DE69732232T2 - Absaugvorrichtung für flüssigkeiten von operationssaalfussböden - Google Patents

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    • A61M1/84Drainage tubes; Aspiration tips

Description

  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Während eines chirurgischen Eingriffs gelangen verschiedenartige medizinische Abwässer auf den Boden des Operationssaals. Beispielsweise wird dem Operationsgebiet in einem arthroskopischen Eingriff sterile Flüssigkeit (z. B. Kochsalzlösung) zugeführt. Die Flüssigkeit stellt eine zusätzliche Gefahr dar, wenn sie unkontrolliert auf den Boden ablaufen kann.
  • Ein Versuch, dieses Problem zu lösen, wird nach dem Stand der Technik in den US-Patentschriften Nr. 4,679,590 und 4,729,404 beschrieben. Diese Patente legen eine Gummimatte offen, die unter einem Operationsgebiet in abgedichtetem Eingriff mit dem Boden angeordnet wird. Die obere Fläche der Matte ist in der Form mehrerer umgekehrter pyramidenförmiger Elemente aufgebaut, die so beschaffen sind, dass sie Flüssigkeit aufsammeln und sie zu einem Abflussloch auf der Unterseite der Matte leiten. Die Bodenseite der Matte ist mit Strömungskanälen bereitgestellt, die zum Boden abgedichtet sind und einen gemeinsamen Saugeingang bilden, der an eine Saugquelle angeschlossen werden kann, die an wandmontierten Sauganschlüssen in Operationsräumen allgemein verfügbar ist. Die Ansaugung leitet die aufgenommene Flüssigkeit zu einem Behälter zur Entsorgung.
  • Die vorhergehend beschriebene Absaugmattenanordnung scheint nicht geeignet zu sein, die eher große Menge Flüssigkeit abzuleiten, die jenseits der Mattenumgebung auf den Boden läuft. Während eines arthroskopischen Eingriffs wird die dem Operationsgebiet zugeführte sterile Flüssigkeit häufig mit relativ hohen Drücken zugeführt, so dass es für das medizinische Personal schwer, wenn nicht unmöglich ist, die Flüssigkeit so zu lenken, dass sie, nachdem sie vom Operationsgebiet gelaufen ist, auf die Saugmatte läuft.
  • Im Handel sind Vakuumreiniger mit beweglichen Saugköpfen erhältlich, die Flüssigkeit von Böden in eine Abwassersammelkammer abziehen können. Diese Vorrichtungen eignen sich jedoch aus mehreren Gründen nicht für medizinische Bereiche, wobei einer davon die Tatsache ist, dass der Saugkopf des Vakuumreinigers von Hand bedient werden muss, um an mehreren Verschmutzungsstellen auf dem Boden angeordnet zu werden. Da die Hände der im Operationssaal Beschäftigten während eines operativen Eingriffs anderweitig beschäftigt sind, würde der Einsatz eines herkömmlichen Vakuumreinigers zusätzliches Personal erforderlich machen, was die bereits hohen Kosten für einen Eingriff weiter erhöht. Weiter sind im Handel erhältliche Vakuumreiniger mit eingebauten Vakuumquellen ausgestattet, die besonders laut sind, was die Kommunikation zwischen dem Chirurgen und den Schwestern mindestens schwierig macht. Wesentlich wünschenswerter wäre der Einsatz einer Niederdruck-Saugquelle (z. b. im Bereich von 300 mmHG unter dem Atmosphärendruck), wie sie allgemein an einem Wandanschluss in Operationssälen verfügbar ist. Jedoch können Saugköpfe, die bei im Handel erhältlichen Vakuumreinigern eingesetzt werden, nicht mit so niedrigen Drücken arbeiten.
  • Schließlich sind oder werden Flüssigkeiten, die während eines chirurgischen Eingriffs leicht auf den Boden laufen, verunreinigt. Im Handel erhältliche Vakuumreinigerköpfe für Flüssigkeiten sind nicht so ausgelegt, dass sie nach der Verwendung entsorgt werden können, würden somit verunreinigt und stellen ein Gesundheitsrisiko dar.
  • In den US-Patentschriften Nr. 5,032,184 und 5,014,389 (Ogilvie et al.) werden ein Verfahren und eine Vorrichtung offengelegt, die mit einem Saugkopf zum Entfernen von Abwässern von Operationssaalfußböden ausgestattet sind. Die Vorrichtung ist mit einer ebenen, reibungsarmen Bodenfläche ausgestattet, die entsprechend den Verschiebungskräften am Boden entlang gleitet, die durch den Fuß eines Arztes, einer Schwester oder anderen medizinischen Personals aufgebracht werden. Strömungskanäle, die in der Bodenfläche zurückgezogen sind, erstrecken sich von dem Umfang des Saugkopfes zur Öffnung eines gemeinsamen Sauganschlusses für die Verbindung durch einen flexiblen Schlauch an einen Abwassersammelbehälter oder -kanister. Der Kanister wird auch durch einen Schlauch an einen wandmontierten Sauganschluss angeschlossen, der einen Unterdruck von etwa 300 mmHG unter dem Atmosphärendruck erzeugt. In der bevorzugten Ausführungsform ist der Saugkopf eine dünne aus einem Stück geformte Platte, vorzugsweise aus einem elastischen Kunststoff mit einer Erweichungstemperatur von max. 270°F, so dass er kostengünstig genug ist, um nach jeder Operation entsorgt werden zu können. Der gemeinsame Saugstutzen ist ein rohrförmiger Schlauchanschluss, der sich von der Oberfläche der Platte nach oben erstreckt. Mehrere Trägerrippen erstrecken sich entlang der Oberfläche von dem Schlauchanschluss zu dem Saugkopfumfang neben jeweiligen Strömungskanälen, um die Strömungskanäle vor dem Zusammenfallen und Verstopfen zu schützen.
  • Im Gegensatz zu der Vorrichtung nach Ogilvie verlässt der konisch ausgeführte Anschlussstutzen die Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung an der Seite, um einen möglichen Bedienungsfehler in einem chirurgischen Umfeld zu minimieren, der sich typischerweise mit mehreren Flüssigkeits-, Strom- und anderen Leitungen ereignet.
  • Andere Patente, die Saugvorrichtungen und/oder Bodenabläufe beschreiben, sind die US-Patentschriften Nr. 2,966,694, 2,818,664, 3,605,171, 4,041,669, 4,156,948, 4,041,569 und 5,267,370.
  • Erfindungsgemäß ist eine bewegliche Saugvorrichtung zur Platzierung auf dem Boden und zur Entfernung von Flüssigkeiten davon bereitgestellt, wobei die Vorrichtung eine Luftkammer mit einer Vakuumquellen-Verbindungseinrichtung und einer Einlasseinrichtung zum Zuführen der Flüssigkeit in die Kammer umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass die Einlasseinrichtung eine Mehrzahl von Löchern in einem Bodenabschnitt der Kammer zum Zuführen der Flüssigkeit von unterhalb der Kammer umfasst, die Vorrichtung mit einer Mehrzahl von Füssen ausgestattet ist, um die Vorrichtung in einem Abstand vom Boden, jedoch nahe am Boden zu halten, damit die Flüssigkeit leicht von der Einlasseinrichtung aufgenommen und durch die Löcher in die Kammer gesaugt werden kann, wobei die Vorrichtung betriebsbereit ist, während sie zu verschiedenen Stellen am Boden entsprechend der von einem Anwender auf die Vorrichtung ausgeübten Kraft bewegt wird.
  • Vorzugsweise weisen die Löcher einen Durchmesser von 0,75 mm (0,03 Zoll) bis 6,35 mm (0,25 Zoll) auf.
  • Vorteilhafterweise beträgt die Länge jedes Fußes 0,25 mm (0,01 Zoll) bis 3,0 mm (0,12 Zoll).
  • Die Vorrichtung kann eine Flüssigkeitsleitungseinrichtung umfassen, die am Boden der Vorrichtung befestigt ist.
  • Vorzugsweise ist die Flüssigkeitsleitungseinrichtung aus einem absorbierenden Material gebildet. Sie kann beispielsweise aus einem Material wie Polypropylen, Cellulose und Polypropylen/Cellulose-Gemisch gebildet sein.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der Vorrichtung umfasst eine Aufnahmeeinrichtung zum Aufnehmen von Flüssigkeit, die oben auf die Kammer fällt, und eine Leitungseinrichtung, die zum Leiten der aufgenommenen Flüssigkeit aus der Aufnahmeeinrichtung zu einer Öffnung bereitgestellt ist, die an dem Bodenabschnitt vorgesehen ist, wobei die Leitungseinrichtung eine zentrale Öffnung aufweist, die sich durch die Vorrichtung erstreckt und zum Leiten der Flüssigkeit zu dem Boden unter der Vorrichtung und dazu, von der Einlasseinrichtung aufgenommen zu werden, betrieben werden kann. In einer veränderten Ausführungsform ist ein perforiertes Element vorgesehen, dass sich durch die Öffnung erstreckt.
  • Eine andere Ausführungsform ist mit einer Aufnahmeeinrichtung zur Aufnahme von Flüssigkeit ausgestattet, die oben auf die Kammer fällt, und einer Leitungseinrichtung, die zum Leiten der aufgenommenen Flüssigkeit von der Aufnahmeeinrichtung zu einer Öffnung bereitgestellt ist, die in einem Bodenabschnitt angeordnet ist, wobei die Leitungseinrichtung eine Mehrzahl von geschlossenen Tunnels umfasst, die sich von der Aufnahmeeinrichtung zur Öffnung hin erstrecken, um die Flüssigkeit durch die Kammer zu der Einlasseinrichtung zu leiten. Vorzugsweise ist jeder Tunnel mit einem Durchmesser von 3,8 mm (0,15 Zoll) bis 7,6 mm (0,3 Zoll) ausgestattet.
  • In einer wiederum weiteren Ausführungsform ist eine Aufnahmeeinrichtung zum Aufnehmen von Flüssigkeit, die oben auf die Kammer fällt, vorgesehen, die eine obere Platte umfasst, die mit Durchgangsöffnungen bereitgestellt ist, um diese Flüssigkeit ins Innere der Kammer zu leiten.
  • Vorzugsweise umfasst die Kammer obere und untere Abschnitte, wobei der untere Abschnitt den Boden der Kammer bildet und mit sich dadurch erstreckenden Löchern ausgestattet ist.
  • Die oberen und unteren Abschnitte können aus halbstarrem thermoplastischem Material, z. b. ABS-Kunststoff oder Polystyrol hoher Schlagfestigkeit gebildet sein.
  • Idealerweise umfasst die Vakuumquellen-Verbindungseinrichtung ein Anschlussstück, das seitlich von der Kammer vorsteht.
  • Weitere Aufgaben und viele zugehörige Merkmale dieser Erfindung werden leicht deutlich, da sie genauer in der folgenden ausführlichen Beschreibung in Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen beschrieben wird.
  • 1 ist eine Bodenansicht der Vorrichtung der vorliegenden Erfindung, die das teilweise abgenommene Gewebe der Bodenplatte zeigt.
  • 2 ist eine Querschnittansicht der Vorrichtung in 1 entlang der Linie 2-2 in 1.
  • 3 ist eine Explosionsansicht der Vorrichtung in 1.
  • 4 ist eine Bodenansicht einer zweiten Ausführungsform der Vorrichtung der vorliegenden Erfindung, die das teilweise abgenommene Gewebe der Bodenplatte zeigt.
  • 5 ist eine Querschnittansicht der Vorrichtung in 4 entlang der Linie 5-6 in 4.
  • 6 ist eine Explosionsansicht der Vorrichtung in 4.
  • 7 ist eine Querschnittansicht einer dritten Ausführungsform der Vorrichtung der vorliegenden Erfindung.
  • AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • In den verschiedenen Figuren der Zeichnungen, in denen gleiche Bezugszahlen gleiche Teile bezeichnen, bezeichnet 10 in 1 eine Vorrichtung mit einem er findungsgemäßen Aufbau. Die Vorrichtung 10 der vorliegenden Erfindung besteht aus einer Luftkammer 12, die in 2 gezeigt ist, mit einem Durchmesser von etwa 203 mm bis 254 mm (8 bis 10 Zoll) und einer Stärke von 19 mm bis 38 mm (0,75 bis 1,5 Zoll). Die Luftkammer 12 ist in einer allgemein runden Ausführung gezeigt, obwohl jede geeignete Form verwendet werden kann. Die Kammer 12 ist mit oberen und unteren Abschnitten ausgestattet. In der bevorzugten Ausführungsform ist die Kammer 12 aus einer oberen Platte 14 und einer Bodenplatte 16 ausgebildet, die miteinander verklebt oder aufeinander gesteckt sein können. Ein einstückiger Aufbau ist jedoch nicht ausgeschlossen.
  • Die Vorrichtung 10 ist aus Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS) ausgebildet oder kann aus hoch schlagfestem Polystyrol (HIPS) oder jedem anderen geeigneten halbstarren thermoplastischen Material hergestellt sein.
  • 3 zeigt, dass die obere Platte 14 beispielsweise mit einer zusammenwirkenden umfänglichen Kante 18 ausgestattet ist, die in einem konischen Rand befestigt sein kann, der eine selbstabdichtende luftdichte (konisch zulaufend) in die zusammenwirkende Gegenstück bildende Kante 20 der Bodenplatte 16 bildet. Zur Unterstützung des konisch zulaufenden Sitzes der oberen Platte 14 mit der Bodenplatte 18 enthält die obere Platte 14 abhängige Elemente 22, die zusammenwirkend in entsprechende Ausnehmungen 24 passen, die in der Bodenplatte 16 vorgesehen sind. Die obere Platte 14 kann auch eine Aufnahme 26 enthalten, die (z. b. durch Ultraschallschweißen, Kleben usw.) an dem zusammenwirkenden Element 28 der Bodenplatte 16, in 3 gezeigt, befestigt ist. Die obere Platte 14 kann weiter radial versteifende Rippen 30 enthalten, in 3 gezeigt, und wieder weiter eine oder mehr Vertiefungen in ihrer oberen Fläche oder eine einzige große Vertiefung in ihrem Zentrum aufweisen, um Flüssigkeit aufzusammeln oder Platz für die Aufnahme der Spitze eines Schuhs einer Person zum Bewegen der Vorrichtung bereitzustellen.
  • 1 und 3 zeigen, dass die Bodenplatte 16 auch mit einer Scheibe mit einer Mehrzahl kleiner Löcher 32 ausgestattet ist, die einen Durchmesser von typischerweise 0,75 mm bis 6,35 mm (0,03 bis 0,25 Zoll) aufweisen, die vom Boden (Flüssigkeitsquelle) der Vorrichtung 10 zur Luftkammer 12 in der Vorrichtung 10 eine Verbindung herstellen. Die Luftkammer 12 wiederum ist mit einem konisch ausgeführten Anschlussstutzen 34 und der Saugleitung 36 verbunden, die mit einer herkömmlichen Vakuumquelle (nicht gezeigt) verbunden ist. Durch die Mehrheit der kleinen Löcher 32 kann Flüssigkeit (nicht gezeigt) angesaugt und/oder durch sie hindurch übertragen werden.
  • Wie in 1 und 2 gezeigt, ist eine Scheibe 38 vorzugsweise aus absorbierendem gewebtem oder nicht gewebtem Gewebe auf dem Boden 40 der Bodenplatte 16 aufgebracht. Das Gewebe kann ausschließlich aus einem Polypropylenwerkstoff oder ausschließlich aus einem Cellulosewerkstoff oder, alternativ, aus einem Polypropylen/Cellulose-Gemisch hergestellt sein. Weiter kann das Gewebe aus jedem anderen geeigneten absorbierenden Material hergestellt sein. Das Gewebe dient als schalldämpfende Einrichtung zur Reduzierung des störendenden Sauggeräusches.
  • Wie in 1 und 2 gezeigt, ist die Bodenplatte 16 auch mit mehreren kleinen 0,25 bis 3,00 mm (0,010 bis 0,12 Zoll) hohen „Füßen" 42 ausgestattet, die die Vorrichtung 10 von dem Boden weg hochhalten. Hiermit soll Zweierlei erreicht werden. Die Füße 42 halten die Sauglöcher 32 von dem Boden weg nach oben, um zu verhindern, dass sich die Vorrichtung 10 nach unten auf dem Boden festsaugt und sich schwer bewegen lässt. Zweitens kann das Gerät 10 durch die Füße 42 von den im Operationssaal Beschäftigten in eine Pfütze geschoben werden, ohne umgebende Flüssigkeit (nicht gezeigt) wesentlich zu verteilen. Die Vorrichtung 10 gleitet mit minimaler Unterbrechung der Flüssigkeit (Verteilung) über die Pfütze und stellt dadurch eine höhere Sicherheit für die Beschäftigten in der Klinik dar. Weiter ist die Höhe einer Pfütze auf Beton, Linoleum oder ähnlichen glatten Baumaterialien relativ konstant, bestimmt durch die Oberflächenspannung, Dichte und Viskosität des Wassers. Die Höhe der Füße 42 ist so gewählt, dass sie diese bekannte Höhe (etwa die 0,5- bis 0,9-fache Höhe einer typischen Pfütze) bestmöglich ausnutzen können.
  • Wie in 3 gezeigt, ist der konisch ausgeführte Anschlussstutzen 34 so angeordnet, dass er in eine Ausnehmung passt, die in der Bodenplatte 16 angeordnet ist, um einen unteren Behälter zum Aufsammeln von Flüssigkeiten zu bilden. Dieser untere Behälter ist neben der Scheibe angeordnet, die mit der Mehrzahl kleiner Löcher 32 ausgestattet ist. In der bevorzugten Ausführungsform (3) ist der konisch ausgeführte Anschlussstutzen 34 einstückig mit der oberen Platte ausgeführt. Während die herkömmliche Vakuumquelle (nicht gezeigt) einen dynamischen Druck bereitstellt, um die Flüssigkeiten in die Saugleitung 36 zu ziehen, läuft Flüssigkeit durch die Einwirkung der Schwerkraft aufgrund der Anordnung des konisch ausgeführten Anschlussstutzens 34 auch in den unteren Behälter. Weiter ist die Bodenplatte 16 mit einem Spannungsbegrenzer 44 bereitgestellt, der verhindert, dass der konisch ausgeführte Anschlussstutzen 34 von der oberen Platte 14 abbricht, wenn beim Betrieb der Vorrichtung 10 in dem Operationssaal versehentlich an den konisch ausgeführten Anschlussstutzen 34 gestoßen oder auf ihn getreten wird.
  • Die der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende Vorrichtung 10 erleichtert das Ansaugen von Flüssigkeiten in einem chirurgischen Operationssaal. Die Vorrichtung 10 gleitet leicht über den Boden, wenn sie angestoßen wird, um sich zu Pfützen verspritzter Flüssigkeit zu bewegen.
  • Während die Vorrichtung 10 bei nahezu jedem chirurgischen Eingriff verwendet werden kann, eignet sie sich am besten für Eingriffe, bei denen eine große Menge Spüllösung (typischerweise Kochsalzlösung oder andere Lösungen auf Wasserbasis) verwendet werden. Diese Eingriffe, etwa die Arthroskopie (Gelenkspiegelung), die Cystoskopie (Harnblasenspiegelung) und die Hysteroskopie (Gebärmutterspiegelung) können den Einsatz von bis zu zwanzig Litern Flüssigkeit erforderlich machen, von denen der größte Teil auf den Boden läuft.
  • Die der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende Vorrichtung kann an der eingebauten Saugquelle befestigt werden, die in fast jedem Operationssaal vorgesehen ist. Ein Zwischenkanister (nicht gezeigt) dient typischerweise als Flüssigkeitsverschluss, um eine Verunreinigung der Vakuumleitungen und der Pumpe zu verhindern.
  • Die vorliegende Erfindung ist der Einfachheit halber mit vorher befestigten passenden Rohren lieferbar, kann aber auch ohne die Rohre geliefert werden.
  • In einer anderen Form der Erfindung kann die Bodenplatte 16 der Luftkammer 12 fein porös mit mehr und kleineren Löchern 32 ausgeführt sein, so dass auf die Gewebescheibe verzichtet werden kann.
  • 2 und 3 wiederum zeigen, dass die bevorzugte Ausführungsform 10 zusätzlich zu dem Ansaugen von Flüssigkeiten, die bereits auf den Boden des Operationssaals gelaufen sind, auch dazu dienen kann, direkt unter eine primäre Quelle von tropfender oder fließender Flüssigkeit am Operationsgebiet gesetzt zu werden, um die Flüssigkeit wirkungsvoll aufzusammeln, die sonst auf den Boden laufen würde, und diese Flüssigkeit durch flexible Schläuche einem großen Flüssigkeitssammelbehälter oder -kanister zuzuführen.
  • Zum Entsorgen der Flüssigkeit auf diese Weise ist die Oberfläche der oberen Platte 14 mit einem abgerundeten äußeren Rand 14a bereitgestellt, der eine oder mehr Vertiefungen 14b oder eine große Vertiefung in der Mitte der oberen Platte 14 umgibt. Der Rand 14a und die Vertiefungen 14b bilden zusammen eine Grube, die dazu dient, die Flüssigkeit aufzunehmen, die vom Operationstisch gelaufen ist, und diese Flüssigkeit zu mehreren, z. b. drei, abhängigen Elementen 22 zu leiten.
  • Am besten zeigt 2, dass jedes abhängige Element 22 zusammenwirkend in jeweilige Ausnehmungen 24 passt, die in der Bodenplatte 16 angeordnet sind, um mehrere geschlossene Tunnel 22a zu bilden. Am besten zeigt 2 dass jeder geschlossene Tunnel 22a von der Innenkammer 12 isoliert ist, die ihn umgibt. Dabei ist jedoch wichtig, dass diese Isolierung der Tunnel 22a von der Innenkammer für die Bedienung der Vorrichtung 10 nicht entscheidend ist. Wenn beispielsweise die Außenwand jedes Tunnels 22a mit mehreren Öffnungen bereitgestellt wäre, die direkt mit der Innenkammer verbunden sind, würde die Vorrichtung 10 in ihrer beabsichtigten Weise arbeiten. Weiter, wenn statt der Tunnel 22a die obere Platte 14 der Vorrichtung 10 mit Durchgangsöffnungen bereitgestellt wäre, die direkt mit der Innenkammer 12 verbunden sind, würde die Vorrichtung 10 in ihrer beabsichtigten Weise arbeiten. Mit anderen Worten, es ist nicht entscheidend für die Bedienung der Vorrichtung 10, dass die Tunnel 22a von der Innenkammer isoliert sind.
  • Am besten zeigen 1 und 2 auf der Grundlage des Aufbaus der Vorrichtung 10, dass der Boden 40 der Bodenplatte 16 eigentlich von dem Boden (nicht gezeigt) weg nach oben gehalten ist. Der Raum unter der Bodenplatte 16 bildet eine Öffnung 41, die durch den Boden 40 der Bodenplatte 16 und die Innenfläche 41a definiert ist. 1 und 2 zeigen, dass die Öffnung 41 von der Scheibe 38 belegt ist, die als ein Flüssigkeitsleitungselement dient. Jeder geschlossene Tunnel 22a lässt Flüssigkeit durch die Wirkung der Schwerkraft von der oberen Fläche 14b nach unten in die Öffnung 41 laufen. Jeder geschlossene Tunnel 22a führt seine beabsichtigte Funktion innerhalb eines Durchmesserbereichs von 3,8 mm und 7,6 mm (0,15 und 0,30 Zoll) aus, der aber größer sein kann.
  • Gemäß einem Gedanken dieser Erfindung ist das Flüssigkeitsleitungselement 38 in der Öffnung angeordnet, um Flüssigkeit aufzusaugen, die durch jeden geschlossenen Tunnel 22a tritt, und die Flüssigkeit in die Luftkammer zu leiten. 1 zeigt, dass das Flüssigkeitsleitungselement 38 ohne eine zentrale Öffnung ausgeführt ist. In einer alternativen Ausführungsform (nicht gezeigt) ist das Flüssigkeitsleitungselement 38 rund und mit einer zentralen Öffnung ausgeführt. Danach stellt die herkömmliche Vakuumquelle (nicht gezeigt) einen dynamischen Druck bereit, d. h. einen Unterdruck, um die Flüssigkeit aus dem Flüssigkeitsleitungselement 38 und durch die kleinen Ansauglöcher 32 der Bodenplatte 16 und in die Saugleitung 36 zu ziehen, die die aufgenommene Flüssigkeit zur Entsorgung einem Kanister zuführt. Dabei ist die Verwendung des Flüssigkeitsleitungselementes 38 erfindungsgemäß optional, und die Vorrichtung 10 ist ohne das Flüssigkeitsleitungselement 38 voll funktionsfähig, wobei die Vorrichtung 10 ohne das Flüssigkeitsleitungselement 38 im Betrieb jedoch lauter ist.
  • Die Sauglöcher 32 gemäß der früher eingereichten Patentanmeldung, US-Patentschrift Nr. ASN 08/615,569, eingereicht am 12. März 1988, werden typischerweise mit einem Durchmesser von 1,02 bis 2,29 mm (0,040 bis 0,090 Zoll) beschrieben. Es war somit festgelegt, dass die Sauglöcher 32 ihre beabsichtigte Funktion innerhalb eines Durchmesserbereichs von 0,75 mm bis 6,35 mm (0,030 bis 0,250 Zoll) ausführen. Weiter wurden die Füße 42 in der ur sprünglich eingereichten Patentanmeldung mit einer Höhe von 1,02 bis 2,29 mm (0,040 bis 0,09 Zoll) beschrieben. Es war somit festgelegt, dass die Füße 42 ihre beabsichtige Funktion von einer Höhe von 0,25 mm bis 3,00 mm (0,010 bis 0,12 Zoll) ausführen. Weiter wird das Flüssigkeitsleitungselement 38 in der ursprünglichen Patentanmeldung als ein Gewebe beschrieben, das typischerweise aus einem Polypropylen/Cellulose-Gemisch für maximale Absorption und Geräuschdämmung verwendet wird. Folglich galt, dass jedes geeignete absorbierende Material, nicht nur geblasen, gewebt oder schwammförmig, für das Flüssigkeitsleitungselement 38 verwendet werden kann, z. b. Polypropylen, Cellulose oder ein Polypropylen/Cellulose-Gemisch. Das Flüssigkeitsleitungselement 38 muss nicht unbedingt aus einem absorbierenden Material ausgeführt sein, solange das Flüssigkeitsleitungselement Flüssigkeit hindurchlaufen lässt. Das Flüssigkeitsleitungselement 38 kann in jeder der vielen unterschiedlichen Formen ausgebildet sein, z. b. rund, quadratisch, rechteckig, usw. auf der Grundlage des Außenumrisses der Vorrichtung, unter die es gelegt wird.
  • 4 und 5 zeigen bei 210 eine zweite Ausführungsform einer Vorrichtung zum Saugen von Flüssigkeiten von einem Krankenhausoperationssaalboden. Wie bereits die bevorzugte Ausführungsform, ist auch die zweite Ausführungsform eine Vorrichtung mit zwei Funktionen, d. h. sie ist zum Ansaugen von Flüssigkeiten vom Operationssaalboden vorgesehen, wie auch dazu, direkt unter eine primäre Quelle für tropfende oder laufende Flüssigkeit im Operationsgebiet angeordnet zu werden, um Flüssigkeit wirkungsvoll aufzusammeln, die sonst auf den Boden laufen würde, und diese Flüssigkeit durch flexible Schläuche einem Abwassersammelbehälter oder -kanister zuzuführen. Grundsätzlich handelt es sich bei der Vorrichtung 210 der zweiten Ausführungsform um einen ringförmigen Aufbau, der mit einer allgemein ringförmigen Außenabmessung ausgestattet ist und eine zentrale Öffnung 212 oder ein Loch enthält, das sich hin durch erstreckt. Die Vorrichtung 210 ist mit einer oberen Platte 214 und einer Bodenplatte 218 ausgestattet, die zusammen eine ringförmige Innenkammer 222 (5) bilden.
  • 8 zeigt, dass die obere Platte 214 mit einer äußeren umfänglichen Kante 226 und einer Innenkante 230 bereitgestellt ist. Die äußere umfängliche Kante 226 ist konisch ausgeführt und so angeordnet, dass sie mit dem zusammenwirkenden äußeren Aufnahmekanal 294 der Bodenplatte 218 in reibendem Kontakt steht. In ähnlicher Weise ist auch die Innenkante 230 konisch ausgeführt und so angeordnet, dass sie in einem zusammenwirkenden inneren Aufnahmekanal 238 der Bodenplatte 218 in reibendem Kontakt steht. Am besten zeigt 6, dass beim Einsetzen der konisch ausgeführten Kanten 228 und 230 der oberen Platte 214 in die Aufnahmekanäle 234 und 236 jeweils der Bodenplatte 218 ein selbstabdichtender Luftabschluss ausgebildet wird, der abdichtende Kleber, Sperren oder Dichtungen überflüssig macht. Am besten zeigen 5 und 6, dass die obere Platte 214 abhängige weibliche Elemente 223 enthält, die zusammenwirkend in jeweilige männliche Elemente 225 passen, die in der Bodenplatte 218 angeordnet sind, und darin durch jedes geeignete Mittel, z. b. Ultraschallschweißen, Kleben usw. befestigt sind.
  • Alternativ kann die Vorrichtung 210 statt, wie beschrieben, obere und untere Platten zu umfassen, auch einstückig aufgebaut sein. In der zweiten Ausführungsform 210 sind die oberen und die unteren Elemente aus Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS) hergestellt oder können aus hoch schlagfestem Polystyrol (HIPS) oder jedem anderen geeigneten halbstarren thermoplastischen Material hergestellt sein.
  • Die obere und die untere Platte der Vorrichtung 210 bilden zusammen eine dichte Luftkammer 222, wie sie in 5 gezeigt ist. Die Luftkammer 222 ist ringförmig ausgebildet und umgibt die zentrale Öffnung 212, die einen Durchmesser von etwa 102 mm (4 Zoll) hat, aber auch kleiner oder größer, z. b. zwischen 76 mm und 125 mm (3 und 5 Zoll), sein kann. Die dichte Luftkammer 222 weist an ihrem größten Querschnitt eine Stärke von etwa 19 mm bis 38 mm (0,75 bis 1,5 Zoll) und der runde Ring einen Durchmesser von etwa 203 mm bis 254 mm (8 bis 10 Zoll) auf, wobei diese Abmessungen für den Betrieb der Erfindung nicht entscheidend sind, und andere Abmessungen verwendet werden können. Die dichte Luftkammer 222 wird in einer allgemein halbrunden Anordnung im Querschnitt gezeigt, wie in 5 gezeigt, jedoch kann jede andere geeignete Form verwendet werden.
  • 4 und 6 zeigen, dass die Bodenplatte 218 ein rundes Element 246 mit mehreren kleinen Sauglöchern 252 umfasst, die einen Durchmesser von typischerweise 0,75 mm bis 6,35 mm (0,030 bis 0,25 Zoll) aufweisen. Am besten zeigt 4, dass das Element 246 von dem Boden (nicht gezeigt) weg nach oben gehalten wird. Der Raum unter dem Element 246 bildet eine Öffnung der Vorrichtung 210, die von einem Flüssigkeitsleitungselement 264 belegt ist. Durch die Öffnung 212 kann Flüssigkeit durch Wirkung der Schwerkraft von der oberen Platte nach unten in die Öffnung laufen. Die Luftkammer 222 ist mit dem konisch ausgeführten Anschlussstutzen 256 und einer Saugleitung 280 verbunden, die mit einer herkömmlichen Vakuumquelle (nicht gezeigt) verbunden ist. Durch die mehreren kleinen Löcher 252 kann Flüssigkeit (nicht gezeigt) von der Öffnung in die Luftkammer gesaugt und/oder weitergeleitet werden.
  • Wie in 4 und 6 gezeigt, ist das Flüssigkeitsleitungselement 264, das aus jedem geeigneten Gewebe, einschließlich, ohne auf diese beschränkt zu sein, absorbierender Materialien, ausgebildet ist, in der Öffnung unter der unteren Fläche 246 der Bodenplatte 218 angeordnet. 4 und 6 zeigen, dass das Flüssigkeitsleitungselement 264 ringförmig ausgebildet und mit einer zentralen runden Öffnung ausgestattet ist, deren Größe der zentralen Öffnung 212 entspricht. In einer alternativen Ausführungsform (nicht gezeigt) kann das Flüssigkeitsleitungselement 264 massiv (ohne eine zentrale Öffnung) ausgebildet sein. Das Flüssigkeitsleitungselement 264 ist aus einem absorbierenden Material, z. b. Polypropylen, Cellulose oder aus einem Polypropylen/Cellulose-Gemisch oder aus anderen absorbierenden Materialien oder einem nicht absorbierenden Material hergestellt, durch das Flüssigkeit hindurchlaufen kann. Durch Einsatz dieser Materialien dient das Flüssigkeitsleitungselement 264 zusätzlich als eine schalldämpfende Einrichtung zur Verringerung des störenden Sauggeräusches.
  • 4 und 5 zeigen, dass die Bodenplatte 218 mit mehreren kleinen, 0,25 mm bis 3,00 mm (0,010 bis 0,12 Zoll) hohen „Füßen" 272 ausgestattet ist, die die Vorrichtung 210 vom Boden weg hoch halten. Diese Füße 272 dienen demselben zweifachen Zweck, der vorhergehend in Verbindung mit den Füssen 42 der bevorzugten Ausführungsform beschrieben wurde, d. h. dem Halten der Bodenplatte der Vorrichtung von dem Boden weg nach oben, damit die abzusaugende Flüssigkeit durch die Löcher der Bodenplatte und durch eine herkömmliche Ansaugquelle in die Kammer gesaugt werden kann.
  • Am besten zeigt 6, dass der konisch ausgeführte Anschlussstutzen 256 so angeordnet ist, dass er in eine Ausnehmung passt, die in der Bodenplatte 218 angeordnet ist, um einen unteren Behälter zum Aufsammeln der Flüssigkeiten zu bilden. Dieser untere Behälter ist neben dem runden Element 246 angeordnet. In der zweiten Ausführungsform (6) ist der konisch ausgeführte Anschlussstutzen 256 einstückig mit der oberen Platte 214 ausgeführt. Während die herkömmliche Vakuumquelle (nicht gezeigt) einen dynamischen Druck bereitstellt, um die Flüssigkeiten in die Saugleitung 260 zu ziehen, läuft die Flüssigkeit durch die Wirkung der Schwerkraft aufgrund der Anordnung des konisch ausgeführten Anschlussstutzens 256 auch in den unteren Behälter. Weiter ist die Bodenplatte 218 mit einem Spannungsbegrenzer 276 bereitgestellt, der verhindert, dass der konisch ausgeführte Anschlussstutzen 256 von der oberen Platte 214 abbricht, wenn beim Betrieb der Vorrichtung 210 in dem Operationssaal versehentlich an den konisch ausgeführten Anschlussstutzen 256 gestoßen oder auf ihn getreten wird.
  • Wie vorhergehend beschrieben, arbeitet die Vorrichtung 210 der vorliegenden Erfindung auf zwei Arten. Erstens kann sie eingesetzt werden, um die Ansaugung von Flüssigkeitspfützen vom Operationssaalboden zu vereinfachen, wie es für die Vorrichtung 10 der bevorzugten Ausführungsform beschrieben wurde. Das heißt, die Vorrichtung 210 gleitet leicht über den Operationssaalboden, wenn sie angestoßen wird, so dass sie sich über Pfützen ablaufender Flüssigkeiten bewegt. Danach wird die Pfütze in das Flüssigkeitsleitungselement aufgesaugt, das unter der ringförmigen Innenkammer 222 angeordnet ist. Die herkömmliche Vakuumquelle (nicht gezeigt) stellt einen dynamischen Druck bereit, um die Flüssigkeit aus dem Flüssigkeitsleitungselement 264 und durch die kleinen Sauglöcher 252 auf der Bodenplatte 218 und in die Saugleitung 260 zu entleeren. Da das Flüssigkeitsleitungselement 264 im Betrieb einem Vakuumdruck unterliegt, verbleibt es in einem weniger als vollständig gesättigten Zustand und saugt daher jede verbleibende Flüssigkeit in der Pfütze auf.
  • Zweitens läuft während des chirurgischen Eingriffs eine große Menge Flüssigkeit direkt von dem Operationstisch auf den Boden. Die Vorrichtung 210 der vorliegenden Erfindung kann direkt unter einer primären Quelle tropfender oder laufender Flüssigkeit am Operationsgebiet angeordnet werden, um die Flüssigkeit direkt aufzufangen und abzuleiten. Insbesondere, am besten in den 5 und 6 gezeigt, ist die obere Platte 214 aus einer ring förmig abgerundeten Fläche ausgebildet, die die zentrale Öffnung 212 umgibt. Nach dem Aufstellen unter einer primären Quelle tropfender oder laufender Flüssigkeit nimmt die ringförmige abgerundete Fläche der oberen Platte 214 diese Flüssigkeit direkt auf und leitet sie durch die zentrale Öffnung 212, in der sie in das Flüssigkeitsleitungselement 264 aufgesaugt wird, die unter der ringförmigen Innenkammer 222 angeordnet ist. Danach stellt die herkömmliche Vakuumquelle (nicht gezeigt) einen dynamischen Druck bereit, um die Flüssigkeit aus dem Flüssigkeitsleitungselement 264 heraus und durch die kleinen Sauglöcher 252 der Bodenplatte 218 und in die Saugleitung 250 zu ziehen.
  • Die Vorrichtung 210 kann an der eingebauten Saugquelle befestigt werden, die in nahezu jedem Operationssaal vorgesehen ist. Ein Zwischensaugkanister, z. b. üblicherweise mit einem Volumen von ein bis drei Litern oder größer (nicht gezeigt), wird typischerweise als Flüssigkeitsverschluss eingesetzt, um eine Verunreinigung der Vakuumleitungen und der Pumpe zu verhindern. Die vorliegende Erfindung ist mit einem der Einfachheit halber vorher befestigten Rohr lieferbar, kann aber auch ohne Rohr geliefert werden.
  • Die Vorrichtung 210 ist zwar fast bei jedem chirurgischen Eingriff einsetzbar, wird jedoch am häufigsten bei Eingriffen eingesetzt, bei denen große Mengen Spüllösung (üblicherweise Kochsalzlösung oder andere Lösungen auf Wasserbasis) eingesetzt werden. Diese Eingriffe, etwa die Arthroskopie (Gelenkspiegelung), die Cystoskopie (Harnblasenspiegelung) und die Hysteroskopie (Gebärmutterspiegelung), können den Einsatz von bis zu zwanzig Litern Flüssigkeit erforderlich machen, von denen der größte Teil auf den Boden läuft.
  • 7 zeigt eine dritte Ausführungsform 310 der Vorrichtung zum Saugen von Flüssigkeiten vom Operationssaalboden. Die Vorrichtung 310 ist eine Vorrichtung mit zwei Funktionen, d. h. sie ist so angeordnet, dass sie Flüssigkeiten vom Boden eines Operationssaals absaugt und so, dass sie direkt unter eine primäre Quelle tropfender oder laufender Flüssigkeiten am Operationsgebiet angeordnet sein kann, um Flüssigkeit wirkungsvoll aufzusammeln, die sonst auf den Boden laufen würde, und diese durch einen flexiblen Schlauch in einen Abwassersammelbehälter oder -kanister zu entsorgen. Der Aufbau der Vorrichtung 310 ist ähnlich dem der Vorrichtung 210, den 4 bis 6 zeigen, insofern, als sie einen ringförmigen Aufbau aufweist, der eine allgemein rund ausgeführte äußere Abmessung hat. Jedoch umfasst die Vorrichtung 310 weiter eine Platte 320, die sich über die zentrale Öffnung erstreckt. Die Platte ist mit mehreren Perforierungen 321 bereitgestellt, durch die Flüssigkeit dorthin laufen kann, wo sie in ein Flüssigkeitsleitungselement 364 angesaugt wird, das unter der ringförmigen Innenkammer 322 angeordnet ist. Danach stellt die herkömmliche Vakuumquelle (nicht gezeigt) einen dynamischen Druck bereit, um die Flüssigkeit aus dem Flüssigkeitsleitungselement 364 heraus und in die Saugleitung zu ziehen.
  • Somit ist meine Erfindung vollständig erklärt, so dass Andere durch Anwendung vorhandener und zukünftiger Kenntnisse diese in verschiedenen Einsatzbedingungen anwenden können.

Claims (14)

  1. Bewegliche Saugvorrichtung (10) zur Platzierung auf dem Boden und zur Entfernung von Flüssigkeiten davon, wobei die Vorrichtung eine Luftkammer (12) mit einer Vakuumquellen-Verbindungseinrichtung (34) und einer Einlasseinrichtung zum Zuführen der Flüssigkeit in die Kammer umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass die Einlasseinrichtung eine Mehrzahl von Löchern (32) im Bodenabschnitt (16) der Kammer (12) zum Zuführen der Flüssigkeit in die Kammer von unten umfasst, wobei die Vorrichtung eine Mehrzahl von Füssen (42), um die Vorrichtung in einem Abstand vom Boden, jedoch nahe am Boden zu halten, um die Flüssigkeit leicht durch die Einlasseinrichtung aufzunehmen und durch die Löcher in die Kammer zu saugen, aufweist, wobei die Vorrichtung betriebsbereit ist, während sie zu verschiedenen Stellen am Boden je nach der vom Anwender auf die Vorrichtung ausgeübten Kraft bewegt wird.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Löcher einen Durchmesser von 0,75 mm (0,03 Zoll) bis 6,35 mm (0,25 Zoll) aufweisen.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, wobei die einzelnen Füße eine Länge von 0,25 mm (0,01 Zoll) bis 3,0 mm (0,12 Zoll) aufweisen.
  4. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, umfassend eine Flüssigkeitsleitungseinrichtung (38), die am Boden der Vorrichtung befestigt ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, wobei die Flüssigkeitsleitungseinrichtung aus einem absorbierenden Material gebildet ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, wobei die Flüssigkeitsleitungseinrichtung aus einem der Materialien Polyproyplen, Cellulose und Polypropylen/Cellulose-Gemische gebildet ist.
  7. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, umfassend eine Aufnahmeeinrichtung zur Aufnahme von Flüssigkeit, die oben auf die Kammer fällt, wobei die Leitungseinrichtung eine zentrale Öffnung (212) aufweist, die sich durch die Vorrichtung erstreckt und zur Leitung der Flüssigkeit auf den Boden unterhalb der Vorrichtung zur Aufnahme der Flüssigkeit durch die Einlasseinrichtung betrieben werden kann.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, umfassend ein perforiertes Element (321), das sich quer zur Öffnung erstreckt.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, umfassend eine Aufnahmeinrichtung (14a, 14b) zur Aufnahme von Flüssigkeit, die oben auf die Kammer fällt, und eine Leitungseinrichtung, die dazu vorgesehen ist, die aufgenommene Flüssigkeit von der Aufnahmeeinrichtung zu einer im Bodenabschnitt befindlichen Öffnung zu leiten, wobei die Leitungseinrichtung eine Mehrzahl von geschlossenen Tunnels (22a), die sich von der Aufnahmeeinrichtung zur Öffnung hin erstrecken, aufweist, um die Flüssigkeit durch die Kammer zur Einlasseinrichtung zu dirigieren.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, wobei jeder Tunnel einen Durchmesser von 3,8 mm (0,15 Zoll) bis 7,6 mm (0,3 Zoll) aufweist.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, umfassend eine Aufnahmeeinrichtung zur Aufnahme von Flüssigkeit, die oben auf die Kammer fällt, die eine obere Platte (14) mit Durchgangsöffnungen, um die Flüssigkeit ins Innere der Kammer zu leiten, aufweist.
  12. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Kammer einen oberen Abschnitt und einen unteren Abschnitt (14, 16) aufweist, wobei der untere Abschnitt (16) den Boden der Kammer bildet und die hindurch verlaufenden Löcher (32) aufweist.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 11, wobei der obere und untere Abschnitt (14, 16) aus einem halbstarren thermoplastischen Material, z. B. ABS-Kunststoffmaterial oder Polystyrol hoher Schlagfestigkeit, gebildet sind.
  14. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Vakuumquellen-Verbindungseinrichtung ein Anschlussstück, das seitlich von der Kammer vorsteht, aufweist.
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