DE69729485T2 - Dosierungszähler für einen inhalator - Google Patents

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John Michael HOLROYD
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Richard William TRENEMAN
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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Dosiszähler für ein tragbares Abgabegerät gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Ein derartiger Zähler ist aus der Lehre der US-A-5.482.030 bekannt.
  • Eine abgemessene Dosis erhaltene Inhalatoren bestehen in typischer Weise aus einem ein Medikament enthaltenden Behälter und einem Betätigungskörper mit einem Medikamenten-Abgabeauslass. Die vorliegende Erfindung wird Anwendung bei jeglichem Typ eines eine abgemessene Dosis erhaltenden Inhalators finden, in welchem die Inhalte des Medikamentenreservoirs bzw. -vorratsbehälters für den Anwender unsichtbar sind, einschließlich unter Druck stehender, eine abgemessene Dosis erhaltender Inhalatoren (sowohl manuell betätigbare als auch atembetätigte Typen), Trockenpulver-Inhalatoren oder dergleichen.
  • Der ein Medikament enthaltende Behälter kann eine unter Druck stehende Dose sein, die ein Gemisch aus einem aktiven Medikament und einem Treibmittel enthält. Derartige Dosen sind üblicherweise aus einem tiefgezogenen Aluminiumnapfteil mit einem umgefalzten Deckelteil gebildet, der eine Bemessungs-Ventilanordnung trägt. Die Abmessungs-Ventilanordnung ist mit einem vorstehenden Ventilschaft versehen, der bei Gebrauch in einem dichten Schiebesitz in einen sogenannten "Schaftblock" in dem Betätigungskörper eingesetzt ist.
  • Um den konventionellen manuell betätigbaren Inhalator zu betätigen, übt der Anwender eine Druckkraft auf das geschlossene Ende der Dose aus. Die inneren Komponenten der Bemessungs- Ventilanordnung sind derart federbelastet, dass in typischer Weise eine Druckkraft zwischen 15 und 30 N erforderlich ist, um das Gerät zu betätigen. Auf diese Druckkraft hin bewegt sich die Dose axial in Bezug auf den Ventilschaft um einen Betrag, der zwischen 2 und 4 mm variiert. Dieses Ausmaß der axialen Bewegung genügt, um das Bemessungsventil zu betätigen und um eine abgemessene Menge des Medikaments und Treibmittels zu veranlassen, durch den Ventilschaft ausgestoßen zu werden. Diese dosierte Menge wird dann in das Mundstück durch eine Düse in dem Schaftblock freigegeben. Ein Anwender, der durch den Medikamenten-Abgabeauslass des Gerätes inhaliert, wird an dieser Stelle eine Dosis des Medikaments erhalten.
  • Eine abgemessene Dosis erhaltende Inhalatoren, wie sie oben beschrieben sind, verabreichen eine genaue Medikamentendosis, wenn diese jeweils benötigt wird, was besonders nützlich ist für Anwender, deren Atmungsschwierigkeiten sich ihnen plötzlich zeigen. Es ist der Erfolg dieser Geräte geworden, dass sie nunmehr in der ganzen Welt genutzt werden, wo sie einer breiten Vielfalt von klimatischen Bedingungen ausgesetzt sind.
  • Eine jüngere Entwicklung ist die so genannte "atembetätigte Betätigungseinrichtung", die eine Medikamentendosis durch ein Mundstück auf eine Inhalation durch den Anwender liefert. Dieser Typ von Anordnung ist besonders in Fällen praktisch, in denen die Koordination zwischen der Anwenderinhalation und dem manuellen Druck der Aerosoldose mangelhaft ist. So mangelt es beispielsweise Kindern zuweilen an der notwendigen Koordination, um eine effektive Selbstverabreichung zu erzielen. Zu Zeiten von Atemnot können auch erwachsene Anwender eine schlechte Koordination erleben.
  • Bedauerlicherweise besteht einer der Nachteile der Selbstverabreichung von einem Inhalator darin, dass Anwender häufig eine Schwierigkeit in der Bestimmung erfahren, wenn die Charge in dem das Medikament enthaltenden Behälter nahezu zu Ende gegangen ist. Bei Aerosoldosen liegt ein Teil des Grundes für diese Schwierigkeit darin, dass ein Überschuss an Treibmittel in der Dose sogar dann verbleiben kann, wenn der Medikamentenvorrat nahezu aufgebraucht ist. Alternativ kann der nahezu erschöpfte Zustand in einem Überschuss an Medikament in Relation zu dem Treibmittel resultieren. Somit wird der Eindruck hervorgerufen, dass der Inhalator noch imstande ist, brauchbare Medikamentendosen bereitzustellen, einfach weil die Dose Flüssigkeit enthält. Dies ist für den Anwender potentiell gefährlich, da die Dosierung unzuverlässig wird und da wenige Leute routinemäßig ein Not- bzw. Reservegerät tragen.
  • Viele Anwender enthalten mehrere unterschiedliche Inhalatoren für die Behandlung einer Vielzahl von Zuständen. Andere verfügen über Inhalatoren an einer Anzahl von unterschiedlichen Orten bzw. Stellen, wie in der Schule, zu Hause, in der Arbeit, etc. Unter diesen Umständen ist es für den Anwender besonders schwierig, die von der jeweiligen individuellen Inhalationsvorrichtung gewonnene Gebrauchsmenge im Auge zu behalten.
  • Es ist klar, dass ein Bedarf an einem Zählermechanismus besteht, der es Anwendern ermöglicht, zu beurteilen, wie viele Dosen in der undurchsichtigen Dose verbleiben. Ein derartiger Zähler würde gewährleisten, dass Anwender gewarnt werden, wenn der Inhalator sich der Erschöpfung nähert, so dass geeignete Maßnahmen getroffen werden können, um ein Auslaufen der Behandlung zu vermeiden. Falls ein Dosiszähler eine Ablesemöglichkeit mit einer Auflösung von einer Dosis bereitstellen kann, kann dies überdies für eine Einhaltungsüberwachung genutzt werden, entweder unter Krankenhaus- bzw. Kliniküberwachung oder durch Eltern und Lehrer, die die Einhaltung durch Kinder beurteilen, um die sie sich kümmern.
  • Zu diesem Zweck sind in der Vergangenheit verschiedene Zähler vorgeschlagen worden, die das Management bzw. die Führung der bemessenen Dosierung unterstützen. Derartige Zähler variieren in der Komplexität und dem Entwicklungsstand; allen gemeinsam ist jedoch das Merkmal, dass sie eine relative Bewegung zwischen dem das Medikament enthaltenden Behälter und dem Betätigungskörper ermitteln und auf eine solche Bewegung hin inkrementieren bzw. weiterschalten.
  • Bekannte Dosiszähler können in folgende Typen kategorisiert werden:
    • (a) Anzeigevorrichtungen für niedriges Reservoir,
    • (b) Tankuhr-Typen (Auflösung begrenzt auf 10 Dosen oder höher),
    • (c) Dosis-Computer (Auflösung auf eine Dosis und an sich genau).
  • Ein Beispiel des ersten Typs ist in der internationalen Patentanmeldung Nr. WO 86/05991 beschrieben; bei diesem Typ ist ein eine farbige Markierung tragendes Rad als Warnungsanzeigeeinrichtung verwendet. Das Rad wird durch ein Schneckengetriebe gedreht, welches Teil des Bemessungsmechanismus bildet. Aus der Betätigung des Bemessungsmechanismus wird gefolgert, dass der Patient eine Medikamentendosis genommen hat, und wenn eine bestimmte Anzahl von Dosen verabreicht worden ist, wird der farbige Teil des Rades durch eine Öffnung sichtbar. Dies zeigt dem Anwender an, dass ein Ersatz der Abgabeeinrichtung in Kürze erforderlich sein wird. Die in diesem Dokument offenbarten Prinzipien würden dem System ermöglichen, zu einer Anzeige vom Kraftstofftanktyp ausgebaut zu werden, abgesehen von der Tatsache, dass das Schneckengetriebesystem für die Bereitstellung einer Einzeldosisauflösung in einem tragbaren Produkt ungeeignet ist.
  • In der internationalen Patentanmeldung Nr. WO 92/09324 ist die Verwendung einer drehbaren Anzeigeeinrichtung offenbart, in die eine Zahnstange einbezogen ist, welche durch eine Sperrklinke während der Abgabe einer Medikamentendosis angetrieben wird. Jeder Zahn auf bzw. in der Zahnstange entspricht einer einzelnen Dosis. Der Nachteil dieses Typs von Anordnung besteht darin, dass für einen zuverlässigen Betrieb sämtliche Zähne in der Zahnstange perfekt sein müssen. Ein schlechter Zahn würde dazu führen, dass der Zähler "halbvoll" anzeigt, wenn das Reservoir tatsächlich leer ist. Das Dokument offenbart außerdem eine Anzahl von Getriebemitteln, um der Anzeige zu ermöglichen, auf hunderte von Dosen zu inkrementieren. Um einen Zähler für einen typischen tragbaren 200-Dosen-Inhalator unter Anwendung dieser Erfindung bereitzustellen, wäre ein Rad mit sehr kleinen Zähnen erforderlich, deren Ausbildung jenseits derzeitiger Herstellungsfähigkeiten unter vernünftigen Kosten liegt.
  • In der europäischen Patentanmeldung Nr. 0 480 488 ist ein ähnlicher Dosiszähler unter Verwendung einer Zahnstange mit in eine einzige Richtung weisenden Zähnen als Aufzeichnungseinrichtung angegeben. Diese Anordnung ist bezeichnend für den gegenwärtigen Stand der Technik und die diesem innewohnenden Beschränkungen. Der Anzeigering zeigt die verbleibenden Dosen an, allerdings lediglich in Einheiten von 10 Dosen. Ferner begrenzt der Anzeigering aus Gründen der Zahngröße die Reservoirkapazität auf insgesamt etwa gezählte 120 Dosen. Durch weitere Verringerung des Getriebes ist es für diesen Systemtyp möglich, dass er auf 200 Dosen erweitert wird, allerdings lediglich durch Verringerung der Anzeigeauflösung auf mehr als 10 Dosen.
  • Im US-Patent Nr. 4.565.302 ist eine ähnliche Einrichtung wie die oben erörterten Geräte angegeben, wobei jedoch in 6 klar die Beschränkungen derartiger Mechanismen hinsichtlich der Anzeigelesbarkeit und der Gesamt-Reservoirgröße veranschaulicht sind. Um eine Lesbarkeit zu gewährleisten, ist in dem Gerät eine große Zahl 5 gezeigt; aus der Figur geht jedoch klar hervor, dass nicht mehr als 30 Dosen auf diese Weise angezeigt werden können, falls derselbe Stil und dieselbe Größe der Anzeige für jede abgegebene Dosis gefordert ist, das heißt, 5, 4, 3, etc.
  • Im US-Patent Nr. 5.437.270 ist für ein Multidosen-Pulvergerät eine Anzahl von Anzeigeeinrichtungen angegeben, die ein Bandsystem enthalten. Das System ist als Band beschrieben, welches zu einer Rolle aufgewickelt ist und welches frei drehbar ist, wobei die Vorderkante des Bandes an einer Trommel befestigt ist, welche mit der Drehung des Bemessungsgliedes gekoppelt ist. Das Bemessungsglied ist so beschrieben, dass es um ein bekanntes Winkelinkrement mittels eines Sperrklinkensystems gedreht wird, welches mit einer geradlinigen Taste verbunden ist, die der Patient drückt, um eine Dosis abzumessen.
  • Ein Beispiel eines Dosis-Computers ist in der internationalen Patentanmeldung Nr. WO 91/06334 beschrieben. In diesem Dokument ist ein elektronisches Verfahren zum Zählen von Dosen, die in der Medikamentendose verbleiben, unter Verwendung eines Schalters offenbart, der durch die Dosenbewegung getriggert wird; die Schalterbetätigung wird mittels eines Mikroprozessors aufgezeichnet, der die verbleibenden Dosen auf einem Anzeigebildschirm anzeigt. Dieses System wurde zur Kontrolle von Klinikstudien erfunden und es enthält eine Datums-/Zeitprotokollierung sowie Einrichtungen zum Herunterladen von Daten. Bei dem betreffenden Schutzrecht handelt es sich um das erste Schutzrecht, welches eine Implementierung eines echten elektronischen Dosis-Computers zeigt.
  • Zahlreiche weitere Patentanmeldung sind gefolgt, die weitere Dosisbestimmungseinrichtungen offenbaren (üblicherweise als Folge der Bewegung des Bemessungsventils), welche mit elektronischen Einrichtungen zur Aufzeichnung der Dosen verbunden sind.
  • Einer der Nachteile dieser bekannten Zähler besteht darin, dass sie sich auf die mechanische Interaktion zwischen Teilen, die an dem das Medikament enthaltenden Behälter angebracht sind, und Teilen abstützen, die an dem Betätigungskörper vorgesehen sind. Mit anderen Worden ausgedrückt heißt dies, dass die betreffenden bekannten Zähler verschiebungs getriggert sind. Derartige Zähler sind mit zufriedenstellenden Toleranzen wegen der Änderung in der Länge der typischen Aerosoldosen schwer herzustellen, zu der zum Teil die Umbiege- bzw. Falzoperation beiträgt, die zur Verbindung des das Ventil tragenden Deckelteiles an dem Haupt-Becherteil angewandt wird. Eine weitere Variable ist die Länge des Hubes des Bemessungsventils. Obwohl die beteiligte Technologie nicht besonders anspruchsvoll ist, hat es sich herausgestellt, dass die Größe der Bewegung, die eine Betätigung des Bemessungsventils einer typischen, ein Medikament enthaltenden Aerosoldose bewirkt, in ein Toleranzband fallen kann, welches so klein ist wie 0,5 mm. Damit ist es schwierig, einen gattungsmäßigen Zähler bereitzustellen, der auf jede Betätigung hin genau inkrementiert. Dies kann sogar dann zutreffen, wenn der Zähler, die Aerosoldose und das Inhalatorgehäuse für die gemeinsame Nutzung speziell ausgelegt worden sind. Das Problem ist daher wahrscheinlich unter Umständen verschlechtert, gemäß denen Aerosoldosen, Inhalatorgehäuse und durch Verschiebung getriggerte Zähler unterschiedlicher Hersteller in Kombination verwendet werden.
  • In der internationalen Patentanmeldung Nr. WO 96/00595 ist die Verwendung eines Wärmesensors offenbart, der die Verdampfungswärme des Treibmittels ermittelt und der somit die abgegebene Dosis wirklich ermittelt. Dieses Gerät leidet jedoch an dem gemeinsamen Nachteil sämtlicher elektronischer Dosiszähler, dass es relativ teuer ist.
  • Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die folgenden Vorteile in einem mechanischen Zähler zu kombinieren:
    • (1) Absolute Eigenzuverlässigkeit beim Gebrauch ein unzuverlässiger Zähler ist schlechter als überhaupt kein Zähler.
    • (2) Einzeldosis-Ablesbarkeit über 200 Dosen oder mehr.
    • (3) Niedrige Kosten, die zu verfügbaren Produkten passen.
    • (4) Geringe Größe bei großer Anzeige zur Anpassung an tragbare Inhalatoren.
  • Die Erfindung stellt einen Dosiszähler für einen eine abgemessene Dosis erhaltenden Inhalator zur Verfügung, mit einer Betätigungseinrichtung,
    mit einer Antriebseinrichtung für einen Antrieb einer Drehzahnradeinrichtung in einer schrittweisen Art auf eine Verschiebung der betreffenden Betätigungseinrichtung hin, wobei die betreffende Drehzahnradeinrichtung ein an einer Spindel angebrachtes Rad aufweist, welches um seinen Umfang herum eine Vielzahl von Schaltzähnen enthält,
    mit einer Einrichtung zur Verhinderung einer Rückwärtsdrehung der betreffenden Drehzahnradeinrichtung,
    mit einer mit der Drehbewegung der betreffenden Drehzahnradeinrichtung gekoppelten Anzeigeeinrichtung, die auf ihrer einen Oberfläche eine sichtbare Anordnung von zunehmend größer werdenden ganzen Zahlen aufweist, welche auf jeden Schritt der schrittweisen Drehbewegung der Drehzahnradeinrichtung hin um eine einzelne ganze Zahl schaltbar sind. Dieser Dosiszähler ist dadurch gekennzeichnet, dass er ferner eine Steuerfläche zur Regulierung der Position des Eingriffs und des Lösens zwischen der Antriebseinrichtung und dem genannten Rad aufweist.
  • Vorzugsweise sind die Betätigungsmittel bzw. ist die Betätigungseinrichtung durch eine geradlinige Verschiebung von einer ersten Position in eine zweite Position und zurück in die erste Position betätigbar, und der Zählungs-Schaltvorgang erfolgt während des Vorwärtshubes der Betätigungseinrichtung von der ersten Position in die zweite Position. Die Betätigungseinrichtung kann beispielsweise einen federbelastenden Stößel enthalten, der imstande ist, mit dem Rand eines Medikamentenreservoirs in Anlage zu gelangen und der entgegen der Rückholkraft der Federlast drückbar ist, wenn dem Medikamentenreservoir übertragen wird, eine Dosis eines Medikaments durch sein Bemessungsventil abzugeben. Die Betätigungsein richtung kann mit der Antriebseinrichtung zusammenhängend gebildet sein.
  • Durch Steuern der Position des Eingriffs und des Lösens zwischen der Antriebseinrichtung und dem Rad wird die zum Zählen benötigte Bewegung präzise geregelt. Zur maximalen Zuverlässigkeit und Genauigkeit braucht der Zähler lediglich zu schalten, nachdem das Bemessungsventil seine Dosis von dem Inhalator abgegeben hat. Falls er dies zuvor zählt, können Anwender den Zähler schalten, ohne eine Dosis eines Medikaments zu empfangen. In extremen Fällen könnte der Anwender mit einer Zähleranzeige "leer" enden, wenn der Medikamentenvorratsbehälter tatsächlich voll ist. Folglich kann die Bewegung von dem Ruhepunkt bis zum Abdrückpunkt als die "Darf-nicht-Zähl"-Zone definiert werden.
  • Sobald wie möglich nach dem Abdrücken muss der Zähler schalten, wobei die obere Grenze das Ausmaß der vollen Bewegung des Bemessungsventils ist. Dies kann als "Muss-Zähl"-Zone definiert werden. Da sämtliche Anordnungen notwendige Toleranzen für eine zuverlässige Produktion aufweisen, ist ein Teil dieser "Muss-Zähl"-Zone für die Abdrückpositions-Abweichung und ein Teil für die Bewegungsabweichung bei voller Ventilbewegung erforderlich.
  • Obwohl typische Ventilbewegungen zwischen 3 und 5 mm liegen, ist lediglich ein Teil dieser Bewegung verfügbar, um einen Zählermechanismus zu schalten. Folglich besteht die tatsächliche Anforderung an einen Zähler darin, dass dieser nach 2 mm der Bewegung schalten muss und dass er imstande ist, 5 mm der Bewegung ohne eine Doppelzählung zu akzeptieren.
  • Bei bekannten Sperrklinken-Schaltmechanismen wird ein Antriebselement dazu verwendet, in eine Ein-Richtungs-Zahnform einer Zahnstange einzugreifen. Die Zahnstange kann geradlinig oder unter Bildung eines gezahnten Rades um sich selbst gebogen sein. Das Antriebselement greift in den ersten Zahnstan genzahn ein und verschiebt bzw. bewegt die gesamte Zahnstange um eine Distanz, die größer ist als eine Zahnteilung. Die Zahnstange muss dann in der neuen Position verbleiben, während sich das Antriebselement von dem ersten Zahn löst und in den nächsten eingreift. Das vorübergehende Festhalten der Zahnstange wird gewöhnlich durch ein festes Element oder eine Klinke erzielt, das bzw. die in eine Zahnform der Zahnstange eingreift und eine Rückwärtsbewegung verhindert.
  • Damit lediglich ein Zahn pro Antriebselementbewegung geschaltet wird, muss die Zahnstangenbewegung eine Zahnteilung überschreiten, jedoch kleiner sein als zwei Zahnteilungen. Damit muss die gewählte Teilung mit der verfügbaren Bewegung zusammenpassen, wobei die Nennbewegung in typischer Weise bei bzw. auf 1,5 Zahnteilungen festgelegt ist. Der maximale Bewegungsbereich liegt daher zwischen einer Zahnteilung und zwei Zahnteilungen.
  • Bedauerlicherweise fallen die Toleranzen, die in Bemessungsventilen für Inhaliergeräte anzutreffen sind, außerhalb dieses Bandes. Falls die "Muss-Zähl"-Zone bei 2 mm der Bewegung beginnt und sich zwischen 3 und 5 mm erstreckt, ist es unmöglich, eine Zahnteilung zu bestimmen, die universell für sämtliche Inhaliergerätevarianten anwendbar ist.
  • Die Steuerfläche überwindet dieses Problem dadurch, dass der Eingriffspunkt sowie der Punkt des Lösens zwischen dem gezahnten Rad und dem Antriebselement geregelt wird. Es wird dann möglich, eine kleine kreisförmige Zahnstange zu verwenden, um präzise Steigerungen bzw. Inkremente zu erhalten. Durch Erweitern der Steuerfläche über die kreisförmige Zahnstange hinaus in beiden Richtungen ist es möglich, eine präzise Drehsteigerung von einer geradlinigen Ventilbewegung sogar dann bereitzustellen, wenn die geradlinige Bewegung jene weit übersteigt, die für das Drehinkrement benötigt wird. Unter Anwendung dieser Erfindung wird die maximale Genauigkeit in der Zunahme bzw. Inkrementierung ohne die Möglichkeit ei ner Doppelzählung oder einer Empfindlichkeit gegenüber einer Änderung in der geradlinigen Bewegung erzielt.
  • Bei einer besonders bevorzugten Variante ist die Einrichtung zur Verhinderung einer Rückwärtsdrehung der Drehzahnradeinrichtung eine Friktionskupplung, wie eine Umschlingungs-Federkupplung. Der Vorteil einer Umschlingungs-Federkupplung liegt darin, dass diese auf die Spindel wirkt, welche das Schalt- bzw. Sperrklinkenrad trägt, und die Spindel gegen eine Rückwärtsdrehung in Bezug auf das Zählerchassis verspannt. Das Fehlen von Seitenkräften, die auf das Schalt- bzw. Sperrklinkenrad wirken, bedeutet, dass der mechanische Betrieb des Zählers vereinfacht ist.
  • In vorteilhafter Weise umfasst die Antriebseinrichtung für den Antrieb der Drehzahnradeinrichtung eine Schaltantriebsklinke in Form eines Gabelantriebs, bei dem das Element, welches in die Schaltzähne des Rades eingreift, zwischen einem Paar von in Abstand voneinander vorgesehenen Tragarmen getragen ist. Der Zwischenraum zwischen den Tragarmen ist so bemessen, dass in ihm die Dicke des Rades aufgenommen wird, so dass die Tiefe des Eingriffs zwischen der Schaltantriebsklinke und den Schaltzähnen des Rades durch den Antriebseinrichtungsträger nicht behindert ist.
  • Vorzugsweise ist die Anzeigeeinrichtung ein lang gestrecktes flexibles Band, wie ein Papier- oder Kunststoffband, auf dem die Dosiszählung aufgedruckt ist, wie als absteigende Reihenfolge von Zahlen, beispielsweise von 200. Der Vorteil einer Bandanzeige liegt darin, dass unterschiedliche Druckstile oder Darstellungen ohne weiteres eingeschlossen werden können, um signifikante Ereignisse für den Inhalationsgeräteanwender hervorzuheben, wie eine sich nähernde Erschöpfung des Medikamentenreservoirs. Das Band wird von einer Abwickelspule abgegeben, die parallel zu einer Aufwickelspule angeordnet ist. Die Aufwickelspule kann dieselbe Spindel gemeinsam nutzen, auf der das Schaltrad angebracht ist. Das Band verläuft zwischen den beiden Spulen und es läuft in dem Inhalationsgerät hinter einem Fenster vorbei, durch welches eine der gedruckten Zahlen für den Anwender sichtbar ist.
  • Der Dosiszähler kann ferner eine stufenlose Hemm- bzw. Sperreinrichtung zur Verhinderung einer Rückwärtsdrehung der Drehzahnradeinrichtung umfassen.
  • Vorzugsweise ist die stufenlose Hemm- bzw. Sperreinrichtung eine Umschlingungs-Federkupplung, die auf die Spindel wirkt, an bzw. auf der das Schaltrad angebracht ist, und die die Spindel entgegen einer Rückwärtsdrehung in Bezug auf das Zählchassis verspannt. Das Fehlen von Seitenkräften, die auf die Schaltradeinrichtung wirken, bedeutet, dass der mechanische Betrieb des Zählers vereinfacht ist.
  • Die Betätigungseinrichtung kann durch eine geradlinige Verschiebung von einer ersten Position zu einer zweiten Position und zurück zu der ersten Position betätigbar sein, wobei die Zählschaltung während des Vorwärtshubes der Betätigungseinrichtung von der genannten ersten Position in die genannte zweite Position erfolgt. Die Betätigungseinrichtung kann beispielsweise einen federbelasteten Stößel enthalten, der imstande ist, mit dem Rand eines Medikamentenreservoirs in Anlage zu gelangen und der entgegen der Rückholkraft der Federlast drückbar ist, wenn dem Medikamentenreservoir übertragen wird, eine Dosis eines Medikaments durch sein Bemessungsventil abzugeben. Die Betätigungseinrichtung kann mit der Antriebseinrichtung zusammenhängend bzw. integral gebildet sein.
  • Die Antriebseinrichtung für den Antrieb der Drehzahnradeinrichtung kann eine Schaltantriebsklinke in Form eines Gabelantriebs sein, bei dem das Element, welches in die Schaltzähne des Rades eingreift, zwischen einem Paar von in Abstand voneinander vorgesehenen Tragarmen getragen ist. Der Zwischenraum zwischen den Tragarmen ist vorzugsweise so bemes sen, dass die Dicke des Rades dazwischen aufgenommen wird, so dass die Tiefe des Eingreifens zwischen der Schaltantriebsklinke und den Schaltzähnen des Rades durch den Antriebseinrichtungsträger nicht behindert ist.
  • Vorzugsweise ist die Anzeigeeinrichtung ein lang gestrecktes flexibles Band aus Papier oder Kunststoffmaterial, auf dem die Dosiszählung aufgedruckt ist, beispielsweise als abnehmende Zahlenfolge von beispielsweise 200 ausgehend. Der Vorteil einer Bandanzeige liegt darin, dass unterschiedliche Druckstile oder -darstellungen ohne weiteres einbezogen werden können, um wichtige Ereignisse für den Inhalationsgerätanwender hervorzuheben, wie eine sich nähernde Erschöpfung des Medikamentenreservoirs. Das Band wird von einer Abwickelspule abgegeben, die parallel zu einer Aufwickelspule angeordnet ist. Die Aufwickelspule kann dieselbe Spindel gemeinsam nutzen, auf der das Schaltrad angebracht ist. Das Band verläuft zwischen den beiden Spulen und es bewegt sich in dem Inhalationsgerät hinter einem Fenster, durch das eine der gedruckten Zahlen für den Anwender sichtbar ist.
  • Der Dosiszähler kann ferner einen Schalt- und Antriebsklinkenmechanismus aufweisen, der eine Zahnstange mit einer Reihe von Schaltzähnen und eine Antriebsklinkeneinrichtung in Form eines Gabelantriebs enthält, bei dem das Element, welches in die Schaltzähne eingreift, zwischen einem Paar von in Abstand voneinander gesehenen Tragarmen getragen ist.
  • Der Zwischenraum zwischen den Tragarmen ist vorzugsweise so bemessen, dass die Dicke der Zahnstange dazwischen aufgenommen wird, so dass die Tiefe des Eingriffs zwischen der Schaltantriebsklinke und den Zähnen der Zahnstange durch den Antriebseinrichtungsträger nicht behindert ist. Diese Anordnung hilft, die Kräfte auf jeder Seite des Zahneingreifelements auszugleichen und minimiert ein Verdrehen. Die Antriebsklinke kann entweder zum Ziehen der Schaltzähne oder zum Drücken der Schaltzähne verwendet werden.
  • Die Erfindung wird nunmehr lediglich beispielhaft unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben. In den Zeichnungen zeigen
  • 1 eine Schnittansicht durch ein Inhalationsgerät unter Veranschaulichung eines Zählermechanismus gemäß der vorliegenden Erfindung in einer Position nahe des Grundteiles einer Inhalationsgerät-Betätigungseinrichtung,
  • 2 eine Schnittansicht unter rechten Winkeln zur Ansicht gemäß 1,
  • 3 eine schematische Perspektivansicht einer besonders bevorzugten Form der Erfindung, von der eine unwesentliche Einzelheit des Inhalationsgerätegehäuses der Klarheit halber weggelassen worden ist,
  • 4 eine schematische Ansicht einer konventionellen Schaltzahnrad- und Antriebsklinkenanordnung,
  • 5 in den Ansichten (a) und (b) schematisch zwei mögliche Anordnungen des Schaltzahnrades und der Antriebsklinke gemäß der Erfindung,
  • 6 in den Ansichten (a) und (b) schematisch eine stufenartige bzw. eine stufenlose Hemmung, die auf eine Schaltzahnrad- und Antriebsklinkenanordnung wirkt, und
  • 7 eine Reihe von schematischen Ansichten zum Vergleich von konventionellen Schaltantrieben mit Gabelantrieben gemäß der Erfindung.
  • Nunmehr wird auf die 1 und 2 Bezug genommen, in denen der untere Teil eines eine abgemessene Dosis erhaltenden Inhalators gezeigt ist, umfassend einen Betätigungskörper 20 mit einem Medikamenten-Abgabeauslass 25. Eine Aerosoldose 30 erstreckt sich in den unteren Teil des Betätigungskörpers 20. Die Aerosoldose 30 ist aus einem tiefgezogenen Aluminium-Napfabschnitt 31 gebildet, an dem ein Deckelteil 32 durch Falzen bzw. Biegen angebracht ist. Der Deckelteil 32 trägt eine Bemessungsventilanordnung, die einen abstehenden Ventil schaft 33 aufweist, dessen Ende in einem dichten Schiebesitz in einem Schaftblock 21 des Betätigungskörpers 20 aufgenommen ist. Der Schaftblock 21 weist eine Düse 22 auf, die mit dem Medikamenten-Abgabeauslass 25 so verbunden ist, dass auf eine Betätigung der Bemessungsventilanordnung hin eine Charge des Medikaments durch die Düse 22 in den Medikamenten-Abgabeauslass 25 abgegeben wird. Eine Betätigung der Bemessungsventilanordnung wird dadurch bewirkt, dass eine Abwärtsbewegung der Aerosoldose 30 in Bezug auf den Betätigungskörper 20 hervorgerufen wird. Dies kann durch Ausübung eines manuellen Drucks durch den Anwender gegen das (nicht dargestellte) umgestülpte Grundteil der Aerosoldose 30 oder durch einen automatischen Druck der Aerosoldose 30 auf den Anwender der Inhalation hin in Inhalationsgeräten des atem-betätigten Typs erzielt werden. Der Mechanismus der Atembetätigung bildet nicht einen Teil der vorliegenden Erfindung und wird in dieser Anmeldung nicht in weiteren Einzelheiten beschrieben. Ein Anwender, der durch den Medikamenten-Abgabeauslass 25 inhaliert, wenn die Aerosoldose 30 einem Druck ausgesetzt ist, wird eine abgemessene Dosis des Medikaments erhalten.
  • Ein Zählermechanismus, der generell mit dem Bezugszeichen 40 bezeichnet ist, enthält einen Betätigungsstößel 41, der aus einem Kunststoff, wie Nylon, geformt ist; der Stößel 41 weist ein Anschlagteil 42 auf, das mit dessen Grundteil zusammenhängend gebildet ist. Die Unterseite des Anschlagteiles 42 ist mit einem Blindloch ausgebildet, welches eine Druckfeder 43 aufnimmt, die auf einem hoch stehenden Zapfen 44 angebracht ist, der an einem unteren Element des Zählerchassis gebildet ist.
  • Eine Antriebseinrichtung 50 für den Antrieb einer Drehzahnradeinrichtung in Form eines Schaltzahnradrades 60 ist mit dem Anschlagteil 42 der Betätigungseinrichtung zusammenhängend geformt und umfasst ein (nicht dargestelltes) Quer-Hakenelement, welches zwischen zwei Armen 52, 53 (von denen lediglich einer in 2 sichtbar ist) angebracht ist, deren Grundteile gemeinsam mit dem Anschlagteil 42 vorgesehen sind. Das Quer-Hakenelement ist so bemessen und ausgerichtet, dass es in die Schaltzähne 61 eingreift, die um den Umfang des Schaltrades 60 gebildet sind, um dieses in einer Vorwärtsrichtung zu drehen.
  • Das Schaltrad 60 ist mit einer ersten Hohlachse 63 zusammenhängend geformt, die auf einer ersten Achse bzw. Spindel 73 drehbar getragen ist, welche quer von einem Chassis-Subelement 70 absteht. Das Chassis-Subelement 70 weist außerdem eine zweite Achse bzw. Spindel 77 auf, die von ihm quer absteht und auf der eine zweite Hohlachse 67 drehbar getragen ist. Ein flexibles Band 68 ist um die zweite Hohlachse 67 herumgewickelt, die als Abwickelspule dient; das betreffende Band gelangt zu der ersten Hohlachse 63, die als Aufwickelspule dient. Eine Führungsplatte 69, die Teil des Chassis-Subelements 70 bildet, hilft, das Band auf einem glatten Weg von der Abwickelspule zur Aufwickelspule zu führen. Die Oberfläche des Bandes 68 ist mit einer fortschreitenden Reihe von abnehmenden Zahlen markiert, welche die Anzahl von Dosen angeben, die in der Aerosoldose verbleiben. In typischer Weise beträgt die Anfangszählung 200, und aufeinander folgende Markierungen auf dem Band nehmen um, 1 ab. Der Abstand zwischen aufeinander folgenden Markierungen ist mit der Schaltbewegung des passenden Rades 60 koinzident, so dass eine neue Zahl in einem in dem Inhalationsgerätegehäuse 20 vorgesehenen Fenster 26 für jede nachfolgende Betätigung erscheint.
  • Das Schaltzahnrad 60 und die damit zusammenhängend gebildete erste Hohlachse 63 werden an einer Rückwärtsdrehung durch eine Umschlingungs-Federkupplung 64 gehemmt, welche die Hohlachse 63 an deren von dem Schaltzahnrad 60 abgewandten Ende umgibt. Ein (nicht dargestelltes) Ende der Umschlingungs-Federkupplung 64 ist gegen das Zählerchassis verspannt. Die Windungen der Umschlingungs-Federkupplung 64 sind so ausgerichtet, dass der Drehung der ersten Hohlachse 63 in einem Vorwärtssinne durch die Federwindungen kein Widerstand entge gengesetzt wird. Eine Rückwärtsdrehung der Hohlachse 63 wirkt jedoch so, dass die Federwindungen um die betreffende Achse herum festgezogen werden, wodurch die erste Hohlachse 63 veranlasst wird, durch die Innenfläche der Umschlingungs-Federkupplung 64 erfasst und damit von einer Rückwärtsdrehung abgehalten zu werden.
  • Nunmehr wird auf 3 Bezug genommen; in dieser Zeichnung ist eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung in einer schematischen Perspektivansicht dargestellt. Der Zählermechanismus ist generell mit dem Bezugszeichen 340 bezeichnet; er besteht aus einer Betätigungseinrichtung 341 mit einem Anschlagteil 342, welches mit der betreffenden Betätigungseinrichtung zusammenhängend gebildet ist, und einer Antriebseinrichtung 350, die mit dem Anschlagteil 342 verbunden ist. Die Unterseite des Anschlagteiles 342 ist mit einem Blindloch versehen, welches eine Druckfeder 343 aufnimmt, die zum Rückholen der Betätigungseinrichtung 341 in deren Ruhestellung nach deren Niederdrücken während der Betätigung des (nicht dargestellten) Inhalationsgerätes dient.
  • Die Antriebseinrichtung 350 umfasst ein Quer-Hakenelement 351, welches zwischen einem Paar von Armen 352, 353 angebracht ist, die an ihren Grundteilen durch einen Steg verbunden sind. Der Steg ist mit dem Anschlagteil 342 der Betätigungseinrichtung 341 verbunden, und eine kombinierte Betätigungs- und Antriebseinrichtungsanordnung kann aus einem Kunststoff, wie Nylon, zusammenhängend gebildet sein.
  • Im Gebrauch greift das Quer-Hakenelement 351 in die Schaltzähne des Schaltzahnrades 360 ein, welches auf einer Hohlachse 363 angebracht ist, die als Aufwickelspule für eine flexible Bandanzeige 368 dient. Am Ende der Hohlachse 363 ist von dem Schaltzahnrad 360 abgewandt eine Friktionskupplung 364 vorgesehen, die dazu dient, eine Rückwärtsdrehung der Achse 363 zu behindern bzw. zu hemmen und folglich eine Rückwärtsdrehung des Zählerbandes 368 zu verhindern.
  • Außerdem ist in dieser Ansicht eine Steuerfläche 371 gezeigt, die hier als Durchsichtelement dargestellt ist, so dass die Arbeitsvorgänge der Erfindung deutlicher verstanden werden können. Die Steuerfläche 371 verläuft parallel zur Bewegungsrichtung der Bewegungseinrichtung 341 und sie liegt neben dem Schaltzahnrad 360 an einer Position, die einen Sehnen- bzw. Tangentialvorsprung über eine der Radseiten markiert. Einer der Tragarme 352 der Antriebseinrichtung 350 befindet sich in Gleitkontakt mit der Steuerfläche 371. Dieser Gleitkontakt dient dazu, die natürlich Neigung der Antriebseinrichtung 350 zu unterbinden, sich radial nach innen zur Rotationsachse des Schaltzahnrades 360 auszubiegen. Durch Verhindern eines derartigen radial nach innen gerichteten Ausbiegens beschränkt die Steuerfläche 371 das Eingreifen und Lösen des Antriebs 350 mit bzw. aus dem Schaltzahnrad 360, so dass der Abstand, um den das Schaltzahnrad 360 sich dreht, auf eine Zahnteilung begrenzt ist. Dieser Zustand wird unabhängig vom Ausmaß der geradlinigen Bewegung oder des Hubes der Betätigungseinrichtung 341 beobachtet.
  • 4 zeigt eine schematische Ansicht einer konventionellen Schaltzahnrad- und Antriebsklinkenanordnung, die ein hin- und hergehendes Antriebselement 451 verwendet, welches in einem Ziehsinne wirkt, um ein Schaltzahnrad 460 in der durch Pfeile A bezeichneten Richtung zu drehen. Eine feststehende Klinke 454 wirkt so, dass eine Rückwärtsdrehung des Schaltzahnrades 460 verhindert ist, und zwar durch die Anlage an der Hinterkante bzw. dem hinteren Flügel 461b eines Schaltzahnes 461. Auf eine Vorwärtsdrehung des Schaltzahnrades 460 im Sinne bzw. der Richtung der Pfeile A hin ist die feststehende Klinke 454 jedoch zu einer radial nach außen gerichteten Verformung imstande, in die sie durch Druckausübung der Vorderkante bzw. dem vorderen Flügel 461a des Schaltrades 461 gebracht wird.
  • Wenn bei dieser Anordnung das Schaltzahnrad 460 um mehr als eine einzige Zahnteilung, jedoch um weniger als zwei Zahnteilungen je Hin- und Herbewegung der Antriebsklinke 451 gedreht wird, tritt ein Grad an Rückwärtsdrehung auf, bis die feste Klinke 454 mit der Hinterkante bzw. dem hinteren Flügel 461b eines Schaltzahnes 461 zur Anlage gelangt. Damit kann die Drehung des Schaltzahnrades 460 als "stufenweise" Drehung bezeichnet werden.
  • Nunmehr wird auf 5 Bezug genommen, in der schematisch zwei mögliche Anordnungen eines Schaltzahnrades und einer Antriebsklinke gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung veranschaulicht sind.
  • Die Ansicht (a) zeigt ein Antriebsklinken-Hakenelement 551, das in Richtung bzw. im Sinne des Pfeiles B wirkt, um die Schaltzähne 561 eines Schaltzahnrades 560 nach unten zu ziehen und eine Drehung des Schaltzahnrades 560 im Uhrzeigersinn zu bewirken. Die Steuerfläche 571 führt die Spitze des Antriebsklinken-Hakenelement 551 und begrenzt die Position, an der das Antriebsklinken-Hakenelement 551 den ersten Kontakt mit einem Schaltzahn 561 während seiner Abwärtsbewegung ausführt. In gleicher Weise erzwingt die Steuerfläche 571 ein Lösen des Antriebsklinken-Hakenelements 551 aus dem Schaltzahn 561 an einem festliegenden Punkt während seines Abwärtsweges.
  • Die Ansicht (b) zeigt eine ähnliche Anordnung, bei der eine Antriebsklinke 550 in einem Drücksinn in Richtung des Pfeiles B wirkt, um das Schaltzahnrad 560 im Uhrzeigersinn zu drehen. Auch hier ist die natürliche Neigung der Antriebsklinkenspitze 551, einem Schaltzahn 561 um dessen gekrümmte Bahn zu folgen, durch die Steuerfläche 571 verhindert.
  • 6(a) zeigt eine dem in 4 dargestellten und oben beschriebenen konventionellen Schaltzahnrad- und -antriebsklinkenmechanismus ähnliche Anordnung. Bei dieser besonderen An ordnung wirkt die Antriebsklinke 650 jedoch in einem Drücksinne in Richtung des Pfeiles B, um das Schaltzahnrad 660 im Uhrzeigersinn zu drehen. Eine feststehende Klinke 654 wirkt so, dass eine Rückwärtsdrehung des Schaltzahnrades 660 verhindert ist, wobei ihre Wirkung jedoch nicht kontinuierlich ist und wobei bezüglich der Hemmung gesagt wird, dass sie "stufenweise" erfolgt.
  • 6(b) zeigt eine ähnliche Anordnung, bei der die feststehende Klinke 654 durch eine Schraubenfeder 664 ersetzt ist, die auf eine Achse bzw. Spindel wirkt, welche das Schaltzahnrad 660 drehbar trägt. Die Windungen der Feder 664 sind so ausgerichtet, dass eine Vorwärtsbetätigung der Antriebsklinke 650 im Sinne bzw. der Richtung des Pfeiles B so wirkt, dass die Wicklung leicht entwickelt wird, was eine freie Drehung der Spindel ermöglicht und damit des Schaltzahnrades 660 im Uhrzeigersinn. Eine Rückwärtsdrehung der Spindel wirkt so, dass die Wickelung der Feder 664 leicht festgezogen wird, so dass sie die Spindel erfasst und diese von einer Rückwärtsdrehung abhält bzw. eine solche hemmt. In diesem Sinne ist die Hemmung "stufenlos".
  • Nunmehr wird auf 7 Bezug genommen; hier ist eine Reihe von schematischen Ansichten dargestellt, die zwei Anordnungen eines konventionellen Schaltantriebs und zweier Anordnungen eines Gabelantriebs zeigen.
  • Die Ansicht (a) zeigt eine konventionelle Drückanordnung, bei der eine Antriebsklinke 751, die in Richtung eines Pfeiles B betätigt wird, in einen Schaltzahn 761 des Schaltzahnrades 760 eingreift, um dieses im Uhrzeigersinn zu drehen. Um ein effektives Eingreifen bzw. eine effektive Anlage zwischen der Spitze der Antriebsklinke 751 und dem Tal zwischen benachbarten Schaltzähnen 761 zu erzielen, muss die Spitze der Antriebsklinke 751 ziemlich schlank sein. Dies bedeutet, dass sie für eine Ausbiegung empfänglich ist, und während das Biegemoment die Anlage der Antriebsklinkenspitze an den Schalt zähnen 761 unterstützt, reduziert das Biegemoment die effektive Bewegung. In einem Zähler könnte dies sich auf die Zählgenauigkeit auswirken.
  • Die Ansicht (b) zeigt ein Schaltzahnrad 760, welches durch eine Gabelform der Antriebsklinke 751 im Uhrzeigersinn gedreht wird, die im Drücksinne betätigt wird, wie dies durch einen Pfeil B dargestellt ist. Das Schaltzahn-Anlageelement ist an beiden Enden von einem Tragarm 752, 753 getragen. Bei dieser Anordnung wirkt das Schaltzahn-Anlageelement durch reinen Druck. Überdies können die Tragarme 752, 753 hinreichend robust gemacht werden, um einer Biegung zu widerstehen, da sie mit dem Schaltzahnrad 760 nicht in Kontakt zu kommen brauchen.
  • Die Ansicht (c) ist ähnlich der in der Ansicht (a) gezeigten Anordnung, bezieht sich jedoch auf den Fall, dass die Antriebsklinke 751 im Ziehsinne wirkt. Bei dieser Anordnung ist die Spitze der Antriebsklinke 751 in Form eines Hakens gestaltet, mit dem hinter die Hinterkante bzw. den hinteren Flügel 761b der Schalträder 761 eingreifbar ist, um das Schaltzahnrad 760 im Uhrzeigersinn herum zu ziehen. Der Haken muss notwendigerweise ziemlich schlank sein, um ein effektives Anliegen an den bzw. Eingreifen in den Schaltzähnen 761 zu erreichen. Dies bedeutet jedoch, dass die Spitze der Antriebsklinke 751 empfänglich ist für eine Ausbiegung. In diesem Falle fördert die Neigung nach einer radial nach außen gerichteten Ausbiegung ein vorzeitiges Lösen der Antriebsklinke 751 aus dem Schaltzahnrad 760. Auch hier führt dies zu einer Verkürzung des effektiven Hubes und kann die Zählgenauigkeit in einer Zählvorrichtung untergraben.
  • Die Ansicht (d) zeigt eine Gabelform der Antriebsklinke 751, die im Ziehsinne wirkt. Das Schaltzahn-Anlageelement wird an beiden Enden von einem Tragarm 752, 753 getragen. Bei dieser Ausführungsform wirkt das Schaltzahn-Anlageelement bzw. -eingriffelement mit reinem Druck. Überdies können die Tragarme 752, 753 hinreichend dick sein, um einer Ausbiegung zu widerstehen, da sie das Schaltzahnrad 760 gespreizt überspannen und mit diesem nicht in Kontakt zu kommen brauchen.
  • Ein weiterer Nutzen dieser Anordnung sowohl bei den Drück- als auch den Ziehformen besteht darin, dass durch Tragen des Zahnanlage- bzw. Zahneingriffelements an beiden Enden dieses im Profil auf eine Messerschneide für eine maximale Eingriffgenauigkeit mit den Schaltzähnen 761 verringert werden kann.
  • Obwohl die Erfindung insbesondere unter Bezugnahme auf spezifische Ausführungsformen beschrieben worden ist, dürfte für Durchschnittsfachleute verständlich sein, dass diese Ausführungsformen lediglich veranschaulichend sind und dass Änderungen ohne Abweichung vom Schutzumfang der folgenden Patentansprüche möglich sind.

Claims (15)

  1. Dosiszähler für einen eine abgemessene Dosis erhaltenden Inhalator, mit einer Betätigungseinrichtung (41), mit einer Antriebseinrichtung (50) für einen Antrieb einer Drehzahnradeinrichtung (60) in einer schrittweisen Art auf eine Verschiebung der betreffenden Betätigungseinrichtung (41) hin, wobei die betreffende Drehzahnradeinrichtung (60) ein an einer Spindel (73) angebrachtes Rad aufweist, welches um seinen Umfang herum eine Vielzahl von Schaltzähnen (61) enthält, mit einer Einrichtung (63, 64) zur Verhinderung einer Rückwärtsdrehung der betreffenden Drehzahnradeinrichtung (60), mit einer mit der Drehbewegung der betreffenden Drehzahnradeinrichtung (60) gekoppelten Anzeigeeinrichtung (68), die auf ihrer einen Oberfläche eine sichtbare Anordnung von zunehmend größer werdenden ganzen Zahlen aufweist, welche auf jeden Schritt der schrittweisen Drehbewegung der Drehzahnradeinrichtung (60) hin um eine einzelne ganze Zahl schaltbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass der Dosiszähler ferner eine Steuerfläche (371) zur Regulierung der Position des Eingriffs und des Lösens zwischen der Antriebseinrichtung (50) und dem genannten Rad aufweist.
  2. Dosiszähler nach Anspruch 1, wobei die Betätigungseinrichtung (41) durch eine geradlinige Verschiebung von einer ersten Position in eine zweite Position und zurück in die erste Position betätigbar ist und wobei der Zählungs-Schaltvorgang entweder während des Vorwärtshubes der Betätigungseinrichtung (41) von der ersten Position in die zweite Position oder während des Rückwärtshu bes der Betätigungseinrichtung (41) von der zweiten Position in die erste Position erfolgt.
  3. Dosiszähler nach Anspruch 2, wobei die Betätigungseinrichtung (41) einen federbelasteten Stößel (41) enthält, der imstande ist, mit dem Rand (32) eines Medikamentenreservoirs (30) in Anlage zu gelangen, wobei der genannte Stößel (41) entgegen der Rückholkraft der Federlast drückbar ist, wenn dem Medikamentenreservoir (30) übertragen wird, eine Dosis eines Medikaments durch ein Bemessungsventil abzugeben.
  4. Dosiszähler nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die eine Rückwärtsdrehung der Drehzahnradeinrichtung (60) verhindernde Einrichtung (63, 64) eine Friktionskupplung ist.
  5. Dosiszähler nach Anspruch 4, wobei die Friktionskupplung eine Umschlingungs-Federkupplung (64) ist.
  6. Dosiszähler nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Antriebseinrichtung (50) für den Antrieb der Drehzahnradeinrichtung (60) eine Schaltantriebsklinke (350) in Form eines Gabelantriebs aufweist, bei dem das Element (351), welches in die Schaltzähne des Rades eingreift, zwischen einem Paar von in Abstand voneinander vorgesehenen Tragarmen (352, 353) getragen ist.
  7. Dosiszähler nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Anzeigeeinrichtung ein langgestrecktes flexibles Band (68) ist, auf dem die Dosiszählung aufgedruckt oder geschrieben ist.
  8. Dosiszähler nach Anspruch 1, wobei die eine Rückwärtsdrehung der genannten Drehzahnradeinrichtung (60) verhindernde Einrichtung (63, 64) eine stufenlose Hemm- bzw. Sperreinrichtung ist.
  9. Dosiszähler nach Anspruch 8, wobei die stufenlose Hemm- bzw. Sperreinrichtung eine Umschlingungs-Federkupplung (64) ist, die auf die Spindel (63) wirkt, an der das Rad angebracht ist, und die die Spindel (63) entgegen einer Rückwärtsdrehung verspannt.
  10. Dosiszähler nach Anspruch 8 oder 9, wobei die Betätigungseinrichtung (41) durch eine geradlinige Verschiebung von einer ersten Position in eine zweite Position und zurück in die erste Position betätigbar ist und wobei der Zählungs-Schaltvorgang entweder während des Vorwärtshubes der Betätigungseinrichtung (41) von der ersten Position in die zweite Position oder während des Rückwärtshubes der Betätigungseinrichtung (41) von der zweiten Position in die erste Position erfolgt.
  11. Dosiszähler nach Anspruch 10, wobei die Betätigungseinrichtung (41) einen federbelastetenden Stößel (41) enthält, der imstande ist, mit dem Rand (32) eines Medikamentenreservoirs (30) in Anlage zu gelangen, wobei der genannte Stößel (41) entgegen der Rückholkraft der Federlast drückbar ist, wenn dem Medikamentenreservoir (30) übertragen wird, eine Dosis eines Medikaments durch ein Bemessungsventil abzugeben.
  12. Dosiszähler nach einem der Ansprüche 8 bis 11, wobei die Antriebseinrichtung (50) für den Antrieb der Drehzahnradeinrichtung (60) eine Schaltantriebsklinke (350) in Form eines Gabelantriebs aufweist, bei dem das Element (351), welches in die Schaltzähne des Rades eingreift, zwischen einem Paar von in Abstand voneinander vorgesehenen Tragarmen (352, 353) getragen ist.
  13. Dosiszähler nach einem der Ansprüche 8 bis 12, wobei die Anzeigeeinrichtung ein langgestrecktes flexibles Band (68) ist, auf dem die Dosiszählung aufgedruckt oder geschrieben ist.
  14. Dosiszähler nach Anspruch 1, wobei er ferner einen Zahngesperremechanismus mit einer Zahnstange enthält, die eine Reihe von Schaltzähnen (61) und eine Antriebsklinkeneinrichtung (350) in Form eines Gabelantriebs aufweist, bei dem das Element (351), welches in die Schaltzähne (61) eingreift, zwischen einem Paar von in Abstand voneinander vorgesehenen Tragarmen (352, 353) getragen ist.
  15. Dosiszähler nach Anspruch 14, wobei der Zwischenraum zwischen den Tragarmen (352, 353) zur Aufnahme der Dicke der Zahnstange bemessen ist.
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