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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf das Aufzeichnen von Daten
auf Aufzeichnungsträgern
(zum Aufzeichnen, beschreibbar oder beschrieben), das Wiedergeben
von Daten, welche auf Aufzeichnungsträgern aufgezeichnet sind, und
auf Aufzeichnungsträger,
auf denen Daten aufgezeichnet wurden. Die Erfindung bezieht sich
auch auf das Bereitstellen und/oder das Abnehmen von Information, beispielsweise
sogenannte Multimediainformation wie Videoinformation und Musikinformation
oder Programminformation.
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Als
Datenaufzeichnungsträger,
auf welchem Informationssignale, beispielsweise Audiodaten, Videodaten
und verschiedene Daten aufgezeichnet sind, wird als eine Einrichtung
zum optischen Aufzeichnen von Informationssignalen eine sogenannte Compact
Disc (CD) zur Verwendung auf dem Gebiet der Musik und eine CD-ROM,
welche zum CD-Standard passt und welche für Daten verwendet wird, in der
ganzen Welt in den vergangenen Jahren verwendet.
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Ein
Informationsbereitstellungsdienst wurde als sogenanntes Datenbasissystem
und als Personalcomputer-Kommunikationssystem realisiert, bei dem
ein Benutzerendgerät
(ein Endgerät
einer Informationsabnahmeseite) und ein Informationsbereitsteller
miteinander über
beispielsweise eine Telefonleitung verbunden sind, um Information,
welche durch den Benutzer angefordert wird, herauszunehmen. Ein
weiterer Informationsbereitstellungsdienst wurde realisiert, mit
dem ein Medium großer
Kapazität,
beispielsweise eine sogenannte CD-ROM, auf der verschlüsselte Information aufgezeichnet
wird, vertrieben wird und Schlüsselinformation
zum Decodieren codierter Information zum Benutzer durch beispielsweise
Kommunikation übertragen
wird, so dass codierte Information, welche auf der CD-ROM aufgezeichnet
ist, decodiert wird und die decodierte Information auf eine Festplatte
oder dgl., um somit verwendet zu werden, kopiert wird.
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Außerdem ist
ein Verfahren in der japanischen Patentveröffentlichung Nr. 2-60 007 offenbart worden,
bei dem ein Passwort, welches durch Codieren eines Dateischlüssels unter
Verwendung eines Codeschlüssels
gebildet wird, zu einem Computer geliefert wird, und ein Programm,
welches auf dem Aufzeichnungsträger
geschrieben ist, durch einen Codiermechanismus decodiert wird, um
das Kopieren und das anteilige Nutzen des Software-Programms zu
verhindern.
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Bis
jetzt werden alle Informationsposten, die auf der obigen CD oder
der CD-ROM aufgezeichnet sind,
durch ein Wiedergabegerät
gelesen und beispielsweise auf eine Festplatte kopiert. Dann werden die
Daten, welche auf die Festplatte kopiert wurden, zu einem Codiersystem
für die
CD oder CD-ROM geliefert, um eine neue CD oder eine CD-ROM herzustellen,
so dass eine private Editierung leicht bewerkstelligt werden kann.
Wie oben beschrieben war die Sicherheitsfunktion, beispielsweise
der Kopierschutz, nicht zufriedenstellend.
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Die
obige Schwierigkeit ist ebenfalls für eine sogenannte digitale
Videoplatte (DVD) kritisch, von der erwartet wird, dass diese ein
Datenaufzeichnungsträger
für eine
nächste
Generation ist.
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Dagegen
wurde bei dem herkömmlichen
Informationsbereitstellungsdienst ein Verfahren verwendet, bei dem
Schlüsselinformation
zum Decodieren zu einem Benutzer in einer Weise derart übertragen
wird, dass die Schlüsselinformation
mittels einer Stimme über
eine Telefonleitung übertragen
wird. Somit wurde die Schlüsselinformation
nicht besonders codiert. Das obige Verfahren hatte jedoch ein Risiko im
Hinblick auf das Beibehalten der Sicherheit.
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In
dem Fall, wo Kommunikation angewandt wird, Schlüsselinformation zu übertragen,
wird üblicherweise
eine Eins-zu-Eins-Verbindung eingerichtet. Daher besteht im Wesentlichen
keine Gefahr, dass Schlüsselinformation
gestohlen wird. In dem Fall jedoch, wo Schlüsselinformation über ein
Netzwerk übertragen
wird, tritt die Schwierigkeit auf, die Schlüsselinformation zu schützen.
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Daher
hat bei einem Informationsbereitstellungssystem, bei dem Medien,
auf denen codierte Information in einer großen Menge aufgezeichnet ist, durch
den Informationsbereitsteller vertrieben werden, und lediglich in
einem Fall, wo ein Benutzerinformation wünscht, um diese von dem Träger zu erhalten,
wo Schlüsselinformation
zum Decodieren des Codes geliefert und Rechnungsstellung durchgeführt wird,
das Problem hinsichtlich der Sicherheit, wo Schlüsselinformation übertragen
wird, ein Risiko zur Folge, welches entsteht, dass die Schlüsselinformation
durch eine Person außer
dem betroffenen Benutzer erhalten werden kann. Im obigen Fall kann
das Informationsbereitstellungssystem nicht beibehalten werden.
Wenn nicht spezifiziert werden kann, ob der Benutzer ein vorschriftsmäßiger Benutzer
ist oder nicht, besteht die Gefahr, dass die Rechnung einer anderen
Person zugeteilt wird. Auch im obigen Fall kann das Informationsbereitstellungssystem
nicht beibehalten werden.
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Somit
sind die Verbesserung der Sicherheit beim Übertragen von Schlüsselinformation
von einem Informationsbereitsteller zu einem Benutzer und verlässliche
Spezifikation eines Benutzers wichtige Erfordernisse.
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Die
EP 0302710A2 offenbart
ein Datenverarbeitungssystem zum Autorisieren einer Verwendung von
Disketten-Software. Ein erstes Berechnungssystem (Quellensystem)
ist eingerichtet, die Software auf eine Diskette zu liefern und
umfasst einen ersten ID-Code, der die Quelle der Software identifiziert,
und eine Sicherheitsliste von ID-Codes, die CPUs identifizieren,
die ermächtigt
sind, die Software auszuführen.
Eine erste Prüfzahl
ist auf die Diskette geschrieben, wobei die erste Prüfzahl durch
Verschlüsseln
einer der ID-Zahlen gebildet wird. Ein zweites Berechnungssystem
umfasst einen zweiten ID-Code, der eine CPU identifiziert. Durch
Erzeugen der ersten Prüfzahl
auf der Basis von Verschlüsselung
als öffentlicher
Schlüssel,
der auf die Diskette geschrieben ist, kann eine zweite Prüfzahl durch
das zweite Berechnungssystem für
einen Vergleich mit der ersten Zahl erzeugt werden, und auf der
Basis des Vergleichs kann die Ausführung der Anwendungs-Software
verhindert werden.
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Die
EP 0297242A2 offenbart
eine Aufzeichnungsvorrichtung mit einer Aufzeichnungsbeschränkungsfunktion,
die eine Eingabeeinrichtung aufweist, um ein Aufzeichnungssignal
einzugeben, eine Identifikationssignal-Erzeugungseinrichtung, um
ein vorher festgelegtes Identifikationssignal zu erzeugen, und eine
Verarbeitungseinrichtung, um das Aufzeichnungssignal und das Identifikationssignal
selektiv zu verarbeiten.
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Eine
Ermittlungseinrichtung ermittelt das Identifikationssignal und verbietet
das Aufzeichnen gemäß dem Identifikationssignal.
Folglich kann das Kopieren von einem kopierten Aufzeichnungsträger verhindert
werden.
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Entsprechende
unterschiedliche Merkmale der Erfindung sind in den jeweiligen unabhängigen Ansprüchen herausgestellt.
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Bevorzugte
Ausführungsformen
der Erfindung, die anschließend
beschrieben wird, liefern ein Datenaufzeichnungsgerät und ein
Verfahren, ein Datenwiedergabegerät und ein Verfahren, und einen Aufzeichnungsträger (zum
Aufzeichnen, beschreibbar oder beschrieben), mit dem leichtes Kopieren verhindert
werden kann und eine Reproduktion kopierter Daten verboten werden
kann.
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Die
bevorzugten Ausführungsformen
der Erfindung, die anschließend
beschrieben werden, liefern außerdem
ein Informationsbereitstellungs-/Abnahmegerät und ein Verfahren, die in
der Lage sind, Sicherheit beim Übertragen
von Schlüsselinformation
von einem Informationsbereitsteller zu einem Benutzer zu verbessern
und einen Benutzer verlässlich zu
spezifizieren.
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Gemäß einem
Ausführungsbeispiel
werden ein Datenaufzeichnungsgerät
und ein Verfahren zum Aufzeichnen von Daten auf einem Aufzeichnungsträger bereitgestellt,
derart, dass spezielle Identifikationsinformation geliefert wird,
um zumindest die Identifikationsinformation aufzuzeichnen, so dass
die obigen Schwierigkeiten gelöst
oder zumindest gemildert werden. Die Identifikationsinformation
ist beispielsweise Identifikationsinformation speziell für das Datenaufzeichnungsgerät.
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Auf
einem Aufzeichnungsträger
können
Daten durch das Datenaufzeichnungsgerät aufgezeichnet sein, derart,
dass zumindest Identifikationsinformation speziell für das Datenaufzeichnungsgerät aufgezeichnet
ist, so dass die obigen Schwierigkeiten gelöst oder zumindest gemildert
werden.
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Gemäß einem
weiteren Beispiel werden ein Datenwiedergabegerät und ein Verfahren zum Wiedergeben
von Daten von einem Aufzeichnungsträger bereitgestellt, auf welchem
zumindest Identifikationsinformation speziell für das Datenaufzeichnungsgerät zusammen
mit aufgezeichneten Daten aufgezeichnet wird. Daten werden vom Aufzeichnungsträger gelesen,
die Identifikationsinformation wird von Daten extrahiert, die vom
Aufzeichnungsträger
gelesen werden, und die Wiedergabe von Daten vom Aufzeichnungsträger wird
unterbrochen, wenn Identifikationsinformation nicht extrahiert werden
kann. Damit werden die obigen Schwierigkeiten gelöst oder
zumindest gemildert.
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Gemäß einem
weiteren Beispiel werden ein Datenwiedergabegerät und ein Verfahren zum Wiedergeben
von Daten von einem Aufzeichnungsträger bereitgestellt, auf dem
zumindest Identifikationsinformation speziell für das Datenaufzeichnungsgerät zusammen
mit ausgezeichneten Daten aufgezeichnet ist. Daten werden vom Aufzeichnungsträger gelesen, Identifikationsinformation
wird von Daten extrahiert, welche von dem Aufzeichnungsträger gelesen
werden, und aufgezeichnete Daten, welche gemäß der Identifikationsinformation
codiert wurden, werden gemäß der extrahierten
Identifikationsinformation decodiert, so dass die obigen Probleme
gelöst
oder zumindest gemildert werden.
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Als
Ergebnis des obigen Aufbaus wird Identifikationsinformation speziell
für das
Datenaufzeichnungsgerät
auf dem Aufzeichnungsträger
aufgezeichnet, so dass die Bestätigung
von Identifikationsinformation eine Prozesshysterese des Aufzeichnungsträgers, der
zu ermitteln ist, ermöglicht.
Wenn die Identifikationsinformation nicht existiert, wird die Reproduktion
von Daten vom Aufzeichnungsträger unterbrochen.
Damit kann das Kopieren von Daten vom Aufzeichnungsträger verhindert
werden.
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Ein
Informationsbereitstellungs-/Abnahmegerät und Verfahren kann einen
derartigen Aufbau haben, dass ein Informationsträger, der codierte Information
auf einer Informati onsabnahmeseite hat, von einer Informationsbereitstellungsseite
verteilt wird; die Informationsbereitstellungsseite und die Informationsabnahmeseite
sind miteinander über
eine Informationsübertragungseinrichtung
verbunden. Die Information wird übertragen
und zwischen der Informationsbereitstellungsseite und der Informationsabnahmeseite über die
Informationsübertragungseinrichtung
empfangen; die Informationsbereitstellungsseite nutzt zumindest
eine spezielle Information der Informationsabnahmeseite, um Schlüsselinformation zu
codieren, die erforderlich ist, codierte Information des Informationsträgers zu
decodieren. Die Informationsabnahmeseite nutzt codierte Schlüsselinformation,
welche von der Informationsbereitstellungsseite übertragen wird, um die Schlüsselinformation
zu decodieren. Die Informationsabnahmeseite nutzt codierte Information,
welche vom Informationsträger gelesen
wird, um die codierte Information unter Verwendung der decodierten
Schlüsselinformation
zu decodieren. Damit können
die obigen Probleme gelöst
oder zumindest gemildert werden.
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Wenn
Information vom Aufzeichnungsträger gelesen
wird, der codierte Information hat, ist Schlüsselinformation zum Decodieren
des Codes erforderlich. Die Schlüsselinformation
ist im Besitz der Informationsbereitstellungsseite, und die Informationsabnahmeseite
erfordert die Lieferung von Schlüsselinformation.
In diesem Zeitpunkt überträgt die Informationsabnahmeseite,
welche die Schlüsselinformation empfängt, spezielle
Information, um die Informationsabnahmeseite anzugeben, zur Informationsbereitstellungsseite.
Die Informationsbereitstellungsseite spezifiziert die Informationsabnahmeseite
gemäß der speziellen
Information und führt
einen Rechnungsstellungsprozess durch. Simultan wird die spezielle Information
dazu verwendet, Schlüsselinformation
zu codieren, um den Code zu decodieren, der zu übertragen ist. Somit wird die
Sicherheitsleistung beim Übertragen
von Schlüsselinformation
verbessert. Die Informationsabnahmeseite decodiert die empfangene
und codierte Schlüsselinformation
gemäß der speziellen
Information, um die Schlüsselinformation zum
Decodieren der Information herauszunehmen. Durch Verwendung der
Schlüsselinformation
werden codierte Information des Aufzeichnungsträgers decodiert.
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Die
Erfindung wird weiter mittels eines beispielhaften und nichteinschränkenden
Beispiels mit Hilfe der beiliegenden Zeichnungen beschrieben, in denen:
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1 ein
Blockdiagramm ist, welches den Basisaufbau eines Datenaufzeichnungsgeräts gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung zeigt;
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2 ein
Blockdiagramm ist, welches den Basisaufbau eines Datenwiedergabegeräts gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung zeigt;
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3 den
Basisaufbau einer optischen Platte gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung zeigt;
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4 ein
Blockdiagramm ist, welches den speziellen Aufbau eines Datenwiedergabegeräts zum Wiedergeben
einer optischen Platte gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung zeigt;
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5 ein
Flussdiagramm einer Arbeitsweise ist, um Daten von der optischen
Platte gemäß der Ausführungsform
der Erfindung zu reproduzieren;
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6 ein
Schaltungsdiagramm ist, welches ein Beispiel des Aufbaus eines Informationsbereitstellungssystems
gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung zeigt;
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7 ein
Schaltungsdiagramm ist, welches ein Beispiel des Aufbaus eines Informationsbereitstellungsgeräts des Informationsbereitstellungssystems
zeigt;
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8 ein
Schaltungsdiagramm ist, welches ein Beispiel des Aufbaus eines Benutzerendgeräts des Informationsbereitstellungssystems
zeigt;
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9 ein
Beispiel einer Ansicht eines Betriebs bei dem Informationsbereitstellungssystem und
der Information, die zu übertragen
ist, ist;
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10 ein
Flussdiagramm eines Verfahrens ist, welches durchzuführen ist,
bis codierte Information vom Benutzerendgerät zum Informationsbereitstellungsgerät übertragen
wird;
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11 ein
Flussdiagramm eines Prozesses ist, der durchzuführen ist, bis codierte Decodierschlüsselinformation
vom Informationsbereitstellungsgerät zum Benutzerendgerät übertragen
wird; und
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12 ein
Flussdiagramm eines Prozesses ist, der durch das Benutzerendgerät durchzuführen ist,
bis codierte Information eines Informationsspeicherträgers unter
Verwendung codierter Decodierschlüsselinformation decodiert wird,
welche vom Informationsbereitstellungsgerät geliefert wird.
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Bevorzugte
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung werden nun mit Hilfe der Zeichnungen
beschrieben.
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Wie
in 1 gezeigt ist, hat ein Datenaufzeichnungsgerät zur Ausübung eines
Datenaufzeichnungsverfahrens nach der vorliegenden Erfindung eine
Basisstruktur, das einen Anschluss 2 hat, zu dem eine Identifikationsinformation
(anschließend als "Codierer-ID" bezeichnet) speziell
für das
Datenaufzeichnungsgerät
geliefert wird, und eine Aufzeichnungseinrichtung 5, um
zumindest die Codierer-ID auf einer optischen Platte D aufzuzeichnen.
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Das
Datenaufzeichnungsgerät
nach dieser Ausführungsform
weist außerdem
eine Codierschaltung 3 auf, um gemäß der Codierer-ID Daten, welche über einen
Anschluss 1 geliefert werden, zu codieren, und für die es
erforderlich ist, auf der optischen Platte D als Daten (anschließend als "codierte Daten" bezeichnet), die
durch die Codierschaltung 3 codiert wurden, zusammen mit
der Codier-ID aufgezeichnet zu werden.
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Die
Codier-ID kann in einem vorher festgelegten Bereich der optischen
Platte D aufgezeichnet werden, beispielsweise einem TOC-Bereich
(Inhaltstabellenbereich), einem Datenkopfbereich oder dgl.. Als
Alternative dazu kann eine Mischschaltung 4 beispielsweise
vor einer Aufzeichnungs-Einheit 5 des Datenaufzeichnungsgeräts gemäß dieser
Ausführungsform
vorgesehen sein, um die Codier-ID in einer Datenreihe codierter
Daten in der Mischschaltung 4 zu mischen, um die Codier-ID
auf einem Datenaufzeichnungsbereich der optischen Platte D aufzuzeichnen,
auf dem die codierten Daten aufgezeichnet werden müssen. Natürlich kann,
wenn Daten, die aufgezeichnet sind, nicht codiert sind, die Codier-ID in
der Mischschaltung 4 mit der Datenreihe von Daten, die
aufzuzeichnen sind, gemischt werden, um somit auf der optischen
Platte d aufgezeichnet zu werden.
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Durch
Aufzeichnen der Codier-ID auf der optischen Platte D wie oben beschrieben
kann die Hysterese des Datenaufzeichnungsgeräts in der optischen Platte
D bleiben. Das heißt,
wenn die spezielle Hysterese des Datenaufzeichnungsgeräts bleiben kann,
gibt die Bestätigung
der Codier-ID der Platte, die nicht gesetzmäßig verarbeitet wurde, eine
Vorrichtung frei, welche die Platte verarbeitet hat, um ermittelt
zu werden. Wenn eine Tatsache, dass die Hysterese ermittelt werden
kann, breit informiert wird, wird die Absicht zum Kopieren einer
Platte unterlassen, so dass nicht-gesetzmäßiges Kopieren vorher verhindert
wird.
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Dagegen
reproduziert ein Datenwiedergabegerät, bei dem das Datenwiedergabeverfahren
nach der vorliegenden Erfindung angewandt wird, Daten von der optischen
Platte D, auf welcher zumindest die Codier-ID zusammen mit Daten
durch das Datenaufzeichnungsgerät
nach der vorliegenden Erfindung aufgezeichnet sind. Das Datenwiedergabegerät besitzt
eine Datenleseeinheit 6, um Daten von der optischen Platte
D zu lesen; und eine Trennschaltung 7, um die Codier-ID
von den Daten, die von der optischen Platte D gelesen werden, zu
extrahieren.
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In
dem Fall jedoch, wenn die Codier-ID auf dem obigen vorher festgelegten
Bereich der optischen Platte D aufgezeichnet wird, handelt die Datenleseeinheit 6 als
Einrichtung, um die Codier-ID zu extrahieren, so dass die Datenleseeinheit 6 die
Codier-ID vom obigen vorher festgelegten Bereich individuell von
den aufgezeichneten Daten liest. Daher ist die Trennschaltung 7 im
obigen Fall nicht erforderlich. In dem Fall, wo die Codier-ID mit
der Datenreihe aufgezeichneter Daten gemischt wird, liest die Datenleseeinrichtung 6 sowohl
aufgezeichnete Daten als auch die Codier-ID vom Datenbereich der
optischen Platte D. Daher extrahiert im obigen Fall die Trennschaltung 7 die
Codier-ID von der Datenreihe aufgezeichneter Daten.
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Die
aufgezeichneten Daten und die Codier-ID werden zu einer Decodierschaltung 8 übertragen.
Wenn die Codier-ID geliefert wird, werden aufgezeichnete Daten als
reproduzierte Daten von einem Anschluss 9 der Decodierschaltung 8 übertragen.
Wenn die Codier-ID nicht geliefert wurde (wenn die Codier-ID nicht
beglaubigt wurde), wird die Wiedergabe (Decodierung) aufgezeichneter
Daten unterbrochen.
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Wenn
Daten, welche auf der optischen Platte D zusammen mit der Codier-ID
aufgezeichnet sind, codierte Daten sind, werden die codierten Daten, welche
von der optischen Platte D gelesen werden, gemäß der Codier-ID, die von der
optischen Platte D gelesen wird, decodiert. Das heißt, dass
die obige Tatsache bedeutet, dass sogar, wenn lediglich aufgezeichnete
Daten kopiert werden können,
codierte Daten nicht decodiert werden können. Die somit decodierten
Daten werden als Wiedergabedaten vom Anschluss 9 herausgenommen.
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Wie
oben beschrieben ist bei dem Datenwiedergabegerät nach dieser Ausführungsform,
sogar wenn aufgezeichnete Daten kopiert werden können, eine Bestätigung der
Codier-ID erforderlich, um reproduzierte Daten zu erlangen. Damit
kann die Sicherheit verbessert werden.
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Beispielsweise
hat, wie in 3 gezeigt ist, die optische
Platte D eine Zentralöffnung 102 in
ihrem mittleren Bereich. Außerdem
sind in einer Richtung vom inneren Bereich der optischen Platte
D in Richtung auf deren äußeren Umfang
ein Einlaufbereich 103 zur Verwendung als TOC (Inhaltstabelle), die
als Programmsteuerbereich dient, gebildet; ein Datenbereich 104,
auf dem Daten aufgezeichnet sind; und ein sogenannter Auslaufbereich 105,
der als Datenendbereich dient. In dem Fall, wo die Codier-ID auf
einem vorher festgelegten Bereich ausgezeichnet ist, der von dem
Bereich verschieden ist, in welchem Daten aufgezeichnet sind, wird
die Codier-ID auf einem Bereich, beispielsweise im Einlaufbereich 103 mit
Ausnahme des Datenbereichs 104 aufgezeichnet.
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Das
Datenaufzeichnungsgerät
nach dieser Ausführungsform
kann beispielsweise ein Codierer sein, um einen Fehlerkorrekturcode
den Audiodaten, den Videodaten oder Programmdaten hinzuzufügen, und
diese zu modulieren, ein Formatierer, ein sogenanntes Schneidegerät, ein Hauptgerät oder ein Stempelgerät. Die obige
Codier-ID ist eine Identifikationsinformation speziell für das obige
Gerät.
In einem Fall, wo die optische Platte D eine magneto-optische Platte
(MO) oder eine beschreibbare CD (auch als CD-R bezeichnet) ist,
dient die Codier-ID als Identifikationsinformation speziell für das Gerät, um die obige
Platte zu reproduzieren.
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Anschließend wird
der schematische Aufbau des Datenwiedergabegeräts zum Wiedergeben der obigen
optischen Platte D mit Hilfe von 4 beschrieben.
Mit Hilfe von 4 wird eine Arbeitsweise, die
in einem Fall durchzuführen
ist, beschrieben, wo Daten, welche aufzuzeichnen sind, gemäß der Codier-ID
codiert wurden, und die Codier-ID aufgezeichnet wurde, während sie
mit einer Datenreihe von codierten Daten gemischt ist.
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Gemäß 4 bündelt eine
optische Abtasteinrichtung 17 Laserstrahlen auf die optische
Platte D und empfängt
reflektierte Laserstrahlen, um so ein Datensignal, welches auf der
optischen Platte D aufgezeichnet ist, zu lesen und um das Datensignal
zu einer Decodierschaltung 15 zu liefern. Die optische Abtasteinrichtung 17 liefert
ein Fokussierungsservo-Fehlersignal
und ein Spurnachführungsfehlersignal,
welches auf der Basis der reflektierten Laserstrahlen erzeugt wird,
zu einer Servoschaltung 14.
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Die
Servoschaltung 14 erzeugt ein Fokussieurngsservosignal
und ein Spurnachführungsservosignal
entsprechend dem Fokussierungsservo-Fehlersignal und dem Spurführungsfehlersignal unter
der Steuerung einer Steuerungs-CPU 10, um die Signale zur
optischen Abtasteinrichtung 17 zu liefern. Die Servoschaltung 14 überträgt außerdem ein Drehservosignal
der optischen Platte D, so dass die Drehzahl eines Motors 18 gemäß dem Drehservosignal
gesteuert wird.
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Dagegen
führt die
Decodierschaltung 15 eine Arbeitsweise zum Demodulieren
und Korrigieren des Fehlers des Datensignals durch, welches von der
optischen Abtasteinrichtung 17 geliefert wird.
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Die
Daten, die von dem Datenaufzeichnungsbereich 104 der optischen
Platte D gelesen werden und durch die Decodierschaltung 15 decodiert
werden, werden in Sektoreinheiten zunächst zu einer Codier-ID-Extraktionsschaltung 19 geliefert. Die
Codier-ID-Extraktionsschaltung 19 extrahiert Daten der
Codier-ID von Daten in Sektoreinheiten. Extrahierte Daten der Codier-ID
werden in einem Arbeits-RAM 12 gespeichert, der durch die
Steuerungs-CPU 10 gesteuert wird.
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Die
Steuerungs-CPU 10 nutzt Daten der Codier-ID, welche im
Arbeits-RAM 12 gespeichert sind, um einen Bereich codierter
Daten, die von der Extraktion von Daten der Codier-ID zurückgelassen wurden,
zu decodieren. Es sei angemerkt, dass Programmdaten, welche durch
die Steuerungs-CPU 10 verwendet werden, in einem Programm-ROM 13 gespeichert
sind.
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Die
somit decodierten reproduzierten Daten werden über eine Schnittstellenschaltung 16 nach außen von
einem Ausgangsanschluss 11 übertragen.
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Der
Verlauf der Verarbeitung, der durch das Datenwiedergabegerät, welches
in 4 gezeigt ist, durchgeführt wird, ist in 5 gezeigt.
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Gemäß 5 werden,
wenn ein Betrieb zum Lesen der optischen Platte D im Schritt S1
begonnen wurde, Daten von der optischen Platte d aus jedem Sektor
gelesen.
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Im
Schritt S3 werden Daten der Codier-ID von den Daten für jeden
Sektor durch die Codier-ID-Extraktionsschaltung 19 extrahiert.
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Im
Schritt S4 werden codierte Daten, welche von der Extraktion von
Daten der Codier-ID zurückgelassen
werden, gelesen. Im Schritt S5 decodiert die Steuerungs-CPU 10 codierte
Daten gemäß der Codier-ID.
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Im
Schritt S6 werden codierte Daten als reproduzierte Daten zur Schnittstellenschaltung 16 geliefert.
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Im
Schritt S7 wird bestimmt, ob die Reproduktion der optischen Platte
D beendet wurde oder nicht. Wenn die Reproduktion nicht beendet
wurde, kehrt der Betrieb zurück
zum Schritt S1, so dass der vorhergehende Prozess durchgeführt wird.
Wenn die Reproduktion beendet ist, wird hier der Prozess beendet.
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Ein
Informationsbereitstellungs- und/oder Abnahmeverfahren nach der
vorliegenden Erfindung wird nun mit Hilfe der Zeichnungen beschrieben.
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Für das Informationsbereitstellungs-/Abnahmegerät, für welches
das Informationsbereitstellungs-/Abnahmeverfahren nach der vorliegenden
Erfindung angewandt wird, d.h., für das Informationsbereitstellungssystem
wird eine Annahme ausgeführt, dass
ein Benutzerendgerät 400 zum
Abnehmen von Information und ein Informationsbereitstellungsgerät 200 zum
Bereitstellen von Information miteinander über ein Kommunikationsnetzwerk 300 verbunden sind,
beispielsweise über
eine Telefonleitung oder über
ein lokales Bereichsnetzwerk (LAN), welches als Informationsübertragungseinrichtung
dient.
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Das
Informationsbereitstellungsgerät 200 des
Informationsbereitstellungssystems weist, wie in 7 gezeigt
ist, ein Informationsspeichergerät 201 auf,
um Information zu speichern, die auf die Seite des Benutzers zu übertragen
ist, und Schlüsselinformation,
um Information, die zu übertragen
ist, zu codieren. Ein Informationsspeichergerät 202, um Rechnungsstellungsinformation
für jeden
Benutzer zu speichern, und Information von Telefonnummern der Benutzer
und spezielle Nummern der Benutzer; eine Codierschaltung 203,
um Information, welche gemäß der Schlüsselinformation
zu übertragen
ist, zu codieren; einen Umsetzer 204, um zu übertragende
Information in einer Weise umzusetzen, dass die Information übertragen
werden kann; einen Kommunikationsleitungs-Schnittstellenbereich 206,
um Information zum Kommunikationsnetzwerk 300 (Kommunikationsleitung)
zu übertragen; einen
ROM 209, um ein Programm zu speichern, um das Informationsbereitstellungsgerät 200 und
Information über
den Aufbau des Systems zu steuern; eine CPU 207, um das
vorhergehende Steuerungsprogramm auszuführen; einen RAM 208,
um temporäre
Betriebsinformation zu speichern; und einen Systembus 210 für die CPU 207,
der aus einem Datenbus, einem Adressbus und einem Steuerungsbus
und dgl. besteht.
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Das
Benutzerendgerät 400,
welches in 8 gezeigt ist, besitzt einen
Aufbau einschließlich eines
RAMs 411 zum temporären
Speichern von Information; ein Informationsspeichergerät 412,
beispielsweise eine Festplatte oder eine magneto-optische Platte,
die in der Lage ist, zumindest Information zu speichern; eine Anzeigeschaltung 413,
um ein Anzeigesignal zu erzeugen, um eine Information, welche vom
Informationsspeichergerät 412 gelesen wird,
anzuzeigen; ein Anzeigegerät 414,
um Anzeige gemäß dem Anzeigesignal
durchzuführen,
welches von der Anzeigeschaltung 413 geliefert wird; eine
Betätigungseinheit 415,
beispielsweise eine Tastatur oder eine Maus, um das Benutzerendgerät 400 zu betätigen; eine
Decodierschaltung 416, um die codierte Information, welche
vom Informationsbereitstellungsgerät 200 geliefert wird,
zu decodieren; eine Informationsträger-Leseeinheit 417,
um einen Informationsaufzeichnungsträger (zum Aufzeichnen, beschreibbar
oder aufgezeichnet) von einem Informationsbereitsteller zu verteilen;
einen ROM 418, um Informationszahleninformation (ID) speziell
für die
Informationsträger-Leseeinheit 417 zu
speichern; einen ROM 420, um ein Programm zu speichern
und das Benutzerendgerät 400 und
Information über
den Aufbau des Benutzerendgeräts 400 zu
steuern; eine CPU 419, um das Steuerungsprogramm auszuführen; einen
Kommunikationsleitungs-Schnittstellenbereich 421, um Information
zum Kommunikationsnetzwerk (Kommunikationsleitung) 300 zu übertragen, und
einen Systembus 422 für
die CPU 419, der aus einem Datenbus, einem Adressbus, einem
Steuerungsbus und dgl. besteht.
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Es
wird nun die Arbeitsweise des Informationsbereitstellungssystems
beschrieben, welches aus dem Informationsbereitstellungsgerät 200,
dem Kommunikationsnetzwerk 300 und dem Benutzerendgerät 400 besteht,
in einem Fall, wo das Kommunikationsnetzwerk (Kommunikationsleitung) 300 zwischen
der Benutzerseite und der Informationsbereitstellerseite eine sogenannte
ISDN-Leitung (Integrated Service Digital Network) ist.
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Zunächst erhält der Benutzer
einen Informationsspeicherträger 301 großer Kapazität, der vom Informationsbereitsteller
freiwillig oder lästig
bereitgestellt wird. Es sei angemerkt, dass der Informationsspeicherträger 301 ein
Informationsspeicherträger
großer
Kapazität
ist, beispielsweise CD-ROM, der ein optischer Aufzeichnungsträger ist,
wobei auf dem Informationsspeicherträger 301 Information
in einer großen
Menge aufgezeichnet ist. Der Informationsspeicherträger 301 kann
ein beschreibbarer Träger
sein, beispielsweise ein einmal beschreibbarer Träger oder
eine magneto-optische Platte. Der ROM 418 des Benutzerendgeräts 400 besitzt
eine Identifikationsnummer (anschließend als "Lesegeräte-ID" bezeichnet), die speziell für die Informationsträger-Leseeinheit 417 ist,
die darauf aufgezeichnet ist. Der Informationsspeicherträger 301 speichert
die ID (anschließend
als "Medium-ID" bezeichnet), um
den Träger
und die ID zu identifizieren (anschließend als "Informations-ID" bezeichnet), um jeden Informationsbegriff
zu identifizieren. Der Benutzer hat eine persönliche ID (anschließend als "Benutzer-ID" bezeichnet) und
ein Passwort.
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Ein
Prozess für
den Benutzer, um gewünschte
Information vom Informationsspeicherträger 301 zu lesen,
um dies unter den obigen Bedingungen durchzuführen, wird mit Hilfe von 9 bis 12 beschrieben.
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Auf
dem Bereich A von 9 ist Information aufgezeichnet,
welche vom Benutzerendgerät 400 zum
Informationsbereitstellungsgerät 200 übertragen werden
soll. Das heißt,
Information, welche vom Benutzerendgerät 400 zu übertragen
ist, ist die Nummerninformation speziell für den Benutzer, wobei die Nummerninformation
beispielsweise aus einer Telefonnummer, einer Benutzer-ID, einem
Passwort, einer Lesegeräte-ID,
einer Medium-ID, die erforderlich ist, Information zu spezifizieren,
und einer Informations-ID besteht. Die Telefonnummer ist die Telefonnummer
des Benutzers, wobei die Telefonnummer (die Telefonnummer der rufenden
Station), die bei ISDN automatisch von der rufenden Station zur
gerufenen Station übertragen
wird.
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Unter
Bezugnahme auf 10 wird die Arbeitsweise des
Benutzerendgeräts 400 nun
beschrieben.
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Unter
Bezugnahme auf 10 bestimmt die CPU 419 des
Benutzerendgeräts 400 im
Schritt S501, ob der Informationsspeicherträger 301 auf die Informationsträger-Leseeinheit 417 des
Benutzerendgeräts 400 eingestellt
ist oder nicht. Wenn die Bestimmung im Schritt S501 durchgeführt ist,
dass der Informationsspeicherträger 301 nicht
eingestellt wurde, wird die Bestimmung im Schritt S501 wiederholt.
Wenn eine Bestimmung durchgeführt
wurde, dass der Informationsspeicherträger 301 eingestellt wurde,
läuft das
Verfahren weiter zum Schritt S502. Die Informationsträger-Leseeinheit 417 zum
Lesen des Informationsspeicherträgers 301 besitzt
einen Aufbau, so dass der Informationsspeicherträger 301 in Bezug auf
die Informationsträger-Leseeinheit 417 lösbar ist.
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Danach
betätigt
der Benutzer die Betätigungseinheit 415 des
Benutzerendgeräts 400,
um einen Betrieb auszuführen,
gewünschte
Information im Informationsspeicherträger 301 wiederzugewinnen. In
diesem Zeitpunkt bestimmt die CPU 419, ob eine Instruktion,
eine Inhaltstabelle anzuzeigen, von der Betätigungseinheit 415 ausgegeben
wurde oder nicht. Wenn die Bestimmung durchgeführt wurde, dass die Instruktion
nicht ausgegeben wurde, wird die Bestimmung im Schritt S502 wiederholt.
Wenn die Bestimmung durchgeführt
wurde, dass die Instruktion ausgegeben wurde, läuft das Verfahren weiter zum
Schritt S503. Im Schritt S503 wird Information über den Tabelleninhalt vom
Informationsspeicherträger 301 reproduziert,
der auf die Informationsträger-Leseeinheit 417 des
Benutzerendgeräts 400 gemäß der Betätigung der
Betätigungseinheit 415, die
durch den Benutzer durchgeführt
wird, eingestellt wird. Die Anzeigeschaltung 413 erzeugt
ein Anzeigesignal auf der Basis der reproduzierten Information über den
Tabelleninhalt, wobei das Anzeigesignal zum Anzeigegerät 414 geliefert
wird, so dass Information über
den Tabelleninhalt auf dem Anzeigebildschirm angezeigt wird. Es
sei angemerkt, dass Information über
den Tabelleninhalt ein Bereich von Information ist, die auf dem
Informationsspeicherträger 301 aufgezeichnet
ist, deren Inhalt geprüft
werden kann.
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Im
Schritt S504 bestimmt die CPU 419, ob der Wiederauffindungsbetrieb,
wobei die Betätigungseinheit 415 betätigt wird,
von Information über den
Tabelleninhalt, der auf dem Anzeigebildschirm des Anzeigegeräts 414 angezeigt
wird, durchgeführt wurde
oder nicht. Wenn eine Bestimmung durchgeführt wurde, dass das Verfahren
nicht durchgeführt wurde,
wird die Bestimmung im Schritt S504 wiederholt. Wenn eine Bestimmung
durchgeführt
wurde, dass das Verfahren durchgeführt wurde, läuft das Verfahren
weiter zum Schritt S505. Im Schritt S505 wird der Inhalt, der wiederaufgefunden
ist, angezeigt. Im Schritt S506 wird eine Bestimmung durchgeführt, ob
eine Instruktion, Information herauszunehmen, in Bezug auf einen
Inhalt ausgegeben wurde, der als Inhalt angezeigt wird, der gerade
vom Benutzer über die
Betätigungseinheit 415 wiederaufgefunden
ist. Wenn im Schritt S506 eine Bestimmung durchgeführt wurde,
dass die Instruktion, die Information herauszunehmen, nicht ausgegeben
wurde, kehrt das Verfahren zurück
zum Schritt S505. Wenn eine Bestimmung durchgeführt wurde, dass die Instruktion
ausgegeben wurde, läuft
das Verfahren weiter zum Schritt S507. Im Schritt S507 wird die
ID-Information der instruierten Information gelesen. Das heißt, beim Wiederauffindungsverfahren,
welches in den Schritten S504 bis S507 durchzuführen ist, betätigt, wenn der
Benutzer eine gewünschte
Information ermittelt hat, die Betätigungseinheit 415,
so dass die Instruktionen, den Inhalt vom Informationsspeicherträger 301 herauszunehmen,
ausgegeben wird. Wenn die vorhergehende Instruktion geliefert wurde,
wird die ID-Information der instruierten Information vom entsprechenden
Informationsspeicherträger 301 gelesen.
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Im
Schritt S508 wird die Informationsspeicher-ID in ähnlicher
Weise vom Informationsspeicherträger 301 gelesen,
und danach läuft
das Verfahren weiter zum Schritt S509.
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Im
Schritt S509 führt
die CPU 419 ein Verfahren durch, den Informationsbereitsteller
zu rufen. Das heißt,
die Telefonnummer des Informationsbereitstellers, die vorher gespeichert
wurde, wird vom Informationsspeichergerät 412 gelesen, und
die Telefonnummer wird auf den Kommunikationsleitungs-Schnittstellenbereich 421 eingestellt.
In diesem Zeitpunkt führt
der Kommunikationsleitungs-Schnittstellenbereich 421 einen
Rufbetrieb in Bezug auf das Informationsbereitstellungsgerät 200 des
Informationsbereitstellers durch, um die Leitungen im Schritt S510
zu verbinden.
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Im
Schritt S511 bereitet die CPU 419 Information vor, die
zum Informationsbereitstellungsgerät 200 zu liefern ist.
Danach läuft
das Verfahren weiter zum Schritt S512. Information, welche zum Informationsbereitstellungsgerät 200 geliefert
wird, ist die Informationsträger-ID,
die Informations-ID, die Benutzer-ID und die Informationsträger-Lesegeräte-ID. Im Schritt S512
decodiert die CPU 419 die Informationsträger-ID und
die Informationsträger-Lesegeräte-ID unter
Verwendung der Benutzer-ID und des Passworts.
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Im
Schritt S513 wird codierte Information zum Informationsbereitstellungsgerät 200 des
Informationsbereitstellers über
den Kommunikationsleitungs-Schnittstellenbereich 21 geliefert.
Im Schritt S514 wird auf die Übertragung
vom Informationsbereitstellungsgerät 200 gewartet.
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Der
Prozess, der durch den Informationsbereitsteller durchzuführen ist,
wird anschließend
beschrieben. Wie im Bereich B von 9 beschrieben, spezifiziert,
wenn ein Ruf vom Benutzerendgerät 400 durchgeführt wird,
das Informationsbereitstellungsgerät 200 Information,
die für
den Benutzer erforderlich ist, gemäß der Träger-ID und der Informations-ID, um die Decodierschlüsselinformation
unter Verwendung der Lesegeräte-ID,
der Benutzer-ID
und des Passworts zu codieren, um so die codierte Codierschlüsselinformation
zum Benutzerendgerät 400 zu übertragen.
Es ist möglich,
die Telefonnummer zu verwenden, um die Decodierschlüsselinformation
zu codieren.
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Der
obige Prozess wird nun mit Hilfe von 11 beschrieben.
Im Schritt S530 bestimmt die CPU 7, ob eine Übertragung
(ein Ruf) vom Benutzerendgerät 400 durchgeführt wurde
oder nicht. Wenn eine Bestimmung durchgeführt wurde, dass keine Übertragung
durchgeführt
wurde, wird ein Wartezustand realisiert, so dass die Bestimmung
im Schritt S530 wiederholt wird. Wenn eine Bestimmung im Schritt
S530 durchgeführt
wurde, dass die Übertragung
durchgeführt
wurde, läuft
das Verfahren weiter zum Schritt S531. Im Schritt S531 liest die
CPU 207 über
den Kommunikationsleitungs-Schnittstellenbereich 206 und
den Umsetzer 204 codierte Information, welche vom Benutzerendgerät 400 über die
Kommunikationsleitung geliefert wird.
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Im
Schritt S532 liest die CPU 207 das Passwort, welches in
der Rechnungsstellungsinformation des Benutzers enthalten ist, welches
im Informationsspeichergerät 202 gespeichert
ist, wobei das Lesen gemäß der empfangenen
Benutzer-ID ausgeführt
wird. Danach kombiniert die CPU 207 das Passwort mit der
Benutzer-ID, um die empfangene Information, die codiert wurde, zu
decodieren. Im Schritt S533 werden die Informationsträger-ID und
die Informations-ID, die als Ergebnis des Decodierens im Schritt
S532 gelesen werden, dazu verwendet, die Decodierschlüsselinformation
der Objektinformation von der Informationsträger-Steuerungsinformation zu erlangen,
welche im Informationsspeichergerät 201 gespeichert
ist.
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Im
Schritt S534 wird die erlangte Decodierschlüsselinformation zusammen mit
der Benutzer-ID, dem Passwort und der Lesegeräte-ID zur Codierschaltung 203 geliefert,
um einen Codierprozess unterworfen zu werden. Im Schritt S535 wird
die codierte Information zum Benutzerendgerät 400 über den Umsetzer 204 und
den Kommunikationsleitungs-Schnittstellenbereich 206 geliefert.
Das heißt, wie
im Bereich C von 9 gezeigt ist, wird Information,
welche vom Informationsbereitstellungsgerät 200 zum Benutzerendgerät 400 übertragen
werden soll, zu codierter Codierschlüsselinformation.
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Das
Benutzerendgerät 400,
welches die codierte Decodierschlüsselinformation vom Informationsbereitstellungsgerät 200 empfangen
hat, führt
einen Prozess, der in 12 gezeigt ist, durch. Das heißt, das
Benutzerendgerät 400,
welches decodierte Decodierschlüsselinformation
empfangen hat, verwendet die spezielle Nummer, d.h., die Benutzer-ID, das
Passwort, und die Lesegeräte-ID,
um die codierte Decodierschlüsselinformation
zu decodieren, die im Bereich D von 9 gezeigt
ist, und verwendet dann die decodierte Decodierschlüsselinformation, um
codierte Information auf dem Informationsspeicherträger 301 zu
decodieren.
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Wie
in 12 gezeigt ist, bestimmt das Benutzerendgerät 400 in
einem Zustand, wo auf Übertragung
von Informationsbereitstellungsgerät 200 im Schritt S514
gewartet wird, ob die Übertragung
vom Informationsbereitstellungsgerät 200 im Schritt S512 durchgeführt wurde
oder nicht. Wenn die Übertragung
nicht durchgeführt
wurde, wird die obige Bestimmung wiederholt. Wenn die Übertragung
durchgeführt
wurde, wird der Prozess im Schritt S516 durchgeführt.
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Im
Schritt S516 überträgt die CPU 419 die codierte
Decodierschlüsselinformation,
welche über den
Kommunikationsleitungs-Schnittstellenbereich 421 empfangen
wird, zur Decodierschaltung 416.
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Die
Decodierschaltung 416 empfängt im Schritt S517 vom ROM 418 die
Benutzer-ID, das Passwort und die Lesegeräte-ID, welches die spezifische
Nummer der Informationsträger-Leseeinheit 417 ist,
und verwendet die gelieferte Information, um die empfangene Decodierschlüsselinformation
zu decodieren.
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Im
Schritt S518 verwendet die CPU 419 die Decodierschlüsselinformation,
welche durch die Decodierschaltung 416 decodiert wurde,
um zu bewirken, dass die erforderte und codierte Information, die auf
dem Informationsspeicherträger 301 aufgezeichnet
ist, die Information zur Decodierschaltung 416 überträgt. Die
Decodierschaltung 416 decodiert die erforderte und codierte
Information unter Verwendung der Decodierschlüsselinformation, um Information
in der Form eines einfachen Satzes zu erlangen, die durch den Benutzer
verwendet werden kann.
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Im
Schritt S519 wird die Information in Form des einfachen Satzes zur
Anzeigeschaltung 413 geliefert. Ein Anzeigesignal der Information
in Form des einfachen Satzes, welches in der Anzeigeschaltung 413 erzeugt
wird, wird zum Anzeigegerät 414 geliefert.
Als Ergebnis wird die Information in Form des einfachen Satzes,
die durch den Benutzer gelesen werden kann, auf dem Anzeigebildschirm
des Anzeigegeräts 414 angezeigt.
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Oben
wurde ein Prozess beschrieben, der durchgeführt wird, bis die Information
in Form eines einfachen Satzes auf dem Anzeigebildschirm des Anzeigegeräts 414 angezeigt
wird. In einem Fall, wo die Information in Form eines einfachen
Satzes in das Informationsspeichergerät 412 kopiert wird,
wird die Information in Form des einfachen Satzes nicht unverändert in
das Informationsspeichergerät 412 kopiert.
Als Alternative dazu nutzt die CPU 419 die Informationsträger-Lesegeräte-ID und
die Benutzer-ID, um die Information in Form des einfachen Satzes
zu codieren, um diesen zu speichern und aufzuzeichnen. Wenn Information,
welche im Informationsspeichergerät 412 gespeichert
ist, gelesen wird, wird die codierte Information vom Informationsspeichergerät 412 zur
Decodierschaltung 416 geliefert, so dass die Information
gemäß der Informationsträger-Lesegeräte-ID und
der Benutzer-ID decodiert wird.
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Obwohl
diese Ausführungsform
so beschrieben wurde, dass diese eine ISDN-Leitung aufweist, welche
als Informationsübertragungseinrichtung dient,
um die Verbindung zwischen dem Informationsbereitstellungsgerät 200 des
Informationsbereitstellers und dem Benutzerendgerät 400 einzurichten, kann
die Struktur der vorliegenden Erfindung natürlich in einem Fall realisiert
werden, wo eine übliche analoge
Telefonleitung, eine CATV-Leitung, eine Drahtloskommunikationsleitung
oder eine LAN-Leitung verwendet wird. Außerdem kann die vorliegende
Erfindung bei einem System angewandt werden, bei dem Information über Mail
oder Eilboten geliefert und empfangen wird.
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Obwohl
die Benutzer-ID und das Passwort als persönliche Identifikationsinformation
eines Benutzers verwendet werden, kann die persönliche Identifikationsinformation
eines Benutzers eine maschinelle Nummer des Benutzerendgeräts 400,
die Telefonnummer des Benutzers, das Passwort, welches durch den
Benutzer bestimmt wird, oder die physikalische Adresse der Netzwerkschnittstelle sein.
In dem Fall, wo die maschinelle Nummer des Benutzerendgeräts 400 als
persönliche
Identifikationsinformation verwendet wird, kann ein Aufbau dadurch
gebildet werden, dass die Maschinennummerninformation unmittelbar
zur Decodierschaltung 416 geliefert wird.
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Wie
oben beschrieben wird bei dem Informationsbereitstellungssystem
nach der vorliegenden Erfindung in einem Fall, wo ein System so
ausgebildet ist, dass ein Träger,
bei dem eine große
Menge an Information auf einem Informationsaufzeichnungsträger aufgezeichnet
ist, den Benutzern verteilt wird und die Decodierschlüsselinformation
für den
Decodiercode der gewünschten
Information über
eine Kommunikationsleitung oder über
ein Netzwerk übertragen
wird, die Decodierschlüsselinformation,
welche mit einer speziellen Nummer (ID) codiert ist, vom Informationsbereitsteller
zum Lesegerät übertragen. Daher
kann, sogar wenn die Decodierschlüsselinformation durch die Leitung
oder das Netzwerk unterbrochen wird, der Unterbrecher keine korrekte
Decodierschlüsselinformation
erhalten. Daher kann die Sicherheitsleistung verbessert werden.
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Durch
den Aufbau, dass die ID-Information, beispielsweise die ID des Informationslesegeräts speziell
für einen
Benutzer codiert und zum Informationsbereitstellungsgerät übertragen
wird, das Informationsbereitstellungsgerät die Decodierschlüsselinformation
gemäß der gelieferten
codierten ID-Information decodiert, auf die das Übertragen der codierten decodierten
Schlüsselinformation
zum Endgerätebenutzer
folgt, wird die Sicherheit weiter verbessert.
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Wenn
Information von einem Informationsträger-Lesegerät auf ein anderes Informationsspeichergerät kopiert
wird, wird Information immer unter Verwendung der ID des lesenden
Geräts
codiert und dann die Information geschrieben. Daher kann nicht gesetzliches
Kopieren verhindert werden. Wenn die ID des lesenden Geräts zu einer
Struktur ausgebildet ist, die vom Benutzer nicht gehandhabt oder
gelesen werden kann, kann die Sicherheit weiter verbessert werden.
Das heißt,
in dem Fall, wo Information, welche von dem Informations speicherträger gelesen wird,
auf das Endgerät
des Benutzers kopiert wird, kann Information, dessen Code temporär decodiert wird,
unverändert
kopiert werden. Bei dem Aufbau gemäß der Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung wird die decodierte Information wiederum mit mehreren
speziellen Informationsbegriffen aus ID-Information des Informationslesegeräts codiert,
so dass die Sicherheit weiter verbessert wird.
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Wie
bei dem elektronischen Datenschutzverfahren, welches im US-PS 5
392 351 angemeldet wurde, ist eine Struktur verfügbar, bei der codierte elektronische
Daten zusammen mit einer speziellen Trägernummer des Mediums vorher
auf einem Informationsträger
geschrieben sind. Die Zulassungsseite erzeugt einen speziellen Trägerschlüssel gemäß der Trägerzahl,
der Decodierschlüssel
für die
codierten elektronischen Daten wird unter Verwendung des speziellen
Trägerschlüssels codiert,
die codierten Daten werden als Zulassungsinformation auf den Träger geschrieben,
der Benutzer erzeugt einen speziellen Trägerschlüssel gemäß der speziellen Trägerzahl,
welche vom Träger
gelesen wird, die Zulassungsinformation, welche vom Träger gelesen
wird, wird durch den obigen speziellen Trägerschlüssel decodiert, um den ursprünglichen
Schlüssel
zum Decodieren elektronischer Daten zu erzeugen, und die codierten
elektronischen Daten, welche vom Träger gelesen werden, werden
durch den Schlüssel
decodiert, um die elektronischen Daten zu decodieren, um einen einfachen
Satz elektronischer Daten zu erzeugen. Das obige Verfahren, welches
den Aufbau hat, dass der Schlüssel
zum Decodieren elektronischer Daten in Bezug auf den Zustand der
spezifischen ID (beispielsweise Seriennummern spezifisch für Träger) für jeden
Informationsträger
erzeugt wird, hat die Schwierigkeit beim Aufzeichnen spezieller
ID-Information für
jeden der Träger,
beispielsweise CD-ROM, die als Massenartikel hergestellt werden. Dagegen
erfordert das Informationsbereitstellungssystem nach der vorliegenden
Erfindung nicht die Träger-ID
für den
Informationsspeicherträger,
der eine spezielle ID für
jeden Träger
sein muss. Da Information, die auf dem Träger aufgezeichnet ist, so gemacht
werden kann, um Information zu sein, welche dem gleichen Prozess
für die
Träger
unterworfen wird, wird ein Kopieren großer Mengen ermöglicht. Daher
kann das Informationsbereitstellungssystem nach der vorliegenden
Erfindung bei einem Träger angewandt
werden, beispielsweise der CD-ROM. Das obige elektronische Datenschutzverfahren
hat den Aufbau, dass die Zulassungsseite den Schlüssel codiert,
um elektronische Daten zu decodieren. Der codierte Schlüssel zum
Decodieren elektronischer Daten wird auf dem Träger als Zulassungsinformation
geschrieben. Die Verwendung durch den Benutzer wird zugelassen.
Daher ist das obige elektronische Datenschutzverfahren nicht für die Träger geeignet,
beispielsweise CD-ROMs, die in großen Mengen produziert werden.
Dagegen hat das vorliegende Verfahren den Aufbau, dass die Decodierschlüs selinformation
so übertragen
wird, dass die ID, die speziell für den Benutzer ist, beispielsweise
die Informationslesegeräte-ID,
auf die Informationsbereitstellungsseite über eine Kommunikationsleitung übertragen
wird. Die Informationsbereitstellungsseite codiert die Decodierschlüsselinformation
gemäß der gelieferten
ID und liefert die codierte Decodierschlüsselinformation zurück. Daher
kann das vorliegende Verfahren effektiv bei Träger angewandt werden, die in
großen
Mengen hergestellt werden. Aufgrund der obigen Tatsachen ermöglicht das
vorliegende Verfahren, dass die Notwendigkeit zum Aufzeichnen spezieller
Information, wenn die Informationsaufzeichnungsträger hergestellt
werden, beseitigt wird. Daher können
die Herstellungskosten reduziert werden, und daher können preiswerte
Informationsaufzeichnungsträger
bereitgestellt werden.
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Da
das vorliegende Verfahren den Aufbau hat, dass die Identifikationsinformation
speziell für das
Datenaufzeichnungsgerät
auf dem Aufzeichnungsträger
aufgezeichnet ist, ermöglicht
die Bestätigung
der Identifikationsinformation, dass die Prozesshysterese des Aufzeichnungsträgers ermittelt werden
kann. Damit kann ein leichtes Kopieren verhindert werden. Wenn die
Identifikationsinformation nicht existiert, wird die Reproduktion
von Daten vom Aufzeichnungsträger
unterbrochen. Somit kann das Kopieren von Daten vom Aufzeichnungsträger verhindert
werden.
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Bei
dem vorliegenden Verfahren wird ein Informationsträger, auf
dem Information auf einer Informationsabnahmeseite codiert ist,
von einer Informationsbereitstellungsseite vertrieben. Die Informationsbereitstellungsseite
und die Informationsabnahmeseite sind miteinander über eine
Informationsübertragungseinrichtung
verbunden. Die Information wird zwischen der Informationsbereitstellungsseite und
der Informationsabnahmeseite über
die Informationsübertragungseinrichtung übertragen
und empfangen. Die Informationsbereitstellungsseite nutzt zumindest
eine spezielle Information der Informationsabnahmeseite, um Schlüsselinformation
zu codieren, die erforderlich ist, codierte Information des Informationsträgers zu
decodieren. Die Informationsabnahmeseite nutzt codierte Schlüsselinformation, die
von der Informationsbereitstellungsseite übertragen wird, um die Schlüsselinformation
zu decodieren. Die Informationsabnahmeseite nutzt codierte Information,
welche vom Informationsträger
gelesen wird, um die codierte Information unter Verwendung der decodierten
Schlüsselinformation
zu decodieren. Somit kann die Übertragungssicherheit
der Schlüsselinformation
von der Informationsbereitstellungsseite zur Informationsabnahmeseite
verbessert werden. Außerdem
kann die Informationsabnahmeseite verlässlich ausgeführt werden.
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Obwohl
die Erfindung in ihrer bevorzugten Ausführugsform mit einem bestimmten
Grad an Besonderheit beschrieben wurde, sollte verstanden sein,
dass die vorlie gende Offenbarung der bevorzugten Ausführungsform
bezüglich
Details der Konstruktion und der Kombination und der Anordnung von
Teilen geändert
werden kann, ohne den Rahmen der Erfindung, wie diese anschließend beansprucht wird,
zu verlassen.