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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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GEBIET DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Befestigungsvorrichtung zur
Befestigung einer medizinischen Leitung oder eines medizinischen
Artikels an einem Patienten.
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BESCHREIBUNG DER VERWANDTEN
TECHNIK
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Die
medizinische Behandlung von Patienten umfasst herkömmlicherweise
die Verwendung perkutan eingeführter
Katheter, um Fluide direkt in den Blutstrom, ein spezifisches Organ
oder einen internen Ort in dem Patienten zu leiten oder vitale Funktionen
des Patienten zu überwachen.
Beispielsweise werden herkömmlicherweise
kurze peripher eingeführte
intraarteriovenöse
Katheter verwendet, um Fluide und/oder Medikamente direkt in den
Blutstrom des Patienten zu leiten.
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Das
Fluid (z.B. parenterale Flüssigkeit,
Medizin usw.) wird typischerweise aus einem Behälter abgelassen, der oberhalb
des Patienten angeordnet ist, um es unter Schwerkraft zuzuführen, oder
es wird mit Hilfe einer Infusionspumpe zugeführt. Das Fluid fließt durch
eine Verschlauchung und von dort in den Dauerkatheter. Der Katheter
und die Fluidverschlauchung sind herkömmlicherweise mit Hilfe eines
herkömmlichen
Lüerschen
Verriegelungsanschlusses entfernbar miteinander verbunden.
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In
der üblichen
Praxis verwendet ein Gesundheitspfleger Klebstoff Schaumstoff oder
Verbandsklebeband, um den Katheter auf der Haut des Patienten in
Position zu halten. Der Gesundheitspfleger wickelt ein dünnes Stück Klebeband
um die Nabe des Katheters und bildet daraufhin eine „V-Form" mit dem Klebeband,
wobei die Enden benachbart zu den Seiten des Dauerkatheters angeordnet
werden. Der Gesundheitspfleger bringt daraufhin ein Stück über Kreuz
an der Katheternabe an, bildet eine Schlaufe in der Verschlauchung,
bringt ein anderes Stück
Klebeband über
der Verschlauchungsschlaufe an und bringt noch ein zusätzliches
Stück Klebeband über der
Katheternabe und dem Verschlauchungsabschnitt an, der in einer Schlaufe
um den Dauerkatheter gelegt wurde und sich benachbart zu diesem
erstreckt. Daraufhin bedeckt der Gesundheitspfleger typischerweise
die Einführstelle
und den Dauerkatheter mit einem transparenten Verband.
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Das
gesamte Verklebungs- und Verbindungsverfahren beansprucht mehrere
Minuten der wertvollen Zeit des Gesundheitspflegers. Darüber hinaus
erfordert das Katheterisierungsverfahren oftmals eine verhältnismäßig häufige Trennung
des Katheters vom Fluidzufuhrschlauch sowie Verbandswechsel. Beispielsweise
wird eine intravenöse
Katheterisierung abhängig
vom Zustand des Patienten oft mehrere Tage beibehalten. Die Verschlauchung wird
im Allgemeinen alle 48 bis 72 Stunden ersetzt, um die Sterilität des Fluids
und den freien Strom des Fluids durch die Verschlauchung aufrechtzuerhalten. Ein
Gesundheitspfleger muss die Verschlauchung daher häufig ersetzen
und die Verbindung neu verkleben. Der Gesundheitspfleger muss ebenfalls
häufig
die Einführstelle
um den Dauerkatheter reinigen und die Verbände wechseln.
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Der
Gesundheitspfleger wendet daher viel wertvolle Zeit für die Anbringung,
Entfernung und Wiederanbringung von Klebeband auf. Die häufige Anbringung
und Entfernung des Klebebands schürft herkömmlicherweise ebenfalls die
Haut des Patienten um die Einführstelle
ab.
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Darüber hinaus
hat das traditionelle Verfahren der intravenösen Katheterbefestigung – Verbandsklebeband
und transparente Verbände
allein – nicht
immer eine Wanderung und/oder Entfernung des Katheters verhindert.
Verklebte intravenöse
Katheter können
insbesondere von unerfahrenen Gesundheitspflegern während eines „routinemäßigen" Verbandswechsels
ebenfalls leicht herausgezogen werden. Und wenn der Katheter zu
weit wandert oder eine Entfernung stattfindet, muss der Gesundheitspfleger
den Katheter ersetzen, wodurch die Zeit und die Kosten, die zur
Aufrechterhaltung der intravenösen
Zufuhr benötigt
werden, verlängert
bzw. erhöht werden.
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Befestigungsverfahren
des Stands der Technik haben dem Patienten darüber hinaus nicht gut gedient.
Verbandsklebeband- oder Schaumstoffsstreifen sind unangenehm. Viele
Patienten ruhen darüber hinaus
nicht angenehm und sind über
eine Entfernung des Katheters besorgt, wenn sie sich bewegen und
der Katheter nur durch Klebeband und einen Verband in seiner Position
befestigt ist.
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Mehrere
zusätzliche
Nachteile resultieren aus der Verwendung von Klebeband zur Stabilisierung
des Katheters. Einer ist Kontamination. Gesundheitspfleger reißen oft
kleine Streifen Klebeband ab und bringen sie am Handlauf des Betts
des Patienten an. Auf diesen Flächen
existieren jedoch herkömmlicherweise
Clostridium und andere Bakterien, die auf die Haut des Patienten
in der Nähe
der Einführstelle übertragen
werden können.
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Darüber hinaus
erfordert die Klebebandbefestigung, dass der Krankenpfleger das
Klebeband handhaben muss, während
er bzw. sie Latexschutzhandschuhe trägt. Das Abreißen von Klebeband neigt
dazu, mikroskopische und/oder sichtbare Löcher in den Handschuhen zu
erzeugen, wodurch der Barrierenschutz des Handschuhs zerstört wird.
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Es
wurde eine Anzahl von Katheterisierungssystemen entwickelt, um die
Stabilität
des Katheters zu verbessern und die Erfordernis für eine häufige Anbringung
und Entfernung des Verbandsklebebands überflüssig zu machen. Vorrichtungen
des Stands der Technik haben jedoch im Allgemeinen den Anschluss
an der IV-Verschlauchung fest am Patienten anstatt am Katheteranschlussstück selbst
gehalten.
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Aus
US-A-4 333 468 ist eine Befestigungsvorrichtung bekannt, die Folgendes
umfasst: eine Befestigungsfläche,
die mindestens teilweise von einer Klebeschicht bedeckt ist, eine
Aufnahmefläche, die
distal von der Befestigungsfläche
angeordnet ist, ein Klebeelement, das die Aufnahmefläche mindestens
teilweise bedeckt und so positioniert ist, dass es mindestens einen
Abschnitt der medizinischen Leitung berührt, der mit Hilfe der Befestigungsvorrichtung
befestigt ist, sowie einen Positionierungsmechanismus, der so konfiguriert
ist, dass er mit der medizinischen Leitung interagiert und den Abschnitt
der medizinischen Leitung an der Aufnahmefläche im Verhältnis zum Klebeelement positioniert.
In diesem Fall umfasst der Positionierungsmechanismus eine oder
mehrere Klappen, die einen Endabschnitt aufweisen, der permanent
an eine Basisplatte geklebt ist. Bei einer Ausführungsform weist die Basisplatte eine
nach oben geöffnete
Rille auf, damit sich die medizinische Leitung dort hinein erstreckt,
und es ist nur eine einzelne Klappe vorgesehen, die eine selbstklebende
Beschichtung aufweist, um an den Teil der Leitung, der sich radial
auswärts
von der Rille erstreckt, geklebt zu werden und an eine selbstklebende
Beschichtung an der Basisplatte an beiden Seiten der Rille geklebt
zu werden, wobei sich dort eine selbstklebende Beschichtung befindet,
die sich über
den gerillten Abschnitt erstreckt. Bei einer zweiten Ausführungsform
ist Folgendes bereitgestellt: zwei Klappen, deren entfernte Endabschnitte
mit permanentem Klebstoff permanent an die Basisplatte und benachbarte
Zwischenabschnitte geklebt sind, um diese über der Basisplatte aneinander
zu kleben, sowie selbstklebende Abschnitte über den Zwischenabschnitten,
um über
dem Schlauch einer an den anderen geklebt zu werden und an benachbarte
Flächen des
Schlauchs geklebt zu werden, um den Schlauch in beabstandetem Verhältnis zur
Basisplatte zu stützen.
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Unser
Patent WO-A-9 715 342 offenbart ein Verankerungssystem zur lösbaren Befestigung
eines Katheteranschlussstücks
an einem Patienten, das einen Halter umfasst, der Folgendes umfasst:
einen ersten Kanal, der so konfiguriert ist, dass er einen ersten
röhrenförmigen Abschnitt
des Katheteranschlussstücks
aufnimmt, und einen zweiten Kanal, der so konfiguriert ist, dass
er einen zweiten röhrenförmigen Abschnitt
des Katheteranschlussstücks aufnimmt,
wobei sich der erste und zweite Kanal entlang einer gemeinsamen
Achse erstrecken. Mindestens ein lateraler Schlitz ist zwischen
dem ersten und zweiten Kanal angeordnet, wobei sich der Schlitz
in einer Richtung senkrecht zu der gemeinsamen Achse erstreckt.
Der Boden des Schlitzes weist eine Bogenform auf, die im Allgemeinen
zu der Form eines Kragenabschnitts des Katheteranschlussstücks passt.
Das System verwendet kein Klebeelement, das mindestens die Aufnahmefläche für das Katheteranschlussstück bedeckt.
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Unser
Patent WO-A-9 715 337 offenbart eine Befestigungsvorrichtung zur
Befestigung eines Katheters an der Haut eines Patienten, wobei der
Katheter eine Nabe umfasst, die mindestens im Allgemeinen gegenüberliegende
Schlitze aufweist, die sich quer zu einer Längsachse des Katheters erstrecken.
Die Befestigungsvorrichtung umfasst eine Basis, die an eine Klebefläche gekoppelt
ist, und einen Halter, der mit Hilfe zusammenwirkender ineinandergreifender
Konstruktionen zwischen der Basis und dem Halter an die Basis gekoppelt
ist. Der Halter umfasst ein Paar gegenüberliegende bogenförmige Schienen,
die in einer Richtung im Allgemeinen quer zur Basis über die
Basis hervorstehen. Jede Schiene erstreckt sich entlang eines Bogens,
der innerhalb einer Ebene abgegrenzt ist, die im Allgemeinen quer zur
Basis und im Allgemeinen parallel zur Längsachse des Katheters positioniert
ist. Jede Schiene ist so bemessen, dass sie in einen entsprechenden
Schlitz der Katheternabe passt, wobei die Schienen mindestens ein
Paar entsprechende Vorsprünge
umfassen, die zueinander hin hervorstehen, um den Abstand zwischen
den Schienen zu verringern, wobei der Abstand zwischen den Vorsprüngen geringer
ist als der Abstand zwischen den Schlitzen der Katheternabe.
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US-A-4
919 654 offenbart eine medizinische Klammer zum Halten eines Schlauchs
oder einer IV-Nadel am Körper
eines Patienten. Die Klammer umfasst eine Klammer zum Anbringen
der Klammer am Körper
des Patienten, eine Klappe, ein Befestigungsmittel zum Befestigen
der Klappe an der Basis, wobei der Schlauch oder die Nadel dazwischen
positioniert ist, sowie eine elastische Unterlage, die eine Klebefläche aufweist,
um den Schlauch oder die Nadel zu berühren. Elastische Klebeflächen sind
auf der Klappe und der Basis bereitgestellt, um den Schlauch oder
die Nadel zu berühren
und anzukleben.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung umfasst die Erkenntnis, dass in Fällen, in
denen (i) die Katheterbefestigungsvorrichtung den Anschluss an der
Verschlauchung anstatt am Katheteranschlussstück befestigt und (ii) die Verbindung
zwischen dem Schlauchanschluss und dem Katheteranschlussstück an einem
biegsamen anatomischen Gelenk (z.B. dem Handgelenk des Patienten)
erfolgt, die Möglichkeit
besteht, dass eine verhältnismäßige Bewegung
zwischen dem Dauerkatheter und dem entsprechenden Gefäß (z.B.
der Vene) stattfindet. Als Folge einer derartigen Bewegung kann
der Katheter unter gewissen Umständen
entfernt werden, was eine erneute Katheterisierung des IV-Katheters,
eine erneute Befestigung des Katheters und ein erneutes Verbinden
der Einführstelle
erfordert. Eine derartige Katheterwanderung und/oder -entfernung
führt wiederum
zu längeren
Zeiten und erhöhten
Kosten im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung einer intravenösen Zufuhr.
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Daher
besteht ein Bedarf für
eine einfach konstruierte Befestigungsvorrichtung, die eine medizinische
Leitung am Körper
eines Patienten in einer festen Position hält, jedoch die medizinische
Leitung für
Verbandswechsel oder andere Pflegearbeiten freigibt, sogar wenn
die Katheter-Verschlauchung-Verbindung ein anatomisches Gelenk überspannt.
Ein zusätzlicher
Bedarf besteht für
eine Befestigungsvorrichtung, die einen vielseitigen Haltemechanismus
für eine
medizinische Leitung umfasst, d.h., eine Vorrichtung, die dazu verwendet
werden kann, eine von einer Vielzahl von Befestigungen für eine medizinische
Leitung an einer Einführstelle
am Körper
eines Patienten zu befestigen.
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Gemäß einem
ersten Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung wird ein Befestigungsvorrichtungssystem
zur Befestigung einer medizinischen Leitung an einem Körper eines
Patienten geschaffen, das Folgendes umfasst: eine elastische Verankerungsunterlage,
eine Befestigungsfläche,
die an einer Seite der Verankerungsunterlage abgegrenzt ist und
mindestens teilweise von einer Klebeschicht bedeckt ist, um die
Befestigungsvorrichtung am Körper des
Patienten zu befestigen, eine Aufnahmefläche, die distal von der Befestigungsfläche angeordnet
ist und von einer gegenüberliegenden
Seite der Verankerungsunterlage zugänglich ist, ein Klebeelement, das
die Aufnahmefläche
mindestens teilweise bedeckt, um mindestens einen Abschnitt der
medizinischen Leitung zu berühren,
die von der Befestigungsvorrichtung befestigt werden soll, und einen
Positionierungsmechanismus, der mit der medizinischen Leitung interagiert,
um den Abschnitt der medizinischen Leitung an der Aufnahmefläche im Verhältnis zum
Klebeelement zu positionieren, wobei der Positionierungsmechanismus
eine Vertiefung umfasst, die in der Verankerungsunterlage gebildet
ist.
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Das
Klebeelement kann mindestens teilweise über mindestens einem Abschnitt
eines Substrats gebildet sein, das die Aufnahmefläche abgrenzt,
wobei das Substrat über
einem Ende der Vertiefung angeordnet ist und mit Hilfe des Klebeelements
an die eine Seite der Verankerungsunterlage geklebt ist.
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Bei
manchen Ausführungsformen
kann das Befestigungssystem ein Substrat umfassen, das an der Verankerungsunterlage
befestigt ist, wobei sich die Vertiefung durch die Verankerungsunterlage
erstreckt und das Klebeelement auf dem Substrat gebildet ist.
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Bei
manchen Ausführungsformen
umfasst die Verankerungsunterlage eine Schaumstoffschicht und ein
Substrat und die Vertiefung erstreckt sich mindestens durch die
Schaumstoffschicht.
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Bei
manchen Ausführungsformen
ist die Vertiefung durch eine Wand mit kontinuierlichem Umfang abgegrenzt.
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Gemäß einem
zweiten Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung wird ein Befestigungsvorrichtungssystem
zur Befestigung einer medizinischen Leitung an einem Körper eines
Patienten geschaffen, das Folgendes umfasst: eine elastische Verankerungsunterlage,
eine Befestigungsfläche,
die an einer Seite der Verankerungsunterlage abgegrenzt ist und
mindestens teilweise von einer Klebeschicht bedeckt ist, um die
Befestigungsvorrichtung am Körper des
Patienten zu befestigen, eine Aufnahmefläche, die distal von der Befestigungsfläche angeordnet
ist und von einer gegenüberliegenden
Seite der Verankerungsunterlage zugänglich ist, ein Klebeelement, das
die Aufnahmefläche
mindestens teilweise bedeckt, um mindestens einen Abschnitt der
medizinischen Leitung zu berühren,
die von der Befestigungsvorrichtung befestigt werden soll, und einen
Positionierungsmechanismus, der mit der medizinischen Leitung interagiert,
um den Abschnitt der medizinischen Leitung an der Aufnahmefläche im Verhältnis zum
Klebeelement zu positionieren, dadurch gekennzeichnet, dass der
Positionierungsmechanismus eine Vertiefung umfasst, die in einem
Halter gebildet ist, der an der gegenüberliegenden Seite der Verankerungsunterlage
befestigt ist, wobei die Aufnahmefläche an einer Seite des Halters
abgegrenzt ist, die von der Verankerungsunterlage abgewandt ist,
sich die Vertiefung durch den Halter erstreckt, das Klebeelement
zwischen der Verankerungsunterlage und dem Halter angeordnet ist
und ein Abschnitt des Klebeelements in der Vertiefung freiliegt.
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Die
Erfindung schafft des Weiteren ein Verfahren zur Herstellung eines
Befestigungsvorrichtungssystems nach Anspruch 1 zum Halten einer
medizinischen Leitung am Körper
eines Patienten, das Folgendes umfasst:
Befestigen eines Bogens
aus einem Stützmaterial
an einem Bogen aus Schaumstoffmaterial, das auf der Rückseite
mit Klebstoff versehen ist;
Schneiden eines ersten Musters
durch den Bogen aus Schaumstoffmaterial, ohne durch den Bogen aus Stützmaterial
zu schneiden, wobei das Muster mindestens teilweise die Verankerungsunterlage
abgrenzt;
Schneiden eines zweiten Musters sowohl durch den Bogen
aus Schaumstoffmaterial als auch den Bogen aus Stützmaterial,
wobei das zweite Muster eine Ablöseschicht
abgrenzt, um die Klebstoffrückseite
der Verankerungsunterlage freizulegen, bevor die Befestigungsvorrichtung
am Körper
des Patienten befestigt wird;
Bilden des Positionierungsmechanismus,
der die Vertiefung in der Verankerungsunterlage aufweist, um mit
einem Abschnitt der medizinischen Leitung zu interagieren und die
medizinische Leitung dadurch in eine Position im Verhältnis zur
Verankerungsunterlage zu führen;
und
Auftragen eines Stücks
des Klebematerials auf die eine Seite der Verankerungsunterlage.
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Des
Weiteren schafft die Erfindung ein Verfahren zur Befestigung einer
medizinischen Vorrichtung am Körper
eines Patienten, das Folgendes umfasst:
Bereitstellen eines
Befestigungsvorrichtungssystems nach Anspruch 1,
die medizinische
Vorrichtung mit dem Positionierungsmechanismus in Eingriff bringen,
um einen Abschnitt der medizinischen Vorrichtung über dem
Klebeelement zu positionieren,
den Abschnitt der medizinischen
Vorrichtung mit dem Klebeelement in Eingriff bringen, wodurch die
medizinische Vorrichtung lösbar
an der Befestigungsvorrichtung befestigt wird; und
Anordnen
der zweiten Klebeschicht am Körper
des Patienten, um die Befestigungsvorrichtung daran zu befestigen.
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Weitere
Gesichtspunkte, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung
werden aus den ausführlichen
Beschreibungen der folgenden bevorzugten Ausführungsformen ersichtlich.
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KURZE BESCHREIBUNG DER
ZEICHNUNGEN
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Die
veranschaulichten Ausführungsformen der
Befestigungsvorrichtung sollen die Erfindung veranschaulichen und
nicht einschränken
und enthalten folgende Figuren:
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1 ist
eine perspektivische Ansicht einer Befestigungsvorrichtung für eine medizinische
Leitung, die nicht gemäß der vorliegenden
Erfindung konfiguriert ist, und veranschaulicht eine beispielhafte
Katheternabe, die über
der Befestigungsvorrichtung angeordnet ist;
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2 ist
eine obere Draufsicht der Befestigungsvorrichtung aus 1;
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3 ist
eine perspektivische Ansicht einer anderen Befestigungsvorrichtung,
die nicht gemäß der vorliegenden
Erfindung konfiguriert ist;
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4 ist
eine perspektivische Ansicht einer anderen Befestigungsvorrichtung,
die nicht gemäß der vorliegenden
Erfindung konfiguriert ist;
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5 ist
eine perspektivische Ansicht einer anderen Befestigungsvorrichtung,
die nicht gemäß der vorliegenden
Erfindung konfiguriert ist, und veranschaulicht eine beispielhafte
Katheternabe in einer gehaltenen Position;
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6 ist
eine obere Draufsicht der Befestigungsvorrichtung aus 5 in
einer offenen Position ohne die gehaltene Katheternabe;
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7 ist
eine Querschnittsansicht eines Abschnitts der Befestigungsvorrichtung
aus 6, die entlang der Linie 7-7 genommen ist, und
ist mit der Befestigungsvorrichtung in einer offenen Position und
mit der Katheternabe über
der Befestigungsvorrichtung positioniert veranschaulicht;
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8 ist
eine Querschnittsansicht der Befestigungsvorrichtung aus 5,
die entlang der Linie 8-8 genommen ist, und veranschaulicht die
Befestigungsvorrichtung in einer geschlossenen Position, wobei die
Katheternabe aufgenommen wird;
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9 ist
eine perspektivische Ansicht einer Befestigungsvorrichtung für eine medizinische
Leitung, die nicht gemäß der vorliegenden
Erfindung konfiguriert ist, und veranschaulicht ein Katheteranschlussstück, das über der
Befestigungsvorrichtung positioniert ist;
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10 ist
eine Querschnittsansicht der Befestigungsvorrichtung aus 9,
die entlang der Linie 10-10 genommen ist;
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11 ist
eine Querschnittsansicht der Befestigungsvorrichtung gemäß 10,
jedoch mit in einer offenen Position gezeigten Angeln;
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12 ist
eine Querschnittsansicht der Befestigung gemäß 10, jedoch
mit einem Anschlussstück
der medizinischen Leitung in der eingerasteten Position;
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13 ist
eine teilweise auseinandergezogene perspektivische Ansicht einer
Befestigungsvorrichtung, die gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung konfiguriert ist;
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14 ist
eine perspektivische Ansicht der Befestigungsvorrichtung aus 13 in
einer zusammengebauten Form und veranschaulicht ein Katheteranschlussstück, das über der
Befestigungsvorrichtung positioniert ist;
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15 ist
eine teilweise auseinandergezogene perspektivische Ansicht einer
Befestigungsvorrichtung, die gemäß einer
zweiten bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung konfiguriert ist; und
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16 ist
eine perspektivische Ansicht der Befestigungsvorrichtung aus 15 in
einer zusammengebauten Form und veranschaulicht ein Katheteranschlussstück, das über der
Befestigungsvorrichtung positioniert ist.
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Die
vorliegenden Ausführungsformen
der Befestigungsvorrichtung für
eine medizinische Leitung werden im Kontext eines beispielhaften
intravenösen
Katheters (IV-Katheters) offenbart. Die Prinzipien der vorliegenden
Erfindung sind jedoch nicht auf IV-Katheter beschränkt. Stattdessen
ist Fachleuten im Hinblick auf die vorliegende Offenbarung ersichtlich,
dass die hierin offenbarten Befestigungsvorrichtungen und Halter
ebenfalls erfolgreich im Zusammenhang mit anderen Typen von medizinischen
Leitungen, einschließlich
Schläuchen
für die
Fluidkommunikation und elektrischer Drähte, verwendet werden können. Beispielsweise,
ohne jedoch einschränkend
zu sein, können
die hierin offenbarten Halter dafür angepasst werden, CVCs, PICCs,
Foley-Katheter und Hämodialysekatheter,
Wundsekretableitungsschläuche,
Zufuhrschläuche,
Thoraxdrains, Nasen-Magen-Schläuche
und Sonden zu halten, sowie elektrische Drähte oder Kabel, die mit externen
oder implantierten elektronischen Vorrichtungen oder Sensoren verbunden
sind. Fachleute finden möglicherweise
ebenfalls zusätzliche
Anwendungen für die
Vorrichtungen und die hierin offenbarten Vorrichtungen. Somit dienen
die hierin offenbarten Veranschaulichungen und Beschreibungen von
Befestigungsvorrichtungen im Zusammenhang mit einem Katheter lediglich
als Beispiel für
eine bestimmte mögliche
Anwendung der Vorrichtung.
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Jede
der hierin beschriebenen Vorrichtungen und jedes der hierin beschriebenen
Systeme verwendet Mittel zur Befestigung einer medizinischen Leitung
oder eines medizinischen Artikels an einem Patienten unter Verwendung
eines Klebeelements, das an die medizinische Leitung oder den medizinischen Artikel
geklebt wird. Die Befestigungsvorrichtungen umfassen ebenfalls alle
eine interagierende Konstruktion, die zwischen den Befestigungsvorrichtungen
und einem Abschnitt der medizinischen Leitung oder des medizinischen
Artikels wirkt (z.B. einem Anschlussstück, das entweder lösbar an
der medizinischen Leitung oder dem medizinischen Artikel befestigt
ist oder einstückig
mit der medizinischen Leitung oder dem medizinischen Artikel gebildet
ist). Die interagierende Konstruktion zwischen dem Halter und dem
Abschnitt der medizinischen Leitung oder des medizinischen Artikels
verhindert im Allgemeinen in mindestens einem Freiheitsgrad eine
relative Bewegung zwischen der medizinischen Leitung und den Befestigungsvorrichtungen.
Durch diese Interaktion wird ebenfalls der Abschnitt der medizinischen
Leitung oder des medizinischen Artikels korrekt an der Befestigungsvorrichtung
angeordnet und der Abschnitt der medizinischen Leitung oder des
medizinischen Artikels mit dem Klebeelement in Kontakt geführt.
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Um
die Beschreibung der hierin offenbarten Komponenten der Befestigungsvorrichtungen
und Halter zu unterstützen,
werden folgende koordinierte Begriffe verwendet. Eine Längsachse
verläuft
im Allgemeinen parallel zu einem Abschnitt der medizinischen Leitung,
der von der Befestigungsvorrichtung im Allgemeinen in der Ebene
einer Basis oder einer Unterlage der Befestigungsvorrichtung (weiter
unten erörtert)
gehalten werden soll. Eine seitliche Achse verläuft innerhalb der Ebene der
Basis im Allgemeinen senkrecht zur Längsachse. Eine Querachse erstreckt
sich quer sowohl zur Längsachse
als auch zur seitlichen Achse. 1 veranschaulicht
dieses Koordinatensystem an der Seite der Befestigungsvorrichtung.
Das veranschaulichte Koordinatensystem trifft auf die perspektivischen
Ansichten jeder der hierin veranschaulichten bevorzugten Ausführungsformen zu.
Darüber
hinaus bezeichnet der Begriff „Längsrichtung", wie er hierin verwendet
wird, eine Richtung, die im Wesentlichen parallel zur Längsachse verläuft. „Die seitliche
Richtung" bezeichnet
eine Richtung, die im Wesentlichen parallel zur seitlichen Achse
verläuft.
Und „die
Querrichtung" bezeichnet eine
Richtung, die im Wesentlichen parallel zur Querachse verläuft. Diese
Koordinaten werden zur Beschreibung der Konstruktionen und der Bewegung der
Befestigungsvorrichtung jeder Ausführungsform verwendet. Es folgt
eine ausführliche
Beschreibung jeder Ausführungsform
und ihres zugehörigen
Verwendungsverfahrens.
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Die
Befestigungsvorrichtung aus 1 und 2 ist
so konfiguriert, dass ein Katheter 10 entweder direkt oder,
wie in der veranschaulichten Ausführungsform, mit Hilfe eines
Anschlussstücks 12 gehalten
wird. Somit bietet die folgende Beschreibung zuerst eine kurze Beschreibung
des Katheteranschlussstücks 12,
bevor die Befestigungsvorrichtung 8 beschrieben wird, damit
der Leser diese Vorrichtung besser versteht.
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1 veranschaulicht
einen beispielhaften kurzen peripheren IV-Katheter beispielsweise
des Typs, der bei der B. Braun Mesungen AG erhältlich ist. Das Anschlussstück 12 dieses
Katheters 10 umfasst eine konische Steckbuchse 14 in
Fluidkommunikation mit dem Katheter 10, die einen mit Gewinde versehenen
Rand 16 zur lösbaren
Befestigung an einer Fluidverschlauchung (nicht gezeigt) aufweist,
um die Verschlauchung in Fluidkommunikation mit dem Katheter 10 anzuordnen.
Das Anschlussstück 12 umfasst
ebenfalls ein Paar seitliche Flügel 18,
die sich etwa senkrecht von einem unteren Abschnitt des Anschlussstücks 12 erstrecken.
Jeder Flügel 18 umfasst
ein Durchgangsloch 20. Eine mediale Fläche 22 des Anschlussstücks 12,
die Abschnitte der seitlichen Flügel 18 umfasst,
weist eine im Allgemeinen flache, kreuzförmige Grundfläche auf.
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Die
Befestigungsvorrichtung 8 empfängt das Katheteranschlussstück 12 und
verankert es direkt am Patienten, anstatt eine Stelle der medizinischen Leitung
stromaufwärts
von dem Katheter 10 zu halten (z.B. den Anschluss zwischen
dem Katheter und dem Fluidzufuhrschlauch). Zu diesem Zweck umfasst
die Befestigungsvorrichtung 8 ein Klebeelement 24,
an dem die mediale Fläche 22 des
Katheteranschlussstücks 12 angeordnet
ist. Wünschenswerterweise entspricht
die Form des Klebeelements 24 im Allgemeinen der Form der
Grundfläche
des Katheteranschlussstücks,
und das Klebeelement 24 weist die gleiche Größe wie die
Grundfläche
des Anschlussstücks
auf oder ist etwas kleiner als diese. Somit weist das Klebeelement 24 bei
der veranschaulichten Vorrichtung im Allgemeinen eine Kreuzform
auf.
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Das
Klebeelement 24 weist wünschenswerterweise
eine ausreichende Dicke und Klebrigkeit auf, um das Katheteranschlussstück 12 entweder
zu befestigen und/oder (mindestens zu einem gewissen Grad) zu verkapseln,
um eine relative Bewegung zwischen der Befestigungsvorrichtung 8 und
dem Katheteranschlussstück 12 zu
hemmen. Das Klebeelement 24 kann an der Befestigungsvorrichtung 8 auf
eine Vielzahl herkömmlicher
Weisen angebracht werden, wie beispielsweise durch Transfertechnologie
(z.B. Dünnfilmtransferband)
oder durch Zerstäubung.
Bei der veranschaulichten Vorrichtung ist das Klebeelement 24 beispielsweise
aus einem Transferklebstoff gebildet, der bei der Minnesota Mining
and Manufacturing Company (3M) aus Minneapolis, Minnesota, unter
der Teilnummer 950 erhältlich
ist.
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Wie
aus 1 ersichtlich, kann vor der Verwendung eine Ablöseschicht 26 anfänglich die
Klebeschicht 24 bedecken. Alternativ kann die Verpackung
(nicht gezeigt) für
die Befestigungsvorrichtung 8 als Ablöseschicht 24 dienen.
In jedem Fall bedeckt ein geeignetes Material das Klebeelement 24,
bevor die Befestigungsvorrichtung an einem Patienten angebracht
wird. Ein derartiges geeignetes Material umfasst beispielsweise,
ohne jedoch darauf beschränkt
zu sein, ein mehrfach beschichtetes silikonisiertes Papier.
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Die
Befestigungsvorrichtung 8 umfasst ebenfalls einen Positionierungsmechanismus,
um das Katheteranschlussstück 12 korrekt
am Klebeelement 24 zu positionieren. Für diesen Zweck kann eine breite
Vielfalt von Positionierungsmechanismen verwendet werden, wie durch
die verschiedenen unten beschriebenen Ausführungsformen veranschaulicht.
Wie in 1 und 2 gezeigt, umfasst die Befestigungsvorrichtung 8 beispielsweise
wünschenswerterweise
mindestens einen Zapfen 28, der mit einem der Löcher 20 in
den Flügeln 20 des
Katheteranschlussstücks
zusammenwirkt.
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Die
veranschaulichte Befestigungsvorrichtung 8 umfasst wünschenswerterweise
ein Paar Zapfen 28; jedoch kann die Befestigungsvorrichtung 8 auch
zusätzliche
Zapfen umfassen, um für
eine spezifische Anwendung geeignet zu sein. Wenn die Befestigungsvorrichtung
beispielsweise dafür
ausgelegt ist, ein relativ großes
Anschlussstück
zu befestigen, kann die Befestigungsvorrichtung vier Zapfen umfassen,
die für
eine größere Stabilität an den
Ecken eines Rechtecks angeordnet sind. Als weiteres Beispiel können drei
Zapfen verwendet werden, um ein Y-Stellenanschlussstück fest
zu verankern.
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Die
Zapfen 28 können
eine Vielzahl von Längen
und Durchmessern aufweisen, und eine Vielzahl von Abständen zwischen
denselben aufweisen, abhängig
von der jeweiligen Anwendung und dem jeweiligen Katheteranschlussstück, mit
denen sie interagieren sollen. Für
Anwendungen mit bekannten Kathetern weist jeder Zapfen 28 wünschenswerterweise eine
Länge von
etwa 4 mm bis 20 mm und insbesondere eine Länge von etwa 6 mm auf, jedoch
sind größere oder
kleinere Längen
ebenfalls möglich.
Der Durchmesser des Zapfens ist wünschenswerterweise etwas kleiner
als das entsprechende Loch 20 des Katheteranschlussstücks 12,
ist jedoch ausreichend groß,
um eine bedeutende Biegung des Zapfens 28 unter normalen
Kräften,
die auf die medizinische Leitung ausgeübt werden, zu hemmen. Die Zapfen 28 umfassen
wünschenswerterweise
ein Polymerkunststoffmaterial mit einem Durchmesser zwischen 0,5 und
3 mm und vorzugsweise mit einem Durchmesser von etwa 1,7 mm.
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Die
Zapfen 28 sind seitlich mindestens weit genug beabstandet,
um die medizinische Leitung oder den medizinischen Artikel, die
bzw. der verankert werden soll, aufzunehmen, und entsprechen in der
veranschaulichten Vorrichtung wünschenswerterweise
dem Abstand zwischen den Löchern 20 in den
Flügeln 18 des
Katheteranschlussstücks.
Für eine
Anwendung mit den meisten bekannten Kathetern sind die Zapfen 28 um
einen Abstand zwischen etwa 5 mm und etwa 40 mm und insbesondere
um einen Abstand von etwa 15 mm beabstandet.
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Die
veranschaulichte Vorrichtung 8, die in 1 und 2 gezeigt
ist, umfasst einen Halter, der im Allgemeinen mit der Bezugsnummer 30 bezeichnet
ist und an einer elastischen Verankerungsunterlage 32 befestigt
ist. Der Halter 30 umfasst eine Basis 34, die
den Positionierungsmechanismus (z.B. die Zapfen 28) und
das Klebeelement 24 des Halters 30 stützt. Die
Basis 34 weist wünschenswerterweise eine
ebene Form auf, die teilweise eine Aufnahmefläche (im Allgemeinen mit der
Bezugsnummer 36 bezeichnet) für das Katheteranschlussstück 12 abgrenzt.
Die Zapfen 28 erstrecken sich im Allgemeinen senkrecht
zur Aufnahmefläche 36 der
Basis 34, wobei das Klebeelement 24 auf der Aufnahmefläche 36 und
zwischen den Zapfen 28 angeordnet ist.
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Die
Basis 34 und die Zapfen 28 des Halters 30 sind
wünschenswerterweise
als einheitliches Stück
einstückig
gebildet. Dies kann mit Hilfe einer Vielzahl von Vorgehensweisen
erreicht werden, die Fachleuten bekannt sind. Beispielsweise kann
der gesamte Halter 30 spritzgegossen werden, um die Herstellungskosten
zu senken. Geeignete Kunststoffe, aus denen die Zapfen 28 und
die Basis 34 hergestellt werden können, umfassen beispielsweise,
ohne darauf beschränkt
zu sein, Polypropylen, Polyethylen und dergleichen. Insbesondere
umfassen akzeptable Materialien TeniteTM 811,
Polyethylen niedriger Dichte (LDPE), das bei der Eastman Chemical
Company aus Kingsport, Tennessee, erhältlich ist, und Polypropylen
(Nr. P6M5B-015) und Polypropylenkopolymer (Nr. P6M5Z-036), die beide
bei der Huntsman Chemical, Salt Lake City, Utah, erhältlich sind.
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Wie
oben erwähnt,
kann das Klebeelement 24 an der Basis 34 in einer
Vielzahl von Vorgehensweisen angebracht werden, einschließlich, ohne
darauf beschränkt
zu sein, durch Transferband oder durch Zerstäubung. Bei Anbringung mit Hilfe
von Transferband kann die Anbringung als Teil eines Umformerverfahrens
erfolgen, das weiter unten beschrieben wird.
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Die
Basis 34 des Halters 30 ist an der Verankerungsunterlage 32 befestigt.
Die Basis 34 ist an der Verankerungsunterlage 32 wünschenswerterweise mit
Hilfe eines Lösungsbindungsklebstoffs,
wie beispielsweise Cyanoacrylat oder einem anderen Bindungsmaterial
befestigt. Ein derartiger Klebstoff ist bei 3M unter der Teil-Nr.
4693 erhältlich.
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Die
Verankerungsunterlage 32 umfasst eine elastische Konstruktionsschicht
zur Befestigung des Halters 30 an der Haut eines Patienten.
Die Unterlage 32 umfasst wünschenswerterweise eine Laminatkonstruktion
mit einer oberen Schaumstoffschicht (z.B. Polyethylenschaumstoff
mit geschlossenen Zellen) und einer unteren Klebeschicht. Der Klebstoff
ist vorzugsweise ein Klebstoff medizinischer Qualität und kann
abhängig
von der jeweiligen Anwendung diaphoretisch oder nicht diaphoretisch
sein. Die Verankerungsunterlage 32 ist wünschenswerterweise
aus einem Polyethylenschaumstoffband mit einer Dicke von 0,08 bis
0,3 cm (1/32 bis 1/8 Zoll) mit einem Acrylklebstoff mit einer Dicke
von 40 bis 120 Gramm/Quadratmeter gebildet. Ein derartiger Schaumstoff
mit einer Klebeschicht ist bei New Dimensions in Medicine aus Columbus,
Ohio, erhältlich.
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Eine
obere Fläche
der Schaumstoffschicht der Verankerungsunterlage 32 ist
mit Hilfe einer Coronabehandlung des Schaumstoffs mit einer niedrigen
elektrischen Ladung aufgerauht. Die aufgerauhte oder poröse obere
Fläche
der Verankerungsunterlage 32 verbessert die Qualität der Klebeverbindung, die
von dem Cyanoacrylat (oder von einer anderen Art von Klebe- oder
Bindungsmaterial) zwischen der Basis 34 und der Verankerungsunterlage 32 gebildet wird.
Alternativ kann die elastische Verankerungsunterlage 32 eine
untere Klebeschicht medizinischer Qualität, eine innere Schaumstoffschicht
und eine obere Schicht aus Papier oder einem anderen gewobenen oder
nicht gewobenen Stoff umfassen.
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Eine
entfernbare Papier- oder Kunststoffrückseite oder -decklage 38 bedeckt
wünschenswerterweise
die untere Klebefläche
vor der Verwendung. Diese Ablöseschicht 38 ist
vorzugsweise reißfest
und in eine Vielzahl von Stücken
unterteilt, um die Anbringung der Unterlage an der Haut eines Patienten
zu erleichtern. Bei der veranschaulichten Ausführungsform ist die Rückseite
ein mehrfach beschichtetes silikonisiertes Papier.
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Die
Rückseite
ist wünschenswerterweise entlang
einer Mittellinie CL der elastischen Verankerungsunterlage 32 geteilt,
um jeweils nur die Hälfte der
unteren Klebefläche
freizulegen. Die Rückseite 38 erstreckt
sich, wie veranschaulicht, ebenfalls vorteilhafterweise über mindestens
eine Kante der Verankerungsunterlage 32 hinaus, um die
Entfernung der Rückseite 38 von
der Klebeschicht zu erleichtern.
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Obwohl
nicht veranschaulicht, kann der Halter 30 und/oder die
Verankerungsunterlage 32 zusätzlich zu der Klebeschicht
Löcher
für eine
chirurgische Naht umfassen, um die Verankerungsunterlage besser
an der Haut des Patienten zu befestigen.
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Bei
der veranschaulichten Vorrichtung umfasst die Verankerungsunterlage 32 wünschenswerterweise
ebenfalls ein Paar gegenüberliegende
konkave Abschnitte, die die Mitte der Verankerungsunterlage 32 benachbart
zur Halterbasis 34 einengen. Folglich weisen die peripheren
Enden der Verankerungsunterlage 32 einen größeren Kontaktbereich auf,
um eine größere Stabilität und Anhaftung
an der Haut eines Patienten bereitzustellen, während der Halter 30,
der im mittleren Abschnitt der Verankerungsunterlage 32 angeordnet
ist, benachbart zu einer Einführstelle
des Katheters angeordnet werden kann.
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Die
Verankerungsunterlage 32 und die Ablöseschicht 38 (d.h.
die Rückseite)
werden unter Verwendung eines Umformerverfahrens gebildet. Ein Bogen
aus Stützmaterial
wird anfänglich
auf die Klebefläche
des Schaumstoffmaterials aufgetragen. (Der Schaumstoff wird mit
einer Rückseite
gekauft, jedoch wird wünschenswerterweise
eine neue Rückseite
aufgetragen, die aufgedruckte Anzeigemittel umfasst, die den Hersteller
der Befestigungsvorrichtung 8 identifizieren.)
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Ein
erstes Muster wird mit Hilfe des Umformungsverfahrens mehrfach in
den Bogen aus Schaumstoffmaterial mit Klebstoffrückseite geschnitten. Dies kann
mit Hilfe eines Formstanzverfahrens erfolgen, mit dem nur das Schaumstoffmaterial
in dem ersten Muster „angestanzt" wird, ohne das Rückseitenmaterial
zu stanzen. Das gestanzte erste Muster entspricht wünschenswerterweise
mindestens einem Abschnitt der Verankerungsunterlage 32. Das
heißt,
dass das erste Muster, das in das Schaumstoffmaterial gestanzt wird,
mindestens teilweise die Form der Verankerungsunterlage 32 abgrenzt.
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Daraufhin
wird ein zweites Muster mehrfach in den Bogen aus mit einer Klebstoffrückseite
versehenem Material (d.h. das Schaumstoffmaterial) und das Stützmaterial
gestanzt. Das zweite Muster grenzt den Rest der Form der Verankerungsunterlage
sowie den freigelegten Abschnitt der Ablöseschicht 38 ab. Dieser
Prozess kann ebenfalls durch Formstanzen erfolgen.
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Die
Ablösedecklage 38 wird
ebenfalls in ihre beiden Hälften
gestanzt, ohne die Schaumstoffschicht zu stanzen. Dieser Prozess
kann entweder vor oder nach dem Stanzen des zweiten Musters erfolgen
und kann ebenfalls durch Formstanzen erfolgen. Durch dieses Umformungsverfahren
werden somit mehrere Verankerungsunterlagen aus einem einzigen Bogen
der Schaumstoff-Klebstoff-Stützlaminatkonstruktion
erzeugt.
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Bei
Gebrauch entfernt der Gesundheitspfleger die Befestigungsvorrichtung
aus ihrer schützenden
sterilen Verpackung (nicht gezeigt) und zieht die Ablöseschicht 26 von
dem Klebeelement 24 ab, falls separat von der Verpackung
bereitgestellt. Andernfalls kommt das Klebeelement 24 unbedeckt
aus der Verpackung zum Vorschein. Der Gesundheitspfleger richtet
daraufhin die Zapfen 28 mit den Löchern 20 für eine chirurgische
Naht in den Flügeln 18 des
Katheteranschlussstücks
aus und führt
die Zapfen 28 in die Löcher 20 ein.
Durch die Wechselwirkung zwischen den Löchern 20 und den Zapfen 28 wird
das Katheteranschlussstück 12 korrekt
an dem Halter 30 positioniert. Der Gesundheitspfleger bewegt
das Katheteranschlussstück 12 daraufhin
mit dem Klebeelement 24 in Kontakt und drückt das
Katheteranschlussstück 12 gegen
den Halter 30, um einen guten Kontakt zwischen dem Klebeelement 24 und
der medialen Fläche 22 des
Katheteranschlussstücks 12 sicherzustellen.
Als Folge der einander entsprechenden Formen des Klebeelements 24 und
der medialen Fläche 22 des
Katheteranschlussstücks 12 bedeckt die
mediale Fläche 22 vollständig das
Klebeelement 24, wodurch eine Freilegung des Klebeelements 24 verhindert
wird. Da freiliegender Klebstoff ein Ort für Bakterienwachstum werden
kann, wird die Gefahr einer Einführstelleninfektion
durch eine Minimierung einer derartigen Freilegung wesentlich verringert.
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Der
Gesundheitspfleger befestigt die Verankerungsunterlage 32 wünschenswerterweise
am Patienten, nachdem das Katheteranschlussstück 12 am Halter 30 befestigt
wurde. Dieser Schritt kann vor der Befestigung des Katheteranschlussstücks erfolgen, jedoch
ist dafür
erforderlich, dass die Verankerungsunterlage 32 am Patienten
in einer Position angeordnet wird, die den Halter 30 exakt
unter dem Katheteranschlussstück 12 ausrichtet.
Der Gesundheitspfleger befestigt die Verankerungsunterlage ungeachtet der
Reihenfolge dieser Vorgänge
am Patienten, indem zuerst eine Hälfte der Ablöseschicht
entfernt wird und die Verankerungsunterlage mit der Klebstoffseite
nach unten an die Haut des Patienten gedrückt wird. Der Gesundheitspfleger
entfernt daraufhin die andere Hälfte
der Ablöseschicht
und glättet die
Verankerungsunterlage 32 am Patienten. Die Befestigungsvorrichtung 8 verankert
das Katheteranschlussstück 12 in
dieser Position fest am Patienten.
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3 veranschaulicht
eine andere Befestigungsvorrichtung 8a für eine medizinische
Leitung. Die oben genannte Beschreibung im Zusammenhang mit 1 und 2 trifft
in gleicher Weise auf die Vorrichtung aus 3 zu, sofern
nicht anders angegeben. Darüber hinaus
werden gleiche Bezugsnummern verwendet, um gleiche Merkmale zu bezeichnen,
wobei der Buchstabe „a" als Suffix hinzugefügt wird,
um Merkmale der Vorrichtung aus 3 zu bezeichnen.
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Die
Befestigungsvorrichtung 8a umfasst einen Halter 30a.
Der Halter 30a entspricht dem Halter, der in 1–2 veranschaulicht
ist, außer
dass die Basis 34a des Halters 30a einen erhobenen
Sockel 40 umfasst, der sich aufwärts von der Basis 34a erstreckt
und einen Abschnitt der Aufnahmefläche 36a abgrenzt.
Der erhobene Sockel 40, die Basis 34a und die
Zapfen 28a sind wünschenswerterweise
alle einstückig
in einem einheitlichen Halter 30a gebildet.
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Das
Klebeelement 24a ist auf einer oberen Fläche des
erhobenen Sockels 40 gebildet und eine Ablöseschicht 26a bedeckt
das Klebeelement 24a. Alternativ dient die Verpackung (nicht
gezeigt) wie oben beschrieben als Ablöseschicht.
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Der
erhobene Sockel 40 des Halters 30a weist vorzugsweise
eine ebene obere Fläche
auf, auf der die Klebeschicht 24a angeordnet ist. Wünschenswerterweise
bildet die Ebene, die im Allgemeinen durch die obere Fläche des
erhobenen Sockels 40 abgegrenzt wird, einen spitzen Winkel
mit der ebenen Fläche
der Basis 34a. Die abgewinkelte obere Fläche verleiht
dem Katheteranschlussstück
im Verhältnis
zur Haut des Patienten eine winklige Ausrichtung. Wie in der Technik
bekannt, liegt der resultierende Einfallswinkel abhängig von
der Anwendung der Katheterbefestigungsvorrichtung 8 wünschenswerterweise
zwischen etwa 0° und
15°.
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Eine
Verankerungsunterlage 32a stützt den Halter 30a.
Eine Ablöseschicht
(nicht gezeigt) bedeckt eine Klebeunterseite der Verankerungsunterlage 32a vor
der Anbringung der Verankerungsunterlage 32a am Patienten,
wie oben beschrieben.
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4 veranschaulicht
eine andere Befestigungsvorrichtung 8b für eine medizinische
Leitung. Die oben genannte Beschreibung hinsichtlich der Vorrichtung
aus 1 und 2 trifft in gleicher Weise auf
die Vorrichtung aus 4 zu, sofern nicht anders angegeben.
Darüber
hinaus werden gleiche Bezugsnummern verwendet, um gleiche Merkmale
zu bezeichnen, wobei der Buchstabe „b" als Suffix hinzugefügt wird, um Merkmale der Vorrichtung
aus 4 zu bezeichnen.
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Der
Halter 30b entspricht dem Halter aus 1,
außer
dass der Halter 30b eine Schale 42 umfasst, die
sich von der Basis 34b des Halters 30b aufwärts erstreckt.
Das Klebeelement 24b liegt wünschenswerterweise innerhalb
der Schale 42 und bedeckt mindestens einen Abschnitt der
Aufnahmefläche 38b,
die durch die Schale 42 abgegrenzt wird. Wie oben beschrieben,
kann eine Ablöseschicht 26b das
Klebeelement 24b anfänglich
bedecken oder die Verpackung kann dieser Funktion dienen.
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Darüber hinaus
ist zwischen der Fläche
des Kanals 44 und der Klebeschicht 24b wünschenswerterweise
eine Schaumstoffschicht 46 angeordnet. Die Schaumstoffschicht 46 stellt
trotz des Vorhandenseins von Vorsprüngen auf der Fläche des
Katheteranschlussstücks
einen guten Kontakt zwischen der Klebeschicht 24b und der
Fläche
des Katheteranschlussstücks
bereit. Das heißt,
dass die Schaumstoffschicht 46 der Klebeschicht 24b ermöglicht,
den Konturen der gegenüberliegenden
Fläche
des Katheteranschlussstücks
zu folgen.
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Die
Schale 42 weist vorzugsweise eine konkave bogenförmige obere
Fläche
auf, die einen Kanal 44 bildet und als Aufnahmefläche des
Halters 30b dient. Wünschenswerterweise
passt sich die Fläche des
Kanals 44 im Wesentlichen an einen Abschnitt einer Fläche eines
Konus an, wodurch dem Kanal ermöglicht
wird, sich leicht an ein konisches Katheteranschlussstück, wie
beispielsweise das Anschlussstück,
das in 1 veranschaulicht ist, anzupassen. Da die bogenförmige Fläche des
Kanals 44 dazu verwendet werden kann, ein Katheteranschlussstück in eine
gewünschte
Position im Verhältnis
zum Halter 30b und auf die Klebeschicht 24b zu
führen,
sind die Zapfen 28b (in 4 gestrichelt
gezeigt) bei der vorliegenden Vorrichtung optional. Derartige Zapfen 28b erleichtern
einem Gesundheitspfleger zusammen mit entsprechenden Löchern für eine chirurgische
Naht, wie beispielsweise den Löchern 20 in
den Flügeln des
Katheteranschlussstücks
(siehe 1), möglicherweise,
ein Katheteranschlussstück
im Verhältnis zum
Halter 10c zu positionieren, und können daher, wenn gewünscht, verwendet
werden.
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Bei
dieser Vorrichtung dienen sowohl die Form des Kanals 44 als
auch die Form der Zapfen 28b, falls inbegriffen, als Positionierungsmechanismus
des Halters 30b.
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Die
Verankerungsunterlage 32b stützt den Halter 30b.
Eine Ablöseschicht
(nicht gezeigt) bedeckt wünschenswerterweise
eine Klebeunterseite der Verankerungsunterlage 32b vor
der Anbringung der Verankerungsunterlage 32b am Patienten,
wie oben beschrieben.
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5–8 veranschaulichen
eine andere Befestigungsvorrichtung 8c für eine medizinische Leitung.
Die oben genannte Beschreibung hinsichtlich der Vorrichtung aus 1 und 2 trifft
in gleicher Weise auf die Vorrichtung aus 5–8 zu, sofern
nicht anders angegeben. Gleiche Bezugsnummern werden verwendet,
um gleiche Merkmale zu bezeichnen, wobei das Suffix „c" hinzugefügt wird, um
Merkmale der vorliegenden Vorrichtung zu bezeichnen.
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Der
Halter 30c und die Verankerungsunterlage 32c der
Befestigungsvorrichtung 8c entsprechen jenen, die in 1 veranschaulicht
sind, außer
dass der Positionierungsmechanismus die Form einer Schale 48 mit
beweglichen Wänden 50 annimmt.
Das Klebeelement 24c liegt wünschenswerterweise innerhalb
der Schale 48 und bedeckt mindestens einen Abschnitt der
Aufnahmefläche,
der durch die Schale 48 abgegrenzt wird. Eine Ablöseschicht
(nicht gezeigt) kann das Klebeelement 24c anfänglich bedecken
oder die Verpackung kann diesem Zweck dienen, wie oben beschrieben.
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Wie
am besten aus 6, 7 und 8 ersichtlich,
umfasst die Schale einen Kanal 52 mit einer sich verjüngenden
Breite, der eine bogenförmige Fläche umfasst,
die als Aufnahmefläche
des Halters 30c dient. Wünschenswerterweise passt sich
die Form des Kanals 52 im Wesentlichen an einen Abschnitt
eines Konus an (d.h. er weist eine Kegelstumpfform auf), wodurch
dem Kanal 52 ermöglicht wird,
sich leicht an einen konisch geformten Abschnitt des Katheteranschlussstücks 12c anzupassen.
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Der
Kanal 52 wird teilweise durch die gegenüberliegenden Wandabschnitte 50 abgegrenzt.
Jeder Wandabschnitt 50 weist eine Bogenform mit einem Krümmungsradius
auf, der im Allgemeinen zu dem Katheteranschlussstück 12c passt.
Jeder Wandabschnitt 50 erstreckt sich des Weiteren über eine
Bogenlänge
von im Allgemeinen mehr als 90°, so
dass die Wandabschnitte 50 zusammen mindestens 180° des konischen
Katheteranschlussstücks 12c umgeben.
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Eine
elastische Kopplung, die im Allgemeinen durch die Bezugsnummer 54 gekennzeichnet
ist, verbindet die Wandabschnitte 50 der Schale 48 und stützt die
Schale 48 um die Halterbasis 34c. Bei der veranschaulichten
Ausführungsform
ist die elastische Kopplung 54 einstückig mit der Basis 34c sowie mit
den Wandabschnitten 50 gebildet. Die elastische Kopplung 54 umfasst
ein Paar im Allgemeinen parallele Schienen 56. Jede Schiene 56 umfasst
einen verengten Abschnitt, der zwischen der Basis 34c und dem
entsprechenden Wandabschnitt 50 gebildet ist. Dieser verengte
Abschnitt ist elastisch und ermöglicht
dem entsprechenden Wandabschnitt 50, sich im Verhältnis zur
Basis 34c zu bewegen.
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Die
Wandabschnitte 50 sind somit im Verhältnis zueinander und zur Basis 34c beweglich. Wünschenswerterweise
hält die
elastische Kopplung 54 normalerweise die Wandabschnitte 50 in
einer offenen Position, wie in 7 veranschaulicht,
in der die oberen Enden (distal von der Basis 34c) der Wandabschnitte 50 beabstandet
sind. Die elastische Kopplung 54 ermöglicht den Wandabschnitten 50, sich
zueinander hin in eine geschlossene Position zu bewegen, wie in 8 gezeigt.
In dieser Position sind die oberen Enden der Wandabschnitte 50 nahe zusammen
beabstandet und Form und Größe des Kanals
passen im Allgemeinen zu der des gehaltenen Abschnitts des Katheteranschlussstücks 12c. Die
Schale 48 erstreckt sich in der geschlossenen Position
somit um mehr als 180° um
den Umfang des Katheteranschlussstücks 12c.
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Die
elastische Kopplung 54 umfasst ebenfalls einen Betätigungsmechanismus,
um die Wandabschnitte in die geschlossene Position zu bewegen, nachdem
der Kanal 52 das Katheteranschlussstück 12c empfangen hat.
Bei der veranschaulichten Vorrichtung umfasst der Betätigungsmechanismus
ein Paar Nasen 58, die sich von den unteren Enden der Wandabschnitte 50 zwischen
die Schienen 56 erstrecken. Jede Nase 58 weist
eine Innenfläche
(d.h. eine Fläche
innerhalb des Kanals 52) mit einer Bogenform auf, die im
Allgemeinen zu der des entsprechenden Wandabschnitts 50 passt.
Die Nasen 50 sind ebenfalls so ausgerichtet und bemessen,
dass sie eine leichte aufwärts
gerichtete Ausrichtung aufweisen, wenn sich die Schale 48 in
der offenen Position befindet, wie in 7 gezeigt.
Wenn jedoch das Katheteranschlussstück 12c in den Kanal 52 gedrückt wird,
bewegen sich die Nasen 58 abwärts. Die Abwärtsbewegung
der Nasen 58 veranlasst den befestigten Wandabschnitt 50,
sich um die entsprechende Schiene 56 zu drehen, wobei sich
der Halsabschnitt der Schiene 56 biegt, wie in 8 gezeigt.
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Eine
Schaumstoffschicht 60 ist in dem Kanal 52 angeordnet
und kleidet mindestens einen Abschnitt der Oberfläche des
Kanals aus. Die Schaumstoffschicht 60 gleicht nicht nur
Unregelmäßigkeiten in
der Oberfläche
der Katheteranschlussstücke
aus, sondern sie wirkt ebenfalls als Substrat für das Klebeelement 24c.
Bei der veranschaulichten Ausführungsform
kleiden die Schaumstoffschicht 60 und die Klebeschicht 24c die
gesamte innere Fläche
des Kanals 52 der Schale aus.
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Bei
Gebrauch wird der konische Abschnitt des Katheteranschlussstücks 12c in
die Schale 48 eingeführt,
während
die elastische Kopplung 54 die Schalenwände 50 in der offenen
Position hält.
Die gegenüberliegenden
Wände 50 der
Schale 48 schließen
sich daraufhin um das Anschlussstück 12c, wobei das
Klebeelement 24c mit der äußeren Fläche des Anschlussstücks 12c in
Kontakt gebracht wird, wodurch das Anschlussstück 12c am Halter 30c befestigt
wird.
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9–12 veranschaulichen
eine andere Befestigungsvorrichtung 8d für eine medizinische Leitung.
Die oben-genannte Beschreibung hinsichtlich der Vorrichtung aus 1 und 2 trifft in
gleicher Weise auf die Vorrichtung aus 9–12 zu; sofern
nicht anders angegeben, werden gleiche Bezugsnummern verwendet,
um gleiche Merkmale zu bezeichnen, wobei der Buchstabe „d" hinzugefügt wird,
um Merkmale der vorliegenden Vorrichtung zu bezeichnen.
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Der
Halter 30d umfasst einen Klammermechanismus, der mit Hilfe
eines Paars gegenüberliegender
Schnappriegel 62 gebildet ist. Die Schnappriegel 62 sind
auf der Basis 34d voneinander beabstandet und das Klebeelement 24d ist
zwischen den Schnappriegeln 62 angeordnet. Bei der veranschaulichten
Ausführungsform
sind die Schnappriegel 62 und die Basis 34d in
Form eines einheitlichen Halters 30d einstückig zusammen
gebildet, wie beispielsweise, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein,
durch Formen, Extrahieren oder Wärmeformen,
und das Klebeelement 24 wird auf jede beliebige der oben
beschriebenen Arten aufgetragen.
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Jeder
Schnappriegel 62 umfasst eine Angel 64, die in
Richtung des anderen Schnappriegels 62 vorsteht, und eine
im Allgemeinen aufrechte Stütze 66,
die die Angel 64 schwebend über der Basis 34d hält. Ein
Betätigungselement
bzw. eine Nase 68 ist an der Stütze 66 an einer Stelle
oberhalb der Basis 34d befestigt. Das Betätigungselement 68 umfasst wünschenswerterweise
eine aufgerauhte obere Fläche
und/oder Reibrippen, um den Reibkontakt zwischen dem Betätigungselement 68 und
den Fingerspitzen des Benutzers zu verbessern. Bei der veranschaulichten
Ausführungsform
ist jedes Betätigungselement 68 an
der äußeren lateralen
Seite der entsprechenden Angel 64 an der Spitze der aufrechten Stütze 66 angeordnet.
In dieser Position verursacht eine Bewegung des Betätigungselements 68 in
Richtung der Basis 34d die Stütze 66, sich zu biegen
und bewegt die Angel 64 von dem anderen Schnappriegel 62 weg,
wie in 11 gezeigt.
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Bei
der veranschaulichten Vorrichtung weisen die aufrechten Stützen 66 längliche
Formen auf und sind auf der Basis 34d im Allgemeinen parallel zueinander
angeordnet. Die Stützen 66 grenzen
zusammen mit der Basis 34d einen im Allgemeinen rechteckigen
Kanal 70 ab. Die gegenüberliegenden Angeln 64 der
Schnappriegel 62 verringern die Größe der oberen Öffnung des
Kanals. Der Boden des Kanals 70 grenzt mindestens einen
Abschnitt der Aufnahmefläche 36d des
Halters 30d ab.
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Der
Kanal 70 ist so bemessen, dass er die Flügel 18d des
Katheteranschlussstücks
aufnimmt, und die Schnappriegel 62 sind so auf der Basis 34d angeordnet,
dass sie über
die Flügel 34d schnappen, um
das Katheteranschlussstück 12d in
dem Kanal 70 zu verriegeln.
-
Bei
Betrieb werden beide Betätigungselemente 68 durch
Fingerdruck niedergedrückt,
wie in
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11 schematisch
veranschaulicht, wodurch die Stützen 66 seitlich
auswärts
gebogen werden. Durch diese Auswärtsbiegung
der Stützen 66 wird
den seitlichen Flügeln 18d des
Katheteranschlussstücks
ermöglicht,
sich zwischen den Stützen 66 anzuordnen,
wodurch eine mediale Fläche 22d des
Anschlussstücks 12d mit
der Klebeunterlage 24d in Kontakt gebracht wird. Nach dem
Einführen
der Flügel 18d des
Katheteranschlussstücks
in den Kanal 70 kann der Fingerdruck auf die Betätigungselemente 68 aufgehoben
werden, wodurch den Angeln 64 ermöglicht wird, eine obere Fläche der
Flügel 18 des
Katheteranschlussstücks
teilweise zu bedecken. Demgemäß wird das
Anschlussstück 12d am
Halter 30d auf zwei Weisen befestigt: erstens durch die
Klebekraft des Klebeelements 24d an der medialen Fläche 22d des
Anschlussstücks 12d und
zweitens durch die Anordnung der Angeln 64 über der
Oberseite der Flügel 18d des
Anschlussstücks.
-
13–14 veranschaulichen
eine Befestigung 8e für
eine medizinische Leitung gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. Die oben genannte Beschreibung hinsichtlich
der Vorrichtung, die in 1 und 2 veranschaulicht ist,
trifft in gleicher Weise auf die Ausführungsform aus 13–14 zu;
sofern nicht anders angegeben. Gleiche Bezugsnummern werden verwendet, um
gleiche Merkmale der Vorrichtungen zu bezeichnen, wobei das Suffix „e" hinzugefügt wird,
um Merkmale der vorliegenden Ausführungsform zu bezeichnen.
-
Der
Halter 30e umfasst eine Platte mit einer darin gebildeten
Vertiefung oder Kavität.
Die Platte kann aus einem beliebigen einer weiten Vielzahl von Materialien
gebildet sein, einschließlich
Kunststoffpolymer. Bei der veranschaulichten Ausführungsform umfasst
der Halter 30e jedoch eine Schaumstoffunterlage, die eine Öffnung 72 dort
hindurch abgrenzt. Wie in 14 gezeigt,
weist die Öffnung 72 eine Form
auf, die der Form der Grundfläche
eines Katheteranschlussstücks
entspricht, wodurch sie das Katheteranschlussstück 12e im Verhältnis zum
Halter 30e positioniert.
-
Ein
Klebeelement 24e ist an einer Verankerungsunterlage 32e im
Allgemeinen in der Mitte der Unterlage 32e angebracht.
Größe und Form
des Klebeelements 24e entsprechen wünschenswerterweise der Größe und Form
der Schaumstoffunterlage 30e. Das Klebeelement 24e weist
wünschenswerterweise
eine gleichförmige
Dicke auf und deckt den gesamten Bereich innerhalb seines Umfangs
ab. Folglich wird ein Abschnitt des Klebeelements 24e durch die Öffnung freigelegt.
Eine Ablöseschicht
(nicht gezeigt) oder die Produktverpackung deckt wünschenswerterweise
das Klebeelement 24e vor Gebrauch ab, wie oben beschrieben.
-
Der
Schaumstoffunterlagenhalter 30e und seine Öffnung 72 können während eines Umformungsprozesses
während
eines Formstanzverfahrens gebildet werden. Die Anbringung des Klebeelements 24e und
die Befestigung des Schaumstoffunterlagenhalters 30e an
dem Klebeelement 24e können
ebenfalls als Schritte während
des Umformungsprozesses erfolgen.
-
Obwohl
nicht veranschaulicht, braucht sich die Kavität oder die Vertiefung nicht
vollständig
durch die Schaumstoffunterlage zu erstrecken, sondern kann stattdessen
die Form einer Prägung
annehmen. In dieser Form kann das Klebeelement an dem Boden der
Vertiefung angebracht werden, um von einer Seite der Verankerungsunterlage
gegenüber
der Haut des Patienten zugänglich
zu sein. Wiederum ist mindestens ein Abschnitt der Vertiefung so
konfiguriert, dass er in Form und Größe dem befestigten Abschnitt
der Flügel
des Katheteranschlussstücks
entspricht.
-
Bei
Betrieb wird das Katheteranschlussstück 12e in Richtung
der Vertiefung 72 bewegt und in derselben angeordnet, um
eine mediale Fläche 22e des Anschlussstücks 12e im
Verhältnis
zum Klebeelement 24e zu positionieren. Die mediale Fläche 22e wird
daher mit dem Klebeelement 24e in Kontakt gedrückt, um
das Katheteranschlussstück 12e an
der Befestigungsvorrichtung 8e zu befestigen. Die Verankerungsunterlage 32e wird
in der oben beschriebenen Weise an der Haut des Patienten befestigt.
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15–16 veranschaulichen
eine Befestigungsvorrichtung 8f für eine medizinische Leitung
gemäß einer
anderen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. Die Beschreibung der Vorrichtung aus 1 und 2 trifft
in gleicher Weise auf die Ausführungsform
aus 15–16 zu;
sofern nicht anders angegeben. Gleiche Bezugsnummern werden verwendet,
um gleiche Merkmale der Vorrichtungen zu bezeichnen, wobei das Suffix „f" hinzugefügt wird,
um Merkmale der vorliegenden Ausführungsform zu bezeichnen. Diese
Ausführungsform entspricht
ebenfalls der, die in 13–14 veranschaulicht
ist, mit Ausnahme der Notwendigkeit für einen Halter. Der Halter,
der in 13 veranschaulicht ist, ist
in der vorliegenden Ausführungsform
beseitigt und eine Vertiefung oder Kavität 74 ist in der Verankerungsunterlage 32f selbst
abgegrenzt. Bei der veranschaulichten Ausführungsform erstreckt sich die
Vertiefung 74 vollständig
durch die Verankerungsunterlage 32f, jedoch kann die Vertiefung
die Form einer Einkerbung in der Unterlage 32f annehmen.
In beiden Fällen
weist die Vertiefung 74 wünschenswerterweise eine ähnliche
Form und Größe auf wie
mindestens ein Abschnitt des Katheteranschlussstücks 12f. Und vorzugsweise
passt die Vertiefung 74 im Allgemeinen in Form und Größe zu der Grundfläche des
Katheteranschlussstücks 12f.
-
Das
Klebeelement 24f befindet sich am Boden der Vertiefung.
Bei der veranschaulichten Ausführungsform,
in der sich die Vertiefung durch die Unterlage 32f erstreckt,
stützt
jedoch ein Substrat 76 das Klebeelement 24f an
dieser Stelle. Das Klebeelement 24f bedeckt wünschenswerterweise
das gesamte Substrat 76 und befestigt es an einer Seite
der Verankerungsunterlage, an der die Klebeschicht gebildet ist.
Somit kann das Substrat Klebeschichten an seinen beiden Seiten umfassen.
-
Die
Verwendung der vorliegenden Befestigungsvorrichtung 8f entspricht
der, die mit der Befestigungsvorrichtung im Zusammenhang steht,
die in 13 und 14 veranschaulicht
ist. Das Katheteranschlussstück 12f wird
in Richtung der Vertiefung 74 bewegt und in derselben angeordnet,
um eine mediale Fläche 22f des
Anschlussstücks 12f im
Verhältnis
zum Klebeelement 24f zu positionieren. Die mediale Fläche 22f wird
daher mit dem Klebeelement 24f in Kontakt gedrückt, um
das Katheteranschlussstück 12f an
der Befestigungsvorrichtung 8f zu befestigen. Die Verankerungsunterlage 32f wird
in der oben beschriebenen Weise an der Haut des Patienten befestigt.
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Allen
oben beschriebenen Vorrichtungen ist gemein, dass die Befestigungsvorrichtung
Klebeschichten an zwei Seiten umfasst. Eine Seite haftet am Patienten
an, während
die andere Seite an der medizinischen Leitung oder dem medizinischen
Artikel anhaftet. Um die medizinische Leitung korrekt auf der Befestigungsvorrichtung
zu positionieren und die Geschwindigkeit und Einfachheit der Anbringung
der Befestigungsvorrichtung zu verbessern, umfasst jede der oben
beschriebenen Befestigungsvorrichtungen ebenfalls einen Positionierungsmechanismus.
Eine korrekte Positionierung fördert
einen guten Kontakt zwischen dem Klebeelement und der medizinischen Leitung
oder dem medizinischen Artikel, um die Befestigung zu verbessern,
und stellt sicher, dass die medizinische Leitung oder der medizinische
Artikel das Klebeelement vollständig
bedeckt. Folglich neigt der Klebstoff nicht dazu, sich zu Stellen
für Bakterienwachstum
zu entwickeln. Der Positionierungsmechanismus ermöglicht dem
Gesundheitspfleger ebenfalls, die medizinische Leitung oder den
medizinischen Artikel unter minimalem Zeitaufwand und minimaler
Mühe korrekt
an der Befestigungsvorrichtung zu positionieren.
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Zur
Verwendung mit Kathetervorrichtungen befestigt jede der oben beschriebenen
Befestigungsvorrichtungen das Katheteranschlussstück an dem Patienten,
anstatt dass sie den Anschluss am Schlauch zum Patienten befestigt,
wie es bei Vorrichtungen des Stands der Technik der Fall ist. Der
Katheter bewegt sich daher nicht mit der Bewegung eines anatomischen
Gelenks, wenn eine Verbindung zwischen dem Katheter und der Verschlauchung
das Gelenk überspannt.
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Des
Weiteren ist allen oben beschriebenen Vorrichtungen gemein, dass
die Befestigungsvorrichtung eine sterile, stabile und effiziente
Weise der Verankerung einer medizinischen Leitung oder eines medizinischen
Artikels an einem Patienten bereitstellt. Die Befestigungsvorrichtung
wird unter Verwendung des Positionierungsmechanismus schnell und
einfach an der medizinischen Leitung oder dem medizinischen Artikel
angebracht und wird ebenso schnell und einfach an der Haut des Patienten
angebracht. Während
des Anbringungsverfahrens braucht der bzw. die Gesundheitspflegerin)
die Klebeschichten nicht mit seinen oder ihren Handschuhen zu berühren. Der
Verwendung der Befestigungsvorrichtung verschlechtert den Handschuhschutz
daher nicht. Wenn sie befestigt ist, stabilisiert die Befestigungsvorrichtung
den Katheter und verhindert eine Bewegung und eine Wanderung des
Katheters wesentlich.
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Obwohl
nicht veranschaulicht, kann jede der oben beschriebenen Befestigungsvorrichtungen,
insbesondere zur Verwendung mit intravenösen Kathetern, eine oder mehrere
Schlauchklammern umfassen. Eine beispielhafte Schlauchklammer ist
in U.S.-Patent Nr. 5,578,013 beschrieben und veranschaulicht, das
am 26. November 1996 an den Namen Steven F. Bierman und an den Rechtsnachfolger desselben
erteilt wurde und auf das hierdurch verwiesen wird. Die Schlauchklammer
kann eine plattenartige Basis aufweisen, die an die Verankerungsunterlage
geklebt ist, und kann an beiden Seiten des Halters angeordnet werden,
um eine linke oder rechte Anbringung aufzunehmen.
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Die
Schlauchklammer grenzt wünschenswerterweise
einen Kanal ab, der eine im Allgemeinen kreisförmige Querschnittskonfiguration
aufweist, die gestutzt ist, um eine obere Öffnung zu bilden. Der Durchmesser
des Kanals ist wünschenswerterweise etwas
kleiner als der des Fluidzufuhrschlauchs, um eine sichere Verbindung
sicherzustellen. Der Kanal empfängt
nach Anwendung eines leichten Drucks oder durch Ziehen des Schlauchs
durch die Öffnung der
Schlauchklammer hindurch einen Abschnitt des Fluidzufuhrschlauchs
durch die Öffnung.
Die Klammer umgibt einen wesentlichen Abschnitt der Verschlauchung,
wobei die Verschlauchung in dem Kanal positioniert ist.
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Bei
Gebrauch legt ein Gesundheitspfleger die IV-Zufuhrverschlauchung
in einer Schleife um die Einführstelle
und führt
einen Abschnitt der Verschlauchung in die Schlauchklammer ein. Der
in einer Schleife verlegte Abschnitt ist ausreichend locker, um eine
herkömmliche
Sicherheitsschleife zu bilden. Die Sicherheitsschleife absorbiert
etwaige Spannungen, die auf den Fluidzufuhrschlauch ausgeübt werden, um
zu verhindern, dass am Katheter gezogen wird.
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Fachleute
erkennen ebenfalls die Austauschbarkeit unterschiedlicher Merkmale
verschiedener Ausführungsformen.
Beispielsweise kann die Winkelausrichtung der Aufnahmefläche, die
in 3 veranschaulicht ist, mit den Schalen verwendet
werden, die in 4 und 5 veranschaulicht
sind. Somit können
unterschiedliche Merkmale der Ausführungsformen kombiniert werden,
um die Befestigungsvorrichtung an eine bestimmte Anwendung anzupassen.
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Obwohl
diese Erfindung hinsichtlich bestimmter bevorzugter Ausführungsformen
beschrieben wurde, liegen andere Ausführungsformen, die Fachleuten
ersichtlich sind, ebenfalls innerhalb des Bereichs dieser Erfindung.
Demgemäß soll der
Bereich der Erfindung nur durch die folgenden Ansprüche abgegrenzt
werden.