-
Hintergrund der Erfindung
-
Gebiet der Erfindung
-
Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Endkappe für wiederverwendbare
Lanzettenvorrichtungen. Mehr speziell bezieht sich die vorliegenden
Erfindung auf eine verbesserte, wiederverwendbare Endkappe, welche
so strukturiert und angeordnet ist, dass es dem Benutzer erlaubt
ist, eine kontaminierte Lanzette von einer Lanzettenvorrichtung
zu entfernen, ohne direkt mit der kontaminierten Lanzette in Kontakt
zu treten und die kontaminierte Lanzette weiterhin in einen passenden
bzw. richtigen Entsorgungsbehälter
freizugeben, bzw. fallen zu lassen.
-
Beschreibung der verwandten
Technik
-
Lanzetten
sind lange benutzt worden, um die Haut eines Patienten zu durchbohren
oder zu durchstechen, um einen kleinen Ausfluss von Blut vorzusehen,
welcher in verschiedenen medizinischen Tests benutzt werden kann.
Zum Beispiel müssen
Diabetespatienten ihr Blut typischerweise periodisch über den
ganzen Tag hinweg testen, bzw. testen lassen, um Blutzuckerniveaus
zu bestimmen und benutzen häufig
Lanzetten, um Blut zum Testen zu entnehmen. Ein üblicher Lanzettentyp zum Entnehmen
einer kleinen Blutmenge bzw. eines kleinen Blutausflusses wurde
im abgelaufenen U.S. Patent Nr. 3,358,659 an Higgins beschrieben.
Dieses Patent lehrt im Allgemeinen eine Lanzette, welche zusammengesetzt
ist aus einem langgestreckten Metallstab mit einer scharfen, sterilen
Spitze, einem Plastikhalteglied, welches direkt um die Lanzette
geformt bzw. gegossen ist und von welchem sich die scharfe Spitze
auswärts
erstreckt und einem abnehmbaren Kappenglied, welches mit dem Plastikhalteglied
verbunden ist und in weichem die sterile Spitze eingeschlossen ist,
um Kontamination vor der Benutzung zu verhindern.
-
Lanzetten
werden sowohl zu Hause von den Patienten, als auch in medizinischen
Praxen oder Krankenhäusern
von Gesundheits-Fachpersonal benutzt und können benutzt werden um die
Haut eines Patienten durch manuelle Penetration zu durchstechen.
Nichtsdestoweniger werden Lanzetten häufiger in Verbindung mit einer
mechanischen Vorrichtung verwendet, auf welche man sich oft als
auf eine in der Hand gehaltene Lanzettenvorrichtung bezieht, in
welcher die Lanzette eingebaut ist. Die meisten dieser Vorrichtungen
verwenden einen federbelasteten Mechanismus, welcher, wenn er aktiviert
wird, die Lanzette schnell und leicht in die Haut eines Patienten
treibt wobei er sie ohne viel Schmerzen durchbohrt, so dass Blut
zum Testen heraus- bzw. abgelassen werden kann. Lanzetten dieses
Typs, welche im abgelaufenen Patent an Higgins beschrieben sind, sind
sehr verbreitet und sind für
die Benutzung in in der Hand gehaltenen Lanzettenvorrichtungen geeignet.
Es versteht sich natürlich,
dass eine Lanzette, sobald sie benutzt worden ist um Blut zu entnehmen, kontaminiert
ist und aus der Lanzettenvorrichtung entfernt und mit einer sterilen
Lanzette für
die nächste
Benutzung ersetzt werden sollte.
-
Zu
Hause benutzen Patienten Lanzetten mit in der Hand gehaltenen Lanzettenvorrichtungen,
welche typischerweise wiederverwendbar sind. Zum Beispiel ist es
tatsächlich
für die
Hersteller von Glukose-Messgeräten,
welche von Diabetikern benutzt werden, üblich, eine wiederverwendbare
Lanzettenvorrichtung beim Verkauf eines Glukose-Messgerätes beizulegen.
In gänzlichem
Kontrast werden im Krankenhaus und in der medizinischen Praxis Einweg-Lanzettenvorrichtungen
benutzt, welche nur einmal benutzt und dann entsorgt werden. Dies
vermeidet die Notwendigkeit, des Durchführens mehrerer Schritte, welche
notwendig wären,
wenn eine wiederverwendbare Lanzettenvorrichtung benutzt würde, um
einem Patienten Blut zu entnehmen, nämlich das Entfernen der kontaminierten
Lanzette aus der Vorrichtung, Sterilisieren der Vorrichtung nach
jeder Benutzung und Einführen
einer neuen sterilen Lanzette in die Vorrichtung zur Benutzung am
nächsten
Patenten. Diese Schritte sind erforderlich, weit nachdem eine Lanzette
benutzt worden ist, um die Haut eines Patienten zu durchbohren,
die scharfe Lanzettenspitze mit dem Blut, der Haut oder anderen
Körperfluiden des
Patienten kontaminiert ist. Auf ähnliche
Weise kann auch das vordere Ende der Lanzettenvorrichtung selbst
als kontaminiert betrachtet werden, da es die Haut des Patienten
kontaktiert und mit Blut des Patienten oder einem anderen Körperfluid
in Kontakt gekommen sein kann. In Anbetracht der Tatsache, dass
es heute verschiedene hochriskante und lebensgefährliche Krankheiten gibt, die
in der Welt verbreitet sind, von denen viele durch den Kontakt mit dem
Blut oder anderen Körperfluiden
einer infizierten Person übertragbar
sind, kann das in Kontakt treten mit dem Blut und/oder Körperfluiden
einer anderen Person ein extrem gefährliches Gesundheitsrisiko darstellen.
Dies trifft absolut zu in dem Fall in dem man direkt das Blut oder
ein anderes Körperfluid
eines anderen kontaktiert, jedoch auch in dem Fall in dem man es
indirekt kontaktiert, zu, Beispiel, wenn man versehentlich mit einer
Nadel oder einer kontaminierten Lanzettenspitze gestochen wird.
Um das letztere Risiko zu minimieren, verwenden Krankenhäuser und
medizinische Praxen für
gewöhnlich
Einweglanzetten.
-
Zu
Hause, wo nichtsdestoweniger wiederverwendbare Vorrichtungen üblich sind,
ist das Risiko von einer kontaminierten Lanzette gestochen zu werden
immer noch vorhanden. Dieses Risiko betrifft zum Beispiel die Pfleger
eines Patienten, oder besuchende Gesundheitsfürsorgebetreuer. Da benutzte Lanzetten
eine extrem gefährliche
Form von Müll
darstellen, ist nichtsdestoweniger auch jeder gefährdet, der
anschließend
mit kontaminierten Lanzetten in Kontakt kommen kann.
US 5464418 offenbart solch eine Vorrichtung.
-
Es
sollte daher als essentiell betrachtet werden, dass kontaminierte
Lanzettenspitzen zur richten Entsorgung sicher abgeschirmt werden,
um andere daran zu hindern, dass sie durch Zufall gestochen werden.
Es existiert ein erstes fundamentales Problem dabei, dieses zu erreichen,
nämlich
wie man eine kontaminierte Lanzette so handhabt, dass man sie von
einer Lanzettenvorrichtung entfernt, ohne gestochen zu werden. Bekannte,
wiederverwendbare und in der Hand gehaltene Lanzettenvorrichtungen erfordern
typischerweise einen gewissen menschlichen Kontakt mit einer kontaminierten
Lanzette, um sie von der Vorrichtung zu entfernen. Mehr im Speziellen
erfordern gegenwärtig
verfügbare
Lanzettenvorrichtungen, dass die Lanzette in einen Lanzettenaufnahmeaufbau
bzw. eine Lanzettenaufnahmeanordnung eingeführt wird, dass der Lanzettenaufnahmeaufbau
gesetzt bzw. eingestellt, oder geladen wird und dann aktiviert oder
gezündet,
um die Haut des Patienten zu durchbohren. Sobald die Lanzette die Haut
durchbohrt hat und eine Blutprobe vom Finger oder einem andern Körperteil
genommen worden ist, ist die Lanzette bereit zur Entfernung vom
Lanzettenaufnahmeaufbau der Lanzettenvorrichtung. An diesem Punkt
ist nichtsdestoweniger im allgemeinen ein gewisser direkter menschlicher
Kontakt mit der kontaminierten Lanzette erforderlich, um dies zu
tun, was typischerweise erreicht wird, indem man den Körper der
kontaminierten Lanzette mit Daumen und Zeigefinger greift und daran
zieht, um die Lanzette aus dem federgetriebenen bzw. federbelasteten
Mechanismus (hierin als Lanzettenaufnahmeaufbau bezeichnet) der
Vorrichtung heraus zu gleiten, bzw. zu ziehen, woraufhin dann die
kontaminierte Lanzette entsorgt werden kann. Unglücklicherweise
ist die scharfe, kontaminierte Spitze der Lanzette während dieses
Manövers
fast immer freigelegt bzw. ausgesetzt bzw. exponiert und die einfache
Wahrheit ist, dass es für
Patienten, ihre Pfleger und/oder einen besuchenden Gesundheitsfürsorgebetreuer
unmöglich ist,
jedes mal wenn mit einer kontaminierten Lanzette umgegangen wird,
extreme Vorsicht walten zu lassen. Als ein Ergebnis kann jede Person
aus jeder dieser Gruppen durch die scharte, kontaminierte Spitze der
Lanzette gestochen werden, beim Versuch sie aus der Lanzettenvorrichtung
zu entfernen. Die Möglichkeit
mit einer lebensgefährlichen
Krankheit infiziert zu werden, ist immer gegenwärtig. Sogar wenn ein Pfleger
oder ein anderer Gesundheitsfürsorgebetreuer
Latex-Handschuhe
tragen würde,
wie es viele Gesundheitsfürsorgearbeiter
in modernen Zeiten tun, besteht die Gefährdung fort, da die scharfe
Spitze einer kontaminierten Lanzette mühelos durch Latexmaterial und
in die Haut darunter hinein bohren kann.
-
Selbst
wenn man annimmt, dass eine kontaminierte Lanzette jedes Mal sicher
von einer Lanzettenvorrichtung entfernt werden könnte, existiert ein fundamentales
zweites Problem. Speziell erfordert eine kontaminierte Lanzette
typischerweise zusätzliche
Handhabung, um sie richtig zu entsorgen. Einige Patienten und Gesundheitsfürsorgebetreuer
sind daran gewohnt, kontaminierte Lanzetten auf der Handfläche herumzutragen,
bis sie einen passenden Container zur Entsorgung solch gefährlichen
Mülls erreichen.
Dieses Verhalten trägt
auch substantielles Risiko in sich, mit der scharfen, kontaminierten
Lanzettenspitze gestochen zu werden. Speziell kann die Person, welche
eine kontaminierte Lanzette handhabt, versehentlich gegen eine Objekt
stoßen
oder von einer andern Person angerempelt werden und kann infolge
dessen entweder sich selbst mit der kontaminierten Lanzettenspitze
stechen oder die kontaminierte Lanzette fallen lassen. Im letzteren
Fall wird wiederum zusätzliche
und unnötige
Handhabung einer kontaminierten Lanzette benötigt, bevor die kontaminierte
Lanzette zur Entsorgung in einen passenden Container weggeworfen
werden kann.
-
Dementsprechend
bleibt im Gebiet ein signifikanter Bedarf für eine Vorrichtung, welche
die Entfernung kontaminierter Lanzetten von Lanzettenvorrichtungen
stark vereinfacht. Jede solche Vorrichtung sollte es einem gestatten,
dies zu tun, ohne irgendeinen Teil der kontaminierten Lanzette direkt
kontaktieren zu müssen.
Es wäre
vorzuziehen, wenn jede solche Vorrichtung gleichzeitig benutzt werden
könnte, bei
der Entsorgung der kontaminierten Lanzette zu halten, um die Notwendigkeit
für andere
direkte Handhabung der kontaminierten Lanzette zu verhindern. Idealer
Weise wäre
jede solche Vorrichtung wiederverwendbar und in der Lage, mit bekannten hochgradig üblichen
und billigen Lanzetten zu funktionieren, so wie Beispielsweise dem
Typ, der im abgelaufenen Higgins-Patent beschrieben ist und wäre weiterhin
Idealerweise auch in der Lage mit üblichen bekannten wiederverwendbaren,
in der Hand gehaltenen Lanzettenvorrichtungen zu funktionieren.
Die vorliegende Erfindung ist darauf gerichtet diese Notwendigkeiten,
welche im Gebiet verbleiben, zu erfüllen.
-
ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
-
Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine wiederverwendbare Kappe
zur Benutzung mit üblichen
in der Hand gehaltenen und wiederverwendbaren Lanzettenvorrichtungen.
Typischerweise umfassen solche Lanzettenvorrichtungen einen Hauptkörper und
einen betätigbaren
Lanzettenaufnahmeaufbau, welcher so strukturiert und angeordnet
ist, dass er einen üblichen
Typ einer Lanzette vorübergehend
hält und
die Lanzette in eine Bohr- bzw. Stechorientierung bzw. -Position
treibt, in welcher die Haut eines Patienten für einen Moment durchbohrt wird,
um eine kleine Blutmenge zu entnehmen.
-
Man
sieht, dass die wiederverwendbare Kappe ein Gehäuse umfasst, welches vorzugsweise ein
teilweise offenes, vorderes Ende hat, ein mehr vollständig offenes
rückwärtiges Ende
und eine umgebende Seitenwandstruktur zwischen den Enden, welche
einen Innenhohlraum innerhalb des Gehäuses definiert. Das rückwärtige Ende
der wiederverwendbaren Kappe ist so strukturiert und angeordnet, dass
es in entfernbarer Weise am Hauptkörper der Lanzettenvorrichtung
befestigt bzw. gesichert ist und der Innenhohlraum der Kappe ist
so strukturiert und angeordnet, dass er Bewegung der Lanzette und
des Lanzettenaufbaus durch denselben hindurch und in die Bohr- bzw.
Stechposition erlaubt. Zusätzlich
ist das vordere Ende der Kappe so strukturiert und angeordnet, dass
es bei Bewegung der Lanzette und des Lanzettenaufnahmeaufbaus in
die Bohr- bzw. Stechposition vorzugsweise lediglich Durchgang der scharfen
Spitze der Lanzette durch dasselbige hindurch gestattet, um das
Durchbohren bzw. Durchstechen der Haut eines Patienten zu bewirken.
Die wiederverwendbare Endkappe der Erfindung umfasst zusätzlich Eingriffsmittel,
die entweder direkt am Gehäuse
der Endkappe gebildet sind oder daran angebracht sind. Die Eingriffsmittel
der vorliegenden Erfindung sind strukturiert und angeordnet für die Bewegung
zwischen einer ersten, herausgezogenen Position und einer zweiten
Eingriffsposition bzw. in Eingriff stehenden Position bei Aktivierung
durch einen Benutzer. In der zweiten Eingriffsposition sind die Eingriffsmittel
so strukturiert und angeordnet, dass sie mit der Lanzette in Eingriff
treten und bei Entfernung der Endkappe vom Hauptkörper der
Lanzettenvorrichtung, die Lanzette vom Lanzettenaufnahmeaufbau zurückziehen.
Die Eingriffsmittel der vorliegenden Erfindung sind vorzugsweise
auch so strukturiert und angeordnet, dass sie die kontaminierte
Lanzette innerhalb der Endkappe zurückhalten, bis sie von einem
Benutzer aktiviert werden, um die Lanzette in einen passenden bzw.
richtigen Entsorgungscontainer freizugeben.
-
Ein
primäres
Ziel der vorliegenden Erfindung ist es eine Vorrichtung vorzusehen,
welche für
Patienten, Pfleger und Gesundheitsfürsorgebetreuer die Notwendigkeit
eliminiert, irgendeinen Teil einer kontaminierten Lanzette direkt
zu kontaktieren, um sie aus einer üblichen, in der Hand gehaltenen
und wiederverwendbaren Lanzettenvorrichtung zu entfernen.
-
Es
ist auch ein primäres
Ziel der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung vorzusehen, welche es
gleichzeitig erlaubt, dass die kontaminierte Lanzette ebenso ohne
die Notwendigkeit zum direkten Kontakt mit der kontaminierten Lanzette
richtig entsorgt wird.
-
Ein
Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung vorzusehen,
welche leicht in Verbindung mit üblichem
und gegenwärtig
verfügbaren
in der Hand gehaltenen Lanzettenvorrichtungen verwendet werden kann,
ebenso wie mit Lanzettenvorrichtungen, welche in Zukunft bekannt
werden können.
-
Es
ist auch ein Ziel der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung vorzusehen,
welche leicht in Verbindung mit bekannten, hochgradig üblichen
und billigen Lanzetten verwendet werden kann.
-
Ein
weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, eine Endkappe vorzusehen,
welche sowohl die vorangegangenen Ziele erreicht, als auch weiterhin wiederverwendbar
ist in erster Linie für
Zuhause.
-
Diese
und andere Ziele, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung
werden aus der folgenden detaillierten Beschreibung und den begleitenden
Zeichnungen ersichtlicher werden, in welchen folgendes gilt:
-
Kurze Beschreibung der
Zeichnungen
-
Für ein volleres
Verständnis
der Natur der vorliegenden Erfindung sollte Bezug genommen werden
auf die folgende detaillierte Beschreibung, die genommen wird in
Verbindung mit den begleitenden Zeichnungen in welchen folgendes
gilt:
-
1 ist
eine perspektivische Explosionsansicht eines Typs einer in der Hand
gehaltenen Lanzettenvorrichtung und einer Endkappe.
-
2 ist
ebenfalls eine perspektivische Teilexplosionsansicht der Lanzettenvorrichtung
die in 1 gezeigt ist, wobei die Endkappe entfernt ist und
eine typische Lanzette und ein Lanzetten-Kappenglied abgebildet
sind.
-
3 ist
eine perspektivische Explosionsansicht der in der Hand gehaltenen
Lanzettenvorrichtung, die in 1 abgebildet
ist und eines Ausführungsbeispiels
der wiederverwendbaren Endkappe der vorliegenden Erfindung.
-
4 ist
eine Draufsicht der wiederverwendbaren Endkappe der vorliegenden
Erfindung von unten.
-
5-A ist eine Querschnittsansicht der wiederverwendbaren
Endkappe gemäß der vorliegenden
Erfindung, welche ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Eingriffsmittel
in einer ersten herausgezogenen Position zeigt.
-
5-B ist ebenfalls eine Querschnittsansicht der
wiederverwendbaren Endkappe, die in 5-A gezeigt
ist, welche jedoch die Eingriffsmittel in einer zweiten Eingriffsposition
abbildet.
-
6-A ist eine Querschnittsansicht der wiederverwendbaren
Endkappe, welche ein bevorzugteres Ausführungsbeispiel der Eingriffsmittel
in einer ersten herausgezogenen Position zeigt.
-
6-B ist ebenfalls eine Querschnittsansicht der
wiederverwendbaren Endkappe, die in 6-A gezeigt
ist, welche jedoch die Eingriffsmittel in einer zweiten Eingriffsposition
abbildet.
-
7-A ist eine Querschnittsansicht der wiederverwendbaren
Endkappe, welche ein weiteres Ausführungsbeispiel der Eingriffsmittel
in einer ersten herausgezogenen Position zeigt.
-
7-B ist ebenfalls eine Querschnittsansicht der
wiederverwendbaren Endkappe, die in 7-A gezeigt
ist, welche jedoch die Eingriffsmittel in einer zweiten Eingriffsposition
zeigt.
-
Gleiche
Referenznummern beziehen sich durch mehrere Ansichten der Zeichnungen
hindurch auf gleiche Teile.
-
Detaillierte Beschreibung
des bevorzugten Ausführungsbeispiels
-
Wie
man in 3 bis 7-B sieht,
ist die vorliegende Erfindung auf eine verbesserte, wiederverwendbare
Endkappe gerichtet und wird im Allgemeinen als 10 gekennzeichnet.
Die wiederverwendbare Endkappe 10 ist beabsichtigt zur
Benutzung mit wiederverwendbaren, in der Hand gehaltenen Lanzettenvorrichtungen,
so wie zum Beispiel derjenigen, die in 1 und 2 gezeigt
ist, welche im Allgemeinen als 100 gekennzeichnet ist.
Eine kurze Diskussion der Merkmale solcher Lanzettenvorrichtungen 100 ist
berechtigt, um die Umgebung, in welcher die vorliegende Erfindung
arbeitet, zu würdigen.
-
Man
sieht, dass die Lanzettenvorrichtung 100 einen Hauptkörper 110 umfasst,
welcher im Wesentlichen eine Struktur ist zum Unterbringen eines Lanzettenaufnahmeaufbaus 120,
eines Spannhebelmechanismus (nicht gezeigt) und von Trigger- bzw. Auslösemitteln 130.
Der Lanzettenaufnahmeaufbau 120 ist so strukturiert und
angeordnet, dass er innerhalb des Gehäuses oder Hauptkörpers 110 und
relativ dazu beweglich ist. Speziell ist der Lanzettenaufnahmeaufbau 120 so
strukturiert und angeordnet, dass er sich von einer intermediären Ruheorientierung
bzw. Ruhe-Zwischenorientierung in eine gespannte Orientierung bewegt
und sich beim Feuern bzw. Auslösen
durch Triggermittel 130 in eine vollständig ausgefahrene bzw. gestreckte
durchbohrende Orientierung bewegt, woraufhin er automatisch in die
intermediäre
Ruheorientierung zurückkehrt.
Eine Kappe 140 kann über
einem Ende des Lanzettenhauptkörpers 110 platziert
werden, so wie zum Beispiel bei 115. Man sieht, dass die
Vorrichtungskappe 140 ein offenes ersten Ende 142 hat,
um auf den Hauptkörper
der Lanzette bei 115 zu gleiten, ein teilweise offenes
zweites Ende 144 und eine Rockstruktur, welche sich zwischen
diesen erstreckt, welche einen Innenhohlraum 145 definiert.
-
Der
Lanzettenaufnahmeaufbau 120 ist zusätzlich so strukturiert und
angeordnet, um auf entfernbare Weise eine Lanzette 60 darin
aufzunehmen, so wie in 2 gezeigt. Die Lanzette 60 ist
in Allgemeinen ein röhrenförmiges Glied,
welche kreuzförmige
Rippen bzw. Kämme 65 hat
und eine langgestreckte Metallstange mit einer freiliegenden, scharfen,
sterilen Spitze 61 enthält.
Es ist üblich,
dass Lanzetten so wie zum Beispiel Lanzette 60 mit einem entfernbaren
Kappenglied 62 verpackt werden, welches mit der Lanzette 60 verbunden
ist und in welchem die sterile Spitze eingeschlossen ist, um Kontamination
vor der Benutzung zu verhindern. Auf jeden Fall kann die Lanzette 60 in
den Lanzettenaufnahmeaufbau 120 eingeführt werden, woraufhin der Lanzettenaufnahmeaufbau 120 in
Richtung des Endes 117 innerhalb des Lanzettenkörpers 110 geschoben
werden kann, um den Aufbau zu spannen. An diesem Punkt und vorzugsweise
davor kann das Kappenglied 62 heruntergedreht und entfernt
werden, sodass es die scharfe sterile Lanzettenspitze 61 offen
legt und weiterhin kann die Vorrichtungskappe 140 nun auf
dem Lanzettenkörper 110 platziert
werden. An diesem Punkt ist auch die Vorrichtung fertig, um eine
Blutprobe von einem Patienten zu entnehmen und kann auf dem Finger
oder einem anderen Körperteil
eines Patienten platziert werden, wobei zum Beispiel das Ende 144 der
Kappe 140 die Haut berührt.
Man erkennt, dass Auslösemittel 130 benutzt
werden, um den Lanzettenaufnahmeaufbau 120 auszulösen bzw.
zu zünden,
um auf ihn antreibende Bewegung und wie daraus folgt auf die Lanzette 60 die
darin getragen wird, zu vermitteln. Man erkennt auch, dass der Lanzettenaufnahmeaufbau 120 und
die Lanzette 60 durch den Innenhohlraum der Kappe 140 hindurch
passieren dürfen,
wobei die geschärften
Spitze 61 der Lanzette 60 sich für einen Moment
durch das teilweise offene Ende 144 der Kappe erstrecken
darf. Wenn die geschärfte
Spitze 61 der Lanzette 60 aus dem Ende 144 der
Kappe 140 herauskommt, durchbohrt sie für einen Moment und schnell
die Haut des Patienten und lässt
Blut heraus. Daraufhin kehren der Lanzettenaufnahmeaufbau 120 und
die darin getragene Lanzette 60 in die intermediäre Ruheorientierung
bzw. Ruhe-Zwischenorientierung innerhalb des Körpers 110 und der
Kappe 140 zurück.
An diesem Punkt ist die Lanzettenspitze 61 kontaminiert
und kann entfernt werden, indem man die Kappe 140 von der
Vorrichtung 110 abnimmt und die kontaminierte Lanzette
manuell vom Aufbau 120 abzieht bzw. entfernt.
-
Wie
beschrieben worden ist, hat bis zur vorliegenden Erfindung das Entfernen
der kontaminierten Lanzette vom Lanzettenaufnahmeaufbau 120 große Vorsicht
erfordert und es existiert eine drohende Gefahr, dass man versehentlich
von der offengelegten und kontaminierten scharfen Lanzettenspitze 61 gestochen
wird. Ein Teil des Problems liegt darin, dass um die kontaminierte
Lanzette zu entfernen typischerweise die Bewegung wenigstens einer
Hand auf die offengelegte und kontaminierte scharfe Spitze 61 zu
erforderlich war, was das Potential für entweder eine direkte oder
eine indirekte Kollision mit der scharfen und kontaminierten Lanzettenspitze
in sich trägt.
Die vorliegende Erfindung ist konstruiert um diese Möglichkeit
zur Kollision zu vermeiden und ist speziell angepasst, um die drohende
Gefahr versehentlich durch die offengelegte und kontaminierte Lanzettenspitze
gestochen zu werden, drastisch zu reduzieren, wenn nicht vollständig zu
eliminieren. Mehr im Speziellen ist die vorliegende Erfindung konstruiert,
um die Notwendigkeit zu eliminieren, irgendeinen Teil der kontaminierten
Lanzette direkt zu kontaktieren, entweder um sie von der Vorrichtung 110 zu
entfernen, oder sie zu entsorgen. Im Hinblick darauf wird die Erfindung
nunmehr beschrieben.
-
Die
wiederverwendbare Endkappe 10 der vorliegenden Erfindung
ist speziell strukturiert, um die Endkappe 140 der Lanzettenvorrichtung,
wie sie in 1 gezeigt ist, zu ersetzten.
Bezugnehmend auf 3 sieht man, dass die wiederverwendbare
Kappe 10 ein Gehäuse 11 aufweist,
welches ein rückwärtiges Ende 12 hat,
ein vorderes Ende 14 und eine umgebende Seitenwandstruktur 15,
welche sich zwischen diesen erstreckt und das Gehäuse 11 als
röhrenförmig definiert
und mit einem im Wesentlichen hohlen Innenraum 16. Im bevorzugten
Ausführungsbeispiel
ist die umgebende Seitenwandstruktur 15 zwischen den Enden 12 und 14 verjüngt, und
verjüngt
sich Idealerweise von einem breiteren Durchmesser nahe dem rückwärtigen Ende 12 zu
einem schmaleren Durchmesser nahe dem vorderen Ende 14,
wie in 5-A bis 7-B gezeigt
ist. Das rückwärtige Ende 12 der
Kappe 10 ist so strukturiert und angeordnet, dass es in
entfernbarer Weise am Hauptkörper 110 der
Lanzettenvorrichtung 100 gesichert werden kann, und um
diesen Zweck zu erreichen ist es wenigstens teilweise offen. Nichtsdestoweniger
umfasst das rückwärtige Ende 12 vorzugsweise
einen offenen Mund bzw. eine Öffnung,
die größenmäßig so ausgelegt
ist, dass er bequem über und
auf das Ende 115 des Lanzettenkörpers passt. Der im Wesentlichen
hohle Innenraum 16 ist größenmäßig so ausgelegt, dimensioniert
und konfiguriert, dass er die Bewegung von wenigstens der Lanzette 60 durch
denselben hindurch und in die Bohr- oder Stechposition gestattet,
obwohl der im Wesentlichen hohle Innenraum 16 vorzugsweise
auch zusätzlichen axialen
Abstand um selbige herum enthält,
um einen beliebigen Teil des Lanzettenaufnahmeaufbaus 120 unterzubringen,
welcher während
des Feuerns bzw. Auslösens
durch denselben hindurch laufen kann. Das vordere Ende 14 der
Kappe 10 ist auf ähnliche Weise
strukturiert und angeordnet, um bei Bewegung der Lanzette 60 und
des Lanzettenaufnahmeaufbaus 120 in die Bohr- bzw. Stechposition
Durchgang von wenigstens einer Spitze 61 der Lanzette 60 durch selbiges
hindurch zu erlauben. Daher ist das vordere Ende 14 der
Kappe 10 wenigstens teilweise offen, obwohl im bevorzugten
Ausführungsbeispiel
das vordere Ende 14 im Wesentlichen geschlossen ist und eine
kleine Öffnung
enthält,
so wie bei 19 in 4 gezeigt,
welche vorzugsweise größenmäßig so ausgelegt
ist, dass sie ein wenig größer ist
als der äußere Durchmesser
der scharfen Spitze 61 und der langgestreckten Metallstange
der Lanzette 60. Als einzigartiges und neues Merkmal umfasst
die wiederverwendbare Kappe 10 der vorliegenden Erfindung
zusätzlich
Eingriffsmittel 30. Die Eingriffsmittel 30 sind in
der Lage aktiviert zu werden, um mit der Lanzette 60 in
Eingriff zu treten und sie vom Lanzettenaufnahmeaufbau 120 bei
Entfernung der Kappe 10 aus dem Hauptkörper 110 der Lanzettenvorrichtung 100 heraus-
bzw. davon zurückzuziehen.
Die Eingriffsmittel 30 dienen zur Benutzung nachdem der
Lanzettenaufnahmeaufbau 120 und die Lanzette 60,
die darin getragen wird, ist gezündet
bzw. ausgelöst
wurden und die Haut eines Patienten durchbohrt ist, wobei die Lanzette 60 kontaminiert
ist. Daher sind im bevorzugten Ausführungsbeispiel die Eingriffsmittel 30 an
der umgebenden Seitenwandstruktur 15 der Kappe 10 in der
Mitte zwischen den Enden 12 und 14 angeordnet, obwohl
sie vorzugsweise näher
am Ende 14 sind, so dass sie im Allgemeinen der Position
der Lanzette 60 innerhalb der Kappe 10 entsprechen,
sobald der Lanzettenaufnahmeaufbau 120 zur intermediären Ruheposition
bzw. Ruhe-Zwischenposition innerhalb des Körpers 110 und der
Kappe 10 zurückgekehrt
ist. Zusätzlich
sind die Eingriffsmittel 30 so strukturiert und angeordnet,
um an der Kappe 10 angebracht zu werden und relativ dazu
beweglich zu sein. Speziell sind die Eingriffsmittel 30 beweglich
zwischen einer ersten herausgezogenen Position, wie in 5-A, 6-A und 7-A gezeigt und einer zweiten in Eingriff stehenden
Position, wie in 5-B, 6-B und 7-B gezeigt ist. In der ersten herausgezogenen Position
sind die Eingriffsmittel 30 so strukturiert und angeordnet,
dass sie freie Bewegung der Lanzette 60 und wenigstens
eines Teils des Lanzettenaufnahmeaufbaus 120 gestatten,
wenn sie sich durch die Kappe 10 und in die und aus der
Bohr- bzw. Stechposition
heraus bewegen. In der zweiten in Eingriff stehenden Position sind
die Eingriffsmittel 30 so strukturiert und angeordnet,
dass sie mit der Lanzette 60 in Eingriff stehen, wobei
sie die Lanzette 60 vorzugsweise gegen eine gegenüberliegende
Innenwand-Oberfläche 18 der
umgebenden Seitenwandstruktur 15 des Gehäuses drücken, und
weiterhin die Lanzette 60 in dieser Position halten, um
die Lanzette 60 bei Entfernung der Kappe 10 vom
Hauptkörper der
Lanzettenvorrichtung 110 vom Lanzettenaufnahmeaufbau 120 zu
entfernen.
-
Um
dies zu erreichen weisen die Eingriffsmittel 30 wenigstens
ein Glied auf, welches einen Kopfteil 32 und ein Anschlagsegment 35 umfasst.
Vorzugsweise ist der Kopfteil 32 so strukturiert, dass
er sich von der gemeinsamen Ebene, die durch die Seitenwandstruktur 15 definiert
wird hervorstreckt und sich aus dieser heraus erstreckt, siehe 5-A, 6-A und 7-A, so dass er von außen durch einen Benutzer ausgelöst wird.
Vorzugsweise ist das Anschlagsegment 35 so strukturiert
und angeordnet, dass es innerhalb des im wesentlichen hohlen Innenraums 16 der
Endkappe 10 verbleibt, im wesentlichen benachbart der inneren
Oberfläche 18 der
umgebenden Seitenwand 15, wenn es in der ersten herausgezogenen
Position ist. Es ist beschrieben worden und man erkennt, dass die
Eingriffsmittel 30 und speziell das Anschlagsegment 35 in
der ersten herausgezogenen Position nicht störend in die Bewegung der Lanzette 60 und
des Lanzettenaufnahmeaufbaus 120 durch die Kappe 10 eingreifen
sollten, wenn sie sich in die Bohr- bzw. Stechposition bewegen.
-
Dementsprechend
umfasst die vorliegende Erfindung auch Vorspannmittel 38.
Vorzugsweise sind die Vorspannmittel 38 betriebsmäßig mit
den Eingriffsmitteln 30 verbunden und sind so strukturiert und
angeordnet, dass sie die Eingriffsmittel 30 in die erste
herausgezogene Position vorspannen oder drücken. Die Vorspannmittel können ein
separates Glied, so wie zum Beispiel eine Feder umfassen, oder können, für den Fall,
dass die Eingriffsmittel 30 aus geeignet festem Plastikmaterial
gebildet sind, ein hinreichend elastisches Gedächtnis umfassen um in die erste
herausgezogene Position zurückzukehren. Ungeachtet
dessen ist die Vorspannkraft, welche durch die Vorspannmittel 38 ausgeübt wird,
so strukturiert und angeordnet, dass sie leicht durch Aktivierung
der Eingriffsmittel 30 überwunden
wird, so wie zum Beispiel durch eine Druckbewegung auf den Kopfteil 32,
um Bewegung der Eingriffsmittel 30 in die zweite herausgezogene
Position zu erlauben.
-
Man
erkennt, dass die Eingriffsmittel 30 am Gehäuse 11 der
Kappe 10 auf verschiedene Wege angebracht sein können, wie
nun beschrieben wird. Vorzugsweise sind die Eingriffsmittel 30 betriebsmäßig mit
dem Gehäuse 11 der
Kappe 10 verbunden, obwohl die Eingriffsmittel 30 direkt
auf dem Gehäuse 11 gebildet
sein können,
oder ebenso betriebsmäßig daran
gekoppelt sein können.
Bezugnehmend auf 5-A und 5-B sieht
man nun, dass die Eingriffsmittel 30 ein einzelnes Glied 31 aufweisen,
Idealerweise in der Form einer flexiblen Gelenkstruktur ('living hinge' Struktur) oder einer
Blattfederstruktur, die an der umgebenden Seitenwandstruktur 15 des Gehäuses 11 oder
aus ihr heraus gebildet ist. In diesem Ausführungsbeispiel kann der Kopfteil 31 so
gebildet sein, dass er eine Reihe von Kanten bzw. Rippen oder Nuten
darauf hat um eine bequeme, griffige Oberfläche vorzusehen zum Aktivieren
und Bewegen der Eingriffsmittel 30 aus der ersten herausgezogenen
Position, die in 5-A abgebildet ist, heraus und
in die zweite in Eingriff stehende Position, die in 5-B abgebildet ist. Man erkennt aus diesen Darstellungen,
dass die Eingriffsmittel 30 alternativ eine Vielzahl von
Gliedern aufweisen können,
so wie zum Beispiel ein Paar von beweglich klappbaren Gliedern,
welche an der umgebenden Seitenwandstruktur 15 des Gehäuses 11 im
wesentlichen einander gegenüberliegend
angebracht sind. In diesem Fall wäre jedes Glied des Paars einwärts und
auf das andere zu beweglich, um den Körper der kontaminierten Lanzette 60 in
der zweiten in Eingriff stehenden Position dazwischen aufzunehmen,
bzw. zu greifen.
-
Im
bevorzugten Ausführungsbeispiel
werden die Eingriffsmittel nichtsdestoweniger betriebsmäßig mit
der Kappe 10 verbunden sein, wie in 6-A und 6-B dargestellt. In diesem Ausführungsbeispiel umfasst
die umgebende Seitenwandstruktur 15 der Endkappe 10 eine
Apertur bzw. Öffnung 13 darin,
in welche die Eingriffsmittel 30 gleitbar eingeführt werden
und darin gehalten werden. Wie in 6-A und 6-B dargestellt, können die Eingriffsmittel 30 zum
Beispiel ein langgestrecktes Glied 33 aufweisen, welches
einen Kopfteil 32 und ein Anschlagsegment 35 hat,
die an einem ersten Ende angeordnet sind und ein Ankerglied 36,
das an einem zweiten Ende angeordnet ist. In diesem Ausführungsbeispiel
ist der Kopfteil 32 des langgestreckten Gliedes 33 größenmäßig so ausgelegt
und strukturiert, dass er sich durch die Apertur 13 der
Kappe 10 erstreckt und aus dieser heraus und weiter hervorragt,
Der Hauptkörper
des langgestreckten Glieds erstreckt sich innerhalb des Innenhohlraums 16,
im Allgemeinen benachbart zur Innenoberfläche 18 der umgebenden Seitenwandstruktur 15 zum
Ankerglied 36. Auch hat in diesem Ausführungsbeispiel das Ankerglied 36 die Form
eines Kragens 37, welcher größenmäßig so ausgelegt und strukturiert
ist, dass er innerhalb der inneren Wandoberfläche 18 der umgebenden
Seitenwandstruktur 15 der Kappe angeordnet wird und sich darum
herum erstreckt bzw. ausdehnt, im Allgemeinen benachbart zu ihrem
offenen Ende 12 und der klebend oder auf andere Weise daran
befestigt sein kann. In einem ähnlichen
jedoch alternativen Ausführungsbeispiel
kann der Kragen größenmäßig so ausgelegt
und strukturiert sein, dass er um ein Äußeres der Kappe, d.h. um die
Umfangsseitenwandstruktur 15 herum im Allgemeinen benachbart
zum offenen Ende 12 angeordnet ist, wobei sich der Hauptkörper des
langgestreckten Gliedes 33 ebenfalls längs der äußeren Wandoberfläche der
Kappe 10 abwärts
erstreckt und wobei das Anschlagsegment 35 größenmäßig so ausgelegt
ist, dass es sich durch die Apertur 13 erstreckt und leicht
von dieser hervorragt. In jedem dieser Ausführungsbeispiele verweilt das
Anschlagsegment 35 in der ersten herausgezogenen Position
innerhalb des im Wesentlichen hohlen Innenraums 16 der
Kappe 10 im Allgemeinen benachbart zur inneren Oberfläche 18 der
umgebenden Seitenwandstruktur 15 der Kappe 10.
-
Man
erkennt, dass die Eingriffsmittel 30 andere strukturelle
Glieder aufweisen könnten
und dennoch das beabsichtigte Ergebnis der Erfindung erreichen könnten. Zum
Beispiel können
die Eingriffsmittel 30 ein einzelnes Knopfglied 34 aufweisen,
welches sich durch die Öffnung 13 erstreckt,
die in der umgebenden Seitenwandstruktur 15 der Kappe 10 gebildet
ist, wie in 7-A und 7-B dargestellt. In
diesem Ausführungsbeispiel
hat das Knopfglied 34 vorzugsweise einen Kopfteil 32,
der an einem ersten Ende definiert ist, ein Anschlagsegment 35,
das an einem zweiten Ende desselben definiert ist und einen Hauptkörper der
sich zwischen den Enden erstreckt, welcher gleitbar angeordnet ist
und sich innerhalb der Apertur 13 erstreckt, die auf dem
Gehäuse 11 gebildet
ist. Der Kopfteil 32 und das Anschlagsegment 35 sind
beide so strukturiert und angeordnet, dass sie einen äußeren Durchmesser
haben, welcher größer ist,
als derjenige der Apertur 13 im Gehäuse 11, um das Knopfglied 34 daran
zu hindern, vom Gehäuse 11 entfernt
oder getrennt zu werden. Vorzugsweise umfasst das Knopfglied 34 auch
Vorspannmittel 38, welche betriebsmäßig damit verbunden sind, um
das Knopfglied 34 in die erste, herausgezogene Position zu
drücken,
die in 7-A gezeigt ist, bis zu der
Zeit zu der Aktivierung bzw. Auslösung eintritt, um Bewegung
in die zweite, in Eingriff stehende Position, die in 7-B gezeigt ist, zu bewirken. Als weiteres Beispiel
kann das Gehäuse 11 der
Kappe 10 so gebildet sein, dass es einen langgestreckten
Schlitz bzw. eine langgestreckte Kerbe 39 innerhalb der
umgebenden Seitenwandstruktur 15 definiert, der so strukturiert und
angeordnet ist, dass er die Eingriffsmittel 30 aufnimmt,
welche ein keilförmiges
Glied aufweisen, welches gleitbar vom langgestreckten Schlitz 39 des
Gehäuses 11 aufgenommen
wird und darin eingeführt werden
kann. In solch einem Ausführungsbeispiel wäre der Hauptkörper des
keilförmigen
Gliedes in der ersten, herausgezogenen Position so angeordnet, dass
er dass er nicht störend
in die Bewegung des Lanzettenaufnahmeaufbaus 120 und der
Lanzette 60, die darin getragen wird eingreift, jedoch
aktiviert werden könnte,
um sich in die zweite in Eingriff stehende Position zu bewegen,
wobei eine Nase und ein Teil seines Hauptkörpers mit der Lanzette 60 innerhalb
der Kappe 10 in Eingriff treten, um bei Entfernung der
Kappe 10 von der Vorrichtung 110 die Lanzette
aus dem Lanzettenaufnahmeaufbau 120 herauszuziehen bzw.
wegzuziehen. Als noch ein weiteres Beispiel könnte die Innenwand-Oberfläche der Kappe 10 so
geformt bzw. gebildet sein, dass sie eine kleine Plattformstruktur
einschließt
zum Halten und zum Gestatten von Bewegung der Eingriffsmittel 30 zwischen
der ersten, herausgezogenen und der zweiten, in Eingriff stehenden
Position oder könnte sogar
ein Kurzzeit-Klauen-
bzw. Klammerglied benutzen.
-
Man
sieht, dass die Eingriffsmittel 30 in jedem Fall zwischen
der ersten herausgezogenen Position und der zweiten, in Eingriff
stehenden Position beweglich sind und gemeinsam bestimmte Merkmale teilen.
Bezugnehmend auf 5-A, 6-A und 7-A sind nun in der ersten, herausgezogenen Position
die Eingriffsmittel 30 so strukturiert und angeordnet,
dass sie freie Bewegung der Lanzette 60 und wenigstens
eines Teils des Lanzettenaufnahmeaufbaus 120 gestatten,
wenn sie sich durch die Kappe 10 und in die Bohr- bzw.
Stechposition hinein und aus ihr heraus bewegen. Dementsprechend sieht
man, dass das Anschlagsegment 35 der Eingriffsmittel 30 innerhalb
des im Wesentlichen hohlen Innenraums der Kappe 10 verweilt,
nahe benachbart der Seitenwand 15, wie es jede Struktur
tut, die betriebsmäßig mit
dem Anschlagsegment 35 verbunden ist und die auf ähnliche
Weise innerhalb des Inneren der Kappe 10 angeordnet ist.
Bezugnehmend auf 5-B, 6-B und 7-B sind nun in der zweiten, in Eingriff stehenden
Position die Eingriffsmittel 30 so strukturiert und angeordnet,
dass sie mit der Lanzette 60 in Eingriff treten, wobei
sie die Lanzette 60 vorzugsweise gegen eine gegenüberliegende,
innere Wandoberfläche 18 der
umgebenden Seitenwandstruktur 15 der Kappe drücken und
weiterhin so, dass sie die Lanzette 60 in dieser Position
halten, um die Lanzette 60 bei Entfernung der Kappe 10 vom Hauptkörper der
Lanzettenvorrichtung 110 effektiv aus dem Lanzettenaufnahmeaufbau 120 herauszuziehen.
Dementsprechend sieht man, dass das Anschlagsegment 35 der
Eingriffsmittel 30 den im wesentlichen hohlen Innenraum
der Kappe 10 durchquert bzw. durchstoßen hat und dass es die Lanzette 60 sowohl
kontaktiert hat, als auch mit ihr in Eingriff getreten ist. Um dies
zu erreichen ist der Kopfteil 32 durch einen Benutzer aktiviert
worden, wobei er ihn in Richtung des Pfeils A schiebt, was das Anschlagsegment 35 in
die zweite, in Eingriff stehende Position drückt, in welcher der Körper der
Lanzette 50 in Eingriff kommt und bei fortgesetzter Schubbewegung gegen
eine gegenüberliegende
innere Oberfläche 18 der
Seitenwandstruktur 15 geheftet bzw. gesteckt wird.
-
Schließlich, sind
die Eingriffsmittel 30 der vorliegenden Erfindung so strukturiert
und angeordnet, dass sie es einem Benutzer erlauben, eine kontaminierte
Lanzette 60 innerhalb des Innenhohlraums 16 der
Kappe 10 zu halten bzw. festzuhalten, um die richtige Entsorgung
der Lanzette 60 zu erleichtern. Mehr speziell sind die
Eingriffsmittel 30 so strukturiert und angeordnet, dass
sie es einem Benutzer erlauben, die Eingriffsmittel 30 selektiv
in der zweiten, in Eingriff stehenden Position zu halten, sogar
nachdem er die kontaminierte Lanzette 60 aus dem Lanzettenaufnahmeaufbau 120 der
Vorrichtung 110 entfernt hat. Daher kann der Benutzer fortfahren, die
Eingriffsmittel 30 in der zweiten, in Eingriff stehenden
Position zu halten und kann, während
er dies tut, die Endkappe 10 in eine Position über einer
Schachtel bzw. einem Gefäß für scharfe
Abfälle
('sharp box') manövrieren,
welche allgemein in der Industrie für die Entsorgung von gefährlichem
Müll bekannt
ist und kann dann die Eingriffsmittel 30 selektiv freigeben bzw.
loslassen, wobei er es der kontaminierten Lanzette 60 erlaubt,
zur richtigen Entsorgung in die sharp box zu fallen. Alternativ
kann ein Benutzer bei Entfernung einer kontaminierten Lanzette 60 von
einer Vorrichtung 110 mit Kappe 10 statt dessen
entscheiden, die Endkappe 10 wie eine Tasse zu tragen,
wobei er die kontaminierte Lanzette darin einfängt und kann die kontaminierte
Lanzette 60 zur richtigen Entsorgung einfach in eine sharp
box oder einen anderen Container bzw. ein anderes Gefäß werfen
bzw. fallen lassen, ohne damit fortzufahren, die Eingriffsmittel 30 in
der zweiten, in Eingriff stehenden Position zu halten. An diesem
Punkt ist die wiederverwendbare Endkappe 10 der vorliegenden
Erfindung fertig um wieder benutzt zu werden und kann einfach wie
bei 115 wieder an der wiederbenutzbaren, in der Hand gehaltenen
Lanzettenvorrichtung 110 angebracht werden, bis sie wieder
zur Benutzung gebraucht wird.
-
Da
verschiedene Modifikationen, Variationen und Veränderungen im Detail an dem
beschriebenen bevorzugten Ausführungsbeispiel
der Erfindung gemacht werden können,
ist es beabsichtigt, dass alle Inhalte bzw. Angelegenheiten in der
vorangehenden Beschreibung und die in den begleitenden Zeichnungen
gezeigt sind, nur als illustrativ und nicht in einem beschränkenden
Sinn interpretiert werden. Daher sollte der Umfang der vorliegenden
Erfindung bestimmt werden durch die angehängten Ansprüche und ihre gesetzlichen Äquivalente.