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Technisches Fachgebiet
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Die
vorliegende Erfindung betrifft Probenentnahmevorrichtungen zur Gewinnung
von Proben von Körperfluiden
oder Zellen für
eine nachfolgende Laboranalyse und insbesondere eine Probenentnahmevorrichtung,
um dem Patienten zu ermöglichen, Proben
von Körperfluiden,
Absonderungen, Zellen und infektiösen und nicht infektiösen Wirkstoffen,
auf die hier insgesamt als Körperflüssigkeiten
Bezug genommen wird, zu gewinnen, und zum Beispiel einen Probenentnahmestreifen
für die
Verwendung mit einer Damenbinde zum Sammeln derartiger Flüssigkeiten
von den genitalen, analen oder Blasenzonen und ein mit deren Verwendung
verbundenes Verfahren.
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Hintergrund des Fachgebiets
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US-A-5
231 992 (Leon), 3. August 1993, offenbart eine Probenentnahmevorrichtung
für zervikale
Zellen mit geringen Auswirkungen und Fluiden bzw. Flüssigkeiten,
welche einen im wesentlichen scheibenförmigen Hauptkörper 12 umfaßt, der
eine im allgemeinen konkave Aussparung 14 definiert, in die
eine poröse
Probenentnahmemembran 16 eingebaut ist. Wenn die Probenentnahmevorrichtung 10 an ihrem
Platz benachbart zum Gebärmutterhals
des Patienten ist, haften daher Zellen und Flüssigkeiten an der äußeren Oberfläche der
Membran 16. Unterhalb der Membran 16 ist eine
Schicht 24 aus einem zellenbefeuchtenden Material oder
Mittel, wie etwa ein Polymergel vorgesehen, das geeignet ist, während der
Zellprobenentnahme Wasser freizugeben, um gesammelte Zellen durch
die Poren der Membran 16 zu befeuchten, wenn die Zellen
an deren äußerer Oberfläche haften.
Der Hauptkörper 12 kann
mit einem Band 18 versehen sein, um das Entfernen der Probenentnahmevorrichtung 10 von
dem Körper
zu erleichtern.
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Die
französische
Patentanmeldung, veröffentlicht
am 4. Dezember 1987, als FR-2 599 500 (Chieusse), offenbart einen
transparenten Klebestreifen zur Entnahme einer Probe direkt von
der Hautoberfläche
für eine
mikroskopische Untersuchung oder Analyse, wobei der Klebstreifen
ein, steifes transparentes Kunstharz oder eine Glasplatte 1 aufweist,
die aufeinanderfolgend mit einer auf ihren beiden Seiten selbstklebenden
transparenten Schicht 2, einem Isolierfilm oder einer Beschichtung 4 mit
kürzerer
Länge und
einer zum Beispiel aus starkem Papier oder Pappe hergestellten halbsteifen Deckschicht 3 bedeckt
ist. Die begrenzte Länge
des Films 4 definiert einen Abschnitt 5, in dem
die Deckschicht 3 direkt an dem Klebstoff 2 haftet
und eine Verbindungslinie 6 bildet, welche ermöglicht,
daß die Deckschicht 3 um
den als Drehpunkt dienenden Falz 6 angehoben wird, wobei
in einer geschlossenen Position 7 die Probenentnahmeoberfläche 9 für ihren Transport
oder ihre Lagerung geschützt
ist, während die
Klebstoffoberfläche 2 in
ihrer offenen Position 8 in direkten Kontakt mit der Hautoberfläche gebracht werden
kann, um etwa zu ermöglichen,
daß der
Klebstoffstreifen 2 gewünschte
Proben von der Haut und anderen Oberflächen für deren nachfolgende Analyse
entfernt und entnimmt.
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Das
neu herausgegebene Patent Nr. RE 24,666 (Draghi), 7. Juli 1959,
offenbart einen Tampon für
die Erkennung von Krebs des Beckenbereichs. Insbesondere stellt
der Tampon dieses US-Patents ein erstes Diagnoseverfahren dar, das
durch Entnehmen einer Probe von in dem Gebärmutterhalskanal und in der
Scheide vorhandenen Zellen und durch darauffolgende mikroskopische
Analyse dieser Zellen bestimmt, ob irgendwelche Indizien für Krebs
vorhanden sind. Der Tampon umfaßt
einen Tamponkörper 10,
der teilweise mit einer Hülle 12 bedeckt
ist, die mit einer vergrößerten Kappe 13 endet,
und am anderen Ende des Tamponkörpers 10 ist
ein Band 22 vorgesehen. Die Zusammensetzung aus dem Körper 10 und
der Hülle 12 bildet
einen Nachweistampon 14. Die vergrößerte Kappe 13, die
ein Ende des Tampons 14 schließt, ist geeignet, sich am weitesten
in den Scheidenkanal zu erstrecken und Zellen daraus in feuchter
Form zu sammeln und zu halten. Die Hülle 12 sammelt ebenfalls
Zellen und hält
sie in einem relativ feuchten Zustand, wodurch eine genauere klinische
Auswertung sichergestellt wird.
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US-A-3
850 160 (Denson), 26. November 1974, offenbart einen Diagnosetampon 10 mit
einem Trägerkörper 13,
der von einem äußeren Film 12 bedeckt
ist und an einem seiner Enden mit einem Entfernungsband 11 versehen
ist. Der Tampon ist besonders geeignet zur Probenentnahme von Zellenmaterial
für eine
nachfolgende Untersuchung aus Körperhohlräumen, insbesondere
aus dem Scheidenraum.
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US-A-5
432 097 (Yourno), 11. Juli 1995, lehrt ein Verfahren für die Gewinnung
von Blutzellen aus getrockneten Blutflecken auf einem Filterpapier.
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US-A-5
119 828 (Miller), 9. Juni 1992, offenbart eine Vorrichtung 10 für die Probenentnahme
von Talg, der von den Talgdrüsen
eines Patienten abgesondert wird, wobei die Vorrichtung 10 einen
mikroporösen
Film 12 umfaßt,
der für
Licht opak ist, wenn die Poren mit gasförmigem Material gefüllt sind,
und der im wesentlichen lichtdurchlässig ist, wenn die Filmporen
mit Talg gefüllt
sind. Der Film 12 ist auf einem Substrat 14 angebracht,
das eine lichtabsorbierende Fläche 16 definiert,
um die Visualisierung der Poren des Films 12, wenn sie
mit Talg gefüllt
sind, zu verbessern. Im Gebrauch wird die Vorrichtung gegen die
Hautoberfläche
des Patienten gedrückt,
so daß der
Film 12 die Haut berührt
und deren Talg absorbiert, wodurch in dem Film 12 ein Talgpunktmuster entwickelt
wird und mit Hilfe der lichtabsorbierenden Fläche 16 visuell verstärkt wird.
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US-A-5
088 502 (Miller), 18. Februar 1992, offenbart eine Vorrichtung 10 zum
Abtasten der Hautoberfläche,
welche ein Substrat 12 mit einer darauf angeordneten lichtabsorbierenden
Fläche 14 umfaßt, wobei
eine Klebstoffschicht 16 derart auf dem Substrat 12 angeordnet
ist, daß sie
die lichtab sorbierende Fläche 14 überdeckt.
Die Klebstoffschicht 16 ist optisch durchsichtig und paßt sich
unter Druck an die zu untersuchende bzw. abzutastende Hautoberfläche an.
Ein entfernbarer Schutzfilm 18, der mit einer Lasche 20 versehen
ist, ist auf der Klebstoffschicht 16 angeordnet, um diese
vor der Verwendung der Vorrichtung zu schützen. Die Vorrichtung und insbesondere
die Klebstoffschicht 16 wird derart an der Hautoberfläche plaziert,
daß Hautzellen
an der Klebstoffschicht 16 haften, wenn sie entfernt wird.
Die als Probe genommenen Zellen können dann wegen der lichtabsorbierenden
Fläche 14 visualisiert
werden.
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US-A-4
789 629 (Baker et al), 6. Dezember 1988, lehrt eine Vorrichtung
zur Probenentnahme und zum Untersuchen von okkultem Blut im Stuhl, welche
ein taschenartiges Element 16 und einen in dem Taschenelement 16 angeordneten
saugfähigen Einsatz 24 umfaßt. Das
Taschenelement 16 ist auf der inneren vorderen Abdeckung
der Vorrichtung angeordnet, so daß die Tasche 16 den
Stuhlabstrich auf der die Probe aufnehmenden Schicht 36 überdeckt, wenn
die Abdeckung in einer geschlossenen Position ist, wobei bei einer
einzigen Probenentnahme zwei getrennte Membranen, das heißt, die
probenaufnehmende Schicht 36 und der saugfähige Einsatz 24,
die Bestandteile der Stuhlprobe aufnehmen und einzeln und unabhängig untersucht
werden können.
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US-A-4
808 379 (Wardlaw et al), 28. Februar 1989, offenbart eine Vorrichtung
zum Erhalt von Stuhlproben und zum Erkennen von okkultem Blut, welche
in einer ähnlichen
Weise wie Toilettenpapier verwendet wird, um eine Stuhlprobe auf
einer in der Vorrichtung vorgesehenen Rezeptorschicht 26 zu
erhalten. Um eine Stuhlprobe zu erhalten, zieht der Patient daher
nach dem Stuhlgang die Deckschicht 32 und ihre Löcher 34 auf
die gleiche Weise wie Toilettenpapier über das Rektum, so daß auf diese
Weise Stuhl auf die Deckschicht gewischt wird und durch die Öffnungen 34 geht
und sich in Punkten auf der Rezeptorschicht 26 ablagert.
Die Deckschicht 32 wird dann abgezogen und weggeschmissen,
wodurch die Stuhlpunkte S der Rezeptorschicht 26 freigelegt
werden, wo rauf hin die Stuhlpunkte S wirksam in der Vorrichtung
verschlossen werden können,
indem die undurchlässige
Schicht 2 gefaltet wird.
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US-A-3
918 433 (Fuisz), 11. November 1975, offenbart eine Probeentnahmevorrichtung
zur Probenentnahme von zu untersuchendem Urin und weist mehrere
Oberflächen
auf. Auf die Vorrichtung einfallende Flüssigkeit wird auf eine ausgewählte der Oberflächen geleitet,
die geeignet ist, die Flüssigkeit unidirektional
hindurch und in Richtung eines Sammelbereichs zu leiten. Ein Ventil
steuert die Urinmenge, die in einen Sammelbehälter befördert wird.
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Offenbarung der Erfindung
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Es
ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte
Vorrichtung zur Verfügung
zu stellen, um einem Patienten zu ermöglichen, außerhalb des Körpers Proben
von Körperflüssigkeiten,
wie etwa Fluiden, Zellen, Geweben, Mikroorganismen, etc. zu sammeln.
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Es
ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine veränderte Damenbinde
zur Entnahme von Proben von Körperflüssigkeiten
von den genitalen, analen oder Blasenzonen und zum Beispiel Scheidenabsonderungen
zur Verfügung
zu stellen.
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Es
ist noch eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine veränderte Damenbinde
zur Verfügung
zu stellen, die mit einer saugfähigen Schicht
zur Entnahme der Proben von Körperflüssigkeiten
aus den genitalen, analen oder Blasenzonen versehen ist.
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Es
ist noch eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine Probenentnahmevorrichtung, wie
etwa eine veränderte
Damenbinde mit einem abnehmbaren Streifen zur Probenentnahme, einer Membran
oder einem Filter, insbesondere in der Form eines saugfähigen Streifens,
zur Verfügung
zu stellen, der verschiebbar in einer Tasche der Probenentnahmevorrichtung
oder Damenbinde aufgenommen ist.
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Es
ist noch eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Probenentnahmevorrichtung,
zum Beispiel in der Form eines saugfähigen Streifens, zur Verfügung zu
stellen, welche außerhalb
auf einer Damenbinde verwendet wird, um Körperflüssigkeiten zu sammeln.
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Daher
wird gemäß der vorliegenden
Erfindung eine Probenentnahmevorrichtung zur Entnahme von Körperflüssigkeiten
von den genitalen, analen oder Blasenzonen gemäß Anspruch 1 oder Anspruch
17 zur Verfügung
gestellt.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist diese Probenentnahmevorrichtung durch den Benutzer von dem genannten
Element abnehmbar, wobei die Probenentnahmeeinrichtung für ihre nachfolgende
Analyse von dem Element entfernt wird, wenn einmal genügend Körperflüssigkeit,
welche die aufnehmende Oberfläche
berührt
hat, zumindest teilweise von der Probenentnahmevorrichtung gesammelt wurde.
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Ein
Verfahren zur Selbst-Probenentnahme von Körperflüssigkeiten unter Verwendung
der Vorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung weist die folgenden Schritte auf:
- (a)
Selbst Positionieren der Probenentnahmevorrichtung außerhalb
auf einem Benutzer und an einer Stelle des Benutzers, an der eine
Körperflüssigkeitsprobe
genommen werden soll; und
- (b) Sammeln von mindestens einer Körperflüssigkeit von dem Benutzer auf
der Probenentnahmevorrichtung.
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Bevorzugt
wird eine Probenentnahmevorrichtung zum Entnehmen von Körperflüssigkeitsproben
von den genitalen, analen oder Blasenzonen zur Verfügung gestellt,
welche eine saugfähige
Streifeneinrichtung zur Probenentnahme aufweist, die geeignet ist,
mit einer Damenbinde derart positioniert zu werden, daß eine aufnehmende
Oberfläche
der Streifeneinrichtung im wesentlichen entgegengesetzt zu einer
Stelle positioniert ist, von der eine Körperflüssigkeitsprobe genommen werden
soll, wobei zumindest die Streifeneinrichtung für eine nachfolgende Analyse
der durch die Streifeneinrichtung gesammelten Körperflüssigkeit aufbewahrt werden
kann, wenn einmal mindestens eine Körperflüssigkeit von der Streifeneinrichtung
gesammelt wurde.
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Es
wird eine Probenentnahmevorrichtung für die Probenentnahme von Körperflüssigkeiten
von den genitalen, analen oder Blasenzonen zur Verfügung gestellt,
die aufweist: eine saugfähige
Streifeneinrichtung zur Probenentnahme in Kombination mit einer
Damenbinde, wobei die Streifeneinrichtung relativ zu der Damenbinde
derart positioniert ist, daß diese
Streifeneinrichtung, wenn die Damenbinde in ihrer funktionellen
Position in einer Unterkleidung ist, im wesentlichen entgegengesetzt
zu einer Stelle positioniert ist, von der eine Körperflüssigkeitsprobe genommen werden
soll, wobei, wenn von der Streifeneinrichtung einmal zumindest eine
Körperflüssigkeit gesammelt
wurde, zumindest die Streifeneinrichtung für eine nachfolgende Analyse
der durch die Streifeneinrichtung gesammelten Körperflüssigkeit aufbewahrt werden
kann.
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Es
wird eine Probenentnahmevorrichtung zum Entnehmen von Körperflüssigkeiten
von den genitalen, analen oder Blasenzonen zur Verfügung gestellt,
welche im wesentlichen eine flexible und bequeme Probenentnahmeeinrichtung
und eine Befestigungseinrichtung aufweist, die geeignet ist, die
Probenentnahmeeinrichtung an einer Damenbinde zu befestigen, so
daß sie
im wesentlichen entgegengesetzt zu einer Stelle angeordnet ist,
von der eine Körperflüssigkeitsprobe
genommen werden soll, wobei mindestens eine Körperflüssigkeit zumindest teilweise
von der Probenentnahmeeinrichtung für deren nachfolgende Analyse
gesammelt wird.
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Es
wird eine Probenentnahmevorrichtung zur Verfügung gestellt, um es einem
Benutzer zu ermöglichen,
Körperflüssigkeiten
zu sammeln, welche eine Probenentnahmeeinrichtung und eine Befestigungseinrichtung
dafür aufweist,
wobei die Probenentnahmeeinrichtung geeignet ist, von dem Benutzer derart
außen
getragen zu werden, daß die
Probenentnahmeeinrichtung, wenn sie mit der Befestigungseinrichtung
an ihrer Position befestigt ist, im wesentlichen entgegengesetzt
zu einer Stelle des Benutzers angeordnet ist, an der eine Körperflüssigkeitsprobe genommen
werden soll, wobei die Probenentnahmeeinrichtung für deren
nachfolgende Analyse aufbe wahrt werden kann, wenn einmal ausreichend
Körperflüssigkeit,
die diese Probenentnahmeeinrichtung berührt hat, zumindest teilweise
dadurch gesammelt wurden.
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Kurze Beschreibung der
Zeichnungen
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Nachdem
somit allgemein das Wesen der Erfindung beschrieben wurde, wird
nun Bezug auf die beigefügten
Zeichnungen genommen, die zur Veranschaulichung eine bevorzugte
Ausführungsform
davon zeigen, und wobei:
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1 eine perspektivische Ansicht
einer veränderten
Damenbinde gemäß der vorliegenden Erfindung
ist;
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2 eine perspektivische Ansicht
der Damenbinde von 1 ist,
wobei aber ihr abnehmbarer saugfähiger
Streifen zur Probenentnahme teilweise entfernt davon dargestellt
ist;
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3 eine entlang der Linie
3-3 von 2 genommene
transversale Querschnittansicht ist;
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4 eine entlang der Linie
4-4 von 1 genommene
Längsquerschnittansicht
ist; und
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5 eine schematische perspektivische Ansicht
einer Variante einer Probenentnahmevorrichtung ebenfalls gemäß der vorliegenden
Erfindung ist, die in einer teilweise gelösten Position gezeigt ist.
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Arten, die Erfindung auszuführen
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Die
vorliegende Erfindung beschäftigt
sich mit der Entnahme von Proben von Körperflüssigkeiten (wie etwa Fluiden,
Absonderungen, Zellen, Mikroorganismen, infektiösen und nicht infektiösen Wirkstoffen,
etc.) und angesichts der Zurückhaltung der
Leute, diese Proben in einer Klinik oder einem Krankenhaus nehmen
zu lassen, insbesondere mit einer Probenentnahmevorrichtung, die
ermöglicht, daß der Patient
die Proben selbst, typischerweise außerhalb jeder förmlichen
medizinischen Umgebung, sammelt, und die für ihre nachfolgende Analyse
ordentlich verpackt und an jede geeignete medizinische Einrichtung,
z. B. ein Labor, weitergeleitet werden kann.
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In
der vorliegenden Beschreibung ebenso wie in den beigefügten Patentansprüchen werden
die Begriffe, "Flüssigkeit" und „Flüssigkeiten" so verstanden, daß sie jegliche
Körperfluide,
Absonderungen, Zellen, Mikroorganismen, infektiöse und nicht infektiöse Wirkstoffe,
etc., die außerhalb
von dem Körper gewonnen
werden können,
umfassen.
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Zum
Beispiel und gemäß der vorliegenden Erfindung
stellt 1 eine veränderte Damenbinde N
dar, die für
die Probenentnahme von Flüssigkeiten an
den genitalen und analen Zonen gedacht ist und die eine poröse äußere Hülle 10 jeweils
mit oberen und unteren Schichten 12 und 14 umfaßt, welche
an einem ihrer ersten Längsenden 16 verbunden
sind und welche an einem entgegengesetzten zweiten Längsende 18 der
Hülle 10 offen
sind. Die oberen und unteren Schichten 12 und 14 sind
zumindest teilweise aus porösem
Stoff, typischerweise in der Form von engem Stricknetzgewebe, gefertigt.
In der Hülle 10 ist
eine saugfähige
Schicht 20 der Art vorgesehen wie sie auf dem Fachgebiet
der Damenbinden wohlbekannt ist. Die saugfähige Schicht 20 ist
an ihrem Umfang, abgesehen von dem zweiten Ende 18, wo die
saugfähige
Schicht 20 typischerweise nur an der unteren Schicht 14 befestigt
ist, an den oberen und unteren Schichten 12 und 14 der
porösen
Hülle 10 befestigt,
so daß,
wie in 4 am besten zu
sehen, die Öffnung
an dem zweiten Ende 18 zwischen der oberen Schicht 12 und
der saugfähigen
Schicht 20 definiert wird.
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Unter
oder außerhalb
der unteren Schicht 14 ist eine isolierende oder undurchlässige Schicht 22, die
als eine flüssigkeitsundurchlässige Sperre
wirkt, an der unteren Schicht 14 angebracht und mit einer Klebstoffbeschichtung
auf einer Seite der undurchlässigen
Schicht 22 versehen, die entgegengesetzt zu ihrer an der
unteren Schicht 14 der Hülle 10 befestigten
Seite ist. Ein abnehmbarer Streifen 24 ist lösbar an
der Klebstoffbeschichtung der undurchlässigen Schicht 22 angebracht,
so daß er
davon entfernt werden kann, wenn die Damenbinde N an einer Unterkleidung
befestigt werden soll.
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Zwischen
der oberen Schicht 12 der Hülle 10 und der saugfähigen Schicht 20 ist
ein abnehmbares saugfähiges
Probenentnahmefilter oder ein Streifen 26 vorgesehen, der
verschiebbar in einer Tasche 28 aufgenommen ist, welche
zwischen der oberen Schicht 12 und der saugfähigen Schicht 20 definiert ist
und welche, wie wieder am besten in 4 zu
sehen, an dem zweiten Ende 18 offen ist. Der Streifen 26 zur
Probenentnahme ist an einem seiner äußeren Enden mit einer Lasche 30 zur
Handhabung versehen. Der Streifen 26 zur Probenentnahme
kann zum Beispiel aus einem halbporösen und saugfähigen Material
hergestellt werden, z. B. einem schichtartigen Filter, das aus Papier,
aus synthetischen oder nichtsynthetischen Stoffen, etc., hergestellt
ist, um dem Patienten zu ermöglichen,
Flüssigkeiten,
zum Beispiel Scheidenabsonderungen, als Proben für deren nachfolgende Analyse
in einem Labor oder ähnlichem
zu sammeln, während
ermöglicht
wird, daß überschüssige Absonderungen
und Fluide hindurch gehen und die saugfähige Schicht 20 erreichen
und darauf gesammelt werden.
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In
der vorliegenden Ausführungsform
der Erfindung, welche die Form der Damenbinde N annimmt, könnte die
Beschreibung anstelle der hier weiter oben erwähnten allgemeineren „Flüssigkeiten" Scheidenabsonderungen
betreffen, dies geschieht jedoch lediglich für Veranschaulichungszwecke,
das heißt,
als ein Beispiel für
eine Verwendung der vorliegenden Damenbinde N, und ist offensichtlich
nicht dafür
gedacht, den Anwendungsbereich irgendeiner Probenentnahmevorrichtung
gemäß der vorliegenden
Erfindung auf die alleinige Probenentnahme von Scheidenabsonderungsproben
einzuschränken.
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Insbesondere
hat die Damenbinde N im Gebrauch die Form, die allgemein in 1 gezeigt ist, wobei ihr
abnehmbarer Streifen 24 von ihr entfernt ist, um zu ermöglichen,
daß die
Damenbinde N an einer Unterkleidung befestigt wird. Daraufhin kommen zum
Beispiel Scheidenabsonderungen mit der Damenbinde N und insbesondere
mit der oberen Schicht 12 deren Hülle 10 in Berührung. Durch
das Netzgewebe der oberen Schicht 12 erreichen die Scheidenabsonderungen
dann den Streifen 26 zur Probenentnahme, wobei durch den
Streifen 26 zur Probenentnahme etwas von den Absonderungen
absorbiert und zurückbehalten
wird, wobei der Rest der Absonderungen hindurchgefiltert wird und
die saugfähige
Schicht 20 erreicht. Daher sammelt sich auf dem Streifen 26 zur
Probenentnahme, der, bevor die Damenbinde N weggeschmissen wird,
gemäß dem Pfeil 32 von 2 von der Damenbinde N entfernt wird,
eine Probe von Scheidenabsonderungen an, wobei der Streifen 26 zur
Probenentnahme dann ordentlich verpackt und zum Beispiel an ein
Labor geschickt werden kann, um analysiert zu werden.
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Daher
meint man, daß die
Damenbinde N der vorliegenden Erfindung, die dafür gedacht ist, die Aufdeckung
zum Beispiel von sexuell übertragenen Krankheiten
zu erleichtern und leichter erreichbar zu machen, indem der Widerstand
mancher Leute, sich in Kliniken zu zeigen, um mit Hilfe der Entnahme
von Proben zu Analysezwecken getestet zu werden, verringert wird,
diese Aufgabe klar erfüllt,
da die einfache Verwendung in einer typischerweise wohlbekannten
Art einer im wesentlichen wiedererkennbaren Damenbinde N ermöglicht,
daß eine
richtige Probenentnahme von Körperflüssigkeiten,
wie etwa Scheidenabsonderungen, einfach erhalten und an ein Labor
weitergeleitet wird, wobei der vorliegende saugfähige Streifen oder das Filter 26 zur
Probenentnahme als ein Sammelmedium verwendet wird, welches typischerweise,
wenn es einmal von der Damenbinde N entfernt wurde und bis es bereit
für die Analyse
in dem Labor ist, in einem geeigneten Behälter verschlossen ist.
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In
dem Labor kann das Probenentnahmefilter 26 mit Hilfe bekannter
Verfahren, wie etwa Polymerasekettenreaktion (PCR) und Ligasekettenreaktion
(LCR), etc., analysiert werden.
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Entsprechend
kann die vorliegende Damenbinde N, die auf Veränderungen, die an herkömmlichen
Damenbinden vorgenommen werden, basiert, von dem Patienten einfach
als ein Probenentnahme- und Aufnahmemedium für verschiedene Flüssigkeiten
(z. B. Absonderungen) verwendet werden, die außerhalb der genitalen, analen
oder Blasenzonen geliefert werden und von denen dann eine Probe
erhalten werden kann, indem der Probenentnahmestreifen 26 von
der Damenbinde N entfernt wird.
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Die
vorliegende Erfindung betrachtet auch, daß man ein für den Endbenutzer nicht abnehmbares Probenentnahmefilter
oder einen Streifen oder eine Sammelvorrichtung in der Damenbinde
installiert hat, wobei die ganze Damenbinde an das Labor geschickt würde, wo
sie richtig auseinandergenommen würde, um ihren Probenentnahmestreifen
für dessen
Analyse zu gewinnen.
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Außerdem wird
durch die vorliegende Erfindung auch ein Verfahren zur Entnahme
von Körperflüssigkeitsproben,
wie etwa in den genitalen, analen oder Blasenzonen abgeschiedenen
Absonderungen, zur Verfügung
gestellt, indem ein Probenentnahmemedium bereitgestellt wird, das
geeignet ist, an einer geeigneten Stelle, zum Beispiel in der Unterkleidung, und
außerhalb
des Benutzers positioniert zu werden, und das ferner geeignet ist,
Proben von Körperflüssigkeiten
aufzunehmen und/oder zu sammeln, wobei die Proben dann typischerweise
für ihre
nachfolgende Analyse ordentlich verpackt sind.
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Die
vorliegende Probenentnahmevorrichtung, die hier bevorzugt in der
Form der Damenbinde N zur Probenentnahme von Scheidenabsonderungen
gezeigt und beschrieben wurde, kann ebenso wie das vorliegende Probenentnahmeverfahren
offensichtlich auch verwendet werden, um verschiedene andere Körperflüssigkeiten,
wie etwa biologische Fluids, Blut, Gewebe, Mikroorganismen oder
Zellen (wieder wird hier auf alle allgemein als Flüssigkeiten Bezug
genommen), zum Beispiel aus dem urogenitalen Trakt oder System und/oder
von der analen Zone, zu sammeln.
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Entsprechend
sind verschiedene Anwendungen der Probenentnahmevorrichtung vorgesehen, wie
etwa (1) für
die Analyse von in dem Probenentnahmefilter oder dem Streifen 26 angesammelten Produkten,
einschließlich
der Suche nach und Identifizierung von infektiösen Wirkstoffen (z. B. Chlamydia, HIV,
Gonorrhoe, Herpes, Zytomegalie-Virus, menschlichem Papillom-Virus,
Mykoplasma, Harnstoffplasma, Candida und andere infektiöse und nichtinfektiöse Wirkstoffe,
etc.) oder Parasiten (z. B. Trichomonas) oder biochemischen Partikeln
oder Komponenten, die aus diesen Wirkstoffen stammen, mit Blick
auf die Erkennung und Behandlung dieser Wirkstoffe mit Hilfe bekannter
Verfahren ebenso wie mit Verfahren, die entwickelt werden; (2) für die Analyse
von Zellen aus dem urogenitalen oder Darmsystem für deren
chromosomale, histologische, zytologische, biochemische oder biomolekulare
Analyse; (3) für
die Analyse des Menstruationsbluts oder dessen Derivate (z. B. Antikörper) und
jedes anderen in dem Probenentnahmestreifen 26 festgestellten
Moleküls; (4)
für die
Analyse von Urin, seine Derivate und jedes anderen aus dem Harnapparat
stammenden und in dem Probenentnahmestreifen 26 festgestellten
Moleküls;
und (5) für
die Analyse von Produkten, die aus dem Haarfolikel-Talgdrüsensystem
des genitalen, analen und kutanen Bereichs abgeleitet werden; etc.
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Unter
Bezug auf 5, die eine
Variante der vorliegenden Erfindung darstellt, kann der Probenentnahmestreifen
alternativ die Form einer eigenständigen Probenentnahmevorrichtung
D annehmen, die geeignet ist, außerhalb einer Damenbinde (nicht
dargestellt), einschließlich
herkömmlicher
Damenbinden, verwendet zu werden. Insbesondere weist die Probenentnahmevorrichtung
D einen Probenentnahmestreifen 50 auf, der aus einem geeigneten
saugfähigen
Material, einem ringförmigen
Klebstoffrand oder einer Schicht 52, die auf dem Umfang auf
der Unterseite des saugfähigen
Probenentnahmestreifens 50 vorgesehen ist, und einer abnehmbaren
Verstärkungsschicht 54 hergestellt
ist.
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Der
Probenentnahmestreifen 50 ähnelt in der Funktion dem Probenentnahmestreifen 26 von 1 bis 4, aber er ist dafür gedacht, typischerweise durch
den Endbenutzer auf der Außenseite
einer Damenbinde befestigt zu werden; dies wird erreicht, indem
die Verstärkungsschicht 54 von
der Klebstoffschicht 52 des Probenentnahmestreifens 50 abgezogen
wird und indem der letztere dann mit Hilfe der Klebstoff schicht 52 an
der Damenbinde befestigt wird, wobei der Probenentnahmestreifen 50 derart auf
der Damenbinde positioniert ist, daß von dem Körper ausgeschiedene Flüssigkeiten
gesammelt werden. Der Probenentnahmestreifen 50 kann dann von
der Damenbinde getrennt werden und für die Analyse verschickt werden;
alternativ kann die Damenbinde mit dem daran befestigen Probenentnahmestreifen 50 für die Analyse
weitergeleitet werden.
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Sowohl
der Probenentnahmestreifen 26 als auch 50 müssen aus
einem geeigneten Material, typischerweise saugfähig und flexibel, und zumindest im
Fall des Probenentnahmestreifens 50 aus einem weichen und
bequemen Material hergestellt werden. Verschiedene Materialien,
einschließlich
Stoffe oder Papier oder Materialien auf Nylon-Basis, könnten verwendet
werden. Zum Beispiel kann der Probenentnahmestreifen aus jedem gewebten,
Vlies- oder Strickmaterial sein, das durchlässig für Körperfluide ist und die Kapazität hat, die
für die
Analyse benötigten
biologischen Materialien durch mechanisches Zurückhalten oder chemische Wechselwirkung
zu absorbieren oder zu absorbieren. Der Probenentnahmestreifen kann
positiv geladen sein und Ionenaustausch-Eigenschaften haben. Auch
kann der Probenentnahmestreifen aus kationischen, positiv geladenen
Fasern bestehen. Ferner kann der Probenentnahmestreifen aus Fasern
bestehen, die mit (einem) positiv geladenen Monomer(en) und/oder
Polymer(en) endbehandelt wurden.
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Im
Grunde ist die Erfindung dafür
gedacht, es dem Patienten zu ermöglichen,
Proben von Absonderungen, Fluiden, etc., die von dem Körper ausgeschieden
werden, ebenso wie Proben von Zellen, Fluiden, etc., die auf der
Hautebene vorhanden sind (z. B. für die Probenentnahme von Flüssigkeiten
von Entzündungen,
etc., wie etwa im Fall einiger Arten von Herpesinfektionen, die
sich auf der Haut zeigen), zu gewinnen und die gesammelten Proben,
die dann an ein Labor zu deren Analyse weitergeleitet werden können, abgedichtet
zu verpacken.