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Diese
Anmeldung betrifft Verfahren der Behandlung von Blutprodukten in
vitro oder ex vivo mit einer nukleophilen Verbindung, um reaktive
elektrophile Verbindungen in dem Material zu quenchen.
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STAND DER
TECHNIK
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Die Übertragung
einer Krankheit durch Blutprodukte und andere biologische Materialien
ist nach wie vor ein ernstes Gesundheitsproblem. Während signifikante
Fortschritte beim Überprüfen von
Blutspendern und Testen von Blut gemacht wurden, können Viren
wie z.B. Hepatitis B (HBV), Hepatitis C (HCV) und das Humanimmundefizienzvirus
(HIV) dem Nachweis in Blutprodukten während des Testens aufgrund
niedriger Spiegel des Virus oder der viralen Antikörper entgehen.
Zusätzlich
zu dem Virenrisiko gibt es derzeit keine genehmigten Tests, um das
Vorliegen von Bakterien oder Protozoen in Blut zu überprüfen, das
zur Verwendung bei Transfusionen gedacht ist. Es besteht ebenfalls
das Risiko, dass sich ein bisher unbekanntes Pathogen in dem Blutvorrat
ausbreiten kann und eine Gefahr der Übertragung einer Krankheit
darstellen kann, wie es in der Tat geschah, bevor das Risiko einer
HIV-Übertragung
durch Bluttransfusionen erkannt wurde.
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Das
Aussetzen von Laborpersonal an Blut oder andere Körperflüssigkeiten
stellt ebenfalls ein Gesundheitsrisiko dar. Erst in 1989 schätzten die
Centers for Disease Control, dass zwölftausend in der Gesundheitsvorsorge
arbeitende Personen, deren Arbeit ein Aussetzen an Blut beinhaltet,
jedes Jahr mit dem Hepatitis B-Virus infiziert werden. „Guidelines
for Prevention of Transmission of Human Immunodeficiency Virus and Hepatitis
B Virus to Health-Care and Public-Safety Workers", Morbidity and Mortality Weekly Report,
Bd. 38, Nr. S-6, Juni 1989. Diese Statistik veranschaulicht die
Notwendigkeit von Verfahren, um Pathogene in biologischem Material
zu inaktivieren.
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Chemische
Mittel sind in Blut und Blutplasma eingeführt worden, um Pathogene vor
der klinischen Verwendung des Blutprodukts zu inaktivieren. Verfahren
und Zusammensetzungen zur photochemischen Inaktivierung von Pathogenen
wurden beschrieben. Die U.S.-Patente Nr. 5,587,490 und 5,418,130
beschreiben substituierte Psoralene, die verwendet werden, um virale
oder bakterielle Verunreinigungen in Körperflüssigkeiten photochemisch zu
inaktivieren. Von Phenothiazinen wie z.B. Methylenblau wurde gezeigt,
dass diese Pathogene in Blutprodukten bei Beleuchtung inaktivieren.
Wagner et al., Transfusion, 33: 30–36 (1993). Das U.S.-Patent
Nr. 5,637,451 beschreibt ein Verfahren zum Inaktivieren von Viren
in einem Erythrozyten enthaltenden Material durch Zugeben einer
Phthalocyaninverbindung und Bestrahlen des Materials.
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Der
Nachteil von photochemischen Verfahren zur Pathogeninaktivierung
ist, dass die reaktiven freien Radikale und Sauerstoffspezies, die
erzeugt werden, ebenfalls eine Schädigung der Blutprodukte verursachen können und
deren Eignung für
die beabsichtigte Verwendung beeinträchtigen können. Quencher für freie
Radikale wurden in den photochemischen Verfahren zur Pathogeninaktivierung
verwendet, um die Schädigung durch
freie Radikale, die während
der photochemischen Reaktion auftritt, zu verringern und zu minimieren,
wie in den U.S.-Patenten Nr. 4,727,027, 5,587,490, 5,418,130, 5,232,844,
5,658,722 und 5,637,451 und der Internationalen Patentanmeldung
WO 97/16966 beschrieben wird.
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Es
sind Verbindungen zur Pathogeninaktivierung verwendet worden, die
keine Photoaktivierung erfordern. Diese Verbindungen sind typischerweise
Elektrophile, die mit Pathogenen reagieren. Beispielsweise beschreibt
das U.S.-Patent Nr. 5,055,485 die Inaktivierung von Viren in zell-
und proteinhaltigen Zusammensetzungen, indem Aryldiolepoxide verwendet
werden. Andere Verbindungen erzeugen Elektrophile in situ. LoGrippo
et al. werteten die Verwendung von Stickstoffmustard, CH3-N(CH2CH2Cl)2, zur Inaktivierung
von Viren aus. LoGrippo et al., Proceedings of the Sixth Congress
of the International Society of Blood Transfusion, Bibliotheca Haematologica
(Hollander, Herausg.), 1958, Seiten 225–230. Was noch wichtiger ist,
so beschreiben die U.S.-Patente Nr. 5,691,132 und 5,559,250 die
Verwendung von N1,N1-Bis(2-chlorethyl)-N4-(6-chlor-2-methoxy-9-acridinyl)-1,4-pentandiamin
("Chinacrinmustard") und 5-[N,N-Bis(2-chlorethyl)amino]methyl-8-methoxypsoralen
zur Pathogeninaktivierung in Blut, Blutprodukten und einer Vielzahl
von Proben biologischen Ursprungs. Pathogeninaktivierende Verbindungen,
welche Aziridin kovalent befestigt an einem Polyaminanteil einschließen, wurden
ebenfalls verwendet, wie in Budowsky et al., Vaccine Research 5:
29–39
(1996), beschrieben wird.
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Idealerweise
würde die
Zugabe der pathogeninaktivierenden Verbindungen, die durch elektrophile
Reaktionen oder Zwischenprodukte inaktivieren, zu dem Blutprodukt
oder der anderen biologischen Probe die Pathogene inaktiveren, ohne
irgendwelche unerwünschten
Modifikationen der Probe zu verursachen. Die pathogeninaktivierenden
Verbindungen rea gieren mit den Pathogenen durch einen elektrophilen
Prozess und erfordern keine Photoaktivierung. Daher werden keine
reaktiven Sauerstoff- oder freie Radikalspezies erzeugt, und eine
oxidative Schädigung
ist kein Problem. Andere unerwünschte
Nebenreaktionen können
jedoch auftreten. Beispielsweise können elektrophile Reaktionen
mit anderen biologischen Materialien, einschließlich Proteinen, auftreten.
Diese Nebenreaktionen können
eventuell die Verwendung der biologischen Probe zu ihrem beabsichtigen
Zweck beeinträchtigen.
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Somit
besteht ein Bedarf für
Verfahren, um unerwünschte
elektrophile Nebenreaktionen von pathogeninaktivierenden Verbindungen,
die mit Pathogenen in elektrophiler Weise wechselwirken, zu verhindern, während die
Fähigkeit
der pathogeninaktivierenden Verbindung, schädliche Pathogene zu inaktivieren,
erhalten wird. Es besteht ein Bedarf für Verfahren zum Inaktivieren
von Pathogenen in biologischen Materialien, während unerwünschte Nebenreaktionen verringert
werden.
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OFFENBARUNG
DER ERFINDUNG
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Gemäß der Erfindung
wird das Verfahren von Anspruch 1 bereitgestellt, um Nebenreaktionen
von pathogeninaktivierenden Verbindungen, die zur Inaktivierung
von Pathogenen in Blutprodukten in vitro oder ex vivo verwendet
werden, zu quenchen. Das Verfahren wird bereitgestellt, um unerwünschte Nebenreaktionen einer
pathogeninaktivierenden Verbindung, die eine funktionelle Gruppe
einschließt,
welche eine elektrophile Gruppe ist oder in der Lage ist, eine solche
zu bilden, zu quenchen. In dieser Ausführungsform wird ein biologisches
Material in Form eines Blutprodukts in vitro oder ex vivo mit der
pathogeninaktivierenden Verbindung und einem Quencher, welcher eine
nukleophile funktionelle Gruppe umfasst, die in der Lage ist, mit
der elektrophilen Gruppe kovalent zu reagieren, behandelt. Die elektrophile
Gruppe an der pathogeninaktivierenden Verbindung ist in einer bevorzugten
Ausführungsform
eine kationische Gruppe. Verbindungen, die gequencht werden können, umfassen
Verbindungen, die eine funktionelle Gruppe umfassen, welche eine
reaktive Gruppe wie z.B. eine elektrophile Gruppe ist oder welche
in der Lage ist, eine solche in situ zu bilden und diese gebildet hat.
Beispielsweise kann die funktionelle Gruppe eine Mustardgruppe sein,
die in der Lage ist, in situ eine reaktive Gruppe wie z.B. ein elektrophiles
Aziridin-, Aziridinium-, Thiiran- oder
Thiiraniumion zu bilden. In einer anderen Ausführungsform kann die funktionelle
Gruppe ein Epoxid sein. Die biologischen Materialien werden in vitro
oder ex vivo mit der pathogeninaktivierenden Verbindung und dem
Quencher behandelt. Gemäß der Erfindung
werden die pathogeninaktivierende Verbindung und der Quencher zu
einem Material in einer für
die pathogeninaktivierende Verbindung wirksamen Menge verabreicht,
um Pathogene in dem Material zu inaktiveren, während dem Quencher ebenfalls
erlaubt wird, unerwünschte
Nebenreaktionen der pathogeninaktivierenden Verbindung zu quenchen.
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In
einer Ausführungsform
kann ein Quencher in ein Mehrphasensystem wie z.B. ein Zweiphasensystem
eingeführt
werden. Beispielsweise kann der Quencher einem Zweiphasensystem
verabreicht werden, bei welchem eine Membran die erste und zweite
Phase trennt. In einer Ausführungsform
wird eine Phase durch die Membran begrenzt. Beispielsweise kann
die Membran die Außenmembran
eines pathogenen Organismus definieren, wobei die erste Phase die
Phase sein kann, in welcher der pathogene Organismus enthalten ist, und
die zweite Phase das Innere des pathogenen Organismus sein kann.
Die Membran kann beispielsweise die Lipidhülle eines Virus sein, wobei
die erste Phase eine Flüssigkeit
wie z.B. Blut sein kann, in welcher das Virus enthalten ist, und
die zweite Phase das Innere des Virus sein kann, welches virale
Nukleinsäuren
enthält. In
einer anderen Ausführungsform
kann die Membran eine Zellmembran sein, und die membranbegrenzte Phase
kann das Innere eines pathogenen einzelligen Organismus wie z.B.
eines Bakteriums sein. In dieser Ausführungsform wird eine pathogeninaktivierende
Verbindung in das Zweiphasensystem eingeführt, die vorzugsweise kinetisch
oder thermodynamisch in der Lage ist, die Membran zu überqueren,
während
der Quencher in Bezug auf die pathogeninaktivierende Verbindung
im wesentlichen nicht kinetisch oder thermodynamisch in der Lage
ist, die Membran zu überqueren.
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In
einer Ausführungsform
wird ein Verfahren bereitgestellt, um unerwünschte Nebenreaktionen einer pathogeninaktivierenden
Verbindung in einem zweiphasigen biologischen Material zu quenchen,
welches eine erste flüssige
Phase, die darin ein Pathogen, das eine Membran umfasst, aufweist,
und eine zweite Phase, die durch die Membran des Pathogens begrenzt
wird, umfasst. Die zweite Phase ist somit der Inhalt, der innerhalb der
Membran des Pathogens enthalten ist. Das biologische Material wird
mit einer pathogeninaktivierenden Verbindung behandelt, welche eine
funktionelle Gruppe umfasst, die in der Lage ist, eine elektrophile
Gruppe zu bilden. Vor, gleichzeitig mit oder nach der Behandlung
mit der pathogeninaktivierenden Verbindung wird das biologische
Material mit einem Quencher behandelt, welcher eine nukleophile
Gruppe umfasst, die in der Lage ist, mit der elektrophilen Gruppe
kovalent zu reagieren. Vorzugsweise wird der Quencher vor oder gleichzeitig mit
der pathogeninaktivierenden Verbindung zugegeben. Vorzugsweise ist
die pathogeninaktivierende Verbindung vor der Bildung der elektrophilen
Gruppe kinetisch oder thermodynamisch in der Lage, die Membran zu überqueren.
Vorzugsweise wird die Geschwindigkeit der Durchdringung der Membran
durch die pathogeninaktivierende Verbindung nach der Bildung der
elektrophilen Gruppe in Bezug auf die pathogeninaktivierende Verbindung
vor der Bildung der elektrophilen Gruppe wesentlich verringert.
Vorzugsweise ist die pathogeninaktivierende Verbindung nach der
Bildung der elektrophilen Gruppe in Bezug auf die pathogeninaktivierende Verbindung
vor der Bildung der elektrophilen Gruppe im wesentlichen kinetisch
oder thermodynamisch nicht in der Lage, die Membran zu überqueren.
Der Quencher ist vorzugsweise in Bezug auf die pathogeninaktivierende
Verbindung vor der Bildung der elektrophilen Gruppe im wesentlichen
kinetisch oder thermodynamisch nicht in der Lage, die Membran zu überqueren.
Der Quencher wird mit der elektrophilen Gruppe der pathogeninaktivierenden
Verbindung reagieren gelassen, und die Reaktion des Quenchers mit
der elektrophilen Gruppe der pathogeninaktivierenden Verbindung
findet vorzugsweise im wesentlichen in der ersten Phase statt. Die
pathogeninaktivierende Verbindung, welche die elektrophile Gruppe
umfasst, reagiert mit einer Nukleinsäure des Pathogens in der zweiten
membranbegrenzten Phase, wodurch das Pathogen inaktiviert wird. Die
Verfahren erlauben die Pathogeninaktivierung durch Reaktion der
pathogeninaktivierenden Verbindung mit Nukleinsäuren des Pathogens innerhalb
der Membran des Pathogens, während
sie das Quenchen von reaktiven pathogeninaktivierenden Verbindungen
wie auch von daraus gebildeten reaktiven Spezies in der Phase, in
welcher das Pathogen enthalten ist, erlauben.
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Die
hierin offenbarten Verfahren sind vorteilhaft, da bei dem Zweiphasensystem
der Quencher in die erste Phase verabreicht wird und im wesentlichen
nicht in der Lage ist, die Außenmembran
des Pathogens zu überqueren
und somit im wesentlichen in der zweiten Phase, d.h. im Inneren
des Pathogens, nicht vorliegt. Die pathogeninaktivierende Verbindung
wird beispielsweise in die erste Phase verabreicht und ist vor der
Bildung der elektrophilen Gruppe in der Lage, die Membran des Pathogens
zu überqueren.
Bei der Bildung der elektrophilen Gruppe in situ ist die pathogeninaktivierende
Verbindung im wesentlichen nicht länger in der Lage, die Membran
zu überqueren.
Somit tritt das Quenchen selektiv in der ersten Phase auf, während in
der zweiten Phase, d.h. im Inneren des Pathogens, die pathogeninaktivierende
Verbindung ohne Quenchen mit Nukleinsäuren des Pathogens reagiert.
Somit tritt in einem Blutprodukt das Quenchen von reaktiven Gruppen
an der pathogeninaktivierenden Verbindung und Abbauprodukten von
dieser selektiv in der ersten Phase auf, in welcher das Pathogen
suspendiert ist. Das Quenchen in der ersten Phase vermindert somit
unerwünschte
Nebenreaktionen der reaktiven Gruppe der pathogeninaktivierenden
Verbindung wie z.B. eine kovalente Modifikation von Proteinen oder
Zelloberflächen
im Blut. In dem Verfahren werden die pathogeninaktivierende Verbindung und
der Quencher in einer wirksamen Menge verabreicht, um Pathogene
in dem Material zu inaktivieren, während unerwünschte Nebenreaktionen der
pathogeninaktivierenden Verbindung gequencht werden.
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Somit
hat der Quencher eine Schutzwirkung durch die Verringerung unerwünschter
Nebenreaktionen im Blut, während
er erlaubt, dass eine Pathogeninaktivierung stattfindet.
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Das
Verfahren wird verwendet, um Blutprodukte in vitro oder ex vivo
zu behandeln, welche Pathogene wie z.B. prokaryotische und eukaryotische
Organismen und lipidumhüllte
Viren umfassen. Insbesondere können
die Verfahren verwendet werden, um Pathogene, welche Membranen umfassen,
wie z.B. lipidumhüllte
Viren und Bakterien, die eine Membran in Form einer Zellmembran
enthalten, zu behandeln. Beispielhafte Quencher zur Behandlung von
biologischen Materialien wie z.B. Blutprodukten, welche darin ein
Pathogen aufweisen, das eine Membran umfasst, umfassen Glutathion,
N-Acetylcystein, Cystein, Mercaptoethansulfonatsalze oder Dimercaprol.
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Die
pathogeninaktivierende Verbindung kann einen Nukleinsäure-Bindungsliganden
und eine funktionelle Gruppe, welche eine elektrophile Gruppe ist
oder in der Lage ist, eine solche zu bilden, umfassen, wobei die
elektrophile Gruppe in der Lage ist, mit einer Nukleinsäure unter
Bildung einer kovalenten Bindung mit einer Nukleinsäure zu reagieren.
Die pathogeninaktivierende Verbindung kann ebenfalls einen zerbrechlichen
Linker umfassen, der den Nukleinsäure-Bindungsliganden und die
funktionelle Gruppe verknüpft.
Beispielsweise kann die funktionelle Gruppe eine Mustardgruppe sein,
welche in der Lage ist, in situ zu reagieren, um eine elektrophile
Gruppe wie z.B. ein Aziridiniumion zu bilden. Beispielhafte pathogeninaktivierende
Verbindungen umfassen Chinacrinmustard, N-(2-Chlorethyl)-N-ethyl-N'-(6-chlor-2-methoxy-9-acridinyl)-1,3-propandiamindihydrochlorid
und 5-[N,N-Bis(2-chlorethyl)amino]methyl-8-methoxypsoralen. Andere
pathogeninaktivierende Verbindungen umfassen Verbindungen, welche
ein Aziridin kovalent verknüpft
mit einem Polyaminanteil umfassen, wie in Budowsky et al., Vaccine
Research, 5: 29–39
(1996) beschrieben wird.
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Quencher,
die verwendet werden können,
können
nukleophile funktionelle Gruppen wie z.B. Thiole, Thiosäuren, Dithiosäuren, Phosphate,
Thiophosphate und Amine umfassen. Beispielhafte Quencher umfassen
Glutathion, N-Acetylcystein, Cystein, Thiosulfat, Mercaptoethansulfonatsalze
und Dimercaprol. In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Quencher
Glutathion.
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In
Verfahren, in welchem ein Blutprodukt mit einem Quencher und einer
pathogeninaktivierenden Verbindung behandelt wird, kann der Quencher
vor, gleichzeitig mit oder nach der Zugabe der pathogeninaktivierenden
Verbindung zu dem Material zugegeben werden. Vorzugsweise wird der
Quencher vor oder gleichzeitig mit der pathogeninaktivierenden Verbin dung
zugegeben. In einer anderen bevorzugten Ausführungsform wird der Quencher
innerhalb von ca. 30 Minuten, z.B. innerhalb von ca. 15–20 Minuten
oder innerhalb von ca. 10 Minuten vor bzw. nach der Zugabe der pathogeninaktivierenden
Verbindung zugegeben. Biologische Materialien, welche in vitro oder
ex vivo behandelt werden können,
sind Blutprodukte wie z.B. Vollblut, Erythrozyten, Blutplasma oder
Fraktionen von diesen und Blutplättchen.
Die Verfahren können
verwendet werden, um behandelte Blutprodukte zu erzeugen, die zur
Einführung
in ein Individuum geeignet sind. Beispielsweise ist das behandelte
Material dazu geeignet, in ein Individuum, das dessen bedarf, transfundiert
zu werden. Gegebenenfalls kann die Konzentration der pathogeninaktivierenden
Verbindung und/oder des Quenchers in dem Material nach der Behandlung
und vor der Transfusion z.B. durch Filtration oder Adsorption verringert
werden. Eine große
Vielzahl an biologischen Materialien, wie z.B. Blutprodukte, die
ein Pathogen enthalten oder in dem Verdacht stehen, ein solches
zu enthalten, kann behandelt werden.
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In
einer besonderen Ausführungsform
wird ein Verfahren bereitgestellt, um unerwünschte Nebenreaktionen einer
pathogeninaktivierenden Verbindung in einem Material, das Erythrozyten
umfasst, zu quenchen, wobei das Verfahren das Behandeln eines Materials,
das Erythrozyten umfasst, mit einer pathogeninaktivierenden Verbindung,
welche eine funktionelle Gruppe umfasst, die eine elektrophile Gruppe
ist oder in der Lage ist, eine solche zu bilden, und das Behandeln
des Materials mit einem Quencher, welcher eine nukleophile Gruppe
umfasst, die in der Lage ist, mit der elektrophilen Gruppe kovalent
zu reagieren, beinhaltet. Die pathogeninaktivierende Verbindung
in einer Ausführungsform
umfasst einen Nukleinsäure-Bindungsliganden
und eine Mustardgruppe, die in der Lage ist, in situ unter Bildung
einer elektrophilen Gruppe wie z.B. einem Aziridiniumion zu reagieren.
Das Material kann gepackte Erythrozyten umfassen. Das Material kann
beispielsweise ein Blutprodukt mit einem Hämatokrit von ca. 30–85% umfassen.
Beispielsweise kann ein Material, das Erythrozyten umfasst, mit
einer pathogeninaktivierenden Verbindung und einem Quencher behandelt
werden, und dann ist das behandelte Material dazu geeignet, in ein
Individuum, das dessen bedarf, transfundiert zu werden.
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Die
Konzentration der pathogeninaktivierenden Verbindung kann beispielsweise
ca. 0,1 μM
bis 5 mM betragen. Eine Konzentration der pathogeninaktivierenden
Verbindung kann bereitgestellt werden, welche ausreicht, um beispielsweise
wenigstens ca. 3 bis 6 log eines Pathogens in dem Material, das
behandelt wird, zu inaktivieren. Die nukleophile Gruppe ist vorzugsweise
eine Thiolgruppe. Der Quencher in einer bevorzugten Ausführungsform
ist Glutathion. Die Konzentration von Glutathion kann beispielsweise
in der Größenordnung von ca.
0,5 bis 30 mM liegen. Das Material kann mit der pathogeninaktivierenden
Verbindung und dem Quencher für
beispielsweise wenigstens ca. 1 bis 48 Stunden inkubiert werden.
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Vorzugsweise
verringert der Quencher die Inaktivierung eines Pathogens durch
die pathogeninaktivierende Verbindung um nicht mehr als ca. 3 log
im Vergleich zu einer Kontrollpathogeninaktivierung, die in Abwesenheit
des Quenchers durchgeführt
wird. In einer anderen bevorzugten Ausführungsform verringert der Quencher
in dem Verfahren die Inaktivierung eines Viruspathogens durch die
pathogeninaktivierende Verbindung um nicht mehr als ca. 1 log im
Vergleich zu einer Kontrollpathogeninaktivierung, die in Abwesenheit
des Quenchers durchgeführt
wird. Vorzugsweise ist in der Ausführungsform, in welcher ein
Material, das Erythrozyten umfasst, behandelt wird, die Funktion
der Erythrozyten nach der Behandlung nicht wesentlich verändert.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
wird ein Verfahren bereitgestellt, wobei das Verfahren das Behandeln
eines Erythrozyten enthaltenden Materials mit einer wirksamen Menge
der pathogeninaktivierenden Verbindung und des Quenchers, um wenigstens
2 log eines Pathogens zu inaktivieren, umfasst und wobei die Funktion
der Erythrozyten durch die Behandlung nicht wesentlich verändert wird.
In einer anderen bevorzugten Ausführungsform wird ein Verfahren
bereitgestellt, wobei das Verfahren das Behandeln des Materials
mit einer wirksamen Menge der pathogeninaktivierenden Verbindung
und des Quenchers umfasst, um wenigstens 2 log eines Pathogens zu
inaktivieren, und wobei die Hämolyse
der Erythrozyten nach 28 Tagen Lagerung weniger als 3% beträgt.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 ist
eine graphische Darstellung, weiche das Überleben muriner Erythrozyten
nach der Behandlung mit Glutathion und einer pathogeninaktivierenden
Verbindung zeigt.
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BESTE ART
ZUR DURCHFÜHRUNG
DER ERFINDUNG
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Es
wird ein Verfahren zum Quenchen pathogeninaktivierender Verbindungen
in Blutprodukten in vitro oder ex vivo bereitgestellt. Das Verfahren
gemäß der Erfindung
wird in Anspruch 1 definiert. Die pathogeninaktivierende Verbindung
und der Quencher werden in einer wirksamen Menge verabreicht, um
Pathogene in dem Material zu inaktivieren, während unerwünschte Nebenreaktionen der
pathogeninaktivierenden Verbindung gequencht werden. Der Quencher
hat somit eine Schutzwirkung durch die Verringerung unerwünschter Nebenreakti onen
in Materialien wie beispielsweise einem Blutprodukt, während er
erlaubt, dass eine Pathogeninaktivierung stattfindet.
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Definitionen
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„Pathogen" ist definiert als
irgendein nukleinsäurehaltiges
Agens, das in der Lage ist, bei einem Menschen, anderen Säugetieren
oder Wirbeltieren eine Krankheit zu verursachen. Das pathogene Agens
kann einzellig oder mehrzellig sein. Beispiele für Pathogene sind Bakterien,
Viren, Protozoen, Pilze, Hefen, Schimmelpilze und Mykoplasmen, welche
bei Menschen, anderen Säugetieren
oder Wirbeltieren eine Krankheit verursachen. Das genetische Material
des Pathogens kann DNA oder RNA sein, und das genetische Material
kann als einzelsträngige
oder doppelsträngige
Nukleinsäure
vorliegen. Tabelle I listet Beispiele von Viren auf und ist nicht
gedacht, um die Erfindung in irgendeiner Weise zu beschränken.
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„In vivo"-Verwendung eines
Materials oder einer Verbindung ist definiert als die Einführung des
Materials oder der Verbindung in einen lebenden Menschen, ein Säugetier
oder Wirbeltier.
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„In vitro"-Verwendung eines
Materials oder einer Verbindung ist definiert als eine Verwendung
des Materials oder der Verbindung außerhalb eines lebenden Menschen,
Säugetiers
oder Wirbeltiers, wobei das Material oder die Verbindung nicht zur
Rückführung in
einen lebenden Menschen, ein Säugetier
oder Wirbeltier bestimmt ist. Ein Beispiel für eine in vitro-Verwendung wäre die Analyse
von Bestandteilen einer Blutprobe unter Verwendung einer Laborausrüstung.
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„Ex vivo"-Verwendung einer
Verbindung ist definiert als die Verwendung einer Verbindung zur
Behandlung eines biologischen Materials außerhalb eines lebenden Menschen,
Säugetiers
oder Wirbeltiers, wobei dieses behandelte biologische Material zur
Verwendung innerhalb eines lebenden Menschen, Säugertiers oder Wirbeltiers
bestimmt ist. Beispielsweise wird die Entnahme von Blut aus einem
Menschen und die Einführung
einer Verbindung in dieses Blut, um Pathogene zu inaktivieren, als
eine ex vivo-Verwendung dieser Verbindung definiert, wenn das Blut
zur Rückführung in
diesen Menschen oder einen anderen Menschen bestimmt ist. Die Rückführung des
menschlichen Bluts in diesen Menschen oder einen anderen Menschen
wäre eine
in vivo Verwendung des Blutes, im Gegensatz zu der ex vivo-Verwendung
der Verbindung. Wenn die Verbindung immer noch im Blut vorliegt,
wenn dieses in den Menschen rückgeführt wird,
dann wird die Verbindung zusätzlich
zu ihrer ex vivo-Verwendung ebenfalls in vivo eingeführt.
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„Materialien,
welche behandelt werden können" umfassen jegliche
Materialien, einschließlich
biologischer Materialien. Derartige Materialien umfassen Chemikalien,
Lösungen,
einschließlich
Salz- oder gepufferten Lösungen,
und Lösungsmittel.
Jegliche Materialien, die mit einem lebenden Menschen, Säugetier
oder Wirbeltier in Kontakt kommen werden oder in diese eingeführt werden,
wobei ein solcher Kontakt ein Risiko mit sich bringt, eine Krankheit
oder Pathogene zu übertragen,
können
wie hierin offenbart behandelt werden.
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„Biologisches
Material" ist definiert
als ein Material, welches aus einem biologischen Organismus eines
beliebigen Typs stammt. Beispiele für biologische Materialien umfassen
Blut, Blutprodukte wie z.B. Plasma, fraktioniertes Plasma, Blutplättchenpräparate,
Erythrozyten und gepackte Erythrozyten, Cerebrospinalflüssigkeit,
Speichel, Urin, Schweiß,
Fäzes,
Sperma, Milch, Gewebeproben, homogenisierte Gewebeproben und jegliche
andere Substanz, die ihren Ursprung in einem biologischen Organismus
hat, sind aber nicht darauf beschränkt. Biologische Materialien
umfassen ebenfalls synthetisches Material, das eine Substanz, die
ihren Ursprung in einem biologischen Organismus hat, enthält, wie
z.B. ein Impfstoffpräparat,
das ein Pathogen oder einen Teil davon einschließt (wobei das Pathogen in diesem
Fall die Substanz ist, die ihren Ursprung in einem biologischen
Organismus hat) oder ein rekombinantes Protein, eine zur Analyse
vorbereitete Probe, welche eine Mischung aus Blut und analytischen
Reagenzien ist, Zellkulturmedium, Zellkulturen, Virenkulturen und
andere Kulturen, die von einem lebenden Organismus abgeleitet sind.
Gemäß der Erfindung
werden nur biologische Materialien in Form von Blutprodukten in
vitro oder ex vivo behandelt.
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„Inaktivierung
von Pathogenen" ist
definiert als das Unfähigmachen
zur Reproduktion von Pathogenen in einem Material. Die Inaktivierung
wird ausgedrückt
als der negative Logarithmus des Anteils von verbleibenden Pathogenen,
die in der Lage sind, sich zu reproduzieren. Wenn somit eine Verbindung
in einer bestimmten Konzentration 90% der Pathogene in einem Material
reproduktionsunfähig
macht, bleiben 10% oder ein Zehntel (0,1) der Pathogene in der Lage,
sich zu reproduzieren. Der negative Logarithmus von 0,1 ist 1, und
von dieser Konzentration dieser Verbindung wird gesagt, dass sie
die vorliegenden Pathogene um 1 log inaktiviert hat. Alternativ
sagt man von der Verbindung, dass diese bei dieser Konzentration
1 log Abtötung
aufweist. Wenn somit eine Verbindung bei einer bestimmten Konzentration
alle bis auf 10% oder ein Zehntel (0,1) der Pathogene reproduktionsunfähig macht,
wird von dieser gesagt, dass sie die Pathogene um 1 log inaktiviert. Die
Inaktivierung von allen bis auf 1% oder 0,1% der Pathogene würde einer
Verringerung des Pathogens bei dieser Konzentration der Verbindung
um 2 log bzw. 3 log entsprechen.
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Verbindungen, die gequencht
werden sollen
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Eine
Vielzahl von Verbindungen kann in Materialien wie z.B. biologischen
Materialien unter Verwendung der hierin offenbarten Verfahren gequencht
werden. Verbindungen, die gequencht werden können, umfassen Verbindungen,
die eine funktionelle Gruppe umfassen, welche eine reaktive Gruppe
wie z.B. eine elektrophile Gruppe ist oder welche in der Lage ist,
eine solche z.B. in situ zu bilden und diese gebildet hat. Beispielsweise
kann die funktionelle Gruppe eine Mustardgruppe sein, die in der
Lage ist, in situ eine reaktive Gruppe wie z.B. ein elektrophiles
Aziridin-, Aziridinium-, Thiiran- oder Thiiraniumion zu bilden.
In einer anderen Ausführungsform
kann die funktionelle Gruppe ein Epoxid sein. Der Quencher umfasst
eine nukleophile Gruppe und wirkt, indem elektrophile reaktive Gruppen
auf der Verbindung durch kovalente Reaktion der nukleophilen Gruppe
auf dem Quencher mit der reaktiven elektrophilen Gruppe eingefangen
werden. Der Quencher kann verwendet werden, um reaktive Spezies
einschließlich
der Verbindung, die eine elektrophile Gruppe umfasst, wie auch reaktive
Spezies, die daraus gebildet wurden, einzufangen.
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In
einer Ausführungsform
werden Verfahren zum Quenchen von Verbindungen bereitgestellt, die
verwendet werden, um Pathogene in Materialien zu inaktivieren. In
Blutprodukten umfassen Pathogene, die erwünschtermaßen inaktiviert werden sollten,
Mikroorganismen wie z.B. prokaryotische, eukaryotische und virale
Mikroorganismen, die Nukleinsäuren
wie auch Nukleinsäuregenome
oder Fragmente von diesen aus solchen Mikroorganismen enthalten.
Beispiele für
Viren, die inaktiviert werden können,
umfassen lipidumhüllte
Viren wie z.B. das vesikuläre
Stomatitisvirus (VSV), Moloney-Sarcomavirus, Sindbisvirus, Humanimmundefizienzviren
(HIV-1, HIV-2), humanes T-Zell-Leukämie-Virus-I (HTLV-I), Hepatitis
B-Virus, Hepatitis C-Virus und Viren der Herpesgruppe, wie auch
nicht umhüllte
Viren einschließlich
Parvovirus.
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Verbindungen
wurden entwickelt, welche verwendet werden, um Pathogene in biologischen
Materialien zu inaktivieren, wobei die Verbindungen reaktive elektrophile
Gruppen umfassen oder in situ reagieren, um diese zu bilden, ohne
eine Photoaktivierung zu benötigen.
Die reaktiven elektrophilen Gruppen reagieren mit den Nukleinsäuren von
Pathogenen wie z.B. Viren und Bakterien, um diese zu inaktivieren.
Diese reaktiven Verbindungen können
jedoch ebenfalls an unerwünschten
Nebenreaktionen teilnehmen. Hierin bereitgestellt werden Verfahren
des Zugebens von quenchenden Verbindungen, um unerwünschte Nebenreaktionen
dieser Verbindungen zu verringern, welche Pathogene durch Reaktion
von elektrophilen Gruppen auf der Verbindung mit dem Pathogen inaktivieren.
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Beispiele
für pathogeninaktivierende
Verbindungen, welche reaktive elektrophile Gruppen bilden und verwendet
werden können,
um Pathogene zu inaktivieren, werden in der PCT WO 96/14737, der
PCT WO 96/39818 und in den U.S. Provisional Anmeldungen Aktenzeichen
Nr. 60/043,696, angemeldet am 15. April 1997, und der entsprechenden
PCT, veröffentlicht
als WO 98/30545, beschrieben. Zusätzlich kann Stickstoffmustard,
CH3-N(CH2CH2Cl)2, bestimmte
Pathogene inaktivieren. LoGrippo et al., Proceedings of the Sixth Congress
of the International Society of Blood Transfusion, Bibliotheca Haematologica
(Hollander, Herausg.), 1958, Seiten 225–230.
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Bevorzugt
sind pathogeninaktivierende Verbindungen, welche einen Anker umfassen,
der kovalent an einen Effektor gebunden ist. Der Ausdruck „Anker" bezieht sich auf
einen Anteil, der in der Lage ist, nicht-kovalent an ein Nukleinsäurebiopolymer
wie z.B. DNA oder RNA zu binden. Der „Anker" wird ebenfalls als ein „Nukleinsäure-Bindungsligand" bezeichnet. Der
Ausdruck „Effektor" bezieht sich auf
einen Anteil, der in der Lage ist, mit einer Nukleinsäure zu reagieren,
um eine kovalente Bindung mit der Nukleinsäure zu bilden. Vorzugsweise
ist der Effektor eine funktionelle Gruppe, welche eine elektrophile
Gruppe ist oder in der Lage ist, eine solche zu bilden, wobei die
elektrophile Gruppe in der Lage ist, eine kovalente Bindung mit
einer Nukleinsäure
zu bilden. Beispielsweise beschreiben die PCT WO 96/14737, die PCT
WO 96/39818 und das U.S.-Patent Nr. 5,559,250 pathogeninaktivierende
Verbindungen, welche einen Effektor, der eine Mustardgruppe ist,
und einen Nukleinsäure-Bindungsliganden
umfassen. Pathogeninaktivierende Verbindungen, welche ein Aziridin
umfassen, das kovalent an einem Polyaminanker befestigt ist, können ebenfalls
verwendet werden, wie in Budowsky et al., Vaccine Research 5: 29–39 (1996)
und der PCT WO 97/07674 beschrieben wird.
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Eine
beispielhafte Verbindung ist Chinacrinmustard, dessen Struktur nachfolgend
gezeigt wird.
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Die
pathogeninaktivierenden Verbindungen können ebenfalls in einer Form
bereitgestellt werden, in welcher der Anker kovalent an einen zerbrechlichen
Linker gebunden ist, welcher kovalent an den Effektor gebunden ist.
Der Ausdruck „zerbrechlicher
Linker" bezieht
sich auf einen Anteil, welcher den Anker und den Effektor kovalent
verknüpft
und welcher in der Lage ist, sich unter gewissen Bedingungen zu
zersetzen, so dass der Anker und der Effektor nicht länger kovalent
verknüpft
sind. Die Anordnung Anker-zerbrechlicher Linker-Effektor ermöglicht den
Verbindungen, aufgrund des Bindungsvermögens des Ankers, spezifisch
an Nukleinsäure
zu binden. Dieses bringt den Effektor in die Nähe zur Reaktion mit der Nukleinsäure. Pathogeninaktivierende Verbindungen,
die eine Anordnung Anker-zerbrechlicher Linker-Effektor umfassen, sind in der U.S.-Provisional Anmeldung
Aktenzeichen Nr. 60/043,696, angemeldet am 15. April 1997, und in
der entsprechenden PCT, veröffentlicht
als WO98/30545, und in der U.S.-Patentanmeldung Aktenzeichen Nr.
09/003,115, angemeldet am 6. Januar 1998, offenbart. Der Effektor
kann beispielsweise eine Mustardgruppe, ein Äquivalent einer Mustardgruppe
oder ein Epoxid sein.
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Beispielhafte
pathogeninaktivierende Verbindungen (PIC) umfassen PIC-1 und PIC-2,
deren Strukturen nachstehend gezeigt werden. PIC-1 umfasst einen
zerbrechlichen Linker mit einer Esterfunktion, während PIC-2 einen zerbrechlichen
Linker mit einer Amidfunktion umfasst.
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Eine
große
Vielzahl von Gruppen ist zur Verwendung für Anker, Linker und Effektoren
möglich.
Beispiele für
Ankergruppen umfassen interkalierende Mittel, an die Nebenfurche
bindende Mittel, an die Hauptfurche bindende Mittel, Moleküle, die über elektrostatische
Wechselwirkungen binden, einschließlich Polyaminen, und Moleküle, welche
durch sequenzspezifische Wechselwirkungen binden, sind aber nicht
auf diese beschränkt.
Das Folgende ist eine nicht beschränkende Liste möglicher
Ankergruppen:
Acridine (und Acridinderivate, z.B. Proflavin,
Acriflavin, Diacridine, Acridone, Benzacridine, Chinacrine), Actinomycine,
Anthracyclinone, Rhodomycine, Daunomycin, Thioxanthenone (und Thioxanthenonderivate,
z.B. Miracil D), Anthramycin, Mitomycine, Echinomycin (Chinomycin
A), Triostine, Ellipticin (und Dimere, Trimere und Analoge von diesen),
Norphilin A, Fluorene (und Derivate, z.B. Flourenone, Fluorenodiamine),
Phenazine, Phenanthridine, Phenothiazine (z.B. Chlorpromazin), Phenoxazine,
Benzothiazole, Xanthene und Thioxanthene, Anthrachinone, Anthrapyrazole,
Benzothiopyranoindole, 3,4-Benzopyren, 1-Pyrenyloxiran, Benzanthracene,
Benzodipyrone, Chinoline (z.B. Chloroquin, Chinin, Phenylchinolincarboxamide),
Furocoumarine (z.B. Psoralene und Isopsoralene), Ethidium, Propidium,
Coralyn, und polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe und deren
Oxiranderivate;
Distamycin, Netropsin, andere Lexitropsine,
Hoechst 33258 und andere Hoechst-Farbstoffe, DAPI (4',6-Diamidino-2-phenylindol),
Berenil und Triarylmethan-Farbstoffe;
Aflatoxine;
Spermin,
Spermidin und andere Polyamine; und
Nukleinsäuren oder
Analoge, welche über
sequenzspezifische Wechselwirkungen wie z.B. Tripelhelixbildung, Bildung
einer D-Schleife und direkte Basenpaarung an einzelsträngige Targets
binden. Derivate dieser Verbindungen sind ebenfalls nicht beschränkende Beispiele
für Ankergruppen,
wobei ein Derivat einer Verbindung eine Verbindung, welche einen
oder mehrere Substituenten irgendeines Typs an irgendeiner Stelle
trägt,
Oxidations- oder Reduktionsprodukte der Verbindung usw. umfasst,
aber nicht auf diese beschränkt
ist.
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Beispiele
für zerbrechliche
Linker umfassen, sind aber nicht beschränkt auf Anteile, die funktionelle Gruppen
umfassen, wie z.B. Ester (wobei der Carbonylkohlenstoff des Esters
zwischen dem Anker und dem sp3-Sauerstoff
des Esters liegt; diese Anordnung wird ebenfalls „Vorwärts-Ester" genannt), „Rückwärts-Ester" (wobei der sp3-Sauerstoff des Esters zwischen dem Anker
und dem Carbonylkohlenstoff des Esters liegt), Thioester (wobei
der Carbonylkohlenstoff des Thioesters zwischen dem Anker und Schwefel
des Thioesters liegt, ebenfalls „Vorwärts-Thioester" genannt), Rückwärts-Thioester
(wobei der Schwefel des Thioesters zwischen dem Anker und dem Carbonylkohlenstoff
des Thioesters liegt, ebenfalls „Rückwärts-Thioester" genannt), Vorwärts- und
Rückwärts-Thionoester,
Vorwärts-
und Rückwärts-Dithionsäure, Sulfat,
Vorwärts-
und Rückwärts-Sulfonate,
Phosphat, und Vorwärts-
und Rückwärts-Phosphonatgruppen. „Thioester" bezeichnet die -C(=O)-S-
Gruppe; „Thionoester" bezeichnet die -C(=S)-O-
Gruppe; und „Dithionsäure" bezeichnet die -C(=S)-S- Gruppe. Der zerbrechliche
Linker kann ebenfalls ein Amid umfassen, wobei der Carbonylkohlenstoff des
Amids zwischen dem Anker und dem Stickstoff des Amids liegt (ebenfalls
ein „Vorwärts-Amid" genannt) oder wobei
der Stickstoff des Amids zwischen dem Anker und dem Carbonylkohlenstoff
des Amids liegt (ebenfalls ein „Rückwärts-Amid" genannt). Für Gruppen, die als „vorwärts" und „rückwärts" bezeichnet werden
können,
ist die Vorwärtsorientierung
die Orientierung der funktionellen Gruppen, in welcher nach der
Hydrolyse der funktionellen Gruppe die resultierende Säurefunktion
kovalent mit dem Ankeranteil verknüpft ist und die resultierende
Alkohol-, Thiol- oder Aminfunktion kovalent mit dem Effektoranteil
verknüpft
ist. Die Rückwärtsorientierung
ist die Orientierung der funktionellen Gruppen, in welcher nach
der Hydrolyse der funktionellen Gruppe die resultierende Säurefunktion
kovalent mit dem Effektoranteil verknüpft ist und die resultierende
Alkohol- oder Thiolfunktion kovalent mit dem Ankeranteil verknüpft ist.
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Der
zerbrechliche Linker, wie z.B. ein Amidanteil, kann ebenfalls in
der Lage sein, unter den Bedingungen eines enzymatischen Abbaus
durch endogene Enzyme in dem biologischen Material, das behandelt
wird, oder durch Enzyme, die zu dem Material zugegeben werden, abgebaut
zu werden.
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Beispiele
für Effektoren
umfassen Mustardgruppen, Mustardgruppenäquivalente, Epoxide, Aldehyde, Formaldehydsynthons
und andere alkylierende und vernetzende Mittel, sind aber nicht
auf diese beschränkt. Mustardgruppen
sind definiert als Mono- oder Bishaloethylamingruppen und Monohaloethylsulfidgruppen
einschließend.
Mustardgruppenäquivalente
sind definiert durch Gruppen, die über einen Mechnismus reagieren, der ähnlich ist
wie bei den Mustards, wie z.B. Mono- oder Bismesylethylamingruppen,
Monomesylethylsulfidgruppen, Mono- oder Bistosylethylamingruppen
und Monotosylethylsulfidgruppen. Formaldehydsynthons sind definiert
als jede Verbindung, die in wässriger
Lösung
zu Formaldehyd zerfällt,
einschließlich
Hydroxymethylaminen wie z.B. Hydroxymethylglycin. Beispiele für Formaldehydsynthons
werden in dem U.S.-Patent Nr. 4,337,269 und in der Internationalen
Patentanmeldung WO 97/02028 angegeben.
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Die
Konzentration der pathogeninaktivierenden Verbindung kann auf der
Grundlage von Faktoren wie z.B. den Typen der Pathogene, der Art
des behandelten biologischen Materials und der verwendeten inaktivierenden
Verbindung ausgewählt
werden.
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Quenchende
Verbindungen
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Es
werden Verfahren bereitgestellt zur Behandlung von biologischen
Materialien mit quenchenden Verbindungen, welche hierin ebenfalls
als „Quencher" bezeichnet werden,
um unerwünschte
Nebenreaktionen von reaktiven elektrophilen Spezies in dem Material
zu verringern. Insbesondere werden Verfahren bereitgestellt, um
unerwünschte
Nebenreaktionen von pathogeninaktivierenden Verbindungen, die Pathogene
in biologischen Materialien inaktivieren, zu quenchen, wobei die
pathogeninaktivierenden Verbindungen entweder elektrophile Gruppen
enthalten oder in der Lage sind, diese zu bilden, welche die Nukleinsäure der
Pathogene schädigen.
Der Quencher verringert unerwünschte
Reaktionen der pathogeninaktivierenden Verbindung und der Reaktionsprodukte,
die durch die pathogeninaktivierende Verbindung erzeugt werden.
Bevorzugt sind Quencher, die nukleophile Gruppen umfassen, die in
der Lage sind, mit den elektrophilen Gruppen auf der pathogeninaktivierenden
Verbindung zu reagieren. Der Quencher, der eine nukleophile Gruppe
umfasst, wirkt, indem er reaktive elektrophile Gruppen auf der Verbindung
durch kovalente Reaktion der nukleophilen Gruppe auf dem Quencher
mit der reaktiven elektrophilen Gruppe einfängt. Reaktive Spezies, die
von dem Quencher eingefangen werden können, umfassen die Verbindung,
welche eine elektrophile Gruppe umfasst, wie auch Spezies, die eine
reaktive elektrophile Gruppe umfassen, die daraus gebildet wurden.
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Ein
Vorteil der hierin offenbarten Verfahren ist, dass eine wirksame
Menge des Quenchers derart verwendet werden kann, dass unerwünschte Nebenreaktionen
der pathogeninaktivierenden Verbindung verringert werden, eine Inaktivierung
des Pathogens durch die pathogeninaktivierende Verbindung aber immer
noch auftreten kann. Der Quencher weist somit einer Schutzwirkung
durch die Verringerung unerwünschter
Nebenreaktionen in Materialien wie z.B. Blut auf, während er
ermöglicht,
dass eine Pathogeninaktivierung stattfinden kann. Eine Vielzahl
von Nebenreaktionen kann verringert werden. Beispielsweise kann
in Verfahren, wo Materialien, die Blutprodukte enthalten, behandelt
werden, die Modifikation von Erythrozyten verringert werden. Beispielsweise
kann die Bindung von Proteinen wie z.B. IgG und/oder die Bindung
der pathogeninaktivierenden Verbindung an Erythrozyten verringert
werden.
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In
einer Ausführungsform
wird ein Blutprodukt mit einer pathogeninaktivierenden Verbindung,
welche eine funktionelle Gruppe umfasst, die eine elektrophile Gruppe
ist oder in der Lage ist, eine solche zu bilden, und dem Quencher
behandelt. In einer bevorzugten Ausführungsform umfasst die pathogeninaktivierende
Verbindung einen Nukleinsäure-Bindungsliganden
und einen Effektor, der eine funktionelle Gruppe ist, welche eine
reaktive elektrophile Gruppe ist oder in der Lage ist, eine solche
zu bilden. Die elektrophile Gruppe kann beispielsweise ein Oxiran,
Thiiran, Thiiranium- oder Aziridiniumion oder Aziridin sein. Der
Effektor kann eine Mustardgruppe sein, die in der Lage ist, die
elektrophile Gruppe zu bilden. Die Mustardgruppe kann beispielsweise
in der Lage sein, in situ ein elektrophiles Aziridin oder ein elektrophiles
Aziridinium- oder Thiiraniumion zu bilden.
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In
dem Verfahren wird das biologische Material mit einem Quencher behandelt,
welcher eine nukleophile funktionelle Gruppe umfasst, die in der
Lage ist, kovalent mit der elektrophilen Gruppe auf der pathogeninaktivierenden
Verbindung zu reagieren. Der Quencher wird vor, gleichzeitig mit
oder nach der Zugabe der pathogeninaktivierenden Verbindung zu dem
Material zugegeben. In einer bevorzugten Ausführungsform wird der Quencher
vor oder gleichzeitig mit der Zugabe der pathogeninaktivierenden
Verbindung zugegeben. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform
wird der Quencher gleichzeitig mit der pathogeninaktivierenden Verbindung
zugegeben. In einer anderen bevorzugten Ausführungsform wird der Quencher
innerhalb von ca. 30 Minuten, z.B. innerhalb von ca. 15–20 Minuten,
oder gegebenenfalls innerhalb von 10 Minuten vor oder nach der Zugabe
der pathogeninaktivierenden Verbindung zugegeben. Das Material wird
in vitro oder ex vivo behandelt. Bevorzugt sind Quencher, welche
unerwünschte
Nebenwirkungen der pathogeninaktivierenden Verbin dungen verringern,
ohne die Fähigkeit
der pathogeninaktivierenden Verbindung, Pathogene zu inaktivieren,
zu stören
und ohne die Eigenschaften des biologischen Materials wesentlich
zu verändern.
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Beispiele
für Quencher
sind Verbindungen, die nukleophile Gruppen oder andere Gruppen,
die mit elektrophilen Gruppen reagieren, einschließen. Mischungen
von quenchenden Verbindungen können
ebenfalls verwendet werden. Beispielhafte nukleophile Gruppen umfassen
Thiol-, Thiosäure-,
Dithionsäure-,
Thiocarbamat-, Dithiocarbamat-, Amin-, Phosphat- und Thiophosphatgruppen.
Der Quencher kann ein Stickstoffheterocyclus wie z.B. Pyridin sein
oder einen solchen enthalten. Der Quencher kann eine phosphathaltige
Verbindung wie z.B. Glucose-6-phosphat sein. Der Quencher kann ebenfalls
eine thiolhaltige Verbindung sein, einschließlich, aber nicht beschränkt auf
Glutathion, Cystein, N-Acetylcystein, Mercaptoethanol, Dimercaprol, Mercaptan,
Mercaptoethansulfonsäure
und Salzen davon, z.B. MESNA, Homocystein, Aminoethanthiol, Dimethylaminoethanthiol,
Dithiothreitol und anderer thiolhaltiger Verbindungen. Die Quencher
können
ebenfalls in Form eines Salzes, wie beispielsweise als Natrium-
oder Hydrochloridsalz, vorliegen.
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Andere
thiolhaltige Verbindungen umfassen Methylthioglycolat, Thiomilchsäure, Thiophenol,
2-Mercaptopyridin, 3-Mercapto-2-butanol, 2-Mercaptobenzothiazol,
Thiosalicylsäure
und Thioctsäure.
Beispielhafte aromatische Thiolverbindungen umfassen 2-Mercaptobenzimidazolsulfonsäure, 2-Mercaptonicotinsäure, Napthalinthiol,
Chinolinthiol, 4-Nitrothiophenol und Thiophenol. Andere Quencher
umfassen Nitrobenzylpyridin und anorganische Nukleophile wie z.B.
Selenidsalze oder Organoselenide wie z.B. Selenocystein, Thiosulfat, Sulfit,
Sulfid, Thiophosphat, Pyrophosphat, Hydrosulfid und Dithionit. Der
Quencher kann ebenfalls eine Peptidverbindung sein, die eine nukleophile
Gruppe enthält.
Beispielsweise kann der Quencher eine cysteinhaltige Verbindung,
z.B. ein Dipeptid wie z.B. GlyCys oder ein Tripeptid wie z.B. Glutathion,
sein.
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Ebenfalls
innerhalb des Umfangs der Erfindung sind makromolekulare Komplexe,
welche die nukleophile Gruppe oder eine Verbindung, welche die nukleophile
Gruppe enthält,
umfassen. In einer anderen Ausführungsform
wird die nukleophile Gruppe wie z.B. eine Thiolgruppe oder die Verbindung,
welche die nukleophile Gruppe enthält, auf einem festen Träger wie
z.B. einem Chromatographiematerial immobilisiert, um einen immobilisierten
Quencher zu bilden. Der feste Träger
kann beispielsweise ein Agarose-, Polystyrol- oder ein anderes chromatographisches
Material sein. Beispielsweise können
Glutathion oder andere Verbindungen, welche eine nukleophile Gruppe
wie z.B. eine Schwefelgruppe enthalten, an epoxy aktivierter Agarose
befestigt werden. Beispielsweise ist Glutathion-Agarose im Handel
bei Sigma (St. Louis, MO) erhältlich,
wobei Glutathion über
die Aminogruppe an epoxyaktivierter 4% vernetzter kugelförmiger Agarose über einen
Abstandhalter mit 10 Kohlenstoffatomen befestigt ist. Zusätzlich ist
Cystein-Agarose bei Sigma erhältlich,
welche über
die Aminogruppe an Cyanbromid-aktivierter 4% vernetzter kugelförmiger Agarose
befestigt ist. Jedes aus einer Reihe von aktivierten Chromatographieharzen
oder anderen Materialien kann so derivatisiert werden, dass es eine,
zwei oder mehrere nukleophile Gruppen einschließt. Derartige aktivierte Matrices,
die derivatisiert werden können,
umfassen Cyanbromid-, Epoxy-, Nitrophenyl- und N-Hydroxysuccinimidylchlorformiat-,
Thiopyridyl-, Polyacrylhydrazido- und Oxiranacryl-aktivierte Matrices.
Andere beispielhafte Chromatographiematerialien, die immobilisierte
nukleophile Gruppen wie z.B. Thiole umfassen, die im Handel erhältlich sind,
umfassen Duolite GT-73 Polystyrol-thiolhaltiges Harz und Duolite
C-467, welches die Aminophosphonsäuregruppe umfasst (Supelco,
Bellefonte, PA).
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In
einer anderen Ausführungsform
kann die Reaktion des Quenchers durch die Reaktion eines Enzyms
wie z.B. Glutathiontransferase katalysiert werden. Das Vorliegen
von Glutathiontransferase kann ebenfalls die Reaktivität des Quenchers
mit der pathogeninaktivierenden Verbindung, die eine elektrophile
Gruppe umfasst, beeinflussen. Beispielsweise kann Glutathiontransferase
in einem Membransystem in Kompartimente verteilt sein, was ermöglicht,
dass das Quenchen in dem Bereich auftritt und verstärkt wird,
wo die Glutathiontransferase vorliegt.
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Der
Quencher kann ebenfalls in situ, beispielsweise durch die Reaktion
eines Enzyms oder durch eine chemische Umordnung aus einem Vorläufermolekül, erzeugt
werden. Ein Beispiel einer Verbindung, welche einen Quencher in
situ durch enzymatische Katalyse erzeugt, ist Amifosten (Ethyol®,
U.S. Bloscience, West Conshohocken, PA).
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Bevorzugte
Eigenschaften von Quenchern zur Behandlung von Blutprodukten
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In
einer Ausführungsform
werden Verfahren zum Quenchen unerwünschter Nebenreaktionen einer pathogeninaktivierenden
Verbindung in einem biologischen Material, das Erythrozyten umfasst,
bereitgestellt. Beispielsweise kann das Material ein Blutprodukt
mit einem Hämatokrit
von ca. 30–85%
sein. Die pathogeninaktivierende Verbindung umfasst vorzugsweise
eine funktionelle Gruppe, welche eine elektrophile Gruppe ist oder
in der Lage ist, eine solche zu bilden.
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Der
Quencher wird vor, gleichzeitig mit oder nach der Zugabe der pathogeninaktivierenden
Verbindung zu dem Blutprodukt zugegeben. Vorzugsweise wird der Quencher
bei der Behandlung eines Blutprodukts vor oder gleichzeitig mit
der pathogeninaktivierenden Verbindung zugegeben. In einer anderen
bevorzugten Ausführungsform
wird der Quencher innerhalb von ca. 30 Minuten oder innerhalb von
ca. 15–20
Minuten oder gegebenenfalls innerhalb von 10 Minuten vor bzw. nach
der Zugabe der pathogeninaktivierenden Verbindung zugegeben. Beispiele
für Blutprodukte,
welche ex vivo oder in vitro behandelt werden können, umfassen Vollblut, Blutplättchen,
Erythrozyten und Plasma. Bevorzugte Quencher sind Verbindungen,
welche die unerwünschten
Nebenreaktionen der reaktiven Verbindungen verringern, ohne die
Pathogeninaktivierung oder das Blutprodukt signifikant zu beeinträchtigen.
Beispielsweise können
Quencher zu einem Blutprodukt zugegeben werden, das mit einer pathogeninaktivierenden
Verbindung behandelt wurde, wobei die pathogeninaktivierende Verbindung
umfasst: i) einen Nukleinsäure-Bindungsliganden,
der in der Lage ist, nichtkovalent an eine Nukleinsäure zu binden;
und ii) eine Gruppe, welche eine elektrophile Gruppe wie beispielsweise
eine kationische elektrophile Gruppe ist oder in der Lage ist, eine
solche zu bilden. Bevorzugt sind Quencher, welche unerwünschte Nebenreaktionen
der Verbindungen verringern können,
ohne die Pathogeninaktivierung oder die Eigenschaften des bestimmten
Blutprodukts, das behandelt wird, signifikant zu beeinträchtigen.
Ein bevorzugter Quencher ist Glutathion.
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Die
pathogeninaktivierende Verbindung in einer bevorzugten Ausführungsform
umfasst einen Nukleinsäure-Bindungsliganden
und eine Mustardgruppe, die in der Lage ist, in situ unter Bildung
der elektrophilen Gruppe zu reagieren, wobei die elektrophile Gruppe
ein Aziridiniumion ist. Verbindungen einschließlich eines nichtkovalenten
Nukleinsäure-Bindungsliganden
und einer Mustardgruppe werden z.B. in dem U.S.-Patent Nr. 5,559,250
beschrieben. Beispielhafte Verbindungen umfassen Chinacrinmustard.
Von diesen Verbindungen wird angenommen, dass diese Pathogene inaktivieren,
indem sie an deren Nukleinsäurematerial
binden und dieses alkylieren. In der Inaktivierungsreaktion bildet
die Mustardgruppe an der Verbindung ein reaktives Aziridiniumion.
Es wird angenommen, dass die Nukleinsäuren der Pathogene mit den
Verbindungen durch nukleophilen Angriff der Nukleinsäure auf
das elektrophile Aziridiniumzwischenprodukt, das von der Verbindung gebildet
wird, reagieren. Während
man nicht an irgendeine Theorie gebunden sein möchte, wird angenommen, dass
Quencher wie z.B. Glutathion mit diesen pathogeninaktivierenden
Verbindungen in einer ähnlichen
Weise durch nukleophilen Angriff des Quenchers auf das elektrophile
Aziridiniumzwischenprodukt reagieren, um ein Reaktionsprodukt oder
-produkte zu erzeugen, die nicht länger in der Lage sind, mit
Nukleinsäuren
zu reagieren.
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Während man
auf keine Theorie beschränkt
ist, wird ein vorgeschlagener Mechanismus der Reaktion von Nukleophilen
(Nu1 und Nu2) mit
einer Mustardgruppe auf einer pathogeninaktivierenden Verbindung
in Schema I unten gezeigt.
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Die
Mustardgruppe kann entweder in der protonierten Form B oder in der
deprotonierten Form A vorliegen, wie in Schema I gezeigt wird. Typischerweise
ist bei physiologischem pH die intramolekulare Bildung der Aziridiniumzwischenprodukte
C und E leicht. Quencher, die nukleophile Gruppen einschließen, werden verwendet,
die in der Lage sind, mit den Aziridi niumzwischenprodukten C und
E zu reagieren, um das Endprodukt F zu bilden, wobei die nukleophilen
Gruppen die Chloratome der Mustardgruppe ersetzt haben.
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Auch
wenn die Reaktivität
des Aziridiniumions hoch ist, sind die Reaktionsgeschwindigkeiten
immer noch abhängig
von den Eigenschaften des reagierenden Nukleophils. Weiterhin können die
Quenchernukleophile mit anderen vorliegenden endogenen Nukleophilen
konkurrieren, beispielsweise wenn sie in einer höheren Konzentration vorliegen
als die anderen endogenen Nukleophile oder wenn sie reaktiver sind.
Unter physiologischen Bedingungen ist die bevorzugte nukleophile
Gruppe eine Thiolgruppe. Andere nukleophile Gruppen umfassen Phosphat-
und Aminogruppen.
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Der
Quencher erhält
vorzugsweise die Funktion des Blutprodukts und minimiert Nebenwirkungen
der pathogeninaktivierenden Verbindung. Ein bevorzugter Quencher
für die
Behandlung von Blutprodukten, insbesondere Blutprodukten, die Erythrozyten
enthalten, ist Glutathion. Glutathion ist besonders nützlich zur
Verwendung bei der Behandlung von Erythrozyten enthaltenden Materialien
in Kombination mit Pathogeninaktivierungsmitteln, welche Aziridiniumzwischenprodukte
bilden, wie z.B. pathogeninaktivierenden Verbindungen, die Mustardgruppen
enthalten. Die Thiolgruppe von Glutathion reagiert schneller mit
dem Aziridiniumzwischenprodukt als mit der Ausgangsmustardverbindung.
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Der
Quencher durchdringt vorzugsweise im wesentlichen nicht äußere Pathogenmembranen
wie z.B. Zellmenbranen und virale Lipidhüllen. Der Quencher durchdringt
vorzugsweise die Lipidmembranen von Viren, Bakterien und anderen
Zielpathogenen nicht in einem solchen Ausmaß, dass dieser die Schädigung,
die durch die pathogeninaktivierende Verbindung an der Nukleinsäure des
Pathogens verursacht wird, wesentlich verringert. Zusätzlich reagiert
der Quencher vorzugsweise mit der elektrophilen Gruppe, die von
der pathogeninaktivierenden Verbindung gebildet wurde, bevor er
mit der Verbindung selbst reagiert. Während man auf keine Theorie
beschränkt
ist, wird angenommen, dass die pathogeninaktivierende Verbindung
die Pathogenmembranen wie z.B. virale Lipidhüllen und Bakterienmembranen
frei überqueren
kann, dass aber die Verbindung, nachdem die kationische elektrophile
Gruppe wie z.B. ein Aziridiniumion gebildet ist, die Pathogenmembranen nicht
mehr in einem signifikanten Ausmaß überqueren kann. Somit können die
elektrophilen Kationen, welche sich außerhalb des Zielpathogens bilden,
die Nukleinsäure
im wesentlichen nicht vernetzen; der Quencher kann jedoch mit diesen
reagieren. Wenn sich umgekehrt in einer Ausführungsform das elektrophile
Kation innerhalb des Pathogens bildet, ist der Quencher unfähig, die
Patho genmembran zu überqueren,
und die Vernetzung der Nukleinsäure
schreitet ohne wesentliche signifikante Störung durch den zugegebenen
Quencher fort.
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Es
ist bevorzugt, dass der Quencher mit der pathogeninaktivierenden
Verbindung reagiert, um unerwünschte
Nebenreaktionen zu quenchen, ohne die Pathogeninaktivierung durch
die pathogeninaktivierende Verbindung zu stören. Dieses kann beispielsweise
stattfinden durch die Verwendung eines Quenchers, der die Pathogenmembranen
im wesentlichen nicht überquert
und daher Nebenreaktionen außerhalb
der Pathogenmembranen quencht. In einer anderen Ausführungsform
kann der Quencher kinetisch so langsam mit der pathogeninaktivierenden
Verbindung oder daraus gebildeten reaktiven Zwischenprodukten reagieren,
dass er die Pathogeninaktivierung im wesentlichen nicht stört.
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In
einer Ausführungsform
können
Quencher zu Mehrphasensystemen wie z.B. Zweiphasensystemen zugegeben
werden, welche eine Membran umfassen, die die erste und zweite Phase
trennt. In einer Ausführungsform
ist bei dem Zweiphasensystem eine Phase durch eine Membran begrenzt.
Die Membran kann eine natürliche
oder künstliche
semipermeable Barriere sein, die aus natürlichen oder synthetischen
Molekülen oder
Mischungen von diesen zusammengesetzt ist. Beispielsweise kann die
membranbegrenzte Phase das Innere eines pathogenen Organismus sein,
und die andere Phase kann die Phase sein, in welcher der pathogene
Organismus enthalten ist. Beispielsweise kann das Pathogen in einer
fluiden Phase wie z.B. einer flüssigen
Phase einschließlich
Blut suspendiert sein. Die membranbegrenzte Phase kann z.B. das
Innere einer viralen Lipidhülle
sein, welche virale Nukleinsäuren
umfasst. In einer anderen Ausführungsform
kann die Membran eine Zellmembran sein, und die membranbegrenzte
Phase kann das Innere eines pathogenen einzelligen Organismus wie
z.B. eines Bakteriums sein. Wenigstens ein Teil der pathogeninaktivierenden
Verbindung ist vorzugsweise kinetisch oder thermodynamisch in der
Lage, die Membran zu überqueren,
während
der Quencher in Bezug auf die pathogeninaktivierende Verbindung
im wesentlichen kinetisch oder thermodynamisch nicht in der Lage
ist, die Membran zu überqueren.
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Andere
Membranen umfassen Liposomen, wie z.B. in Lasic, D., Liposomes in
Gene Delivery, CRC Press, Boca Raton, FL, 1997, Kapitel 6, beschrieben
wird. Die Liposomen können
als vesikuläre
Partikel unter Verwendung von sich selbst zusammensetzenden amphiphilen
Molekülen
wie z.B. Lecithinen, Sphingomyelinen und Phoshpatidylethanolaminen
gebildet werden. Liposomen können
ebenfalls gebildet werden, indem negativ geladene Lipide wie z.B.
Phosphatidylserine, Phosphatidylglycerole und Phosphatidylinositole
verwendet werden. Kationische Liposomen können ebenfalls hergestellt
werden, indem kationische Detergenzien verwendet werden, die im
Handel erhältlich
sind, oder indem polykationische Gruppen, die mit Cholesterin verknüpft sind,
verwendet werden, wie in Gao und Huang, Biochem. Biophys. Res. Commun.,
179: 280–285 (1991);
Nucleic Acids Res., 21: 2867–2872
(1993); und Biochemistry, 35: 1027–1036 (1996) beschrieben wird. Membranen
umfassen ebenfalls künstliche
Virushüllen,
wie in dem U.S.-Patent Nr. 5,753,258 beschrieben wird. Die Membranen
umfassen weiterhin die Membranen von nicht pathogenen Zellen wie
z.B. Leukozyten.
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In
einer Ausführungsform
wird ein Verfahren bereitgestellt, um unerwünschte Nebenreaktionen einer pathogeninaktivierenden
Verbindung in einem zweiphasigen biologischen Material zu quenchen,
welches eine erste Phase, die eine Flüssigkeit mit einem eine Membran
umfassenden Pathogen darin umfasst, und eine zweite Phase, die von
der Membran des Pathogens begrenzt wird, umfasst. Das biologische
Material wird mit einer pathogeninaktivierenden Verbindung behandelt,
welche eine funktionelle Gruppe umfasst, die in der Lage ist, eine
elektrophile Gruppe zu bilden. Vor, gleichzeitig mit oder nach der
Behandlung mit der pathogeninaktivierenden Verbindung wird das biologische
Material mit einem Quencher behandelt, welcher eine nukleophile
Gruppe umfasst, die in der Lage ist, kovalent mit der elektrophilen
Gruppe zu reagieren. Vorzugsweise wird der Quencher vor oder gleichzeitig
mit der pathogeninaktivierenden Verbindung zugegeben. In einer anderen
bevorzugten Ausführungsfarm
wird der Quencher innerhalb von ca. 30 Minuten oder innerhalb von
ca. 15–20
Minuten oder gegebenenfalls innerhalb von ca. 10 Minuten vor oder
nach der Zugabe der pathogeninaktivierenden Verbindung zugegeben.
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Vorzugsweise überquert
die pathogeninaktivierende Verbindung die Membran in Bezug auf den
Quencher vor der Bildung der elektrophilen Gruppe im wesentlichen
kinetisch. Ebenso überquert
die pathogeninaktivierende Verbindung die Membran nach der Bildung
der elektrophilen Gruppe in Bezug auf die pathogeninaktivierende
Verbindung vor der Bildung der elektrophilen Gruppe vorzugsweise
im wesentlichen kinetisch nicht. Der Quencher wird mit der elektrophilen
Gruppe der pathogeninaktivierenden Verbindung reagieren gelassen,
und die Reaktion des Quenchers mit der elektrophilen Gruppe der
pathogeninaktivierenden Verbindung tritt im wesentlichen in der
ersten Phase auf. Die pathogeninaktivierende Verbindung, welche
die elektrophile Gruppe umfasst, reagiert mit einer Nukleinsäure des
Pathogens in der zweiten Phase, innerhalb der Pathogenmembran, um
dadurch das Pathogen zu inaktivieren. Die Membran kann z.B. ein
Lipid umfassen. Das Pathogen kann beispielsweise ein Virus sein,
welches eine Lipidhülle
umfasst, welche die Membran definiert, wobei die zweite Phase durch
das Innere der Lipidhülle
definiert wird. Das Pathogen kann ebenfalls ein Bakterium sein,
welches eine Zellmembran umfasst, die ein Lipid umfasst, welche
die Membran des Zweiphasensystems definiert, wobei die zweite Phase
durch das Innere der Zellmembran definiert ist.
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Vorteilhafterweise
wird der Quencher in dem Zweiphasensystem zu der ersten Phase zugegeben
und ist im wesentlichen nicht in der Lage, die Membran des Pathogens
zu überqueren.
Die pathogeninaktivierende Verbindung wird beispielsweise zu der
ersten Phase zugegeben. Die pathogeninaktivierende Verbindung ist vor
der Bildung der elektrophilen Gruppe in der Lage, die Membran zu
der zweiten Phase zu überqueren.
Bei der Bildung der elektrophilen Gruppe in situ ist die pathogeninaktivierende
Verbindung im wesentlichen nicht länger in der Lage, die Membran
zu überqueren.
Das Quenchen tritt somit selektiv in der ersten Phase auf, während in
der zweiten Phase, d.h. dem Inneren des Pathogens, die pathogeninaktivierende
Verbindung mit Nukleinsäuren
des Pathogens ohne Quenchen reagiert. Somit tritt in einem biologischen
Material wie z.B. einem Blutprodukt das Quenchen von reaktiven Gruppen
auf der pathogeninaktivierenden Verbindung und Abbauprodukten von
dieser selektiv in der ersten Phase auf, in welcher das Pathogen
suspendiert ist. Das Quenchen in der ersten Phase verringert so
unerwünschte
Nebenreaktionen der reaktiven Gruppe auf der pathogeninaktivierenden
Verbindung in der ersten Phase, wie beispielsweise eine kovalente
Modifikation von Proteinen im Blut. In dem Verfahren werden die
pathogeninaktivierende Verbindung und der Quencher in einer wirksamen
Menge zugegeben, um Pathogene in dem Material zu inaktivieren, während unerwünschte Nebenreaktionen
der pathogeninaktivierenden Verbindung gequencht werden. Der Quencher
hat somit eine Schutzwirkung durch die Verringerung unerwünschter
Nebenreaktionen in Materialien wie z.B. einem Blutprodukt, während er
erlaubt, dass eine Pathogeninaktivierung stattfindet.
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Glutathion
hat viele Eigenschaften, die es als einen Quencher besonders nützlich macht.
Es ist normalerweise in allen Zelltypen vorhanden. Es wird nicht
angenommen, dass es im wesentlichen in der Lage ist, die Membranen
wie z.B. Zellmembranen oder Lipidhüllen von Bakterien und lipidumhüllten Viren
passiv zu überqueren.
Bei pH 7 ist Glutathion geladen, und in Abwesenheit eines aktiven
Transports durchdringt es Lipiddoppelschichten nicht in einem signifikanten
Ausmaß.
Dieses ist konsistent damit, dass die Virusinaktivierung von VSV
und anderen umhüllten
Viren im wesentlichen von Glutathion nicht beeinträchtigt wird.
Die Inaktivierung von lipidumhüllten
Viren wie z.B. HIV und VSV wird durch das Vorliegen von Glutathion
oder N-Acetylcystein, zwei Thiol-Quenchern, nicht bewirkt. Glutathion
hat eine geringe Auswirkung auf die Virusinaktivierung, und während es
eine gewisse Auswirkung auf die Inaktivierung von Staphylococcus
epidermis und Yersinia enterocolitica hat, kann dieses [Problem]
bewältigt
werden, indem die Dosis des zugegebenen Quenchers minimiert wird.
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Beispielsweise
verringert das Vorliegen von ca. 2–4 mM Glutathion die Inaktivierung
von Yersinia enterocolitica durch 0,3 mM PIC-1 um ca. 1 bis 2 log
Abtötung.
Glutathion ist ebenfalls mit einer in vitro-Lagerung von Erythrozyten
kompatibel.
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Bevorzugt
sind Quencher, welche die Funktion der Erythrozyten im wesentlichen
nicht schädigen
oder Erythrozyten nach der Behandlung modifizieren und ebenfalls
die Pathogeninaktivierung durch die pathogeninaktivierende Verbindung
nicht wesentlich verringern. Das Fehlen einer wesentlichen schädigenden
Auswirkung auf die Funktion der Erythrozyten kann durch im Stand
der Technik bekannte Verfahren zum Testen der Funktion von Erythrozyten
gemessen werden. Beispielsweise können die Spiegel von Indikatoren
wie z.B. intrazellulärem
ATP (Adenosin-5'-triphosphat),
intrazellulärem
2,3-DPG (2,3-Diphosphoglycerol) oder extrazellulärem Kalium gemessen werden
und mit einer unbehandelten Kontrolle verglichen werden. Zusätzlich können Hämolyse,
pH, Hämatokrit,
Hämoglobin,
osmotische Zerbrechlichkeit, Glucoseverbrauch und Lactatproduktion
gemessen werden.
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Verfahren
zur Bestimmung von ATP, 2,3-DPG, Glucose, Hämoglobin, Hämolyse und Kalium sind im Stand
der Technik verfügbar.
Sie z.B. Davey et al., Transfusion, 32: 525–528 (1992), auf dessen Offenbarung hierin
vollinhaltlich Bezug genommen wird. Verfahren zur Bestimmung der
Funktion von Erythrozyten werden ebenfalls in Greenwal et al., Vox
Sang, 58: 94–99
(1990); Hogman et al., Vox Sang, 65: 271–278 (1993); und Beutler et
al., Blood, Bd. 59 (1982) beschrieben, auf deren Offenbarung hierin
vollinhaltlich Bezug genommen wird. Extrazelluläre Kaliumspiegel können gemessen
werden, indem ein Ciba Corning Model 614 K+/Na+ Analyzer (Ciba Corning Diagnostics Corp.,
Medford, MA) verwendet wird. Der pH kann unter Verwendung eines Ciba
Corning Model 238 Blood Gas Analyzer (Ciba Corning Diagnostics Corp.,
Medford, MA) gemessen werden.
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In
dem Verfahren der Behandlung von Erythrozyten mit einer pathogeninaktivierenden
Verbindung, die einen Nukleinsäure-Bindungsliganden
und eine Mustardgruppe umfasst, in Gegenwart des Quenchers wie z.B.
Glutathion, ist vorzugsweise in einer Ausführungsform der Spiegel von
extrazellulärem
Kalium nicht größer als
3mal, noch bevorzugter nicht mehr als 2mal die Menge, welche die
unbehandelte Kontrolle nach 1 Tag zeigt.
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Ebenso
sind in einer Ausführungsform
Quencher bevorzugt, die eine unerwünschte Modifikation von Erythrozyten
während
der Pathogeninaktivierung, wie z.B. eine Lyse oder eine andere Schädigung,
inhibieren. Vorzugsweise beträgt
die Hämolyse
der behandelten Erythrozyten nach 28 Tagen Lagerung weniger als
3%, noch bevorzugter nach 42 Tagen Lagerung weniger als 2%, und
am meisten bevorzugt nach 42 Tagen Lagerung bei 4°C weniger
als oder gleich ca. 1%.
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Bevorzugt
sind Quencher, welche die Proteinbindung, wie z.B. die Bindung von
IgG, an Erythrozyten verringern können und die unter Bedingungen
verwendet werden können,
welche die Pathogeninaktivierung im Vergleich zu einer Kontrolle,
die in Abwesenheit des Quenchers durchgeführt wird, nicht wesentlich
inhibieren. Ebenfalls bevorzugt sind Quencher, welche die Bindung
von pathogeninaktivierenden Verbindungen an die Oberflächen von
Erythrozyten inhibieren. Ein beispielhafter Quencher ist Glutathion.
Glutathion verringert vorteilhaft eine mögliche Modifikation von Erythrozyten
durch pathogeninaktivierende Verbindungen.
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Die
Bindung von Spezies wie z.B. IgG, Albumin und IgM an Erythrozyten
kann ebenfalls gemessen werden, indem im Stand der Technik verfügbare Methoden
verwendet werden. In einer Ausführungsform
kann in einem Verfahren der Behandlung von Erythrozyten mit einer
pathogeninaktivierenden Verbindung, die einen Nukleinsäure-Bindungsliganden
und einen Effektor wie z.B. eine Mustardgruppe umfasst, in Gegenwart
eines Quenchers die IgG-Bindung an Erythrozyten im Vergleich zu
der IgG-Bindung in Abwesenheit eines Quenchers verringert werden.
Die IgG-Bindung an Erythrozyten in Gegenwart eines Quenchers wie
z.B. Glutathion und der pathogeninaktivierenden Verbindung beträgt vorzugsweise
weniger als ca. 75% oder vorzugsweise weniger als ca. 50% der IgG-Bindung
in Abwesenheit des Quenchers.
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Das
Binden von Molekülen
an Erythrozyten kann unter Verwendung von Antikörpern, beispielsweise gegen
Acridin und IgG, nachgewiesen werden. Antikörper zur Verwendung in Assays
können
im Handel erhalten werden oder können
erzeugt werden, indem Verfahren verwendet werden, die im Stand der
Technik verfügbar
sind, z.B. wie in Harlow und Lane, „Antibodies, a Laboratory
Manual, Cold Spring Harbor Laboratory," 1998 beschrieben wird, auf dessen Offenbarung
hierin vollinhaltlich Bezug genommen wird. Beispielsweise ist anti-IgG im Handel bei
Caltag, Burlingame, CA; Sigma Chemial Co., St. Louis, MO und Lampire
Biological Laboratory, Pipersvelle, PA erhältlich.
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Bevorzugt
sind Quencher, welche die Bindung der pathogeninaktivierenden Verbindung
oder von Fragmenten von dieser an Erythrozyten verringern. In der
Ausführungsform,
in welcher ein biologisches Material, das Erythrozyten enthält, mit
einer pathogeninaktivierenden Verbindung, welche einen Effektor
wie z.B. eine Mustardgruppe und eine Nukleinsäurebin dungsgruppe wie z.B.
eine Acridingruppe umfasst, behandelt wird, kann die Bindung der
pathogeninaktivierenden Verbindung oder von Fragmenten von dieser
an Erythrozyten verringert werden. Beispielsweise kann die Bindung
von Acridin, das von einer pathogeninaktivierenden Verbindung abgeleitet
ist, in welcher der Nukleinsäure-Bindungsligand
Acridin ist, an Erythrozyten in Gegenwart eines Quenchers wie z.B.
Glutathion verringert werden. In einer bevorzugten Ausführungsform
beträgt
die Acridinbindung an Erythrozyten, die mit einer pathogeninaktivierenden
Verbindung einschließlich
einer Acridingruppe in Gegenwart eines Quenchers behandelt wurden,
weniger als ca. 75% oder vorzugsweise weniger als ca. 50% oder in
einer anderen bevorzugten Ausführungsform
weniger als ca. 5% der Acridinbindung in Abwesenheit des Quenchers.
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In
einer Ausführungsform
werden Quencher bereitgestellt, welche die Konzentration von reaktiven elektrophilen
alkylierenden Spezies nach der Pathogeninaktivierung um beispielsweise
wenigstens ca. 5% oder ca. 20% oder gegebenenfalls ca. 50% oder
mehr innerhalb von 1 bis 48 Stunden, beispielsweise ca. 24 Stunden,
verringern. Das Vorliegen der reaktiven elektrophilen Spezies kann
festgestellt werden, indem im Stand der Technik verfügbare Methoden
wie z.B. chromatographische Methoden einschließlich LC-MS (Flüssigchromatographie-Massenspektroskopie)
verwendet werden.
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Ebenfalls
bevorzugt in einer Ausführungsform
sind Quencher, welche die Inaktivierung eines Pathogens durch die
pathogeninaktivierende Verbindung um nicht mehr als ca. 1 log oder
nicht mehr als ca. 2 log oder gegebenenfalls nicht mehr als ca.
3 log, oder in einer anderen Ausführungsform nicht mehr als 4
log im Vergleich zu einer Kontrollpathogeninaktivierung, die in
Abwesenheit des Quenchers durchgeführt wird, verringern. Vorzugsweise
verringert der Quencher die Inaktivierung eines viralen Pathogens
durch die pathogeninaktivierende Verbindung um nicht mehr als ca.
1 log oder nicht mehr als ca. 2 log oder gegebenenfalls nicht mehr
als ca. 3 log, im Vergleich zu einer Kontrollpathogeninaktivierung,
die in Abwesenheit des Quenchers durchgeführt wird. Die Konzentrationen
der pathogeninaktivierenden Verbindung und des Quenchers können eingestellt
werden, um die gewünschte
log Abtötung
zu erhalten und die Verringerung der Inaktivierung zu minimieren,
die aufgrund des Vorliegens des Quenchers auftreten kann.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
wird ein Verfahren bereitgestellt, wobei das Verfahren das Behandeln
eines Erythrozyten enthaltenden Materials mit einer wirksamen Menge
der pathogeninaktivierenden Verbindung und des Quenchers umfasst,
um wenigstens 2 log eines Pathogens zu inaktivieren, und wobei die Funktion
der Erythrozyten durch die Behandlung nicht wesentlich verändert wird.
In einer anderen bevorzugten Ausführungsform wird ein Verfahren
bereitgestellt, wobei das Verfahren das Behandeln des Materials
mit einer wirksamen Menge der pathogeninaktivierenden Verbindung
und des Quenchers umfasst, um wenigsten 2 log eines Pathogens zu
inaktivieren, und wobei die Hämolyse
der Erythrozyten nach 28 Tagen Lagerung nach der Behandlung weniger
als 3% beträgt.
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Erythrozyten,
die mit Glutathion behandelt wurden, zeigen in der Funktion der
Erythrozyten im Vergleich zu unbehandelten Kontrollen keinen signifikanten
Unterschied. Glutathion selbst trägt nicht in irgendeinem signifikanten
Ausmaß zur
Lyse von Erythrozyten oder einer anderen Schädigung bei, wie durch funktionelle
Tests in vivo oder in vitro gemessen wurde. Glutathion kann die
Lyse von Erythrozyten in Gegenwart von pathogeninaktivierenden Verbindungen
verringern. Erythrozyten können
in vitro oder ex vivo mit Glutathion behandelt werden. Einige Verbindungen
wie z.B. Thiosulfat, MESNA und N-Acetylcystein sind entweder weniger aktiv
oder können
Erythrozyten bei Konzentrationen, die zum Quenchen wirksam sind,
modifizieren.
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Bedingungen
für die
Pathogeninaktivierung und das Quenchen
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Die
Bedingungen zur Behandlung biologischer Materialien mit einer pathogeninaktivierenden
Verbindung und einem Quencher, um unerwünschte Nebenreaktionen zu verringern,
können
auf der Grundlage des ausgewählten
Materials, des Quenchers und der inaktivierenden Verbindung ausgewählt werden.
Die Bedingungen werden so ausgewählt,
dass sie eine Pathogeninaktivierung erzeugen, während sie das biologische Material
nicht wesentlich verändern.
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Gemäß der Erfindung
werden Blutprodukte in vitro oder ex vivo mit einer pathogeninaktivierenden
Verbindung, welche einen Nukleinsäure-Bindungsüganden und
einen Effektor wie z.B. eine Mustardgruppe einschließt, wobei
die Mustardgruppe in der Lage ist, in situ eine reaktive elektrophile
Gruppe zu bilden, inaktiviert. Das Blutprodukt wird mit einem Quencher
behandelt, um unerwünschte
Nebenreaktionen der pathogeninaktivierenden Verbindung zu verhindern,
ohne die Eigenschaften des Blutprodukts wesentlich zu beeinträchtigen. Der
Quencher kann vor, nach oder gleichzeitig mit der pathogeninaktivierenden
Verbindung zu dem Blutprodukt zugegeben werden. Vorzugsweise wird
der Quencher vor oder gleichzeitig mit der pathogeninaktivierenden
Verbindung zugegeben. In einer anderen bevorzugten Ausführungsform
wird der Quencher innerhalb von ca. 30 Minuten oder innerhalb von
ca. 15 bis 20 Minuten oder gegebenenfalls innerhalb von ca. 10 Minuten
vor oder nach der Zugabe der pathogeninaktivierenden Verbindung
zugegeben. Erythrozyten enthaltende Materialien können in
vitro oder ex vivo behandelt werden.
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Die
Konzentrationen der pathogeninaktivierenden Verbindung und des Quenchers
in dem Blutprodukt, das behandelt wird, können nach Bedarf eingestellt
werden, um die gewünschte
Verringerung von unerwünschten
Nebenreaktionen zu erzeugen, während
die Eigenschaft des Materials wie z.B. die Funktion der Erythrozyten
immer noch geschützt
wird und ebenfalls die gewünschte
log Abtötung
der Pathogene erreicht wird.
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Die
Konzentration des Quenchers kann in einem nicht beschränkenden
Beispiel ca. 0,1 mM bis ca. 30 mM oder ca. 0,5 mM bis 30 mM betragen.
Ein nicht beschränkendes
Beispiel für
Bedingungen, die zur Behandlung von Erythrozyten geeignet sind,
beträgt
ca. 0,1 mM bis ca. 30 mM Glutathion, z.B. ca. 0,5 mM bis 20 mM oder
ca. 2 mM bis 4 mM Glutathion, oder in einer Ausführungsform ca. 1 mM bis 3 mM.
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Das
Molverhältnis
von Quencher : pathogeninaktivierender Verbindung kann in einer
nicht beschränkenden
Ausführungsform
von ca. 100:1 bis 1:1 reichen, beispielsweise ca. 50:1 oder z.B.
ca. 10:1. Ein nicht beschränkendes
beispielhaftes Verhältnis
von Glutathion pathogeninaktivierender Verbindung, das zur Behandlung
von Erythrozyten verwendet werden kann, kann von ca. 100:1 bis 1:1,
beispielsweise ca. 50:1 bis 1:1, oder in einer anderen Ausführungsform
ca. 10:1 bis ca. 2:1 betragen. In einer bevorzugten Ausführungsform
beträgt
das Molverhältnis
von Glutathion : pathogeninaktivierender Verbindung ca. 10:1. Beispielsweise beträgt bei der
Behandlung einer Zusammensetzung, die Erythrozyten umfasst, die
molare Konzentration von Glutathion vorzugsweise ca. 5 bis 20mal,
z.B. ca. 10mal soviel wie die molare Konzentration der pathogeninaktivierenden
Verbindung. Das Verhältnis
von Quencher zu pathogeninaktivierender Verbindung wird abhängig von
der pathogeninäktivierenden
Verbindung und dem Quencher, die ausgewählt wurden, variieren.
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Typische
Konzentrationen der pathogeninaktivierenden Verbindung, die einen
Nukleinsäure-Bindungsliganden
und einen Effektor wie z.B. eine Mustardgruppe umfasst, liegen in
der Größenordnung
von ca. 0,1 μM
bis 5 mM, z.B. ca. 50 bis 500 μM.
Beispielsweise kann eine Konzentration der pathogeninaktivierenden Verbindung
verwendet werden, die ausreicht, um wenigstens ca. 1 log, z.B. wenigstens
ca. 3 bis 6 log, oder gegebenenfalls wenigstens ca. 5 oder 6 log
des Pathogens in der Probe zu inaktivieren. In einer Ausführungsform
sind bevorzugte pathogeninaktivierende Verbindungen jene, die wenigstens
1 log Abtötung
bei einer Konzentration von nicht mehr als ca. 500 μM, noch bevorzugter
wenigstens 3 log Abtötung
bei einer Konzentration von nicht mehr als 500 μM erzeugen. In einem anderen
nicht beschränkenden
Beispiel kann die pathogeninaktivierende Verbindung wenigstens 1
log Abtötung
und vorzugsweise wenigstens 6 log Abtötung, bei einer Konzentration
von ca. 0,1 μM
bis ca. 3 mM, aufweisen. Beispielsweise können eine Konzentration von
ca. 0,15 mM Chinacrinmustard und ca. 3 mM Glutathion verwendet werden,
um mehr als 2 log VSV und HIV in einer Erythrozyten enthaltenden
Zusammensetzung zu inaktivieren, während die Funktion der Erythrozyten
erhalten wird.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
wird ein Verfahren bereitgestellt, wobei das Verfahren das Behandeln
eines Erythrozyten enthaltenden Materials mit einer wirksamen Menge
der pathogeninaktivierenden Verbindung und des Quenchers umfasst,
um wenigstens 2 log eines Pathogens zu inaktivieren, und wobei die Erythrozytenfunktion
durch die Behandlung nicht wesentlich verändert wird. In einer anderen
bevorzugten Ausführungsform
wird ein Verfahren bereitgestellt, wobei das Verfahren das Behandeln
des Materials mit einer wirksamen Menge der pathogeninaktivierenden
Verbindung und des Quenchers umfasst, um wenigstens 2 log eines
Pathogens zu inaktivieren, und wobei die Hämolyse der Erythrozyten nach
28 Tagen Lagerung weniger als 3% beträgt.
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Die
Inkubation von Blutprodukten mit der pathogeninaktivierenden Verbindung
und dem Quencher kann beispielsweise für wenigstens ca. 0,5 bis 48
Stunden oder mehr, beispielsweise wenigstens ca. 1 bis 48 Stunden
oder wenigstens ca. 1 bis 24 Stunden, beispielsweise wenigstens
ca. 8 bis 20 Stunden, durchgeführt werden.
In einer anderen Ausführungsform
wird die Inkubation fortgesetzt, bis das Material weiterverarbeitet oder
benutzt wird.
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Der
Quencher kann vor, gleichzeitig mit oder nach der pathogeninaktivierenden
Verbindung zu dem Material, wie z.B. einem Blutprodukt, zugegeben
werden. Vorzugsweise wird der Quencher vor oder gleichzeitig mit
der pathogeninaktivierenden Verbindung zugegeben. In einer anderen
bevorzugten Ausführungsform wird
der Quencher innerhalb von ca. 30 Minuten oder innerhalb von ca.
15 bis 20 Minuten vor oder nach der Zugabe der pathogeninaktivierenden
Verbindung zugegeben.
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Einige
Quencher wie z.B. Glutathion können über die
Zeit hinweg oxidieren oder anderweitig abgebaut werden oder reagieren.
Wenn beispielsweise der Quencher eine thiolhaltige Verbindung ist,
kann der Quencher unter Bildung von Disulfiddimeren oxidieren. Es
ist bevorzugt, den Quencher zu dem Material zu einer Zeit und in
einer Konzentration zuzugeben, dass der Quencher die pathogeninaktivierende
Verbindung quenchen kann, bevor diese wesentlich abgebaut wurde
oder anderweitig in situ reagiert hat. Wenn beispielsweise der Quencher
Glutathion ist, wird das Glutathion in der Ausführungsform, wo das Glutathion
vor der pathogeninaktivierenden Verbindung zugegeben wird, vorzugsweise
weniger als ca. 12 Stunden vor der Zugabe der pathogeninaktivierenden
Verbindung zugegeben. In einer bevorzugten Ausführungsform wird das Glutathion gleichzeitig
mit der pathogeninaktivierenden Verbindung zugegeben. In einer anderen
Ausführungsform
wird das Glutathion innerhalb von 30 Minuten oder ca. 15 bis 20
Minuten oder gegebenenfalls ca. 10 Minuten nach Zugabe der pathogeninaktivierenden
Verbindung zugegeben. Die Zugabe von Glutathion nahe an der Zeit
der Zugabe der pathogeninaktivierenden Verbindung ist vorteilhaft,
um eine mögliche
Verringerung der Glutathionkonzentration, z.B. durch Oxidation oder
Peptidolyse, welche z.B. in einigen biologischen Materialien wie beispielsweise
Plasma auftreten kann, zu minimieren.
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Für Erythrozyten
wird die Inkubation typischerweise bei einer Temperatur von ca.
2°C bis
37°C, vorzugsweise
ca. 18°C
bis 25°C
durchgeführt.
Wenn beispielsweise der Quencher Glutathion ist, können Erythrozyten
mit der pathogeninaktivierenden Verbindung und Glutathion für ca. 12
Stunden bei einer Temperatur von ca. 22°C inkubiert werden. Für Blutplättchen beträgt die Temperatur
vorzugsweise ca. 20 bis 24°C.
Für Plasma
kann die Temperatur ca. 0 bis 60°C,
typischerweise ca. 0–24°C betragen.
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Biologische
Materialien
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Eine
Vielzahl biologischer Materialien kann mit einer pathogeninaktivierenden
Verbindung und einer quenchenden Verbindung behandelt werden. Biologische
Materialien, welche in vitro oder ex vivo mit den quenchenden Verbindungen
gemäß der Erfindung
behandelt werden, sind Blutprodukte wie z.B. Vollblut, gepackte
Erythrozyten, Blutplättchen
und frisches oder eingefrorenes Plasma. Blutprodukte umfassen weiterhin den
Plasmaproteinanteil, antihämophilen
Faktor (Faktor VIII), Faktor IX und Faktor IX-Komplex, Fibrinogene, Faktor
XIII, Prothrombin und Thrombin, Immunglobuline (wie z.B. IgG, IgA,
IgD, IgE und IgM und Fragmente von diesen), Albumin, Interferon
und Lymphokine. Ebenfalls umfasst sind synthetische Blutprodukte,
einschließlich
synthetischem Blut oder Blutproduktspeichermedien.
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Verringern
der Konzentration von Verbindungen in Materialien nach der Behandlung
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Die
Konzentration der pathogeninaktivierenden Verbindung und/oder des
Quenchers in einem biologischen Material wie z.B. einem Blutprodukt
kann nach der Behandlung bei spielsweise durch Adsorption in einem
diskontinuierlichen oder kontinuierlichen Entfernungsprozess verringert
werden. Verfahren und Vorrichtungen, die verwendet werden können, sind
beschrieben in PCT US96/09846; U.S. Patentanm. Aktenzeichen Nr.
08/779,830, angemeldet am 6. Januar 1997 und in den entsprechenden
PCT-Anmeldungen, die als WO98/30327 und WO98/30545 veröffentlicht
wurden; und in der parallel angemeldeten Anmeldung, U.S. Patentanm.
Aktenzeichen Nr. 09/003,113, angemeldet am 6. Januar 1998, und entsprechenden
PCT-Anmeldungen, die veröffentlicht
wurden unter WO99/34914 und WO99/34915, auf deren jeweilige Offenbarungen
hierin vollinhaltlich Bezug genommen wird.
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Die
Erfindung wird durch Bezug auf die folgenden nicht beschränkenden
Beispiele noch besser verstanden werden.
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Materialien
-
Die
folgenden Materialien wurden in den folgenden Beispielen verwendet.
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Während es
im Handel bei der Baxter Healthcare Corp., Deerfield, IL, erhältlich ist,
wurde Adsol, das in diesem und den folgenden Experimenten verwendet
wurde, durch steriles Filtrieren der folgenden Mischung erzeugt:
22 g Glucose, 9 g NaCl, 7,5 g Mannitol und 0,27 g Adenin in 1 Liter
destilliertem Wasser.
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Erythrosol
wurde von der Baxter Healthcare Corp., Deerfield, IL, erhalten oder
wurde erzeugt, indem Natriumcitratdihydrat (7,82 g); Natriumhydrogenphosphatdihydrat
(0,73 g); Natriumphosphatdihydrat (3,03 g); Adenin (0,22 g); Mannitol
(7,74 g); und Glucose (9 g) in 1 Liter destilliertem Wasser vereinigt
wurden.
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Chinacrinmustard
wurde von der Aldrich Chemical Co., St. Louis, MO, erhalten. Glutathion
und Cystein wurden von Sigma, St. Louis, MO, erhalten. PIC-1 (β-Alanin,
N-(Acridin-9-yl), 2-[bis(2-chlorethyl)amino]ethylester)
wurde wie in der U.S. Provisional Anmeldung Aktenzeichen Nr. 60/043,696,
angemeldet am 15. April 1997, auf deren Offenbarung hierin vollinhaltlich
Bezug genommen wird, beschrieben synthetisiert. PIC-2 (β-Alanin,
N-(Acridin-9-yl), 2-[bis(2-chlorethyl)amino]ethylamid) wurde wie
in der U.S. Patentanm. Aktenzeichen Nr. 09/003,115, angemeldet am
6. Januar 1998, auf deren Offenbarung hierin vollinhaltlich Bezug
genommen wird, beschrieben synthetisiert.
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Vesikuläres Stomatitisvirus
(VSV) wurde von der ATCC American Type Cell Culture, Rockville,
MD erhalten (Titer 8,8 log Einheiten).
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Vollblut
wurde von dem Sacramento Blood Center (Sacramento CA) erhalten.
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Gepackte
Erythrozyten (PRBCs) wurden von dem Sacramento Blood Center erhalten,
mit einem Hämatokrit
(HCT) von ca. 55–65%,
oder wurden wie folgt hergestellt, indem Adsol oder Erythrosol als
Additivlösung
verwendet wurden: innerhalb von 20 Stunden nach Erhalt wurden Einheiten
von Vollblut, die von der Sacramento Blood Bank erhalten wurden,
für 5 Minuten
bei 3800 UpM zentrifugiert, und das Plasma wurde in einen anderen
Behälter
abgeleitet (expressed); der % Hämatokrit
wurde gemessen, indem ein Kapillarrohr mit der Blutprobe gefüllt wurde
und für
5 Minuten abzentrifugiert wurde; das Volumen, das von den Erythrozyten eingenommen
wurde, wurde mit einer Eichkurve verglichen; 94 ml Adsol oder Erythrosol
wurden zugegeben; der endgültige
Hämatokrit
reichte von 50 bis 60 Prozent, abhängig von der Behandlung.
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BEISPIELE
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Beispiel 1: Reaktion des
Phosphations mit pathogeninaktivierenden Verbindungen.
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Die
Reaktivität
des Phosphations mit pathogeninaktivierenden Verbindungen wurde
gezeigt. Es wurde gefunden, dass die Reaktivität für höhere pH-Werte, bei höheren Temperaturen
und für
höhere
Phosphationenkonzentrationen steigt.
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Bei
der Inkubation von 100 μM
PIC-1 mit 25 mM Phosphatpuffer mit steigenden pH-Werten bei Raumtemperatur
(RT) wurde eine große
Zunahme der Zersetzungsgeschwindigkeit beobachtet. Bei pH 2,2 wurde ein
t1/ 2 von 450 Minuten
im Vergleich zu einem t1/ 2 von
25 Minuten bei pH≈6
beobachtet. Die Reaktion von PIC-1 mit Phosphationen erzeugt wenigstens
zwei wahrnehmbare Phosphatzwischenprodukte, wie durch HPLC festgestellt
wurde. Der Disphosphatester von PIC-1 hydrolysiert weiterhin an
dem zerbrechlichen Ester. Eine LC/MS-Analyse der Reaktionsmischung
zwischen dem PIC-1 und Phosphationen wurde durchgeführt. Die Spezies,
die unter den Reaktionsbedingungen (pH=7, Phosphatpuffer) beobachtet
wurden, waren der Diphosphatester, der Monophosphatester des Diols
und der Phosphatester der Chlorhydroxyverbindung.
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Chinacrinmustard,
welchem eine zerbrechliche Linkergruppe fehlt, reagierte ebenfalls
mit Phosphationen. Die Reaktion von 100 μM Chinacrinmustard mit 50 mM
Phosphat bei Raumtemperatur ist langsamer als dieselbe Reaktion
bei 37°C
mit 130 mM Phosphat (t1/ 2 =
10 Minuten bzw. 3,5 Minuten). Dieses wird sowohl durch die langsamere
Produktion des Endprodukts Bisphosphoester als auch durch die längere Lebensdauer der
Zwischenproduktspezies gezeigt.
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Die
Reaktion von Chinacrinmustard mit Glucose-6-phosphat war bei pH=7,8
ebenfalls leicht. Neue Produktspezies wurden durch HPLC beobachtet,
was damit konsistent ist, dass wenigstens ein Addukt mit Glucose-6-phosphat
gebildet wird.
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Beispiel 2: Reaktion von
Thiol und anderen Nukleophilen mit pathogeninaktivierenden Verbindungen.
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Die
Reaktivität
der thiolhaltigen Verbindung Glutathion mit pathogeninaktivierenden
Verbindungen wurde untersucht. Es wurde gefunden, dass die Reaktivität bei höheren pH-Werten,
bei höheren
Temperaturen und für
höhere
Konzentrationen an Thiol steigt. 1 mM Chinacrinmustard wurde in
25 mM HEPES (N-[2-Hydroxyethylpiperazin-N'-[2-ethansulfonsäure], Sigma, St. Louis, MO)
bei pH 7 mit 4 mM Glutathion (GSH) inkubiert. Zusätzlich wurden
100 μM PIC-1
in 25 mM HEPES bei pH 7 mit 4 mM GSH bei Raumtemperatur inkubiert.
Die Reaktionen von Chinacrinmustard und PIC-1 mit Glutathion fanden
mit einem t1/2 von 50 Minuten bzw. 32 Minuten
statt. Das PIC-1/GSH-Bisaddukt wurde durch Massenspektroskopie identifiziert.
Eine LC/MS-Analyse der Reaktionsmischung mit Glutathion zu frühen Zeitpunkten
identifizierte das Glutathionmonoaddukt/Aziridiniumzwischenprodukt.
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Die
Reaktion der Thiole mit den pathogeninaktivierenden Verbindungen
wurde ebenfalls verfolgt, indem das Verschwinden der Thiolgruppen überwacht
wurde, wobei über
die Ellman-Reaktion gemessen wurde, welche wie in Aldrichimica Acta,
4: 33 (1971) beschrieben, auf dessen Offenbarung hierin vollinhaltlich
Bezug genommen wird, durchgeführt
wurde. Die Ellman-Reaktion zeigte die Reaktion einer Verbindung,
die zwei 2-Chlorethylgruppen enthielt (Chinacrinmustard), mit Thiolen
in einer Stöchiometrie
von 1:1,9 und einem Zeitverlauf, der mit der Zersetzung eines Chinacrinmustard
konsistent ist. Diese Ergebnisse zeigen die quantitative Reaktivität von Glutathion
im Zentrum des Mustard, um kovalente Thioetherbindungen zu bilden.
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Es
wurde gefunden, dass andere Thiole mit PIC-1 reagieren, einschließlich N-Acetylcystein,
Cystein, Homocystein, dem Dipeptid GlyCys, Aminoethanthiol, Dimethylaminoethanthiol,
Dithiothreitol, 2-Mercaptonicotinsäure, 2-Mercaptobenzimidazolsulfonsäure und
Chinolinthiol. Die Thiole sind im Handel bei der Aldrich Chemical
Company (St. Louis, MO) oder Sigma (St. Louis, MO) erhältlich.
In allen Fällen
wurde die Bildung der Zwischenproduktspezies durch HPLC-Analyse
der Reaktionsmischungen beobachtet, und der Verbrauch der Sulfhydrylgruppe
wurde über
die Ellman-Reaktion beobachtet. Es wurde gefunden, dass Chinacrinmustard ebenfalls
mit den Nukleophilen Thiosulfat, Hydrosulfid (HS") und Dithiocarbamat reagiert.
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Beispiel 3: Untersuchung
der Durchdringung der Erythrozytenmembran durch Glutathion
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Die
Fähigkeit
von Glutathion, die Membranen von Erythrozyten zu durchdringen,
wurde als ein Modellmembransystem für die Hüllen von Viren untersucht,
da beiden jegliche aktiven Transportsysteme für dieses Peptid fehlen. Die
Verteilung des GSH innerhalb und außerhalb von Erythrozyten (Sacramento
Blood Center, gepackte Erythrozyten, HCT 55–65%) wurde durch Bestimmung
der Mengen an Thiolgruppen in der Innerseite und der Außenseite
der Zellen nach Zugabe von exogenem Glutathion ausgewertet. Tabelle
2 zeigt die Gesamtmenge an Glutathion (intrazellulär und Überstand)
und die intrazelluläre
Menge an Glutathion von Erythrozyten als eine Funktion der Zeit
mit und ohne Zugabe von 3 mM GSH. Die Konzentration von GSH wurde auf
der Grundlage der Extinktion bei 412 nm berechnet, wobei ein Beckman
DU-20 (Beckman, Irvine, CA) Einzelwellenlängen-Spektrometer verwendet
wurde. Die Ergebnisse zeigen, dass die Menge an Sulfhydrylgruppen
in beiden Kompartimenten konstant bleibt.
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Beispiel 4: Inaktivierung
des Vesikulären
Stomatitisvirus mit Chinacrinmustard.
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Die
Wirkung von verschiedenen Quenchern, die 15 Minuten nach der Zugabe
eines Pathogeninaktivators zugegeben wurden, wurde untersucht. Vesikuläres Stomatitisvirus
(VSV) (ATCC American Type Cell Culture, Rockville, MD, Titer 8,8
log Einheiten/mL) wurde in gepackten Erythrozyten (PRBCs), die von
dem Sacramento Blood Center (Sacramento, CA) erhalten wurden, HCT
55–65%,
verdünnt
und mit 150 μM
Chinacrinmustard (QM) behandelt. Fünfzehn Minuten nach der Zugabe
von QM wurden verschiedene Quencher mit Dosen zwischen 1 bis 10
mM zugegeben. Die Quencher waren Aminoethanthiol (AET), Thiosulfat,
Glutathion und N-Acetylcystein (NAC), welche von der Aldrich Chemical
Co. (St. Louis, MO) erhalten wurden. Nach Inaktivierung für 4 Stunden
bei Raumtemperatur wurde in einem Virenplaquetest auf das lebende
Virus getestet (Markus et al., Virology, 57: 321–338 (1974)).
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Tabelle
3 zeigt die Ergebnisse der Inaktivierung von VSV durch 150 μM QM in Gegenwart
der verschiedenen Quencher, die nach 15 Minuten Inkubation zugegeben
wurden. In Abwesenheit eines Quenchers inaktivierte QM 3,5 log an
VSV. AET und Thiosulfat verminderten die Inaktivierung in einer
dosisabhängigen
Weise. Weder Glutathion noch NAC schienen die VSV-Inaktivierung zu
vermindern.
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Beispiel 5: Inaktivierung
des Vesikulären
Stomatitisvirus mit Chinacrinmustard, welcher gleichzeitig mit verschiedenen
Quenchern zugegeben wurde.
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Die
Wirkungen verschiedener Quencher, die gleichzeitig mit einer pathogeninaktivierenden
Verbindung zugegeben wurden, wurden untersucht. Vesikuläres Stomatitisvirus
(VSV) wurde in gepackten Erythrozyten (PRBC) verdünnt. Die
PRBCs wurden dann gleichzeitig mit 150 μM Chinacrinmustard (QM) und
verschieden Quenchern behandelt, die mit Dosen zwischen 3 und 30
mM zugegeben wurden. Die Quencher waren Aminoethanthiol (AET), Thiosulfat,
Glutathion, N-Acetylcystein (NAC), Cystein und Mercaptoethansulfonsäure-Natriumsalz
(MESNA), welche von der Aldrich Chemical Co. (St. Louis, MO) erhalten
wurden. Nach 4 Stunden Inaktivierung bei Raumtemperatur wurde das
lebende Virus in einem CPE-Test (Baxt et al., Virology, 72: 383–392 (1976))
getestet, indem die zytopathische Wirkung (CPE) des Virus auf Babyhamsternieren (BHK)-Zellen
ausgewertet wurde.
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Tabelle
4 stellt die Ergebnisse von Experimenten dar, wo die Inaktivierung
von VSV durch 150 μM
QM bei der gleichzeitigen Zugabe von AET, Thiosulfat, Glutathion
oder NAC durchgeführt
wurde. In diesem Experiment wurde VSV bis unter die Nachweisgrenze
abgetötet, > 4,0 log wurden inaktiviert.
Somit können
gewisse Quencher eine Wirkung bei der Virusinaktivierung gehabt
haben, welche durch diese Grenze maskiert wurde. AET und Thiosulfat
zeigten wieder eine signifikante Inhibition bei der Virusinaktivierung,
wobei AET der potentere Inhibitor war. Glutathion und NAC zeigten
kein Anzeichen, dass sie bei Konzentrationen bis zu 10 mM ein Abtöten des
Virus bewirkten, wobei gewisse Anzeichen einer Inhibition bei 30
mM vorlagen.
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Tabelle
5 stellt die Ergebnisse von einem weiteren Satz von Experimenten
dar, wo die Inaktivierung von VSV durch 150 μM QM bei gleichzeitiger Zugabe
von Glutathion, Cystein oder MESNA durchgeführt wurde. Die Inaktivierung
durch QM allein betrug 3,0 log, und dieses Niveau wurde durch Glutathion
selbst bei 30 mM nicht beeinflusst. Cystein zeigte eine dosisabhängige Verminderung
bei der Virusinaktivierung, und MESNA ergab gemischte Ergebnisse
mit 2,3 log Abtötung
bei 30 mM Quencher.
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Beispiel 6: Inaktivierung
von HIV unter Verwendung eines Pathogeninaktivators und eines Quenchers.
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Die
Wirkungen von Glutathion auf die Inaktivierung von HIV durch einen
Pathogeninaktivator wurden in PRBCs untersucht. PRBCs wurden bei
einem Hämatokrit
von ungefähr
60% in Adsol-Additivlösung
hergestellt. Eine Stammlösung
von zellfreiem HIV-IIIB (Popovic et al.,
Science, 224: 497 (1984), ungefähr
8 log/mL) wurde bis zu einem Titer von ungefähr 7 log pro mL zugegeben.
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Zu
Aliquots von HIV-kontaminiertem Blut wurde Glutathion bis zu unterschiedlichen
Endkonzentrationen zugegeben, worauf die zugabe von 50 μM PIC-1 folgte.
Die Proben wurden für
12 Stunden bei Raumtemperatur inkubiert. Die Erythrozyten wurden
dann pelletiert, und das restliche Virus in der Überstandsfraktion wurde nachgewiesen,
indem ein Mikroplaque-Test (Hanson et al., J. Chin. Microbio., 28:
2030 (1990)) verwendet wurde. Kontrollproben wurden nur mit Glutathion
inkubiert, um dessen Auswirkung auf die Lebensfähigkeit des HIV zu bestimmen.
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Die
Ergebnisse der Inaktivierung von HIV durch PIC-1 und Glutathion
sind in Tabelle 6 gezeigt. Die Daten in Tabelle 6 zeigen, dass die
Inaktivierung von zellfreiem HIV durch Glutathion nicht inhibiert
wurde. Es gab einen gewissen Verlust bei der HIV-Infektiosität, ungefähr 0,2 log,
aufgrund der Inkubation bei Raumtemperatur für 12 Stunden (Probe 1 gegenüber Probe
3). 30 mM Glutathion allein schienen die Infektiosität um weitere
0,3 bis 0,6 log zu verringern (Proben 2 und 4 im Vergleich zu Proben
1 und 3). Mit 50 μM
PIC-1 allein betrug die Inaktivierung ca. 1,8 log; 50 μM PIC-1 plus
30 mM Glutathion inaktivierten ca. 2,4 log. Die scheinbare Zunahme
bei der Inaktivierung kann vollständig durch die Wirkung von
Glutathion selbst erklärt
werden. Über den
Bereich von 0,1 mM bis 30 mM Glutathion hinweg gab es eine kleine
Zunahme bei der HIV-Inaktivierung, welche mit den Wirkungen von
Glutathion allein auf HIV konsistent war.
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Beispiel 7: Behandlung
von bakteriell kontaminierten RBCs mit einem inaktivator und einem
Quencher.
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Die
Auswirkungen der Quencher Glutathion und Cystein auf die Inaktivierung
von Yersinia enterocolitica wurde in einer Erythrozytenprobe untersucht.
PRBCs wurden in Adsol hergestellt und mit Yersinia (California Department
of Health Service, Microbial Disease Laboratory, Berkeley, CA),
einer häufigen
gramnegativen bakteriellen Kontamination von Blut, gespikt. Proben
wurden mit 150 μM
PIC-1 und Quencher hergestellt, wie in Tabelle 7 gezeigt ist. PIC-1
wurde ungefähr
5 Minuten nach den Quenchern zugegeben. Nach einer 4stündigen Inkubation
bei Raumtemperatur wurde der Titer der Bakterien bestimmt, indem
Verdünnungen
auf Nähragar
plattiert wurden und über
Nacht bei 37°C
kultiviert wurden.
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Tabelle
7 zeigt die Wirkungen von GSH und Cystein auf die Inaktivierung
von Yersinia mit 150 μM PIC-1.
Weder Glutathion noch Cystein allein bei einer Konzentration von
16 mM wiesen irgendeine Wirkung auf den Titer von Yersinia auf (Proben
3 und 10). Es gab jedoch eine dosisabhängige Abnahme bei der Inaktivierung
mit den Quenchern. Die Inaktivierung wurde um 4 bis 4,5 log mit
16 mM Quencher inhibiert (Proben 9 und 16), aber die Inhibition
betrug weniger als 1 log mit 2 mM Quencher (Proben 6 und 13).
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Beispiel 8: Verwendung
von Glutathion als einem Quencher bei der Inaktivierung von Staphylococcus
epidermidis
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Die
Auswirkungen von Glutathion auf die Inaktivierung von Staphylococcus
epidermidis (California Department of Health Services, Microbial
Disease Laboratory, Berkeley, CA) wurde in einer Erythrozytenprobe untersucht.
PRBCs wurden in Adsol hergestellt und mit S. epidermidis gespikt.
Proben wurden mit 75 μM
PIC-1 und dem Quencher, Glutathion, wie in Tabelle 8 gezeigt hergestellt.
PIC-1 wurde ungefähr
5 Minuten nach dem Quencher zugegeben. Nach einer 4stündigen Inkubation
bei Raumtemperatur wurde der Titer der Bakterien bestimmt, indem
Verdünnungen
auf Nähragar
plattiert wurden und über
Nacht bei 37°C
kultiviert wurden.
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Tabelle
8 veranschaulicht die Inaktivierung von Staphylococcus epidermidis
mit 75 μM
PIC-1 und unterschiedlichen Mengen an GSH. Die Ergebnisse, welche
in Tabelle 8 dargestellt werden, sind konsistent mit der Beobachtung,
dass Glutathion die Inaktivierung von Bakterien in einem gewissen
Ausmaß inhibiert.
S. epidermidis war offensichtlich weniger empfindlich gegenüber dem
Quenchen mit Glutathion als Yersinia.
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Bei
einer Konzentration von 1 bis 4 mM verringern die Quencher die Abtötung der
Bakterien nur mäßig, und
3 log oder mehr Bakterien können
inaktiviert werden.
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Beispiel 9: Untersuchung
der Auswirkungen von Quenchern auf die Verringerung unterwünschter
Nebenreaktionen pathogeninaktivierender Verbindungen in Materialien,
die Erythrozyten umfassen.
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Die
Auswirkungen von Glutathion und Cystein auf die Bindung von IgG,
Albumin und der pathogeninaktivierenden Verbindung an Erythrozyten
wurde untersucht. Die Behandlung von Erythrozyten mit einigen pathogeninaktivierenden
Verbindungen, die einen Nukleinsäure-Bindungsliganden
und eine reaktive Gruppe wie z.B. einer Mustardgruppe, wie z.B.
PIC-1, einschließen,
kann zu einer kovalenten Bindung auf niedrigem Niveau von IgG an
die Oberfläche
von Erythrozyten führen.
Die Menge an IgG liegt im Allgemeinen unterhalb der Niveaus, die
benötigt
werden, um ein positives Ergebnis in dem Direkten Antiglobulin-Test
(DAT) zu erzeugen (Walker, R. H., Herausg., Technical Manual, 10.
Ausg., American Associ ation of Blood Banks, Arlington, VA, 1990).
Jedoch kann die Aufnahme eines Quenchers die Proteinbindung verringern
oder eliminieren. Weiterhin wird unter Verwendung einer polyklonalen
Antikörpermischung,
welche den Acridinanteil von PIC-1 erkennt, die Bindung der pathogeninaktivierenden
Verbindung an die Erythrozytenoberfläche verringert, wenn ein Quencher
aufgenommen wird.
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PRBCs
wurden mit einem Hämatokrit
von 60% in Adsol hergestellt. Vor der Behandlung mit PIC-1 wurden
entweder Glutathion oder Cystein bis zu Konzentrationen zwischen
0,5 und 16 mM zugegeben, und die Proben wurden gemischt. PIC-1 wurde
bis zu 1 mM zugegeben, und die Proben wurden für 20 Stunden bei Raumtemperatur
inkubiert. Nach der Inkubation wurden zwanzig Mikroliter jeder Probe
dreimal mit 1 mL Blutbank-Salzlösung
gewaschen und in einem Endvolumen von 0,4 mL resuspendiert.
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Anti-Acridin-Antikörper wurden
hergestellt, wie bei Harlow und Lane, "Antibodies, a Laboratory Manual, Cold
Spring Harbor Laboratory," 1988,
beschrieben wird, worauf hierin vollinhaltlich Bezug genommen wird. Ziegen-anti-Maus-IgG
und anti-Humanalbumin-Antikörper
wurden von Caltag, Burlingame, CA erhalten.
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Zur
Analyse wurden 50 μl-Aliquots
von verdünnten,
gewaschenen Erythrozyten in vier Röhrchen aliquotiert und mit
anti-Human-IgG-, anti-Humanalbumin- oder anti-Acridin-Antikörpern für 30 min
bei 37°C
inkubiert. Nach der Inkubation wurden die Proben einmal mit 1,0
mL Blutbank-Salzlösung
gewaschen. Die anti-human-Antikörper
wurden kovalent mit Fluorescein markiert, und Proben wurden direkt
analysiert, indem ein Flusszytometer verwendet wurde. Um den anti-Acridin-Antikörper nachzuweisen,
wurden die Proben ein zweites Mal gewaschen und dann mit einem fluoresceinmarkierten
Ziegen-anti-Maus-IgG für
30 min bei 37°C
inkubiert. Die Proben wurden vor der Analyse wie vorher gewaschen.
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Zur
Analyse wurden die Proben 1:1 in Haemaline 2-Lösung (Biochem Immunosystems,
Allentown, PA) verdünnt
und in einem FACScan (Becton-Dickinson, San Jose, CA) analysiert,
wobei die Einstellungen der Streuung für eine Unterscheidung von Erythrozyten
optimiert wurden. Zwanzigtausend Fluoreszenzereignisse wurden pro
Probe gesammelt.
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Tabelle
9 stellt die Ergebnisse dar, welche die Auswirkung von Glutathion
und Cystein auf die Bindung von IgG, Albumin und Acridin an Erythrozyten
zeigen. Die Behandlung mit PIC-1 allein verursachte eine klare Zunahme
der IgG-, Albumin- und Acridinsignale (Proben 1 und 2). Die Inkubation
mit entweder 16 mM Glutathion oder Cystein veränderte die Fluoreszenz im Vergleich
zu der unbehandelten Probe nicht (Proben 3 bzw. 10). Die Behandlung
mit PIC-1 in Gegenwart
von jedem der Quencher verursachte eine dosisabhängige Abnahme in dem Niveau
der IgG-, Albumin- und Acridinbindung. Sowohl die Bindung von IgG
als auch von Albumin schienen in Gegenwart von ≥ 2 mM Quencher auf den Niveaus
des Hintergrunds zu liegen (Proben 6 und 13). Die Acridinbindung
war im Gegensatz dazu über
den gesamten getesteten Bereich hinweg abhängig von der Konzentration
des Quenchers. Selbst 16 mM Glutathion oder Cystein hoben das Acridinsignal
nicht völlig auf.
Mit 4 mM Glutathion sank das Acridinsignal 53fach (Probe 2 gegenüber Probe
7); mit 4 mM Cystein sank das Acridinsignal 83fach (Probe 2 gegenüber Probe
14). In einer parallelen Untersuchung unter Verwendung von 0,3 mM
PIC-1 wurden unter Verwendung von Glutathion ähnliche Tendenzen beobachtet,
auch wenn das anfängliche
Niveau der Bindung von Proteinen und Acridin aufgrund der niedrigeren
Konzentration von PIC-1 erniedrigt war.
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Beispiel 10: Untersuchung
der Auswirkungen von Glutathion auf die Eigenschaften von mit PIC-1
behandelten, gelagerten PRBCs.
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Um
jegliche Auswirkungen von Glutathion auf die Eigenschaften von Erythrozyten
zu bestimmen, wurde das folgende Experiment zweifach durchgeführt. vier
Einheiten ABO-abgeglichenes
Vollblut wurden vereinigt, gemischt und dann erneut in vier Blutbeutel
verteilt, um identische 500 mL-Einheiten zu erzeugen. PRBCs wurden
hergestellt, indem Adsol als die Additivlösung verwendet wurde. Innerhalb
von 20 Stunden nach Erhalt werden die Einheiten an Vollblut, das
von der Sacramento Blood Bank erhalten wurde, für 5 Minuten bei 3800 UpM zentrifugiert,
und das Plasma wird in einen anderen Behälter abgeleitet. Der % Hämatokrit
wird gemessen, indem ein Kapillarrohr mit der Blutprobe gefüllt und
für 5 Minuten
abzentrifugiert wird. Das Volumen, das von den Erythrozyten eingenommen
wird, wird mit einer Kalibrierungskurve verglichen. 94 mL Adsol
werden zugegeben. Der endgültige
Hämatokrit
reichte, abhängig
von der Behandlung, von 50 bis 53 Prozent.
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In
jedem Experiment wurden vier Bedingungen untersucht: (1) Kontrolle,
kein PIC-1 und kein Glutathion; (2) nur 3 mM Glutathion; (3) nur
0,3 mM PIC-1; und (4) 0,3 mM PIC-1 plus 3 mM Glutathion. Alle Einheiten einschließlich der
Kontrolle wurden für
14 Stunden bei 20°C
inkubiert. Die PRBCs wurden dann bis zum Ende in ein Lager mit 4°C überführt. Die
Proben wurden unmittelbar nach der Behandlung und danach auf ca.
wöchentlicher
Basis zur Analyse entnommen. Die Ergebnisse für 2,3-DPG, ATP und die Hämolyse sind
in den Tabellen 10 und 11 zusammengefasst. Diese Daten zeigen keinen
signifikanten Unterschied zwischen irgendeiner der Behandlungen
im Vergleich zu der Kontrolle. Die Messungen von extrazellulärem Kalium,
intrazellulärem
Glutathion, osmotischer Zerbrechlichkeit, Glucoseverbrauch und Lactatproduktion
bestätigten ebenfalls,
dass Glutathion, entweder allein oder mit PIC-1, die in vitro-Eigenschaften
von Erythrozyten nicht signifikant verändert.
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Extrazelluläre Kaliumspiegel
wurden gemessen, indem ein Ciba Corning Modell 614 K+/Na+-Analysegerät (Ciba
Corning Diagnostics Corp., Medford, MA) verwendet wurde. Die Hämolyse wurde
gemessen, wie in Hogman et al., Transfusion 31: 26–29 (1991)
beschrieben wird. Das intrazelluläre Glutathion wurde gemessen,
wie in Beutler, "Red
Cell Metabolism",
Grune und Stratton, 3. Ausg., 1984 beschrieben wird. 2,3-DG und ATP
wurden gemessen, indem die Verfahren von Sigma Nr. 665 bzw. 366
verwendet wurden (Sigma, St. Louis, MO). Der Glucoseverbrauch und
die Lactatproduktion wurden gemessen, indem die Verfahren von Sigma
Nr. 115 bzw. 735 verwendet wurden (Sigma, St. Louis, MO). Die osmotische
Zerbrechlichkeit wurde gemessen, wie in Beutler et al., Blood, Bd.
59 (1982) beschrieben wird.
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Beispiel 11: Untersuchung
der Wiederherstellung und des Überlebens
von Mäuse-RBCs, die mit GSH
behandelt wurden.
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Die
Wirkung von 0,6 mM PIC-2 mit und ohne 6,0 mM GSH auf die Wiederherstellung
und das Überleben
von biotinmarkierten murinen Erythrozyten (RBCs) in vivo wurde untersucht.
Mäuse-RBCs
wurden markiert und dann mit PIC-2, PIC-2 + Glutathion oder nur
Glutathion behandelt. Behandelte, markierte Zellen wurden in Empfänger infundiert.
Die Zirkulation dieser Zellen wurde über 36 Tage hinweg durch Flusszytometrie verfolgt.
Es wurde kein Unterschied beobachtet bei der Wiederherstellung oder
der Lebensspanne von irgendeiner der behandelten RBCs im Vergleich
zu Kontrollen mit nur der Markierung. Die Daten zeigen, dass Glutathion
in der Behandlung kompatibel ist mit der RBC-Funktion in vivo und
dass die PIC-2-Behandlung selbst Erythrozyten nicht schädigt.
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Spendermäusen (BALB/c-Männchen)
wurden an den Tagen 1 und 2 0,1 mg NHS (N-Hydroxysuccinimid)-Biotin
(Pierce, Rockford, IL) injiziert. Eine Stunde nach der zweiten Injektion wurde
die Markierungseffizienz überprüft, indem
ein kleines Volumen biotinmarkiertes Vollblut aus jeder Maus mit
einem Streptavidin-R-Phycoerythrin-Konjugat (Molecular Probes, Eugene,
OR) umgesetzt wurde und dann der Prozentsatz der fluoreszierenden
Zellen auf einem FACScan (Betton-Dickinson, San Jose, CA) bestimmt
wurde. Alle Mäuse
mit ≥ 90%
markierten RBCs wurden als Spendermäuse verwendet.
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Blut
wurde aus den Spendermäusen
durch Herzpunktion entnommen und einmal bei 1281 × g für sechs
Minuten abzentrifugiert. Das Plasma wurde entfernt, und die PRBCs
wurden für
14 Stunden bei Raumtemperatur (RT) ± 0,6 mM PIC-2 ± 6,0 mM
GSH inkubiert. Am folgenden Morgen wurden die RBCs gewaschen und
in HBSS (Hank's
Gepufferter Salzlösung,
Sigma, St. Louis, MO) resuspendiert. Die prozentuale Biotinmarkierung
der gewaschenen RBCs wurde wie oben bestimmt. Die Gesamtzahl an
RBCs wurde bestimmt, indem eine CBC (Vollständige Blutzellenzählung) auf
einem Zellenzählgerät (Complete
Blood Count Cell Counter, Biochem Immunosystems, Allentown, PA)
durchgeführt
wurde.
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Die
gewaschenen RBCs wurden dann den Empfängermäusen (BALB/c-Weibchen) transfundiert.
Jede Maus erhielt ≌ 800 × 106 biotinmarkierte RBCs. Jede Maus wurde zur
Zeit der Transfusion gewogen, und der wahre Prozentsatz von markierten
RBC/Maus wurde auf der Basis des Gewichts der Maus, ihrer RBC-Zahl, wie
sie durch eine CBC bestimmt wurde, und dem Prozentsatz der markierten
transfundierten RBCs, der wie oben bestimmt wurde, berechnet.
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Das
prozentuale Überleben
der markierten RBC wurde nach 1 Std. und an den Tagen 1–40 bestimmt. Die
Ergebnisse wurden normiert, indem das prozentuale Überleben
nach einer Stunde = 100% verwendet wurde. Die wahre prozentuale
Wiederherstellung von markierten RBCs nach einer Stunde betrug für alle Mäuse 105,8
= 17,5%. Die Ergebnisse wurde normiert auf % Überleben nach einer Stunde
= 100%, um Unterschiede in der Effizienz der i.v.-Injektion von markierten
RBC zu erlauben.
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Das Überleben
der mit PIC-2 behandelten RBC war über das Experiment hinweg im
Wesentlichen dasselbe wie bei der Kontrolle. Die durchschnittlichen
mittleren Überlebenswerte
werden in 1 angegeben. Die Daten legen
nahe, dass die Behandlung mit PIC-2, entweder mit oder ohne Glutathion,
keine signifikante Auswirkung auf das Überleben der RBC aufwies. Somit
ist Glutathion mit der Zirkulation von Erythrozyten in vivo nach
der Behandlung kompatibel.