DE69914965T2 - Erweiterbare Einrichtung zur Strahlungstherapie - Google Patents

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Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft die Strahlungstherapie zur Prävention von Restenose. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung eine Einrichtung zum Bestrahlen eines stenosierten Bereichs einer Arterie durch Verwendung einer Strahlungsquelle.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Die Behandlung eines Stenoseortes zur Prävention von Restenose nach einer Angioplastie unter Verwendung von Strahlung ist wohlbekannt. Die Angioplastie (auch als perkutane transluminale Angioplastie (PTA) bezeichnet) stellt eine nicht chirurgische Technik zum Entblocken von Gefäßlumina infolge einer peripheren und koronaren Gefäßerkrankung dar. Diese Technik ist zu einer anerkannten Behandlungsform sowohl in den Vereinigten Staaten als auch auf internationaler Ebene geworden. Eine weitere Form der Behandlung von Gefäßerkrankungen ist die Atherektomie, ein chirurgisches Verfahren zu demselben Zweck zur Entfernung stenotischer Läsionen aus Arterien.
  • Bei typischen Angioplastieverfahren wird ein Führungskatheter perkutan in das Gefäßsystem des Körpers eines Patienten durch die Arterie eingeführt. Nach seiner Einführung wird der Führungskatheter durch die Gefäßarterie geleitet, bis die distale Spitze des Führungskatheters proximal zum Läsionsort positioniert ist. Ein Führungsdraht und ein Ballonkatheter werden dann durch den Führungskatheter eingeführt. Zunächst wird der Führungsdraht durch die distale Spitze des Führungskatheters vorgeschoben, bis sich das distale Ende des Führungsdrahtes hinter die zu dilatierende Läsion bewegt. Dann wird der Ballonkatheter über den Führungsdraht so an eine Stelle vorgeschoben, dass sich der Ballon am distalen Endbereich des Katheters innerhalb der atherosklerotischen Verengung der Arterie befindet. Das Angioplastieverfahren kann dann durch Aufblasen des Ballons auf eine vorbestimmte Größe eingeleitet werden, wodurch das Atherom zusammengedrückt wird. Dies vergrößert die atherosklerotische Verengung sowie das Lumen durch Dehnen der Gefäßwand. Nach einer vorbestimmten Zeit wird der Ballon entleert und entfernt.
  • Jedoch ist eine wiederholt auftretendes Problem nach der Angioplastie, dass es zu übermäßigem Gewebewachstum am Ort des Ballonkatheters kommt, wodurch es zur Entstehung einer weiteren Blockade oder erneuten Verengung des erkrankten Gefäßes kommt; dies kann auch nach einem Atherektomieverfahren beobachtet werden. Dieses als Restenose bezeichnete Problem wird als Teil eines natürlichen Heilungsprozesses nach dem Dehnen der Gefäßstruktur während der Angioplastie angesehen. Es wird durch fibrointimale Proliferation der gedehnten Wand verursacht, in der sich die Zellen, welche das Gefäßinnere auskleiden, vermehren und fibröses Gewebe formen. Restenose kann dazu führen, dass eine Wiederholung des Angioplastie- oder Atherektomieverfahren erforderlich wird.
  • Die erfolgreiche Anwendung der Strahlungstherapie zur Verhinderung des Wachstums solchen fibrösen Gewebes nach einem Angioplastie- oder Atherektomievefahren, wodurch die Neigung zur Restenose verringert wird, ist wohlbekannt. Im Allgemeinen besteht eine solche Strahlungstherapie aus einer Strahlungsexposition des Stenose- oder Behandlungsortes. Die effektive Dosis zur Verhinderung von Restenose hängt von der Strahlungsart ab, zum Beispiel Gamma- oder Betastrahlen, als auch von den zur Zuführung einer solchen Strahlung verwendeten Einrichtungen und Techniken. Zusätzlich nimmt die Intensität der Strahlungsquelle am Behandlungsort in Abhängigkeit von der Entfernung der Strahlungsquelle von einem derartigen Behandlungsort rapide ab. Demgemäß erhält der Behandlungsort, wenn die Quelle nicht entsprechend nahe am Behandlungsort der Gefäßbahn gehalten wird, weniger als die vorgeschriebene Strahlendosis. Während der Dosierung verringert der Behandlungsort die Effizienz der Strahlungstherapie derart, dass eine Restenose nicht verhindert oder sogar verschlimmert wird. Auf ähnliche Weise erhält der Bereich der Gefäßbahn, der nicht stenosiert ist, aber sich am nächsten zur Strahlungsquelle befindet, eine übermäßige Strahlendosis. Die Strahlungsanwendung an einem gesunden Bereich der Gefäßwand ist schädlich. Zum Beispiel kann eine Überdosierung eines Blutgefäßabschnittes arterielle Nekrose, Entzündung sowie Hämorrhagie hervorrufen. Außerdem kann es zu einer unangemessenen Strahlungsexposition von gesundem Gewebe nicht nur während der Behandlungsdauer, sondern auch während der Strahlungszufuhr zum Behandlungsort kommen. Infolgedessen muss, auch wenn sich die Strahlungstherapie als erfolgreich bei der Prävention von Restenose erwiesen hat, deren Anwendung sorgfältig kontrolliert werden, um die Exposition am Behandlungsort zu maximieren, während die Exposition gesunder Bereiche der Gefäßbahn zu minimieren ist.
  • Die folgenden US-Patente offenbaren verschiedene Ausführungsformen der Strahlungstherapie: 5,643,171 erteilt an Bradshaw et al., 5,498,227 an Mawad; 5,484,384 an Fearnot, 5,411,466 an Hess, 5,302,168 an Hess und 5,213,561 an Weinstein et al. Diese Patente sind hiermit insgesamt durch Bezugnahme eingeschlossen. Die in den oben genannten Patenten beschriebenen Vorrichtungen und Verfahren setzen im Allgemeinen einen Stenoseort einer Strahlung unter Anwendung zweier allgemeiner Vorgehensweisen aus. Bei der ersten allgemeinen Vorgehensweise hat ein Katheter an seinem distalen Ende eine Struktur, die dazu dient, den Behandlungsort einer Bestrahlung auszusetzen (im Folgenden als Expositionsstruktur bezeichnet). Beispiele für solche Expositionsstrukturen sind Lüftungsmerkmale (beispielsweise Öffnungen oder Schlitze) im Katheter oder in einem Ballon, der an einem solchen Katheter angebracht ist, oder bei einer Schraubenfeder, einem aufweitbaren Käfig oder einer sonstigen Drahtkonstruktion. Zusätzlich enthält der Katheter einen Behandlungskanal zur Zufuhr der Strahlungsquelle an das distale Ende des Katheters. Bei Anwendung dieser Vorgehensweise kann das distale Ende des Katheters genau am Behandlungsort vor der Zufuhr der Strahlungsquelle angebracht werden. Danach kann die Strahlungsquelle für eine genaue Platzierung am Behandlungsort so zugeführt werden, dass sie die Bestrahlung des Behandlungsortes maximiert, während sie die Bestrahlung von gesundem Gewebe in der Gefäßbahn minimiert.
  • Für die zweite allgemeine Vorgehensweise kann man an der Expositionsstruktur am distalen Ende des Katheters (oder einer anderen Trägereinrichtung, an der die Expositionsstruktur angebracht werden kann, wie z. B. ein Führungsdraht) die Strahlungsquelle vor dem Einsetzen in die Gefäßbahn anbringen. Jedoch setzt bei Anwendung dieser Vorgehensweise die Strahlungsquelle das gesunde Gewebe der Gefäßbahn einer Strahlung entlang jenes Weges aus, der zur Zufuhr einer solchen Strahlungsquelle an den Behandlungsort durchquert wird. Deshalb haben einige der bekannten Vorrichtungen und Verfahren den Nachteil, dass sie gesundes Gewebe einer Strahlung als Nebenprodukt der Bestrahlung des Behandlungsortes aussetzen.
  • Jedoch wird bei anderen bekannten Vorrichtungen und Verfahren der zweiten allgemeinen Vorgehensweise dafür gesorgt, dass die Strahlungsquelle im distalen Ende der Trägervorrichtung vor Beginn der Bestrahlungsprozedur abgeschirmt wird. Beispielsweise ist die Expositionsstruktur, an welcher die Strahlungsquelle angebracht ist, innerhalb einer Struktur enthalten, die von der Expositionsstruktur getrennt ist (später auch als Abschirmstruktur bezeichnet). Die Abschirmstruktur wiederum hat keinerlei Öffnungen oder sonstige Lüftungsmerkmale, durch welche die Strahlungsquelle die Gefäßbahn außerhalb einer solchen Abschirmstruktur freilegen kann. Tatsächlich wird die Expositionsstruktur vor Beginn der Bestrahlungsbehandlung untergebracht. Dann wird entweder die Expositions- oder Abschirmstruktur bewegt oder auf sonstige Art und Weise betätigt, um die Expositionsstruktur von der Abschirmstruktur so zu trennen, dass die Strahlungsquelle zum Stenoseort hin freiliegt. Jedoch haben diese bekannten Vorrichtungen und Verfahren den Nachteil, dass sie eine Expositionsstruktur mit einer Abschirmstruktur zur Verwendung in dem Verfahren kombinieren. Infolgedessen sind die kombinierten Konstruktionen beispielsweise steifer. Dies hat Auswirkungen auf die Möglichkeiten des Arztes, die Trägervorrichtung durch die gewundenen Arterien nachzuführen, da die größere Steifheit eine Handhabung der Trägervorrichtung erschwert, was eine kompliziertere Prozedur zur Folge hat. Außerdem führen bei zwei Strukturen Fehler in einer der beiden Strukturen zur Erfolglosigkeit des Bestrahlungsverfahrens. Dadurch verringert sich die Aussicht auf ein erfolgreiches Verfahren.
  • Außerdem erhöht sich bei Auftreten einer jeden der oben genannten Störfehler oder Komplikationen die Zeitdauer, während der sich die Strahlungsquelle im Körper des Patienten befindet, als auch die Zeit, die für einen erfolgreichen Abschluss der Bestrahlungsprozedur benötigt wird. Dadurch wird der Patient in stärkerem Maße medizinischen Risiken ausgesetzt, die dem Bestrahlungsverfahren innewohnen, als auch allgemeineren medizinischen Verfahrensrisiken. Die Wahrscheinlichkeit zusätzlicher Komplikationen für den Patienten wird dadurch ebenfalls erhöht.
  • Die EP 0 633 041 A1 offenbart eine Bestrahlungseinrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Diese bekannte Bestrahlungseinrichtung umfasst einen geflochtenen, selbstaufweitbaren temporären Stent sowie eine radioaktive Strahlungsquelle in der Form eines Filaments, das um einen Führungsdraht innerhalb des von dem erweiterbaren Stent eingenommenen Bereichs gewunden ist. Dieser Stent wird zur Zentrierung des bekannten Katheters im Blutgefäß verwen det, um so die Gefäßwand gleichförmig mit Hilfe des radioaktiven Filaments zu bestrahlen. Des Weiteren soll der bekannte geflochtene Stent einen kontinuierlichen Blutfluss durch das Geflecht des Stents sicherstellen. Jedoch kann auch die bekannte Bestrahlungsvorrichtung nicht alle der oben beschriebenen Nachteile in den bekannten Vorrichtungen überwinden.
  • Deshalb besteht die zugrunde liegende Aufgabe in der Bereitstellung einer Bestrahlungseinrichtung, welche geeignet ist, die oben beschriebenen Nachteile zu überwinden, und welche insbesondere zur Abschirmung der Arterie vor unerwünschter Bestrahlung geeignet ist.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Die oben genannte Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind aus den abhängigen Ansprüchen ersichtlich.
  • Die aufweitbare Konstruktion ist erfindungsgemäß aus einem Material geformt, das die Strahlung aus der Strahlungsquelle vollkommen abzuschirmen vermag, wenn sich die aufweitbare Konstruktion im kollabierten Zustand befindet.
  • Die erfindungsgemäße Bestrahlungseinrichtung kann als eine an einem Draht befestigte, aufweitbare geflochtene Einrichtung ausgebildet sein, welche sowohl der Unterbringung der Strahlung dient als auch einen Stenoseort in Abhängigkeit davon bestrahlt, ob das Geflecht im kollabierten oder entfalteten Zustand ist. Die aufweitbare geflochtene Einrichtung schirmt in einer geschlossenen Ausführung einen radioaktiven inneren Kern des Geflechts ab, während sie vorgeschoben und am Stenoseort positioniert wird, und legt im aufgeweiteten Zustand den radioaktiven Innenkern zum Stenoseort hin frei, um diesen zu bestrahlen.
  • Die vorliegende Erfindung überwindet die Nachteile der bekannten Einrichtungen und Techniken durch eine Vereinfachung der Einrichtung, die zum Bestrahlen des Stenoseortes verwendet wird. Insbesondere umfasst der Draht (oder ein anderer Träger) eine einzige Struktur, nämlich ein aufweitbares Geflecht, das dazu dient, die an dem Innenkern des aufweitbaren Geflechts angebrachte Strahlungsquelle sowohl abzuschirmen als auch freizulegen. Der Draht, welcher eine derartige einzige Struktur hat, ist vereinfacht und weniger steif als einer, der integrierte Strukturen enthält. Störungen und Komplikationen werden dadurch in einem solchen Maße verringert, dass die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Bestrahlungsbehandlung zunimmt.
  • Es wurde festgestellt, dass mit der vorliegenden Erfindung das aufweitbare Geflecht mehrere Aufgaben bei einer einzigen Struktur erfüllt. Zusätzlich zu den Aufgaben des Abschirmens und Freilegens von Strahlen beim Entfalten ist die am Stenoseort angewandte Strahlungsbehandlung in radialer Richtung aufgrund der Zentrierung der Strahlungsquelle innerhalb des Geflechts gleichförmig. Demgemäß legt das Geflecht auch die Strahlung im gleichen Abstand von den Gefäßwänden frei, so dass die Strahlungsquelle im Lumen der Gefäßbahn zentriert ist. Des Weiteren erfüllt das Geflecht die folgenden zusätzlichen Funktionen: Im entfalteten Zustand kann es eine radiale Kraft auf die Arterie zur Ausübung von Druck (falls nötig) auf die Gefäßwand sowie zur Sicherstellung der Anbringung der Strah lungsquelle während der Strahlungsbehandlung aufbringen; es erlaubt einen Blutfluss distal während der Bestrahlungsbehandlung und optimiert die Sicherheit bei der Zufuhr, Exposition und Entfernung der Strahlungsquelle, indem diese daran gehindert wird, sich vom Draht loszulösen, falls sie sich von Innenkern des Geflechts ablöst.
  • Zusätzlich sind bei einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform auch Abänderungen bei der am Stenoseort angewandten Strahlungshöhe möglich, und zwar auf der Grundlage des Mechanismus, welcher so funktioniert, dass er das Geflecht eher zum Teil stützt als dass er es vollständig entfaltet. Bei einem teilweisen Entfalten schwächt das aufweitbare Geflecht mehr Strahlung ab als bei einer völligen Entfaltung des Geflechts, aber weniger als im kollabierten Zustand des Geflechts. Auch gilt diese Beziehung für einen großen Bereich von Konfigurationen mit teilweiser Entfaltung. So kann der Arzt die Strahlungshöhe verändern, dem der Stenosesort ausgesetzt ist, indem er das Ausmaß der Entfaltung des aufweitbaren Geflechts eher steuert, als dass er die aufweitbare geflochtene Einrichtung durch eine andere Einrichtung ersetzt, die eine unterschiedliche Strahlungshöhe hat. Dies erhöht die Flexibilität beim Bereitstellen von Bestrahlungsbehandlungen innerhalb eines Dosierungsbereiches unter Verwendung der einzigen Struktur, nämlich des aufweitbaren Geflechts, welches die Strahlungsquelle enthält.
  • Außerdem kann bei weiteren Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung eine aufweitbare Spiraleinrichtung verwendet werden. Auch kann zusätzlich zum Innenkern die Strahlungsquelle an der Innenfläche des Geflechts oder der Spirale angebracht werden.
  • Infolgedessen kann das Geflecht oder die Spirale duale Strahlungsquellen bereitstellen, die beide im Inneren des Geflechts oder der Spirale abgeschirmt sind.
  • Diese und weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung sind ohne weiteres in der folgenden detaillierten Beschreibung bestimmter Ausführungsformen zusammen mit den dazugehörigen, nicht maßstabsgetreuen Zeichnungen erkennbar.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • 1 zeigt eine Perspektivansicht einer aufweitbaren geflochten Einrichtung, die auf einem Draht aufgebaut und in einer Gefäßbahn nach einem erfindungsgemäßen illustrativen Ausführungsbeispiel positioniert ist,
  • 2 zeigt eine vergrößerte Längsschnittansicht der aufweitbaren geflochtenen Einrichtung der 1 in einer geschlossenen Ausführung und an einem Stenoseort angebracht,
  • 3 zeigt eine vergrößerte Längsschnittansicht der aufweitbaren geflochtenen Einrichtung der 1 im entfalteten Zustand und am Stenoseort angebracht,
  • 4 zeigt eine vergrößerte Längsschnittansicht der aufweitbaren geflochtenen Einrichtung der 3, die beinahe völlig entfaltet ist, entlang der Linie 4-4,
  • 5 zeigt eine vergrößerte Längsschnittansicht einer aufweitbaren Spiraleinrichtung, aufgebaut nach einer ersten alternativen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, in einer geschlossenen Ausführung und am Stenoseort angebracht,
  • 6 zeigt eine vergrößerte Längsschnittansicht der aufweitbaren Spiraleinrichtung der 5 im teilweise entfalteten Zustand und am Stenoseort angebracht,
  • 7 zeigt eine vergrößerte Längsschnittansicht der aufweitbaren Spiraleinrichtung, aufgebaut nach einer zweiten alternativen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, in einer geschlossenen Ausführung und an einem Stenoseort angebracht,
  • 8 zeigt eine vergrößerte Längsschnittansicht der aufweitbaren Spiraleinrichtung der 7 im teilweise entfalteten Zustand und am Stenoseort angebracht,
  • 9 zeigt eine vergrößerte Längsschnittansicht der aufweitbaren geflochtenen Einrichtung der 1 in einem entfalteten Zustand, angebracht am Stenoseort und mit Strahlungsquellen an einem inneren Kern der Einrichtung nach der 1 und an der Innenoberfläche des Geflechts der 1, gemäß einer dritten alternativen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, und
  • 10 zeigt eine vergrößerte Längsschnittansicht der aufweitbaren geflochtenen Einrichtung der 1 in einem entfalteten Zustand, angebracht am Stenoseort und mit einer Strahlungsquelle an der Innenfläche des Geflechts der 1, gemäß einer vierten alternativen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • Detaillierte Beschreibung illustrativer Ausführungsbeispiele
  • Zur Übersicht und Einleitung zeigt die 1 eine Perspektivansicht einer aufweitbaren geflochtenen Einrichtung 5, die nach einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung aufgebaut ist. Die Einrichtung 5 hat ein aufweitbares Geflecht 26 und ist als Teil eines Drahtes 6 aufgebaut. Der Draht 6 umfasst einen distalen Endbereich 12 und einen proximalen Endbereich 14. Die Einrichtung 5 in dem gezeigten Ausführungsbeispiel befindet sich im distalen Endbereich 12. Die Anbringung der Einrichtung 5 an einem Stenoseort 13, wie in der 1 gezeigt, wird durch Betätigung eines proximalen Endbereichs 14 des Drahtes 6 erreicht. Zusätzlich umfasst der proximale Endbereich 14 einen Steuermechanismus 15 (beispielsweise einen Knopf) zur Steuerung des Entfaltens und Kollabierens des Geflechts 26.
  • Die 1 zeigt auch, dass die aufweitbare geflochtene Einrichtung 5 am Draht 6 distal jenseits eines Ballonkatheter 16 (im Folgenden auch als Katheter bezeichnet) freigelegt ist. Der Katheter 16 umfasst im Allgemeinen einen Ballon 17, der sich am distalen Endbereich 18 zur Anwendung bei der Durchführung eines Angioplastieverfahrens befindet. Die Anbringung des Ballons 17 (im aufgeblasenen Zustand nur zu illustrativen Zwecken gezeigt) wird durch Betätigen eines proximalen Endbereichs 19 des Katheters 16 erreicht. Zusätzlich umfasst der proximale Endbereich 19 einen Drucksteuermechanismus 20 (beispielsweise eine Aufblasvorrichtung), um das Entfalten und Kollabieren des Ballons 17 zu steuern. Wie weiter in der 1 zu erkennen ist, können die proximalen Enden 14 und 19 und ihre jeweiligen Steuermechanismen 15 und 20 von einem Arzt betätigt werden, um die Angioplastie- und Bestrahlungsverfahren durchzuführen.
  • Eine weitere Beschreibung der aufweitbaren geflochtenen Einrichtung 5 erfolgt mit Hilfe der Beschreibung der Anwendungsweise einer derartigen Einrichtung 5. Unter allgemeiner Bezugnahme auf die 1 wird der stenosierte Bereich 13 einer Arterie mittels einer geeigneten diagnostischen Verfahrensweise ermittelt. Derartige Verfahren sind im Stand der Technik wohlbekannt und bedürfen hier keiner weiteren Beschreibung. Ist eine Angioplastie angezeigt, dann führt der Arzt einen kleinen Einschnitt 21 im Körper durch, um Zugang zu einer Gefäßbahn 22 zu erlangen. Ein Einführmittel 23 mit einem kurzen verjüngten Tubus mit einem proximalen, nicht gezeigten Luer-Fitting wird dann im Einschnitt 21 angebracht, um als anfängliche Führungseinrichtung und Eintrittspunkt für zusätzliche Einrichtungen zu dienen, beispielsweise für den nicht gezeigten Führungskatheter, für den Draht 6 und den Katheter 16, die in der Bahn 22 platziert werden.
  • Ein nicht gezeigter Führungsdraht wird dann in die Gefäßbahn eingeführt und durch diese bis an eine Stelle hinter dem Stenoseort 13 vorgeschoben. Dieser Führungsdraht ist vom Draht 6 abgetrennt und wird als Träger zur Durchleitung weiterer Einrichtungen durch die Bahn 22 benutzt. Der Katheter 16 (zusammen mit dem Ballon 17, der entleert ist) wird dann in das Luer-Fitting eingesetzt, über den Führungsdraht gefädelt und so vorgeschoben, dass sich der Ballon 17 genau am Stenoseort 13 befindet. Der Katheter 16 wird mittels Fluoroskopie belichtet, während er durch die Bahn 22 vorgeschoben wird. Auf diese Art und Weise besitzt der Arzt ein visuelles Mittel zum Aufspüren des genauen Ortes derartiger Einrichtungen. Der Arzt benutzt den proximalen Endbereich 19 des Katheters 16, um den entleerten Ballon 17 an dieser genauen Stelle zu positionieren (der in der 1 gezeigte Ballon 17 befindet sich proximal vom Stenoseort 13). Ist erst einmal mittels Fluoroskopiebelichtung sichergestellt, das sich der Katheter 16 an Ort und Stelle befindet, dann kann der Ballon 17 aufgeblasen werden, um das Angioplastieverfahren einzuleiten. Der Ballon 17 verbleibt in dieser Position und wird einmal oder mehrere Male mit Luft gefüllt beziehungsweise entleert, um den verengten Bereich aufzuweiten.
  • Ist die Zeit reif für den Bestrahlungsvorgang, dann wird der Katheter 16 erneut so positioniert, dass sich der Ballon 17 nicht mehr am Stenoseort 13 befindet (wie in der 1 gezeigt) und der Führungsdraht, auf dem der Katheter 16 aufgefädelt war, kann entfernt werden. Bei alternativen Ausführungsformen kann der Führungsdraht, auf dem der Katheter 16 aufgefädelt war, an Ort und Stelle verbleiben. Entweder vor oder nach der Neupositionierung des Katheters 16 auf eine Art und Weise, dass sich der Ballon 17 nicht mehr am Stenoseort 13 befindet, wird der Draht 6 in den Katheter 16 durch das Luer-Fitting eingeführt. Der Draht 6 wird dann durch das Lumen des Katheters 16 und hinter den distalen Endbereich 18 des Katheters 16 gefädelt, bis sich die aufweitbare geflochtene Einrichtung 5 genau am Stenoseort 13 befindet. Die daraus resultierende Anbringung des Ballons 17 proximal zum Stenoseort 13 und der aufweitbaren geflochtenen Einrichtung 5 am Stenoseort 13 ist in der 1 zu sehen. Der Arzt verwendet wiederum den proximalen Endbereich 14 des Drahtes 6, um die Einrichtung 5 am genauen Ort (wie in der 1 gezeigt) zu positionieren. Ist die aufweitbare geflochtene Einrichtung 5 an Ort und Stelle, dann wird der Steuermechanismus 15 vom Arzt betätigt, um die Einrichtung 5 zu entfalten. Die Einrichtung 5 dient als Gehäuse für eine Strahlungsquelle 24 (zu sehen in der 3), die sich an einem inneren Kern 25 (zu sehen in der 3) des Drahtes 6 befindet. Ein solcher Innenkern 25 bildet das radiale Zentrum des Geflechts 26 im kollabierten Zustand. Außerdem dient das Geflecht 26 im kollabierten Zustand als Fläche über der Strahlungsquelle 24, um die Quelle 24 abzuschirmen. Dadurch ist beim Entfalten der aufweitbaren geflochtenen Einrichtung 5 die Strahlungsquelle 24 zum Stenoseort 13 hin für die Bestrahlungsbehandlung freigelegt. Wird das Geflecht 26 kollabiert, dann schirmt die aufweitbare geflochtene Einrichtung 5 die Strahlungsquelle 24 ab, so dass der Stenoseort 13 oder gesundes Gewebe innerhalb der Gefäßbahn 22 nicht dieser ausgesetzt ist.
  • Nach Beendigung der vorgeschriebenen Zeitdauer für die Bestrahlung des Stenoseortes 13 wird der Steuermechanismus 15 erneut betätigt, um die aufweitbare geflochtene Einrichtung 5 zu kollabieren. Die Strahlungsquelle 24 kann dann aus der Gefäßbahn durch Abziehen des Drahtes (und damit der aufweitbaren geflochtenen Einrichtung 5) entfernt werden.
  • Nach der Beschreibung der allgemeinen Verwendung der aufweitbaren geflochtenen Einrichtung 5 mit dem erfindungsgemäßen Aufbau werden nun die Einrichtung 5 sowie der Draht 6, an dem die Einrichtung 5 befestigt ist, des Weiteren beschrieben. Unter Bezugnahme auf die 2 und 3 ist eine vergrößerte Ansicht der Einrichtung 5 am Stenoseort 13 im kollabierten (2) und entfalteten (3) Zustand zu sehen. Außerdem zeigt die 3 besondere Merkmale des Drahts 6 sowie der am inneren Kern 25 der Einrichtung 5 befestigten Strahlungsquelle 24.
  • Mit Bezugnahme auf die 2 und 4 umfasst die aufweitbare geflochtene Einrichtung 5 im Allgemeinen das aufweitbare Geflecht 26 sowie die Strahlungseinrichtung 24, welche sich am oder im inneren Kern 25 befindet. Bei einer Ausführungsform des aufweitbaren Geflechts 26 kann dieses zwei oder mehrere, verhältnismäßig dünne durchgehende Drähte mit einem Querschnitt aufweisen, der rund, flach oder von sonstiger geeigneter Form ist, um das Geflecht 26 zu bilden. Das Geflecht 26 kann aus hochfesten Drähten geformt sein, beispielsweise aus Edelstahl, Co-Ni-Cr-Mo-Legierungen, Platin oder aus einem anderen geeigneten Metall einer hohen Ordnungszahl. Derartige Materialien können die Strahlungsquelle 24 vollkommen abschirmen, wenn das Geflecht 26 kollabiert ist oder teilweise, wenn das Geflecht 26 teilweise entfaltet ist. Zusätzlich können bei alternativen Ausführungsformen auch hochgefüllte Kunststoffe die Abschirmung ermöglichen.
  • Bei einer alternativen Ausführungsform der aufweitbaren geflochtenen Einrichtung 5 besteht das Geflecht 26 aus einer engmaschigen Struktur aus den gleichen Materialien, wie sie oben für die ineinander verschlungenen Drähte beschrieben wurden. Bei dieser Ausführungsform wird in Betracht gezogen, dass die Größe der Maschenporen einen Bereich von 40 bis 500 μm haben kann oder aber auch eine andere geeignete Größe zum Freilegen der Strahlungsquelle 24. Bei weiteren alternativen Ausführungsformen kann der verschlungene Draht oder das feinmaschige Gebilde aus einem dünnen Verbundmetall bestehen oder aus einem Kunststoffdraht.
  • Bei einer erfindungsgemäßen Ausführungsform kann die Strahlungsquelle 24 jede beliebig geformte Strahlungs quelle sein, zum Beispiel in Form eines Pellets, Zylinders, Drahtes oder einer Spule, die am Innenkern 25 befestigt ist oder Teil des Innenkerns 25 bildet. Die Strahlungsquelle 24 ist so konzipiert und angepasst, dass sie die vorgesehene Strahlendosis an den Stenoseort 13 transportiert. Die von der Einrichtung 5 zu liefernde Dosis der Strahlungsquelle, ausgedrückt als Gesamtstrahlungsbetrag, der während der Nutzungsdauer der Einrichtung 5 an den Ort zu transportieren ist, als auch deren Geschwindigkeit werden nach dem Bestrahlungsbehandlungsplan ausgewählt. Dementsprechend wird die Dosierung auf der Grundlage des Behandlungsplans bestimmt und schränkt die vorliegende Erfindung nicht ein. Zusätzlich kann sich die Strahlungsquelle 24 aus jeder Art von Strahlung zusammensetzen, die gegenwärtig für therapeutische Zwecke eingesetzt wird oder auch später entdeckt wird, da jede radioaktive Zusammensetzung zur Verwendung im Bestrahlungsverfahren als innerhalb dieser Erfindung liegend in Betracht gezogen wird. Beispiele für gegenwärtig verfügbare Gammastrahlungsquellen sind Cäsium 137, Kobalt 60, Jod 125, Jod 131, Kobalt 57, Iridium 192, Gold 198, Palladium 103, Tantal 73, Wolfram 74 usw. Beispiele für gegenwärtig verfügbare Betastrahlungsquellen sind Phosphor 32, Strontium 90 und Yttrium 90. Zusätzlich könnten Behandlungszeiten zwischen etwa vier Minuten bis zu dreißig Minuten und mehr dauern. Da Iridium 192 ein genau definiertes Energieniveau mit einer Stärke von ein bis zwei Curie aufweist, ist es besonders gut zur Behandlung des Bereichs der ursprünglichen Stenose im vorgeschriebenen Abstand geeignet. In diesem Fall würden die Behandlungszeiten zwischen fünf und zehn Minuten dauern. Radioaktives Iridium 192 kann auch in den Innenkern 25 des Geflechts 26 für Behandlungszeiten zwischen zwanzig und fünfundvierzig Minuten imprägniert sein.
  • Zusätzlich kann bei alternativen Ausführungsformen die Strahlungsquelle 24 Titan sein, wobei sich Phosphor 32 innerhalb des Geflechts 26 befindet; Stärken von 0,006 μm Curie pro cm Draht, auf dem die Quelle 25 angebracht ist, können im Menschen innerhalb eines Bereichs von 5,5 bis 10,6 mm vom Draht entfernt wirksam sein.
  • Unter Bezugnahme auf die 3 und 4 ist das aufweitbare Geflecht 26 an einem Draht 6 befestigt. Das Geflecht 26 kann so ausgestaltet sein, dass es ein flexibles distales Ende 27, wie zum Beispiel ein flexibles Federteil, sowie ein flexibles proximales Ende 28 aufweist. Die Enden 27 und 28 sind am Draht 6 befestigt. Das Ende 27 ist mit dem distalen Endbereich 12 des Drahts 6 verbunden, um eine distale Verbindung 30 zu bilden.
  • Der distale Endbereich 12 des Drahtes 6 umfasst ein distales Ende 29. Der Draht 6 umfasst auch eine Außenummantelung 7, die aus Metall oder Kunststoff sein kann, mit zwei Abschnitten. Ein distaler Abschnitt 8 bildet einen Teil des distalen Endbereichs 12 und weist das flexible distale Ende 27 des Geflechts 26 auf. Ein proximaler Abschnitt 9 umfasst das flexible proximale Ende 28 des Geflechts 26 sowie den Bereich des Drahtes 6, der proximal zu diesem Ende 28 ist. Der distale Abschnitt 8 und der proximale Abschnitt 9 sind durch eine Öffnung 32 voneinander getrennt. Der Innenkern 25 befindet sich innerhalb eines Lumens 10 des Drahtes 6. Der Innenkern 25 verjüngt sich radial nach innen und endet in einer geformten Spitze 31, die an dem distalen Ende 29 des Drahtes 6 befestigt ist. Die Strahlungsquelle 24 befindet sich am Innenkern 25 innerhalb der Öffnung 32, so dass beim Kollabieren des aufweitbaren Geflechts 26 die Strahlungsquelle 24 von diesem Geflecht 26 abgedeckt wird.
  • Der Mechanismus, der die Bedienung der aufweitbaren geflochtenen Einrichtung 5 ermöglicht, sowie ein derartige Bedienung werden nun beschrieben. Das aufweitbare Geflecht 26 kann dann entfaltet werden, wenn der Steuermechanismus 15 betätigt wird, um den Innenkern 25 längs in proximaler Richtung zurückzuziehen. Beim Zurückziehen des Innenkerns 25 bewirkt die am distalen Ende 29 befestigte Spitze 31, dass sich das distale Ende 27 in ähnlicher Weise längs in proximaler Richtung bewegt. Infolgedessen drücken sich die Enden 27 und 28 des Geflechts 26 nach innen zusammen, wodurch sich die Länge der Öffnung 32 verkürzt und sich das Geflecht 26 radial nach außen gegen den Stenoseort 13 aufweitet. Zusätzlich kann auch das aufweitbare Geflecht 26 entfaltet werden, indem der proximale Endbereich 14 des Drahtes 6 betätigt wird, um den proximalen Abschnitt 9 der Ummantelung 7 längs in distaler Richtung bezüglich des Innenkerns 25 vorzuschieben, wobei die Spitze 31 ortsfest bleibt. Infolgedessen werden die Enden 27 und 28 des Geflechts 26 aufeinander zugespannt, wodurch das Geflecht 26 sich nach außen aufweitet oder wölbt.
  • Zusätzlich ist mit Bezugnahme auf die 3 und 4 zu erkennen, dass sich beim Entfalten des Geflechts 26 nach außen entlang seiner radialen Achse die metallischen Filamente des Geflechts 26 auswickeln, wodurch der Innenkern sowie die Strahlungsquelle 24 an oder in diesem zum Stenoseort hin freigelegt werden. Der Stenoseort 13 kann dann mit der Strahlungsquelle 24 während des vorgeschriebenen Zeitraums für die Bestrahlungstherapie behandelt werden.
  • Des Weiteren kann bei einer alternativen Ausführungsform das aufweitbare Geflecht 26 teilweise dadurch entflochten werden, dass entweder der Innenkern 25 oder der proximale Abschnitt 9 der Ummantelung teilweise bewegt wird. Änderungen beim Ausmaß der Entfaltung des Geflechts 26 sorgen für eine Abdämpfung der Strahlungsquelle 24 auf der Grundlage von Änderungen bei der Dichte des metallischen Materials auf der Oberfläche des Geflechts 26 in verschiedenen Entfaltungsstadien. Dadurch kann der Arzt die für den Ort vorgesehene Strahlungsmenge ändern, wodurch es zu Abänderungen in der Strahlendosis kommt, ohne dass das Geflecht 26 durch eine anderes Geflecht 26 unterschiedlicher Größe oder Art für die Strahlungsquelle 24 ersetzt werden muss.
  • Wieder mit Bezugnahme auf die 3 und 4 kann im entfalteten Zustand das aufweitbare Geflecht 26 so angepasst werden, dass es verschiedene Formen oder Konfigurationen bildet, die z. B. von der Anatomie des Gefäßes 22 abhängen, in welches das Geflecht eingesetzt wird. Zum Beispiel ist eine Rautenform für das aufweitbare Geflecht 26 gezeigt. Auch kann eine zylindrische oder sonstige geeignete Form entwickelt werden, wenn dies die besondere Form des Gefäßes oder die Ausführung der Bestrahlungstherapie erfordern. Solche Formabwandlungen stellen eine Gestaltungsentscheidung dar, und demgemäß wird jede Form für das aufweitbare Geflecht 26, welches die Aufgabe der Abschirmung und Freilegung der Strahlungsquelle 24 erfüllt, als innerhalb der vorliegenden Erfindung liegend in Betracht gezogen.
  • Ist die Behandlung einmal abgeschlossen, dann kann das aufweitbare Geflecht 26 kollabiert werden, indem der Steuermechanismus 15 betätigt wird, um den Innenkern 25 längs in distaler Richtung vorzuschieben. Beim Vorschub des Innenkerns 25 sorgt die feststehende Spitze 31 dafür, dass sich die Enden 27 und 28 des Geflechts 26 nach außen spannen, wodurch das Geflecht 26 radial nach innen zurückgezogen wird. Zusätzlich kann das aufweitbare Geflecht 26 kollabiert werden, indem der proximale Endbereich 14 des Drahtes 6 betätigt wird, um den proximalen Abschnitt 9 längs in proximaler Richtung bezüglich des Innenkerns 25 zurückzuziehen, wobei die Spitze 31 ortsfest bleibt. Beim Zurückziehen des proximalen Abschnittes 9 entlang des Innenkerns 25 sorgt die feststehende Spitze 31 dafür, dass sich die Enden 27 und 28 des aufweitbaren Geflechts 26 voneinander wegspannen, was wiederum das Geflecht 26 kollabiert. Beim Kollabieren des Geflechts 26 wird die Strahlungsquelle 24 nochmals abgeschirmt, so dass es zu keiner Freilegung zum Stenoseort 13 oder irgendeinem anderen Bereich der Gefäßbahn 22 kommt.
  • Zusätzlich befasst sich die vorliegende Erfindung mit einer Reihe von Mechanismen zum Entfalten bzw. Kollabieren des aufweitbaren Geflechts 26. Solche Mechanismen stellen eine Gestaltungsentscheidung dar, und demgemäß wird jeder Mechanismus als innerhalb der vorliegenden Erfindung liegend in Betracht gezogen, der die Aufgabe des Aufweitens und Verschließens des Geflechts 26 erfüllt, um so die Strahlungsquelle freizulegen oder abzuschirmen.
  • Bei alternativen Ausführungsformen lässt sich das aufweitbare Geflecht 26 an einem Katheter oder einem anderem Zuführdraht mit einem geeigneten Mechanismus anbringen, um das aufweitbare Geflecht 26 zu entfalten oder zu kollabieren. Zum Beispiel kann jedes Ende 27 und 28 des Geflechts 26 mit der Oberfläche des Katheter so verbunden werden, dass sich das Geflecht 26 entfalten und zusammenziehen lässt, indem die Verbindungspunkte des aufweitbaren Geflechts 26 zum Katheter aufeinander zu bzw. voneinander weg gespannt werden.
  • Bei weiteren alternativen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung lässt sich die radioaktive Quelle 24 auf einem mit dem aufweitbaren Geflecht 26 geschützten Schaft positionieren und zum Stenoseort 13 durch einen Führungskatheter führen. Auch kann die aufweitbare geflochtene Einrichtung 5 miniaturisiert werden, um durch das Lumen eines Ballonkatheters zugeführt zu werden. Bei dieser Ausführungsform kann das Geflecht 26 durch den Mikrokatheter eingeführt werden, und das Geflecht 26 lässt sich entfalten, nachdem das distale Ende des das aufweitbare Geflecht 26 enthaltenden Schaftes aus dem distalen Ende des Katheters ausgetreten ist. Zusätzlich kann ein Drahtaustauschverfahren angewandt werden, bei dem ein Nachfolgeführungsdraht aus dem Lumen eines Katheters entfernt und durch einen Draht 6 ersetzt wird, welcher die aufweitbare geflochtene Einrichtung 5 enthält. Bei einer weiteren Ausführungsform kann die aufweitbare geflochtene Einrichtung 5 über einen Führungsdraht nachfolgen, wenn erst einmal der Ballonkatheter entfernt ist.
  • Mit Bezugnahme auf die 5 bis 6 kann bei weiteren alternativen Ausführungsformen eine metallische aufweitbare Spulen- oder Spiraleinrichtung 105 bzw. 205 verwendet werden, um die äquivalenten Aufgaben bezüglich der aufweitbaren geflochtenen Einrichtung 5 durchzuführen. Diese Einrichtungen 105 und 205 können eine aufweitbare Spirale 126 oder 226 mit einem oder mehreren relativ dünnen Drähten aufweisen, die einen runden, flachen oder sonstigen geeigneten Querschnitt für eine derartige Spiralenform haben. Die in den 5 und 6 gezeigte Ausführung der Spirale 126 umfasst einen Draht und eine kleine Anzahl an Windungen. Falls die Spirale 226 zwei oder mehr Drähte hat, dann können sich die Drähte ineinander innerhalb der Windungen eines jeden verschlingen, um so dem in den 7 und 8 gezeigten Leitmuster zu folgen. Die Spirale 126 weist Mehrfachdrähte sowie eine große Anzahl an Windungen auf. Die aufweitbaren Spiralen 126 und 226 entsprechen dem Geflecht 26 im Hinblick auf die Materialien, die für deren Konstruktion verwendet werden (zum Beispiel metallischer Draht), sowie im Hinblick auf die Aufgabe, die Strahlungsquellen 124 und 224 bezüglich der Stenoseorte 13 abzuschirmen und freizulegen, nämlich bei einer Anzahl verschiedener Einrichtungen (beispielsweise dem Draht 6), einschließlich sämtlicher alternativer Ausführungsformen, die für den Aufbau und die Funktion der Einrichtung 5 beschrieben wurden, sowie dem Träger, auf dem eine derartige Einrichtung 5 realisiert wird. Die Strahlungsquellen 124 und 224 entsprechen auch einer solchen Strahlungsquelle 24, die für die Einrichtung 5 verwendbar ist, einschließlich sämtlicher alternativen Ausführungsformen, wie für die Strahlungsquelle 24 beschrieben.
  • Mit Bezugnahme auf die 5 besteht die Ausführung der Spirale 126 aus einem einzigen metallischen Draht mit einer geringen Anzahl an Windungen. Die Spirale 126 ist im kollabierten Zustand gezeigt, so dass die Windungen als zusätzliche Fläche über dem Innenkern 125 dienen. Mit Bezugnahme auf die 6 ist die Spirale im entfalteten Zustand gezeigt. Die Strahlungsquelle 124 ist in einer spiralförmigen Ausführung mit einer Windung so gezeigt, dass sie sich unterhalb der Spirale 126 erstreckt. Beim Kollabieren der Spirale 126 (5) bedeckt diese somit die Strahlungsquelle oder schirmt diese ab und beim Entfalten der Spirale 126 (6) legt sie die Strahlungsquelle zum nicht gezeigten Stenoseort 113 hin frei.
  • Wiederum unter Bezugnahme auf die 5 und 6 entspricht die aufweitbare Spiraleinrichtung 105 der aufweitbaren geflochtenen Einrichtung 5 in ihrer Arbeitsweise, einschließlich sämtlicher für eine derartige Einrichtung 5 beschriebener alternativer Ausführungsformen. Jetzt wird nämlich der Mechanismus beschrieben, welcher den Betrieb der aufweitbaren Spiraleinrichtung 105 ermöglicht, sowie deren Arbeitsweise. Die aufweitbare Spirale 126 ist an einem Draht 106 befestigt. Die Spirale 126 kann so ausgeführt sein, dass sie ein flexibles distales Ende 127 hat, z. B. eine flexibles Federteil, sowie ein flexibles proximales Ende 128. Die Enden 127 und 128 sind am Draht 106 befestigt. Das Ende 127 ist mit einem distalen Endbereich 112 des Drahtes 106 verbunden, um eine distale Verbindung 130 herzustellen.
  • Der Draht 106 umfasst den distalen Endbereich 112 sowie einen proximalen Endbereich 114 (nicht gezeigt) als auch ein Lumen 110. Der distale Endbereich 112 umfasst ein distales Ende 129. Der Draht 106 umfasst auch eine Außenummantelung 107 mit zwei Abschnitten. Ein distaler Abschnitt 108 ist Teil des distalen Endbereichs 112 des Drahtes 106 und umfasst das flexible distale Ende 127 der Spirale 126. Ein proximaler Abschnitt 109 umfasst das flexible proximale Ende 128 der Spirale 126 und den Bereich des Drahtes 106, der sich proximal zu einem solchen Ende 128 befindet. Der distale Abschnitt 108 sowie der proximale Abschnitt 109 sind durch eine Öffnung 132 voneinander getrennt. Ein Innenkern 125 befindet sich in nerhalb des Lumens 110 des Drahtes 106. Der Innenkern 125 verjüngt sich radial nach innen und endet in einer ausgeformten, nicht gezeigten Spitze 131, welche am distalen Ende 129 des Drahtes 106 angebracht ist. Die Strahlungsquelle 124 befindet sich am Innenkern 125 innerhalb der Öffnung 132, so dass beim Kollabieren der aufweitbaren Spirale 126 die Strahlungsquelle 124 von einer solchen Spirale 126 abgedeckt wird.
  • Die aufweitbare Spirale 126 kann durch Betätigen des nicht gezeigten Steuermechanismus 115 entfaltet werden, um so den Innenkern 125 längs in proximaler Richtung zurückzuziehen. Während des Zurückziehens des Innenkerns 125 bewirkt die am distalen Ende 129 angebrachte Spitze 131, dass sich das distale Ende 127 auf ähnliche Weise längs in proximaler Richtung bewegt. Infolgedessen drücken sich die Enden 127 und 128 der Spirale 126 nach innen zusammen, wodurch die Länge der Öffnung 132 verkürzt wird und sich die Spirale 126 radial nach außen gegen den Stenoseort 113 aufweitet. Zusätzlich kann auch die aufweitbare Spirale 126 entfaltet werden, indem der proximale Endbereich 107 des Drahtes 106 betätigt wird, um so den proximalen Abschnitt 109 der Ummantelung 107 längs in distaler Richtung bezüglich des Innenkerns 125 vorzuschieben, wobei die Spitze 131 ortsfest bleibt. Infolgedessen werden die Enden 127 und 128 der Spirale 126 aufeinander zugespannt, um so die Spirale 126 zur Aufweitung oder Wölbung zu veranlassen.
  • Zusätzlich bewirkt mit Bezugnahme auf die 3 und 5 die Entfaltung der Spirale 126 nach außen entlang ihrer radialen Achse, dass sich die metallischen Filamente der Spirale 126 auswickeln, wodurch der Innenkern 125 sowie die daran oder darin befindliche Strahlungsquelle 124 bezüglich des Stenoseortes 113 freigelegt werden. Der Stenoseort 113 kann dann mit der Strahlungsquelle 125 während eines vorgeschriebenen Zeitraums für die Bestrahlungstherapie behandelt werden.
  • Außerdem kann bei einer alternativen Ausführungsform die aufweitbare Spiraleinrichtung 105 teilweise auf dieselbe Art und Weise entfaltet werden, wie die aufweitbare geflochtene Einrichtung 5 mit sämtlichen alternativen Ausführungsformen für eine derartige Einrichtung 5.
  • Mit Bezugnahme auf die 7 und 8 umfasst die aufweitbare Spiraleinrichtung 205 dieselben Bauteile wie die aufweitbare Spiraleinrichtung 105. In der 7 ist die Spirale 226 in kollabierten Zustand so gezeigt, dass die Windungen als Zusatzfläche über einem Innenkern 225 dienen. In der 8 wird die Spirale 226 im entfalteten Zustand gezeigt. Die Strahlungsquelle 224 ist in einer zylindrischen Ausführung so dargestellt, dass sie sich unterhalb der Spirale 226 erstreckt. Auf diese Weise kann im kollabierten Zustand der Spirale 226 (7) diese die Strahlungsquelle 224 abdecken oder abschirmen und beim Entfalten der Spirale 226 (8) legt sie die Strahlungsquelle zum nicht gezeigten Stenoseort 213 hin frei. Wie bei der in den 5 und 6 gezeigten Ausführungsform ist die vorliegende Erfindung nicht auf eine besondere Form oder Ausführung für die Strahlungsquelle 224 beschränkt. Somit ist die zylindrische Form der Quelle 224 nur beispielhaft.
  • Bei diesem illustrativen Ausführungsbeispiel sind die zur Betätigung der aufweitbaren Spiraleinrichtung 205 verwen deten Bauteile dieselben wie die für eine solche Einrichtung 105 gezeigten. Eine Bewegung entweder des Innenkerns 225 oder eines proximalen Abschnittes 209 einer Ummantelung 207 spannt ein flexibles distales Ende 277 sowie ein flexibles proximales Ende 228 aufeinander zu oder voneinander weg. Zusätzlich kann jedoch der Arbeitsschritt des Entfaltens der Spirale 226 derselbe sein wie der Arbeitschritt beim Entfalten der Spirale 126 der 5 und 6.
  • Außerdem kann bei alternativen, nicht gezeigten Ausführungsformen der Arbeitsgang des Entfaltens der Spirale 226 demjenigen des Entfaltens der Spirale 226 der 7 und 8 entgegengerichtet sein. Das heißt, dass die Enden 227 und 228 voneinander weg gespannt werden können, um die Spirale 226 zu dehnen und dadurch Lücken zwischen den Windungen einer solchen Spirale 226 zu schaffen. Die Strahlungsquelle 224 wird dann durch solche Lücken freigelegt. Außerdem werden zum Kollabieren der Spirale 226 die Enden 227 und 228 aufeinander zugespannt, so dass die Windungen der Spirale 226 zusammengedrückt werden. Dadurch bedeckt die Spirale 226 die Strahlungsquelle 224 bzw. schirmt diese ab. Demgemäß nimmt die Länge einer Öffnung 232 zwischen den Enden 227 und 228 zu, wenn die Spirale 226 entfaltet ist. Bei alternativen Ausführungsformen kann die Spirale 22 auch entfaltet und mittels einer Drehbewegung zusammengedrückt werden.
  • Für die in den 5 bis 8 gezeigten Ausführungsformen gelten die Abänderung bei den Materialien sowie Konfigurationen der aufweitbaren geflochtenen Einrichtung 5 und Mechanismen zu deren Betätigung, einschließlich der Materialien und Konfigurationen der Strahlungsquelle 24, auch für solche Einrichtungen 105 und 205. Wie die Einrichtung 5 sind die Einrichtungen 105 und 205 nicht auf die in den 5 bis 8 gezeigten Arbeitsmechanismen beschränkt. Vielmehr zieht die vorliegende Erfindung jede Art von Mechanismus zur Betätigung der Einrichtungen 5, 105 und 205 in Betracht, um das Geflecht 26 sowie die Spiralen 126 und 226 ganz oder teilweise zu kollabieren und zu entfalten. Zusätzlich liegen zahlreiche Abänderungen der Spiralen 126 und 226 bezüglich der Anzahl an Windungen und der Anzahl an metallischen Drähten für solche Spiralen 126 und 226 im Rahmen der vorliegenden Erfindung. Zum Beispiel kann die Spirale 226 aus einem Draht mit vielen Windungen oder aus mehr als den beiden Drähten gebildet sein.
  • Mit Bezugnahme auf die 9 ist eine vergrößerte Längsschnittansicht der aufweitbaren geflochtenen Einrichtung 5 der 1 in einem entfalteten Zustand zu sehen, welche sich am Stenoseort 13 befindet und die Strahlungsquelle 24 am Innenkern 25 umfasst. Zusätzlich befindet sich eine weitere Strahlungsquelle 142 an einer Innenfläche 33 des Geflechts 26. In dieser Figur ist die Strahlungsquelle 142 eine Schicht, die auf die Innenfläche des Geflechts 26 aufgebracht werden kann. Bei alternativen Ausführungsformen kann die Strahlungsquelle 42 aus Pellets bestehen (wie in der 10 gezeigt), aus einem zusätzlichen aufweitbaren Geflecht, einer aufweitbaren Spirale oder aus jeder geeigneten Konfiguration, die an der Innenfläche 33 angebracht werden kann oder sich im Inneren des Geflechts 26 auf eine Art und Weise befindet, dass beim Kollabieren des Geflechts 26 die Strahlungsquelle 42 abgeschirmt ist.
  • Eine solche Strahlungsquelle 142 stellt eine sekundäre Strahlungsquelle dar, die sich von der Strahlungsquelle 24 unterscheiden kann. Zum Beispiel kann Betastrahlung für die Strahlungsquelle 142 an der Innenfläche 33 verwendet werden, während Gammastrahlung für die Strahlungsquelle 24 innerhalb oder an dem Innenkern 25 eingesetzt wird. Gammastrahlung ist im Allgemeinen besonders nützlich bei einer Exposition mit einem gewissen oder beliebigen Abstand vom Stenoseort 13, während Betastrahlung, die im Allgemeinen besonders empfindlich auf Entfernung reagiert (rapider Zerfall von der Quelle weg) für eine Exposition neben dem Stenoseort 13 geeignet ist. Infolgedessen optimiert die Ausführungsform der 9 solche Anwendungen von Gamma- und Betastrahlen. Des Weiteren optimiert die Verwendung beider Strahlungsquellen die dem Stenoseort 13 zugeführte Strahlungsmenge. Zusätzlich können Verwendung sowie Mengen der Strahlungstypen in Abhängigkeit vom Bestrahlungsbehandlungsplan variiert werden. Ein Beispiel für derartige duale Strahlungsquellen 24 und 142 wird folgt genannt: Der Innenkern 25 des Geflechts 26 wird so behandelt, dass er 55Co, 56Co, 51Cr, 52Mn 57Ni und 55Fe enthält, um Beta-, Gamma- und Röntgenstrahlen mit Halbwertszeiten zwischen 17,5 Stunden (55Co) und 2,7 Jahren (55Fe) auszusenden. Duale Quellen wären hilfreich in jenen Fällen, in denen eine einzige Strahlungsquelle (z. B. Niedriggamma) eine zu geringe Intensität hat, um geeignet zu sein, aber weniger risikoreich bei der Strahlenexposition des Arztes ist als eine höhere Quelle. Diese einzige Quelle lässt sich dann an eine zweite Strahlungsquelle ankoppeln (z. B. Niedrigbeta), um für eine angemessene Strahlung bei der Behandlung zu sorgen.
  • Mit Bezugnahme auf die 10 ist eine vergrößerte Längsschnittansicht der aufweitbaren geflochtenen Einrichtung 5 der 1 in einer entfalteten Konfiguration zu sehen, nämlich am Stenoseort 13 und mit einer Strahlungsquelle 42 an der Innenfläche 33 des Geflechts 26. Die Strahlungsquelle 42 ist als eine Anzahl von Scheiben konfiguriert, welche an der Innenfläche 33 derart befestigt sind, dass beim Kollabieren des Geflechts die Quelle 42 abgeschirmt wird. Demgemäß kann die Strahlungsquelle 42 entweder allein (10) oder zusammen mit der Strahlungsquelle 24 (9) verwendet werden, um eine Anzahl von Behandlungsformen für den Stenoseort 13 zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich gelten auch die Anwendung und Funktion zusätzlicher Strahlungsquellen 142 und 42 für die aufweitbaren, in den 5 bis 8 gezeigten Spiraleinrichtungen 105 und 205.
  • Des Weiteren lassen sich bei anderen alternativen Ausführungsformen derartige zusätzliche Strahlungsquellen 142 und 42 an beliebiger Stelle im Inneren eines solchen Geflechts 26 oder solcher Spiralen 126 und 226 anbringen, und zwar zusätzlich zu der Innenfläche 33, so dass sie für eine separate oder zweite Strahlungsquelle am Stenoseort 13 sorgen.
  • Nach der Beschreibung der vorliegenden Erfindung versteht es sich, dass die oben beschriebene Einrichtung sowie das Verfahren die Prinzipien dieser Erfindung darstellen und dass andere Ausführungsformen vom Fachmann entwickelt werden können, ohne vom Umfang der Erfindung, wie er in dem beigefügten Anspruchssatz definiert ist, abzuweichen. Demgemäß ist die Erfindung nicht durch hier erläuterte besondere Beispiele eingeschränkt, sondern durch die beigefügten Ansprüche.

Claims (12)

  1. Bestrahlungseinrichtung zur Stahlungstherapie an einer Läsion in einer Arterie, mit einem flexiblen länglichen Teil, das in die Arterie einsetzbar ist, einer aufweitbaren Struktur, die an dem Teil angebracht ist und an die Läsion hingeführt werden kann, indem das Teil in die Arterie vorgeschoben wird, wobei die aufweitbare Struktur während der Zuführung an die Läsion zusammenklappbar und nahe der Läsion aufweitbar ist, und einer radioaktiven Strahlungsquelle (24, 42, 124, 142, 224), die sich innerhalb der aufweitbaren Struktur befindet, dadurch gekennzeichnet, dass die aufweitbare Struktur aus einem Material gebildet ist, das die Strahlung aus der Strahlungsquelle (24, 42, 124, 142, 224) völlig abschirmen kann, wenn sich die aufweitbare Struktur im zusammengeklappten Zustand befindet.
  2. Bestrahlungseinrichtung nach Anspruch 1, wobei die aufweitbare Struktur ganz oder teilweise nahe der Läsion eingesetzt werden kann, um die Läsion der Strahlung aus der Strahlungsquelle (24, 42, 124, 142, 224) auszusetzen.
  3. Bestrahlungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Strahlungsquelle (24, 42, 142) des Weiteren mehrere Strahlungsquellen (24, 42, 142) aufweist.
  4. Bestrahlungseinrichtung nach Anspruch 3, wobei sich eine erste Strahlungsquelle (24) nahe einem radialen Kern der aufweitbaren Struktur befindet.
  5. Bestrahlungseinrichtung nach Anspruch 4, wobei die erste Strahlungsquelle (24) eine Gammastrahlungsquelle ist.
  6. Bestrahlungseinrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, wobei sich eine zweite Strahlungsquelle (42, 142) an einer Innenfläche (33) der aufweitbaren Struktur befindet.
  7. Bestrahlungseinrichtung nach Anspruch 6, wobei die zweite Strahlungsquelle (42, 142) eine Betastrahlungsquelle ist.
  8. Bestrahlungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, des Weiteren mit einer Einrichtung zum Zusammenziehen der aufweitbaren Struktur in Längsrichtung, um die aufweitbare Struktur radial aufzuweiten und dadurch die Läsion der Strahlung aus der Strahlungsquelle (24, 42, 124, 142, 224) auszusetzen.
  9. Bestrahlungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die aufweitbare Struktur eine geflochtene Struktur (26), eine Maschenstruktur und eine Spiralspule (126, 226) ist, wobei die Spiralspule (126, 226) zumindest einen Draht umfasst.
  10. Bestrahlungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das längliche Teil des Weiteren aufweist: einen Hohltubus (7, 107, 207) mit einem distalen Abschnitt (8, 108), einem proximalen Abschnitt (9, 109, 209) sowie einer dazwischen liegenden Öffnung (32, 132), und einen inneren Kern (25, 125, 225), der sich innerhalb des Hohltubus (7, 107, 207) befindet.
  11. Bestrahlungseinrichtung nach Anspruch 10, wobei die Strahlungsquelle (24, 124, 224) am inneren Kern (25, 125, 225) befestigt ist und sich innerhalb der Öffnung (32, 132) befindet.
  12. Bestrahlungseinrichtung nach Anspruch 11, wobei die aufweitbare Struktur des Weiteren aufweist: ein distales Ende (27, 127, 227), das am distalen Abschnitt (8, 108) angebracht und am inneren Kern (25, 125, 225) befestigt ist und eine promixales Ende (28, 128, 228), das am proximalen Abschnitt (9, 109, 209) angebracht ist und über den inneren Kern (25, 125, 225) vorgeschoben werden kann, um die aufweitbare Struktur in Längsrichtung zusammenzuziehen, um so die aufweitbare Struktur radial aufzuweiten und dadurch die Läsion der Strahlung aus der Strahlungsquelle (24, 42, 124, 142, 224) auszusetzen.
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