DE69729409T2 - Elektronisches Frankiermaschinensystem mit internem Abrechnungssystem und entfernbarem externem Abrechnungssystem - Google Patents

Elektronisches Frankiermaschinensystem mit internem Abrechnungssystem und entfernbarem externem Abrechnungssystem Download PDF

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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Zählsysteme, wie etwa zum Beispiel elektronische Frankiermaschinensysteme, und ist auf Abrechnungssysteme für elektronische Frankiermaschinensysteme anwendbar.
  • Bei der Postvorbereitung bereitet ein Versender ein Poststück oder eine Serie von Poststücken für eine Zustellung zu einem Empfänger durch einen Beförderungsdienst, wie etwa den US-Postdienst, oder einen anderen Postdienst oder einen privaten Beförderungszustelldienst vor. Die Beförderungsdienste verarbeiten bei Empfang oder Annahme eines Poststücks oder einer Serie von Poststücken von einem Versender das Poststück, um es für eine physische Zustellung zu dem Empfänger vorzubereiten. Bezahlung für den Postdienst oder den privaten Beförderungszustelldienst kann mittels Wertzähleinrichtungen, wie etwa Frankiermaschinen, durchgeführt werden. In Systemen dieses Typs druckt der Benutzer einen Freimachungsvermerk, der ein digitaler Token oder ein anderer Beweis einer Bezahlung sein kann, auf dem Poststück oder auf einem Band, das dem Poststück angehaftet wird. Die Frankiermaschinensysteme drucken und rechnen für Porto und anderen Einheitenwertdruck ab, wie etwa Paketzustelldienstgebühren oder Steuermarken.
  • Diese Frankiermaschinensysteme involvieren sowohl Vorausbezahlung von Postgebühren durch den Versender (vor einem Portowertaufdruck) als auch Bezahlung im nachhinein von Postgebühren durch den Versender (anschließend zu einem Portowertaufdruck).
  • Vorausbezahlungszählwerke setzen absteigende Register zum sicheren Speichern eines Wertes innerhalb des Zählwerkes vor einem Druck ein, während Zählwerke für Bezahlung im nachhinein (aktuelle Abrechnung) aufsteigende Register einsetzen, um einen aufgedruckten Wert abzurechnen. Postgebühren oder andere Begriffe, die sich auf ein Post- oder eine Frankiermaschine oder ein Zählwerksystem beziehen, wie sie hierin verwendet werden, sollten verstanden werden, je nach dem Gebühren für entweder Portogebühren, Steuergebühren, Gebühren für private Beförderer, Steuerdienst oder privaten Befördererdienst und andere Wertzählsysteme zu bedeuten, wie etwa zertifizierte Zählsysteme, wie etwa in der gemeinsam anhängigen europäischen Patentanmeldung Nr. 96 113 397.2 offengelegt, die Priorität von der US-Anmeldung Seriennummer 08/518,404, eingereicht am 21. August 1995, für SECURE USER CERTIFICATION FOR ELECTRONIC COMMERCE EMPLOYING VALUE METERING SYSTEM, übertragen an Pitney Bowes, Inc., beansprucht.
  • Da die Zählwerke einen Geldwert speichern und drucken, sind die Verfolgung und Steuerung der Funktionalität von Wertzählsystemen äußerst wünschenswert und als Teil von verschiedenen Befördererdienstzählystemen erforderlich. Dies ist ein sehr teurer und aufwändiger Prozess, der beträchtliche Verwaltungsaufwände involviert und die physische Untersuchung von Zählwerken involvieren kann.
  • Einige der verschiedenen Typen von Frankiermaschinensystemen werden z.B. in US-Patent Nr. 3,978,457 für MICRO COMPUTERIZED ELECTRONIC POSTAGE METER SYSTEM, erteilt am 31. August 1976; US-Patent Nr. 4,301,507 für ELECTRONIC POSTAGE METER HAVING PLURAL COMPUTING SYSTEMS, erteilt am 17. November 1981; und US-Patent Nr. 4,579,054 für STAND ALONE ELECTRONIC MAILING MACHINE, erteilt am 1. April 1986 gezeigt. Außerdem wurden andere Typen von Zählsystemen entwickelt, die unterschiedli che Drucksysteme involvieren, wie etwa diejenigen, die Thermodrucker, Tintenstrahldrucker, mechanische Drucker und andere Typen von Drucktechnologien involvieren. Beispiele von einigen von diesen anderen Typen von elektronischen Frankiermaschinen werden in US-Patent Nr. 4,168,533 für MICROCOMPUTER MINIATURE POSTAGE METER, erteilt am 18. September 1979; und US-Patent Nr. 4,493,252 für POSTAGE PRINTING APPARATUS HAVING A MOVABLE PRINT HEAD AN A PRINT DRUM, erteilt am 15. Januar 1985, beschrieben. Diese Systeme ermöglichen der Frankiermaschine, variable Information zu drucken, die Information eines alphanumerischen und grafischen Typs sein kann.
  • Es wurden auch Frankiermaschinensysteme entwickelt, die verschlüsselte Information auf einem Poststück einsetzen. Der Portowert für ein Poststück kann gemeinsam mit den anderen Daten verschlüsselt werden, um einen digitalen Token zu generieren. Ein digitaler Token ist verschlüsselte Information, die die Information authentifiziert, die auf einem Poststück aufgedruckt ist, wie etwa ein Portowert. Beispiele von Frankiermaschinensystemen, die digitale Tokens generieren und einsetzen, werden in US-Patent Nr 4,757,537 für SYSTEM FOR DETECTING UNACCOUNTED FOR PRINTING IN A VALUE PRINTING SYSTEM, erteilt am 12. Juli 1988; US-Patent Nr. 4,831,555 für SECURE POSTAGE APPLYING SYSTEM, erteilt am 15. Mai 1989; US-Patent Nr. 4,775,246 für SYSTEM FOR DETECTING UNACCOUNTED FOR PRINTING IN A VALUE PRINTING SYSTEM, erteilt am 4. Oktober 1988; US-Patent Nr. 4,725,718 für POSTAGE AND MAILING INFORMATION APPLYING SYSTEMS, erteilt am 16. Februar 1988, beschrieben. Diese Systeme, die eine Einrichtung nutzen können, die eine Portobescheinigungseinrichtung (Postage Evidencing Device, PED) oder Postsicherheitseinrichtung (Postal Security Device, PSD) genannt wird, setzen einen Verschlüsselungsalgorithmus ein, der genutzt wird, um ausgewählte Information zu verschlüsseln, um den digitalen Token zu generieren. Die Verschlüsselung der Information sieht Sicher heit vor, um eine Änderung der gedruckten Information auf eine derartige Art und Weise zu verhindern, dass eine beliebige Änderung in dem Postertragsblock durch geeignete Verifizierungsprozeduren erfassbar ist.
  • Es wurden auch Verschlüsselungssysteme vorgeschlagen, wo eine Abrechnung für eine Portobezahlung zu einem Zeitpunkt anschließend nach dem Druck des Portos auftritt. Systeme dieses Typs werden in US-Patent Nr. 4,796,193 für POSTAGE PAYMENT SYSTEM FOR ACCOUNTING FOR POSTAGE PAYMENT OCCURS AT A TIME SUBSEQUENT TO THE PRINTING OF THE POSTAGE AND EMPLOYING A VISIAL MARKING IMPRINTED ON THE MAILPIECE TO SHOW THAT ACCOUNTING HAS OCCURRED, erteilt am 3. Januar 1989; US-Patent Nr. 5,293,319 für POSTAGE METERING SYSTEM, erteilt am 8. März 1994; und US-Patent Nr. 5,375,172 für POSTAGE PAYMENT SYSTEM EMPLOYING ENCRYPTION TECHNIQUES AND ACCOUNTING FOR POSTAGE PAYMENT AT A TIME SUBSEQUENT TO THE PRINTING OF THE POSTAGE, erteilt am 20. Dezember 1994, beschrieben.
  • Es wurden andere Portobezahlungssysteme entwickelt, die keine Verschlüsselung einsetzen. Ein derartiges System wird in US-Patent Nr. 5,391,562 für SYSTEM AND METHOD FOR PURCHASE AND APPLICATION OF POSTAGE USING PERSONAL COMPUTER, erteilt am 21. Februar 1995, beschrieben. Dieses Patent beschreibt Systeme, wo Endnutzercomputer jeder ein Modem zum Kommunizieren mit einem Computer und einer Postbehörde inkludieren. Das System wird unter Steuerung eines Frankiermaschinenprogramms betrieben, das Kommunikationen mit der Postbehörde veranlasst, um Porto zu erwerben, und den Inhalt des sicheren nicht-flüchtigen Speichers aktualisiert. Das Portodruckprogramm weist jedem gedruckten Umschlag und Etikett eine eindeutige Seriennummer zu, wobei die eindeutige Seriennummer einen Zählwerkidentifikator inkludiert, der für diesen Endbenutzer eindeutig ist. Das Portodruckprogramm des Benutzers steuert direkt den Drucker um zu verhindern, dass Endbenutzer mehr als eine Kopie von einem beliebigen Umschlag oder Etikett mit der gleichen Seriennummer drucken. Das Patent legt nahe, dass durch Aufbringen und Speichern der Seriennummern auf allen Poststücken und dann periodischen Verarbeiten der Information der Postdienst betrügerisches Duplizieren von Umschlägen oder Etiketten erfassen kann. In diesem System werden Geldmittel durch und an dem Versenderstandort abgerechnet. Der Versender erstellt und erteilt die eindeutige Seriennummer, die dem Postdienst nicht vorgelegt wird, bevor die Post in den Postdienstpostverarbeitungsstrom eintritt. Außerdem ist keine Unterstützung vorgesehen, um die Zustellbarkeit der Post über gegenwärtige existierende Systeme hinaus zu verbessern.
  • Wie aus den oben angeführten Verweisen gesehen werden kann, können verschiedene Frankiermaschinengestaltungen elektronische Abrechnungssysteme inkludieren, die innerhalb eines Zählwerkgehäuses gesichert werden können, oder Smart-Cards oder andere Typen von tragbaren Abrechnungssystemen.
  • Vor kurzem hat der US-Postdienst vorgeschlagene Entwurfsspezifikationen für zukünftige Portobezahlungssysteme veröffentlicht, inkludierend die Information Based Indicium Program (IBIP) Indicium Specification (Frankierabdruck-Spezifikation) vom 13. Juni 1996 und die Information Based Indicia Program Postal Security Device Specification vom 13. Juni 1996. Dies sind Spezifikationen, die verschiedene Portobezahlungstechniken offenlegen, inkludierend verschiedene Typen von sicheren Abrechnungssystemen, die eingesetzt werden können, wie z.B. einen Einzelchipmodul, einen Mehrfachchipmodul und einen Mehrfachchip-Standalone-Modul (siehe z.B. Tabelle 4.6-1 PSD Physical Security Requirements, Seite 4–4 der Information Based Indicia Program Postal Security Device Specification).
  • Es wurde entdeckt, dass verschiedene Zählsysteme, inkludierend diejenigen des oben beschriebenen Typs, flexibel mit einem von beiden oder beiden von einem internen Abrechnungssystem und einem externen Abrechnungssystem implementiert werden können.
  • Das interne Abrechnungssystem kann innerhalb eines Gehäuses des Zählsystems montiert sein, wobei das Gehäuse ein sicheres Gehäuse sein kann oder nicht. Das externe Abrechnungssystem kann z.B. von einer Smart-Card sein, die Frankiermaschinenabrechnungsspeicher und zugehörige Mikroverarbeitungsfähigkeit enthält. Alternativ kann die externe Abrechnungseinrichtung eine Einrichtung eines Kassettentyps oder eine beliebige andere Abrechnungseinrichtung eines portablen Typs oder eine entfernte Abrechnungseinrichtung sein, die mit dem Zählsystem verbindbar ist.
  • Es ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, einem Benutzer zu ermöglichen, das Zählsystem auszuwählen, das eines von beiden oder beide von der externen Abrechnungs- oder internen Abrechnungseinrichtung nutzt, auszuwählen und/oder zu betreiben.
  • Es ist ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung, eine automatische Auswahl des Modus einer internen oder externen Abrechnung zu ermöglichen.
  • Es ist ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung, ein Zählsystem vorzusehen, das einem Benutzer ermöglicht, eine tragbare Abrechnungseinrichtung zu haben, die in beliebigen aus einer Vielzahl von Zählsystemen verwendet werden könnte.
  • Es ist ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung, ein Zählsystem mit einer Multifunktionskopplung für tragbare Abrechnungs- und andere Einrichtungen vorzusehen. Diese ande ren tragbaren Einrichtungen, die sich mit dem Zählsystem verbinden, können mittels der Multifunktionskopplung zusätzlich zur Abrechnung eine Fähigkeit zum Laden von Ratentabellen und/oder Ad-Slogans, Autorisierungscodes und/oder anderer Information in das Zählsystem vorsehen.
  • Gemäß der Erfindung wird ein Zählsystem vorgesehen, umfassend:
    • ein Druckmittel zum Drucken von Porto;
    • ein erstes Abrechnungsmittel, das mit dem Druckmittel zum Abrechnen eines Wertes verbunden ist, der durch das Druckmittel gedruckt wird;
    • ein zweites Abrechnungsmittel, das mit dem Druckmittel zum Abrechnen eines Wertes verbunden ist, der durch das Druckmittel gedruckt wird; und
    • ein Priorisierungsmittel, um eine automatische Auswahl von einem von dem ersten und dem zweiten Abrechnungsmittel als das aktive Abrechnungsmittel für das Zählsystem zu ermöglichen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das erste Abrechnungsmittel abnehmbar innerhalb eines sicheren Gehäuses des Zählsystems durch einen Steckerkonnektor montiert, um Fehleranalyse und Geldmittelentfernung von denjenigen Zählsystemen zu erleichtern, wo das System nicht betriebsfähig ist, wobei dadurch eine Entfernung von Geldmitteln aus dem internen Tresor auf die normal Weise, wie etwa über einen entfernten oder Tastatureintrag von Codedaten ausgeschlossen wird.
  • In Übereinstimmung mit einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann, wenn keine Smart-Card oder eine andere Abrechnung oder Einrichtung eines tragbaren oder entfernten Typs oder Einrichtung in das Zählsystem verbunden ist, Abrechnung durch das interne Abrechnungssystem implementiert werden, und wenn eine externe Einrichtung mit dem Zählsystem gekoppelt ist, kann Abrechnung automatisch in der externen Einrichtung und nicht der internen Abrechnungseinrichtung bewerkstelligt werden.
  • Es wird nun Bezug auf die folgenden Figuren genommen, worin gleiche Bezugszeichen ähnliche Elemente in den verschiedenen Ansichten bezeichnen und in denen:
  • 1 ein schematisches Diagramm eines Frankiermaschinensystems ist, das eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung einbezieht;
  • 2 ein Flussdiagramm des Zählsystems, das in 1 gezeigt wird, in einer Mehrfachabrechnungssystemumgebung ist;
  • 3 ein Flussdiagramm des Betriebs des in 1 gezeigten Frankiermaschinensystems ist, das den Typ eines externen tragbaren Mittels (als eine Smart-Card gezeigt) bestimmt, das mit dem System verbunden ist;
  • 4 ein Flussdiagramm des Betriebs des in 1 gezeigten Zählwerksystems ist, das beim Bestimmen verwendet wird, ob das tragbare Mittel (als eine Smart-Card gezeigt) die richtigen Standortdaten oder andere Daten, die beim Generieren von digitalen Tokens (Zeichen) verwendet werden, enthält;
  • 5A eine Darstellung eines digitalen Freimachungsvermerkes ist, die durch das elektronische Zählsystem gedruckt werden kann, das in 1 gezeigt wird; und
  • 5B und 5C digitale Freimachungsvermerke sind, die auch geeignet sind, mit Zählsystemen des Typs aufgedruckt zu werden, die in 1 gezeigt werden, und in dem Freimachungsvermerkspezifikationsentwurf des US-Postdienstes Information Based Indicium Program (IBIP) in Anhang A-1 dargelegt werden.
  • Allgemeiner Überblick
  • Das elektronische Frankiermaschinensystem, das in 1 gezeigt wird, inkludiert ein internes Abrechnungssystem und ein entfernbares externes Abrechnungssystem. Das externe Abrechnungssystem kann ein beliebiger geeigneter Typ von tragbaren Einrichtungen sein, die entfernbar mit dem Zählsystem gekoppelt sind. Diese inkludieren z.B. Smart-Cards (Chipkarten), ASICs, Dongles (Kopierschutzstecker) und andere Typen von entfernbar gekoppelten Einrichtungen, die Abrechnungsfunktionalität für ein Zählsystem vorsehen. Diese können auch entfernte Einrichtungen und Systeme inkludieren, die mit dem Zählsystem entfernbar verbindbar sind.
  • Das Zählsystem involviert mehrere sichere Abrechnungssysteme, wie etwa Smart-Cards, um Abrechnungsfähigkeit und Funktionalitätserweiterung für das Zählsystem vorzusehen. Der Begriff Tresor wird hierin austauschbar mit dem Begriff Abrechnungssystem verwendet. Das Zählsystem ist freigegeben, entweder nur ein internes sicheres Abrechnungssystem, nur ein externes sicheres Abrechnungssystem oder mehrere sichere Abrechnungssysteme zu nutzen. Das Zählwerk für ein mehrfaches sicheres Abrechnungssystem hat ein sicheres internes sicheres Abrechnungssystem, kann aber auch ein externes sicheres Abrechnungssystem unterbringen. Dies erlaubt, dass eine Familie von Zählprodukten entwickelt und implementiert wird, die erhöhte Funktionalität und Fähigkeit vorsieht.
  • Da tragbare Einrichtungen Gegenstand von Verlust und anderen Sicherheitsattacken sind, wie etwa Diebstahl oder Umgebungsprobleme, wie etwa Biegen, Reiben, Ausgesetztsein gegenüber Staub, Flüssigkeiten, scharfen Gegenständen etc., kann die maximale Menge von Geldmitteln, die innerhalb einer derartigen tragbaren Einrichtung gespeichert werden, begrenzt sein. Die Grenze kann ein Maximum sein, das mit dem Wertzählsystem konsistent ist, z.B. einhundert ($100,00) Dollar oder eine beliebige andere ausgewählte Menge. Das interne sichere Abrechnungssystem kann ein Aufbewahrungsort für eine größere Menge von Geldmitteln sein. Außerdem kann die tragbare Einrichtung in beliebigen einer großen Anzahl von unterschiedlichen Zählsystemen verwendet werden, inkludierend Kiosk-Zählsysteme, wobei dadurch eine erhöhte Funktionalität und Nutzbarkeit für die Benutzer des Zählwerksystems vorgesehen wird.
  • Das in 1 gezeigte Zählsystem inkludiert ein internes sicheres Abrechnungssystem, das in dem Zählsystem zur Zeit einer Herstellung physisch montiert sein kann. Dieses interne sichere Abrechnungssystem kann eine Smart-Card (Chipkarte) sein, die permanent in dem Zählsystem montiert ist, oder der Smart-Card-Chip ohne das größere Gehäuse der Karte selbst. Ein derartiges Abrechnungssystem selbst kann innerhalb seines eigenen sicheren Gehäuses untergebracht sein, derart, wie es mit einem Smart-Card-Chip der Fall ist, oder mittels eines getrennten sicheren Gehäusesystems. Der Smart-Card-Chip kann aus der Smart-Card bestehen, die im wesentlichen auf eine kleinere Version der Smart-Card beschnitten ist. Dies kann durch Verwenden eines Smart-Card-Plastiksubstrats hergestellt werden, das aus seinem Träger ausgestanzt werden kann, nachdem der Smart-Card-Chip angebracht ist und danach der ausgestanzte Smart-Card-Chip in dem Zählwerksystem montiert wird. Der ausgestanzte Smart-Card-Chip ist wie eine normale Smart-Card, wobei das meiste des Plastiksubstrats entfernt ist. Das größere Plastiksubstrat sieht normalerweise keine Funktiona lität vor, außer den Größenanforderungen der normalen Kreditkarte zu entsprechen und den Chip auf der Plastikkreditkarte zu positionieren. Da der Smart-Card-Chip gedacht ist, permanent intern innerhalb des Zählsystems montiert zu sein, ist die kleinere Größe ein Nutzen. Das heißt der ausgestanzte Smart-Card-Chip wird niemals aus dem Zählwerk entfernt, um in anderen Anwendungen nicht zum Zählen außerhalb des Zählsystems verwendet zu werden, außer wie hierin erläutert wird. Dieser Smart-Card-Chip ist eine integrierte Schaltung, die in einem Plastikhalter untergebracht ist, der dann mit der Leiterplatine verbunden wird. Es sollte erkannt werden, dass die integrierte Schaltung selbst direkt mit der Schaltungsplatine montiert werden kann, falls gewünscht, oder in andere Formate einer integrierten Schaltung gepackt werden kann.
  • Der Smart-Card-Chip kann permanent innerhalb des geeigneten Leiterplatinenkonnektors (Stecker entfernbar) montiert oder gestaltet sein, direkt auf einer Leiterplatine eines Zählwerksystems montiert zu sein. Außerdem bringt das Zählsystem ein externes sicheres tragbares Abrechnungssystem (z.B. eine Smart-Card) ebenso wie das interne sichere Abrechnungssystem (z.B. eine Smart-Card) unter, wobei dadurch zusätzliche Vorteile vorgesehen werden. Somit wird ein Skalenertrag erreicht, da identische oder ähnliche Smart-Card-Chips oder andere Einrichtungen für das externe und das interne Abrechnungssystem verwendet werden.
  • Das externe sichere Abrechnungssystem kann, wenn es ein Tresor in Smart-Card-Größe ist, in einem Kartenschlitz oder einem geeigneten entfernbaren Konnektor des Zählsystems platziert werden. Für eine Smart-Card kommt die Karte mit einem speziellen Smart-Card-Konnektor in Kontakt, der für diesen Zweck gestaltet ist. Das heißt das in 1 gezeigte Zählsystem hat ein Abtastmittel, wie etwa einen Schalter, oder eine andere Einrichtung, um das Vorhandensein der Smart-Card vor Anlegen einer Spannung zu erfassen und auf die Pins auf der Karte zurückzusetzen, und auch die Entnahme der Karte oder des tragbaren externen Abrechnungssystems abzutasten.
  • Der Ansatz eines Mehrfachabrechnungssystems sieht verschiedene Vorteile vor, inkludierend eine höhere Beibehaltung von Geldmitteln (Speicherung) für das interne sichere Abrechnungssystem, höhere Zuverlässigkeit für das interne Abrechnungssystem, Portierbarkeit des externen sicheren Abrechnungssystems und Flexibilität für Multifunktionalitätsverbindung mit dem Zählsystem, wie etwa Ad Slogans, "Stadtkreisgrafik", Autorisierungscodes, Datumstransfer und Ratentabellenladen oder Software-Aktualisierungen über den externen sicheren Abrechnungssystemkonnektor.
  • Es wird eine höhere Beibehaltung von Geldmitteln (Speicherung) für das interne sichere Abrechnungssystem ermöglicht, da Geldmittel und ein anderer Wert in das interne Abrechnungssystem eingeführt werden können, da es permanent installiert und weniger Gegenstand gegenüber Verlust oder Diebstahl ist, wie es der Fall bei einem kleinen externen tragbaren Abrechnungssystem ist. Eine höhere Zuverlässigkeit für das interne sichere Abrechnungssystem tritt auf, da es in der Zähleinheit montiert ist und nicht rauen externen Umgebungen (Temperatur/Feuchtigkeit, ESD), nachteiliger Handhabung, mehrfacher Einführung, die die Kontakte abnutzen und/oder kontaminieren, da es eine kleine externe tragbare Einrichtung ist, ausgesetzt ist. Portabilität des externen sicheren Abrechnungssystems ermöglicht eine Verwendung von externen Einrichtungen in multifunktionaler Weise, wie etwa als ein Mini-Abrechnungssystem (d.h. eine unterschiedliche Karte oder externes Abrechnungssystem für jede Abrechnung), und ermöglicht die Verwendung von anderen Merkmalen und Funktionalitäten. Außerdem können hinzugefügte und andere Funktionalität in dem externen Abrechnungssystem derart inkludiert sein, dass z.B. wo das externe sichere Abrechnungssystem eine Smart-Card ist, das System eine Geldkarte oder eine Kreditkarte sein kann, die zusätzlich Portoabrechnungsfähigkeiten aufweist. Wie oben erwähnt, ist es schließlich möglich, den externen Tresor als ein Gefährt einzusetzen, um Ad Slogans, Ratentabellen und Autorisierungscodes und andere Informationen in das oder aus dem Zählsystem zu laden. Diese Transfers können unter einer Verschlüsselungssteuerung geladen werden und/oder innerhalb des Zählsystems gespeichert werden, wie etwa in einem Druckmodul oder internen Abrechnungssystem des Zählsystems, wo sich ein Datenspeicher befinden kann.
  • Da das Zählsystem mehrere sichere Abrechnungssysteme einsetzt, ein internes Abrechnungssystem und ein externes Abrechnungssystem, inkludiert das Zählsystem eine Priorisierungsanordnung um zu bestimmen, welches Abrechnungssystem für eine Aktivität zum Abbuchen und Gutschreiben verwendet werden sollte.
  • Zu jeder Zeit, wenn zwei Abrechnungssysteme vorhanden sind, könnte ein Benutzer, der wünscht, einen Freimachungsvermerk oder digitalen Token zu drucken, einen Portowert eingeben und das aktive Abrechnungssystem belasten. Das Zählsystem sieht die Fähigkeit für ein System vor, wo viele externe Abrechnungssysteme durch ein einzelnes Zählsystem eingesetzt werden können. Das Zählsystem inkludiert einen tragbaren Einrichtungskonnektor, der Geldmittelbelastung, Abruf eines Tokens, Prüfung von Geldmitteln und Gutschreiben von mehreren Abrechnungssystemen ermöglicht. Abhängig von der Zählwerksystemkonfiguration der Zahl und des Typs eines sicheren Abrechnungssystems, intern zu dem Zählsystem oder extern zu dem Zählsystem, wird ein Auswahlkriterium verwendet, um das aktive Abrechnungssystem zu wählen. Die möglichen Konfigurationen in dem Zählsystem, gezeigt in 1, inkludieren ein internes sicheres Abrechnungssystem allein, ein externes sicheres Ab rechnungssystem allein und ein internes und (optional) externes sicheres Abrechnungssystem. In dem Fall, wo es sowohl ein internes als auch ein optionales externes Abrechnungssystem gibt, muss eine Auswahl getroffen werden, welches Abrechnungssystem verwendet werden sollte, wenn beide Abrechnungssysteme in dem Zählsystem vorhanden sind.
  • Das in 1 gezeigte Zählsystem beherbergt die Generierung von digitalen Tokens durch sowohl das interne als auch das externe sichere Abrechnungssystem. Da der Freimachungsvermerk den digitalen Token und/oder andere Information (wie z.B. die Information, die in den vorgeschlagenen Spezifikationen vom US-Postdienst dargelegt werden) inkludiert, ist es notwendig für ein vorzubereitendes gültiges Poststück sicherzustellen, dass beim Generieren des digitalen Tokens die richtige Abrechnungssysteminformation genutzt wird und dass ein derartiger digitalen Token beim Drucken des Poststücks eingesetzt wird. Dies ist notwendig, damit das Poststück durch den Versender richtig in den Poststrom eingeführt wird und dass der Befördererdienst das Poststück dann richtig authentifizieren kann.
  • Digitalen Tokens, die durch das Zählsystem 2 zu drucken sind, können Information inkludieren, die teilweise auf der Postleitzahl des lizenzierenden Postamtes oder anderer Standortinformation beruht, die auf den Zählwerkbenutzer bezogen ist, hierin nachstehend als Herkunftspostleitzahl bezeichnet. Gegenwärtig werden sichere Abrechnungssystem für eine Frankiermaschine, die digitalen Tokens generieren, innerhalb eines Zählwerkbasisgehäuses montiert. Dies verhindert, dass das Abrechnungssystem zwischen Zählwerkbasen bewegt wird.
  • Wenn ein Freimachungsvermerk gedruckt wird, werden Ziffern generiert, die Formen der Herkunftspostleitzahl nutzen, die dann als Teil des Freimachungsvermerkes gedruckt werden.
  • Diese digitalen Tokens werden dann verwendet, um die Korrektheit und Gültigkeit von Abschnitten des digitalen Freimachungsvermerkes zu verifizieren. Da es historisch nur einen einzelnen Tresor (Abrechnungssystem) und eine einzelne Druckmaschine gibt und das System nicht einfach portabel ist (wie eine Smart-Card), war eine Zählwerkstandortbewegung kein ernsthaftes Problem. Mit tragbaren externen Abrechnungssystemzählwerken ist es jedoch ziemlich einfach, ein tragbares sicheres Abrechnungssystem zwischen vielen Druckmaschinen-"Basen" zu bewegen und zu verwenden, die unterschiedliche postalische Regionen (Herkunftspostleitzahlen) umspannen. Das vorliegende System hilft sicherzustellen, dass das sichere Abrechnungssystem die auf eine korrekte Postleitzahl bezogenen Daten nutzt, wenn die sicheren digitalen Tokens oder Freimachungsvermerke generiert werden.
  • In einem derartigen Zählsystem, wie in 1 gezeigt, das die Fähigkeit zum Unterstützen von mehr als einem einzelnen sicheren Abrechnungssystem vorsieht, wie etwa viele tragbare externe Abrechnungssysteme, die von unterschiedlichen Herkunftspostleitzahlen sein können, arbeitet das Zählwerksystem außerdem, die gepackte Postleitzahl (Herkunftspostleitzahl mit beliebigen gewünschten zusätzlichen Daten) und die postalische Prüfziffer zu aktualisieren, die durch den Tresor verwendet werden kann, um die sicheren digitalen Tokens zu generieren. Das in 1 gezeigte System speichert Zielherkunftspostleitzahlen und arbeitet, die Herkunftspostleitzahlen zu dem sicheren Abrechnungssystem zu erfassen und zu transferieren, um eine korrekte Generierung der digitalen Tokens sicherzustellen.
  • Der digitale Freimachungsvermerk oder digitale Token enthält einen Bereich von sicherer Information, der verwendet wird, um die Korrektheit und Authentizität des digitalen Freimachungsvermerkes zu verifizieren. Zum Beispiel können diese digitalen Tokens die Hersteller-ID, einen digitalen Token des Herstellers, einen postalischen digitalen Token und eine Freimachungsvermerkprüfziffer inkludieren. In Verschlüsselungssystemen von diesem Typ können, um die Freimachungsvermerkprüfziffer, den digitalen Token des Herstellers und den postalischen digitalen Token korrekt zu generieren, die gepackte Postleitzahl und die postalische Prüfziffer für die Herkunftspostleitzahl verwendet werden. Die Herkunftspostleitzahl ist gewöhnlich der Code, der damit in Verbindung steht, von wo das Poststück gesendet wird. Dies hat gewöhnlich auch angezeigt, wo sich das Zählwerk befindet. In Produkten jedoch, die den Tresor von der Druckmaschine oder "Basis" trennen, kann der Tresor einfach von einem Herkunftspostleitzahlstandart zu einem anderen bewegt werden. Die gepackte Postleitzahl wird aus der Herkunftspostleitzahl abgeleitet und sie wird verwendet, die Herkunftspostleitzahl in der Kalkulation der oben erwähnten digitalen Tokens darzustellen. Die postalische Prüfziffer stellt den Beitrag der Herkunftspostleitzahl zu der Freimachungsvermerkprüfziffer dar.
  • Da der Zählsystemdruckmodul physikalisch innerhalb des Basisabschnitts enthalten sein kann, ist er nicht so leicht zu transportieren (wie ein tragbares externes Abrechnungssystem, z.B. eine Smart-Card) und wird weniger wahrscheinlich zwischen Postleitzahlstandorten bewegt. Falls diese Einheit bewegt wird, wird erwartet, dass der Benutzer den Hersteller des Zählwerksystems kontaktieren würde, sodass der Postleitzahlstandort, der innerhalb dieser Systeme gespeichert ist, aktualisiert werden kann. Andererseits ist das externe sichere Abrechnungssystem ziemlich einfach innerhalb einer Postleitzahlregion oder zwischen Postleitzahlregionen zu transportieren. Da es in dem vorliegenden System keine Notwendigkeit zum Durchführen einer Korrelation zwischen dem externen Abrechnungssystem und der Basis und Druckmaschine gibt, kann ein beliebiges externes Abrechnungssystem eine beliebige Basis mit ihrem zugehörigen entfernbaren Druckmodul verwenden.
  • Um Korrektheit der Tokengenerierung sicherzustellen, wird eine Hauptmenge (master set) der Herkunftspostleitzahl zusammen mit ihrer zugehörigen gepackten Postleitzahl und postalischen Prüfziffer innerhalb des Basisdruckmoduls gespeichert. Die Initialisierung dieser Information geschieht beim ersten Mal, wenn der Benutzer des Zählwerksystems den Hersteller für die anfängliche Nachfüllung des sicheren Abrechnungssystems mit Portogeldmitteln kontaktiert. Bei dieser ersten Nachfüllung erkennt das Zählwerksystem, dass es alle postleitzahlbezogenen Daten benötigt und fordert elektronisch an, dass die Daten in den Speicher heruntergeladen werden. Zu dieser Zeit wird das System das gegenwärtig aktive sichere Abrechnungssystem in dem Zählwerksystem aktualisieren. Das aktive sichere Abrechnungssystem könnte entweder innerhalb des Zählwerksystems (internes Abrechnungssystem) eingebettet sein oder in den Zählwerksystemkonnektor eingeführt werden. Jederzeit, wenn ein Abrechnungssystem in das Zählsystem eingeführt wird, arbeitet das Zählwerksystem um zu bestimmen, ob das sichere Abrechnungssystem die gleiche postalische Prüfziffer besitzt, die als die führende postalische Prüfziffer in dem Speicher des Druckmoduls gespeichert ist, die in dem Speicher des Druckmoduls gespeichert ist (oder wo immer auch diese Information in der Basis gespeichert sein kann). Falls die postalischen Prüfziffern übereinstimmen, wird keine Aktualisierung durchgeführt. Dies geschieht, um die Zahl von Schreibvorgängen in den nicht-flüchtigen Speicher des sicheren Abrechnungssystems zu minimieren. Der nicht-flüchtige Speicher in dem Zählwerksystem kann eine maximale Zahl von Schreibzyklen aufweisen, bevor der Speicher beginnt nachzulassen. Diese Zahl korreliert mit dem Maximum der Zahl von Belastungen, die gegenüber dem Zählwerk durchgeführt werden, und folglich der maximalen Zahl von Malen, für die Tokens generiert werden.
  • Für Zählwerksysteme, die mit einem internen sicheren Abrechnungssystem konfiguriert sind, wird die Aktualisierung der postalischen Prüfziffer des internen Abrechnungssystems zu dem Zeitpunkt initialisiert, zu dem die Daten für die Basisdruckmodulinitialisierung empfangen werden. Die gepackte Postleitzahl könnte zu diesem Zeitpunkt ebenso in der sicheren Abrechnung aktualisiert werden; in der bevorzugten Implementierung wird die gepackte Postleitzahl jedoch zu dem Zeitpunkt übertragen, wenn die Portogeldmittel und das Datum einer Eingabe zu dem sicheren Abrechnungssystem transferiert werden. Der Tresor verwendet dann die Information, die er vor der Belastung empfangen hat, ebenso wie Information, die während einer Initialisierung zu dem Zeitpunkt empfangen wurde, wann der Tresor in das Basiseinheitsgehäuse eingeführt wurde.
  • Es wird nun Bezug auf 1 genommen. Ein Frankiermaschinensystem, das allgemein bei 2 gezeigt wird, inkludiert einen entfernbaren Druckkopfmodul 4 innerhalb eines Gehäuses 5, einen Basismodul 6 und einen sicheren internen Abrechnungssystemmodul 8 und einen externen sicheren Abrechnungssystemmodul 10, die hierin nachstehend detaillierter erläutert werden. Die Abrechnungssysteme inkludieren ein internes Abrechnungssystem 8 und ein externes Abrechnungssystem 10. Diese Abrechnungssysteme rechnen die Operation des Zählsystems und den Druck eines Portowertes ab.
  • Der Druckmodul 4 inkludiert einen Druckkopf 12, der ein Tintenstrahldruckkopf oder ein anderes variables Druckmittel sein kann. Ein Druckkopftreiber 14 sieht die notwendigen Signale und Spannungen zu dem Druckkopf vor. Ein Temperatursensor 16 wird verwendet, um die Umgebungstemperatur abzutasten. Da die Umgebungstemperatur die Viskosität der Druckkopftinte ändert, ermöglicht diese Information eine Änderung der Signale und Spannungen zu dem Druckkopf, um eine konstante Tropfengröße aufrechtzuerhalten.
  • Ein Smart-Card-Chip 18, der einen internen nicht-flüchtigen Speicher enthält, empfängt verschlüsselte Befehls- und Steuersignale von der Basiseinheit und stellt dem ASIC 20 Information bereit, um den Druckkopftreiber 14 zu betreiben. Der ASIC kann von dem Typ sein, der in dem US-Patent Nr. 5,651,103 mit dem Titel MAIL HANDLING APPARATUS AND PROCESS FOR PRINTING AN IMAGE COLUMN-BY-COLUMN IN REAL TIME und Pitney Bowes, Inc. übertragen, beschrieben wird, auf das für weitere Details verwiesen wird. Der ASIC ist mit einem Kristalltakt 22 verbunden, erhält die notwendige Betriebsprogramminformation von einem ROM oder Flash-Speicher 24, um den Ablauf der Information zu dem Tintenstrahldruckkopftreiber geeignet zu steuern, derart, dass der Druckkopf einen gültigen und richtig aufgedruckten Freimachungsvermerk erzeugt (womit hierin gemeint ist, einen digitalen Token in welchem auch immer Format zu inkludieren, der aufzudrucken ist).
  • Der Basismodul inkludiert eine Mikrosteuervorrichtung 26, die verbunden ist, die Motoren des elektronischen Frankiermaschinensystems und Anzeige zu betreiben, und mit den verschiedenen Abrechnungssystemen gekoppelt ist. Die Mikrosteuervorrichtung 26 ist mit einem Modem 28 verbunden, das einen Modemchip 30 inkludiert, der mit einem Kristalltakt 32 und einer Datenzugriffsanordnung 34 verbunden ist, um Modemkommunikationen zwischen dem Zählsystem 2 und externen Systemen zu ermöglichen.
  • Es ist ein RS-232-Port 27 vorgesehen. Der RS-232-Port 27 ist mit der Mikrosteuervorrichtung 26 über einen Schalter 29 verbunden, der unter der Steuerung der Mikrosteuervorrichtung 26 derart betrieben wird, dass entweder der RS-232-Port 27 akti viert ist oder das Modem 28 aktiviert ist. Sollte der RS-232-Port 27 aktiviert sein, kann der Port zum Kommunizieren mit dem Zählsystem über ein Modem, eine direkte Verbindung oder eine andere serielle Kommunikationstechnik, die für RS-232-Kommunikationen geeignet ist, verwendet werden.
  • Die Mikrosteuervorrichtung 26 sieht außerdem verschiedene Steuersignale vor, um das Zählwerksystem zu betreiben, inkludierend Signale zu dem Druckkopfschlittenmotor, dem Druckkopfschiebemotor und dem Druckkopfunterhaltungsmotor, die genutzt werden, um den Druckkopf 12 zu bewegen, zu positionieren und zu unterhalten. Die Mikrosteuervorrichtung 26 wird unter Steuerung von zwei getrennten Kristalltakten 36 und 38 betrieben. Der Kristalltakt mit der höheren Frequenz von 9,8 MHz wird verwendet, wenn das elektronische Zählwerksystem im aktiven Betrieb ist, und der Kristalltakt 36 mit der geringeren Geschwindigkeit von 32 kHz wird verwendet, wenn das Zählwerk in einem "Schlafmodus" ist und das Display leer ist und das System in einem Ruhezustand ist.
  • Dem Mikrocomputer und dem elektronischen Frankiermaschinensystem wird verschiedenartige Energie bereitgestellt, inkludierend eine geregelte Energieversorgung 40 mit 5 Volt, eine regulierbare Energieversorgung 42 mit 30 Volt und eine geregelte Energieversorgung 44 mit 24 Volt. Außerdem ist eine Batterie 46 über eine Batteriesicherungsschaltung 48 mit der Mikrosteuervorrichtung 26 verbunden, um Betriebsenergie für einen internen Takt in der Mikrosteuervorrichtung 26 vorzusehen, wenn die externe Quelle von Wechselstrombetriebsenergie 50 abgetrennt ist.
  • Es sind verschiedene elektronische Frankiermaschinensensoren mit der Mikrosteuervorrichtung 26 verbunden, inkludierend einen Umschlagsensor 52, der das Vorhandensein eines Umschlags in dem Umschlagschlitz des Zählsystems abtastet, einen Ver schiebeausgangspositionssensor 54, der die Ausgangsposition des Verschiebungsmotors (Y-Motor) abtastet, einen Nockenausgangspositionssensor 56, der die Nockenposition abtastet, die die Umschlagschreibwalzenbewegung steuert, einen Schlittenausgangspositionssensor 60, der abtastet, wann der Druckkopf 12 in einer Ausgangsposition ist, und einen Abdeckungsöffnungssensor 57.
  • Die Mikrosteuervorrichtung 26 ist außerdem mit einem Tastenfeld 62 und einem LCD-Anzeigemodul 64 verbunden. Dies ermöglicht einem Benutzer, Daten in das Zählsystem einzugeben und Information anzusehen, die auf der Anzeige 64 gezeigt wird.
  • Das Zählsystem 2 setzt zwei Abrechnungssysteme ein. Das erste Abrechnungssystem involviert die interne Smart-Card (oder Smart-Card-Chip) 8 und das zweite Abrechnungssystem involviert eine externe Smart-Card 10. Diese Smart-Cards sind mikroprozessorbasierte Einrichtungen, die jede sichere Zählfunktionalität vorsehen. Diese Smart-Card-Abrechnungssysteme oder Smart-Card-Tresorsysteme unterhalten sicher verschiedene Register, die mit dem Zählsystem in Verbindung stehen, und sehen die Zählwerkabrechnungsfunktionalität vor. Außerdem sehen die Abrechnungssysteme die Fähigkeit zum Kommunizieren von Registerinformation und Portonachfüllung und Entfernungsinformation vor, um einen Wert von den verschiedenen Abrechnungsregistern zu addieren oder zu entfernen. Jedes von den sicheren Abrechnungssystemen generiert den Freimachungsvermerk und/oder digitalen Tokens, die benötigt werden, um auf einem Poststück durch den Druckkopf 12 aufgedruckt zu werden. Außerdem sehen die Module verschlüsselte Kommunikationen in das und aus dem Abrechnungssystem vor, wie sie etwa mit der Geldmittelnachfüllung oder Geldmittelbelastungsfunktion in Verbindung stehen können. Für die gezeigte bestimmte Ausführungsform sieht das Abrechnungssystem Authentifizierung der Druckkopfmodul-Smart-Card 18 und des Abrechnungssystems vor.
  • Wann immer es eine Anforderung durch einen Benutzer durch das Tastenfeld 62 oder anderweitig gibt, um Porto zu drucken, oder wann immer anderenfalls es gewünscht wird, findet eine gegenseitige Authentifizierung statt. Das Abrechnungssystem authentifiziert, dass es in Kommunikation mit einem Druckkopfmodul-Smart-Card-Chip 18 ist, wobei jedes das andere als ein authentisches und gültiges Zählsystem authentifiziert. Danach werden verschlüsselte Kommunikationen zwischen dem aktiven sicheren Abrechnungssystem und dem Smart-Card-Chip 18, der Teil des Drucksystems ist, erlaubt, um Sicherheit vorzusehen, dass die Nachrichten autorisierte nicht-korrupte Nachrichten sind. Dies kann auf dem Wege eines kryptografischen Zertifikates geschehen.
  • Das Zählsystem 2 sieht für das System zusätzliche Funktionalität und Fähigkeit durch den Einsatz der zwei getrennten Abrechnungssysteme 8 und 10 vor. Das interne Smart-Card-Abrechnungssystem 8 ist mit der Mikrosteuervorrichtung 26 über einen Steckerkonnektor 66 verbunden. Dies erleichtert eine Entfernung der internen Smart-Card 8 für den Fall, dass eine äußere Untersuchung erforderlich sein sollte, wenn die Einrichtung nicht betriebsfähig ist. Ein Kristalltakt 68 mit 3,57 MHz ist mit der Smart-Card 8 und der Mikrosteuervorrichtung 26 verbunden. Außerdem ist der Takt 68 mit der externen Smart-Card 10 über den externen Smart-Card-Steckerkonnektor 70 verbunden. Die Mikrosteuervorrichtung sieht einen Smart-Card-Sensorschalter 72 vor, der das Vorhandensein oder Fehlen der externen Smart-Card 10 erfasst. Wenn die externe Smart-Card als vorhanden erfasst wird, wird der Schalter mit der Mikrosteuervorrichtung 26 über die Smart-Card-Energiesteuerschaltungstechnik 74 verbunden, die die Mikrosteuervorrichtung 26 veranlasst, der externen Smart-Card-Energiesteuerschaltungstechnik 74 zu ermöglichen, Energie an die externe Smart-Card anzulegen, und den Kristalltakt 68 ausblendet, um Taktsignale zu der externen Smart-Card 10 vorzusehen, beides über den Smart-Card-Konnektor 70.
  • Es sollte ausdrücklich vermerkt werden, dass das System derart konfiguriert ist, dass es ein System sein kann, das mit sowohl dem internen Abrechnungssystem 8 als auch einem externen Abrechnungssystem 10, nur mit dem internen Abrechnungssystem 8 und nur mit dem externen Abrechnungssystem 10 betrieben wird. Außerdem ist die externe Smart-Card 10 angeordnet, sodass sie mit anderen elektronischen Zählsystemen verbunden werden kann, und sieht ein portables Mittel für einen Benutzer vor, um postalische Geldmittel zum Aufdrucken auf einem Poststück oder einem Band in einem anderen als einem speziellen Frankiermaschinensystem zu haben. Selbst wenn mit einem anderen elektronischen Frankiermaschinensystem verbunden, findet jedoch die gleiche Authentifizierung zwischen der externen Smart-Card 10 und dem Druckkopf-Smart-Card-Chip 18 statt.
  • Das System ist mit einer Prioritätsanordnung gestaltet. Falls kein externes sicheres Abrechnungssystem, wie etwa eine Smart-Card 10, mit dem elektronischen Frankiermaschinensystem 2 verbunden ist, wird die Zählwerkabrechnungsfunktionalität durch die Smart-Card des internen Abrechnungssystems 8 vorgesehen. Dieses interne Abrechnungssystem wird für das Zählsystem das aktive Abrechnungssystem. Falls jedoch ein externes Abrechnungssystem über den Konnektor 70 in das System verbunden ist, wird das System das externe Abrechnungssystem, Smart-Card 10, zum aktiven Abrechnungssystem für das Zählsystem 2 machen.
  • Konnektor 70 ist ein flexibler Mehrzweckkonnektor. Der Konnektor 70 ermöglicht Verbindungen von anderen Typen von Smart-Cards, wie etwa Karte 76, die Ad-Slogan-Information (alphanumerische und/oder grafische Information) enthält, Karte 78, die Ratentabelleninformation enthält, und Smart-Card 80, die Authentifizierungscodeinformation enthält. Es sollte erkannt werden, dass wenn jede dieser Karte 76, 77 oder 80 über den Multifunktionskonnektor 70 in das System verbunden wird, ein Selbstauthentifizierungsprozess zwischen der Smart-Card und dem Druckmodul-Smart-Card-Chip 18 bewirkt wird um sicherzustellen, dass gültige Karten und Daten eingesetzt werden. Es können die gleichen Verschlüsselungs- und/oder kryptografischen Zertifikatstechniken verwendet werden, um gültige authentische und nicht korrupte Nachrichtenkommunikation sicherzustellen. Dieses System kann zum Bewegen von Information und Daten in das und aus dem Zählwerksystem 2 verwendet werden.
  • Die Information des Typs, die auf Karten 76, 78 und 80 gespeichert wird, wird von der Karte über den Konnektor und die Mikrosteuervorrichtung 26 zu dem Smart-Card-Chip 18, den ASIC 20 übermittelt und wird in dem Flash-Speicher 24 oder dem internen Speicher des Smart-Card-Chips 18 gespeichert. Für jene Ausführungsformen, die einen ROM an Stelle eines Flash-Speichers einsetzen, wird die Information in den Druckmodul-Smart-Card-Chip 18 geschrieben.
  • Eine Nachfülloperation für das Zählsystem 20 kann entfernt (remote) über das Modem 28 oder RS-232-Konnektor 27 implementiert werden. Eine entfernte Verbindung wird über das Modem 28 oder RS-232-Konnektor 27 zu einem entfernten Datenzentrum hergestellt. Dies ermöglicht bidirektionale Kommunikation zwischen dem Datenzentrum über das Modem 18 oder Konnektor 27 über die Mikrosteuervorrichtung 26 zu entweder dem internen Abrechnungssystem 8 und/oder dem externen Abrechnungssystem 10 und zu dem Druckmodul-Smart-Card-Chip 18. Das System ist derart konfiguriert, dass falls eine externe Smart-Card 10 mit dem System über Konnektor 70 verbunden ist, die Kommunikationen mit der externen Smart-Card und nicht mit dem inter nen Smart-Card-Chip 8 stattfinden werden. Es sollte ausdrücklich erkannt werden, dass andere Protokolle durch Verwendung der Tastatur implementiert werden können um zu bestimmen, welches der zwei Abrechnungssysteme das aktive System sein sollte, für den Zweck einer Nachladung oder einer anderen Operation des Zählwerksystems.
  • Ob Kommunikation mit dem internen Smart-Card-Chip 8 oder der externen Smart-Card 10 stattfindet, die Kommunikationen involvieren das entfernte Datenzentrum, welches das interne oder externe Abrechnungssystem befragt, um notwendige Information zu erhalten, wie etwa den Status der Geldmittelregister (aufsteigendes Register und absteigendes Register), andere Untersuchungsinformation, wie etwa Anzeichen einer Fälschung, Zählwerksystem-Seriennummer, Status eines internen rücksetzbaren Timers und Rückstellungen, und andere Information, die von dem Wesen des bestimmten Systems abhängt. Für eine Nachladung kann der Benutzer über die Tastatur 62 eine gewünschte Nachfüllmenge von Portogeldmitteln eingeben, und bei geeigneter und erfolgreicher Befragung des aktiven Abrechnungssystems sieht das entfernte Datenzentrum eine verschlüsselte Nachladungsnachricht vor, die in das Abrechnungssystem übermittelt wird, wobei eine Refundierung des Abrechnungssystemregisters mit einem hinzugefügten zusätzlichen Portowert ermöglicht wird. Es sollte auch vermerkt werden, dass Kommunikationen in dieser Angelegenheit eine entfernte Untersuchung der Integrität des Zählsystems und Hinaufladen und Herunterladen anderer Information in Bezug auf den Betrieb des Zählwerkssystems, wie etwa Überwachung der Betriebsfähigkeit und Wartung von dem Druckmodul 4, ermöglichen. Falls verschiedenartige Zählwerkbenutzungsinformation in dem System unterhalten wird, kann diese Information außerdem zu dem entfernten Datenzentrum hinaufgeladen werden. Außerdem sieht das entfernte Datenzentrum ein Gefährt zum Herunterladen zusätzlicher und neuer Chiffreschlüssel oder Schlüssel in das System vor, falls so konfiguriert, und sieht die Fähigkeit für andere Funktionalität und Dienste vor, wie etwa ein Zählwerkbenutzungsprofil. Zum Zeitpunkt einer entfernten Zählwerkrücksetzung kann außerdem veranlasst werden, dass ein Beleg durch den Druckmodul als ein Beleg für die Nachladung von Portoabrechnungssystemgeldmitteln aufgedruckt wird. Der Beleg sieht einen greifbaren Beweis von dem Datum, der Zeit, der Menge und anderer sachbezogener Daten der Nachfülltransaktion des Portoabrechnungssystems für den Benutzer vor. Der Beleg kann eine Transaktionsnummer und verschlüsselte Daten, wie etwa ein kryptografisches Zertifikat, inkludieren.
  • Beim Generieren von digitalen Tokens oder Freimachungsvermerken kann in gewissen Fällen und für gewisse Postbehörden von dem digitalen Token gefordert werden, Information betreffend den physischen Standort des elektronischen Portos des Zählsystems zu enthalten. Dies kann wegen Lizenzierungsanforderungen geschehen, wobei ein bestimmtes Zählwerk lizenziert ist, an einem bestimmten Standort betrieben zu werden, wie z.B. innerhalb eines bestimmten Postleitzahlenbereichs, der Herkunftspostleitzahl des Versenders. Das Zählsystem 2 trägt dieser Anforderung Rechnung und ermöglicht die Nutzung einer externen Smart-Card von anderen Herkunftspostleitzahlstandort als der des Lizenzstandortes für das Zählsystem 2. Die Zählwerkstandortinformation kann auch wichtig sein, wo sie für eine Verwendung erforderlich ist, wenn gezählte Post innerhalb des Postleitzahl- oder des Herkunftsstandortes des Versenders hinterlegt werden muss.
  • Bei Initialisierung des Zählwerkes, d.h. wann das Zählwerk in Betrieb genommen und als betriebsfähig erachtet wird, wird der Standort des Zählsystems 2 in dem Druckmodulspeicher 24 oder dem internen Speicher von Chip 18 gespeichert. Diese Information kann die Herkunftspostleitzahl für den Versender oder ein anderer benötigter Standort oder andere Information sein. Die Information in dem Flash-Speicher 24 oder dem Abrechnungsmodul 8 wird beim Aufdrucken eines Freimachungsvermerkes oder digitalen Tokens auf ein Poststück durch Druckkopf 12 eingesetzt. Es ist notwendig, dass der digitale Token, der entweder durch die externe Smart-Card 10 oder durch den internen Abrechnungsmodul 8 generiert wird, derart ist, dass der digitale Token, der Herkunftspostleitzahldaten enthält, akkurat und konsistent zu den Daten ist, die in dem Flash-Speicher 24 oder dem internen Speicher von Smart-Card-Chip 18 gespeichert werden.
  • Zur Zeit einer Initialisierung können die Herkunftsstandortdaten auch in dem internen Abrechnungssystem 8 gespeichert werden. Wenn ein externes Abrechnungssystem oder Smart-Card 10 in das System verbunden wird, und eine Anforderung nach Porto initiiert wird, wird als Teil des Authentifizierungsprozesses Kommunikation zwischen dem externen Abrechnungssystem 10 und dem Druckkopf-Smart-Card-Chip 18 hergestellt. Zu dieser Zeit wird ein Vergleich zwischen der Herkunftsstandortinformation, die in dem Flash-Speicher 24 oder internen Speicher des Smart-Card-Chips 18 gespeichert wird, und der Herkunftsstandortinformation, die in der externen Smart-Card 10 gespeichert wird, durchgeführt. Falls es eine Entsprechung zwischen diesen zwei gespeicherten Standortinformationen gibt, kann der Druck von Porto und die Generierung des digitalen Tokens oder Freimachungsvermerkes auf die normale Weise mit beliebiger anderer Authentifizierung und Verarbeitung, die eingesetzt werden können, fortfahren. Falls jedoch die Standortinformation, die in dem Flash-Speicher 24 oder internen Speicher von Smart-Card-Chip 18 gespeichert wird, zu der Standortinformation, die in der externen Smart-Card 10 gespeichert wird, inkonsistent ist, wird das System nicht arbeiten. Zu dieser Zeit wird die Standortinformation in der externen Smart-Card überschrieben oder kann alternativ in ei nen getrennten Speicherstandort gebracht werden (ein Reisespeicherstandort). Es existiert nun Entsprechung zwischen der Standortinformation, die in dem Flash-Speicher 24 oder internen Speicher von Smart-Card 18 gespeichert ist, und der Standortinformation, die in der externen Smart-Card 10 gespeichert ist. Wenn Porto aufgedruckt und digitale Tokens generiert werden, existiert somit eine Übereinstimmung zwischen den Daten, die auf dem Poststück generiert werden, von der Standortinformation in dem Flash-Speicher 24 oder internen Speicher von Smart-Card 18 und von der Standortinformation, die in der externen Smart-Card 10 gespeichert wird.
  • Falls gewünscht und als Teil einer Routineüberprüfung kann die Standortinformation, die in der externen Smart-Card gespeichert wird, periodisch gegen die Standortinformation geprüft werden, die in dem Flash-Speicher 24 oder Smart-Card-Chip 18 gespeichert wird. Außerdem kann Standortinformation, die in sowohl dem Flash-Speicher 24 als auch dem internen Abrechnungssystem oder externen Abrechnungssystem gespeichert wird, überprüft werden, falls gewünscht, wann immer Kommunikationen mit dem entfernten Abrechnungszentrum über das Modem 28 oder RS-232-Konnektor 27 hergestellt werden. Weiter noch könnte gewünscht werden, dass eine externe Smart-Card mit einem speziellen Zweck in das System verbunden werden kann, um verschiedene Information zu befragen und zu verifizieren, die sowohl in dem Flash-Speicher 24 als auch dem internen Smart-Card-Chip 18 oder internen Abrechnungssystem 8 gespeichert wird.
  • Es wird nun auf 2 Bezug genommen. Bei 82 wird das elektronische Frankiermaschinensystem 2 hochgefahren. In 84 wird eine Bestimmung durchgeführt, ob das System ein mehrfaches sicheres Abrechnungs- (Tresor-) System ist. Das heißt eine Bestimmung bezüglich dessen vorgenommen, ob das System Mehrfachabrechnungssysteme inkludiert. Falls das System kein Mehrfachtresorabrechnungssystem ist, wird in 86 eine weitere Bestimmung durchgeführt, ob das System ein internes Tresorsystem ist. Falls das System kein internes Tresorsystem ist, muss das System ein System mit nur einem externen Tresor sein. Entsprechend wartet das System in 88 auf einen Tresor, der einzuführen ist.
  • Wenn der externe Tresor in 90 eingeführt wird (oder als bereits vorhanden bestimmt wird), verwendet das System den externen Tresor für die gesamte Abrechnung und für andere sichere Funktionen in 92. Sollte der externe Tresor entfernt werden, wie in 94 gezeigt wird, wird dann in 86 eine Bestimmung durchgeführt, ob es ein internes Tresorsystem ist. Falls kein interner Tresor vorhanden ist, verbleibt in dem Zählwerksystem 2 kein gültiges Abrechnungssystem, und in 98 wird auf der Anzeige 64 ein fataler Fehler angezeigt. Das Zählwerksystem wird zum Aufdrucken von Porto und andere Operationen, die ein sicheres Abrechnungssystem erfordern, als nicht betriebsfähig erachtet.
  • Falls in 84 eine Bestimmung durchgeführt wird, dass das System ein Mehrfachtresorsystem ist, wird in 100 eine weitere Bestimmung durchgeführt, ob in dem System zwei Tresore vorhanden sind. Falls zwei Tresore vorhanden sind, wird das System den externen Tresor verwenden, wie in 92 gezeigt wird. Wenn zwei Tresore vorhanden sind, greift das System somit stets als Vorgabe zur Verwendung des externen Tresors. Falls in 100 eine Bestimmung durchgeführt wird, dass keine zwei Tresore in dem System vorhanden sind, setzt die Operation zu Entscheidungsbox 96 fort, wie zuvor erwähnt. Falls eine in 96 Bestimmung durchgeführt wird, dass ein interner Tresor vorhanden ist, verwendet das System den internen Tresor, wie in 102 gezeigt. Dies wäre auch von Entscheidungsbox 86 der Fall, wo eine Bestimmung durchgeführt wird, ob das System ein internes Tresorsystem ist.
  • Wie aus dem Obigen gesehen werden kann, geht das Zählwerksystem 2 als Vorgabe stets zu einem Betrieb, der das externe Abrechnungssystem oder Tresor verwendet, wenn das System hochgefahren wird. Falls jedoch zu einem beliebigen Zeitpunkt während des Betriebs der externe Tresor entfernt wird, wechselt das System zu einer Nutzung des internen Tresors, wenn der externe Tresor entfernt ist. Falls andererseits das System nur ein externes Abrechnungssystem oder Tresor aufweist und der Tresor nicht vorhanden ist, wartet das System, bis ein externer Tresor in das System eingeführt ist, um einen Betrieb zu beginnen. Falls das System ein System nur mit einem internen Tresor ist und ein Tresor nicht als vorhanden abgetastet wird, wird das System ferner einen fatalen Fehler anzeigen und wird nicht arbeiten.
  • Es wird nun Bezug auf 3 genommen. In 104 wird eine Karte in das System eingeführt. In 106 wird eine Bestimmung durchgeführt, ob die Karte ein Abrechnungstresor (externer Tresor) ist. Falls die Karte als eine Abrechnungssystem-Smart-Card bestimmt wird, wird die Smart-Card für eine Abrechnung verwendet, wie in 108 gezeigt wird. Falls die Karte nicht als eine Abrechnungskarte bestimmt wird, wird in 110 eine Bestimmung durchgeführt, ob die Karte eine Ad-Slogan-Karte ist, d.h. eine Karte, die Beschriftungsinformation, grafische Information oder beides zum Aufdrucken durch das Zählsystem 2 enthält. Falls eine Bestimmung durchgeführt wird, dass das System eine Ad-Slogan-Karte ist, wird das System in 112 in den Ad-Slogan-Modus platziert. Es wird dann in 114 eine Bestimmung durchgeführt, ob die Ad-Slogan-Karte authentisch ist. Das heißt es wird eine Bestimmung mittels einer verschlüsselten Nachricht, wie etwa durch Verwendung eines kryptografischen Zertifikates zwischen der Ad-Slogan-Karte und dem Druckmodul-Smart-Card-Chip 18, durchgeführt, ob die Karte gültig ist und auch die Ad-Slogan-Information auf der Karte gültig und sie authentifiziert sind. Falls die Karte und/oder die Daten als gültig bestimmt werden, ist das Ad-Slogan-Herunterladen in 116 abgeschlossen. Falls die Karte und/oder die Daten nicht authentifiziert sind, wird in 118 eine Fehlernachricht auf der Anzeige 64 angezeigt und es wird in 120 eine Aufforderung vorgenommen, dass der Benutzer die Ad-Slogan-Karte entfernt. Zu Schritt 110 zurückkehrend wird, falls die Antwort auf die Nachfrage "NEIN" ist, in Schritt 111 eine Fehlernachricht mit der Aufforderung angezeigt, dass die Karte zu entfernen ist.
  • Es sollte, erkannt werden, dass falls andere Typen von Karten eingesetzt werden, wie etwa diejenigen, die in 1 gezeigt werden, die Authentifizierungscodeinformation, Ratentabelleninformation etc. enthalten, das Flussdiagramm, das in 3 gezeigt wird, weitere Operationsschritte aufweisen würde, um das Wesen einer derartigen Karte zu bestimmen und die Karte und die Information auf einer derartigen Karte zu identifizieren und je nach dem fortfahren würde oder nicht, die notwendige Information herunterzuladen. Dies würde auf eine Art und Weise ähnlich zu der geschehen, wie es der Fall bei der Ad-Slogan-Karte ist. Außerdem ermöglicht das System ferner, dass Information von dem Zählwerk zu der Karte übertragen und in die Karte für den Zweck einer Untersuchung, Informationsübertragung und beliebiger anderer gewünschter Funktionalität geschrieben wird, wie etwa Übertragung von Geldmitteln von einem internen Tresor zu einem externen Tresor für eine Entfernung von Geldmitteln aus dem Zählsystem.
  • Es wird nun Bezug auf 4 genommen. In 122 wird ein Tresor in das Zählwerksystem eingeführt. Dies kann ein internes Abrechnungssystem sein, das zum Zeitpunkt einer Herstellung eingeführt wird, oder ein externer Tresor, der zu einem beliebigen Zeitpunkt während einer Verwendung eingeführt wird. Sollte außerdem ein anderer Tresor in das System als ein Er satz für den internen Tresor eingeführt werden, wird auch dieser Prozedur gefolgt. Außerdem wird dem Prozess während eines Hochfahrens des Zählsystems gefolgt.
  • Die Postleitzahl und die postalische Prüfziffer oder andere Information wird in 124 aus dem Tresor gelesen. In 126 wird bestimmt, ob diese Postleitzahl und postalische Prüfziffer oder andere Information zu der Postleitzahl und postalischen Prüfziffer oder anderen Information passt, die in dem Zählwerksystem gespeichert sind. Information wird in dem Zählwerksystemdruckmodul in einem Flash-Speicher 24 oder internen Speicher des Druckmodul-Smart-Card-Chips 18 gespeichert. Falls die Information übereinstimmt, setzt das System in 128 Initialisierung und Betrieb fort. Falls die Information nicht übereinstimmt, versuchen der Tresor (Abrechnungssystem) und der Druckerdruckmodul in 130 einander zu authentifizieren. Falls in 132 bestimmt wird, dass der Abrechnungssystemmodul und der Druckmodul jeder gültig sind und einander authentifiziert haben, werden die Postleitzahl und postalische Prüfziffer oder anderen Daten, die in dem Druckermodul-Flash-Speicher 24 oder internen Speicher von Smart-Card-Chip 18 gespeichert sind, in 136 in den Tresor geschrieben. Das Zählwerksystem setzt seine Initialisierung und seinen Betrieb in 141 fort.
  • Falls in 132 bestimmt wird, dass das Abrechnungssystem und der Druckmodul nicht gültig sind, d.h. dass sie sich gegenseitig nicht authentifiziert haben, wird in 134 eine Nachricht über einen fatalen Fehler auf der Anzeige 64 angezeigt und das System arbeitet nicht.
  • Es wird nun Bezug auf 5A genommen. 5A zeigt einen digitalen Freimachungsvermerk, der geeignet ist, durch das Frankiermaschinensystem, das in 1 gezeigt wird, aufgedruckt zu werden. Dieser Freimachungsvermerk enthält alphanu merische Information, die auch in einem Barcodeformat gedruckt werden kann, inkludierend Barcode PDF 417 oder andere Formen eines Barcodes. Der digitale Freimachungsvermerk inkludiert eine Postleitzahl 142, die für den Zählwerkbenutzer das lizenzierende Postamt ist, das Datum der Vorlage des Poststücks 144, die Seriennummer des Freimachungsvermerkes oder Zählwerkes oder der Postsicherheitseinrichtung 146. Dies identifiziert die Einrichtung, die den Freimachungsvermerk gedruckt hat. Die Portomenge, die auf dem Poststück oder Band aufgedruckt ist, wird bei 148 gezeigt. Eine Herstelleridentifikation ist bei 150 aufgedruckt, wie es ein digitaler Token des Herstellers 152 und ein digitaler Token eines Beförderers oder Postdienstes 154 sind. Diese digitalen Tokens sehen Mittel zur Authentifizierung eines Poststücks durch Information vor, die in dem Freimachungsvermerk gedruckt wird um sicherzustellen, dass der Freimachungsvermerk gültig ist und durch ein autorisiertes Frankiermaschinensystem gedruckt wurde und nicht geändert wurde. Der Freimachungsvermerk kann auch eine Stückzählung 156 inkludieren, die die Zahl von Stücken zeigt, die das Zählsystem gedruckt hat; eine Freimachungsvermerkprüfziffer 153, die eine einzelne dezimale Ziffer ist, generiert aus variabler Information in dem Freimachungsvermerk, die gedacht ist zu helfen, Fehler in diesen Mengen zu erfassen, und eine Zählwerkprüfziffer 140, die ein Paar von dezimalen Ziffernidentifikatoren ist, die aus dezimalen Werten generiert werden, die das Zählwerk und den Zählwerkhersteller identifizieren, was gedacht ist zu helfen, Fehler in diesen Mengen zu erfassen.
  • Es sollte vermerkt werden, dass die Organisation des Informationsinhaltes und die Anordnung des digitalen Freimachungsvermerkes ein Gegenstand einer Auswahl sind, ebenso wie es die Form ist, in der der digitale Freimachungsvermerk aufgedruckt wird. Der digitale Freimachungsvermerk kann gänzlich alphanumerisch, gänzlich in einer beliebigen Form eines Bar codes oder einer anderen Kodierungsanordnung oder in einer Kombination alphanumerisch und Barcodekodierung oder einer anderen Form von Kodierung aufgedruckt werden.
  • Es wird nun Bezug auf 5B und 5C genommen. Diese Figuren stellen verschiedene Formen eines digitalen Freimachungsvermerkes dar, aufgedruckt gänzlich in einem Format eines Barcodes PDF 417. 5B zeigt einen Freimachungsvermerk 160, der unter Verwendung von DSS signiert ist, während 5C ein Freimachungsvermerk 162 ist, der unter Verwendung von RSA signiert ist. Beide sind Beispiele eines derartigen Poststückfreimachungsvermerkes aus der Freimachungsvermerkspezifikation vom US-Postdienst Draft Information Based Indicia Program (IBIP) vom 13. Juni 1996, Anhang A-1.
  • Während die vorliegende Erfindung mit Bezug auf die spezifischen Ausführungsformen, die hierin dargelegt werden, offengelegt und beschrieben wurde, wird offensichtlich sein, wie oben vermerkt, und aus dem obigen selbst, dass Variationen und Modifikationen darin durchgeführt werden können. Es ist somit in den folgenden Ansprüchen gedacht, jede derartige Variation und Modifikation abzudecken.

Claims (18)

  1. Zählsystem (2), umfassend: ein Druckmittel (4) zum Drucken eines Portowertes; ein erstes Abrechnungsmittel (8), das mit dem ersten Druckmittel (4) verbunden ist, zum Abrechnen für einen Wert, der durch das Druckmittel gedruckt wird; ein zweites Abrechnungsmittel (10), das mit dem Druckmittel (4) verbunden ist, zum Abrechnen für einen Wert, der durch das Druckmittel gedruckt wird; und ein Priorisierungsmittel (26, 62, 72), um eine automatische Auswahl von einem von dem ersten und zweiten Abrechnungsmittel (8, 10) als das aktive Abrechnungsmittel für das Zählsystem zu ermöglichen.
  2. Zählsystem, wie in Anspruch 1 definiert, wobei das erste und zweite Abrechnungsmittel jedes betriebsfähig ist, digitale Tokens zu generieren, die angenommen werden, durch das Druckmittel gedruckt zu werden.
  3. Zählsystem, wie in Anspruch 2 definiert, wobei das erste Abrechnungsmittel (8) betriebsfähig ist, digitale Tokens zu generieren, die Identifikationsdaten des ersten Abrechnungsmittels enthalten, und das zweite Abrechnungsmittel (10) betriebsfähig ist, digitale Tokens zu generieren, die Identifikationsdaten des zweiten Abrechnungsmittels enthalten.
  4. Zählsystem, wie in einem beliebigen von Ansprüchen 1 bis 3 definiert, wobei das zweite Abrechnungsmittel (10) entfernbar mit dem Zählsystem gekoppelt ist.
  5. Zählsystem, wie in Anspruch 4 definiert, wobei das zweite Abrechnungsmittel (10), das mit dem Zählsystem entfernbar gekoppelt ist, eine Chipkarte (smart card) ist.
  6. Zählsystem, wie in Anspruch 4 definiert, wobei das zweite Abrechnungsmittel (10), das entfernbar mit dem Zählsystem gekoppelt ist, eines aus einer Vielzahl von tragbaren Tresormitteln ist und wobei das Priorisierungsmittel angepasst ist, die Vielzahl von zweiten Abrechnungsmitteln zu verarbeiten.
  7. Zählsystem, wie in Anspruch 4, 5 oder 6 definiert, inkludierend Mittel zum Ermöglichen einer demontierbaren Kopplung des zweiten Abrechnungsmittels und zum Ermöglichen einer demontierbaren Kopplung eines tragbaren Datenlademittels zum Laden von Daten.
  8. Zählsystem, wie in Anspruch 7 definiert, wobei das tragbare Datenlademittel Ad-Slogan-Daten enthält.
  9. Zählsystem, wie in Anspruch 7 definiert, wobei das tragbare Datenlademittel Posttarifdaten enthält.
  10. Tragbares System, wie in Anspruch 7 definiert, wobei das tragbare Datenlademittel Autorisierungscodedaten enthält.
  11. Zählsystem, wie in einem beliebigen von Ansprüchen 1 bis 10 definiert, wobei das zweite Abrechnungsmittel ein absteigendes Register zum Speichern von Postgeldmitteln hat, angepasst, durch das Zählsystem gedruckt zu werden, wobei das absteigende Register eine vorbestimmte Wiederaufladegrenze hat.
  12. System, wie in einem beliebigen der vorangehenden Ansprüche definiert, wobei das erste Abrechnungsmittel ein absteigendes Register mit einer ersten vorbestimmten Geldmittelspeichergrenze hat, das zweite Abrechnungsmittel ein absteigendes Register mit einer zweiten vorbestimmten Geldmittelspeichergrenze hat, und die erste Abrechnungsmittel-Geldmittelspeichergrenze größer als die zweite Abrechnungsmittel-Geldmittelspeichergrenze ist.
  13. Zählsystem, wie in einem beliebigen der vorangehenden Ansprüche definiert, wobei das erste Abrechnungsmittel (8) innerhalb eines sicheren Gehäuses innerhalb des Zählsystems (2) untergebracht ist.
  14. Zählsystem, wie in Anspruch 13 definiert, wobei das erste Abrechnungsmittel (8) demontierbar innerhalb des sicheren Gehäuses durch einen Anschlussstecker (66) angebracht ist.
  15. System, wie in einem beliebigen der vorangehenden Ansprüche definiert, inkludierend eine Anzeige (64), die angepasst ist, einem Benutzer anzuzeigen, welches von dem ersten und zweiten Abrechnungsmittel (8, 10) das aktive Abrechnungsmittel zum Abrechnen für einen Wert ist, der durch das Druckmittel (4) gedruckt wird.
  16. System, wie in einem beliebigen von Ansprüchen 1 bis 4 definiert, ferner umfassend: ein Anzeigemittel (64), das mit dem ersten und dem zweiten Abrechnungsmittel gekoppelt ist, das Anzeigemittel angepasst ist anzuzeigen, welches von dem ersten und zweiten Abrechnungsmittel das aktive Abrechnungsmittel für das Zählsystem ist.
  17. System gemäß einem beliebigen der vorangehenden Ansprüche, wobei das Priorisierungsmittel (26, 62) eine Benutzereingabevorrichtung (62) umfasst, um ein Protokoll zu implementieren um zu bestimmen, welches der zwei Abrechnungsmittel das aktive System sein sollte.
  18. System nach Anspruch 17, wobei die Benutzereingabevorrichtung eine Tastatur (62) ist.
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