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Die vorliegende Erfindung betrifft
eine Warenprobe eines fluidförmigen
Produkts in Form eines im wesentlichen flachen Spenders. Die Erfindung
betrifft somit einen Miniaturzerstäuber, der vorzugsweise wegwerfbar
und insbesondere für
den Bereich der Parfümerie
oder der Kosmetik geeignet ist.
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Die Probleme, die sich bei einem
solchen Spender bzw. Abgabevorrichtung für ein Produkt stellen, ist
insbesondere die Erzielung niederer Herstellungskosten. Tatsächlich müssen, weil
Warenproben im allgemeinen nicht zum Verkauf bestimmt sind, die
Herstellungskosten so nieder wie irgend möglich sein. Es ist somit wichtig,
Vorrichtungen zu haben, deren Teile auf einfache Weise in großen Stückzahlen
herstellbar sind und deren Montage auf einfache Weise durchgeführt werden
kann. Im übrigen
ist es, da die Warenproben hauptsächlich zu Werbezwecken dienen,
wünschenswert,
in sichtbarer Weise die Marke, das Logo oder irgendein anderes unterscheidungskräftiges Kennzeichen,
das dem in der Abgabevorrichtung enthaltenen Produkt entspricht,
anbringen zu können.
Auch ist es wünschenswert,
eine Vorrichtung zu schaffen, die eine originelle und bei der Verwendung
praktische Form besitzt. Beispielsweise ist es im Fall von Warenproben
zum Einlegen in Magazine oder Journale unabdingbar, dass die Abgabevorrichtung
eine sehr geringe Dicke aufweist. Im übrigen ist es auch wichtig, dass
die Zerstäubung
eine hohe Qualität
besitzt.
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Die Abgabevorrichtung gemäß der Erfindung kann
auch im pharmazeutischen Bereich angewendet werden. In diesem speziellen
Bereich ist es wichtig, dass die Produktdosis genau ist.
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Beispielsweise ist aus dem Dokument FR-A-2
443 980 ein wegwerfbarer Zerstäuber
bekannt, der durch das Verschweißen von Kunststoffolien realisiert
ist, die zwischen sich einen Behälter
sowie zwei Verwirbelungskanäle
einschließen,
die mit einer Zerstäubungsöffnung verbunden
sind. Durch Druck auf den Behälter,
dessen Wände
von den Kunststoffolien gebildet werden, wird etwas von dem Produkt
in die Verwirbelungskanäle
und dann durch die Zerstäubungsöffnung verdrängt, um
einen Strahl des zerstäubten
Produktes zu erzeugen. Dieser wegwerfbare Zerstäuber ermöglicht es jedoch nicht, eine definierte
Dosis des Produktes auszustoßen.
Darüber
hinaus ist die Verwirklichung der Verwirbelungskanäle durch
Verschweißen
der beiden Kunststoffolien sehr ungenau und zufällig. Gemäß einer Variante des Zerstäubers ist
der Behälter
durch eine Scheidewand, die unter der Wirkung des Druckes bricht,
in zwei Kammern unterteilt. Eine Kammer ist mit einem Fluid gefüllt, während die
andere ein anderes Produkt und Luft enthält. Im übrigen ist der Behälter von
der Zerstäubungsöffnung durch
eine Bruchstelle getrennt.
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Wenn man ein erstes Mal auf den Behälter drückt, bricht
die Scheidewand und die beiden Fluide vermischen sich mehr oder
weniger stark miteinander und mit der Luft. Jedenfalls kann die
derart erhaltene Mischung nicht homogen sein. Wenn man den Druck
verstärkt,
reißt
die Bruchstelle und die inhomogene Mischung wird zur Zerstäubungsöffnung hin verdrängt. Der
Strahl, der aus der Öffnung
austritt, besteht bald aus dem ersten Produkt, bald aus dem zweiten
Produkt und dann wieder aus Luft, aber niemals aus einer homogenen
Mischung aus allen drei Bestandteilen. Daraus folgt, dass der Strahl
bald rein wäßrig und
dann wieder biphasisch ist. Seine Qualität ist somit nicht konstant.
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Andererseits ist aus dem Dokument
WO 98/01360 eine biphasische Abgabevorrichtung bekannt, die in der
Lage ist, eine Produktdosis in zerstäubter Form abzugeben. Diese
Abgabevorrichtung ist ebenfalls vorgesehen, um als Miniaturzerstäuber in
Form einer Warenprobe zu dienen. Sie umfasst zwei Luftbehälter und
einen Behälter
für das
Produkt, die alle mit einer gemeinsamen Zerstäubungsöffnung verbunden sind. Stromauf
von der Zerstäubungsöffnung ist
eine Faser vorgesehen, die sich mit dem Produkt vollsaugen kann.
Die aus dem Luftbehälter ausgestoßene Luft
strömt
somit durch die Faser, die mit dem aus den beiden Produktbehältern ausgestoßenen Produkt
vollgesaugt ist. Für
die Betätigung
der Vorrichtung ist ein Druckorgan in Form einer Zunge bzw. Klappe
vorgesehen, die auf die Behälter
in der Weise umklappbar ist, dass sie diese zusammendrückt, was
die Verdrängung
des Produktes und der Luft zur Zerstäubungsöffnung hin bewirkt. Die verschiedenen
Behälter
sind zwischen einem Träger und
einem nachgiebigen Abdeckfilm ausgebildet. Die Druckklappe hat die
Wirkung, dass sie den Film in dem Bereich gegen den Träger drückt, in
dem sie gemeinsam die Behälter
für das
Produkt und die Luft bilden.
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Bei dieser Abgabevorrichtung, ist
die Faser, die als Rückhaltevorrichtung
für das
fluidförmige
Produkt und als Luftdurchgang dient, in einer Ausnehmung bzw. Vertiefung
untergebracht, die von dem Filmträger gebildet ist. Am Ausgang
der Faser wird das fluidförmige
Produkt einfach durch die Luft durch die Zerstäubungsöffnung ausgestoßen, die
von einem abgehobenen Bereich des Films gebildet wird. Folglich
ist die Geometrie der Zerstäubungsöffnung nicht
geeignet, eine akzeptable Qualität
des zerstäubten
Strahls zu liefern. Darüber
hinaus kann es deswegen, weil die Faser nur durch den Film geschützt ist,
geschehen, dass die Faser durch den Film hindurch beschädigt wird.
Es kann auch eine Verschiebung der Faser unter dem Film erfolgen,
die die Wirkung besitzt, dass sich die Zerstäubung ändert.
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In gleicher Weise ist bei der Abgabevorrichtung
des Dokumentes FR-A-2 448 980 die Zerstäubungsöffnung in der einen oder der
anderen der beiden Kunststoffolien in Form eines einfachen Lochs ausgebildet.
Aufgrund dieser Tatsache ist die Geometrie der Öffnung nicht genau und die
Qualität
der Zerstäubung
gering.
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Man kann auch das Dokument US-4 858
831 zitieren, das eine Abgabevorrichtung beschreibt, die von einer
abgedeckten Schale gebildet wird, in der die Zerstäubungsöffnung ausgebildet
ist. Stromauf dieser Öffnung
ist eine poröse
Scheibe an geordnet, die in einem mit der Schale fest verbundenen
Rohr festgehalten wird. Auch hier kann aufgrund der Natur der Schale
die in der Schale ausgebildete Zerstäubungsöffnung keine gute Qualität besitzen.
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Die vorliegende Erfindung hat das
Ziel, diese Probleme des Standes der Technik dadurch zu lösen, dass
sie eine kostengünstige
Abgabevorrichtung schafft, die eine perfekte Qualität der Zerstäubung unter
allen Umständen
sicherstellt. Im übrigen
muß das
Volumen der abgegebenen Dosis konstant und genau sein. Andererseits
muß in
gewissen Anwendungsfällen,
insbesondere in der Werbung die Abgabevorrichtung gewissen Abmessungserfordernissen entsprechen
und insbesondere eine sehr geringe Dicke aufweisen, damit sie in
ein Magazin oder eine Zeitschrift eingelegt werden kann. Sie muß im übrigen Druckkräften widerstehen
können,
ohne dass das Produkt austritt. Tatsächlich wird eine Warenprobe
dann, wenn sie beispielsweise in ein Zeitschriftenheft eingelegt
ist und diese Hefte aufeinandergestapelt werden, einem starken Druck
unterworfen.
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Um dieses Problem zu lösen, schlägt die vorliegende
Erfindung eine Warenprobe für
ein fluidförmiges
Produkt in der Form einer im wesentlichen flachen Abgabevorrichtung
vor, die folgende Bestandteile umfasst:
- – wenigstens
eine thermogeformte Schale, die teilweise einen Behälter bildet,
und eine verformbare Betätigungswand
definiert,
- – ein
komplementäres
Element, wie z. B. einen Abdeckfilm oder ein Abdecksubstrat oder
eine thermogeformte Schale, zur Vervollständigung des Behälters, wobei
der so gebildete Behälter zumindest
ein Gas enthält,
- – eine
Zerstäubungsöffnung,
durch die das fluidförmige
Produkt zerstäubt
wird,
- – ein
Element aus porösem
Material, das in der Lage ist, eine Menge des fluidförmigen Produktes zurückzuhalten,
wobei das Element bezüglich
der Zerstäubungsöffnung stromaufwärts angeordnet ist
und mit dem fluidförmigen
Produkt in Berührung
steht und/oder vollgesaugt ist,
- – ein
Tragorgan, das an der thermogeformten Schale befestigt ist, um das
Element aus porösem Material
an seinem Ort festzuhalten, wobei die Zerstäubungsöffnung von dem Tragorgan gebildet
wird.
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Ein derartiges Tragorgan erfüllt somit
eine erste Funktion, nämlich
die des Haltens des porösen Elementes,
eine zweite Funktion, nämlich
die der Befestigung an der thermogeformten Schale, und eine dritte
Funktion, nämlich
die einer Oberfläche,
welche die Zerstäubungsöffnung aufweist.
Auf diese Weise garantiert man eine perfekte Qualität der Zerstäubung am
Ausgang der Zerstäubungsöffnung.
Das poröse
Element wird in vollkommener Weise hinter der Zerstäubungsöffnung festgehalten,
die mit hoher Genauigkeit im Tragorgan geformt werden kann. Dies
ist bei den Abgabevorrichtungen der beiden zuvor erwähnten, dem
Stand der Technik entsprechenden Dokumenten nicht möglich, weil
das die Zerstäubungsöffnung definierende
Element nicht mit großer Genauigkeit
geformt werden kann, da es sich einerseits um einen nachgiebigen
Abdeckfilm und andererseits um eine nachgiebige Kunststoffolie handelt. Dadurch,
dass man ein geformtes bzw. gegossenes Tragorgan aus einem relativ
harten Kunststoff mit einer gewissen Wandstärke verwendet, kann man perfekt
eine Zerstäubungsöffnung formen,
die eine geeignete Geometrie besitzt, beispielsweise ein Loch bildet,
das sich nach außen
in einem Diffusionskegel fortsetzt, wie dies bei der Zerstäubungsöffnung einer herkömmlichen
Zerstäubungsdüse der Fall
ist.
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Gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung mündet
die Öffnung
im Bereich der thermogeformten Schale. In diesem Fall kann die Zerstäubungsöffnung vor
der Verwendung durch einen Teil der thermogeformten Schale abgedeckt
sein, den man umbiegen oder abreißen kann, um die Öffnung freizulegen.
In einer Variante kann die Zerstäubungsöffnung vor
der Verwendung durch eine abreißbare Zunge
abgedeckt sein, die auf die thermogeformte Schale aufgeklebt ist.
Gemäß noch einer
anderen Variante kann das Tragorgan einen abreißbaren Ansatz bilden, der die
Zerstäubungsöffnung verschließt.
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Gemäß einer anderen Ausführungsform mündet die Öffnung im
Bereich des komplementären Elementes.
In diesem Fall kann die Öffnung
vor der Verwendung durch eine abreißbare Zunge abgedeckt sein,
die auf das komplementäre
Element aufgeklebt ist.
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Gemäß noch einer anderen Ausführungsform
kann das Tragorgan einen angesetzten Zerstäuber tragen, der die Zerstäubungsöffnung definiert.
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Vorteilhafterweise kann der Zerstäuber mit Kraft
in das Tragorgan eingedrückt
sein. Im übrigen kann
das Tragorgan einen abreißbaren
Ansatz bilden, der die Zerstäubungsöffnung verschließt. Da der Ansatz
die Zerstäubungsöffnung abdeckt,
ist es technisch einfacher, die Öffnung
in einem getrennten Element auszubilden, das man danach an dem Tragorgan
montiert. Man gewinnt an Einfachheit des Formvorgangs und an Genauigkeit
im Bereich der Zerstäubungsöffnung.
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Um eine perfekte Stabilität und ein
gutes Festhalten des porösen
Elementes im Inneren des Tragorganes sicherzustellen, umschließt letzteres eine
Vertiefung, in der das Element aus porösem Material untergebracht
ist.
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Gemäß einem anderen Merkmal besitzt
das Tragorgan einen profilierten Ansatz, der zur Befestigung an
der thermogeformten Schale dient. Vorteilhafterweise umfasst der
profilierte Ansatz Rippen für eine
Schweißbefestigung.
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Gemäß einem anderen, speziell vorteilhaften Gesichtspunkt
umfasst das Tragorgan eine Trennwand, die den Behälter örtlich unterteilt.
Gemäß einer praktischen
Ausführungsform
erstreckt sich die Trennwand ausgehend vom Ansatz und erweitert sich
nach außen,
um eine Kuppel zu bilden. Diese Trennwand, die den Behälter im
Bereich des porösen Elementes
und somit der Zerstäubungsöffnung unterteilt,
hat die Wirkung, das fluidförmige
Produkt von dem porösen
Element wäh rend
der Betätigung
der Abgabevorrichtung derart auf Abstand zu halten, dass das poröse Element
eine maximale Berührungsoberfläche für die im
Behälter
vorhandenen Luft aufweist. Somit stellt man eine perfekte biphasische Verteilung
des fluidförmigen
Produktes sicher. Tatsächlich
ist es wichtig, dass das poröse
Element während
der Abgabe nicht vollständig
eingetaucht ist, da dies in unvermeidlicher Weise eine schlechte Abgabequalität aufgrund
des Fehlens der Gasphase zur Folge hätte.
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Um diese Qualität der biphasischen Abgabe noch
zu verbessern, besitzt das Element aus porösem Material eine Form, die
geeignet ist, seine Außenoberfläche zu vergrößern, um
seine Berührungsoberfläche mit
dem Gas während
der Abgabe zu erhöhen.
Vorteilhafterweise weist das Element aus porösem Material eine langgestreckte
Form auf, die in Längsrichtung
der Warenprobe angeordnet ist, wobei dieses Element mit einem Teilkragen
ausgebildet ist, der eine im wesentlichen halbkreisförmige Oberfläche besitzt.
Dadurch, dass man die Oberfläche
des porösen
Elementes vergrößert, vergrößert man
um so mehr die Berührungsoberfläche mit
dem Gas, was den Gasanteil erhöht
und somit die Qualität
der Abgabe verbessert.
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Die Erfindung wird jetzt noch genauer
unter Bezugnahme auf die beigefügte
Zeichnung beschrieben, in der mehrere, nicht einschränkend zu
verstehende Ausführungsformen
der Erfindung dargestellt sind; in der Zeichnung zeigen.
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1 eine
Ansicht von oben einer Warenprobe gemäß einer ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung,
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2 eine
Schnittansicht der Warenprobe aus 1,
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3 eine
stark vergrößerte Teilansicht
des vorderen Teils der Warenprobe aus den 1 und 2,
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4 eine
vergrößerte perspektivische
Darstellung eines Tragorgans gemäß einer
zweiten Ausführungsform,
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5 eine
Ansicht von unten des Tragorgans aus 4,
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6 eine
Schnittansicht des in 4 dargestellten
Tragorgans,
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7 eine
Schnittansicht einer Warenprobe gemäß einer Ausführungsform,
die ein Tragorgan gemäß den 4 bis 6 umfasst, wobei die Warenprobe bei einer
Betätigung
dargestellt ist,
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8 bis 8d transversale Schnittansichten von
Elementen aus porösem
Material gemäß mehrerer
Ausführungsformen,
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9 eine
perspektivische Darstellung eines Tragorgans gemäß einer dritten Ausführungsform,
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10a eine
Sicht von oben des Tragorgans aus 9,
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10b eine
transversale Schnittansicht längs
der Linie BB aus 10a,
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10c eine
transversale Schnittansicht längs
der Linie CC der 10a,
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11 eine
Ansicht von hinten des Tragorgans aus 9 und
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12 eine
Ansicht von vorne des Tragorgans aus 9.
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Unter Bezugnahme auf die 1 bis 3 wird zunächst eine erste Ausführungsform
einer Warenprobe für
ein fluidförmiges
Produkt gemäß der Erfindung
beschrieben. Die Warenprobe, die in ihrer Gesamtheit durch das Bezugszeichen 1 bezeichnet
ist, umfasst im wesentlichen vier Bestandteile, d. h. eine thermogeformte
Schale 2, ein komplementäres Element, das hier die Form
eines überdeckenden
Films oder Substrates 3 besitzt, ein Tragorgan 5 und
ein Element 4 aus porösem
Material, das noch besser in den 2 und 3 zu sehen ist.
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Die thermogeformte Schale 2 umfasst
eine Basisebene 21, welche die äußeren Abmessungen der Warenprobe
definiert. Ein konvexer Teil erstreckt sich ausgehend von dieser
Basisebene 21, um die obere Wand eines Behälters 22 zu
bilden. Dieser konvexe, gegen die Basisebene 21 gewölbte Teil
definiert somit ein gewisses Volumen, das in dem Ausführungsbeispiel
der 1 bis 3 den Behälter 22 bildet. Um
den Behälter
zu vervollständigen,
ist der Abdeckfilm oder das Abdecksubstrat, der bzw. das mit dem
Bezugszeichen 3 bezeichnet ist, auf die thermogeformte
Schale 2 im Bereich ihrer Basisebene 21 aufgeklebt.
Die Befestigung des Films an der Schale 2 kann beispielsweise
auch durch Schweißen
realisiert werden. Der Film 3 und die Schale 2 umgrenzen somit
zwischen sich das Volumen 22, das dem Behälter entspricht.
Bei einer Variante ist es auch möglich,
den Abdeckfilm 3 durch eine zweite thermogeformte Schale
zu ersetzen.
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Gemäß der Erfindung ist der Behälter 22 teilweise
mit einem fluidförmigen
Produkt gefüllt,
wobei der Rest des Volumens des Behälters mit einem Gas, beispielsweise
Luft gefüllt
ist.
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Bei einer Variante enthält der Behälter nur ein
Gas, im allgemeinen Luft.
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Gemäß der Erfindung ist ein Element
aus porösem
Material, das mit dem Bezugszeichen 4 bezeichnet ist, in
dem Behälter
stromaufwärts
einer Zerstäubungsöffnung 51 angeordnet.
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In dem Fall, in dem der Behälter ein
fluidförmiges
Produkt enthält,
hat dieses Element 4 aus porösem Material die Funktion,
sich mit dem fluidförmigen
Produkt vollzusaugen. Das Element 4 aus porösem Material
steht somit direkt in Berührung
mit dem fluidförmigen
Produkt und der Luft im Inneren des Behälters 22.
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In dem Fall, in dem der Behälter nur
mit Luft gefüllt
ist, ist das Element aus porösem
Material zunächst
mit fluidförmigem
Produkt vollgesaugt worden. Folglich spielt das Element aus porösem Material
hier die Rolle des Behälters
für das
fluidförmige Produkte,
während
der mit Luft gefüllte
Behälter
die Funktion einer Luftpumpe ausübt.
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Die Warenprobe 1 ist mit
einer Zerstäubungsöffnung 51 versehen,
durch die hindurch das im Behälter 22 oder
in dem Element aus porösem Material
enthaltene fluidförmige
Produkt in Form eines Strahles des zerstäubten Produktes abgegeben wird.
Um diese Abgabe zu ermöglichen,
bildet der konvexe Teil der thermoge formten Schale 2 in
seinem oberen Teil eine Betätigungswand 23,
die mit Hilfe eines Fingers, beispielsweise des Daumens, eingedrückt werden
kann, um das Innenvolumen des Behälters 22 zu vermindern
und somit einen Druck auf die Luft und/oder das fluidförmige Produkt
auszuüben,
die bzw. das er enthält.
Dieser Druck hat die Wirkung, dass er fluidförmiges Produkt und Luft durch
die Zerstäubungsöffnung 51 strömen läßt.
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Das Ausströmen von Luft unter Druck nimmt einen
Teil des fluidförmigen
Produktes in Form einer biphasischen Mischung mit, die stromab von
der Zerstäubungsöffnung 51 in
feine Tröpfchen
zerstäubt wird,
wie man dies den 2 und 3 entnehmen kann.
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Um das Element 4 aus porösem Material
in einer festen Position im Inneren des Behälters 22 festzuhalten,
ist gemäß der Erfindung
ein Tragorgan vorgesehen, das insgesamt mit dem Bezugszeichen 5 bezeichnet
ist. Dieses Tragorgan besteht aus einem Element aus relativ hartem
Kunststoffmaterial, das beispielsweise durch Schweißen an der
thermogeformten Schale 2 befestigt ist. Zur Befestigung
des Tragorgans 5 an der thermogeformten Schale 2 umfasst
letztere einen Käfig,
der bezüglich
der Basisebene 21 vorspringt und mit dem konvexen Teil,
der den Behälter 22 bildet,
verbunden ist, wie man den 2 und 3 entnehmen kann. Dieser
Käfig wird
von einem zur Basisebene 21 senkrechten Wandelement 25 und
einer Verschlußwand 27 gebildet,
die mit dem Wandelement verbunden ist, um auf diese Weise eine in
Richtung des Behälters 22 seitlich
offene Vertiefung zu bilden. Andererseits umfasst das Tragorgan 5 eine
Bodenwand 52, die bei der in den 1 bis 3 dargestellten
Ausführungsform
die Zerstäubungsöffnung 51 aufweist.
Im übrigen
umfasst das Tragorgan 5 einen Ansatz, der eine Vertiefung 56 aufweist,
die von einer Endwand 55 und einer oberen Wand 53 gebildet
wird. Die Wände 55 und 53,
welche die Vertiefung 56 bilden, besitzen eine Außenabmessung
entsprechend dem Käfig
der thermogeformten Schale 2 derart, dass das Tragorgan 5 perfekt
in das Innere des Käfigs
paßt.
Wenn das Tragorgan 5 sich auf der thermogeformten Schale 2 an
seinem Platz befindet, kommt die Endwand 55 in eine angrenzende
Berührung
mit der vertikalen Endwand des Käfigs, wie
man der 3 entnehmen
kann. Im übrigen
steht die obere Wand 53 des Tragorgans 5 in angrenzender
Berührung
mit der oberen Wand des Käfigs.
Gemäß der Erfindung
ist die Befestigung des Tragorgans 5 an der thermogeformten
Schale 2 im Bereich der oberen Wand 53 durch Schweißen realisiert.
Um den Widerstand der Schweißbefestigung
zu verbessern, ist die obere Wand 53 mit Befestigungsrippen 54 versehen,
die sich in das Material der thermogeformten Schale 2 beim Schweißvorgang
eingraben.
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Wie man den 2 und 3 entnehmen
kann, ist das Element 4 aus porösem Material auf dem Tragorgan 5 so
angeordnet, dass sein Endteil in das Innere der Vertiefung 56 eingeführt ist,
die vom Tragorgan 5 gebildet wird. Durch geeignete Dimensionierung
des Elementes aus porösem
Material ist es möglich,
das Element aus porösem
Material fest am Tragorgan 5 festzuhalten. Somit ist das
Element 4 aus porösem
Material fest stromauf der Zerstäubungsöffnung 51 angeordnet.
Es sei darauf hingewiesen, dass der abdeckende Film oder das abdeckende
Substrat 3 die Zerstäubungsöffnung weder abdeckt
noch bildet, die vollständig
von der Bodenwand 52 des Tragorganes 5 gebildet
wird. Zum Verschließen
der Zerstäubungsöffnung 51 vor
der Verwendung der Warenprobe ist es vorgesehen, die Zerstäubungsöftnung 51 mit
Hilfe einer abreißbaren Zunge
oder eines abziehbaren Films abzudecken, der auf das Abdecksubstrat 3 geklebt
ist.
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Somit wird die Warenprobe gemäß der Erfindung
von einer thermogeformten Schale 2 gebildet, in der beispielsweise
durch Schweißen
ein Tragorgan 5 befestigt ist, das dazu dient, ein Element 4 aus porösem Material
stabil festzuhalten, das stromaufwärts einer Zerstäubungsöffnung angeordnet
ist, die von eben diesem Tragorgan 5 definiert wird, wobei die
Schale 2 und ihr Tragorgan 5 danach durch einen Abdeckfilm
oder ein Abdecksubstrat 3 abgedeckt werden, um den Behälter 22 zu
vervollständigen.
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Die Verwendung einer derartigen Warenprobe
ist außerordentlich
einfach, da es genügt,
die Zunge abzubrechen oder den Film abzuziehen, die bzw. der die
Zerstäubungsöffnung 51 abdeckt,
und dann die Betätigungswand 23 der
thermogeformten Schale 2 derart einzudrücken, dass das in dem Element 4 aus
porösem
Material aufgesaugte fluidförmige
Produkt durch die Zerstäubungsöffnung 51 durch die
unter Druck stehende Luft ausgestoßen wird, die durch das Element 4 aus
porösem
Material gepreßt wird.
Auf diese Weise wird eine biphasische Abgabe mit guter Qualität einerseits
aufgrund der Tatsache realisiert, dass das Element 4 aus
porösem
Material perfekt stromaufwärts
der Zerstäubungsöffnung 51 festgehalten
wird, und andererseits durch die Qualität der Geometrie der Zerstäubungsöffnung 51,
die durch Formen bzw. Gießen
im Tragorgan 5 ausgebildet ist, das aus geformtem bzw.
gegossenem, hartem Kunststoff hergestellt ist. Es ist insbesondere
vorteilhaft, dass die Zerstäubungsöffnung 51 in
dem Tragorgan 5 geformt ist, und es ist somit möglich, die
Geometrie der Zerstäubungsöftnung zu
kontrollieren und mit Präzision
zu definieren; tatsächlich
ist es möglich,
in einem solchen Element eine Zerstäubungsöffnung zu formen, die von einem
im wesentlichen zylindrischen Loch gebildet wird, das sich danach
nach außen
erweitert, um einen Diffusionskegel zu bilden. Eine derartige Konzeption
der Zerstäubungsöffnung ist
in vollem Umfang klassisch und führt
zu einer guten Zerstäubungsqualität. Somit
ist es aufgrund der Verwendung eines Tragorgans 5 möglich, ein
Loch in einer Zerstäubungsöffnung mit guter
Qualität
zu realisieren, während
dies im Bereich der thermogeformten Schale 2 oder des Abdecksubstrates 3 nicht
möglich
ist.
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Das Tragorgan 5 erfüllt somit
eine dreifache Funktion, d. h. die des Festhaltens des Elementes 4 aus
porösem
Material, die der Befestigung an der thermogeformten Schale 2 und
die der Bildung der Zerstäubungsöffnung.
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Bei dem Ausführungsbeispiel, das verwendet
wurde, um die Erfindung gemäß den 1 bis 3 zu erläutern, ist die Zerstäubungsöffnung 51 im
Bereich der Bodenwand 52 des Tragorgans 5 angeordnet.
Diese Zerstäubungsöftnung kann
jedoch auch in der Endwand 55 oder selbst in der oberen
Wand 53 ausgebildet wer den. In dem Fall, in dem die Zerstäubungsöffnung 51 in
der Endwand 55 ausgebildet ist, wird die Funktion der Abdeckung,
die durch die abreißbare
Zunge oder den ablösbaren
Film ausgeübt wird,
von einer umknickbaren oder abreißbaren Zunge erfüllt, welche
die Wand 25 der thermogeformten Schale 2 umfasst.
Eine derartige Realisierung wird im folgenden unter Bezugnahme auf 7 erläutert. Andererseits ist es
in dem Fall, in welchem die Zerstäubungsöffnung 51 auf der
oberen Wand 53 ausgebildet ist, vorzuziehen, einen Käfig zu realisieren,
der weniger lang ist, beispielsweise um ihm eine Stopfeneigenschaft
zu verleihen, und die Zerstäubungsöffnung 51 mit
Hilfe einer abreißbaren
Zunge abzudecken, die auf die thermogeformte Schale 2 aufgeklebt ist.
Folglich ist die genaue Plazierung der Zerstäubungsöftnung 51 für die vorliegende
Erfindung nicht kritisch, da sie sich an irgendeiner Wand des Tragorgans 5 befinden
kann.
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Es wird nun speziell auf die 4 bis 7 Bezug genommen, um eine spezielle Ausführungsform des
Tragorgans 5 zu erläutern.
Bei dieser speziellen Ausführungsform
ist das Tragorgan 5 so ausgebildet, dass sich seine Zerstäubungsöffnung 51 in
der Endwand 55 befindet, wie dies oben bereits angedeutet wurde.
Die Abdeckung der Zerstäubungsöffnung 51 wird
somit von der Endwand 25 bewirkt, die von der thermogeformten
Schale 2 gebildet wird und abreißbar oder vorteilhafterweise
um ein Abreißstäbchen 26 umknickbar
ist, wie man der 7 entnehmen kann.
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Der vordere Teil des Tragorgans 5,
der die Vertiefung 56 bildet, wird außen von der oberen Wand 53 begrenzt,
auf der Rippen 54 für
eine Befestigung durch Schweißen
ausgebildet sind. Dieser vordere Teil definiert auch den profilierten
Ansatz, der an die Form des Käfigs
angepaßt
ist, der in der thermogeformten Schale 2 vorgesehen ist.
Der untere Teil des Tragorgans 5 wird von der Bodenwand 52 gebildet,
die sich im wesentlichen sparrenförmig erstreckt, wie man der 5 entnehmen kann.
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Gemäß der Erfindung besteht die
Besonderheit dieses Tragorgans 5 im Vorhandensein einer Trennwand 57 in
Form einer Kuppel, die sich ausgehend von dem profilierten Ansatz
erstreckt, der von der oberen Wand 53 gebildet wird. Die
Funktion dieser Trennwand 57 besteht darin, das fluidförmige Produkt
im Abstand von dem Element 4 aus porösem Material zu halten, das
während
der Abgabe in das fluidförmige
Produkt eingetaucht ist. Wie man der 7 entnehmen
kann, wird dann, wenn man die Warenprobe in der dargestellten Position
hält, bei
der es sich um die natürliche
Position handelt, in der der Daumen auf die Betätigungswand 23 des
Behälters 22 drückt, das
gesamte fluidförmige
Produkt zwischen der thermogeformten Schale und der Kuppel der Trennwand 57 begrenzt,
woraus folgt, dass das Element 4 aus porösem Material
im wesentlichen mit der im Behälter 22 enthaltenen
Luft in Berührung steht.
Man stellt auf diese Weise sicher, dass die biphasische Abgabe nicht
durch eine monophasische Abgabe nur des fluidförmigen Produktes unterbrochen
wird. Daraus ergibt sich eine perfekte und konstante Qualität der Abgabe
des fluidförmigen
Produktes.
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Um den Vorteil der Qualität und der
Konstanz dieser biphasischen Abgabe noch weiter zu verbessern, ist
es möglich,
das Element 4 aus porösem
Material mit geometrischen Formen zu profilieren, welche die Oberfläche vergrößern, die
mit der im Behälter
enthaltenen Luft in Berührung
gebracht werden kann. Während
eine klassische, langgestreckte Stäbchenform in 8 dargestellt ist, ist es im Rahmen der
vorliegenden Erfindung auch möglich,
das Element 4 aus porösem
Material mit Flügeln
oder einem Kragen 41a, 41b zu versehen, die bzw.
der bezüglich des
langgestreckten Körpers 40 des
Elements aus porösem
Material vorspringen. Bei einer Variante ist es möglich, die
Länge des
Elementes aus porösem Material
dadurch zu vermindern, dass man den Teil des Körpers 40 wegläßt, der
sich hinter den Flügel oder
dem Kragen 41a oder 41b erstreckt, um nur einen
stumpfen Körper 40' zu bilden,
der in den 8c und 8d zu sehen ist. Mit einer
derartigen Geometrie vergrößert das
Element aus porösem
Material seine äußere Oberfläche derart,
dass seine potentielle Berührungsoberfläche mit
der im Behälter
enthaltenen Luft vergrößert wird.
Derartige Typen von Elementen aus porösem Material können sowohl
bei der Ausführungsform
der 1 bis 3, als auch in dem Tragorgan
der 4 bis 7 verwendet werden.
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Unter Bezugnahme auf die 9 bis 12 wird nun eine dritte Ausführungsform
eines Tragorgans gemäß der Erfindung
erläutert.
Die Merkmale, die diese Ausführungsform
mit den beiden vorausgehenden Ausführungsformen gemeinsam hat,
wurden mit den gleichen Bezugszeichen versehen. Somit umfasst dieses
Tragorgan 5 ebenfalls eine Bodenwand 52, die in
den 10b und 10c zu sehen ist, und eine abgerundete
obere Wand 53, die mit der Bodenwand 52 den profilierten
Ansatz bildet, der im Inneren die Vertiefung 56 umschließt, die
für eine
Aufnahme des Elementes 4 aus porösem Material bestimmt ist. Oberhalb
der oberen Wand 53 sind ebenfalls Rippen 54 für eine Schweißbefestigung
vorgesehen. Die beiden wesentlichen Unterschiede zu den vorausgehenden
Ausführungsformen
bestehen erstens im Vorhandensein eines angesetzten Zerstäubers 6 und zweitens
im Vorhandensein eines abreißbaren
Ansatzes 58. Tatsächlich
bildet, wie man genauer der 10b entnehmen
kann, die Vertiefung 56 in ihrem Inneren eine in Umfangsrichtung
verlaufende Einrastrille 561, in die ein im wesentlichen
rechtwinkeliges Element eingedrückt
ist, das im Querschnitt der Form der Vertiefung 56 entspricht.
Dieses rechtwinkelige Element 6 ist ein Zerstäuber, der
eine Zerstäubungsöffnung 61 aufweist,
die sich bei einer vorteilhaften Ausführungsform in konischer Weise
zum Außenraum 62 hin
erweitert. Das Tragorgan 5 und der Zerstäuber 6 sind
somit voneinander getrennt gegossen bzw. geformt und danach zusammengebaut.
Mit dieser Vorgehensweise ist es möglich, die Zerstäubungsöffnung 61, 62 mit
größerer Genauigkeit
zu realisieren, und darüber
hinaus ist es möglich,
das Tragorgan 5 mit einem abreißbaren Ansatz 58 zu
versehen, der mit dem Tragorgan 5 einstückig geformt ist. Wie man den 10a, 10b und 9 entnehmen kann,
ist der abreißbare
Ansatz 58 mit dem profilierten Fortsatz über eine
Engstelle 59 verbunden, die eine Bruchlinie definiert.
Dadurch, dass man den abreißbaren
Ansatz 58 abreißt,
wird somit ein Loch 51' gebildet,
stromaufwärts
von dem der Zerstäuber 6 und
seine Zerstäubungsöffnung 61, 62 angeordnet sind.
Es ist nicht ausgeschlossen, einen derartigen abreißbaren Ansatz
bei den anderen, zuvor beschrie benen Ausführungsformen zu verwenden,
bei denen die Zerstäubungsöffnung direkt
vom Tragorgan 5 gebildet wird, doch ist die Ausführungsform
der 9 bis 12 bevorzugt, da es technisch
sehr kompliziert ist, eine Zerstäubungsöffnung 61, 62 mit
Präzision
in einem Tragorgan zu formen bzw. zu gießen, das auch einen abreißbaren Ansatz 58 aufweist.
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Dank einem Tragorgan gemäß der Erfindung,
das gleichzeitig das Element aus porösem Material trägt und die
Zerstäubungsöffnung definiert,
ist es eventuell in Verbindung mit einem gemäß den 8a bis 8d speziell
profilierten Element aus porösem
Material möglich,
eine Warenprobe in Form einer biphasischen Abgabevorrichtung für ein fluidförmiges Produkt
zu schaffen, die eine perfekte Zerstäubungsqualität besitzt.