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Die
Erfindung betrifft Vorrichtungen für die invasive Herzbehandlung
und insbesondere Vorrichtungen für
die minimal invasive Behandlung von Herzischämie.
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Stand der Technik
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Herzkrankheit
oder Herzinsuffizienz ist noch immer die häufigste Todesursache in der
westlichen Welt. Eine der häufigsten
Formen von Herzkrankheit ist die Bildung von ischämischen
Regionen im Myokard aufgrund von unzureichender Durchblutung, was
entweder auf chronische Koronararterienkrankheit zurückzuführen sein
kann oder im Anschluss an einen akuten Myokardinfarkt auftreten
kann. Die Zellen in den ischämischen
Zonen unterliegen einem allmählichen
allgemein irreversiblen Degenerationsprozess, bei dem sie schließlich absterben
(siehe M.C. Fishbein, M.B. McLean et al., Experimental myocardial
infarction in the rat, Am. J. Pathol. 90: 57–70, 1978). Dieser Prozess
wird als entsprechende progressive Verschlechterung der Lebensfähigkeit
der ischämischen
Zone ausgedrückt.
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Die
derzeit verfügbaren
Vorgehensweisen für
die Behandlung von Symptomen der Koronararterienkrankheit umfassen
Verfahren zur Wiederherstellung des Blutflusses zu einem großen lokalisierten Segment
des epikardialen Koronararterienbaums (Angioplastie) und Umgehung
der Obstruktion in den Koronararterien insgesamt durch Durchführung einer Bypassoperation.
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Die
Verabreichung von Arzneimitteln, beispielsweise die Verabreichung
von zytoprotektiven Verbindungen zur Verlängerung der anaeroben Zelllebensfähigkeit
und Laser-Myokard-Revaskularisierung
zur Verbesserung der Blutversorgung in einem betroffenen Gebiet
sind weitere therapeutische Vorgehensweisen (von denen einige noch
untersucht werden) zur Behandlung von Ischämie.
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In
einigen Fällen
von Myokardischämie
wurde beobachtet, dass neue kollaterale Blutgefäße im Herz wachsen können, um
die Sauerstoffversorgung des ischämischen Gewebes zu verstärken. Dieses Phänomen ist
als Angiogenese bekannt. Jüngste Fortschritte
im Verständnis
der Mechanismen, denen diese Angiogenese unterliegt, auf Basis von
natürlich vorkommenden
Substanzen, die als Wachstumsfaktoren bekannt sind, wie z.B. vaskuläre Endothel-Wachstumsfaktoren
(VEGF) und Fibroblasten-Wachstumsfaktoren (FGF), haben zu einer neuen
Therapiemöglichkeit
auf Basis der Verabreichung von exogenen angiogenen Wachstumsfaktoren
zum Herz geführt.
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Es
wurden schon mehrere Mechanismen vorgeschlagen, um die beobachteten
günstigen
Wirkungen der Wachstumsfaktoren im Hinblick auf die Linderung von
chronischer und/oder akuter Ischämie zu
erklären.
Zu diesen Mechanismen zählen
Angiogenese, Erhöhung
der Myozyten-Lebensfähigkeit und
Widerstandsfähigkeit
gegen Verletzungen, Wiederherstellung der durch die Ischämie beeinträchtigten
endothelabhängigen
Vasomotion und die Rekrutierung von vorbestehenden kollateralen
Gefäßen (siehe
J.A. Ware und M. Simons, Arigiogenesis in ischemic heart disease,
Nature Medicine, 3(2):158–164,
1997).
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Harada
et al. (Basic fibroblast growth factor improves myocardial function
in chronically ischemic porcine hearts, J. Clin. Invest., 94:623–630, 1994) berichten,
dass die periadventitielle Verabreichung von basischem Fibroblasten-Wachstumsfaktor
(bFGF) an Schweine mit allmählichem
(künstlich
herbeigeführtem)
Koronarverschluss zur Verbesserung des Koronarflusses und zu einer
Verringerung der Infarktgröße sowie
zur Prävention
von schrittmacherinduzierter hämodynamischer
Verschlechterung führten. Der
Wachstumsfaktor wurde extraluminal in beide verschlossenen und benachbarten
Arterien verabreicht, indem eine Reihe von Kapseln mit Perlen mit bFGF
appliziert und an der Arterie befestigt wurden. Die Perlen waren
so beschaffen, dass sie ihren bFGF-Inhalt in einer vorhersagbaren
Rate über
eine längere
Zeit langsam freisetzten, damit bFGF wirksam resorbiert und zu den
betroffenen Myokardzonen transportiert werden konnte.
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Zum
Vergleich zeigte die intravenöse
Verabreichung von bFGF, einschließlich kontinuierliche systemische
Infusion, gegenüber
periadventitieller Verabreichung, nur eine geringfügige angiogene
Wirkung, die hauptsächlich
auf Auswaschen des Arzneimittels durch den Blutstrom mit anschließender Verdünnung und
niedriger Retentionszeit zurückzuführen war.
(Siehe E.R. Edelman et al., Perivascular and intravenous administration
of basic fibroblast growth factor: Vascular and solid organ deposition,
Proc. Natl. Acad. Sci. USA, 90:1513–1517, 1993; G.F. Whalen et
al., The fate of intravenously administered bFGF and the effect
of heparin. Growth Factors, 1:157–164, 1989; und E.F. Unger
et al., A model to assess interventions to improve collateral blood
flow: continuous administration of agents into the left coronary
artery in dogs, Cardiovasc. Res., 27:785–791, 1993).
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In
einem späteren
Artikel (K. Harada et al., Vascular endothelial growth factor administration
in chronic myocardial ischemia, Am. J. Physiol. 270 (Heart Circ.
Physiol. 39): H1791–H1802,
1996, hierin bezugnehmend aufgenommen) berichten die Autoren ähnliche
günstige
angiogene Wirkungen des vaskulären
Endothel-Wachstumsfaktors (VEGF) bei Schweinen. VEGF wurde mit einem
Mikrokatheter verabreicht, der neben einem Ameroid-Konstriktor (d.h.
einem externen Ring von entsprechendem Innendurchmesser, der um
die Arterie gelegt wird, um ihren allmählichen Verschluss herbeizuführen) und direkt
distal zum Konstriktor an der Herzmuskulatur befestigt wurde. Der
Mikrokatheter wurde an eine osmotische Pumpe (ALZET von Alza, Palo
Alto, CA) in der Brustwand außerhalb
der perikardialen Höhle
angeschlossen.
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Ein
alternativer Weg zur Stimulierung der Angiogenese ist die Gentherapie.
Simons und Ware (Food for starving heart, Nature Medicine, 2(5):519–520, 1996)
berichten über
noch einen anderen Wachstumsfaktor, FGF-5, der die Fähigkeit
haben soll, Myokard-Angiogenese in vivo herbeizuführen, wenn
er durch Gentransfer mit adenoviralen Vektoren als Transfermitteln
verabreicht wird. Analog berichten J.M. Isner (Angiogenesis for
revascularization of ischaemic tissues, European Heart Journal, 18:1–2, 1997) über die
Behandlung von kritischer Ischämie
der Gliedmaßen
durch intraarterielle Verabreichung von „nackter DNA", einschließlich dem gen-kodierenden
vaskulären
Endothel-Wachstumsfaktor (phVEGF). Die Lösung von Plasmid-DNA wird auf
den Hydrogel-Überzug
eines Angioplastieballons aufgetragen, der die DNA zurückhält, bis
der Ballon am Ort des Gentransfers aufgeblasen wird, wonach die
DNA auf die Arterienwand übertragen
wird.
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Die
akkumulierten Ergebnisse scheinen darauf hinzuweisen, dass die Arzneimittelabgabe
der Wahl für
Wachstumsfaktoren eher lokal als systemisch (intravenös) erfolgen
sollte. Die Präferenz
für eine
lokale Abgabe kann sich aus der geringen Halbwertszeit von injiziertem
bFGF und der kurzen Retentionszeit ergeben. Längere systemische intravenöse Abgabe
von bFGF soll zur Entwicklung von signifikanter hämatologischer
Toxizität,
die selbst 4 Wochen nach der Behandlung noch nicht vollständig behoben
war, und zu hypotensiven Wirkungen führen. Darüber hinaus führen die
Verdünnungswirkungen, die
mit dem Auswaschen des Arzneimittels im Blutstrom in Zusammenhang
stehen, dazu, dass die für diesen
Weg erforderlichen Arzneimittelmengen unzulässig hoch sind. (Siehe J.J.
Lopez et al., Local perivascular administration of basic fibroblast
growth factor: drug delivey and toxicological evaluation, Drug Me tabolism
and Disposition, 24 (8):922–924, 1996;
und J.J. Lopez und M. Simons, Local extravascular growth factor
delivery in myocardial ischemia, Drug Delivery, 3:143–147, 1996).
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Die
lokale verzögerte
Abgabe andererseits ist zumindest mit einem Teil der oben erwähnten Nachteile
nicht belastet und scheint wirksamer zu sein. Der größte Nachteil
der lokalen Abgabe unter Verwendung derzeit verfügbarer Techniken wie oben erwähnt ist
ihr stark invasiver Charakter. Die in den oben erwähnten Artikeln
beschriebenen Methoden umfassen eine offene Thoraxoperation. Trotz
der scheinbaren physiologischen und therapeutischen Vorteile gibt
es zurzeit keine Technik für
ein wirksames, lokal gezieltes minimal invasives Vorgehen zur intrakardialen
Arzneimittelabgabe, insbesondere keine Technik auf Basis von Verabreichung
mit kontrollierter Freisetzung.
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EP-A-0,808,607
beschreibt Vorrichtungen für
das Perforieren der Herzwand, gegebenfalls mit einem Mittel zur
Abgabe von einem Medikament.
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US-Patente
4,578,061, 4,588,395, 4,668,226, 4,871,356, 5,385,148 und 5,588,432
beschreiben Katheter für
die flüssige
und Festkapsel-Arzneimittelabgabe an innere Organe eines Patienten,
im Allgemeinen zur Verwendung in Verbindung mit einem Endoskop.
Die Katheter umfassen in der Regel eine Nadel oder einen daran am
distalen Ende befestigten Schlauch, der mit einem Flüssigkeits-
oder Feststoffspender über
eine Leitung in Verbindung steht. Keiner der offenbarten Katheter
umfasst aber ein Mittel für
die kontrollierte Abgabe von therapeutischen Arzneimitteln mit genauer
Position.
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Die Erfindung
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Es
ist eine Aufgabe der Erfindung, genaue minimal invasive Vorrichtungen
für die
intrakardiale Verabreichung von Arzneimitteln an das Myokard bereitzustellen.
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In
einigen Aspekten der Erfindung wird eine solche Vorrichtung für die genaue
Platzierung von Vorrichtungen zur Abgabe von Arzneimitteln mit kontrollierter
Freisetzung verwendet.
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Im
Rahmen der Patentanmeldung und in den Ansprüchen bezieht sich der Begriff „kontrollierte Freisetzung" auf alle Techniken
der verzögerten
kontrollierten Freisetzung von flüssigen oder löslichen Verbindungen,
einschließlich
aller Formen der lokalen kontinuierlichen Infusion und der Infusion
mit langsamer Freisetzung auf Polymerbasis.
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Einige
Aspekte der Erfindung beruhen auf der oben beschriebenen Erkenntnis,
dass angiogene Wachstumsfaktoren bei richtiger Verabreichung an die
ischämischen
Herzzonen mit grenzwertiger Lebensfähigkeit die Angiogenese darin
einleiten und/oder fördern
und so die Durchblutung verstärken.
Vorzugsweise werden die Wachstumsfaktoren in einer bekannten vorbestimmten
Tiefe im Herzgewebe verabreicht.
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In
bevorzugten Ausführungsformen
der Erfindung umfasst eine minimal invasive Vorrichtung zur intrakardialen
Arzneimittelabgabe (MI2D2) demnach einen Katheter mit einem distalen
Ende zur Einführung
in eine Herzkammer. Der Katheter wird zur Verabreichung eines Arzneimittels
an einer oder mehreren vorbestimmten Stellen im Myokard verwendet.
Der Katheter umfasst einen Positionssensor, der für die Navigation
und Positionierung des Katheters neben der einen oder den mehreren
Stellen verwendet wird, und ein mit dem Spender verbundenes Arzneimittel-Zuführungsgerät zur Verabreichung
eines Arzneimittels an den Stellen. Das Arzneimittel-Zuführungsgerät ist am
oder neben dem distalen Ende des Katheters angeordnet und injiziert
oder verabreicht das Arzneimittel auf andere Weise in das Myokard
bis zu einer angemessenen Tiefe.
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In
einigen bevorzugten Ausführungsformen der
Erfindung enthält
der Katheter auch einen oder mehrere physiologische Sensoren zur
Diagnose und Identifizierung von Stellen im Myokard, in die Arzneimittel
verabreicht werden muss. Vorzugsweise werden die Sensoren zur Identifizierung
von ischämischen
Bereichen verwendet, in denen die Wachstumsfaktoren verabreicht
werden sollen. Ganz besonders bevorzugt werden die physiologischen
Sensoren in Verbindung mit dem Positionssensor zur Erzeugung einer
Lebensfähigkeitskarte
des Herzens verwendet, nach der das Arzneimittel wie weiter unten
beschrieben verabreicht wird.
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In
einigen bevorzugten Ausführungsformen der
Erfindung wird der Katheter in Verbindung mit einem Arzneimittelspender,
der vorbestimmte Mengen des Arzneimittels abmisst und ausgibt, und
einer Steuerungsschaltung zur Steuerung und Auslösung der Bedienung der Vorrichtung
bedient. Das Arzneimittel-Zuführungsgerät im Katheter
steht vorzugsweise mit dem Spender über eine geeignete Leitung,
wie z.B. ein Lumen oder einen Schlauch, der sich über die
Länge des
Katheters erstreckt, in Verbindung. In bevorzugten erfindungsgemäßen Ausführungsformen
werden der Katheter und das entsprechende Arzneimittel-Zuführungsgerät zur Verabreichung
von Wachstumsfaktoren an das Myokard verwendet, aber es versteht
sich, dass die Vorrichtung analog auch zur genauen Verabreichung
von therapeutischen Mitteln anderer Arten verwendet werden kann.
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Vorzugsweise
umfasst der Positionssensor einen magnetischen Positionssensor wie
in PCT Patentveröffentlichung
Nummer WO96/05768 beschrieben. Ferner enthält der Katheter vorzugsweise
einen Steuermechanismus, beispielsweise wie in US Provisorische
Patentanmeldung 60/042.872 beschrieben, die an den Abtretungsbevollmächtigten
der Patentanmeldung abgetreten wird. Alternativ kann der Steuermechanismus
von jeder geeigneten im Stand der Technik bekannten Art sein, wie
in PCT Patentanmeldung PCT/US95/01103 oder in US-Patent 5,404,297, 5,368,592, 5,431,168,
5,383,923, 5,368,564, 4,921,482 und 5,195,968 beschrieben.
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Wie
oben erwähnt
ist die genaue Lokalisation der Arzneimittelverabreichungsstelle – relativ
zu den Grenzen der ischämischen
Region und der Tiefe in der Herzwand – für den erfolgreichen Abschluss der
Behandlung wichtig und das Vorliegen von übermäßig großen Mengen des Wachstumsfaktors
in gesundem Gewebe kann nachteilige Wirkungen darauf haben. Verabreichung
des Wachstumsfaktors über einen
Bereich, der über
die Grenzen der ischämischen
Region hinausgeht oder in der Nähe
der Oberfläche
der Endokardwand, wo er mit dem Blut weggewaschen werden kann, gefährdet die
therapeutische Wirksamkeit der Behandlung, stellt toxische Risiken dar
und führt
zu einer nachteiligen Erhöhung
der Arzneimittelmengen, die für
die Erzielung der gewünschten
therapeutischen Wirkungen benötigt
werden. Deshalb ist es wichtig, den Katheter in Bezug auf die ischämischen
Regionen, in denen Arzneimittel verabreicht werden soll, genau zu
navigieren, lokalisieren und orientieren, und für einen angemessenen Kontakt
zwischen der Eingriffsfläche
des Katheters und der Herzwand zu sorgen.
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Die
genaue Lokalisation und Orientierung des Katheters erfolgt mit dem
Positionssensor und dem oben erwähnten
Steuermechanismus. In einigen bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung umfasst
der Katheter ferner einen oder mehrere Umgebungs- oder Kontaktsensoren
zum Feststellen und Sicherstellen des Kontakts zwischen dem Katheter und
der Herzwand. In einigen dieser bevorzugten Ausführungsformen umfasst der Katheter
mindestens drei Kontaktsensoren auf der Oberfläche des distalen Katheterendes,
um richtigen Kontakt zwischen dem Katheter und der Herzwand und
letztendlich Penetration des injizierten Arzneimittels bis zu einer
gewünschten
Tiefe sicherzustellen.
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In
einigen bevorzugten Ausführungsformen der
Erfindung wird der Katheter in Bezug auf eine Lebensfähigkeitskarte
navigiert und lokalisisiert, die Bereiche des Herzmuskels identifiziert,
die zwar ischämisch
aber dennoch lebensfähig
sind, im Vergleich mit ausreichend durchbluteten Bereichen einerseits und
infarzierten nicht-lebensfähigen
Bereichen andererseits. Eine solche Karte kann beispielsweise mit den
Methoden erzeugt werden, die in US-Patent 5,568,809 oder in PCT Patentanmeldung PCT/IL97/00010
beschrieben sind, wo eine geometrische Karte des Herzens unter Angabe
der lokalen Lebensfähigkeitsebenen
erzeugt wird. Vorzugsweise werden zu behandelnde ischämische Bereiche
auf der Karte mit einem Punktraster markiert, an denen das Arzneimittel
durch den Katheter injiziert werden soll. Vorzugsweise werden Karte
und Raster auf Basis der physiologischen Herzaktivität bestimmt,
die auf die lokale Lebensfähigkeit
des Gewebes hinweist und in Verbindung mit Lokalisationskoordinaten
gesammelt wurde.
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In
einigen bevorzugten Ausführungsformen der
Erfindung erfolgt die Erstellung der Lebensfähigkeitskarte in Verbindung
mit der Verabreichung des Arzneimittels unter Verwendung desselben
Katheters. In diesen Ausführungsformen
umfasst der Katheter einen Sensor zur Bestimmung der Lebensfähigkeit
oder Nichtlebensfähigkeit
des Myokardgewebes. Diese Sensoren können einen oder mehrere elektrisch-
oder mechanisch-physiologische Detektoren umfassen, die die lokale
myokardiale elektrische bzw. mechanische Aktivität wie im oben beschriebenen
Patent '809 und
der PCT Anmeldung '010
beschrieben erfassen. Alternativ oder zusätzlich kann der Sensor einen
optischen Sensor umfassen, der vorzugsweise mit einer geeigneten
Lichtquelle und faseroptischen Lichtleitern im Katheter gekoppelt
ist, der Autofluoreszenz von NADH im Myokardgewebe als Hinweis auf
Lebensfähigkeit
wie im Stand der Technik bekannt nachweist.
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Alternativ
kann die Lebensfähigkeitskarte
vor der Arzneimittelverabreichung unter Verwendung einer der oben
erwähnten
Methoden erstellt und der Steuerungsschaltung der MI2D2 Vorrichtung
zugeführt
werden.
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In
einigen bevorzugten Ausführungsformen der
Erfindung enthält
das Arzneimittel-Zuführungsgerät eine hohle
Nadel, die vorzugsweise zurückziehbar
ist, wie in den oben erwähnten
US-Patenten 4,578,061, 4,668,226 und 5,588,432 beschrieben. Die
Nadel wird bei der Einführung
des Katheters in das Herz und beim Herausziehen daraus zurückgezogen,
aber sie erstreckt sich aus dem distalen Ende des Katheters, um
das Arzneimittel im Herz ab zugeben. Vorzugsweise ragt die Nadel
aus einer Öffnung, die
mit einem geeigneten Siegel verschlossen ist, beispielsweise ein
Septum aus Silikon, wie es im Stand der Technik bekannt ist, um
einen Rückfluss von
Blut in den Katheter zu verhindern, während die Nadel mehrmals vorgeschoben
und zurückgezogen werden
kann. Wahlweise kann die Nadel selbst verschlossen sein, um zu verhindern,
dass Blutbestandteile eintreten, beispielsweise unter Verwendung
eines Ventils wie in dem oben erwähnten US-Patent 4,871,356 beschrieben.
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Vorzugsweise
umfasst das Arzneimittel-Zuführungsgerät einen
Rückzugsmechanismus,
der mit der Nadel verbunden ist und der die Nadel vor und nach der
Arzneimittelabgabe in den Katheter einzieht bzw. aus ihm herausschiebt
und mehrere Herausschiebe/Rückzieh-Zyklen
vollführen
kann. Demnach kann der Rückzugsmechanismus
einen Kolben mit beschränkter
Hublänge
oder eine andere geeignete Vorrichtung wie sie im Stand der Technik
bekannt ist umfassen. Vorzugsweise ist ein Sensor mit dem Rückzugsmechanismus
oder der eigentlichen Nadel verbunden, um wahrzunehmen, wenn die
Nadel vor der Arzneimittelverabreichung vollständig aus dem Katheter und in
die Herzwand geschoben wurde. Besonders bevorzugt nimmt der Sensor
auch wahr, wenn die Nadel vollständig
in den Katheter zurückgezogen
wurde, um sicherzustellen, dass der Katheter gefahrlos von einer
Stelle zur anderen bewegt werden kann. Vorzugsweise wird die Arzneimittelverabreichung
automatisch deaktiviert, außer
wenn der Katheter sich in angemessenem Kontakt mit einer Herzwand
befindet und die Nadel bis zu einer gewünschten Länge ausgefahren wurde. Alternativ oder
zusätzlich
wird ein Anwender der Vorrichtung über die Position mit oder ohne
automatische Deaktivierung über
die Position der Nadel benachrichtigt.
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Vorzugsweise
umfasst das Arzneimittel-Zuführungsgerät oder der
Spender ferner einen Okklusionsdetektor, wie beispielsweise einen
Drucksensor, ein Ultraschallmessgerät oder einen Durchflussmesser,
wie sie im Stand der Technik bekannt sind, der bzw. das das Vorliegen
eines Verschlusses der Nadel oder einer Strömungsbehinderung entlang der
Leitung nachweist. Diese Okklusionsdetektion verhindert Druckaufbau,
der zu Rissen entlang des Strömungspfads
des Arzneimittels führen
kann, und sie gewährleistet
die zuverlässige
Verabreichung des Arzneimittels an den bestimmten Stellen.
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In
der Regel erstrecken sich ischämische Regionen
im Myokard über
Bereiche von bis zu 10 cm2, während der
typische Einflussbereich einer lokalen Injektion von Wachstumsfaktor
nur wenige mm2 beträgt. Die Verwendung einer einzelnen
Nadel für
die Verabreichung des Wachstumsfaktors an die gesamte betroffene
Region macht das Verfahren umständlich
und zeitraubend. Demnach umfasst Das Arzneimittel-Zuführungsgerät in alternativen
bevorzugten Ausführungsformen
der Erfindung eine Vielzahl von Nadeln in angemessenem Abstand voneinander,
die mit einem von der Leitung gespeisten Arzneimittelzufuhrverteiler
verbunden sind und die zusammen oder unabhängig voneinander eingezogen und
ausgefahren werden können.
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In
einigen bevorzugten Ausführungsformen der
Erfindung wird die Verabreichung des Arzneimittels durch den Katheter
als Reaktion auf den Herzrhythmus gesteuert. Vorzugsweise wird Das
Arzneimittel-Zuführungsgerät als Reaktion
auf die Dicke der Herzwand gesteuert, die als Reaktion auf den Herzrhythmus
zyklisch schwankt. Wenn das Arzneimittel bei der Enddiastole abgegeben
wird, beispielsweise wenn die Herzwand im Allgemeinen am dünnsten ist, wird
das Arzneimittel im Allgemeinen am tiefsten in das Myokard dispergiert.
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In
einer solchen bevorzugten Ausführungsform
umfasst der Katheter einen Ultraschallsensor neben seinem distalen
Ende, der zur Messung der lokalen Dicke der Herzwand wie beispielsweise
in der oben erwähnten
PCT- Anmeldung PCT/US95/01103 beschrieben verwendet wird. Die Dickemessung
wird zur Torsteuerung der Freisetzung des Arzneimittels verwendet,
so dass das Arzneimittel in einer optimalen Tiefe im Myokard, vorzugsweise
2–3 mm
wie oben beschrieben verabreicht wird. Vorzugsweise wird die Herzwanddicke
an einer Arzneimittelverabreichungsstelle an mehreren Punkten im
Herzzyklus gemessen und die Dickenmessungen werden verwendet um
festzustellen, an welchen Punkt im Zyklus das Arzneimitte verabreicht
werden soll, und um Das Arzneimittel-Zuführungsgerät zur entsprechenden Freisetzung
des Arzneimittels zu steuern.
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Obwohl
bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung hier hauptsächlich
mit Bezug auf die Arzneimittelverabreichung beschrieben sind, versteht sich,
dass diese Verfahren zur Torsteuerung der Herzwanddicke auch für andere
Arten von Herzbehandlungen angewendet werden können. Beispielsweise kann die
Dicken-Torsteuerung vorteilhaft bei der Ablation von Herzgewebe
zur Behandlung von Arrhythmien oder bei der Laser-Myokard-Revaskularisation
(LMR) verwendet werden. Verfahren und Geräte für LMR sind beispielsweise in
PCT Patentanmeldung PCT/IL97/00011 beschrieben. Bei einigen dieser
Verfahren, die allgemein als perkutane myokardiale Revaskularisation
(PMR) bekannt sind, wird ein Katheter in das Herz eingeführt und
ein Laserstrahl wird über
einen Wellenleiter in den Katheter geleitet, um Ka näle durch
das Endokard in das Myokard zu bilden. Bei anderen solchen Verfahren,
die als transmyokardiale Revaskularisation (TMR) bekannt sind, wird
eine Sonde durch die Brustwand eingeführt und zur Erzeugung von Kanälen verwendet, die
durch Epikard und Myokard in die Herzkammer reichen.
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Bei
einigen bevorzugten Ausführungsformen der
Erfindung wird somit ein bei LMR verwendeter Laser als Reaktion
auf die Herzwanddicke torgesteuert. Vorzugsweise wird der Laser,
wenn die LMR mit dem PMR-Verfahren durchgeführt wird, so gesteuert, dass
er während
der Systole feuert, wenn die Herzwand im Allgemeinen am dicksten
ist, um das Risiko zu minimieren, dass der Laserkanal durch die Herzwand
und aus dem Epikard fuhrt. Andererseits kann der Laser bei Verwendung
des TMR-Verfahrens so torgesteuert werden, dass er während der
Diastole feuert, um die Herzwand mit einem Minimum an Laserenergie
zu penetrieren.
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In
einigen bevorzugten Ausführungsformen der
Erfindung wird die LMR in Verbindung mit der Verabreichung von Wachstumsfaktor
zur Verstärkung
der angiogenen Wirkungen eingesetzt. In diesen Ausführungsformen
umfasst ein integrierter Katheter einen Wellenleiter, der mit einer
LMR-Laserquelle und einer geeigneten Optik am distalen Ende des
Katheters verbunden ist, sowie Elemente für die intrakardiale Arzneimittelabgabe
wie oben beschrieben. Der Laser wird so betrieben, dass er LMR-Kanäle im Myokard
erzeugt und dann wird eine Dosis des Wachstumsfaktors in einige
oder alle Kanäle
eingeführt.
Es wird angenommen, dass die Verwendung von Wachstumsfaktor in Verbindung
mit LMR die Angiogenese in den ischämischen Herzregionen weiter erleichtert
(siehe beispielsweise J.A. Ware und M. Simons, siehe oben).
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In
diesen bevorzugten Ausführungsformen ist
der Wachstumsfaktor vorzugsweise in einer Kapsel mit langsamer Freisetzung
aus einem entsprechenden Abgabemedium für feste Arzneimittel enthalten,
wie beispielsweise in dem oben erwähnten US-Patent 4,588,395 oder
4,578,061 beschrieben. Die Kapsel wird in den LMR-Kanal eingeführt oder kann
alternativ in das Myokard ohne Anwendung von LMR gedrückt werden.
Vorzugsweise ist die Kapsel so beschaffen, dass ihre Abmessungen
während
der gesamten Behandlungsphase im Wesentlichen konstant bleiben,
damit die Kapsel am gewünschten
Ort fixiert wird und nicht versehentlich verrutschen kann, so dass
die lokalisierte Verabreichung des Arzneimittels während der
Behandlungsdauer gewährleistet ist.
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In
anderen bevorzugten Ausführungsformen der
Erfindung kann der Wachstumsfaktor oder andere Arzneimittel in Verbindung
mit Bestrahlung des Herzgewebes mit anderen Strahlenarten, z.B.
HF oder Ultraschall-Strahlen, verabreicht werden.
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In
einigen bevorzugten Ausführungsformen der
Erfindung, in denen die Wachstumsfaktoren oder andere Arzneimittel
in das Myokard in flüssiger
Form oder als in einem flüssigen
Träger
dispergierte Mikrokapseln mit langsamer Freisetzung injiziert werden, umfasst
der Arzneimittelspender eine Dosierpumpe, die mit dem proximalen
Ende des Katheters verbunden ist. Diese Pumpen sind im Stand der
Technik bekannt, beispielsweise einschließlich rotierende und hin- und
hergehende Kolbendosierpumpen, peristaltische Pumpen oder jede andere
Pumpen mit Kraftverschiebung, die Mikrovolumen von Flüssigkeiten mit
hoher Genauigkeit abgeben können.
Alternativ kann der Spender eine medizinische Spritze umfassen,
die von einem Anwender der Vorrichtung manuell bedient wird.
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In
anderen bevorzugten Ausführungsformen der
Erfindung, insbesondere solchen unter Verwendung von Kapseln mit
kontrollierter Freisetzung, umfasst der Spender eine diskrete Zufuhrvorrichtung. Vorzugsweise
enthält
die Zufuhrvorrichtung ein Kapselreservoir, ein Ventil zur Kontrolle
der Passage von Kapseln, einen Detektor zum Nachweis des Durchgangs
von Kapseln entlang des Schlauchs und eine kontrollierte physiologische
Flüssigkeitszuführung zur
Förderung
der Kapseln entlang dem Schlauch vom Reservoir zum distalen Katheterende.
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In
alternativen bevorzugten Ausführungsformen
kann die Verabreichung des Wachstumsfaktors durch Implantation oder
anderweitige Befestigung des Katheters oder eines Teils davon im
Myokard über
einen längeren
Zeitraum durchgeführt
werden. Der Spender, beispielsweise eine osmotische Pumpe, wird
vorzugsweise in der Brust eines Patienten implantiert und ist mit
einem Teil des Katheters gekoppelt, der im Herz bleibt, um die Behandlung über längere Zeit
aufrecht zu erhalten. Wahlweise wird der Spender außerhalb
des Körpers
des Patienten angeordnet und das proximale Ende des Katheters wird extrakorporal
mit dem Spender verbunden.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung wird deshalb eine Vorrichtung zur intrakardialen Arzneimittelverabreichung
bereitgestellt, die einen Katheter enthält, der angepasst ist, um in eine
Herzkammer eingeführt
zu werden und mit einer Stelle in der Herzwand in Berührung gebracht
zu werden, wobei der Katheter Folgendes umfasst:
Mindestens
einen Positionssensor, welcher an einem distalen Ende des Katheters
angeordnet ist, um Positions- und Ausrichtungskoordinaten des distalen Endes
des Katheters mittels Erzeugung von Signalen als Reaktion auf die
Position des distalen Endes des Katheters im Herzen zu ermitteln;
und
ein Arzneimittel-Zuführungsgerät, welches
angepasst ist, um als Reaktion auf die Signale vom Positionssensor
eine gewünschte
Dosis eines therapeutischen Arzneimittels an der ermittelten Stelle
zu verabreichen.
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Vorzugsweise
enthält
das therapeutische Arzneimittel einen Wachstumsfaktor. Das Arzneimittel
ist besonders bevorzugt in einer Matrix mit langsamer Freisetzung
enthalten, die vorzugsweise eine feste Kapsel enthält.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
enthält
der Katheter einen Kontaktsensor, der an einer distalen Fläche des
Katheters angeordnet ist und der angepasst ist, um die Berührung der
Oberfläche
mit der Herzwand wahrzunehmen. Vorzugsweise umfasst der Kontaktsensor
einen Drucksensor.
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Vorzugsweise
enthält
der Positionssensor einen magnetischen Positionssensor, der angepasst ist,
um als Reaktion auf ein von außen
angelegtes Magnetfeld Signale zu erzeugen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
umfasst der Katheter mindestens einen physiologischen Sensor, welcher
angepasst ist, um Signale zu erzeugen, welche die Lebensfähigkeit
von Herzgewebe an der Stelle anzeigen. Vorzugsweise umfasst der
mindestens eine physiologische Sensor eine Elektrode. Vorzugsweise
ist die Vorrichtung angepasst, um basierend auf den Signalen eine
Lebensfähigkeitskarte des
Herzens zu erzeugen und in Reaktion hierauf das Arzneimittel zu
verabreichen.
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In
einer anderen bevorzugten Ausführungsform
umfasst die Vorrichtung eine Strahlungsquelle zum Bestrahlen des
Myokardialgewebes, wobei der Katheter einen Wellenleiter umfasst,
welcher mit der Strahlungsquelle kommuniziert. Vorzugsweise verabreicht
das Arzneimittel-Zuführungsgerät das Arzneimittel
in einem mittels der Bestrahlung im Gewebe erzeugten Kanal, besonders
bevorzugt in Form einer festen Kapsel.
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Vorzugsweise
umfasst das Arzneimittel-Zuführungsgerät eine hohle
Nadel, welche sich distal vom Katheter erstreckt und angepasst ist,
um in das Herzgewebe einzudringen, um die Arzneimitteldosis zuzuführen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
weist die Nadel eine spiralförmige
Form auf. Vorzugsweise ist die Nadel angepasst, um mittels einer
rotierenden Bewegung der Nadel an der Stelle der Herzwand befestigt
zu werden.
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Vorzugsweise
ist die Nadel angepasst, um in den Katheter eingezogen zu werden,
bevor und nachdem die Arzneimitteldosis zugeführt wurde. Vorzugsweise erstreckt
sich die Nadel ferner vom Katheter durch eine Öffnung im Katheter, wobei die Öffnung mit
einer Einstechdichtung bedeckt ist. Vorzugsweise umfasst das Arzneimittel-Zuführungsgerät einen
Verschiebemechanismus, welcher die Nadel ausfährt und zurückzieht, worbei der Verschiebemechanismus
vorzugsweise die Strecke steuert, um welche die Nadel sich vom Katheter
erstreckt, um das Arzneimittel an einer vorher bestimmten Tiefe
in der Herzwand zu verabreichen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist die Vorrichtung angepasst, um die Arzneimittelverabreichung
in Reaktion auf Veränderungen
in der Dicke der Herzwand an der Stelle zu steuern. Vorzugsweise
umfasst der Katheter ein Ultraschallmessgerät, welches angepasst ist, um
Signale zu erzeugen, welche die Dicke der Herzwand anzeigen, und
das Arzneimittel-Zuführungsgerät ist torgesteuert,
um das Arzneimittel zu verabreichen, wenn die Wand eine vorher bestimmte
Dicke aufweist.
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Weitere
bevorzugte Ausführungsformen
und Aspekte sind in den beiliegenden abhängigen Ansprüchen 24
bis 34 beschrieben.
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Beschreibung
bevorzugter Ausführungsbeispiele
-
Die
Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme
auf Figuren einer Zeichnung näher
erläutert.
Hierbei zeigen:
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1A eine
schematische Abbildung, teilweise im Schnitt, eines Katheters mit
einer Nadel für die
intrakardiale Arzneimittelzuführung
in einer ersten zurückgezogenen
Konfiguration gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung;
-
1B eine
schematische Abbildung, teilweise im Schnitt, des Katheters aus 1A,
in der sich die Nadel in einer zweiten ausgefahrenen Konfiguration
befindet;
-
1C eine
schematische Abbildung, teilweise im Schnitt, eines Katheters mit
einer Nadel für die
intrakardiale Arzneimittelzuführung
gemäß einer alternativen
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung;
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2 eine
schematische Bilddarstellung eines Systems zur intrakardialen Arzneimittelzuführung mit
dem Katheter aus 1A und 1B gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung;
-
3 ein
Fließdiagramm
eines Verfahrens zum Betrieb des Systems aus 2 gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung;
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4 eine
schematische Abbildung, teilweise im Schnitt, eines Katheters zur
Verwendung bei der intrakardialen Arzneimittelzuführung gemäß einer
alternativen bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung;
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5 eine
schematische Schnittansicht eines menschlichen Herzens, in der der
Katheter aus 4 zur Zuführung eines Arzneimittels zum
Herzen in dieses eingeführt
ist, gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung;
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6A eine
schematische Abbildung, teilweise im Schnitt, eines Katheters zur
Verwendung bei der Durchführung
einer gleichzeitigen Laser-Myokard-Revaskularisation (LMR) und zur
intrakardialen Arzneimittelzuführung
gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung;
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6B eine
schematische Bildansicht eines Systems für LMR und intrakardiale Arzneimittelzuführung, mit
dem Katheter aus 6A, gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung; und
-
7 ein
Zeitdiagramm mit Signalen im Zusammenhang mit der LMR-Behandlung
unter Verwendung des Systems aus 6B gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung.
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1A und 1B zeigen
schematische Abbildungen, teilweise im Schnitt, eines Katheters 20 für die minimal
invasive intrakardiale Arzneimittelzuführung gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung. Der Katheter 20 umfasst eine hohle Nadel 24 im
distalen Ende 22 des Katheters zur Injektion eines Arzneimittels
in das Myokard. In 1A ist die Nadel in einer ersten
Konfiguration gezeigt, in der sie in eine Hülse 26 in den Katheter 20 eingezogen
ist, während
die Nadel in 1B distal aus dem distalen Ende 22 vorsteht,
um das Arzneimittel zu injizieren.
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Vorzugsweise
umfasst das Arzneimittel einen Wachstumsfaktor, beispielsweise VEGF
oder bFGF, wie oben beschrieben. In einer bevorzugten Ausführungsform
umfasst das Arzneimittel FGF-4 oder FGF-5. In einer anderen bevorzugten
Ausführungsform
umfasst das Arzneimittel ein gentherapeutisches Mittel, wie z.B.
phVEGF. Die Nadel 24 ist über eine Leitung 46 mit
einem Spender 54 verbunden (2), der
das Arzneimittel enthält
und es in vorbestimmten Dosen durch die Nadel ausgibt.
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Die
Nadel 24 besitzt vorzugsweise einen Außendurchmesser in der Größenordnung
von 1 mm oder weniger. In der ausgefahrenen Konfiguration aus 1B ragt
die Nadel vorzugsweise 2–3
mm über
die Spitze des distalen Endes 22 des Katheters 20 vor.
Die Hülse 26 ist
etwas breiter als der Außendurchmesser
der Nadel und ist am distalen Ende durch ein geeignetes Siegel 28,
wie z.B. ein Silikon-Septum, verschlossen, das Rückfluss von Blut in die Hülse und
den Katheter verhindert, aber es der Nadel dennoch gestattet, wiederholt
distal aus dem Katheter ausgefahren und in ihn hinein gezogen zu werden.
Solange die Nadel 24 zurückgezogen ist, ist sie vollständig in
der Hülse 26 enthalten
wie in 1A gezeigt, so dass jeder Kontakt
zwischen der Nadel und dem Körpergewebe
im Wesentlichen ausgeschlossen ist. Die Nadel wird bei der Einführung des
Katheters 20 in das Herz und beim Entfernen daraus und
während
der Katheter von Punkt zu Punkt im Herz navigiert wird, in dieser
zurückgezogenen Position
gehalten wie unten beschrieben.
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Ein
Verschiebemechanismus 30 treibt die Nadel 24 distal
aus dem distalen Ende 22 zur Verabreichung des Arzneimittels
in der in 1B gezeigten Konfiguration und
zieht die Nadel zwischen den Verabreichungen wieder in die in 1A gezeigte Position.
Der Mechanismus 30 umfasst vorzugsweise einen hydraulischen
Kolben mit einer entsprechend beschränkten Hublänge oder eine elektromechanische
Vorrichtung, wie ein Solenoid oder einen beliebigen anderen, im
Stand der Technik bekannten ferngesteuerten Mechanismus, wie beispielsweise im
oben erwähnten
US-Patent 4,578,061 beschrieben. Alternativ kann der Mechanismus 30 einen
federbelasteten Mechanismus umfassen, der die Nadel 24 in
das Endokard treibt, wenn er ausgelöst wird und die Nadel dann
nach Verabreichung des Arzneimittels zurück in die Hülse 26 zieht.
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Ein
Nadelsensor 40 ist vorzugsweise mit dem Mechanismus 30 und/oder
der Nadel 24 oder der Leitung 46 verbunden. Der
Sensor 40 umfasst vorzugsweise einen Druckwandler oder
eine andere Flussdosiervorrichtung wie im Stand der Technik bekannt,
um einen Verschluss der Nadel oder eine Flussbehinderung in der
Leitung nachzuweisen und um sicherzustellen, dass die richtige Dosis
durch die Nadel zugeführt
wird. Zusätzlich
oder alternativ umfasst der Sensor 40 einen Mikroschalter
oder einen anderen mechanischen Sensor zur Überprüfung, dass die Nadel 24 vor
der Injektion des Arzneimittels vollständig ausgefahren ist und/oder
vor Bewegung des Katheters vollständig eingezogen ist.
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Vorzugsweise
umfasst der Katheter 20 einen Spitzenablenkmechanismus 44 zum
Lenken und Navigieren des distalen Endes 22. Vorzugsweise
wird der Mechanismus 44 durch ein oder mehr Zugdrähte (in
den Figuren nicht gezeigt) wie in der oben erwähnten US Provisorischen Patentanmeldung 60/042.872
beschrieben bedient. Alternativ kann der Mechanismus 44 von
jeder im Stand der Technik bekannten Art sein, wie beispielsweise
in der oben erwähnte
PCT Patentanmeldung PCT/US95/01103 oder in US-Patenten 5,404,297,
5,368,592, 5,431,168, 5,383,923, 5,368,564, 4,921,482 und 5,195,968
beschrieben.
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Der
Katheter 20 umfasst ferner einen Positionssensor 32 zum
Bestimmen der Position und Orientierung der Koordinaten des distalen
Endes 22. Vorzugsweise umfasst der Sensor 32 einen
magnetischen Positionssensor mit Spulen 34, die in Reaktion auf
ein von außen
angelegtes Magnetfeld Signale erzeugen wie in der oben erwähnten PCT
Veröffentlichung
WO96/05768 beschrieben. Der Katheter wird mit dem Positionssensor
navigiert und lokalisiert, um das Arzneimittel, vorzugsweise den
gewählten Wachstumsfaktor,
an bestimmten genau gewählten Stellen
im Endokard abzugeben. Der Katheter 20 gestattet somit
die präzise
lokale Zuführung
des Arzneimittels, die für
eine wirksame Verabreichung von Wachstumsfaktoren auf minimal invasive
Weise erforderlich ist, die mit den im Stand der Technik bekannten
Vorrichtungen und Verfahren nicht erzielt werden kann.
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Vorzugsweise
umfasst der Katheter 20 auch einen oder mehrere Kontaktsensoren 36,
wie beispielsweise Drucksensoren, die in Reaktion auf eine Berührung zwischen
dem distalen Ende 22 und der Herzwand Signale erzeugen,
um richtigen Kontakt zwischen dem Katheter und der Wand vor dem
Ausfahren der Nadel 24 sicherzustellen. Zusätzlich kann der
Katheter eine oder mehrere Elektroden 38 umfassen, die
zum Messen der elektrischen Aktivität in der Herzwand verwendet
werden, um die lokale Lebensfähigkeit
des Herzgewebes zu beurteilen und in einer Karte zu verzeichnen.
Verfahren zur Erfassung der Lebensfähigkeit sind beispielsweise
ausführlicher
in PCT Patentanmeldung PCT/IL97/00010 und im oben erwähnten US-Patent
5,568,809 beschrieben. Eine Lebensfähigkeitskarte kann entweder
vor oder gleichzeitig mit der Arzneimittelverabreichung wie unten
beschrieben erzeugt werden.
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1C ist
eine schematische Abbildung, teilweise im Schnitt, eines Katheters 45 für die intrakardiale
Arzneimittelzuführung
gemäß einer
alternativen bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung. Der Katheter 45 ähnelt im Wesentlichen dem Katheter 20 wie
oben beschrieben, mit der Ausnahme, dass der Katheter 45 eine
spiralförmige
Nadel 47 enthält.
Nachdem der Katheter mit einer Stelle in der Herzwand in Berührung gebracht
wurde, in der das Arzneimittel abgegeben werden soll, wird die Nadel 47 mit
einer schraubenzieherartigen Drehbewegung in die Wand geschraubt.
Die Bewegung kann entweder durch Drehung der Nadel im Katheter oder
durch Drehung des ganzen Katheters erzielt werden. Durch das Festschrauben
der Nadel in der Herzwand wird sichergestellt, dass der Katheter 45 während der
Arzneimittelverabreichung fest an Ort und Stelle bleibt.
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In
einer anderen bevorzugten Ausführungsform,
die in den Figuren nicht gezeigt ist, hat der Katheter 45 einen
schraubenförmigen
oder zylindrischen Hohlraum im distalen Ende 22, durch
den die Nadel 47 beim Einführen des Katheters in das Herz und
vorzugsweise während
der Bewegung des Katheters von einer Arzneimittelverabreichungsstelle
zu einer anderen im Herzen zurückgezogen
werden kann.
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2 zeigt
eine schematische Bildansicht eines Systems 48 für die intrakardiale
Arzneimittelzuführung
gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung. Das System 48 umfasst eine Konsole 50,
an der der Katheter 20 am proximalen Ende angeschlossen
ist. Die Konsole enthält
eine Steuerungsschaltung 52, vorzugsweise mit einem Computer,
an den eine Anwendereingabevorrichtung 56 und ein Display 58 vorzugsweise
angeschlossen sind, damit ein Anwender, im Allgemeinen ein Arzt
mit dem System interagieren und dieses bedienen kann. Die Schaltung
ist über
Drähte 42 mit
Katheterelementen 20 gekoppelt, einschließlich Sensoren 32, 36, 38 und 40,
und mit Mechanismen 30 und 44 wie in 1A und 1B gezeigt.
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Die
Konsole 50 umfasst ferner einen Spender 54, der über eine
Leitung 46 zum Abgeben des Arzneimittels in vorbestimmten
Dosen durch die Nadel 24 verbunden ist. Vorzugsweise umfasst
der Spender 54 ein Reservoir, in das Arzneimittel in flüssiger Form
gefüllt
wird und eine Flüssigkeitsdosierpumpe,
die mit dem Reservoir in Verbindung steht. Die Pumpe kann eine rotierende
oder hin- und hergehende Kolbendosierpumpe, eine peristaltische
Pumpe oder eine andere im Stand der Technik bekannte geeignete Pumpe
mit Kraftverschiebung umfassen, beispielsweise eine PiP ventillose
Kolbenpumpe, hergestellt von Fluid Metering Inc. in Oyster Bay,
New York. Alternativ kann der Spender 54 eine diskrete Zufuhrvorrichtung
zur Kontrolle des Durchgangs von Mikrokapseln aus dem Reservoir
durch den Katheter umfassen, wie es ebenfalls im Stand der Technik
bekannt ist. Die Mikrokapseln werden in das Myokard implantiert,
beispielsweise wie in 6A unten gezeigt und mit Bezug
darauf beschrieben.
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Vorzugsweise
erzeugt die Schaltung 52 eine Karte des Herzens, vorzugsweise
eine Lebensfähigkeitskarte,
die auf dem Display 58 angezeigt wird. Eine solche Lebensfähigkeitskarte
eignet sich zur Identifizierung von geeigneten Kandidatenbereichen für die Arzneimittelverabreichung,
d.h. ischämische aber
dennoch lebensfähige
Bereiche des Herzgewebes, bei denen eine Wachstumsfaktortherapie
am nützlichsten
angewendet werden könnte,
im Gegensatz zu infarzierten und nicht lebensfähigen Bereichen oder gut durchbluteten
und gesunden Bereichen, für
die eine Wachstumsfaktor-Therapie entweder nicht nützlich oder
toxisch wäre.
Die Schaltung 52 bestimmt und markiert ein Raster aus Punkten
auf der Karte, die einen Kandidatenbereich in einer gewünschten
Dichte (Punkt-zu-Punkt-Abstand) abdecken, in dem das Arzneimittel
verabreicht werden soll. Die Lebensfähigkeitskarte kann in einem
separaten Verfahren vor der Einführung
des Katheters 20 zur Verabreichung des Arzneimittels erzeugt
werden, aber vorzugsweise wird sie gleichzeitig mit oder unmittelbar
vor der Arzneimittelverabreichung erstellt, wobei der Positionssensor 32 und
die Elektrode 38 zur Erfassung der elektrischen Aktivität des Herzens verwendet
werden.
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3 zeigt
ein Fließdiagramm
eines Verfahrens zur gleichzeitigen Erstellung einer Lebensfähigkeitskarte
und Verabreichung des Arzneimittels unter Verwendung von System 48 und
Katheter 20 gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung. Der Katheter wird vorzugsweise perkutan in das Herz eingeführt und
wird entweder automatisch oder unter Anwenderkontrolle zu einem
für die
Arzneimittelverabreichung bestimmten Bereich navigiert. Unter Verwendung
von Positionssensor 32 wird das distale Ende 22 gegen
das Endokard im Allgemeinen lotrecht zu seiner Oberfläche an einem
für die
Arzneimittelverabreichung be stimmten Bereich positioniert. Vorzugsweise
empfängt
und analysiert die Schaltung 52 Signale von den Kontaktsensoren 36,
um positiven Kontakt zwischen dem distalen Ende des Katheters und
dem Endokard sicherzustellen. Alternativ oder zusätzlich kann
die Schaltung 52 Messdaten vom Positionssensor über mehrere
Herzzyklen erhalten und soweit die so bestimmten Positionskoordinaten
im Wesentlichen konstant bleiben (für eine beliebige Phase des
Herzzyklus) wird davon ausgegangen, dass das distale Ende 22 in
positivem Kontakt mit dem Endokard ist.
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Wenn
das distale Ende 22 fest positioniert ist, beurteilt die
Schaltung 52 die Lebensfähigkeit des Herzgewebes an
der Stelle des distalen Endes, vorzugsweise auf Basis der Wellenform
und Amplitude der von den Elektroden 38 empfangenen Elektrogrammsignalen.
Ein Bewegungsprofil der Herzwand an dem Ort kann ebenfalls erstellt
werden, indem Positionsmessungen vom Sensor 32 in mehreren
Phasen des Herzzyklus genommen und für die Beurteilung der Lebensfähigkeit
verwendet werden. Auf diese Weise prüft die Schaltung 52 vorzugsweise,
dass das Herzgewebe in der Nähe
der Stelle des distalen Endes 22 ischämisch aber noch lebensfähig ist,
bevor das Arzneimittel an dem Ort verabreicht wird. Wie oben beschrieben
kann die Verabreichung von Arzneimitteln, wie z.B. Wachstumsfaktoren,
in nichtischämischen
Bereichen des Herzens schädliche Wirkungen
haben und allgemein ist es wünschenswert,
nicht mehr als die zur Vermeidung möglicher systemischer Toxizität erforderliche
präzise
Dosis aufzubringen. Aus diesen Gründen verhindert die Schaltung 52 vorzugsweise
die Verabreichung des Arzneimittels an Stellen, die nicht den oben
beschriebenen Kriterien für
Lebensfähigkeit
entsprechen, oder er benachrichtigt zumindest den Anwender über den
Lebensfähigkeitsstatus
dieser Stellen.
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Sobald
feststeht, dass das distale Ende 22 des Katheters 20 an
einer ischämischen
Stelle positioniert ist, wird die Nadel 24 aus der Hülse 26 wie
in 1B gezeigt ausgefahren und eine Arzneimitteldosis
wird verabreicht. Die Schaltung 52 markiert Ort, Lebensfähigkeitsstatus
und Dosisangaben auf der Herzkarte und der Katheter wird zum nächsten Punkt auf
dem Raster bewegt. Das Verfahren wird vorzugsweise fortgesetzt,
bis der gesamte Kandidatenbereich abgedeckt ist, wonach der Katheter
aus dem Herz gezogen wird. Das Verfahren der Erstellung einer Lebensfähigkeitskarte
kann zu einem späteren Zeitpunkt
wiederholt werden, um die Wirksamkeit der Arzneimittelbehandlung
zu beurteilen und bei Bedarf weitere Dosen zu verabreichen.
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Der
Katheter 20 kann zusätzlich
oder alternativ andere Arten von Sensoren zur Verwendung bei der
Kontrolle und/oder Steuerung der Arzneimittelverabreichung und der
Erstellung einer Lebensfähigkeitskarte
des Herzens enthalten. Mapping-Katheter mit verschiedenen Arten
von Sensoren sind beispielweise in der oben erwähnten PCT Patentanmeldung PCT/IL97/00010
und US-Patent 5,568,809 beschrieben. Andere physiologische Detektoren
können
auch verwendet werden, wie z.B. Perfusionsdetektoren, die die lokale
Mikrozirkulationsblutflussraten messen, oder optische Detektoren,
die Fluoreszenzemission in Relation zur lokalen Durchblutung nachweisen.
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4 ist
eine schematische Abbildung, teilweise im Schnitt, eines anderen
Katheters 64 zur Verwendung bei der intrakardialen Arzneimittelzuführung gemäß einer
alternativen bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung. Der Katheter 64 ähnelt allgemein dem Katheter 20 wie
oben beschrieben, umfasst aber ferner ein Ultraschallmessgerät 60,
der einen Strahl einer Ultraschallstrahlung 62 aussendet und
Ultraschallwellen empfängt,
die von der Herzwand ausgesendet werden. Das Messgerät 60 wird
vorzugsweise zur Messung und Erfassung der Dicke der Herzwand verwendet,
wie in der oben beschriebenen PCT Patentanmeldung PCT/US95/01103
beschrieben. Alternativ oder zusätzlich
kann das Messgarät
zur Erzeugung eines Ultraschallbilds des Endokards und/oder der
Endokardoberfläche
verwendet werden. In diesem Fall umfasst das Messgerät vorzugsweise
eine Reihe von Messgerätelementen,
so dass ein detailliertes Bild mit hoher Auflösung erzeugt werden kann.
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5 zeigt
eine schematische Schnittansicht eines Herzens 70, in das
ein Katheter 64 zur Verabreichung eines Arzneimittels eingeführt wird. Wie
oben beschrieben wird das distale Ende 22 des Katheters 64 mit
dem Endokard 72 in Berührung
gebracht. Vom Messgerät 60 empfangene
Ultraschallsignale werden zur Messung der Strecke vom Endokard zur
Außenseite
des Epikards 74 verwendet, so dass die Dicke W der Herzwand
bestimmt wird. Unter der Annahme, dass das distale Ende 22 richtig
an einer geeigneten lebensfähigen
Stelle für
die Arzneimittelverabreichung positioniert ist, wird die Nadel 24 aus
dem Katheter in das Myokard 76 ausgefahren.
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Vorzugsweise
wird die Ausgabe des Arzneimittels durch die Nadel 24 in
Reaktion auf Veränderungen
in der Wanddicke torgesteuert. Es wird davon ausgegangen, dass optimal
Dispersion und Retention des Arzneimittels im Myokard 76 allgemein
erreicht wird, wenn die Nadel das Arzneimittel etwa in der Mitte
durch das Myokard abgibt. Die Dicke der Herzwand schwankt aber,
weil sich das Herz zusammenzieht und ausdehnt und die Schwankung
kann mit dem Messgerät 60 gemessen
werden. Da die Länge
der Nadel bekannt ist, wird das Arzneimittel vorzugsweise ausgegeben,
wenn die Dicke W der Wand ungefähr
mindestens gleich der doppelten Länge der aus dem Katheter ragenden
Nadel ist, wie in 5 gezeigt. Alternativ kann die
Ausgabe des Arzneimittels bei jeder gewünschten Wanddicke torgesteuert
werden und das Arzneimittel kann im Wesentlichen in jeder gewünschten
Tiefe in der Herzwand ausgegeben werden. Alternativ oder zusätzlich kann
ferner die Einführtiefe
der Nadel 24 in Reaktion auf die Dicke W gesteuert werden,
so dass die Nadel umso tiefer eingeführt wird, desto größer die
Dicke ist.
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6A zeigt
schematisch das distale Ende 22 eines Katheters 78 für die kombinierte
Durchführung
von Laser-Myokard-Revaskularisierung (LMR) und intrakardialer Arzneimittelverabreichung
gemäß einer
anderen bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung. 6B ist eine schematische Bildansicht
eines Systems 96 für
die kombinierte LMR und Arzneimitteltherapie unter Verwendung von
Katheter 78. Das System 96 umfasst die Steuerkonsole 50,
im Wesentlichen wie oben mit Bezug auf 2 beschrieben,
mit der Ausnahme, dass im System 96 die Konsole auch eine
Laserquelle 94 zur Verwendung bei dem LMR-Verfahren umfasst.
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In
der Ausführungsform
von 6A und 6B wird
das zu verabreichende Arzneimittel, vorzugsweise ein Wachstumsfaktor,
vorzugsweise in eine feste Polymermatrixkapsel 88 eingearbeitet.
Die Kapsel wird vom Spender 54 in einer angemessen unter
Druck stehenden Trägerflüssigkeit
durch einen Kanal 92 geleitet, der am Katheter entlang
verläuft, und
sie wird unter Verwendung des Katheters in die Herzwand eingeführt. Ein
Einweg-Ventil 90 verschließt vorzugsweise das distale
Ende des Kanals 92, damit die Kapsel 88 daraus
austreten kann, wobei aber verhindert wird, dass Blut und Trümmer in den
Kanal gelangen und diesen möglicherweise
verstopfen.
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Der
Katheter 78 umfasst auch einen Wellenleiter 80,
der proximal mit der Laserquelle 94 und distal mit der
Optik 82 verbunden ist, die die Strahlung von der Laserquelle
in die Herzwand fokussiert. Der Katheter 78 umfasst vorzugsweise
den Positionssensor 32 und einen oder mehrere Kontaktsensoren 36 und/oder
Elektroden 38 sowie einen (in 6A nicht gezeigten)
Steuermechanismus wie oben beschrieben. Der Katheter 78 wird
vorzugsweise perkutan durch ein Blutgefäß, beispielsweise durch die
Aorta, in eine Herzkammer geführt
und mit dem Steuermechanismus und dem Positionssensor zu einem ischämischen
Bereich des Herzens navigiert.
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An
jedem Punkt auf einem Raster im ischämischen Bereich wird wie auf
einer Herzkarte durch die Steuerungsschaltung 52 bestimmt
und festgelegt die Laserquelle 94 aktiviert, um einen Revaskularisierungskanal
im Myokard zu erzeugen, wie beispielsweise in der oben erwähnten PCT/IL97/00011 Patentanmeldung
beschrieben. Nach Erzeugung des Kanals wird eine Kapsel 88 mit
langsamer Freisetzung, die in den LMR-Kanal passt, aus dem Kanal 92,
der mit einem angemessen gekrümmten
distalen Teil versehen ist, durch das Ventil 90 ausgeworfen. Alternativ
kann das Arzneimittel mit jeder anderen geeigneten Art von im Stand
der Technik bekannten Festkapsel-Zuführsystem, beispielsweise wie
in den oben beschriebenen US-Patenten 4.,588,395 und 4,578,061 zugeführt werden.
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Vorzugsweise
ist die Kapsel 88 so konzipiert, dass ihre Abmessungen
während
der gesamten Behandlungsphase im Wesentlichen konstant bleiben, um
die Kapsel an der dafür
bestimmten Stelle zu fixieren und versehentliches Verschieben zu
verhindern, wodurch die entsprechende lokalisierte Verabreichung
des Arzneimittels während
der gesamten Behandlungsphase gewährleistet wird. Vorzugsweise
umfasst das Medium, in das der Wachstumsfaktor eingebettet ist,
ferner eine biokompatible Polymermatrix und andere Hilfsmittel,
wie z.B. Heparin, wie in den oben erwähnten Artikeln von Harada et
al. und Isner beschrieben. Der Wachstumsfaktor wird durch den myokardialen
Blutkreislauf aufgrund eines osmotischen Gefälles zwischen der Kapsel und
dem umgebenden Gewebe aus der Kapsel gedrückt und im Gewebe dispergiert.
Vorzugsweise ist die Kapsel so beschaffen, dass sie am Ende der
Behandlung durch einen geeigneten Mechanismus zerfällt. Beispielsweise
kann die Löslichkeit
der Matrix mit der Arzneimitteldiffusionsrate koordiniert sein oder
eine schnelle Matrix-Löslichkeit
kann in Reaktion auf eine bestimmte Konzentration eines vorbestimmten
Komponente ausgelöst
werden. Bei Erreichen des Endpunkts der Behandlung wird die Kapsel
somit schnell gelöst
und ihre Bestandteile weggewaschen werden.
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Obwohl
der Katheter 78 oben so beschrieben ist, als ob er die
festen Arzneimittelkapseln bei gleichzeitiger LMR-Bestrahlung abgibt,
versteht sich, dass jedes dieser Elemente unabhängig von den anderen in Arzneimittelverabreichungsprotokollen
verwendet werden kann. Beispielsweise kann die Kapsel 88 mit
einer Nadel (beispielsweise die Nadel 42) oder einem an deren
mikrochirurgischen Instrument oder mittels eines Druckimpulses durch
die Leitung 92 in der Herzwand implantiert werden.
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Alternativ
kann die LMR-Therapie ferner in Verbindung mit der Verabreichung
eines Arzneimittels, wie z.B. eines Wachstumsfaktors, in einer flüssigen Matrix
durchgeführt
werden. In diesem Fall sticht eine Nadel, wie z.B. die Nadel 24,
durch die Herzwand und verabreicht das Arzneimittel an einer Stelle
in der Nähe
des LMR-Kanals, so dass die Grenzen des Kanals zumindest während eines
großen
Teils des therapeutischen Lebens des Arzneimittels innerhalb des
Einflussradius des Wachstumsfaktors liegen. Die Verwendung des Wachstumsfaktors und
von LMR zusammen soll die Angiogenese wie oben erwähnt weiter
erleichtern.
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7 zeigt
ein Zeitdiagram, das schematisch die Signale zeigt, die zur Steuerung
der Laserquelle 94 verwendet werden, gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung. Die Laserquelle wird in Reaktion auf ein EKG-Signal
ausgelöst,
das entweder von Körperoberflächenelektroden
auf der Haut eines Patienten empfangen wird, der sich der Therapie
unterzieht, oder von der Elektrode 38 auf dem Katheter 78.
Auslösen
des Lasers auf diese Weise stellt sicher, dass der Laserimpuls in
das Myokard gefeuert wird, wenn die Herzwand während der Systole eine bestimmte
gewünschte
Dicke aufweist, vorzugsweise ihre größte Dicke.
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Wie
in 7 gezeigt, wird die EKG R-Wellen-Spitze nachgewiesen,
wenn der Katheter 78 angemessen am Endokard positioniert
ist, und eine Positionsmessung wird vom Positionssensor 32 innerhalb
einer kurzen Zeit, vorzugsweise 20–50 msec später, durchgeführt. Die
R-Welle wird nachgewiesen und
Positionsmessungen werden für
mehrere Herzzyklen nacheinander durchgeführt. Die Schaltung 52 prüft die R-R-Intervalle
aufeinanderfolgender Zyklen und vergleicht die aufeinanderfolgenden
Positionsmessungen. Zweck dieses Vergleichs ist es sicherzustellen,
dass der Herzrhythmus des Patienten und die Position des distalen
Endes 22 vor Feuern des Lasers stabil sind. Deshalb aktiviert
die Schaltung 52 die Laserquelle 94 nur, wenn
der R-R-Intervall innerhalb einer vorbestimmten Grenze des Intervalls
in zwei oder mehr vorhergehenden Zyklen liegt, vorzugsweise innerhalb
von ±12%
oder 120 msec, und wenn die Positionsmessung des Sensors 32 sich nicht
um mehr als einen vorbestimmte Strecke verschoben hat, vorzugsweise
im Bereich von 0–12
mm, insbesondere im Bereich von 3–6 mm.
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Nachdem
die Schaltung 52 den stabilen Herzrhythmus und die Position
des Katheters überprüft hat,
gibt er einen Laseraktivierungspuls einmal pro Herzzyklus mit einer
vorbestimmten Verzögerung nach
Nachweis der R-Welle in jedem Zyklus ab. Die Verzögerung wird
entweder automatisch von der Schaltung 52 oder vom Anwender
des Systems 96 angepasst, so dass der Laser nur an einem
Punkt im Herzzyklus feuert, wenn die Herzwand eine erwünschte Dicke
aufweist. Wenn der Anwender einen Laserschalter auf der Konsole 50 aktiviert,
feuert der Laser eine Reihe von ein oder mehr Strahlenpulsen in
Reaktion auf jeden Laseraktivierungspuls der Schaltung 52.
Aufgrund von inhärenten
Verzögerungen
der Hochspannungselektronik, die zum Antreiben der Laserquelle 94 verwendet
wird, ist die Laserpulsreihe im Allgemeinen relativ zur steigenden
Flanke des Laseraktivierungspulses über eine unbedeutende willkürliche Verzögerung von
im Allgemeinen ca. 5–25
msec verzögert.
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Wahlweise
wird ein Ultraschallmessgerät, wie
das in 4 gezeigte Messgerät 60, zur Messung
der Dicke verwendet, um die Laserquelle 94 entsprechend
auszulösen.
Alternativ oder zusätzlich können Schwankungen
in den vom Sensor 32 empfangenen Positionsmessungen im
Verlauf eines Herzzyklus zur Schätzung
der Herzwanddicke und/oder zum Auslösen des Lasers verwendet werden.
Auf jeden Fall wird der Laser vorzugsweise so gesteuert, dass er
feuert, wenn die Herzwand am dicksten ist, um einen relativ breiten
Kanal im Myokard zu erzeugen und das Risiko zu senken, dass der Kanal
durch das Epikard dringt.
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Es
versteht sich, dass die oben beschriebenen bevorzugten Ausführungsformen
beispielhaft angegebenen werden und dass der volle Umfang der Erfindung
nur durch die Ansprüche
begrenzt wird.