DE69913170T2 - Intubationsvorrichtung - Google Patents

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Description

  • Die Erfindung betrifft eine verbesserte Intubationsvorrichtung zur Verwendung bei der Beatmungshilfe von Patienten und bei der Verabreichung von Anästhetika an Patienten, beispielsweise bei einem chirurgischen Eingriff. [0002] Zur Verhinderung von Erstickung ist es von wesentlicher Bedeutung, die Luftwege des Patienten bis zur Larynx freizuhalten, aber es ist ebenso wichtig, das Eindringen von Blut und anderen Sekreten in die Lungen zu verhindern. Zum Zweck der Kiefer-, Gesichts-, Mund-, Zahn-, Nasen-, Ohren- und Rachenchirurgie wird darum bisher üblicherweise ein Endotrachealtubus verwendet, der eine aufblähbare Manschette aufweist, welche die Trachea unterhalb der Stimmbänder verschließt. Ein Endotrachealtubus kann jedoch nicht eingesetzt werden, ohne dass vorher beim Patienten eine neuromuskuläre Paralyse induziert wird, da andernfalls die Berührung der Stimmbänder einen Reflexspasmus auslöst, der die Larynx verschließt.
  • In der internationalen Patentanmeldungsveröffentlichung Nr. WO 95/33506 und in den britischen Patentveröffentlichungen, auf die darin Bezug genommen wird, ist eine Kehlkopfmaske beschrieben, die ohne neuromuskuläre Paralyse verwendet werden kann, da sie um die Epiglottis herum und außerhalb des Kehlkopfeingangs platziert wird. Diese Maske ist jedoch relativ groß und bringt aufgrund ihrer Form Platzprobleme mit sich, die eine Verletzungsgefahr für den Patienten herbeiführen. In der internationalen Patentanmeldungsveröffentlichung Nr. WO 95/06492 wird eine Alternative zur Kehlkopfmaske beschrieben, die sogenannte COPA, welche sich höher im Rachen befindet und diesen dadurch verschließt, dass die Zunge nach vorne gedrückt und der weiche Gaumen zum Verschluss des Nasen-Rachenraums angehoben wird. Diese beiden Vorrichtungen sind durch den Mund einzuführen, die Kehlkopfmaske, weil sie zu groß ist, um durch die Nase eingeführt werden zu können, und die COPA nicht nur aus diesem Grund, sondern auch, weil sie der hinteren Nasenbereich verschließen muss. Darum sind beide ungeeignet, wenn der Mund zugänglich bleiben muss, und die COPA-Vorrichtung ist bei Operationen im hinteren Mund- oder Rachenraum, wie etwa Tonsillektomie, besonders ungeeignet, denn ihre Manschette ragt in die Mundhöhle hinein und verdeckt sowohl die roten Tonsillen als auch die Uvula. In der europäischen Patentanmeldungsveröffentlichung Nr. EP 0 712 638 A1 wird eine Rachenmaske beschrieben, die zu groß für eine Nasaleinführung hergestellt werden muss, um ihre Funktion eines luftdichten Verschlusses des unteren Rachens erfüllen zu können.
  • Das Hauptziel der Erfindung besteht darin, bisher bestehende Vorrichtungen zu verbessern, indem ein Tubus bzw. eine Röhre mit Manschette vorgesehen wird, die einerseits klein genug ist, um durch die Nase eingeführt werden zu können, und die dennoch den Rachen oberhalb der Epiglottis wirksam verschließt, während andererseits der hintere Mundraum zugänglich bleibt.
  • Entsprechend der Erfindung ist eine Intubationsvorrichtung vorgesehen, welche einen Luftröhrentubus bzw. eine Luftwegröhre umfasst, deren eines Ende von einer aufblähbaren Manschette umgeben ist, deren Ausmaße im nicht aufgeblähten Zustand derart sind, dass sie durch die Nase in den Rachen eingeführt werden kann, wobei das genannte Ende der Röhre als ringförmige Aussparung in einer distalen Fläche der Manschette mündet, so dass die Manschette mit einem distalen ringförmigen Vorsprung jenseits der Röhre versehen ist, der so dimensioniert ist, dass er in die Vallecula eintreten kann und nur über einer oberen Region der elliptischen Epiglottis sitzt und die Fossa piriformis auf beiden Seiten davon verschließt, wobei die Manschette entlang der Luftwegröhre ausgehend von dem genannten ringförmigen Vorsprung länglich ist, wobei die Ebene des genannten ringförmigen Vorsprungs einen spitzen Winkel zu einer längsten Seite der Manschette bildet, die im Allgemeinen parallel zur Luftwegröhre verläuft und so gestaltet ist, dass sie an der hinteren Pharynxwand einen Verschluss bildet, wobei die vordere Fläche der Manschette eine Wölbung hat, deren höchster Punkt sich in der Nähe des genannten ringförmigen Vorsprungs befindet, wobei sich die Querschnittsfläche der Manschette ausgehend von dem genannten ringförmigen Vorsprung verkleinert, so dass die Manschette im aufgeblähten Zustand den Oropharynx in der Region hinter den Plicae palatopharyngeae unter dem weichen Gaumen und über dem Kehlkopfeingang im Wesentlichen überspannt, ohne dabei in die Mundhöhle einzudringen.
  • Es versteht sich jedoch von selbst, dass die Tatsache, dass die Vorrichtung der Erfindung nasal eingeführt werden kann, in keiner Weise die Einführung durch den Mund verbietet, wenn das die bevorzugte Option beim allgemeinen Atemwegsmanagement sein sollte.
  • Bezugnahme auf eine „Manschette″ bezeichnet hier sowohl einen umgebenden Ballon die Röhre als auch eine röhrenförmige Membran, die an gegenüber liegenden Enden an die Röhrenumfangsfläche befestigt ist.
  • Im aufgeblähten Zustand ist die Manschette vorzugsweise ein allgemein polyedrischer Körper, dessen Ecken alle abgerundet sind.
  • Vorzugsweise bildet die Ebene des genannten ringförmigen Vorsprungs einen Winkel von etwa 45° mit Bezug auf die genannte längste Seite im aufgeblähten Zustand der Manschette.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform hat die Manschette im aufgeblähten Zustand im Allgemeinen die Form eines Stumpfes einer vierseitigen Pyramide, deren genannte längste Seite die Basis ist, wobei die Ebene einer proximalen Fläche der Manschette im Allgemeinen im rechten Winkel zur Ebene der Basis ist.
  • Vorzugsweise ist die Manschette sowohl mit einem Einwegaufblähventil als auch mit einem Überdruckventil ausgestattet, wobei Letzteres so voreingestellt ist, dass es verhindert, dass der Druck innerhalb der Manschette über einen vorbestimmten Wert steigt. Das Überdruckventil kann so verstellbar sein, dass der vorbestimmte Wert des Drucks innerhalb der Manschette, der das Überdruckventil öffnet, variiert werden kann. Das Überdruckventil ist wünschenswert, um eine übermäßige, dem Patienten schaden Ausdehnung der Manschette zu verhindern, die während der Anästhesie eintreten könnte, wenn Anästhesiegase durch das Membranmaterial in die Manschette eindringen.
  • Die genannten Ventile befinden sich vorzugsweise in einem gemeinsamen Gehäuse, das mit einem Pilotballon verbunden ist, wobei das Innere des Pilotballons mit dem Inneren der Manschette über eine Zusatzleitung in Verbindung steht, von der sich wenigstens ein Stück innerhalb der Wand der Röhre befindet.
  • Wenn die Vorrichtung oral eingeführt werden soll, kann sie außerdem ein kombiniertes Beißblock- und Anschlusselement umfassen, das in ein proximales Ende der Röhre eingesetzt werden kann, sowie ein mit Öffnungen versehenes Mundumschließungselement, das sich von gegenüberliegenden Seiten des Anschlusselementes erstreckt, wobei durch die Öffnung oder Öffnungen des Mundumschließungselementes neben der genannten Röhre eine Absaugvorrichtung eingeführt werden kann, wenn sich das Mundumschließungselement über den Mund eines Patienten erstreckt.
  • Das Mundumschließungselement kann mit einer elliptischen Öffnung versehen sein, in deren Mitte sich eine kreisförmige Komponente befindet, die so gestaltet ist, dass sie das kombinierte Beißblock- und Anschlusselement umgibt.
  • In gegenüberliegende Enden des Mundumschließungselementes können vorzugsweise gegenüberliegende Enden eines elastischen Kopfbandes eingreifen, wobei die Verbindung zwischen den jeweiligen Enden des Bandes und der Mundumschließung durch Komponenten erfolgt, die abgebrochen werden können, um eine schnelle Entfernung der Mundumschließung vom Gesicht zu ermöglichen.
  • Im Folgenden wird nun eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung unter Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen beschrieben, wobei:
  • 1A und 1B das distale Ende einer erfindungsgemäß mit einer Manschette versehenen Luftwegröhre darstellen, jeweils in Seitenschnitt- und in Perspektivenzeichnung;
  • 2 eine Seitenschnittzeichnung von Gesicht und Rachen ist, die die Vorrichtung der Erfindung durch die Nase in den Rachen eingeführt darstellt;
  • 3 eine Ansicht des hinteren Mundbereichs mit Zunge, allgemein auf der Linie II-II von 2, darstellt
  • 4A eine vergrößerte Ansicht des distalen Endes der Luftwegröhre ist, wobei die Verbindung mit einem mit zwei Ventilen versehenen Pilotballon dargestellt ist;
  • 4B eine vergrößerte Ansicht der Ventile von 4A ist, und
  • 5A und 5B eine Gesichts- und Mundumschließung mit den zugehörigen Komponenten am proximalen Ende der Luftwegröhre darstellen.
  • Die dargestellte Vorrichtung umfasst eine Luftwegröhre 10, deren eine Distalendenregion 11 von einer aufblähbaren Manschette 12 umgeben ist. Das Aufblähmedium kann jeder beliebige bekannte flüssige oder gasförmige geeignete Stoff sein und wird über eine Zusatzleitung 17 (siehe 4A) in die Manschette 12 eingeleitet, die nach bekannter Art in die Wand der Röhre 10 eingebettet ist und sich am einen Ende in das Innere der Manschette öffnet. An ihrem anderen Ende öffnet sich die Leitung 17 in einen Pilotballon 78, der mit zwei Ventilen 19 und 20 versehen ist, deren Funktion später noch zu erläutern ist.
  • Die Abmessungen von Röhre 10 und Manschette 12 sind derart, um nasale Intubation zu ermöglichen, und die Manschette 12 ist so gestaltet und dimensioniert, dass sie im entsprechend aufgeblähten Zustand die Oropharynx zwischen dem Kehlkopfeingang und dem weichen Gaumen hinter den Plicae palatopharyngeae ausfüllt. Zu diesem Zweck hat sie die dargestellte Form und insbesondere ist das distale Ende der Röhre 10 in eine distale Fläche der Manschette eingelassen, so dass das Ende der Röhre von einem ringförmigen Vorsprung 13 der Manschette umgeben ist. Dieser ringförmige Vorsprung ist so gestaltet, dass er lediglich über der oberen Hälfte der elliptischen Epiglottis 14 sitzt und sich in die Rinne der Vallecula und auf beiden Seiten in beide Fossae piriformis erstreckt und damit einen wirksamen Verschluss bis zu einem vorderen Randbereich zwischen dem Zungenbein und den oberen Schildknorpelhörnern (je nach den anatomischen Variationen, die je nach Alter und Geschlecht auftreten) bildet. Um diese Wirkung weiter zu verbessern, bildet die Ebene des ringförmigen Vorsprungs 13 mit der Ebene der längeren Seite 16 der Manschette, die bei der Benutzung gegen die hintere Rachenwand drückt, einen spitzen Winkel von 45° oder mehr. Dies hat zur Wirkung, dass die Ebene des Vorsprungs 13 bei der Benutzung der Vorrichtung mit der x-x Achse des Rachens (2) einen spitzen Winkel von 45° oder weniger bildet. Im Gegensatz zu dieser längeren Seite 16 ist die vordere Seite 17 der Manschette gewölbt, wobei die Wölbung in der Nähe des ringförmigen Vorsprungs 13 ihren höchsten Punkt hat und zum proximalen Ende 18 der Manschette hin ausläuft, so dass sich die Manschette im Querschnittbereich von dem ringförmigen Vorsprung 13 weg verringert.
  • Wie sich aus 1A und 1B am deutlichsten ergibt, hat die aufgeblähte Manschette in etwa die Form eines Stumpfes einer vierseitigen Pyramide, von der Seite 16 die Basis und Seite 17 die Stumpfoberfläche darstellt, obwohl sich von selbst versteht, dass alle Kanten abgerundet und alle sie verbindenden Oberflächen leicht gewölbt sind, so dass die Manschette keinerlei gerade Kanten hat, die dem Rachengewebe schaden könnten. Bei der Benutzung sitzen die Flächen D und E (1A) unterhalb des weichen Gaumens, und Fläche C ragt in die Bögen auf beiden Seiten hinter der Zunge hinein, die als Plicae palatopharyngeae bezeichnet werden, von denen die gelatinöse Uvula herabhängt. Damit bleiben die roten Tonsillen frei und können entfernt werden. Die relativ lange, relativ gerade Fläche 16 drückt gegen die hintere Rachenwand 28 (2) und hilft mit, die Vorrichtung an der richtigen Stelle zu halten und eine etwaige Drehung um eine Horizontalachse zu verhindern. Der ringförmige Vorsprung 13 ist so geformt und dimensioniert, dass er über die Vallecularinne auf der elliptischen Epiglottis eingeführt und positioniert werden kann und sich in die rinnenförmigen Fossae piriformis 15 auf beiden Seiten erstrecken kann, um einen gegen Blut und Sekrete dichten Verschluss über dem Rachen zu bilden, so dass solche Stoffe nicht durch Nase oder Mund zu den Kehlkopf vordringen können. Es ist zu vermerken, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung ihren Zweck erfüllt, ohne die elliptische Epiglottis wie eine Kehlkopfmaske abzuschließen und demzufolge ohne tiefes Eindringen in den Rachen, ohne wesentliche Verschiebung der Zunge und ohne die Nasen- oder Mundhöhle zu verschließen oder auszufüllen. Diese Merkmale und die relativ geringe Größe der Vorrichtung verringern die Gefahr der Gewebebeschädigung, die bei Verwendung von bisherigen Vorrichtungen gegeben ist.
  • Bei der Verwendung der Vorrichtung der Erfindung wird diese zunächst mit nicht aufgeblähter Manschette durch Nase oder Mund in den Rachen eingeführt. Gas wird durch das Einwegventil 19 in den Pilotballon 78 eingeführt, typischerweise mit Hilfe einer Spritze 21 (4B). Das Überdruckventil 20 ist ebenfalls mit einer Feder in geschlossener Position eingestellt, wobei die Belastung der Feder und damit die Einstellung, bei welcher das Ventil sich öffnet, mittels einer Schraube 22 verstellbar ist. Es ist vorgesehen, dass das Überdruckventil 20 eine verengte Gasabgangsleitung umfassen sollte, so dass übermäßiger Druck sich relativ langsam abbaut und das dabei auftretende Zischen oder ein mit dem entweichenden Gas verbundenes Alarmsignal den Benutzer auf das Bestehen von Überdruck aufmerksam macht.
  • Anfangs wird die Manschette 12 etwas zu stark aufgebläht (relativ zur Einstellung des Überdruckventils 20), um die Manschette an den Rachen des jeweiligen Patienten anpassen zu können. Das Überdruckventil 20 öffnet sich und bringt den Druck in der Manschette 12 auf den gewählten Betriebsdruck herunter, auf den das Ventil 20 mit der Schraube 22 eingestellt wurde. Dehnt sich die Manschette danach durch eindiffundierende Anästhesiegase aus, öffnet sich das Überdruckventil 20 wieder, um den Überdruck abzulassen.
  • In 5A und 5B sind eine Gesichts-Mundumschließung 23 und ein kombiniertes Beißblock- und Anschlusselement 24 dargestellt, die verwendet werden, wenn die Vorrichtung der Erfindung oral eingeführt wird. Die Mundumschließung 23 hat eine elliptische Öffnung 25, in deren Mitte sich ein kreisförmiges Element 29 befindet. Das Element 24 hat eine röhrenförmige Beißblockkomponente 26, die als Reibpassung innerhalb des proximalen Endes der Luftwegröhre 10 eingeführt werden kann, sowie ein Anschlusselement mit relativ größerem Durchmesser 27, das zum Anschluss an genormte Anästhesie- und Beatmungsapparate geeignet ist. Die kreisförmige Komponente 29 ist so dimensioniert, dass sie über den Beißblock 26 passt und auf der Stufe zwischen diesem und der Anschlusskomponente aufsitzt.
  • An gegenüberliegenden Enden der Mundumschließung 23 befinden sich kleine Öffnungen 30, durch die pfeilspitzenförmige Gebilde 31 an gegenüberliegenden Enden eines elastischen Kopfbandes 32 eingeführt werden können. Das Kopfband 32 wird um den Kopf des Patienten gelegt, um die Mundumschließung 23 vor dem Mund zu halten, doch sind die Gebilde 31 so gestaltet, dass sie abgebrochen werden können, wenn sie zur raschen Entfernung der Mundumschließung, und damit auch der Röhre 10, in einem Notfall einer ungewöhnlichen Kraft ausgesetzt werden.
  • Die elliptische Öffnung 25 der Mundumschließung 23 bietet beiderseits des Anschlusses 24 die Möglichkeit, neben der Röhre 10 Absaugvorrichtungen in den Mund einzuführen.

Claims (10)

  1. Intubationsvorrichtung, umfassend eine Luftwegröhre (10), deren eines Ende (11) von einer aufblähbaren Manschette (12) umgeben ist, deren Ausmaße im nicht aufgeblähten Zustand derart sind, dass sie durch die Nase in den Rachen eingeführt werden kann, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Ende (11) der Röhre (10) als ringförmige Aussparung in einer distalen Fläche der Manschette mündet, so dass die Manschette mit einem distalen ringförmigen Vorsprung (13) jenseits der Röhre (10) versehen ist, der so dimensioniert ist, dass er in die Vallecula eintreten kann und nur über einer oberen Region der elliptischen Epiglottis (14) sitzt und die Fossa piriformis (15) auf beiden Seiten davon umschließt, wobei die Manschette (12) entlang der Luftwegröhre (10) ausgehend von dem genannten ringförmigen Vorsprung (13) länglich ist, wobei die Ebene des genannten ringförmigen Vorsprungs (13) einen spitzen Winkel zu einer längsten Seite (16) der Manschette bildet, die im Allgemeinen parallel zur Luftwegröhre (10) verläuft und so gestaltet ist, dass sie an der hinteren Pharynxwand (28) einen Verschluss bildet, wobei die vordere Fläche (17) der Manschette eine Wölbung hat, deren höchster Punkt sich in der Nähe des genannten ringförmigen Vorsprungs (13) befindet, wobei sich die Querschnittsfläche der Manschette (12) ausgehend von dem genannten ringförmigen Vorsprung (13) verkleinert, so dass die Manschette im aufgeblähten Zustand den Oropharynx in der Region hinter den Plicae palatopharyngeae unter dem weichen Gaumen und über dem Kehlkopfeingang im Wesentlichen überspannt, ohne dabei in die Mundhöhle einzudringen.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Manschette (12) im aufgeblähten Zustand ein allgemein polyedrischer Körper ist, dessen Ecken alle abgerundet sind.
  3. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ebene des genannten ringförmigen Vorsprungs (13) einen Winkel von etwa 45° mit Bezug auf die genannte längste Seite (16) im aufgeblähten Zustand der Manschette (12) bildet.
  4. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Manschette (12) im aufgeblähten Zustand im Allgemeinen die Form eines Stumpfes einer vierseitigen Pyramide hat, deren genannte längste Seite (16) die Basis ist, wobei die Ebene einer proximalen Fläche (18) der Manschette im Allgemeinen im rechten Winkel zur Ebene der Basis (16) ist.
  5. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Manschette (12) sowohl mit einem Einwegaufblähventil (19) als auch mit einem Überdruckventil (20) ausgestattet ist, wobei Letzteres (20) so voreingestellt ist, dass es verhindert, dass Druck innerhalb der Manschette (12) über einem vorbestimmten Wert bleibt.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Überdruckventil (20) verstellbar ist, um den vorbestimmten Druck innerhalb der Manschette zu variieren, der das Überdruckventil (20) öffnet.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass sich die genannten Ventile (19, 20) in einem gemeinsamen Gehäuse befinden, das mit einem Pilotballon (78) verbunden ist, wobei das Innere des Pilotballons (78) mit dem Inneren der Manschette (12) über eine Zusatzleitung (77) in Verbindung steht, von der sich wenigstens ein Stück innerhalb der Wand der Röhre (10) befindet.
  8. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie ferner ein kombiniertes Beißblock- und Anschlusselement (24), das in ein proximales Ende der Röhre (10) eingesetzt werden kann, und ein mit Öffnungen versehenes Mundumschließungselement (23) umfasst, das sich von gegenüberliegenden Seiten des Anschlusselementes (24) erstreckt, wobei die Öffnung (25) oder Öffnungen des Mundumschließungselementes (28) das Einführen einer Saugvorrichtung neben der genannten Röhre (10) in den Mund ermöglicht, wenn sich das Mundumschließungselement (23) über den Mund eines Patienten erstreckt.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Mundumschließungselement (23) eine elliptische Öffnung (25) hat, in deren Mitte sich eine kreisförmige Komponente (29) befindet, die so gestaltet ist, dass sie das kombinierte Beißblock- und Anschlusselement (24) umgibt.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass in gegenüberliegende Enden des Mundumschließungselementes (23) gegenüberliegende Enden eines elastischen Kopfbandes (32) eingreifen können, wobei die Verbindung zwischen den jeweiligen Enden des Bandes (32) und der Mundumschließung (23) durch Komponenten (31) erfolgt, die abgebrochen werden können, um eine schnelle Entfernung der Mundumschließung (23) vom Gesicht zu ermöglichen.
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