DE69833993T2 - Sammelgefäss - Google Patents

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Jonathan I. Terrace Kinnelon Macy
Mark Broken Bow Roe
Karin E. Scotch Plains Kelly
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Becton Dickinson and Co
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Becton Dickinson and Co
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01LCHEMICAL OR PHYSICAL LABORATORY APPARATUS FOR GENERAL USE
    • B01L3/00Containers or dishes for laboratory use, e.g. laboratory glassware; Droppers
    • B01L3/50Containers for the purpose of retaining a material to be analysed, e.g. test tubes
    • B01L3/508Containers for the purpose of retaining a material to be analysed, e.g. test tubes rigid containers not provided for above
    • B01L3/5082Test tubes per se
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01LCHEMICAL OR PHYSICAL LABORATORY APPARATUS FOR GENERAL USE
    • B01L2200/00Solutions for specific problems relating to chemical or physical laboratory apparatus
    • B01L2200/02Adapting objects or devices to another
    • B01L2200/023Adapting objects or devices to another adapted for different sizes of tubes, tips or container

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Probenaufnahmeanordnung und insbesondere einen Sammelbehälter zum Aufnehmen biologischer Fluidproben, wobei eine geringe Fluidmenge in dem Behälter aufgenommen und gehalten werden kann, während eine Behältergröße beibehalten wird, die zur einfachen Unterbringung ausreicht und/oder mit Standardklinikausrüstung und -instrumentarium kompatibel ist.
  • In Krankenhäusern und Kliniken werden routinemäßig Blutproben und andere biologische Fluidproben für verschiedene medizinische Zwecke entnommen und analysiert. Die Entnahme, der Umgang mit den Proben und das Testen dieser Proben erfordert in der Regel die Verwendung verschiedener medizinischer Testinstrumente. Da die Blut- und Fluidproben üblicherweise in einem Sammelröhrchen von Standardgröße aufgenommen werden, sind die zum Testen der Proben verwendeten medizinischen Instrumente zur Aufnahme dieser Sammelröhrchen in Standardgröße ausgelegt.
  • Herkömmliche Blutsammelröhrchen, die in dem meisten Kliniksituationen verwendet werden, sind längliche zylindrische Behälter mit einem Ende, das durch einen halbkugelförmigen oder gerundeten Bereich geschlossen ist, und einem entgegengesetzten offenen Ende. Das offene Ende kann mit einer elastischen Kappe oder einem Stopfen verschlossen sein. Das Röhrchen begrenzt einen Aufnahmeinnenraum, in dem die Blutprobe aufgenommen und gehalten wird. Die gängigste Größe dieser Blutsammelröhrchen ist so ausgelegt, daß sie ungefähr 10 ml Blut oder andere biologische Fluidproben aufnehmen. Ein anschauliches Beispiel für derartige Blutsammelröhrchen ist das von Becton, Dickinson and Company, 1 Becton Drive, Franklin Lakes, NJ verkaufte Blutsammelröhrchen der Marke VACUTAINER® (eingetragenes Markenzeichen von Becton, Dickinson and Company).
  • In der Regel gewinnt der Labortechniker oder ein anderer Medizintechniker mittels auf dem Gebiet bekannter Techniken eine Patientenblutprobe in dem Röhrchen. Dann wird das Röhrchen entsprechend etikettiert und vom Entnahmeort zu einem Labor oder einer anderen Stelle transportiert, an der der Röhrcheninhalt analysiert wird. Während der Entnahme und Analyse kann das Röhrchen mittels verschiedener medizinischer Instrumente gehalten werden. Das daraus stammende Plasma oder Serum wird entweder manuell, halbautomatisch oder automatisch bearbeitet und analysiert. Manchmal muß die Probe zuerst aus dem Sammelröhrchen in ein Probenteströhrchen oder eine Probentestküvette ausgegeben werden.
  • In bestimmten Situationen muß nur eine geringe Menge Blut oder anderer biologischer Fluidproben entnommen werden. Dies betrifft pädiatrische oder geriatrische Patienten und andere Fälle, in denen reichliche Blutproben nicht erforderlich sind. Geringe Blutmengen lassen sich in den Standardsammelröhrchen gemäß der obigen Beschreibung nicht leicht aufnehmen, da der Probenpegel in diesen Behältern für ein Herausnehmen vor der Analyse nicht ausreicht. Solche geringen Fluidmengen neigen auch dazu, in hohem Maße zu verdunsten, wenn sie in größeren Behältern aufbewahrt werden, so daß die darin enthaltenen chemischen und enzymatischen Bestandteile konzentriert werden. Dies kann zu fehlerhaften Analyseergebnissen führen und möglicherweise die Diagnose und die dem Patienten verordnete Behandlung beeinträchtigen. Daher ist es wünschenswert, Behälter mit geringem Volumen zu verwenden, die bei der Lagerung und Ausgabe kleinster Fluidmengen im Labor ein Verdunsten im wesentlichen aufhalten.
  • Zwar sind für diesen Zweck zahlreiche verschiedene Fluidbehälter verfügbar, jedoch erschweren deren geringe Gesamtgröße und ihre Form dem Labortechniker oder einem anderen Medizintechniker das Handhaben der Röhrchen. Ferner sind derartig kleine Röhrchen im allgemeinen mit den meisten Handhabungs- und Testinstrumenten inkompatibel. Zum Beispiel ist ihre Verwendung in herkömmlichen Lagerregalen oder solchen Regalen, die für das Laden in automatisierte chemische Analysierer vorgesehen sind, aufgrund der geringen Abmessungen im wesentlichen ausgeschlossen. Bestimmte automatisierte chemische Analysierer sind in der Lage, standardisierte herkömmliche Probenbehälter als ein Mittel zum Einführen einer Patientenprobe in den Analysierer zu verwenden. Jedoch sind sie im allgemeinen nicht dazu ausgestattet, Probenbehälter handzuhaben, die für die Aufnahme geringer Fluidmengen ausgelegt sind. Da ferner die auf den meisten Blutsammelröhrchen angebrachten Etiketten von optischen Instrumenten wie Strichcode-Lesegeräten gelesen werden, könnten herkömmliche Strichcode-Etiketten zu groß sein, um von den kleinvolumigen Röhrchen getragen zu werden.
  • Um eine verringerte Volumenkapazität in Verbindung mit Standardaußenabmessungen zu erzielen, sind verschiedene Probenbehälter, wie z.B. solche mit einem "falschen Boden", vorgeschlagen worden. Diese verschiedenen Probenbehälter lassen sich jedoch aufgrund ihrer Ausgestaltung nicht mit der Standardklinikausrüstung und dem Standardklinikinstrumentarium vereinbaren. Diese Probenbehälter weisen insbesondere falsche Böden mit einem im wesentlichen ebenen planaren unteren Ende und einer kreisförmigen Öffnung auf.
  • Der erste Teil des Anspruchs 1 bezieht sich auf WO 84/00418, in der ein Behälter mit falschem Boden für geringe Flüssigkeitsmengen beschrieben ist. Der Behälter hat ein längliches Gehäuse mit einem einstückig ausgebildeten Fluidbehälter, der koaxial in dem Gehäuse angeordnet ist, und ein geschlossenes gerundetes unteres Ende. Radiale Rippen erstrecken sich zwischen dem inneren Behälter und dem äußeren Gehäuse, um den Behälter in dem Gehäuse zu stützen. Die rohrförmige Seitenwand des Gehäuses erstreckt sich über das untere Ende des Behälters hinaus. Ferner erstrecken sich radiale Rippen geringfügig über das untere Ende des Behälters.
  • Im klinischen Gebrauch ist es wünschenswert, daß derartige Probensammelbehälter gerundete Bodenausgestaltungen aufweisen, die anstelle von planaren Böden eine starke Ähnlichkeit mit der Ausgestaltung eines Blutsammelröhrchens von Standardgröße vorgeben. Ausführungsformen mit gerundetem Boden ermöglichen die Kompatibilität mit klinischer Ausrüstung und klinischem Instrumentarium.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Probenaufnahmeanordnung zur Aufnahme von Blutproben und anderen biologischen Fluidproben von relativ geringem Volumen zu schaffen, wobei die Anordnung in Standardklinikausrüstung und/oder -instrumentarium aufnehmbar oder damit kompatibel ist und wobei die Unversehrtheit von Probe und Präparaten während der Entnahme, der Lagerung und des Transports aufrechterhalten werden.
  • Überblick über die Erfindung
  • Die Aufnahmeanordnung der vorliegenden Erfindung ist durch Anspruch 1 definiert.
  • Die vorliegende Erfindung ist eine Aufnahmeanordnung mit einem Behälter. Der Behälter weist vorzugsweise einen offenen oberen Bereich, einen unteren Bereich und eine sich von dem offenen oberen Bereich zu dem unteren Bereich erstreckende Seitenwand auf. Der untere Bereich hat ein geschlossenes unteres Ende und mehrere sich von dem geschlossenen unteren Ende aus erstreckende radiale Rippen.
  • Höchst bevorzugt weist jede Rippe eine obere Seitenwand, eine innere Seitenwand und eine äußere Seitenwand auf. Höchst bevorzugt ist die obere Seitenwand jeder Rippe mit dem geschlossenen unteren Ende des Behälters verbunden und erstreckt sich von diesem radial nach unten, und jede Rippe ist an der inneren Seitenwand jeder Rippe miteinander verbunden oder stößt aneinander. Daher wirken die Rippen in ihrer Gesamtheit als eine Verlängerung des Behälters, um diesen mit klinischen Geräten und Instrumenten kompatibel zu machen.
  • Die Rippen des Behälters haben den Effekt eines falschen Bodens der Anordnung und bilden eine Einrichtung, die den Behälter mit standardmäßigen klinischen Geräten und Instrumenten kompatibel macht.
  • Außerdem kann die Anordnung ferner einen Verschluß, wie beispielsweise eine Kappe oder einen Stopfen, am offenen Ende des Behälters aufweisen.
  • Die Außenabmessungen der Anordnung, die den Behälter und die rohrförmige Hülse aufweist, sind dieselben wie bei einer Standardgrößen- oder Komplettbefüllungsblutsammelbehälteranordnung mit einem Außendurchmesser von 13–16 mm, einer Länge von 75–100 mm und einem halbkugelförmigen oder gerundeten geschlossenen Ende.
  • Höchst vorzugsweise kann die Anordnung der vorliegenden Erfindung entweder evakuiert oder nicht evakuiert sein. Wünschenswerterweise besteht die Anordnung aus Polyethylenterephthalat, Polypropylen, Polyethylen, Polyethylennaphthalatpolyvinylchlorid oder Copolymeren daraus.
  • Ein Vorteil der Anordnung der vorliegenden Erfindung besteht darin, daß sie eine Komplettbefüllungsblutsammelbehälteranordnung mit einem reduzierten Innenvolumen, jedoch mit Außenabmessungen, die ungefähr dieselben sind wie die einer Blutsammelbehälteranordnung in Standardgröße, schafft.
  • Komplettbefüllungsblutsammelbehälter in Standardgröße haben ein Innenvolumen von etwa 6 bis etwa 10 Milliliter.
  • Ein weiterer Vorteil der Anordnung der vorliegenden Erfindung besteht darin, daß sie einen Probensammelbehälter schafft, der mit verschiedenen Klinikausrüstungen und -instrumentarien universell kompatibel ist.
  • Die Anordnung der vorliegenden Erfindung läßt sich mit der Ausrüstung zur Handhabung von Blutsammelröhrchen in Standardgröße mit Standardaußenabmessungen einfach handhaben.
  • Am bemerkenswertesten ist, daß die Anordnung der vorliegenden Erfindung einen Blutsammelbehälter mit Komplettbefüllungsaußenabmessungen, aber im Vergleich zu Standardgrößenteilbefüllungsblutsammelröhrchen einem verringerten Innenvolumen schafft.
  • Daher erfüllt die Anordnung der vorliegenden Erfindung die Forderung nach einer Komplettbefüllungsblutsammelbehälteranordnung mit geringem Volumen, die die Außenabmessungen eines Blutsammelröhrchens in Standardgröße hat.
  • Die Anordnung der vorliegenden Erfindung kann zur zuverlässigen Aufnahme geringer Probenmengen Blutes oder biologischer Fluide und zur Aufrechterhaltung der Unversehrtheit der Proben während der Lagerung und des Transports im Vergleich zur Verwendung von Standardgrößenblutsammelröhrchen verwendet werden. Außerdem läßt sich die Anordnung der vorliegenden Erfindung auch in Standardgrößenblutsammel-, -transport-, -lagerungs- und -diagnosegeräten unterbringen. Ferner kann die Anordnung der vorliegenden Erfindung zur zuverlässigen Aufnahme geringer Proben Bluts oder biologischer Fluide verwendet werden, ohne unter Teildruck zu stehen.
  • Insbesondere schafft die erfindungsgemäße Anordnung eine Bodenausbildung, die im wesentlichen ein Standardgrößenblutsammelröhrchen mit vollständig gerundetem Boden nachbildet. Dieses besondere Merkmal in Verbindung mit sämtlichen Merkmalen des Behälters unterscheidet sie von den Probenbehältern mit reduziertem Innenvolumen und ebenem planarem Boden.
  • Die Anordnung der vorliegenden Erfindung ist auch mit bestehenden Instrumentarien, Etiketten und Strichcodelesegeräten kompatibel und macht neue Instrumentarien und Handhabungsvorrichtungen oder -vorgänge, die bei kleineren Röhrchen oder Röhrchen in variierenden Größen oder Röhrchen mit ebenen Planaren Böden erforderlich wären, überflüssig.
  • BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 ist eine perspektivische Ansicht eines Probenröhrchens nach dem Stand der Technik mit falschem Boden.
  • 2 ist eine entlang der Linie 2-2 von 1 längsgeschnittene Ansicht des Röhrchens von 1.
  • 3 ist eine perspektivische Ansicht eines Blutsammelröhrchens in Standardgröße.
  • 4 ist eine entlang der Linie 4-4 von 3 längsgeschnittene Ansicht des Röhrchens von 3 ohne den Stopfen.
  • 5 ist eine perspektivische Ansicht der Anordnung der vorliegenden Erfindung.
  • 6 ist eine entlang der Linie 6-6 von 5 längsgeschnittene Ansicht der Anordnung von 5.
  • 7 ist eine Unteransicht der Anordnung entlang der Linie 7-7 von 5.
  • 8 ist eine perspektivische Ansicht eines alternativen Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung.
  • AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG
  • Die vorliegende Erfindung kann in anderen bestimmten Formen ausgeführt sein und ist nicht auf ein detailliert beschriebenes bestimmtes Ausführungsbeispiel, das lediglich beispielhaft ist, beschränkt. Für den Fachmann auf dem Gebiet ergeben sich leicht vorzunehmende verschiedene andere Modifizierun gen, ohne vom Umfang der Erfindung abzuweichen. Der Umfang der Erfindung bemißt sich an den angefügten Ansprüchen und ihren Äquivalenten.
  • In den Zeichnungen, in denen gleiche Bezugszeichen sich durchgehend in den mehreren Ansichten derselben auf gleiche Teile beziehen, zeigen 1 und 2 einen Probenbehälter 10 nach dem Stand der Technik mit falschem Boden, der eine Seitenwand 12 mit einer Außenfläche 14 und einer Innenfläche 16 aufweist. Die Seitenwand 12 erstreckt sich von einem oberen Bereich 18 zu einem unteren Bereich 20. Der obere Bereich 18 weist ein offenes Ende 22 und einen Rand 24 auf. Der untere Bereich 20 weist ein geschlossenes unteres Ende 26 auf. Eine ringförmige Einfassung 28 erstreckt sich von dem unteren Bereich 20 und der Außenfläche 14 zu einem flachen Planaren unteren Ende 30, um einen offenen Bereich 36 mit falschem Boden zu bilden. Das Innenvolumen 34 erstreckt sich zwischen dem Rand 24 und dem geschlossenen unteren Ende 26.
  • Mit Bezug auf die Zeichnungen, in denen gleiche Bezugszeichen sich in den mehreren Ansichten auf gleiche Teile beziehen, zeigen die 3 und 4 ein typisches Blutsammelröhrchen 40 in Standardgröße, das eine sich von einem Rand 44 am offenen Ende zu einem geschlossenen Ende 46 erstreckende Seitenwand 42 und einen Innenbereich 48 aufweist. Die Seitenwandfläche 42 weist eine Innenwandfläche 50 und eine Außenwandfläche 52 auf. Auf dem Rand 44 des offenen Endes des Röhrchens 40 kann wahlweise ein Verschluß 54 angeordnet sein.
  • Das Röhrchen 40 ist höchst vorzugsweise ein Blutsammelröhrchen in Standardgröße mit einem Außendurchmesser A von etwa 13 Millimeter, einer Länge B von etwa 75 Millimeter und einem Innenvolumen 48 von etwa 10 Milliliter, gemessen von dem Rand 44 zu dem geschlossenen Ende 46.
  • Der Innenbereich 48 wird in der Regel auf einem Innendruck gehalten, der niedriger als atmosphärischer Druck ist, so daß der Innenbereich 48 mit dem Kreislaufsystem eines Patienten in Verbindung gebracht wird, wenn eine Blut sammelsonde durch den Verschluß dringt. Der Innenbereich 48 zieht das Blut von dem Patienten in das Röhrchen. Das Röhrchen 40 kann als evakuiertes Komplettbefüllungsblutsammelröhrchen beschrieben werden, da der Innendruck des Innenbereichs 48 niedrig genug ist, um ein Blutvolumen abzuziehen, das im wesentlichen gleich dem Volumen des Innenbereichs 48 ist.
  • Mit Bezug auf die Zeichnungen, in denen gleiche Bezugszeichen in den mehreren Ansichten durchgehend gleiche Teile bezeichnen, zeigen die 5 und 6 das bevorzugte Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, nämlich die Anordnung 60. Die Anordnung 60 weist einen Behälter 80 und Rippen 120 auf. Der Behälter 80 weist einen offenen Endbereich 110 und einen geschlossenen Endbereich 112 mit einer Seitenwand 82 auf, die eine Außenfläche 84 und eine Innenfläche 86 hat und sich von dem offenen Endbereich 110 zu dem geschlossenen Endbereich 112 erstreckt. Der geschlossene Endbereich 112 hat ein halbkugelförmiges Wandende 114 und der offene Endbereich 110 hat ein offenes Ende 88 und einen Rand 90.
  • Zwischen dem Rand 90 und dem geschlossenen unteren Ende 112 erstreckt sich ein Innenvolumen 94.
  • Mehrere Rippen 120 befinden sich am geschlossenen unteren Endbereich 112 und erstrecken sich radial von dem geschlossenen unteren Endbereich 112 und der Außenfläche 84 der Seitenwand 82. Die Rippen 120 weisen jeweils 3 Seitenwände auf, nämlich eine obere Seitenwand 122, die einstückig mit dem geschlossenen unteren Endbereich 112 und der Seitenwand 82 ausgebildet ist, eine innere Seitenwand 124 und eine äußere Seitenwand 126. Die obere Seitenwand 122 jeder Rippe erstreckt sich radial abwärts von dem geschlossenen unteren Bereich 112 des Behälters. Die inneren Seitenwände 124 jeder der Rippen stoßen in dem Mittelpunkt F am geschlossenen unteren Endbereich des Behälters aneinander. Die äußere Seitenwand 126 jeder Rippe hat die Form eines Viertelkreisdurchmessers, so dass die Rippen eine Verlängerung des Behälters bilden, wodurch der Behälter mit klinischen Geräten und Instrumenten kompatibel ist. Die äußere Seitenwand 126 und die innere Seitenwand 124 stoßen an dem unteren Punkt 127 aneinander.
  • Höchst bevorzugt sind 3 Rippen vorgesehen, die sich radial von der Anordnung aus derart erstrecken, dass sie zusammen als eine Verlängerung des Behälters wirken, so dass der Behälter mit klinischen Geräten und Instrumenten kompatibel ist. Wie in den 6 und 7 dargestellt, weist jede Rippe 120 einen Durchmesser G von ungefähr 12,3 mm (0,486 Inch), eine Länge H von ungefähr 24,6 mm (0,97 Inch) und eine Querschnittsfläche (oder einen Umfang) von ungefähr 2,54 cm2 (0,0394 Quadratinch) auf.
  • Das geschlossene untere Ende 112 kann an jeder Stelle unterhalb des Randes 90 angeordnet sein, wodurch ein variables Innenvolumen 94 geschaffen ist. Daher können die Rippen 120 auch eine variable Länge und Breite aufweisen, um der veränderbaren Position des geschlossenen unteren Endes Rechnung zu tragen, so dass der Behälter stets mit klinischen Geräten und Instrumenten kompatibel ist.
  • Das geschlossene untere Ende 112 kann im allgemeinen halbkugelförmig, teilweise gerundet oder konisch geformt sein. Die Rippen 120 sind einstückig mit der Seitenwand 82 ausgebildet.
  • Wie in 5 dargestellt, weist die Anordnung 60 einen Außendurchmesser C von 13 Millimeter, eine Länge D von 75 Millimeter, gemessen vom Rand 90 zum unteren Punkt 127, und ein Innenvolumen 94 von ungefähr 1 bis 3 Milliliter auf. Es fällt in den Rahmen der Erfindung, dass die Anordnung 60 einen Außendurchmesser von 13 bis 16 Millimeter, eine Länge von 75 bis 100 Millimeter und vorzugsweise ein Innenvolumen von ungefähr 1 bis ungefähr 3 Milliliter hat.
  • Die Rippen 120 bilden eine Einrichtung zum Umwandeln der Anordnung mit der Verlängerung in im wesentlichen die gleichen Außenabmessungen wie ein Standardgrößenblutsammelröhrchen.
  • Die Erfindung gemäß 8 weist zahlreiche Teile auf, die im wesentlichen mit den Teilen der 56 identisch sind. Daher sind ähnliche Teile, die ähnliche Funktionen haben, gleich denjenigen in den 56 nummeriert, mit der Ausnahme, dass das Suffix "a" zur Kennzeichnung ähnlicher Teile der 8 verwendet wird.
  • Wie in 8 dargestellt, ist ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung durch die Anordnung 150 gebildet, welche einen Verschluss 160 aufweist.
  • Das Ausführungsbeispiel von 8 kann evakuiert oder nicht evakuiert sein. Wenn die Anordnung 150 evakuiert ist, wird das Innenvolumen 94a auf einem Innendruck gehalten, der unter atmosphärischem Druck liegt, so daß der unter atmosphärischem Druck liegende Druck des Innenvolumens 94a Blut von dem Patienten in das Röhrchen abzieht, wenn eine Blutsammelsonde den Verschluß durchdringt und dadurch das Innenvolumen 94a mit dem Kreislaufsystem eines Patienten in Verbindung bringt. Die Anordnung 150 kann als evakuiertes Komplettbefüllungsblutsammelröhrchen beschrieben werden, da der Innendruck des Innenvolumens 94a ausreichend niedrig ist, um ein Blutvolumen abzuziehen, das im wesentlichen gleich dem Volumen des Innenvolumens 94a ist.

Claims (9)

  1. Sammelgefäß mit: einem Behälter (80) mit einem offenen oberen Bereich (110), einem geschlossenen unteren Bereich (112), einer sich von dem oberen Bereich zum geschlossenen unteren Bereich erstreckenden Seitenwand (82) und mehreren radialen Rippen (120), die sich von dem geschlossenen unteren Bereich (112) nach unten erstrecken, wobei die Rippen (120) einstückig mit dem geschlossenen unteren Bereich oder der Seitenwand ausgebildet sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Rippen (120) in ihrer Gesamtheit eine Verlängerung des Behälters (80) bilden, so dass die Außenabmessungen des Gefäßes, welches den Behälter (80) und die Rippen (120) umfasst, ungefähr gleich denen eines Blutsammelgefäßes mit Standardgröße sind, welche einen Außendurchmesser von ungefähr 13 bis ungefähr 16 mm, eine Länge von ungefähr 75 bis ungefähr 100 mm und ein halbrundes oder gerundetes geschlossenes Ende aufweist.
  2. Sammelgefäß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gefäß einen unteren Punkt (127) aufweist, die mehreren Rippen (120) sich von dem geschlossenen unteren Bereich (112) nach unten zu dem unteren Punkt (127) des Gefäßes erstrecken, und jede Rippe einen Außenbereich (126) mit der Form eines Viertelkreisdurchmessers aufweist.
  3. Sammelgefäß nach Anspruch 1, bei dem die mehreren Rippen an Innenbereichen (124) jeder Rippe (120) miteinander verbunden sind.
  4. Sammelgefäß nach Anspruch 1, bei dem der Behälter (80) drei Rippen (120) hat.
  5. Sammelgefäß nach Anspruch 1, bei dem der geschlossene untere Bereich (112) halbkugelig, gerundet oder konisch ist.
  6. Sammelgefäß nach Anspruch 1, ferner mit einem Verschluss (160) im offenen oberen Bereich.
  7. Sammelgefäß nach Anspruch 1, bei dem der Behälter (80) und die Rippen (120) aus Polyethylenterephthalat, Polypropylen, Polyethylen, Polyethylennaphthalat, Polyvinylchlorid oder Copolymeren derselben gebildet sind.
  8. Sammelgefäß nach Anspruch 1, ferner mit einem Durchmesser, einer Länge und einem Innenvolumen, wobei die Länge des Gefäßes ungefähr 75 bis ungefähr 100 Millimeter und das Innenvolumen des Gefäßes ungefähr 1 bis 3 Milliliter beträgt.
  9. Sammelgefäß nach Anspruch 1, bei dem die Rippen (120) jeweils ferner einen Durchmesser (G), eine Länge (H) und eine Querschnittsfläche (I) aufweisen, wobei der Durchmesser (G) der einzelnen Rippen ungefähr 12,3 mm (0,486 Inch), die Länge der einzelnen Rippen ungefähr 24,6 mm (0,97 Inch) und die Querschnittsfläche (Umfang) der einzelnen Rippen ungefähr 2,54 cm2 (0,0394 Quadratinch) beträgt.
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