DE69825914T2 - Verpackung mit einem kontaktlinsenapplikator - Google Patents

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Description

  • Die Erfindung betrifft eine Verpackung für eine Kontaktlinse zur Applikation in einem Auge.
  • Das Dokument WO-A-94/15729 betrifft eine in sich geschlossene Einweg-Vorrichtung zum Säubern und Hydrieren eines Paares von Kontaktlinsen einschließlich eines Paares von Linsenbehältern.
  • Normalerweise wird eine Kontaktlinse in einer Salzlösung in einem von einem Deckel geschlossenen Behälter gelagert, der abgezogen wird, wenn die Kontaktlinse verwendet werden soll, woraufhin die Salzlösung und die Kontaktlinse in die Hand des Verwenders gekippt werden, wobei die konvexe Fläche der Kontaktlinse nach oben weist. Der Verwender kann sodann die nasse Kontaktlinse durch einen leichten Druck anhängen lassen und verwendet damit den Finger zum Aufbringen der Kontaktlinse.
  • Wenn der Verwender auf diese Weise seine Hände als Applikator verwendet, ist es kaum zu vermeiden, dass die Kontaktlinse durch Staub und/oder oft Bakterien beinhaltenden Schmutz kontaminiert wird, der das Auge irritieren oder in größerem oder geringerem Maße beeinträchtigen kann. Weiter ist der Vorgang schwierig und problematisch auszuführen.
  • Um diese Nachteile zu vermeiden wurden Applikatoren zum Halten der Kontaktlinse mittels beispielsweise Pinzetten und/oder Saugschalen entwickelt. Auch in diesen Fällen ist es jedoch nicht möglich, die Kontaktlinse ausreichend gegenüber einer Kontamination zu schützen. Oft muss die Kontaktlinse noch zunächst in die Hand gekippt werden, bevor die Linse mit der anderen Hand mittels eines solchen Applikators aufgenommen werden, der im übrigen oft selbst kontaminiert ist. ein weiteres Problem besteht darin, dass der Applikator ein gesondertes Hilfsmittel ist, das der Verwender mit Sicherung tragen muss oder auf andere Weise zur Verfügung haben muss, um die Kontaktlinse auf diese Weise aufzubringen.
  • Es ist die Aufgabe der Erfindung, eine Verpackung der eingangs genannten Art zu schaffen, bei der eine Kontaktlinse ohne die Verwendung eines gesonderten Hilfsmittels einfacher und in einer saubereren und sterileren Weise als dies bisher bekannt ist, appliziert werden kann.
  • Die neuen und einzigartigen Merkmale nach der Erfindung, durch die dies erreicht wird, ist die Tatsache, dass die Verpackung einen ersten Teil, die bei dem Öffnen der Verpackung als ein Applikator wirkt, aufweist, mit einer konkaven Fläche, die im wesentlichen komplementär zu der konvexen Seite der Kontaktlinse zum Tragen der Kontaktlinse während der Appliktion ausgebildet ist und einem zweiten Teil, das in dem ungeöffneten Zustand der Verpackung dicht mit dem ersten Teil verbunden ist und gemeinsam mit dem ersten Teil eine Kammer zum Aufnehmen einer Kontaktlinse begrenzt. Diese Struktur bedeutet, dass die Kontaktlinse einfach und schnell in dem sauberen und sterilen Zustand, in dem sie in dem verpackten Zustand vorgefunden wurde, aufgebracht werden kann, da die Kontaktlinse jetzt direkt aus der Verpackung auf das Auge aufgebracht werden kann, ohne dass diese zunächst mit den Händen oder gesonderten Hilfsmitteln, die die Kontaktlinse kontaminieren könnten, in Berührung kommt.
  • Diese relativ weiche und flexible Kontaktlinse wird von der Verpackung positioniert und getragen, da sein zweiter Teil im wesentlichen in Bezug auf die konvexe Fläche der Kontaktlinse komplementären konvexen Fläche ausgebildet ist, die, in dem nicht geöffneten Zustand der Verpackung, der konkaven Fläche gegenüberliegend angeordnet ist mit einem Abstand, der wenigstens der Dicke der Kontaktlinse entspricht.
  • Die Verwendung der Verpackung wird weiter erleichtert, wenn seine beiden Teile mit einem Verschluss verbunden wird, der leicht aufgebrochen werden kann.
  • Bei einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel nach der Erfindung kann der erste Teil der Verpackung als ein Fingerling zum Platzieren auf einem Finger ausgebildet sein und so zum Applizieren der Kontaktlinse ohne deren Berührung verwendet werden. Dabei wird die Verpackung auf ihrer konkaven Fläche getragen, die zu diesem Zweck außen an dem Boden des Fingerlings ausgebildet ist.
  • Bei einem zweiten bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung kann der erste Teil der Verpackung aus einem relativ dünnen Blatt mit wenigstens einer freien Zunge, die von der Verpackung vorspringt, bestehen, wobei auf diesem Blatt ein Vorsprung angeordnet ist, der in dem nicht geöffneten Zustand der Verpackung sich in die Kammer erstreckt und die konkave Fläche der Verpackung auf der freien Fläche des Vorsprungs angeordnet ist.
  • Bei einem dritten bevorzugten Ausführungsbeispiel nach der Erfindung kann der erste Teil der Verpackung als eine elastomere Tasse ausgebildet sein, mit einer relativ flexiblen Seitenwandung und einem relativ festen Boden mit einer konkaven Fläche der Verpackung zum Tragen der Kontaktlinse während der Applikation, die im Inneren ausgebildet ist. Gleichzeitig kann der zweite Teil der Verpackung aus einem Blatt bestehen, das eng mit dem Rand der Tasse in dem nicht geöffneten Zustand der Verpackung verbunden ist und mit einem Paar von einander entgegengesetzt angeordneten Zungen, die von der Verpackung vorragen. Bei der Verwendung wird der Teil des Blatts, der die Tassenöffnung abdeckt, entfernt, woraufhin der Tassenboden mit der Kontaktlinse durch die Öffnung mit einem Finger abgezogen wird, während die Verpackung an den vorspringenden Zunge mit den anderen Fingern gehalten wird. Die Verpackung ist jetzt in einen wirksamen Applikator gewandelt.
  • Bei diesem dritten Ausführungsbeispiel der Erfindung kann das Blatt vorzugsweise aus einer relativ festen ersten Folie bestehen, die mit dem Rand der Tasse verbunden ist und eine vorgeformte Öffnung hat, die im wesentlichen durch diesen Rand begrenzt wird, und einer zweiten Folie, die eng mit der ersten Folie und wenigstens der Abdeckung seiner Öffnung verbunden ist.
  • Die Tassenöffnung kann so schnell und einfach durch einfaches Abziehen der zweiten Folie von der ersten gefördert werden.
  • Bei einem vierten bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung kann der erste Teil der Verpackung aus einem Röhrchen und einem verlagerbaren Kolben, der eng in dem Röhrchen angeordnet ist, bestehen, wobei die konkave Fläche der Verpackung auf der Endfläche des Kolbens angeordnet ist und der zweite Teil der Verpackung in deren nicht geöffneten Zustand eng mit dem Röhrchen verbunden ist. Der zweite Teil kann beispielsweise aus einem Blatt aus beispielsweise einer metallischen Folie bestehen, die bei der Verwendung von dem Röhrchen abgezogen wird, woraufhin der Kolben mit der Kontaktlinse um einen Abstand aus dem Röhrchen geschoben werden kann und als Applikator verwendet werden kann.
  • Dieser Vorgang wird besonders erleichtert, wenn der Kolben hohl ist, so dass der Verwender einen Finger in das Innere des Kolbens einbringen kann, um die Verpackung bzw. den Applikator zu halten.
  • Die Erfindung betrifft wird jetzt in größeren Einzelheiten unter Beschreibung lediglich beispielhafter Ausführungen unter Bezugnahme auf die Zeichnungen erläutert. Dabei zeigt:
  • 1 eine axiale Querschnittsansicht eines ersten Ausführungsbeispiels einer Verpackung nach der Erfindung in einer Ruheposition,
  • 2 die Verpackung von 1 in einer ersten Applikationsstufe,
  • 3 die Verpackung von 1 in einer zweiten Applikationsstufe,
  • 4 die Verpackung von 1 in einer dritten Applikationsstufe,
  • 5 eine axiale Querschnittsansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels einer Verpackung nach der Erfindung in einer Ruheposition,
  • 6 die Verpackung von 5 in einer ersten Applikationsstufe,
  • 7 die Verpackung von 5 in einer zweiten Applikationsstufe,
  • 8 die Verpackung von 5 in einer dritten Applikationsstufe,
  • 9 eine perspektivische Ansicht eines Applikators für die in den 5 bis 7 gezeigten Verpackungen,
  • 10 eine axiale Schnittansicht eines dritten Ausführungsbeispiels einer Verpackung nach der Erfindung in einer Ruheposition,
  • 11 eine Draufsicht auf die in 10 gezeigte Verpackung,
  • 12 eine Seitenansicht der in den 11 und 12 gezeigten Verpackung, umgewandelt in einen in Betrieb befindlichen Applikator,
  • 13 eine axiale Querschnittsansicht eines vierten Ausführungsbeispiels einer Verpackung nach der Erfindung
  • 14 die in 13 gezeigte Verpackung in einer ersten Applikationsstufe,
  • 15 die in 13 gezeigte Verpackung in einer zweiten Applikationsstufe, und
  • 16 die in 13 gezeigten Verpackung in einer dritten Applikationsstufe.
  • 1 zeigt ein ersten Ausführungsbeispiel 1 einer Verpackung nach der Erfindung. Die Verpackung 1 ruht auf einem Bett 2 und besteht aus einem Fingerling 3 und einer Tasse 4, die eng miteinander mittels eines streifenförmigen Siegels miteinander verbunden sind.
  • Auf der Innenseite des Tassenbodens 6 ist eine konvexe Fläche 7 ausgebildet, die mit der konkaven Fläche 8 einer Kontaktlinse 9 passt, die auf der Oberseite der konvexen Fläche 7 liegt und von dieser gestützt wird, die dadurch die Stabilität der Form der Kontaktlinse und eine richtige Anfangsposition der Lagerung in der Verpackung sicherstellt.
  • Der Fingerling 3 hat einen relativ dicken Boden 10 mit einer konkaven Fläche 11, die an dem Äußeren des Bodens ausgebildet ist und mit der konvexen Fläche 12 der Kontaktlinse 9 entspricht.
  • Der Fingerling 3 und die Tasse 4 begrenzen eine Kammer 13, die mit einer sterilen Salzlösung 14 gefüllt ist.
  • In 2 ist die Verpackung 1 umgedreht. Der Verwendet hält die Verpackung 1 mit einem Finger 15, der in das Innere des Fingerlings 3 eingestellt ist, und mit einem weiteren Finger (nicht gezeigt), der Verwender hat auf dem Boden 6 der Tasse 4 getippt, wie dies mit dem Pfeil angegeben ist, wodurch die Kontaktlinse 9 herabgefallen ist und in der konkaven Fläche 11 auf dem Äußeren des Bodens 11 des Fingerlings 3 aufliegt.
  • In 3 hat der Verwendet das streifenförmige Siegel 5 von der Verpackung abgezogen und die Tasse von dem Fingerling entfernt. Die Salzlösung 14 ist aus der Tasse ausgelaufen, während die Kontaktlinse 9 in der konkaven Fläche 11 des Fingerlings verblieben ist.
  • Der Fingerling 3, der noch auf dem Finger 15 platziert ist, ist in 4 in eine Position gedreht, in der die Kontaktlinse 9 genau gegenüberliegend zu dem Augapfel 17 des Verwenders 13 (nur teilweise gezeigt) ist. Die verbleibende Salzlösung, falls vorhanden, ist jetzt von der Kontaktlinse ausgelaufen, die, aufgrund des vorhandenen Wasserdampfes, weiterhin an der konkaven Endfläche des Fingerlings mit einer relativ geringen Adhäsionskraft anliegt.
  • Aus der in 4 gezeigten Position wird die Kontaktlinse 9 sodann sorgfältig in der Richtung des Pfeils in Berührung mit dem Augapfel 17 gebracht. Hauptsächlich aufgrund der kapillaren Druckdifferenz zwischen der konkaven und der konvexen Seite der Kontaktlinse wird die Kontaktlinse jetzt an dem Augapfel, nicht also an dem Fingerling, wenn dieser entfernt wird, anhaften.
  • Die Kontaktlinse ist so auf das Auge aufgebracht, ohne jemals in Berührung mit den Händen des Verwenders oder gesonderten Hilfen zu kommen, die normalerweise mehr oder weniger kontaminiert wären. Durch diese Verpackung kann die Kontaktlinse daher aufgebracht werden auf das Auge des Verwenders unter sauberen und sterilen Bedingungen und ohne das Risiko des Tragens von Fremdkörpern oder Bakterien enthaltenem Schmutz durch die Kontaktlinse, was das Auge irritieren oder beeinträchtigen könnte.
  • In dem zweiten Ausführungsbeispiel 18 der Verpackung nach der Erfindung, die in 5 gezeigt ist, ist die Tasse 4 in derselben Weise wie bei der in den 1 bis 4 gezeigten Verpackung, einander entsprechende Komponenten sind in dem Fall der Tasse daher mit entsprechenden Bezugszeichen versehen.
  • Die Kappe ist jetzt jedoch mit einem Blatt 19 bzw. aus einer Metallfolie verschlossen, die eng mit dem Tassenrand 20 beispielsweise mittels eines Klebstoffs (nicht gezeigt) verbunden.
  • Ein Vorsprung 21, beispielsweise aus einem Kunststoff ist an dem Blatt 19 befestigt. In dem nicht geöffneten Zustand der Verpackung erstreckt sich dieser Vorsprung in die Kammer 13 mit einer konkaven Fläche 22, die an der Endfläche des Vorsprungs ausgebildet ist und die konvexe Seite 12 der Kontaktlinse 1 aufnimmt.
  • Das Blatt 1 hat, wie am besten in 9 gezeigt ist, drei Zungen 23a, b, c, die in dem nicht geöffneten Zustand der Verpackung sich hinter die Öffnung der Tasse 4 derart erstreckt, dass sie gemeinsam eine bequeme Halterung für die Finger 24 des Verwenders bilden, wie in den 6, 7 und 8 gezeigt.
  • In 6 hat der Verwender mit seinen Fingern 24 diese Zungen 23a, b, c gehalten und die Verpackung umgedreht. Durch Tippen auf den Tassenboden, wie durch den Pfeil angedeutet, hat der Verwender weiter die Kontaktlinse 9 veranlasst, in die konkave Fläche 22 an der freien Endfläche des Vorsprungs 21 abzufallen.
  • In 7 hat der Verwender die Tasse 4 von dem Blatt 19 mit dem Vorsprung 21 entfernt, wodurch die Salzlösung 24 ausgelaufen ist, während die Kontaktlinse 9 in der konkaven Fläche 22 des Vorsprungs verblieben ist. Das Blatt 19 mit dem Vorsprung 21 wird nun als ein Applikator, der in 8 in dem Endzustand für den Applikationsvorgang gezeigt ist, der weiter genauso stattfindet, wie oben anhand des ersten Ausführungsbeispiels beschrieben ist.
  • Die 10 und 11 zeigen ein drittes Ausführungsbeispiel 25, eine Verpackung nach der Erfindung. In diesem Fall weist die Verpackung eine elastomere Tasse 26 mit einer relativ dünnen und flexiblen Wand 27 und einem relativ dicken und festen Boden 28 auf. Auf dem Inneren des Tassenbodens 28 ist eine konkave Fläche 29 ausgebildet, die der konvexen Seite 12 der Kontaktlinse 9 entspricht. Eine Ausnehmung 30 ist weiter an dem Äußeren des Bodens ausgebildet.
  • Ein relativ festes Blatt 31 mit einer Öffnung, die der der Tasse entspricht, ist an dem Tassenrand 32 befestigt, so dass die beiden Öffnungen fluchten.
  • Das Blatt 31 hat ein erstes Paar von gegenüberliegenden Ausnehmungen 33 und ein zweites Paar von gegenüberliegenden Ausnehmungen 34, die winklig um 90° in Beziehung zum ersten Paar von Ausnehmungen angeordnet sind. Die Ausnehmungen 33 sind mit einem relativ großem Abstand von dem Tassenrad 32 angeordnet, während die Ausnehmungen 34 mit einer kürzeren Distanz angeordnet sind. Die Teile des Blatts 11 sind, wie in 10 gezeigt, in dem Bereich um die Ausnehmungen herum schräg nach unten gebogen.
  • In den 10 und 11 wird die Öffnung des Blatts 31 dicht durch eine zweite Platte 35 mit einem kurzen Vorsprung 36, der beispielsweise auch aus Kunststoff besteht, dicht verschlossen. In dem nicht geöffneten Zustand der Verpackung erstreckt sich der Vorsprung in die Kammer 13, wobei eine konvexe Fläche 37 auf der freien Endfläche des Vorsprungs ausgebildet wird und der konkaven Seite 8 der Kontaktlinse 9 entspricht.
  • In 12 hat der Verwender das zweite Blatt 15 der Verpackung 25 abgezogen und sodann mit zwei Fingern 83 das Blatt 31 an den Ausnehmungen 33 ergriffen und mit einem dritten Finger 39 auf die Ausnehmung 30 an dem Boden 28 der Tasse 26 ergriffen, und dadurch die Tasse durch die Öffnung in dem festen Blatt 31 herausgezogen. Die Umkehrung wird durch die tiefen Ausnehmungen 34 des Blatts 31 erleichtert, die einen Biegebereich mit einem Momentarm an jeder Seite zum Biegen des Blatts ausbilden.
  • Die Verpackung ist jetzt in einen effektiven Applikator zum Aufbringen der Kontaktlinse 9 auf den Augapfel 17 des Verwenders 16. Im übrigen findet dieser Vorgang, der in 12 in seinem letzten Zustand gezeigt ist, in derselben Weise statt, wie dies oben in Verbindung mit dem ersten und dem zweiten Ausführungsbeispiel beschrieben ist.
  • Die Blätter 31 und 35 können beispielsweise aus Metall oder Kunststoff bestehen. Es ist weiter zu beachten, dass die Verpackung stattdessen aus zwei Blättern 31 bestehen kann, 35 kann nur ein einziges Blatt haben (nicht gezeigt) mit beispielsweise einer kreisförmigen Schwächungslinie, um das Entfernen des kreisförmigen Bereichs, der die Tassenöffnung abdeckt, zu erleichtern.
  • 13 zeigt ein viertes Ausführungsbeispiel 40 einer Verpackung nach der Erfindung. Dieser Aufbau hat eine Kammer 40 zum Aufnehmen der Kontaktlinse 9, gemeinsam mit einer Salzlösung 14. Die Kammer wird durch ein Röhrchen mit einem Verstärkungsflansch 43 begrenzt, ein Kolben 44 ist verschiebbar in dem Röhrchen angeordnet und ein Blatt 45 zum dichten Verschließen eines Endes des Röhrchens.
  • Auf der Innenseite des Blatts 45, ist ein kurzer Vorsprung 46 mit einer konvexen Fläche 47 befestigt, der der konkaven Seite 8 der Kontaktlinse 9 entspricht, die auf der Oberseite der konvexen Fläche 47 aufliegt und von dieser gestützt wird.
  • An der Endfläche des Kolbens 44, die zu dem kurzen Vorsprung 46 weist, ist eine konkave Fläche ausgebildet, die an der konvexen Seite 12 der Kontaktlinse 9 anliegt. Der Kolben ist weiter hohl und in Bezug auf das Röhrchen 42 mittels eines Siegelrings 49 versiegelt.
  • In 14 hat der Verwender die Verpackung nach unten gedreht und einen Finger 50 in dem hohlen Kolben 44 eingelegt. Die Kontaktlinse ist in die konvexe Fläche 48 des Kolbens durch Tippen auf das Blatt 54, wie dies durch den Pfeil angegeben ist, herabgefallen.
  • In 15 hat der Verwender das Blatt 45 der Verpackung abgezogen und mit dem Finger 50 den Kolben 44 um einen Abstand nach oben durch das Röhrchen 42 gedrückt, so dass der in 16 gezeigte Applikator gebildet ist, der in einem weiteren Applikationsvorgang in derselben Weise beschrieben worden ist, wie diese Verbindung mit den anderen drei Ausführungsbeispielen beschrieben ist.
  • Statt durch das Röhrchen 42 nach oben geschoben zu werden, wird der Kolben 44 bei einer nicht gezeigten Variante nach unten gezogen. In einer zweiten, nicht gezeigten, Variante findet dieses Herausziehen des Kolbens mittels einer Schraubenverbindung statt, bei der das Röhrchen als eine Mutter und der Kolben als eine Schraube ausgebildet sind.
  • Feste Vorsprünge 21; 36; 46 sind oben beschrieben und in der Zeichnung dargestellt, die an den Blättern 19; 35 bzw. 45 befestigt sind, die beispielsweise aus Kunststoff oder einer Metallfolie bestehen. Weiter müssen die Vorsprünge nicht fest sein, sondern können innerhalb des Schutzbereichs der Erfindung auch als Vertiefungen (nicht gezeigt) die in den jeweiligen Blättern ausgebildet sind.

Claims (9)

  1. Verpackung (1) für eine Kontaktlinse zur Applikation in einem Auge (17), die einen ersten Teil mit einer konkaven Fläche, die im wesentlichen komplementär zu der konvexen Seite (8) der Kontaktlinse (9) zum Tragen der Kontaktlinse während der Applikation ausgebildet ist und einem zweiten Teil, das in dem ungeöffneten Zustand der Verpackung dicht mit dem ersten Teil verbunden ist und gemeinsam mit dem ersten Teil eine Kammer (13) zum Aufnehmen der Kontaktlinse begrenzt, wobei der zweite Teil der Verpackung (1) mit einer zu der konkaven Fläche der Kontaktlinse im wesentlichen komplementären konvexen Fläche ausgebildet ist, die in dem nicht geöffneten Zustand der Verpackung zu der konkaven Fläche in einem Abstand angeordnet ist, der wenigstens der Dicke der Kontaktlinse entspricht, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Teil dazu ausgebildet ist, bei dem Öffnen der Verpackung als Applikator zu wirken.
  2. Eine Verpackung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der erste und zweite Teil der Verpackung mit dem in dem geöffneten Zustand der Verpackung einfach aufzubrechenden Verschluss (5) verbunden sind.
  3. Eine Verpackung (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Teil der Verpackung (5) im wesentlichen als ein Fingerling (3) ausgebildet ist und dass seine konkave Fläche (11) an dem Äußeren des Bodens (10) dieses Fingerlings ausgebildet ist.
  4. Verpackung (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Teil der Verpackung aus einem relativ dünnen Blatt (19) mit wenigstens einer freien Zunge (23a, b, c), die von der Verpackung vorspringt, besteht, dass auf diesem Blatt ein Vorsprung (21) angeordnet ist, der in dem nicht geöffneten Zustand der Verpackung sich in die Kammer (13) erstreckt, und dass die konkave Fläche der Verpackung auf der freien Endfläche des Vorsprungs ausgebildet ist.
  5. Eine Verpackung (1) nach Anspruch 1 oder 2 , dadurch gekennzeichnet, dass der erste Teil der Verpackung aus einem Röhrchen (42) und einem verlagerbaren Kolben (44), der eng in dem Röhrchen angeordnet ist, besteht, dass die konkave Fläche der Verpackung auf der Endfläche des Kolbens ausgebildet ist, und dass der zweite Teil der Verpackung in deren nicht geöffneten Zustand eng mit dem Röhrchen verbunden ist.
  6. Verpackung (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Kolben eine Vertiefung vorgesehen ist, die zur Aufnahme eines Fingers dient (50) und in der der konkaven Fläche des Kolbens gegenüberliegenden Endläche ausläuft.
  7. Verpackung (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Teil der Verpackung als ein elastomerer Napf (26) ausgebildet ist, dass die konkave Fläche des Teils auf dem Inneren des Bodens (28) dieses Napfes ausgebildet ist und dass der zweite Teil der Verpackung aus einem Blatt (31) besteht, das eng mit dem Rand (32) des ersten Teils in dem ungeöffneten Zustand der Verpackung (1) verbunden ist und wenigstens eine freie Zunge hat, die von der Verpackung weg ragt.
  8. Verpackung (1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Napf eine relativ flexible Seitenwand (27) und einen relativ steifen Boden (28) hat.
  9. Eine Verpackung (1) nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Blatt aus einer relativ festen ersten Folie, die mit dem Rand des Napfes verbunden ist und eine vorgeformte Öffnung hat, die im wesentlichen durch diesen Rand begrenzt wird, und dass eine zweite Folie, die eng mit der ersten Folie und wenigstens der Abdeckung seiner Öffnung verbunden ist, besteht.
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