DE69832701T2 - Abstandselement für eine zementierte superstruktur - Google Patents

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Description

  • TECHNISCHES GEBIET
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Abstandselement für eine zementierte Superstruktur, die an einem ihr zugewiesenen Implantat im Kiefer (menschlichen Kiefer) mittels eines Schraubelementes befestigt werden kann. Im fertigen Zustand hat die Superstruktur keinen Zugangskanal für das oder die jeweiligen Schraubelement(e).
  • STAND DER TECHNIK
  • Es ist vorbekannt, eine zementierte Superstruktur auf Abstandselementen, die in Implantaten im menschlichen Kiefer verankert sind, auszubilden. Es ist ebenfalls vorbekannt, Abstandselementen mit Gegenhaltern zu konstruieren, um die Übertragung von Drehkräften oder Drehmomentkräften auf das Implantat beim Anziehen mittels Werkzeugen zu verhindern. Als ein Beispiel für andere Gegenhaltefunktionen in Verbindung mit solchen Werkzeugen wird unter anderem auf das schwedische Patent 466 786 Bezug genommen. Es ist ebenfalls vorbekannt, die Abstandselemente an unterschiedliche Dentalsituationen individuell anzupassen. In unterschiedlichen Dentalsituationen ist es ebenfalls vorbekannt, schraubengehaltene Superstrukturen zu verwenden, wie beispielsweise in der EP 0 419 431 , bei der eine separate, konische Goldkappe an dem Abstandselement befestigt ist.
  • TECHNISCHES PROBLEM
  • In einer zementierten Superstruktur treten unter anderem Probleme auf, weil es keine Zugangslöcher für das oder die jeweiligen Schraubelement(e) in der fertigen Struktur gibt. Während der Einstellung und während Reparaturarbeit an solchen Strukturen treten daher Schwierigkeiten bezüglich der Freigabe dieser Strukturen von den Implantaten auf, ohne dass das Risiko auftritt, dass die Struktur und/oder die Implantate zerstört werden. Maßnahmen, die das Ziel haben, in größtmöglichem Ausmaß die Anforderung für die Durchführung von Reparaturbeit an fertigen Superstrukturen zu reduzieren, betreffen die Erteilung spezieller Anforderungen an die Schraubverbindungen, so dass diese sich an der Zahnbrücke oder der Zahnkrone nicht lösen, wenn diese erst einmal fertiggestellt ist. Es ist auch wichtig, dass die Komponenten, welche einen Teil der Zahnbrücke oder Äquivalenz bilden, so gestaltet und konstruiert werden können, dass die zahntechnische Arbeit weitestgehend erleichtert ist. Größeres Abschleifen und größere Formveränderungsarbeit während der Herstellung der Superstruktur und des Zementierens sind vorzugsweise zu vermeiden, nicht zuletzt unter Berücksichtigung des Patienten. Dies gilt auch für die Abdruckarbeit und die Arbeit der Modellherstellung.
  • Die Erfindung hat unter anderem das Ziel, diese Probleme zu lösen. Mittels der Erfindung ist es möglich, beispielsweise eine visuelle Anzeige der Begrenzungslinie der Zahnbrücke oder der Zahnkrone, bezogen auf das entsprechende Abstandselement, zu erhalten. Mittels der Erfindung ist auch eine große Anpassungsfähigkeit an verschiedene individuelle Gestalten und Positionen im Kiefer möglich gemacht, was wegen der großen individuellen Unterschiede, die durch Patienten repräsentiert werden, eine notwendige Voraussetzung ist. Es ist auch wichtig, dass der Abstandselementsatz Formen bereitstellen kann, die auf bestehende Abstandsstücke der Inkorporationsbauart bezogen sein kann. Es ist somit beispielsweise wichtig, dass die Abstandselemente Konuswinkel haben, die im Wesentlichen denjenigen der Abstandsstücke der Inkorporationsbauart entsprechen, so dass der Knochen und das weiche Gewebe beim Befestigen der Abstandselemente nicht im Wege sind. Die Erfindung löst auch diese Probleme.
  • LÖSUNG
  • Ein Abstandselement gemäß der Erfindung kann hauptsächlich als dadurch gekennzeichnet betrachtet werden, wie im unten stehenden Patentanspruch 1 angegeben.
  • Ausführungsformen des Abstandselementes gemäß der Erfindung ergeben sich aus den unten stehenden Unteransprüchen.
  • VORTEILE
  • Mittels der vorstehenden Vorschläge ist es möglich, ein Abstandselement vorzuschlagen, das einer sehr großen Anzahl von Haupttypen von Zahnsituationen entspricht, was wiederum bedeutet, dass für die Mehrzahl der Dentalsituationen eine beträchtliche Optimierung möglich ist. Bezüglich der Befestigungswerkzeuge mit Gegenhaltern können die bestehenden Prinzipien verwendet werden. Es können visuelle Anzeigen der Verbindung des Ersatzmaterials mit dem Abstandselement und dem Implantat erzielt werden. Schleifen und Anpassungsarbeit kann beträchtlich reduziert werden, sowie auch die Behandlungszeit des Patienten. Die Erfindung kann für Abstandselemente aus verschiedenen Materialien (Titan, Gold, Keramiken etc.) angepasst werden.
  • BESCHREIBUNG DER FIGUREN
  • Eine derzeit vorgeschlagene Ausführungsform des Abstandselementes wird im Folgenden unter gleichzeitiger Bezugnahme auf die anhängenden Zeichnungen beschrieben, in welchen zeigt:
  • 1-1c eine erste beispielhafte Ausführungsform eines Abstandselementes im Längsschnitt und in Seiten- und Endansichten, wobei das Festziehwerkzeug ebenfalls symbolisch dargestellt ist,
  • 2 in perspektivischen Teilen einen Unterkiefer, in welchem Implantate chirurgisch eingesetzt sind, wobei Abstandselemente, die mit einer Superstruktur in Form einer Zahnbrücke versehen sind, an den Implantaten befestigt sind,
  • 3 einen Vertikalschnitt durch einen menschlichen Unterkiefer und mit darin angeordneten Implantaten, auf welchen eine Superstruktur montiert worden ist, und
  • 4-17 eine Anzahl von Abstandselementen mit verschiedenen Konstruktionen im Querschnitt und in Seitenansichten, die einen Teil eines Satzes bilden.
  • DETAILLIERTE AUSFÜHRUNGSFORM
  • Die 1-1c zeigen eine erste Ausführungsform eines Abstandselementes 1. In der 1 ist der Kieferknochen symbolisch durch 2 repräsentiert und das weiche Gewebe des Kieferknochens mit 3 repräsentiert. Ein Implantat, das in den Kieferknochen inkorporiert ist, ist mit 4 bezeichnet. Das Abstandselement ist in das Implantat mittels einer Schraube 5 eingeschraubt, die ein Außengewinde hat, welches auf bekannte Art und Weise mit dem Innengewinde im Implantat zusammenwirkt. Das Abstandselement hat einen oberen Teil 1a und einen unteren Teil 1b. Eine untere Fläche 1c (1a) liegt an der oberen Fläche am Implantat wie in bekannter Weise an. Das Abstandselement ist von der unteren Fläche 1c ausgehend nach oben/außen konisch und der halbe Konuswinkel α beträgt ungefähr 20°. Die Länge L des Abstandselements ist ungefähr 11 mm und die Länge L des unteren Teils 1b ist ungefähr 1,5 mm. Der untere Teil 1b ist mit einer internen Sechseckaussparung versehen (1b), mittels welcher das Abstandsstück zum Implantat, das eine Sechseckmutter hat, die nach oben in die Sechseckaussparung ragt, drehbar befestigt ist. Das Abstandselement hat eine interne Aussparung 1e in dem Bodenteil, in welchem ein Gegenhalterelement 1f angeordnet ist. Durch die Aussparung und das Gegenhalterelement wird ein Festziehwerkzeug 6 für die Schraube 5 eingeführt. Das Werkzeug kann von einer an sich bekannten Bauart sein und hat einen Schraubendreher 6a, der mit einer Schraubendreheraussparung in der Schraube auf be kannte Art und Weise in Eingriff gebracht wird. Mittels des Gegenhalterelementes wird verhindert, dass Torsionskräfte vom Werkzeug auf den Körper des Abstandselementes übertragen werden und auf diese Weise wird die Übertragung von Torsionskräften vom Werkzeug auf das Implantat 4 verhindert. Das Gegenhalterelement ist in einer drehfesten Weise in der Aussparung 1e angeordnet, siehe 1c.
  • Für das Abstandselement 1 ist es auch charakteristisch, dass es einen Übergang 1g hat, der in Form eines nach oben gerichteten Sockels gebildet ist (in 1a), welcher den Übergang zwischen den oberen und unteren Teilen 1a und 1b des Abstandselementes markiert. Gemäß dem Ausführungsbeispiel wird der obere Teil durch eine Zahnbrücke oder Krone abgedeckt, deren Material in der 1 mit 7 bezeichnet ist. Die Kante des Übergangs bildet eine visuell sichtbare Kante, die die Arbeit des Zahnarztes und des Zahntechnikers erleichtert. Der Durchmesser D des Übergangs beträgt im gezeigten Fall etwa 4,5 mm. Der Übergang 1g ist auch durch eine scharfe externe Ecke charakterisiert, die zu einem nach oben gerichteten konkaven Radius R von ungefähr 1 mm wird. Der obere Teil ist nach oben/innen konisch und sein halber Konuswinkel β beträgt ungefähr 2°.
  • In der 2 ist mit 8 eine Superstruktur in Form einer Zahnbrücke auf und zwischen zwei Implantaten 9 und 10 bezeichnet. Auf jedem Implantat ist jeweils ein Abstandselement 11 bzw. 12 entsprechend dem Vorstehenden befestigt. Die Superstruktur hat Hülsen 13 bzw. 14 und das Brückenmaterial 15. Der Kiefer ist mit 16 bezeichnet und die Zähne darin mit 17.
  • 3 zeigt in vergrößertem Maßstab die Superstruktur 8' und das Brückenmaterial 15'. Die sichtbare Linie oder der Übergang ist hier mit 18 bezeichnet. Das Anziehen der Schraube mittels des Werkzeuges 6' wird in einer Stufe vor dem Aufbringen des Zementes 15' durchgeführt. Das Zementieren wird so durchgeführt, dass im fertigen Zustand keine Zugangslöcher für die Schraubelemente 11' bzw. 12' vorhanden sind.
  • 4 zeigt eine weitere Ausführungsform eines Abstandselementes im Längsschnitt. In diesem Fall sind die oberen und unteren Teile 1a' und 1b' zueinander im Winkel. Das heißt, dass die Länge des unteren Teils (siehe 1 in 1a) entlang dem Umfang variiert. In der Figur ist die Mittellinie des unteren Teils mit 19 bezeichnet und die Mittellinie des oberen Teils mit 20. Gemäß der gezeigten Ausführungsform ist die Mittellinie ungefähr in einem Winkel von γ von 20° geneigt. Die Aussparung 1e' hat als ihre Mittellinie die Mittellinie 19 des unteren Teils und auf diese Weise erstreckt sich die Aussparung schräg in dem geneigten oberen Teil 1a'.
  • 5 zeigt eine weitere Ausführungsform, bei der die Länge L' und der Durchmesser D' sich von der entsprechenden Länge und dem entsprechenden Durchmesser der vorstehenden beschriebenen Ausführungsform unterscheiden.
  • Die Ausführungsform gemäß 6 hat die gleiche Länge L wie die Ausführungsform gemäß der 1a, während andererseits der Durchmesser D'' sich von den Durchmessern D bzw. D' gemäß dem Vorstehenden unterscheidet.
  • 7 zeigt eine Ausführungsform mit unterschiedlichen Werten für die Länge L" und den Durchmesser D''' und auch für den halben Konuswinkel β'. Diese Werte können so gewählt werden, dass sie ungefähr 8 mm, 6 mm bzw. 4° betragen.
  • In der Ausführungsform gemäß der 8 ist die Länge 1', bezogen auf die vorstehenden Ausführungsformen, vergrößert. In diesem Fall sind der Durchmesser D''' und der Winkel β', siehe oben, verwendet.
  • Bei der Ausführungsform gemäß 9, die keinen Teil der vorliegenden Erfindung bildet, hat das Abstandselement einen Übergangsteil 1h, der im Wesentlichen zylindrisch ist und ungefähr 2 mm lang ist. Der Winkel α' ist in diesem Fall so gewählt, dass er ungefähr 40° beträgt. Der Durchmesser D'''' ist so gewählt, dass er ungefähr 7 mm beträgt. Die Länge L und der Winkel β' sind in diesem Fall verwendet.
  • Die Ausführungsform gemäß der 10 zeigt eine Variante, bei der die oberen und unteren Teile 1a' und 1b' jeweils in Relation zueinander gemäß der Ausführungsform der 4 im Winkel liegen. Der Winkel γ zwischen den Mittellinien 19 und 20 ist so gewählt, dass er ungefähr 15° beträgt und β' ist so gewählt, dass er ungefähr 4° beträgt. Der Winkel α von 20° wird in diesem Fall ebenfalls verwendet. In diesem Fall beträgt die Länge La, welche die Länge des oberen Teils repräsentiert, ungefähr 8 mm.
  • Die Ausführungsform gemäß der 11 unterscheidet sich von der Ausführungsform gemäß 9 dadurch, dass die Werte des Winkels γ und Länge La' auf ungefähr 25° bzw. 7,75 mm geändert wurden. Darüber hinaus ist der Übergang zwischen den oberen und unteren Teilen um den Umfang herum asymmetrisch, wobei der größte gerade Teil 1h' am weitesten links in der Figur liegt und ein scharfer Übergang 1g in der Figur am weitesten rechts liegt. Darüber hinaus wird für den Durchmesser D''''' ein Wert von ungefähr 5,8 mm verwendet.
  • Die Ausführungsform gemäß der 12 zeigt eine neue Kombination aus den Werten für die Länge L'', den Winkel α', den Winkel β und den Durchmesser D'''.
  • 13 zeigt eine weitere Kombination aus Länge, Winkeln und Durchmesser.
  • In der 14 beträgt die Größe des Winkels α ungefähr 35°. Ansonsten werden die Werte L'', der Durchmesser D'''' und der Winkel β', wie oben, verwendet.
  • Die Ausführungsform gemäß der 15 verwendet die vorstehenden Werte L, den Winkel α', den Winkel β und den Durchmesser D''''.
  • In der Ausführungsform gemäß der 16, die keinen Teil der vorliegenden Erfindung darstellt, wird ein Durchmesser D'''''' von ungefähr 8 mm verwendet. Darüber hinaus werden die vorstehenden Werte für die Länge L, den Winkel α', den Winkel (β' und den Übergang 1h verwendet.
  • Die Ausführungsform gemäß der 17 zeigt eine neu abgewinkelte Variante, bei der der Wert der Länge La'' ungefähr 7,7 mm beträgt. Darüber hinaus werden die vorstehenden Werte L, β und γ für die entsprechende Länge und die entsprechenden Winkel verwendet.
  • Gemäß dem Vorstehenden haben die Winkel, Längen und Durchmesser mit den gleichen Bezugsbezeichnungen die gleichen Werte, beispielsweise hat die Bezeichnung L den einzigen Längenwert von ungefähr 1 mm, die Länge L'' den einzigen Wert von ungefähr 8 mm etc. Die verschiedenen Abstandselemente haben im Prinzip die Bezugsbezeichnungen 1, 1', 1'', 1''', 1'''' etc.
  • Die Erfindung ist nicht auf die vorstehende, als Beispiel gezeigte Ausführungsform begrenzt, sondern kann innerhalb des Umfangs der unten stehenden Patentansprüche Modifikationen unterzogen sein.

Claims (7)

  1. Abstandselement für eine zementierte Superstruktur in Form einer Zahnbrücke oder Krone im Kiefer, wobei das Element (1) an einem Implantat (4) im Kiefer mittels eines Schraubelementes (5) befestigt werden kann und das Element (1) einen oberen Teil (1a) und einen unteren Verankerungsteil (1b) hat und mit einer vorfabrizierten Außenform mit einem sockelförmig vorstehenden Teil (1g), der zwischen den oberen und unteren Teilen liegt, zugewiesen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenfläche des oberen Teils (1a) zugespitzt ist und dazu dienen soll, von der zementierten Zahnbrücke oder dem Kronenmaterial (7) abgedeckt zu werden.
  2. Abstandselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es ein internes Gegenhalteelement (1f) hat, das die Übertragung von Drehmoment von einem Anziehwerkzeug (6) für das Schraubenelement (5) auf das Implantat verhindert.
  3. Abstandselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der sockelförmige, vorstehende Teil (1g) eine scharfe Außenkante hat, die in der Richtung nach oben zu einem konkaven Radius (R) wird.
  4. Abstandselement nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der untere Teil (1b) sich in Richtung auf den oberen Teil konisch aufweitet, und dass er eine interne sechseckige Aussparung hat, mittels welcher das Abstandselement (1) drehend relativ zum Implantat (4) befestigt werden kann.
  5. Abstandselement nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der untere Teil (1b) eine Länge (1) zwischen 1,5 und 3,0 mm, vorzugsweise ungefähr 1,5 mm hat.
  6. Abstandselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die oberen und unteren Teile (1a, 1b) in Relation zueinander im Winkel angeordnet sind.
  7. Abstandselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es aus Titan, Gold oder Keramik besteht.
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