DE69817621T2 - Osmotisches Abgabesystem für ein wirksames Mittel - Google Patents

Osmotisches Abgabesystem für ein wirksames Mittel Download PDF

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Description

  • TECHNISCHES GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die Erfindung betrifft ein osmotisches Abgabesystem für ein wirksames Mittel. Insbesondere betrifft die Erfindung ein nicht-invasives Überwachungssystem zur Überwachung der Freisetzung eines wirksamen Mittels aus einem implantierten osmotischen Medikamentenabgabesystem.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Viele verschiedene Arten von Abgabesystemen zur Abgabe von wirksamen Mitteln, wie beispielsweise Medikamenten zur Vorbeugung, Behandlung und Diagnose von Krankheiten, sind aus dem Stand der Technik bekannt. Eine Art von Abgabesystemen ist das osmotische Abgabesystem, in dem ein osmotischer Druckgradient erzeugt wird, um eine wässrige Flüssigkeit in ein Element zu zihen, das ein wirksames Mittel enthält, was bewirkt, dass das wirksame Mittel abgegeben wird. Osmotische Abgabesysteme umfassen im Allgemeinen ein implantierbares Element, das eine Kammer bildet, die das wirksame Mittel enthält, und ein osmotisches Mittel, das eine wässrige Flüssigkeit durch die Wände des implantierbaren Elements zieht, was das Aufquellen des osmotischen Mittels und die Abgabe des wirksamen Mittels bewirkt.
  • Einige osmotische Abgabesysteme umfassen ein implantierbares Einkammerelement und enthalten sowohl das wirksame Mittel als auch das osmotische Mittel in dieser einzelnen Kammer. Diese Vorrichtungen setzen das wirksame Mittel frei, in dem sie es der Flüssigkeit ermöglichen, durch die Wand des implantierbaren Elements mit einer Rate, die durch die Durchlässigkeit der Wand und den osmotischen Druckgradienten über der Wand bestimmt wird, in die Kammer aufgenommen zu werden. Die Flüssigkeit, die in die Vorrichtung aufgenommen wird, vermischt sich mit dem wirksamen Mittel, um eine wässrige Lösung zu bilden, die durch einen Ausgang der Vorrichtung abgegeben wird. Obgleich diese Vorrichtungen wirksam sind für die Abgabe eines wirksamen Mittels, das in wässrigen und biologischen Flüssigkeiten stabil und löslich ist, sind die Vorrichtungen unwirksam bei der Abgabe vieler Arten von wirksamen Mitteln, welche in wässrigen Flüssigkeiten nicht löslich oder nicht stabil sind. Beispiele für osmotische Abgabesysteme dieses Typs umfassen diejenigen, die in den US-Patenten Nrn. 3 845 770 und 3 916 899 beschrieben sind.
  • Verbesserungen der osmotischen Abgabesysteme sind in den US-Patenten Nrn. 4 111 202, 4 111 203 und 4 203.439 beschrieben. In diesen Patenten wurden die Abgabekinetiken dieser Vorrichtungen verbessert, indem die Abgabe von wirksamen Mitteln ermöglicht wurde, ohne dass es erforderlich ist, dass das wirksame Mittel in einer Flüssigkeit vom wässrigen Typ löslich sein muss. Diese verbesserten, implantierbaren osmotischen Vorrichtungen umfassen eine erste Kammer für das wirksame Mittel, die durch eine Folie oder einen Kolben von einer zweiten osmotischen Kammer getrennt ist. In diesen Vorrichtungen wird das wirksame Mittel abgegeben, indem Flüssigkeit durch die Wand der Vorrichtung in die osmotische Kammer aufgenommen wird. In dem Maße, wie sich die osmotische Kammer mit Flüssigkeit füllt, quillt das osmotische Mittel in der Kammer auf und wirkt als Triebkraft, die bewirkt, dass die Folie oder der Kolben sich gegen das wirksame Mittel bewegen und das wirksame Mittel durch einen Abgabeausgang abgeben.
  • Die verschiedenen osmotischen Abgabesysteme sind derart ausgelegt, dass sie ein wirksames Mittel mit einer kontrollierten Rate abgeben, welche in Abhängigkeit von vielen Faktoren, einschließlich des verwendeten osmotischen Materials, der Durchlässigkeit der Wände und der physikalischen Konfiguration der Ab gabevorrichtung variiert. Obgleich osmotische Abgabevorrichtungen im Allgemeinen sehr zuverlässig arbeiten, um die gewünschte Menge an wirksamem Mittel mit der gewünschten Rate abzugeben, wäre es hilfreich, die Überwachung der Abgabe des wirksamen Mittels zu ermöglichen Beispielsweise wäre es wünschenswert, nachweisen zu können, wann das wirksame Mittel in der Abgabevorrichtung vollständig abgegeben wurde, und eine neue Vorrichtung benötigt wird. Es wäre auch hilfreich, eine Fehlfunktion der Vorrichtung nachzuweisen, beispielsweise wenn bei einigen Typen von osmotischen Abgabevorrichtungen, die einen Kolben verwenden, welcher das osmotische Mittel und das wirksame Mittel voneinander trennt, der Kolben festsitzt, was zur Fehlfunktion der Vorrichtung führt. Darüber hinaus wäre die Überwachung der Abgaberate des wirksamen Mittels wünschenswert, um die Behandlung noch genauer zu überwachen und zu kontrollieren.
  • Einige Verfahren, die zur Überwachung der Medikamentenabgabe aus osmotischen Abgabesystemen in Erwägung gezogen wurden, umfassen die Messung der restlichen Menge des abgegebenen Medikaments an den Patienten oder die Radiomarkierung der Medikamentenzusammensetzung zum Nachweis durch Röntgenstrahlen. Diese Überwachungsverfahren weisen jedoch Zeitverzögerungen auf.
  • Die Medikamentenabgaberaten werden im Allgemeinen für die jeweilige implantierbare osmotische Vorrichtung bestimmt, indem die nicht implantierte Medikamentenabgabevorrichtung getestet wird und das abgegebene Medikament in einem Sammelbehälter gesammelt und gemessen wird. Diese Tests berücksichtigen jedoch nicht die wechselnden Bedingungen, denen die Medikamentenabgabevorrichtung ausgesetzt ist, wenn sie tatsächlich in den Patienten implantiert wird. Somit wäre die Überwachung der Wirkungsweise der implantierten osmotischen Medikamentenabgabevorrichtung wünschenswert.
  • DE-A-36 10 825 beschreibt eine Vorrichtung, die den Blutkreislauf während einer plötzlich auftretenden Krankheit, wie beispielsweise einem Herzinfarkt, mit einem Medikament versorgt, welche das Medikament in einem oder zwei Ratenschritten abgibt, und worin das Medikament durch manuelle Manipulation durch die Haut abgegeben werden kann.
  • GEGENSTÄNDE UND ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Demgemäss ist es ein Gegenstand der vorliegenden Erfindung, ein nicht-invasives Überwachungssystem für osmotische Medikamentengabevorrichtungen zur Verfügung zu stellen, welches verwendet werden kann, um die Kolbenposition und/oder die Wirkstoffabgaberate für eine implantierte osmotische Medikamentenabgabevorrichtung zu bestimmen.
  • Gemäss der vorliegenden Erfindung umfasst eine osmotische Abgabevorrichtung zur Abgabe eines wirksamen Mittels an ein Tier ein implantierbares Reservoir mit mindestens einer Öffnung zur Abgabe eines im Inneren des Reservoirs enthaltenen Mittels an ein Tier, einen osmotischen Mechanismus, der die Freisetzung des im Reservoir enthaltenen wirksamen Mittels an ein Tier bewirkt, einen bewegbaren Kolben, und eine Vorrichtung zur nicht-invasiven Messung der Freisetzung des wirksamen Mittels aus dem Reservoir von der Außenseite des Gewebes, in das die Abgabevorrichtung implantiert wurde, entweder durch (1) Überwachung der Kolbenposition der implantierten osmotischen Abgabevorrichtung von der Außenseite des Körpers, um die abgegebene Menge an wirksamem Mittel und/oder die Abgaberate des wirksamen Mittels zu bestimmen; oder durch (2) Verwendung eines Leistungsmarkers im wirksamen Mittel, um eine spezifisch nachweisbare Reaktion zu bewirken, die nicht-invasiv in Körpertlüssigkeiten oder Nebenprodukten gemessen werden kann.
  • Gemäß einem noch genaueren Aspekt der Erfindung umfasst die Vorrichtung zur nicht-invasiven Messung der Freisetzung des wirksamen Mittels aus dem Reservoir einen ersten strahlendichten Marken an einem Abschnitt des Reservoirs und einen zweiten strahlendichten Marken am beweglichen Kolben, der im Reservoir angeordnet ist und das wirksame Mittel vom osmotischen Mechanismus trennt.
  • Gemäß einem weiteren, noch genaueren Aspekt der Erfindung umfasst die Vorrichtung zur nicht-invasiven Messung der Freisetzung des wirksamen Mittels aus dem Reservoir einen magnetischen Kolben, der im implantierbaren Reservoir zwischen dem osmotischen Mechanismus und dem wirksamen Mittel angeordnet ist. Ein Messinstrument wird zur Verfügung gestellt, um die Position des magnetischen Kolbens von der Außenseite des Tieres aus zu bestimmen.
  • Gemäß einem weiteren genaueren Aspekt der vorliegenden Erfindung umfasst die Vorrichtung zur nicht-invasiven Messung der Freisetzung des wirksamen Mittels aus dem Reservoir einen Macker, der im wirksamen Mittel enthalten ist. Der Macker stellt eine nachweisbare Reaktion zur Verfügung, welche nicht-invasiv in Körperflüssigkeiten oder Nebenprodukten gemessen werden kann, um die Freisetzung des wirksamen Mittels im Tier zu überwachen.
  • Gemäß einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung umfasst ein Verfahren zur Überwachung der Leistung eines osmotischen Medikamentenabgabesystems das Implantieren einer osmotischen Medikamentenabgabevorrichtung mit einem beweglichen Kolben in ein Tier und die Bestimmung der Position des implantierten beweglichen Kolbens in der osmotischen Medikamentenabgabevorrichtung von der Außenseite des Tieres aus.
  • Die vorliegende Erfindung stellt den Vorteil einer nicht-invasiven Überwachung der Leistung eines implantierten osmotischen Medikamentenabgabesystems in Realzeit zur Verfügung.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Die Erfindung wird anhand der Zeichnungen besser verstanden, in denen gleiche Bezugszeichen gleiche Teile kennzeichnen und worin
  • 1 eine seitliche Querschnittsansicht einer osmotischen Medikamentenabgabevorrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung ist;
  • 2 eine seitliche Querschnittsansicht einer osmotischen Medikamentenabgabevorrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung ist;
  • 3 eine seitliche Querschnittsansicht einer osmotischen Medikamentenabgabevorrichtung gemäß einer dritten Ausführungsform der Erfindung ist;
  • 4 eine seitliche Querschnittsansicht einer osmotischen Medikamentenabgabevorrichtung und eines Messinstruments gemäß einer vierten Ausführungsform der Erfindung ist; und
  • 5 eine seitliche Querschnittsansicht einer osmotischen Medikamentenabgabevorrichtung und eines Messinstruments gemäß einer fünften Ausführungsform der Erfindung ist.
  • GENAUE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN
  • AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Die vorliegende Erfindung betrifft die Leistungsüberwachung von implantierbaren osmotischen Abgabesystemen zur Abgabe von wirksamen Mitteln an Tiere und/oder Menschen.
  • Die Leistungsüberwachung gemäß der vorliegenden Erfindung kann erreicht werden entweder 1) durch Überwachen der physikalischen Konfiguration der implantierten osmotischen Abgabevorrichtung von der Außenseite des Körpers aus, um die Menge an abgegebenem wirksamen Mittel und/oder die Abgaberate des wirksamen Mittels zu bestimmen; oder 2) durch Verwendung eines Leistungsmackers im wirksamen Mittel, um eine spezifisch nachweisbare Reaktion zu erzeugen, welche nicht-invasiv in Körperflüssigkeiten oder Nebenprodukten gemessen werden kann.
  • Gemäß 1 umfasst ein implantienbares osmotisches Abgabesystem 10 ein verlängertes, im Allgemeinen zylindrisches Gehäuse 12, das aus einer ersten Wand 14a und einer zweiten Wand 14b gebildet ist, einen inneren beweglichen Kolben 16 und eine Ausgangsöffnung 18 für die Abgabe des wirksamen Mittels aus der Abgabevorrichtung an den Patienten. Die ersten und zweiten Wände 14a, 14b des Abgabesystems 10 greifen ineinander, um eine innere Kammer zu definieren, welche durch den Kolben 16 in eine osmotische Kammer 20 und in eine Kammer 22 mit dem wirksamen Mittel unterteilt wird. Die zweite Wand 14b des Abgabesystems umfasst mindestens einen Abschnitt der Wand, welcher gegenüber dem Durchgang von wässriger Flüssigkeit durch die Wand in die osmotische Kammer 20 durchlässig ist, während die gesamte Wand 14b gegenüber dem osmotischen Material, das in der osmotischen Kammer enthalten ist, undurchlässig ist. Der flüssigkeitsdurchlässige Abschnitt der zweiten Wand 14b ermöglicht es der Flüssigkeit, in die Kammer 20, die das osmotische Mittel enthält, zu fließen, und ermöglicht es dem osmotischen Mittel oder der Antriebsvorrichtung zu expandieren. Die Expansion dieses osmotischen Mittels, auch osmotischen Mechanismus genannt, bewirkt, dass der bewegliche Kolben 16 im Gehäuse gleitet, wobei das wirksame Mittel aus der Kammer 22 mit dem wirksamen Mittel durch den Ausgang 18 abgegeben wird. Die erste Wand 14a ist vorzugsweise sowohl für äußere als auch innere Flüssigkeiten undurchlässig.
  • Die ersten und zweiten Wände 14a, 14b des Gehäuses ermöglichen ein einfaches Verfahren zur Herstellung des Abgabesystems 10, indem die zweite Wand 14b in die erste Wand 14a eingefügt oder eingeschoben wird, um eine flüssigkeits- und gasundurchlässige Dichtung zwischen der ersten und zweiten Wand zu bilden. Obgleich das zweiteilige Gehäuse zum Zwecke der leichteren Herstellung verwendet wird, können auch ein einteiliges Gehäuse oder andere Gehäusekonfigurationen verwendet werden. Darüber hinaus können auch andere Gehäuseformen vom Umfang der vorliegenden Erfindung umfasst sein, wobei der Durchmesser des Abgabesystems in Abhängigkeit von den gewünschten Abgaberaten variiert.
  • Der Kolben 16 gemäß der ersten Ausführungsform der Erfindung, die in 1 dargestellt ist, besteht aus einem Material, das gegenüber den Wirkstoffen in den beiden Kammern 20, 22 undurchlässig ist. Der Kolben 16 umfasst einen strahlendichten Farbstoff, der so in das Material des Kolbens eingearbeitet ist, dass der Kolben in Röntgenstrahlen sichtbar wird. Darüber hinaus wird ein einrastender Fließmodulator 24 an einem Ende der ersten Wand 14a zur Verfügung gestellt und umfasst den Ausgang 18. Der Fließmodulator 24 ist auch mit einem strahlendichten Farbstoff formuliert, der im Material des einrastenden Elements enthalten ist. Beispiele für geeignete strahlendichte Farbstoffe umfassen Salze von Schwermetallen, wie beispielsweise Bismuth und Titan, Bariumsalze und andere Kontrastmittel, wie beispielsweise die Art, die zur Sichtbamachung kleiner Katheter verwendet wird.
  • Unter Verwendung von Standard-Röntgenstrahltechniken ermöglicht es der Aufbau des Implantats aus 1 mit dem strahlendichten Kolben 16 und dem Fließmodulator 24, die genaue Position des Kolbens bezogen auf einen festen Bezugspunkt, der durch den Fließmodulator zur Verfügung gestellt wird, zu bestimmen.
  • Die Bewegung des Kolbens 16 im Gehäuse 12 der osmotischen Abgabevorrichtung aus 1 kann nicht-invasiv beobachtet werden, indem über einen Zeitraum aufeinanderfolgende Röntgenuntersuchungen durchführt werden. Die Information über die Position des Kolbens 16 in Realzeit und der Durchmesser der osmotischen Abgabevorrichtung werden verwendet, um die in vivo-Freisetzungsrate für ein Medikamentenabgabesystem 10 mit bekanntem Durchmesser zu bestimmen. Die Freisetzungsrate kann entweder durch einen Vergleich von zwei aufeinanderfolgenden Röntgenuntersuchungen oder durch Vergleich einer einzigen Röntgenuntersuchung mit dem bekannten Ausgangszustand der osmotischen Abgabevorrichtung bestimmt werden.
  • 2 stellt eine alternative Ausführungsform der Erfindung dar, in der ein erster strahlendichter Ring 30 am Abgabeende der Gehäusewand 14a und ein zweiter strahlendichter Ring 32 am Kolben 16 zur Verfügung gestellt werden. Die relativen Positionen der beiden strahlendichten Ringe 30, 32 werden in Realzeit mit einer Abfolge von Röntgenbildern oder Fluoroskopbildern gemessen, um die Abgaberate des wirksamen Mittels aus dem Abgabesystem zu bestimmen. Der zweite strahlendichte Ring 32 kann an jeder Position entlang des Kolbens 16 angeordnet sein, und kann eine beliebige Form haben. Ebenso kann der erste strahlendichte Ring 30 an irgendeiner Position entlang des Gehäuses 12 angeordnet sein, da es die relativen Positionen dieser beiden strahlungsdichten Macker 30, 32 sind, welche über einen Zeitraum gemessen werden.
  • Zusätzlich zur Verwendung von Röntgenstrahlen kann auch die Fluoroskopie verwendet werden, um die Kolbenposition zu bestimmen. Um die Kolbenposition aus einem Fluoroskopbild genau zu bestimmen, sollten die Wände 14a, 14b des Abgabesystems aus Titan mit einer Reinheit von mindestens etwa 85% hergestellt sein. In diesem Fall ist kein strahlendichter Marker erforderlich, um die Kolbenpo sition durch Fluoroskopie zu bestimmen, da die Reinheit des Titans eine fluoroskopische Beobachtung der Kolbenposition in den Wänden des Implantats ermöglicht.
  • 3 stellt eine andere alternative Ausführungsform der Erfindung dar, in der ein oder mehrere chemische Marker, die geeignet sind, eine spezifische nachweisbare Reaktion zu erzeugen, im wirksamen Mittel, das aus dem osmotischen Abgabesystem abgegeben werden soll, enthalten sind. Das Medikamentenabgabesystem 40, das in 3 gezeigt ist, umfasst ein Gehäuse mit einer einzelnen Innenkammer 42, die ein wirksames Mittel, das osmotisch aktiv ist, oder ein osmotisches Mittel, das im wirksamen Mittel enthalten ist, umfasst. Das Gehäuse des Wirkstoffabgabesystems umfasst mindestens eine flüssigkeitsdurchlässige Wand 44, welche es der Flüssigkeit ermöglicht, in die Kammer 42 zu fließen, aber verhindert, dass das wirksame Mittel und das osmotische Mittel durch die Wand fließen. Das System 40 umfasst auch eine Wirkstoffabgabe- oder Ausgangsöffnung 46, durch welche das wirksame Mittel an den Patienten abgegeben wird.
  • Die chemischen Marken, die im wirksamen Mittel in der Kammer 42 eines in 3 gezeigten osmotischen Abgabesystems enthalten sind, umfassen, sind aber nicht eingeschränkt auf 1) Marker, die in Körpergeweben oder in Flüssigkeitsproben von Patienten nicht-invasiv nachgewiesen werden können; 2) Peptide und/oder Proteine, die spezielle Reagensreaktionen ergeben; 3) flüchtige Verbindungen, die verdampfen und in ausgeatmeter Luft nachgewiesen werden und 4) Metabolite des abgegebenen Medikaments, die messbare Reaktionen erzeugen. Jeder dieser Markertypen ermöglicht die nicht-invasive Überwachung der Wirkstoffabgabe durch die implantierte osmotische Abgabevorrichtung 40. Die verschiedenen Typen der chemischen Marker können entweder einzeln oder in Kombination verwendet werden.
  • Die chemischen Marker gemäß der vorliegenden Erfindung können in einer Vielzahl von osmotischen Abgabesystemen, einschließlich des Systems 40, in dem das osmotische Mittel im wirksamen Mittel enthalten ist, verwendet werden, wie in 3 dargestellt, sowie in einem Abgabesystem 10, wie in den 1 und 2 dargestellt, in denen das osmotische Mittel und das wirksame Mittel in durch einen Kolben 16 oder eine flexible Membran getrennten Kammern enthalten sind. Die chemischen Marker können in Kombination miteinander oder mit anderen Überwachungssystemen, wie beispielsweise dem Röntgenüberwachungssystem, das oben beschrieben wurde, verwendet werden.
  • Marker, die nicht-invasiv in Körpergeweben oder Flüssigkeitsproben bei Patienten nachgewiesen werden können, umfassen Azofarbstoffe, die entweder visuell oder durch diagnostische Reaktion aus Flüssigkeitsproben von Patienten nachgewiesen werden können. Ein solcher Farbstoff ist ein fluoreszierender Farbstoff, wie beispielsweise mit Fluorescein markierte Dextrane, die im Körper unter einer äußeren fluoreszierenden Lichtquelle verfolgt werden können und/oder in Urin durch fluoreszierendes Licht nachgewiesen werden. Andere Marker können auch in das Kreislaufsystem freigesetzt werden und können in der Haut, in der Zunge, in den Augen oder in anderen Geweben durch Verwendung einer äußeren Lichtquelle gemessen werden. Die Marker, die im Atem der Patienten nachweis bar sind, umfassen DMSO (Dimethylsulfoxid), das einen Geruch ausströmt, der mit einem Schwefeldetektor nachweisbar ist.
  • 4 stellt eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dar, in der ein äußeres Messinstrument 50 verwendet wird, um die Position des Kolbens 16 in einem osmotischen Abgabesystem 10 des oben beschriebenen Typs im Hinblick auf die Ausführungsform der 1 zu bestimmen. Für eine vollständige Beschreibung des Abgabesystems 10, das in der Ausführungsform der 4 verwendet wird, sollte sich auf die obige Beschreibung der 1 bezogen werden. Das Abgabesystem 10 zur Verwendung mit dieser Ausführungsform beinhaltet einen magnetischen Kolben 16, welcher die Position des Kolbens zum externen Messinstrument 50 identifiziert. Der Kolben 16 kann magnetische Partikel haben, die im Kolbenmaterial eingebettet sind, und magnetische Partikel, die in der Beschichtung des Kolbens eingebettet oder auf diese gesprüht sind, oder der Kolben kann insgesamt magnetisch sein.
  • Das Messinstrument 50 ist eine durchsichtige, röhrenartige Vorrichtung, die magnetische Partikel 52 enthält. Das Messinstrument 50 hat eine Länge, welche im Wesentlichen gleich der Länge des implantierten Abgabesystems 10. Die Position der implantierten Vorrichtung 10 kann gesehen werden und etwas durch die Haut des Tieres oder des Menschen, in das bzw. in den sie implantiert wurde, gefühlt werden. Wenn somit das implantierte System 10 unter einer Hautschicht 70 des Patienten angeordnet ist, kann das Messinstrument 50 mit dem implantierten System ausgerichtet werden, und die magnetischen Partikel 52 im Messinstrument werden von der Position des Kolbens 16 in der Abgabevorrichtung 10, wie in 4 gezeigt, angezogen und gesammelt. Demgemäss liefert eine periodische Aufzeichnung der Position der Ansammlung magnetischer Partikel 52 im Messinstrument 50 Rückschlüsse auf die Systemleistung, so dass die Menge des wirksamen Mittels, das freigesetzt wurde, und/oder die Abgaberate bestimmt werden kann. Falls keine erheblichen Fehler am Kolben auftreten, korreliert die Kolbenbewegung direkt mit der Abgaberate des wirksamen Mittels.
  • Eine alternative Ausführungsform des Messinstruments 80 zur Bestimmung der Position eines Kolbens 16 in einer osmotischen Abgabevorrichtung 10 ist in 5 dargestellt. Gemäß dieser Ausführungsform ist der Kolben 16 mit einen Innenmagneten 82, der im Kolben eingebettet ist, ausgestattet. Alternativ kann das magnetische Material auch auf andere Weisen in den Kolben eingebracht sein, wie im Hinblick auf die Ausführungsform der 4 oben diskutiert.
  • Das Messinstrument 80 ist ein transparentes Rohr mit einem zylindrischen Gleitmagneten 84, der im Inneren des Rohres angeordnet ist. Das Rohr 80 umfasst Markierungen 86, und der Magnet 84 umfasst eine Indikatorlinie 88, um das Ablesen der Messinstrumentenmessung zu erleichtern. Das Messinstrument 80 wird in gleicher Weise wie bei dem Messinstrument 50 verwendet, indem das durchsichtige Rohr regelmäßig gegen die implantierte Abgabevorrichtung 10 gehalten wird, wobei die Enden des Messinstruments und die Abgabevorrichtung ausgerichtet sind, und die Position des Kolbens 16 aus den Markierungen 86 auf dem Messinstrument abgelesen wird.
  • Die Genauigkeit der Überwachungssysteme aus den 4 und 5 ist größtenteils abhängig von der Genauigkeit, mit der die Messinstrumente 50, 80 mit den implantierten Vorrichtungen 10 ausgerichtet werden. Infolgedessen würde es nützlich sein, Vorsprünge oder andere Arten von Führungselementen auf der implantierten Vorrichtung 10 zur Verfügung zu stellen, welche durch die Haut gefühlt werden können und dem Anwender helfen, ein genaues Ausrichten zwischen den Messinstrumenten 50, 80 und der implantierten Vorrichtung zu erreichen.
  • Wenn das Implantat 10 einmal implantiert wurde, kann es schwierig sein, die Orientierung des Implantats zu bestimmen. Infolgedessen kann das Implantat mit einem magnetischen Band 90 oder einem anderen Indikator an einem Ende, das dem magnetischen Band 92 am Messinstrument 80 entspricht, ausgestattet werden. Die magnetischen Bänder 90, 92 ermöglichen dem Anwender ein genaues Ausrichten des Messinstruments 80 mit dem Implantat 10 und verhindern eine unbeabsichtigte Inversion des Messinstruments.
  • Es sollte davon ausgegangen werden, dass die durchsichtigen Rohre, die die Messinstrumente 50, 80 bilden, teilweise opak sein können, und mit einem verlängerten durchsichtigen Fenster zur Beobachtung des Magneten oder der magnetischen Partikel ausgestattet sein können. Die Messinstrumente 50, 80 können auch insgesamt opak sein, und einen äußeren Indikator oder Zeiger haben. Weiterhin kann das Messinstrument 50, das magnetische Partikel verwendet, auch mit dem osmotischen Abgabesystem verwendet werden, das den Magneten 82 im Kolben 16 verwendet, und alternativ kann das Messinstrument 80 mit einer osmotischen Abgabevorrichtung mit einem Kolben 16 mit magnetischen Partikeln, die in der Gleitschicht enthalten sind, verwendet werden.
  • Das Leistungsüberwachungssystem gemäß der vorliegenden Erfindung stellt eine zeitgemäßere und genauere Überwachung im Vergleich zu gegenwärtigen Praxis der Messungen restlicher Mengen an wirksamem Mittel im Patienten zur Verfügung, um die Abgaberate zu bestimmen.
  • Das expandierbare Antriebselement oder der osmotische Mechanismus zur Verwendung in den bevorzugten Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung können irgendwelche osmotisch effektiven Verbindungen sein, einschließlich anorganischen und organischen Verbindungen, die einen osmotischen Druckgradienten über einer semipermeablen Wand aufweisen. Diese osmotisch wirksamen Verbindungen sowie die Herstellungstechniken und die Materialien zur Bildung des osmotischen Abgabesystems selbst sind im US-Patent Nr. 5 057 318 beschrieben, auf das hiermit Bezug genommen wird.
  • Die wirksamen Mittel, die gemäß der vorliegenden Erfindung abgegeben werden, umfassen Proteine und proteinähnliche Verbindungen mit biologischer Aktivität, die verwendet werden können, um eine Krankheit oder einen anderen pathologischen Zustand zu behandeln. Diese umfassen, sind aber nicht eingeschränkt auf Wachstumshormone, Faktor VIII, Faktor IX und andere Gerinnungsfaktoren, Chymotrypsin, Trypsinogen, alpha-Interferon, beta-Galactosidase, Lactatdehydrogenase, Wachstumsfaktoren, Gerinnungsfaktoren, Enzyme, Immunreaktionsstimulatoren, Cytokine, Lymphokine, Interferone, Immunoglobuline, Interleukine, Peptide, Somatostatin, Somatotropinanaloga, Somatomedin-C, Gonadotropin-Releasinghormon, follikelstimulierendes Hormon, luteinesierendes Hormon, LHRH, LHRH-Analoga, wie beispielsweise Leuprolid, Nafarelin und Goserelin, LHRH-Agonisten und Antagonisten, Wachstumshormon-Releasingfaktor, Calcitonin, Colchicin, Gonadotropine, wie beispielsweise Choriongonadotropin, Oxytocin, Octreotid, Somatotropin plus einer Aminosäure, Vasopressin, adenocorticotrophes Hormon, epidermalen Wachstumsfaktor, Prolactin, Somatotropin plus ein Protein, Cosyntropin, Lypressin, Polypeptide, wie beispielsweise Thyrotropin-Releasinghormon, thyroidstimulierendes Hormon, Secretin, Pankreozymin, Enkephalin, Glucagon, endokrine Stoffe, die im Inneren ausgeschieden werden und durch den Blutkreislauf verteilt werden und ähnliche. Weitere Mittel, die abgegeben werden können, umfassen α-Antitrypsin, Insulin und andere Peptidhormone, Adrenocorticalstimulierendes Hormon, thyroidstimulierendes Hormon und andere Hypophysenhormone, Interferon α-, β- und γ-konsensuelles Interferon, Erythropoietin, Wachstumsfaktoren, wie beispielsweise GCSF, GM-CSF, insulinartigen Wachstumsfaktor 1, Gewebeplasminogenaktivator, CF4, DDAVP, Tumornekrosefaktorrezeptor, Pankreasenzyme, Lactase, Interleukin-1-Rezeptor- antagonist, Interleukin-2, Tumorsuppressorproteine, zytotoxische Proteine, Retroviren und andere Viren, virale Proteine, Antikörper, rekombinante Antikörper, Antikörperfragmente und ähnliche.
  • Während die bevorzugten Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung beschrieben wurden, ist es für Fachleute auf diesem Gebiet offensichtlich, dass verschiedene Modifikationen, Veränderungen, Zusätze, Auslassungen in den dargestellten und beschriebenen Vorrichtungen vorgenommen werden können, ohne von der Erfindung abzuweichen.

Claims (10)

  1. Osmotische Abgabevorrichtung (10, 40) zur Abgabe eines wirksamen Mittels an ein Tier, umfassend: ein implantierbares Reservoir (22, 42) mit mindestens einer Öffnung (18, 46) zur Abgabe eines im Inneren des Reservoirs enthaltenen wirksamen Mittels an ein Tier; einen osmotischen Mechanismus, der die Freisetzung des im Reservoir enthaltenen wirksamen Mittels an ein Tier bewirkt; dadurch gekennzeichnet, dass die osmotische Abgabevorrichtung einen beweglichen Kolben umfasst, und eine Vorrichtung zur nicht-invasiven Messung der Freisetzung des wirksamen Mittels aus dem Reservoir von der Aussenseite des Gewebes, in das die Abgabevorrichtung implantiert wurde, entweder durch (1) Überwachung der Kolbenposition der implantierten osmotischen Abgabevorrichtung von der Außenseite des Körpers, um die abgegebene Menge an wirksamem Mittel und/oder die Abgaberate des wirksamen Mittels zu bestimmen; oder durch (2) Verwendung eines Leistungsmarkers im wirksamen Mittel, um eine spezifisch nachweisbare Reaktion zu bewirken, die nicht-invasiv in Körperflüssigkeiten oder Nebenprodukten gemessen werden kann.
  2. Osmotische Abgabevorrichtung (10) nach Anspruch 1, worin die Vorrichtung zur nicht-invasiven Messung der Freisetzung des wirksamen Mittels aus dem Reservoir einen ersten strahlendichten Marker an einem Abschnitt des Reservoirs (24) und einen zweiten strahlungsdichten Marker am beweglichen Kolben (16), der im Reservoir angeordnet ist und das wirksame Mittel vom osmotischen Mechanismus trennt, umfasst.
  3. Osmotische Abgabevorrichtung nach Anspruch 2, worin das implantierbare Reservoir mindestens einen Durchgang umfasst, der es ermöglicht, dass Flüssigkeit in den osmotischen Mechanismus eindringt und bewirkt, dass der osmotische Mechanismus quillt und den beweglichen Kolben im Reservoir bewegt.
  4. Osmotische Abgabevorrichtung nach Anspruch 1, worin der Kolben magnetisch ist, und worin die Vorrichtung zur nicht-invasiven Messung der Freisetzung des wirksamen Mittels aus dem Reservoir den magnetischen Kolben (16), der im implantierbaren Reservoir zwischen dem osmotischen Mechanismus und dem wirksamen Mittel angeordnet ist, und ein Meßinstrument (50, 80) zur Bestimmung der Position des magnetischen Kolbens von der Außenseite des Tieres aus umfasst.
  5. Osmotische Abgabevorrichtung nach Anspruch 4, worin das Meßinstrument (80) zur Bestimmung der Position des magnetischen Kolbens ein herausnehmbares magnetisches Element (84) umfasst.
  6. Osmotische Abgabevorrichtung nach Anspruch 4 oder Anspruch 5, worin das implantierbare Reservoir eine Vorrichtung (90, 92) zum Abgleichen des Meßinstruments mit dem Reservoir umfasst.
  7. Osmotische Abgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, worin der magnetische Kolben magnetische Teilchen in einem Kolbenschmiermittel umfasst.
  8. Osmotische Abgabevorrichtung (40) nach Anspruch 1, worin die Vorrichtung zur nicht-invasiven Messung der Freisetzung des wirksamen Mittels aus dem Reservoir (42) einen Marker umfasst, der im wirksamen Mittel enthalten ist, wobei der Matker eine nachweisbare Reaktion zur Verfügung stellt, welche nicht-invasiv in Körperflüssigkeiten oder Nebenprodukten gemessen werden kann, um die Freisetzung des wirksamen Mittels zu überwachen.
  9. Osmotische Abgabevorrichtung nach Anspruch 8, worin der Marker ausgewählt ist aus einem Peptid oder Protein, welches spezifische Reagenz-Reaktionen liefert; einer Verbindung, die verdampft und in der ausgeatmeten Atemluft nachweisbar ist; einem Metaboliten des wirksamen Mittels, wobei der Metabolit meßbare Reaktionen erzeugt; und einem Azofarbstoff, der in Flüssigkeitsproben des Patienten nachgewiesen werden kann; oder durch Verwendung einer äußeren Lichtquelle in Gewebe meßbar ist.
  10. Osmotische Abgabevorrichtung nach Anspruch 9, worin in dem Fall, in dem der Marker ein Azofarbstoft ist, dieser entweder visuell in Flüssigkeitsproben nachgewiesen wird oder durch eine diagnostische Reaktion in den Flüssigkeitsproben nachweisbar ist.
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