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Technischer
Bereich
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Die vorliegende Erfindung betrifft
eine nahtlose Kettenstrickware bzw. Kettenwirkware, welche ein Stoffteil
(auch als Grundstruktur bezeichnet) und ein Spitzenteil umfasst,
welche integral gestrickt bzw. gewirkt sind.
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Hintergrund
der Erfindung
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Bei einer herkömmlichen Kettenstrickware sind
das Stoffteil und das Spitzenteil separat gestrickt bzw. gewirkt,
beispielsweise unter Verwendung einer Raschel-Maschine. Sie werden
daher ausschließlich durch
Nähen verbunden,
beispielsweise wenn das Spitzenteil an die Umfangsränder des
Stoffteiles von Damenunterwäsche
(Shorts, Slips und dergleichen), Negliges und dergleichen angebracht
werden. Beim Nähen
ist jedoch der genähte
Teil notwendigerweise dicker als der Stoffteil und der Spitzenteil.
Daher ist eine solche Kettenstrickware beim Tragen nicht bequem.
Des Weiteren tritt die Saumnaht nach außen vor, so dass sich Probleme
sowohl hinsichtlich Form als auch Design ergeben. Darüber hinaus
sind bei einer herkömmlichen
Kettenstrickmaschine die Strickgeschwindigkeiten für das Stoffteil
und das Spitzenteil voneinander verschieden, da die Dichten der
Stiche des Stoffteiles und des Spitzenteiles verschieden voneinander
sind. Daher können
der Stoffteil und das Spitzenteil bei dem Versuch das Stoffteil
und das Spitzenteil integral zu stricken, nicht gleichförmig gestrickt
werden.
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Das belgische Patent BE-A 872 297
betrifft einen Vorhangstoff insbesondere einen Marquisette-Vorhang,
der unter Verwendung einer Raschel-Strickmaschine bzw. Wirkmaschine
hergestellt wird. Gemäß diesem
Herstellungsverfahren wird ein Spitzenteil gleichzeitig und integral
mit dem Kettenstrickstoff gestrickt. Daher ist es nicht erforderlich, dass
Spitzenteil separat herzustellen. Jedoch weist die Marquisette-Strickware
der BE-A 872 297 keine Steppstiche auf. Wenn daher eine Unterbrechung
eines Garns in irgendeinem Bereich dieses Stoffes auftritt, wird
das in einer Fall- bzw. Laufmaschenbildung resultieren. Mit anderen
Worten, sind die in der BE-A 872 297 offenbarten Stoffe nicht laufmaschensicher. Daher
sind solche Stoffe nicht zur Erzeugung von Alltagsbekleidung, wie
Unterwäsche,
geeignet, welche häufig
gewaschen werden müssen.
Aufgrund der Tendenz zur Laufmaschenbildung werden solche Stoffe
hauptsächlich
zur Herstellung von Vorhängen, Dekorationsstoffen,
etc. verwendet.
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Offenbarung
der Erfindung
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Um die oben genannten Probleme zu
lösen, ist
es eine Aufgabe bzw. ein Ziel der vorliegenden Erfindung, eine nahtlose
Kettenstrickware bzw. Kettenwirkware gemäß Anspruch 1 zur Verfügung zu
stellen, welche ein Stoffteil und ein Spitzenteil umfasst, welche
integral gestrickt bzw. gewirkt sind, um eine kontinuierliche Kettenstrickware
zu bilden, welche zur Herstellung von Kleidung, insbesondere Unterwäsche, geeignet
ist, und welche nicht zur Laufmaschenbildung neigt.
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Um dieses Ziel zu erreichen, ist
eine nahtlose Kettenstrickware der vorliegenden Erfindung eine Raschel-Kettenstrickware,
welche ein Stoffteil und ein Spitzenteil umfasst, wobei das Stoffteil
und das Spitzenteil in einer Strickrichtung integral gestrickt sind,
um eine kontinuierliche Kettenstrickware zu bilden. In Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung ist dieser Stoff dadurch gekennzeichnet,
dass er ein Stoff für
Bekleidung ist und das Stoffteil eine Grundstruktur von Kett- und Steppstichen
aufweist, während
das Spitzenteil eine Strickware ist, welche ein Muster in der Grundstruktur
ausbildet und das Stoffteil breiter als das Spitzenteil ist und
das Spitzenteil außerhalb
des Stoffteiles gebildet ist.
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Es wird bevorzugt, dass die Breite
des Stoffteiles wenigstens das dreifache der Breite des Spitzenteiles
beträgt,
da eine solche nahtlose Kettenstrickware dazu geeignet ist, das
Stoffteil weit innen zu verwenden und das Spitzenteil in einem äußeren schmalen
Teil anzuordnen, wenn sie für
Innenbekleidung, wie Unterwäsche,
verwendet wird.
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Es wird bevorzugt, dass eine Vielzahl
von Spitzenteilen in der Vorwärtsrichtung
der Stiche gebildet sind, weil eine solche nahtlose Kettenstrickware
geeignet zur Verwendung mit rechtslinksseitiger symmetrischer Anordnung
ist, wenn sie für
Innenbekleidung, wie Unterwäsche
verwendet wird.
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Die Kettenstrickware ist wenigstens
eine Strickware, welche aus der Gruppe ausgewählt ist, die aus einer Strickware,
welche elastische Garne in einer Richtung (eine in einer Richtung
dehnbare Strickware) und eine Strickware, welche elastische Garne
in zwei Richtungen (eine in zwei Richtungen dehnbare Strickware)
verwendet, ausgewählt
ist. Die in einer oder in zwei Richtungen dehnbare Strickware ist
für Innenkleidung,
wie Unterwäsche
geeignet. Jeder der Strickwaren kann für ein Neglige verwendet werden.
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Es ist bevorzugt, dass das Garn des
Stoffteiles ein umhülltes
Garn ist, bei welchem ein elastisches Filamentgarn um ein unelastisches
Filamentgarn gewunden ist, weil eine solche nahtlose Kettenstrickware
bzw. Kettenwirkware ausgezeichnete Elastizität und Griffigkeit aufweist.
Als unelastisches Fasergarn kann jedes Garn verwendet werden, beispielsweise
ein synthetisches Filamentgarn, wie Nylon-Filamentgarn oder ein
Polyester-Filamentgarn, ein
Spinnfasergarn synthetischer Stapel, wie Nylonstapel, Polyesterstapel,
oder Acrylstapel, ein chemisches Fasergarn, wie Rayon-Garn, ein
natürliches Fasergarn,
wie Baumwollgarn, Leinengarn, Seidengarn oder Wollgarn oder ein
gemischtes Spinngarn, wie Polyester/Baumwolle oder Rayon/Baumwolle.
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Darüber hinaus kann das Stoffteil
(die Grundstruktur) eine Strickware sein, die aus der Gruppe ausgewählt ist,
die aus einer einfarbigen Strick- bzw. Wirkware und einer Strick-
bzw. Wirkware mit einem einfarbigen Muster besteht.
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Des Weiteren kann das Stoffteil (die
Grundstruktur) eine Strickware sein, die aus der Gruppe ausgewählt ist,
die aus einer einfach gestrickten bzw. gewirkten Struktur und einer
doppelt gestrickten bzw. gewirkten Struktur besteht. Wenn das Stoffteil
(die Grundstruktur) eine doppelgestrickte Struktur ist und eine
solche nahtlose Kettenstrickware zu Wäsche (Unterwäsche), wie
Shorts, Slips und dergleichen, oder Negliges genäht wird, kann nicht der Eindruck der
Durchsichtigkeit nicht entstehen. Daher kann eine hochwertige Strick
bzw. Wirkware geliefert werden. Im Gegensatz dazu kann, wenn es
sich um eine einfach gestrickte bzw. gewirkte Struktur handelt,
der Eindruck der Durchsichtigkeit bewirkt werden.
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Es ist bevorzugt, dass das Spitzenteil
eine Strickware ist, ausgewählt
aus der Gruppe, welche aus einer Ware besteht, die ein Muster bildet
und einer Ware, welche ein schmales Spitzenteil bildet. Des Weiteren
kann ein Ende der nahtlosen Kettenstrickware durch Ziehen eines
Garnes aus der gestrickten Struktur in wenigstens einem Grenzbereich zwischen
dem Spitzenteil und dem Stoffteil, welches an das Spitzenteil angrenzt,
gebildet werden. Natürlich
kann die nahtlose Kettenstrickware mit Scheren oder einer Schneidemaschine
geschnitten werden. Darüber
hinaus kann das Ende der Strickware geradlinig oder gekrümmt sein.
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Wie oben beschrieben worden ist,
ist gemäß der vorliegenden
Erfindung das Stoffteil und das Spitzenteil in Vorwärtsrichtung
von Stichen integral gestrickt bzw. gewirkt, so dass das genähte Teil
zwischen dem Stoffteil und dem Spitzenteil umgangen werden kann.
Daher kann eine Kettenstrickware zur Verfügung gestellt werden, welche
beim Tragen bequem ist, und aus gezeichnet hinsichtlich Form und Design
ist, ohne dass die Saumlinie hervortritt.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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1 ist
eine Ansicht der gestrickten bzw. gewirkten Struktur eines Strickstoffes
unter Verwendung unelastischer Garne (ein steifer Strickstoff),
in einer ersten Ausführungsform,
welche nicht beansprucht wird.
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2 ist
eine Ansicht der gestrickten bzw. gewirkten Struktur eines Strickstoffes
unter Verwendung elastischer Garne in einer Richtung (ein in eine Richtung
dehnbarer Strickstoff), in einer zweiten Ausführungsform und gemäß der vorliegenden
Erfindung.
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3 ist
eine Ansicht einer gestrickten Struktur eines Strickstoffes, bei
welchem ein Stoffteil in zwei Richtungen dehnbar ist und bei welchem
ein Spitzenteil in einer Richtung dehnbar ist und sich in der Strickrichtung
in einer dritten Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung dehnt.
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4 ist
eine Ansicht der gestrickten Struktur eines Strickstoffes, bei welchem
ein Stoffteil in zwei Richtungen dehnbar ist und eine Doppelstrickstruktur
aufweist, und in welchem ein Spitzenteil in einer Richtung dehnbar
ist und sich in Strickrichtung in einer vierten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung dehnt.
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5 zeigt
schematisch die Strickdaten des Stoffteiles in der vierten Ausführungsform.
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6 zeigt
die tatsächliche
Verwicklung von Garnen, welche gemäß den Daten von 5 gestrickt sind.
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7 zeigt 6 einfach schematisch.
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Beste Ausführungsform
der Erfindung
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Die vorliegende Erfindung wird unten
genauer im Wege von Ausführungsformen
beschrieben werden. Die erste Ausführungsform ist auf einer vergleichenden
Basis angegeben, wobei der sogenannte steife Strickstoff nicht beansprucht
wird.
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Die Kettenstrickware bzw Kettenwirkware der
vorliegenden Erfindung kann unter Verwendung einer Raschel-Maschine
und wenigstens vier positiven Garnaufgebern bzw. Zufuhrapparaten
(beispielsweise handelsüblichen
Produkten, hergestellt von KARL MAYER: EBA-Apparaturen) in der Raschel-Maschine
bewerkstelligt werden. Da die Dichten der Stiche des Stoffteiles
und des Spitzenteiles verschieden voneinander sind, werden die Garnaufgeber
Geschwindigkeiten unter Verwendung von wenigstens vier positiven
Garnaufgebern gesteuert bzw, kontrolliert. So können die Zufuhr- bzw. Aufgabegarne
den verschiedenen Dichten von Stichen folgen, um die Strickgeschwindigkeiten
des Stoffteiles und des Spitzenteiles gleichförmig zu machen. Im Ergebnis
können
das Stoffteil und das Spitzenteil gleichförmig und gleichzeitig gestrickt
werden, so dass integrales Kettenstrikken bewerkstelligt werden
kann. Während
jede Anzahl von positiven Garnaufgebern verwendet werden kann, solange
die Anzahl wenigstens vier ist, wird es bevorzugt, vier bis sechs
positive Garnaufgeber hinsichtlich praktischer Punkte und Kosten
zu verwenden.
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Die vorliegende Erfindung wird des
Weiteren unter Bezugnahme auf die Zeichnungen erläutert.
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1 ist
eine Ansicht der gestrickten bzw. gewirkten Struktur eines Strickstoffes,
welcher unelastische Garne (ein steifer Strickstoff) verwendet. 2 ist eine Ansicht der gestrickten
Struktur eines Strickstoffes, welcher elastische Garne in einer
Richtung verwendet (ein in einer Richtung dehnbare Strickstoff). 3 ist eine Ansicht der gestrickten Struktur
eines Strickstoffes, bei welchem ein Stoffteil in zwei Richtungen
dehnbar ist und bei welchem ein Spitzenteil in einer Richtung dehnbar
ist und sich in der Strickrichtung dehnt. Bei diesen Ansichten sind reduzierte
Kopien tatsächlicher
Kettenstrickstoffe verwendet und Erläuterungen sind zugefügt.
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1 erläutert die
gestrickte bzw. gewirkte Struktur eines steifen Strickstoffes. In 1 bezeichnet 1 eine
Einheit eines Kettenstrickstoffes, 2 bezeichnet ein schmales Spitzenteil, 3 bezeichnet
ein Stoffteil und 4 bezeichnet eine Strickrichtung. Die Breite
des schmalen Spitzenteiles 2 beträgt beispielsweise 96 Nadeln
und die Breite des Stoffteiles 3 beträgt beispielsweise 96 Nadeln × 3 = 288
Nadeln. Beispielsweise wurde ein Garn, bei welchem drei wollige
Fertiggarne aus Nylonfasern (voluminöse Garne, hergestellt durch
falsche Drehung), Feinheit: 70 Denier und Anzahl der Fasern:
48, gezwirnt waren (ein drei-gezwirntes Garn) für das schmale Spitzenteil (L1-L24)2 als ein Mustergarn verwendet. Darüber hinaus
wurde ein Nylonfasergarn (Feinheit: 70 Denier und Anzahl der Fasern:
48) als L25 als Jacquard für das gesamte
schmale Spitzenteil 2 und das Stoffteil 3 verwendet.
Des Weiteren wurde ein Nylonfasergarn (Feinheit: 40 Denier und Anzahl
der Filamente der Fasern: 34) als L26 und
L27 für
die Grundstruktur (Kettenstich und Lauf-Stepp/Steppstich) verwendet. Ein
gezwirntes bzw. gewundenes Garn aus zwei Nylonfasergarnen (Feinheit:
70 Denier und Anzahl der Fasern: 48) wurde als L29 verwendet.
Der Strickstoff wurde nach dem Stricken gefärbt, das gezogene Garn L29 wurde abgeschnitten und die Stoffe wurden getrennt.
So wurde ein Strickstoff wie in 1 gezeigt
ist, erhalten. Bei dem Strickstoff betrug die Gesamtbreite 36 cm,
die Gesamtlänge
1 m, die Breite des Spitzenteiles 2 betrug 8 cm und die
Breite des Stoffteiles 3 betrug 28 cm. Das Gewicht des
Spitzenteiles 2 betrug darüber hinaus 23 g (das Basisgewicht betrug
287,5 g/m2), das Gewicht des Stoffteiles 3 betrug
40 g (das Basisge wicht betrug 142,9 g/m2)
und das Gesamtgewicht betrug 63 g (das Basisgewicht war 175 g/m2).
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Für
oben wurde MRSEGF31/1/24, hergestellt von KARL MAYER, als Strickmaschine
verwendet. Bei einem handelsüblichen
Produkt dieser Strickmaschine waren drei positive Garnaufgeber (EBA-Apparaturen) vorgesehen.
Die Strickmaschine wurde durch Erhöhung der Anzahl der EBA-Apparaturen
auf vier verbessert und die Garne wurden dem Spitzenteil und dem
Stoffteil unter Verwendung der EBA-Apparaturen aufgegeben bzw. zugeführt. Insbesondere
wurde unter Verwendung von zwei EBA-Apparaturen für jeweils
L25 und L26 ein
gleichförmiges Stricken
durchgeführt,
insgesamt vier EBA-Apparaturen.
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2 erläutert die
gestrickte bzw. gewirkte Struktur eines in einer Richtung dehnbaren
Strickstoffes. Hier bedeutet der in einer Richtung dehnbare Strickstoff
einen Strickstoff, welcher eine Dehnbarkeit in einer Strickrichtung 4 infolge
elastischer Garne vorsieht. In 2 bezeichnet 11 eine
Einheit eines Kettenstrickstoffes, 12 bezeichnet ein schmales
Spitzenteil und 13 bezeichnet ein Stoffteil. Die Breite
des schmalen Spitzensteiles 12 beträgt beispielsweise 96 Nadeln
und die Breite des Stoffteiles 13 beträgt beispielsweise 96 Nadeln × 3 = 288
Nadeln. Beispielsweise wurde ein Garn, in dem drei wollige Fertiggarne
aus Nylonfasern (voluminöse
Garne, hergestellt durch falsche Verdrillung), Feinheit: 70 Denier und
Anzahl der Fasern: 48, wurden verdrillt waren, ein dreigezwirntes
Garn) für
das schmale Spitzenteil (L1–L24) 12 als ein Mustergarn verwendet.
Darüber
hinaus wurde ein Nylonfasergarn (Feinheit: 70 Denier und Anzahl
der Fasern: 48) als L25 für Jacquard
für das
gesamte schmale Spitzenteil 12 und das Stoffteil 13 verwendet.
Des Weiteren wurde ein Nylonfasergarn (Feiheit: 40 Denier und Anzahl
der Fasern: 34) als L26 und L27 für die Grundstruktur
(Kettstich und Steppstich) verwendet. Darüber hinaus wurde für etwa 1/3
des schmalen Spitzenteiles 12 auf der linken Seite, zwei
umhüllte
Garne, in welchen ein Nylonfasergarn (Feinheit: 20 Denier und Anzahl
der Fasern: 7) auf der Oberfläche
einer Polyurethanfaser gewickelt war (Feinheit: 120 Denier),
als L31 eingeführt. Von der rechten Seite
dieses Teils zum gesamten Stoffteil 13 wurde ein umhülltes Garn,
bei dem ein Nylonfasergarn (Feinheit: 20 Denier und Anzahl der Fasern:
7) auf der Oberfläche
einer Polyurethanfaser (Feinheit: 120 Denier) gewickelt war, als
L31 eingeführt. Ein gezwirntes Garn aus
zwei Nylonfasergarnen (Feinheit: 70 Denier und Anzahl der Fasern:
48) wurde als L29 eingeführt. Der Strickstoff wurde
nach dem Stricken gefärbt,
das gezogene Garn L29 wurde abgeschnitten
und die Stoffe wurden getrennt. So wurde ein in 2 gezeigter Strickstoff erhalten. Bei dem
Strickstoff betrug die Gesamtbreite 36 cm, die Gesamtlänge 1 m,
die Breite des Spitzenteiles 12 betrug 8 cm und die Breite
des Stoffteiles 13 betrug 28 cm. Darüber hinaus betrug das Gewicht
des Spitzenteiles 12 23 g (das Basisgewicht war 287,5 g/m2), das Gewicht des Stoffteiles 13 betrug
40 g (das Basisgewicht 142,9 g/m2) und das
Gesamtgewicht betrug 63 g (das Basisgewicht war 175 g/m2).
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Für
oben wurde MRSEGF31/1/24, hergestellt von KARL MAYER, als Strick-
bzw. Wirkmaschine verwendet. Bei einem handelsüblichen Produkt dieser Strickmaschine
sind drei positive Garnaufgeber (EBA-Apparaturen) vorgesehen. Die
Strickmaschine wurde durch Erhöhen
der Anzahl der EBA-Apparaturen auf sechs verbessert und die Garne
wurden im Spitzenteil und dem Stoffteil unter Verwendung der EBA-Apparaturen
aufgegeben bzw. zugeführt.
Insbesondere wurde unter Verwendung von zwei EBA-Apparaturen für jeweils
L25, L26 und L31, sechs EBA-Apparaturen insgesamt, ein
gleichförmiges
Stricken durchgeführt.
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3 erläutert die
Strick(wirk)struktur eines Stoffes, in welchem ein Stoffteil in
zwei Richtungen dehnbar ist und ein Spitzenteil in einer Richtung dehnbar
ist und sich in Strickrichtung dehnt. Hier bedeutet das in zwei
Richtungen dehnbare Stoffteil einen Strickstoff, welcher in die
Dehnbarkeit in zwei Richtungen vorsieht, d. h. eine Strickrichtung 4 und die
Richtung senkrecht zur Strickrichtung 4, infolge elastischer Garne.
In 3 bezeichnet 21 eine
Einheit eines Kettenstrick(wirk)stoffes, 22 bezeichnet
ein schmales Spitzenteil und 23 bezeichnet ein Stoffteil. Die Breite
des schmalen Spitzenteiles 22 beträgt beispielsweise 96 Nadeln
und die Breite des Strickteiles 23 ist beispielsweise 96
Nadeln × 3
= 288 Nadeln. Beispielsweise wurde ein Garn, bei dem drei wollige Fertiggarne
aus Nylonfasern (voluminöse
Garne, hergestellt durch falsche Verdrillung), Feinheit: 70 Denier
und Anzahl der Filamente: 58 (ein drei-gezwirntes Garn) für das enge
bzw. schmale Spitzenteil (L1–L24) 22 als Mustergarn verwendet.
Darüber
hinaus wurde ein Nylonfasergarn (Feinheit: 70 Denier und Anzahl
der Fasern: 48) als L25 für Jacquard
für insgesamt
das schmale Spitzenteil 22 und das Stoffteil 23 verwendet.
Darüber
hinaus wurde ein Nylonfasergarn (Feinheit: 40 Denier und Anzahl
der Fasern: 34) als L26 und L27 für die Grundstruktur
des schmalen Spitzenteiles 22 (Kettstich und Steppstich)
verwendet. Ein umhülltes
Garn, bei dem ein Nylonfasergarn (Feinheit: 40 Denier und Anzahl
der Fasern: 34) auf der Oberfläche
eines Polyurethangarnes (Feinheit: 30 Denier) gewickelt war, als
L26 für
die Grundstruktur des Stoffteiles 23 (Kettstich und Steppstich)
verwendet. Des Weiteren wurden für
etwa 1/3 des schmalen Spitzenteiles 22 auf der linken Seite,
zwei umhüllte Garne,
bei denen ein Nylonfasergarn (Feinheit: 20 Denier und Anzahl der
Fasern: 7) auf der Oberfläche einer
Polyurethanfaser (Feinheit: 120 Denier) gewickelt war, als L31 eingeführt.
Von der rechten Seite dieses Teiles zum rechten Ende des Spitzenteiles wurde
ein umhülltes
Garn, bei dem ein Nylonfasergarn (Feinheit: 20 Denier und Anzahl
der Fasern: 7) auf der Oberfläche
einer Polyurethanfaser (Feinheit: 120 Denier) gewickelt war, als
L31 eingeführt. Ein gezwirntes Garn aus
zwei Nylonfasergarnen (Feinheit: 70 Denier und Anzahl der Fasern:
48) wurde als L29 verwendet. Der Strickstoff
wurde nach dem Stricken gefärbt,
das gezogene Garn 29 wurde abgeschnitten und die Stoffe
wurden getrennt. So wurde ein wie in 1 gezeigter
Strickstoff erhalten. Bei dem Strickstoff war die Gesamtbreite 36
cm, die Gesamtlänge
1 m, die Breite des Spitzenteiles 22 war 8 cm und die Breite
des Stoffteiles 23 war 28 cm. Darüber hinaus war das Gewicht
des Spitzenteiles 22 23 g (das Basisgewicht war 287,5 g/m2), das Gewicht des Stoffteiles 23 war
40 g (das Basisgewicht war 142,9 g/m2) und
das Gesamtgewicht war 63 g (das Basisgewicht war 175 g/m2).
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Für
oben wurde MRSEGF31/1/24, hergestellt von KARL MAYER, als Strickmaschine
bzw Wirkmaschine verwendet. Bei einem handelsüblichen Produkt dieser Strickmaschine
sind drei positive Garnaufgeber (EBA-Apparaturen) vorgesehen. Die
Strickmaschine wurde durch Erhöhen
der Anzahl der EBA-Apparaturen auf sechs verbessert und die Garne
wurden dem Spitzenteil und dem Stoffteil unter Verwendung der EBA-Apparaturen
aufgegeben bzw. zugeführt.
Insbesondere wurde unter Verwendung von zwei EBA-Apparaturen für jeweils L25,
L26 und L31, sechs
EBA-Apparaturen
insgesamt, ein gleichförmiges
Stricken bzw. Wirken erreicht.
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4 erläutert die
gestrickte Struktur eines Strickstoffes, bei welchem ein Strickteil
in zwei Richtungen dehnbar ist und bei welchem ein Spitzenteil in einer
Richtung dehnbar ist und sich in der Strickrichtung dehnt. Hier
bedeutet das in zwei Richtungen dehnbare Stoffteil einen Strickstoff,
welcher eine Dehnbarkeit in einer Strickrichtung 4 infolge
elastischer Garne vorsieht und eine Dehnbarkeit in Richtung senkrecht
zu der Strickrichtung 4 infolge von Garnen vorsieht, welche
Dehnbarkeit aufweisen und eine gestrickte Struktur. In 4 bezeichnet 21 eine Einheit
eines Kettenstrickstoffes bzw. Kettenwirkstoffes, 22 bezeichnet
ein schmales Spitzenteil und 23 bezeichnet ein Stoffteil. Die Breite
des schmalen Spitzenteiles 22 beträgt beispielsweise 72 Nadeln. Die
Breite des Stoffteiles 23 ist beispielsweise 424 Nadeln.
Beispielsweise wurde ein Garn, bei dem drei wollige Fertiggarne
aus Nylonfasern (voluminöse Garne,
hergestellt durch falsche Verdrillung), Feinheit: 70 Denier und
Anzahl der Fasern: 48, gezwirnt waren (ein drei-gezwirntes Garn);
ein Garn, bei dem drei texturierte Drillgarne oder wollige Fertiggarne aus
Nylonfasern (voluminöse
Garne, hergestellt durch falsche Verdrillung), Feinheit: 110 Denier
und Anzahl der Fasern: 30, verdrillt waren (ein drei-gezwirntes
Garn); ein wolliges Fertiggarn aus Nylonfasern (voluminöse Garne,
hergestellt durch falsche Verdrillung), Feinheit: 40 Denier und
Anzahl der Filamente: 34); und ein Nylonfasergarn, Feinheit: 70
Denier und Anzahl der Fasern: 48, für das schmale Spitzenteil (L6 bis L23) 22 als
Mustergarne verwendet. Darüber
hinaus wurde ein Nylonfasergarn (Feinheit: 30 Denier und Anzahl
der Fasern: 6) als L4 für die Grundstruktur des schmalen
Spitzenteiles 22 (Kettstich und Steppstich) verwendet,
ein Nylonfasergarn (Feinheit: 40 Denier und Anzahl der Firlamente:
10) wurde als L24 für das Netz der Grundstruktur
und ein Polyurethanfaser (Feinheit: 210 Denier) wurde als elastisches
Garn L25 verwendet. Des Weiteren wurde ein
wolliges Fertiggarn aus Nylonfasern (voluminöse Garne, hergestellt durch
falsche Verdrillung), Feinheit: 40 Denier und Anzahl der Fasern:
34), als Garne L1 und L24 der
Grundstruktur (L1, L2,
L24 und L25) des Stoffteiles 23,
ein wolliges Fertiggarn aus Nylonfaseren (voluminöse Garne,
hergestellt durch falsche Verdrillung), Feinheit: 20 Denier und
Anzahl der Fasern: 7, als L2 und eine Polyurethanfaser
(Feinheit: 210 Denier) als L25 verwendet.
Der Stoff wurde nach dem Stricken bzw. Wirken gefärbt, der äußere Teil des
Picot- bzw. Zackengarnes wurde abgeschnitten und die Stoffe wurden
getrennt. So wurde ein wie in 4 gezeigter
Strickstoff erhalten. Bei dem Strickstoff war die Gesamtbreite 25
cm, die Gesamtlänge 50
cm, die Breite des Spitzenteiles 22 betrug 6 cm und die
Breite des Stoffteiles 23 betrug 29 cm. Darüber hinaus
war das Gewicht des Spitzenteiles 22 9 g (das Basisgewicht war 112,5
g/m2), das Gewicht des Stoffteiles 23 betrug
56 g (das Basisgewicht war 198,8 g/m2) und
das Gesamtgewicht war 65 g (das Basisgewicht war 180,5 g/m2).
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Beschreibung
der Struktur des Stoffteiles
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Die 5 bis 7 zeigen diese Ausführungsform. 5 zeigt schematisch die
Strickdaten des Stoffteiles der vierten Ausführungsform; 6 zeigt die tatsächliche Verwicklung der gemäß den Daten von 5 gestrickten bzw. gewirkten
Garne; und 7 zeigt schematisch
einfach 6.
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L1 bewegt
sich durch zwei Nadeln, um die Grundstruktur zu bilden. L24 bewegt sich außerhalb der Grundstruktur von
L1 in der gleichen Richtung wie L1. Daher wird L24 am
Zwischenpunkt C zwischen den Punkten A und B gestrickt, an welchem
L1 gestrickt wird, so dass L24 mit
dem Garn der mit L1 gestrickten Grundstruktur
verwickelt wird, wie durch die gepunktete Linie L24A
gezeigt ist, ohne in die Grundstruktur von L1 eingestrickt
bzw. eingewirkt zu werden. L2 bewegt sich
durch drei Nadeln. Daher wird das Garn von L24 nicht
mit der mit L2 gestrickten Grundstruktur verwickelt.
Das Garn von L24 läuft mit der nur aus L1 gebildeten Grundstruktur. Da jedoch die
Grundstruktur von L2 gleichzeitig gestrickt
wird, tritt der Effekt eines Steppstichs auf. Darüber hinaus
kann das Garn von L24 eine zylindrische
Form am Punkt C bilden, wo das Garn von L24 mit
dem Garn von L1 verwickelt wird, in dem
das Garn von L24 dicker als das Garn von L1 gemacht wird oder in dem ein elastisches
Garn als L24 verwendet wird, um Spannung
vorzusehen. Die zylindrische Form kann auch als Stich gesehen werden,
so dass das Gauge als Spitze gesehen werden kann.
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Für
oben wurde MRPJ25/1, hergestellt von KARL MAYER, als Strickmaschine
bzw. Wirkmaschine verwendet. Bei einem handelsüblichen Produkt dieser Maschine,
sind drei positive Garnaufgeber (EBA-Apparaturen) vorgesehen. Die
Strickmaschine wurde durch Erhöhen
der Anzahl der EBA-Appraturen auf vier verbessert und die Garne
wurden dem Spitzenteil und dem Stoffteil unter Verwendung der EBA-Apparaturen
aufgegeben bzw. zugeführt.
Insbesondere wurde unter Verwendung einer EBA-Apparatur für jeweils
L1, L2, L24 und L25, insgesamt
vier EBA-Apparaturen,
das Stoffteil und das Spitzenteil gleichförmig gestrickt.
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Gewerbliche
Anwendbarkeit
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Wie oben beschrieben worden ist,
werden gemäß der vorliegenden
Erfindung das Stoffteil und das Spitzenteil integral in Vorwärtsrichtung
der Stiche gestrickt bzw. gewirkt, so dass das Nahtteil zwischen dem
Stoffteil und dem Spitzenteil vermieden werden kann. Daher kann
ein Kettenstrickstoff bzw. Kettenwirkstoff, welcher bequem zu tragen
ist und ausgezeichnete Form und Design ohne ein Hervortreten der
Saumlinie aufweist, zur Verfügung
gestellt werden.