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Die
Erfindung betrifft ein osmotisches Abgabesystem für ein nützliches
Mittel. Noch genauer betrifft die Erfindung ein nicht-invasives Überwachungssystem
für die Überwachung
der Freisetzung eines nützlichen
Mittels aus einem implantierten osmotischen Medikamentenabgabesystem.
Ein Verfahren zur Überwachung
eines implantierten Medikamentenabgabesystems ist in US-A-4 747
832 beschrieben.
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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Viele
verschiedene Arten von Abgabesystemen zur Abgabe nützlicher
Mittel, wie beispielsweise Pharmazeutika zur Verhütung, Behandlung
und Diagnose einer Krankheit, sind im Stand der Technik bekannt.
Eine Art von Abgabesystem ist das osmotische Abgabesystem, in dem
ein osmotischer Druckgradient erzeugt wird, um eine wässrige Flüssigkeit
in ein Element zu ziehen, das ein nützliches Mittel enthält, was
dazu führt,
dass das nützliche
Mittel abgegeben wird. Osmoti sche Abgabesysteme umfassen normalerweise
ein implantierbares Element, das eine Kammer bildet, die das nützliche
Mittel enthält,
und ein osmotisches Mittel, das eine wässrige Flüssigkeit durch die Wände des
implantierbaren Elements zieht, was das Aufquellen des osmotischen
Mittels und Abgabe des nützlichen
Mittels bewirkt.
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Einige
osmotische Abgabesysteme umfassen als implantierbares Element eine
einzelne Kammer und enthalten sowohl das nützliche Mittel als auch das
osmotische Mittel in dieser einzelnen Kammer. Diese Vorrichtungen
setzen das nützliche
Mittel frei, indem sie Flüssigkeit
durch die Wand des implantierbaren Elements in die Kammer aufsaugen,
und zwar mit einer Rate, die durch die Permeabilität der Wand
und den osmotischen Druckgradienten über der Wand bestimmt wird.
Die in die Vorrichtung aufgesaugte Flüssigkeit vermischt sich mit
dem nützlichen
Mittel unter Bildung einer wässrigen
Lösung,
die durch einen Ausgangsdurchgang der Vorrichtung abgegeben wird.
Obgleich diese Vorrichtungen wirksam sind bei der Abgabe eines nützlichen
Mittels, das in wässrigen
und biologischen Flüssigkeiten
stabil und löslich
ist, sind die Vorrichtungen bei der Abgabe vieler Arten nützlicher
Mittel, die in wässrigen
Flüssigkeiten
nicht löslich
oder stabil sind, unwirksam. Beispiele für osmotische Abgabesysteme
dieses Typs umfassen diejenigen, die in den US-Patenten Nrn. 3 845
770 und 3 916 899 beschrieben sind.
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Verbesserungen
bei den osmotischen Abgabesystemen sind in den US-Patenten Nrn.
4 111 202, 4 111 203 und 4 203 439 beschrieben. In diesen Patenten
wurden die Abgabekinetiken der Vorrichtungen verbessert, indem die
Abgabe von nützlichen Mitteln
ermöglicht
wurde, ohne dass das Mittel in einer Flüssigkeit vom wässrigen
Typ löslich
sein muss. Diese verbesserten implantierbaren osmotischen Vorrichtungen
umfassen eine erste Kammer für
das nützliche
Mittel, die durch einen Film oder einen Kolben von einer zweiten,
osmotischen Kammer getrennt ist. In diesen Vorrichtungen wird das
nützliche Mittel
abgegeben, indem Flüssigkeit
durch die Wand der Vorrichtung in die osmotische Kammer aufgesaugt
wird. In dem Maße,
wie sich die osmotische Kammer mit Flüssigkeit füllt, quillt das osmotische Mittel
in der Kammer auf und wirkt als Antriebskraft, die den Film oder
den Kolben gegen das nützliche Mittel
bewegt und das nützliche
Mittel durch einen Abgabedurchgang abgibt.
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Die
unterschiedlichen osmotischen Abgabesysteme sind so konstruiert,
dass sie ein nützliches Mittel
mit einer kontrollierten Rate abgeben, die von vielen Faktoren abhängt, einschließlich dem
verwendeten osmotischen Material, der Permeabilität der Wände und
der physikalischen Konfiguration der Abgabevorrichtung. Obgleich
osmotische Abgabevorrichtungen normalerweise sehr zuverlässig arbeiten, um
die gewünschte
Menge an nützlichem
Mittel mit der gewünschten
Rate abzugeben, wäre
es hilfreich, wenn man die Abgabe des nützlichen Mittels überwachen
könnte.
Beispielsweise wäre
es wünschenswert,
wenn man nachweisen könnte,
wann das nützliche
Mittel in der Abgabevorrichtung vollständig abgegeben wurde und eine
neue Vorrichtung benötigt wird.
Es wäre
auch hilfreich, eine Fehlfunktion der Vorrichtung nachzuweisen,
beispielsweise in einigen Arten von osmotischen Abgabevorrichtungen,
die einen Kolben verwenden, der das osmotische Mittel und das nützliche
Mittel trennt, wobei sich der Kolben festsetzen kann, was zu einer
Fehlfunktion der Vorrichtung führt.
Darüber
hinaus wäre
es wünschenswert,
die Abgaberate des nützlichen
Mittels zu überwachen,
um die Behandlung noch genauer zu überwachen und zu kontrollieren.
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Einige
Verfahren, die zur Überwachung
der Medikamentenabgabe aus osmotischen Abgabesystemen ins Auge gefasst
wurden, umfassen die Messung von Restmengen an abgegebenem Medikament
im Patienten, oder die Radiomarkierung der Medikamentenzusammensetzung
zum Nachweis mittels Röntgen.
Bei diesen Überwachungsverfahren hat
man jedoch eine Zeitverzögerung.
Medikamentenabgaberaten werden normalerweise bei einer bestimmten
implantierbaren osmotischen Vorrichtung bestimmt, indem die nicht
implantierte Medikamentenabgabevorrichtung getestet wird und das
abgegebene Medikament in einem Sammelbehälter gesammelt und gemessen
wird. Diese Tests berücksichtigen
jedoch nicht die unterschiedlichen Bedingungen, die in der Medikamentenabgabevorrichtung
herrschen, wenn sie tatsächlich
in einem Patienten implantiert ist. Daher wäre die Überwachung des Betriebs der
implantierten osmotischen Medikamentenabgabevorrichtung wünschenswert.
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DE-A-36
10 825 beschreibt eine Vorrichtung zur Versorgung des Blutkreislaufs
mit einem Medikament bei einer plötzlich auftretenden Erkrankung,
wie beispielsweise einem Herzinfarkt, die das Medikament in einem
oder zwei Geschwindigkeitsschritten zuführt, und bei der das Medikament
durch manuelle Manipulation durch die Haut abgegeben werden kann.
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GEGENSTÄNDE UND
ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Es
ist somit ein Gegenstand der vorliegenden Erfindung, ein nicht-invasives Überwachungssystem
für osmotische
Medikamentenabgabevorrichtungen bereitzustellen, welches verwendet
werden kann, um die Kolbenposition und/oder die Medikamentenabgaberate
bei einer implantierten osmotischen Medikamentenabgabevorrichtung
zu bestimmen.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung wird somit ein Verfahren zur Überwachung der Leistung einer
osmotischen Medikamentenabgabevorrichtung mit einem beweglichen
Kolben, die in ein Tier implantiert ist, bereitgestellt, umfassend:
das Bestimmen der Position des implantierten beweglichen Kolbens in
der osmotischen Medikamentenabgabevorrichtung von der Außenseite
des Tiers.
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Osmotische
Abgabevorrichtungen, die für das
erfindungsgemäße Verfahren
zur Überwachung der
Abgabe eines nützlichen
Mittels an ein Tier geeignet sind, umfassen ein implantiertes Reservoir
mit mindestens einer Öffnung
zur Abgabe eines nützlichen
Mittels, das sich im Inneren des Reservoirs befindet, an ein Tier,
einen osmotischen Antrieb, der die Freisetzung des im Reservoir
enthaltenen nützlichen Mittels
an das Tier bewirkt, und einen beweglichen Kolben. Möglichkeiten
zur nicht-invasiven Messung der Freisetzung des nützlichen
Mittels aus dem Reservoir von der Außenseite des Gewebes, in das
die Abgabevorrichtung implantiert ist, umfassen entweder (1) die Überwachung
der Kolbenposition der implantierten osmotischen Abgabevorrichtung
von der Außenseite
des Körpers,
um die abgegebene Menge des nützlichen
Mittels und/oder die Abgaberate des nützlichen Mittels zu bestimmen;
oder (2) die Verwendung eines Leistungsmarkers im nützlichen
Mittel, um eine spezifisch nachweisbare Reaktion zu erzeugen, die
nicht-invasiv in Körperflüssigkeiten
oder Nebenprodukten gemessen werden kann.
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Gemäß einem
noch genaueren Aspekt der Erfindung umfassen die Möglichkeiten
zur nicht-invasiven Messung der Freisetzung des nützlichen
Mittels aus dem Reservoir einen ersten strahlungsundurchlässigen Marker
auf einem Teil des Reservoirs und einem zweiten strahlungsundurchlässigen Marker
auf einem beweglichen Kolben, der im Reservoir angeordnet ist und
das nützliche
Mittel vom osmotischen Antrieb trennt.
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Gemäß einem
anderen, noch genaueren Aspekt der Erfindung umfassen die Möglichkeiten
zur nicht-invasiven Messung der Freisetzung des nützlichen
Mittels aus dem Reservoir einen magnetischen Kolben, der im implantierbaren
Reservoir zwischen dem osmotischen Antrieb und dem nützlichen
Mittel angeordnet ist. Es wird ein Messinstrument zur Bestimmung
der Position des magnetischen Kolbens von der Außenseite des Tiers bereitgestellt.
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Gemäß einem
weiteren, noch genaueren Aspekt der vorliegenden Erfindung umfassen
die Möglichkeiten
zur nicht-invasiven Messung der Freisetzung des nützlichen
Mittels aus dem Reservoir einen Marker, der in das nützliche
Mittel eingebaut ist. Der Marker liefert eine nachweisbare Reaktion,
die nicht-invasiv in Körperflüssigkeiten
oder Nebenprodukten gemessen werden kann, um die Freisetzung des
nützlichen
Mittels im Tier zu überwachen.
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Die
vorliegende Erfindung stellt den Vorteil der nicht-invasiven Echtzeit-Überwachung der Leistung eines
implantierten osmotischen Medikamentenabgabesystems zur Verfügung.
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KURZE BESCHREIBUNG DER
ZEICHNUNGEN
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Die
Erfindung ist mit Bezug auf die Zeichnungen besser verständlich,
in denen gleiche Bezugszahlen gleiche Teile identifizieren, und
worin:
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1 eine
seitliche Querschnittsansicht einer osmotischen Abgabevorrichtung
ist, die nach dem Verfahren der Erfindung überwacht werden kann;
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2 eine
seitliche Querschnittsansicht einer zweiten osmotischen Medikamentenabgabevorrichtung
ist;
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3 eine
seitliche Querschnittsansicht einer dritten osmotischen Abgabevorrichtung
ist;
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4 eine
seitliche Querschnittsansicht einer vierten osmotischen Abgabevorrichtung
und eines Messinstruments ist; und
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5 eine
seitliche Querschnittsansicht einer fünften osmotischen Abgabevorrichtung
und eines Messinstruments ist.
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GENAUE BESCHREIBUNG
DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Die
vorliegende Erfindung betrifft die Leistungsüberwachung von implantierbaren
osmotischen Abgabesystemen zur Abgabe von nützlichen Mitteln an Tiere und/oder
Menschen. Die Leistungsüberwachung
gemäß der vorliegenden
Erfindung kann erreicht werden durch entweder (1) Überwachung
der physikalischen Konfiguration der implantierten osmotischen Abgabevorrichtung
von der Außenseite
des Körpers,
um die Menge des abgegebenen nützlichen Mittels
und/oder die Abgaberate des nützlichen
Mittels zu bestimmen; oder (2) durch Verwendung eines Leistungsmarkers
im nützlichen
Mittel, um eine spezifisch nachweisbare Reaktion zu erzeugen, die nicht-invasiv
in Körperflüssigkeiten
oder Nebenprodukten gemessen werden kann.
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In 1 umfasst
ein implantierbares osmotisches Abgabesystem 10 ein längliches,
normalerweise zylindrisches Gehäuse 12,
das aus einer ersten Wand 14a und einer zweiten Wand 14b gebildet
ist, einen inneren beweglichen Kolben 16 und einen Ausgangsdurchgang 18 für die Abgabe
des nützlichen Mittels
aus der Abgabevorrichtung an den Patienten. Die ersten und zweiten
Wände 14a und 14b des
Abgabesystems 10 greifen ineinander und definieren dabei
eine innere Kammer, die durch den Kolben 16 in eine osmotische
Kammer 20 und eine Kammer 22 mit dem nützlichen
Mittel geteilt ist. Die zweite Wand 14b des Abgabesystems
umfasst mindestens einen Teil der Wand, der gegenüber dem
Durchgang von wässriger
Flüssigkeit
durch die Wand in die osmotische Kammer 20 durchlässig ist,
während
die gesamte Wand 14b gegenüber dem osmotischen Material,
das in der osmotischen Kammer enthalten ist, undurchlässig ist.
Der flüssigkeitsdurchlässige Teil der
zweiten Wand 14b lässt
Flüssigkeit
in das osmotische Mittel, das in der Kammer 20 enthalten
ist, passieren und das osmotische Mittel und die Antriebsvorrichtung
expandieren. Die Expansion dieses osmotischen Mittels, auch osmotischer
Antrieb genannt, bewirkt, dass sich der bewegliche Kolben 16 im
Gehäuse
bewegt, wobei das nützliche
Mittel aus der Kammer 22 für das nützliche Mittel durch den Ausgangsdurchgang 18 abgegeben
wird. Die erste Wand 14a ist vorzugsweise undurchlässig gegenüber externen
und internen Flüssigkeiten.
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Die
ersten und zweiten Wände 14a, 14b des Gehäuses ermöglichen
ein leichtes Herstellungsverfahren des Abgabesystems 10,
bei dem die zweite Wand 14b in die erste Wand 14a eingeführt oder
ineinander geschoben wird, wobei ein flüssigkeits- und gasundurchlässiges Siegel
zwischen der ersten und zweiten Wand gebildet wird. Obgleich das
zweiteilige Gehäuse
zum Zwecke der leichten Herstellung verwendet wird, kann auch ein
einteiliges Gehäuse
oder andere Gehäusekonfigurationen
verwendet werden. Weiterhin können
auch andere Gehäuseformen
verwendet werden, wobei der Durchmesser des Abgabesystems 10 in
Abhängigkeit
von den gewünschten Abgaberaten
variiert.
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Der
in 1 gezeigte Kolben 16 ist aus einem Material
hergestellt, das für
die in den zwei Kammern 20, 22 enthaltenen Mittel
undurchlässig
ist. Der Kolben 16 umfasst einen strahlungsundurchlässigen Farbstoff,
der in das Material des Kolbens eingearbeitet ist, so dass der Kolben
im Röntgen
sichtbar ist. Zusätzlich
wird ein Schnapp-Flussmodulator 24 an einem Ende der ersten
Wand 14a bereitgestellt und umfasst den Ausgangsdurchgang 18.
Der Flussmodulator 24 ist ebenfalls mit dem strahlungsundurchlässigen Farbstoff
formuliert, der in das Material des Schnappelements eingearbeitet
ist. Beispiele für
geeignete strahlungsundurchlässige
Farbstoffe umfassen Salze von Schwermetallen, wie beispielsweise Wismut
und Titan, Bariumsalze und andere Kontrastmittel, wie beispielsweise
von dem Typ, der für
die Sichtbarmachung kleiner Katheter verwendet wird.
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Unter
Verwendung von Standard-Röntgentechniken
ermöglicht
die Konstruktion des Implantats aus 1 mit dem
strahlungsundurchlässigen
Kolben 16 und dem Flussmodulator 24 die Bestimmung der
präzisen
Stellung des Kolbens, bezogen auf einen festen Bezugspunkt, der
durch den Flussmodulator bereitgestellt wird.
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Die
Bewegung des Kolbens 16 im Gehäuse 12 der osmotischen
Abgabevorrichtung aus 1 kann nicht-invasiv beobachtet
werden, indem über einen
Zeitraum aufeinanderfolgende Röntgenaufnahmen
gemacht werden. Die Information über
die Position des Kolbens 16 in Echtzeit und den Durchmesser
der osmotischen Abgabevorrichtung wird verwendet, um die in vivo-Freisetzungsrate
für ein Medikamentenabgabesystem 10 mit
bekanntem Durchmesser zu bestimmen. Die Freisetzungsrate kann entweder
durch Vergleich von zwei aufeinanderfolgenden Röntgenbildern oder durch Vergleich eines
einzelnen Röntgenbilds
mit einem bekannten Anfangszustand der osmotischen Abgabevorrichtung bestimmt
werden.
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2 veranschaulicht
eine Alternative, bei der ein erster strahlungsundurchlässiger Ring 30 am Abgabeende
der Gehäusewand 14a bereitgestellt wird,
und ein zweiter strahlungsundurchlässiger Ring 32 am
Kolben 16 bereitgestellt wird. Die relativen Positionen
der beiden strahlungsundurchlässigen
Ringe 30, 32 werden in Echtzeit in einer Reihe
von Röntgenaufnahmen
oder Fluoroskopbildern gemessen, um die Abgaberate des nützlichen
Mittels aus dem Abgabesystem zu bestimmen. Der zweite strahlungsundurchlässige Ring 32 kann
an irgendeiner Stelle auf dem Kolben 16 positioniert sein
und in irgendeiner Form gebildet sein. Genauso kann der erste strahlungsundurchlässige Ring 30 an
irgendeiner Stelle am Gehäuse 12 positioniert
sein, da es die relativen Orte dieser beiden strahlungsundurchlässigen Marker 30, 32 sind,
die über
einen Zeitraum gemessen werden.
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Zusätzlich zur
Verwendung von Röntgenstrahlen
kann auch die Fluoroskopie verwendet werden, um die Kolbenposition
zu bestimmen. Um die Kolbenstellung aus einem Fluoroskopbild klar
zu bestimmen, sollten die Wände 14a, 14b des
Abgabesystems aus Titan mit einer Reinheit von mindestens etwa 85%
gebildet sein. In diesem Fall sind keine strahlungsundurchlässigen Marker
erforderlich, um die Kolbenposition mittels Fluoroskopie zu bestimmen,
da die Reinheit des Titans eine Fluoroskopbetrachtung der Kolbenposition
in den Wänden
des Implantats möglich
macht.
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3 veranschaulicht
eine andere Alternative, in der ein oder mehrere chemische Marker,
die konstruiert sind, um eine spezifisch nachweisbare Reaktion zu
erzeugen, in das nützliche
Mittel, das aus einem osmotischen Abgabesystem abgegeben werden
soll, eingearbeitet sind. Das in 3 gezeigte
Medikamentenabgabesystem 14 umfasst ein Gehäuse mit
einer einzelnen Innenkammer 42, die ein nützliches
Mittel enthält,
das osmotisch aktiv ist, oder ein osmotisches Mittel enthält, das
in das nützliche Mittel
eingearbeitet ist. Das Gehäuse
des Medikamentenabgabesystems umfasst mindestens eine flüssigkeitsdurchlässige Wand 44,
die Flüssigkeit
in die Kammer 42 passieren lässt, aber nicht das nützliche
Mittel und das osmotische Mittel durch die Wand nach außen passieren
lässt.
Das System 40 umfasst auch einen Medikamentenabgabe- oder
-ausgangsdurchgang 46, durch den das nützliche Mittel an den Patienten
abgegeben wird.
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Die
chemischen Marker, die in das nützliche Mittel
in der Kammer 42 eines osmotischen Abgabesystems, wie dem
in 3 gezeigten, eingearbeitet werden können, umfassen,
sind aber nicht eingeschränkt
auf (1) Marker, die nicht-invasiv in Körpergeweben oder Flüssigkeitsproben
eines Patienten nachgewiesen werden können, (2) Peptide und/oder Proteine,
die spezifische Reaktionen auf Reagenzien liefern; (3) flüchtige Komponenten,
die verdampft und in ausgestoßenem
Atem nachgewiesen werden; und (4) Metaboliten des abgegebenen Medikaments,
die messbare Reaktionen erzeugen. Jede dieser Markerarten ermöglicht das
nicht-invasive Überwachen der
Medikamentenabgabe durch die osmotische Abgabevorrichtung 40.
Die unterschiedlichen Arten von chemischen Markern können entweder
allein oder in Kombination verwendet werden.
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Die
chemischen Marker können
in einer großen
Vielzahl von osmotischen Abgabesystemen verwendet werden, einschließlich eines
Systems 40, in dem das osmotische Mittel in das nützliche
Mittel eingearbeitet ist, wie in 3 veranschaulicht,
sowie auch in einem Abgabesystem 10, wie es in den 1 und 2 gezeigt
ist, indem das osmotische Mittel und das nützliche Mittel durch einen
Kolben 16 oder eine flexible Membran in getrennten Kammern
gehalten werden. Die chemischen Marker können auch in Kombination miteinander
oder mit anderen Überwachungssystemen,
wie beispielsweise dem oben beschriebenen Röntgenüberwachungssystem verwendet
werden.
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Marker,
die nicht-invasiv in Körpergeweben oder
Flüssigkeitsproben
eines Patienten nachgewiesen werden können, umfassen Azofarbstoffe,
die entweder visuell oder durch eine diagnostische Reaktion in Patientenflüssigkeitsproben
nachgewiesen werden können.
Ein solcher Farbstoff ist ein fluoreszierender Farbstoff, wie beispielsweise
Fluorescein-markierte Dextrane, die unter einer externen fluoreszierenden
Lichtquelle durch den Körper
verfolgt werden können
und/oder mit fluoreszierendem Licht im Urin nachgewiesen werden
können.
Andere Marker können
auch in den Blutkreislauf freigesetzt werden und können unter
Verwendung einer externen Lichtquelle in der Haut, der Zunge, den
Augen oder anderen Geweben gemessen werden. Marker, die im Atem
eines Patienten nachweisbar sind, umfassen DMSO (Dimethylsulfoxid),
das einen Geruch freisetzt, der mit einem Schwefeldetektor nachweisbar ist.
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4 zeigt
ein weiteres osmotisches Abgabesystem 10, in dem ein externes
Messinstrument 50 verwendet wird, um die Stellung des Kolbens 16 im osmoti schen
Abgabesystem 10 des oben in 1 beschriebenen
Typs zu bestimmen. Für
eine vollständige
Beschreibung des in 4 gezeigten Abgabesystems 10 sei
auf die obige Beschreibung von 1 verwiesen.
Das in 4 gezeigte Abgabesystem 10 umfasst einen
magnetischen Kolben 16, der die Stellung des Kolbens zum
externen Messinstrument 50 überträgt. Der Kolben 16 kann
magnetische Partikel umfassen, die im Kolbenmaterial eingebettet sind,
magnetische Partikel, die in eine Beschichtung des Kolbens eingebettet
oder darauf aufgesprüht sind,
oder der Kolben kann insgesamt magnetisch sein.
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Das
Messinstrument 50 ist eine durchsichtige, röhrenartige
Vorrichtung, die magnetische Partikel 52 enthält. Das
Messinstrument 50 hat eine Länge, die im wesentlichen gleich
der Länge
des implantierten Abgabesystems 10 ist. Der Ort der implantierten
Abgabevorrichtung 10 kann etwas durch die Haut des Tiers
oder des Menschen, in die sie implantiert ist, gesehen und gefühlt werden.
Wenn also das implantierte System 10 unter einer Hautschicht 70 des Patienten
angeordnet ist, kann das Messinstrument 50 mit dem implantierten
System ausgerichtet werden, und die magnetischen Partikel 52 im
Messinstrument werden zur Stelle des Kolbens 16 in der
in 4 gezeigten Abgabevorrichtung 10 hingezogen und
sammeln sich dort. Somit liefert eine periodische Aufzeichnung der
Stelle des Sammelns der magnetischen Partikel 52 im Messinstrument 50 Informationen über die
Systemleistung, so dass die Menge des nützlichen Mittels, die freigesetzt
wurde, und/oder die Abgaberate bestimmt werden können. Abgesehen von einem signifikanten
Versagen des Kolbens steht die Kolbenbewegung in direkter Beziehung
zur Abgaberate des nützlichen
Mittels.
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Ein
alternatives Messinstrument 80 zur Bestimmung der Position
eines Kolbens 16 in einer osmotischen Abgabevorrichtung 10 ist
in 5 veranschaulicht. Der Kolben 16 ist
mit einem inneren Magneten 82 ausgestattet, der in den
Kolben eingebettet ist. Alternativ kann das magnetische Material
auch auf andere Arten in den Kolben eingearbeitet sein, wie es oben
in Bezug auf 4 diskutiert wurde.
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Das
Messinstrument 80 ist ein durchsichtiges Rohr mit einem
zylindrischen Gleitmagneten 84, der im Rohr angeordnet
ist. Das Rohr 80 umfasst Markierungen 86, und
der Magnet 84 umfasst eine Anzeigelinie 88, um
das Ablesen der Instrumentenmessung zu erleichtern. Das Messinstrument 80 wird in ähnlicher
Weise wie das Messinstrument 50 verwendet, indem das durchsichtige
Rohr peri odisch auf die implantierte Abgabevorrichtung 10 gelegt
wird, wobei die Enden des Messinstruments und der Abgabevorrichtung
ausgerichtet sind, und die Position des Kolbens 16 aus
den Markierungen 86 auf dem Messinstrument abgelesen wird.
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Die
Genauigkeit der Überwachungssysteme aus
den 4 und 5 hängt in hohem Maße von der
Genauigkeit ab, mit der die Messinstrumente 50, 80 mit
den implantierten Vorrichtungen 10 ausgerichtet werden.
Es wäre
daher hilfreich, Vorsprünge
oder andere Arten von Führungen
auf der implantierten Vorrichtung 10 bereitzustellen, die
durch die Haut gefühlt
werden können
und dem Anwender dabei helfen, eine akkurate Ausrichtung zwischen
den Messinstrumenten 50, 80 und der implantierten
Vorrichtung zu erreichen.
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Wenn
das Implantat 10 einmal implantiert ist, kann es schwierig
sein, die Orientierung des Implantats zu bestimmen. Daher kann das
Implantat mit einem magnetischen Band 90 oder einem anderen
Indikator an einem Ende entsprechend einem magnetischen Band 92 am
Messinstrument 80 ausgestattet werden. Die magnetischen
Bänder 90, 92 ermöglichen
es dem Anwender, eine akkurate Ausrichtung des Messinstruments 80 mit
dem Implantat 10 zu erreichen und verhindern eine unbeabsichtigte
Inversion des Messinstruments.
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Es
sollte klar sein, dass die durchsichtigen Rohre, die die Messinstrumente 50, 80 bilden,
auch partiell undurchsichtig sein können, mit einem länglichen
transparenten Fenster zur Beobachtung des Magneten oder der magnetischen
Partikel. Die Messinstrumente 50, 80 können auch
ganz undurchsichtig sein und einen externen Indikator oder Pointer
haben. Weiterhin kann das Messinstrument 50, das magnetische
Partikel verwendet, auch mit dem osmotischen Abgabesystem verwendet
werden, das den Magneten 82 im Kolben 16 verwendet,
und alternativ kann das Messinstrument 80 mit einer osmotischen Abgabevorrichtung
verwendet werden, die einen Kolben 16 mit magnetischen
Partikeln hat, die in das Gleitmittel eingearbeitet sind.
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Das
Leistungsüberwachungssystem
gemäß der vorliegenden
Erfindung stellt gegenüber
der gegenwärtigen
Praxis der Messung restlicher Mengen an nützlichem Mittel im Patienten
zur Bestimmung der Abgaberate eine aktuellere und genauere Überwachung
zur Verfügung.
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Das
expandierbare Antriebselement oder der osmotische Antrieb kann irgendeine
osmotisch wirksame Verbindung sein, einschließlich anorganischen und organischen
Verbindungen; die einen osmotischen Druckgradienten über einer
semipermeablen Wand zeigen. Diese osmotisch wirksamen Verbindungen
sowie Herstellungstechniken und Materialien zur Bildung der osmotischen
Abgabevorrichtung selbst sind im US-Patent Nr. 5 057 318 beschrieben.
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Die
abgegebenen nützlichen
Mittel umfassen Proteine und proteinartige Verbindungen mit biologischer
Aktivität,
die zur Behandlung einer Krankheit oder eines anderen pathologischen
Zustands verwendet werden können.
Diese umfassen, sind aber nicht eingeschränkt auf Wachstumshormon, Faktor
VIII, Faktor IX und andere Koagulationsfaktoren, Chymotrypsin, Trypsinogen,
Alpha-Interferon, Beta-Galactosidase, Lactatdehydrogenase, Wachstumsfaktoren,
Gerinnungsfaktoren, Enzyme, Immunreaktionsstimulatoren, Zytokine,
Lymphokine, Interferone, Immunglobuline, Interleukine, Peptide,
Somatostatin, Somatotropin-Analoge, Somatomedin-C, Gonadotropin-releasing-Hormon,
follikelstimulierendes Hormon, luteinisierendes Hormon, LHRH, LHRH-Analoge,
wie beispielsweise Leuprolid, Nafarelin und Goserelin, LHRH-Agonisten
und -Antagonisten, Wachstumshormon-releasing-Faktor, Calcitonin,
Colchicin, Gonadotropine, wie beispielsweise Choriongonadotropin,
Oxytocin, Octreotid, Somatotropin plus eine Aminosäure, Vasopressin,
adrenocorticotropes Hormon, epidermalen Wachstumsfaktor, Prolactin,
Somatotropin plus ein Protein, Cosyntropin, Lypressin, Polypeptide,
wie beispielsweise Tyrotropin-releasing-Hormon, thyroidstimulierendes Hormon,
Secretin, Pancreozymin, Enkephalin, Glucagon, Endocrin-Mittel, die
intern ausgeschieden und mit dem Blutstrom verteilt werden, und ähnliche.
Weitere Mittel, die abgegeben werden können, umfassen α-Antitrypsin,
Insulin und andere Peptidhormone, Nebennierenrinden-stimulierendes
Hormon, thyroidstimulierendes Hormon und andere Hypophysenhormone,
Interferon α-, β- und γ-Übereinstimmungsinterferon,
Erythropoietin, Wachstumsfaktoren, wie beispielsweise GCSF, GM-CSF,
insulinartigen Wachstumsfaktor 1, Gewebe-Plasminogenaktivator,
CF4, DDAVP, Tumornekrosefaktor-Rezeptor, Pankreasenzyme, Lactase,
Interleukin-1-Rezeptorantagonist,
Interleukin-2, Tumorsuppressorproteine, zytotoxische Proteine, Retroviren
und andere Viren, virale Proteine, Antikörper, rekombinante Antikörper, Antikörperfragmente
und ähnliches.