DE69730827T2 - Rasierklingeneinheit - Google Patents

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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft Rasierklingeneinheiten zur Anbringung an Handstücken über Dreh- bzw. Schwenkverbindungen.
  • Eine allgemein bekannte Rasierklingeneinheit, wie sie zum Beispiel in den U.S. Patenten US-A-4.573.266 und US-A-4.586.255 dargestellt ist, verwendet ein gefedertes Schutzelement an der Vorderseite der Einheit, ein Gleitstreifen-Abdeckungsteilstück an der Rückseite und zwei gefederte Klingenelemente dazwischen. Das U.S. Patent US-A-5.249.361 zeigt eine ähnliche Rasierklingeneinheit mit einer festen Schutzeinrichtung. Beide Versionen der Einheit weisen Schienen und runde Oberflächen zur Herstellung von Dreh- bzw. Schwenkverbindungen mit Buchsenlagern an Rasiererhandstücken auf. Gefederte Nockenstößel an den Rasiererhandstücken arbeiten mit Nockenoberflächen an den Unterseiten der Rasierklingeneinheiten zusammen, um die Einheiten an neutrale Positionen im Verhältnis zu den Handstücken vorzubelasten. Während der Rasur kann die Einheit aus der neutralen Position im Verhältnis zu dem Handstück nach vorne gedreht bzw. geschwenkt werden (im Uhrzeigersinn) oder nach hinten (gegen den Uhrzeigersinn), und die Klingen können sich in dem Gehäuse im Verhältnis zu der Hautoberfläche bewegen, so dass sie den Konturen der Hautoberfläche während der Rasur folgen. In kommerziellen Ausführungsbeispielen dieser Rasierklingeneinheiten (erhältlich unter den Handelsbezeichnungen Sensor und Sensor Excel von The Gillette Company), auf denen der Oberbegriff des gegenständlichen Anspruchs 1 basiert, sehen die Buchsenlager eine Schwenk- bzw. Drehbewegung um eine Achse vor, die zwischen und oberhalb der zwei sich federnd bewegenden Klingen angeordnet sind (unter Berücksichtigung ihres unbelasteten Zustands als Referenz). Im Besonderen ist die Drehachse in der Mitte des Schlitzes angeordnet, in dem das primäre (vorderste) Klingenträgerelement angeordnet ist, und an der Oberseite einer Klammer, welche die Klingenelemente an dem Gehäuse der Einheit hält. Die Drehachse ist somit oberhalb der Schneidkanten der Klingen und oberhalb des Gehäuses vorgesehen. Diese Position der Drehachse kann somit so bezeichnet werden, dass sie sich während der Rasur eines Gesichts "im Gesicht" (das heißt oberhalb der Hauteingriffselemente) befindet. Die Rasierklingeneinheiten werden nach einer Reihe von Rasurvorgängen entsorgt, und Ersatzrasierklingeneinheiten werden mit den Handstücken verwendet, welche die Buchsenlager und die gefederten Nockenstößel aufweisen. Das gleiche Rasiererhandstück kann mit beiden Versionen der Rasierklingeneinheit verwendet werden, da beide Schienen und runde Oberflächen der gleichen Größe aufweisen.
  • Verlangt wird eine Verbesserung der Rasierleistung durch das Bereitstellen von drei Klingen in einer Einheit. Die einfache Unterbringung einer dritten Klinge in einem breiteren herkömmlichen Doppelklingeneinheitengehäuse, das auch die Hauteingriffsschutz- und -abdeckungsoberflächen trägt, führt jedoch zu einer geometrischen Interferenz zwischen den Buchsenlagern des Handstücks und dem Einheitengehäuse, wenn sich die Einheit als Reaktion auf die Rasurkräfte dreht.
  • Die in dem gegenständlichen Anspruch 1 definierte vorliegende Erfindung umfasst allgemein eine Rasierklingeneinheit zur Anbringung an einem Handstück über eine Drehverbindung. Die Rasierklingeneinheit weist ein Gehäuse auf, das drei Klingenelemente trägt, die jeweils eine Vorderkante aufweisen, und wobei die Einheit einen Schutzabschnitt an der Vorderseite, eine Kappenstruktur an der Rückseite, einen Klingenelement-Befestigungsabschnitt zwischen dem Schutzabschnitt und der Kappenstruktur, obere Oberflächen an den Seiten des Klingenelement-Befestigungsabschnitts und bogenförmige Lageroberflächen unterhalb des Klingenelement-Befestigungsabschnitts aufweist, die gleitfähig mit Oberflächen der Drehverbindungsstruktur des Handstücks eingreifen. Die bogenförmigen Oberflächen weisen Krümmungsradien auf, um eine Drehbefestigung an dem Handstück um eine Schwenkachse vorzusehen, die sich in einem Bereich befindet, der durch eine imaginäre Begrenzung definiert ist, die sich von der Vorderkante des ersten Klingenelements zu der Vorderkante des zweiten Klingenelements erstreckt, wenn sich beide in dem unbelasteten Zustand befinden (dies entspricht unter der Annahme federnd angebrachter Klingenelemente der erhöhten Ruhestellung), sich aufwärts und nach hinten von der zweiten Vorderkante bis leicht unterhalb der oberen Oberfläche des Gehäuses an eine Position vor der Vorderkante des dritten Klingenelements erstreckend, das sich entlang und leicht unterhalb der oberen Oberfläche des Gehäuses an eine Position vor der ersten Vorderkante erstreckt, die sich nach unten und nach vorne an eine Position in dem Schutzabschnitt unterhalb und vor der Vorderkante des ersten Klingenelements erstreckt, und sich erstreckend von der Position in dem Schutzabschnitt nach oben und nach hinten zu der ersten Vorderkante. Eine derartige Positionierung der Schwenkachse ermöglicht die Unterbringung von drei Klingenelementen, während gleichzeitig gute Rasureigenschaften aufrechterhalten werden.
  • In bevorzugten Ausführungsbeispielen weist die Kappenstruktur ein gleitfähiges, die Rasur unterstützendes Mittel auf, das in einem Hohlraum an der Rückseite des Gehäuses aufgenommen wird, und die Schwenkachse ist während der Rasur an der Hautoberfläche angeordnet (vorzugsweise nahe der Vorderkante des mittleren Klingenelements), so dass sich die Klingeneinheit über die bogenförmigen Lageroberflächen, die mit Buchsenlagern an dem Rasiererhandstück eingreifen, in einem gewünschten Verlaufsbogen von bis zu etwa 45° drehen kann, ohne dass die Buchsenlager in dem Gehäuse auftreffen, wobei im Besonderen eine Interferenz in dem Bereich des die Rasur unterstützenden Mittels verhindert wird. Das Gehäuse weist an den Enden des Gehäuses Klammern auf, welche die Klingenelemente an dem Gehäuse halten. Mindestens zwei der Klingenelemente weisen Vorderkanten mit geschärften Schneidkanten auf. Die Klingenelemente weisen Klingenschneidkantenelemente auf, die an einem L-förmigen Basis- und Plattformelement angebracht sind. Die Klingenelemente sind in dem Gehäuse für eine federnde bzw. elastische Bewegung während der Rasur angebracht. Die bogenförmigen Lageroberflächen weisen einen konstanten Krümmungsradius auf. Das Schutzelement weist sich nach oben erstreckende Rippen mit Spitzen auf, die oberhalb einer Ebene angeordnet sind, die durch die Vorderkanten verläuft. Die Rasurkräfte werden gleichmäßig über die Schneidkanten verteilt, indem die Schwenkachse in einer Ebene angeordnet ist, die durch zwei der Schneidkanten und nahe an dem Mittelpunkt zwischen den Hauteingriffsoberflächen der Kappe und der Schutzeinrichtung verläuft.
  • In einem Ausführungsbeispiel sieht die vorliegende Erfindung allgemein eine Rasierklingeneinheit zur Anbringung an einem Handstück mit einer Drehverbindungsstruktur und einem vorgefederten Nockenstößel vor. Die Rasierklingeneinheit weist ein Gehäuse mit einem Schutzabschnitt an der Vorderseite, einem Kappenabschnitt an der Rückseite, einem Klingenelementbefestigungsabschnitt zwischen dem Schutzabschnitt und dem Kappenabschnitt und eine Struktur auf, die mit der Drehverbindungsstruktur des Handstücks zusammenpasst, so dass sich das Gehäuse in einem Bogen zwischen einer vorderen Drehanschlagposition und einer hinteren bzw. rückwärtigen Drehanschlagposition bewegt. Das Gehäuse weist ferner eine Nockenoberfläche mit einem Scheitelpunkt auf, die so angeordnet ist, das eine andere Ruheposition vorgesehen wird als eine Position in der Mitte zwischen der vorderen Drehanschlagposition und der hinteren Drehanschlagposition. Der Scheitelpunkt kann nahe der Vorderseite des Gehäuses angeordnet sein, um zu bewirken, dass die Einheit an dem Rasiererhandstück nach oben vorbelastet wird (auch als "vorwärts" bzw. "nach vorne" bezeichnet), wodurch die bogenförmige Unterseite der Einheit an die vordere Drehanschlagposition gebracht wird, so dass die Kappe die Haut zuerst berührt, und wobei danach die Rasurkräfte die Einheit ausrichten und flache anfängliche Anstellwinkel der Klinge vorgesehen werden. Alternativ kann der Scheitelpunkt nahe der Rückseite des Gehäuses angeordnet sein, so dass die Einheit an dem Rasiererhandstück nach unten vorbelastet wird (wird ach als "rückwärts" bzw. "nach hinten" bezeichnet), wodurch die bogenförmige Unterseite der Einheit an die hintere Drehanschlagposition geführt wird, so dass ein steilerer anfänglicher Anstellwinkel der Klingen vorgesehen wird, und wobei die Schutzeinrichtung zuerst die Haut berührt. Der Scheitelpunkt kann auch an einer Position angeordnet sein, die sowohl eine Dreh- bzw. Schwenkbewegung nach vorne als auch nach hinten vorsieht, jedoch in unterschiedlichem Ausmaß in die beiden Richtungen.
  • Weitere Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung werden aus der folgenden Beschreibung der bevorzugten Ausführungsbeispiele dieser deutlich sowie aus den Ansprüchen. In den Zeichnungen zeigen:
  • 1 eine Perspektivansicht einer erfindungsgemäßen Rasierklingeneinheit;
  • 2 eine Hinteransicht der Rasierklingeneinheit aus 1;
  • 3 eine vertikale, teilweise Schnittansicht entlang 3-3 aus 2 der Rasierklingeneinheit aus 1, wobei der Abschnitt der Begrenzung oberhalb des Gehäuses nicht dem Umfang der Ansprüche entspricht;
  • 4 eine vertikale, teilweise Schnittansicht entlang 4-4 aus 2 der Rasierklingeneinheit aus 1;
  • 5 eine vertikale, teilweise Schnittansicht entlang 5-5 aus 2 eines alternativen Ausführungsbeispiels der Rasierklingeneinheit aus 1;
  • 6 eine vertikale, teilweise Schnittansicht entlang 6-6 aus 2 eines weiteren alternativen Ausführungsbeispiels der Rasierklingeneinheit aus 1;
  • 7 eine vertikale Schnittansicht der Rasierklingeneinheit aus 3, wobei Abschnitte eines Handstücks und dessen Nockenstößels an einer Ruheposition gestrichelt dargestellt sind;
  • 8 eine vertikale Schnittansicht der Rasierklingeneinheit und des Handstücks aus 7, wobei die Rasierklingeneinheit an einer gedrehten bzw. geschwenkten Position dargestellt ist;
  • 9 eine vertikale Schnittansicht der Rasierklingeneinheit aus 5, wobei Abschnitte eines Handstücks und dessen Nockenstößels an einer Ruheposition gestrichelt dargestellt sind; und
  • 10 eine vertikale Schnittansicht der Rasierklingeneinheit und des Handstücks aus 9, wobei die Rasierklingeneinheit an einer gedrehten bzw. geschwenkten Position dargestellt ist.
  • In Bezug auf die Abbildungen der 1 bis 3 ist eine Rasierklingeneinheit 10 zur Anbringung an einem Handstück mit einer Drehverbindungsstruktur gemäß der Beschreibung in dem U.S. Patent US-A-4.573.266 dargestellt. Die Rasierklingeneinheit 10 weist ein Kunststoffgehäuse 12, ein Schutzelement 14 an der Vorderseite des Gehäuses 12, Seiten mit oberen Oberflächen, ein Kappenelement 2 an der Rückseite des Gehäuses 12 mit einem darin angeordneten Gleitstreifen-Kappenelement 16 an der Rückseite des Gehäuses 12 und drei Klingenelemente 18, 20 und 22 in einem Klingenbefestigungsabschnitt des Gehäuses 12 zwischen dem Schutzelement 14, den Seiten und dem Gleitkappenelement 16 auf. Die primäre Klinge 18 ist die der Schutzeinrichtung am nächsten liegende Klinge, wobei die sekundäre Klinge 20 die der Schutzeinrichtung am zweitnächsten liegende Klinge ist, und wobei es sich bei der tertiären Klinge 22 um die Klinge handelt, die von dem Schutzelement am weitesten entfernt ist. Das Kappenelement 2 weist einen oberen Oberflächenabschnitt 3 und einen hinteren Oberflächenabschnitt 4 auf. Das Kappenelement 2 ist mit einem lang gestreckten Hohlraum 5 versehen, der teilweise durch den oberen Oberflächenabschnitt 3 und teilweise durch den hinteren Oberflächenabschnitt 4 begrenzt ist. Das Gleitkappenelement 16 weist eine Basis 15 auf, die in dem Hohlraum 5 an der Rückseite des Gehäuses 12 aufgenommen wird. Das Gleitkappenelement 16 weist eine obere Oberfläche 17 auf, die in eine hintere Oberfläche 19 übergeht, so dass allgemein eine Fortsetzung der oberen und hinteren Oberflächenabschnitte des Kappenelements gebildet wird. Die Klingen 18, 20, 22 weisen jeweils einen separaten Vorderkantenträgerabschnitt 23 auf, der an einem L-förmigen Element mit einer Plattform 25 und einem Basisabschnitt 27 getragen wird. Jeder Vorderkantenträgerabschnitt 23 weist eine entsprechende Vorderkante 29 auf, die allgemein in Richtung des Schutzelements 14 gerichtet ist. Die Vorderkanten 29 können als geschärfte Schneidkanten ausgebildet sein. Metallklammern 24, 26 auf beiden Seiten des Gehäuses 12 halten bzw. sichern die Enden der Klingen 18, 20 und 22. Die Klingenelemente 18, 20, 22 können fest in dem Gehäuse 12 ausgebildet werden, wobei sie vorzugsweise jedoch elastisch angebracht werden, gemäß der Abbildung aus 1 mit einer Vorbelastung an ihre erhöhten Ruhepositionen (das heißt ohne Belastung durch die Rasurkräfte), und zwar über Kunststoff-Blattfederarme 28, 30, 32, die integral mit dem Kunststoffgehäuse 12 ausgebildet sind und sich von beiden Seiten des Gehäuses erstrecken.
  • Bei der Schutzeinrichtung 14 handelt es sich um ein unitär geformtes Element, das aus einem unteren Basisabschnitt 58 aus einem steifen Kunststoff und einem oberen Abschnitt 60 aus einem elastomeren Material gebildet wird. Der untere Basisabschnitt 58 weist einen Abschnitt 62 mit einem im Wesentlichen V-förmigen Querschnitt auf sowie einen nach vorne vorstehenden Plattformabschnitt 64, der eine Mehrzahl von Öffnungen aufweist, die entlang dessen Länge mit Zwischenabständen angeordnet sind. Der obere Abschnitt 60 ist angrenzend an den Basisabschnitt 58 geformt und besteht aus einem thermoplastischen elastomeren Werkstoff, der so ausgewählt wird, dass er die Flexibilität für die Rippen 66 vorsieht, wie dies in dem U.S. Patent US-A-5.249.361 beschrieben ist. Die Spitzen der Rippen 66 befinden sich in einer Ebene, die etwa in der Mitte zwischen der durch die Schneidkanten der Klingenelemente verlaufenden Ebene und der Oberseite der Klammern 24, 26 liegt. Die erhöhten Spitzen sehen eine wirksame Abschirmung der Klingen vor. Die Spitzen üben ferner eine Reibungskraft auf die Haut aus, um diese zu dehnen und die Haare vor der primären Klinge aufzustellen, wodurch der Schneideaufwand insgesamt reduziert wird.
  • Es ist wünschenswert, drei Klingenelemente bereitzustellen, um eine glattere Rasur und eine bessere Kontrolle über die Rasurleistung vorzusehen, indem für eine bessere Anpassung der Präzision bei der Bestimmung der Rasurgeometrie gesorgt wird, wobei zum Beispiel verschiedene Klingenexpositionen festgelegt werden können oder unterschiedliche Abstände zwischen Gruppen zweiter benachbarter Elemente, welche die Haut berühren, wie dies im Detail in der PCT-Patentschrift WO 95/09071 beschrieben ist. Das einfache Hinzufügen einer dritten Klinge könnte jedoch die Zugkräfte bzw. die Widerstandskräfte nachteilig erhöhen, was wohl darauf zurückgeht, dass die Schneidekraft auf mehr Klingen ausgeübt wird. Es ist wünschenswert, dass das Gehäuse 12 ausreichend groß ist, um nicht nur Platz für die drei Klingenelemente vorzusehen, sondern auch für das vorstehend beschriebene Schutzelement 14 mit elastomeren Finnen 66 und das Gleitkappenelement 16, um die Zug- bzw. Widerstandskräfte zu reduzieren.
  • In Bezug auf die Abbildung aus 2 sind Verlängerungen 34, 36 an der Unterseite des Gehäuses 12 angeordnet und tragen sich einwärts erstreckende, entgegengesetzt gekrümmte Schienen 38, 40 mit entsprechend gekrümmten Oberflächen 42, 44. Die Unterseiten 46, 48 des Gehäuses 12 sind ähnlich gekrümmt und sehen mit den Verlängerungen 34, 36 eine dreh- bzw. schwenkbare Verbindungsstruktur vor, die mit Komponenten an dem Handstück zusammenpasst, wie dies in den U.S. Patenten US-A-4.488.357, US-A-4.498.235, U5-A-4.492.025, US-A-4.573.266, US-A-4.586.255 und US-A-4.756.082 im Detail beschrieben ist.
  • In Bezug auf die Abbildungen der 2, 3 und 4 ist ersichtlich, dass die Schienen 38, 40 der Klingeneinheit in Verbindung mit den Unterseiten 46, 48 des Gehäuses 12 bogenförmige Schlitze 98, 100 definieren, die Rasiererhandstück-Buchsenlager (nicht abgebildet) aufnehmen können. In Bezug auf die Abbildung aus 4 ist der bogenförmige Schlitz 98, der tangential zwischen der gekrümmten Unterseite 46 und der gekrümmten Schiene 38 angeordnet ist, mit einer verlängerten Mittellinie 99 dargestellt, die sich von dem Schlitz erstreckt. Die Buchsenlager umfassen eine Drehbefestigungsstruktur, die mit der vorstehend beschriebenen Drehbefestigungsstruktur der Klingeneinheit zusammenwirkt, um eine Drehverbindung der Klingeneinheit mit der Rasiererhandstückeinheit zu ermöglichen bzw. zu erleichtern.
  • Die zusammenpassende Struktur an dem Buchsenlager (nicht abgebildet) des Handstücks weist Anschlagoberflächen auf, die es verhindern, wie es in den Abbildungen der 1 und 3 am besten dargestellt ist, dass sich die hintere Verlängerungsoberfläche 39 weiter "aufwärts" bewegt, um eine vordere Drehanschlagposition vorzusehen, und dass sich die vordere Verlängerungsoberfläche 41 weiter "abwärts" bewegt, so dass eine hintere Drehanschlagposition vorgesehen wird. Wie dies in den Abbildungen der 2 und 3 am besten dargestellt ist, weisen die Buchsenlager an dem Handstück (nicht abgebildet) Aussparungen auf, die mit Anschlagoberflächen 35, 37 zusammenpassen, die an entsprechend gekrümmten Unterseiten 46, 48 ausgebildet sind, um die hintere Drehanschlagposition zu ergänzen, so dass eine weitere "Abwärtsbewegung" verhindert wird.
  • Wie dies in den Abbildungen der 3 und 4 dargestellt ist, weisen die oberen Oberflächen der Schienen 38, 40 und die Gehäuseunterseiten 46, 48 Krümmungsradien um die Schwenkachse P auf, die an der Schneidkante der zweiten Klinge 20 angeordnet ist. Die gekrümmten Oberflächen 42, 44 der Verlängerungen 34, 36 sind ähnlich um die Schwenkachse P gekrümmt. Die oberen gekrümmten Oberflächen der Schienen 38, 40 weisen Krümmungsradien von 0,2291 Zoll (5,82 mm) auf, dargestellt durch den sich von der Schwenkachse P in der Abbildung aus 3 erstreckenden Pfeil, und die Unterseiten 46, 48 weisen Krümmungsradien von 0,1921 Zoll (4,88 mm) auf, dargestellt durch den sich in der Abbildung aus 4 von der Schwenkachse P erstreckenden Pfeil, welche die gleichen Abmessungen aufweisen wie die entsprechenden Oberflächen der bereits im Handel erhältlichen Sensor-Rasierklingeneinheit. Der Einsatz des gleichen Radius ermöglicht die Verwendung der Rasierklingeneinheit 10 mit bereits vorhandenen Sensor-Handstücken, von denen bereits eine sehr große Anzahl von Verbrauchern erworben worden ist, wobei der Klingenelement-Befestigungsabschnitt jedoch eine deutlich größere Breite von der Vorder- zu der Rückseite aufweist, um Platz für das dritte Klingenelement vorzusehen. Der deutlich breiter gestaltete Klingenelement-Befestigungsabschnitt ist eine Folge des Vorhandenseins des zusätzlichen Klingenelements, wobei die Klingenelemente mit einem Abstand bzw. einem Zwischenabstand zwischen den Klingen positioniert sind, der für den Abstand bei Sensor-Einheiten kennzeichnend ist. Die Bereitstellung von drei Klingenelementen ermöglicht in vorteilhafter Weise eine unterschiedliche Einstellung des Abstands zwischen Paaren benachbarter Klingenelemente, wie dies in der PCT-Patentschrift WO 95/09071 genau beschrieben ist. Der für federnd bzw. elastisch bewegliche Klingen übliche Abstand zwischen einzelnen Klingen liegt zwischen 0,5 mm und 2,0 mm und beträgt kennzeichnenderweise etwa 1,5 mm. Der größere Klingenelement-Befestigungsabschnitt der Einheit 10 weist den Effekt auf, dass das Gleitstreifen-Kappenelement zurück gedrückt wird, so dass dieses bequem an der Einheit Platz findet, und wobei bewirkt wird, dass das Element einen Bereich belegt, der ansonsten von den bogenförmigen Oberflächen der Drehverbindung bereits bestehender Zweiklingeneinheiten belegt werden würde, und im Besonderen zu einer Interferenz mit den Buchsenlagern an dem Rasiererhandstück führt, wenn die Einheit in dem kennzeichnenden Bogen von 40° bis 45° gedreht bzw. geschwenkt wird, der bei einer Sensor-Einheit zulässig ist. Der größere Klingenelement-Befestigungsbereich wird untergebracht, während das Gleitstreifen-Kappenelement und der gleiche Krümmungsradius erhalten bleiben, indem die Schwenkachse von der Oberseite der Klammern zwischen den beiden Klingen (wie bei den als Referenz herangezogenen bestehenden Zweiklingenstrukturen) zu der Schneidkante des mittleren Klingenelements gesenkt wird, und wobei weiterhin eine zulässige Gesamtrotation in einem Bogen von bis zu etwa 45° erhalten bleibt, ohne dass eine geometrische Interferenz auftritt.
  • In weiterem Bezug auf die Abbildung aus 3 ist eine Nockenoberfläche 50 im unteren Bereich des Gehäuses 12 ausgebildet. Die Oberfläche 50 weist zwei entgegengesetzt geneigte Oberflächen der gleichen Größe auf sowie einen Scheitelpunkt 52, der an einer Position in der Mitte zwischen der Vorder- und der Rückseite der Nockenoberfläche 50 angeordnet ist. Die Nockenoberfläche 50 ermöglicht es, dass die Einheit 10 während der Rasur in dem gleichen Ausmaß nach vorne und nach hinten schwenkt, und wobei sie einen Nockenstößel aufnehmen kann, um die Einheit innerhalb des Bereichs der Gesamtrotation in einem Bogen von etwa 40° bis 45° vorzubelasten.
  • In Bezug auf die Abbildung aus 5 weist die Rasierklingeneinheit 10' eine Nockenoberfläche 54 mit einem Scheitelpunkt 56 auf, der an dem vorderen Ende angeordnet ist, wobei die Einheit ansonsten die gleiche Struktur aufweist wie die Einheit 10. Die Nockenoberfläche 54 ist profiliert, so dass der Nockenstößel 70 in dem gleichen Ausmaß zusammengedrückt wird, wie er zusammengedrückt wird, wenn er der Nockenoberfläche 50 des Ausführungsbeispiels aus 3 folgt, sowohl an der Ruheposition als auch an der vollständig gedrehten Anschlagposition entlang dem Rotationsbogen. Da der Nockenstößel gefedert ist, weist die Einheit der Ausführungsbeispiele der Abbildungen der 3 oder 5 eine ähnliche Wiederherstellungskraft an ihren entsprechenden Ausgangs- und vollständig gedrehten Positionen auf.
  • In Bezug auf die Abbildungen der 7 bis 10 zeigen die Abbildungen der 7 und 9 die Ruhepositionen der Rasierklingeneinheiten 10, 10', und wobei die Abbildungen der 8 und 10 ihre entsprechend gedrehten Positionen zeigen, die während der Rasur resultieren können. Der Abstand zwischen der Nockenoberfläche 54 und dem Buchsenlager an der Ruheposition oder an der vollständig gedrehten Position entspricht dem Abstand zu der Nockenoberfläche 50. An der Ruheposition entspricht der Abstand von der Schwenkachse P zu der Position der Tangentialanordnung des Nockenstößels 70 an der Nockenoberfläche 54 dem Abstand zu der Position der Tangentialanordnung des Nockenstößels 70 an der Nockenoberfläche 50. An der vollständig gedrehten Position wird die Nockenoberfläche 54 an der Position der Tangentialanordnung des Nockenstößels 70 vertikal im Verhältnis zu der Position der Tangentialanordnung an der Ruheposition in dem gleichen Ausmaß verschoben wie die gleiche Position an der Nockenoberfläche 50 tangential zu dem Nockenstößel 70.
  • Bei der Rasierklingeneinheit 10 (7) handelt es sich bei der Ruheposition um eine neutrale Position; an dieser Position ist eine Ebene durch die Schneidkanten senkrecht zu der Achse 74, entlang welcher der Nockenstößel 70 gleitet. An der Ruheposition ruht der vorgefederte Nockenstößel 70 an dem Scheitel 52 an der Position, an welcher der Stößel am weitesten von dem Handstück 72 erweitert ist. Die Einheit 10 kann aus dieser Ruheposition nach vorne ("aufwärts") oder nach hinten ("abwärts") gedreht werden.
  • Die Abbildung aus 8 zeigt die nach oben (in der Abbildung aus 6 gegen den Uhrzeigersinn) an eine vordere Position gedrehte bzw. geschwenkte Rasierklingeneinheit 10, was eine Folge von Abwärtskräften primär auf die Schutzeinrichtung 14 während einem Rasurvorgang sein kann. Die durch die Schwenkachse senkrecht zu der Klingeneinheit 10 konstruierte Referenzachse 75 wurde im Verhältnis zu der Referenzachse in einem Rotationsbogen α von 22,5° gedreht.
  • In Bezug auf die Abbildung aus 9 ist die Rasierklingeneinheit 10' an ihrer Ruheposition nach vorne geneigt ("nach oben vorbelastet"), wobei der vorgefederte Nockenstößel 70 an dem Scheitelpunkt 56 an der Position ruht, an welcher der Stößel am weitesten von dem Handstück 72 erweitert ist. Die Einheit 10' kann aus dieser Ruheposition nur nach unten (in der Abbildung aus 9 im Uhrzeigersinn) an eine hintere bzw. rückwärtige Position gedreht werden, wie dies in der Abbildung aus 10 dargestellt ist, und wobei sie nicht nach vorne ("nach oben" bzw. "aufwärts") gedreht werden kann. Die nach oben vorbelastete Ausrichtung sieht anfänglich einen flacheren effektiven Anstellwinkel der Klingen vor, um anfänglich mehr Komfort vorzusehen sowie eine geringere Wahrscheinlichkeit des Erzeugens von Einschnitten in der rasierten Haut.
  • Während der Rasur können die Klingenelemente 18, 20, 22 unabhängig federnd bzw. elastisch im Verhältnis zu dem Gehäuse 12 bewegt werden, und das Gehäuse 12 dreht sich im Verhältnis zu dem Handstück 72, was dazu führt, dass die Schneidkanten dazu neigen, den Konturen der Hautoberfläche zu folgen. Alle drei Klingen weisen scharfe Schneidkanten zum Schneiden von Körper- oder Gesichtsbehaarung an drei Positionen auf. Ferner kann es vorteilhaft sein, die Klingen mit verschiedenen Expositionen bzw. Lagen einzustellen, wobei z. B. die Exposition progressiv von der primären Klinge zu der tertiären Klinge erhöht werden kann, wie dies zum Beispiel in der PCT-Patentschrift WO 95/09071 beschrieben ist. Alternativ kann eine der klingen, wie z. B. die sekundäre oder tertiäre Klinge mit einer verhältnismäßig schmalen, abgestumpften Kante gestaltet werden, die nicht dazu dient, in die Haare einzudringen, wie dies in der PCT-Patentschrift WO 92/17322 im Detail beschrieben ist. Ferner kann eine der Klingen, wie zum die primäre oder sekundäre Klinge, stumpf ausgebildet werden, um ausschließlich als eine elastisch bzw. federnd bewegliche Schutzeinrichtung zu fungieren.
  • In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel befindet sich die Schwenkachse P an der Schneidkante der sekundären Klinge. Wenn die Schwenkachse P auf dem Niveau eines Hauteingriffselements angeordnet ist, wie etwa der Klingenschneidkante, so ist die Schwenkachse P dabei während der Rasur an der Hautoberfläche angeordnet. Während der Rasur dreht sich das Gehäuse 12 um die Schwenkachse P, die in wünschenswerter Weise an der Hautoberfläche angeordnet ist, wodurch Vibrationen der Klingen verhindert werden und eine wirksame Nachführung der drei Klingen an dem zu rasierenden Gesicht oder auf den zu rasierenden Hautoberflächen vorgesehen wird, während sich die Klingeneinheit 10 drehen kann, und zwar durch den Eingriff der bogenförmigen Schlitze 98, 100 mit Buchsenlagern an dem Rasiererhandstück in einem gewünschten Verlaufbogen von bis zu etwa 40° bis 45°. Wenn die Rasierklingeneinheit 10 im Besonderen auf diese Weise gedreht wird, wie etwa durch den Schlitz 98 im Verhältnis zu einer feste bogenförmigen Oberfläche, die sich entlang der in der Abbildung aus 4 dargestellten Mittellinie 99 erstreckt, schneidet das Gehäuse 12 die bogenförmige Oberfläche nicht, und zwar in dem Sinn, dass eine geometrische Interferenz erzeugt wird. Wenn sich die virtuelle Schwenkachse P an oder in dem Gesicht befindet (in der Annahme, dass es sich bei dem Gesicht um die zu rasierende Oberfläche handelt), so bewirkt dies, dass die Schneidkanten entsprechend über das Gesicht gezogen werden (im Gegensatz zu einem Schieben in das Gesicht), um Einschnitte zu verhindern. In vorteilhafter Weise befindet sich die Schwenkachse P nicht hinter der tertiären Klinge und in dem Gesicht, um dadurch zu verhindern, dass alle Klingen in das Gesicht gedrückt werden, wodurch Einschnitte mit geringerer Wahrscheinlichkeit verhindert werden.
  • Die Schwenkachse P kann auch vor die Schneidkante des zweiten Klingenelements zu der Schneidkante des ersten Klingenelements bewegt und an Positionen oberhalb dieser beiden Klingenelemente werden, bis an eine Position leicht unterhalb der oberen Oberfläche des Gehäuses, sofern sich die Klingeneinheit 10 an den bogenförmigen Schlitzen 98, 100 dreht, wobei ein Eingriff mit den Buchsenlagern an dem Rasiererhandstück in einem gewünschten Verlaufbogen von zum Beispiel bis zu etwa 40° bis 45° bewirkt wird, ohne dass die Buchsenlager (die sich entlang einer imaginären gebogenen Oberfläche erstrecken, die sich von den bogenförmigen Schlitzen 98, 100 erstreckt) auf das Gehäuse 12 auftreffen, im Besonderen an dem Kappenelement 2 in einem Bereich des Gleitstreifen-Kappenelements 16 oder anderer erforderlicher Strukturen. Wenn das Gleitstreifen-Kappenelement 16 bewegt oder in der Form verändert werden würde, wie zum Beispiel durch eine besonders dünne Gestaltung, so könnte eine Schwenkachse eingesetzt werden, die im Verhältnis zu den Klingen höher ist. Die Schwenkachse kann auch an eine niedrigere Position vor der ersten Klinge bewegt werden (an eine Position in dem Schutzelement). Im Allgemeinen sollte die Schwenkachse in einem Bereich positioniert werden, der durch die Begrenzung 80 definiert bzw. begrenzt ist, die in der Abbildung aus 3 durch gestrichelte Linien dargestellt ist, sofern der Krümmungsradius beibehalten wird, ohne störend auf die erforderlichen Strukturen einzuwirken. Die Begrenzung 80 erstreckt sich von der ersten Schneidkante zu der zweiten Schneidkante (wenn sich beide an der in der Abbildung aus 3 dargestellten erhöhten Position befinden), sie erstreckt sich von der zweiten Schneidkante aufwärts und rückwärtig, so dass sie leicht unterhalb der oberen Oberfläche des Gehäuses an einer Position vor der dritten Schneidkante angeordnet ist, sie erstreckt sich entlang (und leicht unterhalb) der oberen Oberfläche des Gehäuses an eine Position vor dem ersten Klingenelement, sie erstreckt sich nach unten und nach vorne an eine Position in dem Schutzelement unterhalb und vor der ersten Schneidkante, und sie erstreckt sich von der Position in dem Schutzabschnitt nach unten und nach hinten zu der ersten Schneidkante. Wie dies in den Abbildungen der 3 und 4 dargestellt ist und vorstehend beschrieben worden ist, sind die bogenförmigen Oberflächen des Gehäuses 12, wie etwa die Schienen 38, 40 und die Unterseiten 46, 48, mit Krümmungsradien um eine ausgewählte Position einer Schwenkachse P als deren Mitte ausgebildet, wobei der numerische Wert des Krümmungsradius jeder entsprechenden bogenförmigen Oberfläche beibehalten wird.
  • Damit an den Schneidkanten verhältnismäßig einheitlich ausgeglichene Kräfte erreicht werden können und gleichzeitig der gewünschte Bewegungsbogen der Einheit ermöglicht wird, kann die Schwenkachse P an oder oberhalb einer Ebene durch mindestens zwei Schneidkanten der Klingen in einem unbelasteten Zustand (Ruhezustand) (der einer erhöhten Position für die sich elastisch bewegenden Klingen entspricht) positioniert werden und an oder vor einer Position ungefähr in der Mitte zwischen den funktionalen Hauteingriffsoberflächen des Kappenelements 2 und des Schutzelements 14 (wobei die Belastung an einer verteilten Fläche an der Kappe oder der Schutzeinrichtung auftritt, wobei als Referenz die Mitte der entsprechenden Hauteingriffsoberfläche dient). Die Anordnung der Schwenkachse P an der Ebene durch die Schneidkanten und im Wesentlichen nah an dem Mittelpunkt zwischen der Kappe und der Schutzeinrichtung trägt zu dem einheitlichen Ausgleichen der Rasurkräfte bei, die auf die Schneidkanten ausgeübt werden, und wobei in vorteilhafter Weise alle Rasurelemente, das heißt das Schutzelement, die Kappe bzw. Abdeckung und die Klingenelemente, während der Rasur an der Hautoberfläche gehalten werden.
  • In dem Ausführungsbeispiel aus 5 weist die Rasierklingeneinheit 10' eine Ruheposition auf, an der sie nach oben vorbelastet ist (nach vorne geneigt ist). Dadurch wird ein flacherer effektiverer Anstellwinkel der Klingen zu dem Gesicht vorgesehen, wenn das Gesicht zuerst berührt wird, und wobei die Rotation ausschließlich auf die rückwärtige Winkelrichtung beschränkt ist. Die zu rasierende Haut wird zuerst durch die Kappenoberfläche berührt; wobei die Rasurkräfte danach die Einheit 10' ausrichten, um sie an einen guten Rasurwinkel und eine geeignete Ausrichtung zu drehen. (In üblichen Fällen kann die Position auch eine Position mit einer geringeren Rotation als in der Abbildung aus 10 darstellen.) Bei einer derartigen Vorbelastung sind die Klingenkanten anfänglich nicht senkrecht zu dem Rasiererhandstück ausgerichtet. Der Winkel, mit dem die Klingen anfänglich zu dem Gesicht ausgerichtet sind, ist flacher, was dazu führt, dass der Komfort anfänglich höher ist und mehr Vibrationen auftreten. Der Scheitelpunkt 56 kann an eine Position zwischen der vorderen Position (wie in 5) und der neutralen Position (für den Scheitelpunkt 52 in 3 dargestellt) bewegt werden, wodurch ein geringes Ausmaß des Drehens nach vorne und ein deutlich höheres Ausmaß der Rotation nach hinten vorgesehen werden. Die neutrale Positionierung oder die Vorbelastung nach oben erzeugen ähnliche Ergebnisse bei der Rasur.
  • Alternativ weist die Rasierklingeneinheit 10'' in dem Ausführungsbeispiel aus 6 eine Nockenoberfläche 58 auf, wobei der Scheitelpunkt 59 an dem hinteren Ende angeordnet ist und ansonsten die gleiche Struktur wie die Einheit 10 oder 10'' aufweist. Bei einer Anbringung an dem Handstück weist die Einheit 10'' eine Ruheposition auf, die eine entgegengesetzte Neigung zu der Neigung aufweist, die in der Abbildung aus 9 dargestellt ist. Dies wird an der Ruheposition als "nach unten vorbelastet" (nach hinten geneigt) bezeichnet. In diesem Fall kann die Klingeneinheit nur nach oben gedreht werden (in der Abbildung aus 9 gegen den Uhrzeigersinn). In diesem Fall berührt die Schutzeinrichtung zuerst das Gesicht und man fühlt, wie die Schutzeinrichtung vor der Rasur die Haut dehnt. Der Klingenwinkel wäre anfänglich zwar höher, allerdings würde die Schutzeinrichtung die Klingen abschirmen. Es kann auch wünschenswert sein, den Scheitelpunkt an eine Position zwischen der hinteren Position (wie in 6) und der neutralen Position (Scheitelpunkt aus 3) zu bewegen, um eine teilweise nach unten vorbelastete anfängliche Ausrichtung vorzusehen. Der Anmelder ist der Überzeugung, dass eine Vorbelastung nach unten ähnliche Rasierergebnisse erzeugt wie eine neutrale Positionierung.
  • Weitere Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung entsprechen dem Umfang der folgenden Ansprüche.

Claims (23)

  1. Rasierklingeneinheit (10) zur Anbringung an einem Handstück mit einer Handstück-Drehverbindungsstruktur, wobei die genannte Einheit ein Gehäuse (12) aufweist, mit einem Schutzelement (14) an der Vorderseite, einer Kappenstruktur (2) an der Rückseite, einem Klingenbefestigungsabschnitt zwischen dem Schutzelement (14) und der Kappenstruktur (2), oberen Oberflächen an den Seiten des Klingenbefestigungsabschnitts, bogenförmigen Lageroberflächen unterhalb des Klingenbefestigungsabschnitts, die gleitfähig mit der genannten Handstück-Drehverbindungsstruktur eingreifen und Krümmungsradien aufweisen, so dass eine Drehbefestigung an dem genannten Handstück für eine Bewegung der Klingeneinheit um eine Schwenkachse (P) vorgesehen ist, die sich oberhalb der genannten bogenförmigen Lageroberflächen befindet, dadurch gekennzeichnet, dass erste, zweite und dritte Klingenelemente (18, 20, 22) in dem genannten Klingenbefestigungsabschnitt angebracht sind, wobei das genannte erste Klingenelement (18) am nahesten an der Schutzeinrichtung (14) angebracht ist, und wobei das dritte Klingenelement (22) am nahesten an der Kappe (2) angebracht ist, wobei die genannten ersten, zweiten und dritten Klingenelemente (18, 20, 22) entsprechende erste, zweite und dritte Vorderkanten (29) aufweisen, die allgemein in Richtung des genannten Schutzelements (14) gerichtet und so angeordnet sind, dass sie nacheinander die Haut einer rasierten Oberfläche während einer Rasur berühren, wobei die genannten Vorderkanten (29) an einer unbelasteten Position niedriger sind als die genannten oberen Oberflächen, und wobei die genannte Drehachse (P) ferner an einer Position angeordnet ist, die eine gewünschte Drehbewegung der Klingeneinheit ermöglicht und in einem Bereich, der durch eine Begrenzung (80) definiert ist, die sich von der ersten Vorderkante zu der zweiten Vorderkante erstreckt, wenn sich beide an der unbelasteten Position befinden, die sich von der zweiten Vorderkante aufwärts und nach hinten an eine Position erstreckt, die leicht unterhalb der oberen Oberflächen des Gehäuses (12) an einer Position vor der dritten Vorderkante liegt, die sich entlang und leicht unterhalb der oberen Oberflächen des Gehäuses (12) an eine Position vor der ersten Vorderkante erstreckt, die sich nach unten und nach vorne an eine Position in dem Schutzelement unterhalb und vor der ersten Vorderkante erstreckt, und die sich von der genannten Position unterhalb und vor der ersten Vorderkante nach oben und nach hinten zu der ersten Vorderkante erstreckt, oder wobei sich die genannte Drehachse (P) an einer Position befindet, die eine gewünschte Drehbewegung der Klingeneinheit zulässt und in einem Bereich, der durch eine Begrenzung definiert ist, die sich auf oder oberhalb einer Ebene durch mindestens zwei der genannten Vorderkanten (29) an der unbelasteten Position erstreckt und an oder vor einer Position, die ungefähr in der Mitte zwischen dem Mittelteil der Hauteingriffsoberfläche des Schutzelements (14) und der Kappenstruktur (2) liegt und leicht unterhalb der oberen Oberflächen des Gehäuses.
  2. Rasierklingeneinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich die genannte Rasierklingeneinheit in einem Verlaufbogen von mindestens 40° um die genannte Drehachse (P) und im Verhältnis zu einer imaginären bogenförmigen Verlängerung (99) der genannten bogenförmigen Lageroberflächen dreht, ohne dass die genannte bogenförmige Verlängerung (99) das genannte Gehäuse (12) schneidet.
  3. Rasierklingeneinheit nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich der durch die Begrenzung (80) definierte Bereich nach vorne nicht über eine Position in der Mitte zwischen den genannten ersten und zweiten Vorderkanten erstreckt, und wobei er sich nach hinten nicht über eine Position in der Mitte zwischen den genannten zweiten und dritten Vorderkanten erstreckt, und wobei er sich nicht oberhalb einer Position in der Mitte zwischen den Vorderkanten (29) und den genannten oberen Oberflächen auf der Seite des genannten Gehäuses (12) erstreckt.
  4. Rasierklingeneinheit nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte Drehachse (P) an der zweiten Vorderkante angeordnet ist.
  5. Rasierklingeneinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die genannten Klingenelemente (18, 20, 22) für eine Bewegung von den genannten erhöhten, unbelasteten Positionen an die niedrigeren Positionen als Reaktion auf während der Rasur auftretende Kräfte federnd in dem genannten Klingenbefestigungsabschnitt angebracht sind.
  6. Rasierklingeneinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei der Vorderkanten (29) geschärfte Schneidkanten sind.
  7. Rasierklingeneinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die drei Vorderkanten (29) geschärfte Schneidkanten sind.
  8. Rasierklingeneinheit nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte Position unterhalb und vor der ersten Vorderkante das Schutzelement schneidet.
  9. Rasierklingeneinheit nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Bereich nicht vor der genannten ersten Vorderkante erstreckt.
  10. Rasierklingeneinheit nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Bereich weder hinter der genannten zweiten Vorderkante noch unterhalb der genannten Begrenzung erstreckt, die sich von der genannten ersten Vorderkante zu der genannten zweite Vorderkante erstreckt, wenn sich beide an der unbelasteten Position befinden.
  11. Rasierklingeneinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte Einheit ferner Klammern (24, 26) an den Seiten des genannten Gehäuses (12) aufweist, um die genannten Klingenelemente (18, 20, 22) an dem genannten Gehäuse (12) zu halten.
  12. Rasierklingeneinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass jedes der genannten Klingenelemente (18, 20, 22) ein Klingenvorderkantenelement (23) umfasst, das an einem L-förmigen Element mit einer Basis (27) und einer Plattform (25) angebracht ist.
  13. Rasierklingeneinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich die genannte Drehachse (P) in dem Bereich zwischen den genannten ersten und zweiten Vorderkanten und den genannten oberen Oberflächen des Gehäuses (12) darüber befindet.
  14. Rasierklingeneinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die genannten bogenförmigen Lageroberflächen einen konstanten Krümmungsradius aufweisen.
  15. Rasierklingeneinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Gehäuse (12) Anschlagoberflächen (35, 37) aufweist, die mit der genannten Drehverbindungsstruktur des genannten Handstücks zusammenwirken, um vordere und hintere Drehanschlagpositionen vorzusehen.
  16. Rasierklingeneinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Schutzelement (14) sich nach oben erstreckende Rippen (66) mit Spitzen aufweist, die oberhalb einer Ebene angeordnet sind, die durch die genannten Vorderkanten (29) an den unbelasteten Positionen verläuft.
  17. Rasierklingeneinheit nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die genannten Spitzen ungefähr auf halbem Weg zwischen der genannten Ebene liegen, die durch die genannten Vorderkanten (29) verläuft, und einer Ebene, die durch die genannten oberen Oberflächen verläuft.
  18. Rasierklingeneinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte Kappenstruktur (2) ferner ein Gleitstreifenelement (16) umfasst.
  19. Rasierklingeneinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die genannten bogenförmigen Lageroberflächen Krümmungsradien von weniger als 6 mm aufweisen.
  20. Rasierklingeneinheit nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die genannten bogenförmigen Lageroberflächen Krümmungsradien von mehr als 4 mm aufweisen.
  21. Rasierklingeneinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die genannten bogenförmigen Lageroberflächen ferner gekrümmte Unterseiten (46, 48) des genannten Gehäuses (12) und entgegengesetzt gekrümmte Schienen (38, 40) umfassen, wobei die genannten Schienen (38, 40) von dem genannten Gehäuse (12) unterhalb des genannten Klingenbefestigungsabschnitts abhängig sind.
  22. Rasierklingeneinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte Drehachse (P) im Wesentlichen an der Mittelposition angeordnet ist.
  23. Rasierklingeneinheit nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Handstück ferner einen gefederten Nockenstößel (70) aufweist, und wobei die genannten bogenförmigen Lageroberflächen ferner eine Bewegung entlang eines Bogens zwischen einer vorderen Drehanschlagposition und einer hinteren Drehanschlagposition vorsehen, wobei es sich bei der Position in der Mitte zwischen den genannten vorderen und hinteren Drehanschlagpositionen um eine Mittelposition handelt, und wobei das genannte Gehäuse (12) ferner eine Nockenoberfläche (54) mit einem Scheitel (56) aufweist, die im Verhältnis zu der genannten Gehäuse-Drehverbindungsstruktur angeordnet ist, um eine Ruheposition an einer anderen Position als der Mittelposition vorzusehen, und um eine federnde Bewegung aus der genannten Ruheposition gegen die Vorfederkraft des genannten Nockenstößels (70) als Reaktion auf während der Rasur auftretende Drehkräfte zu ermöglichen.
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