DE69724863T2 - Vorrichtung zur Erkennung einer Herzarrhythmie - Google Patents

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Description

  • Diese Erfindung betrifft allgemein implantierte medizinische Vorrichtungen und insbesondere eine Vorrichtung zum Unterscheiden der Morphologie physiologischer Wellenformen zur Verwendung beim Identifizieren von Herzarrhythmien und beim dementsprechenden Einstellen des Betriebs der medizinischen Vorrichtung.
  • Frühe automatische Tachykardie-Erfassungssysteme für automatische implantierbare Kardioverter/Defibrillatoren beruhten auf dem Vorhandensein oder dem Nichtvorhandensein einer elektrischen und mechanischen Herzaktivität (etwa des Intramyokardialdrucks, des Blutdrucks, der Impedanz, des Herzschlagvolumens oder der Herzbewegung) und/oder der Frequenz des Elektrokardiogramms. Beispielsweise ist in der Veröffentlichung "Traitement D'Urgence des Differents Types de Syncopes Cardiaques du Syndrome de Morgangni-Adams-Stokes" (National Library of Medicine), von Dr. Fred Zacouto, Paris, Frankreich, 1961 ein automatischer Schrittmacher und Defibrillator beschrieben, der auf das Vorhandensein oder das Nichtvorhandensein des Blutdrucks eines Patienten in Zusammenhang mit der Frequenz bzw. Rate des Elektrokardiogramms des Patienten anspricht. Spätere Erfassungsalgorithmen, die von Satinsky "Heart Monitor Automatically Activates Defibrillator", Medical Tribune, 9, Nr. 9I: 3, 11. November 1968 und von Schuder u. a. "Experimental Ventricular Defibrillation with an Automatic and Completely Implanted System", Transactions American Society for Artificial Internal Organs, 16: 207, 1970 vorgeschlagen wurden, haben eine Defibrillation automatisch erfaßt und ausgelöst, wenn die Amplitude der R-Zacke des Elektrokardiogramms über einen vorbestimmten Zeitraum unter einen vorbestimmten Schwellenwert abgesunken ist. Das von Mirowski u. a. im US-Patent Re 27 757 vorgeschlagene ursprüngliche System, das in ähnlicher Weise auf der Verringerung der Amplitude eines pulsierenden Drucksignals im rechten Ventrikel unter einen Schwellenwert über einen vorbestimmten Zeitraum beruhte, wurde von Mirowski u. a. zugunsten der Frequenz- und/oder Wahrscheinlichkeitsdichtefunktions-Morphologieunterscheidung aufgegeben, wie bei Mower u. a. "Automatic Implantable Cardioverter-Defibrillator Structural Characteristics", PACE, Band 7, November – Dezember 1984, Teil 11, S. 1331–1334 beschrieben ist. Andere haben die Verwendung einer hohen Frequenz zuzüglich einer Beschleunigung der Frequenz oder eines "Einsetzens" (US-A-4 384 585) bei einer anhaltend hohen Frequenz und einer Frequenzstabilität (US-A-4 523 595) vorgeschlagen.
  • Sehr allgemein sind die Systeme, die von den erwähnten Kriterien abhängen, in der Lage, eine Tachyarrhythmie in höherem oder geringerem Maße von einem normalen Herzrhythmus zu unterscheiden, sie haben jedoch Schwierigkeiten, Sinus-Tachykardien oder andere supraventrikuläre Tachykardien von bösartigen, pathologischen ventrikulären Tachykardien zu unterscheiden, was zur Abgabe unangemessener elektrischer Herzstimulationstherapien führt.
  • Wie im Artikel "Automatic Tachycardia Recognition" von R. Arzbaecher u. a. (PACE, Mai – Juni 1984, S. 541–547) ausgesagt wurde, haben Antitachykardie-Schrittmacher, die vor der Veröffentlichung dieses Artikels klinischen Untersuchungen unterzogen wurden, eine Tachykardie durch Er fassen einer hohen Frequenz in der zu stimulierenden Kammer erfaßt. Die spezifischen Kriterien, die zu erfüllen waren, bevor eine Stimulationsbeendigung zu versuchen war, umfaßten einen Vergleich der erfaßten Frequenz bis zu einem vorgegebenen Schwellenwert, beispielsweise 150 Schläge je Minute (400-Millisekunden-Zykluslänge) für eine vorgewählte Anzahl von Schlägen. Wie vorstehend erwähnt wurde, haben andere Forscher vorgeschlagen, die Änderungsrate der Frequenz oder die Plötzlichkeit des Einsetzens, die Frequenzstabilität und eine anhaltend hohe Frequenz als zusätzliche Kriterien zu verwenden, um Sinustachykardien von bösartigen Tachykardien zu unterscheiden. Arzbaecher u. a. haben in ihrem Artikel einen in einer Mikroprozessorbasierten implantierbaren Vorrichtung implementierten Algorithmus vorgeschlagen, bei dem sowohl eine atrielle als auch eine ventrikuläre Frequenzerfassung über getrennte bipolare Leitungen verwendet werden, um die AA- und VA- oder VV- und AV-Intervalle (oder "Zykluslängen") in Abhängigkeit von Schwellenwertintervallen zu erfassen, um zwischen durch Stimulation beendbaren und nicht durch Stimulation beendbaren Tachykardien zu unterscheiden. Arzbaecher u. a. haben das Konzept der Verwendung eines einzigen zusätzlichen atriellen Stimulationsimpulses zum Unterscheiden einer Sinustachykardie von einer paroxysmalen 1 : 1-Tachykardie eingeführt, um zu bestimmen, ob eine ventrikuläre Antwort hervorgerufen wird. Ein atrieller zusätzlicher Stimulationsimpuls wurde bei einer späten Diastole (um 80 Millisekunden verfrüht) abgegeben, und die ventrikuläre Antwort gab an, falls sie auch früh auftrat, daß sich der Patient in einem Sinusrhythmus befand. Bei durch eine Stimulation beendbaren Tachykardien, wie einer AV-Wiedereintritts-Tachykardie und einer ventrikulären Tachykardie mit einer VA-Leitung, tritt die ventrikuläre Antwort jedoch nicht früh auf (was darauf hinweist, daß der atrielle Rhythmus und der ventrikuläre Rhythmus disassoziiert waren), und der ventrikuläre Rhythmus bleibt ungestört.
  • Andere Vorschläge für die Verwendung einer atriellen bzw. atrialen und ventrikulären Erfassung und eines Intervallvergleichs sind in "The Third Decade of Cardiac Pacing: Advances in Technology in Clinical Applications", Teil III, Kapitel 1, "Necessity of Signal Processing in Tachycardia Detection" von Furman u. a. (herausgegeben von S. Barold und J. Mugica, Future Publications, 1982, S. 265 –274) und in US-A-4 860 749 von Lehmann dargelegt. Auch in diesen Fällen werden atrielle und ventrikuläre Frequenzen oder Intervalle miteinander verglichen, um zwischen Sinus-Tachykardien und pathologischen Tachykardien zu unterscheiden.
  • Ein anderer Ansatz für die Erfassung von und die Unterscheidung zwischen pathologischen Tachykardien und Sinus-Tachykardien oder normalen Tachykardien beinhaltet den Vergleich aktueller Elektrogrammorphologien mit einer gespeicherten Bibliothek von Morphologien in der beispielsweise in US-A-4 523 595 dargestellten Weise. Bei diesen Systemen werden die verdächtigen Elektrogramme fortlaufend digitalisiert und mit den digitalisierten Referenzelektrogrammen verglichen, um die beste Anpassung zu finden und den verdächtigen Rhythmus zu diagnostizieren.
  • Im Dokument EP-A-0 623 364 ist ein implantierbarer Kardioverter/Defibrillator offenbart, der dafür ausgelegt ist, den Tachykardietyp und den entsprechenden Therapietyp durch Analyse von Elektrogrammwerten während eines ersten Zeit raums zu bestimmen. Zur Bestätigung der bestimmten Tachykardie werden andere Elektrogrammwerte entweder während eines zweiten Zeitraums (in dem Fall, daß ein erster Tachykardietyp bestimmt wurde) oder während eines dritten Zeitraums (in dem Fall, daß ein zweiter Tachykardietyp bestimmt wurde) analysiert.
  • Die vorstehende Erörterung reflektiert die Entwicklung auf dem Gebiet der Erfassung von und der Unterscheidung zwischen spontan auftretenden atriellen und ventrikulären Tachykardien. Wie jedoch trotz der vielen verschiedenen ausprobierten Verfahren ersichtlich ist, bleibt noch ein Bedarf an einer zuverlässigen Vorrichtung zum Identifizieren von Herzarrhythmien und zum Bereitstellen einer geeigneten elektrischen Stimulationstherapie bestehen.
  • Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, Herzarrhythmien zu identifizieren.
  • Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Vorrichtung zum Identifizieren von Herzarrhythmien und zum Bereitstellen geeigneter Therapien für deren Behandlung bereitzustellen.
  • Diese und andere Aufgaben werden durch die vorliegende Erfindung gelöst, wodurch ein implantierbares System zum Bereitstellen einer elektrischen Stimulation für ein Körperorgan bereitgestellt wird, welches aufweist:
    Mittel zum Wahrnehmen von Signalen in einer ersten Herzkammer eines Patienten,
    eine erste Erfassungsvorrichtung, welche Mittel zum Aufnehmen diskreter Werte der in der ersten Herzkammer des Patienten wahrgenommenen Signale, wobei die Mittel zum Aufnehmen diskreter Werte des gemessenen Signals Mittel zum Erfassen von Rauschen aufweisen, Mittel zum Definieren eines ersten Fensters, innerhalb dessen die aufgenommenen Werte abgeschnitten und positioniert werden, Mittel zum Messen der abgeschnittenen und positionierten Werte, wobei die Mittel zum Messen entweder einen ersten Parameter oder einen zweiten Parameter angeben, Mittel zum Definieren eines zweiten Fensters, innerhalb dessen die ersten Fensterwerte weiter abgeschnitten und positioniert werden, falls ein erster Parameter angegeben wird, Mittel zum Definieren eines dritten Fensters, innerhalb dessen die ersten Fensterwerte weiter abgeschnitten und positioniert werden, falls ein zweiter Parameter angegeben wird, Mittel zum Runden entweder der zweiten oder der dritten Fensterwerte und Mittel zum Summieren der gerundeten zweiten oder dritten Fensterwerte zum Erzeugen eines Indexwerts, aufweist,
    Mittel zum Speichern eines vordefinierten Bereichs von Indexwerten,
    Mittel zum Vergleichen des erzeugten Indexwerts mit dem gespeicherten Bereich von Indexwerten, wobei die Mittel zum Vergleichen eine Therapieverabreichungsanweisung oder eine weitere Erfassungsanweisung erzeugen, und
    Mittel zum Erzeugen elektrischer Stimulationsimpulssignale zur Abgabe an eine zweite Herzkammer eines Patienten entsprechend einem programmierten Protokoll,
    eine zweite Erfassungsvorrichtung, die auf die weitere Erfassungsanweisung anspricht, wobei die zweite Erfassungsvorrichtung Mittel zum Speichern mehrerer verschiedener vorbestimmter Muster, wobei jedes der jeweiligen Muster einen Satz vorbestimmter Parameter enthält, die einen jeweiligen Herzrhythmus repräsentieren, Mittel zum Vergleichen der wahrgenommenen Signale mit den mehreren gespeicherten, verschiedenen, vorbestimmten Mustern und Mittel zum Angeben eines diagnostizierten Rhythmus auf der Grundlage der Mittel zum Vergleichen aufweist, und
    Mittel zum Erzeugen elektrischer Stimulationsimpulssignale zur Abgabe an die zweite Herzkammer eines Patienten ansprechend auf die Therapieverabreichungsanweisung oder die weitere Erfassungsanweisung.
  • Gemäß der bevorzugten Ausführungsform wird die Erfindung in einem implantierbaren Impulsgenerator verwirklicht. Der IPG weist ein System zum Analysieren der wahrgenommenen EGKs auf. Das System verwendet einen Algorithmus, der in der Lage ist, den wahrgenommenen Herzrhythmus fortlaufend zu quantifizieren. Der Algorithmus weist im wesentlichen zwei Teile auf, nämlich ein Vordiagnoseprogramm ("PDP"), das in der Lage ist, bis zu 95% aller wahrgenommenen Rhythmen zu unterscheiden, und ein Diagnoseprogramm ("DP"), das in der Lage ist, die restlichen wahrgenommenen Rhythmen zu unterscheiden. Das Vordiagnoseprogramm ist schneller und verbraucht weniger Energie als das Diagnoseprogramm. Das Vordiagnoseprogramm arbeitet durch regelmäßiges Messen der dv/dt-Werte des wahrgenommenen EKGs. Diese Werte werden dann in einen Indexwert umgewandelt, um dadurch den wahrgenommenen Herzrhythmus zu quantifizieren. Nachdem jegliches Rauschen unterdrückt wurde, ermöglicht der Algorithmus eine automatische Unterscheidung eines normalen Sinusrhythmus von einer atriellen Fibrillation, einem atriellen Flattern, einer ventrikulären Tachykardie, einer ventrikulären Fibrillation und einem ventrikulären Flattern. In Fällen, in denen andere Rhythmen wahrgenommen werden, verwendet der Algorithmus das Diagnoseprogramm. Das Diagnoseprogramm vergleicht eine Reihe wahrgenommener Werte von dem wahrgenommenen EKG mit einer Reihe von Referenzwerten. Durch die verschiedenen untersuchten Werte wird eine Unterscheidung zwischen verschiedenen Arrhythmien erreicht.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
  • Die vorliegende Erfindung kann beim Lesen einer detaillierten Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung, die nur als Beispiel dienen, in Zusammenhang mit der anliegenden Zeichnung besser verstanden werden, wobei
  • 1 eine Ansicht einer in einen Patienten implantierten Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung ist,
  • 2 ein schematisches Funktionsdiagramm eines im System gemäß der vorliegenden Erfindung verwendeten Impulsgenerators ist,
  • 3 ein vereinfachtes Flußdiagramm ist, in dem der funktionelle Betrieb der in Zusammenhang mit einer in 2 dargestellten Vorrichtung verwirklichten bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dargestellt ist,
  • 4 ein vereinfachtes Flußdiagramm ist, in dem der funktionelle Betrieb des Vordiagnoseprogramms gemäß der vorliegenden Erfindung dargestellt ist,
  • 5 ein vereinfachtes Flußdiagramm ist, in dem der funktionelle Betrieb des Datenaufnahmeschritts innerhalb des in 4 dargestellten Vordiagnoseprogramms dargestellt ist,
  • 6 ein vereinfachtes Flußdiagramm ist, in dem der funktionelle Betrieb des Fensterdefinierschritts und des Fensterabstimmschritts innerhalb des in 4 dargestellten Vordiagnoseprogramms dargestellt ist,
  • 7 ein vereinfachtes Flußdiagramm ist, in dem der funktionelle Betrieb des Signalrundungsschritts innerhalb des in 4 dargestellten Vordiagnoseprogramms dargestellt ist,
  • 8 ein Beispiel für das Einwirken des Vordiagnoseprogramms auf ein wahrgenommenes EKG bei Verwendung einer hohen rechten atriellen Elektrode ist,
  • 9 ein zweites Beispiel des Einwirkens des Vordiagnoseprogramms auf ein wahrgenommenes EKG bei Verwendung einer hohen rechten atriellen Elektrode ist,
  • 10 einen Satz von dv/dt-Indexwerten zeigt, die bestimmten Tachyarrhythmietypen entsprechen, und
  • 11 eine Darstellung der Matrix im Diagnoseprogramm verwendeter Werte ist.
  • Es sei bemerkt, daß die Zeichnungsteile nicht notwendiger weise maßstabsgerecht sind.
  • Das Verständnis der Betriebsmodi der ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird durch eine kurze Erörterung der Physiologie des Herzens und der theoretischen Mechanismen kardialer Tachyarrhythmien erleichtert.
  • Die normale Pumptätigkeit des Herzens ergibt sich aus einer hochorganisierten elektrischen Aktivität im Herzgewebe. Jeder natürliche spontane Herzschlag beginnt mit einer elektrischen Entladung vom Sinusknoten (S-A-Knoten), der sich im rechten Atrium des Herzens befindet. Dieser elektrische Impuls wird durch Gewebe geleitet, was zur zunehmenden Depolarisation des atriellen Gewebes führt, wodurch bewirkt wird, daß es sich zusammenzieht. Die Kontraktion drängt Blut durch die Herzklappen vom Atrium in die Ventrikel. Der elektrische Impuls vom Atrium wird über den Atrioventrikularknoten (A-V-Knoten), der sich an der die rechte und die linke Herzkammer trennende Scheidewand befindet, zu den Ventrikeln übertragen. Das elektrische Signal wird in diesem Leitungsmodus um etwa 0,15 Sekunden verzögert und dann durch das Hissche Bündel und seine Zweige zu den Purkinje-Fasern übertragen, welche den ventrikulären Muskel entladen, wodurch bewirkt wird, daß sich die Ventrikel in organisierter Weise zusammenziehen und Blut durch den Körper pumpen. Im gesunden Herzen kann dieser normale Sinusrhythmus zwischen 60 und 120 Mal je Minute wiederholt werden. Im kranken Herzen kann jedoch eine Anzahl von Arrhythmien auftreten, welche diese normale Aktivität stört. Die Arrhythmietypen lassen sich in zwei Gruppen einteilen, nämlich Arrhythmien, welche im allgemeinen durch Herzfrequenzen gekennzeichnet sind, die höher als die normalen sind, und Bradyarrhythmien, welche durch Herzfrequenzen gekennzeichnet sind, die niedriger als die normalen sind.
  • Die Charakterisierung und der Ursprung einer Tachyarrhythmie sind von praktischer Bedeutung, weil der Erfolg der Medikamentenbehandlung solcher Störungen in hohem Maße von der genauen Bestimmung ihres Ursprungs und ihrer Ursache abhängt. Wenn dagegen eine Kardioversion ausgewählt wird, um diese Störungen zu behandeln, sind die Charakterisierung und der Ursprung der Arrhythmie weniger bedeutsam. Es wurde beispielsweise gezeigt, daß transthorakale elektrische Gleichspannungsschocks viele verschiedene Typen von Arrhythmien erfolgreich beenden können. Es sei beispielsweise auf Cardioversion, B. Lown, Med. Ann. D. C., 38: 543, 1969 verwiesen. Bei einer implantierbaren Vorrichtung, bei der sowohl die Energie der Leistungsquelle als auch die Toleranz des Patienten für wiederholte Kardioversions-/Defibrillationsschocks begrenzt sind, ist es jedoch erforderlich, feine Unterscheidungen zwischen Tachyarrhythmietypen vorzunehmen und die erfaßten Tachyarrhythmien mit der niedrigsten Energie, der am wenigsten schmerzhaften elektrischen Stimulation und den möglicherweise wirksamsten Therapien zu behandeln. Es ist dementsprechend erwünscht, Tachyarrhythmien wenn immer möglich durch niederenergetische schmerzlose Stimulationsimpulse zu beenden und, falls erforderlich, die Aggressivität der Therapie zu erhöhen, falls die Arrhythmie nicht durch Stimulation beendet werden kann oder sich zu einer durch Stimulation nicht zu beendenden Arrhythmie beschleunigt.
  • Umgekehrt ist es erwünscht, sofort zwischen der nicht durch Stimulation zu beendenden und lebensbedrohlichen ventrikulären Fibrillation und einer instabilen ventrikulären Tachykardie zu unterscheiden und diese Arrhythmien sofort durch Kardioversions-/Defibrillations-Schocktherapien zu behandeln.
  • Tachyarrhythmien können weiterhin durch ihren Ursprungsort gekennzeichnet werden. Beispielsweise befindet sich der Ursprung supraventrikulärer Tachyarrhythmien in den Atrien, und an ihrer Aufrechterhaltung sind die Atrien und manchmal die Ventrikel beteiligt. Ventrikuläre Tachyarrhythmien gehen von den Ventrikeln aus und werden darin manchmal aufrechterhalten, und sie werden manchmal durch einen retrograden Leitungsweg zu den Atrien geleitet. Eine getrennte Gruppe von Tachyarrhythmien wird als Flattern oder Fibrillation bezeichnet. Das Flattern ist im allgemeinen durch eine schnelle, organisierte Herzaktivität und, wenn die Ventrikel beteiligt sind, eine niedrige Herzleistung gekennzeichnet. Die Fibrillation ist durch eine in hohem Maße desorganisierte elektrische Aktivität gekennzeichnet, bei der sich im wesentlichen keine Herzleistung ergibt, wenn die Ventrikel beteiligt sind. Bei manchen Patienten kann ein Fortschreiten von einer organisierten Tachykardie zu einer Fibrillation auftreten, die zum Tode führt, falls sich die Fibrillationsstelle in den Ventrikeln befindet. Bei manchen Patienten geht eine ventrikuläre Tachykardie dem Einsetzen der ventrikulären Fibrillation vorher, und falls die erstgenannte beendet werden kann, im allgemeinen mit geringen Energiemengen, kann die letztgenannte verhindert werden. Manche Patienten weisen ein chronisches atrielles Flattern oder eine chronische atrielle Fibrillation auf, welche entkräftend sein kann, jedoch nicht zum Tode führt, und andere Patienten weisen gelegentliche oder paroxysmale Attacken ventrikulärer Tachykardien auf, welche eine Kardioversion erfordern. Es sei beispielsweise auf "Cardiac Arrhythmias" in Current Diagnosis, W. B. Saunders Co., 1977, S. 377– 396 von Douglas P. Zipes, M. D. verwiesen.
  • Ventrikuläre Tachykardien können durch das Anwenden von Kardioversionsschocks oder einer Stimulation mit elektrischer Energie einschließlich einer frequenzadaptierenden oder orthorhythmischen Stimulation, wie zuerst in Zacouto, US-A-3 857 399 beschrieben ist, durch eine Überansteuerungs-Stimulation, ein Burst-Überansteuerungsstimulation-Ratenscannen oder beliebige der anderen bekannten Stimulationstherapien, die beispielsweise in Fisher u. a. "Implantable Pacers for Tachycardia Termination: Stimulation Techniques and Long-Term Efficacy", PACE, Band 9, November – Dezember 1986, Teil II, S. 1325–1333 beschrieben sind, in einen Sinusrhythmus umgewandelt werden. Als ein allgemeiner Vorschlag ist es bevorzugt, ventrikuläre Tachykardien, falls möglich, durch Anwenden einer niederenergetischen Stimulation in einen Sinusrhythmus umzuwandeln, um die Energie der Leistungsquellen der implantierbaren Vorrichtung zu bewahren und die Annehmlichkeit für den Patienten zu erhalten. Viele Patienten können die bei Kardioversions- oder Defibrillations-Schocktherapien auftretenden Schmerzen nicht ertragen, was dazu führt, daß sie den implantierten Kardioverter-/Defibrillator fürchten. Demgemäß ist es erwünscht, weiter zwischen durch Stimulation beendbaren ventrikulären Tachykardien und nicht durch Stimulation beendbaren ventrikulären Tachykardien zu unterscheiden und die implantierte Vorrichtung zu programmieren, zuerst zu versuchen, den Sinusrhythmus durch das Anwenden program mierter Stimulationsenergietherapien von einem oder mehreren der vorstehend beschriebenen Typen wiederherzustellen.
  • 1 zeigt eine schematische Darstellung der in einen Patienten 2 implantierten Vorrichtung 1 gemäß der vorliegenden Erfindung. Wie dargestellt ist, weist die Vorrichtung 1 einen implantierbaren Impulsgenerator 28 und eine Leitung 25 auf. Die Leitung 25 weist eine bipolare Stimulationselektrode 26 auf, die an ihrem distalen Ende angeordnet ist. Wenngleich eine bipolare Stimulationselektrode 26 bevorzugt ist, kann auch eine unipolare Stimulationselektrode verwendet werden, wie auf dem Fachgebiet wohlbekannt ist. Die Leitung ist im rechten Ventrikel angeordnet, um einen guten Kontakt mit der Herzwand zu erzielen, und die Leitung kann Zinken oder andere Verankerungsmittel aufweisen, um die Stimulationsleitung in Position zu halten. Die Leitung 25 weist weiterhin eine Defibrillationselektrode 27 auf.
  • Wie dargestellt ist, wird ein proximaler Abschnitt der Leitung im Atrium 20 angeordnet, wenn der distale Abschnitt der Leitung im Ventrikel 21 angeordnet wird. Das proximale Ende der Leitung weist ein Verbindungsstück (nicht dargestellt) zur Verbindung mit dem implantierbaren Impulsgenerator 28 auf. Wie auf dem Fachgebiet üblich ist, erstreckt sich ein Leiterdraht oder Leiterdrähte über die Länge der Leitung, um die distale Elektrode oder die distalen Elektroden elektrisch mit dem Verbindungsstück zu verbinden, wodurch Stimulationsimpulse zum distalen Ende weitergeleitet werden können und im Ventrikel wahrgenommene Signale zum Schrittmacher oder einem anderen Empfangsinstrument zurückübertragen werden können.
  • Gemäß der dargestellten Erfindung weist der treibende Abschnitt der Leitung, der durch das Atrium läuft, ein Paar von Bipolelektroden 30, 31 auf. Der Begriff "Bipol" bezeichnet hier ein Elektrodenpaar. In diesem Fall treibt die Leitung 25 im atriellen Bereich, d. h. sie wird nicht gegen die atrielle Wand gedrückt, es sei denn, durch Zufall, so daß die Bipole 30, 31 in bezug auf die Kammerwände treiben. Gemäß der bevorzugten Ausführungsform sind die Bipolelektroden 30, 31 nach den Lehren aus US-A-5 172 694 von Flammang u. a. ausgelegt.
  • Der Bipol 30 befindet sich im unteren Abschnitt des Atriums in der Nähe der Trikuspidalklappe (zwischen dem Atrium und dem Ventrikel), während sich der Bipol 31 im oberen Abschnitt des Atriums befindet. Jeder Bipol 30, 31 ist vorzugsweise eine Ganzringelektrode. Der Ganzring-Bipol ist geeigneterweise eine herkömmliche Anordnung von Elektrodenringen, welche den äußeren Umfang der im wesentlichen zylindrischen Leitung 25 umkreisen. Typischerweise beträgt die Oberfläche jedes Rings des Ganzring-Bipols 30 etwa 10 Quadratmillimeter, sie ist jedoch vorzugsweise größer als 5 Quadratmillimeter. Es wurde herausgefunden, daß es auch wichtig ist, daß die Flächen der jeweiligen Elektroden ausgeglichen, d. h. in etwa gleich sind. Wenngleich der Begriff "Ganzring" im allgemeinen Ringe betrifft, die die gesamten 360° des Leitungsumfangs einschließen, bezeichnet der Begriff "Ganzring", so wie er in den diese Erfindung definierenden Ansprüchen verwendet wird, einen beliebigen Ring, der wenigstens 75% des Umfangs einkreist. Wie in 1 dargestellt ist, ist der Ganzring-Bipol schwebend, d. h. es gibt keinen Mechanismus zum Verankern des Bipols an der atriellen Wand. Wenngleich jede Elektrode 30, 31 vorzugsweise ein Ganzring ist, kann jede von ihnen auch in einer anderen geeigneten Konfiguration, beispielsweise als ein geteilter Ring, ausgelegt sein, wie im vorstehend erwähnten US-Patent von Flammang u. a. ersichtlich ist. Jeder Bipol weist ein Paar von Drähten (nicht dargestellt) auf, die mit dem IPG 28 verbunden sind.
  • In der Praxis ordnet ein Arzt die Leitung so an, daß die distale Elektrode 26 im Interesse einer guten ventrikulären Stimulation im Ventrikel angeordnet wird. Der Bipol 30 wird ausreichend proximal, also in einer Entfernung von etwa 90–110 cm von der distalen Spitze angeordnet, so daß er innerhalb des Atriums liegt, wenngleich er innerhalb des unteren Atriums in der Nähe der Trikuspidalklappe liegt.
  • In der Praxis wird der Abstand D zwischen dem oberen atriellen Bipol und dem unteren atriellen Bipol so festgelegt, daß die Wahrnehmung des Zeitpunkts und der Richtung der P-Zacke optimiert werden. Eine spezielle Anwendung der atriellen Leitung gemäß dieser Erfindung besteht darin, getrennte Wahrnehmungen von P-Zacken an verschiedenen Orten zu erhalten, um die Leitungszeit und die Richtung einer atriellen Depolarisation zu bestimmen, also um zu bestimmen, ob die P-Zacke antegrad oder retrograd ist. Zu diesem Zweck liegt der Bipolabstand D1 geeigneterweise im Bereich von etwa 15 bis 60 mm.
  • In 2 ist ein schematisches Funktionsdiagramm eines implantierbaren Impulsgenerators dargestellt, in dem die vorliegende Erfindung nutzbringend angewendet werden kann. Dieses Diagramm sollte als beispielhaft für den Vorrichtungstyp verwendet bzw. betrachtet werden, in dem die Erfindung verwirklicht werden kann, und nicht als einschränkend angesehen werden, weil angenommen wird, daß die Erfindung nutzbringend in einer großen Vielzahl von Vorrichtungsimplementationen, einschließlich Vorrichtungen mit einer Funktionsorganisation, die beliebigen der implantierbaren Schrittmacher/Defibrillatoren/Kardiovertern ähneln, die gegenwärtig zur klinischen Beurteilung in den Vereinigten Staaten implantiert werden, angewendet werden kann. Es wird auch angenommen, daß die Erfindung in Zusammenhang mit implantierbaren Schrittmachern/Kardiovertern/Defibrillatoren angewendet werden kann, wie in den früheren US-Patenten US-A-4 548 209, das Wielders u. a. am 22. Oktober 1985 erteilt wurde, US-A-4 693 253, das Adams u. a. am 15. September 1987 erteilt wurde, US-A-4 830 006, das Haluska u. a. am 6. Mai 1989 erteilt wurde, und US-A-4 949 730, das Pless u. a. am 21. August 1990 erteilt wurde, offenbart ist.
  • Wie dargestellt ist, ist der IPG 28 in einem hermetischen Gehäuse 9 eingeschlossen, um die Komponenten vor Körperflüssigkeiten zu schützen, wie auf dem Fachgebiet wohlbekannt ist. Die Vorrichtung ist, wie dargestellt, mit acht Elektroden versehen, nämlich 496, 497; 498, 499; 500, 502, 504, 506, 508 und 510. Die Elektroden 496 und 497 sind ein Paar von Ringelektroden, welche die Bipolelektrode 30 bilden, die sich vorzugsweise im unteren Atrium befindet. Die Elektroden 498 und 499 sind ein Paar von Ringelektroden, welche die Bipolelektrode 31 bilden, die sich vorzugsweise im oberen Atrium befindet. Die Elektroden 500 und 502 können ein Paar endokardialer Elektroden sein, die sich im Ventrikel befinden und an einer transvenösen Leitung angebracht sind. Die Elektrode 504 kann einer fernen Blindelektrode entsprechen, die sich am Gehäuse des implantierbaren Schrittmachers/Kardioverters/-Defibrillators befindet. Die Elektroden 506, 508 und 510 können den Defibrillationselektroden mit großer Oberfläche entsprechen, die sich an ventrikulären Leitungen, Koronarsinusleitungen, Leitungen der oberen Hohlvene oder subkutanen Leitungen befinden und zu Elektroden, die sich am Vorrichtungsgehäuse oder einem Teil davon befinden oder zu epikardialen Defibrillationselektroden verlaufen.
  • Die Elektroden 500 und 502 sind wie dargestellt mit der R-Zacken-Detektorschaltung festverdrahtet, welche eine Bandpaß-Filterschaltung 514, eine automatische Schwellenwertschaltung 516 zum Bereitstellen einer einstellbaren Wahrnehmungsschwelle als Funktion der gemessenen R-Zacken-Amplitude und einen Vergleicher 518 aufweist. Ein Signal wird immer dann auf der R-Ausgangsleitung 564 erzeugt, wenn das zwischen den Elektroden 500 und 502 wahrgenommene Signal die von der automatischen Schwellenwertschaltung 516 definierte gegenwärtige Wahrnehmungsschwelle übersteigt. Wie dargestellt ist, ist die Verstärkung am Bandpaßverstärker 514 auch durch ein Signal von der Schrittmacher-Zeitablauf- und Steuerschaltungsanordnung 520 auf der Verstärkungseinstelleitung 566 einstellbar.
  • Die Arbeitsweise dieser R-Zacken-Erfassungsschaltungsanordnung kann derjenigen entsprechen, die im Keimel erteilten auf den Erwerber der vorliegenden Erfindung übertragenen US-Patent US-A-5 118 824 offenbart ist. Alternative R-Zacken-Erfassungsschaltungsanordnungen, wie jene, die im Menken am 11. April 1989 erteilten US-Patent US-A-4 819 643 und im Baker u. a. am 14. November 1989 erteilten US-Patent US-A-4 880 004 offenbart sind, können auch nutzbringend eingesetzt werden, um die vorliegende Erfindung zu verwirklichen.
  • Die Schwellenwert-Einstellschaltung 516 setzt einen Schwellenwert, der einem vorbestimmten Prozentsatz der Amplitude einer wahrgenommenen R-Zacke entspricht, wobei dieser Schwellenwert, ähnlich der im Artikel "Reliable R-Wave Detection from Ambulatory Subjects" von Thakor u. a., veröffentlicht in Biomedical Science Instrumentation, Band 4, S. 67–72, 1978 erläuterten automatischen Wahrnehmungsschwellen-Schaltungsanordnung über einen Zeitraum von weniger als drei Sekunden danach auf ein minimales Schwellenwertniveau abnimmt.
  • Es ist bevorzugt, daß das Schwellenwertniveau nicht ansprechend bzw. in Reaktion auf stimulierte R-Zacken eingestellt wird, sondern vielmehr weiterhin dem minimalen Schwellenwertniveau nach stimulierten R-Zacken angenähert wird, um das Wahrnehmen auf einem niedrigen Niveau liegender spontaner R-Zacken, die Tachyarrhythmien zugeordnet sind, zu verbessern. Die Zeitkonstante der Schwellenwertschaltung ist auch vorzugsweise kurz genug, damit die minimale Wahrnehmungsschwelle innerhalb von 1–3 Sekunden nach dem Einstellen der Wahrnehmungsschwelle auf 70–80% der Amplitude der erfaßten spontanen R-Zacke erreicht werden kann. Die Erfindung kann auch in Zusammenhang mit traditionelleren R-Zacken-Sensoren des Typs verwirklicht werden, der einen Bandpaßverstärker und eine Vergleicherschaltung aufweist, um zu bestimmen, wann das durch den Bandpaß geführte Signal eine vorbestimmte, feste Wahrnehmungsschwelle übersteigt.
  • Eine Schaltmatrix 512 wird verwendet, um auszuwählen, welche der verfügbaren Elektroden mit dem Bandpaßverstärker 534 gekoppelt werden. Die Auswahl, welche zwei Elektroden auf diese Weise gekoppelt werden, wird über den Daten-/Adreßbus 540 vom Mikroprozessor 524 gesteuert. Signale von den ausgewählten Elektroden werden durch den Bandpaß verstärker 534 und in den Multiplexer 532 geführt, wo sie vom A/D-Wandler 530 in digitale Mehrbitsignale umgewandelt werden, um sie, von der Direktspeicheradressenschaltung 528 gesteuert, im Direktzugriffsspeicher 526 zu speichern. Der Mikroprozessor 524 analysiert das im Direktzugriffsspeicher 526 gespeicherte digitalisierte EGM-Signal, um die Breite der gespeicherten R-Zacke zu bestimmen, oder in Verbindung mit der nachstehend erörterten Tachykardie/Fibrillations-Unterscheidungsfunktion.
  • Der Verstärker 534 kann ein breiter Bandpaßverstärker mit einem Bandpaß sein, das sich von etwa 0,5 bis 200 Hertz erstreckt. Das gefilterte EGM-Signal vom Verstärker 534 wird durch den Multiplexer 532 geführt und in der A/D-Wandlerschaltungsanordnung 530 digitalisiert. Die digitalisierten EGM-Daten werden von der Direktspeicheradressen-Schaltungsanordnung 528 gesteuert im Direktzugriffsspeicher 526 gespeichert. Vorzugsweise ist ein Teil des Direktzugriffsspeichers 526 als ein Schleifen- oder Pufferspeicher konfiguriert, der wenigstens die vorhergehenden mehreren Sekunden des EGM-Signals speichert.
  • Die im Pufferspeicher gespeicherten Daten können wahlweise verwendet werden, um R-Zacken-Breitenmessungen auszuführen, wie in WO-A-93/20888 von Mader u. a. offenbart ist, und/oder die Funktion zur Unterscheidung zwischen einer ventrikulären Fibrillation und einer ventrikulären Tachykardie auszuführen, wie in der am 27. August 1991 von Bardy u. a. eingereichten US-Patentanmeldung US-A-5 193 535 offenbart ist. Die vorliegende Erfindung kann jedoch auch leicht in Vorrichtungen verwirklicht werden, die diese Funktionen nicht aufweisen.
  • Das Auftreten eines R-Zacken-Erfassungssignals auf der Leitung 564 wird dem Mikroprozessor 524 über den Daten-/Adreßbus 540 mitgeteilt, und der Mikroprozessor 524 hält die Zeit seines Auftretens fest. Falls die Breitenmeßfunktion aktiviert ist, wartet der Mikroprozessor 524 100 Millisekunden oder ein anderes vom Arzt ausgewähltes Intervall nach dem Auftreten des R-Zacken-Erfassungssignals und überträgt danach die letzten 200 Millisekunden oder ein anderes vom Arzt ausgewähltes Intervall des digitalisierten EGMs, das im Schleifen- oder Pufferspeicherabschnitt der Direktzugriffs-Speicherschaltung 526 gespeichert ist, zu einem zweiten Speicherort, wo der Inhalt digital analysiert werden kann, um die Breite der gespeicherten R-Zacke zu bestimmen. Die übertragenen 200 Millisekunden des gespeicherten EGMs entsprechen einem Zeitfenster, das sich über 100 Millisekunden auf jeder Seite des R-Zacken-Erfassungssignals erstreckt. Die Fenstergrößen sollten in jedem Fall ausreichend sein, um eine Messung der Breite erfaßter R-Zacken zu ermöglichen. Vorzugsweise sollte das Fenster während der Austastperiode nach der R-Zacken-Erfassung auslaufen. Für die Zwecke der vorliegenden Erfindung sollte eine Abtastrate von 256 Hz mit einem Bandpaß von 1,5– 100 Hz ausreichen. Wie nachstehend erörtert wird, soll die Breitenmeßfunktion zwischen Sinusrhythmen hoher Frequenz und ventrikulären Tachykardien unterscheiden, und sie wird vorzugsweise nur auf R-Zacken angewendet, die den Endpunkt eines R-R-Intervalls innerhalb des eine Tachykardie angebenden Intervallbereichs definieren. Entweder als ein Kriterium für eine provisorische Erfassung einer Tachykardie oder nach einer bestätigten Erfassung einer (langsamen) Tachykardie bestimmt die Vorrichtung, ob eine vorbestimmte Anzahl oder ein vorbestimmter Anteil einer Reihe vorhergehender R-Zacken, deren Breiten gemessen wurden, größer ist als ein vorbestimmter Schwellenwert (beispielsweise wenigstens 8 der vorhergehenden 12 gemessenen R-Zacken). Falls das Breitenkriterium erfüllt ist, können wahlweise eine provisorische Erfassung einer Tachykardie oder eine bestätigte Erfassung einer langsamen ventrikulären Tachykardie auftreten. Falls das Breitenkriterium nicht erfüllt ist, wird der Rhythmus als ein schneller Sinusrhythmus diagnostiziert, und es wird keine Therapie ausgeführt.
  • Ähnlich der Breitenmeßfunktion wartet der Mikroprozessor 524, falls die Diskriminatorfunktion aktiviert ist, 100 Millisekunden oder ein anderes vom Arzt ausgewähltes Intervall nach dem Auftreten des R-Zacken-Erfassungssignals und überträgt danach die letzten 200 Millisekunden oder ein anderes vom Arzt ausgewähltes Intervall des im Schleifen- oder Pufferspeicherabschnitt der Direktzugriffs-Speicherschaltung 526 gespeicherten digitalisierten EGMs zu einem zweiten Speicherort, wo der Inhalt digital analysiert werden kann. Der Mikroprozessor 524 identifiziert die Zeitpunkte, zu denen das R-Zacken-Erfassungssignal auftritt, und den Zeitpunkt, zu dem die 200 ms des gespeicherten EKGs ein vorbestimmtes Kriterium (beispielsweise eine Spitzensteigung) erfüllen. Diese zwei gespeicherten Zeiten werden nachstehend als erster und zweiter "Bezugspunkt" bezeichnet. Die kumulative Veränderlichkeit der das Auftreten des ersten und des zweiten Bezugspunkts trennenden Zeitintervalle über eine Reihe von Schlägen wird verwendet, um eine Fibrillation von einer ventrikulären Tachykardie hoher Frequenz zu unterscheiden.
  • Das Zeitintervall d, das die zwei Bezugspunkte trennt, die einer einzigen erfaßten Depolarisationswellenfront zu geordnet sind, wird gemessen und gespeichert, falls die erfaßte Depolarisation am Ende eines R-R-Intervalls innerhalb des der Fibrillation zugeordneten Intervallbereichs auftritt. In Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung wird nach der Erfassung eines Rhythmus, der ansonsten als eine schnelle VT erfaßt werden würde, die kumulative Veränderlichkeit des Werts von d über eine Reihe einer vorbestimmten Anzahl (beispielsweise 8) solcher erfaßter Depolarisationen mit einem vom Arzt auf der Grundlage einer Beurteilung des Patienten festgelegten Schwellenwert verglichen. Falls die kumulative Veränderlichkeit den Schwellenwert übersteigt, wird eine Fibrillation erfaßt. Andernfalls wird die Erfassung einer schnellen ventrikulären Tachykardie bestätigt.
  • Der Mikroprozessor aktualisiert auch Zählwerte, die sich auf die zuvor wahrgenommenen bzw. gemessenen bzw. sensierten R-R-Intervalle beziehen. Die Zählwerte VFEC und VTEC werden beim Auftreten eines gemessenen R-R-Intervalls inkrementiert, das in den Fibrillationsbereich bzw. den Bereich einer ventrikulären Tachykardie fällt, wie vorstehend erörtert wurde. Diese Frequenzbereiche können durch die im RAM 526 gespeicherte Programmierung definiert werden.
  • Diese Zählwerte werden zusammen mit anderen gespeicherten Informationen, die die vorhergehende Reihe von R-R-Intervallen widerspiegeln, wie Informationen hinsichtlich der Schnelligkeit des Einsetzens der erfaßten kurzen R-R-Intervalle, der Stabilität der erfaßten R-R-Intervalle, der Dauer der fortgesetzten Erfassung kurzer R-R-Intervalle, der durchschnittlichen R-R-Intervalldauer, und von der Analyse gespeicherter EGM-Segmente abgeleiteten Informa tionen verwendet, um festzustellen, ob Tachyarrhythmien vorhanden sind, und um zwischen verschiedenen Tachyarrhythmietypen zu unterscheiden, wie vorstehend in Zusammenhang mit 1 erörtert wurde. Andere solche Erfassungsalgorithmen zum Erkennen von Tachykardien sind in den vorstehend erwähnten US-Patenten US-A-4 726 380, das Vollmann erteilt wurde, US-A-4 880 005, das Pless u. a. erteilt wurde, und US-A-4 830 006, das Haluska u. a. erteilt wurde, beschrieben. Ein zusätzlicher Satz von Tachykardieerfassungsverfahren ist in dem Artikel "Onset and Stability for Ventricular Tachyarrhythmia Detection in an Implantable Pacer-Cardioverter-Defibrillator" von Olson u. a., veröffentlicht in Computers in Cardiology, 7.–10. Oktober 1986, IEEE Computer Society Press, S. 167–170 offenbart. Es können jedoch auch andere Kriterien gemessen und in Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung eingesetzt werden.
  • Es ist vorgesehen, daß Einsetz- und Stabilitätsanforderungen bei einer die vorliegende Erfindung verwendenden Vorrichtung optional sind und vorzugsweise als programmierbare Optionen verfügbar gemacht werden, welche durch einen externen Befehl vom Programmierer gelöscht werden können. Falls sie aufgenommen sind, wird es als bevorzugt angesehen, daß die Einsetzkriterien erfüllt werden müssen, bevor das Zählen von VTEC eingeleitet wird, und daß das Kriterium, sobald es erfüllt ist, erfüllt bleibt, bis eine Tachykardiebeendigung erfaßt wird. Demgemäß ist nicht vorgesehen, daß das Einsetzen ein Erfassungskriterium ist, das für eine erneute Erfassung einer Tachykardie nach einer anfänglichen Erfassung erforderlich ist. Es ist zu verstehen, daß das Breitenkriterium, falls es verwendet wird, vorzugsweise nur bei der anfänglichen Erfassung einer Tachykardie verwendet wird. Dies reflektiert eine Annahme, daß nach der anfänglichen Erfassung einer ventrikulären Tachykardie ohne eine erwiesene Rückkehr zu einem normalen Herzrhythmus (Beendigungserfassung) nachfolgende höhere ventrikuläre Frequenzen als ventrikulären Ursprungs angenommen werden sollten. Es wird andererseits angenommen, daß das Stabilitätskriterium sowohl für eine Verwendung bei einer anfänglichen Erfassung einer Tachykardie als auch bei einer erneuten Erfassung einer Tachykardie geeignet ist.
  • Der Rest der Schaltungsanordnung ist dem Bereitstellen von Herzstimulations-, Kardioversions- und Defibrillationstherapien gewidmet. Die Schrittmacher-Zeitgeber-/Steuerschaltungsanordnung 520 weist programmierbare digitale Zähler auf, welche die grundlegenden Zeitintervalle, die der Herzstimulation im VVI-Modus zugeordnet sind, einschließlich der Stimulations-Escapeintervalle, der Refraktärperioden, während derer wahrgenommene R-Zacken unwirksam sind, die Zeitsteuerung der Escapeintervalle wieder einzuleiten, und der Impulsbreite der Stimulationsimpulse, steuern. Die Dauern dieser Intervalle werden vom Mikroprozessor 524 bestimmt und über den Adressen-/Datenbus 540 zur Stimulationsschaltungsanordnung 520 übertragen. Die Schrittmacher-Zeitgeber-/Steuerschaltungsanordnung, vom Mikroprozessor 524 gesteuert, bestimmt auch die Amplitude der Herzstimulationsimpulse und die Verstärkung des Bandpaßverstärkers.
  • Während der Stimulation im VVI-Modus wird der Escapeintervallzähler innerhalb der Schrittmacher-Zeitgeber-/Steuerschaltungsanordnung 520 beim Erfassen einer durch ein Signal auf der Leitung 564 angegebenen R-Zacke und bei einer Zeitablauf-Auslöseerzeugung eines Stimulationsimpulses durch die Schrittmacher-Ausgangsschaltungsanordnung 522, die mit den Elektroden 500 und 502 gekoppelt ist, zurückgesetzt. Der Escapeintervallzähler wird auch beim Erzeugen eines Stimulationsimpulses zurückgesetzt und steuert dadurch die grundlegenden Zeitgeber- und Herzstimulationsfunktionen einschließlich der Antitachykardiestimulation. Die vom Escapeintervall-Zeitgeber definierte Dauer des Intervalls wird über den Daten-/Adreßbus 540 vom Mikroprozessor 524 festgelegt. Der im Escapeintervallzähler vorhandene Zählwert kann, wenn er durch wahrgenommene R-Zacken zurückgesetzt wird, verwendet werden, um die Dauer von R-R-Intervallen zu messen, das Vorhandensein einer Tachykardie zu erfassen und zu bestimmen, ob die minimalen Ratenkriterien für das Aktivieren der Breitenmeßfunktion erfüllt sind.
  • Der Mikroprozessor 524 arbeitet als eine unterbrechungsgesteuerte Vorrichtung und reagiert auf Unterbrechungen von der Schrittmacher-Zeitgeber-/Steuerschaltungsanordnung 520 entsprechend dem Auftreten wahrgenommener R-Zacken und entsprechend der Erzeugung von Herzstimulationsimpulsen. Diese Unterbrechungen werden über den Daten-/Adreßbus 540 bereitgestellt. Alle erforderlichen mathematischen Berechnungen, die vom Mikroprozessor 524 auszuführen sind, und jede Aktualisierung der Werte oder Intervalle, die von der Schrittmacher-Zeitgeber-/Steuerschaltungsanordnung 520 gesteuert werden, finden nach solchen Unterbrechungen statt.
  • Falls eine Tachyarrhythmie erfaßt wird und eine Antitachyarrhythmie-Stimulationsbehandlung erwünscht ist, werden geeignete Zeitintervalle zum Steuern der Erzeugung von Antitachykardie-Stimulationstherapien vom Mikroprozessor 524 in die Schrittmacher-Zeitgeber- und Steuerschaltungsanordnung 520 geladen, um die Arbeitsweise des Escapeintervallzählers zu steuern und Refraktärperioden zu definieren, während derer die Erfassung einer R-Zacke durch die R-Zacken-Erfassungsschaltungsanordnung unwirksam ist, den Escapeintervallzähler neu zu starten. Falls in ähnlicher Weise die Erzeugung eines Kardioversions- oder Defibrillationsimpulses erforderlich ist, verwendet der Mikroprozessor 524 die Zähler in der Zeitgeber- und Steuerschaltungsanordnung 520, um den Zeitablauf dieser Kardioversions- und Defibrillationsimpulse sowie den Zeitablauf zugeordneter Refraktärperioden, während derer wahrgenommene R-Zacken unwirksam sind, die Zeitgeberschaltungsanordnung zurückzusetzen, zu steuern.
  • Ansprechend auf die Erfassung einer Fibrillation oder einer Tachykardie, die einen Kardioversionsimpuls benötigt, aktiviert der Mikroprozessor 524 die Kardioversions/Defibrillations-Steuerschaltungsanordnung 554, welche das Laden der Hochspannungskondensatoren 556, 558, 560 und 562, von der Hochspannungs-Ladeleitung 552 gesteuert, über die Ladeschaltung 550 einleitet. Die Spannung an den Hochspannungskondensatoren wird über die VCAP-Leitung 538 überwacht, welche über den Multiplexer 532 geführt wird, und sie führt ansprechend auf das Erreichen eines vom Mikroprozessor 524 festgelegten vorbestimmten Werts zur Erzeugung eines Logiksignals auf der Kondensator-Voll-Leitung 542, wodurch das Laden beendet wird. Danach wird die Übertragung der Zeit des Defibrillations- oder Kardioversionsimpulses durch die Schrittmacher-Zeitgeber-/Steuerschaltungsanordnung 520 gesteuert. Es wird angenommen, daß jede bekannte Kardioversions- oder Defibrillations-Impulserzeugungs-Schaltungsanordnung in Verbindung mit der vorliegenden Erfindung verwendbar ist. Ein Beispiel ist die Schaltungsanordnung, die den Zeitablauf und die Erzeugung von Kardioversions- und Defibrillationsimpulsen steuert, wie im Zipes am 24. Mai 1983 erteilten US-Patent US-A-4 384 585, im vorstehend erwähnten Pless u. a. erteilten US-Patent US-A-4 949 719 und im Engle u. a. erteilten US-Patent US-A-4 375 817 offenbart ist. In ähnlicher Weise kann auch die bekannte Schaltungsanordnung zum Steuern des Zeitablaufs und der Erzeugung von Antitachykardie-Stimulationsimpulsen verwendet werden, wie im Berkovits u. a. am 25. März 1986 erteilten US-Patent US-A-4 577 633, im Pless u. a. am 14. November 1989 erteilten US-Patent US-A-4 880 005, im Vollmann u. a. am 23. Februar 1988 erteilten US-Patent US-A-7 726 380 und im Holley u. a. am 13. Mai 1986 erteilten US-Patent US-A-4 587 970 beschrieben ist.
  • Bei modernen Schrittmachern/Kardiovertern/Defibrillatoren werden die jeweiligen Antitachykardie- und Defibrillationstherapien vorab vom Arzt in die Vorrichtung einprogrammiert, und es ist typischerweise ein Therapiemenü bereitgestellt. Beispielsweise kann bei einer anfänglichen Erfassung einer Tachykardie eine Antitachykardie-Stimulationstherapie ausgewählt werden. Bei einer erneuten Erfassung einer Tachykardie kann eine aggressivere Antitachykardie-Stimulationstherapie geplant werden. Falls wiederholte Versuche von Antitachykardie-Stimulationstherapien fehlschlagen, kann danach eine Kardioversions-Impulstherapie einer höheren Ebene ausgewählt werden. Patente aus dem Stand der Technik, die solche vorab festgelegten Therapiemenüs von Antitachyarrhythmietherapien erläutern, umfassen die vorstehend erwähnten US-Patente US- A-4 830 006, das Haluska u. a. erteilt wurde, US-A-4 727 380, das Vollmann u. a. erteilt wurde, und US-A-4 587 970, das Holley u. a. erteilt wurde. Es wird angenommen, daß die vorliegende Erfindung in Zusammenhang mit allen bekannten Antitachykardie-Stimulations- und Kardioversionstherapien anwendbar ist, und es wird als sehr wahrscheinlich angenommen, daß die Erfindung der vorliegenden Anmeldung in Zusammenhang mit einer Vorrichtung verwirklicht werden kann, bei der die Auswahl und die Reihenfolge der verabreichten Therapien vom Arzt programmierbar ist, wie es bei heutigen implantierbaren Schrittmachern/Kardiovertern/Defibrillatoren der Fall ist.
  • Zusätzlich zum Variieren der verabreichten Therapie nach einem fehlgeschlagenen Versuch, eine Tachyarrhythmie zu beenden, ist es auch bekannt, daß die Einstellung von Erfassungskriterien angemessen sein kann. Beispielsweise kann das Einstellen das Verringern der Anzahl der Intervalle einschließen, die erforderlich sind, um eine Tachyarrhythmie zu erfassen, um eine schnellere erneute Erfassung zu ermöglichen, oder durch Ändern der Intervallbereiche zum Verschieben einer Detektion zu einer Detektion einer ventrikulären Fibrillation erfolgen, wie beispielsweise im Pless u. a. erteilten US-Patent US-A-4 971 058 offenbart ist.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird die Auswahl der jeweiligen Elektrodenkonfiguration für die Abgabe der Kardioversions- oder Defibrillationsimpulse über die Ausgangsschaltung 548, von der Kardioversions/Defibrillations-Steuerschaltungsanordnung 554 über den Steuerbus 546 gesteuert, vorgenommen. Die Ausgangsschaltung 548 bestimmt, welche der Hochspannungselektroden 506, 508 und 510 beim Abgeben der Defibrillations- oder Kardioversions-Impulsbehandlung verwendet wird, und sie kann auch zum Spezifizieren einer gleichzeitigen Mehrelektroden-Impulsbehandlung oder einer sequentiellen Mehrelektroden-Impulsbehandlung verwendet werden. Es können monophasige oder biphasige Impulse erzeugt werden. Ein Beispiel einer Schaltungsanordnung, die zum Ausführen dieser Funktion verwendet werden kann, ist im Keimel erteilten US-Patent US-A-5 163 427 dargelegt. Es können jedoch auch die im Mehra u. a. am 4. September 1990 erteilten US-Patent US-A-4 953 551 oder die im Winstrom am 31. Januar 1989 erteilten US-Patent US-A-4 800 883 offenbarte Ausgangs-Steuerschaltungsanordnung in Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung verwendet werden. Alternativ können auch einzelne monophasige Impulsbehandlungen, bei denen nur ein einziges Elektrodenpaar eingesetzt wird, gemäß beliebigen der vorstehend zitierten Entgegenhaltungen, in denen implantierbare Kardioverter oder Defibrillatoren offenbart sind, verwendet werden.
  • In 3 ist ein vereinfachtes Flußdiagramm dargestellt, das den funktionellen Betrieb der bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung in Zusammenhang mit einer in 2 dargestellten Vorrichtung zeigt. Wie dargestellt ist, kann der funktionelle Betrieb der vorliegenden Erfindung durch im wesentlichen zwei Teile gekennzeichnet werden. Generell haben die Vordiagnose-Programmproben alle EKGs wahrgenommen. Das Vordiagnoseprogramm erfaßt in Proben-EKGs, ob ein normaler Sinusrhythmus, eine atrielle Fibrillation, ein atrielles Flattern, eine ventrikuläre Tachykardie, ein ventrikuläres Flattern oder eine ventrikuläre Fibrillation vorhanden sind. Falls solche Rhythmen erfaßt werden, gibt die Vorrichtung die geeignete Therapie ab. Natürlich ist der normale Sinusrhythmus der üblichste Rhythmustyp für jedes Herz. Eine atrielle Fibrillation, ein atrielles Flattern, eine ventrikuläre Tachykardie, ein ventrikuläres Flattern oder eine ventrikuläre Fibrillation sind die anderen üblicheren Bedingungen des Herzrhythmus. Demgemäß ist das Vordiagnoseprogramm darin erfolgreich, in über 95% der Zeit eine Diagnose des Herzrhythmus zu erreichen, und das erfindungsgemäße System befindet sich in einem Zustand, in dem es die geeignete Therapie in über 95% der Zeit abgibt, ohne das Diagnoseprogramm durchlaufen zu müssen. Ein weiteres Merkmal der vorliegenden Erfindung besteht darin, daß das Vordiagnoseprogramm so ausgelegt ist, daß es einen verhältnismäßig niedrigen Energiebedarf hat. Demgemäß ist das Vordiagnoseprogramm in der Lage, bei einer minimalen Batterieentnahme zu arbeiten und zwischen den verschiedenen wahrgenommenen Arrhythmien zu unterscheiden. Weitere Einzelheiten hinsichtlich des Betriebs des Vordiagnoseprogramms werden nachstehend und insbesondere mit Bezug auf 4 in näheren Einzelheiten erörtert.
  • Unter weiterem Bezug auf 3 sei jedoch bemerkt, daß die Vorrichtung das Diagnoseprogramm verwendet, falls vom Vordiagnoseprogramm ein normaler Sinusrhythmus, eine atrielle Fibrillation, ein atrielles Flattern, eine ventrikuläre Tachykardie, ein ventrikuläres Flattern oder eine ventrikuläre Fibrillation nicht definitiv erfaßt wird. Wie nachstehend und insbesondere mit Bezug auf 6 in näheren Einzelheiten erörtert wird, ist das Diagnoseprogramm in der Lage, zwischen beliebigen der möglichen Herzarrhythmien zu unterscheiden. Weil das Vordiagnoseprogramm jedoch in über 95% der gesamten Zeit in der Lage ist, eine Diagnose zu stellen, wird das Diagnoseprogramm nur sehr selten verwendet. Sobald das Diagnoseprogramm eingesetzt wird, bestimmt die Vorrichtung dann, ob eine Diagnose erreicht wurde. Falls eine Diagnose erfolgreich erreicht wurde, verabreicht die Vorrichtung die geeignete Therapie. Falls nach einem zyklischen Durchlaufen des Diagnoseprogramms keine Diagnose erreicht wurde, setzt die Vorrichtung das zyklische Durchlaufen fort und tritt mit dem aktualisierten Proben-EKG wieder in das Diagnoseprogramm ein.
  • In 4 ist ein vereinfachtes Flußdiagramm dargestellt, in dem der funktionelle Betrieb des Vordiagnoseprogramms gemäß der vorliegenden Erfindung dargestellt ist. Wie dargestellt ist, arbeitet das Vordiagnoseprogramm durch Abtasten der Amplituden des erfaßten EKGs an einer Elektrode in diskreten Intervallen. Gemäß der bevorzugten Ausführungsform wird dieses Abtasten an der hohen rechten atriellen Elektrode ausgeführt. Natürlich können alternativ oder gleichzeitig, abhängig vom zu erfassenden Arrhythmietyp, auch andere Elektroden verwendet werden. Falls ventrikuläre Arrhythmien zu erfassen sind, sollte eine ventrikuläre Elektrode verwendet werden. Weiterhin können sowohl eine atrielle Elektrode in der Art der hohen rechten atriellen Elektrode als auch die ventrikuläre Elektrode zusammen verwendet werden, um sowohl ein atrielles Flattern als auch eine atrielle Fibrillation sowie eine ventrikuläre Tachykardie, ein ventrikuläres Flattern und eine ventrikuläre Fibrillation zu erfassen. Die Abtastung erfolgt vorzugsweise bei einer Frequenz von 250 Hz oder alle 4 Millisekunden über 1 Sekunde. Demgemäß werden 250 Abtastwerte in einem Puffer gespeichert. Als nächstes wird dv/dt anhand der im Puffer gespeicherten Abtastwerte berechnet. Demgemäß werden 125 dv/dt-Werte berechnet. Diese dv/dt-Werte werden dann als Absolutwerte an der geeigneten Speicherstelle des IPGs gespeichert. Sobald sie gespeichert wurden, wird ein Test ausgeführt, um zu bestimmen, ob das Signal, das wahrgenommen worden ist, Rauschen ist. Gemäß der bevorzugten Ausführungsform wird das Testen ausgeführt, indem bestimmt wird, ob der Maximalwert kleiner als eine Konstante ist. Falls dies der Fall ist, wird Rauschen erfaßt, und es wird dann keine Analyse vorgenommen. Es ist ersichtlich, daß die Datensammlung fortgesetzt wird, falls Rauschen erfaßt wird, und Schritt eins wird dann wiederholt. Falls kein Rauschen erfaßt wird, fährt die Vorrichtung jedoch mit dem nächsten Schritt fort. Sobald der Rauschtest ausgeführt wurde, wird der absolute Maximalwert für die gespeicherten dv/dt-Werte gebildet und durch 12 und durch 14 geteilt. Die durch 12 geteilten dv/dt-Signale werden als ein Zählwert von Eins verschoben, während die durch 14 geteilten dv/dt-Werte zu einem Zählwert von Null verschoben werden. Es ist ersichtlich, daß als nächstes die Berechnung des Mittelwerts und die Berechnung der Anzahl der Werte von einem von den ersten abgeschnittenen dv/dt-Werten ausgeführt werden. Sobald diese Berechnungen erfolgt sind, wird ein Test vorgenommen. Insbesondere gemäß der bevorzugten Ausführungsform wird der Mittelwert getestet, um zu bestimmen, ob er kleiner als 0,2 ist oder ob ein abgeschnittener Zählwert kleiner als 25 ist. Wie ersichtlich ist, wird nach dieser Operation eine Wahr/Falsch-Funktion ausgeführt, der eine Signalmodifikation folgt. Schließlich wird der im modifizierten Signal gefundene Gesamtwert bestimmt.
  • In 5 wird ein Wert bestimmt, sobald das Vordiagnoseprogramm abgeschlossen ist. Wie vorstehend erörtert wurde, besteht das Ziel des vorliegenden Algorithmus und der vorliegenden Vorrichtung darin, den Herzrhythmus kontinuierlich zu qualifizieren und eine geeignete Diagnose beliebiger Tachyarrhythmien bereitzustellen. Die vorliegende Erfindung liefert dies durch das Bereitstellen sowohl des Vordiagnoseprogramms als auch des Diagnoseprogramms. Im wesentlichen mißt das Vordiagnoseprogramm kontinuierlich die an einer Elektrode wahrgenommene Spannung. Gemäß der bevorzugten Ausführungsform wird die hohe rechte atrielle Elektrode verwendet, wenngleich auch andere Elektrodentypen in der Art der ventrikulären oder der niedrigen rechten atriellen Elektrode verwendet werden können. Als nächstes wird das dv/dt der erfaßten Spannung durch Aufnehmen von Daten in diskreten Intervallen, gemäß der bevorzugten Ausführungsform alle 8 Millisekunden, gebildet, wenngleich auch andere Abtastraten verwendet werden können. Als nächstes werden die Daten durch verschiedene Prozesse manipuliert, um einen Indexwert zu erzeugen, der einen bestimmten Herzrhythmus angibt. Wie vorstehend erörtert wurde, beschleunigt und automatisiert das Vordiagnoseprogramm die Diagnoseverarbeitung, weil es bis zu 95% der Zeit eine Diagnose des aktuellen Herzrhythmus bereitstellt. Nur in etwa während der restlichen 5% ist es erforderlich, daß die wahrgenommenen Herzsignale durch das Diagnoseprogramm geführt werden.
  • 4 offenbart die wesentlichen Schritte des Vordiagnoseprogramms. Wie ersichtlich ist, beginnt das Vordiagnoseprogramm mit dem Datenaufnahmeschritt 401. Weitere Einzelheiten hinsichtlich der Datenaufnahme während des Schritts 401 werden in 5 bereitgestellt, wie nachstehend erörtert wird. Als nächstes wird ein Fensterdefinierschritt 403 ausgeführt. Der Fensterdefinierschritt 403 stellt die aufgenommenen Daten zwischen zwei Bruchwerte des wahrgenommenen maximalen dv/dt-Signals. Ein Beispiel hierfür ist in den 8 und 9 dargestellt und wird nachstehend erörtert. Der Fensterdefinierschritt 403 wird nachstehend weiter in bezug auf 6 erörtert. Wiederum mit Bezug auf 4 sei bemerkt, daß sobald der Fensterdefinierschritt 403 ausgeführt wird, mit dem Fensterabstimmschritt 405 begonnen wird. Einzelheiten des Fensterabstimmschritts 405 sind in 6 dargestellt, wie nachstehend erörtert wird. Sobald der Fensterabstimmschritt 405 ausgeführt wird, wird der Signalrundungsschritt 407 ausgeführt, wie nachstehend in Einzelheiten mit Bezug auf 7 erörtert wird.
  • Wiederum mit Bezug auf 4 sei bemerkt, daß sobald der Signalrundungsschritt 407 ausgeführt wird, der Summenwertschritt 409 ausgeführt wird. Der Summenwertschritt 409 erzeugt einen Indexwert. Wie vorstehend erörtert wurde, gibt der Indexwert den Tachyarrhythmietyp an. Spezielle Werte des Index, die der geeigneten Diagnose entsprechen, sind in 10 dargestellt, wie nachstehend erörtert wird.
  • In 5 ist der Datenaufnahmeschritt 401 detailliert ausgeführt. Wie ersichtlich ist, beginnt dieser Datenaufnahmeschritt 401 mit dem kontinuierlichen Aufnehmen von Daten bei einer Abtastrate, gemäß der bevorzugten Ausführungsform 250 Hz. Sobald die Abtastung vorgenommen wurde, werden die Daten in einen Puffer gelesen, gefiltert, und falls die Anzahl der aufgenommenen Abtastungen 250 beträgt, werden diese Werte zwischengespeichert, so daß die Berechnung der dv/dt-Werte von 125 Datenpunkten vorgenommen werden kann. Als nächstes werden die 125 dv/dt-Werte getestet, um festzustellen, ob sie Rauschen darstellen. Es kann jeder Typ eines geeigneten Tests auf Rauschen verwendet werden. Gemäß der bevorzugten Ausführungsform besteht der verwendete Test aus dem Bestimmen, ob das Maximum von dv/dt kleiner ist als ein vorgegebener Betrag oder ob die maximale Amplitude des erfaßten EKGs kleiner als ein zweiter vorgegebener Betrag ist, woraufhin sich der Datenaufnahmeschritt 401 selbst zurücksetzt und wieder mit dem Aufnehmen von Daten beginnt. Falls dies nicht der Fall ist, wird der Datenaufnahmeschritt 401 abgeschlossen und der Fensterdefinierschritt 403 eingeleitet. Der Fensterdefinierschritt 403 und der Fensterabstimmschritt 405 sind in 6 dargestellt.
  • Wie in 6 dargestellt ist, beinhaltet der Fensterdefinierschritt 403 im wesentlichen das Abschneiden und Umskalieren der Signale zwischen zwei Brüchen des maximalen wahrgenommenen dv/dt-Werts. Gemäß der bevorzugten Ausführungsform wird das Abschneiden zwischen dv/dt max/12 (wodurch der Wert zu 1 geschoben wird) und dv/dt max/14 (zum 0-Wert geschoben) ausgeführt. Sobald ein solches Fenster definiert wurde, wird es zu den genauen erforderlichen Parametern abgestimmt. Der Fensterabstimmschritt 405 weist im wesentlichen drei Teilschritte auf. Im ersten Teilschritt wird die Berechnung des Mittelwerts und der Zahl von einem von den ersten abgeschnittenen dv/dt-Werten ausgeführt. Sobald dies erfolgt ist, wird ein Test vorgenommen. Falls insbesondere der Mittelwert kleiner als 0,2 ist oder ein Zählwert kleiner als 25 ist, wird entweder ein normaler Sinusrhythmus oder ein Flattern angegeben, und es wird ein zweiter Abschneideschritt 601 ausgeführt. Wie ersichtlich ist, liefert der Schritt 601 eine zweite dv/dt-Abschneidung zwischen dem Maximum von dv/dt geteilt durch 4 (was zu 1 geschoben wird) und dem Maximum von dv/dt geteilt durch 5 (was zu 0 geschoben wird). Falls der Testmittelwert jedoch größer als 0, 2 ist oder ein Zählwert größer als 25 ist, wird eine Fibrillation angegeben und ein anderer Typ eines Abschneideschritts ausgeführt. Wie ersichtlich ist, liefert der zweite Abschneideschritt 603 ein zweites dv/dt-Abschneiden zwischen dem Maximum von dv/dt geteilt durch 25 (was zu 1 geschoben wird) und dem Maximum von dv/dt geteilt durch 30 (was zu 0 geschoben wird).
  • Durch diese zweiten Abschneideschritte wird das Analysefenster, abhängig davon, ob der Testzählwert einen normalen Sinusrhythmus oder ein Flattern oder eine Fibrillation angibt, auf den geeigneten Rhythmus abgestimmt und für den jeweiligen Typ des wahrgenommenen Rhythmus angepaßt. Sobald eine solche Fensterabstimmung ausgeführt wurde, geht die Vorrichtung zum nächsten Schritt, dem Signalrundungsschritt 407, über, wie am besten in 7 ersichtlich ist.
  • Wie in 7 dargestellt ist, rundet der Signalrundungsschritt alle Werte des definierten Fensters, die größer als 0,8 sind, auf den Wert 1 auf. Die folgenden 10 Werte werden auch als gleich 1 definiert, und der dv/dt-Zähler wird durch 10 indexiert. Falls der Wert kleiner als 0,1 ist, wird er auf den Wert 0 abgerundet, und der Index wird nur durch den Wert 1 inkrementiert.
  • Sobald der Signalrundungsschritt 407 ausgeführt wird, wird der Summenwertschritt 409 ausgeführt. Insbesondere nimmt der Summenwertschritt 409 die Werte innerhalb der Abtastperiode und summiert sie und liefert anhand der Summation einen dv/dt-Indexwert. Sobald der Summenwertschritt 409 ausgeführt wurde, wird der dv/dt-Indexwert verwendet, um zu bestimmen, ob eine Arrhythmie vorhanden ist. Wiederum mit Bezug auf 3 sei insbesondere bemerkt, daß eine geeignete Therapie verabreicht wird, falls entweder ein normaler Sinusrhythmus, ein atrielles Flattern oder eine atrielle Fibrillation oder eine ventrikuläre Tachykardie, ein ventrikuläres Flattern oder eine ventrikuläre Fibrillation vorhanden ist. Zusätzlich wird gemäß der bevorzugten Ausführungsform die erfaßte Arrhythmie für ein künftiges Herunterladen im RAM-Speicher gespeichert. Andernfalls wird dann das Diagnoseprogramm verwendet.
  • Zwei Beispiele der Arbeitsweise des Vordiagnoseprogramms sind in den 8 und 9 dargestellt. Wie in 8 dargestellt ist, werden die hohen rechten atriellen Signale wahrgenommen bzw. gemessen, insbesondere die Spannung über die Zeit. Als nächstes werden die dv/dt-Werte mit derselben Periode wie die wahrgenommenen hohen rechten atriellen Signale bestimmt . Falls nicht herausgefunden wird, daß die wahrgenommenen Signale Rauschen sind, wird der Datenaufnahmeschritt abgeschlossen, und es werden der Fensterdefinierschritt und der Fensterabstimmschritt eingeleitet. Wie in 8 ersichtlich ist, wird das Signal zuerst einem Abschneiden unterzogen, so daß dv/dt max geteilt durch 12 zu 1 geschoben wird und daß dv/dt max geteilt durch 14 zu 0 geschoben wird. Sobald dies erfolgt ist, werden mehrere andere Berechnungen, wie sie in bezug auf 6 erörtert wurden, ausgeführt, und es wird dann ein zweites dv/dt-Abschneiden ausgeführt. Sobald dieses zweite dv/dt-Abschneiden ausgeführt wurde, wird ein Signalrundungsschritt ausgeführt, und es wird dann ein Summationswertschritt ausgeführt, so daß ein dv/dt-Index erzeugt wird. Wie in 8 dargestellt ist, ist der erzeugte dv/dt-Index auf der Grundlage des zweiten dv/dt-Abschneidens gleich 4. Wie in 10 detailliert dargestellt ist, gibt ein solcher dv/dt-Index an, daß das wahrgenommene hohe rechte atrielle Signal eine Tachyarrhythmie aufwies, die ein atrielles Flattern war.
  • 9 zeigt ein zweites wahrgenommenes hohes rechtes atrielles Signal und die folgenden Schritte, die verwendet werden, um den Typ der wahrgenommenen Tachyarrhythmie zu bestimmen. Wie ersichtlich ist, weist das zweite dv/dt-Abschneiden aus 9 viel mehr hohe Punkte auf als dasjenige aus 8. Insbesondere wird der dv/dt-Index als 11 wahrgenommen. Wie in 10 dargestellt ist, gibt dieser Wert 11 an, daß eine atrielle Fibrillation auftritt.
  • Wie vorstehend erörtert wurde, zeigt 10 die Werte des dv/dt-Index, welche einen bestimmten Tachyarrhythmietyp angeben. Wie dargestellt ist, hängen die Werte davon ab, ob das analysierte wahrgenommene Signal von der hohen rechten atriellen Elektrode oder der ventrikulären Elektrode stammt. Falls die hohe rechte atrielle Elektrode verwendet wird, sind die dv/dt-Indexwerte, welche eine Tachyarrhythmie angeben, ein Wertesatz, während ein anderer Wertesatz verwendet wird, falls der ventrikuläre Kanal verwendet wird.
  • Wenngleich gemäß der bevorzugten Ausführungsform nur eine Signalelektrode während des Vordiagnoseprogramms verwendet wird, wird daran gedacht, daß beide Elektroden verwendet werden könnten und daß die zwei Elektroden und vorbestimmte Indexwerte verwendet werden können, um eine verfeinerte Diagnose bereitzustellen. Tatsächlich könnten die zwei Elektroden unabhängig voneinander verwendet werden, so daß nur eine atrielle Tachyarrhythmie bei Verwendung der hohen rechten atriellen Elektrode diagnostiziert wird, während eine ventrikuläre Arrhythmie bei Verwendung nur der ventrikulären Elektrode diagnostiziert wird.
  • Wie vorstehend erörtert wurde, ist 11 eine Auftragung der im Diagnoseprogramm verwendeten Werte. Im wesentlichen weist das Diagnoseprogramm eine Matrix gegen die angegebene Diagnose aufgetragener wahrgenommener EKG-Werte auf. Wie vorstehend erörtert wurde, werden 13 Parameter des EKGs untersucht. Durch Untersuchen von jedem der 13 Parameter kann eine spezifische Diagnose erreicht werden. Die 13 wahrgenommenen Parameter sind die Richtung, die Laufzeit (oder Leitungszeit), die Analyse von Intervallen (PR gegenüber RP), die ventrikuläre Rate gegenüber der programmierten oberen Ratengrenze, die atrielle Rate gegenüber der programmierten oberen Ratengrenze, die ventrikuläre Rate gegenüber der programmierten unteren Rate, die atrielle Rate gegenüber der programmierten unteren Rate, der P-Zählwert gegenüber dem R-Zählwert, der ventrikuläre Rhythmus, der atrielle Rhythmus, das Einsetzen einer Tachykardie, eine Prematuritätsstelle und eine AV-Leitung. Wie in dieser 11 dargestellt ist, können 55 getrennte Diagnosen von Arrhythmien erreicht werden. Demgemäß können alle Arrhythmien, die unter Verwendung des Vordiagnoseprogramms nicht diagnostiziert werden können, unter Verwendung des Diagnoseprogramms diagnostiziert werden. Sobald das Diagnoseprogramm abgeschlossen ist und eine Diagnose erreicht wurde, wird die Abgabe einer Therapie eingeleitet und die erfaßte Arrhythmie für ein künftiges Herunterladen im RAM-Speicher gespeichert. Falls keine Diagnose erreicht wird, wird beim folgenden QRS-Komplex wieder in das Diagnoseprogramm eingetreten.
  • Wenngleich eine spezifische Ausführungsform der Erfindung offenbart wurde, erfolgte dies zu Erläuterungszwecken und soll den Schutzumfang der Erfindung nicht einschränken. Es ist vorgesehen, daß verschiedene Substitutionen, Abänderungen und/oder Modifikationen an der offenbarten Ausführungsform vorgenommen werden können, ohne vom Schutzumfang der anliegenden Ansprüche abzuweichen. Es ist beispielsweise vorgesehen, daß das PDP und das DP nutzbringend auch in Zusammenhang mit einer passiven implantierbaren Überwachungseinrichtung in der Art einer Holter-Überwachungseinrichtung verwendet werden können. Auf diese Weise kann die vorliegende Erfindung verwendet werden, um kontinuierlich zu überwachen und eine Diagnose wahrgenommener Herzereignisse bereitzustellen. Ein solches System kann unter Verwendung einer beliebigen Elektrodenkonfiguration in der Art von Ganzring-Bipolen sowie Tripolen oder sogar Quadrupolen implementiert werden. Ein solches System kann auch implementiert werden, um eine oder mehrere der Elektroden, beispielsweise der atriellen oder der ventrikulären Elektroden, zum Wahrnehmen zu verwenden.

Claims (10)

  1. Implantierbares System (28) zum Bereitstellen einer elektrischen Stimulation für ein Körperorgan, welches aufweist: Mittel (25, 30, 31, 534) zum Sensieren bzw. Wahrnehmen von Signalen in einer ersten Herzkammer eines Patienten, eine erste Erkennungs- bzw. Erfassungsvorrichtung (524), welche Mittel zum Aufnehmen diskreter Werte der in der ersten Herzkammer des Patienten wahrgenommenen Signale, wobei die Mittel zum Aufnehmen diskreter Werte des wahrgenommenen Signals Mittel zum Erfassen von Rauschen aufweisen, Mittel zum Definieren eines ersten Fensters, innerhalb dessen die aufgenommenen Werte abgeschnitten und positioniert werden, Mittel zum Messen der abgeschnittenen und positionierten Werte, wobei die Mittel zum Messen entweder einen ersten Parameter oder einen zweiten Parameter angeben, Mittel zum Definieren eines zweiten Fensters, innerhalb dessen die ersten Fensterwerte weiter abgeschnitten und positioniert werden, falls ein erster Parameter angegeben wird, Mittel zum Definieren eines dritten Fensters, innerhalb dessen die ersten Fensterwerte weiter abgeschnitten und positioniert werden, falls ein zweiter Parameter angegeben wird, Mittel zum Runden entweder der zweiten oder der dritten Fensterwerte, Mittel zum Summieren der gerundeten zweiten oder dritten Fensterwerte zum Erzeugen eines Indexwerts, aufweist, Mittel (526) zum Speichern eines vordefinierten Bereichs von Indexwerten, Mittel (524) zum Vergleichen des erzeugten Indexwerts mit dem gespeicherten Bereich von Indexwerten, wobei die Mittel zum Vergleichen eine Therapieverabreichungsanweisung oder eine weitere Erfassungsanweisung erzeugen, und Mittel (522, 548) zum Erzeugen elektrischer Stimulationsimpulssignale bzw. Simulationssignale zur Abgabe an eine zweite Herzkammer eines Patienten entsprechend einem programmierten Protokoll, eine zweite Erfassungsvorrichtung (524), die auf die weitere Erfassungsanweisung anspricht, wobei die zweite Erfassungsvorrichtung Mittel zum Speichern mehrerer verschiedener vorbestimmter Muster, wobei jedes der jeweiligen Muster einen Satz vorbestimmter Parameter enthält, die einen jeweiligen Herzrhythmus repräsentieren, Mittel zum Vergleichen der wahrgenommenen Signale mit den mehreren gespeicherten, verschiedenen, vorbestimmten Mustern und Mittel zum Angeben eines diagnostizierten Rhythmus auf der Grundlage der Mittel zum Vergleichen aufweist, und Mittel (522, 548) zum Erzeugen elektrischer Stimulationsimpulssignale zur Abgabe an die zweite Herzkammer eines Patienten ansprechend auf die Therapieverabreichungsanweisung oder die weitere Erfassungsanweisung.
  2. Implantierbares System nach Anspruch 1, wobei die erste Erfassungsvorrichtung (524) ein erstes Leistungsniveau benötigt und die zweite Erfassungsvorrichtung (524) ein zweites Leistungsniveau benötigt, wobei das zweite Leistungsniveau größer als das erste Leistungsniveau ist.
  3. Implantierbares System nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Mittel (25, 30, 31, 534) zum Wahrnehmen von Signalen in der ersten Herzkammer des Patienten eine medizinische elektrische Leitung (25) mit einer in einer ersten Herzkammer des Patienten positionierten ersten Elektrode (30) und einer in der ersten Herzkammer des Patienten positionierten zweiten Elektrode (31) umfassen.
  4. Implantierbares System nach Anspruch 3, wobei die erste Elektrode eine Ganzring-Bipolelektrode umfaßt.
  5. Implantierbares System nach einem der vorstehenden Ansprüche, welches weiter ein hermetisches Gehäuse (9) aufweist, das die erste Erfassungsvorrichtung (524), die Mittel (526) zum Speichern eines vordefinierten Bereichs von Indexwerten, die Mittel (524) zum Vergleichen des erzeugten Indexwerts mit dem gespeicherten Bereich von Indexwerten, die zweite Erfassungsvorrichtung (524) und die Mittel (522, 548) zum Erzeugen elektrischer Stimulationsimpulssignale zur Abgabe an die zweite Herzkammer eines Patienten einschließt.
  6. Implantierbares System nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die erste Herzkammer des Patienten das rechte Atrium ist.
  7. Implantierbares System nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei die erste Herzkammer des Patienten der rechte Ventrikel ist.
  8. Implantierbares System nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei die zweite Herzkammer des Patienten der rechte Ventrikel ist.
  9. Implantierbares System nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Mittel (25, 30, 31, 534) zum Wahrnehmen von Signalen in der ersten Herzkammer des Patienten eine medizinische elektrische Leitung (25) mit einer in einem oberen Bereich innerhalb einer ersten Herzkammer des Patienten positionierten ersten Elektrode (31) und einer in einem unteren Bereich innerhalb der ersten Herzkammer des Patienten positionierten zweiten Elektrode (30) umfassen.
  10. Implantierbares System nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Mittel zum Speichern mehrerer verschiedener vorbestimmter Muster, von denen jedes jeweilige Muster einen Satz vorbestimmter Parameter, die einen jeweiligen Herzrhythmus repräsentieren, enthält, Mittel zum Speichern einer Richtung, einer Ausbreitung oder einer Leitungszeit, zur Analyse von Intervallen PR gegenüber RP, der ventrikulären Rate gegenüber der programmierten oberen Ratengrenze, der atriellen Rate gegenüber der programmierten oberen Ratengrenze, der ventrikulären Rate gegenüber der programmierten unteren Rate, der atriellen Rate gegenüber der programmierten unteren Rate, des P-Zählwerts gegenüber dem R-Zählwert, des ventrikulären Rhythmus, des atriellen Rhytmus, des Einsetzens einer Tachykardie, des Orts eines verfrühten Auftretens, einer AV-Leitung eines wahrgenommenen Signals in der ersten Herzkammer des Patienten umfassen.
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