DE69728013T2 - Keilförmiger nähfadenanker - Google Patents

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Anh Thu LE
John Digiovanni
D. Dennis JAMIOLKOWSKI
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Description

  • Technisches Gebiet
  • Das Gebiet, auf welches sich diese Erfindung bezieht, sind chirurgische Geräte bzw. Werkzeuge und spezifischer Nähfadenanker zum Verankern von Nähfadenmaterial an einem Knochen.
  • Stand der Technik
  • Da die Behandlung von Verletzungen an Gelenken und Weichgewebe bzw. Weichteilen in der orthopädischen Medizin fortgeschritten ist, bestand eine Notwendigkeit für medizinische Vorrichtungen, welche verwendet werden können, um Sehnen, Bänder und andere Weichteile an einem Knochen festzulegen. Wenn beispielsweise chirurgisch ein verletztes Gelenk repariert wird, ist es oft bevorzugt, das Gelenk durch ein neuerliches Festlegen der beschädigten Weichteile eher als durch ein Ersetzen derselben mit einem künstlichen Material wiederum festzulegen. Derartige Wiederherstellungen erfordern typischerweise die Festlegung von Weichteilen, wie beispielsweise Bändern und Sehnen an einem Knochen.
  • Ein Anstieg in dem Auftreten von Verletzungen an Gelenken, welche Weichteile involvieren, wurde beobachtet. Dieses verstärkte Auftreten kann wenigstens teilweise auf einen Anstieg in einer Teilnahme durch die Öffentlichkeit bei verschiedenen physischen bzw. körperlichen Aktivitäten, wie beispielsweise Sportarten und anderen erholsamen Tätigkeiten bzw. Aktivitäten begründet sein. Diese Arten von Akti vitäten können die Belastungen und Beanspruchung erhöhen, welche auf Gelenke ausgeübt wird, wobei dies manchmal in Gelenkverletzungen mit einer entsprechenden Beschädigung an zugehörigen Weichteilen resultiert. 1991 gab es beispielsweise etwa 560.000 chirurgische Vorgänge bzw. Operationen, welche in den Vereinigten Staaten durchgeführt wurden, in welchen Weichteile an einem Knochen in verschiedenen Gelenken, beinhaltend die Schulter, Hüfte und Knie, festgelegt wurden.
  • Ein konventioneller orthopädischer Vorgang für ein neuerliches Festlegen von Weichteilen an einem Knochen wird durch ein anfängliches Bohren von Löchern oder Tunnels bzw. Kanälen an vorbestimmten Orten durch einen Knochen in der Nähe eines Gelenks durchgeführt. Dann nähert der Chirurg Weichteile an die Oberfläche des Knochens unter Verwendung von Nähfaden an, welche durch diese Löcher oder Tunnels hindurchgezogen werden. Dieses Verfahren ist, obwohl es effektiv bzw. wirksam ist, ein zeitraubender Vorgang, welcher in der Erzeugung von mehreren Knochentunnel bzw. -kanälen resultiert. Eine bekannte Komplikation beim Bohren von Tunnels durch Knochen liegt darin, daß Nerven und andere Weichteilstrukturen durch den Bohreinsatz bzw. Bohrer oder einen orthopädischen Stift bzw. Zapfen verletzt werden können, sobald er die entfernte bzw. außenliegende Seite des Knochen verläßt bzw. dort austritt. Darüber hinaus ist es anatomisch sehr schwierig, einen Nähfaden/Draht zu erreichen und/oder zu sichern, welcher durch einen Tunnel hindurchgetreten bzw. -geführt ist. Wenn der Nähfaden oder Draht an der entfernten Seite des Knochens gesichert bzw. festgelegt wird, können Nerven und Weichteile erfaßt und beschädigt werden.
  • Um einige der mit der Verwendung der konventionellen Knochentunnelverfahren verbundenen Problem zu überwinden, wurden Nähfadenanker entwickelt und häufig verwendet, um Weichteile an einem Knochen festzulegen. Ein Nähfadenanker ist eine orthopädische medizinische Vorrichtung, welche typischerweise in einen Hohlraum implantiert wird, welcher in einen Knochen gebohrt wird. Obwohl weniger häufig, wurden diese Vorrichtungen auch als Knochenanker bezeichnet. Der Hohlraum wird typischerweise als ein Bohrloch bezeichnet und erstreckt sich normalerweise nicht durch den Knochen. Diese Art eines Bohrlochs wird typischerweise als "Sackloch" bzw. "Grundloch" bezeichnet. Das Bohrloch wird typischerweise durch die äußere Kortexschicht des Knochen und in die innere Spongiosaschicht gebohrt. Der Nähfadenanker kann in dem Bohrloch durch eine Vielzahl von Mechanismen, beinhaltend eine Reibungspassung, Widerhaken bzw. Stachel, welche in die Spongiosaschicht des Knochens eingetrieben werden, etc. in Eingriff gebracht werden. Von Nähfadenankern ist bekannt, daß sie viele Vorteile aufweisen, beinhaltend ein reduziertes Knochentrauma, vereinfachte Anwendungs- bzw. Anbringungsprozeduren und eine verringerte Wahrscheinlichkeit eines Nähfadenfehlers bzw. -versagens aufgrund einer Abrasion an dem Knochen. Nähfadenanker können in den Bankart-Schulterrekonstruktion zum Reparieren des Schultergelenkbands verwendet werden und können auch in chirurgischen Vorgängen, wie beispielsweise einer Rotatorenmanschettenreparatur und einem Hüftersatz verwendet werden. Weiters können derartige Anker bei einer Reparatur von Sehnenrissen durch eine direkte Festlegung von Knochen an Knochen verwendet werden.
  • Nähfadenanker weisen typischerweise wenigstens einen Nähfaden festgelegt auf. Dies kann mittels eines Lochs oder einer Öffnung zum Aufnehmen des (der) Nähfadens (Nähfaden) bewirkt werden. Wenigstens ein Ende und typischerweise beide Enden des Nähfadenstrangs erstrecken sich aus dem Bohrloch und werden verwendet, um Weichteile festzulegen. Die Nähfadenanker, welche gegenwärtig im Stand der Technik beschrieben werden, können aus absorbierbaren Materialien hergestellt sein, welche mit der Zeit absorbiert werden, oder sie können aus verschiedenen nicht-absorbierbaren, biokompatiblen Materialien hergestellt sein. Obwohl die meisten Nähfadenanker, welche im Stand der Technik beschrieben sind, aus nicht-absorbierbaren Materialien hergestellt sind, kann die Verwendung von absorbierbaren Nähfadenankern in weniger Komplikationen resultieren, da der Nähfadenanker absorbiert wird und durch Knochen mit der Zeit ersetzt wird. Zusätzlich kann die Verwendung von absorbierbaren Nähfadenankern die Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung an lokalen Gelenken reduzieren, welche durch eine Ankermigration bzw. -wanderung bzw. -bewegung bewirkt wird.
  • Obwohl Nähfadenanker zum Festlegen von Weichteilen an Knochen für eine Verwendung durch den orthopädischen Chirurg verfügbar sind, gibt es eine konstante Notwendigkeit in diesem Gebiet für neuartige Nähfadenanker, welche verbesserte Leistungsmerkmale aufweisen.
  • Aus EP-A-0684013 sind Nähfadenanker bekannt, wie sie in dem Oberbegriff des angeschlossenen Anspruchs 1 dargelegt sind.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung stellt einen Nähfadenanker zur Verfügung, wie er in Anspruch 1 mit bevorzugten Ausführungsformen in den abhängigen Ansprüchen beansprucht ist.
  • Das durch den Körper definierte Loch kann näher zu einer Seite des Umfangskörpers sein, um ein Ungleichgewicht einer Kraft zur Verfügung zu stellen, um eine Rotation bzw. Drehbewegung der Vorrichtung während des Implantationsvorgang zu erhöhen. Der Körper im Querschnitt kann einen Umfang aufweisen, welcher im wesentlichen in der Form eines Dreiecks, Trapezes oder Parallelogramms ist. Auf diese Weise hat der Körper zwei Seiten, welche in einer Richtung weg von dem Loch divergieren bzw. sich aufweiten, so daß die Rotation bewirkt, daß eine Kante, welche durch eine dieser Seiten gebildet wird, in die weiche Spongiosaschicht des Knochens schneidet bzw. beißt. Um besser die Kräfte zu verteilen, welche auf die Vorrichtung wirken, können die Seiten abgerundet sein, so daß die abgerundete Kante mit der Größe des Bohrlochs übereinstimmen wird, welches in dem Knochen vorgesehen bzw. zur Verfügung gestellt ist. Auf diese Weise wird ein maximaler Kontakt der Kante mit der Seite des Lochs in dem Knochen zur Verfügung gestellt.
  • Die Kante kann durch den Schnitt von planaren oder abgerundeten Seiten oder eine Kombination von planaren und abgerundeten Seiten ausgebildet sein, um den Beiß- bzw. Schneidvorgang der Kante zu optimieren. Die Kante kann auch mit einem einzigen eingreifenden Zahn oder einer Vielzahl von eingreifenden Zähnen versehen sein, um die Haltekraft, das Schneiden und/oder die Anordnung der Vorrichtung zu verbessern. Die Vorrichtung kann dreieckig in der Form sein und somit durch drei wechselweise benachbarte Seiten ausgebildet sein.
  • Der Nähfadenanker kann weiters einen dünnen longitudinalen Schaftabschnitt aufweisen, welcher sich von dem Körper erstreckt. Dieser Schaftabschnitt ist vorzugsweise von dem Körper lösbar bzw. entfernbar und kann integral und mit dem Körper aus demselben Material ausgebildet und mit einem zerbrechbaren Abschnitt versehen sein oder kann getrennt ausgebildet und an den Körper angepaßt sein.
  • Der Körper kann aus jeglichem medizinisch einsetzbaren Material bzw. Material medizinischer Güte hergestellt sein und der Schaft kann aus einem Material unterschiedlich medizinischer Qualität bzw. Güter hergestellt sein. Der Körper und der Schaft können durch einen zerbrechbaren Abschnitt verbunden sein, welcher beispielsweise durch zwei einander kreuzende Steg- bzw. Rippenabschnitte gebildet sein könnte, um der Vorrichtung eine Stabilität während eines Einsetzens zu verleihen, während unverändert die Schwächung zur Verfügung gestellt wird, welche für einen Bruch des Bereichs notwendig ist.
  • Der Schaft kann mit einem Vorsprung bzw. einer Erhebung versehen sein, welche(r) mit einer Implantationsvorrichtung zusammenpaßt bzw. übereinstimmt, um den Schaft innerhalb der Implantationsvorrichtung an einer optimalen Position zu positionieren.
  • Der Körper kann beispielsweise aus einem bioabsorbierbaren Material, einem biokompatiblen Metall oder einem Polymer medizinischen Güte hergestellt sein. Der Körper kann aus einem Metallmaterial medizinischer Güte hergestellt sein und der Schaft kann aus einem bioabsorbierbaren Polymer hergestellt sein, so daß nach einem Bruch der Anker implantiert verbleibt, jedoch der Schaftabschnitt nach einem Bruch durch den Körper absorbiert wird.
  • Der Nähfadenanker kann in den Knochen durch Ausbilden einer Öffnung darin und dann ein Ergreifen des Schafts und ein Einsetzen der Vorrichtung in die Öffnung implantiert werden. Der Schaft wird dann von der Vorrichtung gelöst und die Vorrichtung wird gedreht, um innerhalb der Öffnung zu verkeilen, welche in dem Knochen ausgebildet ist.
  • Die Trennung des Schafts von der Vorrichtung kann entweder ein Brechen eines Abschnitts des Schafts oder der Vorrichtung, um den Schaft und die Vorrichtung zu trennen, oder ein Trennen des Schafts über eine Schnappassung, eine Preßpassung oder einen anderen Festlegungsmechanismus beinhalten.
  • Die Einsetzvorrichtung kann einen stabilisierenden bzw. Stabilisierabschnitt beinhalten, um eine übermäßige vorzeitige Rotation der Vorrichtung zu verhindern und derart einen vorzeitigen Bruch von jeglichem zerbrechbarem Abschnitt des Schafts verhindern. Dies ist jedoch nicht notwendig, wo die Vorrichtung an dem Schaft durch eine Preß- oder Reibungspassung festgelegt wird und der Schaft lediglich von einer Öffnung in der Vorrichtung während der Implantierung entfernt wird.
  • Und in noch einer anderen Form der Erfindung kann der Nähfadenanker einen im wesentlichen keilförmigen Körper umfassen, welcher ein kleineres distales Ende und ein größeres proximales Ende aufweist, wobei der Körper ein Loch dadurch zum Zurückhalten eines Nähfadens definiert und der Körper Mittel daran für eine lösbare Verbindung an einer Einsetzwelle bzw. einem Einsetzschaft umfaßt; wobei das Loch im wesentlichen elliptisch in einem Querschnitt in Breitenrichtung ist und eine Hauptachse im wesentlichen normal auf eine Nebenachse aufweist; wobei die Hauptachse mit einer ausgewählten Region des Körpers ausgerichtet ist bzw. fluchtet, um eine Beanspruchung bzw. Belastung von dem Nähfaden zu der ausgewählten Region des Körpers zu leiten.
  • In noch einer anderen Ausführungsform der Erfindung kann der Nähfadenanker einen im wesentlichen keilförmigen Körper umfassen, welcher ein kleineres distales Ende und ein größeres proximales Ende aufweist, wobei der Körper ein Loch dadurch zum Zurückhalten eines Nähfadens definiert und der Körper Mittel daran für eine lösbare Verbindung an einer Einsatzwelle bzw. einem Einsetzschaft aufweist; wobei der Körper erste und zweite gegenüberliegende Seiten aufweist; wobei sich das Loch von der ersten Seite zu der zweiten Seite erstreckt; wobei jede der Seiten mit einem Durchtritt bzw. -gang versehen ist, welcher sich von dem Loch zu einer Grenzoberfläche des Körpers erstreckt, wobei sich der Durchtritt in die Seite des Körpers weiter als der Durchmesser des Nähfadens erstreckt, so daß sich der Nähfaden in dem Loch durch die Durchtritte erstreckt und in den Durchtritten entfernt von äußeren Oberflächen der ersten und zweiten Seite des Körpers angeordnet ist.
  • Und in noch einer anderen Ausführungsform kann der Nähfadenanker einen im wesentlichen keilförmigen Körper umfassen, welcher ein kleineres distales Ende und ein größeres proximales Ende aufweist, wobei der Körper Mittel daran für ein Zurückhalten eines Nähfadens aufweist, und eine Grenz oberfläche Mittel darin für eine lösbare Verbindung an einer Einsatzwelle aufweist; wobei die Mittel für eine lösbare Verbindung an einer Einsetzwelle eine glattwandige Gegenbohrung in der Grenzoberfläche und eine zweite Bohrung in einem Boden der Gegenbohrung umfassen, wobei die zweite Bohrung adaptiert ist, einen mit einem Gewinde versehenen Endabschnitt der Einsatzwelle aufzunehmen und durch ein Gewinde dadurch in Eingriff gebracht zu werden, und die Gegenbohrung adaptiert ist, um einen zylindrisch geformten flexiblen Spitzenabschnitt der Einsetzwelle aufzunehmen; wobei ein Biegen des Einsetzwellen-Spitzenabschnitts durch die Gegenbohrung im wesentlichen ohne Stören des Eingriffs des mit einem Gewinde versehenen Endabschnitts der Einsetzwelle mit der zweiten Bohrung erlaubt ist.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Die Erfindung wird nur unter Bezugnahme auf die beigeschlossenen Zeichnungen beschrieben, wobei:
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines Nähfadenankers gemäß dem Stand der Technik ist;
  • 2 eine Endansicht des Nähfadenankers von 1 ist;
  • 3 eine Vorderansicht des Nähfadenankers von 2 ist;
  • 4 eine Endansicht des Nähfadenankers von 3 ist;
  • 5 eine Seitenansicht des Nähfadenankers von 1 ist;
  • 6 eine Querschnittsansicht entlang einer Linie 6-6 von 2 ist;
  • 7 eine perspektivische Ansicht des Nähfadenankers und eines Implantationsabschnitts ist;
  • 8 eine Draufsicht auf einen Nähfadenanker ist, welcher ein extrudierter Stangenrohling ist;
  • 9 eine Ansicht des Implantationsvorgangs ist;
  • 10 eine Ansicht des Implantationsvorgangs bei einem Entfernen der Implantationsvorrichtung ist;
  • 11 und 12 einen alternativen Implantationsvorgang für die Vorrichtung von 1 zeigen;
  • 13 eine perspektivische Ansicht eines abgewandelten Nähfadenankers gemäß dem Stand der Technik ist;
  • 14ad verschiedene Ausführungsformen der Pflugkante der Vorrichtung gemäß dem Stand der Technik zeigen;
  • 15 eine Draufsicht auf den Nähfadenanker von 14 ist;
  • 16 eine Vorderansicht des Nähfadenankers von 14 ist;
  • 17 eine Querschnittsansicht entlang einer Linie 17-17 von 15 ist;
  • 18 eine perspektivische Ansicht des Nähfadenankers von 14 mit einer vereinheitlichten Implantationsvorrichtung ist;
  • 19 bis 22 den Implantationsvorgang des Nähfadenankers zeigen;
  • 23 eine perspektivische Ansicht eines Metall-Nähfadenankers gemäß dem Stand der Technik ist;
  • 24 eine Vorderansicht eines geformten bzw. gegossenen Nähfadenankers gemäß dem Stand der Technik ist;
  • 25 eine Vorderansicht eines geformten Nähfadenankers gemäß dem Stand der Technik nach einer Implantation ist;
  • 26 ein alternatives bzw. abgewandeltes Instrument für ein Implantieren des Nähfadenankers gemäß dem Stand der Technik ist;
  • 27 eine vordere perspektivische Ansicht eines abgewandelten Nähfadenankers gemäß dem Stand der Technik ist;
  • 28 eine perspektivische Ansicht einer abgewandelten Implantationsvorrichtung gemäß dem Stand der Technik mit einem festgelegten Nähfadenanker ist;
  • 29 eine perspektivische Ansicht der Implantationsvorrichtung von 28 ist;
  • 30 eine teilweise Querschnittsansicht ist, welche eine Implantation eines Nähfadenankers gemäß dem Stand der Technik unter Verwendung der Vorrichtung von 28 und 29 ist;
  • 31 eine teilweise Querschnittsansicht ist, welche eine Implantation eines Nähfadenankers gemäß dem Stand der Technik unter Verwendung der Vorrichtung von 28 und 29 zeigt;
  • 32 eine teilweise Querschnittsansicht ist, welche eine Implantation eines Nähfadenankers gemäß dem Stand der Technik unter Verwendung der Vorrichtung von 28 und 29 zeigt;
  • 33 ein abgewandelter Nähfadenanker gemäß dem Stand der Technik ist;
  • 34 eine teilweise Querschnittsansicht ist, welche eine Implantation des Nähfadenankers gemäß dem Stand der Technik unter Verwendung der Vorrichtung von 33 zeigt;
  • 35 eine Seitenansicht einer Nähfadenankeranordnung für eine Verwendung mit einem Nähfadenanker der vorliegenden Erfindung ist;
  • 36 eine perspektivische Ansicht der Nähfadenankeranordnung ist, welche in 35 gezeigt ist;
  • 37 eine perspektivische Ansicht des Nähfadenankers der vorliegenden Erfindung ist, welcher der Nähfadenankeranordnung bzw. -baueinheit zugeordnet ist, welche in 35 gezeigt ist;
  • 38 eine Vorderansicht des Nähfadenankers ist, welcher in 37 gezeigt ist;
  • 39 eine Querschnittsansicht entlang einer Linie 39-39 der 38 ist;
  • 40 eine Rand- bzw. Kantenansicht des Nähfadenankers ist, welcher in 37 gezeigt ist;
  • 41 eine Schnittansicht entlang einer Linie 41-41 der 40 ist;
  • 42 eine proximale Endansicht des Nähfadenankers ist, welcher in 37 gezeigt ist;
  • 43 eine Draufsicht auf die Nähfadenankeranordnung ist, welche in 35 gezeigt ist;
  • 44 eine Seitenansicht der Hauptschaftkomponente des Installationswerkzeugs ist, welche der Nähfadenankeranordnung zugeordnet ist, welche in 35 gezeigt ist;
  • 45 eine distale Endansicht der Hauptwelle bzw. des Hauptschafts ist, welche(r) in 44 gezeigt ist;
  • 46 eine Seitenansicht der Schaft- bzw. Wellenspitzenkomponente des Installationswerkzeugs ist, welche der Nähfadenankeranordnung zugeordnet ist, welche in 35 gezeigt ist;
  • 47 eine Seitenansicht der Nasenkomponente des Installationswerkzeugs ist, welches der Nähfadenankeranordnung zugeordnet ist, welche in 35 gezeigt ist;
  • 48 eine Schnittansicht entlang einer Linie 48-48 der 47 ist;
  • 49 eine distale Endansicht der Nase ist, welche in 47 gezeigt ist;
  • 50 eine proximale Endansicht der Nase ist, welche in 47 gezeigt ist;
  • 51 eine perspektivische Ansicht des distalen Endes der Abdeck- bzw. Abschirmkomponente des Installationswerkzeugs ist, welches der Nähfadenankeranordnung zugeordnet ist, welche in 35 gezeigt ist;
  • 52 eine Endansicht der Abdeckung ist, welche in 51 gezeigt ist;
  • 53 eine perspektivische Ansicht ist, welche die Nähfadenankeranordnung von 35 in dem Bereich bzw. der Region zeigt, wo das proximale Ende der Abschirmung des Handgriffglied des Installationswerkzeugs trifft;
  • 54 eine Ansicht der Außenseitenoberfläche von einer Hälfte des Handgriffs des Installationswerkzeugs ist, welches der Nähfadenankeranordnung zugeordnet ist, welche in 35 gezeigt ist;
  • 55 eine Ansicht der Innenseitenoberfläche der Handgriffhälfte ist, welche in 54 gezeigt ist;
  • 56 eine Ansicht der Außenseitenoberfläche der anderen Hälfte des Handgriffs des Installationswerkzeugs ist, welche der Nähfadenankeranordnung zugeordnet ist, welche in 35 gezeigt ist;
  • 57 eine Ansicht der Innenseitenoberfläche der Handgriffhälfte ist, welche in 56 gezeigt ist;
  • 58 eine Ansicht ist, welche die Schaft- bzw. Wellenspitze, Nase und eine Hauptwelle des Installationswerkzeugs zeigt, welches der Nähfadenankeranordnung zugeordnet ist, welche in 35 gezeigt ist, wobei die verschiedenen Komponenten in eine Sub-Anordnung bzw. Sub-Baueinheit zusammengebaut sind;
  • 59 eine teilweise Ansicht ist, welche das proximale Ende des Nähfadenankers zeigt, welcher in 37 gezeigt ist, welcher mit dem distalen Ende der Schaft- bzw. Wellenspitze verbunden ist, welche in 46 gezeigt ist;
  • 60 eine perspektivische Ansicht des distalen Endes der Nähfadenankeranordnung ist, welche in 35 gezeigt ist, wobei das Nähfadenelement der Anordnung entfernt ist;
  • 61 eine perspektivische Ansicht ist, welche das distale Ende der Nähfadenankeranordnung zeigt, welche in 35 gezeigt ist, wobei sich das Nähfadenelement der Anordnung an seiner Stelle bzw. seinem Platz befindet;
  • 62 eine Ansicht ist, welche die Nähfadenankeranordnung von 35 zeigt, welche durch die Hand eines Verwenders bzw. Benutzers ergriffen wird;
  • 63 eine Seitenansicht ist, welche das distale Ende der Nähfadenankeranordnung von 35 zeigt, welche sich einem in einem Knochen geformten Bohrloch annähert;
  • 64 eine Ansicht ist, welche das distale Ende der Nähfadenankeranordnung von 35 zeigt, wenn bzw. da der Nähfadenanker in das Bohrloch gedrückt bzw. geschoben wird;
  • 65 eine Ansicht ähnlich derjenigen von 64 mit der Ausnahme ist, daß der Nähfadenanker vollständig in dem Knochenloch eingesetzt gezeigt ist, wobei das Installationswerkzeug aus dem Knochen entfernt wurde;
  • 66 eine Seitenansicht ist, welche eine alternative bzw. abgewandelte Form eines Nähfadenankers zeigt;
  • 67 eine Seitenansicht ist, welche den Nähfadenanker von 66 zeigt, welcher in ein Bohrloch eingesetzt ist;
  • 68 eine Seitenansicht ist, welche den Nähfadenanker von 66 zeigt, welcher vollständig in das Bohrloch eingesetzt ist;
  • 69 eine obere Endansicht ist, welche den Nähfadenanker von 66 zeigt, welcher in einem Bohrloch angeordnet ist;
  • 70 eine Ansicht einer Seite einer alternativen bzw. abgewandelten Form eines Nähfadenankers ist, welcher in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung ausgebildet ist;
  • 71 eine proximale Endansicht des Nähfadenankers von 70 ist, welcher in einem Bohrloch angeordnet ist;
  • 72 eine perspektivische Ansicht ist, welche eine andere Form eines Nähfadenankers zeigt;
  • 73 eine perspektivische Ansicht ist, welche eine andere Form eines Nähfadenankers zeigt; und
  • 74 eine perspektivische Ansicht ist, welche eine andere Form eines Nähfadenankers zeigt, welcher in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung ausgebildet ist.
  • Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
  • Ein Nähfadenanker 1 gemäß dem Stand der Technik ist ein vereinheitlichter bzw. einstückiger Nähfadenanker, insbesondere wie er in 1 gezeigt ist. Der Nähfadenanker 1 weist ein erstes Anschlagende 2 und ein zweites Anschlagende 3 auf. Der Nähfadenanker weist einen im wesentlichen zylindrischen Querschnitt auf, wie dies in 2 gezeigt ist, und die zylindrische Längsoberfläche bildet mit dem Anschlagende 2 ein Eck 4. Der Durchmesser des Nähfadenankers ist kleiner als das Bohrloch oder die Öffnung in dem Knochen bemessen, welcher den Nähfadenanker aufnimmt. Dies erlaubt einen Durchtritt des(r) Nähfadenendes(n) aus der Öffnung. Eine Nähfadenöffnung 5 ist durch den Körper des Nähfadenankers 1 definiert. In einer alternativen Ausführungsform, die in 3 gezeigt ist, sind das erste Anschlagende 2 und zweite Anschlagende 3 geringfügig zu einer Spitze oder Kante verjüngt bzw. abgeschrägt. Dies geht auf den Extrusionsprozeß einer Ausbildung zurück, wie dies unten beschrieben werden wird. Die Nähfadenöffnung 5 ist quer zu der Längsrichtung des Nähfadenankers 1 ausgebildet. Weiters ist die Nähfadenöffnung 5 von dem Zentrum bzw. Mittelpunkt des Nähfadenankers 1 derart versetzt, daß ein Ungleichgewicht in der Rotation bzw. Drehbewegung der Vorrichtung beim Implantieren gebildet wird, wie dies unten beschrieben ist.
  • Der Nähfadenanker kann entweder durch eine Extrusion oder durch ein Spritzgießen ausgebildet werden. Bei einem Spritzgießen des Nähfadenankers ist die Implantationsstruktur von 7 bevorzugt. In dieser Figur ist ersichtlich, daß ein Schaft bzw. eine Welle 6 an einem Ende des Nähfadenankers 1 festgelegt ausgebildet ist. Ein verdünnter Abschnitt bildet einen zerbrechbaren Abschnitt 7, welcher arbeiten bzw. tätig sein wird, um den Nähfadenanker 1 von dem Schaft bzw. der Welle 6 bei einer Implantation zu lösen.
  • Alternativ wird, wenn ein Extrusionsprozeß verwendet wird, eine Materialstange extrudiert, wie dies in 8 gezeigt ist. Diagonale Schnitte entlang von Schnittlinien 8 werden nach einem Bohren von Öffnungen 9 in der Stange an vorbestimmten Intervallen bzw. Abständen hergestellt. Derart wird jeder der Nähfadenanker durch den Schnitt ausgebildet, welcher den Nähfadenkörper von dem Nähfadenkörper des benachbarten Ankers trennt.
  • Es wird nun ein Implantationsvorgang beschrieben werden. Unter Bezugnahme auf 9 weist der Nähfadenanker 1 einen Nähfaden 10 auf, welcher durch die Öffnung 5 hindurchtritt bzw. hindurchgeführt ist. Eine geeignete Implantationsstelle wird beispielsweise durch ein Bohren eines Lochs von vorbestimmter Abmessung in dem Knochenmaterial geringfügig größer als der Durchmesser des Nähfadenankers erzeugt. Das Loch kann einen Durchmesser von 5 mm für einen Nähfadenanker mit einer Größe von 3 mm aufweisen und wird durch den äußeren Kortex des Knochens in die innere Spongiosaschicht gebohrt. Bei einem Einsetzen wird der Nähfadenanker innerhalb des Bohrlochs durch die Abwärtsbewegung angeordnet, wie dies in 9 gezeigt ist. Ein Aufwärtsziehen an dem Schaftabschnitt 6 bewirkt, daß eine Serie von Vorfällen bzw. Ereignissen auftritt. Am Anfang gräbt sie das Eck 4 in die weichere Spongiosaschicht des Knochens und das zweite Anschlagende 3 dreht sich in Eingriff mit der gegenüberliegenden Seite der Wand. Derart wird der Anker innerhalb der Öffnung des Bohrlochs 11 verkeilt. Der Schaft bzw. die Welle 6 trennt sich von dem Nähfadenanker 1 durch ein Brechen des zerbrechbaren Abschnitts 7. Dies läßt den Nähfadenanker 1 innerhalb des Knochens implantiert zurück, während der Schaft 6 entfernt wird. Dies implantiert den Anker sicher innerhalb des Knochenmaterials, wodurch ein Festlegen von Weichteilen oder anderen Materialien durch die Verwendung des Nähfadens 10 erlaubt bzw. ermöglicht wird.
  • Eine alternative Anordnung für eine Implantation ist in 11 und 12 gezeigt. Diese Anordnung kann den Nähfaden bereits an der Stelle derart angeordnet aufweisen, daß ein vorgespannter Anker und eine Vorrichtung vorgesehen bzw. zur Verfügung gestellt wird. Die Vorrichtung beinhaltet ein Rohr 12, welches ausgebildet sein kann, um den Nähfadenanker 1 darin aufzunehmen. Der Nähfaden 10 wird durch die Öffnung 5 vorgespannt, welche in dem Nähfadenanker definiert ist, und durch den rohrförmigen Abschnitt zu einem Zugfortsatz 13 hindurchgeführt. Ein geeignetes Bohrloch 11 wird in dem Knochen vorbereitet und der Nähfadenanker und das Rohr werden darin eingesetzt. Dem Nähfadenanker wird erlaubt, aus dem rohrförmigen Abschnitt herauszufallen, und er wird geringfügig in bezug auf das Rohr verlagert. Ein Ende 14 des Rohrs wird unter einem geringen Winkel geschnitten, um die Rotation des Nähfadenankers in einer bestimmten Richtung zu unterstützen. Beispielsweise wird, wie in 11 und 12 gezeigt, der Nähfadenanker unterstützt bzw. veranlaßt, in einer Richtung im Uhrzeigersinn durch den längeren Abschnitt des Rohrs zu drehen, welche an der linken Seite der Figur vorgesehen ist, welches die längere Seite des Nähfadenankers ist. Sobald der Nähfadenanker aus dem Rohr 12 herausgefallen ist, wird der Zugfortsatz 13 verwendet, um den Nähfadenanker innerhalb der Öffnung einzupassen. Durch ein Ziehen des Zugfortsatzes nach oben, verankert die beaufschlagende bzw. Vorspannkraft des versetzten Lochs, welche durch die Zugkraft des Nähfadens wirkt, den Nähfaden fest innerhalb der Öffnung. An diesem Punkt kann der Zugfortsatz entfernt werden und der Nähfaden von innerhalb des rohrförmigen Abschnitts 12 gleiten gelassen werden.
  • Ein anderer Nähfadenanker 100 gemäß dem Stand der Technik wird nun unter Bezugnahme auf 13 bis 26 beschrieben. Der Nähfadenanker 100 weist einen Körper 101 auf, welcher in eine im wesentlichen kegelstumpfförmige Keilform ausgebildet ist. Der Körper 101 definiert eine Nähfadenöffnung 102, welche an ihren Öffnungen abgerundet ist, um die Wahrscheinlichkeit einer Abrasion des Nähfadens zu vermeiden. Eine Anschlagwand 103 kann gerade sein, wobei sie in der bevorzugten Ausführungsform mit einer abgerundeten Oberfläche versehen ist, welche sich in einer geneigten Richtung des Ankers erstreckt. Dieser Radius wird eingestellt, um mit dem Radius des Bohrlochs übereinzustimmen, in welches der Anker eingesetzt werden soll. Beispielsweise würde ein Bohrloch mit einem Durchmesser von 4 mm gebohrt, um einen Anker mit einem Radius von 4 mm an der Anschlagwand 103 aufzunehmen. Eine Schneid- bzw. Pflugwand 104 bildet eine Kante bzw. einen Rand 105 an ihrem Schnitt mit einer Oberseite 106 der Vorrichtung. Die Pflugwand 104 ist auch gekrümmt bzw. gebogen, um einen Kontakt zwischen der Kante 105 und der Wand des Bohrlochs zu maximieren, um die Wirkung des Ecks 105 sowohl als einen Pflug bzw. eine Schneide als auch einen Reibungseingriffsmechanismus für den Anker zu verbessern.
  • Die Ecke oder Kante 105 kann in einer Vielzahl von Arten ausgebildet sein. Beispielsweise kann die Kante 105 (14A) gerade sein und an der Verbindung zwischen Wänden 106 und 104 abgeschnitten bzw. abgewinkelt sein, oder die Kante 105 kann mit einer Vielzahl von Zähnen 105B ausgebildet sein, um eine zusätzliche eingrabende bzw. schneidende Kraft zur Verfügung zu stellen. Weiters kann die Ausführungsform von 14B modifiziert sein, wie dies in 14C gezeigt ist, um lediglich einen einzelnen Zahn oder eine einzelne Spitze zur Verfügung zu stellen, welche den eingrabenden bzw. Eingrabeffekt der Kante 105C beginnen würde, um den Rest der Kante in die weiche Spongiosaschicht einzubringen. Schließlich ist eine zusätzliche abgewandelte bzw. alternative Ausführungsform in 14D gezeigt, wobei die Kante 105 tatsächlich eine Spitze 105D ist und die Pflug- bzw. Schneidwand 104 tatsächlich eine Kante ist, so daß der Körper des Ankers einen im wesentlichen konischen oder zylindrischen Querschnitt aufweist.
  • 18 zeigt einen Schaft 107, welcher sich von der Oberseite des Nähfadenankers vor einem Einsetzen der Vorrichtung in das Bohrloch erstreckt. Der Schaft 107 weist darin einen zerbrechbaren Abschnitt 108 ausgebildet auf, welcher in diesem Fall durch ein Paar von einander kreuzenden Stegen bzw. Rippen 109 gebildet ist. Diese Struktur wird in der vereinheitlichten durch Spritzgießen gebildeten Form der Vorrichtung bevorzugt, da sie eine Stabilität zwischen dem Schaft und dem Nähfadenanker durch ein Maximieren des Flächenträgheitsmoments des Querschnitts zur Verfügung stellt, während unverändert eine Schwäche gegenüber einer Trennung beibehalten wird, welche einen Bruch an dem zerbrechbaren Abschnitt durch ein Minimieren der Querschnittsfläche erlaubt.
  • Ein Anschlag bzw. Stop 110 ist vorgesehen, um die Vorrichtung in einer Einsetzvorrichtung bzw. einem Einsetzapparat vor einer Implantation anzuordnen. Die gesamte Vorrichtung wird aus einem Polymermaterial spritzgegossen. Die Winkel einer Verbindung für die Anschlagwand 103 und die Oberseite 106 reichen von etwa 60° bis etwa 140° und falls bevorzugt etwa 105°. Der Winkel für das Eck 105 an der Verbindung der Pflugwand 104 und der Oberseite 106 reicht von etwa 20° bis etwa 90° und vorzugsweise etwa 55°.
  • Die Anker der vorliegenden Erfindung können aus jeglichen konventionellen bioabsorbierbaren Materialien oder konventionellen nicht-absorbierbaren Materialien, Kombinationen davon und Äquivalenten davon hergestellt werden. Beispiele von absorbierbaren Materialien beinhalten Homopolymere und Copolymere von Lactid, Glycolid, Trimethylencarbonat, Caprolacton und p-Dioxanon und Mischungen oder andere Kombinationen davon und Äquivalente davon. Von besonderer Nützlichkeit sind die Polylactide, insbesondere Poly[L(–)Lactid], und die lactid-reichen Lactid/Glycolid-Copolymere, insbesondere 95/5 Poly[L(–)Lactid-Co-Glycolid].
  • Beispiele von nicht-absorbierbaren Materialien, aus welchen die Nähfadenanker der vorliegenden Erfindung hergestellt werden können, beinhalten metallische, biokompatible Materialien, beinhaltend rostfreien Stahl, Nitinol, Titan, Vitalium und Äquivalente davon, Polymermaterialien, wie beispielsweise nicht-absorbierbare Polyester, Polyamide, Poly olefine, Polyurethane und Polyacetale und Äquivalente davon.
  • Die Bindung der Anker der vorliegenden Erfindung an einen Knochen können in vorteilhafter Weise durch eine Unterstützung von Knochenwachstum erhöht werden. Dies kann erzielt bzw. erhalten werden, indem eine mikroporöse Oberfläche vorhanden ist, in welche der Knochen rasch einwachsen kann, um eine Festlegung bzw. Befestigung zu unterstützen. Dies kann insbesondere vorteilhaft in dem Fall eines metallischen Ankers, beispielsweise eines Titan- oder eines Titan-Legierungs-Anker sein, wobei es jedoch auch vorteilhaft in dem Fall von polymeren Ankern der vorliegenden Erfindung sein kann, insbesondere denjenigen, welche aus absorbierbaren Materialien hergestellt sind. Andere Methoden beinhalten das Beschichten der Oberfläche des Ankers mit einer Substanz, um eine Adhäsion bzw. Anhaftung an dem Knochen zu unterstützen. Derartige Beschichtungen beinhalten die Hydroxyapatit enthaltenden Glasbeschichtungen, welche durch Ishikawa, et al., in dem Artikel "Effect of Hydroxyapatite Containing Glass Coating on the Bonding between Bone and Titanium Implants", erschienen in Clinical Materials, Vol. 14, 1993, Seiten 277–285, beschrieben sind.
  • Es wird weiters festgehalten, daß die Anker der vorliegenden Erfindung hergestellt werden können, um Wachstumsfaktoren, insbesondere Knochenwachstumsfaktoren zu enthalten, welche in vorteilhafter Weise die Effektivität der Anker, insbesondere in dem Bereich einer Fixierung bzw. Festlegung erhöhen können. Dies kann in einer Anzahl von Arten erzielt werden, beinhaltend über Beschichtungen oder in dem Fall von absorbierbaren Materialien durch ein Aufnehmen bzw. In korporieren der Wachstumsfaktoren innerhalb der Vorrichtung und ein Erlauben, daß sich diese verteilen bzw. austreten.
  • Die Nähfadenankervorrichtungen der vorliegenden Erfindung werden, wenn sie aus einem absorbierbaren Material hergestellt sind, vorzugsweise durch ein Formen unter Verwendung von konventioneller Spritzgußausrüstung und von konventionellen Spritzgußverfahren hergestellt. Ein typisches Form- bzw. Gießverfahren beinhaltet die Schritte eines (1) Einspritzens eines geeigneten Polymers, welches in eine entsprechend ausgebildete bzw. konstruierte Form oder einen Hohlraum geschmolzen ist, bei Prozeßbedingungen, welche üblicherweise für derartige Polymersysteme verwendet werden, (2) eines Ausbringens aus der Form, nachdem die Schmelze in der Form abkühlt, eines Polymers, welches in die ordnungsgemäße Konfiguration geformt ist, um Design- bzw. Konstruktionskriterien der Vorrichtung zu erfüllen. Zusätzlich kann der Anker, welcher aus dem absorbierbaren Polymermaterial geformt bzw. gegossen ist, in vorteilhafter Weise einem Kühl- bzw. Temperprozeß unterworfen werden, um seine mechanische oder biologische Leistung bzw. Leistungsfähigkeit zu erhöhen. Ein thermisches Tempern kann auch verwendet werden, um die Dimensionsstabilität von geformten Teilen durch ein Erhöhen der Kristallinitätsniveaus in den Teilen zu erhöhen. Ein oder mehrere chirurgische Nähfaden (-fäden) oder ein oder mehrere Nähfaden (-fäden) mit daran festgelegten chirurgischen Nadeln kann bzw. können in Kombination mit dem Nähfadenanker verwendet werden oder kann bzw. können vor einer Sterilisation zusammengebaut werden. Die Vorrichtung kann dann unter Verwendung von konventionellen Verfahren sterilisiert werden, um den Anker für chirurgische Anwendungen geeignet zu machen bzw. bereitzustellen.
  • Nunmehr unter Bezugnahme auf 19 und 20 wird das Implantationsverfahren gezeigt bzw. erläutert. Unter Bezugnahme auf 19 wird der Nähfadenanker 100 mit einem daran festgelegten Schaft 107 in ein Bohrloch nach einem Einfädeln eines Nähfadens 111 durch die Nähfadenöffnung 102 eingesetzt. Die Vorrichtung wird sanft in das Bohrloch eingesetzt, bis der Nähfadenanker an einem gewünschten Ort bzw. einer gewünschten Stelle in dem Loch positioniert ist, wie dies in 19 gezeigt ist. Es ist allgemein nicht gewünscht, daß der Nähfadenanker am Boden anliegt. Nach einem Einsetzen der Einbringvorrichtung (der in 28 und 29 gezeigten Art), wird der Schaft nach oben gezogen, wodurch die Kante 105 beaufschlagt bzw. gezwungen wird, in die weichere Spongiosaschicht des Knochens einzugraben bzw. zu schneiden. Die Kante, welche sich bei einem Entfernen bzw. Entnehmen des Schafts eingräbt, erzeugt eine Rotation des Körpers des Nähfadenankers, welcher in Kombination mit einer Entnahmespannung, den zerbrechbaren Abschnitt 108 bricht und eine Entfernung des Schafts 107 nach einem Trennen erlaubt. Der Nähfadenanker selbst dreht sich vollständig, bis die Anschlagwand 103 fest gegen die Oberfläche des Lochs 112 in Eingriff gelangt, welches in dem Knochen ausgebildet ist. In diesem Fall wird die Ecke 105 unter einem Winkel von etwa 40° zwischen der Oberseite 106 und der Pflugwand 104 ausgebildet. Weiters treffen sich die Anschlagwand 103 und die Oberseite 106, um einen Winkel von etwa 105° auszubilden. Die Oberseite hat eine Länge von etwa 4,6 Millimeter und die Anschlagwand hat eine Länge von etwa 3,2 Millimeter und die Pflugwand 104 hat eine Länge von etwa 3,6 Millimeter. Diese Abmessungen bzw. Dimensionen sind, während sie für diese Ausführungsform spezifisch sind, proportional in allen Größen des verwendeten Nähfadenankers. D. h. ein größerer Nähfadenanker wird lediglich durch ein proportionelles Erhöhen bzw. Vergrößern der Abmessungen hergestellt, während die Winkelbeziehung der Seiten, Wände und Oberseite in derselben Konfiguration beibehalten wird. Wie dies in 21 und 22 ersichtlich ist, kann diese Ausführungsform in einer längeren Version zur Verfügung gestellt werden, welche ein tieferes Loch erfordern wird.
  • Ein anderer Nähfadenanker gemäß dem Stand der Technik ist in 23 gezeigt, wobei der Körper 101A aus einer Metallsubstanz, wie beispielsweise einer Titanlegierung ausgebildet ist. Vorzugsweise ist die Legierung eine Ti-6A1-4V-Legierung. Der Metallkörper 101A weist eine ähnliche Nähfadenöffnung 102 darin definiert auf. Eine Anschlagwand 103 und eine Pflugwand 104 sind wie in der Polymerversion der Vorrichtung vorgesehen und die Pflugwand 104 bildet eine Ecke 105 mit der Oberseite in einer ähnlichen Weise. Die Metallversion ist mit einem Polymerschaft 107 versehen, welcher einen zerbrechbaren Abschnitt 108 aufweist, wie er in der vorangehenden Ausführungsform zur Verfügung gestellt ist. Der Metallkörper 101A wird in eine Spritzgußform eingesetzt und der Schaft 107 wird durch ein Spritzgießen des Schafts in den Metallkörper 101A ausgebildet. Zwei einander schneidende bzw. kreuzende Öffnungen sind ausgebildet, um ein Volumen zur Verfügung zu stellen, welches mit einem Polymer zu füllen ist. Der Rest der Metallvorrichtung ist im wesentlichen ähnlich bzw. gleich zu der Vorrichtung der vorhergehenden Beschreibung.
  • Der Schaft 107 der Metallversion des Ankers kann aus jeglichem geeigneten biokompatiblen Material, wie beispielsweise Polymeren medizinischer Güte bzw. Qualität sein, und kann ein bioabsorbierbares Material, wie beispielsweise Poly[L(–)Lactid] sein.
  • 24 und 25 zeigen die Rotations- bzw. Drehbewegung des Körpers 101 des Nähfadenankers bei einer Implantation. Diese Rotationsbewegung stellt Torsionskräfte an den zerbrechbaren Abschnitt 108 des Schafts 107 zur Verfügung, um den Bruch des Schafts an der zerbrechbaren Stelle zu unterstützen.
  • Ein Einsetzmechanismus ist in 26 gezeigt. Der Applikator bzw. die Anbringvorrichtung 113 weist einen Schraubenhandgriff 114 auf, welcher ein Gewinde bzw. Gewindegänge 115 darauf ausgebildet aufweist. Der Schraubenhandgriff wird durch eine Rotation gegen die Federkraft einer Feder 116 eingestellt. Sobald er positioniert ist, wird der Schraubenhandgriff an der Stelle bzw. dem Ort unter Verwendung eines verriegelnden bzw. Verriegelungsrings 117 verriegelt, welcher nach unten gegen die rückwärtige Oberfläche des Applikators 113 verschraubt ist bzw. wird. Ein Schaft bzw. eine Welle 118 erstreckt sich von dem Schraubenhandgriff 114 entlang der Länge des Applikators 113. Der Schaft weist ein keilförmiges Ende 119 auf, welches im wesentlichen innerhalb eines rohrförmigen Abschnitts 120 des Applikators aufgenommen ist bzw. wird. Die Vorrichtung kann in einem offenen Verfahren verwendet werden. Der rohrförmige Abschnitt 120 erlaubt jedoch ein optionelles bzw. gewünschtes Einsetzen des Applikators in einen Trokar für einen arthroskopischen chirurgischen Vorgang bzw. Eingriff.
  • Das keilförmige bzw. zugespitzte Ende 119 erstreckt sich von innerhalb des rohrförmigen Abschnitts 120 durch die Rotation des Schraubenhandgriffs 114, um ein Erstrecken bzw. Austreten des Schafts 118 und insbesondere des Keilendes 119 aus dem rohrförmigen Abschnitt 120 zu erlauben. Der Schaft 107 des Nähfadenankers wird in den rohrförmigen Abschnitt 120 eingesetzt, bis der Anschlag 110 fest gegen den rohrförmigen Abschnitt 120 des Applikators 113 anliegt. An diesem Punkt wird der Schraubenhandgriff in der entgegengesetzten Richtung verschraubt, um das Keilende 119 in den rohrförmigen Abschnitt zu ziehen. Der verkeilende oder in Eingriff bringende Effekt des Keilendes 119 erfaßt stark bzw. fest den Schaft 107 des Nähfadenankers und hält ihn innerhalb der Vorrichtung.
  • Ein Finger 121 erstreckt sich von dem Ende des rohrförmigen Abschnitts 120 und sitzt entlang der oberen Oberfläche des Nähfadenankers, um den Körper zu stabilisieren. Dies verhindert eine vorzeitige Rotation des Nähfadenankers und einen Bruch des zerbrechbaren Abschnitts vor einem kompletten Einsetzen. Der Finger bewegt sich entlang des Längsabschnitts des Rohrs in Antwort auf eine Bewegung eines Triggers bzw. Auslösers 122. Bei einer Verwendung wird die Vorrichtung in einen Trokar eingesetzt, um einen arthroskopischen Zutritt zu der Operationsstelle zur Verfügung zu stellen. Der Nähfadenanker wird in das vorher gebohrte Bohrloch eingesetzt bzw. angeordnet und der Auslöser 122 wird betätigt. Die Betätigung bzw. Manipulation des Auslösers 122 bewegt den Finger 121 in der Längsrichtung. Dies erzwingt eine Rotation des Nähfadenankerkörpers und unterstützt den Bruch des brechbaren Abschnitts des Schafts, während der Anker in seiner Position gehalten wird. Gleichzeitig mit einem Manipulieren bzw. Betätigen des Fingers 121 wird die Vorrichtung entnommen bzw. herausgezogen, wodurch der Bruch des zerbrechbaren Abschnitts des Schaft vervollständigt wird. Der vorher eingefädelte Nähfaden wird dann verwendet, um Weichteile gemäß bekannten chirurgischen Vorgängen bzw. Verfahren festzulegen.
  • Nunmehr unter Bezugnahme auf 27 ist der Körper des Nähfadenankers geformt, wie dies oben beschrieben ist, wobei jedoch eine Montageöffnung 130 an einem Ende des Körpers der Vorrichtung vorgesehen ist. Diese Öffnung ist bemessen, um das Montageende 131 der Einsetzvorrichtung aufzunehmen, wie dies in 28 und 29 gezeigt ist. Die Einsetzvorrichtung 132, welche das Montageende 131 aufweist, besteht aus einem länglichen bzw. verlängerten Schaft 133. Der Schaft hat zwei Abschnitte bzw. Sektionen, einen schmäleren distalen Abschnitt und einen breiteren proximalen Abschnitt, welche durch einen Übergangsabschnitt 134 getrennt sind. Der Übergangsabschnitt 134 ist konisch in der Form aus Gründen, welche unten im Zusammenhang mit dem Implantationsvorgang beschrieben werden. Ein Handgriff 135 ist an dem proximalen Ende der Einsetzvorrichtung vorgesehen bzw. zur Verfügung gestellt, um ein Ergreifen der Vorrichtung während des Implantationsvorgangs zu erleichtern.
  • Bei einer Verwendung (30 und 31) wird ein Einsetzende 131 innerhalb der Montageöffnung 130 des Körpers des Nähfadenankers aufgenommen, wie dies in 28 und 29 gezeigt ist. Die Montageöffnung 130 ist gegenüber der Mittellinie des Körpers des Nähfadenankers aus Gründen versetzt, welche unten ersichtlich sein werden. Während des Einsetzvorgangs wird der Nähfadenanker in ein zuvor ausgebildetes Bohrloch eingesetzt. Das Einsetzwerkzeug bewegt sich in einer von der Achse versetzten bzw. außermittigen Position von dem Loch in dem Knochen. Sobald der Übergangsabschnitt 134 die Oberseite des Bohrlochs erreicht, beaufschlagt die Übergangsoberfläche das Einsetzwerkzeug zu der Achse des Bohr lochs (d. h. der Übergangsabschnitt bewirkt, daß das Werkzeug zentriert wird). Dies bewirkt, daß sich das distale Ende des Werkzeugs geringfügig biegt, und stellt ein zusätzliches Drehmoment auf den Nähfadenanker zur Verfügung, welche die Pflugkante beim Eingraben bzw. Schneiden in den Knochen unterstützt. Ein Paar von Schlitzen 137 ist vorgesehen, um den geschützten Durchtritt des Nähfadens aus dem Loch zu erlauben. Bei einem Entfernen des Einsetzwerkzeugs (32), beaufschlagt die Biegung des Werkzeugs die Pflugkante des Nähfadenankers in den weichen Spongiosaabschnitt des Knochen und die distale Spitze des Einsetzwerkzeugs schlüpft aus der Montageöffnung 130 aufgrund der nach oben gerichteten Kraft, welche auf das Einsetzwerkzeug ausgeübt wird. Dies stellt einen zusätzlichen Impuls für das Einsetzen des Nähfadenankers und seine endgültige Implantation und Montage zur Verfügung.
  • Das Einsetzwerkzeug kann mit einem distalen Ende 136 aus einem weichen Polymermaterial versehen sein, welches darin ein versteifendes bzw. Versteifungsglied, wie beispielsweise einen Metalldraht oder ein Polymer aus einem steiferen Material aufweist. Derart wird ein weiches und manipulierbares bzw. handhabbares Einsetzwerkzeug zur Verfügung gestellt, welches die Elastizität an dem distalen Ende aufweist, um die Einsetzkräfte zur Verfügung zu stellen, welche oben beschrieben sind. Das weichere Polymer-Einsetzwerkzeug hilft beim Erzeugen einer Reibungspassung zwischen der distalen Spitze des Einsetzwerkzeugs und der Montageöffnung 130. Derart wird ein sichererer Griff zwischen dem Werkzeug und dem Körper des Nähfadenankers zur Verfügung gestellt.
  • Allgemein muß die Montageöffnung 130 nicht zylindrisch in der Form sein. Die Montageöffnung und die distale Spitze des Einsetzwerkzeugs können so geformt sein, um eine Drehbewegung des Nähfadenankers um die Spitze zu verhindern.
  • Ein weiterer Nähfadenanker gemäß dem Stand der Technik, welcher für einstückige Polymeranker entwickelt ist, ist in 33 und 34 gezeigt. Der Anker weist im wesentlichen dieselbe Form wie die oben beschriebenen Anker auf, wobei sich jedoch eine Erhebung bzw. ein Fortsatz 138 von der oberen Oberfläche des Keils erstreckt. Diese Erhebung weist darin die Montageöffnung 130 ausgebildet auf, welche das oben beschriebene Einsetzwerkzeug empfängt, wie dies in 34 gezeigt ist. Diese Erhebung stellt einen Bereich zum Definieren der Montageöffnung 130 derart zur Verfügung, daß die Öffnung nicht innerhalb des Körpers des Keils ausgebildet wird, wodurch möglicherweise der Keil geschwächt ist bzw, wird.
  • Indem als nächstes 35 und 36 betrachtet werden, ist eine Nähfadenankeranordnung bzw. -baueinheit 200 gezeigt. Die Nähfadenankeranordnung 200 umfaßt allgemein einen Nähfadenanker 300 gemäß der vorliegenden Erfindung, ein Installationswerkzeug 400 und einen Nähfaden 500.
  • Der Nähfadenanker 300 ist in größerem Detail in 3742 gezeigt. Der Nähfadenanker 300 umfaßt einen Körper 301, welcher eine im allgemeinen keilförmige Konfiguration aufweist. Der Körper 301 umfaßt ein relativ schmales distales Ende 302, welches in einer abgerundeten distalen Endoberfläche 304 endet, und ein relativ breites proximales Ende 306, welches in einer Leistenoberfläche 308 und einer Erhebung 310 endet. Eine Anschlagoberfläche 312 erstreckt sich entlang einer Längsachse 314 und eine Pflugoberfläche 316 erstreckt sich entlang einer schneidenden bzw. kreuzenden Achse 318. Der Nähfadenanker 300 umfaßt auch ein Paar von Seitenoberflächen 320. Wie dies in den Zeichnungen ersichtlich ist, erstrecken sich die Anschlagoberfläche 312 und die Pflugoberfläche bzw. Schneidoberfläche 316 zwischen den zwei Seitenoberflächen 320 und weisen eine abgerundete Konfiguration auf. Vorzugsweise ist diese abgerundete Konfiguration so ausgebildet, um denselben Krümmungsradius wie das Bohrloch aufzuweisen, in welches der Nähfadenanker installiert werden soll. Die Pflug- bzw. Schneidoberfläche 316 und die Leistenoberfläche 308 treffen aufeinander in einer relativ scharfen, gut definierten schneidenden Kante 322.
  • Die Erhebung 310 umfaßt eine im wesentlichen flache proximale Endoberfläche 324, eine Nockenoberfläche 326, welche sich zwischen der Anschlagoberfläche 312 und der proximalen Endoberfläche 324 erstreckt, und eine Übergangsoberfläche 328, welche sich zwischen der Leistenoberfläche 308 und der proximalen Endoberfläche 324 erstreckt. Wie dies in den Zeichnungen ersichtlich ist, ist die Nockenoberfläche 326 entlang ihrer Länge gekrümmt. Die Nockenoberfläche 326 kann mit einem relativ konstanten Krümmungsradius über ihre gesamte Länge ausgebildet sein oder alternativ kann die Nockenoberfläche 326, um einen sich ändernden Krümmungsradius aufzuweisen, wenn sie von distal zu proximal entlang ihrer Länge fortschreitet, aus Gründen ausgebildet sein, welche nachfolgend diskutiert werden. Beispielsweise kann die Nockenoberfläche 326 so ausgebildet sein, um einen sich zunehmend vergrößernden oder einen zunehmend abnehmenden Krümmungsradius aufzuweisen, wenn von distal zu proximal entlang ihrer Länge fortgeschritten wird.
  • Die Leistenoberfläche 308 des Nähfadenankers, die Übergangsoberfläche 328 und die proximale Endoberfläche 324 bilden zusammen eine vollständige Grenzoberfläche 329.
  • Ein Durchtrittsloch 330 erstreckt sich durch den Nähfadenanker 300 von einer Seitenoberfläche 320 zu der anderen. Das Durchtrittsloch 330 ist so bemessen, um einen Durchmesser etwas größer als den Durchmesser eines Nähfadens 500 aufzuweisen, wodurch der Nähfaden 500 durch das Durchtrittsloch 330 eingesetzt bzw. eingefügt werden kann, wie dies nachfolgend in größerem Detail erörtert bzw. diskutiert werden wird. Falls gewünscht, kann das Durchtrittsloch 330 so bemessen sein, um einen Durchmesser etwas größer als die kombinierten Durchmesser von zwei oder mehr Nähfaden aufzuweisen, wodurch mehrere Nähfaden gleichzeitig durch das Durchtrittsloch 330 hindurchgeführt werden können. Vorzugsweise sind die Eintrittsbereiche durch das Durchtrittsloch 330 etwas abgerundet, wie dies bei 332 gezeigt ist, um einen sanften Übergang zwischen den Seitenoberflächen 320 und dem Durchtrittsloch 330 zur Verfügung zu stellen. Eine derartige Konfiguration unterstützt bei einem anfänglichen Durchtritt des Nähfadens 500 durch das Durchtrittsloch 330, wobei sie auch eine nachfolgende Schlupf- bzw. Gleitbewegung des Nähfadens relativ zu dem Nähfadenanker unterstützt, beispielsweise dann, wenn der Nähfadenanker in einem Knochen verwendet bzw. eingesetzt wird. Zusätzlich hilft eine derartige Konfiguration, die auf den Nähfaden wirkende Beanspruchung gleichmäßiger durch die Kontur des Durchtrittslochs 330 zu verteilen.
  • Ein Sack- bzw. Blindloch 334 öffnet bzw. mündet an der proximalen Endoberfläche 324 des Nähfadenankers und erstreckt sich distal in den Nähfadenanker entlang einer Achse 336.
  • Das Sackloch 334 dient als eine Montageöffnung, um das distale Ende eines Installationswerkzeugs 400 aufzunehmen, wie dies nachfolgend diskutiert werden wird. Das Sackloch 336 ist näher zu der Anschlagoberfläche 312 als eine schneidende bzw. Schneidkante 322 angeordnet. Die Achse 336 ist vorzugsweise unter einem geringfügig schneidenden bzw. kreuzenden Winkel relativ zu der Längsachse 314 der Anschlagoberfläche 312 eingestellt bzw. festgelegt. Vorzugsweise ist die Achse 336 des Sacklochs 334 unter einem Winkel von etwa 1° relativ zu der Längsachse 314 der Anschlagoberfläche 312 eingestellt, obwohl dieser Winkel, wie bevorzugt, variiert werden kann. Das Sackloch 334 umfaßt eine Bohrung 338 und eine Gegenbohrung 340. Die Bohrung 338 und die Gegenbohrung 340 treffen an einer ringförmigen Schulter 342 aufeinander.
  • Der Nähfadenanker 300 kann unter Verwendung von irgendwelchen, hierin oben im Zusammenhang mit irgendeinem der hierin oben diskutierten Materialien und/oder Techniken ausgebildet werden, oder er kann unter Verwendung von irgendeinem geeigneten biokompatiblen Material oder einer geeigneten Technik ausgebildet werden. In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird der Nähfadenanker 300 aus einem bioabsorbierbaren Material, wie beispielsweise Polymilchsäure (PLA) ausgebildet.
  • Indem als nächstes 35 und 43 betrachtet werden, umfaßt ein Installationswerkzeug 400 allgemein einen Hauptschaft 402, eine Schaftspitze 404, eine Nase 406, eine Abdeckung bzw. Ummantelung 408 und einen Handgriff 410.
  • Der Hauptschaft 402 ist in größerem Detail in 44 und 45 gezeigt. Er umfaßt eine im wesentlichen starre längliche Stange, welche ein distales Ende 412, welches in einer distalen Endoberfläche 414 endet, und ein proximales Ende 416 aufweist, welches in einer proximalen Endoberfläche 418 endet. Ein Sackloch 420 ist in dem distalen Ende der Welle bzw. des Schafts ausgebildet, welche sich proximal von der distalen Endoberfläche 414 erstreckt. Das Sackloch 420 wird verwendet, um den Hauptschaft 402 mit der Schaftspitze 404 zu verbinden, wie dies nachfolgend diskutiert werden wird. Eine Vielzahl von sich in Umfangsrichtung erstreckenden Umfangsrillen bzw. -nuten 422 ist in dem proximalen Ende des Hauptschafts 402, unmittelbar distal zu der proximalen Endoberfläche 418 ausgebildet. Oberflächenrillen 422 versehen das proximale Ende des Hauptschafts 402 mit einer Kontur und werden verwendet, um den Hauptschaft 402 mit dem Handgriff 410 zu verbinden, wie dies auch nachfolgend diskutiert werden wird.
  • Die Schaftspitze 404 ist in größerem Detail in 46 gezeigt. Sie umfaßt eine relativ kurze Stange, welche ein distales Ende 424 und ein proximales Ende 426 aufweist. Das distale Ende 424 ist ausgebildet, um etwas flexibel zu sein, und endet in einer mit einem Gewinde versehenen bzw. Gewindeabschnitt 428, welcher eine Vielzahl von Schraubengewindegängen 430 umfaßt. Die Spitze der Schraubengewindegänge 430 weisen im wesentlichen denselben Durchmesser wie der anschließende Abschnitt 432 der Schaftspitze 404 auf, wobei der Durchmesser geringfügig größer als der Durchmesser der Nähfadenankerbohrung 338, jedoch geringfügig kleiner als der Durchmesser der Nähfadenanker-Gegenbohrung 340 aus Gründen ist, welche nachfolgend diskutiert werden. Die Gesamtlänge des Gewindeabschnitts 428 der Schaftspitze ist bemessen, um ungefähr dieselbe wie der Abstand zwischen der Nähfadenankerschulter 342 und der Basis des Sacklochs 334 zu sein. Eine sich in Umfangsrichtung erstreckende Oberflächenrille 434 ist in einem proximalen Ende 426 der Schaftspitze 404 unmittelbar distal zu der proximalen Endoberfläche 436 ausgebildet. Ein Flansch 438 ist in einer zwischenliegenden Schaftspitze 404 angeordnet. Der Flansch 438 stellt eine distal gerichtete Schulter 440 und eine proximal gerichtete Schulter 442 zur Verfügung.
  • Die Schaftspitze 404 kann aus einem beliebigen geeigneten biokompatiblen Material ausgebildet sein. Beispielhaft ist in einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung die Schaftspitze 404 aus 17-4 PH rostfreiem Stahl ausgebildet.
  • Die Nase 406 ist in größerem Detail in 4750 gezeigt. Die Nase 406 umfaßt einen allgemein kegelstumpfförmigen Körper 444, welcher in einer distalen Endoberfläche 446 und einer proximalen Endoberfläche 448 endet. Ein axiales Loch 450 mündet an und erstreckt sich zwischen einer distalen Endoberfläche 446 und einer proximalen Endoberfläche 448. Ein Paar von Stehern bzw. Pfeilern 452 erstreckt sich proximal aus der proximalen Endoberfläche 448 der Nase. Ein Paar von voneinander diametral gegenüberliegenden Oberflächenrillen bzw. -nuten 454 erstreckt sich zwischen der distalen Endoberfläche 446 und der proximalen Endoberfläche 448 in der in den Zeichnungen gezeigten Weise.
  • Die Abdeckung 408 wird verwendet, um den Nähfaden 500 am Installationswerkzeug 400 zurückzuhalten, bis der Nähfaden an der chirurgischen Stelle bzw. Operationsstelle verwendet werden soll. Die Abdeckung 408 ist in größerem Detail in 5153 gezeigt. Sie umfaßt einen relativ flexiblen Körper, welcher in einer distalen Endoberfläche 456 und einer proximalen Endoberfläche 458 endet. Der Körper der Ab deckung weist eine im allgemeinen vierseitige Konfiguration auf, beinhaltend ein Paar von diametral gegenüberliegenden Seiten 460, welche Rippenabschnitte ausbilden, und ein Paar von diametral gegenüberliegenden Seiten 462. Eine elliptisch geformte interne bzw. innere Öffnung 464 mündet an und erstreckt sich zwischen der distalen Endoberfläche 456 und der proximalen Endoberfläche 458. Die interne Öffnung 464 ist so angeordnet, daß ihre Längsachse mit den Seiten 460 der Abdeckung ausgerichtet sind bzw. fluchten, während ihre kurze Achse mit den Abdeckungsseiten 462 ausgerichtet ist. Die interne Öffnung 464 ist so bemessen, daß der Hauptschaft 402 des Installationswerkzeugs in der internen Öffnung 464 aufgenommen werden kann, wobei der Hauptschaft 402 eine genaue Gleitpassung über die kurze Achse der inneren Öffnung herstellt, wie dies nachfolgend in größerem Detail diskutiert werden wird.
  • Jede der Abdeckungsseiten 462 beinhaltet einen sich in Längsrichtung erstreckenden Kanal 466. Jeder der Kanäle 466 steht in Verbindung mit der Region außerhalb der Abdeckung über einen entsprechenden, sich in Längsrichtung erstreckenden Schlitz 468. Die Kanäle 466 sind vorzugsweise so bemessen, um einen Durchmesser ungefähr gleich dem Durchmesser des Nähfadens 500 aufzuweisen, während die Schlitze 468 bemessen sind, um eine Breite etwas geringer als den Durchmesser des Nähfadens 500 aufzuweisen. Jede der Abdeckungsseiten 462 ist vertieft oder ausgeschnitten (wie bei 470) für eine kurze Länge nahe dem proximalen Ende der Abdeckung, um den vollständigen Durchmesser von jedem der Kanäle 466 zu der Region bzw. dem Bereich außerhalb der Abdeckung zu öffnen.
  • Die Abdeckung 408 kann aus jedem geeigneten Material ausgebildet sein, beispielsweise kann sie aus einem weichen nachgiebigen Polymer, wie beispielsweise Nylon oder Polypropylen ausgebildet sein.
  • Es soll erkannt werden, daß aufgrund der vorangehenden Konstruktion (i) durch ein Drücken auf die gegenüberliegenden Rippenabschnitte der Abdeckung (d. h. Seiten 460), die Schlitze 468 veranlaßt werden können sich aufzuweiten, um zu erlauben, daß der Nähfaden 500 in den Kanälen 466 ein- bzw. niedergelegt wird, und (ii) durch ein Nachlassen des Drucks auf die gegenüberliegenden Seiten 460 der Abdeckung die Schlitze 468 veranlaßt werden können, zu ihrer normalen geringeren Breite zurückzukehren, um den Nähfaden 500 in den Kanälen 466 zurückzuhalten. Es sollte auch geschätzt bzw. erkannt werden, daß, insofern die Abdeckung 408 aus einem relativ flexiblen Material ausgebildet ist, jeder Nähfaden 500, welcher in den Kanälen 466 angeordnet ist, frei aus den Kanälen mit einer entsprechenden Entnahmekraft gezogen werden kann, wodurch der Nähfaden von dem Installationswerkzeug befreit werden kann. Insbesondere kann der Nähfaden 500 von dem Installationswerkzeug 400 durch ein Ziehen des Nähfadens in einer axialen Richtung relativ zu dem Installationswerkzeug befreit werden, wodurch der Nähfaden aus den Enden der Kanäle 466 gezogen werden wird; oder der Nähfaden 500 kann aus dem Installationswerkzeug 400 durch ein Ziehen des Nähfadens unter einem Winkel an dem Installationswerkzeug befreit bzw. freigelegt werden, wodurch der Nähfaden aus den Kanälen 466 über eine Deformation bzw. Verformung der Schlitze 468 herausgeschält werden wird.
  • Indem als nächstes 35, 43 und 5457 betrachtet werden, ist ein Handgriff 410 vorzugsweise aus zwei Hälften 410A und 410B ausgebildet, welche aneinander festgelegt sind, um den vollständigen Handgriff 410 auszubilden. Der Handgriff 410 umfaßt eine konturierte bzw. geformte Vertiefung 472 (welche wiederum aus konturierten Halb-Vertiefungen 472A und 472B ausgebildet ist), welche so konfiguriert ist, um eine enge Passung um das entsprechend konturierte proximate Ende des Hauptschafts 402 herzustellen, wodurch der Handgriff 410 sicher an dem Hauptschaft 402 montiert bzw. angeordnet und derart verwendet werden kann, um das Installationswerkzeug 400 zu manipulieren bzw. handzuhaben. Die äußere Konfiguration des Handgriffs 410 beinhaltet einen ersten Vorsprung 474, einen zweiten Vorsprung 476 und einen dritten Vorsprung 478. Der erste Vorsprung bzw. die erste Erhebung 474 ist mit dem Hauptschaft 402 des Installationswerkzeugs entlang einer Achse 480 ausgerichtet (35). Der zweite und dritte Vorsprung 476 und 478 sind miteinander entlang einer anderen Achse 482 ausgerichtet. Die Achse 482 ist unter einem geneigten Winkel relativ zur Achse 480 eingestellt. Vorzugsweise ist die Achse 482 unter einem Winkel von etwa 70° (gemessen entlang des Bogens 484 in 35) eingestellt, obwohl Winkel von etwa 45° bis etwa 85° auch geeignet bzw. angemessen sind. Derart bilden der erste, zweite und dritte Vorsprung 474, 476 und 478 eine geneigte "T"-Konfiguration. Der zweite und dritte Vorsprung 476 und 478 sind so bemessen, daß sie gemeinsam einen natürlichen Handgriff für einen Benutzer beispielsweise so ausbilden, daß der Daumen und Zeigefinger des Benutzers bequem den zweiten Vorsprung 476 ergreifen können, während die verbleibenden Fingern des Benutzers den dritten Vorsprung 478 ergreifen. Als ein Resultat der vorangehenden Konstruktion wird der Benutzer fähig sein, komfortabel bzw. bequem den Handgriff 410 des Installationswerkzeugs zu ergreifen und mit der Handfläche, welche die proximale Oberfläche 486 des Handgriffs ergreift, danach das Installationswerkzeug distal entlang der Achse 480 zu drücken bzw. zu beaufschlagen, wie dies nachfolgend diskutiert werden wird.
  • Von der Nähfadenankeranordnung 200 ist beabsichtigt, daß sie wie folgt zusammengebaut wird. Zuerst wird das Installationswerkzeug 400 zusammengebaut, dann wird der Nähfadenanker 300 an dem zusammengebauten Installationswerkzeug festgelegt und schließlich wird der Nähfaden 500 an dem Nähfadenanker 300 und dem Installationswerkzeug 400 festgelegt.
  • Vom Installationswerkzeug 400 ist beabsichtigt, daß es wie folgt zusammengebaut wird.
  • Zuerst werden der Hauptschaft 402, die Schaftspitze 404 und die Nase 406 in eine Unteranordnung bzw. Untereinheit zusammengebaut, wie dies in 58 gezeigt wird. Dies wird durch ein Montieren der Nase 406 an der Schaftspitze 404 durch ein Einsetzen des proximalen Endes der Schaftspitze durch das axiale Loch 450 der Nase, bis die proximal gerichtete Schulter 442 der Schaftspitze die distale Endoberfläche 446 der Nase ergreift, und dann durch ein Montieren bzw. Anordnen der Schaftspitze 404 an dem Hauptschaft 402 durch ein Einsetzen des proximalen Endes der Schaftspitze in das Sackloch 420 des Hauptschafts durchgeführt, bis die distale Endoberfläche 414 des Hauptschafts die proximale Endoberfläche 448 der Nase ergreift bzw. in Eingriff damit gelangt. Das proximale Ende der Schaftspitze 404 wird in dem Hauptschaft durch ein Crimpen oder durch andere, im Stand der Technik gut bekannte Mittel befestigt. Als ein Resultat der vorangehenden Konstruktion wird die Nase 406 wirksam zwischen der proximal gerichteten Schulter 442 der Schaftspitze und der distalen Endoberfläche 414 des Hauptschafts gefangen bzw. gehalten.
  • Als nächstes wird die Abdeckung 408 auf die oben erwähnte Unteranordnung geladen. Dies wird zuerst durch ein Ausrichten der Hauptwelle 402 mit der internen Öffnung 464 der Abdeckung durchgeführt, wobei die zwei Steher 452 der Nase mit der Längsachse der elliptisch geformten Öffnung 464 ausgerichtet sind. Dann wird das proximale Ende der Hauptwelle 402 durch die interne Öffnung 464 der Abdeckung hindurchgeführt, bis die zwei Steher 452 der Nase in die interne Öffnung 464 der Abdeckung eintreten und die distale Endoberfläche 456 der Abdeckung fest gegen die proximale Endoberfläche 448 der Nase sitzt. An diesem Punkt wird jede der zwei Oberflächenrillen 454 der Nase 406 mit einem der Kanäle 466 der Abdeckung 408 ausgerichtet sein bzw. fluchten, wobei die Hauptwelle 402 eine genaue Gleitpassung über die kurze Achse der internen Achse 464 der Abdeckung durchführt bzw. herstellt.
  • Als nächstes wird der Handgriff 410 an dem proximalen Ende der Hauptwelle 402 festgelegt. Dies wird durchgeführt, indem das proximale Ende der Hauptwelle 402 entweder in die Halbvertiefung 472A der Handgriffhälfte 410A oder die Halbvertiefung 472B der Handgriffhälfte 410B eingepaßt wird und dann die entsprechende komplementäre zweite Handgriffhälfte (d. h. entweder die Handgriffhälfte 410B bzw. die Handgriffhälfte 410A) an ihrem Platz angeordnet wird und schließlich die zwei Handgriffhälften aneinander auf im Stand der Technik gut bekannte Weisen (beispielsweise durch ein Ultra schallverschweißen) festgelegt werden, wodurch sie sicher an dem proximalen Ende des Hauptschafts 402 festgelegt sein werden. Es wird erkannt bzw. geschätzt werden, daß, wenn der Handgriff 410 so an dem Hauptschaft 402 montiert bzw. angeordnet wird, das distale Ende des ersten Vorsprungs 474 des Handgriffs im wesentlichen mit der proximalen Endoberfläche 458 der Abdeckung in Eingriff gelangen wird. Es wird auch geschätzt werden, daß der Handgriff 410 an dem Hauptschaft 402 so montiert wird, daß die Ebene, welche sich zwischen den zwei Handgriffhälften 410A und 410B erstreckt, mit der Hauptachse der internen Öffnung 464 der Abdeckung ausgerichtet sein wird bzw. fluchten wird, wobei einer der Kanäle 466 der Abdeckung mit jeder Handgriffhälfte ausgerichtet ist, und wobei der eine der vertieften oder ausgenommenen Querschnitte bzw. Sektionen 470 der Abdeckung mit jeder Handgriffhälfte ausgerichtet sind und benachbart zu dieser liegt.
  • Es wird geschätzt bzw. erkannt werden, daß, insofern der Hauptschaft 402 und die Schaftspitze 404 aus zwei getrennten Elementen ausgebildet sind, welche sicher aneinander festgelegt sind, jedes Element für seine eigenen speziellen Erfordernisse ausgebildet sein kann. Insbesondere kann der Hauptschaft 402 ausgebildet sein, um die gewünschte Festigkeit bzw. Starrheit zur Verfügung zu stellen, während die Schaftspitze 404 ausgebildet bzw. konstruiert sein kann, um die gewünschte Flexibilität zur Verfügung zu stellen; dennoch sind die zwei Elemente sicher aneinander festgelegt, um gemeinsam als die gewünschte Einheit zu wirken.
  • Der Nähfadenanker 300 wird an dem zusammengebauten Installationswerkzeug 400 wie folgt festgelegt. Zuerst werden der Nähfadenanker 300 und das Installationswerkzeug 400 so orientiert, daß das distale Ende der Schaftspitze 404 mit dem Sackloch 334 des Nähfadenankers ausgerichtet ist. Dann werden der Nähfadenanker 300 und das Installationswerkzeug 400 zueinander gebracht, wie sie gleichzeitig relativ zueinander verschwenkt bzw. gedreht werden, wodurch der Nähfadenanker an dem distalen Ende der Schaftspitze 404 des Installationswerkzeugs montiert bzw. angeordnet wird, wobei der mit einem Gewinde versehene Abschnitt 428 der Schaftspitze 404 durch eine Gewindeverschraubung in der Bohrung 338 des Nähfadenankers montiert bzw. angeordnet wird und wobei der unmittelbar proximale Abschnitt 432 der Schaftspitze in der Gegenbohrung 340 des Nähfadenankers aufgenommen wird. Es ist zu schätzen bzw. anzuerkennen, daß aufgrund der relativen Bemassung des Sacklochs 334 des Nähfadenankers (siehe 59) und dem distalen Ende 424 der Schaftspitze, der Gewindeabschnitt 428 der Schaftspitze einen Gewindeeingriff mit dem Nähfadenanker innerhalb der Bohrung 338 herstellen wird, wobei jedoch der unmittelbar proximale Abschnitt 432 der Schaftspitze nicht an dem Nähfadenanker innerhalb der Gegenbohrung 340 gesichert werden wird.
  • Der Nähfadenanker 300 und das Installationswerkzeug 400 sind so angeordnet, um eine bestimmte Orientierung relativ zueinander aufzuweisen, d. h. derart, daß sich die zwei Seitenoberflächen 320 des Nähfadenankers parallel zu der Ebene erstrecken, welche sich zwischen den zwei Handgriffhälften 410A und 410B erstreckt, wobei die Anschlagoberfläche 312 des Nähfadenankers mit dem zweiten Vorsprung 476 des Handgriffs ausgerichtet ist und die Pflugoberfläche 316 des Nähfadenankers mit dem dritten Vorsprung 478 des Handgriffs ausgerichtet ist (siehe 35, 36 und 60). Es sollte erkannt werden, daß aufgrund der vorangehenden Anordnung der Verwender immer die Orientierung des Nähfadenankers 300 durch eine einfache Kenntnis der Orientierung des Installationswerkzeugs-Handgriffs 410 gehalten wird. Dies kann ein wesentliches Merkmal in gewissen Arten einer Chirurgie sein, wo der Nähfadenanker mit einer bestimmten Orientierung einzusetzen ist und die Sicht des Benutzers auf den Nähfadenanker beschränkt sein kann.
  • Als nächstes wird der Nähfaden 500 an den Nähfadenanker 300 und dem Installationswerkzeug 400 festgelegt. Dies wird durch ein Hindurchführen des Nähfadens 500 durch das Durchtrittsloch 330 des Nähfadenankers und dann ein Positionieren des Nähfadens innerhalb der sich in Längsrichtung erstreckenden Kanäle 466 der Abdeckung durchgeführt. In diesem Hinblick wird geschätzt werden, daß der Nähfaden 500 leicht in den Kanälen 466 zuerst durch ein Pressen bzw. Drücken auf die gegenüberliegenden Seitenoberflächen 460 der Abdeckung, um die Schlitze 468 zu öffnen, dann ein Ein- bzw. Niederlegen des Nähfadens 500 in die geöffneten Kanäle 466 und dann ein Freigeben der gegenüberliegenden Seitenoberflächen 460 der Abdeckung positioniert werden kann, um lösbar den Nähfaden innerhalb der Kanäle 466 zu fangen bzw. aufzunehmen. Die proximalen Enden des Nähfadens 500 sind so angeordnet, daß sie die Abdeckung benachbart zu vertieften oder ausgenommenen Abschnitten 470 verlassen, wodurch sie frei benachbart zu dem Handgriff 410 aufruhen (siehe 36, 53 und 61).
  • Die Nähfadenankeranordnung 200 soll auf die folgende Weise verwendet werden.
  • Zuerst wird die Nähfadenankeranordnung 200 durch den Benutzer aufgenommen, sodaß der Daumen und Zeigefinger des Be nutzers den zweiten Vorsprung 476 des Handgriffs ergreift und die verbleibenden Finger des Benutzers den dritten Vorsprung 478 des Handgriffs ergreifen, und so, daß die proximale Oberfläche 486 des Handgriffs gegen den Ballen der Hand des Benutzers aufliegt (siehe 62). Es soll geschätzt werden, daß, wenn die Nähfadenankeranordnung in dieser Weise gehalten wird, die Vorrichtung für ein treibendes Einsetzen des Nähfadenankers in ein Bohrloch, welches in einem Knochen ausgebildet ist, bereit sein wird. Darüber hinaus wird aufgrund der Tatsache, daß der Nähfadenanker an dem Installationswerkzeug mit einer vorbestimmten Orientierung montiert ist, der Benutzer immer die relative Positionierung der Anschlagoberfläche 312 des Nähfadenankers, seiner Pflugoberfläche 316 und seiner scharfen, wohl definierten schneidenden bzw. Schneidkante 322 kennen, selbst wenn der Nähfadenanker selbst nicht direkt für den Benutzer bzw. Verwender sichtbar ist.
  • Als nächstes verwendet der Benutzer das Installationswerkzeug 400, um den Nähfadenanker 300 in ein Bohrloch einzutreiben. Dies wird durch ein Ausrichten des Nähfadenankers 300 mit einem Bohrloch 600, welches in einem Knochen 601 ausgebildet ist (63), und dann ein Drücken des Nähfadenankers in das Bohrloch durchgeführt. Wenn dies auftritt, wird die Pflugoberfläche 316 des Nähfadenankers zuerst dazu tendieren, den Rand 603 des Bohrlochs 600 zu ergreifen bzw. in Eingriff damit zu gelangen, wodurch bewirkt wird, daß sich das distale Ende der Schaftspitze 404 biegt, wenn bzw. da der Nähfadenanker verschwenkt, um in das Bohrloch einzutreten. Darüber hinaus bewirkt ein nach unten gerichteter Druck auf den Handgriff 410 des Installationswerkzeugs, daß sich das distale Ende der Schaftspitze noch weiter biegt, wenn die Pflugoberfläche 316 des Nähfadenankers in Eingriff gelangt, und reitet bzw. gleitet dann entlang der Wand 602 des Bohrlochs, wobei die Nockenoberfläche 326 des Nähfadenankers geringfügig beabstandet von, oder unbedeutend in Kontakt mit der gegenüberliegenden Wand 606 des Bohrlochs ist (siehe 64). Signifikant wird ein derartiges Biegen des distalen Endes der Schaftspitze 404 nicht signifikant die Festlegung des Nähfadenankers 300 an dem Installationswerkzeug 400 unterminieren bzw. nachteilig beeinflussen, da nur der am weitesten distal gelegene Abschnitt der Schaftspitze (d. h. der mit einem Gewinde versehene Abschnitt 428) tatsächlich an dem Nähfadenanker gesichert ist, wobei der unmittelbar proximale Abschnitt 432 der Schaftspitze frei für ein geringfügiges Biegen innerhalb der Gegenbohrung 340 des Nähfadenankers ohne Beschädigen des Nähfadenankers ist. Dies ist selbst zutreffend, wo der Nähfadenanker 300 aus einem nicht-metallischen Material, beispielsweise einem Kunststoff oder einem absorbierbaren Material hergestellt bzw. ausgebildet sein kann.
  • Der Benutzer drückt den Nähfadenanker 300 nach unten in das Bohrloch 600, bis die gewünschte Tiefe erreicht wird. Ein derartiger, nach unten gerichteter Druck hält die Pflugoberfläche 316 des Nähfadenankers in Eingriff mit der Wand 602 des Bohrlochs. Vorzugsweise ist das Installationswerkzeug 400 so bemessen, daß eine Nase 406 die obere Oberfläche 604 des Knochens 601 ergreift, wenn die gewünschte Tiefe erreicht ist.
  • Als nächstes entnimmt der Benutzer das Installationswerkzeug 400 aus dem Bohrloch 600. Ein nach unten gerichteter Druck auf das Installationswerkzeug 400 wird freigegeben (um durch einen entgegengesetzten, nach oben gerichteten Druck während der Entnahme des Werkzeugs ersetzt zu wer den), die gebogene Schaftspitze 404 versucht sich geradezurichten, wodurch bewirkt wird, daß die scharfe, gut definierte schneidende bzw. beißende Kante 322 des Nähfadenankers in die Wand 602 preßt bzw. drückt, und bewirkt wird, daß der Nähfaden geringfügig in dem Bohrloch verschwenkt, so daß die Nockenoberfläche 326 des Nähfadenankers sicher die Wand 606 des Bohrlochs ergreift bzw. in Eingriff damit gelangt. Wenn bzw. da der Benutzer das Installationswerkzeug 400 aus dem Bohrloch 600 zurückzieht, bewirkt eine Rückwärtsbewegung des Installationswerkzeugs 400, daß zunehmend mehr distale Abschnitte der Nockenoberfläche 326 des Nähfadenankers in Eingriff mit der Wand 606 des Bohrlochs gelangen. Da die Nockenoberfläche 326 angeordnet ist, um mit dem Nähfadenanker seitlich zusammenzuwirken, bewirkt ein derartiger Eingriff der Nockenoberfläche 326 mit der Knochenwand 606, daß die scharfe, gut definierte schneidende bzw. beißende Kante 322 zunehmend weiter und weiter in die Wand 602 des Bohrlochs getrieben wird, bis die Anschlagoberfläche 312 des Nähfadenankers gegen die Wand 606 anliegt (65). Wenn bzw. da das Installationswerkzeug 400 weiter nach rückwärts gezogen wird, bricht das Installationswerkzeug schließlich frei von dem aufgenommenen bzw. angeordneten Nähfadenanker. Das Installationswerkzeug wird dann von der Operationsstelle zurückgezogen.
  • Es sollte geschätzt bzw. erkannt werden, daß das Vorhandensein der Nockenoberfläche 326 signifikant bzw. beträchtlich die Fähigkeit des Nähfadenankers 300 erhöht, in den Knochen 601 eingesetzt zu werden, da die Nockenoberfläche eine Kraft auf die Rand- bzw. Kantenoberfläche 322 des Nähfadenankers zur Verfügung stellt, welche ungefähr normal auf die Bohrlochwand 602 ist. Diese Kraft treibt die Kantenoberfläche 322 des Nähfadenankers in die Wand 602, wodurch sicher gestellt wird, daß der Nähfadenanker zuverlässig gesetzt bzw. festgelegt ist. Dies ist selbst richtig, wo der Knochen 601 relativ hart ist (beispielsweise kortikaler Knochen) und der Nähfadenanker aus einem nicht-metallischen Material, beispielsweise einem Kunststoff oder einem bioabsorbierbaren Material hergestellt ist.
  • Durch ein Ändern der Geometrie der Nockenoberfläche 326 können die Einstellcharakteristika bzw. -merkmale des Nähfadenankers 300 eingestellt werden.
  • Es sollte auch geschätzt bzw. erkannt werden, daß die Natur der Festlegung des Nähfadenankers 300 an dem Installationswerkzeug 400 wichtig bzw. wesentlich ist. Insbesondere muß der Nähfadenanker an dem Installationswerkzeug sicher genug festgelegt werden, um zu bewirken, daß sich der Nähfadenanker in dem oben erwähnten Nockenvorgang dreht bzw. verschwenkt, jedoch zu der geeigneten Zeit freigibt, um den Nähfadenanker in dem Knochen zu hinterlassen, wenn das Installationswerkzeug entnommen bzw. entfernt wird. Es ist daher wünschenswert, daß die Verbindung zwischen dem Nähfadenanker 300 und dem Installationswerkzeug 400 zum Zeitpunkt der Herstellung gut definiert ist und bis zu der Zeit intakt bleibt, zu welcher das Installationswerkzeug von dem Anker frei wird bzw. abbricht. Insbesondere ist es wichtig, daß diese Verbindung nicht unterminiert bzw. beeinträchtigt wird, während sich das distale Ende des Installationswerkzeugs in dem Bohrloch biegt. Es wurde gefunden, daß eine derartige zuverlässige Verbindung durch ein Versehen des distalen Endes der Schaftspitze mit einem mit einem Gewinde versehenen Abschnitt 428 und einem unmittelbar proximalen sanften bzw. glatten Abschnitt 432 und durch ein Versehen des Nähfadenankers 300 mit einer Bohrung 338 und einer Ge genbohrung 340 aufgebaut werden kann, wo der Gewindeabschnitt 428 der Schaftspitze einen Gewindeeingriff mit dem Nähfadenanker innerhalb der Bohrung 338 herstellt, jedoch der unmittelbar proximale Abschnitt 432 der Schaftspitze nicht an dem Nähfadenanker innerhalb der Gegenbohrung 340 gesichert ist. Dies erlaubt, daß das notwendige Biegen der Schaftspitze ohne ein Unterminieren bzw. Beeinträchtigen bzw. Verschlechtern der Verbindung zwischen dem Installationswerkzeug und dem Nähfadenanker auftritt, selbst wo der Nähfadenanker aus einem nicht-metallischen Material, beispielsweise einem Kunststoff oder einem absorbierbaren Material gebildet ist.
  • Es sollte geschätzt werden, daß, wenn bzw. da sich das Installationswerkzeug 400 von dem eingesetzten Anker 300 trennt, der Nähfaden 500 gleichzeitig entlang der inneren Oberflächen der Kanäle 466 der Abdeckung gleiten kann, um zu erlauben, daß sich die zwei Glieder trennen. In Abhängigkeit von der Länge des Nähfadens 500 und dem Ausmaß einer auferlegten Trennung kann der Nähfaden 500 vollständig oder nicht vollständig aus dem Installationswerkzeug 400 während des Setzens bzw. Einsatzes des Ankers entfernt werden. In dem Ausmaß, in welchem ein Anteil des Nähfadens 500 an dem Installationswerkzeug 400 festgelegt verbleibt, nachdem das Installationswerkzeug entnommen wurde, kann das Installationswerkzeug auf einem Operationstuch benachbart zu Operationsstelle angeordnet werden, bis der Nähfaden 500 vollständig von dem Installationswerkzeug zu entfernen ist. An diesem Punkt kann der verbleibende Nähfaden frei von dem Installationswerkzeug gezogen werden.
  • Für viele Vorgänge kann ein Zurückhalten eines Abschnitts des Nähfadens 500 im Installationswerkzeug 400, bis er ge braucht wird, für eine effektive Nähfadenhandhabung hilfreich sein. Beispielsweise können, wo ein Arthrosekopievorgang mehr als einen Nähfadenanker bedingt bzw. involviert, die paarweisen Nähfadenenden von einigen Nähfadenankern aus einer einzigen Kanülenöffnung austreten. Beispielsweise kann ein arthroskopischer Bankhart-Vorgang bedingen, daß vier oder sogar sechs Nähfadenlängen aus einer einzigen Kanülenöffnung austreten. In einer derartigen Situation kann ein Zurückbehalten bzw. Beibehalten von Nähfadenlängen in dem Installationswerkzeug die Nähfadenlängen leichter für den Chirurgen identifizierbar halten bzw. aufrechterhalten.
  • Zusätzlich und/oder alternativ kann, um das Nähfadenmanagement bzw. die Nähfadenhandhabbarkeit zu verbessern, es gewünscht sein, verschiedene Nähfadenlängen zu markieren. Beispielsweise könnte jede Nähfadenlänge unterschiedlich farbcodiert oder unterschiedlich muster-codiert sein. US-Patent Nr. 3,949,755, erteilt am 13. April 1976 an Vauquois, lehrt das Vorsehen von kontrastierenden Schattierungen bzw. Tönungen an dem Nähfaden, wobei dieses Patent hiermit als Bezugnahme aufgenommen ist.
  • Es ist auch möglich, den Nähfadenanker 300, wie oben beschrieben, zu modifizieren.
  • Beispielsweise ist in dem Nähfadenanker 300, welcher oben beschrieben ist, das Durchtrittsloch 330 des Nähfadenankers vorzugsweise so bemessen, um gleitbar einen einzelnen Strang eines Nähfadens aufzunehmen. Falls gewünscht, könnte jedoch das Durchtrittsloch 330 des Nähfadenankers so bemessen ist, um gleitbar mehrfache Stränge eines Nähfadens gleichzeitig aufzunehmen. Selbstverständlich sollten, wenn eine derartige Konstruktion verwendet werden soll, die Ka näle 466 der Abdeckung entsprechend vergrößert werden, um die zusätzlichen vorgesehenen Nähfadenlängen aufzunehmen, oder eine andere Vorkehrung sollte getroffen werden, um die zusätzlichen Nähfadenenden handzuhaben, welche bei einer derartigen Konstruktion vorhanden sind.
  • Darüber hinaus wird bei dem oben beschriebenen Nähfadenanker 300 das Durchtrittsloch 330 des Nähfadenankers so ausgebildet, um eine im wesentlichen runde Konfiguration aufzuweisen. Es kann jedoch das Durchtrittsloch des Nähfadenankers auch mit einer elliptischen Konfiguration ausgebildet sein, wie beispielsweise das Durchtrittsloch 330A, welches in dem Nähfadenanker 300A vorgesehen ist, welcher in 6668 gezeigt ist. Durch ein Ausbilden des Durchtrittslochs des Nähfadenankers mit einer elliptischen Konfiguration, können Beanspruchungen von dem Nähfaden auf bestimmte Abschnitte bzw. Bereiche des Nähfadenankers gerichtet werden. Insbesondere können diese Nähfadenbeanspruchungen auf robustere bzw. festere Abschnitte des Nähfadenankers gerichtet werden, wodurch ermöglicht wird, daß der Nähfadenanker größere Lasten trägt. Dieses Merkmal kann insbesondere nützlich sein, wo der Nähfadenanker aus einem nicht-metallischen Material, beispielsweise einem Kunststoff oder einem bioabsorbierbaren Material ausgebildet ist. Zusätzlich kann durch ein Ausbilden des Durchtrittslochs des Nähfadenankers mit einer elliptischen Konfiguration ein nachfolgendes proximales Ziehen des Nähfadens auch helfen, den Nähfadenanker mit einer gewünschten Orientierung innerhalb des Knochens einzustellen bzw. festzulegen.
  • Weiters ist bei dem oben beschriebenen Nähfadenanker 300 der Nähfadenanker so konfiguriert, um im wesentlichen planare Seitenoberflächen 320 aufzuweisen. Als ein Resultat muß der Anker dünn genug ausgebildet sein, so daß die Nähfadenlängen, welche aus dem Anker austreten, entlang des Nähfadenankers innerhalb des Bohrlochs passieren bzw. durchtreten können (siehe 69). Dies ist insbesondere richtig, wo es gewünscht ist, daß der Nähfaden 500 relativ zu dem Nähfadenanker 300 gleitet, wenn der Nähfadenanker in ein Knochenloch eingesetzt wird. In vielen Situationen kann es jedoch vorteilhaft sein, den Nähfadenanker mit der Dicke der dickest möglichen Konfiguration auszubilden, wobei die Seiten des Nähfadenankers eine abgerundete äußere Oberfläche aufweisen, beispielsweise derart, wie die Seitenoberfläche 320B, welche für den Nähfadenanker 300B vorgesehen bzw. zur Verfügung gestellt sind, welcher in 70 und 71 gezeigt ist. In dieser Situation muß ein Durchtrittsweg 344 vorgesehen bzw. zur Verfügung gestellt sein, um zu erlauben, daß der Nähfaden 500 von dem Durchtrittsloch 330 des Nähfadenankers zu der Außenseite des Knochens hindurchtritt. In diesem Hinblick sollte auch geschätzt bzw. erkannt werden, daß, insofern sich der Nähfadenanker innerhalb des Knochens drehen muß, die Durchtrittswege 344 mit einer Konfiguration ausgebildet sein sollten, welche sich zu dem proximalen Ende des Ankers in der Weise erweitert, wie dies schematisch in 70 illustriert ist. Eine derartige Konstruktion erlaubt, daß die notwendige Ankerrotation auftritt, ohne zu bewirken, daß der Nähfaden in einen abrasiven Eingriff mit den Seitenwänden des Bohrlochs gelangt.
  • Es ist auch möglich, das Durchtrittsloch 330 des Nähfadenankers wegzulassen und den Nähfaden direkt an dem Anker festzulegen. Derart ist beispielsweise ein Nähfadenanker 300C in 72 gezeigt, welcher nicht zu der Erfindung gehört, wo der Nähfaden 500 direkt in die Seite 320C des Kör pers des Ankers geformt oder verschmolzen ist. Alternativ und nunmehr 73 betrachtend, könnte der Nähfaden 500 in die proximate Endoberfläche 324D eines Nähfadenankers 300D eintreten, welcher nicht zu der Erfindung gehört, und dann intern mit dem Inneren des Nähfadenankers verschmolzen bzw. verschweißt werden. Dies könnte mit einem einzelnen Nähfadenstrang oder mit einem Paar von unabhängigen Nähfadensträngen oder mit einem schlaufenförmigen Nähfadenstrang durchgeführt werden, wo die Schlaufe im Inneren des Körpers verschmolzen ist.
  • Es ist auch möglich, einen Nähfaden an dem Nähfadenanker durch ein Ausbilden eines Längslochs durch den Nähfadenanker, ein Hindurchführen des Nähfadens durch dieses Längsloch und dann ein Verknoten des Nähfadens an dem distalen Ende des Nähfadenankers festzulegen, um zu verhindern, daß der Nähfaden proximal durch den Nähfadenanker entfernt wird.
  • Alternativ könnte eine Vergrößerung einer gewissen Art an dem distalen Ende des Nähfadens positioniert werden, um eine Nähfadenentnahme zu verhindern. Derart ist beispielsweise ein Nähfadenanker 300E in 74 gezeigt, wobei ein Nähfaden 500 durch ein Paar von Längslöchern 346 hindurchtritt, welche an einer proximalen Endoberfläche 324D öffnen bzw. münden, und dann an einem Knoten 502 nahe dem distalen Ende des Ankers verknotet werden. Falls gewünscht, könnte eine Vertiefung oder ein Ausschnitt 348 nahe dem distalen Ende des Angriffs vorgesehen sein, um den Knoten 502 aufzunehmen. Alternativ kann ein einzelner Nähfadenstrang 500 verwendet werden, wobei der Nähfadenstrang nach unten durch ein Längsloch 346 und zurück zu dem anderen Längsloch hin durchtritt, wodurch die Verwendung des Knotens 502 eliminiert werden könnte.
  • Derart wurde die Erfindung unter Bezugnahme auf die beigeschlossenen Zeichnungen beschrieben. Es ist leicht verständlich durch einen Fachmann, daß Änderungen an den hierin beschriebenen Ausführungsformen innerhalb des Rahmens bzw. Umfangs der beigeschlossenen Ansprüche durchgeführt werden können.

Claims (14)

  1. Nähfadenanker (300; 300AE) zur Anordnung in einer Bohrung (600) in einem Knochen, wobei der Anker umfaßt: einen im wesentlichen keilförmigen Körper mit einem kleineren distalen Ende (302) und einem größeren proximalen Ende (306), Mitteln (330; 330A; 330B; 324D; 346) daran zum Befestigen eines Nähfadens (500) und Mitteln (334) daran zur lösbaren Verbindung mit einer Einsatzwelle (400); und eine Grenz- bzw. Randoberfläche (308) und eine Pflug- bzw. Schneidoberfläche (316; 316E) des Körpers, die einander schneiden, um eine schneidende Kante bzw. Schneidkante (322; 322E) an dem proximalen Ende des Körpers auszubilden; dadurch gekennzeichnet, daß: die Grenzoberfläche und eine Anschlagoberfläche (312; 312E) des Körpers einander schneiden, um eine gekrümmte, konvexe Nockenoberfläche (326; 326E) an dem proximalen Ende des Körpers auszubilden; und die Schneidkante adaptiert ist, um in Eingriff mit einem ersten Wandabschnitt (602) der Bohrung zu sein und die Nockenoberfläche adaptiert ist, um in Eingriff mit einem zweiten Wandabschnitt (606) der Bohrung gegenüberliegend zu dem ersten Wandabschnitt zu sein; worin eine Spannung bzw. Belastung auf die Einsatzwelle fähig ist, den Nockenabschnitt entlang des zweiten Bohrungswandabschnitts zu bewegen und den Körper in der Bohrung so zu drehen bzw. rotieren, daß die Schneidkante in den ersten Bohrungswandabschnitt einschneidet, um den Körper in der Bohrung zu verriegeln.
  2. Nähfadenanker nach Anspruch 1, worin die Pflugoberfläche einen ersten Rand- bzw. Kantenwandabschnitt des Körpers umfaßt und die Anschlagoberfläche einen zweiten Kantenwandabschnitt des Körpers umfaßt.
  3. Nähfadenanker nach Anspruch 2, worin die Pflugoberfläche und die Anschlagoberfläche einander schneiden, um das distale Ende des Körpers auszubilden.
  4. Nähfadenanker nach Anspruch 3, worin das distale Ende des Körpers im Seitenaufriß abgerundet ist, die Nockenoberfläche im Seitenaufriß abgerundet ist, und die Pflugoberfläche und die Anschlagoberfläche in einer Draufsicht abgerundet sind, um dadurch einen Eintritt des Körpers in die Bohrung in dem Knochen zu führen.
  5. Nähfadenanker nach Anspruch 3, worin der Körper mit ersten und zweiten gegenüberliegenden und parallelen planaren bzw. ebenen Seiten (320B) versehen ist, wobei der Körper ein Loch (330; 330AB) dadurch definiert, um einen Faden zurückzuhalten, wobei sich das Loch von der ersten Seite zu der zweiten Seite erstreckt und jede der Seiten mit einem abgerundeten Eintrittsweg (332) versehen ist, der zu dem Loch führt, so daß das Loch frei von Kanten ist, gegen welche der Nähfaden anstoßen bzw. anschlagen kann.
  6. Nähfadenanker nach Anspruch 3, worin der Körper ein Loch (330AB) dadurch definiert, um einen Faden zurückzuhalten, wobei das Loch im wesentlichen elliptisch im Breitenquerschnitt nach ist und eine Hauptachse aufweist, die im wesentlichen normal auf eine Nebenachse ist, wobei die Hauptachse mit einem ausgewählten Bereich des Körpers ausgerichtet ist, um eine Spannung bzw. Beanspruchung von dem Faden zu dem gewählten Körperbereich zu richten.
  7. Nähfadenanker nach Anspruch 3, worin der Körper ein Loch (330B) dadurch definiert, um den Faden zurückzuhalten, wobei der Körper erste und zweite Seiten (320B) aufweist, wobei sich das Loch von der ersten Seite zu der zweiten Seite erstreckt, wobei jede der Seiten mit einem Durchgang (344) versehen ist, der sich von dem Loch zu der Grenzoberfläche erstreckt, wobei der Durchgang sich in die Seite des Körpers weiter als der Durchmesser des Fadens erstreckt, so daß sich der Faden in dem Loch durch die Durchgänge erstreckt und in den Durchgängen entfernt von äußeren Oberflächen der ersten und zweiten Seite des Körpers angeordnet ist.
  8. Nähfadenanker nach Anspruch 3, worin die Mittel zur lösbaren Verbindung einer Einsatzwelle (400) eine glattwandige Gegenbohrung (340) in der Grenzoberfläche und eine zweite Bohrung (338) in einem Boden der Gegenbohrung umfassen, wobei die zweite Bohrung adaptiert ist, um einen Gewindeendabschnitt (428) der Einsatzwelle aufzunehmen und im Gewindeeingriff dadurch zu sein, und wobei die Gegenbohrung adaptiert ist, um einen zylindrisch geformten, flexiblen Spitzenabschnitt (432) der Einsatzwelle aufzunehmen, worin ein Biegen des Spitzenabschnitts der Einsatzwelle durch die Gegenbohrung ermöglicht ist, ohne im wesentlichen den Eingriff des Gewindeendabschnitts der Einsatzwelle in bzw. mit der zweiten Bohrung zu stören.
  9. Nähfadenanker nach Anspruch 1, worin: das distale Ende des Körpers von abgerundeter Konfiguration ist; die Pflugoberfläche (316) des Körpers von abgerundeter Konfiguration in einer Draufsicht ist; die Anschlagoberfläche (312) des Körpers entgegengesetzt von der Pflugoberfläche von abgerundeter Konfiguration in einer Draufsicht ist; und die Anschlagoberfläche und die Grenzoberfläche des Körpers einander schneiden, um in einer Seitenaufrißansicht eine abgerundete Konfiguration (326) auszubilden; wobei die abgerundeten Konfigurationen betätigbar sind, um den Eintritt des Körpers in die Bohrung in dem Knochen zu führen und den Körper in der Bohrung zu zentrieren.
  10. Nähfadenanker nach Anspruch 1, worin: der Körper ein Loch (330AB) dadurch definiert, um einen Faden (500) zurückzuhalten; wobei das Loch im wesentlichen elliptisch in einem Breitenquerschnitt ist und eine Hauptachse im wesentlichen normal auf eine Nebenachse aufweist; und die Hauptachse mit einem gewählten Bereich des Körpers ausgerichtet ist, um eine Spannung von dem Faden zu dem gewählten Bereich des Körpers zu richten.
  11. Nähfadenanker nach Anspruch 1, worin: der Körper ein Loch (330B) dadurch definiert, um einen Faden (500) zurückzuhalten; der Körper erste und zweite gegenüberliegende Seiten (320B) aufweist; sich das Loch von der ersten Seite zu der zweiten Seite erstreckt; und jede der Seiten mit einem Durchgang (344) versehen ist, der sich von dem Loch zu der Grenzoberfläche des Körpers erstreckt, wobei sich der Durchgang in die Seite des Körpers weiter als der Durchmesser des Fadens erstreckt, so daß sich der Faden in dem Loch durch die Durchgänge erstreckt und in den Durchgängen entfernt von den Außenoberflächen der ersten und zweiten Seite des Körpers angeordnet ist.
  12. Nähfadenanker nach Anspruch 11, worin Wände der Durchgänge divergieren, wenn sich die Seitenwände proximal erstrecken.
  13. Nähfadenanker nach Anspruch 1, worin: die Mittel für eine lösbare Verbindung einer Einsatzwelle eine glattwandige Gegenbohrung (340) in der Grenzoberfläche und eine zweite Bohrung (338) in einem Boden der Gegenbohrung umfassen, wobei die zweite Bohrung adaptiert ist, um einen Gewindeendabschnitt (428) der Einsatzwelle aufzunehmen und im Gewindeeingriff dadurch zu sein, und wobei die Gegenbohrung adaptiert ist, um einen zylindrisch geformten, flexiblen Spitzenabschnitt (432) der Einsatzwelle aufzunehmen; wobei ein Biegen des Spitzenabschnitts der Einsatzwelle in der Gegenbohrung im wesentlichen ohne Störung des Eingriffs des Gewindeendabschnitts der Einsatzwelle in bzw. mit der zweiten Bohrung ermöglicht ist.
  14. Nähfadenanker nach Anspruch 1, worin die Verbindungsmittel von einem Zentrum des Körpers und benachbart der Nockenoberfläche versetzt sind.
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