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Hintergrund
der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich generell auf die Herstellung
von Papierprodukten. Speziell betrifft die Erfindung Verfahren zum
Herstellen von Zellulosebahnen mit hoher Rohdichte und hoher Saugfähigkeit
auf einer modifizierten konventionellen Nasspressmaschine.
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Generell
gibt es zwei verschiedene Verfahren zur Herstellung der Basispapierbogen
für Papierprodukte
wie zum Beispiel Papierhandtücher,
Servietten, Tissue-Papier, Wischtücher und dergleichen. Diese
Verfahren werden üblicherweise
als Nasspressen und Durchströmtrocknen
bezeichnet. Während
die beiden Verfahren am Beginn und am Ende des Prozesses die gleichen
sein können,
unterscheiden sie sich signifikant durch die Art und Weise in der
das Wasser nach der anfänglichen
Formung aus der Zellulosebahn entfernt wird.
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Genauer
gesagt, wird bei dem Nasspressverfahren die neugebildete nasse Zellulosebahn üblicherweise
auf einen Papierfilz übertragen
und danach gegen die Oberfläche
eines dampfbeheizten Yankee-Zylinders gepresst, während sie
noch immer von dem Filz getragen wird. Wenn die Bahn auf die Oberfläche des
Yankee-Zylinders übertragen
wird, wird Wasser aus der Bahn gedrückt und von dem Filz absorbiert.
Die entwässerte
Bahn, die üblicherweise
eine Konsistenz von 40% aufweist, wird dann, während sie sich auf der heißen Oberfläche des
Yankee-Zylinders befindet, getrocknet. Die Bahn wird anschließend, um
sie weicher zu machen und das sich daraus ergebende Blatt mit Dehnung
zu versehen, gekreppt. Ein Nachteil des Nasspressens ist der, dass
der Arbeitsschritt des Pressens die Bahn verdichtet und dadurch
die Rohdichte und die Saugfähigkeit
des Papiers verringert. Der sich daran anschließende Schritt des Kreppens
stellt diese erwünschten
Eigenschaften nur teilweise wieder her.
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Bei
dem Durchströmtrocknungsverfahren
wird die neugebildete Bahn zunächst
unter Verwendung eines Vakuums entwässert und dann auf ein relativ
unporöses
Tuch übertragen
und durch Durchströmen
von heißer
Luft durch die Bahn drucklos getrocknet. Die sich daraus ergebende
Bahn kann dann zum Kreppen auf einen Yankee-Zylinder übertragen
werden. Da die Bahn relativ trocken ist, wenn sie auf den Yankee-Zylinder übertragen
wird, wird die Dichte der Bahn durch das Übertragen nicht wesentlich
erhöht.
Ebenso ist die Dichte eines durchströmgetrockneten Blattes naturgemäß relativ
gering, weil die Bahn getrocknet wird während sie auf dem Durchströmtrocknungstuch
getragen wird. Die Nachteile des Durchströmtrocknungsverfahrens sind die
relativ hohen Betriebsenergiekosten und die mit den Durchströmtrocknern
verbundenen Kapitalkosten.
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Da
die überwiegende
Mehrzahl der vorhandenen Zellulosemaschinen das ältere Nasspressverfahren anwendet,
ist es für
die Hersteller speziell wichtig, Verfahren zum Modifizieren vorhandener
Nasspressmaschinen zu finden, um die von dem Kunden bevorzugten
Produkte mit geringer Dichte herzustellen ohne teure Modifikationen
an den vorhanden Maschinen vornehmen zu müssen. Selbstverständlich ist
es möglich,
Nasspressmaschinen umzubauen, jedoch ist dies üblicherweise unerschwinglich
teuer. Viele komplizierte und teure Änderungen sind erforderlich,
um die Durchströmtrockner
und die damit verbundenen Anlagen einzurichten. Infolgedessen ist
ein großes
Interesse daran vorhanden, Verfahren zu finden mit denen die vorhandenen Nasspressmaschinen
ohne wesentliche Veränderung
des Maschinenaufbaus modifiziert werden können.
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Ein
einfacher Ansatz zum Modifizieren einer Nasspressmaschine, um weicheres
Tissue-Papier mit
höherer
Rohdichte herzustellen, wird in dem U.S.-Patent 5,230,766, Andersson
u. a., erteilt am 27. Juli 1993, beschrieben. Das offen gelegte
Patent ersetzt den Filz durch ein perforiertes Band des Siebtyps
und schließt
die Bahn zwischen dem formenden Sieb und diesem perforierten Band
auf dem Druckzylinder ein. Das Patent legt ebenso zusätzliche
Entwässerungseinrichtungen,
wie zum Beispiel ein Dampfblasrohr, eine Blasdüse und/oder einen separaten
Druckfilz offen, die innerhalb des Bereichs der eingeschlossenen
Struktur angeordnet werden, um den trockenen Feststoffgehalt vor
dem Yankee-Zylinder weiter zu erhöhen. Diese zusätzlichen Trocknungseinrichtungen
sollen ein Betreiben der Maschine bei Geschwindigkeiten erlauben,
die wenigstens im Wesentlichen gleich denen von Durchströmtrocknungsmaschinen
sind.
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Es
ist wichtig den Feuchtigkeitsgehalt der auf den Yankee-Zylinder
kommenden Bahn zu verringern, um die Maschinengeschwindigkeit zu
erhalten und, um Blasenbildung oder mangelnde Anhaftung der Bahn
zu verhindern. Bezug nehmend auf das U.S. Pa tent 5,230, 776 weist
jedoch die Verwendung eines separaten Druckfilzes die Tendenz auf,
die Bahn auf die gleiche Art und Weise zu verdichten wie dies bei
einer konventionellen Nasspressmaschine der Fall ist. Die sich aus
einem separaten Druckfilz ergebende Verdichtung würde sich
infolgedessen negativ auf die Rohdichte und die Saugfähigkeit
der Bahn auswirken.
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Des
Weiteren sind Luftströme
zum Entwässern
der Bahn in Bezug auf die Entfernung des Wassers oder in Bezug auf
die Energieeffizienz nicht per se effektiv. Das Blasen von Luft
auf das Blatt ist in der Technik wohlbekannt und wird in den Hauben
der Yankee-Trockner zum konvektiven Trocknen verwendet. In einer Yankee-Haube
penetriert jedoch die überwiegenden
Luftmenge der Strahlen die Bahn nicht. Infolgedessen würde der
Großteil
der Luft, obwohl auf hohe Temperaturen erwärmt, ungenutzt bleiben und
nicht effektiv zum Entfernen des Wassers benutzt werden. In den
Yankee-Trockenhauben
wird die Luft bis auf 500°C
erwärmt und
zum effektiven Trocknen werden hohe Verweildauern ermöglicht.
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Das
U.S.-Patent 5,336,373 legt einen Prozess zur Herstellung eines festen,
dicken, saugfähigen
Blatts offen. U.S. 5,225,042 beschreibt ein Verfahren und eine Vorrichtung
zum Entwässern
eines Papierschlamms. Das Patent
EP
0033559 legt ein Verfahren zur Herstellung von Prägepapier
auf einer Papiermaschine des Yankee-Typs offen. Das Patent FR 1235868
legt ein Verfahren zum Entfernen überflüssigen Wassers aus Faser- oder
Granulatmaterialien offen.
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Folglich
ist das, was in der Technik fehlt und gebraucht wird ein praktisches
Verfahren zur Herstellung von Zellulosebahnen mit modifizierten
konventionellen Nasspressmaschinen, die eine mit durchströmgetrockneten
Blättern
vergleichbare hohe Rohdichte und hohe Saugfähigkeit aufweisen.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Es
wurde nunmehr erkannt, dass ein nassgepresstes Papiertuch mit Rohdichte-
und Saugfähigkeitseigenschaften,
die mit vergleichbaren strömungsgetrockneten
Produkten vergleichbar sind, bei Aufrechterhaltung einer vernünftigen
Maschinenproduktivität
her gestellt werden kann. Speziell können nassgepresste Zellulosebahnen
durch das Vakuumentwässern
einer nassen Bahn auf eine Konsistenz von ungefähr 30% hergestellt werden und
anschließend
kann eine integral abgedichtete Luftpresse verwendet werden, um
das Blatt drucklos auf 30% bis 40% Konsistenz zu entwässern. Das
Blatt wird dann vorzugsweise auf ein „Formtuch" übertragen,
das anstelle des konventionellen Nasspressfilzes verwendet wird,
um der nassen Bahn mehr Form und Dreidimensionalität zu geben.
Die Bahn wird vorzugsweise danach, während sie von dem Formtuch
getragen wird, gegen einen Yankee-Zylinder gepresst und getrocknet.
Das sich daraus ergebende Material hat eine ausgezeichnete nasse
Rohdichte und eine ausgezeichnete Saugfähigkeit, die die von konventionellen nassgepressten
Handtüchern
und Tissue-Papier übersteigen
und gleich der von gegenwärtig
erhältlichen
strömungsgetrockneten
Produkten ist.
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Die
hierin verwendeten Begriffe des „drucklosen Entwässerns" und des „drucklosen
Trocknens" beziehen
sich jeweils auf Entwässerungs-
oder Trocknungsverfahren zum Entfernen von Wasser aus Zellulosebahnen,
die keine pressenden Berührungsstellen
von Zylindern oder andere Arbeitsschritte umfassen, die während des
Trocknens oder des Entwässerungsprozesses
signifikante Verdichtung oder signifikanten Druck auf einen Abschnitt
der Bahn involvieren.
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Die
Bahn wird in dem Prozess nassgeformt, um die Dreidimensionalität und die
Absorptionseigenschaften der Bahn zu verbessern. Die hierin verwendeten „nassgeformten" Tissue-Blätter sind
jene, die auf der Oberflächenkontur
eines Formtuchs nachgebildet werden, während sie auf einer Konsistenz
von 30% bis 40% sind, und dann durch thermisch leitende Trockeneinrichtungen,
wie einem erhitzten Trockenzylinder (im Gegensatz zu anderen Trocknungseinrichtungen,
wie zum Beispiel einem Durchströmungstrockner),
vor anderen beliebigen Trocknungseinrichtungen, getrocknet werden.
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Die
für die
Zwecke dieser Erfindung geeigneten „Formtücher" umfassen ohne Einschränkung jene
Papiertücher,
die einen signifikanten offenen Bereich oder dreidimensionale Oberflächenkonturen
aufweisen, die ausreichend sind, um der Bahn eine größere Deflexion
in der Z-Richtung zu verleihen. Derartige Tücher umfassen einschichtige,
mehrschichtige oder zusammengesetzte durchlässige Strukturen. Bevorzugte
Tücher haben
wenigstens einige der folgenden Eigenschaften: (1) Auf der Seite
auf der das Formtuch in Kontakt mit der nassen Bahn ist (der Oberseite),
ist die Anzahl der Fäden
pro Zoll (Maschenweite) in der Laufrichtung (MD) von 10 bis 200
(3,94 bis 78,74 pro Zentimeter) und die Anzahl der Fäden (Fadenanzahl)
in der Querrichtung (CD) ist ebenso von 10 bis 200 pro Zoll (3,94–78,84 pro
Zentimeter). Der Fadendurchmesser ist üblicherweise kleiner als 0,050
Zoll (1,27 mm). (2) Auf der oberen Seite ist der Abstand zwischen
dem höchsten
Punkt des MD-Höckers
und dem höchsten
Punkt des CD-Höckers
von ungefähr
0,001 bis ungefähr
0,02 oder 0.03 Zoll (0,025 mm bis ungefähr 0,508 mm oder 0,762 mm).
Zwischen diesen beiden Höhen
können
Höcker,
die der Topografie ein dreidimensionales Berg-und-Tal-Erscheinungsbild
geben, das während
des Schritts des Nassformens auf das Blatt übermittelt wird, entweder durch
MD- oder durch CD-Fäden
gebildet werden. (3) Auf der Oberseite ist die Länge der MD-Höcker gleich
der Länge
der CD-Höcker
oder länger
als die der CD-Höcker. (4)
Wenn das Tuch in einem Mehrschichtaufbau hergestellt wird, wird
bevorzugt, das die untere Schicht aus feineren Maschen besteht als
die obere Schicht, um auf diese Art und Weise die Tiefe des Eindringens
in die Bahn zu steuern und die Faserretention zu maximieren, und
(5) kann das Tuch hergestellt werden, um bestimmte, für das Auge
gefällige
Muster zu zeigen, die sich typischerweise alle 2 bis 50 Kettenfäden wiederholen.
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Daher
besteht die Erfindung gemäß einem
Aspekt aus einem Verfahren eine Zellulosebahn herzustellen, das
die Folgenden Schritte umfasst: (a) Aufbringen einer wässrigen
Suspension aus Papierfasern auf ein Endlos-Siebtuch (14),
um eine nasse Bahn auszubilden; (b) Entwässern der nassen Bahn auf eine
Konsistenz von etwa 30% oder mehr unter Verwendung einer Luftpresse,
die eine Luftkammer und einen Vakuumkasten enthält, der so eingerichtet ist,
dass er bewirkt, dass ein Druckfluid mit etwa 5 psig (0,34 bar)
oder mehr im Wesentlichen durch die Bahn strömt, weil eine integrale Dichtung
mit der nassen Bahn hergestellt wird; (c) Überführen der nassen Bahn auf ein
Formtuch; (d) Pressen der entwässerten
und geformten Bahn an die Oberfläche
eines erhitzten Trockenzylinders, um die Bahn wenigstens teilweise
zu trocknen; und (e) Trocknen der Bahn auf eine abschließende Trockenheit.
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Nach
einem anderen Aspekt besteht die Erfindung aus einem Verfahren zum
Herstellen einer Zellulosebahn, das die folgenden Schritte umfasst:
(a) Aufbringen einer wässrigen
Suspension aus Papierfasern auf ein Endlos-Siebtuch, um eine nasse
Bahn auszubilden; (b) Einschließen
der nassen Bahn zwischen einem Paar Tücher, von denen we nigstens
eines ein dreidimensionales Formtuch ist; (c) Entwässern der
nassen Bahn auf eine Konsistenz von etwa 30% oder mehr durch Hindurchleiten
der Struktur der eingeschlossenen nassen Bahn durch eine Luftpresse,
die eine Luftkammer und einen Vakuumkasten enthält, wobei das dreidimensionale
Formtuch zwischen der nassen Bahn und dem Vakuumkasten angeordnet
ist und die Luftpresse so eingerichtet ist, dass sie bewirkt, dass
ein unter Druck stehendes Fluid mit etwa 5 psig (0,34 bar gauge) oder
mehr im Wesentlichen durch die nasse Bahn (10) strömt; (d)
Entwässern
der nassen Bahn unter Verwendung des Stroms des unter Druck stehenden
Fluids auf ungefähr
30% oder mehr (e) Pressen der entwässerten Bahn an die Oberfläche eines
erhitzten Trockenzylinders mit einem Tuch und (f) Trocknen der Bahn
auf eine abschließende
Trockenheit.
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Die
hierin verwendeten Begriffe „integrale
Dichtung" und „integral
abgedichtet" werden
hier in Bezug auf die Beziehung zwischen der Luftkammer und der
nassen Bahn verwendet, wobei die Luftkammer derartig funktionell
verbunden und in indirekten Kontakt mit der Bahn ist, dass ungefähr 85% oder
mehr der in die Luftkammer eingespeisten Luft durch die Bahn strömt, wenn
die Luftkammer bei einer Druckdifferenz über die Bahn von ungefähr 30 Zoll
Quecksilbersäule
(100 kPa) oder mehr betrieben wird; und auf die Beziehung zwischen
der Luftkammer und die Absaugvorrichtung, wobei bei die Luftkammer
derartig funktionell verbunden und in indirekten Kontakt mit der
Bahn und der Absaugvorrichtung ist, dass ungefähr 85% oder mehr der in die Luftkammer
eingespeisten Luft durch die Bahn in die Absaugvorrichtung strömt, wenn
die Luftkammer und die Absaugvorrichtung bei einer Druckdifferenz über die
Bahn von ungefähr
30 Zoll Quecksilbersäule
(100 kPa) oder mehr betrieben werden.
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Die
Luftpresse ist, zum Großteil
wegen der über
die Bahn eingerichteten hohen Druckdifferenz und dem sich daraus
ergebenden Luftstrom durch die Bahn in der Lage, die Bahn auf eine
sehr hohe Konsistenz zu entwässern.
In besonderen Ausführungen
kann die Luftpresse beispielsweise die Konsistenz der nassen Bahn
auf ungefähr
3% oder mehr, speziell auf 5% oder mehr, wie zum Beispiel von 5%
bis 20%, noch spezieller auf ungefähr 7% oder mehr und noch spezieller
auf ungefähr
7% bis 20% erhöhen.
Folglich kann die Konsistenz der Bahn beim Austritt aus der Luftpresse
ungefähr
25% oder mehr, ungefähr
26% oder mehr, ungefähr 27%
oder mehr, ungefähr
28% oder mehr, ungefähr
29% oder mehr sein und ist erwünscht
ungefähr
30% oder mehr, spe ziell 31% oder mehr, noch spezieller ungefähr 32% oder
mehr, wie zum Beispiel von ungefähr
32% bis ungefähr
42%, noch spezieller ungefähr
33% oder mehr, noch spezieller ungefähr 34% oder mehr, wie zum Beispiel
von 34% bis 42% und noch spezieller ungefähr 35% oder mehr.
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Durch
Hinzufügen
des Schrittes des Entwässerns
mit der integral abgedichteten Luftpresse zu dem Prozess können beachtliche
Verbesserungen gegenüber
vorhandenen, früher
beschriebenen, Prozessen erreicht werden. Zuerst und als Wichtigstes,
wird eine ausreichend hohe Konsistenz erreicht, so dass der Prozess
bei industriell dienlichen Geschwindigkeiten betrieben werden kann.
Die hierin verwendeten Begriffe „Hochgeschwindigkeitsbetrieb" und „industriell
dienliche Geschwindigkeit" für eine Tissue-Papiermaschine beziehen
sich auf eine Maschinengeschwindigkeit, die wenigstens so groß ist, wie
einer der folgenden Werte oder Bereiche in Meter pro Sekunde: 5,
1, 7, 6, 10, 13, 15, 18, 20, 23, 25, 28, 30, 33, 36, 41, 46, 51
und auf einen Bereich mit einer oberen und einer unteren Grenze
von jedem der oben aufgelisteten Werte. Ferner verbessert das Formen
des Blattes bei hoher Konsistenz die Fähigkeit des Blattes seine Dreidimensionalität aufrechtzuerhalten
und verbessert deshalb folglich signifikant das sich daraus ergebende
Endmaß des
Blattes. Die hierin verwendeten Begriffe „strukturiert" oder „dreidimensional", die für die Oberfläche eines
Tuchs, eines Filzes oder einer ungeglätteten Papierbahn angewendet
werden zeigen an, dass die Oberfläche im Wesentlichen nicht glatt
und nicht planparallel ist. Zusätzlich
ist die vorliegende Maschinenanordnung offen für das Einbeziehen eines stoßartigen Überführungsschrittes,
der wiederum, im Verhältnis
zu den vorhandenen Nasspressprozessen, eine signifikante Erhöhung der
Rohdichte und der Saugfähigkeit
ergibt.
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Wahlweise
können
Dampfblaskästen
oder dergleichen vor der Luftpresse angewendet werden, um die Konsistenz
nach der Luftpresse zu erhöhen
und/oder, um das Querrichtungsfeuchtigkeitsprofil der Bahn zu modifizieren.
Des Weiteren können
höhere
Konsistenzen erreicht werden, wenn die Maschinengeschwindigkeiten
relativ gering sind und die Verweilzeit in der Luftpresse relativ
groß ist.
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Die
durch die Luftpresse bereitgestellte Druckdifferenz über die
Bahn kann ungefähr
25 Zoll Quecksilber (85 kPa) oder mehr sein, wie zum Beispiel von
25 Zoll bis 120 Zoll Quecksilber (85–410 kPa), speziell ungefähr 35 Zoll
Quecksilbersäule
(120 kPa) oder mehr, wie zum Beispiel von ungefähr 35 Zoll bis ungefähr 60 Zoll
Quecksilber (120–200
kPa) und noch spezieller von ungefähr 40 Zoll bis ungefähr 50 Zoll
Quecksilber (140–170
kPa). Dies kann teilweise durch eine Luftkammer der Luftpresse erreicht
werden, die einen Fluid-Druck auf einer Seite der Bahn von mehr
als 0 bis ungefähr
60 psig (4,1 bar gauge), speziell von mehr als 0 bis ungefähr 30 psig
(2,1 bar gauge), noch spezieller von ungefähr 5 psig (0,3 bar gauge) oder
mehr, wie zum Beispiel von 5 psig bis ungefähr 30 psig (0,3–2,1 bar
gauge) und noch spezieller von ungefähr 5 psig bis ungefähr 20 psig
(0,3–1,4
bar gauge) aufrechterhält.
Die Absaugvorrichtung der Luftpresse arbeitet als ein Vakuumkasten,
betrieben bei 0 Zoll bis ungefähr
29 Zoll Quecksilber (18 kPa gauge), speziell 0 Zoll bis ungefähr 25 Zoll
Quecksilber (85 kPa gauge) und noch spezieller von ungefähr 10 Zoll
bis ungefähr
20 Zoll Quecksilber (34–68
kPa gauge), wie zum Beispiel 15 Zoll Quecksilber (51 kPa gauge).
Die Absaugvorrichtung bildet erwünscht,
jedoch nicht notwendigerweise, eine integrale Dichtung mit der Luftkammer
und zieht ein Vakuum, um ihre Funktion als Ansaugvorrichtung für Luft und
Wasser zu erleichtern. Beide Druckstufen sowohl innerhalb der Luftkammer
als auch innerhalb der Ansaugvorrichtung werden erwünscht überwacht
und auf vorgegeben Stufen gesteuert. Bezeichnenderweise wird das
in der Luftpresse benutzte Druckfluid von der Umgebungsluft abgedichtet,
um einen substanziellen Luftstrom durch die Bahn zu erzeugen, der
in der enormen Entwässerungsfähigkeit
der Luftpresse resultiert. Der Strom des Druckfluids durch die Luftpresse
ist angemessen von ungefähr
5 Standardkubikfuß pro
Minute pro Quadratzoll (SCFM) bis ungefähr 500 SCFM pro Quadratzoll (3,7–370 m3/s pro Quadratmeter) oder mehr, wie zum
Beispiel von ungefähr
10 SCMF pro Quadratzoll bis ungefähr 200 SCFM pro Quadratzoll
(7,3–150
m3/s pro Quadratmeter) des offenen Bereichs
und speziell von 40 SCFM pro Quadratzoll (293/s pro
Quadratmeter) eines offenen Bereichs oder mehr, wie zum Beispiel
von 40 SCFM pro Quadratzoll bis 120 SCFM pro Quadratzoll (29–88 m3/s pro Quadratmeter). Vorzugsweise wird
von dem der Luftkammer zugeführten
Druckfluid 70% oder mehr, speziell 80% oder mehr und noch spezieller
90% oder mehr durch die Bahn in den Vakuumkasten gezogen. Für den Zweck
dieser Erfindung bedeutet der Ausdruck „Standardkubikfuß pro Minute" Kubikfuß pro Minute,
gemessen bei 14,7 Pfund pro Quadratzoll abs. und 60 Grad Fahrenheit
(16°C).
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Die
Termini „Luft" und „Druckfluid" werden hierin austauschbar
verwendet und beziehen sich auf gasförmige Substanzen, die in der
Luftpresse verwendet werden, um die Bahn zu entwässern. Die gasförmigen Substanzen
umfassen entsprechend Luft, Dampf oder dergleichen. Erwünscht umfasst
das Druckfluid Luft bei Umgebungstemperatur oder nur durch den Prozess
der Druckbeaufschlagung auf ungefähr 300°F (150°C), speziell auf ungefähr 150°F (65°C) oder weniger,
erwärmte
Luft.
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Die
Bahn ist erwünscht
an dem Yankee-Zylinder oder an anderen erhitzten Oberflächen in
einer Art und Weise angebracht, die einen wesentlichen Teil der
durch die vorhergehende Behandlungen verliehenen Oberflächenstruktur,
speziell die durch die Formung des dreidimensionalen Tuchs verliehene
Oberflächenstruktur,
erhält.
Die konventionelle Art und Weise nassgepresstes gekrepptes Papier
herzustellen ist für
diesen Zweck inadäquat,
weil bei diesem Verfahren ein Druckzylinder verwendet wird, um die
Bahn zu entwässern und,
um die Bahn gleichförmig
in einen dichten flachen Zustand zu pressen. Für die vorliegende Erfindung
wird der konventionelle im Wesentlichen glatte Pressfilz durch ein
strukturiertes Material, wie zum Beispiel ein Siebtuch und vorzugsweise
durch ein Durchströmtrocknungstuch
ersetzt. Die Tissue-Bahnen, die gemäß der vorliegenden Erfindung
hergestellt werden, haben, nachdem sie in ein dreidimensionales
Tuch geformt wurden, eine Rohdichte von 8 Gramm pro Kubikzentimeter
(cc/g) oder mehr, speziell von ungefähr 10 cc/g oder mehr und noch
spezieller ungefähr
von 12 cc/g oder mehr und diese Rohdichte wird nach dem Pressen
auf dem erhitzten Trockenzylinder unter Verwendung des mit Öffnungen
versehenen Tuchs aufrechterhalten.
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Für die besten
Ergebnisse kann, im Vergleich zu der konventionellen Papierherstellung,
ein signifikant geringerer Anpressdruck verwendet werden. Erwünscht ist
der Bereich des auf die Bahn angewendeten Maximaldrucks von ungefähr 400 psi
(2,8 kPa) oder weniger, speziell ungefähr 350 psi (2,4 kPa) oder weniger, noch
spezieller ungefähr
150 psi (1,0 kPa) oder weniger, wie zum Beispiel zwischen ungefähr 2 psi
und 50 psi (14–340
kPa) und noch spezieller ungefähr
30 psi (210 kPa) oder weniger, wenn der Punkt des Maximaldrucks, durchschnittlich
auf jeden Quadratzoll (650 mm2) verteilt,
umgreift. Der Anpressdruck in Pfund pro laufendem Zoll (pli) an
dem maximalen Druckpunkt ist erwünscht
ungefähr
400 pli (7,1 kg/Lmm) oder mehr und speziell ungefähr 350 pli
(6,3 kg Lmm) oder weniger. Die Niedrigdruckanwendung einer dreidimensionalen
Bahnstruktur auf einem Trockenzylinder ermöglicht eine im Wesentlichen
gleichmäßige Dichte
in der getrockneten Bahn aufrechtzuerhalten. Die substanziell gleichmäßige Dichte
wird durch das effektive Entwässern
der Bahn mit drucklosen Einrichtungen vor dem Anbrin gen auf dem
Yankee-Zylinder und durch Auswählen
eines kleine Öffnungen
aufweisenden Tuchs, um die Bahn mit dem Trockner in Kontakt zu bringen,
das relativ frei von hohen unflexiblen Vorsprüngen, die einen hohen lokalen
Druck auf die Bahn ausüben
könnten,
unterstützt.
Das Tuch wird vorzugsweise mit einer effektiven Menge Tuchtrennmittel
versehen, um das Lösen
der Bahn von dem Tuch zu unterstützen,
sobald die Bahn mit der Trockneroberfläche in Kontakt kommt.
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Die
Saugfähigkeit
eines Tissue-Blatts kann durch seine Absorptionsfähigkeit
und durch seine Absorptionsgeschwindigkeit charakterisiert werden.
Der hierin verwendete Begriff „Absorptionsfähigkeit" ist die Maximalmenge
von destillierten Wasser die ein Blatt aufnehmen kann, ausgedrückt durch
Gramm von Wasser pro Gramm des Sample-Blatts. Genauer gesagt, kann
die Absorptionsfähigkeit
eines Sample-Blatts durch das Schneiden eines 4 Zoll × 4 Zoll
(101,6 × 101,6
mm) großen
Samples eines trockenen Blatts und dessen Wiegen (auf 0,01 Gramm
genau) gemessen werden. Das Sample wird auf die Oberfläche eines
destillierten Wasserbades mit Raumtemperatur fallen gelassen und
für 3 Minuten
in dem Bad belassen. Das Sample wird dann unter Verwendung von Zangen
oder Pinzetten entfernt und unter Verwendung einer dreizackigen
Klammer vertikal aufgehängt,
um überschüssiges Wasser
ablaufen zu lassen. Dies wird für
jedes Sample für
3 Minuten ermöglicht.
Das Sample wird dann auf eine Wiegeschale platziert. Dies erfolgte
durch das Halten der Wiegeschale unter das Sample und das Lösen der
Klammer. Das nasse Sample wird dann auf 0,01 Gramm genau gewogen.
Die Absorptionsfähigkeit
ist das Nassgewicht des Samples minus dem Trockengewicht (die Menge
des absorbierten Wassers), geteilt durch das Trockengewicht des
Samples. Wenigstens 5 repräsentative
Samples jedes Produkts sollten getestet werden und die Resultate
werden gemittelt.
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Die „Absorptionsgeschwindigkeit" ist die für ein Produkt
erforderliche Zeit, um in destilliertem Wasser vollständig nass
zu werden. Sie wird durch das Fallenlassen eines 20 Blatt (jedes
mit der Abmessung von 2,5 Zoll × 2,5
Zoll [63,5 × 63,5
mm]) umfassenden Ballens auf die Oberfläche eines destillierten Wasserbades
mit einer Temperatur von 30°C
bestimmt. Die vergangene Zeit in Sekunden, von dem Moment an in
dem das Sample auf dem Wasser auftrifft, bis zu dem Moment in dem
das Sample vollständig
nass ist (visuell bestimmt), ist die Absorptionsgeschwindigkeit.
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Das
vorliegende Verfahren ist sinnvoll, um eine Vielzahl von absorbierenden
Produkten herzustellen, einschließlich Gesichtstücher, Sanitärtücher, Handtücher, Servietten,
Wischtücher
oder dergleichen. Für
den Zweck der vorliegenden Erfindung werden die Begriffe „Tissue" oder „Tissue-Produkte" generell verwendet, um
solche Produktstrukturen zu beschreiben und der Begriff „Zellulosebahn" wird ungeachtet
der endgültigen Struktur
weitgehend verwendet, um Bahnen zu bezeichnen, die Zellulosefasern
einschließen
oder aus diesen bestehen.
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Für die vorliegende
Erfindung können
viele Fasertypen verwendet werden, einschließlich Hart- oder Weichholz,
Stroh, Flachs, Rohseide, Manilahanf, Hanf, Kenaf, Bagasse, Baumwolle,
Riet und dergleichen. Alle bekannten Papierfasern können verwendet
werden, einschließlich
gebleichten und ungebleichten Fasern, Fasern natürlicher Herkunft (einschließlich Holzfasern
und anderer zelluloseartiger Fasern, Zellulosederivate oder chemisch
versteifte oder querverbundene Fasern) oder synthetische Fasern
(synthetische Papierfasern enthalten bestimmte Faserformen, die
aus Polypropylen, Acryl, Aramid, Acetat und dergleichen hergestellt werden),
fabrikneue Fasern oder recycelte Fasern, Hartholzfasern oder Weichholzfasern
und Fasern, die mechanisch zerfasert wurden (einschließlich, jedoch
nicht beschränkt
auf, durch Kraftaufschlussprozesse und Sulfataufschlussprozesse
zerfaserte), thermomechanisch zerfaserte, chemothermomechanisch
zerfaserte und dergleichen. Mischungen jeder Teilmenge der oben
Erwähnten
oder verwandter Faserklassen können
verwendet werden. Die Fasern können
auf mehrere Arten und Weisen die in der Technik als vorteilhaft
bekannt sind hergestellt werden. Dienliche Techniken umfassen Dispersion,
um Rollneigung und verbesserte Trocknungseigenschaften zu verleihen,
wie zum Beispiel in den U.S.-Patenten 5,348,520, erteilt am 20.
September 1994 und 5,501,768, erteilt am 26. März 1996 an Hermans u. a. beschrieben.
Chemische Additive können
genauso verwendet werden und können
den Fasern oder dem fasrigen Brei beigegeben werden oder können der Bahn
während
oder nach der Herstellung beigefügt
werden. Derartige Additive umfassen opazitätserhöhende Mittel, Pigmente, Nassfestigkeitsmittel,
Trockenfestigkeitsmittel, Enthärter,
Weichmacher, Befeuchtungsmittel, Bakterizide, Puffer, Wachse, Fluorpolymere,
Geruchsmittel und Deodorante, Zeolithe, Färbmittel, fluoreszierende Färbmittel
oder Bleichmittel, Parfüms,
Debonder, Pflanzen- und Mineralöle,
Befeuchtungsmittel, Leimmittel, Superabsorptionsmittel, Tensidmittel,
Feuchtigkeitscremes, UV-Blocker, Antibiotische Mittel, Lotionen, Antimykotika,
Konservierungsmittel, Aloe Vera-Extrakt, Vitamin E oder dergleichen.
Die Anwendung der chemischen Additive muss gleichförmig erfolgen,
kann jedoch auf den Stellen und in dem Tissue-Papier von Seite zu
Seite variieren. Hydrophobes Material kann auf einem Abschnitt der
Bahnoberfläche
aufgetragen werden, um die Eigenschaften der Bahn zu verbessern.
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Ein
einzelner Stoffeinlauf oder eine Vielzahl von Stoffeinläufen können verwendet
werden. Der Stoffeinlauf oder die Stoffeinläufe können überlagert sein, um bei der
Bildung einer Bahn die Herstellung einer mehrschichtigen Struktur
aus einem einzelnen Stoffeinlauflaufstrahl zu ermöglichen.
In besonderen Ausführungen wird
die Bahn mit einem geschichteten oder überlagerten Stoffeinlauf hergestellt,
um für
eine verbesserte Weichheit vorzugsweise kürzere Fasern auf einer Seite
der Bahn aufzutragen und relativ längeren Fasern auf der anderen
Seite der Bahn oder eine innere Schicht einer Bahn mit drei oder
mehr Schichten. Die Bahn wird vorzugsweise auf einer Endlossiebtuchschleife
gebildet, die das Ablaufen der Flüssigkeit und das teilweise Entwässern der
Bahn ermöglicht.
Mehrere noch nicht ausgereifte Bahnen aus mehreren Stoffeinläufen können gelegt
werden oder mechanisch oder chemisch in dem feuchten Zustand verbunden
werden, um eine einzelne Bahn mit mehreren Schichten auszubilden.
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Zahlreiche
Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden aus der
Folgenden Beschreibung ersichtlich. Bei der Beschreibung wird auf
die begleitenden Zeichnungen Bezug genommen, die die bevorzugten
Ausführungen
der Erfindung darstellen. Deshalb sollte für die Auslegung des gesamten
Anwendungsbereichs der Erfindung Bezug auf die Ansprüche hierin
genommen werden.
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Kurzbeschreibung
der Zeichnungen
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1 zeigt stellvertretend
ein schematisches Prozessflussdiagramm, das ein Verfahren zum Herstellen
von Zellulosebahnen mit hoher Rohdichte und Saugfähigkeit
gemäß der vorliegenden
Erfindung darstellt.
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2 zeigt stellvertretend
ein schematisches Prozessflussdiagramm, das ein alternatives erfindungsgemäßes Verfahren
darstellt.
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3 zeigt stellvertretend
ein schematisches Prozessflussdiagramm, das ein weiteres erfindungsgemäßes Verfahren
darstellt.
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4 zeigt stellvertretend
eine vergrößerte Endansicht
einer Luftpresse zur Verwendung in den Verfahren 1 bis 3 mit einem
Luftkammerdichtungsaufbau der Luftpresse in angehobener Position
relativ zu der nassen Bahn und dem Vakuumkasten.
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5 zeigt stellvertretend
eine Seitenansicht der Luftpresse der 4.
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6 zeigt stellvertretend
eine vergrößerte Schnittsansicht,
die generell der Ebene der Linie 6-6 in der 4 entnommen wurde, wobei jedoch der Dichtungsaufbau
gegen das Tuch drückt.
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7 zeigt stellvertretend
eine vergrößerte Schnittsansicht, ähnlich der 6, jedoch generell der Ebene
7-7 der 4 entnommen.
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8 zeigt stellvertretend
eine Perspektivansicht verschiedener gegen das Tuch positionierte
Komponenten des Luftkammerdichtungsaufbaus, mit weggebrochenen Abschnitten
und für
den Zweck der Darstellung im Schnitt dargestellt.
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9 zeigt stellvertretend
eine vergrößerte Schnittansicht
einer alternativen Dichtungsanordnung für die Luftpresse der 4.
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10 zeigt stellvertretend
ein vergrößertes schematisches
Diagramm eines Dichtungsabschnitts der Luftpresse der 4.
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Ausführliche
Beschreibung der Zeichnungen
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Die
Erfindung wird im Folgenden unter Bezugnahme auf die Figuren, bei
denen gleichen Elementen in den verschiedenen Figuren die gleichen
Referenzzahlen gegeben wurden, detaillierter beschrieben. Zur Vereinfachung
werden die verschiedenen Spannwalzen, die schematisch verwendet
werden, um die mehrfachen Tuchumläufe zu definieren, gezeigt,
jedoch nicht nummeriert. Eine Vielzahl von konventionellen Papieranlagen
und Arbeitsschritten können
in Bezug auf die Herstellung des Rohmaterials, des Stoffeinlaufs,
der Formtücher,
der Tuchübertragungen,
des Kreppens und des Trocknens benutzt werden. Trotzdem werden besonders
konventionelle Komponenten dargestellt, um den Kontext bereitzustellen
in dem die verschiedenen Ausführungen
der Erfindung verwendet werden können.
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Der
Prozess der Erfindung kann auf einer in der 1 gezeigten Vorrichtung durchgeführt werden. Eine
aus einem Papierfaserbrei gebildete nicht ausgereifte Papierbahn 10 wird
aus einem Stoffeinlauf 12 auf eine Siebformtuchendlosschleife 14 ausgeschieden.
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Die
Konsistenz und die Strömungsrate
des Breies bestimmt das Grundgewicht der trockenen Bahn, welches
erwünscht
zwischen ungefähr
5 und ungefähr
80 Gramm pro Quadratmeter (gsm) ist und noch erwünschter zwischen ungefähr 8 gsm
und 40 gsm ist.
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Die
nicht ausgereifte Bahn 10 wird, während sie auf dem Formtuch
getragen wird, durch Folien, Absaugkästen und andere in der Technik
bekannten Einrichtungen (nicht gezeigt) teilweise entwässert. Für den Hochgeschwindigkeitsbetrieb
der vorliegenden Erfindung ergeben konventionelle Tissue-Entwässerungsverfahren
vor dem Trockenzylinder keine adäquate
Wasserentfernung, so dass zusätzliche
Entwässerungseinrichtungen
gebraucht werden können.
Bei der dargestellten Ausführung
wird eine Luftpresse 16 benutzt, um die Bahn 10 drucklos
zu entwässern.
Die dargestellte Luftpresse 16 umfasst einen Aufbau einer
unter Druck stehenden Luftkammer 18, die über der
Bahn 10 angeordnet ist, eine Wasser- und Flüssigkeitsabsaugvorrichtung
in Form eines Vakuumkastens 20, der unter dem Formtuch 14 in
funktioneller Beziehung mit der unter Druck stehenden Luftkammer
ist, und ein Auflagetuch 22. Während des Hindurchlaufens durch
die Luftpresse 16 ist die nasse Bahn zwischen dem Formtuch 14 und
dem Auflagetuch 22 eingeschlossen, um das Abdichten gegen
die Bahn ohne die Bahn dabei zu beschädigen zu erleichtern.
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Die
Luftpresse stellt wesentliche Raten der Wasserentfernung bereit
und befähigt
die Bahn Trockenheitsstufen deutlich über 30% vor dem Anbringen auf
dem Yankee-Zylinder
zu erreichen, erwünscht
ohne die Anforderung im Wesentlichen unter Druck zu Entwässern. Hierin
werden im Folgenden mehrere Ausführungen der
Luftpresse 16 beschrieben.
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Der
Luftpresse 16 folgend bewegt sich die nasse Bahn 10 mit
dem Formtuch 14 weiter bis sie an einer Übertragungsstation
mit Hilfe eines Vakuum-Überführungsgleitschuhs 26 auf
ein raues Siebtuch 24 überführt wird.
Die Übertragung
kann mit einer stoßartigen Überführung durchgeführt werden,
unter Verwendung von adäquat
geformten Gleitschuhen, von Bahnpositionierung und von Vakuumstufen
wie sie in dem U.S.-Patent 5,667,636, erteilt am 16. September 1997
an S. S. Engel u. a. und in dem U.S.-Patent 5,607,551 erteilt am
4. März
1997 an T. E. Farmington offen gelegt werden. Bei dem stoßartigen Überführungsbetrieb
bewegt sich das texturierte Tuch 14 substanziell langsamer
als das Formtuch 14 mit einem Geschwindigkeitsunterschied
von ungefähr
10% oder mehr und spezieller zwischen ungefähr 15% und 60%. Die stoßartige Überführung stellt erwünscht mikroskopische
Verdichtung bereit und erhöht
die Dehnung in Laufrichtung ohne die Festigkeit inakzeptabel zu
verringern.
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Das
texturierte Tuch 24 kann ein dreidimensionales Durchströmtrocknungstuch
umfassen, wie jenes, das in dem U.S.-Patent 5,429,686, erteilt am
4. Juli 1995 an K. F. Chiu u. a. offen gelegt wird oder kann andere gewebte
texturierte Bahnen oder nicht gewebte Tücher umfassen. Das texturierte
Tuch kann mit einem Tuchtrennmittel behandelt werden, wie zum Beispiel
einer Mischung aus Silikonen und Kohlenwasserstoffen, um die nachfolgende
Trennung der nassen Bahn von dem Tuch zu unterstützen. Das Tuchtrennmittel kann
vor der Aufnahme der Bahn auf das texturierte Tuch gesprayt werden.
Wenn sie sich auf dem texturierten Tuch 24 befindet, kann
die Bahn 10 weiterhin durch die Anwendung von Vakuumdruck
oder durch leichtes Anpressen (nicht gezeigt) gegen das Tuch geformt
werden, obwohl das Formen das durch die Vakuumkräfte an dem Übertragungsgleitschuh 26 während der
Aufnahme eintritt adäquat
sein kann, um das Blatt zu formen.
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Die
nasse Bahn 10 auf dem texturierten Tuch wird dann mittels
einer Andrückwalze 32 gegen
einen Zylindertrockner 30 gepresst. Der Zylindertrockner 30 ist
mit einer Dampfhaube oder einer Yankee-Trockenhaube 34 eingerichtet.
Die Haube verwendet üblicherweise
erhitzte Luftstrahlen und Temperaturen von ungefähr 300°F (150°C) oder mehr, speziell ungefähr 400°F (200°C) oder mehr,
noch spezieller ungefähr
500°F (260°C) oder mehr
und noch spezieller ungefähr
700°F (370°C) oder mehr,
die aus Düsen
oder anderen Strömeinrichtungen
derartig in Richtung auf die Tissue-Bahn gelenkt werden, dass die
Luftstrahlen in der Haube eine Maximalgeschwindigkeit oder lokal
gemittelte Geschwindigkeit einer der folgenden Stufen haben: ungefähr 10 Meter
pro Sekunde (m/s) oder mehr, ungefähr 50 m/s oder mehr, ungefähr 100 m/s
oder mehr oder ungefähr
250 m/s oder mehr.
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Die
dann an dem Trockner 30 befestigte nasse Bahn 10 hat
entsprechend eine Faserkonsistenz von ungefähr 30% oder mehr, speziell
35% oder mehr, wie zum Beispiel zwischen 35% und 50% und noch spezieller
ungefähr
38% oder mehr. Die Trockenheit der Bahn nach dem Entfernen von dem
Trockner 30 ist um ungefähr 60% oder mehr, speziell
um ungefähr
70% oder mehr und noch spezieller um ungefähr 80% oder mehr, noch spezieller
um ungefähr
90% oder mehr und noch spezieller zwischen ungefähr 90% und ungefähr 98% erhöht. Die
Bahn kann teilweise auf dem erhitzten Trockenzylinder getrocknet
werden und bei einer Konsistenz von ungefähr 40% bis ungefähr 80% nassgekreppt
werden und danach auf eine Konsistenz von ungefähr 95% oder mehr getrocknet
(nachgetrocknet) werden. Nichttraditionelle Hauben und Pralltrocknungssysteme
können
als Alternative oder als Ergänzung
zu der Yankee-Trockenhaube 34 verwendet
werden, um das Trocknen der Gewebebahn zu verbessern. Zusätzliche
Zylindertrockner oder andere Trocknungseinrichtungen, speziell druckloses
Trocknen, können
nach dem ersten Zylindertrockner verwendet werden. Geeignete Einrichtungen für das Nachtrocknen
umfassen einen oder mehrere Zylindertrockner, wie zum Beispiel Yankee-Trockner
und Rohrtrockner, Durchströmtrockner
oder jede andere kommerziell effektive Trocknungseinrichtung. Alternativ dazu
kann die geformte Bahn vollständig
auf dem erhitzten Trockenzylinder getrocknet und trocken gekreppt werden.
Das Ausmaß der
Trocknung auf dem erhitzten Trockenzylinder hängt von solchen Faktoren wie
der Geschwindigkeit der Bahn, der Größe des Trockners, der Feuchtigkeitsmenge
in der Bahn und dergleichen ab.
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Die
sich daraus ergebende getrocknete Bahn 36 wird beispielsweise
von einem Kreppmesser 28 von dem Trockner gezogen oder
gefördert
und wird danach auf eine Walze 38 gezogen. Eine Grenzflächenregelungsgemisch 40 wird
aus einem Spritzbalken 42 in Sprayform auf die Oberfläche des
Trockenzylinders 30 angewendet dargestellt, bevor die Bahn 10 mit
der Trockneroberfläche
in Kontakt kommt. Als eine Alternative zu dem Sprayen direkt auf
die Zylinderoberfläche
kann das Grenzflächenregelungsgemisch
durch Rotationstiefdruck entweder direkt auf die Bahn oder die Trockneroberfläche angewendet
werden oder könnte
in den wässrigen
fasrigen Brei in der Nasspartie der Papiermaschine aufgenommen werden.
Während
sie sich auf der Trockneroberfläche
befindet, könnte
die Bahn 10 ferner mit Chemikalien behandelt werden, wie
zum Beispiel durch Drucken oder das direkte Sprayen von Lösungen auf
die Trockenbahn, einschließlich
des Hinzufügens von
Mitteln, die das Trennen von der Trockneroberfläche unterstützen.
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Das
Grenzflächenregelungsgemisch 40 kann
einen konventionellen Krepphaftmittel und/oder ein Trocknertrennmittel
für den
Nasspress- und den Kreppvorgang umfassen.
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Die
nasse Bahn 10 kann unter Verwendung eines Grenzflächenregelungsgemisch
ebenso ohne Kreppen von der Trockneroberfläche getrennt werden.
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In
der 2 wird eine alternative
Ausführung
gezeigt, wobei eine aus Papierfaserbrei geformte nicht ausgereifte
Papierbahn 10 aus einem Stoffeinlauf 12 auf eine
Siebtuchendlosschleife 14 aufgetragen wird. Die nicht ausgereifte
Bahn 10 wird, während
sie auf dem Formtuch 14 ist, durch einen Vakuumkasten oder
andere geeignete Einrichtungen teilweise entwässert. Eine Luftpresse 16 wird
benutzt, um die Bahn sowohl drucklos zu entwässern als auch, um die Bahn 10 auf
das texturierte, kleine Öffnungen
aufweisende Tuch 24 zu überführen. Die
dargestellte Luftpresse 16 umfasst einen Aufbau einer unter
Druck stehenden Luftkammer 18, die in funktioneller Beziehung
mit einem Vakuumkasten 20 angeordnet ist. Während des
Hindurchlaufens durch die Luftpresse 16 ist die Bahn zwischen
dem Formtuch 14 und dem texturierten Tuch 24 eingeschlossen,
wobei das texturierte Tuch zwischen der nassen Bahn und dem Vakuumkasten 20 angeordnet
ist.
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Die
nasse Bahn 10 und das texturierte Tuch 24 werden
dann mittels einer Andrückwalze 32 gegen
einen Zylindertrockner 30 gepresst. Der Zylindertrockner 30 ist
mit einer Dampfhaube oder einer Yankee-Trockenhaube eingerichtet.
Die sich daraus ergebende getrocknete Bahn 36 wird ohne
Kreppen von dem Trockner gezogen oder gefördert, wonach sie auf eine
Walze 38 gezogen wird. Der Winkel, in dem die Bahn von
der Trockneroberfläche
gezogen wird beträgt,
obwohl dies bei verschiedene Betriebsgeschwindigkeiten variieren kann,
ungefähr
80 Grad bis ungefähr
100 Grad, gemessen an der Tangente der Trockneroberfläche an dem Punkt
der Trennung.
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Ein
Grenzflächenregelungsgemisch 40 kann
in Sprayform oder aus einem Spritzbalken 42 auf die Oberfläche des
drehenden Trockenzylinders 30 angewendet werden. Beispielsweise
kann das Grenzflächenregelungsgemisch
eine Mischung aus Polyvinylalkohol, Sorbit und Hercules-M1336-Polyglycol,
angewendet in einer Lösung
mit weniger als 5% Festoffen/Gewicht mit einer Dosis zwischen 50
und 75 Milligramm pro Quadratmeter sein. Die Menge der Haftmittelbestandteile
und der Trennmittel muss ausgeglichen sein, um die Bahn an der Nässe anzuhaften,
so dass sie in dem Haubenstrahl nicht hoch geht, um ohne Kreppen
das Ziehen der Bahn von dem Trockner zu ermöglichen.
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Die
Ausführung
in der 2 stellt einen
verbesserten Grad der Nassformung bereit, weil die Luftpresse 16 benutzt
wird, um die Bahn auf dem texturierten Tuch 24 auszubilden.
Die Luftpresse ist an dem Anschluss zwischen dem Formtuch 14 und
dem texturierten Tuch 24 angeordnet und deshalb ist ein
separater Transporttuchumlauf 22 (1) nicht erforderlich. Das Formtuch 14 und
das texturierte Tuch 24 bewegen sich in der 2 erwünscht mit der gleichen Geschwindigkeit.
Bei Maschinenanordnungen, bei denen die Bahn bei industriell dienlichen
Geschwindigkeiten sowohl stoßartig überführt als
auch nassgeformt wird, kann es vorteilhaft sein die Bahn umzukehren
oder andernfalls die Registrierung relativ schwacher Punkte der
Bahn relativ zu dem texturierten Tuch zu ändern.
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Eine
weitere alternative Ausführung
wird in der 3 gezeigt.
Diese Ausführung
ist ähnlich
der der 2 mit der Ausnahme,
dass die nasse Bahn 10 auf dem texturierten Tuch 24 unter
Verwendung von zwei Überführungswalzen 48 auf
den Trockenzylinder übertragen
wird. Im Ergebnis greift die Bahn 10 um den Trockner und
das texturierte Tuch 24 hält die Bahn, vor der Trockenhaube 34,
für eine
vorbestimmte Stützweite gegen
den Trockenzylinder 30, um die Trocknung und die Anhaftung
zu verbessern. Das texturierte Tuch 24 umgreift die Bahn
gegen den Yankee-Trockner 30 erwünscht für einen begrenzten Umlauf von
ungefähr
6 Zoll (0,15 m) oder mehr, wie zum Beispiel zwischen ungefähr 12 Zoll
(0,30 m) und ungefähr
40 Zoll (1,0 m) und speziell wenigstens 18 Zoll (0,46 m) entlang
der Laufrichtung auf der Trockenzylinderoberfläche. Das Tuch umgreift den
Trockner erwünscht
für weniger
als die Gesamtstrecke, die die Bahn mit dem Trockner in Kontakt
ist und speziell trennt sich das Tuch vor dem Eintritt der Bahn
in die Trockenhaube 34 von der Bahn. Die Länge des
Tuchs kann von der Unebenheit des Tuchs abhängen. Eine oder beide der Überführungswalzen 48 kann bzw.
können
gegen die Oberfläche
des Trockenzylinders gedrückt
werden, um die Trocknung, die Blattformung und die Entwicklung des
Stoffschlusses zu verbessern. Abwechselnd kann eine oder können beide
der Walzen entladen werden, um zusätzliches Drücken der Bahn zu vermeiden.
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Der
Tuchumgriff über
eine vorbestimmten Stützweite
des Trockenzylinders, wie er in der Ausführung 3 bereitgestellt wird,
kann, dadurch, dass die Bahn in Kontakt mit dem texturierten Tuch
zurückgehalten
wird während
die Bahn auf eine höhere
Konsistenz getrocknet wird, das Rückhaltvermögen der dreidimensionalen Struktur
der Bahn verbes sern. Die Maschinenanordnung der 3 ist speziell dann erwünscht, wenn
das texturierte Tuch 24 relativ offen oder im Ablauf ist.
Die Bahn wird in der 3 von
einem Kreppmesser 28 von dem Yankee-Zylinder 30 entfernt
dargestellt.
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In
den 4–7 wird eine Luftpresse 200 zum
Entwässern
der nassen Bahn 10 gezeigt. Die Luftpresse 200 umfasst
generell eine obere Luftkammer 202 in Kombination mit einer
unteren Absaugvorrichtung in Form eines Vakuumkastens 204.
Die nasse Bahn bewegt sich in eine Laufrichtung 205 zwischen
der Luftkammer und dem Vakuumkasten, während sie zwischen einem oberen
Transporttuch 206 und einem unteren Transporttuch 208 eingeschlossen
ist. Die Luftkammer und der Vakuumkasten stehen in funktioneller
Beziehung zueinander, so dass der Luftkammer zugeführtes Druckfluid
sich durch die Bahn bewegt und durch den Vakuumkasten entfernt oder
evakuiert wird.
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Jedes
durchgängige
Tuch 206 und 208 bewegt sich über eine Reihe von Walzen (nicht
gezeigt) um das Tuch auf eine in der Technik bekannte Art und Weise
zu führen,
anzutreiben und zu spannen. Die Tuchspannung wird auf einen vorbestimmten
Wert eingestellt, entsprechend ungefähr 10 bis ungefähr 60 Pfund
pro laufendem Zoll (pli), speziell von ungefähr 30 bis ungefähr 50 pli
(540–890
kg/lm) und spezieller von ungefähr 35
pli bis ungefähr
45 pli (625–800
kg/lm). Die Tücher,
die zum Transportieren der nassen Bahn 10 durch die Luftpresse
dienlich sein können,
umfassen nahezu alle flüssigkeitsdurchlässigen Tücher, wie
zum Beispiel Albany International 94M, Appleton Mills 2164B oder
dergleichen.
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In
der 4 wird eine Endansicht
der Luftpresse 200, die die Breite der nassen Bahn 10 stützt, gezeigt und
in der 5 wird eine Seitenansicht
der Luftpresse in der Laufrichtung 205 gezeigt. Bei den
Figuren werden mehrere Komponenten der Luftkammer 202 in
einer angehobenen oder eingefahrenen Position relativ zu der nassen
Bahn 10 gezeigt und dem Vakuumkasten 204 gezeigt.
Bei der eingefahrenen Position ist ein Abdichten des Druckfluids
nicht möglich.
Für den
Zweck der vorliegenden Erfindung bedeutet der Begriff „eingefahrene
Position", dass
die Komponenten der Luftkammer 202 nicht mit der nassen
Bahn und den Transporttüchern
zusammenstoßen.
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Die
dargestellte Luftkammer 202 und der Vakuumkasten 204 werden
in einer geeigneten Rahmenstruktur 210 befestigt. Die dargestellte
Rahmenstruktur umfasst untere und obere Auflagen 211, die
durch eine Vielzahl von vertikal ausgerichteten Trägerstäben 212 voneinander
getrennt sind. Die Luftkammer 212 definiert eine Kammer 214 (7) die eingerichtet ist,
um eine Zuführung
von Druckfluid durch eine oder mehrere Luftrohrleitungen 215 aufzunehmen,
die funktionell an eine Druckfluidquelle (nicht gezeigt) angeschlossen sind.
Dementsprechend definiert der Vakuumkasten 204 eine Vielzahl
von Vakuumkammern (die im Folgenden in Bezug auf die 7 beschrieben werden), die
erwünscht
funktionell jeweils durch geeignete Flüssigkeitsrohrleitungen 217 und 218 an
Niedrig- und Hochvakuumquellen (nicht gezeigt) angeschlossen sind
(5, 6 und 7).
Das von der nassen Bahn 10 entfernte Wasser wird danach
von den Luftströmen
getrennt. Verschiedene Befestigungen zum Befestigen der Komponenten
der Luftpresse werden in den Figuren gezeigt, jedoch nicht ausdrücklich benannt.
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In
den 6 und 7 werden vergrößerte Schnittdarstellungen
der Luftpresse 200 gezeigt. Bei diesen Figuren wird die
Luftpresse in einem Betriebszustand gezeigt, bei dem die Komponenten
der Luftkammer 202 in einer zusammenstoßenden Beziehung mit der nassen
Bahn 10 und den Transporttüchern 206 und 208 gezeigt
werden. Der Grad des Auftreffens mit minimaler Anpresskraft, der
in adäquatem
Abdichten des Druckfluids und deshalb in geringerer Tuchabnutzung
resultiert, wird im Folgenden ausführlicher beschrieben.
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Die
Luftkammer 202 umfasst sowohl stationäre Komponenten 220,
die fest auf der Rahmenstruktur 210 angebracht sind, als
auch einen Dichtungsaufbau 260, der relativ zu der Rahmenstruktur
und der nassen Bahn beweglich angebracht ist. Alternativ könnte die
gesamte Luftkammer relativ zu der Rahmenstruktur beweglich angebracht
sein.
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Unter
besonderer Bezugnahme auf die 7 umfassen
die stationären
Komponenten 220 der Luftkammer ein Paar von oberen Trägeraufbauten 220,
die voneinander beabstandet und unter den Auflagen 211 angeordnet
sind. Die oberen Trägeraufbauten
definieren Außenflächen 224 die
gegeneinander gerichtet sind und die dazwischen teilweise die Luftkammer 214 definieren.
Die oberen Trägeraufbauten
definieren ebenso Bodenflächen 226 die
gegen den Vakuumkasten 204 gerichtet sind. Bei der dargestellten
Ausführung
definiert jede Bodenfläche 226 eine
langgestreckte Aussparung 228 in der ein oberes pneumatisches
Laderohr 230 starr befestigt ist. Die oberen pneumati schen
Laderohre 230 sind angemessen in Querrichtung zentriert
und erstrecken sich erwünscht über die
gesamte Breite der nassen Bahn.
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Die
stationären
Komponenten 220 der Luftkammer 202 enthalten ebenso
ein Paar unterer Trägeraufbauten 240,
die voneinander beabstandet sind und die vertikal von den oberen
Trägeraufbauten 222 beabstandet
sind. Die unteren Trägeraufbauten
definieren obere Flächen 242 und
Außenflächen 244.
Die oberen Flächen 242 sind
gegen die Bodenflächen 226 der
oberen Trägeraufbauten
gerichtet und definieren, wie dargestellt, die langgestreckte Aussparung 246 in
der die niederpneumatischen Laderohre 248 starr befestigt
sind. Die niedrigpneumatischen Laderohre 248 sind angemessen
in Querrichtung zentriert und erstrecken sich angemessen über ungefähr 50% bis
100% der Breite der nassen Bahn. Bei der dargestellten Ausführung sind die
seitlichen Auflagen 250 starr an den Außenflächen 244 der unteren
Trägeraufbauten
befestigt und wirken zur Stabilisierung der vertikalen Bewegung
des Dichtungsaufbaus 260.
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Unter
zusätzlicher
Bezugnahme auf die 8 umfast
der Dichtungsaufbau 260 ein Paar Querrichtungsabdichtungselemente,
die als CD-Abdichtungselemente 262 bezeichnet werden (6 bis 8), die voneinander beabstandet sind,
eine Vielzahl von Streben 263 (8), die die CD-Abdichtungselemente miteinander
verbinden und ein Paar von Laufrichtungsabdichtungselementen 264 (6 und 8). Die CD-Abdichtungselemente 262 sind
relativ zu den stationären
Komponenten 220 vertikal beweglich. Die optionalen, jedoch
erwünschten
Streben 263 sind starr an den CD-Abdichtungselementen befestigt, um strukturellen
Halt zu geben und bewegen sich deshalb vertikal zusammen mit den
CD-Abdichtungselementen. In der Laufrichtung 205 sind die
MD-Abdichtungselemente 264 zwischen den oberen Trägeraufbauten 222 und
zwischen den CD-Abdichtungselementen 262 angeordnet. Wie
im Folgenden ausführlicher
beschrieben wird, sind Abschnitte der CD-Abdichtungselemente relativ
zu den stationären
Komponenten 220 vertikal beweglich. Die MD-Abdichtungselemente
sind nahe den Kanten der nassen Bahn 10 angeordnet. In
einer besonderen Ausführung
sind die MD-Abdichtungselemente in der Querrichtung beweglich, um
Bereiche von möglichen
Bahnbreiten aufzunehmen.
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Die
dargestellten CD-Abdichtungselemente 262 enthalten einen
aufrechten Hauptwandabschnitt 266, einen Querflansch 268 der
von einem oberen Abschnitt 270 des Wand abschnittes nach
außen
vorsteht und eine an dem gegenüberliegenden
Bodenabschnitt 274 des Wandabschnitts befestigte Dichtungsschneide 272 (7). Der nach außen vorstehende
Flansch bildet auf diese Art und Weise obere und untere Steuerflächen 276 und 278,
die im Wesentlichen senkrecht zu der Bewegung des Dichtungsaufbaus
sind. Der Wandabschnitt 266 und der Flansch 268 können separate
Komponenten oder eine einzelne Komponente umfassen, wie dargestellt.
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Wir
oben erwähnt,
sind die Komponenten des Dichtungsaufbaus 260 zwischen
dem in den 4 und 5 gezeigten eingefahrenen
Zustand und dem in den 6 und 7 gezeigten Betriebszustand
vertikal beweglich. Speziell die Wandabschnitte 266 der
CD-Abdichtungselemente 262 sind
einwärts
von der Position der Steuerplatten 250 angeordnet und sind
relativ dazu verschiebbar. Der Umfang der vertikalen Bewegung wird
durch die Fähigkeit
des Querflansches 268 bestimmt, sich zwischen den Bodenflächen 226 der
oberen Trägeraufbauten 222 und
den oberen Flächen 242 der
unteren Trägeraufbauten 240 zu
bewegen.
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Die
vertikale Position des Querflansches und deshalb die der CD-Abdichtungselemente 262 wird durch
die Aktivierung der pneumatischen Laderohre 230 und 248 gesteuert.
Die Laderohre sind funktionell mit einer pneumatischen Quelle und
einem Steuersystem für
die Luftpresse (nicht gezeigt) verbunden. Die Aktivierung der oberen
Laderohre 230 erzeugt auf die oberen Steuerflächen 276 der
CD-Abdichtungselemente 262 eine Kraft nach unten, die in
einer Bewegung der Flansche 268 nach unten resultiert,
bis sie mit den oberen Flächen 242 der
unteren Trägeraufbauten 240 in
Kontakt kommen oder durch eine Kraft der unteren Laderohre 248 nach
oben oder durch die Tuchspannung angehalten werden. Das Einfahren
der CD-Abdichtungselemente 262 wird durch die Aktivierung
der unteren Laderohre 248 und die Deaktivierung der oberen Laderohre
erreicht. In diesem Fall pressen die unteren Laderohre die unteren
Steuerflächen 278 nach
oben und verursachen das Bewegen der Flansche 268 in Richtung
auf die unteren Flächen
der oberen Trägeraufbauten 222.
Selbstverständlich
können
die oberen und die unteren Laderohre mit verschiedenen Drücken betrieben
werden, um die Bewegung der CD-Abdichtungselemente einzurichten.
Alternative Einrichtungen zur Steuerung der vertikalen Bewegung
der CD-Abdichtungselemente können
andere Formen und Verbindungen von pneumatischen Zylindern umfassen,
hydraulische Zylinder, Schrauben, He ber, mechanische Verbindungen
oder andere geeignete Einrichtungen. Geeignete Laderohre sind von
Seal Master Corporation, Kent, Ohio beziehbar.
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Wie
in der 7 gezeigt, erstrecken
sich ein Paar von Brückenplatten 279 über den
Abstand zwischen den oberen Trägeraufbauten 222 und
den CD-Abdichtungselementen 262, um das Entweichen von
Druckfluid zu verhindern. Die Brückenplatten
definieren auf diese Art und Weise einen Teil der Luftkammer 214.
Die Brückenplatten
können
starr an den Außenflächen 224 der
oberen Trägeraufbauten 224 befestigt
sein und relativ zu den inneren Flächen der CD-Abdichtungselemente
verschiebbar sein oder umgekehrt. Die Brückenplatten können aus
einem flüssigkeitsdurchlässigen,
halbsteifen, reibungsarmen Material, wie zum Beispiel LEXAN, Blech
oder dergleichen, geformt sein.
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Die
Dichtungsschneiden 272 wirken mit anderen Merkmalen der
Luftpresse zusammen, um das Entweichen von Druckfluid zwischen der
Luftkammer 202 und der nassen Bahn 10 in der Laufrichtung
zu verhindern. Zusätzlich
sind die Dichtungsschneiden erwünscht
auf eine Art und Weise geformt und ausgebildet, die die Tuchabnutzung
verringert. Bei besonderen Ausführungen
werden die Dichtungsschneiden aus nachgiebigen Plastikbestandteilen,
Keramik, ummantelten Metallsubstraten oder dergleichen gebildet.
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Bezugnehmend
auf die 6 und 8 werden die MD-Abdichtungselemente 264 gezeigt,
die voneinander beabstandet und eingerichtet sind, um den Verlust
von Druckfluid entlang den Seitenkanten der Luftpresse zu verhindern.
Die 6 und 8 zeigen jeweils eines der
MD-Abdichtungselemente, die in der Laufrichtung nahe der Kante der
nassen Bahn 10 angeordnet sind. Wie dargestellt, umfasst
jedes MD-Dichtungselement einen Quersupport 280 und einen
Enddeckelstreifen 282 der funktionell mit dem Quersupport
verbunden ist und die Betätigungszylinder 284 zum
Bewegen des Endes des Enddeckelstreifens relativ zu dem Quersupport. Die
Quersupportelemente 280 sind normalerweise nahe den Seitenkanten
der nassen Bahn 10 angeordnet und sind generell zwischen
den CD-Abdichtungselementen 262 angeordnet. Wie dargestellt,
definiert jedes Quersupportelement einen nach unten gerichteten
Kanal 281 (8)
in dem der Enddeckelstreifen befestigt ist. Zusätzlich definiert jedes Quersupportelement
runde Öffnungen 283 in
denen die Betätigungszylinder 284 befestigt
sind.
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Die
Enddeckelstreifen 282 sind wegen der Betätigungszylinder 284 relativ
zu den Quersupportelementen 280 beweglich. Die Verbindungselemente 285 (6) verbinden die Enddeckelstreifen
mit der Antriebswelle der Betätigungszylinder.
Die Verbindungselemente können
ein T-förmiges
Glied oder T-förmige
Glieder sein, so dass die Enddeckelstreifen innerhalb des Kanals 281 gleiten
können,
beispielsweise zum Austauschen.
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Wie
in der 8 gezeigt, definieren
sowohl die Quersupportelemente 280 als auch die Enddeckelstreifen 282 Schlitze
zum Aufnehmen von flüssigkeitsundurchlässigen Dichtungsstreifen 286,
wie beispielsweise O-Gummiringmaterial oder dergleichen. Die Dichtungsstreifen
unterstützen
das Abdichten der Luftkammer 214 der Luftpresse gegen Entweichungsverluste.
Die Schlitze in den Dichtungsstreifen sind erwünscht an der Schnittstelle
zwischen den Quersupportelementen 280 und den Enddeckelstreifen 282 aufgeweitet,
um die relative Bewegung zwischen dieses Komponenten aufzunehmen.
-
Eine
Brückenplatte 287 (6) wird zwischen den MD-Abdichtungselementen 264 und
der obere Auflage 2111 angeordnet und starr an der oberen
Auflage befestigt. Die seitlichen Abschnitte der Luftkammer 214 (7) werden durch die Brückenplatte
definiert. Dichtungseinrichtungen, wie zum Beispiel ein flüssigkeitsdichtes
Dichtungsmaterial, ist erwünscht
zwischen der Brückenplatte
und den MD-Abdichtungselementen angeordnet, um die relative Bewegung
zwischen diesen zu ermöglichen
und um den Verlust von Druckfluid zu verhindern.
-
Die
Betätigungszylinder 284 stellen
unabhängig
von der vertikalen Position der CD-Abdichtungselemente 262 angemessen
gesteuertes Belasten und Entlasten der Enddeckelstreifen 282 gegen
das obere Transporttuch 206 bereit. Die Last kann genau
gesteuert werden, um mit der erforderlichen Dichtungskraft überein zu
stimmen. Die Enddeckelstreifen können
eingefahren werden, um alle Enddeckel und die Tuchabnutzung zu beseitigen.
Geeignete Betätiger
sind von der Bimba Corporation beziehbar. Alternativ können, obwohl
die Fähigkeit
zum Steuern der Position der Enddeckelstreifen aufgegeben werden
könnte,
Federn (nicht gezeigt) verwendet werden, um die Enddeckelstreifen
gegen das Tuch zu halten.
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Unter
Bezugnahme auf die 6,
weist jeder Enddeckelstreifen 282 eine obere Fläche oder
Kante 290 auf, die anliegend an die Verbindungselemente 285 angeordnet
ist, eine gegenüberliegende
Bodenfläche oder
Kante 292, die sich während
der Verwendung in Kontakt mit dem Tuch 206 befindet und
seitliche Flächen oder
Kanten 294, die in enger Nähe zu den CD-Abdichtungselementen 262 sind.
Die Form der Bodenfläche 292 ist
angemessen eingerichtet, um mit der Krümmung des Vakuumkastens 204 überein zu
stimmen. An den Stellen, an denen die CD-Abdichtungselemente 262 auf
die Tücher
auftreffen, ist die Bodenfläche
erwünscht geformt,
um der Krümmung
des Tuchzusammenstoßes
zu folgen. Auf diese Art und Weise hat die Bodenfläche einen
in der Mitte gelegenen Abschnitt 269, der in Laufrichtung
seitlich von beabstandeten Endabschnitten 298 umgeben ist.
Die Form des in der Mitte gelegenen Abschnitts 269 folgt
der Form des Vakuumkastens während die
Form der Endabschnitte 298 generell der durch die CD-Abdichtungselemente 262 verursachten
Ablenkung des Tuchs folgt. Um Abnutzung an den vorstehenden Endabschnitten 298 zu
vermeiden, werden die Enddeckelstreifen erwünscht eingefahren bevor die
CD-Abdichtungselemente 262 eingefahren werden. Die Enddeckelsteifen 282 werden
erwünscht
aus gas-undurchlässigen
Material gebildet, das die Tuchabnutzung minimiert. Bestimmte Materialien,
die für
die Enddeckel geeignet sind umfassen Polyethylen, Nylon und dergleichen.
-
Die
MD-Abdichtungselemente 264 sind erwünscht in der Querrichtung beweglich
und infolgedessen gegen die CD-Abdichtungselemente 262 verschiebbar
angeordnet. Bei der dargestellten Ausführung werden die MD-Abdichtungselemente 264 in
der Querrichtung durch eine Gewindewelle oder durch einen Gewindebolzen 305 gesteuert,
der in Klammern 306 (8)
gehalten wird. Die Gewindewelle 305 verläuft durch
eine Gewindeöffnung
in dem Quersupportelement 280 und die Drehung der Welle
veranlasst das MD-Abdichtungselement
zur Bewegung entlang der Welle. Alternative Einrichtungen zum Bewegen
der MD-Abdichtungselemente 264 in der Querrichtung, wie
zum Beispiel pneumatische Einrichtungen oder dergleichen, können ebenso
benutzt werden. Bei einer alternativen Ausführung sind die MD-Abdichtungselemente
starr an den CD-Abdichtungselementen
befestigt, so dass der gesamte Dichtungsaufbau zusammen angehoben
und gesenkt wird (nicht gezeigt).
-
Der
Vakuumkasten 204 umfasst eine Abdeckung 300 mit
einer oberen Fläche 302 über die
sich das untere Transporttuch 208 bewegt. Die Vakuumkastenabdeckung 300 und
der Dichtungsaufbau 260 sind erwünscht leicht kurvenförmig, um
die Bahnsteuerung zu unterstützen.
Die dargestellte Vakuumkastenabdeckung ist von der Vorderkante bis
zu der Hinterkante in der Laufrichtung 205 mit einem ersten äußeren Dichtungsschuh 311 ausgebildet,
einem ersten inneren Dichtungsschuhe 313, einer Reihe von
vier Hochvakuumbereichen 314, 316, 318 und 320,
die die drei inneren Schuhe 315, 317 und 319 umgeben,
einem zweiten inneren Dichtungsschuh 321, einem zweiten
Dichtungsvakuumbereich 322 und einem zweiten äußeren Dichtungsschuh 323 (7). Jeder dieser Schuhe
und Bereiche erstreckt sich erwünscht
in der Querrichtung über die
gesamte Breite der Bahn. Die Schuhe enthalten eine obere Fläche, die
erwünscht
aus Keramik gebildet ist, um an dem unteren Transporttuch 208 entlang
zu fahren, ohne eine signifikante Tuchabnutzung zu verursachen.
Geeignet Vakuumkastenabdeckungen und Schuhe können aus Plastik, NYLON, beschichteten
Stahl oder dergleichen gebildet werden und sind von der JWI Corporation
oder der IBS Corporation zu beziehen.
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Die
vier Vakuumbereiche 314, 316, 318 und 320 sind
Durchgänge
in der Abdeckung 300, die funktionell mit einer Vakuumquelle
oder mehreren Vakuumquellen (nicht gezeigt) verbunden sind, die
eine relativ hohe Vakuumstufe ziehen. Beispielsweise können die
Hochvakuumbereiche mit einem Vakuum von 0 bis 25 Zoll Quecksilber
(85 kPa) und noch spezieller mit ungefähr 10 bis ungefähr 25 Zoll
Quecksilber (24 kPa–85 Kpa)
betrieben werden. Als eine Alternative zu den dargestellten Durchgängen kann
die Abdeckung 300 eine Vielzahl von Bohrlöchern oder Öffnungen
in anderer Form (nicht gezeigt) definieren, die mit einer Vakuumquelle
verbunden sind, um einen Strom von Druckfluid durch die Bahn einzurichten.
In einer Ausführung
umfassen die Hochvakuumbereiche Schlitze von denen jeder 0,375 Zoll
(9,52 mm) in der Laufrichtung misst und sich über die gesamte Breite der
Bahn erstreckt. Die Verweilzeit, die jeder gegebene Punkt auf der
Bahn dem Strom des Druckfluids ausgesetzt wird, welche in der dargestellten
Ausführung
die Zeit über
den Schlitzen 314, 316, 318 und 320 ist,
ist angemessen ungefähr
10 Millisekunden oder weniger, speziell ungefähr 7,5 Millisekunden oder weniger
und spezieller 5 Millisekunden oder weniger, wie zum Beispiel 3
Millisekunden oder weniger oder sogar ungefähr 1 Millisekunde oder weniger.
Die Anzahl und die Breite der Hochvakuumschlitze und die Maschinengeschwindigkeit
bestimmen die Verweilzeit. Die gewählte Verweilzeit wird von der
in der Bahn enthaltenen Faserart und der erwünschten Entwässerung
abhängen.
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Die
ersten und die zweiten abdichtenden Vakuumbereiche 312 und 322 können angewendet
werden, um den Verlust des Druckfluids aus der Luftpresse zu minimieren.
Die abdichtenden Vakuumbereiche sind Durchgänge in der Abdeckung 300,
die funktionell mit einer Vakuumquelle oder mit mehreren Vakuumquellen (nicht
gezeigt) verbunden sind, die im Vergleich mit den Hochvakuumbereichen
eine relativ niedrigere Vakuumstufe ziehen. Speziell ist die Vakuummenge,
die für
die abdichtenden Vakuumbereiche angemessen ist, 0 bis ungefähr 100 Zoll
Wassersäule.
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Die
Luftpresse 200 ist wünschenswert
so aufgebaut, dass die CD-Abdichtungselemente 262 innerhalb der
abdichtenden Vakuumbereiche 312 und 322 angeordnet
sind. Genauer gesagt, ist die Dichtungsschneide 272 der
CD-Abdichtungselemente 262, die auf der Vorderseite der
Luftpresse ist, zwischen und speziell in der Mitte zwischen dem
ersten äußeren Dichtungsschuh 311 und
dem ersten inneren Dichtungsschuh 313 in der Laufrichtung
angeordnet. Die hintere Dichtungsschneide 272 der CD-Abdichtungselemente
ist gleichermaßen zwischen
und speziell in der Mitte zwischen dem zweiten inneren Dichtungsschuh 321 und
dem zweiten äußere Dichtungsschuh 323 in
der Laufrichtung angeordnet. Im Ergebnis kann der Dichtungsaufbau 260 abgesenkt
werden, so dass die CD-Abdichtungselemente den normalen Bewegungskurs
der nassen Bahn und der Tücher 206 und 208 in
Richtung auf den Vakuumkasten, der in der 7 für
den Zweck der Darstellung in leicht vergrößerten Maßstab gezeigt wird, ablenken.
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Die
abdichtenden Vakuumbereiche 312 und 322 wirken
zum Minimieren des Verlustes von Druckfluid aus der Luftpresse 200 über die
Bandbreite der nassen Bahn 10. Die abdichtenden Vakuumbereiche 312 und 313 ziehen
Druckfluid aus der Luftkammer 202 und ziehen Umgebungsluft
von außerhalb
der Luftpresse. Infolgedessen wird ein Luftstrom von außerhalb
der Luftpresse in die Vakuumdichtungsbereiche, anstelle eines Druckfluidentweichens
in die entgegengesetzte Richtung, eingerichtet. Dies wegen dem relativen
Vakuumunterschied zwischen den Hochvakuumbereichen und den Vakuumdichtungsbereichen,
obwohl die überwiegende
Mehrheit des Druckfluids aus der Luftkammer eher in die Hochvakuumbereiche
anstatt in die abdichtenden Vakuumbereiche gezogen wird.
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Bei
einer alternativen Ausführung,
die teilweise in der 9 dargestellt
wird, wird kein Vakuum in einen oder beide der abdichtenden Vakuumbereiche 312 und 322 gezogen.
Stattdessen werden verformbare Dichtungsdeckel 330 in den
Dichtungszonen 312 und 322 (nur 322 wird
gezeigt) angeordnet, um das Lecken von Druckfluid in der Laufrichtung
zu verhindern. In diesem Fall ist die Luftpresse in der Laufrichtung
durch die Dichtungsschneiden 272, die auf die Tücher 206 und 208 und
auf die nasse Bahn 10 auftreffen, und durch die Tücher und
die nasse Bahn, die in enger Nachbarschaft zu oder in Kontakt mit
den verformbaren Dichtungsdeckeln 330 verschoben wird,
abgedichtet. Diese Anordnung, bei der die CD-Abdichtungselemente 262 auf die
Tücher
und die nasse Bahn auftreffen und den CD-Abdichtungselementen auf
der anderen Seite der Tücher
und der nassen Bahn verformbare Dichtungsdeckel 300 entgegengesetzt
sind, wurde als besonders effektiv bei der Herstellung einer Luftkammerdichtung
befunden. Die verformbaren Dichtungsdeckel 330 erstrecken
sich erwünscht über die
gesamte Breite der nassen Bahn, um das vordere Ende, das hintere
Ende oder sowohl das vordere als auch das hintere Ende der Luftpresse 200 abzudichten.
Der Vakuumdichtungsbereich kann von der Vakuumquelle getrennt werden,
wenn der verformbare Dichtungsdeckel sich über die gesamte Bahnbreite
erstreckt. Dabei wendet das hintere Ende der Luftpresse einen in
ganzer Breite verformbaren Dichtungsdeckel an, eine Vakuumeinrichtung
oder ein Blaskasten kann stromabwärts der Luftpresse angewendet werden,
um die Bahn 10 zu veranlassen beim Trennen der Tücher auf
einem der Tücher
zu verbleiben.
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Die
verformbaren Dichtungsdeckel 330 enthalten erwünscht ein
Material, das sich relativ zu dem Tuch 208 abnutzt, d.
h., dass, wenn das Tuch und das Material verwendet werden, das Material
sich abnutzt ohne wesentlichen Abnutzung an dem Tuch zu verursachen
oder enthalten ein Material, das nachgiebig ist und das beim Auftreffen
auf das Tuch abgelenkt wird. In beiden Fällen sind die verformbaren
Dichtungsdeckel gasundurchlässig
und umfassen erwünscht
ein Material mit hohem Hohlraumvolumen, wie zum Beispiel einen geschlossenen
Zellschaum oder dergleichen. In einer besonderen Ausführung umfassen
die verformbaren Dichtungsdeckel einen geschlossenen Zellschaum
mit einer Dicke von 0,25 Zoll (6,4 mm). Erwünschter ist, dass die verformbaren
Dichtungsdeckel selbst abgenutzt werden, um mit der Bahn des Tuchs überein zu
stimmen. Die verformbaren Dichtungsdeckel werden erwünscht zum
strukturellen Abstützen
von einer Stützplatte 332, beispielsweise
von einer Aluminiumschiene, begleitet.
-
Bei
Ausführungen
in denen die Dichtungsdeckel nicht über die gesamte Breite benutzt
werden, sind seitlich der Bahn Abdichtungseinrichtungen erforderlich.
Verformbare Dich tungsdeckel wie oben beschrieben oder andere in
der Technik bekannte angemessene Einrichtungen können benutzt werden, um den
Strom des Druckfluids durch die Tücher seitlich auswärts der
nassen Bahn zu blockieren.
-
Der
Grad des Auftreffens der CD-Abdichtungselemente in das obere Transporttuch 206 gleichmäßig über die
Breite der Bahn wurde als ein signifikanter Faktor bei dem Erzeugen
einer effektiven Abdichtung über die
Bahn befunden. Der erforderliche Grad des Auftreffens wurde als
eine Funktion der Maximalspannung der oberen und unteren Transporttücher 206 und 208,
des Druckunterschiedes über
die Bahn und in diesem Fall zwischen der Luftkammer 214 und
den abdichtenden Vakuumbereichen 312 und 322 und
dem Abstand zwischen den CD-Abdichtungselementen und der Vakuumkastenabdeckung 300 ermittelt.
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Unter
Bezugnahme auf das schematische Diagramm des hinteren Abdichtungsabschnitts
der Luftpresse, das in der
10 gezeigt
wird, wurde die erwünschte
Mindestmenge des Auftreffens der CD-Abdichtungselemente
262 in
dem oberen Transporttuch
206, h(min), durch die folgende
Gleichung dargestellt befunden:
wobei:
T die Spannung
der Tücher,
gemessen in Pfund pro Zoll (kg/m) ist,
W die Druckdifferenz über die
Bahn, gemessen in psi (Kilopascal) ist und
D der Abstand in
Laufrichtung gemessen in Zoll (Meter) ist.
-
Die 10 zeigt das hintere CD-Abdichtungselement 262 das
obere Transporttuch 206 um einen Betrag ablenkend, der
durch den Pfeil „h" dargestellt wird.
Die Maximalspannung der oberen und unteren Transporttücher 206 und 208 wird
durch den Pfeil „T" dargestellt. Die
Tuchspannung kann durch ein Tensiometer-Modell, das von der Huyck
Corporation zu beziehen ist oder mit anderen geeigneten Verfahren
gemessen werden. Der Abstand zwischen der Dichtungsschneide des
CD-Abdichtungselementes und dem zweiten inneren Dichtungsschuh 321,
gemessen in der Laufrichtung, wird durch den Pfeil „d" dargestellt. Der
Abstand „d", der für das bestimmte
Auftreffen signifikant ist, ist der Abstand auf der Seite der höheren Druckdifferenz
der Dichtungsschneide 272, d. h., in Richtung auf die Luftkammer 214,
weil die Druckdifferenz auf dieser Seite den höchsten Effekt auf die Position
der Tücher
und der Bahn hat. Erwünscht
ist der Abstand zwischen der Dichtungsschneide und dem zweiten äußeren Schuh 323 annähernd der
gleiche wie der Abstand „d" oder geringer als
der Abstand „d".
-
Das
Einstellen der vertikalen Aufstellung der CD-Abdichtungselemente 262 auf
den Mindestgrad des Auftreffens wie oben beschrieben ist ein bestimmender
Faktor der Effektivität
der CD-Abdichtung. Der auf den Dichtungsaufbau 260 angelegte
Druck spielt eine geringere Rolle bei der Bestimmung der Effektivität des Abdichtens
und muss nur auf die Menge, den erforderlichen Grad des Auftreffens
aufrechtzuerhalten eingestellt werden. Selbstverständlich wird
die Menge der Tuchabnutzung auf die kommerzielle Dienlichkeit der
Luftpresse 200 einwirken. Um eine effektive Abdichtung
ohne wesentliche Tuchabnutzung zu erreichen, ist der Grad des Auftreffens
erwünscht
gleich oder nur gering größer als
der Mindestgrad des Auftreffens, wie oben definiert. Um den Unterschied
in der Tuchabnutzung über
die Breite der Tücher
zu minimieren, sollte die auf die Tücher angelegte Kraft erwünscht über die
Querrichtung konstant gehalten werden. Dies kann entweder durch das
gesteuerte und gleichmäßige Laden
der CD-Abdichtungselemente
oder durch die gesteuerte Position der CD-Abdichtungselemente und
die gleichförmige
Geometrie des Auftreffens der CD-Abdichtungselemente erreicht werden.
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Bei
Betrieb veranlasst ein Steuersystem das Absenken des Abdichtungsaufbaus 260 der
Luftkammer 202 in eine Betriebsposition. Zuerst werden
die CD-Abdichtungselemente 262 abgesenkt,
so dass die Dichtungsschneiden 272 in dem oben beschriebenen
Ausmaß auf
dem oberen Transporttuch auftreffen. Spezieller wird der Druck in
den oberen und unteren Ladungsrohren 230 und 248 angepasst,
um die Abwärtsbewegung der
CD-Abdichtungselemente 262 zu veranlassen, bis die Bewegung
durch die Querflansche 268, die in Kontakt mit den oberen
Trägeraufbauten 240 kommen,
angehalten wird oder bis sie durch die Tuchspannung ausgeglichen
wird. Zweitens werden die Enddeckelstreifen 282 der MD-Abdichtungselemente
in Kontakt oder in naher Nachbarschaft zu dem oberen Transporttuch
abgesenkt. Infolgedessen werden so wohl die Luftkammer 202 als
auch der Vakuumkasten 204 gegen die nasse Bahn abgedichtet,
um das Entweichen von Druckfluid zu verhindern.
-
Die
Luftpresse wir dann aktiviert, so dass das Druckfluid die Luftkammer 202 füllt und
ein Luftstrom durch die Bahn wird eingerichtet. Bei der in der 7 dargestellten Ausführung werden
niedrige und hohe Vakuumstufen auf die Hochvakuumbereiche 314, 316 und 320 und
auf die abdichtenden Vakuumbereiche 312 und 322 angewendet,
um den Luftstrom, die Abdichtung und die Entfernung des Wassers
zu erleichtern. Bei der Ausführung
der 9 strömt Druckfluid
aus der Luftkammer zu den Hochvakuumbereichen 314, 316, 318 und 320 und
die verformbaren Abdichtungsdeckel 330 dichten die Luftpresse
in der Querrichtung ab. Die sich daraus ergebende Druckdifferenz über die
Bahn und der sich daraus ergebende Luftstrom durch die Bahn sorgen
für ein
effizientes Entwässern
der Bahn.
-
Eine
Anzahl von strukturellen und funktionellen Merkmalen der Luftpresse
tragen dazu bei, dass in Kombination mit einem relativ geringen
Verschleiß des
Tuchs nur sehr wenig Druckfluid entweichen kann. Anfänglich verwendet
die Luftpresse 200 die CD-Abdichtungselemente 262, die
auf die Tücher
und die nassen Bahn auftreffen. Der Grad des Auftreffens wird bestimmt,
um die Effektivität
der CD-Abdichtung zu maximieren. Bei einer Ausführung benutzt die Luftpresse
die abdichtenden Vakuumbereiche 312 und 322, um
einen Umgebungsluftstrom in der Luftpresse über die Breite der nassen Bahn
zu erzeugen. Bei einer anderen Ausführung werden in den abdichtenden
Vakuumbereichen 312 und 322 gegenüber den
CD-Abdichtungselementen verformbare Abdichtungselemente 330 angeordnet.
In beiden Fällen
werden die CD-Abdichtungselemente 262 erwünscht wenigstens
teilweise in Durchgängen
der Vakuumkastenabdeckung 300 angeordnet, um den Bedarf
für die
genaue Ausrichtung von Flächenpaaren
zwischen der Luftkammer 202 und dem Vakuumkasten 204 zu
minimieren. Ferner kann der Dichtungsaufbau 260 gegen eine
stationäre
Komponente, wie zum Beispiel die unteren Trägeraufbauten 240,
die mit der Rahmenstruktur 210 verbunden werden, belastet
werden. Im Ergebnis ist die Druckkraft für die Luftpresse von dem Druckfluid
innerhalb der Luftkammer unabhängig. Wegen
der Verwendung von Materialien mit geringem Tuchverschleiß und von
Schmierungssystemen wird die Tuchabnutzung ebenso verringert. Als
geeignete Schmiersysteme können
chemische Schmiermittel, wie zum Beispiel emulgierte Öle, Debonder
oder andere derartige Chemikalien oder Wasser verwendet wer den.
Typische Schmiermittelanwendungen umfassen ein Spray aus verdünnten Schmiermittel,
das auf eine gleichförmige
Art und Weise in der Querrichtung verwendet wird, eine hydraulische
Lösung
oder eine Sprühlösung, ein Filzfeuchttuch
einer konzentrierteren Lösung
oder andere bei Spraysystemen wohlbekannte Anwendungen.
-
Beobachtungen
haben gezeigt, dass die Betriebsfähigkeit mit einer Luftkammer
mit höherem
Druck von der Fähigkeit
abhängt,
das Auslecken zu verhindern. Das Vorhandensein eines Lecks kann
aus exzessiven Luftströmen
relativ zu vorhergehendem oder zu erwartendem Betrieb, zusätzlichen
Betriebsgeräusch, feuchtem
Sprühnebel
und in extremen Fällen
aus regelmäßigen oder
zufälligen
Fehlern in der nassen Bahn, einschließlich Löchern und Linien, erfasst werden.
Die Lecks können
durch die Ausrichtung oder das Einstellen der Luftpresseabdichtungskomponenten
repariert werden.
-
Bei
der Luftpresse sind gleichförmige
Luftströme
in der Querrichtung erwünscht,
um ein gleichmäßiges Entwässern der
Bahn bereitzustellen. Die Gleichförmigkeit des Querrichtungsstroms
kann durch Mechanismen, wie zum Beispiel konische Rohre auf den
Druck- und Vakuumseiten, geformt unter Verwendung der errechneten
Strömungsdynamikmodellierung,
verbessert werden. Weil das Grundgewicht der Bahn und der Feuchtigkeitsgehalt
in der Querrichtung nicht gleichförmig sein kann, kann es erwünscht sein,
zusätzliche
Einrichtungen anzuwenden, um einen gleichförmigen Luftstrom in der Querrichtung
zu erhalten, wie zum Beispiel unabhängig gesteuerte Bereiche mit
Dämpfern
auf den Druck- oder Vakuumseiten, um den Luftstrom, basierend auf
den Blatteigenschaften, zu variieren, ein Prallblech, um einen signifikanten
Druckabfall des Stroms vor der nassen Bahn vorzunehmen oder andere
Einrichtungen. Alternative Verfahren, um die CD-Entwässerungsgleichförmigkeit
zu steuern können
ebenso externe Einrichtungen umfassen, wie zum Beispiel abgegrenzt
gesteuert Dampfblaskästen,
beispielsweise einen Devronizer-Dampfkasten von Honeywell-Measurex Systems
Inc., Dublin, Ohio oder dergleichen.
-
Beispiele
-
Die
folgenden Beispiele werden bereitgestellt, um ein genaueres Verständnis der
Erfindung zu ermöglichen.
Die speziellen Mengen, Verhältnisse,
Zusammensetzungen und Parameter sind beispielhaft gemeint und nicht
beabsichtigt, um den Anwendungsbereich der Erfindung zu beschränken.
-
Beispiel 1
-
Ein
12 Zoll (0,30 m) breites Tissue, mit einer Tuchbreite von 22 Zoll
(0,56 m) wurde auf einer Versuchs-Tissuemaschine aus einem fasrigen
Brei, bestehend aus einer 50 : 50 Rohfasermischung aus gebleichten
nördlichen
Kraftweichholzfasern und gebleichten Krafteukalyptusfasern hergestellt.
Das Tissue wurde unter Verwendung eines überlagerten Dreischicht-Stoffeinlaufs
gebildet, wobei der Brei aus jeder Schicht gebunden wurde, um ein
Verbundblatt mit einem nominalen Basisgewicht von 19 gsm zu bilden.
Der Stoffeinlauf speiste den Brei zwischen zwei Lindsay-Sieb-2164B-Formtücher in
einen Doppelsiebformungsabschnitt mit einer Saugrolle. Um die Stärke zu steuern
wurden dem Papierstoff vor dem Formungsprozess 1000 ml/min Parez
631 NC mit 6% Feststoffen zugesetzt.
-
Während sie
zwischen den beiden Formtüchern
angeordnet war und mit 1000 Fuß pro
Minute (5,1 m/s) umlief, wurde die nicht ausgereifte Bahn über vier
Vakuumkästen
transportiert, die mit Vakuumdrücken von
annähernd
11, 14, 13 und 19 Zoll Quecksilber (37 kPa, 47 kPa, 44 kPa und 64
kPa) betrieben wurden. Die nicht ausgereifte Bahn lief, noch immer
zwischen den beiden Formtüchern
enthalten, durch eine Luftpresse hindurch, die eine Luftkammer und
einen Saugkasten, die miteinander funktionell verbunden und integral
abgedichtet waren, enthielt. Die Luftkammer wurde mit Luft bei ungefähr 150 Grad
Fahrenheit (66°C)
bei 15 Pfund pro Quadratzoll gauge (1,0 bar gauge) mit Druck beaufschlagt
und der Absaugkasten wurde bei ungefähr 11 Zoll Quecksilber (37
kPa) betrieben. Das Blatt wurde der sich daraus ergebenden Druckdifferenz
von ungefähr
41,5 Zoll Quecksilber (14, 13 kPa) und dem Luftstrom von 68 SCFM
pro Quadratzoll (50 m3/s pro Quadratmeter)
für eine
Verweilzeit von 7,5 Millisekunden über vier Schlitzen, jeder 3/8'' (9,53 mm) lang, ausgesetzt. Die Konsistenz
der Bahn genau vor der Luftpresse war ungefähr 30% und beim Austritt aus
der Luftpresse 39%.
-
Die
entwässerte
Bahn wurde dann unter Verwendung eines Vakuum-Aufnahmeschuhs, der
bei ungefähr
10 Zoll Quecksilber (34 kPa) betrieben wurde, auf ein dreidimensiona les
Tuch, ein Lindsaysieb-T-216-3-Tad-Tuch, überführt. Eine Siliziumemulsion
in Wasser wurde genau vor der Überführung von
dem Formtuch auf die Blattseite des T-216-3-Tuchs gesprayt, um die eventuelle Überführung auf
den Yankee-Trockner zu erleichtern. Das Silizium wurde mit einer
Durchflussgeschwindigkeit von 400 ml/min mit 1,0% Feststoffen angewendet.
Das TAD-Tuch wurde anschließend
mit einem konventionellen Druckwalzenvorgang mit einem maximalen
Anpressdruck von 350 pli (6,3 kg/lm) gegen die Oberfläche eines
Yankee-Trockners angepresst. Das Tuch wurde durch eine Überführungswalze,
die entladen und gering von dem Yankee-Zylinder entfernt wurde, über ungefähr 39 Zoll
(0,99 m) mit der Oberfläche
des Yankee-Zylinders in Umgriff gebracht. Die Bahn wurde unter Verwendung
einer Haftmischung aus Polyvinylalkohol AIRVOL 523, hergestellt
durch Air Products and Chemical Inc. und durch vier #6501-Spraydüsen der
Spraying Systems Company, die mit ungefähr 40 psig (2,8 bar gauge)
mit einer Durchströmgeschwindigkeit
von 0,4 Gallonen pro Minute (gpm) (25 Milliliter pro Sekunde (mL/s)
betrieben wurden, an den Yankee-Zylinder angeheftet. Das Spray hatte
eine Feststoffkonzentration von ungefähr 0,5 Gewichtsprozent. Das
Blatt wurde von dem Yankee-Trockner bei einer abschließenden Trockenheit
von ungefähr
92% Konsistenz gekreppd und um einen Kern gewickelt. Das Produkt wurde
dann unter Verwendung von Standardtechniken in ein 2-ply-Sanitärtissue
umgewandelt. Die für
das Beispiel 1 erhaltenen Resultate werden im Folgenden in der Tabelle
1 gezeigt.
-
Beispiel 2
-
Ein
12 Zoll (0,30 m) breites Tissue, mit einer Tuchbreite von 22 Zoll
(0,56 m) wurde auf einer Versuchs-Tissuemaschine aus einem fasrigen
Brei, bestehend aus einer 50 : 50 Rohfasermischung aus gebleichten
nordischen Kraftweichholzfasern und gebleichten Krafteukalyptusfasern,
hergestellt. Das Tissue wurde unter Verwendung eines überlagerten
Dreischicht-Stoffeinlaufs gebildet, wobei der Brei aus jeder Schicht
gebunden wurde, um ein Verbundblatt mit einem nominalen Basisgewicht
von 19 gsm zu bilden. Die Stoffzufuhr speiste den Brei zwischen
zwei Lindsay-Sieb-2164B-Formtücher
in einen Doppelsiebformungsabschnitt mit einer Saugrolle. Um die
Stärke
zu steuern wurden dem Papierstoff vor dem Formungsprozess 1000 ml/min
Parez 631 NC bei 6% Feststoffen zugesetzt.
-
Während sie
zwischen den beiden Formtüchern
angeordnet war und mit 1000 Fuß pro
Minute (5,1 m/s) umlief wurde die nicht ausgereifte Bahn über vier
Vakuumkästen
transportiert, die mit Vakuumdrücken
von annähernd
11, 14, 13 und 19 Zoll Quecksilber (37 kPa, 47 kPa, 44 kPa und 64
kPa) betrieben wurden. Die nicht ausgereifte Bahn lief, noch immer
zwischen den beiden Formtüchern
enthalten, durch eine Luftpresse hindurch, die eine Luftkammer und
einen Saugkasten, die miteinander funktionell verbunden und integral
abgedichtet waren, enthielt. Die Luftkammer wurde mit Luft bei ungefähr 150 Grad
Fahrenheit (66°C)
bei 15 Pfund pro Quadratzoll gauge (1,0 bar gauge) mit Druck beaufschlagt
und der Absaugkasten wurde bei ungefähr 11 Zoll Quecksilber (37
kPa) betrieben. Das Blatt wurde der sich daraus ergebenden Druckdifferenz
von ungefähr 41,5
Zoll Quecksilber (14, 13 kPa) und dem Luftstrom von 68 SCFM pro
Quadratzoll (50 m3/s pro Quadratmeter) für eine Verweilzeit
von 7,5 Millisekunden über
vier Schlitzen, jeder 3/8'' (9,53 mm) lang,
ausgesetzt. Die Konsistenz der Bahn genau vor der Luftpresse war
ungefähr
30% und war beim Austritt aus der Luftpresse 39%.
-
Die
entwässerte
Bahn wurde dann unter Verwendung eines Vakuum-Aufnahmeschuhs, der
bei ungefähr
10 Zoll Quecksilber (34 kPa) betrieben wurde, auf ein dreidimensionales
Tuch überführt, ein
Lindsaysieb-T-216-3-Tad-Tuch, das 20% langsamer umlief als die Formtücher. Eine
Siliziumemulsion in Wasser wurde genau vor der Überführung von dem Formtuch auf
die Blattseite des T-216-3-Tuchs gesprayt, um die eventuelle Überführung auf
den Yankee-Trockner zu erleichtern. Das Silizium wurde mit einer
Durchflussgeschwindigkeit von 400 ml/min mit 1,0% Feststoffen angewendet.
Das TAD-Tuch wurde anschließend
mit einem maximalen Anpressdruck von 350 pli (6,3 kg/lm) mit einem
konventionellen Druckwalzenvorgang gegen die Oberfläche eines
Yankee-Trockners
angepresst. Das Tuch wurde durch eine Überführungswalze, die entladen und gering
von dem Yankee-Zylinder entfernt wurde, über ungefähr 39 Zoll (0,99 m) mit der
Oberfläche
des Yankee-Zylinders in Umgriff gebracht. Die Bahn wurde in einer
gesteuerten Art und Weise unter Verwendung einer Zwischenflächenregelmischung,
die auf Basis der Prozente aktiver Feststoffe aus ungefähr 46% Sorbit
und 28% Hercules M1336 Polyglycol bestand und in einer Dosis zwischen
50 mg/m2 und 75 mg/m2 angewendet wurde,
an den Yankee-Trockner angeheftet. Die Bestandteile wurde in einer
wässrigen
Lösung
mit weniger als 5% Feststoff/Gewicht fertiggestellt. Das Blatt wurde
auf dem Yankee-Trockner auf ungefähr 90% Konsistenz getrocknet
und dann durch das Anwenden von ausreichender Abwicklungsspannung
von dem Yankee-Trockner „geschält", um das Blatt genau
vor der Kreppklinge zu entfernen. Das Blatt wurde dann ohne zusätzliche Anpresstechniken
auf einen Kern gewickelt. Das Produkt wurde dann unter Verwendung
von Standardtechniken in ein 2-ply-Sanitärpapier umgewandelt.
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Beispiel 3 (vergleichend)
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Ein
Blatt wurde aus einer 50 : 40 : 10 Mischung gebleichten nordischen
Kraftweichholzfasern, gebleichten Krafteukalyptusfasern und Weichholz-BTCMP-Fasern
unter Verwendung einer Fourdrinier-Maschine, die bei ungefähr 3500
fpm (18/ms) betrieben wurde, gebildet. Das sich daraus ergebende
Blatt mit einem Basisgewicht von ungefähr 20 gsm wurde dann von dem
Formtuch auf einen Standard-Nasspressfilz übertragen (verwendet wurde
eine Gautschpresse). Die Bahn wurde zu einem 15 Fuß (4,6 m)
Yankee-Trockner getragen und unter Verwendung von Standardtechniken
auf den Yankee-Trockner übertragen.
Das Blatt wurde unter Verwendung von Standardtechniken auf dem Yankee-Trockner getrocknet
und bei ungefähr
95% Konsistenz unter Verwendung einer Kreppklinge von dem Trockner
entfernt. Um die Dicke weiter zu erhöhen wurde das Blatt über einen
offenen Zug auf einen zweiten Yankee-Trockner übertragen (dieser Trockner
arbeitet ohne die normale Haube) und wurde unter Verwendung eines
Latex-Haftmittels an den Trockner angeheftet. Das Blatt wurde dann
wieder gekreppt und auf einen Kern gewickelt. Das Produkt wurde
dann unter Verwendung von Standardtechniken in ein 2-ply-Sanitärtissue
umgewandelt. Der in dieser Ausführung
benutzte Prozess ist als der einzelne Wiederkreppprozess bekannt
(U.K. Patentdokumente GB 2179949, GB 2152961 A und GB 2179953 B).
Die Resultate des Beispiels 3 werden im Folgenden in der Tabelle
1 gezeigt.
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Beispiel 4 (vergleichend)
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Ein
Blatt wurde aus einer 65 : 23-Mischung aus gebleichten nordischen
Kraftweichholz- und
gebleichten Krafteukalyptusfasern gebildet. Das Blatt wurde unter
Verwendung eines Doppelsiebformers in einer geschichteten Anordnung
mit dem Eukalyptus an der Außenseite
(Luftseite) des Blatts gebildet. Das Blatt wurde unter Verwendung
der kon ventionellen Vakuumentwässerungstechnologie
auf eine Konsistenz von ungefähr 27%
entwässert
und dann unter Verwendung der Standardtechnologie auf eine Konsistenz
von 90% strömungsgetrocknet.
Das Blatt wurde dann auf einen Yankee-Trockner übertragen, unter Verwendung
von PVA als Haftmittel angeheftet und auf eine Konsistenz von 97%
getrocknet. Das Blatt wurde dann um einen Kern gewickelt. Das Produkt
wurde dann unter Verwendung von Standardtechniken in ein 2-ply-Sanitärpapier
umgewandelt. Die aus dem Beispiel 4 erhaltenen Resultate werden
im Folgenden in der Tabelle 1 gezeigt.
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Die
Daten der Tabelle 1 zeigen deutlich die Verbesserung in den Blatt-
bzw. Rolleneigenschaften, die unter Verwendung der Erfindung erreicht
werden können.
In der gekreppten Form (Beispiel 1) erzielte das Produkt dieser
Erfindung Sanitärpapier,
das eine höhere
Blattdicke aufwies, 1667 Mikrometer gegenüber 1268 Mikrometer, als das
der Kontrolle (Beispiel 3), trotz des zusätzlichen Schritts des Wiederkreppens,
der speziell angewendet wurde, um die Rohdichte des Kontrollbeispiels
zu erhöhen.
Ohne diesen Schritt des Wiederkreppens wäre der Unterschied sogar noch
größer, da
der Schritt des Wiederkreppens typischerweise mehr als ungefähr 30% der
Dicke hinzufügt.
In Bezug auf die Rolleneigenschaften, erlaubte diese zusätzliche
Dicke das Entfernen von 27 Blatt (von einer Blattanzahl von 280
auf eine Blattanzahl von 253), während
der gleiche Rollendurchmesser aufrechterhalten wurde. Tatsächlich waren
die Rollen, die unter Verwendung der Erfindung hergestellt wurden
bei dem gleichen Rollendurchmesser trotz der Verringerung der Blattanzahl
fester (104 im Gegensatz zu 134, wobei niedrigere Zahlen größere Festigkeit
angeben). Im Ganzen betrachtet, ermöglichte die Erfindung eine
Verringerung des Rollengewichtes von 158 Gramm auf 133 Gramm (16%)
während überlegen
Rolleneigenschaften hergestellt wurden.
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Die
Verbesserungen der Rolleneigenschaften ist sogar noch erstaunlicher,
wenn das ungekreppte Beispiel (Beispiel 2) betrachtet wird. Hier
wurde die Blattanzahl auf 180 Blatt reduziert (wieder im Gegensatz
zu 280 für
das Kontrollbeispiel) während
der Rollendurchmesser und die Rollenfestigkeit erhalten blieben.
In diesem Fall wurde das Rollengewicht um 40% reduziert.
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Abwechselnd
wurde das Produkt dieser Erfindung mit dem gekreppten durchströmungsgetrockneten, dem
in Beispiel 4 beschriebenen Produkt, verglichen. Es ist ersichtlich,
dass die Produkte in Bezug auf Rollenvolumen usw. grob die gleichen
Eigenschaften haben. Tatsächlich
zeigt das durchströmgetrocknete
Produkt eine relativ geringe Festigkeit, wodurch angezeigt wird,
dass das Produkt dieser Erfindung sogar besser als das des Durchströmtrocknungsprozesses
ist.
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Beispiel 5
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Ein
Blatt wurde aus einer Fasermischung von 50 : 30 : 20 gebleichten
südlichen
Sumpfkieferfasern und gebleichten nordischen Kraftweichholzfasern
und gebleichten Krafteukalyptusfasern auf einer Tissue-Versuchsmaschine,
die mit ungefähr
50 fpm (0,25 m/s) betrieben wurde ausgebildet. Das sich daraus ergebende Blatt
mit einem ungefähren
Ba sisgewicht von 41 Gramm pro Quadratmeter wurde auf einem Formtuch
getragen und dann auf ein T-216-3-Formtuch übertragen. An dem Übertragungspunkt
lief die nicht ausgereifte Bahn durch eine Luftpresse, die eine
Luftkammer und einen Absaugkasten, die miteinander funktionell verbunden und
(integral) abgedichtet waren, enthielt. An diesem Punkt wurde das
Blatt nach dem Formen auf eine Konsistenz von ungefähr 10% bis
32–35%
Konsistenz entwässert.
Das Blatt wurde dann auf den Yankee-Trockner übertragen, unter Verwendung
von durch Standard-Spraydüsen
aufgetragenem Polyvinylalkohol angeheftet und auf 55% Konsistenz
getrocknet. Das Blatt wurde dann zum abschließenden Trocknen auf Nachtrockner übertragen
und auf einen Kern aufgewickelt. Die sich daraus ergebende Bahn
wurde dann unter Verwendung einer Schmetterling-Prägestruktur
geprägt,
um das endgültige
1-ply Handtuchprodukt zu erhalten. Die für das Beispiel 5 erhaltenen
Resultate werden im Folgenden in der Tabelle 2 gezeigt.
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Beispiel 6
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Eine
Fasermischung von 65 : 35 von gebleichtem südlichen Kraftweichholzfasern
und Weichholz-BCTMP-Fasern wurde bei einer Maschinengeschwindigkeit
von 250 fpm (13 m/s) unter Verwendung einer Maschine des Fourdrinier-Typs
gebildet. Das sich daraus ergebende Blatt wurde mit einem Basisgewicht
von 50 Gramm pro Quadratmeter auf einen Standardnasspressfilz übertragen
und zu einem Yankee-Trockner transportiert. Das Blatt wurde an einer
Anpresswalze unter Verwendung von Standardnasspresstechniken auf den
Yankee-Trockner übertragen.
Das Blatt wurde unter Verwendung eines Polyvinylalkohols an dem
Trockner angeheftet und bei einer Konsistenz von ungefähr 55% gekreppt.
Das Blatt wurde dann über
einen offenen Zug zu einer Reihe von Trockner transportiert und
wurde auf ungefähr
95% Konsistenz getrocknet und auf einen Kern aufgewickelt. Das Produkt
wurde dann unter Verwendung von Standardtechniken in 1-ply-Handtücher umgewandelt.
Die für
das Beispiel 6 erhaltenen Resultate werden im Folgenden in der Tabelle
2 gezeigt.
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Die
Tabelle 2 zeigt deutlich die Produktvorteile, die dieser Erfindung
inhärent
sind. Die Papierhandtücher,
die unter Verwendung dieser Erfindung hergestellt wurden, sind trotz
einer Verringerung des Basisgewichts um 19% den stark nassgekreppten
der Kontrolle in Bezug auf die Dicke und das Saugvermögen überlegen.
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Zusätzlich hat
das Produkt der Erfindung eine höhere
Dehnung, die dem Handtuch bei der Verwendung zusätzliche „Stärke" gibt. Als Endprodukte waren die Rollen,
die unter Verwendung dieser Erfindung hergestellt wurden, von größeren Durchmessern
(5,3 Zoll gegenüber
5,0 Zoll) und fester (0,191 gegenüber 0,227). Wiederum wurde
dies trotz der Verringerung des Rollengewichts um 19% erreicht,
da die Blattgröße und die Blattanzahl
festgelegt waren.
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Beispiel 7
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Ein
Blatt wurde unter Verwendung einer Fasermischung von 50 : 50 aus
gebleichten nördlichen
Kraftweichholzfasern und gebleichten Krafteukalyptusfasern und unter
Verwendung der Formgeräte
und Formanordnung, die in dem Beispiel 1 beschrieben wurden, ausgebildet.
In diesem Fall war die Maschinengeschwindigkeit 2500 fpm (127 m/s).
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Das
sich daraus ergebende Blatt wurde bei einem ungefähren Basisgewicht
von 20 Pfund/2880 ft2 (9,1 kg/268 m2) durch
4 Vakuumkästen
bei jeweils 19,8, 19,8, 22,6 und 23,6 Zoll Quecksilber (62,1 kPa,
67,1 kPa, 76,4 kPa, 79,9 kPa) hindurchgesendet. Das sich daraus
ergebende Blatt wurde dann durch das zusätzlich integral abgedichtete
Entwässerungssystem
gesendet, das ebenso im Beispiel 1 beschrieben wird. Die Luftpresse
wurde eingestellt, um einen Druck von 15 psig (1,0 bar gauge) in
der Luftkammer aufrechtzuerhalten und vor und nach der Luftpresse
wurden Sample für
die Messung der Konsistenz entnommen Die aus dem Beispiel 7 erhaltenen
Resultate werden im Folgenden in der Tabelle 3 gezeigt.
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Beispiel 8
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Das
Experiment des Beispiels 7 wurde wiederholt, ausgenommen, das diesmal
die Luftpresse neu konfiguriert wurde, um die integrale Abdichtung
zwischen der Luftpresse und dem mit ihr verbunden Absaugkasten zu
beseitigen. Speziell die Dichtungslast und infolgedessen das Auftreffen
der Querrichtungsdichtungsklingen wurde verringert, bis ein Leck
zwischen der Luftkammer und dem Ansaugkasten manifest wurde. An diesem
Punkt wurde die Luftpressen-Luftkammer-/Ansaugkastenanordnung auf
einen nominalen 0,1 Zoll (2,5 mm) Abstand eingestellt, obwohl es
tatsächlich
nicht möglich
war den Abstand zwischen der Luftkammer und dem Kasten zu sehen,
da dieser durch das Tuch und das Blatt besetzt war. Der Luftstrom
zu der Luftkammer erhöhte
sich auf den maximal aus dem Kompressor zu beschaffenden Wert und
ein Konsistenzsample nach dem Entwässern wurde genommen. Die aus
dem Beispiel 8 erhaltenen Resultate werden in der Tabelle 3 unten
gezeigt.
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Wie
in der Tabelle 3 dargestellt, resultiert jede Verringerung der integralen
Abdichtung in einem signifikanten Verlust der Entwässerungsfähigkeit
der Luftpresse. Speziell wurde 25% weniger Wasser entfernt (0,61 Pfund
gegenüber
0,81 Pfund), wenn die integrale Dichtung verloren ging, obwohl die
Luftkammer und der Absaugkasten immer noch in offensichtlichen Kontakt
mit den Tüchern
waren. Der damit verbundene 2%-Verlust in der Konsistenz nach dem
Entwässern
würde bei
einer Maschine, die wegen der Begrenzung wegen der Trocknung in
der Geschwindigkeit begrenzt wäre,
in 10% Verringerung der Maschinengeschwindigkeit umgesetzt werden.
Eine derartige Begrenzung wäre
auf einer Nasspressmaschine, die entsprechend der Konfiguration
dieser Erfindung umgewandelt wäre,
zu erwarten.
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Das
vorhergehende Experiment war ein Versuch das bestmögliche Resultat,
das unter Verwendung der bekannten Technologien erhalten werden
kann, darzustellen, wie zum Beispiel in dem U.S.-Patent 5,230,776
der Valmet Corporation. In der Praxis ist es wegen der während des
Experiments erzeugten exzessiven Geräusche und dem Luftstrom, der
von der nicht integral abgedichteten Entwässerungsanlage ausgeht unwahrscheinlich,
dass die Anlage wie oben beschrieben betrieben würde. Obwohl es in der Praxis
nicht angegeben wird, wird überdacht,
dass die in dem U.S.-Patent 5,230,776 beschriebene mit einem Abstand
von einem Zoll oder mehr betrieben würde, einer Bedingung unter
der signifikant mehr an Entwässerung
verloren gehen würde
und sich viel größerer Luftverbrauch
ergeben würde.
In der Praxis führt
derartige Ineffizienz zu derartig viel zusätzlichem Energieverbrauch und
verringerter Geschwindigkeit, dass das Durchführen einer solchen Technologie
für eine
kommerzielle Anlage ungeeignet ist.
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Beispiel 9
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Ein
Blatt wurde mit einer Fasermischung von 50 : 50 gebleichten nördlichen
Kraftweichholzfasern und gebleichten Krafteukalyptusfasern in ein
Blatt von 20 gsm bei 2000 fpm (10 m/s), wie in dem Beispiel 1, gebildet.
Das Blatt wurde dann unter Verwendung von vier Vakuumkästen bei
jeweils Vakuumstufen von ungefähr 18,
18, 17 und 21 Zoll Quecksilber (61 kPa, 61 kPa, 58 kPa, 71 kPa vakuumentwässert. Ein
Vakuumkastenkonsistenz-Sample wurde entnommen. Die Resultate werden
in der Tabelle 4 gezeigt.
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Beispiel 10
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Das
Experiment des Beispiels 9 wurde wiederholt, jedoch mit einem zusätzlichen „Dampfblaskasten" (Devronizer), um
die Entwässerung
zu verstärken.
Der Dampfkasten wurde mit dem Vakuumkasten nicht integral abgedichtet
und ist infolgedessen gleichartig der Vorrichtung, die in dem U.S.-Patent
5,230,776 offen gelegt wurde. Der Dampfstrom zu dem Devronizer war
ungefähr
300 Pfund (110 kg) pro Stunde. Wiederum wurde ein Konsistenzsample
genommen, um die Verstärkung,
die auf das Hinzufügen
des Dampfblaskastens zurückzuführen war,
zu ermitteln. Die Resultate werden in der Tabelle 4 gezeigt.
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Beispiel 11
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Das
Experiment des Beispiels 8 wurde wiederholt, jedoch mit der integral
abgedichteten Luftpresse des Beispiels 1 zu dem Prozess hinzugefügt. Die
Luftpresse wurde mit 15 psig (1,0 bar gauge) Druck und einem Vakuumlevel
von 17 Zoll Quecksilber (58 kPa) betrieben. Wiederum wurde ein Sample
der Konsistenz genommen, um die Erhöhung, die auf das Hinzufügen der
integral abgedichteten Luftpresse zurückzuführen war zu ermitteln. Die
Ergebnisse werden in der Tabelle 4 gezeigt.
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Die
Daten der Tabelle 4 zeigen klar den signifikanten Konsistenzzugewinn,
der mit der Verwendung der integral abgedichteten Luftpresse verbunden
ist, relativ zu der Verwen dung des Dampfblaskastens. Der Blaskasten
erhöhte
die Konsistenz um 0,6%, während
die integral abgedichtete Luftpresse die Konsistenz um zusätzliche
8,5% über
das durch den Dampfblaskasten Erreichte hinaus erhöhte. Da
das Blatt bereits über
vier Vakuumkästen
entwässert
wurde, um die 24,2% Konsistenz zu erreichen (Beispiel 9), ist es
nicht praktizierbar genügend
Vakuum- und/oder Dampfblaskästen
hinzuzufügen,
um die Konsistenz auf eine Stufe anzuheben auf dem kommerziell brauchbare
Geschwindigkeiten erreicht werden können. Durch das Hinzufügen der
integral abgedichteten Luftpresse (Beispiel 1) jedoch kann die Konsistenz
auf eine Stufe angehoben werden, bei der mit einer modifizierten
Nasspresskonstruktion kommerzielle Geschwindigkeiten erhalten werden
können.
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Die
vorhergehende detaillierte Beschreibung erfolgte für den Zweck
der Darstellung. Infolgedessen können
eine Anzahl von Modifikationen und Änderungen vorgenommen werden
ohne von dem Anwendungsbereich der vorliegenden Erfindung abzuweichen.
Beispielsweise können
alternative oder optionale Merkmale, die als Teil einer Ausführung beschrieben
wurden, benutzt werden, um eine weitere Ausführung zu erzielen. Zusätzlich könnten zwei
genannte Bestandteile Teile der gleichen Struktur darstellen. Ferner
können
insbesondere in Bezug auf die Papierstoffzubereitung, die Stoffzufuhr,
die Formtücher,
die Bahnüberführung, das
Kreppen und das Trocknen verschiedene alternative Abläufe und
Anlagenanordnungen verwendet werden. Deshalb sollte die Erfindung
nicht auf die beschriebenen besonderen Ausführungen beschränkt werden,
sondern nur durch die Patentansprüche.