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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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1. Gebiet
der Erfindung
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Diese
Erfindung betrifft allgemein endoskopische chirurgische Instrumente.
Insbesondere betrifft diese Erfindung ein tubuläres bzw. röhrenförmiges Element für ein endoskopisches
Biopsiezangeninstrument mit einer Einrichtung, die das Entfernen
der Probe ohne Herausziehen des Biopsiezangeninstruments aus einem
Endoskop erleichtert.
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2. Stand der
Technik
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Endoskopische
Biopsieverfahren werden typischerweise mit einem Endoskop und einer
endoskopischen Biopsiezangeneinrichtung (Bioptom) durchgeführt. Das
Endoskop ist ein langes flexibles Rohr, das eine Glasfaseroptik
trägt und
ein schmales Lumen aufweist, durch das das Bioptom eingeführt wird.
Das Bioptom umfasst typischerweise eine lange flexible Spirale mit
einem Paar einander gegenüberliegender
Backen am distalen Ende und einem manuellen Stellglied bzw. einer
manuellen Betätigungseinrichtung
am proximalen Ende. Eine Betätigung der
Betätigungseinrichtung öffnet und
schließt
die Backen. Während
des Vorgangs der Biopsie-Gewebeprobenentnahme führt der Chirurg das Endoskop zu
der Biopsiestelle, während
er diese durch die Glasfaseroptik des Endoskops betrachtet. Das
Bioptom wird durch das schmale Lumen des Endoskops eingeführt, bis
die einander gegenüberliegenden
Backen an der Biopsiestelle ankommen. Während der Chirurg die Biopsiestelle
durch die Glasfaseroptik des Endoskops betrachtet, positioniert
er die Backen um ein Gewebe, von dem eine Probe zu entnehmen ist,
und betätigt
die Betätigungseinrichtung
derart, dass die Backen sich um das Gewebe herum schließen. Eine
Probe des Gewebes wird dann von der Biopsiestelle abgeschnitten
und/oder abgerissen, während
es zwischen den Backen des Bioptoms eingeschlossen ist. Der Chirurg
hält die
Backen geschlossen und zieht das Bioptom aus dem Endoskop. Dann öffnet er
die Backen, um die Biopsiegewebeprobe zu sammeln.
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Ein
Biopsie-Gewebeprobenentnahmeverfahren erfordert oft die Entnahme
mehrerer Gewebeproben entweder von der gleichen oder aus unterschiedlichen
Biopsiestellen. Leider sind die meisten Bioptome auf die Entnahme
einer einzigen Gewebeprobe beschränkt, wonach die Vorrichtung
aus dem Endoskop herausgezogen und das Gewebe gesammelt werden muss,
bevor die Vorrichtung erneut zur Entnahme einer zweiten Gewebeprobe
verwendet werden kann. Es wurden mehrere Versuche unternommen, um
ein Instrument zur Verfügung
zu stellen, das die Entnahme mehrerer Gewebeproben gestattet, bevor
das Instrument herausgezogen muss und die Proben gesammelt werden
müssen.
Probleme bei der Bereitstellung eines solche Instruments umfassen
die extrem kleine Größe, die
aufgrund des schmalen Lumens des Endoskops erforderlich ist, und
die Tatsache, dass das Instrument flexibel sein muss, damit es durch
das Lumen des Endoskops eingeführt
werden kann. So sind mehrere bekannte Biopsieinstrumente für mehrere
Proben aufgrund ihrer Größe und Steifigkeit
von der Verwendung mit einem Endoskop ausgeschlossen. Diese umfassen
die Instrumente vom "Ausstanz-
und Ansaugtyps",
die in den US-Patenten Nr. 3,989,033, erteilt an Halpern et al.,
und Nr. 4,522,206, erteilt an Whipple et al., offenbart sind. Beide
Vorrichtungen weisen ein hohles Rohr mit einem Stanzwerkzeug am
distalen Ende und eine mit dem proximalen Ende gekoppelte Vakuumquelle
auf. Eine Gewebeprobe wird mit dem Stanzwerkzeug geschnitten und
von der Biopsiestelle weg durch das hohle Rohr abgesaugt. Es wird
jedoch allgemein anerkannt, dass das trockene Saugen von Gewebeproben
(d. h. ohne die Verwendung einer Spülflüssigkeit) durch ein langes
schmales flexibles Bioptom praktisch unmöglich ist.
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Man
hat sich bemüht,
ein Instrument, das das schmale Lumen eines Endoskops durchqueren muss,
dazu fähig
zu machen, Mehrfachproben zu entnehmen. Diese Anstrengungen haben
sich auf die Bereitstellung eines zylindrischen Lagerraums am distalen
Ende des Instruments konzentriert, in dem mehrere Gewebeproben gesammelt
werden können, bevor
das Instrument aus dem Endoskop herausgezogen wird. Das US-Patent
Nr. 4,651,753, erteilt an Lifton, offenbart beispielsweise ein starres,
zylindrisches Element, das am distalen Ende eines ersten flexiblen
Rohrs befestigt ist. Das zylindrische Element besitzt eine seitliche Öffnung,
und eine konzentrische zylindrische Messerklinge ist innerhalb des zylindrischen
Elements verschiebbar angebracht. Ein zweites flexibles Rohr, das
zum ersten Rohr konzentrisch ist, ist mit der Messerklinge verbunden,
um die Messerklinge relativ zur seitlichen Öffnung in dem zylindrischen
Element zu bewegen. Ein drittes flexibles Rohr mit einer Kolbenspitze
ist innerhalb des zweiten flexiblen Rohrs an gebracht, und eine Vakuumquelle (eine
Spritze) ist mit dem proximalen Ende des dritten Rohrs verbunden.
Eine Gewebeprobe wird entnommen, indem die seitliche Öffnung des
zylindrischen Elements auf die Biopsiestelle gebracht wird, mit
der Spritze ein Vakuum angelegt wird, um Gewebe in die seitliche Öffnung zu
ziehen und das zweite flexible Rohr nach vorne gedrückt wird,
um die Messerklinge an der seitlichen Öffnung entlang zu bewegen.
Eine Gewebeprobe wird dadurch abgeschnitten und innerhalb des zylindrischen
Messers innerhalb des zylindrischen Elements eingeschlossen. Dann
wird das dritte flexible Rohr nach vorne gedrückt, wobei sein Kolbenende
gegen die Gewebeprobe bewegt wird und sie nach vorne in einen zylindrischen
Lagerraum am distalen Ende des zylindrischen Elements gedrückt wird.
Etwa sechs Proben können
in dem zylindrischen Element gelagert werden. Danach wird das Instrument
aus dem Endoskop herausgezogen. Ein distaler Stopfen an dem zylindrischen
Element wird entfernt, und die sechs Proben werden gewonnen, indem
das dritte Rohr derart gedrückt
wird, dass sein Kolbenende die Proben ausstößt.
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Die
Vorrichtung des Lifton-Patents besitzt mehrere erkennbare Nachteile.
Zunächst
ist es oft schwierig, eine Gewebeprobe seitlich der Vorrichtung zu
erhalten. Um das Erhalten einer seitlichen Probe zu beschleunigen,
wird zweitens eine Spritze verwendet, um dabei zu helfen, das Gewebe
in die seitliche Öffnung
zu ziehen. Aufgrund dessen wird etwas, was einmal ein Zweistufenverfahren
war (Anordnen und Abschneiden) zu einem Dreistufenverfahren (Anordnen,
Ansaugen, Abschneiden). Des weiteren erfordert die Verwendung einer
Spritze eine zusätzliche
Hand. Drittens fügt
das Lifton-Patent dem Biopsieverfahren einen vierten Schritt hinzu,
da es dabei erforderlich wird, dass die Gewebeprobe in den Lagerraum
geschoben wird. So erfordert das Lifton-Patent insgesamt beträchtliche
Anstrengungen seitens des Chirurgs und eines Assistenten, und ein Großteil dieser
Anstrengungen betrifft des Schieben von Rohren, eine Handlung, die
mit der klassischen Biopsieprobenentnahme wenig zu tun hat. Die
bevorzugte Betätigungsart
von praktisch allen endoskopischen Werkzeugen ist, dass eine Greifwirkung
am distalen Ende des Instruments durch eine einzige Handlung am
proximalen Ende des Instruments bewirkt wird. Die Backen klassischer
Biopsiezangen werden durch Zusammendrücken eines manuellen Betätigungselements
in einer spritzenartigen Weise geschlossen.
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Eine
geeignetere endoskopische Mehrfachprobenbiopsievorrichtung ist in
dem US-Patent Nr. 5,171,255, erteilt an Rydell, offenbart. Rydell
stellt ein flexibles endoskopisches Instrument mit einem messerscharfen
Schneidzylinder an seinem distalen Ende zur Verfügung. Ein koaxialer Amboss
ist mit einem Zugdraht verbunden und wird auf die gleiche Weise
wie herkömmliche
Biopsiezangen betätigt. Wenn
der Amboss in den Zylinder gezogen wird, wird Gewebe, das sich zwischen
dem Amboss und dem Zylinder befindet, abgeschnitten und in einen
Lagerraum innerhalb des Zylinders geschoben. Mehrere Proben können genommen
werden und in dem Lagerraum gehalten werden, bevor die Vorrichtung
aus dem Endoskop gezogen wird. Während
die Vorrichtung von Rydell wirksam beim Zurverfügungstellen eines Mehrfachprobenwerkzeugs
ist, bei dem jede Probe mit einem herkömmlichen Zweischrittverfahren
(Anordnen und Abschneiden) erhalten wird, ist sie immer noch auf
das seitliche Abschneiden beschränkt,
das oft problematisch ist. Herkömmliche
Biopsiezangen haben Backen, die Gewebe von vorne oder seitlich ergreifen
können.
Selbst dann ist es schwierig, die Backen um das Gewebe, dem eine Probe
entnommen werden soll, anzuordnen. Die seitliche Probenentnahme
ist noch schwieriger.
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Eine
Mehrfachprobenbiopsiezange einer herkömmlicheren Form ist in dem
sich im gemeinsamen Besitz befindlichen US-Patent Nr. 5,542,432,
erteilt an Slater et al., offenbart. Slater et al. offenbaren eine
endoskopische Mehrfachprobenbiopsiezange mit einer Backenanordnung,
die ein Paar einander gegenüberliegender
gezahnter Backenbecher aufweist, von denen jeder mit einem nachgiebigen
Arm an ein Basiselement angekoppelt ist. Das Basiselement der Backenanordnung
ist innerhalb eines Zylinders angebracht, und die axiale Bewegung
von entweder der Backenanordnung oder dem Zylinder jeweils mit Bezug
auf das andere Teil zieht die Arme der Backen in den Zylinder oder
bewegt den Zylinder über
die Arme der Backen, um die Backenbecher in eine beißende Wirkung
zu bringen. Die Arme der Backen bilden wirksam eine Lagerkammer,
die sich proximal von dem unteren Backenbecher aus erstreckt und
verhindert, dass gesammelte Biopsieproben während des wiederholten Öffnens und
Schließens der
Backen seitlich zwischen den Backen heraus gedrückt werden und der untere Backenbecher
verbessert die Bewegung der Biopsieproben in die Lagerkammer. Die
Vorrichtung kann bis zu vier Proben aufnehmen, bevor sie aus dem
Endoskop geholt werden muss. Jedoch ist es bei einigen Biopsieverfahren manchmal
erwünscht,
mehr Proben zu entnehmen. Des weiteren wurde gefunden, dass Proben
innerhalb der Kammer zusammenkleben können und die Bestimmung mit
Bezug darauf, welche Probe von welcher Biopsiestelle kommt, etwas
schwierig macht.
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Das
US-Patent Nr. 5,538,008, erteilt an Crowe, offenbart ein Mehrfachproben-Bioptom, das angeblich
mehrere Proben entnimmt und jede Probe mittels Wasserdruck durch
einen Kanal zum proximalen Ende des Instruments transportiert, wo
jede Probe einzeln entnommen werden kann. Die Vorrichtung umfasst
einen Kunststoffbackensatz, der in einer Öffnungsstellung vorgespannt
ist und am distalen Ende eines länglichen
Rohrs mit einer Länge
von bis zu sieben Fuß angekoppelt
ist. Das Rohr bildet einen Kanal. Eine Hülse erstreckt sich über das
Rohr, und ein Wasserströmungsdurchlass
ist zwischen dem Rohr und der Hülse
vorgesehen. Eine Öffnung
ist in dem Rohr vorgesehen, damit der Wasserströmungsdurchlass auf den Kanal
an dem distalen Ende des Rohrs treffen kann. Es wird offenbart,
dass das Herausziehen des Rohrs in die Hülse die Backen dazu zwingt,
sich zu schließen,
und es ermöglicht,
dass eine Probe von dem Gewebe abgeschnitten und in dem Kanal aufgenommen
wird. Es wird offenbart, dass der Wasserströmungsdurchlass es Wasser ermöglicht,
unter Druck vom proximalen Ende des Durchlasses zum distalen Ende
des Durchlasses, durch die Öffnung
und in das distale Ende des Kanals zu strömen und zum proximalen Ende
des Kanals angesaugt zu werden. Dadurch transportiert das Wasser
zugleich jede Probe, die in dem Kanal enthalten ist, zum proximalen
Ende, wo die Probe entnommen werden kann.
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Während die
Crowe-Vorrichtung auf dem Papier reizvoll ist, ist die Konstruktion
in der Praxis unpraktisch und fehlerhaft. Es wäre beispielsweise sehr schwierig,
wenn nicht unmöglich,
das längliche
Rohr, das eine Länge
von bis zu sieben Fuß besitzt,
mit Bezug auf eine Hülse
von im Wesentlichen der gleichen Länge zu verschieben. Es wäre auch
schwierig, einen ungehinderten Wasserströmungsdurchlass zwischen dem
Rohr und der Hülse
aufrechtzuerhalten, wenn sich das Rohr und die Hülse durch den Körper hindurch
verbiegen. Des weiteren müssen – das Rohr
und die Backen in die Hülse
gezogen werden, damit die Backen eine Gewebeprobe abschneiden. Dadurch
werden die Backen in unerwünschter
Weise von dem Gewebe, dem eine Probe zu entnehmen ist, weggezogen.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Die
Erfindung, wie in Anspruch 1 definiert, versucht, ein röhrenförmiges Element
für ein
endoskopisches Biopsiezangeninstrument zur Verfügung zu stellen, das es gestattet,
dass einem Patienten zahlreiche Gewebeproben entnommen werden, ohne
die Zange aus dem Patienten zu entfernen.
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Das
endoskopische Biopsiezangeninstrument kann den Zangen einzeln jede
der mehreren Gewebeproben entnehmen, ohne die Zange aus dem Patienten
zu entfernen.
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Es
wird auch ins Auge gefasst, dass das endoskopische Biopsiezangeninstrument
die Zange spült
und darin enthaltene Gewebeproben ansaugt.
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Es
ist ein weiterer Vorteil, dass ein endoskopisches Biopsiezangeninstrument
einen proximalen Betätigungsgriff
mit einer Kammer enthalten kann, um durch das Instrument angesaugte
Gewebeproben zurückzuhalten.
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Des
weiteren wird ein endoskopisches Biopsiezangeninstrument zur Verfügung gestellt,
das einen proximalen Betätigungsgriff
für ein
endoskopisches Biopsiezangeninstrument umfasst, welches eine Steuereinrichtung
zum Steuern des Ansaugens und Spülens
von Fluid durch das Instrument aufweist.
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In Übereinstimmung
mit den vorstehenden Angaben, die nachstehend detailliert erörtert werden, wird
ein röhrenförmiges Element
zur Verwendung mit einem endoskopischen Biopsiezangeninstrument
zur Verfügung
gestellt, das im Allgemeinen einen proximalen Betätigungsgriff,
eine distale Zangenanordnung und ein Steuerelement, das an dem proximalen Betätigungsgriff
und der distalen Zangenanordnung angekoppelt ist, umfasst, wobei
das röhrenförmige Element
einen Spülkanal,
einen Ansaugungskanal und einen Steuerkanal, in dem das Steuerelement aufgenommen
ist, umfasst.
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Der
proximale Betätigungsgriff
umfasst vorzugsweise eine Welle und eine Spule, die verschiebbar
an der Welle angebracht ist. Der Betätigungsgriff ist auch mit einem
proximalen Spüldurchlass,
einer Probenkammer, einem Probenerfassungselement und einem Quetschventil
ausgestattet, das das Spülen
und Ansaugen regelt. Der proximale Spüldurchlass ist an die Spülleitung
und ein Spülkopplungsrohr angekoppelt.
Die Probenkammer ist mit der Ansaugleitung und einem Ansaugkopplungsrohr
verbunden. Das Probenfangelement umfasst ein Sieb, das in die Probenkammer
eingesetzt wird und Gewebeproben aus dem angesaugten Fluid herausfiltert.
Das Spülkopplungsrohr
und das Ansaugkopplungsrohr erstrecken sich durch das Quetschventil,
das dazu dient, die Strömung
von Fluid durch die Rohre zu steuern. Der Betätigungsgriff ist mit den proximalen
Enden von sowohl dem flexiblen, röhrenförmigen Element als auch dem
Steuerelement verbunden und bewegt das Steuerelement relativ zu
dem röhrenförmigen Element.
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Die
distale Anordnung ist mit dem distalen Ende des röhrenförmigen Elements
verbunden und umfasst einen hohlen Backenbecher, der am distalen Ende
der Ansaugleitung angekoppelt ist, und eine hohle bewegliche Backe,
die benachbart der Spülleitung
schwenkbar verbunden ist. Der Backenbecher wird vorzugsweise aus
einem harten Kunststoff hergestellt und besitzt eine stumpfe Schneidfläche, während die
bewegliche Backe vorzugsweise eine Metallbacke mit einer scharfen
Schneidkante ist. Die bewegliche Backe ist des weiteren mit dem
Steuerelement derart verbunden, dass die Betätigung des Betätigungsgriffs
die bewegliche Backe relativ zu dem Backenbecher bewegt und dadurch
die Backen aus einer Öffnungsstellung
in eine Schließstellung
bewegt. Das Bewegen der hohlen Backen in eine Schließstellung
sorgt für
eine im Wesentlichen fluiddichte Verbindung zwischen der Spül- und der
Ansaugleitung.
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Es
ist ersichtlich, dass das distale Ende des Instruments mit dem Gewebe,
von dem eine Probe benötigt
wird, in Kontakt gebracht wird und der Betätigungsgriff betätigt wird,
um die Backen zu schließen und
eine Gewebeprobe abzuschneiden. Wenn sich die Backen in der Schließstellung
befinden, wird Wasser durch die Spülleitung zu den Backen am distalen
Ende des Instruments gespült
und von den Backen zum proximalen Ende des Instruments durch die
Ansaugleitung derart angesaugt, dass die Probe, die durch die Backen
abgeschnitten wurde, mit dem Wasser angesaugt wird. Wenn das Wasser
angesaugt wird, strömt
es durch die Kammer, und die Probe wird auf dem Sieb filtriert.
Das Sieb kann leicht entfernt werden, um die Probe zu entnehmen.
Es ist des weiteren ersichtlich, dass das gesamte Verfahren des
Abschneidens einer Probe und der Entnahme der Probe ohne Entfernen
des endoskopischen Biopsiezangeninstruments aus seiner Lage innerhalb des
Körpers
durchgeführt
werden kann.
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Gemäß einer
nachstehend beschriebenen Vorrichtung besitzt das röhrenförmige Element
eine ovale Gestalt und definiert eine Steuerleitung, eine Spülleitung
und eine Ansaugleitung. Die distale Zangenanordnung umfasst eine
bewegliche Backe und einen im Wesentlichen steifen, geformten Kragen, der
mit einem proximalen buchsenähnlichen
Kopplungsmittel zum Ankoppeln des röhrenförmigen Elements daran, einem
feststehenden Backenbecher, einem distalen Spüldurchlass und einem Steuerdurchlass
ausgestattet ist. Der Kragen besitzt einen ähnlichen Durch messer wie das
Endoskop und ist dazu bestimmt, mittels einer Silikonkautschukbuchse an
die Außenseite
des distalen Endes eines Endoskops angekoppelt zu werden. Die bewegliche
Backe ist schwenkbar an dem geformten Kragen angebracht und ist
relativ zum Backenbecher beweglich. Das röhrenförmige Element ist in der Buchse
angeschlossen. Ein Steuerdraht erstreckt sich durch die Steuerleitung
und der Steuerdurchlass ist mit den zwei Öffnungen in der beweglichen
Backe gekoppelt.
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Gemäß einer
zweiten nachstehend beschriebenen Vorrichtung definiert ein röhrenförmiges Element
eine Saugleitung mit einem kreisförmigen Querschnitt, eine Spülleitung
mit einem nierenförmigen
Querschnitt und zwei Steuerleitungen. Die distale Anordnung umfasst
eine ortsfeste Backe, die mit dem distalen Ende des röhrenförmigen Elements verbunden
ist, und eine bewegliche Backe. Die ortsfeste Backe weist einen
hohlen Backenbecher, ein Schäkelelement
und zwei proximale Stege auf. Der Backenbecher befindet sich über der
Ansaugleitung, und der Schäkel
und die proximalen Stege erstrecken sich von dem Backenbecher über die
Spülleitung.
Die bewegliche Backe ist an den Schäkel gekoppelt und wird entlang
der proximalen Stege geführt.
Die beiden Steuerleitungen verlassen das distale Ende des röhrenförmigen Elements
seitlich der proximalen Stege. Ein zentraler Bereich eines Steuerelements
ist mit der beweglichen Backe gekoppelt, und jedes Ende des Steuerelements
erstreckt sich durch die Steuerleitungen zum proximalen Ende des Instruments.
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Gemäß einer
dritten nachstehend beschriebenen Vorrichtung bildet das röhrenförmige Element eine
Ansaugleitung mit kreisförmigen
Querschnitt und eine Spülleitung
mit einem halbmondförmigen Querschnitt.
Die distale Anordnung ist im Wesentlichen gleich der zweiten Ausführungsform
(A. d. Ü.: entspricht
nicht den handschriftlichen Korrekturen). Die proximalen Stege liegen
an der Spülleitung
an und bedecken diese teilweise, um zwei Eingänge in die Spülleitung
für die
Steuerelemente zu bilden. Das distale Ende jedes Steuerelements
ist an die bewegliche Backe angeschlossen, und die Steuerelemente erstrecken
sich durch die Eingänge
und in die Spülleitung.
Die Eingänge
sind ausreichend klein, so dass im Wesentlichen das gesamte Fluid
durch die Spülleitung
und in die Backen strömt,
wenn sich die Backen in der Schließstellung befinden und Fluid
durch die Spülleitung
zur distalen Anordnung gespült
wird; d. h. nur eine unwesentliche Menge des Fluids, das durch die
Spülleitung
gespült
wird, tritt durch die durch die Stege gebildeten Einlässe aus.
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Weitere
Aufgaben und Vorteile der Erfindung sind für Fachleute unter Bezugnahme
auf die detaillierte Beschreibung im Zusammenhang mit den vorgesehenen
Figuren ersichtlich.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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Die
in 1 bis 28 gezeigten Vorrichtungen gehören nicht
zur vorliegenden Erfindung.
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1 ist
eine abgebrochene perspektivische Ansicht eines endoskopischen Biopsiezangeninstruments
und eines röhrenförmigen Elements
gemäß einer
ersten Vorrichtung, die nicht Teil der Erfindung ist;
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2 ist
eine abgebrochene perspektivische Ansicht des proximalen Endes der
ersten Vorrichtung, die nicht Teil der Erfindung ist;
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3 ist
eine abgebrochene perspektivische Ansicht der Probenkammer der ersten
Vorrichtung, die nicht Teil der Erfindung ist;
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4 ist
eine perspektivische Ansicht der Vorderseite des Probenfangelements
der ersten Vorrichtung, die nicht Teil der Erfindung ist;
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5 ist
eine perspektivische Ansicht der Rückseite des Probenfangelements
der ersten Vorrichtung, die nicht Teil der Erfindung ist;
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6 ist
eine vergrößerte, perspektivische Ansicht
des röhrenförmigen Elements
der ersten Vorrichtung, die nicht Teil der Erfindung ist;
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7 ist
eine vergrößerte, abgebrochene, perspektivische
Ansicht der distalen Anordnung der ersten Vorrichtung, die nicht
Teil der Erfindung ist, wobei sich die Backen in der Öffnungsstellung
befinden;
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8 ist
eine vergrößerte, abgebrochene, perspektivische
Ansicht der distalen Anordnung der ersten Vorrichtung, die nicht
Teil der Erfindung ist, wobei sich die Backen in der Schließstellung
befinden;
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9 ist
eine Ansicht auf das untere Ende von 8;
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10 ist
ein Schnitt entlang der Linie 10-10 in 7;
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11 ist
ein Schnitt entlang Linie 11-11 in 8;
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12 ist
eine abgebrochene, perspektivische Ansicht der distalen Anordnung
der ersten Vorrichtung, die nicht Teil der Erfindung ist, und zeigt eine
weitere alternative Steuerelementkonfiguration;
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13 ist
eine abgebrochene, perspektivische Ansicht der distalen Anordnung
der ersten Vorrichtung, die eine weitere alternative Steuerelementkonfiguration
zeigt;
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14 ist
eine Vorderansicht einer Probenfanganordnung gemäß einer zweiten Vorrichtung,
die nicht Teil der Erfindung ist;
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15 ist
eine Draufsicht auf die Probenfanganordnung gemäß einer zweiten Vorrichtung,
die nicht Teil der Erfindung ist;
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16 ist
ein Schnitt entlang der Linie 16-16 in 14;
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17 ist
eine Seitenansicht der Probenfanganordnung gemäß einer zweiten Vorrichtung,
die nicht Teil der Erfindung ist;
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18 ist
eine Vorderansicht der Probenschale der Probenfanganordnung gemäß einer
zweiten Vorrichtung, die nicht Teil der Erfindung ist;
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19 ist
eine abgebrochene, perspektivische Ansicht einer dritten Vorrichtung,
die nicht Teil eines erfindungsgemäßen endoskopischen Biopsiezangeninstruments
ist;
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20 ist
eine vergrößerte, abgebrochene, transparente,
perspektivische Ansicht des röhrenförmigen Elements
der dritten Vorrichtung, die nicht Teil der Erfindung ist;
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21 ist
ein vergrößerter Schnitt
entlang der Linie 21-21 in 20;
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22 ist
eine vergrößerte, abgebrochene, perspektivische
Ansicht der distalen Anordnung der dritten Vorrichtung, die nicht
Teil der Erfindung ist, wobei sich die Backen in der Öffnungsstellung
befinden;
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23 ist
ein Schnitt entlang der Linie 23-23 in 22;
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24 ist
eine vergrößerte, abgebrochene, perspektivische
Ansicht des distalen Endes der dritten Vorrichtung, die nicht Teil
der Erfindung ist, wobei sich die Biopsiebacken in der Schließstellung
befinden;
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25 ist
ein Schnitt entlang der Linie 25-25 in 24;
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26 ist
eine vergrößerte, abgebrochene, transparente,
perspektivische Ansicht des röhrenförmigen Elements
einer vierten Vorrichtung, die nicht Teil der Erfindung ist;
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27 ist
ein vergrößerter Schnitt
entlang der Linie 27-27 in 26;
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28 ist
eine vergrößerte, abgebrochene, perspektivische
Ansicht des distalen Endes einer vierten Vorrichtung, die nicht
Teil der Erfindung ist, wobei sich die Backen in der Öffnungsstellung
befinden;
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29 ist
ein Schnitt durch ein röhrenförmiges Element
gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung; und
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30 ist
ein Schnitt durch ein röhrenförmiges Element
gemäß einer
weiteren Ausführungsform der
Erfindung.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Unter
Bezugnahme auf 1 ist ein Mehrfachproben-Biopsiezangeninstrument 10 gezeigt. Das
Biopsiezangeninstrument umfasst im Allgemeinen einen proximalen
Betätigungsgriff 12,
ein flexibles röhrenförmiges Mehrfachlumenelement 14,
einen Zugdraht 20 und eine distale Anordnung 22.
Mehrere Kopplungsrohre sind vorzugsweise vorgesehen, um den proximalen
Betätigungsgriff 12 an
dem röhrenförmigen Element 14 und
den Spül-
und Ansaugeinrichtungen anzukoppeln. Ins besondere sind ein Steuerkopplungsrohr 23,
ein erstes und ein zweites Spülkopplungsrohr 24, 25 und
ein erstes und ein zweites Ansaugkopplungsrohr 26, 27 vorgesehen.
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Der
proximale Betätigungsgriff 12 weist
eine Welle 30 mit einem Querschlitz 32 und eine
Spule 34, die verschiebbar an der Welle angebracht ist
und eine Querstange (nicht gezeigt) auf, die sich durch den Schlitz 32 erstreckt,
wie dies im Stand der Technik üblich
ist. Der Betätigungsgriff 12 ist
mit einem Quetschventil 45, das das Spülen und das Ansaugen regelt,
und einer Probenfanganordnung 41 versehen, die eine Probenkammer 42 und
ein Probenfangelement 44 aufweist. Unter Bezugnahme auf 2 und 3 umfasst
die Probenkammer 42 Spülverbinder 46, 47,
die das erste Spülkopplungsrohr 24 mit
dem zweiten Spülkopplungsrohr 25 koppeln.
Die Probenkammer 42 weist auch einen ersten und einen zweiten
Ansaugverbinder 48, 49 auf, die das erste Ansaugkopplungsrohr 26 mit
dem zweiten Ansaugkopplungsrohr 27 koppeln. Wie in 3 gezeigt
ist, ist der Durchmesser der Kammer 42 beträchtlich
größer als der
Durchmesser des ersten (und zweiten) Ansaugkopplungsrohrs 26 (27).
Wie auch in 3 gezeigt ist, weist die Kammer 42 einen
Probenfangverbinder 43 zum entfernbaren Koppeln der Kammer
an einem distalen Bereich der Welle 30 auf. Der Probenfangverbinder 43 ist
vorzugsweise T-förmig,
um zu einem Schlitz (nicht gezeigt) an der Welle 30 zu
passen, aber ansonsten zur Verbindung mit der Welle gestaltet. Unter
Bezugnahme auf 3 bis 5 weist
ein Probenfangelement 44 einen Griffbereich 52,
einen Erfassungsbereich 54, der das Probenfangelement 44 mit
der Probenkammer entfernbar ergreift, und ein Sieb 56 auf.
Das Sieb 56 erstreckt sich durch die Probenkammer 42 zwischen
dem ersten und dem zweiten Ansaugverbinder 48, 49.
Das Sieb 56 weist eine Vorderseite 58 und eine
Rückseite 60 auf
und ist mit einer Vielzahl von Perforationen 62 versehen,
die vorzugsweise von kegelstumpfförmiger Gestalt sind und sich
von der Vorderseite 58 zur Rückseite 60 erstrecken.
Wie des weiteren in 3 bis 5 gezeigt
ist, besitzen der Erfassungsbereich 54 und die Öffnung der
Probenkammer 42 vorzugsweise unregelmäßig geformte Querschnitte,
die den Eingriff des Erfassungsbereichs 54 in der Probenkammer 42 in nur
einer Ausrichtung gestatten. Folglich können die kegelstumpfförmigen Perforationen 62 des
Siebs 56 leicht in der ordnungsgemäßen Ausrichtung von vorne nach
hinten ausgerichtet werden.
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Wie
in 2 gezeigt ist, erstreckt sich das erste Spülkopplungsrohr 26 und
das erste Ansaugkopplungsrohr 27 durch das Quetschventil 45,
das dazu dient, die Strömung
von Fluid durch die Rohre 26, 27 zu steuern. Das
Quetschventil ist vorgespannt, um das erste Spülkopplungsrohr 26 und
das erste Ansaugkopplungsrohr 27 zur Schließung zusammenzuklemmen,
d. h. die Rohre über
einander zu drücken.
Wenn das Quetschventil 45 mit dem Finger eines Arztes nach
unten gedrückt
wird, wirkt dies der Vorspannung des Quetschventils entgegen, damit Fluid
durch das erste Spülkopplungsrohr 26 und
das erste Ansaugkopplungsrohr 27 strömen kann.
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Unter
Bezugnahme auf 6 und 7 und gemäß einer
ersten Vorrichtung, die nicht Teil der Erfindung ist, ist das röhrenförmige Element 14 vorzugsweise
ein ovales Mehrfachlumen-Extrusionsgebilde. Das röhrenförmige Element
weist ein proximales Ende 66, ein distales Ende 68,
eine Steuerleitung 70, eine Spülleitung 72 und eine
Ansaugleitung 74 auf, die sich jeweils durch das röhrenförmige Element zu
der distalen Anordnung 22 erstrecken. An dem proximalen
Ende 66 des röhrenförmigen Elements
ist die Steuerleitung 70 an dem Steuerkopplungsrohr 23 angekoppelt,
die Spülleitung 72 ist
an dem zweiten Spülkopplungsrohr 25 angekoppelt
und die Ansaugleitung 74 ist an dem zweiten Ansaugkopplungsrohr 27 angekoppelt.
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Unter
Bezugnahme auf 7 bis 9 umfasst
die distale Anordnung 22 einen im Wesentlichen starren,
geformten Kragen 80 und eine hohle bewegliche Backe 90.
Der Kragen 80 besteht vorzugsweise aus einem unitären Stück Polycarbonat, einem
mit Glas gefüllten
Polycarbonat, einem Styrol harter Qualität oder einem anderen Kunststoff,
während
die bewegliche Backe 90 vorzugsweise aus Gussmetall hergestellt
ist. Der Kragen umfasst eine zentrale Öffnung 81, einen Umfangskanal 83,
einen sich distal erstreckenden Steuerdurchlass 82, ein sich
distal erstreckendes Anbaustück 84 für die hohle Backe,
eine sich distal erstreckende hohle ortsfeste Backe 88 und
eine proximale Buchse 86. Die zentrale Öffnung 81 des Kragens 80 besitzt
einen ähnlichen Durchmesser
wie der Außendurchmesser
des Endoskops und ist dazu bestimmt, den Kragen an die Außenseite
des distalen Endes eines Endoskops anzukoppeln. Der Umfangskanal 81 nimmt
einen Teil einer Silikonkautschukbuchse (nicht gezeigt) auf, die
verwendet wird, um den Kragen 80 am Endoskop zu befestigen.
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Die
ortsfeste Backe 88 umfasst vorzugsweise eine stumpfe Kante
oder Lippe 92. Die bewegliche Backe 90 ist an
dem Drehzapfen 94 an dem Backenanbaustück 84 schwenkbar angebracht
und ist mit Bezug auf die ortsfeste Backe 88 schwenkbar.
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Die
bewegliche Backe 90 ist vorzugsweise mit einer scharfen
Schneidkante 98, einem Anschlag 100 zur Begrenzung
des Ausmaßes,
um den sich die bewegliche Backe von der ortsfesten Backe 88 weg verschwenkt,
und zwei Backenöffnungen 102, 104 zur
Aufnahme eines Zugdrahts 20, wie nachstehend beschrieben,
versehen.
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Unter
Bezugnahme auf 9 bis 11 fluchtet
die proximale Buchse 86 mit dem Steuerdurchlass 82,
dem Backenanbaustück 84 und
der ortsfesten Backe 88 und ist dazu bestimmt, das distale
Ende 68 des flexiblen, röhrenförmigen Elements 14 aufzunehmen.
Das distale Ende 68 des röhrenförmigen Elements ist in der
proximalen Buchse 86, vorzugsweise unter Verwendung eines
Klebeverbindungsmittels derart befestigt, dass der Steuerdurchlass 82 mit
der Steuerleitung 70 gekoppelt ist, das Backenanbaustück 84 im
Wesentlichen fluiddicht mit der Spülleitung 74 gekoppelt
ist und die ortsfeste Backe 88 im Wesentlichen fluiddicht
mit der Ansaugleitung 76 gekoppelt ist.
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Unter
Bezugnahme auf 1, 6 and 11 erstreckt
sich ein zentraler Bereich des Zugdrahts 20 durch die Backenöffnungen 102, 104, und
die Enden des Zugdrahts 20 erstrecken sich durch den Steuerdurchlass 82,
die Steuerleitung 74 und das Steuerkopplungsrohr 23 zu
der Spule 34. Unter Bezugnahme auf 12 bildet
der Zugdraht 20a alternativ eine sichere Schlaufe 106a durch
die Backenöffnungen 102, 104a,
indem er zurück
auf sich selbst umgebogen ist und eine Verdrehung 108a bildet.
Unter Bezugnahme auf 13 können bei einer weiteren Ausführungsform
zwei Zugdrähte 20b, 21b verwendet
werden, wobei das distale Ende jedes Zugdrahts an eine Backenöffnung 102b, 104b einer Z-förmigen Biegung 110b, 112b gekoppelt
ist und sich durch den Steuerdurchlass 82b erstreckt.
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Unter
Bezugnahme auf 1, 7 und 8 ist
ersichtlich, dass die Bewegung der Spule 34 relativ zur
Welle 30 zu einer Bewegung des Zugdrahts 20 mit
Bezug auf das röhrenförmige Element 14 führt und
folglich die bewegliche Backe 90 mit Bezug auf die ortsfeste
Backe 88 derart bewegt, dass sich die Backen öffnen (7)
und schließen (8).
Unter Bezugnahme auf 7 bis 11 ist dann,
wenn sich die ortsfeste und die bewegliche Backe 88, 90 in
der Schließstellung
befinden, ein im wesentlicher fluiddichter Durchlass zwischen diesen
gebildet. Da die ortsfeste Backe 88 an der Ansaugleitung 70 angekoppelt
ist und die bewegliche Backe 90 über die Spülleitung 72 angekoppelt
ist, ist eine im Wesentlichen fluiddichte Kopplung der Spül- und der Ansaugleitung
erzielt.
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Es
ist ersichtlich, dass im Gebrauch das distale Ende des Endoskops,
an das der Kragen 80 angekoppelt ist, benachbart zu dem
zur Probeentnahme gewünschten
Gewebe manövriert
wird und die distale Anordnung in Kontakt mit dem Gewebe 110 (10 und 11)
gebracht wird. Der Betätigungsgriff 12 wird
betätigt,
um die Backen 88, 90 zu schließen und eine Gewebeprobe 112 abzuschneiden. Wenn
sich die Backen 88, 90 in der Schließstellung befinden,
werden die Spüleinrichtung
und die Ansaugeinrichtung aktiviert und das erste proximale Spülkopplungsrohr
und das erste proximale Ansaugkopplungsrohr 24, 26 werden
durch Herunterdrücken
des Quetschventils 45 aus dessen Klemmwirkung freigegeben.
Dadurch kann Spülfluid
durch das erste und das zweite proximale Spülkopplungsrohr 24, 26, durch
die Spülleitung 70 und
das Anbaustück 84 für die hohle
Backe 84 und zu den Backen 88, 90 am
distalen Ende des Instruments strömen. Das Fluid strömt durch
die Backen und wird derart zurück
zum proximalen Ende des Instruments gesaugt, dass die innerhalb
der Backen gehaltene Probe mit dem Wasser angesaugt wird. Unter
erneuter Bezugnahme auf 2 bis 6 wird dann,
wenn das Wasser durch die Ansaugleitung 74 und in die Probenkammer 42 angesaugt
wird, die Probe auf das Sieb 58 gefiltert. Die kegelstumpfförmige Gestalt
der Perforationen 62 gestattet eine erhöhte Fluidströmung durch
das perforierte Sieb, während
sie verhindert, dass die Gewebeprobe durch das Sieb hindurchgeht.
Die Spül-
und die Ansaugeinrichtung werden durch Freigeben des Quetschventils 45 derart
unterbrochen, dass das Quetschventil an dem ersten proximalen Spül- und dem
ersten Ansaugkopplungsrohr 24, 26 nach unten gerichtet
klemmt und bewirkt, dass die Rohre über einander zusammengedrückt werden.
Das Sieb 58 kann leicht zur Entnahme der Probe durch Ergreifen des
Griffbereichs 52 des Probenfangelements 44 und Ziehen
des Probenfangelements aus der Probenkammer 42 entnommen
werden. Die Probe wird von dem Sieb entfernt, und das Probenfangelement
wird erneut in die Probenkammer eingesetzt, um mit dem Verfahren
fortzufahren. Es ist des weiteren ersichtlich, dass das gesamte
Verfahren des Abschneidens einer Probe und des Entnehmens der Probe
ohne Entfernen des endoskopischen Mehrfachprobenbiopsiezangeninstruments
aus seiner Lage innerhalb des Körpers
durchgeführt
werden kann. Unbegrenzte weitere Proben können auf identische Weise erhalten werden.
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Ein
zweites Beispiel des proximalen Betätigungsgriffs ist auch vorgesehen,
das im Wesentlichen gleich der ersten Vorrichtung ist. Unter Bezugnahme
auf 14 bis 18 besitzt
die zweite Ausführungsform
(A. d. Ü.:
entspricht nicht den handschriftli chen Korrekturen) eine alternative
Probenfanganordnung 900, die getrennte Proben aufnehmen und
halten kann, ohne dass das Entfernen einer gefangenen Probe zwischen
jeder Probeentnahme notwendig wäre.
Die Probenfanganordnung 900 umfasst im Allgemeinen einen
Probenschalenhalter 902 mit einer Vorder- und einer Rückwand 908, 910,
eine Probenschale 904, die sich in dem Schalenhalter zwischen
der Vorder- und der Rückwand
befindet, und einen mit einem Gewinde versehenen Verbinder 906, der
sich durch die Vorderwand 908 des Schalenhalters 902 und
die Schale 904 erstreckt und entfernbar in die Rückwand eingeschraubt
ist. Die Schale 904 ist um den mit einem Gewinde versehenen
Verbinder 906 und relativ zu dem Schalenhalter 902 drehbar. Der
mit einem Gewinde versehene Verbinder umfasst vorzugsweise einen
vergrößerten Kopf 912 für eine leichtere
Bedienung durch die Finger des Arztes.
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Die
Vorderwand 908 des Schalenhalters 902 weist eine
erste Bohrung 916 (siehe 16), durch die
sich der mit einem Gewinde versehene Verbinder 906 erstreckt,
eine Innenfläche 917 und
einen ersten Ansaugverbinder 918, der sich durch die Vorderwand 908 zu
der Innenfläche 917 erstreckt,
auf. Die Rückwand 910 ist
mit einer zweiten Bohrung 920, vorzugsweise mit einem Gewinde,
in der der mit einem Gewinde versehene Verbinder 906 befestigt
ist, und einem Probenfangverbinder 926 versehen, der die Probenfanganordnung 900 mit
einem distalen Bereich der Welle 30 koppelt. Die Rückwand ist
auch mit einer Innenfläche 921,
einem zweiten Ansaugverbinder 922 und einer proximalen
Ansaugleitung 924 versehen, die sich von der Innenfläche 921 zum
zweiten Ansaugverbinder 922 erstreckt. Der Schalenhalter 902 ist
auch vorzugsweise mit Spülverbindern 914, 915 versehen,
die das erste Spülkopplungsrohr 24 mit
dem zweiten Spülkopplungsrohr 25 koppeln.
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Die
Schale 904, die vorzugsweise von polygonaler Gestalt ist,
weist eine axiale Bohrung 927 und eine Vielzahl von Kammern
oder Bechern 928a–h (in 18 jeweils
mit dem Index 1 bis 8 versehen) auf. Unter Bezugnahme auf 16 und 18 besitzt
jeder Becher 928a–h einen
Filter oder ein Sieb 930a–h und verjüngt sich
proximal des Siebs zu einem Auslass 932a–h (932a, 932e in 16 gezeigt).
Das Sieb weist vorzugsweise kegelstumpfförmige Perforationen auf. Die
Schale 904 ist innerhalb des Schalenhalters 902 derart
drehbar, dass jeder der Becher 928a–h zwischen dem ersten
Ansaugverbinder 918 und der proximalen Ansaugleitung 924 für die Aufnahme
einer Gewebeprobe positionierbar ist. Die Becher 928a–h werden
durch das Vorsehen von Vertiefungen 934a–h in
der Schale 904 in ihrer Lage gehalten, die einen Vorsprung 935 an
der Innenfläche 921 der
Rückwand 910 aufnehmen
(siehe 15 und 17); d.
h. ein Becher (beispielsweise 928a) wird in seiner Lage
gehalten, bis auf die Schale 904 eine ausreichende Kraft
ausgeübt
wird, um die Schale zu drehen und dadurch den nächsten Becher (beispielsweise 928b)
zur Aufnahme einer Gewebeprobe zu positionieren. Jeder der Becher
kann dadurch zur Aufnahme einer Gewebeprobe positioniert werden,
ohne dass ein Sieb zwischen der Entnahme einzelner Gewebeproben
entfernt werden muss. Alternativ oder zusammen mit den Vertiefungen 934a–h und
dem Vorsprung 935 kann ein Sperrklinkenmechanismus (nicht
gezeigt) vorgesehen werden, um die Drehung einer Schale entgegen
einer vorbestimmten Richtung zu verhindern. Vorzugsweise ist an
der Schale 904 auch ein Anschlag 936 vorgesehen,
um zu verhindern, dass die Schale über mehr als einen Zyklus gedreht
wird, bevor zunächst die
Proben, die in den Bechern aufgenommen sind, entnommen werden, d.
h. um die Kontamination einer früher
entnommenen Probe durch eine später entnommene
Probe zu verhindern. Die Schale ist auch vorzugsweise mit Anzeigemitteln 938 versehen, um
dem Arzt anzugeben, welcher Becher gegenwärtig zur Aufnahme einer Probe
positioniert ist.
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Nachdem
eine einzelne Probe in einem ersten Becher aufgenommen worden ist,
wird gemäß einem ähnlichen
Verfahren, wie vorstehend mit Bezug auf die erste Vorrichtung beschrieben,
das Ansaugen und Spülen
unterbrochen und die Schale 904 wird derart gedreht, dass
der nächste
Becher zwischen dem ersten Ansaugverbinder 918 und der
proximalen Ansaugleitung 924 positioniert wird. Der Vorgang wird
wiederholt, nachdem jede Probe in einem Becher aufgenommen wurde.
Wenn der Arzt alle gewünschten
Proben erhalten hat oder wenn jeder Becher der Schale eine Probe
enthält,
wird der mit einem Gewinde versehene Verbinder 906 entkoppelt und
die Schale wird entfernt und die Proben können aus den Bechern der Schale
entfernt werden. Indexzahlen in der Nähe der Becher geben die Reihenfolge
an, in der die Proben entnommen wurden.
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Unter
Bezugnahme auf 19 und 20 ist
eine dritte Vorrichtung eines Mehrfachprobenbiopsiezangeninstruments 210 gezeigt.
Das Instrument weist einen proximalen Betätigungsgriff 212,
ein flexibles röhrenförmiges Mehrfachlumenelement 214, einen
Zugdraht 220 und eine distale Anordnung 222 auf.
Mehrere Kopplungsrohre sind vorzugsweise vorgesehen, um den proximalen
Betätigungsgriff 212 mit dem
röhrenförmigen Element 214 und
den Spül-
und Ansaugeinrichtungen zu koppeln. Insbesondere sind ein Y-förmiges Steuerkopplungsrohr 223,
ein erstes und ein zweites Spülkopplungsrohr 224, 225 und
ein erstes und ein zweites Ansaugkopplungsrohr 226, 227 vorgesehen.
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Der
proximale Betätigungsgriff 212 ist
im Wesentlichen gleich der ersten Ausführungsform (A. d. Ü.: entspricht
nicht den handschriftlichen Korrekturen) (wobei gleiche Teile gleiche
um 200 erhöhte
Bezugszeichen aufweisen). Unter Bezugnahme auf 20, 21 und 22 ist
das röhrenförmige Element 214 vorzugsweise
ein Mehrfachlumen-Mehrfachschichten-Extrusionsgebilde und weist
vorzugsweise ein erstes Metallgeflecht 276 unter der äußersten
Schicht auf, um dem röhrenförmigen Element
die gewünschte
Steifigkeit zu verleihen. Falls gewünscht, kann ein zweites Metallgeflecht 277 zusätzlich um
die Ansaugleitung 274 herum vorgesehen werden, um die Ansaugleitung 274 zu
versteifen und abzustützen.
Das röhrenförmige Element 214 weist
ein proximales Ende 266, ein distales Ende 268,
zwei Steuerleitungen 270, 271, eine Spülleitung 272 und
eine Ansaugleitung 274 auf, wobei sich jede der Leitungen 270, 271, 272, 274 durch
das röhrenförmige Element
zur distalen Anordnung 222 erstreckt. Die Ansaugleitung 274 besitzt
einen im Wesentlichen kreisförmigen
Querschnitt. Die Spülleitung 272 besitzt
einen im Allgemeinen nierenförmigen Querschnitt
und ist von der Ansaugleitung 274 durch eine Membran 275 getrennt.
Die Steuerleitungen 270, 271 befinden sich vorzugsweise
eine an jedem Ende der Membran 275.
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Unter
Bezugnahme auf 22 bis 25 umfasst
die distale Anordnung 222 gemäß der dritten Ausführungsform
der Erfindung (A. d. Ü.:
entspricht nicht den handschriftlichen Korrekturen) eine ortsfeste
Backe 281, die vorzugsweise mittels Klebeverbinden mit
dem distalen Ende 268 des röhrenförmigen Elements verbunden ist.
Die ortsfeste Backe 281, die vorzugsweise aus Kunststoff
besteht, weist einen Backenbecher 288, einen zentralen
einstückigen
Schäkel 293 und
einstückige
proximale Stege 295, 296 auf. Der Backenbecher 288 befindet
sich über
der Ansaugleitung 274 und weist vorzugsweise eine stumpfe
Schneidfläche
oder -lippe 292 auf. Der zentrale Schäkel 293 und die proximalen
Stege 295, 296 erstrecken sich von der ortsfesten
Backe 281 und liegen an der Spülleitung an und bedecken diese
teilweise. Eine bewegliche Backe 290, die vorzugsweise aus
Metall hergestellt ist, ist mit einer scharfen Schneidkante 298 versehen,
definiert zwei Backenöffnungen 203, 204 zur
Aufnahme eines Zugdrahts 220 und ist mit zwei runden Vorsprüngen 312, 314 zur
Anbringung der Backe versehen. Die runden Vorsprünge 312, 314 ergreifen
den zentralen Schäkel 293 locker
und ein Drehzapfen 294 erstreckt sich durch die runden
Vorsprünge
und den zentralen Schäkel.
Die Stege 295, 296 der ortsfesten Backe 281 führen die
bewegliche Backe 290 beim Öffnen und Schließen und
helfen dabei, einen im Wesentlichen fluiddichten Durchlass zwischen
der beweglichen Backe 290 und dem ortsfesten Backenbecher 288 zu
bilden, wenn sich die Backen in der Schließstellung befinden. Ein zentraler
Bereich des Zugdrahts 220, der rechtwinklig zur Längsachse
des Instruments verläuft,
erstreckt sich durch die Backenöffnungen 303, 304,
und die Enden des Zugdrahts erstrecken sich in die Steuerleitungen 270, 271.
Unter erneuter Bezugnahme auf 20 erleichtert
das Y-förmige
Kopplungsrohr 223 die Ausrichtung der Enden des Zugdrahts 220 zum
Koppeln des Zugdrahts an dem proximalen Betätigungsgriff. Der Zugdraht 220 kann
beispielsweise mit einem Kunststoff beschichtet sein, um zu verhindern,
dass der Zugdraht in das röhrenförmige Element
schneidet.
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Unter
Bezugnahme auf 23 und 25 wird
das distale Ende 268 des röhrenförmigen Elements durch das Lumen
eines Endoskops hindurch zu einer Biopsiestelle eingeführt. Die
Backen 288, 290 werden in die Schließstellung
bewegt, wobei eine Gewebeprobe abgeschnitten wird und des weiteren
eine im Wesentlichen fluiddichte Kopplung zwischen der Spülleitung
und der Ansaugleitung 272, 274 geschaffen wird.
Während
es aus den Darstellungen von 23 und 25 den
Anschein hat, dass die Spülleitung 272 am
distalen Ende durch den Schäkel 293 blockiert
ist, ist ersichtlich, dass die Spülleitung 272 wesentlich
breiter als der Schäkel
ist und dass Fluid um den Schäkel
herum zur Ansaugleitung 274 strömen kann.
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Unter
Bezugnahme auf 26 bis 28 ist eine
vierte Vorrichtung einer Mehrfachprobenbiopsiezange gezeigt, die
im Wesentlichen gleich der dritten Vorrichtung ist (wobei gleiche
Teile mit Bezugszeichen versehen sind, die um weitere 200 erhöht wurden).
Das röhrenförmige Element 414 besitzt
ein proximales Ende 466, ein distales Ende 468,
eine Spülleitung 472 und
eine Ansaugleitung 474. Die Ansaugleitung 474 besitzt
einen im Wesentlichen kreisförmigen
Querschnitt, während
die Spülleitung 472 einen im
Allgemeinen halbmondförmigen
Querschnitt aufweist. Ein Steuerkopplungsrohr 423 ist an
das zweite Spülkopplungsrohr 425 angekoppelt.
Zwei Zugdrähte 420, 421 erstrecken
sich durch das Steuerkopplungsrohr 423, sind durch ein
im Wesentlichen fluiddichtes Ventil (nicht gezeigt) hindurch geführt, das das
Steuerkopplungsrohr 423 und das zweite Spülkopplungsrohr 425 koppelt,
treten in das zweite Spülkopplungsrohr 425 ein
und erstrecken sich durch die Spülleitung 472 zu
dem distalen Ende 468 des röhrenförmigen Elements. Ein Ansaugkopplungsrohr 427 ist
an der Ansaugleitung 474 angekoppelt.
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Unter
Bezugnahme auf 28 umfasst die distale Anordnung 422 der
vierten Vorrichtung eine ortsfeste Backe 481, die mit dem
distalen Ende 468 des röhrenförmigen Elements
verbunden ist, und eine daran gekoppelte bewegliche Backe 490.
Die ortsfeste Backe 481 weist einen Backenbecher 488, einen
einstückigen
zentralen Schäkel 493 und
Stege 495, 496 auf. Der Backenbecher liegt am
distalen Ende des röhrenförmigen Elements
an und ist über der
Ansaugleitung 474 angeordnet und besitzt vorzugsweise eine
stumpfe Schneidfläche
oder -lippe 492. Der zentrale Schäkel 493 und die Stege 495, 496 erstrecken
sich von der ortsfesten Backe 481 und liegen an der Spülleitung 474 an
und bedecken diese teilweise. Eine bewegliche Backe 490,
vorzugsweise aus Metall hergestellt, ist mit einer scharfen Schneidkante 498 versehen,
begrenzt zwei Backenöffnungen 402, 404 zur
Aufnahme eines Zugdrahts 420 und ist mit zwei runden Vorsprüngen 512, 514 zur
Anbringung der Backe versehen. Die runden Vorsprünge 512, 514 ergreifen
den zentralen Schäkel 493 locker,
und ein Drehzapfen 494 erstreckt sich durch die runden
Vorsprünge
und den zentralen Schäkel.
Indem sie die Spülleitung
teilweise bedecken, bilden die Stege Einlässe 499, 500 für die Zugdrähte. Die
bewegliche Backe 490 läuft
auf den proximalen Stegen 495, 496, wenn sie sich
aus der Öffnungs-
in die Schließstellung
bewegt. Die Zugdrähte 420, 421 sind
mit den Backenöffnungen 502, 504 durch
eine Z-Biegung 506, 507 gekoppelt und erstrecken
sich durch die Einlässe 499, 500 in
die Spülleitung 472,
durch einen Teil des zweiten Spülkopplungsrohrs 425 und
weiter in ein Steuerkopplungsrohr 423, das daran gekoppelt
ist. Die Einlässe 499, 500 sind
ausreichend klein, so dass nur eine unwesentliche Menge des Fluids
aus der Spülleitung
austritt, wenn sich die Backen in der Schließstellung befinden und Spülmittel
durch die Spülleitung 474 zur distalen
Anordnung gedrückt
wird.
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Unter
Bezugnahme auf 29 ist eine erste Ausführungsform
der Erfindung gezeigt, die im Wesentlichen gleich der vierten Vorrichtung
ist (wobei gleiche Teile mit Bezugszeichen versehen sind, die um
200 erhöht
sind). Das röhrenförmige Element 614 ist
vorzugsweise ein Mehrfachlumenextrusionsgebilde, das zusammen mit
Stützdrähten 676, 677, 678 extrudiert
wurde. Das röhrenförmige Element 614 weist
zwei Spülleitungen 672, 673 und
eine Ansaugleitung 674 auf. Die Ansaugleitung 674 besitzt
einen im Wesentlichen kreisförmigen
Querschnitt, und die Spülleitungen 672, 673 besitzen
im Allgemeinen einen ovalen Querschnitt. Das Extrusionsgebilde besteht
vorzugsweise aus einem Polymer (z. B. Polyurethan, einem Polyetherblockamid,
Polyethylen oder PVC) oder einem anderen bindungsfähigen Material. Ein
Zugdraht 620, 621 erstreckt sich durch jede Spülleitung 672, 673.
Beispielsweise beträgt
der bevorzugte Durchmesser des röhrenförmigen Elements 614 etwa
2,8 bis 3,3 mm, der bevorzugte Durchmesser für die Ansaugleitung 674 beträgt etwa
1,5 mm und der bevorzugte Durchmesser für jeden der Abstützdrähte 676, 677, 678 beträgt vorzugsweise
0,4 mm. Die Abstützdrähte bestehen
vorzugsweise aus rostfreiem Stahl und sind vorzugsweise auch rund, können jedoch
alternativ flach sein. Das röhrenförmige Element
der Ausführungsform
ist auf eine Weise im Wesentlichen ähnlich dem röhrenförmigen Element
der vierten Vorrichtung in die Erfindung inkorporiert, und mehrere
Vorteile werden mit dieser Ausführungsform
realisiert. Erstens sorgt ein dreifaches Stützdrahtextrusionsgebilde für eine notwendige Steifigkeit
der Wand der Ansaugleitung. Zweitens ist das Dreifachdrahtextrusionsgebilde
einfach herzustellen.
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Unter
Bezugnahme auf 30 ist des weiteren ersichtlich,
dass die drei Abstützdrähte durch
einen einzigen größeren Abstützdraht 676a hoher
Zugfestigkeit oder ein Mehrfachkabel durch das röhrenförmige Element 614a ersetzt
werden können.
Der Abstützdraht
befindet sich vorzugsweise im Wesentlichen zwischen den beiden Spülleitungen
und der Ansaugleitung. Der einzige Abstützdraht 676a sorgt für die notwendige
Abstützung
für die
Ansaugleitung 674a und ist auch leicht herzustellen. Des
weiteren kann der gesamte Abstützdraht
oder nur sein distales Ende aus einem Formgedächtnismaterial, beispielsweise
Nitinol, hergestellt werden, das sich bei Erwärmen auf eine vorbestimmte
Temperatur auf eine vorbestimmte Weise verbiegt. Folglich kann das
distale Formgedächtnisende
des Abstützdrahts
durch Erwärmen
des Abstützdrahts
auf eine vorbestimmte Temperatur, beispielsweise durch Anlegen eines Stroms,
auf eine vorbestimmte Weise zum Verbiegen veranlasst werden und
folglich kann das röhrenförmige Element
auf eine vorbestimmte Weise zum Verbiegen veranlasst werden. Dadurch
können
Gewebeproben entnommen werden, die mit dem Endoskop nicht linear
fluchten, durch das sich das distale Ende des Biopsiezangeninstruments
erstreckt.
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Es
wurden hier mehrere Ausführungsformen eines
endoskopischen Mehrfachprobenbiopsieinstruments beschrieben und
gezeigt. Während
besondere Ausführungsformen
der Erfindung beschrieben wurden, ist nicht beabsichtigt, dass die
Erfindung darauf beschränkt
ist, da beabsichtigt ist, dass die Erfindung einen so breiten Umfang
besitzt, wie es der Stand der Technik gestattet, und dass die Beschreibung
auf gleiche Weise zu lesen ist.
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Deswegen
ist ersichtlich, dass, obgleich eine besondere Weise des Ankoppelns
des proximalen Betätigungsgriffs
an dem röhrenförmigen Element
für mehrere
Ausführungsformen
(A. d. Ü.:
entspricht nicht den handschriftlichen Korrekturen) offenbart wurde,
ebenso andere Weisen der Ankopplung der proximalen und distalen
Anordnungen verwendet werden können.
Des weiteren ist ersichtlich, dass, obgleich ein Quetschventil für das Regeln
des Ansaugens und Spülens
durch das röhrenförmige Element
beschrieben wird, andere Ventilmittel in gleicher Weise für die gleiche
Wirkung verwendet werden können.
Es ist auch ersichtlich, dass getrennte Ventilmittel vorgesehen
werden können,
um das Ansaugen und Spülen
einzeln zu steuern. Es ist auch ersichtlich, dass, das Ventilmittel
zwar an dem proximalen Betätigungsgriff
angekoppelt gezeigt wurde, das Ventilmittel aber von dem proximalen
Betätigungsgriff
trennbar und/oder von diesem unabhängig sein kann. Des weiteren
wurde beschrieben, dass die Kammer entfernbar an der Welle angekoppelt
ist, es ist jedoch ersichtlich, dass die Kammer einstückig mit der
Welle sein kann oder alternativ nicht an dem Betätigungsgriff angekoppelt ist.
Des weiteren können sich
die Gestalt der Kammer und des Fangelements von der beschriebenen
Gestalt unterscheiden. Außerdem
ist es nicht notwendig, einen ersten und zweiten Spülverbinder
vorzusehen, da sich ein einziges ununterbrochenes Kopplungsrohr
von der Spülleitung
des röhrenförmigen Elements
durch das Ventilmittel erstrecken kann. Des weiteren ist ersichtlich, dass
zwar eine Betätigungseinrichtung
vom Spulen- und Wellentyp offenbart wurde, die den Zugdraht bzw.
die Zugdrähte
mit Bezug auf das röhrenförmige Element
bewegt, die Betätigungseinrichtung
aber auch von einem anderen in der Technik bekannten Typ sein kann.
Beispielsweise kann ein laparoskopartiger Griff (vom Scherentyp)
ebenfalls verwendet werden. Deshalb ist für Fachleute ersichtlich, dass bei
der zur Verfügung
gestellten Erfindung noch weitere Modifikationen durchgeführt werden
können ohne
von ihrem Umfang, wie er beansprucht ist, abzuweichen.