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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Stuhlbett der in der Präambel zu
Patentanspruch 1 beschriebenen Art. Bei dem Stuhlbett kann es sich
um ein Patientenbett oder ein Patientenpflegebett handeln. Das Bett
kann zu einem Stuhl umgebaut werden, so dass das Bett in sowohl
eine herkömmliche Bettposition
mit einer horizontalen Schlaffläche
als auch in eine Sitzposition gebracht werden kann, in welcher sich
die Füße der jeweiligen
Person auf dem Boden oder in dessen Nähe befinden und Kopf und Rücken der
Person oberhalb eines vom Bett gebildeten Sitzes abgestützt werden.
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Viele
Patientenbetten können
so positioniert werden, dass sich die Schlaffläche des Bettes in einer vorbestimmten
Höhe über dem
Boden befindet und Seitenschienen so angeordnet sind, dass die Bewegung
einer auf der Schlaffläche
ruhenden Person entlang den Seiten der Schlaffläche und außerhalb des Bettes eingeschränkt wird.
Die Schlafflächen
vieler derartiger Patientenbetten können in der Regel abgesenkt
werden, um den Abstand zwischen der Schlaffläche und dem Boden zu verringern,
wobei die Schlafflächen
derartiger Betten häufig
der Position der auf der Schlaffläche ruhenden Person angepasst werden
können.
Darüber
hinaus können
die Seitenschienen derartiger Patientenbetten normalerweise in eine
von der Schlaffläche
abgelegene Position gebracht werden, um die Bewegung der auf der
Schlaffläche
ruhenden Person aus der Rückenlage
auf der Schlaffläche
in eine aufrechte Position auf dem Boden in der Nähe des Bettes
zu erleichtern.
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Betten
und Untersuchungstische mit Seitenschienen zum Einschränken der
Bewegung der auf den Unterstützungsflächen ruhenden
Person entlang den Seiten der Unterstützungsflächen sind nach dem Stand der
Technik bekannt. So sei zum Beispiel auf die US-Patentschriften
5 077 843 an Foster, L. Dale et al, 5 157 800 an Borders und 5 129
177 an Celestina et al., die alle an den Zessionar der vorliegenden Erfindung
abgetreten wurden, und die Ferrand et al. erteilte
US-PS 5 279 010 verwiesen. In jeder
dieser Referenzunterlagen ist ein Bett oder ein Untersuchungstisch
mit Seitenschienen beschrieben. Ebenfalls verwiesen sei auf die
am 4. August 1995 angemeldete und an Weismiller et al. erteilte
US PS 5714 548 mit dem Titel „Stuhlbett".
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Ein
anderes bekanntes Bett mit Seitenschienen ist Gegenstand der US
PS 4 847 929. Dieses Dokument, auf dem die Präambel zu Patentanspruch 1 basiert,
beschreibt ein Bett mit einer aus drei Teilen bestehenden Unterstützungsfläche. Zu
diesen Teilen gehören
eine Rückenstütze, die
aus einer horizontalen Position mittels eines Hydraulikzylinders
in eine bestimmte Winkelstellung angehoben werden kann, ein untere
Beinstütze,
die aus einer horizontalen Position mittels eines Hydraulikzylinders
in eine bestimmte Winkelstellung abgesenkt werden kann, und ein
mittlerer Stützabschnitt.
Der mittlere Stützabschnitt
und die untere Beinstütze
können
von der Rückenstütze abgesetzt
werden, so dass zwischen der Rückenstütze und
der unteren Beinstütze
eine Öffnung
entsteht. Unterhalb dieser Öffnung
ist eine Bettpfanne zur Aufnahme von Exkrementen angeordnet. Auf
diese Weise ist es einem immobilen Patienten möglich, seinen physiologischen
Bedürfnissen
nachzukommen, ohne das Bett zu verlassen. Das Dokument beschreibt
ebenfalls den Einsatz von Schutzgittern, um zu verhindern, dass
der Patient aus dem Bett fällt.
Schutzgitter sind ebenfalls an der unteren Beinstütze, am
mittleren Stützabschnitt
und an der Rückenstütze vorgesehen.
Das Schutzgitter an der Rückenstütze befindet
sich an dem neben der Öffnung
liegenden Ende der Rückenstütze.
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WO95/19755
hat ein weiteres Patientenbett mit Seitenschienen zum Gegenstand.
Dieses Dokument beschreibt eine Unterstützungsfläche mit vier Teilen, und zwar
einem Kopfteil, einem Gesäßteil, einem
Oberschenkelteil und einem Fußteil.
Aus dem Dokument geht ebenfalls hervor, dass beim Schwenken des
Fußteils
nach unten zum Verstellen des Bettes in die Stuhlposition ein Teil
des Fußteils
selbst zusammengeklappt wird. Auf diese Weise haben die Füße des Patienten
direkten Kontakt mit dem Boden, so dass sich der Patient aus dem
Stuhl in eine aufrechte Stellung erheben kann. Das Dokument zeigt ebenfalls
die Benutzung der Seitengitter und Fußgitter zum Schutz des auf
dem Bett ruhenden Patienten. In der Bettkonfiguration verlaufen
die Fußgitter
senkrecht zur Länge
des Bettes, während
in der Stuhlkonfiguration die Fußgitter geschwenkt werden können, damit
sie parallel zur Länge
des Bettes zu liegen kommen. Die Seitengitter befinden sich auf
beiden Seiten des Bettes. Jedes Seitengitter erstreckt sich entlang
der Kopf-, Gesäß- und Oberschenkelteile.
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Erfindungsgemäß umfasst
ein Stuhlbett ein Kopfende, ein Fußende und einander gegenüber liegende
Seiten, wobei das Stuhlbett einen Rahmen, eine relativ zum Rahmen
angeordnete Auflage, wobei die Auflage Kopf-, Gesäß- und Fußabschnitte
besitzt und wobei die Auflage zwischen einer horizontalen Stellung,
in welcher die Kopf-, Gesäß- und Fußabschnitte
weitgehend horizontal zu liegen kommen, und einer Stuhlposition
bewegt werden kann, eine auf der Auflage angeordnete Matratze mit
einer nach oben gerichteten Patientenoberfläche und Kopf-, Gesäß- und Fußteilen,
die den Kopf-, Gesäß- und Fußabschnitten
der Auflage entsprechen, ein Paar Seitenschienen auf jeder Seite
des Stuhlbetts, wobei jedes Paar Seitenschienen eine zum Kopfabschnitt
gehörige
erste Seitenschiene aufweist, die nur im Bereich des Kopfabschnitts
verläuft
und zusammen mit dem Kopfabschnitt bewegt werden kann, und eine zum
Körperabschnitt
gehörige
zweite Seitenschiene umfasst, die im Bereich des Gesäßabschnitts
verläuft und
auf dem Rahmen so angeordnet ist, dass sie relativ zum Rahmen feststehend
ausgeführt
ist, während
die Kopf- und Fußabschnitte
zwischen der horizontalen Stellung und der Stuhlposition bewegt
werden können,
wobei die zweite Seitenschiene so konfiguriert ist, dass sie vom
Benutzer beim Zubettgehen oder beim Verlassen des Bettes ergriffen
werden kann, wenn die Auflage sich in der Stuhlposition befindet,
dadurch gekennzeichnet, dass sich in der Stuhlposition der Kopfabschnitt
relativ zum Gesäßabschnitt
weitgehend senkrecht nach oben erstreckt und der Fußabschnitt
relativ zum Gesäßabschnitt weitgehend
senkrecht nach unten verläuft,
dass die erste Seitenschiene einen Teil der zweiten Seitenschiene
vertikal überlagert,
wenn sich die Auflage in der Stuhlposition befindet, und dass die
zweite Seitenschiene ebenfalls im Bereich des Kopfabschnitts verläuft.
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Jede
Seitenschiene besitzt ein Ober- und ein Unterteil und ist bevorzugt
im Bereich der Seiten des Bettes weitgehend vertikal ausgerichtet.
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Nach
bevorzugten Ausführungsformen
umfasst das Bett einen Grundrahmen, einen mit dem Grundrahmen verbundenen
Zwischenrahmen, einen mit dem Zwischenrahmen verbundenen Stützrahmen und
eine auf dem Stützrahmen
gelenkig angeordnete Auflage. Die gelenkig angeordnete Auflage besitzt
in Längsrichtung
voneinander abgesetzte Kopf- Gesäß-, Oberschenkel-
und Fußabschnitte.
Die Kopf-, Oberschenkel- und Fußabschnitte
sind relativ zueinander und relativ zu dem fest mit dem Stützrahmen verbundenen
Gesäßabschnitt
beweglich. Die Kopf-, Oberschenkel- und Fußabschnitte sind endlos verstellbar,
um innerhalb des Bewegungsbereiches der Kopf-, Oberschenkel- und Fußabschnitte
das Bett in jede gewünschte
Position bringen zu können
und somit Veränderungen
der Position einer auf dem Bett ruhenden Person zu kompensieren.
Die dargestellte gelenkig angeordnete Auflage kann eine planare
horizontale Schlaffläche,
eine planare Schlaffläche,
die entweder in Richtung Kopfende des Bettes oder des Fußendes des
Bettes geneigt ist, und eine neben den dazwischen möglichen
Positionen nicht planare stuhlförmige
Gesäßfläche bilden.
Wie dies im Nachstehenden noch näher
zu beschreiben sein wird, ist darüber hinaus die dargestellte
und bevorzugte Auflage eine „abgestufte
Auflage", indem
eine obere Auflage mit einer in der Mitte befindlichen und in Längsrichtung
verlaufenden Ausnehmung versehen ist, die von einer unteren Auflage
und die unteren und oberen Auflagen verbindenden Seitenwänden gebildet
wird.
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Die
Seitenschienen des Kopfabschnitts sind so angebracht, dass sie zusammen
mit dem Kopfabschnitt der gelenkig angeordneten Auflage und mit dem
Kopfabschnitt bewegt werden können,
wenn der Kopfabschnitt zwischen der nach unten gerichteten Stellung
und der Rückenstützposition
verstellt wird. Die Seitenschienen des Körperabschnitts sind bevorzugt
relativ zum Stützrahmen
feststehend. Die Seitenschienen von Kopfabschnitt und Körperabschnitt sind
so ausgebildet, dass zwischen den Schienen ein Zwischenraum von
etwa 2–3
Zoll (5,1–7,6
cm) verbleibt, wenn sich die Seitenschiene des Kopfabschnitts relativ
zur Seitenschiene des Körperabschnitts
bewegt. Bei bevorzugten Ausführungsformen
sind außerdem
die Seitenschienen des Kopfabschnitts kürzer als die Seitenschienen
des Körperabschnitts
und kürzer
als die in der Regel vorgesehenen Seitenschienen, so dass es einer
Person möglich
ist, sich unter Benutzung der Seitenschiene des Kopfabschnitts als
Stütze
auf das Bett zu legen und die Hüfte
auf der Schlaffläche
in die richtige Position zu bringen.
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Die
Seitenschienen sind jeweils zwischen einer oberen den Patienten
schützenden
Position, in welcher die Bewegung einer auf der Schlaffläche ruhenden
Person entlang den Seiten der Schlaffläche eingeschränkt wird,
und einer nach unten verlaufenden eingezogenen Position beweglich.
In der den Patienten schützenden
Position sind die Unterseiten der Seitenschienen so positioniert,
dass sie über
den Seitenteilen der oberen Auflage zu liegen kommen und dass die
Seitenschienen gegen die Seiten der Matratze anliegen. In der eingezogenen
Stellung befinden sich die Oberseiten der Seitenschienen unterhalb
der Seitenteile der oberen Auflage in einer Nische, die von den
Seitenteilen der oberen Auflage und den Seitenwänden gebildet wird, welche
Seitenteile der unteren Auflage mit den Seitenteilen der oberen
Auflage verbinden.
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Bei
Bewegung zwischen der den Patienten schützenden Position und der eingezogenen
Stellung werden die Seitenschienen aus der den Patienten schützenden
Position von der Seite des Bettes weg nach außen und unten und dann wieder
zurück nach
innen und außen
in die eingezogene Stellung unterhalb der oberen Auflage gedreht.
Der Drehmechanismus, der die Seitenschienen während des gesamten Bewegungsbereiches
in einer vertikalen Ausrichtung parallel zur Seite der Matratze
hält, bringt
die Seitenschienen gegen die Seiten der Matratze in Position, wenn
sich die Seitenschienen in der den Patienten schützenden Stellung befinden,
so dass ein schmaleres Bett als ansonsten üblich bereitgestellt werden
kann, obwohl die zum Bett gehörige
Matratze eine Standardbreite hat.
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Eine
noch andere Zielsetzung der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung
eines Betts, das durch das Zusammenwirken einer abgestuften Auflage
und Seitenschienen gekennzeichnet ist. Das Bett besitzt ein Kopfende,
ein Fußende
und zwei einander gegenüberliegende
Seiten und umfasst einen Rahmen und eine auf dem Rahmen angeordnete
Auflage. Die Auflage ist mit einem oberen Auflagenteil und einer
mittleren und in Längsrichtung
verlaufenden Ausnehmung im oberen Auflagenteil versehen. Die Ausnehmung
wird durch einen unteren Auflagenabschnitt und die unteren und oberen
Auflagenteile verbindende Wände
gebildet. Das Bett umfasst des weiteren eine mit dem Bett unterhalb
des oberen Auflagenteils verbundene Seitenschiene, die in eine den Patienten
schützende
Position oberhalb des oberen Auflageteils und in eine eingezogene
Stellung unterhalb des oberen Auflagenteils gebracht werden kann. Befinden
sich die Seitenschienen in der eingezogenen Position, so ist ein
maximaler Abstand zwischen den Seitenschienen und dem Boden gegeben.
Die Positionierung der Seitenschienen unterhalb der Auflage in der
eingezogenen Stellung hilft darüber
hinaus dem Pflegepersonal, die Lagerung der jeweiligen Person beim
Zubettgehen oder Verlassen des Bettes zu verbessern.
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Die
Matratze des Bettes umfasst ein dünnes Matratzenteil, das mit
den oberen Auflageteilen entlang den Seiten der Auflage in Eingriff
gelangt, und ein dickeres Matratzenteil in den Bereichert der Matratze,
die einen größeren Teil
des Gewichts der auf dem Bett ruhenden Person aufnehmen. Demgemäß sind die
Seitenteile der oberen Auflage in der Regel weiter vom Boden entfernt
als die Unterseite der abgestuften Auflage. Hierdurch können die
Seitenschienen weiter vom Boden entfernt angeordnet werden als dies
bei einem Bett ohne eine abgestufte Auflage der Fall wäre. Durch
diese Positionierung ergibt sich zusätzlicher freier Platz zwischen
den Seitenschienen und dem Boden, um unterhalb der Auflage zum Beispiel
Zugang zu Vorrichtungen wie beispielsweise einem C-Arm mit oberhalb
und unterhalb der Auflage befindlichen Teilen zu erlangen.
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Befinden
sich darüber
hinaus die Seitenschienen in der den Patienten schützenden
Stellung, so ergibt sich bei Verwendung einer abgestuften Auflage
ein minimaler Abstand zwischen der Unterseite einer jeden Seitenschiene
und der Oberseite eines jeden oberen Auflagenteils. Die Seitenschienen
befinden sich oberhalb der Auflage und liegen gegen die Seite der
Matratze an. Bei einem Bett mit einer herkömmlichen Auflage, einer herkömmlichen
Matratze von gleichbleibender Dicke und Seitenschienen, die relativ
zur Schlaffläche
in einer Höhe ähnlich dem
erfindungsgemäßen Bett
angeordnet sind, wären
auch die Unterseiten der Seitenschienen weiter von der herkömmlichen
Auflage entfernt als dies erfindungsgemäß der Fall ist, so dass sich
zwischen der Unterseite der Seitenschiene und der herkömmlichen
Auflage ein größerer Zwischenraum
ergibt. Bei der Benutzung der abgestuften Auflage ergeben sich obere
Auflagenteile, die näher
an die Unterseiten der Seitenschienen heranreichen, so dass der
Zwischenraum zwischen der Auflage und der Unterseite der Seitenschienen minimiert
und die Möglichkeit
auf ein Minimum beschränkt
wrid, dass eine Person durch den Zwischenraum rutschen könnte.
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Das
ein Kopfende, ein Fußende
und Seiten umfassende Bett kann durch eine abklappbare Seitenschiene
gekennzeichnet sein. Das Bett besitzt eine Auflage mit einem länglichen
seitlichen Auflageelement, das mit der Auflage schwenkbar verbunden ist,
um eine Bewegung zwischen einer aufgerichteten Position im allgemeinen
parallel zur ersten Seite des Bettes und einer im allgemeinen vertikal
nach unten verlaufenden und nicht störenden Position zu ermöglichen.
Eine Seitenschiene ist mit dem seitlichen Auflagenelement verbunden
und bewegt sich mit diesem zwischen der aufgerichteten Position
und der nicht störenden
unteren Stellung. Nach bevorzugten Ausführungsformen dreht sich dann
die Seitenschiene zwischen der den Patienten schützenden Position und der eingezogenen
Stellung sowie zwischen der eingezogenen Stellung und der nicht
störenden
unteren Position, wenn das seitliche Auflagenelement zwischen der
aufgerichteten Position und der nicht störenden unteren Stellung bewegt
wird.
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Nach
bevorzugten Ausführungsformen
umfasst ein solches Bett auf jeder Seite des Bettes Seitenschienen
mit zum Kopfabschnitt gehörigen
Seitenschienen, die mit dem Kopfabschnitt der Auflage bewegt werden
können,
und mit zum Körperabschnitt gehörige Seitenschienen,
die mit dem Gesäßabschnitt
der Auflage verbunden sind. Diese Seitenschienen können aus
Positionen oberhalb der Matratze in unterhalb der Matratze gelegene
Stellungen bewegt werden. Das Bett kann so ausgebildet sein, dass
die zum Kopfabschnitt gehörigen
Seitenschienen in die nicht störende
Position geschwenkt werden können,
während
dies bei den zum Körperabschnitt
gehörigen
Seitenschienen nicht möglich
ist.
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Jede
dieser „abklappbaren
Seitenschienen" wird
aus der eingezogenen Stellung, in welcher die Oberseite der Seitenschiene
unterhalb der Schlaffläche
zu liegen kommt, in die nicht störende
Position geschwenkt, in welcher die Montagekonsole und die Seitenschiene
neben dem Kopfende des Bettes eine vertikale Position einnehmen.
Befindet sich die abklappbare Seitenschiene in der nicht störenden unteren
Stellung, so hat der Pfleger zu dem unterhalb der abgestuften Auflage
befindlichen Teil des Bettes einen optimalen Zugang. Dieser Zugang
kann ebenfalls genutzt werden, um über die abgestufte Auflage hinweg
die Reichweite eines C-Arms zur Aufnahme von Geräten wie zum Beispiel eines
Röntgengerätes zu maximieren,
wobei der C-Arm in der Regel sowohl oberhalb als auch unterhalb
der abgestuften Auflage befindliche Teile der Geräte umfasst.
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Das
Bett zur Aufnahme einer Person kann mechanische Winkelanzeigen umfassen,
die nur an den Seitenschienen angeordnet sind. Das Bett besitzt
ein Kopfteil, ein Fußteil
und einander gegenüberliegende
Seiten und umfasst eine gelenkig angeordnete Auflage mit einer ersten
Seite und einer zweiten Seite. Eine Matratze mit einer nach oben
gerichteten Unterstützungsfläche mit
einer ersten Seite und einer zweiten Seite ist oberhalb der Auflage
angeordnet. Eine Seitenschiene ist mit der Seite der Auflage verbunden
und kann in eine den Patienten schützende Position gebracht werden,
in welcher die Bewegung der auf dem Bett entlang der Seite der Stützfläche ruhenden
Person eingeschränkt
wird. Eine Winkelanzeige ist mit der Seitenchiene verbunden, um
die Winkelposition der Seitenschiene relativ zum Boden anzuzeigen.
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Nach
bevorzugten Ausführungsformen
umfasst die gelenkig angeordnete Auflage einen Kopfabschnitt, der
zwischen einer im allgemeinen horizontalen unteren Position und
einer aufgerichteten Rückenstützposition
zur Bildung einer verstellbaren Rückenlehne bewegt werden kann.
Die Seitenschiene des Kopfabschnitts kann zur Aufnahme der Winkelanzeige
dienen und mit der Seitenschiene des Kopfabschnitts so verbunden
sein, dass beim Schwenken des Kopfabschnitts zwischen der unteren
Position und der zum Abstützen
des Rückens dienenden
Position sich die Seitenschiene und die damit verbundene Winkelanzeige
ebenfalls bewegen. Bei der Bewegung der Winkelanzeige liefert diese
Anzeigen, die entsprechend der Position des Kopfabschnitts variieren.
Die Anordnung der Winkelanzeige an der Seitenschiene liefert dem
Pfleger somit eine gut sichtbare Anzeige der Winkelposition der Winkelanzeige
und somit der Position des Kopfabschnitts.
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Darüber hinaus
kann die Auflage auf einem Rahmen angeordnet werden, der sich oberhalb
eines Untergestells befindet und relativ zu diesem beweglich ist.
Die Seitenschiene kann so mit dem Rahmen verbunden werden, dass
sich bei Bewegung des Rahmens relativ zum Untergestell auch die
Seitenschiene und die Winkelanzeige bewegen. Die Winkelanzeige kann
so ausgebildet sein, dass sie variierende Anzeigen jeweils in Abhängigkeit
von der Position des Rahmens liefert. Durch die Anordnung der Winkelanzeige
auf der zum Körperabschnitt
gehörigen
Seitenschiene ist für
das Pflegepersonal die Position des Rahmens und somit der Auflage
und der darauf befindlichen Schlaffläche relativ zum Boden leicht
ablesbar.
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Das
Bett kann bestimmte an der Seitenschiene angeordnete Bedienungselemente
umfassen. Das Bett besitzt ein Kopfende, ein Fußende und einander gegenüberliegende
Seiten. Das Bett umfasst eine gelenkig angeordnete Auflage mit einer
ersten Seite und einer zweiten Seite und eine Matratze, die auf
der Auflage zu liegen kommt. Die Matratze besitzt eine nach oben
gerichtete Unterstützungsfläche, eine
erste Seite und eine zweite Seite. Eine Seitenschiene ist mit der
Seite der Auflage verbunden, und das Bett ist des weiteren mit einer
ersten Vielzahl von ersten Bedienungstasten auf einer Bettseite
der Seitenschiene zur Benutzung durch eine auf dem Bett ruhende
Person versehen. Das Bett umfasst außerdem eine zweite Vielzahl
von zweiten Bedienungstasten an der Außenseite der Seitenschiene
zur Benutzung durch eine sich außerhalb des Bettes befindliche
Person.
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Ein
Bildschirm kann auf einer Seite oder beiden Seiten der Seitenschienen
angeordnet werden. Bevorzugt ist der Bildschirm auf der Seitenschiene
so angeordnet, dass er zur besseren Sicht nach außen geschwenkt
werden kann. So kann zum Beispiel der Bildschirm an der Außenseite
der Seitenschiene zur Benutzung durch eine außerhalb des Bettes befindliche
Person angeordnet werden und so ausgebildet sein, dass er um eine
Schwenkachse an der Oberseite des Bildschirms nach oben geschwenkt
werden kann. Durch einen solchen Bildschirm wäre es einer neben dem Bett
stehenden Person möglich,
den Bildschirm selbst dann leicht einzusehen, wenn sich die Seitenschiene
in der nach unten eingezogenen Position befindet.
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Darüber hinaus
kann die Vielzahl der Bedienungstasten auf der Bettseite der Seitenschiene
jeweils mit einer Oberfläche
versehen sein, die relativ zur Ebene der Seitenschiene in Richtung
des Kopfendes des Bettes geneigt ist. Durch diese Winkelstellung
der Tasten sind die Tastenoberflächen
für eine auf
der Schlaffläche
des Bettes ruhende Person gut sichtbar.
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Das
Bett kann des weiteren eine einmalige Hüftbewegungsführung umfassen.
Das Bett bietet eine im allgemeinen planare Bettposition und kann
in eine Sitzposition gebracht werden, so dass die jeweilige Person
vom Fußende
aus das Bett verlassen kann. Das Stuhlbett umfasst ein Untergestell
und eine auf dem Untergestell befindliche Auflage, die mindestens
Kopf-, Gesäß- und Fußabschnitte
umfasst, die relativ zueinander zwischen einer allgemein planaren
Bettposition und einer aufgerichteten Sitzposition beweglich sind.
Eine Matratze ist auf der Auflage angeordnet und umfasst eine nach
oben gerichtete Stützfläche sowie
Kopf-, Gesäß- und Fußabschnitte,
welche den Kopf-, Gesäß- und Fußabschnitten
der Auflage entsprechen und zusammen mit diesen bewegt werden können. An
der Plattform wird die Position der Hüften einer auf der den Patienten
schützenden
Oberfläche
ruhenden Person in der planaren Stellung angezeigt.
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Weitere
Zielsetzungen, Merkmale und Vorteile der Erfindung sind für den Fachmann
mit Bezug auf die nachfolgende detaillierte Beschreibung der bevorzugten
Ausführungsformen
ersichtlich, die als Beispiel für
die optimale Realisierung der Erfindung in ihrer jetzigen Form anzusehen
sind.
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Die
detaillierte Beschreibung bezieht sich insbesondere auf die beigefügten Zeichnungen;
es zeigen:
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1 eine
Perspektivansicht eines erfindungsgemäßen Stuhlbetts mit einer vom
Stuhlbett abgesetzten und zum Körperabschnitt
gehörigen Seitenschiene,
mit zum Kopfabschnitt gehörigen
Seitenschienen und mit zum Körperabschnitt
gehörigen Seitenschienen,
die in Längsrichtung
entlang den Seiten der Auflage positioniert sind, und mit einem
in geschlossener Stellung gezeigten schwenkbaren Fußgitter;
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2 eine
Ansicht ähnlich 1,
die das Stuhlbett in der Sitzposition zeigt, wobei ein Kopfabschnitt
einer gelenkig angeordneten Auflage nach oben in eine den Rücken stützende Position
gebracht ist, ein Oberschenkelabschnitt der Auflage leicht nach
oben geneigt ist und ein Fußabschnitt
der Auflage sich in einer im allgemeinen senkrecht nach unten verlaufenden
unteren Stellung befindet, wobei aus einem Fußabschnitt der Matratze Luft
abgelassen ist und wobei Schwenkgitter in eine geöffnete Stellung
gebracht sind und ein Schwenkgitter neben dem Stuhlbett zusammengeklappt
ist;
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3 eine
schematische Darstellung des Stuhlbetts nach 1, in welcher
das Stuhlbett in einer Bettposition zu sehen ist und eine Matratze
mit einer nach oben gerichteten Schlaffläche in einem vorbestimmten
ersten Abstand zum Boden umfasst, wobei sich die Auflage in einer
Ausgangsposition befindet, in welcher die Schlaffläche eine
im allgemeinen planare Konfiguration hat, und wobei der Fußabschnitt
eine erste Länge
bildet;
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4 eine
schematische Darstellung, in welcher das Stuhlbett in einer unteren
Position zu sehen ist;
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5 eine
schematische Darstellung, in welcher das Stuhlbett in einer Trendelenburgschen
Position zu sehen ist;
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6 eine
schematische Darstellung, in welcher das Stuhlbett in einer umgekehrten
Trendelenburgschen Position zu sehen ist;
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7 eine
schematische Darstellung, in welcher das Stuhlbett in einer Zwischenposition
zu sehen ist, wobei das Kopfende eines Kopfabschnitts der Auflage
aus der Ausgangsposition der Auflage leicht nach oben geschwenkt
ist, wobei sich ein Gesäßabschnitt
in der vom Gesäßabschnitt
in der Ausgangsposition der Auflage gebildeten horizontalen Ebene
zu liegen kommt und wobei der Fußabschnitt leicht geneigt ist,
so dass sich das Fußende
des Fußabschnitts
unterhalb der Position des Fußabschnitts befindet,
wenn die Auflage ihre Ausgangsposition einnimmt;
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8 eine
schematische Darstellung, in welcher das Stuhlbett in einer Sitz-
oder Stuhlposition zu sehen ist, wobei das Kopfende des Kopfabschnitts von
der Gesäßposition
weg in eine den Rücken
stützende
Position nach oben geschwenkt ist, wobei der Gesäßabschnitt wie in der Ausgangsposition
der Auflage weitgehend horizontal zu liegen kommt, wobei der Oberschenkelabschnitt
nach oben angehoben ist, wobei sich der Fußabschnitt vom Oberschenkelabschnitt
aus nach unten erstreckt und eine zweite kürzere Länge bildet und wobei aus dem über dem Fußabschnitt
befindlichen Teil der Matratze Luft abgelassen ist;
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9 eine
perspektivische Explosionsansicht des Stuhlbetts nach 1,
wobei Teile weggebrochen gezeichnet sind;
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10 eine
schematische Seitenansicht des Stuhlbetts nach 1,
wobei das Stuhlbett in der Bettposition entsprechend der 3 gezeigt
ist und eine zum Kopfabschnitt gehörige Seitenschiene sowie eine
zum Körperabschnitt
gehörige
Seitenschiene zu sehen sind;
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11 eine
schematische Ansicht ähnlich der 10,
wobei der Kopfabschnitt der gelenkig angeordneten Auflage des Stuhlbetts
in einer angehobenen Zwischenposition nach 7 zu sehen
ist;
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12 eine
schematische Ansicht ähnlich der 10,
wobei der Kopfabschnitt in der den Rücken stützenden Position nach 8 zu
sehen ist;
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13 eine
Schnittansicht entlang der Achse 13-13 nach 1 einer
Seitenschiene in einer den Patienten schützenden Position;
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14 eine
Ansicht ähnlich
der 13 der Seitenschiene zwischen der den Patienten
schützenden
Position nach 13 und einer nicht störenden unteren
Position (mit gestrichelten Linien dargestellt), wobei eine Oberseite
der Schiene unterhalb der Schlaffläche zu liegen kommt;
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15 eine
Explosionsansicht eines Kopfabschnitts einer gelenkig angeordneten
Auflage des Stuhlbetts nach 1 mit einer
abklappbaren Seitenschiene;
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16 ein
von außerhalb
des Bettes zu sehender Aufriss einer erfindungsgemäßen zu einem Kopfabschnitt
gehörigen
Seitenschiene mit einer mechanischen Winkelanzeige;
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17 eine
Schnittansicht entlang der Achse 17-17 nach 16 mit
Darstellung der mechanischen Winkelanzeige;
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18 eine
von außerhalb
des Bettes zu sehende Perspektivansicht einer erfindungsgemäßen zu einem
Körperabschnitt
gehörigen
Seitenschiene mit einer mechanischen Winkelanzeige und einem schwenkbaren
Bildschirm;
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19 eine
Schnittansicht entlang der Achse 19-19 nach 18 mit
Darstellung des schwenkbaren Bildschirms;
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20 eine
Schnittansicht entlang der Achse 20-20 nach 18 mit
Darstellung der für
den Patienten bestimmten Bedienungstasten an der Innenseite der
Seitenschiene; und
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21 eine
Schnittansicht entlang der Achse 21-21 nach 20 mit
Darstellung der für
den Patienten bestimmten Bedienungstasten.
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Ein
erfindungsgemäßes Stuhlbett 50 mit
einem Kopfende 52, einem Fußende 54 und Seiten 56, 58 ist
in 1 dargestellt. Im Rahmen dieser Beschreibung wird
der Begriff „Kopfende 52" benutzt, um das
Ende eines jeweiligen Objekts zu bezeichnen, das dem Kopfende 52 des
Stuhlbetts 50 am nächsten
gelegen ist. In gleicher Weise wird der Begriff „Fußende 54" herangezogen, um
das Ende eines jeweiligen Objekts zu bezeichnen, das dem Fußende 54 des
Stuhlbetts 50 am nächsten
liegt.
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Das
Stuhlbett 50 umfasst ein Untergestellmodul 60 mit
einem Untergestellrahmen 62, der über Hubarme 320, 322, 324, 326 mit
einem Zwischenrahmenmodul 300 verbunden ist, wie dies die 1 und 9 zeigen.
Ein gelenkig angeordnetes Auflage-/Stützrahmenmodul 400 steht über Lastträger (nicht
dargestellt) mit dem Zwischenrahmenmodul 300 in Verbindung.
Seitenschienenanordnungen 800, 802, 804, 806 und
ein erweitertes Rahmenmodul 610 mit einem schwenkbaren
Fußgitter 622 sind mit
dem gelenkig angeordneten Auflage-/Stützrahmenmodul 400 verbunden.
Eine Matratze 550 liegt auf dem gelenkig angeordneten Auflage-/Stützrahmenmodul 400 auf
und bildet eine zur Aufnahme einer Person (nicht dargestellt) vorgesehene
Schlaf- oder Unterstützungsfläche 552.
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Das
Stuhlbett 50 kann von einem Pfleger oder einer (nicht dargestellten)
Person auf der Schlaffläche 552 mittels
des Hydrauliksystemmoduls 100 so betätigt werden, dass die Matratze 550,
ein Zwischenrahmen 302 des Zwischenrahmenmoduls 300 und
eine gelenkig angeordnete Auflage 402 des gelenkig angeordneten
Auflage-/Stützrahmenmoduls 400 in
eine Vielzahl verschiedener Positionen gebracht werden, von denen
einige schematisch in den 3–8 dargestellt
sind.
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Die
gelenkig angeordnete Auflage 402 umfasst einen Kopfabschnitt 404,
einen Gesäßabschnitt 406,
einen Oberschenkelabschnitt 408 und einen Fußabschnitt 410.
Die Matratze 550 liegt auf der Auflage 402 auf
und weist ein Kopfteil 558, ein Gesäßteil 560, ein Oberschenkelteil 562 und
ein Fußteil 564 auf,
die jeweils im allgemeinen den gleichnamigen Teilen der Auflage 402 entsprechen
und die jeweils im allgemeinen dem Kopf, dem Gesäß, den Oberschenkeln und den
Füßen der
auf der Schlaffläche 552 ruhenden
Person zugeordnet sind. Auf Einzelheiten der Auflage 402 und
der Matratze 550 wird im Nachstehenden noch näher einzugehen
sein.
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Das
Stuhlbett 50 kann in eine Bettposition gebracht werden,
in welcher die Auflage 402 so ausgebildet ist, dass sich
eine planare und horizontale Schlaffläche 552 ergibt, die
eine Ausgangsposition der Auflage 402 darstellt, wie dies
aus 1 ersichtlich und schematisch in 3 dargestellt
ist. In der Bettposition befindet sich die Schlaffläche 552 in
einem vorbestimmten ersten Abstand 566 oberhalb des Bodens.
Das Stuhlbett 50 kann ebenfalls in eine untere Position
gebracht werden, wie dies schematisch in 4 dargestellt
ist, wobei die Auflage 402 sich in der Ausgangsposition
befindet und die Schlaffläche 552 in
einem vorbestimmten zweiten Abstand 568 oberhalb des Bodens
zu liegen kommt und wobei der zweite Abstand 568 kleiner
als der erste Abstand 566 ist. Der Fußabschnitt 410 der
gelenkig angeordneten Auflage 402 hat eine erste Länge 465,
wenn sich die Auflage 402 in der Ausgangsposition befindet.
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Das
Stuhlbett 50 kann in eine Trendelenburgsche Stellung gebracht
werden, wie diese schematisch in 5 dargestellt
ist, wobei die Auflage 402 planar ausgebildet und so geneigt
ist, dass das Kopfende 52 der Schlaffläche 552 so positioniert
ist, dass es näher
als das Fußende 54 der
Schlaffläche 552 an
den Boden heranreicht. Für
das Stuhlbett 50 ist ebenfalls eine umgekehrte Trendelenburgsche Stellung
möglich,
wie diese schematisch in 6 zu sehen ist, wobei die Auflage 402 planar
ausgebildet und so geneigt ist, dass das Fußende 54 der Schlaffläche 552 so
positioniert ist, dass es näher
als das Kopfende 52 der Schlaffläche 552 an den Boden
heranreicht.
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Wie
im Vorstehenden beschrieben, kann das Stuhlbett 50 in eine
Sitzposition gebracht werden, wie diese in 2 zu sehen
und schematisch in 8 dargestellt ist. In der Sitzposition
ist das Kopfende 52 des Kopfabschnitts 404 der
Auflage 402 unter Bildung einer schwenkbaren Rückenlehne
vom Zwischenrahmen 302 weg nach oben in eine den Rücken stützende Position
geschwenkt, wobei der Kopfabschnitt 404 und der Zwischenrahmen 302 einen
Winkel 512 zwischen im allgemeinen 55° und 90° bilden. Der Gesäßabschnitt 406 der
Auflage 402 ist so positioniert, dass er im allgemeinen
horizontal wie in der Ausgangsposition zu liegen kommt, das Fußende 54 des
Oberschenkelabschnitts 408 ist leicht nach oben geneigt,
und der Fußabschnitt 410 der Auflage 402 verläuft vom
Gesäßabschnitt 408 aus
im allgemeinen senkrecht nach unten und hat eine Länge 464,
die kürzer
ist als die Länge,
wenn sich die Auflage 402 in der Ausgangsposition befindet.
Das Fußteil 564 der
Matratze 550 ist aufblasbar, wobei die Luft aus ihm abgelassen
ist, wenn sich das Stuhlbett 50 in der Sitzposition befindet.
Das Fußteil 564 der Matratze 550 ist
gegenüber
dem aufgeblasenen Zustand dünner
und kürzer,
wenn die Luft aus ihm abgelassen ist.
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Das
Stuhlbett 50 kann in Positionen gebracht werden, in denen
Kopf-, Oberschenkel- und Fußabschnitte 404, 408, 410 der
Auflage 402 gegenüber den
in den 3 und 8 gezeigten Stellungen Zwischenpositionen
einnehmen. So kann zum Beispiel das Stuhlbett 50 in eine
schematisch in 7 dargestellte Zwischenposition
gebracht werden, in welcher das Kopfende 52 des Kopfabschnitts 404 der Auflage 402 aus
der Ausgangsposition leicht nach oben geschwenkt ist, der Gesäßabschnitt 406 so
positioniert ist, dass er in der gleichen allgemein horizontalen
Ebene wie in der Ausgangsposition zu liegen kommt, das Fußende 54 des
Oberschenkelabschnitts 408 gegenüber der Ausgangsposition leicht angehoben
ist und der Fußabschnitt 410 so
geneigt ist, dass das Fußende 54 des
Fußabschnitts 410 unterhalb
des Kopfendes 52 des Fußabschnitts 410 zu liegen
kommt.
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Das
gelenkig angeordnete Auflage-/Stützrahmenmodul 400 umfasst
eine Matratze 550, die auf vier Abschnitten, und zwar dem
Kopfabschnitt 404, dem Gesäßabschnitt 406, dem
Oberschenkelabschnitt 408 und dem Fußabschnitt 410 der
gelenkig angeordneten Auflage 402 aufliegt, wie dies aus
den 3 bis 9 ersichtlich ist. Die Abschnitte 404, 406, 408, 410 der
gelenkig angeordneten Auflage 402 sind beweglich, um die
Position einer auf der Schlaffläche 552 der
Matratze 550 ruhenden Person ändern zu können.
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Die
Seitenschienenanordnungen 800, 802, 804, 806 umfassen
Seitenschienen 808, 810, 812, 814 als
passive Sicherungsvorrichtungen auf beiden Seiten des Stuhlbetts 50,
wie dies aus den 1, 2, 9 und 13 bis 15 ersichtlich
ist. In der den Patienten schützenden
aufgerichteten Position sind die Seitenschienen 808, 810, 812, 814 von der
Schlaffläche 552 ausgehende
vertikale Gitter, um die Bewegung der jeweiligen Person entlang
den Seiten 554, 556 der Schlaffläche 552 einzuschränken und
so zu verhindern, dass die Person aus dem Stuhlbett 50 fallen
kann. Die Seitenschienen 808, 810, 812, 814 können ebenfalls
unterhalb der Schlaffläche 552 der
Matratze 550 abgesenkt werden, damit sich die jeweilige
Person bei Benutzung oder Verlassen des Stuhlbetts 50 entlang
den Seiten 554, 556 der Schlaffläche 552 bewegen
kann oder um dem Pflegepersonal einen freien Zugang zum Patienten zu
verschaffen.
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Die
Seitenschienen 808, 810, 812, 814 werden
jeweils durch Ziehen eines Entriegelungsgriffs 862 abgesenkt.
Nach Ziehen des Entriegelungsgriffs 862 kann der Pfleger
diesen Griff 862 loslassen, so dass die Seitenschienen 808, 810, 812, 814 sich nach
unten drehen und in die eingezogene Position unterhalb der Auflage 402 bewegt
werden können. Die
Geschwindigkeit, mit welcher sich die Seitenschienen 808, 810, 812, 814 jeweils
nach unten drehen, wird bevorzugt durch einen mechanischen Dämpfer 868 gesteuert.
Zum Anheben der Seitenschienen 808, 810, 812, 814 zieht
das Pflegepersonal die Seitenschienen 808, 810, 812, 814 nach oben,
bis sie in der den Patienten schützenden
Position einrasten.
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Wie
dargestellt, befinden sich am Stuhlbett 50 vier Seitenschienen 808, 810, 812, 814.
Zwei zum Kopfabschnitt gehörige
Seitenschienen 808, 810 sind am Kopfabschnitt 404 der
gelenkig angeordneten Auflage 402 angebracht, und zwei
zum Körperabschnitt
gehörige
Seitenschienen 812, 814 sind so montiert, dass
sie mit dem Gesäßabschnitt 406 der Auflage 402 bewegt
werden oder mit diesem fest verbunden bleiben, wobei der Gesäßabschnitt 406 und die
Seitenschienen 812, 814 relativ zum Stützrahmen 506 feststehend
ausgebildet sind.
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Die
Seitenschienen 808, 810, 812, 814 können mit
mechanischen Winkelanzeigen 938 versehen sein, welche die
Winkelstellung der Seitenschienen 808, 810, 812, 814 relativ
zum Boden visuell anzeigen. Die zum Kopfabschnitt gehörigen Seitenschienen 808, 810 bewegen
sich zusammen mit dem Kopfabschnitt 404 der Auflage 402,
wenn der Kopfabschnitt 404 zwischen der unteren Position
und der den Rücken
stützenden
Position geschwenkt wird, so dass die an den zum Kopfabschnitt gehörigen Seitenschienen 808, 810 angeordneten
Winkelanzeigen 938 im allgemeinen die Winkelstellung des
Kopfabschnitts 404 anzeigen. In gleicher Weise sind die
zum Körperabschnitt
gehörigen
Seitenschienen 812, 814 im allgemeinen in einer
Winkelstellung relativ zum Zwischenrahmen 302 feststehend
ausgeführt,
so dass die an den zum Körperabschnitt
gehörigen
Seitenschienen 812, 814 angeordneten Winkelanzeigen 938 im
allgemeinen die Winkelstellung des Zwischenrahmens 302 anzeigen.
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Die
zum Körperabschnitt
gehörigen
Seitenschienen 812, 814 können ebenfalls entsprechend den 10 bis 12 mit
einer Hüftschwenkführung 694 versehen
sein, um das Pflegepersonal bei der ordnungsgemäßen Lagerung der Hüfte (nicht
dargestellt) der auf der Schlaffläche 552 ruhenden (nicht dargestellten)
Person zu unterstützen.
Die ordnungsgemäße Lagerung
der Hüfte
dient dem Zweck, unter Verringerung der Scherbeanspruchung eine
optimale Hüftbewegung
zu bewirken.
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Abgesehen
von ihrer Funktion als passive Schutzgitter dienen die Seitenschienen 808, 810, 812, 814 ebenfalls
als Montageflächen
für die
Anordnung von Bedienungselementen 1028 für Schwestern
und Bedienungselementen 1156 für Patienten sowie Unterhaltungsmodulen.
Diese Module werden als Schnittstellenmodule für den Menschen bezeichnet. Über diese
Schnittstellenmodule erfolgt der Ausgang einer jeden Schalterbetätigung in
das elektronische Netzwerk. Darüber
hinaus können
die Seitenschienen 808, 810, 812, 814 vorzugsweise
die erforderliche Hardware umfassen, um die Kommunikation zwischen
Patienten und Schwestern (nicht dargestellt) und den der Unterhaltung
dienenden Audioausgang (nicht dargestellt) zu ermöglichen.
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Die
Kopf-, Gesäß-, Oberschenkel-
und Fußabschnitte 404, 406, 408, 410 der
gelenkig angeordneten Auflage 402 wirken zur Ausbildung
einer abgestuften Auflage 412 zusammen, wie dies am besten aus
den 9 sowie 13 bis 15 ersichtlich ist.
Die abgestufte Auflage 412 umfasst eine obere Auflage 414 mit
einem zum Kopfende gehörigen
oberen Auflagenteil 416, das dem Kopfende 52 des
Kopfabschnitts 404 zugeordnet ist, mit zur oberen Auflage gehörigen Seitenteilen 418, 420, 422, 424, 426, 428, die
den Seiten der Kopf-, Gesäß- und Oberschenkelabschnitte 404, 406, 408 zugeordnet
sind, und mit einem zum Fußende
gehörigen
oberen Auflagenteil 460, das dem Fußende 54 des Stützrahmens 506 im Bereich
des Oberschenkelabschnitt 408 zugeordnet ist. Die oberen
Auflagenteile 416, 418, 420, 422, 424, 426, 428, 460 und
eine obere Fläche 411 des
Fußabschnitts 410 kommen
in derselben Ebene zu liegen, wenn sich die gelenkig angeordnete
Auflage 402 in der Ausgangsposition befindet, und wirken
zusammen, um die obere Auflage 414 zu bilden die sich im allgemeinen
parallel zum Stützrahmen 506 erstreckt.
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Die
abgestufte Auflage 412 umfasst außerdem eine untere Auflage 430 mit
einem Kopflattenteil 432, einem Gesäßlattenteil 434 und
einem Oberschenkellattenteil 436. Die Kopf-, Gesäß- und Oberschenkellattenteile 432, 434, 436 kommen
in derselben Ebene zu liegen, wenn sich die gelenkig angeordnete
Auflage 402 in der Ausgangsposition befindet, und wirken
zusammen, um die untere Auflage 430 zu bilden, die allgemein
parallel zum Stützrahmen 506 und
zur oberen Auflage 414 verläuft, wenn die gelenkig angeordnete
Auflage 402 die Ausgangsposition einnimmt.
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Die
untere Auflage 430 ist mit der oberen Auflage 414 durch
eine Wand 438 verbunden mit einer zum Kopfende gehörigen Wand 440 zur
Verbindung des Kopflattenteilteils 432 mit dem dem Kopfende
zugeordneten oberen Auflagenteil 416, mit Seitenwänden 442, 444, 446, 448, 450, 452 zur
Verbindung der Kopf-, Gesäß- und Oberschenkellattenteile 432, 434, 436 mit
den zur oberen Auflage gehörigen Seitenteilen 418, 420, 422, 424, 426, 428 und
mit einer zum Fußende
gehörigen
Wand (nicht dargestellt) zur Verbindung des Oberschenkellattenteils 436 mit dem
dem Fußende
zugeordneten oberen Auflagenteil 460, wie dies aus der 9 ersichtlich
ist. Die abgestufte Auflage 412 umfasst damit die obere
Auflage 414 und ist mit einer in der Mitte befindlichen
und in Längsrichtung
verlaufenden Ausnehmung 456 versehen, die durch die untere
Auflage 430 und die Wand 438 gebildet wird, welche
die untere Auflage 430 mit der oberen Auflage 414 verbindet.
In der bevorzugten Ausführungsform
ist der Fußabschnitt 410 der
abgestuften Auflage 412 von der Ausnehmung 456 abgesetzt,
um einen Teil der oberen Auflage 414 zu bilden, wie dies
in den 28 und 30 dargestellt ist.
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Die
Seitenteile 417 der oberen Auflage wirken mit der Matratze 550 zusammen,
um „verfestigte" Kanten zu bilden,
die eine höhere
Festigkeit im Bereich der Kanten der Schlaffläche 552 gewährleisten,
da die Schlaffläche 552 in
unmittelbarer Nähe der
oberen Auflage 414 zu liegen kommt. Diese höhere Festigkeit
ist von Vorteil, wenn sich eine Person entlang den Seiten des Bettes
auf das Bett begibt oder dieses verlässt.
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Darüber hinaus
bilden die verfestigten Kanten eine feste Kante, die mit den Seitenschienenanordnungen 800, 802, 804, 806 zusammenwirkt,
um die Möglichkeit
eines Einklemmens der Seitenschienen zu minimieren, wobei sich ein
Gegenstand zwischen der Schlaffläche 552 und
einer der Seitenschienen 808, 810, 812, 814 verkeilen
könnte.
Auch wirkt die abgestufte Auflage 412 mit den Seitenschienenanordnungen 800, 802, 804, 806 zusammen,
um eine größtmögliche Höhe relativ
zur Schlaffläche 552 zu
erreichen, wobei die Seitenschienen 808, 810, 812, 814 in
der in den 13 und 14 gezeigten Art
angeordnet sind. Die Oberseiten der Seitenschienen 808, 810, 812, 814 können in
der den Patienten schützenden
Position höher
liegen, um für
die auf der Schlaffläche 552 ruhende
Person (nicht dargestellt) mehr Sicherheit zu bieten, und die Unterseiten 814 können in
der eingezogenen Position höher
sein, um einen besseren Zugang zum Grundrahmen 62 und zum
Zwischenraum unterhalb des Zwischenrahmens 302 zu gewährleisten.
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Der
Kopfabschnitt 404 ist mit dem Stützrahmen 506 durch
eine für
geringere Scherbeanspruchung ausgelegte Schwenkanordnung 650 verbunden,
wie dies in 9 dargestellt ist. Über die
für geringere
Scherbeanspruchung ausgelegte Schwenkanordnung 650 ist
der Kopfabschnitt 404 mit dem Stützrahmen 506 so verbunden,
dass sowohl eine Verschiebebewegung als auch eine Schwenkbewegung
des Kopfabschnitts 404 relativ zum Gesäßabschnitt 406 der
Auflage 402 und relativ zum Stützrahmen 506 ist.
Die Schwenk- und Verschiebebewegungen wirken zusammen, um eine Bewegung
herbeizuführen,
bei welcher der Kopfabschnitt 404 relativ zum Stützrahmen 506 um
eine effektive Schwenkachse geschwenkt wird, die oberhalb der unteren
Auflage 430 und unmittelbar neben der oberen Auflage 414 verläuft. Die
durch die Bewegung des Kopfabschnitts 404 entstehende Scherbeanspruchung
zwischen dem Rücken
der jeweiligen Person und der Schlaffläche 552 wird verringert,
so dass sich auch eine Reduzierung der Reibwirkung der Schlaffläche 552 gegen
die betreffende Person ergibt.
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Das
Stuhlbett 50 kann mit einer in den 10 bis 12 dargestellten
Hüftschwenkführung 694 versehen
werden, um das Pflegepersonal bei der genauen Positionierung der
Hüfte (nicht
dargestellt) auf der Schlaffläche 552 zu
unterstützen.
Die Hüftschwenkführung 694 zeigt
die Position der Hüfte der
Person an, in welcher der Abstand zwischen der effektiven Schwenkachse
und der Achse (nicht dargestellt), um welche sich die Hüfte der
jeweiligen Person bewegt, minimiert und somit die Wirkung der Schwenkbewegung
mit geringerer Scherbeanspruchung optimiert wird. Pflegepersonal,
das Leute unter Einsatz herkömmlicher
Betten mit beweglichen Kopfabschnitten zu betreuen hat, wird in
der Regel versuchen, die Hüfte
der jeweiligen Person an der Schwenkverbindung des Kopfabschnitts
mit dem Bett zu lagern. Normalerweise besteht hierbei für das Pflegepersonal
nur die Möglichkeit,
diese Lagerung durch Abschätzung
des Abstands zwischen der Oberseite des Kopfes der jeweiligen Person
und dem Kopfende der Matratze vorzunehmen. Durch die Anordnung der
Hüftschwenkführung 694 an
den zum Körperabschnitt
gehörigen
Seitenschienen 804, 806 des Bettstuhls 50 werden
die Möglichkeiten
des Pflegepersonals optimiert, die Hüfte der jeweils zu betreuenden
Person richtig auf der Schlaffläche 552 zu lagern.
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Die
zum Kopfabschnitt gehörigen
Seitenschienen 808, 810 sind so angeordnet, dass
sie zusammen mit dem Kopfabschnitt 404 bewegt werden können, wenn
der Kopfabschnitt 404 relativ zum Stützrahmen 506 zwischen
der unteren Position und der den Rücken stützenden Stellung geschwenkt wird,
wie dies aus den 10 bis 12 ersichtlich ist.
Die zum Körperabschnitt
gehörigen
Seitenschienen 812, 814 sind am Stützrahmen 506 angeordnet und
erfahren relativ zum Stützrahmen 506 und
dem Gesäßabschnitt 406 keine
Bewegung, wenn Kopf-, Oberschenkel- und Fußabschnitte 404, 408, 410 der gelenkig
angeordneten Auflage 402 bewegt werden. Die zum Kopfabschnitt
gehörigen
Seitenschienen 808, 810 sind kürzer als die zum Körperabschnitt
gehörigen
Seitenschienen 812, 814 und verlaufen nur im Bereich
des Kopfabschnitts 404, während sich die zum Körperabschnitt
gehörigen
Seitenschienen 812, 814 im Bereich der Kopf- und
Körperabschnitte
(Gesäß- und Oberschenkelabschnitte) 404, 406, 408 erstrecken.
Die sowohl zum Kopfabschnitt als auch zum Körperabschnitt gehörigen Seitenschienen 808, 810, 812, 814 sind
so ausgebildet, dass zwischen den Schienen ein Zwischenraum 866 von
etwa 2–3 Zoll
(5,1 bis 7,6 cm) vorgehalten wird, wenn der Kopfabschnitt 404 sich
zwischen der den Rücken
stützenden
Position und der unteren Stellung bewegt, wie dies in den 10 bis 12 dargestellt
ist.
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Darüber hinaus
werden aufgrund der zum Kopfabschnitt gehörigen kurzen Seitenschienen 808, 810 diese
zum Kopfabschnitt gehörigen
Seitenschienen 808, 810 im Idealfall so positioniert,
dass sich eine das Stuhlbett 50 benutzende oder das Stuhlbett verlassende
Person (nicht dargestellt) auf einer der Seiten 554, 556 abstützen kann,
wenn sich die entsprechende zum Kopfabschnitt gehörige Seitenschiene 808, 810 in
der den Patienten schützenden Stellung
befindet und die zum Körperabschnitt
gehörige
Seitenschiene 812, 814 die eingezogene Position
einnimmt. Durch diese Konfiguration ist es der jeweiligen Person
möglich,
beim Sitzen auf der Schlaffläche 552 und
Abstützen
auf der zum Kopfabschnitt gehörigen
Seitenschiene 808, 810 sowie Abkippen auf die
oder von der Schlaffläche 552 auf
dem Bettstuhl Platz zu nehmen und diesen zu verlassen, so dass die
jeweilige Person nicht die gesamte Schlaffläche 552 entlang zu „rutschen" braucht. Auch trägt eine
Hüftschwenkführung 694 an
den zum Körperabschnitt
gehörigen
Seitenschienen 812, 814 dazu bei, die Positionierung
der Hüfte
(nicht dargestellt) der auf dem Stuhlbett 50 befindlichen
Person zu optimieren, nachdem sie sich von einer der Seiten 554, 556 aus auf
das Stuhlbett 50 begeben hat.
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Die
Seitenschienen 808, 810, 812, 814 sind passive
Schutzvorrichtungen, die auf beiden Seiten des Stuhlbetts 50 angeordnet
sind, wie dies aus den 9, 13 und 14 ersichtlich
ist. In der in 13 gezeigten den Patienten schützenden
aufgerichteten Position sind die Seitenschienen 808, 810, 812, 814 vertikale
Gitter, die gegen die Seiten 554, 556 der Matratze 550 anliegen
und oberhalb der Schlaffläche 552 verlaufen,
um die Bewegung der Person entlang den Seiten 554, 556 einzuschränken und
so zu verhindern, dass die jeweils zu betreuende Person aus dem
Stuhlbett 50 fallen kann. Die Seitenschienen 808, 810, 812, 814 können ebenfalls
unterhalb der Schlaffläche 552 der
Matratze 550 in eine in 14 gestrichelt
dargestellte eingezogene Position abgesenkt werden, damit sich die
jeweilige Person bei Benutzung oder Verlassen des Stuhlbetts entlang den
Seiten 554, 556 der Schlaffläche 552 bewegen kann.
Durch das Absenken der Seitenschienen 808, 810, 812, 814 erhält das Pflegepersonal
darüber
hinaus einen freien Zugang zum Patienten.
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Das
Absenken der Seitenschienen 808, 810, 812, 814 erfolgt
jeweils durch Ziehen des Entriegelungsgriffs 862, wie dies
in den 13 und 14 dargestellt
ist. Nach Ziehen des Entriegelungsgriffs 862 kann der Pfleger
diesen Griff 862 loslassen, so dass die Seitenschienen 808, 810, 812, 814 sich nach
unten drehen und in die eingezogene Position unterhalb der Auflage 402 bewegt
werden können. Die
Geschwindigkeit, mit welcher sich die Seitenschienen 808, 810, 812, 814 jeweils
nach unten drehen, wird bevorzugt durch einen mechanischen Dämpfer 868 gesteuert.
Zum Anheben der Seitenschienen 808, 810, 812, 814 zieht
das Pflegepersonal die Seitenschienen 808, 810, 812, 814 nach oben,
bis sie in der den Patienten schützenden
Position einrasten. Die Seitenschienenanordnungen 800, 802, 812, 814 sind
so konfiguriert, dass die Seitenschienen 808, 810, 812, 814 sich
in allen Positionen zwischen der eingezogenen Position und der den
Patienten schützenden
Position entsprechend den 13 und 14 im
allgemeinen senkrecht und im allgemeinen parallel zu den Seiten
des Stuhlbettes 50 erstrecken.
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Die
Seitenschienenanordnungen 800, 802, 804, 806 sind
von ähnlicher
Konstruktion. Die nachstehend erläuterten Grundlagen in Bezug
auf die zum Körperabschnitt
gehörige
Seitenschienenanordnung 806 gelten für jede Seitenschienenanordnung 800, 802, 804, 806,
sofern in der Beschreibung diesbezüglich nicht anderslautende
Festlegungen enthalten sind.
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Die
Seitenschienenanordnung 806 umfasst eine zum Körperabschnitt
gehörige
Seitenschiene 814, eine Seitenschienenmontagevorrichtung 816 und
eine Montagekonsole 818 zur Verbindung der Montagevorrichtung 816 mit
den Seiten 508 des Stützrahmens 506,
wie dies in den 13 und 14 gezeigt
ist. Die Montagekonsole 818 ist so positioniert, dass sie
unterhalb der oberen Auflage 414 zu liegen kommt, und am
Stützrahmen 506 befestigt,
wie dies aus den 13 und 14 ersichtlich
ist. Auf ähnliche
Weise sind die zum Kopfabschnitt gehörigen Seitenschienenanordnungen 800, 802 mit
Wänden 442, 444 des
Kopfabschnitts 404 und die zum Körperabschnitt gehörige Seitenschienenanordnung 804 mit
der Seite 508 des Stützrahmens 506 verbunden,
wie dies die 9 zeigt.
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Die
Montagekonsole 818 umfasst eine aufragende Stützwand 820,
die mit der Wand 508 des Stützrahmens 506 verbunden
ist, und daran anschließende
und mit dem Stützrahmen 506 verbundene
nach außen
verlaufende Wände 822,
wie dies aus den 13 und 14 ersichtlich
ist. Die Wände 822 der
Montagekonsole 818 sind mit oberen Öffnungen 824 und unteren Öffnungen 826 versehen. Die
Seitenschienenmontagevorrichtung 816 ist eine Parallelogrammverbindung, über welche
die Seitenschiene 814 mit der Montagekonsole 818 verbunden ist,
um eine Bewegung zwischen der den Patienten schützenden Position und der eingezogenen
Position zu ermöglichen,
wobei eine im allgemeinen vertikale Ausrichtung der Seitenschiene 814 erhalten
bleibt. Die Seitenschienenmontagevorrichtung 816 umfasst drei
gewölbte
Parallelstangen 828, 830, 832 mit ersten
Enden 834, 836, 838 und zweiten Enden 840, 842, 844.
Die gewölbte
Stange 830 ist so positioniert, dass sie seitlich zwischen
den gewölbten
Stangen 828, 832 und vertikal oberhalb der gewölbten Stangen 828, 832 zu
liegen kommt. Die Konsolenmontagestifte 848 sind mit einem
ersten Ende 836 der gewölbten
Stange 830 verbunden und werden drehbar von den oberen Öffnungen 824 der
Wände 822 aufgenommen.
Die Konsolenmontagestifte 846, 850 sind mit ersten
Enden 834, 838 der gewölbten Stangen 828, 832 verbunden
und werden drehbar von den unteren Öffnungen 826 der Wände 822 aufgenommen.
Die gewölbten
Stangen 828, 830, 832 sind so montiert,
dass sie relativ zum Stützrahmen 506 schwenkbar
sind.
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Die
gewölbten
Stangen 828, 830, 832 umfassen jeweils
einen ersten Abschnitt, der senkrecht zum oberen Auflagenabschnitt 428 und
oberhalb desselben verläuft,
und einen zweiten Abschnitt, der sich in Querrichtung zum ersten
Stangenabschnitt unterhalb des oberen Auflagenabschnitts 428 erstreckt,
wenn die Seitenschiene 814 sich gemäß der 13 in
der den Patienten schützenden
Position befindet. Durch diese gewölbte Konstruktion ist es in Verbindung
mit der angehobenen Schwenkverbindung zur abgestuften Auflage 412 möglich, die
Seitenschiene 814 oberhalb der Unterseite 586 der
Matratze 550 anzuheben, wobei sie mit einem minimalen Zwischenraum
direkt an den Seiten 578 anliegt.
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Gemäß den 13 und 14 umfasst
die Seitenschiene 814 ebenfalls obere Öffnungen 852 und untere Öffnungen 854.
Die Seitenschienenmontagestifte 858 sind mit dem zweiten
Ende 842 der gewölbten
Stange 830 verbunden und werden von oberen Öffnungen 852 der
Seitenschiene 814 aufgenommen. Die Seitenschienenmontagestifte 856, 860 sind mit
den zweiten Enden 840, 844 der gewölbten Stangen 828, 832 verbunden
und werden von unteren Öffnungen 854 der
Seitenschiene 814 aufgenommen. Die gewölbten Stangen 828, 830, 832 sind
relativ zur Seitenschiene 814 schwenkbar angeordnet. Die
oberen und unteren Öffnungen 824, 826 der Montagekonsole 818 sind
voneinander abgesetzt, und die oberen und unteren Öffnungen 852, 854 der Seitenschiene 814 sind
ebenfalls im gleichen Abstand voneinander abgesetzt, so dass die
gewölbten Stangen 828, 830, 832 zwischen
der Seitenschiene 814 und der Montagekonsole 818 parallel
positioniert sind.
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Die
Seitenschiene 814 kann somit zwischen einer oberen den
Patienten schützenden
und an der Seite 556 der Matratze 550 anliegenden
Position, wie diese in 13 gezeigt ist, und einer eingezogenen Position
unterhalb des Abschnitts 428 der oberen Auflage 414 gedreht
werden, wie dies in 14 (in gestrichelten Linien)
dargestellt ist. Die gewölbten Parallelstangen 828, 830, 832 wirken
mit oberen und unteren Öffnungen 824, 826 der
Montagekonsole 818 sowie oberen und unteren Öffnungen 852, 854 der
Seitenschiene 814 zusammen, um die Seitenschiene 814 im
allgemeinen parallel zur Wand 452 der abgestuften Auflage 412 und
im allgemeinen senkrecht zur Schlaffläche 552 zu halten,
wenn die Seitenschiene 814 zwischen der den Patienten schützenden
Position und der eingezogenen Position gedreht wird.
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Die
Seitenschienenanordnung 806 umfasst des weiteren einen
Verriegelungsmechanismus 870 mit einem Entriegelungsgriff 862,
der zur Bewegung zwischen einer vorderen verriegelten Stellung gemäß 13 und
einer hinteren entriegelten Stellung gemäß 13 (in
gestrichelten Linien dargestellt) drehbar mit den gewölbten Stangen 828, 832 verbunden
ist. Zum Verriegelungsmechanismus gehören außerdem Glieder 872 und
Verriegelungselemente 878, wobei jedes Glied mit einem
ersten Ende 874 schwenkbar mit dem Entriegelungsgriff 862 und
einem zweiten Ende 876 schwenkbar mit einem Verriegelungselement 878 verbunden
ist. Jedes Verriegelungselement 878 umfasst ein erste Ende 880,
das schwenkbar mit den gewölbten
Stangen 828, 832 verbunden ist, ein zweites Ende 882,
das vom ersten Ende 880 abgesetzt ist, eine Stangengreiferausnehmung 884 neben
dem zweiten Ende 882 und eine Federaufnahmeöffnung 886,
die von beiden Enden 880, 882 des Verriegelungselements 878 abgesetzt
ist.
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Zugfedern 888 sind
jeweils mit einem ersten Ende 890, das mit den Federaufnahmeöffnungen 886 der
Verriegelungselemente 878 in Verbindung steht, und einem
zweiten Ende 892 versehen, das mit an den gewölbten Stangen 828, 832 befestigten
Konsolen 894 verbunden ist, wie dies die 13 zeigt. Wird
ein Entriegelungsgriff 862 vom Pflegepersonal nach außen gezogen,
so zieht der Entriegelungsgriff 862 die Glieder 872 nach
außen
und oben, wodurch wiederum die Verriegelungselemente 878 nach
oben gezogen werden, um die Verriegelungselemente 878 gegen
die Vorspannung der Federn 888 zu schwenken.
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Eine
Stange 896 ist mit den Wänden 822 der Montagekonsole 818 verbunden
und so angeordnet, dass sie von Stangengreiferausnehmungen 884 aufgenommen
wird, wenn sich die Seitenschiene 814 in der in 13 gezeigten
und den Patienten schützenden
Position befindet, so dass die Stange 896 und die Verriegelungselemente 878 zusammenwirken, um
die Seitenschiene 814 in der den Patienten schützenden
Stellung zu halten. Wird der Entriegelungsgriff 862, wie
in 13 gestrichelt dargestellt, nach außen gezogen,
so lösen
sich die Verriegelungselemente 878 von der Stange 896,
so dass die Seitenschiene 814, wie in 14 zu
sehen, nach unten gedreht wird, bis die Seitenschiene 814 die
eingezogene Position unterhalb der oberen Auflage 414 der
gelenkig angeordneten Auflage 402 erreicht, wie dies für die Seitenschiene 808 in 1 und
für die
Seitenschiene 814 in 14 (in
gestrichelten Linien) dargestellt ist.
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Zum
Anheben der Seitenschiene 814 hebt das Pflegepersonal die
Seitenschiene 814 einfach an, um die Seitenschiene 814 nach
oben in die den Patienten schützende
Position zu drehen. Jedes Verriegelungselement 878 besitzt
ein zweites Ende 882 mit einer in den 13 und 14 gezeigten
Nockenfläche 898,
die mit der Stange 896 in Eingriff gelangt. Bewegt sich
die Seitenschiene 814 in Richtung der den Patienten schützenden
Position, so werden durch den Nockeneingriff der Nockenflächen 898 und der
Stange 896 die Verriegelungselemente 878 gegen
die Vorspannung der Federn 888 nach oben geschwenkt. Die
Verriegelungselemente 878 bewegen sich entlang der Stange 896,
wenn die Seitenschiene 814 nach vorn in die den Patienten
schützende
Position gebracht wird, bis die Stange 896 sich neben den Stangengreiferausnehmungen 884 befindet.
Die Federn 888 ziehen dann die Verriegelungselemente 878 nach
unten, um die Stange 896 in den Stangengreiferausnehmungen 884 aufzunehmen
und die Seitenschiene 814 in der den Patienten schützenden Position
zu halten.
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Die
Seitenschiene 814 wirkt mit der Seitenschienenmontagevorrichtung 816 zusammen,
um den Zwischenraum zwischen der Matratze 550 und der Seitenschiene 814 zu
kontrollieren. Da die Seitenschiene 814 aus der eingezogenen
Position in die den Patienten schützende Position in Richtung
der Seite 556 nach oben dreht, um sich gegen die Seite 556 der
Matratze 550 anzulegen, bleibt der Zwischenraum auf ein
Minimum beschränkt,
der sich zwischen der Matratze 550 und der Seitenschiene 814 bilden
könnte.
Darüber
hinaus wirkt die Seitenschiene 814 mit der abgestuften
Auflage 412 zusammen, um den Zwischenraum zwischen einer
Unterseite 864 der Seitenschiene 814 und dem Abschnitt 428 der
oberen Auflage 414 zu minimieren, wobei außerdem die
Wirksamkeit der Seitenschiene 814 als passive Schutzvorrichtung
optimiert wird. Des weiteren gestattet die Seitenschienenmontagevorrichtung 816 eine
einstufige Entriegelung und automatische Einziehbewegung, wenn die
Seitenschiene 814 aus der den Patienten schützenden
Position in die eingezogene Position dreht.
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Die
Arbeitsweise einer jeden Seitenschienenanordnung 800, 802, 804, 806 entspricht
der vorstehend beschriebenen Funktion der Seitenschienenanordnung 806,
um die Seitenschienen 808, 810, 812, 814 zwischen
der eingezogenen Position und einer sich im allgemeinen vertikal
nach unten erstreckenden, nicht störenden Position, wie diese
nachstehend noch näher
zu beschreiben sein wird, zu bewegen.
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Die
abklappbaren Seitenschienen 920 bieten dem Pflegepersonal
die Möglichkeit,
die Seitenschienenanordnungen aus der im allgemeinen horizontalen
eingezogenen Position in eine sich im allgemeinen senkrecht nach
unten erstreckende, nicht störende
Position zu bewegen, um einen freien Zugang zum Stuhlbett 50 unterhalb
des Zwischenrahmens 302 zu erlangen, wie dies in der 15 zu
sehen ist, und ebenfalls den Bereich unterhalb des Zwischenrahmens 302 für die auf
einem C-Arm angeordneten Geräte
zugänglich
zu machen. Mit den abklappbaren Seitenschienen 920 wird
dies dadurch erreicht, dass die Seitenschiene in eine nicht störende Position
von der Seite des Stuhlbetts 50 weg nach unten bewegt und
die Breite des an die Seitenschiene angrenzenden Abschnitts des
Stuhlbetts 50 verringert wird, um den C-Arm tiefer einführen zu
können.
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Ist
das Stuhlbett 50 mit abklappbaren Seitenschienen 920 versehen,
so umfassen die Seitenteile 418, 420 der zum Kopfabschnitt
gehörigen
oberen Auflage seitliche Auflagenteile 922, 924,
wie dies in 15 dargestellt ist. Jedes der
seitlichen Auflagenteile 922, 924 ist mit dem
zur oberen Auflage gehörigen
Seitenteil 418, 420 durch ein Scharnier 926, 928 schwenkbar
verbunden. Jedes seitliche Auflagenteil 922, 924 ist
zwischen einer oberen Position, wie zum Beispiel in 15 als
seitlichen Auflagenteil j924 zu sehen, und einer sich im allgemeinen
vertikal nach unten erstreckenden, nicht störenden Position schwenkbar,
wie diese zum Beispiel durch das seitliche Auflagenteil 922 in 15 veranschaulicht
ist. Bevorzugt sind die Scharniere 926, 928 mit
dem Kopfende 52 seitlicher Auflagenteile 922, 924 so
verbunden, dass die seitlichen Auflagenteile 922, 924 neben
dem Kopfende 52 des Stuhlbetts 50 zu liegen kommen,
wenn sich die seitlichen Auflageteile 922, 924 in
der unteren, nicht störenden
Position befinden. Jedes seitliche Auflageteil 922, 924 kann
in der oberen Position durch einen Stift 930 verriegelt
werden, der zur Aufnahme in einer Öffnung (nicht dargestellt) im
Seitenteil 418, 420 der oberen Auflage und in
einer Öffnung 932 in
den seitlichen Auflageteilen 922, 924 ausgebildet
ist.
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Montagekonsolen 818 sind
an den seitlichen Auflagenteilen 922, 924 befestigt
und so ausgebildet, dass sie sich zusammen mit den seitlichen Auflagenteilen 922, 924 bewegen,
so dass die Seitenschienen 808, 810 zwischen der
im allgemeinen horizontalen eingezogenen Position und der sich im
allgemeinen vertikal nach unten erstreckenden, nicht störenden Position
schwingen, wenn die seitlichen Auflagenteile 922, 924 zwischen
der oberen Position und der unteren, nicht störenden Position bewegt werden,
wie dies aus 15 zu ersehen ist. Falls gewünscht, kann
das Kopflattenteil 432 einen strahlungsdurchlässigen Abschnitt 510 aus
einem strahlungsdurchlässigen
und für
Röntgenstrahlen
passierbaren Material umfassen. Der strahlungsdurchlässige Abschnitt 510 wird
bevorzugt neben den seitlichen zum Kopfabschnitt gehörigen Auflagenteilen 922, 924 ausgebildet.
Möchte
ein Pfleger die zum Kopfabschnitt gehörigen Seitenschienen 808, 810 in
die untere, nicht störende
Position bringen, wenn zum Beispiel das Stuhlbett 50 für eine Maßnahme vorbereitet
wird, zu der die Benutzung von auf einem C-Arm angeordneten Geräten gehört, so kann
der Pfleger den Zwischenrahmen 302 in die angehobene Position
bringen, die entsprechende zum Kopfabschnitt gehörige Seitenschiene 808, 810 in
die eingezogene Position drehen, den Stift 930 aus der Öffnung 932 in
den seitlichen Auflageteilen 922, 924 und aus
der Öffnung (nicht
dargestellt) in den Seitenteilen 418, 420 der oberen
Auflage entfernen und die Seitenschiene 808, 810 aus
der eingezogenen Position in die untere, nicht störende Position
schwenken. Befinden sich die seitlichen Auflagenteile 922, 924 in
der unteren, nicht störenden
Position, so werden die Seitenschienen 808, 810 in
Längsrichtung
vom strahlungsdurchlässigen
Abschnitt 510 abgesetzt, um einen Zugang für Durchleuchtungsgeräte (nicht
dargestellt) oberhalb und unterhalb der Auflage 402 zu
schaffen, wenn die zum Kopfabschnitt gehörigen Seitenschienen 808, 810 in
die untere, nicht störende
Position gebracht werden.
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Die
Seitenschienen 808, 810, 812, 814 können darüber hinaus
mit Winkelanzeigen 938 versehen sein, wie dies zum Beispiel
in den 16 bis 18 dargestellt
ist. Die zum Kopfabschnitt gehörigen
Seitenschienen 808, 810 umfassen Winkelanzeigen 938 der
in 16 gezeigten Art, die im allgemeinen die Winkelstellung
des Kopfabschnitts 404 der Auflage 402 anzeigen,
und die zum Körperabschnitt gehörigen Seitenschienen
sind mit Winkelanzeigen 938 der in 18 gezeigten
Art versehen, die im allgemeinen die Winkelstellung des Zwischenrahmens 302 relativ
zum Grundrahmen 62 anzeigen. Demgemäß werden die Winkelanzeigen 938 an
den zum Körperabschnitt
gehörigen
Seitenschienen 812, 814 gelegentlich als Trendelenburgsche-
oder Trend-Anzeigen bezeichnet. Durch die Anordnung von Winkelanzeigen 938 an
den Seitenschienen 808, 810, 812, 814 ergeben
sich klare Anzeigen, so dass das Pflegepersonal in der Lage ist,
sich schnell und leicht ein Bild vom Zustand des Stuhlbetts 50 zu
verschaffen.
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Jede
Winkelanzeige 938 umfasst ein Gehäuse 940 mit einem
Innenbereich 942, der von einer hinteren Wand 944 in
der Seitenschiene 808, 810, 812, 814 und
einer vorderen Wand 946 gebildet wird, die mit der Seitenschiene 808, 810, 812, 814 in
Verbindung steht, wie dies in 17 dargestellt
ist. Ein Anzeigelement 948 ist im Innenbereich 942 untergebracht,
um sich darin relativ zum Gehäuse 940 zu
bewegen, wenn sich die Winkelstellung der Seitenschiene 808, 8109, 812, 814 und
der Winkelanzeige 938 ändert.
Aus der Position des Anzeigeelements 948 relativ zum Gehäuse 940 ergibt
sich die Winkelstellung der Winkelanzeige 938. Das Gehäuse 940 kann
so ausgebildet sein, dass die hintere Wand 944 über die
Fläche
der Seitenschiene 808, 810, 812, 814 hinweg
gewölbt
ist, wie dies die 16 zeigt, und das Anzeigelement 948 kann
rund sein und so positioniert werden, dass es auf der gewölbten hinteren Wand 944 aufliegt
und sich entlang derselben bewegt, wenn sich die Winkelstellung
der Winkelanzeige 938 ändert.
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Bevorzugt
umfasst das Anzeigelement 948 eine Anzeigefläche 950,
die durch die vordere Wand 946 des Gehäuses 940 sichtbar
ist. Relativ zum Gehäuse 940 feststehende
Markierungen 952 können so
positioniert werden, dass sie neben der vorderen Wand 946 zu
liegen kommen, so dass die Markierungen 952 und das Anzeigelement 948 zusammenwirken,
um die Position des Anzeigeelements 948 relativ zum Gehäuse 940 und
somit die Winkelstellung der Seitenschienen 808, 810, 812, 814 anzuzeigen.
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Die
an der zum Kopfabschnitt gehörigen
Seitenschiene 808, 810 montierte Winkelanzeige 938 umfasst
ein erstes Ende 954, das so positioniert ist, dass es in
Richtung Kopfende 52 der Seitenschiene 808, 810 zu
liegen kommt, und ein zweites Ende 956, das in Richtung
Fußende 54 der
Seitenschiene 808, 810 angeordnet und vertikal
höher als
das erste Ende 954 positioniert ist, wie dies die 16 zeigt.
Befindet sich der Kopfabschnitt 404 in der in 16 gezeigten
unteren Position, so zeigt das Anzeigelement 948 in Richtung
des ersten Endes 954. Wird der Kopfabschnitt 404 aus
der unteren Position in die den Rücken stützende Position bewegt, so
verschiebt sich das Anzeigelement 948 vom ersten Ende 954 zum
zweiten Ende 956. Das Anzeigeelement 948 ist relativ
zum Gehäuse 940 zwischen
dem ersten Ende 954 und dem zweiten Ende 956 stufenlos
einstellbar, wobei die Positionen des Anzeigeelements 948 den Positionen
des Kopfabschnitts 404 zwischen der unteren Position und
der den Rücken
stützenden
Position entsprechen.
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Die
an der zum Körperabschnitt
gehörigen Seitenschiene 812, 814 montierte
Winkelanzeige 938 ist weitgehend identisch mit der Winkelanzeige 938 an
der zum Kopfabschnitt gehörigen
Seitenschiene 808, 760 abgesehen von der Tatsache,
dass die ersten und zweiten Enden 954, 956 so
positioniert sind, dass sie allgemein in der gleichen horizontalen Ebene
zu liegen kommen, wie dies aus 18 zu
ersehen ist. Ist der Zwischenrahmen 302 allgemein horizontal,
so nimmt die zum Körperabschnitt
gehörige Seitenschiene 812, 814 eine
allgemein horizontale Stellung ein und ist das Anzeigelement 948 so
positioniert, dass es allgemein auf der Hälfte der Strecke zwischen dem
ersten Ende 954 und dem zweiten Ende 956 zu liegen
kommt. Wird der Zwischenrahmen 302 in die Trendelenburgsche
Position gebracht, so werden der Zwischenrahmen 302, die
zum Körperabschnitt
gehörige
Seitenschiene 812, 814 und die Winkelanzeige 938 so
bewegt, dass das Anzeigelement eine Bewegung in Richtung des ersten Endes 954 des
Gehäuses 940 erfährt. Wird
der Zwischenrahmen 302 in die umgekehrte Trendelenburgsche
Position gebracht, so werden die zum Körperabschnitt gehörige Seitenschiene 812, 814 und
die Winkelanzeige 938 so bewegt, dass sich das Anzeigeelement
in Richtung des zweiten Endes 956 des Gehäuses 940 verschiebt.
Das Anzeigeelement 948 ist relativ zum Gehäuse 940 zwischen
dem ersten Ende 954 und dem zweiten Ende 956 stufenlos
einstellbar, wobei die Positionen des Anzeigeelements 948 den
Positionen des Zwischenrahmens 302 zwischen der Trendelenburgschen
Position und der umgekehrten Trendelenburgschen Position entsprechen.
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Alternativ
kann als Winkelanzeige eine Wasserwaage mit einem Gehäuse vorgesehen
werden, das mit einem Fluid gefüllt
ist, um eine mit Flüssigkeit gefüllte Wasserwaage
mit Libelle zu bilden. Bei einer solchen Wasserwaage ändert sich
die Lage der Libelle relativ zum Gehäuse, sobald sich die Winkelstellung
der Wasserwaage verändert,
wobei sich die Winkelstellung der Wasserwaage aus der Position der
Libelle relativ zum Gehäuse
ergibt.
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Die
Seitenschienen 808, 810, 812, 814 können darüber hinaus
mit Elementen versehen werden, um das Bett 50 zu bedienen
und in die verschiedenen Positionen zu bringen. Bei diesen Elementen
kann es sich um Bedienungstasten 960 auf einer Bettseite
der Seitenschiene 960 zur Benutzung durch eine auf der Schlaffläche 550 ruhende
Person (nicht dargestellt) handeln, wie dies in den 19 und 20 zu
sehen ist. In der Regel ruht der Kopf einer Person auf dem Kopfende 52 der
Schlaffläche 550.
Zur Lagerung der Person auf der Schlaffläche und zur Gewährleistung
eines leichten Zugriffs auf die Bedienungstasten 960, können die
Bedienungstasten 960 in Richtung Kopfende 52 der
Auflage 402 schräg
angeordnet sein, wie dies aus den 19 und 209 ersichtlich ist, so dass die Oberflächen 961 der
Tasten 960 in Richtung Kopfende 52 der Auflage 402 zeigen. Das
Bett 50 kann ebenfalls mit einer zweiten Anzahl von Bedienungstasten
(nicht dargestellt) an der Außenseite
der Seitenschiene zur Benutzung durch eine außerhalb des Bettes 50 befindliche
Person ausgestattet sein, wie dies im Vorstehenden beschrieben ist.
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Die
Seitenschiene 812 ist zur Bewegung zwischen der den Patienten
schützenden
Position und der eingezogenen Position mit der Seite der Auflage 402 verbunden.
Eine Fläche 962 mit
einem Bildschirm 964 kann gemäß den 18 und 21 zur Benutzung
durch das Pflegepersonal auf einer Seite der Seitenschiene 812 außerhalb
des Bettes 50 vorgesehen sein. Bevorzugt ist die Fläche 962 auf
der Seitenschiene 812 nach außen schwenkbar angeordnet,
um die Sicht auf den Bildschirm 964 zu erleichtern, wie
dies die 21 zeigt. So kann zum Beispiel
die Fläche 962 an
der Außenseite
der Seitenschiene 812 angeordnet und so konfiguriert sein, dass
sie um eine Schwenkachse 966 an der Oberseite der Fläche 962 nach
oben geschwenkt werden kann. Insbesondere durch diese Bewegung der
Fläche 962 wird
die Sicht auf den Bildschirm 964 für eine neben dem Bett 50 stehende
Person selbst dann erleichtert, wenn sich die Seitenschiene 812 in
der eingezogenen Position befindet.