DE69735642T2 - Abgabespitze mit Faserende - Google Patents

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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Abgabe einer zahnmedizinischen Zusammensetzung auf eine Zahnoberfläche. Spezieller betrifft die vorliegende Erfindung eine handbetriebene Abgabevorrichtung, welche eine Abgabespitze mit Faserende aufweist, die in der Lage ist, eine zahnmedizinische Zusammensetzung direkt auf eine Zahnoberfläche abzugeben.
  • Die Entwicklung von moderner Instrumentenausstattung und Materialien im Zusammenhang mit einem erhöhten öffentlichen Bewusstsein der Attraktivität einer Zahnerhaltung haben Abdruck-Wiederherstellungsmaßnahmen zu entscheidenden und häufig verwendeten Elementen bei der wiederherstellenden und wiederaufbauenden prostethischen Zahnmedizin gemacht. Über Jahre haben Zahnmediziner auf indirekte Abdruck-Wiederherstellungsmaßnahmen wie Kronen vertraut, um Funktion, Integrität und Ästhetik für beeinträchtigte Zähne zu maximieren. Ein primärer Schritt während Abdruck-Wiederherstellungsmaßnahmen ist, zur Rekonstruktion Abdrücke von Zähnen zu nehmen.
  • Es gibt viele wichtige zahnmedizinische Zusammensetzungen, welche bei Zahnwiederherstellungsmaßnahmen effizient auf Zahnoberflächen abgegeben werden müssen. Solche zahnmedizinische Zusammensetzungen beinhalten blutstillende Wirkstoffe, Ätzmittel, Haftwirkstoffe, Desinfektionsmittel und Abdruckmaterialien zum Anfertigen von indirekten Abdrücken.
  • Eine Vorrichtung zur Abgabe einer zahnmedizinischen Zusammensetzung auf Zahnoberflächen ist in dem US-Patent Nr. 4,997,371 offenbart, welche der Basis des Oberbegriffs von Anspruch 1 entspricht. Die Vorrichtung beinhaltet eine Abgabevorrichtung vom Spritzentyp, um eine Menge der zahnmedizi nischen Zusammensetzung zu enthalten, und eine abnehmbare Aufbringungsspitze, welche Borsten aufweist, die innerhalb des Durchgangs an dem distalen Ende der Spitze angeordnet sind. Die Borsten werden von der Aufbringungsspitze primär durch die Reibungshaftung gehalten, welche an dem distalen Ende der Spitze auftritt. Eine weitere Vorrichtung zur Abgabe von zahnmedizinischen Zusammensetzungen ist in dem US-Patent Nr. 5,269,684 offenbart. Diese Vorrichtung besitzt eine abnehmbare Aufbringspitze mit einstellbaren Borsten, welche innerhalb des distalen Endes der Spitze angeordnet sind. Die Borsten sind verschiebbar in einem spiralförmigen Durchgang befestigt, welcher durch eine spiralförmige Kante innerhalb der Abgabespitze gebildet ist. Die FR-A-2288495 offenbart eine Abgabespitze mit Borsten, welche ein sekundäres Lumen benachbart zu dem Abgabelumen einnehmen.
  • Die Aufbringung von einigen zahnmedizinischen Zusammensetzungen auf Zahnoberflächen unter Verwendung von bisherigen Bürstenspitzen mit Borsten kann schwierig sein, weil einige Zusammensetzungen stark viskos sind. Zum Beispiel ist es annähernd unmöglich, mit den bisherigen Aufbringungsspitzen Abdruckmaterialien aufzubringen, weil der Widerstand gegenüber einem Fluss einfach zu groß ist. Eine Abgabe eines Abdruckmaterials unter Verwendung dieser bisherigen Aufbringungsspitzen ist nicht effektiv, weil die innerhalb des Durchgangs der Spitzen angeordneten Borsten dazu neigen, die Spitzen zu verstopfen und somit einen Fluss des Abdruckmaterials zu verhindern. Ein Versuch, den Fluss des Abdruckmaterials oder eines anderen stark viskosen Materials durch eine bisherige Bürstenaufbringungsspitze zu erzwingen, kann sogar bewirken, dass die Fasern herausgedrückt werden, wobei unerwünschte Mengen des Materials in den Mund eines Patienten ausgestoßen werden.
  • Zusätzlich bewirkt die Positionierung der Borsten innerhalb des Durchgangs von bisherigen Aufbringungsspitzen, dass die Borsten als ein Filter wirken, insbesondere mit Bezug auf irgendwelche Füllstoffpartikel, welche in der zahnmedizinischen Zusammensetzung enthalten sind. Eine solche Filterung kann die physikalischen Eigenschaften der zahnmedizinischen Zusammensetzung verändern, wenn sie auf die Zahnoberfläche aufgebracht wird.
  • Ein weiteres Problem, welches auftreten kann, wenn jemand ein Abdruckmaterial mit einer herkömmlichen Abgabevorrichtung auf Zahnoberflächen aufbringt, ist, dass Luftblasen innerhalb des Abdruckmaterials eingeschlossen bleiben, insbesondere wenn eine Spritze beim Abgeben des Abdruckmaterials verwendet wird. Abdruckmaterialien werden aus einem Grundmaterial gebildet, welches mit einem Katalysatormaterial gemischt wird. Wenn das Grundmaterial und Katalysatormaterial zusammengemischt werden, bilden sich Blasen in dem resultierenden Abdruckmaterial, welches verwendet wird, um eine Abdruckform von Zähnen anzufertigen. Diese Luftblasen können eine vollständige Reproduktion von Details in dem Abdruckmaterial verhindern, was zu einer minderwertigen Abdruckform der Zähne führt. Sobald das Grundmaterial und das Katalysatormaterial gemischt wurden, ist das Abdruckmaterial nur für wenige Minuten verwendbar, so dass es entscheidend ist, eingeschlossene Luftblasen so schnell wie möglich zu entfernen. Bei herkömmlichen Abgabeverfahren wird, nachdem eine Menge von Abdruckmaterial um den vorbereiteten Zahn abgegeben wurde, mitunter eine Luftspritze verwendet, um gegen das Abdruckmaterial zu blasen. Dies hilft dabei, eingeschlossene Blasen aufzureißen, ist aber nicht immer vorhersagbar und kann dazu führen, dass zusätzliche Luftblasen in dem Abdruckmaterial eingeschlossen werden. Zusätzlich wird durch Befassen mit diesem Schritt Zeit vergeudet, während die Bearbeitungszeit des Abdruckmaterials verstreicht.
  • Folglich besteht ein Bedarf für eine verbesserte Abgabespitze, welche die obigen Probleme bewältigt.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Abgabespitze zum Aufbringen einer zahnmedizinischen Zusammensetzung auf eine Zahnoberfläche. Die Abgabespitze beinhaltet ein rohrförmiges Teil mit einem proximalen Ende und einem distalen Ende. Ein Kopplungsmittel, wie zum Beispiel ein Gewindeabschnitt oder ein Luer-Lock-Verbinder, befindet sich an dem proximalen Ende des rohrförmigen Teils, um das rohrförmige Teil ablösbar an einer Abgabevorrichtung für die zahnmedizinische Zusammensetzung anzubringen.
  • Bei einer ersten Ausführungsform der Abgabespitze ist eine Vielzahl von faserförmigen Borsten an einem äußeren Umfang, wie zum Beispiel der Außenfläche und/oder dem Rand an dem distalen Ende des rohrförmigen Teils angeordnet. Die faserförmigen Borsten sind an dem äußeren Umfang der Abgabespitze angebracht, so dass ein Durchgang sich ohne Beeinträchtigung durch die faserförmigen Borsten durch die Abgabespitze erstreckt. Die faserförmigen Borsten umgeben die Außenfläche und/oder den Rand der Abgabespitze benachbart zu ihrem distalen Ende, wobei wenigstens ein Teil der Borsten sich um einen vorbestimmten Abstand über das distale Ende hinaus erstreckt.
  • Die Abgabespitze der vorliegenden Erfindung ist insbesondere nützlich an einer Abgabevorrichtung zum Abgeben von zahnmedi zinischen Zusammensetzungen, welche bei zahnmedizinischen Wiederherstellungsmaßnahmen verwendet werden, wie zum Beispiel Abdruckmaterialien, Haftwirkstoffe, Dichtmittel und dergleichen. Vorzugsweise ist die Abgabespitze aus einem Material hergestellt, welches bezüglich der zahnmedizinischen Zusammensetzungen chemisch inert ist.
  • Der Aufbau der Abgabespitze mit einem offenen Durchgang, welcher frei von faserförmigen Borsten ist, ermöglicht einen freien Fluss der Zusammensetzung durch den Durchgang der Abgabespitze ohne Beeinträchtigung durch die Borsten, wodurch ein Verstopfen der Spitze verhindert wird. Die faserförmigen Borsten der Abgabespitze ermöglichen eine Rührwirkung, um Luftblasen aus der aufgebrachten zahnmedizinischen Zusammensetzung, wie zum Beispiel einem Abdruckmaterial, zu entfernen, wodurch die Menge von innerhalb des Abdruckmaterials eingeschlossener Luft reduziert wird. Die durch die faserförmigen Borsten bereitgestellte Stimulation führt auch zu einer besseren Anpassung des Abdruckmaterials um Zahnoberflächen herum. Die Borsten können auch bei einer Bürst- oder Scheuer-Tätigkeit verwendet werden, was vorteilhaft ist, um andere zahnmedizinische Zusammensetzungen in die Gewebe einzuarbeiten.
  • Eine Vorrichtung zur kontrollierten Abgabe einer zahnmedizinischen Zusammensetzung auf eine Zahnoberfläche beinhaltet eine Abgabevorrichtung, welche die Abgabespitze der vorliegenden Erfindung daran angebracht hat. Die Abgabevorrichtung beinhaltet ein Reservoirmittel, um eine Menge der zahnmedizinischen Zusammensetzung zu enthalten. Die Abgabespitze steht in Fluidverbindung mit dem Reservoirmittel an dem proximalen Ende der Abgabespitze. Ein Mittel zur kontrollierten Abgabe der zahnmedizinischen Zusammensetzung von dem Reservoirmittel an das distale Ende der Abgabespitze, um den Fluss der zahnmedizinischen Zusammensetzung auf die Zahnoberfläche zu steuern, ist ebenfalls vorgesehen. Das Reservoirmittel ist vorzugsweise ein hohler Spritzenzylinder, während das Mittel zur kontrollierten Abgabe vorzugsweise ein Kolben ist, welcher verschiebbar innerhalb des Spritzenzylinders angeordnet ist. Die Abgabespitze kann ablösbar oder permanent an dem Reservoirmittel angebracht sein.
  • Ein Verfahren zur Abgabe einer zahnmedizinischen Zusammensetzung auf eine Zahnoberfläche unter Verwendung der Abgabespitze der vorliegenden Erfindung beinhaltet die folgenden Schritte. Zuerst wird eine Menge der zahnmedizinischen Zusammensetzung in ein Reservoir, wie zum Beispiel einen Spritzenzylinder, zugeführt und darin gehalten. Die zahnmedizinische Zusammensetzung wird dann von dem Reservoir in die mit dem Reservoir gekoppelte Abgabespitze abgegeben und durch die Abgabespitze auf die Zahnoberfläche aufgebracht. Die zahnmedizinische Zusammensetzung kann mit den faserförmigen Borsten der Abgabespitze auf der Zahnoberfläche gerührt werden, um eingeschlossene Luftblasen zu entfernen. Die faserförmigen Borsten können auch verwendet werden, um die abgegebene Zusammensetzung auf Zahnoberflächen aufzutragen und zu verteilen.
  • Die vorliegende Erfindung wurde entwickelt als Antwort auf den derzeitigen Stand der Technik und insbesondere als Antwort auf Probleme und Bedürfnisse, welche von derzeitig verfügbaren Abgabevorrichtungen nicht völlig oder vollständig gelöst wurden.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHUNGEN
  • Um die Art und Weise besser zu verstehen, auf welche die oben genannten und weitere Vorteile und Aufgaben der Erfindung erreicht werden, wird eine speziellere Beschreibung der oben kurz beschriebenen Erfindung durch Bezugnahme auf spezifische Ausführungsbeispiele davon gegeben, welche in den beigefügten Zeichnungen dargestellt sind. Während es sich versteht, dass diese Zeichnungen nur typische Ausführungsbeispiele der Erfindung darstellen und nicht als ihren Umfang einschränkend zu betrachten sind, wird die Erfindung durch die Verwendung der beigefügten Zeichnungen spezifischer und mit größerer Genauigkeit beschrieben und erläutert, in welchen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines ersten Ausführungsbeispiels der Abgabespitze der vorliegenden Erfindung ist;
  • 2A eine longitudinale Querschnittsansicht der Abgabespitze von 1 ist, welche entlang der Linien 2-2 ausgeführt ist;
  • 2B eine longitudinale Querschnittsansicht eines alternativen Ausführungsbeispiels der Abgabespitze von 1 ist;
  • 3 eine vergrößerte Endansicht der Abgabespitze von 1 ist;
  • 4 eine auseinandergezogene perspektivische Ansicht der Abgabespitze von 1 und einer Spritzenvorrichtung, welche damit verwendet werden kann, ist;
  • 5 eine perspektivische Ansicht der Abgabespitze und der Spritzenvorrichtung von 4 in einem zusammengebauten Zustand ist;
  • 6 eine perspektivische Ansicht der Spritzenvorrichtung von 5 ist, wobei die Abgabespitze durch eine Kappe ersetzt ist;
  • 7 eine perspektivische Ansicht eines Beispiels einer Abgabespitze ist, welche nicht Teil der Erfindung ist;
  • 8A eine longitudinale Querschnittsansicht der Abgabespitze von 7 ist, welche entlang der Linien 8-8 ausgeführt ist;
  • 8B eine longitudinale Querschnittsansicht eines alternativen Beispiels einer Abgabespitze von 7 ist;
  • 9 eine vergrößerte Endansicht der Abgabespitze von 7 ist;
  • 10 eine auseinandergezogene perspektivische Ansicht der Abgabespitze von 7 und einer Spritzenvorrichtung, welche damit verwendet werden kann, ist; und
  • 11 eine perspektivische Ansicht der Abgabespitze und der Spritzenvorrichtung von 10 in einem zusammengebauten Zustand ist.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSBEISPIELE
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Abgabespitze zum Aufbringen einer zahnmedizinischen Zusammensetzung auf eine Zah noberfläche. Bei einem ersten Ausführungsbeispiel beinhaltet die Abgabespitze ein rohrförmiges Teil mit einer Vielzahl von faserförmigen Borsten, welche an einem äußeren Umfang der Spitze, wie zum Beispiel der Außenfläche und/oder dem distalen Rand an dem distalen Ende des rohrförmigen Teils, angeordnet sind. Bei einem zweiten Ausführungsbeispiel hat das rohrförmige Teil der Abgabespitze einen Durchgang, welcher durch eine longitudinal innerhalb des Durchgangs angeordnete innere Trennwand in ein erstes Lumen und ein zweites Lumen aufgeteilt ist, wobei das erste Lumen an dem distalen Ende offen ist. Eine Vielzahl von faserförmigen Borsten ist innerhalb des zweiten Lumens angeordnet und erstreckt sich ausgehend von dem distalen Ende des rohrförmigen Teils. Die Erfindung betrifft auch eine Vorrichtung zur kontrollierten Abgabe einer zahnmedizinischen Zusammensetzung auf eine Zahnoberfläche. Die Vorrichtung beinhaltet eine Abgabevorrichtung, welche die Abgabespitze der vorliegenden Erfindung daran angebracht hat.
  • Auf die Zeichnungen Bezug nehmend, in welchen gleiche Teile durchweg mit gleichen Ziffern bezeichnet sind, veranschaulichen 1-3 die bevorzugten Ausführungsbeispiele der Abgabespitze gemäß der vorliegenden Erfindung. 4-6 und 10-11 veranschaulichen bevorzugte Abgabevorrichtungen in Form von Spritzen, welche mit der Abgabespitze der Erfindung verwendet werden können.
  • Sich zunächst 4 zuwendend, ist eine auseinandergezogene perspektivische Ansicht einer Abgabevorrichtung in Form einer Spritze 10 und einer Abgabespitze 14 gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Die Spritze 10 beinhaltet ein Reservoirmittel zum Enthalten einer Menge der zahnmedizinischen Zusammensetzung. Ein bevorzugtes Ausfüh rungsbeispiel des Reservoirmittels ist ein hohler Spritzenzylinder 12. Der Spritzenzylinder 12 hat ein Zuführungsende 13 und ein Abgabeende 15. Der Spritzenzylinder 12 ist in der Form allgemein zylindrisch und dazu ausgestaltet, eine Menge einer zahnmedizinischen Zusammensetzung 16 zu enthalten, wie es in 5 und 6 dargestellt ist. Bei der zahnmedizinischen Zusammensetzung 16 kann es sich um zahnmedizinische Abdruckmaterialien, hydrophile Haftwirkstoffe, antimikrobielle Wirkstoffe, hydrophobe Harze, fließfähige Verbundstoffe, Einkapselungs- und Rissdichtmittel und dergleichen handeln.
  • Ein Paar von Fingerflanschen 20 steht von der Außenfläche des Spritzenzylinders 12 hervor, welche dabei helfen, den Zylinder 12 zu greifen, während die Zusammensetzung 16 abgegeben wird. Die Außenfläche des Spritzenzylinders 12 kann auch mit Verlaufsmarkierungen (nicht dargestellt) versehen sein, um bei der Abgabe einer genauen Menge der Zusammensetzung 16 zu helfen.
  • Die Spritze 10 beinhaltet auch ein Mittel zur kontrollierten Abgabe der zahnmedizinischen Zusammensetzung von dem Reservoirmittel an das distale Ende der Abgabespitze 14, um den Fluss der zahnmedizinischen Zusammensetzung auf Zahnoberflächen zu steuern. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist das Mittel zur kontrollierten Abgabe ein Kolben 22, welcher innerhalb des Spritzenzylinders 12 longitudinal verschiebbar ist. Der Kolben 22 hat an seinem äußeren Ende einen kreisförmigen Flansch 24. Ein Kolbenkopf 26 ist ausgehend von dem kreisförmigen Flansch 24 an dem gegenüberliegenden Ende des Kolbens 22 angeordnet. Der Kolbenkopf 26 ist aus einem nachgiebigen Material aufgebaut, so dass die Außenkante des Kolbenkopfes 26 sich an die Innenwand des Spritzenzylinders 12 anschließt. Außerdem ist der Kolbenkopf 26 vorzugsweise aus einem Material aufgebaut, welches nicht mit der zahnmedizinischen Zusammensetzung reagiert. Markierungen können auf dem Kolben 22 platziert sein, um das verwendete oder verbleibende Volumen von zahnmedizinischer Zusammensetzung zu bezeichnen.
  • Das Abgabeende 15 des Spritzenzylinders 12 beinhaltet ein Kopplungsmittel zum Anbringen der Abgabespitze 14 an der Spritze 10. Das Kopplungsmittel beinhaltet bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel einen Spritzengewindeabschnitt 18, welcher komplementär zu einem entsprechenden Spitzengewindeabschnitt 44 an der Abgabespitze 14 ist, wie es unten genauer diskutiert wird. Andere Mittel können verwendet werden, um die Abgabespitze 14 an dem Spritzenzylinder 12 anzubringen, welche ebenfalls unten genauer diskutiert werden.
  • Es versteht sich, dass andere Mittel verwendet werden können, um die Abgabe einer zahnmedizinischen Zusammensetzung auf eine Zahnoberfläche zu steuern. Zum Beispiel kann die Abgabespitze der Erfindung zur Verwendung mit einer Kapsel oder zur Verwendung mit einem Quetschball ausgestaltet sein.
  • 1-3 veranschaulichen die Abgabespitze 14 mit größerer Genauigkeit. Die Abgabespitze 14 beinhaltet ein rohrförmiges Teil 30, welches ein proximales Ende 32 und ein distales Ende 34 aufweist. Das rohrförmige Teil 30 beinhaltet in Richtung des proximalen Endes 32 ein zylindrisches Verbindungsstück 36 und in Richtung des distalen Endes 34 eine verjüngte Düse 40. Der Außendurchmesser der Abgabespitze 14 nimmt somit von dem proximalen Ende 32 zu dem distalen Ende 34 allmählich in der Größe ab. Die Düse 40 kann wie dargestellt gekrümmt oder gerade sein. Vorzugsweise ist die Düse 40 in Richtung des distalen Endes 34 gekrümmt, um die Aufbringung einer zahnme dizinischen Zusammensetzung auf schwer zu erreichende Zahnoberflächen zu erleichtern.
  • Ein Paar von Rippen 35 steht von der Außenfläche des rohrförmigen Teils 30 hervor. Die Rippen 35 gewährleisten Komfort beim Anbringen der Abgabespitze 14 an dem Spritzenzylinder 12. Eine kreisförmige Lippe 33 umgibt an dem proximalen Ende 32 den äußeren Umfang der Abgabespitze 14. Die Lippe 33 stellt eine Fluiddichtungsfläche bereit, um ein Entweichen von Zusammensetzung 16 zu vermeiden, wenn die Abgabespitze 14 an den Spritzenzylinder 12 gekoppelt ist.
  • Ein Kopplungsmittel zur ablösbaren Kopplung der Abgabespitze 14 an den Spritzenzylinder 12 ist an dem proximalen Ende 32 des rohrförmigen Teils 30 vorgesehen. Eine derzeit bevorzugte Ausführungsform des Kopplungsmittels beinhaltet den Spitzengewindeabschnitt 44, welcher aus einem Innengewinde an der Innenfläche der Abgabespitze 14 an dem proximalen Ende 32 gebildet ist. Der Spitzengewindeabschnitt 44 ist in den 2A, 2B und 4 dargestellt. Der Spitzengewindeabschnitt 44 kann mit einem komplementären Spritzengewindeabschnitt 18 gekoppelt werden, welcher an dem Abgabeende 15 des Spritzenzylinders 12 mit einem Außengewinde ausgebildet ist.
  • Es versteht sich, dass das Kopplungsmittel unter Verwendung von vielzähligen anderen äquivalenten Strukturen implementiert sein kann und sich innerhalb des beabsichtigten Umfangs der Erfindung befindet. Zum Beispiel könnte die Abgabespitze 14 mit einem Außengewinde an dem proximalen Ende 32 ausgebildet sein, und das Abgabeende 15 des Spritzenzylinders 12 könnte mit einem komplementären Innengewinde ausgebildet sein. Zusätzlich könnte die Abgabespitze 14 mittels einer Luer-Lock-Anbringung, bei welcher die Abgabespitze 14 einen weiblichen Luer-Verbinder verwendet und das Abgabeende 15 des Spritzenzylinders 12 einen männlichen Luer-Verbinder verwendet oder umgekehrt, ablösbar mit dem Spritzenzylinder 12 gekoppelt sein. Eine weitere Verbindungsanordnung, welche verwendet werden könnte, ist eine Presssitzanbringung der Abgabespitze 14 an den Spritzenzylinder 12. Eine beliebige Verbindungsanordnung kann in solcher Weise verwendet werden, dass die Abgabespitze 14 ablösbar mit dem Abgabeende 15 des Spritzenzylinders 12 gekoppelt ist.
  • Während bei den dargestellten Ausführungsbeispielen die Abgabespitze 14 ablösbar ist, ist es bei einem alternativen Ausführungsbeispiel innerhalb des Umfangs der vorliegenden Erfindung möglich, die Abgabespitze 14 permanent an dem Spritzenzylinder 12 zu befestigen. Somit kann die Abgabespitze 14 integral als Teil des Spritzenzylinders 12 geformt sein oder kann irreversibel an dem Spritzenzylinder 12 eingerastet sein. Bei einem solchen Ausführungsbeispiel könnte der Spritzenzylinder 12 dazu ausgestaltet sein, lediglich eine ausreichende Menge einer zahnmedizinischen Zusammensetzung für eine einzige Anwendung zu enthalten. Danach könnte die Vorrichtung entsorgt werden.
  • Wie in 2A und 2B veranschaulicht, bildet das Innere der Abgabespitze 14 einen verjüngten Durchgang 42. Der Durchgang 42 verengt sich ausgehend von einer Einlassöffnung 46 an dem proximalen Ende 32 in Richtung einer Auslassöffnung 48 an dem distalen Ende 34. Der Durchgang 42 kann mit einer beliebigen gewünschten Querschnittsform ausgebildet sein, wie zum Beispiel kreisförmig, elliptisch, quadratisch, rechteckig oder vieleckig. Wie in 2A und 3 dargestellt, ist eine Vielzahl von faserförmigen Borsten 50 um den äußeren Umfang, einschließlich auf der Außenfläche und dem distalen Rand der Dü se 40, an dem distalen Ende 34 der Abgabespitze 14 angeordnet. Die faserförmigen Borsten 50 sind auf der Außenfläche angeordnet und umgeben diese und den distalen Rand der Düse 40, so dass die Auslassöffnung 48 der Abgabespitze 14 nicht behindern. Bei dem in 2B dargestellten alternativen Ausführungsbeispiel sind die faserförmigen Borsten 50 nur auf dem und um den distalen Rand des distalen Endes 34 herum angeordnet.
  • Während 3 faserförmige Borsten 50 als den äußeren Umfang der Düse 40 an dem distalen Ende 34 vollständig umgebend darstellt, ist es möglich, dass Faserborsten auf andere Weise auf der Abgabespitze 14 angeordnet sein können. Zum Beispiel könnten Faserborsten in beabstandeten Büscheln an dem distalen Ende 34 um den äußeren Umfang der Düse 40 herum angeordnet sein.
  • Wenigstens ein Abschnitt von faserförmigen Borsten 50 erstreckt sich um einen vorbestimmten Abstand über den distalen Rand hinaus, welcher die Auslassöffnung 48 der Abgabespitze 14 an dem distalen Ende 34 umgibt. Ein solcher Abstand kann in dem Bereich von ungefähr 0,3 mm bis ungefähr 3 mm sein, abhängig von der Länge der für die Borsten verwendeten Fasern.
  • Die Abgabespitze der Erfindung kann mit längeren Borsten oder mit kürzeren Borsten gefertigt sein. Zum Beispiel ist die mit längeren Borsten gefertigte Abgabespitze nützlich bei dem Aufbringen von Zusammensetzungen wie Dichtmitteln, welche auf Zahnoberflächen gestrichen werden müssen. Die mit kürzeren Borsten gefertigte Abgabespitze ist nützlich bei der Abgabe und dem Rühren von Abdruckmaterialien und anderen entsprechenden Materialien. Die Faserborstenlänge für faserförmige Borsten 50 liegt in dem Bereich von 0,3 mm bis ungefähr 3 mm, vorzugsweise von ungefähr 0,5 mm bis ungefähr 2 mm. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel liegt der Faserborstendurchmesser in dem Bereich von ungefähr 0,02 mm bis ungefähr 0,2 mm und stärker bevorzugt in dem Bereich von ungefähr 0,06 mm bis ungefähr 0,09 mm.
  • Die faserförmigen Borsten 50 sind vorzugsweise aus einigermaßen weichen Fasern aufgebaut, um Zielzahnoberflächen nicht zu reizen. Sowohl natürliche als auch synthetische Fasern können verwendet werden, um die faserförmigen Borsten 50 auszubilden. Geeignete natürliche Fasern beinhalten Baumwollfasern, während geeignete synthetische Fasern Nylon- und Polyesterfasern beinhalten. Außerdem können verschiedenartige durch Spritzguss formbare Kunststoffe eingesetzt werden, um die Borsten unter Verwendung von Standard-Spritzgusstechniken herzustellen.
  • Die faserförmigen Borsten 50 können an der äußeren Oberfläche und/oder dem Rand der Abgabespitze 14 an dem distalen Ende 34 durch verschiedenartige Verfahren angebracht sein. Ein Verfahren ist durch Klebstoffanbringung von Fasern an dem äußeren Umfang an dem distalen Ende der Abgabespitze. Ein Klebstoffmaterial wird auf die Außenfläche und/oder den Rand der Abgabespitze aufgebracht, wo eine Faseranbringung gewünscht ist. Eine geeignete Menge von Fasern wird dann mit dem Klebstoffmaterial an der Abgabespitze in Kontakt gebracht. Dem Klebstoff wird dann ermöglicht auszuhärten, wodurch die Fasern an dem äußeren Umfang an dem distalen Ende der Abgabespitze befestigt werden. Ein weiteres Verfahren zur Faseranbringung ist, die Fasern durch Schall an den äußeren Umfang an dem distalen Ende der Abgabespitze zu schweißen oder zu binden, wobei Standardtechniken für Ultraschallschweißen oder -verbindung verwendet werden. Ein weiteres Verfahren zur Faseranbringung ist, ein Thermoformungskunststoffmaterial zu verwenden, um die Abgabespitze zu fertigen, und die Fasern elektrostatisch an dem äußeren Umfang an dem distalen Ende der Abgabespitze anhaften zu lassen. Ein zusätzliches Verfahren zur Faseranbringung ist, die Fasern durch Spritzguss an dem gewünschten äußeren Umfangsbereich an dem distalen Ende der Abgabespitze auszubilden. Bei diesem Verfahren werden die Fasern und die Abgabespitze zusammen durch Spritzguss aus einem Kunststoffmaterial ausgebildet, so dass die faserförmigen Borsten integral an der Außenfläche und/oder dem Rand an dem distalen Ende der Abgabespitze ausgebildet sind.
  • 5 veranschaulicht die Abgabespitze 14, welche an der Spritze 10 angebracht ist. Wenn die Abgabespitze 14 mit einer Abgabevorrichtung wie die Spritze 10 verwendet wird, wird der Kolben 22 in das Zuführungsende 13 eingesetzt, nachdem zuvor eine zahnmedizinische Zusammensetzung 16 in den Spritzenzylinder eingeführt wurde. Der Kolben 22 wird dann nach innen vorwärts bewegt, so dass der Kolbenkopf 26 gegen die Zusammensetzung 16 drückt, wodurch bewirkt wird, dass die Zusammensetzung 16 aus dem Abgabeende 15 des Spritzenzylinders 12 und in den Durchgang 42 der Abgabespitze 14 fließt. Die Zusammensetzung 16 fließt ohne Behinderung durch den Durchgang 42 der Abgabespitze 14, weil die faserförmigen Borsten 50 an der Außenfläche der Düse 40 angeordnet sind. Somit wird die Abgabespitze 14 während der Abgabe von Zusammensetzung 16 auf eine Zahnoberfläche nicht verstopft.
  • Wie in 6 dargestellt, kann die Abgabespitze 14 von der Spritze 10 entfernt werden und durch eine Kappe 60 ersetzt werden. Der Spritzenzylinder 12 kann mit der Zusammensetzung 16 vorgefüllt und mit der Kappe 60 verschlossen vermarktet werden. Alternativ kann der Spritzenzylinder 12 mit der Zusammensetzung 16 gefüllt werden, indem die Kappe 60 entfernt wird und die gewünschte Menge der Zusammensetzung 16 aus einem geeigneten Vorratsbehälter in den Spritzenzylinder 12 gezogen wird. Außerdem kann die Zusammensetzung 16 durch das Zuführungsende 13 in den Spritzenzylinder 12 eingeführt werden.
  • Bei Verwendung der Spritze 10 wird die Kappe 60 von dem Spritzenzylinder 12 entfernt und durch die Abgabespitze 14 ersetzt. Nachdem die Zusammensetzung 16 auf eine Zahnoberfläche aufgebracht wurde, wird die Abgabespitze 14 von dem Spritzenzylinder 12 entfernt und entsorgt. Die Kappe 60 wird dann erneut auf dem Spritzenzylinder 12 platziert und die Spritze 10 wird aufbewahrt, bis die zahnmedizinische Zusammensetzung in der Zukunft benötigt wird. Bei ordnungsgemäßer Verwendung sollte der Spritzenzylinder 12 nach wie vor sauber sein. Dennoch kann der Spritzenzylinder 12 desinfiziert werden, wenn es erforderlich ist.
  • Auf 10 Bezug nehmend ist eine perspektivische Ansicht einer Spritze 110 und einer Abgabespitze 114 im nicht zusammengebauten Zustand gemäß einem Beispiel dargestellt, welches nicht zu der Erfindung gehört. Die Spritze 110 beinhaltet ein Reservoirmittel zum Enthalten einer Menge der zahnmedizinischen Zusammensetzung. Eine bevorzugte Ausführungsform des Reservoirmittels ist ein hohler Spritzenzylinder 112. Der Spritzenzylinder 112 hat ein Zuführungsende 113 und ein Abgabeende 115. Der Spritzenzylinder 112 ist allgemein von zylindrischer Form und ist zum Enthalten einer Menge einer zahnmedizinischen Zusammensetzung 116 ausgestaltet, wie es in 11 dargestellt ist. Die zahnmedizinische Zusammenset zung kann eine beliebige Zusammensetzung wie zuvor diskutiert sein.
  • Ein Paar von Fingerflanschen 120 steht von der Außenfläche des Spritzenzylinders 112 hervor, welche dabei helfen, den Zylinder 112 zu greifen, während die zahnmedizinische Zusammensetzung abgegeben wird. Die Außenfläche des Spritzenzylinders 112 kann auch mit Verlaufsmarkierungen (nicht dargestellt) versehen sein, um beim Abgeben einer präzisen Menge der zahnmedizinischen Zusammensetzung zu helfen.
  • Die Spritze 110 beinhaltet auch ein Mittel zur kontrollierten Abgabe der zahnmedizinischen Zusammensetzung von dem Reservoirmittel an das distale Ende der Abgabespitze 114, um den Fluss der zahnmedizinischen Zusammensetzung auf Zahnoberflächen zu steuern. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist das Mittel zur kontrollierten Abgabe ein Kolben 122, welcher innerhalb des Spritzenzylinders 112 longitudinal verschiebbar ist. Der Kolben 122 hat an seinem äußeren Ende einen kreisförmigen Flansch 124. Ein Kolbenkopf 126 ist ausgehend von dem kreisförmigen Flansch 124 an dem gegenüberliegenden Ende des Kolbens 122 angeordnet. Der Kolbenkopf 126 ist aus einem nachgiebigen Material aufgebaut, so dass die Außenkante des Kolbenkopfes 126 sich an die Innenwand des Spritzenzylinders 112 anschließt. Außerdem ist der Kolbenkopf 126 vorzugsweise aus einem Material aufgebaut, welches nicht mit der zahnmedizinischen Zusammensetzung reagiert. Markierungen können auf dem Kolben 122 platziert sein, um das Volumen von verwendeter oder verbleibender zahnmedizinischer Zusammensetzung zu bezeichnen.
  • Das Abgabeende 115 des Spritzenzylinders 112 beinhaltet ein Kopplungsmittel zum Anbringen der Abgabespitze 114 an der Spritze 110. Das Kopplungsmittel beinhaltet bei einem Ausführungsbeispiel einen Spritzen-Luer-Verbinderabschnitt 118, welcher komplementär zu einem entsprechenden Spitzen-Luer-Verbinderabschnitt 144 an der Abgabespitze 114 ist, wie es unten genauer diskutiert wird. Andere Mittel können ebenfalls verwendet werden, um die Abgabespitze 114 an dem Spritzenzylinder 112 anzubringen, welche ebenfalls unten genauer diskutiert werden.
  • 7-9 veranschaulichen die Abgabespitze 114 mit größerer Genauigkeit. Die Abgabespitze 114 beinhaltet ein rohrförmiges Teil 130, welches ein proximales Ende 132 und ein distales Ende 134 aufweist. Das rohrförmige Teil 130 beinhaltet in Richtung des proximalen Endes 132 ein zylindrisches Verbindungsstück 136 und in Richtung des distalen Endes 134 eine verjüngte Düse 140. Ein konischer Abschnitt 138 ist zwischen dem Verbindungsstück 136 und der Düse 140 angeordnet und integral damit ausgebildet. Der Außendurchmesser der Abgabespitze 114 nimmt somit von dem proximalen Ende 132 zu dem distalen Ende 134 allmählich in der Größe ab. Die Düse 140 kann wie dargestellt gekrümmt oder gerade sein.
  • Ein Paar von Rippen 135 steht von der Außenfläche des rohrförmigen Teils 130 hervor. Die Rippen 135 gewährleisten Komfort beim Anbringen der Abkappspitze 114 an dem Spritzenzylinder 112. Eine kreisförmige Lippe 133 umgibt den äußeren Umfang der Abgabespitze 114 an dem proximalen Ende 132. Die Lippe 133 stellt eine Fluiddichtungsfläche bereit, um ein Entweichen der Zusammensetzung zu verhindern, wenn die Abgabespitze 114 mit dem Spritzenzylinder 112 gekoppelt ist.
  • Ein Kopplungsmittel zur ablösbaren Kopplung der Abgabespitze 114 an den Spritzenzylinder 112 ist an dem proximalen Ende 132 des rohrförmigen Teils 130 vorgesehen. Eine derzeit bevorzugte Ausführungsform des Kopplungsmittels beinhaltet den Spritzen-Luer-Verbinderabschnitt 118 an dem Spritzenzylinder 112, welcher komplementär zu dem Spitzen-Luer-Verbinderabschnitt 144 an der Abgabespitze 114 ist. Es versteht sich, dass das Kopplungsmittel unter Verwendung von verschiedenartigen weiteren äquivalenten Strukturen implementiert werden kann und innerhalb des beabsichtigten Umfangs der Erfindung liegt. Zum Beispiel könnte die Abgabespitze 114 an dem proximalen Ende 132 mit einem Außengewinde ausgebildet sein und das Abgabeende 115 des Spritzenzylinders 112 könnte mit einem komplementären Innengewinde ausgebildet sein oder umgekehrt. Eine weitere Verbindungsanordnung, welche verwendet werden könnte, ist eine Presssitzanbringung der Abgabespitze 114 an dem Spritzenzylinder 112. Innerhalb des Umfangs der Erfindung ist es auch möglich, die Abgabespitze 114 auf dieselbe Weise wie oben mit Bezug auf die Abgabespitze 14 diskutiert permanent an dem Spritzenzylinder 112 zu befestigen.
  • Wie in 8A und 8B dargestellt bildet das Innere der Abgabespitze 114, welche nicht Teil der Erfindung ist, einen verjüngten Durchgang 142. Der Durchgang 142 verengt sich von einer Einlassöffnung 146 an dem proximalen Ende 132 in Richtung einer Auslassöffnung 148 an dem distalen Ende 134. Der Durchgang 142 kann mit einer beliebigen gewünschten Querschnittsform ausgebildet sein, wie zum Beispiel kreisförmig, elliptisch, quadratisch, rechteckig oder vieleckig. Der Durchgang 142 des rohrförmigen Teils 130 ist durch eine longitudinal innerhalb des Durchgangs 142 angeordnete innere Trennwand 152 in ein erstes Lumen 162 und ein zweites Lumen 164 unterteilt. Das erste Lumen 162 ist an seinen beiden Enden offen, so dass das erste Lumen 162 mit der Einlassöffnung 146 und der Auslassöffnung 148 an dem distalen Ende 134 zu sammenläuft. Somit läuft eine zahnmedizinische Zusammensetzung ohne Behinderung von der Einlassöffnung 146 durch das erste Lumen 162 und tritt durch die Auslassöffnung 148 aus. Das zweite Lumen 164 ist vorzugsweise zu dem proximalen Ende des rohrförmigen Teils 130 hin geschlossen, so dass es zur Unterbringung einer Vielzahl von faserförmigen Borsten 150 angepasst ist, wie es unten genauer diskutiert wird.
  • Bei dem in 8A dargestellten Beispiel der Abgabespitze 114 erstreckt sich das zweite Lumen 164 nur über eine kurze Strecke innerhalb der Düse 140, bevor es von der inneren Trennwand 152 abgeschlossen wird. Bei der in 8B dargestellten alternativen Ausführungsform der Abgabespitze 114 erstreckt sich das zweite Lumen 146 in das zylindrische Verbindungsstück 136 des rohrförmigen Teils 130 hinein, bevor es durch die innere Trennwand 152 abgeschlossen wird. Dies bewirkt, dass das erste Lumen 162 mit dem Abgabeende 115 des Spritzenzylinders 112 zusammenläuft, wenn die Abgabespitze 114 daran angebracht ist. Es versteht sich ohne weiteres, dass die Trennwand 152 bei anderen alternativen Ausführungsformen der Abgabespitze 114 dazu ausgebildet sein kann das zweite Lumen 160 an einer beliebigen Position entlang des Durchgangs 142 abzuschließen.
  • Das offene erste Lumen 162 in der Abgabespitze 114 ermöglicht den freien Fluss von mehr Materialien eines viskosen Typs. Zum Beispiel ist ein viskoses Material sehr schwierig, wenn nicht unmöglich, unter Verwendung von bisherigen Abgabespitzen herauszudrücken, wird jedoch auf einfache Weise durch das erste Lumen 162 der Abgabespitze 114 herausgedrückt.
  • Eine Vielzahl von faserförmigen Borsten 150, welche eine Bürste bilden, sind innerhalb des zweiten Lumens 164 angeord net und erstrecken sich über die Auslassöffnung 148 hinaus. Die Borsten 150 sind vorzugsweise aus Materialien aufgebaut, welche weiche Fasern bilden, wie zum Beispiel die oben für die Borsten 50 diskutierten Materialien, welche es der zahnmedizinischen Zusammensetzung ermöglichen, auf die Zahnoberflächen aufgebracht zu werden, ohne die Zahnoberflächen zu beschädigen. Die faserförmigen Borsten 150 in dem zweiten Lumen 164 können durch Reibungseingriff mit den Innenwänden des zweiten Lumens 164 in Position gehalten werden. Die faserförmigen Borsten 150 können auch durch verschiedene Verfahren an der Abgabespitze 114 angebracht werden, wie zum Beispiel Klebstoffanbringung, elektrostatische Anbringung, Ultraschallverbindung usw., wie es oben mit Bezug auf die Borsten 50 der Abgabespitze 14 diskutiert wurde.
  • Die Fasern, welche die faserförmigen Borsten 150 bilden, haben vorzugsweise eine Länge in dem Bereich von ungefähr 0,3 mm bis ungefähr 25 mm. Die faserförmigen Borsten 150 erstrecken sich um einen vorbestimmten Abstand über den distalen Rand hinaus, welcher die Auslassöffnung 148 der Abgabespitze 114 an dem distalen Ende 134 umgibt, wenn die Borsten 150 permanent an der Abgabespitze 114 angebracht sind. Ein solcher Abstand kann in dem Bereich von ungefähr 0,3 mm bis ungefähr 3 mm liegen. Vorzugsweise liegt für die Borsten 150 der Faserborstendurchmesser in dem Bereich von 0,02 mm bis ungefähr 0,2 mm und stärker bevorzugt in dem Bereich von ungefähr 0,06 mm bis ungefähr 0,09 mm.
  • Wie in 8A, 8B und 9 dargestellt, sind die Borsten 150 in dem zweiten Lumen 164 eng gepackt, während das erste Lumen 162 offen bleibt. Wie eng die Borsten 150 in das zweite Lumen 164 passen, ist im Wesentlichen eine Funktion der Borstenzahl und des Borstendurchmessers. Je größer der Borstendurchmes ser, desto weniger sind die Borsten, welche in das zweite Lumen 164 der Abgabespitze 114 passen. Wenn eine Reibungspassung verwendet wird, erstrecken sich die Borsten 150 innerhalb des zweiten Lumens 164 über eine Strecke, welche ausreichend ist, um in Eingriff mit den Innenwänden des zweiten Lumens 164 zu kommen und die Borsten 150 in Position zu halten. Die Borsten 150 werden aufgrund von Reibung zwischen den Borsten und mit den Innenwänden des zweiten Lumens 164 in Position gehalten.
  • Wenn eine Reibungspassung verwendet wird, kann der Abstand, um welchen sich die Borsten 150 über den distalen Rand der Abgabespitze 114 hinaus erstrecken, manuell eingestellt werden, indem es dem Zahnarzt ermöglicht wird, entweder die Borsten weiter einzuschieben oder sie weiter herauszuziehen. Eine solche manuelle Einstellmöglichkeit wird vorzugsweise bei der in 8B dargestellten Ausführungsform verwendet, bei welcher die Borsten eine ausreichende Länge haben und eine ausreichende Strecke innerhalb des zweiten Lumens 164 angeordnet sind, so dass sie nicht leicht aus der Abgabespitze 114 herausgezogen werden, wenn die Einstellung vorgenommen wird. Ein Einstellen der Borsten verleiht dem Zahnarzt eine noch größere Kontrolle beim Aufbringen der zahnmedizinischen Zusammensetzung. Indem die Borsten weiter in die Abgabespitze 114 hineingeschoben werden, verfügt der Zahnarzt über eine mehr punktgenaue Kontrolle beim Aufbringen der Zusammensetzung. Indem die Borsten weiter aus der Abgabespitze herausgezogen werden, kann der Zahnarzt bewirken, dass sich die Borsten auffächern, um eine größere Zahnoberfläche genauer zu beschichten.
  • 11 veranschaulicht die Abgabespitze 114, welche an der Spritze 110 angebracht ist. Wenn die Abgabespitze 114 mit ei ner Abgabevorrichtung wie die Spritze 110 verwendet wird, wird der Kolben 122 in das Zuführungsende 113 eingesetzt, nachdem zuvor eine zahnmedizinische Zusammensetzung 116 in den Spritzenzylinder 112 eingeführt wurde. Der Kolben 122 wird dann nach innen vorwärts bewegt, so dass der Kolbenkopf 126 gegen die Zusammensetzung 116 drückt, wodurch bewirkt wird, dass die Zusammensetzung 116 aus dem Abgabeende 115 des Spritzenzylinders 112 und in den Durchgang 142 der Abgabespitze 114 fließt. Weil die faserförmigen Borsten 150 innerhalb des zweiten Lumens 164 angeordnet sind, fließt die Zusammensetzung 116 ohne Behinderung durch den Durchgang 142 und das erste Lumen 162. Somit wird die Abgabespitze 114 während der Abgabe der Zusammensetzung 116 auf eine Zahnoberfläche nicht verstopft.
  • Die Abgabespitze 114 kann wie oben mit Bezug auf die Abgabespitze 14 diskutiert von der Spritze 110 entfernt werden und durch eine Kappe ersetzt werden. Somit kann der Spritzenzylinder 112 mit der Zusammensetzung 116 vorgefüllt und mit einer Kappe verschlossen vermarktet werden, oder der Spritzenzylinder 112 kann mit der Zusammensetzung 116 gefüllt werden, indem die gewünschte Menge der Zusammensetzung aus einem geeigneten Vorratsbehälter in den Spritzenzylinder 112 gezogen wird.
  • Durch die Abgabespitze der vorliegenden Erfindung wird eine deutlich verbesserte Abgabe einer zahnmedizinischen Zusammensetzung erreicht. Zum Beispiel ist die Abgabe einer viskosen Zusammensetzung, welche aufgrund eines Füllstoffs viskos oder nicht viskos sein kann, nahezu unmöglich durch bisherige Abgabespitzen durchzuführen, welche Borsten innerhalb des Durchgangs der Spitzen angeordnet haben. Eine solche viskose Zusammensetzung wird leicht durch den offenen Durchgang oder das offene Lumen der Abgabespitze der vorliegenden Erfindung herausgedrückt, und irgendwelche Füllstoffpartikel in der Zusammensetzung werden nicht herausgefiltert.
  • Die Abgabespitze der Erfindung kann aus einem starren Kunststoffmaterial sowie aus anderen geeigneten Materialien, wie zum Beispiel Metall oder Glas, aufgebaut sein. Die Abgabespitze kann auch mit einer Kombination von Materialien hergestellt werden. Zum Beispiel können die zylindrischen Verbindungsstücke 36 und 136 aus einem Kunststoffmaterial hergestellt sein, während die Düsen 40 und 140 aus einem metallischen Material hergestellt sind, oder umgekehrt.
  • Es ist wichtig, dass die Komponenten der Abgabespitze und der Abgabevorrichtung, wie zum Beispiel eine Spritze, aus Materialien aufgebaut sind, welche nicht mit einer damit verwendeten zahnmedizinischen Zusammensetzung reagieren. Außerdem sollte die zahnmedizinische Zusammensetzung nicht an den verwendeten Konstruktionsmaterialien anhaften. Da viele zahnmedizinische Zusammensetzungen lichtempfindlich sind, können die verwendeten Konstruktionsmaterialien lichtfest sein. Zum Beispiel können verschiedenartige farbige Kunststoffe, welche dazu neigen, Licht herauszufiltern, bei der Herstellung der Abgabespitze und spritze eingesetzt werden.
  • Außerdem können unterschiedlich gefärbte Kunststoffe verwendet werden, um den Typ der zahnmedizinischen Zusammensetzung innerhalb der Spritze zu bezeichnen. Alternativ können ein Aufdruck oder andere Identifizierungsmarkierungen auf der Spritze verwendet werden, um den Typ der darin befindlichen zahnmedizinischen Zusammensetzung zu bezeichnen.
  • Obwohl in der obigen Diskussion eine Vorrichtung beschrieben wurde, welche zum Aufbringen von zahnmedizinischen Zusammensetzungen auf Zahnoberflächen verwendet wird, versteht es sich, dass die Vorrichtung der vorliegenden Erfindung dazu ausgestaltet sein kann, andere Materialien auf verschiedene Oberflächentypen aufzubringen.
  • Ein Verfahren zur Abgabe einer zahnmedizinischen Zusammensetzung auf Zahnoberflächen unter Verwendung der Abgabespitze der vorliegenden Erfindung beinhaltet ein Einführen und Halten einer Menge der zahnmedizinischen Zusammensetzung in ein Reservoir, wie zum Beispiel ein Spritzenzylinder. Die zahnmedizinische Zusammensetzung wird dann aus dem Reservoir in die mit dem Reservoir gekoppelte Abgabespitze abgegeben, zum Beispiel indem die zahnmedizinische Zusammensetzung aus der Spritze ausgestoßen wird, indem auf den darin befindlichen Kolben gedrückt wird, um die zahnmedizinische Zusammensetzung in die Abgabespitze zu zwingen. Die zahnmedizinische Zusammensetzung wird dann durch die Abgabespitze auf die Zahnoberfläche aufgebracht. Die abgegebene zahnmedizinische Zusammensetzung auf Zahnoberflächen kann mit den faserförmigen Borsten der Abgabespitze gerührt werden, um eingeschlossene Luftblasen zu entfernen, die Zahnstruktur zu scheuern oder die Zusammensetzung in die umgebenden Gewebe einzuarbeiten. Die faserförmigen Borsten können auch verwendet werden, um die abgegebene zahnmedizinische Zusammensetzung auf Zahnoberflächen aufzutragen und zu verteilen.
  • Die Abgabespitze der Erfindung ist insbesondere nützlich zur Abgabe von Abdruckmaterialien auf Zahnoberflächen. Ein Problem, welches auftritt, wenn Abdruckmaterialien mit herkömmlichen Abgabevorrichtungen auf Zahnoberflächen aufgebracht werden, besteht darin, dass Luftblasen innerhalb des Abdruckma terials eingeschlossen bleiben. Indem das abgegebene Abdruckmaterial mit den Fasern an dem distalen Ende der Abgabespitze gerührt wird, werden eingeschlossene Luftblasen aus dem Abdruckmaterial entfernt.
  • Die vorliegende Erfindung kann in anderen spezifischen Formen ausgeführt sein, ohne von dem Umfang der Ansprüche abzuweichen. Die beschriebenen Ausführungsbeispiele sind in jeglicher Hinsicht nur als veranschaulichend und nicht einschränkend zu betrachten. Der Umfang der Erfindung ist daher durch die beigefügten Ansprüche und nicht durch die vorangegangene Beschreibung angegeben. Alle Änderungen, welche in die Bedeutung und den Äquivalenzbereich der Ansprüche fallen, sind in ihren Umfang einzubeziehen.

Claims (15)

  1. Abgabespitze (14) zum Aufbringen einer zahnmedizinischen Zusammensetzung auf eine Zahnoberfläche, umfassend: ein rohrförmiges Teil (30) mit einem proximalen Ende (32) und einem distalen Ende (34), einem äußeren Umfang, einer Auslassöffnung (48) an dem distalen Ende (34) und einem distalen Rand, welcher die Auslassöffnung umgibt; Kopplungsmittel (44) an dem proximalen Ende zum ablösbaren Anbringen des rohrförmigen Teils an einer Zuführungsvorrichtung für die zahnärztliche Zusammensetzung; und eine Vielzahl von faserförmigen Borsten (50), welche benachbart zu dem distalen Ende angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Borsten an wenigstens einem von dem äußeren Umfang oder dem distalen Rand angeschweißt, gebunden, klebend angebracht oder integral ausgebildet sind, so dass sie die Auslassöffnung (48) nicht behindern und so dass sie einen Kontakt mit und eine Abgabe einer zahnmedizinischen Zusammensetzung mittels der Borsten ermöglichen.
  2. Abgabespitze nach Anspruch 1, wobei das rohrförmige Teil (30) einen von dem proximalen Ende zu dem distalen Ende verjüngten Durchgang (42) aufweist.
  3. Abgabespitze nach Anspruch 1, wobei das rohrförmige Teil (30) ein zylindrisches Verbindungsstück (36) und eine gekrümmte Düse (40) beinhaltet.
  4. Abgabespitze nach Anspruch 3, wobei die gekrümmte Düse (40) eine präzise Aufbringung der zahnmedizinischen Zusammensetzung auf die Zahnoberfläche erleichtert.
  5. Abgabespitze nach Anspruch 1, wobei das Kopplungsmittel einen Gewindeabschnitt (44) umfasst, welcher an dem proximalen Ende (32) des rohrförmigen Teils (30) ausgebildet ist, welcher komplementär zu einem Gewindeabschnitt (18) ist, der an einem Auslassende (15) der Abgabevorrichtung ausgebildet ist.
  6. Abgabespitze nach Anspruch 1, wobei das Kopplungsmittel (44) einen weiblichen Luer-Verbinder an dem proximalen Ende des rohrförmigen Teils zur Kopplung mit einem männlichen Luer-Verbinder an einem Auslassende der Abgabevorrichtung umfasst.
  7. Abgabespitze nach Anspruch 1, wobei die faserförmigen Borsten (50) an und herum um wenigstens den distalen Rand an dem distalen Ende (34) des rohrförmigen Teils (30) angeordnet sind, wobei wenigstens ein Abschnitt der faserförmigen Borsten sich um einen vorbestimmten Abstand über das distale Ende hinaus erstreckt.
  8. Abgabespitze nach Anspruch 7, wobei wenigstens ein Abschnitt der faserförmigen Borsten (50) sich um einen Abstand in einem Bereich von ungefähr 0,3 mm bis ungefähr 3 mm über das distale Ende (34) des rohrförmigen Teils (30) hinaus erstreckt.
  9. Abgabespitze nach Anspruch 1, wobei jede der faserförmigen Borsten (50) einen Durchmesser in einem Bereich von ungefähr 0,02 mm bis ungefähr 0,2 mm aufweist.
  10. Abgabespitze nach Anspruch 1, wobei jede der faserförmigen Borsten (50) eine Länge in einem Bereich von ungefähr 0,3 mm bis ungefähr 3 mm aufweist.
  11. Abgabespitze nach Anspruch 1, wobei die faserförmigen Borsten (50) aus natürlichen oder synthetischen Fasern aufgebaut sind.
  12. Abgabespitze nach Anspruch 11, wobei die faserförmigen Borsten (50) aus einem Material aufgebaut sind, welches aus der Gruppe ausgewählt ist, die aus Nylon, Polyester und Baumwolle besteht.
  13. Abgabespitze nach Anspruch 1, wobei die Spitze (14) aus einem bezüglich der zahnmedizinischen Zusammensetzung chemisch inerten Material aufgebaut ist.
  14. Abgabespitze nach Anspruch 1, wobei die faserförmigen Borsten (50) an dem distalen Ende des rohrförmigen Teils (30) an dem äußeren Umfang angeordnet sind.
  15. Abgabespitze nach Anspruch 1, wobei die faserförmigen Borsten (50) an dem distalen Ende (34) des rohrförmigen Teils (30) in voneinander beabstandeten Büscheln angeordnet sind.
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