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GEBIET DER
ERFINDUNG
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Die
Erfindung betrifft ein Kathetersystem zum Einbringen von Gefäßprothesen,
wie diese bei der perkutanen transluminalen koronaren Angioplastie
(PTCA-Verfahren) verwendet werden. Insbesondere betrifft die Erfindung
einen Katheter zum Einbringen von Gefäßprothesen mit einer zurückziehbaren
Rollhülse,
die zurückgezogen
werden kann, um eine selbstentfaltende oder Ballon-entfaltbare Gefäßprothese
freizugeben.
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ALLGEMEINER
STAND DER TECHNIK
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Bei
herkömmlichen
PTCA-Verfahren wird perkutan ein Führungskatheter in das kardiovaskuläre System
eines Patienten eingeführt
und durch die Aorta weiter geschoben, bis sich das distale Ende
im Ostium der gewünschten
Koronararterie befindet. Mithilfe von Fluoroskopie wird dann ein
Führungsdraht
durch den Führungskatheter
und über
den Behandlungsort in der Koronararterie geschoben. Über den
Führungsdraht
wird ein Ballonkatheter zum Behandlungsort geschoben. Daraufhin
wird der Ballon aufgeweitet, um die Arterie wieder zu öffnen. Der
Katheter kann über
einen Führungsdrahthohlraum
verfügen,
der der Länge
des Katheters entspricht (wie im Falle eines Overthe-wire-Katheters
(OTW), oder er kann ein Schnellwechsel-Katheter sein, bei dem der Führungsdrahthohlraum
wesentlich kürzer
als der Katheter ist. Als Alternative dazu könnte ein Ballonkatheter mit
einem festen Draht verwendet werden.
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Dieser
verfügt über einen
am Katheter befestigten Führungsdraht,
der nicht entfernt werden kann.
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Um
Arterienverschluss, Reparationsdissektion oder Restenose zu verhindern,
kann der Arzt eine intravaskuläre
Prothese oder eine Gefäßprothese
implantieren, um in der Arterie an der Läsion die Offenheit des Gefäßes zu sichern.
Bei der Gefäßprothese kann
es sich entweder um eine selbstentfaltende Gefäßprothese oder um eine Ballon-entfaltbare Gefäßprothese
handeln. Im letzteren Fall wird die Gefäßprothese oftmals mithilfe
eines Ballons eingebracht und der Ballon zum Entfalten der Gefäßprothese
verwendet. Die selbstentfaltenden Gefäßprothesen können aus
Formgedächtniswerkstoffen,
wie z. B. Nitinol, oder aus anderen Metallen hergestellt sein, jedoch
sollten sie so konstruiert sein, dass sie selbstentfaltende Merkmale
aufweisen.
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Bei
bestimmten bekannten Kathetern zum Einbringen von Gefäßprothesen
sind eine Gefäßprothese
und wahlweise ein Ballon am distalen Ende des Katheters um einen
Kernhohlraum herum angeordnet. Die Gefäßprothese und der Ballon werden von
einer Hülse
oder Hülle
gehalten und umhüllt. Wenn
sich das distale Ende an der gewünschten
Position des Zielgefäßes befindet,
wird die Hülse
oder Hülle
zurückgezogen,
um die Gefäßprothese
freizugeben. Nach Entfernen der Hülse kann sich die Gefäßprothese
selbst entfalten oder mithilfe eines Ballons entfaltet werden.
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Im
Fachgebiet sind eine Anzahl von Hülsenmodellen bekannt, einschließlich der
in US-Patentschrift 4,732,152 von Wallsten ('152), US-Patentschrift 4,848,343 von
Wallsten ('343),
US-Patentschrift 4,875,480 von Imbert, US-Patentschrift 5,662,703 von Yurek et
al. ('703), US- Patentschrift 5,690,644
von Yurek ('644)
und WO 94/15549 offenbarten, die alle die Verwendung einer Hülse offenbaren,
die aus einem um sich selbst gebogenen Membranteil geformt ist,
um die Gefäßprothese
zu halten und zusammen zu drücken.
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Wallsten '152 und Wallsten '343 offenbaren die
Verwendung von Gleitmitteln an den Innenwänden der Membran. Darüber hinaus
kann eine Flüssigkeit
in die Kammer eingebracht werden, die zum Teil von den Wänden der
um sich selbst gebogenen Membran gebildet wird.
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Die
Vorrichtung von Imbert umfasst kleine Löcher in der Hülle, die
beim Einbringen einer Flüssigkeit
in den Bereich zwischen den Innen- und Außenwänden das Austreten von Gas
aus diesen ermöglichen.
Die Größe der Löcher ist
so bemessen, dass keine Flüssigkeit
durch sie austreten kann.
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Yurek '703 offenbart eine
Gefäßprothese,
die von einer um sich selbst gebogenen Hülse distal zur Innenröhre gehalten
wird. Die äußere Schicht
der Hülse,
jedoch nicht die innere Schicht wird als porös offenbart. Das Patent von
Yurek '644 und WO 94/15549
offenbaren einen Katheter, in dem eine Gefäßprothese an einer Innenröhre angebracht
und von einem doppelwandigen Schlauch gehalten wird, dessen Außenwand
Mikroporen aufweist. Die Mikroporen ermöglichen den Durchtritt von
Flüssigkeit.
Bei dem Yurek-Katheter handelt es sich um einen Schnellwechsel-Katheter.
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US-Patentschrift
5,445,646 von Euteneuer et al. offenbart ein Gerät zum Einbringen einer Gefäßprothese,
das eine einlagige Hüllenvorrichtung
zum Halten einer Hülse
umfasst, die die Gefäßprothese
in ihrer Einbringanordnung hält,
wobei die Hüllenvorrichtung
an einer Gleithüllenvorrichtung befestigt
ist, die die Gefäßprothese
zur Selbstentfaltung freigibt. Die Gleithüllen können durch Einbringen einer
Flüssigkeit
in den Bereich zwischen der inneren und der äußeren Schicht der Gleithülle hydraulisch
aktiviert werden.
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WO
9632078 offenbart eine Vorrichtung zum Einbringen einer Gefäßprothese
mit einer Rollmembran. Obwohl die Verwendung von Rollmembranen bekannt
ist, wird vorzugsweise ein System zum Einbringen einer medizinischen
Vorrichtung bereitgestellt, das eine zurückziehbare Rollhülse umfasst,
in der die Reibungswirkung zwischen den Innen- und Außenwänden der
Hülse herabgesetzt
wird, ohne dass eine hydraulische Aktivierung notwendig ist. Durch
eine Rollmembran wird das Problem der Gleitreibung vermieden, das
normalerweise bei Gleithülsen
auftritt, da die Rollmembran buchstäblich von der Gefäßprothese
abrollt. Dies führt
wiederum dazu, dass die Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung der Gefäßprothese
beim Entfernen der Hülse
von derselben geringer ist. Weiterhin wird vorzugsweise ein solches
System mit einer geschlossenen zurückziehbaren Rollhülse versehen,
um zu verhindern, dass Gleitmittel im Inneren der Hülse mit
Körperflüssigkeiten
in Berührung
kommen. Weiterhin wird vorzugsweise ein System bereitgestellt, das
Eigenschaften wie z. B. Umfangsfestigkeit und Kriechfestigkeit aufweist.
Die Kriechfestigkeit der Außenwand
ist von besonderem Nutzen, da sie eine Querschnittsvergrößerung der
Gefäßprothese
und dadurch eine Verformung der Katheterhülse verhindert. Darüber hinaus wird
vorzugsweise ein System zum Einbringen einer medizinischen Vorrichtung
bereitgestellt, dass selbstvorfüllend
ist.
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Wie
nachfolgend beschrieben, wird die vorliegende Erfindung in ihren
verschiedenen Ausführungsformen
diesen Anforderungen gerecht.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein System zum Einbringen einer medizinischen
Vorrichtung mit einer Innenröhre,
die im distalen Bereich einen Anbringungsbereich für eine medizinische
Vorrichtung zum konzentrischen Anbringen einer medizinischen Vorrichtung
an demselben, eine zurückziehbare
Rollhülse
zum Halten einer medizinischen Vorrichtung an der Innenröhre und
eine Retraktionsvorrichtung aufweist.
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Die
zurückziehbare
Rollhülse,
die eine doppelwandige Rollmembran aufweist, stellt zwei verschiedene,
miteinander verbundene und um sich selbst gebogene Elemente bereit.
Sie ist konzentrisch um die Innenröhre angeordnet. Die Innenwand der
doppelwandigen Membran ist proximal am Anbringungsbereich für eine medizinische
Vorrichtung der Innenröhre
angebracht, und die Außenwand
der doppelwandigen Membran ist an einer Retraktionsvorrichtung angebracht.
Die Innenwand weist bei Einwirkung einer Rollkraft eine größere Neigung
zur Rollbewegung auf als die Außenwand.
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Wahlweise
können
von der Innenwand und der Außenwand
der Hülse,
zumindest einem Teil der Innenröhre
und dem Teil der Retraktionsvorrichtung, der vom Befestigungspunkt
der Außenwand
an der Retraktionsvorrichtung entfernt liegt, eine geschlossene
Kammer gebildet werden. Die Hülse
kann aus einer Einbringposition in eine Freigabeposition zurückgezogen
werden. In der Einbringposition umhüllt die Hülse zumindest einen Teil des
Anbringungsbereichs für
die medizinische Vorrichtung, während
sie in der Freigabeposition den Anbringungsbereich für die medizinische
Vorrichtung nicht mehr umhüllt.
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Die
Retraktionsvorrichtung, die betriebsfähig mit der zurückziehbaren
Rollhülse
zum Zurückziehen der
zurückziehbaren
Hülse verbunden
ist, bewegt die Außenwand
in proximaler Richtung relativ zur Innenwand, so dass die Hülse den
Anbringungsbereich für eine
medizinische Vorrichtung nicht mehr umhüllt.
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Eine
weitere Ausführungsform
der Erfindung stellt ein selbstvorfüllendes System zum Einbringen einer
medizinischen Vorrichtung bereit, das eine Innenröhre, eine
zurückziehbare
Rollhülse
zum Halten einer medizinischen Vorrichtung an der Innenröhre, sowie
eine bedienbar mit der zurückziehbaren
Rollhülse
verbundene Retraktionsvorrichtung zum Zurückziehen der zurückziehbaren
Hülse aufweist.
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Die
Innenröhre
weist im distalen Bereich einen Anbringungsbereich für eine medizinische
Vorrichtung zum konzentrischen Anbringen einer medizinischen Vorrichtung
an demselben auf.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
ist die zurückziehbare
Rollhülse,
die aus einem Werkstoff gebildet wird, das porös genug ist, Flüssigkeiten durchzulassen,
konzentrisch um die Innenröhre
angeordnet und umfasst eine doppelwandige Rollmembran. Die Innenwand
der zurückziehbaren
Rollhülse ist
proximal zum Anbringungsbereich für eine medizinische Vorrichtung
an der Innenröhre
befestigt, während
die Außenwand
an einer Retraktionsvorrichtung befestigt ist. In der Einbringposition
umhüllt
die Hülse zumindest
einen Teil des Anbringungsbereichs für eine medizinische Vorrichtung, während sie
in der Freigabeposition den Anbringungsbereich für eine medizinische Vorrichtung
nicht mehr umhüllt.
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Die
Retraktionsvorrichtung ist bedienbar mit der zurückziehbaren Rollhülse zum
Zurückziehen der
zurückziehbaren
Hülse verbunden,
und bewegt die Außenwand
in proximaler Richtung relativ zur Innenwand.
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Eine
weitere Ausführungsform
der Erfindung betrifft medizinische Vorrichtungen ähnlich der
oben beschriebenen, in denen die Innenwand der zurückziehbaren
Hülse biegsam
genug zum Rollen ist, während
die Außenwand
der zurückziehbaren
Hülse steif genug
ist, um eine unerwünschte
Bewegung der Hülse
zu verhindern.
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Eine
weitere Ausführungsform
der Erfindung betrifft eine medizinische Vorrrichtung ähnlich der oben
beschriebenen, bei der die Innenwand der zurückziehbaren Rollhülse aus
zumindest einem ersten Werkstoff gebildet wird und die Außenwand
aus zumindest einem zweiten Werkstoff gebildet wird, der sich vom
ersten Werkstoff unterscheidet. Die Innenwand und die Außenwand
können
mittels eines Klebemittels, mechanisch oder auf andere Weise miteinander
verbunden sein.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
können sowohl
die Innenwand als auch die Außenwand
aus einem ersten Werkstoff gebildet sein, der beim Zurückziehen
der Hülse
rollt, sowie aus einem zweiten Werkstoff, der beim Zurückziehen
nicht rollt. Bei einer weiteren Ausführungsform weist der zweite
Werkstoff eine höhere
Umfangsspannung als der erste Werkstoff auf. Bei einer weiteren
Ausführungsform
weist der Werkstoff der Außenwand
eine höhere
Zugfestigkeit als der Werkstoff der Hülseninnenwand auf. Bei einer
weiteren Ausführungsform
weist die Außenwand
in Längsrichtung
einen höheren
Grad an Steifigkeit als die Innenwand auf. Bei einer weiteren Ausführungsform
weist die Außenwand
ein höheres
Biegemodul als die Innenwand auf.
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Bei
den obigen Ausführungsformen,
bei denen die Innen- und Außenwände aus
verschiedenen Werkstoffen hergestellt sind, kann auch die Dicke
der Innen- und Außenwände unterschiedlich
sein und so ebenfalls zu den gewünschten
Eigenschaften der Wände
beitragen.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung bestehen die Innen- und Außenwände aus demselben Werkstoff,
wobei die Innenwand dünner ist
als die Außenwand.
Die Innenwand ist dünn
genug, um ein Rollen derselben zu ermöglichen, während die Außenwand
dick genug ist, um nicht zu rollen und unerwünschte Bewegungen der Gefäßprothese
zu verhindern. Vorzugsweise ist die Außenwand mindestens eineinhalbmal
so dick wie die Innenwand, und noch bevorzugter ist die Außenwand mindestens
viermal so dick wie die Innenwand.
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Bei
den obigen Ausführungsformen
können die
ersten und/oder zweiten Wandwerkstoffe wahlweise porös genug
sein, um eine Flüssigkeit
durchzulassen.
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Bei
allen vorstehend genannten Ausführungsformen
kann wahlweise ein Gleitmittel auf zumindest einen Teil der Innenwand
und/oder Außenwand
aufgebracht werden.
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Weiterhin
kann bei allen oben genannten Ausführungsformen eine am distalen
Ende des Katheters angebrachte Zugmanschette zusammen mit einem
Zugdraht als Bestandteil der Retraktionsvorrichtung eingesetzt werden.
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Die
Erfindung betrifft weiterhin eine Vorrichtung zum Einbringen einer
Gefäßprothese,
umfassend eines der oben beschriebenen Systeme zum Einbringen einer
medizinischen Vorrichtung mit einer am Anbringungsbereich für eine medizinische
Vorrichtung der Innenröhre
angebrachten Gefäßprothese.
Weitere Vorrichtungen, die mithilfe der oben beschriebenen Systeme
eingebracht werden können, sind
Gefäßersatzsysteme
und Hohlvenenfilter.
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Weiterhin
wird ein Verfahren zum Einbringen einer medizinischen Vorrichtung
an einer gewünschten
Körperstelle
offenbart. Das Verfahren umfasst die Schritte des Bereitstellens
eines Systems zum Einbringen einer medizinischen Vorrichtung und
einer medizinischen Vorrichtung, des Anbringens der medizinischen
Vorrichtung im Anbringungsbereich für eine medizinische Vorrichtung
eines der beschriebenen Systeme zum Einbringen einer medizinischen Vorrichtung,
der perkutanen Einführung
des Systems zum Einbringen einer medizinischen Vorrichtung in einen
Körperhohlraum,
der Köperflüssigkeit
enthält, wobei
die Körperflüssigkeit
durch die Hülse
durchtritt, um so das System zum Einbringen einer medizinischen
Vorrichtung vorzufüllen,
des Weiterführens
im Körperhohlraum
bis an die gewünschte
Körperstelle, des
proximalen Zurückziehens
der zurückziehbaren Rollhülse, um
die medizinische Vorrichtung freizulegen, und des Herausziehens
des Systems zum Einbringen einer medizinischen Vorrichtung aus dem Körperhohlraum.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform
handelt es sich bei der medizinischen Vorrichtung um eine Gefäßprothese,
die wahlweise selbstentfaltend sein kann, obwohl andere Vorrichtungen
einschließlich
Gefäßersatzsysteme
und Hohlvenenfilter auf ähnliche
Weise eingebracht werden können.
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Schließlich betrifft
die Erfindung ein System zum Einbringen einer medizinischen Vorrichtung
mit einer Innenröhre,
die im distalen Bereich einen Anbringungsbereich für eine medizinische
Vorrichtung zum konzentrischen Anbringen einer medizinischen Vorrichtung
an demselben aufweist, mit einer zurückziehbaren Rollhülse und
einer Retraktionsvorrichtung zum Zurückziehen der Rollhülse. Die
zurückziehbare Rollhülse dient
zum Halten der medizinischen Vorrichtung an der Innenröhre. Die
zurückziehbare
Rollhülse
besteht aus einem geschlossenen, doppelwandigen Rollelement, das
konzentrisch um die Innenröhre
angeordnet ist. Am proximalen Ende wird die Rollhülse direkt
oder indirekt über
einen Anschlagpuffer oder eine andere Festhaltvorrichtung an der
Innenröhre
proximal zum Anbringungsbereich für eine medizinische Vorrichtung
gehalten. Am distalen Ende ist die Rollhülse an einer Retraktionsvorrichtung
befestigt.
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Bei
der vorliegenden Offenbarung ist beabsichtigt, dass sich der Begriff „Anbringungsbereich
für eine
medizinische Vorrichtung" auf
einen Bereich einer Innenröhre
bezieht, an dem sich eine medizinische Vorrichtung befindet, sowie
auf einen Bereich einer Innenröhre, über den
sich eine medizinische Vorrichtung erstreckt. Ein Beispiel für den erstgenannten
Fall ist der Bereich einer Innenröhre, mit dem sich eine Gefäßprothese
im Presskontakt befindet. Ein Beispiel für den letztgenannten Fall ist
der Bereich, über
den sich eine selbstentfaltende Gefäßprothese erstreckt. Wenn darüber hinaus
Bezug auf das Anbringen einer medizinischen Vorrichtung an einer
Innenröhre
genommen wird, soll dies sowohl das Anbringen der Vorrichtung an
der Innenröhre
sowie über
einen Bereich der Innenröhre
hinweg umfassen.
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KURZBESCHREIBUNG
DER FIGUREN
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1a zeigt eine schematische
Querschnittsansicht in Längsrichtung
des erfindungsgemäßen Systems
zum Einbringen einer medizinischen Vorrichtung.
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1b zeigt eine teilweise
auseinander gezogene Ansicht des in 1a mit
einem Kreis gekennzeichneten Bereichs 1b.
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2 zeigt das distale Ende
des erfindungsgemäßen Systems
zum Einbringen einer medizinischen Vorrichtung von 1 mit der zurückziehbaren Rollhülse in zurückgezogener
Position.
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3 zeigt eine schematische
Querschnittsansicht in Längsrichtung
des distalen Endes eines erfindungsgemäßen Systems zum Einbringen
einer medizinischen Vorrichtung.
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4 zeigt eine schematische
Querschnittsansicht in Längsrichtung
des distalen Endes eines erfindungsgemäßen Systems zum Einbringen
einer medizinischen Vorrichtung.
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5a und 5b zeigen schematische Ansichten von
zurückziehbaren
Rollhülsen
für die
Verwendung mit der vorliegenden Erfindung.
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6 zeigt eine schematische
Querschnittsansicht in Längsrichtung
des distalen Endes eines erfindungsgemäßen Systems zum Einbringen
einer medizinischen Vorrichtung.
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7a und 7b sind schematische Querschnittsansichten
in Längsrichtung
einer doppelwandigen Hülse
vor und nach dem Zurückziehen.
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7c und 7d sind schematische Querschnittsansichten
in Längsrichtung
einer geschlossenen doppelwandigen Hülse vor und nach dem Zurückziehen.
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8 zeigt eine geeignete Gefäßprothese zur
Verwendung mit dem erfindungsgemäßen System
zum Einbringen einer medizinischen Vorrichtung.
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9 zeigt ein geeignetes Gefäßersatzsystem
zur Verwendung mit dem erfindungsgemäßen System zum Einbringen einer
medizinischen Vorrichtung.
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10 zeigt einen geeigneten
Hohlvenenfilter zur Verwendung mit dem erfindungsgemäßen System
zum Einbringen einer medizinischen Vorrichtung.
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AUSFÜHRLICHE
BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Die
Erfindung kann auf viele unterschiedliche Weisen ausgeführt werden.
Hier werden jedoch nur bestimmte bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung
beschrieben. Die vorliegende Beschreibung veranschaulicht die Grundsätze der
Erfindung und soll nicht dazu dienen, die Erfindung auf die dargestellten
Ausführungsformen
zu beschränken.
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Mit
Bezug auf die Figuren zeigt 1a ein allgemeines
erfindungsgemäßes System
zum Einbringen einer medizinischen Vorrichtung 110. Am
distalen Ende der Innenröhre 114 befindet
sich ein Anbringungsbereich für
eine medizinische Vorrichtung 118. Die Innenröhre 114 besteht
vorzugsweise aus einer biegsamen jedoch nicht zusammendrückbaren Konstruktion,
z. B. aus einem in ein Polymer eingehüllten Geflecht oder aus einer
Spule. Die Biegsamkeit der Geflechts- bzw. Spulenkonstruktion ermöglicht es
dem System zum Einbringen einer medizinischen Vorrichtung, durch
Körperhohlräume zu navigieren,
und die Nichtzusammendrückbarkeit
des Geflechts bzw. der Spule trägt
zur Formstabilität
des Katheters und zur präzisen
Platzierung bei, wenn die zurückziehbare
Rollhülse
bei der Freigabe der Gefäßprothese
zurückgezogen
wird. Das Geflecht bzw. die Spule kann aus einem Edelstahl bestehen,
der von einem Polymer, wie z. B. Polyimide ummantelt ist und eine
Innenschicht aus Teflon aufweist. Die Innenröhre muss allerdings nicht aus
nicht zusammendrückbaren
Werkstoffen gefertigt sein. Es können ebenfalls
biegsame und zusammendrückbare
Werkstoffe, wie z. B. Polyäthylen,
verwendet werden.
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Der
Anbringungsbereich für
eine medizinische Vorrichtung 118 wird von einer zurückziehbaren Rollhülse 122 zum
Halten einer medizinischen Vorrichtung an der Innenröhre umhüllt. Das
System zum Einbringen einer medizinischen Vorrichtung weist darüber hinaus
eine Retraktionsvorrichtung zum Zurückziehen der zurückziehbaren
Rollhülse
auf.
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Die
konzentrisch um die Innenröhre 114 angeordnete
zurückziehbare
Rollhülse 122 besteht
aus einem einzelnen Werkstoff, der um sich selbst gebogen ist, wodurch
zumindest ein Teil der Hülse
doppelwandig ist. Die Innenwand 130 der Hülse 122 ist
in einem Bereich 134 proximal zum Anbringungsbereich für eine medizinische
Vorrichtung 118 an der Innenröhre 114 befestigt.
Die Außenwand 138 der
Hülse 122 ist
im Bereich 142 der Retraktionsvorrichtung an der Retraktionsvorrichtung 126 befestigt.
Die Innenwand 130 und die Außenwand 138 der Hülse, zumindest
ein Bereich 150 der Innenröhre und der Teil 154 der
Retraktionsvorrichtung, der distal zum Befestigungsbereich 142 der
Außenwand
an der Retraktionsvorrichtung liegt, bilden eine geschlossene Kammer 116.
Die Hülse
kann aus einer in 1a dargestellten
Einbringposition in eine in 2 gezeigte Freigabeposition
zurückgezogen
werden. In der Einbringposition umhüllt die Hülse zumindest einen Teil des
Anbringungsbereichs für
eine medizinische Vorrichtung, während
sie in der Freigabeposition den Anbringungsbereich für eine medizinische
Vorrichtung nicht mehr umhüllt.
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An
der zurückziehbaren
Rollhülse 122 ist eine
Retraktionsvorrichtung 126 befestigt. Die Retraktionsvorrichtung 126 umfasst
eine bedienbar an einem Zugdraht 128 befestigten Zugmanschette 127, wobei
sich der Zugdraht bis an das proximale Ende des Systems zum Einbringen
einer medizinischen Vorrichtung erstreckt. Bei der Zugmanschette 127 handelt
es sich um ein ringförmiges
Element aus Edelstahl oder vorzugsweise aus einem Röntgenstrahlen-undurchlässigen Material,
wie z. B. Gold, das mittels eines geeigneten Klebemittels, wie z.
B. Urethan, an der distalen Außenröhre 178 befestigt ist.
Die distale Außenröhre ist
wiederum mit der Rollhülse
verbunden. Der Zugdraht kann aus einem geeigneten Werkstoff gefertigt
sein, u. a. aus Edelstahl.
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Wahlweise
umfasst das erfindungsgemäße System
zum Einbringen einer medizinischen Vorrichtung weiterhin eine faltbare
Hülse in
der Schaftmitte, wie in 1a und
ausführlich
in 1b dargestellt. Das
distale Ende der proximalen Außenröhre 170 ist vorzugsweise
mittels einer Klebeverbindung an einer zieharmonikaförmigen,
faltbaren Hülse
in der Schaftmitte 174 befestigt. Das distale Ende der
faltbaren Hülse
in der Schaftmitte 174 ist wiederum vorzugsweise mittels
einer Klebeverbindung an der distalen Außenröhre 178 befestigt.
Die Zugmanschette 127 ist am distalen Ende der distalen
Außenröhre 178 befestigt.
Bei der Bedienung bewegt die Retraktionsvorrichtung die Außenwand
in proximaler Richtung zur Innenwand, so dass die Hülse nicht
mehr den Anbringungsbereich für
eine medizinische Vorrichtung umhüllt. Dadurch wird die Länge der
faltbaren Hülse
in der Schaftmitte 174 herabgesetzt. Weitere Informationen über die
faltbare Hülse
in der Schaftmitte sind in US-Patentschrift 5,534,007 von St. Germain
und Olson zu finden, auf die hier vollumfänglich Bezug genommen wird.
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Die
zurückziehbare
Rollhülse 122 kann
aus einer in 1 gezeigten
Einbringposition in eine in 2 gezeigte
Freigabeposition zurückgezogen werden.
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Wie
aus 1a ersichtlich,
umfasst das System zum Einbringen einer medizinischen Vorrichtung weiterhin
eine optionale Spitze 162, die am distalen Ende der Innenröhre 114 angebracht
ist und an der zurückziehbaren
Hülse 122 anliegt.
Die Spitze 162 kann mittels eines Klebemittels, wie beispielsweise H.
B. Fuller 3507, einem Urethan-Klebemittel,
oder mittels eines ähnlichem
Klebemittels an der Innenröhre
befestigt sein.
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Weiterhin
zeigt die Ausführungsform
in 1a eine selbstentfaltende
Gefäßprothese 158, die
am Anbringungsbereich für
eine medizinische Vorrichtung 118 des Systems angebracht
ist. Die Gefäßprothese 158 befindet
sich im Haltebereich für eine
medizinische Vorrichtung 166.
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Da
die geschlossene Kammer 116 nicht mit Flüssigkeiten
in einem sich proximal zur Hülse
befindlichen Teil des Einbringsystems in Berührung kommt, kann die geschlossene
Kammer mit einer Gleitsubstanz beschichtet oder gefüllt sein,
um die Reibung zwischen der Innenwand und der Außenwand der Hülse herabzusetzen,
ohne dass es zu einer unmittelbaren Wechselwirkung zwischen der Gleitsubstanz
und einer Körperflüssigkeit
kommt.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung, die in 3 gezeigt
ist, umfasst das allgemein dargestellte System zum Einbringen einer
medizinischen Vorrichtung 210 eine Innenröhre 214 mit einem
Anbringungsbereich für
eine medizinische Vorrichtung 218 am distalen Ende der
Innenröhre. Eine
zurückziehbare
Rollhülse 222 zum
Halten einer medizinischen Vorrichtung an der Innenröhre umhüllt den
Anbringungsbereich für
eine medizinische Vorrichtung 218. An der zurückziehbaren
Rollhülse 222 ist
eine Retraktionsvorrichtung 226 zum Zurückziehen der Hülse befestigt.
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Wie
auch bei der vorherigen Ausführungsform,
besteht die zurückziehbare
Rollhülse 222 aus einem
einzelnen Werkstoff, der um sich selbst gebogen ist. Die Innenwand 230 der
Hülse 222 ist
an der Innenröhre 214 in
einem Bereich 234 befestigt, der proximal zum Anbringungsbereich
für eine
medizinische Vorrichtung 218 liegt. Die Außenwand 238 der Hülse 222 ist
an der Retraktionsvorrichtung 226 im Bereich 242 der
Retraktionsvorrichtung befestigt. Wie zuvor beschrieben, umfasst
die Retraktionsvorrichtung 226 eine proximale Außenröhre 270,
die an der zurückziehbaren
Hülse 274 befestigt
ist, welche wiederum an der distalen Außenröhre 278 befestigt ist.
Die Zugmanschette 227 ist am distalen Ende der distalen
Außenröhre 278 befestigt,
und der Zugdraht 228 erstreckt sich proximal von der Zugmanschette 227.
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Bei
der Ausführungsform
von 3 ist darüber hinaus
eine optionale selbstentfaltende Gefäßprothese 258 gezeigt,
die im Anbringungsbereich für eine
medizinische Vorrichtung 218 des Systems angebracht ist.
Die Gefäßprothese 258 wird
im Haltebereich für
eine medizinische Vorrichtung 266 gehalten.
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Obwohl
die Hülse 274 in
der nicht zurückgezogenen
Position, wie in 3 gezeigt, über die
gesamte Länge
der Gefäßprothese 258 hinweg
als doppelwandig gezeigt ist, muss sich der doppelwandige Bereich
der Hülse
nicht über
die gesamte Länge
der Gefäßprothese
erstrecken, sondern kann sich nur über einen Teil der Gefäßprothese
erstrecken. Die Verwendung einer Hülse, deren um sich gebogener Bereich
in der nicht zurückgezogenen
Position von geringerer Länge
ist, kann sich insofern als vorteilhaft erweisen, als dass die Gesamtlänge der
Hülse in
der zurückgezogenen
Position ebenfalls geringer ist und das Einbringsystem somit über eine
größere Länge hinweg
einen kleineren Querschnitt aufweist. Bevorzugterweise erstreckt
sich der um sich selbst gebogene Bereich mindestens über die
Hälfte
der Gefäßprothese,
und noch bevorzugterweise über
mindestens ein Viertel oder ein Achtel der Gefäßprothese.
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Wahlweise
kann die Kammer 246, die von der Innenwand 230 und
der Außenwand 238 der
Hülse und
zumindest einem Teil des Innenrohrs 250 und einem Teil
der Retraktionsvorrichtung 226 gebildet wird, geschlossen
sein.
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Wie
in 3 gezeigt, umfasst
das System zum Einbringen einer medizinischen Vorrichtung weiterhin
eine optionale Spitze 262, die am distalen Ende der Innenröhre 214 angebracht
ist und an der zurückziehbaren
Hülse 222 anliegt.
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Bei
der in 3 gezeigten Ausführungsform ist
die zurückziehbare
Rollhülse 222 zumindest
teilweise aus porösem
Werkstoff gebildet, um Flüssigkeiten
durchzulassen. Geeignete poröse
Werkstoffe sind Schaum-Polytetrafluoräthylen (ePTFE)
und Polyester. Die Werkstoffe weisen vorzugsweise eine Porengröße von 0,01
mm bis 5,0 mm auf.
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Die
Porosität
der Innen- und Außenwände ermöglicht es,
dass Luft im Haltebereich für
eine medizinische Vorrichtung 266 von Flüssigkeiten,
die durch die Innen- und Außenwände durchtreten
und in den Haltebereich der medizinischen Vorrichtung fließen, herausgespült wird.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform,
die in 4 gezeigt ist,
ist das allgemein dargestellte System zum Einbringen einer medizinischen
Vorrichtung 310 ähnlich
wie die in 2 gezeigte
Ausführungsform
aufgebaut, unterscheidet sich von dieser jedoch darin, dass die
Rollhülse 322 eine
Innenwand 330 und eine Außenwand 338 aufweist,
wobei die Innenwand aus zumindest einem ersten Werkstoff gebildet wird
und die Außenwand
aus zumindest einem zweiten Werkstoff gebildet wird, der sich vom
ersten Werkstoff unterscheidet. Das Einbringsystem von 4 unterscheidet sich weiterhin
darin vom Einbringsystem von 3,
dass die Innenröhre 318 teilweise
aus einer dualen Hohlraumröhre
besteht. Der andere Hohlraum 382 der dualen Hohlraumröhre dient
als Spülhohlraum
und steht mit der Gefäßprothesenkammer 386 in
Flüssigkeitskontakt.
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Wie
bei der vorgenannten Ausführungsform umfasst
die Retraktionsvorrichtung 326 eine proximate Außenröhre 370,
die an der zurückziehbaren Hülse 374 befestigt
ist, die wiederum an der distalen Außenröhre 378 befestigt
ist. Die Zugmanschette 327 ist am distalen Ende der distalen
Außenröhre 378 befestigt,
und der Zugdraht 328 erstreckt sich proximal von der Zugmanschette 327.
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Wie
in 4 gezeigt, umfasst
das System zum Einbringen einer medizinischen Vorrichtung weiterhin
eine optionale Spitze 362, die am distalen Ende der Innenröhre 314 angebracht
ist und an der zurückziehbaren
Hülse 322 anliegt.
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Eine
selbstentfaltende Gefäßprothese 358, die
am Anbringungsbereich für
eine medizinischen Vorrichtung 318 des Systems angebracht
ist, ist auch in der Ausführungsform
von 3 gezeigt. Die Gefäßprothese 358 wird
im Haltebereich für
eine medizinische Vorrichtung 366 gehalten. Der optionale
Anschlagpuffer 372 ist ebenfalls abgebildet. Der Anschlagpuffer 372 kann
aus Polyäthylen
bestehen und ist mithilfe eines Klebemittels, wie beispielsweise
H. B. Fuller 3507, an der Innenröhre
befestigt.
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Zusätzlich kann
das System zum Einbringen einer medizinischen Vorrichtung Markierungsstreifen (nicht
abgebildet) umfassen, die das Positionieren des Systems erleichtern
sollen und mit einem Klebemittel, wie z. B. Loctite 4011, an der
Innenröhre
angebracht sein können.
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Die
Innenwand 330 und die Außenwand 338 können mittels
Klebemittel, Wärmeschweißung, Zusammenheften
oder anderweitig mechanisch miteinander verbunden sein. Zu den geeigneten
Klebemitteln zählen
Urethan und Epoxidharz.
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Zwar
kommt für
die Erfindung eine breite Auswahl an Werkstoffen für den ersten
und den zweiten Werkstoff in Frage, die Werkstoffe müssen jedoch so
gewählt
sein, dass der Werkstoff der Innenwand bei der Ausübung einer
Rollkraft eine größere Neigung
zum Rollen aufweist als die Außenwand.
Zum Zwecke dieser Anwendung kann die jeweilige Neigung von Werkstoffen
zur Rollbewegung dadurch geprüft
werden, dass ein Streifen eines Werkstoffs genommen wird, ein Ende
desselben unbeweglich befestigt wird, ein kleiner Teil des entgegengesetzten Endes
des Werkstoffs um sich selbst gebogen wird und die Kraft in Längsrichtung
gemessen wird, die erforderlich ist, um eine Rollbewegung des umgebogenen
Endes des Werkstoffs einzuleiten.
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Vorzugsweise
wird ein erster Werkstoff, der beim Zurückziehen der Hülse rollt,
und ein zweiter Werkstoff, der beim Zurückziehen nicht rollt, gewählt. Der
zweite Werkstoff weist vorzugsweise eine höhere Umfangsspannung als der
erste Werkstoff auf. Weiterhin weist die Außenwand der Hülse in der
nicht zurückgezogenen
Position eine höhere
Zugfestigkeit als die Innenwand der Hülse auf. Bei einer bevorzugten
Ausführungsform
besteht der Außenwerkstoff aus
Polyäthylen
hoher Dichte (HDPE) und der Innenwerkstoff aus Polyesterwerkstoffen
(Blockamid-Blockether), wie beispielsweise Polymere der Marke PEBAXTM, die von Atochem North America, Inc. (Philadelphia,
Pennsylvanien, Vereinigte Staaten von Amerika) hergestellt werden.
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Die
Werkstoffe können
auch so gewählt
werden, dass die Außenschicht
eine Kriechfestigkeit in radialer Richtung aufweist und/oder in
Längsrichtung nicht
zusammendrückbar oder
entfaltbar ist, während die
Innenschicht in radialer Richtung und in Längsrichtung biegsam ist. Die
zusätzliche
Festigkeit der Außenschicht
verhindert, dass die Hülse
unter der einwirkenden Kraft der in der Hülse gehaltenen selbstentfaltenden
Gefäßprothese
verrutscht und trägt
dazu bei, zu gewährleisten,
dass sich die Gefäßprothese
erst dann entfaltet, wenn das System betrieben wird. Gleichzeitig
ermöglicht
die Biegsamkeit der Innenschicht das Einrollen der Hülse über sich
selbst.
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Die
Werkstoffe können
auch so gewählt
werden, dass die Außenschicht
aus einem Werkstoff gebildet wird, der eine höhere Zugfestigkeit, ein höheres Biegemodul
und/oder eine höhere
Umfangsspannung aufweist als die Innenschicht. Die Werkstoffe können auch
so gewählt
werden, dass die Außenschicht
eine höhere
Steifigkeit in Längsrichtung
aufweist als die Innenschicht.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung ist die zurückziehbare
Rollhülse
dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Außenwand mit einer ersten Dicke
und eine Innenwand mit einer zweiten Dicke aufweist. Die erste Dicke
kann größer oder
geringer als die zweite Dicke sein. Wenn die Außenwand dünner als die Innenwand ist,
muss der Werkstoff der Außenwand
ein größeres Biegemodul und/oder
eine höhere
Zugfestigkeit und/oder Umfangsspannung und/oder Steifigkeit in Längsrichtung aufweisen
als der innere Werkstoff, so dass die jeweiligen Dicken der Schichten
durch die jeweiligen Werkstoffeigenschaften der Wände ausgeglichen werden.
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Die
Erfindung sieht ebenfalls ein System zum Einbringen einer medizinischen
Vorrichtung mit einer zurückziehbaren
Rollhülse
vor, wobei die Innenwand der zurückziehbaren Hülse biegsam
genug ist, um zu rollen, während
die Außenwand
der zurückziehbaren
Hülse steif
genug ist, um eine unerwünschte
Bewegung der Gefäßprothese
zu verhindern, und wobei die Außen-
und Innenwände
aus dem gleichen Werkstoff gefertigt sind. Die Eigenschaften-Unterscheidung
ergibt sich daraus, dass die Innenwand dünner als die Außenwand
ist. Dies kann beispielsweise durch die Verwendung einer sich verjüngenden
Röhre,
die um sich selbst gebogen ist, erreicht werden.
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Die
Erfindung sieht außerdem
die Verwendung von porösen
Werkstoffen als ersten und/oder zweiten Werkstoff vor. Wenn beide
Werkstoffe porös sind,
ist das System zum Einbringen einer medizinischen Vorrichtung selbstvorfüllend. Geeignete
poröse
Werkstoffe zur Verwendung bei dieser Ausführungsform umfassen Schaum-Polytetrafluoräthylen, Polyester
und Silikon.
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Im
Allgemeinen sieht die Erfindung die Verwendung von thermoplastischen
Elastomeren vor, wie z. B. Polyurethan, Polyäthylen, Polyester, Polyvinylchlorid,
Nylon und deren Blockcopolymere sowie Polymere der Marke PEBAXTM für
die doppelwandige Hülse.
Zu den weiteren geeigneten Werkstoffen zählen Fluorpolymere, nicht elastische
Polyäthylenterephthalate
(PET), Polyimid und Polyolefin-Copolymere
wie SURLYNTM.
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Typischerweise
weisen die Werkstoffe zur Verwendung in den erfindungsgemäßen doppelwandigen
Hülsen
eine hohe Festigkeit auch bei geringen Wanddicken von 1/1000 Zoll
auf. Geeignete Werkstoffe umfassen einachsig ausgerichtete Filme,
wie sie durch Blasformverfahren hergestellt werden.
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Um
die Reibung zwischen der Innenwand und der Außenwand zu verringern, kann
ein geeignetes Gleitmittel aus dem Stand der Technik zumindest auf
einen Teil der Innen- und/oder Außenwände gezielt aufgebracht werden.
Die Erfindung sieht auch das Aufbringen eines Gleitmittels auf die
gesamten Innen- und Außenwände vor.
Zu den geeigneten Gleitmitteln zählen
Silikone, Polyvinylpyrrolidon und Polypropylenoxid (PPO). Weiterhin
kann das von SciMed hergestellte Beschichtungsmittel BioSlideTM verwendet werden. BioSlideTM ist
ein hydrophiles, schmierendes Beschichtungsmittel aus Polyäthylenoxid
und Neopentylglykoldiacrylat, das in einer Lösung aus Wasser und Isopropylalknhol
im Beisein eines Photoinitiators wie z. B. Azobisisobutronitril
polymerisiert wird. Andere Hydrogele, wie z. B. Polyäthylenglykol
(PEG), das von BASF hergestellte PEO/PPO/PEO-Polyäthylenoxid/Polypropylenoxid/Polyäthylenoxid-Triblockpolymer
oder PPO/PEO/PPO, können
ebenfalls verwendet werden. Flüssigkeiten,
die bevorzugterweise biokompatibel sein sollten, können ebenfalls
bei der Anwendung der Erfindung als Gleitmittel verwendet werden. Das
Vorhandensein von Flüssigkeit
zwischen den Innen- und Außenwänden der
Hülse verhindert,
dass die Innen- und Außenwände miteinander
in Berührung
kommen und verringert dadurch die Reibung zwischen den Wänden.
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Die
Reibung zwischen den Innen- und Außenwänden kann auch durch eine veränderte Ausgestaltung
der Rollhülse
verringert werden. Die in den obigen Figuren gezeigte Rollhülse ist
in 5a wiedergegeben.
Die Innenwand 430 und die Außenwand 438 sind im
Wesentlichen parallel zueinander. Andere Ausgestaltungen, bei denen
eine geringere Reibung auftritt, werden ebenfalls betrachtet, wie
beispielsweise der Aufbau 422 in 5b. Die Innenwand 430 ist schiefwinkelig
so zur Außenwand 438 angeordnet,
dass der Abstand zwischen der Innenwand und der Außenwand
mit zunehmender Entfernung von der Falz 423 in der Rollhülse zunimmt.
Der zunehmende Abstand zwischen den Wänden verringert die Berührungsfläche der
Wände und
daher auch die gegenseitige Reibung zwischen den Wänden.
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Der
Einsatz eines Spülhohlraums
ist zwar nur in der Ausführungsform
in 4 gezeigt, es ist
jedoch ersichtlich, dass ein Spülhohlraum
auch geeigneterweise bei den anderen erfindungsgemäß offenbarten
Ausführungsformen
verwendet werden kann.
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Zusätzliche
Einzelheiten zum Aufbau der Ausführungsformen
des erfindungsgemäßen Systems
zum Einbringen einer medizinischen Vorrichtung, bei dem faltbare
Hülsen
in der Schaftmitte und insbesondere im Bereich der Vorrichtung,
der sich proximal zur zurückziehbaren
Rollhülse
befindet, verwendet werden, sind aus den verschiedenen Ausführungsformen
bekannt, die in US-Patentschrift 5,534,007 von St. Germain und Olson
offenbart werden, auf die vollumfänglich Bezug genommen wird.
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Zusätzlich zur
Verwendung einer Retraktionsvorrichtung aus einer faltbaren Hülse in der Schaftmitte
zum Zurückziehen
der äußeren Hülse sieht
die Erfindung auch die Verwendung anderer geeigneter Retraktionsmittel
vor, die im Fachgebiet bekannt sind, einschließlich gleitend geschlossener
zurückziehbarer
Hülsen
und Abdichtungen in der Schaftmitte, wie diese in der anhängigen,
gemeinsam übertragenen
US-Patentanmeldung
08/722,834 vom 27. September 1996 und der Änderungsanmeldung 09/071,484
vom 1. Mai 1998 bekannt sind. Weitere betrachtete Retraktionsvorichtung
umfassen Hülsen,
die direkt durch Zugmanschetten aktiviert werden, wie in US-Patentanmeldung
09/071,484 vom 27. Mai 1998 beschrieben, sowie schraubenähnliche
Retraktionsvorrichtungen, wie sie im US-Patent 5,201,757 von Heyn
et al. beschrieben sind.
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Anders
dazu kann die zurückziehbare
Rollhülse
auch als Vollhülse
ausgebildet sein, die sich bis zum proximalen Ende des Systems zum
Einbringen einer medizinischen Vorrichtung erstreckt.
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Bei
einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform,
die allgemein in 6 gezeigt
ist, umfasst das System zum Einbringen einer medizinischen Vorrichtung
eine zurückziehbare
Rollhülse 522,
die in sich abgeschlossen ist. Das Einbringsystem umfasst eine Innenröhre 514,
die im distalen Bereich einen Anbringungsbereich für eine medizinische
Vorrichtung zum konzentrischen Anbringen einer medizinischen Vorrichtung
an demselben aufweist. Das proximale Ende der zurückziehbaren
Rollhülse 522 ist
mittels eines optionalen Anschlagpuffers 572 an einem Punkt 523,
der proximal zum Anbringungsbereich für eine medizinische Vorrichtung 518 liegt,
an der Innenröhre
befestigt. Falls der optionale Anschlagpuffer 572 nicht
vorhanden ist, kann die zurückziehbare
Rollhülse 522 direkt
an der Innenröhre
befestigt werden. Die zurückziehbare
Rollhülse 522 enthält eine
Gefäßprothese 558,
die über
oder um das distale Ende 518 der Innenröhre 514 angebracht
ist. Je nach Art der verwendeten Gefäßprothese kann die Gefäßprothese
auch direkt an der Innenröhre
angebracht werden. Das distale Ende der zurückziehbaren Rollhülse 522 ist
an einer Retraktionsvorrichtung 526 befestigt. Klebemittel,
wie z. B. Polyurethan, Epoxidharz, Zyanoakrylate und Akrylharze, oder
andere geeignete Befestigungsmittel, einschließlich Wärmeschweißen, Zusammenheften oder sonstige
mechanische Verbindungsverfahren, können zum Befestigen der Rollhülse an der
Retraktionsvorrichtung verwendet werden. Wie in 6 gezeigt, besteht die Retraktionsvorrichtung 526 aus
einer äußeren Hülse, die
die Rollhülse
umhüllt
und sich in proximaler Richtung erstreckt. Die zurückziehbare Rollhülse 522 kann
durch Ziehen der äußeren Hülse 526 in
proximaler Richtung zurückgezogen
werden.
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Die
zurückziehbare
Rollhülse 522 kann wahlweise
mit in Längsrichtung
ausgerichteten Rippen versehen sein, um die Knickfestigkeit zu erhöhen. Eine
verjüngt
ausgeformte Hülse, ähnlich der
in 5b gezeigten, die
an beiden Enden in sich abgeschlossen ist, kann auf ähnliche
Weise verwendet werden, um ein Knicken der Hülse beim Zurückziehen
derselben zu vermeiden.
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Die äußere Hülse 526 kann
eine Vollhülse sein,
die sich über
die gesamte Länge
bis hin zum proximalen Ende des Systems zum Einbringen einer medizinischen
Vorrichtung erstreckt, oder sie kann sich wahlweise dazu proximal über lediglich
einen Teil des Einbringsystems erstrecken. Im letztgenannten Fall
kann die äußere Hülse 526 zusammen
mit einer faltbaren Hülse
in der Schaftmitte verwendet werden, die weiter oben offenbart ist.
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Die äußere Hülse kann
aus homogenem Polymer oder einem Verbundstoff hergestellt sein.
Zu den geeigneten Werkstoffen zählen
Polyolefincopolymere, Pebax, Polyurethan, Nylon, Polyäthylen,
Polyester und andere thermoplastische Elastomere. Die äußere Hülse sollte
vorzugsweise biegsam, jedoch in radialer Richtung nicht elastisch
ausgebildet sein. Wahlweise kann die äußere Hülse aus einem in ein Polymer
gehülltes
Geflecht oder aus einer Spule gebildet sein. Das Geflecht bzw. die
Spule kann aus Edelstahl gebildet sein, der in ein Polymer, wie
Polyimid, eingehüllt
ist und eine Innenschicht aus TeflonTM aufweist.
Falls die äußere Hülse aus
einer polymeren Röhre
hergestellt ist, kann die Röhre
mit Schlitzen versehen werden, um die Biegsamkeit der Röhre zu erhöhen, ohne
die radiale Festigkeit zu beeinträchtigen. Die äußere Hülse kann
aus einem Werkstoff hergestellt werden, der so gewählt wird,
dass er die Rollhülse
beim Zurückziehen
stützt,
um eine Ausdehnung der Rollhülse
zu verhindern.
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Eine
weitere geeignete Retraktionsvorrichtung besteht aus einer Manschette
und einem Zugdraht. Eine Zugmanschette, wie vorstehend offenbart,
kann am distalen Ende der zurückziehbaren Rollhülse befestigt
werden. Ein Zugdraht, der sich proximal von der Zugmanschette erstreckt,
kann dann zum Zurückziehen
der Rollhülse
verwendet werden. Der Zugdraht kann an einem Punkt in die Innenröhre eintreten,
der proximal zur Gefäßprothese liegt,
vorzugsweise an einem Punkt, der im Abstand von zumindest der Länge einer
zurückziehbaren Rollhülse proximal
zur Gefäßprothese
liegt, so dass er nicht störend
in die Operation der Rollhülse
eingreift.
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Wie
oben ausgeführt,
kann die Rollhülse
in Verbindung mit mehreren anderen Ausführungsformen aus einem einzelnen
Werkstoff oder aus mehreren miteinander verbundenen Werkstoffen
gebildet werden. Da jedoch sowohl die Innenwand als auch die Außenwand
der Rollhülse
bei dieser Ausführungsform
eine Rollbewegung ausführt,
werden die Innenwand und die Außenwand
vorzugsweise aus dem gleichen Werkstoff hergestellt.
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Wie
auch bei den weiteren Ausführungsformen
der Erfindung, können
bei der in 6 gezeigten
Ausführungsform Gleitmittel
im Inneren der zurückziehbaren
Rollhülse
verwendet werden, um die Reibung zwischen den Wänden der Hülse zu verringern und die Rollbewegung
zu erleichtern. Dazu kann ein beliebiges der oben genannten Gleitmittel verwendet
werden.
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Ein
weiterer Vorteil des in 6 gezeigten Systems
zum Einbringen einer medizinischen Vorrichtung ist die geringere
Länge der
Rollhülse
beim Zurückziehen
im Vergleich zu Rollhülsen,
die nicht wie in den vorherigen Ausführungsformen in sich abgeschlossen
sind. Im Gegensatz zu herkömmlichen Rollhülsen, bei
denen sich die Länge
beim Zurückziehen
verdoppeln kann, da die Hülse
voll ausgezogen und nicht mehr doppelwandig ausgebildet ist, verändert sich
die Länge
der in sich abgeschlossenen Rollhülse beim Zurückziehen
der Hülse
nicht. Die geringere Länge
der vollständig
zurückgezogenen
Rollhülse,
die im Vergleich zu einer herkömmlichen
Rollhülse
in sich abgeschlossenen ist, ermöglicht
es, dass ein System zum Einbringen einer medizinischen Vorrichtung über einen
größeren Teil
des distalen Endes des Systems einen geringeren Querschnitt aufweist.
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Wie
in 7a–d gezeigt, betrifft die Erfindung Systeme
zum Einbringen einer medizinischen Vorrichtung, umfassend eine Innenröhre 614 mit
einem Anbringungsbereich für
eine medizinische Vorrichtung 618 am distalen Ende zum
konzentrischen Anbringen einer medizinischen Vorrichtung 658 an demselben,
eine zurückziehbare
Rollhülse 622 zum Halten
einer medizinischen Vorrichtung 658 in dem Anbringungsbereich
für eine
medizinische Vorrichtung 618, und eine Retraktionsvorrichtung
(nicht gezeigt) zum Zurückziehen
der Rollhülse.
Wie weiterhin in den 7a–d gezeigt, ist der Anbringungsbereich für eine medizinische
Vorrichtung 618 durch eine Anbringlänge Lm für die medizinische
Vorrichtung gekennzeichnet. Die zurückziehbare Rollhülse 622 ist um
die Innenröhre 614 angeordnet,
wobei das proximale Ende der Rollhülse 622 an der Innenröhre 614 proximal
zum Anbringungsbereich für
eine medizinische Vorrichtung 618 befestigt ist. Die Rollhülse 622 wird
in einer nicht zurückgezogenen
Position, wie in 7a und 7c gezeigt, durch eine erste
Länge L1 gekennzeichnet, die durch den Abstand zwischen
dem am nächsten
gelegenen Punkt auf der nicht zurückgezogenen Hülse und
dem entferntesten gelegenen Punkt auf der nicht zurückgezogenen
Hülse bestimmt
wird. Die Rollhülse 622 wird
in der nicht zurückgezogenen
Position ferner durch eine Doppelwandlänge Ld gekennzeichnet,
die anhand der Länge, über die
die Hülse
doppelwandig ausgebildet ist, gemessen wird. Beim Zurückziehen
ist die Rollhülse 622,
wie in 7b und 7d gezeigt, durch eine zweite Länge L2 gekennzeichnet, die durch den Abstand zwischen
dem am nächsten
gelegenen Punkt auf der zurückgezogenen
Hülse und
dem am entferntesten gelegenen Punkt auf der zurückgezogenen Hülse bestimmt
wird. Schließlich
ist die Rollhülse 622 bedienbar
mit einer Retraktionsvorrichtung (nicht gezeigt) zum Zurückziehen
der Rollhülse
verbunden.
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Das
Einbringsystem ist ferner dadurch gekennzeichnet, dass die Differenz
zwischen der zweiten Länge
L2 und der ersten Länge L1 geringer
ist als die Anbringlänge
Lm für
eine medizinische Vorrichtung. Vorzugsweise beträgt die Differenz zwischen der
zweiten Länge
L2 und der ersten Länge L1 weniger
als die Hälfte
der Anbringlänge
für eine
medizinische Vorrichtung. Noch bevorzugter ist die Differenz zwischen
der zweiten Länge
L2 und der ersten Länge L1 im
Wesentlichen gleich null, wie in 7c und 7d gezeigt, wo die Rollhülse in sich
abgeschlossen ist, oder wie in 7a und 7b gezeigt, wo die Hülse einen
sehr kurzen doppelwandigen Bereich Ld aufweist.
Vorzugsweise ist die zweite Länge
L2 auch weniger als zweimal so lang wie
die erste Länge
L1 und/oder weniger als zweimal so lang
wie die Anbringlänge
Lm für
eine medizinische Vorrichtung.
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Obwohl
die zuvor offenbarten erfindungsgemäßen medizinischen Vorrichtungen
bei einer bevorzugten Ausführungsform
für das
Einbringen von selbstentfaltenden Gefäßprothesen 758, wie
in 8 gezeigt, verwendet
werden, können
auch andere Gefäßprothesen
in Verbindung mit der vorliegenden Erfindung verwendet werden, einschließlich mechanisch
entfaltbarer Gefäßprothesen,
wie beispielsweise Ballon-entfaltbarer Gefäßprothesen. Ein Ballon wird
im Anbringungsbereich für
eine medizinische Vorrichtung des Einbringsystems bereitgestellt
und die Gefäßprothese
daran angebracht. Geeignete Aufblasmittel, die im Fachgebiet bekannt
sind, wie beispielsweise ein Aufblashohlraum, werden bereitgestellt.
Zu den weiteren geeigneten medizinischen Vorrichtungen, die mit
der vorliegenden Erfindung verwendet werden können, gehören die in 9 gezeigten Gefäßersatzsysteme oder Gefäßprothesen/-ersatzsysteme 858 und
die in 10 gezeigten Hohlvenenfilter 958.
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Zwar
sind die medizinischen Vorrichtungen vorstehend so beschrieben,
dass sie konzentrisch um den Anbringungsbereich für eine medizinische Vorrichtung
der Innenröhre
angebracht sind, die Erfindung soll jedoch nicht auf diese beschränkt sein. Die
Erfindung betrifft im allgemeineren Sinne ein System zum Einbringen
einer medizinischen Vorrichtung mit einer medizinischen Vorrichtung,
die um den Bereich zur Aufnahme der medizinischen Vorrichtung angebracht
ist, unabhängig
davon, ob die medizinische Vorrichtung mit der Innenröhre konzentrisch
ist. Darüber
hinaus umfasst der Begriff „angebracht", wie er im Zusammenhang
mit der medizinischen Vorrichtung gebraucht wird, die im Bereich
zur Aufnahme der medizinischen Vorrichtung angebracht ist, auch den
Fall, in dem sich die medizinische Vorrichtung mit dem Bereich zur
Aufnahme der medizinischen Vorrichtung der Innenröhre in Berührung befindet
sowie den Fall, in dem die medizinische Vorrichtung zumindest einen
Teil des Anbringungsbereich für
eine medizinische Vorrichtung umschließt, sich aber nicht in direkter
Berührung
mit diesem Bereich der Innenröhre
befindet. Ein Beispiel für
den erstgenannten Fall ist eine Gefäßprothese, die sich mit der
Innenröhre
im Presskontakt befindet; ein Beispiel für den letztgenannten Fall ist
eine selbstentfaltende Gefäßprothese,
die mittels einer Hülse
um die Innenröhre
gehalten wird.
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Darüber hinaus
wird die zurückziehbare
Rollhülse
zwar als konzentrisch um die Innenröhre gelagert beschrieben, die
Erfindung zieht jedoch auch die Möglichkeit mit in Betracht,
dass die zurückziehbare Rollhülse nicht
konzentrisch um die Innenröhre
angeordnet ist.
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Verfahren
zum Einbringen einer medizinischen Vorrichtung an eine gewünschte Körperstelle unter
Verwendung einer der beschriebenen erfindungsgemäßen Vorrichtungen, wie oben
beschrieben, werden ebenfalls beschrieben. Ein solches Verfahren
umfasst das Bereitstellen eines der oben genannten Systeme zum Einbringen
einer medizinischen Vorrichtung und einer medizinischer Vorrichtung
sowie das Anbringen der medizinischen Vorrichtung im Anbringungsbereich
für eine
medizinische Vorrichtung des Systems. Das System zum Einbringen
einer medizinischen Vorrichtung wird dann perkutan in einen Körperhohlraum
eingebracht, der eine Körperflüssigkeit
enthält.
Wenn die Hülse
aus einem porösen
Werkstoff gefertigt ist, können
Körperflüssigkeiten
durch die Hülse
durchtreten und so das System zum Einbringen einer medizinischen
Vorrichtung vorfüllen.
Die medizinische Vorrichtung wird durch den Körperhohlraum geführt, bis
die gewünschte Körperstelle
erreicht ist, an der die zurückziehbare Rollhülse proximal
zurückgezogen
wird, um die medizinische Vorrichtung freizulegen. Das System zum Einbringen
einer medizinischen Vorrichtung wird dann aus dem Körperhohlraum
herausgezogen.
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Insbesondere
kann dieses Verfahren dazu verwendet werden, selbstentfaltende Gefäßprothesen
an einer gewünschten
Körperstelle
einzubringen. Beim Zurückziehen
der Hülse
entfaltet sich die Gefäßprothese
von selbst, und das Einbringsystem wird daraufhin herausgezogen. 6 zeigt eine der geeigneten
Gefäßprothesen 458 zur
Verwendung mit der vorliegenden Erfindung. Andere medizinische Vorrichtungen,
beispielsweise Ballon-entfaltbare oder mechanisch entfaltbare Gefäßprothesen,
können
auf gleiche Weise eingebracht und entfaltet werden. Im Fall der
Verwendung einer Ballon-entfaltbaren Gefäßprothese muss das Einbringsystem
dahingehend modifiziert werden, dass es einen über der Innenröhre und
unter zumindest einem Teil der Gefäßprothese angebrachten Ballon
sowie geeignete Röhren
zum Aufblasen des Ballons umfasst, wie im Fachgebiet bekannt. Zu
den weiteren medizinischen Vorrichtungen, die mithilfe des oben
genannten Verfahrens eingebracht werden können, gehören Gefäßersatzsysteme und Hohlvenenfilter.
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Zwar
wurden mehrere besondere Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung beschrieben, jedoch betrifft die Erfindung
im allgemeineren Sinne die Verwendung von Rollmembranen in der oben
beschriebenen Weise in einem beliebigen geeigneten Kathetersystem,
das hier nicht besonders beschrieben ist, einschließlich Over-the-wire-Katheter, Katheter
mit befestigtem Draht und Rapid-Exchange-Katheter.
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Bei
der Over-the-wire-Ausführungsform
erstreckt sich die Innenröhre
proximal bis zu einer Verzweigung, und ein Führungsdraht kann in die Innenröhre vom
proximalen Ende aus eingeführt
werden, wobei sich der Führungsdraht
bis zum distalen Ende des Systems erstreckt. Das System zum Einbringen einer
medizinischen Vorrichtung kann dann auf dem Führungsdraht geführt werden.
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Bei
der Ausgestaltung mit befestigtem Draht ist der Führungsdraht
fest am System zum Einbringen einer medizinischen Vorrichtung angebracht.
Ein Festdraht-Einbringsystem
ist in US-Patentschrift 5,702,364 von Euteneuer et al. beschrieben,
und kann auf geeignete Weise zur Verwendung mit dem erfindungsgemäßen System
zum Einbringen einer medizinischen Vorrichtung abgeändert werden.
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Ähnlich dazu
ist ein Rapid-Exchange-Einbringsystem in US-Patentschrift 5,534,007 von St. Germain
et al. beschrieben, und kann auf geeignete Weise zur Verwendung
mit dem erfindungsgemäßen System
zum Einbringen einer medizinischen Vorrichtung abgeändert werden.
Insbesondere kann die Schnellwechsel-Ausführungsform derart ausgeführt werden,
dass die Innenröhre
an einem Führungsdrahtanschluss
an einer Stelle des Systems endet, die distal zum proximalen Ende
des Systems liegt und das Einführen
eines Führungsdrahts
erlaubt. Bei der Schnellwechsel-Ausführungsform
wird nur ein Teil des Systems zum Einbringen einer medizinischen
Vorrichtung auf einem Führungsdraht
geführt. Typischerweise
beträgt
die nutzbare Länge
des Systems zum Einbringen einer medizinischen Vorrichtung ungefähr 135 cm.
Bei einem Schnellwechsel-System
zum Einbringen einer medizinischen Vorrichtung beträgt der Abstand
vom Eintrittspunkt des Führungsdrahts
in die Innenröhre
bis hin zum distalen Ende ungefähr
5 cm bis 45 cm.
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Die
oben genannten Beispiele und Offenbarungen dienen zur Veranschaulichung
der Erfindung und sind nicht umfassend. Die Beispiele und die Beschreibung
erlauben einem Durchschnittsfachmann viele Abwandlungen und Alternativlösungen.
All diese Abwandlungen und Alternativlösungen fallen in den Umfang
der anhängenden
Ansprüche.
Fachleute erkennen möglicherweise
andere Entsprechungen der beschriebenen Ausführungsformen, welche die anhängenden
Ansprüche
ebenfalls umfassen.