DE69726865T2 - Damenbinde zur probenentnahme von körperflüssigkeiten - Google Patents

Damenbinde zur probenentnahme von körperflüssigkeiten Download PDF

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    • A61B2010/0074Vaginal or cervical secretions

Description

  • Technisches Fachgebiet
  • Die vorliegende Erfindung betrifft Probenentnahmevorrichtungen zur Gewinnung von Proben von Körperfluiden oder Zellen für eine nachfolgende Laboranalyse und insbesondere eine Probenentnahmevorrichtung, um dem Patienten zu ermöglichen, Proben von Körperfluiden, Absonderungen, Zellen und infektiösen und nicht infektiösen Wirkstoffen, auf die hier insgesamt als Körperflüssigkeiten Bezug genommen wird, zu gewinnen, und zum Beispiel einen Probenentnahmestreifen für die Verwendung mit einer Damenbinde zum Sammeln derartiger Flüssigkeiten von den genitalen, analen oder Blasenzonen und ein mit deren Verwendung verbundenes Verfahren.
  • Hintergrund des Fachgebiets
  • US-A-5 231 992 (Leon), 3. August 1993, offenbart eine Probenentnahmevorrichtung für zervikale Zellen mit geringen Auswirkungen und Fluiden bzw. Flüssigkeiten, welche einen im wesentlichen scheibenförmigen Hauptkörper 12 umfaßt, der eine im allgemeinen konkave Aussparung 14 definiert, in die eine poröse Probenentnahmemembran 16 eingebaut ist. Wenn die Probenentnahmevorrichtung 10 an ihrem Platz benachbart zum Gebärmutterhals des Patienten ist, haften daher Zellen und Flüssigkeiten an der äußeren Oberfläche der Membran 16. Unterhalb der Membran 16 ist eine Schicht 24 aus einem zellenbefeuchtenden Material oder Mittel, wie etwa ein Polymergel vorgesehen, das geeignet ist, während der Zellprobenentnahme Wasser freizugeben, um gesammelte Zellen durch die Poren der Membran 16 zu befeuchten, wenn die Zellen an deren äußerer Oberfläche haften. Der Hauptkörper 12 kann mit einem Band 18 versehen sein, um das Entfernen der Probenentnahmevorrichtung 10 von dem Körper zu erleichtern.
  • Die französische Patentanmeldung, veröffentlicht am 4. Dezember 1987, als FR-2 599 500 (Chieusse), offenbart einen transparenten Klebestreifen zur Entnahme einer Probe direkt von der Hautoberfläche für eine mikroskopische Untersuchung oder Analyse, wobei der Klebstreifen ein, steifes transparentes Kunstharz oder eine Glasplatte 1 aufweist, die aufeinanderfolgend mit einer auf ihren beiden Seiten selbstklebenden transparenten Schicht 2, einem Isolierfilm oder einer Beschichtung 4 mit kürzerer Länge und einer zum Beispiel aus starkem Papier oder Pappe hergestellten halbsteifen Deckschicht 3 bedeckt ist. Die begrenzte Länge des Films 4 definiert einen Abschnitt 5, in dem die Deckschicht 3 direkt an dem Klebstoff 2 haftet und eine Verbindungslinie 6 bildet, welche ermöglicht, daß die Deckschicht 3 um den als Drehpunkt dienenden Falz 6 angehoben wird, wobei in einer geschlossenen Position 7 die Probenentnahmeoberfläche 9 für ihren Transport oder ihre Lagerung geschützt ist, während die Klebstoffoberfläche 2 in ihrer offenen Position 8 in direkten Kontakt mit der Hautoberfläche gebracht werden kann, um etwa zu ermöglichen, daß der Klebstoffstreifen 2 gewünschte Proben von der Haut und anderen Oberflächen für deren nachfolgende Analyse entfernt und entnimmt.
  • Das neu herausgegebene Patent Nr. RE 24,666 (Draghi), 7. Juli 1959, offenbart einen Tampon für die Erkennung von Krebs des Beckenbereichs. Insbesondere stellt der Tampon dieses US-Patents ein erstes Diagnoseverfahren dar, das durch Entnehmen einer Probe von in dem Gebärmutterhalskanal und in der Scheide vorhandenen Zellen und durch darauffolgende mikroskopische Analyse dieser Zellen bestimmt, ob irgendwelche Indizien für Krebs vorhanden sind. Der Tampon umfaßt einen Tamponkörper 10, der teilweise mit einer Hülle 12 bedeckt ist, die mit einer vergrößerten Kappe 13 endet, und am anderen Ende des Tamponkörpers 10 ist ein Band 22 vorgesehen. Die Zusammensetzung aus dem Körper 10 und der Hülle 12 bildet einen Nachweistampon 14. Die vergrößerte Kappe 13, die ein Ende des Tampons 14 schließt, ist geeignet, sich am weitesten in den Scheidenkanal zu erstrecken und Zellen daraus in feuchter Form zu sammeln und zu halten. Die Hülle 12 sammelt ebenfalls Zellen und hält sie in einem relativ feuchten Zustand, wodurch eine genauere klinische Auswertung sichergestellt wird.
  • US-A-3 850 160 (Denson), 26. November 1974, offenbart einen Diagnosetampon 10 mit einem Trägerkörper 13, der von einem äußeren Film 12 bedeckt ist und an einem seiner Enden mit einem Entfernungsband 11 versehen ist. Der Tampon ist besonders geeignet zur Probenentnahme von Zellenmaterial für eine nachfolgende Untersuchung aus Körperhohlräumen, insbesondere aus dem Scheidenraum.
  • US-A-5 432 097 (Yourno), 11. Juli 1995, lehrt ein Verfahren für die Gewinnung von Blutzellen aus getrockneten Blutflecken auf einem Filterpapier.
  • US-A-5 119 828 (Miller), 9. Juni 1992, offenbart eine Vorrichtung 10 für die Probenentnahme von Talg, der von den Talgdrüsen eines Patienten abgesondert wird, wobei die Vorrichtung 10 einen mikroporösen Film 12 umfaßt, der für Licht opak ist, wenn die Poren mit gasförmigem Material gefüllt sind, und der im wesentlichen lichtdurchlässig ist, wenn die Filmporen mit Talg gefüllt sind. Der Film 12 ist auf einem Substrat 14 angebracht, das eine lichtabsorbierende Fläche 16 definiert, um die Visualisierung der Poren des Films 12, wenn sie mit Talg gefüllt sind, zu verbessern. Im Gebrauch wird die Vorrichtung gegen die Hautoberfläche des Patienten gedrückt, so daß der Film 12 die Haut berührt und deren Talg absorbiert, wodurch in dem Film 12 ein Talgpunktmuster entwickelt wird und mit Hilfe der lichtabsorbierenden Fläche 16 visuell verstärkt wird.
  • US-A-5 088 502 (Miller), 18. Februar 1992, offenbart eine Vorrichtung 10 zum Abtasten der Hautoberfläche, welche ein Substrat 12 mit einer darauf angeordneten lichtabsorbierenden Fläche 14 umfaßt, wobei eine Klebstoffschicht 16 derart auf dem Substrat 12 angeordnet ist, daß sie die lichtab sorbierende Fläche 14 überdeckt. Die Klebstoffschicht 16 ist optisch durchsichtig und paßt sich unter Druck an die zu untersuchende bzw. abzutastende Hautoberfläche an. Ein entfernbarer Schutzfilm 18, der mit einer Lasche 20 versehen ist, ist auf der Klebstoffschicht 16 angeordnet, um diese vor der Verwendung der Vorrichtung zu schützen. Die Vorrichtung und insbesondere die Klebstoffschicht 16 wird derart an der Hautoberfläche plaziert, daß Hautzellen an der Klebstoffschicht 16 haften, wenn sie entfernt wird. Die als Probe genommenen Zellen können dann wegen der lichtabsorbierenden Fläche 14 visualisiert werden.
  • US-A-4 789 629 (Baker et al), 6. Dezember 1988, lehrt eine Vorrichtung zur Probenentnahme und zum Untersuchen von okkultem Blut im Stuhl, welche ein taschenartiges Element 16 und einen in dem Taschenelement 16 angeordneten saugfähigen Einsatz 24 umfaßt. Das Taschenelement 16 ist auf der inneren vorderen Abdeckung der Vorrichtung angeordnet, so daß die Tasche 16 den Stuhlabstrich auf der die Probe aufnehmenden Schicht 36 überdeckt, wenn die Abdeckung in einer geschlossenen Position ist, wobei bei einer einzigen Probenentnahme zwei getrennte Membranen, das heißt, die probenaufnehmende Schicht 36 und der saugfähige Einsatz 24, die Bestandteile der Stuhlprobe aufnehmen und einzeln und unabhängig untersucht werden können.
  • US-A-4 808 379 (Wardlaw et al), 28. Februar 1989, offenbart eine Vorrichtung zum Erhalt von Stuhlproben und zum Erkennen von okkultem Blut, welche in einer ähnlichen Weise wie Toilettenpapier verwendet wird, um eine Stuhlprobe auf einer in der Vorrichtung vorgesehenen Rezeptorschicht 26 zu erhalten. Um eine Stuhlprobe zu erhalten, zieht der Patient daher nach dem Stuhlgang die Deckschicht 32 und ihre Löcher 34 auf die gleiche Weise wie Toilettenpapier über das Rektum, so daß auf diese Weise Stuhl auf die Deckschicht gewischt wird und durch die Öffnungen 34 geht und sich in Punkten auf der Rezeptorschicht 26 ablagert. Die Deckschicht 32 wird dann abgezogen und weggeschmissen, wodurch die Stuhlpunkte S der Rezeptorschicht 26 freigelegt werden, wo rauf hin die Stuhlpunkte S wirksam in der Vorrichtung verschlossen werden können, indem die undurchlässige Schicht 2 gefaltet wird.
  • US-A-3 918 433 (Fuisz), 11. November 1975, offenbart eine Probeentnahmevorrichtung zur Probenentnahme von zu untersuchendem Urin und weist mehrere Oberflächen auf. Auf die Vorrichtung einfallende Flüssigkeit wird auf eine ausgewählte der Oberflächen geleitet, die geeignet ist, die Flüssigkeit unidirektional hindurch und in Richtung eines Sammelbereichs zu leiten. Ein Ventil steuert die Urinmenge, die in einen Sammelbehälter befördert wird.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte Vorrichtung zur Verfügung zu stellen, um einem Patienten zu ermöglichen, außerhalb des Körpers Proben von Körperflüssigkeiten, wie etwa Fluiden, Zellen, Geweben, Mikroorganismen, etc. zu sammeln.
  • Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine veränderte Damenbinde zur Entnahme von Proben von Körperflüssigkeiten von den genitalen, analen oder Blasenzonen und zum Beispiel Scheidenabsonderungen zur Verfügung zu stellen.
  • Es ist noch eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine veränderte Damenbinde zur Verfügung zu stellen, die mit einer saugfähigen Schicht zur Entnahme der Proben von Körperflüssigkeiten aus den genitalen, analen oder Blasenzonen versehen ist.
  • Es ist noch eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine Probenentnahmevorrichtung, wie etwa eine veränderte Damenbinde mit einem abnehmbaren Streifen zur Probenentnahme, einer Membran oder einem Filter, insbesondere in der Form eines saugfähigen Streifens, zur Verfügung zu stellen, der verschiebbar in einer Tasche der Probenentnahmevorrichtung oder Damenbinde aufgenommen ist.
  • Es ist noch eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Probenentnahmevorrichtung, zum Beispiel in der Form eines saugfähigen Streifens, zur Verfügung zu stellen, welche außerhalb auf einer Damenbinde verwendet wird, um Körperflüssigkeiten zu sammeln.
  • Daher wird gemäß der vorliegenden Erfindung eine Probenentnahmevorrichtung zur Entnahme von Körperflüssigkeiten von den genitalen, analen oder Blasenzonen gemäß Anspruch 1 oder Anspruch 17 zur Verfügung gestellt.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist diese Probenentnahmevorrichtung durch den Benutzer von dem genannten Element abnehmbar, wobei die Probenentnahmeeinrichtung für ihre nachfolgende Analyse von dem Element entfernt wird, wenn einmal genügend Körperflüssigkeit, welche die aufnehmende Oberfläche berührt hat, zumindest teilweise von der Probenentnahmevorrichtung gesammelt wurde.
  • Ein Verfahren zur Selbst-Probenentnahme von Körperflüssigkeiten unter Verwendung der Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung weist die folgenden Schritte auf:
    • (a) Selbst Positionieren der Probenentnahmevorrichtung außerhalb auf einem Benutzer und an einer Stelle des Benutzers, an der eine Körperflüssigkeitsprobe genommen werden soll; und
    • (b) Sammeln von mindestens einer Körperflüssigkeit von dem Benutzer auf der Probenentnahmevorrichtung.
  • Bevorzugt wird eine Probenentnahmevorrichtung zum Entnehmen von Körperflüssigkeitsproben von den genitalen, analen oder Blasenzonen zur Verfügung gestellt, welche eine saugfähige Streifeneinrichtung zur Probenentnahme aufweist, die geeignet ist, mit einer Damenbinde derart positioniert zu werden, daß eine aufnehmende Oberfläche der Streifeneinrichtung im wesentlichen entgegengesetzt zu einer Stelle positioniert ist, von der eine Körperflüssigkeitsprobe genommen werden soll, wobei zumindest die Streifeneinrichtung für eine nachfolgende Analyse der durch die Streifeneinrichtung gesammelten Körperflüssigkeit aufbewahrt werden kann, wenn einmal mindestens eine Körperflüssigkeit von der Streifeneinrichtung gesammelt wurde.
  • Es wird eine Probenentnahmevorrichtung für die Probenentnahme von Körperflüssigkeiten von den genitalen, analen oder Blasenzonen zur Verfügung gestellt, die aufweist: eine saugfähige Streifeneinrichtung zur Probenentnahme in Kombination mit einer Damenbinde, wobei die Streifeneinrichtung relativ zu der Damenbinde derart positioniert ist, daß diese Streifeneinrichtung, wenn die Damenbinde in ihrer funktionellen Position in einer Unterkleidung ist, im wesentlichen entgegengesetzt zu einer Stelle positioniert ist, von der eine Körperflüssigkeitsprobe genommen werden soll, wobei, wenn von der Streifeneinrichtung einmal zumindest eine Körperflüssigkeit gesammelt wurde, zumindest die Streifeneinrichtung für eine nachfolgende Analyse der durch die Streifeneinrichtung gesammelten Körperflüssigkeit aufbewahrt werden kann.
  • Es wird eine Probenentnahmevorrichtung zum Entnehmen von Körperflüssigkeiten von den genitalen, analen oder Blasenzonen zur Verfügung gestellt, welche im wesentlichen eine flexible und bequeme Probenentnahmeeinrichtung und eine Befestigungseinrichtung aufweist, die geeignet ist, die Probenentnahmeeinrichtung an einer Damenbinde zu befestigen, so daß sie im wesentlichen entgegengesetzt zu einer Stelle angeordnet ist, von der eine Körperflüssigkeitsprobe genommen werden soll, wobei mindestens eine Körperflüssigkeit zumindest teilweise von der Probenentnahmeeinrichtung für deren nachfolgende Analyse gesammelt wird.
  • Es wird eine Probenentnahmevorrichtung zur Verfügung gestellt, um es einem Benutzer zu ermöglichen, Körperflüssigkeiten zu sammeln, welche eine Probenentnahmeeinrichtung und eine Befestigungseinrichtung dafür aufweist, wobei die Probenentnahmeeinrichtung geeignet ist, von dem Benutzer derart außen getragen zu werden, daß die Probenentnahmeeinrichtung, wenn sie mit der Befestigungseinrichtung an ihrer Position befestigt ist, im wesentlichen entgegengesetzt zu einer Stelle des Benutzers angeordnet ist, an der eine Körperflüssigkeitsprobe genommen werden soll, wobei die Probenentnahmeeinrichtung für deren nachfolgende Analyse aufbe wahrt werden kann, wenn einmal ausreichend Körperflüssigkeit, die diese Probenentnahmeeinrichtung berührt hat, zumindest teilweise dadurch gesammelt wurden.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Nachdem somit allgemein das Wesen der Erfindung beschrieben wurde, wird nun Bezug auf die beigefügten Zeichnungen genommen, die zur Veranschaulichung eine bevorzugte Ausführungsform davon zeigen, und wobei:
  • 1 eine perspektivische Ansicht einer veränderten Damenbinde gemäß der vorliegenden Erfindung ist;
  • 2 eine perspektivische Ansicht der Damenbinde von 1 ist, wobei aber ihr abnehmbarer saugfähiger Streifen zur Probenentnahme teilweise entfernt davon dargestellt ist;
  • 3 eine entlang der Linie 3-3 von 2 genommene transversale Querschnittansicht ist;
  • 4 eine entlang der Linie 4-4 von 1 genommene Längsquerschnittansicht ist; und
  • 5 eine schematische perspektivische Ansicht einer Variante einer Probenentnahmevorrichtung ebenfalls gemäß der vorliegenden Erfindung ist, die in einer teilweise gelösten Position gezeigt ist.
  • Arten, die Erfindung auszuführen
  • Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit der Entnahme von Proben von Körperflüssigkeiten (wie etwa Fluiden, Absonderungen, Zellen, Mikroorganismen, infektiösen und nicht infektiösen Wirkstoffen, etc.) und angesichts der Zurückhaltung der Leute, diese Proben in einer Klinik oder einem Krankenhaus nehmen zu lassen, insbesondere mit einer Probenentnahmevorrichtung, die ermöglicht, daß der Patient die Proben selbst, typischerweise außerhalb jeder förmlichen medizinischen Umgebung, sammelt, und die für ihre nachfolgende Analyse ordentlich verpackt und an jede geeignete medizinische Einrichtung, z. B. ein Labor, weitergeleitet werden kann.
  • In der vorliegenden Beschreibung ebenso wie in den beigefügten Patentansprüchen werden die Begriffe, "Flüssigkeit" und „Flüssigkeiten" so verstanden, daß sie jegliche Körperfluide, Absonderungen, Zellen, Mikroorganismen, infektiöse und nicht infektiöse Wirkstoffe, etc., die außerhalb von dem Körper gewonnen werden können, umfassen.
  • Zum Beispiel und gemäß der vorliegenden Erfindung stellt 1 eine veränderte Damenbinde N dar, die für die Probenentnahme von Flüssigkeiten an den genitalen und analen Zonen gedacht ist und die eine poröse äußere Hülle 10 jeweils mit oberen und unteren Schichten 12 und 14 umfaßt, welche an einem ihrer ersten Längsenden 16 verbunden sind und welche an einem entgegengesetzten zweiten Längsende 18 der Hülle 10 offen sind. Die oberen und unteren Schichten 12 und 14 sind zumindest teilweise aus porösem Stoff, typischerweise in der Form von engem Stricknetzgewebe, gefertigt. In der Hülle 10 ist eine saugfähige Schicht 20 der Art vorgesehen wie sie auf dem Fachgebiet der Damenbinden wohlbekannt ist. Die saugfähige Schicht 20 ist an ihrem Umfang, abgesehen von dem zweiten Ende 18, wo die saugfähige Schicht 20 typischerweise nur an der unteren Schicht 14 befestigt ist, an den oberen und unteren Schichten 12 und 14 der porösen Hülle 10 befestigt, so daß, wie in 4 am besten zu sehen, die Öffnung an dem zweiten Ende 18 zwischen der oberen Schicht 12 und der saugfähigen Schicht 20 definiert wird.
  • Unter oder außerhalb der unteren Schicht 14 ist eine isolierende oder undurchlässige Schicht 22, die als eine flüssigkeitsundurchlässige Sperre wirkt, an der unteren Schicht 14 angebracht und mit einer Klebstoffbeschichtung auf einer Seite der undurchlässigen Schicht 22 versehen, die entgegengesetzt zu ihrer an der unteren Schicht 14 der Hülle 10 befestigten Seite ist. Ein abnehmbarer Streifen 24 ist lösbar an der Klebstoffbeschichtung der undurchlässigen Schicht 22 angebracht, so daß er davon entfernt werden kann, wenn die Damenbinde N an einer Unterkleidung befestigt werden soll.
  • Zwischen der oberen Schicht 12 der Hülle 10 und der saugfähigen Schicht 20 ist ein abnehmbares saugfähiges Probenentnahmefilter oder ein Streifen 26 vorgesehen, der verschiebbar in einer Tasche 28 aufgenommen ist, welche zwischen der oberen Schicht 12 und der saugfähigen Schicht 20 definiert ist und welche, wie wieder am besten in 4 zu sehen, an dem zweiten Ende 18 offen ist. Der Streifen 26 zur Probenentnahme ist an einem seiner äußeren Enden mit einer Lasche 30 zur Handhabung versehen. Der Streifen 26 zur Probenentnahme kann zum Beispiel aus einem halbporösen und saugfähigen Material hergestellt werden, z. B. einem schichtartigen Filter, das aus Papier, aus synthetischen oder nichtsynthetischen Stoffen, etc., hergestellt ist, um dem Patienten zu ermöglichen, Flüssigkeiten, zum Beispiel Scheidenabsonderungen, als Proben für deren nachfolgende Analyse in einem Labor oder ähnlichem zu sammeln, während ermöglicht wird, daß überschüssige Absonderungen und Fluide hindurch gehen und die saugfähige Schicht 20 erreichen und darauf gesammelt werden.
  • In der vorliegenden Ausführungsform der Erfindung, welche die Form der Damenbinde N annimmt, könnte die Beschreibung anstelle der hier weiter oben erwähnten allgemeineren „Flüssigkeiten" Scheidenabsonderungen betreffen, dies geschieht jedoch lediglich für Veranschaulichungszwecke, das heißt, als ein Beispiel für eine Verwendung der vorliegenden Damenbinde N, und ist offensichtlich nicht dafür gedacht, den Anwendungsbereich irgendeiner Probenentnahmevorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung auf die alleinige Probenentnahme von Scheidenabsonderungsproben einzuschränken.
  • Insbesondere hat die Damenbinde N im Gebrauch die Form, die allgemein in 1 gezeigt ist, wobei ihr abnehmbarer Streifen 24 von ihr entfernt ist, um zu ermöglichen, daß die Damenbinde N an einer Unterkleidung befestigt wird. Daraufhin kommen zum Beispiel Scheidenabsonderungen mit der Damenbinde N und insbesondere mit der oberen Schicht 12 deren Hülle 10 in Berührung. Durch das Netzgewebe der oberen Schicht 12 erreichen die Scheidenabsonderungen dann den Streifen 26 zur Probenentnahme, wobei durch den Streifen 26 zur Probenentnahme etwas von den Absonderungen absorbiert und zurückbehalten wird, wobei der Rest der Absonderungen hindurchgefiltert wird und die saugfähige Schicht 20 erreicht. Daher sammelt sich auf dem Streifen 26 zur Probenentnahme, der, bevor die Damenbinde N weggeschmissen wird, gemäß dem Pfeil 32 von 2 von der Damenbinde N entfernt wird, eine Probe von Scheidenabsonderungen an, wobei der Streifen 26 zur Probenentnahme dann ordentlich verpackt und zum Beispiel an ein Labor geschickt werden kann, um analysiert zu werden.
  • Daher meint man, daß die Damenbinde N der vorliegenden Erfindung, die dafür gedacht ist, die Aufdeckung zum Beispiel von sexuell übertragenen Krankheiten zu erleichtern und leichter erreichbar zu machen, indem der Widerstand mancher Leute, sich in Kliniken zu zeigen, um mit Hilfe der Entnahme von Proben zu Analysezwecken getestet zu werden, verringert wird, diese Aufgabe klar erfüllt, da die einfache Verwendung in einer typischerweise wohlbekannten Art einer im wesentlichen wiedererkennbaren Damenbinde N ermöglicht, daß eine richtige Probenentnahme von Körperflüssigkeiten, wie etwa Scheidenabsonderungen, einfach erhalten und an ein Labor weitergeleitet wird, wobei der vorliegende saugfähige Streifen oder das Filter 26 zur Probenentnahme als ein Sammelmedium verwendet wird, welches typischerweise, wenn es einmal von der Damenbinde N entfernt wurde und bis es bereit für die Analyse in dem Labor ist, in einem geeigneten Behälter verschlossen ist.
  • In dem Labor kann das Probenentnahmefilter 26 mit Hilfe bekannter Verfahren, wie etwa Polymerasekettenreaktion (PCR) und Ligasekettenreaktion (LCR), etc., analysiert werden.
  • Entsprechend kann die vorliegende Damenbinde N, die auf Veränderungen, die an herkömmlichen Damenbinden vorgenommen werden, basiert, von dem Patienten einfach als ein Probenentnahme- und Aufnahmemedium für verschiedene Flüssigkeiten (z. B. Absonderungen) verwendet werden, die außerhalb der genitalen, analen oder Blasenzonen geliefert werden und von denen dann eine Probe erhalten werden kann, indem der Probenentnahmestreifen 26 von der Damenbinde N entfernt wird.
  • Die vorliegende Erfindung betrachtet auch, daß man ein für den Endbenutzer nicht abnehmbares Probenentnahmefilter oder einen Streifen oder eine Sammelvorrichtung in der Damenbinde installiert hat, wobei die ganze Damenbinde an das Labor geschickt würde, wo sie richtig auseinandergenommen würde, um ihren Probenentnahmestreifen für dessen Analyse zu gewinnen.
  • Außerdem wird durch die vorliegende Erfindung auch ein Verfahren zur Entnahme von Körperflüssigkeitsproben, wie etwa in den genitalen, analen oder Blasenzonen abgeschiedenen Absonderungen, zur Verfügung gestellt, indem ein Probenentnahmemedium bereitgestellt wird, das geeignet ist, an einer geeigneten Stelle, zum Beispiel in der Unterkleidung, und außerhalb des Benutzers positioniert zu werden, und das ferner geeignet ist, Proben von Körperflüssigkeiten aufzunehmen und/oder zu sammeln, wobei die Proben dann typischerweise für ihre nachfolgende Analyse ordentlich verpackt sind.
  • Die vorliegende Probenentnahmevorrichtung, die hier bevorzugt in der Form der Damenbinde N zur Probenentnahme von Scheidenabsonderungen gezeigt und beschrieben wurde, kann ebenso wie das vorliegende Probenentnahmeverfahren offensichtlich auch verwendet werden, um verschiedene andere Körperflüssigkeiten, wie etwa biologische Fluids, Blut, Gewebe, Mikroorganismen oder Zellen (wieder wird hier auf alle allgemein als Flüssigkeiten Bezug genommen), zum Beispiel aus dem urogenitalen Trakt oder System und/oder von der analen Zone, zu sammeln.
  • Entsprechend sind verschiedene Anwendungen der Probenentnahmevorrichtung vorgesehen, wie etwa (1) für die Analyse von in dem Probenentnahmefilter oder dem Streifen 26 angesammelten Produkten, einschließlich der Suche nach und Identifizierung von infektiösen Wirkstoffen (z. B. Chlamydia, HIV, Gonorrhoe, Herpes, Zytomegalie-Virus, menschlichem Papillom-Virus, Mykoplasma, Harnstoffplasma, Candida und andere infektiöse und nichtinfektiöse Wirkstoffe, etc.) oder Parasiten (z. B. Trichomonas) oder biochemischen Partikeln oder Komponenten, die aus diesen Wirkstoffen stammen, mit Blick auf die Erkennung und Behandlung dieser Wirkstoffe mit Hilfe bekannter Verfahren ebenso wie mit Verfahren, die entwickelt werden; (2) für die Analyse von Zellen aus dem urogenitalen oder Darmsystem für deren chromosomale, histologische, zytologische, biochemische oder biomolekulare Analyse; (3) für die Analyse des Menstruationsbluts oder dessen Derivate (z. B. Antikörper) und jedes anderen in dem Probenentnahmestreifen 26 festgestellten Moleküls; (4) für die Analyse von Urin, seine Derivate und jedes anderen aus dem Harnapparat stammenden und in dem Probenentnahmestreifen 26 festgestellten Moleküls; und (5) für die Analyse von Produkten, die aus dem Haarfolikel-Talgdrüsensystem des genitalen, analen und kutanen Bereichs abgeleitet werden; etc.
  • Unter Bezug auf 5, die eine Variante der vorliegenden Erfindung darstellt, kann der Probenentnahmestreifen alternativ die Form einer eigenständigen Probenentnahmevorrichtung D annehmen, die geeignet ist, außerhalb einer Damenbinde (nicht dargestellt), einschließlich herkömmlicher Damenbinden, verwendet zu werden. Insbesondere weist die Probenentnahmevorrichtung D einen Probenentnahmestreifen 50 auf, der aus einem geeigneten saugfähigen Material, einem ringförmigen Klebstoffrand oder einer Schicht 52, die auf dem Umfang auf der Unterseite des saugfähigen Probenentnahmestreifens 50 vorgesehen ist, und einer abnehmbaren Verstärkungsschicht 54 hergestellt ist.
  • Der Probenentnahmestreifen 50 ähnelt in der Funktion dem Probenentnahmestreifen 26 von 1 bis 4, aber er ist dafür gedacht, typischerweise durch den Endbenutzer auf der Außenseite einer Damenbinde befestigt zu werden; dies wird erreicht, indem die Verstärkungsschicht 54 von der Klebstoffschicht 52 des Probenentnahmestreifens 50 abgezogen wird und indem der letztere dann mit Hilfe der Klebstoff schicht 52 an der Damenbinde befestigt wird, wobei der Probenentnahmestreifen 50 derart auf der Damenbinde positioniert ist, daß von dem Körper ausgeschiedene Flüssigkeiten gesammelt werden. Der Probenentnahmestreifen 50 kann dann von der Damenbinde getrennt werden und für die Analyse verschickt werden; alternativ kann die Damenbinde mit dem daran befestigen Probenentnahmestreifen 50 für die Analyse weitergeleitet werden.
  • Sowohl der Probenentnahmestreifen 26 als auch 50 müssen aus einem geeigneten Material, typischerweise saugfähig und flexibel, und zumindest im Fall des Probenentnahmestreifens 50 aus einem weichen und bequemen Material hergestellt werden. Verschiedene Materialien, einschließlich Stoffe oder Papier oder Materialien auf Nylon-Basis, könnten verwendet werden. Zum Beispiel kann der Probenentnahmestreifen aus jedem gewebten, Vlies- oder Strickmaterial sein, das durchlässig für Körperfluide ist und die Kapazität hat, die für die Analyse benötigten biologischen Materialien durch mechanisches Zurückhalten oder chemische Wechselwirkung zu absorbieren oder zu absorbieren. Der Probenentnahmestreifen kann positiv geladen sein und Ionenaustausch-Eigenschaften haben. Auch kann der Probenentnahmestreifen aus kationischen, positiv geladenen Fasern bestehen. Ferner kann der Probenentnahmestreifen aus Fasern bestehen, die mit (einem) positiv geladenen Monomer(en) und/oder Polymer(en) endbehandelt wurden.
  • Im Grunde ist die Erfindung dafür gedacht, es dem Patienten zu ermöglichen, Proben von Absonderungen, Fluiden, etc., die von dem Körper ausgeschieden werden, ebenso wie Proben von Zellen, Fluiden, etc., die auf der Hautebene vorhanden sind (z. B. für die Probenentnahme von Flüssigkeiten von Entzündungen, etc., wie etwa im Fall einiger Arten von Herpesinfektionen, die sich auf der Haut zeigen), zu gewinnen und die gesammelten Proben, die dann an ein Labor zu deren Analyse weitergeleitet werden können, abgedichtet zu verpacken.

Claims (25)

  1. Probenentnahmevorrichtung (N) zur Probenentnahme von Körperflüssigkeiten von den genitalen, analen oder Blasenzonen, die aufweist: ein im wesentlichen flexibles und bequemes Element (10), das geeignet ist, außen von dem Benutzer getragen zu werden, eine saugfähige Schichteinrichtung (20) und ein Probenentnahmeelement (26), wobei das flexible und bequeme Element eine aufnehmende Oberfläche (12) hat, dadurch gekennzeichnet, daß das Probenentnahmeelement (26) zwischen der aufnehmenden Oberfläche (12) und der saugfähigen Schichteinrichtung (20) vorgesehen ist und mit der aufnehmenden Oberfläche (12) in Verbindung steht, wobei die aufnehmende Oberfläche (12) und das Probenentnahmeelement (26), wenn das flexible und bequeme Element von dem Benutzer getragen wird, im wesentlichen entgegengesetzt zu einer Stelle angeordnet sind, von der eine Körperflüssigkeitsprobe genommen werden soll, wobei eine Körperflüssigkeit, die durch die aufnehmende Oberfläche (12) durchgeht, für eine nachfolgende Analyse zumindest teilweise von dem Probenentnahmeelement (26) gesammelt wird, bevor sie von der saugfähigen Schichteinrichtung (20) aufgenommen wird.
  2. Probenentnahmevorrichtung nach Anspruch 1, wobei das Probenentnahmeelement (26) in dem flexiblen und bequemen Element (10) angeordnet ist und geeignet ist, derart aus dem flexiblen und bequemen Element entfernt zu werden, daß eine Körperflüssigkeit, welche die aufnehmende Oberfläche (12) berührt, zumindest teilweise von dem Probenentnahmeelement (26) gesammelt wird, wobei das Probenentnahmeelement (26) für seine nachfolgende Analyse von dem flexiblen und bequemen Element entfernt wird, wenn von dem Probenentnahmeele ment (26) einmal ausreichend Körperflüssigkeit, welche die aufnehmende Oberfläche (12) berührt hat, gesammelt wurde.
  3. Probenentnahmevorrichtung nach Anspruch 2, wobei das Probenentnahmeelement einen Streifen (26) zur Probenentnahme aufweist, der abnehmbar in das flexible und bequeme Element (10) eingreift, wobei die aufnehmende Oberfläche (12) geeignet ist, es einer Körperflüssigkeit zu ermöglichen, den Streifen (26) zur Probenentnahme zu erreichen.
  4. Probenentnahmevorrichtung nach Anspruch 3, wobei das flexible und bequeme Element eine Hülleneinrichtung (10) aufweist, die an einem ihrer Längsenden (18) ein zumindest teilweise offenes Ende hat, wobei die saugfähige Schichteinrichtung (20) in der Hülleneinrichtung (10) angeordnet ist, wobei die Hülleneinrichtung (10) die aufnehmende Oberfläche (12) aufweist, wobei der Streifen (26) zur Probenentnahme durch das eine Ende (18) abnehmbar in der Hülleneinrichtung (10) und zwischen der saugfähigen Schichteinrichtung (20) und der aufnehmenden Oberfläche (12) aufgenommen ist.
  5. Probenentnahmevorrichtung nach Anspruch 4, wobei die Hülleneinrichtung (10) obere und untere Schichten (12, 14) aufweist, wobei die obere Schicht (12) zumindest teilweise aus der aufnehmenden Oberfläche besteht, wobei eine undurchlässige Einrichtung (22) außen auf der unteren Schicht (14) vorgesehen ist, wobei auf der undurchlässigen Einrichtung (22) außen eine Klebstoffeinrichtung vorgesehen ist, um das flexible und bequeme Element (10) an der Unterkleidung zu befestigen, wobei außen auf der Klebstoffeinrichtung ein abnehmbarer Schutzstreifen (24) vorgesehen ist.
  6. Probenentnahmevorrichtung nach Anspruch 5, wobei der Streifen (26) zur Probenentnahme verschiebbar in der Hülleneinrichtung (10) und zwischen der oberen Schicht (12) und der saugfähigen Sichteinrichtung (10) aufgenommen ist.
  7. Probenentnahmevorrichtung nach Anspruch 6, wobei der Streifen (26) zur Probenentnahme mit einer Lascheneinrichtung (30) versehen ist, die zumindest teilweise von dem einen Ende (18) vorsteht, um das Entfernen des Streifens (26) zur Probenentnahme von der Hülleneinrichtung (10) zu erleichtern.
  8. Probenentnahmevorrichtung nach Anspruch 1 bis 7, wobei das Probenentnahmeelement (26) aus einem beliebigen Gewebe-, Vlies- oder Strickmaterial gefertigt ist, das für Körperflüssigkeiten durchlässig ist und die Fähigkeit hat, für die Analyse benötigte biologische Stoffe zu absorbieren oder adsorbieren.
  9. Probenentnahmevorrichtung nach Anspruch 8, wobei das Probenentnahmeelement (26) positiv geladen ist und Ionenaustauscheigenschaften hat.
  10. Probenentnahmevorrichtung nach Anspruch 8, wobei das Probenentnahmeelement (26) aus kationischen, positiv geladenen Fasern besteht.
  11. Probenentnahmevorrichtung nach Anspruch 8, wobei das Probenentnahmeelement (26) aus Fasern besteht, die mit (einem) positiv geladenen Monomer/en und/oder Polymer/en endbehandelt sind.
  12. Probenentnahmevorrichtung nach Anspruch 1 und 2, wobei das Probenentnahmeelement ein Probenentnahmefilter (26) aufweist, das abnehmbar in das flexible und bequeme Element (10) eingreift, wobei die aufnehmende Oberfläche (12) geeignet ist, es einer Körperflüssigkeit zu ermöglichen, das Probenentnahmefilter (26) zu erreichen.
  13. Probenentnahmevorrichtung nach Anspruch 12, wobei das flexible und bequeme Element eine Hülleneinrichtung (10) aufweist, die an einem ihrer Längsenden (18) ein zumindest teilweise offenes Ende hat, wobei die saugfähige Schichteinrichtung (20) in der Hülleneinrichtung (10) angeordnet ist, wobei die Hülleneinrichtung (10) die aufnehmende Oberfläche (12) aufweist, wobei das Probenentnahmefilter (26) durch das eine Ende (18) abnehmbar in der Hülleneinrichtung (10) und zwischen der saugfähigen Schichteinrichtung (20) und der aufnehmenden Oberfläche (12) aufgenommen ist.
  14. Probenentnahmevorrichtung nach Anspruch 13, wobei die Hülleneinrichtung (10) obere und untere Schichten (12, 14) aufweist, wobei die obere Schicht (12) zumindest teilweise aus der aufnehmenden Oberfläche besteht, wobei eine undurchlässige Einrichtung (22) außen auf der unteren Schicht (14) vorgesehen ist, wobei auf der undurchlässigen Einrichtung (22) außen eine Klebstoffeinrichtung vorgesehen ist, um das flexible und bequeme Element (10) an der Unterkleidung zu befestigen, wobei außen auf der Klebstoffeinrichtung ein abnehmbarer Schutzstreifen (24) vorgesehen ist.
  15. Probenentnahmevorrichtung nach Anspruch 14, wobei das Probenentnahmefilter (26) verschiebbar in der Hülleneinrichtung (10) und zwischen der oberen Schicht (12) und der saugfähigen Sichteinrichtung (10) aufgenommen ist.
  16. Probenentnahmevorrichtung nach Anspruch 15, wobei das Probenentnahmefilter (26) mit einer Lascheneinrichtung (30) versehen ist, die zumindest teilweise von dem einen Ende (18) vorsteht, um das Entfernen des Probenentnahmefilters (26) von der Hülleneinrichtung (10) zu erleichtern.
  17. Probenentnahmevorrichtung (D) zur Probenentnahme von Körperflüssigkeiten von den genitalen, analen oder Blasenzonen, die aufweist: ein Probenentnahmeelement (50) in Kombination mit einer Damenbinde, wobei die Damenbinde eine saugfähige Schichteinrichtung (20) hat, wobei, wenn von dem Probenentnahmeelement (50) einmal mindestens eine Körperflüssigkeit gesammelt wurde, mindestens dieses Probenentnahmeelement (50) von der Damenbinde entfernt werden und für eine nachfolgende Analyse der von dem Probenentnahmeelement (50) gesammelten Körperflüssigkeit behalten werden kann, dadurch gekennzeichnet, daß das Probenentnahmeelement (50) derart flußaufwärts von der saugfähigen Schichteinrichtung (20) der Damenbinde positioniert ist, daß das Probenentnahmeelement (50) im wesentlichen entgegengesetzt zu einer Stelle angeordnet ist, von der eine Körperflüssigkeitsprobe genommen werden soll, wenn die Damenbinde in ihrer Arbeitsposition in einer Unterkleidung ist, so daß eine Körperflüssigkeit für ihre nachfolgende Analyse zumindest teilweise von dem Probenentnahmeelement (50) gesammelt wird, bevor sie von der saugfähigen Schichteinrichtung (20) aufgenommen wird.
  18. Kombination nach Anspruch 17, wobei das Probenentnahmeelement (50) abnehmbar an der Damenbinde angebracht ist, wobei das Probenentnahmeelement für seine nachfolgende Analyse von der Damenbinde entfernt wird, wenn von dem Probenentnahmeelement einmal ausreichend Körperflüssigkeit gesammelt wurde.
  19. Kombination nach Anspruch 18, wobei das Probenentnahmeelement einen Streifen (50) zur Probenentnahme aufweist, der abnehmbar in die Damenbinde eingreift.
  20. Kombination nach Anspruch 19, wobei die Damenbinde eine saugfähige Schichteinrichtung aufweist und der Streifen (50) zur Probenentnahme des Probenentnahmeelements zwischen der saugfähigen Schichteinrichtung und der Stelle angeordnet ist, von der die Körperflüssigkeitsprobe genommen werden soll.
  21. Kombination nach Anspruch 17 bis 20, wobei das Probenentnahmeelement ein Probenentnahmefilter (50) aufweist, das abnehmbar in die Damenbinde eingreift.
  22. Kombination nach Anspruch 17, wobei das Probenentnahmeelement (50) aus einem beliebigen Gewebe-, Vlies- oder Strickmaterial gefertigt ist, das für Körperflüssigkeiten durchlässig ist und die Fähigkeit hat, für die Analyse benötigte biologische Stoffe zu absorbieren oder adsorbieren.
  23. Kombination nach Anspruch 22, wobei das Probenentnahmeelement (50) positiv geladen ist und Ionenaustauscheigenschaften hat.
  24. Kombination nach Anspruch 22, wobei das Probenentnahmeelement (50) aus kationischen, positiv geladenen Fasern besteht.
  25. Kombination nach Anspruch 22, wobei das Probenentnahmeelement (50) aus Fasern besteht, die mit (einem) positiv geladenen Monomer/en und/oder Polymer/en endbehandelt sind.
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