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GEBIET DER
ERFINDUNG
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Während eines
chirurgischen Eingriffs gelangen verschiedenartige medizinische
Abwässer
auf den Boden des Operationssaals. Beispielsweise wird dem Operationsgebiet
in einem arthroskopischen Eingriff sterile Flüssigkeit (z. B. Kochsalzlösung) zugeführt. Die
Flüssigkeit
stellt eine zusätzliche
Gefahr dar, wenn sie unkontrolliert auf den Boden ablaufen kann.
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Ein
Versuch, dieses Problem zu lösen,
wird nach dem Stand der Technik in den US-Patentschriften Nr. 4,679,590
und 4,729,404 beschrieben. Diese Patente legen eine Gummimatte offen,
die unter einem Operationsgebiet in abgedichtetem Eingriff mit dem
Boden angeordnet wird. Die obere Fläche der Matte ist in der Form
mehrerer umgekehrter pyramidenförmiger
Elemente aufgebaut, die so beschaffen sind, dass sie Flüssigkeit
aufsammeln und sie zu einem Abflussloch auf der Unterseite der Matte
leiten. Die Bodenseite der Matte ist mit Strömungskanälen bereitgestellt, die zum
Boden abgedichtet sind und einen gemeinsamen Saugeingang bilden,
der an eine Saugquelle angeschlossen werden kann, die an wandmontierten
Sauganschlüssen
in Operationsräumen
allgemein verfügbar
ist. Die Ansaugung leitet die aufgenommene Flüssigkeit zu einem Behälter zur Entsorgung.
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Die
vorhergehend beschriebene Absaugmattenanordnung scheint nicht geeignet
zu sein, die eher große
Menge Flüssigkeit
abzuleiten, die jenseits der Mattenumgebung auf den Boden läuft. Während eines
arthroskopischen Eingriffs wird die dem Operationsgebiet zugeführte sterile
Flüssigkeit
häufig
mit relativ hohen Drücken
zugeführt,
so dass es für
das medizinische Personal schwer, wenn nicht unmöglich ist, die Flüssigkeit
so zu lenken, dass sie, nachdem sie vom Operationsgebiet gelaufen
ist, auf die Saugmatte läuft.
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Im
Handel sind Vakuumreiniger mit beweglichen Saugköpfen erhältlich, die Flüssigkeit
von Böden
in eine Abwassersammelkammer abziehen können. Diese Vorrichtungen eignen
sich jedoch aus mehreren Gründen
nicht für
medizinische Bereiche, wobei einer davon die Tatsache ist, dass
der Saugkopf des Vakuumreinigers von Hand bedient werden muss, um
an mehreren Verschmutzungsstellen auf dem Boden angeordnet zu werden.
Da die Hände
der im Operationssaal Beschäftigten
während
eines operativen Eingriffs anderweitig beschäftigt sind, würde der
Einsatz eines herkömmlichen
Vakuumreinigers zusätzliches
Personal erforderlich machen, was die bereits hohen Kosten für einen
Eingriff weiter erhöht. Weiter
sind im Handel erhältliche
Vakuumreiniger mit eingebauten Vakuumquellen ausgestattet, die besonders
laut sind, was die Kommunikation zwischen dem Chirurgen und den
Schwestern mindestens schwierig macht. Wesentlich wünschenswerter
wäre der
Einsatz einer Niederdruck-Saugquelle (z. b. im Bereich von 300 mmHG
unter dem Atmosphärendruck),
wie sie allgemein an einem Wandanschluss in Operationssälen verfügbar ist.
Jedoch können
Saugköpfe,
die bei im Handel erhältlichen
Vakuumreinigern eingesetzt werden, nicht mit so niedrigen Drücken arbeiten.
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Schließlich sind
oder werden Flüssigkeiten, die
während
eines chirurgischen Eingriffs leicht auf den Boden laufen, verunreinigt.
Im Handel erhältliche Vakuumreinigerköpfe für Flüssigkeiten
sind nicht so ausgelegt, dass sie nach der Verwendung entsorgt werden
können,
würden
somit verunreinigt und stellen ein Gesundheitsrisiko dar.
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In
den US-Patentschriften Nr. 5,032,184 und 5,014,389 (Ogilvie et al.)
werden ein Verfahren und eine Vorrichtung offengelegt, die mit einem
Saugkopf zum Entfernen von Abwässern
von Operationssaalfußböden ausgestattet
sind. Die Vorrichtung ist mit einer ebenen, reibungsarmen Bodenfläche ausgestattet,
die entsprechend den Verschiebungskräften am Boden entlang gleitet,
die durch den Fuß eines
Arztes, einer Schwester oder anderen medizinischen Personals aufgebracht
werden. Strömungskanäle, die
in der Bodenfläche
zurückgezogen
sind, erstrecken sich von dem Umfang des Saugkopfes zur Öffnung eines
gemeinsamen Sauganschlusses für
die Verbindung durch einen flexiblen Schlauch an einen Abwassersammelbehälter oder
-kanister. Der Kanister wird auch durch einen Schlauch an einen
wandmontierten Sauganschluss angeschlossen, der einen Unterdruck
von etwa 300 mmHG unter dem Atmosphärendruck erzeugt. In der bevorzugten
Ausführungsform
ist der Saugkopf eine dünne
aus einem Stück
geformte Platte, vorzugsweise aus einem elastischen Kunststoff mit
einer Erweichungstemperatur von max. 270°F, so dass er kostengünstig genug
ist, um nach jeder Operation entsorgt werden zu können. Der
gemeinsame Saugstutzen ist ein rohrförmiger Schlauchanschluss, der
sich von der Oberfläche
der Platte nach oben erstreckt. Mehrere Trägerrippen erstrecken sich entlang
der Oberfläche
von dem Schlauchanschluss zu dem Saugkopfumfang neben jeweiligen
Strömungskanälen, um
die Strömungskanäle vor dem
Zusammenfallen und Verstopfen zu schützen.
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Im
Gegensatz zu der Vorrichtung nach Ogilvie verlässt der konisch ausgeführte Anschlussstutzen
die Vorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung an der Seite, um einen möglichen Bedienungsfehler in
einem chirurgischen Umfeld zu minimieren, der sich typischerweise
mit mehreren Flüssigkeits-, Strom-
und anderen Leitungen ereignet.
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Andere
Patente, die Saugvorrichtungen und/oder Bodenabläufe beschreiben, sind die US-Patentschriften
Nr. 2,966,694, 2,818,664, 3,605,171, 4,041,669, 4,156,948, 4,041,569
und 5,267,370.
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Erfindungsgemäß ist eine
bewegliche Saugvorrichtung zur Platzierung auf dem Boden und zur Entfernung
von Flüssigkeiten
davon bereitgestellt, wobei die Vorrichtung eine Luftkammer mit
einer Vakuumquellen-Verbindungseinrichtung und einer Einlasseinrichtung
zum Zuführen
der Flüssigkeit
in die Kammer umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass die Einlasseinrichtung
eine Mehrzahl von Löchern
in einem Bodenabschnitt der Kammer zum Zuführen der Flüssigkeit von unterhalb der
Kammer umfasst, die Vorrichtung mit einer Mehrzahl von Füssen ausgestattet
ist, um die Vorrichtung in einem Abstand vom Boden, jedoch nahe
am Boden zu halten, damit die Flüssigkeit
leicht von der Einlasseinrichtung aufgenommen und durch die Löcher in
die Kammer gesaugt werden kann, wobei die Vorrichtung betriebsbereit
ist, während
sie zu verschiedenen Stellen am Boden entsprechend der von einem
Anwender auf die Vorrichtung ausgeübten Kraft bewegt wird.
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Vorzugsweise
weisen die Löcher
einen Durchmesser von 0,75 mm (0,03 Zoll) bis 6,35 mm (0,25 Zoll)
auf.
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Vorteilhafterweise
beträgt
die Länge
jedes Fußes
0,25 mm (0,01 Zoll) bis 3,0 mm (0,12 Zoll).
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Die
Vorrichtung kann eine Flüssigkeitsleitungseinrichtung
umfassen, die am Boden der Vorrichtung befestigt ist.
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Vorzugsweise
ist die Flüssigkeitsleitungseinrichtung
aus einem absorbierenden Material gebildet. Sie kann beispielsweise
aus einem Material wie Polypropylen, Cellulose und Polypropylen/Cellulose-Gemisch
gebildet sein.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
der Vorrichtung umfasst eine Aufnahmeeinrichtung zum Aufnehmen von
Flüssigkeit,
die oben auf die Kammer fällt,
und eine Leitungseinrichtung, die zum Leiten der aufgenommenen Flüssigkeit
aus der Aufnahmeeinrichtung zu einer Öffnung bereitgestellt ist,
die an dem Bodenabschnitt vorgesehen ist, wobei die Leitungseinrichtung
eine zentrale Öffnung
aufweist, die sich durch die Vorrichtung erstreckt und zum Leiten der
Flüssigkeit
zu dem Boden unter der Vorrichtung und dazu, von der Einlasseinrichtung
aufgenommen zu werden, betrieben werden kann. In einer veränderten
Ausführungsform
ist ein perforiertes Element vorgesehen, dass sich durch die Öffnung erstreckt.
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Eine
andere Ausführungsform
ist mit einer Aufnahmeeinrichtung zur Aufnahme von Flüssigkeit ausgestattet,
die oben auf die Kammer fällt,
und einer Leitungseinrichtung, die zum Leiten der aufgenommenen
Flüssigkeit
von der Aufnahmeeinrichtung zu einer Öffnung bereitgestellt ist,
die in einem Bodenabschnitt angeordnet ist, wobei die Leitungseinrichtung
eine Mehrzahl von geschlossenen Tunnels umfasst, die sich von der
Aufnahmeeinrichtung zur Öffnung
hin erstrecken, um die Flüssigkeit
durch die Kammer zu der Einlasseinrichtung zu leiten. Vorzugsweise
ist jeder Tunnel mit einem Durchmesser von 3,8 mm (0,15 Zoll) bis
7,6 mm (0,3 Zoll) ausgestattet.
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In
einer wiederum weiteren Ausführungsform ist
eine Aufnahmeeinrichtung zum Aufnehmen von Flüssigkeit, die oben auf die
Kammer fällt,
vorgesehen, die eine obere Platte umfasst, die mit Durchgangsöffnungen
bereitgestellt ist, um diese Flüssigkeit
ins Innere der Kammer zu leiten.
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Vorzugsweise
umfasst die Kammer obere und untere Abschnitte, wobei der untere
Abschnitt den Boden der Kammer bildet und mit sich dadurch erstreckenden
Löchern
ausgestattet ist.
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Die
oberen und unteren Abschnitte können aus
halbstarrem thermoplastischem Material, z. b. ABS-Kunststoff oder
Polystyrol hoher Schlagfestigkeit gebildet sein.
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Idealerweise
umfasst die Vakuumquellen-Verbindungseinrichtung ein Anschlussstück, das seitlich
von der Kammer vorsteht.
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Weitere
Aufgaben und viele zugehörige Merkmale
dieser Erfindung werden leicht deutlich, da sie genauer in der folgenden
ausführlichen
Beschreibung in Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen beschrieben
wird.
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1 ist
eine Bodenansicht der Vorrichtung der vorliegenden Erfindung, die
das teilweise abgenommene Gewebe der Bodenplatte zeigt.
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2 ist
eine Querschnittansicht der Vorrichtung in 1 entlang
der Linie 2-2 in 1.
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3 ist
eine Explosionsansicht der Vorrichtung in 1.
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4 ist
eine Bodenansicht einer zweiten Ausführungsform der Vorrichtung
der vorliegenden Erfindung, die das teilweise abgenommene Gewebe der
Bodenplatte zeigt.
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5 ist
eine Querschnittansicht der Vorrichtung in 4 entlang
der Linie 5-6 in 4.
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6 ist
eine Explosionsansicht der Vorrichtung in 4.
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7 ist
eine Querschnittansicht einer dritten Ausführungsform der Vorrichtung
der vorliegenden Erfindung.
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AUSFÜHRLICHE
BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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In
den verschiedenen Figuren der Zeichnungen, in denen gleiche Bezugszahlen
gleiche Teile bezeichnen, bezeichnet 10 in 1 eine
Vorrichtung mit einem er findungsgemäßen Aufbau. Die Vorrichtung 10 der
vorliegenden Erfindung besteht aus einer Luftkammer 12,
die in 2 gezeigt ist, mit einem Durchmesser von etwa
203 mm bis 254 mm (8 bis 10 Zoll) und einer Stärke von 19 mm bis 38 mm (0,75
bis 1,5 Zoll). Die Luftkammer 12 ist in einer allgemein runden
Ausführung
gezeigt, obwohl jede geeignete Form verwendet werden kann. Die Kammer 12 ist
mit oberen und unteren Abschnitten ausgestattet. In der bevorzugten
Ausführungsform
ist die Kammer 12 aus einer oberen Platte 14 und
einer Bodenplatte 16 ausgebildet, die miteinander verklebt
oder aufeinander gesteckt sein können.
Ein einstückiger
Aufbau ist jedoch nicht ausgeschlossen.
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Die
Vorrichtung 10 ist aus Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS) ausgebildet
oder kann aus hoch schlagfestem Polystyrol (HIPS) oder jedem anderen geeigneten
halbstarren thermoplastischen Material hergestellt sein.
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3 zeigt,
dass die obere Platte 14 beispielsweise mit einer zusammenwirkenden
umfänglichen
Kante 18 ausgestattet ist, die in einem konischen Rand
befestigt sein kann, der eine selbstabdichtende luftdichte (konisch
zulaufend) in die zusammenwirkende Gegenstück bildende Kante 20 der Bodenplatte 16 bildet.
Zur Unterstützung
des konisch zulaufenden Sitzes der oberen Platte 14 mit
der Bodenplatte 18 enthält
die obere Platte 14 abhängige Elemente 22,
die zusammenwirkend in entsprechende Ausnehmungen 24 passen,
die in der Bodenplatte 16 vorgesehen sind. Die obere Platte 14 kann
auch eine Aufnahme 26 enthalten, die (z. b. durch Ultraschallschweißen, Kleben
usw.) an dem zusammenwirkenden Element 28 der Bodenplatte 16,
in 3 gezeigt, befestigt ist. Die obere Platte 14 kann
weiter radial versteifende Rippen 30 enthalten, in 3 gezeigt,
und wieder weiter eine oder mehr Vertiefungen in ihrer oberen Fläche oder
eine einzige große
Vertiefung in ihrem Zentrum aufweisen, um Flüssigkeit aufzusammeln oder
Platz für
die Aufnahme der Spitze eines Schuhs einer Person zum Bewegen der
Vorrichtung bereitzustellen.
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1 und 3 zeigen,
dass die Bodenplatte 16 auch mit einer Scheibe mit einer
Mehrzahl kleiner Löcher 32 ausgestattet
ist, die einen Durchmesser von typischerweise 0,75 mm bis 6,35 mm
(0,03 bis 0,25 Zoll) aufweisen, die vom Boden (Flüssigkeitsquelle)
der Vorrichtung 10 zur Luftkammer 12 in der Vorrichtung 10 eine
Verbindung herstellen. Die Luftkammer 12 wiederum ist mit
einem konisch ausgeführten
Anschlussstutzen 34 und der Saugleitung 36 verbunden,
die mit einer herkömmlichen
Vakuumquelle (nicht gezeigt) verbunden ist. Durch die Mehrheit der
kleinen Löcher 32 kann
Flüssigkeit
(nicht gezeigt) angesaugt und/oder durch sie hindurch übertragen
werden.
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Wie
in 1 und 2 gezeigt, ist eine Scheibe 38 vorzugsweise
aus absorbierendem gewebtem oder nicht gewebtem Gewebe auf dem Boden 40 der
Bodenplatte 16 aufgebracht. Das Gewebe kann ausschließlich aus
einem Polypropylenwerkstoff oder ausschließlich aus einem Cellulosewerkstoff
oder, alternativ, aus einem Polypropylen/Cellulose-Gemisch hergestellt
sein. Weiter kann das Gewebe aus jedem anderen geeigneten absorbierenden Material
hergestellt sein. Das Gewebe dient als schalldämpfende Einrichtung zur Reduzierung
des störendenden
Sauggeräusches.
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Wie
in 1 und 2 gezeigt, ist die Bodenplatte 16 auch
mit mehreren kleinen 0,25 bis 3,00 mm (0,010 bis 0,12 Zoll) hohen „Füßen" 42 ausgestattet,
die die Vorrichtung 10 von dem Boden weg hochhalten. Hiermit
soll Zweierlei erreicht werden. Die Füße 42 halten die Sauglöcher 32 von
dem Boden weg nach oben, um zu verhindern, dass sich die Vorrichtung 10 nach
unten auf dem Boden festsaugt und sich schwer bewegen lässt. Zweitens
kann das Gerät 10 durch
die Füße 42 von
den im Operationssaal Beschäftigten
in eine Pfütze
geschoben werden, ohne umgebende Flüssigkeit (nicht gezeigt) wesentlich
zu verteilen. Die Vorrichtung 10 gleitet mit minimaler
Unterbrechung der Flüssigkeit
(Verteilung) über
die Pfütze
und stellt dadurch eine höhere
Sicherheit für
die Beschäftigten
in der Klinik dar. Weiter ist die Höhe einer Pfütze auf Beton, Linoleum oder ähnlichen
glatten Baumaterialien relativ konstant, bestimmt durch die Oberflächenspannung,
Dichte und Viskosität
des Wassers. Die Höhe
der Füße 42 ist
so gewählt,
dass sie diese bekannte Höhe
(etwa die 0,5- bis 0,9-fache Höhe
einer typischen Pfütze)
bestmöglich
ausnutzen können.
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Wie
in 3 gezeigt, ist der konisch ausgeführte Anschlussstutzen 34 so
angeordnet, dass er in eine Ausnehmung passt, die in der Bodenplatte 16 angeordnet
ist, um einen unteren Behälter
zum Aufsammeln von Flüssigkeiten
zu bilden. Dieser untere Behälter
ist neben der Scheibe angeordnet, die mit der Mehrzahl kleiner Löcher 32 ausgestattet
ist. In der bevorzugten Ausführungsform
(3) ist der konisch ausgeführte Anschlussstutzen 34 einstückig mit
der oberen Platte ausgeführt.
Während
die herkömmliche
Vakuumquelle (nicht gezeigt) einen dynamischen Druck bereitstellt,
um die Flüssigkeiten
in die Saugleitung 36 zu ziehen, läuft Flüssigkeit durch die Einwirkung
der Schwerkraft aufgrund der Anordnung des konisch ausgeführten Anschlussstutzens 34 auch
in den unteren Behälter.
Weiter ist die Bodenplatte 16 mit einem Spannungsbegrenzer 44 bereitgestellt,
der verhindert, dass der konisch ausgeführte Anschlussstutzen 34 von
der oberen Platte 14 abbricht, wenn beim Betrieb der Vorrichtung 10 in dem
Operationssaal versehentlich an den konisch ausgeführten Anschlussstutzen 34 gestoßen oder auf
ihn getreten wird.
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Die
der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende Vorrichtung 10 erleichtert
das Ansaugen von Flüssigkeiten
in einem chirurgischen Operationssaal. Die Vorrichtung 10 gleitet
leicht über
den Boden, wenn sie angestoßen
wird, um sich zu Pfützen
verspritzter Flüssigkeit
zu bewegen.
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Während die
Vorrichtung 10 bei nahezu jedem chirurgischen Eingriff
verwendet werden kann, eignet sie sich am besten für Eingriffe,
bei denen eine große
Menge Spüllösung (typischerweise
Kochsalzlösung
oder andere Lösungen
auf Wasserbasis) verwendet werden. Diese Eingriffe, etwa die Arthroskopie
(Gelenkspiegelung), die Cystoskopie (Harnblasenspiegelung) und die
Hysteroskopie (Gebärmutterspiegelung)
können
den Einsatz von bis zu zwanzig Litern Flüssigkeit erforderlich machen,
von denen der größte Teil
auf den Boden läuft.
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Die
der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende Vorrichtung kann an
der eingebauten Saugquelle befestigt werden, die in fast jedem Operationssaal
vorgesehen ist. Ein Zwischenkanister (nicht gezeigt) dient typischerweise
als Flüssigkeitsverschluss,
um eine Verunreinigung der Vakuumleitungen und der Pumpe zu verhindern.
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Die
vorliegende Erfindung ist der Einfachheit halber mit vorher befestigten
passenden Rohren lieferbar, kann aber auch ohne die Rohre geliefert
werden.
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In
einer anderen Form der Erfindung kann die Bodenplatte 16 der
Luftkammer 12 fein porös
mit mehr und kleineren Löchern 32 ausgeführt sein,
so dass auf die Gewebescheibe verzichtet werden kann.
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2 und 3 wiederum
zeigen, dass die bevorzugte Ausführungsform 10 zusätzlich zu
dem Ansaugen von Flüssigkeiten,
die bereits auf den Boden des Operationssaals gelaufen sind, auch
dazu dienen kann, direkt unter eine primäre Quelle von tropfender oder
fließender
Flüssigkeit
am Operationsgebiet gesetzt zu werden, um die Flüssigkeit wirkungsvoll aufzusammeln,
die sonst auf den Boden laufen würde,
und diese Flüssigkeit
durch flexible Schläuche
einem großen
Flüssigkeitssammelbehälter oder
-kanister zuzuführen.
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Zum
Entsorgen der Flüssigkeit
auf diese Weise ist die Oberfläche
der oberen Platte 14 mit einem abgerundeten äußeren Rand 14a bereitgestellt, der
eine oder mehr Vertiefungen 14b oder eine große Vertiefung
in der Mitte der oberen Platte 14 umgibt. Der Rand 14a und
die Vertiefungen 14b bilden zusammen eine Grube, die dazu
dient, die Flüssigkeit aufzunehmen,
die vom Operationstisch gelaufen ist, und diese Flüssigkeit
zu mehreren, z. b. drei, abhängigen
Elementen 22 zu leiten.
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Am
besten zeigt 2, dass jedes abhängige Element 22 zusammenwirkend
in jeweilige Ausnehmungen 24 passt, die in der Bodenplatte 16 angeordnet
sind, um mehrere geschlossene Tunnel 22a zu bilden. Am
besten zeigt 2 dass jeder geschlossene Tunnel 22a von
der Innenkammer 12 isoliert ist, die ihn umgibt. Dabei
ist jedoch wichtig, dass diese Isolierung der Tunnel 22a von
der Innenkammer für
die Bedienung der Vorrichtung 10 nicht entscheidend ist.
Wenn beispielsweise die Außenwand jedes
Tunnels 22a mit mehreren Öffnungen bereitgestellt wäre, die
direkt mit der Innenkammer verbunden sind, würde die Vorrichtung 10 in
ihrer beabsichtigten Weise arbeiten. Weiter, wenn statt der Tunnel 22a die
obere Platte 14 der Vorrichtung 10 mit Durchgangsöffnungen
bereitgestellt wäre,
die direkt mit der Innenkammer 12 verbunden sind, würde die
Vorrichtung 10 in ihrer beabsichtigten Weise arbeiten.
Mit anderen Worten, es ist nicht entscheidend für die Bedienung der Vorrichtung 10,
dass die Tunnel 22a von der Innenkammer isoliert sind.
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Am
besten zeigen 1 und 2 auf der Grundlage
des Aufbaus der Vorrichtung 10, dass der Boden 40 der
Bodenplatte 16 eigentlich von dem Boden (nicht gezeigt)
weg nach oben gehalten ist. Der Raum unter der Bodenplatte 16 bildet
eine Öffnung 41,
die durch den Boden 40 der Bodenplatte 16 und die
Innenfläche 41a definiert
ist. 1 und 2 zeigen, dass die Öffnung 41 von
der Scheibe 38 belegt ist, die als ein Flüssigkeitsleitungselement
dient. Jeder geschlossene Tunnel 22a lässt Flüssigkeit durch die Wirkung
der Schwerkraft von der oberen Fläche 14b nach unten
in die Öffnung 41 laufen.
Jeder geschlossene Tunnel 22a führt seine beabsichtigte Funktion
innerhalb eines Durchmesserbereichs von 3,8 mm und 7,6 mm (0,15
und 0,30 Zoll) aus, der aber größer sein
kann.
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Gemäß einem
Gedanken dieser Erfindung ist das Flüssigkeitsleitungselement 38 in
der Öffnung angeordnet,
um Flüssigkeit
aufzusaugen, die durch jeden geschlossenen Tunnel 22a tritt,
und die Flüssigkeit
in die Luftkammer zu leiten. 1 zeigt,
dass das Flüssigkeitsleitungselement 38 ohne
eine zentrale Öffnung
ausgeführt
ist. In einer alternativen Ausführungsform
(nicht gezeigt) ist das Flüssigkeitsleitungselement 38 rund
und mit einer zentralen Öffnung
ausgeführt.
Danach stellt die herkömmliche
Vakuumquelle (nicht gezeigt) einen dynamischen Druck bereit, d.
h. einen Unterdruck, um die Flüssigkeit
aus dem Flüssigkeitsleitungselement 38 und
durch die kleinen Ansauglöcher 32 der
Bodenplatte 16 und in die Saugleitung 36 zu ziehen,
die die aufgenommene Flüssigkeit
zur Entsorgung einem Kanister zuführt. Dabei ist die Verwendung
des Flüssigkeitsleitungselementes 38 erfindungsgemäß optional,
und die Vorrichtung 10 ist ohne das Flüssigkeitsleitungselement 38 voll
funktionsfähig,
wobei die Vorrichtung 10 ohne das Flüssigkeitsleitungselement 38 im
Betrieb jedoch lauter ist.
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Die
Sauglöcher 32 gemäß der früher eingereichten
Patentanmeldung, US-Patentschrift Nr. ASN 08/615,569, eingereicht
am 12. März
1988, werden typischerweise mit einem Durchmesser von 1,02 bis 2,29
mm (0,040 bis 0,090 Zoll) beschrieben. Es war somit festgelegt,
dass die Sauglöcher 32 ihre
beabsichtigte Funktion innerhalb eines Durchmesserbereichs von 0,75
mm bis 6,35 mm (0,030 bis 0,250 Zoll) ausführen. Weiter wurden die Füße 42 in
der ur sprünglich
eingereichten Patentanmeldung mit einer Höhe von 1,02 bis 2,29 mm (0,040
bis 0,09 Zoll) beschrieben. Es war somit festgelegt, dass die Füße 42 ihre
beabsichtige Funktion von einer Höhe von 0,25 mm bis 3,00 mm
(0,010 bis 0,12 Zoll) ausführen.
Weiter wird das Flüssigkeitsleitungselement 38 in
der ursprünglichen
Patentanmeldung als ein Gewebe beschrieben, das typischerweise aus
einem Polypropylen/Cellulose-Gemisch für maximale Absorption und Geräuschdämmung verwendet
wird. Folglich galt, dass jedes geeignete absorbierende Material,
nicht nur geblasen, gewebt oder schwammförmig, für das Flüssigkeitsleitungselement 38 verwendet
werden kann, z. b. Polypropylen, Cellulose oder ein Polypropylen/Cellulose-Gemisch.
Das Flüssigkeitsleitungselement 38 muss
nicht unbedingt aus einem absorbierenden Material ausgeführt sein,
solange das Flüssigkeitsleitungselement
Flüssigkeit
hindurchlaufen lässt.
Das Flüssigkeitsleitungselement 38 kann
in jeder der vielen unterschiedlichen Formen ausgebildet sein, z.
b. rund, quadratisch, rechteckig, usw. auf der Grundlage des Außenumrisses
der Vorrichtung, unter die es gelegt wird.
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4 und 5 zeigen
bei 210 eine zweite Ausführungsform einer Vorrichtung
zum Saugen von Flüssigkeiten
von einem Krankenhausoperationssaalboden. Wie bereits die bevorzugte
Ausführungsform,
ist auch die zweite Ausführungsform
eine Vorrichtung mit zwei Funktionen, d. h. sie ist zum Ansaugen
von Flüssigkeiten
vom Operationssaalboden vorgesehen, wie auch dazu, direkt unter
eine primäre Quelle
für tropfende
oder laufende Flüssigkeit
im Operationsgebiet angeordnet zu werden, um Flüssigkeit wirkungsvoll aufzusammeln,
die sonst auf den Boden laufen würde,
und diese Flüssigkeit
durch flexible Schläuche
einem Abwassersammelbehälter oder
-kanister zuzuführen.
Grundsätzlich
handelt es sich bei der Vorrichtung 210 der zweiten Ausführungsform
um einen ringförmigen
Aufbau, der mit einer allgemein ringförmigen Außenabmessung ausgestattet ist
und eine zentrale Öffnung 212 oder
ein Loch enthält,
das sich hin durch erstreckt. Die Vorrichtung 210 ist mit
einer oberen Platte 214 und einer Bodenplatte 218 ausgestattet,
die zusammen eine ringförmige
Innenkammer 222 (5) bilden.
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8 zeigt, dass die obere Platte 214 mit
einer äußeren umfänglichen
Kante 226 und einer Innenkante 230 bereitgestellt
ist. Die äußere umfängliche
Kante 226 ist konisch ausgeführt und so angeordnet, dass
sie mit dem zusammenwirkenden äußeren Aufnahmekanal 294 der
Bodenplatte 218 in reibendem Kontakt steht. In ähnlicher
Weise ist auch die Innenkante 230 konisch ausgeführt und
so angeordnet, dass sie in einem zusammenwirkenden inneren Aufnahmekanal 238 der
Bodenplatte 218 in reibendem Kontakt steht. Am besten zeigt 6,
dass beim Einsetzen der konisch ausgeführten Kanten 228 und 230 der
oberen Platte 214 in die Aufnahmekanäle 234 und 236 jeweils
der Bodenplatte 218 ein selbstabdichtender Luftabschluss
ausgebildet wird, der abdichtende Kleber, Sperren oder Dichtungen überflüssig macht.
Am besten zeigen 5 und 6, dass
die obere Platte 214 abhängige weibliche Elemente 223 enthält, die
zusammenwirkend in jeweilige männliche
Elemente 225 passen, die in der Bodenplatte 218 angeordnet
sind, und darin durch jedes geeignete Mittel, z. b. Ultraschallschweißen, Kleben
usw. befestigt sind.
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Alternativ
kann die Vorrichtung 210 statt, wie beschrieben, obere
und untere Platten zu umfassen, auch einstückig aufgebaut sein. In der
zweiten Ausführungsform 210 sind
die oberen und die unteren Elemente aus Acrylnitril-Butadien-Styrol
(ABS) hergestellt oder können
aus hoch schlagfestem Polystyrol (HIPS) oder jedem anderen geeigneten
halbstarren thermoplastischen Material hergestellt sein.
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Die
obere und die untere Platte der Vorrichtung 210 bilden
zusammen eine dichte Luftkammer 222, wie sie in 5 gezeigt
ist. Die Luftkammer 222 ist ringförmig ausgebildet und umgibt
die zentrale Öffnung 212,
die einen Durchmesser von etwa 102 mm (4 Zoll) hat, aber auch kleiner
oder größer, z.
b. zwischen 76 mm und 125 mm (3 und 5 Zoll), sein kann. Die dichte
Luftkammer 222 weist an ihrem größten Querschnitt eine Stärke von
etwa 19 mm bis 38 mm (0,75 bis 1,5 Zoll) und der runde Ring einen
Durchmesser von etwa 203 mm bis 254 mm (8 bis 10 Zoll) auf, wobei
diese Abmessungen für
den Betrieb der Erfindung nicht entscheidend sind, und andere Abmessungen
verwendet werden können.
Die dichte Luftkammer 222 wird in einer allgemein halbrunden Anordnung
im Querschnitt gezeigt, wie in 5 gezeigt,
jedoch kann jede andere geeignete Form verwendet werden.
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4 und 6 zeigen,
dass die Bodenplatte 218 ein rundes Element 246 mit
mehreren kleinen Sauglöchern 252 umfasst,
die einen Durchmesser von typischerweise 0,75 mm bis 6,35 mm (0,030
bis 0,25 Zoll) aufweisen. Am besten zeigt 4, dass das
Element 246 von dem Boden (nicht gezeigt) weg nach oben
gehalten wird. Der Raum unter dem Element 246 bildet eine Öffnung der
Vorrichtung 210, die von einem Flüssigkeitsleitungselement 264 belegt ist.
Durch die Öffnung 212 kann
Flüssigkeit
durch Wirkung der Schwerkraft von der oberen Platte nach unten in
die Öffnung
laufen. Die Luftkammer 222 ist mit dem konisch ausgeführten Anschlussstutzen 256 und
einer Saugleitung 280 verbunden, die mit einer herkömmlichen
Vakuumquelle (nicht gezeigt) verbunden ist. Durch die mehreren kleinen
Löcher 252 kann
Flüssigkeit
(nicht gezeigt) von der Öffnung
in die Luftkammer gesaugt und/oder weitergeleitet werden.
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Wie
in 4 und 6 gezeigt, ist das Flüssigkeitsleitungselement 264,
das aus jedem geeigneten Gewebe, einschließlich, ohne auf diese beschränkt zu sein,
absorbierender Materialien, ausgebildet ist, in der Öffnung unter
der unteren Fläche 246 der
Bodenplatte 218 angeordnet. 4 und 6 zeigen,
dass das Flüssigkeitsleitungselement 264 ringförmig ausgebildet
und mit einer zentralen runden Öffnung
ausgestattet ist, deren Größe der zentralen Öffnung 212 entspricht.
In einer alternativen Ausführungsform
(nicht gezeigt) kann das Flüssigkeitsleitungselement 264 massiv
(ohne eine zentrale Öffnung)
ausgebildet sein. Das Flüssigkeitsleitungselement 264 ist
aus einem absorbierenden Material, z. b. Polypropylen, Cellulose
oder aus einem Polypropylen/Cellulose-Gemisch oder aus anderen absorbierenden
Materialien oder einem nicht absorbierenden Material hergestellt,
durch das Flüssigkeit hindurchlaufen
kann. Durch Einsatz dieser Materialien dient das Flüssigkeitsleitungselement 264 zusätzlich als
eine schalldämpfende
Einrichtung zur Verringerung des störenden Sauggeräusches.
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4 und 5 zeigen,
dass die Bodenplatte 218 mit mehreren kleinen, 0,25 mm
bis 3,00 mm (0,010 bis 0,12 Zoll) hohen „Füßen" 272 ausgestattet ist, die
die Vorrichtung 210 vom Boden weg hoch halten. Diese Füße 272 dienen
demselben zweifachen Zweck, der vorhergehend in Verbindung mit den
Füssen 42 der
bevorzugten Ausführungsform
beschrieben wurde, d. h. dem Halten der Bodenplatte der Vorrichtung
von dem Boden weg nach oben, damit die abzusaugende Flüssigkeit
durch die Löcher
der Bodenplatte und durch eine herkömmliche Ansaugquelle in die
Kammer gesaugt werden kann.
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Am
besten zeigt 6, dass der konisch ausgeführte Anschlussstutzen 256 so
angeordnet ist, dass er in eine Ausnehmung passt, die in der Bodenplatte 218 angeordnet
ist, um einen unteren Behälter zum
Aufsammeln der Flüssigkeiten
zu bilden. Dieser untere Behälter
ist neben dem runden Element 246 angeordnet. In der zweiten
Ausführungsform
(6) ist der konisch ausgeführte Anschlussstutzen 256 einstückig mit
der oberen Platte 214 ausgeführt. Während die herkömmliche
Vakuumquelle (nicht gezeigt) einen dynamischen Druck bereitstellt,
um die Flüssigkeiten
in die Saugleitung 260 zu ziehen, läuft die Flüssigkeit durch die Wirkung
der Schwerkraft aufgrund der Anordnung des konisch ausgeführten Anschlussstutzens 256 auch
in den unteren Behälter. Weiter
ist die Bodenplatte 218 mit einem Spannungsbegrenzer 276 bereitgestellt,
der verhindert, dass der konisch ausgeführte Anschlussstutzen 256 von
der oberen Platte 214 abbricht, wenn beim Betrieb der Vorrichtung 210 in
dem Operationssaal versehentlich an den konisch ausgeführten Anschlussstutzen 256 gestoßen oder
auf ihn getreten wird.
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Wie
vorhergehend beschrieben, arbeitet die Vorrichtung 210 der
vorliegenden Erfindung auf zwei Arten. Erstens kann sie eingesetzt
werden, um die Ansaugung von Flüssigkeitspfützen vom
Operationssaalboden zu vereinfachen, wie es für die Vorrichtung 10 der
bevorzugten Ausführungsform
beschrieben wurde. Das heißt,
die Vorrichtung 210 gleitet leicht über den Operationssaalboden,
wenn sie angestoßen
wird, so dass sie sich über
Pfützen
ablaufender Flüssigkeiten
bewegt. Danach wird die Pfütze
in das Flüssigkeitsleitungselement
aufgesaugt, das unter der ringförmigen
Innenkammer 222 angeordnet ist. Die herkömmliche
Vakuumquelle (nicht gezeigt) stellt einen dynamischen Druck bereit,
um die Flüssigkeit aus
dem Flüssigkeitsleitungselement 264 und
durch die kleinen Sauglöcher 252 auf
der Bodenplatte 218 und in die Saugleitung 260 zu
entleeren. Da das Flüssigkeitsleitungselement 264 im
Betrieb einem Vakuumdruck unterliegt, verbleibt es in einem weniger
als vollständig
gesättigten
Zustand und saugt daher jede verbleibende Flüssigkeit in der Pfütze auf.
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Zweitens
läuft während des
chirurgischen Eingriffs eine große Menge Flüssigkeit direkt von dem Operationstisch
auf den Boden. Die Vorrichtung 210 der vorliegenden Erfindung
kann direkt unter einer primären
Quelle tropfender oder laufender Flüssigkeit am Operationsgebiet
angeordnet werden, um die Flüssigkeit
direkt aufzufangen und abzuleiten. Insbesondere, am besten in den 5 und 6 gezeigt,
ist die obere Platte 214 aus einer ring förmig abgerundeten
Fläche
ausgebildet, die die zentrale Öffnung 212 umgibt.
Nach dem Aufstellen unter einer primären Quelle tropfender oder
laufender Flüssigkeit
nimmt die ringförmige
abgerundete Fläche
der oberen Platte 214 diese Flüssigkeit direkt auf und leitet
sie durch die zentrale Öffnung 212,
in der sie in das Flüssigkeitsleitungselement 264 aufgesaugt wird,
die unter der ringförmigen
Innenkammer 222 angeordnet ist. Danach stellt die herkömmliche
Vakuumquelle (nicht gezeigt) einen dynamischen Druck bereit, um
die Flüssigkeit
aus dem Flüssigkeitsleitungselement 264 heraus
und durch die kleinen Sauglöcher 252 der
Bodenplatte 218 und in die Saugleitung 250 zu
ziehen.
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Die
Vorrichtung 210 kann an der eingebauten Saugquelle befestigt
werden, die in nahezu jedem Operationssaal vorgesehen ist. Ein Zwischensaugkanister,
z. b. üblicherweise
mit einem Volumen von ein bis drei Litern oder größer (nicht
gezeigt), wird typischerweise als Flüssigkeitsverschluss eingesetzt,
um eine Verunreinigung der Vakuumleitungen und der Pumpe zu verhindern.
Die vorliegende Erfindung ist mit einem der Einfachheit halber vorher
befestigten Rohr lieferbar, kann aber auch ohne Rohr geliefert werden.
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Die
Vorrichtung 210 ist zwar fast bei jedem chirurgischen Eingriff
einsetzbar, wird jedoch am häufigsten
bei Eingriffen eingesetzt, bei denen große Mengen Spüllösung (üblicherweise
Kochsalzlösung oder
andere Lösungen
auf Wasserbasis) eingesetzt werden. Diese Eingriffe, etwa die Arthroskopie
(Gelenkspiegelung), die Cystoskopie (Harnblasenspiegelung) und die
Hysteroskopie (Gebärmutterspiegelung),
können
den Einsatz von bis zu zwanzig Litern Flüssigkeit erforderlich machen,
von denen der größte Teil
auf den Boden läuft.
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7 zeigt
eine dritte Ausführungsform 310 der
Vorrichtung zum Saugen von Flüssigkeiten
vom Operationssaalboden. Die Vorrichtung 310 ist eine Vorrichtung
mit zwei Funktionen, d. h. sie ist so angeordnet, dass sie Flüssigkeiten
vom Boden eines Operationssaals absaugt und so, dass sie direkt
unter eine primäre
Quelle tropfender oder laufender Flüssigkeiten am Operationsgebiet
angeordnet sein kann, um Flüssigkeit
wirkungsvoll aufzusammeln, die sonst auf den Boden laufen würde, und
diese durch einen flexiblen Schlauch in einen Abwassersammelbehälter oder
-kanister zu entsorgen. Der Aufbau der Vorrichtung 310 ist ähnlich dem
der Vorrichtung 210, den 4 bis 6 zeigen,
insofern, als sie einen ringförmigen
Aufbau aufweist, der eine allgemein rund ausgeführte äußere Abmessung hat. Jedoch umfasst
die Vorrichtung 310 weiter eine Platte 320, die
sich über
die zentrale Öffnung
erstreckt. Die Platte ist mit mehreren Perforierungen 321 bereitgestellt, durch
die Flüssigkeit
dorthin laufen kann, wo sie in ein Flüssigkeitsleitungselement 364 angesaugt
wird, das unter der ringförmigen
Innenkammer 322 angeordnet ist. Danach stellt die herkömmliche
Vakuumquelle (nicht gezeigt) einen dynamischen Druck bereit, um
die Flüssigkeit
aus dem Flüssigkeitsleitungselement 364 heraus
und in die Saugleitung zu ziehen.
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Somit
ist meine Erfindung vollständig
erklärt, so
dass Andere durch Anwendung vorhandener und zukünftiger Kenntnisse diese in
verschiedenen Einsatzbedingungen anwenden können.