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Gebiet der
Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft wegwerfbare absorbierende Erzeugnisse,
die der Aufnahme von Körperausscheidungen
dienen. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung wegwerfbare
absorbierende Erzeugnisse, die Verbindungssysteme beziehungsweise
Verschließsysteme
beziehungsweise Befestigungssysteme aufweisen, die die Erzeugnisse
um die Taille eines Benutzers herum halten.
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Hintergrund
der Erfindung
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Es
ist wünschenswert,
wenn absorbierende Erzeugnisse, so beispielsweise Windeln, Trainingshosen
oder Inkontinenzkleidungsstücke,
einen engen und bequemen Sitz an einem Träger aufweisen und zudem Körperausscheidungen
halten. Darüber hinaus
ist wünschenswert,
wenn derartige absorbierende Erzeugnisse nach einer Verschmutzung
auf bequeme und saubere Weise von dem Träger entfernt werden können, ohne
dass die Pflegeperson oder die Umgebung, so beispielsweise die Kleidungsstücke des
Trägers,
unbeabsichtigt verschmutzt werden. Gegebenenfalls ist zudem wünschenswert,
wenn derartige absorbierende Erzeugnisse über die Hüften des Trägers hinauf- oder hinuntergezogen
werden können,
um zu ermöglichen, dass
der Träger
oder die Pflegeperson das Erzeugnis leicht hinaufziehen oder dann
entfernen kann, wenn der Artikel nicht verschmutzt ist. Derartige
absorbierende Erzeugnisse können
die Gewöhnung
von Kindern an den Gang zur Toilette erleichtern.
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Herkömmliche
Windeln weisen üblicherweise
einen vorderen Taillenbereich beziehungsweise Hüftbereich und einem hinteren
Taillenbereich beziehungsweise Hüftbereich
auf, die unter Verwendung herkömmlicher
Verbindungselemente, so beispielsweise unter Verwendung klebebandbasierter
Verbindungselemente oder mittels Verbindungselementen vom Haken-
und Ösentyp,
um die Hüften
des Trägers herum
lösbar
verbunden sind. So umfassen herkömmliche
Windeln beispielsweise ein Paar von Verbindungselementen, so beispielsweise
Klebebandstreifen, die an den äußersten
Ecken der Windel im hinteren Taillenbereich der Windel angeordnet
sind, und ein komplementäres
Verbindungselement, so beispielsweise ein Klebeband, das an der
Außenfläche der äußeren Abdeckung
der Windel in dem vorderen Taillenbereich der Windel angeordnet
ist. Bei einer derartigen Ausgestaltung ist die Windel zwischen
den Beinen des Trägers
angeordnet, wobei die Klebebandstreifen lösbar an der Klebebahn angebracht
sind, um den hinteren Taillenabschnitt an dem vorderen Taillenabschnitt
der Windel zu befestigen, wodurch die Windel um die Taille des Trägers herum befestigt
wird. Derartige herkömmliche
Windeln sind einfach um den Träger
herum zu befestigen und nach Verwendung von diesem zu entfernen,
ohne dass die Pflegeperson unbeabsichtigt verschmutzt würde. Gleichwohl
können
derartige herkömmliche
Windeln üblicherweise
nicht über
die Hüften
des Trägers
hinauf- oder hinuntergezogen werden, wenn die Verbindungselemente
angebracht sind.
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Es
wurden verschiedene Versuche unternommen, absorbierende Erzeugnisse
bereitzustellen, die Körperausscheidungen
wirkungsvoll halten und darüber
hinaus über
die Hüften
des Trägers
hinauf- oder hinuntergezogen werden können. So weisen beispielsweise
einige herkömmliche
absorbierende Erzeugnisse, so beispielsweise herkömmliche Trainingshosen,
integrierte Seitenbahnen auf, die den vorderen Taillenbereich mit
dem hinteren Taillenbereich des absorbierenden Erzeugnisses verbinden.
Die Seitenbahnen sind derart dehnbar ausgestaltet, dass sich die
Taillenöffnung
des absorbierenden Erzeugnisses dehnen kann, damit das absorbierende
Erzeugnis gegebenenfalls über
die Hüften
des Trägers
hinauf- oder hinuntergezogen werden kann. Derartige Seitenbahnen
sind darüber
hinaus derart ausgestaltet, dass sie reißen, um die Entfernung des absorbierenden
Erzeugnisses von dem Träger
nach einer Verschmutzung zu erleichtern.
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Gleichwohl
waren viele dieser Versuche nicht in ausreichendem Maße zufriedenstellend.
So konnte man absorbierende Erzeugnisse, so beispielsweise Trainingshosen,
nicht immer derart ausgestalten, dass sie eng und anpassungsfähig an dem Träger anliegen
und dabei immer noch ausreichend dehnbar sind, um über die
Hüften
des Trägers
hinauf- oder hinuntergezogen zu werden. Oft sitzen derartige Trainingshosen
locker an der Taille des Trägers,
was zu unerwünschtem
Auslaufen führen
kann. Darüber hinaus
war das Entfernen verschmutzter absorbierender Erzeugnisse mit integrierten
Seitenbahnen, so beispielsweise das Entfernen herkömmlicher
Trainingshosen, ebenfalls nicht in ausreichendem Maße zufriedenstellend.
So erwies sich beispielsweise das Zerreißen der Seitenbahnen bei dem
Versuch, das Erzeugnis von der Taille des Trägers zu entfernen, anstelle
es über
die Hüften
des Trägers
hinunterzuziehen, als beschwerlich. Im Ergebnis konnten viele derartige
Erzeugnisse Körperausscheidungen
nicht derart wirkungsvoll halten, wie dies bei herkömmlichen
Erzeugnissen vom Windeltyp der Fall ist, die derart angepasst werden
können,
dass sie einen besseren Sitz an dem Träger aufweisen.
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Entsprechend
bleibt ungeachtet der Versuche, verbesserte absorbierende Erzeugnisse
zu entwickeln, der Bedarf an absorbierenden Erzeugnissen bestehen,
die Körperausscheidungen
wirkungsvoller halten, die über
die Hüften
und das Gesäß eines
Trägers
hinauf- oder hinuntergezogen werden können, und die einfach und auf
bequeme und saubere Weise um den Träger herum befestigt und von
diesem entfernt werden können.
Darüber
hinaus besteht Bedarf an wegwerfbaren absorbierenden Erzeugnissen,
die Taillenabschnitte umfassen, die derart lösbar vorverbunden sind, dass
das Erzeugnis über
die Beine des Trägers
hinaufgezogen werden kann, und die anpassbare Verbindungselemente
aufweisen, die einfach um die Taille des Trägers herum angepasst werden
können,
nachdem das Erzeugnis hinaufgezogen wurde.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Eingedenk
der vorstehend aufgeführten Schwierigkeiten
und Probleme wurde ein neues wegwerfbares absorbierendes Erzeugnis
entwickelt, das ein verbessertes multifunktionales Verbindungssystem
aufweist.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein vorverbundenes wegwerfbares absorbierendes
Erzeugnis entsprechend Anspruch 1. In diesem Anspruch wird ein wegwerfbares
absorbierendes Erzeugnis beschrieben, das einen vorderen Taillenbereich,
einen hinteren Taillenbereich, einen Schrittbereich, der sich zwischen
den Taillenbereichen erstreckt und diese verbindet, und ein Paar
seitlich einander gegenüberliegender
Seitenränder
aufweist. Das vorverbundene absorbierende Erzeugnis umfasst ein
multifunktionales Verbindungssystem, das ein Paar primärer Verbindungselemente
und wenigstens ein sekundäres Verbindungselement
aufweist. Die primären
Verbindungselemente sind an den einander gegenüberliegenden Seitenrändern in
dem hinteren Taillenbereich des Erzeugnisses angeordnet. Die primären Verbindungselemente
sind mit dem gegenüberliegenden Taillenbereich
des wegwerfbaren absorbierenden Erzeugnisses lösbar vorverbunden, um den vorderen Taillenbereich
mit dem hinteren Taillenbereich lösbar in Eingriff zu bringen,
wodurch das vorverbundene wegwerfbare absorbierende Erzeugnis bereitgestellt ist.
Das sekundäre
Verbindungselement ist in dem hinteren Taillenbereich angeordnet
und derart ausgestaltet, dass es den gegenüberliegenden Taillenbereich
lösbar
in Eingriff nimmt, um die Taillenbereiche an den Körper eines
Trägers
anzupassen, nach dem das vorverbundene wegwerfbare absorbierende
Erzeugnis über
die Hüften
des Trägers
hinaufgezogen wurde.
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Darüber hinaus
wird ein wegwerfbares absorbierendes Erzeugnis offenbart, das einen
vorderen Taillenbereich, einen hinteren Taillenbereich, einen Schrittbereich,
der sich zwischen den Taillenbereichen erstreckt und diese verbindet,
und ein Paar seitlich einander gegenüberliegender Seitenränder aufweist.
Das absorbierende Erzeugnis umfasst ein multifunktionales Verbindungssystem,
das ein Paar primärer
Verbindungselemente, ein Gürtelsegment und
ein Paar sekundärer
Verbindungselemente umfasst. Die primären Verbindungselemente sind
an den einander gegenüberliegenden
Seitenkanten in dem hinteren Taillenbereich angeordnet und derart ausgestaltet,
dass sie den vorderen Taillenbereich des wegwerfbaren absorbierenden
Erzeugnisses lösbar
in Eingriff nehmen, um so den vorderen Taillenbereich und den hinteren
Taillenbereich lösbar
in Eingriff zu bringen. Das Gürtelsegment
ist in dem hinteren Taillenbereich angeordnet und legt einen angebrachten
Abschnitt, der an dem Taillenbereich befestigt ist, und seitlich
einander gegenüberliegende
Endabschnitte fest. Die sekundären
Verbindungselemente sind an den einander gegenüberliegenden Endabschnitten
des Gürtelsegmentes
angeordnet. Die sekundären
Verbindungselemente sind derart ausgelegt, dass sie den gegenüberliegenden
Taillenbereich lösbar
in Eingriff nehmen, um die Taillenbereiche an den Körper eines
Trägers
anzupassen, nachdem die primären
Verbindungselemente lösbar
in Eingriff genommen sind.
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Darüber hinaus
wird ein wegwerfbares absorbierendes Erzeugnis offenbart, das einen
vorderen Taillenbereich, einen hinteren Taillenbereich, einen Schrittbereich,
der sich zwischen den Taillenbereichen erstreckt und diese verbindet,
und ein Paar seitlich einander gegenüberliegender Seitenbereiche umfasst.
Das absorbierende Erzeugnis umfasst eine äußere Abdeckung, einen absorbierenden
Körper und
ein multifunktionales Verbindungssystem. Der absorbierende Körper umfasst
eine Trägerlage,
die an der äußeren Abdeckung
befestigt ist, eine Körperseitenauskleidung,
die an der Trägerlage
in Übereinanderlage
befestigt ist, und einen absorbierenden Kern, der zwischen der Trägerlage
und der Körperseitenauskleidung
angeordnet ist. Das multifunktionale Verbindungssystem umfasst ein
Paar primärer
Verbindungselemente, die an der äußeren Abdeckung an
seitlich einander gegenüberliegenden
Seitenrändern
des hinteren Taillenbereiches des absorbierenden Erzeugnisses angeordnet
sind. Die primären Verbindungselemente
sind derart ausgelegt, dass sie eine Außenfläche des absorbierenden Erzeugnisses in
dem vorderen Taillenbereich des absorbierenden Erzeugnisses in Eingriff nehmen.
Das Verbindungssystem umfasst darüber hinaus ein Gürtelsegment, das
in dem hinteren Taillenbereich des absorbierenden Erzeugnisses vorgesehen
ist, und das einen angebrachten Bereich, der an dem hinteren Taillenbereich
befestigt ist, und ein Paar seitlich einander gegenüberliegender
Endabschnitte festlegt. Ein Paar sekundärer Verbindungselemente ist
an den gegenüberliegenden
Endabschnitten des Gürtelsegmentes angeordnet
und derart ausgestaltet, die Außenfläche des
vorderen Taillenbereiches lösbar
in Eingriff zu nehmen, um sich noch besser an die Taillenbereiche des
Körpers
des Trägers
anzupassen, nachdem die primären
Verbindungselemente lösbar
in Eingriff genommen sind. Bei einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel
erstrecken sich die seitlich einander gegenüberliegenden Endabschnitte
des Gürtelsegmentes
durch Schlitze in dem hinteren Taillenbereich auf eine Außenfläche des
absorbierenden Erzeugnisses. Jedes der sekundären Verbindungselemente und
die gegenüberliegenden
Endabschnitte des Gürtelsegmentes
können
derart ausgelegt sein, dass sie sich über die entsprechenden primären Verbindungselemente
erstrecken, um den vorderen Taillenbereich lösbar in Eingriff zu nehmen.
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Ein
weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung betrifft eine Packung
vorverbundener wegwerfbarer absorbierender Erzeugnisse mit einem
Behälter
und einer Mehrzahl erfindungsgemäßer vorverbundener
wegwerfbarer absorbierender Erzeugnisse entsprechend Anspruch 1.
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Darüber hinaus
wird ein wegwerfbares absorbierendes Erzeugnis beschrieben, das
einen vorderen Taillenbereich, einen hinteren Taillenbereich, einen
Schrittbereich, der sich zwischen den Taillenbereichen erstreckt
und diese verbindet, und ein Paar seitlich einander gegenüberliegender
Seitenränder umfasst.
Das absorbierende Erzeugnis umfasst ein multifunktionales Verbindungssystem,
das ein Paar primärer
Verbindungselemente und Taillengrößenanpassmittel zur Verringerung
der Taillenumfangsabmessung des Erzeugnisses nach einer lösbaren Ineingriffnahme
der primären
Verbindungselemente umfasst. Das Paar primärer Verbindungselemente ist an
gegenüberliegenden
Seitenrändern
in einem der Taillenbereiche angeordnet und derart ausgestaltet, dass
es den gegenüberliegenden
Taillenbereich des wegwerfbaren absorbierenden Erzeugnisses lösbar in
Eingriff nimmt, um derart den vorderen Taillenbereich und den hinteren
Taillenbereich lösbar
in Eingriff zu bringen, wodurch die Taillenumfangsabmessung festgelegt
ist. Das Taillengrößenanpassmittel
ist derart ausgelegt, dass es die Taillenumfangsabmessung des absorbierenden
Erzeugnisses verringert, ohne dass die primären Verbindungselemente freigegeben
werden, um die Taillenbereiche an den Körper des Trägers anzupassen, nachdem die
primären
Verbindungselemente mit dem gegenüberliegenden Taillenbereich
lösbar
in Eingriff gebracht worden sind, um das absorbierende Erzeugnis
um die Taille des Trägers
herum zu befestigen. Bei einem besonderen Ausführungsbeispiel sind die primären Verbindungselemente
derart vorverbunden, dass das absorbierende Erzeugnis über die
Hüften
des Trägers
hinaufgezogen werden kann. Das Taillengrößenanpassmittelumfasst ein
Paar sekundärer
Verbindungselemente, die in dem hinteren Taillenbereich angeordnet
und derart ausgestaltet sind, dass sie den gegenüberliegenden Taillenbereich
in Eingriff nehmen.
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Die
vorliegende Erfindung stellt vorteilhaft ein absorbierendes Erzeugnis
bereit, das ein multifunktionales Verbindungssystem umfasst. Das
Verbindungssystem kann zur lösbaren
Ineingriffnahme der vorderen und hinteren Taillenbereiche des absorbierenden
Erzeugnisses verwendet werden, um das absorbierende Erzeugnis um
die Taille des Trägers herum
auf ähnliche
Weise zu halten, wie dies bei herkömmlichen Windeln der Fall ist.
Das Verbindungssystem kann darüber
hinaus vorverbunden sein, um die vorderen und hinteren Taillenbereiche
lösbar
in Eingriff zu bringen, wodurch ermöglicht wird, dass das absorbierende
Erzeugnis über
die Hüfte
des Trägers
derart hinauf- oder hinuntergezogen werden kann, wie dies bei herkömmlichen
Trainingshosen der Fall ist. Im Ergebnis ist das absorbierende Erzeugnis
der vorliegenden Erfindung derart ausgestaltet, dass es sich an
den Körper
des Trägers
anpasst, um Körperausscheidungen
wirkungsvoll zu halten, während
es immer noch über
die Hüften
des Trägers hinauf-
oder hinuntergezogen werden kann, um die Gewöhnung des Trägers an
den Gang zur Toilette zu erleichtern. Darüber hinaus kann das absorbierende Erzeugnis
der vorliegenden Erfindung vorteilhaft und vergleichsweise einfach
und sauber an dem Träger angebracht
und von diesem entfernt werden.
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Kurzbeschreibung
der Zeichnung
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Die
vorliegende Erfindung und deren weitere Vorteile werden unter Bezugnahme
auf die nachfolgende detaillierte Beschreibung der Erfindung und die
begleitende Zeichnung, in der gleiche Bezugszeichen gleiche Elemente
bezeichnen, besser verständlich.
Die Zeichnung dient rein darstellerischen Zwecken und soll keinesfalls
den Schutzumfang der beigefügten
Ansprüche
einschränken.
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1 ist
eine repräsentative
Seitenansicht eines Beispieles für
ein wegwerfbares absorbierendes Erzeugnis entsprechend der Erfindung,
bei dem primäre
Verbindungselemente in einem vorverbundenen Zustand vorliegen.
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2 ist
eine repräsentative
Seitenansicht des wegwerfbaren absorbierenden Erzeugnisses von 1,
bei dem sekundäre
Verbindungselemente gedehnt und in Eingriff genommen sind, um die
Taillenbereiche des Erzeugnisses an die Taille eines Trägers anzupassen,
nachdem das Erzeugnis über
die Hüften
des Trägers
hinaufgezogen wurde.
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3 zeigt
eine repräsentative
Draufsicht auf das wegwerfbare absorbierende Erzeugnis nach 1 in
einem gedehnten und flach ausgelegten Zustand, bei dem die Oberfläche des
Erzeugnisses, die in Berührung
mit dem Träger
ist, zum Betrachter weist.
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4 zeigt
eine repräsentative
Draufsicht auf das wegwerfbare absorbierende Erzeugnis nach 1 in
einem gedehnten und flach ausgelegten Zustand, bei dem die Oberfläche des
Erzeugnisses, die mit der Kleidung des Trägers in Berührung ist, zum Betrachter weist.
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5 zeigt
eine repräsentative
Seitenansicht eines weiteren Beispieles eines wegwerfbaren absorbierenden
Erzeugnisses entsprechend der Erfindung, bei dem das sekundäre Verbindungselement
gedehnt und in Eingriff gebracht ist, um die Taillenbereiche des
Erzeugnisses mit der Taille des Trägers in Eingriff zu bringen,
nachdem die primären Verbindungselemente
in Eingriff gebracht worden sind.
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Detailbeschreibung
der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft wegwerfbare absorbierende Erzeugnisse,
die derart ausgestaltet sind, dass sie sich eng an den Körper des
Trägers
anpassen, um Körperausscheidungen
wirkungsvoll halten zu können,
während
sie über
die Hüften
und das Gesäß des Trägers hinauf
oder hinuntergezogen werden können.
Die wegwerfbaren absorbierenden Erzeugnisse können leicht an der Taille des
Trägers
befestigt oder direkt von dieser entfernt werden. Die wegwerfbaren
absorbierenden Erzeugnisse sind derart ausgelegt, dass sie am Körper des Trägers anliegen,
um verschiedene Ausscheidungen, die von dem Körper abgegeben werden, zu absorbieren
und zu halten. Im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung bezeichnet
der Begriff „wegwerfbar" Erzeugnisse, die
nach einer lediglich begrenzten Verwendung entsorgt werden, und
die nicht zum Waschen oder einer anderweitigen Wiederherstellung
zum Zwecke einer erneuten Verwendung gedacht sind. Die wegwerfbaren
absorbierenden Erzeugnisse der vorliegenden Erfindung werden anhand
eines wegwerfbaren Windelerzeugnisses beschrieben, das dafür ausgelegt
ist, von Säuglingen am
unteren Rumpf getragen zu werden. Es ist verständlich, dass die wegwerfbaren
absorbierenden Erzeugnisse der vorliegenden Erfindung gleichermaßen für die Verwendung
bei anderen Typen absorbierender Erzeugnisse geeignet sind, so beispielsweise bei
Inkontinenzerzeugnissen für
Erwachsene, bei Trainingshosen, bei Hygieneerzeugnissen für Frauen,
bei anderen Bekleidungsstücken
für persönliche Hygiene
oder Pflege und dergleichen.
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1 bis 4 zeigen
ein repräsentatives Beispiel
für eine
erfindungsgemäße wegwerfbare Windel,
die allgemein mit dem Bezugszeichen 20 bezeichnet ist.
Wie in 1 bis 4 repräsentativ dargestellt ist, umfasst
die Windel 20 einen vorderen Taillenbereich 22,
einen hinteren Taillenbereich 24, einen Schrittbereich 26,
der sich zwischen den vorderen und hinteren Taillenbereichen 22 und 24 erstreckt und
diese verbindet, ein Paar seitlich einander gegenüberliegender
Seitenränder 28,
eine Innenfläche 30 und
eine Außenfläche 32.
Der vordere Taillenbereich 22 umfasst denjenigen Abschnitt
der Windel 20, der in getragenem Zustand an der Vorderseite
des Trägers
befindlich ist, während
der hintere Taillenbereich 24 denjenigen Abschnitt der
Windel 20 umfasst, der im getragenen Zustand an der Rückseite
des Trägers
befindlich ist. Der Schrittbereich 26 der Windel 20 umfasst
denjenigen Bereich der Windel 20, der im getragenen Zustand
zwischen den Beinen des Trägers
befindlich ist und den unteren Rumpf des Trägers bedeckt. Soll die Windel 20 von
einem Kind mit einem Gewicht zwischen ungefähr 22 lb und ungefähr 37 lb
(49 kg bis 82 kg) getragen werden, so weist der Schrittbereich 26 im
Allgemeinen eine Länge
zwischen ungefähr
5 cm und ungefähr
15 cm auf.
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Die
Windel 20 umfasst eine äußere Abdeckung 34,
einen absorbierenden Körper 36 und
ein multifunktionales Verbindungssystem 50, das ein Paar
primärer
Verbindungselemente 52 und 54 sowie ein Paar sekundärer Verbindungselemente 56 und 58 aufweist.
Der absorbierende Körper 36 ist
derart ausgelegt, dass er beliebige Ausscheidungen, die von dem
Träger
abgegeben werden, hält
und/oder absorbiert. Demgegenüber
sind die äußere Abdeckung 34 und
das multifunktionale Verbindungssystem 50 derart ausgelegt,
dass sie die Windel 20 um die Taille des Trägers herum
halten, den absorbierenden Körper 36 vor
einer Wahrnehmung von außen verbergen
und ein bekleidungsartiges Erscheinungsbild verleihen. Die Windel 20 kann
darüber
hinaus Beinbündchen 96 und 98 sowie Auslaufschutzlaschen 100 und 102 aufweisen.
Es ist unmittelbar einsichtig, dass einzelne Bestandteile der Windel 20 in Abhängigkeit
von der jeweils beabsichtigten Verwendung der Windel 20 optional
sein können.
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Wie
in 1 bis 4 repräsentativ dargestellt ist, werden
die seitlich einander gegenüberliegenden
Seitenränder 28 der
Windel 20 im Allgemeinen durch die Seitenränder der äußeren Abdeckung 34 festgelegt,
die darüber
hinaus Beinöffnungen
festlegen, die krummlinig sein können.
Die Taillenränder der äußeren Abdeckung 34 legen
ebenfalls eine Taillenöffnung
fest, die derart ausgestaltet ist, dass sie im getragenen Zustand
die Taille des Trägers
umgibt. Die äußere Abdeckung 34 der
Windel 20 kann geeigneterweise aus einem Material zusammengesetzt sein,
das entweder flüssigkeitsdurchlässig oder
flüssigkeitsundurchlässig ist.
Da der absorbierende Körper 36 gemäß den verschiedenen
Aspekten der vorliegenden Erfindung derart ausgestaltet ist, dass
er Ausscheidungen, die von dem Träger abgegeben werden, hält, ist
es im Allgemeinen nicht notwendig, die äußere Abdeckung 34 flüssigkeitsundurchlässig auszugestalten.
So kann die äußere Abdeckung 34 beispielsweise
verschiedene gewebte oder nichtgewebte Materialien enthalten, so
beispielsweise Spinnvliesmaterial, Schmelzblasmaterial, Baumwollmaterial,
Reyonmaterial oder Kombinationen hieraus, ebenso wie SMS-Laminatmaterial
(spunbond-meltblown-spunbond SMS, Spinnvlies-Schmelzblas-Spinvlies).
Die äußere Abdeckung 34 kann
ansonsten wenigstens teilweise flüssigkeitsundurchlässig sein,
um das Auslaufen von Körperausscheidungen
noch besser zu verhindern. So kann beispielsweise eine typische äußere Abdeckung 34 aus
einer dünnen
Kunststofffolie oder einem anderen flexiblen flüssigkeitsundurchlässigen Material
hergestellt sein. Insbesondere kann die äußere Abdeckung 34 aus
einer Polyethylenfolie mit einer Dicke von ungefähr 0,012 mm (0,5 mil) bis ungefähr 0,051
mm (2,0 mils) hergestellt sein. Die äußere Abdeckung 34 kann
darüber
hinaus aus einer gewebten oder nichtgewebten Fasergewebelage hergestellt sein,
die vollständig
oder teilweise derartig aufgebaut ist oder behandelt wurde, dass
ausgewählten
Bereichen ein gewünschter
Grad an Flüssigkeitsundurchlässigkeit
verliehen ist. Darüber
hinaus kann die äußere Abdeckung 34 optional
aus einem mikroporösen „atmungsaktiven" Material zusammengesetzt sein,
das ermöglicht,
dass Dämpfe
aus der Windel 20 austreten, während gleichzeitig verhindert
wird, dass flüssige
Ausscheidungen durch die äußere Abdeckung 34 hindurchtreten.
Schließlich
kann die äußere Abdeckung 34 auch
ein elastisches Material sein, so beispielsweise ein STL-Material (stretch-thermal
laminate STL), ein NBL-Material (neck-bonded laminate NBL) oder
ein SBL-Material (stretch-bonded laminate). Verfahren zur Herstellung
derartiger Materialien sind Fachleuten auf dem einschlägigen Gebiet bekannt
und werden bei spielsweise in dem am 5. Mai 1987 an Wisneski et al.
erteilten US-Patent mit der Nummer 4,663,220, in dem am 13. Juli
1993 an Mormon erteilten US-Patent mit der Nummer 5,226,992 sowie
der am 8. April 1987 für
Taylor et al. veröffentlichen
Europäischen
Patentanmeldung mit der Nummer 0 217 032 beschrieben.
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Ist
gewünscht,
dass der äußeren Abdeckung 34 ein
eher stoffartiges Erscheinungsbild verliehen wird, so kann die äußere Abdeckung 34 eine
Polyethylenfolie mit einem nichtgewebten Gewebe enthalten, das auf
die Außenfläche hiervon
laminiert ist, so beispielsweise ein Spinnvliesgewebe aus Polyolefinfasern.
So kann beispielsweise eine Polyethylenfolie mit einer Dicke von
ungefähr
0,015 mm (0,6 mil) ein thermisch darauf laminiertes Spinnvliesgewebe
aus Polyolefinfasern aufweisen, wobei die Fasern eine Dicke von
ungefähr
1,5 bis 2,5 Denier pro Filament aufweisen, und wobei das nichtgewebte
Gewebe eine Flächenmasse
von ungefähr
24 g/m2 (0,7 ounce per square yard) aufweist.
Die äußere Abdeckung 34 kann
darüber
hinaus ein STL-Material sein, das eine Folienlage aufweist, die
zwischen den beiden Spinnvlieslagen angeordnet ist und eine Flächenmasse von
ungefähr
70 bis 75 g/m2 aufweist. Die Folienlage kann
aus schmelzgeblasenen Polypropylenfasern zusammengesetzt sein, wobei
die Spinnvlieslagen aus Polypropylenfasern zusammengesetzt sein
können.
Die äußere Abdeckung 34 kann
darüber
hinaus Zweikomponentenfasern enthalten, so beispielsweise Polyethylen-Polypropylen-Zweikomponentenfasern.
Verfahren zur Herstellung derartiger stoffartiger äußeren Abdeckungen
sind Fachleuten auf dem einschlägigen
Gebiet bekannt.
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Wie
repräsentativ
in 1 bis 4 dargestellt ist, ist der absorbierende
Körper 36 der
Windel 20 mit der äußeren Abdeckung 34 geeignet
verbunden, um die wegwerfbare Windel 20 zu bilden. Der absorbierende
Körper 36 kann
mit der äußeren Abdeckung 34 auf
eine einem Fachmann auf dem einschlägigen Gebiet bekannte Weise
verbunden sein. So kann der absorbierende Körper 36 beispielsweise unter
Verwendung klebetechnischer, wärmetechnischer
oder ultraschalltechnischer Techniken, die Fachleuten auf dem Gebiet
ebenfalls bekannt sind, mit der äußeren Abdeckung 34 verbunden
werden. Alternativ kann der absorbierende Körper 36 mit der äußeren Abdeckung 34 unter
Verwendung herkömmlicher
Verbindungselemente, so beispielsweise unter Verwendung von Knöpfen, Verbindungselementen vom
Haken- und Ösentyp,
Verbindungselementen vom Klebebandtyp und dergleichen, verbunden
werden. Die weiteren Bestandteile der Windel 20 können unter
Verwendung ähnlicher
Mittel geeignet miteinander verbunden werden.
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Vorzugsweise
ist der absorbierende Körper 36 mit
der äußeren Abdeckung 34 lediglich
in den Taillenbereichen der äußeren Abdeckung 34 oder
angrenzend hieran verbunden, wodurch ein vorderer angebrachter Abschnitt,
ein hinterer angebrachter Abschnitt und ein nichtangebrachter Abschnitt
festgelegt werden, der sich zwischen den angebrachten Abschnitten
erstreckt und diese verbindet. Der nichtangebrachte Abschnitt des
absorbierenden Körper 36 ist
im Wesentlichen dauerhaft an der äußeren Abdeckung 34 nichtangebracht
und zudem im Allgemeinen derart ausgelegt, dass er zwischen den
Beinen des Trägers
sitzt und den unteren Rumpf des Trägers bei Verwendung wenigstens
teilweise bedeckt. Im Ergebnis ist der nichtangebrachte Abschnitt
im Allgemeinen derjenige Abschnitt des absorbierenden Körper 36,
der dafür
ausgelegt ist, bei Verwendung Körperausscheidungen
des Trägers
als erstes aufzunehmen. Zu diesem Zweck ist der absorbierende Körper 36 derart
mit der äußeren Abdeckung 34 verbunden, dass
der Körper 36 ortsfest
befestigt ist, wobei die Bewegung der äußeren Abdeckung 34 bei
Verwendung nicht nachteilig beschränkt wird. Alternativ kann der
absorbierende Körper 36 an
der äußeren Abdeckung 34 entlang
der gesamten Länge
des absorbierenden Körpers 36 in
Längsrichtung
oder eines beliebigen Abschnittes hiervon oder lediglich entlang
des äußeren Umfanges
des absorbierenden Körpers 36 angebracht
sein.
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Wie
in 1 bis 4 repräsentativ dargestellt ist, kann
der absorbierende Körper 36 entsprechend
der vorliegenden Erfindung eine Trägerlage 38, eine Körperseitenauskleidung 40,
die in Übereinanderlage
mit der Trägerlage 38 verbunden
ist, und einen absorbierenden Kern 42 umfassen, der zwischen
der Körperseitenauskleidung 40 und
der Trägerlage 38 angeordnet
ist. Bei alternativen Ausgestaltungen, in denen die äußere Abdeckung 34 zumindest
teilweise dem Durchtritt von Flüssigkeiten
einen Widerstand entgegensetzt, kann die Trägerlage 38 aus dem
absorbierenden Körper 36 optional
weggelassen werden.
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Der
absorbierende Körper 36 ist
im Wesentlichen anpassbar und kann Körperausscheidungen absorbieren
und halten. Der absorbierende Körper 36 kann
eine beliebige Form und Größe aufweisen. So
kann der absorbierende Körper,
wie repräsentativ in 1 bis 4 dargestellt
ist, beispielsweise rechteckig, I-förmig oder T-förmig sein.
Die Größe und das
Absorptionsvermögen
des absorbierenden Körpers 36 sollten
mit der Größe des zukünftigen Trägers und
der Flüssigkeitsmenge
verträglich
sein, die der zukünftige
Träger
der Windel 20 voraussichtlich ausscheidet. Es ist üblicherweise
wünschenswert,
wenn der absorbierende Körper 36 ein
Absorptionsvermögen
von wenigstens ungefähr
300 g Urin aufweist. Im Allgemeinen ist bevorzugt, wenn der absorbierende
Körper 36 in dem
Schrittbereich 26 schmäler
als in den Taillenbereichen 22 und 24 ist. Man
hat herausgefunden, dass der absorbierende Körper 36 der vorliegenden
Erfindung besonders nutzbringend ist, wenn die Breitenabmessung
im Schrittbereich zwischen ungefähr
2,5 und ungefähr 10,5
cm (1,0 bis ungefähr
4 Inch) ist, vorzugsweise nicht mehr als ungefähr 7,6 cm (3,0 Inch) und besonders
bevorzugt nicht mehr als ungefähr
5,1 cm (2,0 Inch) beträgt.
Die geringe Abmessung der Schrittbreite des absorbierenden Körpers 36 ermöglicht, dass
der absorbierende Körper 36 besser
zwischen den Beinen des Trägers
sitzt.
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Die
Körperseitenauskleidung 40 des
absorbierenden Körpers 36 stellt,
wie repräsentativ
in 1 bis 4 dargestellt ist, eine körperseitige Oberfläche dar,
die am Körper
des Trägers
getragen wird und anschmiegsam, sich weich anfühlend und für die Haut des Trägers nicht
reizend ist. Darüber
hinaus kann die Körperseitenauskleidung 40 weniger hydrophil
als der absorbierende Kern 42 sein, damit sich dem Träger eine
vergleichsweise trockene Oberfläche
präsentiert,
und sie kann in ausreichendem Maße porös sein, um flüssigkeitsdurchlässig zu
werden, wodurch es für
Flüssigkeit
einfach möglich
wird, in Richtung der Dicke hindurchzutreten. Eine geeignete Körperseitenauskleidung 40 kann
aus einer Vielzahl von Gewebematerialien hergestellt sein, so beispielsweise
aus porösen
Schäumen,
aus vernetzten Schäumen,
aus mit Höhlungen
versehenen (aperturierten) Kunststofffolien, aus Naturfasern (beispielsweise
Holz- oder Baumwollfasern), synthetischen Fasern (beispielsweise
Polyester- oder Polypropylenfasern) oder aus einer Kombination von
natürlichen
und synthetischen Fasern. Die Körperseitenauskleidung 40 wird
vorzugsweise eingesetzt, um die Haut eines Trägers vor Flüssigkeiten zu isolieren, die
in dem absorbierenden Kern 42 des absorbierenden Körpers 36 gehalten
sind.
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Verschiedene
gewebte und nichtgewebte Textilgebilde können für die Körperseitenauskleidung 40 verwendet
werden. So kann die Körperseitenauskleidung
beispielsweise aus schmelzgeblasenen oder spinnvliesartigen Textilgebilden
aus Polyolefinfasern zusammengesetzt sein. Die Körperseitenauskleidung kann
darüber
hinaus ein bondiertkardiertes Textilgebilde sein, das aus natürlichen
und/oder synthetischen Fasern zusammengesetzt ist. Die Körperseitenauskleidung
kann aus einem im Wesentlichen hydrophoben Material zusammengesetzt
sein, wobei das hydrophobe Material optional mit einem oberflächenaktiven
Mittel oder auf andere Weise behandelt werden kann, um einen gewünschten
Grad an Benetzbarkeit oder Hydrophilität zu verleihen. Die Körperseitenauskleidung 40 kann
einen nichtgewebten spinnvliesartigen Polypropylenstoff enthalten,
der aus Fasern mit 2,8 bis 3,2 Denier besteht, die in einem Gewebe
mit einer Flä chenmasse
von ungefähr 22
g/m2 und einer Dichte von ungefähr 0,06
g/cm3 ausgebildet sind. Der Stoff wird mit
ungefähr
0,28 Gew.-% eines oberflächenaktiven
Mittels behandelt, das im Handel bei Rohm and Haas Co. unter der Handelsbezeichnung
Triton X-102 erhältlich
ist.
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Die
Trägerlage 38 des
absorbierenden Körpers 36 kann,
wie in 1 bis 4 repräsentativ dargestellt ist, aus
einem Material zusammengesetzt sein, das entweder flüssigkeitsdurchlässig oder
flüssigkeitsundurchlässig ist.
Im Allgemeinen wird vorgezogen, wenn die Trägerlage 38 aus einem
Material zusammengesetzt ist, das im Wesentlichen flüssigkeitsundurchlässig ist.
Eine typische Trägerlage
kann aus einer dünnen
Kunststofffolie oder einem anderen flexiblen flüssigkeitsundurchlässigen Material
hergestellt sein. So kann beispielsweise die Trägerlage 38 aus einer
Polyethylenfolie mit einer Dicke von ungefähr 0,012 mm (0,5 mil) bis ungefähr 0,051
mm (2,0 mil) ausgestaltet sein. Die Trägerlage 38 kann darüber hinaus
eine Folienlage mit einem nichtgewebten Textilgebilde enthalten,
das auf dessen Außenfläche laminiert
ist, so beispielsweise ein Spinnvliesgebilde aus Polyolefinfasern.
Die Trägerlage 38 kann
darüber
hinaus aus einem Material hergestellt sein, das ähnlich demjenigen Material
ist, das die äußere Abdeckung 34 enthält, so beispielsweise
ein STL-Material. Darüber
hinaus kann die Trägerlage 38 aus
einer gewebten oder nichtgewebten Fasergebildelage hergestellt sein,
die teilweise oder vollständig
derart aufgebaut ist oder behandelt wurde, dass bestimmten Bereichen
ein gewünschter
Grad an Flüssigkeitsundurchlässigkeit
verliehen wird, wobei diese Bereiche angrenzend an den absorbierenden
Kern 42 oder in der Nähe
desselben befindlich sind. Darüber
hinaus kann die Trägerlage 32 optional
aus einem mikroporösen „atmungsaktiven" Material hergestellt
sein, das ermöglicht,
dass Dämpfe
aus dem absorbierenden Kern 42 austreten, während gleichzeitig
verhindert wird, dass flüssige
Ausscheidungen durch die Trägerlage 38 hindurchtreten.
So kann beispielsweise die Trägerlage 38 ein
atmungsaktives Polyethylenfolienmaterial enthalten, das im Handel
unter der Handelsbezeichnung EXXAIRE bei der Firma Exxon Chemical
Patents erhältlich
ist, die Niederlassungen in Linden, New Jersey unterhält. Bei
einer derartigen Ausgestaltung ist es wünschenswert, wenn die äußere Abdeckung 34 ebenfalls
ein derartiges atmungsaktives Material enthält.
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Die
Körperseitenauskleidung 40 und
die Trägerlage 38 haften
im Wesentlichen derart aneinander an, dass sie eine Tasche bilden,
in der der absorbierende Kern 42 angeordnet ist, um den
absorbierenden Körper 36 zu
bilden. Die Körperseitenauskleidung 40 und
die Trägerlage 38 können direkt
aneinander um den äußeren Umfang
des absorbieren den Körpers 36 herum
angeordnet sein, und zwar mittels beliebiger einem Fachmann bekannter
Mittel, so beispielsweise mittels klebetechnischer, schalltechnischer
oder thermischer Verbindungen. So können beispielsweise eine gleichmäßige kontinuierliche Lage
eines Klebemittels, eine gemusterte Lage eines Klebemittels, ein
gesprühtes
oder schmelzgeblasenes Muster eines Klebemittels oder eine Anordnung aus
Linien, Wirbeln oder Punkten mit Klebemittel verwendet werden, um
die Körperseitenauskleidung 40 an
der Trägerlage 38 zu
befestigen. Man beachte, dass sich sowohl die Körperseitenauskleidung 40 wie auch
die Trägerlage 38 nicht
vollständig
zu dem Außenumfang
des absorbierenden Körpers 36 hin
erstrecken müssen.
So kann sich die Trägerlage 38 beispielsweise
zu dem Außenumfang
des absorbierenden Körpers 36 hin
erstrecken, während
die Körperseitenauskleidung 40 an
der Trägerlage
innerhalb des äußeren Umfanges
des absorbierenden Körpers 36 oder
mehr zu der Längsmittellinie
der Windel 20 hin versetzt angebracht sein kann. Bei alternativen Ausgestaltungen
kann insbesondere für
den Fall, dass die Trägerlage 38 weggelassen
ist, die Körperseitenauskleidung 40 direkt
an dem absorbierenden Kern 42 oder an der äußeren Abdeckung 34 geeignet angebracht
sein.
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Der
absorbierende Kern 42 ist, wie in 1 bis 4 repräsentativ
dargestellt, zwischen der Körperseitenauskleidung 40 und
der Trägerlage 38 angeordnet,
um den absorbierenden Körper 36 zu bilden.
Der absorbierende Kern 42 ist vorzugsweise anpassbar ausgebildet
und kann Körperausscheidungen
absorbieren und halten. Der absorbierende Kern 42 kann
eine beliebige Anzahl von Formen und Größen aufweisen. So kann der
absorbierende Verbundkern beispielsweise rechtwinklig, I-förmig oder T-förmig sein.
Im Allgemeinen wird vorgezogen, wenn der absorbierende Kern 42 schmäler als
der Schrittbereich 26 ist. Die Größe des absorbierenden Kernes 42 kann
mit der Größe des späteren Trägers und
dem gewünschten
Absorptionsvermögen
des absorbierenden Körpers 36 verträglich sein.
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Der
absorbierende Kern 42 des absorbierenden Körpers 36 kann
vorzugsweise verschiedene Arten von benetzbaren hydrophilen Fasermaterialien enthalten.
Beispiele für
geeignete Materialien sind unter anderem in der Natur auftretende
organische Fasern, die aus intrinsisch benetzbaren Materialien hergestellt
sind, so beispielsweise Zellulosefasern; synthetische Fasern, die
aus Zellulose oder Zellulosederivaten hergestellt sind, so beispielsweise
Reyonfasern; anorganische Fasern, die aus einem inhärent benetzbaren
Material hergestellt sind, so beispielsweise Glasfasern; synthetische
Fasern, die aus inhärent
benetzbaren thermoplastischen Polymeren hergestellt sind, so beispielsweise bestimmte
Polyester- und Polyamidfasern; sowie synthetische Fasern, die aus
einem nichtbenetzbaren thermoplastischen Polymer zusammengesetzt
sind, so beispielsweise Polypropylenfasern, die durch geeignete
einem Fachmann bekannte Mittel hydrophilisiert sind. Der absorbierende
Kern 42 kann auch geeignet ausgewählte Mischungen aus verschiedenen
Typen der vorstehend erwähnten
Fasern enthalten.
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Der
absorbierende Kern 42 kann eine Matrix aus hydrophilen
Fasern, so beispielsweise ein Gebilde aus Zellulosefasern, umfassen,
das mit Teilchen eines stark absorbierenden Materials gemischt ist, das
gemeinhin als superabsorbierendes Material bekannt ist. Im Zusammenhang
mit der vorliegenden Erfindung bezeichnet der Begriff „stark
absorbierendes Material" Materialien,
die wenigstens das Zehnfache ihres eigenen Gewichtes an Flüssigkeit
absorbieren können.
Bei einem besonderen Ausführungsbeispiel
umfasst der absorbierende Kern 42 ein Gemisch aus superabsorbierenden
hydrogelbildenden Teilchen und Faserbreiflusen. Die Faserbreiflusen können gegen
synthetische polymere schmelzgeblasene Fasern oder gegen eine Kombination
aus schmelzgeblasenen Fasern und natürlichen Fasern ausgetauscht
werden. Das stark absorbierende Material kann im Wesentlichen homogen
mit den hydrophilen Fasern gemischt werden, oder es kann auch eine
ungleichmäßige Mischung
erfolgen. Das stark absorbierende Material kann darüber hinaus
in einer im Wesentlichen diskreten Lage innerhalb der Matrix der
hydrophilen Fasern angeordnet werden. Alternativ kann der Kern 42 ein
Laminat aus Fasergebilden und einem stark absorbierenden Material
oder einem anderen geeigneten Mittel zum Erhalten eines stark absorbierenden
Materials in einem begrenzten Bereich enthalten.
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Das
stark absorbierende Material kann unter natürlichen, synthetischen oder
modifizierten natürlichen
Polymeren und Materialien ausgewählt
werden. Die stark absorbierenden Materialien können anorganische Materialien,
so beispielsweise Silikagele, oder organische Gemische, so beispielsweise
vernetzte (crosslinked) Polymere, sein. Der Begriff „vernetzt" („crosslinked") bezeichnet ein
beliebiges Mittel zur wirkungsvollen Umwandlung eines normalerweise
wasserlöslichen
Materials in ein im Wesentlichen wasserunlösliches, jedoch schwellfähiges Material. Zu
diesen Mitteln zählen
beispielsweise die physikalische Verhedderung, kristalline Domänen, kovalente Bindungen,
ionische Komplexe und Assoziationen, hydrophile Assoziationen, so
beispielsweise Wasserstoffbindungen, und hydrophile Assoziationen
oder Van-der-Waals-Kräfte.
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Beispiele
für synthetische
polymere stark absorbierende Materialien sind unter anderem das
Alkalimetall und die Ammoniumsalze von Poly(acrylsäure) and
Poly(methacrylsäure),
Poly(acrylamide), Poly(vinylether), Maleinanhydridcopolymere mit
Vinylether und α-Olefinen,
Poly(vinylpyrolidon), Poly(vinylmorpholinon), Poly(vinylalkohol)
sowie Gemische und Copolymere hiervon. Weitere Polymere, die zur Verwendung
in dem absorbierenden Kern geeignet sind, sind unter anderem natürliche und
modifizierte natürliche
Polymere, so beispielsweise hydrolysierte acrylonitrilgepfropfte
(gegraftete) Stärken,
acrylsäuregepfropfte
Stärke,
Methylzellulose, Carboxymethylzellulose, Hydroxypropylzellulose,
wie auch Naturgummis, so beispielsweise Alginate, Xanthum-Gummi,
Locust-Bean-Gummi und dergleichen mehr. Gemische aus natürlichen
und vollständig
oder teilweise synthetischen absorbierenden Polymeren können bei
der vorliegenden Erfindung ebenfalls von Nutzen sein.
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Das
stark absorbierende Material kann eine große Zahl geometrischer Formen
aufweisen. Im Allgemeinen wird vorgezogen, wenn das stark absorbierende
Material in Form diskreter Teilchen vorliegt. Darüber hinaus
kann das stark absorbierende Material in Form von Fasern, Flocken,
Barren, Kugeln, Nadeln oder dergleichen vorliegen. Konglomerate
(Zusammenballungen) von Teilchen aus stark absorbierendem Material
können
darüber
hinaus verwendet werden. Ein Beispiel für ein superabsorbierendes Polymer,
das im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung geeignet ist,
ist das superabsorbierende Polymer IM5000, das bei der Firma Hoechst-Celanese
erhältlich
ist, die eine Niederlassung in Portsmouth, Virginia unterhält. Andere
geeignete stark absorbierende Materialien sind unter anderem superabsorbierende
Polymere, die im Handel bei der Firma Dow Chemical Corporation erhältlich sind,
die Zweigstellen in Midland, Michigan unterhält.
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Im
Allgemeinen ist das stark absorbierende Material in dem absorbierenden
Kern 42 der vorliegenden Erfindung in einer Menge von ungefähr 5 bis ungefähr 95 Gew.-%
und vorzugsweise von ungefähr 10
bis ungefähr
60 Gew.-% basiert auf dem Gesamtgewicht des absorbierenden Kernes 42 enthalten. Die
Verteilung des stark absorbierenden Materials in den verschiedenen
Abschnitten des absorbierenden Kernes 42 kann in Abhängigkeit
von der späteren Endverwendung
des absorbierenden Kernes 42 schwanken.
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Wie
in 1 bis 4 repräsentativ dargestellt ist, kann
der absorbierende Kern 36 der wegwerfbaren Windel 20 ein
Paar von Auslaufschutzlaschen 100 und 102 aufweisen,
die derart ausgelegt sind, dass sie eine Barriere gegen das seitliche
Auslaufen von Kör perausscheidungen
bilden. Die Auslaufschutzlaschen 100 und 102 können entlang
der seitlich einander gegenüberliegenden
Seitenränder des
absorbierenden Körpers 36 angeordnet
sein. Jede Auslaufschutzlasche legt einen angebrachten Rand 104 und
einen nichtangebrachten Rand 106 fest. Jede der Auslaufschutzlaschen 100 und 102 kann
wenigstens ein längliches
elastisches Element 108 enthalten, das an dem nichtangebrachten
Rand 106 der Auslaufschutzlasche 100 und 102 angebracht
und derart ausgelegt ist, den nichtangebrachten Rand 106 zusammenzuraffen
und bei Verwendung eine Abdichtung gegen den Körper des Trägers zu bilden. Die Auslaufschutzlaschen 100 und 102 können sich
in Längsrichtung
entlang der gesamten Länge
des absorbierenden Körpers 36 erstrecken, oder
sie können
sich lediglich teilweise entlang der Länge des absorbierenden Körpers 36 erstrecken. Für den Fall,
dass die Auslaufschutzlaschen 100 und 102 eine
geringere Länge
als der absorbierende Körper 36 aufweisen,
können
die Auslaufschutzlaschen 100 und 102 selektiv
an einer beliebigen Stelle entlang der Seitenränder 38 des absorbierenden
Körpers 36 angeordnet
werden. Insbesondere können sich
die Auslaufschutzlaschen 100 und 102 entlang der
gesamten Länge
des absorbierenden Körpers 36 erstrecken,
um Körperausscheidungen
besser zu halten.
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Die
Auslaufschutzlaschen 100 und 102 können aus
einem beliebigen Material hergestellt sein, das eine gewünschte Barriere
gegen das Ausfließen von
Körperausscheidungen
darstellt. So können
die Auslaufschutzlaschen 100 und 102 beispielsweise aus
einem Material gebildet sein, das ähnlich zu demjenigen Material
ist, das die äußere Abdeckung 34 enthält. Andere
herkömmliche
Materialien, so beispielsweise Polymerfolien, können ebenfalls eingesetzt werden.
Gemäß einem
bestimmten Aspekt der vorliegenden Erfindung können die Auslaufschutzlaschen 100 und 102 aus
einem STL-Material mit einer Flächenmasse
von ungefähr
70 bis ungefähr
75 g/m2 aufgebaut sein oder eine schmelzgeblasene
Lage aus schmelzgeblasenen Polypropylenfasern zwischen zwei Spinnvlieslagen
aus Polypropylenfasern enthalten.
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Jede
Auslaufschutzlasche 100 und 102 ist an den Seitenrändern 38 des
absorbierenden Körpers 36 derart
angebracht, dass die Auslaufschutzlaschen 100 und 102 eine
Barriere gegen das seitliche Ausfließen von Körperausscheidungen darstellen.
Der angebrachte Rand 104 jeder Auslaufschutzlasche 100 und 102 ist
an den Seitenrändern 38 des
absorbierenden Körpers 36 angebracht,
während
der nichtangebrachte Rand 106 von dem absorbierenden Körper 36 wenigstens
in dem Schrittbereich 26 der Windel 20 dauerhaft
nichtangebracht ist. Der angebrachte Rand 104 der Auslaufschutzlasche 100 und 102 kann
an dem absorbierenden Körper 36 auf verschiedene
Arten angebracht sein, die einem in dem einschlägigen Gebiet bewanderten Fachmann bekannt
sind. So kann der angebrachte Rand 104 der Auslaufschutzlaschen 100 und 102 mit
dem absorbierenden Körper 36 beispielsweise
ultraschalltechnisch, thermisch oder klebetechnisch verbunden sein.
Insbesondere kann der nichtangebrachte Rand 106 jeder Auslaufschutzlasche 100 und 102 von
den Seitenrändern 38 des
absorbierenden Körpers 36 entlang
im Wesentlichen der gesamten Länge
des nichtangebrachten Randes 106 dauerhaft nichtangebracht
sein, um das Leistungsvermögen
zu verbessern.
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Alternativ
können,
wie in 1 bis 4 repräsentativ dargestellt, die Auslaufschutzlaschen 100 und 102 integral
mit der Trägerlage 38 oder
der Körperseitenauskleidung 40 des
absorbierenden Körpers 36 ausgebildet
sein. So können
die Auslaufschutzlaschen 100 und 102 beispielsweise
aus Abschnitten der Trägerlage 38 zusammengesetzt
sein, die sich seitlich über
die Seitenränder
des absorbierenden Kernes 42 des absorbierenden Körpers 36 hinaus
erstrecken.
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Jede
Auslaufschutzlasche 100 und 102 ist darüber hinaus
derart ausgestaltet, dass der nichtangebrachte Rand 106 der
Auslaufschutzlasche 100 und 102 dazu neigt, sich
bei Verwendung in Beabstandung zu dem absorbierenden Körper 36 in
eine im Allgemeinen aufrechte und senkrechte Stellung zu bringen,
was insbesondere in dem Schrittbereich 26 erfolgt. Wie
in 1 bis 4 repräsentativ dargestellt ist, ist
der nichtangebrachte Rand 106 jeder Auslaufschutzlasche 100 und 102 bei
Verwendung vorzugsweise von dem absorbierenden Körper 36 beabstandet,
sodass eine Barriere gegen das seitliche Auslaufen von Körperausscheidungen
gebildet wird. Vorzugsweise bleibt der nichtangebrachte Rand 106 jeder
Auslaufschutzlasche 100 und 102 in Berührverbindung
mit dem Körper
des Trägers,
während
der absorbierende Körper 36 bei
Verwendung von dem Körper
des Trägers
beabstandet sein kann. Üblicherweise
ist ein elastisches Element 108 an dem nichtangebrachten
Rand 106 jeder Auslaufschutzlasche 100 und 102 angebracht,
um die Beabstandung zwischen dem nichtangebrachten Rand 106 und
dem absorbierenden Körper 36 beizubehalten.
So kann das elastische Element 108 beispielsweise an dem
nichtangebrachten Rand 106 in einem elastisch zusammenziehbaren
Zustand derart angebracht sein, dass das Zusammenziehen des elastischen
Elementes 108 den nichtangebrachten Rand 106 der
Auslaufschutzlasche 100 und 102 zusammenrafft
oder zusammenzieht und verkürzt.
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Materialien,
die für
die Verwendung als elastisches Element 108 der Auslaufschutzlasche 100 und 102 geeignet
sind, sind einem Fachmann auf dem Gebiet bekannt. Als Beispiele
für derartige
Materialien stehen Bögen,
Stränge
oder Bänder
aus einem polymeren elastomeren Material, die an den Laschen 100 und
102 im gedehnten Zustand anhaften, oder die an den Laschen 100 und 102 anhaften,
während
die Laschen plissiert werden, sodass auf die Laschen elastische
konstriktive Kräfte
einwirken. Das elastische Element 108 kann darüber hinaus
Materialien wie Polyurethan, synthetischen oder natürlichen
Gummi enthalten. Insbesondere können
die elastischen Elemente 108 aus einer Vielzahl einzelner
Stränge
des Stoffes 620 decitex Lycra® zusammengesetzt
sein, der im Handel bei der Firma E. I. DuPont de Nemours Co. erhältlich ist.
Die Auslaufschutzlaschen 100 und 102 können zwischen
ungefähr
einem und ungefähr
zehn elastische Stränge entlang
des nichtangebrachten Randes 106 enthalten. Die elastischen
Elemente 108 können
vor Anbringung an dem nichtangebrachten Rand 106 der Auslaufschutzlasche 100 und 102 verlängert werden. So
können
die elastischen Elemente 108 beispielsweise um wenigstens
ungefähr
75% und wünschenswerterweise
um ungefähr
100% bis ungefähr
150% verlängert
werden, bevor sie derart angebracht werden, dass die elastischen
Elemente 108 den nichtangebrachten Rand 106 der
Auslaufschutzlasche 100 und 102 zusammenraffen.
Vorzugsweise sind die elastischen Elementes 108 derart
ausgestaltet, dass sie den nichtangebrachten Rand 106 bei
Verwendung in Berührverbindung
mit dem Körper
des Trägers
halten, um wirkungsvoll eine Abdichtung gegen das seitliche Auslaufen
von Körperausscheidungen zu
bilden.
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Alternative
Ausgestaltungen und Anordnungen von Auslaufschutzlaschen 100 und 102 sind
in dem am 3. November 1987 an K. Enloe erteilten US-Patent mit der
Nummer 4,704,116 beschrieben.
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Das
absorbierende Erzeugnis gemäß den verschiedenen
Aspekten der vorliegenden Erfindung umfasst darüber hinaus ein multifunktionales
Verbindungssystem 50 zum Befestigen des absorbierenden Erzeugnisses
um die Taille des Trägers
herum. Das multifunktionale Verbindungssystem umfasst Verbindungselemente,
die in dem hinteren Taillenbereich 24 der Windel 20 mit
einer Ausgestaltung angeordnet sind, um den gegenüberliegenden
vorderen Taillenbereich 22 der Windel 20 lösbar in
Eingriff zu nehmen, um die Windel um die Taille des Trägers herum zu
halten. Die Verwendung der Verbindungselemente, die wiederverbindbar
oder lösbar
in Eingriff bringbar sind, ermöglicht
eine vereinfachte Befestigung und Entfernung der Windel 20 von
der Taille des Trägers.
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Wie
in 1 bis 4 repräsentativ dargestellt ist, umfasst
das multifunktionale Verbindungssystem 50 der vorliegenden
Erfindung ein Paar primärer
Verbindungselemente 52 und 54, die an den Seitenrändern 28 der
Windel 20 in dem hinteren Taillenbereich 24 der
Windel 20 angeordnet sind. Bei dieser Ausgestaltung sind
die primären
Verbindungselemente 52 und 54 derart ausgestaltet,
dass sie die Hüften
des Trägers
umgeben und die Außenfläche 32 des
vorderen Taillenbereiches 22 der Windel 20 in Eingriff
nehmen, um die Windel 20 an dem Träger zu halten. Alternativ können die
primären
Verbindungselemente 52 und 54 in dem vorderen
Taillenbereich 22 angeordnet und derart ausgestaltet sein,
dass sie die Außenfläche 32 des
hinteren Taillenbereiches 24 der Windel 20 lösbar in
Eingriff nehmen.
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Vorzugsweise
sind die primären
Verbindungselemente 52 und 54 direkt mit der Außenfläche der äußeren Abdeckung 34 der
Windel 20 lösbar
in Eingriff bringbar, um eine erleichterte Verbindung zu ermöglichen.
Alternativ kann, wie repräsentativ
in 1 bis 4 dargestellt ist, die wegwerfbare
Windel 20 der vorliegenden Erfindung des Weiteren eine Anbringungsbahn 60 aufweisen,
die an der äußeren Abdeckung 34 in
einem der Taillenbereiche 22 und 24 der Windel 20 angebracht
ist. Bei einer derartigen Ausgestaltung sind die primären Verbindungselemente 52 und 54 lösbar mit
der Anbringungsbahn 60 in Eingriff bringbar, um die Windel
20 um die Taille des Trägers
herum zu halten. Sind die primären
Verbindungselemente 52 und 54 lösbar in
Eingriff gebracht, so legen die Seitenränder 28 der Windel 20 Beinöffnungen
fest, die derart ausgelegt sind, dass sie die Beine des Trägers umgeben,
während
die Taillenbereiche 22 und 24 eine Taillenöffnung festlegen,
die derart ausgelegt ist, dass sie die Taille des Trägers umgibt.
Wie in 4 dargestellt ist, kann die Anbringungsbahn 60 zwei
getrennte Bahnen umfassen, die entlang den gegenüberliegenden Seitenkanten in
einem der Taillenbereiche 22 und 24 der Windel 20 angeordnet
sind. Alternativ kann die Anbringungsbahn 60 ein einzelnes
Materialstück
enthalten, das sich im Wesentlichen durch den entsprechenden Taillenbereich
der Windel 20 erstreckt.
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Bei
einem besonderen Ausführungsbeispiel sind
die primären
Verbindungselemente 52 und 54 derart ausgelegt,
dass sie mit der Außenfläche der gegenüberliegenden
Taillenbereiche 22 und 24 der Windel 20 lösbar in
Eingriff gebracht werden, bevor die Windel 20 an dem Träger angebracht
wird, um so eine vorverbundene Windel zu bilden. Bei einer derartigen
Ausgestaltung kann die vorverbundene Windel 20 über die
Beine und die Hüften
des Trägers
hinauf- oder hinuntergezogen werden. Für den Fall, dass die Windel 20 während der
Verwendung verschmutzt wird, können
die primären
Verbindungselemente 52 und 54 gelöst werden,
um die Windel 20 einfach von der Taille des Trägers zu
entfernen, wobei das Risiko einer unerwünschten Verschmutzung der Klei dung
oder Beine des Trägers
vermindert wird. Bei einer derartigen Ausgestaltung kann die Windel 20 der
vorliegenden Erfindung daher derart ausgestaltet sein, dass sie
wie im Falle einer Trainingshose über die Hüften des Trägers hinauf- und hinuntergezogen
und durch Lösen
der Verbindungselemente auf eine Weise entfernt werden kann, die ähnlich derjenigen
bei herkömmlichen
Windelerzeugnissen ist.
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Das
multifunktionale Verbindungssystem 50 an der wegwerfbaren
Windel 20 der vorliegenden Erfindung umfasst darüber hinaus
ein Paar sekundärer Verbindungselemente,
um eine verbesserte Befestigung der Windel 20 um die Taille
des Trägers
herum zu ermöglichen,
nachdem die primären
Verbindungselemente 52 und 54 lösbar in
Eingriff gebracht worden sind. Das sekundäre Verbindungselement der vorliegenden
Erfindung ist dafür
ausgelegt, die Taillenbereiche 22 und 24 der Windel 20 besser
an die Taille des Trägers
anzupassen. So umfasst, wie 1 bis 4 repräsentativ
dargestellt ist, die Windel 20 beispielsweise ein Paar
sekundärer
Verbindungselemente 56 und 58, die an den Seitenrändern 28 in
dem hinteren Taillenbereich 24 der Windel 20 angeordnet
sind. Die sekundären
Verbindungselemente 56 und 58 sind derart ausgelegt,
dass sie die Hüften
des Trägers
umgeben und die Außenfläche 36 des
gegenüberliegenden
vorderen Taillenbereiches 22 der Windel 20 in
Eingriff nehmen. Die sekundären
Verbindungselemente 56 und 58 sind an den Seitenrändern 28 der
Windel 20 in dem hinteren Taillenbereich 24 der
Windel 20 angeordnet. Bei einer derartigen Ausgestaltung
sind die sekundären
Verbindungselemente 56 und 58 ebenfalls derart
ausgestaltet, dass sie die Hüften
des Trägers
umgeben und die Außenfläche 32 des
vorderen Taillenbereiches 22 der Windel 20 in
Eingriff nehmen, um die Windel 20 an dem Träger zu halten.
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Vorzugsweise
sind die sekundären
Verbindungselemente 56 und 58 direkt mit der Außenfläche der äußeren Abdeckung 34 der
Windel 20 lösbar
in Eingriff bringbar, um eine verbesserte und einfache Befestigung
zu ermöglichen.
Alternativ kann, wie vorstehend beispielsweise im Zusammenhang mit 1 bis 4 beschrieben,
die Windel 20 der vorliegenden Erfindung darüber hinaus
eine Anbringungsbahn 60 aufweisen, die an der äußeren Abdeckung 34 in
einem der Taillenbereiche 22 und 24 der Windel 20 gelegen
ist. Bei einer derartigen Ausgestaltung können die sekundären Verbindungselemente 56 und 58 mit
der Anbringungsbahn 60 lösbar in Eingriff bringbar sein,
um die Windel 20 um die Taille des Trägers herum zu halten.
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Die
Verwendung eines derartigen sekundären Verbindungselementes ist,
so hat man herausgefunden, insbesondere dann wünschenswert, wenn die primären Verbindungs elemente 52 und 54 mit dem
entsprechenden Taillenbereich der Windel 20 lösbar in
Eingriff gebracht sind, um so eine vorverbundene Windel zu bilden,
die über
die Beine und Hüften
des Trägers
hinaufgezogen werden kann. Bei einer derartigen Ausgestaltung muss
die Taillenöffnung
der Windel 20 für
den Fall, dass die primären Verbindungselemente 52 und 54 in
Eingriff befindlich sind, ausreichend sein, um zu ermöglichen,
dass die vorverbundene Windel über
die Hüften
des Trägers gezogen
wird. Gleichwohl ist der Umfang um die Taille des Trägers herum üblicherweise
geringer als der Umfang um die Hüften
des Trägers
herum. Aus diesem Grunde kann die Taillenöffnung der vorverbundenen Windel
nicht an die Taille des Trägers
angepasst sein, was zu einem unbeabsichtigten Auslaufen führen kann.
Bei einer derartigen Ausgestaltung ist das sekundäre Verbindungselement
der Windel 20 der vorliegenden Erfindung derart ausgestaltet, dass
es die Taillenbereiche der Windel 20 an den Träger anpasst,
nachdem die vorverbundene Windel über den Träger gezogen wurde. Dergestalt
ist nicht erforderlich, dass die Pflegeperson die primären Verbindungselemente 52 und 54 erneut
positioniert, um die Taillenbereiche 22 und 24 an
die Taille des Trägers
anzupassen. Im Ergebnis kann für
den Fall, dass die Windel 20 von dem Träger entfernt werden soll, die
Pflegeperson gegebenenfalls einfach das sekundäre Verbindungselement lösen und
die vorverbundene Windel über
die Hüften
und Beine des Trägers
hinunterziehen, ohne dass die primären Verbindungselemente 52 und 54 erneut
positioniert werden müssten.
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Bei
derartigen Ausgestaltungen sollen die sekundären Verbindungselemente 56 und 58 die Windel 20 in
engem anliegendem Sitz um die Taille des Trägers herum halten, um bei Verwendung
das Auslaufen von Körperausscheidungen
zu verhindern. Die primären
Verbindungselemente 52 und 54 sollen die vorderen
und hinteren Taillenbereiche 22 und 24 der Windel 20 derart
verbunden halten, dass die Windel 20 über die Hüften des Trägers hinauf- oder hinuntergezogen
werden kann, wenn die sekundären Verbindungselemente 56 und 58 gelöst sind.
Die sekundären
Verbindungselemente 56 und 58 können auch
selektiv gelöst
werden, um eine Inspektion der Windel 20 zum Zwecke einer Bestimmung,
ob diese verschmutzt ist, zu erleichtern. Die primären Verbindungselemente 52 und 54 können auch
eine Art „Kindersicherung" darstellen, indem
sie die Windel 20 wenigstens teilweise an der Taille des
Trägers
festhalten, wenn der Träger
die sekundären
Verbindungselemente 56 und 58 löst.
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Geeignete
Verbindungselemente sind Fachleuten auf dem einschlägigen Gebiet
wohlbekannt. Zu diesen zählen
unter anderem Klebebandverbindungselemente, Haken- und Ösenverbindungselemente,
Pilzkopfverbindungselemente, Schnappverbindungselemen te, Stiftverbindungselemente,
Gurtverbindungselemente und dergleichen mehr sowie Kombinationen
hieraus. So können
beispielsweise, wie repräsentativ
in 1 bis 4 dargestellt ist, die primären Verbindungselemente 52 und 54 sowie die
sekundären
Verbindungselemente 56 und 58 hakenartige Verbindungselemente
sein, wobei die äußere Abdeckung 34 oder
die Anbringungsbahn 60 derart ausgestaltet sein können, dass
diese als Verbindungselemente vom komplementären Ösentyp wirken. Vorzugsweise
sind die Verbindungselemente 52, 54, 56 und 58 hakenartige
Verbindungsmittel, die leicht mit der äußeren Abdeckung 24 lösbar in
Eingriff bringbar sind. Mit einer derartigen Anordnung geht die
Möglichkeit
einher, die Größe der Taillenöffnung in
sehr kleinen Schritten über
einen weiten Bereich zu ändern,
um den Sitz an der Taille des Trägers
zu gewährleisten.
Die Verbindungselemente können
beliebige Form oder Größe aufweisen,
die die gewünschte
Befestigung der Windel 20 um die Taille des Trägers herum
ermöglicht.
Es ist darüber
hinaus wünschenswert,
wenn die Außenfläche der
sekundären
Verbindungselemente 56 und 58 eine sichtbare Markierung
aufweist, sodass für
eine Pflegeperson deren Lage sichtbar wird. So können beispielsweise die sekundären Verbindungselemente 56 und 58 eine
andere Farbe als die Außenfläche der
Windel 20 aufweisen, um eine Pflegeperson in die Lage zu
versetzen, leicht den Ort der sekundären Verbindungselemente 56 und 58 zu
bestimmen.
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Bei
den dargestellten Ausführungsbeispielen sind
die primären
Verbindungselemente 52 und 54 direkt an den Seitenrändern 28 der
Windel 20 in dem hinteren Taillenbereich 24 angebracht,
wobei die primären
Verbindungselemente 52 und 54 an den Seitenrändern 28 durch
Mittel angebracht werden können,
die einem Fachmann bekannt sind, so beispielsweise durch klebetechnische,
schalltechnische oder thermische Bindungen.
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Die
sekundären
Verbindungsmittel 56 und 58 können an der Windel 20 geeignet
derart befestigt werden, dass die gewünschte verbesserte Befestigung
und eine entsprechende Anpassung der Taillenbereiche 22 und 24 der
Windel 20 um die Taille des Trägers herum gegeben sind, nachdem
die primären
Verbindungselemente 52 und 54 lösbar in
Eingriff gebracht sind. So kann beispielsweise, wie repräsentativ
in 1 bis 4 dargestellt ist, die Windel 20 der
vorliegenden Erfindung ein Gürtelsegment 62 enthalten,
das in dem hinteren Taillenbereich 24 der Windel 20 angeordnet
ist. Das Gürtelsegment 62 legt
einen angebrachten Abschnitt 64, der an dem hinteren Taillenbereich 24 der
Windel 20 befestigt ist, sowie ein Paar seitlich einander
gegenüberliegender Endabschnitte 66 fest.
Die sekundären
Verbindungselemente 56 und 58 sind mit den Endabschnitten 66 des
Gürtelsegmentes 62 verbunden.
Bei einer derartigen Ausgestaltung sind die Endab schnitte 66 des Gürtelsegmentes 62 derart
ausgestaltet, dass sie die Hüften
des Trägers
derart umgeben, dass die sekundären
Verbindungselemente 56 und 58 mit dem gegenüberliegenden
Taillenbereich lösbar
in Eingriff treten, um einen verbesserten Sitz der Windel an dem Träger zu ermöglichen,
nachdem die primären
Verbindungselemente in Eingriff gebracht sind.
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Zur
Ermöglichung
eines verbesserten Sitzes um die Taille des Trägers herum ohne nachteilige Auswirkungen
auf das Erscheinungsbild der äußeren Abdeckung 34 der
Windel 20 ist der Großteil
der Länge
des Gürtelsegmentes 62 vorzugsweise
entlang der Innenfläche 30 der
Windel 20 in dem entsprechenden Taillenbereich 22 und 24 angeordnet.
Bei einer derartigen Ausgestaltung umfasst, wie repräsentativ
in 1 bis 4 dargestellt ist, die Windel 20 darüber hinaus
ein Paar von Schlitzen 68, durch die sich die Endabschnitte 66 des
Gürtelsegmentes 62 verschiebbar
erstrecken. So sind die Endabschnitte 66 des Gürtelsegmentes 62 und
die sekundären
Verbindungselemente 56 und 58 an der Außenfläche 32 der
Windel angebracht, wobei sich der verbleibende Abschnitt des Gürtelsegmentes 62 hin
zu der Innenfläche 30 der
Windel 20 und entlang dieser zwischen der Windel und dem
Träger
erstreckt. Wie dargestellt ist, sind die sekundären Verbindungselemente 56 und 58 vorzugsweise
derart ausgestaltet, dass sie die Außenfläche 32 der Windel 20 in
der Nähe
der Schlitze 68 zum Zwecke einer verbesserten und vereinfachten
Kontrolle der Befestigung in Eingriff nehmen.
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Die
Schlitze 68 können
durch Mittel vorgesehen werden, die einem Fachmann auf dem einschlägigen Gebiet
bekannt sind. So können
die Schlitze 68 beispielsweise durch Einschneiden der Windel 20 eingebracht
werden, nachdem diese zusammengesetzt wurde. Alternativ können die
Schlitze 68 durch Hinzufügen eines Materialsegmentes
an den Seitenrändern 28 der
Windel 20 hergestellt werden, das sich seitlich aus den
Seitenrändern 28 herauserstreckt,
während
nur eine Anbringung des Materialsegmentes an den Seitenrändern an
den zugehörigen
Längsenden
erfolgt. Bei einer derartigen Ausgestaltung stellt das Materialsegment
einen Schlitz zwischen dem Seitenrand der Windel und dem Materialsegment
dar, was mit einer verbesserten Herstellbarkeit einhergeht.
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Bei
einer derartigen Ausgestaltung ist ein Abschnitt des Gürtelsegmentes 62 zwischen
den Schlitzen 68 an der Innenfläche 30 der Windel 20 angebracht,
um einen angebrachten Abschnitt 64 zu bilden. Der angebrachte
Abschnitt 64 des Gürtelsegmentes 62 kann
an der Innenfläche
der Windel befestigt werden, was unter Verwendung von Methoden erfolgt,
die einem Fachmann auf dem Gebiet bekannt sind, so beispielsweise
mittels kle betechnischer, schalltechnischer oder thermischer Bindung.
Vorzugsweise legt der angebrachte Abschnitt 64 eine angebrachte
Länge,
wie in 3 dargestellt, fest, die weniger als ungefähr 75% und
vorzugsweise weniger als ungefähr
50% der gesamten Länge
des Gürtelsegmentes 62 ausmacht.
Eine derartige angebrachte Länge
ermöglicht
eine ausreichende Befestigung des Gürtelsegmentes an der Windel 20,
ohne dass sich nachteilige Auswirkungen auf die Fähigkeit
des Gürtelsegmentes
ergeben, sich an die Taille des Trägers zum Zwecke der Bildung
eines verbesserten Sitzes anzupassen.
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Das
Gürtelsegment 62 kann
beliebige Länge und
Breite aufweisen, sofern nur die gewünschte verbesserte Befestigung
und der entsprechende Sitz um den Träger herum gewährleistet
sind. So kann das Gürtelsegment 62 beispielsweise
eine Länge,
die zwischen ungefähr
7 und ungefähr
35 cm liegt, und eine Breite, die zwischen ungefähr 1 und 14 cm liegt, aufweisen.
Wünschenswerterweise
legt das Gürtelsegment 62 eine
Länge fest,
die geringfügig
kleiner als die Breite der Windel 20 in dem entsprechenden Taillenbereich
ist, und zwar derart, dass das Gürtelsegment 62 zum
Zwecke einer Vorspannung des Taillenbereiches leicht verlängert ist.
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Alternativ
kann, wie in 5 repräsentativ dargestellt ist, die
Windel 20 der vorliegenden Erfindung wenigstens ein Verlängerungselement 80 aufweisen,
an dem das sekundäre
Verbindungselement 56 angebracht ist. Das Verlängerungselement 80 legt ein
angebrachtes Ende 82, das an der Außenfläche 32 der Windel 20 befestigt
ist, und ein freies Ende 84, das an dem sekundären Verbindungselement 56 angebracht
ist, fest. Bei einer derartigen Ausgestaltung sind das sekundäre Verbindungselement 56 und
das freie Ende 84 des Verlängerungselementes 80 derart ausgelegt,
dass sie die Hüften
des Trägers
derart umgeben, dass das sekundäre
Verbindungselement 56 den gegenüberliegenden Taillenbereich
lösbar
in Eingriff nehmen kann, um einen verbesserten Sitz der Windel an
dem Träger
zu ermöglichen,
nachdem die primären
Verbindungselemente 52 und 54 in Eingriff sind.
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Vorzugsweise
ist das angebrachte Ende 82 des Verlängerungselementes 80 einwärts von
den primären
Verbindungselementen 52 und 54 angeordnet. Bei
einer derartigen Ausgestaltung sind das sekundäre Verbindungselement 56 und
das freie Ende 84 des Verlängerungselementes 80 derart
ausgestaltet, dass sie sich über
eines der primären
Verbindungselemente erstrecken, um den gegenüberliegenden Taillenbereich
der Windel lösbar
in Eingriff zu nehmen, um die Taillenbereiche an den Körper des Trägers anzupassen.
Das angebrachte Ende 82 kann an der Windel 20 angebracht
sein, wobei das sekundäre
Verbindungselement 56 an dem freien Ende 84 unter
Verwendung geeigneter vorstehend beschriebener Mittel befestigt
ist. Das Verlängerungselement 80 kann
beliebige Länge
und Breite aufweisen, sofern nur eine verbesserte Befestigung und
ein verbesserter Sitz um den Träger
herum gegeben sind. So kann das Verlängerungselement beispielsweise
eine Länge,
die zwischen ungefähr
1 und ungefähr
15 cm liegt, und eine Breite, die zwischen ungefähr 1 und ungefähr 10 cm
liegt, aufweisen.
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Materialien,
die für
die Verwendung als Gürtelsegment 62 oder
als Verlängerungselement 80 gemäß der vorliegenden
Erfindung geeignet sind, sind ähnlich
denjenigen Materialien, die als für die äußere Abdeckung 34 geeignet
beschrieben wurden. Vorzugsweise sind das Gürtelsegment 62 oder
das Verlängerungselement 80 aus
einem elastischen Material hergestellt, das in der Lage ist, sich
um wenigstens ungefähr
100% und besonders bevorzugt um wenigstens ungefähr 130% zu vergrößern, um
einen verbesserten Sitz um die Taille des Trägers herum zu ermöglichen.
So kann das Gürtelsegment 62 beispielsweise
ein NBL-Material enthalten, das ein KRATON-Folienmaterial enthält, das
im Handel bei der Firma Dow Chemical Company erhältlich ist, die Niederlassungen
in Midland, Michigan unterhält.
Alternativ kann das Gürtelsegment 20 Abschnitte,
die elastisches Material enthalten, und Abschnitte, die inelastisches
Material enthalten, umfassen.
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Die
Wegwerfwindel 20 gemäß den verschiedenen
Aspekten der vorliegenden Erfindung kann darüber hinaus Bündchen an
den Taillenrändern
und Seitenrändern 28 der
Windel 20 enthalten, um das Auslaufen von Körperausscheidungen
besser zu verhindern, und um den absorbierenden Körper 36 zu stützen. So
kann, wie in 1 bis 4 repräsentativ
dargestellt ist, die Windel 20 der vorliegenden Erfindung
beispielsweise ein Paar von Beinbündchenelementen 96 und 98 aufweisen,
die mit den seitlich einander gegenüberliegenden Seitenrändern 28 in dem
Schrittbereich 26 der Windel 20 verbunden sind. Die
Beinbündchen 96 und 98 sind
im Allgemeinen dafür
ausgelegt, bei Verwendung an den Beinen eines Trägers anzuliegen, um eine positive
Berührverbindung
mit dem Träger
bereitzustellen, um so das Auslaufen von Körperausscheidungen aus der
Windel 20 wirkungsvoll zu verringern oder zu beseitigen.
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Materialien,
die zur Verwendung als Beinbündchen 96 und 98 geeignet
sind, sind einem Fachmann auf dem einschlägigen Gebiet bekannt. Beispiele
für derartige
Materialien sind Bögen
oder Stränge
oder Bänder
aus einem polymeren elastomeren Material, die an der äußeren Abdeckung 34 in einem
gedehnten Zustand anhaften, oder die an der äußeren Abdeckung 34 angebracht
sind, während die äußere Abdeckung
plissiert wird, wodurch elastische konstriktive Kräfte auf
die äußere Abdeckung 34 einwirken.
Die Beinbündchen
können
darüber
hinaus Materialien wie Polyurethan, synthetische oder natürliche Gummis
enthalten. Gemäß einem
besonderen Aspekt der Erfindung können die Bündchen aus einzelnen Strängen von
620 decitex Lycra® zusammengesetzt sein,
das im Handel bei der Firma E. I. DuPont de Nemours Co. erhältlich ist.
Bei Verwendung der einzelnen Bündchen
können
die Taillen- und Beinbündchen
eine geeignete Anzahl elastischer Stränge enthalten, um Körperausscheidungen
zu halten. So können
die Beinbündchen 96 und 98 beispielsweise
zwischen ungefähr
1 und ungefähr
10 elastischen Strängen
enthalten. Die Beinbündchen können vor
der Anbringung an der äußeren Abdeckung 34 verlängert werden.
So können
die Beinbündchen
beispielsweise um wenigstens 150% und vorzugsweise ungefähr 200%
bis ungefähr
500% verlängert
werden, bevor sie derart angebracht werden, dass die Bündchen die äußere Abdeckung 34 bei
Entspannung zusammenraffen. Die Beinbündchen 96 und 98 können auf
beliebige einem Fachmann bekannte Weise an der äußeren Abdeckung 34 angebracht
werden. Es können
beispielsweise klebetechnische, wärmetechnische oder ultraschalltechnische
Verbindungstechniken oder Kombinationen hieraus verwendet werden,
um die Bündchen
an der äußeren Abdeckung
anzubringen. Ein geeigneter Klebstoff ist beispielsweise der Heißschmelzklebstoff Findley
H-2096, der im Handel bei der Firma Findley Adhesives erhältlich ist.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt stellt die vorliegende Erfindung eine Packung von
Windeln gemäß vorstehender
Beschreibung bereit, wobei die primären Verbindungselemente 52 und 54 mit
dem gegenüberliegenden
Taillenbereich in Eingriff gebracht wurden, um vorverbundene wegwerfbare
Windeln zu bilden. Die Packung umfasst einen Behälter, so beispielsweise einen
Kunststoffsack, sowie eine Mehrzahl vorverbundener wegwerfbarer
Windeln. Wie vorstehend beschrieben ist, umfasst die vorverbundene
Windel 20 wenigstens ein sekundäres Verbindungselement 56,
das in einem der Taillenbereiche 22 und 24 der
Windel 20 angeordnet ist. Das sekundäre Verbindungselement 56 ist
derart ausgelegt, dass es den gegenüberliegenden Taillenbereich
lösbar
in Eingriff nimmt, um die Taillenbereiche 22 und 24 an
den Körper
des Trägers
anzupassen, nachdem die vorverbundene wegwerfbare Windel über die Hüften des
Trägers
hinaufgezogen wurde. Eine derartige Packung stellt Windeln bereit,
die über
die Beine des Trägers
hinaufgezogen werden können,
und die nach einer Verschmutzung leicht von der Taille des Trägers entfernt
werden können.
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Die
vorliegende Erfindung stellt vorteilhaft ein absorbierendes Erzeugnis
bereit, das ein multifunktionales Verbindungssystem umfasst. Das
Verbindungssystem kann verwendet werden, um die vorderen und hinteren
Taillenbereiche des absorbierenden Erzeugnisses lösbar in
Eingriff zu nehmen, um das absorbierende Erzeugnis um die Taille
des Trägers
herum auf ähnliche
Weise wie bei herkömmlichen
Windeln zu halten. Das Verbindungssystem kann darüber hinaus
vorverbunden sein, um die vorderen und hinteren Taillenabschnitte
lösbar
in Eingriff zu nehmen, wodurch ermöglicht wird, dass das absorbierende
Erzeugnis über
die Hüften
des Trägers, wie
dies bei einer herkömmlichen
Trainingshose der Fall ist, hinauf- oder hinuntergezogen werden
kann. Im Ergebnis ist das absorbierende Erzeugnis der vorliegenden
Erfindung derart ausgestaltet, dass es sich an den Körper des
Trägers
anpasst, um Körperausscheidungen
wirkungsvoll zu halten, während
es über
die Hüften
des Trägers
hinauf- oder hinuntergezogen werden kann, um den Gang des Trägers zur Toilette
zu erleichtern. Darüber
hinaus kann das absorbierende Erzeugnis der vorliegenden Erfindung vorteilhaft
und auf leichte und saubere Weise an dem Träger angebracht oder von diesem
entfernt werden.