DE69815148T2 - Behälter - Google Patents

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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen tragbaren Behälter.
  • Die zunehmenden Fälle von Organtransplantationen und die steigende Verwendung von temperaturempfindlichen Arzneimitteln bei der Behandlung von Erkrankungen sowohl bei Menschen als auch Tieren hat zu dem Bedürfnis nach einem zuverlässigen tragbaren Behälter für Organe und Arzneimittel geführt. Gegenwärtig ist es üblich, daß Organe und Arzneimittel in Kästen transportiert werden, die in Eis eingepackt sind. Dies ist aus einer Reihe von Gründen unbefriedigend.
  • Erstens bedeutet die Verwendung von Eis, daß die höchste Temperatur, bei der die Organe oder Arzneimittel gehalten werden können, beim Gefrierpunkt oder bei 0°C liegt. Bei dieser Temperatur beginnen Eiskristalle sich auszubilden, und das Wachstum dieser Eiskristalle kann die Zellen eines Organs, das für eine Transplantation transportiert wird, schädigen, wenn keine Maßnahmen ergriffen werden, dies zu verhindern. Ferner kann eine Temperatur von 0°C nicht die Optimaltemperatur sein, bei der Arzneimittel gehalten werden sollen.
  • Zweitens schmilzt das Eis mit der Zeit und somit ist die Temperatur, bei der die Arzneimittel und/oder Organe gehalten werden, nicht stabil. Es kann nötig werden, während des Transports das Eis zu erneuern.
  • Um diese Schwierigkeiten zu vermeiden, ist es erwünscht, einen Behälter mit einer Einrichtung zum Steuern seiner Temperatur zur Verfügung zu stellen, beispielsweise mit Hilfe einer mit dem Peltier-Effekt arbeitenden Vorrichtung, die den Inhalt erwärmen oder kühlen kann, und mit einer Steuereinheit. Ein derartiger Behälter ist in der US-A-5217064 beschrieben.
  • Eine weitere Verwendung medizinischer Behälter liegt im Transport von Proben eines infektiösen oder kontaminierten Materials. Zum Beispiel kann es nötig sein, ein solches Material zu einem Labor für Analysenzwecke zu bringen. Es ist häufig notwendig, solche Proben auf vorgegebenen Temperaturen zu halten, um sicherzustellen, daß Bakterien in den Proben noch am Leben sind, wenn sie das Labor erreichen, und dann gezüchtet und identifiziert werden können. Jedoch ist klar, daß ein Transport solcher Proben zahlreiche Probleme mit sich bringt. Insbesondere ist es nach einem solchen Transport erforderlich, den Behälter in geeigneter Weise zu sterilisieren, um eine wechselseitige Verunreinigung zu vermeiden. Dies kann durch Waschen oder Behandeln im Autoklaven geschehen. Jedoch ist selbstverständlich, daß diese Methoden nicht in idealer weise zum Reinigen einer Peltier-Vorrichtung geeignet sind.
  • Erfindungsgemäß wird ein tragbarer Behälter zur Verfügung gestellt, wie er im Anspruch 1 definiert ist.
  • Die Heiz- und/oder Kühleinrichtung kann entweder nur eine Heizvorrichtung oder nur eine Kühlvorrichtung aufweisen. Es ist jedoch bevorzugt, daß sowohl eine Heizvorrichtung als auch eine Kühlvorrichtung vorliegen.
  • Die Steuerung der Temperatur der Luft in dem Luftspalt um das Innengefäß herum ermöglicht ein Steuern der Temperatur des Inhalts, wobei es noch möglich ist, das Innengefäß zu entnehmen. Ein Entfernen des Innengefäßes ist nützlich, beispielsweise damit es gewaschen oder in einem Autoklaven behandelt werden kann. Ferner kann das Innengefäß nach dem Entfernen in einen Kühlschrank gestellt werden. Es kann so auf die gewünschte Temperatur abgekühlt werden, bevor es in den Hauptbehälter eingesetzt wird, der dann geschlossen und zum Steuern der Temperatur des Inhalts des Innengefäßes in Betrieb gesetzt werden kann. Dies vermindert die durch den tragbaren Behälter verbrauchte Energie, da es nur nötig ist, den Inhalt kalt zu halten, verglichen mit dem Fall, in dem beide von Anfang an herabgekühlt werden müssen. Wenn beispielsweise der Behälter von einer Batterie mit Energie versorgt wird, kann die Zeitdauer, während der der Behälter seinen Inhalt kühl halten kann, und damit die Länge der überbrückbaren Transportstrecke gesteigert werden.
  • Der tragbare Behälter kann zum Tragen von Arzneimitteln, Gewebeproben, Organen für die Transplantation oder tatsächlich irgendein anderes Material, das bei einer vorgegebenen Temperatur transportiert werden muß, verwendet werden.
  • Der Behälter hat normalerweise ein Außengehäuse und einen Luftspalt zwischen dem Außengehäuse und dem Innengefäß. Das Außengehäuse kann einen Basisteil und einen Deckelteil aufweisen.
  • Vorzugsweise ist ein Gebläse vorgesehen, um die Luftzirkulation in dem Luftspalt zu unterstützen. Zweckmäßigerweise ist es in der Nähe der Peltier-Vorrichtung untergebracht, und beide sind beispielsweise in einem Deckelabschnitt des Behälters angeordnet.
  • Vorzugsweise ist der Behälter mit Vorsprüngen versehen, die sich von dem Außengehäuse des Behälters aus erstrecken, um das Innengefäß zu tragen. Es kann dann Luft zwischen den Vorsprüngen um das Innengefäß herum zirkulieren. Ferner helfen die Vorsprünge, das Innengefäß sicher in dem Hauptbehälter anzuordnen.
  • Vorzugsweise wird eine Steuereinheit des Behälters angebracht, um eine gewünschte Temperatur für den Behälterinhalt zu speichern, um ein Signal von einem in dem Behälter untergebrachten Temperaturfühler aufzunehmen und um ein Signal zum Steuern der mit dem Peltier-Effekt arbeitenden Vorrichtung zu erzeugen. Aufgrund eines Vergleichs des erfaßten Temperatursignals mit der gewünschten Temperatur entscheidet die Steuereinheit, ob die Peltier-Vorrichtung arbeiten soll und in welcher Richtung (Erwärmen oder Abkühlen des Behälterinneren) dies geschehen muß. Der Temperaturfühler ist vorzugsweise für ein Erfassen der Temperatur in dem Luftspalt angeordnet. Es können mehr als ein Fühler vorgesehen sein, z. B. einer über und einer unter dem Innengefäß.
  • Die Temperatur, auf welcher der Behälterinhalt gehalten werden soll, kann in der Steuereinheit dauerhaft eingestellt werden. Da jedoch der Behälter für verschiedene Materialien benutzt werden kann, ist es bevorzugt, daß die Temperatur, auf welcher der Behälterinhalt gehalten werden soll, in die Steuereinheit eingegeben wird.
  • Diese Information kann in jeder geeigneten Weise eingegeben werden. Bei einer bevorzugten Version ist an dem Behälter ein Tastaturfeld zur Eingabe der gewünschten Temperatur angebracht. Jedoch kann das Tastaturfeld einer Beschädigung unterliegen, weshalb alternativ oder zusätzlich der Behälter einen elektromagnetischen Empfänger oder einen Ultraschallempfänger aufweisen kann und die Temperatur unter Benutzung eines externen Senders eingestellt wird. Bei einer weiteren Version kann der Behälter an einen Computer anschließbar sein, entweder direkt oder über ein Modem, und die Temperatur kann auf diese Weise eingestellt werden.
  • Es kann wichtig sein, daß die einmal eingestellte gewünschte Temperatur ohne Authorisierung nicht geändert wird. Somit ist es bevorzugt, daß die Steuereinheit eine Einrichtung aufweist, die dazu dient, den Status eines Benutzers festzustellen, bevor die Temperatur, bei welcher der Behälterinhalt gehalten werden soll, eingestellt wird. Wenn ein Tastenfeld benutzt wird, kann es nötig sein, einen Code (z. B. eine PIN) einzugeben, bevor die eingestellte Temperatur geändert werden kann. Codes können auch verwendet werden, wenn ein Strahlungs- oder Computersystem angewandt wird, um die Information einzugeben. Auch kann ein Kartensystem, z. B. mit Durchziehkarten, oder ein System, bei dem ein Schlüssel in ein Schloß eingesetzt werden muß, bevor die eingestellte Temperatur verändert werden kann, benutzt werden.
  • Es ist im Allgemeinen auch erwünscht, die Temperaturhistorie des Behälterinhalts zu kennen. Bei früheren Behältern gibt es keine Garantie dafür, daß die Organe oder Arzneimittel während des Transports durch Einwirkung ungeeigneter Temperaturen nicht Schaden genommen haben, da es keine Aufzeichnung der Temperaturen gibt, denen diese Gegenstände ausgesetzt waren. Somit ist es bevorzugt, daß die Steuereinheit auch ein Temperaturaufzeichnungssystem beinhaltet, das eine Einrichtung zum Überprüfen der Temperaturhistorie des Behälters aufweist.
  • Vorzugsweise wird ein tragbarer Behälter zur Verfügung gestellt, der eine Steuereinheit aufweist, die mit einem Temperaturaufzeichnungssystem versehen ist, das die Möglichkeit bietet, die Temperaturhistorie des Behälterinhalts zu überprüfen.
  • Das Temperaturaufzeichnungssystem kann in einer Anzahl von Formen vorliegen. Beispielsweise kann eine Vorrichtung ähnlich einem Fahrtenschreiber verwendet werden, um die Temperatur in gegebenen Zeitabständen festzuhalten und auf einem Aufzeichnungsblatt eine Markierung anzubringen. Die Markierungen können (wie bei einem Fahrtenschreiber) eine Interpretation benötigen, um verstanden zu werden. Jedoch hält bei einer bevorzugten Version das Temperaturaufzeichnungssystem die Temperatur in Zeitabständen fest und druckt die festgehaltenen Temperaturen aus. Es ist dann nur nötig, den Ausdruck zu überprüfen, um zu sehen, ob die eingestellte Temperatur eingehalten worden ist. Alternativ kann das Temperaturaufzeichnungssystem mit einem Speicher versehen sein, der die Daten bezüglich der Temperaturhistorie speichert. Die Information in diesem Speicher kann durch geeignete Mittel, z. B. mit Hilfe eines Computers unter Einsatz eines Modems, gegebenenfalls durch eine Fernverbindung, zugänglich sein und angezeigt werden. Bei einer Alternative kann der Computer derart programmiert sein, daß er die Daten selbst überprüft und eine einfache Ausgabe "sicher/unsicher" liefert. Welche Methode auch gewählt wird, die Temperaturhistorie des Inhalts kann überprüft werden, wenn der Behälter seinen Bestimmungsort erreicht hat, und das Gefäß kann so unmittelbar überprüft werden, ob der Inhalt durch Einwirkung ungeeigneter Temperaturen während des Transports geschädigt worden ist. Der Behälterinhalt ist so unmittelbar überprüfbar.
  • Obwohl es nützlich ist, zu wissen, daß das transportierte Material als Folge der Einwirkung ungeeigneter Temperaturen verdorben ist, wäre es natürlich für das Material besser, überhaupt nicht zu verderben, um zu vermeiden, daß es weggeworfen wird. Dies ist besonders wichtig im Fall von Organen für eine Transplantation. Somit erzeugt bei einer bevorzugten Ausführungsform die Kontrolleinheit ein Alarmsignal, wenn die Temperatur in dem Behälter zu weit von der eingestellten Temperatur abweicht. Die Bedeutung des Ausdrucks "zu weit" hängt natürlich von dem transportierten Material ab, entspricht aber normalerweise 3°C. Dieses Alarmsignal kann in Form eines Lichts an dem Behälter oder in Form eines hörbaren Signals auftreten, wodurch eine mit dem Behälter reisende Person gewarnt wird, daß etwas nicht in Ordnung ist.
  • Alarmsignale können auch erzeugt werden, wenn festgestellt wird, daß die Verschlüsse, welche den Behälter geschlossen halten sollen, geöffnet sind, da dies anzeigen kann, daß an dem Behälter und möglicherweise an dessen Inhalt manipuliert worden ist.
  • Der Behälter kann in irgendeiner geeigneten Weise mit Energie versorgt werden. Da jedoch der Behälter transportierbar sein soll, wird die Energie für die Peltier-Vorrichtung, die Steuereinheiten und die Gebläsemotoren vorzugsweise aus einer Batterie, insbesondere aus einer wiederaufladbaren Batterie, bezogen. Es ist bevorzugt, daß auch eine Sicherungsenergiequelle in Form einer zweiten Batterie vorgesehen ist, so daß selbst bei einer Erschöpfung der Hauptbatterie der Behälter noch die Temperatur seines Inhalts steuern kann. Ein Alarmsignal kann bei einem Fehler der Hauptbatterie erzeugt werden. Ferner kann ein anderes Alarmsignal erzeugt werden, wenn die Kapazität der Sicherungsbatterie unter einen vorgegebenen Anteil fällt.
  • Weiterhin ist es bevorzugt, daß der Behälter genügend robust ist, um Stößen und einer einer Stoßbelastung zu widerstehen. Es ist unvermeidlich, daß Unfälle geschehen und die Behälter aus gewissen Höhen fallengelassen werden, angestoßen werden usw. Jedoch sind die Peltier-Vorrichtungen relativ zerbrechlich und müssen vor schweren Stößen geschützt werden.
  • Somit ist es bevorzugt, daß die Peltier-Vorrichtung in einem Block aus elastomerem Material untergebracht ist. Das Vorsehen dieses elastomeren Elements hilft mit, die Verzögerungen, denen die Peltier-Vorrichtung unterliegt, zu vermindern und somit die darauf einwirkenden Schockbelastungen herabzusetzen.
  • Es ist ferner bevorzugt, daß die Peltier-Vorrichtung mit einem inneren Wärmeableiter, der dem Inneren des Behälters zugewandt ist, und mit einem äußeren Wärmeableiter, der dem Äußeren des Behälters zugewandt ist, verbunden ist. Die Wärmeableiter sind mittels einer Klemmeinrichtung aneinander befestigt, und zwar durch eine Klemmeinrichtung, die durch die Wärmeableiter und das elastomere Element hindurchgeführt ist. Die Peltier-Vorrichtung, die Wärmeableiter und das elastomere Element bilden dann eine einzige Einheit, und die Wärmeableiter und die Peltier-Vorrichtung unterliegen den gleichen Verzögerungen. Es ist erwünscht, daß die Wärmeableiter in engem thermischen Kontakt mit der Peltier-Vorrichtung bleiben, um sicherzustellen, daß diese in geeigneter Weise funktioniert. Dieses Merkmal vermindert das Risiko, daß sie auseinandergerüttelt werden.
  • Die Klemmeinrichtung kann irgendeine geeignete Form annehmen. Wenn jedoch von dem inneren zum äußeren Wärmeableiter ein Leitungsweg besteht, unterliegen die Isoliereigenschaften des Behälters einem Kompromiß und tatsächlich auch der Nutzeffekt der Peltier-Vorrichtung. Somit ist es bevorzugt, daß die Klemmeinrichtung aus einem Kunststoffmaterial hergestellt ist. Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform besteht die Klemmeinrichtung aus Nylon-Schrauben.
  • Natürlich ist es erwünscht, daß dann, wenn der Behälter den Inhalt auf einer gegebenen Temperatur halten soll, er ein thermisch isoliertes äußeres Gehäuse aufweist, um zu verhindern, daß Schwankungen der Außentemperatur die Temperatur des Inhalts beeinträchtigen.
  • Es ist eine Anzahl von Wegen zum Konstruieren von thermisch isolierenden Behältern bekannt. Beispielsweise ist ein Dewar-Gefäß mit einer doppelwandigen Konstruktion versehen. Der Raum zwischen den Wänden ist evakuiert, um ein Vakuum auszubilden, und die Seiten der dem Vakuum zugewandten Wände sind versilbert. Es ist auch bekannt, thermisch isolierendes Material, wie geschäumte Polymermaterialien, z. B. Polyurethan, in den Behälterwänden zu benutzen, um die Wärmeleitung durch die Wände herabzusetzen.
  • Es ist bekannt, für die thermische Isolierung Vakuumplatten zu verwenden. Diese Platten weisen eine Schicht aus einem thermisch isolierenden Material auf, das in einer evakuierten flexiblen Abdeckung eingeschlossen ist, die eine Aluminiumschicht aufweist. Wenn solche Platten zum Isolieren von Behältern verwendet werden, werden sie normalerweise in den Hohlwänden des Behälters untergebracht, um den Durchtritt von Wärme durch die Wände mittels Wärmeleitung zu vermindern. Jedoch erlaubt die Anwesenheit von Luft in den Hohlwänden noch einen Wärmetransport durch Konvektion.
  • Vorzugsweise ist der Behälter mit einem äußeren Gehäuse in Form einer Innenwand und einer Außenwand mit einem dazwischenliegenden Raum ausgerüstet, wobei dieser Raum mindestens teilweise evakuiert und von einem festen, thermisch isolierenden Material ausgefüllt ist.
  • Die Innen- und die Außenwand bilden so den Raum, der mindestens teilweise evakuiert und von dem isolierenden Material ausgefüllt ist, zusätzlich zu ihrer anderen Funktion als Behälterwände.
  • Die Anwesenheit des thermisch isolierenden Materials reduziert die Wärmemenge, welche mittels Wärmeleitung durch die Behälterwände hindurchgeführt wird. Ferner wird durch die mindestens teilweise Evakuierung des Raums zwischen der Innen- und der Außenwand ein Wärmeübergang durch Konvektion vermindert. Natürlich wird umso weniger Wärme durch Konvektion übertragen, je größer der Evakuierungsgrad ist.
  • Ein solcher Behälter kann einen Inhalt aufnehmen, der entnehmbar und gegenüber der Umgebung thermisch isoliert ist. Deshalb weist er normalerweise einen Hauptkörper und einen Deckel auf.
  • Das isolierende Material kann in Form eines Pulvers vorliegen. Jedoch ist es dann notwendig, daß die Innen- und die Außenwand relativ steif und fest sind. Dementsprechend ist es bevorzugt, daß das Isoliermaterial steif ist. Das Isoliermaterial trägt dann zur strukturellen Einheitlichkeit des Behälters als Ganzes bei. Ein geeignetes isolierendes Material ist verdichtetes mikroporöses Siliciumdioxid.
  • Wenn ein steifes isolierendes Material verwendet wird, ist es normalerweise derart geformt, daß es den Raum zwischen der Innen- und der Außenwand ausfüllt, z. B. durch Formen oder maschinelle Behandlung zur Bildung der gewünschten Gestalt.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform behindert das isolierende Material den Durchgang von Infrarotstrahlung. Dies kann durch Absorbieren, Reflektieren oder Streuen der Infrarotstrahlung erfolgen und vermindert die Wärmemenge, die durch die Wände des Behälters auf Grund von Strahlung hindurchtritt.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die Außenwand metallisiert. Die metallisierte Schicht schwächt eine hindurchgehende Strahlung ab. Auch dies hilft mit, die durch die Wände des Behälters mittels Strahlung hindurchgehende Wärmemenge herabzusetzen. Durch Einsatz einer metallisierten Außenwand mit einem isolierenden Material, das Infrarotstrahlung absorbiert, kann die Menge der übertragenen Wärme auf ein sehr niedriges Niveau herabgesetzt werden.
  • Vorzugsweise ist es die Innenoberfläche der Außenwand, die metallisiert ist. Dies schützt die metallisierte Schicht vor Abrieb usw., dem sie unterworfen wäre, wenn sie sich an der Außenoberfläche der Außenwand befände. Somit wird ihre Lebensdauer verlängert.
  • Als Alternative zu einer metallisierten Schicht oder zusätzlich zu dieser kann die Außenwand eine Schicht in Form einer Metallfolie aufweisen. Die Außenwand kann als Laminat ausgebildet sein, das die Metallfolie enthält.
  • Es ist weiterhin bevorzugt, daß die Innenwand des Behälters metallisiert ist. Wenn es erwünscht ist, den Inhalt des Behälters über der Umgebungstemperatur zu halten, ist es wichtig, Wärmeverluste des Inhalts zu reduzieren. Das Metallisieren der Innenwand verringert die Menge an Infrarotstrahlung, die durch die Innenwand hindurchtritt.
  • Alternativ oder zusätzlich kann die Innenwand eine Schicht aus einer Metallfolie aufweisen und kann als Laminat ausgebildet sein, das eine Schicht aus einer Metallfolie beinhaltet.
  • Das Metallisieren oder die Schicht der Metallfolie der Innen- oder der Außenwand kann mit Mitteln zum Herstellen einer elektrischen Verbindung verwirklicht sein, um eine elektrostatische Abschirmung zu erreichen. Dies kann dann dazu dienen, irgendeine elektrische Einrichtung innerhalb des Behälters gegenüber einer elektrischen Störung abzuschirmen. Es wird auch ins Auge gefaßt, daß der isolierte Behälter ein elektrisches Kühl- und/oder Heizelement aufweist, und das Schalten dieses Elements könnte eine Störung verursachen, wenn es nicht abgeschirmt ist.
  • Der Raum zwischen der Innen- und der Außenwand kann mindestens teilweise evakuiert und dann dauerhaft verschlossen werden. Da jedoch jedes Material, das zur Ausbildung der Innen- und der Außenwand benutzt wird, bis zu einem gewissen Grad durchlässig ist, ist es bevorzugt, daß ein gewisses Mittel zum Wiederherstellen des Vakuums vorgesehen ist. Dementsprechend ist bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ein Durchgang vorgesehen, um eine Verbindung des Raums zwischen der Innen- und der Außenwand mit einem Bereich außerhalb dieses Raums herzustellen. Der Durchgang kann ermöglichen, daß der Raum zwischen der Innen- und der Außenwand mit einem Druckmeßgerät, einer Vakuumpumpe oder dergleichen verbunden wird. Das Vakuum in dem Raum zwischen der Innen- und der Außenwand kann dann mit Hilfe des Druckmeßgeräts überprüft werden. Wenn das Vakuum zu sehr abgesunken ist als Ergebnis eines übermäßigen Gasdurchlasses durch die Innen- und die Außenwand, kann es unter Einsatz der Vakuumpumpe wiederhergestellt werden.
  • Natürlich muß ein Mittel vorgesehen sein, um sicherzustellen, daß an dem Durchgang keine Undichtigkeit vorliegt. Dies kann durch Anbringen eines Stopfens in dem Durchgang erreicht werden. Jedoch ist es bevorzugt, daß der Durchgang mit einem Ventil versehen ist, das normalerweise geschlossen ist. Das Ventil kann dann geöffnet werden, wenn ein Druckmeßgerät, eine Vakuumpumpe oder dergleichen angeschlossen worden ist.
  • Der Durchgang kann an irgendeiner günstigen Stelle an der Innen- oder der Außenwand oder z. B. an einer Endwand angebracht werden, welche die Innenwand mit der Außenwand verbindet. Wenn sich jedoch der Durchgang in der Außenwand befindet, besteht das Risiko, daß ein Stoß oder ähnliches den Durchgang öffnet, z. B. durch Beschädigen eines an der Außenwand befindlichen Ventils. Es wäre möglich, ein Ventil in der Außenwand zurückzusetzen, um das Risiko einer Beschädigung durch Stoß zu vermindern. Jedoch ist es bevorzugt, daß die Innenwand mit dem Durchgang versehen ist, um das Risiko, ihn durch einen Stoß zu beschädigen, im wesentlichen zu beseitigen.
  • Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung werden nun rein beispielhaft beschrieben, wobei auf die beigefügten Zeichnungen Bezug genommen wird, worin
  • 1 eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform des Behälters in geschlossenem Zustand ist;
  • 2 eine schematische Teilquerschnittsansicht ist, welche den Aufbau einer Wand der ersten Ausführungsform des Behälters zeigt;
  • 3 eine schematische Teilquerschnittsansicht ist, die eine Variante des Wandaufbaus der ersten Ausführungsform des Behälters zeigt;
  • 4 eine Querschnittsansicht einer zweiten Ausführungsform des Behälters zeigt;
  • 5 eine Teilquerschnittsansicht eines Deckels einer dritten Ausführungsform des Behälters ist;
  • 6 eine Draufsicht eines Teils des Deckels der dritten Ausführungsform des Behälters ist; und
  • 7 eine perspektivische Ansicht des gleichen Teils des Deckels der dritten Ausführungsform des Behälters ist.
  • Ein Behälter gemäß dem ersten bevorzugten Aspekt der Erfindung ist mit der Bezugszahl 10 in 1 bezeichnet. Der Behälter weist einen Basisteil 12, in dem der Inhalt untergebracht ist, und einen Deckel 14 auf.
  • Der Basisteil und der Deckel bilden zusammen ein äußeres Gehäuse. Der Deckel 14 ist mittels eines Gelenks, Klammern oder dergleichen an der Basis 12 befestigt, und der Behälter wird durch Riegel 76 geschlossen gehalten. Der Behälter soll seinen Inhalt gegenüber der Außenseite thermisch isolieren, beispielsweise um den Behälter kühler als die Außenseite zu halten.
  • Die Wände des Behälters haben einen sandwichartigen Aufbau, wie am besten in 2 gezeigt wird. Sie beinhalten eine Außenwand 20, welche die Außenoberfläche des Behälters bilden, eine Mittelschicht 30 und eine Innenwand 40. Die Mittelschicht füllt den Raum zwischen der Innen- und der Außenwand aus.
  • Die Außenwand erfüllt eine Reihe von Funktionen. Sie ist im wesentlichen gas- und flüssigkeitsundurchlässig. Für das die Außenwand bildende Material ist es auch wichtig, daß es fest und insbesondere durchstoßfest ist. Damit die Außenwand diese verschiedenen Kriterien erfüllt, wird ein harzgebundenes laminiertes Material eingesetzt. Das Laminat kann Schichten aus Kevlar (Marke) oder aus glas- oder kohlefaserverstärktem Kunststoffmaterial beinhalten, um die nötige Festigkeit zu verleihen. Solche Materialien sind sehr fest bezüglich Zug, Druck und Scherung. Sie bieten auch eine gute Widerstandfestigkeit gegen Stoßbelastungen. Dies ist wichtig bei der Unterstützung des Vermeidens einer Beschädigung des Behälters, wenn er fallengelassen wird.
  • Die Innenoberfläche 22 der Außenwand 20 ist metallisiert. Dies kann durch Sprühen, Spritzen oder Vakuumabscheidung von Stahl oder Aluminium erfolgen. Die metallisierte Schicht reflektiert den grössten Teil der darauf auftreffenden Strahlung und schwächt die durch die Außenwand 20 hindurchtretende Strahlung. Wenn die metallisierte Schicht auf die Außenoberfläche 24 der Außenwand 20 und nicht auf die Innenoberfläche 22 aufgebracht wäre, würde man sie dem Verkratzen, dem Abrieb und dergleichen aussetzen. Alle Unterbrechungen in der metallisierten Schicht erlauben es der Strahlung, unbeeinträchtigt durch sie hindurchzutreten, was zweifellos unerwünscht ist. Aus diesem Grund wird die metallisierte Schicht auf die Innenoberfläche 22 der Außenwand 20 aufgebracht.
  • Alternativ oder zusätzlich kann das laminierte Material eine oder mehrere Schichten aus einer Metallfolie aufweisen. Diese dienen nicht nur zum Reflektieren und Dämpfen der Strahlung, sondern vermindern auch die Gesamtdurchlässigkeit der Außenschicht gegenüber Gasen.
  • Es können eine oder mehrere metallisierte oder durch eine Metallfolie ausgebildete Schichten vorgesehen sein, und zwar mit Mitteln zum Herstellen einer elektrischen Verbindung, um eine elektrostatische Abschirmung zu erreichen. Diese Abschirmung funktioniert wie ein Faraday-Käfig und siebt jede Störung aus, die sonst durch eine elektrische Einrichtung, wie Heizungen, Kühlungen oder thermostatische Steuerungen innerhalb des Behälters verursacht werden können.
  • Die Mittelschicht 30 beinhaltet ein poröses expandiertes Siliciumdioxidmaterial, das im wesentlichen die gesamte seitliche Breite zwischen der Innen- und der Außenwand (d. h. in der Querrichtung zu den Ebenen der Wände) ausfüllt. Das Material hat eine sehr niedrige Wärmeleitfähigkeit und dient als Wärmeisolator für den Behälter. Ein solches Material ist unter der Bezeichnung "Microtherm" von Micropore International Limited, Droitwich, England, erhältlich. Zusätzlich zu seinen Eigenschaften der thermischen Isolierung ist das Material steif und trägt zur Festigkeit und strukturellen Einheitlichkeit des Behälters bei.
  • Das expandierte Siliciumdioxidmaterial kann auch behandelt werden, um seine Durchlässigkeit gegenüber Infrarotstrahlung weiter zu reduzieren. Es kann Metallplättchen enthalten, um Infrarotstrahlung zu reflektieren, Halbleiter, wie Ruß oder Metalloxide, zum Absorbieren von Infrarotstrahlung aufweisen und/oder Transmitter mit einem hohen Brechungsindex zum Streuen der Infrarotstrahlung beinhalten. Diese dienen dazu, die Mittelschicht für Infrarotstrahlung im wesentlichen undurchlässig zu machen. Im Ergebnis erreicht jede Infrarotstrahlung, die durch die Außenwand 20 hindurchtritt, nicht das Innere des Behälters 10. Ferner ist die Porengröße des expandierten Siliciumdioxidmaterials geringer als der mittlere freie Durchgang von Luftmolekülen.
  • Die Innenwand 40 kann in ähnlicher Weise wie die Außenwand 20 konstruiert sein, da sie auch für Gase oder Flüssigkeiten im wesentlichen undurchlässig sein muß. Da jedoch die Innenwand 40 weniger direkten Stößen oder ähnlichen Schlägen ausgesetzt ist, ist für sie nicht die gleiche Festigkeit wie für die Außenwand 20 erforderlich. Da ferner jede in den Behälter eintretende Infrarotstrahlung daran gehindert werden sollte, durch die Mittelschicht 30 hindurchzutreten, besteht für die Innenwand 40 eine geringere Notwendigkeit der Metallisierung in Fällen, in denen es erwünscht ist, die Temperatur des Behälterinhalts unterhalb der Umgebungstemperatur zu halten.
  • Wenn es erwünscht ist, die Temperatur des Behälterinhalts oberhalb der Umgebungstemperatur zu halten (um z. B. ein Gefrieren des Inhalts unter extrem kalten Bedingungen zu verhindern), ist es natürlich bevorzugt, daß die Innenwand metallisiert ist, um zu verhindern, daß aus dem Inhalt durch Infrarotstrahlung Wärme verlorengeht. Unter diesen Bedingungen besteht außerdem für die Außenwand weniger die Notwendigkeit, metallisiert zu sein. Wenn die Außenwand nicht metallisiert oder mit einer Schicht aus einer Metallfolie versehen ist, kann die metallisierte oder von einer Metallfolie gebildete Schicht der Innenwand natürlich dazu benutzt werden, eine elektrostatische Abschirmung zu schaffen, wie sie oben diskutiert wurde.
  • Um zu ermöglichen, daß der Behälter benutzt werden kann zum Aufrechterhalten der Temperatur des Inhalts oberhalb oder unterhalb der Umgebungstemperatur, können die Innen- und die Außenwand metallisiert sein, um den Wärmeübergang durch Strahlung entweder zu dem Behälterinhalt oder von diesem weg herabzusetzen. Je geringer die Strahlung ist, die durch die Innen- oder Außenwand hindurchtritt, desto geringer ist die Strahlung, die durch das isolierende Material absorbiert, reflektiert oder gestreut werden muß, und dies reduziert das Ausmaß der Wärmeleitung.
  • Bei der Herstellung des Behälters werden die Innen- und die Außenwand getrennt hergestellt. Bearbeitete Blöcke des expandierten Siliciumdioxidmaterials werden in den Bodenbereich und um die Seiten der Außenwand herum angebracht. Dann wird die Innenwand eingesetzt.
  • Die Innen- und die Außenwand 20, 40 werden dann miteinander verbunden, so daß sie eine gas- und flüssigkeitsundurchlässige Hülle um die Mittelschicht 30 herum bilden. Dies kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Beispielsweise können geschweißte metallische Verschlüsse benutzt werden, obwohl dies einen Weg für eine Wärmeleitung in den Behälter darstellt. Als eine Alternative können vorgeformte Neoprenverschlüsse sowohl mit der Innen- als auch der Außenwand verbunden werden, und diese Methode des Verschließens vermindert die Wärmeleitung wesentlich. Wenn laminierte Materialien verwendet werden, um die Innen- und die Außenwand zu bilden, können diese selbst zusätzlich zu Lippen und Verschlüssen geformt werden, die dann eine darüberliegende Neoprenschicht aufweisen können, die auf sie aufgebracht ist, um sie vollständig zu verschließen. Die Verwendung einer Neoprenschicht kann auch die Abdichtung zwischen der Basis und dem Deckel des Behälters verbessern, wenn er geschlossen ist, da die Neoprenschicht dort angeordnet werden kann, wo die Basis und der Deckel aneinanderstoßen.
  • Um die isolierenden Eigenschaften des Behälters 10 weiter zu verbessern, wird die Umhüllung bis zu einem ziemlich hohen Vakuum evakuiert, derart, daß der Druck vorzugsweise weniger als 0,1 mm Hg (0,13 Millibar oder 13 Pa) beträgt. Das Evakuieren der Umhüllung reduziert wesentlich den auf Konvektion beruhenden Wärmeübergang durch die Mittelschicht. Es ist selbstverständlich, daß die Innen- und die Außenwand 20, 40 für Gase undurchlässig sind, um innerhalb der Umhüllung ein Vakuum zu erzeugen. Es ist auch selbstverständlich, daß jedes Durchstoßen der Umhüllung zu einem Verlust des Vakuums führt, weshalb es insbesondere für die Außenwand 20 wichtig ist, daß sie fest und durchstoßfest ist.
  • Wenn das Vakuum erzeugt ist, versucht der Atmosphärendruck, die Außenwand nach innen zu drücken. In ähnlicher Weise versucht der Atmosphärendruck im Innern des Behälters, die Innenwand nach außen zu drücken. Der Neigung der Wände, gegeneinander zu fallen, wird teilweise durch die eigene Festigkeit der Wände und teilweise durch die Anwesenheit des isolierenden Materials begegnet. Da das isolierende Material mithilft, den durch den Atmosphärendruck verursachten Kompressionskräften zu widerstehen, können die Wände dünner ausgebildet und von leichterem Gewicht sein als es sonst der Fall wäre.
  • In der Innenwand 40 ist ein Durchgang 42 vorgesehen. Dieser Durchgang ist mit einem Ventil 44 ausgerüstet, das normalerweise geschlossen ist. Der Durchgang 42 kann an eine Vakuumpumpe angeschlossen und das Ventil 44 geöffnet werden, um ein anfängliches Evakuieren des Raums zwischen den Wänden zu ermöglichen. Zusätzlich kann der Durchgang 42 mit einem Druckmeßgerät verbunden sein, das ein Überprüfen der Höhe des Vakuums in dem Raum erlaubt. Es besteht unvermeidbar eine gewisse Undichtigkeit durch die Innen- und die Außenwand 20, 40. Dies führt zu der Neigung des Abbauens des Vakuums in dem Raum. Wenn eine Überprüfung zeigt, daß das Vakuum in dem Raum zu weit abgebaut ist, kann die Vakuumpumpe wieder angeschlossen werden, um den Raum wieder zu evakuieren und das Vakuum wieder herzustellen.
  • wie oben erwähnt, ist das expandierte Siliciumdioxidmaterial porös. Somit müssen die Gase in den Poren des Materials entfernt werden, wenn der Raum zwischen der Innen- und der Außenwand evakuiert wird. In 2 ist gegenüber dem Durchgang 42 eine kleine Ausnehmung 32 in dem expandierten Siliciumdioxidmaterial dargestellt. Diese ergibt eine größere Oberfläche des expandierten Siliciumdioxidmaterials für das darauf einwirkende Vakuum und unterstützt somit das Entgasen des Materials. Jedoch kann die Ausnehmung gewünschtenfalls entfallen.
  • Wie oben erwähnt, weist der Behälter 10 eine Basis 12 und einen Deckel 14 auf, um den Zugang zum Behälterinhalt zu ermöglichen. Die Wände sowohl der Basis 12 als auch des Deckels 14 sind entsprechend einer Sandwich-Konstruktion ausgebildet, wie oben beschrieben ist, um eine gute thermische Isolierung zu erreichen. Da die Basis 12 und der Deckel 14 als getrennte Teile ausgebildet sind, ist der Deckel 14 auch mit einer Öffnung versehen, um es zu ermöglichen, die Deckelumhüllung zu evakuieren und das Vakuum in der Umhüllung zu überprüfen und gegebenenfalls wieder herzustellen.
  • Es ist somit ersichtlich, daß die Wände des Behälters 10 einen Wärmeübergang durch alle drei der normalen Mechanismen (Leitung, Konvektion und Strahlung) verhindern. Die Wärmeleitung durch die Wand wird durch die niedrige Wärmeleitfähigkeit des expandierten Siliciumdioxidmaterials verhindert, das die Mittelschicht 30 bildet. Die Konvektion kann nicht stattfinden, weil die Umhüllung evakuiert ist und somit kein Fluid vorliegt, durch das hindurch eine Konvektion stattfinden kann. Der Wärmeübergang durch Strahlung wird durch die metallisierte(n) Schicht(en) der Innen- und/oder der Außenwand 40, 20 verhindert, wodurch jede einfallende Strahlung gedämpft wird. Entsprechendes geschieht durch die Anwesenheit der Materialien in dem expandierten Siliciumdioxidmaterial der Mittelschicht 30, welche jede Infrarotstrahlung, die durch die Außenwand 20 hindurchgetreten ist, reflektieren, absorbieren und/oder streuen.
  • Bei einer in 3 dargestellten alternativen Konstruktion kann das steife expandierte Siliciumdioxidmaterial durch Granulate von expandiertem Siliciumdioxid ersetzt werden. Es ist jedoch dann notwendig, daß die Außenwand 20 relativ fest ist. Auch kann es nötig sein, zwischen der Außen- und der Innenschicht Abstandshalter 34 vorzusehen, um einen Abstand zwischen den Schichten aufrechtzuerhalten. Zusätzlich müssen Mittel vorgesehen werden, um sicherzustellen, daß die Granulate nicht durch die Vakuumpumpe herausgesaugt werden, wenn der Raum zwischen der Innen- und der Außenwand evakuiert wird. Diese Mittel können in Form eines Siebs 36 verwirklicht werden, das sich über das Ende des Durchgangs 42 erstreckt.
  • Der oben beschriebene Behälter soll seinen Inhalt unabhängig von der Umgebungstemperatur bei einer bestimmten Temperatur halten und kann ein tragbarer Behälter sein, z. B. ein Behälter für Nahrungsmittel oder medizinische Zwecke. Es ist jedoch selbstverständlich, daß die Wandkonstruktion auch auf andere Behälterarten anwendbar ist, z. B. auf Kühlschränke, Gefrierschränke und Kühlfahrzeuge.
  • Wenn der Behälter als ein Behälter für Nahrungsmittel oder für medizinische Zwecke verwendet werden soll, ist es notwendig, daß die Temperatur des Inhalts innerhalb gewisser Grenzen bleibt. Insbesondere medizinische Materialien, wie Organe zum Transplantieren und gewisse temperaturempfindliche Arzneimittel, werden leicht geschädigt, wenn sie bei ungeeigneten Temperaturen gehalten werden.
  • Bei einer zweiten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, wie sie insbesondere in 4 dargestellt ist, weist der Behälter ein thermoelektrisches Modul 50 auf, das den Peltier-Effekt zum Erwärmen und/oder Kühlen des Behälterinhalts ausnützt.
  • Wenn ein Gleichstrom durch einen Stromkreis fließt, der zwei unterschiedliche Metalle beinhaltet, wird eine der Verbindungen zwischen den zwei Metallen erhitzt und die andere gekühlt. Welche Verbindung erhitzt und welche gekühlt wird, hängt von der Stromrichtung ab. Eine ähnliche Wirkung entsteht, wenn anstelle der Metalle bestimmte Halbleiter verwendet werden. Diese Erzeugung und Absorbierung von Wärme kann genutzt werden, um eine Wärmepumpe herzustellen, wobei die Richtung, in der Wärme gepumpt wird, von der Richtung des Stromflusses abhängt. Wärmepumpen unter Einsatz des Peltier-Effekts sind gut bekannt und werden hier nicht weiter beschrieben.
  • Bei der in 4 gezeigten Ausführungsform ist ein thermoelektrisches Modul 50 mit Peltier-Effekt in dem Deckel des Behälters angebracht. Das Modul selbst ist zwischen einem inneren Wärmeableiter 52 und einem äußeren Wärmeableiter 54 verbunden, die beide aus Aluminium bestehen, was einen guten Ausgleich zwischen der thermischen Wirksamkeit und dem leichten Gewicht mit sich bringt. Die Wärmeableiter sind mit Rippen versehen, um eine vergrößerte Oberfläche für den Wärmeübergang bereitzustellen. Jeder Wärmeableiter steht in engem thermischen Kontakt mit einer Seite des Moduls 50 mit Peltier-Effekt.
  • Beide Wärmeableiter sind mit elektrisch betriebenen Gebläsen 56, 58 ausgerüstet, die ihnen zugeordnet sind. Das dem inneren Wärmeableiter 52 zugeordnete Gebläse 56 ist derart angeordnet, daß es Luft vom Innern des Behälters gegen den inneren Wärmeableiter 52 treibt. Wärmeenergie aus der Luft wird dann durch die erzwungene Konvektion auf den Wärmeableiter übertragen, und die Luft wird so gekühlt. Das dem äußeren Wärmeableiter 54 zugeordnete Gebläse 58 ist derart angeordnet, daß es Atmosphärenluft durch Leitungen in dem Deckel 14 (nicht gezeigt) und durch die Kanäle zwischen den Rippen ansaugt. Die Luft wird dann durch den Wärmeableiter 54 erwärmt und durch ein Gitter 60 an der Oberseite des Deckels abgeführt, um Wärme von dem äußeren Wärmeableiter 54 an die Umgebung zu übertragen.
  • Das Modul 50 mit Peltier-Effekt und die Wärmeableiter 52, 54 können benutzt werden, um das Innere des Behälters 10 zu erwärmen oder zu kühlen. Wenn das Innere des Behälters gekühlt werden muß, wird dem Modul 50 mit Peltier-Effekt Elektrizität zugeführt, so daß Wärme von dem inneren Wärmeableiter 52 zu dem äußeren Wärmeableiter 54 gepumpt wird. Im Ergebnis wird der innere Wärmeableiter abgekühlt und der äußere Wärmeableiter erwärmt. Das dem inneren Wärmeableiter 52 zugeordnete Gebläse 56 wird angetrieben, um Luft in den Behälter zu dem inneren Wärmeableiter 52 zu bringen, und diese Luft wird als Folge gekühlt. Inzwischen wird das dem äußeren Wärmeableiter 54 zugeordnete Gebläse 58 in Betrieb gesetzt, um Luft an dem äußeren Wärmeableiter 54 vorbeizuführen und in die Atmosphäre abzugeben. Diese Luft wird erwärmt, wenn sie den äußeren Wärmeableiter 54 passiert, und zieht somit Wärme aus dem äußeren Wärmeableiter ab. Der Nettoeffekt besteht darin, daß Wärme aus dem Innern des Behälters an die Außenseite abgegeben wird.
  • Wenn es nötig ist, den Behälterinhalt zu erwärmen, wird die Richtung der Stromzufuhr zu der Peltier-Vorrichtung 50 umgekehrt, so daß Wärme von dem äußeren Wärmeableiter 54 zu dem inneren Wärmeableiter 52 gepumpt wird. Als Ergebnis hiervon wird der äußere Wärmeableiter 54 gekühlt, während der innere Wärmeableiter 52 erwärmt wird. Das dem inneren Wärmeableiter 52 zugeordnete Gebläse 56 treibt Luft in den Behälter gegen den inneren Wärmeableiter 52, um die Luft und damit das Innere des Behälters zu erwärmen. Die Luft, welche in Kontakt mit dem äußeren Wärmeableiter 54 steht, dient zu dessen Erwärmung, und als Ergebnis hiervon wird die Luft außen gekühlt. Im Allgemeinen ist es nicht nötig, das dem äußeren Wärmeableiter zugeordnete Gebläse 58 in Betrieb zu setzen. Somit besteht der Nettoeffekt des Betreibens des Moduls in dieser Weise darin, Wärme von außerhalb des Behälters in sein Inneres zu ziehen.
  • Das Modul 50 mit Peltier-Effekt erlaubt es, die Temperatur des Behälterinneren innerhalb eines Bereichs um etwa 60°C zu variieren, wobei die Temperatur des Inhalts sich bis zu 30°C von der Außentemperatur unterscheiden kann. Beispielsweise kann in tropischen Gegenden der Behälterinhalt bei 10°C selbst dann gelagert werden, wenn die Außentemperatur 40°C beträgt, und der Behälterinhalt kann selbst dann, wenn die Außentemperatur in die Nähe von –30°C gelangt, vor einem Gefrieren geschützt werden.
  • Die Entscheidung, ob das Behälterinnere erwärmt oder gekühlt wird, erfolgt durch eine Steuereinheit 62, die mit der gewünschten Temperatur für das Behälterinnere programmiert ist. Die Steuereinheit erhält Signale von einer Thermostateinheit 64, die ihrerseits mit Temperaturfühlern 66, 68 verbunden ist, die sich sowohl an der oberen als auch der unteren Oberfläche des Deckels sowie an dem unteren Boden des Behälters (nicht gezeigt) befinden. Die Steuereinheit 62 vergleicht die Signale von der Thermostateinheit 64 mit der gewünschten Temperatur und entscheidet, ob das Modul 50 mit Peltier-Effekt im Sinne des Erwärmens oder des Kühlens des Behälterinneren betrieben wird.
  • Wie aus 4 ersichtlich ist, weist der Behälter ein inneres Gefäß 70 auf. Es ist dieses innere Gefäß, das tatsächlich die Materialien (Arzneimittel, Organe und dergleichen) aufnimmt, die in dem Behälter 10 transportiert werden. Die Verwendung eines solchen inneren Gefäßes 70 führt zu einer Reihe von Vorteilen. Beispielsweise kann das innere Gefäß 70 derart ausgebildet sein, daß es autoklavenfest ist. Es ist dann möglich, infektiöse oder kontaminierte Materialien in dem inneren Gefäß zu transportieren und dieses durch Behandeln im Autoklaven zu sterilisieren. Es ist nicht nötig, den Hauptbehälter 10 zu sterilisieren, da er mit dem infektiösen oder kontaminierten Material nicht in Berührung gekommen ist. Ferner kann das innere Gefäß 70 mit Arzneimitteln beschickt und getrennt in einen Kühlschrank gestellt werden, um es zu kühlen. Wenn es nötig ist, die Arzneimittel zu transportieren, kann einfach das innere Gefäß 70 in den Hauptbehälter 10 eingebracht und mit Hilfe des Moduls 50 mit Peltier-Effekt auf einer niedrigen Temperatur gehalten werden. Es ist nicht erforderlich, das Modul mit Peltier-Effekt zu benutzen, um das anfängliche Kühlen des inneren Gefäßes oder seines Inhalts durchzuführen.
  • Die Wände und der Boden der Basis 12 sowie der Deckel 14 des Behälters 10 bilden ein äußeres Gehäuse und weisen vorzugsweise eine thermische Isolierung auf, wie sie bezüglich der 1 bis 3 beschrieben wurde.
  • Das innere Gefäß wird in dem äußeren Behälter auf Stützen 72, 74 getragen, die sich von den Wänden und dem Boden der Basis 12 des Behälters 10 aus nach innen erstrecken. Stützen können sich auch nach unten von der Innenoberfläche des Deckels 14 aus erstrecken, obwohl diese nicht dargestellt sind. Der Zweck der Stützen besteht darin, sicherzustellen, daß in dem Zwischenraum um das Äußere des inneren Gefäßes 70 Luft zirkulieren kann. Zusätzlich liegen die von dem Deckel nach unten vorstehenden Stützen auf der Oberseite des inneren Gefäßes 70 auf und stellen sicher, daß es in dem Hauptbehälter 10 in geeigneter Weise angeordnet ist und sich nicht zufällig öffnen kann.
  • Ferner ist der Behälter 10 mit Verzurrpunkten 78 versehen, die es ermöglichen, ihn auf einem Fahrzeug zu befestigen.
  • Es ist selbstverständlich, daß die Temperatur innerhalb des inneren Gefäßes 70 vorzugsweise über den Raum hinweg möglichst gleichmäßig sein soll. Mit anderen Worten, "heiße Stellen" sind zu vermeiden.
  • Um derartige heiße Stellen zu vermeiden, wird die Luft im Inneren des Hauptbehälters 10 um das innere Gefäß 70 im Kreislauf geführt, so daß die gesamte Außenseite des inneren Gefäßes auf einer im Allgemeinen einheitlichen Temperatur gehalten wird. Dieser Kreislauf wird teilweise durch das Gebläse 56, das dem inneren Wärmeableiter 52 zugeordnet ist, und teilweise (wenn das Innere des Behälters gekühlt wird) durch kältere Luft, die sich von dem inneren Wärmeableiter 52 nach unten bewegt und warme Luft nach oben verdrängt, erreicht. Es ist auch möglich, das innere Gefäß 70 mit Öffnungen auszubilden, so daß Luft durch es hindurchzirkulieren kann. Jedoch ist es dann im Allgemeinen nicht möglich, infektiöses oder kontaminiertes Material zu transportieren, weil das Risiko besteht, daß es in den Hauptbehälter 10 übertritt.
  • Die Temperatur, auf welcher der Inhalt des Behälters gehalten werden soll, kann auf irgendeine geeignete Weise in die Steuereinheit 62 eingegeben werden, und eine Reihe von Alternativen werden in der Einleitung angegeben. Ferner kann die Steuereinheit ein Temperaturaufzeichnungssystem beinhalten und Alarmsignale erzeugen, wenn die eingestellte Temperatur überschritten wird oder Riegel, die den Behälter geschlossen halten sollen, offen sind, wie oben beschrieben.
  • Da der Behälter tragbar sein soll, wird die Energie für die Peltier-Vorrichtung 50, die Steuereinheit 62 und die Gebläsemotoren aus einer Batterie (nicht gezeigt) entnommen. Die Batterie ist wiederaufladbar und kann durch die Stromleitungen 79 erneut aufgeladen werden. Der Einfachheit halber ist die Batterie im Deckel des Behälters untergebracht. Eine Sicherungsenergiequelle ist gleichfalls vorgesehen, und zwar in Form einer zweiten Batterie (nicht gezeigt), so daß selbst bei einer Erschöpfung der Hauptbatterie der Behälter die Temperatur seines Inhalts noch steuern kann. Beim Ausfall oder bei Erschöpfung der Hauptbatterie erzeugt die Steuereinheit ein Alarmsignal sowie ein weiteres anderes Alarmsignal, wenn die Kapazität der Sicherungsbatterie unter einen vorgegebenen Anteil fällt.
  • Es ist selbstverständlich, daß der medizinische Behälter eine Reihe von Anwendungen bietet. Seine Robustheit und Fähigkeit, in einem breiten Bereich von Temperaturbedingungen zu funktionieren, erlaubt es, ihn in Bereichen einzusetzen, in denen empfindlichere gekühlte Behälter nicht geeignet sind.
  • Jedoch sind Module mit Peltier-Effekt im Allgemeinen relativ zerbrechlich und sollten nicht starken Verzögerungen ausgesetzt werden. Diese können sich ergeben, wenn der Behälter fallengelassen wird, Stößen ausgesetzt ist oder dergleichen. Es ist somit nötig, sicherzustellen, daß das Modul 50 mit Peltier-Effekt in dem Behälter keinen starken Verzögerungen unterliegt, wenn dies für den Behälter als Ganzes der Fall ist.
  • Dies wird bei der in den 5 bis 7 dargestellten Ausführungsformen durch Einsetzen des Moduls 50 mit Peltier-Effekt in eine flexible Struktur 80, welche die Verzögerung absorbiert und das Modul vor einer Beschädigung schützt. Ein Querschnitt eines Teils des Deckels 14 des Behälters wird in 5 gezeigt. Der größte Teil des Deckels wird aus Platten unter Anwendung der Vakuumtechnik hergestellt, wie oben beschrieben. Jedoch wird in der Mitte des Deckels ein Loch erzeugt, und die Ränder des Lochs werden von der Innen- und der Außenwand der Vakuumplatten gebildet sind und dabei zu vorstehenden Zungen 82 geformt.
  • Ein rahmenförmiges elastomeres Element 84 wird in dem Loch angeordnet. Das Element wird am besten in den 6 und 7 erläutert. Wie ersichtlich ist, werden die Kanten des Rahmens mit Nuten 86 ausgebildet, welche die Zungen 82 der Vakuumplatten aufnehmen, um das Element an seiner Stelle anzuordnen. Die Mitte des rahmenförmigen Elements 84 ist bezüglich der Größe derart bemessen, daß es das Modul 50 mit Peltier-Effekt aufnimmt.
  • Der innere und der äußere Wärmeableiter 52, 54 werden an der Oberseite und dem Boden des Moduls 50 mit Peltier-Effekt angebracht sowie mittels Nylon-Schrauben 88 bezüglich des rahmenförmigen Elements an seiner Stelle angeordnet. Die Schrauben sind durch beide Wärmeableiterelemente 52, 54 und das rahmenförmige Element 84 hindurchgeführt. Die Schrauben werden an ihrer Stelle durch Nylon-Muttern 90 gehalten. Es werden Nylonmuttern und -schrauben verwendet, um zu verhindern, daß ein direkter Weg mit guter Wärmeleitung zwischen dem inneren und dem äußeren Wärmeableiter besteht, die gegebenen wäre, wenn Metallschrauben benutzt würden.
  • Wie die 6 und 7 zeigen, ist in der oberen Oberfläche des rahmenförmigen Elements 84 ein Kanal 92 ausgebildet, um die Stromleitungen unterzubringen, welche das Modul mit Peltier-Effekt und die Gebläsemotoren mit der Energiequelle verbinden.
  • Das elastomere Element absorbiert Stoßbelastungen, denen der Behälter als Ganzes ausgesetzt ist, und vermindert die Verzögerung, die das Modul mit Peltier-Effekt erfährt. Behälter mit dem Modul mit Peltier-Effekt, welche in derartiger Weise angebracht sind, haben eine erhebliche verbesserte Beständigkeit gegen Stoß und Schläge.

Claims (28)

  1. Tragbarer Behälter zur Aufnahme eines Inhalts für den Transport unter Einstellung der Temperatur des Inhalts, wobei der tragbare Behälter eine Vorrichtung zum Erhitzen und/oder Kühlen in Form einer Einrichtung mit Peltier-Effekt, ein entfernbares Innengefäß zur Aufnahme des Inhalts und eine Steuereinheit zum Steuern der Einrichtung mit Peltier-Effekt aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Innengefäß den größten Teil des Raums in dem Behälter einnimmt und um im Wesentlichen den gesamten Umfang des entfernbaren Innengefäßes ein Luftspalt vorliegt sowie die Steuereinheit die Vorrichtung mit Peltier-Effekt derart steuert, dass die Temperatur der Luft um die Außenseite des Innengefäßes herum eingestellt und dadurch die Temperatur des Inhalts des Innengefäßes eingestellt wird.
  2. Behälter nach Anspruch 1 mit Vorsprüngen, die sich von dem äußeren Gehäuse des Behälters aus erstrecken, um das Innengefäß abzustützen.
  3. Behälter nach Anspruch 1 oder 2, worin die Steuereinheit derart eingerichtet ist, dass sie eine gewünschte Temperatur für den Behälterinhalt speichert, von einem in dem Behälter angeordneten Temperaturfühler ein Signal aufnimmt und ein Signal zum Steuern der Vorrichtung mit Peltier-Effekt erzeugt.
  4. Behälter nach Anspruch 3, worin an dem Behälter ein Tastenfeld zum Eingeben der gewünschten Temperatur angebracht ist.
  5. Behälter nach Anspruch 3 oder 4, worin der Behälter einen elektromagnetischen Empfänger oder Ultraschallempfänger aufweist und die gewünschte Temperatur unter Einsatz eines externen Senders eingestellt wird.
  6. Behälter nach Anspruch 3, 4 oder 5, worin der Behälter an einen Computer zum Einstellen der gewünschten Temperatur anschließbar ist.
  7. Behälter nach einem der Ansprüche 3 bis 6, worin die Steuereinheit ein Alarmsignal erzeugt, wenn die Temperatur in dem Behälter zu weit von der gewünschten Temperatur abweicht.
  8. Behälter nach einem der vorstehenden Ansprüche, worin die Steuereinheit ein Temperaturregistriersystem aufweist, das mit einer Einrichtung zum Nachprüfen des Temperaturverlaufs des Behälters ausgerüstet ist.
  9. Behälter nach Anspruch 8, worin das Temperaturregistriersystem derart eingerichtet ist, dass es die Temperatur in Zeitabständen feststellt und die festgestellten Temperaturen ausdruckt.
  10. Behälter nach einem der vorstehenden Ansprüche, worin die Energie für die Vorrichtung zum Erhitzen und/oder Kühlen und für die Steuereinheit aus einer Batterie entnommen wird.
  11. Behälter nach Anspruch 10, worin eine Ersatzenergiequelle vorgesehen ist.
  12. Behälter nach einem der vorstehenden Ansprüche, worin die Vorrichtung zum Erhitzen und/oder Kühlen in einem Block aus einem elastomeren Material untergebracht ist.
  13. Tragbarer Behälter nach Anspruch 12, worin die Peltier-Vorrichtung in einem Block aus einem elastomeren Material untergebracht ist, der seinerseits an einem Gehäuse des Behälters befestigt ist.
  14. Behälter nach Anspruch 12 oder 13, worin die Peltier-Vorrichtung mit einem inneren Wärmeableiter, der dem Inneren des Behälters zugewandt ist, und mit einem äußeren Wärmeableiter, der dem Äußeren des Behälters zugewandt ist, verbunden ist, wobei die Wärmeableiter durch eine Klemmvorrichtung zusammengeklemmt sind, die durch die Wärmeableiter und das elastomere Element hindurchgeführt ist.
  15. Behälter nach Anspruch 14, worin die Klemmvorrichtung aus einem isolierenden Material hergestellt ist.
  16. Behälter nach Anspruch 15, worin die Klemmvorrichtung Nylon-Schrauben sind.
  17. Behälter nach einem der vorstehenden Ansprüche mit einem äußeren Gehäuse in Form einer Innenwand und einer Außenwand mit einem festgelegten Raum dazwischen, wobei der Raum zwischen der Innenwand und der Außenwand mindestens teilweise evakuiert und mit einem festen thermisch isolierenden Material gefüllt ist.
  18. Behälter nach Anspruch 17, worin das isolierende Material steif ist.
  19. Behälter nach Anspruch 17 oder 18, worin das isolierende Material den Durchgang von Infrarotstrahlung behindert.
  20. Behälter nach einem der Ansprüche 17 bis 19, worin die Außenwand metallisiert ist.
  21. Behälter nach Anspruch 20, worin die Innenoberfläche der Außenwand metallisiert ist.
  22. Behälter nach einem der Ansprüche 17 bis 21, worin die Außenwand eine Schicht aus einer Metallfolie aufweist.
  23. Behälter nach einem der Ansprüche 17 bis 22, worin die Innenwand metallisiert ist.
  24. Behälter nach einem der Ansprüche 17, bis 23, worin die Innenwand eine Schicht aus einer Metallfolie aufweist.
  25. Behälter nach einem der Ansprüche 18 bis 24, worin die Metallisierung oder die Schicht aus der Metallfolie mit einer Vorrichtung zum Ausbilden einer elektrischen Verbindung für das Bereitstellen einer elektrostatischen Abschirmung versehen ist.
  26. Behälter nach einem der Ansprüche 17 bis 25 mit einem Durchgang, der eine Verbindung zwischen dem Raum, welcher sich zwischen der Innenwand und der Außenwand befindet, und einem Bereich außerhalb dieses Raums erlaubt.
  27. Behälter nach Anspruch 26, worin der Durchgang ein Ventil aufweist, das normalerweise geschlossen ist.
  28. Behälter nach Anspruch 26 oder 27, worin die Innenwand mit dem Durchgang versehen ist.
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