DE69729609T2 - Ansagedienst für Anruferidentifizierung - Google Patents

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Description

  • Technisches Gebiet
  • Die vorliegende Erfindung betrifft Anordnungen zur Bereitstellung einer Ansage des Namens oder der Telefonnummer eines Anrufers für einen gerufenen Kunden.
  • Aufgabe
  • Rufnummern- und Anrufernamenidentifizierung ist ein beliebter Dienst. Der gerufene Teilnehmer sieht eine Anzeige der Anrufernummer oder seit kurzem den aufgelisteten Namen des anrufenden Teilnehmers. Dadurch kann der gerufene Teilnehmer den Anruf annehmen oder zurückweisen.
  • Ein Nachteil der normalen Rufnummern-/Namenidentifizierung ist, daß sie eine Sonderausrüstung erfordert, um die Nummer oder den Name an einer beliebigen Fernsprechempfangsstelle anzuzeigen. Dieser Nachteil wird nach der Lehre von US-Patent 4899358 (das Patent '358) überwunden, in dem Anordnungen zur Ansage eines Namens oder einer Nummer für einen Anruf offenbart sind, und des US-Patents 5007076 (das Patent '076), in dem Anordnungen zur Ansage eines Namens oder einer Nummer für eine wartenden Anruf eines Teilnehmers, der Anklopfdienst aufweist, offenbart sind. Die Ansage kann an jedem Fernsprechgerät empfangen werden, ohne die besondere Anzeigeausrüstung zu erfordern.
  • Der Nachteil der in den Patenten '358 und '076 offenbarten Anordnungen besteht darin, daß keine vollständig zufriedenstellende Anordnung zum Empfangen der Ansage von einer Quelle außerhalb der Endvermittlung für ankommende Verbindungen offenbart ist. Da die Sprachsynthesevorrichtung kostspielig ist, besonders an einer pro Ansage aufgebauten Leitung, wenn die Gruppe von Leitungen für synthetisierte Ansage klein ist, ist es sehr wünschenswert, die Einrichtung für die synthetisierte Ansage an einem Dienstknoten zu zentralisieren, um mehrere Endvermittlungen zu versorgen.
  • Ein weiteres Problem besteht darin, daß, wenn die Leitungen für die synthetisierte Ansage von der Endvermtitlung entfernt sind, der gerufene Teilnehmer mit den Gebühren für die Benutzung des öffentlichen Wählnetzes zum Zugreifen auf die Leitungen für synthetisierte Ansage und für die Verwendung der Zugriffsnetzverbindung während des Rufs belastet werden sollte. Dies stellt ein ungewöhnliches Gebührenproblem dar, da sowohl rufende als auch gerufene Teilnehmer mit den Gebühren für unterschiedliche Teile des Rufs belastet werden. Wenn all Gebührenberechnung auf die gewöhnliche Weise durchgeführt werden würde, durch Aufstellung von Ansagegebührendatensätzen am Dienstknoten, d. h. dem Ursprungspunkt der zugefügten Verbindung, tritt ein ernsthaftes Koordinationsproblem ein, da die Gebührendatensätze des Dienstknotens mit den gewöhnlichen Teilnehmergebührendatensätzen an der Endvermittlung kombiniert werden müssen.
  • Ein weiteres Problem in Verbindung mit der Verwendung eines Dienstknotens zur Zulieferung der synthetisierten Ansage besteht darin, daß, wenn der Dienst auf geradlinige Weise bereitgestellt wird, jedem Teilnehmer eine zusätzliche Rufnummer für den Ansagedienst zugewiesen werden muß. Diese besondere Rufnummer wird zur Herstellung der Verbindung vom Dienstknoten zum gerufenen Teilnehmer benutzt; sonst würde die Endvermittlung bei Empfang eines Rufs vom Dienstknoten versuchen, diesen Ruf wieder zum Dienstknoten weiterzuleiten. Während das Patent '076, das nur Anklopf-Rufe behandelt, dieses Erfordernis umgeht, da Anklopfen mit höherer Priorität als Rufweiterleitung versehen werden kann, funktioniert diese Lösung nicht für ankommende Rufe. Die Benutzung von großen Anzahlen zusätzlicher Fernsprechnummern ist höchst unerwünscht.
  • In US-A-5 511 111 sind Anordnungen zur Bereitstellung eines Ansagedienstes für Anrufeidentifizierung offenbart.
  • Lösung
  • Ein Verfahren und eine Vorrichtung gemäß der Erfindung entsprechen den unabhängigen Ansprüchen. Bevorzugte Ausführungsformen entsprechen den abhängigen Ansprüchen.
  • Gemäß der Erfindung der Anmelderin zur Bereitstellung eines Ansagedienstes für Anrufeidentifizierung CPIAS (Calling Party Identification Announcement Service) werden die obigen Probleme gelöst und gegenüber der Lehre des Standes der Technik ein Fortschritt erzielt, wobei bei Empfang eines Anrufs an einen Teilnehmer mit Ansagedienst der Ruf als Reaktion auf von einer Datenbank erhaltene Anweisungen der Ruf unter Verwendung einer einzigen Sondernummer bzw. eines Leitwegindexes zur Weiterleitung von Rufen von der Endvermittlung an einen zentralen Dienstleitungsknoten/eine intelligente Peripherie (SCN/IP) (Service Circuit Node/Intelligent Peripheral) an irgendeiner Stelle zur Bereitstellung einer synthetisierten Ansage weitergeleitet wird; vom SCN/IP an irgendeine Stelle einer Datenbank mit der empfangenen anrufenden Rufnummmer abgefragt wird (die typischerweise durch automatische Rufnummernanzeige ANI (Automatic Number Identification) erhalten worden ist), um die Textversion des Namen des rufenden Teilnehmers zu bestimmen; diese Textversion zum SCN/IP zurückgesendet wird und zur Synthetisierung nachfolgender Ansage für den gerufenen Teilnehmer benutzt wird; der SCN/IP als Reaktion auf Anweisungen von einer Datenbank eine abgehende Verbindung über die Endvermittlung zum gerufenen Teilnehmer einleitet, eine Verbindung, die von der Datenbank in einer nachfolgenden Abfrage von der Endvermittlung als vom SCN/IP stammend erkannt wird und daher nicht weiterzuleiten ist, sondern am gerufenen Teilnehmer abzuschließen ist; wenn die gerufene Stelle abhebt, der SCN/IP eine synthetisierte Ansage des Namen des Anrufers abspielt und auf ein Zeichen wartet, das Annahme oder Abweisung des Rufs anzeigt; wenn die gerufene Stelle dem SCN/IP signalisiert, daß der gerufene Teilnehmer den Ruf zu beantworten wünscht, der SCN/IP eine Anzeige zur Endvermittlung sendet, daß die gerufene Stelle direkt mit der rufenden Stelle zu verbinden ist und die Verbindung mit dem SCN/IP abzuwerfen ist; Gebührenberechnung für die Verwendung des SCN/IP und Verbindungen damit an der Endvermittlung durchgeführt werden. Vorteilhafterweise erlaubt diese Anordnung das Anbieten des Anruferansagedienstes an Teilnehmer ohne Verwendung irgendwelcher zusätzlicher Fernsprechnummern.
  • Vorteilhafterweise erlaubt diese Anordnung die Bearbeitung der Gebührenberechnung für den Grundanruf für den rufenden Teilnehmer an der Ursprungsvermittlung und erlaubt die Belastung des gerufenen Teilnehmers mit Gebühren an der Endvermittlung, die dem gerufenen Teilnehmer die Verwendung des SCN/IP und der Übertragungseinrichtungen zum Zugreifen auf den SCN/IP wie auch die Datenbankabfrage zur Bestimmung des Textnamen des rufenden Teilnehmers in Rechnung stellt. Vorteilhafterweise erlaubt diese Anordnung eine flexible Bereitstellung des Dienstes unter Verwendung einer Datenbank gemäß den Grundsätzen der Funktionsweise eines intelligenten Netzes. Entsprechend einem Merkmal der Erfindung der Anmelderin wird eine Abfrage einer Datenbank (eines Dienstesteuerungspunktes SCP (Service Control Point)) dazu benutzt, zwischen dem ankommenden Ruf (der zum Dienstknoten weiterzuleiten ist) und dem Ruf vom Dienstknoten zur Endvermittlung (die mit dem gerufenen Teilnehmer abzuschließen ist) benutzt; die Datenbank (SCP) erkennt die vom Dienstknoten benutze Urprungsnummer zum Unterscheiden von ankommenden Anrufen von vom Dienstknoten eingeleiteten Anrufen. Vorteilhafterweise wird durch diese Anordnung die Notwendigkeit zweier Fernsprechnummern für die Kunden, die CPIAS aufweisen, vermieden.
  • Nach einem Merkmal der Erfindung der Anmelderin ist die Verbindung zwischen der Endvermittlung und dem SCN/IP eine ISDN-Verbindung (Integrated Services Digital Network), wobei die zwei mit dem Dienstknoten verbundenen Zweige auf unterschiedlichen Rufanzeigen eines B-Kanals erscheinen. Dadurch wird das Verfahren des Abwerfens der Verbindung mit dem Dienstknoten und Überbrückung der ankommenden Rufverbindung mit dem Endteilnehmer vereinfacht; dieses Verfahren wird durch Senden eines Umlegungsanforderungsbefehls zur Endvermittlung erreicht, die anfordert, daß die zwei aufliegenden Rufe zusammengelegt werden und der B-Kanal abgetrennt wird.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnung
  • 1 ist ein Übersichts-Blockschaltbild eines Rufs mit CPIAS; und
  • 25 sind Flußdiagramme eines Verfahrens zur Bereitstellung von CPIAS.
  • Ausführliche Beschreibung
  • 1 ist ein Blockschaltbild, das die Hauptbestandteile der Anordnung zur Bereitstellung eines Ansagedienstes für Anrufeidentifizierung CPIAS (Calling Party Identification Announcement Service) zeigt. Zwischen Fernsprechstellen 111 (der rufenden Stelle) und 112 (der gerufenen Stelle) ist eine Fernsprechverbindung herzustellen. Die rufende Stelle 111 ist mit dem Ursprungs-Vermittlungssystem (Vermittlung) 101 und die gerufene Stelle 111 mit dem Endvermittlungssystem (Vermittlung) 102 verbunden. Die Endvermittlung 102 ist mit SCN/IP 131 zur Bereitstellung der Ansage verbunden. Auch enthält das gesamte System eine ein Dienstesteuerungspunk SCP (Switching Control Point) genannte Datenbank 121, auf die über ein mit der Vermittlung 102, dem SCN/IP 131 und dem SCP 121 verbundenes Zeichengabenetz 141 SS7 (Signalling System 7) zugegriffen werden kann. CPIAS wird unter Steuerung der Datenbank entsprechend den wohlbekannten Grundsätzen von intelligenten Netzen bereitgestellt. Es ist zu erwarten, daß der durch intelligente Netzsteuerung von CPIAS bereitgestellte hochflexible Dienst ein Erfordernis sein wird. Die Vermittlung 101 muß nicht mit dem Netz 141 verbunden sein, vorausgesetzt, sie weist Zeichengabeanordnungen auf, die ihr die Weiterleitung der rufenden Nummer and die Vermittlung 102 erlauben. Wenn von der Vermittlung 101 ein Ruf von der rufenden Stelle 111 empfangen wird, leitet die Vermittlung 101 die Herstellung einer Verbindung, möglicherweise über andere Vermittlungen zur Vermittlung 102 ein und gibt die Rufnummer der rufenden Stelle 111 an die Vermittlung 102 weiter. Identifizierung der Rufnummer des rufenden Teilnehmers wird allgemein unter Verwendung des wohlbekannten Verfahrens der automatischen Rufnummernkennzeichnung erhalten, mit dem die Gebührennummer des Anrufers erhalten wird; in den Fällen, bei denen die Gebührennummer nicht die gleiche wie die Rufnummer ist, leitet die Ursprungsvermittlung die Rufnummer des rufenden Anschlusses durch Umsetzung ab und leitet diese zur Endvermittlung weiter. Die Anrufer-Rufnummer wird entweder über die Strecke, die den Ruf führen wird, oder durch eine Zentralkanalzeichengabe-Nachricht CCS (Common Channel Signaling) über das SS7-Netz 141 von der Vermittlung 101 zu der Vermittlung 102 weitergeleitet.
  • In der vorliegenden Beschreibung werden die Begriffe „eine Verbindung zu einem Teilnehmer herstellen" und „eine Verbindung zu einer Fernsprechstelle herstellen" austauschbar benutzt. Eine Vermittlung stellt eine Verbindung mit einer Fernsprechstelle her und tauscht Zeichen mit ihr aus. Der Teilnehmer benutzt dann die Stelle zum Kommunizieren mit einem anderen Teilnehmer über eine andere Stelle.
  • Bei Empfang des Anrufs einschließlich der Fersprechnummer des Anrufers führt die Vermittlung 102 eine Umsetzung der gerufenen Rufnummer durch, wobei diese Umsetzung durch Daten vom SCP 121 wie hiernach beschrieben unterstützt wird, und trifft eine Bestimmung, daß der Anruf zum SCN/IP 131 weiterzuleiten ist. Die Vermittlung 102 verbindet dann den Ruf mit SCN/IP 131 und leitet die anrufenden Rufnummer weiter. Von SCN/IP 131 wird SCP 121 auf Anweisungen über die Verarbeitung des Rufs abgefragt. Von SCN/IP 131 wird als Reaktion auf die Anweisungen ein abgehender Ruf über die Vermittlung 102 zur Endfernsprechstelle 112 eingeleitet.
  • Bei Empfang dieses zweiten ankommenden Anrufs der Endstelle 112 fragt die Vermittlung 102 wiederum an, wie der Ruf zu verarbeiten ist. Da der SCP erkennt, daß der Ruf von einem SCN/IP kommt, fordert der SCP diesmal an, daß das Abschließen des zweiten Rufs zugelassen wird. Wenn die gerufene Stelle antwortet, wird das Antwortzeichen zum SCN/IP weitergeleitet, der wiederum nach Anweisungen vom SCP fragt. Der SCP antwortet mit einer Textversion des Namens des Anrufers (d. h. des der rufenden Fernsprechnummer zugewiesenen Namens); einer Identifikation einer Anweisungsansage („Sie haben einen Ruf von [synthetisierte Ansage des Namens des Anrufers] empfangen; wenn Sie anzunehmen wünschen, 1 drücken oder wenn sie abzulehnen wünschen, 2 drücken"); und Anweisungen, die Ansage und den synthetisierten Namen für den gerufenen Teilnehmer abzuspielen. Vom SCN/IP wird die Ansage des Namens synthetisiert und diese Ansage und die Anweisungsansage abgespielt. Nachdem die gerufene Stelle eine Übereinstimmung, den Ruf anzunehmen, signalisiert hat, fordert SCN/IP die Vermittlung 102 auf, eine direkte Verbindung zwischen der Fernsprechstelle 112 und der Rufverbindung zwischen der Ursprungsvermittlung 101 und der Endvermittlung 102 herzustellen, so daß die Fernsprechstellen 111 und 112 miteinander kommunizieren können.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung der Anmelderin ist die Verbindung zwischen der Endvermittlung und dem Dienstknoten eine ISDN-Verbindung (Integrated Services Digital Network), wobei die zwei Zweige (152 und 153), die mit dem Dienstknoten verbunden sind, auf unterschiedlichen Rufanschaltungen eines B-Kanals aufliegen. Dadurch wird der Vorgang des Abwerfens der Verbindung zum Dienstknoten und Überbrückens der ankommenden Rufverbindung zum Endteilnehmer vereinfacht; dies wird durch Senden eines Umlegungsanforderungsbefehls zur Endvermittlung erreicht, mit dem angefordert wird, daß die beiden Rufanschaltungen zusammengelegt werden und der B-Kanal abgetrennt wird.
  • Vermittlung 102 und SCN/IP 131 arbeiten beide unter Programmsteuerung. Vermittlung 102 enthält Prozessormittel 103 zum Steuern der Funktionsweise der Vermittlung und zum Erzeugen und Empfangen von Nachrichten vom SS7-Netz 141. Auf ähnliche Weise enthält SCN/IP 131 Prozessormittel 132 zum Steuern der Funktionsweise des SCN/IP und zum Erzeugen und Empfangen von Nachrichten aus dem SS7-Netz 142. Prozessormittel 103 und 132 enthalten jeweils eine Zentraleinheit CPU (Central Processing Unit) (105 bzw. 134), die das Erzeugen und Empfangen von Zeichen und Nachrichten steuern und zum Steuern der Funktionsweise der Einheit, wobei die CPU der Steuerung von Programmen 104 bzw. 134 unterliegen. Vermittlung 102 und SCN/IP sind durch eine ISDN-Verbindung miteinander verbunden.
  • Die Endvermittlung kennt nicht die Art des von SCN/IP bereitzustellenden Dienstes. Im Fall von CPIAS weiß die Vermittlung auch nicht, ob die Ansage wirklich der gerufenen Stelle zugeführt wurde. Allgemeiner gesagt weiß bei keinem vom SCN/IP bereitgestellten Dienst die Vermittlung, welche SCN/IP-Resourcen benutzt wurden. Die Quelle für die Informationen zur Tätigung eines Gebühreneintrags für den gerufenen Teilnehmer ist daher das SCN/IP und SCP und nicht die Endvermittlung. Der SCP liefert die Informationen für den Gebühreneintrag für den gerufenen Teilnehmer für die weitergeleiteten Teilstrecken des Rufs (152, 153) und der SCN/IP liefert die Bestätigung, daß die weitergeleitete Teilstrecke tatsächlich vollendet wurde, im vorliegenden Fall, daß die synthetisierte Ansage tatsächlich an den gerufenen Teilnehmer geliefert wurde.
  • Eine ausführlichere Beschreibung der zur Bereitstellung des Rufnummernansagedienstes erforderlichen Schritte wird in 25 geboten. In dem Beispiel dieser Figuren wählt ein mit der Vermittlung 101 verbundener rufender Teilnehmer (Stelle 111) mit einer Fernsprechnummer 708-968-1000 die Nummer 708-979-2000, die die Nummer eines mit der Vermittlung 102 verbundenen gerufenen Teilnehmers (Stelle 112) ist. Die verschiedenen Schritte sind zur leichten Bezugnahme nummeriert.
  • Im Schritt 1 wählt der Anrufer die Nummer 708-979-2000 zur Vermittlung 101, die Vermittlung 101 leitet den Ruf zur Vermittlung 102 und erstellt einen Gebührendatensatz, so daß das Ursprungstelefon (mit der Nummer 708-968-1000) mit den Gebühren für die Teilstrecke 151 des Rufs belastet wird. (Teilstrecke 151 ist der Teil der Verbindung, der den Anrufer mit der Endvermittlung 102 verbindet). Die Gebührenberechnung läuft von der Zeit, wenn der Anrufer ein Antwortzeichen erhält. Im Schritt 2 wird der Ruf zur Vermittlung 102 geleitet.
  • Im Schritt 3 empfängt die Endvermittlung die gerufene Fernsprechnummer und erzeugt eine Umwertungsnummer. Dabei stellt das Endamt fest, daß der Teilnehmer mit der Nummer 708-979-2000 mit einem Dienst ausgestattet ist, der eine Abfrage nach Einzelheit vom SCP 121 erfordert, wenn es die gerufene Stelle aufgelegt vorfindet (CPIAS bei Anklopfen), wenn der gerufene Teilnehmer mit einem Ruf belegt ist. Die Vermittlung 102 erkennt die Notwendigkeit einer Anfrage beim SCP, um die Behandlung des Rufs zu bestimmen. Im Schritt 4 wird die Anfrage zum SCP 121 übertragen.
  • Im Schritt fordert die Antwortnachricht vom SCP zur Vermittlung 102 die Vermittlung auf, den Ruf zum SCP/IP weiterzuleiten. Im Schritt 6 beginnt die Vermittlung 102 mit der Gebührenberechnung für die zum Zugreifen auf den SCP/IP benutzte Teilstrecke des Rufs (Teilstrecke 152) mit der Absicht, den gerufenen Teilnehmer mit der Gebühr für diese Teilstrecke des Rufs zu belasten, wenn der gerufene Teilnehmer antwortet. Einzelheiten der Gebührenberechnung werden in der Antwort vom SCP bereitgestellt.
  • Im Schritt 7 wird der Ruf zum SCN/IP geleitet, der von der Vermittlung 102 die Fernsprechnummer des gerufenen Teilnehmers und die Fernsprechnummer des rufenden Teilnehmers erhält.
  • Im Schritt 8 empfängt SCN/IP den Ruf und erkennt die Notwendigkeit, den SCP abzufragen, um Anweisungen und die Textversion des Namens des rufenden Teilnehmers bereitzustellen. Im Schritt 9 fragt der SCN/IP den SCP 121 ab, um Anweisungen für die Bearbeitung des Rufs bereitzustellen. Im Schritt 10 liefert der SCP Anweisungen zum SCN/IP, um eine neue verwandte Verbindung zur Endfernsprechstelle 112 herzustellen.
  • In dieser Beschreibung ist jede Anfrage und jede Antwort durch einen Schritt dargestellt. Wenn der SCN/IP relativ einfach ist, können bei gewissen Schritten mehrere Anfragen erforderlich sein (beispielsweise Schritte 18 und 20), da die Länge einer zutreffenden Nachricht zu lang sein kann oder da der SCN/IP schrittweise Anweisungen erfordern könnte.
  • Im Schritt 11 wird eine neue Verbindung vom SCN/IP zur Vermittlung 102 über die Teilstrecke 153 eingeleitet, wobei der Ruf zum Endfernsprechgerät (der Fernsprechstelle mit der Nummer 708-979-2000) geleitet wird. Im Schritt 12 löst der Empfang dieses Rufs dieselbe Art von Anfrage wie im Schritt 4 erzeugt wurde aus, nur wird bei dieser Anfrage auch die Identität des SCN/IP, des neuen Urhebers, übertragen. Die Vermittlung 102 sendet eine Nachricht zum SCP, die anzeigt, daß ein Abschlußversuch vom SCN/IP zur Vermittlung 102 stattfindet. Vom SCP werden Anweisungen auf Grundlage der gerufenen Rufnummer und der rufenden Rufnummer und eine dem SCN/IP zugewiesene Rufnummer bestimmt. (Auf den SCN/IP wird von der Vermittlung 102 durch Verwendung einer Rufnummer zugegriffen, die die Rufnummer eines Leitungsbündels oder ein Leitwegindex ist (ein Index zum Erhalten der Kennung eines oder mehrerer Leitungsbündel eines Leitwegs, das die Endvermittlung und den SCN/IP verbindet, so daß für diese Verbindung jede verfügbare Leitung zwischen der Vermittlung 102 und dem SCN/IP benutzt werden kann. Durch die Verfügbarkeit einer Rufnummer oder eines Leitwegindexes kann die Verbindung auf herkömmliche Weise hergestellt werden.)
  • Der SCP kann diesen ankommenden Ruf vom ursprünglichen ankommenden Ruf unterscheiden, da er einen SCN/IP als Urheber identifizieren kann. Im Schritt 13 antwortet daher der SCP durch Zulassen, daß der Ruf vom SCN/IP am gerufenen Teilnehmer abgeschlossen wird.
  • Im Schritt 14 wird der gerufene Teilnehmer angestoßen (allgemein mit einem Rufzeichen oder im Fall einer Anklopfsituation mit dem Anklopfzeichen) und im Schritt 15 antwortet der gerufene Teilnehmer (oder liefert im Fall einer Anklopfsituation das Zeichen, das den Wunsch ausdrückt, den Namen des Anrufers des wartenden Anrufs zu hören). Im Schritt 16 beginnt in der Endvermittlung die Gebührenberechnung für den Ruf vom SCN/IP zum gerufenen Teilnehmer (Teilstrecke 152, Teilstrecke 153 und die Verwendung des SCN/IP und des SCP). Im Schritt 17 wird das Antwortzeichen zum SCN/IP weitergeleitet.
  • Im Schritt 18 fordert der SCN/IP vom SCP die den Anrufer identifizierenden Textdaten unter Verwendung der Fernsprechnummer (Rufnummer) des Anrufers an und fordert auch Daten zum Anweisen des gerufenen Teilnehmers an. Im Schritt 19 bestimmt der SCP 121 die Textdaten und Daten zum Identifizieren einer Ansage (z. B. „zur Annahme 1 und zum Ablehnen 2 drücken") für den gerufenen Teilnehmer. Im Schritt 20 sendet der SCP 121 eine Nachricht mit den Textdaten und der Identifizierung der Anweisungsansage zum SCN/IP zurück. Im Schritt 21 wird vom SCN/IP eine Ansage des Namens synthetisiert und eine Ansage der Anweisungen und des Namens abgespielt.
  • Im Schritt 22 drückt der gerufene Teilnehmer 1, um eine Bereitwilligkeit, den Ruf anzunehmen, anzuzeigen. Im Schritt 23 kommuniziert des SCN/IP wieder mit dem SCP, um weitere Anweisungen bezüglich der Behandlung des Rufs zu erhalten. Die Anweisungen, d. h. zum Anfordern eines Umlegens des Rufs, werden vom SCP im Schritt 24 zugeführt. Im Schritt 25 sendet der SCN/IP ein Zeichen zum Vermittlung 102, um die Teilstrecke 151 des Rufs zur Verbindung mit der gerufenen Stelle direkt mit dem Anschluß des gerufenen Teilnehmers zu verbinden und trennt die zwei Teilstrecken 152 und 153 zwischen dem SCN/IP und der Vermittlung 102 ab. Dadurch können die zwei Teilnehmer sprechen (Schritt 27) und wird der Vermittlung 101 ermöglicht, die Gebührenberechnung für den Ruf zu beginnen. Wenn einer der Teilnehmer abtrennt (Schritt 28), wird der abschließende Gebühreneintrag für den Anrufer für die Verwendung der Teilstrecke 151 von der Vermittlung 101 erstellt (Schritt 29) und für die Verwendung von SCN/IP und SCP und möglicherweise Teilstrecken 152 und 153 von der Vermittlung 102 erstellt.
  • Gemäß einer alternativen Ausführungsform der Erfindung der Anmelderin kann der SCN/IP mit größerere Selbstständigkeit ausgestattet sein und weniger Anforderungen zur Anweisung vom SCP tätigen. Bei diesem alternativen Szenario erfodert der SCN/IP keine zusätzlichen Informationen vom SCP nach Schritt 10, da er alle erforderlichen Informationen über den Anrufer, den gerufenen Teilnehmer und den Dienst empfangen und gespeichert hat. Damit sind alle nachfolgenden Schritte des Abfragens des SCP durch den SCN/IP eliminiert: dazu gehören Schritte 1820 und 2324. Die Entsprechung der Anfragen ist einfach ein Zugriff auf den Speicher im SCN/IP, um die vorher gespeicherten Informationen zu erhalten.
  • Bei alternativen Anordnungen können SCN/IP und SCP über andere Protokolle und Datennetzanordnungen als SS7 bei der bevorzugten Ausführungsform der Anmelderin zusammengeschaltet sein.
  • 25 zeigen das Verfahren für einen ankommenden Anruf. Das Verfahren für einen wartenden Anruf ist im wesentlichen das gleiche nur reagiert die Vermittlung 102 auf den wartenden Anruf, selbst wenn der gerufene Teilnehmer mit einem anderen Ruf belegt ist; der gerufene Teilnehmer reagiert auf ein Anklopfzeichen anstelle eines Rufzeichens; wenn der gerufene Teilnehmer sich entscheidet, den wartenden Ruf anzunehmen, wird der wartende Ruf angeschlossen und der ursprüngliche Ruf in den Haltezustand versetzt und danach kann der gerufene Teilnehmer zwischen dem ursprünglichen Ruf und dem wartenden Ruf umschalten, indem er den Gabelschalter antippt.
  • Während im Beispiel der vorliegenden bevorzugten Ausführungsform eine einzige Datenbank (SCP) benutzt wird, kann es bei anderen Anwendungen wünschenswert sein, unterschiedliche Datenbanken für unterschiedliche Funktionen zu benutzen; beispielsweise kann es wünschenswert sein, eine andere Datenbank zum Erhalten der Textversion des Namens des rufenden Teilnehmers zu benutzen.
  • Dem gewöhnlichen Fachmann werden andere Anordnungen offenbar sein. Die vorliegende Erfindung ist daher nur durch die beiligenden Ansprüche begrenzt.
  • KEY TO FIGURES
  • 1
  • 121
    DATENBANK (DIENSTESTEUERPUNKT)
    101
    URSPRUNGSVERMITTLUNG
    111
    SPRECHSTELLE DES URHEBENDEN (ANRUFENDEN) TEILNEHMERS
    112
    SPRECHSTELLE DES ENDTEILNEHMERS (GERUFENEN)
    102
    ENDVERMITTLUNG
    103
    PROZESSOR
    132
    PROZESSOR
    135
    ISDN-VERBINDUNG
  • 2
  • 1
    FERNSPRECHSTELLE 111 WÄHLT FERNSPRECHNUMMER DER FERNSPRECHSTELLE 112
    2
    RUF WIRD VON VERMITTLUNG 101 ZU VERMITTLUNG 102 GELEITET
    3
    VERMITTLUNG 102 REAGIERT AUF EMPFANG EINES ANRUFS FÜR DIE RUFNUMMER DER FERNSPRECHSTELLE 112 DURCH ERKENNEN DER NOTWENDIGKEIT EINER ANFRAGE BEIM DIENSTESTEUERPUNKT (SCP) 121
    4
    VERMITTLUNGSSYSTEM 102 ÜBERTRÄGT EINE ANFORDERUNG, DIE EINEN ABSCHLUSSVERSUCH BEI ENDSTELLE 112 ANZEIT, ZUM SCP 121
    5
    SCP 121 ANTWORTET MIT EINER NACHRICHT, DIE DIE WEITERLEITUNG DES RUFS ZUM SCN/IP 131 ANFORDERT
    6
    GEBÜHRENBERECHNUNG FÜR DIE VERBINDUNG ZU UND VERBINDUNG VON SCN/IP 131 WIRD IN VERMITTLUNG 102 BEGONNEN
    7
    DER RUF WIRD VON VERMITTLUNG 102 ZUM SCN/IP 131 GELEITET
    1
    (ZU 3)
  • 3
  • 8
    SCN/IP 131 EMPFÄNGT DEN ANKOMMENDEN RUF UND ERKENNT DIE NOTWENDIGKEIT, ANWEISUNGEN VOM SCP 121 ZU ERLANGEN
    9
    SCN/IP 131 FORDERT SCP 121 ZUR BEREITSTELLUNG VON ANWEISUNGEN ÜBER BEARBEITUNG DES RUFS AUF
    10
    SCP 121 LIEFERT DIE NOTWENDIGEN ANWEISUNGEN FÜR SCN/IP 131
    11
    SCN/IP 131 LEITET EINEN NEUEN RUF ZUR FERNSPRECHSTELLE 112 ÜBER DIE ENDVERMITTLUNG 102 EIN
    12
    DA DIES EIN ABSCHLUSSVERSUCH ZUR FERNSPRECHSTELLE 112 IST, FORDERT DIE VERMITTLUNG 102 RUFBEARBEITUNGSANWEISUNGEN VOM SCP 121 UNTER VERWENDUNG DER RUFNUMMER VON SSCN/IP 131 UND DER URSPRUNGS-RUFNUMMER AN
    13
    SCP 131 ANTWORTET DER VERMITTLUNG 102 MIT EINER NACHRICHT, DIE DAS ABSCHLIESSEN DER VERBINDUNG VOM SCN/IP 131 AN DER STELLE 112 ZULÄSST
    14
    STELLE 112 WIRD GEWARNT
    1
    (ZU 4)
  • 4
  • 15
    DER ANRUF AN DER FERNSPRECHSTELLE 112 WIRD BEANTWORTET; ANTWORTZEICHEN WIRD IN VERMITTLUNG 102 ERKANNT
    16
    GEBÜHRENBERECHNUNG DES ANRUFS VOM SCN/IP 131 ZUR STELLE 112 BEGINNT IN DER VERMITTLUNG 102
    17
    VERMITTLUNG 102 LEITET ANTWORT ZUM SCN/IP 131 WEITER
    18
    SCN/IP 131 FORDERT DEN ANRUFER IDENTIFIZIERENDE TEXTDATEN UNTER VERWENDUNG DER FERNSPRECHNUMMER DES ANRUFERS AN
    19
    SCP 121 BESTIMMT DIE DEN NAMEN DES ANRUFERS ENTSPRECHENDEN TEXTDATEN
    20
    SCP 121 SENDET ZUM SCN/IP 131 EINE NACHRICHT MIT DEN NAMEN DES ANRUFERS ENTSPRECHENDEN TEXTDATEN ZURÜCK UND LIEFERT ANWEISUNGEN ZUM KOMMUNIZIEREN MIT DER GERUFENEN STELLE
    21
    SCN/IP 131 SAGT DEN NAMEN DES ANRUFERS AN UND FORDERT DEN GERUFENEN TEILNEHMER AUF, ZUR ANNAHME 1 UND ZUR ABWEISUNG DES RUFS 2 ZU DRÜCKEN
    22
    GERUFENER TEILNEHMER DRÜCKT 1, EIN ZEICHEN, DAS IM SCN/IP 131 ERKANNT WIRD
    1
    (ZU 5)
  • 5
  • 23
    SCN/IP 131 FORDERT SCP 121 AUF, ANWEISUNGEN ÜBER BEARBEITUNG EINES RUFS ZU LIEFERN, FÜR DEN DER GERUFENE FERNSPRECHER 1 SIGNALISIERT HAT
    24
    SCP 121 ANTWORT MIT ANFORDERUNG AN SCN/IP 131, DEN RUF UMZULEGEN
    25
    SCP 121 FORDERT SCN/IP 131 AUF, DEN RUF DURCH VERBINDEN DER TEILSTRECKE ZU VERMITTLUNG 101 (TEILSTRECKE 151) MIT DER LEITUNG ZUR KUNDENSTELLE 112 UMLEGEN ZU LASSEN
    26
    VERMITTLNG 102 VERBINDET DIE ZWEI TEILSTRECKEN NACH ANWEISUNG UND WIRFT DIE VERBINDUNG ZUM SCN/IP 131 AB
    27
    DIE ZWEI TEILNEHMER BEGINNEN DAS GESPRÄCH
    28
    EINER DER TEILNEHMER TRENNT AB
    29
    ANRUFER (STELLE 111) VON VERMITTLUNG 101 MIT GEBÜHREN FÜR ANRUF DER STELLE 112 ÜBER VERMITTLUNG 102 (TEILSTRECKE 151) BELASTET, VERMITTLUNG 102 BELASTET STELLE 112 MIT GEBÜHR FÜR VERWENDUNG VON SCN/IP 131, FÜR ZUGRIFF ZWISCHEN VERMITTLUNG 102 UND SCN/IP 131 (TEILSTRECKEN 152 UND 153) UND FÜR VERWENDUNG VON SCP 121

Claims (6)

  1. Verfahren zur Bereitstellung eines Ansagedienstes für Anruferidentifizierung CPIAS (calling party identification announcement service) mit folgenden Schritten: als Reaktion auf den Empfang eines ankommenden bzw. amtsinternen Anrufs einer gerufenen Nummer Bestimmen (3), ob die gerufene Nummer CPIAS aufweist; dadurch gekennzeichnet, daß als Reaktion auf eine Bestimmung, daß die gerufene Nummer CPIAS aufweist, Herstellen einer Verbindung (7) zwischen einer Endvermittlung (102) dieses Anrufs und einem Dienstleitungsknoten/einer intelligenten Peripherie SCN/IP (service circuit node/intelligent peripheral) (131); Abfragen (18) einer Datenbank (121) zum Bestimmen einer Textversion eines einer anrufenden Nummer des Anrufs zugewiesenen Namens; Bereitstellen (19) der Textversion für den SCN/IP; Herstellen (10) einer Verbindung vom SCN/IP zu einer gerufenen Stelle der gerufenen Nummer; wobei der SCN/IP die Textversion in eine Ansage mit dem Namen umwandelt und diese Ansage für die gerufene Stelle abspielt (21); Herstellen (26) einer Verbindung zwischen einem Anrufer des ankommenden bzw. amtsinternen Anrufs und der gerufenen Stelle; Belasten der rufenden Nummer (29) mit der Gebühr für den ankommenden bzw. amtsinternen Anruf in der mit der rufenden Nummer verbundenen Vermittlung; Belasten der gerufenen Nummer (6, 29) mit der Gebühr für die Verwendung des SCN/IP in der Endvermittlung.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei der Schritt des Bestimmens folgendes umfaßt: Bestimmen (3) in der Endvermittlung, daß eine Abfrage einer Datenbank erforderlich ist, um den Anruf zu bearbeiten; als Reaktion auf das Bestimmen, daß die Abfrage der Datenbank erforderlich ist, Senden (4) einer Abfragenachricht an die Datenbank; und Antworten (5) durch die Datenbank mit einer Antwortnachricht, die anzeigt, daß der Anruf an den SCN/IP weiterzuleiten ist.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, weiterhin mit folgenden Schritten: Empfangen (22) eines Rufannahmezeichens von der gerufenen Stelle im SCN/IP über die Verbindung zwischen der gerufenen Stelle und dem SCN/IP; und als Reaktion auf den Empfang des Rufannahmezeichens Senden (25) einer Anzeige an die Endvermittlung, die anfordert, daß eine Verbindung hergestellt werde, die den ankommenden bzw. amtsinternen Anruf zur gerufenen Stelle weiterführt.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, weiterhin mit folgenden Schritten: als Reaktion auf den Empfang des Annahmezeichens Senden (23) einer weiteren Abfrage an die Datenbank; und als Reaktion auf den Empfang einer Antwort auf die weitere Abfrage Senden (25) der Anzeige zur Endvermittlung, die anfordert, daß die Verbindung hergestellt werde, die den Anruf zur gerufenen Stelle weiterführt.
  5. Verfahren nach Anspruch 1, wobei dem SCN/IP eine Rufnummer oder ein Leitwegindex zugewiesen wird, wobei der Schritt des Herstellens einer Verbindung vom SCN/IP zur gerufenen Stelle folgende Schritte umfaßt: als Reaktion auf den Empfang einer Anforderung vom SCN/IP, die Verbindung zur gerufenen Stelle herzustellen, Abfragen (9) einer Datenbank mit einer Anforderungsnachricht für Anweisungen, wie auf die Anforderung zu reagieren ist, wobei die Anforderungsnachricht die Fernsprechnummer der gerufenen Stelle und die Rufnummer oder den Leitwegindex des SCN/IP umfaßt; wobei die Datenbank, die die Anforderung vom SCN/IP von einer ursprünglichen Anforderung des Anrufs aufgrund der Eigenschaften der Rufnummer oder des Leitwegindexes des SCN/IP unterscheidet, auf die Anforderungsnachricht mit einem Befehl an den SCN/IP reagiert (10), die Verbindung zwischen dem SCN/IP und der gerufenen Stelle herzustellen.
  6. Vorrichtung zur Bereitstellung von Ansagedienst für Anruferidentifizierung CPIAS (calling party identification announcement service) mit folgendem: einer Endvermittlung (102); und einem Dienstleitungsknoten/einer intelligenten Peripherie SCN/IP (service circuit node/intelligent peripheral) (131); wobei die unter Programmsteuerung (104) tätige Endvermittlung als Reaktion auf den Empfang des Anrufs zum Steuern der Bestimmung (3), ob eine gerufene Stelle mit einer gerufenen Rufnummer des Anrufs CPIAS aufweist, bestimmt ist; dadurch gekennzeichnet, daß als Reaktion auf eine Bestimmung, daß die gerufene Stelle CPIAS aufweist, der Anruf zum SCN/IP geleitet wird (7); wobei der unter Programmsteuerung (133) tätige SCN/IP eine Datenbank (121) abfragt (18), um eine Textversion eines einer rufenden Nummer des Anrufs zugewiesenen Namens zu bestimmen, um eine Verbindung zur Endvermittlung herzustellen, und um bei der Endvermittlung anzufordern, eine Verbin dung zwischen dieser Verbindung vom SCN/IP und der gerufenen Stelle herzustellen (10); wobei die Endvermittlung eine Verbindung zwischen dem SCN/IP und der gerufenen Stelle als Reaktion auf die Anforderung von SCN/IP herstellt (10); wobei der SCN/IP auf ein Antwortzeichen von der gerufenen Stelle reagiert, um eine Ansage des Namens zu synthetisieren und abzuspielen (21), und als Reaktion auf den Empfang eines Annahmezeichens reagiert, um bei der Endvermittlung anzufordern (25), den Anruf von der Endvermittlung zur gerufenen Stelle weiterzuführen.
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