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Die
Erfindung bezieht sich auf bestimmte neue Zusammensetzungen, die
ein Rapamycin, beispielsweise 40-O-(2-Hydroxyethyl)-rapamycin, and
einen IL-2 Transkriptionsinhibitor, insbesondere FK-506, enthalten, und
auf synergistische Kombinationen aus einem IL-2 Transkriptionsinhibitor
und 40-O-(2-Hydroxyethyl)-rapamycin,
mit der Maßgabe,
dass Cyclosporin A als IL-2 Transkriptionsinhibitor ausgeschlossen
ist.
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40-O-(2-Hydroxyethyl)-rapamycin
hat die folgende Struktur:
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Diese
Verbindung wird weiter beschrieben in WO 94 09 010 A, Beispiel 8.
40-O-(2-Hydroxyethyl)-rapamycin
ist ein semisynthetisches Derivat von Rapamycin. Die Strukturformel
von Rapamycin ist in H. Kesseler, H. et al., 1993; Helv. Chim. Acta
76: 117, angegeben, wobei auch zahlreiche immunsuppressive Derivate und
Analoga von Rapamycin bekannt sind. Rapamycin ist ein Immunsuppressivum,
hat aber trotz seiner ersten Auffindung vor über 20 Jahren keine Verbreitung
im Markt gefunden. Rapamycin ist schwierig zu formulieren, da es
schlecht löslich
ist und eine schlechte orale Bioverfügbarkeit aufweist. Das 40-O-(2-Hydroxyethyl)-derivat
von Rapamycin verfügt
dagegen über
bessere Formulierungseigenschaften und pharmakokinetische Eigenschaften.
Sowohl Rapamycin als auch 40-O-(2-Hydroxyethyl)-rapamycin zeigen
aber bei einer in vitro Verabreichung bei höheren Dosen Nebeneffekte.
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Cyclosporin
A, das auch als Ciclosporin oder Cyclosporine bekannt ist, ist ein
immunsuppressives cyclisches Undecapeptid. Seine Struktur wird beispielsweise
beschrieben in The Merck Index, 11. Auflage, Merck & Co., Inc.; Rahway,
New Jersey, USA (1989) unter der Nummer 2759. Formulierungen von
Cyclosporin A sind unter der Marke SANDIMMUN® oder
SANDIMMUNE® im
Handel erhältlich,
und eine Mikroemulsionsvorkonzentratformulierung von Cyclosporin
A wird unter der Marke NEORAL® oder OPTORAL® vertrieben.
Cyclosporin A findet breite Anwendung als ein Immunsuppressivum,
beispielsweise zur Prävention
und Behandlung einer Transplantatabstoßung nach einer Organtransplantation
und einer Transplantat-gegen-Wirt-Reaktion, beispielsweise nach
einer Knochenmarktransplantation. Bei höheren Dosierungen kann es jedoch
eine Funktion von Niere und Leber beeinträchtigen. Ferner ist Cyclosporin
A schwierig zu formulieren, da es in den meisten pharmazeutisch
annehmbaren Lösemitteln,
beispielsweise wässrigen
pharmazeutischen Systemen, im Wesentlichen unlöslich ist, wobei seine orale
Bioverfügbarkeit
in den meisten Formulierungen variabel ist. Schließlich bereitet
Cyclosporin A trotz seiner hohen Wirksamkeit bei der Prävention
und Behandlung akuter Abstoßungsepisoden
bei Transplantatpatienten und seines Beitrags für ein langzeitiges Überleben
des Transplantats bei einer chronischen Abstoßung, die sich als Arteriostenose
infolge einer Proliferation vaskularer glatter Muskulatur in das
Transplantat, nämlich
einer Transplantat-Gefäß-Krankheit,
manifestiert, ein ernsthaftes Problem für einige Patienten nach erfolgter
Transplantation, beispielsweise für Empfänger von Herztransplantaten.
Cyclosporin A, welches vorwiegend T-Zellen inhibiert, ist auch nicht
besonders wirksam zur Verhinderung einer durch Antikörper mediierten
Abstoßung,
wozu es nach einer Xenotransplantation kommt.
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FK506
ist ein Macrolidimmunsuppressivum, das herstellbar ist durch Streptomyces
tsukubaensis Nr. 9993. Die Struktur von FK506 wird gezeigt im Anhang
zum oben erwähnten
Merck Index unter dem Eintrag A5. FK506 wird ebenfalls als ein Immunsuppressivum
angewandt. Es hat trotz seines starken Unterschieds zu Cyclosporin
A einen ähnlichen
Wirkungsmechanismus und hemmt T-Zellen über eine Cytokinsuppression,
insbesondere eine IL-2 Suppression. Es ist etwas stärker als
Cyclosporin A, aber auch stärker
toxisch und ist ebenfalls schwierig zu formulieren, da es eine niedrige
Löslichkeit
und eine variable Bioverfügbarkeit
und einen Metabolismus aufweist.
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Immunsuppressive
Verbindungen, deren immunsuppressive Aktivität sich prinzipiell oder in
einem signifikanten Anteil von ihrer direkten oder indirekten Inhibition
einer IL-2 Gentranskription ableitet, beispielsweise Corticosteroide,
Ascomycine und Cyclosporine, insbesondere Cyclosporin A und FK506,
und deren verschiedene immunsuppressive Derivate und Analoga, insbesondere
Verbindungen, die wenigstens genauso wirksam sind wie Cyclosporin
A bei einem IL-2 Reportergenversuch, werden hierin als IL-2 Transkriptionsinhibitoren
bezeichnet.
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Es
wurde nun überraschenderweise
erkannt, dass IL-2 Transkriptionsinhibitoren und 40-O-(2-Hydroxyethyl)-rapamycin
synergistisch wirksam sind, sodass eine wirksame Immunsuppression
nach Coverabreichung bei Dosierungen zu bemerken ist, die gut unter
den wirksamen Dosierungen einer individuellen Verabreichung liegen.
Ferner eignet sich diese synergistische Kombination zur Behandlung,
beispielsweise Linderung, oder Prävention nicht nur einer akuten
Abstoßung,
sondern auch einer chronischen Abstoßung und einer Abstoßung eines
Xenotransplantats. Eine Coverabreichung der beiden Verbindungen
in synergistisch wirksamen Mengen erlaubt signifikant niedrigere
Dosierungen einer jeden Verbindung bei einer Immunsuppression, wodurch
sich die Nebenwirkungen reduzieren und die pharmazeutische Anwendbarkeit
einer solchen Behandlung durch Prävention einer chronischen Abstoßung und
einer Abstoßung
eines Xenotransplantats verbessert wird.
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Ein
Synergismus wird gemäß der Beschreibung
in Berenbaum, Clin. Exp. Immunol., 1977, 28, Seite 1, berechnet
unter Anwendung eines Zwischenwirkungsfaktors zur Korrektur von
Unterschieden in Mechanismen zwischen den beiden Wirkstoffen, wie
dies in Chou, et al. Transpl. Proc., 1994, 26, Seite 3043, beschrieben
ist. Der Index für
den Synergismus wird gemäß folgender
Formel berechnet:
worin
die Dosen der Verbindungen A und B diejenige Dosis repräsentieren,
welche in einer bestimmten Kombination verwendet wird, und worin
A
E und B
E die individuellen
Dosen von A und B sind, welche die gleiche Wirkung ergeben. Liegt
das Ergebnis bei unter 1, dann besteht ein Synergismus. Liegt das
Ergebnis bei 1, dann ist die Wirkung additiv, wenn das Ergebnis
größer als
1 ist, dann sind A und B antagonistisch. Wie bereits oben beschrieben
zeigen Cyclosporin A und 40-O-(2-Hydroxyethyl)rapamycin einen Synergieindex
von etwa 0,3 bis etwa 0,7 in vivo und von etwa 0,8 in vitro. Durch
Auftragung eines Isobologramms der Dosis A/A
E gegen die
Dosis B/B
E lässt sich die Kombination mit
einem Maximum an Synergie bestimmen. Das synergistische Verhältnis, welches
ausgedrückt
wird durch das Gewichtsverhältnis
der beiden Zusammensetzungen mit synergistischen Mengen längs dieses
Isobologramms, insbesondere nahe dem Punkt einer maximalen Synergie, kann
dann zur Bestimmung von Formulierungen verwendet werden, die ein
optimales synergistisches Verhältnis
der beiden Verbindungen enthalten.
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Bemerkenswert
ist, dass IL-2 Transkriptionsinhibitoren und 40-O-(2-Hydroxethyl)-rapamycin über eine Synergie
bei zwei Niveaus verfügen.
Bei einem mechanistischen Niveau, wie es beispielsweise bei in vitro
Ergebnissen zu sehen ist, wird die intrinsische immunsuppressive
Wirksamkeit der beiden Verbindungen synergistisch erhöht durch
eine Coverabreichung. Ferner werden bei einem pharmakokinetischen
Niveau die beobachteten Blutspiegel beider Verbindungen nach einer
Coverabreichung signifikant verbessert gegenüber Blutspiegeln, die sich
durch einzelne Verabreichung einer der beiden Verbindungen erreichen
lassen, sodass dementsprechend die beobachtete in vivo Synergie
sogar noch größer ist
als dies auf Basis der in vitro Ergebnisse vorherzusagen gewesen
wäre. Die
mechanistische Synergie in Kombination mit der pharmakokinetischen
Wechselwirkungssynergie ist äußerst überraschend,
wobei es gerade diese Kombination an Wirkstoffen sein dürfte, über die
nun wohl erstmalig berichtet wird und bei der es eine signifikante
Synergie sowohl des mechanistischen Spiegels als auch des pharmakokinetischen
Spiegels gibt. Der praktische Effekt daraus aus der sicht der Patienten
ist, dass beide Wirkstoffe bei niedrigeren Dosen wirksamer sind
mit weniger Nebeneffekten und einer verbesserten Bioverfügbarkeit. Überraschenderweise
ist es daher nun möglich,
dass die Wirkstoffe zu einer fixen Kombination formuliert werden
können,
welche die Konvenienz für
den Patienten stark erhöht.
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Zu
den Indikationen, wofür
diese Kombination von Interesse ist, gehören insbesondere autoimmune und
inflammatorische Zustände
sowie Zustände,
die mit einer Transplantatabstoßung
assoziiert oder dafür kausal
sind, beispielsweise eine Behandlung unter Einschluss einer Linderung,
Erniedrigung, Eliminierung oder Heilung von Ätiologie oder Symptomen, oder
zur Prävention
unter Einschluss einer wesentlichen oder vollständigen Restriktion, Prophylaxe
oder Verhinderung der folgenden Zustände:
- a)
Eine akute Abstoßung
eines Organtransplantats oder Gewebetransplantats, beispielsweise
eine Behandlung von Empfängern
von beispielsweise Herz-, Lunge-, kombinierten Herz-Lunge-, Leber-,
Niere-, Pankreas-, Haut-, Darm- oder Corneatransplantaten, insbesondere
zur Prävention
und/oder Behandlung einer durch T-Zellen mediierten Abstoßung und
auch von Transplantat-gegen-Wirt-Krankheit,
wie nach einer Rückenmarktransplantation.
- b) Chronische Abstoßung
eines transplantierten Organs, insbesondere Prävention einer Transplantat-Gefäß-Krankheit,
wie dies beispielsweise gekennzeichnet ist durch eine Stenose der
Arterien des Transplantats als Ergebnis einer inneren Verdickung
infolge einer Proliferation glatter Muskelzellen und damit zusammenhängende Effekte.
- c) Abstoßung
eines Xenotransplantats unter Einschluss einer akuten, hyperakuten
oder chronischen Abstoßung
eines Organs, was dann auftritt, wenn sich der Organdonor bezüglich seiner
Spezies vom Rezipienten unterscheidet, insbesondere eine Abstoßung, welche
durch B-Zellen mediiert ist, oder eine durch Antikörper mediierte
Abstoßung.
- d) Autoimmunkrankheiten und inflammatorische Zustände, insbesondere
inflammatorische Zustände
mit einer Ätiologie
unter Einschluss einer immunologischen oder autoimmunen Komponente,
wie Arthritis, beispielsweise rheumatoide Arthritis, Arthritis chronica
progrediente und Arthritis deformans, und anderer rheumatischer
Krankheiten. Bestimmte Autoimmunkrankheiten, für die die erfindungsgemäße synergistische
Kombination verwendet werden kann, sind unter anderem autoimmune
hämatologische
Störungen, einschließlich beispielsweise
hämolytischer
Anämie,
aplastischer Anämie,
reiner Erythrozytenanämie
und idiopathischer Thrombozytopenie, systemischer Lupus erythematodes,
Polychondritis, Sklerodermie, Wegener Granulomatose, Dermatomyositis,
chronisch aktive Hepatitis, Myasthenia gravis, Psoriasis, Steven-Johnson-Syndrom,
idiopathische Sprue, autoimmune entzündliche Darmerkrankungen, einschließlich beispielsweise
ulcerative Colitis und Morbus Crohn, endokrine Ophthalmopathie,
Graves Krankheit, Sarkoidose, Multiple Sklerose, primär biliäre Zirrhose,
juveniler Diabetes – Diabetes
mellitus Typ I – Uveitis – vordere
und hintere –,
Keratokonjunktivitis sicca und Frühjahrskonjunktivitis, interstitielle
Lungenfibrose, psoriatische Arthritis, Glomerulonephritis – mit und
ohne nephrotischem Syndrom –,
beispielsweise einschließlich
einem idiopathisch nephrotischem Syndrom oder der Minimal change
Nephropathie, und juvenile Dermatomyositis. Autoimmune und inflammatorische
Zustände
der Haut dürften
ebenfalls einer Behandlung und Prävention unter Verwendung der
erfindungsgemäßen synergistischen
Kombination zugänglich
sein, wie beispielsweise Psoriasis, Kontaktdermatitis, atopische
Dermatitis, Alopecia areata, Erythema multiforma, Dermatitis herpetiformis,
Skleroderma, Vitiligo, hypersensitive Angiitis, Urticaria, bullöses Pemphigoid, Lupus
erythematosus, Pemphigus, Epidermolysis bullosa acquisita und weitere
inflammatorische oder allergische Zustände der Haut, wie inflammatorische
Zustände
der Lungen und Atemwege unter Einschluss von Asthma, Allergien und
Pneumoconiose.
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Zur
Erfindung gehört
daher auch die Bereitstellung von Produkten zur Coverabreichung
eines IL-2 Transkriptionsinhibitors
(beispielsweise von FK506) und von 40-O-(2-Hydroxyethyl)-rapamycin
in synergistisch wirksamen Mengen, wie beispielsweise:
- 1. Die Verwendung eines IL-2 Transkriptionsinhibitors (beispielsweise
von FK506) bei der Herstellung eines Arzneimittels zur Coverabreichung
in synergistisch wirksamen Mengen mit 40-O-(2- Hydroxyethyl)-rapamycin, beispielsweise
zur Verwendung bei der Behandlung oder Prävention eines Zustands der
oben beschriebenen Art, beispielsweise eines autoimmunen oder inflammatorischen
Zustands oder einer Transplantatabstoßung, insbesondere einer chronischen
Abstoßung
oder Abstoßung
eines Xenotransplantats, mit der Maßgabe, dass Cyclosporin A als
der IL-2 Transkriptionsinhibitor ausgeschlossen ist.
- 2. Die Verwendung von 40-O-(2-Hydroxyethyl)-rapamycin bei der
Herstellung eines Arzneimittels zur Coverabreichung in synergistisch
wirksamen Mengen mit einem IL-2 Transkriptionsinhibitor (beispielsweise von
FK506), beispielsweise zur Verwendung bei der Behandlung oder Prävention
eines Zustands der oben beschriebenen Art, beispielsweise eines
autoimmunen oder inflammatorischen Zustands oder einer Transplantatabstoßung, insbesondere
einer chronischen Abstoßung
oder Abstoßung
eines Xenotransplantats, mit der Maßgabe, dass Cyclosporin A als
der IL-2 Transkriptionsinhibitor ausgeschlossen ist.
- 3. Ein Kit aus Teilen, umfassend einen IL-2 Transkriptionsinhibitor
(beispielsweise von FK506) und 40-O-(2-Hydroxyethyl)-rapamycin in
separaten Einheitsdosierungsformen, worin diese Einheitsdosierungsformen
zur Verabreichung der zwei Verbindungen in synergistisch wirksamen
Mengen geeignet sind, zusammen mit Gebrauchsanweisungen, beispielsweise
zur Behandlung oder Prävention
eines Zustands der oben beschriebenen Art, beispielsweise eines
autoimmunen oder inflammatorischen Zustands oder einer Transplantatabstoßung, insbesondere
einer chronischen Abstoßung
oder Abstoßung
eines Xenotransplantats, mit der Maßgabe, dass Cyclosporin A als
der IL-2 Transkriptionsinhibitor ausgeschlossen ist. Dieser Kit
kann ferner auch Mittel zur Erleichterung der Complience bei der
Verabreichung der Verbindung enthalten, beispielsweise einen Aufkleber
oder Zeichnungen.
- 4. Die Verwendung eines IL-2 Transkriptionsinhibitors (beispielsweise
von FK506) bei der Herstellung eines pharmazeutischen Kits, der
zur Erleichterung einer Coverabreichung mit 40-O-(2-Hydroxyethyl)-rapamycin verwendet
werden soll, mit der Maßgabe,
dass Cyclosporin A als der IL-2 Transkriptionsinhibitor ausgeschlossen
ist.
- 5. Die Verwendung von 40-O-(2-Hydroxyethyl)-rapamycin bei der
Herstellung eines pharmazeutischen Kits, der zur Erleichterung einer
Coverabreichung verwendet werden soll, mit einem IL-2 Transkriptionsinhibitor (beispielsweise
von FK506) mit der Maßgabe,
dass Cyclosporin A als der IL-2 Transkriptionsinhibitor ausgeschlossen
ist.
- 6. Einen IL-2 Transkripitonsinhibitor (beispielsweise FK506)
und 40-O-(2-Hydroxyethyl)-rapamycin als eine kombinierte pharmazeutische
Zubereitung zur simultanen, separaten oder sequentiellen Anwendung,
vorzugsweise in synergistisch wirksamen Mengen, beispielsweise bei
der Behandlung oder Prävention
eines Zustands der oben beschriebenen Art, beispielsweise eines
autoimmunen oder inflammatorischen Zustands oder einer Transplantatabstoßung, insbesondere
einer chronischen Abstoßung
oder Abstoßung
eines Xenotransplantats, mit der Maßgabe, dass Cyclosporin A als
der IL-2 Transkriptionsinhibitor ausgeschlossen ist.
- 7. Eine pharmazeutische Zusammensetzung, die einen IL-2 Transkripitonsinhibitor
(beispielsweise FK506) und 40-O-(2-Hydroxyethyl)-rapamycin umfasst,
beispielsweise in synergistisch wirksamen Mengen, in Kombination
oder Assoziation mit einem pharmazeutisch annehmbaren Verdünndungsmittel
oder Träger, beispielsweise
zur Verwendung bei einer Behandlung oder Prävention eines Zustands der
oben beschriebenen Art, beispielsweise zur Behandlung oder Prävention
eines autoimmunen oder inflammatorischen Zustands oder einer Transplantatabstoßung, insbesondere
einer chronischen Abstoßung
oder einer Abstoßung
eines Xenotransplantats, mit der Maßgabe, dass Cyclosporin A als
der IL-2 Transkriptionsinhibitor ausgeschlossen ist.
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Unter
synergistisch wirksamen Mengen wird eine Menge an IL-2 Transkriptionsinhibitor
und eine Menge an 40-O-(2-Hydroxyethyl)-rapamycin verstanden, die
individuell unter den jeweils wirksamen Dosen für die relevante Indikation
liegen, aber pharmazeutisch wirksam sind bei einer Coverabreichung,
beispielsweise in einem synergistischen Verhältnis, wie dies oben berechnet
worden ist. Ferner wird unter einer synergistisch wirksamen Menge
eine Menge an IL-2 Transkriptionsinhibitor und eine Menge an 40-O-(2-Hydroxyethyl)-rapamycin
verstanden, die individuell gleich sein kann zu ihren jeweiligen
wirksamen Dosen für
eine relevante Indikation und die zu einer überadditiven Wirkung führt.
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Die
Molmenge an vorhandenem 40-O-(2-Hydroxyethyl)-rapamycin ist signifikant
niedriger und beträgt vorzugsweise
die Hälfte
oder weniger als die Menge an IL-2 Transkriptionsinhibitor. Synergistische
Verhältnisse
von Cyclosporin A zu 40-O-(2-Hydroxyethyl)-rapamycin auf das Gewicht
bezogen reichen daher zweckmäßigerweise
von 2:1 bis 180:1, vorzugsweise von 5:1 bis 50:1, besonders bevorzugt
von 10:1 bis 20:1, und betragen beispielsweise etwa 16:1. Synergistische
Verhältnisse
von Cyclosporin A zu 40-O-(2-Hydroxyethyl)-rapamycin auf das Gewicht
bezogen sind beispielsweise 5:1, 6:1, 7:1, 8:1, 9:1, 10:1, 11:1,
12:1, 13:1, 14:1, 15:1, 16:1, 17:1, 18:1, 19:1, 20:1, 21:1, 22:1,
23:1, 24:1, 25:1, 26:1, 27:1, 28:1, 29:1, 30:1, 31:1, 32:1, 33:1,
34:1, 35:1, 36:1, 37:1, 38:1, 39:1, 40:1, 41:1, 42:1, 43:1, 44:1,
45:1, 46:1, 47:1, 48:1, 49:1, 50:1 oder liegen über 50:1 und betragen beispielsweise
60:1.
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Die
absoluten Dosen der Verbindungen variieren in Abhängigkeit
vom jeweiligen Individuum, dem Verabreichungsweg und der Art und
Schwere des zu behandelnden Zustands. Zur Prävention und Verhinderung einer
Transplantatabstoßung
wird beispielsweise eine Initialdosis verabreicht, die dem etwa
2-3fachen der Aufrechterhaltungsdosis
entspricht, wobei diese Verabreichung zweckmäßigerweise 4 bis 14 Stunden
vor der Transplantation beginnt, worauf sich eine tägliche Dosierung,
die etwa dem 2-3fachen der Aufrechterhaltungsdosis entspricht, während einer
Zeitdauer von 1 bis 2 Wochen anschließt und diese Dosis dann allmählich erniedrigt
wird mit einer Geschwindigkeit von etwa 5% pro Woche, bis die Aufrechterhaltungsdosis
erreicht ist. Synergistisch wirksame Mengen von 40-O-(2-Hydroxyethyl)-rapamycin
und Cyclosporin A für
eine orale Verabreichung zwecks Prävention und Behandlung einer
Transplantatabstoßung
bei größeren Tieren,
beispielsweise beim Menschen, liegen im Allgemeinen bei Mengen an
Cyclosporin A bis zu 5 mg/kg/Tag und reichen beispielsweise von
0,5 mg/kg/Tag bis 3 mg/kg/Tag, wobei diese Mengen vorzugsweise etwa
1,5 mg/kg/Tag betragen, in Kombination oder Coverabreichung mit
Mengen an 40-O-(2-Hydroxyethyl)-rapamycin bis zu 2,5 mg/kg/Tag,
beispielsweise von 0,01 mg/kg/Tag bis 1 mg/kg/Tag, und betragen
vorzugsweise etwa 0,1 mg/kg/Tag, bei einem beschriebenen synergistischen
Verhältnis.
Geeignete Einheitsdosierungsformen für eine orale Coverabreichung
dieser Verbindungen können
daher größenordnungsmäßig 0,1
bis 70 mg, vorzugsweise 1,0 bis 10 mg, 40-O-(2-Hydroxyethyl)-rapamycin und 1 bis 200
mg, vorzugsweise 10 bis 100 mg, Cyclosporin A enthalten. Die Tagesdosis
für eine
orale Verabreichung wird vorzugsweise als Einzeldosis eingenommen, kann
aber auch über
zwei, drei oder vier Dosen pro Tag verteilt sein. Für eine intravenöse Verabreichung
ist die wirksame Dosis niedriger als die für eine orale Verabreichung
erforderliche Dosis und beträgt
beispielsweise etwa ein Drittel der oralen Dosis. Die Bioverfügbarkeit
von Cyclosporin A und 40-O-(2-Hydroxyethyl)-rapamycin
unterliegt in einem bestimmten Ausmaß einer individuellen Variabilität, so dass
eine Messung der Blutspiegel an Cyclosporin und/oder 40-O-(2-Hydroxyethyl)-rapamycin
angezeigt scheint, wozu man sich vorzugsweise monoklonaler und auf
Antikörpern
basierender Essays bedient, wie dies in der Technik für Cyclosporin A
und 40-O-(2-Hydroxyethyl)-rapamycin bekannt ist, was insbesondere
während
der ersten wenigen Monate getan wird, um für eine Etablierung einer optimalen
Aufrechterhaltungsdosis für
den jeweiligen Patienten zu sorgen.
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Unter
einer Coverabreichung wird eine Verabreichung des 40-O-(2-Hydroxyethyl)-rapamycins
und des IL-2 Transkriptionsinhibitors,
wie Cyclosporin A, zusammen oder praktisch gleichzeitig (beispielsweise
innerhalb von 15 min oder weniger) entweder im gleichen Vehikel
oder in unterschiedlichen Vehikeln verstanden, sodass nach einer
oralen Verabreichung beispielsweise beide Verbindungen simultan
im Magen vorhanden sind. Vorzugsweise werden die Verbindungen als
eine fixe Kombination verwendet, beispielsweise als eine pharmazeutische
Formulierung gemäß obiger
Ziffer 4.
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Zu
pharmazeutischen Zusammensetzungen gemäß obiger Ziffer 5. gehören Zusammensetzungen, die
für eine
Verabreichung nach irgendeinem herkömmlichen Weg geeignet sind,
insbesondere Zusammensetzungen für
eine enterale Verabreichung, beispielsweise eine orale Verabreichung,
wie in Form von Trinklösungen,
Tabletten oder Kapseln, oder die sich für eine parenterale Verabreichung
eignen, beispielsweise in Form injizierbarer Lösungen oder Suspensionen. Normalerweise
sind für
eine systemische Verabreichung orale Dosierungsformen bevorzugt,
obgleich für
einige Zustände,
beispielsweise zur Verhinderung einer Abstoßung von Lebertransplantaten,
eine intravenös
injizierbare Form erwünscht
ist. Zu pharmazeutischen Zusammensetzungen gemäß obiger Ziffer 5. gehören auch
Zusammensetzungen, die sich für
eine topische Verabreichung eignen, beispielsweise in Form einer
Hautcreme, einer Salbe, eines Gels oder einer ähnlichen Zubereitung, insbesondere
in Kombination oder Assoziation mit Mitteln zur Verbesserung der
Penetration, beispielsweise für
die Behandlung autoimmuner oder inflammatorischer Zustände der
Haut, und auch als Zusammensetzungen in Form einer Augencreme, eines
Augengels oder einer Augentropfenzubereitung, beispielsweise zur
Anwendung auf dem Auge, und inhalierbare Zusammensetzungen, beispielsweise
zur Anwendung bei der Behandlung von autoimmunen und inflammatorischen
Zuständen
der Lungen und der Atemwege.
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Pharmazeutische
Zusammensetzungen gemäß obiger
Ziffer 5., beispielsweise zur oralen Verabreichung, sind zweckmäßigerweise
Emulsionen, Mikroemulsionen, Emulsionsvorkonzentrate oder Mikroemulsionsvorkonzentrate,
oder auch feste Dispersionen, insbesondere Wasser-in-Öl Mikroemulsionsvorkonzentrate oder Öl-in-Wasser
Mikroemulsionen, die den IL-2 Transkritptionsinhibitor (beispielsweise
FK 506) und das 40-O-(2-Hydroxyethyl)-rapamycin in einem synergistischen
Verhältnis
enthalten.
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Ein
Emulsionsvorkonzentrat ist eine Formulierung, die in einem wässrigen
Medium, beispielsweise in Wasser oder in Magensaft, eine Emulsion
bildet. Eine Emulsion ist eine opake oder praktisch opake kolloidale Dispersion,
die gebildet wird, wenn ihre Komponenten miteinander in Kontakt
gebracht werden, beispielsweise eine Zusammensetzung, die dispergierte
Teilchen mit einer Größe von über etwa
2000 Å (200
nm) im Durchmesser enthält,
wie dies beispielsweise in
GB
2 270 842 A beschrieben ist. Ein Mikroemulsionsvorkonzentrat ist
eine Formulierung, die in einem wässrigen Medium, beispielsweise
in Wasser oder im Magensaft, spontan eine Mikroemulsion bildet.
Eine Mikroemulsion ist eine transparente oder leicht opaleszente
kolloidale Dispersion, die spontan oder praktisch spontan gebildet
wird, wenn ihre Komponenten miteinander in Kontakt gebracht werden,
beispielsweise eine thermodynamisch stabile Zusammensetzung, die
dispergierte Tröpfchen mit
einer Größe von weniger
als etwa 2000 Å (200
nm) im Durchmesser, im Allgemeinen weniger als 1500 Å (150 nm),
typisch von 30 bis 1000 Å (3
bis 100 nm), wie dies beispielsweise in
GB 2 222 770 A beschrieben
ist.
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Bevorzugte
Zusammensetzungen ähneln
denen, die Cyclosporin A und 40-O-(2-Hydroxyethyl)rapamycin in einem
synergistischen Verhältnis
in einer Öl-in-Wasser-Mikroemulsion
oder in einem Wasser-in-Öl-Mikroemulsionsvorkonzentrat
enthalten, das zur Bildung einer Mikroemulsion befähigt ist,
und eine hydrophile Phase, eine lipophile Phase und ein Tensid umfassen,
worin die hydrophile Phase, die lipophile Phase und das Tensid beispielsweise
den Beschreibungen in
GB
2 222 770 A ,
GB
2 257 359 A oder WO 96 13 273 A entsprechen. Die hydrophile
Phase kann 5 bis 50 Gew.-% der Zusammensetzung ausmachen und beträgt beispielsweise
bis zu 50 Gew.-%, vorzugsweise 15 bis 40 Gew.-%. Die lipophile Phase
kann 5 bis 85 Gew.-% der Zusammensetzung ausmachen und beträgt beispielsweise
10 bis 85 Gew.-%, vorzugsweise 15 bis 70 Gew.-%. Das Tensid kann
5 bis 80 Gew.-% der Zusammensetzung ausmachen und beträgt vorzugsweise
10 bis 70 Gew.-%.
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Zu
geeigneten Komponenten für
die hydrophile Phase gehören
unter anderem die in
GB
2 222 770 A beschriebenen Komponenten, beispielsweise ein
pharmazeutisch annehmbarer C
1-C
5-Alkyl-
oder ein Tetrahydrofurfuryldi- oder ein Partialester hiervon oder
ein niedermolekulares Mono- oder Poly-oxyalkandiol, beispielsweise
ein Diethylenglykolmonoethylether, wie er im Handel unter der Marke
Transcutol
® erhältlich ist,
oder ein Tetrahydrofurfurylalkoholpolyethylenglykolether, wie er
im Handel unter der Marke Glycofurol
® erhalten
werden kann, oder insbesondere 1,2-Propylenglykol, oder Dimethylisosorbid,
und diese Komponenten können
optional ferner auch niedere Alkanole, beispielsweise Ethanol, einschließen.
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Zu
geeigneten Komponenten für
die lipophile Phase gehören
unter anderem mittelkettige Fettsäuretriglyceride, gemischte
Mono-, Di- und Triglyceride und veresterte ethoxylierte Pflanzenöle, insbesondere
gereinigte Mono-, Di- und Triglyceride aus glycerolysiertem Maisöl, das beispielsweise
frei oder im Wesentlichen frei an Glycerin und gesättigten
Fettsäurekomponenten
ist, wie dies beispielsweise in
GB 2 284 615 B1 beschrieben und beansprucht
wird.
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Bei
einer Ausführungsform
umfasst die lipophile Phase ein Umesterungsprodukt aus Maisöl und Glycerin,
das einen Gehalt an gesättigten
Fettsäuren
von Mono-, Di- und Triglyceriden aufweist und einen Glyceringehalt
von weniger als 10 Gew.-%, beispielsweise weniger als 5 Gew.-%,
wie 2 Gew.-% oder weniger, enthält.
Solche Umesterungsprodukte umfassen unter anderem
- i)
etwa 25 bis etwa 50 Gew.-%, beispielsweise 30 bis 40 Gew.-%, Monoglyceride,
etwa 30 bis etwa 60 Gew.-%, beispielsweise etwa 45 bis etwa 55 Gew.-%,
Diglyceride und wenigstens 5 Gew.-% Triglyceride, beispielsweise
etwa 7,5 bis etwa 15 Gew.-% hiervon,
- ii) einen Gehalt an Linolsäure-, Ölsäure- und
Linolensäuremono-,
-di- und -triglyceriden von wenigstens 85 Gew.-%, und einen gesamten
gesättigten
Fettsäuregehalt
an Mono-, Di- und Triglyceriden von weniger als 10 Gew.-%.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
hat das Umesterungsprodukt einen Gesamtgehalt an Palmitinsäure und
Stearinsäure
von Mono-, Di- und Triglyceriden von weniger als 10 Gew.-%.
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Zu
geeigneten Tensiden gehören
unter anderem Reaktionsprodukte aus natürlichen oder hydrierten Pflanzenölen und
Ethylenglykol, beispielsweise polyethoxylierte Ricinusöle, wie
sie beispielsweise unter der Marke CREMOPHOR
® (H.P.
Fiedler, Lexikon der Hilfsstoffe für Pharmazie, Kosmetik und angrenzende
Gebiete, Band 1, 3. Auflage, 1989), beispielsweise als CREMOPHOR
® RH
40 oder als CREMOPHOR
® EL erhältlich sind,
Polyoxyethylenglycinfettsäureester,
wie sie beispielsweise unter der Marke TAGAT
®, beispielsweise
als TAGAT
® TO
erhältlich
sind, und Polyoxyethylensorbitanfettsäureester, beispielsweise Mono-,
Di- und Trilauryl-, -palmityl-, -stearyl- und -ölsäureester der bekannten Art,
wie sie beispielsweise unter der Marke TWEEN
® erhältlich sind,
wie beispielsweise TWEEN
® 40 oder TWEEN
® 80.
Diese und weitere Tenside werden ebenfalls in
GB 2 222 770 A und
GB 2 257 359 A beschrieben.
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Die
Zusammensetzungen können
optional ferner auch Geschmacksmittel und/oder Antioxidantien enthalten,
beispielsweise α-Tocopherol,
typischerweise in einer Menge von 0,05 bis etwa 5 Gew.-%, vorzugsweise
von etwa 0,1 bis etwa 1 Gew.-%, bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung.
Weiter können
diese Zusammensetzungen saure Stabilisierungsmittel enthalten, beispielsweise
Malonsäure,
Oxalsäure,
Citronensäure
und Milchsäure,
beispielsweise in einer Menge von 0,05 bis etwa 5 Gew.-%, vorzugsweise
von etwa 0,1 bis etwa 1 Gew.-%, bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung.
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Die
pharmazeutischen Zusammensetzungen werden vorzugsweise in Einheitsdosierungsform
compoundiert, was beispielsweise durch Abfüllung in oral verabreichbare
Kapselhüllen
geschieht. Die Kapselhüllen
können
aus Weichgelatine oder Hartgelatine bestehen. Erfindungsgemäße stabile
Weichgelatinekapseln lassen sich nach dem in
GB 2 282 586 A beschriebenen
Verfahren herstellen. Gewünschtenfalls
können
die pharmazeutischen Zusammensetzungen aber auch in Form einer Trinklösung vorliegen
und Wasser oder irgendein sonstiges wässriges System enthalten, sodass
sich zum Trinken geeignete Emulsionssysteme oder Mikroemulsionssysteme
ergeben.
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In
Abhängigkeit
vom verwendeten Trägermaterial
kann eine feste Dispersion in Form eines einfachen eutektischen
Gemisches, einer festen Lösung
oder einer festen micellaren Lösung,
einer Glassuspension oder Glaslösung
aus einer Assoziation aus Wirkstoff und Komplex gebildet werden,
die den IL-2 Transkriptionsinhibitor zusammen mit 40-O-(2-Hydroxyethyl)-rapamycin
in feiner bis molekular disperser Form enthält. Bei einer Ausführungsform
wird daher eine feste Dispersion gebildet, welche ein Copräzipitat
aus dem IL-2 Transkriptionsinhibitor mit 40-O-(2-Hydroxyethyl)-rapamycin
und einem Trägermedium
enthält,
wie dies beispielsweise in WO 97 03 654 A beschrieben ist. In der
festen Dispersion liegen der IL-2 Transkriptionsinhibitor und das 40-O-(2-Nydroxyethyl)-rapamycin
in amorpher oder praktisch amorpher Form vor und sind physikalisch
an das Trägermedium
gebunden. Das Trägermedium,
welches typischerweise in einer Menge zwischen 10 und 99,5 Gew.-%
vorhanden ist, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung,
kann umfassen ein wasserlösliches
Polymer, beispielsweise Hydroxypropylmethylcellulose, Hydroxypropylmethylcellulosephthalat,
Polyvinylpyrrrolidon, Hydroxypro pylcellulose oder Derivate hiervon,
ein Polyethylenglykol, beispielsweise PEG 2000, PEG 4000 oder PEG
6000 (Handbook of Pharmaceutical Excipients), ein gesättigtes
polyglykolisiertes Glycerid, wie es beispielsweise unter der Marke
Gelucir® erhältlich ist,
beispielsweise als Gelucir® 44/14, 53/10, 50/13,
42/12 oder 35/10, oder ein Cyclodextrin, beispielsweise ein β-Cyclodextrin
oder ein α-Cyclodextrin.
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Das
Trägermedium
kann ferner ein Tensid enthalten, wie es beispielsweise oben beschrieben
worden ist, oder ein bekanntes Polyoxyethylen-Polyoxypropylen-Copolymer
oder ein Blockcopolymer hiervon, wie es beispielsweise unter den
Marken Pluronic® oder
Poloxamer® erhältlich ist,
beispielsweise Poloxamer® 188, ein ethoxyliertes
Cholesterin, beispielsweise Solulan® C24,
ein Vitaminderivat, beispielsweise Tocopherolpolyethylenglykolsuccinat;
Natriumdodecylsulfat oder Natriumlaurylsulfat; eine Gallensäure oder
ein Salz hiervon, beispielsweise Cholsäure, Glykolsäure oder
ein Salz hiervon, beispielsweise Natriumcholat, oder Lecithin. Ist in
der festen Dispersion ein Tensid vorhanden, dann beträgt dessen
Menge allgemein bis zu 20 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht
der Zusammensetzung, beispielsweise 1 bis 15 Gew.-%. In der festen
Dispersion können
gewünschtenfalls
auch andere pharmazeutisch annehmbare Hilfsstoffe eingeschlossen
sein, wie sie beispielsweise oben beschrieben worden sind. Sind
die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen
als eine feste Dispersion formuliert, dann können sie beispielsweise in
Form einer Tablette, einer Kapsel, eines Granulats oder eines Pulvers,
beispielsweise in Form eines Säckchens,
verabreicht werden.
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Ein
weiterer Aspekt der Erfindung betrifft eine pharmazeutische Zusammensetzung
in Form einer Mikroemulsion oder eines Mikroemulsionsvorkonzentrats
oder einer festen Dispersion, beispielsweise der hierin beschriebenen
Art, welche 40-O-(2-Hydroxyethyl)-rapamycin und einen IL-2 Transkriptionsinhibitor,
beispielsweise FK 506, in einem synergistischen Verhältnis enthält, wie
dies beispielsweise oben beschrieben worden ist, zur Verwendung
bei einer Behandlung oder Prävention
eines Zustands der oben beschriebenen Art, beispielsweise zur Behandlung
oder Prävention
eines autoimmunen oder inflammatorischen Zustands oder einer Transplantatabstoßung, insbesondere
einer chronischen Abstoßung
oder einer Abstoßung
eines Xenotransplantats, mit der Maßgabe, dass Cyclosporin A als
der IL-2 Transkriptionsinhibitor ausgeschlossen ist, beispielsweise
als eine pharmazeutische Zusammensetzung, die Cyclosporin A und
Rapamycin in einem synergistisch wirksamen Verhältnis in einer Öl-in-Wasser
Mikroemulsion oder in einem Wasser-in-Öl Mikroemulsionsvorkonzentrat
enthält,
das zur Bildung einer Mikroemulsion fähig ist, welche eine hydrophile
Phase, eine lipophile Phase und ein Tensid umfasst, worin beispielsweise
die hydrophile Phase, die lipophile Phase und das Tensid den Beschreibungen
in
GB 2 222 770 A ,
GB 2 257 359 A oder
WO 96 13 273 A entsprechen, worin beispielsweise die hydrophile
Phase 5 bis 50 Gew.-% der Zusammensetzung, beispielsweise 10 bis
50 Gew.-%, vorzugsweise 15 bis 40 Gew.%, ausmachen kann, die lipophile
Phase 5 bis 85 Gew.-% der Zusammensetzung, beispielsweise 10 bis
85 Gew.-%, vorzugsweise 15 bis 70 Gew.-%, betragen kann und das
Tensid in einem Anteil von 5 bis 80 Gew.-% der Zusammensetzung,
vorzugsweise 10 bis 70 Gew.-%, vorhanden sein kann, oder es kann
sich dabei auch um eine pharmazeutische Zusammensetzung handeln,
die Cyclosporin A und Rapamycin in einem synergistisch wirksamen
Verhältnis
in Form einer festen Dispersion enthält, beispielsweise als ein
Copräzipitat
von Cyclosporin A mit Rapamycin und einem Trägermedium, beispielsweise der oben
und in WO 97 03 654 A beschriebenen Art, wobei diese Zusammensetzung
optional ferner auch ein Ten sid, beispielsweise der oben beschriebenen
Art, beispielsweise in einer Menge von bis zu 20 Gew.-%, bezogen auf
das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, beispielsweise 1 bis 15 Gew.-%,
enthalten kann.
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Beispiel 1
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Synergismus zwischen 40-O-(2-Hydroxyethyl)-rapamycin
und Cyclosporin A in vitro
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Es
wird eine Synergie gezeigt zwischen dem 40-O-(2-Hydroxyethyl)-rapamycin
und Cyclosporin A bei der Zwei-Wege-Lymphocytenreaktion an der Maus.
Hierzu werden Nierenzellen von BALB/c und CBA Mäusen (1 × 105 von
jedem Stamm) im Doppel in flachbödigen
Mikrotiterplatten mit 96 Löchern
in Abwesenheit oder Anwesenheit einer reihenverdünnten Verbindung in serumfreiem
Medium gezüchtet.
Nach 4 Tagen wird 3H-Thymidin zugesetzt.
16 h später
werden die Zellen geerntet, wobei die Inkorporation von 3H-Thymidin durch Flüssigkeitsszintillationszählung gemessen
wird. Die Zellproliferation wird ermittelt in Abwesenheit von Verbindungen
(100% Wert) oder in Anwesenheit von reihenverdünnten Verbindungen oder Verbindungskombinationen
bestimmt. Die maximale Inkorporation von 3H-Thymidin
(100% Wert) beträgt
etwa 240 × 103 cpm und der Hintergrund einer Einführung von 3H Thymidin in nicht stimulierte Zellen liegt
bei etwa 5 × 103 cpm. Die Wirkstoffkonzentrationen, bei
denen die maximale proliferative Antwort um 70% (IC70 Wert)
gehemmt wird, werden unter Verwendung der Logistikfunktion mit vier
Parametern berechnet. Der IC70 Wert für Cyclosporin
A liegt bei 21 nM und der IC70 Wert für 40-O-(2-Hydroxyethyl)-rapamycin
beträgt
0.3 nM. In Kombinationen wird die lymphozytische Proliferation bestimmt
in Gegenwart von 0,05, 0,1, 0,2, 0,4 und 0,8 nM 40-O-(2-Hydroxyethyl)-rapamycin
zusammen mit 2,5, 5,0, 10, 15, 20 oder 25 nM Cyclosporin A. Für jede Wirkstoffkombination
wird der jeweilige IC70 Wert jeder einzelnen
Verbindung berechnet. Diese IC70 Werte werden
in relative Einheiten bezüglich
der IC70 Werte der jeweiligen Einzelbehandlungen
mit Wirkstoff konvertiert. Diese relativen IC70 Einheiten
sind graphisch in der 1 als Isobologramm gezeigt.
Der konkave Verlauf dieses Isoblologramms weist auf eine synergistische
Wirkung zwischen den beiden Verbindungen hin. Der Synergieindex
bei der am stärksten
synergistischen Kombination wird mit einem Wert von 0,8 berechnet,
beispielsweise einem Wert von A/AE von 0,19
für 40-O-(2-Hydroxyethyl)-rapamycin
40-O-(2-Hydroxyethyl)-rapamycin und einem Wert von 0,52 für Cyclosporin
A.
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Beispiel 2
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Synergismus zwischen 40-O-(2-Hydroxyethyl)-rapamycin
und Cyclosporin A in vivo
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Es
wird ein Synergismus in vivo gezeigt unter Anwendung von Modellen
für eine
Allotransplantation einer orthotopen Niere und eines heterotopen
Herzens bei männlichen
Lewis-Ratten (RT11 Halotyp) unter Verwendung
von Donororganen aus männlichen
DA Ratten (RT1a Halotyp).
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Nach
7 Tagen wird eine Nierentransplantation durch kontralaterale Nephrektomie
durchgeführt.
Bei der Nephrektomie wird das Transplantat makroskopisch inspiziert,
wobei der Versuch beendet wird, falls die Abstoßung makroskopisch evident
ist. Die überlebenden
Tiere werden täglich
hinsichtlich klinischer Anzeichen einer renalen Dysfunktion überwacht.
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Die
Allotransplantate des Herzens werden in das Abdomen transplantiert,
und zwar mit Anastomosen zwischen der Donoraorta und der infrarenalen
abdomenalen Aorta des Rezipienten und zwischen der rechten Pulmonalaorta
des Donors und der Vena cava inferior des Rezipienten. Das Abdomen
wird täglich
palpiert, wobei bestimmt wird, ob das Transplantat noch schlägt. Im Falle
eines Aufhörens
des Herzschlags wird der Versuch beendet.
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Sowohl
bei den Allotransplantatversuchen der Niere als auch dem Herzen
liegt der Endpunkt bei den langzeitig Überlebenden bei 100 Tagen.
In allen Fällen
wird das Transplantat bei einer Autopsie entfernt, in gepuffertem
Formalin fixiert und in Paraffin eingebettet. 4 μm dicke Sektionen werden mit
Hematoxylin und Eosin angefärbt
und auf Anzeichen einer Abstoßung
geprüft,
wobei eine Zellabstoßung
bewertet wird als eine Abstoßung,
eine marginale Abstoßung,
eine leichte Abstoßung,
eine moderate Abstoßung
oder eine starke Abstoßung,
bezogen auf das Ausmaß einer
mononuklearen Zellinfiltration und Schädigung des Parenchyms (Tubuli
in der Niere, Myocyten im Herzen).
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Dabei
stoßen
unbehandelt belassene Lewis-Ratten nach einer Transplantation ein
Nierenallotransplantat innerhalb von 7 Tagen ab, und zwar mit einer
Histologie einer starken zellularen Abstoßung, während das heterotope Herzallotransplantat
bei nicht-behandelten Rezipienten zwischen dem 7. und dem 10. Tag nach
der Transplantation zu schlagen aufhört, und zwar mit einer ähnlichen
Histologie einer schweren zellularen Abstoßung.
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Cyclosporin
A (NEORAL®)
und/oder 40-O-(2-Hydroxyethyl)-rapamycin werden täglich oral
in einem Mikroemulsionsvorkonzentratträger verabreicht. Die dabei
erhaltenen Überlebensdaten
und histologischen Daten des Allotransplantats sind der folgenden
Tabelle 1 zu entnehmen. Die minimal wirksame Dosis von Cyclosporin
A, bei welcher sich ein langzeitiges Überleben des Allotransplantats
zeigt, liegt bei 5,0 mg/kg Körpergewicht
mit einer leichten Abstoßung
der Transplantathistologie. Für
40-O-(2-Hydroxyethyl)-rapamycin
muss eine Dosis von 5,0 mg/kg für
ein langzeitiges Überleben
eines Nierenallotransplantats gegeben werden, wobei diese Dosis
bei einem Herzallotransplantat nicht voll wirksam ist. Bei einer
Kombinationsbehandlung wird eine Dosis von 1,0 oder 2,0 mg/kg Cyclosporin
mit Dosen von 9,5, 1,0 oder 2,0 mg/kg 40-O-(2-Hydroxyethyl)-rapamycin
kombiniert. Ein langzeitiges Überleben
des Nierentransplantats ist bei den niedrigsten Dosen beider Verbindungen
zu erkennen, während
sich ein langzeitiges Überleben
des Herzallotransplantats bei einer Dosis von 1,0 mg/kg einer jeden
Verbindung zeigt. Darüber
hinaus ist auch die Histologie des langzeitigen Überlebens von Allotransplantaten
verbessert. Auf Basis der minimal wirksamen Dosis, die ein langzeitiges Überleben
bei einer Behandlung mit einer einzelnen Verbindung ergibt (5,0
mg/kg für
Cyclosporin A, > 5,0
mg/kg für 40-O-(2-Hydroxyethyl)-rapamycin),
beträgt
der Synergieindex für
das Modell der Nierentransplantation etwa 0,3 (1,0 mg/kg Cyclosporin
A) bis 0,5 (2,0 mg/kg Cyclosporin A) und beträgt für das Herztransplantat < 0,5 (1,0 mg/kg
Cyclosporin A) und < 0,7
(2,0 mg/kg Cyclosporin A). Die in vivo Synergie der Verbindungen
ist daher sogar größer als
dies aus den in vitro Ergebnissen vorher sagbar gewesen wäre.
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- a 14 Tage tägliche Behandlung
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Beispiel 3
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Pharmakokinetische Wechselwirkung
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Man
verabreicht männlichen
Ratten durch 3H-markiertes 40-O-(2-Hydroxyethyl)-rapamycin
zusammen mit durch 14C-markiertem Cyclosporin
A entweder intravenös
als Bolus (1 mg/kg bzw. 3 mg/kg) oder oral als Mikroemulsion (1,5
mg/kg bzw. 3 mg/kg). Die Gesamtblutkonzentration beider Verbindungen
wird durch Flüssigkeitschromatographie – revers
isotope Verdünnung
(LC-RID) bestimmt. Die Wechselwirkung zwischen 40-O-(2-Hydroxyethyl)-rapamycin
und Cyclosporin A wird ermittelt durch Vergleich der Pharmakokinetiken nach
einer Coverabreichung mit einer Dosis, die nach Verabreichung einer
jeden zu prüfenden
Verbindung allein erhalten worden ist, wobei die dabei gewonnenen
Ergebnisse aus den folgenden Tabellen 2 und 3 hervorgehen.
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Clearence
und Volumen der Verteilung von 40-O-(2-Hydroxyethyl)-rapamycin werden
erniedrigt (zweifach) durch Coverabreichung mit Cyclosporin A, während andererseits
die Disposition von Cyclosporin A nicht durch 40-O-(2-Hydroxyethyl)-rapamycin
beeinflusst wird. Die Zunahme der Blutspiegel von 40-0-(2-Hydroxyethyl)-rapamycin
(zweifach), welche nach oraler Coverabreichung mit Cyclosporin zu
beobachten ist, kann auf die Erniedrigung der Clearance und des
Volumens der Verteilung zurückzuführen sein,
während
man die zweifache Erhöhung
der Blutspiegel an Cyclosporin nach einer oralen Coverabreichung
mit 40-0-(2-Hydroxyethyl)-rapamycin auf eine höhere Absorption zurückführen kann.
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Beispiel 4
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Kombinierte Formulierung
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Es
wird eine Weichgelatinekapsel hergestellt, die für eine orale Verabreichung
geeignet ist und die die folgende Zusammensetzung in einer Dosierung
von 500 mg enthält
Cyclosporin
A | 50
mg |
40-O-(2-Hydroxyethyl)-rapamycin | 5
mg |
1,2-Propylenglykol | 50
mg |
Absolutes
Ethanol | 50
mg |
Mono-,
Di- und Triglyceride von Maisöl | 154,5
mg |
Cremophor® RH40 | 190
mg |
DL-alpha-Tocopherol | 0,5 mg |
Gesamtmenge | 500
mg |
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Diese
Zusammensetzung ist stabil, wobei sich keine Präzipitation beobachten lässt.
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Beispiele 5 bis 9
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Kombinierte Formulierungen
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Es
werden Weichgelatinekapseln hergestellt, die für eine orale Verabreichung
geeignet sind und die die folgende Zusammensetzung in einer Dosierung
von 500 mg enthält
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Diese
Zusammensetzunen sind stabil, wobei sich keine Präzipitation
beobachten lässt.
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Beispiel 10
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Es
wird eine feste Dispersionsformulierung hergestellt, die die folgenden
Bestandteile in Gewichtsteilen enthält.
Cyclosporin
A | 10 |
40-O-(2-Hydroxyethyl)-rapamycin | 1 |
HPMC
3 cP | 75 |
Poloxamer
188 | 14 |
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Die
Bestandteile werden in einem 1:1 Gemisch aus absolutem Ethanol und
Aceton gelöst.
Die Lösemittel
werden verdampft, und der erhaltene trockene Rückstand wird zu einem feinen
Pulver mit einer mittleren Teilchengröße um 0,1 bis 0,4 mm vermahlen.
Die feinen Pulver werden tablettiert oder in Hartgelatinekapseln abgefüllt.