DE69723461T2 - Gehäuse zur elektronischen Verbindung an einen Computer ausgerüstet mit einem IC-Karten-Verbinder - Google Patents

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    • Y10S439/946Memory card cartridge

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein elektronisches Verbindungsgehäuse, insbesondere für einen Personalcomputer.
  • Die Erfindung betrifft insbesondere ein elektronisches Verbindungsgehäuse in allgemeiner Form einer Karte, die in einen Schlitz mit komplementärer Form des Computers eingeführt werden kann, um beispielsweise eine oder mehrere Verbindungen zwischen dem Computer und peripheren Einheiten zu erstellen.
  • In der Anwendung auf Personalcomputer entspricht ein solches elektronisches Verbindungsgehäuse, das auch "PC-Karte" genannt wird, von nun an einem Standard, nämlich der Norm PCMCIA ("Personal Computer Memory Card International Association"), welche insbesondere die Außenmaße des Verbindungsgehäuses vorgibt, um dessen Einfügen in einen beliebigen Personalcomputer mit einem Einführschlitz, dessen Maße hierzu komplementär sind und der Norm PCMCIA entsprechen, zu ermöglichen.
  • So liegt das elektronische Verbindungsgehäuse in allgemeiner Form als eine Karte mit einer insbesondere in zwei Teilen ausgeführten Metallschale vor, welche flache, parallele und gegenüberliegende obere und untere Hauptseiten besitzt, die einen zwischenliegenden Hohlraum begrenzen, der an seinen beiden gegenüberliegenden Längsenden offen ist und in Querrichtung durch zwei seitliche gegenüberliegende Wände begrenzt ist, die in Form von Schienen zur Führung des Gehäuses ausgebildet sind, wobei in dessen Innenraum eine Zwischenplatte angeordnet ist, insbesondere eine Platte mit gedruckter Schaltung, die sich im wesentlichen auf halber Höhe zwischen den Innenflächen in Gegenüberstellung zu den Hauptseiten und parallel zu diesen erstreckt.
  • Die Zwischenplatte mit gedruckter Schaltung kann verschiedene elektronische Bauteile, und an ihren beiden gegenüberliegenden Längsenden auf beiden Seiten in die offenen Längsenden des Gehäuses mündende Anschlussverbinder tragen, um die Verbindung des Gehäuses mit dem Computer zu ermöglichen, wobei der am innenliegenden Ende des Gehäuses angeordnete Verbinder in den Computer eingefügt wird, und der an dem außenliegenden Ende des Gehäuses angeordnete Verbinder gegebenenfalls mit einem anderen Gerät oder mit einer Kommunikationsleitung verbunden wird, und zum Beispiel einen Anschlussstecker einer Telefonleitung aufnehmen kann.
  • Für bestimmte Anwendungen, beispielsweise um einem Nutzer eines Personalcomputers zu gestatten auf ein Telekommunikationsnetz zuzugreifen erschien es notwendig, das elektronische Verbindungsgehäuse mit einer Kontaktkarte mit integriertem(n) Schaltkreis(en) welche gemeinhin auch Chipkarte genannt wird, zu vereinigen, wobei die letztere gespeicherte Informationen enthält, die von dem Verbindungsgehäuses und dem verbundenen Computer bei der Verbindung des Computers mit einem Telekommunikationsnetz genutzt werden.
  • Dieses Prinzip, einem eine Chipkarte besitzenden Nutzer Zugriff zu gewähren, wird auf dem Gebiet der Funktelephonie häufig angewendet, wobei die Chipkarte der einen oder anderen von zwei Größennormen entspricht und meistens eine Miniaturkarte ist, welche auch "MICRO-SIM"-Karte genannt wird, deren Abmessungen besonders klein sind.
  • Die Verbindung einer solchen Chipkarte mit einer beliebigen elektronischen Vorrichtung zur Nutzung der enthaltenen Daten, erfolgt häufig mittels eines Verbinders mit einem bekannten allgemeinen Aufbau, bei welchem ein Träger aus einem Isoliermaterial vorliegt der einen, die Chipkarte aufnehmenden, offenen Sitz in seiner Oberseite ausgebildet hat, wobei die Chipkarte auf ihrer Hauptseite leitfähige Bereiche aufweist, die mit den Kontaktenden der elektrischen Kontaktelemente zusammenwirken, die im Boden des Sitzes des isolierenden Trägers des Verbinders angeordnet sind.
  • Es ist bereits vorgeschlagen worden, einen solchen Verbinder mit einem PCMCIA-Verbindungsgehäuse zu vereinigen, jedoch haben die bis zum heutigen Tage bekannten Aufbauten den großen Nachteil einer wesentlichen Beeinträchtigung der Struktur des Gehäuses, da in nicht annehmbarer Weise die Starrheit und die elektronische Abschirmung, welche die Metallschale jedenfalls sicherstellen muss, um die im Innern des elektronischen Verbindungsgehäuses befindlichen Bauteile zu schützen, beeinträchtigt werden.
  • Aus der Druckschrift DE-U-29.505.678 ist ein elektronisches Verbindungsgehäuse im Format der "PCMCIA"-Karte bekannt, um eine Kontaktkarte mit integrierter Schaltung bzw. Chipkarte mit einem elektronischen Gerät zu verbinden, das einen hierzu komplementären Schlitz im "PCMCIA"-Format aufweist. Dieses Gehäuse offenbart die Merkmale des Oberbegriffs von Anspruch 1.
  • Andererseits ist aus der Druckschrift DE-A-4.138.432 ein elektrischer Verbinder für eine Chipkarte bekannt, welcher zum Beispiel in ein elektronisches Gehäuse vom oben genannten Typ integriert werden kann.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, einen neuen Aufbau für ein elektronisches Verbindungsgehäuse vom zuvor genannten Typ anzugeben, bei welchem der Verbinder insbesondere auf der einen oder der anderen der gegenüberliegenden Seiten der gedruckten Leiterplatte angeordnet werden kann, insbesondere wenn diese den Hohlraum in zwei Teile mit ungleicher Höhe teilt.
  • Zu diesem Zweck schlägt die Erfindung ein elektronisches Verbindungsgehäuse vor, wie es in Anspruch 1 definiert ist.
  • Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen definiert.
  • Weitere bevorzugte Merkmale der Erfindung sind:
    • – der Träger aus einem isolierenden Material umfasst in seiner Oberseite einen offenen Sitz, welcher von zwei zur Einfügerichtung der Karte parallelen Rändern und in Querrichtung durch wenigstens einen Hinterrand begrenzt ist, und welcher wenigstens teilweise die Karte aufnimmt, welche auf ihrer unteren Hauptseite leitfähige Bereiche aufweist, die mit den Kontaktenden der elektrischen Kontaktelemente zusammenwirken, welche in dein Boden des Sitzes des Trägers angeordnet sind, wenn die Karte (C) in ihrer Verbindungsposition ist, in welcher ihr hinterer Querrand dem hinteren Querrand des Sitzes anliegt, und wobei die der oberen Hauptwand gegenüberliegende Innenseite der Oberseite des Trägers des Verbinders angrenzt;
    • – die Einführrichtung der Karte in das Gehäuse ist senkrecht zur Längsrichtung des Gehäuses und der Einführschlitz ist wenigstens zum Teil in einer der Seitenwände des Gehäuses ausgebildet;
    • – das Verbindungsgehäuse umfasst Mittel zum Herausziehen der Karte aus dem Gehäuse;
    • – die Mittel zum Herausziehen der Karte umfassen einen Schlitz, der in der oberen Hauptwand des Gehäuses ausgebildet ist und sich parallel zur Einführrichtung erstreckt um auf die Karte so einwirken zu können, dass sie im Innern des Sitzes in der Richtung, welche ihrem Herausziehen entspricht, verschoben werden kann;
    • – der Schlitz verläuft wenigstens teilweise in der Flucht des hinteren Querrands der Karte, wenn die letztere in eingeführter Position ist, um das Einführen eines mit dem hinteren Querrand der Karte zusammenwirkenden Herausziehwerkzeugs zu ermöglichen.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus dem Studium der folgenden genauen Beschreibung, zu deren Verständnis Bezug auf die beigefügten Zeichnungen genommen wird:
  • die 1 ist eine perspektivische Explosionsdarstellung der Hauptkomponenten eines Verbindungsgehäuses, das entsprechend der Lehre der Erfindung hergestellt ist;
  • die 2 ist eine perspektivische Detailansicht des in der 1 dargestellten Gehäuses, welche in einem größeren Maßstab die Anordnung des Schlitzes zum Einführen der Karte in das Gehäuse zeigt;
  • die 3 ist eine Draufsicht einer weiteren Ausführungsform des Verbinders;
  • die 4 ist eine Seitenansicht von rechts des in der 3 gezeigten Verbinders;
  • die 5 ist eine Unteransicht des in der 3 gezeigten Verbinders;
  • die 6 ist ein Schema, das Stanzungen veranschaulicht die in der Platte mit gedruckter Schaltung des Verbindungsgehäuses vorgesehen sind, um den in den 3 bis 5 gezeigten Verbinder aufzunehmen; und
  • die 7 ist eine Unteransicht der gedruckten Schaltung von 6 mit dem auf der Karte mit gedruckter Schaltung platzierten Verbinder.
  • In 1 ist ein Verbindungsgehäuse 30 mit bekanntem allgemeinen Aufbau gezeigt welches im wesentlichen durch eine Metallschale gebildet ist, die eine obere Halbschale 32 und eine untere Halbschale 34 umfasst, welche jeweils aus einem gestanzten, gekümpelten und gebogenen Blechteil bestehen.
  • Die Formen und Abmessungen der Schale aus zwei Teilen 32, 34 entsprechen der PCMCIA-Norm, die neben den Abmessungen auch die Einzelheiten der Formgebung der Schale vorgibt, um ihr Einführen in einen genormten Schlitz (nicht dargestellt) mit komplementärer Form, welcher zum Beispiel zu einem Personalcomputer gehört, zu ermöglichen.
  • Im Innern des Gehäuses 30, zwischen den Halbschalen 32 und 34, ist eine Platte 36 mit gedruckter Schaltung angeordnet, die sich parallel zur Hauptebene des Gehäuses erstreckt, und die an jedem ihrer gegenüberliegenden Längsenden Verbinder 38, 40 trägt, die in 1 in schematischer Weise dargestellt sind, wobei der eine oder andere Verbinder den Anwendungen entsprechend durch ein Element gleicher Abmessung ersetzt werden kann, welches eine Muffe zum Verschließen des Gehäuses 30 an dessen zugehörigen Längsende bildet.
  • Die Platte mit gedruckter Schaltung, welche die Zwischenplatte des Gehäuses bildet, kann auf ihren beiden Seiten elektronische Bauteile (nicht gezeigt) aufnehmen.
  • Wie in 1 gezeigt ist, kann einer der Verbinder 40 zum Beispiel so gestaltet sein, dass er den verzweigten Anschluss eines Abgriffs 42 aufnehmen kann, was beispielsweise die Verbindung des Gehäuses 30 mit einer Telekommunikationsleitung sicherstellt.
  • Die obere Halbschale 32 umgrenzt eine flache obere Hauptwand 44, die gemeinsam mit der flachen unteren Hauptwand 46 der unteren Halbschale 34 einen Innenhohlraum 48 (siehe 2) begrenzt, in dessen Innern sich die Platte 36 mit gedruckter Schaltung parallel zu den Wänden 44 und 46 und im wesentlichen auf halber Höhe zwischen den gegenüberliegenden Innenflächen 45 und 47 der Wände 44 und 46 erstreckt.
  • Gemäß der genormten Formgebung des Gehäuses 30 wird dieses in Querrichtung durch zwei gegenüberliegende Seitenwände 50 und 52 begrenzt, die parallel zur allgemeinen Längsrichtung des Gehäuses 30 sind und welche hier durch umgebogene vertikale Ränder 54 und 56 der unteren Halbschale 34 gebildet sind, die um die gegenüberliegenden Seitenränder der oberen Halbschale 32, von denen einer 58 in der 1 dargestellt ist gefalzt sind.
  • Das Gehäuse 30 kann mit einer Schale aus einem einzigen Stück gefertigt sein, ohne hierdurch aus dem Umfang der Erfindung zu gelangen.
  • Die Seitenwände 50 und 52 des Verbindungsgehäuses 30 sind in Form von Schienen zur Führung des Gehäuses 30 in entsprechenden Gleitbahnen (nicht dargestellt), die zu dem genormten Schlitz gehören, welcher das Gehäuse 30 aufnehmen soll, ausgeführt.
  • Zu diesem Zweck sind die seitlichen Endabschnitte der oberen 32 und unteren 34 Halbschale verformt 60, 62, um den Seitenwänden 50 und 52 in Bezug auf die Gesamthöhe des Gehäuses 30, das heißt, dessen Dicke in dessen Mittelteil, eine verminderte Höhe zu geben.
  • Erfindungsgemäß ist ein Verbinder 64, welcher eine Kontaktkarte C mit integrierter(n) Schaltungen) vom Typ "MICRO SIM" aufnehmen soll, innerhalb des Gehäuses 30 angeordnet.
  • Entsprechend einer bekannten Gestaltung, die beispielsweise in der französischen Patentanmeldung Nr. 95.14767 beschrieben und dargestellt ist, wird der Verbinder 64 im wesentlichen durch einen Träger aus einem isolierenden Material 66 gebildet der auf seiner Oberseite 68 einen Sitz 70 mit einer zur Karte C komplementären Form aufweist, welcher die letztere wenigstens teilweise aufnehmen soll, wobei deren Unterseite 72 leitfähige Bereiche 74 umfasst, die, wenn die Karte C in eingeführter Position in dem Sitz 70 ist, in Kontakt mit den Kontaktenden 76 sind, die zu den Kontaktzungen 78 des Verbinders gehören.
  • Gemäß dieser Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass der Verbinder 66 so zusammengebaut ist, dass die Oberseite 37 der Platte 36 mit gedruckter Schaltung der Unterseite 67 des Isolators 66 anliegt.
  • Wenn das Gehäuse 30 mit dem von der Platte mit gedruckter Schaltung 10 getragenen Verbinder 64 gefügt und geschlossen ist, ist ein Schlitz 80 vorgesehen um das Einführen oder Herausziehen der Karte C in den Verbinder 64 zu ermöglichen, welcher in der in den Figuren gezeigten bevorzugten Ausführungsform in der Nähe einer der Seitenwände 50 des Verbindungsgehäuses 30 angeordnet ist.
  • Wie man im einzelnen in 2 sehen kann, erstreckt sich der Einführschlitz 80 insbesondere im wesentlichen in dem geneigten Abschnitt 82 des Seitenteils der oberen Halbschale 32, welcher geneigte Abschnitt die obere Hauptwand 44 mit dem Falz 60 verbindet, der in dem, dem Seitenabschnitt mit verminderter Dicke des Gehäuses 30 entsprechenden, flachen Abschnitt 84 verläuft.
  • Der Abschnitt 84' des Teils 84, der in Flucht zu dem in den geneigten Teil 82 gestanzten Schlitz 80 verläuft, ist in Bezug auf die Hauptebene des Teils 84 nach unten hin in vertikaler Richtung verformt.
  • Der Einführschlitz 80 wird somit von zwei oberen Haupträndern 86 und 88 und von zwei Endrändern 90 und 92 begrenzt.
  • In dieser bevorzugten Gestaltung des Schlitzes 80 verläuft dieser nicht in der oberen Hauptwand 44, und seine in der allgemeinen Längsrichtung des Gehäuses bemessene Breite ist ein wenig größer als die Breite der Karte C, um das Einführen und das Herausziehen der letzteren in einer Richtung I zu ermöglichen, die quer zur allgemeinen Längsrichtung des Gehäuses ist.
  • Gemäß der ersten Ausfülrungsform ist zum Ermöglichen des Herausziehens der Karte C aus dem Gehäuse 30 in der oberen Hauptplatte 44 ein Schlitz bzw. Rille 114 zum Herausziehen vorgesehen, welcher quer zum Gehäuse 30 verläuft, das heißt, parallel zur Richtung des Einführens oder Herausziehens der Karte. Die Schlitz 114 ist so positioniert, dass er auf beiden Seiten des hinteren Querrands 98 der Karte verläuft, und vorzugsweise gegenüberliegend einer Zone des Verbinders 64, welche keine zu den Kontaktzungen 78 gehörenden metallischen Teile aufweist.
  • Somit ist es möglich, ein Werkzeug kleiner Abmessung in den Schlitz 114 einzuführen, um auf den hinteren Querrand 98 der Karte C einzuwirken und diese aus dem Sitz 70 herauszudrücken, das heißt, indem man sie in Betrachtung von 6 von links nach rechts auf dem durch die Länge des Schlitzes 114 möglichen Weg derart schiebt, dass ihr vorderer Querrand 99 wenigstens teilweise aus dem Schlitz 80 aus dem Gehäuse 30 herauskommt, so dass der Bediener am Ende dieser ersten Herausziehphase die Karte greifen und sie ganz aus dem Gehäuse 30 herausziehen kann.
  • Gemäß der Normdefinition der "MICRO SIM"-Karten, von denen ein Beispiel im Rahmen der vorliegenden Erfindung gezeigt ist, umfasst die Karte C in der Nähe ihres vorderen Querrands 99 eine schräge Kante 116, die für bestimmte Anwendungen ein Mittel für die Nichtverwechselbarkeit der Position der Karte C in ihrem Verbinder ist.
  • Um die Karte C in der in das Gehäuse 30 eingeführten Position zu halten und ihr zufälliges, auch teilweises, Austreten aus dem Gehäuse zu vermeiden, kann ein Buckel 120 vorgesehen sein, der in der oberen Hauptwand 44 in Flucht zur schrägen Kante 116 ausgebildet ist, und welcher sich mit einer geringen Höhe im Innern des Hohlraums 48 erstreckt, um einen Anschlag zu bilden, der sich auf der gegenüberliegenden Seite der schrägen Kante 116 befindet.
  • Beim Herausziehen der Karte mittels eines in den Schlitz 114 eingeführten Werkzeugs, muss der Bediener eine wenig größere Kraft aufwenden, derart, dass sich der durch den Buckel 120 gebildete Anschlag bei dem Durchgang der schrägen Kante 116 und anschließend der Oberseite 73 der Karte C durch eine geringe elastische Verformng des entsprechenden Teils der oberen Wand 44 rückstellt.
  • Nun wird die Ausführungsvariante des Isolators des in den 3 bis 5 gezeigten Verbinders 64 beschrieben, für den vorgesehen ist, dass er in Verbindung mit einer Platte 36 mit gedruckter Schaltung, die in komplementärer Weise modifiziert ist, und die teilweise in den 6 und 7 gezeigt ist, montiert wird.
  • In dieser Ausführungsform weist der Verbinder 64 einen oberen Teil auf, das heißt für den vorgesehen ist, dass er auf der Oberseite 37 der Platte 36 mit gedruckter Schaltung verläuft, welche bezuglich zuvor beschriebenen Ausführungsformen eine verminderte Dicke aufweist.
  • Zu diesem Zweck verläuft ein Teil des Rumpfes des Isolators 66 unterhalb der Unterseite 67, die zur Anlage auf der Oberseite 37 der Platte 36 mit gedruckter Schaltung gelangt, wobei dieser untere Teil durch drei Blöcke mit rechwinkliger Kontur 230, 232 und 234 gebildet ist, von denen jeder sich in einer, in der Platte 36 angeordneten Aufnahme mit komplementärer Form 230', 232' bzw. 234' erstrecken soll.
  • Die Blöcke 230 und 234 nehmen die Mittel zum Rückhalten der Kontakte auf, und der mittlere Block 232 ermöglicht die Durchfederung der deformierbaren Kontaktabschnitte 78.
  • Dank eines solchen Aufbaus kann der Verbinder 64 insbesondere auf der einen oder der anderen der gegenüberliegenden Seiten der Platte 36 mit gedruckter Schaltung angeordnet sein, das heißt, entweder in der oberen Hälfte des durch die Platte 36 mit gedruckter Schaltung zweigeteilten Hohlraums 48 oder in seiner unteren Hälfte, die in bestimmten Fällen eine verminderte Höhe hat, das heißt, dass die sie den Hohlraum in zwei Teile mit ungleichen Höhen teilt.
  • Die Positionierung des Verbinders 64 in Bezug auf die Platte 36 mit gedruckter Schaltung wird dann durch die Blöcke 230, 232 und 234 sichergestellt. Für die Funktion als Strebe kann einer der Blöcke Streben formende Füße aufweisen.

Claims (7)

  1. Elektronisches Verbindungsgehäuse (30), insbesondere für einen Personalcumputer, in allgemeiner Form einer Karte vom Typ mit einer Schale (32, 34) welche flache, parallele und einander gegenüberliegend angeordnete obere und untere Hauptwände (44, 46) besitzt, die zwischen ihnen einen Hohlraum (48) begrenzen, der an seinen beiden gegenüberliegenden Längsenden offen ist und in Querrichtung durch zwei seitliche gegenüberliegende Wände (50) begrenzt ist, die in Form von Schienen zur Führung des Gehäuses ausgebildet sind, wobei in dessen Innenraum eine Zwischenplatte (36) angeordnet ist, insbesondere eine Platte mit gedruckter Schaltung, die sich im wesentlichen auf halber Höhe zwischen den Innenflächen (45, 47) in Gegenüberstellung zu den Hauptwänden und parallel zu diesen erstreckt, und wobei das Gehäuse (30) einen Verbinder (64) enthält, um mit dem Gehäuse eine Kontaktkarte (C) mit integriertem(n) Schaltkreisen) elektrisch zu verbinden, die einen Träger (66) aus isolierendem Material, welcher auf der Oberseite (37) der Zwischenplatte (36) angeordnet ist, umfasst, welche Schale (32) einen Schlitz (80) zum Einführen, oder Herausziehen, der Karte (C) in das Gehäuse in einer zur Ebene der Karte (C) im wesentlichen parallelen Richtung (I) aufweist, derart, dass die Karte (C) in eingeführter Position gänzlich im Innern des Gehäuses (30) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbinder (64) einen oberen Teil mit verminderter Dicke aufweist, welcher sich auf der Oberseite (37) der Zwischenplatte (36) erstreckt und die Karte (C) aufnehmen soll, und dass sich ein unterer Teil des Rumpfes des Isolierträgers (66) unterhalb der Unterseite (67) des Verbinders erstreckt, welcher zur Anlage auf der Oberseite (37) der Platte (36) gelangt, wobei dieser unterer Teil durch Blöcke (230, 232, 234) gebildet ist, von denen sich jeder in einer in der Platte (36) angeordneten Aufnahme (230', 232', 234') mit komplementärer Form erstrecken soll, wobei die Blöcke wenigstens einen Teil der elektrischen Kontaktelemente des Verbinders aufweisen soll, die in Kontakt mit den leitfähigen Bereichen (74) der Karte (C) kommen sollen.
  2. Verbindungsgehäuse nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Blöcke (230, 232, 234) in einer Anzahl von drei vorliegen und eine rechtwinklige Kontur haben.
  3. Verbindungsgehäuse nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger aus isolierendem Material (66) in seiner Oberfläche (68) einen offenen Sitz (70) aufweist, welcher von zwei zur Einfügerichtung der Kante parallelen Rändern (92, 94) und in Querrichtung durch wenigstens einen Hinterrand (96) begrenzt ist, und welcher wenigstens teilweise die Karte (C) aufnimmt, welche auf ihrer unteren Hauptseite (72) die leitfähigen Bereiche (74) aufweist, die mit den Kontaktenden der elektrischen Kontaktelemente (78) zusammenwirken, welche in dem Boden des Sitzes (70) des Trägers angeordnet sind, wenn die Karte (C) in ihrer Verbindungsposition ist, in welcher ihr hinterer Querrand (98) dem hinteren Querrand (96) des Sitzes anliegt, und dass die der oberen Hauptwand (44) gegenüberliegende Innenseite (45) der Oberseite (68) des Trägers (66) des Verbinders (64) angrenzt.
  4. Verbindungsgehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einführrichtung (I) der Karte (C) in das Gehäuse (30) senkrecht zur Längsrichtung des Gehäuses ist, und dass der Einführschlitz (80) wenigstens zum Teil in einer der Seitenwände (50) des Gehäuses ausgebildet ist.
  5. Verbindungsgehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es Mittel zum Herausziehen der Karte aus dem Gehäuse umfasst.
  6. Verbindungsgehäuse nach Anspruch 5 in Kombination mit Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zum Herausziehen der Karte (C) einen Schlitz (114) umfassen, der in der oberen Hauptwand (44) des Gehäuses (30) ausgebildet ist und sich parallel zur Einführrichtung (1) erstreckt, um auf die Karte (C) so einwirken zu können, dass sie im Innern des Sitzes (70) in der Richtung, welche ihrem Herausziehen entspricht, verschoben werden kann.
  7. Verbindungsgehäuse nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Schlitz (114) wenigstens teilweise in der Flucht des hinteren Querrands (98) der Karte (C) erstreckt, wenn die letztere in eingeführter Position ist, um das Einführen eines mit dem hinteren Querrand der Karte zusammenwirkenden Herausziehwerkzeugs zu ermöglichen.
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