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BEREICH DER
ERFINDUNG
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Die vorliegende Erfindung betrifft
die vor Ort geschäumte
Verpackung von Artikeln, die für
Beschädigung
bei Handhabung, Transport und Lagerung anfällig sind, und betrifft insbesondere Schaum-in-Beutel-Verpackungssysteme,
die nach Bedarf Schaumpolster herstellen, und ein Verfahren zur
Herstellung derselben.
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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Die Verpackung von zerbrechlichen
Artikeln oder von Artikeln, die für Beschädigung bei Verpackung, Transport
und Lagerung anfällig
sind, ist mit vielen verschiedenen Problemen behaftet. Eine Verpackung
mit Schäumung
am Ort ist bekannt und wird als Schutzverpackung für solche
Artikel seit einer Reihe von Jahren weithin eingesetzt. Ortsschäumungstechnik
basiert auf der Reaktion zwischen zwei (gewöhnlich flüssigen) Vorläuferkomponenten, die
nach dem Mischen miteinander reagieren und einen Polymerschaum sowie
gasförmige
Nebenprodukte bilden. Insbesondere, und am üblichsten, wird eine isocyanathaltige
Komponente mit einer polyolhaltigen Komponente gemischt, und diese
Komponenten reagieren und erzeugen ein Urethanpolymer (Polyurethan),
Dampf und Kohlendioxid. Unter geeigneten Bedingungen dispergieren
Dampf und Kohlendioxid, die bei der Reaktion erzeugt werden, durch das
Polymer und es entsteht ein expandierter Polyurethanschaum, der
ein Schutzpolster für
die verpackten Artikel bildet. Die Reaktion der zur Bildung eines expandierten
Schaums gemischten Komponenten erfordert ein oder zwei Minuten,
und innerhalb dieses Zeitrahmens kann der Schaum für Verpackungszwecke
gehandhabt und verwendet werden.
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Anfänglich wurden die Schaumvorläuferkomponenten
in Behälter
(z. B. Wellkartons) injiziert, und es wurde entweder ein Formelement
zur Bildung eines einen Artikel aufnehmenden Hohlraums verwendet,
wenn der Schaum expandierte, oder der in ein Schutzmaterial eingewickelte
Artikel selbst wurde in den Behälter
gelegt und der Schaum um ihn herum expandieren gelassen. Eine solche
Vorort-Schäumverpackung
war sehr erfolgreich und wird immer noch weithin für bestimmte
Verpackungszwecke eingesetzt.
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Eine solche Ortsschäumungsverpackung war
jedoch für
viele Verpackungszwecke nicht gedacht oder geeignet. Demgemäß wurde
eine nächste Generation
von Ortsschäumungsverpackungen
entwickelt, in der Vorrichtungen bereitgestellt wurden, die gleichzeitig
Kunststoffbeutel bilden und das Gemisch aus Schaumvorläuferkomponenten
in den Beutel injizieren. Der Beutel ist mit Entlüftungsöffnungen
nach außen
versehen, damit Dampf- und Kohlendioxidnebenprodukte während der
Bildung des Schaums entweichen können.
Vor der Reaktion der Komponenten zu Schaum legt ein Bediener den frisch
hergestellten Beutel in einen Container, in den ein Gegenstand gelegt
wurde, und schließt
den Container dann. Die Vorläufer
reagieren zu Schaum, der die Hohlstellen in dem Container ausfüllt, während ein
genau gemäß den Konturen
des verpackten Gegenstandes gestaltetes Polster um diesen herum
gebildet wird. Auch diese Schaum-in-Beutel-Verpackungstechnik hat
sich als recht erfolgreich erwiesen und wird heute weit verbreitet
eingesetzt.
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Beispiele für eine solche früher entwickelte Schaumin-Beutel-Technik
sind in unseren US-Patenten Nr. 4,800,708; 4,854,109; 4,938,007;
5,027,583; 5,139,151 und 5,376,219 dargestellt und beschrieben.
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Alle diese Vorrichtungen sind dadurch
gekennzeichnet, dass sie Beutel bilden und die Schaumvorläuferkomponenten
unmittelbar vor der Reaktion der Komponenten und der Herstellung
von Schaum in den Beuteln in diese einspritzen. Daher müssen diese
Vorrichtungen zwangsläufig
am Verpackungsort platziert werden. Auch hier sind diese Vorrichtungen
nicht flexibel oder in allen Verpackungssituationen anwendbar, obwohl
sie die Einsatzmöglichkeiten
von Ortsschäumungsverpackungstechnik stark
erweitert haben.
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Unser Patent Nr. US-A-5,699,902 offenbart eine
weitere Konfiguration von Ortsschäumungsverpackungen. Dieses
Patent offenbart ein Verpackungssystem, in dem ein Beutel aus einem
flexiblen Kunststofffolienmaterial gebildet wird, in dem ein umschlossener
Raum mit separaten Innenzellen definiert wird. Die Zellen enthalten
zwei verschiedene Schaumvorläuferkomponenten.
Die beiden die Schaumvorläuferkomponenten
enthaltenden Zellen werden durch eine aufreißbare Siegelung voneinander
getrennt, die die Vorläuferkomponenten
so lange getrennt hält,
bis der Beutel benutzt werden soll. Wenn das Verpackungssystem benutzt
werden soll, wird die auf reißbare
Siegelung zwischen den beiden Zellen zerstört, und die beiden Voläuferkomponenten werden
vermischt.
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Es ist noch eine weitere auf reißbare Siegelung
zwischen den Zellen und dem umschlossenen Raum im Beutel vorgesehen.
Diese zweite aufreißbare
Siegelung wird durch die Reaktion der beiden Vorläuferkomponenten
und die Herstellung von Schaum zerstört, der aus den Zellen in den
umschlossenen Raum im Beutel expandiert, bis das Innere des Beutels
im Wesentlichen gefüllt
ist und sich ein Schaumpolster gebildet hat. Das Innere des Beutels
wird nach außen
entlüftet,
so dass die gasförmigen
Nebenprodukte der Schäumungsreaktion
aus dem Beutel entweichen können.
Durch diese Anordnung wurde ein Schaum-in-Beutel-Verpackungssystem bereitgestellt, bei
dem Beutel an einem Ort entfernt von den Verpackungsvorgängen hergestellt,
in Container verpackt, zum Verpackungsort transportiert und dort
bis zur Verwendung gelagert werden können. Bei Bedarf wird ein Beutel
einer geeigneten Größe aus seinem
Container genommen, die erste aufreißbare Siegelung zwischen den
beiden Zellen wird zerstört,
die Chemikalien werden gemischt, und die zweite aufreißbare Siegelung
wird durch die Reaktion zerbrochen, und in dem umschlossenen Raum im Beutel
entsteht ein Schaumpolster. So wurde ein Verpackungssystem mit weitaus
höherer
Vielseitigkeit und Nutzbarkeit bereitgestellt.
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Aber auch mit dieser nächsten Ortsschäumungs-Verpackungsgeneration
waren bestimmte Nachteile und Probleme verbunden. So sind beispielsweise,
wie im US-Patent
Nr. 5,699,902 gezeigt, die die Innenzellen enthaltenden Beutel sehr
flexibel und etwas schwierig und umständlich zu verpacken und handzuhaben.
Ferner werden die Innenzellen durch das Kunststofffolienmaterial
des Beutels mit geeigneten zusätzlichen
Schichten, die die für
die Zellen benötigten
Sperreigenschaften ergeben, und von Heißsiegelungen (einschließlich der
aufreißbaren
Siegelungen) gebildet, die die Zellen voneinander und von der Innenseite
des Beutels trennen. Demgemäß verlaufen
die Zellen von gegenüberliegenden
Seiten des Beutels über
die Breite des Beutels, und das Ausbilden der Zellen ist kostspielig.
Für verschiedene
Beutelgrößen werden
natürlich
verschiedene Mengen der Schaumvorläuferkomponenten benötigt. Die
Zellen im Patent 5,699,902 haben jedoch immer dieselbe Größe, und
wenn Komponentenmengen verwendet werden, die kleiner sind als das
Volumen in den Zellen, dann enthält
der Rest der Zelle Luft.
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Das US-Patent Nr. 3,419,134 offenbart
eine schäumbare
Verpackung, in der Vorläuferkomponenten
eines Schäumungssystems,
wie z. B. eine Harzkomponente und eine Aktivatorkomponente, in einer Innentasche
eingeschlossen werden, in der sie durch eine Art zerreißbarer Trennwand
getrennt sind. Die Innentasche steckt in einer Außentasche
mit einer Volumenkapazität,
die im Wesentlichen dem expandierten Schaum entspricht, der nach
dem Vermischen von den Komponenten in der Innentasche erzeugt wird.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Im Hinblick auf das oben Gesagte
ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Schaum-in-Beutel- Verpackungssystem
bereitzustellen, in dem die obigen Nachteile und Mängel. früherer Schaum-in-Beutel-Verpackungssysteme
abgestellt sind. Es ist ebenfalls eine Aufgabe, ein Verfahren zur Herstellung
eines solchen Verpackungssystems bereitzustellen, das diese Nachteile
und Mängel überwindet.
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In einem Aspekt besteht die Erfindung
daher in einem Verpackungssystem zur Herstellung eines Schaum-in-Beutel-Polsters nach Bedarf,
das Folgendes umfasst: einen Beutel aus flexiblem Folienmaterial,
der einen umschlossenen Raum mit einem Volumen darin definiert,
das der Größe des herzustellenden
Schaumpolsters entspricht, wobei der genannte umschlossene Raum
zur Außenseite
des genannten Beutels entlüftet
wird, um das Entweichen von während
der Bildung des Schaumpolsters erzeugten Gasen zu ermöglichen,
während
das Entweichen von Schaum hieraus verhindert wird, ein Schaumvorläuferpaket
in dem genannten umschlossenen Raum in dem genannten Beutel, das
eine erste und eine zweite Kammer aufweist, die jeweils eine erste
und eine zweite Schaumvorläuferkomponente
enthalten, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Vorläuferpaket
aus einem Sperrschichtmaterial gebildet ist, das die genannten Schaumvorläuferkomponenten
in einem relativ stabilen und unreagierten Zustand halten kann,
und eine erste auf reißbare
Siegelung, die die genannte erste und die genannte zweite Kammer trennt,
und eine zweite aufreißbare
Siegelung zwischen der genannten zweiten Kammer und dem genannten,
von dem genannten Beutel umschlossenen Raum einschließt, wobei
die genannte erste aufreißbare
Siegelung durch die Ausübung
eines festgelegten Drucks auf dieselbe zerreißbar ist, damit sich die genannte
erste und die genannte zweite Vorläuferkomponente mischen und
Schaum bilden können, wobei
die genannte zweite aufreißbare
Siegelung durch den genannten Schaum zerreißbar ist, so dass der genannte
Schaum in den genannten, von dem genannten Beutel umschlossenen
Raum expandieren und diesen füllen
kann, und wobei sich das genannte Paket an einem festgelegten Ort
in dem genannten umschlossenen Raum des genannten Beutels befindet
und dort gehalten wird.
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Das Schaumvorläuferpaket befindet sich in dem
umschlossenen Raum in dem Beutel vorzugsweise neben einem Ende des
Beutels. Das Paket kann auch an dem Kunststofffolienmaterial des
Beutels befestigt werden, so dass es sich nicht in dem umschlossenen
Raum in dem Beutel umher bewegen kann. Das Paket kann so hergestellt
werden, dass die Kammern in dem Paket lediglich eine Größe haben,
die für
die Menge an Vorläuferkomponenten notwendig
ist, die zum Herstellen eines Schaumpolsters benötigt wird, das den umschlossenen
Raum in einem Beutel einer bestimmten Größe im Wesentlichen füllt. In
einer Ausgestaltung der Erfindung variiert die Größe des Pakets
mit der Größe des Beutels, in
den es gesteckt wird. Da das zum Herstellen eines Schaumpolsters
dieser Größe notwendige
Volumen der flüssigen
Vorläuferkomponenten
lediglich einen geringen Bruchteil des Volumens des Polsters ausmacht,
das davon gebildet wird, werden erhebliche Materialeinsparungen
erzielt. Es kann auch ein kompakteres und leichter zu handhabendes
Verpackungssystem bereitgestellt werden. Eine solche Kompaktheit
erfordert kleinere Kartons zum Verpacken des Systems und nimmt erheblich
weniger Raum bei Transport und der Lagerung ein, was erhebliche
Kosteneinsparungen zur Folge hat.
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Nach dem Formen des Beutels und dem
Einstecken und Befestigen des Pakets darin kann der Beutel entlang
beabstandeter quergerichteter Faltlinien gefaltet werden, die vorzugsweise
einen Abstand voneinander haben, der im Allgemeinen der Breite des
Pakets entspricht, so dass der resultierende gefaltete Beutel eine
erheblich reduzierte Längsdimension
hat. Der gefaltete Beutel wird wiederum im Wesentlichen entlang
der internen auf reißbaren
Siegelung in dem Paket gefaltet, um gegenüberliegende Abschnitte des
gefalteten Beutels in Nebeneinanderlage zu bringen, um die Größe des Beutels
noch weiter zu verringern. Diese Faltung ergibt eine mechanische
Barriere entlang der internen auf reißbaren Siegelung, die dazu
beiträgt,
dass die aufreißhare
Siegelung die Schaumvorläuferkomponenten
voneinander getrennt hält.
Der gefaltete Beutel kann entfernbar in seiner kompakten, gefalteten
Form befestigt werden. In einer Ausgestaltung wird der gefaltete Beutel
mit einem entfernbaren Etikett befestigt, das über die freien Enden der gefalteten
Beutel aufgebracht wird. Das Etikett kann vorzugsweise anhand von
Reißlinien
entfernt werden, entlang derer das Etikett aufgerissen und ein Teil
davon entfernt werden kann. Der entfernbare Teil des Etiketts bietet
genügend
Platz, um Anweisungen, Sicherheitsinformationen und andere benötigte oder
gewünschte
Informationen aufzudrucken, die entfernt und weggeworfen werden
können,
wenn der Beutel verwendet werden soll. Das Etikett dient nicht nur
zum Halten des Beutels in seiner kompakten gefalteten Form, sondern auch
als Greifmittel, damit die gefalteten Beutel leicht aus einem Karton
und/oder einem Wärmofen
genommen werden können,
in dem der Beutel leicht erhitzt werden kann, um die nötige Energie
bereitzustellen, die zum Erleichtern der Reaktion der Vorläuferkomponenten
nach deren Zusammenmischen notwendig ist. In einer anderen Ausgestaltung
wird der gefaltete Beutel mit einem Kunststofffolienelement befestigt, das
den gefalteten Beutel umgibt. Das Kunststofffolienelement ist vorzugsweise
aus einer Kunststoffschrumpffolie gebildet und wird so aufgeschrumpft, dass
es sich fest um den gefalteten Beutel legt.
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In einem anderen Aspekt besteht die
Erfindung aus einem Verfahren zur Herstellung eines Schaum-in-Beutel-Verpackungssystems,
umfassend das Zuführen
eines Paares von Wänden
aus flexiblem Kunststofffolienmaterial in Übereinanderlagebeziehung über ein
festgelegten Pfad; das Zuführen
von länglichen
Paketen mit jeweils einer ersten und einer zweiten Kammer, die durch
eine auf reißbare
Siegelung getrennt sind und eine erste und eine zweite Schaumvorläuferkomponente
enthalten, zwischen die übereinander
liegenden Wände
an beabstandeten Orten, wobei die genannten Pakete quer zu den genannten
Wänden
angeordnet sind; Befestigen der genannten Pakete an dem Kunststofffolienmaterial,
um eine Bewegung der. Pakete relativ dazu zu verhindern; Bilden
von aufeinander folgenden länglichen
Beuteln aus den genannten übereinander liegenden
Wänden,
deren Seitenränder
und gegenüberliegenden
Endränder
verbunden werden, wobei sich jeweils eines der genannten Pakete
neben einem Ende jedes Beutels befindet; Bilden von Entlüftungsöffnungen
in jedem Beutel zu dessen Außenseite
in beabstandeter Beziehung zu dem Paket, damit Gase während der
Schaumbildung entweichen können;
und Trennen der genannten aufeinander folgenden Beutel voneinander
durch Schneiden des Kunststofffolienmaterials in Querrichtung.
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Nach dem Trennen können die
Beutel in eine kompakte Form gefaltet und in dieser Form lösbar befestigt
werden, vorzugsweise durch ein Selbstklebeetikett oder durch ein
Kunststofffolienelement.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 ist
eine etwas schematische Perspektivansicht, die das Schaum-in-Beutel-Verpackungssystem
der vorliegenden Erfindung und dessen Handhabung in Vorbereitung
für die
Verwendung illustriert;
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2 ist
eine Perspektivansicht einer Seite des Etiketts, das einen Teil
des in 1 illustrierten Schaum-in-Beutel-Verpackungssystems
bildet;
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3 ist
eine Perspektivansicht der Rückseite
des in 2 illustrierten
Etiketts;
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4 ist
eine Perspektivansicht, teilweise im Schnitt, die die Verwendung
des Schaum-in-Beutel-Polsters illustriert, das von dem erfindungsgemäßen Schaum-in-Beutel-Verpackungssystem
resultiert;
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5 ist
eine Draufsicht auf das in 1 illustrierte
Schaum-in-Beutel-Verpackungssystem;
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6 ist
eine fragmentarische Draufsicht auf den in 5 gezeigten Beutel, die die Art und Weise des
Mischens der Schaumvorläuferkomponenten
in dem Beutel zeigt;
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7 ist
eine vergrößerte, fragmentarische Schnittansicht
im Wesentlichen entlang Linie 7-7 von 5;
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8 ist
eine perspektivische Ansicht des in 5 illustrierten
Beutels, die das Verfahren zum Herstellen eines solchen Beutels
zeigt;
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9 ist
eine Perspektivansicht des in 5 illustrierten
Beutels, die die Art und Weise illustriert, in der dieser gefaltet
wird;
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10 bis 13 sind jeweils Perspektivansichten ähnlich 9, die aufeinander folgende
Schritte beim Falten des in 5 gezeigten
Beutels illustrieren;
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14 ist
eine Draufsicht auf das Sperrschichtmaterial, aus dem das Paket
gebildet wird, das im unteren Ende des in 5 illustrierten Beutels enthalten ist;
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15 ist
ein vergrößertes,
fragmentarisches Detail des in dem Kreis in 14 enthaltenen Bereichs;
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16 ist
eine Draufsicht, die das aus den in 14 gezeigten
Sperrschichtmaterialien geformte Paket illustriert, das die Schaumvorläufer darin
enthält;
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17 ist
eine fragmentarische Draufsicht auf das in 16 gezeigte Paket, die die Art und Weise
illustriert, in der die auf reißbare
Siegelung zerstört
wird und die Schaumvorläuferkomponenten gemischt
werden;
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18 ist
eine Ansicht ähnlich 17, die die Art und Weise
des Mischens der Schaumvorläuferkomponenten
illustriert;
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19 ist
eine Ansicht ähnlich 16, die eine andere Ausgestaltung
eines Pakets gemäß der vorliegenden
Erfindung illustriert;
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20 ist
ein fragmentarischer schematischer Aufriss, teilweise im Schnitt,
einer Vorrichtung und eines Verfahrens zum Herstellen der Pakete
und zum Füllen
derselben mit den Schaumvorläuferkomponenten;
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21 ist
eine fragmentarische Schnittansicht im Wesentlichen entlang Linie
21-21 von 20;
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22 ist
eine fragmentarische, schematische Draufsicht auf eine Vorrichtung
und ein Verfahren zum Herstellen der Beutel und zum Einstecken zuvor
hergestellter Pakete in diese;
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23 ist
eine Perspektivansicht einer weiteren Ausgestaltung eines Schaum-in-Beutel-Verpackungssystems
gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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24 ist
eine Ansicht ähnlich 23, die eine Art und Weise
des Faltens des in 23 gezeigten Beutels
zeigt;
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25 ist
eine Perspektivansicht ähnlich 24, die ein weiteres Falten
des in 23 gezeigten
Beutels illustriert;
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26 ist
eine Perspektivansicht, die eine weitere Ausgestaltung der vorliegenden
Erfindung beim Befestigen des gefalteten Beutels im gefalteten Zustand
illustriert;
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27 ist
eine Perspektivansicht ähnlich 26 einer weiteren Phase
beim Befestigen des gefalteten Beutels; und
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28 ist
eine Perspektivansicht des fertigen Pakets des in den 26 und 27 gezeigten gefalteten Beutels.
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AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN
AUSGESTALTUNGEN
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Nunmehr spezifischer auf die Zeichnungen und
insbesondere auf 1 bezugnehmend,
dort ist ein Schaumin-Beutel-Verpackungssystem illustriert, allgemein
mit 30 bezeichnet, das die Merkmale der vorliegenden Erfindung
beinhaltet. Das Verpackungssystem 30 beinhaltet einen gefalteten
Beutel, allgemein mit 31 bezeichnet, und ein entfernbares Etikett,
allgemein mit 60 bezeichnet. Der Beutel 31 ist in
den 5 bis 9 genauer dargestellt und
beinhaltet ein Paar übereinander
liegender Wände 32 und
33. Die
Wände 32 und 33 sind
aus einem flexiblen Kunststofffolienmaterial wie dem gebildet, das
in unserem US-Patent Nr. 5,699,902 beschrieben ist. Die Wände 32 und 33 sind
vorzugsweise länglich
und haben Seiten 35, 36 und Enden 37, 38,
die zur Bildung eines umschlossenen Raums 34 darin aneinander
gefügt werden.
Es ist zu verstehen, dass die Wände 32 und 33 aus
separaten Folien aus Kunststofffolienmaterial gebildet sein können, oder,
wie in 8 illustriert, aus
einer einzelnen Folie oder Bahn aus Kunststofffolienmaterial, die
entlang ihrer longitudinalen Mittellinie zu dem verbundenen Seitenrand 35 gefaltet wird.
Der andere Seitenrand 36 und die Endränder 37 und 38 werden
durch Heißsiegelungen 36a, 37a und 38a aneinander
gefügt,
um den Raum 34 zwischen den Wänden 32 und 33 vollständig zu
umschließen. Der
umschlossene Raum 34 wird zur Außenseite des Beutels 31 mit
einem Streifen 39 Löcher
durch die Wände 32 und 33 entlüftet.
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Ein Paket oder eine Tasche 40 wird
in den Raum 34 zwischen die Wände 32 und 33 gelegt,
bevor die Seiten- und Endränder 35, 36 sowie 37, 38 miteinander
verbunden werden. Das Paket 40 wird vorzugsweise an einem
Ende des Beutels 31 positioniert, aber es ist zu verstehen,
dass sich das Paket 40 an jedem beliebigen Ort in dem umschlossenen Raum 34 befinden
kann. Am bevorzugtesten wird das Paket 40 am gegenüberliegenden
Ende des Beutels 31 von dem Streifen 39 mit Entlüftungslöchern positioniert.
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Das Paket 40 beinhaltet
ein Paar Wände 41 und 42 aus
einem Sperrschichtmaterial, das die Schaumvorläuferkomponenten so lange in
einem stabilen, unreagierten Zustand halten kann, wie dies zwischen
deren Herstellung und dem Gebrauch des Schaum-in-Beutel-Verpackungssystems 30 notwendig
ist. Dieses Sperrschichtmaterial ist vorzugsweise ein Verbundmaterial
mit einer heißsiegelbaren Schicht
auf der Innenseite des Sperrschichtmaterials, wenn das Sperrschichtmaterial
zu dem Paket 40 geformt wird, und weiteren Materialschichten,
die zum Erzielen der benötigten
Feuchtigkeitsundurchlässigkeit und
anderer Sperreigenschaften notwendig sind. Ein solches Verbundmaterial
ist in unserem US-Patent Nr. 5,699,902 beschrieben.
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Die Wände 41 und 42 können aus
separaten Folien aus Sperrschichtmaterial oder aus einer einzelnen
Folie aus Sperrschichtmaterial hergestellt werden, die in Längsrichtung
entlang deren Mittellinie gefaltet wird, wie in den 14 und 16 illustriert
ist. Vor dem Formen der Wände 41 und 42 zu
dem Paket 40 werden bestimmte Bereiche der Wand 42 mit
einem Maskierungsmaterial oder mit Farbe bedruckt, um zu verhindern,
dass davon bedeckte Bereiche auf die Wand 41 heißgesiegelt
werden. In dieser Ausgestaltung verläuft einerster bedruckter Bereich 43 in Querrichtung über die
Breite der Wand 42 von der Längsfaltlinie in Richtung auf
den anderen Seitenrand davon um eine vorbestimmte Distanz kürzer als die
volle Breite der Wand 42. Ein zweiter bedruckter Bereich 44 verläuft in Längsrichtung
der Wand 42 vom rechten Ende (14) in Richtung auf das linke Ende um
eine vorbestimmte Distanz kürzer
als die Distanz zum bedruckten Bereich 43. Die bedruckten Bereiche 43 und 44 umfassen
diskontinuierliche Druckmuster mit beabstandeten bedruckten Bereichen 43a und 44a,
mit unbedruckten Bereichen 43b und 44b dazwischen.
Da die bedruckten Bereiche 43a und 44a als Maskierung
für die
darunter liegende heißsiegelbare
Schicht dienen und verhindern, dass die Wände 41 und 42 aneinander
heißgesiegelt
werden, sobald ein bedruckter Bereich 43a oder 44a auftritt,
können
nur unbedruckte Bereiche 43b und 44b zusammen
auf die Wand 41 heißgesiegelt
werden, so dass auf reißbare
Siegelungen entstehen.
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Die Wände 41 und 42 werden
entlang der longitudinalen Mittellinie der Folie aus Sperrschichtmaterial
gefaltet, um Wände 41 und 42 in
Nebeneinanderlage zu positionieren. Die Seiten- und Endränder der
Wände 41 und 42 werden
verbunden, um einen umschlossenen Raum zwischen den Wänden 41 und 42 zu
bilden. Ein Seitenrand wird durch die Falz 45 verbunden.
Die gegenüberliegenden
Seitenränder
der Wände 41 und 42 werden
durch eine Heißsiegelung 46 miteinander
heißgesiegelt,
und die Enden werden ebenso durch Heißsiegelungen 47 und 48 heißgesiegelt.
Eine Heißsiegelung 49 verläuft quer über die
Wände 41 und 42 zwischen
dem bedruckten Bereich 43, so dass die Heißsiegelung 49 eine
auf reißbare
Siegelung 49a innerhalb des bedruckten Bereiches 43 aufweist.
Die Siegelung 49 unterteilt den umschlossenen Raum zwischen
den Wänden 41 und 42 in
eine erste und eine zweite Kammer 50 und 51. Die
Kammer 50 wird mit einer ersten Schaumvorläuferkomponente 52 und
die Kammer 51 mit einer zweiten Schaumvorläuferkomponente 53 gefüllt. Die erste
Schaumvorläuferkomponente 52 ist
vorzugsweise eine socyanathaltige Komponente, die zweite Schaumvorläuferkomponente 53 eine
polyolhaltige Komponente.
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Die Heißsiegelung 46 verläuft über die
Länge des
bedruckten Bereiches 44 und bildet in diesem Bereich eine
zweite auf reißbare
Siegelung 46a zwischen der zweiten Kammer 51 und
dem umschlossenen Raum 34 im Beutel 31. Um zu
gewährleisten, dass
die auf reißbaren
Siegelungen 49a und 46a leicht genug aufreißen, so
dass sie nach Bedarf zerstört
werden können
und gleichmäßig und
glatt aufreißen,
wurde entdeckt, dass die Schnittpunkte des Gittermusters unbedruckter
Bereiche 43b und 44b nicht parallel zu den Heißsiegelungen 49 und 46 ausgerichtet
sein, sondern einen spitzen Winkel dazu bilden sollten. Es wird
bevorzugt, dass der spitze Winkel, in dem die Schnittpunkte des
unbedruckten Gittermusters relativ zu den Heißsiegelungen 49 und 46 angeordnet
sind, im Bereich von etwa 5° bis
9° liegen und
bevorzugter etwa 7° betragen
sollte.
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Das Paket 40 wird vorzugsweise
mit Befestigungsmitteln an einer der Wände 32 und 33 des
Beutels 31 befestigt, um zu verhindern, dass sich das Paket
in dem umschlossenen Raum 34 bewegt. Dieses Befestigungsmittel
besteht vorzugsweise aus zwei Heißschmelzklebstoffstreifen oder
-raupen 54, 55, die auf die Außenseite der Wand 41 aufgebracht
werden und das Paket 40 auf die Innenseite der Wand 33 kleben
(7). Der Heißschmelzklebstoff
ist vorzugsweise vom drucksensitiven Typ.
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Während
das Paket 40 an jeder gewünschten Stelle innerhalb des
umschlossenen Raums 34 des Beutels 31 positioniert
werden kann, wird bevorzugt, dass die Mittellinie der auf reißbaren Siegelung 49a im
Wesentlichen mit der longitudinalen Mittellinie des Beutels 31 übereinstimmt,
wie dies in den 5 und 6 dargestellt ist. Die Außenseite
der Wand 33 des Beutels 31 trägt vorzugsweise einen ersten Druckstempel 56 an
einem Ort, der im Wesentlichen über
dem mittleren Abschnitt der Kammer 50 des die erste Schaumvorläuferkomponente 52 enthaltenden Pakets 40 liegt
(Teil A) (5 und 6)
Ein zweiter Druckstempel 57 ist ebenso auf der Außenseite
der Wand 33 auf der gegenüberliegenden Seite der auf reißbaren Siegelung 49a positioniert
und befindet sich im Wesentlichen über dem mittleren Abschnitt der
Kammer 51, die die zweite Schaumvorläuferkomponente 53 enthält (Teil
B).
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Wenn Schaum im Beutel 31 produziert
werden soll, dann kann dieser Schaum durch Zerstören der auf reißbaren Siegelung 49a und
Vermischen der ersten und der zweiten Schaumvorläuferkomponente 52 und 53 hergestellt
werden. Dies lässt
sich leicht dadurch erzielen, dass der Beutel 31 auf eine
feste Oberfläche
gestellt und nach unten auf den Druckstempel 56 gedrückt wird,
um Druck auf die flüssige Schaumvorläuferkomponente 52 in
der Kammer 50 des Pakets 40 auszuüben (17). Der erhöhte Druck
der Flüssigkeit
auf die auf reißbare
Siegelung 49a reicht aus, um diese Siegelung zu zerstören und die
erste Schaumvorläuferkomponente 52 durch
den zuvor verschlossenen Bereich in die zweite Kammer 51 zu
drängen,
so dass sie sich teilweise mit der zweiten Vorläuferkomponente 53 vermischt.
An dieser Stelle muss der Benutzer den Druck vom ersten Druckbereich 56 oberhalb
der ersten Kammer 50 wegnehmen und Abwärtsdruck auf den zweiten Druckbereich 57 oberhalb
der zweiten Kammer 51 aufbringen (18). Somit werden die teilweise vermischte
erste und zweite Schaumvorläuferkomponente 52, 53 durch
die zerstörte
aufreißbare
Siegelung 49a in die erste Kammer 50 gedrängt, wo
sich die erste und zweite Schaumvorläuferkomponente 52 und 53 weiter
vermischen. Diese abwechselnden Drücke müssen so lange fortgesetzt werden,
bis die erste und die zweite Schaumvorläuferkomponente 52 und 53 sorgfältig vermischt
sind.
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Ein oder zwei Minuten nach dem Mischen der
ersten und zweiten Schaumvorläuferkomponente 52 und 53 beginnen
diese miteinander zu reagieren, so dass sich Schaum zu bilden beginnt.
Dieser Schaum expandiert und erzeugt Druck auf die auf reißbare Siegelung 46a,
der zum Zerstören
der aufreißbaren
Siegelung 46a ausreicht. Der Schaumexpandiert dann aus
dem Paket 40 in den umschlossenen Raum 34 im Beutel 31.
Die Reaktion wird so lange fortgesetzt, bis die Schaumvorläuferkomponenten 52 und 53 gründlich reagiert
haben und der umschlossene Raum 34 im Wesentlichen mit
Schaum gefüllt
ist, so dass ein Schaumpolster entsteht. Das Kohlendioxid und ein
Teil des bei der Reaktion erzeugten Dampfes entweichen zur Außenseite
des Beutels 31 durch die Löcher im Streifen 39.
Der Rest des Dampfes kondensiert im Beutel 31. Vor Beginn dieser
Reaktion wird der Beutel 31 in einen Karton C auf darin
enthaltene Artikel A gelegt, so dass sich der Schaum beim Bilden
des Schaumpolsters um die Artikel A herum formt, diese an ihrem
Ort fixiert und ein deren Konturen folgendes Polster darum bildet (4).
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Um die Energie bereitzustellen, die
zum Starten und Unterstützen
der Reaktion der Schaumvorläuferkomponenten 52 und 53 und
zum Gewährleisten
einer vollständigeren
Reaktion dieser Komponenten nötig
ist, werden Beutel 31 und Paket 40 vorzugsweise
auf eine Temperatur zwischen 49°C
und 63°C
(120°–145° Fahrenheit),
vorzugsweise etwa 55°C
(130°F)
vor dem Mischen der Vorläuferkomponenten
erwärmt
oder erhitzt. Die übrigen
Parameter für
eine ordnungsgemäße Bildung
des Schaumpolsters sind in unserem US-Patent Nr. 5,699,902 erörtert und
dargelegt.
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Es wird nachfolgend mit Bezug auf
die 9 bis 13 das Falten des Beutels 31 in
eine kompakte Form illustriert und beschrieben. Der Beutel 31 wurde fertiggestellt
und das Paket 40 korrekt darin positioniert und mit den
Klebstoffstreifen oder -raupen 54 und 55 befestigt.
In dieser Ausgestaltung der Erfindung kann das Paket 40 eine
Länge und
eine Breite haben, die lediglich dem benötigten Raumvolumen entsprechen,
das in der ersten und der zweiten Kammer 50 und 51 erforderlich
ist, um die benötigten Mengen
an erster und zweiter Schaumvorläuferkomponente 52 und 53 aufzunehmen,
so dass ausreichend Schaum entsteht, um den Raum 34 im
Beutel 31 im Wesentlichen zu füllen. In der Tat kann das Paket 40 eine
Länge aufweisen,
die erheblich geringer ist als die Breite des Beutels 31,
und eine Breite, die lediglich einen geringen Bruchteil der Länge des
Beutels 31 ausmacht. Die Größe des Beutels 31 variiert je
nach Größe des Kartons
C, in dem der Beutel verwendet werden soll. Mit zunehmender Größe des Beutels 31 nimmt
auch die Menge an Schaumvorläufern 52 und 53 zu,
die zum Erzeugen von ausreichend Schaum benötigt wird, um das größere Volumen
an umschlossenem Raum 34 zu füllen, und somit muss auch die
Größe des Pakets 40 zunehmen. Da
die Länge
des Pakets 40 die am leichtesten zu ändernde Dimension ist, wird
die Größe des Pakets 40 vorzugsweise
durch Erhöhen
oder Verringern von dessen Länge
variiert.
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Gemäß der vorliegenden Erfindung
wird der Beutel 31 vorzugsweise entlang beabstandeter, längsverläufender
Faltlinien einwärts
gefaltet, die sich vorzugsweise dicht neben gegenüberliegenden Enden
des Pakets 40 befinden. Die erste Falz ist in 9, die zweite in 10 gezeigt. Wenn die Breite des
Beutels 31 durch Einwärtsfalten
der Seitenabschnitte des Beutels 31 im Wesentlichen reduziert wurde,
die von gegenüberliegenden
Enden des Pakets 40 nach außen verlaufen, dann wird der
Beutel 31 weiter entlang beabstandeter Querfaltlinien gefaltet,
die vorzugsweise um eine Entfernung voneinander beabstandet sind,
die im Wesentlichen der Breite des Pakets 40 entspricht.
Eine erste solche Falz entlang einer Querfaltlinie ist ebenfalls
in 10 dargestellt, während das
fortgesetzte Falten des Beutels 31 entlang solcher Querfaltlinien
in den 11 und 12 illustriert ist. Schließlich wird
der gefaltete Beutel 31 entlang einer Faltlinie gefaltet,
die im Wesentlichen mit der aufreißbaren Siegelung 49a zwischen der
ersten Vorläuferkammer 50 und
der zweiten Vorläuferkammer 51 übereinstimmt,
um den Beutel 31 weiter zu verkleinern und kompakter zu
machen. Diese Falz bildet auch eine mechanische Sperre für das Mischen
der ersten Schaumvorläuferkomponente 52 mit
der zweiten Schaumvorläuferkomponente 53 und verstärkt somit
die aufreißbare
Siegelung 49a.
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In einer Ausgestaltung wird das Schaum-in-Beutel-Verpackungssystem 30 durch
Anbringen des Etiketts 60 an den nebeneinander liegenden
freien Endabschnitten des gefalteten Beutels 31 wie in
den 1 und 13 gezeigt vervollständigt. Das Etikett 60 umfasst
ein längliches
Stück Papier 61 mit einer
Faltlinie 62, die in Querrichtung etwa über die Mittellinie des Papiers 61 verläuft. Eine
erste Reißlinie 63 ist
in dem Stück
Papier 61 in einem bestimmten Abstand vom Ende 64 des
Papiers 61 vorgesehen. Eine zweite Reißlinie 65 ist im gegenüberliegenden
Endabschnitt des Papiers 61 in einem vergleichbaren Abstand
einwärts
vom Ende 66 des Papiers 61 ausgebildet. Die Reißlinien 63 und 65 sind
vorzugsweise durch beabstandete Perforationen oder Löcher im
Papier 61 ausgebildet. Eine Seite oder Fläche des Papiers 61 ist
vorzugsweise mit einem Druckstempel versehen, der Anweisungen für Gebrauch,
Handhabung usw. des Verpackungssystems 30 je nach Vorschriften
oder nach Wunsch aufweisen können.
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Die Rückseite oder -fläche des
Papiers 61 ist mit einem ersten Klebestreifen 67 versehen,
der von der Reißlinie 63 zum
Ende 64 des Papiers 61 verläuft. Ein zweiter Klebestreifen 68 ist
von der Reißlinie 65 zum
Ende 66 des Papiers 61 vorgesehen. Schließlich ist
ein dritter Klebestreifen 69 im mittleren Abschnitt des
Papiers 61 vorgesehen. Der Hauptabschnitt des Klebestreifens 69 befindet
sich vorzugsweise auf einer Seite der Faltlinie 62, und
nur ein geringerer Abschnitt davon befindet sich auf der gegenüberliegenden
Seite der Faltlinie 62. Es wird ebenso bevorzugt, dass
die Klebestreifen 67, 68 und 69 drucksensitiv
sind, so dass sie nach Kontakt auf den jeweiligen Flächen haften,
mit denen sie in Kontakt gebracht wurden.
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Wenn das Etikett 60 auf
den gefalteten Beutel 31 aufgebracht werden soll, wird
das Etikett 60 von Trennschichtpapier (nicht dargestellt)
abgezogen und dann entlang der Faltlinie 62 zu einer „U"-Form gefaltet. Das
teilgefaltete Etikett 60 wird rittlings auf die nebeneinander
liegenden freien Endabschnitte des gefalteten Beutels 31 aufgebracht,
so dass ein erheblicher Teil des Etiketts 60 über seine
freien Enden hinaus vorsteht. Die Klebestreifen 67 und 68 werden
mit den Außenflächen der
freien Endabschnitte des gefalteten Beutels 31 so in Kontakt gedrückt, dass
der drucksensitive Klebstoff daran haftet. Die mittleren Abschnitte
auf gegenüberliegenden
Seiten der Faltlinie 62 werden so zusammengedrückt, dass
der Klebestreifen 69 die mittleren Abschnitte des Etiketts 60 aneinander
befestigt, um das Etikett 60 in seiner gefalteten Form
zu halten und um einen leicht erfassbaren Griff für das Schaum-in-Beutel-Verpackungssystem 30 zu
bilden.
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Wenn ein Verpackungssystem 30 verwendet werden
soll, dann kann dieses aus seinem Karton oder aus einer Wärmvorrichtung
genommen werden, indem das Etikett 60 erfasst und das Verpackungssystem 30 herausgezogen
wird. Dann wird der gefaltete Beutel 31 mit einer Hand
und das Etikett 60 mit der anderen erfasst, und der Abschnitt
des Etiketts 60 zwischen Reißlinien 63 und 65 wird
durch Abreißen
der Endabschnitte des Etiketts mit den Klebestreifen 67 und 68 daran
vom Rest des Etiketts entlang der Reißlinien 63 und 65 entfernt.
Der entfernte Abschnitt des Etiketts 60 kann dann entsorgt
und der Beutel 31 entfaltet und in der oben beschriebenen Weise
gehandhabt
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werden, um die auf reißbare Siegelung 49a zu
zerstören,
die erste und zweite Schaumvorläuferkomponente 52 und 53 zu
mischen und die Schaumproduktion einzuleiten.
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23 bis 25 illustrieren eine weitere
Ausgestaltung des Verpackungssystems der vorliegenden Erfindung,
wobei gleiche Ziffern zum Bezeichnen gleicher Teile verwendet wurden,
mit hinzugefügter Strichnotation.
Diese Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung umfasst einen Beutel 31' mit zwei Wänden 32' und 33', deren Umfangsränder verbunden
sind, um einen umschlossenen Raum 34' darin zu bilden. Ein Streifen 39' aus Luftlöchern ist über die Wände 32' und 33' vorgesehen.
Ein Paket 40' ist
innerhalb des umschlossenen Raums in dem Beutel 31' positioniert
und darin befestigt. In dieser Ausgestaltung hat das Paket 40' eine Länge, die
der Breite des Beutels 31' entspricht,
und das Paket 40' ist
mit Klebstoff (nicht dargestellt) in dem Beutel 31' befestigt.
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Auch das Paket 40' hat eine auf
reißbare
Siegelung 49a',
die eine erste Schaumvorläuferkammer 50' und eine zweite
Schaumvorläuferkammer 51' trennt und
unterteilt. Diese Kammern 50' und 51' enthalten jeweils
eine erste Schaumvorläuferkomponente
(nicht dargestellt) und eine zweite Schaumvorläuferkomponente (nicht dargestellt).
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Zum Bilden des kompakten Verpackungssystems 30' wird der Beutel 31' entlang querverlaufender
Faltlinien gefaltet, die vorzugsweise einen Abstand voneinander
aufweisen, der im Wesentlichen der Breite des Pakets 40' entspricht,
wie in 24 illustriert
ist. Wenn der Beutel 31' vollständig um
solche Querfaltlinien gefaltet ist, wird er weiter um eine Faltlinie
gefaltet, die im Wesentlichen mit der auf reißbaren Siegelung 49a' übereinstimmt,
um gegenüberliegende
Hälften
des anfänglich
gefalteten Beutels 31' in
Nebeneinanderlage zu bringen, so dass gegenüberliegende freie Enden davon
im Wesentlichen aufeinander ausgerichtet sind. Schließlich wird ein
Etikett 60' an
den nebeneinander liegenden freien Endabschnitten des gefalteten
Beutels 31' angebracht,
um den Beutel in seiner gefalteten Form zu halten und das kompakte
Verpackungssystem 30' zu vervollständigen.
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19 illustriert
eine weitere Ausgestaltung des Pakets der vorliegenden Erfindung,
wobei gleiche Bezugsziffern zum Bezeichnen gleicher Elemente verwendet
wurden, wobei eine Doppelstrichnotation hinzugefügt wurde. In dieser Ausgestaltung
wird ein Paket 40'' von Wänden 41'' und 42'' aus
Sperrschichtmaterial gebildet, deren Enden und Ränder aneinandergefügt sind.
Die Endränder
sind durch Heißsiegelungen 47'' und 48'' verbunden,
und der Seitenrand ist durch eine Heißsiegelung 46'' verbunden. Druckbereiche 43' und 44'sind in den
Bereichen vorgesehen, in denen aufreißbare Siegelungen 49a'' und 46a'' gewünscht werden.
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In dieser Ausgestaltung ist ein weiterer Druckbereich 70 vorgesehen,
der quer über
die Wand 42'' verläuft, etwa
in der Mitte zwischen der auf reißbaren Siegelung 49a'' und der Heißsiegelung 48''. Eine zweite querverlaufende auf
reißbare
Siegelung 71 ist über
die Wände 41'' und 42'' entlang
des Druckbereiches 70 vorgesehen, um das Paket 40'' in eine erste Schaumvorläuferkammer 50'', eine zweite Schaumvorläuferkammer 51'' und eine dritte Schaumvorläuferkammer 72 zu
trennen und unterteilen. Die erste Kammer 50'' wird
mit einer ersten Schaumvorläuferkomponente
(nicht dargestellt) gefüllt,
während
die zweite Schaumvorläuferkammer 51'' und die dritte Schaumvorläuferkammer 72 mit
einer zweiten Schaumvorläuferkomponente 53'' oder Komponenten gefüllt werden.
Die zweite Kammer 51'' wird vorzugsweise
mit einer frischen zweiten Schaumvorläuferkomponente 53'' gefüllt, während die dritte Komponente 72 mit
einer recycelten zweiten Schaumvorläuferkomponente 73 gefüllt wird.
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Diese Ausgestaltung der vorliegenden
Erfindung lässt
es zu, dass ein erheblicher Teil der zweiten Schaumvorläuferkomponente
recycelt wird, so dass hiermit auch Umweltbelange berücksichtigt werden.
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Die 20–22 illustrieren ein Verfahren
zum Herstellen des Verpackungsystems 30 der vorliegenden
Erfindung. Die 20–21 illustrieren
eine bevorzugte Ausgestaltung des Herstellens der Pakete 40. In
diesem Verfahren wird eine Bahn 80 aus Sperrschichtmaterial
von einer Vorratsrolle 81 über einen Formflansch 83 zu
einem Form- und Fülldorn 82 zugeführt. Die
Bahn 80 wird zu einer Röhre
um den Form- und Fülldorn 82 geformt,
wobei seine Seitenränder
in Nebeneinanderlage gebracht werden. Es ist ein Seitensiegelungsmechanismus 84 mit
gegenüberliegenden
Heißsiegelungsbacken 85 und 86 vorgesehen,
die aufeinander folgend aufeinander zu und voneinander weg bewegt
werden, um die nebeneinander liegenden Seitenränderder Bahn 80 zur Bildung
der seitlichen Heißsiegelung 46 des
Pakets 40 miteinander heißzusiegeln. Die Bahn 80 wurde
zuvor mit den Druckbereichen 43 und 44 (in diesen
Figuren nicht dargestellt) in der ersten Ausgestaltung oder mit Druckbereichen 43'' und 44'' und 70 in
der zweiten Ausgestaltung bedruckt.
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Gegenüberliegende Fördermittel 90 und 91 sind
auf gegenüberliegenden
Seiten des unteren Endabschnitts des Dorns 82 unterhalb
des Seitensiegelungsmechanismus 84 angeordnet. Die Fördermittel 90 und 91 arbeiten
schubweise und führen
die geformte Röhre
in zeitlich gesteuerter Beziehung zum Betrieb des Seitensiegelungsmechanismus 84 und zu
anderen Vorgängen
nach unten zu.
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Das Siegelungsmittel 92 ist
abwärts
unterhalb des unteren Endes des Form und Fülldorns 82 angeordnet,
und die Fördermittel 90 und 91 haben gegenüberliegende
Heißsiegelungsbacken 93 und 94.
Die Backen 93 und 94 können aufeinander zu und voneinander
weg bewegt werden, so dass die von der Bahn 80 gebildete
Röhre zwischen
ihnen nach unten passieren kann, wenn sie auseinander stehen, und
um die Quersiegelung 49 und die Heißsiegelungen 47 und 48 des
Pakets 40 zu bilden, wenn sie zusammen sind. Ein Schneidmechanismus 95 ist
innerhalb der Siegelungsbacke 93 angeordnet und wird von
der Siegelungsbacke 93 nach außen bewegt, um das vorderste
Paket 40 von der von der Bahn 80 gebildeten Röhre abzutrennen,
wenn ein Paket 40 fertig ist.
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Wie in 21 illustriert,
befindet sich im Dorn 82 eine erste Zuführungsröhre oder ein Zuführungskanal 96,
die/der am oberen Ende mit einem Vorrat 100 für die erste
Schaumvorläuferkomponente 52 durch
ein Ventil 101 verbunden ist. Eine zweite Zuführungsröhre oder
ein solcher Kanal 97 im Dorn 82 ist am oberen
Ende mit einem Vorrat 102 für die zweite Schaumvorläuferkomponente 53 durch
ein Ventil 103 verbunden. Schließlich ist eine Entlüftungsröhre oder
ein Entlüftungskanal 99 im
Dorn 83 vorgesehen und mündet am oberen Ende in die
Atmosphäre.
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Gemäß diesem Verfahren wird die
Bahn 80 aus Sperrschichtmaterial, das zuvor mit den Druckbereichen 43 und 44 oder 43'', 44'' und 70 bedruckt wurde,
von der Vorratsrolle 81 abgezogen und um den Dorn 82 zu
einer Röhre
geformt. Die Röhre
wird nach unten zugeführt,
wo die Seitensiegelung 46 oder 46" vom Seitensiegelungsmechanismus 84 gebildet
wird. Wenn das untere Ende der Röhre über das
untere Ende des Dorns 82 und die Fördermittel 90 und 91 hinaus
verläuft
und das Siegelungsmittel 92 erreicht, dann wird das vordere
Ende der Röhre durch
die Bildung der Siegelung 47 darüber geschlossen. Das Steuermittel
(nicht dargestellt) aktiviert das Ventil 103, um eine vorbestimmte
Menge der zweiten Schaumvorläuferkomponente 53 in
das geschlossene untere Ende der von der Bahn 80 gebildeten
Röhre zu
speisen. Wenn die vorbestimmte Menge der zweiten Schaumvorläuferkomponente 53 nach
unten durch die Zuführungsröhre 97 in
die Röhre
aus Sperrschichtmaterial gespeist wurde, wird das Ventil 103 geschlossen
und die Röhre
wird um eine Distanz nach unten vorgeschoben, die der Länge der zweiten
Kammer 51 entspricht. Die Zuführungsmittel 90 und 91 werden
gestoppt, und das Siegelungsmittel 92 wird zum Bilden der
Quersiegelung 49 einschließlich der ersten auf reißbaren Siegelung 49a aktiviert.
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Nach dem Bilden dieser Siegelung 49 wird das
Ventil 101 geöffnet,
und eine vorbestimmte Menge der ersten Schaumvorläuferkomponente 52 wird in
die aus der Bahn 80 gebildete Röhre über der Siegelung 49 gespeist.
Wenn die erste Kammer voll ist, wird die Röhre aus Sperrschichtmaterial 80 nach
unten vorgeschoben, bis sich die vorbestimmte Länge eines Pakets 40 zwischen
den Backen 93 und 94 des Quersiegelungsmechanismus 92 befindet.
Die Backen 93 und 94 werden dann veranlasst, sich
auseinander zu bewegen, um eine Heißsiegelung 84 quer zur
Röhre zu
bilden, und der Schneidmechanismus 95 wird aktiviert, um
das fertige Paket 40 vom Rest der Röhre abzuschneiden. Das fertige
Paket 40 fällt nach
untenineinen Aufangbehälter.
(nicht dargestellt) für
den Einschluss in einem Beutel 31 zur Bildung des erfindungsgemäßen Verpackungssystems 30.
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22 illustriert
ein Verfahren zum Bilden der Beutel 31 und 31'. In diesem
Verfahren wird ein Förderband 110 zum
Zuführen
von Paketen 40 in ihre Position für den Einschluss in den gebildeten
Beuteln 31 bereitgestellt. Eine Bahn aus Kunststoffmaterial
P wird von einer Rolle (nicht dargestellt) zu einem Faltmechanismus 111 geleitet,
der die Bahn entlang einer längsverlaufenden
Faltlinie faltet, die im Wesentlichen der Mittellinie der Bahn P
entspricht. Der Faltmechanismus 111 wird relativ zum Förderer 110 so positioniert,
dass die Bahn P mit einem Abschnitt der Bahn unterhalb des Förderers 110 angeordnet
gefaltet wird, und der andere Abschnitt der Bahn ist über dem
Förderer 110 angeordnet.
Der obere und untere Abschnitt der gefalteten Bahn werden dann in
derselben Richtung wie die Bewegungsrichtung des Förderers 110 zu
einem Siegelungsmechanismus 112 geleitet.
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Der Siegelungsmechanismus 112 ist
im Wesentlichen L-förmig, wobei
ein erster Abschnitt 113 in Längsrichtung der Bahn P und
der zweite Abschnitt 114 quer dazu verläuft. Der Abschnitt 114 des
L-förmigen
Mechanismus 112 beinhaltet einen Schneidmechanismus 115 zum
Unterteilen der Bahn in diskrete Längen, wenn der Quermechanismus 114 eine Heizstabsiegelung über die
Bahn gebildet hat. Auf diese Weise werden Beutel 31 gebildet,
deren Seitenränder
gegenüber
dem gefalteten Seitenrand miteinander heißgesiegelt werden, und deren
Enden quer zur Bahn zur Bildung des umschlossenen Raums 34 darin
gesiegelt werden.
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Der Betrieb des Förderers 111 ist zeitlich
auf die Zuführung
der Kunststoffbahn abgestimmt, so dass die Pakete 40 in
eine Position neben einem Ende der Beutel 31 geführt werden,
die von dem Beutelformmechanismus gebildet werden. Ein Paar Heißschmelzklebstoffdüsen 116 und 117 sind über dem
Förderer 110 vorgesehen
und zeitlich so abgestimmt, dass sie betätigt werden, wenn ein Paket 40 darunter
zur Bildung der Klebstoffstreifen oder raupen 54, 55 passiert,
oder haben ein Erfassungsmittel (nicht dargestellt), das die Ankunft
eines Paketes 40 darunter erfasst, um die Düsen 116 und 117 zu
aktivieren, so dass sie Heißschmelzklebstoff
auf das Paket 40 aufbringen. Wenn der Förderer 110 das Paket 40 am
Faltmittel 111 vorbeiführt,
kontaktiert der Heißschmelzklebstoff 54 und 55 das
Kunststofffolienmaterial und klebt das Paket 40 unmittelbar
darauf.
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Da gasförmige Nebenprodukte während der Reaktion
erzeugt werden, die das Schaumpolster bildet, muss der umschlossene
Raum 34 des Beutels 31 zur Außenseite des Beutels entlüftet werden,
damit solche gasförmigen
Nebenprodukte entweichen können.
Demgemäß beinhaltet
der Siegelungsmechanismus 112 ein Öffnungsbildungselement 120, das
sich mit dem Siegelungsmechanismus 112 nach oben und unten
bewegt und eine Vielzahl von spitzen Stacheln aufweist, die den
Streifen 39 aus Entlüftungsöffnungen
durch das Kunststoffmaterial der Wände 32 und 33 bilden.
Der fertige Beutel 31 wird nach dem Abtrennen von der Bahn
P von einem Zuführungsmechanismus
(nicht dargestellt) zum Beutelfaltbereich geleitet.
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Die 26 bis 28 illustrieren eine weitere Ausgestaltung
eines verpackungssystems der vorliegenden Erfindung, wobei gleiche
Elemente gleiche Bezugsziffern mit hinzugefügtem Präfix 1 erhielten. Ein
allgemein mit 130 bezeichnetes Verpackungssystem (28) beinhaltet einen gefaleten
Beutel 131, der in seinem gefalteten Zustand mit einem Kunststofffolienelement 160 befestigt
ist, das in Umgebungsbeziehung zu dem gefalteten Beutel 131 angeordnet
ist. Das Element 160 besteht vorzugsweise aus Kunststoffschrumpffolie
und wird nach dem Aufbringen auf den gefalteten Beutel 131 fest
um den gefalteten Beutel 131 herum aufgeschrumpft.
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Ebenso weist das Umgebungselement 160 vorzugsweise
eine erste und eine zweite Wand 161, 162 auf,
die größer sind
als der gefaltete Beutel 131, so dass sie über die
Enden und Seiten des gefalteten Beutels 131 hinaus verlaufen.
Die Umfangsränder der
Wände 161, 162 sind
verbunden und bilden so eine Tasche, die den gefalteten Beutel 131 vollständig umgibt.
Das Kunststofffolienelement 160 ist zerreißbar, so
dass es leicht von dem gefalteten Beutel 131 abgenommen
werden kann. Zu diesem Zweck weist die Wand 162 vorzugsweise
eine Reißlinie 163 auf,
die durch Anreißen
oder Perforieren der Kunststofffolienbildungswand 162 gebildet
werden kann. Das Verpackungssystem 130 kann durch Formen und
Falten des Beutels 131 wie zuvor beschrieben gebildet werden.
Eine Kunststofffolienbahn wird vorzugsweise von einer Quelle wie
beispielsweise einer Rolle (nicht dargestellt) über einen bestimmten Pfad vorgeschoben.
Die Bahn kann Reißlinien 163 aufweisen,
die zuvor darin an beabstandeten Stellen ausgebildet wurden, oder
diese Reißlinien 163 können darin
auf eine bekannte und daher nicht illustrierte Weise ausgebildet
werden. Eine vorbestimmte Länge
der Kunststofffolienbahn wird von der Bahn abgetrennt und bildet
das Kunststofffolienelement 160.
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Der gefaltete Beutel 131 wird
auf einer Hälfte des
Elementes 160 platziert, die die Wand 161 bildet, und
das Element 160 wird entlang einer mittleren Faltlinie
gefaltet, um die andere Hälfte
oder Wand 162 in Nebeneinanderlage mit dem gefalteten Beutel 131 und
der ersten Wand 161 zu bringen. Die vorstehenden Ränder der Wände 161 und 162 werden durch
Heißsiegelung
miteinander verbunden. Das Element 160 wird dann vorzugsweise
so aufgeschrumpft, dass es den gefalteten Beutel 131 eng umschließt und das
Verpackungssystem 130 vervollständigt.