DE69728534T2 - Automatische chirurgische vorrichtung zum schneiden der augenhornhaut - Google Patents

Automatische chirurgische vorrichtung zum schneiden der augenhornhaut Download PDF

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Description

  • Hintergrund der Erfindung
  • Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft eine medizinische Vorrichtung, die während der Durchführung von Augenoperationen verwendet wird. Insbesondere betrifft die Erfindung eine automatische chirurgische Vorrichtung zum Schneiden der Hornhaut des Auges eines Patienten und zum Erzeugen einer aufklappbaren Hornhautgewebelamelle. Insbesondere weist die erfindungsgemäße automatische chirurgische Vorrichtung eine Schneidkopfanordnung auf, die insbesondere so strukturiert ist, daß sie sich durch das Auge des Patienten entlang eines bogenförmigen Weges bewegt, und ist ohne weiteres bei beiden Augen des Patienten verwendbar.
  • Beschreibung des Standes der Technik
  • Das Auge funktioniert nach einem ähnlichen Prinzip wie das einer Kamera und ist allgemein in 1 dargestellt. Die Iris I oder ein farbiger Abschnitt des Auges um die Pupille P herum funktioniert wie eine Blende, um die Lichtmenge zu regulieren, die in das Innere des Auges eingelassen wird. Die Hornhaut C oder das farblose Fenster des Auges und die Linse L, die hinter der Pupille liegt, dienen dazu, die Lichtstrahlen von einem zu betrachtenden Objekt auf der Netzhaut R hinter dem Auge zu fokussieren. Die Netzhaut überträgt das Bild des betrachteten Objekts über den optischen Nerv O in das Gehirn. Normalerweise werden Lichtstrahlen auf der Netzhaut genau fokussiert, siehe gestrichelte Linien in 2 und 3, so daß das entfernt gelegene Objekt klar und deutlich zu sehen ist. Abweichungen von der normalen Form der Hornhautoberfläche erzeugen jedoch Brechungsfehler beim Vorgang des Sehens, so daß das Auge das Bild des entfernt gelegenen Objekts auf der Netzhaut nicht mehr fokussieren kann. Wie beispielweise in 2 dargestellt, ist Hyperopie oder "Weitsichtigkeit" ein Brechungsfehler, bei dem die Lichtstrahlen von einem entfernt gelegenen Objekt an einem Punkt hinter der Netzhaut fokussiert werden, wie durch die durchgezogenen Linien dargestellt. In einem weiteren Beispiel, das in 3 dargestellt ist, ist Myopie oder "Kurzsichtigkeit" ein Brechungsfehler, bei dem Lichtstrahlen von einem entfernt gelegenen Objekt vor der Netzhaut fokussiert werden, wie durch die durchgezogenen Linien dargestellt, so daß, wenn die Strahlen die Netzhaut R erreichen, sie divergent sind und dabei einen Streuungskreis und folglich ein verschwommenes Bild entstehen lassen.
  • Bis vor etwa 20 Jahren konnten solche Brechungsfehler nur durch Brillen oder Kontaktlinsen behandelt werden, die beide für den Anwender bekannte Nachteile haben. Beispielsweise wird einem Patienten mit einem hohen Grad an Brechungsfehler normalerweise verordnet, eine sehr dicke und lästige Brille zu tragen, die der Patient immer tragen muß, um seine äußerst schlechte Sehkraft zu korrigieren. Als weiteres Beispiel können Kontaktlinsen, die direkt auf die Hornhaut aufgebracht werden können, schwer einsetz- und abnehmbar sein und müssen auf jeden Fall sorgfältig gereinigt und behandelt werden. Selbst dann können Kontaktlinsen mitunter die Augen der Patienten, die sie tragen können, reizen.
  • Folglich sind in den letzten Jahren Untersuchungen in bezug auf Operationen durchgeführt worden, die den Brechungszustand des Auges verändern. Verschiedene Verfahren und spezielle Instrumente sind für die Durchführung dieser Art von Operation entwickelt worden. Eine solche Technik war die Keratomileusis, die von Dr. Jose Barraquer aus Colombia 1949 entwickelt worden ist und die ein genaues Reshaping (Umformung) der Hornhaut erfordert. Das Ziel des Hornhaut-Reshaping besteht darin, die Krümmung der Hornhaut zu modifizieren, d. h. entweder ihre Krümmung je nach Zustand des Patienten abzuflachen oder zu erhöhen, mit dem gewünschten Ergebnis, daß Lichtstrahlen, die durch die Hornhaut treten, dann so gebrochen werden, daß sie direkt auf der Netzhaut konvergieren. Die Keratomileusis war extrem schwierig durchzuführen, da sie das Schneiden der Hornhaut erforderte, um eine dünne Schicht oder einen dünnen Teil des Hornhautgewebes, die bzw. der als Hornhautkappe bezeichnet wird, vom Auge eines Patienten abzutrennen und anzuheben und diese durch genaues Abtragen in eine neue Form zu bringen und sie dann wieder aufzusetzen und sie wieder an der Hornhaut des Patienten anzunähen.
  • Die Keratomileusis ist in den letzten Jahren aufgegeben worden, um nicht mehr die abtragende Umformung des Hornhautgewebes und das Wiederannähen desselben an Ort und Stelle durchführen zu müssen. Die automatisierte Lamellarkeratektomie (ALK) ist eine weitere chirurgische Technik, die sich aus der Keratomileusis entwickelt hat und bei der das Auge zuerst durch einen Tropfen eines Anästhetikums betäubt wird und dann ein Saugring auf dem Auge angeordnet wird, um die Hornhaut sorgfältig zu positionieren (vom Fachmann als "Zentrierung" bezeichnet), um sie dann mit einem sehr feinen mikrochirurgischen Instrument zu schneiden, das als Mikrokeratom bezeichnet wird. Das Mikrokeratom ist im allgemeinen eine Klingentragevorrichtung, die auf einem Schneidweg über den Saugring manuell geschoben oder mechanisch bewegt werden muß, und zwar gleichzeitig mit der motorbetriebenen Bewegung des Schneidelements, wobei diese Bewegung quer zur Richtung des Schneidweges erfolgt. Zur Behandlung einer Myopie nach dem ALK-Behandlungsverfahren wird das Mikrokeratom normalerweise verwendet, um zunächst in die Hornhaut zu schneiden, um eine dünne Schicht der vorderen Hornhaut in einer Tiefe zwischen 100 und 200 μm und mit einem Durchmesser von etwa 7 mm anzuheben. Als nächstes wird das Mikrokeratom dann verwendet, um einen zweiten Schnitt über die Hornhaut durchzuführen, um einen kleineren Teil der Hornhaut, im allgemeinen etwa 4 bis 6 mm Durchmesser, zu resezieren oder zu entfernen, der dann entsorgt wird. Die vordere Hornhautkappe, die mit dem ersten Schnitt des Mikrokeratoms weggeschnitten wurde, wird dann wieder in ihre ursprüngliche Position gebracht, ohne zu nähen, damit die Heilung erfolgen kann. Das gewünschte Ergebnis dieses Eingriffs besteht darin, daß die Hornhaut wegen des resezierten Gewebes eine neue Krümmung bekommt, die eine neue Brechungsfläche darstellt, um den ursprünglichen Myopie-Zustand des Patenten zu korrigieren. Um jedoch Hyperopie mit ALK zu korrigieren, wird das Mikrokeratom normalerweise verwendet, um einen einzelnen tiefen Schnitt über die Hornhaut durchzuführen. Die geschnittenen Schichten werden wieder in ihre ursprüngliche Position gebracht, ohne daß anderes Gewebe entfernt wird. Wegen der Tiefe des Schnittes bewirkt der intraokulare Druck im Auge eine Erhöhung der Hornhaut, um wiederum eine neue Brechungsfläche bereitzustellen, die hoffentlich den ursprünglichen Hyperopie-Zustand des Patienten korrigiert.
  • In den letzten Jahren hat man gelernt, daß es bei Verwendung des Mikrokeratoms zum Schneiden und Trennen einer dünnen Schicht der Hornhaut, die als vordere Hornhautkappe bezeichnet wird, höchst unerwünscht ist, diese Kappe vom Rest der Hornhaut vollständig abzutrennen. Erstens ist die Hornhautkappe in manchen Fällen verlorengegangen, was eine Katastrophe war, weil das vordere Segment des Auges dann vollständig rekonstruiert werden mußte. Zweitens ist nunmehr auch bekannt, daß die Hornhautkappe nach dem Reshaping der Hornhaut sorgfältig und genau in ihrer ursprünglichen Position auf der Hornhaut wieder ausgerichtet werden muß; mißlingt dies, kann dies zu Astigmatismus oder einem bestimmten unbekannten Brechungsfehler führen. Folglich weiß man jetzt, daß das Mikrokeratom die Kappe vom Auge nicht abschneiden sollte, sondern statt dessen einen Abschnitt mit dem Auge verbunden oder am Auge "aufklappbar" befestigt lassen sollte, so daß eine abgehobene Schicht des Hornhautgewebes entsteht, die mit dem Auge aufklappbar verbunden ist und die als Hornhautlamelle F bekannt ist, die in 4 dargestellt ist. Ein erhebliches Problem besteht jedoch darin, daß die gegenwärtig bekannten Mikrokeratomvorrichtungen die Ausbildung einer Hornhautlamelle F nicht ohne weiteres ermöglichen. Statt dessen geben bekannte Mikrokeratome Rätsel auf, wenn bestimmt werden soll, wo am Auge die Schneidbewegung des Mikrokeratoms durch die Hornhaut unterbrochen werden soll, um die Hornhautlamelle zu bilden. Ferner bestehen kritische Punkte, die der Chirurg bei der Herstellung der Hornhautlamelle berücksichtigen muß, wobei die drei wichtigsten Faktoren folgende sind: Lamellendicke, Lamellengröße und Klappgelenkgröße.
  • Ein weiterer Fortschritt ist in den letzten Jahren bei chirurgischen Eingriffen, zur Korrektur von Brechungsfehlern des Auges erreicht worden, nämlich die Einführung von Laserverfahren, um das Reshaping der Hornhaut durchzuführen. Ein solches Verfahren, das als Laser-Intrastromal-Keratomileusis (LASIK) bekannt ist, wird gegenwärtig als optimal erachtet, da es die Formung der Hornhaut ermöglicht, ohne angrenzende Gewebe zu zerstören. Außerdem kann der Laser vom Chirurgen mit Hilfe von Computern programmiert werden, um die zu entfernende Gewebemenge genau zu steuern und, was bedeutsam ist, mehrere Möglichkeiten für das Reshaping der Hornhaut zu ermöglichen. Bei LASIK-Eingriffen ist das Auge normalerweise dennoch in einem Saugring positioniert, und ein Mikrokeratom wird normalerweise verwendet, um in die Hornhaut zu schneiden, um eine dünne Schicht der Hornhaut anzuheben. Wie beschrieben, wird nunmehr bevorzugt, daß eine Hornhautlamelle gebildet wird. Es ist bezeichnenderweise festgestellt worden, daß die Hornhautlamelle eine Tiefe von nicht weniger als 130 μm und nicht mehr als 160 μm haben sollte, um optimale Ergebnisse zu erreichen. Man beachte, daß die Erreichung dieses Ergebnisses während einer Operation ein extrem genaues Instrument erfordert, da ein Mikrometer eine Längeneinheit ist, die einem Tausendstel eines Millimeters entspricht. Während einer Laseroperation wird die Hornhautgewebelamelle dann behutsam zur Seite geschoben, um die Hornhaut freizulegen und das Reshaping der Hornhaut durch den Laser zu ermöglichen. Folglich wird das Mikrokeratom weniger häufig verwendet, um die Hornhaut dem Reshaping zu unterziehen, wie es bei ALK-Eingriffen geschieht, wird aber dennoch verwendet, um in eine dünne Schicht des Hornhautgewebes einzuschneiden und dieses anzuheben. Ein erhebliches Problem besteht jedoch darin, daß gegenwärtig bekannte Mikrokeratomvorrichtungen den Grad der Genauigkeit, der gegenwärtig benötigt wird, um anstelle einer Hornhautkappe eine Hornhautlamelle einwandfrei und durchgehend zu bilden, nicht bieten, geschweige denn eine Hornhautlamelle mit einer Abmessung im Bereich der gegenwärtig gewünschten Tiefe und ein stark verbesserten glatten Schnitt. Es ist ferner festgestellt worden, daß für das Hornhautreshaping mittels Laser ein größerer Durchmesser des Auges, 8 bis 10 mm, aufgeboten werden sollte. Die Ursache besteht darin, daß der Laser nunmehr verwendet werden kann, um die Hornhautoberfläche um den Umfang des Auges herum dem Reshaping unterzogen zu werden, anstelle in der Mitte, was, wie man glaubt, zu einer genaueren Korrektur von Brechungsfehlern führt. Diese Verfahrensweise erfordert jedoch, daß ein ausreichend großer Durchmesser des Auges aufgeboten und freigegeben wird, was nicht mit bekannten Mikrokeratomvorrichtungen erreicht werden kann. Beispielsweise würden wahrscheinlich bekannte Saugringe zur Positionierung des Auges während der Operation einen stark erweiterten Rahmen erfordern und erfordern, daß dieser Rahmen tiefer auf und um den Umfang des Augapfels liegen müßte, um einen größeren Abschnitt davon freizulegen. Es wäre wahrscheinlich sehr schwierig, wenn bei den gegebenen physischen Raumgrenzen der Augenhöhle eine solche Anordnung verwendet werden müßte.
  • EP-A-0 442 156 beschreibt eine Vorrichtung zur Durchführung von Hornhautresektionen, die aus drei Hauptteilen besteht: einer Motor- und Getriebewellenanordnung, einer Shaper-Kopfanordnung und einer Halteringanordnung. Die Automatisierung der Vorrichtung schließt ein, daß sich die Shaper-Kopfanordnung automatisch und glatt mit einer konstanten Geschwindigkeit über die Halteringanordnung bewegt, die das Auge zwecks Resektion in Position hält. Die Funktion der Motor- und Getriebewellenanordnung besteht darin, mittels eines Getriebes eine gleichmäßige mechanische Bewegung auf die Schneidklinge und die Shaper-Kopfanordnung zu übertragen. Die Getriebeeinrichtung bewirkt, daß die Klinge mit einer konstanten Geschwindigkeit quer schwingt, und sie bewirkt, daß sich die Shaper-Kopfanordnung glatt mit einer konstanten Geschwindigkeit in Längsrichtung über die Halteringanordnung und somit durch die Hornhaut bewegt, in der die gewünschte Resektion erfolgt.
  • US-A-5 486 188 betrifft ein keratoskopisches chirurgisches Instrument zur Durchführung radialer und bogenförmiger Hornhautinzisionen. Das chirurgische Instrument weist eine Linse mit einer linearen Inzisionsführung zur Verwendung bei Radialkeratotomie-Eingriffen zur Reduzierung der Myopie und eine Tangentialinzisionsführung zur Durchführung von tangential orientierten Inzisionen für astigmatische Korrekturen auf. Bei beiden Eingriffen wird eine genaue Steuerung der Inzisionstiefe unter Verwendung eines Spiegels erreicht, der an den Inzisionsbereich angrenzt, damit der Chirurgen die Hornhauteindringungstiefe des zu verwendenden Skalpells visuell bestimmen und steuern kann.
  • Schließlich schneiden bekannte Mikrokeratomvorrichtungen normalerweise in einer linearen Richtung entlang einer horizontalen Ebene durch die Hornhaut. Das heißt, bekannte Mikrokeratomvorrichtungen schneiden normalerweise in einer Richtung durch die Hornhaut, die an der Seite des Auges nahe der Schläfe beginnt, sich horizontal über das Gesicht bis zur Nase fortsetzt. Auch wenn solche Mikrokeratome effektiv verwendet werden könnten, um eine Hornhautlamelle oder etwa gar eine mit den gegenwärtig gewünschten genaueren Abmessungen herzustellen, so wäre infolgedessen der aufklappbare Abschnitt der Hornhautlamelle im rechten Winkel zum natürlichen Lidschlag des Patienten ausgerichtet, der in der vertikalen Ebene liegt. Man geht davon aus, daß es am optimalsten wäre, eine Hornhautlamelle mit einem aufklappbaren Abschnitt herzustellen, der so ausgerichtet ist, daß er dem natürlichen Lidschlag des Patienten in der vertikalen Ebene entspricht. Man geht jedoch davon aus, daß sich bekannte Mikrokeratome wegen der Einschränkungen, die durch die Größe der Augenhöhle bedingt sind, die sich durch die Backen- und Stirnknochen des menschlichen Schädels ergibt, nicht linear in einer vertikalen Ebene bewegen können.
  • Es besteht also Bedarf an einem verbesserten automatisierten Mikrokeratom, das die Ausbildung einer Hornhautlamelle automatisch und durchgehend ermöglicht und das eine noch genauere Herstellung der Hornhautlamelle erlaubt, mit der eine Lamellendicke von nicht weniger als 130 μm und nicht mehr als 160 μm und eine Lamellengröße zwischen 8 und 10 mm Durchmesser erreicht wird. Es besteht also Bedarf an einem verbesserten automatisierten Mikrokeratom, das bei der Ausbildung der Hornhautlamelle glatter durch die Hornhaut schneidet, damit dieser nach dem Reshaping der Hornhaut wieder genau in seine ursprüngliche Position auf der Hornhaut ausgerichtet werden kann. Im Idealfall ermöglicht jedes solches verbessertes automatisiertes Mikrokeratom die Herstellung der Hornhautlamelle in der Form, daß der aufklappbare Abschnitt der Lamelle so ausgerichtet ist, daß sie dem natürlichen Lidschlag des Auges entspricht.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Die Erfindung ist geeignet, die Anforderungen der Fachwelt zu erfüllen, und betrifft eine neue und verbesserte automatische chirurgische Vorrichtung, die als Mikrokeratom mit den Merkmalen von Anspruch 1 bekannt ist. Das erfindungsgemäße verbesserte Mikrokeratom ist geeignet, eine dünne Schicht der Hornhaut des Auges eines Patienten zu schneiden und anzuheben und eine aufklappbare Hornhautgewebelamelle zu erzeugen. Die Erfindung umfaßt, wie man sieht, eine Einrichtung zum Halten und Positionieren des Auges, an dem eine Operation auszuführen ist, eine Schneidkopfanordnung mit einem darin positionierten Schneidelement zum Schneiden der Hornhaut des Auges und ein Kopplungsteil zum lösbaren Koppeln der Halte- und Positioniereinrichtung und der Schneidkopfanordnung, während eine Bewegung der Schneidkopfanordnung relativ zur Halte- und Positioniereinrichtung entlang eines bogenförmigen Weges möglich ist.
  • In der bevorzugten Ausführungsform weist die Halte- und Positioniereinrichtung einen Positionierring mit einer Einrichtung zur temporären Befestigung an einem Abschnitt des Auges auf, der die zu schneidende Hornhaut umgibt und der die Hornhaut zum Schneiden freigibt und vorlegt. Der Positionierring weist eine darauf angeordnete Führungseinrichtung auf, die vorzugsweise auf seiner oberen Fläche angeordnet ist und sich auf einem im allgemeinen bogenförmigen Weg erstreckt.
  • Die erfindungsgemäße Schneidkopfanordnung ist so strukturiert und angeordnet, daß sie mindestens teilweise in die Führungseinrichtung der Halte- und Positioniereinrichtung aufgenommen wird und im wesentlichen, aber nicht vollständig über die Hornhaut des Auges bewegt wird, um die Hornhaut zu schneiden und eine Hornhautlamelle auszubilden. Die Schneidkopfan ordnung ist außerdem so strukturiert und angeordnet, daß sie von der Führungseinrichtung auf der Halte- und Positioniereinrichtung entlang eines im allgemeinen bogenförmigen Weges während der Bewegung der Anordnung über diese geführt wird. Die Schneidkopfanordnung weist, wie man sieht, ein Hauptgehäuse auf, das ein Schneidelement trägt, das in diesem positioniert ist und zum Schneiden und Anheben der Hornhautlamelle geeignet ist. In der bevorzugten Ausführungsform weist die Schneidkopfanordnung einen Lamellenaufnahmespalt auf, der in seiner Unterseite vor dem Schneidelement ausgebildet ist, zum schützenden Aufnehmen der Hornhautgewebelamelle, der durch die Vorwärtsbewegung der Schneidkopfanordnung ausgebildet wird. Ferner ist die Schneidkopfanordnung so strukturiert und angeordnet, daß sie mit dem Positionierring mittels eines Kopplungsteils beweglich gekoppelt wird, das die Schneidkopfanordnung und den Positionierring lösbar koppelt und dennoch eine Bewegung der Schneidkopfanordnung relativ zum Positionierring entlang eines im allgemeinen bogenförmigen Weges erlaubt.
  • Die Erfindung betrifft ferner eine Antriebseinrichtung zum Bewegen der Schneidkopfanordnung über die Halte- und Positioniereinrichtung und weist in der bevorzugten Ausführungsform eine Anschlageinrichtung auf, die so strukturiert und angeordnet ist, daß die Bewegung der Schneidkopfanordnung über die Halte- und Positioniereinrichtung begrenzt wird. Die Anschlageinrichtung kann auf der Schneidkopfanordnung ausgebildet sein und kann so strukturiert und angeordnet sein, daß sie an die Führungseinrichtung der Halte- und Positioniereinrichtung einrückend anstößt, um eine weitere Bewegung der Schneidkopfanordnung an einem Punkt zu begrenzen, bevor das Schneidelement vollständig über die Hornhaut des Auges geführt worden ist, so daß eine Hornhautlamelle an dem zu operierenden Auge ausgebildet wird. In der bevorzugten Ausführungsform ist die Antriebseinrichtung mit der Schneidkopfanordnung an ihrer oberen Fläche betriebsfähig verbunden und in der Lage, die Bewegungsrichtung der Schneidkopfanordnung zu unterbrechen und umzukehren, wenn die Anschlageinrichtung die Bewegung der Schneidkopfanordnung in einer ersten Richtung über die Halte- und Positioniereinrichtung verhindert hat.
  • Eine primäre Aufgabe der Erfindung ist es, eine verbesserte automatische chirurgische Vorrichtung zum Schneiden und Abheben einer dünnen Gewebeschicht von der Hornhaut eines zu operierenden Auges bereitzustellen, ohne die Schicht vollständig von der Hornhaut des Auges abzuschneiden, so daß eine Hornhautlamelle entsteht.
  • Eine weitere primäre Aufgabe der Erfindung ist es, eine verbesserte automatische chirurgische Vorrichtung bereitzustellen, die eine Hornhautlamelle ausbildet, wobei der aufklappbare Abschnitt der Lamelle so ausgerichtet ist, daß er mit dem Lidschlag zusammenwirkt und dadurch nach der Operation zu einer richtigen Repositionierung und Ausrichtung der Hornhautlamelle auf der Hornhaut beiträgt.
  • Es ist auch eine Aufgabe der Erfindung, eine verbesserte automatische chirurgische Vorrichtung bereitzustellen, die es ermöglicht, daß ein Arzt eine Hornhautlamelle genauer und beständiger herstellt und eine Lamellendicke von nicht weniger als 130 μm und nicht mehr als 160 μm erreicht.
  • Ein Merkmal der Erfindung ist es, daß sie es ermöglicht, daß ein Arzt einen Durchmesser der Hornhaut freilegt, der zwischen 8 bis 10 mm ist, um die Herstellung einer Lamelle mit einem größeren Durchmesser zu ermöglichen, wobei dieser größere Durchmesser während des Reshaping der Hornhaut durch Lasereingriffe bevorzugt wird.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, eine verbesserte automatische chirurgische Vorrichtung bereitzustellen, die bei der Ausbildung der Hornhautlamelle glatter durch die Hornhaut schneidet, damit die Lamelle nach dem Reshaping der Hornhaut genauer wieder in seiner ursprünglichen Position auf der Hornhaut ausgerichtet werden kann.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, eine verbesserte automatische chirurgische Vorrichtung bereitzustellen, die ohne weiteres sowohl am linken als auch am rechten Auge eines Patienten verwendet werden kann.
  • Noch eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, eine verbesserte automatische chirurgische Vorrichtung bereitzustellen, die während der Operation einen Schwerpunkt hat, der im wesentlichen über dem Auge des Patienten zentriert ist.
  • Eine zusätzliche Aufgabe der Erfindung ist es, eine verbesserte automatische chirurgische Vorrichtung bereitzustellen, die ohne eine stark erweiterte Vorrichtung zur Positionierung des Auges einen größeren Durchmesser des Auge freilegt und durch diesen schneiden kann.
  • Noch eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, eine verbesserte automatische chirurgische Vorrichtung bereitzustellen, die im Ergebnis ihrer bogenförmigen Bewegung einen Schnitt mit einem größeren Durchmesser in die Hornhaut erleichtert, ohne daß die Anordnung, die das Auge positioniert, in einer niedrigeren Position um das Auge herum angeordnet werden muß.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • Zum besseren Verständnis der Besonderheit der Erfindung sollte die nachstehende ausführliche Beschreibung in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen gelesen werden, die folgendes zeigen:
  • 1 ist eine schematische Darstellung eines Horizontalschnittes des Auges;
  • 2 ist eine schematische Darstellung eines weitsichtigen Auges, bei dem gebrochene Strahlen an einem Punkt hinter der Netzhaut konvergieren;
  • 3 ist eine schematische Darstellung eines kurzsichtigen Auges, bei dem gebrochene Strahlen an einem Punkt konvergieren, der vor der Netzhaut liegt;
  • 4 ist eine schematische Darstellung einer Hornhaut eines Auges, wobei eine Hornhautlamelle erzeugt worden ist.
  • 5-A ist eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Ausführungsform der Halte- und Positioniereinrichtung, nämlich eines Positionierrings;
  • 5-B ist eine auseinandergezogene perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen bevorzugten Ausführungsform der Halte- und Positioniereinrichtung, die einen Positionierring mit einer Führungseinrichtung und einer Zahnspur aufweist;
  • 5-C ist eine Schnittansicht der in 5-B gezeigten Halte- und Positioniereinrichtung;
  • 6 ist eine auseinandergezogene perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Schneidkopfanordnung und eines erfindungsgemäßen Kopplungsteils;
  • 7 ist eine Seitenansicht der Erfindung in montierter Form und in Position auf der Hornhaut eines Patienten;
  • 8 ist eine Teilschnittansicht der Erfindung in montierter Form und in Position auf der Hornhaut eines Patienten;
  • 9-A, 9-B und 9-C sind Teilschnittansichten, geschnitten entlang der Ebene der mit Pfeil versehenen Linien 9-9 in 8, und stellen aufeinanderfolgende Ansichten während des Schneidens der Hornhaut dar, nämlich:
  • 9-A stellt die Schneidkopfanordnung in einer Anfangsposition in einer Kontaktbeziehung mit dem Positionierring und der darauf befindlichen Führungseinrichtung dar;
  • 9-B stellt die Schneidkopfanordnung in Bewegung über eine Zwischenposition dar, wobei das Schneiden der Hornhaut erfolgt;
  • 9-C stellt die Schneidkopfanordnung in einer Bewegungsunterbrechungsposition dar, wobei die Anstoß- oder Anschlageinrichtung in einer Kontaktbeziehung mit der Führungseinrichtung des Positionierrings ist;
  • 10-A ist eine schematische Vorderansicht der Erfindung bei Verwendung sowohl am rechten als auch am linken Auge eines Patienten und stellt die Schneidkopfanordnung in einer Anfangsposition dar;
  • 10-B ist ebenfalls eine schematische Vorderansicht der Erfindung bei Verwendung sowohl am linken als auch am rechten Auge eines Patienten und zeigt die Schneidkopfanordnung in einer Bewegungsunterbrechungsposition, wobei eine Hornhautlamelle ausgebildet worden ist, bei der der resultierende aufklappbare Abschnitt so ausgerichtet ist, daß er nach der Operation mit dem Lidschlag des Auges zusammenwirkt; und
  • 11 ist eine getrennte perspektivische Ansicht der Antriebseinrichtung und zeigt die Funktion und die Verbindung zwischen der Schnecke, einem Schneckenrad und einer Schwingwelle.
  • Gleiche Bezugszeichen bezeichnen in allen Ansichten der Zeichnungen gleiche Teile.
  • Ausführliche Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform Wie in allen Zeichnungen dargestellt, ist die Erfindung eine mechanische Vorrichtung, die bei der Durchführung einer Operation am Auge verwendet wird, und ist insgesamt in 10-A und 10-B mit 10 bezeichnet. Insbesondere betrifft die Erfindung eine automatische chirurgische Vorrichtung, die als Mikrokeratom bekannt ist und die an einem Auge zu verwenden ist, das operiert werden soll, um Brechungsfehler des Auges, z. B. Hyperopie, Myopie und Astigmatismus, zu korrigieren. Das erfindungsgemäße verbesserte Mikrokeratom ist so aufgebaut, daß es weitgehend, aber nicht vollständig durch die Hornhaut des Auges eines Patienten schneidet, um eine dünne Schicht derselben anzuheben und eine aufklappbare Hornhautgewebelamelle zu erzeugen. Der erfindungsgemäß erzeugte aufklappbare Abschnitt des Hornhautgewebes ist außerdem so ausgerichtet, daß er nach der Operation mit dem Lidschlag des Auges zusammenwirkt.
  • Mit Bezug auf 5-A, 5-B und 5-C weist die Vorrichtung 10 eine Einrichtung 30 zum Halten und Positionieren des Auges auf, an dem die Operation durchzuführen ist. Die Halte- und Positioniereinrichtung 30, die aus hochqualitativem nichtrostendem Stahl bestehen kann, weist vorzugsweise einen Positionierring 32 mit einer darin ausgebildeten Öffnung 33 auf. Die Öffnung 33 ist so bemessen, daß sie es ermöglicht, daß die Hornhaut C des Auges durch diese hindurchreicht und freigelegt werden kann, wie in 5-C dargestellt. In der bevorzugten Ausführungsform und wie in den Zeichnungen dargestellt, hat der Positionierring 32 im allgemeinen die Form einer Träne, obwohl man anerkennen wird, daß er so geformt sein könnte, daß er eine andere Form hat, und dennoch den gewünschten Zweck erfüllt.
  • Der Positionierring 32 weist ferner eine Einrichtung auf, die dazu dient, temporär an einem Abschnitt des Auges befestigt zu werden, der die Hornhaut umgibt, an der die Operation durchzuführen ist. Im Idealfall weist die temporäre Befe stigungseinrichtung eine Saugeinrichtung auf. Beispielweise weist der Positionierring 32 vorzugsweise ein Verbindungsteil 37 auf, das, wie in 5-C dargestellt, in Fluidkommunikation mit einer Unterseite des Positionierrings 32 ist. Das Verbindungsteil 37 ist geeignet, mit einem Vakuumschlauch (nicht dargestellt) verbunden zu werden, der wiederum mit einer Vakuumeinrichtung (ebenfalls nicht dargestellt) verbunden werden kann, so daß, wenn ein Sog auftritt, die Unterseite des Positionierrings 32 eine Dichtung um den Hornhautabschnitt des Auges, das der Operation unterzogen werden soll, bildet und an diesem festgehalten wird. Ferner hat die Struktur des Positionierrings 32 neben dem Ansaugen die Wirkung, die Hornhaut C für die Operation richtig zu positionieren und die Position auch während der Operation beizubehalten. Normalerweise wird ein Vakuum von etwa 84 659 Pa (etwa 25 Zoll Hg-Säule) auf Meeresspiegelhöhe verwendet.
  • Die Halte- und Positioniereinrichtung 30 weist ferner eine darauf ausgebildete Führungseinrichtung 40 auf. Die Führungseinrichtung 40 kann direkt auf dem Positionierring 32 ausgebildet sein, um mit ihm einstückig zu sein, oder kann als getrenntes Element betriebsfähig mit diesem verbunden werden. In jedem Fall ist die Führungseinrichtung 40 jedoch auf dem Positionierring 32 angeordnet, um die Bewegung der Schneidkopfanordnung 50 während des chirurgischen Schnittes der Hornhaut zu führen und zu erleichtern, wie nachstehend beschrieben. Mit Bezug auf 5-A und 5-C weist, wie man sehen kann, die Führungseinrichtung 40 in der bevorzugten Ausführungsform ein Kanalteil 41, 42 auf, das sich entlang einer Länge mindestens einer Seite des Positionierrings 32 und vorzugsweise auf einer oberen Fläche des Positionierrings 32 erstreckt. Man wird außerdem aus den Zeichnungen erkennen, daß sich das Kanalteil 41, 42 über den Ring 32 auf einem bogenförmigen oder halbbogenförmigen Weg erstreckt. Wie in 5-A gezeigt, kann das Kanalteil 41 eine langgestreckte, im allgemeinen "C"-förmige Struktur oder sogar eine Struktur in Form eines umgekehrten "L" haben, die betriebsfähig mit der oberen Fläche des Rings 32 verbunden ist, wie mit dem Bezugszeichen 34 bezeichnet. Wie in 5-B und 5-C dargestellt, wird jedoch in der am meisten bevorzugten Ausführungsform das Kanalteil 42 durch die Verbindung zwischen zwei getrennten Elementen gebildet, nämlich eine sich nach oben und bogenförmig erstreckende Seitenwand 36, die am Positionierring 32 ausgebildet ist, und eine Zahnspur 43, die mit der Seitenwand 36 verbunden ist. Weiter mit Bezug auf 5-C weist, wie man sehen kann, der Positionierring 32 in der am meisten bevorzugten Ausführungsform die obere und sich bogenförmig erstreckende Seitenwand 36 mit einem Steg 38 auf, der auf seiner oberen Fläche ausgebildet ist und sich teilweise, wenn nicht vollständig, entlang zumindest einer Seite des Positionierrings 32 erstreckt. Ferner ist die Zahnspur 43 in dieser bevorzugten Ausführungsform so strukturiert, daß sie durch eine ineinandergreifende Struktur betriebsfähig mit dem Steg 38 verbunden ist. Beispielsweise kann die ineinandergreifende Struktur die Form einer Aufnahmenut haben, die an der Unterseite der Zahnspur 43 angeordnet ist, und/oder durch herkömmlich bekannte Befestigungselemente 39' erfolgen, z. B. durch Schrauben, Nieten usw., die in Öffnungen 39 durch den Positionierring 32 geführt werden und sich in die Zahnspur 43 erstrecken. Wie ferner in 5-C dargestellt, weist die Zahnspur 43, wie zu sehen ist, eine Lippe 43' auf, die so bemessen und dimensioniert ist, daß sie über die vertikale Ebene hinausragt, die durch die Seitenwand 36 gebildet wird. Daher besteht die Führungseinrichtung 40 in Form eines im allgemeinen "C"-förmigen Kanalteils 42 aus der kombinierten Struktur der Seitenwand 36 und der Zahnspur 43 mit einer Lippe 43'. Mit Bezug auf die in 5-A gezeigte Ausführungsform ist denkbar, daß eine Zahnspur auch an einer oberen Fläche des Positionierrings 32 oder an einer oberen Fläche des Kanalteils 41 angeordnet sein kann. Man wird anerkennen, daß die Zahnspur 43 mit der Antriebseinrichtung 80 (siehe 7 und 11) zusammenwirkt, um die Schneidkopfanordnung 50 über den Positionierring 32 zu bewegen, wie nachstehend ausführlich beschrieben wird.
  • Die Führungseinrichtung 40 weist ferner ein starres, aufrecht stehendes Teil 44 auf, das auf der Halte- und Positioniereinrichtung 30 und im allgemeinen gegenüber der Zahnspur 43 angeordnet ist. Wie aus den Zeichnungen hervorgeht, weist das starre, aufrecht stehende Teil 44 in der bevorzugten Ausführungsform, in der der Positionierring 32 die Form einer Träne hat, ein Zapfenteil 45 auf, das mit dem Positionierring 32 an seiner oberen Fläche an oder nahe seiner Spitze 35 fest verbunden ist. Aus der nachstehenden Beschreibung geht deutlich hervor, daß das Kanalteil 42 und das starre, aufrecht stehende Teil 44 es ermöglichen, daß die erfindungsgemäße Schneidkopfanordnung 50 an zwei Stellen effektiv geführt und sicher auf dem Positionierring 32 aufgenommen wird, wobei die Schneidkopfanordnung 50 gleichzeitig über den Positionierring 32 entlang eines im allgemeinen bogenförmigen Weges durch eine Drehbewegung um das starre, aufrecht stehende Teil 44 glatt und gleitfähig bewegt werden kann.
  • Mit Bezug auf 6 weist die Erfindung, wie zu sehen ist, eine Schneidkopfanordnung 50 auf. Ein primärer Zweck der Schneidkopfanordnung 50 ist es, ein Schneidelement 70, siehe 8, aufzunehmen, wobei dessen Schneidfläche betriebsfähig freigelegt wird. Nachdem die Schneidkopfanordnung 50 mit dem Schneidelement 70 über die Hornhaut bewegt worden ist, die im Positionierring 32 festgehalten wird, kann nämlich die Hornhaut mit dem Schneidelement 70 genau geschnitten werden. Dazu weist die Schneidkopfanordnung 50 ein Hauptgehäuse 51 auf, das das Schneidelement 70 enthält. Zusätzlich ist im Hauptgehäuse 51 eine Öffnung 58 enthalten, die so strukturiert und angeordnet ist, daß die Antriebseinrichtung 80 mit ihr betriebsfähig verbunden (siehe 7 und 11) und die Schneidkopfanordnung 50 somit über den Positionierring 32 bewegt werden kann, um die Hornhaut effektiv zu schneiden. Da die Schneidkopfanordnung 50 glatt und gesteuert durch die Hornhaut bewegt werden muß, weist das Gehäuse 51 ferner eine Führungsschieneneinrichtung 60 auf, die so strukturiert und angeordnet ist, daß sie ineinandergreifend mit dem Kanalteil 42 des Positionierrings 32 in Verbindung treten kann und in diesem geführt wird, um die Schneidkopfanordnung 50 und somit das Schneidelement 70 genau entlang des definierten bogenförmigen Weges zu führen. Da ein bedeutendes Merkmal der Erfindung darin besteht, einen Abschnitt der Hornhaut zu schneiden, ohne ihn vollständig abzutrennen, ist schließlich eine Anstoß- oder Anschlageinrich tung 65 vorgesehen, die dem Zweck der Begrenzung und vorzugsweise der vollständigen Unterbrechung der Bewegung der Schneidkopfanordnung 50 dient, damit die Hornhaut nicht vollständig durchgeschnitten wird, nämlich bevor die Anordnung vollständig über die Hornhaut geführt worden ist. Die Anstoß- oder Anschlageinrichtung ist vorzugsweise am Hauptgehäuse 51 angeordnet. Diese Merkmale werden nachstehend ausführlich beschrieben.
  • Weiter mit Bezug auf 6 weist, wie man sieht, die bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ebenfalls ein Koppelteil 90 auf. Das Koppelteil 90 ist so strukturiert und angeordnet, daß es die Schneidkopfanordnung 50 beweglich mit dem Positionierring 32 koppelt, während gleichzeitig eine Bewegung der Schneidkopfanordnung 50 relativ zum Positionierring 32 möglich ist. Wie in 6 dargestellt, weist das Koppelteil 90 zwei Segmente auf: a) ein Haltesegment 92 und b) ein Drehgelenksegment 95. Das Haltesegment 92 ist so strukturiert und angeordnet, daß es auf eine obere Wandfläche 56' des Hauptgehäuses 51 paßt, und kann sich nach unten erstreckende Flansche 91, 93 aufweisen, die einen Abschnitt des Gehäuses 51 genau passend aufnehmen und zwischen sich einspannen. Das Haltesegment 92 weist auch eine Öffnung 94 auf, die so ausgebildet ist, daß sie der Öffnung 58 des Gehäuses 51 entspricht. Daher ist die Öffnung 94 so bemessen und konfiguriert, daß sie die Führung der Antriebswelle der Antriebseinrichtung 80 (in 7 und 11 gezeigt) durch diese hindurch und in der Öffnung 58 des Gehäuses 51 hinein ermöglicht. Somit ist das Koppelteil 90 in montierter Form infolge des Eingriffs der Antriebseinrichtung 80 mit dem Gehäuse 51 durch das Haltesegment 92 fest und dennoch lösbar mit der Kopfanordnung 50 gekoppelt. Was das Drehgelenksegment 95 des Koppelteils 90 betrifft, so ist dieses so strukturiert und angeordnet, daß es mit dem starren, aufrecht stehenden Teil 44 des Positionierrings 32 gekoppelt wird und es ermöglicht, daß sich das Koppelteil 90 und demzufolge die damit verbundene Schneidkopfanordnung 50 drehend um das Zapfenteil 45 bewegen. Vorzugsweise weist das Drehgelenksegment 95 eine Buchse 97 mit einer darin ausgebildeten Bohrung 96 auf, die so bemessen ist, daß sie eine wesentliche Hö he des Zapfenteils 45 aufnimmt, so daß sie dieses umfängt. Ferner weist das Drehgelenksegment 95 in der bevorzugten Ausführungsform auf: eine Halteeinrichtung 46, siehe 5-C, zum Halten des starren, aufrecht stehenden Teils 44 in der Buchse 97 und eine Spanneinrichtung 98 zum Halten der Buchse 97 auf dem starren, aufrecht stehenden Teil 44. Mit Bezug auf 5-B und 5-C weist die Halteeinrichtung 46 am starren, aufrecht stehenden Teil 44 vorzugsweise einen vergrößerten Kopf 47 und eine ringförmige Vertiefung 48 oder eine Verjüngung um das Halsteil des aufrecht stehenden Teils 44 auf. Wie in 6 dargestellt, weist die Spanneinrichtung 98 einen Gewindestift auf, der durch eine Seitenwand der Buchse 97 reicht und selektiv in Eingriff mit dem aufrecht stehenden Teil 44 bewegt werden kann, indem ein Griff 99 gedreht wird und bewirkt wird, daß sich dessen Spitze in die ringförmige Vertiefung 48 erstreckt, so daß das Lösen des Drehgelenksegments 95 aus dem aufrecht stehenden Teil 44 verhindert wird, wenn eine Operation stattfindet. Man wird daher anerkennen, daß die Spanneinrichtung 98 und die Halteeinrichtung 46 in der montierten Form so zusammenwirken, daß sich das Koppelteil 90 und die Schneidkopfanordnung 50 um das aufrecht stehende Teil 44 drehen können, während verhindert wird, daß die Buchse 97 nach oben und aus dem aufrecht stehenden Teil 44 herausgleitet. Man wird auch anerkennen, daß das aufrecht stehende Teil 44 in montierter Form als zusätzliche Führungseinrichtung wirkt, die bewirken soll, daß die Schneidkopfanordnung 50 entlang eines bogenförmigen Weges glatt und gesteuert über den Positionierring 32 und somit über die Hornhaut C bewegt wird.
  • Wiederum mit Bezug auf 6 sowie auf 7 und 8 wird nachstehend die Schneidkopfanordnung 50 sowie ihr Betrieb ausführlicher beschrieben. Wie bereits ausgeführt, weist die Schneidkopfanordnung 50 das Hauptgehäuse 51 auf, das eine obere Fläche 56', eine Bodenwand und eine umgebende Seitenwandstruktur 53 aufweist, die eine vordere Stirnfläche 52 und eine gegenüberliegend angeordnete hintere Stirnfläche 54 bildet. Da während der Operation die Schneidkopfanordnung 50 über den Positionierring 32 entlang eines bogenförmigen Weges bewegt wird, bildet die vordere Stirnfläche 52 vorzugsweise eine schräg zulaufende Nase, um mit dem bogenförmigen Weg des Kanalteils 42 zusammenzuwirken. Wie ebenfalls bereits ausgeführt, ist das Hauptgehäuse so strukturiert, daß es ein Schneidelement 70 enthält und daß es dessen Schneidfläche betriebsfähig freilegt. Obwohl das Schneidelement 70 mit dem Gehäuse 51 einstückig ausgebildet sein kann, weist das Hauptgehäuse 51 in der bevorzugten Ausführungsform eine Innenkammer 88 auf, siehe 8, die so strukturiert ist, daß sie ein unabhängiges Schneidelement 70 in einer Schneidposition aufnimmt und hält. Besonders bevorzugt ist das Schneidelement 70 im Hauptgehäuse 51 mit etwa 20 bis 30° zur horizontalen Ebene angeordnet. Außerdem ist eine Schneidöffnung 56 an einem Boden des Gehäuses 51 ausgebildet, um eine Schneidfläche des Schneidelements 70 freizulegen, siehe 8. In der bevorzugten Ausführungsform weist das Schneidelement 70 eine Klinge mit einer geschärften Schneidkante 71 auf, deren Schneide vorzugsweise so ausgebildet ist, daß sie einen Winkel von annähernd und allgemein zwischen 5 und 10° zur Horizontalachse der Klinge hat, und ferner ist die Klinge selbst mit einem Klingenhalter 72 betriebsfähig verbunden und dennoch aus diesem entfernbar. Der Klingenhalter 72 ist betriebsfähig mit der Antriebseinrichtung 80 verbunden, siehe 11, die mit dem Gehäuse 51 durch die Öffnung 58 verbunden ist, und die Antriebseinrichtung 80 vermittelt eine Schwingbewegung, was bewirkt, daß sich der Klingenhalter 72 und die Klinge 71 im allgemeinen zwischen gegenüberliegenden Wänden der umgebenden Seitenwandstruktur 53 des Gehäuses 51 hin- und herbewegen. Demzufolge ist die Innenkammer 88 im Gehäuse 51 so bemessen, daß sie das Schneidelement oder die Klinge 70 und den Klingenhalter 72 aufnimmt und deren pendelnde Schneidbewegung im Gehäuse 51 ermöglicht.
  • Damit ein gebrauchtes Schneidelement 70 entfernt und ausgetauscht werden kann, weist das Gehäuse 51 außerdem eine Zugriffseinrichtung 55 auf. Obwohl die Zugriffseinrichtung 55 einen äußeren Schlitz oder einen ähnlichen Zugriff aufweisen kann, bildet die Zugriffseinrichtung 55, in der bevorzugten Ausführungsform und wie in 8 dargestellt, mindestens teilweise eine Bodenwand des Gehäuses 51 nahe der hinteren Stirnfläche 54 und weist im Idealfall ein Türteil 57 auf, das mit der umgebenden Seitenwandstruktur 53 an der hinteren Stirnfläche 54 gelenkig verbunden ist. Das Türteil 57 ist zwischen einer geschlossenen betriebsfähigen Position für eine Operation und einer offenen Position, bei der ein gebrauchtes oder kontaminiertes Schneidblatt 70 aus dem Gehäuse 51 entfernt und durch ein neues oder steriles Schneidelement ersetzt werden kann. Das Türteil 57 kann durch herkömmlich bekannte Befestigungselemente selektiv in der geschlossenen Position gehalten werden, wie in 8 dargestellt. Man wird aus 8 erkennen, daß das Türteil 57 das Schneidelement 70 nicht vollständig überspannt. Man geht davon aus, daß diese Struktur robuster und weniger zerbrechlich ist als die Struktur von bekannten Mikrokeratomen, die dazu neigen, sich zu verbiegen, wenn das Schneidelement beim Einfügen im Mikrokeratom nicht richtig ausgerichtet wird.
  • Außerdem weist das Gehäuse 51 der Schneidkopfanordnung 50 in der bevorzugten Ausführungsform eine Tiefenreguliereinrichtung 75 zum Regulieren der Tiefe auf, mit der das Schneidelement 70 in die Hornhaut schneidet. Wie in 8 dargestellt, ist die Tiefenreguliereinrichtung 75 vorzugsweise an der vorderen Stirnfläche 52 des Hauptgehäuses 51 angeordnet und bildet mindestens einen Abschnitt der Bodenwand des Gehäuses 51 nahe der vorderen Stirnfläche 52. Vorzugsweise weist die Tiefenreguliereinrichtung 75 ein getrenntes Nasensegment 76 auf, das so strukturiert ist, daß es mit Hilfe von herkömmlich bekannten Befestigungselementen 74, z. B. mit einer Schraube, einem Bolzen usw., sicher, aber dennoch lösbar mit dem Gehäuse 51 verbunden ist. Vorzugsweise weist das Nasensegment 76 ein Eingriffssegment 77 und ein Plattenteil 78 variabler Tiefe auf. Das Eingriffssegment 77 weist vorzugsweise ein Begrenzungsende 79 auf, das so ausgebildet ist, daß es eine umgekehrte "V"-Form hat, und sich vorzugsweise über die Breite des Nasensegments 76 erstreckt. Diese Struktur ist so bemessen und konfiguriert, daß sie in einen entsprechenden Hohlraum aufgenommen und eingefügt werden kann, außerdem geformt wie ein umgekehrtes "V", das im Gehäuse 51 an gegenüberliegend angeordneten Seitenwandstrukturen 53 oder zwischen diesen, angrenzend an die vordere Stirnfläche 52, ausgebildet ist. Man wird anerkennen, daß diese Struktur eine sehr stabile Einfügung oder Lage des Begrenzungsendes 79 im Gehäuse 51 ermöglicht, auch wenn die Schneidkopfanordnung 50 entlang eines bogenförmigen Weges über den Positionierring 32 bewegt wird. Wie dargestellt, ist ferner das variabel tiefe Plattenteil 78 vorzugsweise mit dem Eingriffssegment 77 einstückig und im wesentlichen in der horizontalen Ebene angeordnet. Das variabel tiefe Plattenteil 78 hat eine Tiefe, die in 8 mit "x" bezeichnet ist und die eine Maßangabe darstellt, die vom Chirurgen so vorgewählt wird, daß sie der gewünschten Tiefe des in der Hornhaut durchzuführenden Schnittes entspricht. Ein bedeutendes Merkmal der Erfindung besteht darin, daß mehrere Nasensegmente 76 bereitgestellt werden, die jeweils ein Plattenteil 78 mit einer unterschiedlich bemessenen Tiefe "H" aufweisen. Man wird aus 8 erkennen, daß ein umgekehrtes Verhältnis zwischen der Tiefe des Plattenteils 78 und der Tiefe des Schnittes in die Hornhaut besteht, wenn sich die Schneidkopfanordnung 50 während der Operation in der Richtung des Pfeils "A" vorwärts bewegt und nach unten auf die Hornhaut drückt. Beispielweise schützt ein Plattenteil 78 mit einer größeren Tiefe "H" einen größeren Teil der Schneidkante der Klinge 71, während ein Plattenteil 78 mit einer kleineren Tiefe "H" einen größeren Teil der Fläche über der Schneidkante der Klinge freilegt. Man wird also anerkennen, daß die Schneidkopfanordnung 50 geeignet ist, mit verschieden großen Tiefenreguliereinrichtungen 75 austauschbar zu sein, um den Anforderungen des Patienten, der sich einer Operation unterzieht, genau zu entsprechen. Im Idealfall bietet die Erfindung zwei verschieden große Nasensegmente 76, nämlich eines, das für 130 μm bemessen ist, und ein anderes für 160 μm, die gegenwärtig die am meisten gewünschten Tiefen beim Schneiden in die Hornhaut und beim Freilegen derselben für das Reshaping sind.
  • Wie bereits beschrieben, weist das Gehäuse 51 der Schneidkopfanordnung 50 auch eine Führungsschieneneinrichtung 60 auf. Mit Bezug auf 6 ist die Führungsschieneneinrichtung 60, die in der bevorzugten Ausführung an einer unteren Umfangszone des Gehäuses 51 angeordnet ist, so strukturiert, daß sie mit dem Kanalteil 42 des Positionierrings 32 ineinander greifend verbunden und in diesem geführt werden kann, siehe 5-C. Beispielweise kann die Führungsschieneneinrichtung 60 entlang seiner unteren Kante einen sich nach außen erstreckenden Flansch aufweisen, der auf einer Seite des Gehäuses 51 angeordnet ist, und kann die Form eines durchgehenden Flansches um das Gehäuse 51 herum oder als Alternative mehrere darum um dieses angeordnet Stiftteile haben. In der bevorzugten Ausführungsform ist die Führungsschieneneinrichtung 60 jedoch auf der Tiefenreguliereinrichtung 75 angeordnet und mit dem variabel tiefen Plattenteil 78 in Form eines Flansches 62 einstöckig und mit diesem Planar, siehe 6. Vorzugsweise erstreckt sich der Flansch 62 über den Umfang hinaus, der durch die umgebende Seitenwand 53 des Gehäuses 51 in einer im allgemeinen senkrechten Beziehung dazu gebildet wird. Obwohl die Schneidkopfanordnung 50 geeignet ist, Nasensegmente 76 mit variabel tiefen Plattenteilen 78 aufzunehmen, hat der Flansch 62, der sich von diesen erstreckt, eine gleichmäßige Höhe, um einer ineinandergreifenden Verbindung mit dem Kanalteil 42 des Positionierrings 32 zu entsprechen und diese zu bewirken und eine Führung im Kanalteil 42 zu bewirken. Obwohl sich der Flansch 62 in der bevorzugten Ausführungsform nur von einer Seite des Gehäuses 51 erstrecken könnte, ist der Flansch 62 auf jeder Seite des variabel tiefen Plattenteils 78 angeordnet, so daß die Verwendung der Erfindung sowohl am linken als auch am rechten Auge eines Patienten erleichtert wird.
  • Wie ebenfalls bereits ausgeführt, weist das Hauptgehäuse 51 eine Anstoß- oder Anschlageinrichtung 65 auf, die zur Begrenzung und vorzugsweise zur Unterbrechung der Vorwärtsbewegung der Schneidkopfanordnung 50 über den Positionierring 32 dient. In der bevorzugten Ausführungsform ist die Anschlageinrichtung 65 im allgemeinen an der hinteren Stirnfläche 54 an der umgebenden Seitenwandstruktur 53 ausgebildet und weist, wie man sieht, eine Schulter 66 auf, die am Zusammentreffen zwischen der Seitenwandstruktur 53 und der hinteren Stirnfläche 54 des Gehäuses 51 ausgebildet ist, wobei die Schulter so bemessen ist, daß sie zu groß ist, um in das Kanalteil 42 der Führungseinrichtung 40 zu passen, so daß jede weitere Vorwärtsbewegung der Kopfanordnung 50 über den Positionierring 32 verhindert wird. Wenn eine Berührung zwischen der Schulter 66 und dem Kanalteil 42 erfolgt, kann die Antriebseinrichtung 80 mittels der Lippe 43' angehalten und dann umgekehrt werden, um eine Bewegung der Schneidkopfanordnung 50 in der entgegengesetzten Richtung zu bewirken.
  • Wie bereits beschrieben, ist in den letzten Jahren festgestellt worden, daß bei der Durchführung einer Operation an der Hornhaut die Schichten der Hornhaut, die geschnitten werden, nicht vollständig abgetrennt werden sollten. Ein eindeutiges Merkmal der Schneidkopfanordnung 50 und der Erfindung 10 besteht darin, daß das Schneiden der Hornhaut zur Ausbildung einer Hornhautlamelle F führt, wie in 4 dargestellt, die außerdem in der Anordnung 50 sicher aufbewahrt wird. Um die Hornhautlamelle F aufzubewahren, weist das Gehäuse 51 einen Lamellenaufnahmespalt 59 auf, der im Gehäuse 51 ausgebildet ist. Wie in 6 und deutlicher in 8 dargestellt, ist der Lamellenaufnahmespalt 59 im allgemeinen nahe der vorderen Stirnfläche 52 des Gehäuses 51 angeordnet und wird insbesondere durch einen Spalt gebildet, der direkt vor der Schneidkante 71 der Klinge und direkt hinter dem variabel tiefen Plattenteil 78 ausgebildet ist. Der Lamellenaufnahmespalt 59 ist also an einer Unterseite des Gehäuses 51 angeordnet und erstreckt sich nach oben und in das Gehäuse 51 hinein. Im Idealfall erstreckt sich der Lamellenaufnahmespalt 59 durch die gegenüberliegende Seitenwandstruktur 53 des Gehäuses 51.
  • Wenn wir nunmehr 9-A, 9-B und 9-C betrachten, so ist die Schneidkopfanordnung in aufeinanderfolgenden Positionen während ihrer Bewegung auf einem Schneidweg über die zu behandelnde Hornhaut dargestellt. Als Vorbereitungsschritt beim Schneiden der Hornhaut stellt 9-A folgendes dar: a) die Halte- und Positioniereinrichtung 30 und b) die Schneidkopfanordnung 50, die, wie bereits beschrieben, durch das Koppelteil 90 gekoppelt ist, während die Führungsschieneneinrichtung 60 der Kopfanordnung 50 anfänglich ineinandergreifend mit der Führungseinrichtung 40 des Positionierrings 32 verbunden ist. Insbesondere ist in 9-A zu sehen, daß zunächst ein vorderes Ende des Flansches 62 eingreifend in das Kanalteil 42 des Halterings 32 aufgenommen worden ist und daß außerdem das Schneckenrad 120 auf der Zahnspur 43 des Positionierrings ausgerichtet 32 aufgenommen ist. Wenn wir uns 9-B zuwenden, so ist die Schneidkopfanordnung 50 über den Positionierring in eine Position bewegt worden, und das Schneiden der Hornhaut C ist erfolgt. 9-C stellt die Schneidkopfanordnung 50 in einer Position dar, wo die Anschlageinrichtung 65 das Kanalteil 42 des Positionierrings 32 berührt, um eine weitere Vorwärtsbewegung der Anordnung zu begrenzen und vorzugsweise zu verhindern. Es wird in 9-C auch deutlich, daß sich das Schneidelement 70 in dieser Anschlagposition nicht vollständig über die Hornhaut C bewegt hat, sondern vielmehr bis zu diesem Punkt nur einen Abschnitt der Hornhaut geschnitten hat, wobei eine Hornhautlamelle entsteht, die an der Hornhaut befestigt bleibt, wie durch den Bereich mit der Kennzeichnung "F" dargestellt ist, der in 9-C gezeigt ist. Außerdem ist, wie in 8 gezeigt, die erzeugte Hornhautlamelle durch die Vorwärtsbewegung der Anordnung nach oben und in den Lamellenaufnahmespalt 59 des Gehäuses 51 gelenkt worden, um abseits vom Schneidelement 70 aufbewahrt und gehalten zu werden. Wenn die Anordnung unterbrochen worden ist, wie in 9-C gezeigt, kann die Antriebseinrichtung 80 umgekehrt werden, um eine Bewegung der Schneidkopfanordnung 50 in der entgegengesetzten Richtung zu bewirken, was nicht zu einem weiteren Schneiden der Hornhaut führt, sondern vielmehr zu einem sicheren Entfernen der Hornhautlamelle F aus dem Lamellenaufnahmespalt 59 des Gehäuses 51. Wenn die Kopfanordnung 50 bis zu einer Position entsprechend der in 9-A gezeigten zurückkehrt, kann die Kopfanordnung von der Halteeinrichtung 30 getrennt werden. Die Hornhautlamelle F kann dann so manövriert werden, daß die Hornhaut dem Reshaping unterzogen werden kann, vorzugsweise mit einem chirurgischen Lasereingriff. Wenn die Operation beendet ist, wird die Hornhautlamelle wieder in eine Abdeckbeziehung über die Hornhaut gebracht.
  • Ein weiteres eindeutiges Merkmal der Erfindung besteht darin, daß nicht nur eine Hornhautlamelle erzeugt werden kann, sondern daß die Hornhautlamelle, was bezeichnend ist, derartig positioniert wird, daß der Lidschlag die Hornhautlamelle nach der Operation auf der Hornhaut nicht ungünstig positio niert. Wenn wir nunmehr 10-A und 10-B betrachten, so ist dort schematisch die Erfindung sowohl am linken als auch am rechten Auge eines Patienten dargestellt. Wie in 10-A gezeigt, können Referenzpunkte der Arbeitsumgebung mit der Position bestimmter Bezugszeichen auf dem Zifferblatt einer Uhr gleichgesetzt werden. Man beachte daher in 10-A, daß mit Bezug auf das linke Auge des Patienten die Schneidkopfanordnung 50 in der Anfangsposition vorzugsweise dort ist, wo sich im allgemeinen die Fünf auf dem Zifferblatt befindet. Mit Bezug auf das rechte Auge des Patienten ist die Schneidkopfanordnung 50 in der Anfangsposition vorzugsweise dort, wo sich im allgemeinen die Sieben befindet. Mit Bezug auf 10-B hat sich die Schneidkopfanordnung 50 darstellungsgemäß in eine Position bewegt, die im allgemeinen auf die Zwölf auf dem Zifferblatt ausgerichtet ist, wobei die Anschlageinrichtung 65 in Berührungseingriff mit dem Kanalteil 42 des Positionierrings 32 ist, so daß jede weitere Vorwärtsbewegung der Anordnung verhindert wird. Man wird also anerkennen, daß unabhängig davon, ob der chirurgische Eingriff am linken oder rechten Auge des Patienten durchgeführt wird, die Schneidkopfanordnung 50 vorzugsweise im allgemeinen in Zwölf-Uhr-Stellung ausgerichtet ist. Man wird außerdem in 10-B erkennen, daß die resultierende Hornhautlamelle F an der Hornhaut an ihrem oberen Bereich befestigt bleibt. Infolgedessen erfolgt nach der chirurgischen Reshaping-Behandlung der Hornhaut die Ausrichtung der Hornhautlamelle im allgemeinen in der gleichen Richtung wie der natürliche Lidschlag. Das heißt, man nimmt an, daß der nach unten gerichtete Lidschlag des Patienten die Tendenz hat, die Hornhautlamelle nach unten zu streichen und dadurch dazu beizutragen, die Hornhautlamelle in einer richtigen neuen Position auf der Hornhaut zu halten, um die Entwicklung eines Astigmatismus zu verhindern.
  • Mit Bezug auf 11 stellt die Erfindung eine Antriebseinrichtung 80 bereit: a) zum Bewegen der Schneidkopfanordnung 50 über die bereits beschriebene Augapfelhalte- und -positioniereinrichtung 30; und b) zum Versetzen des Schneidelements 70 in eine Hin- und Herbewegung im Gehäuse 51. Die Antriebseinrichtung weist vorzugsweise einen Motor 100 auf, der vorzugsweise elektrisch betrieben wird, und besonders bevorzugt einen Mikromotor, der mit einer konstanten und gleichmäßigen Geschwindigkeit unabhängig von der Last betrieben werden kann. Insbesondere würde unter normalen Umständen der natürliche Widerstand, auf den die Schneidkopfanordnung trifft, wenn sie über die Hornhaut bewegt wird, zu einem erhöhten Widerstand in der Wicklung des Mikromotors führen, was dann einen Spannungsabfall und dadurch einen Abfall der Geschwindigkeit bewirken würde. Obwohl bestimmte bekannte Systeme versuchen, übermäßige Abfälle der Geschwindigkeit zu vermeiden, indem ein überdimensionierter Motor eingebaut wird, um die Verluste unter einer Verlangsamung von 10% zu halten, ist der erfindungsgemäße Motor 100 vorzugsweise so ausgerüstet, daß der Stromfluß in ihm überwacht wird, z. B. unter Verwendung eines Operationsverstärkers, und daß diese Information genutzt wird, um die angelegte Spannung zu steuern und die konstante Geschwindigkeit zu halten. Diese Überwachung und Kompensation, die mitunter als IR-Kompensation bezeichnet wird, ermöglicht es, daß eine herkömmliche, geregelte Versorgung von 12 V zusammen mit einem Gleichstrommotor verwendet wird, um die effektive konstante Bewegungsgeschwindigkeit über das Auge hinweg beizubehalten.
  • Mit Bezug auf 8 und 11 weist die Antriebseinrichtung 80 ferner ein Getriebe 81 auf, in das sich eine Motorhauptantriebswelle 101 erstreckt. Vom Getriebe 81 und insbesondere konzentrisch durch eine Eingriffsnabe 110, wie in 7 und 8 dargestellt, erstreckt sich betriebsfähig eine Hauptantriebswelle der Schneidanordnung. Die Hauptantriebswelle der Schneidanordnung weist zwei primäre Teile auf, nämlich: a) eine Gewindeantriebsschraube oder "Schnecke" 115, die in 11 gezeigt ist und die ein Zwischenverbindungsteil ist, das sich durch die Eingriffsnabe 110 erstreckt; und b) eine Schwingwelle 130, die auch in 11 gezeigt ist und die der innerste Teil ist und sich durch die Schnecke 115 erstreckt.
  • Wenn wir zunächst die Eingriffsnabe 110 betrachten, die in 8 gezeigt ist, so erstreckt sich ein äußerster Teil aus dem Getriebe 81 vorzugsweise nach unten und ist so strukturiert, daß er ineinandergreifend und vorzugsweise durch Ge windeeingriff in die Gewindeöffnung 58 eingreift, die im Hauptgehäuse 51 ausgebildet ist. Somit hat die Eingriffsnabe 110 die Funktion, die Antriebseinrichtung 80 an der Schneidkopfanordnung 50 fest anzuordnen. Ferner wird man anerkennen, daß dadurch die Antriebseinrichtung 80 durch eine obere Fläche 56' in die Schneidkopfanordnung 50 eindringen kann und daher im allgemeinen vertikal angeordnet ist. Man geht davon aus, daß dieses Merkmal zu weniger Behinderung des Operationsbereiches führt und eine feinere Handhabung durch den Chirurgen ermöglicht wird, als es bei herkömmlichen bekannten Mikrokeratomen möglich ist. Insbesondere sind bekannte Mikrokeratome normalerweise mit einer horizontal angeordneten Antriebseinrichtung versehen, die dazu führt, daß der Chirurg eine Schnur bzw. ein Kabel einer Antriebseinrichtung handhaben muß, das, wenn es nicht richtig gehalten wird, einen Widerstand während des Betriebs des Mikrokeratoms bewirken würde und/oder dazu führen würde, daß ein unterschiedlicher Druck auf das Mikrokeratom ausgeübt wird. Außerdem behält die erfindungsgemäße Struktur ihren Schwerpunkt im wesentlichen über der Mitte des Auges bei, anders als bei alten Systemen, wodurch ein erhöhtes Gleichgewicht geboten und sichergestellt wird, das die Schneidkopfanordnung während der Verwendung nicht unbeabsichtigt von der Oberfläche des Auges abrutscht.
  • Wie in 8 dargestellt, erstreckt sich die Schwingwelle auch aus dem Getriebe 81. Mit Bezug auf 11 ist die Schwingwelle 130, die sich in das Gehäuse 51 durch seine Öffnung 58 erstreckt, vorzugsweise ein unabhängiges Element, das sich konzentrisch durch beide Enden der Schnecke 115 erstreckt und aus diesen vorsteht. Die Schwingwelle 130, die vorzugsweise so strukturiert ist, daß sie sich relativ zur Schnecke 115 frei dreht, weist einen oberen Antriebsabschnitt 132 auf, der an die Welle 130 angeschweißt sein kann, der aber in jedem Fall in Antriebseingriff mit einem Hauptantriebsrad 102 steht, das an der Motorhauptantriebswelle 101 fest angeordnet ist. Demzufolge führt die Drehung der Motorhauptantriebswelle 101 zu einer entsprechenden Drehung der Schwingwelle 130. Ferner steht exzentrisch vom gegenüberliegenden Ende 134 der Schwingwelle 130 ein Schwingzapfen 135 ab. Der Schwingzapfen 135, der vorzugsweise nach unten vorgespannt ist, um den Eingriffsdruck auf das Schneidelement 70 beizubehalten, ist so strukturiert, daß er sich in einen Schlitz 72' erstreckt, der in einer oberen Fläche des Klingenhalters 72 ausgebildet ist. Daher dreht sich der Schwingzapfen 135 bei Axialdrehung der Schwingwelle 130 um einen vorbestimmten Radius exzentrisch und tritt abwechselnd mit gegenüberliegenden Seitenkanten des Schlitzes 72' des Klingenhalters 72 in Eingriff, was zu einer wechselnden Hin- und Herbewegung des Klingenhalters 72 und des von ihm gehaltenen Schneidelements 70 führt.
  • Die Schwingwelle 130 weist ferner einen zweiten Antriebsabschnitt 133 auf. Der zweite Antriebsabschnitt 133 ist treibend mit einem ersten Innenantriebsrad 103 verbunden, das im Getriebe 81 enthalten ist. Das erste Innenantriebsrad 103 ist mit einer Innenantriebswelle 104 verbunden und treibend an dieser fest angeordnet, die vorzugsweise ein zweites Innenantriebsrad 105 aufweist, das an diesem angeordnet ist, und zwar in einer beabstandeten Beziehung vom ersten Innenantriebsrad 103. Somit dreht sich bei Drehung der Schwingwelle 130 das zweite Innenantriebsrad 105 ebenfalls.
  • Treibend mit dem zweiten Innenantriebsrad 105 verbunden und so strukturiert, daß es sich aus einem Innern des Getriebes 81 konzentrisch durch die Eingriffsnabe 110 erstreckt, ist die Gewindeantriebsschraube oder "Schnecke" 115. Die Schnecke 115, die sich nach oben in das Getriebe 81 erstreckt, weist einen Antriebskopf 116 auf, der mit dem zweiten Innenantriebsrad 105 in Eingriff steht. Infolgedessen dreht sich bei Drehung der Innenantriebswelle 104 die Schnecke 115 entsprechend im Gehäuse 51 der Schneidkopfanordnung 50. Ferner ist im Gehäuse 51 ein Schneckenrad 120 drehbar in betriebsfähigem Eingriff mit der Schnecke 115 angeordnet. Das Schneckenrad 120 weist vorzugsweise einen Mittelabschnitt 122 mit größerem Durchmesser auf, um dessen Umfang mehrere Mitnahmeaussparungen ausgebildet sind und der so strukturiert ist, daß er mit der Außengewindefläche der Schnecke 115 so in Eingriff tritt, daß sich der Mittelabschnitt 122 und demzufolge das gesamte Schneckenrad 120 um eine horizontale Achse dreht, und zwar infolge der Drehung der Schnecke 115 um eine vertikale Achse.
  • Man beachte, daß die schraubenartige Gewindefläche der Schnecke 115 bewirkt, daß sich die Schnecke 115 dreht, ohne sich vertikal zu bewegen, um nacheinander mit den Mitnahmeaussparungen am Schneckenrad 120 in Eingriff zu treten, um dessen Drehung zu bewirken. Von mindestens einer, jedoch vorzugsweise von beiden vertikalen Flächen des Mittelabschnitts 122 des Schneckenrades 120 erstreckt sich eine Antriebswelle 125. Die Antriebswelle 125, die eine zusätzliche Führungseinrichtung aufweist, ist so strukturiert, daß sie sich von der Seitenwandstruktur 53 des Hauptgehäuses 51 erstreckt und mit der Zahnspur 43 am Positionierring 32 in Eingriff tritt, so daß bei Drehung des Schneckenrades 120 und demzufolge bei Drehung der Antriebswelle 125 die Antriebswelle 125 sich entlang der Zahnspur 43 bewegt und die Schneidkopfanordnung 50 glatt und mit einer beständigen und definierten Geschwindigkeit über den Positionierring 32 bewegt. Ferner ist zu sehen, daß durch Umkehrung der Drehrichtung der Innenantriebswelle 101 im Getriebe 81 die Drehrichtung der Schnecke 115 und daher des Schneckenrades 120 umgekehrt wird, um eine umgekehrte Antriebsbewegung der Schneidkopfanordnung 50 über den Positionierring 32 zu bewirken. Um die Bewegung über die Zahnspur 43 und deren bogenförmigen Weg zu fördern, wird außerdem bevorzugt, daß der Antriebswellenabschnitt 125 des Schneckenrades 120 eine Schrägradkonfiguration oder mehrere angewinkelte Rillen aufweist, um eine effektivere Ausrichtung mit der bogenförmigen Zahnspur 43 und der Bewegung auf dieser zu bewirken.
  • Wenn wir nochmals den Motor 100 betrachten, so wird bevorzugt, daß dieser durch ein Fußpedal oder eine ähnliche Betätigungseinrichtung gesteuert wird. Im Falle eines Fußpedals wird bevorzugt, daß es ein Fußpedal mit zwei Funktionen ist, so daß eine Seite die Funktion hat, die Motorhauptantriebswelle 101 und dadurch die Schneidkopfanordnung 50 in einer Vorwärtsrichtung zu bewegen, und die zweite Seite diese in einer umgekehrten Richtung antreibt. Ferner kann das System auf einen Handbetriebsmodus, in dem ein Arzt die Bewegungsrichtung durch Zustimmungsentscheidung umkehren muß, oder auf einen "Autorevers-Modus" eingestellt werden, wobei die Schneidkopfanordnung 50 automatisch die Richtung wechselt, wenn sie ihre maximale Strecke absolviert hat. In beiden Fällen ist der Motor 100 jedoch mit einem Sensor ausgerüstet, um eine abrupte Stromerhöhung zu erkennen. Insbesondere wenn die Schneidkopfanordnung 50 die Anschlageinrichtung 65 erreicht und eine weitere Vorwärtsbewegung entweder teilweise oder vollständig verhindert wird, tritt eine abrupte Stromerhöhung im Motor 100 ein. Diese abrupte Stromerhöhung kann, wenn sie erkannt wird, je nach der gewünschten Einstellung durch den Arzt entweder signalisieren, daß der Strom abgeschaltet wird oder eine Rückwärtsbewegung beginnt.
  • Schließlich wird man anerkennen, daß die Erfindung an beiden Augen des Patienten verwendet werden kann. Insbesondere da das Schneckenrad 120 durch das Gehäuse 51 reicht und aus der gegenüberliegenden umgebenden Seitenwandstruktur 53 des Gehäuses 51 herausragt, ist die Schneidkopfanordnung in der Lage, am anderen Auge eines Patienten verwendet zu werden. Um dies durchzuführen und infolge der symmetrischen Form der Schneidkopfanordnung 50, muß die Antriebseinrichtung 80 nur aus dem Gehäuse 51 und somit aus dem Koppelteil 90 herausgenommen werden, woraufhin sie zur Verwendung am anderen Auge des Patienten um 180° neu ausgerichtet werden kann.
  • Da viele Modifikationen, Varianten und Änderungen im einzelnen bei der beschriebenen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung möglich sind, haben alle Gegenstände in der vorstehenden Beschreibung und in den beigefügten Zeichnungen nur darstellenden und keinen einschränkenden Charakter. Der Schutzbereich der Erfindung wird also nur durch die beigefügten Ansprüche bestimmt.

Claims (46)

  1. Automatische chirurgische Vorrichtung zum chirurgischen Schneiden eines Hornhautabschnitts eines Auges, wobei die Vorrichtung aufweist: a) einen Positionierring (32) mit einer Öffnung (33), die bemessen ist, die zu schneidende Hornhaut aufzunehmen und freizulegen, und einer Einrichtung, die für eine temporäre Befestigung an einem Abschnitt des Auges geeignet ist, der die Hornhaut umgibt, und die geeignet ist, die zu schneidende Hornhaut freizugeben und vorzulegen; b) eine Schneidkopfanordnung (50) mit einem darin positionierten Schneidelement (70) zum weitgehenden, jedoch nicht vollständigen Schneiden durch den Hornhautabschnitt des Auges, wobei die Schneidkopfanordnung (50) strukturiert und angeordnet ist, um über die Öffnung (33) des Positionierrings (32) beweglich zu sein; c) wobei der Positionierring (32) eine darauf ausgebildete Führungseinrichtung (40) aufweist, die strukturiert und eingerichtet ist, um die Schneidkopfanordnung (50) entlang eines bogenförmigen Weges während der Bewegung der Schneidkopfanordnung (50) über die Öffnung (33) des Positionierrings (32) zu führen; und d) eine Antriebseinrichtung (80), die betriebsfähig mit der Schneidkopfanordnung (50) verbunden ist, um eine automatisierte Bewegung der Schneidkopfanordnung über die Öffnung des Positionierrings (32) entlang des bogenförmigen Weges zu bewirken.
  2. Chirurgische Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Schneidkopfanordnung (50) ferner eine Anschlageinrichtung (65) zum Berührungseingriff mit der Führungseinrichtung (40) aufweist und wobei die Bewegung des Schneidelements (70) in einer ersten Richtung über die Öffnung (33) des Positionierrings (32) begrenzt wird, um nicht vollständig über die Öffnung (33) zu schneiden.
  3. Chirurgische Vorrichtung nach Anspruch 2, wobei die Anschlageinrichtung (65) an der Schneidkopfanordnung (50) strukturiert und eingerichtet ist, um einen Berührungseingriff mit der Führungseinrichtung (40) zu bewirken und eine weitere Bewegung der Schneidkopfanordnung (50) über den Positionierring (32) zu verhindern, bevor das Schneidelement (70) vollständig über die Öffnung (33) bewegt wird.
  4. Chirurgische Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei die Schneidkopfanordnung (50) einen Lamellenaufnahmespalt (59) aufweist, der in einer Unterseite der Schneidkopfanordnung ausgebildet ist, wobei der Lamellenaufnahmespalt in der Schneidkopfanordnung vor dem Schneidelement (70) ausgebildet ist, um einen freien Abschnitt einer Hornhautlamelle (F) aufzunehmen, die von dem Schneidelement (70) geschnitten wird.
  5. Chirurgische Vorrichtung nach Anspruch 4, wobei sich der Lamellenaufnahmespalt (59) durch gegenüberliegende Seitenwände (53) der Schneidkopfanordnung (50) erstreckt.
  6. Chirurgische Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei die Führungseinrichtung (40) des Positionierrings (32) ein Kanalteil (41, 42) aufweist, das an dem Positionierring angeordnet ist und sich zumindest teilweise über diesen erstreckt.
  7. Chirurgische Vorrichtung nach Anspruch 6, wobei der Positionierring (32) im allgemeinen die Form einer Träne hat und das Kanalteil (41, 42) sich über mindestens eine Seite des Positionierrings auf einem bogenförmigen Weg erstreckt.
  8. Chirurgische Vorrichtung nach Anspruch 7, wobei die Führungseinrichtung (40) des Positionierrings (32) ferner ein starres, aufrecht stehendes Teil (44) aufweist, das an dem Positionierring im allgemeinen gegenüber von dem Kanalteil (41, 42) fest angeordnet ist und strukturiert ist, um eine Drehachse bereitzustellen, um die sich die Schneidkopfanordnung (50) auf dem bogenförmigen Weg bewegt.
  9. Chirurgische Vorrichtung nach Anspruch 8, wobei das starre, aufrecht stehende Teil (44) ein Zapfenteil ist, das an dem Positionierring (32) im allgemeinen nahe einer Spitze des Positionierrings fest angeordnet ist.
  10. Chirurgische Vorrichtung nach Anspruch 8, ferner mit einem Koppelteil (90), das strukturiert und eingerichtet ist, um die Schneidkopfanordnung (50) und den Positionierring (32) lösbar zu koppeln, und mit einer Einrichtung, die eine Bewegung der Schneidkopfanordnung (50) relativ zu dem Positionierring (32) entlang des bogenförmigen Weges ermöglicht.
  11. Chirurgische Vorrichtung nach Anspruch 10, wobei das Koppelteil (90) ein Drehgelenksegment (95) aufweist, das strukturiert und angeordnet ist, um drehbar und entfernbar um das starre, aufrecht stehende Teil (44) des Positionierrings (32) sicher angeordnet zu sein.
  12. Chirurgische Vorrichtung nach Anspruch 11, wobei das Koppelteil (90) ein Haltesegment (92) aufweist, das strukturiert und angeordnet ist, um sicher und dennoch lösbar mit der Schneidkopfanordnung (50) gekoppelt zu werden.
  13. Chirurgische Vorrichtung nach Anspruch 12, wobei die Führungseinrichtung (40) ferner ein starres, aufrecht stehendes Teil (44) aufweist, das in dem Koppelteil (90) sicher angeordnet ist, um eine Drehachse für das Koppelteil (90) und die damit gekoppelte Schneidkopfanordnung (50) entlang des bogenförmigen Weges zu bilden.
  14. Chirurgische Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 13, wobei das Drehgelenksegment (95) des Koppelteils eine Buchse (97) mit einer darin ausgebildeten Bohrung (96) aufweist, die bemessen ist, um eine wesentliche Länge des starren, aufrecht stehenden Teils (44) aufzunehmen.
  15. Chirurgische Vorrichtung nach Anspruch 14, wobei das aufrecht stehende Teil (44) eine Einrichtung (46) zum Halten des aufrecht stehenden Teils (44) in der Buchse (97) aufweist und das Drehgelenksegment (95) eine Einrichtung (98) zum Ineingriffbringen der Buchse um das aufrecht stehende Teil (44) herum aufweist.
  16. Chirurgische Vorrichtung nach Anspruch 15, wobei die Halteeinrichtung (46) eine ringförmige Vertiefung (48) aufweist, die in einem Halsteil des aufrecht stehenden Teils (44) ausgebildet ist.
  17. Chirurgische Vorrichtung nach Anspruch 16, wobei das Halteteil (46) ferner einen vergrößerten Kopf (47) aufweist, der an dem aufrecht stehenden Teil (44) ausgebildet ist.
  18. Chirurgische Vorrichtung nach Anspruch 16, wobei die Eingriffseinrichtung eine Welle (98) aufweist, die durch eine Seitenwand der Buchse (97) führt und zum Eingriff mit der ringförmigen Vertiefung (48) des aufrecht stehenden Teils (44) beweglich ist.
  19. Chirurgische Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, wobei die Antriebseinrichtung (80) mit der Schneidkopfanordnung (50) durch ihre obere Fläche betriebsfähig verbunden ist, so daß die Antriebseinrichtung in einer im allgemeinen vertikalen Ausrichtung angeordnet ist.
  20. Chirurgische Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, wobei die Schneidkopfanordnung (50) ein Hauptgehäuse (51) aufweist, mit: einer oberen Fläche (56') und einer Bodenfläche, einer vorderen Stirnfläche (52) und einer hinteren Stirnfläche (54), einer umgebenden Seitenwandstruktur (53) zwischen den Flächen und Stirnflächen, wobei das Gehäuse (51) eine Innenkammer (88) hat, die strukturiert ist, um das Schneidelement (70) in einer Schneidposition aufzunehmen und zu halten, und einer Schneidöffnung (56), die in der unteren Fläche ausgebildet ist, zum Freilegen einer Schneidfläche des Schneidelements (70).
  21. Chirurgische Vorrichtung nach Anspruch 20, wobei die umgebende Seitenwandstruktur (53) des Hauptgehäuses geringfügig gekrümmt ist, um eine spitz zulaufende Nase an ihrer vorderen Stirnfläche zu bilden.
  22. Chirurgische Vorrichtung nach Anspruch 20 oder 21, ferner mit einer Zugriffseinrichtung (55) zum Zugriff auf das Schneidelement (70) in der Innenkammer (88) des Hauptgehäuses (51).
  23. Chirurgische Vorrichtung nach Anspruch 22, wobei die Zugriffseinrichtung (55) zumindest teilweise in der unte ren Fläche ausgebildet ist und ein Türteil (57) aufweist, das gelenkig mit dem Hauptgehäuse (51) verbunden ist.
  24. Chirurgische Vorrichtung nach Anspruch 23, wobei das Türteil (57) zwischen einer geschlossenen betriebsfähigen Position und einer offenen Position zum Entfernen und Wiedereinsetzen des Schneidelements (70) beweglich ist.
  25. Chirurgische Vorrichtung nach Anspruch 24, wobei das Türteil (57) durch eine Befestigungseinrichtung selektiv in der geschlossenen Position gehalten werden kann.
  26. Chirurgische Vorrichtung nach Anspruch 25, wobei das Türteil (57) im allgemeinen an der hinteren Stirnfläche (54) des Hauptgehäuses (51) mit der umgebenden Seitenwandstruktur (53) gelenkig verbunden ist.
  27. Chirurgische Vorrichtung nach Anspruch 26, wobei das Türteil (57) strukturiert, bemessen und angrenzend an das Schneidelement (70), jedoch zumindest geringfügig hinter diesem angeordnet ist.
  28. Chirurgische Vorrichtung nach Anspruch 22, wobei das Schneidelement (70) eine Klinge mit einer geschärften Schneidkante (71) und einer Klingenhalteeinrichtung (72) aufweist, die mit der Klinge betriebsfähig verbunden ist.
  29. Chirurgische Vorrichtung nach Anspruch 28, wobei die Klingenhaltereinrichtung (72) mit der Antriebseinrichtung (80) betriebsfähig verbunden ist und die Antriebseinrichtung eine Einrichtung aufweist, die eine gesteuerte Schwingbewegung der Klingenhaltereinrichtung (72) auf die Klinge (71) überträgt.
  30. Chirurgische Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 29, ferner mit einer Führungseinrichtung (60), die strukturiert und eingerichtet ist, um eine Eingriffsverbindung zwischen der Schneidkopfanordnung (50) und der Führungseinrichtung (40) des Positionierrings (32) zu ermöglichen.
  31. Chirurgische Vorrichtung nach Anspruch 30, wobei die Führungseinrichtung (60) an einer unteren Umfangszone des Hauptgehäuses (51) angeordnet ist, wobei die Führungsschieneneinrichtung zum Führen in dem Kanalteil (42) des Positionierrings (32) strukturiert und angeordnet ist.
  32. Chirurgische Vorrichtung nach Anspruch 31, wobei die Führungseinrichtung (60) einen Flansch (62) aufweist, der auf jeder Seite des Hauptgehäuses (51) angeordnet ist und sich im wesentlichen entlang desselben erstreckt.
  33. Chirurgische Vorrichtung nach Anspruch 20, wobei das Hauptgehäuse (51) ferner eine Tiefenreguliereinrichtung (75) aufweist.
  34. Chirurgische Vorrichtung nach Anspruch 33, wobei die Tiefenreguliereinrichtung (75) mindestens einen Abschnitt der unteren Fläche nahe der vorderen Stirnfläche (52) des Hauptgehäuses (51) bildet.
  35. Chirurgische Vorrichtung nach Anspruch 34, wobei die Tiefenreguliereinrichtung (75) ein Nasensegment (76) aufweist, das strukturiert ist, um mittels herkömmlich bekannter Befestigungselemente sicher und dennoch lösbar mit dem Hauptgehäuse (51) verbunden zu werden.
  36. Chirurgische Vorrichtung nach Anspruch 35, wobei das Nasensegment (76) ein Eingriffssegment (77) und ein variabel tiefes Plattenteil (78) aufweist.
  37. Chirurgische Vorrichtung nach Anspruch 36, wobei das Eingriffssegment (77) ein Begrenzungsende (79) mit einer Form eines im allgemeinen umgekehrten "V" aufweist, das so bemessen, strukturiert und konfiguriert ist, um in einem entsprechenden Hohlraum aufgenommen und eingefügt zu werden, der in der Seitenwandstruktur des Hauptgehäuses (51) ausgebildet ist.
  38. Chirurgische Vorrichtung nach Anspruch 36, wobei das variabel tiefe Plattenteil (78) mit dem Eingriffssegment (77) einstückig ist und in einer im allgemeinen horizontalen Ebene angeordnet ist.
  39. Chirurgische Vorrichtung nach Anspruch 38, wobei das variabel tiefe Plattenteil (78) eine vorgewählte Tiefenausdehnung hat, die einer gewünschten Tiefe entspricht, in der in den Hornhautabschnitt des Auges zu schneiden ist.
  40. Chirurgische Vorrichtung nach Anspruch 39, wobei das variabel tiefe Plattenteil (78) eine daran ausgebildete Führungseinrichtung (60) aufweist, die strukturiert ist, um sich über einen Umfang hinaus zu erstrecken, der durch die Seitenwandstruktur des Hauptgehäuses (51) gebildet wird.
  41. Chirurgische Vorrichtung nach Anspruch 40, wobei die Führungseinrichtung (60) an dem variabel tiefen Plattenteil (78) einen Flansch (62) aufweist, der zum Führen in dem Kanalteil (42) des Positionierrings (32) strukturiert und angeordnet ist.
  42. Chirurgische Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 41, wobei das Hauptgehäuse (51) eine Gewindeöffnung (58) aufweist, die in der oberen Fläche ausgebildet ist, zum betriebsfähigen Verbinden der Antriebseinrichtung (80) mit der Schneidkopfanordnung (50) und zum Anordnen der Antriebseinrichtung in einer im allgemeinen vertikalen Ausrichtung.
  43. Chirurgische Vorrichtung nach Anspruch 42, wobei die Antriebseinrichtung (80) durch die Gewindeöffnung (58) mit einem Schneckenrad (120) betriebsfähig verbunden ist, das in dem Hauptgehäuse (51) positioniert und angeordnet ist, um eine Bewegung auf dieses zu übertragen.
  44. Chirurgische Vorrichtung nach Anspruch 43, wobei das Schneckenrad (120) durch das Hauptgehäuse (51) führt und aus gegenüberliegenden Seiten der umgebenden Seitenwandstruktur herausragt.
  45. Chirurgische Vorrichtung nach Anspruch 44, wobei das Schneckenrad (120) eine zusätzliche Führungseinrichtung (125) zum Führen auf einer Zahnspur (43) des Positionierrings (32) aufweist, um eine Bewegung der Schneidkopfanordnung (50) über den Positionierring hervorzurufen.
  46. Chirurgische Vorrichtung nach Anspruch 45, wobei das Schneckenrad (120) ein daran ausgebildetes Schraubenrad aufweist, um eine Ausrichtung in der Zahnspur (43) zu ermöglichen, die sich entlang eines bogenförmigen Weges erstreckt.
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