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Technischer Bereich
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ganz allgemein Schutzvorrichtungen
für die
Spitzen von Subkutankanülen.
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Allgemeiner Stand der
Technik
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Das
Auftreten des Menschlichen Immunschwäche-Virus (HIV) in Verbindung
mit der zunehmenden Häufigkeit
von weiteren, vom Blut übertragenen
Krankheitserregern wie beispielsweise dem Hepatitis-B-Virus (HBV)
und dem Hepatitis-C-Virus (HCV) stellt für die Mitarbeiter der Gesundheitsfürsorge eine
bisher in der modernen Medizin nicht dagewesene berufsbedingte Gefahr
dar. Das Risiko, sich mit HIV durch eine Nadelstichverletzung zu
infizieren, beträgt
1 zu 250, aber für
diejenigen, die sich mit HIV als Folge einer Nadelstichverletzung
infizieren, wird das Risiko 1 zu 1. Das Risiko der Infektion mit dem
stärker
ansteckenden HBV als Folge einer Nadelstichverletzung liegt im Bereich
von 1 zu 6 bis 1 zu 30. Es gibt auch mehr als zwanzig hämatogene Krankheitserreger,
welche über
das Blut und über Körperflüssigkeiten übertragen
werden. Das Vorhandensein von beliebigen dieser Krankheitserreger
in Patienten stellt für
die Mitarbeiter der Gesundheitsfürsorge
ein Risiko dar, wenn invasive Verfahren zur Anwendung gelangen.
Infektionskrankheiten sind nunmehr hinter Herzerkrankungen und Krebs
die dritthäufigste
Todesursache, was den wachsenden Bedarf an Subkutanausrüstung mit
noch höherer
Sicherheit unterstreicht. Vor zehn Jahren wurden Infektionskrankheiten
als die fünfthäufigste
Todesursache eingruppiert, und nunmehr liegen sie auf Rang drei. Diese
Zunahme von Infektionskrankheiten wird hauptsächlich dem übermäßigen Einsatz von Antibiotika
und der zunehmenden Verfügbarkeit
von wiederverwendbarer, Hohlnadel-Subkutanausrüstung zugeschrieben.
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Da
die Gesamtzahl an infizierten Personen zunimmt, werden auch mehr
Leute von Mitarbeitern der Gesundheitsfürsorge behandelt, wodurch weiterhin
die Möglichkeiten
für Krankheitsübertragung
vom Patienten auf die Mitarbeiter der Gesundheitsfürsorge erhöht werden.
Auch weist die Verwendung von Einweg-Subkutanausrüstung einen
jährlichen
Zuwachs von annähernd
7 % auf.
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Zusätzlich ist überall auf
der Welt eine beträchtliche
Anzahl von geballt auftretenden Patient-Patient-Übertragungen in Gesundheitseinrichtungen
festgestellt worden. Frühe
Daten lassen vermuten, dass nicht angemessene Techniken zur Infektionskontrolle
einen direkten Beitrag zu diesem Anstieg leisten. Dazu gehören auch
der unsachgemäße Einsatz
von Subkutanausrüstungen,
Arzneimittelampullen für
Mehrfachdosierung und das Versäumnis des
Wechselns von Schutzhandschuhen und Gerätschaften für jeden neuen Patienten.
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Jüngere Studien
erwähnen
auch das Feststellen von signifikanter Blutkontamination an den Halterungen
von wiederverwendbaren Ansaugröhren für die Blutentnahme,
welche routinemäßig für die Entnahme
von Blut von verschiedenen Patienten verwendet werden. Es ist übliche Praxis,
eine Halterung für
die Absaugröhrchen
zusammen mit 100 Blutentnahmekanülen
zum Versand zu bringen. Es ist wahrscheinlich, dass auch in Zukunft
neue Wege der Krankheitsübertragung
aufgefunden werden. Die Mitarbeiter für Gesundheitsfürsorge laufen
in zunehmendem Maße
Gefahr einer Krankheitsübertragung, und
die Schwestern führen
die Mehrzahl der invasiven Subkutanverfahren aus wie beispielsweise
das Injizieren von Arzneimitteln, die Entnahme von Blut und das
Einsetzen von venösen
(IV) Infusionskathetern. Schwestern und anderes Personal der Gesundheitsfürsorge verletzen
sich routinemäßig durch
die exponierte scharfe Lanzette der Kanüle nach ihrem Gebrauch an einem
Patienten. Die kritische Zeit, in welcher eine perkutane Verletzung
passieren kann, reicht von dem Augenblick, in welchem die Kanüle aus dem
Patienten oder dem Venenzugang heraus gezogen wird, bis zu dem Zeitpunkt,
wo die kontaminierte Kanüle
auf sichere Weise beiseite gelegt wird.
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Es
gibt in den USA annähernd
5,6 Millionen Arbeiter, deren Arbeitsplätze sie der Gefahr des Zuziehens
einer zufälligen
Nadelstichverletzung aussetzen. Das medizinische Schrifttum führt an,
dass sich in den USA jedes Jahr annähernd eine Million erfasster
Nadelstichunfälle
ereignet, wobei man annimmt, dass es weitere zwei Drittel an nicht
erfassten Unfällen
gibt. Eine Million Verletzungen pro Jahr bedeutet im Durchschnitt
eine Nadelstichverletzung alle zweiunddreißig Sekunden. Vor der sprunghaften
Zunahme von HIV und Serumhepatitis wurde eine Nadelstichverletzung
als Routineakt der Patientenversorgung betrachtet. Eine Nadelstichverletzung
hat heutzutage ein lebensbedrohliches Risiko zur Folge, und die
Mitarbeiter der Gesundheitsfürsorge
müssen tagtäglich mit
diesem Schrecken leben.
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Subkutankanülen werden
in einer breiten Vielfalt von medizinischen invasiven Verfahren
eingesetzt , wobei auf jährlicher
Basis annähernd
12 Milliarden Einheiten verbraucht werden. Grundsätzlich ist die
große
Mehrzahl an Subkutannadeln für
den einmaligen Gebrauch an einem einzelnen Patienten vorgesehen,
und sie werden im sterilen Zustand in einer Vielfalt an Längen und
Durchmessern bereit gestellt. Subkutankanülen werden normalerweise nach
einem einmaligen Einsatz in einen speziell konstruierten durchstichfesten,
biologisch gefahrlosen Behälter entsorgt.
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Subkutankanülen finden
in der Medizin, in der Naturwissenschaft, in der Veterinärmedizin,
in der Biotechnologie und in der pharmazeutischen Industrie, aber
auch in der chemischen Industrie Verwendung. Der Einsatz in der
Medizin und Veterinärmedizin
umfasst die Injektion von Medikamenten oder Verdünnungsmitteln in einen Patienten
oder einen Venenzugang, die Entnahme von Blut, Körperflüssigkeiten oder Proben von
Patienten und die Zubereitung von Medikamenten. Zu den Anwendungen in
der Biotechnologie und der Pharmazie gehört hauptsächlich die Forschung, wo Substanzen,
Flüssigkeiten,
Gase oder Verbindungen durch eine Membrane oder eine Schranke in
eine Probe oder einen kontrollierten Bereich injiziert, darin gemischt
oder daraus entnommen werden. Die Anwendungen in der chemischen
Industrie umfassen das Einspritzen oder die Entnahme von Substanzen,
Flüssigkeiten, Gasen
oder Verbindung in eine Probe oder einen kontrollierten Bereich
hinein oder aus diesen heraus. In jedem einzelnen Fall, ungeachtet
ob auf medizinischem oder industriellen Gebiet, stellen exponierte Kanülen eine
Gefahr dar, dass sich der Benutzer verletzt.
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In
der Medizin kommt zur Gefahr des Kontakts mit kontaminiertem Blut
oder kontaminierten Körperflüssigkeiten
noch hinzu, dass hochreaktive oder toxische Substanzen für die Chemotherapie oder
für therapeutische
Zwecke eingesetzt werden. In der Biotechnologie, in der pharmazeutischen
und chemischen Industrie werden toxische, hochreaktive, korrosiv
wirkende Materialien oder Substanzen in einer Vielfalt von Experimenten
oder Vorhaben kombiniert oder entnommen.
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Trotz
aller offensichtlichen Gefahren, die mit dem Umgang mit exponierten
Kanülen
im Zusammenhang stehen, und der Verfügbarkeit von manuell bedienten
Sicherheitsvorrichtungen für
Subkutankanülen
dominieren auf dem Markt ungeschützte
exponierte Subkutankanülen
noch immer. Dies ist auf die übliche
Praxis in der Industrie zurück
zu führen,
wo exponierte Subkutankanülen
zu Discount-Preisen verkauft und zusammen mit anderer medizinischer Ausrüstung und
Liefergütern
verpackt werden. Medizinische Einrichtungen kaufen immer wieder
exponierte Subkutankanüle
in dieser Weise einfach aus wirtschaftlichen Gründen.
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Das
Grundproblem bei vielen der heutigen Sicherheits-Subkutanvorrichtungen
besteht darin, dass sie dafür
vorgesehen sind, von Hand betätigt
zu werden, oder in der Sprache der industriellen Medizintechnik,
dass sie als „aktive" Vorrichtungen betrachtet
werden. Sie können
durchaus Schutzschilder, versenkbare Kanülen, bewegliche Schutzhüllen oder
dergleichen aufweisen, aber sie verlangen ganz allgemein, dass der
Benutzer einen zusätzlichen
Arbeitsgang ausführt,
damit der Sicherheitsmechanismus zur Wirkung kommt. Auch wenn bereits
eine ganze Anzahl von Vorrichtungen verfügbar ist, bei denen die Kanülen in die
Spritze versenkt werden, sind doch die Herstellungskosten im Zusammenhang mit
diesen Vorrichtungen so hoch, dass sie kaum erschwinglich sind.
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Das
Patent
US 5 147 327 offenbart
eine Subkutankanüle,
welche eine versenkbare rohrförmige Schutzhülle aufweist,
die gleitend auf ihr vorderes Ende montiert ist und in Bezug auf
dieses beweglich ist zwischen einer hinteren und zurückgezogenen Stellung,
welche das vordere Ende der Kanüle
frei gibt, und einer vorderen Schutzstellung, welche das vordere
Ende der Kanüle
umschließt.
In einer Ausführungsform
drückt
eine Feder im Innern der Hülle die
Hülle in
die vordere Schutzstellung, wodurch das vordere Ende der Kanüle umschlossen
wird. Das Patent
US 5 147 327 bietet
nicht wie in der vorliegenden Erfindung: eine Kanülensicherung,
welche eine bewegliche Kanülenhalterung
enthält,
die in Richtung auf die genannte Kanüle gedrückt wird, wobei die genannte
Kanülenhalterung
das angeschliffene distale Ende der genannten Kanüle aufnimmt,
wenn das genannte distale Ende der genannten Nadelsicherung sich
vorwärts
in Richtung auf das genannte angeschliffene distale Ende der genannten
Kanüle
bewegt und die genannte Kanülensicherung
an das genannte proximale Ende eines Katheteransatzes lösbar angekoppelt
wird; Begrenzungsmittel zur Begrenzung der axialen Bewegung der
genannten Kanülensicherung;
und einen Ansatz, welcher eine Kanülenaufnahme für die Aufnahme
des proximalen Endes der genannten Kanüle umfasst.
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Was
benötigt
wird, ist eine kostengünstige Subkutan-Vorrichtung
mit universeller Verwendbarkeit.
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Darstellung der Erfindung
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Es
ist folglich eine Aufgabe dieser Erfindung, eine Sicherung für die Kanülenspitze
zu liefern, welche auf effektive Weise die angeschliffene distale Spitze
der Kanüle
nach ihrem Gebrauch abschirmt.
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Eine
weitere Aufgabe dieser Erfindung besteht darin, eine Sicherheits-Subkutanvorriehtung bereit
zu stellen, welche von Natur aus automatisch und/oder halbautomatisch
eine Umhüllung
bietet, sicher vor Fehlbedienung ist und für den einmaligen Gebrauch bestimmt
ist.
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Eine
noch weitere Aufgabe dieser Erfindung besteht darin, eine Sicherheits-Subkutanvorrichtung bereit
zu stellen, welche ähnlich
aussieht wie eine standardisierte, exponierte, entsorgbare und mit Subkutankanüle versehene
Vorrichtung (d. h. die Kanüle
und die Kanülenspitze
werden vor der Ausführung
des Subkutanverfahrens frei gelegt).
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Noch
eine weitere Aufgabe dieser Erfindung besteht darin, eine Sicherheits-Subkutanvorrichtung bereit
zu stellen, welche sich in Übereinstimmung
mit bereits existierenden Verfahren für das Ansaugen von Arzneimitteln
in eine Spritze und die Verabreichung von Injektionen befindet und
einen uneingeschränkten
Zugang zu den Gefäßen oder
das Einsetzen von Kathetern ermöglicht.
Noch ein weiteres Ziel dieser Erfindung besteht darin, eine Sicherheits-Subkutanvorrichtung
bereit zu stellen, welche eine exponierte angeschliffene Spitze
für die
Betrachtung von Schrägschnitt-Kanülen bietet.
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Noch
eine weitere Aufgabe dieser Erfindung besteht darin, eine Sicherheits-Subkutanvorriehtung bereit
zu stellen, welche automatisch und/oder manuell die angeschliffene
Spitze der Kanüle
nach dem Gebrauch umschließt
oder aufnimmt.
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Ein
weitere Aufgabe dieser Erfindung besteht darin, eine Sicherheits-Subkutanvorrichtung bereit
zu stellen, welche ermöglicht,
dass Medikamente oder Verdünnungsmittel
in eine Spritze gesaugt werden, ohne dass der Sicherheitsmechanismus
der automatischen und/oder manuellen Umhüllung vorzeitig aktiviert wird.
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Weitere
Aufgaben und Vorteile dieser Erfindung werden aus der nachfolgenden
Beschreibung deutlich, wenn sie im Zusammenhang mit den sie begleitenden
Abbildungen gelesen wird. Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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1 zeigt
eine vollständige
Seitenansicht einer an einem Ansatz angebrachten Subkutankanüle des Standes
der Technik.
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2 ist
eine Vorderansicht des in 1 dargestellten
Ansatzes der Subkutankanüle.
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3A ist
eine vollständige
Seitenansicht des in 1 dargestellten Ansatzes der
Subkutankanüle.
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3B ist
eine vollständige
Draufsicht auf den in 1 dargestellten Ansatzes der
Subkutankanüle.
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4 ist
eine Schnittdarstellung des in 1 dargestellten
Ansatzes der Subkutankanüle.
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5 ist
eine vollständige
Seitenansicht eines Ansatzes für
die Verwendung zusammen mit der vorliegende Erfindung.
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6 ist
eine Schnittdarstellung des in 5 dargestellten
Ansatzes.
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7 ist
eine Schnittdarstellung des in 5 dargestellten
Ansatzes, der einen Flanschabschnitt für das Festhalten einer abnehmbaren
Umhüllung
aufweist.
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8 ist
eine vollständige
Seitenansicht des in 7 dargestellten Ansatzes unter
Hinzufügung eines
Vorsprungs für
das Einrasten einer abnehmbaren Umhüllung.
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9 ist
eine vollständige
Rückansicht
des in 7 dargestellten Kanülenansatzes.
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10 ist
eine vollständige
Vorderansicht des in 7 dargestellten Ansatzes.
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11 ist
eine vollständige
Vorderansicht einer Kanülensicherungsanordnung
für den
Gebrauch zusammen mit der vorliegende Erfindung.
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12 ist
eine vollständige
Vorderansicht der in 11 dargestellten Kanülensicherungsanordnung.
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13 und 14 zeigen
eine Kanülensicherung
für den
Gebrauch mit einer Ausführungsform
der vorliegende Erfindung.
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15 zeigt
eine Kanülenhalterung,
welche gegen die oder in Richtung auf die Subkutankanüle vorgespannt
ist; nicht erfindungsgemäß.
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16 zeigt
eine nicht erfindungsgemäße Kanüle, welche
im Innern einer Kanülensicherungsanordnung
eingeschlossen ist
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17 veranschaulicht
eine Kanülenhalterung
in einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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18A – 18C, 19 und 20 veranschaulichen
einen Kanülenansatz
für den
Gebrauch zusammen mit der vorliegenden Erfindung.
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21A – 21C veranschaulichen mehrere Konfigurationen von
nachgerüsteten
Kanülenansätzen.
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22A zeigt eine vollständige Seitenansicht eines Ansatzteils,
welcher an einem Kanülenansatz
des Standes der Technik angebracht ist.
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22B ist eine Schnittdarstellung des Teils von 22A.
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23 ist
in Schnittdarstellung eine Seitenansicht eines Adapters für einen
intravenösen
Katheter nach dem Stand der Technik.
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24 veranschaulicht
einen Ansatzteil, der an einer Vorrichtung zur Blutentnahme angebracht werden
kann.
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25 ist
eine seitliche Schnittdarstellung eines vorher gefüllten Ansatzes
einer Spritzenpatrone.
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26 – 28 stellen
die Erfindung nicht dar, weil die Kanüle keine Profiländerung
aufweist.
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29 und 30 veranschaulichen
eine Kanülensicherungsanordnung
für den
Gebrauch zusammen mit der vorliegende Erfindung.
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31 ist
eine grafische Darstellung, welche die Wechselwirkung zwischen einem
federnden Teil und einem gleitenden Teil ohne Kerbe für die Kanülensicherung
wiedergibt.
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32 ist
eine grafische Darstellung, welche die Wechselwirkung zwischen einem
federnden Teil und einem gleitenden Teil mit einer Kerbe für die Kanülensicherung
wiedergibt.
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33 und 34 zeigen
eine vollständige Seitenansicht
eines Kanüleansatzes
für den
Gebrauch zusammen mit der vorliegende Erfindung.
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35 – 40 zeigen
einen Ansatzteil mit einer Kanüle,
welche eine Änderung
in ihrer Kontur aufweist.
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41- 43 veranschaulichen
einen Katheter, welcher keine Profiländerung aufweist.
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44 – 46 zeigen
eine Schnittdarstellung der vorliegenden Erfindung.
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47 – 51 veranschaulichen
eine von der Seite ladbare Kanülensicherung
in einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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52 und 53 zeigen
eine Kanülensicherungsanordnung
für die
Verwendung in einem Katheter.
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54 – 55 zeigen
eine Kanülenhalterung
in einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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56 ist
eine vollständige
Draufsicht auf ein Gehäuse.
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57 zeigt
eine Schnittdarstellung und eine aufgeschnittene Darstellung einer
Kathetereinführvorrichtung
in einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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58A–C
zeigen eine isometrische Darstellung eines Katheters in einer Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung.
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59 und 60 zeigen
eine Kanülenhalterungsvorrichtung
für die
Verwendung in einem Katheter.
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61 und 62 veranschaulichen
eine Kanülensicherung
in noch einer weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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Detaillierte
Beschreibung
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Es
soll nun eine Schutzvorrichtung für eine Kanülenspitze beschrieben werden.
In der folgenden Beschreibung werden zahlreiche spezielle Details aufgezeigt,
damit ein völliges
Verständnis
der vorliegende Erfindung ermöglicht
wird. Dem Fachmann auf diesem Gebiet wird jedoch klar sein, dass
die Erfindung auch ohne diese speziellen Details verwirklicht werden
kann. Ansonsten wohlbekannte Strukturen und Verarbeitungsschritte
sind nicht besonders detailliert aufgezeigt worden, um die Verständlichkeit der
vorliegende Erfindung nicht unnötig
zu beeinträchtigen.
Es soll zusätzlich
angemerkt werden, dass über
diese Diskussion hinweg Bezug genommen wird auf eine Vielfalt von
Vorrichtungen mit Subkutankanülen
wie beispielsweise füllbare
Spritzen, vorgefüllte
Spritzen, vorgefüllte
Patronenspritzen, Blutentnahmevorrichtungen und Katheter. Es versteht
sich jedoch von selbst, dass die vorliegende Erfindung nicht auf
diese Vorrichtungen beschränkt
ist und in jeder beliebigen Anwendung benutzt werden kann, wo es
erwünscht
ist, eine Schutzumhüllung
an der Spitze einer Kanüle
oder eines anderen langgestreckten Gegenstands bereit zu stellen.
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Es
muss auch bedacht werden, dass die hier in Bezug auf einen intravenösen Katheter
offenbarte Erfindung der Kanülenumhüllung leicht
angepasst werden kann an alle Typen von anderen Kathetern, wo eine
Kanüle
benutzt werden kann, einschließlich, ohne
darauf beschränkt
zu sein, an neurologische, urologische, zentralvenöse Katheter,
Oximetrie-Katheter, Thermodilutionskatheter, PTCA-Katheter, PTA-Katheter,
Angiografie-, Atherektomie-, Elektrophysiologiekatheter, Saugkatheter
und Katheter für die
Wunddrainage, Herzgefäß-, Lungen
und Spinalkatheter. Die hier am Beispiel einer Kanülenumhüllung beschriebene
Erfindung kann auch leicht an eine Kanüle zur Blutentnahme oder an
beliebige andere Kanülen
angepasst werden, die bei invasiven Verfahren in der Angiografie,
Herzgefäßchirurgie, Ophthalmologie,
Orthopädie,
Dentalmedizin, Veterinärmedizin,
bei der Chemotherapie und bei arteriellem Blutgas eingesetzt werden,
ohne darauf beschränkt
zu sein.
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1 ist
eine vollständige
Seitenansicht einer exponierten Standard-Subkutankanüle 10 des Standes
der Technik. Sie weist am distalen Ende eine angeschliffene Kanülenspitze 11 auf,
während
das gegenüber
liegende oder proximale Ende der Kanüle 10 an einem Ansatz 12 angebracht
ist, welcher aufweist: mindestens einen Flansch 1 am äußeren proximalen
Ende zum Anbringen des Kanülenansatzes 12 am
Steckende des Formstücks
einer Lüer-Spritze, eine
Kanülenaufnahme 4 am
distalen Ende des Kanülenansatzes 12 zur
festen Anbringung der Kanüle 10 und
eine gewisse Anzahl von Rippen 2 an der Kanülenaufnahme 4.
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2 ist
eine vollständige
Vorderansicht des Ansatzes 12 der Subkutankanüle des Standes
der Technik. Dieser Ansatz weist auf: einen Kanal, welcher für die Flüssigkeit
bzw. das Gas einen Weg zur Subkutankanüle schafft, eine Kanülenaufnahme 4, damit
darin die Subkutankanüle 10 fest
angebracht werden kann, wobei diese Kanülenaufnahme 4 von einer
gewissen Anzahl von Rippen 2 umgeben ist, und eine gewisse
Anzahl von Flanschen 1.
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3A ist
eine vollständige
Seitenansicht des Ansatzes 12 der Subkutankanüle des Standes der
Technik, wobei dieser Ansatz 12 aufweist: mindestens einen
Flansch 1 zur Anbringung des Kanülenansatzes 12 an
einem Steckende eines Lüer-Formstücks, eine
Kanülenaufnahme 4 zur
festen Anbringung der (hier nicht dargestellten) Kanüle und eine
gewissen Anzahl von Rippen 2. 3B ist
eine vollständige
Draufsicht auf den Ansatz 12 der Subkutankanüle des Standes
der Technik, wobei dieser Ansatz 12 aufweist: mindestens
einen Flansch 1 zur Anbringung des Kanülenansatzes 12 an
einem Steckende eines Lüer-Formstücks, eine
Kanülenaufnahme 4 zur
festen Anbringung der (hier nicht dargestellten) Kanüle und eine
gewissen Anzahl von Rippen 2. 4 ist eine
vollständige
Schnittdarstellung des in 2 dargestellten
Ansatzes 12 einer Subkutankanüle des Standes der Technik
längs der
Achse 4-4. Sie zeigt einen Ansatzteil 12, welcher aufweist:
einen Kanal, welcher für
die Flüssigkeit
bzw. Gas einen Weg zu der (hier nicht dargestellten) Subkutankanüle schafft,
eine Kanülenaufnahme 4 zum
festen Anbringen der (hier nicht dargestellten) Subkutankanüle 10 und
eine gewisse Anzahl von Rippen 2.
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5 ist
eine vollständige
Seitenansicht des Ansatzabschnitts für den Gebrauch zusammen mit der
Erfindung. Sie zeigt: einen Ansatz 112 der Subkutankanüle, welcher
aufweist: mindestens einen Flansch 101 zum Anbringen des
Kanülenansatzes 112 am
Steckende eines Lüer-Formstücks, eine
(hier nicht dargestellte) Kanülenaufnahme 104 zum
festen Anbringen der (in dieser Darstellung nicht gezeigten) Kanüle, einen
inneren Kanal, welcher für
die Flüssigkeit
bzw. das Gas einen Weg zwischen dem Kanülenansatz 112 und
der (hier nicht dargestellten) Kanüle schafft, einen Vorsprung 5,
der sich am distalen Ende des Kanülenansatzes 112 befindet,
wobei der Vorsprung mit dem verlängerten
Seitenwandbereich 15 am distalen Ende des Kanülenansatzes 112 verbunden
ist, und einen mit einer Fingerfläche 27 versehenen
beweglichen Einklinkarm 26, welcher am Kanülenansatz 112 mittels
eines Gelenkabschnitts 23 angebracht ist, wobei der bewegliche
Einklinkarm 26 einen Vorsprung 21 aufweist, um
eine Komponente in einer freigebbaren Stellung am Kanülenansatz 112 festzuhalten,
und der genannte bewegliche Einklinkarm 26 in der bevorzugten
ausgeformten Stellung dargestellt ist.
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6 ist
in Schnittdarstellung eine Seitenansicht des in 5 dargestellten
Kanülenansatzes 112.
Dieser Kanülenansatz 112 enthält einen
inneren Kanal, welcher für
die Flüssigkeit
bzw. das Gas einen Weg zwischen dem Kanülenansatz 112 und
der (hier nicht dargestellten) Kanüle schafft. Der Pfeil „M" gibt die Richtung
der Bewegung der Klinke 26 an.
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7 ist
in Schnittdarstellung eine Seitenansicht des in 5 dargestellten
Kanülenansatzes 112,
welcher einen Absatz 16 zum freigebbaren Festhalten einer
abnehmbaren Hülle über der
Subkutankanüle
aufweist.
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8 ist
eine vollständige
Seitenansicht des in 7 dargestellten Ansatzes 112,
welchem mindestens ein Vorsprung 14 zugefügt worden
ist, der sich anschließend
an den Absatz 16 befindet, wobei der genannte Vorsprung 14 mit
einer abnehmbarem Hülle
in festen Kontakt kommen kann. Der Vorsprung 14 ist in
Verbindung mit einem für
den Kontakt vorgesehenen Teil der abnehmbaren Hülle so positioniert, dass das
Anbringen einer Subkutankanüle
an einer oder ihr Abnehmen von einer Verbindungsvorrichtung erleichtert
wird. Der Ansatz 112 enthält auch einen Vorsprung oder
ein Ansatzstück 17 mit
einer Kappenform oder einem Haltemittel 18, um eine flexible
Anhängevorrichtung
anzubringen.
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9 ist
eine vollständige
Rückansicht
des in 7 dargestellten Kanülenansatzes 112.
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10 ist
eine vollständige
Vorderansicht des offenbarten Ansatzes und zeigt: einen Ansatz 112 einer
Subkutankanüle
mit einem verlängerten Wandbereich 15,
einen Kanal, welcher für
die Flüssigkeit
bzw. das Gas einen Weg zur (nicht dargestellten) Subkutankanüle schafft,
eine Kanülenaufnahme 104 zur
festen Anbringung der (nicht dargestellten) Kanüle, einen Vorsprung 5,
der als Führung
zum Ausrichten mit einer anderen Komponente benutzt werden kann,
einen Absatz 16 zum freigebbaren Halten einer abnehmbaren
Hülle über der
(hier nicht dargestellten) Subkutankanüle, einen Vorsprung 14, welcher
sich anschließend
an den Absatz 16 befindet und dazu dient, mit einer entsprechendes
Komponente einer (nicht dargestellten) abnehmbaren Hülle in festen
Kontakt zu kommen, und einen mit einer Fingerfläche 27 versehenen
beweglichen Einklinkarm 26, welcher am Kanülenansatz 12 mittels
eines (nicht dargestellten) Gelenkabschnitts 23 angebracht ist.
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11 ist
eine vollständige
Vorderansicht einer Kanülensicherungsanordnung 22,
die an der Vorderseite des Ansatzes 112 angebracht ist
und die umfasst: eine Führungsöffnung 47 mit
einer durch sie hindurch führenden
Subkutankanüle 10,
wobei die genannte Öffnung 47 dadurch
geschaffen wird, dass die aufgeklappten Bereiche der Kanülensicherungsanordnung 22 an
einer Schlitzlinie 43 zusammen geklappt werden, einen Vorsprung 5,
welcher als Führung
zum Ausrichten der Kanülensicherungsanordnung 22 am
Ansatz 112 benutzt wird, wodurch eine Öffnung an der Kanülensicherungsanordnung 22 geschaffen
wird, wenn die aufgeklappten Bereiche der Kanülensicherungsanordnung 22 zusammengeklappt
werden, einen Absatz 16 zum freigebbaren Festhalten einer
abnehmbaren Hülle über der
Subkutankanüle 10,
einen Vorsprung 14, der sich anschließend an den Absatz 16 befindet,
um mit einer entsprechenden Komponente einer (nicht dargestellten) abnehmbaren
Hülle in
festen Kontakt zu kommen. In einer Ausführungsform enthält die Kanülensicherung 22 auch
einen beweglichen Einklinkarm, der am Kanülenansatz 112 durch
einen Gelenkabschnitt angebracht ist. Eine (nicht dargestellte)
flexible Anhängevorrichtung
wird ganz allgemein benutzt, um die Kanülensicherung 22 fest
am Ansatz 112 anzubringen.
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12 ist
eine vollständige
Vorderansicht der in 11 dargestellten Kanülensicherungsanordnung 22,
welche umfasst: eine Führungsöffnung 47,
welche dadurch geschaffen wird, dass die aufgeklappten Bereiche
der Kanülensicherungsanordnung 22 an
der Schlitzlinie 43 zusammen geklappt werden, eine Vertiefung 25 mit
einem Vorsprung 44 am hinteren oder inneren Ende der Vertiefung 25,
eine flexible Anhängevorrichtung 24,
welche mit einem Gelenkabschnitt 28 und einem Loch im Gelenkabschnitt
verbunden ist.
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13 ist
eine vollständige
Vorderansicht der Kanülensicherungsanordnung,
welche in einer aufgeklappten Konfiguration dargestellt ist. Sie
zeigt eine Kanülensicherungsanordnung 22,
welche aufweist: einen Gelenkabschnitt 28, der jeden Bereich verbindet,
eine Schlitzlinie 43, wo die Bereiche aneinander stoßen, eine
Führungsöffnung 47 in
jedem Bereich, eine Vertiefung 25 in einem Bereich, welcher einen
Vorsprung 44 für
das Verbinden mit dem entsprechenden Element 144 im anderen
Bereich der genannten Kanülensicherungsanordnung 22 aufweist,
eine bewegliche Kanülenspitzensicherung 41 und
eine Stütze 36,
um die Bereiche der Kanülensicherungsanordnung 22 zusammen
zu fügen.
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14 ist
eine vollständige
Rückansicht
der Kanülensicherungsanordnung,
welche in einer aufgeklappten Konfiguration dargestellt ist. Sie
zeigt eine Kanülensicherungsanordnung 22,
welche aufweist: einen Gelenkabschnitt 28, der jeden Bereich verbindet,
eine Schlitzlinie, wo die Bereiche aneinander stoßen, eine
Führungsöffnung 47 in
jedem Bereich, einen Vorsprung 44 für das Zusammenfügen mit
dem entsprechenden Element 144 im anderen Bereich der Kanülensicherungsanordnung 22,
eine bewegliche Kanülenspitzensicherung 41,
mindestens eine Stütze
oder Vorsprung 36 an einem Bereich der Kanülensicherungsanordnung,
welcher in wenigstens einen entsprechenden Schlitz 47 im
anderen Bereich der Kanülensicherungsanordnung 22 eingreift,
um die Bereiche aneinander zu befestigen.
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15 ist
in Schnittdarstellung eine Seitenansicht, welche die Wechselwirkung
der Kanülensicherungsanordnung 22 mit
dem federnden Teil 19 und der Subkutankanüle 10 und
der angeschliffenen Kanülenspitze 11 darstellt.
Sie zeigt eine bewegliche Kanülensicherungsanordnung 22 mit
einer durch sie hindurchführenden
Subkutankanüle 10,
wobei das federnde Teil 19 die Kanülensicherungsanordnung 22 in
Richtung auf das distale Ende der Subkutankanüle 10 drückt. Die
Kanülensicherungsanordnung 22 weist
eine bewegliche Kanülenspitzensicherung 41 mit
einem Gelenkbereich 40 auf, wobei die genannte Kanülenspitzensicherung 41 auf
eine solche Weise angegossen ist, dass die Kanülenspitzensicherung 41 eine
ihr innewohnende Vorspannkraft in Richtung auf die Subkutankanüle 10 aufweist,
wobei eine weitere Vorspannkraft auf die Kanülenspitzensicherung 41 durch
die auslenkende Kraft des federnden Teils 19 ausgeübt wird,
wodurch die genannte Kanülenspitzensicherung 41 in
die entsprechende Vertiefung 31 eingefügt wird, wenn die genannte
Kanülenspitzensicherung 41 sich über die
angeschliffene Kanülenspitze 11 hinaus bewegt,
wobei die genannte Kanülenspitzensicherung 41 gleitend
mit der genannten Subkutankanüle 10 in
Kontakt kommt. Die Kanülensicherung 22 wird
an einem Ansatzelement 12 mittels einer flexiblen Anhängevorrichtung 24 befestigt,
wie das in den vorangehenden Zeichnungen beschrieben und angemerkt
worden ist.
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16 ist
in Schnittdarstellung eine Seitenansicht, welche das Behältnis der
angeschliffenen Kanülenspitze 11 innerhalb
der Kanülensicherungsanordnung 22 zeigt.
Diese Darstellung umfasst: eine Kanülensicherungsanordnung 22 mit
einer durch sie hindurch führenden
Subkutankanüle 10,
wobei die genannte Kanülensicherungsanordnung 22 durch
die auslenkende Kraft eines federnden Teils 19 über das distale
Ende der Subkutankanüle 10 und
die angeschliffene Kanülenspitze 11 hinaus
gedrückt
wird, wodurch die bewegliche, sich selbst spannende Kanülenspitzensicherung 41 der
Kanülensicherungsanordnung 22 sich
vor der angeschliffene Kanülenspitze 11 her
bewegt, die angeschliffene Kanülenspitze 11 im
Innern der Kanülensicherungsanordnung 22 aufnimmt
und hinter der dem Wesen nach undurchdringlichen Kanülenspitzensicherung 41 einen
Gelenkabschnitt 40 aufweist. Zusätzlich drückt die auslenkende Kraft des
federnden Teils 19 die Kanülenspitzensicherung 41 nach
innen in eine abdeckende Stellung, wobei das genannte federnde Teil 19 sowohl
die Kanülensicherungsanordnung 22 als
auch die Außenwand
der Kanülensicherungsanordnung 41 umgibt
und die Kanülenspitzensicherung 41 in
einer umschlossenen schützenden
Stellung durch eine in radialer Richtung wirkende Kraft gehalten
wird. In der geschützten
umschlossenen Stellung dringt die Kanülenspitzensicherung 41 in
die entsprechende Vertiefung 31 der Kanülensicherungsanordnung 22 ein,
wodurch eine Bewegung verhindert wird und eine sichere Unterbringung
der angeschliffenen Kanülenspitze 11 im
Innern der Kanülensicherungsanordnung 22 gewährleistet
wird. Die Kanülensicherung 22 ist
an einem Ansatz oder an einem Gehäuse mittels einer flexiblen
Anhängevorrichtung
befestigt, wie das in den vorangehenden Zeichnungen beschrieben
und angemerkt worden ist.
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17 ist
in Schnittdarstellung eine Seitenansicht der Kanülensicherungsanordnung 22,
welche umfasst: eine Kanülenspitzensicherung 41 mit
einem Gelenkabschnitt 40, welcher mit der Kanülensicherungsanordnung 22 verbunden
ist. Die genannte Kanülenspitzensicherung 41 ist
in einer selbstspannenden Art geformt, wie das dargestellt ist,
und lässt
sich in eine offene und eine geschlossene Stellung bewegen. Die
genannte Kanülenspitzensicherung
kann ein dem Wesen nach undurchdringliches Kunststoffharz und/oder
ein dem Wesen nach undurchdringliches Metall umfassen.
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18A ist eine vollständige Seitenansicht des Kanülenansatzes 412 für den Gebrauch
mit der Erfindung. Sie zeigt: von einer Subkutankanüle den Kanülenansatz 412,
einen Flansch 401 zum Anbringen des Kanülenansatzes 412 am
Steckende eines Lüer-Formstücks, eine
Kanülenaufnahme 404 zum festen
Anbringen der Kanüle,
eine gewisse Anzahl von Rippen 402 und eine Fläche 75 zum
Anbringen einer weiteren Komponente am Ansatz 412.
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18B ist eine vollständige Draufsicht auf den in 18A dargestellten Kanülenansatz 412, welcher
aufweist: einen Flansch 401 zum Anbringen des Kanülenansatzes 412 am
Steckende eines Lüer-Formstücks, eine
Kanülenaufnahme 404 zum
festen Anbringen einer Kanüle,
eine gewisse Anzahl von Rippen 402 und eine Fläche 75 für das Anbringen
einer weiteren Komponente am Ansatz 412.
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18C ist in Schnittdarstellung eine Seitenansicht
des in 18A dargestellten Kanülenansatzes 412 mit
einem Flansch 401 zum Anbringen des Kanülenansatzes 412 am
Steckende eines Lüer-Formstücks, einer
Kanülenaufnahme 404 zum festen
Anbringen der Kanüle 10,
mit einem hindurch führenden
Kanal, welcher für
die Flüssigkeit
bzw. das Gas einen Weg vom genannten Ansatz 412 zur genannten
Kanüle 10 erzeugt,
einer gewissen Anzahl von Rippen 402 und einer Fläche 75 für das Anbringen
einer weiteren Komponente am Ansatz 412.
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19 ist
eine vollständige
Seitenansicht des Ansatzes 412 der Subkutankanüle mit einem Flansch 401 zum
Anbringen des Ansatzes 412 der Subkutankanüle am Steckende
eines Lüer-Formstücks, einer
Kanülenaufnahme 404 zum
festen Anbringen der Kanüle,
mindestens einer oder gar einer gewissen Anzahl von eingekürzten Rippen 403 und einer
Fläche 75 zum
Anbringen einer weiteren Komponente am Ansatz 412.
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20 ist
eine vollständige
Vorderansicht des in den 18A und 19 dargestellten
Teiles und zeigt: einen Ansatz 412 einer Subkutankanüle mit einem
Kanal, welcher für
die Flüssigkeit
bzw. das Gas einen Weg zur Subkutankanüle 10 erzeugt, eine Kanülenaufnahme 404,
welche angrenzend mindestens eine oder eine gewisse Anzahl von Rippen 402 oder 403 oder
eine gewisse Anzahl von Flanschen 401 und eine Fläche 75 aufweist.
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21A ist eine vollständige Seitenansicht eines nachgerüsteten Ansatzteiles 215,
welcher fest an einem Ansatzteil 412 mittels einer Wärmeschrumpfverbindung
befestigt ist. Der genannte Ansatzteil 215 weist einen
ringförmigen
Flansch 16 zwecks Verbindung mit einer Schutzhülle zur
Aufbewahrung und einen Vorsprung 17 zum Anbringen einer
flexiblen Anhängevorrichtung
auf, wobei der genannte Vorsprung 17 eine Öffnung zum
Einfügbahren Anbringen
oder Anbinden der flexiblen Anhängevorrichtung
aufweist und der genannte Vorsprung 17 ein abgewinkeltes
proximales Ende aufweist, um jegliche Möglichkeit auszuschließen, dass
die flexible Anhängevorrichtung
am Vorsprung 17 hängen
bleibt, wenn die Kanülensicherung 22 aktiviert
wird. Ein Ansatzteil 215 enthält auch eine Vertiefung oder
Tasche 18, damit darin eine flexible Anhängevorrichtung
auf eine nicht störende
Weise untergebracht werden kann, sowie ein Arretiermittel 77 für das freigebbare Halten
der genannten Kanülensicherung 22 in
einer arretierten Stellung in unmittelbarer Nähe zum genannten Ansatzteil 215.
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21B ist eine vollständige Vorderansicht des in 21A dargestellten Ansatzes 215 und zeigt:
den Ansatz 215 der Subkutankanüle, welcher aufweist: eine Öffnung mit
einer gewissen Anzahl von Schlitzen, welche auf entsprechende Weise
auf das distale Ende eines Subkutanspritzenansatzes passt, wie er
durchweg in dieser Anmeldung dargestellt wird, wobei die genannten
Schlitze die Rippe oder Rippen 402 vom genannten Ansatz 412 aufnehmen, einen
ringförmigen
Flansch 16, einen Vorsprung 17 zum Anbringen einer
flexiblen Anhängvorrichtung oder
dergl., eine Vertiefung oder Tasche 18, um darin auf herausnehmbare
Weise eine flexible Anhängevorrichtung
oder dergl. unterzubringen, und ein Arretiermittel 77,
welches eine Öffnung 78 zum
freigebbaren Halten der genannten Kanülensicherung 22 in
einer arretierten Stellung in unmittelbarer Nähe des genannten Ansatzteils 215 aufweist.
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21C ist eine vollständige Vorderansicht des in 21A dargestellten nachgerüsteten Ansatzteiles und zeigt
das Ansatzteil 215 der Subkutankanüle, eine Öffnung aufweist, welche auf
entsprechende Weise auf das distale Ende eines durchweg in dieser
Anmeldung dargestellten Ansatzes einer Subkutankanüle passt,
und einen ringförmigen Flansch.
An der Öffnung
ist ein Schlitz dargestellt, und mindestens ein Schlitz wird benötigt, um
den Kanülenansatz 412 und
den Ansatzteil 215 aneinander zu befestigen, damit der
Ansatzteil 215 und der Kanülenansatz 412 ausgerichtet
bleiben, wenn eine Umfangskraft auf die angrenzend befindlichen
Komponenten ausgeübt
wird.
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22A ist eine vollständige Seitenansicht des Ansatzteils 15,
welcher fest am Kanülenansatz 12 des
Standes der Technik angebracht ist, welcher aufweist: mindestens
einen Flansch 1 zum Anbringen des Kanülenansatzes 12 am
Steckende eines Lüer-Formstücks, einen
Absatz 16 zum freigebbaren Halten einer (in anderen Zeichnungen
dieser Anmeldung dargestellten) schützenden Aufbewahrungshülle 54 über der
Subkutankanüle 10,
einen am distalen Ende des Ansatzteils 15 befindlichen
Vorsprung 5, wobei der genannte Vorsprung 5 mit
dem Ansatzteil 15 am distalen Ende des Ansatzbereichs 15 verbunden
ist und der Absatz 16 eine Schulter 14 aufweist für das gedrehte
Anbringen der genannten Erfindung an der genannten Aufbewahrungshülle, und
einen mit einem Fingerfeld 27 versehenen beweglichen Einrastarm 26,
welcher am Ansatzteil 15 durch einen Gelenkabschnitt 23 befestigt
ist, wobei das genannte Fingerfeld 27 mindestens einen
Vorsprung aufweist, um auf dem genannten Fingerfeld 27 einen
günstigeren
Griff oder Kontakt zu erzeugen. Das Fingerfeld 27 kann
auch andersfarbig sein oder eine glänzende Farbe aufweisen, was
für den
Benutzer als ein visueller Indikator dient, um das Fingerfeld für das manuelle
Freigeben der genannten Kanülensicherungsanordnung 22 oder
dergl. leicht lokalisieren zu können, wobei
der bewegliche Einklinkarm 26 einen Vorsprung 21 aufweist,
um eine Komponente in einer freigebbaren Stellung in unmittelbarer
Nähe des
genannten Ansatzteils 15 zu arretieren, wobei der genannte
bewegliche Einklinkarm 26 in der bevorzugten ausgebildeten
Stellung dargestellt ist.
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22B ist in Schnittdarstellung eine Seitenansicht
des Ansatzteils von 22A und zeigt den Ansatzteil 15,
der an einem Kanülenansatz 12 des
Standes der Technik angebracht ist, wobei der genannte Ansatzteil 12 mindestens
einen Flansch 1 zum Anbringen des Kanülenansatzes 12 am Steckende
eines Lüer-Formstücks und
auf einer Seite eine Kanülenaufnahme 4 zum
festen Anbringen der (nicht dargestellten) Kanüle umfasst, wobei die genannte
Kanülenaufnahme 4 mindestens
eine Rippe 2 oder eine gewisse Anzahl von Rippen 2 und
einen inneren Kanal aufweist, welcher für die Flüssigkeit bzw. das Gas einen
Weg zwischen dem Kanülenansatz 12 und
der Kanüle
erzeugt. Es ist dargestellt, wie der Ansatz 12 des Standes
der Technik mit der Erfindung nachgerüstet wird, wobei die genannten
Anbringungsmittel eine Reibschweißnaht, eine Ultraschall-Schweißnaht, eine
Wärmeschweißnaht oder mechanische
Befestigungsmittel umfassen, wie das durch den Vorsprung 64 dargestellt
ist, der mittels eines Schnappverschlusses oder eines Reibungsverschlusses
befestigt wird, wobei die genannte Kanülenaufnahme 4 eine
Vertiefung oder einen Schlitz aufweist, welche/r so gefertigt ist,
dass sie/er den genannten Vorsprung 64 des Ansatzteils 15 aufnimmt, wobei
der genannte Ansatzteil 15 einen Vorsprung 5 aufweist,
der sich am distalen Ende des Ansatzteils 15 befindet und
der mit dem distalen Ende des Ansatzteils 15 verbunden
ist, und der genannte Ansatzteil 15 auch einen Absatz 16 für das lösbare Anbringen
einer (nicht dargestellten) schützenden
Aufbewahrungshülle
aufweist und der genannte Absatz 16 auch ein Mittel zum
Erzeugen eines gewundenen Wegs aufweist, um zu verhindern, dass
eine Kontaminierung in das sterile Gebiet eindringt, welches durch
das Umschließen
der Kanüle 10,
der Kanülensicherung 22 und
des Ansatzteils 15 im Innern eines schützenden Aufbewahrungshülle erzeugt
wird. Der Ansatzteil 15 enthält einen beweglichen Einklinkarm oder
Hebel 26, welcher am Ansatzteil 15 mittels eines Gelenkabschnitts 23 angebracht
ist, wobei der bewegliche Einklinkarm 26 ein Fingerfeld
oder Knopf 27 aufweist sowie einen Vorsprung 21 zum
Festhalten einer Komponente in einer freigebbaren Haltestellung
angrenzend an den Ansatzteil 15, wobei der genannte Einklinkarm 26 auch
einen Vorsprung 49 aufweist, um den Einklinkarm 26 nach
außen
vorzuspannen, wenn eine Druckkraft auf die lösbar gehaltene Kanülensicherung 22 ausgeübt wird,
wobei der genannte bewegliche Einklinkarm 26 in der bevorzugten
Stellung für
das Festhalten von mindestens einer Komponente in einer arretierten
Stellung am Ansatz 12 der Subkutankanüle dargestellt ist.
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23 ist
in Schnittdarstellung eine Seitenansicht eines venösen Infusionskatheters 29 des Standes
der Technik, welcher einen Katheterbefestigungsabschnitt 9 mit
einem Abschnitt 18 für
das abnehmbare Anbringen einer schützenden Aufbewahrungshülle, eine
fest angebrachte Subkutankanüle 10 und
einen Aufsteckabschnitt 78 für das lösbare Anbringen eines Ansatzes 13 eines
venösen
Infusionskatheters aufweist.
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24 veranschaulicht
einen Ansatzteil 15, welcher an einer Vorrichtung zur Blutentnahme
angebracht werden kann.
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25 ist
in Schnittdarstellung eine Seitenansicht einer vorgefüllten Spritzenpatrone
des Standes der Technik, welche eine Glaspatrone 6 und
einen Glaspatronenansatz 68 umfasst, welcher eine Kanülenaufnahme 4 zum
festen Anbringen einer Kanüle 10 mit
einem angeschliffenen distalen Ende 11 aufweist, wobei
der genannte Ansatz 68 auch einen Gewindeabschnitt 67 aufweist. 26 ist
in Schnittdarstellung eine Draufsicht, bei welcher die lösbar gehaltene
Kanülensicherungsanordnung 22 dicht
am genannten Ansatzbereich 15 lösbar gehalten wird und die
genannte Sicherungsanordnung 22 durch die im zusammengedrückten federnden
Teil 19 enthaltene gespeicherte Energie bewegt werden kann,
wobei dieses federnde Teil 19 an der genannten Kanülensicherung 22 durch
die Kerbe oder die Einkerbung 60 verschiebbar gehalten
wird und die bewegliche Kanülenhalterung 41 einen
Einführbereich 33 aufweist, um
das genannte federnde Teil 19 an der genannten Kanülensicherung 22 in
den Kerben 60 und/oder 61 unterzubringen, wobei
die genannte Kanülenhalterung 41 auch
mindesten eine Kerbe oder Einkerbung 61 zum freigebbaren
Festhalten der genannten Endwicklungen des genannten federnden Teils 19 aufweist
und die genannte Kanülensicherung 22 Folgendes
aufweist: einen proximalen Führungsabschnitt 34,
eine distale Kanülenführungsöffnung 47,
eine Kanülenhalterung 41,
welche unter Spannung mit der genannten Subkutankanüle 10 in
Kontakt kommt durch die ihr innewohnende Speicherung der ausgebildeten
Konfiguration der genannten Kanülenhalterung 41 und/oder
durch die auslenkende Kraft des umgebenden federnden Teils 19,
wodurch die Vorwärtsbewegung
der genannten Kanülensicherung 22 durch
eine (nicht dargestellte) fest angebrachte flexible Anhängevorrichtung 24 beschränkt wird,
wobei die genannte Kanüle 10 ein
angeschliffenes distales Ende 11 und ein nicht angeschliffenes
proximales Ende aufweist, welches fest am genannten Ansatz 12 angebracht
ist. Die genannte Kanülenhalterung 41 ist gelenkig
an der genannten Kanülensicherung 22 durch
einen Gelenkabschnitt 40 angebracht, wobei die genannte
Kanülensicherung 22 einen
Aufnahmeschlitz 31 zur Aufnahme der Kanülenhalterung 41 und
eine distale Kanülenführungsöffnung 47 aufweist. 27 ist
in Schnittdarstellung eine Draufsicht wie 26 und
enthält
die in 26 beschriebenen Elemente, wobei
die abnehmbar gehaltene Kanülensicherungsanordnung 22 gegen
das distale Ende der Subkutankanüle 10 durch
die auslenkende Kraft des federnden Teils 19 gedrückt wird
und eine Kanülenhalterung 41 aufweist,
welche unter Spannung mit der genannten Subkutankanüle 10 in
Kontakt kommt durch die ihr innewohnende Speicherung der ausgebildeten
Konfiguration der genannten Kanülenspitzensicherung 41 und/oder
durch die auslenkende Kraft des umgebenden federnden Teils 19,
wodurch die Vorwärtsbewegung
der genannten Kanülensicherung 22 durch
eine (nicht dargestellte) fest angebrachte flexible Anhängevorrichtung
begrenzt wird. Das genannte federnde Teil 19 wird an der
genannten Kanülensicherung 22 durch
die Kerbe oder die Einkerbung 60 verschiebbar festgehalten,
wobei die bewegliche Kanülenhalterung 41 einen
Einführbereich 33 für das Einsetzen
des genannten federnden Teils 19 an der genannten Kanülensicherung 22 in die
Kerben 60 und/oder 61 aufweist und die genannte Kanülenhalterung 41 auch
mindestens eine Kerbe oder Einkerbung 61 zum freigebbaren Festhalten
der genannten Endwicklungen des genannten federnden Teils 19 aufweist.
Die genannte Kanülenhalterung 41 ist
gelenkig an der genannten Kanülensicherung 22 durch
einen Gelenkabschnitt 40 angebracht, und die genannte Kanülensicherung 22 weist
eine integrale Metallsicherung 75 und eine distale Kanülenführungsöffnung 47 auf.
Die genannte Kanülensicherung 41 weist
auch einen sich verjüngenden
oder abnehmenden proximalen Querschnitt 304 für das ungehinderte
Aufstecken des beweglichen federnden Teils 19 auf. Das
genannte federnde Teil 19 ist beweglich auf ringförmige Weise über oder
um den proximalen Abschnitt der genannten Kanülensicherung 22 positioniert.
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28 ist
in Schnittdarstellung eine Draufsicht auf die Teile 26 und 27 und
zeigt die Kanülenspitze 11,
wie sie im Innern der Kanülensicherung 22 durch
die bewegliche Kanülensicherung 41 aufgenommen
ist. Sie zeigt eine Subkutankanüle 10 mit
einer angeschliffenen Spitze 11, wobei die genannte Kanülensicherung 22 beweglich
am genannten Ansatzteil mittels einer (nicht dargestellten) begrenzenden
flexiblen Anhängevorrichtung
angebracht ist, wobei das federnde Teil 19 ausgedehnt ist und
eine auslenkende Kraft auf die Kanülensicherungsanordnung 22 ausübt, wodurch
die genannte Kanülensicherung
durch die begrenzende Wirkung der genannten begrenzenden flexiblen
Anhängevorrichtung
daran gehindert wird, sich weiter nach vorn zu bewegen, wobei die
genannte Kanülensicherung 22 nur
eine Kerbe 60 aufweist, damit das genannte federnde Teils 19 eine
auslenkende Kraft auf die genannte Kanülensicherung 22 ausübt und die
genannte Kanülensicherung 22 mit
Hilfe der durchweg in dieser Anwendung dargestellten Führungsabschnitte auf
der genannten Subkutankanüle 10 ausgerichtet bleibt.
Die genannte proximale Führung 34 ist
hier dargestellt, wie sie die Kanülensicherung 22 in
einer dem Wesen nach konzentrischen Weise auf der genanten Subkutankanüle 10 hält. Die
genannte Kanülensicherung 41 weist
auch einen sich verjüngenden oder
abnehmenden proximalen Querschnitt 304 zum Zweck des ungehinderten
Aufsteckens des beweglichen federnden Teils 19 auf.
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29 ist
eine vollständige
innere Frontansicht einer Hälfte
der Kanülensicherungsanordnung 22,
welche die Elemente der vorliegende Erfindung enthält und die
Kanülensicherung 22 in
ihrer ausgebildeten Konfiguration zeigt. Diese umfasst eine klappbare,
offenseitige Kanülensicherung 22 mit
einem Gelenkabschnitt 28 zum Anbringen einer getrennten
flexiblen Anhängevorrichtung
mit angrenzenden Flächen 39,
welche eine Öffnung
schaffen, wenn die genannte Kanülensicherungsanordnung 22 zusammengesetzt
wird, wobei ein Schlitz oder Hohlraum 25 geschaffen wird,
wenn die Bereiche der Kanülensicherung 22 zusammengefügt werden,
wobei auch ein distaler Führungsabschnitt 47 geschaffen wird,
wenn die Bereiche der Kanülensicherung 22 zusammengefügt werden,
wobei die genannte Kanülensicherung 22 einen
entsprechenden Schlitz oder Öffnung 31 zur
Aufnahme der genannten Kanülenhalterung 41 aufweist
und die genannte Kanülenhalterung
mindestens eine Rippe 36 und eine entsprechende Öffnung 37 aufweist,
damit die genannten Bereiche der Kanülensicherung 22 um
die Subkutankanüle
herum durch Reibung zusammen gehalten werden, wobei der genannte
Stift 36 und der Schlitz 37 auf jeder Seite der
genannten Bereiche der Kanülensicherung 22 positioniert
sein können
und die genannte Kanülensicherung 22 einen
inneren Führungsquerschnitt 35 und
einen proximalen Führungsquerschnitt 34 mit
einem Hohlraum oder Leerraum 38 zwischen den genannten
Führungen 34 und 35 aufweist
und die genannte Kanülenhalterung
eine innere Anlegestelle 53 aufweist, welche sich zwischen
der genannten inneren Führung 35 befindet
und die genannte Anlegestelle 52 eine angrenzende Anlegestelle 53 aufweist,
welche dazu dient, die genannte Subkutankanüle während des Zusammenbaus, der Aufbewahrung
und des Gebrauchs zu führen,
wobei die genannte Anlegestelle 53 auch die genannte angeschliffene
Kanülenspitze
im Innern der genannten Kanülensicherung 22 aufnimmt.
Die genannte Kanülensicherung 22 wird
fest an einer (nicht dargestellten) getrennten flexiblen Anhängevorrichtung
am Gelenkabschnitt 28 angebracht. 30 ist
eine Schnittdarstellung der in 29 dargestellten
Kanülensicherung 22 längs der
Achse 30 – 30.
Sie zeigt eine Kanülensicherung 22,
eine Schlitzlinie 43, einen Führungsabschnitt 35,
wobei dieser Führungsabschnitt 35 angefaste
oder abgewinkelte Enden zum Ausrichten einer Subkutankanüle im Innern
dieses Führungsabschnitts 35 auf
der genannten Kanülensicherung 22 während des
Vorgangs des Zusammenbaus aufweist, wobei sich die genannte Subkutankanüle 10 (die
in anderen Zeichnungen dieser Anmeldung dargestellt ist) angrenzend
an die Anlegestelle 52 untergebracht ist.
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31 ist
eine grafische Darstellung, welche die Wechselwirkung zwischen einem
federnden Teil und einem gleitenden Teil darstellt, wobei das genannte
gleitende Teil sich auf einer verlängerten Welle befindet und
dieses gleitende Teil einen beweglichen Arm aufweist, welcher durch
eine auslenkende Kraft von dem besagten federnden Teil weg gedrückt wird,
wobei der genannte bewegliche Arm beweglich verkeilt ist zwischen
dem Durchmesser des genannten federnden Teils und der genannten
Welle, wobei der genannte Arm gleitend mit der genannten Welle in
Kontakt kommt und wo eine weitere Fläche des genannten federnden
Teils um das genannte gleitende Teil herum positioniert ist und
das genannte federnde Teil freigebbar durch den genannten beweglichen Arm
auf dem genannten gleitenden Teil festgehalten wird, wobei das genannte
federnde Teil einen Bereich des genannten gleitenden Teils innerhalb
des Innendurchmessers des genannten federnden Teils aufweist, wodurch
die bindende Kraft des genannten federnden Teils auf dem genannten
gleitenden Teil und dem genannten beweglichen Arm gelegentlich die auslenkende
Kraft des genannten federnden Teils überschreitet, wenn sich das
genannte federnde Teil ausdehnt. Diese auslenkende Kraft des genannten federnden
Teils ist am größten, wenn
das genannte federnde Teil völlig
zusammengedrückt
ist, und umgekehrt ist die genannte auslenkende Kraft des genannten
federnden Teils am schwächsten,
wenn das genannte federnde Teil völlig ausgedehnt ist. Die Bindungskraft
des genannten federnden Teils am genannten beweglichen Arm ist am
stärksten,
wenn das genannte federnde Teil zusammengedrückt ist.
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32 ist
eine grafische Darstellung, welche die Wechselwirkung zwischen einem
federnden Teil und einem gleitenden Teil darstellt, wobei das genannte
gleitende Teil sich auf einer verlängerten Welle befindet und
dieses gleitende Teil einen beweglichen Arm aufweist, welcher durch
eine auslenkende Kraft von dem besagten federnden Teil weg gedrückt wird,
wobei der genannte bewegliche Arm beweglich verkeilt ist zwischen
dem Durchmesser des genannten federnden Teils und der genannten
Welle, wobei der genannte Arm gleitend mit der genannten Welle in
Kontakt kommt und wo eine weitere Fläche des genannten federnden
Teils in einer Kerbe oder Vertiefung auf dem genannten gleitenden
Teil gelagert ist und das genannte federnde Teil freigebbar durch
den genannten beweglichen Arm und die genannte Kerbe auf dem genannten
gleitenden Teil festgehalten wird, wobei das genannte federnde Teil
einen Bereich des genannten gleitenden Teils innerhalb des Innendurchmessers
des genannten federnden Teils aufweist, wodurch die bindende Kraft
des genannten federnden Teils auf dem genannten gleitenden Teil
und dem genannten beweglichen Arm stets kleiner ist als die auslenkende
Kraft des genannten federnden Teils, wenn sich das genannte federnde
Teil ausdehnt. Diese auslenkende Kraft des genannten federnden Teils
wird auf der Fläche
ausgeübt,
welche von der genannten Kerbe geschaffen wird, wobei eine größere auslenkende
Kraft auf dem genannten gleitenden Teil und dem genannten beweglichen
Arm aufrecht erhalten wird als die genannte Bindungskraft des genannten
federnden Teils. Der genannte bewegliche Arm wird aus der Rückhalteposition
nach innen gedrückt,
wenn das genannte gleitende Teil sich nach vorn über das Ende der genannten
Welle hinaus bewegt, wodurch der Halt auf dem genannten federnden
Teils frei gegeben wird.
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33 ist
eine vollständige
Seitenansicht des Ansatzbestandteils 12. Sie zeigt einen
Ansatz 12 einer Subkutankanüle mit einem Flansch 101 zum Anbringen
des Kanülenansatzes 12 an
einem Steckende eines Lüer-Formstücks, eine
Kanülenaufnahme 4,
einen Absatz 16 zum abnehmbaren Halten einer schützenden
Hülle zur
Aufbewahrung über
einer (nicht dargestellten) Subkutankanüle, einen am distalen Ende
des Ansatzteils 15 befindlichen Vorsprung 5, wobei
dieser Ansatzteil 15 mindestens eine Öffnung 89 zum Einsetzen
einer Klebstoff tragenden Befestigung oder dergl. aufweist, damit
während
des Zusammensetzens Klebstoff auf die Kanüle gebracht werden kann, wobei
die genannte Öffnung 89 auch ein
Belüftungsmittel
darstellt, um zu ermöglichen, dass
unter Druck stehende Luft während
des Einsetzens einer Kanüle 10 mit
Klebstoff in die genannte Kanülenaufnahme 4 entweicht,
wobei der genannte Vorsprung 5 mit dem Ansatzteil 15 am
distalen Ende des Ansatzteils 15 verbunden ist, wobei der
genannte Absatz 16 eine Schulter für das gedrehte Anbringen an
einer Aufbewahrungshülle
und einen mit einem Fingerfeld 27 versehenen beweglichen
Einklinkarm 26 aufweist, welcher durch einen Gelenkabschnitt 23 am
Ansatzteil 15 angebracht ist, wobei das genannte Fingerfeld 27 mindestens einen
Vorsprung aufweist, um am genannten Fingerfeld 27 einen
günstigeren Griff
oder Kontakt zu erzeugen, wobei dieses Fingerfeld 27 auch
andersfarbig sein kann oder eine helle Farbe aufweisen kann, was
als visueller Indikator für den
Benutzer dient, um das Fingerfeld 27 für die manuelle Freigabe einer
Kanülensicherungsanordnung oder
dergl. leicht zu lokalisieren, wobei der bewegliche Einklinkarm 26 einen
Vorsprung 21 aufweist, damit eine Komponente in einer freigebbaren
Position angrenzend an den genannten Ansatzteil 15 gehalten
wird, wobei der genannte bewegliche Einklinkarm 26 in der
bevorzugten ausgebildeten Stellung dargestellt ist. 34 ist
eine vollständige
Seitenansicht des Ansatzbestandteils 12. Sie zeigt einen
Ansatz 12 einer Subkutankanüle mit einem Flansch 101 zum Anbringen
des Kanülenansatzes 12 an
einem Steckende eines Lüer-Formstücks, eine
Kanülenaufnahme 4,
einen Absatz 16 für
das abnehmbare Halten einer schützenden
Hülle zur
Aufbewahrung über
einer (nicht dargestellten) Subkutankanüle, einen am distalen Ende
des Ansatzteils 15 befindlichen Vorsprung 5, wobei
dieser Ansatzteil 15 mindestens eine Öffnung 89 für das Einsetzen
einer Klebstoff tragenden Befestigung oder dergl. aufweist, damit
während
des Zusammensetzens Klebstoff auf die Kanüle 10 gebracht werden
kann, wobei die genannte Öffnung 89 auch
eine Belüftungsöffnung darstellt,
um zu ermöglichen,
dass während
des Einsetzens einer Kanüle 10 mit
Klebstoff unter Druck stehende Luft in die genannte Kanülenaufnahme 4 entweicht,
wobei der genannte Vorsprung 5 mit dem Ansatzteil 15 am
distalen Ende des Ansatzteils 15 verbunden ist und der genannte
Absatz 16 eine Schulter 14 für das gedrehte Anbringen an
einer Aufbewahrungshülle
und einen beweglichen Einklinkarm 26 aufweist, welcher
durch einen Gelenkabschnitt 23 am Ansatzteil 15 angebracht
ist, wobei der bewegliche Einklinkarm 26 einen Vorsprung 21 aufweist,
um eine Komponente in einer freigebbaren Stellung angrenzend an
den genannten Ansatzteil 15 festzuhalten, wobei der genannte
bewegliche Einklinkarm 26 in der bevorzugten ausgebildeten
Stellung dargestellt ist. 35 ist in
Schnittdarstellung eine Seitenansicht des Ansatzes, wie er an eine
vorgefüllte
Glasspritze 6 des Standes der Technik angebracht ist, welche
eine Aufnahmeperle 7 und eine Subkutankanüle 10 mit
einem distalen angeschliffenen Ende 11 aufweist, wobei
die genannte Kanüle 10 eine
Profiländerung 3 in
der Nähe
des distalen Endes zur Begrenzung der axialen Bewegung einer gleitfähigen Kanülensicherung 22 relativ
zur Kanülenspitze 11 nach
der Positionierung der Kanülensicherung
am distalen Ende der Kanüle 10 aufweist. 35 zeigt
ferner einen Ansatzkörper 15,
welcher an der genanten Spritze 6 an der Aufnahmeperle 7 durch
den Anbringungsabschnitt 65 angebracht ist; der genannte
Ansatzkörper 15 weist
einen am distalen Ende des genannten Ansatzteils 15 befindlichen
Vorsprung 5 auf, wobei dieser Vorsprung 5 mit
dem distalen Ende des Ansatzteils 15 verbunden ist und
der genannte Ansatzkörper 15 auch
einen Absatz 16 zum entfernbaren Anbringen einer schützenden
Aufbewahrungshülle,
einen beweglichen Einklinkarm oder -hebel 26, der am Ansatzkörper 15 durch einen
Gelenkabschnitt 23 angebracht ist, aufweist, wobei der
genannte Hebel 26 eine Berührungsfläche 27, einen Vorsprung 21 zum
Festhalten einer Komponente in einer freigebbaren Stellung am Ansatzteil 15 aufweist
und der genannte Einklinkarm 26 auch einen Vorsprung 49 aufweist,
um den genannten Einklinkarm nach außen zu drücken, wenn eine Druckkraft
auf die freigebbar gehaltene Kanülensicherung 22 (die
in anderen Zeichnungen dieser Anmeldung dargestellt ist) ausgeübt wird,
wobei der genannte bewegliche Einklinkarm 26 in der bevorzugten
Stellung zum Festhalten von mindestens einer Komponente in einer
arretierten Stellung auf dem Ansatzteil 15 dargestellt
ist.
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36 ist
in Schnittdarstellung eine Seitenansicht des Ansatzes, der an einen
Ansatz 8b einer vorgefüllten
Patronenspritze fest angegossen ist, welcher eine fest angebrachte
Kanüle 10 mit
einem angespitzten proximalen Ende 111 und einem angespitzten
distalen Ende 11 aufweist, wobei die genannte Kanüle 10 eine
Profiländerung 3 in
der Nähe des
distalen Endes zur Begrenzung der axialen Bewegung einer gleitenden
Kanülensicherung
relativ zur Kanülenspitze 11 nach
der Positionierung der genannten Kanülensicherung am distalen Ende
der Kanüle 10 aufweist,
wobei das angeschliffene proximale Ende 111 zum Durchstechen
des Stopfens einer Medikamenten- oder Flüssigkeitspatrone dient. Der
Ansatz enthält
einen aus dem Ganzen bestehenden Ansatzteil 15, welcher
eine Kanülenaufnahme 4 aufweist;
der genannte Ansatzteil 15 weist einen am genannten Ansatzteil 15 befindlichen
Vorsprung 5 auf, wobei der genannte Ansatzteil 15 auch
einen Absatz 16 für
das abnehmbare Anbringen einer schützenden flexiblen Aufbewahrungshülle und
einen beweglichen Einklinkarm oder -hebel 26 am genannten
Ansatzteil 15 aufweist, der am Ansatzteil 15 durch
einen Gelenkabschnitt 23 angebracht ist, wobei der bewegliche Einklinkarm 26 einen
Vorsprung 21 zum Festhalten einer Komponente in einer freigebbaren
Stellung auf dem Ansatzteil 15 aufweist und der genannte
Einklinkarm 26 auch einen Vorsprung 49 aufweist,
damit der Einklinkarm 26 nach außen gedrückt wird, wenn eine Druckkraft
auf die freigebbar gehaltene Kanülensicherung 22 ausgeübt wird,
wobei der genannte bewegliche Einklinkarm 26 in der bevorzugten
Stellung zum Festhalten von mindestens einer Komponente in einer
arretierten Stellung auf dem Ansatzteil dargestellt ist.
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37 ist
in Schnittdarstellung eine Seitenansicht eines an einer vorgefüllten Patronenspritze des
Standes der Technik angebrachten Ansatzes 8a, welcher eine
fest angebrachte Kanüle 10 mit
einem angeschliffenen proximalen Ende 111 und einem angeschliffenen
distalen Ende 22 aufweist, wobei die genannte Kanüle 10 eine
Profiländerung 3 in
der Nähe
des distalen Endes zur Begrenzung der axialen Bewegung einer (nicht
dargestellten) gleitenden Kanülensicherung
relativ zur Kanülenspitze 11 nach
der Positionierung der genannten Kanülensicherung am distalen Ende
der Kanüle 10 aufweist,
wobei das genannte angeschliffene proximale Ende 111 zum Durchstechen
des Stopfens einer Medikamenten- oder Flüssigkeitspatrone dient. Der
Ansatz enthält
einen Ansatzteil 15, welcher fest an dem genannten Spritzenansatz 8a an
der Kanülenaufnahme 4 angebracht
ist; der genannte Ansatzteil 15 weist einen am genannten Ansatzteil 15 befindlichen
Vorsprung 5 auf, wobei der genannte Ansatzteil 15 auch
einen Absatz 16 für
das abnehmbare Anbringen einer schützenden Aufbewahrungshülle und
einen mit einem Berührungsfeld 27 versehenen
beweglichen Einklinkarm oder -hebel 26 aufweist, welcher
am Ansatzteil 15 durch einen Gelenkabschnitt 23 angebracht
ist, wobei der bewegliche Einklinkarm 26 einen Vorsprung 21 zum
Festhalten einer Komponente in einer freigebbaren Stellung auf dem
Ansatzteil 15 aufweist und der genannte Einklinkarm 26 auch
einen Vorsprung 49 aufweist, um den Einklinkarm 26 nach
außen
zu drücken,
wenn eine Druckkraft auf die freigebbar gehaltene Kanülensicherung 22 ausgeübt wird, wobei
der genannte bewegliche Einklinkarm 26 in der bevorzugten
Stellung zum Festhalten von mindestens einer Komponente in einer
arretierten Stellung auf dem Ansatzkörper 15 dargestellt
ist.
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38A ist in Schnittdarstellung eine Seitenansicht
einer Einfuhrvorrichtung eines venösen Infusionskatheters mit
einem Ansatzabschnitt 9, welcher umfasst: eine fest angebrachte
Kanüle 10 mit
einem angeschliffenen distalen Ende, wobei die genannte Kanüle 10 eine
Profiländerung 3 in
der Nähe des
distalen Endes zur Begrenzung der axialen Bewegung einer (nicht
dargestellten) gleitenden Kanülensicherung
relativ zur Kanülenspitze 11 nach
der Positionierung der genannten Kanülensicherung 22 am
distalen Ende der Kanüle 10 aufweist,
einen Abschnitt 18 für
das entfernbare Anbringen einer schützenden Aufbewahrungshülle, eine
Subkutankanüle 10,
welche fast an einer Kanülenaufnahme 4 angebracht
ist; der genannte Katheterbefestigungsabschnitt 9 ist mit
der vorliegende Erfindung nachgerüstet, wobei der Ansatzteil 15 fest
an dem genannten Katheterbefestigungsabschnitt 9 an der
Aufnahme 4 durch den Anbringungsabschnitt 66 angebracht
wird, wobei der genannte Ansatzteil 15 auch einen Absatz 16 für das entfernbare
Anbringen einer schützenden Aufbewahrungshülle aufweist.
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38B ist in Schnittdarstellung eine Seitenansicht
eines an eine Einführungsvorrichtung
eines venösen
Infusionskatheters angegossenen Ansatzes, welcher umfasst: einen
Ansatz 9, eine Subkutankanüle 10, welche an einer
Kanülenaufnahme 4 fest
angebracht ist, wobei die genannte Kanüle 10 ein angeschliffenes
distales Ende 11 aufweist und die genannte Kanüle 10 eine
Profiländerung 3 in
der Nähe
des distalen Endes zur Begrenzung der axialen Bewegung einer (nicht
dargestellten) gleitenden Kanülensicherung
relativ zur Kanülenspitze 11 nach
der Positionierung der genannten Kanülensicherung am distalen Ende
der Kanüle 10 aufweist;
einen Ansatzteil 15, wobei dieser Ansatzteil 15 einen
am genannten Ansatzteil 15 befindlichen Vorsprung 5 aufweist und
der genannte Ansatzkörper 15 auch
einen Absatz 16 zum Anbringen einer schützenden Aufbewahrungshülle aufweist
sowie einen beweglichen Einklinkarm oder -hebel 26, der
am Ansatzteil 15 mittels eines Gelenkabschnitts 23 angebracht
ist, wobei der bewegliche Einklinkarm 26 einen Vorsprung 21 zum
Festhalten einer Komponente in einer freigebbaren Stellung am Ansatzteil 15 aufweist
und der genannte Einklinkarm 26 auch einen Vorsprung 49 aufweist,
um den genannten Einklinkarm 26 nach außen zu drücken, wenn eine Druckkraft
auf die freigebbar gehaltene Kanülensicherung
ausgeübt
wird, wobei der genannte bewegliche Einklinkarm in der bevorzugten
Stellung zum Festhalten von mindestens einer Komponente in einer
arretierten Stellung auf dem Ansatzteil 15 dargestellt
ist.
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39 ist
in Schnittdarstellung eine Seitenansicht eines Ansatzes, welcher
mit Gewinde am Ansatz 68 einer Glaspatrone angebracht ist,
wobei der genannte Glaspatronenansatz 68 fest an der Glaspatrone 6 angebracht
ist und der genannte Ansatz 68 eine Kanülenaufnahme 4 zur
festen Anbringung einer Kanüle 10 aufweist,
wobei die genannte Kanüle 10 ein
angeschliffenes distales Ende 11 aufweist und die genannte
Kanüle 10 eine
Profiländerung 3 in
der Nähe
des distalen Endes zur Begrenzung der axialen Bewegung einer gleitenden
Kanülensicherung
relativ zur Kanülenspitze 11 nach
der Positionierung der genannten Kanülensicherung am distalen Ende
der Kanüle 10 aufweist,
wobei der genannte Ansatz 68 auch einen mit Gewinde versehenen
Abschnitt 67 aufweist, mit welchem der Ansatzkörper am
genannten Glaspatronenansatz 68 durch den Gewindeabschnitt 67 angebracht
wird; der genannte Ansatzkörper 15 weist
einen am distalen Ende des genannten Ansatzteils 15 befindlichen
Vorsprung 5 auf, wobei der genannte Vorsprung 5 mit
dem distalen Ende des Ansatzteils 15 verbunden ist und
der genannte Ansatzkörper 15 auch
einen Absatz 16 zum entfernbaren Anbringen einer schützenden
Aufbewahrungshülle und
einen mit einem Berührungsfeld 27 versehenen beweglichen
Einklinkarm oder -hebel 26 aufweist, welcher am Ansatzteil 15 durch
einen Gelenkabschnitt 23 angebracht ist, wobei der bewegliche
Einklinkarm 26 einen Vorsprung 21 zum Festhalten
einer Komponente in einer freigebbaren Stellung auf dem Ansatzteil 15 aufweist,
wobei der genannte Einklinkarm 26 auch einen Vorsprung 49 aufweist,
um den Einklinkarm 26 nach außen zu drücken, wenn eine Druckkraft
auf die freigebbar gehaltene Kanülensicherung 22 (die
in anderen Zeichnungen dieser Anmeldung dargestellt ist) ausgeübt wird,
wobei der genannte bewegliche Einklinkarm 26 in der bevorzugten
Stellung zum Festhalten von mindestens einer Komponente in einer
arretierten Stellung auf dem Ansatzkörper 15 dargestellt
ist.
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40 ist
in Schnittdarstellung eine Seitenansicht eines Ansatzes, welcher
fest an einer Glaspatrone 6 angebracht ist und umfasst:
einen Ansatz 68 mit einer Kanülenaufnahme 4 zur
festen Anbringung einer Kanüle 10,
wobei die genannte Kanüle 10 ein
angeschliffenes distales Ende 11 aufweist und die genannte
Kanüle 10 eine
Profiländerung 3 in
der Nähe
des distalen Endes zur Begrenzung der axialen Bewegung einer gleitenden
Kanülensicherung
relativ zur Kanülenspitze 11 nach
der Positionierung der genannten Kanülensicherung 22 am
distalen Ende der Kanüle 10 aufweist;
einen Ansatzteil 15, welcher untrennbar an den genannten
Glaspatronenansatz 69 angegossen ist; der genannte Ansatzteil 15 weist
einen am distalen Ende des genannten Ansatzteils 15 befindlichen
Vorsprung 5 auf, wobei der genannte Vorsprung 5 mit
dem distalen Ende des Ansatzteils 15 verbunden ist und
der genannte Ansatzkörper 15 auch
einen Absatz 16 zum entfernbaren Anbringen einer schützenden
Aufbewahrungshülle
und einen mit einem Berührungsfeld 27 versehenen
beweglichen Einklinkarm oder -hebel 26 aufweist, welcher am
Ansatzteil 15 durch einen Gelenkabschnitt 23 angebracht
ist, wobei der bewegliche Einklinkarm 26 einen Vorsprung 21 zum
Festhalten einer Komponente in einer freigebbaren Stellung auf dem
Ansatzteil 15 aufweist und der genannte Einklinkarm 26 auch
einen Vorsprung 49 aufweist, um den Einklinkarm 26 nach
außen
zu drücken,
wenn eine Druckkraft auf die freigebbar gehaltene Kanülensicherung 22 (die
in anderen Zeichnungen dieser Anmeldung dargestellt ist) ausgeübt wird,
wobei der genannte bewegliche Einklinkarm 26 in der bevorzugten
Stellung zum Festhalten von mindestens einer Komponente in einer
arretierten Stellung auf dem Ansatzkörper 15 dargestellt ist.
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41 ist
in Schnittdarstellung eine Draufsicht auf eine Ausführungsform
mit einem Verweilkatheter 29, welcher eine bewegliche Kanülensicherung 22a und
einen abtrennbaren venösen
Infusionskatheter 29 aufweist, wobei der genannte Katheter 29 fest
an einem Katheteransatz 13 angebracht ist; ein Ansatz 9 weist
eine fest angebrachte hohle Subkutankanüle 10 mit einem angeschliffenen
distalen Ende 11 auf, wobei die genannte Kanüle 10 fest
an einem Ansatzteil 15 angebracht ist, welcher einen Absatz 16 zum
abnehmbaren Anbringen einer schützenden
Aufbewahrungshülle
aufweist, wobei eine gleitende Kanülensicherung 22a mittels
einer begrenzenden flexiblen Anhängevorrichtung 24 fest
am genannten Ansatzteil 15 angebracht ist, wobei die genannte
flexible Anhängevorrichtung 24 verschiebbar
durch eine Öffnung
am genannten Ansatz 9 angebracht ist und die genannte Kanülensicherung 22a einen
Vorsprung oder Fingerstütze 80 aufweist,
damit der genannte abtrennbare Katheter 29 und die genannte
Kanülensicherung 22a längs der
genannten Subkutankanüle 10 dergestalt
nach vorn bewegt werden, dass der genannte Katheter 29 in
ein Blutgefäß eingeführt werden
kann, wobei die genannte Subkutankanüle 10 durch eine Führungsöffnung in der
genannten beweglichen Kanülensicherung 22a gleiten
kann und die genannte Kanülensicherung 22a eine
bewegliche Kanülenhalterung 41 mit
einem entsprechenden Schlitz 31 zur Aufnahme der Kanülenhalterung 41 aufweist,
wenn sich die genannte Kanülenhalterung 41 über die
Kanülenspitze 11 hinaus
bewegt, und die genannte Kanülensicherung 22a einen offenen
Kragen oder Scheibe 30 zum Zurückhalten des federnden Teils 19 am
proximalen Ende der genannten Kanülensicherung 22a aufweist
und das genannte federnde Teil 19 gleitend auf der genannten Kanülensicherung 22a durch
die Kerbe oder Einkerbung 60 gehalten wird, wobei die genannte
bewegliche Kanülenhalterung 41 einen
Einführbereich 33 zum
Einsetzen des genannten federnden Teils 19 auf der genannten
Kanülensicherung 22a in
die Kerben 60 und/oder 61 aufweist und die genannte
Kanülenhalterung 41 auch
eine Kerbe oder Einkerbung 61 zum Festhalten der genannten
Endwicklungen des genannten federnden Teils 19 aufweist,
wobei das distale Ende der genannten Kanülensicherung 22a einen
Steckabschnitt 78 zum lösbaren
Anbringen eines Ansatzes 13 eines venösen Infusionskatheters und
die genannte Kanülenhalterung 41 einen
beweglichen Arm 45 und einen Schutz 42 zum freigebbaren Zurückhalten
eines Katheteransatzes 13 vom genannten Steckabschnitt 78 nach
dem Einführen
des Katheters 29 in einen Patienten aufweisen. Der genannte
Katheteransatz 13 weist mindestens einen Flansch 301 und
einen inneren Kanal, Vertiefung, Schlitz oder Unterschnitt 32 auf,
um vom genannten beweglichen Arm 42 lösbar gehalten zu werden. Der genannte
bewegliche Arm 42 könnte
auch ein Metallteil enthalten, welches während oder nach der Fertigung
des genannten Steckabschnitts 78 eingesetzt wird. Der genannte
Kanal 32 kann eine ringförmige oder segmentierte Konfiguration
aufweisen.
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Der
genannte Ansatzteil 15 kann auch den Einklinkarm 26 umfassen,
der in anderen Zeichnungen dieser Anmeldung dargestellt ist, ansonsten könnte die
genannte Kanülensicherung 22a vor
dem Gebrauch angrenzend an den genannten Ansatzteil 15 mit
Hilfe von auf Reibung oder Keilwirkung beruhenden Mitteln lösbar gehalten
werden. Die offenbarte Erfindung ist in 103 in
einem für
den Gebrauch fertigen Zustand dargestellt.
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42 ist
in Schnittdarstellung eine Draufsicht, welche zeigt, wie die Kanülenspitze 11 der
Kathetereinführvorrichtung
in die Kanülensicherung 22a zurück gezogen
wird. Der Katheter 29 und der Katheteransatz 13 verbleiben
lösbar
gehalten angrenzend an der genannten Kanülensicherung 22a,
während die
Kanüle 10 von
der Kathetereinführungsstelle durch
die distale Führung 47 der
genannten Kanülensicherung 22a zurück gezogen
wird. Diese Zeichnung zeigt die genannte Kanülensicherung 22a,
wie sie innerhalb eines Gehäuses
oder Ummantelung 85 gehalten wird. Ein solches Gehäuse 85 weist
eine Innenkammer für
die Aufnahme eines federnden Teils 19 und einer verschiebbaren
Kanülensicherung 22a auf,
wobei das genannte Gehäuse 85 auch äußere Vorsprünge 86 aufweist,
welche als gleitfeste Greifmittel dienen, wobei die genannten Vorsprünge 86 in Längsrichtung,
in radialer Richtung oder dergl. verlaufen und eine beliebige Oberfläche oder
Kontur aufweisen können,
welche dem Benutzer das Festhalten am genannten Gehäuse 85 verbessern.
Das genannte Gehäuse 85 kann
auch einen inneren Vorsprung 88 zum festen Anbringen der
genannten Kanülensicherung 22a im
Innern des genannten Gehäuses 85 und
innere Rippen 97 zur konzentrischen Anordnung des genannten
federnden Teils 19 im Innern des genannten Gehäuses 85 aufweisen.
Die genannte Kanülensicherung 22a wird
im Innern des genannten Gehäuses 85 durch
ein Schnappverschlussmittel gehalten, welches durch den Keil 66a und
einen Schlitz 66b am proximalen Ende der genannten Kanülensicherung 22a gebildet
wird. Das genannte Gehäuse 85 weist
eine entsprechende Öffnung
zur Aufnahme des genannten Keils 66a und Schlitzes 66b auf,
wobei die genannte Öffnung
eine Einführung 96 für den leichten
Einbau der genannten Sicherung 22a in das genannte Gehäuse 85 aufweist.
Das genannte Gehäuse
kann auch einen inneren Ring oder mindestens einen Vorsprung 88 aufweisen,
welcher auf entsprechende Weise von einem Schlitz 89 in
der genannten Kanülensicherung 22a aufgenommen wird.
Der genannte Schlitz 89 und der Vorsprung 88 können entweder
an der Sicherung 22a oder am Gehäuse 85 angeordnet
sein.
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Die
genannte verschiebbare Kanülensicherung 22a ist
fest an einem Ansatzteil mit Hilfe einer begrenzenden flexible Anhängevorrichtung 24 angebracht,
wobei die genannte Subkutankanüle 10 durch eine
proximale Führungsöffnung 34 in
der genannten beweglichen Kanülensicherung 22a gleiten
kann und die genannte Kanülensicherung 22a eine
bewegliche Kanülenhalterung 41 mit
einem entsprechenden Schlitz 31 zur Aufnahme der Kanülenhalterung 41 aufweist,
wenn sich die genannte Halterung 41 über die Kanülenspitze 11 hinaus
bewegt, wobei die genannte Kanülensicherung 22a eine
Kerbe oder Einkerbung 60 zum lösbaren Festhalten des genannten federnden
Teils 19 auf der genannten Kanülensicherung 22a aufweist
und die genannte bewegliche Kanülenhalterung 41 einen
Einführbereich 33 zum
Einfügen
des genannten federnden Teils 19 auf der genannten Kanülensicherung 22a in
die Kerben 60 und/oder 61 aufweist und die genannte
Kanülenhalterung 41 auch
eine Kerbe oder Einkerbung 61 zum Festhalten der genannten
Endwicklungen des genannten federnden Teils 19 aufweist,
wobei das distale Ende der genannten Kanülensicherung 22a einen
Steckabschnitt 78 zum lösbaren
Anbringen eines Ansatzes 13 eines venösen Infusionskatheters aufweist,
und die genannte Kanülenhalterung 41 einen beweglichen
Arm 45 und einen Vorsprung 42 zum lösbaren Zurückhalten
eines Katheteransatzes 13 vom genannten Steckabschnitt 78 nach
dem Einführen
des Katheters 29 in einen Patienten aufweist. Der genannte
Katheteransatz 13 weist mindestens einen Flansch 301 und
einen inneren Kanal, Vertiefung, Schlitz oder Unterschnitt 32 auf,
um vom genannten beweglichen Arm 45 und dem genannten Vorsprung lösbar gehalten
zu werden. Der genannte bewegliche Arm 45 könnte auch
ein Metallteil enthalten, welches während oder nach der Fertigung
des Steckabschnitts 78 eingesetzt wird.
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Der
genannte Ansatzteil 15 kann auch den Einklinkarm 26 umfassen,
der in anderen Zeichnungen dieser Anmeldung dargestellt ist, ansonsten könnte die
genannte Kanülensicherung 22a vor
dem Gebrauch angrenzend an den genannten Ansatzteil 15 mit
Hilfe von auf Reibung oder Keilwirkung beruhenden Mitteln lösbar gehalten
werden.
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43 ist
eine Schnittdarstellung und aufgeschnittene Draufsicht auf die bewegliche
Kanülensicherung 22a an
einer Ausführungsform
mit einem Verweilkatheter 29. Sie zeigt, wie die Kanülenspitze 11 sicher
im Innern der Kanülensicherung 22a gehalten
wird, wobei der Arm 45 und der Vorsprung 42 auf entsprechende
Weise nach innen bewegt und mit der Kanülenhalterung 41 aktiviert
werden einschließlich einiger
verschiedener Versionen der Komponenten: die genannte Aufbewahrungshülle 24 ist
fest am Gehäuse 85 angebracht,
das genannte Gehäuse 85 weist
mindestens einen in Längsrichtung
verlaufenden und nicht gleitenden Vorsprung 86 auf, das
genannte Gehäuse
weist einen distalen Vorsprung 90 auf, der über die
genannte Kanülensicherung 22a schnappen
kann, wenn sich die genannte Kanülensicherung 22a im
Innern des genannten Gehäuses 85 befindet,
die genannte Kanülensicherung 22a weist eine
Schlitzlinie 43 auf, der genannte Vorsprung 42 hat
eine (...?) Gestalt. Die Gestalt des Vorsprungs 42 ist
nicht auf eine einseitige oder zweiseitige Oberfläche begrenzt,
sondern könnte
oval, rund, radial, glatt oder rau sein oder eine Kombination von
beliebigen hier beschriebenen Oberflächen sein.
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44 ist
eine Schnittdarstellung und aufgeschnittene Seitenansicht der vorliegende
Erfindung, wie sie gebrauchsfertig an einem Steckende eines Lüer-Formstücks angewendet
wird, und zeigt voll und ganz die Subkutankanüle 10, welche eine
Profiländerung 3 in
der Nähe
des distalen Endes zur Begrenzung der axialen Bewegung einer gleitenden
Kanülensicherung 22 relativ
zur Kanülenspitze 11 nach der
Positionierung der genannten Kanülensicherung 22 am
distalen Ende der Kanüle 10 aufweist;
sie zeigt: einen Ansatz 12 mit einer fest angebrachten Kanüle, ein
Mittel zum Festhalten einer separaten beweglichen Kanülensicherung 22,
wobei die genannte Kanülensicherung 22 eine Öffnung durch
sie hindurch für
die genannte Subkutankanüle 10 aufweist, wodurch
die Kanülensicherung 22 in
einer gebrauchsfertigen Stellung auf dem genannten Ansatz 12 gehalten
wird, wobei die genannte festgehaltene Kanülensicherung 22 weg
vom genannten Kanülenansatz 12 durch
ein zusammengedrücktes
federndes Teil 19 gedrückt
wird und das federnde Teil 19 zwischen dem genannten Ansatz 12 und
der genannten Kanülensicherung 22 angeordnet
ist und das genannte federnde Teil 19 auch in einer ringförmigen Weise,
die einen Teil der genannten Kanülensicherung 22 umgibt,
angeordnet ist.
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Der
genannte Ansatz 12 weist auf einen Kanal, durch welchen
hindurch für
die Flüssigkeit
bzw. das Gas ein Weg zur genannten Subkutankanüle 10 geschaffen wird,
einen Flansch 101 zum Anbringen des Kanülenansatzes 12 an
einem Steckende der Lüer-Spritze,
eine Kanülenaufnahme 4 zum
festen Anbringen der Kanüle 10,
wobei diese Kanüle 10 ein angeschliffenes
distales Ende 11 und ein nicht angeschliffenes proximales
Ende aufweist welches fest am genannten Ansatz 12 angebracht
ist, und einen aus dem Ganzen bestehenden Ansatzteil 15,
der einen Vorsprung 5 aufweist, der sich am distalen Ende des
genannten Ansatzkörpers 15 befindet,
wobei der genannte Vorsprung 5 mit dem Ansatzteil 15 verbunden
ist und der genannte Ansatzteil 15 auch einen Absatz 16 zum
lösbaren
Anbringen einer schützenden
Aufbewahrungshülle
und einen mit einem Berührungsfeld 27 versehenen
beweglichen Einklinkarm 26 aufweist, welcher am Ansatzteil 15 mittels
eines Gelenkabschnitts 23 angebracht ist, wobei der bewegliche
Einklinkarm 26 einen Vorsprung 21 zum Festhalten
einer Komponente in einer lösbaren
arretierten Stellung am Ansatzteil 15 aufweist, wobei der genannte
Einklinkarm 26 auch einen Vorsprung 49 zum Vorspannen
des Einklinkarms 26 nach außen aufweist, wenn eine Druckkraft
auf die lösbar
gehaltene Kanülensicherung 22 ausgeübt wird;
und eine bewegliche Kanülensicherung 22,
welche einen proximalen Führungsabschnitt 34,
einen distalen Kanülenführungsabschnitt 47 und
eine (in dieser Ansicht nicht dargestellte) bewegliche Kanülenhalterung 41, einen
Aufnahmeschlitz 31 zur Aufnahme der Kanülenhalterung, einen Rückhaltebereich 44a mit
einer Öffnung 48 zur
Aufnahme des genannten Vorsprungs 21 aufweist, wobei die
genannte Kanülensicherung 22 ein
zusammengedrücktes
federnde Teil 19 aufweist, welches am proximalen Ende der
genannten Kanülensicherung 22 angeordnet
ist, wobei das federnde Teil 19 eine auslenkende Kraft
auf die genannte Kanülensicherung 22 ausübt; wenn
die der genannte Kanülensicherung 22 durch
den Haken 21 des beweglichen Einklinkarms 26 am
genannten Ansatzteil 15 lösbar in einer zusammengedrückten Stellung
gehalten wird, eine Öffnung
zum Ausrichten der genannten Kanülensicherungsanordnung 22 angrenzend
an den genannten Ansatzteil 12, der Ansatzvorsprung 5 durch
die Öffnung
hindurch positioniert ist, der genannte Einklinkarm 26 einen
Vorsprung 49 zur Mitnahme der genannten Kanülensicherung 22 aufweist,
wenn die genannte Kanülensicherung 22 in Richtung
auf den genannten Ansatzteil 12 gedrückt wird, greift die genannte
Kanülensicherung 22 greift in
den Vorsprung 49 ein und bewegt manuell den genannten Einklinkarm 26 nach
außen,
wodurch gewährleistet
wird, dass der genannte Einklinkarm 26 sich nach außen bewegt
unter Freigabe der Halterung an der Kanülensicherung 22.
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45 ist
eine Schnittdarstellung und aufgeschnittene Draufsicht auf das Teil
der 44 und enthält
die in 106 dargestellten und beschriebenen Elemente,
wobei die (in einer teilweise aufgeschnittenen Ansicht dargestellte)
lösbar
gehaltene Kanülensicherungsanordnung 22 angrenzend
am genannten Ansatzteil 15 lösbar gehalten wird, wobei die
genannte Sicherungsanordnung 22 durch die gespeicherte Energie
bewegt werden kann, die im zusammengedrückten federnden Teil 19 gespeichert
ist, wobei das genannte federnde Teil 19 gleitend auf der
genanten Kanülensicherung 22 durch
die Kerbe oder Einkerbung 60 gehalten wird und die genannte
bewegliche Kanülenhalterung 41 einen
Einführbereich 33 zum Einsetzen
des genannten federnden Teils 19 auf der genanten Kanülensicherung 22 in
die Kerben 60 und/oder 61 aufweist, wobei die
genannte Kanülenhalterung 41 auch
mindestens eine Kerbe oder Einkerbung 61 zum lösbaren Festhalten
der genannten Endwicklungen des genannten federnden Teils 19 aufweist
und die genannte Kanülensicherung 22 einen
proximalen Führungsabschnitt 34,
eine distale Kanülenführungsöffnung 47,
eine Kanülenhalterung 41,
welche unter Spannung mit der genannten Subkutankanüle 10 in
Kontakt kommt durch die innewohnende Speicherung der ausgebildeten
Konfiguration der genannten Kanülenhalterung 41 und/oder
durch die auslenkende Kraft des umgebenden federnden Teils 19,
wodurch die Vorwärtsbewegung
der genannten Kanülensicherung 22 durch
eine Profiländerung 3 der
genannten Kanüle 10 begrenzt
wird, wobei die Kanüle 10 ein
angeschliffenes distales Ende 11 und ein nicht angeschliffenes
proximales Ende aufweist, welches fest am genannten Ansatz 12 angebracht
ist.
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Die
genannte Kanüle 10 ist
fest am Ansatz 12 in einer Kanülenaufnahme 4 angebracht,
wobei der genannte Ansatz 12 einen Flansch 16 zum
entfernbaren Anbringen einer schützenden
Hülle und mindestens
einen Flansch 101 aufweist. Die genannte Kanülenhalterung 41 ist
gelenkig an der genannten Kanülensicherung 22 mittels
eines Gelenkabschnitts 40 angebracht, wobei die genannte
Kanülensicherung 22 einen
Aufnahmeschlitz 31 zur Aufnahme der Kanülenhalterung 41 aufweist.
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46 ist
eine Schnittdarstellung und aufgeschnittene Draufsicht auf das Teil
der 44 und 45 und
zeigt die Kanülenspitze 11,
wie sie im Innern der Kanülensicherung 22 durch
die bewegliche Kanülenhalterung 41 eingeschlossen
ist. Sie zeigt: eine Subkutankanüle 10 mit
einer angeschliffenen Spitze 11, wobei die genannte Kanülensicherung 22 in
ihrer axialen Bewegung mittels einer Profiländerung 3 in der Nähe des distalen
Endes der genannten Kanüle 10 eingeengt
wird, wobei das federnde Teil 19 ausgelenkt ist und eine
auslenkende Kraft auf die Kanülensicherungsanordnung 22 aufrecht
erhält,
wobei die genannte Kanülensicherung 22 durch
das begrenzende Merkmal der genannten Profiländerung 3 daran gehindert
wird, sich weiter nach vorn zu bewegen, indem das genannte federnde
Teil 19 gleitend an der genannten Kanülensicherung 22 durch
die Kerbe oder Einkerbung 60 festgehalten wird, die genannte
bewegliche Kanülenhalterung 41 einen
Einführbereich 33 zum
Einsetzen des genannten federnden Teils 19 auf der genanten
Kanülensicherung 22 in
die Kerben 60 und/oder 61 aufweist und die genannte
Kanülenhalterung 41 auch
mindestens eine Kerbe oder Einkerbung 61 zum lösbaren Festhalten der
genannten Endwicklungen des genannten federnden Teils 19 aufweist
und die genannte Kanülensicherung 22 aufweist:
einen proximalen Führungsabschnitt 34,
eine distale Kanülenführungsöffnung 47,
eine Kanülenhalterung 41,
die unter Spannung mit der genannten Subkutankanüle 10 in Kontakt kommt
durch die innewohnende Speicherung der ausgebildeten Konfiguration
der genannten Kanülenhalterung 41 und/oder
durch die auslenkende Kraft des umgebenden federnden Teils 19,
wodurch die Vorwärtsbewegung
der genannten Kanülensicherung 22 durch
eine Profiländerung 3 der
genanten Kanüle 10 begrenzt
wird, wobei die genannte Kanüle 10 ein
angeschliffenes distales Ende 11 und ein nicht angeschliffenes
proximales Ende aufweist, welches fest an genannten Ansatz 12 angebracht
ist. Die genannte Kanüle 10 ist
fest am Ansatz 12 in einer Kanülenaufnahme 4 angebracht,
wobei der genannte Absatz 12 einen Flansch 16 zum
entfernbaren Anbringen einer schützenden
Hülle und
mindestens einen Flansch 101 aufweist. Die genannte Kanülenhalterung 41 ist
gelenkig an der genannten Kanülensicherung 22 durch
einen Gelenkabschnitt 40 angebracht, wobei die genannte
Kanülensicherung 22 einen
Aufnahmeschlitz 31 zur Aufnahme der Kanülenhalterung 41 aufweist.
Hier ist die genannte proximale Führung 34 dargestellt,
wie sie die Kanülensicherung 22 auf
eine dem Wesen nach konzentrische Weise auf der genannten Subkutankanüle 10 hält. Die
genannte Kanülensicherung 41 weist
auch einen sich verjüngenden
oder abnehmenden proximalen Querschnitt 304 für das ungehinderte
Aufstecken des beweglichen federnden Teils 19 auf.
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47 ist
eine vollständige
Draufsicht auf eine Kanülensicherung 22,
welche einen proximalen Führungsabschnitt 34,
einem abnehmenden Querschnitt 304, eine sich in Längsrichtung
erstreckende Kammer 94, einem Vorsprung 63, um
die freie Bewegung einer beweglichen Klinke zu ermöglichen,
und einen distalen Führungsabschnitt 47.
Diese Ausführungsform
benutzt eine separate Kanülensicherungskomponente.
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48 ist
eine vollständige
Vorderansicht der in 47 dargestellten Kanülensicherung 22, welche
eine sich in Längsrichtung
erstreckende Kammer 94, einen Schlitz 25 zur Aufnahme
eines Klinkenmittels, einen distalen Führungsabschnitt 47 und
eine Öffnung
aufweist.
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49 ist
eine Schnittdarstellung der in 47 dargestellten
Kanülensicherung 22 längs der Achse
49 – 49,
und zeigt die geschlitzte Konfiguration der Kammer 94.
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50 ist
eine vollständige
Unteransicht der in 47 dargestellten Kanülensicherung 22,
welche eine Kerbe 60, eine Querschnittsabnahme 304 und einen
Vorsprung 63 aufweist, welcher die freie Bewegung einer
beweglichen Klinke ermöglicht.
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51 ist
eine vollständige
Rückansicht
der in 50 dargestellten Kanülensicherung 22,
welche eine Kammer 94, eine Öffnung, eine Kerbe 60 und
einen proximalen Führungsabschnitt 34 aufweist.
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52 ist
eine vollständige
Draufsicht auf die für
eine Kathetereinführvorrichtung
bestimmte Kanülensicherung 220,
welche aufweist: eine innere Kammer 94, einen proximalen
Führungsabschnitt 34, eine
Vertiefung 31 zum Aufnahme einer beweglichen Kanülenhalterung,
einen mittleren Führungsabschnitt 93 zur
Unterbringung einer Kanüle 10 während der Arbeitsgänge des
Zusammenbaus, einen Schlitz 80 zur Aufnahme des proximalen
Endes einer separaten Kanülenhalterung 41,
einen geschlitzten Katheteradapter 78, einen distalen Führungsabschnitt 92 und
einen Vorsprung 91 für
das freigebbare Halten eines Katheteransatzes 13 in einer
speziellen Orientierung auf der genannten Kanülensicherung 220.
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53 ist
eine vollständige
Vorderansicht der in 52 dargestellten und für eine Kathetereinführvorrichtung
bestimmten Kanülensicherung 220, welche
aufweist: einen mittleren Führungsabschnitt 93 zur
Unterbringung einer Kanüle 10 während der Arbeitsgänge des
Zusammenbaus, einen geschlitzten Katheteradapter 78, einen
distalen Führungsabschnitt 92 und
einen Vorsprung 91 für
das freigebbare Halten eines Katheteransatzes 13 in einer
speziellen Orientierung auf der genannten Kanülensicherung 220.
Die genannte Kanülensicherung 220 weist eine
durch sie hindurch führende
Kanüle
auf, wobei die genannte Kanüle
durch die genannte Kanülensicherung 220 hindurch
Aufnahme findet durch die getrennt angebrachte Kanülenhalterung 41.
Die genannte Kanüle 10 befindet
sich durch die genannte Kanülensicherung 220 hindurch
konzentrisch durch die Kanülenhalterung 41 angeordnet.
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54 ist
eine Schnittdarstellung und aufgeschnittene Seitenansicht einer
separaten Kanülenhalterung 41,
welche eine proximale Seite 82 aufweist, die in einen Schlitz
innerhalb der verschiebbaren Kanülensicherung
eingesetzt ist. Die Kanülenhalterung 41 enthält mindestens
einen Vorsprung 83 zum festen Anbringen der genannten Kanülenhalterung
in einer Kanülensicherung,
eine Einführseite 33 zum
Unterbringen eines federnden Teils während der Arbeitsgänge des
Zusammenbaus, eine Kerbe 61 zum Aufrechterhalten einer
auslenkenden Kraft des genannten federnden Teils auf die genannte
Aufnahme 41 und eine gewisse Anzahl von Seiten oder Schürzen 46,
die eine angeschliffene Spitze 11 einer Kanüle im Innern
der genannten Aufnahme 41 aufnehmen sollen. Die genannte
Kanülenhalterung 41 kann
Kunststoff, Metall oder ein beliebiges anderes, dem Wesen nach undurchdringliches
Material umfassen.
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55 ist
eine vollständige
Draufsicht auf die für
eine Spritze oder Blutentnahmevorrichtung bestimmte separate Kanülenhalterung 41.
Sie umfasst: eine Kanülenhalterung 41,
eine gewisse Anzahl von Schürzen 46,
von denen jede durch einen Falz gebildet wird, eine Kerbe 61,
einen Einführabschnitt 33,
eine proximale Seite 82, welche durch einen Falz gebildet
wird und die eine gewisse Anzahl von spitzen Vorsprüngen 83 aufweist,
und einen Führungsabschnitt 84.
Die Kerbe 61 und der Einführbereich 33 sind
optional.
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56 ist
eine vollständige
Draufsicht auf das Gehäuse 85,
welches eine Lippe 90 und innere Rippen 97 aufweist.
Die genannten Rippen 97 können weggelassen werden, indem
man dem Querschnitt des genannten Gehäuses 85 eine solche
Gestalt gibt, welche der Gestalt des in den 58A–C dargestellten
Gehäuses
gleicht.
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57 ist
eine Schnittdarstellung und aufgeschnittene Draufsicht auf eine
Kathetereinführvorrichtung,
welche die in der vorliegende Erfindung dargestellten Bauteile umfasst,
nämlich
eine Kanüle 10 mit
einem angeschliffenen distalen Ende 11, wobei die genannte
Kanüle 10 eine
Profiländerung 3 in
der Nähe
des distalen Endes der genannten Kanüle 10 aufweist und
die genannte Kanüle 10 fest
an einem Ansatz 9 mittels einer Kanülenaufnahme 4 angebracht
ist, wobei der genannte Ansatz 9 einen Flansch oder eine
gewisse Anzahl von Vorsprüngen 16 aufweist,
um eine abnehmbare Aufbewahrungshülle aufzunehmen und die genannte
Kanüle 10 eine Kanülensicherung 220 aufweist,
welche verschiebbar um die genannte Kanüle 10 herum angeordnet
ist und anfänglich
angrenzend an das proximale Ende der genannten Kanüle 10 angeordnet
ist. Die genannte Kanülensicherung 220 weist
einen Aufnahmeschlitz 31 für eine bewegliche Kanülenhalterung 41,
einen Schlitz 80 zum festen Anbringen einer separaten Kanülenhalterung 41,
einen Katheteradapter 78 und einen proximalen Führungsabschnitt 34 auf. Die
genannte Kanülenhalterung 41 weist
eine proximale Seite 82 auf, welche im genannten Schlitz 80 Aufnahme
findet, eine gewisse Anzahl von spitzen Vorsprüngen 83 zum festen
Anbringen der genannten Kanülenhalterung 41 an
der genannten Kanülensicherung 220 in
den Schlitz 80 hinein, einen Auslenkarm 45 und
einen Vorsprung 42 zum freigebbaren Halten eines Katheteransatzes 13 angrenzend
an der genannten Kanülensicherung 220 auf,
wobei die genannte Seite 82 einen Führungsabschnitt 84 aufweist,
um die genannte Kanüle
zentral durch die genannte Sicherung 220 hindurch zu lagern.
Der genannte abtrennbare Katheter 29 weist einen Ansatz 13 und
einen inneren Kanal, Vertiefung, Schlitz oder Unterschnitt 32 auf,
damit er durch den genannten beweglichen Arm 42 lösbar gehalten
wird. Bei dieser Ausführungsform
wird auf eine Kanüle
noch eine Seitenbelastung ausgeübt,
wodurch die empfindliche Spitze unberührt und scharf belassen wird.
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58A, 58B und 58C zeigen eine isometrische Darstellung des in 57 beschriebenen
Katheters, wenn der Katheteradapter 9 vom Katheter 29 abgetrennt
ist.
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59 ist
eine vollständige
Draufsicht auf die separate Kanülenhalterung 41,
die für
die Anwendung der Erfindung auf den Verweilkatheter bestimmte ist.
Sie zeigt eine Kanülenhalterung 41,
eine gewisse Anzahl von Schürzen 46,
von denen jede durch einen Falz oder eine Biegung gebildet wird,
eine Kerbe 61, einen Einführabschnitt 33, eine
proximale Seite 82, die durch einen Falz oder eine Biegung
erzeugt wird und eine gewisse Anzahl von spitzen Vorsprüngen aufweist,
einen Führungsabschnitt 84,
einen durch mindestens einen Falz oder Biegung erzeugten vorspringenden
Rand oder Haltevorrichtung 27 und einen durch einen Falz
oder eine Biegung erzeugten Vorsprung 42.
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60 ist
eine vollständige
und aufgeschnittene Darstellung des Teils von 59,
welches eine separate Kanülenhalterung 41 für die Anwendung der
Erfindung auf den Verweilkatheter betrifft. Sie zeigt eine Kanülenhalterung 41,
eine gewisse Anzahl von Schürzen 46,
von denen jede durch eine Falte oder Biegung erzeugt wird, eine
Kerbe 61, einen Einführabschnitt 33,
eine proximale Seite 82, die durch eine Falte oder Biegung
erzeugt wird und eine gewisse Anzahl von spitzen Vorsprüngen 83 aufweist,
einen durch eine Falte oder Biegung erzeugten vorspringenden Rand
oder Haltevorrichtung 27, einen durch eine Falte oder Biegung
erzeugten Auslenkarm 45 und einen durch eine Falte oder
Biegung erzeugten Vorsprung 42.
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61 ist
eine vollständige
Vorderansicht der Klemmschalen-Kanülensicherungsanordnung 22a für einen
in einer aufgeklappten Konfiguration dargestellten Verweilkatheter.
Sie umfasst eine Kanülensicherungsanordnung 22a mit
einer beweglichen Kanülenhalterung 41,
wobei die genannte Kanülenhalterung 41 aufweist:
einen ausgelenkten Arm 45 und einen Vorsprung 42,
einen inneren Führungsabschnitt 35,
einen distalen Katheteradapter 78, einen ausgelenkten Gelenkabschnitt 28 mit
einer gewissen Anzahl von Bereichen der Kanülensicherung 22a,
die angrenzend mit dem genannten Gelenkbereich verbunden sind, wobei
der genannte Gelenkbereich 28 eine angemessene Fläche zum
Einsatzgießen
einer separaten flexiblen Anhängevorrichtung oder
zum festen Anbringen der genannten separaten flexiblen Anhängevorrichtung 24 aufweist,
wobei der genannte Gelenkabschnitt 28 auch eine hindurch führende Öffnung zum
festen Einsetzen einer separaten flexiblen Anhängevorrichtung 24 aufweisen kann.
Die genannte Kanülensicherung 22a weist
auf: eine Schlitzlinie 43, wo die Bereiche der Kanülensicherung 22a aneinander
stoßen
oder zusammengefügt
sind, an jedem Bereich am distalen Ende ein Führungsloch 47 und
eine Stütze 36 zum
Zusammenfügen
der Bereiche der Kanülensicherungsanordnung 22a.
Die genannte Stütze 36 findet
Aufnahme in einem entsprechenden Schlitz oder Öffnung 37 an der angrenzenden
Hälfte
der genannten Kanülensicherung 22a.
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62 ist
eine vollständige
Rückansicht
der Kanülensicherungsanordnung 22a für einen
in einer aufgeklappten Konfiguration dargestellten Verweilkatheter.
Sie umfasst eine Kanülensicherungsanordnung 22a,
welche ein verlängertes
Gelenk 28 zum Zusammenfügen
eines jeden Bereichs der Kanülensicherung 22a aufweist,
wobei der genannte verlängerte
Gelenkabschnitt 28 einen Schlitz oder eine Vertiefung zum
Einsetzen einer (nicht dargestellten) fest angebrachten oder separaten
flexiblen Anhängevorrichtung
aufweist. Die genannte Kanülensicherung 22a weist
ferner auf: einen inneren Führungsabschnitt 35,
eine Schlitzlinie 43, wo die Bereiche der Kanülensicherung 22a aneinander
stoßen
oder verbunden sind, eine proximale Führung 34 und einen proximalen
Keilvorsprung 66a, der sich auf jedem Bereich der Kanülensicherung 22a befindet,
eine bewegliche Kanülenhalterung 41,
mindestens eine Stütze
oder Vorsprung 36 auf einem Bereich der Kanülensicherungsanordnung 22a,
die oder der in wenigstens einen entsprechenden Schlitz 37 auf
dem anderen Bereich der Kanülensicherungsanordnung 22a eingefügt wird,
um die Bereiche der Kanülensicherungsanordnung 22a aneinander
zu befestigen. Die genannte Stütze 36 findet
Aufnahme in einem entsprechenden Schlitz oder Öffnung 37.
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In
dieser Anmeldung ist eine ganze Anzahl von Ausführungsformen dargelegt worden,
die sich auf die Kanülenschutzvorrichtung
der vorliegende Erfindung beziehen. Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass
viele der hier beschriebenen Bauteile austauschbar sein können. Es
ist auch wichtig festzustellen, dass die Erfindung eine Vielfalt
von Ausführungsformen
umfassen kann, welche von einem einzelnen Stück, einem Spritzgussteil, wo
die Komponenten einheitlich gefertigt werden, bis zu einer Vielzahl
von Komponenten reichen, von denen alle das gewünschte Ergebnis liefern, nämlich eine
sichere Unterbringung der angeschliffenen Kanülenspitze.