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Hintergrund der Erfindung
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1. Gebiet der Erfindung
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Die
Erfindung betrifft allgemein eine Kassette zur Messung eines oder
mehrerer Blutparameter und ist besonders zum Gebrauch im Verlauf
von chirurgischen Eingriffen geeignet.
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2. Beschreibung der verwandten
Technik
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Oft
werden verschiedene Blutkennwerte oder -parameter während bestimmter
chirurgischer Eingriffe in Echtzeit überwacht. Bei einer Operation
am offenen Herzen überwachen
beispielsweise der Chirurg und andere Angehörige des Operationsteams oft
den pH-Wert des Patientenbluts sowie die Konzentration bestimmter
Blutgase, z. B. Kohlendioxid und Sauerstoff. In vielen Fällen werden
die Parameter des Patientenbluts nicht nur im Operationsverlauf überwacht,
sondern auch in der Zeit vor und nach dem chirurgischen Eingriff.
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Häufig erfolgt
die Messung von Blutparametern mit Hilfe eines extrakorporalen Blutkreislaufs,
der Längen
flexiblen Schlauchmaterials mit Durchgängen hat, die mit dem Gefäßsystem
des Patienten in Fluidverbindung stehen. In vielen extrakorporalen
Blutkreisläufen
sind ein oder mehrere Sensoren, die zur Bestimmung von Blutparametern
von Nutzen sind, benachbart zum Durchgang plaziert und mit einer
Verarbeitungseinheit verbunden. Normalerweise ist die Verarbeitungseinheit
mit einer Anzeigevorrichtung verbunden, z. B. einem Monitor, so
daß das
Operationsteam bei Bedarf die interessierenden Parameter überprüfen kann.
Optional ist die Verarbeitungseinheit mit einer Aufzeichnungsvorrichtung
verbunden, z. B. einem Drucker, um ein Protokoll der Parameter über eine
Zeitperiode zu erstellen.
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Oft
verwendet man optische Sensoren zur Erfassung von Blutparametern
in Echtzeit. Beispielsweise beschreiben die US-Patentschrift Re.
31897 (Lubbers et al.) und die US-Patentschrift 5403746 von Bentsen et al.
Fluoreszenzsensoren, die gemäß dem Partialdruck
von Sauerstoff, dem Partialdruck von Kohlendioxid und dem pH-Wert
von Blut auf Licht reagieren. Sensoren, die nach den Prinzipien
der Lichtabsorption funktionieren, sind z. B. in der US-Patentschrift
4041932 von Fostick beschrieben.
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Extrakorporale
Blutkreisläufe
mit Sensoren zur Bestimmung von Blutparametern können auf verschiedene Weise
ange ordnet sein, und oft hängt
die zum Gebrauch in einem speziellen Fall gewählte Art und Weise von den
Präferenzen
des Operationsteams ab. In einigen Fällen sind die Sensoren in einem
Gehäuse
angeordnet, das entlang einer Schlauchlänge mit relativ kleinem Durchmesser
liegt, die nur an einem Ende mit der Patientenblutzufuhr verbunden
ist, und eine solche Vorrichtung wie eine Spritze kommt zum Einsatz,
um eine Blutprobe an den Sensoren vorbei zu entnehmen. Beispiele
für solche
Kreisläufe
sind in der US-Patentschrift 4989606 von Gehrich et al. beschrieben.
Vorteilhaft sind solche Kreisläufe
dahingehend, daß die
mit den Sensoren verbundene Schlauchlänge zu jeder zweckmäßigen Zeit
vor oder während
des chirurgischen Eingriffs mit der Blutzufuhr gekoppelt werden
kann, aber nachteilig ist, daß das
Blut in der mit den Sensoren verbundenen Schlauchlänge nicht
kontinuierlich zirkuliert, weshalb die Genauigkeit der erfaßten Parameter
beeinträchtigt
sein kann.
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Eine
weitere Art von extrakorporalem Blutkreislauf hat Sensoren, die
entlang des Schlauchmaterials liegen, die Teil eines arteriellen
oder venösen
Durchgangs sind, der mit einem Oxygenator verbunden ist. Bei dieser
Art von Kreislauf sind die Sensoren oft mit einem als Durchflußzelle bekannten
Element verbunden, das Anschlußstücke auf
entgegengesetzten Seiten zur Kopplung mit den Kreislaufschläuchen hat.
Beschrieben sind Durchflußzellen
z. B. in der US-Patentschrift 4640820 von Cooper. Oft favorisiert
man Durchflußzellen,
da eine Frischblutzufuhr kontinuierlich an den Sensoren vorbei im
Umlauf geführt
wird. Leider stehen Durchflußzellen
in Reihenbeziehung zu den Kreislaufschläuchen und können daher nicht in stalliert
werden, nachdem das Blut begonnen hat, durch die Schläuche zu
fließen.
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Optische
Sensoren zur Messung von Blutparametern sind oft mit einer entfernten
Meßvorrichtung
optisch gekoppelt, die eine Lichtquelle zum Leiten von Licht zu
den Sensoren sowie eine Vorrichtung zum Analysieren des von den
Sensoren zurückgeführten Lichts
aufweist. In vielen Systemen erstreckt sich ein Bündel optischer
Fasern von der entfernten Vorrichtung zu einem Durchlaßblock oder
-halter, und eine lösbare
Kopplung ist vorgesehen, um den Halter oder Block mit der Zelle
oder dem Gehäuse
abnehmbar zu verbinden, die (das) die Sensoren trägt. Zum
Beispiel beschreibt die US-Patentschrift 4989606 von Gehrich et
al. einen Durchlaßblock,
der an einem Gehäuse
durch eine bewegliche Befestigungsanordnung abnehmbar befestigt ist,
die ein schwenkbares Teil und eine Gewindeschraube zum Einspannen
des Gehäuses
zwischen einem Außenende
des Teils und dem Block hat.
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Während viele
der in der Technik zur Messung von Blutparametern bekannten Komponenten
in bestimmten Fällen
zufriedenstellend sind, besteht fortgesetzter Bedarf an der Verbesserung
der Komponenten, um den Gebrauch zu erleichtern, ohne die Genauigkeit
der Messungen zu beeinträchtigen
oder die Kosten der Komponenten übermäßig zu steigern.
Außerdem
wäre es
wünschenswert,
Komponenten bereitzustellen, die in vielfältigen Blutkreislaufkonfigurationen
verwendet werden können.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Die
Erfindung betrifft in einem Aspekt ein System zur Messung eines
oder mehrerer Blutparameter. Das System verfügt über eine Verkleidung mit Wänden, die
eine Kammer zum Aufnehmen einer Blutmenge bilden, und mindestens
einen Sensor, der mit der Verkleidung benachbart zur Kammer verbunden
ist, zum Erfassen mindestens eines Parameters von Blut in der Kammer.
Außerdem
verfügt
das System über
eine Meßvorrichtung
mit einem Gehäuse,
mindestens einer Lichtquelle, die mit dem Gehäuse verbunden ist, und mindestens
einem Lichtdetektor, der mit dem Gehäuse verbunden ist. Ein Verbinder
koppelt die Verkleidung lösbar mit
dem Gehäuse.
Der Verbinder verfügt über eine erste
Kopplung, die mit der Verkleidung verbunden ist, und eine zweite
Kopplung, die mit dem Gehäuse
verbunden ist. Die erste Kopplung hat eine konvexe Konfiguration, und
die zweite Kopplung hat eine konkave Konfiguration.
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Ein
weiterer Aspekt der Erfindung betrifft eine Kassette zur Messung
eines oder mehrerer Blutparameter. Die Kassette verfügt über eine
Verkleidung mit Wänden,
die eine Kammer zum Aufnehmen einer Blutmenge bilden, und mindestens
einen Sensor, der mit der Verkleidung benachbart zur Kammer verbunden
ist, zum Erfassen mindestens eines Parameters von Blut in der Kammer.
Außerdem
weist die Kassette eine Kopplung zum Verbinden der Verkleidung mit
einer Blutparameter-Meßvorrichtung
auf. Die Kopplung hat eine konvexe Konfiguration mit einem Mittelabschnitt
bzw. -teilstück.
Der mindestens eine Sensor liegt im Mittelteilstück, und die Kopplung verfügt über mindestens
einen flexiblen Fußabschnitt
mit einem Ansatz zur lösbaren
Verbindung mit der Blutparameter-Meßvorrichtung. Der mindestens
eine Fußabschnitt
erstreckt sich in einer vom Mittelteilstück wegführenden Richtung, und der Ansatz
erstreckt sich nach außen
in Querrichtung vom mindestens einen Fußabschnitt.
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Ein
weiterer Aspekt der Erfindung betrifft eine Kassette zur Messung
eines oder mehrerer Blutparameter. Die Kassette verfügt über eine
Verkleidung mit Wänden,
die eine Kammer zum Aufnehmen einer Blutmenge bilden, und mindestens
einen Sensor, der mit der Verkleidung benachbart zur Kammer verbunden
ist, zum Erfassen mindestens eines Parameters von Blut in der Kammer.
Außerdem
weist die Kassette eine Kopplung zum Verbinden der Verkleidung mit
einer Blutparameter-Meßvorrichtung
auf. Die Kopplung hat eine konvexe Konfiguration und zwei Fußabschnitte,
die jeweils mit der Verkleidung verbunden sind. Die Fußabschnitte
weisen jeweils Außenflächen auf,
die sich in jeweiligen Bezugsebenen erstrecken, die in einem Winkel
im Bereich von etwa 28 Grad bis etwa 32 Grad relativ zueinander
orientiert sind.
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Weiterhin
betrifft die Erfindung eine Kassette zur Messung eines oder mehrerer
Blutparameter. Die Kassette verfügt über einen
Körper
und mindestens einen mit dem Körper
verbun denen Sensor zum Erfassen mindestens eines Parameters des
Bluts. Ferner verfügt
die Kassette über
eine Verkleidung mit Wandabschnitten bzw. -teilstücken, die
mindestens teilweise eine Kammer bilden, einen Einlaß zum Einlassen
von Blut in die Kammer und einen Auslaß zum Abgeben von Blut aus
der Kammer. Ein Verbinder koppelt den Körper abnehmbar so mit der Verkleidung,
daß der
mindestens eine Sensor neben der Kammer zum Beproben bzw. Abtasten eines
oder mehrerer Parameter von Blut liegt, das die Kammer durchfließt.
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Der
Verbinder und die Kopplung, die in einigen der o. g. Ausführungsformen
dargestellt sind, sorgen für
eine schnelle, aber dennoch zuverlässige Verbindung, die bei Bedarf
leicht entkoppelt werden kann. Die konkave Konfiguration der Vorrichtungskopplung
umgibt teilweise die Sensoren der Kassette und schützt dadurch
die Sensoren vor dem Einfluß von
Umgebungslicht oder lokalisierten Temperaturänderungen.
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Weitere
Einzelheiten der Erfindung sind in den Merkmalen der Ansprüche festgelegt.
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Kurze Beschreibung der
Zeichnungen
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1 ist
eine Perspektivansicht einer Kalibrier- und Fluidparameter-Meßkassette
der Erfindung zusammen mit einer Fluidparameter-Meßvorrichtung,
die ein Beispiel dafür
zeigt, wie die Kassette und die Meßvorrichtung zueinander orientiert
sind, bevor sie miteinander gekoppelt werden;
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2 ist
eine vergrößerte Querschnittansicht
nur durch die Kassette gemäß 1;
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3 ist
eine 2 etwas ähnelnde
Ansicht mit der Ausnahme, daß 3 die
Ansicht an einer unterschiedlichen Bezugsebene zeigt;
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4 ist
ein teilweise im Schnitt gezeigter vergrößerter Aufriß der Kassette
gemäß 2 und 3 im
Blick zu einer Seite der Kassette, die zur Meßvorrichtung weist, wenn die
Kassette und die Meßvorrichtung von 1 miteinander
gekoppelt sind;
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5 ist
eine vergrößerte Seitenquerschnittansicht
der Kassette und eines Teils der Meßvorrichtung von 1,
die sie aber miteinander gekoppelt zeigt und zusätzlich Verbinder und Schläuche zum
Koppeln der Kassette mit einem Fluidkreislauf darstellt, z. B. einem
kardiopulmonalen Bypasskreislauf;
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6 ist
eine 5 etwas ähnelnde
Ansicht mit der Ausnahme, daß die
Meßvorrichtung
nicht gezeigt ist und zusätzliche
Komponenten mit der Kassette zur Kalibrierung von Sensoren der Kassette
verbunden wurden;
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7 ist
eine explodierte Perspektivansicht nur der Kassette gemäß 1,
aber aus einer unterschiedlichen Sicht, die exemplarisch einen zweistückigen Aufbau
der Kassette veranschaulicht;
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8 ist
eine vergrößerte Seitenquerschnittansicht
nur der Meßvorrichtung
gemäß 1 mit
der Ausnahme, daß optische
Fasern in der Vorrichtung nicht gezeigt sind;
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9 ist
eine explodierte Perspektivansicht der Meßvorrichtung gemäß 1;
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10 ist
eine vergrößerte, explodierte
Perspektivansicht der Meßvorrichtung
von 1 mit der Ausnahme, daß ein Gehäuse der Meßvorrichtung entfernt wurde;
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11 ist
eine vergrößerte Endansicht
eines Teils der Meßvorrichtung
von 1 im Blick in Parallelrichtung zu einer Längsachse
des Vorrichtungsgehäuses,
die u. a. eine Faseranschlußblockanordnung
zeigt;
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12 ist
eine vergrößerte Unteransicht
auf die Faseranschlußblockanordnung
gemäß 11;
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13 ist
eine vergrößerte Seitenquerschnittansicht
eines Abschnitts der Faseranschlußblockanordnung gemäß 11;
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14 ist
eine vergrößerte Perspektivansicht
einer Einsatzplatte, die Teil der Faseranschlußblockanordnung gemäß 11 ist;
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15 ist
eine schematische Darstellung, die u. a. die verschiedenen Wege
optischer Faserbündel der
Meßvorrichtung
gemäß 1 zeigt;
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16 ist
eine teilweise explodiert gezeigte vergrößerte Perspektivansicht eines
Teils einer Optikanordnung der Meßvorrichtung von 1;
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16a ist ein vergrößerter Seitenriß einer
Linse der Optikanordnung gemäß 16;
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17 ist
eine vergrößerte Querschnittansicht
an einer Längsachse
eines optischen Halters der Optikanordnung gemäß 16;
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17a, 17b und 17c sind vergrößerte Ansichten verschiedener
Abschnitte des optischen Halters gemäß 17;
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18 ist
eine Draufsicht auf den optischen Halter gemäß 17;
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19 ist
eine Querschnittansicht des Halters gemäß 16 und 17 an
einer Bezugsebene senkrecht zur Längsachse des Halters;
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19a ist eine vergrößerte Ansicht eines Abschnitts
des Halters gemäß 19;
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20 ist
eine vergrößerte Draufsicht
auf einen weiteren optischen Halter der Optikanordnung gemäß 16;
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21 ist
eine Querschnittansicht an einer Längsachse des optischen Halters
gemäß 20;
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22 ist
ein vergrößerter Aufriß einer
elektrooptischen Koppelplatte der Meßvorrichtung gemäß 1;
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23 ist
ein schematisches Blockschaltbild einer elektrischen Anordnung der
Vorrichtung von 1 sowie eines Teils eines Monitors;
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24 ist
ein schematisches Blockschaltbild des Monitors, das auch die Verbindung
mit der Vorrichtung von 1 zusammen mit der Verbindung
mit anderen Vorrichtungen zeigt;
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25 ist
eine schematische Darstellung des kardiopulmonalen Bypasskreislaufs,
der die Kassette und Vorrichtung von 1 verwendet;
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26 ist
eine 25 etwas ähnelnde
Ansicht, aber gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung;
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27 ist
eine 25 etwas ähnelnde
Ansicht, aber gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung;
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28 ist eine vergrößerte Perspektivansicht eines
Körpers
einer Blutparameter-Meßkassette,
die gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung aufgebaut ist;
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29 ist eine 28 etwas ähnelnde
Ansicht mit der Ausnahme, daß sie
den Blick in eine andere Richtung zum Körper zeigt;
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30 ist eine vergrößerte Perspektivansicht einer
exemplarischen Kassettenverkleidung zur abnehmbaren Verbindung mit
dem Kassettenkörper
gemäß 28 und 29;
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31 ist eine vergrößerte Endquerschnittansicht
der Kassettenverkleidung von 30,
die in der Befestigung am Kassettenkörper von 28 und 29 gezeigt
ist, und veranschaulicht zusätzlich
eine Kopplung der Blutparameter-Meßvorrichtung von 1,
die mit der Kassette gekoppelt ist;
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32 ist eine teilweise explodiert gezeigte vergrößerte Perspektivansicht
einer weiteren Kassettenverkleidung, die am Kassettenkörper gemäß 28 und 29 bei
Bedarf befestigt werden kann, um eine etwas größere Querschnittfläche für den Blutdurchfluß zu bilden;
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33 ist eine 32 etwas ähnelnde
Ansicht mit der Ausnahme, daß sie
in eine weitere Richtung zur Kassettenverkleidung blickt und ein
weiteres Teil der Verkleidung explodiert darstellt;
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34 ist eine 31 etwas ähnelnde
Ansicht mit der Ausnahme, daß sie
die Kassettenverkleidung von 32 und 33 statt
der Kassettenverkleidung von 30 zeigt;
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35 ist eine vergrößerte Perspektivansicht einer
Versandkappe zur Verwendung mit der Kassettenverkleidung von 32 und 33;
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36 ist eine 35 etwas ähnelnde
Ansicht mit der Ausnahme, daß sie
in eine weitere Richtung zur Kappe blickt;
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37 ist eine 34 etwas ähnelnde
Ansicht mit der Ausnahme, daß sie
eine weitere Kassettenverkleidung zeigt, die mit dem Kassettenkörper gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung verbunden ist; und
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38 ist eine 34 etwas ähnelnde
Ansicht mit der Ausnahme, daß sie
eine weitere Kassettenverkleidung zeigt, die mit dem Kassettenkörper gemäß noch einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung gekoppelt ist.
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Nähere Beschreibung
der bevorzugten Ausführungsformen
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Ein
System 10 zur Messung eines oder mehrerer Kennwerte oder
Parameter von Fluid, wie z. B. Blut, ist in 1 dargestellt.
Das System 10 verfügt
allgemein über
eine Kassette 12, die das Fluid aufnimmt, zusammen mit
einer Meßvorrichtung 14 zum
Messen von Parametern von Fluid in der Kassette 12.
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In 2 bis 6 ist
die Kassette 12 detaillierter gezeigt und weist eine längliche
Verkleidung 16 mit Wandteilstücken auf, die eine längliche,
innere Durchfluß-Fluidkammer 18 bilden,
die sich entlang der Längsachse
der Verkleidung 16 erstreckt. Gemäß 5 und 6 verfügt die Fluidkammer 18 über einen
ersten oder Einlaßabschnitt 20 mit
einem ersten oder "Einlaß"-Anschluß zum Einlassen
von Fluid in die Kammer 18, einen zweiten oder Auslaßabschnitt 22 mit
einem zweiten oder "Auslaß"-Anschluß zum Ermöglichen,
daß Fluid die
Fluidkammer 18 verläßt, und
einen Zentral- oder Mittelabschnitt 24, der zwischen den
Abschnitten 20, 22 liegt. (Obwohl die nachfolgende
Beschreibung Fluid betrifft, das in die Kammer 18 durch
den ersten Abschnitt 20 fließt und aus der Kammer 18 durch
den zweiten Abschnitt 22 abgegeben wird, sollte verständlich sein,
daß das
Fluid bei Bedarf auch in Gegenrichtung durch die Kammer 18 fließen kann,
so daß das
Fluid in die Kammer 18 durch den zweiten Anschluß eintritt
und durch den ersten Anschluß austritt.)
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Außerdem weist
die Fluidkammer 18 einen kegelstumpfförmigen Ausdehnungsbereich oder
-abschnitt 25 auf, der zwischen dem Mittelabschnitt 24 und
dem zweiten Abschnitt 22 liegt. Der Ausdehnungsabschnitt 25 hat
eine freie Fläche,
die größer als
die freie Fläche
des Mittelabschnitts 24 in Bezugsebenen senkrecht zur Längsachse
der Verkleidung 16 ist und die sich mit Annäherung an
den zweiten Abschnitt 22 vergrößert. Die Abschnitte 20, 22, 24 und 25 kommunizieren
miteinander und haben kreisförmige
Querschnitte in Bezugsebenen senkrecht zur Längsachse der Verkleidung 16.
Vorzugsweise weisen mindestens die Wandteilstücke, die den Mittelabschnitt 24 bilden,
eine hydrophile Oberfläche
auf, und stärker
bevorzugt weisen die Wandteilstücke,
die alle Abschnitte 20, 22, 24 und 25 bilden,
eine hydrophile Oberfläche
auf. Optional gehört
zur hydrophilen Oberfläche
eine Heparinbeschichtung.
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Eine
Außenseite
der Verkleidung 16 weist ein Mittelteilstück mit einer
allgemein ovalförmigen
Aussparung 26 auf. Mindestens ein Sensor zum Bestimmen
eines oder mehrerer Para meter von Fluid in der Kammer 18 wird
durch die Verkleidung 16 getragen. In der gezeigten Ausführungsform
liegt eine Folge von vier Sensoren zwischen der Aussparung 26 und
dem Mittelabschnitt 24 der Fluidkammer 18, und
die Sensoren sind in vier Hohlräumen
plaziert, die in ausgerichteter, beabstandeter Beziehung entlang
der Längsachse
der Verkleidung 16 angeordnet sind. Gemäß 4 verfügen die
Sensoren über
einen Ionen- (Kalium-) Sensor 28, einen pH-Sensor 30,
einen Kohlendioxidsensor 32 und einen Sauerstoffsensor 34,
die in Hohlräumen 27, 29, 31 bzw. 33 aufgenommen
sind.
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Bei
Bedarf können
zusätzliche
Sensoren gemäß der späteren Beschreibung
zum Einsatz kommen. Sensoren, die in der Vorrichtung der Erfindung
von Nutzen sind, weisen bevorzugt eine Mehrschichtanordnung auf,
die mit der Kassettenverkleidung 16 verklebt sein kann.
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Vorzugsweise
weist der Ionensensor 28 die folgenden Schichten auf: (i)
eine Trägermembran,
(ii) einen Haftkleber, der auf die Trägermembran aufgetragen ist,
(iii) ein Erfassungselement mit einer ionenerfassenden Verbindung,
die an ein Substrat gebunden ist, wobei das Substrat an der Membran
befestigt ist (z. B. durch einen nicht störenden Kleber), und (iv) eine äußerste trübende Überzugsschicht
auf der freiliegenden Oberfläche
des Substrats.
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Zu
nützlichen
Haftklebern zählen
Silikonkleber und Polyurethankleber sowie andere, die eine Membran
(später
beschrieben) mit der Kassette verkleben können. Vorzugsweise sind die
Kleber im wesentlichen für
Lichtwellenlängen
durchlässig,
die in Erfassungskassetten der Erfindung verwendet werden, und sind
für nützliche
Ionensensoren chemisch nicht störend.
Zu nützlichen
Silikonklebern gehört
PSA-518TM (General Electric Co., Schenectady,
NY), beschrieben in Beispiel 2 der US-Patentschrift 5508509. Zu
nützlichen
Polyurethanklebern gehört
FLEXOBOND 431TM (Bacon Co., Irvine, CA),
beschrieben in Beispiel 3 der US-Patentschrift 5591400.
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Eine
Trennlage kann bei der Herstellung der Ionensensoren von Nutzen
sein, um die freiliegende Oberfläche
der Klebeschicht zu schützen.
Diese Lagen können
beliebige sein, die in der Industrie für diesen Zweck üblicherweise
zum Einsatz kommen, und sind gemäß dem Kleber
ausgewählt,
von dem sie sich trennen sollen. Zu Beispielen für nützliche Trennlagen gehört Poly(ethylenterephthalat)
(PET), das optional z. B. mit Silikon oder einem Fluorpolymer zur
leichteren Trennung vom Kleber beschichtet sein kann. Eine nützliche Trennlage
ist Scotch Pack 1022TM (3M Company, St.
Paul, MN), ein PET-Film,
der mit Perfluorpolyether beschichtet und in der US-Patentschrift 5508509,
Beispiel 2 beschrieben ist.
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Die
Trägermembran
sorgt für
Abstützung
(z. B. Steifigkeit und Handhabbarkeit) für die Mehrschichtanordnungen.
Vorzugsweise ist die Trägermembran
transparent und für
die Lösung,
in der ein Zielion vorhanden ist, wie z. B. Blut oder eine Kalibrierlösung, im
wesentlichen undurchlässig
oder viel weniger durchlässig
als das Erfassungssubstrat. Vorzugsweise ermöglicht die Membran dem Signal
oder den Signalen, vorzugsweise den optischen Signalen, vom Erfassungselement
und Substrat den Durchgang durch sie. Zu besonders nützlichen
Aufbaumaterialien für
diese Trägermembran
zählen
Polymermaterialien, wie z. B. Polyester, Polycarbonate, Polysulfone,
darunter u. a. Polyethersulfone und Polyphenylsulfone, Polyvinylindenfluorid,
Polymethylpentene u. ä.
In einer derzeit bevorzugten Ausführungsform für den Ionensensor 28 ist
die Trägermembran Polycarbonat.
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Geeignete
Ionensensoren, die als Kaliumsensor 28 verwendet werden
können,
sind in den US-Patentschriften 5474743 (Trend et al.), 5176882 (Gray
et al.), 5136033 und 5162525 (Masilamani et al.) und der US-Patentschrift
5958782 beschrieben.
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Bevorzugte
Sensoren 28 weisen eine fluoreszierende ionophore Verbindung
("den Ionophor") auf, die eine komplexbildende
Komponente zum Binden eines Ions und eine fluoreszierende Komponente
enthält.
Die Verbindung hat eine maximale Absorptionswellenlänge von
mindestens etwa 350 nm. Geeignete fluoreszierende Komponenten enthalten
vorzugsweise engliegende nπ*-
und ππ*-Anregungszustände. In
Kopplung mit einer geeigneten komplexbildenden Komponente sind geeignete
fluores zierende Komponenten vorzugsweise zu ionenabhängiger Winkelung
aus der Ebene fähig.
Außerdem
hat der ππ*-Zustand
geeigneter fluoreszierender Komponenten vorzugsweise ausreichend
hohe Energie, so daß ionenabhängiges Mischen
strahlungsloses Koppeln mit dem Grundzustand dominiert. Zu besonders
bevorzugten fluoreszierenden Komponenten gehören Cumarinkomponenten, wenngleich
andere aromatische Carbonyle oder Nitroaromaten oder N-heterozyklische
Komponenten verwendet werden können.
Zu geeigneten ionenkomplexbildenden Komponenten zählen zyklische "Käfig"-Komponenten, die ein Ion binden können. Vorzugsweise
vermag der Käfig,
ein Ion selektiv zu binden. Zu bevorzugten ionenkomplexbildenden
Komponenten gehören
Cryptand- und Kronenetherkomponenten, wobei Cryptandkomponenten
besonders bevorzugt sind.
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Zu
Ionen, die mit Hilfe des Ionophors erfaßt werden können, zählen z . B. Ag+,
Ba2+, Ca2+, Ce+, Cd2+, Fr+, Hg2+, K+, Li+, Mg2+, Mn2+, Na+, Pb2+, Ru+, Sr2+, Ti+ und Zn2+. Bei Bedarf
kann der Ionophor in Verbindung mit einer ionenselektiven Membran
verwendet werden. Bevorzugte Sensoren weisen Ionophore auf, die
K+, Na+ und Ca2+ erfassen.
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Zu
geeigneten fluoreszierenden ionophoren Verbindungen gehören Verbindungen
mit der folgenden allgemeinen Formel (Formel "A"):
wobei:
T O oder N unter
der Voraussetzung ist, daß wenn
T O ist, q 0 ist und n 0 bis 2 ist, und wenn T N ist q 1 ist und
m
und n unabhängig
0 oder 1 sind;
jedes R
2 unabhängig eine
sterisch nicht störende
Gruppe ist, u. a. solche Komponenten wie Wasserstoff, Halogen, eine
hydrocarbylhaltige Gruppe, eine heteroazyklische Gruppe oder eine
Gruppe mit der Formel (CH
2X)
aE,
in der X O, NH oder eine Einfachbindung ist, E eine funktionelle
Gruppe ist, die aktiven Wasserstoff aufweist, und a eine Ganzzahl
von 1 bis 100 ist;
R
3 vorzugsweise
eine nicht elektronenziehende Gruppe ist, u. a. solche nicht elektronenziehenden
Komponenten wie Wasserstoff, eine hydrocarbylhaltige Gruppe, eine
heteroazyklische Gruppe, eine heterozyklische Gruppe oder eine Gruppe
mit der Formel (CH
2X)
bE,
in der X und E wie zuvor definiert sind und b eine Ganzzahl von
0 bis 100 ist;
R
1 eine elektronenziehende
oder polarisierbare Gruppe ist, u. a. solche Komponenten wie Carboxyl,
Carboxamid, Sulfonylaryl, Ester, Ketoalkylester, heterozyklische
Komponenten und aromatische Gruppen (vorzugsweise an einer oder
mehreren Positionen substituiert), am stärksten bevorzugt weisen R
1-Gruppen
substituierte heterozyklische Komponenten mit der folgenden allgemeinen
Formel (Formel "C") auf:
wobei Y und Y' unabhängig O,
S, NH
x oder CH
y sind,
wobei x 0 oder 1 ist und y 1 oder 2 ist, unter der Bedingung, daß Y und/oder
Y' O, 5 oder NH
x sein muß, jede R
4-Gruppe
unabhängig
Wasserstoff, Halogen, eine hydrocarbylhaltige Gruppe, eine hetero-azyklische
Gruppe, eine heterozyklische Gruppe oder eine Gruppe mit der Formel
(CH
2X)
cE ist, in
der X und E wie zuvor definiert sind und c eine Ganzzahl von 0 bis
100 ist, oder beide R
4-Gruppen zusammen
mit den Kohlenstoffatomen, an die sie angelagert sind, einen Fünfer- oder
Sechserring bilden, der optional eine oder mehrere weitere angelagerte
R
4-Gruppen
haben kann; und
Z O oder NR
5 ist, wobei
R
5 Wasserstoff oder eine hydrocarbylhaltige
Gruppe ist, stärker
bevorzugt R
5 H oder eine C1- bis C4-Alkylgruppe
ist und am stärksten
bevorzugt R
5 H ist.
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Im
allgemeinen haben Verbindungen der Formel A eine Anregungswellenlänge von
mindestens etwa 350 nm und eine Emissionswellenlänge von vorzugsweise höchstens
etwa 500 nm. Bevorzugte Verbindungen (in denen z. B. R1 eine
heterozyklische Komponente mit der allgemeinen Formel von Formel "C" ist) haben eine Anregungswellenlänge von
mindestens etwa 380 nm und eine Emissionswellenlänge von höchstens etwa 500 nm. In einer
besonders bevorzugten Ausführungsform
sind Substituenten und ihre Position am Cumarinring so ausgewählt, daß gewährleistet
ist, daß das
Anregungs- (d. h. Absorptions-) Maximum des Ionophors der Erfindung
bei einer Wellenlänge über 380
nm zentriert ist. Damit kann der Ionophor der Erfindung mit Festkörper-Lichtquellen
verwendet werden, beispielsweise blauen LEDs und Lasern. Die Anregungs-
und Emissionswellenlängen
dieser Verbindungen liegen vorzugsweise mindestens etwa 10 nm auseinander,
wodurch diese Verbindungen in fluoreszenzbasierten Meßtechniken
der Kationenkonzentration von Nutzen sein können. Außerdem sind Substituenten und
ihre Positionen vorzugsweise so ausgewählt, daß die Emissionswellenlänge unter
500 nm bleibt, wodurch die Ionophorreaktion für diese Klasse von Indikatoren
erhalten bleibt. Schließlich sind
Substituenten und ihre Positionen vorzugsweise so ausgewählt, daß sie für die Möglichkeit
zur kovalenten Anlagerung an Substrate sorgen. Vorzugsweise ist
das Substrat, an das der Indikator angelagert ist, so ausgewählt, daß gleichmäßige und
reproduzierbare Ionophorreaktion unterstützt und der Effekt physiologischer pH-Wertänderungen
auf die Ionophorreaktion minimiert ist. Geeignete Haftvermittler
zur kovalenten Anlagerung sind in der US-Patentschrift 5053520 beschrieben.
Homobifunktionelle und/oder heterobifunktionelle Haftvermittler
sind in der WO 96/07268 und WO 96/10747 beschrieben.
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Vorzugsweise
ist der Ionophor kovalent an ein geeignetes Substrat gebunden, das
an der Trägermembran
gemäß der späteren Beschreibung
angelagert sein kann. Das Substrat ist vorzugsweise ein Polymermaterial,
das in Wasser quellbar und für
die interessierenden ionischen Spezies durchlässig sowie vorzugsweise im
zu überwachenden
Medium unlöslich
ist. Zu besonders nützlichen
Substratpolymeren zählen
z. B. ionendurchlässige
Cellulosematerialien, hohes Molekulargewicht aufweisender oder vernetzter
Polyvinylalkohol (PVA), Dextran, vernetztes Dextran, Polyurethane,
quaternisierte Polystyrole, sulfonierte Polystyrole, Polyacrylamide,
Polyhydroxyalkylacrylate, Polyvinylpyrrolidone, hydrophile Polyamide,
Polyester und deren Mischungen. In einer besonders nützlichen
Ausführungsform
ist das Substrat cellulosisch, insbesondere ionendurchlässige vernetzte
Cellulose. In einer derzeit bevorzugten Ausführungsform weist das Substrat
eine regenerierte Cellulosemembran (CUPROPHANTM,
Enka AG, Wuppertal, Deutschland) auf, die mit einem Epoxidharz vernetzt
ist, z. B. Butandioldiglycidylether, und ferner mit einem Diamin
zur Reaktion gebracht ist, um Aminfunktionalität in einer Seitengruppe des
cellulosischen Polymers vorzusehen, was in der US-Patentschrift
5591400, Beispiel 4 beschrieben ist.
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Der
zuvor beschriebene Ionophor ist an das aminfunktionellen Cellulosesubstrat
durch jede nützliche Reaktionstechnik
vorzugsweise kovalent gebunden, die von der chemischen Funktionalität des Ionophors
abhängen
kann.
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Optional
kann das ionophorfunktionalisierte Cellulosesubstrat durch jeden
nicht störenden
Kleber mit der o. g. Trägermembran
verklebt sein. Vorzugsweise ist der Kleber im wesentlichen durchlässig für Licht,
das bei Anregung des Ionophors verwendet wird, und für Licht,
das von ihm emittiert wird. Ein solcher nützlicher Kleber ist FLEXOBOND
431TM Urethankleber (Bacon Co., Irvine,
CA).
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Alternativ
kann das funktionalisierte Substrat mit der Membran wärmeverschmolzen
sein, sofern die zum Wärmeverbinden
notwendigen Bedingungen das Funktionieren des Ionophors, des Sensors
und der Trägermembran
nicht beeinträchtigen.
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Die äußerste Schicht
der mehrschichtigen Erfassungsanordnung, d. h. die Schicht in unmittelbarem Kontakt
mit dem zu überwachenden
Fluid, weist vorzugsweise eine Trübungsschicht auf, die den Ionophor
in der Erfassungsanordnung optisch isoliert. Aufgebracht werden
kann das Trübungsmittel
vor dem Auftragen der Ionophor-Substrat-Komponente auf die Trägermembran,
was in den US-Patentschriften 5081041 und 5081042 beschrieben ist,
oder nach Anlagerung der Erfassungskomponente an das Substrat. Sie
kann direkt am Erfassungselement befestigt oder vom Erfassungselement
getrennt sein. In bevorzugten Ausführungsformen wird sie aufgebracht,
nachdem die Erfassungskomponente an die Trägermembran angelagert ist.
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Vorzugsweise
ist die Überzugsschicht
ein Material, das für
den interessierenden Analyt durchlässig ist, z. B. ein wie zuvor
beschriebenes Polymermaterial, das ein opakes Mittel, z. B. Ruß, oder
opake Mittel auf Kohlenstoffbasis, Eisenoxid, metallische Phthalocyanine
u. ä. enthält. Solche
opake Mittel sind vorzugsweise im wesentlichen gleichmäßig im Polymer
in einer Menge dispergiert, die den gewünschten Opazitätsgrad vorsieht,
um für
die gewünschte
optische Isolierung zu sorgen. Ein besonders nützliches opakes Mittel ist
Ruß. Die Überzugsschicht
kann auch eine Farbstoffbeschichtung auf dem Erfassungselement sein,
die durch vielfältige
Techniken aufgetragen ist, z. B. eine Tintenstrahl-Drucktechnik
oder eine Siebdrucktechnik. Außerdem kann
die Überzugsschicht
eine schwarze Membran sein, die mit der das Erfassungselement enthaltenden
Kassette verklammert oder wärmeverkragt
ist.
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Beispielsweise
kann sie eine DURAPORETM-Schwarzmembran
(zu beziehen von Millipore als weiße Membran, die danach mit
schwarzer Farbe behandelt wird) und mit der Kassette wärmeversiegelt
sein, was in den US-Patentschriften 5508509 und 5591400 beschrieben
ist. Eine derzeit bevorzugte Ausführungsform weist Ruß auf, der
in einer Matrix von epoxidvernetztem Dextran gemäß der Beschreibung in der US-Patentschrift
4919891 dispergiert ist.
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Eine
derzeit bevorzugte Ausführungsform
des Sensors 28 weist eine Erfassungsschicht auf, die über 6,7-[2.2.2]-Cryptando-3-[2''-(5''-carboxy)furyl]cumarin
verfügt,
das an eine vernetzte aminfunktionelle Cellulosemembran (CUPROPHANTM, Enka AG, Wuppertal, Deutschland) kovalent
gebunden ist, wobei die Erfassungsschicht mit einer Polycarbonat-Trägermembran
durch FLEXOBOND 430TM Urethankleber verklebt
und auf die Trägermembran
CW14TM Haftkleber auf einer Trennlage aufgetragen
ist.
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Geeignete
pH-Sensoren 30 sind in der US-Patentschrift Nr. Re 31879 (Lubbers),
den US-Patentschriften 4798738 (Yafuso), 4824789 (Yafuso), 4886338
(Yafuso), 4999306 (Yafuso), 5081041 (Yafuso), 5081042 (Yafuso),
5127077 (Iyer), 5132057 (Tomisaka), 5403746 (Bentsen), 5508509 (Yafuso)
und 5591400 (Dektar et al.) beschrieben.
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Vorzugsweise
weist der pH-Sensor 30 die folgenden Schichten auf: (i) eine Trägermembran,
(ii) einen Haftkleber, der auf die Trägermembran aufgetragen ist,
(iii) ein Erfassungselement mit einer pH-erfassenden Komponente,
die mit einem Substrat verbunden ist, wobei das Substrat an der
Membran befestigt ist (z. B. durch einen nicht störenden Kleber),
und (iv) eine äußerste trübende Überzugsschicht
auf der freiliegenden Oberfläche
des Substrats. Mit Ausnahme des pH-Sensors entsprechen diese Schichten
und der Mehrschichtaufbau im wesentlichen der vorstehenden Beschreibung
für den
Kaliumionensensor 28.
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Zu
geeigneten pH-erfassenden Komponenten zählen viele bekannte pH-Indikatoren
und/oder funktionalisierte Derivate solcher Indikatoren. Unter den
nützlichen
pH-erfassenden Komponenten sind Hydroxypyrentrisulfonsäure ("HPTS") und deren Derivate,
z. B. Salze, Phenolphthalein, Fluorescein, Phenolrot, Cresolrot,
Pararosanilin, Magentarot, Xylenolblau, Bromcresolpurpur, Bromphenolblau,
Bromthymolblau, Metacresolpurpur, Thymolblau, Bromphenolblau, Bromthymolblau,
Tetrabromphenolblau, Bromchlorphenolblau, Bromcresolgrün, Chlorphenol rot,
o-Cresolphthalein, Thymolphthalein, Metanilgelbdiphenylamin, N,N-Dimethylanilin,
Indigoblau, Alizarin, Alizaringelb GG, Alizaringelb R, Kongorot,
Methylrot, Methylviolett 6B, 2,5-Dinitrophenol und/oder die verschiedenen
funktionalisierten Derivate der o. g. Spezies. Erfassungskomponenten für andere
ionische Spezies lassen sich aus organischen Spezies herstellen,
darunter Fluorescein, Diiodfluorescein, Dichlorfluorescein, Phenosafranin,
Bengalrosa, Cosin I bläulich,
Cosin gelblich, Magneson, Tartrazin, Eriochrom schwarz T, Cumarin,
Alizarin u. a. Die bevorzugte pH-erfassende Komponente ist Hydroxypyrentrisulfonsäure (HPTS),
Derivate von Hydroxypyrentrisulfonsäure und deren Mischungen.
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Zu
zusätzlichen
geeigneten Indikatorkomponenten zum Gebrauch in der Erfindung zählen: 9-Amino-6-chlor-2-methoxyacridin;
2',7'-bis-(2-Carboxyethyl)-5-(und
-6)-carboxyfluorescein; 2',7'-bis-(2-Carboxyethyl)-5-(und
-6)-carboxyfluorescein, Acetoxymethylester; 2',7'-bis-(2-Carboxyethyl)-5-(und -6)-carboxyfluorescein,
Acetoxymethylester; 5-(und -6)-Carboxy-2',7'-dichlorfluorescein;
5-(und -6)-Carboxy-2',7'dichlorfluoresceindiacetat;
5-(und -6)-Carboxy-4',5'-dimethylfluorescein;
5-(und -6)-Carboxy-4',5'-dimethylfluoresceindiacetat;
5-Carboxyfluorescein; 6-Carboxyfluorescein; 5-(und -6)-Carboxyfluorescein; 5-Carboxyfluoresceindiacetat;
6-Carboxyfluoresceindiacetat;
5-Carboxyfluoresceindiacetat, Acetoxymethylester; 5-(und -6)-Carboxyfluoresceindiacetat;
5-(und -6)-Carboxynaphthofluorescein;
5-(und -6)-Carboxynaphthofluoresceindiacetat; 5-(und -6)-CarboxySNAFL®-1,
Sucacinimidylester{5'(und
6')-succinimidylester-3,10-dihydroxy-spiro
[7H-benzo[c]xanthen-7,1'(3'H)-isobenzofuran]-3'-on}; 5-(und -6)-CarboxySNAFL®-2,
Succinimidylester {5'(und
6')-Succinimidylester-9-chlor-3,10-dihydroxy-spiro[7H-benzo[c]xanthen-7,1'(3'H)-isobenzofuran]-3'-on}; CarboxySNAFL®-1{5'(und 6')-Carboxy-3,10-dihydroxy-spiro[7H-benzo[c]xanthen-7,1'(3'H)-isobenzofuran]-3'-on}; CarboxySNAFL®-1-diacetat
{5'(und 6')-Carboxy-3,10-diacetoxy-spiro[7H-benzo[c]xanthen-7,1'(3'H)-isobenzofuran]-3'-on}; CarboxySNAFL®-2
{5'(und 6')-carboxy-9-chlor-3,10-dihydroxy-spiro[7H-benzo[c]xanthen-7,1'(3'H)-iso benzofuran]-3'-on}; CarboxySNAFL®-2-diacetat
{5'(und 6')-carboxy-9-chlor-3,10-diacetoxy-spiro[7H-benzo[c]
xanthen-7,1' (3'H)-isobenzofuran]-3'-on}; CarboxySNARF®-1
{5'(und 6')-carboxy-10-dimethylamino-3-hydroxy-spiro[7H-benzo
[c]xanthen-7,1'(3'H)-isobenzofuran]-3'-on}; CarboxySNARF®-1, AM-Acetat
{3-Acetoxy-5'-acetoxymethoxycarbonyl-10-dimethylamino-spiro
[7H-benzo[c]xanthen-7,1'(3'H)-isobenzofuran]-3'-on}; CarboxySNARF®-2
{5' (und 6')-Carboxy-10-dimethylamino-3-hydroxyspiro[7H-benzo[c]xanthen-7,1'(3'H)-isobenzofuran]-3'-on}; CarboxySNARF®-2,
AM-Acetat {3-acetoxy-5'-acetoxymethoxycarbonyl-10-diethylamin-3-hydroxy-spiro[7H-benzo[c]xanthen-7,1' (3'H)-isobenzofuran]-3'-on}; CarboxySNARF®-6
{5' (und 6')-Carboxy-10-diethylamino-3-hydroxy-spiro[7H-benzo[c]xanthen-7,1'(3'H)-isobenzofuran]-3'-on}; CarboxySNARF®-X
{5'(und 6')-Carboxy-3-hydroxy-tetrahydrochinolizino[1,9-hi]
spiro[7H-benzo[c]xanthen-7,1'(3'H)-isobenzofuran]-3'-on}; 5-Chlormethylfluoresceindiacetat;
4-Chlormethyl-7-hydroxycumarin; C1-NERF {4-[2-Chlor-6-(ethylamino)-7-methyl-3-oxo-3H-xanthen-9-yl]-1,3-benzendicarbonsäure}; Dextran,
BCECF, 10.000 MW, anionisch {Dextran, 2'7'-bis(2-Carboxyethyl)-5
(und 6)-carboxyfluorescein, anionisch}; Dextran, BCECF, 40.000 MW,
anionisch; Dextran, BCECF, 70.000 MW, anionisch; Dextran, C1-NERF, 10.000 MW,
anionisch; Dextran, C1-NERF, 70.000 MW, anionisch; Dextran, C1-NERF,
10.000 MW, anionisch, lysinfixierbar; Dextran, DM-NERF, 10.000 MW,
anionisch {Dextran, 4-[2,7-Dimethyl-6-(ethylamino)-3-oxo-3H-xanthen-9-yl]-1,3-benzendicarbonsäure, anionisch};
Dextran, DM-NERF, 70.000 MW, anionisch; Dextran, DM-NERF, 10.000
MW, anionisch, lysinfixierbar; Dextran, 7-Hydroxycumarin, 10.000
MW, neutral; Dextran, 7-Hydroxycumarin, 70.000 MW, neutral; Dextran,
b-Methylumbelliferon,
10.000 MW, neutral; Dextran, b-Methylumbelliferon,
70.000 MW, neutral; Dextran, SNAFL®-2,
10.000 MW, anionisch {Dextran, 9-Chlor-3,10-dihydroxy-spiro [7H-benzo[c]xanthen-7,1'(3'H)-isobenzofuran]-3'-on, anionisch};
Dextran, SNAFL®-2,
70.000 MW, anionisch {Dextran, 10-Dimethylamino-3-hydroxy-spiro[7H-benzo[c]xanthen-7,1'(3'H)- isobenzofuran]-3'-on, anionisch};
Dextran, SNARF®-1,
10.000 MW, anionisch; Dextran, SNARF®-1,
70.000 MW, anionisch; 1,4-Dihydroxyphthalonitril; DM-NERF {4-[2,7-Dimethyl-6-ethylamino)-3-oxo-3H-xanthen-9-yl]1,3-benzendicarbonsäure}; Fluoresceindiacetat;
8-Hydroxypyren-1,3,6-trisulfonsäure,
Trinatriumsalz; Naphthofluorescein; Naphthofluoresceindiacetat;
SNAFL®-1
{3,10-Dihydroxy-spiro[7H-benzo[c]xanthen-7,1' (3'H)-isobenzofuran]-3'-on}; und SNAFL®-1,
Diacetat {3,10-Diacetoxy-spiro[7H-benzo[c]xanthen-7,1'(3'H)-isobenzofuran]-3'-on}.
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In
einer derzeit bevorzugten Ausführungsform
ist HPTS-Indikator
an ein aminfunktionelles CUPROPHANTM-Substrat
kovalent gebunden, das durch FLEXOBOND 431TM Polyurethankleber
mit einer Polycarbonat-Trägermembran
verklebt ist. Das Erfassungssubstrat ist mit einer epoxidvernetzten
Dextranmatrix überzogen,
in der Ruß dispergiert
ist.
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Geeignete
Kohlendioxidsensoren 32 sind in der US-Patentschrift Nr.
Re 31879 (Lubbers), den US-Patentschriften 4557900 (Heitzmann),
4824789 (Yafuso), 4849172 (Yafuso), 4867919 (Yafuso), 4919891 (Yafuso),
5127077 (Iyer), 5175016 (Yafuso), 5272088 (Morlotti), 5403746 (Bentsen),
5453248 (Olstein) und 5508509 (Yafuso) beschrieben.
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Der
Kohlendioxidsensor 32 kann auch die Form einer Mehrschichtanordnung
haben. In einer derzeit bevorzugten Ausführungsform. weist die Erfassungssubstratschicht
des Sensors 32 eine hydrophobe Matrix auf, in der mehrere
hydrophile Teilchen oder Kügelchen
dispergiert sind, die einen Kohlendioxid erfassenden Indikator tragen.
Der Indikator kann an oder in den Kügelchen auf jede wirksame Weise
angelagert sein.
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Da
die Kügelchen
hydrophil sind, sind sie geeignet, eine wäßrige Lösung des Indikators aufzunehmen und
zu enthalten. Mit "hydrophil" ist ein Material,
wie z. B. ein Polymersubstrat, bezeichnet, das einen großen Anteil
(z. B. mehr als 20 % seines Gewichts) Wasser in seiner Struktur
festhält,
sich aber nicht in Wasser löst. Zu
hydrophilen Materialien, die als Kügelchen in Kohlendioxidsensoren
von Nutzen sind, gehö ren
Glaskügelchen
oder Hydrogele, Polyacrylamid, vernetztes Dextran, Agarose, Poly(hydroxyalkylmethacrylat),
sulfoniertes Polystyrol u. ä.
Ein derzeit bevorzugtes hydrophiles Kügelchenmaterial ist vernetztes
Dextran SEPHADEX 75GTM (Pharmacia Biotech,
Inc., Piscataway, NJ).
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Beim
Erfassen von Kohlendioxidkonzentrationen gehören zu Beispielen für Absorptionsindikatoren, die
verwendet werden können,
Chlorphenylrot, Bromcresolpurpur, Nitrophenol, Bromthymolblau, Penachlorom,
Phenolrot u. ä.
Zu nützlichen
Fluoreszenzindikatoren für
Kohlendioxid gehören
die zuvor aufgeführten Sensoren,
die zur pH-Erfassung nützlich
sind, Beta-Methylumbelliferon,
Fluorescein u. ä.
Ein besonders nützlicher
Kohlendioxidsensor ist Hydroxyperen-3,6,8-trisulfonsäure, hierin
als HPTS oder Hydroxypyrentrisulfonsäure bezeichnet, und Derivate,
z. B. Salze, von HPTS. Die stärker
bevorzugte Erfassungskomponente, insbesondere zum Erfassen der Konzentration
von Kohlendioxid in Blut, ist aus HPTS, Derivaten von HPTS und deren
Mischungen ausgewählt.
Die Alkali- und
Erdalkalimetallsalze von HPTS sind nützliche HPTS-Derivate.
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Das
hydrophobe Matrixmaterial, in dem die Kügelchen, die einen geeigneten
Indikator tragen, dispergiert sind, ist vorzugsweise für Anregungs-
und Emissionslichtwellenlängen
durchlässig,
die in Erfassungskassetten der Erfindung von Nutzen sind, und ist
ansonsten inert gegenüber
Kohlendioxid, dem Absorptions- oder Fluoreszenzindikator und den
Kügelchen.
Die hydrophobe Matrix dient zum Isolieren des Indikators, während sie
Kohlendioxid ermöglicht,
durch sie zu diffundieren. Zu geeigneten Materialien der hydrophoben
Matrix gehören
zahlreiche Silikone, z. B. Silikonelastomer, bei Raumtemperatur
vulkanisierbarer (RTV) Silikonkautschuk, wärmevulkanisierbarer Silikonkautschuk,
Polydimethylsiloxan, Poly(vinylsiloxan), Silikon-Polycarbonat-Copolymer
u. ä. sowie
perfluorierte (Polyether-) Urethane. Zu besonders bevorzugten Silikonmatrixmaterialien
zählen
PS 443TM Dimethylsiloxan mit endständiger Vinylgruppe
und PE 1055TM Polydimethylsiloxan, beide
im Handel von Petrarch Systems, Inc. zu beziehen.
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In
einer derzeit bevorzugten Ausführungsform
verfügt
der Kohlendioxidsensor 32 über eine Erfassungsschicht
mit HPTS-Erfassungsfarbstoff
auf SEPHADEX 75GTM vernetzten Dextrankügelchen
in einer Silikonmatrix, die an eine Polycarbonat-Trägermembran
geklebt und mit einer Trübungsschicht überzogen
ist, die ein Eisenoxidpigment aufweist, das in einer Silikonmatrix
dispergiert ist.
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In
einer alternativen Ausführungsform
kann eine Lösung
aus einem geeigneten Indikatorfarbstoff in einem wäßrigen Puffer
hergestellt werden, und die Lösung
kann mit einem flüssigen
Vorläufer
der hydrophoben Polymermatrix emulgiert werden. Nach Polymerisation
des Vorläufers
ist der emulgierte Indikator im wesentlichen gleichmäßig über die
gesamte Polymermatrix dispergiert. Indikatorfarbstoffe und Silikonpolymere,
die zuvor beschrieben wurden, können
in der Ausführungsform
von Nutzen sein.
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Geeignete
Sauerstoffsensoren 34 sind in den US-Patentschriften 4557900
(Heitzmann), 4849172 (Yafuso), 4867919 (Yafuso), 4919891 (Yafuso),
5043285 (Surgi), 5127077 (Iyer), 5296381 (Yafuso), 5409666 (Nagel
et al.), 5453248 (Olstein), 5462879 (Bentsen), 5462880 (Kane), 5480723
(Klainer), 5498549 (Nagel et al.) und 5508509 (Yafuso) sowie in
der EP-A-585212 beschrieben.
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Der
Sauerstoffsensor 34 kann die Form einer mehrschichtigen
Erfassungsanordnung haben. Insbesondere kann der Aufbau des Sauerstoffsensors 34 dem
des Kohlendioxidsensors 32 stark dahingehend ähneln, daß die Erfassungsschicht
einen Erfassungsfarbstoff oder -indikator in einer gasdurchlässigen (z.
B. Silikon-) Matrix aufweist, und die Überzugsschicht kann ein Pigment
in einer Silikonmatrix aufweisen. Vorzugsweise können die im Sauerstoffsensor 34 nützlichen
gasdurchlässigen
Matrixmaterialien die gleichen wie die zuvor beschriebenen sein.
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Nützliche
Sauerstoff erfassende Indikatoren verfügen über Fluoreszenzindikatoren
mit einer oder mehreren polynuklearen aromatischen Verbindungen,
Derivaten polynuklearer aromatischer Verbindungen u. ä. Zu Beispielen
für solche
po lynukleare aromatische Verbindungen zählen Decacyclen, Benzoghi-perylen
und Coronen. Sauerstoffindikatoren können eine Mischung aus tertiären Butylderivaten
solcher polynuklearer aromatischer Verbindungen aufweisen. Vollständiger beschrieben
sind solche Indikatoren in der US-Patentschrift 4849172 (Yafuso
et al.).
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Zusätzliche
nützliche
Sauerstoffindikatoren verfügen über Komplexe
von Ruthenium(II), Osmium(II), Iridium(III), Rhodium, Rhenium und
Chrom(III) mit 2,2'-Bipyridin,
1,10Phenanthrolin, 4,7-Diphenyl-1,10-Phenanthrolin, 4,7-Dimethyl-1,10-Phenanthrolin,
4,7-disulfoniertes Diphenyl-1,10-phenanthrolin, 2,2'-bi-2-Thiazolin,
2,2'-Bithiazol,
5-Brom-1,10phenanthrolin und 5-Chlor-1,10-phenanthrolin sowie Komplexe
von Co(II), Cu(II), Pt(II), Pt(II) und Zn(II) mit Porphyrin, Etioporphyrin,
Tetraphenylporphyrin, Tetrafluorphenylporphyrin, Tetrabenzporphyrin,
Tetrafluorbenzporphyrin, Tetrachlorbenzporphyrin, Mesoporphyrin-IX-diester,
Protoporphyrin-IXdimethylester und Octaethylporphyrin. Rutheniumkomplexe
sind unter den Metallkomplexen bevorzugt.
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Die
Sauerstoffindikatoren können
an die Polymermaterialien oder Matrixmaterialien kovalent gebunden
sein, die zur Erfassungszusammensetzung gehören. Erreicht wird eine solche
kovalente Bindung vorzugsweise durch Bereitstellen einer Sauerstoffindikatorkomponente
mit einer reaktionsfähigen
Gruppe, die mit einer reaktionsfähigen
Gruppe, vorzugsweise einer unterschiedlichen reaktionsfähigen Gruppe,
reagiert, die in einer der Komponenten des Vorläufers des Polymermatrixmaterials
vorhanden ist. Während
der Bildung des Polymermatrixmaterials reagieren dadurch die o.
g. reaktionsfähigen
Gruppen auch so, daß sie
den Sauerstoffindikator kovalent an das Matrixmaterial binden. Zu
besonders nützlichen
Sauerstoffindikatorkomponenten zählen
die o. g. polynuklearen aromatischen Verbindungen, die so derivatisiert
sind, daß sie
eine reaktionsfähige
Gruppe aufweisen, z. B. eine reaktionsfähige Gruppe mit funktioneller
Kohlenstoff-Kohlenstoff-Ungesättigtheit.
Besonders bevorzugt sind Vinylderivate solcher Verbindungen.
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Alternativ
kann der Sauerstoffsensor ein Erfassungselement, eine Anregungseinrichtung
und eine Detektionseinrich tung aufweisen, wobei die Erfassungseinrichtung
eine oder mehrere, vorzugsweise eine oder zwei monomere Indikatorkomponenten
aufweist, die vorzugsweise in einem Matrixmaterial, vorzugsweise
einem festen Matrixmaterial liegen oder stärker bevorzugt daran kovalent
gebunden sind. Jede dieser monomeren Indikatorkomponenten kann ein
erstes emittiertes Signal mit einer vorgegebenen Wellenlänge als
Reaktion auf die Einwirkung eines ersten Anregungssignals bereitstellen.
Ferner kann dieses Erfassungselement ein zweites emittiertes Signal
(infolge von Emission durch den angeregten Zustandskomplex) vorzugsweise
mit einer längeren
Wellenlänge
als das oder die ersten emittierten Signale als Reaktion auf das
zweite Anregungssignal bereitstellen.
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In
einer besonders nützlichen
Ausführungsform
ist die Indikatorkomponente auf die Konzentration von Sauerstoff
in einem Fluid empfindlich und weist eine oder mehrere polynukleare
aromatische Verbindungen und/oder ein oder mehrere Derivate davon
auf. Vorzugsweise ist die polynukleare aromatische Verbindung ein beliebiger
fluoreszierender oder absorbierender, stärker bevorzugt fluoreszierender,
optischer Indikator der Klasse polynuklearer Aromaten. Die polynukleare
aromatische Verbindung, von der die Indikatorkomponente abgeleitet
ist, ist noch stärker
bevorzugt aus der Gruppe ausgewählt,
die aus Perylen, Decacyclen, Benzoperylen (z. B. Benzo[ghi]perylen),
Coronen, Pyren, Porphycin, Porphyrin, Chlorin, Phthalocyanin sowie
deren Derivaten und Mischungen besteht. Da Perylen und Derivate
von Perylen eine relativ reduzierte Empfindlichkeit gegenüber Sauerstoff
haben, werden andere polynukleare aromatische Verbindungen, z. B.
die hierin erwähnten,
vorzugsweise verwendet, wenn der Analyt Sauerstoff ist. Soll eine
Excimerkomponente genutzt werden, ist die monomere Indikatorkomponente
vorzugsweise aus einer polynuklearen aromatischen Verbindung, Derivaten
derselben einen polynuklearen aromatischen Verbindung und deren
Mischungen ausgewählt.
Ausgezeichnete Ergebnisse erreicht man, wenn die polynukleare aromatische
Verbindung Benzo[ghi]perylen ist.
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Bei
Bedarf kann die polynukleare aromatische Grundverbindung mit einer
oder mehreren anderen Gruppen derivatisiert sein, z. B. nichtfunktionellen
Substituenten wie Alkylgruppen, sofern eine solche Derivatisierung
den durch emittierte Signalerzeugung bereitgestellten angeregten
Zustandskomplex nicht wesentlich stört. Diskutiert sind solche
Derivate in der US-Patentschrift 5409666 (Nagel et al.). Beispielsweise
geht man davon aus, daß die
monomere Indikatorkomponente eines Erfassungselements, das durch
kovalentes Binden von Vinylbenzo- [ghi]perylen in einem additionsgehärteten Silikonpolymer
abgeleitet ist, ein Derivat von Benzo[ghi]perylen ist.
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Monomere
Komponenten, die im Sensor 34 von Nutzen sind, können z.
B. aufweisen: zwei oder mehr ähnliche
monomere Indikatorkomponenten, zwei oder mehr unterschiedliche monomere
Indikatorkomponenten oder eine oder mehrere, vorzugsweise eine,
monomere Indikatorkomponenten und eine oder mehrere, vorzugsweise
eine, monomere Nichtindikatorkomponenten. Vorzugsweise haben solche
monomeren Komponenten im wesentlichen keinen nachteiligen Effekt
auf das Erfassungselement, auf das Sensorsystem, auf den Analyt
oder auf das Medium, dem das Erfassungselement ausgesetzt ist.
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Zu
Beispielen für
monomere Komponenten, die stärker
bevorzugte Sauerstoff erfassende Komponenten erzeugen, gehören:
- (1) polynukleare aromatische monomere Komponenten;
(2) aliphatische oder aromatische aminhaltige oder aromatische etherhaltige
monomere Komponenten; und (3) aromatische monomere Nitrilkomponenten. Stärker bevorzugte
Exciplexkomponenten verfügen über mindestens
eine aus der Gruppe (1) ausgewählte monomere
Komponente und mindestens eine aus der Gruppe
- (2) ausgewählte
monomere Komponente. Alternativ verfügt eine weitere stärker bevorzugte
Komponente über
mindestens eine aus der Gruppe (3) ausgewählte monomere Komponente und
mindestens eine aus der Gruppe (1) oder (2) ausgewählte monomere
Komponente.
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Zu
Beispielen für
nützliche
aromatische monomere Komponenten (Gruppe 1) zählen Biphenyl, Naphthalen,
Phenanthren, p-Terphenyl, Chrysen, Benzpyren, Pyren, Dibenzanthren,
Benzanthren, Anthracen, Perylen, Benzperylen, Fluoranthen, Coronen,
Chinolin, Phenylchinolin, Benzchinolin, Chinoxalin, Di benzchinoxalin,
Benzchinoxalin, Phthalimid, Pyridin, Phenazin, Dibenzphenazin, Acridin,
Benzacridin und Derivate dieser Verbindungen. Zu Beispielen für nützliche
aliphatische oder aminhaltige oder aromatische etherhaltige monomere
Komponenten (Gruppe 2) zählen
Tetramethyl-p-phenylendiamin, Dimethoxydimethylanilin, Methoxydimethylanilin,
Diethylanilin, Diphenylmethylamin, Triethylamin, Indol, Dimethyltoluidin,
Trip-anisylamin, Ditolylmethylamin, Tritolylamin, Triphenylamin,
Ethylcarbazol, Trimethoxybenzol, Tetramethoxybenzol und Derivate dieser
Verbindungen. Zu Beispielen für
aromatische monomere Nitrilakzeptorkomponenten (Gruppe 3) zählen Benzonitril,
Cyanonaphthalen, Dicyanobenzol und Derivate dieser Verbindungen.
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Jedes
dieser monomeren Komponentenpaare kann an einem Matrixmaterial,
z. B. Silikon, gehalten und/oder daran kovalent gebunden sein.
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In
einer derzeit bevorzugten Ausführungsform
verfügt
der Sauerstoffsensor 34 über eine Erfassungsschicht
mit Vinylbenno[ghi]perylen, das an eine Silikonmatrix mit vernetztem
Polyalkyl(aryl)hydrosiloxan kovalent gebunden ist, die mit einer
Polycarbonat-Trägermembran
verklebt und mit einer Silikonmatrix aus dispergiertem Ruß überzogen
ist.
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In
einer derzeit besonders bevorzugten Ausführungsform ist der Sensor 28 als
Mehrschichtlaminat vorgesehen, das an der Kassette 12 im
Hohlraum 27 befestigt ist. Der Ionensensor 28 und
der pH-Sensor 30 sind vorzugsweise nahe dem ersten "Einlaß"-Abschnitt 20 der
Fluidkammer 18 so plaziert, daß sie in der unteren Hälfte der
Kassette bei der Kalibrierung positioniert sind. Damit ist gewährleistet,
daß die
Sensoren 28 und 30 der Flüssigkeit während der Kalibrierung ausgesetzt
sind. Die Sensoren 32 und 34 sind gegenüber der Notwendigkeit,
in Flüssigkeit
während
der Kalibrierung eingetaucht zu sein, weniger empfindlich.
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Alternativ
kann die Kassette 12 Sensoren für Kalium, Natrium, Calcium
und Glucose aufweisen, wobei diese Sensoren im wesentlichen die
gleiche Chemie wie zuvor beschrieben verwenden. Zum Beispiel kann
die Kalium-, Natrium- und Calciumionendetektion geeignete ionophore
Cumarocryptanden nach Formel A nutzen, wobei die Größe des Cryptandkäfigs für jedes
Ion spezifisch ist. Ein geeigneter Glucosesensor kann einen beliebigen
der zuvor beschriebenen Sauerstoffsensoren aufweisen, der durch
das Vorhandensein des Enzyms Glucoseoxidase modifiziert ist. Die
Glucosedetektion kann auf der Sauerstoffverarmung während der
enzymatischen Oxidation von Glucose basieren, was z. B. in der US-Patentschrift
5518694 beschrieben ist. Mit kleineren Abwandlungen am zuvor beschriebenen
optischen Strahlengang kann die Meßvorrichtung 14 geeignet sein,
diese alternativen Sensoren unterzubringen. In einigen Anwendungen,
z. B. bei der kardiovaskulären Blutparameterüberwachung,
kann es vorteilhaft sein, beide Arten von Meßvorrichtungen zu gebrauchen.
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Zu
anderen Sensoren, die in der Kassette 12 von Nutzen sein
können,
kann z. B. ein fluoreszenzbasierter Temperatursensor gehören, der
z. B. durch Immobilisieren eines Indikators auf Rutheniumbasis hergestellt
werden kann, z. B. Ruthenium(II)(Diphenylphenanthrolin)3(Dimethylsilylpropansulfonat)2, in einer sauerstoffdurchlässigen Matrix,
z. B. Poly(methylmethacrylat).
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Ein
Loch in der Verkleidung 16 liegt zwischen dem pH-Sensor 30 und
dem Kohlendioxidsensor 32. Eine thermistoraufnehmende Mulde 36 ist
an der Verkleidung 16 befestigt und erstreckt sich über das
Loch. Die Mulde 36 hat eine hutförmige Konfiguration mit einem
Rand, der durch einen Kleber mit Wandteilstücken der Verkleidung 16 verbunden
ist, die zum Mittelabschnitt 24 der Fluidkammer 18 weisen.
Ein geeigneter Kleber ist ein Acrylurethankleber, z. B. ein Kleber
der Marke "UV Cure" von Loctite Corporation.
Vorzugsweise ist die Mulde 36 aus einem korrosionsbeständigen Material
mit einer metallähnlichen
Wärmeleitfähigkeit
hergestellt, z. B. aus 0,004 Inch (0,1 mm) dickem Titan. Wie z.
B. in 5 und 6 gezeigt, steht die Mulde 36 in den
Mittelabschnitt 24 der Fluidkammer 18 vor, um
für innigen
Wärmekontakt
mit Fluid darin zu sorgen.
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Weiterhin
weist die Verkleidung 16 eine(n) allgemein ovalförmige(n)
Einfassung bzw. Rand 40 auf, die (der) die Aussparung 26 umfaßt und sich
nach außen
in einer von der Längsachse
der Verkleidung 16 wegführenden
Richtung erstreckt. Gemäß 4 fallen
die Hauptachsen der ovalförmigen
Aussparung 26 und der umgebenden Einfassung 40 zusammen
und erstrecken sich über
die Mitte der Sensoren 28, 30, 32, 34 und der
Mulde 36 und sind ferner parallel zur Längsachse der Verkleidung 16 und
der Fluidkammer 18.
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Ein
halbzylindrischer Ausrichtkeil 42 ist mit einer Innenwand
der Einfassung 40 einstückig
verbunden. Vorzugsweise ist der Ausrichtkeil 42 so orientiert,
daß eine
Bezugsebene, die senkrecht zur Längsachse
der Verkleidung 16 ist und sich im gleichen Abstand zwischen
dem Sensor 32 und dem Sensor 34 erstreckt, auch den
Keil 42 entlang seiner Mitteldiametralebene halbiert.
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Ferner
weist die Kassette 12 eine erste Aufsteckkopplung 44 zum
abnehmbaren Verbinden der Verkleidung 16 mit der Meßvorrichtung 14 auf.
Die Kopplung 44 hat eine konvexe, allgemein U-förmige Konfiguration
in Richtungen senkrecht zur Längsachse
der Verkleidung 16, was 2 und 3 zeigen.
Die Kopplung 44 weist das o. g. Mittelteilstück der Verkleidung 16 und
zwei entgegengesetzte Fußabschnitte 46 auf,
die sich von der Verkleidung 16 nach außen in einer Richtung erstrecken,
die von der Richtung wegweist, in der sich die Einfassung 40 nach
außen
erstreckt. Jeder Fußabschnitt 46 weist
ein Paar Stützteilstücke mit
flachen, koplanaren Außenflächen 47 auf
(siehe z. B. 2, 3 und 7;
in 4 weggelassen), die parallel zur Außenseite
des jeweiligen Fußabschnitts 46 sind.
Vorzugsweise konvergieren die Außenflächen 47 der entgegengesetzten
Fußabschnitte 46 bei
Annäherung
an die Verkleidung 16 und erstrecken sich entlang jeweiliger Bezugsebenen,
die in einem Winkel im Bereich von etwa 28 Grad bis etwa 32 Grad
relativ zueinander orientiert sind. Stärker bevorzugt erstreccen sich
die Außenflächen 47 entlang
jeweiliger Bezugsebenen, die in einem Winkel von etwa 30 Grad relativ
zueinander orientiert sind.
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Ein
Flansch 48 ist mit dem Außenende jedes Fußabschnitts 46 einstückig verbunden.
Die Flansche 48 liegen in einer gemeinsamen Bezugsebene,
die parallel zur Längsachse
der Verkleidung 16 verläuft.
Die Fußabschnitte 46 sind
etwas flexi bel und können
unter dem Einfluß von
Fingerdruck geringfügig
zueinander bewegt werden, haben aber auch ausreichendes Gedächtnis,
um schnell und wiederholt in ihre ursprüngliche, normale Orientierung
gemäß den Zeichnungen
zurückzukehren,
sobald der Fingerdruck wegfällt.
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Ein äußerer, mittlerer
Endbereich jedes Fußabschnitts 46 ist
mit einem keilförmigen
Ansatz 50 einstückig
verbunden, der zwischen den Stützteilstücken liegt.
Die Ansätze 50 erstrecken
sich voneinander weg und von den jeweiligen Fußabschnitten 46 nach
außen
entlang jeweiliger Bezugsebenen, die in einem Winkel von etwa 80
Grad relativ zueinander orientiert sind. Zusätzlich erstreckt sich eine
distale Kante jedes Ansatzes 50 in einer Bezugsebene, die
in einem Winkel von 25 Grad relativ zur Verlaufsrichtung der Flansche 48 orientiert ist. Äußerste Kanten
der Ansätze 50 sind
relativ zu benachbarten Bereichen jeweiliger Fußabschnitte 46 nach außen beabstandet
und liegen in einer gemeinsamen Bezugsebene, die sich zwischen der
Längsachse
der Verkleidung 16 und der o. g. Bezugsebene befindet,
die die Flansche 48 enthält.
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Vorzugsweise
ist die Verkleidung 16 aus einem relativ klaren Kunststoffmaterial
hergestellt, z. B. Polycarbonat in medizinischer Güte, und
ist aus zwei oder mehr anfänglich
getrennten Stücken
aufgebaut, die spritzgegossen sind und dann zusammengefügt werden.
Ein Beispiel für
einen geeigneten zweistückigen
Aufbau ist in 7 gezeigt. In 7 weist
ein Stück
der Verkleidung 16 die Aussparung 26 und die Einfassung 40 auf
und trägt
die vier Sensoren 28, 30, 32, 34,
und das zweite Stück
weist darstellungsgemäß die Fußabschnitte 46,
den Ein- und Auslaßanschluß und andere
Elemente auf. Die Stücke
können
durch Ultraschallschweißen,
Quellschweißen
oder Verkleben miteinander verbunden sein. Natürlich sind auch andere Aufbauten
(z. B. ein integrierter, einstückiger
Aufbau oder ein dreistückiger
Aufbau) möglich.
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Gemäß 1 und 4 bis 6 hat
die Verkleidung 16 ein erstes Außengewindeteilstück, das
den Einlaßanschluß des ersten
Abschnitts 20 umgibt. Das erste Gewindeteilstück ist vorzugsweise
so aufgebaut, daß es
sich mit einem Luer-Innengewindeverbinder gepaart verbindet, z.
B. dem Luer-Steckverbinder 52 gemäß 5, wenn
die Kassette 12 zur Messung von Parametern von Fluid im
Gebrauch ist, das die Kammer 18 durchströmt. Der
Verbinder 52 hat einen Rippenabschnitt zum Bilden einer
Festsitzkopplung mit einem Teilstück eines Schlauchs 54,
der Fluid zur Kammer 18 leitet.
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Ein
zweites Außengewindeteilstück umgibt
den Auslaßanschluß des zweiten
Fluidkammerabschnitts 22. Gemäß 5 hat ein
Anschlußstück 56 ein
Innengewindeteilstück,
das das zweite Gewindeteilstück
gepaart aufnimmt. Optional weist das Anschlußstück 56 einen sich nach
hinten erstreckenden Bund auf, der eine sich radial nach innen erstreckende
Rippe 58 hat. Die Verkleidung 16 hat eine sie
umfassende, sich radial nach außen
erstreckende Rippe 60 benachbart zum zweiten Gewindeteilstück, die
als Anschlag fungiert und für
einen körperlichen
Eingriff mit der Rippe 58 sorgt, um das Lösen des
Anschlußstücks 56 unter
normalen Umständen
immer dann zu verhindern, wenn das Anschlußstück 56 von der Verkleidung 16 teilweise
abgeschraubt ist.
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Außerdem weist
das Anschlußstück 56 ein
weiteres Innengewindeteilstück
auf, das so aufgebaut ist, daß es
einen Luer-Buchsenverbinder 62 (5) gepaart
aufnimmt, wenn die Kassette 12 mit der Meßvorrichtung 14 zum
Messen von Parametern von Fluid verwendet wird, das die Kammer 18 durchfließt. Ein
flexibles Schlauchteilstück 64 ist
mit einem Rippenteilstück
des Verbinders 62 im Festsitz verbunden, um Fluidströmung zu
leiten, die aus der Kammer 18 austritt.
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6 ist
eine exemplarische Darstellung der Kassette 12 bei Kalibrierung
der Sensoren 28, 30, 32 und 34.
Bei der Kalibrierung ersetzt eine Gasfilteranordnung 66 den
Verbinder 52, der in 5 gezeigt
ist, und hat ein Innengewindeteilstück, das das Gewindeteilstück gepaart
aufnimmt, das den Einlaßanschluß des ersten Fluidkammerabschnitts 20 umgibt.
Ein entgegengesetztes Ende der Gasfilteranordnung 66 hat
eine Gaseinlaßöffnung 68,
die mit einem Verbinder versehen ist, der mit einem Teilschraubgewinde
aufgebaut ist. Dieser Verbinder ist zur Kopplung mit einem Schlauchverbinder
(nicht gezeigt) geeignet, und der Schlauch ist seinerseits mit einer
Kalibriergasquelle verbunden.
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Die
Gasfilteranordnung 66 hat ein vergrößertes, zylindrisches Mittelgehäuseteilstück, das
ein scheibenförmiges
Teilstück
einer Filtermembran 70 enthält. Vorzugsweise ist die Membran 70 aus
einem hydrophoben Material (z. B. Polytetrafluorethylen) hergestellt,
das durch Autoklavenbehandlung sterilisiert ist, oder aus einem
Material (z. B. einem modifizierten Acrylkunststoff), das durch
Strahlung sterilisiert ist. Ein geeignetes modifiziertes Acrylmaterial
ist eine Membran der Marke VERSAPORE "H" von
Gelman Sciences. Ein Netz aus verschachtelten, konzentrischen kreisförmigen Kanälen und
schneidenden Radialkanälen
ist durchweg über Wände vorgesehen,
die zu beiden Seiten der Membran 70 weisen, um den Durchgang
von Kalibriergas durch im wesentlichen alle verschiedenen Bereiche
der Membran 70 zu erleichtern.
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Zudem
weist die Gasfilteranordnung 66 einen Auslaß auf, der
ein Verteilerröhrenteilstück 72 aufnimmt. Ein
Beispiel für
eine geeignete Röhre 72 ist
eine aus Polyetheresterketon hergestellte Röhre mit 0,003 Inch (0,075 mm)
Innendurchmesser und 0,012 Inch (0,3 mm) Außendurchmesser von Zeus Products.
Ein Stopfen 74 umgibt die Verteilerröhre 72 und befestigt
die Verteilerröhre 72 abgedichtet
am Auslaß der
Filteranordnung 66. Zu Beispielen für geeignetes Material für den Stopfen 74 gehören Polycarbonat,
wenn die Kassette 12 durch Strahlung zu sterilisieren ist,
und Acrylharz, wenn die Kassette 12 im Autoklaven zu sterilisieren
ist.
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Im
verpackten Zustand zum Versand zum Endverbraucher ist die Kassette 12 vorzugsweise
mit der Filteranordnung 66 sowie einer Kappe 78 (6)
und einer Menge Kalibrierfluid 80 versehen, das in der
Fluidkammer 18 aufgenommen ist. Zum Versand wird die Kappe 78 fest
in das Auslaßteilstück des Anschlußstücks 56 abgedichtet
eingeschraubt, und das Anschlußstück 56 wird
an der Verkleidung 16 festgeschraubt (gemäß ihrer
in 5 gezeigten Orientierung), um eine Fluiddichtung
zwischen dem Anschlußstück 56 und der
Verkleidung 16 zu bilden. Obwohl dies in den Zeichnungen
nicht gezeigt ist, ist eine Versandkappe mit dem Außenende
der Filteranordnung 66 sicher gekoppelt, um im wesentlichen
zu verhindern, daß Ver unreinigungsstoffe
in die Einlaßöffnung 68 beim
Transport und bei der ersten Handhabung eintreten.
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Bei
der Kalibrierung wird die Kassette 12 in einer aufrechten,
vorzugsweise senkrechten Position gemäß 6 orientiert,
und das Anschlußstück 56 wird
teilweise abgeschraubt, indem das Anschlußstück 56 relativ zur
Verkleidung 16 in einem Bogen um ihre Längsachse gedreht wird. Bei
einer solchen Bewegung wird das Anschlußstück 56 aus einer ersten
Position, die einen Gasauslaßanschluß verschließt, und
in eine zweite Position zum Öffnen
oder Belüften
des Gasauslaßanschlusses
bewegt. Die Rippen 58, 60 verhindern unbeabsichtigtes
Trennen des Anschlußstücks 56 von
der Verkleidung 16. Durch Lösen des Anschlußstücks 56 relativ zur
Verkleidung 16 kann Gas aus dem zweiten Fluidkammerabschnitt 22 durch
den Gasauslaßanschluß in die Atmosphäre strömen, was
die Pfeile in 6 darstellen. Optional ist die
Außenumfangswand
der Rippe 60 mit einem oder mehreren Kanälen 59 (siehe 1 und 7 versehen),
die sich in Parallelrichtung zur Längsachse der Verkleidung 16 erstrecken,
um die Gasabgabe aus dem oberen Auslaßanschluß der Fluidkammer 18 zu
erleichtern.
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Die
Menge von Kalibrierfluid 80 ist vorzugsweise so ausgewählt, daß sich der
Pegel von Fluid 80 in der Kammer 18 beim Kalibrieren über ein
unteres Teilstück
des Ausdehnungszonenabschnitts 25 gemäß 6 erstreckt.
Ein solcher Pegel verringert die Wahrscheinlichkeit, daß ein Teil
des Kalibrierfluids 80 durch den oberen Auslaßanschluß entweichen
kann, gewährleistet
aber, daß das
Fluid 80 die Sensoren 28, 30, 32, 34 vollständig bedeckt.
Vorteilhaft erleichtert die kegelstumpfförmige Konfiguration des Ausdehnungszonenabschnitts 25 das
Platzen von Kalibriergasblasen, die das Fluid 80 durchlaufen,
um die Wahrscheinlichkeit weiter zu verringern, daß das Fluid 80 aus
der Kammer 18 entweicht . Zusätzlich erleichtert die hydrophile
Oberfläche
auf den Wandteilstücken
des Kammerabschnitts 24 den glatten Durchgang von Kalibriergasblasen
an den Sensoren 28, 30, 32, 34 vorbei.
Optional kann ein Antischaummittel zusätzlich zur hydrophilen Oberfläche oder
an ihrer Stelle verwendet werden.
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Die
Kalibrierschritte werden später
näher beschrieben.
Sobald die Kalibrierung abgeschlossen ist, wird die Filteranordnung 66 von
der Verkleidung 16 entfernt und gegen den Verbinder 52 ausgetauscht,
der in 5 gezeigt ist. Zusätzlich wird das Anschlußstück in seine
Orientierung gemäß 5 festgezogen,
um eine gegen Fluidaustritt beständige
Dichtung zwischen dem Anschlußstück 56 und
der Verkleidung 16 herzustellen. Die Kappe 78,
die in 6 gezeigt ist, wird ebenfalls entfernt und durch
den Verbinder 62 (5) ersetzt,
und das Außenende
des Verbinders 62 wird mit dem Schlauchteilstück 64 gekoppelt.
Wie später
näher beschrieben wird,
ermöglichen
die Schlauchteilstücke 54, 64 das
Strömen
von Fluid (z. B. Blut) zur Messung von Parametern des Fluids in
die Kammer 18 und aus ihr.
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Die
in 1 und 5 gezeigte Meßvorrichtung 14 ist
auch in 8 bis 20 näher dargestellt.
Die Vorrichtung 14 weist ein zweiteiliges längliches
Gehäuse 200 auf,
das in 9 in seinem Aussehen vor dem Zusammenbau gezeigt
ist. Die beiden Teile könnten
durch Widerhakenverbinder im Inneren (zur Montage durch Einrasten)
oder durch Schrauben zusammengehalten werden. Vorzugsweise ist das
Gehäuse 200 aus einem
stoßfesten
Kunststoffmaterial hergestellt, z. B. einer Mischung aus Polycarbonat
und Acrylnitril-Butadien-Styrol- ("ABS"-)
Polymer, und hat eine glatte Außenfläche zur
leichteren Desinfektion. Optional ist die Innenfläche des
Gehäuses 200 mit
einem elektromagnetisch kompatiblen Abschirmungsmaterial beschichtet.
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Die
Meßvorrichtung 14 weist
eine zweite Aufnahmekopplung 202 auf, die optional aus
einem metallischen Material hergestellt ist, z. B. aus eloxiertem
Aluminium. Die Kopplung 202 hat eine konkave Aussparung mit
einer allgemein U-förmigen
Konfiguration in Richtungen senkrecht zur Längsachse des Gehäuses 200.
Die Aussparung weist zwei flache, entgegengesetzte Seitenwandteilstücke 204 auf,
die durch ein mittleres Einbuchtungsteilstück 206 miteinander
verbunden sind (siehe z. B. 1). Vorzugsweise
laufen die entgegengesetzten Seitenwandteilstücke 204 mit Annäherung an
das Einbuchtungsteilstück 206 zusammen
und erstrecken sich entlang jeweiliger Bezugsebenen, die in einem
Winkel im Bereich von etwa 28 Grad bis etwa 32 Grad relativ zueinander
orientiert sind. Stärker
bevorzugt erstrecken sich die Seitenwandteilstücke 204 entlang jeweiliger
Bezugsebenen, die in einem Winkel von etwa 30 Grad relativ zueinander
orientiert sind. Ein Außenkantenabschnitt
jedes Seitenwandteilstücks 204 hat
eine längliche
Nut 208, die sich in Parallelrichtung zur Längsachse
des Gehäuses 200 erstreckt.
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Die
Meßvorrichtung 14 weist
eine Faseranschlußblockanordnung 210 auf
(siehe z. B. 9). Die Faserblockanordnung 210 weist
eine Faserblock-Einsatzplatte 212 und eine Faserblock-Endplatte 214 auf,
die durch ein Paar Maschinenschrauben gemäß 10 miteinander
verbunden sind. Vorzugsweise ist die Einsatzplatte 212 aus
Polycarbonat hergestellt, und die Endplatte 214 ist aus
Aluminium hergestellt.
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Die
Unterseite der Einsatzplatte 212 ist an der Oberseite der
Kopplung 202 durch vier Maschinenschrauben gemäß 10 befestigt.
Die Unterseite der Einsatzplatte 212 weist einen allgemein
ovalförmigen Vorsprung 216 (siehe
z. B. 12) mit einer Hauptachse auf,
die parallel zur Längsachse
des Gehäuses 200 ist.
Der Vorsprung 216 weist eine halbzylindrische Keilnut 218 mit
einem Durchmesser auf, der ein wenig größer als der Durchmesser des
Kassettenkeils 42 ist. Vorzugsweise ist die Keilnut 218 so
orientiert, daß eine Bezugsebene,
die die Keilnut 218 entlang ihrer mittleren Diametralebene
halbiert, auch senkrecht zur Längsachse
des Gehäuses 200 ist.
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Der
Vorsprung 216 hat eine Seitenwand, die in einer ovalförmigen Öffnung gepaart
aufgenommen ist und sich durch sie erstreckt, die im Einbuchtungsteilstück 206 der
Kopplung 202 mittig angeordnet ist. Die Außenseitenwand
des Vorsprungs 216 hat eine ovalförmige Konfiguration in der
Untersicht, die in der Form zur ovalförmigen Konfiguration der Innenseitenwand
der Einfassung 40 der Kassette 12 komplementär ist (siehe z.
B. 4).
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5 veranschaulicht
die Kassette 12 und einen Abschnitt der Meßvorrichtung 14,
wenn sie miteinander gekoppelt sind. Ist die Meßvorrichtung 14 mit
der Kassette 12 verbunden, sind die Ansätze 50 der Kassette 12 in
jeweiligen Nuten 208 der Meßvorrichtung 14 aufgenommen.
Ferner kontaktieren die Außenflächen 47 der
Kassettenstützteilstücke flach
die jeweiligen flachen, zu ihnen weisenden Oberflächen der
Seitenwandteilstücke 204 der
Meßvorrichtung.
Wie deutlich wird, repräsentieren
die erste Kopplung 44, die mit der Kassettenverkleidung 16 verbunden
ist, und die zweite Kopplung 202, die mit dem Gehäuse 200 verbunden
ist, gemeinsam einen Verbinder zum lösbaren Verbinden der Kassette 12 mit
der Meßvorrichtung 14.
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Beim
Anbau der Kassette 12 an die Meßvorrichtung 14 wird
die Verkleidung 16 in Richtung zum Vorsprung 216 geschoben,
und während
einer solchen Schubbewegung fungieren die Außenflächen der keilförmigen Ansätze 50 als
Nocke, um die Fußabschnitte 46 nach
innen und zueinander abzulenken, bis die Außenkante jedes Ansatzes 50 benachbart
zur jeweiligen Nut 208 liegt. Sobald die Außenkanten
der Ansätze 50 benachbart
zu den Nuten 208 liegen, bewirkt die Eigenvorspannung der
Fußabschnitte 46,
daß sich
diese auseinanderspreizen und in ihre normale Konfiguration so einrastend
zurückkehren,
daß die
Außenkanten
der Ansätze 50 in
den Nuten 208 aufgenommen werden und dadurch die Kassette 12 an
die Meßvorrichtung 14 koppeln.
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Der
Vorsprung 216 hat einen Außenendabschnitt, der sich in
die Aussparung 26 gepaart und enganliegend einpaßt, wenn
die Meßvorrichtung 14 und
die Kassette 12 miteinander verbunden sind. Sind die Meßvorrichtung 14 und
die Kassette 12 miteinander verbunden, paßt sich
außerdem
der Keil 42 der Kassette 12 in die Gegenkeilnut 218 der
Meßvorrichtung 14 ein.
Vorteilhaft verhindert der Keil 42 im wesentlichen das
Koppeln der Kassette 12 mit der Meßvorrichtung 14, wenn
versucht wird, die Kassette 12 mit der Meßvorrichtung 14 auf
entgegengesetzte Weise zu koppeln (d. h. so, daß die Kassette 12 in
einem 180-Grad-Winkel um eine senkrechte Bezugsachse gegenüber ihrer
Orientierung gemäß 5 orientiert
ist).
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Abgenommen
wird die Kassette 12 von der Meßvorrichtung 14 durch
Zusammendrücken
der Fußabschnitte 46 und
Wegbewegen der Kassette 12 von der Vorrichtung 14,
bis die Ansätze 50 die
Nuten 208 verlassen. Obwohl in den Zeichnungen nicht gezeigt,
sind Außenseiten
der Kopplung 202 vorzugsweise jeweils mit einer fingerspitzengroßen Aussparung
versehen, damit ein Benutzer einen besseren Griff an der Außenkante
der Kassettenflansche 48 beim Abnehmen der Kassette 12 von
der Meßvorrichtung 14 hat.
Diese Aussparungen tragen auch dazu bei, die Finger des Benutzers
zu einer Position zum Ergreifen der Mitte der Flansche 48 an
einer Stelle nahe den Ansätzen 50 zu
führen.
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Die
Faseranschlußblockanordnung 210 weist
eine aufrechte Polycarbonatröhre 220 auf,
die mit der Einsatzplatte 212 quellverschweißt ist und
eine Thermistoranordnung aufnimmt. Gemäß 5 und 10 weist
die Thermistoranordnung eine Thermistorstütze 222 mit einem
mittleren Innendurchgang und einem verengten unteren Endteilstück auf.
Ein Thermistor 224 ist teilweise in einem Hohlraum des
unteren Endteilstücks der
Thermistorstütze 222 angeordnet
und hat ein Paar Zuleitungen, die sich durch den Durchgang erstrecken. Ein
Beispiel für
einen geeigneten Thermistor ist das Teil Nr. SC30BF103A-L8 von Thermometrics.
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Eine
Kappe 226 (siehe 5), die
aus einem Material wie rostfreier Stahl hergestellt ist, bedeckt
den Thermistor 224 und ist durch Vergußmasse an einer umfassenden
Seitenwand des unteren Endteilstücks
der Stütze 222 befestigt.
Die Kappe 226 hat eine Wärmeleitfähigkeit, die relativ zur Wärmeleitfähigkeit
des benachbarten Kunststoffmaterials hoch ist. Die Vergußmasse (wie
z. B. Nr. H20 von Epo-tek) füllt
im wesentlichen den Raum zwischen der Innenfläche der Kappe 226 und
der Außenfläche des
Thermistors 224 und erleichtert die Wärmeübertragung zwischen der Kappe 226 und
dem Thermistor 224.
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Die
Stütze 222 ist
in einem allgemein zylindrischen Durchgang der Röhre 220 aufgenommen,
und ein O-Ring 228, der in einer Umfangsnut der Stütze 222 liegt,
bildet eine fluidbeständige
Dichtung. Die Stütze 222 wird
im Durchgang der Röhre 220 durch
einen Halter 230 gehalten, der ein oberes Gewindeteilstück hat,
das in ein Gegengewindeteilstück
der Röhre 220 eingeschraubt
ist.
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Der
Durchgang der Röhre 220 verengt
sich auf einen etwas kleineren Durchmesser nahe seinem unteren Ende
und bildet eine Ringschulter 232, die in 5 gezeigt
ist. Die Stütze 222 weist
eine obere, umfassende zylindrische Rippe 234 mit einem
Außendurchmesser
auf, der größer als
der Innendurchmesser des Röhrendurchgangs
in Bereichen unterhalb der Schulter 232 ist. Zusätzlich erstreckt
sich eine Spiraldruckfeder 236 (siehe auch 10)
zwischen dem unteren Ende des Halters 230 und einer nach
oben weisenden Ringwand der Rippe 234 und liegt daran an.
Die Feder 236 spannt die Stütze 222 nachgiebig
in Abwärtsrichtung im
Blick von 5 so vor, daß die Rippe 234 an
der Schulter 232 zu liegen kommt, wenn die Meßvorrichtung 14 nicht
mit der Kassette 12 gekoppelt ist.
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Sind
die Kassette 12 und die Meßvorrichtung 14 nicht
miteinander gekoppelt, steht das untere Ende der Thermistorkappe 226 unter
der Unterseite der Platte 212 in einem Abstand vor, der
größer als
die Tiefe der Mulde 36 der Kassette 12 relativ
zur Oberseite der Aussparung 26 im Blick von 5 ist.
Beim Koppeln der Kassette 12 mit der Meßvorrichtung 14 kontaktiert
daher die Kappe 226 den Boden der Mulde 36 und
drückt die
Stütze 222 in
Aufwärtsrichtung
gegen die Vorspannung der Feder 236. Sobald die Kopplung 44 und
die Kopplung 202 miteinander verbunden sind, tendiert die
Feder 236 dazu, den Boden der Kappe 226 in einer engen
Kontaktposition mit dem Boden der Mulde 36 zu halten, um
die wirksame Kontaktfläche
zwischen der Kappe 226 und der Mulde 36 zu erhöhen und
den Wärmeleitwiderstand
zu reduzieren. Die Innenkonfiguration der Mulde 36 ist
vorzugsweise etwas komplementär
bzw. ergänzend
und stärker
bevorzugt nahe komplementär
zur Außenkonfiguration
der Kappe 226, um die Wärmeübertragung
auf einem Weg vom Fluid im Mittelabschnitt 24 der Kammer 18, über die
Verbindungsstelle zwischen der Mulde 36 und der Kappe 226 und
schließlich
zum Thermistor 224 zu verbessern.
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Gemäß 12 weist
die Einsatzplatte 212 vier Löcher 238, 240, 242 und 244 auf,
die sich durch den Vorsprung 216 erstrecken und in Abständen entlang
der Hauptachse des ovalförmigen
Vorsprungs 216 angeordnet sind. Zusätzlich weist die Bodenplatte
drei Löcher 246, 248, 250 auf,
die vom Vorsprung 216 beabstandet sind und sich durch eine
erhöhte
Plattform 252 (siehe 10 und 13)
erstrecken, die auf einem oberen Außenendteilstück der Einsatzplatte 212 liegt.
Gemäß 13 ist
eine aus einem optischen Bezugsmaterial hergestellte Scheibe 254 im
Loch 248 plaziert und an einer Schulter des Lochs 248 durch
eine Stellschraube 256 befestigt, die in ein unteres Gewindeteilstück des Lochs 248 eingeschraubt
ist. Vorzugsweise ist die optische Bezugsscheibe 254 aus
einem fluoreszierenden Material hergestellt (wie z. B. 0,002 Gewichtsprozent fluoreszierendes
Material in Polycarbonat). Ein geeignetes fluoreszierendes Material
ist ein Fluoreszenzfarbstoff mit hoher Quantenausbeute, wie z. B.
Material der Marke "MACROLUX
10GN" von Bayer.
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Die
Löcher 246, 250 sind
mit dem Loch 248 identisch, und jedes nimmt eine Stellschraube ähnlich wie die
Stellschraube 256 und eine optische Bezugsscheibe 254a, 254b auf
(die nur in 15 numeriert dargestellt sind).
Die optische Bezugsscheibe 254a im Loch 246 ist
mit der optischen Bezugsscheibe 254 identisch. Die optische
Bezugsscheibe 254b im Loch 250 ähnelt der
optischen Bezugsscheibe 254, ist aber statt dessen vorzugsweise
aus 0,0035 Gewichtsprozent fluoreszierendem Material, das in Polycarbonat
gelöst
ist, hergestellt.
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Die
Endplatte 214 der Faseranschlußblockanordnung 210 hat
neun Löcher 258 bis 274,
die in 14 numeriert sind. Die Löcher 258 bis 274 sind
in einer Gruppierung aus drei Reihen mit drei Löchern in jeder Reihe angeordnet.
Die Löcher 258 bis 274 sowie
die Löcher 238 bis 250 sind
jeweils geeignet, eine Hülse
aufzunehmen, die ein Ende eines Bündels optischer Fasern umgibt.
Eine exemplarische Hülse
ist mit der Bezugszahl 276 in 13 bezeichnet.
Ein Beispiel für
ein geeignetes Material für
die in den Löchern 246 bis 250 aufgenommenen
Hülsen
ist Messing oder rostfreier Stahl, ein Beispiel für ein geeignetes
Material für
die in den Löchern 238 bis 244 aufgenommenen
Hülsen
ist rostfreier Stahl, und ein Beispiel für ein geeignetes Material für die in
den Löchern 258 bis 274 aufgenommenen
Hülsen
ist Messing oder Aluminium. Optional weist die Plattform der Bodenplatte
drei kleine Gewindeöffnungen
(siehe 10 und 13) auf,
von denen jede eines der Löcher 246, 248, 250 schneidet.
Diese kleinen Öffnungen
sind jeweils geeignet, eine kleine Stellschraube (nicht gezeigt)
eingeschraubt aufzunehmen, die die Hülse im benach barten Loch 246, 248, 250 an
der Plattform befestigt, um den Zusammenbau zu erleichtern.
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Die
Faseranschlußblockanordnung 210 weist
eine Anzahl von Bündeln
optischer Fasern auf. Die optischen Faserbündel sind in allen Ansichten
mit der Ausnahme weggelassen, daß ein exemplarisches Netz (nicht
genau dargestellt) von Bündeln
in 9 zur Erläuterung
gezeigt ist. Ein Schema der verschiedenen optischen Faserbündel ist
in 15 veranschaulicht und zeigt die wahren bevorzugten
verschiedenen Wege der optischen Faserbündel zwischen den Löchern 238 bis 250 und
den Löchern 258 bis 274.
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Gemäß 15 verfügt näher dargestellt
die Faseranschlußblockanordnung 210 über ein
erstes optisches Faserbündel 280,
das sich zwischen dem Loch 240 und dem Loch 260 erstreckt,
ein zweites optisches Faserbündel 281,
das sich zwischen dem Loch 240 und dem Loch 270 erstreckt,
ein drittes optisches Faserbündel 282,
das sich zwischen dem Loch 246 und dem Loch 270 erstreckt,
ein viertes optisches Faserbündel 283,
das sich zwischen dem Loch 242 und dem Loch 270 erstreckt,
ein fünftes
optisches Faserbündel 284, das
sich zwischen dem Loch 242 und dem Loch 258 erstreckt,
ein sechstes optisches Faserbündel 285,
das sich zwischen dem Loch 246 und dem Loch 264 erstreckt,
ein siebentes optisches Faserbündel 286,
das sich zwischen dem Loch 244 und dem Loch 262 erstreckt,
ein achtes optisches Faserbündel 287,
das sich zwischen dem Loch 244 und dem Loch 274 erstreckt,
ein neuntes optisches Faserbündel 288,
das sich zwischen dem Loch 250 und dem Loch 274 erstreckt,
ein zehntes optisches Faserbündel 289,
das sich zwischen dem Loch 250 und dem Loch 266 erstreckt,
ein elftes optisches Faserbündel 290,
das sich zwischen dem Loch 248 und dem Loch 266 erstreckt,
ein zwölftes
optisches Faserbündel 291,
das sich zwischen dem Loch 248 und dem Loch 272 erstreckt,
ein dreizehntes optisches Faserbündel 292,
das sich zwischen dem Loch 238 und dem Loch 272 erstreckt
und ein vierzehntes optisches Faserbündel 293, das sich
zwischen dem Loch 238 und dem Loch 268 erstreckt.
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Eine
geeignete optische Faser für
jedes der verschiedenen Bündel 280 bis 293 ist
eine Faser mit einem Nennaußen durchmesser
von 0,0022 Inch (56 Mikrometer) mit Kernglas aus Schott LF5 oder
F2, Mantelglas aus Schott 8250 Corning 7056 oder 7052 und einer
Manteldicke von 0,00008 bis 0,00012 Inch (2 bis 3 Mikrometer). Vorzugsweise,
wenngleich nicht notwendig, sind alle optischen Fasern in den verschiedenen Bündeln 280 bis 293 identisch.
Natürlich
können
sich andere Arten von Fasern und die Anzahl von Fasern in jedem
der Bündel 280 bis 293 von
der vorstehenden Beschreibung unterscheiden.
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Vorzugsweise
kommt ein optischer Kleber, wie z. B. optisches Epoxidharz der Marke "Epo-tek" Nr. 301 oder 301-2
zum Einsatz, um gebündelte
Enden der Fasern in den Hülsen
(wie z. B. der Hülse 276)
zu befestigen und optische Aperturen zu bilden. Die Bündel 280 bis 293 sind
vorzugsweise mit einem nicht fluoreszierenden, optisch undurchlässigen steifen
Kunststoff- oder Gummimaterial beschichtet. Enden einiger der Bündel 280 bis 293 sind
vermischt, um gegabelte Teilstücke
zu bilden, so daß die
in einer Hülse
aufgenommenen optischen Fasern zu unterschiedlichen Hülsen an
den entgegengesetzten Enden der Fasern führen können, was in 15 schematisch
dargestellt ist. Außerdem
sind die optischen Fasern jeder optischen Apertur randomisiert (d.
h. die Fasern jeder optischen Apertur sind auch in Fällen räumlich gut
gemischt, in denen die Fasern gegabelte Teilstücke durchlaufen). Zum Beispiel
sind die Fasern der optischen Apertur im Loch 240 so randomisiert,
daß keine
kreisförmige
Fläche
mit einem Durchmesser von 0,020 Inch (0,5 mm) oder darüber existiert,
die weniger als drei Fasern hat, die von einem der Bündel 280, 281 stammen.
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Ein
Beispiel für
eine geeignete Anzahl optischer Fasern für den Mittelbereich jedes Bündels 280 bis 293 ist
in Tabelle I nachfolgend dargestellt. (Hierin soll "Mittelbereich" ein mittleres Teilstück des Bündels über seine
Länge an
einer Stelle zwischen seinen Enden und etwaigen gegabelten Teilstücken bezeichnen.)
Tabelle II bezeichnet die Sollanzahl optischer Fasern und den Gesamtdurchmesser
der optischen Apertur (wozu Fasern gehören können, die von einem oder mehr
als einem Bündel
stammen) in den Hülsen,
die in jedem der Löcher 238 bis 250 und 258 bis 274 plaziert
sind. Die Werte in den Tabellen I und II basieren auf optischen Fasern
mit einem Außendurchmesser
von 56 Mikrometern wie zuvor erwähnt
und einem Füllfaktor
von 70 Prozent (d. h. die von den Fasern belegte Fläche dividiert
durch die kreisförmige
Gesamtfläche
der optischen Apertur). Da kleine optische Fasern beim Zusammenbau
schwer zu zählen
sind, kann der Hersteller statt dessen vorziehen, den Durchmesser
eines Bündels
zu messen, um durch Schätzung
die Anzahl optischer Fasern im Bündel
schneller zu bestimmen.
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Die
Meßvorrichtung 14 hat
ferner eine Optikanordnung 300, die einen Block 302 sowie
neun optische Teilanordnungen 304 bis 312 (die
nur in 16 numeriert sind) aufweist.
Der Block 302 hat neun zylindrische Hohlräume, die
in drei Reihen mit drei Hohlräumen
in jeder Reihe symmetrisch angeordnet sind, und eine der optischen
Teilanordnungen 304 bis 312 ist in jedem Hohlraum
aufgenommen. Vorzugsweise ist der Block 302 aus einem Material
mit einer Metall ähnelnden
Wärmeleitfähig keit
hergestellt. Ein Beispiel für
ein geeignetes Material ist Aluminium. Der Block 302 könnte auch
aus einem Keramikmaterial mit einer geeigneten Wärmeleitfähigkeit hergestellt sein.
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Die
mit 310, 311 und 312 numerierten optischen
Teilanordnungen sind optische Anregungsteilanordnungen, und die
Teilanordnung 312 ist in explodierter Ansicht in 16 exemplarisch
dargestellt. Die Teilanordnung 312 weist einen ersten optischen
Halter 314 und einen zweiten optischen Halter 316 auf,
der mit dem ersten Halter 314 identisch ist. Werden die
Halter 314, 316 auf die in 10 gezeigte
Weise miteinander verbunden, bilden die Innenwandteilstücke der
Halter 314, 316 gemeinsam eine längliche
Kammer 318, die eine etwas zylindrische Gesamtkonfiguration
mit einer mittleren Längsbezugsachse 320 hat.
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Der
erste Halter 314 ist allein in 17 bis 19 gezeigt.
Der Halter 314 hat Innenwandteilstücke, die einen ersten Kammerabschnitt 322 (17 und 18),
einen zweiten Kammerabschnitt 324, einen dritten Kammerabschnitt 326 und
einen vierten Kammerabschnitt 328 bilden. Sind die Halter 314, 316 auf
die in 10 gezeigte Weise miteinander
verbunden, bilden die ersten Kammerabschnitte 322 der Halter 314, 316 einen
allgemein zylindrischen Lichteinlaßanschluß mit einer Form zum Umhüllen einer
Leuchtdiode (gemäß der späteren näheren Beschreibung),
die zweiten Kammerabschnitte 324 bilden eine allgemein
zylindrische Teilkammer zum Aufnehmen eines optischen Filters, die
dritten Kammerabschnitte 326 bilden eine Teilkammer zum
Aufnehmen einer optischen Linse, und die vierten Kammerabschnitte 328 bilden
einen allgemein zylindrischen Lichtauslaßanschluß. Eine kleine zylindrische Öffnung erstreckt
sich zwischen dem Lichteinlaßanschluß und der
optischen Filterteilkammer und kommuniziert mit ihnen, und eine
zweite, kleine zylindrische Öffnung
erstreckt sich zwischen der optischen Filterteilkammer und der Linsenteilkammer
und kommuniziert mit ihnen.
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Die
Wandteilstücke
des Halters 314, die die Kammerabschnitte 324, 326 bilden,
sind jeweils mit einem ersten Satz aus einer oder mehreren Rippen 330 verbunden.
In der in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsform weist der erste
Satz zwei beabstandete Rippen 330 auf, die sich in Parallelrichtung
zur Mittelachse 320 erstrecken. Jede der Rippen 330 (siehe
z. B. 18) erstreckt sich vorzugsweise über die
gesamte Länge der
jeweiligen Kammerabschnitte 324, 326 und hat einen äußersten
verformbaren Spitzenabschnitt 332, der in 19a näher
gezeigt ist. Der verformbare Spitzenabschnitt 332 kann
elastomer (d. h. er kehrt selbst in seine ursprüngliche Form nach Wegfall der
die Verformung verursachenden Kraft zurück) oder nicht elastomer sein.
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Ferner
weist der Halter 314 einen zweiten Satz aus einer oder
mehreren Rippen 334 auf. In der in den Zeichnungen gezeigten
Ausführungsform
besteht der zweite Satz von Rippen 334 aus einer einzelnen
Rippe, die entlang einem radialen Wandteilstück des dritten Kammerabschnitts 326 direkt
benachbart zum vierten Kammerabschnitt 328 liegt. Die Rippe 334 hat
eine Gesamtkonfiguration eines Dreiecks in der Seitenansicht gemäß 17 und 17a und hat ebenfalls einen äußersten verformbaren (elastomeren
oder nicht elastomeren) Spitzenabschnitt 336, der in 17a und 17b vergrößert gezeigt
ist.
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Der
zweite Kammerabschnitt 324 und der dritte Kammerabschnitt 326 weisen
auch einen dritten Satz aus einer oder mehreren Rippen 338 auf,
die sich in Bezugsebenen senkrecht zur Mittelachse 320 erstrecken. Sechs
Rippen 338 sind in der Ausführungsform gemäß 17 bis 19 gezeigt.
Vier der Rippen 338 liegen im zweiten Kammerabschnitt 324 und
sind so gegenüberliegend
angeordnet, daß sich
ein Paar Rippen 338 in einer ersten gemeinsamen Bezugsebene
senkrecht zur Mittelachse 320 erstreckt und sich das andere
Paar Rippen 338 in einer zweiten Bezugsebene senkrecht
zur Mittelachse 320 erstreckt. Die beiden übrigen Rippen 338 liegen
im dritten Kammerabschnitt 326 und erstrecken sich in einer
weiteren gemeinsamen Bezugsebene, die senkrecht zur Mittelachse 320 ist.
Eine exemplarische Rippe 338 ist in 17c vergrößert dargestellt,
und jede Rippe 338 weist einen äußersten verformbaren Spitzenabschnitt 340 auf,
der elastomer oder nicht elastomer sein kann.
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Der
Halter 314 hat ein symmetrisches diametrales Wandteilstück mit einem
Paar Zapfen 342 und einem Paar passender Löcher 344.
Ein Zapfen 342 und ein Loch 344 haben parallele
Mittelbezugsachsen, die sich in einer gemeinsamen Ebene senkrecht
zur Mittelachse 320 erstrecken. Ähnlich haben der andere Zapfen 342 und
das andere Loch 344 auch jeweilige Mittelbezugsachsen,
die sich in einer gemeinsamen Ebene erstrecken, die senkrecht zur
Mittelachse 320, aber von der o. g. Bezugsebene beabstandet
ist, die die Mittelachsen des anderen Zapfens 342 und Lochs 344 enthält.
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Die
Wandteilstücke,
die den dritten Kammerabschnitt 326 bilden, weisen auch
ein ringförmiges,
abgeschrägtes
Wandteilstück 346 auf,
das sich in einem halbkreisförmigen
Weg um die Mittelachse 320 erstreckt. Folglich hat die
Linsenteilkammer eine Gesamtkonfiguration, die einen allgemein zylindrischen
Abschnitt und einen ausgerichteten kegelstumpfförmigen Abschnitt mit gemeinsamen
Mittelachsen aufweist, die mit der Mittelachse 320 kollinear
sind. Da der Halter 316 mit dem Halter 314 identisch
ist, braucht der Halter 316 nicht näher beschrieben zu werden.
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Sind
die Halter 314, 316 auf die in 10 gezeigte
Weise miteinander verbunden, sind die Zapfen 342 des Halters 314 in
den Löchern 344 des
Halters 316 aufgenommen, und die Zapfen 342 des
Halters 316 sind in den Löchern 344 des Halters 314 aufgenommen.
Vorzugsweise liegt mindestens ein ineinandergreifendes Paar der
Zapfen 342 und Löcher 344 näher zu einem
Ende der Teilanordnung 312 als zum anderen Ende. Beim Versuch,
die Halter 314, 316 so miteinander zu verbinden,
daß die
ersten Kammerabschnitte 322 nicht einander gegenüber, sondern
an entgegengesetzten Enden liegen, sind dadurch die Enden der Halter 314, 316 nicht
ausgerichtet und zeigen dem Monteur leicht sichtbar an, daß die Halter 314, 316 nicht
richtig zueinander orientiert wurden.
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Eine
plankonvexe Linse 348 (siehe 16 und 16a) ist in den dritten Kammerabschnitten 326 aufgenommen
und verfügt über einen
zylindrischen Abschnitt mit einer zylindrischen Außenumfangswand 350 und
einen konvexen, kuppelförmigen
Abschnitt, der eine Außenwand 352 mit
einer Konfiguration einer Teilkugel hat. Die diametrale Mittelachse
des kuppelförmigen
Abschnitts und die Mittelachse des zylindrischen Abschnitts liegen
entlang einer gemeinsamen Bezugsachse, die als optische Achse der
Linse 348 bekannt ist. Ein Beispiel für eine geeignete Linse hat
eine Brennweite von 6 mm und einen Durchmesser von 6 mm, wie z. B.
das Teil Nr. 45078 von Edmund Scientific. Vorzugsweise ähnelt die
Orientierung des abgeschrägten
Wandteilstücks 346 der
dritten Kammerabschnitte 326 (relativ zur Mittelachse 320)
etwas der Orientierung des Eingriffsbereichs der Außenwand 352 (relativ
zur Mittelachse des kuppelförmigen
Abschnitts) in Flächen,
in denen die Teilstücke 346 die
Außenwand 352 kontaktieren,
wenn die Halter 314, 316 zusammengebaut sind.
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Beim
Zusammenbau und beim Schließen
der Halter 314, 316 um die Linse 348 kommt
die zylindrische Wand 350 in festsitzenden Kontakt mit
den Rippen 330, 334, 338. Nähern sich
die Halter 314, 316 einer vollständig geschlossenen,
miteinander verbundenen Orientierung, kollabieren und verformen
sich die Spitzenabschnitte 332, 336, 340 in
der Linsenteilkammer, während
sie jeweilige Kräfte
auf die Linse 348 in bestimmten Richtungen ausüben. Beim
Schließen
der Halter 314, 316 richten insbesondere die Spitzenabschnitte 332, 340 des
ersten und dritten Satzes von Rippen 330, 338 eine
Kraft auf die Linse 348 in Radialeinwärtsrichtung zur Mittelachse 320,
während
die Spitzenabschnitte 336 des zweiten Satzes von Rippen 334 eine
Kraft auf die Linse 348 richten, die Vektorkomponenten
hat, die sich in Radialeinwärtsrichtungen
zur Mittelachse 320 erstrecken, sowie Vektorkomponenten,
die sich parallel zur Mittelachse 320 in Richtungen zu
den abgeschrägten Wandteilstücken 346 erstrecken.
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Die
Orientierung der Rippen 330, 334, 338,
die in den dritten Kammerabschnitten 326 liegen, ist so ausgewählt, daß die Linse 348 in
eine richtige konzentrische Beziehung geführt wird, so daß die optische
Achse der Linse 348 parallel zur Mittelachse 320 und
vorzugsweise genau kollinear mit ihr ausgerichtet ist. Beim gemeinsamen
Schließen
der Halter 314, 316 wird die optische Achse der
Linse 348 durch die Rippen 330, 334, 338 wie
nötig verschoben
und in eine Position ge bracht, die mit der Mittelbezugsachse 320 zusammenfällt. Die Rippen 334 drücken die
kuppelförmige
Außenwand 352 in
eine Position in engem Kontakt mit den abgeschrägten Wandteilstücken 346.
Außerdem üben die
Rippen 334 eine Kraft auf die Linse 348 auf, die
ausreicht, die Linse 348 auf den Wandteilstücken 346 zu
schwenken und die flache Rückfläche des
zylindrischen Linsenabschnitts neben dem Lichtauslaßabschnitt 328 in
eine solche Orientierung zu verschieben, daß die Rückfläche genau senkrecht zur Mittelachse 320 ist,
sobald die Halter 314, 316 geschlossen sind. Die
Rippen 330, 338 funktionieren so, daß sie die
Linse 348 in Querrichtung verschieben, wenn die Halter 314, 316 geschlossen werden,
so daß die
optische Achse der Linse 348 mit der Mittelachse 320 kollinear
ist.
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Beim
Schließen
der Halter 314, 316 kommt es zum Kaltfluß der verformbaren
Spitzenabschnitte 332, 336, 340, um der
Konfiguration der Linse 348 (und etwaigen Oberflächenunregelmäßigkeiten)
Rechnung zu tragen und die Linse 348 an Ort und Stelle
zu befestigen. Solche verformbaren Spitzenabschnitte 332, 336, 340 (zusammen
mit anderen Bereichen der Kunststoffhalter 314, 316)
schützen
in der Tendenz die Linse 348 auch vor Beschädigung,
wenn die Optikanordnung 300. oder die Meßvorrichtung 14 Stößen oder
Schwingungen ausgesetzt ist.
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Die
zweiten Kammerabschnitte 324 der Halter 314, 316 sind
geeignet, ein optisches Filter 354 aufzunehmen. Das Filter 354,
das exemplarisch in 10 gezeigt ist, hat eine zylindrische
Konfiguration mit einer Mittelachse. Bringt man die Halter 314, 316 in
eine geschlossene, miteinander verbundene Orientierung, kollabieren
und verformen sich die Spitzenabschnitte 332 der in den
zweiten Kammerabschnitten 324 liegenden Rippen 330 und
die Spitzenabschnitte 340 der in den zweiten Kammerabschnitten 324 liegenden
Rippen 338, um das Filter 354 in eine solche Orientierung
zu drücken,
daß die
Mittelachse des Filters mit der Mittelachse 320 der Teilanordnung 312 kollinear
ist. Sobald die Halter 314, 316 voll geschlossen
sind, ergreifen die Rippen 330, 338 eng die zylindrische
Seitenwand des Filters 354 und halten es sicher an Ort
und Stelle.
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Im
geschlossenen Zustand bilden die Halter 314, 316 zusammen
eine glatte zylindrische Außenfläche mit
einem Durchmesser, der vorzugsweise dem Innendurchmesser des Lochs
des Blocks 302 stark ähnelt oder
damit identisch ist, der die Teilanordnung 312 aufnimmt.
Stärker
bevorzugt ist die zylindrische Außenfläche, die die Halter 314, 316 im
zusammengebauten Zustand bilden, etwas größer als das Loch im Block 302, das
die Teilanordnung 312 aufnimmt, um einen leichten Festsitz
zwischen dem Block 302 und der Teilanordnung 312 herzustellen.
Sobald die Teilanordnung 312 im Loch aufgenommen ist, bleiben
die Halter 314, 316 zusammengebaut, ohne daß Kleber,
Befestigungen o. ä.
nötig sind.
Alternativ könnte
aber ein Kleber oder eine mechanische Befestigung vorgesehen sein,
um die Halter 314, 316 im Block zu halten.
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Jeder
der Halter 314, 316 ist vorzugsweise einstückig geformt
und aus einem relativ weichen, verformbaren Kunststoffmaterial hergestellt,
wie z. B. einem ABS-Polymer oder einer Mischung aus ABS-Polymer
und Polycarbonat. Ein Beispiel für
ein geeignetes ABS-Polymer ist Nr. 8540H von TAITALAC. Vorzugsweise
hat das Material einen begrenzten Kaltfluß und ist dennoch ausreichend
elastisch, um die optische Komponente an Ort und Stelle zu halten.
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Optional
sind die Spitzenabschnitte 332, 336, 340 oder
alternativ die gesamten Rippen 330, 334, 338 aus
einem Kunststoffmaterial hergestellt, das einen höheren Elastizitätsmodul
als der Elastizitätsmodul
des Kunststoffmaterials des Rests der Halter 314, 316 hat.
Beispielsweise könnte
Einsatzformen verwendet werden, um Spitzenabschnitte 332, 336, 340 vorzusehen,
die aus einem Material hergestellt sind, das sich vom Rest des Materials
der Halter 314, 316 unterscheidet. In jedem Fall
ist das Material der Spitzenabschnitte 332, 336, 340 und/oder
der gesamten Rippen 330, 334, 338 so
ausgewählt,
daß jeder
Spitzenabschnitt 332, 336, 340 auch nach
wiederholten Temperaturschwankungszyklen die Linse 348 und/oder
das Filter 354 eng ergreift und eine Kraft fortgesetzt
darauf ausübt.
Vorzugsweise sind die Halter 314, 316 aus einem
Material hergestellt, das eine kleinere Wärmeleitfähigkeit als die Wärmeleitfähigkeit
des Materials des Blocks 302 hat, um mit zu gewährleisten,
daß die
Temperatur der Linse 348 und der Filter 354 der
verschiedenen Teilanordnungen 304 bis 312 auch
im Verlauf von Temperaturschwankungen des Blocks 302 im
wesentlichen identisch ist.
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Die
optischen Anregungsteilanordnungen 310, 311 sind
mit der optischen Anregungsteilanordnung 312 mit Ausnahme
der optischen Filter identisch. Insbesondere hat das optische Filter 354 der
Teilanordnung 312 einen Gesamtdurchmesser von 0,25 Inch
(6 mm) und eine Länge
von 0,145 Inch bis 0,175 Inch (3,6 bis 4,4 mm), hat ein Durchlaßband mit
einer Mittenwellenlänge
von 398 nm und läßt 50 %
des Durchlässigkeitsmaximums
bei Wellenlängen
von 385 nm und 410 nm durch. Das optische Filter für die Teilanordnung 311 ist mit
dem Filter 354 mit der Ausnahme identisch, daß das optische
Filter für
die Teilanordnung 311 ein Durchlaßband mit einer Mittenwellenlänge von
413 nm hat und 50 % des Durchlässigkeitsmaximums
bei Wellenlängen
von 400 nm und 425 nm durchläßt. Das
optische Filter für
die Teilanordnung 310 ist mit dem Filter 354 mit der
Ausnahme identisch, daß das
optische Filter für
die Teilanordnung 310 ein Durchlaßband mit einer Mittenwellenlänge von
475 nm hat und 50 % des Durchlässigkeitsmaximums
bei Wellenlängen
von 460 nm und 490 nm durchläßt. Andere
Aspekte der Teilanordnungen 310, 311 sind mit
der Teilanordnung 312 identisch, weshalb eine nähere Beschreibung
der Teilanordnungen 310, 311 entfallen kann.
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Allerdings
sind die optischen Teilanordnungen 304 bis 309 optische
Emissionsteilanordnungen und unterscheiden sich etwas von den optischen
Anregungsteilanordnungen 310 bis 312, was anhand
der Teilanordnung 304 deutlich wird, die in 16 explodiert
dargestellt ist. Die Teilanordnung 304 weist zwei Halter 314a, 316a auf,
die den Haltern 314, 316 mit Ausnahme der im folgenden
dargestellten Unterschiede im wesentlichen ähneln. Der Halter 314a ist
isoliert in 20 und 21 gezeigt.
Die Halter 314a, 316a sind identisch, weshalb
eine nähere
Beschreibung des Halters 314a ausreicht, auch den Halter 316a zu
beschreiben. Der Halter 314a hat Innenwandteilstücke, die
einen ersten Kammerabschnitt 322a, einen zweiten Kammerabschnitt 324a,
einen dritten Kammerabschnitt 326a, einen vierten Kammerabschnitt 328a und
einen fünften Kammerabschnitt 329a bilden.
Sind die Halter 314a, 316a miteinander verbunden,
bilden die ersten Kammerabschnitte 322a einen allgemein
zylindrischen Lichteinlaßanschluß, und die
vierten Kammerabschnitte 328a bilden einen allgemein zylindrischen
Lichtauslaßanschluß. Sind
die Halter 314a, 316a geschlossen, bilden außerdem die
zweiten Kammerabschnitte 324a eine allgemein zylindrische
Filterteilkammer zum Aufnehmen eines optischen Filters 354a ähnlich wie
die Filterteilkammer der Teilanordnung 312, und die dritten
Kammerabschnitte 326a bilden eine erste Linsenteilkammer
zum Aufnehmen einer optischen Linse 348a ähnlich wie
die Linsenteilkammer der Teilanordnung 312. Die fünften Kammerabschnitte 329a bilden
bei geschlossenen Haltern 314a, 316a eine zweite
Linsenteilkammer zum Aufnehmen einer optischen Linse 349a,
die der ersten Linsenteilkammer der Teilanordnung 304 ähnelt, wobei
aber die zweite Linsenteilkammer 180 Grad entgegengesetzt
zur Orientierung der ersten Linsenteilkammer im Hinblick auf eine
Mittelbezugsachse der Teilanordnung 304 orientiert ist.
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Der
Halter 314a hat einen ersten, zweiten und dritten Satz
aus Rippen 330a, 334a bzw. 338a, die
vorzugsweise mit dem ersten Rippensatz 330, dem zweiten
Rippensatz 334 und dem dritten Rippensatz 338 der Teilanordnung 312 identisch
sind. Infolge dessen funktionieren beim Schließen der Halter 314a, 316a die
Rippen 330a, 334a, 338a so, daß sie die
Linsen 348a, 349a sowie das Filter 354a wie
nötig verschieben,
um die optischen Achsen der Linsen 348a, 349a und
die Mittelachse des Filters 354a in parallele Ausrichtung
und vorzugsweise kollineare Ausrichtung zur Mittelachse der Teilanordnung 304 zu
bringen, sobald sie zusammengebaut sind. Außerdem haben die Halter 314a, 316a jeweils
zwei Zapfen und zwei Gegenlöcher ähnlich wie
die Zapfen 342 und Löcher 344 der
Halter 314, 316. Vorzugsweise haben aber der Zapfen
und das Loch auf jeder Seite jedes Halters 314a, 316a einen
Abstand voneinander, der sich vom Abstand zwischen den Zapfen 342 und
Löchern 344 der
Halter 314, 316 in Richtungen parallel zur Mittelachse 320 etwas
unterscheidet, um die Wahrscheinlichkeit zu verrin gern, daß einer
der Halter 314, 316 unbeabsichtigt mit einem der
Halter 314a, 316a verbunden wird.
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Die
optischen Emissionsteilanordnungen 305 bis 309 sind
jeweils mit der optischen Emissionsteilanordnung 304 mit
Ausnahme der optischen Filter identisch. Insbesondere sind das optische
Filter 354a der Teilanordnung 304 sowie die optischen
Filter für
die Teilanordnungen 305, 307 jeweils mit dem zuvor
beschriebenen optischen Filter 354 mit der Ausnahme identisch,
daß die
Filter für
die Teilanordnungen 304, 305, 307 ein Durchlaßband mit
einer Mittenwellenlänge
von 550 nm haben und 50 % des Durchlässigkeitsmaximums bei Wellenlängen von
515 nm und 585 nm durchlassen. Die optische Teilanordnung 306 hat
ein optisches Filter, das mit dem Filter 354 mit der Ausnahme
identisch ist, daß das
optische Filter für
die Teilanordnung 306 ein Durchlaßband mit einer Mittenwellenlänge von
485 nm hat und 50 % des Durchlässigkeitsmaximums
bei Wellenlängen
von 450 nm und 520 nm durchläßt. Die
optischen Filter für
die Teilanordnungen 308, 309 sind mit dem Filter 354 mit
der Ausnahme identisch, daß die
optischen Filter für
die Teilanordnungen 308, 309 ein Durchlaßband mit
einer Mittenwellenlänge
von 500 nm haben und 50 % des Durchlässigkeitsmaximums bei Wellenlängen von
465 nm und 535 nm durchlassen. Die Linsen 348a, 349a der
Teilanordnung 304 sowie die entsprechenden Linsen der Teilanordnungen 305 bis 309 sind
jeweils mit der zuvor beschriebenen Linse 348 identisch.
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Die
Halter 314, 314a, 316, 316a haben
wichtige Vorteile, da sie nicht nur die Linsen 348, 348a, 349a und
die Filter 354, 354a in richtiger Ausrichtung
befestigen, sondern auch eingebaute Aperturen zum Aufnehmen von
Leuchtdioden und Fotodioden gemäß der späteren näheren Beschreibung
bilden. Außerdem
sehen die Halter 314, 314a, 316, 316a geformte,
eingebaute Lichteinlaßanschlüsse und
Lichtauslaßanschlüsse mit einer
geeigneten Größe für benachbarte
optische Aperturen vor. Die Halter 314, 314a, 316, 316a stellen
eine billige, aber einfache und wirksame Einrichtung zur Herstellung
und Montage verschiedener Komponenten bereit, ohne Dichtungen oder
Unterlegscheiben zu benötigen,
was bei anderen optischen Anordnungen gebräuchlich ist (wie z. B. herkömmlichen
optischen Anordnun gen, bei denen Linsen, Filter und Unterlegscheiben nacheinander
in eine zylindrische Kammer eines einstückigen Gehäuses fallen gelassen werden).
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Der
Fachmann wird erkennen, daß die
Konzepte der gepaarten Halter und eines optischen Blocks auch für andere
optische Anordnungen genutzt werden können, wie z. B. Ferngläser, Teleskope
u. ä. Weiterhin läßt sich
eine nützliche
Anordnung bereitstellen, indem Linsen und/oder optische Filter an
Ort und Stelle und in einem Stück
mit den Haltern geformt werden. Als weitere Alternative könnten die
Halter so aufgebaut sein, daß sie
geknickte oder versetzte optische Achsen bilden, etwa solche, die
z. B. oft für
Ferngläser
vorgesehen sind. Soll die Anordnung in Anwendungen verwendet werden,
in denen schnelle Wärmeübertragung
zwischen dem Block und den Haltern erwünscht ist (z. B. in Anordnungen,
in denen die optischen Komponenten erwärmt sind), könnten die
Halter aus einem anderen Material als Kunststoff hergestellt sein,
und eine Wärmevergußmasse könnte zwischen
den Haltern und dem Block plaziert sein.
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Obwohl
die zuvor näher
beschriebene Optikanordnung 300 derzeit bevorzugt ist,
kann eine alternative Optikanordnung aufgebaut sein, indem der Block 302 entfällt und
eine andere Struktur vorgesehen ist, um die Halter zusammenzuhalten
und bei Bedarf auch die Teilanordnungen als Gruppe zusammenzuhalten.
Zum Beispiel können
Ringe oder Schnappschellen so aufgebaut sein, daß sie jedes Paar Halter zusammenhalten,
und ein Rahmen, Gitter, Band oder eine andere Struktur kann vorgesehen
sein, um zusammengebaute Paare der Halter an anderen zusammengebauten
Paaren von Haltern zu halten. Optional kann die Konfiguration jedes zusammengebauten
Halterpaars eine andere Form als zylindrisch, wie z. B. sechseckig,
quadratisch, rechteckig oder dreieckig, in Fällen haben, in denen es erwünscht ist,
einen flachen Flächenkontakt
zwischen benachbarten Halterpaaren herzustellen und Luftspalte zu
vermeiden (was z. B. zur leichteren Wärmeübertragung erwünscht sein
kann). Als weitere Option kann jeder Halter mit Strukturen (wie
z. B. Rastzapfen oder Ansätzen
oder einer Zapfen-Schlitz-Anordnung)
versehen sein, um in den anderen Halter dieser Teilanordnung einzugreifen
oder um in Halter anderer Teilanordnungen einzugreifen.
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Als
zusätzliche
Option kann eine Anzahl von Haltern für eine Anzahl unterschiedlicher
Teilanordnungen in einem Stück
zusammen nebeneinanderliegend als Gruppierung geformt sein, die
dann mit einer ähnlichen
Gruppierung verbunden wird, nachdem die optischen Komponenten in
jeder Teilanordnungskammer an Ort und Stelle sind, um die Anzahl
von Teilen zu reduzieren, die sonst getrennt gehandhabt würden. Zum
Beispiel könnten
drei Halter ähnlich
wie die Halter 316 in 16 einstückig geformt
und dann an drei Halter ähnlich
wie die Halter 314 in 16 angebaut
werden (mit der zuvor erläuterten
Option, daß jeder
Halter 314 mit jedem Halter 316 identisch ist).
Außerdem
könnten
die Rückseiten
der Halter einer Reihe einstückig
an die Rückseiten
der Halter der benachbarten Reihe angeformt sein, um die Anzahl
von Teilen in jeder einzelnen Optikanordnung weiter zu reduzieren.
Ferner könnten
die zusammengebauten Paare solcher Halter andere Formen als zylindrische
haben, wie z. B. sechseckige, quadratische, rechteckige, dreieckige
o. ä.,
was zuvor erwähnt
wurde.
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Die
Meßvorrichtung 14 kann
auch eine elektrische Anordnung 400 (siehe z. B. 9)
aufweisen, die über
eine elektrooptische Teilanordnung 402 und eine Leiterplattenteilanordnung 404 mit
einem Leiterplattensubstrat und verschiedenen Elektronikkomponenten
verfügt,
die auf dem Substrat angeordnet sind. Die elektrooptische Teilanordnung 402 weist
eine Koppelplatte 406 (siehe auch 22) mit
sechs etwa ovalförmigen Aussparungen 408 auf,
die in zwei Reihen mit drei Aussparungen 408 in jeder Reihe
angeordnet sind. Ferner weist die Koppelplatte 406 drei
kreisförmige
Aussparungen 410 auf, die in einer einzelnen Reihe und
in Spaltenausrichtung zu den Aussparungen 408 so angeordnet
sind, daß die
Aussparungen 408, 410 eine Gruppierung aus neun
Aussparungen mit drei Aussparungen in jeder der drei Reihen bilden.
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Vorzugsweise
ist mindestens ein Abschnitt der Koppelplatte 406 aus einem
Elastomermaterial hergestellt. Als ein Beispiel kann die Koppelplatte 406 ein
Aluminiumsubstrat aufweisen, das mit einem elastischen Material,
wie z. B. Poly urethan oder Silikon, bedeckt oder teilweise bedeckt
ist. Optional bildet das Substrat Aussparungen, die den Aussparungen 408, 410 entsprechen,
und eine Schicht aus Elastomermaterial ist in jeder Aussparung aufgenommen.
Optional erstreckt sich das Elastomermaterial über die vier Kanten des Metallsubstrats
hinaus und bedeckt das gesamte Ausmaß einer flachen Rückfläche des
Metallsubstrats, die von der Optikanordnung 300 wegweist.
Vorzugsweise ist das Elastomermaterial elektrisch nicht leitend
und hat Löcher,
die zu den Löchern
im Metall, die für
elektrische Zuleitungen vorgesehen sind, ausgerichtet, aber etwas kleiner
als diese sind. Dadurch werden die Zuleitungen kontaktfrei mit dem
Aluminiumsubstrat gehalten.
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Die
elektrooptische Teilanordnung 402 weist drei Leuchtdioden
oder "LEDs" 412 (siehe 8 und 10)
auf, von denen jede einen kreisförmigen
Sockel hat, der in einer jeweiligen der Aussparungen 410 eng aufgenommen
ist. Jede LED 412 hat auch einen kuppelförmigen Abschnitt,
der im Lichteinlaßanschluß eng aufgenommen
ist, der durch die ersten Kammerabschnitte der jeweiligen Halter
der Teilanordnungen 310 bis 312 gebildet ist.
Die Halter der Teilanordnungen 310 bis 312 haben
auch einen kreisförmigen
Hohlraum (siehe z. B. den Hohlraum 323 in 17 und 18)
zum Aufnehmen des Rests des kreisförmigen Sockels der entsprechenden
LED. Ein Beispiel für
eine geeignete LED ist eine Galliumnitrid-LED, wie z. B. das Teil
Nr. NLPB-500 von Nichia oder alternativ eine Laserdiode.
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Weiterhin
weist die elektrooptische Teilanordnung 402 sechs Festkörper-Lichtdetektoren
oder Fotodioden 414 auf, von denen jede einen Körper aufweist,
der in einer jeweiligen der Aussparungen 408 teilweise und
eng aufgenommen ist. Die Fotodioden 414 können Siliciumfotodioden
oder Lawinenfotodioden sein. Ein Beispiel für eine geeignete Siliciumfotodiode 414 ist
das Teil Nr. 51133-14 von Hamamatsu. Die LEDs 412 sowie
die Fotodioden 414 weisen jeweils ein Paar Zuleitungen
auf, die sich durch jeweilige Löcher
der Koppelplatte 406 und insbesondere durch die Löcher des
zuvor beschriebenen Metallsubstrats und Elastomermaterials erstrecken.
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Ein
Paar Maschinenschrauben 416 (siehe 10) erstreckt
sich durch einen umgelegten Abschnitt des Leiterplattensubstrats,
durch jeweilige Löcher 418 (siehe 22)
der Koppelplatte 406, durch jeweilige Löcher 420 (siehe 16)
des Blocks 302 und ist in Gegengewindelöcher 422 (siehe 14)
der Faserblock-Endplatte 214 eingeschraubt. Vorzugsweise
ist der Block 302 auch mit einem Paar vorstehenden, parallelen
Ausrichtpfosten 424 versehen, die in jeweiligen Löchern 426 (siehe 14)
der Einsatzplatte 212 zum leichteren Zusammenbau aufgenommen
sind. Sobald die Schrauben 416 in die Einsatzplatte 212 festgeschraubt
sind, bildet das sich über
das Substrat der Koppelplatte 406 erstreckende elastische
Material eine nachgiebige Schicht, die dazu beiträgt, Beschädigung der
elektrischen Anordnung 400 immer dann zu verhindern, wenn
die Meßvorrichtung 14 physischen
Stoßkräften ausgesetzt
wird, die z. B. auftreten können,
wenn man die Meßvorrichtung 14 ungewollt
fallenläßt.
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Gemäß 9 steht
ein Umfangskantenabschnitt der Koppelplatte 406 von benachbarten
Flächen
des Optikblocks 302 sowie der Leiterplattenteilanordnung 404 nach
außen
vor. Die Umfangskantenabschnitte der Koppelplatte 406 sind
in Kanälen 428 der
beiden Teile des Gehäuses 200 aufgenommen.
Die vorstehenden Umfangskantenabschnitte der Koppelplatte 406 bilden
in Kombination mit den Kanälen 428 eine
stabile Anordnungsstütze
für die
Optikanordnung 300 und die Elektroanordnung 400 und
dienen auch dazu, die Konvektionswärmemenge zu verringern, die
ansonsten von der Fläche
im Gehäuse 200,
die die Leiterplattenteilanordnung 404 umgibt, zur Fläche im Gehäuse 200 fließen würde, die
den Rest der Komponenten umgibt, darunter die Optikanordnung 300 und
die Faserblockanordnung 210.
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Die
Leiterplattenteilanordnung 404 weist eine Steuerung 430 (siehe 23)
auf, die Strom-, Taktsteuerungs- und Befehlssignale von einem entfernten
Monitor 432 (siehe 24) empfängt. Ein
flexibles elektrisches Kabel 434 (8) verbindet
die Steuerung 430 und den Monitor 432 im Betrieb
miteinander. Als weitere Option kann aber die elektrische Anordnung 400 durch
Batterien gespeist sein, die im oder benachbart zum Gehäuse 200 angeordnet
sind, und das elektrische Ka bel 434 kann durch ein optisches
Faserbündel
oder durch eine telemetrische Kommunikationsvorrichtung ersetzt
sein, wie z. B. eine Vorrichtung, die Hochfrequenz- oder optische
Frequenzsignale zuführt.
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Das
Leiterplattensubstrat der Teilanordnung 404 ist in eine
rechtwinklige, kastenartige Konfiguration gemäß 8 bis 10 gefaltet.
Die kastenartige Konfiguration weist vier Seitenabschnitte und zwei
Endabschnitte auf, die den Raum umgeben, in dem die Elektronikkomponenten
auf dem Substrat montiert sind. Vorteilhaft sorgt ein solcher Aufbau
für elektrische
Abschirmung der Elektronikkomponenten und dient auch dazu, die Komponenten
von den LEDs etwas thermisch zu isolieren.
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Die
Steuerung 430 ist mit drei Treibern 436 elektrisch
verbunden (Verbindung in den Zeichnungen nicht gezeigt), die ihrerseits
jeweils mit einer entsprechenden der LEDs 412 elektrisch
verbunden sind. Die Treiber 436 aktivieren die jeweiligen
LEDs 412 nacheinander entsprechend.
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Die
Leiterplattenteilanordnung 404 verfügt über drei Analog-Digital-Wandler 438, 439, 440,
die in 23 sowie in 15 gezeigt
sind. Ein geeigneter Analog-Digital-Wandler ist Katalog-Nr. DDC101
von BURR-BROWN. Wie 15 schematisch zeigt, ist der
Wandler 438 mit den Fotodioden 414 elektrisch
verbunden, die den Optikteilanordnungen 305 und 306 zugeordnet
sind, der Wandler 439 ist mit den Fotodioden 414 elektrisch
verbunden, die den Optikteilanordnungen 307 und 308 zugeordnet
sind, und der Wandler 440 ist mit den Fotodioden 414 elektrisch
verbunden, die den Optikteilanordnungen 304, 309 zugeordnet
sind. Zusätzlich
ist ein Signalverstärker
oder Operationsverstärker 442 (wie
z. B. Katalog-Nr. AD795 von Analog Devices) in die elektrische Zuleitung
zwischen der Fotodiode 414 der Teilanordnung 309 und
dem Wandler 439 eingeschaltet.
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Im
Gebrauch führt
die Steuerung 430 nach Empfang eines bestimmten Signals
vom Monitor 432 ein Signal zu einem der Treiber 436,
der seinerseits die entsprechende der LEDs 412 aktiviert.
Danach bewegt sich Licht von dieser LED 412 durch die benachbarten
optischen Fasern der Faserblockanordnung 210 und zum entsprechenden
Sensor 28 bis 34, wo es absorbiert wird. Anschließend emittiert
der Sensor Licht mit einer unterschiedlichen Wellenlänge. Die
emittierte Lichtmenge richtet sich nach der Analytkonzentration
(z. B. Kalibrierfluid oder Blut) in der Fluidkammer 18 der
Kassette 12. Von solchen Sensoren 28 bis 34 emittiertes
Licht wird durch andere optische Fasern der Faserblockanordnung 210 und
zu einer der Fotodioden 414 geleitet, und der Wandler 438 bis 440,
der mit dieser Diode 414 elektrisch verbunden ist, gibt
ein digitales Ausgangssignal ab, das die detektierte Lichtstrommenge
repräsentiert.
In Übereinstimmung
mit einem vorgewählten
Zeitverzögerungsintervall
liest die Steuerung 430 Daten, die vom entsprechenden Wandler 438 bis 440 empfangen
werden, und leitet solche Daten zum Monitor 432 über das
Kabel 434 weiter.
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Das
optische Filter 354 in jeder der optischen Anregungsteilanordnungen 310 bis 312 dient
zum Durchlassen im wesentlichen des gesamten Lichts mit Wellenlängen in
seinem Durchlaßband
und zum Blockieren im wesentlichen des gesamten Lichts mit Wellenlängen, die
nicht im Durchlaßband
liegen. Die Linse 348 jeder optischen Anregungsteilanordnung 310 bis 312 fokussiert
vom optischen Filter 354 abgestrahltes Licht auf die optische
Apertur des benachbarten faseroptischen Bündels.
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Licht,
das von den Sensoren 28 bis 34 emittiert und zu
den optischen Emissionsteilanordnungen 304 bis 309 geleitet
wird, läuft
von der optischen Apertur des benachbarten faseroptischen Bündels zur
entsprechenden Linse 348a. Die Linse 348a dient
zum Kollimieren und Richten des Lichts entlang der optischen Achse
zum benachbarten optischen Filter 354a. Danach fokussiert
die zweite Linse 349a das Licht auf die entsprechende,
benachbarte Fotodiode 414. Das Filter 354a läßt das meiste
Licht mit Wellenlängen
im Durchlaßband durch
und blockiert im wesentlichen das gesamte Licht mit Wellenlängen außerhalb
des Durchlaßbands.
Für jeden
vorgegebenen Strahlengang wählt
das Filter 354 die Lichtwellenlängen aus, die den Fluoreszenzfarbstoff
im entsprechenden Sensor 28 bis 34 anregen, und
blockiert im wesentlichen alles andere Licht. Das Filter 354a wählt die
Lichtwellenlängen
aus, die durch den Fluoreszenzfarbstoff emittiert wurden, und blockiert
im wesentlichen alles übrige
Licht (darunter etwaiges reflektiertes Anregungslicht).
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Die
Wandler 438 bis 440 wandeln das von den Fotodioden 414 empfangene
analoge Signal in einen digitalen Datenstrom um, der die Lichtstrommenge
darstellt, die von den Fotodioden 414 erfaßt wird.
Die digitalen Daten werden zur Steuerung 430 weitergeleitet,
die ihrerseits die Daten zum Monitor 432 sendet.
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15 zeigt,
daß das
von der LED 412 emittierte Licht, das in der Teilanordnung 310 empfangen
wird, gleichzeitig zum Sensor 30, zum Sensor 32 und
zur Bezugsscheibe 254 benachbart zum Loch 246 geleitet wird.
Vom Sensor 30 abgestrahltes Licht wird durch die Fotodiode 414 neben
der Teilanordnung 305 detektiert und durch den Wandler 438 in
ein digitales Signal umgewandelt. Von der Bezugsscheibe 254 neben
dem Loch 246 abgestrahltes Licht wird durch die Fotodiode 414 der
Teilanordnung 307 detektiert und durch den Wandler 439 in
ein digitales Signal umgewandelt. Vom Sensor 32 durch die
Fotodiode 414 benachbart zur Teilanordnung 304 detektiertes
Licht wird durch den Wandler 440 in einen digitalen Datenstrom
umgewandelt. Der digitale Datenstrom von den drei Wandlern 438 bis 440 wird
durch die Steuerung 430 empfangen und zum Monitor 432 weitergeleitet.
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Auf
etwas ähnliche
Weise wird das Licht, das von der LED 412 der Teilanordnung 312 abgestrahlt
wird, zum Sensor 34 sowie zur Bezugsscheibe 254 geleitet,
die zum Loch 250 benachbart ist. Vom Sensor 34 emittiertes
Licht wird durch die Fotodiode 414 neben der Teilanordnung 306 detektiert,
und die analoge Ausgabe der Fotodiode 414 wird durch den
Wandler 438 in einen digitalen Datenstrom umgewandelt.
Gleichzeitig wird Licht, das von der Bezugsscheibe 254 benachbart
zum Loch 250 emittiert wird, durch die Fotodiode 414 neben der
Teilanordnung 308 detektiert, und das analoge Signal von
dieser Fotodiode 414 wird durch den Wandler 439 in
einen digitalen Datenstrom umgewandelt.
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Ist
die LED 412 der Teilanordnung 311 aktiviert, wird
Licht gleichzeitig zum Sensor 28 und zur Bezugsscheibe 254 geleitet,
die zum Loch 248 benachbart ist. Von der Bezugsscheibe 254 benachbart
zum Loch 248 abgestrahltes Licht wird durch die Fotodiode 414 neben
der Teilanordnung 308 detektiert, und die analoge Ausgabe
der Fotodiode 414 wird durch den Wandler 439 in
einen digitalen Datenstrom umgewandelt. Licht, das vom Sensor 28 emittiert
wird, wird durch die Fotodiode 414 neben der Teilanordnung 309 detektiert,
und die analoge Ausgabe von dieser Fotodiode 414 wird durch
den Verstärker 442 verstärkt und
zum Wandler 440 geleitet, der das analoge Signal in einen
digitalen Datenstrom umwandelt.
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Das
Schema gemäß 15 ermöglicht den
Gebrauch von nur drei Wandlern 438 bis 440, obwohl
vier Sensoren (d. h. Sensoren 28 bis 34) und drei
Bezugsscheiben 254 verwendet werden, und ermöglicht auch die
Verwendung von nur drei LEDs 412. Eine solche zeitgeteilte
oder "Multiplex"-Anordnung verringert
die Anzahl von Komponenten, die für die elektrische Anordnung 400 benötigt werden,
und reduziert auch den Raum, so daß das Gehäuse 200 relativ klein
sein kann. Außerdem
senkt eine solche Anordnung die Wärmemenge, die ansonsten im
Gehäuse 200 erzeugt
würde.
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Ein
schematisches Blockschaltbild des Monitors 432 ist in 24 gezeigt.
Der Monitor 432 weist eine Schnittstellenkarte 450 auf,
die mit dem Kabel 434 von der elektrischen Teilanordnung 404 verbunden
ist. Die Schnittstellenkarte 450 ist mit einer Hilfsplatine 452 elektrisch
gekoppelt, die ihrerseits mit einer Primärsteuerung oder einem "SBC" (Einplatinencomputer) 454 verbunden
ist. Außerdem
führt die
Schnittstellenkarte 450 Strom zu den LEDs 412.
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Der
SBC steuert die Amplitude und Dauer der Impulsansteuerung für die LEDs 412.
Der SBC 454 ist mit einer Speicherkarte 456 sowie
einer Anzeige 458 verbunden, wie z. B. einer LED-Anzeige.
Ein Wechselrichter 460 für die Anzeige 458 ist
ebenfalls mit dem SBC 454 verbunden.
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Ferner
weist der Monitor 432 eine Stromversorgung 462 auf,
die mit einer Netzspannungsquelle verbunden ist. Die Stromversorgung 462 ist
mit einem Ladegerät 464 elektrisch
gekoppelt, das eine Batterie 466 in geladenem Zustand hält. Die
Stromversorgung 462 sowie die Batterie 466 sind
mit einem Leistungswähler 468 verbunden.
Der Monitor 432 weist einen Schalter 470 auf,
der beim Schließen
Strom zu drei Gleichspannungswandlern 472 sendet. Die Gleichspannungswandler 472 sowie
ein Drucker 474 sind beide mit der Hilfsplatine 452 elektrisch
gekoppelt.
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25 ist
eine schematische Darstellung eines kardiopulmonalen Bypasskreislaufs 500,
der die zuvor beschriebene Meßvorrichtung 14 und
Kassette 12 vorteilhaft verwendet. Der Kreislauf 500 weist
eine erste Schlauchlänge 502 mit
einem Einlaß auf,
der in Kommunikation mit einem venösen Blutgefäß (vorzugsweise der Vena cava)
eines Patienten 504 plaziert ist, der operiert wird, z.
B. am offenen Herzen. Außerdem
weist der Schlauch 502 einen Auslaß auf, der mit einem venösen Beutelreservoir 506 verbunden
ist. Ein Kardiotomiereservoir 508 ist ebenfalls mittels
einer zweiten Schlauchlänge 510 mit
dem venösen
Beutelreservoir 506 verbunden.
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Weiterhin
verfügt
der Kreislauf 500 über
eine dritte Schlauchlänge 512 mit
einem Einlaß,
der mit einem Auslaßanschluß des venösen Beutelreservoirs 506 verbunden
ist. Die dritte Schlauchlänge 506 hat
einen Auslaß,
der mit einer Peristaltik- oder Zentrifugalpumpe 514 verbunden
ist.
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Die
Pumpe 514 hat einen Auslaß, der mit einem Einlaß einer
vierten Schlauchlänge 516 gekoppelt
ist. Die vierte Schlauchlänge 516 hat
einen Auslaß,
der mit einem Einlaßanschluß eines
Oxygenators 518 gekoppelt ist. Der Oxygenator 518 hat
einen Auslaßanschluß, der mit
einem Einlaß einer
fünften
Schlauchlänge 520 verbunden
ist.
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Die
fünfte
Schlauchlänge 520 hat
einen Auslaß.
der mit einem Einlaßanschluß eines
arteriellen Filters 522 kommuniziert. Ein Auslaßanschluß des arteriellen
Filters 522 ist mit einem Einlaß einer sechsten Schlauchlänge 523 verbunden.
Die sechste Schlauchlänge 523 hat
ebenfalls einen Auslaß,
der mit einem arteriellen Blutgefäß (vorzugsweise der Aorta)
des Patienten 504 verbunden ist.
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Der
kardiopulmonale Bypasskreislauf 500 weist auch einen Nebenschluß- bzw.
Shuntdurchgang 524 auf. In der Ausführungsform gemäß 25 weist
der Shuntdurchgang 524 eine sechste Schlauchlänge 526 mit
einem Einlaß auf,
der mit einem Auslaß anschluß des arteriellen
Filters 522 verbunden ist. Die sechste Schlauchlänge 526 hat
ferner einen Auslaß,
der mit einem Einlaßanschluß einer
Blutparameter-Meßkassette verbunden
ist, wie z. B. der Kassette 12 gemäß 1 bis 7.
Als Beispiel kann die sechste Schlauchlänge 526 die gleiche
wie der Schlauch 54 gemäß 5 sein.
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Ferner
weist der Shuntdurchgang 524 eine siebente Schlauchlänge 528 mit
einem Einlaß auf,
der mit einem Auslaßanschluß der Kassette 12 verbunden
ist. Die siebente Schlauchlänge 528 ist
optional die gleiche wie der Schlauch 64, der in 5 gezeigt
ist. Die siebente Schlauchlänge 528 hat
auch einen Auslaßanschluß, der mit
einem Einlaßanschluß eines
Beprobungsanschlusses 530 verbunden ist.
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Weiterhin
weist der Shuntdurchgang 524 eine achte Schlauchlänge 532 mit
einem Einlaß auf,
der mit einem Auslaßanschluß des Beprobungsanschlusses 530 gekoppelt
ist. Die achte Schlauchlänge 532 hat
einen Auslaß,
der mit dem Einlaßanschluß des venösen Beutelreservoirs 506 in
der Ausführungsform
gemäß 25 verbunden
ist. Obwohl in der Zeichnung nicht gezeigt, kann der Shuntdurchgang 524 optional
ein Ventil aufweisen, um den Blutdurchgang durch die Schläuche 526, 528 und 532 zu
begrenzen oder zu unterbrechen.
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Die
Durchgänge
in den flexiblen Schläuchen 502, 510, 512 und 516 sowie
im Kardiotomiereservoir 508, dem venösen Beutelreservoir 506 und
der Pumpe 514 weisen einen venösen Durchgang auf. Die Durchgänge in den
Schläuchen 520, 523 sowie
im arteriellen Filter 522 stellen einen arteriellen Durchgang
dar. Der Auslaß des
Shuntdurchgangs 524 (d. h. der Auslaß der achten Schlauchlänge 532 in
der Ausführungsform
gemäß 25)
kann an einer beliebigen einer Anzahl unterschiedlicher Stellen
entlang dem venösen
Durchgang plaziert sein und ist darstellungsgemäß lediglich exemplarisch mit
dem Einlaßanschluß des venösen Beutelreservoirs 506 verbunden.
Vorzugsweise ist der Auslaß des
Shuntdurchgangs 524 im venösen
Durchgang stromaufwärts
von der Pumpe 514 plaziert, damit Blut den Shuntdurchgang 524 durchströmen kann,
ohne daß eine
Hilfspumpe nötig
ist.
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Der
Einlaß des
Shuntdurchgangs 524 (d. h. der Einlaß der sechsten Schlauchlänge 526 in
der Ausführungsform
gemäß 25)
ist vorzugsweise in Kommunikation mit dem arteriellen Durchgang
an einer beliebigen einer Anzahl unterschiedlicher Stellen entlang
davon plaziert und ist stärker
bevorzugt mit einem Auslaßanschluß des arteriellen
Filters 522 gemäß 25 verbunden.
Als weitere Option kann aber der Einlaß des Shuntdurchgangs 524 entlang
dem venösen
Durchgang liegen, vorzugsweise an einer Stelle stromabwärts von
der Pumpe 514.
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Im
Kreislauf 500 gemäß 25 leitet
der Shuntdurchgang 524 einen Teil des den arteriellen Durchgang
durchströmenden
Patientenbluts ab und führt
den abgeleiteten Teil zurück
zum venösen
Durchgang. Vorteilhaft vermeidet die Plazierung der Kassette 12 mit
ihren Sensoren 28 bis 34 entlang der Länge des
Shuntdurchgangs 524 die Notwendigkeit, die Kassette 12 in
Reihe mit dem venösen
Durchgang oder dem arteriellen Durchgang zu plazieren, ermöglicht aber,
daß sich
Blut bei Bedarf ständig
kontinuierlich an den Sensoren 28 bis 34 vorbeibewegen
kann. Außerdem
kann der Shuntdurchgang 524 während eines chirurgischen Eingriffs bei
Bedarf mit dem venösen
und arteriellen Durchgang verbunden oder davon getrennt werden,
ohne den Blutfluß durch
den venösen
Durchgang und arteriellen Durchgang zum Patient 504 zu
unterbrechen.
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Im
Gegensatz dazu verfügten
herkömmliche
kardiopulmonale Bypasskreisläufe
mit Blutgas-Überwachungsvorrichtungen
normalerweise über
eine Durchflußkassette
oder -zelle, die in den venösen
oder arteriellen Durchgang eingeschaltet ist und einen oder mehrere
Sensoren zur Bestimmung von Parametern von Blut hat, das die Zelle
durchströmt.
Da aber die Durchflußzelle
in Reihe mit dem venösen
und arteriellen Durchgang geschaltet ist, muß die Zelle mit dem venösen oder
arteriellen Durchgang verbunden werden, bevor Blut durch den Bypasskreislauf
geleitet wird, was ein Nachteil in bestimmten Fällen ist. Eine solche Anordnung
schließt auch
effektiv die Möglichkeit
aus, die Zelle auszutauschen, wenn z. B. eines oder mehrere der
Sensoren defekt sind.
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Vorzugsweise
hat der Shuntdurchgang 524 eine mittlere Querschnittfläche in Bezugsebenen
senkrecht zum Blutfluß,
die kleiner als die mittlere Querschnittfläche des venösen und/oder des arteriellen
Durchgangs in Bezugsebenen senkrecht zum Blutfluß ist. Beispielsweise kann
der Shuntdurchgang 524 mit den Schläuchen 526, 528 und 532 einen
Innendurchmesser von 0,125 Inch (3,2 mm) haben, während der
venöse und
arterielle Durchgang mit den Schläuchen 502, 512, 516, 520 und 523 einen
mittleren Innendurchmesser im Bereich von etwa 0,25 Inch (6,3 mm)
bis etwa 0,5 Inch (12,7 mm) haben können. Durch die kleinere Innenfläche des
Shuntdurchgangs 524 lassen sich relativ kleine Schlauchgrößen verwenden,
die jederzeit leicht am venösen
und arteriellen Durchgang angeschlossen oder davon getrennt werden
können,
ohne den Blutfluß durch
den venösen
und arteriellen Durchgang übermäßig zu unterbrechen.
Zum Beispiel kann der Shuntdurchgang 524 mit dem venösen und
arteriellen Durchgang eine gewisse Zeit nach Beginn des Blutflusses
durch den letzteren verbunden werden, was im Operationssaal erwünscht sein
kann, nachdem der Patient aus der Operationsvorbereitung eingetroffen
ist und der arterielle und venöse
Durchgang installiert und in Gebrauch sind.
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Vorteilhaft
ist der Shuntdurchgang 524 ferner dahingehend, daß der Beprobungsanschluß 530 in
enger Nähe
zur Kassette 12 plaziert sein und dazu beitragen kann zu
gewährleisten,
daß die
aus dem Beprobungsanschluß 530 entnommenen
Blutproben mit der Messung der Blutkennwerte besser korrelieren,
die durch die Kassette 12 und die Meßvorrichtung 14 bestimmt
werden. Diese Anordnung vermeidet auch, daß eine Spritze oder andere
Vorrichtung nötig
ist, um Blutproben aus dem Beprobungsanschluß zu entnehmen, so wie dies
bei vielen herkömmlichen
kardiopulmonalen Bypasskreisläufen
der Fall ist.
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Die
Kassette 12 und die Vorrichtung 14 können auch
in einer Anwendung zum Einsatz kommen, die kein kardiopulomonaler
Bypass-Shunt ist. Zum Beispiel könnte
auf einer Intensivstation oder in einer anderen intensivmedizinischen
Einrichtung ein arterieller-venöser
Shuntdurchgang aufgebaut sein, indem mit relativ kleinem Durchmesser
versehene Schläuche
(z. B. 0,125 Inch (3,1 mm) bis 0,19 Inch (4,8 mm) Außendurchmesser)
mit einem arteriellen Blutgefäß und einem
venösen Blutgefäß mit Hilfe
herkömmlicher
Kanüliertechniken
verbunden werden. Dann würde
Blut aufgrund der arteriellen-venösen Druckdifferenz die Schläuche durchfließen. Eine
mit den Schläuchen
verbundene Kassette, z. B. die Kassette 12, käme zur Überwachung eines
oder mehrerer Parameter des Bluts zum Einsatz.
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Vorteilhaft
ist die Längsachse
der Meßvorrichtung 14 und
insbesondere die Längsachse
des Gehäuses 200 allgemein
parallel und vorzugsweise parallel zur Blutflußrichtung durch die Fluidkammer 18 der
Kassette 12. Ein solcher Aufbau bildet eine kompakte Anordnung
und reduziert weiter die Wahrscheinlichkeit von Wirbelströmen oder
anderen Störungen
im Blutfluß,
die sonst die Gerinnung des Bluts erleichtern könnten. Besonders nützlich ist
die Parallelanordnung, wenn die Kassette 12 und die Meßvorrichtung 14 in
der Umgebung des Patientenkörpers
plaziert sind.
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26 ist
eine schematische Darstellung eines kardiopulmonalen Bypasskreislaufs 500a gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung. In 25 und 26 sind
mit den gleichen Bezugszahlen bezeichnete Elemente identisch, weshalb
diese Elemente nicht erneut näher
beschrieben zu werden brauchen. Allerdings hat der kardiopulmonale
Bypasskreislauf 500a von 26 einen
Shuntdurchgang 524a, der sich vom Shuntdurchgang 524 etwas
unterscheidet.
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Insbesondere
verfügt
der Shuntdurchgang 524a über eine sechste Schlauchlänge 526a mit
einem Einlaß,
der mit dem arteriellen Filter 522 verbunden ist, und einem
Auslaß,
der mit einem Beprobungsanschluß 530a verbunden
ist. Der Shuntdurchgang 524a verfügt auch über eine siebente Schlauchlänge 528a mit
einem Einlaß,
der mit dem Beprobungsanschluß 530a verbunden
ist, und einem Auslaß,
der mit der Kassette 12 verbunden ist. Eine achte Schlauchlänge 532a des
Shuntdurchgangs 524a hat einen Einlaß, der mit der Kassette 12 verbunden
ist, und einen Auslaß,
der mit dem Kardiotomiereservoir 508 verbunden ist.
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Ferner
verfügt
der kardiopulmonale Bypasskreislauf 500a über eine
neunte Schlauchlänge 534a mit einem
Einlaß,
der mit einem Einlaß des
venösen
Beutelreservoirs 506 verbunden ist, und einem Auslaß, der mit
dem Beprobungsanschluß 530a verbunden
ist. Eine Pumpe 536a ist in die neunte Schlauchlänge 534a eingeschaltet,
um Blut aus dem venösen
Beutelreservoir 506 durch die neunte Schlauchlänge 534a und
zum Beprobungsanschluß 530a zu
leiten.
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Der
Beprobungsanschluß 530a weist
Ventile auf, um den Blutfluß von
der sechsten Schlauchlänge 526a oder
der neunten Schlauchlänge 534a selektiv
zu unterbrechen. Beispielsweise können die Ventile des Beprobungsanschlusses 530a so
eingestellt sein, daß Blut
durch die sechste Schlauchlänge 526a und
zur Kassette 12 fließen
kann und der Blutfluß in
der neunten Schlauchlänge 534a unterbrochen
ist, so daß die Sensoren 28 bis 34 der
Kassette 12 verwendet werden können, die Parameter von arteriellem
Blut zu überwachen.
Als weitere Option können
die Ventile des Beprobungsanschlusses 530a so eingestellt
sein, daß der Blutfluß durch
die sechste Schlauchlänge 526a unterbrochen
und der Blutfluß durch
die neunte Schlauchlänge 534a und
zur Kassette 12 möglich
ist, so daß die
Sensoren 28 bis 34 verwendet werden können, die
Parameter von venösem
Blut zu überwachen.
Durch eine solche Anordnung vermag der Benutzer, alternativ sowohl
venöse
als auch arterielle Blutparameter zu überwachen, ohne zwei Kassetten
und Meßvorrichtungen
zu benötigen.
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Eine
weitere alternative Anordnung ist in 27 schematisch
gezeigt, die einen kardiopulmonalen Bypasskreislauf 500b veranschaulicht.
Die Komponenten in 25 und 27, die
die gleichen Bezugszahlen tragen, sind identisch und brauchen daher
nicht nochmals näher
beschrieben zu werden. Jedoch weist der kardiopulmonale Bypasskreislauf 500b einen
Shuntdurchgang 524b auf, der sich von den zuvor beschriebenen Shuntdurchgängen 524, 524a etwas
unterscheidet.
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Insbesondere
verfügt
der Shuntdurchgang 524b über eine sechste Schlauchlänge 526b mit
einem Einlaß,
der mit einem Auslaß des
arteriellen Filters 522 verbunden ist, und einem Auslaß, der mit
dem Einlaß der
Kassette 12 verbunden ist. Eine siebente Schlauchlänge 528b des
Shuntdurchgangs 524b hat einen Einlaß, der mit dem Auslaßverbinder 62 der
Kassette 12 verbunden ist, und einen Auslaß, der mit
einem Einlaßanschluß eines
Beprobungsanschlusses 530b verbunden ist. Eine achte Schlauchlänge 532b des
Shuntdurchgangs 524b hat einen Einlaß, der mit einem Auslaßanschluß des Beprobungsanschlusses 530b verbunden
ist, und einen Auslaß,
der mit dem Kardiotomiereservoir 508 verbunden ist.
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Zusätzlich verfügt der Shuntdurchgang 524b über eine
neunte Schlauchlänge 534b mit
einem Einlaß, der
mit einem Einlaßanschluß des venösen Beutelreservoirs 506 verbunden
ist, und einem Auslaß,
der mit einem Einlaßanschlußstück einer
zweiten Kassette 12a verbunden ist. Optional ist die zweite
Kassette 12a mit der ersten Kassette 12 identisch.
Die zweite Kassette 12a hat einen Auslaßverbinder (wie z. B. den Luer-Verbinder 62 gemäß 5),
der mit einem Einlaß einer
zehnten Schlauchlänge 538b verbunden
ist. Die zehnte Schlauchlänge 538b hat
einen Auslaß,
der mit einem Einlaß des
Beprobungsanschlusses 530b verbunden ist. Eine Pumpe 536b ist
in die zehnte Schlauchlänge 538b eingeschaltet,
um Blut vom Einlaß des
venösen
Beutelreservoirs 506 zum Beprobungsanschluß 530b zu leiten.
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Durch
den kardiopulmonalen Bypasskreislauf 500b, der in 27 gezeigt
ist, kann der Benutzer Blutkennwerte gleichzeitig sowohl im arteriellen
als auch im venösen
Durchgang überwachen.
Als Alternative zu den Kreisläufen 500a, 500b geqmäß 26 bzw. 27 kann
der Einlaß der
neunten Schlauchlänge 534a, 534b mit
der vierten Schlauchlänge 516 verbunden
sein, und in solchen Fällen
reicht der durch die Pumpe 514 bereitgestellte Druck vorzugsweise
aus, den Blutfluß durch
den Schlauch 534a, 534b zu leiten, ohne daß die Pumpen 536a, 536b notwendig
sind.
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Wie
der Shuntdurchgang 524 haben die Shuntdurchgänge 524a, 524b vorzugsweise
eine mittlere Querschnittfläche
in Bezugsebenen senkrecht zum Blutfluß, die kleiner als die mittlere
Querschnittfläche
des venösen
oder arteriellen Durchgangs ist, betrachtet man sie in Bezugsebenen
senkrecht zum Blutfluß.
Die Shuntdurchgänge 524a, 524b lassen
sich zweckmäßig an den
Kreisläufen 500a bzw. 500b anbringen
oder davon lösen,
ohne den Blutfluß zu
unterbrechen, der den arteriellen und venösen Durchgang durchströmt.
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Eine
Kassette 12a gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung ist in 28 bis 31 gezeigt
und verfügt
allgemein über
einen Kassettenkörper 15a,
der in 28 und 29 allein
dargestellt ist, und eine Kassettenverkleidung 16a, die
in 30 allein gezeigt ist. Der Körper 15a verfügt über ein
Mittelstützteil 17a zum
Anordnen eines oder mehrerer Sensoren, die geeignet sind, einen
oder mehrere Parameter in einem Fluid, z. B. Blut, zu erfassen.
In der Ausführungsform
gemäß 28 und 29 trägt das Stützteil 17a vier
Sensoren 28 bis 34, die mit den im Zusammenhang
mit der Kassette 12 beschriebenen Sensoren 28 bis 34 identisch
sind, wenngleich hierbei verständlich
sein sollte, daß unterschiedliche
Sensoren oder eine kleinere oder größere Anzahl von Sensoren alternativ
vorgesehen sein könnten.
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Die
Sensoren 28 bis 34 des Kassettenkörpers 15a liegen
in einer ovalförmigen
Aussparung 26a, die von einer Einfassung 40a umgeben
ist. Ein Keil 42a ist mit einer Seitenwand der Einfassung 40a gemäß 28 einstückig
verbunden. Die Aussparung 26a, die Einfassung 40a und
der Keil 42a haben eine ähnliche Konfiguration wie die
Aussparung 26, die Einfassung 40 und der Keil 42,
die zuvor beschrieben wurden, um den Vorsprung 216 der
Meßvorrichtung 14 bei
Bedarf gepaart und lösbar
zu koppeln.
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Ferner
weist der Kassettenkörper 15a eine
erste Aufsteckkopplung 44a zum abnehmbaren Verbinden mit
der Aufnahmekopplung 202 der Meßvorrichtung 14 auf.
Die Kopplung 44a hat eine konvexe, allgemein U-förmige Konfiguration
in Bezugsebenen senkrecht zu einer Achse, die sich durch die Mitte
der vier Sensoren 28 bis 34 erstreckt. Die Kopplung 44a weist
gegenüberliegende
Fußabschnitte 46a auf,
die sich vom Körper 15a in
einer Richtung erstrecken, die von der Richtung wegweist, in der
sich die Einfassung 40 nach außen erstreckt. Jeder Fußabschnitt 46a weist
drei Stützteilstücke mit
flachen, koplanaren Außenflächen 47a auf,
die zum Kontakt mit der Kopplung 202 geeignet sind. Vorzugsweise
laufen die Außenflächen 47a der
gegenüberliegenden
Fußabschnitte 46a bei
Annäherung
an den Körper 15a zusammen
und erstrecken sich entlang von Bezugsebenen, die in einem Winkel
im Bereich von etwa 28 Grad bis etwa 32 Grad relativ zueinander
orientiert sind. Stärker
bevorzugt erstrecken sich die Außenflächen 47a entlang jeweiliger
Bezugsebenen, die in einem Winkel von etwa 30 Grad relativ zueinander
orientiert sind.
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Ein
Flansch 48a ist mit dem Außenende jedes Fußabschnitts 46a einstückig verbunden.
Die Flansche 48a liegen in einer gemeinsamen Ebene, die
parallel zur o. g. Achse verläuft,
die sich durch die Mitte der vier Sensoren 28 bis 34 erstreckt.
Die Fußabschnitte 46a sind
etwas flexibel und können
unter dem Einfluß von Fingerdruck
geringfügig
zueinander bewegt werden, haben aber auch ausreichendes Formgedächtnis,
um schnell und wiederholt in ihre ursprüngliche, normale Orientierung
gemäß den Zeichnungen
zurückzukehren, sobald
Fingerdruck wegfällt.
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Ein äußerer Mittelbereich
jedes Fußabschnitts 46a ist
mit einem keilförmigen
Ansatz 50a einstückig verbunden.
Die Ansätze 50a erstrecken
sich voneinander weg und von den jeweiligen Fußabschnitten 46a nach
außen
entlang jeweiliger Bezugsebenen, die in einem Winkel von etwa 80
Grad relativ zueinander orientiert sind. Zusätzlich erstreckt sich eine
distale Kante jedes Ansatzes 50a in einer Bezugsebene,
die in einem Winkel von 25 Grad relativ zur Verlaufsrichtung der
Flansche 48a orientiert ist. Äußerste Kanten der Ansätze 50a sind
relativ zu benachbarten Bereichen der jeweiligen Fußabschnitte 46a nach
außen
beabstandet und liegen in einer gemeinsamen Bezugsebene, die zwischen
dem Körper 15a und
der o. g. Bezugsebene liegt, die die Flansche 48a enthält.
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Zusätzlich haben
die Fußabschnitte 46a jeweils
zwei rechteckige Öffnungen 49a,
die zwischen dem Körper 15a und
den Ansätzen 50a liegen
und vorzugsweise eng benachbart zum Körper 15a liegen. Weiterhin hat
der Kassettenkörper 15a eine
Nut 51a gemäß 29 zum Aufnehmen eines O-Rings 51a, der
nur in 31 dargestellt ist.
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Die
Kassettenverkleidung 16a, die in 30 allein
dargestellt ist, hat Wände,
die eine Kammer 18a, einen Einlaß 53a zum Einlassen
eines Fluids, wie z. B. Blut, in die Kammer 18a und einen
Auslaß 55a zum Abgeben
von Fluid aus der Kammer 18a bilden. Die Verkleidung 16a hat
eine Seitenöffnung 19a, die
von einer Wand 61a umgeben ist und sich in die Kammer 18a erstreckt.
Außerdem
weist die Verkleidung 16a ein Paar längliche Flügel 57a auf, die sich
in einer von der Kammer 18a wegführenden Richtung nach außen erstrecken. Zwei
Rasten oder Laschen 59a, die jeweils eine vorspringende,
keilförmige
Konfiguration haben, sind mit jedem Flügel 57a an einer Stelle
neben der Kammer 18a verbunden.
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Die
Flügel 57a sind
etwas flexibel und können
unter dem Einfluß von
Fingerdruck leicht zueinander bewegt werden, haben aber auch ausreichendes
Formgedächtnis,
um schnell und wiederholt in ihre ursprüngliche, normale Orientierung
gemäß den Zeichnungen
zurückzukehren,
sobald Fingerdruck wegfällt.
Vorzugsweise sind der Kassettenkörper 15a und
die Kassettenverkleidung 16a jeweils als anfangs getrennte
Stücke aus
einem Kunststoffmaterial spritzgegossen, wie z. B. aus relativ klarem
Polycarbonat medizinischer Güte.
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Die
Laschen 59a der Verkleidungsflügel 57a und die Öffnungen 49a des
Kassettenkörpers 15a bilden einen
Verbinder zum abnehmbaren Koppeln der Verkleidung 16a mit
dem Körper 15a.
Der Körper 15a und
die Verkleidung 16a sind in 31 miteinander
gekoppelt gezeigt, in der zu beobachten ist, daß jede der Laschen 59a in
einer jeweiligen der Öffnungen 49a aufgenommen
ist, um die Verkleidung 16a sicher mit dem Körper 15a zu
koppeln. Ist die Verkleidung 16a so mit dem Körper 15a verbunden,
greift der O-Ring 51a (31)
in die Wand 61a (30)
der Verkleidung 16a ein, um die Öffnung 19a zu schließen und
eine gegen Fluidaustritt beständige
Dichtung zwischen dem Körper 15a und
der Verkleidung 16a zu bilden.
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Vorteilhaft
fungiert die keilförmige
Konfiguration der Laschen 59a als Nocke, um die jeweiligen
Flügel 57a nach
innen und in einer Richtung zueinander abzulenken, wenn die Laschen 59a über die
Innenflächen der
Fußabschnitte 46a beim
Koppeln der Verkleidung 16a mit dem Körper 15a gleiten.
Daher kann der Benutzer die Verkleidung 16a sicher mit
dem Körper 15a koppeln,
indem er auf die Verkleidung 16a benachbart zur Fluidkammer 18a drückt, und
der Benutzer braucht nicht die Flügel 57a zusammenzudrücken. Sobald
die Außenkanten
der Laschen 59a über
die Außenseiten
der Öffnungen 49a hinweg
be wegt sind, bewirkt die Eigenelastizität der Flügel 57a, daß die Laschen 59a in
die Öffnungen 49a einrasten.
Allerdings kann die Verkleidung 16a bei Bedarf vom Körper 15a abgenommen
werden, indem die Flügel 57a zueinander
gedrückt
werden, bis die Außenkanten
der Laschen 59a die Öffnungen 49a verlassen,
und dann die Verkleidung 16a vom Körper 15a wegbewegt
wird.
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31 zeigt auch die Verbindung der Kassette 12a mit
der Aufnahmekopplung 202 der zuvor beschriebenen Meßvorrichtung 14.
Die Ansätze 50a rasten
in jeweilige Nuten 208 der Kopplung 202 ein, wenn die
Kassette 12a zur Meßvorrichtung 14 bewegt
wird. In dieser Hinsicht ähneln
die Ansätze 50a in
Funktion und Betrieb den Ansätzen 50 und
sorgen für
eine einrastende Verbindung, um die Kassette 12a mit der
Meßvorrichtung 14 lösbar zu
koppeln. Soll die Kassette 12a von der Meßvorrichtung 14 abgenommen
werden, werden die Flansche 48a durch Fingerdruck zueinander
nach innen bewegt, bis die Ansätze 50a die
Nuten 208 verlassen, wonach die Kassette 12a von
der Aufnahmekopplung 202 entfernt werden kann.
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Ansonsten ähnelt die
Kassette 12a in Aufbau und Funktion der Kassette 12.
Zum Beispiel wird die Kassette 12a für Kalibrierzwecke verwendet
und kann bei Bedarf auch zur Überwachung
von Blutparametern zum Einsatz kommen. Als weiteres Beispiel sind
Innenwände
der Kassette 12a, die die Kammer 18a bilden, vorzugsweise
mit einer hydrophilen Oberfläche
versehen, wie z. B. einer Heparinbeschichtung. Auch die Kammer 18a weist
vorzugsweise Kammerabschnitte auf, die den zuvor beschriebenen Abschnitten 20, 22, 24 und 25 ähneln.
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Zusätzlich können verschiedene
Anschlußstücke und
Verbinder mit dem Einlaß 53a und
dem Auslaß 55a
zum Verbinden mit Schläuchen
gekoppelt sein. Alternativ kann eine solche Kappe wie die Kappe 56 mit dem
Auslaßanschluß 55a gekoppelt
sein, und eine Gasfilteranordnung ähnlich wie die Filteranordnung 66 kann
mit dem Einlaß 53a gekoppelt
sein. Mit einer solchen Anordnung kann der Benutzer die Sensoren 28 bis 34 ähnlich wie
im zuvor für
die Kassette 12 beschriebenen Verfahrensablauf kalibrieren.
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Die
Kassettenverkleidung 16a hat einen relativ kleinen Innendurchmesser
und wird bei der Kalibrierung verwendet. Op tional kann die Verkleidung 16a auch
verwendet werden, wenn die Kassette 12a Teil eines Shuntdurchgangs
bildet, z. B. des Shuntdurchgangs 524, 524a, 524b in 25 bis 27.
Eine alternative Kassettenverkleidung 16b ist in 32 und 33 gezeigt
und ist von Nutzen, wenn die Kassette 12a als Durchflußzelle zur
Erfassung in einem arteriellen oder venösen Durchgang verwendet werden
soll. Zum Beispiel kann die Verkleidung 16b einen Einlaß 53b und
einen Auslaß 55b haben,
der geeignet ist, flexiblen Schlauch mit einem Nenninnendurchmesser
von 0,5 Inch (12,5 mm) aufzunehmen.
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Die
Verkleidung 16b weist vier keilförmige Rasten oder Laschen 59b auf,
die paarweise entlang entgegengesetzter Seiten einer ovalförmigen Öffnung 19b liegen.
Die Laschen 59b haben die gleiche räumliche Beziehung zueinander
wie die zuvor beschriebenen Laschen 59a und sind geeignet,
in die Öffnungen 49a des Kassettenkörpers 15a einzurasten,
wenn die Verkleidung 16b mit dem Körper 15a verbunden
wird. Da aber die Laschen 59b nicht mit solchen Flügeln wie
den Flügeln 59a gekoppelt
sind, dienen die Laschen 59b zum Verbinden der Verkleidung 16b mit
dem Körper 15a auf
im wesentlichen permanente Weise, weshalb sich das Gehäuse 16b nicht
ohne weiteres vom Körper 15a abnehmen
läßt, sobald
sie miteinander gekoppelt sind.
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Die
Verkleidung 16b hat eine Innenfluidkammer 18b mit
einer Seitenöffnung 19b.
Eine ovalförmige Membran 61b erstreckt
sich über
die Öffnung 19b und
ist mit einem ovalförmigen
Steg 63b verbunden. Die Membran 61b ist mit dem
Steg 63b durch Ultraschallschweißen oder Verkleben verbunden.
Hergestellt ist die Membran 61b aus Material mit einer
Folge kleiner Perforationen, wie z. B. aus 0,005 Inch (0,12 mm)
spurgeätztem
Polycarbonat.
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Mit
Ausnahme der der Membran 61b ist die Kassettenverkleidung 16b mit
Hilfe zweier anfangs getrennter Stücke hergestellt: ein erstes
Stück 65b und
ein zweites Stück 67b gemäß 33 . Das erste und zweite Stück 65b, 67b sind
z . B. durch ein Ultraschallschweiß- oder ein Klebeverfahren
zusammengefügt.
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34 ist eine Endquerschnittansicht durch die Verkleidung 16b,
den Körper 15a und
die Aufnahmekopplung 202 der Meßvorrichtung 14. Wie
aus 34 hervorgeht, ist die Konfiguration
der Fluidkammer 18b in der Umgebung der Sensoren 28 bis 34 allgemein
ovalförmig,
was ein Vorteil ist, da eine etwas größere Kammerfläche in den
Begrenzungen der Fußabschnitte 46a vorgesehen
sein kann. Die Querschnittfläche
des allgemein ovalförmigen
Abschnitts der Fluidkammer 18b gemäß 34 ist
etwa gleich und vorzugsweise gleich der kreisförmigen Querschnittfläche des
Einlasses 53b und des Auslasses 55b. Außerdem bilden
Wandteilstücke,
die die Fluidkammer 18b abgrenzen, auch vorzugsweise einen
glatten Übergang
zwischen den kreisförmigen
Querschnittflächen
und der mittleren, allgemein ovalförmigen Fläche, um übermäßige Störung des Blutflusses durch
die Kammer 18b zu vermeiden.
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35 und 36 zeigen
eine Kappe 69b, die zur Verwendung mit der Verkleidung 16b geeignet
ist. Die Kappe 69b weist ein mittleres, allgemein ovalförmiges Teil 71b auf,
das geeignet ist, sich über
die Membran 61b zu erstrecken und sie solange zu schützen, bis
die Verkleidung 16b mit dem Körper 15a verbunden ist.
Vorzugsweise hat das Teil 71b eine Form mit komplementärer Konfiguration
zur Membran 61b, wenn die Membran 61b an der Verkleidung 16b befestigt
ist. Außerdem
hat die Kappe 69b eine Nut 73b, um einen O-Ring
(nicht gezeigt) zum Dichtungseingriff mit der Verkleidung 16b zu
tragen, damit eine hermetische Abdichtung über die Membran 61b hergestellt
ist.
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Die
Kappe 69b weist ein Paar flexible Flügel 75b auf, von denen
jeder ein Paar rechtwinklige Öffnungen 77b gemäß 35 hat. Wird die Kappe 69b auf die Verkleidung 16b gedrückt, ergreifen
die Flügel 75b die
keilförmigen
Laschen 59b und biegen sich nach außen in einer voneinander wegführenden
Richtung. Sobald die Laschen 59b in eine Position benachbart
zu jeweiligen Öffnungen 77b bewegt
sind, bewirkt die Eigenelastizität
der Flügel 75b,
daß die
Flügel 75b selbst
in ihre normale Orientierung gemäß 35 und 36 zurückkehren,
um die Kappe 69b sicher mit der Verkleidung 16b zu
koppeln. Die Kappe 69b läßt sich bei Bedarf leicht von
der Verkleidung 16b abnehmen, indem die Flügel 75b in
eine Richtung zueinander gedrückt werden,
bis die Laschen 59b die Öffnungen 77b freimachen,
und dann die Kappe 69b von der Verkleidung 16b wegbewegt
wird.
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Exemplarisch
zeigen 37 und 38 zwei
andere Verkleidungen zum Gebrauch mit dem Körper 15a. Zum Beispiel
weist in 37 eine Verkleidung 16c ein
erstes Stück 65c und
ein zweites Stück 67c auf, die
zusammen mit dem Kassettenkörper 15a eine
Fluidkammer 18c bilden. Die Fluidkammer 18c hat
eine allgemein kreisförmige
Querschnittfläche über ihre
gesamte Länge.
Da die Kammer 18c eine kleinere Fläche als z. B. die Querschnittfläche der
Kammer 18b gemäß 34 hat, entfällt
die Notwendigkeit eines ovalförmigen Mittelabschnitts
der Kammer 18c. Ansonsten ähnelt die Verkleidung 16c der
Verkleidung 16b. Zum Beispiel hat die Verkleidung 16c eine
Membran ähnlich
wie die Membran 61b.
-
Als
Beispiel für
den Gebrauch der Kassette 12a wird der Körper 15a vorzugsweise
mit der Verkleidung 16a gekoppelt und dann in einer solchen
miteinander gekoppelten Beziehung zum Benutzer versandt. Zusätzlich ist
eine Gasfilteranordnung, wie z. B. die Anordnung 66 (siehe
z. B. 5), mit der Kassette 12a zusammen mit
einem Anschlußstück und einer
Kappe verbunden, wie z. B. dem Anschlußstück 56 und der Kappe 78 (siehe
z. B. 6). Danach verbindet der Benutzer die Gasfilteranordnung
mit einer Kalibriergasquelle und löst die Kappe. Anschließend wird
das Kalibriergas durch die Fluidkammer 18a auf die zuvor
im Hinblick auf die Kalibrierung der Kassette 12 beschriebene
Weise geleitet.
-
Sobald
die Kalibrierung abgeschlossen ist, wird die Verkleidung 16a vom
Körper 15a entfernt,
indem die Flügel 57a zueinander
gedrückt
werden. Hierbei bleibt der Körper 15a vorzugsweise
mit der Kopplung 202 der Meßvorrichtung 14 verbunden.
Als nächstes
wird die Kappe 69b von der ausgewählten Verkleidung 16b oder 16c entfernt.
Soll z. B. die Kassette 12a in einem arteriellen oder einem
venösen
Durchgang verwendet werden, der Schlauchlängen mit einem Nenninnendurchmesser
von 0,5 Inch (12,5 mm) hat, wird die Verkleidung 16b mit
dem Körper 15a auf
die in 34 gezeigte Weise verbunden.
So bald das Verfahren abgeschlossen ist, wird der Körper 15a mit
der Verkleidung 16b von der Kopplung 202 entfernt
und entsorgt. Soll andererseits die Kassette 12a in einem
kleineren Durchgang verwendet werden, wird die Verkleidung 16c mit
dem Körper 15a auf
die in 37 gezeigte Weise gekoppelt.
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Vorteilhaft
ermöglicht
die Membran 61b dem Benutzer, die Verkleidung 16b mit
einem arteriellen oder venösen
Durchgang zu verbinden, bevor der Körper 15a mit der Verkleidung 16b gekoppelt
wird. Infolgedessen kann die Verkleidung 16b verwendet
werden, Fluid durch den arteriellen und venösen Durchgang zu führen, ohne
den Blutfluß zu
unterbrechen, um die Überwachung
zu beginnen.
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Die
Kassettenanordnung gemäß 38 weist den zuvor erwähnten Körper 15a auf, aber
in diesem Fall ist der Körper 15a mit
einer Verkleidung 16d gekoppelt, die vorteilhaft eine einteilige,
einzelne Komponente mit Ausnahme einer Membran ist, die der Membran 61b ähnelt. Die
Querschnittfläche
einer Fluidkammer 18d der Kassette 12a gemäß 38 ist im wesentlichen die gleiche wie die Fläche der
Fluidkammer 18a gemäß 31, weshalb die Kassette 12a in der Darstellung
mit der Verkleidung 16d in 38 zweckmäßig zur
Verwendung mit einem Shuntdurchgang geeignet ist, wie z. B. dem
Shuntdurchgang 524 in 25 bis 27. Die
Verkleidung 16d ist in Fällen von Nutzen, in denen z.
B. der Hersteller eine einzelne Einheit versenden will, die sowohl
zur Kalibrierung als auch zur Blutüberwachung verwendet wird und
keine Flügel
(wie z. B. Flügel 57a in 31) hat, um die Wahrscheinlichkeit zu verringern,
daß sich
der Körper 15a im
Gebrauch von der Verkleidung 16d löst. Ansonsten ähnelt die
Verkleidung 16d den Verkleidungen 16b, 16c und
hat u. a. Laschen ähnlich
wie die Laschen 59b zum Koppeln der Verkleidung 16d mit
dem Körper 15a.
Außerdem
kann die Versandkappe 69b bei Bedarf mit den Verkleidungen 16c, 16d zum
Einsatz kommen.