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Die
Erfindung betrifft eine Probenaufnahmeanordnung und insbesondere
einen Sammelbehälter zum
Aufnehmen biologischer Fluidproben, wobei eine geringe Fluidmenge
in dem Behälter
aufgenommen und gehalten werden kann, während eine Behältergröße beibehalten
wird, die zur einfachen Unterbringung ausreicht und/oder mit Standardklinikausrüstung und
-instrumentarium kompatibel ist.
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In
Krankenhäusern
und Kliniken werden routinemäßig Blutproben
und andere biologische Fluidproben für verschiedene medizinische
Zwecke entnommen und analysiert. Die Entnahme, der Umgang mit den
Proben und das Testen dieser Proben erfordert in der Regel die Verwendung
verschiedener medizinischer Testinstrumente. Da die Blut- und Fluidproben üblicherweise
in einem Sammelröhrchen
von Standardgröße aufgenommen
werden, sind die zum Testen der Proben verwendeten medizinischen
Instrumente zur Aufnahme dieser Sammelröhrchen in Standardgröße ausgelegt.
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Herkömmliche
Blutsammelröhrchen,
die in dem meisten Kliniksituationen verwendet werden, sind längliche
zylindrische Behälter
mit einem Ende, das durch einen halbkugelförmigen oder gerundeten Bereich
geschlossen ist, und einem entgegengesetzten offenen Ende. Das offene
Ende kann mit einer elastischen Kappe oder einem Stopfen verschlossen sein.
Das Röhrchen
begrenzt einen Aufnahmeinnenraum, in dem die Blutprobe aufgenommen
und gehalten wird. Die gängigste
Größe dieser
Blutsammelröhrchen
ist so ausgelegt, daß sie
ungefähr
10 ml Blut oder andere biologische Fluidproben aufnehmen. Ein anschauliches
Beispiel für
derartige Blutsammelröhrchen
ist das von Becton, Dickinson and Company, 1 Becton Drive, Franklin
Lakes, NJ verkaufte Blutsammelröhrchen
der Marke VACUTAINER® (eingetragenes Markenzeichen
von Becton, Dickinson and Company).
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In
der Regel gewinnt der Labortechniker oder ein anderer Medizintechniker
mittels auf dem Gebiet bekannter Techniken eine Patientenblutprobe
in dem Röhrchen.
Dann wird das Röhrchen
entsprechend etikettiert und vom Entnahmeort zu einem Labor oder einer
anderen Stelle transportiert, an der der Röhrcheninhalt analysiert wird.
Während
der Entnahme und Analyse kann das Röhrchen mittels verschiedener
medizinischer Instrumente gehalten werden. Das daraus stammende
Plasma oder Serum wird entweder manuell, halbautomatisch oder automatisch
bearbeitet und analysiert. Manchmal muß die Probe zuerst aus dem
Sammelröhrchen
in ein Probenteströhrchen
oder eine Probentestküvette
ausgegeben werden.
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In
bestimmten Situationen muß nur
eine geringe Menge Blut oder anderer biologischer Fluidproben entnommen
werden. Dies betrifft pädiatrische oder
geriatrische Patienten und andere Fälle, in denen reichliche Blutproben
nicht erforderlich sind. Geringe Blutmengen lassen sich in den Standardsammelröhrchen gemäß der obigen
Beschreibung nicht leicht aufnehmen, da der Probenpegel in diesen
Behältern
für ein
Herausnehmen vor der Analyse nicht ausreicht. Solche geringen Fluidmengen
neigen auch dazu, in hohem Maße
zu verdunsten, wenn sie in größeren Behältern aufbewahrt
werden, so daß die darin
enthaltenen chemischen und enzymatischen Bestandteile konzentriert
werden. Dies kann zu fehlerhaften Analyseergebnissen führen und
möglicherweise
die Diagnose und die dem Patienten verordnete Behandlung beeinträchtigen.
Daher ist es wünschenswert,
Behälter
mit geringem Volumen zu verwenden, die bei der Lagerung und Ausgabe
kleinster Fluidmengen im Labor ein Verdunsten im wesentlichen aufhalten.
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Zwar
sind für
diesen Zweck zahlreiche verschiedene Fluidbehälter verfügbar, jedoch erschweren deren
geringe Gesamtgröße und ihre
Form dem Labortechniker oder einem anderen Medizintechniker das
Handhaben der Röhrchen.
Ferner sind derartig kleine Röhrchen
im allgemeinen mit den meisten Handhabungs- und Testinstrumenten
inkompatibel. Zum Beispiel ist ihre Verwendung in herkömmlichen Lagerregalen
oder solchen Regalen, die für
das Laden in automatisierte chemische Analysierer vorgesehen sind,
aufgrund der geringen Abmessungen im wesentlichen ausgeschlossen.
Bestimmte automatisierte chemische Analysierer sind in der Lage,
standardisierte herkömmliche
Probenbehälter
als ein Mittel zum Einführen
einer Patientenprobe in den Analysierer zu verwenden. Jedoch sind
sie im allgemeinen nicht dazu ausgestattet, Probenbehälter handzuhaben,
die für
die Aufnahme geringer Fluidmengen ausgelegt sind. Da ferner die
auf den meisten Blutsammelröhrchen
angebrachten Etiketten von optischen Instrumenten wie Strichcode-Lesegeräten gelesen werden,
könnten
herkömmliche
Strichcode-Etiketten zu groß sein,
um von den kleinvolumigen Röhrchen getragen
zu werden.
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Um
eine verringerte Volumenkapazität
in Verbindung mit Standardaußenabmessungen
zu erzielen, sind verschiedene Probenbehälter, wie z.B. solche mit einem "falschen Boden", vorgeschlagen worden.
Diese verschiedenen Probenbehälter
lassen sich jedoch aufgrund ihrer Ausgestaltung nicht mit der Standardklinikausrüstung und
dem Standardklinikinstrumentarium vereinbaren. Diese Probenbehälter weisen
insbesondere falsche Böden
mit einem im wesentlichen ebenen planaren unteren Ende und einer
kreisförmigen Öffnung auf.
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Der
erste Teil des Anspruchs 1 bezieht sich auf WO 84/00418, in der
ein Behälter
mit falschem Boden für
geringe Flüssigkeitsmengen
beschrieben ist. Der Behälter
hat ein längliches
Gehäuse
mit einem einstückig
ausgebildeten Fluidbehälter,
der koaxial in dem Gehäuse
angeordnet ist, und ein geschlossenes gerundetes unteres Ende. Radiale
Rippen erstrecken sich zwischen dem inneren Behälter und dem äußeren Gehäuse, um
den Behälter
in dem Gehäuse
zu stützen.
Die rohrförmige
Seitenwand des Gehäuses
erstreckt sich über
das untere Ende des Behälters
hinaus. Ferner erstrecken sich radiale Rippen geringfügig über das
untere Ende des Behälters.
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Im
klinischen Gebrauch ist es wünschenswert,
daß derartige
Probensammelbehälter
gerundete Bodenausgestaltungen aufweisen, die anstelle von planaren
Böden eine
starke Ähnlichkeit
mit der Ausgestaltung eines Blutsammelröhrchens von Standardgröße vorgeben.
Ausführungsformen
mit gerundetem Boden ermöglichen
die Kompatibilität
mit klinischer Ausrüstung
und klinischem Instrumentarium.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Probenaufnahmeanordnung
zur Aufnahme von Blutproben und anderen biologischen Fluidproben von
relativ geringem Volumen zu schaffen, wobei die Anordnung in Standardklinikausrüstung und/oder
-instrumentarium aufnehmbar oder damit kompatibel ist und wobei
die Unversehrtheit von Probe und Präparaten während der Entnahme, der Lagerung
und des Transports aufrechterhalten werden.
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Überblick über die
Erfindung
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Die
Aufnahmeanordnung der vorliegenden Erfindung ist durch Anspruch
1 definiert.
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Die
vorliegende Erfindung ist eine Aufnahmeanordnung mit einem Behälter. Der
Behälter
weist vorzugsweise einen offenen oberen Bereich, einen unteren Bereich
und eine sich von dem offenen oberen Bereich zu dem unteren Bereich
erstreckende Seitenwand auf. Der untere Bereich hat ein geschlossenes
unteres Ende und mehrere sich von dem geschlossenen unteren Ende
aus erstreckende radiale Rippen.
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Höchst bevorzugt
weist jede Rippe eine obere Seitenwand, eine innere Seitenwand und
eine äußere Seitenwand
auf. Höchst
bevorzugt ist die obere Seitenwand jeder Rippe mit dem geschlossenen
unteren Ende des Behälters
verbunden und erstreckt sich von diesem radial nach unten, und jede
Rippe ist an der inneren Seitenwand jeder Rippe miteinander verbunden
oder stößt aneinander.
Daher wirken die Rippen in ihrer Gesamtheit als eine Verlängerung
des Behälters,
um diesen mit klinischen Geräten
und Instrumenten kompatibel zu machen.
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Die
Rippen des Behälters
haben den Effekt eines falschen Bodens der Anordnung und bilden eine
Einrichtung, die den Behälter
mit standardmäßigen klinischen
Geräten
und Instrumenten kompatibel macht.
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Außerdem kann
die Anordnung ferner einen Verschluß, wie beispielsweise eine
Kappe oder einen Stopfen, am offenen Ende des Behälters aufweisen.
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Die
Außenabmessungen
der Anordnung, die den Behälter
und die rohrförmige
Hülse aufweist, sind
dieselben wie bei einer Standardgrößen- oder Komplettbefüllungsblutsammelbehälteranordnung mit
einem Außendurchmesser
von 13–16
mm, einer Länge
von 75–100
mm und einem halbkugelförmigen oder
gerundeten geschlossenen Ende.
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Höchst vorzugsweise
kann die Anordnung der vorliegenden Erfindung entweder evakuiert
oder nicht evakuiert sein. Wünschenswerterweise
besteht die Anordnung aus Polyethylenterephthalat, Polypropylen,
Polyethylen, Polyethylennaphthalatpolyvinylchlorid oder Copolymeren
daraus.
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Ein
Vorteil der Anordnung der vorliegenden Erfindung besteht darin,
daß sie
eine Komplettbefüllungsblutsammelbehälteranordnung mit
einem reduzierten Innenvolumen, jedoch mit Außenabmessungen, die ungefähr dieselben
sind wie die einer Blutsammelbehälteranordnung
in Standardgröße, schafft.
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Komplettbefüllungsblutsammelbehälter in Standardgröße haben
ein Innenvolumen von etwa 6 bis etwa 10 Milliliter.
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Ein
weiterer Vorteil der Anordnung der vorliegenden Erfindung besteht
darin, daß sie
einen Probensammelbehälter
schafft, der mit verschiedenen Klinikausrüstungen und -instrumentarien
universell kompatibel ist.
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Die
Anordnung der vorliegenden Erfindung läßt sich mit der Ausrüstung zur
Handhabung von Blutsammelröhrchen
in Standardgröße mit Standardaußenabmessungen
einfach handhaben.
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Am
bemerkenswertesten ist, daß die
Anordnung der vorliegenden Erfindung einen Blutsammelbehälter mit
Komplettbefüllungsaußenabmessungen,
aber im Vergleich zu Standardgrößenteilbefüllungsblutsammelröhrchen einem
verringerten Innenvolumen schafft.
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Daher
erfüllt
die Anordnung der vorliegenden Erfindung die Forderung nach einer Komplettbefüllungsblutsammelbehälteranordnung mit
geringem Volumen, die die Außenabmessungen eines
Blutsammelröhrchens
in Standardgröße hat.
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Die
Anordnung der vorliegenden Erfindung kann zur zuverlässigen Aufnahme
geringer Probenmengen Blutes oder biologischer Fluide und zur Aufrechterhaltung
der Unversehrtheit der Proben während
der Lagerung und des Transports im Vergleich zur Verwendung von
Standardgrößenblutsammelröhrchen verwendet
werden. Außerdem
läßt sich
die Anordnung der vorliegenden Erfindung auch in Standardgrößenblutsammel-,
-transport-, -lagerungs- und -diagnosegeräten unterbringen. Ferner kann
die Anordnung der vorliegenden Erfindung zur zuverlässigen Aufnahme
geringer Proben Bluts oder biologischer Fluide verwendet werden,
ohne unter Teildruck zu stehen.
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Insbesondere
schafft die erfindungsgemäße Anordnung
eine Bodenausbildung, die im wesentlichen ein Standardgrößenblutsammelröhrchen mit vollständig gerundetem
Boden nachbildet. Dieses besondere Merkmal in Verbindung mit sämtlichen Merkmalen
des Behälters
unterscheidet sie von den Probenbehältern mit reduziertem Innenvolumen
und ebenem planarem Boden.
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Die
Anordnung der vorliegenden Erfindung ist auch mit bestehenden Instrumentarien,
Etiketten und Strichcodelesegeräten
kompatibel und macht neue Instrumentarien und Handhabungsvorrichtungen
oder -vorgänge,
die bei kleineren Röhrchen
oder Röhrchen
in variierenden Größen oder
Röhrchen
mit ebenen Planaren Böden
erforderlich wären, überflüssig.
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BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 ist
eine perspektivische Ansicht eines Probenröhrchens nach dem Stand der
Technik mit falschem Boden.
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2 ist
eine entlang der Linie 2-2 von 1 längsgeschnittene
Ansicht des Röhrchens
von 1.
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3 ist
eine perspektivische Ansicht eines Blutsammelröhrchens in Standardgröße.
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4 ist
eine entlang der Linie 4-4 von 3 längsgeschnittene
Ansicht des Röhrchens
von 3 ohne den Stopfen.
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5 ist
eine perspektivische Ansicht der Anordnung der vorliegenden Erfindung.
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6 ist
eine entlang der Linie 6-6 von 5 längsgeschnittene
Ansicht der Anordnung von 5.
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7 ist
eine Unteransicht der Anordnung entlang der Linie 7-7 von 5.
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8 ist
eine perspektivische Ansicht eines alternativen Ausführungsbeispiels
der vorliegenden Erfindung.
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AUSFÜHRLICHE
BESCHREIBUNG
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Die
vorliegende Erfindung kann in anderen bestimmten Formen ausgeführt sein
und ist nicht auf ein detailliert beschriebenes bestimmtes Ausführungsbeispiel,
das lediglich beispielhaft ist, beschränkt. Für den Fachmann auf dem Gebiet
ergeben sich leicht vorzunehmende verschiedene andere Modifizierun gen,
ohne vom Umfang der Erfindung abzuweichen. Der Umfang der Erfindung
bemißt
sich an den angefügten
Ansprüchen
und ihren Äquivalenten.
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In
den Zeichnungen, in denen gleiche Bezugszeichen sich durchgehend
in den mehreren Ansichten derselben auf gleiche Teile beziehen,
zeigen 1 und 2 einen Probenbehälter 10 nach
dem Stand der Technik mit falschem Boden, der eine Seitenwand 12 mit
einer Außenfläche 14 und
einer Innenfläche 16 aufweist.
Die Seitenwand 12 erstreckt sich von einem oberen Bereich 18 zu
einem unteren Bereich 20. Der obere Bereich 18 weist
ein offenes Ende 22 und einen Rand 24 auf. Der
untere Bereich 20 weist ein geschlossenes unteres Ende 26 auf. Eine
ringförmige
Einfassung 28 erstreckt sich von dem unteren Bereich 20 und
der Außenfläche 14 zu einem
flachen Planaren unteren Ende 30, um einen offenen Bereich 36 mit
falschem Boden zu bilden. Das Innenvolumen 34 erstreckt
sich zwischen dem Rand 24 und dem geschlossenen unteren
Ende 26.
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Mit
Bezug auf die Zeichnungen, in denen gleiche Bezugszeichen sich in
den mehreren Ansichten auf gleiche Teile beziehen, zeigen die 3 und 4 ein
typisches Blutsammelröhrchen 40 in
Standardgröße, das
eine sich von einem Rand 44 am offenen Ende zu einem geschlossenen
Ende 46 erstreckende Seitenwand 42 und einen Innenbereich 48 aufweist.
Die Seitenwandfläche 42 weist
eine Innenwandfläche 50 und
eine Außenwandfläche 52 auf. Auf
dem Rand 44 des offenen Endes des Röhrchens 40 kann wahlweise
ein Verschluß 54 angeordnet sein.
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Das
Röhrchen 40 ist
höchst
vorzugsweise ein Blutsammelröhrchen
in Standardgröße mit einem Außendurchmesser
A von etwa 13 Millimeter, einer Länge B von etwa 75 Millimeter
und einem Innenvolumen 48 von etwa 10 Milliliter, gemessen
von dem Rand 44 zu dem geschlossenen Ende 46.
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Der
Innenbereich 48 wird in der Regel auf einem Innendruck
gehalten, der niedriger als atmosphärischer Druck ist, so daß der Innenbereich 48 mit dem
Kreislaufsystem eines Patienten in Verbindung gebracht wird, wenn
eine Blut sammelsonde durch den Verschluß dringt. Der Innenbereich 48 zieht
das Blut von dem Patienten in das Röhrchen. Das Röhrchen 40 kann
als evakuiertes Komplettbefüllungsblutsammelröhrchen beschrieben
werden, da der Innendruck des Innenbereichs 48 niedrig
genug ist, um ein Blutvolumen abzuziehen, das im wesentlichen gleich
dem Volumen des Innenbereichs 48 ist.
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Mit
Bezug auf die Zeichnungen, in denen gleiche Bezugszeichen in den
mehreren Ansichten durchgehend gleiche Teile bezeichnen, zeigen
die 5 und 6 das bevorzugte Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung, nämlich
die Anordnung 60. Die Anordnung 60 weist einen
Behälter 80 und
Rippen 120 auf. Der Behälter 80 weist
einen offenen Endbereich 110 und einen geschlossenen Endbereich 112 mit
einer Seitenwand 82 auf, die eine Außenfläche 84 und eine Innenfläche 86 hat
und sich von dem offenen Endbereich 110 zu dem geschlossenen
Endbereich 112 erstreckt. Der geschlossene Endbereich 112 hat
ein halbkugelförmiges
Wandende 114 und der offene Endbereich 110 hat
ein offenes Ende 88 und einen Rand 90.
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Zwischen
dem Rand 90 und dem geschlossenen unteren Ende 112 erstreckt
sich ein Innenvolumen 94.
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Mehrere
Rippen 120 befinden sich am geschlossenen unteren Endbereich 112 und
erstrecken sich radial von dem geschlossenen unteren Endbereich 112 und
der Außenfläche 84 der
Seitenwand 82. Die Rippen 120 weisen jeweils 3
Seitenwände auf,
nämlich
eine obere Seitenwand 122, die einstückig mit dem geschlossenen
unteren Endbereich 112 und der Seitenwand 82 ausgebildet
ist, eine innere Seitenwand 124 und eine äußere Seitenwand 126. Die
obere Seitenwand 122 jeder Rippe erstreckt sich radial
abwärts
von dem geschlossenen unteren Bereich 112 des Behälters. Die
inneren Seitenwände 124 jeder
der Rippen stoßen
in dem Mittelpunkt F am geschlossenen unteren Endbereich des Behälters aneinander.
Die äußere Seitenwand 126 jeder
Rippe hat die Form eines Viertelkreisdurchmessers, so dass die Rippen
eine Verlängerung
des Behälters
bilden, wodurch der Behälter
mit klinischen Geräten und
Instrumenten kompatibel ist. Die äußere Seitenwand 126 und
die innere Seitenwand 124 stoßen an dem unteren Punkt 127 aneinander.
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Höchst bevorzugt
sind 3 Rippen vorgesehen, die sich radial von der Anordnung aus
derart erstrecken, dass sie zusammen als eine Verlängerung
des Behälters
wirken, so dass der Behälter
mit klinischen Geräten
und Instrumenten kompatibel ist. Wie in den 6 und 7 dargestellt,
weist jede Rippe 120 einen Durchmesser G von ungefähr 12,3
mm (0,486 Inch), eine Länge
H von ungefähr
24,6 mm (0,97 Inch) und eine Querschnittsfläche (oder einen Umfang) von
ungefähr
2,54 cm2 (0,0394 Quadratinch) auf.
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Das
geschlossene untere Ende 112 kann an jeder Stelle unterhalb
des Randes 90 angeordnet sein, wodurch ein variables Innenvolumen 94 geschaffen
ist. Daher können
die Rippen 120 auch eine variable Länge und Breite aufweisen, um
der veränderbaren
Position des geschlossenen unteren Endes Rechnung zu tragen, so
dass der Behälter
stets mit klinischen Geräten
und Instrumenten kompatibel ist.
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Das
geschlossene untere Ende 112 kann im allgemeinen halbkugelförmig, teilweise
gerundet oder konisch geformt sein. Die Rippen 120 sind
einstückig
mit der Seitenwand 82 ausgebildet.
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Wie
in 5 dargestellt, weist die Anordnung 60 einen
Außendurchmesser
C von 13 Millimeter, eine Länge
D von 75 Millimeter, gemessen vom Rand 90 zum unteren Punkt 127,
und ein Innenvolumen 94 von ungefähr 1 bis 3 Milliliter auf.
Es fällt
in den Rahmen der Erfindung, dass die Anordnung 60 einen
Außendurchmesser
von 13 bis 16 Millimeter, eine Länge
von 75 bis 100 Millimeter und vorzugsweise ein Innenvolumen von
ungefähr
1 bis ungefähr 3
Milliliter hat.
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Die
Rippen 120 bilden eine Einrichtung zum Umwandeln der Anordnung
mit der Verlängerung
in im wesentlichen die gleichen Außenabmessungen wie ein Standardgrößenblutsammelröhrchen.
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Die
Erfindung gemäß 8 weist
zahlreiche Teile auf, die im wesentlichen mit den Teilen der 5–6 identisch
sind. Daher sind ähnliche
Teile, die ähnliche
Funktionen haben, gleich denjenigen in den 5–6 nummeriert,
mit der Ausnahme, dass das Suffix "a" zur
Kennzeichnung ähnlicher
Teile der 8 verwendet wird.
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Wie
in 8 dargestellt, ist ein weiteres Ausführungsbeispiel
der Erfindung durch die Anordnung 150 gebildet, welche
einen Verschluss 160 aufweist.
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Das
Ausführungsbeispiel
von 8 kann evakuiert oder nicht evakuiert sein. Wenn
die Anordnung 150 evakuiert ist, wird das Innenvolumen 94a auf
einem Innendruck gehalten, der unter atmosphärischem Druck liegt, so daß der unter
atmosphärischem
Druck liegende Druck des Innenvolumens 94a Blut von dem
Patienten in das Röhrchen
abzieht, wenn eine Blutsammelsonde den Verschluß durchdringt und dadurch das
Innenvolumen 94a mit dem Kreislaufsystem eines Patienten
in Verbindung bringt. Die Anordnung 150 kann als evakuiertes Komplettbefüllungsblutsammelröhrchen beschrieben werden,
da der Innendruck des Innenvolumens 94a ausreichend niedrig
ist, um ein Blutvolumen abzuziehen, das im wesentlichen gleich dem
Volumen des Innenvolumens 94a ist.