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Hintergrund der Erfindung
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Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich allgemein auf Metallfolie enthaltende
Laminate und auf Verfahren zur Herstellung derartiger Laminate,
insbesondere auf aus Metallfolien und Substraten bestehende Laminate,
die unter anderen Anwendungsbereichen auch zur Ausbildung von Lebensmittelbehältern nützlich sind,
die insbesondere zur Verpackung von Lebensmitteln geeignet sind,
die zur Erhitzung in einem Mikrowellenofen gedacht sind, und insbesondere
auf Laminate aus gemusterter Metallfolie und Substrat und auf Verfahren
zur Herstellung solcher Laminate.
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Beschreibung
des Standes der Technik
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Die
zunehmende Beliebtheit von Mikrowellenöfen zum Kochen eines ganzen
oder eines Teils einer Mahlzeit hat zur Entwicklung einer großen Vielzahl
von Lebensmittelprodukten geführt,
die direkt in der Lebensmittelverpackung, in der sie aufbewahrt werden,
in einem Mikrowellenofen gekocht werden können. Die Bequemlichkeit, die
darin besteht, dass das Essen gekocht werden kann, ohne dass es
aus der Verpackung genommen werden muss, trifft bei vielen Konsumenten
auf Gefallen. Leider bestehen jedoch bei den aktuell verfügbaren Verpackungen
für mikrowellengeeignete
Lebensmittel einige beträchtliche
Nachteile. Ein Hauptnachteil besteht darin, dass die von unterschiedlichen
Bereichen des in der Verpackung enthaltenen Lebensmittels aufgenommene Mikrowellenenergie
von der Verpackung nicht gesteuert werden kann. Ein besonderes Problem
besteht darin, dass die Ränder
sowie die dünneren
Bereiche eines Lebensmittels austrocknen und zerkocht werden, während es
sein kann, dass die mittleren oder dickeren Bereiche fast gar nicht
gekocht sind. Tiefgefrorene Lebensmittelprodukte, insbesondere relativ
großvolumige
Lebensmittel und insbesondere Lebensmittel, die einen dicken mittleren
Bereich und dünnere
Endabschnitte haben, sind Beispiele für Lebensmittelprodukte, bei
denen die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie in verfügbaren tiefgefrier-
und mikrowellenofengeeigneten Verpackungen unregelmäßig gekocht
werden. In gleicher Weise sind tiefgefrorene Lebensmittelprodukte,
die aus vielen unterschiedlichen Lebensmitteln bestehen, von denen jede
unterschiedliche Grade der Mikrowellenerhitzung benötigen, Lebensmittelprodukte,
bei denen in verfügbaren
tiefgefrier- und mikrowellen-geeigneten Verpackungen die Wahrscheinlichkeit
besteht, dass ein Teil der Lebensmittel zerkocht wird, während ein anderer
noch halb gar bleibt.
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Metallfolie,
wie zum Beispiel Aluminiumfolie, reflektiert im Gegensatz zu dünnen metallisierten
Beschichtungen Mikrowellenenergie und lässt sie weder hindurch noch
absorbiert sie sie. Daher ist Metallfolie, statt dass sie teilweise
oder vollständig
transparent für
Mikrowellenenergie ist, undurchlässig.
Diese Eigenschaft von Metallfolien und ihre Verwendung zur Abschirmung
von Mikrowellenenergie ist bei der Mikrowellenlebensmittelverpackung
seit langer Zeit bekannt und wird dort eingesetzt. Zum Beispiel
geht aus dem US-Patent Nr. 3,615,713 und dem US-Patent Nr. 3,936,626
eine Mikrowellen-Kochvorrichtung hervor, die ein Tablett aufweist,
das eine Vielzahl unterschiedlich großer Ausschnitte und mehrere
einzelne Behälter
aufweist, die so abgemessen sind, dass sie in den Ausschnitten des
Tabletts gehalten werden können.
Jeder Behälter
ist so konstruiert, dass das in ihm enthaltene Lebensmittelprodukt
vollständig
und richtig gleichzeitig mit den Lebensmittelprodukten in den anderen
Behältern
gekocht wird, so dass eine vollständige Mahlzeit gleichzeitig
bereitet werden kann. Die Behälter
enthalten unterschiedliche Mengen Aluminiumfolie zum Steuern der
Menge von Mikrowellenenergie, die die jeweiligen Lebensmittelprodukte
erreicht. Zum Beispiel sind Behälter,
die zum Enthalten von Lebensmittelprodukten gedacht sind, die keine
oder nur eine geringe Erwärmung
benötigen,
wie zum Beispiel Speiseeis, aus Aluminiumfolie ausgebildet, um den
Inhalt vollständig
gegenüber
der Mikrowellenenergie abzuschirmen. Andere Behälter sind in gleicher Weise
aus einem für
Mikrowellen undurchlässigen
Material, wie zum Beispiel Aluminiumfolie ausgebildet, haben jedoch
in ihnen gebildete Löcher
oder Öffnungen,
um es ausgewählten
Mengen von Mikrowellenstrahlung zu erlauben, in den Behälter einzudringen
und das in ihm enthaltene Lebensmittelprodukt in der vorgeschriebenen Zeit
zu kochen. Die Anzahl und Größe der Löcher wird
gemäß den normalen
Kochanforderungen des im Behälter enthaltenen
Lebensmittelprodukts bestimmt.
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Aus
dem US-Patent Nr. 4,351,997 geht eine Lebensmittelverpackung hervor,
die ein Tablett aufweist, das eine untere Wand aufweist, die gegenüber Mikrowellenstrahlung
transparent ist, sowie eine außen
umlaufende Struktur, die eine umlaufende Wand und einen umlaufenden
Rand beinhaltet, die sich vom oberen Ende der umlaufenden Wand aus
nach außen
erstreckt, wobei mindestens ein Teil der umlaufenden Struktur ein
für Mikrowellen
undurchlässiges
Material, wie zum Beispiel Metallfolie, z.B. Aluminiumfolie, enthält. Die
Folie kann vorteilhafterweise als Schicht auf das Substrat der umlaufenden
Wand aufgebracht oder auf es laminiert sein. Lebensmittelverpackungen,
bei denen die Metallfolie selektiv beschichtet oder gemustert ist,
um ausgewählte
Bereiche des Tabletts gegenüber
Mikrowellenenergie abzuschirmen, tragen zu einer gleichmäßigen Mikrowellenkochung
des in den Verpackungen enthaltenen Lebensmittelprodukts bei. Dasselbe
vorteilhafte Ergebnis wird durch das US-Patent Nr. 5,370,883 erreicht,
aus dem ein Mikrowellen-Aufwärmtablett
hervorgeht, das einen Deckel aufweist, der teilweise aus einem Aluminiumfolienlaminat
ausgebildet ist, um ausgewählte
Teile des Tabletts abzuschirmen.
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Metallfolie,
die durch ein selektives Entfernen vorbestimmter Bereiche gemustert
wird, wird derzeit für
Mikrowellenverpackungsanwendungen durch ätzendes Entmetallisieren der
Metallfolie in den vorbestimmten Bereichen hergestellt.
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Zum
Beispiel wird gemäß den in
den US-Patenten Nr. 4,552,614 und 5,340,436 offenbarten Verfahren
ein Polyesterfilm im Vakuum mit einer Aluminiumfolie metallisiert
bzw. laminiert und dann mit einer gemusterten Maske aus ätzresistentem
Material über
die zu schützenden
Bereiche der Aluminiumfolie selektiv bedruckt oder beschichtet.
Danach wird das maskierte Laminat mit Ätzmittel besprüht oder
durch ein Ätzbad
geführt,
in dem die unmaskierten Bereiche der Aluminiumfolie durch chemische
Reaktion mit dem Ätzmittel
selektiv entfernt werden. Das resultierende aus gemusterter Folie
und Film bestehende Laminat kann ferner in herkömmlicher Weise auf ein Papier-
oder Pappesubstrat laminiert werden. Der Entmetallisierungsprozess
ist jedoch langsam, umständlich
und kostenintensiv. Von genau so großer Bedeutung ist, dass die
chemische Reaktion Wasserstoff erzeugt, das schwer handhabbar ist,
und die Notwendigkeit der Aluminiumwiedergewinnung aus dem Ätzbad besteht.
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Weitere
Verfahren zur Herstellung gemusterter Metallfolie für Mikrowellenverpackungsanwendungen,
die vorgeschlagen wurden, sind aus Gründen, die den vorgeschlagenen
Verfahren eigen sind, oder, weil sie wirtschaftlich unattraktiv
sind, ebenfalls nicht zufriedenstellend. Die bisher unternommenen Anstrengungen
haben daher ein industriell umsetzbares und wirtschaftlich attraktives
Verfahren zur Herstellung eines gemusterten Metallfolienlaminats hervorgebracht,
das neben anderen Verwendungszwecken ein besonders wirksames Lebensmittelverpackungsmaterial
zur selektiven Mikrowellenerhitzung einer großen Vielzahl von Lebensmittelprodukten
ist.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Eine
Hauptaufgabe der vorliegenden Erfindung besteht daher darin, ein
Verfahren zur Herstellung eines gemusterten Metallfolienlaminats
vorzusehen, das insbesondere als eine Mikrowellenverpackung für Lebensmittel
einsetzbar ist und das industriell umsetzbar und wirtschaftlich
attraktiv ist.
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Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein Verfahren
zur Herstellung eines gemusterten Metallfolienlaminats vorzusehen, das
insbesondere als elektrische Schaltungen einsetzbar ist und das
industriell umsetzbar und wirtschaftlich attraktiv ist.
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Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein solches
Verfahren vorzusehen, das die Ausbildung einer großen Vielzahl
regelmäßig oder
unregelmäßig geformter
Muster zur selektiven Steuerung der Menge von Mikrowellenenergie
erlaubt, die durch das Laminat gelangt und von unterschiedlichen
Lebensmitteln oder unterschiedlichen Bereichen eines Lebensmittelprodukts
in der aus dem Laminat hergestellten Mikrowellenverpackung aufgenommen
wird.
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Noch
eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein
Verfahren zur Herstellung eines Laminats aus einer gemusterten Metallfolie
und einem Substrat vorzusehen, bei dem ein Klebstoff in einem vorbestimmten
Muster, das dem gewünschten
Metallfolienmuster im Laminat entspricht, zwischen die Metallfolie
und das Substrat eingebracht wird.
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Noch
eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein
Verfahren zur Herstellung eines Laminats aus einer gemusterten Metallfolie
und einem Substrat bereitzustellen, bei dem ein Kleber in ausgewählte Bereiche
in einem vorbestimmten Muster zwischen die Metallfolie und das Substrat
eingebracht wird, die Metallfolie in einem Muster geschnitten wird,
das den Grenzen der mit Klebstoff versehenen Bereiche entspricht,
und die unverklebten Bereiche der Metallfolie entfernt werden, um
ein Laminat vorzusehen, bei dem das Metallfolienmuster dem Klebstoffaufbringungsmuster
entspricht.
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Noch
eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein
Verfahren zur Herstellung eines Laminats aus einer gemusterten Metallfolie
und einem Substrat vorzusehen, wobei ein Klebstoff in ausgewählten Bereichen
in einem vorbestimmten Muster zwischen die Metallfolie und das Substrat
eingebracht wird, und die Metallfolie mit einer Rotationsstanze
in einem Muster, das den Grenzen der mit Klebstoff versehenen Bereiche
entspricht, geschnitten wird, ohne dass das Substrat zu einem inakzeptablen
Grad eingeschnitten oder beschädigt
wird.
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Noch
eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein
Verfahren zur Herstellung eines Laminats aus einer gemusterten Metallfolie
und einem Substrat vorzusehen, bei dem ein Klebstoff in ausgewählten Bereichen
in einem vorbestimmten Muster zwischen die Metallfolie und das Substrat
eingebracht wird und die Metallfolie mit einem Laserstrahl in einem
Muster, das den Grenzen der mit Kleber versehenen Bereiche entspricht,
geschnitten wird, ohne dass dabei das Substrat in inakzeptabler
Weise eingeschnitten oder beschädigt wird.
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Noch
eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein
Verfahren zur Herstellung eines Behälters zur Verpackung von Lebensmitteln
vorzusehen, die in einem Mikrowellenofen aufgewärmt werden sollen, wonach ein
Laminat aus einer gemusterten Metallfolie und einem Substrat in
einen Behälter
geformt wird, wobei die Folie enthaltenden Bereiche des Laminats
Abschnitte des Behälters
bilden, die für
Mikrowellenenergie undurchlässig
sind, um ein Zerkochen der Lebensmittelprodukte in diesen Abschnitten
des Behälters
zu verhindern und zu einem gleichmäßigen Kochen der Lebensmittel
beizutragen.
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Noch
eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein
Laminat aus einer gemusterten Metallfolie und einem Substrat zur
mikrowellengeeigneten Verpackung und für andere Anwendungen vorzusehen,
wobei das Muster durch Laminieren einer Bahn einer Metallfolie auf
ein Substrat, durch Einbringen eines Klebers in ausgewählten Bereichen
in einem vorbestimmten Muster zwischen die Folie und das Substrat,
Schneiden der Metallfolie, zum Beispiel mit einem Schneidwerkzeug,
wie zum Beispiel einer Rotationsstanze oder einem Laser, in einem
Muster, das den Grenzen der mit Kleber versehenen Bereiche entspricht,
und Entfernen der unverklebten Bereiche der Metallfolie zum Vorsehen
eines Laminats gebildet wird, bei dem das Metallfolienmuster dem
Kleberaufbringungsmuster entspricht.
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Noch
eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein
Verfahren zur Herstellung eines Laminats aus einer gemusterten Metallfolie
und einem Substrat vorzusehen, bei dem ein Kleber zum Bilden des
Laminats zwischen die Metallfolie und das Substrat eingebracht wird
und die Metallfolie mit einem Laserstrahl in einem vorbestimmten
Muster bestrahlt wird, um die bestrahlte Folie zu verdampfen, ohne
dass dabei das Substrat in inakzeptabler Weise beschädigt wird.
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Noch
eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein
Verfahren zur Herstellung eines Laminats aus einer gemusterten Metallfolie
und einem Substrat vorzusehen, bei dem das Metallfolienmuster mehrere
durch Lücken
getrennte Inseln umfasst, wobei das Verfahren die folgenden Schritte
aufweist: Einbringen eines Klebers zwischen die Metallfolie und
das Substrat zur Bildung des Substrats und Bestrahlen der Metallfolie
mit einem Laserstrahl in einem vorbestimmten Muster, um die bestrahlte
Folie zu verdampfen, ohne dass dabei das Substrat in inakzeptabler
Weise beschädigt
wird.
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Die
vorhergehenden und andere Aufgaben werden erfindungsgemäß durch
Vorsehen eines Verfahrens zum Herstellen eines Laminats aus einer
gemusterten Metallfolie und einem Substrat mit den folgenden Schritten
gelöst:
Laminieren einer Metallfolienbahn auf ein Substrat durch Einbringen
eines Klebers zwischen die Metallfolie und das Substrat in einem
vorbestimmten Muster, das Bereiche, in denen Kleber vorhanden ist,
und Bereiche, in denen kein Kleber vorhanden ist, definiert; Schneiden
der Metallfolie in ein Muster, das den Grenzen der den Kleber enthaltenden
Bereichen entspricht; und Entfernen der Bereiche von Metallfolie,
die nicht mit dem Kleber auf das Substrat aufgeklebt sind. In einer
Ausführungsform
enthält
das Verfahren den weiteren Schritt des Laminierens einer Bahn Schutzschichtmaterial, vorzugsweise
Polymerfilm auf die gemusterte Metallfolienschicht des Laminats
aus einer gemusterten Metallfolie und einem Substrat. Vorzugsweise
wird die Metallfolie unter der Verwendung einer Rotationsstanze,
wünschenswerterweise
einer spanabhebend bearbeiteten Rotationsstanze, oder eines Laserstrahls
geschnitten. Vorteilhafterweise ist die Metallfolie ungeglühte Aluminiumfolie,
das Substrat Pappe und der Polymerfilm ein Polyesterfilm. In einer
weiteren Ausführungsform
sieht die vorliegend Erfindung ein Laminat aus einer gemusterten
Metallfolie und einem Substrat vor, wobei das Muster dadurch gebildet wird,
dass eine Metallfolienbahn auf ein Substrat durch Einbringen eines
Klebers zwischen die Metallfolie und das Substrat in ausgewählten Bereichen
in einem vorbestimmten Muster laminiert wird, die Metallfolienbahn
in einem Muster geschnitten wird, das den Grenzen der mit Kleber
versehenen Bereiche entspricht, die unverklebten Bereiche der Metallfolie entfernt
werden, wodurch das Metallfolienmuster dem Kleberaufbringungsmuster
entspricht, und eine Bahn Schutzschichtmaterial auf die gemusterte
Metallfolienschicht laminiert wird. In noch einer weiteren Ausführungsform
sieht die vorliegende Erfindung einen Behälter von Lebensmitteln, die
zur Erwärmung in
einem Mikrowellenofen gedacht sind, sowie ein Verfahren zur Herstellung
eines solchen Behälters vor,
nach dem ein Laminat aus einer gemusterten Metallfolie und einem
Substrat zu einem Behälter
geformt wird, wobei die Folie enthaltenden Bereiche des Laminats
Abschnitte des Behälters
bilden, die für Mikrowellenenergie
undurchlässig
sind, um ein Zerkochen von Lebensmitteln in diesen Abschnitten des Behälters zu
verhindern.
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Die
Aufgaben werden gemäß einer
anderen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung dadurch gelöst, dass ein Verfahren zur
Herstellung eines Laminats aus einer gemusterten Metallfolie und einem
Substrat vorgesehen wird, das die folgenden Schritte aufweist: Laminieren
einer Metallfolienbahn auf ein Substrat durch Einbringen eines Klebers
zwischen die Metallfolie und das Substrat und Bestrahlen der Metallfolie
in einem vorbestimmten Muster mit einem Laserstrahl zum Verdampfen
der bestrahlten Bereiche der Metallfolie. Vorteilhafterweise ist
die Metallfolie eine Aluminiumfolie und das Substrat Papier oder
Pappe. Je nach der gedachten Anwendung des Laminats kann das Verfahren
den weiteren Schritt des Laminierens einer Bahn Schutzschichtmaterials,
vorzugsweise Polyesterfilm, auf die gemusterte Metallfolienschicht
des Laminats aus der gemusterten Metallfolie und dem Substrat enthalten.
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Kurzbeschreibung der Zeichnungen
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1 ist
eine schematische Darstellung eines Laminats, das eine gemusterte
Metallfolie aufweist, das gemäß der vorliegenden
Erfindung ausgebildet ist.
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2 ist
eine schematische Darstellung eines ersten Verfahrens zur Herstellung
von Laminaten mit gemusterten Metallfolien gemäß der vorliegenden Erfindung.
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3 ist
eine schematische Darstellung eines zweiten Verfahrens zur Herstellung
eines Laminats mit gemusterter Metallfolie gemäß der vorliegenden Erfindung.
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4 ist
eine schematische Darstellung eines Laminats, das eine gemusterte
Metallfolie enthält,
die gemäß der vorliegenden
Erfindung ausgebildet ist.
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5 ist
eine Draufsicht auf einen Rohling für einen Behälter zur Verpackung von Lebensmitteln,
die in einem Mikrowellenofen erhitzt werden sollen, die eine veranschaulichende
Ausführungsform einer
gemusterten Mikrowellenverpackung gemäß der vorliegenden Erfindung
aufweist.
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6 ist
eine Draufsicht auf einen weiteren Rohling für einen Behälter zur Verpackung von Lebensmitteln,
die in einem Mikrowellenofen erhitzt werden sollen, die eine zweite
veranschaulichende Ausführungsform
einer gemusterten Mikrowellenverpackung gemäß der vorliegenden Erfindung
aufweist.
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7 ist
eine Draufsicht auf noch einen weiteren Rohling für einen
Behälter
zur Verpackung von Lebensmitteln, die in einem Mikrowellenofen erhitzt werden
sollen, die eine dritte veranschaulichende Ausführungsform für eine gemusterte
Mikrowellenverpackung gemäß der vorliegenden
Erfindung aufweist.
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8 ist
eine schematische Darstellung eines dritten Verfahrens zur Herstellung
von Laminaten mit gemusterter Metallfolie gemäß der vorliegenden Erfindung.
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9 ist
eine schematische Darstellung einer vierten Ausführungsform zur Herstellung
von Laminaten mit gemusterter Metallfolie gemäß der vorliegenden Erfindung.
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10 ist
eine Teildraufsicht auf eine Ausführungsform eines Laminats mit
gemusterter Metallfolie, das gemäß der vorliegenden
Erfindung hergestellt wurde und mehrere Metallfolieninseln aufweist, die
durch aus dielektrischem Substrat bestehenden Lücken gebildet sind.
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11 ist
eine vergrößerte Schnittdarstellung
entlang der Linie 11-11 in 10.
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12 ist
eine graphische Darstellung des Verhältnisses zwischen der Lückengröße und dem Abstand
von Inselmitte zu Inselmitte für
Wasser, das in einem Abstand von einem Inselgitter ist, der größer als
die Lückengrößenentfernung
ist.
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13 ist
eine graphische Darstellung des Verhältnisses zwischen Lückengröße und Abstand von
Inselmitte zu Inselmitte für
Fleisch, das in einem Abstand von einem Inselgitter ist, der größer als
die Lückengrößenentfernung
ist.
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14 ist
eine graphische Darstellung des Verhältnisses zwischen der Lückengröße und dem Abstand
von Inselmitte zu Inselmitte für
Brot, das in einem Abstand von einem Inselgitter ist, der größer als
die Lückengrößenentfernung
ist.
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15 ist
eine graphische Darstellung des Verhältnisses zwischen der Lückengröße und dem Abstand
von Inselmitte zu Inselmitte für
Wasser, das an ein Inselgitter anliegend angeordnet ist.
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16 ist
eine graphische Darstellung des Verhältnisses zwischen der Lückengröße und dem Abstand
von Inselmitte zu Inselmitte für
Fleisch, das an ein Inselgitter anliegend angeordnet ist.
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17 ist
eine graphische Darstellung des Verhältnisses zwischen der Lückengröße und dem Abstand
von Inselmitte zu Inselmitte für
Brot, das an ein Inselgitter anliegend angeordnet ist.
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18 ist
ein Schnitt durch eine typische einen Schwingkreis enthaltende elektronische Überwachungs-Plakette,
die durch ein erfindungsgemäßen Verfahren
hergestellt wurde.
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Beschreibung
der bevorzugten Ausführungsform
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Die
meisten im Handel erhältlichen
Verpackungen für
Lebensmittelprodukte, die zum Kochen durch Mikrowellenenergie gedacht
sind, haben die allgemeine Konfiguration eines dreidimensionalen rechteckigen
Massivkörpers,
wobei das Lebensmittelprodukt in den Wänden eingeschlossen ist. Diese Konfiguration
ist aus flachen, zweidimensionalen Rohlingen, die aus Pappe und
dergleichen bestehen, die gefaltet oder gepresst werden kann, leicht
herzustellen, um einen dreidimensionalen Behälter der gewünschten
Größe auszubilden.
Wenn das Lebensmittelprodukt ein relativ großes Volumen hat oder deutlich
dickere oder dünnere
Bereiche hat, führt
das Kochen mit der Mikrowelle höchstwahrscheinlich
dazu, dass die Ränder
und/oder die dünneren
Bereiche zerkocht werden, während
die mittleren und dickeren Bereiche gefroren bleiben oder kaum gekocht
sind. Zum Ausschließen
oder mindestens Verringern dieses unerwünschten Effekts können die
Rohlinge Teile haben, die aus einem Laminat aus einem Substrat und
Metallfolie bestehen, um für
Mikrowellen durchlässige
Bereiche und für
Mikrowellen undurchlässige Bereiche
der Verpackung zu bilden, die in der Nähe ausgewählter Lebensmittel oder Teile
von Lebensmitteln im Behälter
angeordnet sind, um diese Lebensmittel selektiv gegenüber der
Mikrowellenenergie abzuschirmen.
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Die
vorliegende Erfindung sieht Laminate aus Metallfolie und Substrat
vor, die zur Verpackung von Lebensmitteln, die zur Erhitzung in
der Mikrowelle gedacht sind, besonders nützlich sind, sowie vorteilhafte
und wirtschaftliche Verfahren zur Herstellung derartiger Laminate.
Nach einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung werden vorbestimmte ausgewählte Bereiche
der Metallfolie entfernt, wodurch diese Teile des Laminats für Mikrowellenenergie
transparent werden, während
Bereiche des Laminats, an denen die Metallfolie vorhanden ist, für Mikrowellenenergie
undurchlässig
bleiben. Durch Anpassen des Metallfolienmusters auf die Erhitzungsanforderungen
des Lebensmittelprodukts kann ein Behälter aus dem Laminat hergestellt
werden, bei dem die Lebensmittel enthaltenden Bereiche des Laminates
Abschnitte des Behälters
bilden, die für
Mikrowellenenergie undurchlässig
sind, um ein Zerkochen der Lebensmittelprodukte in diesen Bereichen des
Behälters
zu verhindern und ein gleichmäßiges Kochen
der Lebensmittelprodukte zu fördern.
Die Metallfolienmuster können
einfach und günstig
auf das Lebensmittelprodukt angepasst werden und so geformt werden,
dass unerwünschte
Erhitzungsbereiche in der Lebensmittelverpackung vermieden werden.
Außerdem
kann die Mikrowellenenergie-Erhitzungsaktivität in unterschiedlichen Bereichen
des Behälters
selektiv verringert werden, um verschiedene Teile eines Lebensmittelprodukts
mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten oder zu unterschiedlichen Graden
zu erhitzen.
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1 zeigt
ein Laminat 10 aus einer gemusterten Metallfolie und einem
Substrat mit Bereichen, die Metallfolie enthalten, und Bereichen,
aus denen die Metallfolie entfernt wurde, das gemäß dem Verfahren
der vorliegenden Erfindung hergestellt ist. Die relativen Größen der
gezeigten Schichten sind zu Zwecken der Veranschaulichungen übertrieben
dargestellt. Das Laminat 10 enthält ein Substrat 12,
das auch als eine der Wände
des die Lebensmittelverpackung bildenden Behälters fungieren kann. Eine
Metallfolienschicht 14 wird auf das Substrat 12 geklebt und
vorzugsweise zwischen dem Substrat und einer Schutzschicht, wie
zum Beispiel einem Polymerfilm, 16 angeordnet, mit der
sie verbunden ist. Wie aus der folgenden Beschreibung hervorgeht,
kann das Laminat 10 durch Aufbringen eines Klebers in einem
vorbestimmten Muster auf einem Substrat 12, Aufkleben einer
Metallfolienbahn 14 auf das Substrat 12, Schneiden
der Metallfolienbahn 14 in einem Muster, das dem Muster
des aufgebrachten Klebers entspricht, Entfernen der unverklebten
Metallfolie und für
manche Anwendungen Laminieren eines Polymerfilms 16 über die
verklebte Metallfolie 14 in Kontakt mit dem Substrat und
der Folie hergestellt werden. In einer anderen Ausführungsform
der Erfindung kann das Laminat 10 durch Aufbringen eines Klebers
auf ein Substrat 12, Kleben einer Metallfolienbahn 14 auf
das Substrat 12, Verdampfen der Metallfolie in einem vorbestimmten
Muster ohne Beschädigung
des Substrats und für
manche Anwendungen Laminieren eines Polymerfilms 16 über die verklebte
Metallfolie 14 in Kontakt mit dem Substrat und der Folie
hergestellt werden. Die Metallfolienschicht 14, die in 1 gezeigt
ist, repräsentiert
den Teil der angebrachten Metallfolienbahn, die nach dem Schneiden
und dem Entfernen der unverklebten Teile oder nach dem Entfernen
der Metallfolie durch die Laserverdampfung verbleibt.
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Die
Schutzschicht 16 ist vorzugsweise ein hitzeverträgliches
und stabiles Material, das als eine Barriere zum Trennen eines Lebensmittelprodukts
im Behälter
von der Metallfolienschicht dient. Die Schicht 16 muss
für Mikrowellenenergie
durchlässig und
genügend
stabil bei hohen Temperaturen sein, wenn sie auf die Metallfolie
laminiert wird, so dass sie für
den Kontakt mit Lebensmitteln bei den Temperaturen geeignet ist,
die erreicht werden, während
das Lebensmittel im Mikrowellenofen gekocht wird. Die Schicht 16 kann
aus einer großen
Vielzahl stabiler Materialien hergestellt werden, die Schutzschichteigenschaften
haben, wie zum Beispiel Polymerfilm und Papier, einschließlich Polyester,
Polyolefine, Nylon, Zellophan, Papier und Polysulfone. Polyester
ist wegen seiner Wärmebeständigkeit
und Oberflächenglätte das
für Lebensmittelbehälter bevorzugte Material.
Die Dicke des Kunststofffilms kann vorzugsweise ungefähr 0,0076
mm (0,0003 Zoll) bis 0,051 mm (0,002 Zoll) und am besten ungefähr 0,0127
mm (0,0005 Zoll) betragen.
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Die
Metallfolie 14 ist vorzugsweise Aluminiumfolie, kann jedoch
aus einer beliebigen, hinlänglich
bekannten dünnen,
laminierbaren, für
Mikrowellen undurchlässigen
Metallfolie, wie zum Beispiel Aluminiumlegierungsfolie bestehen.
In einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist die Folie eine weniger formbare, d.h. sprödere, geglühte oder ungeglühte Folie.
Ein Beispiel für
eine derartige geglühte
Folie ist eine relativ spröde
Aluminiumlegierung, die zum Stanzen ausgelegt ist. Eine solche Folie
ist als Alumax 8145 im Handel erhältlich. Besonders bevorzugt
wird jedoch eine ungeglühte
Aluminiumfolie. Wünschenswerterweise
hat die beim Laminat der vorliegenden Erfindung eingesetzte Folie eine
Dicke im Bereich von 0,0051 mm bis 0,051 mm (0,0002 bis 0,002 Zoll)
und ist vorzugsweise relativ dünn
mit einer Dicke im Bereich von 0,0051 mm bis 0,0152 mm (0,0002 bis
0,0006 Zoll).
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Das
Substrat 12 ist vorzugsweise aus einem flexiblen Material,
das für
Mikrowellenenergie durchlässig
ist und das eine relativ hohe Isolierkapazität sowie eine Wärmebeständigkeit
hat, die den Kochtemperaturen in einem Mikrowellenofen standhält. Geeignete
Substratmaterialien sind zum Beispiel Papier, beschichtete und unbeschichtete
Pappe, Kunststofffilme, wie zum Beispiel Polyesterfilme und Verbundwerkstoffe,
wie zum Beispiel Verbundwerkstoffe aus Fasern und Polymeren. Für Mikrowellenanwendungen
sind die bevorzugten Substratmaterialien Papier, beschichtete und
unbeschichtete Pappe sowie Polymerfilme.
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Das
Laminat 10 aus gemusterter Metallfolie und Substrat wird
vorzugsweise gemäß der vorliegenden
Erfindung nach dem Verfahren hergestellt, das in 2 schematisch
dargestellt ist, wobei ein Kleber auf die Substrat-Folien-Schnittstelle
nur in denjenigen Bereichen des Laminats aufgetragen wird, wo eine
Mikrowellenreflexion gewünscht
wird. Dann wird die Folie in einem Muster, das den Grenzen der mit
Kleber versehenen Bereiche entspricht, geschnitten, ohne das Substrat
merklich zu beeinträchtigen,
zu schneiden oder sonst wie zu beschädigen. Die Bereiche der Folie,
die nicht mit dem Substrat verklebt sind, werden entfernt und wünschenswerterweise
in einen sauberen Wiederverwertungsstrom geschickt. Als letzter
Schritt wird insbesondere für
Mikrowellenlebensmittelverpackungsanwendungen eine Schutzschicht,
wie zum Beispiel eine Polymerfilmschicht, über der gemusterten Metallfolienschicht
angebracht, um als eine Schutzschicht zwischen dem Laminat aus Metallfolie
und Substrat und dem Lebensmittelprodukt zu dienen. Das resultierende
Laminat, das aus einem Substrat mit gemusterten, Mikrowellen reflektierenden
Folienbereichen, die klebend auf es laminiert wurden, besteht, zur
Ausbildung von Rohlingen für
gepresste oder gefaltete Mikrowellentabletts und -schachteln besonders
geeignet.
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Mit
Bezug auf 2 wird eine Bahn aus Substratmaterial 30,
zum Beispiel Pappe, um eine Transportwalze 32 geführt. Von
einem Kleberbehälter 34 wird
auf eine gemusterte Gravurwalze 36 ein Kleber verteilt,
welche den Kleber in dem vorbestimmten Muster der Walze auf eine
Bahn aus Metallfolie 38 überträgt, während die Folie in Laminierkontakt
mit der Substratbahn 30 über die Laminierwalze 40 läuft. Alternativ
dazu kann der Kleber auch unter der Verwendung einer flexographischen
Gummiwalze aufgetragen werden, auf der ein erhabenes Muster ausgebildet
ist. Das resultierende Laminat aus Metallfolie und Substrat gelangt
zwischen eine Rotationsstanze 42 und einen Amboss 44,
wo die Metallfolienschicht in einem Muster geschnitten wird, das
den Grenzen der mit Kleber versehenen Bereiche entspricht, ohne
dass dadurch das Substrat wesentlich beeinträchtigt oder beschädigt wird.
Metallfolie, die nicht mit dem Substrat verklebt ist, wird in der
Vakuum-Abschnittsammelstation 46 durch einen Unterdruck
entfernt und zu einer (hier nicht weiter gezeigten) sauberen Metallfolienwiederverwertungsstation geschickt.
Die Abschnittsammelstation umfasst in einer Ausführungsform eine Kombination
aus einer rotierenden Vakuum-Druckwalze und einer Vakuumhaube oder
einfach eine Vakuumhaube zum Entfernen der Folienabschnitte und
Abfälle
und zum Blasen der Abschnitte und Abfälle zu einer Wiederverwertungsstation.
Hiernach kann eine Schutzschicht, wie zum Beispiel eine dünne Polymerfilmschicht,
z.B. ein Polyesterfilm, über
der gemusterten Metallfolie angebracht werden. Hierzu können verschiedene
Verfahren zum Beschichten oder Laminieren des Polymerfilms 48 auf
der Metallfolie eingesetzt werden. Zum Beispiel kann ein Polymerfilm
mit einer wärmeversiegelbaren
Schicht, wie zum Beispiel ein amorpher Polyester, auf deren Oberfläche, die
zum Kontakt mit der Metallfolienschicht gedacht ist, durch Heißpresswalzenlaminieren
auf die Folienschichten laminiert werden. Gemäß diesem Verfahren wird Polymerfilm 48 über die
beheizte Filmlaminierwalze 50 geführt, um die wärmeversiegelbare
Schicht zu schmelzen, so dass, wenn die geschmolzene Schicht in
Kontakt mit der Metallfolienschicht gepresst wird, der Polymerfilm
mit der Metallfolie und (in Bereichen, in denen die Metallfolie
entfernt wurde) dem Substrat wärmeversiegelt
wird. Andere hinlängliche
bekannte Laminier- und Beschichtungsverfahren, wie zum Beispiel
Trockenaufzieh-Kleblaminieren, Extrusionskaschieren, Laminieren
unter der Verwendung eines lösungsmittelfreien
Klebers sowie Extrusionsbeschichtung, können beim erfindungsgemäßen Verfahren ebenfalls
eingesetzt werden.
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Ein
bevorzugtes Verfahren zum Schneiden der Folie in einem Muster, das
dem Muster des aufgebrachten Klebstoffs entspricht, ist das Folienrotationsstanzen.
Ein Problem, das beim Stanzen von mit Aluminiumfolie beschichteten
Pappsubstraten auftritt, ist, dass Aluminiumfolie sehr formbar ist.
Sie kann großen
Scherbelastungen außerhalb
der Ebene ausgesetzt werden, ohne zu reißen. Um die Folie zu trennen,
muss eine Stanze tief in das dicke, weiche Pappsubstrat eindringen.
Hierbei kann je nach der Stanze die Pappe in inakzeptabler Weise
geschnitten und beschädigt
werden. Gemäß der vorliegenden
Erfindung hat es sich herausgestellt, dass spanabhebend bearbeitete
Rotationsstanzen das bevorzugte Schneidwerkzeug zum Stanzen der
Aluminiumfolie sind. Insbesondere sind spanabhebend bearbeitete
Rotationsstanzen typischerweise scharfe, gleichmäßig, präzise ausgearbeitete massive Stahlteile.
Spanabhebend bearbeitete Rotationsstanzen sind insbesondere dadurch
effektive Stanzwerkzeuge, dass sie zu einer sauberen, scharten,
präzisen
Metallfolienschneidbearbeitung fähig
sind, ohne dass sie auch in das darunter liegende Substrat einschneiden.
In vielen Anwendungen erzeugen auch rotierende Stahlschneiden zufriedenstellende
Ergebnisse. Stahlschneiden mit Wellenschliff scheinen im Gegensatz
zu geraden Stahlschneiden bessere Ergebnisse zu liefern. Außerdem wird
das Schneidergebnis mit Stahlschneiden besser, wenn das Substrat
Wellpappe, wie zum Beispiel F-Wellpappe
ist oder wenn weiche Ambosse während
des Stanzens verwendet werden. Der weiche Amboss kann günstigerweise
ein weicher Amboss, Wellpappe oder das Pappsubstrat sein, das zum
Vorsehen eines weichen Ambosses befeuchtet wurde.
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Noch
bessere Ergebnisse werden erzielt, wenn die Metallfolie eine ungeglühte Aluminiumfolie ist.
Es wird davon ausgegangen, dass die mit ungeglühten Folien zu beobachteten
verbesserten Ergebnisse darauf zurückzuführen sind, dass derartige Folien
spröder
und daher leichter zu stanzen sind. Zum Beispiel wurden in einem
Fall besonders gute Ergebnisse unter der Verwendung einer 0,0076
mm (0,0003 Zoll) dicken ungeglühten
Aluminiumfolie erzielt, die im Handel als Alumax 1145 H19 erhältlich ist,
die auf eine 18-PT-Pappe laminiert war. Es wird kein beträchtlicher
Unterschied bemerkt, wenn stattdessen unbeschichtete Pappe verwendet
wird. Wenn ungeglühte
Metallfolien verwendet werden, sollte besondere Sorgfalt darauf
verwendet werden, dass die beim Walzen der Aluminiumfolie verwendeten Schmiermittel
die Verbindung der Metallfolie mit dem Substrat nicht stören. Ungeglühte Folien
tragen immer noch Oberflächenschmierfilme,
welche die Verbindung stören
können.
Demnach können
Oberflächenschmiermittel
auf ungeglühter
Metallfolie zum Beispiel durch eine Koronabehandlung oder durch eine
milde Flammbehandlung behandelt werden, die zum Entfernen der Oberflächenschmiermittel
genügt, jedoch
zum Glühen
der Folie nicht ausreicht, um die Anklebkraft zu erhöhen. Alternativ
dazu können
spezielle Kleber eingesetzt werden, die auch unter der Anwesenheit
von Oberflächenschmiermitteln
eine effektive Verbindung schaffen.
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Es
ist einzusehen, dass das oben beschriebene Laminierverfahren an
verschiedenen Typen von Laminiervorrichtungen umgesetzt werden kann und
dass alle derartigen Vorrichtungen, welche die Fähigkeit zur Durchführung des
Verfahrens der vorliegenden Erfindung haben, zur Verwendung im Zusammenhang
mit der vorliegenden Erfindung in Betracht gezogen werden. Eine
geeignete Laminiervorrichtung ist eine flexographische Presse mit
einzelnen Decks, auf denen die verschiedenen Verfahrensschritte
durchgeführt
werden können.
Eine weitere geeignete Laminiervorrichtung verwendet eine zentrale
Drucktrommel, wie sie zum Beispiel in 3 schematisch
gezeigt ist.
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Das
Verfahren, das in 3 schematisch gezeigt ist, ist
im Wesentlichen identisch mit dem schematisch in 2 gezeigten
Verfahren, außer
dass der Kleber in einem Muster auf das Substrat und nicht auf die
Metallfolie vor dem Laminieren der Metallfolie auf das Substrat
aufgebracht wird, und die Metallfolie durch einen Laserstrahl und
nicht durch eine Rotationsstanze geschnitten wird. In der Praxis der
vorliegenden Erfindung ist es unwesentlich, ob der Kleber auf die
Metallfolie oder auf das Substrat aufgetragen wird. Insbesondere
wird unter Bezugnahme auf 3 eine Bahn
eines Substratmaterials 60 zwischen eine zentrale Drucktrommel 62 und
eine Transportwalze 64 geführt. Ein Kleber wird von einem
Kleberbehälter 66 auf
eine gemusterte Gravurwalze 68 verteilt, die den Kleber
in dem vorbestimmten Muster der Walze auf eine Oberfläche der
Substratbahn überträgt, während sie
zwischen die Stützwalze 70 und
die Gravurwalze 68 gelangt. Alternativ dazu kann der Kleber
auch unter der Verwendung einer flexographischen Gummiwalze aufgetragen
werden, auf dem das vorbestimmte Muster ausgebildet ist. Eine Bahn
einer Metallfolie 72 wird in Laminationskontakt mit der
durch Kleber gemusterten Substratbahn gebracht, während die
Metallfolienbahn über die
Laminierwalze 74 läuft.
Das dabei entstandene Laminat aus Metallfolie und Substrat wird
an einer Laserschneidestation 76 vorbeigeführt, bei
der die Metallfolie in einem Muster geschnitten wird, das den Grenzen
der mit Kleber versehenen Bereiche entspricht, ohne dass dadurch
das Substrat wesentlich beeinträchtigt
oder beschädigt
wird. Es hat sich herausgestellt, dass das Laserstrahl-Musterschneiden einer
Metallfolie sehr präzise
und höchst
wünschenswert
ist, insbesondere wenn das Laserstrahlschneiden unter der Verwendung
eines Nd:YAG-Lasers durchgeführt
wird. Der Laser kann sehr leicht auf unterschiedliche Muster und
unterschiedliche Metallfoliendicken eingestellt werden, indem einfach
das Laserstrahlabtastmuster eingestellt und/oder die Software verändert wird.
Durch Laserstrahlschneiden wird die Metallfolie im Endeffekt weggebrannt,
während
das Substrat sorgfältig
geschont wird. In vielen Anwendungen gleichen die Vorteile des Laserstrahlschneidens
den Kostennachteil und die fehlende Bequemlichkeit aus, weil für große Muster
das Laserstrahlschneiden langsamer als das Stanzschneiden ist und
die Laminatproduktionslinie verlangsamt werden muss. Nach dem Schneiden
wird die Folie, die nicht mit dem Substrat verklebt ist, in der
Vakuumabschnittsammelstation 78 durch Unterdruck entfernt
und in eine (nicht gezeigte) saubere Metallfolienwiederverwertungsstation
geschickt. Hiernach kann eine Schutzschicht, wie zum Beispiel eine
dünne Polymerfilmschicht,
z.B. ein Polyesterfilm, über der
gemusterten Metallfolie angebracht werden. Es können verschiedene Verfahren
zum Beschichten oder Laminieren des Polymerfilms 80 auf
die Metallfolie verwendet werden. Zum Beispiel kann ein Polymerfilm
mit einer wärmeversiegelbaren
Schicht, z.B. einer amorphen Polyesterschicht, auf seiner Oberfläche, die
zum Kontakt mit der Metallfolie gedacht ist, über die erhitzte Filmlaminierwalze 82 geschickt
werden, um die wärmeversiegelbare
Schicht zu schmelzen, und in Kontakt mit der Metallfolie gepresst
werden, um den Polymerfilm auf der Metallfolie und dem Substrat
durch Heißpresslaminieren
wärmezuversiegeln.
Alternativ dazu können
auch Laminier- oder
Beschichtungsverfahren, wie zum Beispiel Trockenaufzieh-Kleblaminieren,
Extrusionskaschieren, Laminieren unter der Verwendung eines lösungsmittelfreien Klebers
und Extrusionsbeschichtung verwendet werden.
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Das
durch das Verfahren der vorliegenden Erfindung zu erreichende Ziel
ist unabhängig
von den ausgewählten
Materialien und/oder Vorrichtungen die Produktion eines Laminats,
wie des Laminats 10 in 1, das eine
gemusterte Metallfolie 14 enthält, die Mikrowellenenergie
reflektiert, um ein Zerkochen des im Behälter an die Bereiche, in denen
die Folie vorhanden ist, anliegenden Lebensmittels zu verhindern.
Auf diese Weise können
ausgewählte
Bereiche verringerter Mikrowellen-Heizaktivität, d.h. Mikrowellen reflektierende
Bereiche, nach Wunsch in einer Lebensmittelverpackung angeordnet
werden, so dass unterschiedliche Bereiche eines Lebensmittelprodukts
in unterschiedlichen Geschwindigkeiten und zu unterschiedlichen
Graden erhitzt werden können.
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In
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung kann der Schutzschichtpolymerfilm durch herkömmliche
Verfahren, wie zum Beispiel durch Vakuummetallisierung, mit einer
dünnen
Metallfolie metallisiert werden, bevor die Laminierung des Polymerfilms
auf die gemusterte Metallfolienschicht erfolgt. Wie aus 4 hervorgeht,
enthält
das Laminat 90 die metallisierte Schicht 92, die
zwischen der gemusterten Metallfolienschicht 94 bzw. dem
Substrat 96 (in Bereichen, wo die Metallfolie entfernt
wurde) und einer Oberfläche
des Schutzschichtpolymerfilms 98 angeordnet und mit der
gemusterten Metallfolienschicht 94 bzw. dem Substrat 96 verklebt
wurde. Die relativen Größen der
gezeigten Schichten sind zu Zwecken der Veranschaulichung übertrieben
dargestellt. Wie hinlänglich
bekannt ist, absorbieren metallisierte Filme mit einer Oberflächenleitfähigkeit
von ungefähr
0,01 Mhos auf einem für
Mikrowellen durchlässigen
Substrat, wie zum Beispiel einem Polymerfilm, einen Teil der Mikrowellenenergie
und wandeln sie in thermische Heizenergie um, die zum Bräunen und
Aufbacken von Lebensmittelprodukten verwendet werden kann, die an
die metallisierte Schicht anliegen. Das Laminat 90 hat
im Wesentlichen alle Attribute des Laminats 10 zum Verbessern
des gleichmäßigen Mikrowellenkochens
von Lebensmittelprodukten durch ein selektives Abschirmen von Teilen der
Lebensmittelprodukte. Zusätzlich
hat jedoch in denjenigen Bereichen des Laminats 90, in
denen die gemusterte Metallfolienschicht 94 entfernt wurde, das
Laminat 90 die Attribute einer mikrowelleninteraktiven
Schicht. Es ist zu erkennen, dass in dem Fall, wo das Laminat 90 zu
einer Lebensmittelverpackung zum Mikrowellenkochen geformt wurde,
eine entsprechende Auswahl eines Metallfolienmusters und eine selektive
Anordnung der gemusterten Metallfolie nicht nur ein selektives Abschirmen
sondern auch ein selektives Bräunen
und Aufbacken des Lebensmittelprodukts innerhalb der Lebensmittelverpackung
erlaubt.
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Die
Darstellung einer Ausführungsform
eines Laminats aus gemusterter Metallfolie und Substrat gemäß der vorliegenden
Erfindung zur Verpackung von Lebensmitteln, die zur Mikrowellenerhitzung
gedacht sind, ist im Tablettrohling 100 von 5 gezeigt.
Der Tablettrohling 100 wird letztendlich zur Ausbildung
eines Mikrowellenerhitzungsbehälters pressgeformt.
Die Konfiguration der mikrowellenreflektierenden Bereiche 102 und
der mikrowellendurchlassenden Bereiche 104 im Rohling 100 ist
ein veranschaulichendes Beispiel für eine effektive Konfiguration
für Lebensmittelprodukte
einer bestimmten Größe, Form
und dielektrischen Konstante. Wie zu sehen ist, enthält der Teil
des Tablettrohlings 100, der den Boden 106 bildet,
wenn der Rohling 100 zur Ausbildung eines Tabletts pressgeformt
wird, keine Folien enthaltenden Bereiche. Im Gegensatz dazu enthält der Teil
des Tablettrohlings 100, der die Seitenwände 108, 110 bildet,
wenn der Rohling 100 zur Ausbildung eines Tabletts pressgeformt
wird, im Wesentlichen lauter Folien enthaltende Bereiche. Die umlaufende
Tablettlippe 112 ist vollständig frei von Metallfolie,
um sicherzugehen, dass es keine Lichtbogenbildung mit den Mikrowellenofenwänden gibt. Die
Musterung der Metallfolie und die daraus resultierende selektive
Positionierung der die Folie enthaltenden Bereiche 102 vermeidet
eine zu starke Mikrowellenerhitzung des Lebensmittelprodukts in
diesen Bereichen und fördert
ein gleichmäßiges Kochen.
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6 ist
ein Beispiel für
einen weiteren Tablettrohling 120, der aus dem Laminat
aus gemusterter Metallfolie und Substrat der vorliegenden Erfindung besteht.
Der Tablettrohling 120 wird letztendlich gefaltet, um einen
Mikrowellenerhitzungsbehälter
auszubilden. Wie beim Tablettrohling 100 enthält auch der
Rohling 120 Folien enthaltende Bereiche 122, die Mikrowellenenergie
reflektieren, sowie Bereiche 124, bei denen die Folie gemäß dem Verfahren
der vorliegenden Erfindung entfernt wurde, die Mikrowellenenergie
durchlassen. Wieder ist die umlaufende Tablettlippe 126 ganz
frei von Metallfolie, um sicherzugehen, dass es keine Lichtbogenbildung
mit den Mikrowellenofenwänden
gibt. Die dabei entstehende Musterung und selektive Positionierung
der die Folie enthaltenden Bereiche 122 fördert ein
gleichmäßiges Kochen
des Lebensmittelprodukts.
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7 ist
noch ein weiteres Beispiel für
einen Tablettrohling 130, der aus dem erfindungsgemäßen Laminat
aus gemusterter Metallfolie und Substrat gebildet ist. Der Tablettrohling 130 wird
letztendlich zum Ausbilden eines Mikrowellenerhitzungsbehälters pressgeformt.
Wie bei den Tablettrohlingen 100 und 120 enthält auch
der Rohling 130 Folien enthaltende Bereiche 132,
die Mikrowellenenergie reflektieren, sowie Bereiche 134,
von denen die Folie gemäß dem Verfahren
der vorliegenden Erfindung entfernt wurde, die Mikrowellenenergie
hindurchlassen. Wieder ist die umlaufende Tablettlippe 136 ganz
frei von Metallfolie, um sicherzustellen, dass es keine Lichtbogenbildung
mit den Mikrowellenofenwänden
gibt. Die Folie enthaltenden Bereiche an dem Teil, der den Boden 138 bildet,
wenn der Rohling 130 zur Ausbildung eines Tabletts pressgeformt
wird, enthalten beabstandete, allgemein konzentrische Ringe. Der
Teil des Tablettrohlings 130, der die Seitenpaneele 140, 142 bildet,
wenn der Rohling 130 pressgeformt wird, ist im Wesentlichen
vollständig
aus Folie enthaltenden Bereichen. Die daraus resultierende Musterung
und selektive Positionierung der die Folie enthaltenden Bereiche 132 vermeidet
ein Zerkochen des Lebensmittelprodukts in den Folien enthaltenden
Bereichen und fördert
ein gleichmäßiges Kochen
des Lebensmittelprodukts.
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Die
Typen von Mustern, die zu diesem Zweck verwendet werden können, sind
im Wesentlichen unendlich und können
nach Wunsch gemäß den Mikrowellenerhitzungsanforderungen
eines bestimmten Lebensmittelprodukts variiert werden. Idealerweise
sollte zum Garantieren eines gleichmäßigen Kochens jeder Typ Lebensmittelprodukt
in einem Behälter
verpackt werden, dessen Muster aus Metallfolien enthaltenden Bereichen
spezifisch für
diesen Typ Lebensmittelprodukt konzipiert ist. Die vorliegende Erfindung
erfüllt
diese Zielsetzung und erleichtert das Vorsehen von Laminaten aus
gemusterter Metallfolie und Substrat, die spezifisch zum Bewerkstelligen
des gewünschten
gleichmäßigen Kochens
eines bestimmten Lebensmittelprodukts konzipiert sind, wenn dieses
Lebensmittelprodukt in einem Mikrowellenofen erhitzt wird.
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Gemäß noch einer
weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung kann das Laminat 10 gemusterter
Metallfolie und Substrat vorteilhafterweise gemäß den Verfahren hergestellt
werden, die schematisch in den 8 und 9 gezeigt
sind, wobei ein Kleber auf die Substrat-Folien-Schnittstelle zur
Bildung des Laminats aufgetragen wird, wonach die Folie in ausgewählten Bereichen
in einem vorbestimmten Muster durch Verdampfen mit einem Laser entfernt
wird. Wie bei den zuvor beschriebenen Ausführungsformen kann insbesondere
für Mikrowellen- Lebensmittelverpackungsanwendungen
eine Schutzschicht, wie zum Beispiel eine Polymerfilmschicht, über der
gemusterten Metallfolienschicht angebracht werden, um als eine Schutzschicht
zwischen dem Laminat aus Metallfolie und Substrat und dem Lebensmittelprodukt
zu wirken. Das dabei entstehende Laminat, das ein Substrat mit darauf
kleblaminierten, gemusterten, mikrowellenreflektierenden Folienbereichen
ist, ist besonders zur Ausbildung von Rohlingen geeignet, die zu
Mikrowellentabletts- und
-schachteln gepresst bzw. gefaltet werden.
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Unter
Bezugnahme auf 8 wird eine Bahn aus Substratmaterial 30,
zum Beispiel Pappe, um die Transportrolle 32 geführt. Kleber
wird von einem Kleberbehälter 34 auf
eine Verteilwalze 36a verteilt, die den Kleber auf eine
Bahn aus Metallfolie 38 überträgt, während die Folie in Laminierkontakt
mit der Substratbahn 30 über die Laminierwalze 40 gelangt. Das
resultierende Laminat aus Metallfolie und Substrat bewegt sich an
einer Laserschneidstation 76 vorbei, in der die Metallfolie
in einem vorbestimmten Muster bestrahlt wird, ohne dass dabei das
Substrat wesentlich beeinträchtigt
oder beschädigt
wird. Wie im Zusammenhang mit der Ausführungsform von 3 beschrieben,
wird die Bestrahlung günstigerweise
unter der Verwendung eines Nd:YAG-Lasers bewerkstelligt, der eine
leichte Einstellung unterschiedlicher Muster und unterschiedlicher
Dicken der Metallfolien erlaubt. Danach kann eine Schutzschicht,
wie zum Beispiel eine dünne
Polymerfilmschicht, z.B. ein Polyesterfilm, unter der Verwendung eines
beliebigen der zuvor beschriebenen verschiedenen Verfahren über der
gemusterten Metallfolie angebracht werden, um den Polymerfilm 48 auf
die Metallfolie zu beschichten bzw. zu laminieren.
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Ohne
dass dadurch die verschiedenen Typen von Laminiervorrichtungen eingeschränkt werden
sollen, die zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
eingesetzt werden können,
verwendet eine weitere geeignete Laminiervorrichtung eine zentrale
Drucktrommel, wie sie zum Beispiel schematisch in 9 gezeigt
ist. Das Verfahren, das schematisch in 9 gezeigt
ist, ist im Wesentlichen identisch zum schematisch in 8 gezeigten
Verfahren, außer
dass der gemusterte Kleber auf das Substrat und nicht auf die Metallfolie
aufgetragen wird. Bei der praktischen Umsetzung der vorliegenden
Erfindung ist es unwesentlich, ob der Kleber auf die Metallfolie
oder auf das Substrat aufgetragen wird. Insbesondere wird unter
Bezugnahme auf 9 eine Bahn eines Substratmaterials 60 zwischen
eine zentrale Drucktrommel 62 und eine Transportwalze 64 eingeführt. Kleber
wird von einem Kleberbehälter 66 auf
eine Verteilungswalze 68a verteilt, welche den Kleber auf
eine Oberfläche
der Substratbahn überträgt, während sie
zwischen der Stützwalze
und der Verteilungswalze 68a gelangt. Eine Bahn aus Metallfolie 72 wird
in Laminierkontakt mit der den Kleber tragenden Substratbahn gebracht, während die
Metallfolienbahn über
die Laminierwalze 74 geführt wird. Das resultierende
Laminat aus Metallfolie und Substrat wird an einer Laserschneidstation 76 vorbeigeführt, in
der die Metallfolie in einem vorbestimmten Muster bestrahlt wird,
ohne dass dadurch das Substrat wesentlich beeinträchtigt oder
beschädigt
wird. Danach kann eine Schutzschicht 80, wie zum Beispiel
eine dünne
Polymerfilmschicht, z.B. ein Polyesterfilm, unter der Verwendung
eines beliebigen der verschiedenen oben beschriebenen Verfahren über der
gemusterten Metallfolie angebracht werden.
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Ob
ein Kontaktstanzen oder Laserschneiden verwendet wird, ob der Kleber
in einem vorbestimmten Muster aufgebracht wird oder nicht, besteht
eine wichtige Zielsetzung der vorliegenden Erfindung darin, ein
Verfahren zum Herstellen kostengünstiger
Lebensmittelverpackungen bereitzustellen, die die Kochgleichmäßigkeit
in einem Mikrowellenofen verbessert. Dies wird durch Vorsehen einer
Verpackung bewerkstelligt, die in manchen Bereichen für Mikrowellen
undurchlässig
und in anderen Bereichen für Mikrowellen
durchlässig
ist. Auf diese Weise können unterschiedliche
Bereiche des Lebensmittelprodukts mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten
und zu unterschiedlichen Graden erhitzt werden.
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In
einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung wird
ein Laminat aus gemusterter Metallfolie und Substrat gemäß der vorliegenden
Erfindung zur Verpackung von Lebensmitteln, die zur Mikrowellenerhitzung
gedacht sind, mit für
Mikrowellen durchlässigen
Bereichen ausgebildet, ohne dass die Notwendigkeit zum vollständigen Entfernen
der Metallfolie in diesen Bereichen, die eine Durchlässigkeit
für Mikrowellen
erfordern, besteht. Vielmehr wird unter Bezugnahme auf die 10 und 11 die
Metallfolie 202 des Laminats 200 in mehrere Inseln
oder Flecken 204 aus leitfähiger Metallfolie zerschnitten,
die durch Lücken
oder Streifen 206 voneinander getrennt sind. Wünschenswerterweise
besteht die Metallfolie 202 aus Aluminiumfolie, die eine
Dicke im Bereich von 0,0051 bis 0,051 mm (0,0002 bis 0,002 Zoll)
hat und vorzugsweise eine Dicke im Bereich von 0,0051 bis 0,0125 mm
(0,0002 bis 0,0006 Zoll). Das Substrat 208 ist am besten
Papier oder beschichtete oder unbeschichtete Pappe. Bei der dabei
entstehenden Anordnung leitfähiger
Folieninseln besteht eine elektrische Trennung voneinander. Trotzdem
sind die metallischen Inseln aufgrund ihrer Dicke reflexiv und lassen
keine Mikrowellenenergie hindurch, und es hat sich herausgestellt,
dass eine sorgfältige
Auswahl der Abmessungen der Lücken
und der Inseln dazu führt, dass
die normalerweise reflektierende Aluminiumfolie für Mikrowellenenergie
im Wesentlichen durchlässig
wird. Angestrebt wird bei dem Muster aus Inseln und Lücken eine
lokale Deaktivierung, d.h. eine funktionale Eliminierung, einer
Aluminiumfolienschicht, die normalerweise eine Mikrowellenabschirmung
bilden würde,
ohne dass dabei die Aluminiumfolie ganz entfernt werden muss. Gemäß der vorliegenden
Erfindung wird die Reflexion und Randfelderhitzung minimiert und
eine thermische Erhitzung und das damit einhergehende Aufbacken
und Bräunen
vernachlässigbar.
Anders gesagt, kann durch selektives Zerschneiden der Aluminiumfolie
ein Laminat hergestellt werden, das Mikrowellenenergie bevorzugt
in schwierig zu erhitzende Bereiche vorlässt, während in leicht zu erhitzenden
Bereichen die Abschirmung aufrechterhalten wird. Darin besteht ein
signifikanter Unterschied zur Gitterbildung, die aus dem US-Patent
Nr. 4,230,924 (Brastad et al.) hervorgeht, wobei die Aluminiumfolieninseln
dazu gedacht sind, dass sie einen merklichen Einfluss auf das Nahrungsmittel haben,
d.h. das in der Verpackung enthaltene Lebensmittel aufzubacken oder
dessen Farbe zu ändern.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung ist ein Verfahren zur Herstellung eines Laminats aus gemusterter
Metallfolie und Substrat zur Verpackung von Lebensmitteln vorgesehen,
die zur Mikrowellenerhitzung gedacht sind, das die folgenden Schritte aufweist:
Laminieren einer Bahn einer Metallfolie mit einem Substrat durch
Einbringen eines Klebers zwischen die Metallfolien und das Substrat
und Bestrahlen der Metallfolie mit einem Laserstrahl in einem vorbestimmten
Muster zur Ausbildung mehrerer einzelner leitfähiger Folieninseln, die durch
Lücken
aus dielektrischem Substratmaterial elektrisch voneinander getrennt
sind. Die Inseln können
regelmäßige geometrische
Muster, wie zum Beispiel Quadrate, haben oder können auch unregelmäßig geformt
oder gemustert sein. Es hat sich herausgestellt, dass ein entsprechend
eingestellter abtastender Laserstrahl aus einem Infrarot- Nd:YAG-Laser die
Aluminiumfolie des Laminats entsprechend verdampft, ohne dass dabei das
Papier- oder Pappsubstrat beschädigt
wird. Durch Abtasten des Laserstrahls zum Beispiel in einem Quadratmuster über die
Bereiche, die für
Mikrowellen durchlässig
gemacht werden sollen, können mehrere
quadratisch geformte leitfähige
Folieninseln ausgebildet werden, die durch relativ breite gelaserte Lücken aus
dielektrischem Substratmaterial voneinander getrennt sind.
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Die
Gitterabmessungen (Abstand von Inselmitte zu Inselmitte (W) und
Lückenbreite
(w)), die zur Deaktivierung der Aluminiumfolie nötig sind, hängen von der dielektrischen
Konstante des in die Verpackung zu legenden Lebensmittels und der
Nähe des Gitters
im Verhältnis
zum Lebensmittel ab. Gitter können
hinsichtlich einer Gitterintensitätsquantität, A, die als Wln (2W/πw) ausgedrückt wird,
definiert werden. Aus diesem Ausdruck ist zu ersehen, dass Gitter
mit kleinerem A feiner zerschnitten sind, d.h. kleinere W haben,
bzw. einen größeren Abstand
oder größere Lücken zwischen
den Inseln haben, d.h. ein größeres w
haben. Das elektrische Feld ist in den Lücken zwischen den Inseln konzentriert,
und es besteht ein Volumen einer hohen Mikrowellenfeldintensität, die sich in
einer Entfernung senkrecht zum Gitter erstreckt, die ungefähr gleich
der Lückengröße w ist.
Die Reflexivität
des Gitters hängt
stark von der dielektrischen Konstante der Materie, wie zum Beispiel
des Lebensmittels, in diesem Volumen mit hoher Feldintensität ab. Wenn
die dielektrische Konstante in diesem Volumen mit hoher Feldintensität groß ist, ist
das Gitter reflektierender. Das Hindurchlassen der Mikrowellenenergie
ist am größten, wenn
das Gitter durch einen Abstand von der Lebensmitteloberfläche getrennt
ist, der viel größer als
die Lückengröße w ist.
In einem derartigen Fall ist die dielektrische Konstante im Volumen
mit hoher Feldintensität
klein. Die notwendige Gitterungsintensität, d.h. die Feinheit oder Grobheit des
Gitters, zum Hindurchlassen von mindestens 90% der Energie, die
ohne Vorhandensein eines Gitters hindurchgelassen würde, nimmt
mit dem kleiner Werden der dielektrischen Konstante des Lebensmittels
im Volumen mit hoher Feldintensität ab. Anders gesagt, ist es
leichter, eine Metallfolie transparenter zu machen, die in einem
größeren Abstand
von Lebensmitteln mit hoher dielektrischer Konstante ist. Auch weitgehend
gegitterte Folie in der Nähe
von Lebensmitteln mit hoher dielektrischer Konstante reflektiert,
da die dielektrische Konstante im Volumen mit hoher Feldintensität groß ist. Wenn
jedoch das Gitter unmittelbar an das Lebensmittel anliegt, kehrt
sich die Situation um. Es ist leichter, eine Metallfolie in der Nähe von Lebensmitteln
mit niedriger dielektrischer Konstante transparenter zu machen.
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Zum
Veranschaulichen der obigen Beschreibung wird auf die 12 bis 17 Bezug
genommen, in denen jeweils Werte von w (Insellückengröße) in cm in Abhängigkeit
von W (Abstand von Inselmitte zu Inselmitte) in cm abgetragen ist,
die notwendig ist, um mindestens 90% Energiedurchlässigkeit durch
das Gitter zu erzielen, die ohne Vorhandensein eines Gitters durchgelassen
würde.
Die 12, 13 und 14 veranschaulichen
das Verhältnis dreier
unterschiedlicher Lebensmittel, Wasser, Fleisch bzw. Brot für die Nähebedingung,
bei der das Lebensmittel in einem Abstand vom Gitter, der größer als
die Lückengröße ist,
d.h. außerhalb
des Volumens mit hoher Feldintensität, angeordnet ist. Die 15, 16 und 17 veranschaulichen
dieselbe Beziehung für
jeweils dieselben Lebensmittel für die
Nähebedingung,
bei der das Lebensmittel an das Gitter anliegend, d.h. innerhalb
des Volumens mit hoher Feldintensität, angeordnet ist.
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Industrielle
Anwendbarkeit
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Die
Laminate aus gemusterter Metallfolie und Substrat der vorliegenden
Erfindung sind vor allem in der Herstellung von Verpackungen für Lebensmittelprodukte
nützlich,
die zur Erhitzung in einem Mikrowellenofen gedacht sind, um das
gleichmäßige Kochen
des Lebensmittelprodukts zu garantieren. Diese Laminate haben jedoch
auch nicht auf das Mikrowellenkochen bezogene Anwendungen, wie zum Beispiel
Anwendungen, bei denen Laminate mit nach Kundenwunsch gestaltbaren
Metallfolienmustern gewünscht
werden. Insbesondere haben die Laminate aus gemusterter Metallfolie
und Substrat der vorliegenden Erfindung vielfältige Anwendungen in elektronischen
Schaltungen, insbesondere, wo die Laminate unter der Verwendung
von Laserstrahlen zum Zuschneiden der Muster hergestellt werden.
Bisher wurden leitfähige
Schaltungen entweder chemisch, z.B. durch Ätzen, oder durch Laserstrahlen,
z.B. durch Abscheiden einer sehr dünnen Metallfilmschicht, wie
zum Beispiel einer metallisierten Schicht, auf der Oberfläche eines
isolierenden Substrats, Bestrahlen der metallisierten Schicht mit
einem Laser in einem vorbestimmten Muster zum Entfernen der Metallschicht,
wo sie bestrahlt wurde, und hiernach Ausbilden einer dickeren leitfähigen Metallschicht
auf der verbleibenden metallisierten Schicht hergestellt. Dieser
aus vielen Schritten bestehende Vorgang wurde dadurch nötig, dass
es nicht möglich
war, mit einem Laserstrahl Metallschichten mit einer Dicke zu bestrahlen,
die in einer Schaltung eine zufriedenstellende Leitfähigkeit
besitzt, ohne eine Laserausgangsleistung einzusetzen, durch die
das darunter liegende Substrat aus Kunstharz irreparabel beschädigt worden
wäre. Es
ist einzusehen, dass sowohl die Ätzverfahren
als auch die mit der Abscheidung mehrerer Schichten arbeitenden
Laserverfahren zeitraubend, aufwendig und kostenintensiv sind.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung können Laminate
aus gemusterter Metallfolie und Substrat für elektrische Schaltungen dadurch
hergestellt werden, dass ein dielektrisches Substrat auf eine Metallfolienschicht
laminiert wird und die Folienschicht mit einem Laserstrahl in einem
vorbestimmten Muster bestrahlt wird, um die Metallfolie, wo sie
bestrahlt wird, durch Verdampfen zu entfernen. Wenn die Schaltung
ausgedehnte Bereiche enthält,
die funktional nicht leitfähig
sind, hat sich herausgestellt, dass es anstelle der Verwendung eines
Laserstrahls zum Verdampfen des gesamten ausgedehnten Bereichs vorteilhaft
ist, den Bereich aufzuschneiden, indem man ihn in mehrere einzelne
leitfähige
Folieninseln zerschneidet, die durch Lücken dielektrischen Materials
voneinander getrennt sind. Ein Laserstrahl kann zur Bewerkstelligung
des Zerschneidens verwendet werden, wie zuvor im Zusammenhang mit
den Mikrowellenverpackungsanwendungen offenbart. Alternativ hierzu
kann in manchen Anwendungen das Zerschneiden durch mechanisches
Stanzschneiden der Lücken
in die Metallfolie gemäß den oben
offenbarten Stanzverfahren bewerkstelligt werden.
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Wie
bei den Mikrowellenverpackungsanwendungen ist für die Laminate der vorliegenden
Erfindung die verwendete Metallfolie vorzugsweise Aluminiumfolie
mit einer Dicke im Bereich von 0,0051 bis 0,051 mm (0,0002 bis 0,002
Zoll), vorzugsweise 0,0051 bis 0,0125 mm (0,0002 bis 0,0006 Zoll).
Das dielektrische Substrat ist vorzugsweise ein Material, wie es
zum Beispiel oben im Zusammenhang mit den Mikrowellenverpackungsanwendungen
offenbart ist, das eine relativ hohe Isolierkapazität hat. Am
besten ist es, wenn das Substrat aus Papier und beschichteter oder
unbeschichteter Pappe ausgewählt
ist. Der bevorzugte Laser ist ein Nd:YAG-Laser, der auf unterschiedliche
Muster und unterschiedliche Dicken von Metallfolien leicht einzustellen
ist.
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Eine
Anwendung in elektronischen Schaltungen für die Laminate und Verfahren
der vorliegenden Erfindung, die sehr vielversprechend ist, betrifft
die Schaltungen für
elektronische Artikelüberwachungs-Plaketten
und -Etiketten zur Diebstahlsicherung von Verkaufsware. Wie hinlänglich bekannt
ist, weisen diese Plaketten induktive und kapazitive Elemente auf,
die in Reihe angeordnet sind und auf einem dielektrischen Substrat
getragen werden. Die Plaketten werden typischerweise so verwendet,
dass sie an Waren befestigt werden. Wenn der Kunde die Waren zur
Bezahlung vorlegt, werden die Plaketten entfernt oder deaktiviert.
Typischerweise müssen
die Einkaufenden an jedem Ausgang einer Warenverkaufseinrichtung,
die elektronische Überwachungs- Plaketten
auf ihren Waren einsetzt, beim Verlassen der Einrichtung durch Hochfrequenz-Sende-
und Empfangs-Einheiten hindurch. Wenn eine Überwachungs-Plakette 220,
die aus erfindungsgemäß hergestellten
Schaltungen besteht, einem Hochfrequenzsignal mit der Resonanzfrequenz
seines Schwingkreises ausgesetzt wird, wird ein elektronisches Diebstahlsicherungssystem
aktiviert, das einen Alarmton aussendet, um anzuzeigen, dass eine Ware,
die eine intakte Plakette trägt,
aus einem Ausgang der Einrichtung herausgetragen wird.
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In 18 ist
eine elektronische Überwachungs-Plakette 220 gezeigt.
Die Plakette 220 weist ein Laminat 222 aus gemusterter
Metallfolie und Substrat auf, das Bereiche, die Metallfolie enthalten,
sowie Bereiche aufweist, von denen die Metallfolie durch Laserstrahlverdampfung
entfernt wurde. Das Laminat 222 weist ein dielektrisches
Substrat 223 auf, das vorzugsweise aus Papier oder Pappe
ist, auf dessen oberer Oberfläche 226 und
unterer Oberfläche 228 des
Substrats 223 ein Spiralstreifen 224 geklebt ist.
Der Spiralstreifen 224 dient als eine Induktorspule des
Schwingkreises der Plakette 220. Mit dem induktiven Streifen 224 ist
ein Kondensator 230 in Reihe geschaltet, der aus zwei leitfähigen Platten 232 und 234 gebildet
ist, die auf die obere Oberfläche 226 bzw.
die untere Oberfläche 228 geklebt
sind. Nicht gezeigt ist eine leitfähige Verbindung durch das Substrat 223 zwischen
dem Spiralstreifen 224 und der Kondensatorplatte 234.
Das Laminat 222 wird durch Aufkleben von Metallfolienbahnen
auf gegenüberliegende
Oberflächen
des Substrats 223 und Schneiden der Metallfolienbahnen
unter der Verwendung eines Laserstrahls in die Muster, die zur Herstellung
des Spiralstreifens 224 und der Kondensatorplatten 232 und 234 auf
dem Substrat 223 erforderlich sind, hergestellt. Die Spiralstreifen 224 und Kondensatorplatten 232 und 234,
die in 18 gezeigt sind, repräsentieren
die Teile der aufgebrachten Metallfolienbahnen, die nach der Laserbestrahlung zum
Verdampfen der bestrahlten Teile der Metallfolienbahnen übrig bleiben.