DE69729866T2 - Einmal-dichtung für wiederverwendbare medizinische kanüle - Google Patents

Einmal-dichtung für wiederverwendbare medizinische kanüle Download PDF

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    • A61B2017/3482Means for supporting the trocar against the body or retaining the trocar inside the body inside
    • A61B2017/349Trocar with thread on outside

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Einwegdichtungseinrichtung, zur Verwendung mit einer wiederverwendbaren Kanüle. Die Dichtungseinrichtung ist ausgelegt zum abnehmbaren Aufschnappen auf die Kanüle für eine einzige medizinische Prozedur (wie z. B. eine laparoskopische Prozedur) und die Kanüle ist ausgelegt zur Mehrfachverwendung (jedes Mal mit einer anderen Dichtungseinrichtung) für mehrere medizinische Prozeduren. Die Dichtungseinrichtung umfasst mindestens eine Instrumentdichtung (um das Ausströmen von Fluid aus der Kanüle zu verhindern wenn ein medizinisches Instrument durch die Dichtungseinrichtung eingeführt ist), und vorzugsweise auch eine Klappenventilfluiddichtung (zum Abdichten der Kanüle wenn kein medizinisches Instrument durch die Dichtungseinrichtung eingeführt ist).
  • Hintergrund der Erfindung
  • Bei vielen medizinischen Prozeduren wird eine Kanüle eingesetzt, durch welche eine oder mehrere medizinische Instrumente in den Körper eines Patienten eingeführt und dann wieder entfernt werden.
  • Zum Beispiel, bei einer Vielzahl von laparoskopischen, medizinischen Prozeduren (einschliesslich die laparoskopische Behandlung eines Bruches) wird eine Kanüle mit ihrem Distalende in den Körper eines Patienten eingeführt während ihr Proximalende ausserhalb des Körpers des Patienten bleibt, und ein oder mehrere medizinische Instrumente werden durch die Kanüle in den Körper des Patienten eingeführt. Zum Beispiel kann eine Folge von Instrumenten (einschliesslich ein Endoskop) durch die Kanüle in den Körper des Patienten eingeführt und dann wieder (in der entgegengesetzten Richtung) aus dem Körper des Patienten und der Kanüle zurückgezogen werden.
  • Bei einer Vielzahl solcher Prozeduren muss ein aufgeblasener Arbeitsraum in dem Körper des Patienten aufrechterhalten werden (durch Zurückhalten eines Aufblasgases unter einem ausreichend hohen Druck in dem Arbeitsraum) während das Distalende der Kanüle in den Arbeitsraum ragt. Zur Verwendung bei diesen Prozeduren muss die Kanüle mit einer Abdichtung oder Abdichtungen versehen sein, um das unerwünschte Fluidausströmen aus dem Körper des Patienten durch die Kanüle zu verhindern. Der Ausdruck "Fluid" bezieht sich in dieser Beschreibung entweder auf ein Gas oder eine Flüssigkeit. Eine solche Dichtung (in dieser Beschreibung als "Fluid"-Dichtung bezeichnet) verhindert das Ausströmen von Fluid aus der Kanüle wenn kein Instrument in den Kanal der Kanüle eingesetzt ist. Eine Fluiddichtung ist als ein Klappenventil, Löffelventil, oder andere Ventilform ausgeführt und ist vorgespannt um sich in Schliessstellung zu befinden wenn kein Instrument in den Kanülenkanal eingeführt ist, und eine Fluiddichtung zu schaffen, welche das Ausströmen von Fluid durch den Kanal bei Abwesenheit eines Instrumentes verhindert. Wenn das Distalende eines Instrumentes in den Kanal eingeführt wird und das Instrument durch den Kanal in den Körper eines Patienten vorgeschoben wird, öffnet das Instrument die Fluiddichtung (z. B. durch Verlagern der flexiblen Schlitze eines Löffelventiles oder Verstellen der Klapptür eines Klappenventils).
  • Es ist auch üblich eine weitere Abdichtung (manchmal hierin als eine "Instrumentdichtung" bezeichnet) in einer Kanüle vorzusehen, um eine Fluiddichtung um den äusseren Umfang eines Instrumentes zu schaffen, damit eine Fluidströmung durch den Ringraum zwischen dem Instrument und der Wand des Kanals verhindert wird. Herkömmliche Kanülen gemäss dem Stand der Technik haben einen komplizierten Aufbau mit einer eingebauten Fluiddichtung und üblicherweise auch einer Instrumentdichtung. Solche Kanülen waren teuer in der Herstellung. Die Reinigung nach dem Gebrauch war auch schwierig, da Verunreinigungen öfters an den kleinen Ventil- oder Dichtungsteilen haften blieben, welche in Fluidverbindung mit dem Kanülenkanal oder dem durch die Kanüle eingeführten Instrument waren. Öfters war der Aufbau einer solchen Kanüle noch aufwendiger gestaltet da ein mechanisches Gestänge vorhanden sein musste zur manuellen Betätigung des Klappenventils (d. h. zum Ausüben einer ausreichenden manuellen Kraft auf das Gestänge durch einen Benutzer um das Klappenventil zu öffnen falls eine ausreichende Kraft nicht unmittelbar durch ein Instrument auf das Ventil ausgeübt werden kann, ohne das Ventil, ein anderer Bauteil der Kanüle oder das Instrument zu beschädigen, oder um das Klappenventil für die Reinigung oder dergleichen zu öffnen).
  • Die US Patentschrift 5,104,383, erteilt am 14. April 1992, beschreibt z. B. eine Kanüle mit einem eingebauten Klappenventil und einer abnehmbaren "Adapterdichtung", die als Instrumentdichtung für ein Instrument mit einem ersten Durchmesser dient. Die Adapterdichtung kann entfernt und durch eine andere Adapterdichtung ersetzt werden, die als Instrumentdichtung für ein Instrument mit einem zweiten Durchmesser dient.
  • Ein anderes Beispiel beschreibt die US Patentschrift 5,385,560, erteilt am 31. Januar 1995, die eine Kanüle betrifft mit einem eingebauten Klappenventil, und einer eingebauten Instrumentdichtung für ein Instrument mit verhältnismässig grossem Durchmesser. Ein "Reduzier"-Stück ist auf das Ende der Kanüle aufzuschnappen, um eine Instrumentdichtung für ein Instrument (mit einem verhältnismässig kleinen Durchmesser) zu schaffen, das durch die Kanüle einzuführen ist.
  • Ein weiteres Beispiel beschreibt die US Patentschrift 5,290,245, erteilt am 01. März 1994, welche eine Kanüle betrifft mit mehreren Gewindeteilen, die durch Verschrauben zusammenzubauen sind. Die Kanüle hat ein Klappenventil, das an einem der Teile befestigt ist und eine Instrumentdichtung, die an einem anderen der Teile befestigt ist.
  • Es wurde vorgeschlagen eine Kanüle auszuführen mit einem Distalteil (zum Einführen in den Körper eines Patienten) und einem Proximalteil, der lösbar an dem ersten Teil zu befestigen ist und der eine Fluiddichtung aufweist. Die US Patentschrift 5,460,615, erteilt am 14. Oktober 1995 an Karl Storz beschreibt z. B. (mit Bezug auf die 47) eine Kanüle mit einem Distalteil (mit einer Trokar-Hülse und einem Ventilgehäuse) und einem Proximalteil (mit einem Klappenventil, einer ersten Instrumentdichtung und einer zweiten Instrumentdichtung, die über eine Halterung an der ersten Instrumentdichtung befestigt ist). Ein Bajonettverschluss ist vorgesehen zur lösbaren Befestigung des Proximalteiles an dem Distalteil. Aber, der Proximalteil hat einen komplizierten Aufbau, er wäre teuer herzustellen und er ist nicht bestimmt zur Einmalverwendung und zur anschliessenden Entsorgung.
  • Die US Patentschrift 4,240,411, erteilt am 23. Dezember 1980 (auf welche die zweiteilige Form des unabhängigen Anspruches 1 sich stützt) betrifft eine Dichtungseinrichtung zur Verwendung mit einem Endoskop. Ein Kanal erstreckt sich durch die Dichtungseinrichtung, und die Dichtungseinrichtung hat eine erste Fluiddichtung und ein Klappenventil zum Abdichten des Endoskopes wenn kein medizinisches Instrument durch die Dichtungseinrichtung eingeführt ist und zum Abdichten des medizinischen Instrumentes wenn ein medizinisches Instrument durch die Dichtungseinrichtung eingeführt ist. Die Dichtungsreinrichtung hat einen rohrförmingen Körper aus Elastomerwerkstoff mit einem Halteflansch, der in einen zylindrischen Teil der Dichtungseinrichtung einzusetzen ist und aus dem zylindrischen Teil zum Ersetzen und zur Reinigung entfernt werden kann. Eine zweite Dichtung oder Instrumentdichtung ist an einem von dem rohrförmigen Körper der Dichtungseinrichtung separaten Verbindungsring vorgesehen, der auf die Dichtungseinrichtung aufzuschnappen ist.
  • Eine Dichtungseinrichtung für das Mundstück eines Endoskopes zeigt die DE-A-35 32 560. Diese bekannte Dichtungseinrichtung hat einen zylindrischen Körper mit einer ersten Instrumentdichtung, die abnehmbar auf das Mundstück des Endoskopes aufzuschnappen ist und eine Kappe mit einer zweiten Instrumentdichtung, die abnehmbar in den zylindrischen Körper einzuschnappen ist und an diesem über eine flexible Halterung befestigt ist.
  • Kurze Beschreibung der Erfindung
  • Die Erfindung schafft eine Einwegdichtungseinrichtung mit einem Körper durch den sich ein Kanal erstreckt, und einer Dichtungslippe, die sich an einer ersten Stelle längs des Kanals befindet, wobei die Dichtungslippe eine Instrumentöffnung durch die Lippe hat, gekennzeichnet durch eine Opferlippe die sich an einer zweiten Stelle längs des Kanals befindet, wobei die Opferlippe eine Instrumentöffnung durch die Opferlippe aufweist, wobei mindestens eine der Opferlippe, und der Dichtungslippe eine Dichtung um ein Instrument bildet, wenn das Instrument sich in dem Kanal befindet, wobei die Opferlippe so gestaltet ist damit ansprechend auf die Verschiebung eines Teiles der Opferlippe durch das Instrument wenn es durch den Kanal eingeführt wird, ein verschobener Teil der Opferlippe sich in Richtung zu der Dichtungslippe faltet, und somit die Dichtungslippe verschiebt um zu verhindern, dass die Dichtungslippe durch das Instrument aufgeschnitten wird wenn das Instrument weiter durch den Kanal eingeführt wird.
  • Die Dichtungseinrichtung ist ausgelegt zur Einmalverwendung mit einer Kanüle für eine medizinische Prozedur (wie z. B. einer laparoskopischen Prozedur) und die Kanüle ist für die Mehrfachverwendung ausgelegt (jedes Mal mit einer anderen Dichtungseinrichtung) für mehrere medizinische Prozeduren. Die Einwegdichtungseinrichtung ist auf eine Kanüle aufzuschnappen und nach der Benutzung einfach wieder zu entfernen.
  • In einem Ausführungsbeispiel hat die Dichtungseinrichtung eine Ventilklappe mit einer Klapptür zur Anlage an der Dichtungslippe um den Kanal anzudichten.
  • Die Dichtungseinrichtung ist vorzugsweise aus Elastomerwerkstoff (z. B. Gummi) geformt, ausser der Klapptür ihres Klappenventils. In bevorzugten Ausführungsbeispielen ist die Klapptür aus einem starren Werkstoff (z. B. einem starren Kunststoff) geformt, und ist an dem Elastomerteil der Einrichtung befestigt. Infolge dieses einfachen Aufbaus ist die Einrichtung billig in der Herstellung und dementsprechend für die Einmalverwendung geeignet. Alternativ kann die gesamte Dichtungseinrichtung (einschliesslich dem Klapptürteil derselben) aus Elastomerwerkstoff (z. B. Gummi) geformt werden.
  • Vorzugsweise ist die Klapptür an einem überzentrierten Türscharnier befestigt, das ausgelegt ist zum Herabsetzen des Reibungswiderstandes der geöffneten Tür an einem Instrument, wenn das Instrument an der Tür vorbeibewegt wird (und diese öffnet). Die Tür hat vorzugsweise Schlitze, die sich durch die Tür erstrecken, und das überzentrierte Scharnier hat vorzugsweise geeignet geformte Verlängerungen des Elastomerteiles der Dichtungseinrichtung, die zur Halterung der Tür durch die Schlitze eingeführt sind. Jede Verlängerung hat üblicherweise einen Widerhaken (zum Zurückhalten der Tür nachdem der Endteil der Verlängerung mit dem Widerhaken durch den Schlitz in der Tür eingesetzt ist), und demgemäss werden die Verlängerungen in dieser Beschreibung manchmal als "Widerhakenteile" bezeichnet.
  • Vorzugsweise ist die Klapptür mit flexiblen Verlängerungen des Elastomerteiles der Dichtungseinrichtung mechanisch verbunden (d. h. angegossen) damit, im Falle einer falschen Türstellung, die Verlängerungen eine Rückstellkraft auf die Tür ausüben, um diese in die richtige Stellung zurückzubringen. Alternatif ist auch eine durch den Benutzer unmittelbar auf die Tür ausgeübte manuelle Kraft zusammen mit der Rückstellkraft, die durch die Verlängerungen auf die Tür ausgeübt wird, ausreichend zum Zurückstellen der Tür wenn diese sich in einer falschen Stellung befindet.
  • Vorzugsweise hat der Kanal einen ersten Radius an einem ersten Ende des Körpers der Dichtungseinrichtung, und ein Puffer ist längs dem Kanal vorgesehen (in Abstand von dem ersten Ende), der einen kleineren Radius (mit Bezug auf die mittlere Längsachse des Kanals) als der erste Radius aufweist. Der Puffer, der vorzugsweise aus einem geformten Teil des Körpers der Dichtungseinrichtung besteht, dient zum Begrenzen der seitlichen Bewegung eines Instrumentes, das in den Kanal eingeführt ist. Vorzugsweise, wenn die Dichtungseinrichtung an der Kanüle angebracht ist, ist der Puffer so eingestellt damit die Kanüle mindestens einen Teil der durch das Instrument auf den Puffer ausgeübten Kraft trägt (zum Begrenzen einer unerwünschten Verformung des Elastomerteiles der Dichtungseinrichtung.
  • In bevorzugten Ausführungsbeispielen hat die Dichtungseinrichtung einen Hauptteil und einen Adapterteil. Das Klappenventil ist an dem Hauptteil befestigt, der Hauptteil hat eine Instrumentdichtung zur Verwendung mit einem Instrument mit relativ grossem Durchmesser, und der Adapterteil hat eine Instrumentdichtung zur Verwendung mit einem Instrument mit einem kleineren Durchmesser, und vorzugsweise auch einen Puffer. Vorzugsweise sind die Haupt- und Adapterteile über eine Halterung miteinander verbunden und alle drei Teile (einschliesslich des Puffers und des Adapterteiles) bestehen aus einem einzigen Formstück aus Elastomerwerkstoff.
  • In anderen Ausführungsbeispielen ist die Erfindung ein Kanülensystem mit einer wiederverwendbaren Kanüle, und einer einmal zu verwendenden Dichtungseinrichtung (gemäss irgendeiner der beschriebenen Bauformen), die vor der Verwendung auf die Kanüle aufzuschnappen ist und nach der Verwendung einfach abgenommen werden kann. Die Kanüle eines solchen Systems hat vorzugsweise eine Fluiddichtung oder Instrumentdichtung, und ist dementsprechend nach der Benutzung einfach zu reinigen.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 ist eine Seitenansicht einer Einwegdichtung und vier wiederverwendbaren Kanülen (die alle mit der Abdichtung benutzt werden können) gemäss einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung.
  • 2 ist eine Seitenansicht im Schnitt der Einwegdichtung 2 gemäss der 1 mit in den Körperteil 14 eingeschnapptem Adapterteil 20.
  • 3 ist eine Draufsicht der Klapptür 16 der Einwegdichtung 2 gemäss der 1.
  • 4 ist eine Seitenansicht (zum Teil aufgeschnitten) der Klapptür 16 der Einwegdichtung gemäss der 1.
  • 5 ist eine Draufsicht (zum Teil aufgeschnitten zur Darstellung der Lage von einem der Widerhakenteile 18) der Einwegdichtung 2 gemäss der 1 (ohne die Klapptür 16).
  • 6 ist eine Ansicht von unten der Einwegdichtung 2 gemäss 1 (ohne die Klapptür 16).
  • 7 ist eine Seitenansicht im Schnitt der Einwegdichtung 2 gemäss der 1.
  • 8 ist eine vergrösserte Darstellung des Teiles, der in 7 mit "Ausschnitt A" bezeichnet ist.
  • 9 ist eine vergrösserte Darstellung des Teiles, der in 7 mit "Ausschnitt B" bezeichnet ist.
  • 10 ist eine Seitenansicht im Schnitt einer Instrumentdichtung gemäss einem alternativen Ausführungsbeispiel der Erfindung.
  • 11 ist eine vergrösserte Ansicht eines Teiles des Gerätes gemäss der 10, mit einem medizinischen Instrument 24, das nach links durch die Einrichtung bewegt wird.
  • 12 ist eine Seitenansicht einer wiederverwendbaren Kanüle gemäss einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung.
  • 13 ist eine Querschnittansicht der Kanüle 100 gemäss der 12 (längs der Linie Z-Z der 12), mit einem Absperrventil 9.
  • 14 ist eine Seitenansicht der wiederverwendbaren Kanüle 8 (gemäss 1), mit einer Abdichtung 2 (gemäss 1), die auf das Proximalende der Kanüle aufgeschnappt ist, und einem an der Kanüle befestigten Absperrventil 9.
  • 15 ist eine vereinfachte Seitenansicht im Querschnitt eines alternativen Ausführungsbeispieles der auf das Ende der Kanüle 4 (gemäss 1) aufgeschnappten Einwegdichtung, mit einem Gewebestück 200, das durch ein Instrument 24 durch die Kanüle aus dem Körper eines Patienten entnommen wird.
  • 16 ist eine Darstellung der Einrichtung gemäss 15 wobei das Gewebestück 200 weiter aus der Kanüle herausgezogen ist.
  • 17 ist eine Darstellung der Einrichtung gemäss der 16, wobei das Gewebestück 200 noch weiter aus der Kanüle herausgezogen ist.
  • 18 ist eine Darstellung der Einrichtung gemäss der 15, wobei das Gewebestück 200 vollständig aus der Kanüle herausgezogen ist.
  • 19 ist eine Darstellung der Einrichtung gemäss der 8, nachdem der Benutzer die Klapptür 16 in die Kanüle zurückgedrückt hat.
  • 20 ist eine Seitenansicht im Schnitt einer alternativen Ausführungsform der Einwegdichtung gemäss der Erfindung, die aus einem einzigen Stück aus Elastomerwerkstoff geformt ist (einschliesslich des Klapptürteiles).
  • 21 ist eine Seitenansicht, zum Teil in Ansicht und zum Teil im Schnitt, einer alternativen Ausführungsform der erfindungsgemässen Einwegdichtung, die aus einem einzigen Stück aus Elastomerwerkstoff geformt ist.
  • 22 ist eine Seitenansicht im Schnitt der Abdichtung gemäss 21, mit auf den Hauptteil 240 aufgeschnappten Adapterteil 220.
  • 23 ist eine Seitenansicht im Schnitt einer alternativen Ausführungsform der auf das Ende einer Kanüle 4 (gemäss 1) aufgeschnappten erfindungsgemässen Dichtung.
  • Ausführliche Beschreibung des bevorzugten Ausführungsbeispieles
  • Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung wird mit Bezug auf die 19 und 14 beschrieben. Andere Ausführungsbeispiele werden mit Bezug auf die 1013 und 15-20 beschrieben.
  • Wie in 1 gezeigt ist die Dichtungseinrichtung 2 ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemässen Einwegdichtung, und jede der Kanülen 4, 6, 8 und 10 ist eine Ausführungsform der erfindungsgemässen, wiederverwendbaren Kanüle. Jede der Kanülen 4, 6, 8 und 10 hat ein Distalende (Ende 4A, 6A, 8A bzw. 10A), das in den Körper eines Patienten einzusetzen ist und ein Proximalende gegenüberliegend dem Distalende. Jede Kanüle hat einen mittleren Längskanal, der sich durch die Kanüle erstreckt, und irgendeines aus einer Vielzahl von Instrumenten ausgewähltes Instrument (wie z. B. ein Instrument 24' mit verhältnismässig kleinem Durchmesser, wie z. B. ein Obturator oder ein Endoskop) kann sich in dem Kanal befinden währenddem die Kanüle in den Körper eines Patienten eingeführt wird (oder nachdem die Kanüle in den Körper eines Patienten eingesetzt worden ist). Die Aussenwand der Kanüle (jede Kanüle ist vorzugsweise aus einem starren Werkstoff wie z. B. Metall oder starrem Kunststoff hergestellt) hat einen Griffteil 5. Vorzugsweise ist der Griffteil 5 hergestellt durch Einprägen eines Musters (z. B. eines Spiralmusters) wie in 1 gezeigt, in die äussere Metallfläche der Kanüle. Alternative Ausführungsbeispiele der Kanüle haben keinen Griffteil, und anstelle des Griffteiles kann die Aussenwand glatt sein.
  • Das Proximalende einer jeden Kanüle ist identisch geformt und bemessen, damit die Dichtungseinrichtung 2 auf irgendeine der Kanülen aufgeschnappt werden kann. Mehr insbesondere, das Proximalende einer jeden der Kanülen 4, 6, 8 und 10 ist im Wesentlichen zylindrisch und hat eine identische Ringnut 12, die um das Proximalende geformt ist. Ein Flanschteil (Halteflansch 17, in 2 dargestellt jedoch nicht in 1) des Körperteiles 14 der Dichtungseinrichtung 2 kann auf die Nut 12 aufgeschnappt werden zur abnehmbaren Befestigung der Dichtungseinrichtung 2 auf irgendeiner der Kanülen. Vorzugsweise hat der Körper 14 einen dünnen Ringteil 14A (in 2 gezeigt) zwischen dem Halteflansch 17 und dem Hauptteil des Körpers 14. Der dünne Teil 14A (der eine Wandstärke von 0,76 mm (0,03 Zoll) bei einem Ausführungsbeispiel hat) wirkt als Balgen, der in Bezug auf den Hauptteil des Körpers 14 biegsam ist, damit die Einrichtung 2 durch den Benutzer manipuliert werden kann ohne den Flansch 17 aus der Nut 12 zu entfernen.
  • Die 14 ist eine Seitenansicht der Kanüle 10, wobei der Körperteil 14 der Einrichtung 2 auf das Proximalende der Kanüle 8 aufgeschnappt ist und der Adapterteil 20 der Dichtung 2 mit dem Körperteil 2 über die Halterung 22 verbunden ist.
  • Wie in 1 und in 14 gezeigt, ist ein Absperrventil 9 an einer Öffnung (nicht dargestellt in 1 oder 14, jedoch identisch mit der Öffnung 101 gemäss den 12 und 13) befestigt, welche sich durch die Kanüle 8 erstreckt. Eine Quelle eines Aufblasgases kann zu erwünschten Zeitpunkten während einer medizinischen Prozedur an das Absperrventil 9 angeschlossen werden, und das Absperrventil 9 kann geöffnet (damit Gas durch die Öffnung in die Kanüle 8 hinein oder aus dieser herausströmen kann) oder geschlossen werden (zum Abdichten der Öffnung). Die 1 zeigt ein identisches Absperrventil 9, das an der Kanüle 10 befestigt ist. Einige Ausführungsbeispiele der erfindungsgemässen, wiederverwendbaren Kanüle haben eine Öffnung, an der ein Absperrventil befestigt werden kann, während andere Ausführungsbeispiele (z. B. die Kanüle 4) keine solche Öffnung aufweisen.
  • Vorzugsweise ist die Abdichtung 2 aus Elastomerwerkstoff geformt (wie z. B. Silikongummi medizinischer Güte oder ein anderes Elastomer medizinischer Güte), mit Ausnahme ihrer starren Klapptür 16 (die aus harten Kunststoff wie z. B. Polykarbonatmaterial hergestellt werden kann). Dementsprechend hat die Dichtung einen einfachen Aufbau bestehend aus nur zwei Bauteilen. Gemäss alternativen Ausführungsbeispielen ist die Klapptür aus nicht starrem Material hergestellt. Bei einigen solcher alternativen Ausführungsbeispielen, die im Späteren mit Bezug auf die 20 beschrieben werden, ist die erfindungsgemässe Dichtung aus einem einzigen Stück aus Elastomerwerkstoff (einschliesslich einem Klapptürteil aus Elastomerwerkstoff) hergestellt. Die Kanülen 4, 6, 8 und 10 sind vorzugsweise aus starrem Werkstoff gefertigt, wie z. B. rostfreiem Stahl (oder einem anderen Metall) oder hartem Kunststoff.
  • Zwei biegsame Verlängerungsteile 18 stehen aus dem Körperteil 14 der Dichtung 2 vor, und die Klapptür 16 ist an diesen Teilen 18 befestigt. Vorzugsweise hat jeder Verlängerungsteil 18 einen Widerhaken 18A, um die Tür gegen den Körperteil 14 zurückzuhalten nachdem der Kopf (der vorzugsweise einen im Wesentlichen dreieckigen Querschnitt aufweist) des Verlängerungsteiles mit dem Widerhaken durch einen Schlitz in der Tür eingesetzt wurde, und jeder Verlängerungsteil 18 hat auch einen biegsamen Schaft, der den Kopf mit dem Körperteil 14 verbindet. Somit wird jeder Verlängerungsteil 18 hierin manchmal als ein "Widerhakenteil" bezeichnet, aber es wird erwogen, biegsame Verlängerungen mit anderen Formen in anderen Ausführungsbeispielen der Erfindung vorzugsehen.
  • Der Körperteil 14 hat einen Klapptürsitzteil (Flansch 31, in 2 dargestellt jedoch nicht in 1), der das Distalende des mittleren Kanals 15 umgibt (in den 5 und 6 dargestellt), der sich durch den Körperteil 14 erstreckt. Der mittlere Kanal 15 erstreckt sich entlang der mittleren Längsachse Z der Dichtung 2 (in 2 dargestellt), und ist vorzugsweise rotationssymmetrisch um die Achse Z.
  • Die Klapptür 16 ist durch die Widerhakenteile 18 eingestellt damit sie normalerweise in einer geschlossenen Stellung bleibt in Anlage mit dem Klapptürsitz, so dass die geschlossene Klapptür 16 die Fluidströmung durch den mittleren Kanal 15 unterbindet. Die Klapptür 16, die Widerhakenteile 18, und der Klapptürsitzteil bilden ein Klappenventil, das wie folgt funktioniert. Die Widerhakenteile 18 sind biegsam damit, wenn die Dichtung 2 auf eine Kanüle aufgeschnappt ist, und ein Instrument (z. B. das in 1 dargestellte Instrument 24 mit verhältnismässig grossem Durchmesser) durch den mittleren Kanal durch den Körperteil 14 (und durch den Klapptürsitz und in den Kanülenkanal) eingeführt wird, das Instrument die Klapptür 16 von dem Klapptürsitz wegbewegt (und dabei die Widerhakenteile 18 verbiegt) und weiter in den Kanülenkanal eindringt (bis das Distalende des Instrumentes ganz durch den Kanal eingeführt ist und aus dem Distalende der Kanüle herausragt). Wenn das Instrument später aus der Kanüle zurückgezogen wird entspannen sich die Widerhakenteile 18 der Abdichtung 2 und drücken die Klapptür 16 zurück in ihre normale Stellung zur Verhinderung der Fluidströmung durch den Klapptürsitz.
  • Des Weiteren hat der Körper 14 vorzugsweise auch einen Instrumentdichtungsteil (Lippen 31 und 32, die im folgenden beschrieben werden), der eine Fluidströmung längs einem Instrument verhindert, das durch die Dichtung 2 eingesetzt ist. Normalerweise ist ein solcher Instrumentdichtungsteil eine einfache Lippe (oder eine Doppellippe einer Bauform, die später hierin beschrieben wird), die in einen mittleren Kanal vorsteht, der sich durch die Dichtung 2 erstreckt. Da eine solche Lippe (oder Doppellippe) einen festen Durchmesser hat wird sie keine gute Abdichtung um Instrumente mit einem geringeren Durchmesser als ein vorbestimmter Durchmesser gewährleisten. Aus diesem Grunde ist der Adapterteil 20 der Dichtung 2 vorgesehen, damit der Adapterteil 20 (der am Körperteil 14 durch eine biegsame Halterung 22 befestigt ist) auf den Körperteil 14 aufgeschnappt werden kann zum Anpassen der Abdichtung für die Verwendung mit einem Instrument kleineren Durchmessers. Der Adapter 20 hat einen Instrumentdichtungsteil, der eine einfache Lippe (z. B. Lippe 38 gemäss den 5, 6 und 9) oder eine Doppellippe sein kann (mit einer Opferlippe und einer Dichtlippe), die sich in einen mittleren Kanal des Adapters 20 erstreckt, um eine gute Abdichtung zu schaffen um Instrumente mit Durchmessern in einem Bereich verhältnismässig kleiner Durchmesser. Zum Beispiel, wenn die Dichtungseinrichtung 2 auf das Ende einer Kanüle 10 mit verhältnismässig grossem Durchmesser aufgeschnappt ist, können Instrumente 24 mit verhältnismässig grossem Durchmesser durch den Körper 14 eingeführt werden, und die Instrumentdichtung in dem Körper 14 gewährleistet eine gute Fluiddichtung um das Instrument 24. Wenn der Benutzer ein Instrument mit wesentlich kleinerem Durchmesser als das Instrument 24 (d. h. das Instrument 24' mit verhältnismässig kleinem Durchmesser) in die Kanüle 10 einführen will, schnappt er den Adapter 20 auf den Körper 14 auf (wodurch die mittleren Kanäle durch den Körper 14 und den Adapter 20 miteinander ausgerichtet werden) und dann führt er das Instrument mit verhältnismässig kleinem Durchmesser durch den Adapter 20 ein. Wenn das Instrument mit verhältnismässig kleinem Durchmesser (z. B. das Instrument 24') so durch den Adapter 20 (und den Körper 14) in die Kanüle 10 eingeführt ist, gewährleistet die Instrumentdichtung des Adapters 20 eine gute Fluidabdichtung um das Instrument mit verhältnismässig kleinem Durchmesser, und das Instrument mit verhältnismässig kleinem Durchmesser öffnet die Tür des Klappenventils in dem Körper 14.
  • Es wird erwogen irgendeine einer Vielzahl von verschiedenen Einwegdichtungen 2 austauschbar mit irgendeiner Kanüle zu benutzen. Jede solche Ausführungsform ist eine Einwegdichtung mit mindestens einer Instrumentdichtung (geeignet für Instrumente mit einem besonderen Aussendurchmesser oder Bereich von Aussendurchmessern) und einem Klappenventil.
  • In einem Ausführungsbeispiel hat sowohl die kurze Kanüle 4 als auch die lange Kanüle 6 einen Kanal mit einem Durchmesser, der geringfügig grösser als 5 mm ist (zur Verwendung mit einem Instrument mit einem Durchmesser von 5 mm), die Kanüle 8 hat einen Kanal mit einem Durchmesser, der geringfügig grösser als 10 mm ist (zur Verwendung mit einem Instrument von 10 mm), und die Kanüle 10 hat einen Kanal, der geringfügig grösser als 12 mm im Durchmesser ist (zur Verwendung mit einem Instrument von 12 mm Durchmesser). Zur Verwendung mit all diesen Kanülen und Instrumenten, kann der Adapterteil 20 der Dichtung 2 eine Instrumentdichtung aufweisen mit einem Durchmesser, der eine Abdichtung gewährleistet um ein Instrument von 5 mm Durchmesser, und der Körperteil der Abdichtung 2 kann eine Instrumentdichtung aufweisen mit einem Durchmesser, der eine Abdichtung gewährleistet um ein Instrument mit irgendeinem Durchmesser in dem Bereich von 10 mm bis 12 mm.
  • Mit Bezug auf die 2, der Adapterteil 20 der Abdichtung 2 hat ein Distalende, das von einem kreisförmigen Flansch 33 umgeben ist. Der Adapterteil 20 kann auf den Körper 14 aufgeschnappt werden durch Einführen seines Distalendes in den mittleren Kanal des Körpers 14 bis der Flansch 33 über die Schulter 14C des Körpers 14 eingesetzt ist und in die Nut 14D des Körpers 14 eintritt, wie in 2 gezeigt. Wenn der Flansch 33 sich in dieser Stellung befindet, hält die Schulter 14C den Adapterteil 20 zurück und verhindert eine Bewegung des Flansches 33 in Proximalrichtung (nach oben in 2) bis ein Benutzer den Körper 14 erfasst (um den Körper 14 festzuhalten) und eine manuelle Kraft (in Proximalrichtung) auf eine Seite des Adapters 20 ausübt, z. B. durch Aufwärtsziehen am Flügel 23 des Adapters 20.
  • Die Klapptür 16 ist an den Widerhakenteilen 18 des Körpers 14 befestigt (in den 2, 6, 7 und 8 dargestellt). Die Klapptür 18 hat einen im Allgemeinen halbkugelförmigen Teil, der an der Lippe 31 anliegt wenn das Klappenventil in seiner geschlossenen Stellung gemäss 2 ist. Die Klapptür 16 hat auch einen Flansch 16B und zwei Schlitze 16A sind durch den Flansch 16B geformt (wie in den 3 und 4 gezeigt). Die Klapptür 16 ist am Körper 14 befestigt durch Einführen eines Widerhakenteiles 18 durch jeden Schlitz 16A bis die Schulter 18A (eines jeden Widerhakenteiles) durch den Schlitz 16A geführt ist, und der Abstandhalter 16D der Tür 16 am Körper 14 anliegt. Demgemäss ist jeder Widerhakenteil 18 leicht gedehnt durch die durch die Tür 16 auf die Schulter 18A ausgeübte Kraft, und die Widerhakenteile 18 üben ihrerseits eine Vorspannkraft aus auf die Tür 16, welche bestrebt ist die Tür 16 in der geschlossenen Stellung in Anlage mit dem Klapptürsitz zu halten (wie in 2 dargestellt). Wenn der halbkugelförmige Teil der Tür 16 von dem Klapptürsitz wegbewegt wird (durch ein Instrument, das den halbkugelförmigen Teil des Instrumentes in dem mittleren Kanal des Körpers 14 verstellt), werden die Widerhakenteile 18 verbogen und auch gedehnt, und erlauben dementsprechend das Wegschwenken der Tür 16 und der Widerhakenteile 18 (zusammen als eine Einheit um den Abstandhalter 16D) von dem Instrument.
  • Das durch die Widerhakenteile 18 auf die Tür 16 ausgeübte Vorspanndrehmoment (das bestrebt ist die Tür 16 in der geschlossenen Stellung gemäss 2 zu halten) ist T = 2PX, wobei P die durch jeden Widerhakenteil 18 auf die Tür 16 ausgeübte Vorspannkraft (nach oben in 2), und X der Abstand (in 2 dargestellt) zwischen dem Mittelpunkt des Abstandhalters 16D und der mittleren Längsachse jedes Widerhakenteiles 18 ist. Da X grösser als Null ist, ist ausgesagt, dass die Tür an einem "überzentrierten" Türscharnier befestigt ist.
  • Bei der Bewegung (durch ein Instrument) der Tür 16 in ihre Offenstellung verbiegen und dehnen sich die Widerhakenteile 18, und der Abstand zwischen dem Abstandhalter 16D und der mittleren Achse jedes Widerhakenteiles verringert sich auf einen Wert X' (wobei X' kleiner als X ist) wenn der Abstandhalter 16D geringfügig nach links gleitet (in 2). Diese Wirkung tendiert zur Reduzierung des auf die Tür 16 wirkenden Drehmomentes. Das Drehmoment, das durch die Widerhakenteile 18 auf die Tür 16 ausgeübt wird (wenn die Tür 16 sich in ihrer Offenstellung befindet) ist T = 2P'X' + M, wobei M das Moment infolge der Durchbiegung der Widerhakenteile 18A, und P' die höhere Vorspannkraft ist, welche durch jeden Widerhakenteil 18 auf die Tür 16 ausgeübt wird (P' ist grösser als P da die Widerhakenteile 18 gedehnt, d. h. verlängert, werden wenn die Tür 16 sich in ihrer Offenstellung befindet). Die Tür 16 und die Widerhakenteile 18 sind bemessen damit durch die Widerhakenteile 18 kein Drehmoment auf die Tür 16 ausgeübt wird, das ein zulässiges, maximales Drehmoment übersteigt, unabhängig von dem Rotationswinkel der Tür 16 (um ihrem Schwenkpunkt) aus der Schliesslage (d. h. damit die Drehmomentreduzierung infolge des reduzierten Wertes X' einen ausreichenden Betrag der Drehmomentzunahme infolge der Parameter P' und M aufhebt). Wenn das auf die Tür 16 (durch die Widerhakenteile 18) angelegte Drehmoment so bestimmt ist, übt die geöffnete Tür 16 keinen Reibungswiderstand, der einen zulässigen Wert übersteigt, auf irgendwelches Instrument aus, das durch den Kanal 15 in die Kanüle eingeführt (oder aus dieser zurückgezogen) wird, an welcher die Dichtung 2 befestigt ist.
  • Mehr allgemein, die Klapptür der erfindungsgemässen Abdichtung ist vorzugsweise an einem überzentrierten Türscharnier so befestigt damit die Änderung des Drehmomentes, welches durch die Abdichtung auf die Tür ausgeübt wird in Bezug auf die Änderung des Lagewinkels der Tür mit zunehmender Verschwenkung der Tür aus ihrer geschlossenen Stellung abnimmt (d. h. damit d2T über dA2 negativ ist, wobei T das angelegte Drehmoment und A der Türlagewinkel ist in Bezug auf den Lagewinkel der Tür in geschlossener Stellung).
  • Zur Reduzierung des Widerstandes, der durch die geöffnete Tür auf ein Instrument ausgeübt wird, das die Tür verstellt, soll die Türoberfläche, die am Instrument anliegt, auch eine glatte, harte Fläche sein (zur Verminderung der Reibung).
  • In alternativen Ausführungsformen der Erfindung ist nur ein Widerhakenteil vorgesehen zur Befestigung der Klapptür an dem Körper der erfindungsgemässen Abdichtung. In diesem Fall hätte die Klapptür nur einen einzigen Schlitz, anstelle der zwei Schlitze 16A, wie in 3 gezeigt. Um eine stabile Lage der Tür zu erreichen wäre ein einziger Widerhakenteil üblicherweise breiter als die Widerhakenteile 18 gemäss den 2 und 68, in dem Sinne dass er sich weiter um den Umfang des Kanals 15 erstrecken würde als irgendeiner der Widerhakenteile 18 (der 2 und 68).
  • In alternativen Ausführungsformen der erfindungsgemässen Dichtungseinrichtung ist die Klapptür der Dichtungseinrichtung auch an den biegsamen Verlängerungen (welche nicht notwendigerweise mit Widerhaken versehen oder pfeilförmig sein müssen) auf andere Art und Weise befestigt anstelle der Einführung der Verlängerungen durch Schlitze in der Klapptür. Zum Beispiel könnte die Klapptür an den Verlängerungen mittels Leim oder einem anderen Kleber befestigt sein (dabei müsste die Klapptür nicht mit einem Schlitz versehen sein), oder die Verlängerungen könnten je einen oder mehrere Schlitze aufweisen und die Klapptür könnte durch diesen Schlitz oder diese Schlitze eingesetzt sein.
  • Mit Bezug auf 2 wird jetzt der Teil 14B mit kleinem Durchmesser des Körpers 14 der Abdichtung 2 beschrieben, der als Puffer wirkt zum Begrenzen der seitlichen Bewegungen eines Instrumentes mit grossem Durchmesser, das in den mittleren Kanal durch die Dichtung 2 eingesetzt ist (wenn der Adapterteil 20 aus der in 2 gezeigten Stellung aus dem Körper 14 entfernt ist). Der Kanal hat einen ersten Durchmesser 2R (in 2 dargestellt) und somit einen ersten Radius R an einem ersten Ende des Körperteiles 14, und der Puffer 14B hat einen kleineren Durchmesser 2R' (und somit einen Radius R', in Bezug auf die mittlere Längsachse Z des Kanals, der kleiner ist als der erste Radius R). Der Puffer 14B erstreckt sich nicht soweit in Radialrichtung in den mittleren Kanal hinein als die Lippe 32 oder 31 (damit er die Dichtfunktion der Lippe 31 nicht stört). Stattdessen dient der Puffer 14B zum Begrenzen der seitlichen Bewegung irgendeines Instrumentes mit grossem Durchmesser, das durch den Kanal ragt (in gleicher Weise wie der Pufferring 95 des Ausführungsbeispieles gemäss der 11, welches später beschrieben wird).
  • Vorzugsweise befindet sich der Puffer 14B ausreichend tief entlang der Längsachse der Dichtungseinrichtung 2 damit er an der Kanüle anliegt (wenn die Einrichtung 2 auf das Ende der Kanüle aufgeschnappt ist), damit von einem Instrument auf den Puffer 14B ausgeübte Kräfte durch die Innenwand der Kanüle aufgenommen werden können, an welcher die Einrichtung 2 befestigt ist. Dieses bevorzugte Ausführungsbeispiel unterscheidet sich mit dem Ausführungsbeispiel gemäss der 15 (das im Späteren hierin beschrieben wird) wobei der Endteil der Wand der Kanüle 4 (in 15 dargestellt) sich unterhalb des Puffers 14B' entlang der Vertikalachse des Kanals befindet (der sich durch die Dichtungseinrichtung 2' und die Kanüle 4 erstreckt) mit dem das Instrument 24 ausgerichtet ist, damit der Puffer 14B' der 15 nicht unmittelbar an der Wand der Kanüle 4 anliegt, und eine durch ein Instrument auf den Puffer 14B' ausgeübte Kraft nicht unmittelbar auf die Kanüle übertragen wird.
  • Vorzugsweise hat der Adapter 20 auch eine Instrumentdichtung (Lippe 38, wie am besten in 9 dargestellt) und einen Puffer (Puffer 20A, wie am besten in 9 gezeigt) zum Begrenzen der seitlichen Bewegung irgendeines Instruments mit verhältnismässig kleinem Durchmesser, das durch den mittleren Kanal des Adapters 20 ragt. Bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel des Adapters 20 gemäss den 59, erstreckt sich die kreisförmige Lippe 38 ausreichend weit in Radialrichtung in den mittleren Kanal damit sie eine Abdichtung bildet, um eine Fluidströmung zwischen der Lippe 38 und dem Aussenumfang eines Instrumentes mit verhältnismässig kleinem Durchmesser verhindert, das sich durch den mittleren Kanal erstreckt. Der Pufferteil 20A des Adapters 20 erstreckt sich radial nicht so weit in den mittleren Kanal wie die Lippe 38 (damit er die Dichtfunktion der Lippe 38 nicht stört). Wie oben erwähnt wird der Adapter 20 (ausgelegt zur Verwendung mit einem Instrument mit verhältnismässig kleinem Durchmesser) in den Körper 14 eingeschnappt zur Verwendung mit einem solchen Instrument verhältnismässig kleinen Durchmessers, und der Adapter 20 wird nicht benutzt wenn ein Instrument mit verhältnismässig grossem Durchmesser unmittelbar durch den Körper 14 in eine Kanüle eingeführt werden soll. Bei anderen Ausführungsformen ist der Adapterteil der erfindungsgemässen Dichtungseinrichtung ausgeführt um auf den Körperteil aufgeschnappt zu werden (anstelle des Einschnappens in den Körperteil).
  • Die 21, z. B., ist eine Seitenansicht einer alternativen Ausführungsform der erfindungsgemässen Abdichtung, mit einem Hauptteil 240, einem Halteteil 222 (in Ansicht dargestellt) und einen Adapterteil 220 (im Querschnitt dargestellt). Die Abdichtung gemäss der 21 ist in einem Stück aus Elastomerwerkstoff geformt. Jeder der Teile 220 und 240 hat eine Instrumentdichtung irgendeiner der hierin beschriebenen Bauformen (und der Teil 240 hat wahlweise auch ein Klappenventil irgendeiner der hierin beschriebenen Bauformen). In der Bauform gemäss der 21 kann der Hauptteil 240 auf das Ende der Kanüle aufgeschnappt werden, und ein Instrument mit verhältnismässig grossem Durchmesser kann durch den Hauptteil 240 in die Kanüle eingeführt werden.
  • Zum Anpassen der Dichtung gemäss 21, um eine gute Dichtung um ein Instrument mit kleinem Durchmesser zu gewährleisten wird der Adapterteil 220 über den Hauptteil 240 aufgeschnappt, wie in 22 gezeigt, wobei der ringförmige Flansch 242 des Teiles 240 in die ringförmige Nut 221 des Teiles 220 eintritt. Der biegsame Halteteil 222 ist in die in 22 gezeigte Lage gebogen wenn die Teile 220 und 240 miteinander ausgerichtet und zusammengeschnappt sind. In der in 22 gezeigten Konfiguration kann der Hauptteil 240 auf das Ende einer Kanüle aufgeschnappt werden, und ein Instrument mit verhältnismässig kleinem Durchmesser kann sowohl durch den Teil 220 als auch durch den Hauptteil 240 in die Kanüle eingeführt werden. Zum Entfernen des Teiles 220 von dem Teil 240 greift ein Benutzer den Flügel 243 des Teiles 240 (zum Festhalten des Teiles 240 in einer festen Lage) und übt eine manuelle Kraft (in Proximalrichtung, d. h. nach oben in 22) auf eine Seite des Adapterteiles 220 aus, wie z. B. durch nach oben ziehen am Flügel 223 des Adapterteiles 220.
  • Bei anderen Abänderungen des beschriebenen Ausführungsbeispieles der 19 ist ein starrer (oder im Wesentlichen starrer) Pufferring entlang des zentralen Kanals der erfindungsgemässen Dichtung eingesetzt (entweder oberhalb oder unterhalb der Lage der Instrumentdichtung). Der Ring soll sich nicht soweit (radial) in den Kanal hineinerstrecken wie die Instrumentdichtung (die üblicherweise eine dünne, nachgiebige Lippe ist) damit der Ring die Dichtfunktion der Instrumentdichtung nicht stört. Vielmehr dient der Ring als ein Puffer zum Begrenzen der seitlichen Bewegung irgendeines Instrumentes, das sich durch den Kanal erstreckt währenddem die Instrumentdichtung eine Fluidströmung zwischen dem Aussenumfang des Instrumentes und der Instrumentdichtung verhindert. Der Ring kann ein separater Bauteil sein, der am Körper der Dichtungseinrichtung befestigt ist, oder er kann ein einteilig angegossener Teil des Körpers der Dichtungseinrichtung sein. Vorzugsweise (zum Herabsetzen der durch den Ring auf das Instrument ausgeübten Widerstandskraft) ist die Oberfläche des Ringes, die an dem Instrument anliegt, eine glatte, harte Oberfläche.
  • Im Nachfolgenden werden die kreisförmigen Lippe 31 und 32 des Körperteiles 14 der Abdichtung 2 beschrieben, welche als Instrumentdichtung dienen (wenn der Adapterteil 20 aus der in 2 dargestellten Lage zurückgezogen ist in der er sich in dem Körperteil befindet). Die kreisförmige Lippe wirkt als eine Opferlippe in folgendem Sinne. Die Lippe 32 kommt in Berührung mit einem Instrument, das nach unten längs der Achse Z durch den mittleren Kanal der Dichtung 2 (in die Kanüle an welcher die Dichtung 2 befestigt ist) eingeführt wird, bevor die dünne, ringförmige Lippe 31 mit dem Instrument in Berührung kommt, und wenn die Lippe 32 verformt oder sogar durch ein so eingeführtes, scharfes Instrument aufgeschnitten wird, gewährleistet die Lippe 31 die Aufrechterhaltung einer guten Fluiddichtung um das Instrument (zur Verhinderung einer Fluidströmung zwischen der lippe 31 und dem äusseren Umfang des Instruments). Vorzugsweise erstreckt sich die Lippe 31 weiter in den Kanal 15 hinein als die Lippe 32 (der Radialabstand zwischen der Achse Z und der Lippe 31 ist geringer als der Radialabstand zwischen der Achse Z und der Lippe 32), und die Lippe 31 ist dünner als die Lippe 32, wie in den 2 und 8 dargestellt (d. h. die Lippe 31 ist 0,127 mm (0,005 Zoll) dick, und die Lippe 32 ist 0,711 mm (0,028 Zoll) dick bei einem Ausführungsbeispiel). Bei dieser bevorzugten Bauform, wenn die Lippe 32 durch ein Instrument verformt wird (oder möglicherweise sogar durch ein scharfes Instrument aufgeschnitten wird), das nach unten entlang der Achse Z eingeführt wird, faltet sich der verformte Teil der Lippe 32 (d. h. ein am Einschnitt in die Lippe 32 angrenzender verformter Teil der lippe 32) nach unten und veranlasst einen Teil der Lippe 31 sich vorübergehend leicht zu öffnen (radial weg von der Achse Z) damit ein Aufschlitzen der Lippe 31 durch das Instrument verhindert wird (wenn das Instrument weiter an der Lippe 32 vorbei vorgeschoben wird). Nachdem die Lippe 31 sich auf diese Weise vorübergehend geöffnet hat, entspannt sich die Lippe 31 (die aus Elastomerwerkstoff hergestellt ist) und kommt zurück in eine Lage zum Abdichten des äusseren Umfanges des Instrumentes. Die Lippe 31 ist vorzugsweise, wie dargestellt, in einem Winkel in Bezug auf die Opferlippe 32 angeordnet (damit die Lippe 31 von der Opferlippe 32 wegragt in Richtung zu dem Distalende der Kanüle bei der Verwendung), um ihre Fähigkeit zum Erreichen einer guten Fluiddichtung um ein Instrument zu verbessern (aber alternativ können die Lippen 31 und 32 auch parallel oder im Wesentlichen parallel zueinander sein). Die Lippe 31 dient als eine Instrumentdichtung sowie auch als ein Klapptürsitz. wenn die Lippe 32 nicht durch ein Instrument aufgeschnitten wird können beide Lippen 32 und 31 als Dichtung um den Aussenumfang eines Instrumentes dienen, das durch die Lippen eingesetzt ist.
  • In abgeänderten Formen des Ausführungsbeispieles der vorstehend beschriebenen 19 hat der Körperteil der erfindungsgemässen Dichtung eine Instrumentdichtung, die längs dem mittleren Kanal von dem Klapptürsitz getrennt ist. Z. B. hat die Abdichtung eine erste Lippe (die als Klapptürsitz dient), und eine zweite Lippe, die längs dem mittleren Kanal von der ersten Lippe (die als Instrumentdichtung wirkt) beabstandet ist. Bei diesen Ausführungsformen kann der Klapptürsitz eine andere Form aufweisen als die Lippe 31 gemäss der 2. Ein Vorteil solcher abgeänderter Ausführungsformen des Ausführungsbeispieles entsprechend den 19 erlaubt es die Instrumentdichtung mit Abmessungen zu versehen, die optimal sind zum Abdichten um ein besonderes Instrument, das durch den mittleren Kanal einzuführen ist, währenddem der Klapptürsitz mit Abmessungen versehen werden kann, welche optimal sind zum Erreichen einer Fluiddichtung zwischen der Klapptür und dem Klapptürsitz. Im Gegensatz dazu hat das Ausführungsbeispiel nach den 19 die Konstruktionsbeschränkung, dass die Lippen 31 und 32 ausgelegt sein müssen zum Erfüllen der doppelten Funktion eines Klapptürsitzes und einer Instrumentdichtung.
  • Im Folgenden wird ein anderer Vorteil der Erfindung beschrieben mit Bezugnahme auf die 1519. Dieser Vorteil besteht darin, dass durch die Befestigung des Klappenventils an einer flexiblen Abdichtung die Notwendigkeit eines mechanischen Gestänges zur Betätigung des Klappenventils entfällt. Im Gegensatz dazu, in einem herkömmlichen Gerät, wobei ein Klappenventil dauernd in einer starren Kanüle eingebaut ist, muss die Kanüle auch ein mechanisches Gestänge aufweisen, damit ein Benutzer das Klappenventil unter bestimmten Bedingungen (z. B. wenn es sich festgesetzt hat) manuell öffnen oder schliessen kann.
  • Die 15 ist eine vereinfachte Seitenansicht im Schnitt der Dichtung 2' (eine alternative Ausführungsform der Einwegdichtung gemäss der Erfindung), die auf das Proximalende 4D der Kanüle 4 (gemäss 1) aufgeschnappt ist mit einem Gewebestück 200, das (durch ein Instrument 24 dessen Distalende sich in der Kanüle 4 befindet) aus dem Körper eines Patienten entnommen wird. Die Abdichtung 2' hat die Klapptür 16, Widerhakenteile 18 an welchen die Klapptür 16 befestigt ist, und Lippen 31 und 32, alle identisch zu den identisch numerierten Bauteilen der Abdichtung 2 gemäss der vorstehend beschriebenen Ausführungsform der 19. Die Dichtung 2' unterscheidet sich von der vorstehend beschriebenen Dichtung 2 darin dass die Dichtung 2' keinen Adapterteil aufweist, und darin dass der Puffer 14B' und der Flansch 17' der Dichtung 2' geringfügig unterschiedliche Formen aufweisen als die entsprechenden Elemente 14B und der Flansch 17 der Dichtung 2.
  • Die 1618 sind Darstellungen der Einrichtung nach 15 zu vier unterschiedlichen Zeitpunkten während (und nach) der Extraktion des Gewebestückes aus dem Körper eines Patienten.
  • Die 16 ist eine Darstellung der Einrichtung nach 15 zu einem Zeitpunkt wenn das Instrument 24 vollständig aus der Kanüle 4 und der Dichtung 2' herausgezogen ist aber wobei das Gewebestück 200 noch nicht vollständig aus der Kanüle 4 und durch die Dichtung 2' herausgezogen ist. Das Gewebestück 200 hat sich an der Tür 16 verhakt und die durch das Gewebestück 200 auf die Tür 16 angelegte, nach oben gerichtet Kraft hat eine Verbiegung der Widerhakenteile 18 im Uhrzeigersinn sowie eine Dehnung der Widerhakenteile 18 verursacht.
  • Wenn durch das Instrument (in 17 nicht dargestellt) das Gewebestück 200 weiter nach oben gezogen wird (in die in 17 dargestellte Stellung) werden die Widerhakenteile 18 soweit gedehnt, dass die Tür 16 sich vollständig ausserhalb (und oberhalb) des Hauptkörpers der Dichtung 2' befindet.
  • Da die Tür 16 an biegsamem, nachgiebigem Werkstoff (die gesamte Dichtung 2', einschliesslich der Widerhakenteile 18, ohne die Tür 16 selbst) befestigt ist, brechen (der reissen) die Widerhakenteile 18 nicht ab, selbst wenn sie in die in 17 dargestellte Lage bewegt werden. Stattdessen entspannen sich die Widerhakenteile (aus der Stellung gemäss 17) zurück in die in 18 gezeigte Stellung nachdem das Gewebestück 200 aus dem Gerät herausgezogen wurde und das Gewebestück 200 keine Kraft mehr auf die Tür 16 und die Widerhakenteile 18 ausübt. In dem Zustand gemäss der 18 befindet sich die Tür 16 oberhalb der oberen Lippe 32, und nicht in der richtigen Lage in ihrer geschlossenen Stellung unterhalb der beiden Lippen 31 und 32 (nach oben gedrückt gegen die Lippe 32 durch die Widerhakenteile 18). Zum Zurückstellen der Tür in die richtige, geschlossene Stellung kann ein Benutzer einfach einen Druck ausüben (z. B. mit dem Finger) nach unten auf die Tür 16, um die Tür 16 durch die Lippen 31 und 32 hindurchzudrücken.
  • Die 19 ist eine Darstellung der Einrichtung nach 8, nachdem ein Benutzer die Tür 16 durch die Lippen 31 und 32 gedrückt hat damit die Tür 16 wieder durch die Widerhakenteile 18 in ihrer richtigen, geschlossenen Stellung gehalten wird. Wie aus den 1519 ersichtlich, muss weder die Dichtung 2' noch die Kanüle 4 mit einem mechanischen Gestänge versehen sein, um irgendeinen Teil des Klappenventils (Klapptür 16, Widerhakenteile 18, und Lippe 31, die als Klapptürsitz dient) zu manipulieren. Wenn die Tür 16 in eine falsche Lage gelangt (möglicherweise durch Hängenbleiben eines Instrumentes oder eines Gewebestückes an der Tür, wie in 18 gezeigt) verhindert der einfache Aufbau der Dichtung 2' ein Aufreissen der Dichtung 2' (beim Bewegen der Tür 16 in die falsche Lage) und erlaubt das Ausüben einer manuellen Kraft durch den Benutzer unmittelbar auf die Tür zum Zurückstellen derselben.
  • Eine andere Klasse von Ausführungsbeispielen der erfindungsgemässen Dichtung wird mit Bezug auf die 20 beschrieben. Die Einwegdichtungseinrichtung 102 nach 20 besteht aus einem einzigen Formstück aus Elastomerwerkstoff (einschliesslich dem Klapptürteil 16). Die Dichtungseinrichtung 102 kann über das Proximalende einer wiederverwendbaren Kanüle 104 aufgeschnappt werden, nach dem Aufschnappen hält der Flansch 109 der Dichtungseinrichtung 102 die Einrichtung in der erwünschten Stellung über dem Proximalende der Kanüle 104 bis ein Benutzer die Dichtungseinrichtung 102 von der Kanüle 104 entfernt. Ein Lippenteil 131 erstreckt sich in den Radialkanal der Dichtungseinrichtung 102. Der Lippenteil 131 (der sich in einer zur Längsachse des Axialkanals senkrechten Ebene befindet) dient als eine Instrumentdichtung (wenn ein Instrument durch die Lippe eingeführt ist) und auch als ein Klapptürsitz (gegen den der Klapptürteil 16 gedrückt ist um daran anzuliegen). Vorzugsweise ist die Abdichtung 102 in einem Stück mit dem Klapptürteil 116 (in der Stellung gemäss 20) am Ende des Verlängerungsteiles 117 geformt. wie in 20 gezeigt, erstreckt sich der Teil 117 weg von dem restlichen Teil der Dichtung 102 in einem Winkel in Bezug auf die Ebene des Lippenteiles 131, damit der Klapptürteil nicht an der Lippe 131 anliegt.
  • Die 20 zeigt die Abdichtung 102 beim Aufschnappen nach unten auf die Kanüle 104, wobei die Dichtung 102 frei ist um weiter in Bezug auf die Kanüle 104 nach unten gedrückt zu werden. Wenn die Dichtung 102 nach unten in Bezug auf die Kanüle 104 bewegt wird (über die Lage nach 20 hinaus), erfasst das obere Ende der Kanüle 104 den Teil 117 und drückt diesen Teil 117 nach oben bis der Klapptürteil 116 in einer geschlossenen Stellung in Anlage mit der Lippe 131 ist. Wenn der Teil 116 diese geschlossene Stellung erreicht, hält die Vorspannkraft, die durch die Kanüle 104 (über den Teil 117) auf den Teil 116 ausgeübt wird, diesen Teil 116 in der geschlossenen Stellung. In abgeänderten Ausführungsformen des Ausführungsbeispieles nach 20 ist ein Klapptürteil (entsprechend dem Teil 116) nicht einteilig an dem Rest der Dichtungseinrichtung gemäss der Erfindung angeformt, sondern ist an der erfindungsgemässen Dichtungseinrichtung befestigt (z. B. mittels Klebstoff).
  • Eine andere Klasse von Ausführungsbeispielen der erfindungsgemässen Instrumentdichtung wird mit Bezug auf die 10 und 11 beschrieben. Einige dieser Ausführungsformen (z. B. die Ausführungsform gemäss der 10) sind mit einem kreisförmigen Flansch um ihren Aussenumfang versehen, damit diese Ausführungsformen abnehmbar auf das Ende einer wiederverwendbaren Kanüle aufgeschnappt werden können. Andere dieser Ausführungsformen weisen einen Flansch auf zum entfernbaren Aufschnappen jeder dieser Ausführungsformen auf eine Ausführungsform der erfindungsgemässen Dichtungseinrichtung, die ein Klappenventil aufweist (und eine solche Klappenventileinrichtung kann auf das Ende der wiederverwendbaren Kanüle aufgeschnappt werden). Andere dieser Ausführungsformen sind einteilig geformt mit einer Ausführungsform der erfindungsgemässen Dichtungseinrichtung, die ein Klappenventil aufweist (d. h. jede solche Ausführungsform kann den Teil der Einrichtung gemäss 2 ersetzen, welcher die Lippen 31 und 32 und den Puffer 14B umfasst).
  • Die Dichtung 90 gemäss 10 hat einen dicken kreisförmigen Flansch (Pufferring) 95, eine dünnere, kreisförmige Lippe 93 (die Lippe 93 ist eine Opferlippe), und eine noch dünnere, kreisförmige Lippe 92 (die Lippe 92 ist dünner als der Ring 95 und auch dünner als die Lippe 93). Der kreisförmige Flansch 99, der den Aussenumfang der Dichtung 90 umgibt kann abnehmbar auf das Ende einer Kanüle (d. h. in die Nut 12 der Kanüle 4, 6, 8 oder 10 gemäss 1) aufgeschnappt werden. Abweichend davon kann der Flansch 99 auch abnehmbar auf das Ende einer Ausführungsform der erfindungsgemässen Dichtungseinrichtung, welche ein Klappenventil aufweist, aufgeschnappt werden. In den letzteren Fällen kann die Dichtung 90 gemäss 10 als eine Adapterdichtung dienen, die eine Instrumentdichtung mit kleinem Durchmesser (verwirklicht z. B. durch die Lippen 92 und 93, wenn ihre Durchmesser ausreichend klein sind) um ein Instrument mit kleinerem Durchmesser bildet als durch eine Instrumentdichtung mit grösserem Durchmesser in der Dichtungseinrichtung abgedichtet werden kann, auf welche die Dichtung 90 aufgeschnappt ist. In der folgenden Beschreibung der Dichtung 90 wird angenommen, dass für die Benutzung die Dichtung 90 auf das Ende einer Kanüle in eine Stellung in Bezug auf eine Kanüle aufgeschnappt ist damit ein Instrument wie folgt in die Kanüle eingeführt werden kann: das Instrument wird von links nach rechts in 10 vorgeschoben, wobei das Instrument sich zuerst an dem Ring 95, dann an der Lippe 93, dann an der Lippe 92 vorbeibewegt und anschliessend in den mittleren Kanal in der Kanüle eintritt.
  • Ein mittlerer Kanal (horizontal ausgerichtet in 10) erstreckt sich durch die Dichtung 90, und die Dichtung 90 ist rotationssymmetrisch um diesen Kanal. Der Ring 95 erstreckt sich radial nicht so weit in den mittleren Kanal wie die Lippe 93 oder die Lippe 92 (damit er die Dichtungswirkung der Lippe 92 nicht stört). Stattdessen dient der Ring 95 zum Begrenzen der seitlichen Bewegung eines beliebigen Instrumentes, das sich durch den Kanal erstreckt. Die kreisförmige Lippe 93 ist eine Opferlippe in folgendem Sinne. Die Lippe 93 kommt in Berührung mit einem Instrument, das von links nach rechts durch den mittleren Kanal der Dichtung 90 eingeführt wird bevor die Lippe 92 mit dem Instrument in Berührung kommt. Wenn die Lippe 93 verlagert wird (oder sogar verlagert und aufgeschlitzt wird) durch ein auf diese Weise eingeführtes Instrument (z. B. ein scharfes Instrument), gewährleistet die Lippe 92 eine gute Fluiddichtung um das Instrument (verhindert eine Fluidströmung zwischen der Lippe 92 und dem Aussendurchmesser des Instrumentes). Vorzugsweise erstreckt sich die Lippe weiter in den Kanal als die Lippe 93, wie dargestellt, und die Lippe 92 ist dünner als die Lippe 93, damit im Falle einer Verlagerung der Lippe 93 (und möglicherweise eines Aufschlitzens desselben) durch das eingeführte Instrument, der verlagerte Teil der Lippe 93 sich zu der Lippe 92 hin faltet und die Lippe aus dem Weg des vorwärts bewegten Instrumentes drückt (um ein Aufschlitzen der Lippe 92 durch das Instrument zu vermeiden). Die Lippe 92 ist vorzugsweise in einem Winkel in Bezug auf die Lippe 93 ausgerichtet, wie dargestellt (damit die Lippe 93 sich in Richtung zu dem Distalende der Kanüle während dem Gebrauch erstreckt), um seine Fähigkeit zu verbessern eine gute Fluiddichtung um ein Instrument zu schaffen und um die Lippen 92 und 93 in Abstand voneinander zu halten (um zu verhindern, dass sie sich gegenseitig überlappen und dadurch eine übermässige Widerstandskraft auf das Instrument ausüben könnten). Abweichend davon können die Lippen 92 und 93 auch parallel oder im Wesentlichen parallel zueinander sein.
  • Die Dichtung 90 ist vorzugsweise aus einem Stück aus Elastomerwerkstoff geformt, welches einen dicken Ringteil 94 aufweist von dem sich die Lippen 92 und 93 erstrecken. Die Wirkungsweise des Ringes 94 wird mit Bezug auf die 11 beschrieben.
  • In der 11 ist ein Instrument 24 dargestellt, das sich durch den mittleren Kanal der Dichtung 90 erstreckt und aus der Dichtung zurückgezogen wird (von rechts nach links in 11). Während dem Zurückziehen ist es üblicherweise erwünscht eine gute Abdichtung zwischen der Lippe 92 und dem Aussenumfang des Instrumentes 24 aufrecht zu halten. Wenn aber die Kraft, welche durch das Instrument 24 auf die Lippe 92 ausgeübt wird, die Lippe 92 (und 93) zu weit in Richtung zu dem Ring 95 (in Richtung des Pfeiles Y in 11) verbiegt und dehnt kann die Lippe 92, und manchmal auch die Lippe 93, zwischen dem Instrument 24 und dem Ring 95 eingeklemmt werden. Dies kann den auf das Instrument ausgeübten Widerstand wesentlich steigern und/oder die Dichtung zwischen dem Instrument und der Lippe 92 aufbrechen, insbesondere wenn die Lippe 92 verdreht wird infolge der kombinierten Kraft, welche durch den Ring 95 und das Instrument 24 auf die Lippe ausgeübt wird. Der Ring 94 ist vorgesehen, um ein solches Aufbrechen der Dichtung, welche durch die Lippe 92 erreicht wird, zu verhindern. Insbesondere schafft der Ring 94 einen stationären Schwenkpunkt um den die Lippen 92 und 93 durch das Instrument 24 beim Zurückziehen des Instrumentes 24 schwenkbar sind. Somit begrenzt der Ring 94 den Bewegungsbereich der Lippen 92 ausreichend, um zu verhindern, dass die Lippe 92 den Ring 95 erreichen kann (verhindert das Einklemmen der Lippe 92 zwischen dem Ring 95 und dem Instrument 24).
  • Wie erwähnt ist die Dichtung 90 gestaltet damit ihr Flansch 99 abnehmbar auf einen geeignet geformten Endteil einer starren Kanüle aufgeschnappt werden kann. Vorzugsweise ist der Flansch 99 geformt damit der Ring 94 unmittelbar an der starren Kanüle anliegt wenn die Dichtung 90 an der Kanüle befestigt ist. In dem Fall verhindert die Abstützung durch die Kanüle, dass der Ring 94 beim Einführen eines Instrumentes in den Kanal (oder Zurückziehen des Instrumentes aus dem Kanal) der Abdichtung 90 verlagert wird, und gewährleistet somit dass der Ring 94 seine erwünschte Aufgabe erfüllt.
  • Die 12 und 13 zeigen eine metallische Kanüle 100, die eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemässen wiederverwendbaren Kanüle ist. Das Proximalende der Kanüle 100 hat eine ringförmige Nut 102 zur Aufnahme eines Flansches einer der erfindungsgemässen ein Mal zu benutzenden Dichtungseinrichtungen (so dass die Dichtungseinrichtung abnehmbar auf die Kanüle 100 aufgeschnappt werden kann). Der Distalteil der Kanüle 100 ist ein starres, im Wesentlichen zylindrisches Rohr dessen Bohrung einen kreisförmigen Querschnitt aufweist. Die Bohrung des Rohres bildet einen Kanal zur Aufnahme eines Instrumentes, wie z. B. eines Endoskops. Abweichend von dieser Ausführungsform kann die Bohrung des Distalteiles der Kanüle irgendeine Querschnittsform aufweisen, ist aber bemessen und geformt zur Aufnahme eines medizinischen Instrumentes. Die Aussenwand des Distalteiles der Kanüle 100 hat einen Griffteil 103. Vorzugsweise ist der Griffteil 103 hergestellt durch Einprägen einer Kreuzriffelung, wie in 12 dargestellt (oder eines Spiralmusters, wie in 1 gezeigt) in der äusseren metallischen Oberfläche der Kanüle 100.
  • Eine Öffnung 101 ist maschinell eingearbeitet (oder auf andere Art und Weise hergestellt) durch den Teil 104 mit grossem Durchmesser der Kanüle 100. Ein Absperrventil 9 kann in die Öffnung 100 eingesetzt sein, wie in 13 gezeigt. Eine Aufblasgasquelle kann zu erwünschten Zeitpunkten während einer medizinischen Prozedur an das Absperrventil 9 angeschlossen werden, und das Absperrventil 9 kann geöffnet werden (zur Gasströmung durch die Öffnung 101 in die Kanüle 100 hinein oder aus dieser heraus), oder geschlossen werden (zum Absperren der Öffnung 101).
  • Die 23 ist eine Seitenansicht im Schnitt der Dichtungseinrichtung 302 (eine alternative Ausführungsform der ein Mal zu benutzenden Dichtungseinrichtung gemäss der Erfindung) aufgeschnappt auf das Proximalende 4D der Kanüle 4 (gemäss 1). Die Dichtungseinrichtung 302 hat eine Klapptür 316, biegsame Widerhakenteile 318 auf welchen die Tür 316 befestigt ist, und einen Flansch 317, der in die ringförmige Nut (in der Nähe des Proximalendes 4D) der Kanüle eingeschnappt ist. Die Dichtungseinrichtung 302 hat eine dünne Membran 303 (welche im Wesentlichen ringförmig ist), die den Pufferteil 304 der Einrichtung 302 von dem äusseren Randteil 305 der Einrichtung 302 trennt. Der Randteil 305 ist fest in Bezug auf die Kanüle 4 während dem Einsatz des Gerätes gemäss 23. Die Membran 303 ist flexibel und erlaubt dementsprechend eine Bewegung (in Bezug auf den festen Randteil 305) des Pufferteiles 304 in Abhängigkeit der auf den Pufferteil 304 durch das Instrument 24 ausgeübten Kraft.
  • Während dem Gebrauch des Gerätes gemäss 23 wird ein Instrument 24 durch den mittleren Längskanal der Einrichtung 302 (die in 23 im Wesentlichen vertikal ausgerichtet ist) eingeführt damit das Distalende des Instrumentes in den mittleren Kanal der Kanüle 4 ragt, wobei mindestens ein Teil der zylindrischen Fläche des Pufferteiles 304 in Berührung mit dem Instrument 24 ist (wie in der Zeichnung dargestellt). Die Lippe 310 ist eine Instrumentdichtung durch welche das Instrument 24 eingesetzt ist, und die Lippe 310 verhindert eine Fluidströmung durch den Kanal um den äusseren Umfang des Instrumentes 24. Wenn das Instrument 24 bewegt wird (d. h. seitlich verlagert wird in Richtung zu der linken Seite der 23) und dabei das Instrument 24 eine seitliche Belastungskraft (in Richtung zu der linken Seite in 23) an der Stelle B auf die zylindrische Oberfläche des Pufferteiles 304 ausübt, dreht der Pufferteil 304 um den Punkt A des Pufferteiles 304 (der Punkt A ist der niedrigste Punkt längs der mittleren Längsachse der Dichtungseinrichtung 302, in der Ebene der 23, der Fläche des Pufferteiles 304, die an der Kanüle 4 anliegt), und zieht somit den Teil C des Pufferteiles 340 (auf der entgegengesetzten Seite des Instrumentes 24 in der Ebene der 23) seitlich in Richtung zu dem Punkt A (und geringfügig nach unten längs der mittleren Längsachse der Dichtungseinrichtung 302). Diese Rotation des Pufferteiles 304 bewirkt eine Bewegung der Lippe 310 in der Richtung der an dem Punkt B angreifenden seitlichen Kraft (d. h. im Wesentlichen in Richtung zu dem Punkt A), und befähigt somit die Lippe 310 um völlig in Berührung mit dem Instrument 24 zu bleiben, wodurch eine gute Fluiddichtung um den Aussenumfang des Instrumentes 24 aufrechterhalten wird (trotz der seitlichen Bewegung des Instrumentes 24). Die Dichtungseinrichtung 302 soll so gestaltet sein damit der Punkt A oberhalb des Punktes B (entlang der mittleren Längsachse der Dichtungseinrichtung 302) liegt, um den Pufferteil 304 zu befähigen, wie beschrieben zu drehen.
  • In dem Rahmen der Erfindung sind auch Verfahren zur Verwendung irgendeines der beschriebenen Ausführungsformen eines Kanülensystems mit einer wiederverwendbaren Kanüle und einer Einwegdichtung (oder Dichtungseinrichtung). Ein solches Verfahren ist ein Verfahren zum Gebrauch eines Kanülensystems mit einer wiederverwendbaren Kanüle und einer Einwegdichtungseinrichtung mit einem Flansch, der geformt ist zur abnehmbaren Befestigung an einem Ende der Kanüle, wobei die Dichtungseinrichtung einen Befestigungsteil aus Elastomerwerkstoff und eine Klapptür aufweist, die am Befestigungsteil montiert ist, und wobei die Kanüle einen ersten Kanal durch die Kanüle, und die Dichtungseinrichtung einen zweiten Kanal durch die Dichtungseinrichtung aufweist, und das Verfahren folgende Verfahrensschritte aufweist:
    • (a) Zusammenbauen des Systems durch Einschnappen des Flansches der Dichtungseinrichtung in eine Nut der Kanüle an dem Ende derselben damit der erste Kanal mit dem zweiten Kanal ausgerichtet ist und die Tür durch den Befestigungsteil in eine geschlosssene Stellung vorgespannt ist, in welcher der erste Kanal abgedichtet ist;
    • (b) Einführen eines Instrumentes in einer ersten Richtung durch den ersten Kanal, wobei die Tür aus der geschlossenen Stellung in eine offene Stellung bewegt und der Befestigungsteil durchgebogen und gedehnt wird; und
    • (c) Zurückziehen des Instrumentes aus dem ersten Kanal in einer zweiten zur ersten Richtung entgegengesetzten Richtung, damit der Befestigungsteil sich entspannen kann und dadurch die Tür in die geschlossene Stellung zurückbringt.
  • Vorzugsweise ist der Befestigungsteil ein überzentriertes Scharnier für die Tür, in dem Sinne, dass die Tür einen Hauptteil aufweist zur Abdichtung des ersten Kanals (d. h. der halbkugelförmige Teil der Tür 16 gemäss 4), einen Endteil hat um welchen die Tür dreht wenn sie durch das Instrument verstellt wird (d. h. der Teil 16D der Tür 16 in 4), und einen Zwischenteil besitzt, der an einem ersten Teil des Befestigungsteiles (der Teil der Tür 16, der auf den Widerhakenteilen 18 sitzt, wie in 2 dargestellt) befestigt ist, wobei der Endteil und der erste Teil durch einen ersten Abstand (senkrecht zu der mittleren Längsachse Z des Kanals) voneinander getrennt sind wenn die Tür sich in der geschlossenen Stellung befindet (Abstand X in 2), und wobei die Durchbiegung und Dehnung des Befestigungsteiles während dem Verfahrensschritt (b) bewirkt, dass der Endteil und der erste Teil durch einen zweiten Abstand (senkrecht zu der mittleren Längsachse Z des Kanals) voneinander getrennt sind wenn die Tür sich in der Offenstellung befindet, wobei der zweite Abstand kleiner ist als der erste Abstand. Die Durchbiegung und Dehnung des Befestigungsteiles während dem Verfahrensschritt (b) erlaubt es dem Endteil sich näher an den ersten Teil heranzubewegen damit der Endteil und der erste Teil durch den zweiten Abstand voneinander getrennt sind wenn die Tür sich in der Offenstellung befindet.
  • Ein anderes Beispiel eines Verfahrens zur Verwendung eines Kanülensystems gemäss der Erfindung geht davon aus, dass das System eine Kanüle und eine Einwegdichtungseinrichtung aufweist, mit einem Flansch, der geformt ist zur abnehmbaren Befestigung an einem Ende der Kanüle, wobei die Kanüle einen ersten Kanal durch die Kanüle aufweist, die Dichtungseinrichtung einen zweiten Kanal durch die Dichtungseinrichtung hat, und die Dichtungseinrichtung eine Opferlippe an einer ersten Stelle entlang dem ersten Kanal und eine Dichtungslippe an einer zweiten Stelle entlang dem ersten Kanal aufweist. Dieses Verfahren umfasst folgende Verfahrensschritte:
    • (a) Zusammenbauen des Systems durch Einschnappen des Flansches der Dichtungseinrichtung in eine Nut der Kanüle an dem Ende der Kanüle, um den ersten Kanal mit dem zweiten Kanal auszurichten;
    • (b) Einführen eines Instrumentes durch den ersten Kanal bis eine Spitze des Instrumentes (welche eine scharfe Spitze sein kann) einen Teil der Opferlippe berührt und verlagert (und möglicherweise auch aufschneidet), wodurch verursacht wird, dass der verlagerte Teil der Opferlippe vorübergehend einen Teil der Dichtungslippe von dem Instrument wegbewegt; und
    • (c) Fortsetzen der Einführung des Instrumentes durch den ersten Kanal bis die Spitze sich an der Opferlippe und an der Dichtungslippe vorbeibewegt, wobei die Dichtungslippe sich entspannt und in Anlage mit dem äusseren Umfang des Instrumentes kommt, damit eine Fluidströmung durch den ersten Kanal um den äusseren Umfang vermieden wird.
  • Die vorstehende Beschreibung dient lediglich als Erläuterung und Erklärung der bevorzugten Ausführungsbeispiele der erfindungsgemässen Verfahren und Geräte. Mannigfaltige Änderungen betreffend die Abmessungen und Formen der Bauteile und anderer Einzelheiten der vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele können innerhalb des Schutzumfanges der nachfolgenden Ansprüche vorgenommen werden.

Claims (25)

  1. Einwegdichtungseinrichtung zur Verwendung mit einer Kanüle für eine medizinische Prozedur, mit: einem Körper (14) durch den sich ein Kanal (15) erstreckt, und einer Dichtungslippe (31; 92), die sich an einer ersten Stelle längs des Kanals (15) befindet, wobei die Dichtungslippe eine Instrumentöffnung durch die Lippe hat, gekennzeichnet durch eine Opferlippe (32; 93), die sich an einer zweiten Stelle längs des Kanals befindet, wobei die Opferlippe eine Instrumentöffnung durch die Opferlippe aufweist, wobei mindestens eine der Opferlippe (32; 93), und der Dichtungslippe (31; 92) eine Dichtung um ein Instrument bildet, wenn das Instrument sich in dem Kanal (15) befindet, wobei die Opferlippe (32; 93) so gestaltet ist damit ansprechend auf die Verschiebung eines Teiles der Opferlippe (32; 93) durch das Instrument (24; 24') wenn es durch den Kanal (15) eingeführt wird, ein verschobener Teil der Opferlippe (32; 93) sich in Richtung zu der Dichtungslippe (31; 92) faltet, und somit die Dichtungslippe (31; 92) verschiebt um zu verhindern, dass die Dichtungslippe (31; 92) durch das Instrument (24; 24') aufgeschnitten wird wenn das Instrument weiter durch den Kanal eingeführt wird.
  2. Einrichtung nach Anspruch 1, des weiteren mit: einem Halteflansch (17), der aus dem Körper (14) hervorsteht, wobei der Halteflansch (17) geformt ist, um den Körper (14) abnehmbar auf eine Kanüle aufzuschnappen.
  3. Einrichtung nach Anspruch 2, wobei der Körper (14), die Opferlippe (32; 93), die Dichtungslippe (31; 92) und der Halteflansch (17) Teile eines einzigen Stückes aus gegossenem Elastomerwerkstoff sind.
  4. Einrichtung nach Anspruch 1, wobei der Dichtungsflansch (31; 92) aus dem Körper (14) in einem Winkel in Bezug auf den Opferflansch (32; 93) hervorsteht, damit der Dichtungsflansch (31; 92) sich in einer Richtung weg von der Opferlippe (32; 93) erstreckt.
  5. Einrichtung nach Anspruch 1, wobei die Einrichtung eine Adapterdichtung für eine Elastomerdichtungseinrichtung ist und wobei die Einrichtung des Weiteren aufweist: einen Halteflansch (99), der aus dem Körper hervorsteht, wobei der Halteflansch geformt ist zum abnehmbaren Anbringen des Körpers an der Elastomerdichtungseinrichtung.
  6. Einrichtung nach Anspruch 1, des Weiteren mit: einer flexiblen Verlängerung (18; 318), die aus dem Körper (14) hervorsteht; und eine Klapptür (16; 316), die an der flexiblen Verlängerung (18; 318) befestigt ist, damit die flexible Verlängerung (18; 318) die Tür in eine Schliessstellung drückt, in Anlage mit der Dichtungslippe (31; 92) zum dichten Verschliessen des Kanals (15), und wobei die flexible Verlängerung (18; 318) beweglich ist ansprechend auf die Wegbewegung der Klapptür (16; 316) aus der geschlossenen Stellung durch ein Instrument (24; 24'), das in dem Kanal (15) verschoben wird.
  7. Einrichtung nach Anspruch 6, des Weiteren mit: einem Halteflansch (17), der aus dem Körper (14) vorsteht, wobei der Halteflansch (17) geformt ist um den Körper (14) abnehmbar auf eine Kanüle aufzuschnappen.
  8. Einrichtung nach Anspruch 7, wobei der Körper (14), der Halteflansch (17), die flexible Verlängerung (18), die Dichtungslippe (31) und die Opferlippe (32) Teile eines einzigen Stückes aus gegossenem Elastomerwerkstoff sind.
  9. Einrichtung nach Anspruch 8, wobei der Elastomerwerkstoff ein Elastomer medizinischer Güte ist.
  10. Einrichtung nach Anspruch 6, wobei die Tür (16; 316) aus starrem Werkstoff gefertigt ist.
  11. Einrichtung nach Anspruch 8, wobei die flexible Verlängerung (18) zwei Teile des Stückes aus gegossenem Elastomerwerkstoff aufweist und die Klapptür (16) mechanisch mit den zwei Teilen verbunden ist.
  12. Einrichtung nach Anspruch 6, wobei die flexible Verlängerung (18) zwei Widerhakenteile (18) des Stückes aus gegossenem Elastomerwerkstoff aufweist, und die Klapptür (16) zwei Schlitze (16A) aufweist, die sich durch die Klapptür erstrecken, und jeder Widerhakenteil (18) sich durch einen der Schlitze (16A) erstreckt.
  13. Einrichtung nach Anspruch 12, wobei die Widerhakenteile (18) und die Klapptür (16) geformt sind damit die Widerhakenteile (18) ein Überzentertürscharnier für die Klapptür sind.
  14. Einrichtung nach Anspruch 13, wobei die Tür (16) ein Abstandsstück (16D) aufweist zur Anlage am Körper (14) und der Mittelpunkt des Abstandsstückes (16D) von der Längsachse jedes Widerhakenteiles (18) beabstandet ist.
  15. Einrichtung nach Anspruch 6, wobei der Kanal (15) einen ersten Radius (R) an einem ersten Ende des Körpers hat, und weiter versehen ist mit: einem Puffer (14B; 304) an einer Stelle längs des Kanales (15) in Abstand von dem ersten Ende, wobei der Puffer (14B; 304) einen zweiten Radius (R2) aufweist, der kleiner ist als der erste Radius (R), damit der Puffer (14B; 304) die seitliche Bewegung des Instrumentes (24; 24') begrenzt wenn das Instrument sich in dem Kanal (15) befindet.
  16. Einrichtung nach Anspruch 15, des Weiteren mit: einem Halteflansch (17), der aus dem Körper (14) hervorsteht, wobei der Halteflansch (17) geformt ist zum abnehmbaren Aufschnappen des Körpers (14) auf eine Kanüle.
  17. Einrichtung nach Anspruch 16, wobei der Körper (14), der Puffer (14B; 304), der Halteflansch (17), die flexible Verlängerung (18), die Dichtungslippe (31) und die Opferlippe (32) Teile eines einzigen Stückes aus gegossenem Elastomerwerkstoff sind.
  18. Einrichtung nach Anspruch 15, wobei der Puffer (14B) sich an einer Stelle längs des Kanals (15) befindet damit, wenn die Dichtungseinrichtung (2) an einer Kanüle (4; 6; 8; 10) befestigt ist, die Kanüle mindestens einen Teil einer Last aufnimmt, die durch das Instrument (24; 24') auf den Puffer (14B) ausgeübt wird.
  19. Einrichtung nach Anspruch 6, wobei die Klapptür (16; 316) an der Dichtungslippe (31) anliegt wenn die Klapptür (16) sich in der geschlossenen Stellung befindet.
  20. Einrichtung nach Anspruch 1, wobei die Dichtungslippe im Wesentlichen parallel zu der Opferlippe ist.
  21. Einrichtung nach Anspruch 6, wobei das Instrument (24) einen ersten Durchmesser hat, die Dichtungslippe (31) eine Dichtung um das Instrument (24) bildet wenn das Instrument sich in dem Kanal (15) befindet, und die Einrichtung des Weiteren einen Adapter aufweist, der an dem Körper (14) befestigt ist, und wobei der Adapter versehen ist mit: einem Adapterkörper (20) durch den ein Adapterkanal hindurchführt, einer Halterung (22), die zwischen dem Körper (14) und dem Adapterkörper (20) verbunden ist; einem Adapterflansch (33), der geformt ist zum abnehmbaren Befestigen des Adapterkörpers (20) an dem Körper (14) so dass der Adapterkanal mit dem Kanal (15) ausgerichtet ist, und einer Adapterinstrumentdichtung (38), die eine Dichtung um ein Instrument (24') mit kleinem Durchmesser bildet wenn das Instrument mit kleinem Durchmesser in den Adapterkanal eingeführt ist, wobei das Instrument (24') mit kleinem Durchmesser einen zweiten Durchmesser hat und der zweite Durchmesser kleiner als der erste Durchmesser ist.
  22. Einrichtung nach Anspruch 21, des Weiteren mit: einem Halteflansch (17), der aus dem Körper (14) hervorsteht, wobei der Halteflansch (17) geformt ist zum abnehmbaren Aufschnappen des Körpers (14) auf eine Kanüle.
  23. Einrichtung nach Anspruch 22, wobei der Körper (14), der Adapterkörper (20) mit der Halterung (22), der Halteflansch (17), und die flexible Verlängerung (18) Teile eines einzigen Stückes aus gegossenem Elastomerwerkstoff sind.
  24. Einrichtung nach Anspruch 6, wobei die Klapptür (16) an der flexiblen Verlängerung (18) montiert ist damit ansprechend auf eine Bewegung der Klapptür (16) in eine unzweckmässige Stellung, die flexible Verlängerung (18) eine Rückstellkraft auf die Tür (16) ausübt zum Zurückstellen der Tür (16) in die geschlossene Stellung.
  25. Einrichtung nach Anspruch 6, wobei die Klapptür (16) an der Dichtungslippe (31) anliegt wenn die Klapptür (16) in der geschlossenen Stellung ist, und wobei die Klapptür (16) an der flexiblen Verlängerung (18) so montiert ist damit, ansprechend auf eine Bewegung der Klapptür (16) durch die Dichtungslippe (31) hindurch, die flexible Verlängerung (18) nicht reisst und eine unmittelbare manuelle Kraft, die vom Benutzer auf die Klapptür (16) ausgeübt wird, zusammen mit einer Rückstellkraft, die durch die flexible Verlängerung (18) auf die Klapptür (16) einwirkt, zum Zurückstellen der Klapptür (16) in die geschlossene Stellung ausreicht.
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