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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Gebiet der Erfindung
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Diese
Erfindung betrifft ein Halbleitersubstrat mit einer auf einem Trägerbasiselement
angeordneten Halbleiterschicht.
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Verwandter
Stand der Technik
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SOI-
(semiconductor on insulator bzw. Halbleiter-auf-Isolator) Substrate, welche eine durch
Ausbilden einer einkristallinen Halbleiterschicht auf einer Isolationsschicht
erzielte SOI-Struktur aufweisen, sind wohlbekannt. Vorrichtungen,
welche ein SOI-Substrat aufweisen, liefern über gewöhnlichen Si-Substraten eine
Reihe von Vorteilen einschließlich der
folgenden:
- (1) Leichte dielektrische Trennung
und Anpassungsfähigkeit
an einen erhöhten
Integrationsgrad;
- (2) hervorragender Strahlungswiderstand;
- (3) kleine Streukapazität
und Potential für
Hochgeschwindigkeits- bzw. Hochfrequenzvorrichtungsbetrieb;
- (4) keine Notwendigkeit eines Topfausbildungsprozesses;
- (5) zuverlässige
Latch-up-Verhinderung; und
- (6) Fähigkeit
zur Reduktion der Filmdicke und zum Ausbilden von Feldeffekttransistoren
vom völlig
verarmten Typ.
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Aufgrund
der Vorteile der SOI-Struktur, welche die obigen einschließen, wurden
massive Anstrengungen zur Entwicklung verschiedener Verfahren zur
Herstellung von Substraten mit einer SOI-Struktur in den letzten
Dekaden unternommen.
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Die
SOI-Technologie kann auf die Zeiten der SOS- (silicon on sapphire
bzw. Silizium-auf-Saphir) Technologie zum Ausbilden einer Si-Schicht
auf einem einkristallinen Saphirsubstrat mittels heteroepitaktischen
Wachstums unter Verwendung eines CVD- (chemical vapor deposition
bzw. chemische Dampfabscheidung) Verfahrens zurückgehen. Während die SOS-Technologie von
vielen als eine der ausgereiftesten Technologien geschätzt wird,
wurde sie nicht in beachtlichem Maße kommerzialisiert, da sie
von einer Reihe von Nachteilen begleitet wird, einschließlich der
Erzeugung einer großen
Zahl von Kristalldefekten aufgrund einer Gitterfehlausrichtung entlang
der Grenzschicht der Si-Schicht und des darunterliegenden Saphirsubstrats,
der Existenz von Aluminium, welches in die Si-Schicht aus dem Saphirsubstrat, das
es ursprünglich
enthielt, hineingemischt wird, hoher Substratkosten und einer geringen
Anpassungsfähigkeit
an den Trend zu größeren Substraten.
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Die
SIMOX- (separation by ion implanted oxygen bzw. Trennung durch ionenimplantierten Sauerstoff)
Technologie folgte auf die SOS-Technologie. Es wurden verschiedene
Forschungsanstrengungen in dem Gebiet der SIMOX-Technologie unternommen,
um die Kristalldefekte und die Herstellungskosten zu reduzieren.
Die Verfahren, die bis dato anders als die Simox-Technologie bekannt sind, umfassen ein
Verfahren zum Verbinden eines Paars von Wafern mit einem dazwischen
angeordneten Oxidfilm und zum Polieren oder Ätzen von einem der Wafer, um
eine dünne
einkristalline Si-Schicht auf dem Oxidfilm zu lassen, ein Verfahren
zum Implantieren von Wasserstoffionen von der Oberfläche eines Si-Substrats,
das darauf einen Oxidfilm trägt,
in einer vorbestimmten Tiefe, zum Verbinden des Substrats mit einem
anderen Substrat und zum danach Abschälen des letzteren Substrats
mit einer dünnen
einkristallinen Si- Schicht,
die typischerweise auf dem Oxidfilm mittels einer Wärmebehandlung
verbleibt.
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Mit
dem obigen Verfahren zur Herstellung eines SOI-Halbleitersubstrats durch Verbinden
eines Paars von Siliziumwafern miteinander mit einem dazwischen
angeordneten Isolationsfilm und durch Verdünnen von einem der Substrate,
um einen dünnen Film
oder eine Si-Schicht auf dem Isolationsfilm herzustellen, kann die
Verbindungsstärke
bzw. Verbindungsfestigkeit der Siliziumsubstrate reduziert werden
und sogar in dem peripheren Bereich aufgehoben werden, da sie typischerweise
durch den Vorgang des Abschrägens
der Substrate gegensätzlich beeinflusst
wird.
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Dann
können
SOI-Wafer unter derartigen Bedingungen in Bereichen abgeplatzt bzw.
ausgebrochen bzw. abgebröckelt
werden, wo die Verbindungsfestigkeit nicht ausreichend ist, wobei
die Oberflächen
der Wafer gegebenenfalls teilweise durch Si-Trümmer
im Verlauf der Herstellung der Halbleitervorrichtungen beschädigt werden
können, um
die Ausbeute bei der Herstellung von hochqualitativen Halbleitervorrichtungen
zu reduzieren.
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Um
diesem Problem zu begegnen, wurden Techniken zur Entfernung von
Siliziumschichten in Bereichen, die eine schwache Verbindungsfestigkeit aufweisen,
entwickelt. Beispielsweise offenbart das Japanische Patent Nr. 2658135
eine Technik zum Verhindern eines Abplatzphänomens am Auftreten in einem
Halbleitersubstrat, das eine Halbleiterschicht aufweist, die auf
einem Trägerelement
angeordnet ist, indem die äußere Umfangskante
des Trägerelements
mittels eines Rads, das eine galvanische Abscheidungsoberfläche aus
Diamant aufweist, abgeschliffen wird. Jedoch erfordern hochintegrierte
Halbleitervorrichtungen hoher Dichte weitere vorbeugende Maßnahmen
zur Verhinderung des Auftretens von feinen Trümmern.
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13A bis 13E der
beigefügten
Zeichnungen veranschaulichen schematisch einen Siliziumentfernungsprozeß, der von
den Erfindern der vorliegenden Erfindung vorgeschlagen wurde. 13A zeigt ein SOI-Substrat 5, das durch
Verbindungs- und Rückätzvorgänge präpariert
wurde, und einen Isolationsfilm 2 und eine ausgedünnte Siliziumschicht 3 aufweist,
welche auf einem Trägerelement 1 ausgebildet
sind. Ein äußerer Umfangsabschnitt
der Siliziumschicht 3 des SOI-Substrats 5 musste
entfernt werden, da die Verbindungsfestigkeit in diesem Abschnitt
schwach ist. Die Verwendung von Photolithographie ist die am meisten
verbreitete Technik zum Entfernen einer Siliziumschicht in der Halbleitertechnologie.
Mit einer derartigen Technik wird ein Photoresist bzw. Schutzlack
auf der Oberfläche
des SOI-Substrats aufgebracht und der aufgebrachte Photoresist wird
Licht ausgesetzt bzw. belichtet, so daß lediglich der Photoresist
auf dem Abschnitt der Siliziumschicht 3, welcher zu entfernen
ist, entfernt werden kann. Somit wird eine Photoresistmaske, wie in 13B dargestellt ist, erzeugt. Danach wird, wie in 13C dargestellt ist, der belichtete äußerste Endabschnitt
der Siliziumschicht 3, welcher lediglich eine schwache
Verbindungsfestigkeit zeigt, entfernt, indem der verbleibende Photoresist
als Maske verwendet wird. Daraufhin wird ein korrespondierender äußerster
Endabschnitt des Isolationsfilms 2, welcher unter der Siliziumschicht 3 angeordnet
ist, entfernt. Eine Naßätztechnik
unter Verwendung von Flußsäure als Ätzflüssigkeit
wird allgemein zum Entfernen eines Teils des Isolationsfilms 2 verwendet,
da sie das darunterliegende Trägerelement 1 nicht
beschädigt.
Da der Naßätzprozeß isotrop
fortschreitet, wird der Isolationsfilm 2 ebenfalls in einem
oberen Abschnitt seines Außenumfangs,
welcher unter der Siliziumschicht 3 angeordnet ist, geätzt, um
eine Unterschneidung bzw. Unterätzung
zu erzeugen, wie in 13D dargestellt ist. Der Siliziumentfernungsprozeß wird vollendet,
wenn der Photoresist entfernt wird ( 13E).
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Somit
wird ein Umfangsabschnitt der Siliziumschicht 3, welcher
eine schwache Verbindungsfestigkeit zeigt, entfernt.
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Anzumerken
ist, daß in
der obigen Veranschaulichung eines SOI-Substrats 5, das
durch Verbindungs- und Rückätzvorgänge präpariert
wurde, das Trägerelement 1 und
der Isolationsfilm 2 entlang ihrer Grenzschicht miteinander
verbunden sind, so daß ein
Abschnitt des Isolationsfilms 2, der unmittelbar unter
dem entfernten äußersten
Endabschnitt der Siliziumschicht angeordnet ist, ebenfalls entfernt werden
musste.
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Jedoch
kann, wenn einmal ein äußerster
Endabschnitt der Siliziumschicht 3, welcher eine schwache
Verbindungsfestigkeit zeigt, entfernt wird, die verbleibende Siliziumschicht 3 lateral
geätzt
werden, wenn ein korrespondierender äußerster Endabschnitt des Isolationsfilms 2,
welcher unter der Siliziumschicht 3 angeordnet ist, entfernt
wird, um dort eine Unterschneidung zu erzeugen, so daß der äußere Umfangsendabschnitt
der Siliziumschicht, welcher an der Unterschneidung angeordnet ist, überhängend wird
und überhaupt
nicht verbunden wird. Danach kann der überhängende äußere Umfangsendabschnitt der
Siliziumschicht 3 schließlich ein Abplatzphänomen verursachen
und Trümmer
erzeugen.
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WO-A-9727621
offenbart ein Substrat, das dem Oberbegriff von Anspruch 1 entspricht.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Somit
ist es das Ziel der vorliegenden Erfindung, ein Halbleitersubstrat
bereitzustellen, das nicht ein Abplatzphänomen erzeugt, was Trümmer von dem äußeren Umfangsende
der Halbleiterschicht verursacht.
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Erfindungsgemäß wird das
obige Ziel erreicht, indem ein Halbleitersubstrat vorgesehen wird, wie
in den Ansprüchen
aufgestellt ist.
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Ein
Halbleitersubstrat mit einer Konfiguration, wie oben beschrieben,
kann kaum ein überhängendes
Profil für
das äußere Umfangsende
erzeugen und kann folglich die Möglichkeit
eines Auftretens eines Abplatzphänomens
in hohem Maße
reduzieren, falls die Isolationsschicht lateral in dem Herstellungsprozeß geätzt wird.
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Zusätzlich wird,
da der Abschnitt des Halbleitersubstrats, welcher eine schwache
Verbindungsfestigkeit zeigt, entfernt wird, die Erzeugung von Trümmern aus
dem Randbereich des Substrats minimiert werden.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1A und 1B sind
schematische Ansichten eines Beispiels eines Halbleitersubstrats.
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2A, 2B, 2C, 2D, 2E und 2F sind
schematische Ansichten eines anderen Beispiels eines Halbleitersubstrats,
welche verschiedene Herstellungsschritte zeigen.
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3A, 3B, 3C, 3D und 3E sind
schematische Ansichten eines noch anderen Beispiels eines Halbleitersubstrats,
welche verschiedene Herstellungsschritte zeigen.
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4A, 4B, 4C, 4D, 4E und 4F sind
schematische Ansichten eines noch anderen Beispiels eines Halbleitersubstrats,
welche verschiedene Herstellungsschritte zeigen.
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5A, 5B, 5C, 5CP, 5D, 5E, 5F und 5FP sind schematische Ansichten eines noch anderen
Beispiels eines Halbleitersubstrats und einer Ausführungsform
gemäß der Erfindung,
welche verschiedene Herstellungsschritte zeigen.
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6A, 6B, 6C, 6D, 6E und 6F sind
schematische Ansichten eines noch anderen Beispiels eines Halbleitersubstrats,
welche verschiedene Herstellungsschritte zeigen.
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7A, 7B und 7C sind
schematische Ansichten eines noch anderen Beispiels eines Halbleitersubstrats,
welche verschiedene Herstellungsschritte zeigen.
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8A und 8B sind
schematische Ansichten von Kantenätzern, die zum Zwecke der vorliegenden
Erfindung verwendet werden können.
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9A und 9B sind
schematische Teilquerschnittansichten eines noch anderen Beispiels eines
Halbleitersubstrats.
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10A und 10B sind
schematische Teilquerschnittansichten eines Halbleitersubstrats, das
zum Vergleichszweck präpariert
wurde.
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11 und 12 sind
schematische Teilquerschnittansichten von noch anderen Beispielen eines
Halbleitersubstrats.
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13A, 13B, 13C, 13D und 13E sind schematische Teilquerschnittansichten eines
Halbleitersubstrats, welche verschiedene Schritte eines bekannten
Herstellungsverfahrens eines Halbleitersubstrats zeigen.
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BESCHREIBUNG VON BEISPIELEN
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(Erstes Beispiel)
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1A und 1B sind
eine schematische Draufsicht und eine schematische Querschnittsseitenansicht
eines grundlegenden Beispiels eines Halbleitersubstrats.
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In
dem Halbleitersubstrat 5 dieses Beispiels ist der äußere Umfangsrand 3A der
Halbleiterschicht 3 innerhalb des äußeren Umfangsrands 1A des
Trägerelements 1 angeordnet
und der äußere Umfangsrand 2A der
Isolationsschicht 2 ist zwischen dem äußeren Umfangsrand 3A der
Halbleiterschicht 3 und dem äußeren Umfangsrand 1A des
Trägerelements 1 angeordnet,
so daß der äußere Umfangsabschnitt 10 der
Ausführungsform
einschließlich
der Halbleiterschicht 3 und der Isolationsschicht 2 ein
gestuftes Profil zeigt. Noch spezifischer sind die Unterseite des äußeren Umfangsrands
der Halbleiterschicht 3 und die Oberseite des äußeren Umfangsrands
der Isolationsschicht 2 relativ zueinander um einen horizontalen
Abstand d versetzt, so daß im
Gegensatz zu 13E der äußere Umfangsrand der Halbleiterschicht 3 kein überhängendes
Profil zeigt. Mit anderen Worten, die Ausführungsform weist eine Terrasse mit
einer Breite d an dem äußeren Umfangsabschnitt der
Isolationsschicht 2 auf. Demgemäß kann der äußere Umfangsrand der Halbleiterschicht 3 kaum
ein Abplatzphänomen
und Trümmer
verursachen.
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Das
Trägerelement 1 ist
vorzugsweise ein Substrat, das aus einem Vorformling aus einem Halbleitermaterial
wie Si, Ge, GaAs oder InP hergestellt ist. Insbesondere werden Si-Wafer
vorzugsweise verwendet.
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Die
Isolationsschicht ist vorzugsweise aus einem isolierenden Material
wie Siliziumoxid oder Siliziumnitrid hergestellt.
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Die
Halbleiterschicht weist vorzugsweise zumindest eine Schicht aus
einem Material auf, das aus einer Gruppe von Halbleitermaterialien
einschließlich Si,
Ge, SiGe, SiC, GaAs, GaAlAs, InP und GaN ausgewählt ist.
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Der
horizontale Versatz d ist vorzugsweise nicht weniger als 2 Mikrometer,
noch bevorzugter nicht weniger als 2 Mikrometer und nicht mehr als 1000
Mikrometer.
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Die
Dicke der Halbleiterschicht ist vorzugsweise nicht weniger als 10
Nanometer und nicht mehr als 10 Mikrometer, noch bevorzugter nicht
weniger als 10 Nanometer und nicht mehr als 2 Mikrometer.
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Die
Dicke der Isolationsschicht ist vorzugsweise nicht weniger als 10
Nanometer und nicht mehr als 10 Mikrometer, noch bevorzugter nicht
weniger als 10 Nanometer und nicht mehr als 2 Mikrometer.
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Ein
Prozeß,
der einen Verbindungsschritt aufweist, wird vorzugsweise zum Präparieren
eines SOI-Substrats 5 vor dem Verarbeiten von seinem äußeren Umfangsabschnitt
verwendet. Spezifische Beispiele des Herstellungsprozesses, welche
für den
Erfindungszweck verwendet werden können, beinhalten Verfahren,
die in dem Japanischen Patent Nr. 2608351 und dem US-Patent Nr. 5,371,037,
der Japanischen Patentanmeldung mit Offenlegungsnummer 7-302889
und der Japanischen Patentanmeldung mit Offenlegungsnummer 5-211128
und dem US-Patent Nr. 5,374,564 beschrieben sind.
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Insbesondere
umfassen sowohl das Verfahren, das in dem Japanischen Patent Nr.
2608351 und dem US-Patent Nr. 5,371,037 offenbart ist, als auch dasjenige,
das in der Japanischen Patentanmeldung mit Offenlegungsnummer 7-302889
offenbart ist, Schritte zum Präparieren
eines ersten Elements mit einer porösen einkristallinen Halbleiterschicht
und einer nichtporösen
einkristallinen Halbleiterschicht, zum Verbinden des ersten Elements
und eines zweiten Elements mit einer dazwischen eingefügten Isolationsschicht,
um eine Vielschichtstruktur mit der nichtporösen einkristallinen Halbleiterschicht,
die innerhalb angeordnet ist, zu erzeugen, und zum Entfernen der
nichtporösen
einkristallinen Halbleiterschicht von der Vielschichtstruktur. Die
Halbleiterschicht enthält
Silizium und jedes der obigen Verfahren kann verwendet werden, um
ein SOI-Substrat
zu präparieren,
das einkristallines Silizium enthält, dessen Kristallinität so ausgezeichnet
ist wie jene eines einkristallinen Wafers.
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Das
in der Japanischen Patentanmeldung mit Offenlegungsnummer 5-211128
und dem US-Patent Nr. 5,374,564 offenbarte Verfahren umfasst Schritte
zum Ausbilden einer Siliziumoxidschicht auf der Oberfläche eines
einkristallinen Siliziumwafersubstrats, zum Implantieren entweder
von Wasserstoffgasionen oder Edelgasionen in den Wafer von der Seite
der Siliziumoxidschicht, zum Ausbilden einer Mikroblasenschicht
in dem einkristallinen Siliziumwafer, zum Verbinden des Wafers mit
einem anderen Substrat, was als Trägerelement an der Seite des
Siliziumoxids fungiert, und dann zum Separieren der verbundenen
Substrate entlang der Mikroblasenschicht, um ein SOI-Substrat zu
erzeugen. Dann kann dieses SOI-Substrat verwendet werden, um ein Halbleitersubstrat
zu präparieren,
wie vorstehend unter Bezugnahme auf die erste Ausführungsform
der Erfindung beschrieben wurde.
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Wenn
ein Halbleiterwafer wie ein Si-Wafer als Ausgangsmaterial eines
SOI-Substrats verwendet wird, das mittels einer Verbindungstechnik
präpariert
wird, sollte beachtet werden, daß der Wafer sowohl an der Oberseite
als auch an der Unterseite seines äußeren Umfangsrands abgeschrägt wird.
Demgemäß kann in
dem SOI-Substrat der äußere Umfangsrand
der Halbleiterschicht (oder der Isolationsschicht) und jener des
Trägerelements
um ein geringfügiges
Maß versetzt
werden, bevor es einem Vorgang zur Verarbeitung von dessen äußerem Umfangsabschnitt
unterworfen wird.
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Danach
wird der äußere Umfangsabschnitt des
Halbleitersubstrats einschließlich
der Isolationsschicht und der Halbleiterschicht verarbeitet, um
ein gestuftes Profil, wie es anhand der 1A und 1B ersichtlich
ist, aufzuweisen.
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Techniken,
welche vorzugsweise für
den Verarbeitungsvorgang verwendet werden können, umfassen Naß- oder
Trockenätzen
unter Verwendung einer Ätzmaske
und von Polieren wie z.B. chemisch-mechanisches Polieren (CMP).
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Sowohl
der äußere Umfangsabschnitt
der Halbleiterschicht als auch jener der Isolationsschicht können verarbeitet
werden, um ein verjüngtes
oder abgeschrägtes
Profil in einer derartigen Weise aufzuweisen, daß die obere Oberfläche und
die laterale Oberfläche
davon einander unter einem Winkel schneiden, der größer als
der rechte Winkel ist, wie in näheren
Einzelheiten nachfolgend beschrieben wird.
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Falls
das Halbleitersubstrat zu ätzen
ist, um ein gestuftes Profil aufzuweisen, kann der Ätzprozeß jener
des Naßätzens oder
jener des Trockenätzens sein.
Zum Ätzen
der Siliziumschicht kann beispielsweise eine Mischlösung aus
Flußsäure und
Salpetersäure
oder TMAH (Trimethylammoniumhydroxid) als Ätzmittel verwendet werden,
wenn eine Naßätztechnik
verwendet wird, während
Chlor, CF4 oder SF6 als Ätzmittel
verwendet werden können,
wenn eine Trockenätztechnik
verwendet wird. In ähnlicher
Weise kann zum Ätzen
des Siliziumoxidfilms (Isolationsschicht 2) eine Flußsäurelösung oder
eine gepufferte Flußsäurelösung allgemein
in einem Naßätzprozeß verwendet
werden, während
CH3 in einem Trockenätzprozeß verwendet werden kann. Die Ätzart kann
isotrop oder anisotrop sein.
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Ein
isotroper Ätzprozeß, ein Kantenätzer und ein
Kantenpolierer können
vorzugsweise verwendet werden, um die Halbleiterschicht und die
Isolationsschicht zu verarbeiten, daß sie dazu ausgebildet werden,
ein verjüngtes
Profil für
den Erfindungszweck aufzuweisen.
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Die
folgenden Beispiele werden verwirklicht, indem das oben beschriebene
erste Beispiel auf mehrere unterschiedliche Arten modifiziert wird.
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(Zweites Beispiel)
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Die
folgenden Herstellungsschritte können gut
für das
zweite Beispiel verwendet werden. Zuerst wird ein SOI-Substrat 5 präpariert,
wie in 2A dargestellt ist, und zwar
mittels einer Verbindungstechnik. Das SOI-Substrat 5 weist
ein Trägerelement 1, das
ein einzelnes Siliziumsubstrat ist, einen Isolationsfilm 2,
der auf dem Trägerelement 1 typischerweise
mittels einer Trockenoxidationstechnik ausgebildet ist, indem lediglich
O2-Gas oder eine Naßoxidationstechnik unter Verwendung
von Dampf verwendet wird, und eine Halbleiter- (Silizium-) Schicht 3 auf, welche
epitaktisch auf dem Isolationsfilm 2 mittels CVD (chemical
vapor deposition bzw. chemische Gasphasenabscheidung) aufgewachsen
ist. Danach wird eine Ätzmaske
eines Photoresists bzw. Schutzlacks 4 auf der Silizium schicht 3 ausgebildet,
um einen Abschnitt der Siliziumschicht 3 zu entfernen,
welcher an ihrem äußeren Umfangsrand
auf dem Isolationsfilm 2 angeordnet ist und eine schwache
Verbindungsstärke
bzw. -festigkeit zeigt (2B). Danach wird
die Siliziumschicht 3 geätzt, um deren äußeren Umfangsrand
zu entfernen, indem der Photoresist 4 als Maske verwendet
wird (2C). Nach Entfernen des Photoresists 4 wird
ein Photoresist 6 von neuem zum Ätzen des Isolationsfilms 2 aufgebracht
und einem Musterstrukturierungsvorgang unterworfen (2D).
Um eine Ätzselektivität für den Isolationsfilm 2 relativ
zu dem darunterliegenden Trägerelement 1 zu
verwirklichen, wird der Isolationsfilm 2 mittels Naßätzen geätzt, indem
Flußsäure als Ätzmittel verwendet
wird. Während
das Naßätzen unvermeidbar
von Seitenätzen
begleitet werden kann, kann dieses Problem umgangen werden, indem
die Maskenabmessungen so selektiert werden, daß der Abschnitt des Isolationsfilms 2,
der unmittelbar unter der Siliziumschicht 3 angeordnet
ist, falls er unterschnitten ist (2E), nicht
geätzt
wird. Schließlich
wird ein SOI-Substrat, das eine Querschnittsansicht gemäß der Darstellung
in 2F aufweist, erzielt, indem der Photoresist 6 entfernt
wird. Anzumerken ist, daß sowohl
der Photoresist 4 als auch der Photoresist 6 von dem
gewöhnlichen
positiven Typ oder von dem gewöhnlichen
negativen Typ sein können.
Ein weitverbreitetes Beispiel eines Photoresists vom positiven Typ
ist Novolak-Kunstharz, welcher mittels Schleudern aufgebracht werden
kann. Anstatt der Musterstrukturierung des aufgebrachten Photoresists
kann eine Maske mit der Siliziumschicht 3 solange verbunden
werden, wie eine Ätzmaske
in geeigneter Weise in Position gebracht wird.
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Das
Verfahren zum Präparieren
eines SOI-Substrats 5 ist für dieses Beispiel nicht auf
das oben beschriebene Verfahren beschränkt, welches durch irgendein
anderes geeignetes Verfah ren ersetzt werden kann.
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(Drittes Beispiel)
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3A bis 3E veranschaulichen
in schematischer Weise ein drittes Beispiel zur Herstellung eines
SOI-Substrats, was verschiedene Herstellungsschritte zeigt. Zuerst
wird ein SOI-Substrat 5, das
einen Isolationsfilm 2 und eine Siliziumschicht 3 aufweist,
die auf einem Trägerelement 1 angeordnet sind,
präpariert
(3A). Ein Photoresist bzw. Schutzlack 4 wird
auf das SOI-Substrat 5 aufgebracht und einem Musterstrukturierungsvorgang
unterworfen, um zu bewirken, daß es
ein gewünschtes Muster
aufweist (3B). Danach werden ein äußerster
Endabschnitt der Siliziumschicht 3 und ebenfalls ein äußerster
Endabschnitt des Isolationsfilms 2 sukzessive herausgeätzt (3C).
Folglich werden der Abschnitt der Siliziumschicht 3 und
jener des Isolationsfilms 2 auf dem Trägerelement 1, welche
nicht durch den Photoresist 4 bedeckt sind, sukzessive entfernt.
Danach wird nach dem Entfernen des Photoresists 4 ein anderes
Photoresist-Muster 6 ausgebildet. Es sollte darauf geachtet
werden, daß sichergestellt
wird, daß der äußere Umfangsrand
dieses Resist-Musters innerhalb des äußeren Umfangsrands des ersten
Resist-Musters angeordnet ist. Anzumerken ist, daß der erste
Photoresist 4 nicht notwendigerweise entfernt werden muß, jedoch
reduziert werden kann, so daß seine
Begrenzungslinie innerhalb der ursprünglichen Begrenzungslinie angeordnet
wird, ohne den Photoresist 6 von neuem aufzubringen, um
einen gleichen Effekt zu bewirken (3D).
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Danach
wird lediglich ein äußerster
Endabschnitt der Siliziumschicht 3 herausgeätzt, um
zu bewirken, daß der äußere Umfangsrand
der Siliziumschicht 3 von jenem des Isolationsfilms 2 versetzt
ist (3E).
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Während der
Photoresist in dem oben beschriebenen Herstellungsverfahren verwendet
wird, kann ein Halbleitersubstrat gemäß der Erfindung hergestellt
werden, ohne einen Photolithographieprozeß zu verwenden und der Ätzvorgang
kann ausgeführt werden,
indem das Siliziumsubstrat mittels eines Streifens bzw. Bands maskiert
wird. Alternativ kann der Umfangsbereich des Siliziumsubstrats schrittweise
mittels eines Kantenätzers
geätzt
werden, welcher geeignet ist, ein Objekt lediglich peripher zu ätzen. Noch
weiter alternativ kann ein Profil, wie in 2F dargestellt
ist, in dem äußeren Umfangsabschnitt mittels
eines Kantenpolierers hergestellt werden.
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(Viertes Beispiel)
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4A bis 4F veranschaulichen
in schematischer Weise ein viertes Beispiel zur Herstellung eines
SOI-Substrats, was verschiedene Herstellungsschritte zeigt. Zuerst
wird, wie in 4A dargestellt ist, ein SOI-Substrat 5,
das einen 2μm
dicken Isolationsfilm 2 und eine 2μm dicke Siliziumschicht 3 aufweist,
welche auf einem Trägerelement 1 angeordnet
sind, präpariert
und danach wird, wie in 4B dargestellt
ist, ein erster Photoresist bzw. Schutzlack 4 auf das SOI-Substrat 5 aufgebracht
und einem Musterstrukturierungsvorgang unterworfen, um zu bewirken,
daß es
ein gewünschtes
Muster aufweist (3B). Während eine Photomaske, die
ein ähnliches
Profil wie jenes des Wafers aufweist, für den Belichtungs- und Musterstrukturierungsvorgang verwendet
werden kann, wird ein Waferkantenbelichtungssystem, das zum Belichten
von lediglich einem Umfangsabschnitt des Wafers geeignet ist, verwendet,
um eine kreisförmige
Zone, die entlang des äußeren Umfangsrands
des Trägerelements
angeordnet ist und eine Brei te L1 aufweist, zum Entfernen in diesem
Beispiel dem Licht auszusetzen.
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Danach
werden, wie in 4C dargestellt ist, ein äußerster
Endabschnitt der Siliziumschicht 3 und jener des Isolationsfilms 2 des
SOI-Substrats 5 sukzessive geätzt. Nach Entfernen des Photoresists 4 wird
ein zweiter Photoresist 6 aufgebracht und lediglich ein
Umfangsabschnitt des Photoresists 6 mit einer Breite L2
wird mittels des Waferkantenbelichtungssystems dem Licht ausgesetzt,
um ein Photoresist-Muster zu erzeugen, wie in 4D dargestellt ist.
Somit wird der äußere Umfangsrand
des zweiten Photoresists 6 innerhalb jenem des ersten Photoresists 4 durch
einen Abstand von (L2-L1) angeordnet.
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Hinsichtlich
der Tatsache, daß die
Breitengenauigkeit der Belichtung eines gewöhnlichen Waferkantenbelichtungssystems
ungefähr ±0.1mm
ist, können
L1 und L2 vorzugsweise jeweils ungefähr 1.8mm und 2.0mm sein. Anzumerken
ist, daß die
Differenz zwischen dem äußeren Umfangsrand
des ersten Photoresists 4 und jenem des zweiten Photoresists 6 weiter
reduziert werden kann, indem ein verbessertes Präzisionsbelichtungssystem für den Musterstrukturierungsvorgang
verwendet wird.
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Jedoch
kann, falls eine isotrope Ätztechnik zum Ätzen des
Isolationsfilms von 4E verwendet wird, ein Phänomen des
Seitenätzens
in einem Maße auftreten,
das gleich der Filmdicke (2μm)
des Isolationsfilms 2 ist, wenn der Isolationsfilm ein
verjüngtes bzw.
spitz zulaufendes Profil mit einem Verjüngungswinkel von ungefähr 45° aufweist.
Somit kann die Siliziumschicht 3 an der Unterseite unterschnitten
sein, wenn die Breite kleiner als das mögliche Maß des Seitenätzens des Isolationsfilms 2 (2μm) gemacht wird.
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Demgemäß muß, um dieses
Beispiel ausführbar
zu machen, der Abstand zwischen der Breite des ersten Photoresists 4 und
jener des zweiten Photoresists 6 (L2-L1) größer sein
als das Maß des
Seitenätzens
des Isolationsfilms 2. Während es keine obere Grenze
für die
Breiten gibt, ist die Anzahl von Vorrichtungen, welche aus der aktiven
Siliziumschicht hergestellt werden können, reduziert, wenn die Breiten
zu groß sind,
so daß die
Breiten größer sein
sollten als 5 Mikrometer in Abhängigkeit
von der Genauigkeit des Belichtungssystems und vorzugsweise zwischen
100 Mikrometer und 500 Mikrometer, wenn ein Waferkantenbelichtungssystem
verwendet wird.
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Danach
wird lediglich der äußere Umfangsabschnitt
der Siliziumschicht 3 herausgeätzt, wie in 4E dargestellt
ist, und der Photoresist 6 wird entfernt, um den Vorgang
zur Entfernung des äußeren Umfangsabschnitts
des SOI-Substrats fertigzustellen, um ein Profil zu erzeugen, wie
in 4F dargestellt ist, wobei f ungefähr 2.0mm
ist, e ungefähr 1.8mm
ist und d ungefähr
198μm ist.
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Mit
diesem Beispiel kann jedes Abplatzphänomen in der Siliziumschicht 3 und
dem Isolationsfilm 2 des SOI-Substrats 5 zuverlässig am
Auftreten gehindert werden.
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(Fünftes Beispiel und die Ausführungsform)
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In
dieser Ausführungsform
wird der Neigungswinkel der lateralen Oberfläche bzw. Seitenfläche des
Isolationsfilms so ausgebildet, daß er kleiner als jener der
lateralen Oberfläche
bzw. Seitenfläche der
Halbleiterschicht ist.
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5A bis 5F veranschaulichen
in schematischer Weise eine fünfte
Ausführungsform zur
Herstellung eines SOI-Substrats gemäß der Erfindung, wobei verschiedene
Herstellungsschritte dargestellt sind. Zuerst wird, wie in 5A dargestellt
ist, ein SOI-Substrat 5, das einen Siliziumoxidfilm 2 als
einen Isolationsfilm mit einer Dicke T2 von 2μm Dicke und eine Siliziumschicht 3 mit
einer Dicke T3 von 2μm,
welche auf einem tragenden Siliziumsubstrat 1 angeordnet
sind, aufweist, mittels einer Verbindungstechnik präpariert
und danach wird, wie in 5B dargestellt
ist, ein erster Photoresist 6 auf dem SOI-Substrat 5 aufgebracht
und einem Musterstrukturierungsvorgang unterworfen, um zu bewirken,
daß es
ein gewünschtes
Muster aufweist.
-
In
dieser Ausführungsform
wird der Musterstrukturierungsvorgang ausgeführt, indem eine Photomaske,
welche einen Halbdurchmesser aufweist, der um L2(=2.0mm) kleiner
als jener des Wafers ist, und eine Kontur verwendet werden, die ähnlich wie jene
des Wafers ist, so daß lediglich
die Zone entlang der Waferkante mit der Breite von L2 dem Licht
ausgesetzt bzw. belichtet wird.
-
Danach
wird, wie in 5C dargestellt ist, lediglich
der äußerste Endabschnitt
der Siliziumschicht 3 herausgeätzt. Falls eine Naßätztechnik
angewandt wird, wird eine alkalische TMAH (Trimethylammoniumhydroxid) Ätzlösung oder
eine Ätzlösung aus
einer Mischung aus Flußsäure und
Salpetersäure
für den Ätzvorgang
in geeigneter Weise verwendet werden. Falls andererseits eine Trockenätztechnik
angewandt wird, wird allgemein ein RIE- (reactive ion etching bzw.
reaktives Ionenätzen)
oder ein CDE- (chemical dry etching bzw. chemisches Trockenätzen) System
mit CF4- oder SF6-Gas
verwendet werden. Während
isotropes Ätzen
in einem Naßätzsystem stattfinden
wird, sollten an isotropes Ätzen
angepaßte
Bedingungen ebenso zum Trockenätzen
ausgewählt
werden. Beispielsweise kann ein isotroper Radikalätzvorgang
in einem reaktiven Parallelplatten-Ionenätzsystem unter Verwendung von
SF6-Gas und O2-Gas
mit einem hohen elektrischen Entladungsdruck von 50Pa verwirklicht
werden und das daran angepasst ist, die mittlere freie Weglänge der
Ionen und somit die Ionenätzrate
zu reduzieren.
-
Der Ätzvorgang
schreitet vollkommen isotrop fort, so daß die laterale Oberfläche bzw.
Seitenfläche der
Siliziumschicht 3 mit einem stumpfen Winkel zwischen der
Seitenfläche
und der Oberseite sich verjüngt
bzw. spitz zuläuft,
während
ein Winkel AG3 im wesentlichen gleich 45° ist (5CP).
Zur gleichen Zeit kann eine ausreichend große Ätzselektivität zwischen
der Rate des Ätzens
des darunterliegenden Siliziumoxidfilms 2 und jener des Ätzens der
Siliziumschicht 3 sichergestellt werden, so daß folglich
lediglich die Siliziumschicht 3 so geätzt wird, daß sie ein verjüngtes bzw.
spitz zulaufendes Profil zeigt.
-
Nach
Entfernen des Photoresists 6 wird ein zweiter Photoresist 4 auf
den Wafer aufgebracht und lediglich die Zone entlang der Waferkante
mit einer Breite von L1 wird belichtet, indem eine Photomaske, welche
eine Kontur aufweist, die ähnlich
wie jene der ersten Photomaske ist, jedoch um 8 Mikrometer größer als
die letztere ist, verwendet wird, um einen musterstrukturierten
Photoresist bzw. Schutzlack 4 herzustellen, wie in 5D dargestellt
ist. Falls L1 1.992mm ist, weist das Resist-Muster des Photoresists 2 den äußeren Umfangsrand
auf, welcher nach einer außerhalb
des ersten Photoresists 6 gezogenen Linie ausgerichtet
ist und von dem letzteren um 8 Mikrometer getrennt ist.
-
Danach
wird, wie in 5E dargestellt ist, lediglich
der äußere Umfangsabschnitt
des Siliziumoxidfilms 2 des SOI-Substrats 5 herausgeätzt. Falls eine
Naßätztechnik
angewandt wird, wird eine Ätzlösung wie
z.B. eine gepufferte Flußsäure- (BHF) Lösung in
geeigneter Weise für
den Ätzvorgang
verwendet werden. Falls andererseits eine Trockenätztechnik
angewandt wird, wird allgemein ein RIE- (reactive ion etching bzw.
reaktives Ionenätzen)
oder ein CDE- (chemical dry etching bzw. chemisches Trockenätzen) System
mit CF4-, CH F3-
oder H2-Gas verwendet werden. Während isotropes Ätzen in
einem Naßätzsystem
stattfindet, sollten an isotropes Ätzen angepasste Bedingungen
ebenso zum Trockenätzen ausgewählt werden.
Beispielsweise kann ein isotroper Ätzvorgang durch Naßätzen verwirklicht
werden, indem eine gepufferte Flußsäure- (BHF) Lösung verwendet
wird, bis der Siliziumoxidfilm 2 in einem geringen Maß überätzt ist
und der Winkel AG2 im wesentlichen gleich 30μ ist. Zur gleichen Zeit kann
eine ausreichend große Ätzselektivität zwischen
der Rate des Ätzens
des darunterliegenden Siliziumoxidfilms 2 und jener des Ätzens der
Siliziumschicht 3 sichergestellt werden, so daß folglich
lediglich der Siliziumoxidfilm 2 so geätzt wird, daß er ein
verjüngtes
bzw. spitz zulaufendes Profil mit dem Winkel AG2 von 30 aufweist,
wie in 5E (siehe ebenso 5FP) dargestellt ist.
-
Wenn
der Siliziumoxidfilm 2 geätzt wird, um zu bewirken, daß er ein
verjüngtes
bzw. spitz zulaufendes Profil in dem äußeren Umfangsabschnitt aufweist,
wobei der Winkel AG2 gleich 30° ist,
tritt ein Seitenätzen
von 2.8μm
an dem isolierenden Siliziumoxidfilm 2 auf, der eine Filmdicke
von 2μm
aufweist. Somit kann die Siliziumschicht 3 an der Unterseite unterschnitten
werden, wenn die Breite kleiner als das mögliche Maß des Seitenätzens des
Isolationsfilms 2 gemacht wird.
-
Demgemäß muß, um diese
Ausführungsform
ausführbar
zu machen, die Differenz (L2-Ll) zwischen der Breite des ersten
Photoresists 6 und jener des zweiten Photoresists 4 größer als
das Maß des Seitenätzens des
Isolationsfilms 2 sein. Während es keine obere Grenze
für die
Breiten gibt, wird die Anzahl von Vorrichtungen, die aus der aktiven
Siliziumschicht hergestellt werden können, reduziert, wenn die Breiten
zu groß sind,
so daß sie
größer als
5 Mikrometer in Abhängigkeit
von der Genauigkeit des Belichtungssystems sein sollten, und vorzugsweise zwischen
100 Mikrometer und 500 Mikrometer, wenn ein Waferkantenbelichtungssystem
verwendet wird.
-
Schließlich wird
der Photoresist 4 entfernt, um ein verjüngtes und terrassenförmiges Profil
mit einem Winkel AG2 von 30° und
einer Terrassenbreite d von 5.2μm
zu erzeugen, wie in 5F dargestellt ist. Mit einem
schwach verjüngten
und terrassenförmigen
Profil würde
der Wafer nicht irgendeine Unterschneidung aufgrund von Seitenätzen in
den anschließenden
Reinigungs- und Ätzprozessen
aufweisen. Jede Unterschneidung kann ein Erzeugen von Partikeln
bewirken, insbesondere wenn ein Abplatzphänomen an der Siliziumschicht 3 auftritt
und/oder das Reinigungswasser nicht in befriedigender Weise abgeleitet
wird. Falls von dem Siliziumoxidfilm erwartet wird, daß er ein
Opfer des Seitenätzens
wird, kann jedes Seitenätzphänomen verhindert
werden, indem eine große
Differenz zwischen der Breite des ersten Photoresists 6 und
jener des zweiten Photoresists 4 vorgesehen wird, so daß keine
Unterschneidung an dem Siliziumoxidfilm auftreten würde. Dann
wird dort ein Halbleitersubstrat erzeugt, von dessen Isolationsfilm
ein äußerster
Endabschnitt mit einer Breite e (=L1) entfernt wird.
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(Sechstes Beispiel)
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6A bis 6F veranschaulichen
in schematischer Weise ein sechstes Beispiel zur Herstellung eines
SOI-Substrats, was verschiedene Herstellungsschritte zeigt. Zuerst
wird, wie in 6A dargestellt ist, ein 8-Inch
(Durchmesser, 200mm) SOI-Substrat 5,
das einen 200nm dicken Siliziumoxidfilm 2 als einen Isolationsfilm
und eine 200nm dicke Siliziumschicht 3, die auf einem tragenden
Siliziumsubstrat 1 angeordnet sind, aufweist, mittels einer Verbindungstechnik
präpariert.
-
Danach
wird, wie in 6B dargestellt ist, ein erstes
Maskenband 14 auf dem SOI-Substrat 5 aufgebracht,
wobei die Mitte des Maskenbands mit jener des Wafers ausgerichtet
wird. Ein Maskenband 14 mit einem Durchmesser von z.B.
196.8mm kann in geeigneter Weise für diese Ausführungsform
verwendet werden. Danach werden, wie in 6C dargestellt
ist, der äußerste Endabschnitt
der Siliziumschicht 3 und jener des Isolationsfilms 2 sukzessive ausgeätzt. Die
laterale Seite des Isolationsfilms 2 und jene der Siliziumschicht 3 sind
so ausgebildet, daß sie
einen spitzen Neigungswinkel aufweisen, indem die Dauer des Ätzvorgang
kontrolliert bzw. gesteuert wird.
-
Danach
wird nach Abschälen
des Maskenbands 14 mittels einer Bandabschälmaschine
ein anderes Maskenband 16 mit einem Durchmessser von z.B.
196.0mm auf dem Wafer aufgebracht, wobei die Mitte des Maskenbands
mit jener des Wafers ausgerichtet wird, wie in 6D dargestellt
ist. Somit wird das erste Maskenband 14 innerhalb des zweiten Maskenbands 16 angeordnet
und um 0.4mm an jedem Punkt an seiner äußeren Begrenzung versetzt. Dieser
Wert wird im Hinblick auf die Ausrichtungsgenauigkeit der Bandaufbringungsmaschine
ausgewählt,
die voraussichtlich zu verwenden ist. Für diese Ausführungsform ist
er ungefähr ±0.2mm.
Falls eine Bandaufbringungsmaschine mit einer besseren Ausrichtungsgenauigkeit
verwendet wird, kann die Differenz (L2-Ll) zwischen der Breite der
Zone, die von dem ersten Maskenband 14 entblößt wird,
und jener der Zone, die von dem zweiten Maskenband 16 entblößt wird,
weiter reduziert werden. Während
es keine obere Grenze für
die Breiten (L1, L2) gibt, wird die Anzahl von Vorrichtungen, die
aus der aktiven Siliziumschicht hergestellt werden können, reduziert, wenn
sie zu groß sind,
so daß sie
zwischen 10 Mikrometer und 1 Millimeter in Abhängigkeit von der Genauigkeit
der Bandaufbringungsmaschine sind und vorzugsweise zwischen 100
Mikrometer und 500 Mikrometer bei praktischen Verwendungen sind.
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Danach
wird, wie in 6E dargestellt ist, lediglich
der äußere Umfangsabschnitt
der Siliziumschicht 3 ausgeätzt und das Maskenband 16 wird mittels
einer Bandabschälmaschine
abgeschält,
um ein gestuftes Profil für
den äußeren Umfangsabschnitt
des SOI-Substrats zu erzeugen, wie in 6F dargestellt
ist.
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Während die
Höhe der
Stufen nicht auf das Niveau von mehreren Mikrometern reduziert werden kann
im Gegensatz zu dem Fall der Photoresistverwendung aufgrund der
relativ geringen Genauigkeit der Maskenbänder 14 und 16,
sind die Kosten der Maskenbänder
so niedrig wie ungefähr
die Hälfte
der Kosten der Photoresistverwendung einschließlich der Kosten der Entwicklerlösung und
somit liefert die Technik zum Gebrauch von Maskenbändern beachtliche
praktische Vorteile gegenüber
der Ätztechnik insbesondere
im Hinblick auf die Tatsache, daß die Bandaufbringungsmaschine
und die Bandabschälmaschine
weniger kostspielig sind als ein Resistbeschichter und ein Belichtungssystem.
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(Siebtes Beispiel)
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7A bis 7C veranschaulichen
in schematischer Weise ein siebtes Beispiel zur Herstellung eines
SOI-Substrats, was verschiedene Herstellungsschritte zeigt. Zuerst
wird, wie in 7A dargestellt ist, ein 8-Inch
(Durchmesser, 200 mm) SOI-Substrat 5, das einen 200nm dicken
Siliziumoxidfilm 2 als eine Isolationsschicht und eine
200nm dicke Siliziumschicht 3 aufweist, die auf einem tragenden
Siliziumsubstrat 1 angeordnet sind, mittels einer Verbindungstechnik
präpariert.
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Danach
wird die Siliziumschicht 3 des SOI-Substrats 5 mittels
eines Schichtkantenätzers vom
Rotationstyp („rotary-type
sheet edge etcher"), der
geeignet ist, Wafer auf einer Schicht-für-Schicht-Basis zu ätzen und
eine Konfiguration aufweist, wie in 8A dargestellt
ist, geätzt. Ein
derartiger Kantenätzer
ist in der Japanischen Patentveröffentlichung
Nr. 7-15897 beschrieben und weist ein Rollenpolster 7 auf,
so daß der
Wafer geätzt wird,
da das mit Ätzlösung getränkte Rollenpolster 7 gegen
ihn gepresst wird. Während
des Ätzvorgangs bläst Stickstoffgas
(N2) durch eine über dem Substrat angeordnete
ringförmige
Düse (nicht
dargestellt) heraus, um den Dampf der Ätzlösung davon abzuhalten, auf
die Oberfläche
des Wafers zu fließen,
so daß der Kantenätzer nicht
den Gebrauch einer Ätzmaske
erfordert.
-
Die
Tiefe DP3 des Rollenpolsters 7 zum Ätzen der Siliziumschicht 3 wird
ungefähr
1.8mm sein und die Ätztiefe
kann durch geeignete Auswahl des Drucks, unter dem das Rollenpolster 7 gegen
den Wafer gedrückt
wird, kontrolliert bzw. gesteuert werden. Dann wird die Siliziumschicht 3 geätzt, um
ein Profil aufzuweisen, das von dem Waferende um ungefähr 1.8 bis
2.0mm leicht verjüngt
ist. Zugleich kann eine ausreichend große Ätzselektivität zwischen
der Rate des Ätzens
der Sili ziumschicht und jener des Ätzens des Siliziumoxidfilms 2 sichergestellt
werden, indem eine alkalische TMAH (Trimethylammoniumhydroxid) Ätzlösung verwendet
wird, so daß folglich
nur die Siliziumschicht 3 geätzt wird. Eine gewünschte Ätzselektivität kann ferner
gewählt werden,
indem ein geeignetes Zusammensetzungsverhältnis aus Flußsäure und
Salpetersäure
verwendet wird. Somit wird die Siliziumschicht verarbeitet, um ein
Profil aufzuweisen, wie in 7B dargestellt ist.
-
Danach
wird nach Ersetzen der Ätzlösung durch
reines Wasser der äußere Umfangsabschnitt des
Siliziumoxidfilms 2 mittels eines Geräts geätzt, wie in 8B dargestellt
ist. Das Rollenpolster 8, das zum das Ätzen des Siliziumoxidfilms 2 zu
verwenden ist, weist ein Tiefe DP2 von ungefähr 1.4mm auf und die Ätztiefe
kann mittels geeigneter Auswahl des Drucks, unter dem das Rollenpolster 8 gegen
den Wafer gedrückt
wird, kontrolliert bzw. gesteuert werden. Dann wird das äußere Umfangsende
des Siliziumoxidfilms 2 geätzt und von dem korrespondierenden äußeren Umfangsende
des Trägerelements
um einen Abstand von e=1.4 bis 1.6mm ausgespart, um ein leicht verjüngtes Profil
aufzuweisen. Zugleich kann eine ausreichend große Ätzselektivität zwischen
der Rate des Ätzens
der Siliziumschicht und jener des Ätzens des Siliziumoxidfilms 2 sichergestellt
werden, indem eine Ätzlösung verwendet
wird, die Flußsäure oder
gepufferte Flußsäure enthält, so daß folglich
nur der Siliziumoxidfilm 2 geätzt wird. Somit wird ein äußerer Umfangsabschnitt,
der ein gestuftes und leicht verjüngtes Profil aufweist, schließlich hergestellt,
wie in 7C dargestellt ist.
-
Der
Kantenätzer,
der für
dieses Beispiel zu verwenden ist, weist Rollenpolster für die ersten
und zweiten Ätzvorgänge mit
jeweiligen Tiefen DP3 und DP2 von 1.4mm und 1.8mm auf, wobei die
Differenz 0.4mm ist. Diese Differenz oder die Brei te der bloßgelegten
Zone (f-e) kann reduziert werden, indem geeignete Parameter ausgewählt werden,
da das verjüngte
Profil, das durch Ätzvorgänge erzielt
wird, als eine Funktion der Typen und Zusammensetzungen der Ätzlösungen,
der Drücke,
unter denen die Rollenpolster gegen den Wafer gedrückt werden,
und anderer Faktoren modifiziert werden kann. Während es keine obere Grenze
für die
Breite (f-e) gibt, wird die Anzahl von Vorrichtungen, die aus der
aktiven Siliziumschicht hergestellt werden können, reduziert, wenn die Breite
(f-e) zu groß ist,
so daß die
Breite (f-e) zwischen 10 Mikrometer und 1mm sein sollte, wenn ein
gewöhnlicher
Kantenätzer
verwendet wird, und sie kann vorzugsweise zwischen 100 Mikrometer und
500 Mikrometer sein, wenn die Ätzbedingungen optimiert
sind. Schließlich
wird die Ätzlösung durch reines
Wasser ersetzt, um einen äußeren Umfangsabschnitt
herzustellen, der ein leicht verjüngtes und gestuftes Profil
aufweist.
-
Während die
Breite des entfernten Abschnitts aufgrund des leicht verjüngten Profils
beträchtlich
groß sein
kann, ist der Gebrauch eines Kantenätzers im Hinblick auf die Kosten
vorteilhaft, da er weder einen Photoresist noch Bänder verwendet.
-
Während der
Gebrauch eines Kantenätzers für diese
Ausführungsform
beschrieben wird, kann er durch einen Kantenpolierer vom Rotationstyp
ersetzt werden. Ein Kantenpolierer, der für den Zweck der Erfindung verwendet
werden kann, ist von dem Rotationstyp mit einem rotierenden Polster,
das geeignet ist, mit einem Poliermittel versorgt zu werden, und poliert
wirksam das Substrat, falls der Winkel zwischen dem Polster und
dem Substrat variiert wird. Das Profil des polierten Produkts kann
kontrolliert bzw. gesteuert werden, indem der Druck, unter dem die
Rolle gegen das Substrat gedrückt
wird, gesteuert wird, und indem das Material und die Härte des Polsters
selektiert werden. Während
der Poliervorgang zeitraubend sein kann, falls die SOI-Schicht eine
große
Dicke aufweist, und der äußere Umfangsabschnitt
des SOI-Substrats um eine große
Breite entfernt werden kann, um ein leicht verjüngtes Profil herzustellen,
ist der Gebrauch eines Kantenpolierers hinsichtlich der Kosten vorteilhaft,
da er weder einen Photoresist noch Bänder erfordert.
-
Zusätzlich kann
der Gebrauch eines Bands und jener eines Kantenätzers (oder eines Kantenpolierers)
so kombiniert werden, daß ein
Band für
den ersten (oder zweiten) Ätzvorgang
verwendet wird, während
ein Kantenätzer
(oder ein Kantenpolierer) für
den zweiten (oder ersten, welcher auch immer geeignet sein mag) Ätzvorgang
verwendet wird. Um es noch allgemeiner zu formulieren, können der
Gebrauch eines Photoresists, jener von Bändern, jener eines Kantenätzers und
jener eines Kantenpolierers in geeigneter Weise kombiniert werden
für den Zweck
der vorliegenden Erfindung vom Standpunkt der Breite der Zone, die
aus dem SOI-Substrat zu entfernen ist, des verjüngten Profils und der Verarbeitungskosten.
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(Achtes Beispiel)
-
9A ist
eine schematische Veranschaulichung eines äußeren Umfangsabschnitts eines
achten Beispiels eines Halbleitersubstrats und 9B ist
eine schematische Veranschaulichung des äußeren Umfangsabschnitts (S12)
derselben Ausführungsform,
wie sie gesehen wird, nachdem an dessen lateraler Seite geätzt wurde.
Andererseits ist 10A eine schematische Veranschaulichung
eines äußeren Umfangsabschnitts
eines Halbleitersubstrats, das zum Vergleichszweck präpariert
wurde, und 10B ist eine schematische Veranschaulichung
des äußeren Umfangsabschnitts
desselben Halbleitersubstrats, wie es gesehen wird, nachdem an dessen
lateralen Seite geätzt
wurde.
-
Im
Falle von 10A wird, wenn das Halbleitersubstrat
einem Reinigungsschritt wie einem RCA-Reinigungsvorgang unterworfen
wird, indem eine Reinigungslösung
verwendet wird, die Flußsäure enthält und einen
Seitenätzeffekt
aufweist, eine Unterschneidung UC unter dem äußeren Umfangsende der Halbleiterschicht 3 (an
der Oberseite des äußeren Umfangsendes
der Isolationsschicht 2) erzeugt, wie in 10B dargestellt ist.
-
Im
Gegensatz dazu wird im Falle des achten Beispiels, wo die Halbleiterschicht 3 und
die Isolationsschicht 2 ein gestuftes Profil an deren äußeren Umfangsabschnitten
erzeugen und die Isolationsschicht 2 eine Terrasse aufweist,
wie in 9A dargestellt ist, kein Versatz
zwischen der Oberseite des äußeren Umfangsendes
der Isolationsschicht 2 und der Unterseite des äußeren Umfangsendes
der Halbleiterschicht 3 erzeugt, falls ein geringes Seitenätzphänomen auftritt,
da die Oberseite des äußeren Umfangsendes
der Isolationsschicht 2 von der Unterseite des äußeren Umfangsendes
der Halbleiterschicht 3 um nicht weniger als 2 Mikrometer (horizontal)
versetzt ist. Somit wird keine Unterschneidung in der Struktur von 9A auftreten.
-
Andererseits
schreitet, wenn die laterale Oberfläche des äußeren Umfangsabschnitts der Halbleiterschicht 3 und
jene des äußeren Umfangsabschnitts
der Isolationsschicht 2 miteinander übereinstimmen und nicht voneinander
versetzt sind, wie im Falle der Struktur von 10A,
ein Seitenätzphänomen von
der Oberseite des äußeren Umfangsendes
der Isolationsschicht 2 fort, um eine Unterschneidung zu
verursachen, wie in 10B dargestellt ist.
-
Während der
Abstand zwischen der Unterseite des äußeren Umfangsendes der Halbleiterschicht 3 und
der Oberseite des äußeren Umfangsendes
der Isolationsschicht 2 oder der Versatz d nicht weniger
als 2 Mikrometer in der obigen Beschreibung auf der Struktur von 9A ist,
kann diese Grenze als eine Funktion des Seitenätzmaßes definiert werden, insbesondere
wenn das Seitenätzmaß in dem Prozeß beachtlich
ist, was einen auf die Isolationsschicht ausgeübten Seitenätzeffekt involviert. Während die
untere Grenze des Versatzes d als eine Funktion des Seitenätzmaßes definiert
ist, kann die obere Grenze des Versatzes d als eine Funktion des Maßes, zu
dem die Halbleiterschicht effektiv genutzt wird, und in Abhängigkeit
von der Wafergröße, der
erforderlichen Größe und Anzahl
des Halbleiterchips als auch anderer Faktoren definiert sein.
-
Hinsichtlich
der gewöhnlichen
Reinigungs- und Verarbeitungsschritte zum Herstellen eines Halbleitersubstrats
ist der Versatz d typischerweise nicht weniger als 2 Mikrometer
und nicht mehr als 1 Millimeter, vorzugsweise nicht weniger als
5 Mikrometer und nicht weniger als 1 Millimeter, und noch bevorzugter
nicht weniger als 100 Mikrometer und nicht mehr als 500 Mikrometer.
-
(Neuntes Beispiel)
-
11 ist
eine schematische Veranschaulichung eines Endabschnitts eines neunten
Beispiels eines Halbleitersubstrats. Dieses Beispiel wird erzielt,
indem die Struktur von 9A modifiziert wird und dünne Isolationsfilme 24, 21, 22 und 23 jeweils auf
der lateralen bzw. seitlichen Oberfläche der Halbleiterschicht 3 und
der unteren Oberfläche,
der lateralen Oberfläche
und der oberen Oberfläche
des Umfangsabschnitts des Trägerelements 1 ausgebildet werden.
-
In
diesem Beispiel wiederum sind die Unterseite des äußeren Umfangsabschnitts
der Halbleiterschicht 3 und die Oberseite des äußeren Umfangsabschnitts
der Isolationsschicht 2 um d versetzt, was nicht kleiner
als 2 Mikrometer ist, um ein gestuftes Profil entlang des äußeren Umfangsendes
des Halbleitersubstrats aufzuweisen, so daß irgendeine Unterschneidung
dort kaum mehr denn je erzeugt werden kann.
-
Eine
derartige Struktur kann entweder durch Oxidieren der Struktur von 9A mit
Maskieren der oberen Oberfläche
der Halbleiterschicht 3 oder durch Oxidieren der gesamten
Oberfläche
der Struktur von 9A und anschließendem Entfernen
des Oxidfilms von der oberen Oberfläche der Halbleiterschicht 3 erzielt
werden.
-
(Zehntes Beispiel)
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12 ist
eine schematische Querschnittansicht eines zehnten Beispiels eines
Halbleitersubstrats, was lediglich dessen äußeren Umfangsabschnitt zeigt.
Das äußere Umfangsende
des Trägerelements 1 ist
sowohl an der Oberseite als auch an der Unterseite abgeschrägt. Die
Unterseite des äußeren Umfangsendes
der Halbleiterschicht 3 und die Oberseite des äußeren Umfangsendes
der Isolationsschicht 2 sind um mehr als 2μm versetzt,
um eine Terrasse auf der oberen Oberfläche der Isolationsschicht 2 zu
erzeugen.
-
Zusätzlich sind
die Unterseite des äußeren Umfangsendes
der Isolationsschicht 2 und das äußere Umfangsende des Trägerelements
1 um mehr als 1mm versetzt.
-
Während die
Halbleiterschicht 3 eine Dicke aufweist, die größer als
jene der Isolationsschicht 2 in der Struktur von 12 ist,
kann alternativ die Dicke der ersteren kleiner als jene der letzteren
ausgebildet werden. Zusätzlich
können
die lateralen Oberflächen der
Schichten 2 und 3 verjüngt sein und/oder können die
laterale Oberfläche
des äußeren Umfangsabschnitts
sowie die untere Oberfläche
des Trägerelements
mit Isolationsfilmen (21, 22) bedeckt sein, wie in 11 dargestellt
ist. Anzumerken ist, daß das Trägerelement 1 eines
Halbleitersubstrats gemäß der Erfindung
eine Dicke von mehreren hundert Mikrometern aufweist, was signifikant
größer als
jene der Schichten 2 und 3 ist.
-
Wie
vorstehend unter Bezugnahme auf die bevorzugte Ausführungsform
beschrieben wurde, können
sowohl die Halbleiterschicht als auch die Isolationsschicht teilweise
an einem Bereich mit einer schwachen Verbindungsstärke entfernt
werden, insbesondere in einem äußeren Umfangsendabschnitt des
SOI-Substrats, um
ein gestuftes Profil entlang der äußeren Umfangsenden der Halbleiterschicht und
der Isolationsschicht zu erzeugen, was wirksam jedes Abplatzphänomen am
Auftreten hindern kann, so daß SOI-Substrate
hoher Qualität
auf einer stabilen Basis hergestellt werden können.
-
Zusätzlich können die
laterale Oberfläche der
Halbleiterschicht und jene der Isolationsschicht geneigt sein, um
das Auftreten eines Abplatzphänomens
und die Erzeugung von Trümmern
zu verhindern, so daß Halbleitervorrichtungen
hoher Qualität bei
einer hohen Ausbeute hergestellt werden können.
-
Weiter
zusätzlich
kann ein SIMOX-Wafer als SOI-Substrat für den Zweck der Erfindung verwendet werden.
-
(Beispiel)
-
Ein
8-Inch-Si-Wafer wurde als Hauptwafer präpariert und die Oberfläche wurde
durch Anodisieren auf eine Tiefe von unge fähr 10μm von der Oberfläche porös ausgebildet.
Die erzeugte poröse Schicht
wurde thermisch bei 400 °C
oxidiert und danach in eine verdünnte
Flußsäurelösung eingetaucht, um
den Oxidfilm von der oberen Oberfläche der porösen Schicht zu entfernen. Anschließend wurde
die Probe in einer Wasserstoffatmosphäre vorgebacken und danach wurde
eine nichtporöse
Si-Schicht auf eine
Höhe von
120nm auf der porösen
Schicht mittels CVD epitaktisch aufgewachsen.
-
Die
Oberfläche
der Si-Schicht, welche durch epitaktisches Wachstum erzielt wurde,
wurde danach oxidiert, um einen ungefähr 40nm dicken Oxidfilm zu erzeugen
und ein separat präparierter
8-Inch-Wafer wurde als Haltewafer mit dem Hauptwafer verbunden,
bevor der Aufbau einem Wärmebehandlungsprozeß unterworfen
wurde.
-
Danach
wurde der Hauptwafer von der Rückseite
abgeschliffen, um die poröse
Schicht mittels RIE zu freizulegen, und danach wurde die poröse Schicht
selektiv mittels einer Ätzlösung, die
Flußsäure, Wasserstoffperoxid
und Alkohol enthielt, entfernt. Danach wurde die Probe in einer
Wasserstoffatmosphäre
wärmebehandelt
und die freigelegte Oberfläche
der nichtporösen
Si-Schicht, welche auf den Haltewafer übertragen wurde, wurde geglättet, um
ein SOI-Substrat zu erzeugen.
-
Anschließend wurde
die Probe den Prozeßschritten
unterworfen, wie oben unter Bezugnahme auf 7A bis 7C beschrieben
wurde, um ein Halbleitersubstrat mit einer Struktur zu erzeugen,
wie in 7C dargestellt ist.
-
Ähnliche
Proben eines Halbleitersubstrats wurden präpariert und wiederholt gereinigt.
Die Anzahl von Partikeln, die an jeder der Proben eines Halbleitersubstrats
anhaften, wurde nach jedem Reinigungsvorgang gemessen.
-
Folglich
wurde festgestellt, daß die
Anzahl von Partikeln mit einem Durchmesser, der größer als 0.15μm ist, zwischen
0.02/cm2 und 0.1/cm2 war
und nicht merklich für
all diese Proben variierte.
-
(Vergleichsbeispiel)
-
Eine
Anzahl von SOI-Substraten wurde präpariert wie in dem vorstehenden
Beispiel. Anschließend
wurden sie den Prozeßschritten
unterworfen, wie oben unter Bezugnahme auf 13A bis 13E beschrieben wurde. Danach wurden die erzielten
Halbleitersubstrate wiederholt gereinigt und die Anzahl von Partikeln,
die an jeder der Proben anhaften, wurde beobachtet wie im Falle
des obigen Beispiels.
-
Folglich
wurde festgestellt, daß die
Anzahl von Partikeln mit einem Durchmesser, der größer als 0.15μm ist, zwischen
0.05/cm2 und 4/cm2 war
und merklich nach jeder Messung variierte bzw. schwankte. Jede Zunahme
in der Anzahl von Partikeln wurde von Partikeln mit einem Durchmesser
zwischen 0.05μm
und 0.4μm
dominiert.