DE69723335T2 - Verfahren und Gerät zur automatischen Konfigurierung eines Netzwerkknotens - Google Patents
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Description
- ERFINDUNGSGEBIET
- Die vorliegende Erfindung betrifft Netzsysteme und insbesondere ein vernetztes tragbares Patientenüberwachungssystem zum Einsammeln, Speichern und Anzeigen von medizinischen Daten.
- STAND DER TECHNIK
- In Krankenhäusern und anderen Gesundheitsfürsorgeumgebungen ist es oft notwendig, verschiedene medizinische Daten im wesentlichen fortlaufend von einem Patienten einzusammeln und zu analysieren. Diese Daten können Elektrokardiogramm, Temperatur, Blutdruck, Atmung, Puls und andere Parameter umfassen.
- Patientenüberwachungssysteme sind typischerweise in eine von zwei allgemeinen Kategorien eingestuft worden: Mehrfunktionsüberwachungs-, Aufzeichnungs- und -anzeigesysteme, die die gesamten gewünschten Daten verarbeiten und einsammeln aber sperrig sind und schwierig zu transportieren; und kleine tragbare Systeme die leicht zu transportieren sind aber weniger Arten von Daten verarbeiten und einsammeln und eins begrenzte Speicherfähigkeit aufweisen.
- Das Bedürfnis nach Kontinuität der Dateneinsammlung und -anzeige ist am dringensten in Notlagen. Während eines Notfalles kann die Geschwindigkeit, mit der ein Patient von einem Krankenwagen in einen Notbehandlungssaal oder von einem Bett zu einem Operationssaal oder einer Intensivstation überführt wird die Überlebenschance des Patienten wesentlich beeinflußen. Es ist nicht nur wichtig, ein ähnliches Überwachungsniveau während des Transportes wie das während stationärer Anwendungen bereitgestellte bereitzustellen, sondern auch aus klinischer Sicht wünschenswert, eine im wesentlichen fortlaufende Überwachungsfähigkeit und Verfügbarkeit der Datenvorgeschichte bereitzustellen, die den Patienten begleitet.
- Entsprechend den obigen Wünschen wird, Indern demselben Rechtsnachfolger wie die vorliegende Erfindung zugewiesenen US Patent 5,375,604 mit dem Titel TRANSPORTABLE MODULAR PATIENT MONITOR (Transportierbares Modulares Patientenüberwachungsgerät) ein transportierbares Patientenüberwachungssystem der Art mit mindestens zwei Anschaltestationen beschrieben, von denen sich jeweils eine an zwei geographisch getrennten Stellen befindet und die beide ein transportierbares Patientenüberwachungsgerät physikalisch und elektrisch unterstützen. Auch stellt jede Anschaltestation eine Verbindung mit einem Krankenhauskommunikationsnetz zur Übertragung von patientenbezogenen Daten zwischen dem tragbaren Überwachungsgerät und dem Netz bereit. In EP-A-0553 372 ist auch ein System mit einem tragbaren Patientenüberwachungsgerät und Anschaltestationen offenbart. Diese Anschaltestationen sind jedoch nicht über ein Kommunikationsnetz miteinander verbunden.
- Obwohl das im Patent 604 beschriebene System eine enorme Verbesserung gegenüber dem Stand der Technik darstellt ist eine weitere Verbesserung wünschenswert. Beispielsweise ist jeder Patientenfürsorgebereich mit mindestens einem Knoten oder einem Verbindungspunkt zum Verbinden der Anschaltestation mit dem Krankenhausnetz ausgerüstet, um die Übertragung von patientenbezogenen Informationen zwischen diesen zuzulassen. Typischerweise ist auch eine zentrale Überwachungsoder Krankenschwesternstation (bzw. ein derartiger Arbeitsplatz) an den Knoten des Netzes angekoppelt, um einem Benutzer (einer Krankenschwester oder einem Arzt) die Überwachung des Patienten von einer entfernten Stelle aus zu erlauben.
- Wenn ein Patientenüberwachungsgerät von einer Stelle in einem Krankenhaus zu einer anderen verlegt wird, indem seine Verbindung von einer Anschaltestation zu einer anderen übertragen wird, ist es wichtig, daß gewisse Aspekte seines Betriebes sich mit der Änderung seines physikalischen Standortes ändern. Dies trifft besonders auf netzbezogene Konfigurationsinformationen zu. Das herkömmliche Behandlungsverfahren von transportierten oder verlegten tragbaren Netzvorrichtungen besteht in der Neukonfigurierung der vernetzten Vorrichtung von Hand jedesmal wenn sie verlegt wird. Informationen wie beispielsweise ihre IP-(Internet Protocol) Adresse, die von Druckern, Netzservern usw. benutzt wird, werden von Hand durch einen Systemverwalter eingegeben, damit die tragbare vernetzte Vorrichtung ordnungsgemäß mit anderen an das Netz angeschlossenen Vorrichtungen kommunizieren kann.
- In einer Krankenhausumgebung, in der die Krankenschwester den Patienten transportiert und das Überwachungsgerät mit dem Patienten verlegt, ist dies keine annehmbare Lösung. Es würde wertvolle Zeit verloren gehen, bei der Dateneingabe könnten leicht Fehler vorkommen und die Krankenschwester würde dadurch, daß sie sich zu einer kritischen Zeit mit der Ausrüstung anstatt dem Patienten befassen muß, frustriert werden.
- Es wäre wünschenswert, eine vernetzte tragbare Vorrichtung zu besitzen, wobei die tragbare Vorrichtung leicht an einer Stelle vom Netz abgetrennt und an einer anderen Netzstelle wieder mit dem Netz verbunden werden kann, ohne Neukonfiguration der Vorrichtung von Hand mit den Netzinformationen der neuen Stelle zu erfordern.
- Weiterhin wäre es wünschenswert, daß eine solche leichte Abtrennung von tragbaren Netzvorrichtungen auf einfache und kostengünstige Weise bereitgestellt werden könnte.
- Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein solches Netz für tragbare Vorrichtungen und insbesondere ein solches Netz für ein tragbares Patientenüberwachungssystem bereitzustellen.
- BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
- Überwachungsverfahren und -vorrichtung zum Erfassen, Verarbeiten und Anzeigen von überwachten Daten, beispielsweise von von mindestens einem Sensor zur Anbringung an einem Patienten erfaßten physiologischen Daten. Die Vorrichtung ist über mindestens zwei geographisch getrennte Überwachungsbereiche über ein Kommunikationsnetz mit mindestens einer Netzknotenverbindung in jedem der Bereiche verteilt. Ein erster Teil der Vorrichtung umfaßt ein tragbares Überwachungsgerät zum Empfangen und Verarbeiten von erfaßten Daten. Ein zweiter Teil der Vorrichtung enthält mindestens eine Überwachungsgerät-Anschaltestation in elektrischer Verbindung mit dem Kommunikationsnetz und befindlich in mindestens einem der zwei Überwachungsbereiche zur Übertragung der überwachten Daten zwischen dem tragbaren Überwachungsgerät und dem Kommunikationsnetz. Die Anschaltestation umfaßt ein Koppelmittel zum Erleichtern einer abtrennbaren Verkopplung zwischen dem tragbaren Überwachungsgerät mit der Anschaltestation; Signalübertragungsmittel zum Übertragen von patientenbezogenen Datensignalen zwischen dem tragbaren Überwachungsgerät und der Anschaltestation, wenn das tragbare Überwachungsgerät an die Anschaltestation angekoppelt ist; und ein an das Signalübertragungsmittel angekoppeltes Datenspeichermittel zum Speichern von netzbezogenen Informationen darin und Übertragen der netzbezogenen Informationen zum tragbaren Überwachungsgerät, wenn es an die Anschaltestation angekoppelt ist. In einer bevorzugten Ausführungsform ist das tragbare Überwachungsgerät ein tragbares Patientenüberwachungsgerät in einem vernetzten Patientenüberwachungssystem und die netzbezogenen Informationen umfassen ortsbezogene Adresseninformationen des Knotens und Kennzeichnung anderer mit diesem Knoten verbundenen Vorrichtungen sowie standortspezifische Überwachungsgerätebetriebsinformationen.
- KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
-
1 zeigt in Blockschaltbildform ein entsprechend der vorliegenden Erfindung aufgebautes Patientenüberwachungssystem; -
2 zeigt eine isometrische Ansicht der in1 gezeigten Anschaltestationsplattform und des Netzanschluß-Wandgehäuses; -
3 zeigt eine Explosionsansicht der in2 dargestellten Anschaltestationsplattform; und -
4 zeigt in Funktions-Blockschaltbildform Teile des in1 gezeigten Überwachungsgerätes und der Anschaltestation, aber in einer alternativen Ausführungsform zu der in2 gezeigten. - AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER BEISPIELHAFTEN AUSFÜHRUNGSFORM
-
1 zeigt ein vernetztes tragbares Überwachungssystem zum Verbinden eines tragbaren Überwachungsgerätes mit einem Netz entsprechend der vorliegenden Erfindung. In der beispielhaften Ausführungsform ist das vernetzte Überwachungssystem100 ein tragbares Patientenüberwachungssystem mit einer Anschaltestation111 zum Einschalten eines tragbaren Patientenüberwachungsgerätes an ein Krankenhaus-Patienteninformationskommunikationsnetz. Von einem tragbaren Überwachungsgerät102 werden physiologische Datensignale von einer Mehrzahl (nicht besonders dargestellten) Sensoren erfaßt, die sowohl eingreifend als auch nichteingreifend wirkende Vorrichtungen umfassen können, zum Einsammeln von physiologischen Daten von einem Patienten. In der dargestellten Ausführungsform ist ein Grundadapter104 in einem vom tragbaren Überwachungsgerät102 abgesetzten Gehäuse zum Erfassen von z. B. EKG-, SpO2- und Temperaturdaten von einer Mehrzahl entsprechender mit dem Patienten verbundener Sensoren und Bereitstellen dieser Daten für das Überwachungsgerät102 über ein einzelnes abtrennbares Kabel106 bereitgestellt. Das tragbare Überwachungsgerät102 zeigt typischerweise die physiologischen Daten an und überträgt auch patientenbezogene Datensignale zur Anschaltestation111 über eine Verbindung108 (der Fachmann wird verstehen, daß der Begriff "patientenbezogene Daten" so wie er hier benutzt wird sich auf die von den durch mit dem Adapter104 verbundenen Sensoren erzeugten Signalen abgeleiteten verarbeiteten physiologischen Informationen sowie Signale zur Bereitstellung von Zustands-, Kennzeichnungs- und Steuerinformationen für andere Vorrichtungen im Überwachungssystem beziehen kann). - Die Anschaltestation
111 stellt Strom und Kommunikationsdienste für das tragbare Überwachungsgerät102 während der Zeit, während der das Überwachungsgerät102 an der Anschaltestation befestigt ist und in elektrischer Verbindung mit ihr steht. Wie ausführlich später beschrieben wird ermöglicht der Befestigungsmechanismus eine schnelle (sowohl mechanische als auch elektrische) Verbindung/Abtrennung des Überwachungsgerätes102 von der Anschaltestation111 für den Transport. Die Verbindung/Abtrennung wird vorzugsweise in einem einzigen Schritt erreicht, sodaß der Benutzer des Überwachungsgerätes102 leicht „aufheben und mitnehmen" kann und es leicht und schnell von einem Netzverbindungsknoten an einer Stelle zu einem an einer anderen Stelle im Überwachungssystem transportieren kann, ohne irgendwelche einzelnen Kabel und Verbinder handzuhaben. - In der Ausführungsform der
1 enthält die Anschaltestation111 zwei modulare Bestandteile. Der erste Bestandteil ist eine Anschaltestationsplattform110 . Das tragbare Überwachungsgerät102 kann auf eine beliebige von mehreren Anschaltestationsplattformen110 platziert werden, die typischerweise überall im Krankenhaus in verschiedenen Patientenfürsorgebereichen (Notbehandlungssaal, Intensivstationen, Herzstationen usw.) verteilt sind und beispielsweise in der Nähe des Bettes des Patienten oder am Bettgestell angebracht positioniert sind. Die Anschaltestationsplattform110 bietet sowohl mechanische Halterung für das tragbare Überwachungsgerät102 als auch elektrische Unterstützung, das heißt eine Verbindung112 mit einer Quelle von Betriebsstrom und eine Verbindung114 zur Übertragung erfaßter patientenbezogener Daten vom tragbaren Überwachungsgerät102 zu anderen vernetzten Geräten. Die Verbindungen112 und114 sind typischerweise als Teil einer Strecke bzw. eines Kabels115 enthalten. - Der zweite Bestandteil der Anschaltestation ist ein hier als Wandgehäuse
116 bezeichnetes Stromversorgungs- und Netzgehäuse116 zur Herstellung der durch die Anschaltestationsplattform110 bereitgestellten elektrischen Verbindungen. Das heißt das Wandgehäuse11b stellt eine Betriebsstrom quelle für die Verbindung 112 bereit und ermöglicht die Übertragung der vom Überwachungsgerät102 erfaßten patientenbezogenen Daten zu den anderen Vorrichtungen. Diese Übertragung kann beispielsweise eine Verbindung mit einer Sichtanzeige118 in Bettnähe über eine direkte Verbindung 120 und eine Netzverbindung (einen Knoten)122 zur Verbindung mit einem Fürsorgeeinheitsnetz210 (Ortsnetz-LAN (Local Area Network)) umfassen. Der Knoten122 ermöglicht die Übertragung der patientenbezogenen Daten zu anderen Vorrichtungen, die mit dem Netz an anderen der Netzknoten verbunden sind wie beispielsweise ein mit dem Netz verbundener intelligenter Arbeitsplatz124 oder eine Zentralstation126 . Es sind zusätzliche direkte und Netzverbindungen für das Wandgehäuse116 möglich, aber der Kürze halber nicht dargestellt. - In der Ausführungsform der
1 ist das Wandgehäuse116 physikalisch in der Anschaltestation111 enthalten. In einer in2 dargestellten alternativen Ausführungsform wird das Wandgehäuse116 als ein Stromversorgungs- und Netzgehäuse (PSN - Power Supply and Network)216 bezeichnet, das physikalisch von der Anschaltestationsplattform110 getrennt ist und über das Kabel115 an die Anschaltestationsplattform110 angekoppelt ist. In beiden Ausführungsformen sind die durch Wandgehäuse116 und PSN216 bereitgestellten Funktionen sehr ähnlich und man sollte das in der gesamten Beschreibung bedenken. In beiden Ausführungsformen stellt das Wandgehäuse116 Strom für den Betrieb des Überwachungsgerätes102 (und zum Aufladen eines Batteriesatzes128 in dem Überwachungsgerät102 oder daran angebracht) bereit und stellt Kommunikationsverbindungen mit Netzen und Vorrichtungen sowohl innerhalb als auch außerhalb des Raumes, in dem sich die Anschaltestation111 befindet, bereit. Weiterhin enthält, wie ausführlich später in einer weiteren alternativen in6 dargestellten Ausführungsform beschrieben, die Anschaltestation111 nur eine kostengünstige Plattform110 und der Großteil der Funktionalität des Wandgehäuses116 ist in der tragbaren Überwachungsvorrichtung enthalten. Daraus ergibt sich eine wesentliche Vereinfachung der Plattformen110 , die sich normalerweise in jedem der überall im Krankenhaus verteilten Patientenüberwachungsbereiche befinden, wodurch die Kosten der Plattformen110 und daher die Systemkosten wesentlich verringert werden. - So bietet die Anschaltestation
111 einen einfachen Mechanismus zum Verbinden von tragbaren Überwachungsvorrichtungen mit einer Mehrzahl anderer Vorrichtungen und Netze, ohne einzelne Kabel für jede Vorrichtung oder jedes Netz anschließen zu müssen. Durch Daten- und Stromverbinder auf der Anschaltestationsplattform110 und an den Gehäusen der tragbaren Vorrichtungen wird die gleichzeitige Herstellung von physikalischen und elektrischen Verkopplungen ermöglicht. - Das tragbare Überwachungsgerät
102 ist ein selbständiges freistehendes Überwachungsgerät. Das Überwachungsgerät102 enthält auch die gesamte Verarbeitungselektronik, die zum Verarbeiten, Anzeigen und Speichern von Patientendaten während des Transportes notwendig ist. In der hier beschriebenen beispielhaften Ausführungsform enthält das tragbare Überwachungsgerät102 keine Vielzahl an Netzschnittstellen; während des Transportes weist das beispielhafte Überwachungsgerät102 zwar keine Verbindungen mit einem zentralen Überwachungssystem oder mit Kommunikationsnetzen auf, doch könnten drahtlose Übertragungs-/Empfangsschaltungen im Überwachungsgerät102 enthalten sein, um Netzfähigkeit während des Transportes bereitzustellen. - Wie bislang gezeigt und beschrieben ist das System im wesentlichen dem ausführlich in dem hier durch Bezugnahme aufgenommenen oben erwähnten US-Patent 5,375,604 des Rechtsnachfolgers gezeigten und beschriebenen Systems ähnlich. Weitere Einzelheiten des Systems sind für den Leser aus diesem Patent ersichtlich.
- Nach den Grundsätzen der vorliegenden Erfindung enthält die Anschaltestation
111 ein Datenspeichermittel129 zum Speichern von netzbezogenen Informationen, das mit der Verbindung114 verkoppelt ist, um die netzbezogenen Informationen zum tragbaren Überwachungsgerät zu übertragen, wenn es an die Anschaltestation angekoppelt ist. Zu den netzbezogenen Informationen gehören ortsbezogene Adresseninformationen des Knotens (wie beispielsweise Bett2 in Intensivstation1 , in Arbeitsgruppe2 ), Kennzeichnung anderer mit diesem Knoten verbundener Vorrichtungen (wie beispielsweise eine vernetzte Sichtanzeige, ein Drucker oder ein Arbeitsplatz), sowie standortbezogene Übewachungsgerät-Betriebsinformationen. In der Ausführung der1 ist ein Netzschnittstellenprozessor130 dargestellt, der an seinem Eingang an die elektrische Verbindung114 zum Überwachen der durch das tragbare Überwachungsgerät102 bereitgestellten patientenbezogenen Datensignale angekoppelt ist und mit einem Ausgang an den Netzknoten122 angekoppelt ist. Der Prozessor130 umfaßt eine Zentraleinheit (CPU – Central Processing Unit) und einen Speicher129 (ROM-RAM), der auf Kennzeichnungsinformationen eines mit der Anschaltestationsplattform110 verbundenen tragbaren Überwachungsgerätes zugreifen kann und periodisch (z. B. alle 10 Sekungen) einen Namendienst (wie beispielsweise „Überwachungsgerät56 /Bett 1/ Intensivstation2" ) für den Knoten122 zur Verteilung an andere Vorrichtungen am Netz wie beispielsweise die Arbeitsstation124 und die zentrale Überwachungsstation126 und auch ein Verbindungsinformationssignal, das die ordnungsgemäße Verbindung und/oder ordnungsgemäße Entfernung oder den Signalverlust von einem tragbaren Überwachungsgerät102 anzeigt, bereitstellt. Dieses Verbindungsinformationssignal wird dann zusammen mit den Namendienstinformationen im Netz zur Verteilung an andere Vorrichtungen am Netz wie beispielsweise die zentrale Überwachungsstation126 übermittelt. Sollte dieses Verbindungsinformationssignal einen nicht ordnungsgemäßen Signalverlust oder eine nicht ordnungsgemäße Verbindung/Abtrennung eines tragbaren Überwachungsgerätes anzeigen kann eine Alarmvorrichtung132 einer Zentralstation126 aktiviert werden. Natürlich wird, wenn kein Überwachungsgerät an die Anschaltestationsplattform110 angeschlossen ist, nur der Knotennamendienst periodisch auf das Netz gesendet. - Insbesondere würden im Datenspeichermittel
129 zu speichernde Informationen folgendes umfassen: -
- – IP-(Internet Protocol) Adresse - eine zur Unterstützung des TCP/IP-Protokolls erforderliche Adresse.
- – Überwachungseinheitskennzeichnung - wird zur Bezeichnung einer vorbestimmten Arbeitsgruppenzugehörigkeit benutzt.
- – Knotennummer - zur Bezeichnung, um welchen Knoten innerhalb der Arbeitsgruppe es sich handelt.
- – Bettetikett - ein vom Benutzer identifizierbares Etikett wie beispielsweise Bett 1, West 23, Tele 14.
- – Fürsorgeeinheitsetikett - wie beispielsweise Intensivstation (ICU - Intentensiv Care Unit), Herzstation (CCU - Coronary Care Unit), Sonderbehandlungsstation (SICU Special Intensiv Care Unit), Notbehandlungssaal (ER - Emergency Room), Operationssaal (OR - Operating Room).
- – Krankenhausetikett - Name des Krankenhauses
- – Freigabe Fern-Stummschaltung - Ermöglichen oder Sperren der Stummschaltung von Alarmvorrichtungen durch entfernte Knoten.
- – Freigabe Fernsteuerung - Ermöglichen oder Sperren von Steuerung der Einstellung einer tragbaren Vorrichtung durch einen entfernten Knoten.
- – Schreiber - welcher (welche) Schreiber an diesem Knoten benutzt werden sollten -
- – Drucker - welcher (welche) Drucker an diesem Knoten benutzt werden sollten.
- – Alarmgruppe - zu welcher Alarmgruppe gehört dieser Knoten
- – Schreiberetikett (e) - Name (n) des (der) örtlich angeschalteten Schreibers)
- – Druckeretikett e) - Name(n) des (der) örtlich angeschalteten Drucker
- Die obigen Informationen können wohlbekannterweise durch einen Systemverwalter während der Systemersteinstellung in die Speichervorrichtung
129 übertragen werden. - Die Anschaltestationsplattform könnte auch Kenntnisse der netzbezogenen Konfigurationsinformationen enthalten - dazu würden irgendwelche Netzadresseninformationen, der logische Knotenname, Adressen von zu benutzenden vernetzten Schreibern oder Druckern usw, gehören.
- Im Betrieb werden, wenn ein Patientenüberwachungsgerät
102 an den Knoten122 angeschaltet wird, diese Informationen sofort zum Überwachungsgerät übertragen. Vom Überwachungsgerät werden diese Informationen zur Benachrichtigung aller angeschalteten Knoten über sein Vorhandensein und seinen Zustand benutzt. Typischerweise sind diese Informationen im Kopfteil seiner Netzübertragungen aufgenommen, wie beispielsweise "Knoten 122/CCU3, Einheit4 , Bett2 , Alles OK (oder MONITOR 56/ mit einigen patientenbezogenen Daten wie beispielsweise einem Teil einer EKG-Wellenform)". - In der
2 ist eine isometrische Ansicht einer beispielhaften Ausführungsform des tragbaren Überwachungssystems100 der1 einschließlich einer Anschaltestationsplattform110 , eines PSN-Gehäuses216 , einer bettnahen Sichtanzeige118 und eines Netzes210 dargestellt. Die Anschaltestationsplattform110 ist mit dem PSN-Gehäuse216 über ein oder mehrere Kabel115 verbunden (die die in1 dargestellten Verbindungen112 und114 bereitstellen). Das tragbare Überwachungsgerät102 ist auf der Anschaltestationsplattform110 befestigt, die physikalische Halterung, Strom und Kommunikation mit anderen Vorrichtungen entweder direkt und/oder über eine Verbindung mit dem Knoten122 des Netzes210 bereitstellt. Wie schon bemerkt erfaßt das Überwachungsgerät102 physiologische Datensignale von einem Datenerfassungsadapter104 . Beispielhafterweise stellt der Adapter104 Daten von mit einem (nicht gezeigten) Patienten verbundenen EKG-, SpO2- und Temperatursensoren bereit. Ein Batteriesatz128 ist als an dem Rückteil des Gehäuses des tragbaren Überwachungsgerätes102 angebracht dargestellt, um das Überwachungsgerät102 während des Transportes zu bestromen. Man beachte, daß obwohl nur eine einzige Anschaltestationplattform in dem dargestellten Patientenüberwachungsbereich gezeigt ist, eine Mehrzahl von Anschaltestationsplattformen benutzt werden würde, um den Transport einer Überwachungsvorrichtung im Krankenhaus in Verbindung mit der Verlegung des Patienten zu erleichtern. So sind zwar in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Gesundheitsfürsorgeeinrichtung Anschaltestationsplattformen110 überall in der Einrichtung in geographisch getrennten Bereichen verteilt, doch alle sind miteinander verbunden, um Patientendaten zwischen ihnen zu übertragen. - Die
3 zeigt eine Explosionsansicht einer beispielhaften Anschaltestationsplattform110 , an der tragbare Vorrichtungen wie beispielsweise tragbare Überwachungsgeräte102 angebracht werden können. Das Kabel115 der2 ist als das Kabel110m dargestellt, das elektrische Signale vom PSN-Gehäuse216 über die Anschaltestationsplattform110 zum tragbaren Überwachungsgerät102 führt. Ein Verbinder110a am Anschaltestationsende des Kabels110m ist an einem Schlitten110g zum steuerbaren Anbringen an der tragbaren Vorrichtung angebracht und ein Verbinder110h am anderen Ende des Kabels110m ist unter Verwendung von einer Vielzahl bekannter LAN-Protokolle an das Wandgehäuse116 anschaltbar. - Ein oberer Anschaltestationsdeckel
110b funktioniert nicht nur als Schutzdeckel sondern auch als Führung zum Befestigen einer tragbaren Vorrichtung darauf. Der Deckel110b bietet eine Anfangsausrichtung unter Verwendung sich verjüngernder Außenkanten und glatter abgerundeter Außenflächen. Nach Ausrichtung führen Profile entlang des äußeren Oberdeckels die tragbare Vorrichtung in genauer Endausrichtung unter Verwendung von Positionierkeilen110f . Die Keile110f umfassen eine oder mehrere geformte Einbuchtungen in der Oberfläche des Oberdeckels110b und erleichtern die genaue Ausrichtung einer tragbaren Vorrichtung zur Anschaltestationsplattform110 . Nach Positionierung wird die tragbare Vorrichtung durch flexible verriegelnde Schienenschnappvorrichtungen110d , die flexibel von den linken und rechten Seiten am Oberdeckel110b hervorstehen, an der Anschaltestation befestigt. Danach tritt der elektrische Verbinder110a mit einem entsprechenden elektrischen Verbinder in der tragbaren Vorrichtung in Eingriff, indem er einen Hebelarm110c bewegt, der einen Anschaltestationsschlitten 110 g nach vorne hebelt, um mit dem entsprechenden Verbinder in der tragbaren Vorrichtung zusammengefügt zu werden. Die tragbare Vorrichtung wird abgetrennt, indem der Hebelarm110c in die Anfangslage zurückbewegt wird und Freigabe wird durch Bewegen des Hebelarms110c um einen zusätzlichen Betrag erreicht, indem die Rückwärtsbewegung seiner Hebelung zum Zurückziehen der flexiblen verriegelnden Schienenschnappvorrichtungen110d aus der hervorstehenden Lage von den Seiten des Oberdeckels110b benutzt wird, wodurch die tragbare Vorrichtung aus der Anschaltestationsplattform110 entriegelt wird. - Es sind viele Variationen des oben erwähnten mechanischen Aufbaus möglich. Wenn beispielsweise eine Anschaltestationsplattform
110 an einem Bett oder OV-Posten befestigt wird, von denen beide bewegbar sind, ist es wünschenswert, ein Wandgehäuse116 mit fester Lage zum Ankoppeln der Anschaltestation an Strom, Vorrichtungen und Netze außerhalb des Raumes bereitzustellen, indem sich die Anschaltestation befindet. Für diesen Zweck ist ein an einer Wand befestigtes PSN-Gehäuse216 geeignet. Weiterhin können verschiedene Techniken zum Übertragen von Daten zwischen dem tragbaren Überwachungsgerät102 und der Anschaltestation111 benutzt werden. Beispiele dieser Techniken umfassen Infrarot- und Hochfrequenzübertragungsverfahren. Der Fachmann wird verstehen, daß mehrere derartige Techniken mit oder als Ersatz für die Verbindung (Kabel 110 m) zwischen dem tragbaren Überwachungsgerät und dem Netz210 benutzt werden können. Obwohl weiterhin das tragbare Überwachungsgerät102 als ein Sichtgerät aufweisend dargestellt ist, kann es in einer alternativen Ausführungsform eine Sichtanzeige aufweisen und stattdessen wird eine Fernanzeige benutzt. - Abschließend zeigt wie schon bemerkt die
4 in Funktionsblockschaltbildform Teile des in1 gezeigten Überwachungsgerätes und der Anschaltestation, aber in einer alternativen Ausführungsform zu der2 dargestellten. Nach der Darstellung in4 ist die Anschaltestation111 als kostengünstige Vorrichtung aufgebaut und es ist soviel Funktionalität wie möglich zur tragbaren Vorrichtung102 verlagert. Der Ort des Netzsignalprozessors129 ist daher in die tragbare Vorrichtung verlagert und als Netzschnittstelle430 dargestellt und die Anschaltestation110 enthält nur ein Datenspeicherelement, z. B. einen nichtflüchtigen Speicher429 (NVRAM - non-volati1e RAM), ähnlich dem in1 dargestellten Speicher129 , der die netzbezogenen Informationen in sich speichert. Der Speicher429 ist vorzugsweise als herausnehmbares EEPROM verwirklicht. Anderseits enthält das Überwachungsgerät102 auch einen nichtflüchtigen Speicher (NVRAM)410 , der vom Hersteller bereitsgestellte Vorgabe-Einstellungs- und Kennzeichnungsinformationen enthält, und einen Speicher mit Reservebatterie (BRAM - battery backed-up memory) 412, der die gegenwärtigen Überwachungsgerät-Einstellinformationen enthält (Überwachungsgerätkonfigurationen und vom Überwachungsgerät benutzte Softwarelizenzen über seinen Signalprozessor430 ). Ebenfalls als Teil des Überwachungsgerätes102 dargestellt ist eine Batterie416 , eine Stromversorgung418 , eine Benutzerschnittstelle420 und eine Anschaltestationsschnittstelle422 zum Anschalten an eine Vorrichtungsschnittstelle110a in der Anschaltestation110 . - Der Fachmann wird verstehen, daß viele Variationen der hier beschriebenen Ausführrungsformen in Betracht gezogen sind. Obwohl die Erfindung mittels beispielhafter Ausführungsformen beschrieben worden ist wird in Betracht gezogen, daß sie wie oben umrissen mit Abänderungen innerhalb des Rahmens der beiliegenden Ansprüche ausgeübt werden kann.
Claims (14)
- Überwachungssystem (
100 ) zum Erfassen, Verarbeiten und Übertragen von überwachten Daten von einem Patienten, wobei das System über mindestens zwei geographisch getrennte Patienten-Überwachungsbereiche verteilt und über ein Kommunikationsnetz (210 ) mit einer Netzknotenverbindung in jedem der Bereiche zusammengeschaltet ist, mit folgendem: einem tragbaren Überwachungsgerät (102 ) zum Ankoppeln an den Patienten zum Empfangen und Verarbeiten von an diesem überwachten Patienten-Datensignalen; mindestens einer Patientenüberwachungsanschaltestation (111 ) zum selektiven Ankoppeln an das tragbare Patientenüberwachungsgerät, wobei sich mindestens eine Anschaltestation in mindestens einem der Patientenüberwachungsbereiche befindet und zur Übertragung von vom tragbaren Patientenüberwachungsgerät empfangenen Patientendaten. zum Netz über eine der Netzknotenverbindungen angeschlossen ist, wobei die Anschaltestation folgendes umfaßt: Koppelmittel (110 ) zum Erleichtern einer abtrennbaren Ankopplung des tragbaren Überwachungsgerätes an die Anschaltestation; Signalübertragungsmittel (115 ) zum Übertragen von patientenbezogenen Datensignalen zwischen dem tragbaren Überwachungsgerät und der Anschaltestation, wenn das tragbare Überwachungsgerät an die Anschaltestation angekoppelt ist; und ein an das Signalübertragungsmittel angekoppeltes Datenspeichermittel (129 ) zum Speichern von netzbezogenen Informationen darin und Übertragen der netzbezogenen Informationen zum tragbaren Überwachungsgerät, wenn es an die Anschaltestation angekoppelt ist. - System nach Anspruch 1, wobei das tragbare Überwachungsgerät ein tragbares Patientenüberwachungsgerät in einem vernetzten Patientenüberwachungssystem umfaßt.
- System nach Anspruch 1, wobei die zum tragbaren Überwachungsgerät übertragenen netzbezogenen Informationen ortsbezogene Adresseninformationen der Netzknotenverbindung und Kennzeichnung anderer an diese Netzknotenverbindung angeschlossenen Vorrichtungen umfaßt.
- System nach Anspruch 1, wobei das Signalübertragungsmittel die netzbezogenen Informationen vom Datenspeichermittel zum tragbaren Überwachungsgerät bei Erstankopplung des tragbaren Überwachungsgerätes an die Anschaltestation überträgt.
- System nach Anspruch 4, wobei das Signalübertragungsmittel die netzbezogenen Informationen vom Datenspeichermittel zum tragbaren Überwachungsberät automatisch bei Erstankopplung des tragbaren Überwachungsgerätes an die Anschaltestation überträgt.
- System nach Anspruch 1, wobei das Datenspeichermittel einen nichtflüchtigen Speicher umfaßt.
- System nach Anspruch 6, wobei der nichtflüchtige Speicher einen mit den netzbezogenen Informationen beladenen herausnehmbaren elektrischlöschbaren programmierbaren Nurlesespeicher (EEPROM) umfaßt.
- System nach Anspruch 6, wobei die im nichtflüchtigen Speicher gespeicherten netzbezogenen Informationen Ortsinformationen für die Netzknotenverbindung einschließlich einer Netzadresse, einer Arbeitsgruppenzugehörigkeit und eines Bettortes umfaßt.
- System nach Anspruch 6, wobei die im nichtflüchtigen Speicher gespeicherten netzbezogenen Informationen Kennzeichnung von Hilfsvorrichtungen umfassen, die ebenfalls an die Netzknotenverbindung angeschlossen sind.
- System nach Anspruch 6, wobei die im nichtflüchtigen Speicher gespeicherten netzbezogenen Informationen Informationen umfassen, die die Netzsteuerung des tragbaren Überwachungsgerätes freigeben/sperren.
- Verfahren zum Betreiben eines Überwachungssystemes (
100 ) zum Erfassen, Verarbeiten und Übertragen von überwachten Daten von einem Patienten, wobei das System über mindestens zwei geographisch getrennte Patienten-Überwachungsbereiche verteilt und über ein Kommunikationsnetz (210 ) mit einer Netzknotenverbindung in jedem der Bereiche zusammengeschaltet ist, mit folgenden Schritten: Empfangen und Verarbeiten von von einem Patienten überwachten Patientendatensignalen durch ein tragbares Patientenüberwachungsgerät (102 ); und Selektives Ankoppeln des tragbaren Patientenüberwachungsgerätes an mindestens eine Anschaltestation (111 ), die sich in mindestens einem der Patientenüberwachungsbereiche befindet, wobei die Anschaltestation zur Übertragung von vom tragbaren Patientenüberwachungsgerät empfangenen Patientendaten zum Netz über eine der Netzknotenverbindungen angeschlossen ist; Übertragen von patientenbezogenen Datensignalen zwischen dem tragbaren Patientenüberwachungsgerät und der Anschaltestation über ein Signalübertragungsmittel, wenn das tragbare Patientenüberwachungsgerät an die Anschaltestation angekoppelt ist; und Übertragen von netzbezogenen Informationen zum tragbaren Patientenüberwachungsgerät über ein an das Signalübertragungsmittel angekoppeltes Datenspeichermittel, das die netzbezogenen Informationen darin speichert, wenn das tragbare Patientenüberwachungsgerät an die Anschaltestation angekoppelt ist. - Verfahren nach Anspruch 11, wobei der Schritt des Übertragens von netzbezogenen Informationen das Übertragen von ortsbezogenen Adresseninformationen der Netzknotenverbindung und Kennzeichnung anderer an diese Netzknotenverbindung angeschlossener Vorrichtungen umfaßt.
- Verfahren nach Anspruch 11, wobei der Schritt des Übertragens von netzbezogenen Informationen das Übertragen von netzbezogenen Informationen aus dem Datenspeichermittel zum tragbaren Patientenüberwachungsgerät bei Erstankopplung des tragbaren Patientenüberwachungsgerätes an die Anschaltestation umfaßt.
- Verfahren nach Anspruch 13, wobei der Schritt des Übertragens von netzbezogenen Informationen das automatische Übertragen der netzbezogenen Informationen aus dem Datenspeichermittel zum tragbaren Überwachungsgerät bei Erstankopplung des tragbaren Überwachungsgerätes an die Anschaltestation umfaßt.
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