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Gebiet der
Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft die Strahlungstherapie zur Prävention
von Restenose. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung eine
Einrichtung zum Bestrahlen eines stenosierten Bereichs einer Arterie
durch Verwendung einer Strahlungsquelle.
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Hintergrund
der Erfindung
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Die
Behandlung eines Stenoseortes zur Prävention von Restenose nach
einer Angioplastie unter Verwendung von Strahlung ist wohlbekannt.
Die Angioplastie (auch als perkutane transluminale Angioplastie
(PTA) bezeichnet) stellt eine nicht chirurgische Technik zum Entblocken
von Gefäßlumina
infolge einer peripheren und koronaren Gefäßerkrankung dar. Diese Technik
ist zu einer anerkannten Behandlungsform sowohl in den Vereinigten
Staaten als auch auf internationaler Ebene geworden. Eine weitere
Form der Behandlung von Gefäßerkrankungen ist
die Atherektomie, ein chirurgisches Verfahren zu demselben Zweck
zur Entfernung stenotischer Läsionen
aus Arterien.
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Bei
typischen Angioplastieverfahren wird ein Führungskatheter perkutan in
das Gefäßsystem
des Körpers
eines Patienten durch die Arterie eingeführt. Nach seiner Einführung wird
der Führungskatheter durch
die Gefäßarterie
geleitet, bis die distale Spitze des Führungskatheters proximal zum
Läsionsort
positioniert ist. Ein Führungsdraht
und ein Ballonkatheter werden dann durch den Führungskatheter eingeführt. Zunächst wird
der Führungsdraht
durch die distale Spitze des Führungskatheters
vorgeschoben, bis sich das distale Ende des Führungsdrahtes hinter die zu
dilatierende Läsion
bewegt. Dann wird der Ballonkatheter über den Führungsdraht so an eine Stelle vorgeschoben,
dass sich der Ballon am distalen Endbereich des Katheters innerhalb
der atherosklerotischen Verengung der Arterie befindet. Das Angioplastieverfahren
kann dann durch Aufblasen des Ballons auf eine vorbestimmte Größe eingeleitet
werden, wodurch das Atherom zusammengedrückt wird. Dies vergrößert die
atherosklerotische Verengung sowie das Lumen durch Dehnen der Gefäßwand. Nach
einer vorbestimmten Zeit wird der Ballon entleert und entfernt.
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Jedoch
ist eine wiederholt auftretendes Problem nach der Angioplastie,
dass es zu übermäßigem Gewebewachstum
am Ort des Ballonkatheters kommt, wodurch es zur Entstehung einer
weiteren Blockade oder erneuten Verengung des erkrankten Gefäßes kommt;
dies kann auch nach einem Atherektomieverfahren beobachtet werden.
Dieses als Restenose bezeichnete Problem wird als Teil eines natürlichen
Heilungsprozesses nach dem Dehnen der Gefäßstruktur während der Angioplastie angesehen.
Es wird durch fibrointimale Proliferation der gedehnten Wand verursacht,
in der sich die Zellen, welche das Gefäßinnere auskleiden, vermehren
und fibröses
Gewebe formen. Restenose kann dazu führen, dass eine Wiederholung
des Angioplastie- oder Atherektomieverfahren erforderlich wird.
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Die
erfolgreiche Anwendung der Strahlungstherapie zur Verhinderung des
Wachstums solchen fibrösen
Gewebes nach einem Angioplastie- oder Atherektomievefahren, wodurch
die Neigung zur Restenose verringert wird, ist wohlbekannt. Im Allgemeinen
besteht eine solche Strahlungstherapie aus einer Strahlungsexposition
des Stenose- oder Behandlungsortes. Die effektive Dosis zur Verhinderung von
Restenose hängt
von der Strahlungsart ab, zum Beispiel Gamma- oder Betastrahlen,
als auch von den zur Zuführung
einer solchen Strahlung verwendeten Einrichtungen und Techniken.
Zusätzlich nimmt
die Intensität
der Strahlungsquelle am Behandlungsort in Abhängigkeit von der Entfernung
der Strahlungsquelle von einem derartigen Behandlungsort rapide
ab. Demgemäß erhält der Behandlungsort,
wenn die Quelle nicht entsprechend nahe am Behandlungsort der Gefäßbahn gehalten
wird, weniger als die vorgeschriebene Strahlendosis. Während der
Dosierung verringert der Behandlungsort die Effizienz der Strahlungstherapie
derart, dass eine Restenose nicht verhindert oder sogar verschlimmert
wird. Auf ähnliche
Weise erhält
der Bereich der Gefäßbahn, der
nicht stenosiert ist, aber sich am nächsten zur Strahlungsquelle
befindet, eine übermäßige Strahlendosis.
Die Strahlungsanwendung an einem gesunden Bereich der Gefäßwand ist schädlich. Zum
Beispiel kann eine Überdosierung
eines Blutgefäßabschnittes
arterielle Nekrose, Entzündung
sowie Hämorrhagie
hervorrufen. Außerdem kann
es zu einer unangemessenen Strahlungsexposition von gesundem Gewebe
nicht nur während
der Behandlungsdauer, sondern auch während der Strahlungszufuhr
zum Behandlungsort kommen. Infolgedessen muss, auch wenn sich die
Strahlungstherapie als erfolgreich bei der Prävention von Restenose erwiesen
hat, deren Anwendung sorgfältig
kontrolliert werden, um die Exposition am Behandlungsort zu maximieren,
während
die Exposition gesunder Bereiche der Gefäßbahn zu minimieren ist.
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Die
folgenden US-Patente offenbaren verschiedene Ausführungsformen
der Strahlungstherapie: 5,643,171 erteilt an Bradshaw et al., 5,498,227 an
Mawad; 5,484,384 an Fearnot, 5,411,466 an Hess, 5,302,168 an Hess
und 5,213,561 an Weinstein et al. Diese Patente sind hiermit insgesamt durch
Bezugnahme eingeschlossen. Die in den oben genannten Patenten beschriebenen
Vorrichtungen und Verfahren setzen im Allgemeinen einen Stenoseort
einer Strahlung unter Anwendung zweier allgemeiner Vorgehensweisen
aus. Bei der ersten allgemeinen Vorgehensweise hat ein Katheter
an seinem distalen Ende eine Struktur, die dazu dient, den Behandlungsort
einer Bestrahlung auszusetzen (im Folgenden als Expositionsstruktur
bezeichnet). Beispiele für
solche Expositionsstrukturen sind Lüftungsmerkmale (beispielsweise Öffnungen
oder Schlitze) im Katheter oder in einem Ballon, der an einem solchen
Katheter angebracht ist, oder bei einer Schraubenfeder, einem aufweitbaren
Käfig oder
einer sonstigen Drahtkonstruktion. Zusätzlich enthält der Katheter einen Behandlungskanal
zur Zufuhr der Strahlungsquelle an das distale Ende des Katheters.
Bei Anwendung dieser Vorgehensweise kann das distale Ende des Katheters
genau am Behandlungsort vor der Zufuhr der Strahlungsquelle angebracht
werden. Danach kann die Strahlungsquelle für eine genaue Platzierung am
Behandlungsort so zugeführt
werden, dass sie die Bestrahlung des Behandlungsortes maximiert,
während
sie die Bestrahlung von gesundem Gewebe in der Gefäßbahn minimiert.
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Für die zweite
allgemeine Vorgehensweise kann man an der Expositionsstruktur am
distalen Ende des Katheters (oder einer anderen Trägereinrichtung,
an der die Expositionsstruktur angebracht werden kann, wie z. B.
ein Führungsdraht)
die Strahlungsquelle vor dem Einsetzen in die Gefäßbahn anbringen.
Jedoch setzt bei Anwendung dieser Vorgehensweise die Strahlungsquelle
das gesunde Gewebe der Gefäßbahn einer
Strahlung entlang jenes Weges aus, der zur Zufuhr einer solchen
Strahlungsquelle an den Behandlungsort durchquert wird. Deshalb
haben einige der bekannten Vorrichtungen und Verfahren den Nachteil,
dass sie gesundes Gewebe einer Strahlung als Nebenprodukt der Bestrahlung des
Behandlungsortes aussetzen.
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Jedoch
wird bei anderen bekannten Vorrichtungen und Verfahren der zweiten
allgemeinen Vorgehensweise dafür
gesorgt, dass die Strahlungsquelle im distalen Ende der Trägervorrichtung
vor Beginn der Bestrahlungsprozedur abgeschirmt wird. Beispielsweise
ist die Expositionsstruktur, an welcher die Strahlungsquelle angebracht
ist, innerhalb einer Struktur enthalten, die von der Expositionsstruktur getrennt
ist (später
auch als Abschirmstruktur bezeichnet). Die Abschirmstruktur wiederum
hat keinerlei Öffnungen
oder sonstige Lüftungsmerkmale, durch
welche die Strahlungsquelle die Gefäßbahn außerhalb einer solchen Abschirmstruktur
freilegen kann. Tatsächlich
wird die Expositionsstruktur vor Beginn der Bestrahlungsbehandlung
untergebracht. Dann wird entweder die Expositions- oder Abschirmstruktur
bewegt oder auf sonstige Art und Weise betätigt, um die Expositionsstruktur
von der Abschirmstruktur so zu trennen, dass die Strahlungsquelle zum Stenoseort
hin freiliegt. Jedoch haben diese bekannten Vorrichtungen und Verfahren
den Nachteil, dass sie eine Expositionsstruktur mit einer Abschirmstruktur
zur Verwendung in dem Verfahren kombinieren. Infolgedessen sind
die kombinierten Konstruktionen beispielsweise steifer. Dies hat
Auswirkungen auf die Möglichkeiten
des Arztes, die Trägervorrichtung
durch die gewundenen Arterien nachzuführen, da die größere Steifheit
eine Handhabung der Trägervorrichtung
erschwert, was eine kompliziertere Prozedur zur Folge hat. Außerdem führen bei
zwei Strukturen Fehler in einer der beiden Strukturen zur Erfolglosigkeit
des Bestrahlungsverfahrens. Dadurch verringert sich die Aussicht
auf ein erfolgreiches Verfahren.
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Außerdem erhöht sich
bei Auftreten einer jeden der oben genannten Störfehler oder Komplikationen
die Zeitdauer, während
der sich die Strahlungsquelle im Körper des Patienten befindet,
als auch die Zeit, die für
einen erfolgreichen Abschluss der Bestrahlungsprozedur benötigt wird.
Dadurch wird der Patient in stärkerem
Maße medizinischen
Risiken ausgesetzt, die dem Bestrahlungsverfahren innewohnen, als
auch allgemeineren medizinischen Verfahrensrisiken. Die Wahrscheinlichkeit
zusätzlicher Komplikationen
für den
Patienten wird dadurch ebenfalls erhöht.
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Die
EP 0 633 041 A1 offenbart
eine Bestrahlungseinrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs
1. Diese bekannte Bestrahlungseinrichtung umfasst einen geflochtenen,
selbstaufweitbaren temporären
Stent sowie eine radioaktive Strahlungsquelle in der Form eines
Filaments, das um einen Führungsdraht
innerhalb des von dem erweiterbaren Stent eingenommenen Bereichs
gewunden ist. Dieser Stent wird zur Zentrierung des bekannten Katheters
im Blutgefäß verwen det,
um so die Gefäßwand gleichförmig mit
Hilfe des radioaktiven Filaments zu bestrahlen. Des Weiteren soll
der bekannte geflochtene Stent einen kontinuierlichen Blutfluss
durch das Geflecht des Stents sicherstellen. Jedoch kann auch die
bekannte Bestrahlungsvorrichtung nicht alle der oben beschriebenen
Nachteile in den bekannten Vorrichtungen überwinden.
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Deshalb
besteht die zugrunde liegende Aufgabe in der Bereitstellung einer
Bestrahlungseinrichtung, welche geeignet ist, die oben beschriebenen Nachteile
zu überwinden,
und welche insbesondere zur Abschirmung der Arterie vor unerwünschter
Bestrahlung geeignet ist.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Die
oben genannte Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte
Ausführungsformen
sind aus den abhängigen
Ansprüchen
ersichtlich.
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Die
aufweitbare Konstruktion ist erfindungsgemäß aus einem Material geformt,
das die Strahlung aus der Strahlungsquelle vollkommen abzuschirmen
vermag, wenn sich die aufweitbare Konstruktion im kollabierten Zustand
befindet.
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Die
erfindungsgemäße Bestrahlungseinrichtung
kann als eine an einem Draht befestigte, aufweitbare geflochtene
Einrichtung ausgebildet sein, welche sowohl der Unterbringung der
Strahlung dient als auch einen Stenoseort in Abhängigkeit davon bestrahlt, ob
das Geflecht im kollabierten oder entfalteten Zustand ist. Die aufweitbare
geflochtene Einrichtung schirmt in einer geschlossenen Ausführung einen
radioaktiven inneren Kern des Geflechts ab, während sie vorgeschoben und
am Stenoseort positioniert wird, und legt im aufgeweiteten Zustand
den radioaktiven Innenkern zum Stenoseort hin frei, um diesen zu
bestrahlen.
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Die
vorliegende Erfindung überwindet
die Nachteile der bekannten Einrichtungen und Techniken durch eine
Vereinfachung der Einrichtung, die zum Bestrahlen des Stenoseortes
verwendet wird. Insbesondere umfasst der Draht (oder ein anderer Träger) eine
einzige Struktur, nämlich
ein aufweitbares Geflecht, das dazu dient, die an dem Innenkern des
aufweitbaren Geflechts angebrachte Strahlungsquelle sowohl abzuschirmen
als auch freizulegen. Der Draht, welcher eine derartige einzige
Struktur hat, ist vereinfacht und weniger steif als einer, der integrierte
Strukturen enthält.
Störungen
und Komplikationen werden dadurch in einem solchen Maße verringert,
dass die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Bestrahlungsbehandlung
zunimmt.
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Es
wurde festgestellt, dass mit der vorliegenden Erfindung das aufweitbare
Geflecht mehrere Aufgaben bei einer einzigen Struktur erfüllt. Zusätzlich zu
den Aufgaben des Abschirmens und Freilegens von Strahlen beim Entfalten
ist die am Stenoseort angewandte Strahlungsbehandlung in radialer Richtung
aufgrund der Zentrierung der Strahlungsquelle innerhalb des Geflechts
gleichförmig.
Demgemäß legt das
Geflecht auch die Strahlung im gleichen Abstand von den Gefäßwänden frei,
so dass die Strahlungsquelle im Lumen der Gefäßbahn zentriert ist. Des Weiteren
erfüllt
das Geflecht die folgenden zusätzlichen
Funktionen: Im entfalteten Zustand kann es eine radiale Kraft auf
die Arterie zur Ausübung
von Druck (falls nötig)
auf die Gefäßwand sowie zur
Sicherstellung der Anbringung der Strah lungsquelle während der
Strahlungsbehandlung aufbringen; es erlaubt einen Blutfluss distal
während
der Bestrahlungsbehandlung und optimiert die Sicherheit bei der
Zufuhr, Exposition und Entfernung der Strahlungsquelle, indem diese
daran gehindert wird, sich vom Draht loszulösen, falls sie sich von Innenkern des
Geflechts ablöst.
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Zusätzlich sind
bei einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform
auch Abänderungen
bei der am Stenoseort angewandten Strahlungshöhe möglich, und zwar auf der Grundlage
des Mechanismus, welcher so funktioniert, dass er das Geflecht eher
zum Teil stützt
als dass er es vollständig entfaltet.
Bei einem teilweisen Entfalten schwächt das aufweitbare Geflecht
mehr Strahlung ab als bei einer völligen Entfaltung des Geflechts,
aber weniger als im kollabierten Zustand des Geflechts. Auch gilt diese
Beziehung für
einen großen
Bereich von Konfigurationen mit teilweiser Entfaltung. So kann der
Arzt die Strahlungshöhe
verändern,
dem der Stenosesort ausgesetzt ist, indem er das Ausmaß der Entfaltung des
aufweitbaren Geflechts eher steuert, als dass er die aufweitbare
geflochtene Einrichtung durch eine andere Einrichtung ersetzt, die
eine unterschiedliche Strahlungshöhe hat. Dies erhöht die Flexibilität beim Bereitstellen
von Bestrahlungsbehandlungen innerhalb eines Dosierungsbereiches
unter Verwendung der einzigen Struktur, nämlich des aufweitbaren Geflechts,
welches die Strahlungsquelle enthält.
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Außerdem kann
bei weiteren Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung eine aufweitbare Spiraleinrichtung verwendet
werden. Auch kann zusätzlich
zum Innenkern die Strahlungsquelle an der Innenfläche des
Geflechts oder der Spirale angebracht werden.
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Infolgedessen
kann das Geflecht oder die Spirale duale Strahlungsquellen bereitstellen,
die beide im Inneren des Geflechts oder der Spirale abgeschirmt
sind.
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Diese
und weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung sind ohne weiteres
in der folgenden detaillierten Beschreibung bestimmter Ausführungsformen zusammen
mit den dazugehörigen,
nicht maßstabsgetreuen
Zeichnungen erkennbar.
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Kurzbeschreibung
der Zeichnungen
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1 zeigt eine Perspektivansicht
einer aufweitbaren geflochten Einrichtung, die auf einem Draht aufgebaut
und in einer Gefäßbahn nach
einem erfindungsgemäßen illustrativen
Ausführungsbeispiel
positioniert ist,
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2 zeigt eine vergrößerte Längsschnittansicht
der aufweitbaren geflochtenen Einrichtung der 1 in einer geschlossenen Ausführung und
an einem Stenoseort angebracht,
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3 zeigt eine vergrößerte Längsschnittansicht
der aufweitbaren geflochtenen Einrichtung der 1 im entfalteten Zustand und am Stenoseort angebracht,
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4 zeigt eine vergrößerte Längsschnittansicht
der aufweitbaren geflochtenen Einrichtung der 3, die beinahe völlig entfaltet ist, entlang
der Linie 4-4,
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5 zeigt eine vergrößerte Längsschnittansicht
einer aufweitbaren Spiraleinrichtung, aufgebaut nach einer ersten
alternativen Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung, in einer geschlossenen Ausführung und
am Stenoseort angebracht,
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6 zeigt eine vergrößerte Längsschnittansicht
der aufweitbaren Spiraleinrichtung der 5 im teilweise entfalteten Zustand und
am Stenoseort angebracht,
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7 zeigt eine vergrößerte Längsschnittansicht
der aufweitbaren Spiraleinrichtung, aufgebaut nach einer zweiten
alternativen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, in einer geschlossenen Ausführung und
an einem Stenoseort angebracht,
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8 zeigt eine vergrößerte Längsschnittansicht
der aufweitbaren Spiraleinrichtung der 7 im teilweise entfalteten Zustand und
am Stenoseort angebracht,
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9 zeigt eine vergrößerte Längsschnittansicht
der aufweitbaren geflochtenen Einrichtung der 1 in einem entfalteten Zustand, angebracht am
Stenoseort und mit Strahlungsquellen an einem inneren Kern der Einrichtung
nach der 1 und an der
Innenoberfläche
des Geflechts der 1,
gemäß einer
dritten alternativen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, und
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10 zeigt eine vergrößerte Längsschnittansicht
der aufweitbaren geflochtenen Einrichtung der 1 in einem entfalteten Zustand, angebracht am
Stenoseort und mit einer Strahlungsquelle an der Innenfläche des
Geflechts der 1, gemäß einer vierten
alternativen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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Detaillierte Beschreibung
illustrativer Ausführungsbeispiele
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Zur Übersicht
und Einleitung zeigt die 1 eine
Perspektivansicht einer aufweitbaren geflochtenen Einrichtung 5,
die nach einer Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung aufgebaut ist. Die Einrichtung 5 hat
ein aufweitbares Geflecht 26 und ist als Teil eines Drahtes 6 aufgebaut.
Der Draht 6 umfasst einen distalen Endbereich 12 und
einen proximalen Endbereich 14. Die Einrichtung 5 in
dem gezeigten Ausführungsbeispiel
befindet sich im distalen Endbereich 12. Die Anbringung
der Einrichtung 5 an einem Stenoseort 13, wie
in der 1 gezeigt, wird
durch Betätigung
eines proximalen Endbereichs 14 des Drahtes 6 erreicht.
Zusätzlich
umfasst der proximale Endbereich 14 einen Steuermechanismus 15 (beispielsweise
einen Knopf) zur Steuerung des Entfaltens und Kollabierens des Geflechts 26.
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Die 1 zeigt auch, dass die aufweitbare geflochtene
Einrichtung 5 am Draht 6 distal jenseits eines
Ballonkatheter 16 (im Folgenden auch als Katheter bezeichnet)
freigelegt ist. Der Katheter 16 umfasst im Allgemeinen
einen Ballon 17, der sich am distalen Endbereich 18 zur
Anwendung bei der Durchführung
eines Angioplastieverfahrens befindet. Die Anbringung des Ballons 17 (im
aufgeblasenen Zustand nur zu illustrativen Zwecken gezeigt) wird durch
Betätigen
eines proximalen Endbereichs 19 des Katheters 16 erreicht.
Zusätzlich
umfasst der proximale Endbereich 19 einen Drucksteuermechanismus 20 (beispielsweise
eine Aufblasvorrichtung), um das Entfalten und Kollabieren des Ballons 17 zu steuern.
Wie weiter in der 1 zu
erkennen ist, können
die proximalen Enden 14 und 19 und ihre jeweiligen
Steuermechanismen 15 und 20 von einem Arzt betätigt werden,
um die Angioplastie- und Bestrahlungsverfahren durchzuführen.
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Eine
weitere Beschreibung der aufweitbaren geflochtenen Einrichtung 5 erfolgt
mit Hilfe der Beschreibung der Anwendungsweise einer derartigen Einrichtung 5.
Unter allgemeiner Bezugnahme auf die 1 wird
der stenosierte Bereich 13 einer Arterie mittels einer
geeigneten diagnostischen Verfahrensweise ermittelt. Derartige Verfahren
sind im Stand der Technik wohlbekannt und bedürfen hier keiner weiteren Beschreibung.
Ist eine Angioplastie angezeigt, dann führt der Arzt einen kleinen
Einschnitt 21 im Körper
durch, um Zugang zu einer Gefäßbahn 22 zu
erlangen. Ein Einführmittel 23 mit
einem kurzen verjüngten
Tubus mit einem proximalen, nicht gezeigten Luer-Fitting wird dann
im Einschnitt 21 angebracht, um als anfängliche Führungseinrichtung und Eintrittspunkt
für zusätzliche
Einrichtungen zu dienen, beispielsweise für den nicht gezeigten Führungskatheter,
für den
Draht 6 und den Katheter 16, die in der Bahn 22 platziert
werden.
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Ein
nicht gezeigter Führungsdraht
wird dann in die Gefäßbahn eingeführt und
durch diese bis an eine Stelle hinter dem Stenoseort 13 vorgeschoben. Dieser
Führungsdraht
ist vom Draht 6 abgetrennt und wird als Träger zur
Durchleitung weiterer Einrichtungen durch die Bahn 22 benutzt.
Der Katheter 16 (zusammen mit dem Ballon 17, der
entleert ist) wird dann in das Luer-Fitting eingesetzt, über den
Führungsdraht
gefädelt
und so vorgeschoben, dass sich der Ballon 17 genau am Stenoseort 13 befindet.
Der Katheter 16 wird mittels Fluoroskopie belichtet, während er
durch die Bahn 22 vorgeschoben wird. Auf diese Art und
Weise besitzt der Arzt ein visuelles Mittel zum Aufspüren des
genauen Ortes derartiger Einrichtungen. Der Arzt benutzt den proximalen
Endbereich 19 des Katheters 16, um den entleerten
Ballon 17 an dieser genauen Stelle zu positionieren (der in der 1 gezeigte Ballon 17 befindet
sich proximal vom Stenoseort 13). Ist erst einmal mittels
Fluoroskopiebelichtung sichergestellt, das sich der Katheter 16 an
Ort und Stelle befindet, dann kann der Ballon 17 aufgeblasen
werden, um das Angioplastieverfahren einzuleiten. Der Ballon 17 verbleibt
in dieser Position und wird einmal oder mehrere Male mit Luft gefüllt beziehungsweise
entleert, um den verengten Bereich aufzuweiten.
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Ist
die Zeit reif für
den Bestrahlungsvorgang, dann wird der Katheter 16 erneut
so positioniert, dass sich der Ballon 17 nicht mehr am
Stenoseort 13 befindet (wie in der 1 gezeigt) und der Führungsdraht, auf dem der Katheter 16 aufgefädelt war,
kann entfernt werden. Bei alternativen Ausführungsformen kann der Führungsdraht,
auf dem der Katheter 16 aufgefädelt war, an Ort und Stelle
verbleiben. Entweder vor oder nach der Neupositionierung des Katheters 16 auf
eine Art und Weise, dass sich der Ballon 17 nicht mehr
am Stenoseort 13 befindet, wird der Draht 6 in
den Katheter 16 durch das Luer-Fitting eingeführt. Der
Draht 6 wird dann durch das Lumen des Katheters 16 und
hinter den distalen Endbereich 18 des Katheters 16 gefädelt, bis
sich die aufweitbare geflochtene Einrichtung 5 genau am
Stenoseort 13 befindet. Die daraus resultierende Anbringung
des Ballons 17 proximal zum Stenoseort 13 und
der aufweitbaren geflochtenen Einrichtung 5 am Stenoseort 13 ist
in der 1 zu sehen. Der
Arzt verwendet wiederum den proximalen Endbereich 14 des
Drahtes 6, um die Einrichtung 5 am genauen Ort
(wie in der 1 gezeigt)
zu positionieren. Ist die aufweitbare geflochtene Einrichtung 5 an
Ort und Stelle, dann wird der Steuermechanismus 15 vom
Arzt betätigt, um
die Einrichtung 5 zu entfalten. Die Einrichtung 5 dient
als Gehäuse
für eine Strahlungsquelle 24 (zu sehen
in der 3), die sich
an einem inneren Kern 25 (zu sehen in der 3) des Drahtes 6 befindet. Ein
solcher Innenkern 25 bildet das radiale Zentrum des Geflechts 26 im
kollabierten Zustand. Außerdem dient
das Geflecht 26 im kollabierten Zustand als Fläche über der
Strahlungsquelle 24, um die Quelle 24 abzuschirmen.
Dadurch ist beim Entfalten der aufweitbaren geflochtenen Einrichtung 5 die
Strahlungsquelle 24 zum Stenoseort 13 hin für die Bestrahlungsbehandlung
freigelegt. Wird das Geflecht 26 kollabiert, dann schirmt
die aufweitbare geflochtene Einrichtung 5 die Strahlungsquelle 24 ab,
so dass der Stenoseort 13 oder gesundes Gewebe innerhalb
der Gefäßbahn 22 nicht
dieser ausgesetzt ist.
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Nach
Beendigung der vorgeschriebenen Zeitdauer für die Bestrahlung des Stenoseortes 13 wird
der Steuermechanismus 15 erneut betätigt, um die aufweitbare geflochtene
Einrichtung 5 zu kollabieren. Die Strahlungsquelle 24 kann
dann aus der Gefäßbahn durch
Abziehen des Drahtes (und damit der aufweitbaren geflochtenen Einrichtung 5)
entfernt werden.
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Nach
der Beschreibung der allgemeinen Verwendung der aufweitbaren geflochtenen
Einrichtung 5 mit dem erfindungsgemäßen Aufbau werden nun die Einrichtung 5 sowie
der Draht 6, an dem die Einrichtung 5 befestigt
ist, des Weiteren beschrieben. Unter Bezugnahme auf die 2 und 3 ist eine vergrößerte Ansicht der Einrichtung 5 am
Stenoseort 13 im kollabierten (2) und entfalteten (3) Zustand zu sehen. Außerdem zeigt
die 3 besondere Merkmale
des Drahts 6 sowie der am inneren Kern 25 der
Einrichtung 5 befestigten Strahlungsquelle 24.
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Mit
Bezugnahme auf die 2 und 4 umfasst die aufweitbare
geflochtene Einrichtung 5 im Allgemeinen das aufweitbare
Geflecht 26 sowie die Strahlungseinrichtung 24,
welche sich am oder im inneren Kern 25 befindet. Bei einer
Ausführungsform des
aufweitbaren Geflechts 26 kann dieses zwei oder mehrere,
verhältnismäßig dünne durchgehende Drähte mit
einem Querschnitt aufweisen, der rund, flach oder von sonstiger
geeigneter Form ist, um das Geflecht 26 zu bilden. Das
Geflecht 26 kann aus hochfesten Drähten geformt sein, beispielsweise
aus Edelstahl, Co-Ni-Cr-Mo-Legierungen,
Platin oder aus einem anderen geeigneten Metall einer hohen Ordnungszahl.
Derartige Materialien können
die Strahlungsquelle 24 vollkommen abschirmen, wenn das Geflecht 26 kollabiert
ist oder teilweise, wenn das Geflecht 26 teilweise entfaltet
ist. Zusätzlich
können bei
alternativen Ausführungsformen
auch hochgefüllte
Kunststoffe die Abschirmung ermöglichen.
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Bei
einer alternativen Ausführungsform
der aufweitbaren geflochtenen Einrichtung 5 besteht das Geflecht 26 aus
einer engmaschigen Struktur aus den gleichen Materialien, wie sie
oben für
die ineinander verschlungenen Drähte
beschrieben wurden. Bei dieser Ausführungsform wird in Betracht
gezogen, dass die Größe der Maschenporen
einen Bereich von 40 bis 500 μm
haben kann oder aber auch eine andere geeignete Größe zum Freilegen
der Strahlungsquelle 24. Bei weiteren alternativen Ausführungsformen
kann der verschlungene Draht oder das feinmaschige Gebilde aus einem
dünnen
Verbundmetall bestehen oder aus einem Kunststoffdraht.
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Bei
einer erfindungsgemäßen Ausführungsform
kann die Strahlungsquelle 24 jede beliebig geformte Strahlungs quelle
sein, zum Beispiel in Form eines Pellets, Zylinders, Drahtes oder
einer Spule, die am Innenkern 25 befestigt ist oder Teil
des Innenkerns 25 bildet. Die Strahlungsquelle 24 ist
so konzipiert und angepasst, dass sie die vorgesehene Strahlendosis
an den Stenoseort 13 transportiert. Die von der Einrichtung 5 zu
liefernde Dosis der Strahlungsquelle, ausgedrückt als Gesamtstrahlungsbetrag,
der während
der Nutzungsdauer der Einrichtung 5 an den Ort zu transportieren
ist, als auch deren Geschwindigkeit werden nach dem Bestrahlungsbehandlungsplan
ausgewählt.
Dementsprechend wird die Dosierung auf der Grundlage des Behandlungsplans
bestimmt und schränkt
die vorliegende Erfindung nicht ein. Zusätzlich kann sich die Strahlungsquelle 24 aus
jeder Art von Strahlung zusammensetzen, die gegenwärtig für therapeutische
Zwecke eingesetzt wird oder auch später entdeckt wird, da jede radioaktive
Zusammensetzung zur Verwendung im Bestrahlungsverfahren als innerhalb
dieser Erfindung liegend in Betracht gezogen wird. Beispiele für gegenwärtig verfügbare Gammastrahlungsquellen sind
Cäsium
137, Kobalt 60, Jod 125, Jod 131, Kobalt 57, Iridium 192, Gold 198,
Palladium 103, Tantal 73, Wolfram 74 usw. Beispiele für gegenwärtig verfügbare Betastrahlungsquellen
sind Phosphor 32, Strontium 90 und Yttrium 90. Zusätzlich könnten Behandlungszeiten
zwischen etwa vier Minuten bis zu dreißig Minuten und mehr dauern.
Da Iridium 192 ein genau definiertes Energieniveau mit einer Stärke von ein
bis zwei Curie aufweist, ist es besonders gut zur Behandlung des
Bereichs der ursprünglichen
Stenose im vorgeschriebenen Abstand geeignet. In diesem Fall würden die
Behandlungszeiten zwischen fünf und
zehn Minuten dauern. Radioaktives Iridium 192 kann auch in den Innenkern 25 des
Geflechts 26 für Behandlungszeiten
zwischen zwanzig und fünfundvierzig
Minuten imprägniert
sein.
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Zusätzlich kann
bei alternativen Ausführungsformen
die Strahlungsquelle 24 Titan sein, wobei sich Phosphor
32 innerhalb des Geflechts 26 befindet; Stärken von
0,006 μm
Curie pro cm Draht, auf dem die Quelle 25 angebracht ist,
können
im Menschen innerhalb eines Bereichs von 5,5 bis 10,6 mm vom Draht
entfernt wirksam sein.
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Unter
Bezugnahme auf die 3 und 4 ist das aufweitbare Geflecht 26 an
einem Draht 6 befestigt. Das Geflecht 26 kann
so ausgestaltet sein, dass es ein flexibles distales Ende 27,
wie zum Beispiel ein flexibles Federteil, sowie ein flexibles proximales Ende 28 aufweist.
Die Enden 27 und 28 sind am Draht 6 befestigt.
Das Ende 27 ist mit dem distalen Endbereich 12 des
Drahts 6 verbunden, um eine distale Verbindung 30 zu
bilden.
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Der
distale Endbereich 12 des Drahtes 6 umfasst ein
distales Ende 29. Der Draht 6 umfasst auch eine
Außenummantelung 7,
die aus Metall oder Kunststoff sein kann, mit zwei Abschnitten.
Ein distaler Abschnitt 8 bildet einen Teil des distalen
Endbereichs 12 und weist das flexible distale Ende 27 des Geflechts 26 auf.
Ein proximaler Abschnitt 9 umfasst das flexible proximale
Ende 28 des Geflechts 26 sowie den Bereich des
Drahtes 6, der proximal zu diesem Ende 28 ist.
Der distale Abschnitt 8 und der proximale Abschnitt 9 sind
durch eine Öffnung 32 voneinander
getrennt. Der Innenkern 25 befindet sich innerhalb eines
Lumens 10 des Drahtes 6. Der Innenkern 25 verjüngt sich
radial nach innen und endet in einer geformten Spitze 31,
die an dem distalen Ende 29 des Drahtes 6 befestigt
ist. Die Strahlungsquelle 24 befindet sich am Innenkern 25 innerhalb
der Öffnung 32,
so dass beim Kollabieren des aufweitbaren Geflechts 26 die
Strahlungsquelle 24 von diesem Geflecht 26 abgedeckt
wird.
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Der
Mechanismus, der die Bedienung der aufweitbaren geflochtenen Einrichtung 5 ermöglicht, sowie
ein derartige Bedienung werden nun beschrieben. Das aufweitbare
Geflecht 26 kann dann entfaltet werden, wenn der Steuermechanismus 15 betätigt wird,
um den Innenkern 25 längs
in proximaler Richtung zurückzuziehen.
Beim Zurückziehen
des Innenkerns 25 bewirkt die am distalen Ende 29 befestigte Spitze 31,
dass sich das distale Ende 27 in ähnlicher Weise längs in proximaler
Richtung bewegt. Infolgedessen drücken sich die Enden 27 und 28 des
Geflechts 26 nach innen zusammen, wodurch sich die Länge der Öffnung 32 verkürzt und
sich das Geflecht 26 radial nach außen gegen den Stenoseort 13 aufweitet.
Zusätzlich
kann auch das aufweitbare Geflecht 26 entfaltet werden,
indem der proximale Endbereich 14 des Drahtes 6 betätigt wird,
um den proximalen Abschnitt 9 der Ummantelung 7 längs in distaler
Richtung bezüglich
des Innenkerns 25 vorzuschieben, wobei die Spitze 31 ortsfest
bleibt. Infolgedessen werden die Enden 27 und 28 des
Geflechts 26 aufeinander zugespannt, wodurch das Geflecht 26 sich
nach außen
aufweitet oder wölbt.
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Zusätzlich ist
mit Bezugnahme auf die 3 und 4 zu erkennen, dass sich
beim Entfalten des Geflechts 26 nach außen entlang seiner radialen
Achse die metallischen Filamente des Geflechts 26 auswickeln,
wodurch der Innenkern sowie die Strahlungsquelle 24 an
oder in diesem zum Stenoseort hin freigelegt werden. Der Stenoseort 13 kann
dann mit der Strahlungsquelle 24 während des vorgeschriebenen Zeitraums
für die
Bestrahlungstherapie behandelt werden.
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Des
Weiteren kann bei einer alternativen Ausführungsform das aufweitbare
Geflecht 26 teilweise dadurch entflochten werden, dass
entweder der Innenkern 25 oder der proximale Abschnitt 9 der Ummantelung
teilweise bewegt wird. Änderungen beim
Ausmaß der
Entfaltung des Geflechts 26 sorgen für eine Abdämpfung der Strahlungsquelle 24 auf der
Grundlage von Änderungen
bei der Dichte des metallischen Materials auf der Oberfläche des
Geflechts 26 in verschiedenen Entfaltungsstadien. Dadurch
kann der Arzt die für
den Ort vorgesehene Strahlungsmenge ändern, wodurch es zu Abänderungen
in der Strahlendosis kommt, ohne dass das Geflecht 26 durch
eine anderes Geflecht 26 unterschiedlicher Größe oder
Art für
die Strahlungsquelle 24 ersetzt werden muss.
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Wieder
mit Bezugnahme auf die 3 und 4 kann im entfalteten Zustand
das aufweitbare Geflecht 26 so angepasst werden, dass es
verschiedene Formen oder Konfigurationen bildet, die z. B. von der
Anatomie des Gefäßes 22 abhängen, in
welches das Geflecht eingesetzt wird. Zum Beispiel ist eine Rautenform
für das
aufweitbare Geflecht 26 gezeigt. Auch kann eine zylindrische
oder sonstige geeignete Form entwickelt werden, wenn dies die besondere Form
des Gefäßes oder
die Ausführung
der Bestrahlungstherapie erfordern. Solche Formabwandlungen stellen
eine Gestaltungsentscheidung dar, und demgemäß wird jede Form für das aufweitbare
Geflecht 26, welches die Aufgabe der Abschirmung und Freilegung
der Strahlungsquelle 24 erfüllt, als innerhalb der vorliegenden
Erfindung liegend in Betracht gezogen.
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Ist
die Behandlung einmal abgeschlossen, dann kann das aufweitbare Geflecht 26 kollabiert werden,
indem der Steuermechanismus 15 betätigt wird, um den Innenkern 25 längs in distaler
Richtung vorzuschieben. Beim Vorschub des Innenkerns 25 sorgt
die feststehende Spitze 31 dafür, dass sich die Enden 27 und 28 des
Geflechts 26 nach außen
spannen, wodurch das Geflecht 26 radial nach innen zurückgezogen
wird. Zusätzlich
kann das aufweitbare Geflecht 26 kollabiert werden, indem
der proximale Endbereich 14 des Drahtes 6 betätigt wird,
um den proximalen Abschnitt 9 längs in proximaler Richtung bezüglich des
Innenkerns 25 zurückzuziehen,
wobei die Spitze 31 ortsfest bleibt. Beim Zurückziehen
des proximalen Abschnittes 9 entlang des Innenkerns 25 sorgt
die feststehende Spitze 31 dafür, dass sich die Enden 27 und 28 des
aufweitbaren Geflechts 26 voneinander wegspannen, was wiederum
das Geflecht 26 kollabiert. Beim Kollabieren des Geflechts 26 wird die
Strahlungsquelle 24 nochmals abgeschirmt, so dass es zu
keiner Freilegung zum Stenoseort 13 oder irgendeinem anderen
Bereich der Gefäßbahn 22 kommt.
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Zusätzlich befasst
sich die vorliegende Erfindung mit einer Reihe von Mechanismen zum
Entfalten bzw. Kollabieren des aufweitbaren Geflechts 26. Solche
Mechanismen stellen eine Gestaltungsentscheidung dar, und demgemäß wird jeder
Mechanismus als innerhalb der vorliegenden Erfindung liegend in
Betracht gezogen, der die Aufgabe des Aufweitens und Verschließens des
Geflechts 26 erfüllt,
um so die Strahlungsquelle freizulegen oder abzuschirmen.
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Bei
alternativen Ausführungsformen
lässt sich
das aufweitbare Geflecht 26 an einem Katheter oder einem
anderem Zuführdraht
mit einem geeigneten Mechanismus anbringen, um das aufweitbare Geflecht 26 zu
entfalten oder zu kollabieren. Zum Beispiel kann jedes Ende 27 und 28 des
Geflechts 26 mit der Oberfläche des Katheter so verbunden
werden, dass sich das Geflecht 26 entfalten und zusammenziehen lässt, indem
die Verbindungspunkte des aufweitbaren Geflechts 26 zum
Katheter aufeinander zu bzw. voneinander weg gespannt werden.
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Bei
weiteren alternativen Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung lässt
sich die radioaktive Quelle 24 auf einem mit dem aufweitbaren
Geflecht 26 geschützten
Schaft positionieren und zum Stenoseort 13 durch einen
Führungskatheter
führen. Auch
kann die aufweitbare geflochtene Einrichtung 5 miniaturisiert
werden, um durch das Lumen eines Ballonkatheters zugeführt zu werden.
Bei dieser Ausführungsform
kann das Geflecht 26 durch den Mikrokatheter eingeführt werden,
und das Geflecht 26 lässt sich
entfalten, nachdem das distale Ende des das aufweitbare Geflecht 26 enthaltenden
Schaftes aus dem distalen Ende des Katheters ausgetreten ist. Zusätzlich kann
ein Drahtaustauschverfahren angewandt werden, bei dem ein Nachfolgeführungsdraht aus
dem Lumen eines Katheters entfernt und durch einen Draht 6 ersetzt
wird, welcher die aufweitbare geflochtene Einrichtung 5 enthält. Bei
einer weiteren Ausführungsform
kann die aufweitbare geflochtene Einrichtung 5 über einen
Führungsdraht
nachfolgen, wenn erst einmal der Ballonkatheter entfernt ist.
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Mit
Bezugnahme auf die 5 bis 6 kann bei weiteren alternativen
Ausführungsformen
eine metallische aufweitbare Spulen- oder Spiraleinrichtung 105 bzw. 205 verwendet
werden, um die äquivalenten
Aufgaben bezüglich
der aufweitbaren geflochtenen Einrichtung 5 durchzuführen. Diese
Einrichtungen 105 und 205 können eine aufweitbare Spirale 126 oder 226 mit
einem oder mehreren relativ dünnen
Drähten
aufweisen, die einen runden, flachen oder sonstigen geeigneten Querschnitt
für eine
derartige Spiralenform haben. Die in den 5 und 6 gezeigte
Ausführung
der Spirale 126 umfasst einen Draht und eine kleine Anzahl
an Windungen. Falls die Spirale 226 zwei oder mehr Drähte hat,
dann können sich
die Drähte
ineinander innerhalb der Windungen eines jeden verschlingen, um
so dem in den 7 und 8 gezeigten Leitmuster zu
folgen. Die Spirale 126 weist Mehrfachdrähte sowie
eine große
Anzahl an Windungen auf. Die aufweitbaren Spiralen 126 und 226 entsprechen
dem Geflecht 26 im Hinblick auf die Materialien, die für deren
Konstruktion verwendet werden (zum Beispiel metallischer Draht),
sowie im Hinblick auf die Aufgabe, die Strahlungsquellen 124 und 224 bezüglich der
Stenoseorte 13 abzuschirmen und freizulegen, nämlich bei
einer Anzahl verschiedener Einrichtungen (beispielsweise dem Draht 6), einschließlich sämtlicher
alternativer Ausführungsformen,
die für
den Aufbau und die Funktion der Einrichtung 5 beschrieben
wurden, sowie dem Träger,
auf dem eine derartige Einrichtung 5 realisiert wird. Die Strahlungsquellen 124 und 224 entsprechen
auch einer solchen Strahlungsquelle 24, die für die Einrichtung 5 verwendbar
ist, einschließlich
sämtlicher
alternativen Ausführungsformen,
wie für
die Strahlungsquelle 24 beschrieben.
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Mit
Bezugnahme auf die 5 besteht
die Ausführung
der Spirale 126 aus einem einzigen metallischen Draht mit
einer geringen Anzahl an Windungen. Die Spirale 126 ist
im kollabierten Zustand gezeigt, so dass die Windungen als zusätzliche
Fläche über dem
Innenkern 125 dienen. Mit Bezugnahme auf die 6 ist die Spirale im entfalteten
Zustand gezeigt. Die Strahlungsquelle 124 ist in einer spiralförmigen Ausführung mit
einer Windung so gezeigt, dass sie sich unterhalb der Spirale 126 erstreckt.
Beim Kollabieren der Spirale 126 (5) bedeckt diese somit die Strahlungsquelle
oder schirmt diese ab und beim Entfalten der Spirale 126 (6) legt sie die Strahlungsquelle
zum nicht gezeigten Stenoseort 113 hin frei.
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Wiederum
unter Bezugnahme auf die 5 und 6 entspricht die aufweitbare
Spiraleinrichtung 105 der aufweitbaren geflochtenen Einrichtung 5 in ihrer
Arbeitsweise, einschließlich
sämtlicher
für eine derartige
Einrichtung 5 beschriebener alternativer Ausführungsformen.
Jetzt wird nämlich
der Mechanismus beschrieben, welcher den Betrieb der aufweitbaren
Spiraleinrichtung 105 ermöglicht, sowie deren Arbeitsweise.
Die aufweitbare Spirale 126 ist an einem Draht 106 befestigt.
Die Spirale 126 kann so ausgeführt sein, dass sie ein flexibles
distales Ende 127 hat, z. B. eine flexibles Federteil,
sowie ein flexibles proximales Ende 128. Die Enden 127 und 128 sind
am Draht 106 befestigt. Das Ende 127 ist mit einem
distalen Endbereich 112 des Drahtes 106 verbunden,
um eine distale Verbindung 130 herzustellen.
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Der
Draht 106 umfasst den distalen Endbereich 112 sowie
einen proximalen Endbereich 114 (nicht gezeigt) als auch
ein Lumen 110. Der distale Endbereich 112 umfasst
ein distales Ende 129. Der Draht 106 umfasst auch
eine Außenummantelung 107 mit
zwei Abschnitten. Ein distaler Abschnitt 108 ist Teil des
distalen Endbereichs 112 des Drahtes 106 und umfasst
das flexible distale Ende 127 der Spirale 126.
Ein proximaler Abschnitt 109 umfasst das flexible proximale
Ende 128 der Spirale 126 und den Bereich des Drahtes 106,
der sich proximal zu einem solchen Ende 128 befindet. Der
distale Abschnitt 108 sowie der proximale Abschnitt 109 sind
durch eine Öffnung 132 voneinander
getrennt. Ein Innenkern 125 befindet sich in nerhalb des
Lumens 110 des Drahtes 106. Der Innenkern 125 verjüngt sich
radial nach innen und endet in einer ausgeformten, nicht gezeigten
Spitze 131, welche am distalen Ende 129 des Drahtes 106 angebracht
ist. Die Strahlungsquelle 124 befindet sich am Innenkern 125 innerhalb
der Öffnung 132,
so dass beim Kollabieren der aufweitbaren Spirale 126 die
Strahlungsquelle 124 von einer solchen Spirale 126 abgedeckt
wird.
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Die
aufweitbare Spirale 126 kann durch Betätigen des nicht gezeigten Steuermechanismus 115 entfaltet
werden, um so den Innenkern 125 längs in proximaler Richtung
zurückzuziehen.
Während
des Zurückziehens
des Innenkerns 125 bewirkt die am distalen Ende 129 angebrachte
Spitze 131, dass sich das distale Ende 127 auf ähnliche
Weise längs
in proximaler Richtung bewegt. Infolgedessen drücken sich die Enden 127 und 128 der
Spirale 126 nach innen zusammen, wodurch die Länge der Öffnung 132 verkürzt wird
und sich die Spirale 126 radial nach außen gegen den Stenoseort 113 aufweitet.
Zusätzlich kann
auch die aufweitbare Spirale 126 entfaltet werden, indem
der proximale Endbereich 107 des Drahtes 106 betätigt wird,
um so den proximalen Abschnitt 109 der Ummantelung 107 längs in distaler
Richtung bezüglich
des Innenkerns 125 vorzuschieben, wobei die Spitze 131 ortsfest
bleibt. Infolgedessen werden die Enden 127 und 128 der
Spirale 126 aufeinander zugespannt, um so die Spirale 126 zur
Aufweitung oder Wölbung
zu veranlassen.
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Zusätzlich bewirkt
mit Bezugnahme auf die 3 und 5 die Entfaltung der Spirale 126 nach
außen
entlang ihrer radialen Achse, dass sich die metallischen Filamente
der Spirale 126 auswickeln, wodurch der Innenkern 125 sowie die
daran oder darin befindliche Strahlungsquelle 124 bezüglich des
Stenoseortes 113 freigelegt werden. Der Stenoseort 113 kann
dann mit der Strahlungsquelle 125 während eines vorgeschriebenen
Zeitraums für
die Bestrahlungstherapie behandelt werden.
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Außerdem kann
bei einer alternativen Ausführungsform
die aufweitbare Spiraleinrichtung 105 teilweise auf dieselbe
Art und Weise entfaltet werden, wie die aufweitbare geflochtene
Einrichtung 5 mit sämtlichen
alternativen Ausführungsformen
für eine derartige
Einrichtung 5.
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Mit
Bezugnahme auf die 7 und 8 umfasst die aufweitbare
Spiraleinrichtung 205 dieselben Bauteile wie die aufweitbare
Spiraleinrichtung 105. In der 7 ist die Spirale 226 in kollabierten
Zustand so gezeigt, dass die Windungen als Zusatzfläche über einem
Innenkern 225 dienen. In der 8 wird die
Spirale 226 im entfalteten Zustand gezeigt. Die Strahlungsquelle 224 ist
in einer zylindrischen Ausführung
so dargestellt, dass sie sich unterhalb der Spirale 226 erstreckt.
Auf diese Weise kann im kollabierten Zustand der Spirale 226 (7) diese die Strahlungsquelle 224 abdecken
oder abschirmen und beim Entfalten der Spirale 226 (8) legt sie die Strahlungsquelle
zum nicht gezeigten Stenoseort 213 hin frei. Wie bei der
in den 5 und 6 gezeigten Ausführungsform
ist die vorliegende Erfindung nicht auf eine besondere Form oder
Ausführung
für die Strahlungsquelle 224 beschränkt. Somit
ist die zylindrische Form der Quelle 224 nur beispielhaft.
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Bei
diesem illustrativen Ausführungsbeispiel sind
die zur Betätigung
der aufweitbaren Spiraleinrichtung 205 verwen deten Bauteile
dieselben wie die für
eine solche Einrichtung 105 gezeigten. Eine Bewegung entweder
des Innenkerns 225 oder eines proximalen Abschnittes 209 einer
Ummantelung 207 spannt ein flexibles distales Ende 277 sowie
ein flexibles proximales Ende 228 aufeinander zu oder voneinander
weg. Zusätzlich
kann jedoch der Arbeitsschritt des Entfaltens der Spirale 226 derselbe
sein wie der Arbeitschritt beim Entfalten der Spirale 126 der 5 und 6.
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Außerdem kann
bei alternativen, nicht gezeigten Ausführungsformen der Arbeitsgang
des Entfaltens der Spirale 226 demjenigen des Entfaltens der
Spirale 226 der 7 und 8 entgegengerichtet sein.
Das heißt,
dass die Enden 227 und 228 voneinander weg gespannt
werden können,
um die Spirale 226 zu dehnen und dadurch Lücken zwischen
den Windungen einer solchen Spirale 226 zu schaffen. Die
Strahlungsquelle 224 wird dann durch solche Lücken freigelegt.
Außerdem
werden zum Kollabieren der Spirale 226 die Enden 227 und 228 aufeinander zugespannt,
so dass die Windungen der Spirale 226 zusammengedrückt werden.
Dadurch bedeckt die Spirale 226 die Strahlungsquelle 224 bzw.
schirmt diese ab. Demgemäß nimmt
die Länge
einer Öffnung 232 zwischen
den Enden 227 und 228 zu, wenn die Spirale 226 entfaltet
ist. Bei alternativen Ausführungsformen
kann die Spirale 22 auch entfaltet und mittels einer Drehbewegung
zusammengedrückt werden.
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Für die in
den 5 bis 8 gezeigten Ausführungsformen
gelten die Abänderung
bei den Materialien sowie Konfigurationen der aufweitbaren geflochtenen
Einrichtung 5 und Mechanismen zu deren Betätigung,
einschließlich
der Materialien und Konfigurationen der Strahlungsquelle 24,
auch für
solche Einrichtungen 105 und 205. Wie die Einrichtung 5 sind
die Einrichtungen 105 und 205 nicht auf die in den 5 bis 8 gezeigten Arbeitsmechanismen beschränkt. Vielmehr
zieht die vorliegende Erfindung jede Art von Mechanismus zur Betätigung der
Einrichtungen 5, 105 und 205 in Betracht,
um das Geflecht 26 sowie die Spiralen 126 und 226 ganz
oder teilweise zu kollabieren und zu entfalten. Zusätzlich liegen
zahlreiche Abänderungen
der Spiralen 126 und 226 bezüglich der Anzahl an Windungen
und der Anzahl an metallischen Drähten für solche Spiralen 126 und 226 im
Rahmen der vorliegenden Erfindung. Zum Beispiel kann die Spirale 226 aus
einem Draht mit vielen Windungen oder aus mehr als den beiden Drähten gebildet
sein.
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Mit
Bezugnahme auf die 9 ist
eine vergrößerte Längsschnittansicht
der aufweitbaren geflochtenen Einrichtung 5 der 1 in einem entfalteten Zustand
zu sehen, welche sich am Stenoseort 13 befindet und die
Strahlungsquelle 24 am Innenkern 25 umfasst. Zusätzlich befindet
sich eine weitere Strahlungsquelle 142 an einer Innenfläche 33 des Geflechts 26.
In dieser Figur ist die Strahlungsquelle 142 eine Schicht,
die auf die Innenfläche
des Geflechts 26 aufgebracht werden kann. Bei alternativen Ausführungsformen
kann die Strahlungsquelle 42 aus Pellets bestehen (wie
in der 10 gezeigt),
aus einem zusätzlichen
aufweitbaren Geflecht, einer aufweitbaren Spirale oder aus jeder
geeigneten Konfiguration, die an der Innenfläche 33 angebracht
werden kann oder sich im Inneren des Geflechts 26 auf eine Art
und Weise befindet, dass beim Kollabieren des Geflechts 26 die
Strahlungsquelle 42 abgeschirmt ist.
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Eine
solche Strahlungsquelle 142 stellt eine sekundäre Strahlungsquelle
dar, die sich von der Strahlungsquelle 24 unterscheiden
kann. Zum Beispiel kann Betastrahlung für die Strahlungsquelle 142 an
der Innenfläche 33 verwendet
werden, während
Gammastrahlung für
die Strahlungsquelle 24 innerhalb oder an dem Innenkern 25 eingesetzt
wird. Gammastrahlung ist im Allgemeinen besonders nützlich bei
einer Exposition mit einem gewissen oder beliebigen Abstand vom
Stenoseort 13, während
Betastrahlung, die im Allgemeinen besonders empfindlich auf Entfernung
reagiert (rapider Zerfall von der Quelle weg) für eine Exposition neben dem
Stenoseort 13 geeignet ist. Infolgedessen optimiert die
Ausführungsform
der 9 solche Anwendungen
von Gamma- und Betastrahlen.
Des Weiteren optimiert die Verwendung beider Strahlungsquellen die
dem Stenoseort 13 zugeführte
Strahlungsmenge. Zusätzlich können Verwendung
sowie Mengen der Strahlungstypen in Abhängigkeit vom Bestrahlungsbehandlungsplan
variiert werden. Ein Beispiel für
derartige duale Strahlungsquellen 24 und 142 wird
folgt genannt: Der Innenkern 25 des Geflechts 26 wird
so behandelt, dass er 55Co, 56Co, 51Cr, 52Mn 57Ni und 55Fe enthält, um Beta-,
Gamma- und Röntgenstrahlen
mit Halbwertszeiten zwischen 17,5 Stunden (55Co)
und 2,7 Jahren (55Fe) auszusenden. Duale
Quellen wären hilfreich
in jenen Fällen,
in denen eine einzige Strahlungsquelle (z. B. Niedriggamma) eine
zu geringe Intensität
hat, um geeignet zu sein, aber weniger risikoreich bei der Strahlenexposition
des Arztes ist als eine höhere
Quelle. Diese einzige Quelle lässt
sich dann an eine zweite Strahlungsquelle ankoppeln (z. B. Niedrigbeta),
um für
eine angemessene Strahlung bei der Behandlung zu sorgen.
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Mit
Bezugnahme auf die 10 ist
eine vergrößerte Längsschnittansicht
der aufweitbaren geflochtenen Einrichtung 5 der 1 in einer entfalteten Konfiguration
zu sehen, nämlich
am Stenoseort 13 und mit einer Strahlungsquelle 42 an
der Innenfläche 33 des
Geflechts 26. Die Strahlungsquelle 42 ist als
eine Anzahl von Scheiben konfiguriert, welche an der Innenfläche 33 derart
befestigt sind, dass beim Kollabieren des Geflechts die Quelle 42 abgeschirmt wird.
Demgemäß kann die
Strahlungsquelle 42 entweder allein (10) oder zusammen mit der Strahlungsquelle 24 (9) verwendet werden, um
eine Anzahl von Behandlungsformen für den Stenoseort 13 zur
Verfügung
zu stellen. Zusätzlich
gelten auch die Anwendung und Funktion zusätzlicher Strahlungsquellen 142 und 42 für die aufweitbaren,
in den 5 bis 8 gezeigten Spiraleinrichtungen 105 und 205.
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Des
Weiteren lassen sich bei anderen alternativen Ausführungsformen
derartige zusätzliche Strahlungsquellen 142 und 42 an
beliebiger Stelle im Inneren eines solchen Geflechts 26 oder
solcher Spiralen 126 und 226 anbringen, und zwar
zusätzlich
zu der Innenfläche 33,
so dass sie für
eine separate oder zweite Strahlungsquelle am Stenoseort 13 sorgen.
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Nach
der Beschreibung der vorliegenden Erfindung versteht es sich, dass
die oben beschriebene Einrichtung sowie das Verfahren die Prinzipien
dieser Erfindung darstellen und dass andere Ausführungsformen vom Fachmann entwickelt
werden können, ohne
vom Umfang der Erfindung, wie er in dem beigefügten Anspruchssatz definiert
ist, abzuweichen. Demgemäß ist die
Erfindung nicht durch hier erläuterte
besondere Beispiele eingeschränkt,
sondern durch die beigefügten
Ansprüche.