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Technisches
Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft allgemein das Gebiet knochenbildender
Vorrichtungen und betrifft insbesondere terminal sterilisierte knochenbildende
Vorrichtungen, die dazu in der Lage sind, eine Knochenbildung im
Anschluss an eine Implantation in ein Säugetier zu induzieren.
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Ausgangspunkt
der Erfindung
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Therapeutische
Vorrichtungen und insbesondere osteogene bzw. knochenbildende Vorrichtungen werden
typischerweise vor ihrer Implantation in einen beabsichtigten Empfänger sterilisiert.
Eine Sterilisation ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die
Vorrichtungen keine potentiellen Pathogene oder andere biologisch
infektiöse
Mittel in den beabsichtigten Empfänger einbringen. Knochenbildende
Vorrichtungen, die ein knochenbildendes Protein in Kombination mit
einem unlöslichen
Trägermaterial
umfassen, sind zum Induzieren einer Knochenbildung an einem vorher
ausgewählten
Ort von Nutzen, beispielsweise am Ort einer Knochenfraktur in einem
Säugetier,
von Nutzen. Bis jetzt wurde das Trägermaterial und das knochenbildende
Protein typischerweise separat sterilisiert und danach zur Erzeugung
einer sterilen implantierbaren Vorrichtung kombiniert. Dieses Verfahren
kann jedoch die Sterilität
der sich ergebenden Vorrichtung nicht garantieren.
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Das
am meisten erwünschte
Verfahren zum Sterilisieren einer Vorrichtung, die zwei oder mehrere
Bestandteile umfasst, erfolgt durch einen Prozess, der in der Technik
als „terminale
Sterilisation" bezeichnet
wird. Durch diesen Prozess wird die Vorrichtung im Anschluss an
die Formulierung sterilisiert, d. h. nachdem alle Bestandteile miteinander
in der Vorrichtung kombiniert wurden. Eine Vielzahl physikalischer
oder chemischer Verfahren wurden zur Verwendung in der terminalen
Sterilisation entwickelt und schließen beispielsweise die Exposition
gegenüber
Chemikalien oder Wärme
oder die Exposition gegenüber
einer ionisierenden oder nicht-ionisierenden Strahlung ein. Diese
Verfahren können
jedoch inhärente
Probleme aufweisen.
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Beispielsweise
können
chemische Reagenzien, die in der chemischen Sterilisation von Nutzen
sind, oder deren Reaktionsnebenprodukte für den beabsichtigten Empfänger gefährlich sein.
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Demgemäß müssen derartige
Chemikalien vor der Implantation der Vorrichtungen entfernt werden. Ethylenoxid
und Formaldehyd sind Reagenzien, die üblicherweise als Sterilisationsreagenzien
verwendet werden. Jedoch sind beide Alkylierungsmittel und können deswegen
biologisch aktive Moleküle
modifizieren und inaktivieren. Zusätzlich sind diese beiden Chemikalien
Karzinogene und Mutagene (Davis et al., (1973) „Microbiology, 2. Ausg.", Harper und Row,
Herausgeber). In ähnlicher
Weise ist, wenn die Vorrichtung ein biologisch aktives Protein erfordert,
das Exponieren der Vorrichtung gegenüber erhöhten Temperaturen nicht wünschenswert,
weil die Proteine denaturiert und anschließend durch Exposition gegenüber Hitze
inaktiviert werden können.
Obwohl die Sterilisation der Objekte durch Exposition gegenüber ionisierender
und nicht-ionisierender Strahlung die Notwendigkeit des Zusetzens
potentiell toxischer Chemikalien vermeidet, sind die Strahlungsenergie
und/oder ihre Nebenprodukte, einschließlich freier Sauerstoffradikale,
dazu in der Lage, die Proteinkonformation zu modifizieren, und somit
können
sie das Protein schädigen
oder inaktivieren. Zusätzlich kann
die Exposition einiger medizinisch wichtiger Polymere, beispielsweise
Polyurethan oder Polymethylmethacrylat, gegenüber Gammastrahlung eine physikalische
Sofort- und Langzeitveränderung
des Polymers zur Folge haben.
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Ijiri
et al., J. Orthopedic Res., 12(5), 1994, Seiten 628-636, beschreiben
den Effekt der Sterilisation auf knochenmorphogenes Protein, insbesondere
die Wirkung von Ethylenoxid und Gammabestrahlung. Zusätzlich wird
eine Vorrichtung, die eine Collagen-basierte Matrix als Träger für knochenmorphogenes
Protein umfasst, beschrieben.
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Es
ist deswegen eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine terminal
sterilisierte knochenbildende Vorrichtung bereitzustellen, die,
wenn sie an einem vorher ausgewählten
Ort einem Säugetier
implantiert wird, dazu in der Lage ist, Knochen am Ort zu erzeugen.
Es ist eine weitere Aufgabe, ein allgemeines Verfahren zum terminalen
Sterilisieren von knochenbildenden Vorrichtungen bereitzustellen,
ohne die biologische Aktivität
und/oder Biokompatibilität
der Vorrichtung zu beeinträchtigen.
Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Er findung, ein Verfahren
zum Induzieren einer Knochenbildung an einem vorher ausgewählten Ort
in einem Säugetier
unter Verwendung einer terminal sterilisierten Vorrichtung der Erfindung
bereitzustellen.
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Diese
und weitere Aufgaben und Merkmale der Erfindung werden aus der Beschreibung,
den Zeichnungen und den Ansprüchen,
die nunmehr folgen, offensichtlich werden.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Es
hat sich nunmehr herausgestellt, dass eine terminal sterilisierte
therapeutische Vorrichtung, insbesondere eine knochenbildende Vorrichtung,
die ein biologisch aktives Protein umfasst, beispielsweise ein knochenbildendes
Protein, in Kombination mit einem unlöslichen Trägermaterial, wenn es durch
Exposition gegenüber
ionisierender Bestrahlung sterilisiert wird, dazu in der Lage ist,
eine Knochen- und/oder Knorpelbildung zu induzieren, wenn es einem
Säugetier
implantiert wird. Diese Erkenntnis ist unerwartet, weil bekannt
ist, dass die Exposition biologisch aktiver Proteine gegenüber einer
ionisierenden Bestrahlung eine chemische Modifikation und Inaktivierung
des Proteins zur Folge haben kann.
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Gemäß ihres
breitesten Aspektes stellt die vorliegende Erfindung eine sterilisierte
knochenbildende Vorrichtung bereit, die in Kombination Folgendes
umfasst: (a) Teilchen einer biokompatiblen, in vivo biologisch abbaubaren
synthetischen Polymermatrix; und (b) ein isoliertes, biologisch
aktives knochenbildendes Protein, das in der Polymermatrix dispergiert
ist oder auf deren Oberfläche
abgelagert ist und das dazu in der Lage ist, eine Ersatzknochenbildung
oder Gelenkknorpelbildung zu induzieren, wenn sie einem Säugetier
implantiert wird, wobei die Vorrichtung im Anschluss an eine Kombination
des Polymers und des knochenbildenden Proteins durch Exposition
gegenüber
einer ionisierenden Bestrahlung in einer Umgebung, die keine Luft
enthält, sterilisiert
wird.
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Der
Begriff „Sterilisation", wie hierin verwendet,
betrifft eine Handlung oder einen Prozess unter Verwendung entweder
physikalischer oder chemischer Mittel zum Eliminieren im Wesentlichen
aller lebensfähigen
Organismen, insbesondere von Mikroorganismen, Viren und anderen
Pathogenen, die mit einer knochenbildenden Vorrichtung assoziiert
sind. Wie hierin verwendet, sollen sterilisierte Vorrichtungen Vorrichtungen einschließen, die
ein Sterilitätssicherheitsniveau
von 10–6 erreichen,
wie es von den FDA-(Federal Drug Administration)- Standards festgelegt ist. Der Begriff „terminale
Sterilisation",
wie hierin verwendet, betrifft den letzten Schritt in der Herstellung
der Vorrichtung der Erfindung, wobei das unlösliche Trägermaterial sterilisiert wird,
nachdem es mit dem knochenbildenden Protein kombiniert wird. Der
Begriff „ionisierende
Strahlung", wie hierin
verwendet, betrifft Teilchen oder Photonen, die ausreichend Energie
aufweisen, um eine Ionisierung direkt in ihrem Durchgang durch eine
Substanz zu erzeugen, beispielsweise die hierin betrachtete therapeutische
Vorrichtung.
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Der
Begriff „knochenbildende
Vorrichtung", wie
hierin verwendet, betrifft irgendeine Vorrichtung mit der Fähigkeit,
wenn sie einem Säugetier
implantiert wird, eine Knochenbildung zu induzieren. Die hierin
beschriebene Vorrichtung ist ebenfalls dazu in der Lage, eine Gelenkknorpelbildung
zu induzieren, wenn sie an einem avaskulären Ort in einem Säugetier
implantiert wird, wie beispielsweise an der Oberfläche von
subchondralem Knochen in einer Synovial-Gelenkumgebung. Wie hierin
verwendet, betrifft der Begriff „Knochen" kalzifiziertes (mineralisiertes) Bindegewebe,
das in erster Linie einen Verbundstoff aus abgelagertem Calcium
und Phosphat in Form von Hydroxyapatit-Collagen (vorherrschend Typ-I-Collagen)
und Knochenzellen, wie beispielsweise Osteoblasten, Osteozyten und
Osteoklasten umfasst, ebenso wie das Knochenmarksgewebe, das sich im
Inneren des echten Ersatzknochens bildet.
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Wie
hierin verwendet, betrifft der Begriff „Knorpel" einen Typ eines Bindegewebes, das Knorpelzellen bzw.
Chondrozyten in einem extrazellulären Netzwerk eingebettet enthält, das
Fibrillen von Collagen (in erster Linie Typ-II-Collagen zusammen
mit anderen geringfügigeren
Typen, beispielsweise Typen IX und XI), verschiedene Proteoglycane
(beispielsweise Chondroitinsulfat-, Keratinsulfat- und Dermatansulfatproteoglycane),
andere Proteine und Wasser umfasst. „Gelenkknorpel" betrifft Hyalin
oder Gelenkknorpel, ein avaskuläres, nicht-mineralisiertes Gewebe,
das die Gelenkoberflächen
der Knochen in den Gelenken bedeckt und die Bewegung in den Gelenken
ohne direkten Knochen-zu-Knochen-Kontakt ermöglicht und dabei eine Abnutzung und
Schädigung
gegenüberliegender
Knochenoberflächen
verhindert. Der normalste gesunde Gelenkknorpel wird als „Hyalin" bezeichnet, d. h.
er hat die charakteristische Erscheinung von Milchglas. Unter physiologischen
Bedingungen verbleibt Gelenkknorpelgewebe auf der darunterliegenden
mineralisierten Knochenoberfläche,
dem subchondralen Knochen, der in hohem Maße vaskularisierte Ossikeln
enthält.
Diese in hohem Maße
vaskularisierten Ossikeln können
diffundierbare Nährstoffe
an den darüberliegenden
Knorpel bereitstellen, jedoch nicht an mesenchymale Stammzellen.
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Wie
hierin verwendet, soll der Begriff „knochenbildendes Protein" jedes Protein bedeuten,
das zur Erzeugung einer Entwicklungskaskade zellulärer Ereignisse
in der Lage ist, wenn es einem Säugetier
implantiert wird, die eine Ersatzknochenbildung zur Folge haben.
Die Entwicklungskaskade tritt während
der Ersatzknochendifferenzierung auf und besteht aus der Chemotaxis
der mesenchymalen Zellen, der Proliferation von Vorläuferzellen
zu Chondrozyten bzw. Knorpelzellen und Osteoblasten, der Differenzierung
von Knorpel, der Gefäßinvasion,
Knochenbildung, Remodellierung und letztendlich der Marksdifferenzierung.
Echte knochenbildende Faktoren, die zum Induzieren der oben beschriebenen
Kaskade von Ereignissen in der Lage sind, die eine Ersatzknochenbildung
zur Folge hat, wurden nunmehr identifiziert, isoliert und kloniert.
Diese Proteine, die in der Natur als Disulfid-verbrückte dimere
Proteine auftreten, werden in der Technik als „knochenbildende" Proteine, „osteoinduktive" Proteine und „knochenmorphogene" Proteine bezeichnet.
Knochenbildendes Protein kann beispielsweise jedes der bekannten
knochenmorphogenetischen Proteine und/oder Äquivalente hiervon sein, die
in der Technik und/oder hierin beschrieben sind, und Material aus
natürlicher
Quelle, rekombinantes Material und irgendein Material einschließen, das
in anderer Weise erzeugt wurde, und das dazu in der Lage ist, eine
Gewebsmorphogenese zu induzieren. Knochenbildendes Protein, wie
hierin definiert, ist ebenfalls dazu in der Lage, die Gelenkknorpelbildung
an einem geeigneten avaskulären
Ort in vivo zu induzieren.
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Wie
hierin verwendet, soll der Begriff „Trägermaterial" ein Material bedeuten, das Zwischenräume zur Anlagerung,
Proliferation und Differenzierung infiltrierender Zellen aufweist.
Es ist in vivo biodegradierbar bzw. biologisch abbaubar und ist
biokompatibel. Das heißt,
es ist ausreichend frei von antigenen Reizen, die eine Transplantatabstoßung zur
Folge haben können.
Vorzugsweise umfasst der Träger
unlösliches
Material und ist weiterhin so formuliert, dass er eine Formungsdimension
aufweist, die, wenn sie implantiert wird, im Wesentlichen diejenige
von Ersatzknochen oder erwünschtem
Knorpelgewebe nachahmt. Der Träger
umfasst weiterhin Reste, die für
das zu ersetzende Gewebe spezifisch sind und/oder aus demselben
Gewebstyp abgeleitet sind.
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Das
Gewichtsverhältnis
von osteogenem bzw. knochenbildendem Protein zu Trägermaterial
kann im Bereich von ungefähr
1 : 1 bis ungefähr
1 : 250.000 liegen (beispielsweise von ungefähr 1 mg Protein : 1 mg Träger bis
ungefähr
4 ng Protein : 1 mg Träger)
und liegt am meisten bevorzugt im Bereich von ungefähr 1 : 40
bis ungefähr
1 : 50.000 (beispielsweise von ungefähr 25 µg Protein : 1 mg Träger bis
ungefähr
20 ng Protein : 1 mg Träger).
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In
einer Ausführungsform
ist die ionisierende Strahlung ein Elektronenstrahl. In einer weiteren
Ausführungsform
ist die Gammastrahlung die bevorzugte Quelle der ionisierenden Strahlung.
Es wird ins Auge gefasst, dass jegliche herkömmliche Gammastrahlungs- oder
Elektronenstrahl-erzeugende Vorrichtung in der Ausübung der
Erfindung verwendet werden kann. Weiterhin wird die bevorzugte Dosierung
der ionisierenden Strahlung im Bereich von ungefähr 0,5 bis ungefähr 4,0 Megarad
bereitgestellt und liegt am meisten bevorzugt innerhalb des Bereichs
von ungefähr
2,0 bis ungefähr
3,5 Megarad, was Dosen sind, die ausreichend sind, um die Sterilitätssicherheitsniveaus
von 10–6 der
FDA für
die hierin beschriebenen Vorrichtungen sicherzustellen. Die zur
Erzielung eines Sterilitätssicherheitsniveaus
von 10–6 für eine spezielle
Vorrichtung erforderlichen Dosierungen können jedoch aus den „Association
for the Advancement of Medical Instrumentation Guidelines", veröffentlicht
1992, bestimmt werden, deren Offenbarung durch diese Bezugnahme
hierin mit aufgenommen ist.
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Das
unlösliche
Trägermaterial
kann ein poröses
Material umfassen, das weiterhin teilchenförmig sein kann. Die Poren weisen
vorzugsweise Dimensionen auf, die ausreichend sind, um den Eintritt
und die anschließende
Differenzierung und Proliferation migratorischer Vorläuferzellen
in die Matrices zu ermöglichen.
Alternativ kann das unlösliche
Trägermaterial
durch enges Packen des teilchenförmigen
Materials in eine Form, die für
die beabsichtigte Anwendung in vivo geeignet ist, beispielsweise
zum Überbrücken von
Knochendefekten, hergestellt sein. Die porösen Teilchen oder die gepackten
Teilchen weisen vorzugsweise eine Teilchengröße im Bereich von ungefähr 70 bis
ungefähr
850 µm,
und am meisten bevorzugt im Bereich von ungefähr 125 bis ungefähr 450 µm auf.
In einer weiteren Ausführungsform
wird das Trägermaterial
als Teil einer Gelenkknorpel-Vorrichtung formuliert. Die Vorrichtung
kann aus devitalisiertem Knorpelgewebe gebildet werden oder aus anderem
inerten, nicht-mineralisiertem
Matrixmaterial und knochenbildendem Protein, und die Vorrichtung kann
dann auf die subchondrale Knochenoberfläche als Blatt bzw. Folie aufgelagert
werden. Alternativ kann eine formulierte Vorrichtung pulverisiert
oder in anderer Weise mechanisch abgeschliffen bzw. abgeschabt werden,
um Teilchen zu erzeugen, die zu einer Paste oder einem Gel formuliert
werden können,
wie es hierin beschrieben ist, zur Aufbringung auf die Knochenoberfläche.
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Das
unlösliche
Trägermaterial
kann ein nicht-Protein-basiertes Polymer umfassen, beispielsweise
ein synthetisches Polymer, das Polymilchsäure, Polybuttersäure, Polyglycolsäure und/oder
Gemische hiervon umfasst; und/oder ein oder mehrere natürlich abgeleitete
Moleküle,
beispielsweise Hydroxyapatit, Tricalciumphosphat, Collagen und Gemische
hiervon. Collagen ist gegenwärtig
ein bevorzugtes Trägermaterial.
Eine Person mit durchschnittlichem Fachwissen kann durch vernünftige Auswahl
natürlicher
und/oder synthetischer Materialien Polymermatrices erzeugen, die
die erwünschten
in vivo physikalischen und chemischen Eigenschaften aufweisen. Beispielsweise
kann autologes Collagen mit synthetischen Polymeren, einschließlich Copolymeren,
vermischt werden, um eine Matrix mit einer verbesserten in vivo
Biodegradationsrate bzw. Geschwindigkeit zu erzeugen und/oder um
die bevorzugten Handhabungsqualitäten zu verbessern, die die
Vorrichtung der Erfindung während
der Implantation einfacher handzuhaben machen. Beispielsweise können teilchenförmiges Collagen
enthaltende Vorrichtungen mit ein oder mehreren Bestandteilen kombiniert
werden, die dazu dienen, die Teilchen in einer pastenartigen oder
gelartigen Substanz zu binden. Bindungsmaterialien, die in der Technik
wohlcharakterisiert sind, schließen beispielsweise Carboxymethylcellulose,
Glycerol, Polyethylenglycol und dergleichen ein. Alternativ kann
die Vorrichtung osteogenes Protein umfassen, dispergiert in einer
synthetischen Matrix, die die erwünschten physikalischen Eigenschaften
bereitstellt.
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Das
in den Verfahren und Vorrichtungen der vorliegenden Erfindung nützliche
knochenbildende Protein ist, gleichgültig, ob natürlich vorkommend
oder synthetisch hergestellt, dazu in der Lage, die Rekrutierung zugänglicher
Vorläuferzellen
und die Stimulierung ihrer Proliferation, die Induzierung der Differenzierung
zu Knorpelzellen und Osteoblasten und die weitere Induzierung einer
Differenzierung von intermediärem
Knorpel, eine Vaskularisierung, Knochenbildung, Umformung und letztendlich
Marksdifferenzierung zu induzieren, wenn sie einem Säugetier
implantiert wird. Das Protein ist ebenfalls dazu in der Lage, eine
neue Gelenkknorpel-Gewebsbildung auf einer subchondralen Knochenoberfläche zu induzieren,
wenn sie in einer geeigneten örtlichen
Umgebung bereitgestellt wird.
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Bevorzugte
knochenbildende Proteine schließen
beispielsweise Homo- oder Heterodimere von OP-1, OP-2, BMP-2, BMP-3,
BMP-4, BMP-5, BMP-6 oder funktionellen Äquivalenten hiervon ein. Diese
Proteine werden in der Technik als Mitglieder der „Vg/dpp"-Proteinunterfamilie der TGF-β-Supergenfamilie
bezeichnet.
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In
einem weiteren Aspekt stellt die vorliegende Erfindung ein Verfahren
zur Herstellung einer sterilisierten knochenbildenden Vorrichtung
zur Implantation in ein Säugetier
bereit, das die folgenden Schritte umfasst: (a) Bereitstellen einer
knochenbildenden Vorrichtung in einer von Luft depletierten Umgebung,
umfassend in Kombination Teilchen aus einer biokompatiblen, in vivo
biologisch abbaubaren synthetischen Polymermatrix und ein isoliertes,
biologisch aktives knochenbildendes Protein, das in der Polymermatrix
dispergiert ist oder auf deren Oberflächen abgelagert ist und dazu
in der Lage ist, eine Ersatzknochenbildung oder Gelenkknorpelbildung
zu induzieren, wenn sie einem Säugetier
implantiert wird, und (b) Exponieren der knochenbildenden Vorrichtung
aus Schritt (a) gegenüber
einer ionisierenden Strahlung in einer Menge, die ausreichend ist,
um die Vorrichtung zu sterilisieren, während die biologische Aktivität des Proteins
aufrechterhalten wird, um eine sterilisierte osteogene Vorrichtung
zu erzeugen, die dazu in der Lage ist, eine Ersatzknochenbildung
oder Gelenkknorpelbildung in einem Säugetier zu induzieren.
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In
einem weiteren Aspekt stellt die vorliegende Erfindung die Verwendung
einer sterilisierten knochenbildenden Vorrichtung bereit, umfassend
in Kombination: (a) Teilchen aus einer biokompatiblen, in vivo biologisch
abbaubaren synthetischen Polymermatrix; und (b) ein isoliertes,
biologisch aktives knochenbildendes Protein, das in der Polymermatrix
dispergiert ist oder auf deren Oberflächen abgelagert ist und das
dazu in der Lage ist, eine Ersatzknochenbildung oder Gelenkknorpelbildung
zu induzieren, wenn es einem Säugetier
implantiert wird, wobei die Vorrichtung im Anschluss an die Kombinierung
des Polymers und des knochenbildenden Proteins durch Exposition
gegenüber
einer ionisierenden Strahlung in einer Umgebung sterilisiert wird,
die frei von Luft ist, zur Herstellung einer Vorrichtung zum Induzieren
eines Ersatzknochens oder einer Gelenkknorpelbildung in einem vorher
ausgewählten
Ort in einem Säugetier.
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Das
Verfahren ist rasch, sanft, und wird unter Verwendung herkömmlicher
Strahlungsvorrichtungen durchgeführt.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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Die
vorhergehenden und andere Aufgaben der Erfindung, deren verschiedene
Merkmale ebenso wie die Erfindung selbst werden durch die nachfolgende
Beschreibung besser verständlich,
wenn sie zusammen mit der begleitenden Zeichnung gelesen werden,
in der:
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1 eine
graphische Darstellung ist, die die Fähigkeit von Proben darstellt,
die aus bestrahlten und nicht-bestrahlten knochenbildenden Vorrichtungen
extrahiert wurden, um eine alkalische Phosphatase-Aktivität in einem
Rattenosteoblasten-Zellassay
zu stimulieren. Die Spur mit den ausgefüllten Dreiecken beschreibt eine
Probe, die aus einer Kontrollmatrix extrahiert wurde, die OP-1 nicht
enthält;
die Spur mit den ausgefüllten Quadraten
beschreibt eine Probe von unbehandeltem OP-1; die Spur, die Kreuze
aufweist, beschreibt eine Probe, die aus einer ersten, nicht-bestrahltes
OP-1 enthaltenden Vorrichtung extrahiert wurde; die Spur mit den
Sternchen zeigt eine Probe, die aus der ersten bestrahlten OP-1 enthaltenden Vorrichtung
extrahiert wurde; die Spur mit den nicht-ausgefüllten Quadraten zeigt eine
Probe, die aus einer zweiten, nicht-bestrahlten OP-1 enthaltenden Vorrichtung
extrahiert wurde; und die Spur mit den rotierten Kreuzen beschreibt
eine Probe, die aus einer zweiten, nicht-bestrahltes OP-1 enthaltenden Vorrichtung
extrahiert wurde; und die Spur mit den rotierten Kreuzen beschreibt
eine Probe, die aus der zweiten, bestrahltes OP-1 enthaltenden Vorrichtung extrahiert
wurde.
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Ausführliche
Beschreibung der Erfindung
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Es
hat sich nunmehr herausgestellt, dass eine osteogene Vorrichtung,
die terminal durch Exposition gegenüber ionisierender Strahlung
sterilisiert wurde und die ein osteogenes Protein in Kombination
mit einem Trägermaterial
umfasst, ihre biologische Aktivität nach Sterilisierung beibehält und dazu
in der Lage ist, eine Ersatzknochenbildung und/oder Knorpelbildung
zu induzieren, wenn sie einem Säugetier
implantiert wird. Die Entdeckung ist unerwartet, weil eine ionisierende
Strahlung die Proteinstruktur modifizieren kann, wodurch die biologische
Aktivität
zerstört
wird.
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Das
allgemeine hierin beschriebene Verfahren stellt die Sterilität der osteogenen
Vorrichtung sicher, während
die biologische Aktivität
des osteogenen Proteins, das in der Vorrichtung enthalten ist, aufrechterhalten
wird. Das Verfahren involviert die Schritte des Kombinierens eines
unlöslichen
Trägermaterials
und eines biologisch aktiven osteogenen Proteins und danach das
terminale Sterilisieren der Kombination durch Exposition gegenüber ionisierender
Strahlung, wodurch eine sterile Vorrichtung erzeugt wird, die eine
Knochenbildung im An schluss an die Implantation in ein Säugetier
induziert. Das Verfahren kann für
eine Vielzahl osteogener Proteine, Trägermatrices und Formulierungen
hiervon verwendet werden. Das Verfahren kann ebenfalls dazu verwendet
werden, Vorrichtungen zu erzeugen, die dazu in der Lage sind, eine
Gelenkknorpelbildung an einem avaskulären Ort in vivo zu induzieren.
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Die
Herstellung von terminal sterilisierten osteogenen Vorrichtungen
mit einer Knochen- und Gelenkknorpel bildenden Aktivität in vivo,
geeignete osteogene Proteine, die Art und Eigenschaften des Trägermaterials,
Behandlungen zur Minimierung einer Proteinmodifikation, Bedingungen,
die eine terminale Sterilisierung ermöglichen, und weitere Materialaspekte,
die die Art und Nützlichkeit
der Erfindung betreffen, einschließlich wie der hierin beanspruchte
Gegenstand herzustellen und zu verwenden ist, werden aus dem Folgenden
klarer werden.
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I. Osteogene Proteine
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Wie
hierin verwendet, schließen
die osteogenen Proteine, die in der Zusammensetzung und in den Verfahren
der Erfindung von Nutzen sind, die Familie dimerer Proteine ein,
die eine Ersatzknochenaktivität
aufweisen, wenn sie einem Säugetier
in Verbindung mit einer Matrix implantiert werden, und die eine
Unterklasse der „Superfamilie" von „TGF-β-artigen" Proteine umfassen.
Osteogene Proteine aus natürlicher
Quelle in ihrer reifen, nativen Form, sind ein glycosyliertes Dimer,
das typischerweise ein scheinbares Molekulargewicht von ungefähr 30 bis
36 kDa aufweisen, wie es durch SDS-PAGE bestimmt wurde. Wenn es
reduziert ist, lässt
das 30-kDa-Protein zwei glycosylierte Peptid-Untereinheiten entstehen,
die apparente bzw. scheinbare Molekulargewichte von ungefähr 16 kDa
und 18 kDa aufweisen. Im reduzierten Zustand weist das Protein keine
nachweisbare osteogene Aktivität
auf. Das unglycosylierte Protein-Dimer, das ebenfalls eine osteogene
Aktivität aufweist,
weist ein apparentes Molekulargewicht von ungefähr 27 kDa auf. Wenn es reduziert
ist, lässt
das 27-kDA-Protein zwei unglycosylierte Polypeptide mit Molekulargewichten
von ungefähr
14 kDa bis 16 kDa entstehen. Nützliche
Sequenzen, einschließlich
solcher, die die C-terminalen 102 Aminosäuresequenzen von DPP (von Drosophila),
Vgl (von Xenopus), Vgr-1 (von der Maus), die OP-1- und OP-2-Proteine
(siehe US-Patent Nr. 5011691), ebenso wie die als BMP2, BMP3, BMP4
(siehe WO88/00205, US-Patent Nr. 5013649) und WO91/18098), BMP5
und BMP6 (siehe WO90/11366, PCT/US90/01630), BMP8 und BMP9 bezeichneten
Proteine umfassen.
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Die
Mitglieder dieser Proteinfamilie teilen ein konserviertes 6- oder
7-Cystein-Skelett im C-terminalen Bereich.
Siehe beispielsweise die Reste 335-431 von SEQ ID NO:1 in
US 5266683 , deren Offenbarung
durch diese Bezugnahme hierin mit aufgenommen ist, die die 6-Cystein-Skelettreste
definiert, die hierin als „OPS" bezeichnet werden,
oder die Reste 330-431
von SEQ ID NO:1 darin, umfassend 102 Aminosäuren, die das 7-Cystein-Skelett
definiert.
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Diese
Familie von Proteinen schließt
längere
Formen eines gegebenen Proteins ein, ebenso wie phylogenetische
Formen hiervon, beispielsweise Spezies- und Allel-Varianten, und
biosynthetische Mutanten, einschließlich Additions- und Deletionsmutanten,
und Varianten, wie beispielsweise solche, die das konservierte C-terminale
Cystein-Skelett verändern
können,
vorausgesetzt, dass die Veränderung
noch ermöglicht,
dass das Protein eine dimere Spezies bildet, die eine Konformation
aufweist, die zum Induzieren einer Knochenbildung in einem Säugetier
in der Lage ist, wenn es dem Säugetier
in Verbindung mit einer Matrix implantiert wird. Zusätzlich können die
osteogenen Proteine, die in den Vorrichtungen dieser Erfindung von
Nutzen sind, Formen einschließen,
die variierende Glycosylierungsmuster und variierende N-Termini
aufweisen. Die osteogenen Proteine können natürlich vorkommend oder biosynthetisch
abgeleitet sein und können
durch Expression rekombinanter DNA in prokaryontischen oder eukaryontischen
Wirtszellen erzeugt werden. Die Proteine sind als einzelne Spezies
aktiv, beispielsweise ein Homodimer, oder kombiniert als gemischte
Spezies, beispielsweise ein Heterodimer.
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In
einer Ausführungsform
umfasst das osteogene Protein, das hierin betrachtet wird, OP-1
oder eine OP-1-verwandte Sequenz. Nützliche OP-1-Sequenzen sind
in US-Patent Nr. 5011691; 5018753 und 5266683; in Ozkaynak et al.
(1990) EMBO J. 9: 2085-2093; und Sampath et al. (1993) Proc. Natl.
Acad. Sci. USA 90: 6004-6008 beschrieben, deren Offenbarungen durch
diese Bezugnahme hierin mit aufgenommen sind. OP-1-verwandte Sequenzen
schließen
xenogene Homologe ein, beispielsweise: 60A von Drosophila (Wharton
et al. (1991) Proc. Natl. Acad. Sci. USA 88: 9214-9218) und Proteine,
die mehr als 60 % Identität
mit OP-1 in der C-terminalen Sieben-Cystein-Domäne teilen, vorzugsweise eine
zumindest 65%ige Identität.
Beispiele für
OP-1-verwandte Sequenzen schließen
OP-2, BMP5, BMP6 und ihr Spezies-Homolog Vgr-1 ein (Lyons et al.
(1989) Proc. Natl. Acad. Sci. USA 86: 4554-4558; Celeste et al.
(1990) Proc. Natl. Acad. Sci. USA 87: 9843-9847; und die internationale
PCT-Anmeldung WO93/00432; Ozkaynak et al. (1992) J. Biol. Chem.
267: 13198- 13205).
Wie es durch den Durchschnittsfachmann erkannt wird, können chimere
Konstrukte unter Verwendung von molekularbiologischer Standardtechniken
und Mutagenesetechniken erzeugt werden, die verschiedene Anteile
unterschiedlicher morphogener Proteinsequenzen kombinieren, um neue
Sequenzen zu erzeugen, und diese Formen des Proteins werden hierin
ebenfalls betrachtet.
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In
einem noch weiteren bevorzugten Aspekt werden ein oder beide der
Polypeptidketten-Untereinheiten
des Osteogen-aktiven Dimers durch eine Nukleinsäuresequenz codiert, die unter
stringenten Hybridisierungsbedingungen an DNA- oder RNA-Sequenzen
hybridisieren, die mit der Nukleinsäuresequenz, die den aktiven
Bereich von OP-1 codiert, komplementär sind. Wie hierin verwendet,
sind stringente Hybridisierungsbedingungen als Hybridisierung in
40 % Formamid, 5 X SSPE, 5 X Denhardt's Lösung
und 0,1 % SDS bei 37° C über Nacht
und Waschen in 0,1 X SSPE, 0,1 % SDS bei 50° C definiert.
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Gegeben
die vorhergehende Aminosäure
und DNA-Sequenz-Information, der durchschnittliche Grad des Fachwissens
und die Offenbarungen zahlreicher Veröffentlichungen bezüglich osteogener
Proteine, einschließlich
US-Patent Nr. 5011691 und der veröffentlichten PCT-Beschreibung US 89/01469
(veröffentlicht
am 19. Oktober 1989), können
verschiedene DNAs konstruiert werden, die zumindest die aktive Domäne eines osteogenen
Proteins codieren, das in den Vorrichtungen dieser Erfindung nützlich ist,
und verschiedene Analoga hiervon (einschließlich von Spezies- und Allel-Varianten
und solchen, die gentechnisch veränderte Mutationen enthalten),
ebenso wie Fusionsproteinen, trunkierten Formen der reifen Proteine,
Deletions- und Additionsmutanten und ähnliche Konstrukte, die in
den Vorrichtungen und Verfahren der Erfindung verwendet werden können. Darüber hinaus
können
DNA-Hybridisierungssonden
aus Fragmenten jedes dieser Proteine abgeleitet oder de novo aus
der generischen Sequenz entwickelt werden, die oben als OPS definiert
wurde. Diese Sonden können
zum Screening unterschiedlicher genomischer und cDNA-Bibliotheken
verwendet werden, um zusätzliche
osteogene Proteine zu identifizieren, die in den Prothesevorrichtungen
dieser Erfindung von Nutzen sind.
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Die
DNAs können
vom Fachmann auf dem Gebiet unter Verwendung wohlbekannter DNA-Manipulationstechniken
erzeugt werden, die eine genomische und cDNA-Isolierung, Konstruktion
synthetischer DNA aus synthetisierten Oligonukleotiden und Kassettenmutagenesetechniken
einschließen.
15-100mer-Oligonukleotide können
auf einem DNA-Synthesegerät synthetisiert
und durch Polyacrylamid-Gelelektrophorese (PAGE) in Tris-Borat-EDTA-Puffer
aufgereinigt werden. Die DNA kann dann aus dem Gel elektroeluiert
werden. Überlappende
Oligomere können
durch T4-Polynukleotidkinase phosphoryliert und in größeren Blocks
ligiert werden, die ebenfalls durch PAGE aufgereinigt werden können.
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Die
DNA aus in geeigneter Weise identifizierten Klonen kann dann isoliert,
subkloniert (vorzugsweise in einen Expressionsvektor) und sequenziert
werden. Plasmide, die Sequenzen von Interesse enthalten, können dann
in eine geeignete Wirtszelle zur Proteinexpression für weitere
Charakterisierungen transfiziert werden. Der Wirt kann eine prokaryontische
oder eukaryontische Zelle sein, weil die nicht-vorhandene Fähigkeit der
Letzteren, Protein zu glycosylieren, die morphogene Aktivität des Proteins
nicht zerstören
wird. Nützliche Wirtszellen
schließen
E. coli, Saccharomyces, das Insekten/Bacuolvirus-Zellsystem, Myelomazellen, CHO-Zellen und verschiedene
andere Säugetierzellen
ein. Die Vektoren können
zusätzlich
verschiedene Sequenzen codieren, um die richtige Expression des
rekombinanten Proteins zu fördern,
einschließlich
von Transkriptionspromotor- und Terminationssequenzen, Enhancer-Sequenzen, bevorzugten
Ribosomen-Bindungsort-Sequenzen, bevorzugten mRNA-Leader-Sequenzen, bevorzugten
Signalsequenzen zur Proteinsezernierung und dergleichen.
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Die
DNA-Sequenz, die das Gen von Interesse codiert, kann ebenfalls manipuliert
werden, um potentiell hemmende Sequenzen zu entfernen oder unerwünschte sekundäre Strukturbildung
zu minimieren. Das rekombinante osteogene Protein kann ebenfalls
als Fusionsprotein exprimiert werden. Nach dem Translatieren kann
das Protein aus den Zellen selbst aufgereinigt oder aus dem Zellkulturmedium
gewonnen werden. Alle biologisch aktiven Proteinformen umfassen
dimere Spezies, die durch Disulfidbrücken verbunden oder in anderer
Weise assoziiert sind, erzeugt durch Falten und Oxidieren einer
oder mehrerer der verschiedenen rekombinanten Polypeptidketten innerhalb
einer eukaryontischen Zelle oder in vitro nach Expression von individuellen
Untereinheiten. Eine ausführliche
Beschreibung osteogener Proteine, exprimiert aus rekombinanter DNA
in E. coli, und in zahlreichen unterschiedlichen Säugetierzellen,
ist im US-Patent Nr. 5266683 offenbart.
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Alternativ
können
osteogene Polypeptidketten chemisch unter Verwendung konventioneller
Peptidsynthesetechniken synthetisiert werden, die für den Durchschnittsfachmann
auf dem Gebiet wohlbekannt sind. Beispielsweise können die
Proteine intakt oder in Teilen auf einem Festphasenpeptid-Synthesegerät synthetisiert
werden, unter Verwendung von Standardbe triebs-Verfahren. Vollständige Ketten
werden dann entschützt und
durch HPLC (Hochdruckflüssigkeitschromatographie)
aufgereinigt. Wenn das Protein in Teilen synthetisiert wird, können die
Teile unter Verwendung von Standardmethoden zur Bildung des intakten
Proteins Peptid-verbrückt
werden. Im Allgemeinen ist die Art und Weise, in der die osteogenen
Proteine hergestellt werden, konventionell, und bildet keinen Teil
dieser Erfindung.
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II. Trägermatrixmaterial
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A. Allgemeine Matrixerwägungen
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Wie
für den
Fachmann auf dem Gebiet erkannt werden wird, ist, vorausgesetzt
dass die Matrix eine dreidimensionale Struktur aufweist, die ausreichend
ist, als Gerüst
zum Infiltrieren und Proliferieren von Zellen zu dienen und in vivo
biokompatibel bioresorbierbar ist, die genaue Natur des Substrats
per se, das für
die hierin offenbarten Matrices verwendet wird, für die ultimative
Fähigkeit
der Vorrichtung, eine Neuknochen- oder Gelenkknorpelgewebsbildung
zu induzieren, nicht bestimmend. In der vorliegenden Erfindung dient
das Substrat als Gerüst,
auf dem bestimmte zelluläre
Ereignisse, vermittelt von einem osteogenen Protein, auftreten können. Die
speziellen Reaktionen für
das osteogene Protein werden letztendlich durch die endogene Mikroumgebung
am implantierten Ort und durch das Entwicklungspotenzial der reagierenden
Zellen diktiert. Wie es ebenfalls vom Fachmann gewürdigt werden
wird, wird die präzise
Auswahl des für
die hierin offenbarten Matrices verwendeten Substrats teilweise
von der Art des zu reparierenden Defekts, anatomischen Erwägungen,
wie beispielsweise dem Umfang der Vaskularisierung am Defektort
und dergleichen bestimmt werden.
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Die
Matrixgeometrie bzw. Abmessungen, die Teilchengröße, das Vorhandensein einer
Oberflächenladung
und der Grad der Porosität
(zellinfiltrierende Zwischenräume)
sind alle für
die erfolgreiche Matrixleistung von Bedeutung. Es wird bevorzugt,
die Matrix zur erwünschten
Form des neuen Knochens oder Gelenkknorpelgewebes, das gebildet
werden soll, auszubilden. Rattenstudien zeigen, dass der neue Knochen
im Wesentlichen mit den Dimensionen der implantierten Vorrichtung
ausgebildet wird.
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Die
Matrix kann einen die Form beibehaltenden Feststoff umfassen, der
aus locker anhaftendem teilchenförmigem
Material hergestellt ist, beispielsweise mit Collagen. Er kann ebenfalls
einen geformten, porösen
Feststoff oder einfach eine Aggregation von eng gepackten Teil chen
umfassen, der durch umgebendes Gewebe am Ort gehalten wird. Die
Matrix kann weiterhin einen unlöslichen,
nicht-teilchenförmigen
Feststoff mit Zwischenräumen
umfassen, die ausreichend sind, um die Anlagerung und Proliferation
infiltrierender Zellen zu ermöglichen.
Verkleinertes Muskel- oder devitalisiertes biologisch inertes Gewebe
kann insbesondere verwendet werden, wenn es wie hierin beschrieben
hergestellt wurde. Große
allogene Knochenimplantate können
ebenfalls als Träger
für die
Matrix dienen, wenn ihre Markcavitäten gereinigt und mit Träger und
dem dispergierten osteogenen Protein bepackt werden. Alternativ
können
Knochenimplantate per se als Träger
dienen, und in solchen Fällen
kann das osteogene Protein direkt auf die Oberfläche des Knochenimplantats aufgeschichtet
werden.
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Wenn
die osteogene Vorrichtung zur Bildung von neuem Knochengewebe in
einem Säugetier
formuliert wurde, umfasst das gegenwärtig bevorzugte Matrixmaterial
devitalisiertes, demineralisiertes xenogenes Knochengewebe, das
wie hierin offenbart behandelt wurde. Die formulierten Vorrichtungen
erzeugen ein implantierbares Material, das in einer Vielzahl klinischer
Einstellungen von Nutzen ist. Zusätzlich zu seiner Verwendung
als Matrix zur Knochenbildung in verschiedenen orthopädischen,
periodontalen und rekonstruktiven Verfahren kann die Matrix ebenfalls
als verzögerter
Freisetzungs-Träger
oder als collagene Beschichtung für Implantate verwendet werden.
Die Matrix kann wie erwünscht
in Vorwegnahme eines chirurgischen Eingriffes geformt werden oder
kann vom Arzt oder technischen Mitarbeiter während des chirurgischen Eingriffes
geformt werden. Somit kann das Material für topische, subkutane, intraperitoneale
oder intramuskuläre
Implantate verwendet werden; es kann zum Überbrücken nicht-gleichförmiger Frakturen
oder zum Auffüllen
von Knochendefekten verwendet werden.
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B. Matrices aus natürlichen
Quellen
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Für illustrative
Zwecke können
allogene oder xenogene Matrices, wie hierin unten beschrieben erzeugt
werden, unter Verwendung von Verfahren, die in der Technik wohlbekannt
sind. Insbesondere wurden Verfahren zum Extrahieren der zellulären, nicht-strukturellen
Bestandteile des Gewebes zur Devitalisierung des Gewebes entwickelt.
Das sich ergebende Material umfasst eine zelluläre Matrix, die Zwischenräume definiert,
die durch Zellen infiltriert werden können und die im Wesentlichen
bezüglich
nicht-strukturell assoziierter Bestandteile abgereichert sind.
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Ein
gegenwärtig
bevorzugtes Verfahren zum Entvitalisieren von nicht-mineralisiertem
Gewebe folgt einer Methodik wie beispielsweise derjenigen, die in
der Technik zum Fixieren von Gewebe verwendet wird. Das Gewebe wird
gegenüber
einem nicht-polaren Lösungsmittel
exponiert, wie beispielsweise 95 % Ethanol, für eine Zeit, die ausreichend
ist, um den Wassergehalt des Gewebes im Wesentlichen mit Methanol
zu ersetzen und die Zellstruktur des Gewebes zu zerstören. Typischerweise
wird das Gewebe 100%igem Ethanol (200 Proof) für mehrere Tage bei einer Temperatur
im Bereich von ungefähr
4 bis 40° C
ausgesetzt, wobei Vorsicht getragen wird, die Lösung durch frischen Ethanol
alle 6-12 Stunden zu ersetzen, bis zu einem derartigen Zeitpunkt,
wenn der Flüssigkeitsgehalt
des Gewebes 70-90 % Ethanol umfasst. Typischerweise ist eine Behandlung
für 3-4
Tage angemessen. Das Volumen der Flüssigkeit, die zugesetzt wurde,
sollte mehr als genug sein, um das Gewebe einzutauchen. Das behandelte
Gewebe wird dann lyophilisiert bzw. gefriergetrocknet. Die sich ergebende
trockene bzw. wasserfreie Matrix ist im Wesentlichen von nicht-strukturellen
Bestandteilen depletiert, behält
jedoch sowohl intrazelluläre
als auch extrazelluläre
Matrixbestandteile bei, die aus dem Gewebe abgeleitet sind.
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Behandelte
allogene oder xenogene Matrices weisen eine spezielle Nützlichkeit
zur Erzeugung von Vorrichtungen zur Ausbildung von neuem Knochen
oder Gelenkknorpel in einem Säugetier
auf. Eine osteogene Vorrichtung kann aus einem allogenen Knochen
zur Steigerung der Allotransplantat-Reparatur formuliert werden.
Devitalisiertes allogenes oder xenogenes Trägermaterial kann ebenfalls
mit osteogenem Protein zur Bereitstellung einer festen, resorbierbaren
Matrix kombiniert werden, die einen strukturellen Träger für große Knochendefekte
bereitstellt. In ähnlicher
Weise kann eine allogene Gelenkknorpelvorrichtung aus devitalisiertem
Knorpelgewebe gebildet werden oder einem anderen inerten, nicht-mineralisierten
Matrixmaterial und osteogenem Protein, und die Vorrichtung kann
auf subchondralen Knochenoberflächen
als Folie aufgelagert werden. Alternativ kann eine formulierte Vorrichtung
pulverisiert oder in anderer Weise mechanisch abgerieben werden,
um Teilchen zu erzeugen, die zu einer Paste oder einem Gel wie hierin
beschrieben formuliert werden, zur Aufbringung auf die Knochenoberfläche.
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C. Knochen-abgeleitete
Matrices
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Das
Nachfolgende stellt gegenwärtig
bevorzugte Methodiken zur Erzeugung geeigneter Matrices aus mineralisiertem
Gewebe bereit, insbesondere allogenem oder xenogenem Knochengewebe.
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C.1 Demineralisierte Knochenmatrix
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Demineralisierte
Knochenmatrix, vorzugsweise Rinderknochenmatrix, wird durch früher offenbarte Verfahren
hergestellt (Sampath et al. (1983) Proc. Natl. Acad. Sci. USA 80:
6591-6595). Rinderdiaphysen-Knochen
werden von einem ortsansässigen
Schlachthaus bezogen und frisch verwendet. Von den Knochen werden
Muskeln und Fett abgezogen, von Knochenhaut gereinigt, durch Druck
mit kaltem Wasser entmarkt, in kaltem absoluten Ethanol eingetaucht
und bei –20° C aufbewahrt.
Danach werden sie getrocknet und durch Zerstoßen fragmentiert und in einer
großen
Mühle pulverisiert.
Es wird durch Verwendung von flüssigem
Stickstoff Sorge getragen, ein Erhitzen zu vermeiden. Der pulverisierte
Knochen wird auf eine Teilchengröße im Bereich von
70-850 µm,
vorzugsweise 150-420 µm,
vermahlen und wird durch zwei Waschungen einer ungefähr zweistündigen Dauer
und drei Volumina Chloroform:Methanol (3:1) entfettet. Der teilchenförmige Knochen
wird dann mit einem Volumen absolutem Ethanol gewaschen und über einem
Volumen wasserfreiem Ether getrocknet, was entfettetes Knochenpulver
ergibt. Das entfettete Knochenpulver wird dann durch vier aufeinanderfolgende
Behandlungen mit 10 Volumina 0,5 N HCl bei 4° C für 40 Minuten demineralisiert.
Zuletzt wird das demineralisierte Knochenpulver durch Waschen mit
einem großen
Volumen Wasser neutralisiert.
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C.2 Guanidin-Extraktion
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Demineralisierte
Knochenmatrix, die so hergestellt wurde, wird mit 5 Volumina 4 M
Guanidin-HCl, 50 mM Tris-HCl, pH 7.0 für 16 Stunden bei 4° C extrahiert.
Die Suspension wird filtriert. Das unlösliche Material wird gesammelt
und zur Herstellung der Matrix verwendet. Das sich ergebende Material
ist überwiegend
Collagen, und es fehlt ihm jegliche osteogene oder chondrogene Aktivität.
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C.3 Matrixbehandlungen
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Der
Hauptbestandteil aller Knochenmatrices ist Typ-I-Collagen. Zusätzlich zu
Collagen schließt
demineralisierter Knochen, der wie oben offenbart extrahiert wurde,
nicht-collagene Proteine ein, die ungefähr 5 % seiner Masse ausmachen
können.
In einer xenogenen Matrix können
diese nicht-collagenen Bestandteile selbst als potente Antigene
vorliegen und können
immunogene und/oder inhibitorische Bestandteile darstellen. Diese
Bestandteile können
ebenfalls die Osteogenese in allogenen Implantaten durch störende Entwicklungskaskade
der Knochendifferenzierung hemmen. Es wurde entdeckt, dass die Behandlung
der Matrixteilchen mit einem Collagen-Fibrill-modifizierenden Mittel
potentiell unerwünschte
Bestandteile aus der Matrix extrahiert und die Oberflächenstruktur
des Matrixmaterials verändert.
Nützliche
Mittel schließen
Säuren,
organische Lösungsmittel
oder erhitzte wässrige
Medien ein. Verschiedene Behandlungen sind unten beschrieben. Eine
ausführliche
physikalische Analyse des Effektes, den diese Fibrill-modifizierenden
Mittel auf demineralisierten, Guanidin-extrahierte Knochencollagen-Teilchen
aufweisen, ist in der gleichzeitig anhängigen US-Patentanmeldung Serien-Nr.
483913, eingereicht am 22. Februar 1990, offenbart.
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Nach
Kontakt mit dem Fibrill-modifizierenden Mittel wird die behandelte
Matrix gewaschen, um jegliche extrahierten Bestandteile zu entfernen.
Kurz gesagt, wird die Matrix in TBS (Tris-gepufferte Salzlösung) 1 g/200
ml suspendiert und bei 4° C
für 2 Stunden
gerührt;
oder in 6 M Urea, 50 mM Tris-HCl, 500 mM NaCl, pH 7,0 (UTBS) gerührt bei
Raumtemperatur (RT) für
30 Minuten (ausreichend Zeit, um den pH zu neutralisieren). Das
Material wird durch Zentrifugation geerntet, erneut unter Anwendung
der vorher erwähnten
Bedingungen gewaschen und erneut durch Zentrifugation geerntet.
Das sich ergebende Material wird mit Wasser gewaschen und danach
lyophilisiert.
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C.3.1 Säurebehandlungen
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C.3.1a. Trifluoressigsäure
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Trifluoressigsäure (TFA)
ist eine starke, nicht-oxidierende Säure, die für Proteine ein bekanntes Quellmittel
ist und die Collagenfibrillen modifiziert. Rinderknochen-Rückstand,
der wie oben beschrieben hergestellt wurde, wird gesiebt, und die
Teilchen der geeigneten Größe werden
gesammelt. Diese Teilchen werden mit verschiedenen Prozentsätzen (1
% bis 100 %) Trifluoressigsäure
und Wasser (V/V) bei 0° C
oder Raumtemperatur für
1-2 Stunden unter konstantem Rühren
extrahiert. Die behandelte Matrix wird filtriert, lyophilisiert oder
mit Wasser/Salz gewaschen und danach lyophilisiert.
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C.3.1b. Fluorwasserstoff
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Wie
Trifluoressigsäure
ist Fluorwasserstoff (HF) eine starke Säure und Quellmittel, und ist
ebenfalls dazu in der Lage, die intrapartikuläre Oberflächenstruktur zu verändern. Fluorwasserstoff
ist ebenfalls ein bekanntes Deglycosylierungsmittel. Als solches
kann Fluorwasserstoff dazu dienen, die osteogene Aktivität dieser
Matrices durch Entfernen der antigenen Kohlenhydrat-Bestandteile
irgendwelcher Glycoproteine zu erhöhen, die noch mit der Matrix
nach Guanidin-Extraktion verbunden sind.
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Rinderknochen-Rückstand,
der wie oben beschrieben wurde, wird gesiebt, und die Teilchen der
geeigneten Größe werden
gesammelt. Die Probe wird im Vakuum über P2O5 getrocknet, auf das Reaktionsgefäß übertragen
und gegenüber
wasserfreiem Fluorwasserstoff (10-20 ml/g Matrix) durch Destillation
auf die Probe bei –70° C exponiert.
Das Gefäß lässt man
auf 0° C
sich erwärmen
und danach wird das Reaktionsgemisch bei dieser Temperatur für 120 Minuten
gerührt.
Nach Abdampfen des Fluorwasserstoffs im Vakuum wird der Rückstand
sorgfältig über KOH-Pellets
im Vakuum getrocknet, um irgendwelche Säurerückstände zu entfernen. Der Umfang
der Deglycosylierung kann entweder aus einer Kohlenhydratanalyse
von Matrixproben bestimmt werden, die vor und nach einer Behandlung
mit Fluorwasserstoff nach Waschen der Proben in geeigneter Weise
zur Entfernung von nicht-covalent gebundenem Kohlenhydrat, bestimmt
werden. SDS-extrahiertes Protein aus HF-behandeltem Material ist
bezüglich
Kohlehydrat negativ, wie es durch Con-A-Blotting bestimmt wurde.
Danach wird die Knochenmatrix zweimal in TBS (Tris-gepufferte Salzlösung) oder
UTBS gewaschen, danach mit Wasser gewaschen und dann lyophilisiert.
Andere Säurebehandlungen
werden jedoch zusätzlich
zu HF und TFA ins Auge gefasst.
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C.3.2 Lösungsmittelbehandlung
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C.3.2a. Dichlormethan
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Dichlormethan
(DCM) ist ein organisches Lösungsmittel,
das zum Denaturieren von Proteinen ohne Beeinträchtigung ihrer Primärstruktur
in der Lage ist. Dieses Quellmittel ist ein übliches Reagens in der automatisierten
Peptidsynthese und wird in Waschschritten zur Entfernung von Bestandteilen
verwendet. Rinderknochen-Rückstand,
hergestellt wie oben beschrieben, wird gesiebt, und Teilchen der
geeigneten Größe werden
in 100 % DCM oder, vorzugsweise, 99,9 % DCM/0,1 % TFA inkubiert.
Die Matrix wird mit dem Quellmittel für eine oder zwei Stunden bei
0° C oder
bei Raumtemperatur inkubiert. Alternativ wird die Matrix mit dem
Mittel zumindest dreimal mit kurzen Waschungen (jeweils 20 Minuten)
ohne Inkubation behandelt.
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C.3.2b Acetonitril
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Acetonitril
(ACN) ist ein organisches Lösungsmittel,
das dazu in der Lage ist, Proteine ohne Beeinträchtigung ihrer Primärstruktur
zu denaturieren. Es ist ein übliches
Reagenz, das in der Hochleistungsflüssigchromatographie verwendet
wird, und wird dazu verwendet, Proteine aus Siliziumdioxid-basierten
Säulen durch
Stören
hydrophober Wechselwirkungen zu eluieren. Rinderknochenrückstand-Teilchen
der geeigneten Größe, hergestellt
wie oben beschrieben, werden mit 1 % ACN (1,0 g/30 ml) oder vorzugsweise
99,9 % ACN/0,1 % TFA bei Raumtemperatur für 1-2 Stunden unter konstantem
Rühren
behandelt. Die behandelte Matrix wird dann mit Wasser, einem Urea-Puffer
oder 4 M NaCl gewaschen und danach lyophilisiert. Alternativ kann
die ACN- oder ACN/TFA-behandelte Matrix ohne Waschen lyophilisiert
werden.
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C.3.2c. Isopropanol
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Isopropanol
ist ebenfalls ein organisches Lösungsmittel,
das zum Denaturieren von Proteinen ohne Beeinträchtigung ihrer Primärstruktur
in der Lage ist. Es ist ein übliches
Reagenz, das zum Eluieren von Proteinen aus Lithiumdioxid-HPLC-Säulen verwendet
wird. Rinderknochenrückstand-Teilchen
der geeigneten Größe, die
wie oben beschrieben hergestellt wurden, werden mit 100 % Isopropanol
(1,0 g/30 ml) oder vorzugsweise in Gegenwart von 0,1 % TFA bei Raumtemperatur
für 1-2
Stunden unter konstantem Rühren
behandelt. Die Matrix wird dann mit Wasser, Urea-Puffer oder 4 M
NaCl vor dem Lyophilisieren gewaschen.
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C.3.2d. Chloroform
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Chloroform
kann ebenfalls zur Erhöhung
der Oberfläche
der Knochenmatrix wie die oben erwähnten Reagenzien verwendet
werden, entweder alleine oder angesäuert. Die wie oben dargelegte
Behandlung ist zum Sicherstellen effektiv, dass das Material vor
der Implantation frei von Pathogenen ist.
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C.3.3 Wärmebehandlung
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Das
gegenwärtig
am meisten bevorzugte Mittel ist ein erhitztes wässriges Fibrillmodifizierendes
Medium, wie beispielsweise Wasser, zur Erhöhung der Matrixteilchen-Oberfläche und
-Porosität.
Das gegenwärtig am
meisten bevorzugte wässrige
Medium ist ein saures wässriges
Medium mit einem pH von weniger als ungefähr 4,5, beispielsweise im Bereich
von ungefähr
pH 2 bis pH 4, der dabei helfen kann, das Collagen vor dem Erhitzen „zu quellen". 0,1 % Essigsäure, die
einen pH ungefähr
von 3 aufweist, wird gegenwärtig
am meisten bevorzugt. 0,1 M Essigsäure kann ebenfalls verwendet
werden.
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Verschiedene
Mengen an entfettetem, entmineralisiertem Guanidin-extrahierten
Knochencollagen werden in einem wässrigen Medium (1 g Matrix/30
ml wässriges
Medium) unter konstantem Rühren
in einem Glaskolben mit Wassermantel erhitzt und bei einer vorgegebenen
Temperatur für
eine vorbestimmte Zeitspanne gehalten. Bevorzugte Behandlungszeiten
sind bei ungefähr
einer Stunde, obwohl die Expositionszeiten zwischen ungefähr 0,5 bis
2 Stunden als akzeptabel erscheinen. Die verwendete Temperatur wird
bei einer Temperatur im Bereich von ungefähr 37° C bis 65° C konstant gehalten. Die gegenwärtig bevorzugte
Hitzebehandlungstemperatur liegt im Bereich von ungefähr 45° bis 65° C.
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Nach
der Hitzebehandlung wird die Matrix filtriert, gewaschen, lyophilisiert
und zur Implantation verwendet. Wenn ein saures, wässriges
Medium verwendet wird, wird die Matrix ebenfalls vorzugsweise vor
dem Waschen und Lyophilisieren neutralisiert. Ein gegenwärtig bevorzugter
Neutralisierungspuffer ist ein 200-mM-Natriumphosphat-Puffer pH
7,0. Um die Matrix zu neutralisieren, lässt man die Matrix vorzugsweise zunächst im
Anschluss an eine Wärmebehandlung
abkühlen,
das saure, wässrige
Medium (beispielsweise 0,1 % Essigsäure) wird dann entfernt und
mit Neutralisierungspuffer ersetzt und die Matrix für ungefähr 30 Mi nuten geschüttelt. Der
Neutralisierungspuffer kann dann entfernt und die Matrix gewaschen
und lyophilisiert werden.
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Die
Matrix kann ebenfalls zur Entfernung kontaminierender Schwermetalle
behandelt werden, wie beispielsweise durch Exponieren der Matrix
gegenüber
einem Metallionenchelator. Beispielsweise kann im Anschluss an eine
Wärmebehandlung
mit 0,1 % Essigsäure
die Matrix in einem Neutralisierungspuffer, der Natriumethylendiamintetraessigsäure (EDTA)
enthält,
beispielsweise 200 mM Natriumphosphat, 5 mM EDTA, pH 7,0, neutralisiert
werden. 5 mM EDTA stellt einen ungefähr 100fachen molaren Überschuss
von Chelator gegenüber
rückständigen Schwermetallen
bereit, die in den meisten bis jetzt getesteten kontaminierten Matrices vorliegen.
Ein anschließendes
Waschen der Matrix im Anschluss an die Neutralisierung scheint den
Großteil der
EDTA zu entfernen. Eine EDTA-Behandlung von Matrixteilchen reduziert
den restlichen Schwermetallgehalt aller getesteten Metalle (Sb,
As, Be, Cd, Cr, Cu, Co, Pb, Hg, Ni, Se, Ag, Zn, Ti) auf weniger
als ungefähr 1
ppm. Bioassays mit EDTA-behandelten
Matrices zeigen, dass eine Behandlung mit dem Metallionenchelator die
Knochen-induzierende Aktivität
nicht hemmt.
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Die
Collagenmatrixmaterialien nehmen vorzugsweise die Form eines feinen
Pulvers ein, das in Wasser unlöslich
ist, das nicht-adhärente
Teilchen umfasst. Sie kann einfach durch Packen in das Volumen angewendet
werden, in dem neues Knochenwachstum und verzögerte Freisetzung erwünscht ist,
am Ort gehalten durch das umgebende Gewebe. Alternativ kann das
Pulver beispielsweise in eine Gelatine- oder Polymilchsäureumhüllung eingekapselt
werden, die vom Körper
leicht absorbiert wird. Das Pulver kann zu einem Volumen einer vorgegebenen
Dimension ausgeformt und in dieser Form durch Festhalten der Teilchen
unter Verwendung beispielsweise von löslichem Spezies-biokompatiblen
Collagen gehalten werden. Das Material kann ebenfalls zu Folien-,
Stab-, Kügelchen-
oder anderen makroskopischen Formen ausgebildet werden.
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D. Synthetische Matrices
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Als
Alternative zu einer Matrix aus natürlicher Quelle oder als Ergänzung, die
in Kombination mit einer Matrix aus natürlicher Quelle verwendet werden
kann, kann eine geeignete Matrix ebenfalls de novo formuliert werden,
unter Verwendung eines oder mehrerer Materialien, die zur Erzeugung
einer dreidimensionalen Gerüststruktur
dienen, die gebildet oder geformt werden können, um Dimensionen des erwünschten
Ersatz-Gewebes einzunehmen. Vorzugsweise umfasst die Matrix ebenfalls
Reste, die vom selben Gewebstyp wie das zu induzierende Gewebe abgeleitet
und/oder charakteristisch oder für
dieses spezifisch sind. In einigen Fällen, wie bei der Ausbildung
von Gelenkknorpel auf einer subchondralen Knochenoberfläche, osteogenes
Protein in Kombination mit einer Matrix, die eine dreidimensionale
Gerüststruktur
definiert, ausreichend um die Anlagerung infiltrierender Zellen
zu ermöglichen
und zusammengesetzt aus einem nicht-mineralisierten Material, ausreichend
sein. Jedes oder eine Kombination von Materialien kann vorteilhaft
verwendet werden, einschließlich
ohne Beschränkung,
Collagen; Homopolymere oder Copolymere der Glycolsäure, Milchsäure und
Buttersäure,
einschleßlich
von Derivaten hiervon; und Keramiken, wie beispielsweise Hydroxyapatit,
Tricalciumphosphat und andere Calciumphosphate und Kombinationen
hiervon.
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Der
gewebsspezifische Bestandteil einer synthetischen Matrix kann in
einfacher Weise durch Devitalisieren eines allogenen oder xenogenen
Gewebes, wie oben beschrieben, und danach Pulverisieren oder in anderer
Weise mechanisches Abbauen der unlöslichen Matrix, die zurückbleibt,
gewonnen werden. Dieses teilchenförmige Material kann dann mit
ein oder mehreren strukturellen Materialien kombiniert werden, einschließlich solcher,
die hierin beschrieben sind. Alternativ können gewebsspezifische Bestandteile
weiter aus der behandelten Matrix unter Verwendung von Standard-Extraktionsverfahren
aufgereinigt werden, die in der Technik wohlcharakterisiert sind,
und unter Verwendung von Standard-Analyseverfahren kann das extrahierte Material
bei jedem Aufreinigungsschritt bezüglich seiner Gewebsspezifitäts-Fähigkeit
getestet werden. Für
beispielhafte Gewebsextraktionsprotokolle bzw. -vorschriften siehe
beispielsweise Sampath et al. (1987) Proc. Natl. Acad. Sci 87: 7599-7603
und
US 4968590 .
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Eine
synthetische Matrix kann erwünscht
sein, wenn beispielsweise einer Ersatzknorpelbildung in einem existierenden
Gelenk erwünscht
ist, um beispielsweise einen Riss oder einen begrenzten oberflächlichen Defekt
des Gewebes zu korrigieren oder die Höhe der Gelenkknorpeloberfläche, die
aufgrund des Alters, einer Erkrankung oder einer Verletzung abgenutzt
ist, zu erhöhen.
Ein derartiges „Oberflächenerneuern" der Gelenknorpelschicht
kann unter Verwendung der Verfahren und Zusammensetzungen der vorliegenden
Erfindung durch, in einer Ausführungsform,
Behandeln einer Folie aus allogenem oder xenogenem Gelenkknorpelgewebe,
wie hierin beschrieben, Beschichten der sich ergebenden Matrix mit
osteogenem Protein, Aufrollen der formulierten Vorrichtung, so dass
sie in das Gelenk unter Verwendung orthoskopisch-chirurgischer Standardtechniken
eingebracht werden kann und, wenn es einmal am Ort befindlich ist,
Entrollen der Vorrichtung als eine Schicht auf der Gelenkknochenoberfläche erreicht
werden.
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In
einer weiteren Ausführungsform
wird die Vorrichtung als Paste oder injizierbare gelartige Substanz formuliert,
die auf die Gelenkknochenoberfläche
in einem Gelenk injiziert werden kann, unter Verwendung orthoskopisch-chirurgischer
Standardtechniken. In dieser Ausführungsform kann die Formulierung
eine pulverisierte oder in andere Weise mechanisch abgebaute Vorrichtung
umfassen, die sowohl Matrix als auch osteogenes Protein umfasst
und zusätzlich
ein oder mehrere Bestandteile, die dazu dienen, die Teilchen in
einer pastenartigen oder gelartigen Substanz zu binden. Bindende
Materialien, die in der Technik wohlcharakterisiert sind, schließen beispielsweise
Carboxymethylcellulose, Glycerol, Polyethylenglycol und dergleichen
ein. Alternativ kann die Vorrichtung osteogenes Protein, dispergiert
in einer synthetischen Matrix, umfassen, die die erwünschten
physikalischen Eigenschaften bereitstellt.
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Als
Beispiel ist eine synthetische Matrix mit einer Gewebsspezifität für Knorpel
und Knochen in WO91/18558 (veröffentlicht
am 21. Dezember 1991) beschrieben. Kurz gesagt, umfasst die Matrix
ein poröses vernetztes
Strukturpolymer aus biokompatiblem, biodegradierbarem Collagen und
geeignete, gewebsspezifische Glycosaminoglycane als gewebsspezifische
Zellanlagerungsfaktoren. Collagen, das aus mehreren Quellen abgeleitet
ist, kann verwendet werden, einschließlich von unlöslichem
Collagen, säurelöslichem
Collagen, Collagen, das in neutralen oder basischen wässrigen
Lösungen
löslich
ist, ebenso wie solche Collagene, die kommerziell erhältlich sind.
-
Glycosaminoglycane
(GAGs) oder Mucopolysaccharide sind Hexosamin-enthaltende Polysaccharide tierischen
Ursprungs, die eine gewebsspezifische Verteilung aufweisen und deswegen
dazu verwendet werden können,
die Bestimmung der Gewebsspezifität der Morphogen-stimulierten
differenzierenden Zellen zu unterstützen. Eine Reaktion mit den
GAGs wird ebenfalls Collagen mit anderen wertvollen Eigenschaften
bereitstellen, d. h. ein Unvermögen,
eine Immunreaktion (Fremdkörperreaktion)
aus einem Tierwirt hervorzurufen.
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Chemisch
gesehen, werden die GAGs aus Resten von Hexosaminen hergestellt,
die glycosidisch gebunden und in einer mehr oder weniger regelmäßigen Art
und Weise entweder mit Hexouronsäure-
oder Hexose-Komponenten alternieren (siehe beispielsweise Dodgson
et al. in „Carbohydrate
Metabolism and its Disorders",
Dickens et al., Hsg., Bd. 1, Academic Press (1968)). Nützliche
GAGs schließen
Hyaluronsäure,
Heparin, Heparinsulfat, Chondroitin-6-sulfat, Chondroitin-4-sulfat, Dermatansulfat
und Keratinsulfat ein. Andere GAGs können ebenfalls zur Ausbildung
der hierin beschriebenen Matrix verwendet werden, und der Fachmann
auf dem Gebiet wird andere geeignete GAGs kennen oder in der Lage
sein, diese sicherzustellen, indem er nicht mehr als Routineexperimente
anwendet. Für
eine ausführlichere
Beschreibung von Mucopolysacchariden siehe Aspinall, „Polysaccharides", Pergamon Press,
Oxford (1970).
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Das
Collagen kann mit einem GAG in einer wässrigen, sauren Lösung umgesetzt
werden, vorzugsweise in verdünnten
Essigsäure-Lösungen.
Durch Zusetzen des GAG tropfenweise in die wässrige Collagen-Dispersion
bilden sich Co-Präzipitate
von wirren Collagen-Fibrillen, die mit GAG beschichtet sind. Diese wirre
Fasermasse kann dann zur Bildung einer homogenen Dispersion feiner
Fasern homogenisiert und dann filtriert und getrocknet werden.
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Die
Unlöslichkeit
der Collagen-GAG-Produkte kann bis auf den erwünschten Grad durch covalentes Vernetzen
dieser Materialien erhöht
werden, was ebenfalls zur Erhöhung
der Beständigkeit
gegenüber
einer Resorption dieser Materialien dient. Im Allgemeinen ist jedes
covalente Vernetzungsverfahren, das zum Vernetzen von Collagen geeignet
ist, ebenfalls zum Vernetzen dieser Verbundmaterialien geeignet,
obwohl ein Vernetzen durch einen dehydrothermischen Prozess bevorzugt
wird.
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Wenn
sie getrocknet sind, sind die vernetzten Partikel im Wesentlichen
kugelförmig
mit Durchmessern von ungefähr
500 µm.
Eine Rasterelektronenmikroskopie zeigt Poren von ungefähr 200 µm auf der
Oberfläche und
50 µm
im Inneren. Das Innere besteht aus faserartigen und folienartigen
Strukturen, die Oberflächen
zur Zellanlagerung bereitstellen. Die Leerräume sind miteinander verbunden
und stellen einen Zugang zu den Zellen durch den gesamten Innenraum
des Teilchens bereit. Das Material scheint aus einem Leervolumen
von ungefähr
99,5 % zu bestehend, was das Material bezüglich der potentiellen Zellmasse,
die pro Gramm Mikroträger
gezüchtet
werden kann, sehr effizient macht.
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Eine
weitere nützliche
synthetische Matrix ist eine, die aus einem biokompatiblen, in vivo
biodegradierbaren synthetischen Polymer formuliert wurde, wie beispielsweise
solche, die aus Glycolsäure,
Milchsäure und/oder
Buttersäure
gebildet sind, einschließlich
von Copolymeren und Derivaten hiervon. Diese Polymere sind in der
Technik wohlbeschrieben und sind kommerziell erhältlich. Beispielsweise sind
50:50-Gemische von Poly D, L-Lactid:Glycolid kommerziell von Boehringer
Ingelheim (beispielsweise RG503, RG506, RG502H und RG503H) und von
Birmingham Polymers erhältlich
(beispielsweise Lactel). Zusätzlich
können
Polymere, die 80 % Polylactid/20 % Glycosid oder Poly3-Hydroxybuttersäure enthalten,
von PolySciences Inc. bezogen werden. Die Polymerzusammensetzungen
werden im Allgemeinen in teilchenförmiger Form bezogen, und die
osteogenen Vorrichtungen werden vorzugsweise unter wässrigen
Bedingungen in Kombination mit einem organischen Lösungsmittel
hergestellt (beispielsweise in einer Ethanol-trifluoressigsäure-Lösung, ETOH/TFA).
Zusätzlich
kann man die Morphologie der teilchenförmigen Polymerzusammensetzungen
beispielsweise zur Erhöhung
der Porosität
unter Verwendung irgendeiner von mehreren speziellen Lösungsmittelbehandlungen,
die in der Technik bekannt sind, verändern.
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III. Herstellung der knochenbildenden
Vorrichtung
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Die
wie oben dargelegten Proteine aus natürlicher Quelle sowie die rekombinanten
Proteine ebenso wie andere Konstrukte können kombiniert und in einer
geeigneten Matrixzubereitung dispergiert werden, unter Verwendung
jedes der hier und/oder in
US
5 266 683 beschriebenen Verfahrens.
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Typischerweise
wird das knochenbildende Protein in einem geeigneten Lösungsmittel
gelöst
und mit der Matrix kombiniert. Die Bestandteile lässt man
sich verbinden. Typischerweise wird das kombinierte Material danach
lyophilisiert, mit dem Ergebnis, dass das knochenbildende Protein
auf den Oberflächen
der Matrix abgelagert oder an diese adsorbiert ist. Nützliche
solubilisierende Lösungsmittel
schließen
ohne Einschränkung
eine Ethanol/Trifluoressigsäure-Lösung (beispielsweise
47,5 EtOH/0,01 % TFA); eine Acetonitril/TFA-Lösung; Ethanol; Ethanol in Wasser;
oder wässrige
Puffer ein. Formulierungen in einem sauren Puffer können die
Adsorption von OP-1 an die Matrixoberfläche erleichtern. Für die Vorrichtungen
der Erfindung ist eine nützliche
Formulierungsvorschrift eine Inkubation der Matrix und des osteogenen
bzw. knochenbildenden Proteins in einer Ethanol/TFA-Lösung (beispielsweise 30-50
% EtOH/0,01-0,1 % TFA) für
24 Stunden, gefolgt von Lyophilisation. Dieses Verfahren ist ausreichend,
um 70-90 % des Proteins an die Matrixoberfläche zu adsorbieren oder auf
diese auszufällen.
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Die
Menge des osteogenen Proteins, die verwendet wird, hängt von
der Größe der zu
verwendenden Vorrichtung und von der speziellen Aktivität bzw. Wirksamkeit
des osteogenen Proteins ab. Größere Mengen können für große Implantate
verwendet werden. Klinische Zubereitungen für große Knochendefekte umfassen gegenwärtig ungefähr 2,5 mg
osteogenes Protein pro g Collagenmatrix.
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1. Ethanoltrifluoressigsäure-Lyophilisation
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In
diesem Verfahren wird das osteogene Protein in einer Ethanoltrifluoressigsäure-Lösung solubilisiert (47,5
% EtOH/0,01 % TFA) und dem Trägermaterial
zugesetzt. Die Aufschlämmung
wird vermischt und dann lyophilisiert. Dieses Verfahren wird gegenwärtig bevorzugt.
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2. Acetonitriltrifluoressigsäure-Lyophilisation
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Dies
ist eine Variante des obigen Verfahrens, die eine Acetonitriltrifluoressigsäure-(ACN/TFA)-Lösung zum
Solubilisieren des osteogenen Proteins verwendet, das dann dem Trägermaterial
hinzugefügt
wird. Die Proben werden viele Male kräftig gewirbelt und danach lyophilisiert.
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3. Ethanol-Ausfällung
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Die
Matrix wird dem osteogenen Protein zugesetzt, das in Guanidin-HCl
gelöst
wurde. Proben werden gevortext, bei einer niedrigen Temperatur (beispielsweise
4° C) inkubiert
und erneut gevortext. Kalter absoluter Ethanol (5 Volumina) wird
dem Gemisch zugesetzt, das dann gerührt und inkubiert wird, vorzugsweise
für 30 Minuten
bei –20° C. Nach
Zentrifugation (Mikrofuge, Hochgeschwindigkeit) wird der Überstand
verworfen. Die rekonstituierte Matrix wird zweimal mit kaltem konzentrierten
Ethanol in Wasser (85 % EtOH) gewaschen und danach lyophilisiert.
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4. Urea-Lyophilisation
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Für solche
osteogenen Proteine, die in Urea-Puffer hergestellt werden, wird
das Protein mit dem Matrixmaterial gemischt, viele Male gewirbelt
bzw. gevortext, und dann lyophilisiert. Das lyophilisierte Material kann
dann „wie
es ist" für Implantate
verwendet werden.
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5. Puffer-Lyophilisation
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Osteogene
Proteinzubereitungen in einem physiologischen Puffer können ebenfalls
mit der Matrix gewirbelt und lyophilisiert werden, um osteogen aktive
Zubereitungen zu erzeugen.
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Überdies
können
die hierin beschriebenen Verfahren dazu verwendet werden, andere
aktive therapeutische Arzneistoffe, Hormone und verschiedene bioaktive
Spezies an der Matrix für
verzögerte
Freisetzungszwecke zu adsorbieren. Beispielsweise können zusätzlich zu
osteogenen Proteinen verschiedene Wachstumsfaktoren, Hormone, Enzyme,
therapeutische Zusammensetzungen, Antibiotika oder andere bioaktive
Mittel an ein Substrat adsorbier oder in dieses imprägniert werden,
und über
die Zeit hinweg freigesetzt werden, wenn es implantiert ist und
die Matrix langsam absorbiert wird. Somit können verschiedene bekannte
Wachstumsfaktoren, wie beispielsweise EGF, PDGF, IGF, FGF, TGF-α und TGF-β in vivo
freigesetzt werden. Die Matrix kann ebenfalls verwendet werden,
chemotherapeutische Mittel, Insulin, Enzyme, Enzym-Inhibitoren oder chemotaktisch-chemoattractans
Faktoren freizusetzen.
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IV. Sterilisation
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Im
Anschluss an die Formulierung werden die sich ergebenden osteogenen
Vorrichtungen durch Exposition gegenüber ionisierender Strahlung
sterilisiert, beispielsweise durch Exposition gegenüber einem
Elektronenstrahl oder gegenüber
Gammastrahlung. Weil energiereiche Sauerstoffionen und Radikale
aus Sauerstoffatomen erzeugt werden können, die mit der Vorrichtung
in Verbindung stehen, sollte Restluft aus der Vorrichtung vor der
Bestrahlung entfernt werden.
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Jegliche
Form der Verpackung kann verwendet werden, um die osteogene Vorrichtung
der Erfindung aufzunehmen, vorausgesetzt, dass die Verpackung mit
dem Sterilisationsprozess und der Aufrechterhaltung der Sterilität unter
Speicherbedingungen kompatibel ist. Verschlossene Vials werden vorzugsweise
dazu verwendet, die Vorrichtungen der Erfindung zu verpacken.
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Eine
Sterilisation wird routinemäßig durchgeführt, nachdem
die Vorrichtung in einem Vial verschlossen wurde. Im gegenwärtig bevorzugten
Ansatz wird die Luft aus dem Vial mittels eines Vakuums vor dem
Verschließen
evakuiert. Als zusätzliche
Vorsorge jedoch kann das evakuierte Vial mit Inertgas befüllt werden,
beispielsweise Helium, Neon, Argon oder Stickstoff, bevor es verschlossen
wird. Alternativ kann das Vial einfach mit einem Inertgas vor dem
Verschließen
gespült
werden.
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Die
verschlossenen Vorrichtungen werden anschließend durch Exposition gegenüber beispielsweise einem
Elektronenstrahl oder Gammabestrahlung terminal sterilisiert. Die
Vorrichtungen können
während
der Herstellung sterilisiert werden, d. h. als integraler Schritt
im Herstellungsprozess, oder alternativ können die Vorrichtungen, wenn
sie einmal hergestellt sind, an kommerzielle Sterilisierungsdienste
zur Bestrahlung geschickt werden, beispielsweise Isomedix (Northboro,
MA) oder RTI-Process Technology (Rockaway, NJ).
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Die
Vorrichtungen der Erfindung werden typischerweise mit einer Dosis
bestrahlt, die ausreichend ist, um ein Sterilitätssicherheitsniveau von ungefähr 10–6 bereitzustellen,
wie es von der Federal Drug Administration zum Sterilisieren biomechanischer
Vorrichtungen gefordert wird. Die tatsächlichen Dosierungen, die zum Sterilisieren
einer speziellen Vorrichtung notwendig sind, können in einfacher Weise durch
Konsultieren des Referenztextes bestimmt werden „Association for the Advancement
of Medical Instrumentation Guidelines", veröffentlicht 1992. Die Richtlinien
werden darin zur Bestimmung der Strahlungsdosis bereitgestellt,
die notwendig ist, um ein vorgegebenes Sterilitätssicherheitsniveau für eine spezielle
Biobelastung der Vorrichtung zu erreichen. Dosierungen zum Sterilisieren
von Vorrichtungen der Erfindung liegen vorzugsweise innerhalb des
Bereichs von ungefähr
0,5 bis ungefähr
4,0 Megarad und liegen am meisten bevorzugt im Bereich von ungefähr 2,5 bis
ungefähr
3,5 Megarad.
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Beispiele
-
Die
Mittel zur Herstellung und Verwendung der osteogenen Vorrichtungen
der Erfindung ebenso wie andere Materialaspekte, die die Natur und
Nützlichkeit
dieser Zusammensetzungen betreffen, einschließlich wie diese herzustellen
und wie der beanspruchte Gegenstand zu verwenden ist, werden durch
das Nachfolgende besser verständlich
werden, das die beste Art und Weise darstellt, die gegenwärtig zur
Ausübung
der Erfindung ins Auge gefasst wird. Es wird klar sein, dass die
Erfindung nicht auf derartige beispielhafte Arbeiten beschränkt ist
oder auf die speziellen Details, die in diesen Beispielen dargelegt
sind.
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Beispiel 1: Bioaktivität einer
terminal sterilisierten osteogenen Vorrichtung, die OP-1 und Rindercollagen-Trägermaterial
umfasst.
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Demineralisierte,
Guanidin-extrahierte Rindermatrix wurde mit zunehmenden Mengen OP-1
unter Verwendung des hierin beschriebenen Ethanol/TFA-Protokolls
formuliert. Kurz gesagt, wurde OP-1, solubilisiert in Ethanol/TFA,
mit Rindercollagen-Trägermatrixmaterial
für 3 Stunden
inkubiert. Das Gemisch wurde als eine OP-1-Matrixaufschlämmung eingefroren
und unter Vakuum getrocknet. Nach der Formulierung wurde jede Vorrichtung
auf Glas-Vials übertragen
und Wasser wurde zu einigen der Vorrichtungen hinzugefügt. Danach wurden
die Vorrichtungen mit Helium für
5 Minuten vor dem Versiegeln gespült. Die Vials wurden mit Kunststoffsepta
verschlossen und versiegelt. Die Proben wurden mit 2,5 Megarad Gammastrahlung
unter einer der nachfolgenden Bedingungen bestrahlt: trocken auf
Trockeneis, nass auf Trockeneis, trocken bei Raumtemperatur.
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Die
sich ergebenden Vorrichtungen wurden bezüglich ihres knochenproduzierenden
Potentials im subkutanen Rattenassay evaluiert. Die in vivo Knocheninduktion
wurde wie von Sampath et al. (siehe oben) beschrieben untersucht.
Kurz gesagt, wurden terminal sterilisierte Vorrichtungen subkutan
in Empfängerratten unter
Ether-Anästhesie
implantiert. Männliche
Long-Evans-Ratten
im Alter von 28-32 Tagen wurden verwendet. Ein vertikaler Einschnitt
(1 cm) wurde unter sterilen Bedingungen in der Haut oberhalb der
Thoraxregion durchgeführt
und eine Tasche durch stumpfe Dissektion hergestellt. Ungefähr 25 mg
der Testvorrichtung wurden tief in die Tasche implantiert und der
Einschnitt mit einem metallischen Hautclip geschlossen. Der Implantationstag
wurde als Tag Null des Experimentes bezeichnet. Die Implantate wurden
am Tag 12 entfernt. Die heterotrope Stelle ermöglicht die Studie einer Knocheninduktion
ohne möglicher
Zweideutigkeiten, die sich aus der Verwendung orthotroper Stellen
ergeben.
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Die
knocheninduzierende Aktivität
wurde biochemisch mittels eines alkalischen Phosphatase-Assays und des Calcium-Gehaltes
des Implantats am Tag 12 bestimmt. Die Alkalische-Phosphatase-Aktivität wurde spektrophotometrisch
nach der Homogenisierung des Implantats bestimmt. Die Implantate,
die keine Knochenentwicklung durch histologische Ermittlung zeigten,
weisen eine geringe oder keine alkalische Phosphatase-Aktivität unter
diesen Assay-Bedingungen
auf. Das Assay ist zur Quantifizierung und zur Gewinnung einer Einschätzung der
Knochenbildung, rasch nachdem die Implantate aus der Ratte entfernt
wurden, von Nutzen. Der Calcium-Gehalt ist andererseits zur Menge
des Knochens, die im Implantat gebildet wird, proportional. Die
Knochenbildung wird deswegen durch Bestimmung des Calcium-Gehaltes des Implantats
am Tag 12 in Ratten berechnet.
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Erfolgreiche
Implantate sind insofern charakterisiert, als sie einen kontrollierten
Fortschritt durch die Stadien der proteininduzierten Ersatzknochenentwicklung
zeigen, einschließlich:
(1) eine vorübergehende
Infiltration durch polymorphkernige Leukozyten am Tag 1; (2) mesenchymale
Zellmigration und Proliferation an den Tagen 2 und 3; (3) Auftreten
von Knorpelzellen am Tag 5 und 6; (4) Knorpelmatrixbildung am Tag
7; (5) Knorpelkalzifikation am Tag 8; (6) vaskuläre Invasion, Auftreten von
Osteoblasten und Bildung von neuem Knochen an den Tagen 9 und 10;
(7) Auftreten von Osteoklasten, Knochenumformung und Auflösung der
implantierten Matrix an den Tagen 12 bis 18; und (8) hämatopoietische
Knochenmarksdifferenzierung in den Ossikeln am Tag 21.
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Ein
histologischer Schnitt und eine Färbung wurden durchgeführt, um
den Umfang der Osteogenese in den Implantaten zu bestimmen. Die
Implantate wurden in Bor-Lösung
fixiert, in Paraffin eingebettet und in 6-8 µm Schnitte geschnitten. Eine
Anfärbung
mit Toluidin-Blau oder Hämotoxylin/Eosin
zeigt klar die letztendliche Entwicklung von Ersatzknochen. 12-Tages-Implantate
sind üblicherweise
ausreichend, um zu bestimmen, ob die Implantate neu induzierten
Knochen enthalten. Die Ergebnisse der Assays werden in den Tabelle 1
bis 4 unten zusammengefasst.
-
Tabelle
1: Vorrichtung, formuliert ohne OP-1/25 mg Collagen.
-
Tabelle
2: Vorrichtung, formuliert mit 500 ng OP-1/25
mg Collagenmatrix.
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Tabelle
3: Vorrichtung formuliert mit 100 ng OP-1/25
mg Collagenmatrix.
-
Tabelle
4: Vorrichtung formuliert mit 2500 ng OP-1/25
mg Collagenmatrix.
-
-
Die
in den Tabellen 1 bis 4 dargelegten Daten zeigen, dass die osteogene
Vorrichtung durch Gammastrahlung sterilisiert werden kann, wie es
durch eine Beibehaltung der biologischen Aktivität der OP-1-enthaltenden Vorrichtungen
bewiesen werden konnte. Eine Abnahme des osteogenen Potentials war
in einigen Gruppen ersichtlich. Im Allgemeinen wurde die höchste Beibehaltung
der Aktivität
in den nassen Proben erwähnt,
die auf Trockeneis bestrahlt wurden.
-
Beispiel 2: Alternative
Verfahren zur Entfernung von Luft aus den osteogenen Vorrichtungen
-
Beispiel
1 zeigt, dass unter speziellen Umständen eine Gammastrahlung die
Bioaktivität
der bestrahlten Vorrichtung reduzieren kann. Diese Ergebnisse können sich
aus einer unvollständigen
Entfernung von Luft aus den Vorrichtungen vor der Bestrahlung ergeben.
In einem Versuch, die Reduktion der Bioaktivität zu minimieren, wurden verschiedene
Ansätze
verwendet, um Luft aus den Vorrichtungen vor der Bestrahlung zu
entfernen.
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In
einem ersten Verfahren wurde die Vorrichtung, die die Vials enthielt,
auf weniger als 100 µm
Hg unter Verwendung eines Lyophilisators und unter Halten der Vials
unter diesen Bedingungen für
5 Minuten vor dem Versiegeln evakuiert. In einem zweiten Verfahren
wurde die Vorrichtung, die die Vials enthielt, auf weniger als 100 µm Hg in
einem Lyophilisator evakuiert, und indem die Proben für 5 Minuten
unter diesen Bedingungen gehalten wurden, und danach wurden die
Vials mit Helium für
2 Minuten vor dem Versiegeln gespült. Die sich ergebenden Proben
wurden mit 2,5 Megarad Gammastrahlung bestrahlt und anschließend bezüglich ihrer
biologischen Aktivität
unter Verwendung der wie in Beispiel 1 beschriebenen subkutanen
Rattenassays analysiert. Die Ergebnisse sind in Tabelle 5 zusammengefasst.
-
Eine
Schädigung
des Trägermatrixmaterials
wurde durch Extrahieren der Matrix mit PBS untersucht, und die Absorption
der sich ergebenden Lösung
wurden gemessen, um die Menge des solubilisierten Proteins zu bestimmen.
Ausgewählte
Extrakte wurden bezüglich
ihrer Aminosäure-Zusammensetzung
analysiert, was nahelegte, dass die solubilisierten Proteine aus Collagen
abgeleitet waren, und repräsentierten
zwischen 1-2 % des Ausgangsträgermatrixmaterials. Tabelle
5: Effekt unterschiedlicher Ansätze
zur Entfernung von Luft aus den Vorrichtungen vor der Strahlung.
- 1Alle Vorrichtungen
außer
der Kontrolle wurden mit 2,5 Megarad Gammastrahlung sterilisiert
-
Die
Ergebnisse zeigen, dass die auf Trockeneis nach dem Spülen mit
Helium bestrahlten Vorrichtungen den höchsten Bioaktivitätsgrad beibehielten.
Die Ergebnisse zeigen jedoch, dass die Vorrichtungen, die unter
Vakuum bei Raumtemperatur bestrahlt wurden, ebenfalls signifikante
Bioaktivitätsniveaus
zeigen.
-
Beispiel 3: Reproduzierbarkeit
terminal sterilisierter Vorrichtungen
-
Fünf Chargen
von Vorrichtungen wurden unter Verwendung des Standardformulierungsprotokolls
hergestellt. Kurz gesagt, wurde OP-1, solubilisiert in 47,5 % Ethanol/0,01
% TFA mit Rindercollagen-Trägermatrixmaterial
für 3 Stunden
inkubiert, das Gemisch wurde als eine OP-1/Matrixaufschlämmung eingefroren
und unter einem Vakuum getrocknet. Nach der Formulierung wurde jede
Vorrichtung auf Glasserum-Vials übertragen,
wobei die Vials unter Vakuum versiegelt und mit 2,5-3,0 Megarad
Gammastrahlung sterilisiert wurden. Alle Vorrichtungen wurden bei
4° C in
Glasformulierungsgefäßen formuliert.
Die Ergebnisse, die den Umfang der Bindung von OP-1 an die Matrices
und die Wiedergewinnung von OP-1 aus bestrahlten und nicht-bestrahlten
Vorrichtungen zeigen, sind in Tabelle 6 angegeben.
-
Die
Menge an OP-1, die in Lösung
nach 3 Stunden Inkubation zurückbliebt
(vor einer Lyophilisation der Vorrichtung), war vom Verhältnis von
OP-1 zu Trägermatrix,
die in der Formulierung verwendet wurde, abhängig; je höher die Konzentration von OP-1
desto kleiner die Fraktion von OP-1, die an die Matrix gebunden war.
Wenn 2,5 mg OP-1 mit 1 g Matrix formuliert wurden, das Verhältnis, das
zur Formulierung einer Vorrichtung für die klinischen Tests verwendet
wurde, wurden zwischen 53 und 64 % des OP-1 nach dreistündiger Inkubation
an die Matrix gebunden. Die Menge an OP-1, die aus der Vorrichtung
vor und nach der Sterilisation wiedergewonnen wurde, ist von Charge
zu Charge der Vorrichtung konsistent, was erneut die Reproduzierbarkeit
einer Vorrichtungs-Produktion zeigt. Tabelle
6: Vorrichtung, die mit OP-1 formuliert ist.
- 1Proben jeder der
Vorrichtungen wurden mit 8 M Urea, 0,3 % Tween 80, 0,1 M NaCl und
50 mM Tris, pH 8,0 für
30 Minuten bei Raumtemperatur extrahiert. Teilmengen der Extrakte
wurden bezüglich
des OP-1-Gehalts unter Verwendung einer HPLC analysiert.
-
Die
in den Beispielen 1 bis 2 dargelegten Daten legen nahe, dass unter
bestimmten Bedingungen eine Bestrahlung die biologische Wirksamkeit
der Vorrichtung senken kann. Diese Experimente wurden ausgedehnt,
um Vorrichtungen auszuwerten, die bei höheren Gewichtsverhältnissen
von OP-1 an Collagenmatrix-Trägermaterial
formuliert wurden. Die Effekte der Bestrahlung auf die biologische
Aktivität
der formulierten Vorrichtungen wurden im Rattensubkutanen Assay
evaluiert. Diese Vorrichtungen wurden mit Matrix verdünnt, insbesondere
wurde bestrahlte Vorrichtung mit bestrahlter Matrix und nicht-bestrahlte
Vorrichtung mit nicht-bestrahlter Matrix verdünnt, so dass 3,12 mg OP-1 und
25 mg Matrix in die Ratten implantiert wurden. Die Vorrichtungen
wurden verdünnt,
um eine Sättigung
der Assays zu vermeiden. Die Ergebnisse jedes der Assays sind in
Tabelle 7 dargestellt. Kein signifikanter Un terschied in der biologischen
Aktivität
bestrahlter und nicht-bestrahlter Vorrichtung wurde beobachtet. Tabelle
7: Biologische Wirksamkeit einer bestrahlten und nicht-bestrahlten
Vorrichtung.
- 1Die bestrahlten
OP-Vorrichtungen wurden mit bestrahlter Matrix derart verdünnt, dass
3,12 µg
OP-1 und 25 mg Matrix implantiert wurden. Die nicht-bestrahlte Vorrichtung
wurde mit nicht-bestrahlter Matrix verdünnt. Diese Proben wurden in
den subkutanen Rattenassays evaluiert. Die Anzahl von Proben pro
Assay ist in Klammern angegeben.
- 2Die Histologieergebnisse sind als Anzahl
von Implantaten mit histologischer Evidenz einer Knochenbildung/Gesamtanzahl
von Implantaten, die evaluiert wird, präsentiert.
-
Beispiel 4: Verdünnung von
Formulierungen mit zusätzlichem
Trägermaterial.
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Um
weiterhin jegliche Veränderungen
der biologischen Aktivität
der Vorrichtung zu bestimmen, die eine Bestrahlung begleitet, wurden
zusätzliche
Studien durchgeführt,
bei denen bestrahlte und nicht-bestrahlte Vorrichtungen mit bestrahlter
Matrix und nicht-bestrahlter Matrix verdünnt wurden, um endgültige Formulierungskonzentrationen
von 3,1 µg
OP-1/25 mg Matrix und 1,5 µg
OP-1/25 mg Matrix zu erzeugen.
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Die
Proben der bestrahlten und nicht-bestrahlten Vorrichtungen wurden
sowohl mit bestrahlter Matrix als auch mit nicht-bestrahlter Matrix
verdünnt.
Die Proben wurden unter Verwendung des subkutanen Rattenassays ausgewertet,
und die Ergebnisse sind in Tabelle 8 zusammengefasst. Die Daten
veranschaulichen erneut die biologische Wirksamkeit der bestrahlten
Vorrichtung.
-
Ein
zusätzliches
Verfahren zum Messen von Änderungen,
die eine Bestrahlung der Vorrichtung begleitet, bestand darin, OP-1
aus einer bestrahlten Vorrichtung zu eluieren und diese durch HPLC,
Immunblot und zelluläre
Assays zu analysieren. Die Ergebnisse zeigen, dass eine Bestrahlung
der Vorrichtung die Menge an OP-1 um 30-50 % senkt, die durch HPLC
eluiert und nachgewiesen wird. Fraktionen aus der HPLC wurden gesammelt
und durch Immunblot analysiert. Das nach-bestrahlte OP-1 eluiert
in derselben Position aus der HPLC wie die Vorbestrahlungs-Probe,
somit ist die Abnahme der Wiedergewinnung nicht auf eine Veränderung
der Elutionsposition von bestrahlter OP-1 zurückzuführen. Die Proben von Vorrichtungen
wurden ebenfalls mit 2 % SDS extrahiert und diese Extrakte durch
Immunblot und in einem zellulären
Assay analysiert. Auf Grundlage einer Immunblot-Analyse von OP-1,
eluiert aus einer Vorrichtung mit SDS vor und nach der Strahlung,
sieht das Proteinmuster der Immunblots vor und nach der Strahlung
im Wesentlichen gleich aus, was demonstriert, dass keine signifikante
physikalische Veränderung
des Großteils
des eluierten OP-1 im Anschluss an eine terminale Sterilisierung
vorhanden ist.
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Das
OP-1 aus zwei Chargen von Collagen-enthaltenden Vorrichtungen, Chargennummern POO2-3M13D1
(erste Vorrichtung) und POO2-4,SM13D4 (zweite Vorrichtung) wurde
mit 2 % SDS extrahiert. Diese Extrakte wurden in einem Rattenosteoblasten-angereicherten
Zellassay untersucht, wobei der Zusatz von OP-1 eine Zunahme der
Alkalische-Phosphatase-Aktivität verursacht
(
1). In beiden Fällen war die Aktivität der Extrakte
aus der bestrahlten Vorrichtung ungefähr 70 % der Extrakte aus nicht-bestrahlten
Kontrollen. Zusätzlich
wurde die Wiedergewinnung von OP-1 aus einer bestrahlten Vorrichtung
gegen eine nicht bestrahlte, wie durch HPLC analysiert, für die Vorrichtungs-Chargennummern
POO2-3M13D1 und POO2-4,5M13D4 jeweils als 75 % und 68 % analysiert. Tabelle
8: Biologische Wirksamkeit der Vorrichtungs-Chargennummer 1 vor
und nach der Bestrahlung.
- 1Die Vorrichtung wurde mit Matrix bis zu
den endgültigen
OP-1-Konzentrationen verdünnt,
die in dieser Tabelle dargelegt sind. Die Vorrichtung, die für dieses
Experiment verwendet wurde, Charge POO2-3,4M15D1, wurde mit 3,12
mg OP-1/g Matrix formuliert.
- 2Acht Replikate jeder Kombination wurden
im subkutanen Rattenassay evaluiert. Ein Anteil jedes Implantats wurde
zur histologischen Auswertung versandt und der Rest wurde zur Ca2+-Analyse
aufgearbeitet. Alle Implantate (64 von 64) zeigten einen histologischen
Beweis für
eine Knochenbildung.