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Hintergrund der Erfindung
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Gebiet der Erfindung
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Die
Erfindung betrifft eine medizinische Vorrichtung, die während der
Durchführung
von Augenoperationen verwendet wird. Insbesondere betrifft die Erfindung
eine automatische chirurgische Vorrichtung zum Schneiden der Hornhaut
des Auges eines Patienten und zum Erzeugen einer aufklappbaren Hornhautgewebelamelle.
Insbesondere weist die erfindungsgemäße automatische chirurgische
Vorrichtung eine Schneidkopfanordnung auf, die insbesondere so strukturiert
ist, daß sie
sich durch das Auge des Patienten entlang eines bogenförmigen Weges bewegt,
und ist ohne weiteres bei beiden Augen des Patienten verwendbar.
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Beschreibung des Standes
der Technik
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Das
Auge funktioniert nach einem ähnlichen Prinzip
wie das einer Kamera und ist allgemein in 1 dargestellt. Die Iris I oder ein farbiger
Abschnitt des Auges um die Pupille P herum funktioniert wie eine
Blende, um die Lichtmenge zu regulieren, die in das Innere des Auges
eingelassen wird. Die Hornhaut C oder das farblose Fenster des Auges
und die Linse L, die hinter der Pupille liegt, dienen dazu, die Lichtstrahlen
von einem zu betrachtenden Objekt auf der Netzhaut R hinter dem
Auge zu fokussieren. Die Netzhaut überträgt das Bild des betrachteten
Objekts über
den optischen Nerv O in das Gehirn. Normalerweise werden Lichtstrahlen
auf der Netzhaut genau fokussiert, siehe gestrichelte Linien in 2 und 3, so daß das entfernt gelegene Objekt
klar und deutlich zu sehen ist. Abweichungen von der normalen Form der
Hornhautoberfläche erzeugen
jedoch Brechungsfehler beim Vorgang des Sehens, so daß das Auge
das Bild des entfernt gelegenen Objekts auf der Netzhaut nicht mehr
fokussieren kann. Wie beispielweise in 2 dargestellt, ist Hyperopie oder "Weitsichtigkeit" ein Brechungsfehler,
bei dem die Lichtstrahlen von einem entfernt gelegenen Objekt an
einem Punkt hinter der Netzhaut fokussiert werden, wie durch die
durchgezogenen Linien dargestellt. In einem weiteren Beispiel, das
in 3 dargestellt ist,
ist Myopie oder "Kurzsichtigkeit" ein Brechungsfehler, bei
dem Lichtstrahlen von einem entfernt gelegenen Objekt vor der Netzhaut
fokussiert werden, wie durch die durchgezogenen Linien dargestellt,
so daß,
wenn die Strahlen die Netzhaut R erreichen, sie divergent sind und
dabei einen Streuungskreis und folglich ein verschwommenes Bild
entstehen lassen.
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Bis
vor etwa 20 Jahren konnten solche Brechungsfehler nur durch Brillen
oder Kontaktlinsen behandelt werden, die beide für den Anwender bekannte Nachteile
haben. Beispielsweise wird einem Patienten mit einem hohen Grad
an Brechungsfehler normalerweise verordnet, eine sehr dicke und
lästige Brille
zu tragen, die der Patient immer tragen muß, um seine äußerst schlechte
Sehkraft zu korrigieren. Als weiteres Beispiel können Kontaktlinsen, die direkt auf
die Hornhaut aufgebracht werden können, schwer einsetz- und abnehmbar
sein und müssen
auf jeden Fall sorgfältig
gereinigt und behandelt werden. Selbst dann können Kontaktlinsen mitunter
die Augen der Patienten, die sie tragen können, reizen.
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Folglich
sind in den letzten Jahren Untersuchungen in bezug auf Operationen
durchgeführt
worden, die den Brechungszustand des Auges verändern. Verschiedene Verfahren
und spezielle Instrumente sind für
die Durchführung
dieser Art von Operation entwickelt worden. Eine solche Technik
war die Keratomileusis, die von Dr. Jose Barraquer aus Colombia
1949 entwickelt worden ist und die ein genaues Reshaping (Umformung)
der Hornhaut erfordert. Das Ziel des Hornhaut-Reshaping besteht
darin, die Krümmung
der Hornhaut zu modifizieren, d. h. entweder ihre Krümmung je
nach Zustand des Patienten abzuflachen oder zu erhöhen, mit
dem gewünschten Ergebnis,
daß Lichtstrahlen,
die durch die Hornhaut treten, dann so gebrochen werden, daß sie direkt
auf der Netzhaut konvergieren. Die Keratomileusis war extrem schwierig
durchzuführen,
da sie das Schneiden der Hornhaut erforderte, um eine dünne Schicht oder
einen dünnen
Teil des Hornhautgewebes, die bzw. der als Hornhautkappe bezeichnet
wird, vom Auge eines Patienten abzutrennen und anzuheben und diese
durch genaues Abtragen in eine neue Form zu bringen und sie dann
wieder aufzusetzen und sie wieder an der Hornhaut des Patienten
anzunähen.
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Die
Keratomileusis ist in den letzten Jahren aufgegeben worden, um nicht
mehr die abtragende Umformung des Hornhautgewebes und das Wiederannähen desselben
an Ort und Stelle durchführen
zu müssen.
Die automatisierte Lamellarkeratektomie (ALK) ist eine weitere chirurgische
Technik, die sich aus der Keratomileusis entwickelt hat und bei
der das Auge zuerst durch einen Tropfen eines Anästhetikums betäubt wird
und dann ein Saugring auf dem Auge angeordnet wird, um die Hornhaut
sorgfältig
zu positionieren (vom Fachmann als "Zentrierung" bezeichnet), um sie dann mit einem
sehr feinen mikrochirurgischen Instrument zu schneiden, das als
Mikrokeratom bezeichnet wird. Das Mikrokeratom ist im allgemeinen
eine Klingentragevorrichtung, die auf einem Schneidweg über den
Saugring manuell geschoben oder mechanisch bewegt werden muß, und zwar
gleichzeitig mit der motorbetriebenen Bewegung des Schneidelements,
wobei diese Bewegung quer zur Richtung des Schneidweges erfolgt.
Zur Behandlung einer Myopie nach dem ALK-Behandlungsverfahren wird
das Mikrokeratom normalerweise verwendet, um zunächst in die Hornhaut zu schneiden, um
eine dünne
Schicht der vorderen Hornhaut in einer Tiefe zwischen 100 und 200 μm und mit
einem Durchmesser von etwa 7 mm anzuheben. Als nächstes wird das Mikrokeratom
dann verwendet, um einen zweiten Schnitt über die Hornhaut durchzuführen, um einen
kleineren Teil der Hornhaut, im allgemeinen etwa 4 bis 6 mm Durchmesser,
zu resezieren oder zu entfernen, der dann entsorgt wird. Die vordere
Hornhautkappe, die mit dem ersten Schnitt des Mikrokeratoms weggeschnitten
wurde, wird dann wieder in ihre ursprüngliche Position gebracht,
ohne zu nähen,
damit die Heilung erfolgen kann. Das gewünschte Ergebnis dieses Eingriffs
besteht darin, daß die
Hornhaut wegen des resezierten Gewebes eine neue Krümmung bekommt,
die eine neue Brechungsfläche darstellt,
um den ursprünglichen
Myopie-Zustand des Patenten zu korrigieren. Um jedoch Hyperopie
mit ALK zu korrigieren, wird das Mikrokeratom normalerweise verwendet,
um einen einzelnen tiefen Schnitt über die Hornhaut durchzuführen. Die
geschnittenen Schichten werden wieder in ihre ursprüngliche
Position gebracht, ohne daß anderes
Gewebe entfernt wird. Wegen der Tiefe des Schnittes bewirkt der
intraokulare Druck im Auge eine Erhöhung der Hornhaut, um wiederum
eine neue Brechungsfläche
bereitzustellen, die hoffentlich den ursprünglichen Hyperopie-Zustand
des Patienten korrigiert.
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In
den letzten Jahren hat man gelernt, daß es bei Verwendung des Mikrokeratoms
zum Schneiden und Trennen einer dünnen Schicht der Hornhaut,
die als vordere Hornhautkappe bezeichnet wird, höchst unerwünscht ist, diese Kappe vom
Rest der Hornhaut vollständig
abzutrennen. Erstens ist die Hornhautkappe in manchen Fällen verlorengegangen,
was eine Katastrophe war, weil das vordere Segment des Auges dann
vollständig
rekonstruiert werden mußte. Zweitens
ist nunmehr auch bekannt, daß die
Hornhautkappe nach dem Reshaping der Hornhaut sorgfältig und
genau in ihrer ursprünglichen
Position auf der Hornhaut wieder ausgerichtet werden muß; mißlingt dies,
kann dies zu Astigmatismus oder einem bestimmten unbekannten Brechungsfehler
führen. Folglich
weiß man
jetzt, daß das
Mikrokeratom die Kappe vom Auge nicht abschneiden sollte, sondern statt
dessen einen Abschnitt mit dem Auge verbunden oder am Auge "aufklappbar" befestigt lassen sollte,
so daß eine
abgehobene Schicht des Hornhautgewebes entsteht, die mit dem Auge
aufklappbar verbunden ist und die als Hornhautlamelle F bekannt ist,
die in 4 dargestellt
ist. Ein erhebliches Problem besteht jedoch darin, daß die gegenwärtig bekannten
Mikrokeratomvorrichtungen die Ausbildung einer Hornhautlamelle F
nicht ohne weiteres ermöglichen.
Statt dessen geben bekannte Mikrokeratome Rätsel auf, wenn bestimmt werden
soll, wo am Auge die Schneidbewegung des Mikrokeratoms durch die Hornhaut
unterbrochen werden soll, um die Hornhautlamelle zu bilden. Ferner
bestehen kritische Punkte, die der Chirurg bei der Herstellung der
Hornhautlamelle berücksichtigen
muß, wobei
die drei wichtigsten Faktoren folgende sind: Lamellendicke, Lamellengröße und Klappgelenkgröße.
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Ein
weiterer Fortschritt ist in den letzten Jahren bei chirurgischen
Eingriffen, zur Korrektur von Brechungsfehlern des Auges erreicht
worden, nämlich
die Einführung
von Laserverfahren, um das Reshaping der Hornhaut durchzuführen. Ein
solches Verfahren, das als Laser-Intrastromal-Keratomileusis (LASIK)
bekannt ist, wird gegenwärtig
als optimal erachtet, da es die Formung der Hornhaut ermöglicht, ohne
angrenzende Gewebe zu zerstören.
Außerdem kann
der Laser vom Chirurgen mit Hilfe von Computern programmiert werden,
um die zu entfernende Gewebemenge genau zu steuern und, was bedeutsam
ist, mehrere Möglichkeiten
für das
Reshaping der Hornhaut zu ermöglichen.
Bei LASIK-Eingriffen ist das Auge normalerweise dennoch in einem
Saugring positioniert, und ein Mikrokeratom wird normalerweise verwendet,
um in die Hornhaut zu schneiden, um eine dünne Schicht der Hornhaut anzuheben. Wie
beschrieben, wird nunmehr bevorzugt, daß eine Hornhautlamelle gebildet
wird. Es ist bezeichnenderweise festgestellt worden, daß die Hornhautlamelle eine
Tiefe von nicht weniger als 130 μm
und nicht mehr als 160 μm
haben sollte, um optimale Ergebnisse zu erreichen. Man beachte,
daß die
Erreichung dieses Ergebnisses während
einer Operation ein extrem genaues Instrument erfordert, da ein
Mikrometer eine Längeneinheit
ist, die einem Tausendstel eines Millimeters entspricht. Während einer
Laseroperation wird die Hornhautgewebelamelle dann behutsam zur
Seite geschoben, um die Hornhaut freizulegen und das Reshaping der
Hornhaut durch den Laser zu ermöglichen.
Folglich wird das Mikrokeratom weniger häufig verwendet, um die Hornhaut
dem Reshaping zu unterziehen, wie es bei ALK-Eingriffen geschieht,
wird aber dennoch verwendet, um in eine dünne Schicht des Hornhautgewebes
einzuschneiden und dieses anzuheben. Ein erhebliches Problem besteht
jedoch darin, daß gegenwärtig bekannte
Mikrokeratomvorrichtungen den Grad der Genauigkeit, der gegenwärtig benötigt wird,
um anstelle einer Hornhautkappe eine Hornhautlamelle einwandfrei und
durchgehend zu bilden, nicht bieten, geschweige denn eine Hornhautlamelle
mit einer Abmessung im Bereich der gegenwärtig gewünschten Tiefe und ein stark
verbesserten glatten Schnitt. Es ist ferner festgestellt worden,
daß für das Hornhautreshaping
mittels Laser ein größerer Durchmesser
des Auges, 8 bis 10 mm, aufgeboten werden sollte. Die Ursache besteht
darin, daß der
Laser nunmehr verwendet werden kann, um die Hornhautoberfläche um den Umfang
des Auges herum dem Reshaping unterzogen zu werden, anstelle in
der Mitte, was, wie man glaubt, zu einer genaueren Korrektur von
Brechungsfehlern führt.
Diese Verfahrensweise erfordert jedoch, daß ein ausreichend großer Durchmesser
des Auges aufgeboten und freigegeben wird, was nicht mit bekannten
Mikrokeratomvorrichtungen erreicht werden kann. Beispielsweise würden wahrscheinlich bekannte
Saugringe zur Positionierung des Auges während der Operation einen stark
erweiterten Rahmen erfordern und erfordern, daß dieser Rahmen tiefer auf
und um den Umfang des Augapfels liegen müßte, um einen größeren Abschnitt
davon freizulegen. Es wäre
wahrscheinlich sehr schwierig, wenn bei den gegebenen physischen
Raumgrenzen der Augenhöhle
eine solche Anordnung verwendet werden müßte.
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EP-A-0
442 156 beschreibt eine Vorrichtung zur Durchführung von Hornhautresektionen,
die aus drei Hauptteilen besteht: einer Motor- und Getriebewellenanordnung,
einer Shaper-Kopfanordnung
und einer Halteringanordnung. Die Automatisierung der Vorrichtung
schließt
ein, daß sich
die Shaper-Kopfanordnung automatisch und glatt mit einer konstanten Geschwindigkeit über die
Halteringanordnung bewegt, die das Auge zwecks Resektion in Position hält. Die
Funktion der Motor- und Getriebewellenanordnung besteht darin, mittels
eines Getriebes eine gleichmäßige mechanische
Bewegung auf die Schneidklinge und die Shaper-Kopfanordnung zu übertragen.
Die Getriebeeinrichtung bewirkt, daß die Klinge mit einer konstanten
Geschwindigkeit quer schwingt, und sie bewirkt, daß sich die
Shaper-Kopfanordnung glatt mit einer konstanten Geschwindigkeit
in Längsrichtung über die
Halteringanordnung und somit durch die Hornhaut bewegt, in der die
gewünschte
Resektion erfolgt.
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US-A-5
486 188 betrifft ein keratoskopisches chirurgisches Instrument zur
Durchführung
radialer und bogenförmiger
Hornhautinzisionen. Das chirurgische Instrument weist eine Linse
mit einer linearen Inzisionsführung
zur Verwendung bei Radialkeratotomie-Eingriffen zur Reduzierung
der Myopie und eine Tangentialinzisionsführung zur Durchführung von tangential
orientierten Inzisionen für
astigmatische Korrekturen auf. Bei beiden Eingriffen wird eine genaue
Steuerung der Inzisionstiefe unter Verwendung eines Spiegels erreicht,
der an den Inzisionsbereich angrenzt, damit der Chirurgen die Hornhauteindringungstiefe
des zu verwendenden Skalpells visuell bestimmen und steuern kann.
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Schließlich schneiden
bekannte Mikrokeratomvorrichtungen normalerweise in einer linearen Richtung
entlang einer horizontalen Ebene durch die Hornhaut. Das heißt, bekannte
Mikrokeratomvorrichtungen schneiden normalerweise in einer Richtung durch
die Hornhaut, die an der Seite des Auges nahe der Schläfe beginnt,
sich horizontal über
das Gesicht bis zur Nase fortsetzt. Auch wenn solche Mikrokeratome
effektiv verwendet werden könnten,
um eine Hornhautlamelle oder etwa gar eine mit den gegenwärtig gewünschten
genaueren Abmessungen herzustellen, so wäre infolgedessen der aufklappbare Abschnitt
der Hornhautlamelle im rechten Winkel zum natürlichen Lidschlag des Patienten
ausgerichtet, der in der vertikalen Ebene liegt. Man geht davon aus,
daß es
am optimalsten wäre,
eine Hornhautlamelle mit einem aufklappbaren Abschnitt herzustellen,
der so ausgerichtet ist, daß er
dem natürlichen Lidschlag
des Patienten in der vertikalen Ebene entspricht. Man geht jedoch
davon aus, daß sich
bekannte Mikrokeratome wegen der Einschränkungen, die durch die Größe der Augenhöhle bedingt
sind, die sich durch die Backen- und Stirnknochen des menschlichen
Schädels
ergibt, nicht linear in einer vertikalen Ebene bewegen können.
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Es
besteht also Bedarf an einem verbesserten automatisierten Mikrokeratom,
das die Ausbildung einer Hornhautlamelle automatisch und durchgehend
ermöglicht
und das eine noch genauere Herstellung der Hornhautlamelle erlaubt,
mit der eine Lamellendicke von nicht weniger als 130 μm und nicht mehr
als 160 μm
und eine Lamellengröße zwischen 8
und 10 mm Durchmesser erreicht wird. Es besteht also Bedarf an einem
verbesserten automatisierten Mikrokeratom, das bei der Ausbildung
der Hornhautlamelle glatter durch die Hornhaut schneidet, damit dieser nach
dem Reshaping der Hornhaut wieder genau in seine ursprüngliche
Position auf der Hornhaut ausgerichtet werden kann. Im Idealfall
ermöglicht
jedes solches verbessertes automatisiertes Mikrokeratom die Herstellung
der Hornhautlamelle in der Form, daß der aufklappbare Abschnitt
der Lamelle so ausgerichtet ist, daß sie dem natürlichen
Lidschlag des Auges entspricht.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Die
Erfindung ist geeignet, die Anforderungen der Fachwelt zu erfüllen, und
betrifft eine neue und verbesserte automatische chirurgische Vorrichtung,
die als Mikrokeratom mit den Merkmalen von Anspruch 1 bekannt ist.
Das erfindungsgemäße verbesserte
Mikrokeratom ist geeignet, eine dünne Schicht der Hornhaut des
Auges eines Patienten zu schneiden und anzuheben und eine aufklappbare Hornhautgewebelamelle
zu erzeugen. Die Erfindung umfaßt,
wie man sieht, eine Einrichtung zum Halten und Positionieren des
Auges, an dem eine Operation auszuführen ist, eine Schneidkopfanordnung
mit einem darin positionierten Schneidelement zum Schneiden der
Hornhaut des Auges und ein Kopplungsteil zum lösbaren Koppeln der Halte- und
Positioniereinrichtung und der Schneidkopfanordnung, während eine
Bewegung der Schneidkopfanordnung relativ zur Halte- und Positioniereinrichtung
entlang eines bogenförmigen
Weges möglich
ist.
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In
der bevorzugten Ausführungsform
weist die Halte- und Positioniereinrichtung einen Positionierring
mit einer Einrichtung zur temporären
Befestigung an einem Abschnitt des Auges auf, der die zu schneidende
Hornhaut umgibt und der die Hornhaut zum Schneiden freigibt und
vorlegt. Der Positionierring weist eine darauf angeordnete Führungseinrichtung
auf, die vorzugsweise auf seiner oberen Fläche angeordnet ist und sich
auf einem im allgemeinen bogenförmigen
Weg erstreckt.
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Die
erfindungsgemäße Schneidkopfanordnung
ist so strukturiert und angeordnet, daß sie mindestens teilweise
in die Führungseinrichtung
der Halte- und Positioniereinrichtung aufgenommen wird und im wesentlichen,
aber nicht vollständig über die Hornhaut
des Auges bewegt wird, um die Hornhaut zu schneiden und eine Hornhautlamelle
auszubilden. Die Schneidkopfan ordnung ist außerdem so strukturiert und
angeordnet, daß sie
von der Führungseinrichtung
auf der Halte- und Positioniereinrichtung entlang eines im allgemeinen
bogenförmigen
Weges während
der Bewegung der Anordnung über
diese geführt
wird. Die Schneidkopfanordnung weist, wie man sieht, ein Hauptgehäuse auf,
das ein Schneidelement trägt,
das in diesem positioniert ist und zum Schneiden und Anheben der
Hornhautlamelle geeignet ist. In der bevorzugten Ausführungsform
weist die Schneidkopfanordnung einen Lamellenaufnahmespalt auf,
der in seiner Unterseite vor dem Schneidelement ausgebildet ist,
zum schützenden
Aufnehmen der Hornhautgewebelamelle, der durch die Vorwärtsbewegung
der Schneidkopfanordnung ausgebildet wird. Ferner ist die Schneidkopfanordnung
so strukturiert und angeordnet, daß sie mit dem Positionierring
mittels eines Kopplungsteils beweglich gekoppelt wird, das die Schneidkopfanordnung
und den Positionierring lösbar
koppelt und dennoch eine Bewegung der Schneidkopfanordnung relativ
zum Positionierring entlang eines im allgemeinen bogenförmigen Weges
erlaubt.
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Die
Erfindung betrifft ferner eine Antriebseinrichtung zum Bewegen der
Schneidkopfanordnung über
die Halte- und Positioniereinrichtung und weist in der bevorzugten
Ausführungsform
eine Anschlageinrichtung auf, die so strukturiert und angeordnet
ist, daß die
Bewegung der Schneidkopfanordnung über die Halte- und Positioniereinrichtung
begrenzt wird. Die Anschlageinrichtung kann auf der Schneidkopfanordnung
ausgebildet sein und kann so strukturiert und angeordnet sein, daß sie an
die Führungseinrichtung
der Halte- und Positioniereinrichtung einrückend anstößt, um eine weitere Bewegung
der Schneidkopfanordnung an einem Punkt zu begrenzen, bevor das
Schneidelement vollständig über die
Hornhaut des Auges geführt
worden ist, so daß eine
Hornhautlamelle an dem zu operierenden Auge ausgebildet wird. In
der bevorzugten Ausführungsform
ist die Antriebseinrichtung mit der Schneidkopfanordnung an ihrer
oberen Fläche
betriebsfähig
verbunden und in der Lage, die Bewegungsrichtung der Schneidkopfanordnung
zu unterbrechen und umzukehren, wenn die Anschlageinrichtung die
Bewegung der Schneidkopfanordnung in einer ersten Richtung über die
Halte- und Positioniereinrichtung
verhindert hat.
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Eine
primäre
Aufgabe der Erfindung ist es, eine verbesserte automatische chirurgische
Vorrichtung zum Schneiden und Abheben einer dünnen Gewebeschicht von der
Hornhaut eines zu operierenden Auges bereitzustellen, ohne die Schicht
vollständig
von der Hornhaut des Auges abzuschneiden, so daß eine Hornhautlamelle entsteht.
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Eine
weitere primäre
Aufgabe der Erfindung ist es, eine verbesserte automatische chirurgische Vorrichtung
bereitzustellen, die eine Hornhautlamelle ausbildet, wobei der aufklappbare
Abschnitt der Lamelle so ausgerichtet ist, daß er mit dem Lidschlag zusammenwirkt
und dadurch nach der Operation zu einer richtigen Repositionierung
und Ausrichtung der Hornhautlamelle auf der Hornhaut beiträgt.
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Es
ist auch eine Aufgabe der Erfindung, eine verbesserte automatische
chirurgische Vorrichtung bereitzustellen, die es ermöglicht,
daß ein
Arzt eine Hornhautlamelle genauer und beständiger herstellt und eine Lamellendicke
von nicht weniger als 130 μm und
nicht mehr als 160 μm
erreicht.
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Ein
Merkmal der Erfindung ist es, daß sie es ermöglicht,
daß ein
Arzt einen Durchmesser der Hornhaut freilegt, der zwischen 8 bis
10 mm ist, um die Herstellung einer Lamelle mit einem größeren Durchmesser
zu ermöglichen,
wobei dieser größere Durchmesser
während
des Reshaping der Hornhaut durch Lasereingriffe bevorzugt wird.
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Eine
weitere Aufgabe der Erfindung ist es, eine verbesserte automatische
chirurgische Vorrichtung bereitzustellen, die bei der Ausbildung
der Hornhautlamelle glatter durch die Hornhaut schneidet, damit
die Lamelle nach dem Reshaping der Hornhaut genauer wieder in seiner
ursprünglichen
Position auf der Hornhaut ausgerichtet werden kann.
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Eine
weitere Aufgabe der Erfindung ist es, eine verbesserte automatische
chirurgische Vorrichtung bereitzustellen, die ohne weiteres sowohl
am linken als auch am rechten Auge eines Patienten verwendet werden
kann.
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Noch
eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, eine verbesserte automatische
chirurgische Vorrichtung bereitzustellen, die während der Operation einen Schwerpunkt
hat, der im wesentlichen über dem
Auge des Patienten zentriert ist.
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Eine
zusätzliche
Aufgabe der Erfindung ist es, eine verbesserte automatische chirurgische
Vorrichtung bereitzustellen, die ohne eine stark erweiterte Vorrichtung
zur Positionierung des Auges einen größeren Durchmesser des Auge
freilegt und durch diesen schneiden kann.
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Noch
eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, eine verbesserte automatische
chirurgische Vorrichtung bereitzustellen, die im Ergebnis ihrer
bogenförmigen
Bewegung einen Schnitt mit einem größeren Durchmesser in die Hornhaut
erleichtert, ohne daß die
Anordnung, die das Auge positioniert, in einer niedrigeren Position
um das Auge herum angeordnet werden muß.
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Kurzbeschreibung der Zeichnungen
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Zum
besseren Verständnis
der Besonderheit der Erfindung sollte die nachstehende ausführliche Beschreibung
in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen
gelesen werden, die folgendes zeigen:
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1 ist eine schematische
Darstellung eines Horizontalschnittes des Auges;
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2 ist eine schematische
Darstellung eines weitsichtigen Auges, bei dem gebrochene Strahlen
an einem Punkt hinter der Netzhaut konvergieren;
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3 ist eine schematische
Darstellung eines kurzsichtigen Auges, bei dem gebrochene Strahlen
an einem Punkt konvergieren, der vor der Netzhaut liegt;
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4 ist eine schematische
Darstellung einer Hornhaut eines Auges, wobei eine Hornhautlamelle
erzeugt worden ist.
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5-A ist eine perspektivische
Ansicht einer erfindungsgemäßen Ausführungsform
der Halte- und Positioniereinrichtung, nämlich eines Positionierrings;
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5-B ist eine auseinandergezogene
perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen bevorzugten Ausführungsform
der Halte- und Positioniereinrichtung, die einen Positionierring
mit einer Führungseinrichtung
und einer Zahnspur aufweist;
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5-C ist eine Schnittansicht
der in 5-B gezeigten
Halte- und Positioniereinrichtung;
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6 ist eine auseinandergezogene
perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Schneidkopfanordnung und
eines erfindungsgemäßen Kopplungsteils;
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7 ist eine Seitenansicht
der Erfindung in montierter Form und in Position auf der Hornhaut
eines Patienten;
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8 ist eine Teilschnittansicht
der Erfindung in montierter Form und in Position auf der Hornhaut
eines Patienten;
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9-A, 9-B und 9-C sind
Teilschnittansichten, geschnitten entlang der Ebene der mit Pfeil
versehenen Linien 9-9
in 8, und stellen aufeinanderfolgende
Ansichten während
des Schneidens der Hornhaut dar, nämlich:
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9-A stellt die Schneidkopfanordnung
in einer Anfangsposition in einer Kontaktbeziehung mit dem Positionierring
und der darauf befindlichen Führungseinrichtung
dar;
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9-B stellt die Schneidkopfanordnung
in Bewegung über
eine Zwischenposition dar, wobei das Schneiden der Hornhaut erfolgt;
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9-C stellt die Schneidkopfanordnung
in einer Bewegungsunterbrechungsposition dar, wobei die Anstoß- oder
Anschlageinrichtung in einer Kontaktbeziehung mit der Führungseinrichtung
des Positionierrings ist;
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10-A ist eine schematische
Vorderansicht der Erfindung bei Verwendung sowohl am rechten als
auch am linken Auge eines Patienten und stellt die Schneidkopfanordnung
in einer Anfangsposition dar;
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10-B ist ebenfalls eine
schematische Vorderansicht der Erfindung bei Verwendung sowohl am
linken als auch am rechten Auge eines Patienten und zeigt die Schneidkopfanordnung
in einer Bewegungsunterbrechungsposition, wobei eine Hornhautlamelle
ausgebildet worden ist, bei der der resultierende aufklappbare Abschnitt
so ausgerichtet ist, daß er
nach der Operation mit dem Lidschlag des Auges zusammenwirkt; und
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11 ist eine getrennte perspektivische Ansicht
der Antriebseinrichtung und zeigt die Funktion und die Verbindung
zwischen der Schnecke, einem Schneckenrad und einer Schwingwelle.
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Gleiche
Bezugszeichen bezeichnen in allen Ansichten der Zeichnungen gleiche
Teile.
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Ausführliche
Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform Wie in allen Zeichnungen
dargestellt, ist die Erfindung eine mechanische Vorrichtung, die
bei der Durchführung
einer Operation am Auge verwendet wird, und ist insgesamt in 10-A und 10-B mit 10 bezeichnet. Insbesondere
betrifft die Erfindung eine automatische chirurgische Vorrichtung,
die als Mikrokeratom bekannt ist und die an einem Auge zu verwenden
ist, das operiert werden soll, um Brechungsfehler des Auges, z.
B. Hyperopie, Myopie und Astigmatismus, zu korrigieren. Das erfindungsgemäße verbesserte
Mikrokeratom ist so aufgebaut, daß es weitgehend, aber nicht
vollständig durch
die Hornhaut des Auges eines Patienten schneidet, um eine dünne Schicht
derselben anzuheben und eine aufklappbare Hornhautgewebelamelle zu
erzeugen. Der erfindungsgemäß erzeugte
aufklappbare Abschnitt des Hornhautgewebes ist außerdem so
ausgerichtet, daß er
nach der Operation mit dem Lidschlag des Auges zusammenwirkt.
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Mit
Bezug auf 5-A, 5-B und 5-C weist die Vorrichtung 10 eine
Einrichtung 30 zum Halten und Positionieren des Auges auf,
an dem die Operation durchzuführen
ist. Die Halte- und
Positioniereinrichtung 30, die aus hochqualitativem nichtrostendem Stahl
bestehen kann, weist vorzugsweise einen Positionierring 32 mit
einer darin ausgebildeten Öffnung 33 auf.
Die Öffnung 33 ist
so bemessen, daß sie
es ermöglicht,
daß die
Hornhaut C des Auges durch diese hindurchreicht und freigelegt werden
kann, wie in 5-C dargestellt.
In der bevorzugten Ausführungsform
und wie in den Zeichnungen dargestellt, hat der Positionierring 32 im
allgemeinen die Form einer Träne,
obwohl man anerkennen wird, daß er
so geformt sein könnte,
daß er
eine andere Form hat, und dennoch den gewünschten Zweck erfüllt.
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Der
Positionierring 32 weist ferner eine Einrichtung auf, die
dazu dient, temporär
an einem Abschnitt des Auges befestigt zu werden, der die Hornhaut
umgibt, an der die Operation durchzuführen ist. Im Idealfall weist
die temporäre
Befe stigungseinrichtung eine Saugeinrichtung auf. Beispielweise
weist der Positionierring 32 vorzugsweise ein Verbindungsteil 37 auf,
das, wie in 5-C dargestellt,
in Fluidkommunikation mit einer Unterseite des Positionierrings 32 ist.
Das Verbindungsteil 37 ist geeignet, mit einem Vakuumschlauch
(nicht dargestellt) verbunden zu werden, der wiederum mit einer
Vakuumeinrichtung (ebenfalls nicht dargestellt) verbunden werden kann,
so daß,
wenn ein Sog auftritt, die Unterseite des Positionierrings 32 eine
Dichtung um den Hornhautabschnitt des Auges, das der Operation unterzogen
werden soll, bildet und an diesem festgehalten wird. Ferner hat
die Struktur des Positionierrings 32 neben dem Ansaugen
die Wirkung, die Hornhaut C für
die Operation richtig zu positionieren und die Position auch während der
Operation beizubehalten. Normalerweise wird ein Vakuum von etwa
84 659 Pa (etwa 25 Zoll Hg-Säule)
auf Meeresspiegelhöhe
verwendet.
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Die
Halte- und Positioniereinrichtung 30 weist ferner eine
darauf ausgebildete Führungseinrichtung 40 auf.
Die Führungseinrichtung 40 kann
direkt auf dem Positionierring 32 ausgebildet sein, um mit
ihm einstückig
zu sein, oder kann als getrenntes Element betriebsfähig mit
diesem verbunden werden. In jedem Fall ist die Führungseinrichtung 40 jedoch
auf dem Positionierring 32 angeordnet, um die Bewegung
der Schneidkopfanordnung 50 während des chirurgischen Schnittes
der Hornhaut zu führen und
zu erleichtern, wie nachstehend beschrieben. Mit Bezug auf 5-A und 5-C weist, wie man sehen kann, die Führungseinrichtung 40 in
der bevorzugten Ausführungsform
ein Kanalteil 41, 42 auf, das sich entlang einer
Länge mindestens
einer Seite des Positionierrings 32 und vorzugsweise auf
einer oberen Fläche
des Positionierrings 32 erstreckt. Man wird außerdem aus
den Zeichnungen erkennen, daß sich das
Kanalteil 41, 42 über den Ring 32 auf
einem bogenförmigen
oder halbbogenförmigen
Weg erstreckt. Wie in 5-A gezeigt,
kann das Kanalteil 41 eine langgestreckte, im allgemeinen "C"-förmige Struktur oder
sogar eine Struktur in Form eines umgekehrten "L" haben,
die betriebsfähig
mit der oberen Fläche des
Rings 32 verbunden ist, wie mit dem Bezugszeichen 34 bezeichnet.
Wie in 5-B und 5-C dargestellt, wird jedoch
in der am meisten bevorzugten Ausführungsform das Kanalteil 42 durch
die Verbindung zwischen zwei getrennten Elementen gebildet, nämlich eine
sich nach oben und bogenförmig
erstreckende Seitenwand 36, die am Positionierring 32 ausgebildet
ist, und eine Zahnspur 43, die mit der Seitenwand 36 verbunden
ist. Weiter mit Bezug auf 5-C weist,
wie man sehen kann, der Positionierring 32 in der am meisten
bevorzugten Ausführungsform
die obere und sich bogenförmig
erstreckende Seitenwand 36 mit einem Steg 38 auf,
der auf seiner oberen Fläche
ausgebildet ist und sich teilweise, wenn nicht vollständig, entlang
zumindest einer Seite des Positionierrings 32 erstreckt.
Ferner ist die Zahnspur 43 in dieser bevorzugten Ausführungsform
so strukturiert, daß sie
durch eine ineinandergreifende Struktur betriebsfähig mit
dem Steg 38 verbunden ist. Beispielsweise kann die ineinandergreifende
Struktur die Form einer Aufnahmenut haben, die an der Unterseite
der Zahnspur 43 angeordnet ist, und/oder durch herkömmlich bekannte
Befestigungselemente 39' erfolgen,
z. B. durch Schrauben, Nieten usw., die in Öffnungen 39 durch
den Positionierring 32 geführt werden und sich in die
Zahnspur 43 erstrecken. Wie ferner in 5-C dargestellt, weist die Zahnspur 43,
wie zu sehen ist, eine Lippe 43' auf, die so bemessen und dimensioniert
ist, daß sie über die
vertikale Ebene hinausragt, die durch die Seitenwand 36 gebildet
wird. Daher besteht die Führungseinrichtung 40 in
Form eines im allgemeinen "C"-förmigen Kanalteils 42 aus der
kombinierten Struktur der Seitenwand 36 und der Zahnspur 43 mit
einer Lippe 43'.
Mit Bezug auf die in 5-A gezeigte
Ausführungsform
ist denkbar, daß eine
Zahnspur auch an einer oberen Fläche
des Positionierrings 32 oder an einer oberen Fläche des
Kanalteils 41 angeordnet sein kann. Man wird anerkennen,
daß die
Zahnspur 43 mit der Antriebseinrichtung 80 (siehe 7 und 11) zusammenwirkt, um die Schneidkopfanordnung 50 über den
Positionierring 32 zu bewegen, wie nachstehend ausführlich beschrieben
wird.
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Die
Führungseinrichtung 40 weist
ferner ein starres, aufrecht stehendes Teil 44 auf, das
auf der Halte- und Positioniereinrichtung 30 und im allgemeinen
gegenüber
der Zahnspur 43 angeordnet ist. Wie aus den Zeichnungen
hervorgeht, weist das starre, aufrecht stehende Teil 44 in
der bevorzugten Ausführungsform,
in der der Positionierring 32 die Form einer Träne hat,
ein Zapfenteil 45 auf, das mit dem Positionierring 32 an
seiner oberen Fläche
an oder nahe seiner Spitze 35 fest verbunden ist. Aus der
nachstehenden Beschreibung geht deutlich hervor, daß das Kanalteil 42 und
das starre, aufrecht stehende Teil 44 es ermöglichen,
daß die
erfindungsgemäße Schneidkopfanordnung 50 an
zwei Stellen effektiv geführt und
sicher auf dem Positionierring 32 aufgenommen wird, wobei
die Schneidkopfanordnung 50 gleichzeitig über den
Positionierring 32 entlang eines im allgemeinen bogenförmigen Weges
durch eine Drehbewegung um das starre, aufrecht stehende Teil 44 glatt und
gleitfähig
bewegt werden kann.
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Mit
Bezug auf 6 weist die
Erfindung, wie zu sehen ist, eine Schneidkopfanordnung 50 auf.
Ein primärer
Zweck der Schneidkopfanordnung 50 ist es, ein Schneidelement 70,
siehe 8, aufzunehmen, wobei
dessen Schneidfläche
betriebsfähig
freigelegt wird. Nachdem die Schneidkopfanordnung 50 mit dem
Schneidelement 70 über
die Hornhaut bewegt worden ist, die im Positionierring 32 festgehalten wird,
kann nämlich
die Hornhaut mit dem Schneidelement 70 genau geschnitten
werden. Dazu weist die Schneidkopfanordnung 50 ein Hauptgehäuse 51 auf, das
das Schneidelement 70 enthält. Zusätzlich ist im Hauptgehäuse 51 eine Öffnung 58 enthalten,
die so strukturiert und angeordnet ist, daß die Antriebseinrichtung 80 mit
ihr betriebsfähig
verbunden (siehe 7 und 11) und die Schneidkopfanordnung 50 somit über den
Positionierring 32 bewegt werden kann, um die Hornhaut
effektiv zu schneiden. Da die Schneidkopfanordnung 50 glatt
und gesteuert durch die Hornhaut bewegt werden muß, weist
das Gehäuse 51 ferner
eine Führungsschieneneinrichtung 60 auf,
die so strukturiert und angeordnet ist, daß sie ineinandergreifend mit
dem Kanalteil 42 des Positionierrings 32 in Verbindung
treten kann und in diesem geführt
wird, um die Schneidkopfanordnung 50 und somit das Schneidelement 70 genau
entlang des definierten bogenförmigen
Weges zu führen.
Da ein bedeutendes Merkmal der Erfindung darin besteht, einen Abschnitt
der Hornhaut zu schneiden, ohne ihn vollständig abzutrennen, ist schließlich eine
Anstoß- oder
Anschlageinrich tung 65 vorgesehen, die dem Zweck der Begrenzung
und vorzugsweise der vollständigen
Unterbrechung der Bewegung der Schneidkopfanordnung 50 dient,
damit die Hornhaut nicht vollständig
durchgeschnitten wird, nämlich
bevor die Anordnung vollständig über die
Hornhaut geführt
worden ist. Die Anstoß- oder Anschlageinrichtung
ist vorzugsweise am Hauptgehäuse 51 angeordnet.
Diese Merkmale werden nachstehend ausführlich beschrieben.
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Weiter
mit Bezug auf 6 weist,
wie man sieht, die bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ebenfalls
ein Koppelteil 90 auf. Das Koppelteil 90 ist so
strukturiert und angeordnet, daß es
die Schneidkopfanordnung 50 beweglich mit dem Positionierring 32 koppelt,
während
gleichzeitig eine Bewegung der Schneidkopfanordnung 50 relativ
zum Positionierring 32 möglich ist. Wie in 6 dargestellt, weist das Koppelteil 90 zwei
Segmente auf: a) ein Haltesegment 92 und b) ein Drehgelenksegment 95.
Das Haltesegment 92 ist so strukturiert und angeordnet,
daß es
auf eine obere Wandfläche 56' des Hauptgehäuses 51 paßt, und
kann sich nach unten erstreckende Flansche 91, 93 aufweisen,
die einen Abschnitt des Gehäuses 51 genau
passend aufnehmen und zwischen sich einspannen. Das Haltesegment 92 weist auch
eine Öffnung 94 auf,
die so ausgebildet ist, daß sie
der Öffnung 58 des
Gehäuses 51 entspricht.
Daher ist die Öffnung 94 so
bemessen und konfiguriert, daß sie
die Führung
der Antriebswelle der Antriebseinrichtung 80 (in 7 und 11 gezeigt) durch diese hindurch und
in der Öffnung 58 des
Gehäuses 51 hinein
ermöglicht.
Somit ist das Koppelteil 90 in montierter Form infolge
des Eingriffs der Antriebseinrichtung 80 mit dem Gehäuse 51 durch
das Haltesegment 92 fest und dennoch lösbar mit der Kopfanordnung 50 gekoppelt.
Was das Drehgelenksegment 95 des Koppelteils 90 betrifft,
so ist dieses so strukturiert und angeordnet, daß es mit dem starren, aufrecht stehenden
Teil 44 des Positionierrings 32 gekoppelt wird
und es ermöglicht,
daß sich
das Koppelteil 90 und demzufolge die damit verbundene Schneidkopfanordnung 50 drehend
um das Zapfenteil 45 bewegen. Vorzugsweise weist das Drehgelenksegment 95 eine
Buchse 97 mit einer darin ausgebildeten Bohrung 96 auf,
die so bemessen ist, daß sie
eine wesentliche Hö he
des Zapfenteils 45 aufnimmt, so daß sie dieses umfängt. Ferner
weist das Drehgelenksegment 95 in der bevorzugten Ausführungsform
auf: eine Halteeinrichtung 46, siehe 5-C, zum Halten des starren, aufrecht
stehenden Teils 44 in der Buchse 97 und eine Spanneinrichtung 98 zum
Halten der Buchse 97 auf dem starren, aufrecht stehenden
Teil 44. Mit Bezug auf 5-B und 5-C weist die Halteeinrichtung 46 am
starren, aufrecht stehenden Teil 44 vorzugsweise einen
vergrößerten Kopf 47 und
eine ringförmige
Vertiefung 48 oder eine Verjüngung um das Halsteil des aufrecht
stehenden Teils 44 auf. Wie in 6 dargestellt, weist die Spanneinrichtung 98 einen
Gewindestift auf, der durch eine Seitenwand der Buchse 97 reicht
und selektiv in Eingriff mit dem aufrecht stehenden Teil 44 bewegt
werden kann, indem ein Griff 99 gedreht wird und bewirkt
wird, daß sich
dessen Spitze in die ringförmige
Vertiefung 48 erstreckt, so daß das Lösen des Drehgelenksegments 95 aus
dem aufrecht stehenden Teil 44 verhindert wird, wenn eine
Operation stattfindet. Man wird daher anerkennen, daß die Spanneinrichtung 98 und die
Halteeinrichtung 46 in der montierten Form so zusammenwirken,
daß sich
das Koppelteil 90 und die Schneidkopfanordnung 50 um
das aufrecht stehende Teil 44 drehen können, während verhindert wird, daß die Buchse 97 nach
oben und aus dem aufrecht stehenden Teil 44 herausgleitet.
Man wird auch anerkennen, daß das
aufrecht stehende Teil 44 in montierter Form als zusätzliche
Führungseinrichtung wirkt,
die bewirken soll, daß die
Schneidkopfanordnung 50 entlang eines bogenförmigen Weges
glatt und gesteuert über
den Positionierring 32 und somit über die Hornhaut C bewegt wird.
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Wiederum
mit Bezug auf 6 sowie
auf 7 und 8 wird nachstehend die Schneidkopfanordnung 50 sowie
ihr Betrieb ausführlicher
beschrieben. Wie bereits ausgeführt,
weist die Schneidkopfanordnung 50 das Hauptgehäuse 51 auf,
das eine obere Fläche 56', eine Bodenwand
und eine umgebende Seitenwandstruktur 53 aufweist, die
eine vordere Stirnfläche 52 und
eine gegenüberliegend
angeordnete hintere Stirnfläche 54 bildet.
Da während
der Operation die Schneidkopfanordnung 50 über den Positionierring 32 entlang
eines bogenförmigen
Weges bewegt wird, bildet die vordere Stirnfläche 52 vorzugsweise
eine schräg
zulaufende Nase, um mit dem bogenförmigen Weg des Kanalteils 42 zusammenzuwirken.
Wie ebenfalls bereits ausgeführt,
ist das Hauptgehäuse
so strukturiert, daß es
ein Schneidelement 70 enthält und daß es dessen Schneidfläche betriebsfähig freilegt.
Obwohl das Schneidelement 70 mit dem Gehäuse 51 einstückig ausgebildet sein
kann, weist das Hauptgehäuse 51 in
der bevorzugten Ausführungsform
eine Innenkammer 88 auf, siehe 8, die so strukturiert ist, daß sie ein
unabhängiges
Schneidelement 70 in einer Schneidposition aufnimmt und
hält. Besonders
bevorzugt ist das Schneidelement 70 im Hauptgehäuse 51 mit
etwa 20 bis 30° zur
horizontalen Ebene angeordnet. Außerdem ist eine Schneidöffnung 56 an
einem Boden des Gehäuses 51 ausgebildet,
um eine Schneidfläche des
Schneidelements 70 freizulegen, siehe 8. In der bevorzugten Ausführungsform
weist das Schneidelement 70 eine Klinge mit einer geschärften Schneidkante 71 auf,
deren Schneide vorzugsweise so ausgebildet ist, daß sie einen
Winkel von annähernd
und allgemein zwischen 5 und 10° zur
Horizontalachse der Klinge hat, und ferner ist die Klinge selbst
mit einem Klingenhalter 72 betriebsfähig verbunden und dennoch aus
diesem entfernbar. Der Klingenhalter 72 ist betriebsfähig mit
der Antriebseinrichtung 80 verbunden, siehe 11, die mit dem Gehäuse 51 durch
die Öffnung 58 verbunden
ist, und die Antriebseinrichtung 80 vermittelt eine Schwingbewegung,
was bewirkt, daß sich
der Klingenhalter 72 und die Klinge 71 im allgemeinen
zwischen gegenüberliegenden
Wänden
der umgebenden Seitenwandstruktur 53 des Gehäuses 51 hin-
und herbewegen. Demzufolge ist die Innenkammer 88 im Gehäuse 51 so
bemessen, daß sie
das Schneidelement oder die Klinge 70 und den Klingenhalter 72 aufnimmt
und deren pendelnde Schneidbewegung im Gehäuse 51 ermöglicht.
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Damit
ein gebrauchtes Schneidelement 70 entfernt und ausgetauscht
werden kann, weist das Gehäuse 51 außerdem eine
Zugriffseinrichtung 55 auf. Obwohl die Zugriffseinrichtung 55 einen äußeren Schlitz
oder einen ähnlichen
Zugriff aufweisen kann, bildet die Zugriffseinrichtung 55,
in der bevorzugten Ausführungsform
und wie in 8 dargestellt,
mindestens teilweise eine Bodenwand des Gehäuses 51 nahe der hinteren
Stirnfläche 54 und
weist im Idealfall ein Türteil 57 auf,
das mit der umgebenden Seitenwandstruktur 53 an der hinteren
Stirnfläche 54 gelenkig
verbunden ist. Das Türteil 57 ist
zwischen einer geschlossenen betriebsfähigen Position für eine Operation
und einer offenen Position, bei der ein gebrauchtes oder kontaminiertes
Schneidblatt 70 aus dem Gehäuse 51 entfernt und
durch ein neues oder steriles Schneidelement ersetzt werden kann.
Das Türteil 57 kann
durch herkömmlich
bekannte Befestigungselemente selektiv in der geschlossenen Position
gehalten werden, wie in 8 dargestellt.
Man wird aus 8 erkennen,
daß das
Türteil 57 das Schneidelement 70 nicht
vollständig überspannt. Man
geht davon aus, daß diese
Struktur robuster und weniger zerbrechlich ist als die Struktur
von bekannten Mikrokeratomen, die dazu neigen, sich zu verbiegen,
wenn das Schneidelement beim Einfügen im Mikrokeratom nicht richtig
ausgerichtet wird.
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Außerdem weist
das Gehäuse 51 der Schneidkopfanordnung 50 in
der bevorzugten Ausführungsform
eine Tiefenreguliereinrichtung 75 zum Regulieren der Tiefe
auf, mit der das Schneidelement 70 in die Hornhaut schneidet.
Wie in 8 dargestellt,
ist die Tiefenreguliereinrichtung 75 vorzugsweise an der
vorderen Stirnfläche 52 des
Hauptgehäuses 51 angeordnet
und bildet mindestens einen Abschnitt der Bodenwand des Gehäuses 51 nahe
der vorderen Stirnfläche 52.
Vorzugsweise weist die Tiefenreguliereinrichtung 75 ein
getrenntes Nasensegment 76 auf, das so strukturiert ist,
daß es
mit Hilfe von herkömmlich
bekannten Befestigungselementen 74, z. B. mit einer Schraube,
einem Bolzen usw., sicher, aber dennoch lösbar mit dem Gehäuse 51 verbunden
ist. Vorzugsweise weist das Nasensegment 76 ein Eingriffssegment 77 und
ein Plattenteil 78 variabler Tiefe auf. Das Eingriffssegment 77 weist
vorzugsweise ein Begrenzungsende 79 auf, das so ausgebildet
ist, daß es
eine umgekehrte "V"-Form hat, und sich
vorzugsweise über
die Breite des Nasensegments 76 erstreckt. Diese Struktur
ist so bemessen und konfiguriert, daß sie in einen entsprechenden
Hohlraum aufgenommen und eingefügt
werden kann, außerdem
geformt wie ein umgekehrtes "V", das im Gehäuse 51 an
gegenüberliegend
angeordneten Seitenwandstrukturen 53 oder zwischen diesen,
angrenzend an die vordere Stirnfläche 52, ausgebildet
ist. Man wird anerkennen, daß diese
Struktur eine sehr stabile Einfügung
oder Lage des Begrenzungsendes 79 im Gehäuse 51 ermöglicht,
auch wenn die Schneidkopfanordnung 50 entlang eines bogenförmigen Weges über den
Positionierring 32 bewegt wird. Wie dargestellt, ist ferner
das variabel tiefe Plattenteil 78 vorzugsweise mit dem
Eingriffssegment 77 einstückig und im wesentlichen in
der horizontalen Ebene angeordnet. Das variabel tiefe Plattenteil 78 hat
eine Tiefe, die in 8 mit "x" bezeichnet ist und die eine Maßangabe
darstellt, die vom Chirurgen so vorgewählt wird, daß sie der
gewünschten
Tiefe des in der Hornhaut durchzuführenden Schnittes entspricht.
Ein bedeutendes Merkmal der Erfindung besteht darin, daß mehrere
Nasensegmente 76 bereitgestellt werden, die jeweils ein
Plattenteil 78 mit einer unterschiedlich bemessenen Tiefe "H" aufweisen. Man wird aus 8 erkennen, daß ein umgekehrtes
Verhältnis
zwischen der Tiefe des Plattenteils 78 und der Tiefe des
Schnittes in die Hornhaut besteht, wenn sich die Schneidkopfanordnung 50 während der
Operation in der Richtung des Pfeils "A" vorwärts bewegt
und nach unten auf die Hornhaut drückt. Beispielweise schützt ein
Plattenteil 78 mit einer größeren Tiefe "H" einen größeren Teil der Schneidkante
der Klinge 71, während
ein Plattenteil 78 mit einer kleineren Tiefe "H" einen größeren Teil der Fläche über der
Schneidkante der Klinge freilegt. Man wird also anerkennen, daß die Schneidkopfanordnung 50 geeignet
ist, mit verschieden großen
Tiefenreguliereinrichtungen 75 austauschbar zu sein, um
den Anforderungen des Patienten, der sich einer Operation unterzieht,
genau zu entsprechen. Im Idealfall bietet die Erfindung zwei verschieden
große
Nasensegmente 76, nämlich
eines, das für
130 μm bemessen
ist, und ein anderes für
160 μm,
die gegenwärtig
die am meisten gewünschten
Tiefen beim Schneiden in die Hornhaut und beim Freilegen derselben
für das
Reshaping sind.
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Wie
bereits beschrieben, weist das Gehäuse 51 der Schneidkopfanordnung 50 auch
eine Führungsschieneneinrichtung 60 auf.
Mit Bezug auf 6 ist
die Führungsschieneneinrichtung 60,
die in der bevorzugten Ausführung
an einer unteren Umfangszone des Gehäuses 51 angeordnet
ist, so strukturiert, daß sie
mit dem Kanalteil 42 des Positionierrings 32 ineinander greifend
verbunden und in diesem geführt
werden kann, siehe 5-C.
Beispielweise kann die Führungsschieneneinrichtung 60 entlang seiner
unteren Kante einen sich nach außen erstreckenden Flansch aufweisen,
der auf einer Seite des Gehäuses 51 angeordnet
ist, und kann die Form eines durchgehenden Flansches um das Gehäuse 51 herum
oder als Alternative mehrere darum um dieses angeordnet Stiftteile
haben. In der bevorzugten Ausführungsform
ist die Führungsschieneneinrichtung 60 jedoch
auf der Tiefenreguliereinrichtung 75 angeordnet und mit
dem variabel tiefen Plattenteil 78 in Form eines Flansches 62 einstöckig und
mit diesem Planar, siehe 6.
Vorzugsweise erstreckt sich der Flansch 62 über den
Umfang hinaus, der durch die umgebende Seitenwand 53 des
Gehäuses 51 in
einer im allgemeinen senkrechten Beziehung dazu gebildet wird. Obwohl
die Schneidkopfanordnung 50 geeignet ist, Nasensegmente 76 mit
variabel tiefen Plattenteilen 78 aufzunehmen, hat der Flansch 62, der
sich von diesen erstreckt, eine gleichmäßige Höhe, um einer ineinandergreifenden
Verbindung mit dem Kanalteil 42 des Positionierrings 32 zu
entsprechen und diese zu bewirken und eine Führung im Kanalteil 42 zu
bewirken. Obwohl sich der Flansch 62 in der bevorzugten
Ausführungsform
nur von einer Seite des Gehäuses 51 erstrecken
könnte,
ist der Flansch 62 auf jeder Seite des variabel tiefen
Plattenteils 78 angeordnet, so daß die Verwendung der Erfindung
sowohl am linken als auch am rechten Auge eines Patienten erleichtert
wird.
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Wie
ebenfalls bereits ausgeführt,
weist das Hauptgehäuse 51 eine
Anstoß-
oder Anschlageinrichtung 65 auf, die zur Begrenzung und
vorzugsweise zur Unterbrechung der Vorwärtsbewegung der Schneidkopfanordnung 50 über den
Positionierring 32 dient. In der bevorzugten Ausführungsform
ist die Anschlageinrichtung 65 im allgemeinen an der hinteren Stirnfläche 54 an
der umgebenden Seitenwandstruktur 53 ausgebildet und weist,
wie man sieht, eine Schulter 66 auf, die am Zusammentreffen
zwischen der Seitenwandstruktur 53 und der hinteren Stirnfläche 54 des
Gehäuses 51 ausgebildet
ist, wobei die Schulter so bemessen ist, daß sie zu groß ist, um
in das Kanalteil 42 der Führungseinrichtung 40 zu
passen, so daß jede
weitere Vorwärtsbewegung
der Kopfanordnung 50 über
den Positionierring 32 verhindert wird. Wenn eine Berührung zwischen
der Schulter 66 und dem Kanalteil 42 erfolgt,
kann die Antriebseinrichtung 80 mittels der Lippe 43' angehalten
und dann umgekehrt werden, um eine Bewegung der Schneidkopfanordnung 50 in
der entgegengesetzten Richtung zu bewirken.
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Wie
bereits beschrieben, ist in den letzten Jahren festgestellt worden,
daß bei
der Durchführung einer
Operation an der Hornhaut die Schichten der Hornhaut, die geschnitten
werden, nicht vollständig abgetrennt
werden sollten. Ein eindeutiges Merkmal der Schneidkopfanordnung 50 und
der Erfindung 10 besteht darin, daß das Schneiden der Hornhaut
zur Ausbildung einer Hornhautlamelle F führt, wie in 4 dargestellt, die außerdem in der Anordnung 50 sicher
aufbewahrt wird. Um die Hornhautlamelle F aufzubewahren, weist das
Gehäuse 51 einen
Lamellenaufnahmespalt 59 auf, der im Gehäuse 51 ausgebildet
ist. Wie in 6 und deutlicher
in 8 dargestellt, ist
der Lamellenaufnahmespalt 59 im allgemeinen nahe der vorderen
Stirnfläche 52 des
Gehäuses 51 angeordnet
und wird insbesondere durch einen Spalt gebildet, der direkt vor
der Schneidkante 71 der Klinge und direkt hinter dem variabel
tiefen Plattenteil 78 ausgebildet ist. Der Lamellenaufnahmespalt 59 ist also
an einer Unterseite des Gehäuses 51 angeordnet
und erstreckt sich nach oben und in das Gehäuse 51 hinein. Im
Idealfall erstreckt sich der Lamellenaufnahmespalt 59 durch
die gegenüberliegende
Seitenwandstruktur 53 des Gehäuses 51.
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Wenn
wir nunmehr 9-A, 9-B und 9-C betrachten, so ist die Schneidkopfanordnung
in aufeinanderfolgenden Positionen während ihrer Bewegung auf einem
Schneidweg über
die zu behandelnde Hornhaut dargestellt. Als Vorbereitungsschritt
beim Schneiden der Hornhaut stellt 9-A folgendes dar:
a) die Halte- und Positioniereinrichtung 30 und b) die
Schneidkopfanordnung 50, die, wie bereits beschrieben,
durch das Koppelteil 90 gekoppelt ist, während die
Führungsschieneneinrichtung 60 der Kopfanordnung 50 anfänglich ineinandergreifend
mit der Führungseinrichtung 40 des
Positionierrings 32 verbunden ist. Insbesondere ist in 9-A zu sehen, daß zunächst ein
vorderes Ende des Flansches 62 eingreifend in das Kanalteil 42 des
Halterings 32 aufgenommen worden ist und daß außerdem das Schneckenrad 120 auf
der Zahnspur 43 des Positionierrings ausgerichtet 32 aufgenommen
ist. Wenn wir uns 9-B zuwenden,
so ist die Schneidkopfanordnung 50 über den Positionierring in
eine Position bewegt worden, und das Schneiden der Hornhaut C ist erfolgt. 9-C stellt die Schneidkopfanordnung 50 in
einer Position dar, wo die Anschlageinrichtung 65 das Kanalteil 42 des
Positionierrings 32 berührt,
um eine weitere Vorwärtsbewegung
der Anordnung zu begrenzen und vorzugsweise zu verhindern. Es wird in 9-C auch deutlich, daß sich das
Schneidelement 70 in dieser Anschlagposition nicht vollständig über die
Hornhaut C bewegt hat, sondern vielmehr bis zu diesem Punkt nur
einen Abschnitt der Hornhaut geschnitten hat, wobei eine Hornhautlamelle entsteht,
die an der Hornhaut befestigt bleibt, wie durch den Bereich mit
der Kennzeichnung "F" dargestellt ist,
der in 9-C gezeigt ist.
Außerdem
ist, wie in 8 gezeigt,
die erzeugte Hornhautlamelle durch die Vorwärtsbewegung der Anordnung nach
oben und in den Lamellenaufnahmespalt 59 des Gehäuses 51 gelenkt
worden, um abseits vom Schneidelement 70 aufbewahrt und
gehalten zu werden. Wenn die Anordnung unterbrochen worden ist,
wie in 9-C gezeigt,
kann die Antriebseinrichtung 80 umgekehrt werden, um eine
Bewegung der Schneidkopfanordnung 50 in der entgegengesetzten
Richtung zu bewirken, was nicht zu einem weiteren Schneiden der
Hornhaut führt,
sondern vielmehr zu einem sicheren Entfernen der Hornhautlamelle
F aus dem Lamellenaufnahmespalt 59 des Gehäuses 51. Wenn
die Kopfanordnung 50 bis zu einer Position entsprechend
der in 9-A gezeigten
zurückkehrt, kann
die Kopfanordnung von der Halteeinrichtung 30 getrennt
werden. Die Hornhautlamelle F kann dann so manövriert werden, daß die Hornhaut
dem Reshaping unterzogen werden kann, vorzugsweise mit einem chirurgischen
Lasereingriff. Wenn die Operation beendet ist, wird die Hornhautlamelle
wieder in eine Abdeckbeziehung über
die Hornhaut gebracht.
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Ein
weiteres eindeutiges Merkmal der Erfindung besteht darin, daß nicht
nur eine Hornhautlamelle erzeugt werden kann, sondern daß die Hornhautlamelle,
was bezeichnend ist, derartig positioniert wird, daß der Lidschlag
die Hornhautlamelle nach der Operation auf der Hornhaut nicht ungünstig positio niert.
Wenn wir nunmehr 10-A und 10-B betrachten, so ist dort
schematisch die Erfindung sowohl am linken als auch am rechten Auge
eines Patienten dargestellt. Wie in 10-A gezeigt,
können Referenzpunkte
der Arbeitsumgebung mit der Position bestimmter Bezugszeichen auf
dem Zifferblatt einer Uhr gleichgesetzt werden. Man beachte daher
in 10-A, daß mit Bezug
auf das linke Auge des Patienten die Schneidkopfanordnung 50 in
der Anfangsposition vorzugsweise dort ist, wo sich im allgemeinen
die Fünf
auf dem Zifferblatt befindet. Mit Bezug auf das rechte Auge des
Patienten ist die Schneidkopfanordnung 50 in der Anfangsposition
vorzugsweise dort, wo sich im allgemeinen die Sieben befindet. Mit
Bezug auf 10-B hat sich
die Schneidkopfanordnung 50 darstellungsgemäß in eine
Position bewegt, die im allgemeinen auf die Zwölf auf dem Zifferblatt ausgerichtet
ist, wobei die Anschlageinrichtung 65 in Berührungseingriff
mit dem Kanalteil 42 des Positionierrings 32 ist,
so daß jede
weitere Vorwärtsbewegung
der Anordnung verhindert wird. Man wird also anerkennen, daß unabhängig davon,
ob der chirurgische Eingriff am linken oder rechten Auge des Patienten
durchgeführt
wird, die Schneidkopfanordnung 50 vorzugsweise im allgemeinen
in Zwölf-Uhr-Stellung
ausgerichtet ist. Man wird außerdem
in 10-B erkennen, daß die resultierende Hornhautlamelle
F an der Hornhaut an ihrem oberen Bereich befestigt bleibt. Infolgedessen
erfolgt nach der chirurgischen Reshaping-Behandlung der Hornhaut
die Ausrichtung der Hornhautlamelle im allgemeinen in der gleichen
Richtung wie der natürliche Lidschlag.
Das heißt,
man nimmt an, daß der
nach unten gerichtete Lidschlag des Patienten die Tendenz hat, die
Hornhautlamelle nach unten zu streichen und dadurch dazu beizutragen,
die Hornhautlamelle in einer richtigen neuen Position auf der Hornhaut
zu halten, um die Entwicklung eines Astigmatismus zu verhindern.
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Mit
Bezug auf 11 stellt
die Erfindung eine Antriebseinrichtung 80 bereit: a) zum
Bewegen der Schneidkopfanordnung 50 über die bereits beschriebene
Augapfelhalte- und -positioniereinrichtung 30; und b) zum
Versetzen des Schneidelements 70 in eine Hin- und Herbewegung
im Gehäuse 51. Die
Antriebseinrichtung weist vorzugsweise einen Motor 100 auf, der
vorzugsweise elektrisch betrieben wird, und besonders bevorzugt
einen Mikromotor, der mit einer konstanten und gleichmäßigen Geschwindigkeit
unabhängig
von der Last betrieben werden kann. Insbesondere würde unter
normalen Umständen
der natürliche
Widerstand, auf den die Schneidkopfanordnung trifft, wenn sie über die
Hornhaut bewegt wird, zu einem erhöhten Widerstand in der Wicklung
des Mikromotors führen,
was dann einen Spannungsabfall und dadurch einen Abfall der Geschwindigkeit
bewirken würde.
Obwohl bestimmte bekannte Systeme versuchen, übermäßige Abfälle der Geschwindigkeit zu
vermeiden, indem ein überdimensionierter
Motor eingebaut wird, um die Verluste unter einer Verlangsamung
von 10% zu halten, ist der erfindungsgemäße Motor 100 vorzugsweise
so ausgerüstet,
daß der
Stromfluß in
ihm überwacht
wird, z. B. unter Verwendung eines Operationsverstärkers, und
daß diese
Information genutzt wird, um die angelegte Spannung zu steuern und
die konstante Geschwindigkeit zu halten. Diese Überwachung und Kompensation,
die mitunter als IR-Kompensation bezeichnet wird, ermöglicht es,
daß eine
herkömmliche, geregelte
Versorgung von 12 V zusammen mit einem Gleichstrommotor verwendet
wird, um die effektive konstante Bewegungsgeschwindigkeit über das Auge
hinweg beizubehalten.
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Mit
Bezug auf 8 und 11 weist die Antriebseinrichtung 80 ferner
ein Getriebe 81 auf, in das sich eine Motorhauptantriebswelle 101 erstreckt. Vom
Getriebe 81 und insbesondere konzentrisch durch eine Eingriffsnabe 110,
wie in 7 und 8 dargestellt, erstreckt
sich betriebsfähig
eine Hauptantriebswelle der Schneidanordnung. Die Hauptantriebswelle
der Schneidanordnung weist zwei primäre Teile auf, nämlich: a)
eine Gewindeantriebsschraube oder "Schnecke" 115, die in 11 gezeigt ist und die ein Zwischenverbindungsteil
ist, das sich durch die Eingriffsnabe 110 erstreckt; und
b) eine Schwingwelle 130, die auch in 11 gezeigt ist und die der innerste Teil
ist und sich durch die Schnecke 115 erstreckt.
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Wenn
wir zunächst
die Eingriffsnabe 110 betrachten, die in 8 gezeigt ist, so erstreckt sich ein äußerster
Teil aus dem Getriebe 81 vorzugsweise nach unten und ist
so strukturiert, daß er
ineinandergreifend und vorzugsweise durch Ge windeeingriff in die
Gewindeöffnung 58 eingreift,
die im Hauptgehäuse 51 ausgebildet
ist. Somit hat die Eingriffsnabe 110 die Funktion, die
Antriebseinrichtung 80 an der Schneidkopfanordnung 50 fest
anzuordnen. Ferner wird man anerkennen, daß dadurch die Antriebseinrichtung 80 durch
eine obere Fläche 56' in die Schneidkopfanordnung 50 eindringen
kann und daher im allgemeinen vertikal angeordnet ist. Man geht davon
aus, daß dieses
Merkmal zu weniger Behinderung des Operationsbereiches führt und
eine feinere Handhabung durch den Chirurgen ermöglicht wird, als es bei herkömmlichen
bekannten Mikrokeratomen möglich
ist. Insbesondere sind bekannte Mikrokeratome normalerweise mit
einer horizontal angeordneten Antriebseinrichtung versehen, die
dazu führt,
daß der
Chirurg eine Schnur bzw. ein Kabel einer Antriebseinrichtung handhaben
muß, das,
wenn es nicht richtig gehalten wird, einen Widerstand während des
Betriebs des Mikrokeratoms bewirken würde und/oder dazu führen würde, daß ein unterschiedlicher
Druck auf das Mikrokeratom ausgeübt
wird. Außerdem
behält
die erfindungsgemäße Struktur
ihren Schwerpunkt im wesentlichen über der Mitte des Auges bei,
anders als bei alten Systemen, wodurch ein erhöhtes Gleichgewicht geboten
und sichergestellt wird, das die Schneidkopfanordnung während der
Verwendung nicht unbeabsichtigt von der Oberfläche des Auges abrutscht.
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Wie
in 8 dargestellt, erstreckt
sich die Schwingwelle auch aus dem Getriebe 81. Mit Bezug auf 11 ist die Schwingwelle 130,
die sich in das Gehäuse 51 durch
seine Öffnung 58 erstreckt,
vorzugsweise ein unabhängiges
Element, das sich konzentrisch durch beide Enden der Schnecke 115 erstreckt
und aus diesen vorsteht. Die Schwingwelle 130, die vorzugsweise
so strukturiert ist, daß sie
sich relativ zur Schnecke 115 frei dreht, weist einen oberen
Antriebsabschnitt 132 auf, der an die Welle 130 angeschweißt sein
kann, der aber in jedem Fall in Antriebseingriff mit einem Hauptantriebsrad 102 steht, das
an der Motorhauptantriebswelle 101 fest angeordnet ist.
Demzufolge führt
die Drehung der Motorhauptantriebswelle 101 zu einer entsprechenden Drehung
der Schwingwelle 130. Ferner steht exzentrisch vom gegenüberliegenden
Ende 134 der Schwingwelle 130 ein Schwingzapfen 135 ab.
Der Schwingzapfen 135, der vorzugsweise nach unten vorgespannt
ist, um den Eingriffsdruck auf das Schneidelement 70 beizubehalten,
ist so strukturiert, daß er
sich in einen Schlitz 72' erstreckt,
der in einer oberen Fläche
des Klingenhalters 72 ausgebildet ist. Daher dreht sich
der Schwingzapfen 135 bei Axialdrehung der Schwingwelle 130 um
einen vorbestimmten Radius exzentrisch und tritt abwechselnd mit
gegenüberliegenden
Seitenkanten des Schlitzes 72' des Klingenhalters 72 in
Eingriff, was zu einer wechselnden Hin- und Herbewegung des Klingenhalters 72 und
des von ihm gehaltenen Schneidelements 70 führt.
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Die
Schwingwelle 130 weist ferner einen zweiten Antriebsabschnitt 133 auf.
Der zweite Antriebsabschnitt 133 ist treibend mit einem
ersten Innenantriebsrad 103 verbunden, das im Getriebe 81 enthalten
ist. Das erste Innenantriebsrad 103 ist mit einer Innenantriebswelle 104 verbunden
und treibend an dieser fest angeordnet, die vorzugsweise ein zweites
Innenantriebsrad 105 aufweist, das an diesem angeordnet
ist, und zwar in einer beabstandeten Beziehung vom ersten Innenantriebsrad 103.
Somit dreht sich bei Drehung der Schwingwelle 130 das zweite
Innenantriebsrad 105 ebenfalls.
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Treibend
mit dem zweiten Innenantriebsrad 105 verbunden und so strukturiert,
daß es
sich aus einem Innern des Getriebes 81 konzentrisch durch die
Eingriffsnabe 110 erstreckt, ist die Gewindeantriebsschraube
oder "Schnecke" 115. Die
Schnecke 115, die sich nach oben in das Getriebe 81 erstreckt, weist
einen Antriebskopf 116 auf, der mit dem zweiten Innenantriebsrad 105 in
Eingriff steht. Infolgedessen dreht sich bei Drehung der Innenantriebswelle 104 die
Schnecke 115 entsprechend im Gehäuse 51 der Schneidkopfanordnung 50.
Ferner ist im Gehäuse 51 ein
Schneckenrad 120 drehbar in betriebsfähigem Eingriff mit der Schnecke 115 angeordnet.
Das Schneckenrad 120 weist vorzugsweise einen Mittelabschnitt 122 mit
größerem Durchmesser
auf, um dessen Umfang mehrere Mitnahmeaussparungen ausgebildet sind
und der so strukturiert ist, daß er
mit der Außengewindefläche der
Schnecke 115 so in Eingriff tritt, daß sich der Mittelabschnitt 122 und demzufolge
das gesamte Schneckenrad 120 um eine horizontale Achse
dreht, und zwar infolge der Drehung der Schnecke 115 um
eine vertikale Achse.
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Man
beachte, daß die
schraubenartige Gewindefläche
der Schnecke 115 bewirkt, daß sich die Schnecke 115 dreht,
ohne sich vertikal zu bewegen, um nacheinander mit den Mitnahmeaussparungen am
Schneckenrad 120 in Eingriff zu treten, um dessen Drehung
zu bewirken. Von mindestens einer, jedoch vorzugsweise von beiden
vertikalen Flächen des
Mittelabschnitts 122 des Schneckenrades 120 erstreckt
sich eine Antriebswelle 125. Die Antriebswelle 125,
die eine zusätzliche
Führungseinrichtung aufweist,
ist so strukturiert, daß sie
sich von der Seitenwandstruktur 53 des Hauptgehäuses 51 erstreckt und
mit der Zahnspur 43 am Positionierring 32 in Eingriff
tritt, so daß bei
Drehung des Schneckenrades 120 und demzufolge bei Drehung
der Antriebswelle 125 die Antriebswelle 125 sich
entlang der Zahnspur 43 bewegt und die Schneidkopfanordnung 50 glatt und
mit einer beständigen
und definierten Geschwindigkeit über
den Positionierring 32 bewegt. Ferner ist zu sehen, daß durch
Umkehrung der Drehrichtung der Innenantriebswelle 101 im
Getriebe 81 die Drehrichtung der Schnecke 115 und
daher des Schneckenrades 120 umgekehrt wird, um eine umgekehrte Antriebsbewegung
der Schneidkopfanordnung 50 über den Positionierring 32 zu
bewirken. Um die Bewegung über
die Zahnspur 43 und deren bogenförmigen Weg zu fördern, wird
außerdem
bevorzugt, daß der
Antriebswellenabschnitt 125 des Schneckenrades 120 eine
Schrägradkonfiguration
oder mehrere angewinkelte Rillen aufweist, um eine effektivere Ausrichtung
mit der bogenförmigen
Zahnspur 43 und der Bewegung auf dieser zu bewirken.
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Wenn
wir nochmals den Motor 100 betrachten, so wird bevorzugt,
daß dieser
durch ein Fußpedal
oder eine ähnliche
Betätigungseinrichtung
gesteuert wird. Im Falle eines Fußpedals wird bevorzugt, daß es ein
Fußpedal
mit zwei Funktionen ist, so daß eine
Seite die Funktion hat, die Motorhauptantriebswelle 101 und
dadurch die Schneidkopfanordnung 50 in einer Vorwärtsrichtung
zu bewegen, und die zweite Seite diese in einer umgekehrten Richtung antreibt.
Ferner kann das System auf einen Handbetriebsmodus, in dem ein Arzt
die Bewegungsrichtung durch Zustimmungsentscheidung umkehren muß, oder
auf einen "Autorevers-Modus" eingestellt werden,
wobei die Schneidkopfanordnung 50 automatisch die Richtung
wechselt, wenn sie ihre maximale Strecke absolviert hat. In beiden
Fällen
ist der Motor 100 jedoch mit einem Sensor ausgerüstet, um
eine abrupte Stromerhöhung
zu erkennen. Insbesondere wenn die Schneidkopfanordnung 50 die
Anschlageinrichtung 65 erreicht und eine weitere Vorwärtsbewegung
entweder teilweise oder vollständig
verhindert wird, tritt eine abrupte Stromerhöhung im Motor 100 ein.
Diese abrupte Stromerhöhung
kann, wenn sie erkannt wird, je nach der gewünschten Einstellung durch den
Arzt entweder signalisieren, daß der Strom
abgeschaltet wird oder eine Rückwärtsbewegung
beginnt.
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Schließlich wird
man anerkennen, daß die Erfindung
an beiden Augen des Patienten verwendet werden kann. Insbesondere
da das Schneckenrad 120 durch das Gehäuse 51 reicht und
aus der gegenüberliegenden
umgebenden Seitenwandstruktur 53 des Gehäuses 51 herausragt,
ist die Schneidkopfanordnung in der Lage, am anderen Auge eines
Patienten verwendet zu werden. Um dies durchzuführen und infolge der symmetrischen
Form der Schneidkopfanordnung 50, muß die Antriebseinrichtung 80 nur
aus dem Gehäuse 51 und
somit aus dem Koppelteil 90 herausgenommen werden, woraufhin
sie zur Verwendung am anderen Auge des Patienten um 180° neu ausgerichtet
werden kann.
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Da
viele Modifikationen, Varianten und Änderungen im einzelnen bei
der beschriebenen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung möglich sind, haben
alle Gegenstände
in der vorstehenden Beschreibung und in den beigefügten Zeichnungen
nur darstellenden und keinen einschränkenden Charakter. Der Schutzbereich
der Erfindung wird also nur durch die beigefügten Ansprüche bestimmt.