DE69723335T2 - Verfahren und Gerät zur automatischen Konfigurierung eines Netzwerkknotens - Google Patents

Verfahren und Gerät zur automatischen Konfigurierung eines Netzwerkknotens Download PDF

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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B5/00Measuring for diagnostic purposes; Identification of persons
    • A61B5/0002Remote monitoring of patients using telemetry, e.g. transmission of vital signals via a communication network
    • A61B5/0015Remote monitoring of patients using telemetry, e.g. transmission of vital signals via a communication network characterised by features of the telemetry system
    • A61B5/0022Monitoring a patient using a global network, e.g. telephone networks, internet
    • GPHYSICS
    • G16INFORMATION AND COMMUNICATION TECHNOLOGY [ICT] SPECIALLY ADAPTED FOR SPECIFIC APPLICATION FIELDS
    • G16HHEALTHCARE INFORMATICS, i.e. INFORMATION AND COMMUNICATION TECHNOLOGY [ICT] SPECIALLY ADAPTED FOR THE HANDLING OR PROCESSING OF MEDICAL OR HEALTHCARE DATA
    • G16H40/00ICT specially adapted for the management or administration of healthcare resources or facilities; ICT specially adapted for the management or operation of medical equipment or devices
    • G16H40/60ICT specially adapted for the management or administration of healthcare resources or facilities; ICT specially adapted for the management or operation of medical equipment or devices for the operation of medical equipment or devices
    • G16H40/67ICT specially adapted for the management or administration of healthcare resources or facilities; ICT specially adapted for the management or operation of medical equipment or devices for the operation of medical equipment or devices for remote operation
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
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    • Y10S128/903Radio telemetry

Description

  • ERFINDUNGSGEBIET
  • Die vorliegende Erfindung betrifft Netzsysteme und insbesondere ein vernetztes tragbares Patientenüberwachungssystem zum Einsammeln, Speichern und Anzeigen von medizinischen Daten.
  • STAND DER TECHNIK
  • In Krankenhäusern und anderen Gesundheitsfürsorgeumgebungen ist es oft notwendig, verschiedene medizinische Daten im wesentlichen fortlaufend von einem Patienten einzusammeln und zu analysieren. Diese Daten können Elektrokardiogramm, Temperatur, Blutdruck, Atmung, Puls und andere Parameter umfassen.
  • Patientenüberwachungssysteme sind typischerweise in eine von zwei allgemeinen Kategorien eingestuft worden: Mehrfunktionsüberwachungs-, Aufzeichnungs- und -anzeigesysteme, die die gesamten gewünschten Daten verarbeiten und einsammeln aber sperrig sind und schwierig zu transportieren; und kleine tragbare Systeme die leicht zu transportieren sind aber weniger Arten von Daten verarbeiten und einsammeln und eins begrenzte Speicherfähigkeit aufweisen.
  • Das Bedürfnis nach Kontinuität der Dateneinsammlung und -anzeige ist am dringensten in Notlagen. Während eines Notfalles kann die Geschwindigkeit, mit der ein Patient von einem Krankenwagen in einen Notbehandlungssaal oder von einem Bett zu einem Operationssaal oder einer Intensivstation überführt wird die Überlebenschance des Patienten wesentlich beeinflußen. Es ist nicht nur wichtig, ein ähnliches Überwachungsniveau während des Transportes wie das während stationärer Anwendungen bereitgestellte bereitzustellen, sondern auch aus klinischer Sicht wünschenswert, eine im wesentlichen fortlaufende Überwachungsfähigkeit und Verfügbarkeit der Datenvorgeschichte bereitzustellen, die den Patienten begleitet.
  • Entsprechend den obigen Wünschen wird, Indern demselben Rechtsnachfolger wie die vorliegende Erfindung zugewiesenen US Patent 5,375,604 mit dem Titel TRANSPORTABLE MODULAR PATIENT MONITOR (Transportierbares Modulares Patientenüberwachungsgerät) ein transportierbares Patientenüberwachungssystem der Art mit mindestens zwei Anschaltestationen beschrieben, von denen sich jeweils eine an zwei geographisch getrennten Stellen befindet und die beide ein transportierbares Patientenüberwachungsgerät physikalisch und elektrisch unterstützen. Auch stellt jede Anschaltestation eine Verbindung mit einem Krankenhauskommunikationsnetz zur Übertragung von patientenbezogenen Daten zwischen dem tragbaren Überwachungsgerät und dem Netz bereit. In EP-A-0553 372 ist auch ein System mit einem tragbaren Patientenüberwachungsgerät und Anschaltestationen offenbart. Diese Anschaltestationen sind jedoch nicht über ein Kommunikationsnetz miteinander verbunden.
  • Obwohl das im Patent 604 beschriebene System eine enorme Verbesserung gegenüber dem Stand der Technik darstellt ist eine weitere Verbesserung wünschenswert. Beispielsweise ist jeder Patientenfürsorgebereich mit mindestens einem Knoten oder einem Verbindungspunkt zum Verbinden der Anschaltestation mit dem Krankenhausnetz ausgerüstet, um die Übertragung von patientenbezogenen Informationen zwischen diesen zuzulassen. Typischerweise ist auch eine zentrale Überwachungsoder Krankenschwesternstation (bzw. ein derartiger Arbeitsplatz) an den Knoten des Netzes angekoppelt, um einem Benutzer (einer Krankenschwester oder einem Arzt) die Überwachung des Patienten von einer entfernten Stelle aus zu erlauben.
  • Wenn ein Patientenüberwachungsgerät von einer Stelle in einem Krankenhaus zu einer anderen verlegt wird, indem seine Verbindung von einer Anschaltestation zu einer anderen übertragen wird, ist es wichtig, daß gewisse Aspekte seines Betriebes sich mit der Änderung seines physikalischen Standortes ändern. Dies trifft besonders auf netzbezogene Konfigurationsinformationen zu. Das herkömmliche Behandlungsverfahren von transportierten oder verlegten tragbaren Netzvorrichtungen besteht in der Neukonfigurierung der vernetzten Vorrichtung von Hand jedesmal wenn sie verlegt wird. Informationen wie beispielsweise ihre IP-(Internet Protocol) Adresse, die von Druckern, Netzservern usw. benutzt wird, werden von Hand durch einen Systemverwalter eingegeben, damit die tragbare vernetzte Vorrichtung ordnungsgemäß mit anderen an das Netz angeschlossenen Vorrichtungen kommunizieren kann.
  • In einer Krankenhausumgebung, in der die Krankenschwester den Patienten transportiert und das Überwachungsgerät mit dem Patienten verlegt, ist dies keine annehmbare Lösung. Es würde wertvolle Zeit verloren gehen, bei der Dateneingabe könnten leicht Fehler vorkommen und die Krankenschwester würde dadurch, daß sie sich zu einer kritischen Zeit mit der Ausrüstung anstatt dem Patienten befassen muß, frustriert werden.
  • Es wäre wünschenswert, eine vernetzte tragbare Vorrichtung zu besitzen, wobei die tragbare Vorrichtung leicht an einer Stelle vom Netz abgetrennt und an einer anderen Netzstelle wieder mit dem Netz verbunden werden kann, ohne Neukonfiguration der Vorrichtung von Hand mit den Netzinformationen der neuen Stelle zu erfordern.
  • Weiterhin wäre es wünschenswert, daß eine solche leichte Abtrennung von tragbaren Netzvorrichtungen auf einfache und kostengünstige Weise bereitgestellt werden könnte.
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein solches Netz für tragbare Vorrichtungen und insbesondere ein solches Netz für ein tragbares Patientenüberwachungssystem bereitzustellen.
  • BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • Überwachungsverfahren und -vorrichtung zum Erfassen, Verarbeiten und Anzeigen von überwachten Daten, beispielsweise von von mindestens einem Sensor zur Anbringung an einem Patienten erfaßten physiologischen Daten. Die Vorrichtung ist über mindestens zwei geographisch getrennte Überwachungsbereiche über ein Kommunikationsnetz mit mindestens einer Netzknotenverbindung in jedem der Bereiche verteilt. Ein erster Teil der Vorrichtung umfaßt ein tragbares Überwachungsgerät zum Empfangen und Verarbeiten von erfaßten Daten. Ein zweiter Teil der Vorrichtung enthält mindestens eine Überwachungsgerät-Anschaltestation in elektrischer Verbindung mit dem Kommunikationsnetz und befindlich in mindestens einem der zwei Überwachungsbereiche zur Übertragung der überwachten Daten zwischen dem tragbaren Überwachungsgerät und dem Kommunikationsnetz. Die Anschaltestation umfaßt ein Koppelmittel zum Erleichtern einer abtrennbaren Verkopplung zwischen dem tragbaren Überwachungsgerät mit der Anschaltestation; Signalübertragungsmittel zum Übertragen von patientenbezogenen Datensignalen zwischen dem tragbaren Überwachungsgerät und der Anschaltestation, wenn das tragbare Überwachungsgerät an die Anschaltestation angekoppelt ist; und ein an das Signalübertragungsmittel angekoppeltes Datenspeichermittel zum Speichern von netzbezogenen Informationen darin und Übertragen der netzbezogenen Informationen zum tragbaren Überwachungsgerät, wenn es an die Anschaltestation angekoppelt ist. In einer bevorzugten Ausführungsform ist das tragbare Überwachungsgerät ein tragbares Patientenüberwachungsgerät in einem vernetzten Patientenüberwachungssystem und die netzbezogenen Informationen umfassen ortsbezogene Adresseninformationen des Knotens und Kennzeichnung anderer mit diesem Knoten verbundenen Vorrichtungen sowie standortspezifische Überwachungsgerätebetriebsinformationen.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 zeigt in Blockschaltbildform ein entsprechend der vorliegenden Erfindung aufgebautes Patientenüberwachungssystem;
  • 2 zeigt eine isometrische Ansicht der in 1 gezeigten Anschaltestationsplattform und des Netzanschluß-Wandgehäuses;
  • 3 zeigt eine Explosionsansicht der in 2 dargestellten Anschaltestationsplattform; und
  • 4 zeigt in Funktions-Blockschaltbildform Teile des in 1 gezeigten Überwachungsgerätes und der Anschaltestation, aber in einer alternativen Ausführungsform zu der in 2 gezeigten.
  • AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER BEISPIELHAFTEN AUSFÜHRUNGSFORM
  • 1 zeigt ein vernetztes tragbares Überwachungssystem zum Verbinden eines tragbaren Überwachungsgerätes mit einem Netz entsprechend der vorliegenden Erfindung. In der beispielhaften Ausführungsform ist das vernetzte Überwachungssystem 100 ein tragbares Patientenüberwachungssystem mit einer Anschaltestation 111 zum Einschalten eines tragbaren Patientenüberwachungsgerätes an ein Krankenhaus-Patienteninformationskommunikationsnetz. Von einem tragbaren Überwachungsgerät 102 werden physiologische Datensignale von einer Mehrzahl (nicht besonders dargestellten) Sensoren erfaßt, die sowohl eingreifend als auch nichteingreifend wirkende Vorrichtungen umfassen können, zum Einsammeln von physiologischen Daten von einem Patienten. In der dargestellten Ausführungsform ist ein Grundadapter 104 in einem vom tragbaren Überwachungsgerät 102 abgesetzten Gehäuse zum Erfassen von z. B. EKG-, SpO2- und Temperaturdaten von einer Mehrzahl entsprechender mit dem Patienten verbundener Sensoren und Bereitstellen dieser Daten für das Überwachungsgerät 102 über ein einzelnes abtrennbares Kabel 106 bereitgestellt. Das tragbare Überwachungsgerät 102 zeigt typischerweise die physiologischen Daten an und überträgt auch patientenbezogene Datensignale zur Anschaltestation 111 über eine Verbindung 108 (der Fachmann wird verstehen, daß der Begriff "patientenbezogene Daten" so wie er hier benutzt wird sich auf die von den durch mit dem Adapter 104 verbundenen Sensoren erzeugten Signalen abgeleiteten verarbeiteten physiologischen Informationen sowie Signale zur Bereitstellung von Zustands-, Kennzeichnungs- und Steuerinformationen für andere Vorrichtungen im Überwachungssystem beziehen kann).
  • Die Anschaltestation 111 stellt Strom und Kommunikationsdienste für das tragbare Überwachungsgerät 102 während der Zeit, während der das Überwachungsgerät 102 an der Anschaltestation befestigt ist und in elektrischer Verbindung mit ihr steht. Wie ausführlich später beschrieben wird ermöglicht der Befestigungsmechanismus eine schnelle (sowohl mechanische als auch elektrische) Verbindung/Abtrennung des Überwachungsgerätes 102 von der Anschaltestation 111 für den Transport. Die Verbindung/Abtrennung wird vorzugsweise in einem einzigen Schritt erreicht, sodaß der Benutzer des Überwachungsgerätes 102 leicht „aufheben und mitnehmen" kann und es leicht und schnell von einem Netzverbindungsknoten an einer Stelle zu einem an einer anderen Stelle im Überwachungssystem transportieren kann, ohne irgendwelche einzelnen Kabel und Verbinder handzuhaben.
  • In der Ausführungsform der 1 enthält die Anschaltestation 111 zwei modulare Bestandteile. Der erste Bestandteil ist eine Anschaltestationsplattform 110. Das tragbare Überwachungsgerät 102 kann auf eine beliebige von mehreren Anschaltestationsplattformen 110 platziert werden, die typischerweise überall im Krankenhaus in verschiedenen Patientenfürsorgebereichen (Notbehandlungssaal, Intensivstationen, Herzstationen usw.) verteilt sind und beispielsweise in der Nähe des Bettes des Patienten oder am Bettgestell angebracht positioniert sind. Die Anschaltestationsplattform 110 bietet sowohl mechanische Halterung für das tragbare Überwachungsgerät 102 als auch elektrische Unterstützung, das heißt eine Verbindung 112 mit einer Quelle von Betriebsstrom und eine Verbindung 114 zur Übertragung erfaßter patientenbezogener Daten vom tragbaren Überwachungsgerät 102 zu anderen vernetzten Geräten. Die Verbindungen 112 und 114 sind typischerweise als Teil einer Strecke bzw. eines Kabels 115 enthalten.
  • Der zweite Bestandteil der Anschaltestation ist ein hier als Wandgehäuse 116 bezeichnetes Stromversorgungs- und Netzgehäuse 116 zur Herstellung der durch die Anschaltestationsplattform 110 bereitgestellten elektrischen Verbindungen. Das heißt das Wandgehäuse 11b stellt eine Betriebsstrom quelle für die Verbindung 112 bereit und ermöglicht die Übertragung der vom Überwachungsgerät 102 erfaßten patientenbezogenen Daten zu den anderen Vorrichtungen. Diese Übertragung kann beispielsweise eine Verbindung mit einer Sichtanzeige 118 in Bettnähe über eine direkte Verbindung 120 und eine Netzverbindung (einen Knoten) 122 zur Verbindung mit einem Fürsorgeeinheitsnetz 210 (Ortsnetz-LAN (Local Area Network)) umfassen. Der Knoten 122 ermöglicht die Übertragung der patientenbezogenen Daten zu anderen Vorrichtungen, die mit dem Netz an anderen der Netzknoten verbunden sind wie beispielsweise ein mit dem Netz verbundener intelligenter Arbeitsplatz 124 oder eine Zentralstation 126. Es sind zusätzliche direkte und Netzverbindungen für das Wandgehäuse 116 möglich, aber der Kürze halber nicht dargestellt.
  • In der Ausführungsform der 1 ist das Wandgehäuse 116 physikalisch in der Anschaltestation 111 enthalten. In einer in 2 dargestellten alternativen Ausführungsform wird das Wandgehäuse 116 als ein Stromversorgungs- und Netzgehäuse (PSN - Power Supply and Network) 216 bezeichnet, das physikalisch von der Anschaltestationsplattform 110 getrennt ist und über das Kabel 115 an die Anschaltestationsplattform 110 angekoppelt ist. In beiden Ausführungsformen sind die durch Wandgehäuse 116 und PSN 216 bereitgestellten Funktionen sehr ähnlich und man sollte das in der gesamten Beschreibung bedenken. In beiden Ausführungsformen stellt das Wandgehäuse 116 Strom für den Betrieb des Überwachungsgerätes 102 (und zum Aufladen eines Batteriesatzes 128 in dem Überwachungsgerät 102 oder daran angebracht) bereit und stellt Kommunikationsverbindungen mit Netzen und Vorrichtungen sowohl innerhalb als auch außerhalb des Raumes, in dem sich die Anschaltestation 111 befindet, bereit. Weiterhin enthält, wie ausführlich später in einer weiteren alternativen in 6 dargestellten Ausführungsform beschrieben, die Anschaltestation 111 nur eine kostengünstige Plattform 110 und der Großteil der Funktionalität des Wandgehäuses 116 ist in der tragbaren Überwachungsvorrichtung enthalten. Daraus ergibt sich eine wesentliche Vereinfachung der Plattformen 110, die sich normalerweise in jedem der überall im Krankenhaus verteilten Patientenüberwachungsbereiche befinden, wodurch die Kosten der Plattformen 110 und daher die Systemkosten wesentlich verringert werden.
  • So bietet die Anschaltestation 111 einen einfachen Mechanismus zum Verbinden von tragbaren Überwachungsvorrichtungen mit einer Mehrzahl anderer Vorrichtungen und Netze, ohne einzelne Kabel für jede Vorrichtung oder jedes Netz anschließen zu müssen. Durch Daten- und Stromverbinder auf der Anschaltestationsplattform 110 und an den Gehäusen der tragbaren Vorrichtungen wird die gleichzeitige Herstellung von physikalischen und elektrischen Verkopplungen ermöglicht.
  • Das tragbare Überwachungsgerät 102 ist ein selbständiges freistehendes Überwachungsgerät. Das Überwachungsgerät 102 enthält auch die gesamte Verarbeitungselektronik, die zum Verarbeiten, Anzeigen und Speichern von Patientendaten während des Transportes notwendig ist. In der hier beschriebenen beispielhaften Ausführungsform enthält das tragbare Überwachungsgerät 102 keine Vielzahl an Netzschnittstellen; während des Transportes weist das beispielhafte Überwachungsgerät 102 zwar keine Verbindungen mit einem zentralen Überwachungssystem oder mit Kommunikationsnetzen auf, doch könnten drahtlose Übertragungs-/Empfangsschaltungen im Überwachungsgerät 102 enthalten sein, um Netzfähigkeit während des Transportes bereitzustellen.
  • Wie bislang gezeigt und beschrieben ist das System im wesentlichen dem ausführlich in dem hier durch Bezugnahme aufgenommenen oben erwähnten US-Patent 5,375,604 des Rechtsnachfolgers gezeigten und beschriebenen Systems ähnlich. Weitere Einzelheiten des Systems sind für den Leser aus diesem Patent ersichtlich.
  • Nach den Grundsätzen der vorliegenden Erfindung enthält die Anschaltestation 111 ein Datenspeichermittel 129 zum Speichern von netzbezogenen Informationen, das mit der Verbindung 114 verkoppelt ist, um die netzbezogenen Informationen zum tragbaren Überwachungsgerät zu übertragen, wenn es an die Anschaltestation angekoppelt ist. Zu den netzbezogenen Informationen gehören ortsbezogene Adresseninformationen des Knotens (wie beispielsweise Bett 2 in Intensivstation 1, in Arbeitsgruppe 2), Kennzeichnung anderer mit diesem Knoten verbundener Vorrichtungen (wie beispielsweise eine vernetzte Sichtanzeige, ein Drucker oder ein Arbeitsplatz), sowie standortbezogene Übewachungsgerät-Betriebsinformationen. In der Ausführung der 1 ist ein Netzschnittstellenprozessor 130 dargestellt, der an seinem Eingang an die elektrische Verbindung 114 zum Überwachen der durch das tragbare Überwachungsgerät 102 bereitgestellten patientenbezogenen Datensignale angekoppelt ist und mit einem Ausgang an den Netzknoten 122 angekoppelt ist. Der Prozessor 130 umfaßt eine Zentraleinheit (CPU – Central Processing Unit) und einen Speicher 129 (ROM-RAM), der auf Kennzeichnungsinformationen eines mit der Anschaltestationsplattform 110 verbundenen tragbaren Überwachungsgerätes zugreifen kann und periodisch (z. B. alle 10 Sekungen) einen Namendienst (wie beispielsweise „Überwachungsgerät 56 /Bett 1/ Intensivstation 2") für den Knoten 122 zur Verteilung an andere Vorrichtungen am Netz wie beispielsweise die Arbeitsstation 124 und die zentrale Überwachungsstation 126 und auch ein Verbindungsinformationssignal, das die ordnungsgemäße Verbindung und/oder ordnungsgemäße Entfernung oder den Signalverlust von einem tragbaren Überwachungsgerät 102 anzeigt, bereitstellt. Dieses Verbindungsinformationssignal wird dann zusammen mit den Namendienstinformationen im Netz zur Verteilung an andere Vorrichtungen am Netz wie beispielsweise die zentrale Überwachungsstation 126 übermittelt. Sollte dieses Verbindungsinformationssignal einen nicht ordnungsgemäßen Signalverlust oder eine nicht ordnungsgemäße Verbindung/Abtrennung eines tragbaren Überwachungsgerätes anzeigen kann eine Alarmvorrichtung 132 einer Zentralstation 126 aktiviert werden. Natürlich wird, wenn kein Überwachungsgerät an die Anschaltestationsplattform 110 angeschlossen ist, nur der Knotennamendienst periodisch auf das Netz gesendet.
  • Insbesondere würden im Datenspeichermittel 129 zu speichernde Informationen folgendes umfassen:
    • – IP-(Internet Protocol) Adresse - eine zur Unterstützung des TCP/IP-Protokolls erforderliche Adresse.
    • – Überwachungseinheitskennzeichnung - wird zur Bezeichnung einer vorbestimmten Arbeitsgruppenzugehörigkeit benutzt.
    • – Knotennummer - zur Bezeichnung, um welchen Knoten innerhalb der Arbeitsgruppe es sich handelt.
    • – Bettetikett - ein vom Benutzer identifizierbares Etikett wie beispielsweise Bett 1, West 23, Tele 14.
    • – Fürsorgeeinheitsetikett - wie beispielsweise Intensivstation (ICU - Intentensiv Care Unit), Herzstation (CCU - Coronary Care Unit), Sonderbehandlungsstation (SICU Special Intensiv Care Unit), Notbehandlungssaal (ER - Emergency Room), Operationssaal (OR - Operating Room).
    • – Krankenhausetikett - Name des Krankenhauses
    • – Freigabe Fern-Stummschaltung - Ermöglichen oder Sperren der Stummschaltung von Alarmvorrichtungen durch entfernte Knoten.
    • – Freigabe Fernsteuerung - Ermöglichen oder Sperren von Steuerung der Einstellung einer tragbaren Vorrichtung durch einen entfernten Knoten.
    • – Schreiber - welcher (welche) Schreiber an diesem Knoten benutzt werden sollten -
    • – Drucker - welcher (welche) Drucker an diesem Knoten benutzt werden sollten.
    • – Alarmgruppe - zu welcher Alarmgruppe gehört dieser Knoten
    • – Schreiberetikett (e) - Name (n) des (der) örtlich angeschalteten Schreibers)
    • – Druckeretikett e) - Name(n) des (der) örtlich angeschalteten Drucker
  • Die obigen Informationen können wohlbekannterweise durch einen Systemverwalter während der Systemersteinstellung in die Speichervorrichtung 129 übertragen werden.
  • Die Anschaltestationsplattform könnte auch Kenntnisse der netzbezogenen Konfigurationsinformationen enthalten - dazu würden irgendwelche Netzadresseninformationen, der logische Knotenname, Adressen von zu benutzenden vernetzten Schreibern oder Druckern usw, gehören.
  • Im Betrieb werden, wenn ein Patientenüberwachungsgerät 102 an den Knoten 122 angeschaltet wird, diese Informationen sofort zum Überwachungsgerät übertragen. Vom Überwachungsgerät werden diese Informationen zur Benachrichtigung aller angeschalteten Knoten über sein Vorhandensein und seinen Zustand benutzt. Typischerweise sind diese Informationen im Kopfteil seiner Netzübertragungen aufgenommen, wie beispielsweise "Knoten 122/CCU3, Einheit 4, Bett 2, Alles OK (oder MONITOR 56/ mit einigen patientenbezogenen Daten wie beispielsweise einem Teil einer EKG-Wellenform)".
  • In der 2 ist eine isometrische Ansicht einer beispielhaften Ausführungsform des tragbaren Überwachungssystems 100 der 1 einschließlich einer Anschaltestationsplattform 110, eines PSN-Gehäuses 216, einer bettnahen Sichtanzeige 118 und eines Netzes 210 dargestellt. Die Anschaltestationsplattform 110 ist mit dem PSN-Gehäuse 216 über ein oder mehrere Kabel 115 verbunden (die die in 1 dargestellten Verbindungen 112 und 114 bereitstellen). Das tragbare Überwachungsgerät 102 ist auf der Anschaltestationsplattform 110 befestigt, die physikalische Halterung, Strom und Kommunikation mit anderen Vorrichtungen entweder direkt und/oder über eine Verbindung mit dem Knoten 122 des Netzes 210 bereitstellt. Wie schon bemerkt erfaßt das Überwachungsgerät 102 physiologische Datensignale von einem Datenerfassungsadapter 104. Beispielhafterweise stellt der Adapter 104 Daten von mit einem (nicht gezeigten) Patienten verbundenen EKG-, SpO2- und Temperatursensoren bereit. Ein Batteriesatz 128 ist als an dem Rückteil des Gehäuses des tragbaren Überwachungsgerätes 102 angebracht dargestellt, um das Überwachungsgerät 102 während des Transportes zu bestromen. Man beachte, daß obwohl nur eine einzige Anschaltestationplattform in dem dargestellten Patientenüberwachungsbereich gezeigt ist, eine Mehrzahl von Anschaltestationsplattformen benutzt werden würde, um den Transport einer Überwachungsvorrichtung im Krankenhaus in Verbindung mit der Verlegung des Patienten zu erleichtern. So sind zwar in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Gesundheitsfürsorgeeinrichtung Anschaltestationsplattformen 110 überall in der Einrichtung in geographisch getrennten Bereichen verteilt, doch alle sind miteinander verbunden, um Patientendaten zwischen ihnen zu übertragen.
  • Die 3 zeigt eine Explosionsansicht einer beispielhaften Anschaltestationsplattform 110, an der tragbare Vorrichtungen wie beispielsweise tragbare Überwachungsgeräte 102 angebracht werden können. Das Kabel 115 der 2 ist als das Kabel 110m dargestellt, das elektrische Signale vom PSN-Gehäuse 216 über die Anschaltestationsplattform 110 zum tragbaren Überwachungsgerät 102 führt. Ein Verbinder 110a am Anschaltestationsende des Kabels 110m ist an einem Schlitten 110g zum steuerbaren Anbringen an der tragbaren Vorrichtung angebracht und ein Verbinder 110h am anderen Ende des Kabels 110m ist unter Verwendung von einer Vielzahl bekannter LAN-Protokolle an das Wandgehäuse 116 anschaltbar.
  • Ein oberer Anschaltestationsdeckel 110b funktioniert nicht nur als Schutzdeckel sondern auch als Führung zum Befestigen einer tragbaren Vorrichtung darauf. Der Deckel 110b bietet eine Anfangsausrichtung unter Verwendung sich verjüngernder Außenkanten und glatter abgerundeter Außenflächen. Nach Ausrichtung führen Profile entlang des äußeren Oberdeckels die tragbare Vorrichtung in genauer Endausrichtung unter Verwendung von Positionierkeilen 110f. Die Keile 110f umfassen eine oder mehrere geformte Einbuchtungen in der Oberfläche des Oberdeckels 110b und erleichtern die genaue Ausrichtung einer tragbaren Vorrichtung zur Anschaltestationsplattform 110. Nach Positionierung wird die tragbare Vorrichtung durch flexible verriegelnde Schienenschnappvorrichtungen 110d, die flexibel von den linken und rechten Seiten am Oberdeckel 110b hervorstehen, an der Anschaltestation befestigt. Danach tritt der elektrische Verbinder 110a mit einem entsprechenden elektrischen Verbinder in der tragbaren Vorrichtung in Eingriff, indem er einen Hebelarm 110c bewegt, der einen Anschaltestationsschlitten 110 g nach vorne hebelt, um mit dem entsprechenden Verbinder in der tragbaren Vorrichtung zusammengefügt zu werden. Die tragbare Vorrichtung wird abgetrennt, indem der Hebelarm 110c in die Anfangslage zurückbewegt wird und Freigabe wird durch Bewegen des Hebelarms 110c um einen zusätzlichen Betrag erreicht, indem die Rückwärtsbewegung seiner Hebelung zum Zurückziehen der flexiblen verriegelnden Schienenschnappvorrichtungen 110d aus der hervorstehenden Lage von den Seiten des Oberdeckels 110b benutzt wird, wodurch die tragbare Vorrichtung aus der Anschaltestationsplattform 110 entriegelt wird.
  • Es sind viele Variationen des oben erwähnten mechanischen Aufbaus möglich. Wenn beispielsweise eine Anschaltestationsplattform 110 an einem Bett oder OV-Posten befestigt wird, von denen beide bewegbar sind, ist es wünschenswert, ein Wandgehäuse 116 mit fester Lage zum Ankoppeln der Anschaltestation an Strom, Vorrichtungen und Netze außerhalb des Raumes bereitzustellen, indem sich die Anschaltestation befindet. Für diesen Zweck ist ein an einer Wand befestigtes PSN-Gehäuse 216 geeignet. Weiterhin können verschiedene Techniken zum Übertragen von Daten zwischen dem tragbaren Überwachungsgerät 102 und der Anschaltestation 111 benutzt werden. Beispiele dieser Techniken umfassen Infrarot- und Hochfrequenzübertragungsverfahren. Der Fachmann wird verstehen, daß mehrere derartige Techniken mit oder als Ersatz für die Verbindung (Kabel 110 m) zwischen dem tragbaren Überwachungsgerät und dem Netz 210 benutzt werden können. Obwohl weiterhin das tragbare Überwachungsgerät 102 als ein Sichtgerät aufweisend dargestellt ist, kann es in einer alternativen Ausführungsform eine Sichtanzeige aufweisen und stattdessen wird eine Fernanzeige benutzt.
  • Abschließend zeigt wie schon bemerkt die 4 in Funktionsblockschaltbildform Teile des in 1 gezeigten Überwachungsgerätes und der Anschaltestation, aber in einer alternativen Ausführungsform zu der 2 dargestellten. Nach der Darstellung in 4 ist die Anschaltestation 111 als kostengünstige Vorrichtung aufgebaut und es ist soviel Funktionalität wie möglich zur tragbaren Vorrichtung 102 verlagert. Der Ort des Netzsignalprozessors 129 ist daher in die tragbare Vorrichtung verlagert und als Netzschnittstelle 430 dargestellt und die Anschaltestation 110 enthält nur ein Datenspeicherelement, z. B. einen nichtflüchtigen Speicher 429 (NVRAM - non-volati1e RAM), ähnlich dem in 1 dargestellten Speicher 129, der die netzbezogenen Informationen in sich speichert. Der Speicher 429 ist vorzugsweise als herausnehmbares EEPROM verwirklicht. Anderseits enthält das Überwachungsgerät 102 auch einen nichtflüchtigen Speicher (NVRAM) 410, der vom Hersteller bereitsgestellte Vorgabe-Einstellungs- und Kennzeichnungsinformationen enthält, und einen Speicher mit Reservebatterie (BRAM - battery backed-up memory) 412, der die gegenwärtigen Überwachungsgerät-Einstellinformationen enthält (Überwachungsgerätkonfigurationen und vom Überwachungsgerät benutzte Softwarelizenzen über seinen Signalprozessor 430). Ebenfalls als Teil des Überwachungsgerätes 102 dargestellt ist eine Batterie 416, eine Stromversorgung 418, eine Benutzerschnittstelle 420 und eine Anschaltestationsschnittstelle 422 zum Anschalten an eine Vorrichtungsschnittstelle 110a in der Anschaltestation 110.
  • Der Fachmann wird verstehen, daß viele Variationen der hier beschriebenen Ausführrungsformen in Betracht gezogen sind. Obwohl die Erfindung mittels beispielhafter Ausführungsformen beschrieben worden ist wird in Betracht gezogen, daß sie wie oben umrissen mit Abänderungen innerhalb des Rahmens der beiliegenden Ansprüche ausgeübt werden kann.

Claims (14)

  1. Überwachungssystem (100) zum Erfassen, Verarbeiten und Übertragen von überwachten Daten von einem Patienten, wobei das System über mindestens zwei geographisch getrennte Patienten-Überwachungsbereiche verteilt und über ein Kommunikationsnetz (210) mit einer Netzknotenverbindung in jedem der Bereiche zusammengeschaltet ist, mit folgendem: einem tragbaren Überwachungsgerät (102) zum Ankoppeln an den Patienten zum Empfangen und Verarbeiten von an diesem überwachten Patienten-Datensignalen; mindestens einer Patientenüberwachungsanschaltestation (111) zum selektiven Ankoppeln an das tragbare Patientenüberwachungsgerät, wobei sich mindestens eine Anschaltestation in mindestens einem der Patientenüberwachungsbereiche befindet und zur Übertragung von vom tragbaren Patientenüberwachungsgerät empfangenen Patientendaten. zum Netz über eine der Netzknotenverbindungen angeschlossen ist, wobei die Anschaltestation folgendes umfaßt: Koppelmittel (110) zum Erleichtern einer abtrennbaren Ankopplung des tragbaren Überwachungsgerätes an die Anschaltestation; Signalübertragungsmittel (115) zum Übertragen von patientenbezogenen Datensignalen zwischen dem tragbaren Überwachungsgerät und der Anschaltestation, wenn das tragbare Überwachungsgerät an die Anschaltestation angekoppelt ist; und ein an das Signalübertragungsmittel angekoppeltes Datenspeichermittel (129) zum Speichern von netzbezogenen Informationen darin und Übertragen der netzbezogenen Informationen zum tragbaren Überwachungsgerät, wenn es an die Anschaltestation angekoppelt ist.
  2. System nach Anspruch 1, wobei das tragbare Überwachungsgerät ein tragbares Patientenüberwachungsgerät in einem vernetzten Patientenüberwachungssystem umfaßt.
  3. System nach Anspruch 1, wobei die zum tragbaren Überwachungsgerät übertragenen netzbezogenen Informationen ortsbezogene Adresseninformationen der Netzknotenverbindung und Kennzeichnung anderer an diese Netzknotenverbindung angeschlossenen Vorrichtungen umfaßt.
  4. System nach Anspruch 1, wobei das Signalübertragungsmittel die netzbezogenen Informationen vom Datenspeichermittel zum tragbaren Überwachungsgerät bei Erstankopplung des tragbaren Überwachungsgerätes an die Anschaltestation überträgt.
  5. System nach Anspruch 4, wobei das Signalübertragungsmittel die netzbezogenen Informationen vom Datenspeichermittel zum tragbaren Überwachungsberät automatisch bei Erstankopplung des tragbaren Überwachungsgerätes an die Anschaltestation überträgt.
  6. System nach Anspruch 1, wobei das Datenspeichermittel einen nichtflüchtigen Speicher umfaßt.
  7. System nach Anspruch 6, wobei der nichtflüchtige Speicher einen mit den netzbezogenen Informationen beladenen herausnehmbaren elektrischlöschbaren programmierbaren Nurlesespeicher (EEPROM) umfaßt.
  8. System nach Anspruch 6, wobei die im nichtflüchtigen Speicher gespeicherten netzbezogenen Informationen Ortsinformationen für die Netzknotenverbindung einschließlich einer Netzadresse, einer Arbeitsgruppenzugehörigkeit und eines Bettortes umfaßt.
  9. System nach Anspruch 6, wobei die im nichtflüchtigen Speicher gespeicherten netzbezogenen Informationen Kennzeichnung von Hilfsvorrichtungen umfassen, die ebenfalls an die Netzknotenverbindung angeschlossen sind.
  10. System nach Anspruch 6, wobei die im nichtflüchtigen Speicher gespeicherten netzbezogenen Informationen Informationen umfassen, die die Netzsteuerung des tragbaren Überwachungsgerätes freigeben/sperren.
  11. Verfahren zum Betreiben eines Überwachungssystemes (100) zum Erfassen, Verarbeiten und Übertragen von überwachten Daten von einem Patienten, wobei das System über mindestens zwei geographisch getrennte Patienten-Überwachungsbereiche verteilt und über ein Kommunikationsnetz (210) mit einer Netzknotenverbindung in jedem der Bereiche zusammengeschaltet ist, mit folgenden Schritten: Empfangen und Verarbeiten von von einem Patienten überwachten Patientendatensignalen durch ein tragbares Patientenüberwachungsgerät (102); und Selektives Ankoppeln des tragbaren Patientenüberwachungsgerätes an mindestens eine Anschaltestation (111), die sich in mindestens einem der Patientenüberwachungsbereiche befindet, wobei die Anschaltestation zur Übertragung von vom tragbaren Patientenüberwachungsgerät empfangenen Patientendaten zum Netz über eine der Netzknotenverbindungen angeschlossen ist; Übertragen von patientenbezogenen Datensignalen zwischen dem tragbaren Patientenüberwachungsgerät und der Anschaltestation über ein Signalübertragungsmittel, wenn das tragbare Patientenüberwachungsgerät an die Anschaltestation angekoppelt ist; und Übertragen von netzbezogenen Informationen zum tragbaren Patientenüberwachungsgerät über ein an das Signalübertragungsmittel angekoppeltes Datenspeichermittel, das die netzbezogenen Informationen darin speichert, wenn das tragbare Patientenüberwachungsgerät an die Anschaltestation angekoppelt ist.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, wobei der Schritt des Übertragens von netzbezogenen Informationen das Übertragen von ortsbezogenen Adresseninformationen der Netzknotenverbindung und Kennzeichnung anderer an diese Netzknotenverbindung angeschlossener Vorrichtungen umfaßt.
  13. Verfahren nach Anspruch 11, wobei der Schritt des Übertragens von netzbezogenen Informationen das Übertragen von netzbezogenen Informationen aus dem Datenspeichermittel zum tragbaren Patientenüberwachungsgerät bei Erstankopplung des tragbaren Patientenüberwachungsgerätes an die Anschaltestation umfaßt.
  14. Verfahren nach Anspruch 13, wobei der Schritt des Übertragens von netzbezogenen Informationen das automatische Übertragen der netzbezogenen Informationen aus dem Datenspeichermittel zum tragbaren Überwachungsgerät bei Erstankopplung des tragbaren Überwachungsgerätes an die Anschaltestation umfaßt.
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