DE69905570T2 - Keimeinheit, trägerband für keime und prozess zum herstellen desselben sowie vorrichtung zum ausführen dieser methode - Google Patents

Keimeinheit, trägerband für keime und prozess zum herstellen desselben sowie vorrichtung zum ausführen dieser methode Download PDF

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DE69905570T2
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Poul Henrik Ahm
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PLANT TAPE ALTEA SL, ES
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Bentle Products AG
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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01CPLANTING; SOWING; FERTILISING
    • A01C1/00Apparatus, or methods of use thereof, for testing or treating seed, roots, or the like, prior to sowing or planting
    • A01C1/04Arranging seed on carriers, e.g. on tapes, on cords ; Carrier compositions
    • A01C1/042Tapes, bands or cords

Description

  • Technischer Bereich
  • Die Erfindung betrifft eine Keimungseinheit gemäß der Einleitung in Anspruch 1, umfassend zwei Papierschichten und wenigstens einen zwischen diesen platzierten Samen, ein Verfahren gemäß der Einleitung in Anspruch 15 zur Herstellung einer solchen Keimungseinheit und eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens gemäß der Einleitung in Anspruch 17.
  • Hintergrund
  • US-PS 4,369,599 offenbart einen Kultivierungs-„Ballen", der von einer länglichen Hülle mit einem, ein Substrat enthaltenden Füllmittel gebildet ist. Die Hülle umschließt einen Samen oder eine Pflanze und umfasst wenigstens eine Wand, welche die Pflanze von dem Substrat trennt. Die Hülle ist aus einem Material gebildet, welches für die Wurzeln der Pflanze undurchdringbar ist. Der Kultivierungs-„Ballen" wird folgendermaßen hergestellt. Ein Wachstumssubstrat wird auf eine erste, gewellte Länge des Wandmaterials aufgetragen, wonach eine zweite Länge Material auf die erste Länge platziert wird. Dann wird das resultierende Band über seine Längsachse gefaltet, wodurch zusammenhängende Kultivierungs-„Ballen" gebildet werden. Jeder Kultivierungs-„Ballen" umfasst vier Hohlräume, die das Wachstumssubstrat umfassen, und eine Pflanze oder ein Samen wird zwischen die vier Hohlräume platziert. Wenn der Kultivierungs-„Ballen" per se zu groß ist, ist es möglich, den Ballen quer durchzuschneiden, wodurch zwei kleinere Kultivierungs-„Ballen" entstehen.
  • Der Kultivierungs-„Ballen" weist den Nachteil auf, dass er nicht für das Keimen von Samen geeignet ist, und darüber hinaus ist der Ballen sehr kompliziert und folglich sehr teuer in der Herstellung.
  • Kurze Beschreibung der Erfindung
  • Ziel der Erfindung ist es, eine Keimungseinheit des oben genannten Typs vorzusehen, welche einfach und kostengünstig herzustellen ist, welche darüber hinaus besonders geeignet für eine kontrollierte Keimung des Pflanzensamens ist und welche nach abgeschlossener Keimung dafür geeignet ist, mechanisch in dem gewünschten Abstand sowie der gewünschten Tiefe in die Erde ausgepflanzt zu werden.
  • Der Begriff „Samen" ist in diesem Zusammenhang so zu verstehen, dass nicht nur natürliche Samen, sondern auch für Wachstum geeignete Pflanzenteile, wie beispielsweise das Meristem oder ähnliche Teile, eingeschlossen sind.
  • Die erfindungsgemäße Keimungseinheit ist durch die in dem kennzeichnenden Teil von Anspruch 1 genannten Merkmale gekennzeichnet. Die resultierende Keimungseinheit kann in besonders einfacher und kostengünstiger Weise hergestellt werden. Darüber hinaus kann die Keimung wirksam kontrolliert werden, und es ist einfach, die Keimungseinheiten mechanisch in gewünschten Abständen und in gewünschter Tiefe in die Erde auszupflanzen. Darüber hinaus ist die Keimungseinheit umweltfreundlich.
  • Das Papier kann erfindungsgemäß ein Gewicht von nicht mehr als 50 g/m2 aufweisen, vorzugsweise von weniger als 20 g/m2. Das Papier kann beispielsweise Kraft-Papier sein. Auf diese Weise kann die Keimungseinheit kostengünstig hergestellt werden und die geeignete Stärke aufweisen.
  • Erfindungsgemäß sind die Mikroporen des Papiers mittels Nadeln mit einer Dicke von 0,15 bis 0.30 mm hergestellt. Folglich kann die Luft den Samen und die Wurzeln der Pflanze sowohl vor als auch während des Keimens des Samens und während des anhaltenden Wachstums des Samens leicht erreichen.
  • Der Träger in der Keimungseinheit kann erfindungsgemäß aus Vermiculit, Perlit, Zeolit, Zellulosematerialien wie beispielsweise Haferkleie, Weizenkleie, Holzfasern, Sphagnum, gebrannte Tonerde, Steinwolle oder Mischungen daraus gebildet sein.
  • Erfindungsgemäß können die Zusatzstoffe eine oder mehrere Substanzen innerhalb der Pestizide einschließlich Herbizide, Insektizide, insbesondere systemische Insektizide, Fungizide, Viren, Bakterienkulturen, Pilzkulturen, wie beispielsweise Trichoderma, Pilzsporen, in Mikrokapseln eingeschlossene Fungizide, Eier nützlicher Insekten, wie beispielsweise räuberische Nematoden, Dünger, Hormone, Enzyme, Mittel zur pH-Einstellung, Kohle, Tonpartikel, Spurenelemente, wie beispielsweise Molybdän, Holzfasern oder Holzpulver, Kieselgur, oberflächenwirksame Mittel, wasseraufnehmende Substanzen, wie beispielsweise superabsorbierendes Polymer (SAP) oder Carboxymethylzellulose (CMC), Kieselerde und andere Zusatzstoffe mit positiver Wirkung auf die Keimung und das Pflanzenwachstum umfassen, wobei mehrere Substanzen in Mikrokapseln eingeschlossen zur Verfügung stehen, welches den größten Schutz gegen biologischen Abbau bietet.
  • Da die Keimungseinheit wasseraufnehmende Substanzen einschließt, kann sie mehr Wasser umfassen als bisher möglich, und gleichzeitig werden die Samen und Wurzeln nicht in Wasser ertränkt, sondern sind von Luft umgeben, welche fast mit Wasserdampf gesättigt ist. Die Wasserreserve steht als Kugeln oder Kristalle der wasseraufnehmenden Substanz mit Wasser zur Verfügung und wird als Reaktion auf den osmotischen Druck, d. h. das Verhältnis der Salzkonzentration in den Wurzeln zu der Salzkonzentration außerhalb der Wurzeln, freigegeben. Die Kombination aus Trägersubstanz und Zusatzstoffen und die Bindung letzterer an die Trägersubstanz sowie ihre Position bezüglich des Samens machen es möglich, optimale Bedingungen für die Keimung des Samens und anhaltendes Wachstum der Pflanze zu schaffen.
  • Erfindungsgemäß kann das Bindemittel Polyvinylalkohol oder Polyethylenglykol oder ein anderes pflanzenkompatibles Bindemittel umfassen, wie beispielsweise Wasser oder Wasser, das ein Polysaccharid enthält. Letzteres erwies sich in der Praxis als besonders vorteilhaft, da beispielsweise das Polysaccharid in der Lage ist, gleichzeitig als Nährstoff zu dienen, der von einigen der hinzugefügten Kulturen resorbiert wird.
  • Darüber hinaus können erfindungsgemäß ein oder mehrere Zusatzstoffe örtlich in Bereichen der Keimungseinheit platziert sein, insbesondere durch Sprühen in flüssigem Zustand oder durch Ablegen in Form von Granulat oder Pulver, wobei einige der Bereiche der Keimungseinheit in großer Entfernung von dem Samen angeordnet sein können, was zur Folge hat, dass die Konzentration der Zusatzstoffe, welche den Samen erreichen, niedrig gehalten werden kann.
  • Erfindungsgemäß kann ein magnetisches Material, wie beispielsweise Bariumferrit, Eisenfüllungen oder Eisendraht in einem Randabschnitt der Keimungseinheit eingebettet sein. Wenn zahlreiche Keimungseinheiten betroffen sind, und wenn diese Keimungseinheiten willkürlich angeordnet sind, ist es aufgrund des magnetischen Materials sehr leicht, all diese Keimungseinheiten mittels eines Magneten zu drehen und dadurch in derselben Richtung auszurichten.
  • Erfindungsgemäß sind die Papierschichten der Keimungseinheit für die Wurzeln und das Obere der keimenden Pflanze dadurch leicht penetrierbar, dass sie beispielsweise mit einer Vielzahl von Löchern oder Schnitten, insbesondere Schlitzen versehen sind, wodurch die Wurzeln und das Obere durch die Löcher oder Schlitze wachsen können. Auf diese Weise ist es für die Wurzeln und das Obere der Pflanze unabhängig von der Ausrichtung der Keimungseinheit besonders leicht, die Keimungseinheit zu durchdringen.
  • Erfindungsgemäß können die Löcher oder die Schnitte, insbesondere die Schlitze, einen Durchmesser von 3–10 mm aufweisen und im Wesentlichen rund oder sichelförmig sein und gemäß einem regelmäßigen Muster in den Materialschichten angeordnet sind. Auf diese Weise ist es für die Wurzeln und das Obere der Pflanze unabhängig von der Ausrichtung der Keimungseinheit besonders leicht, ihren Weg aus der Keimungseinheit heraus zu finden.
  • Eine Ausführungsform ist durch die in dem kennzeichnenden Teil des Anspruchs 12 genannten Merkmale gekennzeichnet. Ein solches Keimungsband macht es möglich, dass die Keimungseinheiten, falls gewünscht, eine nach der anderen von dem Band getrennt werden können, was sich als besonders vorteilhaft erwiesen hat, wenn die Keimungseinheiten eine nach der anderen ausgesetzt werden sollen.
  • Eine Ausführungsform ist durch die in dem kennzeichnenden Teil des Anspruchs 13 genannten Merkmale gekennzeichnet. Das resultierende Keimungsband kann verwendet werden, um zusammenhängende, bandförmige Keimungseinheiten auszusetzen, welche gekeimte Samen von Pflanzen enthalten, die mit stark abweichenden Abständen voneinander ausgesetzt werden müssen.
  • Erfindungsgemäß können sich die benachbarten Einheiten direkt anschließen, und der Übergang zwischen zwei aufeinanderfolgenden Keimungseinheiten kann mit einem oder mehreren Schnitten oder Schwächungslinien versehen sein, wie beispielsweise mit pfeilförmigen Schnitten oder Schwächungslinien, mit Unterbrechungen in den Schnitten oder Schwächungslinien, wobei magnetische, optional stromführende Drähte durch die Unterbrechungen ragen können. Ein solches Keimungsband kann beispielsweise verwendet werden, um die Keimungseinheiten einzeln mittels einer Aussetzmaschine auszusetzen, bei der die Keimungseinheiten während des Aussetzens von dem Band abgerissen werden. Diese Drähte in dem Band können von einem Sortierverfahren verwendet werden, um Regelmäßigkeiten bei der Keimung zu bestimmen.
  • Die Erfindung betrifft ebenfalls ein Verfahren zur Herstellung von Keimungseinheiten wie in dem kennzeichnenden Teil des Anspruchs 15 genannt. Dieses Verfahren hat sich als besonders vorteilhaft erwiesen, um ein zuverlässiges Verpacken der Samen und der Mischung in einer geschlossenen Keimungseinheit sicherzustellen, so dass diese nicht aus der Keimungseinheit herausfallen.
  • Eine weitere, ausgesprochen einfache Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens ist dadurch gekennzeichnet, dass die verbundenen Papierlängen in Längsrichtung zwischen den Samenreihen und optional auch quer zwischen den Samen geschnitten werden, wodurch Keimungsbänder oder einzelne Keimungseinheiten vorgesehen werden.
  • Die Erfindung betrifft darüber hinaus auch eine Vorrichtung zur erfindungsgemäßen Durchführung des Verfahrens, und diese Vorrichtung ist durch die in dem kennzeichnenden Teil des Anspruchs 17 genannten Merkmale gekennzeichnet. Diese Vorrichtung hat sich als besonders effizient für die Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens erwiesen.
  • Daneben kann erfindungsgemäß eine zusätzliche Station zwischen die Dispensierstation für die Mischung und die Verbindungsstation gekoppelt sein, wobei die zusätzliche Station Zusatzstoffe örtlich an die Bereiche jeder Keimungseinheit ausgibt. Folglich kann der Samen, falls gewünscht, über einen festgelegten Zeitraum in einem Abstand zu den Zusatzstoffen gehalten werden.
  • Die Vorrichtung kann erfindungsgemäß eine Verpackungsstation umfassen, die dafür ausgelegt ist, die Keimungseinheiten oder die Keimungsbänder derart zu verpacken, dass die Verpackung vorzugsweise um die Keimungseinheiten oder die Keimungsbänder herum geschrumpft ist oder derart, dass eine Pappschachtel angepasst ist, um eine Vielzahl von Schichten von Keimungseinheiten oder Keimungsbändern aufzunehmen, wobei die Verpackung optional Trennblätter zwischen den Schichten umfasst. Auf diese Weise ist es möglich, eine große Zahl von Keimungseinheiten oder Keimungsbändern einfach zu handhaben und außerdem dafür zu sorgen, dass die Keimungseinheiten oder Keimungsbänder vor der Keimung bei der Lagerung oder dem Transport nur einen minimalen Raum in Anspruch nehmen. Ist die Verpackung eine Plastiktüte, können die Keimungseinheiten frei von Feuchtigkeit gehalten werden.
  • Die Vorrichtung kann gemäß dem kennzeichnenden Teil des Anspruchs 20 gebildet sein.
  • Schließlich kann die Vorrichtung gemäß dem kennzeichnenden Teil des Anspruchs 21 gebildet sein.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Die Erfindung wird nachfolgend mit Bezug zu den beiliegenden Zeichnungen im Detail beschrieben.
  • 1 ist eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Keimungseinheit;
  • 2 ist eine Querschnittsansicht der Keimungseinheit aus 1 entlang der Linie A-A in 1;
  • 3 zeigt eine Keimungseinheit, bei der ein Eisendraht in dem oberen Randabschnitt eingebettet ist;
  • 3a entspricht 3, jedoch sind anstelle eines Eisendrahtes Eisenfüllungen eingebettet;
  • 4 ist eine perspektivische Ansicht eines Keimungsbands, welches zahlreiche identische Keimungseinheiten umfasst;
  • 5 ist eine perspektivische Ansicht einer Materialschicht in einem Keimungsband, wobei der Trägerstoff um den Samen gleichmäßig verteilt erscheint und die Zusatzstoffe örtlich platziert sind, d. h. das Keimungsband ist während seiner Herstellung gezeigt;
  • 6 zeigt ein Keimungsband, wobei Schnitte oder Löcher an jeder Keimungseinheit vorgesehen sind, so dass der obere Teil und die Wurzel des Keimlings durch die Löcher oder Schnitte aus der Keimungseinheit herausdringen können;
  • 7 zeigt ein Keimungsband, bei dem die einzelnen Keimungseinheiten in einem festgelegten Abstand zueinander angeordnet sind;
  • 8 ist eine schematische Darstellung der einzelnen Schritte des erfindungsgemäßen Verfahrens;
  • 9 ist eine schematische Ansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung, und
  • 10 ist eine perspektivische Ansicht einer zusätzlichen Station zur örtlichen Ausgabe von Zusatzstoffen an oder um jeden Samen herum.
  • Beste Art und Weise der Ausführung der Erfindung
  • Die in 1 dargestellte Keimungseinheit 1 sollte für die Keimung von Samen verwendet werden und umfasst zwei Papierschichten 2 und 3 und einen zwischen diesen platzierten Samen 4, vgl. 2. Eine Mischung 5 aus einem Trägerstoff und Zusatzstoffen ist zwischen den zwei Papierschichten 2 und 3 platziert, wobei die Zusatzstoffe permanent oder lose mittels eines nicht gezeigten Bindemittels an den Trägerstoff gebunden sind. Der Samen und die Mischung sind mittels einer Klebstoffschicht 6 auf der Schicht 2 an wenigstens eine der Papierschichten, d. h. die Schicht 2 der dargestellten Ausführungsform, angehaftet. Die zwei Schichten 2 und 3 sind entlang der Randabschnitte verbunden, indem sie zusammen geklebt oder gepresst sind. Das Kleben oder Pressen kann jedoch in beträchtlichem Abstand zu den Randabschnitten der Schichten 2 und 3 erfolgen, was jedoch nicht dargestellt ist.
  • Das verwendete Papier besitzt ein Gewicht, das 80 g/m2 nicht überschreitet, vorzugsweise 50 g/m2 nicht überschreitet, insbesondere maximal 20 g/m2 wiegt und beispielsweise Kraft-Papier sein kann.
  • Wenigstens eine der Papierschichten 2 und 3 ist mikroporös und besonders transparent in feuchtem Zustand, wodurch, falls gewünscht, eine festgelegte Menge an Licht zu dem Samen durchdringen kann.
  • Der Träger in der Mischung 5 kann Vermiculit, Perlit, Zeolit, Zellulosematerialien wie beispielsweise Haferkleie, Weizenkleie, Holzfasern, Sphagnum, gebrannte Tonerde, Steinwolle oder Mischungen daraus umfassen.
  • Die Zusatzstoffe der Mischung 5 können eine oder mehrere Substanzen innerhalb der Pestizide einschließlich Herbizide, Insektizide, insbesondere systemische Insektizide, Fungizide, Viren, Bakterienkulturen, Pilzkulturen, wie beispielsweise Trichoderma, Pilzsporen, in Mikrokapseln eingeschlossene Fungizide, Eier nützlicher Insekten, wie beispielsweise räuberische Nematoden, Dünger, Hormone, Enzyme, Mittel zur pH-Einstellung, Kohle, Tonpartikel, Spurenelemente, wie beispielsweise Molybdän, Holzfasern oder Holzpulver, Kieselgur, oberflächenwirksame Mittel, wasseraufnehmende Substanzen, wie beispielsweise superabsorbierendes Polymer (SAP) oder Carboxymethylzellulose (CMC), Kieselerde und andere Zusatzstoffe mit positiver Wirkung auf die Keimung und das Pflanzenwachstum umfassen.
  • Das in der Mischung 5 verwendete Bindemittel kann Polyvinylalkohol oder Polyethylenglykol oder ein anderes pflanzenkompatibles Bindemittel wie beispielsweise Wasser oder Wasser, das ein Polysaccharid enthält, umfassen.
  • 4 zeigt ein aus mehreren Keimungseinheiten 1 gebildetes Keimungsband 10. In 5 ist die obere Papierschicht des Keimungsbands weggelassen, und diese Figur zeigt, wie die oben genannten Zusatzstoffe örtlich in Bereichen 12 der Keimungseinheit ausgegeben werden können. Eine solche Positionierung der Zusatzstoffe kann dadurch sichergestellt sein, dass die Zusatzstoffe in flüssigem Zustand versprüht werden oder dadurch, dass die Zusatzstoffe in Form von Körnern oder Pulver abgelegt werden. Die Bereiche 12 können in einem festgelegten Abstand zum Samen positioniert sein.
  • Wie in 3 gezeigt, kann ein magnetisches Material, wie beispielsweise ein Eisendraht 15 in dem Randabschnitt der Keimungseinheit 1, d. h. zwischen den Schichten 2 und 3, eingebettet sein. Ein Streifen Eisenfüllungen 15', siehe 3a, kann jedoch ebenfalls in dem Randabschnitt der Keimungseinheit 1 eingebettet sein. Als Alternative ist es auch möglich, Bariumferrit einzuführen.
  • Wie in 6 gezeigt, können die Materialschichten 2 und 3 der Keimungseinheit von den Wurzeln und dem oberen Teil der keimenden Pflanze leicht durchdrungen werden, indem sie beispielsweise mit einer Vielzahl von Löchern 16 oder Schlitzen 17 versehen sind, durch die die Wurzeln und der obere Teil wachsen können.
  • Diese Löcher oder Schlitze weisen vorzugsweise einen Durchmesser/Größe von 3–10 mm auf und sind im Wesentlichen rund oder sichelförmig, siehe 16. Zusätzlich können sie gemäß einem regelmäßigen Muster in den Materialschichten angeordnet sein, wahlweise als weiter Gürtel auf Höhe der Samen.
  • Die Keimungseinheiten 1 an dem Keimungsband 10, siehe 4, können wahlweise eine nach der anderen von dem Band getrennt werden.
  • Wie in 7 gezeigt kann der Zwischenraum zwischen den einzelnen Keimungseinheiten 1 3–80 cm betragen, und in dieser Figur sind die Einheiten miteinander mittels Zwischenlängen von nur einer der zwei verwendeten Papierschichten verbunden, es können an dieser Stelle jedoch auch zwei Materialschichten verwendet sein.
  • 6 zeigt, dass sich die Keimungseinheiten 1 direkt aneinander anschließen, und dass der Übergang zwischen zwei aufeinanderfolgenden Keimungseinheiten mit einem oder mehreren Schnitten oder Schwächungslinien 19 versehen ist, wie beispielsweise pfeilförmige Schnitte oder Schwächungslinien, mit Unterbrechungen in den Schnitten oder Schwächungslinien, wobei magnetische, optional stromführende Drähte durch die Unterbrechungen ragen können, wobei die Drähte nicht gezeigt sind.
  • Die oben beschriebene Keimungseinheit kann von einem Keimungsband angefertigt werden, indem die Keimungseinheiten von dem Keimungsband wie oben beschrieben eine nach der anderen getrennt werden.
  • Das Keimungsband wird in folgender Weise hergestellt. Zunächst, siehe Schritt w in 8, werden Samen auf einer ersten Papierlänge abgelegt, vorzugsweise auf einer, auf besagter Materiallänge angebrachten Klebeschicht. Die Samen werden in Reihen in Längsrichtung der Materiallänge abgelegt, was dazu führt, dass die Samen in diesen Reihen in festen gleichmäßigen Abständen abgelegt sind. Danach, siehe Schritt x in 8, wird eine Mischung aus einem Trägerstoff mittels eines Bindemittels an den Trägerstoff gebundenen Zusatzstoffen um jeden Samen herum abgelegt. Nachfolgend, siehe Schritt y in 8, wird eine zweite Papierlänge auf die erste Papierlänge platziert. Schließlich, siehe Schritt z in 8, werden die zwei Papierlängen in Bereichen rund um die Samen und die Mischung geprägt und derart zusammengepresst, dass die Papierlängen örtlich mittels Kleben und/oder Pressen um die einzelnen Samen und die Mischung herum aneinander befestigt werden. Ein solches Vorgehen hat sich als in hohem Maße wirksam erwiesen.
  • Das resultierende Keimungsband/die Keimungseinheit weist eine gute Kohäsion auf, was dem oberen Teil und der Wurzel der Pflanze ermöglicht, das Keimungsband/die Keimungseinheit zu durchdringen.
  • Das Prägen kann mittels zwei zusammenwirkender profilierter Räder oder Rollen einer speziellen Vorrichtung erfolgen, siehe unten. Diese Räder oder Rollen können, falls gewünscht, für gleichzeitig unterbrochene Schnitte oder Schwächungslinien an den Materiallängen zwischen den Samen in den Reihen sorgen.
  • Wie in Schritt z' gezeigt, können die miteinander verbundenen Materiallängen in Längsrichtung zwischen den Samenreihen geschnitten werden, was dazu führt, das Keimungsbänder hergestellt werden. Ein Keimungsband ist typischerweise 10 bis 40 mm breit, vorzugsweise 15 bis 30 mm, und jede Länge kann typischerweise eine Breite aufweisen, welche sechs bis zwölf Keimungsbändern entspricht. Falls gewünscht, ist es möglich, die Keimungseinheiten aus jedem dieser Keimungsbänder auszuschneiden oder herauszupressen.
  • 9 ist eine schematische Darstellung einer Vorrichtung zum Durchführen des erfindungsgemäßen Verfahrens. Die Vorrichtung umfasst eine Station 20, wobei eine Materiallänge 2' ausgezogen ist und diese Materiallänge vorzugsweise mit einer Klebstoffschicht des Typs ,permanent haftend' versehen ist. Die Vorrichtung umfasst darüber hinaus eine Dispensierstation 21 zur Ausgabe von Samen 4' auf eine Papierlänge 2'. Die Samen sind in regelmäßigen Abständen in Reihen in Längsrichtung der Materiallänge angeordnet. Darüber hinaus ist eine Gemischdispensierstation 22 vorgesehen, welche die zuvor beschriebene Mischung 5 in Portionen auf die Materiallänge 2' an oder um jeden Samen 4' herum ausgibt. Die zweite Papierlänge 3' wird zu einer Führungsrolle 23 geführt und abwärts zu der zweiten Papierlänge 2' an einer Verbindungsstation 24, wo die Papierlängen miteinander verbunden werden. Darüber hinaus ist eine Pressstation 25 vorgesehen, um die beiden Materiallängen in den Abschnitten zwischen den Samen zu verbinden. Diese Station kann durch Prägen unterbrochene Schnitte oder Schwächungslinien zwischen den Samen in den Reihen aufweisen, wodurch die Materiallängen örtlich um die einzelnen Samen mit der dazugehörigen ausgegebenen Mischung zusammen und/oder aufeinander zu gepresst werden. Darüber hinaus kann die Vorrichtung eine Schneidestation 26 mit einem ersten Satz von Schneidemitteln für das Schneiden in Längsrichtung der verbundenen Papierlängen zwischen den Samenreihen, und, falls gewünscht, einem zweiten Satz von Schneidemitteln für das Querschneiden der verbundenen Papierlängen zwischen den Samen aufweisen, wobei letzteres Schneiden auch schematisch gezeigt ist. Schließlich kann die Vorrichtung eine Verpackungsstation 27 umfassen, die dafür ausgelegt ist, die fertig gestellten Keimungseinheiten oder Keimungsbänder derart zu packen, dass die verwendete Verpackung vorzugsweise über die Keimungseinheiten oder Keimungsbänder geschrumpft ist.
  • Eine zusätzliche Station 28 kann zwischen die Station 22 und das Ablegen der zweiten Materiallänge 3' gekoppelt sein, wobei 10 eine vergrößerte Ansicht der zusätzlichen Station 28 ist. Diese zusätzliche Station wird verwendet, wenn die zuvor genannten Zusatzstoffen örtlich in Bereichen um die Keimungseinheit herum, d. h. das Keimungsband, platziert werden müssen, und insbesondere wenn die Zusatzstoffe durch Sprühen in flüssigem Zustand oder durch Ablegen in Form von Granulat oder Pulver, siehe die Bereiche 12 in 5, angewendet werden müssen. Ein Rohr ist an der unteren Seite der zusätzlichen Station 28 für jeden der gewünschten Bereiche 12 vorgesehen. Die zusätzliche Station 28 kann optional auf und ab bewegt werden, siehe die Anzeige mittels Doppelpfeil B nach links in der Figur.
  • Vor dem Aussetzen kann die Keimungseinheit, falls gewünscht, einem Keimungsprozess unter optimalen Bedingungen unterworfen werden, vorzugsweise derart, dass die Keimwurzel die Samenhülle in den meisten Fällen durchdrungen hat.
  • Die 1, 2 und 5 zeigen die Keimungseinheit mit nur einem Samen 14. Es spricht jedoch nichts dagegen, dass jede Keimungseinheit zwei oder mehr Samen umfasst.
  • Die Bezeichnung „Papier" ist in diesem Text weit, d. h. als ein Material zu verstehen, das innerhalb der Kultivierungsperiode der betreffenden Kultur biologisch abbaubar ist.
  • Die Erfindung kann in vielerlei Weise modifiziert werden, ohne von dem, in den beiliegenden Ansprüchen definierten Rahmen abzuweichen.

Claims (21)

  1. Keimungseinheit für die Keimung von Samen und umfassend zwei Papierschichten (2, 3; 2', 3') und wenigstens einen zwischen diesen platzierten Samen (4), dadurch gekennzeichnet, dass eine Mischung (5) aus einem . Trägerstoff und Zusatzstoffen zwischen den zwei Papierschichten plaziert ist, wobei die Zusatzstoffe permanent oder lose mittels eines Bindemittels an den Trägerstoff gebunden sind, und dass der/die Samen (4) und die Mischung (5) an wenigstens eine der Papierschichten (2, 3; 2', 3') angehaftet sind, wobei die Mischung an oder um den/die Samen herum plaziert ist, und dass die zwei Papierschichten entlang den Randabschnitten (1') verbunden sind, indem sie zusammen geklebt sind, und dass wenigstens eine der Papierschichten (2, 3; 2', 3') mikroporös ist und in feuchtem Zustand besonders transparent ist, und dass das Papier (2, 3; 2', 3') ein Gewicht besitzt, das 80 g/m2 nicht überschreitet.
  2. Keimungseinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Papier (2, 3; 2', 3') ein Gewicht besitzt, das 50 g/m2 nicht überschreitet.
  3. Keimungseinheit nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Papier (2, 3; 2', 3') ein Gewicht besitzt, das 20 g/m2 nicht überschreitet.
  4. Keimungseinheit nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine der Papierschichten (2, 3; 2', 3') mittels Nadeln mit einer Dicke von 0,15–0,30 mm mikroporös gebildet ist.
  5. Keimungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Trägerstoff aus Vermiculit, Perlit, Zeolit, Zellulosematerialien wie beispielsweise Haferkleie, Weizenkleie, Holzfasern, Sphagnum, gebrannte Tonerde, Steinwolle oder Mischungen daraus gebildet ist.
  6. Keimungseinheit nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusatzstoffe eine oder mehrere Substanzen innerhalb der Pestizide einschließlich Herbizide, Insektizide, insbesondere systemische Insektizide, Fungizide, Viren, Bakterienkulturen, Pilzkulturen, wie beispielsweise Trichoderma, Pilzsporen, in Mikrokapseln eingeschlossene Fungizide, Eier nützlicher Insekten, wie beispielsweise räuberische Nematoden, Dünger, Hormone, Enzyme, Mittel zur pH-Einstellung, Kohle, Tonpartikel, Spurenelemente, wie beispielsweise Molybdän, Holzfasern oder Holzpulver, Kieselgur, oberflächenwirksame Mittel, wasseraufnehmende Substanzen, wie beispielsweise superabsorbierendes Polymer (SAP) oder Carboxymethylzellulose (CMC), Kieselerde und andere Zusatzstoffe mit positiver Wirkung auf die Keimung und das Pflanzenwachstum umfassen, wobei mehrere Substanzen in Mikrokapseln eingeschlossen zur Verfügung stehen.
  7. Keimungseinheit nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Bindemittel Polyvinylalkohol oder Polyethylenglykol oder ein anderes pflanzenkompatibles Bindemittel umfasst, wie beispielsweise Wasser oder Wasser, das ein Polysaccharid enthält.
  8. Keimungseinheit nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass einer oder mehrere der Zusatzstoffe örtlich in Bereichen (12) der Keimungseinheit plaziert ist/sind, insbesondere durch Sprühen in flüssigem Zustand oder durch Ablegen in Form von Granulat oder Pulver.
  9. Keimungseinheit nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass magnetisches Material, wie beispielsweise Bariumferrit, Eisenfüllungen (15') oder Eisendraht (15) in einem Randabschnitt (1') der. Keimungseinheit eingebettet ist.
  10. Keimungseinheit nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Papierschichten (2, 3; 2', 3') der Keimungseinheit für die Wurzeln und das Obere der keimenden Pflanze dadurch leicht penetrierbar sind, dass sie mit einer Vielzahl von Löchern (16) oder Schnitten, insbesondere Schlitzen (17) versehen sind, wodurch die Wurzeln und das Obere durch die Löcher oder Schlitze wachsen können.
  11. Keimungseinheit nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Löcher (16) oder die Schnitte (17), insbesondere die Schlitze, einen Durchmesser von 3–10 mm aufweisen und im Wesentlichen rund oder sichelförmig sind und gemäß einem regelmäßigen Muster in den Materialschichten angeordnet sind.
  12. Keimungseinheit nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass sie mit einer Vielzahl von ähnlichen, nebeneinander angeordneten Keimungseinheiten (1) verbunden werden kann, um ein Keimungsband (10) zu bilden, und dass die Keimungseinheiten, falls gewünscht, eine nach der anderen von dem Band getrennt werden können.
  13. Keimungseinheit nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Zwischenraum zwischen der Einheit und der benachbarten Einheit 3–80 cm beträgt, und dass die Einheiten miteinander mittels Zwischenlängen von wenigstens einer der zwei verwendeten Papierschichten verbunden sind.
  14. Keimungseinheit nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass sich die benachbarten Einheiten direkt anschließen, und dass der Übergang zwischen zwei aufeinanderfolgenden Keimungseinheiten mit einem oder mehreren Schnitten oder Schwächungslinien (19) versehen ist, wie beispielsweise pfeilförmige Schnitte oder Schwächungslinien, mit Unterbrechungen in den Schnitten oder Schwächungslinien, wobei magnetische, optional stromführende Drähte durch die Unterbrechungen ragen können.
  15. Verfahren zur Herstellung von Keimungseinheiten nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass Samen in Reihen auf einer ersten Papierlänge auf einer darauf angebrachten Klebeschicht abgelegt werden, wobei das Papier in feuchtem Zustand besonders transparent ist und ein Gewicht besitzt, das 80 g/m2 nicht überschreitet, wobei die Reihen in Längsrichtung der Papierlänge derart verlaufen, dass Samen in gleichmäßigen Abständen in den Reihen befestigt sind, und dass eine Mischung aus einem Trägerstoff und permanent oder lose mittels eines Bindemittels an den Trägerstoff gebundenen Zusatzstoffen an oder um jeden Samen herum abgelegt ist, und dass nachfolgend eine zweite Papierlänge auf die erste Papierlänge plaziert wird, und dass die zwei Papierlängen in Bereichen rund um die Samen und die Mischung derart zusammengepresst werden, dass die Papierlängen örtlich mittels Kleben um die einzelnen Samen und die Mischung herum aneinander befestigt werden.
  16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die verbundenen . Papierlängen in Längsrichtung zwischen den Samenreihen und optional auch quer zwischen den Samen geschnitten werden, wodurch Keimungsbänder oder einzelne Keimungseinheiten vorgesehen werden.
  17. Eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem oder mehreren der Ansprüche 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Vorrichtung aufweist, um eine erste Papierlänge (2') in einer im Wesentlichen horizontalen Ebene vorwärts zu bewegen, wobei das Papier im feuchten Zustand besonders transparent ist und ein Gewicht besitzt, das 80 g/m2 nicht überschreitet, sowie eine Dispensierstation (21) für das Ablegen von Samen auf einer ersten mit einer Klebeschicht versehenen Papierlänge (2') derart, dass die Samen (4) in gleichmäßigen Abständen in Reihen in Längsrichtung der Papierlänge angeordnet sind, eine Gemischdispensierstation (22) für die Plazierung der Mischung (5) aus wenigstens einem Trägerstoff und mittels eines Bindemittels permanent an den Trägerstoff gebundenen Zusatzstoffen an oder um jeden Samen herum, eine Verbindungsstation (24), um eine zweite Papierlänge auf die erste Papierlänge herabzulassen, eine Pressstation (25), um die zwei Papierlängen in Abschnitten zwischen den Samen (4') zu verbinden, wobei die Papierlängen (2', 3') örtlich um die einzelnen Samen herum mit der dazugehörigen, ausgegebenen Mischung zusammen gepresst werden, eine Schneidestation (26) mit einem ersten Satz von Schneidemitteln für das Schneiden in Längsrichtung der verbundenen Papierlängen zwischen den Samenreihen, und einen zweiten Satz von Schneidemitteln für das optionale Querschneiden der verbundenen Papierlängen (2', 3') zwischen den Samen.
  18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass eine zusätzliche Station (28) zwischen die Dispensierstation (22) für die Mischung und die Verbindungsstation (24) gekoppelt ist, wobei die zusätzliche Station Zusatzstoffe örtlich an die Bereiche (12) jeder Keimungseinheit (1) ausgibt.
  19. Vorrichtung nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Verpackungsstation (27) umfasst, die dafür ausgelegt ist, die Keimungseinheiten oder die Keimungsbänder derart zu verpacken, dass die Verpackung um die Keimungseinheiten oder die Keimungsbänder herum geschrumpft ist oder derart, dass eine Pappschachtel angepasst ist, um eine Vielzahl von Schichten von Keimungseinheiten oder Keimungsbändern aufzunehmen, wobei die Verpackung optional Trennblätter zwischen den Schichten umfasst.
  20. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Satz Schneidemittel für das Querschneiden der verbundenen Papierlängen entfällt.
  21. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Pressstation (25) auch dafür angepasst ist, durch das Pressen unterbrochene Schnitte oder Schwächungslinien (19) zwischen den Samen in der Reihe anzubringen.
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