DE69724391T2 - Verfahren und System zum Vergleichen der Morphologie von Wellenformen - Google Patents

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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft generell das Vergleichen von Wellenformen, ohne dass ein Vergleich von Abtastwert zu Abtastwert erforderlich ist. Genauer gesagt betrifft die vorliegende Erfindung einen Wellenformvergleich eines Elektrogramms zum Unterscheiden einer ventrikulären Tachykardie (VT) von einer Sinustachykardie (ST) und einer supraventrikulären Tachykardie (SVT).
  • Bei einem Herzüberwachungssystem ist es häufig wünschenswert, zwischen ventrikulären Komplexen, die aus den Atria bzw. Vorhöfen geleitet werden (d. h. normale Komplexe), und ventrikulären Komplexen zu unterscheiden, die in dem ventrikuläre Myokardium ihren Ursprung haben (d. h. abnormale bzw. nicht normale Komplexe). Beispielsweise ist es wichtig, eine Sinustachykardie (ST) und eine supraventrikuläre Tachykardie (SVT) von einer ventrikulären Tachykardie (VT) unterscheiden zu können. Normalerweise wird ein Vergleich der Wellenformmorphologie dazu verwendet, um eine derartige Unterscheidung zu erreichen. Das heißt, ein intraventrikuläres Testelektrogramm („test intraventricular electrogram", test IVEG) wird mit einem Schablonen-IVEG verglichen. Das Schablonen-IVEG wird generell während eines Sinusrythmus aufgenommen. Wenn der Morphologievergleich angibt, dass eine ventrikuläre Tachykardie vorhanden ist, wird eine korrigierende Aktion vorgenommen. Beispielsweise können implantierbare Kardioverter-Defibrillatoren (ICDs) oder Herzschrittmacher eine korrigierende Aktion vornehmen, wenn sie eine ventrikuläre Tachykardie erfassen. Für eine detailliertere Beschreibung des Ursprungs und der Morphologie dieser Signale wird Bezug genommen auf die US-A-5 240 009 von Williams mit dem Titel „Medical Device with Morphology Discrimination".
  • Aus dieser US-A-5 240 009 ist ein medizinisches Gerät zum Überwachen von Wellenformkomplexen von intrakardialen Elektrogrammen bekannt. Es ist angegeben, dass ein intrakardialer Komplex auftritt, wenn das Signal einen oberen Schwellenwert überschreitet. Untere Schwellenwertspitzenwerte, die Teil dieses Komplexes sind, können vor oder nach dem Überschreiten des oberen Schwellenwertes auftreten. Für jeden Komplex gibt es eine Zeitgrenze und eine Grenze der Anzahl von erlaubten Spitzenwerten. Somit ist die maximale Anzahl von Spitzenwerten innerhalb eines Komplexes durch eine gegebene Anzahl beschränkt, beispielsweise fünf. Ein Standardkomplex wird berechnet, indem Identifikationskriterien (Amplitude, Breite und Anzahl von Spitzenwerten) von einigen Komplexen Bemittelt werden. Darauf folgende Komplexe werden dann mit dem gespeicherten Standardkomplex verglichen. Ein derartiger Vergleich beinhaltet das Vergleichen von Spitzenwerten von darauf folgenden Komplexen mit den Spitzenwerten des gespeicherten Standardkomplexes, das Ausrichten von darauf folgenden Komplexen mit dem gespeicherten Standardkomplex und das Bereitstellen eines Ergebnisses („Score"), das den Vergleichen und der Ausrichtung zugeordnet ist.
  • Ein Hauptgesichtspunkt beim Entwickeln von ICDs ist deren begrenzte Batterieleistung. Nach der Implantation können Batterien nicht ohne chirurgischen Eingriff ersetzt werden, und generell wird der gesamte ICD ersetzt, wenn die Batterien erschöpft sind. Es ist demzufolge wünschenswert, Batterieleistung einzusparen. Ein Weg, um Batterieleistung einzusparen, besteht darin, die Komplexität der Signalverarbeitung zu reduzieren, die von dem ICD durchgeführt werden muss.
  • Herkömmliche Morphologiealgorithmen vergleichen das Test- und das Schablonen-IVEG auf einer Punkt-zu-Punkt-Basis. Das heißt, Charakteristiken zu den Punkten in dem Test-IVEG werden mit entsprechenden Punkten in dem Schablonen-IVEG verglichen. Beispiele derartiger Morphologieübereinstimmungsprozesse von Punkt zu Punkt sind offenbart in Template Matching Techniques of Electrophysiologic Signals: A Practical Real-Time System for Detection of Ventricular Tachycardia von Greenhut, Saul E. & Steinhaus, Bruce M., in Biomedical Scientific Instruments, 1992, Band 28, Seiten 37–42 (nachstehend „Template Matching Technique"), und in Separation of Ventricular Tachycardia From Sinus Rhythm Using a Practical, Real-Time Template Matching Computer-System von Greenhut, Saul E. et al. in PACE 1992, 15: 2146–2153 (nachstehend „Separation of Ventricular Tachycardia").
  • Derartige herkömmliche Techniken zum Wellenformvergleich leiden an einigen Nachteilen. Zunächst einmal ist die Wellenformausrichtung für einen geeigneten Vergleich von Punkt zu Punkt kritisch. Wenn das Test- und das Schablonen-Signal nicht richtig ausgerichtet sind, kann das Ergebnis des Wellenformvergleichs fehlerhaft sein. Ferner kann das Ausrichten des Test- und des Schablonen-Signals ein aufwändiges und zeitintensives Problem sein.
  • Zum zweiten sind diese herkömmlichen Verarbeitungstechniken von Punkt zu Punkt von der Rechenleistung her intensiv. Beispielsweise erfordern derartige Techniken generell zwei Teilungsoperationen. Dies ist dargestellt in der Gleichung für die normierte Flächendifferenz („normalized area difference", NAD) in den oben zitierten Druckschriften (siehe Gleichung (1) auf Seite 39 von „Template Matching Techniques" und Gleichung (1) auf Seite 2148 von „Separation of Ventricular Tachycardia").
  • Diese beiden Nachteile führen dazu, dass in übergroßem Maße Strom aus der Batterie eines implantierten ICD gezogen wird. Dieser übermäßige Stromabfluss reduziert die Lebenserwartung des ICD. Die reduzierte Lebenserwartung des ICD setzt den Patienten einem größeren Risiko und den Kosten für wiederholte chirurgische Eingriffe aus, um das Gerät zu ersetzen.
  • Somit wird ein verbessertes Verfahren zum Unterscheiden einer ventrikulären Tachykardie (VT) von einer Sinustachykardie (ST) und einer supraventrikulären Tachykardie (SVT) benötigt. Ein derartiges Verfahren sollte die Rechenkomplexität verringern, um Leistung einzusparen, während zur gleichen Zeit das Ausrichtungsproblem verringert werden soll.
  • Die vorliegende Erfindung ist darauf gerichtet, ein erstes Signal und ein zweites Signal zu unterscheiden, und zwar auf der Grundlage, wie gut die Morpohologien des ersten und des zweiten Signals übereinstimmen. Die vorliegende Erfindung bil det eine Schablone auf der Grundlage der Morphologie eines „bekannten" Signals. Das „bekannte" Signal kann beispielsweise ein Signal sein, das während einer Periode gesammelt bzw. aufgenommen worden ist, von der es bekannt ist, dass der Patient einen normalen Sinusrhythmus zeigte. Ein Testsignal wird gegen die Schablone verglichen, um zu bestimmen, wie eng die Signale einander entsprechen, und zwar unter Verwendung ihrer Morphologie.
  • Bei der bevorzugten Ausführungsform wird die Morphologie dargestellt durch eine aufeinander folgende Reihe von N Datenabtastwerten. Aus diesen N Datenabtastwerten werden M (z. B. 3) Spitzenwerte identifiziert. Die Positionen (d. h. die Reihenfolge des Auftretens), die Polaritäten und die normierten Flächen der Spitzenwerte werden verglichen, um die Signale auszurichten und ein Ergebnis zu erhalten. Ein höheres Ergebnis zeigt eine geringere Ähnlichkeit zwischen dem ersten und dem zweiten Signal an.
  • Bei der bevorzugten Ausführungsform wird die Erfindung angewendet auf das Überwachen von Herzsignalen, um die Morphologie eines intraventrikulären Elektrogramms (IVEG) zu analysieren, und zwar mit dem Zweck, eine ventrikuläre Tachykardie (VT) von einer Sinustachykardie (ST) und einer supraventrikulären Tachykardie (SVT) zu unterscheiden. Eine Schablone wird erzeugt, indem eine IVEG-Depolarisation während eines Sinusrhythmus analysiert wird. Die Polarität und die normierte Fläche der signifikantesten aufeinander folgenden Spitzenwerte der IVEG-Depolarisation werden als die Schablone aufgezeichnet. Jedes sensierte IVEG wird in Übereinstimmung gebracht mit der Schablone, indem die Position, die Polarität und die normierte Flä che der signifikantesten aufeinander folgenden Spitzenwerte verglichen und die Differenzen aufsummiert werden. Der sich ergebende Wert stellt ein Maß dar, wie ähnlich die Morphologie des sensierten IVEG zu der Morphologie des Schablonen-IVEG ist.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung, als auch die Struktur und der Betrieb verschiedener Ausführungsformen der Erfindung, werden nachstehend im Detail unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung beschrieben. In der Zeichnung geben gleiche Bezugsziffern generell identische, ähnlich funktionierende und/oder strukturell ähnliche Elemente an. Die Zeichnung, in der ein Element zuerst erscheint, wird durch die Stelle(n) links von den zwei Stellen, die am weitesten rechts sind, in der entsprechenden Bezugsziffer angegeben.
  • Die vorliegende Erfindung wird unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung beschrieben, wobei:
  • 1 ein Flussdiagramm für ein Verfahren zum Morphologievergleich zweier Signale gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist;
  • 2 eine grafische Darstellung eines IVEG ist, das während eines Morphologiefensters aufgenommen ist;
  • 3 ein Flussdiagramm zum Bestimmen von interessierender Spitzenwertinformation gemäß der vorliegenden Ausführungsform ist;
  • 4 ein Flussdiagramm zum Ausrichten eines Test- und eines Schablonen-IVEG gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist;
  • 5 ein Flussdiagramm zum Bestimmen gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist, ob Spitzenwerte übereinstimmen;
  • 6 ein Flussdiagramm zum Bestimmen gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist, ob Spitzenwertpositionen übereinstimmen, und zum Korrigieren einer Fehlübereinstimmung („mismatch");
  • 7 ein Beispiel einer Fehlübereinstimmuns-Korrektur unter Verwendung des Flussdiagrammes der 6 ist;
  • 8 ein System zum Morphologievergleich zweier Signale gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist; und
  • 9 eine schematische Darstellung einer bevorzugten Implementierung des Systems zum Morphologievergleich zweier Signale gemäß 8 ist.
  • Das Schablonenübereinstimmungs-Morphologieverfahren („template matching morphology method") der vorliegenden Erfindung berechnet die Differenz der normierten Fläche jedes signifikanten Spitzenwertes eines Schablonen-Elektrogramms (EGM) und eines Test-EGM, und zwar über eine feste Fenstergröße von Datenabtastwerten. Zusätzlich hierzu sind das Test- und das Schablonen-EGM nicht auf eine Aufnahme von einem Patienten beschränkt. Beispielsweise können das Test- und das Schablonen- EGM computererzeugt sein, zum Beispiel zur Verwendung beim Technik-Testen.
  • Zum Zwecke der Darstellung einer bevorzugten Ausführungsform wird die Erfindung im Hinblick auf den Vergleich von intraventrikulären Elektrogrammen (IVEGs) beschrieben. Es versteht sich jedoch, dass dies lediglich zum Zwecke der Darstellung erfolgt. Die Erfindung kann verwendet werden, um jedes beliebige Herzsignal zu vergleichen, ob es sich um ein EGM handelt, das von implantierten Elektroden abgenommen wird, oder ein Elektrokardiogramm (EKG) von Oberflächenelektroden, oder sonst wie.
  • Die Verwendung einer Vorrichtung, die gemäß der bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung konstruiert ist, reduziert die Komplexität der Diagnose der Wellenformmorphologie. Im Ergebnis wird Leistung gespart und die Batterielebensdauer wird verlängert.
  • Ein Flussdiagramm eines Schablonenmorphologie-Übereinstimmungsverfahrens 100 gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird unter Bezugnahme auf 1 beschrieben. Der Beginn des Verfahrens 100 ist durch einen Schritt 102 angegeben. In einem Schritt 104 wird ein Schablonen-IVEG erzeugt. Das Schablonen-IVEG ist analog zu einem Standard, mit dem Testsignale verglichen werden. Die Schablone kann auf eine Anzahl gut bekannter Wege erzeugt werden. Bei der bevorzugten Ausführungsform wird die Schablone erzeugt, indem einfach Datenpunkte (d. h. digitale Abtastwerte des IVEG) während eines Morphologiefensters für einen Komplex in einem Sinusrhythmus aufgenommen bzw. gesammelt („collecting") werden. Bei einer alternativen Ausführungsform werden Daten über eine Vielzahl von Morphologiefenstern aufgenommen, während derer ein Sinusrhythmus vorhanden ist. Nachdem die Daten aufgenommen sind, werden die Daten gemittelt, um eine Schablone zu bestimmen. Vor der Mittelwertbildung müssen die Daten jedoch ausgerichtet werden. Es kann ein Datenausrichtungsmechanismus verwendet werden, wie er hier beschrieben ist.
  • Als ein Teil des Schablonenerzeugungsschrittes werden die IVEG-Daten normiert. Die Normierung berücksichtigt Differenzen der absoluten Größe („magnitude") der sensierten Signale, die durch Variablen, wie Elektrodenanordnung, Unterschiede in der Verstärkung eines Verstärkers und dergleichen, beeinflusst beziehungsweise beeinträchtigt werden können.
  • Die Normierung lässt es zu, dass das Verfahren der Erfindung die relativen Größen der Spitzenwerte in dem IVEG vergleicht. Die Normierung des Schablonen-IVEG wird nachstehend beschrieben.
  • Die Schablone wird erzeugt unter Verwendung von interessierender Morphologieinformation in dem Signal. Bei der bevorzugten Ausführungsform ist die zum Vergleich ausgewählte Morphologieinformation eine Information über M (z. B. 3) aufeinander folgende Spitzenwerte. Die Spitzenwertinformation beinhaltet eine normierte Fläche, die Polarität und die Position (d. h. die Reihenfolge des Auftretens) für M aufeinander folgende Spitzenwerte, die die größte Summe von Spitzenwertamplituden in einem auf genommenen Signal besitzen. Bei der bevorzugten Ausführungsform sind die Signale IVEG-Depolarisationen.
  • Nach dem Erzeugen eines Schablonen-IVEG, wird in einem Schritt 106 ein Test-IVEG aufgenommen. Wie nachstehend unter Bezugnahme auf 2 erörtert, wird das Test-IVEG auf gut bekannte Art und Weise über ein Morphologiefenster 201 aufgenommen.
  • Als nächstes wird in einem Schritt 108 in dem Test-IVEG Spitzenwertinformation identifiziert. Das Test- und das Schablonen-IVEG werden dann in einem Schritt 109 ausgerichtet. Die Ausrichtung des Test- und des Schablonen-IVEG's wird in einem Schritt 110 getestet. Wenn die Ausrichtung fehlgeschlagen ist, fährt das Verfahren 100 zum Schritt 114 fort, wobei angezeigt wird, dass das Test- und das Schablonen-IVEG einander unähnlich sind. Wenn die Ausrichtung erfolgreich war (wie im Schritt 110 angezeigt), dann fährt das Verfahren fort zum Schritt 111.
  • Im Schritt 111 werden das Test- und das Schablonen-IVEG miteinander verglichen, um ein Ergebnis („score") zu bestimmen. Das Ergebnis stellt dar, wie gut das Test- und das Schablonen-IVEG übereinstimmen („match"). Je niedriger das Ergebnis ist, desto ähnlicher sind sich das Test- und das Schablonen-IVEG. Das Ergebnis wird mit einem Schwellenwert verglichen, und zwar in einem Schritt 112. Wenn das Ergebnis den Schwellenwert nicht überschreitet, dann werden das Test- und das Schablonen-IVEG in einem Schritt 116 als einander ähnlich angezeigt. Wenn das Ergebnis den Schwellenwert überschreitet, dann werden das Test- und das Schablonen-IVEG in einem Schritt 114 als einander unähnlich angezeigt.
  • Bei der bevorzugten Ausführungsform wird die Schwelle des Schrittes 112 bestimmt, indem eine Anzahl von Testläufen eines Patienten in einem Sinusrhythmus und einem VT-Rhythmus ausgedruckt und betrachtet werden. Es wird ein Schwellenwert ausgewählt, der eine akzeptable (normalerweise sehr niedrige) Wahrscheinlichkeit bereit stellt, dass ein Ergebnis, das einen VT-Rhythmus anzeigt, als ein Ergebnis für einen normalen Sinusrhythmus interpretiert wird, und umgekehrt.
  • Nachdem entweder der Schritt 114 oder der Schritt 116 ausgeführt ist, endet das Verfahren im Schritt 118, wie dargestellt. Alternativ hierzu kann das Verfahren 100 zum Schritt 106 zurückkehren und wiederholt werden. Auf diese Art und Weise kann das Verfahren 100 einen Eingangsstrom von Test-IVEGs kontinuierlich überwachen.
  • Wie nachstehend in größerer Genauigkeit erläutert, reduziert dieses Verfahren der vorliegenden Erfindung die Rechenkomplexität erheblich. Da das Verfahren eine normierte Fläche von Spitzenwerten berechnet, sind in optimaler Art und Weise lediglich drei Teilungsvorgänge erforderlich. Es ist wichtig, dass das Verfahren der Erfindung eine Verbesserung gegenüber herkömmlichen Verfahren darstellt, indem es nicht erforderlich ist, pro Abtastpunkt zwei Teilungen durchzuführen. Darüber hinaus wird das Ausrichtungsproblem gelöst, indem eine Ausrichtung auf der Grundlage der Morphologie (d. h. Spitzenwertpolarität und Spitzenwertamplitude) erfolgt, anstelle auf der Grundlage entsprechender Datenpunkte (Abtastwerte).
  • Die Schritte des Verfahrens 100 werden nun in größerer Genauigkeit unter Bezugnahme auf die 28 erläutert.
  • 2 stellt eine grafische Wiedergabe einer einzelnen IVEG-Depolarisation dar, die in dein Schritt 106 aufzunehmen ist. Das Test-IVEG wird während eines Morphologiefensters 201 auf bekannte Art und Weise aufgenommen und abgetastet. Das Morphologiefenster 201 beginnt zu einem Zeitpunkt zu 202 und endet zu einem Zeitpunkt 204. Während des Morphologiefensters 201 werden N Datenabtastwerte der IVEG-Depolarisation abgenommen.
  • Unter fortgesetzter Bezugnahme auf 2 wird Schritt 108 zum Bestimmen von Spitzenwertinformation des Test-IVEG beschrieben. Ein Spitzenwert wird so definiert, dass er mit einem Datenabtastwert beginnt, der in abosoluter Größe größer oder gleich einem festen Schwellenwert 206 oder 208 (in absoluter Größe) ist. Ein Spitzenwert ist so definiert, dass er mit dem Datenabtasttest endet, der die Basislinie 207 kreuzt. Drei Spitzenwerte 210, 212 und 214 sind dargestellt. Der Spitzenwert 212 ist der dominante Spitzenwert, der Spitzenwert 214 ist der zweitdominanteste bzw. zweite domirante Spitzenwert und der Spitzenwert 210 ist der drittdominanteste bzw. dritte dominante Spitzenwert. Die Spitzenwerte müssen aufeinander folgend sein.
  • 2 stellt auch ein Sensierungsfenster 218 dar. Das Sensierungsfenster 218, das auch als der Refraktärerfassungszeitraum bekannt ist, beginnt, wenn ein Spitzenwert über einen Sensierungsschwellenwert 216 ansteigt. Das Ende des Sensierungsfensters 218 entspricht dem Ende des Morphologiefensters 201.
  • Wie in 2 dargestellt ist, können Spitzenwerte vor dem Beginn oder nach dem Beginn des Sensierungsfensters 218 aufge nommen werden. Bei der vorliegenden Erfindung werden M (z. B. 3) Spitzenwerte mit der größten Summe von Spitzenwertamplituden dazu verwendet, um die Wellenformmorphologie zu analysieren. Während bei der bevorzugten Implementierung der Erfindung drei Spitzenwerte bevorzugt sind, werden Fachleute erkennen, dass eine unterschiedliche Anzahl von Spitzenwerten (z. B. 2, 4 oder mehr) verwendet werden kann.
  • 3 stellt in größerer Genauigkeit Schritt 108 (siehe 1) zum Bestimmen von Spitzenwertinformation für das Test-IVEG dar. Die Spitzenwertinformation beinhaltet die normierte Fläche von jedem Spitzenwert, die Polarität von jedem Spitzenwert und die Positionen (nicht in absoluter Zeiteinheit, sondern in der Reihenfolge des Auftretens) des dominanten und des zweiten dominanten Spitzenwertes in den Test-IVEG.
  • Wenn Schritt 108 durchgeführt wird, beginnt das Verfahren zur Spitzenwertbestimmung in einem Schritt 302. In einem Schritt 303 werden drei aufeinander folgende Spitzenwerte mit der größten Summe von Spitzenwertamplituden extrahiert. Als nächstes wird in einem Schritt 304 die Fläche für jeden der drei im Schritt 303 ausgewählten Spitzenwerte berechnet. Die Fläche ist im Wesentlichen die Größe des Spitzenwertes. Bei der bevorzugten Ausführungsform ist die Fläche einfach die arithmetische Summe der Datenpunkte (Amplituden) in dem Spitzenwert. Es wäre für Fachleute offensichtlich, dass andere Verfahren zum Berechnen der Fläche verwendet werden können.
  • Nach dem Bestimmen der Fläche für jeden der drei im Schritt 303 ausgewählten Spitzenwerte führt das Verfahren den Schritt 306 aus. Im Schritt 306 wird die Polarität von jedem der im Schritt 303 ausgewählten Spitzenwerte bestimmt. Die Polarität bezieht sich darauf, ob ein Spitzenwert größer als null (positiv) oder kleiner als null (negativ) ist. Beispielsweise hat der Spitzenwert 212 eine positive Polarität, wohingegen die Spitzenwerte 210 und 214 negative Polaritäten besitzen.
  • Nach dem Bestimmen der Polarität für jeden der Spitzenwerte werden die Positionen des dominantesten und des zweitdominantesten Spitzenwertes in dem Satz aus drei Spitzenwerten in einem Schritt 308 bestimmt. Es ist anzumerken, dass die Spitzenwertdominanz bei der bevorzugten Ausführungsform durch die Spitzenwertamplitude gemessen wird, und nicht durch die Spitzenwertfläche. Es ist ferner anzumerken, dass die Positionsinformation sich auf eine relative Position oder die Reihenfolge des Auftretens (z. B. dritter dominanter Spitzenwert in einer ersten Position, dominanter Spitzenwert in einer zweiten Position und zweiter dominanter Spitzenwert in einer dritten Position, wie es in 2 gezeigt ist) bezieht, und nicht auf eine absolute Position (z. B. dominanter Spitzenwert bei 63 msec, zweiter Spitzenwert bei 71 msec, etc.) innerhalb des Morphologiefensters.
  • Nach dem Bestimmen der relevanten Positionen wird die Fläche von jedem Spitzenwert normiert, und zwar in einem Schritt 310. Bei der bevorzugten Ausführungsform erfolgt die Normierung gemäß Gleichung (1) für jeden Spitzenwert in dem ausgewählten Satz von 3 Spitzenwerten:
  • Gleichung (1)
    Figure 00150001
  • Bei einer alternativen bevorzugten Ausführungsform wird die normierte Fläche für jeden Spitzenwert berechnet gemäß Gleichung (2).
  • Gleichung (2)
    Figure 00150002
  • Der Index x in den Gleichungen (1) und (2) gibt an, dass die Berechnung für jeden Spitzenwert durchgeführt wird, der im Schritt 303 ausgewählt wird. Nach der Normierung endet das Verfahren im Schritt 312, um die Bestimmung der Spitzenwertinformation für das Test-IVEG abzuschließen.
  • Schritt 109 in 1 stellt die Ausrichtung des Test- und des Schablonen-IVEGs dar. Dieser Schritt ist im Detail in 4 ausgeführt. Das Verfahren der 4 beginnt im Schritt 402. In einem Schritt 403 wird ein Versuch unternommen, die Polarität eines dominanten Spitzenwertes in dem Schablonen-IVEG mit der Polarität eines dominanten Spitzenwertes in dem Test-IVEG in Übereinstimmung zu bringen. Schritt 403 wird in größerer Genauigkeit nachstehend unter Bezugnahme auf 5 beschrieben.
  • Ein Schritt 404 bestimmt, ob der Schritt des in Übereinstimmung Bringens der Spitzenwertpolarität des Schrittes 403 erfolgreich war. Wenn der Entscheidungsschritt 404 bestimmt, dass die Spitzenwertpolaritäten nicht übereinstimmen, dann bestimmt der Schritt 407, dass die Ausrichtung fehlgeschlagen ist, und das Verfahren wird mit Schritt 408 fortgesetzt. Im Schritt 408 endet das Verfahren des Schrittes 109 und es erfolgt eine Rückgabe an das Verfahren der 1. Wenn andererseits der Schritt 404 bestimmt, dass die Spitzenwertpolaritäten übereinstimmen, dann fährt das Verfahren fort mit Schritt 405.
  • Der Schritt 405 bestimmt, ob die Spitzenwerte mit übereinstimmenden Polaritäten in dem Test- und dem Schablonen-IVEG einander hinsichtlich ihrer Position entsprechen. Spitzenwerte, die einander entsprechen, sind solche Spitzenwerte, die die gleiche Reihenfolgenposition in einem bestimmten IVEG besitzen. Wenn beispielsweise die Spitzenwertpositionen von eins bis drei nummeriert sind, dann entspricht der Spitzenwert in Position eins in den Test-IVEG dem Spitzenwert in Position eins in dem Schablonen-IVEG. Wenn Schritt 405 anzeigt, dass die Spitzenwerte in dem Test- und dem Schablonen-IVEG einander hinsichtlich der Position entsprechen, dann fährt das Verfahren fort mit Schritt 408. In dem Schritt 408 endet das Verfahren des Schrittes 109 und es erfolgt eine Rückgabe an das Verfahren der 1.
  • Wenn andererseits der Entscheidungsschritt 405 bestimmt, dass die Spitzenwerte in dem Test- und dem Schablonen-IVEG einander hinsichtlich ihrer Position nicht entsprechen, dann fährt das Verfahren des Schrittes 109 fort mit Schritt 406. Im Schritt 406 versucht das Verfahren, die Spitzenwerte auszurich ten, indem der dominante Spitzenwert des Test-IVEG nach rechts oder nach links verschoben wird. Die Wirkung dieses Schiebevorganges besteht darin, dass ein nicht dominanter Spitzenwert auf einer Seite der Gruppe aus drei Spitzenwerten herausfällt, und ein anderer Spitzenwert von der anderen Seite der Gruppe von drei Spitzenwerten hinzugefügt wird. Dies richtet die Spitzenwerte zwischen dem Test- und dem Schablonen-IVEG miteinander aus. Schritt 406 wird im Detail nachstehend unter Bezugnahme auf 6 beschrieben.
  • Der Schritt 403 des Inübereinstimmungbringens der Spitzenwertpolaritäten in dem Test-IVEG mit den Spitzenwerten in dem Schablonen-IVEG wird nunmehr in größerer Genauigkeit unter Bezugnahme auf 5 beschrieben. Das Verfahren beginnt in einem Schritt 502. In einem Schritt 504 wird die Polarität des dominanten Spitzenwertes des Schablonen-IVEG mit der Polarität des dominanten Spitzenwertes des Test-IVEG verglichen. Das Ergebnis des Vergleichs wird in einem Schritt 506 geprüft. Wenn die Polaritäten übereinstimmen, dann wird eine erfolgreiche Übereinstimmung im Schritt 508 angezeigt. Das Verfahren endet dann, und es erfolgt eine Rückgabe an das Verfahren der 4, wie es im Schritt 518 angegeben ist.
  • Wenn im Schritt 506 bestimmt wird, dass die Polaritäten der dominanten Spitzenwerte des Test- und des Schablonen-IVEG nicht übereinstimmen, dann fährt das Verfahren fort mit Schritt 510. Im Schritt 510 vergleicht das Verfahren die Polarität des zweiten dominanten Spitzenwertes des Schablonen-IVEG mit dem dominanten Spitzenwert des Test-IVEG. Das Verfahren prüft das Ergebnis des Vergleiches in einem Entscheidungsschritt 512. Wenn die Polaritäten übereinstimmen, dann wird eine erfolgrei che Übereinstimmung in dem Schritt 508 angezeigt. Das Verfahren fährt dann fort mit Schritt 518. Wenn die Übereinstimmung auf der Grundlage des „zweiten dominanten" Spitzenwertes des Schablonen-IVEG erfolgt, dann wird dieser zweite dominante Spitzenwert der „dominante" Spitzenwert des Schablonen-IVEG für den restlichen Teil des Verfahrens genannt. Dies erfolgt zum Zwecke einer leichteren Erklärung.
  • Wenn es im Schritt 512 bestimmt wird, dass die Polaritäten des zweiten dominanten Spitzenwertes des Schablonen-IVEG und des dominanten Spitzenwertes des Test-IVEG nicht übereinstimmen, dann fährt das Verfahren fort mit Schritt 516. Im Schritt 516 gibt das Verfahren an, dass das Inübereinstimmungbringen der Spitzenwertpolaritäten fehlgeschlagen ist. Das Verfahren fährt dann fort mit Schritt 518. Wenn das Inübereinstimmungbringen der Spitzenwertpolaritäten fehlgeschlagen ist, dann ist eine Ausrichtung des Test- und des Schablonen-IVEGs nicht möglich. Dies ruft einen Fehler der Ausrichtung bzw. Ausrichtungsfehler im Schritt 407 der 4 hervor.
  • Der Schritt 406 des Verschiebens von Spitzenwerten in dem Test-IVEG wird nunmehr in größerer Genauigkeit beschrieben. Der Schritt 406 wird nur dann erreicht, wenn der anfängliche Schritt 403 des Inübereinstimmungbringens der Spitzenwertpolaritäten (siehe 4) erfolgreich ist, die Positionen der dominanten Spitzenwerte einander jedoch nicht entsprechen (man bringe sich in Erinnerung, dass der „zweite dominante" Spitzenwert des Schablonen-IVEG als der „dominante" Spitzenwert angenommen wird, wenn das Inübereinstimmungbringen auf jener Basis erfolgt). Der Schritt 406 versucht zu erreichen, dass die Spit zenwerte des Test-IVEG hinsichtlich der Position den Spitzenwerten des Schablonen-IVEG entsprechen.
  • Schritt 406 wird im Detail unter Bezugnahme auf 6 beschrieben. Das Verfahren der 6 beginnt mit Schritt 602. Im Schritt 604 wird bestimmt, ob die Position des dominanten Spitzenwertes in dem Test-IVEG größer ist als die Position des dominanten Spitzenwertes in dem Schablonen-IVEG (man rufe sich in Erinnerung, dass der „zweite dominante" Spitzenwert des Schablonen-IVEG als der „dominante" Spitzenwert betrachtet wird, wenn das Inübereinstimmungbringen auf jener Basis erfolgt). Wenn der dominante Spitzenwert des Tests eine größere Position hat als der dominante Spitzenwert der Schablone (z. B. Spitzenwertposition des Tests bei #2 > Spitzenwert der Schablone bei Position #1), dann kann es möglich sein, die Spitzenwerte auszurichten, indem die Test-Spitzenwerte nach links verschoben werden. Ein Verschieben tritt tatsächlich nicht auf. Stattdessen wird das Test-IVEG zur rechten Seite des dominanten Spitzenwertes inspiziert oder gescannt. Wenn ein neuer Spitzenwert gefunden wird, der (hinsichtlich Polarität und Position) mit dem Spitzenwert zur Rechten des dominanten Spitzenwertes des Schablonen-IVEG übereinstimmt, dann wird der neue Spitzenwert zu der Gruppe aus drei Spitzenwerten hinzugefügt und der Spitzenwert, der zuvor zur Linken des dominanten Spitzenwertes aufgetreten ist, wird verworfen. Demzufolge wird eine neue Gruppe von Test-Spitzenwerten gebildet. Dies wird durch Schritt 605 angezeigt.
  • Wenn der dominante Test-Spitzenwert eine kleinere Position hat als der dominante Schablonen-Spitzenwert (z. B. Test-Spitzenwert in Position #2 < Schablonen-Spitzenwert in Position #3), dann kann es möglich sein, die Spitzenwerte auszurichten, indem die Test-Spitzenwerte nach rechts verschoben werden. Wie oben erläutert, tritt ein Verschieben tatsächlich nicht auf. Stattdessen wird das Test-IVEG zur linken Seite des dominanten Spitzenwertes inspiziert oder gescannt. Wenn ein neuer Spitzenwert gefunden wird, der (hinsichtlich Polarität und Position) mit dem Spitzenwert zur Linken des dominanten Spitzenwertes des Schablonen-IVEG übereinstimmt, dann wird der neue Spitzenwert zu der Gruppe aus drei Spitzenwerten hinzugefügt und der Spitzenwert, der zuvor zur Rechten des dominanten Spitzenwertes aufgetreten ist, wird verworfen. Demzufolge wird eine neue Gruppe von Test-Spitzenwerten gebildet. Dies wird durch Schritt 606 angezeigt.
  • Es ist anzumerken, dass beim Durchführen dieses Suchvorgangs oder Scannvorgangs der Schritte 605 und 606 die drei Spitzenwerte, die aus dem Test-IVEG ausgewählt werden, aufeinander folgend sein müssen. Wenn demzufolge ein nicht übereinstimmender Spitzenwert auf der linken Seite des dominanten Spitzenwertes des Test-IVEG auftritt, dann kann nur die rechte Seite hinsichtlich eines übereinstimmenden Spitzenwertes überprüft werden. Wenn, in ähnlicher Weise, ein nicht übereinstimmender Spitzenwert auf der rechten Seite des dominanten Spitzenwertes des Test-IVEG auftritt, dann kann lediglich die linke Seite hinsichtlich eines übereinstimmenden Spitzenwertes geprüft werden. Wenn in einem der Schritte 605 oder 606 ein neuer Spitzenwert gefunden wird, wird der neue Spitzenwert dem Test-IVEG hinzugefügt und der nicht übereinstimmende Spitzenwert wird aus den Test-IVEG verworfen, wie oben beschrieben, um eine neue Gruppe von drei Spitzenwerten für das Test-IVEG zu bilden.
  • Nach dem Scannen auf der linken oder rechten Seite setzt das Verfahren mit einem Entscheidungsschritt 608 fort, um zu bestimmen, ob der Scannvorgang beim Inübereinstimmungbringen von Spitzenwerten erfolgreich war. Wenn keine Übereinstimmung erfolgen konnte, dann fährt das Verfahren fort zu Schritt 614, bei dem das Verfahren endet und es erfolgt eine Rückgabe an das Verfahren der 4. Wenn ein neuer Spitzenwert gefunden wurde, so dass die Polaritäten der drei neuen Spitzenwerte in den Test-IVEG mit den entsprechenden Spitzenwerten in dem Schablonen-IVEG übereinstimmen, dann fährt das Verfahren fort mit Schritt 610.
  • Im Schritt 610 wählt das Verfahren die drei neuen Spitzenwerte des Test-IVEG zum Vergleich mit dem Schablonen-IVEG im Schritt 111 aus (siehe 1). Das Verfahren fährt dann fort mit Schritt 612. Im Schritt 612 werden die drei neuen Spitzenwerte des Test-IVEG normiert, und zwar entweder unter Verwendung der obigen Gleichung (1) oder der obigen Gleichung (2). Das Verfahren fährt dann fort mit Schritt 614. Im Schritt 614 erfolgt eine Rückgabe des Verfahrens zur 4, und das Verfahren fährt fort mit Schritt 408.
  • Ein Beispiel der Korrektur des Schrittes 406 ist in 7 dargestellt. 7 stellt ein Schablonen-IVEG 700 und ein Test-IVEG 710 dar. Über die zwei IVEGs sind gestrichelte vertikale Linien gezogen worden, um die Korrespondenz zwischen diesen darzustellen. Es ist anzumerken, dass das Schablonen-IVEG 700 einen dominanten Spitzenwert A, einen zweiten dominanten Spitzenwert B, einen dritten dominanten Spitzenwert C und einen vierten dominanten Spitzenwert D aufweist. Die drei dominanten Spitzenwerte treten in der Reihenfolge C-A-B auf. Es ist anzumerken, dass das Test-IVEG 710 gleichfalls einen dominanten Spitzenwert A, einen zweiten dominanten Spitzenwert B, einen dritten dominanten Spitzenwert C und einen vierten dominanten Spitzenwert D aufweist. Es ist jedoch anzumerken, dass die drei dominanten Spitzenwerte in einer unterschiedlichen Reihenfolge gegenüber den Spitzenwerten des Schablonen-IVEG 700 auftreten. Die drei dominanten Spitzenwerte des Test-IVEG treten in der Reihenfolge A-B-C auf. Demzufolge würde Schritt 405 der 4 eine Anzeige zurückgeben, dass die Spitzenwerte sich in ihrer Position nicht entsprechen. Dieses Nicht-Entsprechen ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
  • Figure 00220001
  • Eine Korrektur dieser Fehlausrichtung gemäß Schritt 406 der 4 würde erfolgen, wie es in 6 im Detail ausgeführt ist, und zwar wie nachstehend. Da der Spitzenwert A (d. h. der dominante Spitzenwert) des Test-IVEG 710 als erster in der Gruppe aus drei Spitzenwerten auftritt, befindet er sich in Position #1. Der Spitzenwert A des Schablonen-IVEG 700 tritt jedoch nach dem Spitzenwert C auf. Demzufolge befindet sich der Spitzenwert A des Schablonen-IVEG 700 in der Position #2. Der Schritt 604 bestimmt, ob der Test-Spitzenwert A eine größere Position besitzt als der Schablonen-Spitzenwert A (d. h. ist der Test-Spitzenwert A in der Position #1 > Schablonen-Spitzenwert A in der Position #2). In diesem Fall ist die Position des Test-Spitzenwertes nicht größer als die Position des Schablonen-Spitzenwertes. Daher fährt das Verfahren fort zu Schritt 606, bei dem das Test-IVEG nach rechts verschoben wird (d. h. das IVEG wird auf der linken Seite der aktuellen Gruppe von drei Spitzenwerten inspiziert, in einem Versuch, den nächsten aufeinander folgenden Spitzenwert zu finden). Diese Operation wird den vierten dominanten Spitzenwert D auffinden.
  • Es ist anzumerken, dass der Spitzenwert D (hinsichtlich Polarität und Position) mit dem Spitzenwert C des Schablonen- IVEG übereinstimmt (siehe Schritt 608). Daher wird der Spitzenwert D zu der Gruppe von drei Spitzenwerten hinzugefügt und der Spitzenwert C wird aus der Gruppe von drei Spitzenwerten für das Test-IVEG verworfen. Dieser Verschiebevorgang führt zu einer Ausrichtung der Spitzenwerte zwischen dem Test-IVEG und dem Schablonen-IVEG, wie es in der nachstehenden Tabelle dargestellt ist.
  • Figure 00230001
  • Es ist anzumerken, dass der Spitzenwert D als der dritte dominante Spitzenwert des Test-IVEG herangenommen wird, obgleich er tatsächlich die viertgrößte Amplitude besitzt. Diese Korrektur an der Gruppe der drei Spitzenwerte des Test-IVEG führt dazu, dass sämtliche Spitzenwerte des Test-IVEG übereinstimmende Spitzenwerte zu dem Schablonen-IVEG besitzen.
  • Bei der bevorzugten Ausführungsform können die drei neuen Spitzenwerte des Test-IVEG dann normiert werden (wie es im Schritt 612 angezeigt ist), und es wird gemäß Schritt 111 der 1 ein Ergebnis berechnet. Die folgende Gleichung kann dazu verwendet werden, um ein Ergebnis zu berechnen: wobei:
    UnmatchedTemplatePeaks = Normierte Flächen der nicht übereinstimmenden Schablonen-Spitzenwerte
    UnmatchedTestPeaks = Normierte Flächen der nicht übereinstimmenden Test-Spitzenwerte
  • Gleichung (3)
  • score = Σ|UnmatchedTemplatePeaks| + Σ|UnmatchedTestPeaks| + Σ|MatchedTemplatePeaks – MatchedTestPeaks|
    MatchedTemplatePeaks = normierte Flächen der übereinstimmenden Schablonen-Spitzenwerte
    MatchedTestPeaks = normierte Flächen der übereinstimmenden Test-Spitzenwerte
  • Für den Fall, dass die Ausrichtungsposition der drei aufeinander folgenden Spitzenwerte sowohl für das Schablonen- als auch das Test-IVEG die gleiche ist (d. h. der Test- und der Schablonen-Komplex stimmen überein), reduziert sich Gleichung (3) auf Gleichung (4):
  • Gleichung (4)
  • Score = |TemplatePeak1 – TestPeak1| + |TemplatePeak2 – TestPeak2| + |TemplatePeak3 – TestPeak3| wobei
    TemplatePeak1 = normierte Fläche des dominanten Schablonen-Spitzenwertes
    TestPeak1 = normierte Fläche des dominanten Test-Spitzenwertes
    TemplatePeak2 = normierte Fläche des zweiten dominanten Schablonen-Spitzenwertes
    TestPeak2 = normierte Fläche des zweiten dominanten Test-Spitzenwertes
    TemplatePeak3 = normierte Fläche des dritten dominanten Schablonen-Spitzenwertes
    TestPeak3 = normierte Fläche des dritten dominanten Test-Spitzenwertes
  • Somit verwendet das Verfahren bei der bevorzugten Ausführungsform Gleichung (3), wenn einige Spitzenwerte keine Übereinstimmung in dem Test- und dem Schablonen-IVEG besitzen, und Gleichung (4), wenn eine Übereinstimmung aufgefunden wird zwischen allen drei Spitzenwerten des Test- und des Schablonen-IVEG. Wenn es gewünscht ist, kann Gleichung (3) jedoch in allen Fällen verwendet werden.
  • Wie es sich aus den Gleichungen (3) und (4) erkennen lässt, gibt das Ergebnis die relative Ähnlichkeit zwischen dem Test- und dem Schablonen-IVEG an. Bei der bevorzugten Ausführungsform gibt ein kleineres Ergebnis eine relative Ähnlichkeit an, wohingegen ein größeres Ergebnis anzeigt, dass die zwei IVEGs unähnlich sind.
  • 8 stellt ein System 802 gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dar. Obgleich auf Signale im Allgemeinen anwendbar, ist das in 8 dargestellte System auf die bevorzugte Ausführungsform von IVEGs in einem implantierbaren Herzschrittmacher- oder Defibrillationsgerät gerichtet. Das System weist eine Schablonen-Aufnahmeeinheit 804, eine Test-IVEG-Aufnahmeeinheit 808, eine Spitzenwertinformations-Extraktionseinheit 810, eine Ausrichtungseinheit 812, eine Ergebnis-Bestimmungseinheit 814 und eine Schwellenwert-Vergleichseinheit 816 auf. Zusätzlich beinhaltet das System einen Schablonen-Speicherbereich 806.
  • Die Schablonen-Aufnahmeeinheit 804 erzeugt eine Schablone, wie oben beschrieben. Bei der bevorzugten Ausführungsform wird die so erzeugte Schablone in einem Schablonen-Speicherbereich 806 gespeichert. Demzufolge muss eine Schablone nicht jedes Mal erzeugt werden, wenn ein Test-IVEG mit einer Schablone zu vergleichen ist. Stattdessen kann eine Schablone aus dem Schablonen-Speicherbereich 806 wiedergewonnen und an die Schablonen-Aufnahmeeinheit 804 übergeben werden, zur darauf folgenden Verarbeitung in dem System.
  • Die Test-IVEG-Aufnahmeeinheit 808 nimmt ein Test-IVEG auf, und zwar zur Bestimmung, ob das Test-IVEG ein Sinus- oder ein VT-Komplex ist. Die Test-IVEG-Aufnahmeeinheit 808 nimmt ein Test-IVEG während einer Refraktärerfassungzeitspanne („sense refractory period") auf, und zwar auf an sich gut bekannte Art und Weise. Die Test-IVEG-Aufnahmeeinheit 802 und die Schablonen-Aufnahmeeinheit 804 sind mit einer Spitzenwertinformations-Extraktionseinheit 810 gekoppelt.
  • Die Spitzenwertinformations-Extraktionseinheit 810 extrahiert interessierende Spitzenwertinformation sowohl aus dem Schablonen- als auch dem Test-IVEG, und zwar für die Vergleichsphase der vorliegenden Erfindung. Wie oben erläutert, ist die Spitzenwertinformation von Interesse gemäß einer bevorzugten Ausführungsform die normierte Fläche, die Polarität und die Position von jedem der drei aufeinander folgenden Spitzenwerte mit der größten Summe von Spitzenwertamplituden in einem aufgenommenen Signal. Zusätzlich hierzu normiert die Spitzenwertinformations-Extraktionseinheit 810 die Flächen der drei aufeinander folgenden Spitzenwerte. Die Spitzenwertinformations-Extraktionseinheit 810 ist mit einer Ausrichtungseinheit 812 gekoppelt.
  • Die Ausrichtungseinheit 812 bestimmt, ob das Schablonen- und das Test-IVEG ausgerichtet sind, wie oben beschrieben. Die Ausrichtungseinheit ist mit einer Ergebnis-Bestimmungseinheit 814 gekoppelt. Die Ausrichtungseinheit 812 sendet eine Anzeige, ob das Test- und das Schablonensignal übereinstimmen, an die Ergebnis-Bestimmungseinheit 814.
  • Die Ergebnis-Bestimmungseinheit 814 empfängt die Übereinstimmungsanzeige von der Ausrichtungseinheit 812. Die Ergebnis-Bestimmungseinheit berechnet ein Ergebnis unter Verwendung von Gleichung (3) oder Gleichung (4), wie oben beschrieben. Ob das System Gleichung (3) oder Gleichung (4) verwendet, hängt von der empfangenen Übereinstimmungsanzeige ab. Wenn die empfangene Übereinstimmungsanzeige keine Übereinstimmung anzeigt, verwendet das System Gleichung (3). Wenn die empfangene Übereinstimmungsanzeige andererseits eine Übereinstimmung anzeigt, verwendet das System Gleichung (4). Die Ergebnis-Bestimmungseinheit ist mit einer Schwellenwert-Vergleichseinheit 816 gekoppelt. Es ist anzumerken, dass das System, wenn es gewünscht wäre, Gleichung (3) unabhängig davon verwenden könnte, ob eine Übereinstimmung angezeigt wird.
  • Die Schwellenwert-Vergleichseinheit 816 vergleicht das Ergebnis mit einem Schwellenwert (oben beschrieben). Wenn das Ergebnis größer ist als der Schwellenwert, dann sind das Test- und das Schablonensignal einander unähnlich. Wenn das Ergebnis jedoch kleiner ist als der Schwellenwert, sind das Test- und das Schablonensignal einander ähnlich.
  • 9 stellt die bevorzugte Ausführungsform für das in 8 beschriebene System dar. Die bevorzugte Ausführungsform beinhaltet einen Mikroprozessor 902, einen Speicher mit wahlfreiem Zugriff (RAM) 904, eine Eingabe/Ausgabe-Einheit (I/O-Einheit) 908 und einen Bus 906. Die Funktionalität des Systems 802 ist in dem Mikroprozessor 902 in Software implementiert. Der Bus 906 stellt eine Kommunikation zwischen dem RAM 904, dem Mikroprozessor 902 und der Eingabe/Ausgabe-Einheit 908 bereit. Die I/O-Einheit 908 ist ferner mit einem Herzen 910 eines Pati enten gekoppelt, und zwar auf an sich bekannte Art und Weise, um das Schablonen- und das Test-IVEG aufzunehmen.
  • In 9 instruiert der Mikroprozessor 902 die I/O-Einheit 908, um ein Schablonen-IVEG aufzunehmen. Die I/O-Einheit 908 nimmt das Schablonen-IVEG auf, und zwar auf an sich bekannte Art und Weise. Die I/O-Einheit 908 speichert das Schablonen-IVEG in dem RAM 904, und zwar über den Bus 906. Der Mikroprozessor 902 extrahiert Spitzenwertinformation aus dem Schablonen-IVEG und speichert die Spitzenwertinformation in dem RAM 904. Das ursprüngliche Schablonen-IVEG kann dann verworfen werden. Zu einem späteren Zeitpunkt instruiert der Mikroprozessor 902 die I/O-Einheit 908, ein Test-IVEG aufzunehmen. Das Test-IVEG wird in dem RAM 904 gespeichert, und zwar über den Bus 906. Der Mikroprozessor 902 extrahiert Spitzenwertinformation aus dem Test-IVEG und speichert die Information in dem RAM 904. Das ursprüngliche Test-IVEG kann dann verworfen werden. Nachdem die Spitzenwertinformation aus dem Test-IVEG erhalten ist, führt der Mikroprozessor 902 die Ausrichtung der Ausrichtungseinheit 812 durch und bestimmt das Ergebnis, wie unter Bezugnahme auf die Ergebnis-Bestimmungseinheit 814 erläutert. Dann führt der Mikroprozessor 902 einen Schwellenwertvergleichstest durch, wie unter Bezugnahme auf die Schwellenwert-Vergleichseinheit 816 erläutert, um zu bestimmen, ob das Test- und das Schablonen-IVEG übereinstimmen.
  • Obgleich verschiedene Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung oben beschrieben worden sind, versteht sich, dass diese lediglich beispielhaft präsentiert worden sind, und nicht in beschränkender Art und Weise. Demzufolge sollte der Gehalt und der Schutzbereich der vorliegenden Erfindung nicht durch irgendeine der oben beschriebenen beispielhaften Ausführungsformen begrenzt sein, sondern sollte lediglich gemäß den nachstehenden Ansprüchen definiert sein.

Claims (7)

  1. Vorrichtung zum Unterscheiden zwischen einem ventrikulären Tachykardie- (VT) -Komplex und einem Sinus-Tachykardie- (ST) oder supra-ventrikulärem Tachykardie- (SVT) -Komplex, mit: (a) Mitteln (908; 804; 808) zum Aufnehmen eines intraventrikulären Schablonen-Elektrogramms (700) und eines intraventrikulären Test-Elektrogramms (710); (b) Mitteln (902; 303) zum Auffinden einer Gruppe von wenigstens zwei aufeinanderfolgenden Spitzenwerten (210, 212, 214), die eine größte kumulative Fläche besitzt, und zwar für jedes der intraventrikulären Elektrogramme (700, 710); (c) Mitteln (902; 306; 308) zum Bestimmen einer Polarität und einer Position von jedem Spitzenwert (210, 212, 214) innerhalb der Gruppe, und zwar für jedes der intraventrikulären Elektrogramme (700, 710); (d) Mitteln (902; 310) zum Normieren der Fläche von jedem Spitzenwert (210, 212, 214) in der Gruppe, wobei die Polaritäten, die Positionen und die normierten Flächen extrahierte Spitzenwertinformation darstellen; (e) Mitteln (902; 504; 510; 604) zum Vergleichen von Polaritäten und Positionen der extrahierten Spitzenwertinformation für das intraventrikuläre Test-Elektrogramm (710) mit Polaritäten und Positionen der extrahierten Information für das intraventrikuläre Schablonen-Elektrogramm (700), und zwar um das intraventrikuläre Test-Elektrogramm (710) mit dem intraventrikulären Schablonen-Elektrogramm (700) auszurichten; und (f) Mitteln (902; 111) zum Vergleichen der extrahierten Spitzenwertinformation für das intraventrikuläre Test-Elektrogramm (710) mit der extrahierten Information für das intraventrikuläre Schablonen-Elektrogramm (700), und zwar um ein Ergebnis zu erzeugen, das die Ähnlichkeit zwischen dem intraventrikulären Schablonen-Elektrogramm (700) und dem intraventrikulären Test-Elektrogramm (710) anzeigt.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (902; 310) zum Normieren aufweisen: Mittel (902; 310) zum Normieren eines jeden Spitzenwertes (210, 212, 214) in Bezug auf die Summe der Flächen der drei aufeinander folgenden Spitzenwerte (210, 212, 214).
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (902; 310) zum Normieren aufweisen: Mittel (902; 310) zum Normieren von jedem Spitzenwert (210, 212, 214) in Bezug auf einen Spitzenwert (212), der die größte Fläche von den drei aufeinander folgenden Spitzenwerten (210, 212, 214) besitzt.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (902; 406; 504; 510; 604) zum Vergleichen aufweisen: Mittel (504) zum Vergleichen der Polarität eines dominanten Test-Spitzenwertes mit der Polarität eines dominanten Schablonen-Spitzenwertes; Mittel (406) zum Ausrichten des intraventrikulären Schablonen-Elektrogramms (700) mit dem intraventrikulären Test-Elektrogramm (710), und zwar auf der Grundlage der dominanten Spitzenwerte, dann, wenn die Polarität des dominanten Test- Spitzenwertes mit der Polarität des dominanten Schablonen-Spitzenwertes übereinstimmt; Mittel (510) zum Vergleichen der Polarität des dominanten Test-Spitzenwertes mit der Polarität des zweiten dominanten Schablonen-Spitzenwertes, dann, wenn die Polarität des dominanten Test-Spitzenwertes nicht mit der Polarität des dominanten Schablonen-Spitzenwertes übereinstimmt; Mittel (406) zum Ausrichten des intraventrikulären Schablonen-Elektrogramms (700) mit dem intraventrikulären Test-Elektrogramm (710) auf der Grundlage des dominanten Test-Spitzenwertes und des zweiten dominanten Schablonen-Spitzenwertes, dann, wenn die Polarität des dominanten Test-Spitzenwertes mit der Polarität des zweiten dominanten Schablonen-Spitzenwertes übereinstimmt; und Mittel (114) zum Anzeigen, dass das intraventrikukläre Test- und das intraventrikuläre Schablonen-Elektrogramm (700, 710) nicht ausgerichtet werden konnten, und zwar dann, wenn die Polarität des dominanten Test-Spitzenwertes weder mit der Polarität des dominanten Schablonen-Spitzenwertes noch mit jener des zweiten dominanten Schablonen-Spitzenwertes übereinstimmt.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (406) zum Ausrichten aufweisen: Mittel (604) zum Bestimmen, ob Positionen der Test-Spitzenwerte Positionen der Schablonen-Spitzenwerte entsprechen; und Mittel (605, 606) zum Scannen des intraventrikulären Test-Elektrogramms (710) nach einem weiteren Spitzenwert, mit dem eine Übereinstimmung vorgenommen werden kann, wenn die Positionen der Test-Spitzenwerte nicht Positionen der Schablonen-Spitzenwerten entsprechen.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (902; 111) zum Vergleichen der extrahierten Spitzenwertinformation aufweisen: Mittel zum Berechnen des Ergebnisses als die Summe der Größen der Flächen von nicht übereinstimmenden Schablonen-Spitzenwerten, der Flächen der nicht übereinstimmenden Test-Spitzenwerte und der Differenz zwischen den Flächen von irgendwelchen übereinstimmenden Schablonen- und Test-Spitzenwerten, und zwar dann, wenn Spitzenwerte in dem intraventrikulären Schablonen-Elektrogramm (700) und dem intraventrikulären Test-Elektrogramm (710) hinsichtlich Position und Polarität nicht übereinstimmen; und Mittel zum Berechnen des Ergebnisses als die Summe der Größen der Differenzen zwischen den Flächen der übereinstimmenden Spitzenwerte, und zwar dann, wenn Spitzenwerte in dem intraventrikulären Schablonen-Elektrogramm (700) und dem intraventrikulären Test-Elektrogramm (710) sämtlich hinsichtlich Position und Polarität übereinstimmen.
  7. Verfahren zum Unterscheiden zwischen einem ventrikulären Tachykardie-Komplex und einem Sinus-Tachykardie- oder supraventrikulären Tachykardie-Komplex, mit den Schritten: (a) Aufnehmen eines intraventrikulären Schablonen-Elektrogramms und eines intraventrikulären Test-Elektrogramms; (b) für jedes der intraventrikulären Elektrogramme (1) Auffinden einer Gruppe von wenigstens zwei aufeinander folgenden Spitzenwerten, die eine größte kumulative Fläche besitzen, (2) Bestimmen einer Polarität und einer Position von jedem Spitzenwert innerhalb der Gruppe, und (3) Normieren der Fläche von jedem Spitzenwert in der Gruppe, wobei die Polaritäten, die Positionen und die normierten Flächen extrahierte Spitzenwertinformation darstellen; (c) Vergleichen von Polaritäten und von Positionen der extrahierten Spitzenwertinformation für das intraventrikuläre Test-Elektrogramm mit Polaritäten und Positionen der extrahierten Information für das intraventrikuläre Schablonen-Elektrogramm, um das intraventrikuläre Test-Elektrogramm mit dem intraventrikulären Schablonen-Elektrogramm auszurichten; und (d) Vergleichen der extrahierten Spitzenwertinformation für das intraventrikuläre Test-Elektrogramm mit der extrahierten Information für das intraventrikuläre Schablonen-Elektrogramm, um ein Ergebnis zu erzeugen, das die Ähnlichkeit zwischen dem intraventrikulären Schablonen-Elektrogramm und dem intraventrikulären Test-Elektrogramm anzeigt.
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