DE69724199T2 - Chipkartenleser für zwei Karten mit visueller Anzeige - Google Patents

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Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein tragbares Gerät zum Lesen von Chipkarten.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Chipkarten sind dabei, überall auf der Welt sehr populär zu werden. Im Allgemeinen ist eine Chipkarte definiert als eine Karte (in der Größe ähnlich einer herkömmlichen Kreditkarte), welche einen Halbleiter-Chip mit einiger Elektronik und einem Speicher zum Speichern von Informationen enthält. Chipkarten werden verwendet, um persönliche Informationen zu speichern, die zwischen medizinischen Informationen und Finanzdaten rangieren können. Eine große Informationsmenge oder Daten, die auf der Chipkarte gespeichert sind, sind im Allgemeinen, selbst für den Eigentümer, nicht zugänglich. Zuweilen kann für Aktualisierungs /Editierungszwecke ein Bedürfnis nach Zugriff auf die Informationen bestehen. In diesem Fall wird die Sicherheit in Bezug darauf, wem der Zugriff auf diese Daten gestattet ist sowie in Bezug auf den Zugang zur Aktualisierung der Daten, bedeutsam. Im Allgemeinen werden in unserer heutigen, digitalen Gesellschaft Privatheit und Sicherheit zu kritischen Aspekten. Die Leute wollen, dass ihre persönlichen Daten leicht zugänglich sind, wenn sie sie benötigen, wollen aber nicht, dass die Informationen für jedermann zugänglich sind. Gleichzeitig wehren sich die Einheiten, welche für die Unterhaltung dieser Daten verantwortlich sind, dagegen, die Kontrolle aufzugeben. Da immer mehr Länder sich auf ein Chipkarten-basiertes Gesundheitssystem hinbewegen, ergibt sich das Problem, wem der Zugriff, spezifischer das Betrachten und/oder Editieren, der Daten erlaubt ist. Auch sind verschiedene unterschiedliche Chipkarten derzeit in Verwendung, einschließlich solcher, die bei verschiedenen unterschiedlichen Spannungen arbeiten und solcher, auf die mittels elektrischer Kontakte zugegriffen werden kann, kontaktfreie Karten, optisch lesbare Daten, magnetisch lesbare Karten u. s. w.. Es ist daher wünschenswert, Mittel zur Verfügung zu stellen, durch welche der Eigentümer die gespeicherten Daten auf der Karte betrachten kann, um den Status der darauf enthaltenen Information festzustellen, während gleichzeitig Mittel vorgesehen werden, um die Information und/oder das Editieren der auf der Karte enthaltenen Information zu sichern, so dass es nicht authorisierten Personen verwehrt wird, Zugriff zu speziellen Informationen zu erhalten.
  • Die europäische Patentanmeldung EP-A-0706291 offenbart ein Kartenlesegerät mit den Merkmalen des Oberbegriffs des hier beigefügten Anspruches 1.
  • Das Dokument WO96/07160 beschreibt einen Einzelkartenleser mit einem Fenster.
  • Das amerikanische Patent US-A-5,432,358 offenbart ein elektrooptisches Paket, umfassend einen Halbleiterchip, ein Feld von lichtemittierenden Dioden und eine Vergrößerungslinse, die bei der Betrachtung derselben hilft.
  • Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegendenden Erfindung ein neues und verbessertes Gerät zum Betrachten von auf einer Chipkarte gespeicherten Informationen zur Verfügung zu stellen, wobei das Gerät Sicherheitsmerkmale enthält, um unerlaubtes Betrachten und/oder Editieren spezifischer, auf der Karte enthaltender Informationen zu verhindern.
  • Es ist daher eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein neues und verbessertes Gerät zur Betrachtung auf einer Chipkarte gespeicherter Informationen zur Verfügung zu stellen, wobei das Gerät standardisiert sein kann, um im Wesentlichen alle von vielen Arten von Chipkarten auf zunehmen.
  • Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein neues und verbessertes Gerät zum Betrachten von auf einer Chipkarten gespeicherten Informationen zur Verfügung zu stellen, wobei das Gerät tragbar und leicht zu handhaben ist.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird ein Chipkarten-Lesegerät gemäß dem beigefügten Anspruch 1 zur Verfügung gestellt.
  • Die obigen Probleme sowie weitere Probleme werden zumindest teilweise gelöst und die obigen Aufgaben sowie weitere Aufgaben werden realisiert in einem Doppelkarten-Chipkarten-Lesegerät, umfassend ein tragbares Gehäuse mit darin enthaltenen, zwei Chipkarten-Schlitzen, mit einer Sichtöffnung und einer virtuellen Bildanzeige, die in dem Gehäuse angeordnet ist, um ein Bild zur Betrachtung in der Sichtöffnung bereitzustellen. Die virtuelle Bildanzeige umfasst auch einen Dateneingang, der ausgelegt ist, Bilddaten zu empfangen. Eine Sensorstruktur ist in dem Gehäuse angeordnet und so konstruiert, dass zwei Chipkarten, spezifischer eine erste Primärkarte mit darauf gespeicherten Daten und benachbart zu ihr in datenerfassender Gegenüberstellung eine zweite „Schlüssel"-Karte oder Sicherheits-Authorisierungskarte mit darauf gespeicherten Zugriffdaten, positioniert werden können, wodurch die Beschränkung, der Zugriff und/oder das Editieren von auf der Primärkarten enthaltenen Daten gestattet wird. Die Sensorstruktur umfasst einen Ausgang mit daran anliegenden, erfassten Daten. In dem Gehäuse ist eine Elektronik angeordnet und mit dem Ausgang der Sensorstruktur zur Aufnahme der erfassten Daten verbunden und ist weiter verbunden mit dem Eingang der virtuellen Bildanzeige, um dort als Antwort auf die erfassten Daten Bilddaten bereitzustellen.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Von den neuen Merkmalen wird angenommen, dass sie für die in den Ansprüchen aufgestellte Erfindung kennzeichnend sind. Die Erfindung selbst sowie weitere Merkmale und Vorteile davon werden jedoch am besten unter Bezugnahme auf die folgende detaillierte Beschreibung verstanden, wenn diese im Zusammenhang mit den beigefügten Zeichnungen gelesen wird, wobei:
  • 1 eine isometrische Ansicht eines tragbaren Doppelkarten-Chipkarten-Lesegerätes gemäß der vorliegenden Erfindung ist;
  • 2 eine vereinfachte Querschnittsansicht entlang der Linie 2-2 von 1 ist;
  • 3 eine vereinfachte schematische Ansicht eines Bereichs des tragbaren Doppelkarten-Chipkarten-Lesegerätes von 1 ist;
  • 4 ein vereinfachtes Blockdiagramm eines Bereichs des tragbaren Doppelkarten-Chipkarten-Lesegerätes von 1 ist;
  • 5 eine Draufsicht eines Bereichs des Gerätes von 4 ist;
  • 6, 7 und 8 Drauf-/Vorder-/ und Seitenansichten eines Teils des tragbaren Doppelkarten-Chipkarten-Lesegerätes von 1 sind;
  • 9 eine vergrößerte Seitenansicht des Gerätes von 6 ist;
  • 10 ein Blockdiagramm einer weiteren visuellen Anzeige für das tragbare Doppelkarten-Chipkarten-Lesegerät von 1 ist;
  • 11 ein Blockdiagramm des tragbaren Doppelkarten-Chipkarten-Lesegerätes von 1 ist;
  • 12 eine isometrische Illustration des Betriebs des tragbaren Doppelkarten-Chipkarten-Lesegerätes von 1 ist; und
  • 13 ein Blockdiagramm des tragbaren Doppelkarten-Chipkarten-Lesegerätes von 1 ist.
  • Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform
  • Wir wenden uns nun Zeichnungen zu. 1 und 2 illustrieren ein spezielles Ausführungsbeispiel eines tragbaren Doppelkarten-Chipkarten-Lesegerätes 10 gemäß der vorliegenden Erfindung. Das Doppelkarten-Chipkarten-Lesegerät 10 umfasst ein tragbares Gehäuse 11, welches ergonomisch geformt ist, um in der Hand gehalten zu werden, d. h. das Gehäuse 11 ist so geformt, dass es angenehm in die Hand passt und eine bequeme Benutzung einer Mehrzahl von Benutzerschnittstellen-Steuerelementen 16 zum Betrieb des Gerätes gestattet. Das Gehäuse 11 umfasst auch einen ersten Schlitz 12 zur Aufnahme einer ersten oder Primär-Chipkarte 13 und einen zweiten Schlitz 14 zur Aufnahme einer zweiten oder „Schlüssel"-Chipkarte 15, welche als Sicherheits-Authorisierungskarte dient und so das Erfassen und Lesen und/oder Editieren von auf der ersten Chipkarte 13 gespeicherten Informationen gestattet. Die Schlitze 12 und 14 sind so ausgelegt, dass die erste und die zweite Chipkarte 13 und 15 benachbart zu einer Sensorstruktur 17 und einer Sensorstruktur 18, die in dem Gehäuse 11 in datenerfassender Gegenüberstellung angeordnet sind, positioniert werden. Es versteht sich natürlich, dass, obgleich die Schlitze 12 und 14 und die Sensorstrukturen 17 und 18 für ein korrektes Positionieren und Erfassen von auf der ersten und der zweiten Chipkarte 13 und 15 gespeicherten Daten bevorzugt sind, andere Strukturen verwendet werden können, einschließlich des einfachen Anordnens einer oder beider der ersten oder zweiten Chipkarten 13 und/oder 15 benachbart zu einer Sensorstruktur, die extern zugänglich ist. Außerdem sollte verstanden werden, dass die Sensorstrukturen 17 und 18 als eine einzige Sensorstruktur hergestellt werden können, wodurch weiter ein kompakteres Design ermöglicht wird.
  • Das Gehäuse 11 weist auch eine visuelle Bildanzeige 20 auf, die in ihm zur Bereitstellung eines visuellen Bildes der auf den Chipkarten 13 und/oder 15 gespeicherten Informationen angeordnet ist. Die Elektronik 19 ist in dem Gehäuse 11 in elektrischer Kommunikation mit den Sensorstrukturen 17 und 18 angeordnet, die bei diesem speziellen Ausführungsbeispiel als direkt auf gegenüberliegenden Seiten einer die verbindende Elektronik 19 umfassende Schaltungsplatine angeordnet illustriert sind. Die Schaltungsplatine, welche die verbindende Elektronik 19 umfasst, ist auch so positioniert, dass sie, auf sich angeordnet und mit der verbindenden Elektronik 19 verbunden, die Vorrichtung 21 aufweist, einschließlich eines zwei-dimensionalen Feldes von lichtemittierenden Vorrichtungen, welche so angeschlossen sind, dass sie ein vollständiges Bild in der visuellen Bildanzeige 20 liefern. Allgemein umfasst die verbindende Elektronik eine zentrale Verarbeitungseinheit (CPU: central processing unit) und einen Speicher (RAM oder ROM), der in der Lage ist, mit der CPU und der visuellen Bildanzeige 20 zusammen zu arbeiten.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist die Sensorstruktur 17 so konstruiert, dass sie physikalisch externe elektrische Kontakte auf der ersten Chipkarte 13 kontaktiert, so dass die erste Chipkarte 13 direkt mit der CPU in der verbindenden Elektronik 19 verbunden wird. Um auf spezifische Arten von auf der ersten Chipkarte 13 enthaltenen Informationen, welche für den Halter der ersten Chipkarte 13 nicht zugänglich sind, Zugriff zu erhalten oder diese zu Editieren, ist es erforderlich, dass die Sensorstruktur 18 physikalisch externe elektrische Kontakte auf der zweiten oder „Schlüssel"-Chipkarte 15 kontaktiert, so dass die zweite Chipkarte 15 ebenfalls direkt mit der CPU in der verbindenden Elektronik 19 verbunden ist, wodurch es dem Benutzer und/oder Halter der zweiten Chipkarte gestattet wird, ausgewählte Informationen zu betrachten und/oder zu editieren. Dieses Erfordernis des Eingriffes der zweiten Chipkarte 15 dient als eine programmierte Sicherheitsmaßnahme und ermöglicht so, dass spezielle Informationsarten und/oder das Editieren von auf der ersten Chipkarte 13 enthaltenden Informationen nur nach Authorisierung des Halters mit der zweiten Chipkarte 15 erfolgen kann.
  • Bei einem Szenario, bei dem das Doppelkarten-Chipkarten-Lesegerät 10 der vorliegenden Erfindung verwendet wird, führt ein Patient, der die erste Chipkarte 13 kontrolliert, seine Karte in das Doppelkarten-Chipkarten-Lesegerät 10 ein, welches im Büro seines Arztes positioniert ist. Der Arzt ist durch Einführen der zweiten Chipkarte 15 oder „Schlüssel"-Karte in der Lage, auf die medizinischen Akten des Patienten, spezifischer die Teile der medizinischen Akten, die normalerweise für den Patienten oder Halter der ersten Chipkarte 13 nicht zugänglich sind, zuzugreifen.
  • Weiter ist der Arzt in der Lage, die in den Akten enthaltenen Daten zu editieren und gestattet dadurch den auf der ersten Chipkarte 13 enthaltenen Daten von denjenigen, welche die Authorisierung dazu haben, aktualisiert gehalten zu werden. Diese Art von Sicherheit würde viele logistische Probleme lösen, welche verbunden sind mit der „Hardcopy"-Aufzeichnung individueller Patientengeschichten, die an verschiedenen Orten liegen, wie etwa in Krankenhäusern oder Arztpraxen, und würde es Ärzten und/oder Gesundheitsorganisationen gestatten, die Kontrolle über spezielle Informationsarten zu behalten, die möglicherweise korrumpiert würden, wenn gestattet würde, dass auf diese von Personen der Öffentlichkeit zugegriffen und/oder von sie diesen editiert würden. Außerdem kann Zugriff auf medizinische Informationen von Notfallpersonal erhalten werden, welches Halter einer „Schlüssel"-/ oder Sicherheits-Authorisierungs-Chipkarte ist, etwa wenn der Halter der ersten Chipkarte 13, welche die medizinische Information darauf enthält, nicht in der Lage ist, solche Informationen mitzuteilen, was sehr üblich ist, wenn er sich in einem unbewussten oder aufgeregten Zustand befindet und medizinische Notfallversorgung geleistet wird.
  • Bei einem anderen Szenario kann das Doppelkarten-Chipkarten-Lesegerät 10 der vorliegenden Erfindung in Verbindung mit geeigneten Software-Modifikationen verwendet werden, um digitale monetäre Werte zwischen Karteninhabern auszutauschen oder, spezifischer der ersten Chipkarte 13 und der Chipkarte 15. Wieder würde der Halter der zweiten oder „Schlüssel"-Chipkarte 15 authorisiert sein, monetäre Werte zwischen der ersten Chipkarte 13 und der zweiten Chipkarte 15 zu belasten und/oder zu gewähren.
  • Man sollte verstehen, dass, obwohl die bevorzugte Ausführungsform des Doppelkarten-Chipkarten-Lesegerätes 10 der vorliegenden Erfindung die Verwendung von zwei Chipkarten 13 und 15 beschreibt, erwartet wird, dass bestimmte Fälle existieren, bei denen mehr als zwei Chipkarten erforderlich sind, um Zugang zu erhalten zu Informationen und/oder Mehrparteien-Austauschen, weshalb zusätzliche Schlitze und, falls erforderlich, Sensorstrukturen eingebaut würden. Entsprechend beabsichtigt die Offenbarung, jegliche Chipkarten-Lesegeräte einzuschließen, welche die Fähigkeit zum Lesen einer ersten Chipkarte und wenigstens einer zusätzlichen Chipkarte aufgreifen.
  • Die CPU ist so programmiert, dass sie eine Schnittstelle mit dem Speicher und den Schaltungen auf den Chipkarten 13 und 15 aufweist und auf der ersten Chipkarte 13 enthaltene Informationen und diejenigen auf die durch die zweite Chipkarte 15 zugegriffen wird, der visuellen Bildanzeige 20 in Form von Bilddaten liefert. Die visuelle Bildanzeige 20 erzeugt dann ein Bild (oder Bilder), der von der ersten Chipkarte 13 erfassten Daten. Man wird verstehen, dass die Sensorstrukturen 17 und 18 optische Sensoren, magnetische Sensoren und/oder elektronische Sensoren zusätzlich oder anstelle der physikalisch kontaktierenden elektrischen Kontakte aufweisen können. Es sollte auch verstanden werden, dass in einigen speziellen Fällen eine gewisse Menge an Kommunikation mit der Elektronik auf den Chipkarten 13 und 15 erwünscht oder sogar erforderlich sein kann (weitere Sicherheitsaspekte sollen gleich diskutiert werden) und dass in diesen Fällen die Sensorstrukturen 17 und 18 konstruiert sind, um von der CPU Informationen an die Chipkarten 13 und 15 zu kommunizieren sowie Informationen von den Chipkarten 13 und 15 an die CPU zu kommunizieren.
  • Es wird nun speziell Bezug genommen auf 3. Ein Beispiel für eine visuelle Bildanzeige 20 ist in einer einfachen, schematischen Ansicht illustriert. Die visuelle Anzeige 20 umfasst ein Gerät 21 zur Bereitstellung eines Bildes auf einer Oberfläche 22. Ein optisches System, dargestellt durch die Linse 23, ist beabstandet von der Oberfläche 22 des Gerätes 21 positioniert und erzeugt ein virtuelles Bild, welches von einem von einer durch die Linse 23 definierten Apparatur beabstandeten Auge gesehen werden kann.
  • Das Gerät 21 ist detaillierter in 4 illustriert und umfasst beispielsweise eine Halbleiterelektronik, wie etwa ein Feld 26 aus lichtemittierenden Vorrichtungen (LED: light emitting device), welche von einer datenverarbeitungsschaltung 27 angesteuert wird. Die datenverarbeitende Schaltung 27 umfasst beispielsweise logische und schaltende Schaltungsmatrizen zur Ansteuerung jeder LED in dem LED-Feld 26. Die datenverarbeitende Schaltung 27 umfasst zusätzlich oder anstelle der logischen und schaltenden Matrizen einen Mikroprozessor oder eine ähnliche Schaltung zur Verarbeitung von Eingangssignalen 28 von Softwareanweisungen zum Erzeugen eines erwünschten Bildes auf einer Vorrichtung, wie etwa dem LED-Feld 26. Man wird verstehen, dass die datenverarbeitende Schaltung 27 und das LED-Feld 26, obwohl sie zum Zwecke dieser Beschreibung separat illustriert sind, bei einigen Anwendungen auf demselben Halbleiterchip ausgebildet sein können.
  • Bei dieser speziellen Ausführungsform umfasst das LED-Feld 26 lichtemittierende Dioden, welche auf Grund der ex trem kleinen Größe, welche einrichtbar ist und auf Grund der Einfachheit ihrer Konstruktion und ihres Betriebs verwendet werden. Es versteht sich natürlich, dass andere bilderzeugende Vorrichtungen verwendet werden können, einschließlich, jedoch nicht darauf beschränkt, Laser (wie etwa Oberflächen-emittierende Laser mit vertikaler Kavität), Flüssigkristallvorrichtungen (LCDs), organische lichtemittierende Dioden etc.. Es wird speziell Bezug genommen auf 5. Illustriert ist eine Draufsicht auf ein LED-Feld 26, in welcher die LEDs als ein regelmäßiges Muster von Reihen uns Spalten auf einem einzigen Substrat 29 ausgebildet sind, welches bei diesem Ausführungsbeispiel ein Halbleiterchip ist. Bereiche des Substrats 29 sind weggebrochen, um die Zeichnung zu vereinfachen; es sollte jedoch verstanden werden, dass viele andere Schaltungen und insbesondere Steuerungen auf demselben Substrat erfasst sein können. Indem spezielle LEDs durch Reihe und Spalte in einer wohlbekannten Weise adressiert werden, werden die spezifischen LEDs mit Energie beaufschlagt und erzeugen ein Bild oder Bilder. Digitale oder analoge Daten werden am Eingang 28 aufgenommen und mittels der datenverarbeitenden Schaltung 27 in Signale umgewandet, welche in der Lage sind, ausgewählte LEDs mit Energie zu beaufschlagen, um das vorbestimmte Bild zu erzeugen.
  • Der Fachmann wird verstehen, dass das LED-Feld 26 und das Substrat 29 in den Figuren stark vergrößert sind. Die tatsächliche Größe des Substrates 29 liegt in der Größenordnung von einigen mm Länge an jeder Seite, wobei die lichtemittierende Fläche oder das Feld im Allgemeinen in der Größenordnung von 2 bis 50 mm und vorzugsweise zwischen 5 und 10 mm liegt, wobei jede LED kleiner als 20 μm auf je der Seite ist und vorzugsweise in einer Größenordnung die so klein, wie 1 μm auf einer Seite. Man sollte verstehen, dass das eigentliche Feld von lichtemittierenden Vorrichtungen viel kleiner ist, da Anschlussflecken ("bonding pads") etc. einige mm Fläche auf jeder Seite beitragen. Im Allgemeinen bedeuten die größeren Substrate oder Chips einfach, dass mehr lichtemittierende Vorrichtungen in dem Feld verwendet werden, um mehr Definition, Farbe etc. zu liefern. Da die Halbleitertechnologie die Größe des Chips reduziert, sind größere Vergrößerungen und kleinere Linsensysteme erforderlich. Das Reduzieren der Größe der Linsen bei gleichzeitiger Erhöhung der Vergrößerung führt zu einem stark eingeschränkten Sichtfeld, was die Aug-Entspannung wesentlich reduziert und den Arbeitsabstand „d" des Linsensystems reduziert.
  • Das Linsensystem, schematisch dargestellt durch die Linse 23, ist beabstandet von der Oberfläche 22 des Gerätes 21 angeordnet, so dass es ein Bild von der Oberfläche 22 empfängt, es um einen vorbestimmten Betrag vergrößert und die Appertur erzeugt, innerhalb derer das virtuelle Bild betrachtet wird. Bei der vorliegenden Ausführungsform vergrößert die Linse 23 das Bild 15-fach (15x), so dass das Bild von dem LED-Feld 26 in seiner ursprünglichen Winkelgröße 15-fach vergrößert wird. Im Allgemeinen ist eine Vergrößerung von wenigstens 10-fach erforderlich, um das wahre Bild hinreichend zu vergrößern, so dass es von einem menschlichen Auge wahrgenommen wird. Man wird natürlich verstehen, dass das Linsensystem, falls erwünscht, bezüglich Fokus und zusätzlicher Vergrößerung einstellbar oder der Einfachheit halber in dem Gehäuse 11 fixiert sein kann.
  • Die 6, 7 und 8 illustrieren eine Draufsicht, Vorderansicht bzw. einen Seitenriss einer miniaturisierten Anzeige 30 für das virtuelle Bild, welche, bei einer bevorzugten Ausführungsform, verwendet wird, als visuelle Bildanzeige 20 in dem Doppelkarten-Chipkarten-Lesegerät 10. Die miniturisierte Anzeige für das virtuelle Bild 30 umfasst einen optischen Einfachvergrößerer 32. Die 6, 7 und 8 illustrieren eine miniturisierte Anzeige für das virtuelle Bild 30 in etwa der tatsächlichen Größe und liefern einen Hinweis auf das Ausmaß der Größenreduktion, welche mit dem Gerät erzielt wird. Die miniturisierte Anzeige für das virtuelle Bild 30 umfasst eine bilderzeugende Vorrichtung 35 mit einem Feld von lichtemittierenden Vorrichtungen, wie etwa organischen oder anorganischen lichtemittierenden Dioden, Feld-Emissionsvorrichtungen, Oberflächenemittierende Lasern mit vertikaler Kavität (VCSELs), Flüssigkristall-Vorrichtungen (LCDs) etc. Bei dieser speziellen Ausführungsform umfasst die bilderzeugende Vorrichtung 35 ein Feld von lichtemittierenden Vorrichtungen, spezifischer ein Feld umfassend 144 Reihen und 240 Spalten oder umgekehrt von lichtemittierenden Vorrichtungen. Jede lichtemittierende Vorrichtung ist mit ungefähr 20 μm auf einer Seite hergestellt, mit einem Mitten-zu-Mitten-Abstand zwischen benachbarten Vorrichtungen von nicht mehr als 20 μm. Jede lichtemittierende Vorrichtung wird mit etwa 1,8 Volt angeschaltet und verwendet etwa 50 μA Strom, wenn sie angeschaltet ist. Die bilderzeugende Vorrichtung 35 erzeugt eine Lumineszenz von weniger als etwa 15 fL.
  • Die bilderzeugende Vorrichtung 35 ist auf der unteren Oberfläche eines Glassubstrates 36 angeordnet, und eine Steuerplatine 38 ist mit erhöhten Kontaktflecken auf das Substrat 36 gekittet. Weitere Informationen über Steuerplatinen oder das Kitten von Substraten an die Treiberplatinen ist in der amerikanischen Patentschrift US 5,432,358 mit dem Titel „Integrated Electro-optical Package", erteilt am 11. Juli 1995 und auf denselben Inhaber übertragen, offenbart.
  • Der optische Einfachvergrößerer 32 ist ebenfalls auf dem Substrat 36 angeordnet und umfasst eine Mehrzahl von optischen Elementen, die einen Lichtweg von der bilderzeugenden Vorrichtung 35 zu einer Sichtöffnung 39 definieren, wie dies am besten in 7 erkennbar ist. Die Mehrzahl optischer Elemente ist konstruiert zur Winkelvergrößerung von Bildern um einen Faktor größer als 10 am Lichteinlass des ersten optischen Elementes, welche von der bilderzeugenden Vorrichtung 35 erzeugt werden. Auf Grund der Länge des optischen Weges und der Größe der bilderzeugenden Vorrichtung 35 (der Bildquelle), rangiert das horizontale Sichtfeld der Optik im Bereich von etwa 10 Grad bei einer Vergrößerung von 10x bis 22 Grad bei einer Vergrößerung von 20x, wobei das aktuelle Ausführungsbeispiel ein horizontales Sichtfeld von etwa 16 Grad und eine Vergrößerung von 15x hat.
  • Es wird speziell auf 9 Bezug genommen. Zur Klarheit ist eine 4-fach vergrößerte Ansicht als Seitenriss von Bereichen der miniaturisierten Anzeige für virtuelle Bilder 30 von 6 illustriert. Aus dieser Ansicht kann man sehen, dass die Mehrzahl von optischen Elementen ein erstes optisches Element 40 mit einem Bildfeld-ebnenden Lichteinlass 42, einer sphärischen Oberfläche, die als Lichtauslass 43 dient, und in einem Winkel zu dem Bildfeld-ebnenden Lichteinlass 42 ausgerichtet ist, und einer reflektierenden Oberfläche 45, die optisch zwischen dem Bildfeld-ebnenden Lichteinlass 42 und dem Lichtauslass 43 angeordnet ist, umfasst, um Licht von dem Bildfeld-ebnenden Lichteinlass 42 zu dem Lichtauslass 43 zu lenken. Bei dieser speziellen Ausführungsform ist das optische Element 40 als Prisma ausgebildet und aus einem Kunststoff mit optischer Qualität geformt. Allgemein versteht es sich, dass Kunststoff mit optischer Qualität ein Material mit einem hohem Brechungsindex zwischen etwa 1,5 und 1,6 ist. Die reflektierende Oberfläche 45 kann ein separater versilberter Spiegel sein, der einfach in das erste optische Element 40 eingeformt ist, oder die optische Oberfläche 45 kann eine Versilberung nach Ausbildung des ersten optischen Elementes 40 sein, oder die reflektierende Oberfläche 45 kann unbeschichtet sein und nach Art einer inneren Totalreflexion verwendet werden.
  • Bei dieser Ausführungsform nimmt der Bildfeld-ebnende Lichteinlass 42 die Form einer asphärischen, Bildfeld-ebnenden, konkaven Oberfläche an, die direkt in das erste optische Element 40 eingeformt ist und als dessen integraler Teil ausgebildet ist. Man wird jedoch verstehen, dass der Bildfeld-ebnende Lichteinlass 42 als eine separate Linse ausgebildet und anschließend in optischer Ausrichtung mit der unteren Oberfläche des ersten optischen Elementes 40 positioniert sein könnte. Separate Komponente führen natürlich zu zusätzlichen Komponenten und Zusammenbauschritten, welche die Kosten und Größe der endgültigen Struktur erhöhen können.
  • Die reflektierende Oberfläche 45 ist in Bezug auf den Bildfeld-ebnenden Lichteinlass 42 und den Lichtauslass 43 angeordnet, um das Licht, welches durch das erste optische Element 40 läuft, unter einem Winkel zwischen etwa 80 Grad und 100 Grad zu falten oder zu krümmen. Spezifischer wird das Licht bei der illustrierten Ausführungsform unter einem Winkel von etwa 95 Grad reflektiert. Man hat beispielsweise herausgefunden, dass ein Winkel von 95 Grad eine Vignettierung des unteren Teiles des Bildes am Auslass des optischen Einfachvergrößerers 32 verhindert.
  • Ein wesentlicher Teil beim Design der miniaturisierten Anzeige für ein virtuelles Bild 30 ist die Verwendung eines festen Einfachprismas mit einer konvexen Ausgangsfläche, um im Vergleich zu einem einfachen Umlenkspiegel in Luft bei selben räumlichen Volumen eine erhöhte Winkelvergrößerung (reduzierte effektive Brennweite) zu ermöglichen.
  • Die Mehrzahl von optischen Elementen umfasst weiter eine optische Linse 47 mit einem Lichteinlass 48, welche dem Lichtauslass 43 des ersten optischen Elementes 40 benachbart positioniert ist, und einen Lichtauslass 49. Bei dem speziell illustrierten Ausführungsbeispiel ist die optische Linse 47 eine biasphärische optische Linse mit einer asphärischen Oberfläche, welche den Lichteinlass 48 definiert und einer asphärischen Oberfläche, welche den Lichtauslass 49 definiert. Die optische Linse 47 ist mittels jeglicher geeigneter Mittel, einschließlich eines äußeren Gehäuses (schematisch illustriert in den 6 bis 8), einem Befestigungsrahmen oder jeglicher anderer geeigneter Struktur relativ zu dem ersten optischen Element 40 fest befestigt. Die asphärischen Oberflächen, einschließlich Lichtauslass 49 und Lichteinlass 48 der optischen Linse 47 und Lichtauslass 43 und Bildfeld-ebnender Lichteinlass 42 des ersten optischen Elementes 40 sind ausgelegt, um jegliche Aberration der Wellenfront zu reduzieren und/oder zu eliminieren, wenn diese von dem Bildfeld-ebnenden Lichteinlass 42 zu dem Lichtauslass 49 der optischen Linse 47 läuft.
  • Die Mehrzahl von optischen Elementen, einschließlich des ersten optischen Elementes 40 und der optischen Linse 47, definieren einen Lichtweg von dem Bildfeld-ebnenden Lichteinlass 42 des ersten optischen Elementes 40 zu dem Lichtauslass 49 der optischen Linse 47. Um einen optischen Einfachvergrößerer herzustellen, der in den Chipkarten-Lesegeräten nützlich ist, sollte die mittlere optische Gesamtlänge des optischen Weges in der Größenordnung von etwa 15 bis 35 mm liegen. Bei dieser Ausführungsform ist der optische Weg von dem Bildfeld-ebnenden Lichteinlass 42 zu der asphärischen Oberfläche, welche den Lichtauslass 49 der optischen Linse 47 definiert, ungefähr 20 mm.
  • Die Mehrzahl von optischen Elementen, einschließlich des ersten Elementes 40 und der optischen Linse 47 sind auch konstruiert, um wenigstens ein diffraktives optisches Element zu umfassen, welches in dem Lichtweg so positioniert ist, dass es eine zusätzliche primäre chromatische (in diesem Ausführungsbeispiel) Aberrationskorrektur bietet. Bei der illustrierten Ausführungsform ist das diffraktive optische Element 50 in der asphärischen Oberfläche inkorporiert, welche den Lichteinlass 48 der optischen Linse 47 definiert. Es versteht sich natürlich, dass diffraktive optische Elemente anstelle des oder zusätzlich zu dem diffraktiven optischen Element 50 in jeder anderen Oberfläche der Mehrzahl von Elementen in der miniaturisierten Anzeige für ein virtuelles Bild 30 enthalten sein können. Wenn das diffraktive optische Element in einer Oberfläche enthalten ist, welche im Wesentlichen normal zum Lichtweg steht, im Gegensatz zu solchen, bei denen das Licht die Oberfläche unter einem Winkel trifft, ist das diffraktive optische Element auf Grund der Rotationssymmetrie etwas leichter zu konstruieren, wohingegen Oberflächen, auf welche das Licht unter einem Winkel auftrifft, keine Rotationssymmetrie aufweisen. Da die asphärischen Oberflächen und das diffraktive optische Element 50 die optische Linse 47 relativ komplex machen, wurde gefunden, dass die Herstellung der optischen Linse 47 am besten durch Spritzgießen erfolgt.
  • Während das erste optische Element 40 und die optische Linse 47 konstruiert sein können, um einen vollständigen Vergrößerer zu bilden, ist bei diesem speziellen Ausführungsbeispiel eine optische Linse 51 niedriger Brechkraft als Beispiel einer möglichen Erweiterung des Vergrößerers enthalten. Die optische Linse 51 niedriger Brennkraft umfasst eine sphärische Oberfläche, welche einen Lichteinlass 52 definiert und eine sphärische Oberfläche, welche einen Lichtauslass 53 definiert. Ein diffraktives optisches Element 54 ist in der Einlassoberfläche der optischen Linse 51 niedriger Brechkraft ausgebildet, um zusätzliche Aberrationskorrekturen zu bieten. Die optische Linse 51 niedriger Brechkraft ist benachbart zu der optischen Linse 47 angeordnet und bildet ein optisches Auslasselement, welches eine Appertur definiert, durch welche das winkelvergrößerte Bild betrachtet werden kann. Die Hinzufügung der optischen Linse 51 niedriger Brechkraft kann etwas an Größe und Komplexität der miniaturisierten Anzeige 30 für ein virtuelles Bild beitragen, sie bietet aber einiges an Winkelvergrößerung und Aberrationskorrektur, was die Komplexität der verschiedenen anderen Elemente reduzieren kann, was bei vielen Anwendungen die Gesamtkosten der miniaturisierten Anzeige 30 für ein virtuelles Bild reduziert. Auf Grund ihrer geringen Brechkraft kann die optische Linse 51 niedriger Brechkraft auch als das Gehäusefenster oder die Sichtöffnung verwendet werden. Bei denjenigen Anwendungen, in welchen nur das erste optische Element 40 und die optische Linse 47 verwendet werden, kann es günstig sein, die Sichtöffnung mit einem Glas- oder Plastikfenster zu definieren, welches klar sein kann, ein Lichtfilter etc.
  • Bei vielen Anwendungen kann es wünschenswert sein, eine Vorrichtung zur Fokussierung des endgültigen Bildes einzuschließen. Zu diesem Zweck ist das erste optische Element 40 (und andere Elemente 47 und 51, falls erwünscht) auf dem Substrat 36 angeordnet, und zwar mittels einer Gewindeeinstellvorrichtung 56, die mit Hilfe einer Rändelschraube, eines Schraubenziehers etc. gedreht werden kann, um die feste Anordnung der Elemente 40, 47 und 51 vertikal zu und von dem Substrat 36 und der Bilderzeugungsvorrichtung 35 zu bewegen. Das Fokussieren wird durch einfaches Ändern des Abstandes zwischen dem Bildfeld-ebnenden Lichteinlass 42 und dem auf der bilderzeugenden Vorrichtung 35 erzeugten Bild erreicht.
  • 10 ist ein Blockdiagramm einer direkten Retina-Scan-Anzeige, die ebenfalls als visuelle Bildanzeige 20 von 2 verwendet werden kann. Ein Laser 60, der irgendein bekannter Laser einschließlich Festkörperlaser sein kann, wie etwa Oberflächen-emittierende Laser mit vertikaler Kavität (VCSELs), Diodenlaser, Dioden-gepumpte Laser etc., liefert einen kohärenten Lichtstrahl an einen Modulator 62. Der Modulator 62 prägt Videoinformationen auf den Lichtstahl allgemein durch Modulation der Intensität des Licht stahles auf, wie beispielsweise durch Erzeugung von Änderungen der Leistungsstufe des Lasers 60. Abhängig von der Anwendung kann die Modulation so einfach sein, wie das An- und Abschalten des Lasers 60, was im Wesentlichen ein digitales System umsetzt. Akusto-optische Modulatoren sind eine Art bevorzugter Modulatoren für die meisten Anwendungen, anderer Techniken jedoch, wie elektro-optische und mechanische sind vollständig einsetzbar.
  • Der modulierte Lichtstrahl von dem Modulator 62 wird auf ein Ablenkungssystem 63 gerichtet. Ein Linsensystem 64 wird verwendet, um den Lichtstrahl von dem Ablenkungssystem 63 in ein Auge zu fokussieren. Die Brennweite des Linsensystems 64 wird so gewählt, dass der Brennpunkt des Scaning-Systems innerhalb der Pupille des Auges liegt und der Brennpunkt des kohärenten Strahl auf der Retina des Auges liegt.
  • Das Timing und die Steuerung des Modulators 62 und des Ablenkungssystems 63 wird von einer Elektronik 65 geleistet. Die Elektronik 65 umfasst einen Basisoszillator oder Timer, der die Timing-Signale liefert, um dafür zu sorgen, dass das Überstreichen und Modulieren zu richtigen Zeiten erfolgt. Die Elektronik 65 liefet auch Videosignale an den Modulator 62, um den Lichtstrahl zu den erforderlichen Zeiten auf die korrekte Intensität zu modulieren. Weiter liefert die Elektronik 65 horizontale und vertikale (orthogonale) Ablenkungsignale, um das Ablenkungssystem 63 zu veranlassen, den Lichtstrahl periodisch in einem Raster zu scannen. Abhängig von der Anwendung und der erwünschten Bildauflösung kann die horizontale Ablenkungsfrequenz in der Größenordnung von 15 bis 30 kHz liegen, die vertikale Ablenkung ist nicht geringer als 60 Hz, und die Modulationsfrequenz kann in der Größenordnung von 12 MHz liegen.
  • Der Zweck des Ablenkungssystems 63 ist es, den modulierten Lichtstahl auf der Retina des Auges zu scannen oder ein Bild auf die Retina zu „schreiben". Es gibt viele mögliche Konfigurationen für das Ablenkungssystem 63 und Linsensystem 64, abhängig von der Anwendung und der Anzeige und davon, wie es erwünscht ist, das Bild im Auge zu formen. Zusätzliche Informationen über diesen Typ von Anzeige ist in der anhängigen US-Patentanmeldung erhältlich, die den Titel "DIRECT RETINAL SCAN DISPLAY" trägt, Serien-Nr. 08/292,193, eingereicht am 18. August 1994 und an denselben Inhaber übertragen, welche eine Fortsetzungsanmeldung der US-Patentanmeldung "DIRECT RETINAL SCAN DISPLAY", Serien-Nr. 07/857,193, eingereicht am 24. März 1992, ist. Obgleich die direkte Retina-Scan-Anzeige technisch kein virtuelles Bild erzeugt, wird die direkte Retina-Scan-Anzeige auf Grund ihrer Ähnlichkeit zum Zwecke dieser Offenbarung in die Definition einer virtuellen Anzeigevorrichtung eingeschlossen.
  • Der Betrieb des Doppelkarten-Chipkarten-Lesegerätes 10 der vorliegenden Erfindung erfolgt durch Einführen der ersten Chipkarte 13 und Einführen der zweiten oder „Schlüssel"-Chipkarte 15 in die Schlitze 12 und 14. Der Betrieb ist ähnlich zu demjenigen den man üblicherweise beim Zugriff auf Sicherheitslagerboxen bei Finanzinstituten findet. Im Allgemeinen benötigen Finanzinstitute die Einführung von zwei separaten oder verschiedenen Schlüsseln, um eine Sicherheitslagerbox zu öffnen. Zugriff zu der Sicherheitslagerbox kann nicht erreicht werden, außer durch simultane Einführung der beiden Schlüssel. Ein Schlüssel wird typischer Weise von dem Benutzer der Sicherheitslagerbox besessen, und ein zweiter oder "Kontroll"-Schlüssel wird von dem Finanzinstitut besessen. Wie zuvor erwähnt gibt es Zeiten, zu denen beschränkter Zugriff und/oder Editierungsmöglichkeiten für auf der Chipkarte enthaltenen Informationen erwünscht sind; daher ist, ähnlich wie bei der Sicherheitslagerbox, eine zweite Authorisierung oder der Inhaber einer zweiten „Kontroll"-Chipkarte erforderlich.
  • Es wird nun Bezug genommen auf 11. In dem Blockdiagramm ist eine Sicherheitsabfolge des Doppelkarten-Chipkarten-Lesegerätes 10 der vorliegenden Erfindung illustriert. Das Doppelkarten-Chipkarten-Lesegerät 10 ist in verschiedenen Modi betreibbar. Während des Betriebs in einem ersten Modus führt der Inhaber der ersten Chipkarte 13 die erste Chipkarte 13 in den Schlitz 14 des Doppelkarten-Chipkarten-Lesegerätes 10 der vorliegenden Erfindung ein. Ein Sicherheitsidentifikator 70 wird eingegeben, um zu gestatten, dass das Doppelkarten-Chipkarten-Lesegerät 10 auf die auf der ersten Chipkarte 13 enthaltenen Informationen zugreift/diese liest. Der Sicherheitsidentifikator 70 ist irgendeine Art von einzigartigem Identifizierungsmerkmal, wie etwa eine persönliche Identifikationszahl (PIN: personal identification number), eine interne Schaltung, welche sich mit einer internen Schaltung auf der Chipkarte ergänzt oder ein biometrischer Identifikator, wie etwa ein Fingerabdruck oder Augenscan, der nur von dem Inhaber der Karte eingegeben werden kann. Als Mittel zur Eingabe des Sicherheitsidentifikator 70 ist irgendeine Art von Benutzerschnittstelle vorgesehen, wie etwa über die Benutzerschnittstellen-Steuerelemente 16 (zuvor beschrieben) oder über eine biometrische Eingabevorrichtung (nicht dargestellt), wie etwa durch Herstellung des Anzeigeelementes des Doppelkarten-Chipkarten-Lesegerätes 10 als hochauflösendes, berührungssensitives Bildschirmanzeige, das nicht nur in der Lage ist, Daten anzuzeigen, sondern auch als biometrische Eingabevorrichtung zu arbeiten. Bei Betrieb in diesem ersten Modus ist der Benutzer, sobald sich der Sicherheitsidentifikator 70 mit dem auf der Chipkarte enthaltenen Mikrochip ergänzt, in der Lage, bestimmte, auf der ersten Chipkarte 13 enthaltene Informationen zu betrachten 71, aber nicht zu editieren.
  • In dem Fall, in dem eine höhere Stufe von vertraulichen Informationen auf der ersten Chipkarte 13 enthalten sind, wie etwa die zuvor unter Bezugnahme auf medizinische Historien beschriebenen, ist ein zweiter Betriebsmodus möglich. Während des Betriebs in diesem Modus wird die zweite oder „Schlüssel"-Chipkarte 15 in den Schlitz 14 des Doppelkarten-Chipkarten-Lesegerätes eingeführt, und auch die erste Chipkarte 13 wird in den Schlitz 12 eingeführt, wie zuvor beschrieben. Wiederrum wird ein Sicherheitsidentifikator 70 durch den Inhaber der ersten Chipkarte 13 eingegeben, und ein Sicherheitsidentifikator 72 der in seiner Form ähnlich denjenigen unter Bezugnahme auf den Sicherheitsidentifikator 70 beschrieben ist, wird von dem Inhaber der zweiten Chipkarte 15 eingegeben. Sobald die Sicherheitsidentifikatoren 70 und 72 mit den auf den Chipkarten 13 und 15 programmierten passen, sind die Benutzer in der Lage bestimmte auf der ersten Chipkarte 13 enthaltenen Informationen zu betrachten und abhängig von der Programmierung der Karten, die darauf enthaltenen Informationen 73 zu editieren.
  • Es wird Bezug genommen auf 12. Illustriert ist eine perspektivische Ansicht des Doppelkarten-Chipkarten-Lesegerätes 10 mit darin angeordneter miniaturisierter virtueller Bildanzeige 30 (wie in den 6 bis 8 illustriert), so dass nur die Sichtöffnung 39 sichtbar ist. 12 illustriert weiter eine typische Ansicht 74 oder ein virtuelles Bild der auf der ersten Chipkarte 13 gespeicherten Information, wie sie von einem Betreiber gesehen wird, der in die Sichtöffnung 39 des Doppelkarten-Chipkarten-Lesegerätes 10 blickt, wobei die Ansicht 74 (virtuelles Bild) hinter dem Doppelkarten-Chipkarten-Lesegerät 10 zu liegen scheint. Die Ansicht 74 könnte so groß wie ein 8,5 × 11 Blatt Papier erscheinen und könnte beispielsweise eine vollständige Finanzaufstellung, Kreditkartentransaktionen und Bilanz, medizinische Aufzeichnungen, digitale monetäre Austauschsoftware etc. enthalten.
  • Wir wenden uns nun 13 zu. Illustriert ist ein einfaches Blockdiagramm des Doppelkarten-Chipkarten-Lesegerätes 10. Bei dieser speziellen Ausführungsform des Doppelkarten-Chipkarten-Lesegerätes 10 ist eine zentrale Verarbeitungseinheit (CPU: central processor unit) 75 illustriert, die einen Direktzugriffspeicher (RAM: random access memory) 76 und einen Nur-Lesespeicher (ROM: read only memory) 77 verwendet. Bei dieser bevorzugten Ausführungsform wird als CPU 75 ein von Motorola, Inc. kommerziell erhältlicher MC68HC05SC21 verwendet. Man wird natürlich verstehen, dass RAM 76 und ROM 77 in der CPU 75 integriert sein können und/oder externe Speicher für zusätzliche oder spezielle Merkmale vorgesehen sein können. Eine Energie-Management-Schaltung 80 ist vorgesehen, um unterschiedliche Chipkarten mit unterschiedlichen Leistungs- und/oder unter schiedlichen Spannungserfordernissen (z. B. Spannung in Bereich von 1 bis 12 Volt) anzupassen.
  • Eine Kartenschnittstelle 82, die in der Lage ist, mit einer oder mehreren Chipkarten zusammenzuarbeiten, wird verwendet, um die Chipkarte(n) mit der CPU 75 zu verbinden und kann, wie zuvor beschrieben, einige oder alle der folgenden Merkmale enthalten: elektrische Kontakte für direkte physikalische Verbindungen, optische Leser, magnetische Sensoren, elektronische Sensoren (z. B. Infrarotsensoren, RF-Sensoren etc. für kontaktfreie Karten). Bei dieser Ausführungsform umfasst die Kartenschnittstelle 82 Sensorstrukturen 17 und 18 (2).
  • Eine Benutzerschnittstelle 85 wird bereitgestellt, um dem Benutzer zu gestatten, mit der CPU 75 zu kommunizieren und schlussendlich mit der Chipkarte bzw. den Chipkarten. Die Benutzerschnittstelle 85, die Benutzerschnittstellen-Steuerelemente 16 (bei diesem Ausführungsbeispiel), umfasst verschiedene Knöpfe und Steuereinheiten zur Bedienung der visuellen Bildanzeige 20 (in diesem Ausführungsbeispiel). Allgemein umfasst die Benutzerschnittstelle 85 wenigstens eine An-/Aus-Steuereinheit und Mittel, wie etwa einen Cursor für Pull-Down-Menüs, zum Vor- und Rückblättern von Bildern etc., um die von der visuellen Bildanzeige 20 erzeugten Ansichten zu steuern. Verbunden mit der Benutzerschnittstelle 85 ist eine Sicherheitsschaltung 86, welche allgemein den Betrieb des Doppelkarten-Chipkarten-Lesegerätes 10 nur als Reaktion auf irgendeine geheime Identifizierungsinformation gestattet, welche allein den Inhaber der Chipkarte, wie zuvor beschrieben, bekannt ist, z. B. eine PIN-Zahl, eine biometrische Eingabe, irgendwelche internen Schaltungen, die sich mit einer internen Schaltung auf der Chipkarte ergänzen, etc.. Zu diesem Zweck kann die Benutzerschnittstelle 85 einen oder mehrere Knöpfe umfassen, die von dem Benutzer richtig bedient werden müssen, um das Doppelkarten-Chipkarten-Lesegerät 10 zu aktivieren.
  • Eine visuelle Anzeige 90 umfasst ein Feld von lichtemittierenden Vorrichtung, welches mit einer Treiberschaltung 92 und einem RAM 93 zur Speicherung und/oder korrekten Orientierung von Bilddaten, die von der CPU 75 geliefert werden, verbunden ist. Allgemein kann die visuelle Anzeige 90 irgendeine oben beschriebene Anzeige sein und ist vorzugsweise eine miniaturisierte virtuelle Bildanzeige 30 (6 bis 9). Wie oben beschrieben, kann die visuellen Anzeige 90 ein LCD-Feld enthalten, wie etwa beschrieben in dem US-Patent Nr. 5,486,946 mit dem Titel "Integrated Electro-optic Package for Reflective Spatial Light Modulators", erteilt am 23. Januar 1996 und übertragen an denselben Inhaber. Auch einige typische Elektronik zur Erzeugung eines Bildes auf einem Feld von lichtemittierenden Vorrichtungen ist in dem US-Patent 5,432,356 mit dem Titel "Integrated Electro-optic Package", erteilt am 11. Juli 1995 und übertragen an denselben Inhaber, beschrieben.
  • Es wird daher ein neues und verbessertes Gerät zur Betrachtung von einer auf einer Chipkarte gespeicherten Informationen offenbart. Das neue und verbesserte Gerät kann standardisiert werden, um im Wesentlichen jeden der vielfältigen Typen von Chipkarten aufzunehmen und umfasst ein Sicherheitsmerkmal, welches die Eingabe einer zweiten oder „Schlüssel"-Chipkarte erfordert, um Zugang, unauthorisierte Betrachtung und/oder Editieren von spezifischen auf einer Chipkarte enthaltenen Informationen durch nichtauthorisierte Personen zu verhindern. Auch ist das neue und ver besserte Gerät zum Betrachten von auf einer Chipkarten gespeicherten Informationen tragbar und leicht zu bedienen, so dass der Inhaber der primären Chipkarte oder wahrscheinlicher, der Inhaber der zweiten „Schlüssel"-Chipkarte ein Gerät zum unmittelbaren Zugriff auf die auf die Chipkarte gespeicherten Informationen, falls erwünscht, mit sich tragen oder zuhause oder im Büro haben kann.
  • Obgleich wir spezielle Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung gezeigt und beschrieben haben, kommen dem Fachmann weitere Modifikationen und Verbesserung in den Sinn. Wir wünschen uns daher, dass verstanden wird, dass diese Erfindung nicht auf die speziell gezeigten Ausführungsformen beschränkt ist. Der Umfang dieser Erfindung wird durch die beigefügten Ansprüche bestimmt.

Claims (10)

  1. Chipkarten-Lesegerät, umfassend: ein tragbares Gehäuse (11), eine in dem tragbaren Gehäuse (11) angeordnete visuelle Bildanzeige (20, 30), welche einen Dateneingangsanschluss umfasst, der ausgelegt ist, um daran Bilddaten zu empfangen, eine in dem tragbaren Gehäuse (11) angeordnete Sensorstruktur (17, 18), welche konstruiert ist, um von einer ersten Chipkarte (13) gespeicherte Daten zu empfangen, wenn diese benachbart zu ihr positioniert ist, und von wenigstens einer weiteren Chipkarte (15) gespeicherte Zugangsdaten zu empfangen, wenn diese benachbart zu ihr positioniert ist, wobei die Sensorstruktur (17, 18) einen Ausgangsanschluss aufweist, an dem erfasste Daten vorliegen, eine in dem tragbaren Gehäuse (11) angeordnete Elektronik (19), welche mit dem Ausgangsanschluss der Sensorstruktur (17, 18) verbunden ist, um die erfassten Daten von der ersten Chipkarte (13) und die erfassten Zugangsdaten von der wenigstens einen weiteren Chipkarte (15) zu empfangen, und die weiter mit dem Dateneingangsanschluss der visuellen Bildanzeige (20) verbunden ist, um dieser als Reak tion auf die erfassten Daten und erfassten Zugangsdaten Bilddaten zu liefern, und dadurch gekennzeichnet, dass die visuelle Bildanzeige (20, 30) positioniert ist, um ein Bild zur Betrachtung an einer in dem tragbaren Gehäuse (11) enthaltenen Sichtöffnung (25) bereitzustellen, und einen Lichteinlass (42) und einen zu dem Lichteinlass in einem Winkel ausgerichteten Lichtendauslass (53) umfasst; wobei eine Mehrzahl optischer Elemente (40, 47, 51) zwischen dem Lichteinlass und dem Lichtendauslass angeordnet sind und ein erstes optisches Element (40) mit einem asphärischen, in einem Winkel zu dem Lichteinlass ausgerichteten intermediären Lichtauslass (43) und eine einfach reflektierende Oberfläche enthalten, die optisch zwischen dem Lichteinlass und dem Lichtendauslass angeordnet ist, so dass Licht unter einem Winkel zwischen 80° und 100° von dem Lichteinlass zu dem Lichtendauslass gelenkt wird, und wobei die Mehrzahl optischer Elemente einen Lichtweg von dem Lichteinlass zu dem Lichtendauslass mit einer durchschnittlichen optischen Gesamtlänge im Bereich von 15 bis 35 mm definieren; und wobei wenigstens ein diffraktives optisches Element (54) in dem Lichtweg angeordnet ist, so dass es eine weitere Aberrationskorrektur liefert, wobei die Mehrzahl optischer Elemente konstruiert ist, um eine Bildquelle am Lichteinlass des ersten optischen Elementes um mehr als das Zehnfache in einem Winkel zu vergrößern.
  2. Chipkarten-Lesegerät, wie in Anspruch 1 beansprucht, weiter dadurch gekennzeichnet, dass das tragbare Gehäuse (11) ergonomisch gestaltet ist, um in der Hand gehalten zu werden, und dass die Sensorstruktur (17) wenigstens zwei Schlitze (12 & 14) enthält, um die ersten Chipkarte (13) und die wenigstens eine zusätzliche Chipkarte (15) darin auf zunehmen.
  3. Chipkarten-Lesegerät, wie in Anspruch 1 beansprucht, weiter dadurch gekennzeichnet, dass die Sensorstruktur (17) Kontakte enthält, die angeordnet sind, um die erste Chipkarte (13) und die wenigstens eine zusätzliche Chipkarte (15) elektrisch zu kontaktieren.
  4. Chipkarten-Lesegerät, wie in Anspruch 1 beansprucht, weiter dadurch gekennzeichnet, dass die Sensorstruktur (17) zwei separate Sensorstrukturen (17 & 18) umfasst.
  5. Chipkarten-Lesegerät, wie in Anspruch 1 beansprucht, weiter dadurch gekennzeichnet, dass die Sensorstruktur (17) einen magnetischen Sensor enthält, um magnetisch gespeicherte Informationen auf der ersten Chipkarte (13) und der wenigstens einen zusätzlichen Chipkarte (15) zu erfassen.
  6. Chipkarten-Lesegerät, wie in Anspruch 1 beansprucht, weiter dadurch gekennzeichnet, dass die Sensorstruktur (17) einen optischen Sensor enthält, um optisch gespeicherte Informationen auf der ersten Chipkarte (13) und der wenigstens einen zusätzlichen Chipkarte (15) zu erfassen.
  7. Chipkarten-Lesegerät, wie in Anspruch 1 beansprucht, weiter dadurch gekennzeichnet, dass die visuelle Bildanzeige (20) eine virtuelle Bildanzeige ist.
  8. Chipkarten-Lesegerät, wie in Anspruch 7 beansprucht, weiter dadurch gekennzeichnet, dass die virtuelle Bildanzeige ein zweidimensionales Feld von lichtemittierenden Vorrichtungen (26) umfasst, die angeschlossen sind, um ein vollständiges Bild zu liefern, wobei das zweidimensionale Feld (26) mit dem Dateneingang der virtuellen Bildanzeige (20) verbunden ist, um die Bilddaten zu empfangen und als Antwort darauf das vollständige Bild zu erzeugen.
  9. Chipkarten-Lesegerät, wie in Anspruch 8 beansprucht, weiter dadurch gekennzeichnet, dass das zweidimensionale Feld von lichtemittierenden Vorrichtungen (26) ein zweidimensionales Feld von organischen, lichtemittierenden Dioden umfasst.
  10. Chipkarten-Lesegerät, wie in Anspruch 8 beansprucht, weiter dadurch gekennzeichnet, dass das zweidimensionale Feld von lichtemittierenden Vorrichtungen (26) ein zweidimensionales Feld von Flüssigkristallvorrichtungen umfasst.
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