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Technisches
Gebiet
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Das
Gebiet, auf welches sich diese Erfindung bezieht, sind chirurgische
Geräte
bzw. Werkzeuge und spezifischer Nähfadenanker zum Verankern von
Nähfadenmaterial
an einem Knochen.
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Stand der
Technik
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Da
die Behandlung von Verletzungen an Gelenken und Weichgewebe bzw.
Weichteilen in der orthopädischen
Medizin fortgeschritten ist, bestand eine Notwendigkeit für medizinische
Vorrichtungen, welche verwendet werden können, um Sehnen, Bänder und
andere Weichteile an einem Knochen festzulegen. Wenn beispielsweise
chirurgisch ein verletztes Gelenk repariert wird, ist es oft bevorzugt,
das Gelenk durch ein neuerliches Festlegen der beschädigten Weichteile
eher als durch ein Ersetzen derselben mit einem künstlichen
Material wiederum festzulegen. Derartige Wiederherstellungen erfordern
typischerweise die Festlegung von Weichteilen, wie beispielsweise
Bändern
und Sehnen an einem Knochen.
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Ein
Anstieg in dem Auftreten von Verletzungen an Gelenken, welche Weichteile
involvieren, wurde beobachtet. Dieses verstärkte Auftreten kann wenigstens
teilweise auf einen Anstieg in einer Teilnahme durch die Öffentlichkeit
bei verschiedenen physischen bzw. körperlichen Aktivitäten, wie
beispielsweise Sportarten und anderen erholsamen Tätigkeiten
bzw. Aktivitäten
begründet
sein. Diese Arten von Akti vitäten
können
die Belastungen und Beanspruchung erhöhen, welche auf Gelenke ausgeübt wird,
wobei dies manchmal in Gelenkverletzungen mit einer entsprechenden
Beschädigung
an zugehörigen
Weichteilen resultiert. 1991 gab es beispielsweise etwa 560.000
chirurgische Vorgänge
bzw. Operationen, welche in den Vereinigten Staaten durchgeführt wurden,
in welchen Weichteile an einem Knochen in verschiedenen Gelenken,
beinhaltend die Schulter, Hüfte
und Knie, festgelegt wurden.
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Ein
konventioneller orthopädischer
Vorgang für
ein neuerliches Festlegen von Weichteilen an einem Knochen wird
durch ein anfängliches
Bohren von Löchern
oder Tunnels bzw. Kanälen
an vorbestimmten Orten durch einen Knochen in der Nähe eines
Gelenks durchgeführt.
Dann nähert
der Chirurg Weichteile an die Oberfläche des Knochens unter Verwendung
von Nähfaden
an, welche durch diese Löcher
oder Tunnels hindurchgezogen werden. Dieses Verfahren ist, obwohl
es effektiv bzw. wirksam ist, ein zeitraubender Vorgang, welcher
in der Erzeugung von mehreren Knochentunnel bzw. -kanälen resultiert.
Eine bekannte Komplikation beim Bohren von Tunnels durch Knochen
liegt darin, daß Nerven
und andere Weichteilstrukturen durch den Bohreinsatz bzw. Bohrer
oder einen orthopädischen
Stift bzw. Zapfen verletzt werden können, sobald er die entfernte
bzw. außenliegende
Seite des Knochen verläßt bzw.
dort austritt. Darüber
hinaus ist es anatomisch sehr schwierig, einen Nähfaden/Draht zu erreichen und/oder
zu sichern, welcher durch einen Tunnel hindurchgetreten bzw. -geführt ist.
Wenn der Nähfaden oder
Draht an der entfernten Seite des Knochens gesichert bzw. festgelegt
wird, können
Nerven und Weichteile erfaßt
und beschädigt
werden.
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Um
einige der mit der Verwendung der konventionellen Knochentunnelverfahren
verbundenen Problem zu überwinden,
wurden Nähfadenanker
entwickelt und häufig
verwendet, um Weichteile an einem Knochen festzulegen. Ein Nähfadenanker
ist eine orthopädische
medizinische Vorrichtung, welche typischerweise in einen Hohlraum
implantiert wird, welcher in einen Knochen gebohrt wird. Obwohl
weniger häufig,
wurden diese Vorrichtungen auch als Knochenanker bezeichnet. Der
Hohlraum wird typischerweise als ein Bohrloch bezeichnet und erstreckt sich
normalerweise nicht durch den Knochen. Diese Art eines Bohrlochs
wird typischerweise als "Sackloch" bzw. "Grundloch" bezeichnet. Das
Bohrloch wird typischerweise durch die äußere Kortexschicht des Knochen
und in die innere Spongiosaschicht gebohrt. Der Nähfadenanker
kann in dem Bohrloch durch eine Vielzahl von Mechanismen, beinhaltend eine
Reibungspassung, Widerhaken bzw. Stachel, welche in die Spongiosaschicht
des Knochens eingetrieben werden, etc. in Eingriff gebracht werden.
Von Nähfadenankern
ist bekannt, daß sie
viele Vorteile aufweisen, beinhaltend ein reduziertes Knochentrauma,
vereinfachte Anwendungs- bzw. Anbringungsprozeduren und eine verringerte
Wahrscheinlichkeit eines Nähfadenfehlers
bzw. -versagens aufgrund einer Abrasion an dem Knochen. Nähfadenanker
können
in den Bankart-Schulterrekonstruktion zum Reparieren des Schultergelenkbands
verwendet werden und können
auch in chirurgischen Vorgängen, wie
beispielsweise einer Rotatorenmanschettenreparatur und einem Hüftersatz
verwendet werden. Weiters können
derartige Anker bei einer Reparatur von Sehnenrissen durch eine
direkte Festlegung von Knochen an Knochen verwendet werden.
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Nähfadenanker
weisen typischerweise wenigstens einen Nähfaden festgelegt auf. Dies
kann mittels eines Lochs oder einer Öffnung zum Aufnehmen des (der)
Nähfadens
(Nähfaden)
bewirkt werden. Wenigstens ein Ende und typischerweise beide Enden
des Nähfadenstrangs
erstrecken sich aus dem Bohrloch und werden verwendet, um Weichteile festzulegen.
Die Nähfadenanker,
welche gegenwärtig
im Stand der Technik beschrieben werden, können aus absorbierbaren Materialien
hergestellt sein, welche mit der Zeit absorbiert werden, oder sie
können
aus verschiedenen nicht-absorbierbaren, biokompatiblen Materialien
hergestellt sein. Obwohl die meisten Nähfadenanker, welche im Stand
der Technik beschrieben sind, aus nicht-absorbierbaren Materialien
hergestellt sind, kann die Verwendung von absorbierbaren Nähfadenankern
in weniger Komplikationen resultieren, da der Nähfadenanker absorbiert wird
und durch Knochen mit der Zeit ersetzt wird. Zusätzlich kann die Verwendung
von absorbierbaren Nähfadenankern
die Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung an lokalen Gelenken
reduzieren, welche durch eine Ankermigration bzw. -wanderung bzw. -bewegung
bewirkt wird.
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Obwohl
Nähfadenanker
zum Festlegen von Weichteilen an Knochen für eine Verwendung durch den
orthopädischen
Chirurg verfügbar
sind, gibt es eine konstante Notwendigkeit in diesem Gebiet für neuartige
Nähfadenanker,
welche verbesserte Leistungsmerkmale aufweisen.
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Aus
EP-A-0684013 sind Nähfadenanker
bekannt, wie sie in dem Oberbegriff des angeschlossenen Anspruchs
1 dargelegt sind.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung stellt einen Nähfadenanker zur Verfügung, wie
er in Anspruch 1 mit bevorzugten Ausführungsformen in den abhängigen Ansprüchen beansprucht
ist.
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Das
durch den Körper
definierte Loch kann näher
zu einer Seite des Umfangskörpers
sein, um ein Ungleichgewicht einer Kraft zur Verfügung zu stellen,
um eine Rotation bzw. Drehbewegung der Vorrichtung während des
Implantationsvorgang zu erhöhen.
Der Körper
im Querschnitt kann einen Umfang aufweisen, welcher im wesentlichen
in der Form eines Dreiecks, Trapezes oder Parallelogramms ist. Auf
diese Weise hat der Körper
zwei Seiten, welche in einer Richtung weg von dem Loch divergieren
bzw. sich aufweiten, so daß die
Rotation bewirkt, daß eine Kante,
welche durch eine dieser Seiten gebildet wird, in die weiche Spongiosaschicht
des Knochens schneidet bzw. beißt.
Um besser die Kräfte
zu verteilen, welche auf die Vorrichtung wirken, können die Seiten
abgerundet sein, so daß die
abgerundete Kante mit der Größe des Bohrlochs übereinstimmen wird,
welches in dem Knochen vorgesehen bzw. zur Verfügung gestellt ist. Auf diese
Weise wird ein maximaler Kontakt der Kante mit der Seite des Lochs
in dem Knochen zur Verfügung
gestellt.
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Die
Kante kann durch den Schnitt von planaren oder abgerundeten Seiten
oder eine Kombination von planaren und abgerundeten Seiten ausgebildet sein,
um den Beiß-
bzw. Schneidvorgang der Kante zu optimieren. Die Kante kann auch
mit einem einzigen eingreifenden Zahn oder einer Vielzahl von eingreifenden
Zähnen
versehen sein, um die Haltekraft, das Schneiden und/oder die Anordnung
der Vorrichtung zu verbessern. Die Vorrichtung kann dreieckig in der
Form sein und somit durch drei wechselweise benachbarte Seiten ausgebildet
sein.
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Der
Nähfadenanker
kann weiters einen dünnen
longitudinalen Schaftabschnitt aufweisen, welcher sich von dem Körper erstreckt.
Dieser Schaftabschnitt ist vorzugsweise von dem Körper lösbar bzw. entfernbar
und kann integral und mit dem Körper
aus demselben Material ausgebildet und mit einem zerbrechbaren Abschnitt
versehen sein oder kann getrennt ausgebildet und an den Körper angepaßt sein.
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Der
Körper
kann aus jeglichem medizinisch einsetzbaren Material bzw. Material
medizinischer Güte
hergestellt sein und der Schaft kann aus einem Material unterschiedlich
medizinischer Qualität
bzw. Güter
hergestellt sein. Der Körper
und der Schaft können
durch einen zerbrechbaren Abschnitt verbunden sein, welcher beispielsweise
durch zwei einander kreuzende Steg- bzw. Rippenabschnitte gebildet sein
könnte,
um der Vorrichtung eine Stabilität
während
eines Einsetzens zu verleihen, während
unverändert
die Schwächung
zur Verfügung
gestellt wird, welche für
einen Bruch des Bereichs notwendig ist.
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Der
Schaft kann mit einem Vorsprung bzw. einer Erhebung versehen sein,
welche(r) mit einer Implantationsvorrichtung zusammenpaßt bzw. übereinstimmt,
um den Schaft innerhalb der Implantationsvorrichtung an einer optimalen
Position zu positionieren.
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Der
Körper
kann beispielsweise aus einem bioabsorbierbaren Material, einem
biokompatiblen Metall oder einem Polymer medizinischen Güte hergestellt
sein. Der Körper
kann aus einem Metallmaterial medizinischer Güte hergestellt sein und der Schaft
kann aus einem bioabsorbierbaren Polymer hergestellt sein, so daß nach einem
Bruch der Anker implantiert verbleibt, jedoch der Schaftabschnitt
nach einem Bruch durch den Körper
absorbiert wird.
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Der
Nähfadenanker
kann in den Knochen durch Ausbilden einer Öffnung darin und dann ein Ergreifen
des Schafts und ein Einsetzen der Vorrichtung in die Öffnung implantiert
werden. Der Schaft wird dann von der Vorrichtung gelöst und die
Vorrichtung wird gedreht, um innerhalb der Öffnung zu verkeilen, welche
in dem Knochen ausgebildet ist.
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Die
Trennung des Schafts von der Vorrichtung kann entweder ein Brechen
eines Abschnitts des Schafts oder der Vorrichtung, um den Schaft
und die Vorrichtung zu trennen, oder ein Trennen des Schafts über eine
Schnappassung, eine Preßpassung
oder einen anderen Festlegungsmechanismus beinhalten.
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Die
Einsetzvorrichtung kann einen stabilisierenden bzw. Stabilisierabschnitt
beinhalten, um eine übermäßige vorzeitige
Rotation der Vorrichtung zu verhindern und derart einen vorzeitigen
Bruch von jeglichem zerbrechbarem Abschnitt des Schafts verhindern.
Dies ist jedoch nicht notwendig, wo die Vorrichtung an dem Schaft
durch eine Preß- oder Reibungspassung
festgelegt wird und der Schaft lediglich von einer Öffnung in
der Vorrichtung während
der Implantierung entfernt wird.
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Und
in noch einer anderen Form der Erfindung kann der Nähfadenanker
einen im wesentlichen keilförmigen
Körper
umfassen, welcher ein kleineres distales Ende und ein größeres proximales
Ende aufweist, wobei der Körper
ein Loch dadurch zum Zurückhalten
eines Nähfadens
definiert und der Körper Mittel
daran für
eine lösbare
Verbindung an einer Einsetzwelle bzw. einem Einsetzschaft umfaßt; wobei das
Loch im wesentlichen elliptisch in einem Querschnitt in Breitenrichtung
ist und eine Hauptachse im wesentlichen normal auf eine Nebenachse
aufweist; wobei die Hauptachse mit einer ausgewählten Region des Körpers ausgerichtet
ist bzw. fluchtet, um eine Beanspruchung bzw. Belastung von dem
Nähfaden zu
der ausgewählten
Region des Körpers
zu leiten.
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In
noch einer anderen Ausführungsform
der Erfindung kann der Nähfadenanker
einen im wesentlichen keilförmigen
Körper
umfassen, welcher ein kleineres distales Ende und ein größeres proximales Ende
aufweist, wobei der Körper
ein Loch dadurch zum Zurückhalten
eines Nähfadens
definiert und der Körper
Mittel daran für
eine lösbare
Verbindung an einer Einsatzwelle bzw. einem Einsetzschaft aufweist; wobei
der Körper
erste und zweite gegenüberliegende
Seiten aufweist; wobei sich das Loch von der ersten Seite zu der
zweiten Seite erstreckt; wobei jede der Seiten mit einem Durchtritt
bzw. -gang versehen ist, welcher sich von dem Loch zu einer Grenzoberfläche des
Körpers
erstreckt, wobei sich der Durchtritt in die Seite des Körpers weiter
als der Durchmesser des Nähfadens
erstreckt, so daß sich
der Nähfaden in
dem Loch durch die Durchtritte erstreckt und in den Durchtritten
entfernt von äußeren Oberflächen der ersten
und zweiten Seite des Körpers
angeordnet ist.
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Und
in noch einer anderen Ausführungsform kann
der Nähfadenanker
einen im wesentlichen keilförmigen
Körper
umfassen, welcher ein kleineres distales Ende und ein größeres proximales
Ende aufweist, wobei der Körper
Mittel daran für
ein Zurückhalten
eines Nähfadens
aufweist, und eine Grenz oberfläche
Mittel darin für
eine lösbare
Verbindung an einer Einsatzwelle aufweist; wobei die Mittel für eine lösbare Verbindung
an einer Einsetzwelle eine glattwandige Gegenbohrung in der Grenzoberfläche und eine
zweite Bohrung in einem Boden der Gegenbohrung umfassen, wobei die
zweite Bohrung adaptiert ist, einen mit einem Gewinde versehenen
Endabschnitt der Einsatzwelle aufzunehmen und durch ein Gewinde
dadurch in Eingriff gebracht zu werden, und die Gegenbohrung adaptiert
ist, um einen zylindrisch geformten flexiblen Spitzenabschnitt der
Einsetzwelle aufzunehmen; wobei ein Biegen des Einsetzwellen-Spitzenabschnitts
durch die Gegenbohrung im wesentlichen ohne Stören des Eingriffs des mit einem
Gewinde versehenen Endabschnitts der Einsetzwelle mit der zweiten
Bohrung erlaubt ist.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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Die
Erfindung wird nur unter Bezugnahme auf die beigeschlossenen Zeichnungen
beschrieben, wobei:
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1 eine perspektivische Ansicht
eines Nähfadenankers
gemäß dem Stand
der Technik ist;
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2 eine Endansicht des Nähfadenankers von 1 ist;
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3 eine Vorderansicht des
Nähfadenankers
von 2 ist;
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4 eine Endansicht des Nähfadenankers von 3 ist;
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5 eine Seitenansicht des
Nähfadenankers
von 1 ist;
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6 eine Querschnittsansicht
entlang einer Linie 6-6 von 2 ist;
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7 eine perspektivische Ansicht
des Nähfadenankers
und eines Implantationsabschnitts ist;
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8 eine Draufsicht auf einen
Nähfadenanker
ist, welcher ein extrudierter Stangenrohling ist;
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9 eine Ansicht des Implantationsvorgangs
ist;
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10 eine Ansicht des Implantationsvorgangs
bei einem Entfernen der Implantationsvorrichtung ist;
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11 und 12 einen alternativen Implantationsvorgang
für die
Vorrichtung von 1 zeigen;
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13 eine perspektivische
Ansicht eines abgewandelten Nähfadenankers
gemäß dem Stand der
Technik ist;
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14a–d verschiedene
Ausführungsformen
der Pflugkante der Vorrichtung gemäß dem Stand der Technik zeigen;
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15 eine Draufsicht auf den
Nähfadenanker
von 14 ist;
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16 eine Vorderansicht des
Nähfadenankers
von 14 ist;
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17 eine Querschnittsansicht
entlang einer Linie 17-17 von 15 ist;
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18 eine perspektivische
Ansicht des Nähfadenankers
von 14 mit einer vereinheitlichten
Implantationsvorrichtung ist;
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19 bis 22 den Implantationsvorgang des Nähfadenankers
zeigen;
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23 eine perspektivische
Ansicht eines Metall-Nähfadenankers
gemäß dem Stand
der Technik ist;
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24 eine Vorderansicht eines
geformten bzw. gegossenen Nähfadenankers
gemäß dem Stand
der Technik ist;
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25 eine Vorderansicht eines
geformten Nähfadenankers
gemäß dem Stand
der Technik nach einer Implantation ist;
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26 ein alternatives bzw.
abgewandeltes Instrument für
ein Implantieren des Nähfadenankers gemäß dem Stand
der Technik ist;
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27 eine vordere perspektivische
Ansicht eines abgewandelten Nähfadenankers
gemäß dem Stand
der Technik ist;
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28 eine perspektivische
Ansicht einer abgewandelten Implantationsvorrichtung gemäß dem Stand
der Technik mit einem festgelegten Nähfadenanker ist;
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29 eine perspektivische
Ansicht der Implantationsvorrichtung von 28 ist;
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30 eine teilweise Querschnittsansicht ist,
welche eine Implantation eines Nähfadenankers gemäß dem Stand
der Technik unter Verwendung der Vorrichtung von 28 und 29 ist;
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31 eine teilweise Querschnittsansicht ist,
welche eine Implantation eines Nähfadenankers gemäß dem Stand
der Technik unter Verwendung der Vorrichtung von 28 und 29 zeigt;
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32 eine teilweise Querschnittsansicht ist,
welche eine Implantation eines Nähfadenankers gemäß dem Stand
der Technik unter Verwendung der Vorrichtung von 28 und 29 zeigt;
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33 ein abgewandelter Nähfadenanker gemäß dem Stand
der Technik ist;
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34 eine teilweise Querschnittsansicht ist,
welche eine Implantation des Nähfadenankers gemäß dem Stand
der Technik unter Verwendung der Vorrichtung von 33 zeigt;
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35 eine Seitenansicht einer
Nähfadenankeranordnung
für eine
Verwendung mit einem Nähfadenanker
der vorliegenden Erfindung ist;
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36 eine perspektivische
Ansicht der Nähfadenankeranordnung
ist, welche in 35 gezeigt
ist;
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37 eine perspektivische
Ansicht des Nähfadenankers
der vorliegenden Erfindung ist, welcher der Nähfadenankeranordnung bzw. -baueinheit zugeordnet
ist, welche in 35 gezeigt
ist;
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38 eine Vorderansicht des
Nähfadenankers
ist, welcher in 37 gezeigt
ist;
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39 eine Querschnittsansicht
entlang einer Linie 39-39 der 38 ist;
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40 eine Rand- bzw. Kantenansicht
des Nähfadenankers
ist, welcher in 37 gezeigt
ist;
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41 eine Schnittansicht entlang
einer Linie 41-41 der 40 ist;
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42 eine proximale Endansicht
des Nähfadenankers
ist, welcher in 37 gezeigt
ist;
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43 eine Draufsicht auf die
Nähfadenankeranordnung
ist, welche in 35 gezeigt
ist;
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44 eine Seitenansicht der
Hauptschaftkomponente des Installationswerkzeugs ist, welche der
Nähfadenankeranordnung
zugeordnet ist, welche in 35 gezeigt
ist;
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45 eine distale Endansicht
der Hauptwelle bzw. des Hauptschafts ist, welche(r) in 44 gezeigt ist;
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46 eine Seitenansicht der
Schaft- bzw. Wellenspitzenkomponente des Installationswerkzeugs
ist, welche der Nähfadenankeranordnung
zugeordnet ist, welche in 35 gezeigt
ist;
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47 eine Seitenansicht der
Nasenkomponente des Installationswerkzeugs ist, welches der Nähfadenankeranordnung
zugeordnet ist, welche in 35 gezeigt
ist;
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48 eine Schnittansicht entlang
einer Linie 48-48 der 47 ist;
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49 eine distale Endansicht
der Nase ist, welche in 47 gezeigt
ist;
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50 eine proximale Endansicht
der Nase ist, welche in 47 gezeigt
ist;
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51 eine perspektivische
Ansicht des distalen Endes der Abdeck- bzw. Abschirmkomponente des
Installationswerkzeugs ist, welches der Nähfadenankeranordnung zugeordnet
ist, welche in 35 gezeigt
ist;
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52 eine Endansicht der Abdeckung
ist, welche in 51 gezeigt
ist;
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53 eine perspektivische
Ansicht ist, welche die Nähfadenankeranordnung
von 35 in dem Bereich
bzw. der Region zeigt, wo das proximale Ende der Abschirmung des
Handgriffglied des Installationswerkzeugs trifft;
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54 eine Ansicht der Außenseitenoberfläche von
einer Hälfte
des Handgriffs des Installationswerkzeugs ist, welches der Nähfadenankeranordnung
zugeordnet ist, welche in 35 gezeigt
ist;
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55 eine Ansicht der Innenseitenoberfläche der
Handgriffhälfte
ist, welche in 54 gezeigt ist;
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56 eine Ansicht der Außenseitenoberfläche der
anderen Hälfte
des Handgriffs des Installationswerkzeugs ist, welche der Nähfadenankeranordnung
zugeordnet ist, welche in 35 gezeigt
ist;
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57 eine Ansicht der Innenseitenoberfläche der
Handgriffhälfte
ist, welche in 56 gezeigt ist;
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58 eine Ansicht ist, welche
die Schaft- bzw. Wellenspitze, Nase und eine Hauptwelle des Installationswerkzeugs
zeigt, welches der Nähfadenankeranordnung
zugeordnet ist, welche in 35 gezeigt
ist, wobei die verschiedenen Komponenten in eine Sub-Anordnung bzw.
Sub-Baueinheit zusammengebaut sind;
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59 eine teilweise Ansicht
ist, welche das proximale Ende des Nähfadenankers zeigt, welcher in 37 gezeigt ist, welcher
mit dem distalen Ende der Schaft- bzw. Wellenspitze verbunden ist,
welche in 46 gezeigt
ist;
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60 eine perspektivische
Ansicht des distalen Endes der Nähfadenankeranordnung
ist, welche in 35 gezeigt
ist, wobei das Nähfadenelement
der Anordnung entfernt ist;
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61 eine perspektivische
Ansicht ist, welche das distale Ende der Nähfadenankeranordnung zeigt,
welche in 35 gezeigt
ist, wobei sich das Nähfadenelement
der Anordnung an seiner Stelle bzw. seinem Platz befindet;
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62 eine Ansicht ist, welche
die Nähfadenankeranordnung
von 35 zeigt, welche
durch die Hand eines Verwenders bzw. Benutzers ergriffen wird;
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63 eine Seitenansicht ist,
welche das distale Ende der Nähfadenankeranordnung
von 35 zeigt, welche
sich einem in einem Knochen geformten Bohrloch annähert;
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64 eine Ansicht ist, welche
das distale Ende der Nähfadenankeranordnung
von 35 zeigt, wenn bzw.
da der Nähfadenanker
in das Bohrloch gedrückt
bzw. geschoben wird;
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65 eine Ansicht ähnlich derjenigen
von 64 mit der Ausnahme
ist, daß der
Nähfadenanker
vollständig
in dem Knochenloch eingesetzt gezeigt ist, wobei das Installationswerkzeug
aus dem Knochen entfernt wurde;
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66 eine Seitenansicht ist,
welche eine alternative bzw. abgewandelte Form eines Nähfadenankers
zeigt;
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67 eine Seitenansicht ist,
welche den Nähfadenanker
von 66 zeigt, welcher
in ein Bohrloch eingesetzt ist;
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68 eine Seitenansicht ist,
welche den Nähfadenanker
von 66 zeigt, welcher
vollständig in
das Bohrloch eingesetzt ist;
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69 eine obere Endansicht
ist, welche den Nähfadenanker
von 66 zeigt, welcher
in einem Bohrloch angeordnet ist;
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70 eine Ansicht einer Seite
einer alternativen bzw. abgewandelten Form eines Nähfadenankers
ist, welcher in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung ausgebildet ist;
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71 eine proximale Endansicht
des Nähfadenankers
von 70 ist, welcher
in einem Bohrloch angeordnet ist;
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72 eine perspektivische
Ansicht ist, welche eine andere Form eines Nähfadenankers zeigt;
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73 eine perspektivische
Ansicht ist, welche eine andere Form eines Nähfadenankers zeigt; und
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74 eine perspektivische
Ansicht ist, welche eine andere Form eines Nähfadenankers zeigt, welcher
in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung ausgebildet ist.
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Beschreibung
der bevorzugten Ausführungsformen
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Ein
Nähfadenanker 1 gemäß dem Stand
der Technik ist ein vereinheitlichter bzw. einstückiger Nähfadenanker, insbesondere wie
er in 1 gezeigt ist.
Der Nähfadenanker 1 weist
ein erstes Anschlagende 2 und ein zweites Anschlagende 3 auf. Der
Nähfadenanker
weist einen im wesentlichen zylindrischen Querschnitt auf, wie dies
in 2 gezeigt ist, und
die zylindrische Längsoberfläche bildet
mit dem Anschlagende 2 ein Eck 4. Der Durchmesser des
Nähfadenankers
ist kleiner als das Bohrloch oder die Öffnung in dem Knochen bemessen,
welcher den Nähfadenanker
aufnimmt. Dies erlaubt einen Durchtritt des(r) Nähfadenendes(n) aus der Öffnung.
Eine Nähfadenöffnung 5 ist
durch den Körper
des Nähfadenankers 1 definiert.
In einer alternativen Ausführungsform,
die in 3 gezeigt ist,
sind das erste Anschlagende 2 und zweite Anschlagende 3 geringfügig zu einer
Spitze oder Kante verjüngt
bzw. abgeschrägt.
Dies geht auf den Extrusionsprozeß einer Ausbildung zurück, wie
dies unten beschrieben werden wird. Die Nähfadenöffnung 5 ist quer
zu der Längsrichtung
des Nähfadenankers 1 ausgebildet. Weiters
ist die Nähfadenöffnung 5 von
dem Zentrum bzw. Mittelpunkt des Nähfadenankers 1 derart
versetzt, daß ein
Ungleichgewicht in der Rotation bzw. Drehbewegung der Vorrichtung
beim Implantieren gebildet wird, wie dies unten beschrieben ist.
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Der
Nähfadenanker
kann entweder durch eine Extrusion oder durch ein Spritzgießen ausgebildet
werden. Bei einem Spritzgießen
des Nähfadenankers
ist die Implantationsstruktur von 7 bevorzugt.
In dieser Figur ist ersichtlich, daß ein Schaft bzw. eine Welle 6 an
einem Ende des Nähfadenankers 1 festgelegt
ausgebildet ist. Ein verdünnter
Abschnitt bildet einen zerbrechbaren Abschnitt 7, welcher
arbeiten bzw. tätig
sein wird, um den Nähfadenanker 1 von
dem Schaft bzw. der Welle 6 bei einer Implantation zu lösen.
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Alternativ
wird, wenn ein Extrusionsprozeß verwendet
wird, eine Materialstange extrudiert, wie dies in 8 gezeigt ist. Diagonale Schnitte entlang von
Schnittlinien 8 werden nach einem Bohren von Öffnungen 9 in
der Stange an vorbestimmten Intervallen bzw. Abständen hergestellt.
Derart wird jeder der Nähfadenanker
durch den Schnitt ausgebildet, welcher den Nähfadenkörper von dem Nähfadenkörper des
benachbarten Ankers trennt.
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Es
wird nun ein Implantationsvorgang beschrieben werden. Unter Bezugnahme
auf 9 weist der Nähfadenanker 1 einen
Nähfaden 10 auf, welcher
durch die Öffnung 5 hindurchtritt
bzw. hindurchgeführt
ist. Eine geeignete Implantationsstelle wird beispielsweise durch
ein Bohren eines Lochs von vorbestimmter Abmessung in dem Knochenmaterial
geringfügig
größer als
der Durchmesser des Nähfadenankers
erzeugt. Das Loch kann einen Durchmesser von 5 mm für einen
Nähfadenanker
mit einer Größe von 3
mm aufweisen und wird durch den äußeren Kortex
des Knochens in die innere Spongiosaschicht gebohrt. Bei einem Einsetzen
wird der Nähfadenanker
innerhalb des Bohrlochs durch die Abwärtsbewegung angeordnet, wie
dies in 9 gezeigt ist.
Ein Aufwärtsziehen
an dem Schaftabschnitt 6 bewirkt, daß eine Serie von Vorfällen bzw.
Ereignissen auftritt. Am Anfang gräbt sie das Eck 4 in
die weichere Spongiosaschicht des Knochens und das zweite Anschlagende 3 dreht
sich in Eingriff mit der gegenüberliegenden
Seite der Wand. Derart wird der Anker innerhalb der Öffnung des
Bohrlochs 11 verkeilt. Der Schaft bzw. die Welle 6 trennt
sich von dem Nähfadenanker 1 durch
ein Brechen des zerbrechbaren Abschnitts 7. Dies läßt den Nähfadenanker 1 innerhalb
des Knochens implantiert zurück,
während der
Schaft 6 entfernt wird. Dies implantiert den Anker sicher
innerhalb des Knochenmaterials, wodurch ein Festlegen von Weichteilen
oder anderen Materialien durch die Verwendung des Nähfadens 10 erlaubt bzw.
ermöglicht
wird.
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Eine
alternative Anordnung für
eine Implantation ist in 11 und 12 gezeigt. Diese Anordnung kann
den Nähfaden
bereits an der Stelle derart angeordnet aufweisen, daß ein vorgespannter
Anker und eine Vorrichtung vorgesehen bzw. zur Verfügung gestellt
wird. Die Vorrichtung beinhaltet ein Rohr 12, welches ausgebildet
sein kann, um den Nähfadenanker 1 darin
aufzunehmen. Der Nähfaden 10 wird durch
die Öffnung 5 vorgespannt,
welche in dem Nähfadenanker
definiert ist, und durch den rohrförmigen Abschnitt zu einem Zugfortsatz 13 hindurchgeführt. Ein
geeignetes Bohrloch 11 wird in dem Knochen vorbereitet
und der Nähfadenanker
und das Rohr werden darin eingesetzt. Dem Nähfadenanker wird erlaubt, aus
dem rohrförmigen
Abschnitt herauszufallen, und er wird geringfügig in bezug auf das Rohr verlagert.
Ein Ende 14 des Rohrs wird unter einem geringen Winkel
geschnitten, um die Rotation des Nähfadenankers in einer bestimmten
Richtung zu unterstützen.
Beispielsweise wird, wie in 11 und 12 gezeigt, der Nähfadenanker
unterstützt
bzw. veranlaßt,
in einer Richtung im Uhrzeigersinn durch den längeren Abschnitt des Rohrs
zu drehen, welche an der linken Seite der Figur vorgesehen ist,
welches die längere
Seite des Nähfadenankers
ist. Sobald der Nähfadenanker
aus dem Rohr 12 herausgefallen ist, wird der Zugfortsatz 13 verwendet,
um den Nähfadenanker
innerhalb der Öffnung
einzupassen. Durch ein Ziehen des Zugfortsatzes nach oben, verankert die
beaufschlagende bzw. Vorspannkraft des versetzten Lochs, welche
durch die Zugkraft des Nähfadens
wirkt, den Nähfaden
fest innerhalb der Öffnung. An
diesem Punkt kann der Zugfortsatz entfernt werden und der Nähfaden von
innerhalb des rohrförmigen
Abschnitts 12 gleiten gelassen werden.
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Ein
anderer Nähfadenanker 100 gemäß dem Stand
der Technik wird nun unter Bezugnahme auf 13 bis 26 beschrieben.
Der Nähfadenanker 100 weist
einen Körper 101 auf,
welcher in eine im wesentlichen kegelstumpfförmige Keilform ausgebildet ist.
Der Körper 101 definiert
eine Nähfadenöffnung 102,
welche an ihren Öffnungen
abgerundet ist, um die Wahrscheinlichkeit einer Abrasion des Nähfadens
zu vermeiden. Eine Anschlagwand 103 kann gerade sein, wobei
sie in der bevorzugten Ausführungsform
mit einer abgerundeten Oberfläche
versehen ist, welche sich in einer geneigten Richtung des Ankers
erstreckt. Dieser Radius wird eingestellt, um mit dem Radius des
Bohrlochs übereinzustimmen,
in welches der Anker eingesetzt werden soll. Beispielsweise würde ein
Bohrloch mit einem Durchmesser von 4 mm gebohrt, um einen Anker
mit einem Radius von 4 mm an der Anschlagwand 103 aufzunehmen. Eine
Schneid- bzw. Pflugwand 104 bildet eine Kante bzw. einen
Rand 105 an ihrem Schnitt mit einer Oberseite 106 der
Vorrichtung. Die Pflugwand 104 ist auch gekrümmt bzw.
gebogen, um einen Kontakt zwischen der Kante 105 und der
Wand des Bohrlochs zu maximieren, um die Wirkung des Ecks 105 sowohl
als einen Pflug bzw. eine Schneide als auch einen Reibungseingriffsmechanismus
für den
Anker zu verbessern.
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Die
Ecke oder Kante 105 kann in einer Vielzahl von Arten ausgebildet
sein. Beispielsweise kann die Kante 105 (14A) gerade sein und an der Verbindung
zwischen Wänden 106 und 104 abgeschnitten
bzw. abgewinkelt sein, oder die Kante 105 kann mit einer
Vielzahl von Zähnen 105B ausgebildet
sein, um eine zusätzliche
eingrabende bzw. schneidende Kraft zur Verfügung zu stellen. Weiters kann
die Ausführungsform
von 14B modifiziert
sein, wie dies in 14C gezeigt
ist, um lediglich einen einzelnen Zahn oder eine einzelne Spitze
zur Verfügung
zu stellen, welche den eingrabenden bzw. Eingrabeffekt der Kante 105C beginnen
würde,
um den Rest der Kante in die weiche Spongiosaschicht einzubringen. Schließlich ist
eine zusätzliche
abgewandelte bzw. alternative Ausführungsform in 14D gezeigt, wobei die Kante 105 tatsächlich eine
Spitze 105D ist und die Pflug- bzw. Schneidwand 104 tatsächlich eine
Kante ist, so daß der
Körper
des Ankers einen im wesentlichen konischen oder zylindrischen Querschnitt
aufweist.
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18 zeigt einen Schaft 107,
welcher sich von der Oberseite des Nähfadenankers vor einem Einsetzen
der Vorrichtung in das Bohrloch erstreckt. Der Schaft 107 weist
darin einen zerbrechbaren Abschnitt 108 ausgebildet auf,
welcher in diesem Fall durch ein Paar von einander kreuzenden Stegen bzw.
Rippen 109 gebildet ist. Diese Struktur wird in der vereinheitlichten
durch Spritzgießen
gebildeten Form der Vorrichtung bevorzugt, da sie eine Stabilität zwischen
dem Schaft und dem Nähfadenanker
durch ein Maximieren des Flächenträgheitsmoments
des Querschnitts zur Verfügung
stellt, während
unverändert
eine Schwäche
gegenüber
einer Trennung beibehalten wird, welche einen Bruch an dem zerbrechbaren
Abschnitt durch ein Minimieren der Querschnittsfläche erlaubt.
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Ein
Anschlag bzw. Stop 110 ist vorgesehen, um die Vorrichtung
in einer Einsetzvorrichtung bzw. einem Einsetzapparat vor einer
Implantation anzuordnen. Die gesamte Vorrichtung wird aus einem
Polymermaterial spritzgegossen. Die Winkel einer Verbindung für die Anschlagwand 103 und
die Oberseite 106 reichen von etwa 60° bis etwa 140° und falls
bevorzugt etwa 105°.
Der Winkel für
das Eck 105 an der Verbindung der Pflugwand 104 und
der Oberseite 106 reicht von etwa 20° bis etwa 90° und vorzugsweise etwa 55°.
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Die
Anker der vorliegenden Erfindung können aus jeglichen konventionellen
bioabsorbierbaren Materialien oder konventionellen nicht-absorbierbaren
Materialien, Kombinationen davon und Äquivalenten davon hergestellt
werden. Beispiele von absorbierbaren Materialien beinhalten Homopolymere und
Copolymere von Lactid, Glycolid, Trimethylencarbonat, Caprolacton
und p-Dioxanon und Mischungen oder andere Kombinationen davon und Äquivalente
davon. Von besonderer Nützlichkeit
sind die Polylactide, insbesondere Poly[L(–)Lactid], und die lactid-reichen
Lactid/Glycolid-Copolymere, insbesondere 95/5 Poly[L(–)Lactid-Co-Glycolid].
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Beispiele
von nicht-absorbierbaren Materialien, aus welchen die Nähfadenanker
der vorliegenden Erfindung hergestellt werden können, beinhalten metallische,
biokompatible Materialien, beinhaltend rostfreien Stahl, Nitinol,
Titan, Vitalium und Äquivalente
davon, Polymermaterialien, wie beispielsweise nicht-absorbierbare
Polyester, Polyamide, Poly olefine, Polyurethane und Polyacetale
und Äquivalente davon.
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Die
Bindung der Anker der vorliegenden Erfindung an einen Knochen können in
vorteilhafter Weise durch eine Unterstützung von Knochenwachstum erhöht werden.
Dies kann erzielt bzw. erhalten werden, indem eine mikroporöse Oberfläche vorhanden
ist, in welche der Knochen rasch einwachsen kann, um eine Festlegung
bzw. Befestigung zu unterstützen.
Dies kann insbesondere vorteilhaft in dem Fall eines metallischen
Ankers, beispielsweise eines Titan- oder eines Titan-Legierungs-Anker
sein, wobei es jedoch auch vorteilhaft in dem Fall von polymeren Ankern
der vorliegenden Erfindung sein kann, insbesondere denjenigen, welche
aus absorbierbaren Materialien hergestellt sind. Andere Methoden
beinhalten das Beschichten der Oberfläche des Ankers mit einer Substanz,
um eine Adhäsion
bzw. Anhaftung an dem Knochen zu unterstützen. Derartige Beschichtungen
beinhalten die Hydroxyapatit enthaltenden Glasbeschichtungen, welche
durch Ishikawa, et al., in dem Artikel "Effect of Hydroxyapatite Containing Glass
Coating on the Bonding between Bone and Titanium Implants", erschienen in Clinical
Materials, Vol. 14, 1993, Seiten 277–285, beschrieben sind.
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Es
wird weiters festgehalten, daß die
Anker der vorliegenden Erfindung hergestellt werden können, um
Wachstumsfaktoren, insbesondere Knochenwachstumsfaktoren zu enthalten,
welche in vorteilhafter Weise die Effektivität der Anker, insbesondere in
dem Bereich einer Fixierung bzw. Festlegung erhöhen können. Dies kann in einer Anzahl
von Arten erzielt werden, beinhaltend über Beschichtungen oder in
dem Fall von absorbierbaren Materialien durch ein Aufnehmen bzw.
In korporieren der Wachstumsfaktoren innerhalb der Vorrichtung und
ein Erlauben, daß sich
diese verteilen bzw. austreten.
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Die
Nähfadenankervorrichtungen
der vorliegenden Erfindung werden, wenn sie aus einem absorbierbaren
Material hergestellt sind, vorzugsweise durch ein Formen unter Verwendung
von konventioneller Spritzgußausrüstung und
von konventionellen Spritzgußverfahren
hergestellt. Ein typisches Form- bzw.
Gießverfahren
beinhaltet die Schritte eines (1) Einspritzens eines geeigneten
Polymers, welches in eine entsprechend ausgebildete bzw. konstruierte Form
oder einen Hohlraum geschmolzen ist, bei Prozeßbedingungen, welche üblicherweise
für derartige Polymersysteme
verwendet werden, (2) eines Ausbringens aus der Form, nachdem die
Schmelze in der Form abkühlt,
eines Polymers, welches in die ordnungsgemäße Konfiguration geformt ist,
um Design- bzw. Konstruktionskriterien der Vorrichtung zu erfüllen. Zusätzlich kann
der Anker, welcher aus dem absorbierbaren Polymermaterial geformt
bzw. gegossen ist, in vorteilhafter Weise einem Kühl- bzw.
Temperprozeß unterworfen
werden, um seine mechanische oder biologische Leistung bzw. Leistungsfähigkeit
zu erhöhen.
Ein thermisches Tempern kann auch verwendet werden, um die Dimensionsstabilität von geformten
Teilen durch ein Erhöhen
der Kristallinitätsniveaus
in den Teilen zu erhöhen.
Ein oder mehrere chirurgische Nähfaden
(-fäden)
oder ein oder mehrere Nähfaden
(-fäden)
mit daran festgelegten chirurgischen Nadeln kann bzw. können in
Kombination mit dem Nähfadenanker
verwendet werden oder kann bzw. können vor einer Sterilisation
zusammengebaut werden. Die Vorrichtung kann dann unter Verwendung
von konventionellen Verfahren sterilisiert werden, um den Anker
für chirurgische
Anwendungen geeignet zu machen bzw. bereitzustellen.
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Nunmehr
unter Bezugnahme auf 19 und 20 wird das Implantationsverfahren
gezeigt bzw. erläutert.
Unter Bezugnahme auf 19 wird
der Nähfadenanker 100 mit
einem daran festgelegten Schaft 107 in ein Bohrloch nach
einem Einfädeln
eines Nähfadens 111 durch
die Nähfadenöffnung 102 eingesetzt.
Die Vorrichtung wird sanft in das Bohrloch eingesetzt, bis der Nähfadenanker
an einem gewünschten
Ort bzw. einer gewünschten
Stelle in dem Loch positioniert ist, wie dies in 19 gezeigt ist. Es ist allgemein nicht
gewünscht,
daß der
Nähfadenanker am
Boden anliegt. Nach einem Einsetzen der Einbringvorrichtung (der
in 28 und 29 gezeigten Art), wird der
Schaft nach oben gezogen, wodurch die Kante 105 beaufschlagt
bzw. gezwungen wird, in die weichere Spongiosaschicht des Knochens
einzugraben bzw. zu schneiden. Die Kante, welche sich bei einem
Entfernen bzw. Entnehmen des Schafts eingräbt, erzeugt eine Rotation des
Körpers
des Nähfadenankers,
welcher in Kombination mit einer Entnahmespannung, den zerbrechbaren
Abschnitt 108 bricht und eine Entfernung des Schafts 107 nach
einem Trennen erlaubt. Der Nähfadenanker
selbst dreht sich vollständig,
bis die Anschlagwand 103 fest gegen die Oberfläche des
Lochs 112 in Eingriff gelangt, welches in dem Knochen ausgebildet
ist. In diesem Fall wird die Ecke 105 unter einem Winkel von
etwa 40° zwischen
der Oberseite 106 und der Pflugwand 104 ausgebildet.
Weiters treffen sich die Anschlagwand 103 und die Oberseite 106,
um einen Winkel von etwa 105° auszubilden.
Die Oberseite hat eine Länge
von etwa 4,6 Millimeter und die Anschlagwand hat eine Länge von
etwa 3,2 Millimeter und die Pflugwand 104 hat eine Länge von
etwa 3,6 Millimeter. Diese Abmessungen bzw. Dimensionen sind, während sie
für diese
Ausführungsform
spezifisch sind, proportional in allen Größen des verwendeten Nähfadenankers.
D. h. ein größerer Nähfadenanker wird
lediglich durch ein proportionelles Erhöhen bzw. Vergrößern der
Abmessungen hergestellt, während die
Winkelbeziehung der Seiten, Wände
und Oberseite in derselben Konfiguration beibehalten wird. Wie dies
in 21 und 22 ersichtlich ist, kann
diese Ausführungsform
in einer längeren
Version zur Verfügung
gestellt werden, welche ein tieferes Loch erfordern wird.
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Ein
anderer Nähfadenanker
gemäß dem Stand
der Technik ist in 23 gezeigt,
wobei der Körper 101A aus
einer Metallsubstanz, wie beispielsweise einer Titanlegierung ausgebildet
ist. Vorzugsweise ist die Legierung eine Ti-6A1-4V-Legierung. Der
Metallkörper 101A weist
eine ähnliche
Nähfadenöffnung 102 darin
definiert auf. Eine Anschlagwand 103 und eine Pflugwand 104 sind
wie in der Polymerversion der Vorrichtung vorgesehen und die Pflugwand 104 bildet
eine Ecke 105 mit der Oberseite in einer ähnlichen
Weise. Die Metallversion ist mit einem Polymerschaft 107 versehen,
welcher einen zerbrechbaren Abschnitt 108 aufweist, wie
er in der vorangehenden Ausführungsform
zur Verfügung
gestellt ist. Der Metallkörper 101A wird
in eine Spritzgußform
eingesetzt und der Schaft 107 wird durch ein Spritzgießen des
Schafts in den Metallkörper 101A ausgebildet.
Zwei einander schneidende bzw. kreuzende Öffnungen sind ausgebildet,
um ein Volumen zur Verfügung
zu stellen, welches mit einem Polymer zu füllen ist. Der Rest der Metallvorrichtung
ist im wesentlichen ähnlich
bzw. gleich zu der Vorrichtung der vorhergehenden Beschreibung.
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Der
Schaft 107 der Metallversion des Ankers kann aus jeglichem
geeigneten biokompatiblen Material, wie beispielsweise Polymeren
medizinischer Güte
bzw. Qualität
sein, und kann ein bioabsorbierbares Material, wie beispielsweise
Poly[L(–)Lactid] sein.
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24 und 25 zeigen die Rotations- bzw. Drehbewegung
des Körpers 101 des
Nähfadenankers
bei einer Implantation. Diese Rotationsbewegung stellt Torsionskräfte an den
zerbrechbaren Abschnitt 108 des Schafts 107 zur
Verfügung,
um den Bruch des Schafts an der zerbrechbaren Stelle zu unterstützen.
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Ein
Einsetzmechanismus ist in 26 gezeigt.
Der Applikator bzw. die Anbringvorrichtung 113 weist einen
Schraubenhandgriff 114 auf, welcher ein Gewinde bzw. Gewindegänge 115 darauf
ausgebildet aufweist. Der Schraubenhandgriff wird durch eine Rotation
gegen die Federkraft einer Feder 116 eingestellt. Sobald
er positioniert ist, wird der Schraubenhandgriff an der Stelle bzw.
dem Ort unter Verwendung eines verriegelnden bzw. Verriegelungsrings 117 verriegelt,
welcher nach unten gegen die rückwärtige Oberfläche des
Applikators 113 verschraubt ist bzw. wird. Ein Schaft bzw.
eine Welle 118 erstreckt sich von dem Schraubenhandgriff 114 entlang
der Länge
des Applikators 113. Der Schaft weist ein keilförmiges Ende 119 auf,
welches im wesentlichen innerhalb eines rohrförmigen Abschnitts 120 des
Applikators aufgenommen ist bzw. wird. Die Vorrichtung kann in einem
offenen Verfahren verwendet werden. Der rohrförmige Abschnitt 120 erlaubt
jedoch ein optionelles bzw. gewünschtes
Einsetzen des Applikators in einen Trokar für einen arthroskopischen chirurgischen
Vorgang bzw. Eingriff.
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Das
keilförmige
bzw. zugespitzte Ende 119 erstreckt sich von innerhalb
des rohrförmigen
Abschnitts 120 durch die Rotation des Schraubenhandgriffs 114,
um ein Erstrecken bzw. Austreten des Schafts 118 und insbesondere
des Keilendes 119 aus dem rohrförmigen Abschnitt 120 zu
erlauben. Der Schaft 107 des Nähfadenankers wird in den rohrförmigen Abschnitt 120 eingesetzt,
bis der Anschlag 110 fest gegen den rohrförmigen Abschnitt 120 des Applikators 113 anliegt.
An diesem Punkt wird der Schraubenhandgriff in der entgegengesetzten
Richtung verschraubt, um das Keilende 119 in den rohrförmigen Abschnitt
zu ziehen. Der verkeilende oder in Eingriff bringende Effekt des
Keilendes 119 erfaßt stark
bzw. fest den Schaft 107 des Nähfadenankers und hält ihn innerhalb
der Vorrichtung.
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Ein
Finger 121 erstreckt sich von dem Ende des rohrförmigen Abschnitts 120 und
sitzt entlang der oberen Oberfläche
des Nähfadenankers,
um den Körper
zu stabilisieren. Dies verhindert eine vorzeitige Rotation des Nähfadenankers
und einen Bruch des zerbrechbaren Abschnitts vor einem kompletten Einsetzen.
Der Finger bewegt sich entlang des Längsabschnitts des Rohrs in
Antwort auf eine Bewegung eines Triggers bzw. Auslösers 122.
Bei einer Verwendung wird die Vorrichtung in einen Trokar eingesetzt,
um einen arthroskopischen Zutritt zu der Operationsstelle zur Verfügung zu
stellen. Der Nähfadenanker
wird in das vorher gebohrte Bohrloch eingesetzt bzw. angeordnet
und der Auslöser 122 wird betätigt. Die
Betätigung
bzw. Manipulation des Auslösers 122 bewegt
den Finger 121 in der Längsrichtung.
Dies erzwingt eine Rotation des Nähfadenankerkörpers und
unterstützt
den Bruch des brechbaren Abschnitts des Schafts, während der
Anker in seiner Position gehalten wird. Gleichzeitig mit einem Manipulieren
bzw. Betätigen
des Fingers 121 wird die Vorrichtung entnommen bzw. herausgezogen,
wodurch der Bruch des zerbrechbaren Abschnitts des Schaft vervollständigt wird.
Der vorher eingefädelte Nähfaden wird dann
verwendet, um Weichteile gemäß bekannten
chirurgischen Vorgängen
bzw. Verfahren festzulegen.
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Nunmehr
unter Bezugnahme auf 27 ist der
Körper
des Nähfadenankers
geformt, wie dies oben beschrieben ist, wobei jedoch eine Montageöffnung 130 an
einem Ende des Körpers
der Vorrichtung vorgesehen ist. Diese Öffnung ist bemessen, um das
Montageende 131 der Einsetzvorrichtung aufzunehmen, wie
dies in 28 und 29 gezeigt ist. Die Einsetzvorrichtung 132,
welche das Montageende 131 aufweist, besteht aus einem
länglichen
bzw. verlängerten
Schaft 133. Der Schaft hat zwei Abschnitte bzw. Sektionen,
einen schmäleren
distalen Abschnitt und einen breiteren proximalen Abschnitt, welche
durch einen Übergangsabschnitt 134 getrennt
sind. Der Übergangsabschnitt 134 ist
konisch in der Form aus Gründen,
welche unten im Zusammenhang mit dem Implantationsvorgang beschrieben
werden. Ein Handgriff 135 ist an dem proximalen Ende der
Einsetzvorrichtung vorgesehen bzw. zur Verfügung gestellt, um ein Ergreifen
der Vorrichtung während
des Implantationsvorgangs zu erleichtern.
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Bei
einer Verwendung (30 und 31) wird ein Einsetzende 131 innerhalb
der Montageöffnung 130 des
Körpers
des Nähfadenankers
aufgenommen, wie dies in 28 und 29 gezeigt ist. Die Montageöffnung 130 ist
gegenüber
der Mittellinie des Körpers
des Nähfadenankers
aus Gründen
versetzt, welche unten ersichtlich sein werden. Während des Einsetzvorgangs
wird der Nähfadenanker
in ein zuvor ausgebildetes Bohrloch eingesetzt. Das Einsetzwerkzeug
bewegt sich in einer von der Achse versetzten bzw. außermittigen
Position von dem Loch in dem Knochen. Sobald der Übergangsabschnitt 134 die
Oberseite des Bohrlochs erreicht, beaufschlagt die Übergangsoberfläche das
Einsetzwerkzeug zu der Achse des Bohr lochs (d. h. der Übergangsabschnitt
bewirkt, daß das
Werkzeug zentriert wird). Dies bewirkt, daß sich das distale Ende des
Werkzeugs geringfügig
biegt, und stellt ein zusätzliches Drehmoment
auf den Nähfadenanker
zur Verfügung, welche
die Pflugkante beim Eingraben bzw. Schneiden in den Knochen unterstützt. Ein
Paar von Schlitzen 137 ist vorgesehen, um den geschützten Durchtritt
des Nähfadens
aus dem Loch zu erlauben. Bei einem Entfernen des Einsetzwerkzeugs
(32), beaufschlagt die
Biegung des Werkzeugs die Pflugkante des Nähfadenankers in den weichen
Spongiosaabschnitt des Knochen und die distale Spitze des Einsetzwerkzeugs
schlüpft
aus der Montageöffnung 130 aufgrund
der nach oben gerichteten Kraft, welche auf das Einsetzwerkzeug
ausgeübt
wird. Dies stellt einen zusätzlichen
Impuls für
das Einsetzen des Nähfadenankers
und seine endgültige
Implantation und Montage zur Verfügung.
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Das
Einsetzwerkzeug kann mit einem distalen Ende 136 aus einem
weichen Polymermaterial versehen sein, welches darin ein versteifendes
bzw. Versteifungsglied, wie beispielsweise einen Metalldraht oder
ein Polymer aus einem steiferen Material aufweist. Derart wird ein
weiches und manipulierbares bzw. handhabbares Einsetzwerkzeug zur
Verfügung
gestellt, welches die Elastizität
an dem distalen Ende aufweist, um die Einsetzkräfte zur Verfügung zu stellen,
welche oben beschrieben sind. Das weichere Polymer-Einsetzwerkzeug
hilft beim Erzeugen einer Reibungspassung zwischen der distalen
Spitze des Einsetzwerkzeugs und der Montageöffnung 130. Derart
wird ein sichererer Griff zwischen dem Werkzeug und dem Körper des
Nähfadenankers
zur Verfügung
gestellt.
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Allgemein
muß die
Montageöffnung 130 nicht
zylindrisch in der Form sein. Die Montageöffnung und die distale Spitze
des Einsetzwerkzeugs können
so geformt sein, um eine Drehbewegung des Nähfadenankers um die Spitze
zu verhindern.
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Ein
weiterer Nähfadenanker
gemäß dem Stand
der Technik, welcher für
einstückige
Polymeranker entwickelt ist, ist in 33 und 34 gezeigt. Der Anker weist
im wesentlichen dieselbe Form wie die oben beschriebenen Anker auf,
wobei sich jedoch eine Erhebung bzw. ein Fortsatz 138 von
der oberen Oberfläche
des Keils erstreckt. Diese Erhebung weist darin die Montageöffnung 130 ausgebildet
auf, welche das oben beschriebene Einsetzwerkzeug empfängt, wie
dies in 34 gezeigt ist.
Diese Erhebung stellt einen Bereich zum Definieren der Montageöffnung 130 derart
zur Verfügung,
daß die Öffnung nicht innerhalb
des Körpers
des Keils ausgebildet wird, wodurch möglicherweise der Keil geschwächt ist bzw,
wird.
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Indem
als nächstes 35 und 36 betrachtet werden, ist eine Nähfadenankeranordnung
bzw. -baueinheit 200 gezeigt. Die Nähfadenankeranordnung 200 umfaßt allgemein
einen Nähfadenanker 300 gemäß der vorliegenden
Erfindung, ein Installationswerkzeug 400 und einen Nähfaden 500.
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Der
Nähfadenanker 300 ist
in größerem Detail
in 37–42 gezeigt. Der Nähfadenanker 300 umfaßt einen
Körper 301,
welcher eine im allgemeinen keilförmige Konfiguration aufweist.
Der Körper 301 umfaßt ein relativ
schmales distales Ende 302, welches in einer abgerundeten
distalen Endoberfläche 304 endet,
und ein relativ breites proximales Ende 306, welches in
einer Leistenoberfläche 308 und
einer Erhebung 310 endet. Eine Anschlagoberfläche 312 erstreckt
sich entlang einer Längsachse 314 und
eine Pflugoberfläche 316 erstreckt
sich entlang einer schneidenden bzw. kreuzenden Achse 318.
Der Nähfadenanker 300 umfaßt auch
ein Paar von Seitenoberflächen 320.
Wie dies in den Zeichnungen ersichtlich ist, erstrecken sich die
Anschlagoberfläche 312 und
die Pflugoberfläche
bzw. Schneidoberfläche 316 zwischen
den zwei Seitenoberflächen 320 und
weisen eine abgerundete Konfiguration auf. Vorzugsweise ist diese
abgerundete Konfiguration so ausgebildet, um denselben Krümmungsradius
wie das Bohrloch aufzuweisen, in welches der Nähfadenanker installiert werden
soll. Die Pflug- bzw. Schneidoberfläche 316 und die Leistenoberfläche 308 treffen
aufeinander in einer relativ scharfen, gut definierten schneidenden
Kante 322.
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Die
Erhebung 310 umfaßt
eine im wesentlichen flache proximale Endoberfläche 324, eine Nockenoberfläche 326,
welche sich zwischen der Anschlagoberfläche 312 und der proximalen
Endoberfläche 324 erstreckt,
und eine Übergangsoberfläche 328,
welche sich zwischen der Leistenoberfläche 308 und der proximalen
Endoberfläche 324 erstreckt.
Wie dies in den Zeichnungen ersichtlich ist, ist die Nockenoberfläche 326 entlang
ihrer Länge
gekrümmt. Die
Nockenoberfläche 326 kann
mit einem relativ konstanten Krümmungsradius über ihre
gesamte Länge
ausgebildet sein oder alternativ kann die Nockenoberfläche 326,
um einen sich ändernden
Krümmungsradius
aufzuweisen, wenn sie von distal zu proximal entlang ihrer Länge fortschreitet,
aus Gründen
ausgebildet sein, welche nachfolgend diskutiert werden. Beispielsweise
kann die Nockenoberfläche 326 so
ausgebildet sein, um einen sich zunehmend vergrößernden oder einen zunehmend
abnehmenden Krümmungsradius
aufzuweisen, wenn von distal zu proximal entlang ihrer Länge fortgeschritten
wird.
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Die
Leistenoberfläche 308 des
Nähfadenankers,
die Übergangsoberfläche 328 und
die proximale Endoberfläche 324 bilden
zusammen eine vollständige
Grenzoberfläche 329.
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Ein
Durchtrittsloch 330 erstreckt sich durch den Nähfadenanker 300 von
einer Seitenoberfläche 320 zu
der anderen. Das Durchtrittsloch 330 ist so bemessen, um
einen Durchmesser etwas größer als den
Durchmesser eines Nähfadens 500 aufzuweisen,
wodurch der Nähfaden 500 durch
das Durchtrittsloch 330 eingesetzt bzw. eingefügt werden
kann, wie dies nachfolgend in größerem Detail
erörtert
bzw. diskutiert werden wird. Falls gewünscht, kann das Durchtrittsloch 330 so
bemessen sein, um einen Durchmesser etwas größer als die kombinierten Durchmesser
von zwei oder mehr Nähfaden
aufzuweisen, wodurch mehrere Nähfaden
gleichzeitig durch das Durchtrittsloch 330 hindurchgeführt werden
können.
Vorzugsweise sind die Eintrittsbereiche durch das Durchtrittsloch 330 etwas
abgerundet, wie dies bei 332 gezeigt ist, um einen sanften Übergang zwischen
den Seitenoberflächen 320 und
dem Durchtrittsloch 330 zur Verfügung zu stellen. Eine derartige
Konfiguration unterstützt
bei einem anfänglichen
Durchtritt des Nähfadens 500 durch
das Durchtrittsloch 330, wobei sie auch eine nachfolgende
Schlupf- bzw. Gleitbewegung des Nähfadens relativ zu dem Nähfadenanker
unterstützt,
beispielsweise dann, wenn der Nähfadenanker
in einem Knochen verwendet bzw. eingesetzt wird. Zusätzlich hilft
eine derartige Konfiguration, die auf den Nähfaden wirkende Beanspruchung
gleichmäßiger durch
die Kontur des Durchtrittslochs 330 zu verteilen.
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Ein
Sack- bzw. Blindloch 334 öffnet bzw. mündet an
der proximalen Endoberfläche 324 des Nähfadenankers
und erstreckt sich distal in den Nähfadenanker entlang einer Achse 336.
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Das
Sackloch 334 dient als eine Montageöffnung, um das distale Ende
eines Installationswerkzeugs 400 aufzunehmen, wie dies
nachfolgend diskutiert werden wird. Das Sackloch 336 ist
näher zu der
Anschlagoberfläche 312 als
eine schneidende bzw. Schneidkante 322 angeordnet. Die
Achse 336 ist vorzugsweise unter einem geringfügig schneidenden
bzw. kreuzenden Winkel relativ zu der Längsachse 314 der Anschlagoberfläche 312 eingestellt
bzw. festgelegt. Vorzugsweise ist die Achse 336 des Sacklochs 334 unter
einem Winkel von etwa 1° relativ
zu der Längsachse 314 der
Anschlagoberfläche 312 eingestellt,
obwohl dieser Winkel, wie bevorzugt, variiert werden kann. Das Sackloch 334 umfaßt eine Bohrung 338 und
eine Gegenbohrung 340. Die Bohrung 338 und die
Gegenbohrung 340 treffen an einer ringförmigen Schulter 342 aufeinander.
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Der
Nähfadenanker 300 kann
unter Verwendung von irgendwelchen, hierin oben im Zusammenhang
mit irgendeinem der hierin oben diskutierten Materialien und/oder
Techniken ausgebildet werden, oder er kann unter Verwendung von
irgendeinem geeigneten biokompatiblen Material oder einer geeigneten
Technik ausgebildet werden. In einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung wird der Nähfadenanker 300 aus
einem bioabsorbierbaren Material, wie beispielsweise Polymilchsäure (PLA)
ausgebildet.
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Indem
als nächstes 35 und 43 betrachtet werden, umfaßt ein Installationswerkzeug 400 allgemein
einen Hauptschaft 402, eine Schaftspitze 404,
eine Nase 406, eine Abdeckung bzw. Ummantelung 408 und
einen Handgriff 410.
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Der
Hauptschaft 402 ist in größerem Detail in 44 und 45 gezeigt. Er umfaßt eine im wesentlichen starre
längliche Stange,
welche ein distales Ende 412, welches in einer distalen
Endoberfläche 414 endet,
und ein proximales Ende 416 aufweist, welches in einer
proximalen Endoberfläche 418 endet.
Ein Sackloch 420 ist in dem distalen Ende der Welle bzw.
des Schafts ausgebildet, welche sich proximal von der distalen Endoberfläche 414 erstreckt. Das
Sackloch 420 wird verwendet, um den Hauptschaft 402 mit
der Schaftspitze 404 zu verbinden, wie dies nachfolgend
diskutiert werden wird. Eine Vielzahl von sich in Umfangsrichtung
erstreckenden Umfangsrillen bzw. -nuten 422 ist in dem
proximalen Ende des Hauptschafts 402, unmittelbar distal
zu der proximalen Endoberfläche 418 ausgebildet.
Oberflächenrillen 422 versehen
das proximale Ende des Hauptschafts 402 mit einer Kontur
und werden verwendet, um den Hauptschaft 402 mit dem Handgriff 410 zu
verbinden, wie dies auch nachfolgend diskutiert werden wird.
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Die
Schaftspitze 404 ist in größerem Detail in 46 gezeigt. Sie umfaßt eine
relativ kurze Stange, welche ein distales Ende 424 und
ein proximales Ende 426 aufweist. Das distale Ende 424 ist
ausgebildet, um etwas flexibel zu sein, und endet in einer mit einem
Gewinde versehenen bzw. Gewindeabschnitt 428, welcher eine
Vielzahl von Schraubengewindegängen 430 umfaßt. Die
Spitze der Schraubengewindegänge 430 weisen
im wesentlichen denselben Durchmesser wie der anschließende Abschnitt 432 der
Schaftspitze 404 auf, wobei der Durchmesser geringfügig größer als
der Durchmesser der Nähfadenankerbohrung 338,
jedoch geringfügig
kleiner als der Durchmesser der Nähfadenanker-Gegenbohrung 340 aus
Gründen
ist, welche nachfolgend diskutiert werden. Die Gesamtlänge des
Gewindeabschnitts 428 der Schaftspitze ist bemessen, um
ungefähr
dieselbe wie der Abstand zwischen der Nähfadenankerschulter 342 und
der Basis des Sacklochs 334 zu sein. Eine sich in Umfangsrichtung
erstreckende Oberflächenrille 434 ist
in einem proximalen Ende 426 der Schaftspitze 404 unmittelbar
distal zu der proximalen Endoberfläche 436 ausgebildet.
Ein Flansch 438 ist in einer zwischenliegenden Schaftspitze 404 angeordnet.
Der Flansch 438 stellt eine distal gerichtete Schulter 440 und
eine proximal gerichtete Schulter 442 zur Verfügung.
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Die
Schaftspitze 404 kann aus einem beliebigen geeigneten biokompatiblen
Material ausgebildet sein. Beispielhaft ist in einer bevorzugten
Ausführungsform
der Erfindung die Schaftspitze 404 aus 17-4 PH rostfreiem
Stahl ausgebildet.
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Die
Nase 406 ist in größerem Detail
in 47–50 gezeigt. Die Nase 406 umfaßt einen
allgemein kegelstumpfförmigen
Körper 444,
welcher in einer distalen Endoberfläche 446 und einer
proximalen Endoberfläche 448 endet.
Ein axiales Loch 450 mündet
an und erstreckt sich zwischen einer distalen Endoberfläche 446 und
einer proximalen Endoberfläche 448.
Ein Paar von Stehern bzw. Pfeilern 452 erstreckt sich proximal
aus der proximalen Endoberfläche 448 der
Nase. Ein Paar von voneinander diametral gegenüberliegenden Oberflächenrillen
bzw. -nuten 454 erstreckt sich zwischen der distalen Endoberfläche 446 und
der proximalen Endoberfläche 448 in der
in den Zeichnungen gezeigten Weise.
-
Die
Abdeckung 408 wird verwendet, um den Nähfaden 500 am Installationswerkzeug 400 zurückzuhalten,
bis der Nähfaden
an der chirurgischen Stelle bzw. Operationsstelle verwendet werden
soll. Die Abdeckung 408 ist in größerem Detail in 51–53 gezeigt.
Sie umfaßt
einen relativ flexiblen Körper, welcher
in einer distalen Endoberfläche 456 und
einer proximalen Endoberfläche 458 endet.
Der Körper der
Ab deckung weist eine im allgemeinen vierseitige Konfiguration auf,
beinhaltend ein Paar von diametral gegenüberliegenden Seiten 460,
welche Rippenabschnitte ausbilden, und ein Paar von diametral gegenüberliegenden
Seiten 462. Eine elliptisch geformte interne bzw. innere Öffnung 464 mündet an
und erstreckt sich zwischen der distalen Endoberfläche 456 und
der proximalen Endoberfläche 458.
Die interne Öffnung 464 ist
so angeordnet, daß ihre
Längsachse mit
den Seiten 460 der Abdeckung ausgerichtet sind bzw. fluchten,
während
ihre kurze Achse mit den Abdeckungsseiten 462 ausgerichtet
ist. Die interne Öffnung 464 ist
so bemessen, daß der
Hauptschaft 402 des Installationswerkzeugs in der internen Öffnung 464 aufgenommen
werden kann, wobei der Hauptschaft 402 eine genaue Gleitpassung über die
kurze Achse der inneren Öffnung
herstellt, wie dies nachfolgend in größerem Detail diskutiert werden
wird.
-
Jede
der Abdeckungsseiten 462 beinhaltet einen sich in Längsrichtung
erstreckenden Kanal 466. Jeder der Kanäle 466 steht in Verbindung
mit der Region außerhalb
der Abdeckung über
einen entsprechenden, sich in Längsrichtung
erstreckenden Schlitz 468. Die Kanäle 466 sind vorzugsweise
so bemessen, um einen Durchmesser ungefähr gleich dem Durchmesser des
Nähfadens 500 aufzuweisen, während die
Schlitze 468 bemessen sind, um eine Breite etwas geringer
als den Durchmesser des Nähfadens 500 aufzuweisen.
Jede der Abdeckungsseiten 462 ist vertieft oder ausgeschnitten
(wie bei 470) für
eine kurze Länge
nahe dem proximalen Ende der Abdeckung, um den vollständigen Durchmesser
von jedem der Kanäle 466 zu
der Region bzw. dem Bereich außerhalb
der Abdeckung zu öffnen.
-
Die
Abdeckung 408 kann aus jedem geeigneten Material ausgebildet
sein, beispielsweise kann sie aus einem weichen nachgiebigen Polymer,
wie beispielsweise Nylon oder Polypropylen ausgebildet sein.
-
Es
soll erkannt werden, daß aufgrund
der vorangehenden Konstruktion (i) durch ein Drücken auf die gegenüberliegenden
Rippenabschnitte der Abdeckung (d. h. Seiten 460), die
Schlitze 468 veranlaßt werden
können
sich aufzuweiten, um zu erlauben, daß der Nähfaden 500 in den
Kanälen 466 ein- bzw. niedergelegt
wird, und (ii) durch ein Nachlassen des Drucks auf die gegenüberliegenden
Seiten 460 der Abdeckung die Schlitze 468 veranlaßt werden
können,
zu ihrer normalen geringeren Breite zurückzukehren, um den Nähfaden 500 in
den Kanälen 466 zurückzuhalten.
Es sollte auch geschätzt
bzw. erkannt werden, daß,
insofern die Abdeckung 408 aus einem relativ flexiblen
Material ausgebildet ist, jeder Nähfaden 500, welcher
in den Kanälen 466 angeordnet
ist, frei aus den Kanälen
mit einer entsprechenden Entnahmekraft gezogen werden kann, wodurch der
Nähfaden
von dem Installationswerkzeug befreit werden kann. Insbesondere
kann der Nähfaden 500 von
dem Installationswerkzeug 400 durch ein Ziehen des Nähfadens
in einer axialen Richtung relativ zu dem Installationswerkzeug befreit
werden, wodurch der Nähfaden
aus den Enden der Kanäle 466 gezogen
werden wird; oder der Nähfaden 500 kann
aus dem Installationswerkzeug 400 durch ein Ziehen des Nähfadens
unter einem Winkel an dem Installationswerkzeug befreit bzw. freigelegt
werden, wodurch der Nähfaden
aus den Kanälen 466 über eine
Deformation bzw. Verformung der Schlitze 468 herausgeschält werden
wird.
-
Indem
als nächstes 35, 43 und 54–57 betrachtet werden, ist
ein Handgriff 410 vorzugsweise aus zwei Hälften 410A und 410B ausgebildet,
welche aneinander festgelegt sind, um den vollständigen Handgriff 410 auszubilden.
Der Handgriff 410 umfaßt eine
konturierte bzw. geformte Vertiefung 472 (welche wiederum
aus konturierten Halb-Vertiefungen 472A und 472B ausgebildet
ist), welche so konfiguriert ist, um eine enge Passung um das entsprechend konturierte
proximate Ende des Hauptschafts 402 herzustellen, wodurch
der Handgriff 410 sicher an dem Hauptschaft 402 montiert
bzw. angeordnet und derart verwendet werden kann, um das Installationswerkzeug 400 zu
manipulieren bzw. handzuhaben. Die äußere Konfiguration des Handgriffs 410 beinhaltet
einen ersten Vorsprung 474, einen zweiten Vorsprung 476 und
einen dritten Vorsprung 478. Der erste Vorsprung bzw. die
erste Erhebung 474 ist mit dem Hauptschaft 402 des
Installationswerkzeugs entlang einer Achse 480 ausgerichtet
(35). Der zweite und
dritte Vorsprung 476 und 478 sind miteinander entlang
einer anderen Achse 482 ausgerichtet. Die Achse 482 ist
unter einem geneigten Winkel relativ zur Achse 480 eingestellt.
Vorzugsweise ist die Achse 482 unter einem Winkel von etwa
70° (gemessen entlang
des Bogens 484 in 35)
eingestellt, obwohl Winkel von etwa 45° bis etwa 85° auch geeignet bzw. angemessen
sind. Derart bilden der erste, zweite und dritte Vorsprung 474, 476 und 478 eine
geneigte "T"-Konfiguration. Der
zweite und dritte Vorsprung 476 und 478 sind so
bemessen, daß sie
gemeinsam einen natürlichen
Handgriff für
einen Benutzer beispielsweise so ausbilden, daß der Daumen und Zeigefinger
des Benutzers bequem den zweiten Vorsprung 476 ergreifen
können,
während
die verbleibenden Fingern des Benutzers den dritten Vorsprung 478 ergreifen.
Als ein Resultat der vorangehenden Konstruktion wird der Benutzer
fähig sein, komfortabel
bzw. bequem den Handgriff 410 des Installationswerkzeugs
zu ergreifen und mit der Handfläche,
welche die proximale Oberfläche 486 des Handgriffs
ergreift, danach das Installationswerkzeug distal entlang der Achse 480 zu
drücken
bzw. zu beaufschlagen, wie dies nachfolgend diskutiert werden wird.
-
Von
der Nähfadenankeranordnung 200 ist beabsichtigt,
daß sie
wie folgt zusammengebaut wird. Zuerst wird das Installationswerkzeug 400 zusammengebaut,
dann wird der Nähfadenanker 300 an
dem zusammengebauten Installationswerkzeug festgelegt und schließlich wird
der Nähfaden 500 an dem
Nähfadenanker 300 und
dem Installationswerkzeug 400 festgelegt.
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Vom
Installationswerkzeug 400 ist beabsichtigt, daß es wie
folgt zusammengebaut wird.
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Zuerst
werden der Hauptschaft 402, die Schaftspitze 404 und
die Nase 406 in eine Unteranordnung bzw. Untereinheit zusammengebaut,
wie dies in 58 gezeigt
wird. Dies wird durch ein Montieren der Nase 406 an der
Schaftspitze 404 durch ein Einsetzen des proximalen Endes
der Schaftspitze durch das axiale Loch 450 der Nase, bis
die proximal gerichtete Schulter 442 der Schaftspitze die
distale Endoberfläche 446 der
Nase ergreift, und dann durch ein Montieren bzw. Anordnen der Schaftspitze 404 an dem
Hauptschaft 402 durch ein Einsetzen des proximalen Endes
der Schaftspitze in das Sackloch 420 des Hauptschafts durchgeführt, bis
die distale Endoberfläche 414 des
Hauptschafts die proximale Endoberfläche 448 der Nase ergreift
bzw. in Eingriff damit gelangt. Das proximale Ende der Schaftspitze 404 wird
in dem Hauptschaft durch ein Crimpen oder durch andere, im Stand
der Technik gut bekannte Mittel befestigt. Als ein Resultat der
vorangehenden Konstruktion wird die Nase 406 wirksam zwischen der
proximal gerichteten Schulter 442 der Schaftspitze und
der distalen Endoberfläche 414 des
Hauptschafts gefangen bzw. gehalten.
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Als
nächstes
wird die Abdeckung 408 auf die oben erwähnte Unteranordnung geladen.
Dies wird zuerst durch ein Ausrichten der Hauptwelle 402 mit der
internen Öffnung 464 der
Abdeckung durchgeführt,
wobei die zwei Steher 452 der Nase mit der Längsachse
der elliptisch geformten Öffnung 464 ausgerichtet
sind. Dann wird das proximale Ende der Hauptwelle 402 durch
die interne Öffnung 464 der Abdeckung
hindurchgeführt,
bis die zwei Steher 452 der Nase in die interne Öffnung 464 der
Abdeckung eintreten und die distale Endoberfläche 456 der Abdeckung
fest gegen die proximale Endoberfläche 448 der Nase sitzt.
An diesem Punkt wird jede der zwei Oberflächenrillen 454 der
Nase 406 mit einem der Kanäle 466 der Abdeckung 408 ausgerichtet
sein bzw. fluchten, wobei die Hauptwelle 402 eine genaue Gleitpassung über die
kurze Achse der internen Achse 464 der Abdeckung durchführt bzw.
herstellt.
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Als
nächstes
wird der Handgriff 410 an dem proximalen Ende der Hauptwelle 402 festgelegt.
Dies wird durchgeführt,
indem das proximale Ende der Hauptwelle 402 entweder in
die Halbvertiefung 472A der Handgriffhälfte 410A oder die
Halbvertiefung 472B der Handgriffhälfte 410B eingepaßt wird
und dann die entsprechende komplementäre zweite Handgriffhälfte (d.
h. entweder die Handgriffhälfte 410B bzw.
die Handgriffhälfte 410A)
an ihrem Platz angeordnet wird und schließlich die zwei Handgriffhälften aneinander
auf im Stand der Technik gut bekannte Weisen (beispielsweise durch
ein Ultra schallverschweißen)
festgelegt werden, wodurch sie sicher an dem proximalen Ende des
Hauptschafts 402 festgelegt sein werden. Es wird erkannt
bzw. geschätzt werden,
daß, wenn
der Handgriff 410 so an dem Hauptschaft 402 montiert
bzw. angeordnet wird, das distale Ende des ersten Vorsprungs 474 des
Handgriffs im wesentlichen mit der proximalen Endoberfläche 458 der
Abdeckung in Eingriff gelangen wird. Es wird auch geschätzt werden,
daß der
Handgriff 410 an dem Hauptschaft 402 so montiert
wird, daß die Ebene,
welche sich zwischen den zwei Handgriffhälften 410A und 410B erstreckt,
mit der Hauptachse der internen Öffnung 464 der
Abdeckung ausgerichtet sein wird bzw. fluchten wird, wobei einer
der Kanäle 466 der
Abdeckung mit jeder Handgriffhälfte
ausgerichtet ist, und wobei der eine der vertieften oder ausgenommenen
Querschnitte bzw. Sektionen 470 der Abdeckung mit jeder
Handgriffhälfte
ausgerichtet sind und benachbart zu dieser liegt.
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Es
wird geschätzt
bzw. erkannt werden, daß, insofern
der Hauptschaft 402 und die Schaftspitze 404 aus
zwei getrennten Elementen ausgebildet sind, welche sicher aneinander
festgelegt sind, jedes Element für
seine eigenen speziellen Erfordernisse ausgebildet sein kann. Insbesondere
kann der Hauptschaft 402 ausgebildet sein, um die gewünschte Festigkeit
bzw. Starrheit zur Verfügung
zu stellen, während
die Schaftspitze 404 ausgebildet bzw. konstruiert sein
kann, um die gewünschte
Flexibilität
zur Verfügung
zu stellen; dennoch sind die zwei Elemente sicher aneinander festgelegt,
um gemeinsam als die gewünschte
Einheit zu wirken.
-
Der
Nähfadenanker 300 wird
an dem zusammengebauten Installationswerkzeug 400 wie folgt festgelegt.
Zuerst werden der Nähfadenanker 300 und
das Installationswerkzeug 400 so orientiert, daß das distale
Ende der Schaftspitze 404 mit dem Sackloch 334 des
Nähfadenankers
ausgerichtet ist. Dann werden der Nähfadenanker 300 und
das Installationswerkzeug 400 zueinander gebracht, wie
sie gleichzeitig relativ zueinander verschwenkt bzw. gedreht werden,
wodurch der Nähfadenanker
an dem distalen Ende der Schaftspitze 404 des Installationswerkzeugs
montiert bzw. angeordnet wird, wobei der mit einem Gewinde versehene
Abschnitt 428 der Schaftspitze 404 durch eine
Gewindeverschraubung in der Bohrung 338 des Nähfadenankers
montiert bzw. angeordnet wird und wobei der unmittelbar proximale
Abschnitt 432 der Schaftspitze in der Gegenbohrung 340 des
Nähfadenankers
aufgenommen wird. Es ist zu schätzen
bzw. anzuerkennen, daß aufgrund
der relativen Bemassung des Sacklochs 334 des Nähfadenankers
(siehe 59) und dem distalen
Ende 424 der Schaftspitze, der Gewindeabschnitt 428 der
Schaftspitze einen Gewindeeingriff mit dem Nähfadenanker innerhalb der Bohrung 338 herstellen wird,
wobei jedoch der unmittelbar proximale Abschnitt 432 der
Schaftspitze nicht an dem Nähfadenanker
innerhalb der Gegenbohrung 340 gesichert werden wird.
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Der
Nähfadenanker 300 und
das Installationswerkzeug 400 sind so angeordnet, um eine
bestimmte Orientierung relativ zueinander aufzuweisen, d. h. derart,
daß sich
die zwei Seitenoberflächen 320 des
Nähfadenankers
parallel zu der Ebene erstrecken, welche sich zwischen den zwei
Handgriffhälften 410A und 410B erstreckt,
wobei die Anschlagoberfläche 312 des
Nähfadenankers
mit dem zweiten Vorsprung 476 des Handgriffs ausgerichtet ist
und die Pflugoberfläche 316 des
Nähfadenankers mit
dem dritten Vorsprung 478 des Handgriffs ausgerichtet ist
(siehe 35, 36 und 60). Es sollte erkannt werden, daß aufgrund
der vorangehenden Anordnung der Verwender immer die Orientierung
des Nähfadenankers 300 durch
eine einfache Kenntnis der Orientierung des Installationswerkzeugs-Handgriffs 410 gehalten
wird. Dies kann ein wesentliches Merkmal in gewissen Arten einer
Chirurgie sein, wo der Nähfadenanker
mit einer bestimmten Orientierung einzusetzen ist und die Sicht
des Benutzers auf den Nähfadenanker
beschränkt
sein kann.
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Als
nächstes
wird der Nähfaden 500 an
den Nähfadenanker 300 und
dem Installationswerkzeug 400 festgelegt. Dies wird durch
ein Hindurchführen des
Nähfadens 500 durch
das Durchtrittsloch 330 des Nähfadenankers und dann ein Positionieren
des Nähfadens
innerhalb der sich in Längsrichtung
erstreckenden Kanäle 466 der
Abdeckung durchgeführt.
In diesem Hinblick wird geschätzt
werden, daß der
Nähfaden 500 leicht
in den Kanälen 466 zuerst durch
ein Pressen bzw. Drücken
auf die gegenüberliegenden
Seitenoberflächen 460 der
Abdeckung, um die Schlitze 468 zu öffnen, dann ein Ein- bzw. Niederlegen
des Nähfadens 500 in
die geöffneten
Kanäle 466 und
dann ein Freigeben der gegenüberliegenden Seitenoberflächen 460 der
Abdeckung positioniert werden kann, um lösbar den Nähfaden innerhalb der Kanäle 466 zu
fangen bzw. aufzunehmen. Die proximalen Enden des Nähfadens 500 sind
so angeordnet, daß sie
die Abdeckung benachbart zu vertieften oder ausgenommenen Abschnitten 470 verlassen, wodurch
sie frei benachbart zu dem Handgriff 410 aufruhen (siehe 36, 53 und 61).
-
Die
Nähfadenankeranordnung 200 soll
auf die folgende Weise verwendet werden.
-
Zuerst
wird die Nähfadenankeranordnung 200 durch
den Benutzer aufgenommen, sodaß der Daumen
und Zeigefinger des Be nutzers den zweiten Vorsprung 476 des
Handgriffs ergreift und die verbleibenden Finger des Benutzers den
dritten Vorsprung 478 des Handgriffs ergreifen, und so,
daß die
proximale Oberfläche 486 des
Handgriffs gegen den Ballen der Hand des Benutzers aufliegt (siehe 62). Es soll geschätzt werden,
daß, wenn
die Nähfadenankeranordnung
in dieser Weise gehalten wird, die Vorrichtung für ein treibendes Einsetzen
des Nähfadenankers
in ein Bohrloch, welches in einem Knochen ausgebildet ist, bereit
sein wird. Darüber
hinaus wird aufgrund der Tatsache, daß der Nähfadenanker an dem Installationswerkzeug
mit einer vorbestimmten Orientierung montiert ist, der Benutzer
immer die relative Positionierung der Anschlagoberfläche 312 des
Nähfadenankers,
seiner Pflugoberfläche 316 und
seiner scharfen, wohl definierten schneidenden bzw. Schneidkante 322 kennen,
selbst wenn der Nähfadenanker
selbst nicht direkt für
den Benutzer bzw. Verwender sichtbar ist.
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Als
nächstes
verwendet der Benutzer das Installationswerkzeug 400, um
den Nähfadenanker 300 in
ein Bohrloch einzutreiben. Dies wird durch ein Ausrichten des Nähfadenankers 300 mit
einem Bohrloch 600, welches in einem Knochen 601 ausgebildet ist
(63), und dann ein Drücken des
Nähfadenankers
in das Bohrloch durchgeführt.
Wenn dies auftritt, wird die Pflugoberfläche 316 des Nähfadenankers zuerst
dazu tendieren, den Rand 603 des Bohrlochs 600 zu
ergreifen bzw. in Eingriff damit zu gelangen, wodurch bewirkt wird,
daß sich
das distale Ende der Schaftspitze 404 biegt, wenn bzw.
da der Nähfadenanker
verschwenkt, um in das Bohrloch einzutreten. Darüber hinaus bewirkt ein nach
unten gerichteter Druck auf den Handgriff 410 des Installationswerkzeugs,
daß sich
das distale Ende der Schaftspitze noch weiter biegt, wenn die Pflugoberfläche 316 des
Nähfadenankers
in Eingriff gelangt, und reitet bzw. gleitet dann entlang der Wand 602 des
Bohrlochs, wobei die Nockenoberfläche 326 des Nähfadenankers
geringfügig
beabstandet von, oder unbedeutend in Kontakt mit der gegenüberliegenden Wand 606 des
Bohrlochs ist (siehe 64).
Signifikant wird ein derartiges Biegen des distalen Endes der Schaftspitze 404 nicht
signifikant die Festlegung des Nähfadenankers 300 an
dem Installationswerkzeug 400 unterminieren bzw. nachteilig
beeinflussen, da nur der am weitesten distal gelegene Abschnitt der
Schaftspitze (d. h. der mit einem Gewinde versehene Abschnitt 428)
tatsächlich
an dem Nähfadenanker
gesichert ist, wobei der unmittelbar proximale Abschnitt 432 der
Schaftspitze frei für
ein geringfügiges Biegen
innerhalb der Gegenbohrung 340 des Nähfadenankers ohne Beschädigen des
Nähfadenankers ist.
Dies ist selbst zutreffend, wo der Nähfadenanker 300 aus
einem nicht-metallischen Material, beispielsweise einem Kunststoff
oder einem absorbierbaren Material hergestellt bzw. ausgebildet
sein kann.
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Der
Benutzer drückt
den Nähfadenanker 300 nach
unten in das Bohrloch 600, bis die gewünschte Tiefe erreicht wird.
Ein derartiger, nach unten gerichteter Druck hält die Pflugoberfläche 316 des
Nähfadenankers
in Eingriff mit der Wand 602 des Bohrlochs. Vorzugsweise
ist das Installationswerkzeug 400 so bemessen, daß eine Nase 406 die
obere Oberfläche 604 des
Knochens 601 ergreift, wenn die gewünschte Tiefe erreicht ist.
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Als
nächstes
entnimmt der Benutzer das Installationswerkzeug 400 aus
dem Bohrloch 600. Ein nach unten gerichteter Druck auf
das Installationswerkzeug 400 wird freigegeben (um durch
einen entgegengesetzten, nach oben gerichteten Druck während der
Entnahme des Werkzeugs ersetzt zu wer den), die gebogene Schaftspitze 404 versucht
sich geradezurichten, wodurch bewirkt wird, daß die scharfe, gut definierte
schneidende bzw. beißende Kante 322 des
Nähfadenankers
in die Wand 602 preßt
bzw. drückt,
und bewirkt wird, daß der
Nähfaden
geringfügig
in dem Bohrloch verschwenkt, so daß die Nockenoberfläche 326 des
Nähfadenankers sicher
die Wand 606 des Bohrlochs ergreift bzw. in Eingriff damit
gelangt. Wenn bzw. da der Benutzer das Installationswerkzeug 400 aus
dem Bohrloch 600 zurückzieht,
bewirkt eine Rückwärtsbewegung des
Installationswerkzeugs 400, daß zunehmend mehr distale Abschnitte
der Nockenoberfläche 326 des
Nähfadenankers
in Eingriff mit der Wand 606 des Bohrlochs gelangen. Da
die Nockenoberfläche 326 angeordnet
ist, um mit dem Nähfadenanker
seitlich zusammenzuwirken, bewirkt ein derartiger Eingriff der Nockenoberfläche 326 mit
der Knochenwand 606, daß die scharfe, gut definierte
schneidende bzw. beißende
Kante 322 zunehmend weiter und weiter in die Wand 602 des
Bohrlochs getrieben wird, bis die Anschlagoberfläche 312 des Nähfadenankers
gegen die Wand 606 anliegt (65).
Wenn bzw. da das Installationswerkzeug 400 weiter nach
rückwärts gezogen
wird, bricht das Installationswerkzeug schließlich frei von dem aufgenommenen
bzw. angeordneten Nähfadenanker.
Das Installationswerkzeug wird dann von der Operationsstelle zurückgezogen.
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Es
sollte geschätzt
bzw. erkannt werden, daß das
Vorhandensein der Nockenoberfläche 326 signifikant
bzw. beträchtlich
die Fähigkeit
des Nähfadenankers 300 erhöht, in den
Knochen 601 eingesetzt zu werden, da die Nockenoberfläche eine
Kraft auf die Rand- bzw. Kantenoberfläche 322 des Nähfadenankers
zur Verfügung
stellt, welche ungefähr
normal auf die Bohrlochwand 602 ist. Diese Kraft treibt die
Kantenoberfläche 322 des
Nähfadenankers
in die Wand 602, wodurch sicher gestellt wird, daß der Nähfadenanker
zuverlässig
gesetzt bzw. festgelegt ist. Dies ist selbst richtig, wo der Knochen 601 relativ
hart ist (beispielsweise kortikaler Knochen) und der Nähfadenanker
aus einem nicht-metallischen Material, beispielsweise einem Kunststoff
oder einem bioabsorbierbaren Material hergestellt ist.
-
Durch
ein Ändern
der Geometrie der Nockenoberfläche 326 können die
Einstellcharakteristika bzw. -merkmale des Nähfadenankers 300 eingestellt
werden.
-
Es
sollte auch geschätzt
bzw. erkannt werden, daß die
Natur der Festlegung des Nähfadenankers 300 an
dem Installationswerkzeug 400 wichtig bzw. wesentlich ist.
Insbesondere muß der
Nähfadenanker
an dem Installationswerkzeug sicher genug festgelegt werden, um
zu bewirken, daß sich
der Nähfadenanker
in dem oben erwähnten
Nockenvorgang dreht bzw. verschwenkt, jedoch zu der geeigneten Zeit
freigibt, um den Nähfadenanker
in dem Knochen zu hinterlassen, wenn das Installationswerkzeug entnommen
bzw. entfernt wird. Es ist daher wünschenswert, daß die Verbindung
zwischen dem Nähfadenanker 300 und
dem Installationswerkzeug 400 zum Zeitpunkt der Herstellung
gut definiert ist und bis zu der Zeit intakt bleibt, zu welcher
das Installationswerkzeug von dem Anker frei wird bzw. abbricht.
Insbesondere ist es wichtig, daß diese
Verbindung nicht unterminiert bzw. beeinträchtigt wird, während sich
das distale Ende des Installationswerkzeugs in dem Bohrloch biegt.
Es wurde gefunden, daß eine
derartige zuverlässige
Verbindung durch ein Versehen des distalen Endes der Schaftspitze
mit einem mit einem Gewinde versehenen Abschnitt 428 und
einem unmittelbar proximalen sanften bzw. glatten Abschnitt 432 und
durch ein Versehen des Nähfadenankers 300 mit
einer Bohrung 338 und einer Ge genbohrung 340 aufgebaut
werden kann, wo der Gewindeabschnitt 428 der Schaftspitze
einen Gewindeeingriff mit dem Nähfadenanker
innerhalb der Bohrung 338 herstellt, jedoch der unmittelbar
proximale Abschnitt 432 der Schaftspitze nicht an dem Nähfadenanker
innerhalb der Gegenbohrung 340 gesichert ist. Dies erlaubt,
daß das
notwendige Biegen der Schaftspitze ohne ein Unterminieren bzw. Beeinträchtigen
bzw. Verschlechtern der Verbindung zwischen dem Installationswerkzeug
und dem Nähfadenanker
auftritt, selbst wo der Nähfadenanker
aus einem nicht-metallischen Material, beispielsweise einem Kunststoff
oder einem absorbierbaren Material gebildet ist.
-
Es
sollte geschätzt
werden, daß,
wenn bzw. da sich das Installationswerkzeug 400 von dem
eingesetzten Anker 300 trennt, der Nähfaden 500 gleichzeitig
entlang der inneren Oberflächen
der Kanäle 466 der
Abdeckung gleiten kann, um zu erlauben, daß sich die zwei Glieder trennen.
In Abhängigkeit
von der Länge
des Nähfadens 500 und
dem Ausmaß einer
auferlegten Trennung kann der Nähfaden 500 vollständig oder
nicht vollständig
aus dem Installationswerkzeug 400 während des Setzens bzw. Einsatzes
des Ankers entfernt werden. In dem Ausmaß, in welchem ein Anteil des
Nähfadens 500 an
dem Installationswerkzeug 400 festgelegt verbleibt, nachdem
das Installationswerkzeug entnommen wurde, kann das Installationswerkzeug
auf einem Operationstuch benachbart zu Operationsstelle angeordnet werden,
bis der Nähfaden 500 vollständig von
dem Installationswerkzeug zu entfernen ist. An diesem Punkt kann
der verbleibende Nähfaden
frei von dem Installationswerkzeug gezogen werden.
-
Für viele
Vorgänge
kann ein Zurückhalten
eines Abschnitts des Nähfadens 500 im
Installationswerkzeug 400, bis er ge braucht wird, für eine effektive
Nähfadenhandhabung
hilfreich sein. Beispielsweise können,
wo ein Arthrosekopievorgang mehr als einen Nähfadenanker bedingt bzw. involviert,
die paarweisen Nähfadenenden
von einigen Nähfadenankern
aus einer einzigen Kanülenöffnung austreten. Beispielsweise
kann ein arthroskopischer Bankhart-Vorgang bedingen, daß vier oder
sogar sechs Nähfadenlängen aus
einer einzigen Kanülenöffnung austreten.
In einer derartigen Situation kann ein Zurückbehalten bzw. Beibehalten
von Nähfadenlängen in
dem Installationswerkzeug die Nähfadenlängen leichter
für den
Chirurgen identifizierbar halten bzw. aufrechterhalten.
-
Zusätzlich und/oder
alternativ kann, um das Nähfadenmanagement
bzw. die Nähfadenhandhabbarkeit
zu verbessern, es gewünscht
sein, verschiedene Nähfadenlängen zu
markieren. Beispielsweise könnte
jede Nähfadenlänge unterschiedlich
farbcodiert oder unterschiedlich muster-codiert sein. US-Patent Nr. 3,949,755,
erteilt am 13. April 1976 an Vauquois, lehrt das Vorsehen von kontrastierenden Schattierungen
bzw. Tönungen
an dem Nähfaden, wobei
dieses Patent hiermit als Bezugnahme aufgenommen ist.
-
Es
ist auch möglich,
den Nähfadenanker 300,
wie oben beschrieben, zu modifizieren.
-
Beispielsweise
ist in dem Nähfadenanker 300,
welcher oben beschrieben ist, das Durchtrittsloch 330 des
Nähfadenankers
vorzugsweise so bemessen, um gleitbar einen einzelnen Strang eines Nähfadens
aufzunehmen. Falls gewünscht,
könnte jedoch
das Durchtrittsloch 330 des Nähfadenankers so bemessen ist,
um gleitbar mehrfache Stränge
eines Nähfadens
gleichzeitig aufzunehmen. Selbstverständlich sollten, wenn eine derartige
Konstruktion verwendet werden soll, die Ka näle 466 der Abdeckung
entsprechend vergrößert werden,
um die zusätzlichen
vorgesehenen Nähfadenlängen aufzunehmen,
oder eine andere Vorkehrung sollte getroffen werden, um die zusätzlichen
Nähfadenenden
handzuhaben, welche bei einer derartigen Konstruktion vorhanden
sind.
-
Darüber hinaus
wird bei dem oben beschriebenen Nähfadenanker 300 das
Durchtrittsloch 330 des Nähfadenankers so ausgebildet,
um eine im wesentlichen runde Konfiguration aufzuweisen. Es kann jedoch
das Durchtrittsloch des Nähfadenankers
auch mit einer elliptischen Konfiguration ausgebildet sein, wie
beispielsweise das Durchtrittsloch 330A, welches in dem
Nähfadenanker 300A vorgesehen
ist, welcher in 66–68 gezeigt ist. Durch ein
Ausbilden des Durchtrittslochs des Nähfadenankers mit einer elliptischen
Konfiguration, können
Beanspruchungen von dem Nähfaden
auf bestimmte Abschnitte bzw. Bereiche des Nähfadenankers gerichtet werden.
Insbesondere können
diese Nähfadenbeanspruchungen
auf robustere bzw. festere Abschnitte des Nähfadenankers gerichtet werden,
wodurch ermöglicht
wird, daß der
Nähfadenanker
größere Lasten
trägt.
Dieses Merkmal kann insbesondere nützlich sein, wo der Nähfadenanker
aus einem nicht-metallischen Material, beispielsweise einem Kunststoff oder
einem bioabsorbierbaren Material ausgebildet ist. Zusätzlich kann
durch ein Ausbilden des Durchtrittslochs des Nähfadenankers mit einer elliptischen Konfiguration
ein nachfolgendes proximales Ziehen des Nähfadens auch helfen, den Nähfadenanker
mit einer gewünschten
Orientierung innerhalb des Knochens einzustellen bzw. festzulegen.
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Weiters
ist bei dem oben beschriebenen Nähfadenanker 300 der
Nähfadenanker
so konfiguriert, um im wesentlichen planare Seitenoberflächen 320 aufzuweisen.
Als ein Resultat muß der
Anker dünn
genug ausgebildet sein, so daß die
Nähfadenlängen, welche
aus dem Anker austreten, entlang des Nähfadenankers innerhalb des
Bohrlochs passieren bzw. durchtreten können (siehe 69). Dies ist insbesondere richtig, wo
es gewünscht
ist, daß der Nähfaden 500 relativ
zu dem Nähfadenanker 300 gleitet,
wenn der Nähfadenanker
in ein Knochenloch eingesetzt wird. In vielen Situationen kann es
jedoch vorteilhaft sein, den Nähfadenanker
mit der Dicke der dickest möglichen
Konfiguration auszubilden, wobei die Seiten des Nähfadenankers
eine abgerundete äußere Oberfläche aufweisen,
beispielsweise derart, wie die Seitenoberfläche 320B, welche für den Nähfadenanker 300B vorgesehen
bzw. zur Verfügung gestellt
sind, welcher in 70 und 71 gezeigt ist. In dieser
Situation muß ein
Durchtrittsweg 344 vorgesehen bzw. zur Verfügung gestellt
sein, um zu erlauben, daß der
Nähfaden 500 von
dem Durchtrittsloch 330 des Nähfadenankers zu der Außenseite
des Knochens hindurchtritt. In diesem Hinblick sollte auch geschätzt bzw.
erkannt werden, daß,
insofern sich der Nähfadenanker
innerhalb des Knochens drehen muß, die Durchtrittswege 344 mit
einer Konfiguration ausgebildet sein sollten, welche sich zu dem
proximalen Ende des Ankers in der Weise erweitert, wie dies schematisch
in 70 illustriert ist.
Eine derartige Konstruktion erlaubt, daß die notwendige Ankerrotation
auftritt, ohne zu bewirken, daß der
Nähfaden in
einen abrasiven Eingriff mit den Seitenwänden des Bohrlochs gelangt.
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Es
ist auch möglich,
das Durchtrittsloch 330 des Nähfadenankers wegzulassen und
den Nähfaden
direkt an dem Anker festzulegen. Derart ist beispielsweise ein Nähfadenanker 300C in 72 gezeigt, welcher nicht
zu der Erfindung gehört,
wo der Nähfaden 500 direkt
in die Seite 320C des Kör pers des
Ankers geformt oder verschmolzen ist. Alternativ und nunmehr 73 betrachtend, könnte der
Nähfaden 500 in
die proximate Endoberfläche 324D eines Nähfadenankers 300D eintreten,
welcher nicht zu der Erfindung gehört, und dann intern mit dem
Inneren des Nähfadenankers
verschmolzen bzw. verschweißt
werden. Dies könnte
mit einem einzelnen Nähfadenstrang
oder mit einem Paar von unabhängigen
Nähfadensträngen oder
mit einem schlaufenförmigen
Nähfadenstrang
durchgeführt
werden, wo die Schlaufe im Inneren des Körpers verschmolzen ist.
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Es
ist auch möglich,
einen Nähfaden
an dem Nähfadenanker
durch ein Ausbilden eines Längslochs
durch den Nähfadenanker,
ein Hindurchführen des
Nähfadens
durch dieses Längsloch
und dann ein Verknoten des Nähfadens
an dem distalen Ende des Nähfadenankers
festzulegen, um zu verhindern, daß der Nähfaden proximal durch den Nähfadenanker entfernt
wird.
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Alternativ
könnte
eine Vergrößerung einer gewissen
Art an dem distalen Ende des Nähfadens positioniert
werden, um eine Nähfadenentnahme
zu verhindern. Derart ist beispielsweise ein Nähfadenanker 300E in 74 gezeigt, wobei ein Nähfaden 500 durch
ein Paar von Längslöchern 346 hindurchtritt,
welche an einer proximalen Endoberfläche 324D öffnen bzw.
münden,
und dann an einem Knoten 502 nahe dem distalen Ende des
Ankers verknotet werden. Falls gewünscht, könnte eine Vertiefung oder ein
Ausschnitt 348 nahe dem distalen Ende des Angriffs vorgesehen
sein, um den Knoten 502 aufzunehmen. Alternativ kann ein
einzelner Nähfadenstrang 500 verwendet
werden, wobei der Nähfadenstrang
nach unten durch ein Längsloch 346 und
zurück
zu dem anderen Längsloch
hin durchtritt, wodurch die Verwendung des Knotens 502 eliminiert werden
könnte.
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Derart
wurde die Erfindung unter Bezugnahme auf die beigeschlossenen Zeichnungen
beschrieben. Es ist leicht verständlich
durch einen Fachmann, daß Änderungen
an den hierin beschriebenen Ausführungsformen
innerhalb des Rahmens bzw. Umfangs der beigeschlossenen Ansprüche durchgeführt werden
können.