DE69816454T2 - Nahtlose kettenstrickwaren - Google Patents

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Ltd. Eiichi-Hoei Sen-I Co. TAKESHITA
Ltd. Yutaka-Hoei Sen-I Co. KITAMARU
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HOEI SEN-I Co Ltd
Hoei Sen I Co Ltd
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HOEI SEN-I Co Ltd
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    • DTEXTILES; PAPER
    • D04BRAIDING; LACE-MAKING; KNITTING; TRIMMINGS; NON-WOVEN FABRICS
    • D04BKNITTING
    • D04B21/00Warp knitting processes for the production of fabrics or articles not dependent on the use of particular machines; Fabrics or articles defined by such processes
    • D04B21/06Patterned fabrics or articles
    • DTEXTILES; PAPER
    • D04BRAIDING; LACE-MAKING; KNITTING; TRIMMINGS; NON-WOVEN FABRICS
    • D04BKNITTING
    • D04B21/00Warp knitting processes for the production of fabrics or articles not dependent on the use of particular machines; Fabrics or articles defined by such processes
    • D04B21/10Open-work fabrics

Description

  • Technischer Bereich
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine nahtlose Kettenstrickware bzw. Kettenwirkware, welche ein Stoffteil (auch als Grundstruktur bezeichnet) und ein Spitzenteil umfasst, welche integral gestrickt bzw. gewirkt sind.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Bei einer herkömmlichen Kettenstrickware sind das Stoffteil und das Spitzenteil separat gestrickt bzw. gewirkt, beispielsweise unter Verwendung einer Raschel-Maschine. Sie werden daher ausschließlich durch Nähen verbunden, beispielsweise wenn das Spitzenteil an die Umfangsränder des Stoffteiles von Damenunterwäsche (Shorts, Slips und dergleichen), Negliges und dergleichen angebracht werden. Beim Nähen ist jedoch der genähte Teil notwendigerweise dicker als der Stoffteil und der Spitzenteil. Daher ist eine solche Kettenstrickware beim Tragen nicht bequem. Des Weiteren tritt die Saumnaht nach außen vor, so dass sich Probleme sowohl hinsichtlich Form als auch Design ergeben. Darüber hinaus sind bei einer herkömmlichen Kettenstrickmaschine die Strickgeschwindigkeiten für das Stoffteil und das Spitzenteil voneinander verschieden, da die Dichten der Stiche des Stoffteiles und des Spitzenteiles verschieden voneinander sind. Daher können der Stoffteil und das Spitzenteil bei dem Versuch das Stoffteil und das Spitzenteil integral zu stricken, nicht gleichförmig gestrickt werden.
  • Das belgische Patent BE-A 872 297 betrifft einen Vorhangstoff insbesondere einen Marquisette-Vorhang, der unter Verwendung einer Raschel-Strickmaschine bzw. Wirkmaschine hergestellt wird. Gemäß diesem Herstellungsverfahren wird ein Spitzenteil gleichzeitig und integral mit dem Kettenstrickstoff gestrickt. Daher ist es nicht erforderlich, dass Spitzenteil separat herzustellen. Jedoch weist die Marquisette-Strickware der BE-A 872 297 keine Steppstiche auf. Wenn daher eine Unterbrechung eines Garns in irgendeinem Bereich dieses Stoffes auftritt, wird das in einer Fall- bzw. Laufmaschenbildung resultieren. Mit anderen Worten, sind die in der BE-A 872 297 offenbarten Stoffe nicht laufmaschensicher. Daher sind solche Stoffe nicht zur Erzeugung von Alltagsbekleidung, wie Unterwäsche, geeignet, welche häufig gewaschen werden müssen. Aufgrund der Tendenz zur Laufmaschenbildung werden solche Stoffe hauptsächlich zur Herstellung von Vorhängen, Dekorationsstoffen, etc. verwendet.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Um die oben genannten Probleme zu lösen, ist es eine Aufgabe bzw. ein Ziel der vorliegenden Erfindung, eine nahtlose Kettenstrickware bzw. Kettenwirkware gemäß Anspruch 1 zur Verfügung zu stellen, welche ein Stoffteil und ein Spitzenteil umfasst, welche integral gestrickt bzw. gewirkt sind, um eine kontinuierliche Kettenstrickware zu bilden, welche zur Herstellung von Kleidung, insbesondere Unterwäsche, geeignet ist, und welche nicht zur Laufmaschenbildung neigt.
  • Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine nahtlose Kettenstrickware der vorliegenden Erfindung eine Raschel-Kettenstrickware, welche ein Stoffteil und ein Spitzenteil umfasst, wobei das Stoffteil und das Spitzenteil in einer Strickrichtung integral gestrickt sind, um eine kontinuierliche Kettenstrickware zu bilden. In Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung ist dieser Stoff dadurch gekennzeichnet, dass er ein Stoff für Bekleidung ist und das Stoffteil eine Grundstruktur von Kett- und Steppstichen aufweist, während das Spitzenteil eine Strickware ist, welche ein Muster in der Grundstruktur ausbildet und das Stoffteil breiter als das Spitzenteil ist und das Spitzenteil außerhalb des Stoffteiles gebildet ist.
  • Es wird bevorzugt, dass die Breite des Stoffteiles wenigstens das dreifache der Breite des Spitzenteiles beträgt, da eine solche nahtlose Kettenstrickware dazu geeignet ist, das Stoffteil weit innen zu verwenden und das Spitzenteil in einem äußeren schmalen Teil anzuordnen, wenn sie für Innenbekleidung, wie Unterwäsche, verwendet wird.
  • Es wird bevorzugt, dass eine Vielzahl von Spitzenteilen in der Vorwärtsrichtung der Stiche gebildet sind, weil eine solche nahtlose Kettenstrickware geeignet zur Verwendung mit rechtslinksseitiger symmetrischer Anordnung ist, wenn sie für Innenbekleidung, wie Unterwäsche verwendet wird.
  • Die Kettenstrickware ist wenigstens eine Strickware, welche aus der Gruppe ausgewählt ist, die aus einer Strickware, welche elastische Garne in einer Richtung (eine in einer Richtung dehnbare Strickware) und eine Strickware, welche elastische Garne in zwei Richtungen (eine in zwei Richtungen dehnbare Strickware) verwendet, ausgewählt ist. Die in einer oder in zwei Richtungen dehnbare Strickware ist für Innenkleidung, wie Unterwäsche geeignet. Jeder der Strickwaren kann für ein Neglige verwendet werden.
  • Es ist bevorzugt, dass das Garn des Stoffteiles ein umhülltes Garn ist, bei welchem ein elastisches Filamentgarn um ein unelastisches Filamentgarn gewunden ist, weil eine solche nahtlose Kettenstrickware bzw. Kettenwirkware ausgezeichnete Elastizität und Griffigkeit aufweist. Als unelastisches Fasergarn kann jedes Garn verwendet werden, beispielsweise ein synthetisches Filamentgarn, wie Nylon-Filamentgarn oder ein Polyester-Filamentgarn, ein Spinnfasergarn synthetischer Stapel, wie Nylonstapel, Polyesterstapel, oder Acrylstapel, ein chemisches Fasergarn, wie Rayon-Garn, ein natürliches Fasergarn, wie Baumwollgarn, Leinengarn, Seidengarn oder Wollgarn oder ein gemischtes Spinngarn, wie Polyester/Baumwolle oder Rayon/Baumwolle.
  • Darüber hinaus kann das Stoffteil (die Grundstruktur) eine Strickware sein, die aus der Gruppe ausgewählt ist, die aus einer einfarbigen Strick- bzw. Wirkware und einer Strick- bzw. Wirkware mit einem einfarbigen Muster besteht.
  • Des Weiteren kann das Stoffteil (die Grundstruktur) eine Strickware sein, die aus der Gruppe ausgewählt ist, die aus einer einfach gestrickten bzw. gewirkten Struktur und einer doppelt gestrickten bzw. gewirkten Struktur besteht. Wenn das Stoffteil (die Grundstruktur) eine doppelgestrickte Struktur ist und eine solche nahtlose Kettenstrickware zu Wäsche (Unterwäsche), wie Shorts, Slips und dergleichen, oder Negliges genäht wird, kann nicht der Eindruck der Durchsichtigkeit nicht entstehen. Daher kann eine hochwertige Strick bzw. Wirkware geliefert werden. Im Gegensatz dazu kann, wenn es sich um eine einfach gestrickte bzw. gewirkte Struktur handelt, der Eindruck der Durchsichtigkeit bewirkt werden.
  • Es ist bevorzugt, dass das Spitzenteil eine Strickware ist, ausgewählt aus der Gruppe, welche aus einer Ware besteht, die ein Muster bildet und einer Ware, welche ein schmales Spitzenteil bildet. Des Weiteren kann ein Ende der nahtlosen Kettenstrickware durch Ziehen eines Garnes aus der gestrickten Struktur in wenigstens einem Grenzbereich zwischen dem Spitzenteil und dem Stoffteil, welches an das Spitzenteil angrenzt, gebildet werden. Natürlich kann die nahtlose Kettenstrickware mit Scheren oder einer Schneidemaschine geschnitten werden. Darüber hinaus kann das Ende der Strickware geradlinig oder gekrümmt sein.
  • Wie oben beschrieben worden ist, ist gemäß der vorliegenden Erfindung das Stoffteil und das Spitzenteil in Vorwärtsrichtung von Stichen integral gestrickt bzw. gewirkt, so dass das genähte Teil zwischen dem Stoffteil und dem Spitzenteil umgangen werden kann. Daher kann eine Kettenstrickware zur Verfügung gestellt werden, welche beim Tragen bequem ist, und aus gezeichnet hinsichtlich Form und Design ist, ohne dass die Saumlinie hervortritt.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 ist eine Ansicht der gestrickten bzw. gewirkten Struktur eines Strickstoffes unter Verwendung unelastischer Garne (ein steifer Strickstoff), in einer ersten Ausführungsform, welche nicht beansprucht wird.
  • 2 ist eine Ansicht der gestrickten bzw. gewirkten Struktur eines Strickstoffes unter Verwendung elastischer Garne in einer Richtung (ein in eine Richtung dehnbarer Strickstoff), in einer zweiten Ausführungsform und gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • 3 ist eine Ansicht einer gestrickten Struktur eines Strickstoffes, bei welchem ein Stoffteil in zwei Richtungen dehnbar ist und bei welchem ein Spitzenteil in einer Richtung dehnbar ist und sich in der Strickrichtung in einer dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dehnt.
  • 4 ist eine Ansicht der gestrickten Struktur eines Strickstoffes, bei welchem ein Stoffteil in zwei Richtungen dehnbar ist und eine Doppelstrickstruktur aufweist, und in welchem ein Spitzenteil in einer Richtung dehnbar ist und sich in Strickrichtung in einer vierten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dehnt.
  • 5 zeigt schematisch die Strickdaten des Stoffteiles in der vierten Ausführungsform.
  • 6 zeigt die tatsächliche Verwicklung von Garnen, welche gemäß den Daten von 5 gestrickt sind.
  • 7 zeigt 6 einfach schematisch.
  • Beste Ausführungsform der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung wird unten genauer im Wege von Ausführungsformen beschrieben werden. Die erste Ausführungsform ist auf einer vergleichenden Basis angegeben, wobei der sogenannte steife Strickstoff nicht beansprucht wird.
  • Die Kettenstrickware bzw Kettenwirkware der vorliegenden Erfindung kann unter Verwendung einer Raschel-Maschine und wenigstens vier positiven Garnaufgebern bzw. Zufuhrapparaten (beispielsweise handelsüblichen Produkten, hergestellt von KARL MAYER: EBA-Apparaturen) in der Raschel-Maschine bewerkstelligt werden. Da die Dichten der Stiche des Stoffteiles und des Spitzenteiles verschieden voneinander sind, werden die Garnaufgeber Geschwindigkeiten unter Verwendung von wenigstens vier positiven Garnaufgebern gesteuert bzw, kontrolliert. So können die Zufuhr- bzw. Aufgabegarne den verschiedenen Dichten von Stichen folgen, um die Strickgeschwindigkeiten des Stoffteiles und des Spitzenteiles gleichförmig zu machen. Im Ergebnis können das Stoffteil und das Spitzenteil gleichförmig und gleichzeitig gestrickt werden, so dass integrales Kettenstrikken bewerkstelligt werden kann. Während jede Anzahl von positiven Garnaufgebern verwendet werden kann, solange die Anzahl wenigstens vier ist, wird es bevorzugt, vier bis sechs positive Garnaufgeber hinsichtlich praktischer Punkte und Kosten zu verwenden.
  • Die vorliegende Erfindung wird des Weiteren unter Bezugnahme auf die Zeichnungen erläutert.
  • 1 ist eine Ansicht der gestrickten bzw. gewirkten Struktur eines Strickstoffes, welcher unelastische Garne (ein steifer Strickstoff) verwendet. 2 ist eine Ansicht der gestrickten Struktur eines Strickstoffes, welcher elastische Garne in einer Richtung verwendet (ein in einer Richtung dehnbare Strickstoff). 3 ist eine Ansicht der gestrickten Struktur eines Strickstoffes, bei welchem ein Stoffteil in zwei Richtungen dehnbar ist und bei welchem ein Spitzenteil in einer Richtung dehnbar ist und sich in der Strickrichtung dehnt. Bei diesen Ansichten sind reduzierte Kopien tatsächlicher Kettenstrickstoffe verwendet und Erläuterungen sind zugefügt.
  • 1 erläutert die gestrickte bzw. gewirkte Struktur eines steifen Strickstoffes. In 1 bezeichnet 1 eine Einheit eines Kettenstrickstoffes, 2 bezeichnet ein schmales Spitzenteil, 3 bezeichnet ein Stoffteil und 4 bezeichnet eine Strickrichtung. Die Breite des schmalen Spitzenteiles 2 beträgt beispielsweise 96 Nadeln und die Breite des Stoffteiles 3 beträgt beispielsweise 96 Nadeln × 3 = 288 Nadeln. Beispielsweise wurde ein Garn, bei welchem drei wollige Fertiggarne aus Nylonfasern (voluminöse Garne, hergestellt durch falsche Drehung), Feinheit: 70 Denier und Anzahl der Fasern: 48, gezwirnt waren (ein drei-gezwirntes Garn) für das schmale Spitzenteil (L1-L24)2 als ein Mustergarn verwendet. Darüber hinaus wurde ein Nylonfasergarn (Feinheit: 70 Denier und Anzahl der Fasern: 48) als L25 als Jacquard für das gesamte schmale Spitzenteil 2 und das Stoffteil 3 verwendet. Des Weiteren wurde ein Nylonfasergarn (Feinheit: 40 Denier und Anzahl der Filamente der Fasern: 34) als L26 und L27 für die Grundstruktur (Kettenstich und Lauf-Stepp/Steppstich) verwendet. Ein gezwirntes bzw. gewundenes Garn aus zwei Nylonfasergarnen (Feinheit: 70 Denier und Anzahl der Fasern: 48) wurde als L29 verwendet. Der Strickstoff wurde nach dem Stricken gefärbt, das gezogene Garn L29 wurde abgeschnitten und die Stoffe wurden getrennt. So wurde ein Strickstoff wie in 1 gezeigt ist, erhalten. Bei dem Strickstoff betrug die Gesamtbreite 36 cm, die Gesamtlänge 1 m, die Breite des Spitzenteiles 2 betrug 8 cm und die Breite des Stoffteiles 3 betrug 28 cm. Das Gewicht des Spitzenteiles 2 betrug darüber hinaus 23 g (das Basisgewicht betrug 287,5 g/m2), das Gewicht des Stoffteiles 3 betrug 40 g (das Basisge wicht betrug 142,9 g/m2) und das Gesamtgewicht betrug 63 g (das Basisgewicht war 175 g/m2).
  • Für oben wurde MRSEGF31/1/24, hergestellt von KARL MAYER, als Strickmaschine verwendet. Bei einem handelsüblichen Produkt dieser Strickmaschine waren drei positive Garnaufgeber (EBA-Apparaturen) vorgesehen. Die Strickmaschine wurde durch Erhöhung der Anzahl der EBA-Apparaturen auf vier verbessert und die Garne wurden dem Spitzenteil und dem Stoffteil unter Verwendung der EBA-Apparaturen aufgegeben bzw. zugeführt. Insbesondere wurde unter Verwendung von zwei EBA-Apparaturen für jeweils L25 und L26 ein gleichförmiges Stricken durchgeführt, insgesamt vier EBA-Apparaturen.
  • 2 erläutert die gestrickte bzw. gewirkte Struktur eines in einer Richtung dehnbaren Strickstoffes. Hier bedeutet der in einer Richtung dehnbare Strickstoff einen Strickstoff, welcher eine Dehnbarkeit in einer Strickrichtung 4 infolge elastischer Garne vorsieht. In 2 bezeichnet 11 eine Einheit eines Kettenstrickstoffes, 12 bezeichnet ein schmales Spitzenteil und 13 bezeichnet ein Stoffteil. Die Breite des schmalen Spitzensteiles 12 beträgt beispielsweise 96 Nadeln und die Breite des Stoffteiles 13 beträgt beispielsweise 96 Nadeln × 3 = 288 Nadeln. Beispielsweise wurde ein Garn, in dem drei wollige Fertiggarne aus Nylonfasern (voluminöse Garne, hergestellt durch falsche Verdrillung), Feinheit: 70 Denier und Anzahl der Fasern: 48, wurden verdrillt waren, ein dreigezwirntes Garn) für das schmale Spitzenteil (L1–L24) 12 als ein Mustergarn verwendet. Darüber hinaus wurde ein Nylonfasergarn (Feinheit: 70 Denier und Anzahl der Fasern: 48) als L25 für Jacquard für das gesamte schmale Spitzenteil 12 und das Stoffteil 13 verwendet. Des Weiteren wurde ein Nylonfasergarn (Feiheit: 40 Denier und Anzahl der Fasern: 34) als L26 und L27 für die Grundstruktur (Kettstich und Steppstich) verwendet. Darüber hinaus wurde für etwa 1/3 des schmalen Spitzenteiles 12 auf der linken Seite, zwei umhüllte Garne, in welchen ein Nylonfasergarn (Feinheit: 20 Denier und Anzahl der Fasern: 7) auf der Oberfläche einer Polyurethanfaser gewickelt war (Feinheit: 120 Denier), als L31 eingeführt. Von der rechten Seite dieses Teils zum gesamten Stoffteil 13 wurde ein umhülltes Garn, bei dem ein Nylonfasergarn (Feinheit: 20 Denier und Anzahl der Fasern: 7) auf der Oberfläche einer Polyurethanfaser (Feinheit: 120 Denier) gewickelt war, als L31 eingeführt. Ein gezwirntes Garn aus zwei Nylonfasergarnen (Feinheit: 70 Denier und Anzahl der Fasern: 48) wurde als L29 eingeführt. Der Strickstoff wurde nach dem Stricken gefärbt, das gezogene Garn L29 wurde abgeschnitten und die Stoffe wurden getrennt. So wurde ein in 2 gezeigter Strickstoff erhalten. Bei dem Strickstoff betrug die Gesamtbreite 36 cm, die Gesamtlänge 1 m, die Breite des Spitzenteiles 12 betrug 8 cm und die Breite des Stoffteiles 13 betrug 28 cm. Darüber hinaus betrug das Gewicht des Spitzenteiles 12 23 g (das Basisgewicht war 287,5 g/m2), das Gewicht des Stoffteiles 13 betrug 40 g (das Basisgewicht 142,9 g/m2) und das Gesamtgewicht betrug 63 g (das Basisgewicht war 175 g/m2).
  • Für oben wurde MRSEGF31/1/24, hergestellt von KARL MAYER, als Strick- bzw. Wirkmaschine verwendet. Bei einem handelsüblichen Produkt dieser Strickmaschine sind drei positive Garnaufgeber (EBA-Apparaturen) vorgesehen. Die Strickmaschine wurde durch Erhöhen der Anzahl der EBA-Apparaturen auf sechs verbessert und die Garne wurden im Spitzenteil und dem Stoffteil unter Verwendung der EBA-Apparaturen aufgegeben bzw. zugeführt. Insbesondere wurde unter Verwendung von zwei EBA-Apparaturen für jeweils L25, L26 und L31, sechs EBA-Apparaturen insgesamt, ein gleichförmiges Stricken durchgeführt.
  • 3 erläutert die Strick(wirk)struktur eines Stoffes, in welchem ein Stoffteil in zwei Richtungen dehnbar ist und ein Spitzenteil in einer Richtung dehnbar ist und sich in Strickrichtung dehnt. Hier bedeutet das in zwei Richtungen dehnbare Stoffteil einen Strickstoff, welcher in die Dehnbarkeit in zwei Richtungen vorsieht, d. h. eine Strickrichtung 4 und die Richtung senkrecht zur Strickrichtung 4, infolge elastischer Garne. In 3 bezeichnet 21 eine Einheit eines Kettenstrick(wirk)stoffes, 22 bezeichnet ein schmales Spitzenteil und 23 bezeichnet ein Stoffteil. Die Breite des schmalen Spitzenteiles 22 beträgt beispielsweise 96 Nadeln und die Breite des Strickteiles 23 ist beispielsweise 96 Nadeln × 3 = 288 Nadeln. Beispielsweise wurde ein Garn, bei dem drei wollige Fertiggarne aus Nylonfasern (voluminöse Garne, hergestellt durch falsche Verdrillung), Feinheit: 70 Denier und Anzahl der Filamente: 58 (ein drei-gezwirntes Garn) für das enge bzw. schmale Spitzenteil (L1–L24) 22 als Mustergarn verwendet. Darüber hinaus wurde ein Nylonfasergarn (Feinheit: 70 Denier und Anzahl der Fasern: 48) als L25 für Jacquard für insgesamt das schmale Spitzenteil 22 und das Stoffteil 23 verwendet. Darüber hinaus wurde ein Nylonfasergarn (Feinheit: 40 Denier und Anzahl der Fasern: 34) als L26 und L27 für die Grundstruktur des schmalen Spitzenteiles 22 (Kettstich und Steppstich) verwendet. Ein umhülltes Garn, bei dem ein Nylonfasergarn (Feinheit: 40 Denier und Anzahl der Fasern: 34) auf der Oberfläche eines Polyurethangarnes (Feinheit: 30 Denier) gewickelt war, als L26 für die Grundstruktur des Stoffteiles 23 (Kettstich und Steppstich) verwendet. Des Weiteren wurden für etwa 1/3 des schmalen Spitzenteiles 22 auf der linken Seite, zwei umhüllte Garne, bei denen ein Nylonfasergarn (Feinheit: 20 Denier und Anzahl der Fasern: 7) auf der Oberfläche einer Polyurethanfaser (Feinheit: 120 Denier) gewickelt war, als L31 eingeführt. Von der rechten Seite dieses Teiles zum rechten Ende des Spitzenteiles wurde ein umhülltes Garn, bei dem ein Nylonfasergarn (Feinheit: 20 Denier und Anzahl der Fasern: 7) auf der Oberfläche einer Polyurethanfaser (Feinheit: 120 Denier) gewickelt war, als L31 eingeführt. Ein gezwirntes Garn aus zwei Nylonfasergarnen (Feinheit: 70 Denier und Anzahl der Fasern: 48) wurde als L29 verwendet. Der Strickstoff wurde nach dem Stricken gefärbt, das gezogene Garn 29 wurde abgeschnitten und die Stoffe wurden getrennt. So wurde ein wie in 1 gezeigter Strickstoff erhalten. Bei dem Strickstoff war die Gesamtbreite 36 cm, die Gesamtlänge 1 m, die Breite des Spitzenteiles 22 war 8 cm und die Breite des Stoffteiles 23 war 28 cm. Darüber hinaus war das Gewicht des Spitzenteiles 22 23 g (das Basisgewicht war 287,5 g/m2), das Gewicht des Stoffteiles 23 war 40 g (das Basisgewicht war 142,9 g/m2) und das Gesamtgewicht war 63 g (das Basisgewicht war 175 g/m2).
  • Für oben wurde MRSEGF31/1/24, hergestellt von KARL MAYER, als Strickmaschine bzw Wirkmaschine verwendet. Bei einem handelsüblichen Produkt dieser Strickmaschine sind drei positive Garnaufgeber (EBA-Apparaturen) vorgesehen. Die Strickmaschine wurde durch Erhöhen der Anzahl der EBA-Apparaturen auf sechs verbessert und die Garne wurden dem Spitzenteil und dem Stoffteil unter Verwendung der EBA-Apparaturen aufgegeben bzw. zugeführt. Insbesondere wurde unter Verwendung von zwei EBA-Apparaturen für jeweils L25, L26 und L31, sechs EBA-Apparaturen insgesamt, ein gleichförmiges Stricken bzw. Wirken erreicht.
  • 4 erläutert die gestrickte Struktur eines Strickstoffes, bei welchem ein Strickteil in zwei Richtungen dehnbar ist und bei welchem ein Spitzenteil in einer Richtung dehnbar ist und sich in der Strickrichtung dehnt. Hier bedeutet das in zwei Richtungen dehnbare Stoffteil einen Strickstoff, welcher eine Dehnbarkeit in einer Strickrichtung 4 infolge elastischer Garne vorsieht und eine Dehnbarkeit in Richtung senkrecht zu der Strickrichtung 4 infolge von Garnen vorsieht, welche Dehnbarkeit aufweisen und eine gestrickte Struktur. In 4 bezeichnet 21 eine Einheit eines Kettenstrickstoffes bzw. Kettenwirkstoffes, 22 bezeichnet ein schmales Spitzenteil und 23 bezeichnet ein Stoffteil. Die Breite des schmalen Spitzenteiles 22 beträgt beispielsweise 72 Nadeln. Die Breite des Stoffteiles 23 ist beispielsweise 424 Nadeln. Beispielsweise wurde ein Garn, bei dem drei wollige Fertiggarne aus Nylonfasern (voluminöse Garne, hergestellt durch falsche Verdrillung), Feinheit: 70 Denier und Anzahl der Fasern: 48, gezwirnt waren (ein drei-gezwirntes Garn); ein Garn, bei dem drei texturierte Drillgarne oder wollige Fertiggarne aus Nylonfasern (voluminöse Garne, hergestellt durch falsche Verdrillung), Feinheit: 110 Denier und Anzahl der Fasern: 30, verdrillt waren (ein drei-gezwirntes Garn); ein wolliges Fertiggarn aus Nylonfasern (voluminöse Garne, hergestellt durch falsche Verdrillung), Feinheit: 40 Denier und Anzahl der Filamente: 34); und ein Nylonfasergarn, Feinheit: 70 Denier und Anzahl der Fasern: 48, für das schmale Spitzenteil (L6 bis L23) 22 als Mustergarne verwendet. Darüber hinaus wurde ein Nylonfasergarn (Feinheit: 30 Denier und Anzahl der Fasern: 6) als L4 für die Grundstruktur des schmalen Spitzenteiles 22 (Kettstich und Steppstich) verwendet, ein Nylonfasergarn (Feinheit: 40 Denier und Anzahl der Firlamente: 10) wurde als L24 für das Netz der Grundstruktur und ein Polyurethanfaser (Feinheit: 210 Denier) wurde als elastisches Garn L25 verwendet. Des Weiteren wurde ein wolliges Fertiggarn aus Nylonfasern (voluminöse Garne, hergestellt durch falsche Verdrillung), Feinheit: 40 Denier und Anzahl der Fasern: 34), als Garne L1 und L24 der Grundstruktur (L1, L2, L24 und L25) des Stoffteiles 23, ein wolliges Fertiggarn aus Nylonfaseren (voluminöse Garne, hergestellt durch falsche Verdrillung), Feinheit: 20 Denier und Anzahl der Fasern: 7, als L2 und eine Polyurethanfaser (Feinheit: 210 Denier) als L25 verwendet. Der Stoff wurde nach dem Stricken bzw. Wirken gefärbt, der äußere Teil des Picot- bzw. Zackengarnes wurde abgeschnitten und die Stoffe wurden getrennt. So wurde ein wie in 4 gezeigter Strickstoff erhalten. Bei dem Strickstoff war die Gesamtbreite 25 cm, die Gesamtlänge 50 cm, die Breite des Spitzenteiles 22 betrug 6 cm und die Breite des Stoffteiles 23 betrug 29 cm. Darüber hinaus war das Gewicht des Spitzenteiles 22 9 g (das Basisgewicht war 112,5 g/m2), das Gewicht des Stoffteiles 23 betrug 56 g (das Basisgewicht war 198,8 g/m2) und das Gesamtgewicht war 65 g (das Basisgewicht war 180,5 g/m2).
  • Beschreibung der Struktur des Stoffteiles
  • Die 5 bis 7 zeigen diese Ausführungsform. 5 zeigt schematisch die Strickdaten des Stoffteiles der vierten Ausführungsform; 6 zeigt die tatsächliche Verwicklung der gemäß den Daten von 5 gestrickten bzw. gewirkten Garne; und 7 zeigt schematisch einfach 6.
  • L1 bewegt sich durch zwei Nadeln, um die Grundstruktur zu bilden. L24 bewegt sich außerhalb der Grundstruktur von L1 in der gleichen Richtung wie L1. Daher wird L24 am Zwischenpunkt C zwischen den Punkten A und B gestrickt, an welchem L1 gestrickt wird, so dass L24 mit dem Garn der mit L1 gestrickten Grundstruktur verwickelt wird, wie durch die gepunktete Linie L24A gezeigt ist, ohne in die Grundstruktur von L1 eingestrickt bzw. eingewirkt zu werden. L2 bewegt sich durch drei Nadeln. Daher wird das Garn von L24 nicht mit der mit L2 gestrickten Grundstruktur verwickelt. Das Garn von L24 läuft mit der nur aus L1 gebildeten Grundstruktur. Da jedoch die Grundstruktur von L2 gleichzeitig gestrickt wird, tritt der Effekt eines Steppstichs auf. Darüber hinaus kann das Garn von L24 eine zylindrische Form am Punkt C bilden, wo das Garn von L24 mit dem Garn von L1 verwickelt wird, in dem das Garn von L24 dicker als das Garn von L1 gemacht wird oder in dem ein elastisches Garn als L24 verwendet wird, um Spannung vorzusehen. Die zylindrische Form kann auch als Stich gesehen werden, so dass das Gauge als Spitze gesehen werden kann.
  • Für oben wurde MRPJ25/1, hergestellt von KARL MAYER, als Strickmaschine bzw. Wirkmaschine verwendet. Bei einem handelsüblichen Produkt dieser Maschine, sind drei positive Garnaufgeber (EBA-Apparaturen) vorgesehen. Die Strickmaschine wurde durch Erhöhen der Anzahl der EBA-Appraturen auf vier verbessert und die Garne wurden dem Spitzenteil und dem Stoffteil unter Verwendung der EBA-Apparaturen aufgegeben bzw. zugeführt. Insbesondere wurde unter Verwendung einer EBA-Apparatur für jeweils L1, L2, L24 und L25, insgesamt vier EBA-Apparaturen, das Stoffteil und das Spitzenteil gleichförmig gestrickt.
  • Gewerbliche Anwendbarkeit
  • Wie oben beschrieben worden ist, werden gemäß der vorliegenden Erfindung das Stoffteil und das Spitzenteil integral in Vorwärtsrichtung der Stiche gestrickt bzw. gewirkt, so dass das Nahtteil zwischen dem Stoffteil und dem Spitzenteil vermieden werden kann. Daher kann ein Kettenstrickstoff bzw. Kettenwirkstoff, welcher bequem zu tragen ist und ausgezeichnete Form und Design ohne ein Hervortreten der Saumlinie aufweist, zur Verfügung gestellt werden.

Claims (11)

  1. Nahtlose Kettenstrickware (1), welche eine Raschel-Kettenstrickware ist, umfassend: ein Stoffteil (3) und ein Spitzenteil (2), wobei das Stoffteil (3) und das Spitzenteil (2) in einer Strickrichtung (4) integral gestrickt sind, um eine kontinuierliche Kettenstrickware zu bilden, dadurch gekennzeichnet, dass, – die Kettenstrickware (1) ein Stoff für Bekleidung ist und das Stoffteil (3) eine Grundstruktur aus Kettenstich und Steppstich aufweist, während das Spitzenteil (2) eine Strick- bzw. Wirkware ist, die ein Muster mit einem Mustergarn auf der Grundstruktur bildet und – das Stoffteil (3) breiter ist als das Spitzenteil (2), – das Spitzenteil (2) ausserhalb des Stoffteiles (3) ausgebildet ist, – das Gewicht je Flächeneinheit des Stoffteiles (3), welches das Basisgewicht ist, verschieden von dem Gewicht je Flächeneinheit des Spitzenteiles (2) ist und – die Kettenstrickware wenigstens eine Strickware ist, die aus der Gruppe ausgewählt ist, die aus einer in einer Richtung dehnbaren Strickware unter Verwendung elastischer Garne in einer Richtung und einer in zwei Richtungen dehnbaren Strickware, unter Verwendung elastischer Garne in zwei Richtungen, besteht.
  2. Nahtlose Kettenstrickware nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite des Stoffteiles (3) wenigstens dreimal die Breite des Spitzenteiles (2) beträgt.
  3. Nahtlose Kettenstrickware nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Vielzahl von Spitzenteilen (2) in der Strickrichtung (4) ausgebildet sind.
  4. Nahtlose Kettenstrickware nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Garn, dass für die in eine Richtung dehnbare Strickware oder die in zwei Richtungen dehnbare Strickware verwendet wird, ein umhülltes Garn ist, bei dem ein unelastisches Spinnfadengarn um ein elastisches Spinnfadengarn gewunden ist.
  5. Nahtlose Kettenstrickware nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Stoffteil (3) eine Strickware ist, die aus der Gruppe ausgewählt ist, die aus einer einfarbigen Strickware und einer Strickware mit einem einfarbigen Muster besteht.
  6. Nahtlose Kettenstrickware nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Stoffteil (3) ein Stoffteil ist, das aus der Gruppe ausgewählt ist, die aus einer einfachgestrickten Struktur und einer doppeltgestrickten Struktur besteht und das Spitzenteil (2) eine Strickware ist, die einen engen Spitzenteil bildet.
  7. Nahtlose Kettenstrickware nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Ende der nahtlosen Kettenstrickware (1) durch ziehen eines Garnes aus einer gestrickten Struktur in wenigstens einer Grenze zwischen dem Spitzenteil (2) und dem Stoffteil (3), das an das Spitzenteil (2) angrenzt, gebildet wird.
  8. Verfahren zur Herstellung einer nahtlosen Kettenstrickware, welche eine Raschel-Kettenstrickware (1) ist, umfassend ein Stoffteil (3) und ein Spitzenteil (2), unter Verwendung einer Raschel-Maschine und integralem Stricken des Stoffteiles (3) und des Spitzenteiles (2) in einer Strickrichtung (4), um eine kontinuierliche Kettenstrickware zu bilden, dadurch gekennzeichnet, dass, die Kettenstrickware ein Stoff für Bekleidung ist und das Verfahren die folgenden Schritte umfasst: – Herstellen von wenigstens 6 positiven Garnzuführeinrichtungen, um der Strickmaschine Garne zuzuführen; – Zuführen von Garnen, die aus wenigstens zwei der positiven Garnzuführeinrichtungen geschickt sind, in eine Jacquardmaschine, während dessen Garne, welche aus wenigstens zwei der positiven Garnzuführeinrichtungen geschickt sind, dem Strickteil zugeführt werden, das Kettenstich und Steppstich aufweist, indem Garne als elastische Garne verwendet werden, welche aus wenigstens zwei der positiven Garnzuführeinrichtungen geschickt sind; und integrales Stricken des Stoffteiles (3) mit Kettenstich und Steppstich, mit einem Spitzenteil (2) in einer Strickrichtung (4), um eine kontinuierliche Kettenstrickware (1) zu bilden; wobei das Stoffteil (3) eine Grundstruktur aus Kettenstich und Steppstich aufweist, während das Spitzenteil (2) ein Strickstoff ist, der ein Muster mit einem Mustergarn auf der Grundstruktur bildet und das Stoffteil (3) breiter ist als das Spitzenteil, das Spitzenteil (2) ausserhalb des Stoffteiles (3) gebildet wird, wobei das Gewicht je Flächeneinheit des Stoffteiles (3), welches das Basisgewicht ist, verschieden von dem Gewicht je Flächeneinheit des Spitzenteiles (2) ist und die Kettenstrickware wenigstens eine Strickware ist, die aus der Gruppe ausgewählt ist, die aus einer in einer Richtung dehnbaren Strickware, unter Verwendung von elastischen Garnen in einer Richtung, und einer in zwei Richtungen dehnbaren Strickware, unter Verwendung von elastischen Garnen in zwei Richtungen, besteht.
  9. Verfahren nach Anspruch 8 zur Herstellung einer nahtlosen Kettenstrickware für Bekleidung, dadurch gekennzeichnet, dass eine Vielzahl von Spitzenteilen (2) gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7 in der Strickrichtung (4) gebildet werden.
  10. Bekleidung, umfassend eine nahtlose Kettenstrickware oder Raschel-Kettenstrickware gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Bekleidung ein breites Stoffteil (3), welches innerhalb des Bekleidungsstückes angeordnet ist und ein schmales Spitzenteil (2), welches ausserhalb des Bekleidungsstückes angeordnet ist aufweist und kein genähter Abschnitt zwischen dem Stoffteil (3) und dem Strickteil (2) vorliegt.
  11. Bekleidung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Bekleidungsstück aus der Gruppe ausgewählt ist, die aus einem Hemd, Damenunterwäsche und einem Neglige besteht.
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