DE69832404T2 - Methode und vorrichtung zur vorbestimmten ermittlung von messwerten eines parameters einer prozess-steuereinrichtung während des laufenden betriebes - Google Patents

Methode und vorrichtung zur vorbestimmten ermittlung von messwerten eines parameters einer prozess-steuereinrichtung während des laufenden betriebes Download PDF

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Description

  • TECHNISCHES GEBIET
  • Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein die Diagnose von Pxozeßsteuersystemen und speziell ein Verfahren und eine Vorrichtung zum deterministischen Erhalt von Meßwerten von einem oder mehreren Parametern einer Prozeßsteuereinrichtung, die in eine in Betrieb befindliche Prozeßumgebung eingeschaltet ist.
  • Ein solches Verfahren und eine solche Vorrichtung sind aus dem Dokument US-PS 5 197 328 bekannt.
  • STAND DER TECHNIK
  • Großtechnische Herstellungs- und Raffinationsprozesse verwenden typischerweise eine Steuereinheit zum Steuern des Betriebs von einer oder mehreren Prozeßsteuereinrichtungen wie etwa Steuerventilen, die wiederum eine oder mehrere Prozeßvariablen wie etwa Fluiddurchfluß, Temperatur oder Druck innerhalb des Prozesses steuern. Im allgemeinen hat ein Prozeßsteuerventil ein Betätigungselement, das von einem Positionierer gesteuert wird, der ein zugehöriges Steuerelement wie einen Ventilstopfen, einen Schieber oder ein anderes veränderbares Öffnungselement in Abhängigkeit von einem von der Prozeßsteuereinheit erzeugten Steuersignal bewegt. Das Steuerelement eines Steuerventils kann sich beispielsweise in Abhängigkeit von einem sich ändernden Fluiddruck auf eine mittels Federkraft vorgespannte Membran oder einen Kolbenkopf oder in Abhängigkeit von der Drehbewegung einer Achse bewegen, die jeweils von einer Änderung des Steuersignals verursacht werden können. Bei einer Standard-Ventileinrichtung veranlaßt ein Steuersignal einer Größe, die in dem Bereich von 4 bis 20 mA (Milliampere) veränderlich ist, einen Positionierer, die Fluidmenge und damit den Fluiddruck in einer Druckkammer proportional zu der Größe des Steuersignals zu ändern. Eine Änderung des Fluiddrucks in der Druckkammer veranlaßt eine Membran, sich gegen eine Vorspannfeder zu bewegen, wodurch wiederum eine Bewegung eines mit der Membran verbundenen Ventilstopfens hervorgerufen wird.
  • Prozeßsteuereinrichtungen entwickeln oder erzeugen gewöhnlich ein Rückkopplungssignal, das die Reaktion der Einrichtung auf das Steuersignal bezeichnet, und liefern dieses Rückkopplungssignal (oder die Reaktionsanzeige) an die Prozeßsteuereinrichtung zur Nutzung bei der Steuerung eines Prozesses. Beispielsweise erzeugen Steuerventile typischerweise ein Rückkopplungssignal, das eine Position (z. B. einen Bewegungsweg) eines Ventilstopfens oder eines anderen bewegbaren Ventilelements bezeichnet.
  • Steuerventile können zwar diese Rückkopplungssignale nutzen, um Funktionen innerhalb einer Prozeßsteuerschleife auszuführen, es wurde jedoch entdeckt, daß eine unzureichende Steuerschleifenleistung dennoch durch schlechte Betriebsbedingungen am Steuerventil verursacht sein können. In vielen Fällen können Probleme, die mit den einzelnen Prozeßsteuereinrichtungen zusammenhängen, nicht von der Prozeßsteuereinheit durch Einstellen aus der Steuerschleife entfernt werden, und infolgedessen werden die schlecht wirkenden Steuerschleifen auf Handbetrieb gestellt oder bis zu dem Punkt verstellt, an dem sie effektiv im Handbetrieb sind. In diesem Fall erfordern die Prozesse, die diesen Steuerschleifen zugeordnet sind, ständige Überwachung durch einen oder mehrere erfahrene Bedienpersonen, was nachteilig ist.
  • Eine schlechte Steuerschleifenleistung kann gewöhnlich dadurch überwunden werden, daß der Betriebszustand oder die "Gesundheit" der in eine Prozeßschleife eingebundenen Prozeßsteuereinrichtungen überwacht wird und die schlecht wirkenden Prozeßsteuereinrichtungen repariert oder ausgetauscht werden. Die Gesundheit einer Prozeßsteuereinrichtung kann bestimmt werden, indem ein oder mehrere Parameter, die der Prozeßsteuereinrichtung zugeordnet sind, gemessen werden und bestimmt wird, ob der eine oder die mehreren Parameter außerhalb eines akzeptablen Bereichs liegen.
  • Ein Prozeßsteuereinrichtungsparameter, der verwendet werden kann, um die Gesundheit einer Prozeßsteuereinrichtung zu bestimmen, und der diese bezeichnet, ist die Totzone.
  • Allgemein gesagt, ist bei Prozeßinstrumenten die Totzone der Bereich, durch den ein Eingangssignal bei Richtungsumkehr geändert werden kann, ohne daß eine ersichtliche Änderung in einem Ausgangssignal ausgelöst wird. Die Totzone, die durch das physische Spiel zwischen mechanisch miteinander verbundenen Komponenten, durch Reibung und/oder durch andere bekannte physikalische Erscheinungen verursacht sein kann, ist am besten zu sehen, wenn ein Steuersignal eine Umkehrung der Bewegungsrichtung eines bewegbaren Elements einer Prozeßsteuereinrichtung bewirkt. Während dieser Umkehr erfährt das Steuersignal eine diskrete Änderung (Totzone), bevor das bewegbare Element der Prozeßsteuereinrichtung tatsächlich eine Bewegung in die neue Richtung zeigt. Anders ausgedrückt, ist die Differenz zwischen dem Wert des Steuersignals, bei dem eine Bewegung des Prozeßsteuereinrichtungselements in eine erste Richtung zuletzt stattfand, und dem Wert des Steuersignals, bei dem die Bewegung des Prozeßsteuereinrichtungselements in einer zweiten und anderen Richtung zuerst stattfindet, ein Maß für die Totzone der Prozeßsteuereinrichtung.
  • 1 zeigt, wie grobe Schätzwerte der Totzone erhalten wurden durch Anlegen eines blockierten Sinussignals an eine Prozeßsteuereinrichtung. Das blockierte Sinussignal enthält Perioden von alternierenden Stufen gleicher Größe, deren Amplitude von einer Periode zur nächsten größer wird, wie etwa 1%, 2%, 5% usw. Sowie eine Bewegung des Ventilelements oder der Prozeßvariablen nach einer Richtungsumkehr auftritt, ergibt die Amplitude der Stufe (verdoppelt) eine Obergrenze der Totzone. Die Untergrenze ist durch die Amplitude der Stufen in der vorhergehenden Periode gegeben.
  • Andere Einrichtungsparameter, die verwendet werden können, um die Gesundheit einer Prozeßsteuereinrichtung zu bestimmen, sind Totzeit, Reaktionszeit, Verstärkung und Überschwingen. Die Totzeit ist dem Zeitraum zugeordnet und kann als eine Messung des Zeitraums angesehen werden, den die Prozeßsteuereinrichtung benötigt, bis sie tatsächlich damit beginnt, ein bewegbares Element als Reaktion auf eine Änderung in einem Steuersignal zu bewegen. Die Rektionszeit ist die Zeitdauer, die das bewegbare Element einer Prozeßsteuereinrichtung benötigt, um einen bestimmten Prozentsatz, beispielsweise 63%, seines Endwerts als Reaktion auf eine Änderung in einem Steuersignal zu erreichen. Die Verstärkung einer Prozeßsteuereinrichtung bezeichnet den Verstärkungsgrad, der durch eine Änderung in dem Steuersignal verursacht wird. Die Verstärkung kann ausgedrückt werden als das Verhältnis der relativen Änderung der Ventilbewegung zu der relativen Änderung in dem Steuersignal. Das Überschwingen einer Prozeßsteuereinrichtung gibt an, um wieviel sich ein Ventil über seine stabile Endposition hinausbewegt.
  • Wenn Totzone, Totzeit, Reaktionszeit oder andere Prozeßsteuereinrichtungsparameter einer Prozeßsteuereinrichtung signifikant über ihre Nennwerte hinaus ansteigen, kann es erforderlich sein, die Prozeßsteuereinrichtung zu reparieren oder auszutauschen, um innerhalb der Prozeßsteuerschleife eine ausreichende Steuerung herzustellen. Es ist aber normalerweise nicht sehr leicht, Prozeßsteuereinrichtungsparameter wie Totzone, Totzeit, Reaktionszeit, Verstärkung und Überschwingen einer Prozeßsteuereinrichtung zu messen, um die Gesundheit von funktionsfähigen Prozeßsteuereinrichtungen zu überwachen, wenn diese Einrichtungen online in eine Steuerschleife eingebunden sind.
  • In der Vergangenheit mußte Bedienpersonal eine Prozeßsteuereinrichtung aus einer Steuerschleife entfernen, um die Einrichtung auf den Prüfstand zu bringen; als Alternative wurden Steuerschleifen mit Bypaßventilen und redundanten Prozeßsteuereinrichtungen ausgebildet, um die Umgehung einer bestimmten Prozeßsteuereinrichtung zu ermöglichen und dadurch diese Einrichtung zu testen, während der Prozeß aktiv ist. Ansonsten mußten Bedienpersonen erhebliche Störungen in den Prozeßbetrieb einführen oder warten, bis ein Prozeß angehalten oder eine planmäßige Abschaltung vorgenommen wird, um die einzelnen Prozeßsteuereinrichtungen innerhalb des Prozesses zu testen. Jede dieser Optionen ist zeitaufwendig, teuer und für den Prozeß potentiell störend und erlaubt gleichzeitig nur eine intermittierende Messung der Parameter der einzelnen Prozeßsteuereinrichtungen, die notwendig sind, um den Betriebszustand dieser Steuereinrichtungen zu bestimmen.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung richtet sich auf ein Verfahren und eine Vorrichtung zum deterministischen Messen von einem oder mehreren Einrichtungsparametern wie etwa Totzone, Totzeit, Reaktionszeit, Verstärkung oder Überschwingen einer Prozeßsteuereinrichtung, die in einen Prozeß eingebunden ist, während der Prozeß gleichzeitig in Betrieb ist (d. h. während der Prozeß gleichzeitig online ist). Die Funktionsweise des Verfahrens und der Vorrichtung der vorliegenden Erfindung ermöglichen es einem Prozeßoperator, die Gesundheit oder den Betriebszustand einer Prozeßsteuereinrichtung innerhalb eines Prozesses zu überwachen, ohne daß die Prozeßsteuereinrichtung aus der Steuerschleife entfernt werden muß, ohne daß die Prozeßsteuereinrichtung in der Steuerschleife umgangen werden muß und ohne daß der Prozeß abgeschaltet oder auf andere signifikante Weise in den Prozeß eingegriffen werden muß. Dazu wird vor dem Diagnosetest gemäß der vorliegenden Erfindung eine Bestimmung dahingehend durchgeführt, daß die Auswirkung auf den Prozeß wahrscheinlich minimal sein wird.
  • Gemäß einem Aspekt der vorliegenden Erfindung bestimmt eine Diagnosetesteinheit einen Einrichtungsparameter, der einer Prozeßsteuereinrichtung zugeordnet ist, die in einem Betriebsprozeß angeordnet ist. Die Diagnosetesteinheit weist eine Schaltersteuereinheit auf, die ein Prozeßsignal während des Prozeßbetriebs überwacht. Die Diagnosetesteinheit weist ferner einen Signalerzeuger, der ein Diagnosetestsignal erzeugt, und einen Schalter auf, der auf die Schaltersteuereinheit anspricht und wirksam ist, um ein Steuersignal für die Prozeßsteuereinheit während des Betriebs des Prozesses durch das Diagnosetestsignal zu ersetzen. Dieses Diagnosetestsignal weicht von dem Steuersignal nur in einem notwendigen Ausmaß ab, ohne daß es eine nachteilige Auswirkung auf den Prozeß verursacht. Die Vorrichtung weist ferner eine Einrichtung zum Erhalten einer Anzeige der Reaktion der Prozeßsteuereinrichtung auf das Diagnosetestsignal und eine Analyseeinheit auf, die den Einrichtungsparameter aus dem Diagnosetestsignal und der Reaktionsanzeige bestimmt.
  • Die Prozeßsteuereinrichtung kann ein Steuerventil sein, das ein bewegliches Ventilelement hat. In diesem Fall ist die Reaktionsanzeige bevorzugt ein Positionssignal, das von einem mit dem Ventilelement kommunizierenden Positionssensor erzeugt wird, wobei das Positionssignal für die Position des Ventilelements repräsentativ ist. Das Positionssignal kann auch als das Prozeßsignal dienen, das von der Schaltersteuereinheit überwacht wird.
  • Gemäß einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren angegeben zum Bestimmen eines einer Prozeßsteuereinrichtung zugeordneten Einrichtungsparameters, während die Prozeßsteuereinrichtung in einem Betriebsprozeß angeordnet ist, wobei der Schritt vorgesehen ist: Überwachen eines Prozeßsignals während des Prozeßbetriebs und Bestimmen, ob das Prozeßsignal im wesentlichen stabil ist. Das Verfahren weist ferner die Schritte auf: Erzeugen eines Diagnosetestsignals und Ersetzen des Steuersignals durch das Diagnosetestsignal während des Prozeßbetriebs, wenn das Prozeßsignal im wesentlichen stabil ist. Dabei ist das Diagnosetestsignal so ausgebildet, daß es von dem Steuersignal nur im notwendigen Ausmaß abweicht, ohne eine nachteilige Wirkung auf den Prozeß auszuüben. Eine Anzeige der Reaktion der Prozeßsteuereinrichtung auf das Diagnosetestsignal wird dann empfangen, und daraus wird der Einrichtungsparameter bestimmt.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 ist ein Diagramm eines bekannten deterministischen Testsignals, das von der Diagnosetesteinheit der vorliegenden Erfindung genutzt werden kann, um die Totzone einer Prozeßsteuereinrichtung zu messen;
  • 2 ist ein Blockbild einer Prozeßsteuereinrichtung, die in einer Steuerschleife angeordnet ist, wobei die Prozeßsteuereinrichtung eine Diagnosetesteinheit gemäß der vorliegenden Erfindung aufweist, die in einer Steuerschleife angeordnet ist;
  • 3 ist ein Diagramm eines Diagnosetestsignals und einer Reaktion darauf zur Messung der Totzone einer Prozeßsteuereinrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung; und
  • 4A bis 4D sind Diagramme von deterministischen Testsignalen, die genutzt werden, um Parameter einer Prozeßsteuereinrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung zu messen.
  • GENAUE BESCHREIBUNG
  • Gemäß 2 weist eine Prozeßsteuerschleife 10, die einen Eingang und einen Ausgang hat, eine Prozeßsteuereinheit 11 auf, die beispielsweise ein Steuersignal von 4 bis 20 mA an eine Prozeßsteuereinrichtung 13 sendet. Die Prozeßsteuereinrichtung 13 ist als Steuerventileinrichtung dargestellt mit einem Schalter 14, einer gedruckten Leiterplatte (PWB) 15, einem Strom-Druckwandler (I/P) 16, einem Relais 17 und einer Betätiger/Ventileinheit 18. Im Normalbetrieb wird das Steuersignal von der Steuereinheit 11 der Leiterplatte PWB 15 über den Schalter 14 zugeführt. Ein Positionssensor 19 liefert an die Leiterplatte 15 ein Rückkopplungssignal, das die Bewegung und Position eines beweglichen Ventilelements (nicht gezeigt) bezeichnet, das innerhalb der Betätiger/Ventileinheit 18 angeordnet ist. Die Position des Ventilelements steuert eine Prozeßvariable innerhalb eines Prozesses 20.
  • Die Leiterplatte 15 führt einen Steueralgorithmus in Übereinstimmung mit den ankommenden Steuer- und Rückkopplungssignalen aus, um ein Signal für den Strom/Druckwandler 16 zu entwickeln, der wiederum ein entsprechendes Drucksignal entwickelt. Das Drucksignal wird von dem Relais 17 verstärkt, das ein Tellerventil oder allgemeiner irgendeinen pneumatischen Verstärker aufweisen kann. Das verstärkte Drucksignal steuert pneumatisch ein Betätigungselement (nicht gezeigt) in der Betätiger/Ventileinheit 18, um das Ventilelement zu der gewünschten Position zu bewegen. Sowohl der Strom-/Druckwandler 16 als auch das Relais 17 entwickeln die jeweiligen Drucksignale unter Verwendung einer Druckquelle 27, die mit der Prozeßsteuereinrichtung 13 gekoppelt ist.
  • Der Positionssensor 19 kann jede gewünschte Bewegungs- oder Positionsmeßeinrichtung aufweisen, was z. B. ein Potentiometer, einen linear verstellbaren Differentialtransformator (LVDT), einen drehverstellbaren Differentialtransformator (RVDT), einen Hall-Effekt-Bewegungssensor, einen magnetostriktiven Bewegungssensor oder einen verstellbaren Kondensator-Bewegungssensor umfassen kann. Falls gewünscht, kann die Prozeßsteuereinrichtung 13 andere Arten von Ventileinrichtungen oder -elementen anstelle der oder zusätzlich zu den in 1 gezeigten aufweisen, z. B. eine separate pneumatische Positionierer- und I/P-Einheit. Ferner versteht es sich, daß die Prozeßsteuereinrichtung jede andere Art von Einrichtung sein kann, etwa ein Schieber oder ein Gebläse, die eine Prozeßvariable auf eine andere gewünschte oder bekannte Weise steuert.
  • Wie 1 zeigt, mißt ein Meßwertgeber 22 die Prozeßvariable des Prozesses 20 und übermittelt eine Anzeige der gemessenen Prozeßvariablen an einen Summierknoten 24. Der Summierknoten 24 vergleicht den Meßwert der Prozeßvariablen (der in einen normalisierten Prozentsatz umgewandelt ist) mit einem Sollwert, um ein Fehlersignal zu erzeugen, das die Differenz zwischen beiden bezeichnet, und liefert dieses Fehlersignal an die Prozeßsteuereinheit 11. Der Sollwert, der von einem Anwender, einem Bediener oder einer anderen Steuereinheit (nicht gezeigt) erzeugt werden kann, ist typischerweise so normalisiert, daß er zwischen 0 und 100% liegt, und bezeichnet den gewünschten Wert der Prozeßvariablen. Im Normalbetrieb des Prozesses 20 nutzt die Prozeßsteuereinheit 11 das Fehlersignal zum Erzeugen des Steuersignals in Übereinstimmung mit einer gewünschten Technik und gibt das Steuersignal an die Prozeßsteuereinrichtung 13 zur Steuerung der Prozeßvariablen ab.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird eine Diagnosetestroutine, die vorprogrammiert sein kann, implementiert, um die Prozeßsteuereinrichtung 13 unter normalen Prozeßbetriebsbedingungen zu testen, d. h. während der Prozeß 20 online ist. Für den Fall, daß bestimmt worden ist, daß die Implementierung der Diagnosetestroutine eine minimale Auswirkung auf den Prozeß 20 hat, trennt die Diagnosetestroutine die Prozeßsteuereinrichtung 13 von der Steuereinheit 11 und zwingt die Prozeßsteuereinrichtung 13, eine vorbestimmte oder deterministische Menge von Operationen auszuführen, die dazu bestimmt sind, den Prozeß 20, wenn überhaupt, nur minimal zu beeinflussen. Die Routine empfängt, mißt oder sammelt außerdem Informationen, welche die Reaktion der Prozeßsteuereinrichtung 13 auf das Diagnosetestsignal bezeichnen, und schließt die Prozeßsteuereinrichtung 13 wieder an die Steuereinheit 11 an, und zwar sämtlich innerhalb eines begrenzten Zeitraums, um eine erhebliche Störung des Normalbetriebs des Prozesses 20 zu vermeiden. Die gesammelten Informationen können genutzt werden, um Prozeßsteuereinrichtungsparameter wie Totzone, Totzeit, Reaktionszeit, Verstärkung und Überschwingen im Interesse der Bestimmung des Betriebszustands der Prozeßsteuer einrichtung 13 zu errechnen. Da die Diagnosetestroutine implementiert wird, während der Prozeß 20 online ist, wird die "Gesundheit" oder der Betriebszustand der Prozeßsteuereinrichtung 13 bestimmt, ohne daß die Prozeßsteuereinrichtung 13 umgangen oder abgetrennt und/oder der Prozeß 20 abgeschaltet wird.
  • Wenn ein Diagnosetest der Prozeßsteuereinrichtung 13 gemäß der vorliegenden Erfindung durchzuführen ist, erzeugt (oder modifiziert) eine Schaltersteuereinheit 25 ein Schaltersignal, um den Schalter 14 aus einer ersten Position (oder einem ersten Zustand), in welcher der Schalter 14 das Steuersignal von der Steuereinheit 11 an die Leiterplatte 15 liefert, in eine zweite Position (oder einen zweiten Zustand) umzuschalten, in dem der Schalter 14 die Steuereinheit 11 und damit das Steuersignal von der Leiterplatte 15 trennt und die Leiterplatte 15 mit dem Ausgang eines Signalerzeugers 26 verbindet, der ein deterministisches (d. h. bekanntes oder vorbestimmtes) Diagnosetestsignal erzeugt. Obwohl, wie oben ausgeführt wird, die Schaltersteuereinheit 25 das Steuersignal durch das Diagnosetestsignal ersetzt, bleibt der Prozeß 20 während der Diagnosetestroutine online.
  • Sowohl die Schaltersteuereinheit 25 als auch der Signalerzeuger 26 sind Teil einer Diagnosetesteinheit 27, die sich in der Prozeßsteuereinrichtung 13 befinden kann, wie 2 zeigt, oder die alternativ eine externe Testvorrichtung sein kann, die mit der Prozeßsteuereinrichtung 13 gekoppelt wird. Ebenso kann der Schalter 14 in der Prozeßsteuereinrichtung 13 oder außerhalb derselben vorgesehen sein.
  • Die Diagnosetesteinheit 27 weist ferner einen Reaktionsakkumulator 28 auf, der eine oder mehrere Anzeigen der Reaktion der Prozeßsteuereinrichtung 13 auf das Diagnosetestsignal sammelt oder empfängt. Der Reaktionsakkumulator 28 kann eine Speichereinrichtung aufweisen, welche die Reaktionsanzeige(n) speichert, um für die Reaktionsanzeige(n) repräsentative Daten an eine Analyseeinheit 29 zu liefern. Die Analyseeinheit 29, die außerdem für das Diagnosetestsignal von dem Signalerzeuger 26 repräsentative Daten empfangen kann, analysiert das Testsignal und Reaktionsanzeigedaten, um einen oder mehrere gewünschte Prozeßsteuereinrichtungsparameter zu bestimmen.
  • Wie 2 zeigt, kann der Reaktionsakkumulator 28 eine Reaktionsanzeige, welche die Ventilbewegung oder -position (den Ventilweg) bezeichnet, von dem Positionssensor 19 empfangen. Alternativ oder zusätzlich kann der Reaktionsakkumulator 28 als Reaktionsanzeige das Betätigerbefehlssignal, das von dem Relais 17 entwickelt wird, (über einen Drucksensor 36) und/oder jedes andere Signal empfangen, das die Steuerung der Prozeßsteuereinrichtung 13 bezeichnet oder damit in Beziehung steht, etwa das Ausgangssignal des Meßwertgebers 22, welches den Wert der Prozeßvariablen bezeichnet. Es ist zu beachten, daß andere Arten von Prozeßsteuereinrichtungen andere ihnen zugeordnete Signale oder Erscheinungen haben können, die ebenfalls eine Reaktion auf ein Diagnosetestsignal bezeichnen können. Im allgemeinen kann daher der Reaktionsakkumulator 28 jedes Signal oder Phänomen sammeln oder empfangen, das die Bewegung oder den Betrieb der Prozeßsteuereinrichtung 13 als Reaktion auf eine Änderung in dem Diagnosetestsignal bezeichnet. Manche Reaktionsanzeigen wie etwa die Ventilposition können jedoch genauere Schätzungen der Einrichtungsparameter liefern, indem sie Rauschquellen (z. B. Prozeßrauschen) vermeiden, die nicht zu der im Test befindlichen Prozeßsteuereinrichtung 13 gehören. Andererseits können weiter entfernte Reaktionsanzeigen wie etwa die Prozeßvariable Verzögerungen aufweisen, die mit der Gesundheit oder der Leistung der Prozeßsteuereinrichtung 13 nicht im Zusammenhang stehen und dennoch beachtet werden sollten. Daher können in bestimmten Situationen bestimmte Reaktionsanzeigen (oder Kombinationen davon) bevorzugt werden.
  • Zur Bestimmung, ob ein Diagnosetest eingeleitet werden soll, überwacht die Schaltersteuereinheit 25 ein dem Prozeß 20 zugeordnetes Signal, während der Prozeß 20 online ist, um zu bestimmen, ob die Prozeßvariable oder die Prozeßsteuereinrichtung 13 im wesentlichen stabil ist. Das überwachte Prozeßsignal kann über den Reaktionsakkumulator 28 empfangen oder von der Schaltersteuereinheit 25 direkt gesammelt werden. Das Prozeßsignal kann das Steuersignal, die Position des Ventilelements, die Prozeßvariable oder jede andere Variable oder jedes andere Signal sein, das eine Anzeige für das Ausmaß liefert, bis zu dem die Prozeßsteuereinrichtung 13, die Prozeßvariable und/oder der Sollwert im Ruhezustand ist. Wenn festgestellt wird, daß der Sollwert, das Steuersignal oder eine andere Variable schwankt oder sehr stark schwankt, wird die Diagnosetestroutine nicht eingeleitet. Im Interesse der Verbesserung der Genauigkeit der Bestimmung sowie im Interesse der Minimierung der Auswirkungen der Implementierung der Diagnosetestroutine, während der Prozeß 20 online ist, kann mehr als eine Variable innerhalb der Prozeßschleife 20 von der Schaltersteuereinheit 25 überwacht werden.
  • Die Stabilität des überwachten Prozeßsignals bzw. der überwachten Prozeßsignale ist bezeichnend für die Stabilität der Prozeßvariablen, der Prozeßsteuereinrichtung 13 oder des Sollwerts. Ein im wesentlichen stabiles oder ruhiges Prozeßsignal kann zwar dennoch in gewissem Umfang schwanken, auch wenn die Prozeßvariable, die Prozeßsteuereinrichtung 13 oder der Sollwert stabil ist. Daher sollte die "im wesentlichen stabile" Bestimmung zumindest inhärentes Rauschen in dem Signal tolerieren. Eine Diagnosetestroutine sollte nicht implementiert werden, wenn das Prozeßsignal sich in einem Ausmaß ändert, das signifikante Änderungen des Prozesses 20 oder der Prozeßvariablen bezeichnet. Daher ist die Frage, ob die überwachten Prozeßsignale als im wesentlichen stabil oder ruhig anzusehen sind, in großem Umfang von dem Signal bzw. den Signalen abhängig, die als das überwachte Prozeßsignal genutzt werden. Beispielsweise könnte eine Diagnosetestroutine immer noch implementiert werden, wenn in bestimmten Prozeßsteuerschleifen ein Steuersignal bis zu und um mehr als 5% schwankt, wogegen eine Routine für den Prozeß 20 schädlich sein könnte, wenn sich in anderen Steuerschleifen die Prozeßvariable auch nur um 1% ändert. Diese Unterschiede können das Ergebnis der Natur des Prozesses 20 und/oder dr Prozeßvariablen sein oder von einer großen Differenz der Totzonen zwischen verschiedenen Prozeßsteuereinrichtungen 13 herrühren. In Abhängigkeit von der Gesundheit und/oder Güte der Betätiger/Ventileinheit 18 kann eine große Totzone die Durchführung von Diagnosetestroutinen bei Steuersignalabweichungen von bis zu 10% zulassen. Außerdem kann eine geringe Empfindlichkeit des Prozesses 20 für die Prozeßvariable die zulässige Abweichung noch höher ausfallen lassen.
  • Die Diagnosetesteinheit 27 und jede Komponente davon einschließlich der Schaltersteuereinheit 25, des Signalerzeugers 26, des Reaktionsakkumulators 28 und/oder der Analyseeinheit 29 kann in Hardware, Software, Firmware oder jeder Kombination davon ausgeführt sein. Bei Implementierung in Software können die Komponenten der Diagnosetesteinheit 27 auf jeder Speichereinrichtung wie etwa einer Diskette, einer Festplatte, einer CD ROM, einem RAM, einem ROM, einem EEPROM oder jedem anderen dem Fachmann bekannten Speichermedium gespeichert sein und können, falls gewünscht, von einem entfernten Ort über jedes Kommunikationsmedium geliefert werden, etwa mittels Übertragung auf einer Telefonleitung, über das Internet, ein Ethernet oder jede andere Art von Nachrichtennetz, das dem Fachmann bekannt ist. Ebenso kann der Schalter 14 in Hardware, Software, Firmware oder jeder Kombination davon ausgeführt sein.
  • Falls gewünscht, kann die Analyseeinheit 29 die bestimmten Prozeßsteuereinrichtungsparameter mit einem oder mehreren gespeicherten Werten vergleichen, um zu bestimmen, ob die gemessenen Parameter akzeptabel oder innerhalb von einem oder mehreren spezifizierten Bereichen sind. Wenn die Prozeßsteuereinrichtungsparameter nicht innerhalb des einen oder der mehreren spezifizierten Bereiche sind, warnt die Analyseeinheit 29 oder eine andere Komponente der Diagnosetesteinheit 27 einen Anwender über ein Display 38, das beispielsweise einen CRT-Bildschirm, einen Drucker, einen Sprachgenerator, einen Alarm oder eine andere gewünschte Kommunikationseinrichtung aufweist, daß die Prozeßsteuereinrichtung 13 eventuell repariert oder ausgewechselt werden muß. Falls gewünscht, kann die Analyseeinheit 29 auch eine Liste der gemessenen Einrichtungsparameter über das Display 38 an den Anwender liefern.
  • Das von dem Signalerzeuger 26 erzeugte Diagnosetestsignal kann jede gewünschte Gestalt haben, die eine Messung eines Prozeßsteuereinrichtungsparameters erlaubt. Es können jedoch mehrere Diagnosetestsignalwellenformen, die nachstehend beschrieben werden und in den 1, 3 und 4A bis 4D gezeigt sind, verwendet werden, um Parametermeßwerte auf eine Weise zu erhalten, die das Potential für einen schädlichen Eingriff in den Prozeß 20 minimiert. Im allgemeinen sind die Diagnosetestsignalwellenformen auf einer Zeitachse aufgetragen, um die Amplitude des Signals von einem Null-Referenzpunkt zu zeigen, der jeden Gleichstromwert einschließlich Null bilden kann. Beispielsweise können die in den 4A bis 4C aufgetragenen Amplitudenwerte für den Wert repräsentativ sein, um den die Amplitude des Diagnosetestsignals von der Befehlssignalamplitude von 4 bis 20 mA abweicht, wenn das Befehlssignal von der Prozeßsteuereinrichtung 13 entkoppelt ist. Einige der Diagnosetestsignale sind auch mit einem Diagramm einer beispielhaften Reaktionsanzeige gezeigt und verdeutlichen die Bewegung der Reaktionsanzeige relativ zu Null, was eine Position oder einen Signalwert zum Zeitpunkt der Einleitung der Testroutine darstellen kann.
  • Unter Bezugnahme auf 1 weist ein erstes Diagnosetestsignal, das zur Messung von Prozeßsteuereinrichtungsparametern (insbesondere die Totzone) nützlich ist, ein gepulstes Sinussignal auf, das eine Folge von Stufen hat, die in einer Vielzahl von Perioden angeordnet sind. Jede Periode (z. B. vom Zeitpunkt T1 bis zum Zeitpunkt T4) kann ein Paar von alternierenden Impulsen aufweisen, insbesondere eine positive Stufe (z. B. zum Zeitpunkt1), eine Rückkehr zu Null (z. B. zum Zeitpunkt T2), eine negative Stufe gleicher Größe (z. B. zum Zeitpunkt T3) und eine weitere Rückkehr zu Null. Bevorzugt steigt die Größe der Impulse während aufeinanderfolgender Perioden an.
  • Zur Messung der Totzone unter Verwendung des Sinussignalimpulses von 1 liefert der Signalerzeuger 26 zuerst eine oder mehrere Perioden der alternierenden Impulse, bis eine Bewegung beispielsweise des Ventilelements von dem Positionssensor 19 während sowohl der positiven als auch der negativen Impulse einer bestimmten Periode erfaßt wird. Die absolute Differenz zwischen den Amplituden der Periode (gewöhnlich als Prozent des Meßbereichs ausgedrückt), während der eine Bewegung des Ventilelements als Reaktion auf sowohl die positiven als auch die negativen Impulse erstmals auftritt, ist ein Maß für die Totzone. Tatsächlich überschätzt natürlich diese Messung die Totzone. Die Progression von niedrigen Impulsamplituden (z. B. a1) zu höheren Impulsamplituden (z. B. a4) ergibt untere und obere Grenzen für die Totzone. Eine andere Routine zur Bestimmung der Totzone kann die Bewegung nutzen, die in einer Vielzahl von konsekutiven Perioden erfaßt wird. Wenn beispielsweise eine Bewegung zuerst in einer ersten Richtung (z. B. aufgrund des negativen Impulses) von einer Periode erfaßt wird und zuerst in einer zweiten Richtung infolge des positiven Impulses einer späteren Periode erfaßt wird, kann die Differenz zwischen der negativen Impulsamplitude und der positiven Impulsamplitude (der späteren Periode) als ein Maß für die Totzone der Einrichtung genutzt werden.
  • Es versteht sich, daß der Sinussignalimpuls von 1 der Prozeßsteuereinrichtung 13 erlaubt, um einen gegebenen Betriebspunkt in zwei Richtungen getestet zu werden. Der Sinussignalimpuls kann auch als Initialisierungs- oder Vortest-Sequenz genutzt werden, um sicherzustellen, daß die Prozeßsteuereinrichtung 13 an einem Rand der Totzone ist. Die Impulsamplituden können linear ansteigen (wie in 1 gezeigt ist), sie können nichtlinear oder auf jede andere gewünschte Weise ansteigen. Ferner sollte die Frequenz des Diagnosetestsignals ausreichend niedrig bleiben, um sicherzustellen, daß das Ventil 18 (oder sonstige bewegliche Element) zwischen jeder einzelnen der Stufen einen stabilen Zustand erreicht hat. Die Frequenz des Diagnosetestsignals ist gewöhnlich abhängig von der speziellen geprüften Prozeßsteuereinrichtung 13, kann aber im allgemeinen niedrig sein, beispielsweise 0,2 Hz bis 20 Hz.
  • Gemäß 3 weist ein zweites Diagnosetestsignal, das für die Messung von Prozeßsteuereinrichtungsparametern (insbesondere die Totzone) nützlich ist, ein ansteigendes Stufensignal auf, das eine Initialisierungsphase, eine Testphase und eine Post-Testphase hat. Zum Zeitpunkt T0 initiiert die Schaltersteuereinheit 25 den Diagnosetest durch Umschalten des Schalters 14, und der Signalerzeuger 26 beginnt die Initialisierungsphase. In der Initialisierungsphase wird das Diagnosetestsignal erhöht (oder verringert) in Schritten mit entweder linearer oder veränderlicher Rate, bis eine Bewegung des Ventilelements oder einer anderen Prozeßvariablen erstmals erfaßt wird (z. B. bis zum Zeitpunkt T1). Die Bewegung des Ventilelements (d. h. die Änderung der Reaktionsanzeige) ist außerdem als eine Amplitude relativ zu Null gezeigt, was eine Anfangsposition oder einen Reaktionsanzeigewert darstellen kann. Das Diagnosetestsignal wird dann konstantgehalten, während das Ventilelement oder die Prozeßvariable einen neuen stabilen Wert (z. B. die Position P) erreicht. Die Testphase beginnt zum Zeitpunkt T2, und die Richtung des Diagnosetestsignals wird umgekehrt. Das Testsignal wird dann entweder mit linearer oder veränderlicher Rate verringert (oder erhöht), bis eine Bewegung des Ventilmechanismus oder der Prozeßvariablen zu einem zweiten Zeitpunkt (z. B. zum Zeitpunkt T3) erfaßt wird. Nach dieser zweiten Bewegung kann die Totzone als die Absolutdifferenz in der Testsignalamplitude zwischen den Zeitpunkten T2 und T3 geschätzt werden.
  • Nachdem die Totzone geschätzt worden ist, kann das Diagnosetestsignal in der Post-Testphase mit einer beschleunigten Rate zu Null zurückkehren. Wie in 3 nach dem Zeitpunkt T3 gezeigt ist, entwickeln sich die Stufen mit einer Rate, die doppelt so hoch wie diejenige während der Testphase ist. Nachdem die Amplitude des Diagnosetestsignals sich Null nähert, kann der Signalerzeuger 26 das Diagnosetestsignal mit einer normalen Rate auf Null zurückbringen, falls die Doppelratenstufen über Null hinausgehen könnten. Zum Zeitpunkt T4 ist der Diagnosetest beendet, und die Schaltersteuereinheit 25 kann den Schalter 14 betätigen, um die Steuerung der Prozeßsteuereinrichtung 13 an die Steuereinheit 11 zurückzugeben oder mit einer anderen Testroutine fortzufahren.
  • Eine übermäßige Abweichung von der Steuersignalamplitude (d. h. große Abweichungen von Null) kann eine nachteilige Wirkung auf den Prozeß 20 haben. Es wird daher bevorzugt, daß das Diagnosetestsignal nur im erforderlichen Maß von Null abweicht. Dies wird in der in 3 gezeigten Diagnosetestroutine durch die Verwendung von sehr kleinen Stufen (z. B. mit einem Meßbereich von nut 0,25%) innerhalb der gesamten Testroutine erreicht. Auf diese Weise werden die Ränder der Totzone erreicht und nur äußerst geringfügig überschritten, so daß die Position (oder der Wert) P nur sehr geringfügig von der Anfangsposition (oder dem Anfangswert), der durch Null dargestellt ist, verschieden ist.
  • Bei derart kleinen Testsignalstufen ist die Empfindlichkeit beim Detektieren der Ventilbewegung (oder einer Änderung der Reaktionsanzeige) von höchster Wichtigkeit. Daher werden einige Signale eventuell gegenüber anderen als Reaktionsanzeige bevorzugt. Beispielsweise kann die Überwachung der Bewegung des Ventilelements über den Positionssensor 19 eine genauere Schätzung der Totzone der Betätiger-/Ventileinheit 18 liefern als die Schätzung, die durch Überwachen der Prozeßvariablen erhalten wird. Die Überwachung der Bewegung des Ventilelements kann auch bevorzugt werden, weil die Bewegung erfaßt werden kann, bevor sich die Prozeßvariable überhaupt verändert hat, wodurch die Auswirkung der Diagnosetestroutine auf den Prozeß 20 minimiert wird, wenn das Ventilelement rasch in seine Ausgangsposition zurückgebracht werden kann.
  • Aus der obigen Erörterung sowie den 1 und 3 ist ersichtlich, daß die Diagnosetesteinheit 27 und speziell der Signalerzeuger 26 imstande sind, eine Vielzahl von verschiedenen Diagnosetestsignalen zu liefern. Ferner kann jede Diagnosetestroutine eines oder mehrere verschiedene Diagnosetestsignale aufweisen, um eine Vielzahl von Schätzwerten von einem oder mehreren Einrichtungsparametern zu bestimmen. Das Erhalten einer Vielzahl von Schätzwerten jedes Einrichtungsparameters wird bevorzugt, weil die Einrichtungsparameterschätzwerte in Abhängigkeit davon verschieden sein können, ob die Prozeßsteuereinrichtung 13 sich durch die Totzone der Prozeßsteuereinrichtung 13 bewegt. Im Hinblick auf dieses Fehlerpotential oder zumindest diese Streuung kann ein Diagnosetestsignal auch eine Initialisierungswellenform aufweisen, die mit dem Bewegen der Prozeßsteuereinrichtung 13 zu einem Rand der Totzone beginnt.
  • Wenn die Totzone vorher geschätzt worden ist, kann der Signalerzeuger 26 dann ein Diagnosetestsignal liefern, das eine Stufe aufweist, die eine Amplitude gleich der Totzone plus einem Wert hat, der beispielsweise einem Prozent des Bereichs der Ventilelementbewegung entspricht. Diese Stufe kann positiv oder negativ sein und kann überall innerhalb der Totzone oder am Rand derselben beginnen. Auf diese Weise sollte die Stufenreaktion immer ausreichend groß sein, um die Totzone zu überschreiten. Der Reaktionsakkumulator 28 und/oder die Analyseeinheit 29 kann dann folgendes messen: (1) die Zeitdauer bis zur Erstbewegung des Ventils 18, um die Totzeit zu bestimmen, (2) die Zeitdauer, die das Ventil 18 benötigt, um sich um einen vorbestimmten Prozentsatz (z. B. 63%) der vollständigen Änderung der Ventilposition zu bewegen, um die Reaktionszeit zu bestimmen, (3) das Ausmaß, um welches das Ventil 18 über den gewünschten stabilen Wert hinaus schwingt, bevor es schließlich seinen eigentlichen stabilen Wert erreicht, und (4) die Verstärkung, falls vorhanden, zwischen dem tatsächlichen und dem gewünschten stabilen Wert als Ergebnis einer Änderung in dem Diagnosetestsignal. Beim Testen der Reaktionszeit der Prozeßsteuereinrichtung 13 kann der vorbestimmte Prozentsatz beispielsweise von einem Bediener, einem Designer einer Steuerschleife oder einer Komponente der Diagnosetesteinheit 27 angegeben werden.
  • Es ist ersichtlich, daß die Diagnosetesteinheit 27 eine Uhr oder eine andere Zeitgebereinrichtung aufweist, um die Totzeit oder die Reaktionszeit zu messen. Es ist ferner zu beachten, daß zur Messung der Totzeit und der Reaktionszeit (sowie für jede andere Messung) die Diagnosetesteinheit 27 nur eine vorbestimmte Zeitdauer (z. B. drei bis vier Sekunden) wartet, bevor der Diagnosetest beendet und ein Fehlersignal erzeugt wird, um den Bediener oder Anwender über das Display 38 (2) zu informieren, daß das Ventil 18 eventuell gestört ist. Die zeitliche Begrenzung ist außerdem nützlich zur Vermeidung einer schädlichen Beeinflussung des Prozesses 20 durch die Diagnosetestroutine. Natürlich ist die Zeitdauer, in der die Diagnosetesteinheit 27 an den Eingang der Prozeß steuereinrichtung 13 angeschlossen ist, in Abhängigkeit von der Flüchtigkeit des Steuersignals sowie von anderen Charakteristiken der Steuerschleife 10 veränderlich.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weist eine Diagnosetestroutine vier Unterroutinen auf, die implementiert werden, um vier Meßwerte von Totzeit, Reaktionszeit, Verstärkung und Überschwingen zu bestimmen. Jede Unterroutine, die entweder unabhängig oder in Verbindung mit den anderen Unterroutinen ablaufen kann, geht davon aus, daß ein Schätzwert der Totzone bereits vorher von der Diagnosetesteinheit 27 erhalten wurde und/oder in dieser gespeichert ist. Die vier Unterroutinen werden hier als ein Auf-Auf-Test, ein Auf-Ab-Test, ein Ab-Ab-Test und ein Ab-Auf-Test bezeichnet.
  • Unter Bezugnahme auf 4A verwendet der Auf-Auf-Test ein Diagnosetestsignal, das eine Initialisierungsphase, eine Testphase und eine Post-Testphase aufweist und dazu dient, mehrere Einrichtungsparameter zu bestimmen, wenn sich das Ventil sowohl an seinem oberen Totzonenrand befindet als auch sich aufwärts bewegt. Ebenso wie bei dem in 3 gezeigten Totzonentest wird die Diagnosetestroutine zum Zeitpunkt T0 eingeleitet, und zu diesem Zeitpunkt tritt das Diagnosetestsignal in die Initialisierungsphase ein. In der Initialisierungsphase wird das Diagnosetestsignal in Stufen mit linearer oder veränderlicher Rate erhöht (d. h. es ist ein ansteigendes Stufensignal), bis eine Bewegung des Ventilelements (oder einer anderen Prozeßvariablen) erfaßt wird (d. h. bis zum Zeitpunkt T1). An diesem Punkt wird das Diagnosetestsignal konstantgehalten, während gleichzeitig die Ventilelementposition (oder die Prozeßvariable) einen neuen, stabilen Wert erreicht, wonach die Testphase beginnt. Während der Testphase (zum Zeitpunkt T2) wird der Prozeßsteuereinrichtung 13 eine einzige, positive Stufe zugeführt, die eine Amplitude gleich der Totzone plus einem Wert hat, der beispielsweise einem Prozent des Bereichs der Ventilelementbewegung entspricht. Die Totzeit, Reaktionszeit, das Überschwingen und die Verstärkung können dann von der Analyseeinheit 29 wie oben erläutert bestimmt werden.
  • Nachdem die Ventilelementposition (oder sonstige Prozeßvariable) einen neuen, stabilen Zustand erreicht (d. h. zum Zeitpunkt T3), tritt der Diagnosetest in die Post-Testphase ein, in der das Diagnosetestsignal auf stufenförmige Weise entweder mit normaler Rate oder einer beschleunigten Rate auf Null zurückgebracht werden kann.
  • Der Auf-Ab-Test (4B ist ähnlich dem Auf-Auf-Test mit dem Unterschied, daß das Diagnosetestsignal eine einzige, negative Stufe gleicher Größe aufweist. Der Auf-Ab-Test mißt die Einrichtungsparameter für eine Abwärtsbewegung des Ventilelements durch die Totzone. Der Ab-Ab-Test (4C) ist wiederum ähnlich dem Auf-Ab-Test, jedoch mit einem rampenförmigen Stufensignal, das negative Amplitudenstufen hat, die das Ventilelement zum unteren Totzonenrand bewegen, bevor das einzelne negative Stufensignal angelegt wird. Der Ab-Ab-Test mißt die Einrichtungsparameter für die Ventilelement-Abwärtsbewegung von seinem unteren Totzonenrand. Schließlich nutzt der Ab-Auf-Test (4C) ein Diagnosetestsignal, das ein Rampenstufensignal aufweist, das negative Stufen und eine einzige positive Stufe hat, wie in Verbindung mit dem Auf-Auf-Test beschrieben wurde. Der Ab-Auf-Test mißt die Einrichtungsparameter für eine Ventilelement-Aufwärtsbewegung durch die Totzone. Die Einrichtungsparameterschätzwerte, die von diesen vier Tests erhalten werden, können dann mit der Analyseeinheit 29 gemittelt oder anderweitig verknüpft werden, um einen statistischen Meßwert der Totzeit, der Reaktionszeit, der Verstärkung und des Überschwingens der Prozeßsteuereinrichtung 13 zu bestimmen.
  • Die obige Beschreibung sieht zwar die Berechnung von Totzone, Totzeit, Reaktionszeit, Verstärkung und Überschwingen der Prozeßsteuereinrichtung 13 vor, aber die Diagnosetestsignale und Reaktionsanzeigen können auch dazu genutzt werden, andere Prozeßsteuereinrichtungsparameter zu berechnen. Insbesondere können alle gewünschten Prozeßsteuereinrichtungsparameter erhalten werden, solange sie deterministisch unter Anwendung eines gesteuerten Diagnosetestsignals und einer gemessenen Reaktionsanzeige erhalten werden können.
  • Da der Prozeß immer noch online ist, kann das Diagnosetestsignal sowohl hinsichtlich Zeit als auch Größe begrenzt werden, um sicherzustellen, daß kein nachteiliger Eingriff in den Prozeß 20 stattfindet. Für den Fall, daß die Amplitude des Steuersignals sich kaum um mehr als zehn Prozent ändert, kann das Ausmaß, in dem die Amplitude des Diagnosetestsignals von der Steuersignalamplitude abweicht (wenn das Steuersignal entfernt ist), recht klein sein, etwa weniger als ungefähr fünf Prozent der Steuersignalamplitude. Glücklicherweise ist es gewöhnlich nicht erforderlich, daß die Prozeßsteuereinrichtung 13 einen vollen Hub oder eine volle Testhubfolge durchläuft, um die hier angegebenen Einrichtungsparameter zu bestimmen. Tatsächlich können in den meisten Fällen die Einrichtungsparameter auf der Basis von sehr kleinen Abweichungen von der Steuersignalamplitude bestimmt werden, etwa weniger als ungefähr fünf Prozent und bevorzugt weniger als ungefähr ein Prozent. Außerdem ist die für den Diagnosetest erlaubte maximale Zeitdauer von der betroffenen Prozeßsteuereinrichtung 13 und dem betroffenen Prozeß 20 abhängig, ist aber gewöhnlich kürzer als ungefähr fünf Sekunden.
  • Während der Diagnosetestroutine kann die Diagnosetesteinheit 27 oder eine Komponente oder Komponenten davon (etwa die Schaltersteuereinheit 25, der Signalerzeuger 26 oder die Analyseeinheit 29) fortfahren, das Steuersignal (oder eine andere Prozeßvariable oder Reaktionsanzeige) zu überwachen, um sicherzustellen, daß die Diagnosetestroutine sich auf den Betrieb des Prozesses 20 nicht nachteilig auswirkt. Beispielsweise kann die Diagnosetesteinheit 27 das Ausmaß überwachen, in dem die Amplitude des Diagnosetestsignals von der Amplitude des Steuersignals (die sich während des Diagnosetests ändern kann) abweicht. Für den Fall, daß die Abweichung zwischen den beiden Amplituden einen vorbestimmten Wert überschreitet, der von einem Anwender, einem Bediener oder der Diagnosetesteinheit 27 vorgegeben sein kann, kann die Diagnosetesteinheit 27 die Diagnosetestroutine unterbrechen oder beenden, indem sie die Schaltersteuereinheit 25 anweist, den Schalter 14 umzulegen, um das Diagnosetestsignal durch das Steuersignal zu ersetzen, und/oder den Signalerzeuger 26 anweist, ein Diagnosetestsignal zu erzeugen, das eine Amplitude hat, die zu dem momentanen Wert des Steuersignals zurückkehrt. Das Ausmaß, in dem das Diagnosetestsignal von dem Steuersignal abweichen kann, ist von den Eigenschaften des jeweiligen Prozesses 20 und der Prozeßsteuereinrichtung 13 abhängig, in der die Diagnosetesteinheit 27 verwendet wird.
  • Um eine nachteilige Auswirkung des Betriebs des Prozesses 20 noch weiter zu vermeiden, kann die Diagnosetestroutine gemäß der Erfindung in Verbindung mit einer Testvorrichtung wirksam sein, die imstande ist, auf passive Weise die Prozeßsteuereinrichtungsparameter zu messen. Wenn der Prozeß 20 beispielsweise eine relativ häufige Modifikation des Steuersignals oder des Sollwerts notwendig macht, können Daten, die für das Frequenzänderungssteuersignal und die Reaktionsanzeigen darauf repräsentativ sind, der Analyseeinheit 29 zugeführt werden, welche die Einrichtungsparameter berechnet. In diesem Fall muß die Analyseeinheit 29 ebenfalls Hardware, Software und/oder Firmware aufweisen, um die Daten erstmals zu analysieren und zu bestimmen, wann und ob die Daten genutzt werden können, um die gewünschten Einrichtungsparameter zu berechnen.
  • Wenn sich dagegen der Sollwert nicht häufig ändert und damit eine passive Vorgehensweise keine Daten ergibt, kann es erforderlich sein, die Prozeßsteuereinrichtung 13 gemäß der vorliegenden Erfindung dadurch zu testen, daß die Steuereinheit 11 getrennt wird und ein Diagnosetestsignal wie oben erläutert angelegt wird.
  • Es ist zu beachten, daß der Schalter 14 an der Abstromseite des Strom-/Druckwandlers 16 vor einem pneumatischen Positionierer (nicht gezeigt) oder alternativ an der Aufstromseite als ein Bestandteil der Steuereinheit 11 angeordnet sein kann. Im ersteren Fall ist das Diagnosetestsignal ein pneumatisches Signal. Im letzteren Fall kann derselbe Signalerzeuger, der das Diagnosetestsignal erzeugt, verwendet werden, um das Steuersignal zu entwickeln. Es versteht sich daher, daß der Schalter 14 eine Einrichtung aufweist, die nur das eine Signal gegen ein anderes Signal austauscht, indem eine Ausgabesequenz geändert wird. Bei noch einer anderen Ausführungsform kann das Schaltsignal, das den Schalter 14 kippt, von einem Anwender, einem Bediener oder einer anderen Steuerung (nicht gezeigt) erzeugt werden, um die Einleitung oder Beendigung einer Diagnosetestroutine manuell zu erzwingen.
  • Die vorliegende Erfindung wurde unter Bezugnahme auf spezielle Beispiele beschrieben, welche die Erfindung nur veranschaulichen und nicht einschränken sollen; für den Fachmann ist ersichtlich, daß Änderungen, Hinzufügungen oder Weglassungen an den angegebenen Ausführungsbeispielen vorgenommen werden können, ohne vom Umfang der Erfindung gemäß der Definition in den beigefügten Patentansprüchen abzuweichen.

Claims (31)

  1. Diagnosetesteinheit (27) zum Bestimmen eines Einrichtungsparameters, der einer Prozesssteuereinrichtung (13) zugeordnet ist, die in Verbindung mit einem Betriebsprozess (20) verwendet wird, um ein Steuersignal zu empfangen, wobei die Diagnosetesteinheit (27) folgendes aufweist: eine Schaltersteuereinheit (25), die ein Prozesssignal während des Prozessbetriebs überwacht; einen Signalerzeuger (26), der ein Diagnosetestsignal erzeugt; einen Schalter (14), der auf die Schaltersteuereinheit (25) anspricht, um das Steuersignal durch das Diagnosetestsignal während des Betriebs des Prozesses (20) zu ersetzen, wobei das Diagnosetestsignal von dem Steuersignal nur in einem Ausmaß abweicht, das eine nachteilige Wirkung auf den Prozess (20) vermeidet; eine Einrichtung (28) zum Erhalten einer Anzeige der Reaktion der Prozesssteuereinrichtung (13) auf das Diagnosetestsignal; und eine Analyseeinheit (29), welche die Einrichtungsparameter aus dem Diagnosetestsignal und der Reaktionsanzeige bestimmt.
  2. Diagnosetesteinheit (27) nach Anspruch 1, wobei die Schaltersteuereinheit (25) eine Einrichtung aufweist, um zu bestimmen, ob das Prozesssignal im wesentlichen stabil ist.
  3. Diagnosetesteinheit (27) nach Anspruch 1, wobei das Prozesssignal das Steuersignal ist.
  4. Diagnosetesteinheit (27) nach Anspruch 1, wobei das Prozesssignal für eine Prozessvariable repräsentativ ist, die von der Prozesssteuereinrichtung (13) gesteuert wird.
  5. Diagnosetesteinheit (27) nach Anspruch 1, wobei die Prozesssteuereinrichtung (13) ein Ventil aufweist, das ein bewegliches Ventilelement (18) hat.
  6. Diagnosetesteinheit (27) nach Anspruch 5, die ferner aufweist: einen Positionssensor (19), der ein Positionssignal erzeugt, das für die Position des Ventilelements (18) repräsentativ ist, und wobei das Positionssignal das Prozesssignal ist und das Positionssignal durch die Einrichtung zum Erhalten als die Reaktionsanzeige erhalten wird.
  7. Diagnosetesteinheit (27) nach Anspruch 1, wobei der Einrichtungsparameter eine Totzone ist.
  8. Diagnosetesteinheit (27) nach Anspruch 7, wobei das Diagnosetestsignal ein ansteigendes Stufensignal aufweist.
  9. Diagnosetesteinheit (27) nach Anspruch 8, wobei der Signalerzeuger (26) eine Einrichtung zum Ändern einer Anstiegsrate des Diagnosetestsignals aufweist.
  10. Diagnosetesteinheit (27) nach Anspruch 1, wobei die Prozesssteuereinrichtung (13) eine ihr zugeordnete Totzone hat und das Diagnosetestsignal ein Stufensignal aufweist, das eine Amplitude hat, die größer als die Totzone ist.
  11. Diagnosetesteinheit (27) nach Anspruch 10, wobei das Diagnosetestsignal eine Initialisierungphase aufweist, die ein ansteigendes Stufensignal hat, um die Prozesssteuereinrichtung (13) an einen Rand der Totzone zu bringen.
  12. Diagnosetesteinheit (27) nach Anspruch 11, wobei der Einrichtungsparameter aus der Gruppe ausgewählt ist, die besteht aus: Reaktionszeit, Totzeit, Verstärkung und Überschwingen.
  13. Diagnosetesteinheit (27) nach Anspruch 1, die ferner eine Einrichtung (38) aufweist, um einen Benutzer zu warnen, wenn der Einrichtungsparameter ein vorbestimmtes Kriterium nicht erfüllt.
  14. Diagnosetesteinheit (27) nach Anspruch 1, wobei der Signalerzeuger (26) aufweist: eine Einrichtung zum Bereitstellen einer Vielzahl von verschiedenen Diagnosetestsignalen, und wobei die Analyseeinheit (29) aufweist: eine Einrichtung zum Bestimmen eines Einrichtungsparameterschätzwerts für jedes von der Vielzahl von verschiedenen Diagnosetestsignalen und eine Einrichtung zum Verknüpfen der Einrichtungsparameterschätzwerte, um den Einrichtungsparameter zu berechnen.
  15. Diagnosetesteinheit (27) nach Anspruch 1, wobei das Diagnosetestsignal eine Amplitude hat, die von einer Amplitude des Steuersignals um weniger als ungefähr fünf Prozent eines Steuersignalbereichs des Steuersignals abweicht.
  16. Verfahren zum Bestimmen eines einer Prozesssteuereinrichtung (13) zugeordneten Einrichtungsparameters, während die Prozesssteuereinrichtung (13) in Verbindung mit einem Betriebsprozess (20) verwendet wird, um ein Steuersignal zu empfangen, wobei das Verfahren die folgenden Schritte aufweist: Überwachen eines Prozesssignals während des Prozessbetriebs, um zu bestimmen, ob das Prozesssignal im wesentlichen stabil ist; Erzeugen eines Diagnosetestsignals; Ersetzen des Steuersignals durch das Diagnosetestsignal während des Prozessbetriebs, wenn das Prozesssignal im wesentlichen stabil ist, wobei das Diagnosetestsignal von dem Steuersignal nur in einem Ausmaß abweicht, das eine nachteilige Wirkung auf den Prozess (20) vermeidet; Empfangen einer Anzeige der Reaktion der Prozesssteuereinrichtung (13) auf das Diagnosetestsignal; und Bestimmen des Einrichtungsparameters aus der Reaktionsanzeige.
  17. Verfahren nach Anspruch 16, das ferner den folgenden Schritt aufweist: Ersetzen des Diagnosetestsignals durch das Steuersignal im Anschluss an den Empfang der Reaktionsanzeige.
  18. Verfahren nach Anspruch 16, wobei das Diagnosetestsignal ein ansteigendes Stufensignal aufweist.
  19. Verfahren nach Anspruch 18, wobei das ansteigende Stufensignal eine erste Serie von Stufen in einer ersten Richtung und eine zweite Serie von Stufen in einer zweiten Richtung aufweist, der Einrichtungsparameter eine Totzone ist, und der Schritt des Bestimmens die folgenden Schritte aufweist: Detektieren einer ersten Amplitude des Diagnosetestsignals, bei der eine erste Änderung der Reaktionsanzeige während der ersten Serie von Stufen des Diagnosetestsignals auftritt, Detektieren einer zweiten Amplitude des Diagnosetestsignals, bei der eine zweite Änderung der Reaktionsanzeige während der zweiten Serie von Stufen des Diagnosetestsignals auftritt, und Bestimmen der Totzone aus der ersten Amplitude und der zweiten Amplitude.
  20. Verfahren nach Anspruch 16, wobei die Prozesssteuereinrichtung (13) eine Totzone hat und das Diagnosetestsignal eine erste Initialisierungsphase aufweist, die ein ansteigendes Stufensignal hat, um die Prozesssteuereinrichtung (13) an einen ersten Rand der Totzone zu bringen, gefolgt von einer ersten Testphase, die eine erste Stufe einer Amplitude hat, die größer als die Totzone ist.
  21. Verfahren nach Anspruch 20, wobei das Diagnosetestsignal ferner eine zweite Initialisierungsphase aufweist, die ein ansteigendes Stufensignal hat, um die Prozesssteuereinrichtung (13) an einen zweiten Rand der Totzone zu bringen, gefolgt von einer zweiten Testphase, die eine weitere Stufe einer Amplitude hat, die größer als die Totzone ist, der Schritt des Empfangens die folgenden Schritte aufweist: Empfangen einer ersten Reaktionsanzeige in Abhängigkeit von der ersten Stufe und einer zweiten Reaktionsanzeige in Abhängigkeit von der weiteren Stufe, und der Schritt des Bestimmens ferner den folgenden Schritt aufweist: Verknüpfen des ersten und des zweiten Einrichtungsparameterwerts, die aus der ersten Reaktionsanzeige bzw. der zweiten Reaktionsanzeige berechnet sind, um einen statistischen Einrichtungsparametermesswert zu bestimmen.
  22. Verfahren nach Anspruch 16, wobei der Einrichtungsparameter aus der Gruppe ausgewählt wird, die besteht aus: Totzeit, Reaktionszeit, Verstärkung und Überschwingen.
  23. Verfahren nach Anspruch 16, das ferner die folgenden Schritte aufweist: Vergleichen des bestimmten Einrichtungsparameters mit einem vorbestimmten Kriterium, und Warnen eines Benutzers, wenn der bestimmte Einrichtungsparameter das vorbestimmte Kriterium nicht erfüllt.
  24. Verfahren nach Anspruch 16, wobei das Prozesssignal das Steuersignal ist.
  25. Verfahren nach Anspruch 24, das ferner die folgenden Schritte aufweist: Vergleichen der Amplitude des Steuersignals mit der Amplitude des Diagnosetestsignals, und Ersetzen des Diagnosetestsignals durch das Steuersignal, wenn die Diagnosetest- signalamplitude von der Steuersignalamplitude um mindestens einen vorbestimmten Wert abweicht.
  26. Verfahren nach Anspruch 24, das ferner den folgenden Schritt aufweist: Ersetzen des Diagnosetestsignals durch das Steuersignal, wenn sich die Steuersignalamplitude um mindestens einen vorbestimmten Wert ändert.
  27. Verfahren nach Anspruch 16, wobei die Prozesssteuereinrichtung (13) aufweist: ein Ventil, das ein bewegliches Ventilelement (18) hat, zum Steuern einer dem Prozess zugeordneten Prozessvariablen, und die Reaktionsanzeige ein Positionssignal ist, das für die Position des Ventilelements (18) repräsentativ ist.
  28. Diagnosetesteinheit (27) nach Anspruch 1, wobei die Prozesssteuereinrichtung (13) ein Steuerventil aufweist, das ein bewegliches Ventilelement (18) hat; wobei die Einrichtung zum Erhalten der Anzeige der Reaktion des Prozesses einen Positionssensor (19) aufweist, der mit dem beweglichen Ventilelement (18) in Verbindung ist, um ein Positionssignal zu erzeugen, das für die Position des beweglichen Ventilelements (18) repräsentativ ist; und wobei die Analyseeinheit (29) den Einrichtungsparameter aus dem Diagnosetestsignal und dem Positionssignal bestimmt.
  29. Diagnosetesteinheit (27) nach Anspruch 28, wobei das Prozesssignal das Positionssignal ist.
  30. Diagnosetesteinheit (27) nach Anspruch 28, wobei das Steuerventil die Diagnosetesteinheit (27) aufweist.
  31. Diagnosetesteinheit (27) nach Anspruch 1, wobei die Schaltersteuereinheit (25) eine auf das Prozesssignal ansprechende Logikeinrichtung aufweist, die bestimmt, ob ein Diagnosetest zu initiieren ist.
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