DE69728017T2 - Vorrichtungen und Verfahren zur Erkennung von mehreren Analyten in Proben - Google Patents

Vorrichtungen und Verfahren zur Erkennung von mehreren Analyten in Proben Download PDF

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    • C12BIOCHEMISTRY; BEER; SPIRITS; WINE; VINEGAR; MICROBIOLOGY; ENZYMOLOGY; MUTATION OR GENETIC ENGINEERING
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    • C12Q1/00Measuring or testing processes involving enzymes, nucleic acids or microorganisms; Compositions therefor; Processes of preparing such compositions
    • C12Q1/68Measuring or testing processes involving enzymes, nucleic acids or microorganisms; Compositions therefor; Processes of preparing such compositions involving nucleic acids
    • C12Q1/6813Hybridisation assays
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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Vorrichtungen und Verfahren zum Nachweis mehrerer Analyten in Proben.
  • Der Nachweis von Analyten, die in Spurenmengen in einer Probe vorhanden sind, erfordert empfindliche und spezifische Verfahren. Anderenfalls kann der Nachweis solcher Analyten durch das Vorliegen von Substanzen, die in höheren Konzentrationen in der Probe gefunden werden, behindert werden. Dieses Problem ist involviert, wenn der Analyt keine physikalischen oder chemischen Eigenschaften hat, die ihn einfach nachzuweisen machen.
  • Genosensoren sind Vorrichtungen, die Gruppen oder Sätze aus Sonden enthalten, die einen Nachweis von Zielnucleinsäuren in Proben erleichtern. Beispielsweise beschreiben Beatti et al. (Clin. Chem. 41(5): 700–706, 1995) einen Durchfluß-Genosensor, der aus einem einschichtigen Siliciumwafer besteht, der eine 3 × 3 Matrix aus Nucleinsonden enthält. Eine Probe, von der angenommen wird, dass sie eine Zielnucleinsäure enthält, an die die Sonden binden können, wird durch Anlegen eines leichten Vakuums oder durch Saugen durch den Genosensor geleitet.
  • Eine andere Vorrichtung, die zum Nachweis von Zielmolekülen in Proben verwendet wird, ist ein Dipstick, der ein verlängerter Streifen ist, der eine Sonde, z. B. einen Antikörper, enthält. Der Dipstick wird in eine Probe eingetaucht, von der vermutet wird, dass sie ein Molekül enthält, das an die Sonde bindet. Urnovitz, US-Patent Nr. 5 447 837 (1995), beschreibt einen Dipstick, der getrennte Bereiche enthält, von denen jeder unterschiedliche Antikörper oder Antigene enthält, zur Verwendung beim Nachweis des Vorliegens von entsprechenden Antigenen oder Antikörpern in einer Probe.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung stellt Assayvorrichtungen bereit, die jede einen Kanal oder eine Röhre aufweisen, die eine lineare Reihe von Bindungselementen enthält, welche jeweils einen Bindungsfaktor haben, der für einen daran gebundenen distinkten Zielanalyten spezifisch ist. Die Vorrichtungen können in Verfahren zur gleichzeitigen Analyse mehrerer Analyten in einer Probe eingesetzt werden. Wenn sie in diesen Verfahren eingesetzt werden, wird in den Vorrichtungen eine lineare Reihe von Signalen, die einem Strichcode ähneln, erzeugt.
  • Folglich stellt die vorliegende Erfindung in einem Aspekt eine Assayvorrichtung zum Nachweis einer Vielzahl unterschiedlicher Analyten (z. B. einer Nucleinsäure, eines Polypeptids, eines Kohlenhydrats, eines Lipids, eines Metaboliten oder eines Arzneimittels) in einer Probe bereit. Die Assayvorrichtung besteht aus einer Röhre, z. B. einer Kapillarröhre, die eine lineare Reihe von Bindungselementen enthält, welche jeweils mit einem distinkten Bindungsfaktor, an den eine entsprechende spezifische Komponente bindet, verbunden sind, wobei jedes der Bindungselemente eine zentrale Achse aufweist, die zu der der Röhre koinzidiert und so angeordnet ist, dass die innere Oberfläche der Röhre entlang des gesamten Umfangs des Bindungselements dichtend kontaktiert wird. Die Bindungselemente können so konfiguriert sein, dass sie aneinander angrenzen oder sie können durch Regionen, denen distinkte Bindungsfaktoren fehlen, getrennt sein.
  • Der distinkte Bindungsfaktor mindestens eines der Bindungselemente kann aus einer Einfangsonde bestehen, wobei in diesem Fall die korrespondierende spezifische Komponente ein Zielanalyt ist. Alternativ kann der distinkte Bindungsfaktor mindestens eines der Bindungselemente aus einem Partner eines sich spezifisch bindenden Paares, wobei in diesem Fall die korrespondierende spezifische Komponente der andere Partner des sich spezifisch bindenden Paares ist, und einer Einfangsonde, die an den Analyten bindet, bestehen.
  • Der distinkte Bindungsfaktor mindestens eines der Bindungselemente kann aus einer Nucleinsäure, z. B. aus einer Nucleinsäure, die aus einem Teil einer autokatalytisch replizierbaren Nucleinsäure besteht, oder aus einem Polypeptid bestehen.
  • In einem zweiten Aspekt bezieht sich die Erfindung auf ein Verfahren zum Nachweis des Vorhandenseins eines Analyten (z. B. eine Nucleinsäure, ein Polypeptid, ein Kohlenhydrat, ein Lipid, ein Metabolit oder ein Arzneimittel) in einer Probe. In diesem Verfahren wird der Analyt mit einer nachweisbaren Markierung markiert (z. B. eine nachweisbare Markierung, die durch eine Nachweissonde bereitgestellt wird, die zum Beispiel eine Nucleinsäure oder ein Polypeptid sein kann) und wird mit einem Bindungsfaktor, der zum Beispiel eine Nucleinsäure oder ein Polypeptid sein kann, zur Bildung eines Analyt-Bindungsfaktor-Komplexes an einem spezifischen Bindungselement in einer Vorrichtung der Erfindung in Kontakt gebracht. Eine nachweisbare Markierung, die nicht spezifisch an den Analyt im Komplex gebunden ist, wird dann aus der Vorrichtung entfernt, so dass die detektierbare Markierung am Bindungselement dann als Maß für das Vorhandensein des Analyten in der Probe nachgewiesen werden kann. Vorzugsweise wird im Wesentlichen die gesamte nachweisbare Markierung, die nicht spezifisch an den Analyt im Komplex gebunden ist, aus der Vorrichtung entfernt. Beispielsweise werden vorzugsweise mindestens 50% oder bevorzugter mindestens 70%, 80%, 90%, 95% oder 100% der ungebundenen Markierung entfernt.
  • Der distinkte Bindungsfaktor kann aus einer Einfangsonde bestehen und der Schritt des Kontaktierens kann durchgeführt werden, indem der Analyt einmal oder mehrmals durch die Vorrichtung geführt wird. Der Analyt kann zum Beispiel durch mechanisches Pumpen oder durch Anlegen eines elektrischen Feldes an den Analyten durch die Vorrichtung geführt werden. Der Markierungsschritt und der Kontaktierungsschritt können gleichzeitig durchgeführt werden oder alternativ kann der Kontaktierungsschritt vor dem Markierungsschritt durchgeführt werden.
  • In einem Beispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens umfasst der Analyt eine Nucleinsäure, umfasst die Nachweissonde einen Teil einer autokatalytisch replizierbaren Nucleinsäure an einem Ende und ein erstes Analytbindungselement am anderen Ende und umfasst die Einfangsonde den Rest der autokatalytisch replizierbaren Nucleinsäure an einem Ende und ein zweites Analytbindungselement am anderen Ende. Das erste und zweite Analytbindungselement binden an benachbarte Nucleotidabschnitte im Nucleinsäureanalyten. Dieses Verfahren umfasst die Schritte (1) Ligieren des ersten und zweiten Analytbindungselement aneinander zur Bildung einer Replikationsmatrize und (2) Replizieren der Matrize zur Erzeugung eines nachweisbaren Signals.
  • Eher als eine Einfangsonde kann der distinkte Bindungsfaktor des Bindungselements ein Partner eines sich spezifisch bindenden Paares sein; und eine getrennte Einfangsonde kann den anderen Partner des sich spezifisch bindenden Paares sein. Der Kontaktierungsschritt kann durchgeführt werden, indem die Probe und die Einfangsonde durch die Vorrichtung geführt werden.
  • Die Erfindung umfasst auch ein Assaysystem, das eine Einrichtung zum aktiven Flüssigkeitstransport in Flüssigkeitsverbindung mit der Assayvorrichtung der Erfindung beinhaltet. Von der Erfindung mit umfasst wird auch ein Assaysystem, das einen Flüssigkeitstransporter in Flüssigkeitsverbindung mit der Vorrichtung der Erfindung enthält.
  • Von der Erfindung mit umfasst wird auch eine Assayvorrichtung zum Nachweis einer Vielzahl von Analyten in einer Probe, wobei die Vorrichtung einen Kanal (z. B. eine Röhre oder einen Kanal, der in eine Oberfläche geätzt ist, z. B. in eine Glasoberfläche) mit einer inneren Lumenoberfläche umfasst und eine lineare Reihe von Bindungselementen enthält.
  • Jedes der Bindungselemente in dieser Vorrichtung umfasst einen distinkten Bindungsfaktor, an den eine entsprechende spezifische Komponente bindet, wobei die spezifische Komponente mit einem der unterschiedlichen Analyten korrespondiert und jedes der Bindungselemente der linearen Reihe aufeinander folgend von einem Ende des Kanals zum anderen angeordnet ist und jedes der Bindungselemente in dieser Vorrichtung die Lumenoberfläche eines distinkten Bereichs des Kanals umfasst. Mindestens einer der distinkten Bindungsfaktoren in dieser Vorrichtung ist durch Photolithographie oder chemischer Kopplung (siehe unten) an mindestens eines der Bindungselemente gebunden.
  • Die Erfindung liefert verschiedene Vorzüge, da sie eine gleichzeitige Analyse von mehreren Analyten in einer Probe im Mikromaßstab mit hoher Empfindlichkeit ermöglicht. Da nachgewiesene Analyte physikalisch an der Vorrichtung getrennt werden, ist es nicht notwendig, distinkte Markierungen an Nachweissonden, die für verschiedene Analyte spezifisch sind, zu verwenden. Die Verfahren der Erfindung erfordern nur geringe Proben- und Reagenzvolumina (obwohl große Volumina verwendet werden können, wenn dies gewünscht wird) und sind schnell und einfach an eine Automatisierung anpassbar. Ein Schlüsselmerkmal der Vorrichtungen ist ihr Vermögen, einen Analyten aus einer verdünnten Lösung in einer kleinen Einfangzone (d. h. ein Bindungselement) in einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zu isolieren und zu konzentrieren, was eine physikalische Amplifikation darstellt. Dies sorgt für erhöhte Empfindlichkeit und vermeidet in einigen Anwendungen die Notwendigkeit für eine enzymatische Amplifikation, z. B. durch Verwendung der Polymerasekettenreaktion (PCR).
  • In bestimmten Ausführungsformen sind die Sonden, die in den Vorrichtungen und Verfahren der Erfindung eingesetzt werden, Nucleinsäuren. Von einem Paar Nucleinsäuremoleküle (oder zwei Regionen innerhalb eines einzelnen Nucleinsäuremoleküls) wird gesagt, dass sie aneinander "hybridizieren", wenn sie durch Basenpaarungswechselwirkungen zwischen ihnen einen Doppelstrang bilden. Wie es auf dem Fachgebiet bekannt ist, erfordert eine Hybridisierung zwischen Nucleinsäurepaaren keine vollständige Komplementarität zwischen den hybridisierenden Bereichen, sondern nur einen ausreichenden Level der Basenpaarung, um den Doppelstrang unter den angewendeten Hybridisierungsbedingungen aufrecht zu erhalten.
  • Hybridisierungsreaktionen werden typischerweise unter "stringenten Bedingungen", z. B. Bedingungen niedriger bis moderater Stringenz durchgeführ, bei denen spezifische und einige nicht-spezifische Wechselwirkungen auftreten können. Nach der Hybridisierung kann ein Waschen unter Bedingungen höherer Stringenz durchgeführt werden, um eine nicht-spezifische Bindung zu eliminieren. Wie es auf diesem Fachgebiet bekannt ist, können optimale Waschbedingungen empirisch bestimmt werden, zum Beispiel indem die Stringenz allmählich erhöht wird. Bedingungsparameter, die verändert werden können, um die Stringenz zu beeinflussen, umfassen z. B. Temperatur und Salzkonzentration. Im Allgemeinen gilt, je niedriger die Salzkonzentration ist und je höher die Temperatur ist, desto höher ist die Stringenz. Beispielsweise kann ein Waschen bei niedriger Temperatur (z. B. Raumtemperatur) unter Verwendung einer Lösung, die eine Salzkonzentration von einem Äquivalent oder niedriger enthält, als Hybridisierungslösung begonnen werden. Ein anschließendes Waschen kann durchgeführt werden, indem progressiv wärmere Lösungen mit derselben Salzkonzentration verwendet werden. Alternativ kann die Salzkonzentration erniedrigt und die Temperatur im Waschschritt aufrechterhalten werden oder die Salzkonzentration kann gesenkt und die Temperatur kann erhöht werden. Solche Standardvariationen sind auf dem Fachgebiet bekannt. Es können zusätzliche Parameter verändert werden, um die Stringenz zu beeinträchtigen; diese umfassen z. B. die Verwendung eines destabilisierenden Mittels, z. B. von Formamid.
  • In Nucleinsäurehybridisierungsreaktionen werden die Bedingungen, die zur Erreichung eines besonderen Stringenzlevels angewendet werden, in Abhängigkeit von der Natur der Nucleinsäuren, die hybridisiert werden, variieren. Beispielsweise können die Länge, der Komplementaritätsgrad, die Nucleotidsequenzzusammensetzung (z. B. GC- vs. AT-Gehalt) und Nucleinsäuretyp (z. B. RNA vs. DNA) der hybridisierenden Regionen der Nucleinsäuren bei der Auswahl der Hybridisierungsbedingungen in Betracht gezogen werden. Ein weiterer Gesichtspunkt ist die Tatsache, ob eine der Nucleinsäuren zum Beispiel an einem Filter immobilisiert ist.
  • Wie es weiter unten beschrieben wird (siehe Beispiel II) beinhaltet ein Beispiel für Hybridisierungsbedingungen, die in den erfindungsgemäßen Verfahren eingesetzt werden können, eine Hybridisierung bei Raumtemperatur in 3 × SSC und anschließendes Waschen in 3 × SSC. Somit wird in diesem Beispiel die Stringenz von der Hybridisierung zum Waschen nicht verändert. In einem anderen unten beschriebenen Beispiel (siehe Beispiel II) wird eine Hybridiserung bei Raumtemperatur in 3 × SSC durchgeführt und anschließende Waschgänge werden in 3 × SSC bei den folgenden Temperaturen durchgeführ: 25°C, 42°C, 52°C, 58°C und 70°C.
  • Ein anderes Beispiel für Bedingungen mit progressiv höherer Stringenz ist wie folgt: 2 × SSC/0,1% SDS bei Raumtemperatur (Hybridisierungsbedingungen); 0,2 × SSC/0,1% SDS bei etwa Raumtemperatur (Bedingungen niedriger Stringenz); 0,2 × SSC/0,1% SDS bei etwa 42°C (Bedingungen moderater Stringenz); und 0,1 × SSC bei etwa 68°C (Bedingungen hoher Stringenz). Ein Waschen kann durchgeführt werden, indem nur eine dieser Bedingungen angewendet wird, z. B. Bedingungen hoher Stringenz, oder indem jede der Bedingungen angewendet wird, z. B. jeweils für 10 bis 15 Minuten in der oben angegebenen Reihenfolge, wobei ein genannter Schritt oder alle genannten Schritte wiederholt werden. Wie oben angegeben wurde, werden allerdings optimale Bedingungen in Abhängigkeit von der besonderen involvierten Hybridisierungsreaktion variieren und können empirisch bestimmt werden.
  • Ähnlich wie Nucleinsäurehybridisierungen können Protein-Protein-Bindungsreaktionen und anschließendes Waschen zur Eliminierung einer nicht-spezifischen Bindung unter variierenden Bedingungen durchgeführt werden, die von den Affinitäten der Proteine zueinander abhängen. Beispielsweise kann eine Bindungsreaktion in einem Puffer, der physiologische Salzkonzentrationen hat, stattfinden und ein Waschen kann unter Verwendung von Puffern, die steigende Salzkonzentrationen haben, durchgeführt werden. Die Stringenz der Waschbedingungen kann auch erhöht werden, indem Detergenzien, z. B. TWEEN 20TM und TRITON XTM in die Waschlösung eingeschlossen werden.
  • Von den Partnern eines Molekülpaares (z. B. eine Nachweissonde oder eine Einfangsonde und ein Zielanalyt, oder die Partner eines sich spezifisch bindenden Paares (z. B. Antikörper-Antigen, Nucleinsäure und Protein-Vitamin-Bindungspaare)) wird gesagt, dass sie "spezifisch aneinander binden", wenn sie mit größerer Affinität aneinander als an andere nicht-spezifische Moleküle binden. Beispielsweise kann ein Antikörper, der gegen ein Antigen gerichtet ist, an das er wirksamer bindet als an ein nicht-spezifisches Antigen, als spezifisch an das Antigenbinden beschrieben werden. Entsprechend kann eine Nucleinsäu resonde als spezifisch an ein Nucleinsäureziel bindend beschrieben werden, wenn sie durch Basenpaarwechselwirkungen einen spezifischen Doppelstrang bildet.
  • Alle technischen und wissenschaftlichen Ausdrücke, die hierin verwendet werden, haben dieselbe Bedeutung, wie sie dem Fachmann auf diesem Gebiet, zu dem die Erfindung gehört, geläufig sind, wenn sie nicht anders definiert sind. Obgleich Verfahren und Materialien, die denen, die hierin beschrieben wurden, entsprechen oder äquivalent sind, bei der Durchführung oder beim Testen der Erfindung eingesetzt werden können, werden nachfolgend einige Verfahren und Materialien beschrieben.
  • Andere Merkmale und Vorzüge der Erfindung werden aus der folgenden detaillierten Beschreibung und den Ansprüchen klar.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 ist eine schematische Darstellung eines automatisierten Assaysystems zur Verwendung einer Vorrichtung der Erfindung.
  • 2A und 2B sind schematische Darstellungen einer Draufsicht bzw. einer Seiten-Querschnittsansicht entlang der Linie 2B-2B in 2A eines Assaysystems zur Verwendung einer anderen Vorrichtung der Erfindung.
  • 3 ist eine schematische Darstellung eines Bindungselements, das eine Einfangsonde daran gebunden hat.
  • 4A ist ein elektronisches Bild, das das Fluoreszenzsignal von akute Lymphozytenleukämie (ALL)-spezifisches Ziel-Nachweissonde-Komplexen, die in einer Vorrichtung der Erfindung eingefangen sind, zeigt.
  • 4B ist ein elektronisches Bild, das das Fluoreszenzsignal von akuter Lymphozytenleukämie (ALL)-spezifische und chronische myelogischer Leukämie (CML)-spezifisches Ziel-Nachweissonde-Komplexen in einer Vorrichtung der Erfindung zeigt.
  • 5 ist eine Reihe computererzeugter Bilder, die die Spezifität des CML-Ziel-Einfangens in einer Vorrichtung der Erfindung zeigt.
  • Detaillierte Beschreibung
  • Die Erfindung stellt Vorrichtungen und Verfahren zum Nachweisen mehrerer Zielanalyten (z. B. bis zu 100 oder mehr verschiedene Analyten) in Proben bereit. Ein zentrales Merkmal der erfindungsgemäßen Verfahren ist die spezifische Bindung von Sonden an Zielanalyten. Dies kann erreicht werden, indem zum Beispiel ein Sandwich-Hybridisierungs-Assay verwendet wird (siehe z. B. Ranki et al., Gene 21: 77–85, 1983; US-Patent Nr. 4 486 539 (1984)). Sandwich-Hybridisierungs-Assays beinhalten die Verwendung einer Einfangsonde und einer Nachweissonde, die so konzipiert sind, dass sie konkurrierend an einen Zielanalyten binden, um einen Einfangsonde-Analyt-Nachweissonde-Komplex zu bilden. Im Kontext der vorliegenden Erfindung enthält die Nachweissonde eine nachweisbare Markierung und die Einfangsonde (1) enthält den ersten Partner eines sich spezifisch bindenden Paares oder (2) ist an einem spezifischen Bindungselement einer Vorrichtung der Erfindung immobilisiert (siehe unten). In jedem dieser Fälle unterstützt die Verwendung einer Einfangsonde eine Reinigung von Analyt-Sonde-Komplexen aus Probenkomponenten wie auch aus nichtgebundenen Nachweissonden.
  • Zusätzlich zu Sandwich-Hybridisierungs-Assay, in denen die nachweisbare Markierung als Teil einer Nachweissonde bereitgestellt wird, können Assays eingesetzt werden, in denen das Ziel selbst markiert wird. In solchen Assays sind Nachweissonden nicht erforderlich. Beispielsweise können Ziele vor oder nach in Kontaktbringen mit einer Vorrichtung der Erfindung durch PCR in Gegenwart von markierten Nucleotiden, z. B. fluoreszierend oder isotopisch markierten Nucleotiden, amplifiziert werden. In entsprechender Weise können Ziele in Primerextensionsreaktionen, die markierte Nucleotide enthalten, markiert werden.
  • Ziele können auch metabolisch markiert werden, z. B. durch in Kontaktbringen mit Zellen, die das Ziel mit einer markierten Komponente (z. B. ein Nucleotid oder eine Aminosäure) des Ziels produzieren. Markierte Ziele sind an spezifischen Bindungselementen einer Vorrichtung der Erfindung immobilisiert, indem sie an eine spezifische Einfangsonde binden, wie es oben beschrieben wurde. Nachweissonden sind auch nicht erforderlich, wenn eine Detektion von Interkalationsfarbstoffen (z. B. Ethidiumbromid oder Propidiumiodid) eingesetzt wird, um eine Doppelstrangbildung zwischen Nucleinsäureeinfangsonden und Analyten zu messen.
  • Ein Beispiel einer Vorrichtung, die in der Erfindung eingeschlossen ist, besteht aus einem Kanal oder einer Röhre, z. B. einer Kapillarröhre, die eine lineare Reihe von Bindungselementen aufweist, die jeweils als Bindungsfaktor am Bindeelement eine immobilisierte, distinkte Einfangsonde enthalten, die für einen korrespondierenden Analyten spezifisch ist. Diese Vorrichtung kann in verschiedenen Verfahren eingesetzt werden, in denen Einfangsonde-Analyt-Nachweissonde-Komplexe an den Bindungselementen gebildet werden. Vorzugsweise werden der Analyt und die Nachweissonde miteinander unter Bildung eines Analyt-Nachweissonden-Komplexes vor einem Kontakt mit der Einfangsonde in Kontakt gebracht. Die Bindungselemente der Vorrichtung können mit einer Probe, die den Analyt-Detektorsonden-Komplex enthält, z. B. durch mechanischen oder elektrophoretischen Transport der Probe durch eine Vorrichtung in Kontakt gebracht werden. Ein Einfangsonde-Analyt-Nachweissonde-Komplex wird gebildet, wenn der Analyt-Nachweissonde-Komplex mit seinem korrespondierenden Bindungselement in der Vorrichtung in Kontakt gebracht wird.
  • In einer Variation dieses Verfahrens wird eine Probe, die einen Analyten enthält, auf eine Vorrichtung der Erfindung angewendet, so dass ein Einfangsonde-Analyt-Komplex an einem Bindungselement der Vorrichtung gebildet wird, bevor der Analyt mit einer Nachweissonde in Kontakt gebracht wird. Eine Nachweissonde, die spezifisch an den Analyten bindet und eine nachweisbare Markierung enthält, wird dann mit dem an dem Bindungselement gebildeten Einfangsonde-Analyt-Komplex in Kontakt gebracht. In einer anderen Variation des vorliegenden Verfahrens werden die Probe, die den Analyt enthält, und die Nachweissonde einzeln gleichzeitig mit der Vorrichtung in Kontakt gebracht.
  • Wenn gewünscht, können Proben und Sonden mehrmals durch die Vorrichtung geführt werden, um die Wahrscheinlichkeit einer spezifischen Bindung zwischen einer Einfangsonde und ihrem korrespondierenden Analyten oder Analyt-Einfangsonde-Komplex zu erhöhen. Wenn ein solches Verfahren verwendet wird, ist die Reihenfolge des Kontaktes zwischen der Einfangsonde, dem Analyt und der Nachweissonde weniger pertinent. Mehrere Durchgänge von Proben und Sonden durch die Vorrichtung können z. B. durch die Verwendung einer Röhre, die an beide Enden der Vorrichtung angeschlossen ist, erleichtert werden. Die Probe und die Sonden können wiederholt unter Verwendung einer peristaltischen Pumpe durch die Vorrichtung und die Röhre gepumpt werden. Wenn die Probe und die Sonde nur einmal durch die Vorrichtung geführt werden, ist es vorteilhaft, Nachweissonde-Analyt-Komplexe zu bilden, bevor diese Komponenten mit der Vorrichtung in Kontakt gebracht werden.
  • Nichtgebundene Nachweissonden und nicht-spezifisch gebundene Probenkomponenten können aus der Vorrichtung entfernt werden, zum Beispiel durch die Verwendung eines aktiven Flüssigkeitstransporters, z. B. einer mechanischen Pumpe (beispielsweise einer piezoelektrischen Pumpvorrichtung), die in Flüssigkeitsverbindung mit der Assayvorrichtung ist, Elektrophorese, Anlegen eines Vakuums oder Kombination dieser Verfahren, was von den Zusammensetzungen der Vorrichtung und der gebundenen Komplexe abhängt. Ein Nachweis von Markierungen an den Bindungselementen der Vorrichtung die zu den spezifischen Einfangsonden korrespondierend sind, können als Maß für das Vorliegen der korrespondierenden Analyten in der Probe verwendet werden.
  • Ein zweites Beispiel einer Vorrichtung, die im Rahmen der Erfindung liegt, besteht aus einem Kanal (z. B. einer Röhre), die eine lineare Reihe von Bindungselementen enthält, wobei jedes Bindungselement als Bindungsfaktor daran einen immobilisierten Partner eines besonderen spezifisch bindenden Paares gebunden (z. B. durch kovalente oder nicht-kovalente Bindung) hat. Diese Vorrichtung kann in einem Verfahren verwendet werden, in dem die Bindungselemente der Vorrichtung mit einer Probe, Einfangsonden (von denen jede den anderen Partner eines besonderen sich spezifisch bindenden Paares enthält) und markierten Nachweissonden kontaktiert werden, z. B. durch mechanischen oder elektrophoretischen Transport der Probe und der Sonden durch die Vorrichtung. Wenn es gewünscht wird, können die Proben und die Sonde mehrfach durch die Vorrichtung geführt werden, um die Wahrscheinlichkeit einer spezifischen Komplexbildung zu erhöhen. Ungebundene Nachweissonden und nicht-spezifisch gebundene Probenkomponente können durch zum Beispiel die Verwendung eines Flüssigkeitstransporters, z. B. einer mechanischen Pumpe (z. B. einer piezoelektnschen Pumpvorrichtung), Elektrophorese, Anlegen von Vakuum oder durch Kombination dieser Verfahren, was von den Zusammensetzungen der Vorrichtung und den gebundenen Komplexen abhängt, aus der Vorrichtung gewaschen werden. Ein Nachweis von Markierungen an den Bindungselementen der Vorrichtung, die zu dem besonderen spezifisch bindenden Paar korrespondieren, kann als Maß für das Vorliegen der Analyten in der Probe verwendet werden. Die Probe, die Nachweissonden, die Einfangsonden und die Vorrichtung können im erfindungsgemäßen Verfahren in beliebiger Reihenfolge miteinander in Kontakt gebracht werden. Vorzugsweise wird der Einfangsonde-Analyt-Nachweissonde-Komplex vor Einführung der Probe in die Vorrichtung gebildet.
  • Ein Vorteil dieser besonderen Vorrichtung, die eine lineare Reihe von Bindungselementen enthält, von denen jedes einen distinkten Satz von Partnern sich spezifisch bindender Paare enthält, ist, dass eine einzelne Vorrichtung eingesetzt werden kann, um tatsächlich eine unbegrenzte Zahl von Analyten nachzuweisen. Die einzigen Elemente in diesem System, die ausgetauscht werden müssen, um dies zu erreichen, sind die Analyt-Bindungsregionen der Einfang- und Nachweissonden. In Fällen, in denen die Level des Interkalationsfarbstoffs an den Bindungselementen gemessen werden (siehe oben), ist die einzige Komponente dieses Systems, die für jeden Analyten ausgetauscht werden muss, die Analytenspezifische Bindungsregion der Einfangsonde.
  • Vorrichtungen
  • Die Vorrichtungen der Erfindung bestehen aus einem Kanal oder einer Röhre, die eine Reihe von Bindungselementen enthält, welche jeweils entweder mit (1) einer Analytenspezifischen Einfangsonde oder (2) einem Partner eines sich spezifisch bindenden Paares verbunden sind. Wie oben beschrieben wurde, können die Vorrichtungen der Erfindung eine Reihe von Formaten verkörpern.
  • Beispielsweise zeigt 1 ein automatisiertes Assaysystem 10, das eine Vorrichtung 11 der Erfindung umfasst. Vorrichtung 11 beinhaltet eine lineare Reihe 12 von Bindungselementen 14, die im Lumen einer Röhre, z. B. einer Kapillarröhre 18, in einem eindimensionalen Stapel geschichtet sind. Die Bindungselemente können direkt aufeinander gestapelt sein oder zwischen ihnen können inerte Schichten, die keine Einfangsonden (oder Partner von besonderen sich spezifisch bindenden Paaren) haben, angeordnet sein. Die Bindungselemente in einem solchen Stapel sind so konfiguriert und angeordnet, dass sie die Innenseite der Röhre jeweils dichtend kontaktieren, d. h. so, dass sie die Innenseite der Röhre entlang ihres gesamten Umfangs kontaktieren. Wenn die Röhre zum Beispiel einen kreisförmigen Querschnitt hat, würden die Bindungselemente jeweils einen kreisförmigen Querschnitt und einen Durchmesser haben, der etwas kleiner als der Innendurchmesser der Röhre ist, so dass sie unter Druck in die Röhre passen. Diese Konfiguration drückt die Flüssigkeit, die den Analyt enthält, fließen durch, eher als um, jedes der Bindungselemente im Stapel.
  • Die Bindungselemente können auch aus Stapeln von Filtern oder Membranen, z. B. Nylon- oder Nitrocellulosemembranen, bestehen, an denen die Einfangsonden (oder Partner von besonderen sich spezifisch bindenden Paaren) immobilisiert sind. Beispielsweise kann eine Vorrichtung hergestellt werden, indem DNA-Sonden kovalent an einen Nylonfilter gebunden werden, dann mehrere Filter, die mehrere distinkte Sonden enthalten, gestapelt werden, indem eine poröse, inerte, doppelseitig klebende Folie zwischen jeden Filter gelegt wird, hergestellt werden.
  • Die Bindungselemente der Vorrichtungen der Erfindung können zum Beispiel 0,05 bis 1 mm dick sein und Durchmesser ähnlicher Größe haben. Bindungselemente, die solche Abmessungen haben, können zum Beispiel aus Polystyrolschichten bestehen oder im Fall von Kanälen, die in eine ebene Oberfläche geätzt sind, z. B. in eine Glasoberfläche (siehe unten), können die Bindungselemente aus einer linearen Reihe einzelner Perlen bestehen. Alternativ können die Innenwand von geätzten Kanälen mit einem Durchmesser von etwa 0,05 mm oder die Innenwände von Kapillanöhren, die einen ähnlichen Durchmesser haben, durch einen Laser aktiviert werden, um Bindungselemente zu erzeugen, die 0,02 mm bis 1 mm dick sind (siehe unten).
  • Die Bindungselemente sind vorzugsweise so entwickelt, dass sie Oberfläche-zu-Volumen-Verhältnisse haben, die günstig sind, so dass alle Zielanalyten (oder Einfangsonde, die einen Partner eines besonderen sich spezifisch bindenden Paares enthält) durch die Vorrichtung in enger Nachbarschaft zur korrespondierenden Einfangsonde (oder dem konespondierenden Partner des besonderen sich spezifisch bindenden Paars) gehen. Die Selektion von Bindungselementen, die vorteilhafte Oberfläche-zu-Volumen-Verhältnisse haben, liegt im Fachwissen eines Fachmanns auf diesem Gebiet. Beispielsweise kann man ein Material auswählen, durch das die Probe und die Sonden durchströmen werden, z. B. poröse Perlen oder Filter. Wie es auf dem Gebiet zu verstehen ist, können in jedem Fall zusätzlich zu den Oberfläche-zu-Volumen-Verhältnissen Faktoren wie zum Beispiel die potentielle Durchflussgeschwindigkeit durch ein Material bei der Auswahl eines Materials zur Verwendung als Bindungselement in Betracht gezogen werden.
  • Die Bindungselemente in einem Stapel können sich durch die Einfangsonden (oder die Partner besonderer sich spezifisch bindender Paare), die sie enthalten, die Materialien, aus denen sie hergestellt sind, und/oder das Vorliegen von inerten Spacern (d. h. ohne Einfangsonden) zwischen ihnen getrennt werden. Geeignete positive und negative Kontrollen können auch in den Stapeln der Bindungselemente der Vorrichtung enthalten sein.
  • Außer dass sie an die Filter, Membranen oder andere Matrizes, die oben beschrieben wurden, gebunden sind, können die Einfangsonden (oder die Partner sich spezifisch bindender Paare) an distinkte Bindungselementregionen an der Lumenwand eines Kanals, z. B. einer Röhre, wie einer Kapillarröhre, gebunden sein. Eine Befestigung von Sonden, z. B. Nucleinsäure- und Polypeptidsonden, an eine Oberfläche kann unter Anwendung irgendeines einer Reihe von Standardverfahren, einschließlich direkter Absorption oder chemischer Kupplung an reaktive Gruppen an der Oberfläche durchgeführt werden. Beispielsweise kann ein Linker verwendet werden, z. B. eine flexible Kohlenstoffkette, wie z. B. ein 3-Glycidoxypropyltrimethoxysilan-Linker (siehe z. B. Maskos et al., Nucl. Acids Res. 20(7): 1679–1684, 1992). Zur Herstellung dieses Vorrichtungstyps kann auch Photolithographie angewendet werden. Bei diesem Verfahren wird die Lumenoberfläche einer Röhre mit einem photoempfindlichen Linker überzogen und es wird ein Laserstrahl auf eine Region in der Röhre gerichtet, in der die Bindung einer spezifischen Einfangsonde gewünscht wird. Die Sonde wird dann durch die Röhre geleitet, wo sie an die laseraktivierte Region bindet. Nach dem Wegwaschen von überschüssiger Sonde wird eine andere Region der Röhre laseraktiviert und mit einer anderen Sonde kontaktiert; dieser Prozess kann wiederholt werden, bis die gewünschte Anzahl von Bindungselementen erreicht ist (siehe z. B. US-Patent Nr. 5 143 854; WO 92/10092 und WO 90/15070). Ähnliche Verfahren können angewendet werden, um Vorrichtungen herzustellen, in denen die Bindungselemente aus Einfangsonden bestehen, welche an Regionen der Lumenwand eines Kanals gebunden sind, welcher in einer ebenen Oberfläche, z. B. eine Glasplatte, geätzt ist.
  • Die neuen Vorrichtungen können in einem automatisierten Assaysystem enthalten sein. Ein automatisiertes Assaysystem 10, das eine Assayvorrichtung 11 umfasst, ist zum Beispiel schematisch in 1 dargestellt. Eine lineare Reihe 12 von Bindungselementen 14, die jeweils durch inerte Spacer 16 getrennt sind, ist in dieser Vorrichtung 11 in einer Kapillarröhre 18 enthalten. Eine Probe, von der angenommen wird, dass sie einen Zielanalyten enthält, wird in eine Mischkammer 20 eingeführt und dann aus der Mischkammer 20 mittels eines automatisierten Systems 10, das eine Spritzenpumpe 22, zwei Ventile 24 und 26 und Flüssigkeitsleitungen 11a, 11b, 22a, 28a, 28b, 30a, 32a und 34a umfasst, in die Vorrichtung 11 bewegt. Das System umfasst auch Behälter, die Hybridisierungspuffer 30, Waschpuffer 32 und eine oder mehrere Nachweissonden 34 enthalten. Der mechanische Betrieb des Systems, z. B. das Öffnen und Schließen der Ventile 24 und 26 kann durch ei nen Computer (nicht gezeigt) gesteuert werden. Die Schritte zum Nachweisen eines Nucleinsäureanalyten in einer Probe unter Verwendung dieses Assaysystems 10 werden nachfolgend kurz beschrieben.
  • Hybridisierungspuffer wird aus dem Hybridisierungspufferbehältern 30 durch die Flüssigkeitsleitung 30a, Ventil 24, Flüssigkeitsleitung 22a und in die Spritzenpumpe 22 gezogen und wird dann durch Flüssigkeitsleitung 22a, Ventil 24, Flüssigkeitsleitung 28a und Ventil 26 in die Mischkammer 20 gepumpt, die eine Probe enthält, von der angenommen wird, dass sie einen Zielanalyten enthält. Dann wird Nachweissonde aus dem Nachweissondenbehälter 34 entnommen und durch Flüssigkeitsleitung 34a, Ventil 24, Flüssigkeitsleitung 28a und Ventil 26 in die Mischkammer 20 gepumpt, wo sie durch schnelle Pulsation durch die Spritzenpumpe 22 vermischt wird. Das Probe-Sonde-Gemisch wird dann durch einen Heizer 36 durch Leitung 36a zu einer Temperatur erhitzt, die eine Hybridisierung von Zielanalyten an Nachweissonden erleichtern. Das Gemisch wird dann über Ventil 26, Flüssigkeitsleitung 28a, Ventil 24 und Flüssigkeitsleitung 22a zurück in die Spritzenpumpe 22 gezogen und wird dann über Flüssigkeitsleitung 22a, Ventil 24 und Flüssigkeitsleitung 11a durch die Vorrichtung 11 gedrückt, die durch den Heizer 36 über Leitung 36b vorerwärmt worden war, und dann zurück über die Flüssigkeitsleitung 28b in die Mischkammer 20 gedrückt. Während dieses Schritts geht das Gemisch durch die lineare Reihe von Bindungselementen 12 in der Vorrichtung 11.
  • Ein beliebiger Ziel-Nachweissonde-Komplex, der eine Sonde an einem Bindungselement 14 in der linearen Reihe 12 von Bindungselementen 14 kontaktiert, der eine Sequenz hat, die komplementär zu einer Zielanalytensequenz ist, wird an dem Bindungselement 14 immobilisiert. Dieses Verfahren kann mehrmals wiederholt werden, bis ein ausreichender prozentualer Anteil des Zielanalyten am Bindungselement 14 in der linearen Reihe 12 von Bindungselementen 14 eingefangen wurde.
  • Das Gemisch wird dann durch Flüssigkeitsleitung 28b, Ventil 26, Flüssigkeitsleitung 28a, Ventil 24 und Flüssigkeitsleitung 11b zu einer Abfallsammelkammer 38 gepumpt und Waschpuffer wird aus dem Waschpufferbehälter 32 über Flüssigkeitsleitung 32a, Ventil 24 und Flüssigkeitsleitung 22a in die Spritzenpumpe 22 gezogen und dann durch Flüssigkeitsleitung 22a, Ventil 24 und Flüssigkeitsleitung 11a durch die Vorrichtung 11 gedrückt, um das gesamte nicht gebundene Material, z. B. nicht gebundene Nachweissonden, aus der Vorrichtung 11 zu entfernen. Waschpuffer wird durch Flüssigkeitsleitung 28b, Ventil 26, Flüssigkeitsleitung 28a, Ventil 24 und Flüssigkeitsleitung 11b zur Abfallkammer 38 nach jedem Zyklus gepumpt und es können mehrere Waschzyklen durchgeführt werden, um eine nicht-spezifische Bindung zu reduzieren. Die Assayvorrichtung 11 kann dann beleuchtet und mit einem Abbildungssystem gescannt werden (siehe unten).
  • Ein Beispiel für ein Assaysystem, das eine Vorrichtung umfasst, in der die Bindungselemente aus Einfangsonden bestehen, welche an Regionen der Lumenwand eines Kanals gebunden sind, welcher in eine planare Oberfläche geätzt ist, ist schematisch in 2A (Draufsicht) und 2B (Seiten-, Querschnittsansicht) dargestellt. In diesem System ist die lineare Reihe 40 von Bindungselementen 42, die jeweils durch inerte Abstandhalter 44 getrennt sind, in die Oberfläche eines Glasobjektträgers 46 geätzt, der mit einem Deckglas 48 bedeckt ist. Gemische, die Nachweissonden und Proben, von denen angenommen wird, dass sie Zielanalyten enthalten, werden durch Injektion durch die Probeninjektionsöffnung 5O in das Assaysystem eingeführt. Eine Pumpe 52 wird verwendet, um das Gemisch durch die lineare Reihe 40 von Bindungselementen 42 zu drücken. Ein Nachweis von Ziel-Nachweissonde-Komplexen, die an die Bindungselemente 42 in der linearen Reihe 40 gebunden sind, kann unter Verwendung eines Lasers 54 und einer ladungsgekoppelten Vorrichtung (CCD) 56, die sich über dem Glasdeckglas 48 befindet, durchgeführt werden (siehe unten).
  • Zielanalyten
  • Zielanalyten, die unter Verwendung der Verfahren der Erfindung nachgewiesen werden können, umfassen eine breite Vielfalt von Molekülen, z. B. Nucleinsäuren, Proteine, Kohlenhydrate, Lipide, Metaboliten, Vitamine und Arzneimittel. Ein Nachweis solcher Moleküle kann auf den Gebieten wie z. B. Medizin, Forensik, Landwirtschaft, Industrie, Lebensmittelwissenschaften und Veterinärmedizin nützlich sein. Auf dem Gebiet der Medizin können die Verfahren der Erfindung zum Beispiel in der Diagnose von Krankheitsbildern (z. B. Krebs), die durch das Vorliegen oder vielen spezifischer Marker (z. B. Protein- oder Nucleinsäuremarker) und/oder veränderter Spiegel von normalerweise auftretenden Proteine (z. B. Hormone, Cytokine, Lymphokine, Antikörper oder Enzyme) oder Nucleinsäuren charakterisier sind, eingesetzt werden. Die Verfahren der Erfindung können auch verwendet werden, um Genmutationen, die zum Beispiel durch einzelne Basenpaaraustauscher, kleine oder große Deletionen, Insertionen oder Umlagerungen (z. B. chromosomale Translokationen) charakterisiert werden können, und genetische Polymorphismen nachzuweisen. Außerdem können die Verfahren der Erfindung eingesetzt werden, um das Vorliegen eines infektiösen Pathogens (z. B. ein Bakterium, ein Virus, ein Protozoen, ein Parasit oder ein Pilz) oder einer seltenen Zelle (z. B. eine fetale Zelle in mütterlichem Blut) in einer Probe, z. B. einer Probe aus einem Patienten, nachzuweisen.
  • Verschiedene Bindungselemente in einer linearen Reihe einer Vorrichtung der Erfindung können, außer dass sie distinkte Analyten binden, so konzipiert sein, dass sie an verschiedene Regionen eines einzelnen Analytenmoleküls binden. Eine Vorrichtung, die eine solche lineare Reihe enthält, kann zum Beispiel verwendet werden, um Sequenzvariationen in einer Nucleinsäure nachzuweisen. Zum Beispiel können Sequenzvariationen zwischen verschiedenen Gruppen von Organismen unter Verwendung dieses Vorrichtungstyps nachgewiesen werden. In dieser Vorrichtung ist die Sammlung von Bindungselementen so gewählt, dass ein Bindungsmuster oder mehrere Bindungsmuster, die kollektiv einer Sequenzvariation entsprechen, welche in einer besonderen Organismengruppe gefunden wird, und andere Muster anderen Organismengruppen entsprechen. Zum Beispiel können Sonden, die auf verschiedene Teile von rRNA-Molekülen zielen, in Sätzen eingesetzt werden (z. B. 6 oder 7 Sätze}, um vollständig die mehr als 2.000 bekannten Salmonella-Stämme zu umfassen. Als weiteres Beispiel werden Shigella flexneri- und Escherichia coli-rRNAs genannt, die so eng verwandt sind, dass eine Verwendung einer einzelnen Sonde wahrscheinlich nicht alle Shigella von allen E. coli unterscheiden würde, allerdings könnte eine Gruppe aus 7 oder 8 Sonden zusammen verwendet werden, um diese Organismen zu unterscheiden.
  • Proben, die unter Verwendung der erfindungsgemäßen Verfahren getestet werden können, umfassen zum Beispiel biologische Flüssigkeiten wie Blut, Serum, Plasma, Urin und Speichel, wie auch Pflanzenextrakte, Zell- oder Gewebeextrakte, Zellkulturenmedien, Umweltproben und Fermentationsgemische. Wenn notwendig, können Protein- und/oder Nucleinsäure-Präparationen unter Anwendung von Standardverfahren extrahiert werden, bevor die vorliegende Erfindung angewendet wird. Infolge der Empfindlichkeit der Verfahren der Erfindung sind nur kleine Probenmengen erforderlich.
  • Sonden
  • Die Typen spezifischer Sonden, die in den erfindungsgemäßen Verfahren verwendet werden, hängen vom besonderen Zielanalytentyp, der nachgewiesen werden soll, ab, und sind auf dem Fachgebiet gut bekannt. Im Fall eines Nucleinsäureziels (ein DNA- oder ein RNA-Ziel) zum Beispiel können Nucleinsäuresonden eingesetzt werden. Die Nucleinsäuresonden können Desoxyribonucleotide, Ribonucleotide oder Kombinationen oder Modifikationen davon enthalten. Die optimalen Sequenzen, Längen und Level an Komplementarität mit dem Zielanalyten, um eine spezifische Bindung zu erreichen, sind Parameter, die vom Fachmann leicht bestimmt werden können. Beispielsweise können die Sonden mindestens 8, vorzugsweise 16 bis 100 oder am vorteilhaftesten 18 bis 40 aufeinander folgende Nucleotide enthalten, die zu dem Zielnucleinsäureanalyten komplementär sind. Der Aufbau solcher Sonden kann erleichtert werden, indem auf Standardprotokoll, Handbücher und allgemein verfügbare Computerprogramme zurückgegriffen wird (siehe z. B. Ausubel et al. Herausg. Current Protocols in Molecular Biology, Wiley & Sons, New York, 1989). Eine Synthese von Nucleinsäuresonden kann unter Verwendung von chemischen Standardverfahren und Standardrekombinationsverfahren durchgeführt werden. Außer durch Nucleinsäuresonden können Nucleinsäurezielanalyten unter Verwendung anderer Sonden, z. B. Polypeptidsonden, z. B. Polypeptidsonden, die Nucleotidsequenz-spezifische Nucleinsäure bindende Domänen enthalten, nachgewiesen werden.
  • Im Fall von Proteinzielen (z. B. Antikörper, Hormone, Enzyme, Pathogenproteine, Cytokine und Lymphokine) können Antikörper, z. B. monoklonale Antikörper, die spezifisch an einen Analyten binden, in den erfindungsgemäßen Verfahren eingesetzt werden. Techniken zur Herstellung von Antikörpern sind auf dem Fachgebiet gut bekannt (siehe z. B. Harlow et al., Antibodies, A Laboratory Manual, Cold Spring Harbor Laboratory Press, Cold Spring Harbor, New York, 1988). Besonders nützliche Antikörpermoleküle umfassen Fab-Fragmente von Immunglobulinen, wie auch rekombinant hergestellte einzelkettige Antikörper (siehe z. B. Huston et al., US-Patent Nr. 5 091 513 (1992) und 5 132 405 (1992); und Ladner et al., US-Patent Nr. 4 704 692 (1987) und 4 946 778 (1990)). Zusätzlich zu Antikörpern, können Nichtantikörperproteine, Nucleinsäuren und andere Moleküle, die spezifisch an Zielproteinanalyte binden, verwendet werden.
  • Die Detektorsonden können z. B. mit fluoreszierenden Markierungen (z. B. Fluorescein, Rhodamin oder Texasrot), Enzymmarkierungen (z. B. alkalischer Phosphatase, Glucoseoxidase, Meerrettichperoxidase, Urease, Luciferase oder Galactosidase), Chromophoren, phosporeszierenden Mitteln, lumineszierenden Mitteln, radioaktiven Markierungen, gefärbten Markierungen oder Kombinationen davon markiert sein. Ein Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass infolge der physikalischen Trennung der verschiedenen spezifischen Detektorsonden an der Vorrichtung eine einzelne Markierung an mehreren, distinkten Detektorsonden in derselben Vorrichtung verwendet werden kann.
  • Obgleich die Verwendung einer Nachweissonde die Spezifität des Assays erhöht, wie es oben beschrieben wurde, sind Nachweissonden nicht für alle Verfahren, die in der Erfindung enthalten sind, notwendig. Beispielsweise sind Nachweissonden in Fällen, in denen das Ziel selbst markiert wird (z. B. durch PCR-, Primerextension- oder metabolische Markierung), und zwar entweder vor oder nach Kontaktieren mit einer Einfangsonde, nicht erforderlich. Nachweissonden sind auch nicht erforderlich, wenn eine Einfangsonde-Analyt-Bindung durch Nachweis der Level eines Interkalationsfarbstoffs, z. B. Ethidiumbromid oder Propidiumiodid, das an einem Bindungselement eingefangen ist, durch Doppelstrangbildung zwischen einer Nucleinsäureeinfangsonde und Analyt überwacht wird. Entsprechend können Nachweissonden, die keine Markierungen enthalten, verwendet werden, wenn eine Nachweissonde-Analyt-Bindung durch Nachweis der Level eines Interkala tionsfarbstoffs, der in einem Bindungselement eingefangen ist, durch Doppelstrangbildung zwischen einer Nucleinsäurenachweissonde und einem Analyt überwacht wird.
  • Wie oben beschrieben wurde, können Einfangsonden, die im Verfahren der Erfindung verwendet werden, z. B. (1) einen Partner eines spezifisch bindenden Paars enthalten, oder (2) an einem spezifischen Bindungselement einer Vorrichtung der Erfindung immobilisiert sein. Bindungspaare können verwendet werden, um spezifische Zielanalyten an ihre korrekten, vorbestimmten Bindungselemente zu steuern, eher als eine direkte Anheflung von Einfangsonden an Bindungselemente zu steuern. Zum Beispiel kann eine Einfangsonde für einen spezifischen Zielanalyten einen Partner eines sich spezifisch bindenden Paares enthalten und der andere Partner des Bindungspaars kann an einem besonderen Bindungselement in der linearen Reihe befestigt sein. Bei Kontaktieren der Probe mit der linearen Reihe werden die Zielanalyten durch die wechselseitige Erkennung der zwei Partner des Bindungspaares in spezifischer Weise an besondere Bindungselemente lokalisiert. Bindungspaare (sich bindende Paare), die mit Einfangsonden verwendet werden können, umfassen zum Beispiel Vitamin-Vitamin-Bindungsproteine (z. B. Avidin-Biotin und Streptavidin-Biotin) wie auch Antikörper-Hapten (z. B. Digoxigenin-Anti-Digoxigenin, FITC (Flurescein-Isothicyanat)-Anti-FITC und ein beliebiger anderer Hapten-Anti-Haptenantikörper, von denen viele im Handel verfügbar sind), Enzym-Substrat, Enzym-Enzymbindungsprotein (z. B. β-Galactosidase und APTG (Para-Aminophenyl-β-D-Thiogalactopyranosid), Rezeptor-Ligand (oder Antagonist) (z. B. ein Hormon, das an einen Hormonrezeptor bindet, z. B. hIL-Ira bindet an humanes Interleukinrezeptor-artiges Interleukin-1), Nucleinsäure-Nucleinsäurebindungsprotein, Nucleinsäure-Nucleinsäurebindungspaare und andere spezifische Bindungspaare, die auf dem Fachgebiet bekannt sind. Der andere Partner des sich spezifisch bindenden Paares oder die Einfangsonde kann an einem Bindungselement der Vorrichtung unter Verwendung von Standardverfahren gebunden werden. Beispielsweise können Sonden an einer Oberfläche (z. B. einer glatten oder porösen Oberfläche, hergestellt aus beispielsweise Glas, Kunststoff (z. B. Polypropylen), Silicium, Gold oder Platin) durch Verwendung eines Linkers, z. B. ein Epoxysilanlinker, z. B. ein 3-Glycidoxypropyltrimethoxysilan-Linker (siehe z. B. Maskos et al., supra; Beattie et al., supra) gebunden werden. Es kann auch Photolithographie verwendet werden (siehe oben).
  • Ein Beispiel eines sich spezifisch bindenden Paares, das in der Erfindung verwendet werden kann, ist ein Paar komplementärer Oligonucleotide. Optimale Längen, Sequenzen und Komplementaritätslevel von Oligonucleotiden zur Verwendung als spezifische Bindungspaare können in einfacher Weise vom Fachmann auf dem Gebiet bestimmt werden und können in Abhängigkeit von Faktoren, einschließlich Sequenzzusammensetzung, Probenkomplexität und Assaybedingungen (z. B. Ionenstärke, verwendete Salztypen, Vorliegen organischer Lösungsmittel und/oder Hybridisierungstemperatur) variiert werden. Zum Beispiel kann eine Nucleinsäure, die alternierende Wiederholungen, z. B. (AGTC)n (worin n = Anzahl der Wiederholungen) enthält, als ein Partner eines spezifischen Bindungspaares verwendet werden, und ihr Komplement, das alternierende Wiederholungen (GACT)n enthält, kann als der andere Partner des Bindungspaares verwendet werden. Zusätzlich zu Nucleinsäuren, die wiederholte Sequenzen enthalten, können Nucleinsäurepaare, die komplementäre statistische Sequenzen enthalten, als Bindungspaare in der Erfindung verwendet werden. Beispielsweise können Nucleinsäurepaare, die jeweils z. B. 16 Nucleotide (z. B. mindestens 20 Nucleotide) enthalten, verwendet werden. Solche statistischen Sequenzen, die im humanen Genom statistisch einzigartig wären, liefern größere Spezifität. Es ist möglich, dass kürzere Sequenzen komplementäre Nichtzielsequenzen in Analytengemischen mit hoher Komplexität finden können. Paare aus homopolymeren Oligonucleotiden (z. B. Poly-A/Poly-T und Poly-G/Poly-C) können in der Erfindung auch als Bindungspaare eingesetzt werden.
  • Enzymatische Amplifikation von Nachweissonden
  • Zusätzlich zu Nachweissonden, die nachweisbare Markierungen daran gebunden haben, zum Beispiel die oben beschriebenen Sonden, können die Verfahren der Erfindung Nachweissonden verwenden, die eine ganze Nucleinsäure oder einen Teil davon enthalten, die/der enzymatisch unter Erzeugung eines nachweisbaren Signals amplifiziert werden kann. Beispielsweise kann eine Nachweissonde, die eine ganze Nucleinsäure oder einen Teil davon enthält, z. B. Midi-Varianten-1 (MDV-1)-RNA, die/der autokatalytisch in Gegenwart eines Enzyms, z. B. Qβ-Replikase, replizierbar ist, verwendet werden.
  • Autokatalytisch replizierbare Nucleinsäuren und entsprechende Enzyme, die sie replizieren, sind auf dem Fachgebiet bekannt und können in einfacher Weise an eine Verwendung in den Verfahren der Erfindung angepasst werden. Beispielsweise können MDV-1-RNA, Nanovarianten-RNA, Minivarianten-RNA und Mikrovarianten-RNA, die alle durch Qβ-Replikase replizierbar sind, verwendet werden (siehe z. B. Kramer et al., US-Patent Nr. 4 786 600; Burg et al., Molecular and Cellular Probes 10: 257–271, 1996; Munishikin et al., J. Molecular Biology 221: 463–472, 1991; Mills et al., Proc. Natl. Acad. Sci. USA 72(11): 4252–4256, 1975; Schaffner et al., J. Mol. Biol. 117: 877–907, 1977; Zamora et al., Biochemistry 34: 1261–1266, 1995).
  • Zusätzlich zu Nucleinsäuren, die durch Qβ-Replikase replizierbar sind, können in der Erfindung andere Nucleinsäuren, z. B. Nucleinsäuren, die aus Bakteriophagen-RNA-Genomen stammen, die durch andere RNA-abhängige RNA-Polymerasen replizierbar sind, verwendet werden. Beispielsweise können verwendet werden: Nucleinsäure, die aus dem SP-Phagen (Fukami et al., Molec. Gen. Genet. 169: 173–181, 1979), MS2, R17 und F2 (Inokuchi et al., Virology 96: 323–326, 1979; Inokuchi et al., J. Mol. Biol. 158: 711–730, 1982) stammen; Nucleinsäuren, die vom Brom-Mosaikvirus-RNA abgeleitet sind (Quadt et al., Proc. Natl. Acad. Sci, USA 90: 1498–1502, 1993).
  • Eine Nachweissonde, die die gesamte Sequenz einer autokatalytisch replizierbaren Nucleinsäure enthält, z. B. MDV-1, wobei ein Analyten-spezifisches Sondensegment an einem Ende der replizierbaren Sequenz platziert oder darin eingebettet ist, kann in den erfindungsgemäßen Verfahren eingesetzt werden. Eine Entfernung von nicht-spezifisch gebundenen Sonden aus Bindungselementen ist in Verfahren von Bedeutung, die diesen Sondentyp verwenden, da eine nicht-spezifisch gebundene Sonde ebenso einfach unter Erzeugung eines Signals amplifiziert werden kann wie eine spezifisch gebundene Sonde. Somit kann die Verwendung dieses Sondentyps zur Erzeugung von Hintergrundsignalen führen oder alternativ zusätzliche Maßnahmen (Assayschritte) erfordern, um den Hintergrund auf akzeptable Level zu reduzieren.
  • Binäre Sondenpaare, die aus zwei Nucleinsäuremolekülen bestehen, die zusammen die gesamte Sequenz einer enzymatisch replizierbaren Nucleinsäure umfassen, können verwendet werden, um die potentiellen Hintergrundprobleme zu vermeiden, die mit den oben beschriebenen replizierbaren Sonden verbunden sind (siehe z. B. Tyagi et al., Proc. Natl. Acad. Sci. USA 93: 5395–5400, 1996; Martinelli et al., US-Patent Nr. 5 407 798). Die Verwendung von binären Sondenpaaren ist schematisch in 3 dargestellt. In diesem Beispiel enthält eine Nachweissonde 68 einen 3'-Teil einer autokatalytisch replizierbaren Nucleinsäure 70 an ihrem 3'-Ende und eine Analyten-spezifische Sonde 72 an ihrem 5'-Ende. Die Einfangsonde 60, die in diesem Beispiel an das Bindungselement 58 gebunden ist (die Einfangsonde kann auch einen Partner eines sich spezifisch bindenden Paares sein, siehe oben), enthält den 5'-Teil der autokatalytisch replizierbaren Nucleinsäure 62 mit einer Analyten-spezifischen Sonde 64 an ihrem 3'-Ende. Die Sonden können so aufgebaut sein, dass, wenn sie an einen Analyten 66 gebunden sind, das 3'-Ende der Sonde 60 zu dem 5'-Ende der Sonde 68 benachbart ist. Die gebundene Sonde 60 und Sonde 68 können miteinander legiert werden (d. h. kovalent verknüpft werden), um eine Matrize zur autokatalytischen Replikation zu bilden. Die Verwendung von derartigen binären Sonden verringert die Möglichkeit einer Signalerzeugung in Abwesenheit einer spezifischen Bindung zwischen der Einfangsonde, dem Analyten und der Nachweissonde, da eine kovalente Verknüpfung der Einfang- und Nachweissonden erforderlich ist, um das autokatalytisch replizierbare Templat zu erzeugen.
  • Die in solchen binären Sondenpaaren verwendeten Nachweis- und Einfangsonden können beide aus DNA bestehen, beide aus RNA bestehen oder es kann eine der Sonden aus DNA und die andere Sonde aus RNA bestehen. Außerdem kann eine Sonde oder können beide Sonden aus einer gemischten DNA/RNA-Zusammensetzung bestehen. Die Sonden können z. B. unter Verwendung von Standardverfahren der Molekülchemie oder Standardphosphoramidchemie hergestellt werden. Die Verwendung von 5'- und 3'-Teil-Sonden, die beide aus RNA bestehen, kann zur Erzeugung von Hintergrundsignalen führen, da solche Sonden RNA-Rekombinationsreaktionen in Gegenwart von Qβ-Replikase begünstigen können, was zur Produktion eines replizierbaren RNA-Templats in Abwesenheit einer Analyten-abhängigen Ligation führt. Die Verwendung einer 5'-Teil-Sonde, hergestellt aus DNA und einer 3'-Teilsonde, hergestellt aus RNA, in einem derartigen binären Sondensystem liefert einen wichtigen Vorteil, das solche RNA-Rekombinationsreaktionen unterdrückt. Als Folge können viel höhere Level an nicht legierten, freien Sonden während der Qβ-Amplifikationreaktion vorliegen, was die Assayanforderungen bezüglich der Entfernung von nicht hybridisierten Sonden stark verringert. Außerdem ermöglicht die Verwendung eines DNA-5'-Fragments mit einem RNA-3'-Fragment, das das chimäre Ligationsprodukt mit ähnlicher Effizienz wie eine Gesamt-RNA-Matrize repliziert, die deutlich effizienter repliziert wird als eine Gesamt-DNA-Matrize. Ein allgemeines Beispiel für eine derartige chimäre, binäre Sonde wird nachfolgend beschrieben.
  • Eine 5'-Sonde kann aus einer DNA-Version eines Teils von MDV-1 (oder einer anderen autokatalytisch replizierbaren Matrize), gebunden an ein Sondenelement, das zu einem Teil einer Analytennucleinsäure an ihrem 3'-Ende komplementär ist. Eine 3'-Sonde kann aus einer RNA bestehen, die eine Sondensequenz enthält, welche komplementär zu der Analytenregion angrenzend zu der, die durch die 5'-Sonde an ihrem 5'-Ende gebunden ist, komplementär ist, und dem Rest der replizierbaren RNA-Sequenz an ihrem 3'-Ende bestehen. Die Sondensequenzelemente jeder der Sonden können von den replizierbaren Sequenzen durch ein oder mehrerer Spacerelemente getrennt sein, um die Replizierbarkeit des chimären gebundenen DNA : RNA-Produktes zu verbessern.
  • Die zwei Sonden werden an eine Zielnucleinsäure hybridisiert und legiert, wobei z. B. T4-DNA-Lipase, oder eine Reihe chemischer Reagenzien, z. B. Cyanogenbrodmid, Cyanoimidazol, 1-Methylcyanoimidazol, Carbonyldiimidazol oder ein wasserlösliches Carbodiimid verwendet werden. Das Ligationsprodukt wird mit einem Enzym, z. B. Qβ-Replikase, und Nucleosidtriphosphat kontaktiert, um eine Replikation und die Erzeugung nachweisbarer Mengen eines Replikationsproduktes zu begünstigen. Das Replikationsprodukt wird zum Beispiel durch Färben mit einem Farbstoff, der sich in das Replikationsprodukt einlagert, z. B. Ethidiumbromid oder Propidiumiodid) oder durch Hybridisierung mit einer Sonde, die spezifisch an das Replikationsprodukt bindet, nachgewiesen.
  • Kapillarelektrophorese
  • Wie oben beschrieben wurde, kann eine Bindung von Analyten und Sonden an die Bindungselemente der Vorrichtung zum Beispiel durch elektrophoretisches und/oder mechanisches Pumpen der Probe und der Sonden durch die Vorrichtung begünstigt werden.
  • Im Fall eines elektrophoretischen Transfers kann die lineare Reihe von Bindungselementen der Vorrichtung in einem verlängerten Kanal, z. B. einer Kapillarröhre, die aus Glas, Kunststoff oder anderem Material besteht, und einen Innendurchmesser von zum Beispiel weniger als 1 bis 2 Millimeter, beispielsweise weniger als 500 μm hat, enthalten sein. Es kann zum Beispiel eine Kapillarröhre mit einem Innendurchmesser von 100 μm und einer Länge von 50 Millimeter verwendet werden. Höhere Oberfläche-zu-Volumen-Verhältnisse können erreicht werden, indem dünnere Kapillanöhren verwendet werden, wodurch eine schnellere Hybridisierungsgenetik begünstigt wird. Die Verwendung einer Kapillarröhre mit einem hohen Oberfläche-zu-Volumen-Verhältnis und damit einer hohen Kapazität für Wärmedissipation ermöglicht die Anwendung hoher Spannungen, wodurch eine Beschleunigung der Assays erreicht wird. Außerdem erleichtert das hohe Oberfläche-zu-Volumen-Verhältnis von Kapillarröhren eine Zielanalytenhybridisierung an die Sonden, da ein beliebiges Zielmolekül, das durch die Kapillarröhre geht, in enger Nachbarschaft zu den Sonden ist.
  • Eine weitere Folge des hohen Oberfläche-zu-Volumen-Verhältnisses von Kapillarröhren ist im Hinblick auf die vorliegende Erfindung die, dass nur sehr geringe Mengen an Reagenzien und Analyten erforderlich sind, wobei die letztgenannten in einem kleinen oder großen Probenvolumen sind. Da nur einige hundert Fluorophore zum Nachweis durch eine CCD-Vorrichtung (siehe z. B. Mackay et al., US-Patent Nr. 4 874 492 (1989)) nach Fluoreszenzinduktion durch einen Laser benötigt werden, wird ein einziger Milliliter Blut, der etwa 106 bis 107 weiße Blutzellen enthält, eine ausreichende Zielmenge zum Nachweis unter Verwendung der erfindungsgemäßen Verfahren bereitstellen. Wenn bakterielle rRNAs die Zielanalyten sind, sollte ein einzelnes Bakterium in einem Milliliter Probe unter Anwendung der erfindungsgemäßen Verfahren nachweisbar sein.
  • Verfahren zur Durchführung einer Kapillarelektrophorese sind auf dem Fachgebiet gut bekannt und werden z. B. von Novotny et al. (Electrophoresis, 11: 735–749, 1990) beschrieben. Zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens kann irgendeines verschiedener Standardkapillarelektrophoresesysteme verwendet werden. Beispielsweise kann das Beckman P/ACE-System 2050 (Beckman Instruments, Columbia, MD) verwendet werden. Außerdem können Systeme, die eine gleichzeitige Bearbeitung verschiedener Kapillarröhren erleichtern, verwendet werden (siehe z. B. Yeung et al., US-Patent Nr. 5 324 401 (1994).
  • Zusätzlich zur Kapillarelektrophorese können andere elektrophoretische Verfahren in dem Verfahren der Erfindung eingesetzt werden. Beispielsweise kann eine Elektrophorese in einem Kanal durchgeführt werden, der in eine Platte, z. B. eine Glas- oder Kunststoffplatte, geätzt wurde und eine lineare Reihe von Bindungselementen enthält. In diesen Verfahren steht jedes Endes des Kanals mit einer Vertiefung in Kontakt, in eine von denen die Probe (und die Sonden) angewendet werden. Dieser Systemtyp ermöglicht die Analyse größerer Probenvolumina.
  • Nachweis von Markierungen die an Bindungselemente gebunden sind
  • Emission, Extinktion oder ein anderes nachweisbares Signal der Markierungen, die an die spezifischen Bindungselemente der erfindungsgemäßen Vorrichtungen gebunden sind, können unter Verwendung eines beliebigen verschiedener Standardverfahren nachgewiesen werden, und zwar in Abhängigkeit von der Natur der Markierung. Zum Beispiel können Chromophormarkierungen durch Messung der Lichtabsorption bei einer spezifischen Wellenlänge mit einem Spektralphotometer gemessen werden, während Licht, das durch eine chemilumineszierende Markierung erzeugt wird, unter Verwendung eines Luminometers oder einer CCD-Vorrichtung nachgewiesen werden kann. Eine CCD-Vorrichtung kann auch verwendet werden, um eine elektromagnetische Strahlung höherer Frequenz (z. B. Strahlung aus einer radioisotopen Markierung) oder Fluoreszenz, die von einem Fluorophor erzeugt wird, der bei einer geeigneten Wellenlänge mit einer Standardquecksilber lichtquelle oder einem Laserstrahl angeregt wurde, nachzuweisen. Um mehrere Zielzonen nachzuweisen, kann die Kapillanöhre mit einer optischen Faser durchgescannt werden oder es kann eine CCD-Reihe angrenzend an die Kapillanöhre, aber senkrecht zum Anregungsstrahl angeordnet werden. Der Anregungsstrahl kann Teil der Scanningvorrichtung sein, zum Beispiel kann eine Innenfaser das Laserlicht tragen, während umgebende Fasern das Fluoreszenzlicht zurück zum Abbildungssystem transportieren können. Nach einem anderen Modus kann der Laserstrahl durch ein Ende der Kapillanöhre gerichtet werden, entweder durch das Lumen, wodurch die Innenseite der Kapillanöhre als Lichttunnel wirkt, oder durch die Wand, die dann als Wellenleiter wirkt. Im letztgenannten Fall würden nur Fluorophormarkierungen sehr nah an der Innenwand durch ein gut bekanntes Verfahren, das als Oberflächenplasmonresonanz bezeichnet wird, angeregt werden. Dem Fachmann wird klar sein, dass geeignete Filter zur Entfernung von Streulicht oder reflektiertem Licht mit einer Detektorvorrichtung, z. B. einer CCD-Vorrichtung oder einer Photomultiplierröhre, verwendet werden können.
  • Der Detektor kann so positioniert werden, dass er die genaue Stelle in der Vorrichtung, die einem spezifischen Bindungselement entspricht, überwacht und, wenn es erforderlich ist, kann die lineare Reihe von Bindungspaaren so bewegt werden, dass verschiedene spezifische Bindungselemente vom Detektor gelesen werden. Alternativ kann der Detektor entlang der Vorrichtung bewegt werden. In einem anderen Beispiel, das die Verwendung einer Kapillanöhre beinhaltet, wird weder die Kapillanöhre, die die lineare Reihe von Bindungselementen enthält, noch der Detektor bewegt. Sobald Komplexe an den Bindungselementen gebildet sind, werden diese innerhalb der Kapillanöhre transportiert, so dass sie sich hinter einen Detektor bewegen. Ein derartiger Transport kann zum Beispiel induziert werden, indem Flüssigkeit durch die Kapillanöhre gepumpt wird, um die lineare Reihe konvektiv zu bewegen. In einer Vorrichtung, in der die ganze lineare Reihe bewegt wird, die entweder in einer Kapillanöhre enthalten ist oder nicht, kann der Detektor so programmiert werden, dass eine Ablesung nur zu einer vorbestimmten Zeit nach Strömungsbeginn vorgenommen wird, zum Beispiel zu der Zeit, von der bestimmt wurde, dass sie mit dem Durchgang der Markierung übereinstimmt. Es kann auch eine lineare CCD-Vorrichtung, die sich über die Länge der Vorrichtung erstreckt, verwendet werden. Geeig nete Systeme, die eine Signalinduktion integrieren (z. B. Laser) und Detektionsvorrichtungen (z. B. CCD-Vorrichtungen) sind auf dem Fachgebiet gut bekannt (siehe z. B. Fujimiya et al., US-Patent-Nr. 5 069 769 (1991); Pentoney, US-Patent-Nr. 5 208 466 (1993).
  • Um eine quantitative Analyse von Zielanalyten durchzuführen, kann zuerst eine Standardkurve erstellt werden, wobei Standardverfahren angewendet werden. Beispielsweise kann die Menge an Markierung, die unter Verwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens nachgewiesen wird, für verschiedene Proben bestimmt werden, die bekannte Mengen der Analyten enthalten. Standardkurven, die durch diese Ablesungen erzeugt werden, können dann verwendet werden, um die Konzentrationen der Analyten in einer Probe, die unbekannte Analytenkonzentrationen hat, zu bestimmen, indem die Level der detektierten Signale mit den Standardkurven verglichen werden.
  • BEISPIELE
  • Beispiel I-Nachweis von Salmonella in einer biologischen Probe
  • Die neuen Verfahren und Vorrichtungen (z. B. die in 1 dargestellte Vorrichtung) kann verwendet werden, um das Vorliegen von pathogenen Organismen in einer Probe, zum Beispiel zum Nachweis von Salmonella in einer Lebensmittelprobe nachzuweisen. Reagenzien und Verfahren, die zur Durchführung dieses Assays anpassbar sind, werden im GENE-TRAK Salmonella Assay Kit (GENE-TRAK Industrial Diagnostics, Hopkinton, MA) bereitgestellt. Kurz ausgedrückt, es wird eine Vorrichtung der Erfindung hergestellt, die ein Bindungselement, welches eine Poly-A-Sonde daran gebunden hat, enthält. Eine Probe, eine Einfangsonde, die für eine Salmonella-Nucleinsäure spezifisch ist und einen Poly-T-Schwanz enthält, und eine Nachweissonde, die für dieselbe Salmonella-Nucleinsäure spezifisch ist, werden dann auf eine Öffnung dieser Vorrichtung angewendet.
  • Wenn es gewünscht wird, können die Sonden und die Proben mehrmals durch die Vorrichtung transportiert werden, z. B. durch Elektrophorese oder durch Verwendung eines Flüssigkeitstransporters, z. B. einer mechanischen Pumpe. Nach Entfernung von nicht-spezi fisch gebundenem Material, z. B. ungebundene Nachweissonde, wird das Bindungselement der Vorrichtung, die die Poly-A-Sonde enthält, auf Vorliegen der Nachweissondenmarkierung überwacht, wobei ein Verfahren verwendet wird, das für den Markierungstyp geeignet ist (siehe z. B. oben).
  • Außer Salmonella kann auch das Vorliegen von anderen Pathogenen in der Probe gleichzeitig überwacht werden, wobei dieselbe Vorrichtung verwendet wird, vorausgesetzt, die Vorrichtung enthält Bindungselemente, die für jedes zusätzliche Pathogen (1) eine Sonde, die für das andere Pathogen spezifisch ist, oder (2) eine Sonde, die einen Parmer eines Bindungspaares enthält, wobei der andere Partner eine Komponente einer Sonde ist, die für das andere Pathogen spezifisch ist, enthalten (es wird betont, dass das Poly-A/Poly-7-Bindungspaar, das zum Nachweis von Salmonella eingesetzt wird, nicht verwendet werden könnte, um im gleichen Assay andere Pathogene nachzuweisen). Gemäß der obigen Beschreibung können die Sonden für die anderen Pathogene entweder direkt an ein Bindungselement befestigt werden oder können Einfangsonden sein, die zusätzlich zur Bindung an den pathogenspezifischen Analyt. an eine Sonde binden, die (1) an ein Bindungselement gebunden ist, und (2) von der oben beschriebenen Poly-A-Sonde distinkt sind.
  • Beispiel II – Nachweis von chromosomalen Translokationen
  • Die Erfindung kann verwendet werden, um chromosomale Translokationen nachzuweisen. Als spezifisches Beispiel kann die Erfindung eingesetzt werden, um das sog. "Philadelphia"-Chromosom nachzuweisen, dessen Vorliegen häufig die akute lymphozytische Leukämie (ALL) und chronischer myelogischer Leukämie (CML) zugrunde liegende Ursache ist. Das Philadelphia-Chromosom ist dadurch gekennzeichnet, dass es eine ausgewogene Translokation der terminalen Region von Chromosom 9 zur terminalen Region von Chromosom 22 hat. Dies führt zu einer Genfusion zwischen dem abl-Onkogen an Chromosom 9 und dem bcr-Gen an Chromosom 22. Diese Genfusion wird in einer Message transkribiert, der Regionen enthält, die beiden Genen entsprechen.
  • Die vorliegende Erfindung kann verwendet werden, um solche Translokationen wie folgt nachzuweisen. Es kann eine Einfangsonde entwickelt werden, um an die bcr-Region der Fusion (entweder das Gen selbst oder ein RNA (pre-mRNA oder mRNA)-Transkript davon) zu hybridisieren, während eine Nachweissonde entwickelt wird, um an die abl-Region zu hybridisieren. Es kann eine Vorrichtung der Erfindung hergestellt werden, in der die Einfangsonde an ein spezifisches Bindungselement gebunden ist. Alternativ kann ein Bindungselement der Vorrichtung einen Partner eines spezifischen Bindungspaares (bzw. eines sich spezifisch bindenden Paares) enthalten (z. B. Avidin) und die Einfangsonde kann den anderen Partner des sich spezifisch bindenden Paares enthalten (z. B. Biotin). In beiden Fällen werden die Probe, die Einfangsonde und die Nachweissonde mit dem Bindungselement in Kontakt gebracht und nach Entfernung von nicht gebundenen Komponenten (z. B. ungebundene Nachweissonde) durch z. B. Elektrophorese oder mechanisches Pumpen wird das Vorliegen der abl-Nachweissonde an dem bcr-Bindungselement überwacht. Ein Einfangen der abl-Nachweissonde durch die bcr-Einfangsonde zeigt das Vorliegen der Philadelphia-Translokation in der Probe an.
  • Eine Diagnose von CML und ALL unter Verwendung der erfindungsgemäßen Verfahren kann auch unter Verwendung mehrerer Einfangsonden, die verschiedene Sequenzen im bcr-Gen erkennen, durchgeführt werden. Diese Sonden können verwendet werden, um Translokationen zu unterscheiden, die verschiedene Durchbruchpunkte enthalten, am Chromosom 22 zu unterscheiden. Dieses Verfahren wird nachfolgend erläutert.
  • Synthetische Oligonucleotide als Modellziele, Einfangsonden und Nachweissonden
  • Modellziele
  • Zwei Modellziele wurden entwickelt, um chimäre ALL- und CML-mRNAs nachzuahmen. Das ALL-Modellziel (40 mer) enthält 20 Nucleotide der bcr-Sequenz (Nucleotide 1594– 1613) und 20 Nucleotide der abl-Sequenz (Nucleotide 463–482).
  • ALL-Modellziel:
    Figure 00320001
  • Das CML-Modellziel (40 mer) enthält 20 Nucleotide der CML-spezifischen bcr-Sequenz (Nucleotide 3349–3368) und 20 Nucleotide derselben abl-Sequenz als ALL-Modellziel (Nucleotide 463–482).
  • CML-Modellziel:
    Figure 00320002
  • Einfansonden
  • Die ALL-Einfangsonde, deren 18 mer ist, 5'-carboxyliert ist und zur bcr-Region des ALL-Ziels komplementär ist, hat die folgende Sequenz.
  • ALL-Einfangsonde:
    Figure 00320003
  • Die CML-Einfangsonde, die ein 18 mer ist, 5'-carboxyliert ist und zu der bcr-Region der CML-Zielsonde komplementär ist, hat die folgende Sequenz.
  • CML-Einfangsonde:
    Figure 00330001
  • Zwei unvollständig komplementäre (2 und 4 Fehlpaarungen) CML-Einfangsonden wurden hergestellt, um die Spezifität der Hybridisierung zu untersuchen. Sonde 2 MS, die 2 Fehlpaarungen (unterstrichen) enthält, hat die folgende Sequenz.
  • Sonde 2 MS:
    Figure 00330002
  • Sonde 4 MS, die die 4 Fehlpaarungen enthält, hat die folgende Sequenz.
  • Sonde 4 MS:
    Figure 00330003
  • Nachweissonde
  • Die Nachweissonde (DP, 20 mer), die mit FITC markiert ist, ist zu der abl-Sequenz, die den ALL- und CML-Modellzielen gemeinsam ist. Die Nachweissonde hat die folgende Sequenz.
  • Nachweissonde (DP):
    Figure 00330004
  • Vergleichsbeispiel
  • Herstellung einer Vorrichtung zum Nachweisen und Unterscheiden von Philadelphia-Translokationen
  • Eine Kupplungsreaktion, die 1-Ethyl-3-(3-Dimethyl-Aminopropyl) Carbodiimid (EDAC) verwendet, wurde eingesetzt, um Einfangsonden an Affi-Gel 102-Perlen zur Verwendung als Bindungselemente wie folgt zu heften.
  • Eine Affi-Gel 102-Gelaufschlämmung (0,5 ml) wurde mit 500 nMol DNA-Oligomer (ALL- oder CML-spezifischer Einfangsonde) in 0,5 ml Wasser vermischt und der pH wurde mit 50 μl 0,2 N HCl auf 4,8 bis 5,0 eingestellt. Nach Zugabe von 0,5 mg EDAC wurde der pH erneut mit 30 μl 0,2 N HCl auf einen pH von 5,0 eingestellt und das Gemisch wurde für 3 Stunden bei Raumtemperatur geschüttelt. Es wurde eine Kupplungseffizienz von 70% erreicht, 350 nMol DNA-Oligomer wurden an 400 μl feuchte Gelperlen gebunden. Eine Glaskapillarröhre mit einem Innendurchmesser von etwa 2,5 mm wurde an einem Ende mit Glaswolle zugestöpselt und dann mit abwechselnden Schichten aus Gelperlen mit oder ohne angeheftete Einfangsonden beschickt.
  • Vergleichsbeispiel
  • Demonstration eines Einfangens mehrerer Ziele an der Vorrichtung
  • Synthetische Modellziele (ALL oder CML) wurden mit Nachweissonde in 3 x SSC (1 × SSC = 150 mM NaCl, 15 mM Natriumcitrat) vermischt, so dass alle Sonden in einer Konzentration von 1 μM vorlagen. Nach 5-minütigem Erwärmen auf 70°C wurden Modellziele und Nachweissonden bei Raumtemperatur für 1 Stunde hybridisiert. Aliquots dieses Gemisches wurden mit 3 × SSC verdünnt, um eine Endkonzentration von 25 pMol Hybrid in einem Gesamtvolumen von 300 μl zu erhalten. Das ALL-Ziel-Nachweissonden-Hybrid wurde durch eine Kapillarröhre geleitet, die alternierende Schichten von Perlen, die entweder ALL, CML oder keine Einfangssonden enthielten (siehe oben) mit einer Durchflussrate von 75 μl/Minute geführt. Die Kapillarröhre wurde dann zweimal mit 1 ml 3 × SSC gewaschen. Der Bereich der Kapillarröhre, die das Gelbett enthielt, wurde mit einer CCD-Vorrichtung abgebildet, wobei ein geeignetes System zur Anregung des FITC-Fluorophor und zum Einfangen des FITC-spezifischen fluoreszierenden Lichts verwendet wurde.
  • 4A zeigt alle drei Bereiche, die ALL-spezifische Einfangsonden enthalten, die einiges vom Modellziel-Nachweissonde-Komplex eingefangen haben. Der CML-spezifisches Ziel-Nachweissonden-Komplex wurde dann unter denselben Bedingungen auf die Kapillarsäule angebracht und nachdem die Kapillarröhre von nicht gebundenem Material frei gewaschen worden war, wurde die Kapillarröhre erneut abgebildet. 4B zeigt ein Einfangen der CML-spezifischen Zielkomplexe in Gelzonen, die CML-spezifische Einfangsonden enthalten. Die Bereiche des Gels zwischen dem CML- und ALL-spezifischen Gelbetten enthielten keine Einfangsonden und blieben daher nicht-fluoreszierend. Der Glaswollstopfen zeigt eine gewisse nicht-spezifische Autofluoreszenz.
  • Vergleichsbeispiel
  • Demonstration der Zielspezifität
  • Eine Glaskapillarröhre wurde mit einer einzelnen Schicht aus CML-spezifischem Einfanggel und je einer Schicht Gel, das 2 Fehlpaarungs (2 MS) – oder 4 Fehlpaarungs (4 MS)-Einfangsonden enthielt, beabstandet durch eine Gelschicht ohne Einfangsonden, beschickt. Das CML-spezifische Modellziel-Nachweissonde-Hybrid (5 pMol in 100 μl) wurde mit einer Strömmunsgeschwindigkeit von 0,013 ml/Minute auf die Kapillarröhre aufgebracht. Die Kapillarröhre wurde dann mit je 1 ml 3 × SSC mit 25°C, 42°C, 52°C, 58°C und 70°C gewaschen. Die Kapillarröhre wurde vor Aufbringen von Ziel-Nachweissonden-Komplexen und nach jedem Waschen abgebildet. Für jedes Bild wurden verschiedene Belichtungszeitch gewählt, um eine Über- oder Unterbelichtung kritischer Bereiche zu vermeiden. 5 zeigt die Autofluoreszenz lediglich der Glaswolle (nach verlängerter Belichtung) vor Aufbringen des CML-Ziels. Nach Aufbringen des CML-Modellziels bei Raumtemperatur (etwa 23°C) trat an der 2 MS-Fehlpaarungszone und der CML- spezifischen Einfangzone, nicht aber an der 4 MS-Fehlpaarungszone eine Bindung auf. Nach Temperaturerhöhung auf 42°C wird das Modellziel von der 2 MS-Fehlpaarungszone, nicht aber aus der CML-Modellzielzone freigesetzt, was anzeigt, dass ein zielspezifisches Einfangen in spezifischen Zonen der Vorrichtung bei der entsprechenden Temperatur erreicht werden kann.
  • Sequenzprotokoll
    Figure 00370001
  • Figure 00380001
  • Figure 00390001
  • Figure 00400001
  • Figure 00410001

Claims (27)

  1. Assayvorrichtung zum Nachweis einer Vielzahl unterschiedlicher Analyten in einer Probe, wobei die Vorrichtung eine Röhre aufweist, die eine lineare Reihe von porösen Bindungselementen enthält, welche jeweils mit einem distinkten Bindungsfaktor, an den eine spezifische Komponente bindet, verbunden sind, wobei die spezifische Komponente mit einem der unterschiedlichen Analyten korrespondiert und wobei jedes der Bindungselemente eine zentrale Achse aufweist, die zu der der Röhre koinzidiert und so angeordnet ist, dass die innere Oberfläche der Röhre entlang des gesamten Umfangs des Bindungselements dichtend kontaktiert wird.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Röhre eine Kapillarröhre ist.
  3. Assayvorrichtung zum Nachweis einer Vielzahl unterschiedlicher Analyten in einer Probe, wobei die Vorrichtung einen Kanal mit einer inneren Lumenoberfläche und einer linearen Anordnung von Bindungselementen aufweist, die jeweils mit einem distinkten Bindungsfaktor, an den eine spezifische Komponente bindet, verbunden sind, wobei die spezifische Komponente zu einem der unterschiedlichen Analyten konespondiert und jedes der Bindungselemente der linearen Reihe aufeinanderfolgend von einem Ende des Kanals zum anderen angeordnet ist und jedes der Bindungselemente aus der Lumenoberfläche eines distinkten Bereichs des Kanals besteht.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, wobei der Kanal eine Röhre ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder Anspruch 4, wobei mindestens einer der distinkten Bindungsfaktoren durch Photolithographie an mindestens eines der Bindungselemente gebunden ist.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei der distinkte Bindungsfaktor mindestens eines der Bindungselemente eine Einfangsonde, die an einen Analyten bindet, und die spezifische Komponente ein Zielanalyt ist.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei der distinkte Bindungsfaktor mindestens eines der Bindungselemente ein Partner eines sich spezifisch bindenden Paares ist.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei der distinkte Bindungsfaktor mindestens eines der Bindungselemente eine Nukleinsäure ist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, wobei die Nukleinsäure einen Teil einer autokatalytisch replizierbaren Nukleinsäure umfasst.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei der distinkte Bindungsfaktor mindestens eines der Bindungselemente ein Polypeptid ist.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, wobei mindestens zwei der Bindungselemente voneinander durch Bereiche getrennt sind, die keine distinkten Bindungsfaktoren aufweisen.
  12. Verfahren zum Nachweis des Vorhandenseins eines Analyten in einer Probe, wobei das Verfahren folgende Schritte umfasst: Markieren des Analyten mit einer nachweisbaren Markierung, Kontaktieren des Analyten mit einem Bindungsfaktor zur Bildung eines Analyt-Bindungsfaktor-Komplexes, der an ein spezifisches Bindungselement in der Röhre einer Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11 immobilisiert ist, Entfernen der nicht spezifisch an den Analyten in dem Komplex gebundenen nachweisbaren Markierung aus dem Komplex und Nachweisen der nachweisbaren Markierung in dem Bindungselement als Maß für das Vorhandensein des Analyten in der Probe.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, wobei die nachweisbare Markierung eine Komponente einer Nachweissonde ist.
  14. Verfahren nach Anspruch 12 oder Anspruch 13, wobei der distinkte Bindungsfaktor die Einfangsonde umfaßt und der Schritt des Kontaktierens durchgeführt wird, indem die Probe durch die Röhre geführt wird, und wobei der Analyt über die Einfangsonde an einem spezifischen Bindungselement immobilisiert wird.
  15. Verfahren nach Anspruch 12 oder Anspruch 13, wobei der distinkte Bindungsfaktor des Bindungselements einen Partner eines sich spezifisch bindenden Paares umfasst und die Einfangsonde den anderen Partner des bindenden Paares umfasst.
  16. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 15, wobei der Analyt eine Nukleinsäure; ein Polypeptid, ein Kohlenhydrat, ein Lipid, einen Metaboliten oder einen Arzneistoff umfasst.
  17. Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 16, wobei die Nachweissonde eine Nukleinsäure oder ein Polypeptid umfasst.
  18. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 17, wobei die Einfangsonde eine Nukleinsäure oder ein Polypeptid umfasst.
  19. Verfahren nach Anspruch 13, wobei der Analyt eine Nukleinsäure umfasst, die Nachweissonde einen Teil einer autokatalytisch replizierbaren Nukleinsäure an einem Ende und ein erstes Analytbindungselement am anderen Ende umfasst, die Einfangsonde den Rest der autokatalytisch replizierbaren Nukleinsäure an einem Ende und ein zweites Analytbindungselement am anderen Ende umfasst und das erste und zweite Analytbindungselement an benachbarte Nucleotidabschnitte in dem Nukleinsäureanalyten binden und das Verfahren ferner die Schritte Ligieren des ersten und zweiten Analytbindungselements aneinander zur Bildung einer Replikationsmatrize und Replizieren der Matrize zur Erzeugung eines nachweisbaren Signals umfasst.
  20. Verfahren nach Anspruch 19, wobei der Markierungsschritt und der Kontaktierschritt gleichzeitig durchgeführt werden.
  21. Verfahren nach Anspruch 19, wobei der Markierungsschritt vor dem Kontaktierschritt durchgeführt wird.
  22. Verfahren nach einem der Ansprüche 19 bis 21, wobei der Kontaktierschritt durchgeführt wird, indem die Probe und die Einfangsonde zusammen in die Röhre eintreten gelassen werden.
  23. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 22, wobei die Probe mehrfach durch die Röhre geführt wird.
  24. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 23, wobei die Probe mechanisch durch die Röhre gepumpt wird.
  25. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 23, wobei der Analyt durch Anlegen eines elektrischen Feldes an die Probe in die Röhre eingeführt wird.
  26. Assayvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, die eine Einrichtung zum aktiven Flüssigkeitstransport in Flüssigkeitsverbindung mit der Röhre der Vorrichtung aufweist.
  27. Assayvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, die einen Flüssigkeitstransporter in Flüssigkeitsverbindung mit der Röhre der Vorrichtung aufweist.
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