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Gebiet der
Erfindung
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Die Erfindung betrifft eine Verbesserung
in einer medizinischen Vorrichtung, die bei der Durchführung einer
Augenoperation verwendet wird. Insbesondere betrifft die Erfindung
eine verbesserte Schneidklingenanordnung, die in Verbindung mit
einer automatischen chirurgischen Vorrichtung zum Schneiden der
Hornhaut eines Auges eines Patienten zu verwenden ist.
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Beschreibung
des Standes der Technik
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Bis vor etwa zwanzig Jahren konnten
Brechungsfehler des Lichts, das durch das Auge fällt, nur durch Brillen oder
Kontaktlinsen behandelt werden, die beide bekannte Nachteile für die Anwender
haben. Folglich hat sich in den letzten Jahren die Forschung auf
Operationen konzentriert, um den Brechungszustand des Auges zu verändern, entweder die
Krümmung
des Auges eines Patienten abzuflachen oder zu erhöhen, je
nach dessen Zustand. Das gewünschte
Ergebnis solcher Operation besteht darin, daß Lichtstrahlen, die durch
die Hornhaut fallen, gebrochen werden, um auf der Netzhaut richtig
und direkt zu konvergieren, damit ein Patient nahe und ferne Bilder
deutlich sieht.
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Die automatisierte Lamellarkeratektomie (ALK)
ist eine entwickelte chirurgische Technik, bei der das Auge zuerst
mit einem Tropfen eines Anästhetikums
betäubt
wird und dann ein Saugring auf dem Auge angeordnet wird, um die
Hornhaut sorgfältig
zu positionieren (vom Fachmann als "Zentrierung" bezeichnet), damit mit einem sehr feinen
mikrochirurgischen Instrument, das als Mikrokeratom bezeichnet wird,
geschnitten werden kann. Das Mikrokeratom ist im allgemeinen eine
klingentragende Vorrichtung, die auf einem Schneidweg über den
Saugring manuell geschoben oder mechanisch bewegt werden muß, und zwar
gleichzeitig mit der motorbetriebenen Bewegung des Schneidelements,
wobei die Bewegung quer zur Richtung des Schneidweges erfolgt. Zur
Behandlung einer Myopie nach dem ALK-Verfahren wird das Mikrokeratom
normalerweise verwendet, um zunächst
in die Hornhaut zu schneiden, um eine dünne Schicht der vorderen Hornhaut
in der Tiefe von 100 bis 200 μm
und mit einem Durchmesser von etwa 7 mm anzuheben und zu trennen.
Als nächstes
wird das Mikrokeratom dann verwendet, um einen zweiten Schnitt über der
Hornhaut durchzuführen,
um einen kleineren Teil der Hornhaut zu resezieren oder zu entfernen,
im allgemeinen etwa 4 bis 6 mm Durchmesser, der dann entsorgt wird.
Die vordere Hornhautkappe, die im ersten Schnitt des Mikrokeratoms
weggeschnitten wird, wird dann in ihre ursprüngliche Position zurückversetzt, ohne
zu nähen,
damit die Heilung erfolgen kann. Das gewünschte Ergebnis dieses Eingriffs
besteht darin, daß die
Hornhaut wegen des resezierten Gewebes eine neue Krümmung bekommt,
die eine neue Brechungsfläche
darstellt, um den ursprünglichen
myoptischen Zustand des Patienten zu korrigieren. Um Hyperopie mit
ALK zu korrigieren, wird das Mikrokeratom normalerweise verwendet,
um einen einzigen tiefen Schnitt auf der Hornhaut durchzuführen. Die geschnittenen
Schichten werden in ihre ursprüngliche
Position zurückversetzt,
ohne daß anderes
Gewebe entfernt wird. Wegen der Tiefe des Schnittes bewirkt der
intraokulare Druck im Auge eine Erhöhung der Hornhaut, um, wie
bereits erwähnt,
eine neue Brechungsfläche
bereitzustellen, die hoffentlich den ursprünglichen Hyperopie-Zustand
des Patienten korrigiert.
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Ein weiterer neuerer Fortschritt
bei chirurgischen Eingriffen zur Korrektur von Brechungsfehlern des
Auges ist die Einführung
von Lasereingriffen. Ein solcher Eingriff, bekannt als intrastromale
Keratomileusis mittels Laser (LASIK), wird gegenwärtig als
optimal erachtet, da er eine Formung der Hornhaut mittels eines
Lasers ermöglicht,
ohne angrenzende Gewebe zu beschädigen.
Außerdem
kann der Laser mit Hilfe des Computers vom Chirurgen so programmiert werden,
daß die
entfernte Gewebemenge genau gesteuert wird und daß, was besonders
wichtig ist, mehrere Wahlmöglichkeiten
für das
Reshaping der Hornhaut ermöglicht
werden. Bei LASIK-Eingriffen ist das Auge dennoch normalerweise
in einem Saugring positioniert, und ein Mikrokeratom wird normalerweise
verwendet, um in die Hornhaut zu schneiden, um eine dünne Schicht
der Hornhaut anzuheben.
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In den letzten Jahren hat man gelernt,
daß unabhängig davon,
ob ALK- oder LASIK-Chirurgie verwendet wird, das Mi krokeratom,
das die Hornhaut schneidet, weder eine Hornhautkappe erzeugen, noch
das Hornhautgewebe vollständig
vom Rest der Hornhaut abschneiden muß. Dafür gibt es hauptsächlich zwei
Gründe:
Erstens besteht die Möglichkeit,
daß, wenn
die Hornhautkappe auf die Hornhaut zurückgesetzt wird, sie nicht richtig
mit den restlichen Hornhautgeweben ausgerichtet ist, was mehrere Nachteile
für den
Patienten hat, und zweitens besteht die Möglichkeit, daß die Hornhautkappe
während
der Operation verlorengeht, und wenn das geschieht, sind die Konsequenzen
für den
Patienten katastrophal. Um diese Probleme zum großen Teil
zu lösen, hat
der Erfinder der Erfindung, die in der vorliegenden Anmeldung beschrieben
ist, u. a. eine verbesserte chirurgische Vorrichtung zum Schneiden
der Hornhaut erschaffen und entwickelt, die automatisch und zuverlässig einen
Abschnitt des angehobenen und getrennten Hornhautgewebes mit dem
Auge verbunden oder schwenkbar verbunden läßt, so daß eine abgehobene Schicht des
Hornhautgewebes mit dem Auge schwenkbar verbunden ist, bekannt als
Hornhautlappen F, der in 1 dargestellt
ist.
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Es ist, was besonders wichtig ist,
festgestellt worden, daß der
Hornhautlappen eine Tiefe von nicht weniger als 130 μm und nicht
mehr als 160 μm
haben sollte, um optimale Ergebnisse zu erreichen. Man beachte,
daß, um
dieses Ergebnis bei der Operation zu erreichen, ein extrem genaues
Instrument erforderlich ist, da ein Mikrometer eine Längeneinheit
ist, die einem Tausendstel eines Millimeters entspricht. Ferner
ist es erwünscht,
wenn nicht zwingend erforderlich, daß das Mikrokeratom so durch
die Hornhaut schneidet, daß die
Horn hautgewebe sehr fein und glatt geschnitten werden. In dieser
Hinsicht besteht dabei für
den Fachmann aus folgendem Grund die Notwendigkeit für eine Verbesserung:
Wenn die Glattheit eines Schnittes, der mit bekannten Mikrokeratomvorrichtungen
an der Hornhaut durchgeführt wird,
genau unter einem Mikroskop geprüft
wird, sehen die geschnittenen Hornhautgeweberänder etwas unregelmäßig, wenn
nicht leicht zerklüftet
aus. Es wäre
ideal, wenn eine Mikrokeratomvorrichtung in der Lage wäre, durch
die Hornhaut zu schneiden, nicht nur um die mikroskopisch dünne Schicht
des Hornhautgewebes, die gegenwärtig
als optimal angesehen wird, zu schneiden und anzuheben, sondern
dies auch so durchzuführen,
daß ein
deutlich verbesserter Schnitt in der Hornhaut erreicht wird, so daß sich sehr
feine, glatte und nahezu nichterkennbare geschnittene Hornhautgeweberänder entstehen.
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Außerdem ist Platz für Verbesserungen
an bekannten Mikrokeratomvorrichtungen in bezug auf die erforderliche
Montage, die vor Durchführung
der Operation am Auge eines Patienten erforderlich ist, sowie in
bezug auf die Demontage, Sterilisierung und Reinigung der Vorrichtung
oder ihrer Teile nach der Operation. Insbesondere müssen Mikrokeratomvorrichtungen
und besonders die darin angeordnete Schneidklinge, die in die Hornhaut
eindringt und diese schneidet, im allgemeinen bis zu dem Moment,
wo die Operation am Auge beginnt, in einem einwandfreien hygienischen
und sterilisierten Zustand sein. Bei bekannten Mikrokeratomvorrichtungen
war es bisher erforderlich, das Gehäuse für die Schneidklinge entsprechend
zu handhaben, damit sein Inneres zugänglich wird und die Schneidklinge
ins Gehäuse eingesetzt
werden kann, das selbst normalerweise auch gehandhabt werden muß, woraufhin
das Gehäuse
wiederum gehandhabt werden muß,
um die Zugangseinrichtung zu verschließen, woraufhin alles hoffentlich
dazu führt,
daß die
Schneidklinge einwandfrei in ihrer Position ist. Diese übermäßige Handhabung,
die bei bekannten Mikrokeratomvorrichtungen erforderlich ist, ist
jedoch nicht förderlich, um
den einwandfreien hygienischen und sterilisierten Zustand beizubehalten,
der für
eine Operation erforderlich ist. Bei der Handhabung der Zugangseinrichtung
bestimmter bekannter Mikrokeratomvorrichtungen haben bisher außerdem manche
Chirurgen unbeabsichtigt bewirkt, daß sich die Schneidklinge verschiebt,
oder haben, was schlimmer ist, die Schneidklinge verbogen, so daß der Montagevorgang
erneut beginnen mußte.
Ferner sind die Mechanismen in bekannten Mikrokeratomvorrichtungen
zum Halten der Schneidklinge bisher so ausgeführt, daß eine wiederholte Anwendung
möglich
ist. Dieser Faktor trägt
mitunter dazu bei, die Probleme zu verschlimmern, die insofern auftreten,
als diese bekannten Klingenhaltemechanismen nach der Operation auch
aus der Mikrokeratomvorrichtung herausgenommen werden sollten, um
für eine
nachfolgende Verwendung entsprechend gereinigt und/oder sterilisiert
zu werden. Die Montage und die Demontage dieser Mechanismen sind
nicht nur mühselig
und zeitraubend, sondern es ist auch schwierig, die Sterilisierung
zu erhalten und eine einwandfreie erneute Montage sicherzustellen.
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Infolgedessen besteht in der Fachwelt
Bedarf an einer verbesserten Mikrokeratomvorrichtung zum Schneiden
der Hornhaut des Auges eines Patienten, die eine Schneidklinge leicht
aufnehmen kann und die die richtige Positionierung einer Schneidklinge
ohne übermäßige Handhabung
erleichtert. Es besteht außerdem
Bedarf an einer verbesserten Schneidklingenanordnung, die ein leichtes
Einsetzen in eine Mikrokeratomvorrichtung zuläßt, wobei kaum Gefahr besteht,
daß sie
verbogen wird, während gleichzeitig
der Anwender die Gewißheit
hat, daß sie sicher
und einwandfrei positioniert ist. Eine solche verbesserte Schneidklingenanordnung
sollte ebenso schnell und einfach aus der Mikrokeratomvorrichtung herausgenommen
werden können
und vorzugsweise zum einmaligen Gebrauch bestimmt sein. Es wäre ideal,
wenn eine solche verbesserte Schneidklingenanordnung ohne weiteres
in Behältern
verpackt sein könnte,
die eine Sterilisierung vor dem Versand zulassen und die während des
Transports sterilisiert bleiben und die ferner aus der sterilen
Verpackung zwecks Einsetzung in das Mikrokeratom herausgenommen
werden können,
während
die Sterilität
erhalten bleibt. In dieser Hinsicht würde eine solche verbesserte
Schneidklingenanordnung im Idealfall ein Instrument aufweisen, das
das Herausnehmen der Anordnung aus einem sterilen Behälter und
dessen Einsetzen in das Mikrokeratom erleichtert, während die
Sterilität
erhalten bleibt.
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Man geht davon aus, daß bekannte
Mikrokeratomvorrichtungen auch andere, ziemlich deutliche Mängel haben.
Wenn beispielsweise eine Operation am Auge eines Patienten durchgeführt wird,
wird mitunter die Sogerzeugung oder das Vakuum, das dazu dient,
den Positionierungsring vorübergehend
an der Hornhaut zu befestigen, unterbrochen oder beendet. Bei dem
Präzisionsschneidvorgang,
der für
solche Operationen notwendig ist, ist es jedoch höchst unerwünscht, daß das Auge
in solchen Situationen weiter geschnitten wird. Bis heute schneiden
bekannte Mikrokeratomvorrichtungen in solchen Situationen weiter.
Es wäre
also höchst
hilfreich, eine verbesserte Mikrokeratomvorrichtung mit einer Steuerungsanordnung
bereitzustellen, die Probleme erkennen könnte, die während des chirurgischen Schneidens
der Hornhaut auftreten, und die den Strom, der der Vorrichtung zugeführt wird,
abschaltet, wenn Probleme erkannt werden, um das Schneiden der Hornhaut
mit dem Mikrokeratom zu beenden. Wenn die Operation am Auge eines
Patienten gut voranschreitet, aber ein plötzlicher Stromausfall auftritt,
sollte jede derartige Steuerungsanordnung außerdem bewirken, daß die Mikrokeratomvorrichtung
während
der ziemlich kurzen Betriebsdauer ohne Unterbrechung weiterarbeitet,
und zwar sowohl in bezug auf die weitere Sicherstellung einer Stromversorgung
der Vorrichtung als auch einer Vakuumversorgung des Positionierrings.
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EP 0 442 156 A1 betrifft ein Mikrokeratom, das
die Hornhaut des Auges schneidet und eine rechteckige Schneidklinge
verwendet.
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Das US-Patent 4 917 086 betrifft
ein Dermatom, das bei Hauttransplantationen verwendet wird. Das
Dermatom gemäß diesem
Dokument verwendet eine vollständig
rechteckige Klinge und schneidet auf einem linearen Weg. Befestigt
an der Klinge ist ein zweites Teil, das vorzugsweise aus leichtem
Kunststoff ausgebildet ist, der abgeschrägte Kanten aufweist. Das primäre Ziel
der abgeschrägten
Ecken an diesem zweiten Teil besteht darin, zu vermeiden, daß sich eine
Person, die mit der Klinge umgeht, schneidet.
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Das US-Patent 2 457 772 betrifft
auch ein Dermatom, das für
Hauttransplantationen durch Schneiden auf einem linearen Weg verwendet
wird. Das Dermatom gemäß diesem
Dokument verwendet eine Klinge mit abgeschrägten Seiten, aber ohne Klingenhalter.
Statt dessen wird die Klinge auf einen Support aufgeschraubt, der
in einem Rahmenkreuz angeordnet ist. Die Hin- und Herbewegung der
Klinge erfolgt innerhalb des Rahmens des Dermatoms.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Die Erfindung ist geeignet, die Anforderungen
zu erfüllen,
die auf dem Gebiet der Mikrokeratomvorrichtungen noch bestehen,
die verwendet werden, um die Hornhaut des Auges eines Patienten
zu schneiden. In diesem Zusammenhang betrifft die Erfindung ein
verbessertes Mikrokeratom, das in der Lage ist, eine mikroskopisch
dünne Schicht
eines Hornhautgewebes so zu schneiden und abzuheben, daß sehr feine,
glatte und nahezu nicht erkennbare geschnittene Hornhautgeweberänder entstehen.
Außerdem
betrifft die Erfindung eine verbesserte Mikrokeratomschneidklingenanordnung,
die eine schnelle und leichte Installation und ein schnelles und
leichtes Herausnehmen aus dem Mikrokeratomgehäuse ohne übermäßige Bedienung erlaubt. Die
Erfindung kann in Kombination mit einer Steuerungsanordnung für eine Mikrokeratomvorrichtung
verwendet werden, die in der Lage ist, Probleme zu erkennen, die
während
des chirurgischen Schneidens der Hornhaut auftreten, und die bei
Bedarf entweder den Strom. abschaltet, der der Vorrichtung zugeführt wird,
oder bei Bedarf sicherstellt, daß der Strom und/oder ein Vakuum
der Vorrichtung weiter zugeführt
werden.
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Die Schneidklingenanordnung nach
Anspruch 1 weist nach der Darstellung eine verbesserte Schneidklinge
und einen verbesserten Klingenhalter auf. Die Schneidklinge weist
einen vorderen Abschnitt, der eine scharfe, vordere Schneidkante
aufweist, einen rückseitigen,
hinteren Abschnitt mit einer hinteren Kante und ein Paar Seitenkanten
auf, die sich zumindest teilweise zwischen dem vorderen und dem
rückseitigen,
hinteren Rückenabschnitt
erstrecken und sich verjüngen.
Die Schneidklinge weist ferner vorzugsweise mindestens eine darin
ausgebildete Öffnung
und besonders bevorzugt ein Paar Öffnungen auf, die im rückseitigen,
hinteren Abschnitt in einer wesentlich ausgerichteten Beziehung
zueinander angeordnet sind. Vorzugsweise ist die Schneidklinge im
wesentlichen flach und besteht aus nichtrostendem Stahl, wobei der
vordere Abschnitt der Schneidklinge eine Gesamtabmessung hat, die
größer ist
als der rückseitige,
hintere Abschnitt. Der Klingenhalter der verbesserten Schneidklingenanordnung
ist so ausgebildet, daß seine
Unterseite an der Schneidklinge fest angeordnet ist, und zwar an
der mindestens einen Öffnung
an der Schneidklinge und daß eine
obere Seite des Klingenhalters eine Einrichtung zum betriebsfähigen Antreiben
der Mikrokeratomvorrichtung durch eine Antriebseinrichtung aufweist,
die eine im Klingenhalter ausgebildete Vertiefung aufweisen kann.
In der bevorzugten Ausführungsform
ist der Klingenhalter aus einem Kunststoffmaterial geformt und wird
bei der Herstellung in die mindestens eine Öffnung an der Schneidklinge
eingepreßt,
um eine einstückig
ausgebildete Schneidklingenanordnung herzustellen. In einer besonders bevorzugten
Ausführungsform
umfaßt
die erfindungsgemäße Schneidklingenanordnung
zusätzlich ein
Werkzeug, das das Herausnehmen der Schneidklinge und des Klingenhalters
aus einem sterilen Verpackungsbehälter und ihr Einsetzen in eine
Mikrokeratomvorrichtung erleichtert, während gleichzeitig die Sterilität erhalten
bleibt.
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Eine Hauptaufgabe der Erfindung ist
es, eine verbesserte Mikrokeratom- und Schneidklingenanordnung bereitzustellen,
die das Schneiden der Hornhaut deutlich verbessert, nämlich eine,
die eine mikroskopisch dünne
Schicht Hornhaut so schneiden und abheben kann, daß sehr feine,
glatte und beinahe nicht erkennbare geschnittene Hornhautgeweberänder entstehen,
die dann nach dem Reshaping der Hornhaut leicht und genauer wieder
in einer ursprünglichen
Position auf der Hornhaut ausgerichtet werden können.
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Eine weitere Hauptaufgabe der Erfindung
ist es, eine Mikrokeratomvorrichtung mit einer verbesserten Zugangseinrichtung
bereitzustellen, die sicherstellen soll, daß eine Schneidklinge oder ein
Klingenhalter oder beide leicht und schnell für eine Operation an einem Patienten
installiert werden können, während gleichzeitig
die Reinigung des Mikrokeratoms oder eines oder mehrerer seiner
inneren Mechanismen erleichtert wird.
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Es ist eine weitere wichtige Aufgabe
der Erfindung, eine Schneidklingenanordnung bereitzustellen, die
leicht und schnell in einer Mikrokeratomvorrichtung in Vorbereitung
auf eine Operation an einem Patienten ohne übermäßige Bedienung installiert wird,
um den hygienischen Zustand der Anordnung und der Vorrichtung beizubehalten,
und die ferner eine schnelle Bestätigung dafür liefert, daß die Anordnung
sicher und einwandfrei an Ort und Stelle im Mikrokeratom angeordnet
ist.
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Es ist außerdem eine Aufgabe der Erfindung, eine
verbesserte Schneidklinge und einen verbesserten Klingenhalter bereitzustellen,
der einstückig
ausgebildet ist und der deshalb leicht aus einer Mikrokeratomvorrichtung
herauszunehmen und im Idealfall für einmalige Verwendung bestimmt
ist.
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Noch eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung
ist es, eine Schneidklingenanordnung bereitzustellen, die auf einfache
Weise in Behältern
verpackt ist, die vorher eine Sterilisierung ermöglichen und die während des
Transports sterilisiert bleiben, und die ferner zum Einsetzen in
das Mikrokeratom leicht aus der sterilen Verpackung herausgenommen werden
können,
während
gleichzeitig die Sterilität
erhalten bleibt.
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Eine weitere Aufgabe der vorliegenden
Erfindung ist es, eine Schneidklingenanordnung bereitzustellen,
die entweder mit gegenwärtig
bekannten Mikrokeratomvorrichtungen oder mit solchen, die künftig entwickelt
werden, verwendet werden kann.
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Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
eine verbesserte automatisierte Mikrokeratomvorrichtung bereitzustellen,
die nicht nur auf einfache Weise am linken oder rechten Auge des
Patienten verwendet werden kann, sondern die auch den Chirurgen
informiert, für
welches Auge die Vorrichtung verwendet werden soll.
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Eine verbesserte Mikrokeratomvorrichtung kann
eine Steuerungsanordnung aufweisen, die verhindert, daß das Schneiden
der Hornhaut während der
Operation weitergeht, wenn die Vakuumdichtung zwischen dem Positionierungsring
und dem Auge beschädigt
und/oder zerstört
ist.
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Die Steuerungsanordnung für die Mikrokeratomvorrichtung
ist in der Lage, Probleme zu erkennen, die während des chirurgischen Schneidens
der Hornhaut auftreten, und hat Unterstützungsfähigkeiten, um sicherzustellen,
daß Strom
und/oder Vakuum weiter der Vorrichtung zugeführt werden.
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Die Steuerungsanordnung für die Mikrokeratomvorrichtung
ist innen zwischen der Hochspannungs- und der Niedrigspannungsseite
elektrisch isoliert, wobei dennoch notwendige Prüfungen und das Zusammenwirken
zwischen den Komponenten auf beiden Seiten möglich ist.
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Die Steuerungsanordnung für die Mikrokeratomvorrichtung
läßt es nicht
zu, daß ein
Motor durchbrennt, wenn die Vorrichtung auf einen erheblichen Widerstand
trifft, wenn sie die Hornhaut während
einer Operation schneidet.
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Diese und weitere Aufgaben, Merkmale
und Vorteile der Erfindung sind unter Einbeziehung der beigefügten Zeichnungen
sowie der ausführlichen Beschreibung
der bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ohne weiteres verständlich, die nachstehend ausgeführt ist.
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Kurzbeschreibung
der Zeichnungen
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Für
ein vollständigeres
Verständnis
der Merkmale der Erfindung wird die Erfindung nachstehend in Verbindung
mit den beigefügten
Zeichnungen ausführlich
beschrieben, wobei diese folgendes zeigen:
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1 ist
eine schematische Darstellung einer Hornhaut eines Auges, wobei
ein Hornhautlappen erzeugt worden ist.
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2 ist
eine auseinandergezogene perspektivische Ansicht einer bevorzugten
Mikrokeratomhalte- und -positioniereinrichtung, einer bevorzugten Mikrokeratomschneidkopfanordnung
sowie eines bevorzugten Mikrokeratomkopplungsteils.
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3 ist
eine Schnittansicht der Halte- und Positioniereinrichtung, die in 2 gezeigt ist.
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4 ist
eine Teilseitenansicht eines in 2 dargestellten
bevorzugten Mikrokeratoms in montierter Form und in Position auf
der Hornhaut eines Patienten.
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5 ist
eine Teilschnittansicht des in 4 dargestellten
bevorzugten Mikrokeratoms.
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5-A ist
eine Teilschnittansicht eines bevorzugten Mikrokeratoms in einem
teilweise demontierten Zustand, um die verbesserte Zugangseinrichtung
darzustellen, ohne daß eine
Schneidklingenanordnung eingesetzt ist.
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6-A ist
eine Seitenansicht der Schneidklingenanordnung gemäß der vorliegenden
Erfindung in einer bevorzugten Ausführungsform.
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6-B ist
eine Draufsicht der Schneidklingenanordnung, die in 6-A dargestellt ist.
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6-C ist
eine Unteransicht der Schneidklingenanordnung, die in 6-A dargestellt ist.
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7 ist
eine Draufsicht der erfindungsgemäßen Schneidklingenanordnung
in einer alternativen Ausführungsform.
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8 ist
eine Seitenansicht eines Werkzeugs, das das Herausnehmen der in 6 und 7 gezeigten Schneidklingenanordnung aus
einem sterilen Verpackungsbehälter
und ihr Einsetzen in eine Mikrokeratomvorrichtung erleichtert, wobei
gleichzeitig die Sterilität
beibehalten wird.
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9 ist
eine isolierte perspektivische Ansicht der Antriebseinrichtung für die bevorzugte
Mikrokeratomvorrichtung und stellt den Betrieb und die Verbindung
zwischen der Schnecke, dem Schneckenrad und einer Schwingwelle dar,
mit der Einrichtung des Klingenhalters in Form einer Vertiefung
zum betriebsfähigen
Antreiben mit der Antriebseinrichtung der Mikrokeratomvorrichtung.
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10-A ist
eine schematische Vorderansicht des bevorzugten Mikrokeratoms bei
Verwendung am linken und am rechten Auge eines Patienten und stellt
die Schneidkopfanordnung in der Anfangsposition dar.
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10-B ist
eine schematische Vorderansicht des in 10-A dargestellten bevorzugten Mikrokeratoms,
zeigt jedoch die Schneidkopfanordnung in der Bewegungsendposition,
wobei ein Hornhautlappen ausgebildet worden ist, wobei der resultierende
schwenkbare Abschnitt so ausgerichtet ist, daß er nach der Operation mit
dem Lidschlag des Auges zusammenwirkt.
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11 ist
eine perspektivische, teilweise geschnittene Ansicht einer bevorzugten
Steuerungsanordnungskonfiguration, die mit einer Mikrokeratomvorrichtung
zu verwenden ist, z. B. mit einer, die in 2 dargestellt ist.
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12 ist
eine isolierte Darstellung der Konfiguration eines bevorzugten optischen
Kopplers für die
Steuerungsanordnung.
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Gleiche Bezugszeichen bezeichnen
in den verschiedenen Ansichten der Zeichnungen gleiche Teile.
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Ausführliche Beschreibung der bevorzugten
Ausführungsform
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sWie in allen Figuren dargestellt,
betrifft die Erfindung eine verbesserte automatische Mikrokeratomvorrichtung
zum glatten Schneiden der Hornhaut eines Auges, insgesamt mit dem
Bezugszeichen 10 bezeichnet, und eine Schneidklingenanordnung
dafür,
insgesamt mit dem Bezugszeichen 105 bezeichnet, und eine
Steuerungsanordnung dafür,
insgesamt mit dem Bezugszeichen 200 bezeichnet.
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Die bevorzugte und verbesserte erfindungsgemäße automatische
Mikrokeratomvorrichtung, die so aufgebaut ist, daß sie durch
die Hornhaut des Auges eines Patienten weitgehend, aber nicht vollständig schneidet,
um eine dünne
Schicht derselben abzuheben und einen schwenkbaren Hornhautgewebelappen
zu erzeugen, wird zunächst
beschrieben. Wie in 2 und 3 dargestellt, weist die
bevorzugte Mikrokeratomvorrichtung 10 eine Einrichtung 30 zum Halten
und Positionieren des Auges auf, an dem die Operation durchzuführen ist.
Die Halte- und Positioniereinrichtung 30, die aus hochqualitativem
nichtrostendem Stahl besteht, umfaßt vorzugsweise einen Positionierring 32 mit
einer darin ausgebildeten Öffnung 33.
Die Öffnung 33 ist
so bemessen, daß sie
es ermöglicht,
daß die
Hornhaut C des Auges durch sie hindurchreicht und freiliegt, wie
in 3 gezeigt. Wie dargestellt,
hat der Positionierring 32 vorzugsweise im allgemeinen
die Form einer Träne.
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Der Positionierring 32 weist
ferner eine Einrichtung zum vorübergehenden
Befestigen an einem Abschnitt des Auges auf, der die Hornhaut umgibt,
an der die Operation durchzuführen
ist. Im Idealfall weist die Einrichtung zum vorübergehenden Befestigen eine
Saugeinrichtung auf. Beispielweise weist der Positionierring 32 vorzugsweise
ein Verbindungsteil 37 auf, das, wie in 2 und 3 dargestellt
ist, in Fluidkommunikation mit der Unterseite des Positionierrings 32 ist.
Das Verbindungsteil 37 ist geeignet, mit einem Vakuumschlauch 202 verbunden
zu werden, der, wie in 11 gezeigt,
mit einer Vakuumpumpe 210 verbunden werden kann, so daß, wenn
ein Saugvorgang erfolgt, die Unterseite des Positionierrings 32 eine
Dichtung um den Hornhautabschnitt des Auges, das gerade operiert
wird, bildet und dort festgehalten wird. Ferner hat die Struktur
des Positionierrings 32 neben dem Ansaugen die Wirkung,
die Hornhaut C für
eine Operation entsprechend zu positionieren und außerdem die
Position während
der Operation beizubehalten. Normalerweise wird ein Vakuum von etwa
25 Zoll Hg-Säule
auf Meeresspiegelhöhe
verwendet.
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Die Halte- und Positioniereinrichtung 30 weist
ferner eine daran ausgebildete Führungseinrichtung 40 auf,
die am besten in 3 dargestellt
ist. Die Führungseinrichtung 40 kann
direkt am Positionierring 32 ausgebildet sein, so daß sie mit
diesem einstückig
ist, oder kann als getrenntes Element betriebsfähig mit ihm verbunden sein.
In jedem Fall ist die Führungseinrichtung 40 jedoch
am Positionierring 32 angeordnet, um die Bewegung der Schneidkopfanordnung 50,
die nachstehend beschrieben wird, während des chirurgischen Schneidens
der Hornhaut zu führen
und zu fördern.
Mit Bezug auf 3 weist
die Führungseinrichtung 40 in
der bevorzugten Ausführungsform
so darstellungsgemäß ein Kanalteil 42 auf,
das sich entlang einer Länge
mindestens einer Seite des Positionierrings 32 und vorzugsweise
an einer oberen Fläche
des Positionierrings 32 erstreckt. Man wird also anhand
der Zeichnungen erkennen, daß sich
das Kanalteil 42 über
den Ring
32 auf einem bogenförmigen oder halbkreisförmigen Weg
erstreckt. In der besonders bevorzugten Ausführungsform wird das Kanalteil 42 durch
die Verbindung von zwei getrennten Elementen gebildet, nämlich einer
sich nach oben und bogenförmig
erstreckenden Seitenwand 36, die auf dem Positionierring 32 ausgebildet
ist, und einer Zahnspur 43, die mit der Seitenwand 36 verbunden
ist. Noch weiter mit Bezug auf 3 weist
in der besonders bevorzugten Ausführungsform der Positionierring 32 darstellungsgemäß eine sich
nach oben und bogenförmig
erstreckende Seitenwand 36 mit einem Steg 38 auf,
der an seiner oberen Fläche
ausgebildet ist und sich teilweise, wenn nicht vollständig, so
doch mindestens entlang einer Seite des Positionierrings 32 erstreckt. Ferner
ist in dieser bevorzugten Ausführungsform
die Zahnspur 43 so strukturiert, daß sie durch eine Paßstruktur
betriebsfähig
mit dem Steg 38 verbunden ist. Beispielweise kann die Paßstruktur
die Form einer Aufnahmenut haben, die an der Unterseite einer Zahnspur 43 angeordnet
ist, und/oder durch herkömmlich
bekannte Befestigungseinrichtungen 39', z. B. Schrauben, Nieten usw.,
erfolgen, die durch den Positionierring 32 in Öffnungen 39 reichen
und sich in die Zahnspur 43 erstrecken. Wie weiter in 3 dargestellt ist, weist
die Zahnspur 43 darstellungsgemäß eine Lippe 43' auf, die so
groß und
so bemessen ist, daß sie über die
vertikale Ebene hinausragt, die durch die Seitenwand 36 gebildet
wird. Die Führungseinrichtung 40 in
Form eines im allgemeinen "C"-förmigen Kanalteils 42 besteht
aus der kombinierten Struktur aus Seitenwand 36 und Zahnspur 43 mit
Lippe 43'.
Man wird erkennen, daß die
Zahnspur 43 mit der Antriebseinrichtung 80 (siehe 4 und 9) zusammenwirkt, um die Schneidkopfanordnung 50 über den
Positionierring 32 zu bewegen, wie nachstehend ausführlicher
beschrieben wird.
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Die Führungseinrichtung 40 weist
ferner ein starres, aufrecht stehendes Teil 44 auf, das
an der Halte- und Positioniereinrichtung 30 angeordnet
ist und sich im allgemeinen gegenüber der Zahnspur 43 befindet.
Wie man wiederum aus den Zeichnungen entnehmen kann, weist in der
bevorzugten Ausführungsform,
in der der Positionierring 32 die Form einer Träne hat,
das starre, aufrecht stehende Teil 44 ein Zapfenteil 45 auf,
das mit dem Positionierring 32 an seiner oberen Fläche an oder
nahe seiner Spitze 35 fest verbunden ist. Anhand der nachstehenden Beschreibung
wird deutlich, daß das
Kanalteil 42 und das starre, aufrecht stehende Teil 44 es
ermöglichen, daß die erfindungsgemäße Schneidkopfanordnung 50 effektiv
geführt
wird und im Positionierring 32 an zwei Stellen sicher aufgenommen
wird, wobei die Schneidkopfanordnung 50 dennoch über den
Positionierring 32 entlang eines im allgemeinen gebogenen
Weges durch eine Drehbewegung um das starre, aufrecht stehende Teil 44 glatt
und gleitfähig
bewegt werden kann.
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Mit Bezug auf 2 weist die bevorzugte Mikrokeratomvorrichtung
darstellungsgemäß eine Schneidkopfanordnung 50 auf.
Ein Hauptzweck der Schneidkopfanordnung 50 besteht darin,
ein Schneidelement 70, z. B. eine Schneidklinge, siehe 5, bei der eine Schneidfläche betriebsfähig freiliegt,
aufzunehmen. Wenn die Schneidkopfanordnung 50, in der das
Schneidelement 70 operativ angeordnet ist, durch die Hornhaut
bewegt wird, die im Positionierring 32 festgehalten wird,
kann daher die Hornhaut vom Schneidelement 70 genau geschnitten
werden. Um dies durchzuführen,
weist die Schneidkopfanordnung 50 ein Hauptgehäuse 51 auf,
das das Schneidelement 70 enthält. Außerdem ist im Hauptgehäuse 51 eine Öffnung 58 enthalten,
die so strukturiert und angeordnet ist, daß die Antriebseinheit 80 mit
ihr operativ verbunden werden kann (siehe 4 und 9) und
dadurch die Schneidkopfanordnung 50 über dem Positionierring 32 bewegen
kann, um die Hornhaut effektiv zu schneiden. Da die Schneidkopfanordnung 50 auf
eine glatte und kontrollierte Weise durch die Hornhaut bewegt werden
muß, weist
das Gehäuse 51 ferner
eine Spurführungseinrichtung 60 auf,
die für eine
Paßverbindung
mit einem Kanalteil 42 des Positionierrings 32 und
für eine
Führung
in diesem strukturiert und eingerichtet ist, um die Schneidkopfanordnung 50 und
somit das Schneidelement 70 entlang des definierten bogenförmigen Weges
genau zu führen.
Da es ein bedeutendes Merkmal der bevorzugten Mikrokeratomvorrichtung,
einen Abschnitt der Hornhaut zu schneiden, ohne ihn vollständig abzuschneiden,
ist schließlich
eine Anschlag- oder Anstoßeinrich tung 65 vorgesehen,
die dazu dient, die Bewegung der Schneidkopfanordnung 50 zu
begrenzen und vorzugsweise vollständig zu verhindern, daß die Hornhaut
vollständig
durchgeschnitten wird, d. h. bevor die Anordnung vollständig über die
Hornhaut geführt
worden ist. Die Anschlag- oder Anstoßeinrichtung ist vorzugsweise
am Hauptgehäuse 51 angeordnet.
Diese Merkmale werden nachstehend ausführlich beschrieben.
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Weiter mit Bezug auf 2 weist die bevorzugte Mikrokeratomvorrichtung
ebenfalls darstellungsgemäß ein Kopplungsteil 90 auf.
Das Kopplungsteil 90 ist so strukturiert und angeordnet,
daß die
Schneidkopfanordnung 50 mit dem Positionierring 32 beweglich
gekoppelt wird, wobei gleichzeitig eine Bewegung der Schneidkopfanordnung 50 relativ zum
Positionierring 32 möglich
ist. Wie in 2 dargestellt,
weist das Kopplungsteil 90 zwei Segmente auf: a) ein Haltesegment 92 und
b) ein Schwenksegment 95. Das Haltesegment 92 ist
so strukturiert und eingerichtet, daß es auf eine obere Wandfläche 56' des Hauptgehäuses 51 paßt, und
kann sich nach unten erstreckende Flansche 91, 93 aufweisen,
um einen Abschnitt des Gehäuses 51 dazwischen
genau passend aufzunehmen und zu halten. Das Haltesegment 92 weist
außerdem
eine darin ausgebildete Öffnung 94 auf,
die der Öffnung 58 des
Gehäuses 51 entspricht.
Somit ist die Öffnung 94 so
bemessen und konfiguriert, daß der
Durchgang der Antriebswelle der Antriebseinrichtung 80 (in 4 und 9 dargestellt) durch sich hindurch und
in die Öffnung 58 des Gehäuses 51 hinein
möglich
ist. Somit ist das Kopplungsteil 90 in montierter Form
fest und dennoch lösbar
mit der Kopfanordnung 50 gekoppelt, und zwar infolge des
Eingriffs der Antriebseinrichtung 80 mit dem Gehäuse 51 durch
das Haltesegment 92. Was das Schwenksegment 95 des
Kopplungsteils 90 betrifft, so ist dieses so strukturiert
und eingerichtet, daß es
mit dem starren, aufrecht stehenden Teil 44 des Positionierrings 32 gekoppelt
werden kann und es ermöglicht,
daß das
Kopplungsteil 90 und demzufolge die mit ihm verbundene
Schneidkopfanordnung 50 drehbar um das Zapfenteil 45 bewegt
werden können.
Vorzugsweise weist das Schwenksegment 95 eine Buchse 97 mit
einer darin ausgebildeten Bohrung 96 auf, die so bemessen
ist, daß eine
wesentliche Höhe des
Zapfenteils 45 aufgenommen wird, so daß dieses in dem Hohlraum aufgenommen
wird. Ferner weist das Schwenksegment 95 auf: eine Halteeinrichtung 46,
siehe 3, zum Halten
eines starren, aufrecht stehenden Teils 44 in der Buchse 97, und
eine Eingriffseinrichtung 98 zum Halten der Buchse 97 über dem
starren, aufrecht stehenden Teil 44. Wie in 2 und 3 dargestellt, weist die Halteeinrichtung 46 vorzugsweise
einen vergrößerten Kopf 47 am
starren, aufrecht stehenden Teil 44 und eine ringförmige Vertiefung 48 oder
Verjüngung
um den Halsteil des aufrecht stehenden Teils 44 auf. Wie
dargestellt, weist die Eingriffseinrichtung 98 vorzugsweise
einen Gewindestift auf, der durch eine Seitenwand der Buchse 97 reicht,
und kann mit dem aufrecht stehenden Teil 44 selektiv in
Eingriff gebracht werden, indem ein Griff 99 gedreht wird
und dabei bewirkt wird, daß sich
dessen Spitze in die ringförmige
Vertiefung 48 erstreckt, wodurch das Lösen des Schwenksegments 95 vom
aufrecht stehenden Teil 44 verhindert wird, wenn eine Operation
stattfindet. Man wird daher anerkennen, daß die Eingriffseinrichtung 98 und
die Halteeinrichtung 46 in montierter Form so zusammenwirken,
daß es
möglich
wird, daß sich
das Kopplungsteil 90 und die Schneidkopfanordnung 50 um
das aufrecht stehende Teil 44 drehen, wobei verhindert
wird, daß die
Buchse 97 nach oben von dem aufrecht stehenden Teil 44 abgleitet.
Man wird auch anerkennen, daß in
montierter Form das aufrecht stehende Teil 44 als zusätzliche
Führungseinrichtung
wirkt, die bewirken soll, daß die
Schneidkopfanordnung 50 entlang eines bogenförmigen Weges
auf eine glatte und kontrollierte Weise über den Positionierring 32 und
somit die Hornhaut C bewegt wird.
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Mit Bezug auf 2 werden nachstehend die Schneidkopfanordnung 50 der
bevorzugten Mikrokeratomvorrichtung sowie ihr Betrieb ausführlicher
beschrieben. Wie bereits ausgeführt,
weist die Schneidkopfanordnung 50 das Hauptgehäuse 51 auf,
das eine obere Fläche 56', eine untere
Wand und eine umgebende Seitenwandstruktur aufweist, die eine vordere
Endfläche 52 und
eine gegenüber
angeordnete hintere Endfläche 54 bildet.
Da die Schneidkopfanordnung 50 während der Operation über den Positionierring 32 entlang
eines bogenförmigen
Weges bewegt wird, bildet die vordere Endfläche 52 vorzugsweise
eine sich verjüngende
Nase, um mit dem bogenförmigen
Weg des Kanalteils 42 zusammenzuwirken. Wie ebenfalls bereits
ausgeführt,
ist das Hauptgehäuse
so strukturiert, daß es
das Schneidelement, z. B. eine Schneidklinge, enthält und deren Schneidfläche betriebsfähig freilegt.
Um dies durchzuführen,
ist das Hauptgehäuse 51 vorzugsweise
so strukturiert, daß es
eine Innenkammer 88 bildet, siehe 5, die so strukturiert ist, daß das Schneidelement 70 während der
Operation in einer Schneidposition aufgenommen ist und die Wirkung
des Schneidelements 70 und vorzugsweise einer Klingenschneidanordnung 300 fördert, die
nachstehend ausführlicher
beschrieben wird. Eine Schneidöffnung 56 ist
an einem Boden des Gehäuses 51 ausgebildet, um
eine Schneidfläche
des Schneidelements 70 freizulegen, wie am besten in 5 dargestellt ist.
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Damit ein verbrauchtes Schneidelement 70 herausgenommen
und ersetzt werden kann, weist das Gehäuse 51 außerdem eine
Zugangseinrichtung 55 auf. In einer Ausführungsform
und wie in 5 zu sehen
ist, bildet die Zugangseinrichtung 55 mindestens teilweise
eine Bodenwand des Gehäuses 51 nahe
der hinteren Endfläche 54 und
weist im Idealfall ein Türteil 57 auf,
das schwenkbar mit der umgebenden Seitenwandstruktur 53 an
der hinteren Endfläche 54 verbunden
ist. Das Türteil 57 ist
zwischen einer geschlossenen betriebsfähigen Stellung zum Operieren
und einer offenen Stellung beweglich, die es ermöglicht, ein verbrauchtes oder
kontaminiertes Schneidelement 70 aus dem Gehäuse 51 herauszunehmen
und durch ein neues oder steriles Schneidelement zu ersetzen. Das
Türteil 57 kann
durch herkömmlich
bekannte Befestigungselemente selektiv in der geschlossenen Stellung
gehalten werden, wie in 5 gezeigt.
Man beachte, daß das
Türteil 57 nicht vollständig das
Schneidelement 70 überbrückt, das eine
stabilere und weniger zerbrechliche Struktur bieten soll, um ein
Verbiegen des Schneidelements zu vermeiden, wenn es im Mikrokeratom
in der Stellung zur Verwendung eingesetzt und eingeschlossen ist.
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Ein einmaliges Merkmal der vorliegenden
Erfindung besteht jedoch darin, eine Schneidkopfanordnung 50 der
Mikrokeratomvorrichtung mit einer verbesserten Zugangseinrichtung bereitzustellen (siehe 5-A), die im allgemeinen
mit dem Bezugszeichen 155 bezeichnet wird, so daß in Vorbereitung auf
die Operation ein frisches und sterilisiertes Schneidelement leicht
und schnell in die Schneidkopfanordnung 50 eingesetzt werden
kann, mit minimaler Bedienung, um es in einem hygienischen Zustand
zu erhalten. Vorzugsweise ermöglicht
die verbesserte Zugangseinrichtung 155, ein frisches Schneidelement 70 und
im Idealfall eine Schneidklingenanordnung 300, die sowohl
eine Schneidklinge als auch einen Klingenhalter aufweist, nachstehend beschrieben,
in die Schneidkopfanordnung 50 gleitfähig einzusetzen und dort einfach
und dennoch richtig an Ort und Stelle fest anzuordnen, damit die
Operation erfolgen kann. Um dies zu erreichen, weist die verbesserte
Zugangseinrichtung 155 vorzugsweise eine Seitenzugangsöffnung auf,
die in der Schneidkopfanordnung 50 ausgebildet ist. Wie
in 5-A dargestellt ist,
ist die umgebende Seitenwandstruktur 53 der Schneidkopfanordnung 50 besonders
bevorzugt so strukturiert, daß sie
eine darin ausgebildete Zugangsöffnung 156 aufweist,
die ferner so eingerichtet ist, daß sie im allgemeinen mit der
Lage der Innenkammer 88 der Schneidkopfanordnung 50 übereinstimmt
und ausgerichtet ist, so daß das
Schneidelement 70 in einer richtigen Schneidstellung in
der Schneidkopfanordnung 50 aufgenommen werden kann, damit
die Operation stattfinden kann. Im Idealfall ist die Zugangsöffnung 156 so
strukturiert und eingerichtet, daß sie sich vollständig durch
die Schneidkopfanordnung 50 von einer Seite der umgebenden
Seitenwandstruktur 53 zur anderen erstreckt, so daß das Schneidelement 70 ohne
weiteres von einer Seite der Schneidkopfanordnung 50 eingesetzt werden
kann. Man wird aus der bisherigen Beschreibung erkennen, daß die verbesserte
Zugangseinrichtung 155 außerdem so strukturiert und
eingerichtet ist, daß sie
ein einfaches und schnelles Herausnehmen eines verbrauchten und
kontaminierten Schneidelements 70 aus der Schneidkopfanordnung
ermöglicht.
Man wird ferner anerkennen, daß,
obwohl das Türteil 57 der
Schneidkopfanordnung 50 auch in eine offene Stellung bewegt
werden kann, um das Einsetzen eines Schneidelements 70 in
die Schneidkopfanordnung zu ermöglichen,
das Türteil
vorzugsweise nur in die offene Stellung bewegt wird, um bei Bedarf
das Reinigen anderer innerer Mechanismen, die im Schneidkopf angeordnet
sind, zu ermöglichen.
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Mit Bezug auf 5 wird nachstehend das Schneidelement 70 beschrieben.
Zunächst
ist in der bevorzugten Ausführungsform
das Schneidelement 70 im Hauptgehäuse 51 mit etwa 20
bis 30° zur
horizontalen Ebene angeordnet. Ferner weist das Schneidelement 70 vorzugsweise
eine Klinge mit einer geschärften
Schneidkante 71 auf, deren Schneidspitze vorzugsweise so
ausgebildet ist, daß sie
einen Winkel von annähernd
und allgemein zwischen 5 bis 10° zur
horizontalen Achse der Klinge hat. Um diese bevorzugten Ziele zu
erreichen, weist in einer bevorzugten Ausführungsform das Schneidelement 70 eine
Schneidklinge auf, die mit einem Klingenhalter 72 betriebsfähig verbunden
ist. Der Klingenhalter ist wiederum betriebsfähig verbunden und angeordnet
in der Innenkammer 88 der Schneidkopfanordnung 50 in
Verbindung mit der Antriebseinrichtung 80, siehe 9, die wiederum betriebsfähig mit
dem Gehäuse 51 der
Schneidkopfanordnung 50 und dem Mikrokeratom im allgemeinen
gekoppelt ist. Wie bereits beschrieben, versetzt die Antriebseinrichtung 80 den
Klingenhalter 72 in eine Schwingbewegung, so daß bewirkt
wird, daß sich
der Klingenhalter 72 und die mit ihm verbundene Klinge 71 in
der Innenkammer 88 der Schneidkopfanordnung 50 und im
allgemeinen zwischen gegenüberliegenden
Wänden
ihrer umgebenden Seitenwandstruktur 53 hin- und herbewegen.
Demzufolge ist die Innenkammer 88 im Gehäuse 51 so
bemessen, daß sie
sowohl das Schneidelement, z. B. eine Schneidklinge 70,
als auch den Klingenhalter 72 aufnimmt, und deren schwingende
Schneidbewegung im Gehäuse 51 ermöglicht.
Um eine verbesserte Mikrokeratom- und Schneidklingenanordnung zu
bieten, die in der Lage ist, eine mikroskopisch dünne Schicht
des Hornhautgewebes so zu scheiden und abzuheben, daß sehr feine,
glatte und beinahe nicht erkennbare geschnittene Hornhautgeweberänder entstehen,
bewirkt die Antriebseinrichtung 80 in einer bevorzugten
Ausführungsform,
daß der
Klingenhalter 72 und die Klinge 71 mit einer sehr
hohen Geschwindigkeit schwingen, schneller als andere Vorrichtungen,
z. B. im allgemeinen etwa 5000 bis 10000 Schwingungen pro Minute und
im Idealfall etwa 8500 Schwingungen pro Minute, um einen optimalen
Hornhautschnitt durchzuführen. In
diesem Zusammenhang und wie nachstehend weiter beschrieben wird,
bewegt die Antriebseinrichtung vorzugsweise die Schneidkopfanordnung 50 über den
Positionierring 30 und ein darin festgehaltenes Auge mit
einer Geschwindigkeit, bei der die Schneidkopfanordnung 50 im allgemeinen
3 bis 6 s und im Idealfall etwa 4 bis 5 s braucht. Man geht davon
aus, daß diese
bevorzugten Bereiche für
die Schneidgeschwindigkeiten des Mikrokeratoms ein optimales und
deutlich verbessertes Schneiden der Hornhautgewebe ermöglichen.
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Um das gewünschte Ziel, nämlich einfaches und
schnelles Installieren des Schneidelements 70 in der Schneidkopfanordnung 50 ohne übermäßige Bedienung
zu erreichen, um die Sterilisierung zu erhalten, stellt die Erfindung
eine Schneidklingenanordnung bereit, die in 6 bis 8 dargestellt
ist und insgesamt mit dem Bezugszeichen 300 bezeichnet
ist. Die erfindungsgemäße Schneidklingenanordnung 300 weist
darstellungsgemäß eine verbesserte Schneidklinge 310 und
einen Klingenhalter 320 auf. Die Schneidklinge 310 weist
auf: einen vorderen Abschnitt 312, der eine scharfe, vordere
Schneidkante 313 aufweist, einen hinteren, rückseitigen
Abschnitt 314 mit einer hinteren Kante 315 und
ein Paar Seitenkanten 316, 317, die sich zwischen
dem vorderen und hinteren, rückseitigen
Abschnitt erstrecken. In einer bevorzugten Ausführungsform ist die hintere Kante 315 im
allgemeinen parallel zur vorderen Schneidkante 313 des
vorderen Abschnitts 312. Außerdem weist die Schneidklinge 310 ferner
mindestens eine darin ausgebildete Öffnung 318 und vorzugsweise
ein Paar Öffnungen 318 und 319 auf,
die im Idealfall kreisförmig
und im rückseitigen,
hinteren Abschnitt 314 in einer allgemeinen Ausrichtung
miteinander angeordnet sind. Vorzugsweise ist die Schneidklinge 310 im
wesentlichen flach und besteht aus nichtrostendem Stahl, wobei der
vordere Abschnitt 312 der Schneidklinge eine Gesamtabmessung
hat, die größer ist
als der rückseitige,
hintere Abschnitt 314. In einer Ausführungsform, die in 7 gezeigt ist, sind die
Seitenkanten 316, 317 der verbesserten Schneidklinge 310', die sich zwischen dem vorderen
Abschnitt 312 und dem rückseitigen,
hinteren Abschnitt 314 erstrecken, abgerundet. Dieses Merkmal
ermöglicht
ohne weiteres den Betrieb der Schneidklingenanordnung 300 in
der bevorzugten Mikrokeratomvorrichtung, die sich entlang eines
bogenförmigen
Weges über
den Positionierring 32 bewegt. Insbesondere ist die Schneidklinge 310', die in 7 gezeigt ist, so strukturiert,
daß, wenn
sie während
einer Operation schwingt, wobei sich in diesem Moment alle Seitenkanten
der Klinge Teile oder ein Teil davon über die umgebende Seitenwandstruktur 53 der
Schneidkopfanordnung 50 hinaus erstrecken könnten, sie
den Positionierring 32 weder berührt noch anderweitig die dortige
Bewegung der Schneidkopfanordnung 50 entlang eines bogenförmigen Weges
behindert. Die Schneidklinge 310, 310' kann so ausgebildet
sein, daß sie
andere Formen hat, um dieses gleiche Ziel zu erreichen. Beispielweise
und wie in 6-A bis 6-C in einer bevorzugten
Ausführungsform
gezeigt, hat der vordere Abschnitt 312 der Schneidklinge 310 eine
im allgemeinen rechteckige Form und der rückseitige, hintere Abschnitt 314 hat eine
im allgemeinen trapezförmige
Form, so daß sich seine
Seitenkanten 316, 317 von einer breiteren Abmessung
des Vorderabschnitts 312 zu einer kleineren Abmessung des
rückseitigen,
hinteren Abschnitts 314 verjüngen.
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Die Schneidklingenanordnung 300 weist
ferner einen verbesserten Schneidklingenhalter 320 auf.
Der Schneidklingenhalter 320 ist so ausgebildet, daß seine
Unterseite 321 an der Schneidklinge 310 in der
mindestens einen Öffnung 318 an
der Schneidklinge fest angeordnet ist und daß eine Oberseite 322 des
Klingenhalters 320 eine Einrichtung 325 zum betriebsfähigen Antreiben
der Mikrokeratomvorrichtung durch die Antriebseinrichtung 80 aufweist.
In der bevorzugten Ausführungsform
weist die Einrichtung 325 eine Vertiefung 326 auf,
die im Klingenhalter ausgebildet ist, im Idealfall mit einer ovalen
Form, obwohl der Klingenhalter 320 so ausgebildet sein
könnte, daß er einen
Schlitz, eine Nut oder eine anders geformte Vertiefung aufweist,
ohne vom Schutzbereich der Erfindung abzuweichen. Außerdem ist
der Klingenhalter 320 in der bevorzugten Ausführungsform aus
einem Kunststoffmaterial her gestellt und wird während der Herstellung in die
mindestens eine Öffnung 118 an
der Schneidklinge 310 gepreßt, um eine einstückig ausgebildete
Schneidklingenanordnung herzustellen. Man beachte, daß durch
die einstückige
Ausbildung der Schneidklinge 310 und des Klingenhalters 320 beide
Teile, die während
der Operation kontaminiert werden, die Schneidklingenhalteranordnung 300 leichter
aus dem Schneidkopf 50 des Mikrokeratoms herausgenommen
werden kann, und wenn der Klingenhalter 320 aus Kunststoff
besteht, die Schneidklingenanordnung 305 ferner leichter
entsorgt werden kann. Vorzugsweise weist der Klingenhalter 320 mindestens
ein Verriegelungssegment 328 an seiner Unterseite 321 auf,
das so strukturiert und eingerichtet ist, daß es sich durch die Öffnung 318 erstreckt,
die in der Schneidklinge 310 ausgebildet ist, um an dieser
fest angeordnet zu werden. Besonders bevorzugt weist der Klingenhalter
ein Paar Verriegelungssegmente auf, die so ausgebildet sind, daß sie kreisförmig sind,
und die so strukturiert sind, daß sie in dem bevorzugten Paar
von Öffnungen 318, 319 genau
passend aufgenommen werden, die an der Klinge 310 ausgebildet
sind. Ebenfalls in der bevorzugten Ausführungsform weist das Verriegelungssegment 328 einen
Flanschabschnitt 329 auf, der so strukturiert ist, daß er zumindest
teilweise um eine Kante der Öffnung
herum in Eingriff tritt, die in der Klinge 310 ausgebildet
ist.
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Mit Bezug auf 8 weist die erfindungsgemäße Schneidklingenanordnung 300 außerdem in einer
besonders bevorzugten Ausführungsform
darstellungsgemäß ein Werkzeug 330 auf,
daß das
Herausnehmen der Schneidklinge 310 und des Klingenhalters 320 aus
dem sterilen Verpackungsbehälter und
sein Einsetzen in eine Mikrokeratomvorrichtung erleichtert, wobei
gleichzeitig die Sterilität
erhalten bleibt. Vorzugsweise hat dieses Werkzeug die Form einer
Griffanordnung 360, die mit dem Klingenhalter 320 verbunden
und so strukturiert ist, daß sie
das Einsetzen der Schneidklingenanordnung 300 in die Zugangsöffnung 156 der
Schneidkopfanordnung 50 erleichtert. In der bevorzugten
Ausführungsform weist
die Griffanordnung 360 einen langgestreckten Schaft 362 auf,
der so strukturiert ist, daß er
mit dem Klingenhalter durch Gewinde gekoppelt werden kann, im Idealfall
entlang seiner Seitenwand, um das Einführen und Installieren der Schneidklingenanordnung 300 in
der Schneidkopfanordnung 50 zu erleichtern. Bei Bedarf
kann in dieser Ausführungsform oder
in anderen Ausführungsformen
die Griffanordnung so strukturiert sein, daß sie es ermöglicht,
daß der
langgestreckte Schaft 362 wieder mit dem Klingenhalter
verbunden wird, um nach einer Operation eine kontaminierte Schneidklingenanordnung
aus der Schneidkopfanordnung 50 herauszunehmen. In einer
alternativen bevorzugten Ausführungsform kann
die Griffanordnung 360 einen langgestreckten Schaft aufweisen,
der mit dem Klingenhalter einstückig
ausgebildet und so strukturiert ist, daß er nach dem Einführen und
Installieren der Schneidklingenhalteranordnung in der Schneidkopfanordnung 50 von
diesem getrennt werden kann. Man wird anerkennen, daß in dieser
alternativen bevorzugten Ausführungsform
die Griffanordnung aus einem geeigneten Kunststoffmaterial bestehen
kann, so daß sie
mit dem bevorzugten Klingenhalter 320 einstückig ausgebildet
sein kann, und die gesamte Schneidklingenanordnung kann ohne weiteres
in Behältern
verpackt werden, die eine Sterilisierung vor dem Transport ermöglichen
und die während
des Transports steril bleiben. Auf diese Weise kann die Griffanordnung 360 mit
der mit ihr verbundenen Schneidklingenanordnung 300 ohne
weiteres aus der sterilen Verpackung herausgenommen werden, und
die Griffanordnung 360 kann verwendet werden, um die Schneidklingenanordnung 300 schnell
und leicht in die Schneidkopfanordnung des Mikrokeratoms 50 einzusetzen, während sie
in einem hygienischen Zustand verbleibt. Daraufhin kann die Griffanordnung 360 von der
Schneidklingenanordnung 300 abgebrochen und weggeworfen
oder anderweitig entsorgt werden.
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Wiederum mit Bezug auf 5 werden nachstehend weitere
Merkmale der bevorzugten Mikrokeratomvorrichtung beschrieben. In
der bevorzugten Ausführungsform
weist das Gehäuse 51 der Schneidklingenanordnung 50 eine
Tiefeneinstelleinrichtung 75 zum Einstellen der Tiefe auf,
mit der das Schneidelement 70 in die Hornhaut schneidet.
Wie in 5 dargestellt,
ist die Tiefeneinstelleinrichtung 75 vorzugsweise an der
vorderen Endfläche 52 des Hauptgehäuses 51 angeord net
und bildet mindestens einen Abschnitt der Bodenwand des Gehäuses 51 nahe
der vorderen Endfläche 52.
Vorzugsweise weist die Tiefeneinstelleinrichtung 75 ein
getrenntes Nasensegment 76 auf, das so strukturiert ist,
daß es mit
dem Gehäuse 51 durch
herkömmlich
bekannte Befestigungseinrichtungen 74, z. B. eine Schraube, einen
Bolzen usw., fest, aber abnehmbar verbunden ist. Vorzugsweise weist
das Nasensegment 76 ein Eingriffsegment 77 und
ein variabel tiefes Plattenteil 78 auf. Das Eingriffsegment 77 weist
vorzugsweise ein abschließendes
Ende 79 auf, das so ausgebildet ist, daß es eine umgekehrte "V"-Form bildet und sich vorzugsweise über die
Breite des Nasensegments 76 erstreckt. Diese Struktur ist
so bemessen und konfiguriert, daß sie in einem entsprechenden
Hohlraum aufgenommen und untergebracht werden kann, der ebenfalls
wie ein umgekehrtes "V" geformt ist und
in dem Gehäuse 51 und
zwischen gegenüberliegenden Seitenwandstrukturen 53 angrenzend
an die vordere Endfläche 52 ausgebildet
ist. Man wird anerkennen, daß diese
Struktur einen hochstabilen Sitz oder Raststellung des Anschlußendes 79 im
Gehäuse 51 ermöglicht,
auch wenn die Schneidkopfanordnung 50 entlang eines bogenförmigen Weges über dem
Positionierring 32 bewegt wird. Ferner ist, wie dargestellt, das
variabel tiefe Plattenteil 78 vorzugsweise mit dem Eingriffsegment 77 einstückig und
im wesentlichen in der horizontalen Ebene angeordnet. Das variabel
tiefe Plattenteil 78 hat eine Tiefe, die mit "H" in 5 bezeichnet
ist und die eine Abmessung hat, die vom Chirurgen vorher so gewählt wird,
daß sie der
gewünschten
Tiefe des Schnittes in die Hornhaut entspricht. Ein weiteres Merkmal
besteht darin, mehrere Nasensegmente 76 mit jeweils einem
Plattenteil 78 mit einer unterschiedlich bemessenen Tiefe "H" bereitzustellen. Man wird aus 5 erkennen, daß eine umgekehrte
Beziehung zwischen der Tiefe des Plattenteils 78 und der
Tiefe des Schnittes in die Hornhaut besteht, wenn sich die Schneidkopfanordnung 50 während der
Operation in der Richtung des Pfeils "A" vorwärts bewegt
und sich an der Hornhaut nach unten schiebt. Beispielsweise schirmt
ein Plattenteil 78 mit einer größeren Tiefe "H" einen größeren Teil der Schneidkante
der Klinge 71 ab, wogegen ein Plattenteil 78 mit einer
kleineren Tiefe "H" einen größeren Teil
der Fläche über der
Schneidkante der Klinge freigibt. Man wird also anerkennen, daß die Schneidkopfanordnung 50 so
ausgeführt
ist, daß sie mit
verschieden großen
Tiefeneinstelleinrichtungen 75 austauschbar verwendbar
ist, um den Bedürfnissen
der Patienten, die operiert werden, genau zu entsprechen. Im Idealfall
sind zwei verschieden bemessene Nasensegmente 76 vorhanden,
nämlich
eines, das für
130 μm bemessen
ist, und ein anderes für 160 μm, die gegenwärtig die
gewünschten
Tiefen zum Schneiden in die Hornhaut und zum Freilegen derselben
zwecks Reshaping.
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Wie bisher beschrieben worden ist,
weist das Gehäuse 51 der
Schneidkopfanordnung 50 auch eine Führungseinrichtung 60 auf.
Mit Bezug auf 2 ist
die Führungseinrichtung 60,
die in der bevorzugten Ausführungsform
in einer unteren Umfangszone des Gehäuses 51 angeordnet
ist, für
eine Paßverbindung
mit einem Kanalteil 42 und zur Führung im Kanalteil 42,
siehe 3, des Positionierrings 32 strukturiert.
Beispielsweise ist in der bevorzugten Ausführungsform die Führungseinrichtung 60 an
der Tiefeneinstelleinrichtung 75 angeordnet und mit dem
Plattenteil 78 in Form eines Flansches 62 einstückig und
planar, siehe 2. Vorzugsweise
erstreckt sich der Flansch 62 über den Umfang hinaus, der
durch die umgebende Seitenwand 53 des Gehäuses 51 gebildet
wird, die im allgemeinen senkrecht zu diesem ist. Obwohl die Schneidkopfanordnung 50 geeignet
ist, die Nasensegmente 76 mit variabel tiefen Plattenteilen 78 aufzunehmen,
hat der Flansch 62, der sich von diesen erstreckt, ferner
eine gleichmäßige Höhe, um der
Paßverbindung
mit dem Kanalteil 42 des Positionierrings 32 zu
entsprechen und die Führung
im diesem zu ermöglichen.
Obwohl sich der Flansch 62 nur von einer Seite des Gehäuses 51 erstrecken
könnte,
ist in der bevorzugten Ausführungsform
der Flansch 62 auf jeder Seite des variabel tiefen Plattenteils 78 angeordnet,
so daß die Anwendung
der Erfindung am linken oder am rechten Auge des Patienten ermöglicht wird.
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Wie ebenfalls bereits ausgeführt, weist
das Hauptgehäuse 51 eine
Anschlag- oder Anstoßeinrichtung 65 auf,
die dazu dient, die Vorwärtsbewegung
der Schneidkopfanordnung 50 über den Positionierring 32 zu
begrenzen und vorzugsweise zu unterbrechen. In der bevorzugten Ausführungsform
ist die Anschlageinrichtung 65 im allgemeinen an der hinteren
Endfläche 54 an
einer umgebenden Seitenwandstruktur 53 ausgebildet und
umfaßt
darstellungsgemäß eine Schulter 66,
die an der Verbindung zwischen der Seitenwandstruktur 53 und
der hinteren Endfläche 54 des
Gehäuses 51 ausgebildet
ist, wobei die Schulter so bemessen ist, daß sie zu groß ist, um
in das Kanalteil 42 der Führungseinrichtung 40 zu passen,
so daß jede
weitere Vorwärtsbewegung
der Kopfanordnung 50 über
den Positionier ring 32 verhindert wird. Wenn der Anstoßeingriff
zwischen der Schulter 66 und dem Kanalteil 42 erfolgt,
kann durch eine Lippe 43' die
Antriebseinrichtung 80 angehalten und dann umgekehrt werden,
um eine Bewegung der Schneidkopfanordnung 50 in der entgegengesetzten Richtung
zu ermöglichen.
Wie bereits beschrieben, ist in den letzten Jahren festgelegt worden,
daß bei der
Durchführung
von Operationen an der Hornhaut die Schichten der Hornhaut, die
geschnitten werden, nicht vollständig
durchgeschnitten werden sollten. Ein eindeutiges Merkmal der Schneidkopfanordnung 50 und
der vorliegenden Erfindung 10 besteht darin, daß das Schneiden
der Hornhaut C zur Bildung eines Hornhautlappens F führt, wie
in 1 gezeigt, der auch
durch die Anordnung 50 sicher aufbewahrt wird. Um den Hornhautlappen
F aufzubewahren, weist das Gehäuse 51 einen
Lappenaufnahmespalt 59 auf, der im Gehäuse 51 ausgebildet
ist. Wie in 2 und deutlicher
in 5 dargestellt, ist
der Lappenaufnahmespalt 59 im allgemeinen nahe der vorderen
Endfläche 52 des
Gehäuses 51 angeordnet
und wird insbesondere durch einen Spalt gebildet, der direkt vor der
Schneidkante der Klinge 71 und direkt hinter dem variabel
tiefen Plattenteil 78 ausgebildet ist. Der Lappenaufnahmespalt 59 ist
an der Unterseite des Gehäuses 51 angeordnet
und erstreckt sich nach oben und in das Gehäuse 51. Im Idealfall
erstreckt sich der Lappenaufnahmespalt 59 durch die gegenüberliegende
Seitenwandstruktur 53 des Gehäuses 51.
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In Vorbereitung auf das Schneiden
der Hornhaut mit der bevorzugten Mikrokeratomvorrichtung wird: a)
eine sterilisierte verbesserte Schneidklingenanordnung 300 in
der Schneidkopfanordnung 50 gleitfähig in Stellung gebracht und
b) das Kopplungsteil 90 an der Schneidkopfanordnung 50 angeordnet und
die Antriebseinrichtung 80 mit dieser verbunden und in
Eingriff gebracht. Mit Bezug auf 2 kann die
Schneidkopfanordnung 50 als zusätzliches Merkmal eine Kennzeichnung 67 aufweisen,
um einem Chirurgen anzuzeigen, für
welches Auge die Vorrichtung in Schneidstellung ist. Beispielsweise
wird bevorzugt, Kennzeichnungen, z. B. der Buchstabe "L" als Abkürzung für "links" oder "linkes Auge" oder der Buchstabe "R" als
Abkürzung
für "rechts" oder "rechtes Auge", oder deren Äquivalente
in Wörtern
oder Abkürzungen
in einer Fremdsprache oder Symbole zu verwenden. Diese Kennzeichnung
erscheint vorzugsweise auf gegenüberliegenden
Seiten der umgebenden Seitenwandstruktur 53 des Hauptgehäuses 51 der
Schneidkopfanordnung 50 an einer Stelle, die durch das
Kopplungsteil 90 selektiv verdeckt wird. Insbesondere wenn
das Kopplungsteil 90 mit der Schneidkopfanordnung 50 betriebsfähig gekoppelt und über ihr
angeordnet ist, um das rechte Auge zu schneiden, erstreckt sich
das Kopplungsteil 90 auf der linken Seite des Hauptgehäuses 51 der
Schneidkopfanordnung 50 nach unten, wobei nur die rechte Seite
und vorzugsweise die darauf befindliche "R"-Kennzeichnung
sichtbar ist. Wenn umgekehrt das Kopplungsteil 90 montiert
ist, um das linke Auge zu schneiden, erstreckt es sich auf der rechten
Seite des Gehäuses 51 nach
unten, wobei nur die linke Seite und die darauf befindliche Kennzeichnung ohne
weiteres sichtbar ist. Daher erkennt man, daß eine weitere Sicherheitsfunktion,
die auf die Sicherstellung der richtigen Ausrichtung der Vorrichtung
am Auge des Patienten gerichtet ist, erfüllt ist.
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Wenn, um den Ablauf weiter zu verfolgen, der
Positionierring 32 auf dem Auge mit einem entsprechenden
Vakuum zentriert worden ist, das angelegt wird, um diesen vorübergehend
daran zu befestigen, c) kann die Führungseinrichtung 60 der
Kopfanordnung 50 mit der Führungseinrichtung 40 des
Positionierrings 32 in einer Anfangs- oder Startposition ineinandergreifend
verbunden werden. Wenn der Mikrokeratomvorrichtung Strom zugeführt wird,
kann sich die Schneidkopfanordnung 50 über den Positionierring 32 bewegen,
wobei ein Schneiden der Hornhaut C stattfindet, bis die Anschlageinrichtung 65 das Kanalteil 42 des
Positionierrings 32 berührt,
um jede weitere Vorwärtsbewegung
der Anordnung zu begrenzen und vorzugsweise zu verhindern. Es sollte außerdem klar
sein, daß sich
das Schneidelement 70 in dieser angehaltenen Stellung nicht
vollständig über die
Hornhaut C bewegt hat, sondern einen Abschnitt der Hornhaut bis
zu diesem Punkt angeschnitten hat, wobei ein Hornhautlappen entstanden
ist, der noch an der Hornhaut befestigt ist, wie durch den Bereich
gekennzeichnet, der mit "F" bezeichnet und in 10-A und 10-B gezeigt ist. Wie in 5 dargestellt, ist der erzeugte Hornhautlappen
außerdem durch
die Vorwärtsbewegung
der Anordnung nach oben und in den Lappenaufnahmespalt 59 des
Gehäuses 51 gelenkt
worden, um aufbewahrt und vom Schneidelement 70 ferngehalten
zu werden. Wenn die Anordnung unterbrochen worden ist, wie in 10-B gezeigt, kann die Antriebseinrichtung 80 umgekehrt
werden, um eine Bewegung der Schneidkopfanordnung 50 in
der entgegengesetzten Richtung zu ermöglichen, was nicht zu einem
weiteren Schneiden der Hornhaut führt, sondern vielmehr zu einer
sicheren Entfernung des Hornhautlappens aus dem Lappenaufnahmespalt 59 des
Gehäuses 51. Wenn
die Schneidkopfanordnung 50 in eine Stellung analog zu
der, die in 10-A gezeigt
ist, zurückkehrt,
kann sie sich von der Halteeinrichtung 30 lösen. Der
Hornhautlappen F kann dann so manövriert werden, daß die Hornhaut,
vorzugsweise durch Reshaping mittels chirurgischen Lasereingriffs
behandelt werden kann. Wenn die Operation beendet worden ist, wird
der Hornhautlappen in eine Abdeckbeziehung auf die Hornhaut zurückgebracht.
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Ein weiteres eindeutiges Merkmal
der Erfindung ist nicht nur, daß der
Hornhautlappen erzeugt werden kann, sondern viel mehr, daß der Hornhautlappen
derartig positioniert wird, daß der
Lidschlag des Auges den Hornhautlappen auf der Hornhaut nach der
Operation nicht falsch positioniert. Wiederum mit Bezug auf 10-A und 10-B ist die bevorzugte Mikrokeratomvorrichtung
am linken und am rechten Auge eines Patienten schematisch dargestellt.
Wie in 10-A gezeigt,
können
Referenzpunkte der Arbeitsumgebung mit der Lage be stimmter Ziffern
auf dem Zifferblatt einer Uhr gleichgesetzt werden. Man beachte
daher in 10-A, daß mit Bezug
auf das linke Auge des Patienten die Schneidkopfanordnung 50 in
der Anfangsposition vorzugsweise dort ist, wo sich im allgemeinen
die Fünf
auf dem Zifferblatt befindet. Mit Bezug auf das rechte Auge des
Patienten ist die Schneidkopfanordnung 50 in der Anfangsposition
vorzugsweise dort, wo sich im allgemeinen die Sieben befindet. Mit
Bezug auf 10-B hat die
Schneidkopfanordnung 50 darstellungsgemäß eine Bewegung in eine Stellung
gemacht, die im allgemeinen nach der Zwölf auf dem Zifferblatt ausgerichtet
ist, wobei die Anschlageinrichtung 65 in Berührungseingriff
mit dem Kanalteil 42 des Positionierrings 32 ist,
so daß jede
weitere Vorwärtsbewegung
der Anordnung verhindert wird. Man wird also anerkennen, daß unabhängig davon,
ob der chirurgische Eingriff am linken oder rechten Auge des Patienten
durchgeführt
wird, die Schneidkopfanordnung 50 vorzugsweise im allgemeinen
in Zwölf-Uhr-Stellung ausgerichtet
ist. Man wird außerdem
aus 10-B erkennen, daß der resultierende Hornhautlappen
F an der Hornhaut befestigt bleibt, und zwar in ihrem oberen Bereich.
Infolgedessen ist nach der chirurgischen Reshaping-Behandlung der Hornhaut
die Ausrichtung des Hornhautlappens im allgemeinen die gleiche Richtung
wie die des natürlichen
Lidschlags. Das heißt,
man nimmt an, daß der nach
unten gerichtete Lidschlag des Patienten die Tendenz hat, den Hornhautlappen
nach unten zu streichen und dadurch dazu beizutragen, den Hornhautlappen
in einer richtigen neuen Position auf der Hornhaut zu halten, um
die Entwicklung eines Astigmatismus zu verhindern.
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Mit Bezug auf 9 stellt die vorliegende Erfindung eine
Antriebseinrichtung 80 bereit: a) zum Bewegen der Schneidkopfanordnung 50 über die
bereits beschriebene Augapfelhalte- und -positioniereinrichtung 30;
und b) zum Versetzen des Schneidelements 70 in eine Hin-
und Herbewegung im Gehäuse 51.
Die Antriebseinrichtung 80 bewegt in einer besonders bevorzugten
Ausführungsform
die Schneidkopfanordnung 50 über die Augapfelhalte- und
-positioniereinrichtung 30 und das darin gehaltene Auge mit
einer Geschwindigkeit, bei der die Schneidkopfanordnung im allgemeinen
3 bis 6 s in der ersten Richtung und ebenso lange in der entgegengesetzten Richtung
braucht. Außerdem
weist die Antriebseinrichtung 80 in einer bevorzugen Ausführungsform
u. a., wie oben beschrieben, einen Motor 100, der elektrisch
betrieben wird, und vorzugsweise einen Mikromotor auf, der mit einer
konstanten und gleichmäßigen Geschwindigkeit
unabhängig
von der Last betrieben werden kann. Insbesondere würde unter
normalen Umständen
der natürliche
Widerstand, auf den die Schneidkopfanordnung 50 trifft,
wenn sie über
die Hornhaut bewegt wird, zu einem erhöhten Widerstand in der Wicklung
des Mikromotors führen,
was dann einen Spannungsabfall und dadurch einen Abfall der Geschwindigkeit
bewirken würde.
Obwohl bestimmte bekannte Systeme für Mikrokeratomvorrichtungen
versuchen, übermäßige Abfälle der
Geschwindigkeit zu vermeiden, indem ein leistungsfähigerer
Motor eingebaut wird, um die Verluste unter einer Verlangsamung
von 10% zu halten, ist der Motor 100 vorzugsweise so ausgerüstet, daß der Stromfluß in ihm überwacht
wird, z. B. unter Verwendung eines Operationsverstärkers, und
daß diese
Information genutzt wird, um die angelegte Spannung zu steuern und
eine im allgemeinen konstante Geschwindigkeit zu halten. Diese Überwachung
und Kompensation, die mitunter als IR-Kompensation bezeichnet wird, ermöglicht es,
daß eine
herkömmliche,
geregelte Versorgung von 12 V mit einem Gleichstrommotor verwendet
wird, um die effektive konstante Bewegungsgeschwindigkeit der Schneidkopfanordnung 50 über dem
Auge beizubehalten.
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Mit Bezug nunmehr auf 4 und nochmals auf 9 weist die Antriebseinrichtung 80 der
Mikrokeratomvorrichtung in der bevorzugten Ausführungsform darstellungsgemäß ferner
ein Getriebe 81 auf, in das sich eine Motorhauptantriebswelle 101 erstreckt.
Vom Getriebe 81 und insbesondere konzentrisch durch eine
Eingriffsnabe 110, wie in 4 und 5 gezeigt, erstreckt sich
betriebsfähig
eine Schneidanordnungshauptantriebswelle. Die Schneidanordnungshauptantriebswelle
weist zwei primäre
Teile auf, nämlich:
a) eine Gewindeantriebsschraube oder "Schnecke" 115, die in 9 gezeigt ist und die ein Zwischenverbindungsteil
ist, das sich durch die Ein griffsnabe 110 erstreckt; und
b) eine Schwingwelle 130, die auch in 9 gezeigt ist und die der innerste Teil
ist und sich durch die Schnecke 115 erstreckt.
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Wenn wir zunächst die Eingriffsnabe 110 betrachten,
die in 4 gezeigt ist,
so erstreckt sich ein äußerster
Teil aus dem Getriebe 81 nach unten und ist so strukturiert,
daß er
ineinanderpassend und vorzugsweise durch Gewinde mit der Gewindeöffnung 58,
die im Hauptgehäuse 51 ausgebildet
ist, in Eingriff tritt. Dadurch hält die Eingriffsnabe 110 die
Antriebseinrichtung 80 an der Schneidkopfanordnung 50 fest.
Ferner wird man anerkennen, daß die
Antriebseinrichtung 80 es dadurch ermöglicht, die Schneidkopfanordnung 50 durch
eine obere Fläche 56' einzusetzen,
und dadurch im allgemeinen vertikal angeordnet ist. Man geht davon
aus, daß dieses Merkmal
zu weniger Behinderung des Operationsfeldes führt und eine feinere Handhabung
durch den Chirurgen ermöglicht,
als sie bei herkömmlichen
bekannten Mikrokeratomen geboten wird. Insbesondere sind bekannte
Mikrokeratome normalerweise mit einer horizontal angeordneten Antriebseinrichtung versehen,
die dazu führt,
daß der
Chirurg eine Schnur einer Antriebseinrichtung handhaben muß, die,
wenn sie nicht richtig gehalten wird, einen Widerstand während des
Betriebs des Mikrokeratoms bewirken würde und/oder dazu führen würde, daß ein unterschiedlicher
Druck auf das Mikrokeratom ausgeübt
wird. Außerdem
behält
die erfindungsgemäße Struktur
ihren Schwerpunkt im wesentlichen über der Mitte des Auges bei,
anders als bei alten Systemen, wodurch ein erhöhtes Gleichgewicht geboten
und sichergestellt wird, daß die
Schneidkopfanordnung während
der Verwendung nicht unbeabsichtigt von der Oberfläche des
Auges abrutscht.
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Wie in 5 dargestellt,
erstreckt sich die Schwingwelle auch aus dem Getriebe 81.
Wenn wir uns 9 zuwenden,
so ist die Schwingwelle 130, die sich in das Gehäuse 51 durch
dessen Öffnung 58 erstreckt,
vorzugsweise ein unabhängiges
Element, das sich konzentrisch durch beide Enden der Schnecke 115 erstreckt
und aus diesen vorsteht. Die Schwingwelle 130, die vorzugsweise
so strukturiert ist, daß sie
sich relativ zur Schnecke 115 frei dreht, weist einen oberen
Antriebsabschnitt 132 auf, der an die Welle 130 angeschweißt ist,
der aber in jedem Falle in Antriebseingriff mit einem Hauptantriebsgetriebe 102 steht,
das an der Motorhauptantriebswelle 101 fest angeordnet
ist. Demzufolge führt
die Drehung der Motorhauptantriebswelle 101 zu einer entsprechenden
Drehung der Schwingwelle 130. Ferner steht exzentrisch
vom gegenüberliegenden
Ende 134 der Schwingwelle 130 ein Schwingzapfen 135 ab.
Der Schwingzapfen 135, der vorzugsweise nach unten vorbelastet
ist, um den Eingriffsdruck auf das Schneidelement 70 beizubehalten,
ist so strukturiert, daß er
sich in einen Schlitz 72' erstreckt,
der in einer oberen Fläche
des bevorzugten Klingenhalters 72 oder in einer anderen
Einrichtung 325 ausgebildet ist, die am Klingenhalter ausgebildet
ist, zum Aufnehmen des Schwingzapfens und zum Übertragen der Bewegung auf
diesen. Daher dreht sich der Schwingstift 135 bei Axialdrehung
der Schwingwelle 130 um einen vorbestimmten Radius exzentrisch
und tritt abwechselnd mit gegenüberliegenden
Seitenkanten des Schlitzes 72' des Klingenhalters 72 in
Eingriff, was zu einer wechselnden Hin- und Herbewegung des Klingenhalters 72 und
somit der von ihm gehaltenen Schneidklinge führt.
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Weiter mit Bezug auf 9 weist die Schwingwelle 130 ferner
einen zweiten Antriebsabschnitt 133 auf. Der zweite Antriebsabschnitt 133 ist antriebsgemäß mit einem
ersten Innenantriebsrad 103 verbunden, das im Getriebe 81 enthalten
ist. Das erste Innenantriebsrad 103 ist mit einer Innenantriebswelle 104 verbunden
und antriebsfähig
an dieser fest angeordnet, die vorzugsweise ein zweites Innenantriebsrad 105 aufweist,
das in einer beabstandeten Beziehung vom ersten Innenantriebsrad 103 daran
angeordnet ist. Somit dreht sich bei Drehung der Schwingwelle 130 das
zweite Innenantriebsrad 105 ebenfalls.
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Wiederum mit Bezug auf 9 ist die Getriebeantriebsschraube
oder "Schnecke" 115 mit
dem zweiten Innenantriebsrad 105 antriebsfähig verbunden
und so strukturiert, daß sie
sich aus einem Inneren des Getriebes 81 konzentrisch durch
die Eingriffsnabe 110 erstreckt. Die Schnecke 115,
die sich nach oben in das Getriebe 81 erstreckt, weist
einen An triebskopf 116 auf, der mit dem zweiten Innenantriebsrad 105 in
Eingriff steht. Infolgedessen dreht sich bei Drehung der Innenantriebwelle 104 die Schnecke 115 entsprechend
im Gehäuse 51 der Schneidkopfanordnung 50.
Ferner ist ein Schneckenrad 120 im Gehäuse 51 drehbar angeordnet,
in betriebsfähigen
Eingriff mit der Schnecke 115. Das Schneckenrad 120 weist
vorzugsweise einen Mittelabschnitt 122 mit größerem Durchmesser,
um dessen Umfang mehreren Mitnahmevertiefungen ausgebildet sind
und der so strukturiert ist, daß er
mit der Außengewindefläche der
Schnecke 115 so in Eingriff steht, daß sich der Mittelabschnitt 122 und
demzufolge das gesamte Schneckengetriebe 120 um eine horizontale
Achse infolge der Drehung der Schnecke 115 um eine vertikale
Achse dreht. Man beachte, daß die
schneckenartige Gewindefläche
der Schnecke 115 bewirkt, daß sich die Schnecke 115 dreht,
ohne sich vertikal zu bewegen, um nacheinander mit den Mitnahmevertiefungen
am Schneckenrad 120 in Eingriff zu treten, um dessen Drehung
zu bewirken. Von mindestens einer, jedoch vorzugsweise von beiden vertikalen
Flächen
des Mittelabschnitts 122 des Schnekkenrades 120 erstreckt
sich eine Antriebswelle 125. Die Antriebswelle 125,
die eine zusätzliche Führungseinrichtung
aufweist, ist so strukturiert, daß sie sich von der Seitenwandstruktur 53 des
Hauptgehäuses 51 erstreckt
und mit der Zahnspur 43 am Positionierring 32 in
Eingriff steht, so daß bei
Drehung des Schneckenrades 120 und demzufolge bei Drehung
der Antriebswelle 125 die Antriebswelle 125 entlang
der Zahnspur 43 läuft
und die Schneidkopfanordnung 50 glatt und mit einer beständigen und
definierten Geschwindigkeit über
den Positionierring 32 bewegt. Ferner ist zu sehen, daß durch
Umkehrung der Drehbewegung der Innenantriebswelle 101 im Getriebe 81 die
Drehrichtung der Schnecke 115 und daher des Schneckenrades 120 umgedreht
wird, um eine umgekehrte Antriebsbewegung der Schneidkopfanordnung 50 über den
Positionierring 32 zu bewirken. Um die Bewegung über die
Zahnspur 43 und deren bogenförmigen Weg zu fördern, wird
außerdem
bevorzugt, daß der
als Antriebswelle 125 bezeichnete Abschnitt des Schneckenrades 120 eine Schrägradkonfiguration
oder mehrere angewinkelte Erhöhungen
aufweist, um eine effektivere Aus richtung mit der gekrümmten Zahnspur 43 und
der Bewegung auf dieser zu bewirken.
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Was den Motor 100 betrifft,
so wird, wie bereits erwähnt,
bevorzugt, daß er
durch ein Fußpedal oder
eine ähnliche
Betätigungseinrichtung
gesteuert wird. Im Falle eines Fußpedals wird bevorzugt, daß es ein
Fußpedal
mit zwei Funktionen ist, so daß eine Seite
die Funktion hat, die Motorhauptantriebswelle 101 und dadurch
die Schneidkopfanordnung 50 in einer Vorwärtsrichtung
anzutreiben, und die zweite Seite diese in einer umgekehrten Richtung
antreibt. Ferner kann das System auf einen Handbetriebsmodus, in
der ein Arzt die Bewegungsrichtung durch Zustimmung umkehren muß, oder
auf einen "Autorevers-Modus" eingestellt werden,
wobei, wenn die Schneidkopfanordnung 50 ihre maximale Strecke
absolviert hat, sie automatisch die Richtung wechselt. In beiden
Fällen
ist der Motor 100 jedoch mit einem Sensor ausgerüstet, um
eine abrupte Stromerhöhung
zu erkennen. Insbesondere wenn die Schneidkopfanordnung 50 die
Anschlageinrichtung 65 erreicht und eine weitere Vorwärtsbewegung
entweder teilweise oder vollständig
verhindert wird, tritt eine abrupte Stromerhöhung im Motor 100 ein.
Diese abrupte Stromerhöhung
kann, wenn sie erkannt wird, entweder eine Stromabschaltung oder
eine Rückwärtsbewegung
zum Anfang signalisieren, je nach der gewünschten Einstellung durch den
Arzt.
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Wie bereits beschrieben, kann die
bevorzugte Mikrokeratomvorrichtung an beiden Augen des Patienten
verwendet werden, siehe 10-A und 10-B. Insbesondere da das
Schneckenrad 120 durch das Gehäuse 51 reicht und
aus der gegenüberliegenden
umgebenden Seitenwandstruktur 53 des Gehäuses 51 herausragt,
ist die Schneidkopfanordnung bereit, am anderen Auge eines Patienten
verwendet zu werden. Um dies durchzuführen und infolge der symmetrischen
Form der Schneidkopfanordnung 50 muß die Antriebseinrichtung 80 nur
aus dem Gehäuse 51 und
somit aus dem Kopplungsteil 90 herausgenommen werden, woraufhin
sie zur Verwendung am anderen Auge des Patienten um 180° neu ausgerichtet werden
kann.
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Wenn man die Antriebseinrichtung 80 noch einmal
betrachtet, so beachte man, daß sie
im allgemeinen in Verbin dung und in Harmonie mit der Saugeinrichtung
arbeiten muß,
die an den Positionierring 32 angelegt wird, wenn eine
Operation an einem Auge erfolgt. Sowohl die Antriebseinrichtung 80 als auch
die Saugeinrichtung sind Teile einer gesamten Steuerungsanordnung 200.
Die Steuerungsanordnung 200 weist ein tragbares Gehäuse 205 auf,
von dem Strom und Steuerung über
ein Kabel 203 dem Abschnitt der Antriebseinrichtung 80 zugeführt wird, der
mit der Schneidkopfanordnung 50 zusammenwirkt und von dem
aus eine Vakuumquelle der Saugeinrichtung über den Vakuumschlauch 202 versorgt wird.
Die Saugeinrichtung und die Vakuumquelle, die sie bereitstellt,
werden zunächst
beschrieben. Insbesondere weist die Vakuumquelle im allgemeinen
eine Vakuumpumpe 210 auf, die im Gehäuse 205 enthalten
ist, das durch eine herkömmliche
Stromversorgung versorgt wird und das das Vakuum erzeugt, das zu
einem Sog im Positionierring führt.
Zusätzlich
zur Vakuumpumpe 210 weist die Saugeinrichtung jedoch ferner
einen Reservevakuumtank 215 auf. Der Reservevakuumtank 215 ist
so strukturiert, daß er
bei Aktivierung der Steuerungsanordnung 200 gefüllt wird.
Wenn der Betrieb der Vakuumpumpe unterbrochen wird, z. B. durch
einen Stromausfall, ist der Reservevakuumtank 215 vorzugsweise
so strukturiert, daß er
unmittelbar verfügbar
ist, um ein ausreichendes Vakuum zu erzeugen, um den Positionierring
am Auge zu halten, bis die Bewegung der Schneidkopfanordnung 50 auf
dem Auge beendet ist. Insbesondere ist die Steuerungsanordnung 200 so
strukturiert, daß sie
den Reservevakuumtank 215 im Falle eines Stromausfalls
oder einer anderen Unterbrechung des Betriebs der Vakuumpumpe 210 automatisch
aktiviert, und dadurch muß ein
vollständiger
Schnitt durch das Auge infolge einer Unterbrechung des Betriebs
der Vakuumpumpe 210 nicht gefahrbringend und unerwartet
unterbrochen werden.
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Die Vakuumpumpe 210 wird
vorzugsweise durch eine Computerprozessorsteuerung 220 in
dem Gehäuse 205 gesteuert.
Die Prozessorsteuerung 220 arbeitet in erster Linie, wenn
die Steuerungsanordnung 200 eingeschaltet ist und/oder
im "Bereitschaftsmodus" ist. Insbesondere
wenn die Steuerungsanordnung 200 zuerst eingeschaltet wird,
ist sie so strukturiert, daß eine
Anzahl von internen Prüfungen
durchgeführt
wird, wie auf einem Anzeigebildschirm 211 angezeigt, und
die Vakuumpumpe 210 wird vorzugsweise angewiesen, zuerst
ein Vakuum im Reservevakuumtank 215 zu erzeugen. Als nächstes läuft die
Vakuumpumpe 210 vorzugsweise weiter, bis ein gewünschtes
Vakuum relativ zum atmosphärischen
Druck erzeugt ist. Wenn das gewünschte
Vakuum erreicht ist, arbeitet der Betrieb der Vakuumpumpe zyklisch.
Wenn beispielsweise der gewünschte
Wert erreicht ist, wird die Vakuumpumpe 210 abgeschaltet,
bis das Vakuum unter einem bestimmten Punkt relativ zum atmosphärischen
Druck abfällt.
An diesem Punkt wird die Vakuumpumpe 210 durch die Prozessorsteuerung 220 vorzugsweise
wieder eingeschaltet, um das Vakuum wieder über den gewünschten Wert zu erhöhen. Auf
diese Weise ist ein betriebsfähiges
Sicherheitsvakuum, falls es jemals benötigt werden sollte, verfügbar.
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In der bevorzugten Ausführungsform
bleibt die Steuerungsanordnung 200 im "Bereitschaftsmodus", bis der Anwender bei Bedarf eine Operation
zu beginnen oder weitere Prüfungen
durchzuführen wünscht. Wenn
es jedoch Zeit ist, eine Operation zu beginnen, drückt ein
Anwender normalerweise ein Fußpedal 216 oder
einen anderen Schalter, um das Vakuum zu aktivieren und die Steuerungsanordnung in
einen "Operationsmodus" zu versetzen. Vor
Eintritt in den "Operationsmodus", wird vorher ein "Vorbereitungsmodus" ausgelöst, indem
die Steuerungsanordnung 200 eine Anzahl von internen Prüfungen durchführt. Wenn
die Vakuumpumpe 210 im "Operationsmodus" ist, dann bleibt
sie, anders als im "Bereitschaftsmodus", vorzugsweise eingeschaltet,
so daß sichergestellt
ist, daß immer
ein ausreichendes Vakuum vorhanden ist. Um sicherzustellen, daß eine Funktionsstörung der
Prozessorsteuerung 220 das erzeugte Vakuum nicht beeinträchtigt,
wird ferner, wenn der "Operationsmodus" begonnen hat, der
Prozessorsteuerung 220 die Steuerung der Vakuumpumpe entzogen
und an eine unabhängige
Logiksteuerung 225 übergeben,
z. B. an einen oder mehrere PAL-Chips.
Vorzugsweise wird diese Steuerungsübergabe unter Verwendung eines
Verriegelungsschalters 228 erreicht, der zwischen die Prozessorsteuerung 220 und
die unabhängige
Logiksteuerung 225 geschaltet ist. Der Verriegelungsschalter 228 ist
normalerweise so eingestellt, daß er die Prozessor steuerung 220 mit
der Vakuumpumpe 210 verbindet, wenn jedoch der "Operationsmodus" beginnt, wird umgeschaltet,
um eine Verbindung mit der unabhängigen
Logiksteuerung 220 herzustellen und sie dabei zu aktivieren.
Vorzugsweise wird die Verbindung mit der unabhängigen Logiksteuerung 220 beibehalten,
bis sie von einem Anwender durch Zustimmung zurückgesetzt wird. Beispielweise
kann ein Rücksetzschalter 229 im
Gehäuse 205 vorhanden
sein, um den Verriegelungsschalter 228 zurückzusetzen.
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Weiter mit Bezug auf die Saugeinrichtung, muß die Stromversorgung
der Vakuumpumpe 210 sowie alle weiteren Hochspannungsaspekte
der Steuerungsanordnung 200, da sie eine hohe Spannung
erfordert, von einem Niedrigspannungsabschnitt des Gehäuses 205 getrennt
sein, der mit dem Patienten in Kontakt kommt. Dabei kann in bestimmten
Fällen
mitunter ein kurzzeitiger Stromausfall der Vakuumpumpe 215 die
Folge sein, so daß ein
Rücksetzen
der Zustände
erfolgen muß,
bevor der normale Betrieb weitergeht. Wenn beispielsweise der Strom von
annähernd
0,6 A auf annähernd
1,3 A springt, erkennt die Steuerungsanordnung vorzugsweise einen "Pumpenstillstand" und aktiviert ein
Warnsignal. Wenn der "Pumpenstillstand" als anhaltend erkannt wird,
wird vorzugsweise der Vakuumreservetank angewiesen, das Vakuum unmittelbar
zu halten, damit die laufende Operation beendet werden kann. Wenn der "Pumpenstillstand" nur als momentan
erkannt wird, kann der Normalbetrieb der Vakuumpumpe weitergehen.
Wenn der Stillstand nur momentan ist, nimmt die Vakuumpumpe jedoch
ihren Betrieb normalerweise nicht auf, wenn noch ein volles Vakuum vorhanden
ist, so daß ein
momentaner Abfall des Vakuums erforderlich ist, bevor der Betrieb
wieder aufgenommen wird. Der Abfall des Vakuums muß jedoch
auf der Niedrigspannungsseite der Steuerungsanordnung 200 erfolgen.
Deshalb wird ein optischer Koppler 240 verwendet, um den
momentane Abfall des Vakuums auszulösen. Insbesondere wenn der bisher
beschriebene, normale Stromsprung, der mit einem "Pumpenstillstand" verbunden ist, eintritt, dann
reicht dieser Stromsprung aus, der durch einen Widerstand 241 von
vorzugsweise 0,75 Ω läuft, um eine
LED 242 des optischen Kopplers 240 auszulösen. Die
LED 242 löst
dann, vorzugsweise über
einen Impulsverlängerer 243,
vorzugsweise einen gegenüber
positionierten Halbleiterchip 245 aus, der ein Ventil 247 betätigt, um
den momentanen Abfall des Vakuums zu bewirken, der für den Weiterbetrieb
der Vakuumpumpe 210 erforderlich ist. Es wird also eine vollständige Trennung
zwischen der Hochspannungs- und der Niedrigspannungsseite der Anordnung
beibehalten.
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Wenn wir uns nunmehr dem anderen
Aspekt zuwenden, der mit der Steuerungsanordnung 200 zusammenhängt, nämlich die
Antriebseinrichtung 80, so wird diese vorzugsweise durch
einen Motor 250 angetrieben, der in der Steuerungsanordnung 200 enthalten
ist. Der Motor 250 reicht aus, um die Schneidkopfanordnung 50 über einen
Positionierring, z. B. 32, zu bewegen, und arbeitet vorzugsweise in
einer Vorwärts-
und einer Rückwärtsrichtung.
Um eine Motorüberlast
und/oder ein Durchbrennen des Motors zu verhindern, ist die Steuerungsanordnung 200 ferner
so strukturiert, daß sie
einen Anstieg der Stromstärke über eine
vorbestimmte Grenze erkennt, vorzugsweise mindestens einen Wert
von 300 mA, was ein normales Anzeichen dafür ist, daß die Bewegung der Schneidkopfanordnung 50 unterbrochen worden
ist und daß die
Aktivität
des Motors und der Antriebseinrichtung auf Widerstand stößt. Ein
Anhalten der Schneidkopfanordnung 50 kann entweder beim
Vorhandensein eines Hindernisses auf dem Schneidweg über dem
Positionierring, z. B. eine Anzahl von Wimpern oder andere Hautreste,
oder bei der normalen Anhalten der Schneidkopfanordnung 50 nach
Durchführung
eines vollständigen
Schnittes erfolgen. Wenn der Motor 250 für eine fortgesetzte Zeitdauer,
vorzugsweise etwa 3 s, auf einen Wert von mindestens 300 mA hochfährt, schaltet
der Motor jedoch in jedem Fall ab, bis ein Rücksetzen durch einen Anwender
erfolgt. Um zurückzusetzen,
kann der Anwender vorübergehend
den Druck vom Fußpedal 252 nehmen
und dann das Fußpedal
wieder betätigen,
was zu einer Weiterbewegung des Motors 250 führt, bis
ein weiterer Stromanstieg für
weitere 3 s erkannt wird. In der bevorzugten Ausführungsform
wird ein solcher zeitlich bemessener Stromanstieg nur in einer Vorwärtsrichtung
und nicht in einer Rückwärtsrichtung
erkannt. Vielmehr wird eine absolutere Grenze von vorzugsweise annähernd 400
mA festgelegt, um die Bewegung entweder in der Vorwärts- oder
in der Rückwärtsrichtung
zu unterbrechen.
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Zusätzlich zur Beendigung des Betriebs
der Antriebseinrichtung 80 wegen einer Bewegungsunterbrechung
im Falle eines Vakuumausfalls am Positionierring, was zu einer vorübergehenden
oder vollständigen
Lösung
des Positionierrings vom Auge führen
kann, ist die Steuerungsanordnung 200 vorzugsweise ferner
so strukturiert, daß sie
den Motor 250 und somit die Antriebseinrichtung unmittelbar abschaltet.
Infolgedessen schneidet die Schneidkopfanordnung 50 nicht
weiter, wenn der Positionierring um das Auge locker wird oder vorübergehend anderweitig
nicht richtig am Auge befestigt ist. Wenn eine solche Abschaltung
auftritt, muß vorzugsweise eine
vollständige
Neuauslösung
des Operationsmodus, einschließlich
der normalen Reihenfolge der Systemprüfungen und der Wiederherstellung
des Vakuums, durchgeführt
werden, bevor der Betrieb des Motors 250 wieder aufgenommen
werden kann.
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Wie ausgeführt, weist die Vakuumpumpe 210 vorzugsweise
eine Sicherungseinrichtung in Form eines Vakuumreservetanks 215 auf,
die anspricht, wenn die Vakuumpumpe 210, z. B. aufgrund eines
Stromausfalls, ausfällt.
Ebenso weist der Motor 250 vorzugsweise eine Reservestromquelle 260 auf, z.
B. eine oder mehrere Lithiumbatterien, die im Gehäuse 205 der
Steuerungsanordnung 200 angeordnet sind. Die Reservestromquelle 260 ist
besonders bevorzugt in der Steuerungsanordnung 200 enthalten
und Teil von dieser und hat die Funktion, im Falle eines Stromausfalls
der normalen Stromversorgung unverzüglich weiterhin Betriebsstrom
an den Motor 250 zu liefern. Daher kann ein vollständiger Schnitt durch
das Auge beendet werden, wenn der Stromausfall eintritt, und das
Herausnehmen und/oder das erneute Ingangsetzen der Schneidkopfanordnung 50 muß nicht
mitten im Schnitt erfolgen.
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Als letztes ist zu beachten, daß ein Anwender,
der Patientenbedingungen überwacht,
in bestimmten Fällen
nicht ohne weiteres den Anzeigebildschirm 211 der Steuerungsanordnung 200 sehen kann,
besonders wenn dieser bereits eine größere Computerbildschirmkonsole
verfolgt, die andere Patien tenbedingungen überwacht. Daher weist die Steuerungsanordnung 200 einen
Steckanschluß 265 auf,
z. B. einen seriellen Steckanschluß, über den eine Computerschnittstelle
erreicht werden kann und über
den Daten in bezug auf den Betrieb der Steuerungsanordnung 200 zur
praktischen Verwendung und zur Anzeige auf einer größeren Computerbildschirmkonsole übertragen
werden können.
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Da viele Modifikationen, Varianten
und Änderungen
am Detail bei der beschriebenen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung möglich sind,
haben alle Gegenstände
in der vorstehenden Beschreibung und in den beigefügten Zeichnungen
nur darstellenden und keinen einschränkenden Charakter. Der Schutzbereich
der Erfindung wird also nur durch die beigefügten Ansprüche und deren zulässige Äquivalente
bestimmt.