 zeigt ein dynamisches Preisgestaltungsverfahren
und eine Vorrichtung, um Abonnenten für ein Mobilfunksystem zu interessieren,
das System außerhalb
der Spitzen-Belastungszeiten zu nutzen.
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WO94/28683
zeigt ein System und ein Auswahlgerät zur Auswahl des Mobilfunkanbieters,
basierend auf z.B. dem Preis für
Abonnenten. Dementsprechend existiert die Notwendigkeit für ein System und
ein Verfahren, den Mobilfunk-Abonnenten eine Gelegenheit anzubieten,
anderweitig ungenutzte oder ineffizient genutzte Mobiltelefonsystem-Servicekapazität zu nutzen.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Entsprechend
der vorliegenden Erfindung wird die Kommunikationsbelastung von
einer oder mehreren Resourcen des Mobiltelefonsystems überwacht.
Wenn bestimmte Zustände überflüssiger,
ungenutzter Resourcenkapazität
festgestellt werden, wird eine Nachricht an die Abonnenten über das
mobile Netzwerk und deren mobiler Geräte gesendet, die reduzierte
Abrechnungsraten für
Anrufe anbietet, die von den mobilen Geräten in Antwort auf die Angebotsnachricht
initiieren werden. Abonnenten können dann
vorzugsweise das System zu reduzierten Gebühren benutzen.
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Ein
anderer Aspekt der vorliegenden Erfindung ist, dass mobile Geräte, die
innerhalb des Mobilfunksystems/Mobiltelefonsystem arbeiten, einen visuellen
oder akustischen Hinweis an den Abonnenten bezüglich des Empfangs einer Angebotsnachricht
abgeben. In Antwort auf diesen Hinweis wird ein mobiler Anruf zum
Zwecke von entweder Sprach- oder Datenübertragung zu reduzierten Gebühren initiiert.
Darüberhinaus
sind in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung die mobilen Geräte durch den Abonnenten programmierbar,
um automatisch auf eine Angebotsnachricht für ein mobiles Telefongespräch, das
der Abonnent wünscht,
zu antworten. Im Falle von Sprachkommunikation oder Abonnenten-unterstützter Datenkommunikation
antwortet das mobile Gerät
auf den Empfang der Angebotsnachricht und den automatischen Zugriff
auf das Mobilfunksystem durch Benachrichtigung des Abonnenten, dass
der Anrufaufbau fortschreitet. Andererseits wird für die Datenkommunikation,
die nicht vom Abonnenten unterstützt
wird, die Abonnenten-gewünschte
Datenkommunikation automatisch über das
Mobilfunksystem in Antwort auf den Empfang einer Angebotsmeldung
durchgeführt.
Darüber
hinaus kann der Gegenstand der vorliegenden Erfindung auch so arbeiten,
dass Angebotsnachrichten nur dann versandt werden, wenn alle überwachten
Resourcen anzeigen, dass überschüssige, ungenutzte Kapazität zur Verfügung steht.
Bei Datenapplikation kann die Kapazität eines Datenserviceknotens,
der an das Mobilfunksystem angeschlossen ist, zu größeren Bedenken
als die Kapazität
des Mobilfunksystems oder irgendeiner der enthaltenen Resourcen (z.B.
ein Fax-Server oder eine Datenbank) bei dem Mobilfunkbetreiber führen. In
solchen Fällen
und in Übereinstimmung
mit einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird die Belastung
des Datenserviceknotens und/oder der zugeordneten Resourcen durch
das Mobilfunksystem überwacht.
Wenn Momente übermäßig überflüssiger Kapazität bei Datenserviceknoten
festgestellt werden, wird eine Nachricht an die Abonnenten über das
Mobilfunksystem und seine mobilen Geräte versandt, die reduzierte
Gebühren
für Anrufe
an die Datenserviceknoten als Antwort auf die Angebotsnachrichten
anbietet. Alternativ oder zusätzlich
können
reduzierte Gebühren den
Abonnenten für
den Mobiltelefonsystemzugriff als Antwort auf die Angebotsnachricht
angeboten werden. Darüber
hinaus kann der Gegenstand der vorliegenden Erfindung auch so arbeiten,
dass die Angebotsmessung nur dann versandt wird, wenn alle der überwachten
Resourcen überflüssige und
ungenutzte Kapazität
anzeigen.
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Es
ist bekannt, dass in einigen Mobilfunksystemen, wie in CDMA-Mobilfunksystemen
(Code Division Multiple Access), die Belastung des Aufwärts-Verbindungskanals
der Funkschnittstelle nicht notwendigerweise der Last des Abwärts-Verbindungskanals
entspricht. Deshalb beinhaltet ein anderer Aspekt der vorliegenden
Erfindung die Überwachung
der unterschiedlichen Belastungsbedingungen der Aufwärts-Verbindungs- und
Abwärts-Verbindungs-Kommunikationskanäle durch
das Mobilfunksystem. Wenn Zustände
von überschüssiger,
ungenutzter Aufwärts-Verbindungskapazität festgestellt werden,
wird eine Nachricht an die Abonnenten über das Mobilfunknetzwerk und
ihre mobilen Geräte
geschickt, die reduzierte Abrechnungsraten für die Benutzung des aufwärts gerichteten
Kommunikationskanals in Antwort auf eine Angebotsmessung anbietet
(in erster Linie für
Datenkommunikation). Messungen von Zuständen überflüssiger, ungenutzter Abwärts-Verbindungskanalkapazität auf der
anderen Seite resultieren in einem Angebot für reduzierte Abrechnungsraten
für die
Nutzung des abwärts
gerichteten Kommunikationskanals in Antwort auf eine Angebotsnachricht
(in erster Linie für
Datenapplikationen).
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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Ein
besseres Verständnis
des Verfahrens und der Vorrichtung der vorliegenden Erfindung kann durch
Hinzuziehen der folgenden detaillierten Beschreibung zusammen mit
den begleitenden Zeichnungen erreicht werden:
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1 ist
ein Blockdiagramm eines Mobiltelefonsystems;
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2A ist
eine Grafik, die ein Beispiel der festgestellten Belastung einer
Mobilfunksystem-Funkschnittstelle
darstellt;
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2B ist
eine Grafik, die ein anderes Beispiel einer erfahrenen Belastung
eines anderen Typs von Mobiltelefon-Funkschnittstellen beschreibt;
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3 ist
ein Flussdiagramm, das den Betrieb der vorliegenden Erfindung darstellt;
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4 ist
ein weiteres Flussdiagramm, das den Betrieb der vorliegenden Erfindung
darstellt;
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5 ist
ein vereinfachtes Blockdiagramm eines mobilen Gerätes in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung; und
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6 ist
ein vereinfachtes Blockdiagramm einer mobilen Vermittlungszentrale
in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung.
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DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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Bezug
genommen wird im Folgenden auf 1, bei der
ein vereinfachtes Blockdiagramm eines Mobilfunksystems 10 (AMPS,
D-AMPS, GSM, CDMA oder dergleichen) mit einem einzigen Funkzellenstandort 12 dargestellt
ist. Es ist selbstverständlich,
dass solche Systeme 10 typischerweise eine Mehrzahl von
Funkzellenstandorten 12 enthalten und dass die Darstellung
eines einzelnen Zellenortes als Illustration und nicht als Beschränkung für die Arbeitsweise
der vorliegenden Erfindung benutzt wird. Jeder Funkzellenstandort 12 enthält eine
Basisstation (BS) 14, die eine bidirektionale Funkfrequenz-Kommunikation über eine
Funkschnittstelle 16 mit mobilen Geräten 18, die innerhalb
des Systems 10 operieren, bewirken. Es ist weiterhin selbstverständlich,
dass Mobilfunk-Telefonsysteme,
wie das System 10, typischerweise viel mehr als ein mobiles Gerät 18 innerhalb
des Systems 10 oder jeder Funkzelle 12 darin zu
jeder Zeit enthält,
und dass die Schilderung nur einer mobilen Station als Illustration und
nicht als Begrenzung der Arbeitsweise der vorliegenden Erfindung
zu verstehen ist. Jede Basisstation 14 ist angeschlossen
an eine mobile Vermittlungszentrale (MSC = mobile switching center) 20,
die an ein öffentliches
Telefonnetz (PSTN) 22 oder ein anderes Telefonnetz (nicht dargestellt)
angeschlossen ist. Die mobile Vermittlungszentrale 20 wird
betrieben, um die Arbeit der Basisstation 14 zu kontrollieren
und die Standorte der mobile Geräte
innerhalb des Systems 10 zu überwachen und um solche Mobilfunkgespräche, die
durch die mobilen Geräte 18 initiiert
oder beendet werden, mit dem öffentlichen
Telefonnetz 22 zu verschalten.
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2A und 2B zeigen
Abbildungen, die die Belastung der Funkschnittstelle 16 für einen Funkzellenstandort 12 des
Mobiltelefonsystems 10 zeigen, die während eines typischen Tages
festgestellt wurde. Bei jeder der Abbildungen wurde die gemessene
Belastung 24 der Funkschnittstelle 16 auf der
Y-Achse 26 und die Zeit eines einzelnen Tages auf der X-Achse 28 aufgetragen.
In 2A ist die gemessene Belastung 24b mit
Hinblick auf die Funkschnittstelle 16 in einem Advanced-Mobile-Phone-Service-
(AMPS), einem digitalen D-AMPS-, einem GSM- (GSM Global System for
Mobile -Kommunikation) oder ähnlichen
Mobilfunksystemen dargestellt, wobei die gemessene Belastung der
Aufwärts- und Abwärts-Verbindung
die gleiche ist. 2B zeigt auf der anderen Seite
die gemessene Belastung 24u und 24d mit Hinblick
auf die Aufwärts-Verbindung und
Abwärts-Verbindung
der Funkschnittstelle 16 in einem CDMA- (Code Division
Multiple Access) oder ähnlichen
Mobilfunksystemen, wobei die gemessenen Aufwärts-Verbindungs- und Abwärts-Verbindungs-Belastungen
häufig
unterschiedlich sind. Zum Beispiel wird in der Datenkommunikation
(wie Faxübertragungen
von mobilen Geräten)
in einem CDMA-System ein signifikanter Anteil der Bandbreite für Aufwärts-Verbindungen, über die
die Abonnentennachrichten versandt werden, verbraucht, während der
Bandbreitenanteil, der für
die Übertragung
der Systemnachrichten benutzt wird, geringer ist.
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In
den 2A und 2B erkennt
man, dass die Belastungen 24b, 24u und 24d im
Tagesverlauf erheblich variieren.
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Während der
Verkehrsspitzenzeiten (z.B. sieben Uhr bis neun Uhr am Morgen und
vier Uhr bis sechs Uhr am Nachmittag) ist die gemessene Belastung 24 relativ
hoch. Tatsächlich
kann die Nachfrage – dargestellt
durch 30 – nach
mobile Telefonleistungen zu einigen Zeiten während dieser Spitzen-Nachfrageperiode
die Belastungskapazität 32 des
Systems überschreiten;
und so kann nicht allen Abonnenten, die während dieser Zeiten mobile
Telefonleistungen in Anspruch nehmen wollen, ein Service zur Verfügung gestellt
werden. Man erkennt auch anhand der 2A und 2B,
dass die gemessene Belastung 24b, 24u und 24d während anderer
Zeiten des Tages (z.B. am Abend, während der Nacht, am späten Vormittag
und am mittleren Nachmittag) – allgemein
durch 34 dargestellt – relativ
niedrig ist. Außerhalb
der Perioden der Spitzen-Belastungsnachfrage der Zeit 34 besitzt
das System überschüssige Funkschnittstellenkapazität, die ineffizient
genutzt wird.
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Um
zu einem gewissen Grad die Bedenken der Mobilfunkanbieter über die
ineffiziente Nutzung der Funkschnittstelle 16 während bestimmter
Zeiten außerhalb
der Spitzen-Belastungsperiode des Tages zu adressieren (und auch
während
der Woche), wie nachts und an Wochenenden, bieten die Mobilfunkbetreiber
den Abonnenten spezielle Gebührenpläne an. Anrufe,
die nachts oder während
des Wochenendes entsprechend dem Plan gemacht werden, werden zu
wesentlich geringeren Gebühren
abgerechnet und sind in bestimmten Fällen fast kostenfrei. Das Anbieten
solcher speziellen Gebührenpläne dient
als Anreiz zur Erhöhung
der Nutzung des Mobilfunksystems durch Abonnenten ausserhalb der
Spitzen-Belastungszeiten und bewirkt einen entsprechenden Anstieg
in der gemessenen Belastung 24 der Funkschnittstelle 16,
wie durch 36 dargestellt. Trotz der Nutzung der speziellen
Pläne durch
die Abonnenten erkennt man in den 2A und 2B,
dass es einen substantiellen Anteil von ungenutzter Kapazität der Funkschnittstelle 16,
wie durch 38 dargestellt, gibt. Darüber hinaus helfen solche Pläne nicht,
kurzzeitige Reduktionen der Last, die während der Spitzen-Belastungszeiten
des Tages auftreten, zu adressieren.
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Bezug
wird jetzt wieder auf 1 genommen. Das Mobilfunksystem 10 enthält weiterhin
eine Vielzahl von Geräten 40 zur
Messung der unterschiedlichen Belastungen des Systems und der dazu gehörigen Komponenten.
Ein solches Gerät 40(1) ist aufgestellt
innerhalb oder angeschlossen an die mobile Vermittlungszentrale 20 und
misst die Belastung 24 (siehe 2A und 2B)
an den physikalischen Kanälen
der Funkschnittstelle 16. Zum Beispiel bestimmt das Gerät 40(1) in
einem AMPS-artigen Mobilfunksystem für jede Zelle 12 die
Anzahl der Funkfrequenzträger
der Funkschnittstelle 16, die gerade für eine Abonnen-Mobilkommunikation
genutzt werden. Ähnlich überwacht
das Gerät 40(1) in
einem Mobilfunksystem der digitalen Kommunikationstypen D-AMPS oder
GSM die Anzahl der Zeitfenster, die für jedem Anruf für die mobile
Abonnentenkommunikation genutzt werden.
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Bezug
genommen wird jetzt wieder auf die 2A und 2B.
Wenn die durch das Gerät 40(1) gemessene
Belastung 24 mit Hinblick auf die physikalischen Kanäle, die
von der Funkschnittstelle 16 über einen bestimmten Zeitraum
genutzt werden, geringer ist als eine voreingestellte Schwellenbelastung 42,
generiert und überträgt das Mobilfunksystem 10 an
alle benachbart lokalisierbaren mobilen Geräte 18 eine Nachricht,
die den Abonnenten die Nutzung der Funkschnittstelle zu reduzierten
Gebühren
im Vergleich zur Gebühr,
die aktuell zu dieser Tageszeit gilt, anbietet. Diese Angebotsnachricht
wird mit dem Ziel an die mobilen Geräte und ihre sie besitzenden Abonnenten
innerhalb der Funkzelle 12 übertragen, das Mobilfunksystem 10 genau
zu diesem Zeitpunkt außerhalb
der Spitzen-Belastungsnachfrage
zu nutzen. Nehmen wir z.B. an, dass die am Gerät 40(1) gemessene
Belastung 24 der Funkschnittstelle 16 um drei
Uhr am Nachmittag – wie
dargestellt in den 2A und 2B – kleiner
als die Schwellwertbelastung 42 ist. Die Angebotsnachricht
wird dann generiert und an die benachbarten mobilen Geräten 18 gesandt.
In Antwort auf den Empfang der Angebotsmessung wird eine Anzahl
der mobilen Geräte 18 Mobilfunkanrufe
initiieren, die einen Anstieg der gemessenen Belastung (dargestellt
durch die gestrichelte Linie 24') und eine daraus resultierende
Generierung von zusätzlichem
Umsatz für
den Mobilfunkanbieter bewirken. Wenn die erhöhte gemessene Belastung 24' über eine
Schwellwertbelastung 42 ansteigt, wird die Übertragung
der Angebotsnachricht beendet und nicht erneut übertragen, bis die gemessene
Belastung 24 oder 24' erneut unter den Schwellwert fällt.
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Um
die reduzierten Abrechnungsgebühren, die
von dem Mobilfunkanbieter während
der Momente außerhalb
der Spitzen-Belastung
angeboten wird, zu nutzen, müssen
die mobilen Geräte 18 einen
Hinweis darauf versenden, den die Vermittlungsstellen erhalten,
dass die Anrufanforderung, die durch die mobilen Geräte über die
Funkschnittstelle 16 übertragen
wird, insbesondere in Antwort auf die Angebotsmessung gemacht wurde.
Dieses schützt
einen Abonnenten davor, zufällig
Anrufe während
dieser Zeiten außerhalb
der Spitzen-Belastung zu initiieren und so vorteilhafterweise die
Vorteile der reduzierten Gebühren
zu genießen,
während
der Abonnent anderenfalls gezwungen wäre, die volle Abrechnungsrate
für diesen
Anruf zu bezahlen. Es ist möglich, dass
sich die Belastungssituation ändert,
bevor der Anruf initiiert wird. Der Hinweis, den das mobile Geräte sendet,
ist auch deshalb wichtig, weil er als eine Anfrage für einen
Zugriff zu reduzierten Gebühren dient.
Wenn sich die Belastungsbedingungen geändert haben, kann es sein,
dass dem Abonnent in Antwort auf die Systembestätigung der Zugriff verweigert wird.
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In
analogen Mobilfunksystemen, wie dem gut bekannten AMPS-System, wird die
Angebotsnachricht vorzugsweise über
den analogen Steuerkanal übertragen.
In digitalen Mobilfunksystemen, wie den wohl bekannten D-AMPS- oder
GMS-Systemen, wird die Angebotsnachricht vorzugsweise über entweder
den analogen oder digitalen Steuerkanal übertragen. In CDMA-Systemen, wie in
dem IS-95 CDMA-System, wird die Angebotsnachricht vorzugsweise über den
Anfragekanal übertragen.
Es ist selbstverständlich,
dass die Angebotsnachricht an die mobilen Geräte des Mobilfunksystems 10 durch jedes
geeignete Mittel oder Verfahren übertragen werden
kann und die vorangegangenen Spezifikationen eine Illustration und
keine Limitation der Implementierung der vorliegenden Erfindung
darstellt.
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Wir
nehmen wieder Bezug auf 1. Die mobilen Geräte 18,
die in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung arbeiten, sind so programmiert, dass
sie auf ein Zeichen des Abonnenten, der den Wunsch äußert, von
den reduzierten angebotenen Abrechnungsraten Gebrauch zu machen,
reagieren. Das mobile Gerät
tut dies durch die Überwachung
des Empfangs von Angebotsnachrichten, die vom System 10 versendet
werden. Die mobilen Geräte 18 arbeiten
außerdem
in zwei Modi. In einem ersten Arbeitsmodus alarmiert das mobile
Gerät 18 visuell
oder akustisch den Abonnenten in Reaktion auf den Empfang einer
System-Angebotsnachricht-Sendung,
dass sich das System 10 in einem Belastungszustand ausserhalb
der Spitzenbelastung befindet. Diese Nachricht erlaubt dem Abonnenten danach,
einen Mobilfunkanruf zu initiieren und die Vorteile der reduzierten
Gebühren
in Anspruch zu nehmen. Das mobile Gerät 18, das entsprechend
seiner Programmierung arbeitet, liefert automatisch einen Hinweis,
der mit einer Anrufanfrage an die mobile Vermittlungszentrale 20 gesendet
wird, dass der Mobilfunkanruf in Antwort auf die Angebotsnachricht gemacht
wird. Der Abonnent kann danach entscheiden, entweder in eine Sprach-
oder Datenmobil-Kommunikation einzusteigen, die zu den reduzierten
Gebühren
gemacht wird, bis das System den Abonnentenzugriff ablehnt (eventuell
wegen einer Änderung
in den Belastungsbedingungen).
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In
einer zweiten Betriebsart ist das mobile Gerät 18 durch den Abonnenten
so konfiguriert, dass es automatisch einen Anruf in Antwort auf
den Empfang der nächsten Übertragung
einer Angebotsnachricht des Systems 10 initiiert. Dabei
liefert die mobile Gerät 18 automatisch
zusammen mit der Anrufaufbauanfrage den notwendigen Hinweis an die
Vermittlungszentrale 20, dass der Mobilfunkanruf in Reaktion
auf eine Angebotsnachricht gemacht wurde. Dort, wo der Abonnent
es wünscht,
an einer Sprach- oder Datenkommunikation teilzunehmen, benachrichtigt das
mobile Gerät 18 den
Abonnenten visuell oder akustisch darüber, dass der Anrufaufbau voranschreitet.
Alternativ und speziell im Hinblick auf Anwendung in der Datenkommunikation
ist das mobile Gerät 18 durch
den Abonnenten so programmierbar, dass ein Datentransfer automatisch
durchgeführt wird,
der entweder eine Fax- oder Datenübertragung von dem mobilen
StationGerät
oder eine Fax-Datenübertragung an das mobile Gerät 18 über das
Mobilfunknetzwerk 10 umfasst.
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Die
vorliegende Erfindung ist möglicherweise
nutzbringender in der Datenkommunikation im Vergleich zur Sprachanwendung
einzusetzen. Ein Grund dafür
ist, dass Mobilfunkdatenübertragungen sehr
oft keine zeitkritischen Übertragungen
sind. Solange die Daten irgendwann gesendet oder empfangen werden,
ist es für
den Abonnenten irrelevant, ob die Übertragung jetzt oder in einer
Stunde stattfindet. Auf der anderen Seite ist Sprachkommunikation
sehr oft zeitsensitiv. Der Anruf muss jetzt oder nie gemacht werden.
Dementsprechend kann der Abonnent nicht warten oder ist nicht geduldig
genug, darauf zu warten, dass eine Angebotsnachricht empfangen wird,
bevor der mobile Anruf initiiert wird.
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Bezug
genommen wird im Folgenden speziell auf 2B. In
CDMA oder anderen Mobilfunksystemen kann es Zeiten während des
Tages geben, in der die gemessene Belastung 24u der Aufwärts-Verbindung
den Schwellenwert der Belastung 42 übersteigt, während zur
gleichen Zeit die gemessene Belastung 24d an der Abwärts-Verbindung
geringer ist als der Schwellwert. Einer dieser auftretenden Zustände ist
allgemein in 44 dargestellt. Es soll daran erinnert werden,
dass diese Belastungsmessungen auf einer Funkzellen-zu-Funkzellen-Basis
gemacht werden. Entsprechend einer Geräte-40(1)-Messung der Abwärts-Belastung 24d,
die geringer ist als die Schwellwertbelastung 42, generiert
und überträgt das System
eine Nachricht an alle benachbart stationierten mobilen Geräten 18,
die Abonnenten anbietet, die Abwärts-Funkschnittstelle 16 zu
reduzierten Gebühren
zu nutzen (im Vergleich zu den Gebühren, die zur gleichen Tageszeit
gelten). Diese Angebotsnachricht wird verschickt, um mobile Geräte und deren
Besitzer einzuladen, den abwärts
gerichteten Abschnitt des CDMA-Mobilfunksystems 10 zu diesem speziellen
Moment einer außerhalb
der Spitzen-Belastung liegenden Abwärts-Verbindungsnachfrage zu nutzen.
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Dementsprechend
mag es andere Zeiten während
des Tages geben, bei dem die gemessene Belastung 24d der
Abwärts-Verbindung die Schwellwertbelastung 42 überschreitet,
während
zur gleichen Zeit die gemessene Belastung 24u an der Aufwärts-Verbindung
geringer ist als der Schwellwert. Eine solcher Zustand ist allgemein
mit 46 dargestellt. In Reaktion auf eine Geräte-40(1)-Messung
der Aufwärts-Belastung 24u,
die geringer als die Schwellwertbelastung 42 ist, generiert
und übermittelt
das System 10 an alle benachbart stationierten mobilen Geräte 18 eine
Nachricht, die den Abonnenten anbietet, die Aufwärts-Funkschnittstelle 16 zu
reduzierten Abrechnungsraten im Vergleich zu den Raten, die während der
aktuellen Zeit des Tages abgerechnet werden, zu nutzen. Diese Angebotsnachricht
wird versandt, um Mobilfunkstation und deren Benutzer einzuladen,
den Aufwärts-Anteil
des CDMA-Mobilfunksystems 10 zu dem Zeitpunkt der Nicht-Spitzen-Belastung
Aufwärts-Verbindungsnachfrage
zu nutzen.
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Das
Angebot für
entweder Aufwärts-
oder Abwärts-Kapazität der Funkschnittstelle 16 autorisiert
nicht notwendigerweise Abonnenten Sprach- oder Datenkommunikation
zu nutzen, die beide Anteile von aufwärts und abwärts gerichteter Kommunikation
der Schnittstelle benötigen
(d.h. bidirektionale Abonnentenkommunikation). Vielmehr lädt das Versenden
der Angebotsnachricht den Abonnenten ein, einen Anruf von einem
Nachricht empfangenden mobilen Gerät 16 zu initiieren
und reduzierte Abrechnungsraten für nicht Spitzen-Belastungs-Nachfrage-Anteile
der Funkschnittstelle 16 für die Übertragung von einer unidirektionalen
Abonnenten-Sprach- oder -Datenkommunikation zu nutzen. Beispielsweise
misst das Gerät 40(1) eine
Bedingung, die eine Nicht-Spitzenbelastung 24u der Aufwärts-Verbindung
darstellt, und generiert eine Aufwärts-Verbindungs-Angebotsnachricht.
Das empfangende mobile Gerät 18 initiiert
daraufhin einen Mobilfunkanruf und überträgt eine unidirektionale Abonnentenkommunikation über den
aufwärts
gerichteten Anteil der Funkschnittstelle 16. Diese Kommunikation
kann aus einer Fax-Übertragung,
einer Datenübertragung
oder einem Sprachanruf bestehen, der an einen Anrufbeantworter oder
einen automatischen Sprachdienst geht. Ebenso verhält es sich
bei einer Abwärts-Verbindungskondition 24d,
die vom Gerät 40(1) außerhalb
der Spitzenbelastung gemessen wird. Wenn das mobile Gerät 18 unter
Umständen
eine Abwärts-Verbindungs-Angebotsnachricht
empfängt,
initiiert es eine unidirektionale Abonnentenkommunikation über den
abwärts
gerichteten Anteil der Funkschnittstelle 16. Selbstverständlich wird
in den Fällen,
bei denen sowohl die aufwärts
gerichtete Last 24u und die abwärts gerichtete Last 24d unter
dem Schwellwert 42 sind, das System 10 an alle
sich in der Umgebung befindenden mobilen Geräten 18 eine Nachricht
generieren und übermitteln,
die Abonnenten sowohl die aufwärts
gerichtete als auch die abwärts
gerichtete Funkschnittstelle 16 zu reduzierten Gebühren anbietet.
Darauf antwortend ist der Hinweis des mobilen Gerätes eine
Identifikation dafür,
ob entweder der aufwärts
gerichtete oder der abwärts
gerichtete oder beide Teile der Funkschnittstelle 16 benutzt
werden sollen.
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Die
Funkschnittstelle 16 ist nicht der einzige Teil des Mobilfunksystems 10,
der Belastungsengpässen,
die den Systembetrieb beeinflussen, ausgesetzt ist. Tatsächlich kann
es Situationen geben, bei denen die Funkschnittstelle 16 sich
in einer Schwachlastbedingung befindet, aber die Angebotsnachricht
nicht versendet werden soll, um zusätzliche Last anzuziehen, weil
es für
einen effizienten Systembetrieb 10 wichtig ist, die Belastung
anderer Aspekte des Systems zu kontrollieren. Das Mobilfunksystem 10 kann
so ausgelegt sein, dass es überschüssige Funkschnittstellenkapazität 16 hat.
Auf diese Weise würde
in Übereinstimmung
mit der vorgehend beschriebenen Implementierung die Angebotsnachricht
ständig übermittelt
werden. Das Resultat wären
zu viele Abonnentenanrufe, die zu reduzierten Gebühren gemacht
würden
und somit einen Umsatzverlust für
den Mobilfunkanbieter bedeuten. Eventuell würde dies auch zu einer Überbelastung von
anderen Resourcen innerhalb des Systems oder von solchen, die an
das System angeschlossen sind, führen.
In solchen Situationen sollte die Festlegung, ob Angebotsnachrichten übermittelt
werden, auf der Belastungsmessung von anderen Resourcen (vielleicht
in Kombination mit der Ermittlung für die Funkschnittstelle 16)
und nicht auf der Messung der Belastung der Funkschnittstelle 16 allein,
gemacht werden.
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Dementsprechend
beinhaltet das Mobilfunksystem 10 zusätzliche Geräte 40(2) bis 40(4),
um andere Belastungsmessungen an anderen Systemresourcen durchzuführen. Zum
Beispiel ist so ein Gerät 40(2) innerhalb
der oder angeschlossen an die mobile Vermittlungszentrale 20 lokalisiert,
um die Belastung auf der Kommunikationsverbindung 48, die
sich zwischen der mobilen Vermittlungszentrale und der Basisstation 14 erstreckt,
zu messen. Die Belastungsmessung wird entweder im Hinblick auf einzelne
oder einer Kombination der Signalanteile und/oder der Abonnentenkommunikationsanteile
von jeder der Verbindungen 48 gemacht. Für den Fall, dass
die Belastungsbedingung, die von dem Gerät 40(2) gemessen wird,
geringer ist als der vorher bestimmte Belastungsschwellwert, erzeugt
und verteilt das System 10 die Angebotsnachricht an die
Abonnenten der mobilen Geräte 18,
um die Abonnenten einzuladen, das Mobilfunksystem zu benutzen. Die Ermittlung
und die Nachrichtenverbreitung werden unabhängig von dem aktuellen Belastungsstatus
der Funkschnittstelle 16 gemacht. Eine geringere Abrechnungsrate
wird dann durch das System 10 auf jeden Anruf angewandt,
der in Antwort auf eine verbreitete Angebotsnachricht initiiert
wird.
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Ein
anderes Gerät 40(3),
das entweder innerhalb der oder angeschlossen an die mobile Vermittlungszentrale 20 ist,
misst die Belastung an der Schnittstelle 50 der mobilen
Vermittlungszentrale. Diese Schnittstelle kontrolliert die Kommunikation über die
Kommunikationsverbindung 48, die sich zwischen der mobilen
Vermittlungszentrale und der Basisstation 14 erstreckt.
Die Belastungsmessungen werden im Hinblick auf entweder einzeln
oder im Hinblick auf das Gemeinsame des Signalanteils oder des Abonnentenkommunikationsanteils
an der Schnittstelle 50 gemacht. Für den Fall, dass die Belastungsbedingung,
die vom Gerät 40(3) gemessen wird,
geringer ist als ein vorbestimmter Belastungsschwellenwert, generiert
und verbreitet das System 10 die Angebotsnachricht an die
mobilen Geräte 18 der
Abonnenten, um die Abonnenten einzuladen, das Mobilfunksystem 10 zu
nutzen. Diese Ermittlung und Verteilung wird unabhängig von
dem tat sächlichen Belastungsstatus
von entweder der Funkschnittstelle 16 oder der Kommunikationsverbindung 48 gemacht. Eine
reduzierte Abrechnungsrate wird dann durch das System 10 auf
alle Anrufe angewandt, die in Antwort auf die Verbreitung der Angebotsnachricht
initiiert werden.
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Wiederum
ein anderes Gerät 40(4),
das entweder innerhalb der oder angeschlossen an die mobile Vermittlungszentrale 20 ist,
misst die Belastung der Kommunikationsverbindung 52, die
sich zwischen der mobilen Verteilungsvermittlungszentrale und dem öffentlichen
leitungsbasierten Telefonnetzwerk 22 erstreckt. Die Belastungsmessung
wird entweder im Hinblick auf einzelne oder im Hinblick auf Gemeinsames
des Signalanteils und/oder der Abonnentenkommunikationsanteile über die
Verbindung 52 gemacht. Für den Fall, dass eine Belastungsbedingung
durch das Gerät 40(4) gemessen
wird, die geringer ist als ein vorher bestimmter Belastungsschwellwert,
generiert und verteilt das System 10 die Angebotsnachricht
an alle mobilen Geräte 18 der Abonnenten,
um sie einzuladen, das Mobilfunksystem 10 zu benutzen.
Die Ermittlung und die Verbreitung werden unabhängig von dem tatsächlichen
Belastungsstatus von entweder der Funkschnittstelle 16,
der Kommunikationsverbindung 48 oder der Schnittstelle 50 gemacht.
Eine reduzierte Abrechnungsrate wird dann von dem System 10 für alle Anrufe
angewendet, die in Antwort auf die Verteilung der Angebotsnachricht
initiiert werden.
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Alternativ
kann die Entscheidung, die Angebotsnachricht durch das System 10 zu
verbreiten, die von Gerät 40 gemessene
Belastungsbedingung von irgendeiner der Systemresourcen berücksichtigen. Das
beinhaltet die Funkschnittstelle 16, die Kommunikationsverbindung 48,
die Schnittstelle 50 und/oder die Kommunikationsverbindung 52.
Selbstverständlich
kann ein die Belastung messendes Gerät 40, das entweder
innerhalb des oder angeschlossen an das Systems 10 an jede
Resource angeschlossen sein, die Belastungsengpässe haben, die für das System interessant
sind (wie der Prozessor des mobilen Vermittlungssystems z.B.), um
Belastungsmessungen vorzunehmen. Für den Fall, dass Belastungsbedingungen
durch irgendeines der Geräte 40 an
den Systemresourcen detektiert werden, die geringer sind als ein
vorher bestimmter Belastungsschwellwert, generiert und verbreitet
das System 10 die Angebotsmessung an die mobilen Stationen 18 der
Abonnenten, um sie einzuladen, das mobile Telefonsystem 10 zu benutzen.
Das kann irgendeine der Resourcen oder eine Kombination von verschiedenen
Resourcen sein, wie sie durch dem Mobilfunkanbeiter festgelegt werden.
Eine reduzierte Abrechnungsrate wird dann von dem System 10 auf
alle Anrufe angewandt, die in Antwort auf die Verteilung einer Angebotsnachricht initiiert
werden.
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Belastungsengpässe, die
die Abonnentennutzung des Mobilfunksystems 10 beeinflussen,
können
außerhalb
des Systems selbst bestehen. Man kann sich z.B. die Existenz eines
Datenserviceknotens 54, der entweder an die mobile Vermittlungszentrale 20 oder
an das öffentliche
Telefonnetz 22 angeschlossen ist, vorstellen. Wenn es direkt
an die mobile Vermittlungszentraleum 20 angeschlossen ist, kann
der Datenserviceknoten 54 einen Knoten des Telefonnetzwerks
darstellen (vielleicht innerhalb des öffentlichen Telefonnetzes 22 oder
innerhalb eines integrierten digitalen Servicenetzwerkes (ISDN)).
Dieser kann durch den Telefonanbieter bereitgestellt und gepflegt
werden. Wenn er an das Telefonnetzwerk 22 angeschlossen
ist, kann der Datenserviceknoten 54 einen Knoten im lokalen
Netzwerk oder Weitverkehrsnetz (LAN oder WAN) darstellen. Dieser
kann durch eine dritte Partei angeboten und gepflegt werden. Der
Datenserviceknoten 54, ein alleinstehendes Datenmanagementgerät beinhaltend,
ist angeschlossen an und zugreifbar durch entweder die mobile Vermittlungszentrale 20 oder
das öffentliche
Telefonnetz 22.
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Zusätzliche
Geräte 40(5) bis 40(6),
die Belastungsmessungen an den Resourcen machen können, die
dem Datenserviceknoten 54 zugeordnet sind, sind vorhanden
und angeschlossen, um Nachrichten an das mobile Telefonsystem 20 zu
senden. Zum Beispiel misst eines solcher Geräte 40(5), das an die
mobile Vermittlungszentrale 20 angeschlossen ist, die Belastung
der Kommunikationsverbindung 56, die sich zwischen der
mobilen Vermittlungszentrale oder dem öffentlichen Telefonnetz 22 und dem
Datenserviceknoten 54 erstreckt. Die Belastungsmessung
wird gemacht mit Hinblick auf entweder einzeln oder gemeinsam die
Signalanteile oder die Abonnentenkommunikationsanteile auf der Verbindung 56.
Für den
Fall, dass eine Belastungssituation vom Gerät 40(5) festgestellt
wird, die geringer ist als ein vorher bestimmter Belastungsschwellenwert, generiert
und verbreitet das System 10 die Angebotsnachricht an die
Abonnenten des mobilen Gerätes 18,
um die Abonnenten einzuladen, auf den Datenserviceknoten 54 zuzugreifen
oder diesen über
das mobile Telefonsystem 10 zu nutzen. Eine reduzierte Abrechnungsrate
wird dann von dem System 10 angewandt auf alle Anrufe,
die in Antwort auf die Verbreitung einer Angebotsnachricht initiiert
wurden.
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Ein
anderes solches Gerät 40(6),
das an die mobile Vermittlungszentrale 20 angeschlossen
ist, misst irgendeinen Belastungsengpass des Betriebes des Datenserviceknotens 54.
Das Gerät 40(6) kann beispielsweise
die Fähigkeit
(z.B. die Prozessorbelastung) des Datenserviceknotens 54,
ob er in der Lage ist, Anfragen nach Daten oder Eingaben- oder Ausgabedaten
zu bearbeiten, überwachen.
Für den Fall,
dass die Belastungsbedingung, die durch das Gerät 40(6) gemessen wird,
geringer ist als ein vorher bestimmter Schwellenwert, generiert
und verbreitet das System 10 die Angebotsnachricht an die
mobilen Geräte 18 der
Abonnenten, um die Abonnenten einzuladen, auf den Datenserviceknoten 54 zuzugreifen
oder ihn über
das Mobilfunksystem 10 zu nutzen. Eine reduzierte Abrechnungsrate
wird dann von dem System 10 angewendet auf alle Anrufe,
die in Antwort auf die Verbreitung einer Angebotsnachricht initiiert
wurden.
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Ein
vollständigeres
Verständnis
dieses Aspekts des Einladens kann durch die Nutzung eines speziellen
Beispiels erlangt werden, bei dem der Datenserviceknoten 54 eine
Datenbank umfasst, die abrufbare Informationen für bestimmte Interessengruppen
von Abonnenten des Mobilfunksystems 10 beinhaltet. Die
Datenbank kann entsprechend periodisch auf den neuesten Stand gebrachte
Immobilienlisten für
einen bestimmten Markt speichern und so von Interesse für Immobilienvermittler
sein. Ein Vermittler möchte
den neuesten Stand der aktuellen Liste haben, braucht die Information
aber nicht notwendigerweise unmittelbar und mag auch nicht die volle
Gebühr
für entweder
die mobile Verbindung oder den Zugriff auf die Datenbank zahlen.
In Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung kann der Immobilienvermittler sein
Mobiltelefon so programmieren, dass ein Alarm generiert wird, wenn
eine Angebotsnachricht vom System 10 verbreitet wird. Alternativ kann
automatisch auf die verbreitet Angebotsnachricht geantwortet werden.
Auf jeden Fall wird ein Mobilfunkanruf von dem mobilen Gerät 14 des
Vermittlers an den Datenserviceknoten 54 gemacht. Dieser Anruf
enthält
den Hinweis, dass der Anruf in Antwort auf eine Angebotsnachricht
gemacht wurde und deshalb die reduzierte Gebühr für entweder einzeln oder beide – die genutzt
Mobilzeit bzw. der Zugriff auf die Datenbank – abgerechnet wird. In Antwort
auf einen Anruf des Vermittlers wird der Datenserviceknoten 54 die
aktuelle Liste, die in der Datenbank gespeichert ist, über das
Mobilfunksystem 10 an den Vermittler herunterladen. Das
geschieht entweder über
ein Faxgerät
(FAX) 58 (eine Fax-Nachricht nutzend) oder über ein
Datenendgerät
(DT = data terminal) 60 (über eine Daten- oder Email-Kommunikation),
die an das mobile Gerät 14 angeschlossen
sind. Selbstverständlich
kann die Datenkommunikation alternativ auch von dem Abonnenten zum Datenserviceknoten 54 in
Antwort auf eine Angebotsnachricht gemacht werden. Dies geschieht
bei Gelegenheiten, bei denen die Daten, die im Knoten gespeichert
oder verarbeitet werden, durch eine Übertragung vom Abonnenten auf
den neuesten Stand gebracht werden sollen.
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Die
Angebotsnachricht kann sich weiterhin auf einen spezifischen Service
beziehen, der vom System zu einer reduzierten Gebühr angeboten
wird. Zum Beispiel kann die Belastung der Funkschnittstelle gering
sein, während
gleichzeitig die Belastung am Datenserviceknoten hoch ist. In diesem
Fall lädt
die Angebotsnachricht die Abonnenten ein, Services zu nutzen, die
den Zugriff auf den belasteten Datenserviceknoten nicht, den Zugriff
auf die nicht ausgelastete Funkschnittstelle aber benötigen.
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Bezug
genommen wird nun auf die 3 und 4,
bei denen Flussdiagramme dargestellt sind, die den Betrieb der vorliegenden
Erfindung beschreiben. Generell beziehen sich die Schritte, die
in 3 beschrieben sind, auf den Betrieb einer mobilen
Vermittlungsstelle oder anderer Kontrolleinheiten innerhalb des
Mobilfunksystems. Auf der anderen Seite beschreiben die Schritte
der 4 generell den Betrieb der mobilen Geräte der Abonnenten
innerhalb des Mobiltelefonsystems. Mit speziellem Hinblick auf 3 wird
in Schritt 100 beschrieben, dass das Mobilfunksystem so
arbeitet, um Belastungen an irgendeiner internen oder externen Resource
von Interesse zu beobachten. Wie bereits oben beschrieben, können solche
Resourcen die Funkschnittstelle, die Kommunikationsverbindungen,
die Datenserviceknoten usw. beinhalten. Als nächstes wird in Schritt 102 ermittelt,
welche gemessene Belastung von irgendeiner der Resourcen oder ausgewählter Kombination
von Resourcen geringer ausfällt
als ein vorbestimmter Schwellwert. Mit Hinblick auf das Funkinterface 16 wird
diese Ermittlung auf einer Funkzellenbasis gemacht. Fällt in dem
Vergleich des Schritts 102 die Antwort negativ aus, kehrt
der Prozess zurück
zu Schritt 104, um in der Überwachung der Resourcenbelastung
fortzufahren. Wenn der Vergleich positiv beantwortet wird, wird
eine Nachricht durch das System generiert und im Schritt 106 über das
Mobilfunksystem verbreitet, um Abonnenten einzuladen, die Resource
oder Resourcen zu reduzierten Gebühren zu nutzen. Für den Fall,
dass die Verbreitung auf der Belastung der Messung der Funkschnittstelle
beruht, wird die Verbreitung durch das System nur in der Funkzelle
oder in den Funkzellen gemacht, in denen die gemessene Belastung
geringer ist als der Schwellwert.
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Wie
in 4 beschrieben, wird im Schritt 108 die
verbreitete Angebotsnachricht durch das mobile Gerät des Mobilfunksystems
empfangen. In Schritt 110 wird dann eine Bewertung vorgenommen, ob
der Abonnent durch Programmierung seiner mobilen Station angezeigt
hat, dass er wünscht,
die Vorteile der mit der Angebotsnachricht verbundenen, reduzierten
Gebührenraten
zu nutzen. Wenn der Vergleich im Schritt 110 negativ ausfällt, kehrt
der Prozess in Schritt 112 zurück zur Überwachung der Resourcenbelastung.
Wenn der Vergleich positiv beantwortet wird, wird in Schritt 114 eine
Bewertung vorgenommen, ob der Abonnent seine mobile Station in der
Art und Weise programmiert hat, dass ein Alarm auf die Angebotsnachricht
generiert wird. Wenn der Abonnent es wünscht, alarmiert zu werden,
wird in Schritt 116 ein visueller oder ein akustischer
Alarm generiert. In Antwort auf diesen Alarm kann der Abonnent in
Schritt 118 einen Mobilfunkanruf initiieren (Sprache oder
Daten), um die Vorteile der reduzierten Gebühr, die durch die Angebotsnachricht
dargelegt werden, zu nutzen.
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Wenn
der Vergleich in Schritt 114 negativ beantwortet wird,
wird eine Bewertung in Schritt 120 gemacht, ob der Abonnent
seine mobile Station so programmiert hat, dass eine automatische
Antwort auf die verbreitete Angebotsnachricht gemacht wird. Falls
nicht, kehrt der Prozess in Schritt 122 zurück zur Überwachung
der Systemresourcen. Wenn eine automatische Antwort programmiert
war, wird eine Antwort, die als Teil einen Mobilfunkanruf enthält (Sprache
oder Daten), in Schritt 124 ausgeführt, um die reduzierten Datenraten,
die durch die Angebotsnachricht dargelegt werden, zu nutzen. Ein
Teil der durchgeführten
Antwort kann – wie
durch die gestrichelte Linie dargestellt – die Erzeugung eines Alarms in
Schritt 116 beinhalten, um dem Abonnent zu erlauben, aktiv
an dem Anruf teilzuhaben.
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Der
Mobilfunkanruf, der in den Schritten 118 und 124 automatisch
initiiert wird, beinhaltet einen spezifischen Hinweis darauf, dass
er in Antwort auf eine verbreitete Angebotsnachricht gemacht wird.
In 3 ist wiederum dargestellt, dass alle eingehenden
Mobilfunkanrufe im Schritt 126 daraufhin getestet werden,
ob sie in Antwort auf eine Angebotsnachricht gemacht werden. Wenn
die Anrufe keinen spezifischen Hinweis darauf enthalten, ob sie
in Antwort auf eine Angebotsnachricht gemacht werden, wird der Anruf
in Schritt 120 in der üblichen
Weise und den dann geltenden Gebühren
für den
Anruf behandelt. Auf der anderen Seite wird ein Anruf, der den spezifischen
Hinweis enthält,
in Schritt 130 zu den reduzierten Gebühren behandelt, die im Zusammenhang mit
der verteilten Angebotsnachricht angeboten wurden. Dieser Prozessschritt
ermittelt, ob entweder Aufwärts-Verbindungen,
Abwärts-Verbindungen
oder beide Bandbreiten angefordert werden und von der Angebotsnachricht
autorisiert sind.
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Die
Verarbeitung des Anrufs, die in Schritt 130 vorgenommen
wird, beinhaltet ferner die Verarbeitung und die Ermittlung in Schritt 132,
ob die Niedrigbelastungsbedingung, die vorher in Schritt 102 entdeckt
wurde, immer noch zu der Zeit gilt, zu dem die eingehende mobile
Abonnentenanruf empfangen wird. Wenn die Belastungsbedingung unter
dem Schwellwert bleibt, wird mit der Verarbeitung in der Art und
Weise fortgefahren, wie sie in Schritt 130 beschrieben ist.
Wenn die Messung der Belastung von einer der Resourcen oder einer
ausgewählten
Kombination von Resourcen so angestiegen ist, dass sie über dem
voreingestellten Schwellwert liegt, wird das System entweder: (1)
den Abonnentenanruf in Schritt 134 ablehnen; oder (2) die
Behandlung des Anrufs in Übereinstimmung
mit Schritt 130 zu den reduzierten Abrechnungsraten fortsetzen.
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Die
Verarbeitung des Anrufs in Schritt 130 beinhaltet weiterhin
optional die Verarbeitung in Schritt 143, um festzustellen,
ob die Niedrigbelastungsbedingung, die vorher in Schritt 102 festgestellt wurde,
immer noch während
des Anrufs fortdauert. Wenn die Belastungsbedingung unter dem Schwellwert
bleibt, wird die Bearbeitung des Anrufs in der Art und Weise fortgesetzt,
die in Schritt 130 dargestellt ist. Wenn die Messung der
Belastung von irgendeiner Resource oder einer ausgewählten Kombination
von Resourcen über
den vorbestimmten Belastungsschwellwert ansteigt, kann der Abonnent
entweder: (1) weiterhin mit den reduzierten Gebühren belastet werden (Schritt 130);
(2) auf die Veränderung
in Schritt 138 darauf hingewiesen werden, wonach der Anruf
in Schritt 128 in konventioneller Weise zu den dann gültigen Abrechnungsraten
für den
Anruf abgerechnet werden; oder (3) wählen, den Anruf in Schritt 140 abzubrechen
und auf das nächste
Auftauchen der Verbreitung einer Angebotsnachricht zu warten, um
den Anruf fortzusetzen.
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Bezug
genommen wird jetzt auf die 5, bei der
ein vereinfachtes Blockdiagramm eines mobilen Gerätes 18 im
Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung dargestellt ist. Die
mobile Station 18 enthält
einen Prozessor (CPU) 62, der an ein Senderempfangsgerät 64 angeschlossen
ist, das auf eine Anzahl unterschiedlicher physikalischer Kanäle des Mobilfunksystems
betrieben werden kann. Ein Ausgangssignal des Prozessors 62 wählt den
Kanal aus, auf welchem das Senderempfangsgerät 64 für Kommunikationen über die
Funkschnittstelle betrieben werden soll. Eine Antenne 66 ist
an das Senderempfangsgerät 64,
zur Übertragung
und zum Empfang von Funkkommunikation (sowohl Sprache als auch Daten) über das
Mobilfunksystem angeschlossen. Dieses kann z.B. die Basisstation 14 von 1 nutzen.
Eine Datenspeichervorrichtung 68 (vorzugsweise in Form
eines Nur-Lese-Speichers (ROM = read only memory)) oder eines Wahlfrei-Zugriff-Speichers (RAM
= random access memory) ist zusätzlich
an den Prozessor 62 angeschlossen. Das Datenspeichergerät 68 wird
zur Speicherung von Programmen und Daten benutzt, die durch den
Prozessor 62 zur Kontrolle des Betriebs der mobilen Station 18 ausgeführt werden,
um den konventionellen Betrieb der mobilen Geräte auszuführen und um solche Funktionen
auszuführen,
die erforderlich sind, um den Vorteil der verbreiteten Angebotsnachrichten,
wie hier beschrieben und in 4 dargestellt,
zu nutzen. Das mobile Gerät 18 beinhaltet
weiterhin ein Mikrofon 70 und einen Lautsprecher 72,
die an den Prozessor 62 angeschlossen sind, um telefonische
Sprachkommunikation zu ermöglichen. Über den
Lautsprecher 72 werden auch akustische Hinweise auf die
Verbreitung einer Angebotsnachricht an den Abonnenten gemacht. Weiterhin
ist eine Datenschnittstelle 74 vorhanden, die an den Prozessor
angeschlossen ist, um telefonische Datenkommunikation über den
Anschluss an ein Faksimilegerät 58 oder
ein Datenendgerät 60 vorzunehmen.
Das Laden des mobilen Gerätes 18 mit
Programmen kann über
die Datenschnittstelle 74 durchgeführt werden. Eine Anzeigeeinheit 76 und
eine Tastatur 78 ist zusätzlich in die mobile Station
integriert und an den Prozessor 62 angeschlossen. Über die
Anzeigeeinheit 76 werden visuelle Hinweise auf die Verteilung
einer Angebotsnachricht an den Abonnenten übermittelt. Die Eingabe der
Programmierung des mobilen Gerätes 18 und Betriebskommandos
können
außerdem über die
Tastatur 78 eingegeben werden.
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In 6 ist
ein vereinfachtes Blockdiagramm einer Mobilfunkvermittlungszentrale 20 in Verbindung
mit der vorliegenden Erfindung dargestellt. Die mobile Vermittlungszentrale 20 beinhaltet eine
Vermittlungseinheit 80 und einen Kontrollbereich 82.
Die Vermittlungseinheit 80 beinhaltet die funktionalen
Erfordernisse für
die Vermittlung von Telefonanrufen, die die mobilen Geräte, die
innerhalb des Mobilfunknetzwerks arbeiten, ausgelöst oder
beendet haben. Die Kontrolleinheit 82 beinhaltet die Funktionalität zur Kontrolle
des Betriebes der Vermittlungseinheit 80 und für die Kontrolle
des Betriebs der Basisstationen, die an die mobile Vermittlungszentrale 20 angeschlossen
sind. Ein Prozessor (CPU) 84, der in Übereinstimmung mit einem Kontrollprogramm
arbeitet, das im Speicher 86 gespeichert ist, bewirkt die
Kontrolle über
den Betrieb der mobile Vermittlungszentrale 20. Ein Aspekt
dieser Kontrollfunktion beinhaltet die Verarbeitung der Belastungsinformation,
die von den Belastungsmessgeräten 40 empfangen
werden, die innerhalb oder außerhalb
der mobilen Vermittlungszentrale 20 vorhanden sind. In
Antwort auf diese Verarbeitung, und wie oben beschrieben, wird eine
Angebotsnachricht auf die Kontrolleinheit 20 generiert
und über
die Funkschnittstelle an die mobilen Geräte übermittelt. Sie bietet die
Nutzung zu reduzierten Gebührenraten
von ineffizient genutzten Resourcen des Mobilfunksystems oder anderer
externer Resourcen an.
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Obwohl
eine bevorzugte Ausführungsform des
Verfahrens und der Vorrichtung der vorliegenden Erfindung durch
die mitgelieferten Zeichnungen dargestellt wurde und auch in der
vorangegangenen detaillierten Beschreibung beschrieben wurde, ist selbstverständlich,
dass die Erfindung nicht durch die beschriebene Ausführungsform
begrenzt werden soll. Es ist möglich,
eine Vielzahl von Umgruppierungen, Modifikationen oder Ersetzungen
durchzuführen,
ohne von dem Geltungsbereich der Erfindung, wie er durch die folgenden
Ansprüche
dargelegt und definiert ist, abzuweichen.