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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren
zur Abgabe einer zahnmedizinischen Zusammensetzung auf eine Zahnoberfläche. Spezieller
betrifft die vorliegende Erfindung eine handbetriebene Abgabevorrichtung,
welche eine Abgabespitze mit Faserende aufweist, die in der Lage
ist, eine zahnmedizinische Zusammensetzung direkt auf eine Zahnoberfläche abzugeben.
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Die
Entwicklung von moderner Instrumentenausstattung und Materialien
im Zusammenhang mit einem erhöhten öffentlichen
Bewusstsein der Attraktivität
einer Zahnerhaltung haben Abdruck-Wiederherstellungsmaßnahmen
zu entscheidenden und häufig
verwendeten Elementen bei der wiederherstellenden und wiederaufbauenden
prostethischen Zahnmedizin gemacht. Über Jahre haben Zahnmediziner
auf indirekte Abdruck-Wiederherstellungsmaßnahmen
wie Kronen vertraut, um Funktion, Integrität und Ästhetik für beeinträchtigte Zähne zu maximieren. Ein primärer Schritt
während
Abdruck-Wiederherstellungsmaßnahmen
ist, zur Rekonstruktion Abdrücke
von Zähnen
zu nehmen.
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Es
gibt viele wichtige zahnmedizinische Zusammensetzungen, welche bei
Zahnwiederherstellungsmaßnahmen
effizient auf Zahnoberflächen
abgegeben werden müssen.
Solche zahnmedizinische Zusammensetzungen beinhalten blutstillende
Wirkstoffe, Ätzmittel,
Haftwirkstoffe, Desinfektionsmittel und Abdruckmaterialien zum Anfertigen
von indirekten Abdrücken.
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Eine
Vorrichtung zur Abgabe einer zahnmedizinischen Zusammensetzung auf
Zahnoberflächen ist
in dem US-Patent Nr. 4,997,371 offenbart, welche der Basis des Oberbegriffs
von Anspruch 1 entspricht. Die Vorrichtung beinhaltet eine Abgabevorrichtung
vom Spritzentyp, um eine Menge der zahnmedizi nischen Zusammensetzung
zu enthalten, und eine abnehmbare Aufbringungsspitze, welche Borsten
aufweist, die innerhalb des Durchgangs an dem distalen Ende der
Spitze angeordnet sind. Die Borsten werden von der Aufbringungsspitze
primär
durch die Reibungshaftung gehalten, welche an dem distalen Ende
der Spitze auftritt. Eine weitere Vorrichtung zur Abgabe von zahnmedizinischen
Zusammensetzungen ist in dem US-Patent Nr. 5,269,684 offenbart. Diese
Vorrichtung besitzt eine abnehmbare Aufbringspitze mit einstellbaren
Borsten, welche innerhalb des distalen Endes der Spitze angeordnet
sind. Die Borsten sind verschiebbar in einem spiralförmigen Durchgang
befestigt, welcher durch eine spiralförmige Kante innerhalb der Abgabespitze
gebildet ist. Die FR-A-2288495 offenbart eine Abgabespitze mit Borsten,
welche ein sekundäres
Lumen benachbart zu dem Abgabelumen einnehmen.
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Die
Aufbringung von einigen zahnmedizinischen Zusammensetzungen auf
Zahnoberflächen unter
Verwendung von bisherigen Bürstenspitzen
mit Borsten kann schwierig sein, weil einige Zusammensetzungen stark
viskos sind. Zum Beispiel ist es annähernd unmöglich, mit den bisherigen Aufbringungsspitzen
Abdruckmaterialien aufzubringen, weil der Widerstand gegenüber einem
Fluss einfach zu groß ist.
Eine Abgabe eines Abdruckmaterials unter Verwendung dieser bisherigen
Aufbringungsspitzen ist nicht effektiv, weil die innerhalb des Durchgangs der
Spitzen angeordneten Borsten dazu neigen, die Spitzen zu verstopfen
und somit einen Fluss des Abdruckmaterials zu verhindern. Ein Versuch,
den Fluss des Abdruckmaterials oder eines anderen stark viskosen
Materials durch eine bisherige Bürstenaufbringungsspitze
zu erzwingen, kann sogar bewirken, dass die Fasern herausgedrückt werden,
wobei unerwünschte
Mengen des Materials in den Mund eines Patienten ausgestoßen werden.
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Zusätzlich bewirkt
die Positionierung der Borsten innerhalb des Durchgangs von bisherigen Aufbringungsspitzen,
dass die Borsten als ein Filter wirken, insbesondere mit Bezug auf
irgendwelche Füllstoffpartikel,
welche in der zahnmedizinischen Zusammensetzung enthalten sind.
Eine solche Filterung kann die physikalischen Eigenschaften der zahnmedizinischen
Zusammensetzung verändern, wenn
sie auf die Zahnoberfläche
aufgebracht wird.
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Ein
weiteres Problem, welches auftreten kann, wenn jemand ein Abdruckmaterial
mit einer herkömmlichen
Abgabevorrichtung auf Zahnoberflächen
aufbringt, ist, dass Luftblasen innerhalb des Abdruckmaterials eingeschlossen
bleiben, insbesondere wenn eine Spritze beim Abgeben des Abdruckmaterials
verwendet wird. Abdruckmaterialien werden aus einem Grundmaterial
gebildet, welches mit einem Katalysatormaterial gemischt wird. Wenn
das Grundmaterial und Katalysatormaterial zusammengemischt werden,
bilden sich Blasen in dem resultierenden Abdruckmaterial, welches
verwendet wird, um eine Abdruckform von Zähnen anzufertigen. Diese Luftblasen
können
eine vollständige
Reproduktion von Details in dem Abdruckmaterial verhindern, was zu
einer minderwertigen Abdruckform der Zähne führt. Sobald das Grundmaterial
und das Katalysatormaterial gemischt wurden, ist das Abdruckmaterial nur
für wenige
Minuten verwendbar, so dass es entscheidend ist, eingeschlossene
Luftblasen so schnell wie möglich
zu entfernen. Bei herkömmlichen
Abgabeverfahren wird, nachdem eine Menge von Abdruckmaterial um
den vorbereiteten Zahn abgegeben wurde, mitunter eine Luftspritze
verwendet, um gegen das Abdruckmaterial zu blasen. Dies hilft dabei, eingeschlossene
Blasen aufzureißen,
ist aber nicht immer vorhersagbar und kann dazu führen, dass
zusätzliche
Luftblasen in dem Abdruckmaterial eingeschlossen werden. Zusätzlich wird
durch Befassen mit diesem Schritt Zeit vergeudet, während die
Bearbeitungszeit des Abdruckmaterials verstreicht.
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Folglich
besteht ein Bedarf für
eine verbesserte Abgabespitze, welche die obigen Probleme bewältigt.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Abgabespitze zum Aufbringen
einer zahnmedizinischen Zusammensetzung auf eine Zahnoberfläche. Die
Abgabespitze beinhaltet ein rohrförmiges Teil mit einem proximalen
Ende und einem distalen Ende. Ein Kopplungsmittel, wie zum Beispiel
ein Gewindeabschnitt oder ein Luer-Lock-Verbinder, befindet sich
an dem proximalen Ende des rohrförmigen
Teils, um das rohrförmige
Teil ablösbar
an einer Abgabevorrichtung für
die zahnmedizinische Zusammensetzung anzubringen.
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Bei
einer ersten Ausführungsform
der Abgabespitze ist eine Vielzahl von faserförmigen Borsten an einem äußeren Umfang,
wie zum Beispiel der Außenfläche und/oder
dem Rand an dem distalen Ende des rohrförmigen Teils angeordnet. Die
faserförmigen
Borsten sind an dem äußeren Umfang
der Abgabespitze angebracht, so dass ein Durchgang sich ohne Beeinträchtigung
durch die faserförmigen
Borsten durch die Abgabespitze erstreckt. Die faserförmigen Borsten
umgeben die Außenfläche und/oder
den Rand der Abgabespitze benachbart zu ihrem distalen Ende, wobei
wenigstens ein Teil der Borsten sich um einen vorbestimmten Abstand über das
distale Ende hinaus erstreckt.
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Die
Abgabespitze der vorliegenden Erfindung ist insbesondere nützlich an
einer Abgabevorrichtung zum Abgeben von zahnmedi zinischen Zusammensetzungen,
welche bei zahnmedizinischen Wiederherstellungsmaßnahmen
verwendet werden, wie zum Beispiel Abdruckmaterialien, Haftwirkstoffe, Dichtmittel
und dergleichen. Vorzugsweise ist die Abgabespitze aus einem Material
hergestellt, welches bezüglich
der zahnmedizinischen Zusammensetzungen chemisch inert ist.
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Der
Aufbau der Abgabespitze mit einem offenen Durchgang, welcher frei
von faserförmigen
Borsten ist, ermöglicht
einen freien Fluss der Zusammensetzung durch den Durchgang der Abgabespitze ohne
Beeinträchtigung
durch die Borsten, wodurch ein Verstopfen der Spitze verhindert
wird. Die faserförmigen
Borsten der Abgabespitze ermöglichen
eine Rührwirkung,
um Luftblasen aus der aufgebrachten zahnmedizinischen Zusammensetzung,
wie zum Beispiel einem Abdruckmaterial, zu entfernen, wodurch die
Menge von innerhalb des Abdruckmaterials eingeschlossener Luft reduziert
wird. Die durch die faserförmigen
Borsten bereitgestellte Stimulation führt auch zu einer besseren
Anpassung des Abdruckmaterials um Zahnoberflächen herum. Die Borsten können auch
bei einer Bürst-
oder Scheuer-Tätigkeit
verwendet werden, was vorteilhaft ist, um andere zahnmedizinische
Zusammensetzungen in die Gewebe einzuarbeiten.
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Eine
Vorrichtung zur kontrollierten Abgabe einer zahnmedizinischen Zusammensetzung
auf eine Zahnoberfläche
beinhaltet eine Abgabevorrichtung, welche die Abgabespitze der vorliegenden
Erfindung daran angebracht hat. Die Abgabevorrichtung beinhaltet
ein Reservoirmittel, um eine Menge der zahnmedizinischen Zusammensetzung
zu enthalten. Die Abgabespitze steht in Fluidverbindung mit dem
Reservoirmittel an dem proximalen Ende der Abgabespitze. Ein Mittel
zur kontrollierten Abgabe der zahnmedizinischen Zusammensetzung
von dem Reservoirmittel an das distale Ende der Abgabespitze, um
den Fluss der zahnmedizinischen Zusammensetzung auf die Zahnoberfläche zu steuern,
ist ebenfalls vorgesehen. Das Reservoirmittel ist vorzugsweise ein
hohler Spritzenzylinder, während
das Mittel zur kontrollierten Abgabe vorzugsweise ein Kolben ist,
welcher verschiebbar innerhalb des Spritzenzylinders angeordnet
ist. Die Abgabespitze kann ablösbar
oder permanent an dem Reservoirmittel angebracht sein.
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Ein
Verfahren zur Abgabe einer zahnmedizinischen Zusammensetzung auf
eine Zahnoberfläche unter
Verwendung der Abgabespitze der vorliegenden Erfindung beinhaltet
die folgenden Schritte. Zuerst wird eine Menge der zahnmedizinischen
Zusammensetzung in ein Reservoir, wie zum Beispiel einen Spritzenzylinder,
zugeführt
und darin gehalten. Die zahnmedizinische Zusammensetzung wird dann
von dem Reservoir in die mit dem Reservoir gekoppelte Abgabespitze
abgegeben und durch die Abgabespitze auf die Zahnoberfläche aufgebracht.
Die zahnmedizinische Zusammensetzung kann mit den faserförmigen Borsten
der Abgabespitze auf der Zahnoberfläche gerührt werden, um eingeschlossene
Luftblasen zu entfernen. Die faserförmigen Borsten können auch
verwendet werden, um die abgegebene Zusammensetzung auf Zahnoberflächen aufzutragen und
zu verteilen.
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Die
vorliegende Erfindung wurde entwickelt als Antwort auf den derzeitigen
Stand der Technik und insbesondere als Antwort auf Probleme und
Bedürfnisse,
welche von derzeitig verfügbaren
Abgabevorrichtungen nicht völlig
oder vollständig
gelöst
wurden.
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KURZBESCHREIBUNG
DER ZEICHUNGEN
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Um
die Art und Weise besser zu verstehen, auf welche die oben genannten
und weitere Vorteile und Aufgaben der Erfindung erreicht werden,
wird eine speziellere Beschreibung der oben kurz beschriebenen Erfindung
durch Bezugnahme auf spezifische Ausführungsbeispiele davon gegeben,
welche in den beigefügten
Zeichnungen dargestellt sind. Während
es sich versteht, dass diese Zeichnungen nur typische Ausführungsbeispiele
der Erfindung darstellen und nicht als ihren Umfang einschränkend zu betrachten
sind, wird die Erfindung durch die Verwendung der beigefügten Zeichnungen
spezifischer und mit größerer Genauigkeit
beschrieben und erläutert, in
welchen:
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1 eine
perspektivische Ansicht eines ersten Ausführungsbeispiels der Abgabespitze
der vorliegenden Erfindung ist;
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2A eine
longitudinale Querschnittsansicht der Abgabespitze von 1 ist,
welche entlang der Linien 2-2 ausgeführt ist;
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2B eine
longitudinale Querschnittsansicht eines alternativen Ausführungsbeispiels
der Abgabespitze von 1 ist;
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3 eine
vergrößerte Endansicht
der Abgabespitze von 1 ist;
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4 eine
auseinandergezogene perspektivische Ansicht der Abgabespitze von 1 und
einer Spritzenvorrichtung, welche damit verwendet werden kann, ist;
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5 eine
perspektivische Ansicht der Abgabespitze und der Spritzenvorrichtung
von 4 in einem zusammengebauten Zustand ist;
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6 eine
perspektivische Ansicht der Spritzenvorrichtung von 5 ist,
wobei die Abgabespitze durch eine Kappe ersetzt ist;
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7 eine
perspektivische Ansicht eines Beispiels einer Abgabespitze ist,
welche nicht Teil der Erfindung ist;
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8A eine
longitudinale Querschnittsansicht der Abgabespitze von 7 ist,
welche entlang der Linien 8-8 ausgeführt ist;
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8B eine
longitudinale Querschnittsansicht eines alternativen Beispiels einer
Abgabespitze von 7 ist;
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9 eine
vergrößerte Endansicht
der Abgabespitze von 7 ist;
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10 eine
auseinandergezogene perspektivische Ansicht der Abgabespitze von 7 und
einer Spritzenvorrichtung, welche damit verwendet werden kann, ist;
und
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11 eine
perspektivische Ansicht der Abgabespitze und der Spritzenvorrichtung
von 10 in einem zusammengebauten Zustand ist.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSBEISPIELE
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Abgabespitze zum Aufbringen
einer zahnmedizinischen Zusammensetzung auf eine Zah noberfläche. Bei
einem ersten Ausführungsbeispiel
beinhaltet die Abgabespitze ein rohrförmiges Teil mit einer Vielzahl
von faserförmigen
Borsten, welche an einem äußeren Umfang
der Spitze, wie zum Beispiel der Außenfläche und/oder dem distalen Rand
an dem distalen Ende des rohrförmigen
Teils, angeordnet sind. Bei einem zweiten Ausführungsbeispiel hat das rohrförmige Teil
der Abgabespitze einen Durchgang, welcher durch eine longitudinal
innerhalb des Durchgangs angeordnete innere Trennwand in ein erstes
Lumen und ein zweites Lumen aufgeteilt ist, wobei das erste Lumen
an dem distalen Ende offen ist. Eine Vielzahl von faserförmigen Borsten
ist innerhalb des zweiten Lumens angeordnet und erstreckt sich ausgehend von
dem distalen Ende des rohrförmigen
Teils. Die Erfindung betrifft auch eine Vorrichtung zur kontrollierten
Abgabe einer zahnmedizinischen Zusammensetzung auf eine Zahnoberfläche. Die
Vorrichtung beinhaltet eine Abgabevorrichtung, welche die Abgabespitze
der vorliegenden Erfindung daran angebracht hat.
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Auf
die Zeichnungen Bezug nehmend, in welchen gleiche Teile durchweg
mit gleichen Ziffern bezeichnet sind, veranschaulichen 1-3 die bevorzugten
Ausführungsbeispiele
der Abgabespitze gemäß der vorliegenden
Erfindung. 4-6 und 10-11 veranschaulichen
bevorzugte Abgabevorrichtungen in Form von Spritzen, welche mit
der Abgabespitze der Erfindung verwendet werden können.
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Sich
zunächst 4 zuwendend,
ist eine auseinandergezogene perspektivische Ansicht einer Abgabevorrichtung
in Form einer Spritze 10 und einer Abgabespitze 14 gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel
der Erfindung dargestellt. Die Spritze 10 beinhaltet ein
Reservoirmittel zum Enthalten einer Menge der zahnmedizinischen
Zusammensetzung. Ein bevorzugtes Ausfüh rungsbeispiel des Reservoirmittels
ist ein hohler Spritzenzylinder 12. Der Spritzenzylinder 12 hat
ein Zuführungsende 13 und
ein Abgabeende 15. Der Spritzenzylinder 12 ist
in der Form allgemein zylindrisch und dazu ausgestaltet, eine Menge
einer zahnmedizinischen Zusammensetzung 16 zu enthalten,
wie es in 5 und 6 dargestellt
ist. Bei der zahnmedizinischen Zusammensetzung 16 kann
es sich um zahnmedizinische Abdruckmaterialien, hydrophile Haftwirkstoffe,
antimikrobielle Wirkstoffe, hydrophobe Harze, fließfähige Verbundstoffe,
Einkapselungs- und Rissdichtmittel und dergleichen handeln.
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Ein
Paar von Fingerflanschen 20 steht von der Außenfläche des
Spritzenzylinders 12 hervor, welche dabei helfen, den Zylinder 12 zu
greifen, während
die Zusammensetzung 16 abgegeben wird. Die Außenfläche des
Spritzenzylinders 12 kann auch mit Verlaufsmarkierungen
(nicht dargestellt) versehen sein, um bei der Abgabe einer genauen
Menge der Zusammensetzung 16 zu helfen.
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Die
Spritze 10 beinhaltet auch ein Mittel zur kontrollierten
Abgabe der zahnmedizinischen Zusammensetzung von dem Reservoirmittel
an das distale Ende der Abgabespitze 14, um den Fluss der zahnmedizinischen
Zusammensetzung auf Zahnoberflächen
zu steuern. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist das Mittel
zur kontrollierten Abgabe ein Kolben 22, welcher innerhalb
des Spritzenzylinders 12 longitudinal verschiebbar ist.
Der Kolben 22 hat an seinem äußeren Ende einen kreisförmigen Flansch 24.
Ein Kolbenkopf 26 ist ausgehend von dem kreisförmigen Flansch 24 an
dem gegenüberliegenden
Ende des Kolbens 22 angeordnet. Der Kolbenkopf 26 ist
aus einem nachgiebigen Material aufgebaut, so dass die Außenkante
des Kolbenkopfes 26 sich an die Innenwand des Spritzenzylinders 12 anschließt. Außerdem ist
der Kolbenkopf 26 vorzugsweise aus einem Material aufgebaut,
welches nicht mit der zahnmedizinischen Zusammensetzung reagiert.
Markierungen können
auf dem Kolben 22 platziert sein, um das verwendete oder
verbleibende Volumen von zahnmedizinischer Zusammensetzung zu bezeichnen.
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Das
Abgabeende 15 des Spritzenzylinders 12 beinhaltet
ein Kopplungsmittel zum Anbringen der Abgabespitze 14 an
der Spritze 10. Das Kopplungsmittel beinhaltet bei einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel
einen Spritzengewindeabschnitt 18, welcher komplementär zu einem
entsprechenden Spitzengewindeabschnitt 44 an der Abgabespitze 14 ist,
wie es unten genauer diskutiert wird. Andere Mittel können verwendet
werden, um die Abgabespitze 14 an dem Spritzenzylinder 12 anzubringen,
welche ebenfalls unten genauer diskutiert werden.
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Es
versteht sich, dass andere Mittel verwendet werden können, um
die Abgabe einer zahnmedizinischen Zusammensetzung auf eine Zahnoberfläche zu steuern.
Zum Beispiel kann die Abgabespitze der Erfindung zur Verwendung
mit einer Kapsel oder zur Verwendung mit einem Quetschball ausgestaltet sein.
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1-3 veranschaulichen
die Abgabespitze 14 mit größerer Genauigkeit. Die Abgabespitze 14 beinhaltet
ein rohrförmiges
Teil 30, welches ein proximales Ende 32 und ein
distales Ende 34 aufweist. Das rohrförmige Teil 30 beinhaltet
in Richtung des proximalen Endes 32 ein zylindrisches Verbindungsstück 36 und
in Richtung des distalen Endes 34 eine verjüngte Düse 40.
Der Außendurchmesser
der Abgabespitze 14 nimmt somit von dem proximalen Ende 32 zu
dem distalen Ende 34 allmählich in der Größe ab. Die
Düse 40 kann
wie dargestellt gekrümmt
oder gerade sein. Vorzugsweise ist die Düse 40 in Richtung
des distalen Endes 34 gekrümmt, um die Aufbringung einer
zahnme dizinischen Zusammensetzung auf schwer zu erreichende Zahnoberflächen zu
erleichtern.
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Ein
Paar von Rippen 35 steht von der Außenfläche des rohrförmigen Teils 30 hervor.
Die Rippen 35 gewährleisten
Komfort beim Anbringen der Abgabespitze 14 an dem Spritzenzylinder 12.
Eine kreisförmige
Lippe 33 umgibt an dem proximalen Ende 32 den äußeren Umfang
der Abgabespitze 14. Die Lippe 33 stellt eine
Fluiddichtungsfläche
bereit, um ein Entweichen von Zusammensetzung 16 zu vermeiden, wenn
die Abgabespitze 14 an den Spritzenzylinder 12 gekoppelt
ist.
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Ein
Kopplungsmittel zur ablösbaren
Kopplung der Abgabespitze 14 an den Spritzenzylinder 12 ist
an dem proximalen Ende 32 des rohrförmigen Teils 30 vorgesehen.
Eine derzeit bevorzugte Ausführungsform
des Kopplungsmittels beinhaltet den Spitzengewindeabschnitt 44,
welcher aus einem Innengewinde an der Innenfläche der Abgabespitze 14 an
dem proximalen Ende 32 gebildet ist. Der Spitzengewindeabschnitt 44 ist
in den 2A, 2B und 4 dargestellt.
Der Spitzengewindeabschnitt 44 kann mit einem komplementären Spritzengewindeabschnitt 18 gekoppelt
werden, welcher an dem Abgabeende 15 des Spritzenzylinders 12 mit
einem Außengewinde
ausgebildet ist.
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Es
versteht sich, dass das Kopplungsmittel unter Verwendung von vielzähligen anderen äquivalenten
Strukturen implementiert sein kann und sich innerhalb des beabsichtigten
Umfangs der Erfindung befindet. Zum Beispiel könnte die Abgabespitze 14 mit
einem Außengewinde
an dem proximalen Ende 32 ausgebildet sein, und das Abgabeende 15 des Spritzenzylinders 12 könnte mit
einem komplementären
Innengewinde ausgebildet sein. Zusätzlich könnte die Abgabespitze 14 mittels
einer Luer-Lock-Anbringung, bei welcher die Abgabespitze 14 einen weiblichen
Luer-Verbinder verwendet und das Abgabeende 15 des Spritzenzylinders 12 einen
männlichen
Luer-Verbinder verwendet oder umgekehrt, ablösbar mit dem Spritzenzylinder 12 gekoppelt
sein. Eine weitere Verbindungsanordnung, welche verwendet werden
könnte,
ist eine Presssitzanbringung der Abgabespitze 14 an den
Spritzenzylinder 12. Eine beliebige Verbindungsanordnung
kann in solcher Weise verwendet werden, dass die Abgabespitze 14 ablösbar mit
dem Abgabeende 15 des Spritzenzylinders 12 gekoppelt
ist.
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Während bei
den dargestellten Ausführungsbeispielen
die Abgabespitze 14 ablösbar
ist, ist es bei einem alternativen Ausführungsbeispiel innerhalb des
Umfangs der vorliegenden Erfindung möglich, die Abgabespitze 14 permanent
an dem Spritzenzylinder 12 zu befestigen. Somit kann die
Abgabespitze 14 integral als Teil des Spritzenzylinders 12 geformt sein
oder kann irreversibel an dem Spritzenzylinder 12 eingerastet
sein. Bei einem solchen Ausführungsbeispiel
könnte
der Spritzenzylinder 12 dazu ausgestaltet sein, lediglich
eine ausreichende Menge einer zahnmedizinischen Zusammensetzung
für eine
einzige Anwendung zu enthalten. Danach könnte die Vorrichtung entsorgt
werden.
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Wie
in 2A und 2B veranschaulicht, bildet
das Innere der Abgabespitze 14 einen verjüngten Durchgang 42.
Der Durchgang 42 verengt sich ausgehend von einer Einlassöffnung 46 an
dem proximalen Ende 32 in Richtung einer Auslassöffnung 48 an
dem distalen Ende 34. Der Durchgang 42 kann mit einer
beliebigen gewünschten
Querschnittsform ausgebildet sein, wie zum Beispiel kreisförmig, elliptisch, quadratisch,
rechteckig oder vieleckig. Wie in 2A und 3 dargestellt,
ist eine Vielzahl von faserförmigen
Borsten 50 um den äußeren Umfang,
einschließlich
auf der Außenfläche und
dem distalen Rand der Dü se 40,
an dem distalen Ende 34 der Abgabespitze 14 angeordnet.
Die faserförmigen
Borsten 50 sind auf der Außenfläche angeordnet und umgeben
diese und den distalen Rand der Düse 40, so dass die
Auslassöffnung 48 der
Abgabespitze 14 nicht behindern. Bei dem in 2B dargestellten
alternativen Ausführungsbeispiel
sind die faserförmigen
Borsten 50 nur auf dem und um den distalen Rand des distalen
Endes 34 herum angeordnet.
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Während 3 faserförmige Borsten 50 als den äußeren Umfang
der Düse 40 an
dem distalen Ende 34 vollständig umgebend darstellt, ist
es möglich,
dass Faserborsten auf andere Weise auf der Abgabespitze 14 angeordnet
sein können.
Zum Beispiel könnten
Faserborsten in beabstandeten Büscheln
an dem distalen Ende 34 um den äußeren Umfang der Düse 40 herum
angeordnet sein.
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Wenigstens
ein Abschnitt von faserförmigen Borsten 50 erstreckt
sich um einen vorbestimmten Abstand über den distalen Rand hinaus,
welcher die Auslassöffnung 48 der
Abgabespitze 14 an dem distalen Ende 34 umgibt.
Ein solcher Abstand kann in dem Bereich von ungefähr 0,3 mm
bis ungefähr
3 mm sein, abhängig
von der Länge
der für
die Borsten verwendeten Fasern.
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Die
Abgabespitze der Erfindung kann mit längeren Borsten oder mit kürzeren Borsten
gefertigt sein. Zum Beispiel ist die mit längeren Borsten gefertigte Abgabespitze
nützlich
bei dem Aufbringen von Zusammensetzungen wie Dichtmitteln, welche
auf Zahnoberflächen
gestrichen werden müssen.
Die mit kürzeren
Borsten gefertigte Abgabespitze ist nützlich bei der Abgabe und dem
Rühren
von Abdruckmaterialien und anderen entsprechenden Materialien. Die Faserborstenlänge für faserförmige Borsten 50 liegt in
dem Bereich von 0,3 mm bis ungefähr
3 mm, vorzugsweise von ungefähr
0,5 mm bis ungefähr
2 mm. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
liegt der Faserborstendurchmesser in dem Bereich von ungefähr 0,02
mm bis ungefähr
0,2 mm und stärker
bevorzugt in dem Bereich von ungefähr 0,06 mm bis ungefähr 0,09
mm.
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Die
faserförmigen
Borsten 50 sind vorzugsweise aus einigermaßen weichen
Fasern aufgebaut, um Zielzahnoberflächen nicht zu reizen. Sowohl
natürliche
als auch synthetische Fasern können
verwendet werden, um die faserförmigen
Borsten 50 auszubilden. Geeignete natürliche Fasern beinhalten Baumwollfasern,
während
geeignete synthetische Fasern Nylon- und Polyesterfasern beinhalten.
Außerdem
können
verschiedenartige durch Spritzguss formbare Kunststoffe eingesetzt
werden, um die Borsten unter Verwendung von Standard-Spritzgusstechniken
herzustellen.
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Die
faserförmigen
Borsten 50 können
an der äußeren Oberfläche und/oder
dem Rand der Abgabespitze 14 an dem distalen Ende 34 durch
verschiedenartige Verfahren angebracht sein. Ein Verfahren ist durch
Klebstoffanbringung von Fasern an dem äußeren Umfang an dem distalen
Ende der Abgabespitze. Ein Klebstoffmaterial wird auf die Außenfläche und/oder
den Rand der Abgabespitze aufgebracht, wo eine Faseranbringung gewünscht ist.
Eine geeignete Menge von Fasern wird dann mit dem Klebstoffmaterial
an der Abgabespitze in Kontakt gebracht. Dem Klebstoff wird dann
ermöglicht
auszuhärten, wodurch
die Fasern an dem äußeren Umfang
an dem distalen Ende der Abgabespitze befestigt werden. Ein weiteres
Verfahren zur Faseranbringung ist, die Fasern durch Schall an den äußeren Umfang
an dem distalen Ende der Abgabespitze zu schweißen oder zu binden, wobei Standardtechniken
für Ultraschallschweißen oder -verbindung
verwendet werden. Ein weiteres Verfahren zur Faseranbringung ist,
ein Thermoformungskunststoffmaterial zu verwenden, um die Abgabespitze
zu fertigen, und die Fasern elektrostatisch an dem äußeren Umfang
an dem distalen Ende der Abgabespitze anhaften zu lassen. Ein zusätzliches
Verfahren zur Faseranbringung ist, die Fasern durch Spritzguss an
dem gewünschten äußeren Umfangsbereich
an dem distalen Ende der Abgabespitze auszubilden. Bei diesem Verfahren
werden die Fasern und die Abgabespitze zusammen durch Spritzguss
aus einem Kunststoffmaterial ausgebildet, so dass die faserförmigen Borsten
integral an der Außenfläche und/oder
dem Rand an dem distalen Ende der Abgabespitze ausgebildet sind.
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5 veranschaulicht
die Abgabespitze 14, welche an der Spritze 10 angebracht
ist. Wenn die Abgabespitze 14 mit einer Abgabevorrichtung
wie die Spritze 10 verwendet wird, wird der Kolben 22 in
das Zuführungsende 13 eingesetzt,
nachdem zuvor eine zahnmedizinische Zusammensetzung 16 in
den Spritzenzylinder eingeführt
wurde. Der Kolben 22 wird dann nach innen vorwärts bewegt,
so dass der Kolbenkopf 26 gegen die Zusammensetzung 16 drückt, wodurch
bewirkt wird, dass die Zusammensetzung 16 aus dem Abgabeende 15 des
Spritzenzylinders 12 und in den Durchgang 42 der
Abgabespitze 14 fließt.
Die Zusammensetzung 16 fließt ohne Behinderung durch den
Durchgang 42 der Abgabespitze 14, weil die faserförmigen Borsten 50 an
der Außenfläche der
Düse 40 angeordnet
sind. Somit wird die Abgabespitze 14 während der Abgabe von Zusammensetzung 16 auf
eine Zahnoberfläche
nicht verstopft.
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Wie
in 6 dargestellt, kann die Abgabespitze 14 von
der Spritze 10 entfernt werden und durch eine Kappe 60 ersetzt
werden. Der Spritzenzylinder 12 kann mit der Zusammensetzung 16 vorgefüllt und
mit der Kappe 60 verschlossen vermarktet werden. Alternativ
kann der Spritzenzylinder 12 mit der Zusammensetzung 16 gefüllt werden,
indem die Kappe 60 entfernt wird und die gewünschte Menge der
Zusammensetzung 16 aus einem geeigneten Vorratsbehälter in
den Spritzenzylinder 12 gezogen wird. Außerdem kann
die Zusammensetzung 16 durch das Zuführungsende 13 in den
Spritzenzylinder 12 eingeführt werden.
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Bei
Verwendung der Spritze 10 wird die Kappe 60 von
dem Spritzenzylinder 12 entfernt und durch die Abgabespitze 14 ersetzt.
Nachdem die Zusammensetzung 16 auf eine Zahnoberfläche aufgebracht wurde,
wird die Abgabespitze 14 von dem Spritzenzylinder 12 entfernt
und entsorgt. Die Kappe 60 wird dann erneut auf dem Spritzenzylinder 12 platziert
und die Spritze 10 wird aufbewahrt, bis die zahnmedizinische
Zusammensetzung in der Zukunft benötigt wird. Bei ordnungsgemäßer Verwendung
sollte der Spritzenzylinder 12 nach wie vor sauber sein.
Dennoch kann der Spritzenzylinder 12 desinfiziert werden, wenn
es erforderlich ist.
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Auf 10 Bezug
nehmend ist eine perspektivische Ansicht einer Spritze 110 und
einer Abgabespitze 114 im nicht zusammengebauten Zustand gemäß einem
Beispiel dargestellt, welches nicht zu der Erfindung gehört. Die
Spritze 110 beinhaltet ein Reservoirmittel zum Enthalten
einer Menge der zahnmedizinischen Zusammensetzung. Eine bevorzugte
Ausführungsform
des Reservoirmittels ist ein hohler Spritzenzylinder 112.
Der Spritzenzylinder 112 hat ein Zuführungsende 113 und
ein Abgabeende 115. Der Spritzenzylinder 112 ist
allgemein von zylindrischer Form und ist zum Enthalten einer Menge
einer zahnmedizinischen Zusammensetzung 116 ausgestaltet,
wie es in 11 dargestellt ist. Die zahnmedizinische
Zusammenset zung kann eine beliebige Zusammensetzung wie zuvor diskutiert
sein.
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Ein
Paar von Fingerflanschen 120 steht von der Außenfläche des
Spritzenzylinders 112 hervor, welche dabei helfen, den
Zylinder 112 zu greifen, während die zahnmedizinische
Zusammensetzung abgegeben wird. Die Außenfläche des Spritzenzylinders 112 kann
auch mit Verlaufsmarkierungen (nicht dargestellt) versehen sein,
um beim Abgeben einer präzisen
Menge der zahnmedizinischen Zusammensetzung zu helfen.
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Die
Spritze 110 beinhaltet auch ein Mittel zur kontrollierten
Abgabe der zahnmedizinischen Zusammensetzung von dem Reservoirmittel
an das distale Ende der Abgabespitze 114, um den Fluss
der zahnmedizinischen Zusammensetzung auf Zahnoberflächen zu
steuern. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist das Mittel
zur kontrollierten Abgabe ein Kolben 122, welcher innerhalb
des Spritzenzylinders 112 longitudinal verschiebbar ist.
Der Kolben 122 hat an seinem äußeren Ende einen kreisförmigen Flansch 124.
Ein Kolbenkopf 126 ist ausgehend von dem kreisförmigen Flansch 124 an
dem gegenüberliegenden
Ende des Kolbens 122 angeordnet. Der Kolbenkopf 126 ist
aus einem nachgiebigen Material aufgebaut, so dass die Außenkante
des Kolbenkopfes 126 sich an die Innenwand des Spritzenzylinders 112 anschließt. Außerdem ist
der Kolbenkopf 126 vorzugsweise aus einem Material aufgebaut,
welches nicht mit der zahnmedizinischen Zusammensetzung reagiert.
Markierungen können
auf dem Kolben 122 platziert sein, um das Volumen von verwendeter
oder verbleibender zahnmedizinischer Zusammensetzung zu bezeichnen.
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Das
Abgabeende 115 des Spritzenzylinders 112 beinhaltet
ein Kopplungsmittel zum Anbringen der Abgabespitze 114 an
der Spritze 110. Das Kopplungsmittel beinhaltet bei einem
Ausführungsbeispiel einen
Spritzen-Luer-Verbinderabschnitt 118, welcher komplementär zu einem
entsprechenden Spitzen-Luer-Verbinderabschnitt 144 an
der Abgabespitze 114 ist, wie es unten genauer diskutiert
wird. Andere Mittel können
ebenfalls verwendet werden, um die Abgabespitze 114 an
dem Spritzenzylinder 112 anzubringen, welche ebenfalls
unten genauer diskutiert werden.
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7-9 veranschaulichen
die Abgabespitze 114 mit größerer Genauigkeit. Die Abgabespitze 114 beinhaltet
ein rohrförmiges
Teil 130, welches ein proximales Ende 132 und
ein distales Ende 134 aufweist. Das rohrförmige Teil 130 beinhaltet
in Richtung des proximalen Endes 132 ein zylindrisches Verbindungsstück 136 und
in Richtung des distalen Endes 134 eine verjüngte Düse 140.
Ein konischer Abschnitt 138 ist zwischen dem Verbindungsstück 136 und
der Düse 140 angeordnet
und integral damit ausgebildet. Der Außendurchmesser der Abgabespitze 114 nimmt
somit von dem proximalen Ende 132 zu dem distalen Ende 134 allmählich in
der Größe ab. Die
Düse 140 kann
wie dargestellt gekrümmt oder
gerade sein.
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Ein
Paar von Rippen 135 steht von der Außenfläche des rohrförmigen Teils 130 hervor.
Die Rippen 135 gewährleisten
Komfort beim Anbringen der Abkappspitze 114 an dem Spritzenzylinder 112.
Eine kreisförmige
Lippe 133 umgibt den äußeren Umfang der
Abgabespitze 114 an dem proximalen Ende 132. Die
Lippe 133 stellt eine Fluiddichtungsfläche bereit, um ein Entweichen
der Zusammensetzung zu verhindern, wenn die Abgabespitze 114 mit
dem Spritzenzylinder 112 gekoppelt ist.
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Ein
Kopplungsmittel zur ablösbaren
Kopplung der Abgabespitze 114 an den Spritzenzylinder 112 ist
an dem proximalen Ende 132 des rohrförmigen Teils 130 vorgesehen.
Eine derzeit bevorzugte Ausführungsform
des Kopplungsmittels beinhaltet den Spritzen-Luer-Verbinderabschnitt 118 an
dem Spritzenzylinder 112, welcher komplementär zu dem Spitzen-Luer-Verbinderabschnitt 144 an
der Abgabespitze 114 ist. Es versteht sich, dass das Kopplungsmittel
unter Verwendung von verschiedenartigen weiteren äquivalenten
Strukturen implementiert werden kann und innerhalb des beabsichtigten
Umfangs der Erfindung liegt. Zum Beispiel könnte die Abgabespitze 114 an
dem proximalen Ende 132 mit einem Außengewinde ausgebildet sein
und das Abgabeende 115 des Spritzenzylinders 112 könnte mit
einem komplementären
Innengewinde ausgebildet sein oder umgekehrt. Eine weitere Verbindungsanordnung, welche
verwendet werden könnte,
ist eine Presssitzanbringung der Abgabespitze 114 an dem
Spritzenzylinder 112. Innerhalb des Umfangs der Erfindung ist
es auch möglich,
die Abgabespitze 114 auf dieselbe Weise wie oben mit Bezug
auf die Abgabespitze 14 diskutiert permanent an dem Spritzenzylinder 112 zu
befestigen.
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Wie
in 8A und 8B dargestellt
bildet das Innere der Abgabespitze 114, welche nicht Teil der
Erfindung ist, einen verjüngten
Durchgang 142. Der Durchgang 142 verengt sich
von einer Einlassöffnung 146 an
dem proximalen Ende 132 in Richtung einer Auslassöffnung 148 an
dem distalen Ende 134. Der Durchgang 142 kann
mit einer beliebigen gewünschten
Querschnittsform ausgebildet sein, wie zum Beispiel kreisförmig, elliptisch,
quadratisch, rechteckig oder vieleckig. Der Durchgang 142 des rohrförmigen Teils 130 ist
durch eine longitudinal innerhalb des Durchgangs 142 angeordnete
innere Trennwand 152 in ein erstes Lumen 162 und
ein zweites Lumen 164 unterteilt. Das erste Lumen 162 ist
an seinen beiden Enden offen, so dass das erste Lumen 162 mit
der Einlassöffnung 146 und
der Auslassöffnung 148 an
dem distalen Ende 134 zu sammenläuft. Somit läuft eine
zahnmedizinische Zusammensetzung ohne Behinderung von der Einlassöffnung 146 durch
das erste Lumen 162 und tritt durch die Auslassöffnung 148 aus.
Das zweite Lumen 164 ist vorzugsweise zu dem proximalen
Ende des rohrförmigen
Teils 130 hin geschlossen, so dass es zur Unterbringung
einer Vielzahl von faserförmigen
Borsten 150 angepasst ist, wie es unten genauer diskutiert
wird.
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Bei
dem in 8A dargestellten Beispiel der Abgabespitze 114 erstreckt
sich das zweite Lumen 164 nur über eine kurze Strecke innerhalb
der Düse 140,
bevor es von der inneren Trennwand 152 abgeschlossen wird.
Bei der in 8B dargestellten alternativen
Ausführungsform
der Abgabespitze 114 erstreckt sich das zweite Lumen 146 in
das zylindrische Verbindungsstück 136 des
rohrförmigen
Teils 130 hinein, bevor es durch die innere Trennwand 152 abgeschlossen
wird. Dies bewirkt, dass das erste Lumen 162 mit dem Abgabeende 115 des
Spritzenzylinders 112 zusammenläuft, wenn die Abgabespitze 114 daran
angebracht ist. Es versteht sich ohne weiteres, dass die Trennwand 152 bei
anderen alternativen Ausführungsformen
der Abgabespitze 114 dazu ausgebildet sein kann das zweite
Lumen 160 an einer beliebigen Position entlang des Durchgangs 142 abzuschließen.
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Das
offene erste Lumen 162 in der Abgabespitze 114 ermöglicht den
freien Fluss von mehr Materialien eines viskosen Typs. Zum Beispiel
ist ein viskoses Material sehr schwierig, wenn nicht unmöglich, unter
Verwendung von bisherigen Abgabespitzen herauszudrücken, wird
jedoch auf einfache Weise durch das erste Lumen 162 der
Abgabespitze 114 herausgedrückt.
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Eine
Vielzahl von faserförmigen
Borsten 150, welche eine Bürste bilden, sind innerhalb
des zweiten Lumens 164 angeord net und erstrecken sich über die Auslassöffnung 148 hinaus.
Die Borsten 150 sind vorzugsweise aus Materialien aufgebaut,
welche weiche Fasern bilden, wie zum Beispiel die oben für die Borsten 50 diskutierten
Materialien, welche es der zahnmedizinischen Zusammensetzung ermöglichen, auf
die Zahnoberflächen
aufgebracht zu werden, ohne die Zahnoberflächen zu beschädigen. Die
faserförmigen
Borsten 150 in dem zweiten Lumen 164 können durch
Reibungseingriff mit den Innenwänden des
zweiten Lumens 164 in Position gehalten werden. Die faserförmigen Borsten 150 können auch durch
verschiedene Verfahren an der Abgabespitze 114 angebracht
werden, wie zum Beispiel Klebstoffanbringung, elektrostatische Anbringung,
Ultraschallverbindung usw., wie es oben mit Bezug auf die Borsten 50 der
Abgabespitze 14 diskutiert wurde.
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Die
Fasern, welche die faserförmigen
Borsten 150 bilden, haben vorzugsweise eine Länge in dem
Bereich von ungefähr
0,3 mm bis ungefähr
25 mm. Die faserförmigen
Borsten 150 erstrecken sich um einen vorbestimmten Abstand über den
distalen Rand hinaus, welcher die Auslassöffnung 148 der Abgabespitze 114 an
dem distalen Ende 134 umgibt, wenn die Borsten 150 permanent
an der Abgabespitze 114 angebracht sind. Ein solcher Abstand
kann in dem Bereich von ungefähr
0,3 mm bis ungefähr
3 mm liegen. Vorzugsweise liegt für die Borsten 150 der
Faserborstendurchmesser in dem Bereich von 0,02 mm bis ungefähr 0,2 mm
und stärker
bevorzugt in dem Bereich von ungefähr 0,06 mm bis ungefähr 0,09
mm.
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Wie
in 8A, 8B und 9 dargestellt,
sind die Borsten 150 in dem zweiten Lumen 164 eng
gepackt, während
das erste Lumen 162 offen bleibt. Wie eng die Borsten 150 in
das zweite Lumen 164 passen, ist im Wesentlichen eine Funktion der
Borstenzahl und des Borstendurchmessers. Je größer der Borstendurchmes ser,
desto weniger sind die Borsten, welche in das zweite Lumen 164 der
Abgabespitze 114 passen. Wenn eine Reibungspassung verwendet
wird, erstrecken sich die Borsten 150 innerhalb des zweiten
Lumens 164 über
eine Strecke, welche ausreichend ist, um in Eingriff mit den Innenwänden des
zweiten Lumens 164 zu kommen und die Borsten 150 in
Position zu halten. Die Borsten 150 werden aufgrund von
Reibung zwischen den Borsten und mit den Innenwänden des zweiten Lumens 164 in
Position gehalten.
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Wenn
eine Reibungspassung verwendet wird, kann der Abstand, um welchen
sich die Borsten 150 über
den distalen Rand der Abgabespitze 114 hinaus erstrecken,
manuell eingestellt werden, indem es dem Zahnarzt ermöglicht wird,
entweder die Borsten weiter einzuschieben oder sie weiter herauszuziehen.
Eine solche manuelle Einstellmöglichkeit wird
vorzugsweise bei der in 8B dargestellten Ausführungsform
verwendet, bei welcher die Borsten eine ausreichende Länge haben
und eine ausreichende Strecke innerhalb des zweiten Lumens 164 angeordnet
sind, so dass sie nicht leicht aus der Abgabespitze 114 herausgezogen
werden, wenn die Einstellung vorgenommen wird. Ein Einstellen der Borsten
verleiht dem Zahnarzt eine noch größere Kontrolle beim Aufbringen
der zahnmedizinischen Zusammensetzung. Indem die Borsten weiter
in die Abgabespitze 114 hineingeschoben werden, verfügt der Zahnarzt über eine
mehr punktgenaue Kontrolle beim Aufbringen der Zusammensetzung.
Indem die Borsten weiter aus der Abgabespitze herausgezogen werden,
kann der Zahnarzt bewirken, dass sich die Borsten auffächern, um
eine größere Zahnoberfläche genauer
zu beschichten.
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11 veranschaulicht
die Abgabespitze 114, welche an der Spritze 110 angebracht
ist. Wenn die Abgabespitze 114 mit ei ner Abgabevorrichtung wie
die Spritze 110 verwendet wird, wird der Kolben 122 in
das Zuführungsende 113 eingesetzt,
nachdem zuvor eine zahnmedizinische Zusammensetzung 116 in
den Spritzenzylinder 112 eingeführt wurde. Der Kolben 122 wird
dann nach innen vorwärts
bewegt, so dass der Kolbenkopf 126 gegen die Zusammensetzung 116 drückt, wodurch
bewirkt wird, dass die Zusammensetzung 116 aus dem Abgabeende 115 des
Spritzenzylinders 112 und in den Durchgang 142 der
Abgabespitze 114 fließt.
Weil die faserförmigen Borsten 150 innerhalb
des zweiten Lumens 164 angeordnet sind, fließt die Zusammensetzung 116 ohne Behinderung
durch den Durchgang 142 und das erste Lumen 162.
Somit wird die Abgabespitze 114 während der Abgabe der Zusammensetzung 116 auf
eine Zahnoberfläche
nicht verstopft.
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Die
Abgabespitze 114 kann wie oben mit Bezug auf die Abgabespitze 14 diskutiert
von der Spritze 110 entfernt werden und durch eine Kappe
ersetzt werden. Somit kann der Spritzenzylinder 112 mit
der Zusammensetzung 116 vorgefüllt und mit einer Kappe verschlossen
vermarktet werden, oder der Spritzenzylinder 112 kann mit
der Zusammensetzung 116 gefüllt werden, indem die gewünschte Menge
der Zusammensetzung aus einem geeigneten Vorratsbehälter in
den Spritzenzylinder 112 gezogen wird.
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Durch
die Abgabespitze der vorliegenden Erfindung wird eine deutlich verbesserte
Abgabe einer zahnmedizinischen Zusammensetzung erreicht. Zum Beispiel
ist die Abgabe einer viskosen Zusammensetzung, welche aufgrund eines
Füllstoffs
viskos oder nicht viskos sein kann, nahezu unmöglich durch bisherige Abgabespitzen
durchzuführen,
welche Borsten innerhalb des Durchgangs der Spitzen angeordnet haben.
Eine solche viskose Zusammensetzung wird leicht durch den offenen
Durchgang oder das offene Lumen der Abgabespitze der vorliegenden
Erfindung herausgedrückt,
und irgendwelche Füllstoffpartikel
in der Zusammensetzung werden nicht herausgefiltert.
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Die
Abgabespitze der Erfindung kann aus einem starren Kunststoffmaterial
sowie aus anderen geeigneten Materialien, wie zum Beispiel Metall
oder Glas, aufgebaut sein. Die Abgabespitze kann auch mit einer
Kombination von Materialien hergestellt werden. Zum Beispiel können die
zylindrischen Verbindungsstücke 36 und 136 aus
einem Kunststoffmaterial hergestellt sein, während die Düsen 40 und 140 aus
einem metallischen Material hergestellt sind, oder umgekehrt.
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Es
ist wichtig, dass die Komponenten der Abgabespitze und der Abgabevorrichtung,
wie zum Beispiel eine Spritze, aus Materialien aufgebaut sind, welche
nicht mit einer damit verwendeten zahnmedizinischen Zusammensetzung
reagieren. Außerdem sollte
die zahnmedizinische Zusammensetzung nicht an den verwendeten Konstruktionsmaterialien
anhaften. Da viele zahnmedizinische Zusammensetzungen lichtempfindlich
sind, können
die verwendeten Konstruktionsmaterialien lichtfest sein. Zum Beispiel können verschiedenartige
farbige Kunststoffe, welche dazu neigen, Licht herauszufiltern,
bei der Herstellung der Abgabespitze und spritze eingesetzt werden.
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Außerdem können unterschiedlich
gefärbte Kunststoffe
verwendet werden, um den Typ der zahnmedizinischen Zusammensetzung
innerhalb der Spritze zu bezeichnen. Alternativ können ein
Aufdruck oder andere Identifizierungsmarkierungen auf der Spritze
verwendet werden, um den Typ der darin befindlichen zahnmedizinischen
Zusammensetzung zu bezeichnen.
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Obwohl
in der obigen Diskussion eine Vorrichtung beschrieben wurde, welche
zum Aufbringen von zahnmedizinischen Zusammensetzungen auf Zahnoberflächen verwendet
wird, versteht es sich, dass die Vorrichtung der vorliegenden Erfindung dazu
ausgestaltet sein kann, andere Materialien auf verschiedene Oberflächentypen
aufzubringen.
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Ein
Verfahren zur Abgabe einer zahnmedizinischen Zusammensetzung auf
Zahnoberflächen
unter Verwendung der Abgabespitze der vorliegenden Erfindung beinhaltet
ein Einführen
und Halten einer Menge der zahnmedizinischen Zusammensetzung in ein
Reservoir, wie zum Beispiel ein Spritzenzylinder. Die zahnmedizinische
Zusammensetzung wird dann aus dem Reservoir in die mit dem Reservoir
gekoppelte Abgabespitze abgegeben, zum Beispiel indem die zahnmedizinische
Zusammensetzung aus der Spritze ausgestoßen wird, indem auf den darin
befindlichen Kolben gedrückt
wird, um die zahnmedizinische Zusammensetzung in die Abgabespitze
zu zwingen. Die zahnmedizinische Zusammensetzung wird dann durch
die Abgabespitze auf die Zahnoberfläche aufgebracht. Die abgegebene
zahnmedizinische Zusammensetzung auf Zahnoberflächen kann mit den faserförmigen Borsten
der Abgabespitze gerührt
werden, um eingeschlossene Luftblasen zu entfernen, die Zahnstruktur
zu scheuern oder die Zusammensetzung in die umgebenden Gewebe einzuarbeiten.
Die faserförmigen
Borsten können
auch verwendet werden, um die abgegebene zahnmedizinische Zusammensetzung
auf Zahnoberflächen
aufzutragen und zu verteilen.
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Die
Abgabespitze der Erfindung ist insbesondere nützlich zur Abgabe von Abdruckmaterialien auf
Zahnoberflächen.
Ein Problem, welches auftritt, wenn Abdruckmaterialien mit herkömmlichen
Abgabevorrichtungen auf Zahnoberflächen aufgebracht werden, besteht
darin, dass Luftblasen innerhalb des Abdruckma terials eingeschlossen
bleiben. Indem das abgegebene Abdruckmaterial mit den Fasern an dem
distalen Ende der Abgabespitze gerührt wird, werden eingeschlossene
Luftblasen aus dem Abdruckmaterial entfernt.
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Die
vorliegende Erfindung kann in anderen spezifischen Formen ausgeführt sein,
ohne von dem Umfang der Ansprüche
abzuweichen. Die beschriebenen Ausführungsbeispiele sind in jeglicher
Hinsicht nur als veranschaulichend und nicht einschränkend zu
betrachten. Der Umfang der Erfindung ist daher durch die beigefügten Ansprüche und
nicht durch die vorangegangene Beschreibung angegeben. Alle Änderungen,
welche in die Bedeutung und den Äquivalenzbereich
der Ansprüche
fallen, sind in ihren Umfang einzubeziehen.